Mögliche Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen am Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete Afghanen
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Mögliche Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen am Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete Afghanen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/738
21. Wahlperiode 02.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sebastian Maack, Udo Theodor Hemmelgarn, Heinrich Koch,
Dr. Anna Rathert, Rocco Kever, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Alexander Wolf, Martin
Reichardt, Denis Pauli, Johann Martell, Matthias Rentzsch, Martina Uhr, Arne
Raue und der Fraktion der AfD
Mögliche Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen am
Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete Afghanen
Nach übereinstimmenden Medienberichten bestehen Zweifel an der
Rechtmäßigkeit, Sicherheit und Transparenz des seit 2021 betriebenen
Bundesaufnahmeprogramms für gefährdete afghanische Staatsangehörige. Verschiedene
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) waren laut diverser Berichte im
Rahmen dieses Programms maßgeblich an der Vorauswahl von Personen beteiligt,
die zur Aufnahme nach Deutschland vorgesehen waren (vgl. beispielsweise
www.cicero.de/innenpolitik/umstrittenes-aufnahmeprogramm-die-bundesregier
ung-fliegt-weiter-afghanen-nach-deutschland).
Wie das Magazin „Cicero“ am 17. April 2025 berichtete, wurden im Rahmen
eines Fluges aus Islamabad 138 Afghanen nach Deutschland eingeflogen,
darunter zahlreiche Personen ohne erkennbaren Ortskräftebezug. In mehreren
Fällen seien laut Medienangaben Ermittlungen wegen Unregelmäßigkeiten bei
Papieren eingeleitet worden (www.cicero.de/innenpolitik/umstrittenes-aufnahmep
rogramm-die-bundesregierung-fliegt-weiter-afghanen-nach-deutschland).
Bereits am 28. April 2023 berichtete die „Welt“ unter Berufung auf
diplomatische Hinweise, dass unter den über das Programm aufgenommenen Personen
auch Scharia-Gelehrte gewesen seien. Die deutsche Botschaft in Pakistan habe
in diesem Zusammenhang vor einer möglichen Unterwanderung durch
islamistische Akteure gewarnt (www.welt.de/politik/deutschland/plus245049110/Baer
bocks-praezedenzloses-Aufnahmeprogramm-fuer-Afghanen-und-seine-Risike
n.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Kann die Bundesregierung die Berichte über die diesbezügliche
Beteiligung von NGOs bestätigen, und wenn ja, welche
Nichtregierungsorganisationen waren seit 2021 an der Vorauswahl von Personen im Rahmen des
Bundesaufnahmeprogramms für gefährdete Afghanen beteiligt (bitte ggf.
mit vollständigem Namen, Sitz, Förderzeitraum und etwaigem Mandat
oder Vertrag aufzählen)?
2. Wenn die Berichte zutreffen, in welcher Form (z. B. Vertrag, Absprache,
Zuweisung) wurden diese NGOs durch das Auswärtige Amt oder andere
Bundesministerien in das Verfahren eingebunden?
3. Wenn Frage 1 bejaht wurde, nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl
dieser NGOs, und wer genau entscheidet über die Beauftragung dieser?
4. Wenn Frage 1 bejaht wurde, welche Kontrollmechanismen setzte die
Bundesregierung ein, um sicherzustellen, dass die Auswahl der
vorzuschlagenden Personen durch die NGOs nach rechtsstaatlichen und
sicherheitspolitisch unbedenklichen Maßstäben erfolgte?
5. Wenn Frage 1 bejaht wurde, wie viele Aufnahmevorschläge afghanischer
Staatsangehöriger wurden seit 2021 durch die im Auswahlverfahren
beteiligten Nichtregierungsorganisationen an die Bundesregierung übermittelt,
wie viele dieser Vorschläge wurden angenommen und wie viele abgelehnt,
und gab es Fälle, in denen die Ablehnung trotz positiver Bewertung durch
die NGO erfolgte?
6. Wie viele der seit 2021 im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms
ausgestellten Visa bzw. Aufnahmezusagen wurden nachträglich als unter
falschen Voraussetzungen erteilt eingestuft (z. B. wegen falscher Angaben,
gefälschter Dokumente oder sicherheitsrelevanter Erkenntnisse), ohne
dass es zu einem Widerruf oder einer Rücknahme kam, und welche
Gründe nennt die Bundesregierung für das Unterbleiben der Rücknahme?
7. Wie viele Aufnahmezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms
für gefährdete Afghanen seit dem Jahr 2021 erfolgten ggf. auf
Empfehlung zivilgesellschaftlicher Gruppen oder Nichtregierungsorganisationen
ohne vorherige sicherheitsbehördliche Überprüfung, und in wie vielen
Fällen wurden im gleichen Zeitraum Sicherheitsüberprüfungen durch das
Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt oder andere
zuständige Stellen durchgeführt (bitte nach Jahr, Behörde und
Ergebniskategorie aufschlüsseln)?
8. Werden Personen, die im Rahmen des Bundesprogramms für gefährdete
Afghanen nach Deutschland eingereist sind, mittlerweile als Gefährder
oder relevante Personen geführt, und wenn ja, wie viele?
9. Wie viele Fälle islamistisch auffälliger Antragsteller wurden ggf.
dokumentiert, und in wie vielen Fällen handelte es sich um Personen mit
Verbindungen zu Taliban, IS oder anderen extremistischen Gruppen?
10. Waren (vgl. Frage 9) Organisationen wie das „Patenschaftsnetzwerk
Afghanische Ortskräfte“, „Kabul Luftbrücke“ oder andere an der
Benennung dieser Personen beteiligt, und wenn ja, inwieweit?
11. Wenn Frage 1 bejaht wurde, welche der dort genannten NGOs wurden im
Zeitraum seit 2021 ggf. durch das Auswärtige Amt (AA), das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) oder andere Bundesministerien finanziell gefördert (bitte ggf.
unter exakter Angabe der Mittelhöhe pro Jahr und Projektbezeichnung
auflisten)?
12. Wenn (vgl. Frage 11) Organisationen gefördert wurden, erhielten diese
auch Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und ggf. in
welcher Höhe?
13. Wenn Frage 11 bejaht wurde, haben die Fördermittelgeber im Rahmen der
Zuwendungsprüfung Unregelmäßigkeiten festgestellt (z. B. mangelhafte
Verwendungsnachweise, Zweckabweichungen), und wenn ja, in welchen
Fällen, und mit welchen Konsequenzen?
14. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Gemeinnützigkeit
einer der genannten Organisationen aberkannt oder infrage gestellt wurde,
und wenn ja, welche Organisationen waren betroffen und aus welchen
Gründen?
15. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob ggf.
Bundestagsabgeordnete seit 2021 Ämter, Funktionen oder sonstige Verbindungen
zu den von der Bundesregierung geförderten und benannten
Nichtregierungsorganisationen ausgeübt oder unterhalten haben, und wenn ja,
welche sind dies?
16. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Presseberichten
über sicherheitsrelevante Bedenken hinsichtlich der Auswahlkriterien und
der möglichen Einreise islamistisch geprägter Personen im Rahmen des
Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan?
17. Aus welchen Gründen wurde das Aufnahmeprogramm ausgesetzt, und
wann ist eine Wiederaufnahme vorgesehen?
18. Welche konkreten Reformen des Prüfverfahrens plant die
Bundesregierung für eine Wiederaufnahme, insbesondere in Bezug auf
a) Herkunfts- und Identitätsprüfung,
b) Vermeidung von Interessenkonflikten bei NGOs, und
c) sicherheitspolitische Standards?
Berlin, den 30. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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