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Lage der christlichen Gemeinden im Libanon im Kontext von Staatskrise, bewaffneten Konflikten und demografischen Veränderungen (Antwort zu Drs. 21/7318)

dip / drucksache 07.08.2026 · WP 21 · 21/7521 · Antwort · Original ↗

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Lage der christlichen Gemeinden im Libanon im Kontext von Staatskrise, bewaffneten Konflikten und demografischen Veränderungen (Antwort zu Drs. 21/7318) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7521 21. Wahlperiode 07.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Rainer Rothfuß, Stefan Keuter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7318 – Lage der christlichen Gemeinden im Libanon im Kontext von Staatskrise, bewaffneten Konflikten und demografischen Veränderungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Libanon befindet sich seit Jahren in einer tiefgreifenden politischen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Krise. Der Zusammenbruch staatlicher Strukturen, die Folgen der Explosion im Hafen von Beirut 2020, die anhaltende Wirtschaftskrise sowie regionale Konflikte haben zu einer erheblichen Verschlechterung der Lebensbedingungen geführt (www.securitycouncilreport.or g/monthly-forecast/2026-05/lebanon-38.php). Nach Einschätzung von Human Rights Watch ist der Libanon in der jüngeren Vergangenheit und weiterhin von institutionellem Versagen, wirtschaftlichem Niedergang und zunehmender Unsicherheit geprägt (www.hrw.org/world-repo rt/2025/country-chapters/lebanon). Zugleich verschärfen militärische Auseinandersetzungen zwischen Israel und der im Libanon operierenden Hisbollah die Lage insbesondere im Süden des Landes. Medienberichte dokumentieren dabei auch Schäden an religiösen Einrichtungen, darunter christliche Gebäude wie Klöster und Kirchen (https://apn ews.com/article/f1eee1a81a4b1eb846efa1f400537c30). Der Libanon ist historisch ein konfessionell strukturierter Staat, in dem christliche Gemeinschaften – insbesondere Maroniten, griechisch-orthodoxe und andere Kirchen – eine zentrale Rolle im politischen System spielen. Gleichzeitig ist ihr Bevölkerungsanteil seit Jahrzehnten rückläufig, unter anderem durch Auswanderung und demografische Entwicklungen. Analysen weisen darauf hin, dass sich die Lage christlicher Gemeinden zunehmend durch wirtschaftlichen Druck, politische Marginalisierung, Sicherheitsrisiken sowie die wachsende Bedeutung nichtstaatlicher bewaffneter Akteure verändert (www.opendoors.org/research-reports/country-dossiers/WWL-202 5-Lebanon-Persecution-Dynamics). Zudem verschärft die humanitäre Lage den Druck auf die Gesamtbevölkerung. Laut internationalen Berichten sind über eine Million Menschen im Libanon von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen (www.reuters.com/world/ middleeast/more-than-1-million-lebanon-expected-face-acute-food-insecurity-hunge r-monitor-2026-04-29/). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 7. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, wie die Bundesregierung die Lage der christlichen Gemeinden im Libanon bewertet und welche politischen Schlussfolgerungen sie daraus zieht. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Libanon zeichnet sich durch eine religiös und gesellschaftlich vielfältige Bevölkerung aus. Der libanesische Staat erkennt 18 Religionsgemeinschaften offiziell an. Das politische System basiert auf einem konfessionellen Proporz, der die Beteiligung verschiedener Religionsgemeinschaften an staatlichen Institutionen vorsieht. Christliche Gemeinschaften, insbesondere die maronitische, griechisch-orthodoxe und griechisch-katholische Kirche sowie weitere Kirchen, sind fester Bestandteil dieser verfassungsrechtlichen und politischen Ordnung. Der Libanon befindet sich weiterhin in einer schweren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Krise. Die Folgen der seit 2019 andauernden Wirtschafts- und Finanzkrise, struktureller Defizite staatlicher Institutionen, sowie die Auswirkungen der bewaffneten Auseinandersetzung zwischen Israel und der Hisbollah belasten die Lebensbedingungen der Bevölkerung erheblich. Nach Einschätzung der Bundesregierung wirken sich diese Entwicklungen grundsätzlich auf die Bevölkerung insgesamt aus und betreffen Angehörige aller Religionsgemeinschaften. Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor, wonach sich die allgemeine Krisenlage oder die Folgen der bewaffneten Auseinandersetzungen spezifisch zulasten der christlichen Gemeinden auswirken. Im Gegenteil kann in Bezug auf den bewaffneten Konflikt von 2024 bis 2026 angesichts der geographischen Schauplätze angenommen werden, dass andere, dort überwiegend beheimatete Religionsgruppen, insbesondere Schiiten, überproportional betroffen waren bzw. unter den Folgen leiden. Die Bundesregierung verfolgt die Lage im Libanon kontinuierlich auf Grundlage eigener Erkenntnisse, des Austauschs mit den Vereinten Nationen (VN), der Europäