Lobbyarbeit im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Antwort zu Drs. 21/158)
Text
Lobbyarbeit im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Antwort zu Drs. 21/158)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/374
21. Wahlperiode 30.05.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Gereon
Bollmann, René Springer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/158 –
Lobbyarbeit im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Oktober 2006 wurde bekannt, dass in Bundes- und Landesministerien in
großem Umfang Mitarbeiter von Unternehmen und Unternehmensverbänden
arbeiten (https://lobbypedia.de/wiki/Lobbyisten_in_ministerien). Die
Mitarbeiter wurden weiter von ihren eigentlichen Arbeitgebern bezahlt, zumeist
große Unternehmen und Wirtschaftsverbände (ebd.). In den Bundes- und
Landesministerien arbeiten diese Mitarbeiter an den Gesetzen mit, die eigentlich
ihre Arbeitgeber regulieren sollen. Darüber hinaus wird diesen externen
Mitarbeitern durch die Einbindung in die Verwaltungsabläufe der Legislativen ein
umfassender Einblick in interne Arbeits- und Beratungsprozesse gewährt
(ebd.). Dadurch erhalten sie einen privilegierten Zugang zur Politik und
können auf diesem Wege gewonnene Informationen zum Vorteil ihrer
Unternehmen nutzbar machen (ebd.).
Prüfungen durch den Bundesrechnungshof ergaben, dass Lobbyisten an
Gesetzen mitwirkten und sogar in Führungspositionen arbeiteten (ebd.). Im Juli
2008 trat eine neue Verwaltungsvorschrift in Kraft, die den Einsatz dieser
sogenannten externen Mitarbeiter deutlich einschränkt (ebd.). Allerdings gibt es
bis heute erhebliche Defizite bei der Umsetzung der neuen Regeln (ebd.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der in den Fragen 1 bis 4 benutzte Begriff des „externen Mitarbeiters“ ist kein
feststehender Begriff. Die Bundesregierung versteht darunter „externe
Personen“, die zum Zwecke des Personalaustausches die Arbeit in den
Bundesministerien kennenlernen können; nicht erfasst sind damit sogenannte externe
Berater.
Seit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von externen Personen
in der Bundesverwaltung vom 17. Juli 2008 werden alle externen Personen in
dem jährlichen Bericht über den Einsatz externer Personen in der gesamten
Bundesverwaltung erfasst. Dabei werden alle Daten veröffentlicht, deren
Veröffentlichung unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist. Seit
dem Jahr 2020 ist der Bericht zum Einsatz externer Personen im jährlichen In-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und
für Verbraucherschutz vom 30. Mai 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tegritätsbericht erfasst und enthält die von den Fragestellern gewünschten
Angaben (vgl. www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/integritaet-
derverwaltung/integritaetsberichte/integritaetsberichte-artikel.html).
Diese regelmäßige Berichtspflicht besteht gegenüber dem Deutschen
Bundestag. Die Berichte werden jährlich dem Haushalts- und dem Innenausschuss des
Deutschen Bundestages zugeleitet und liegen dem Bundestag damit vor. Die
Berichte ab dem Jahr 2014 sind auf der Homepage des Bundesministeriums des
Innern veröffentlicht (www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/inte
gritaet-der-verwaltung/externe-personen/externe-personen-artikel.html).
Frühere Berichte waren dort veröffentlicht und können bei Bedarf eingesehen
werden.
Die Anzahl von externen Personen in der Bundesverwaltung bewegt sich seit
Jahren im mittleren zweistelligen Bereich (mit sinkender Tendenz) (vergleiche
hierzu den Integritätsbericht 2023, Seite 21, verfügbar unter www.bmi.bund.de/
SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/oeffentlicher-dienst/BMI240
45.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Sie ist also im Vergleich zur Gesamtzahl
der Bundesbediensteten (2023 rund 590 000) verschwindend gering (vergleiche
hierzu den Integritätsbericht 2023, Seite 14).
Für den Zeitraum 2006 bis Ende 2007 liegen keine statistischen Informationen
zum Einsatz externer Personen vor. Der Begriff der externen Personen wurde
erst mit Inkrafttreten der oben genannten Verwaltungsvorschrift eingeführt.
Damit wurden die Daten dieser Personengruppe erst seit dem Jahr 2008 erfasst,
eine Dokumentations- beziehungsweise Berichtspflicht gab es vor dem Jahr
2008 nicht. Eine verlässliche Rekonstruktion für den Zeitraum 2006 bis Ende
2007 ist nachträglich nicht möglich, da nicht gezielt nach dieser
Personengruppe in mittlerweile archivierten Akten gesucht werden kann, so dass durch
Recherche keine belastbaren Ergebnisse erreicht werden können.
Die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 beziehen sich deshalb nur auf den
Zeitraum ab 2008.
Speziell zu den Fragen 5 bis 8:
Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für
die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die
Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2016 der internationalen Initiative
„Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des
Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre beziehungsweise Staatsministerinnen und
Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder
Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer
Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen
Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen
(schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im
Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung
leistbar, entsprechende Informationen und Daten (zum Beispiel sämtliche
Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern,
Kosten der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder entsprechende
Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen.
Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Angaben sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes 67, 100, 140).
Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und bedarf
daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vergleiche
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes 110, 199 (219); 137, 185 (250)). Aus
Sicht der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle
angesichts der Detailtiefe und des Umfangs der Fragen erreicht.
Bei der Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht
des Deutschen Bundestages ist zu beachten, dass das Fragerecht als politisches
Kontrollrecht auf Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet ist
(Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes 67, 100, 140). Nach
Auffassung der Bundesregierung ist das Verhalten einzelner Beschäftigter unterhalb
der Leitungsebene nicht Gegenstand der parlamentarischen Kontrolle. Es
werden daher keine Angaben zu den teilnehmenden Beamten unterhalb der
Staatssekretärsebene und der Besoldungsgruppe gemacht.
Die Fragen wurden so ausgelegt, dass das Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz (BMJV) offenlegen soll, welche Unternehmen et cetera
seinerseits eingeladen wurden. Die Formulierung „haben“ verleitet zu der
Annahme, dass dargelegt werden soll, von wem BMJV eingeladen wurde. Aus
dem Gesamtkontext der Anfrage ist jedoch anzunehmen, dass es sich hierbei
um ein redaktionelles Versehen handelt und eigentlich die Formulierung „hat“
intendiert war.
1. Wie viele externe Mitarbeiter waren bzw. sind in den Jahren 2006 bis
heute im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
(früher: Bundesministerium der Justiz (BMJ)) tätig (bitte nach Jahr,
Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des externen
Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Benennung des konkreten
Einsatzbereiches, Angabe befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis,
Angabe der Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung, Angabe, ob
und in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das BMJV
vorgenommen worden ist, aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4
verwiesen.
2. Wie viele und welche der externen Mitarbeiterhaben in den Jahren 2006
bis heute im BMJV an der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen mitgewirkt
bzw. wirken an ihnen mit (bitte nach Jahr, Anzahl der externen
Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen,
Branche, Titel und ggf. Bundestagsdrucksachennummer des
Gesetzentwurfs, an dem der externe Mitarbeiter mitgewirkt hat, Angabe, welche
Passagen auf Vorschlag des externen Mitarbeiters übernommen bzw.
abgelehnt worden sind, Angabe befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis,
Angabe der Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung, Angabe, ob
und in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das BMJV
vorgenommen worden ist ,aufschlüsseln)?
Gemäß Ziffer 2.5 der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz externer Personen in
der Bundesverwaltung ist der Einsatz in folgenden Bereichen nicht zulässig:
• Formulierung von Gesetzentwürfen und anderen Rechtsetzungsakten,
• leitende Funktionen,
• Funktionen im Leitungsbereich und in zentralen Kontrollbereichen,
• Funktionen mit abschließender Entscheidungsbefugnis,
• Funktionen, deren Ausübung die konkreten Geschäftsinteressen der
entsendenden Stelle unmittelbar berührt; das ist insbesondere der Fall, wenn
die Organisationseinheit der Bundesverwaltung, bei der die externe Person
tätig werden soll, die Aufsicht über die entsendende Stelle wahrnimmt; dies
gilt auch für Stellen außerhalb des öffentlichen Dienstes, bei denen die
externe Person im zeitlichen Zusammenhang mit Ablauf der
Beschäftigungszeit in der Bundesverwaltung voraussichtlich eine Tätigkeit aufnehmen
wird,
• Funktionen im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1
bis 4 verwiesen.
3. Wie viele und welche externen Mitarbeiter nahmen bzw. nehmen seit 2006
bis heute Führungsfunktionen im BMJV wahr bzw. hatten diese inne (bitte
nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des
Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Angabe befristetes oder
unbefristetes Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung,
Form der Bezahlung, Angabe, ob und in welcher Höhe eine anteilsmäßige
Entlohnung durch das BMJV vorgenommen worden ist, aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2, Spiegelstrich 2 verwiesen. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4
verwiesen.
4. Wie viele externe Mitarbeiter des BMJV verfügten bzw. verfügen seit
2006 bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung über einen
Hausausweis, der ihnen den Zutritt zum Bundestag gestattet (bitte nach Jahr,
Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des externen
Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Angabe befristetes oder
unbefristetes Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung,
Angabe der Dauer der Zutrittsgewährung aufgrund des Hausausweises,
Angabe, ob der Zugang auch für Feiertage, Wochenenden bzw. für nachts
gewährt worden ist, aufschlüsseln)?
Externe Mitarbeiter erhalten regelmäßig begrenzt für die Zeit ihrer Tätigkeit im
BMJV einen Hausausweis. Die Zutrittsberechtigung zum Deutschen Bundestag
ist der jeweils geltenden Hausordnung des Deutschen Bundestages zu
entnehmen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1
bis 4 verwiesen.
5. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMJV im ersten
Quartal 2025 ins BMJV zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit
eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen der teilnehmenden Unternehmen,
Namen und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der
beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der
Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der
Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)?
Fehlanzeige.
6. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMJV im ersten
Quartal 2025 ins BMJV zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung
der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen der
teilnehmenden Unternehmen, Namen und Funktion der beteiligten
Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie
Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Bezeichnung des
Formats bzw. Titel der Veranstaltung, Gegenstand und Ergebnis der
Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)?
8. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMJV im ersten Quartal
2025 ins BMJV zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung
der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen und
Rechtsform der teilnehmenden Verbände bzw. Organisationen, Namen und
Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre
und Anzahl der Beamten sowie Angabe der Besoldungsgruppe der
beteiligten Beamten, Bezeichnung des Formats bzw. Titel der Veranstaltung,
Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Angaben der Höhe der
Kosten aufschlüsseln)?
Die Fragen 6 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Die erfragten Angaben können der Tabelle der Antwort zu Frage 8 entnommen
werden.
Datum, Ort Verbände / Organisationen /
Unternehmen
Name / Funktion Thema / Ergebnis Kosten
27.01.2025
bis
28.01.2025
im BMJV
WerteInitiative e. V.,
Simon Wiesenthal Center,
YouTube, Margot
Friedländer Stiftung, Fighting Online
Antisemitism, Deutsche
Polizeigewerkschaft,
Bundesverband der Recherche- und
Informationsstellen zum
Thema Antisemitismus, Jüdische
Gemeinde Chabad Berlin,
Los Angeles Police
Department, Landesanstalt für
Medien NRW, Amadeu
Antonio Stiftung, Marsch des
Lebens e. V., Marsch des Lebens
e. V., Nebenan.de Good Hood
GmbH, TikTok, Deutsch-
Israelische Juristenvereinigung
e. V., Meldestelle REspect!,
Alhambra Gesellschaft e. V.
– Muslime für ein
plurales Europa, American Jewish
Committee Berlin, GFF –
Gesellschaft für
Freiheitsrechte e. V., Jewish Claims
Conference, Gesicht Zeigen! |
Für ein weltoffenes
Deutschland, European Leadership
Network, Bitkom e. V.,
BM der Justiz a. D.
Dr. Volker Wissing,
Staatssekretärin a. D.
Dr. Angelika Schlunck
„Combating
Antisemitism: A
Transatlantic Dialogue.
International Conference
Against Antisemitism”
(Bekämpfung von
Antisemitismus:
Ein transatlantischer
Dialog. Internationale
Konferenz gegen
Antisemitismus) /
Erfahrungsaustausch
zur Bekämpfung von
Antisemitismus und zu
Best Practice-
Beispielen
21.418 Euro
Datum, Ort Verbände / Organisationen /
Unternehmen
Name / Funktion Thema / Ergebnis Kosten
Zentralrat der Juden in
Deutschland, CSI – Christian
Solidarity International
gemeinnützige Gesellschaft
mit beschränkter Haftung,
Jüdische Studierendenunion
Deutschlands
7. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMJV im ersten Quartal
2025 ins BMJV zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit
eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen und Rechtsform der teilnehmenden
Verbände bzw. Organisationen, Namen der teilnehmenden Unternehmen,
Namen und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der
beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der
Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der
Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)?
Die erfragten Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Datum, Ort Verbände / Organisationen Name / Funktion Thema / Ergebnis Kosten
30.01.2025
im BMJV
Stiftung
Verantwortungseigentum
Bundesminister (BM)
der Justiz außer
Dienst (a. D.)
Dr. Volker Wissing
„Gesellschaft mit
gebundenem
Vermögen“ /
Erfahrungsaustausch
Bewirtung
mit
Getränken durch
BMJV-
eigenen Service
19.02.2025
im BMJV
Deutscher Ethikrat BM der Justiz a. D.
Dr. Volker Wissing,
Staatssekretärin (Stn)
a. D. Dr. Angelika
Schlunck
Einsatz von
Künstlicher Intelligenz,
Suizidassistenz /
Erfahrungsaustausch
Bewirtung
mit
Getränken durch
BMJV-
eigenen Service
24.02.2025
im BMJV
Deutscher Restrukturierungs-
und Insolvenzgerichtstag
eingetragener Verein (e. V.),
Gravenbrucher Kreis e. V.,
Arbeitsgemeinschaft
Insolvenzrecht und Sanierung,
BAKinso –
Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e. V.,
Verband Insolvenzverwalter
und Sachwalter Deutschlands
nur Fachebene Fachgespräch
„Digitalisierung des
Insolvenzverfahrens“ /
Erfahrungsaustausch
zu den
Herausforderungen und
Perspektiven einer weiteren
Digitalisierung der
Insolvenz- und
Restrukturierungsverfahren
269,00 Euro
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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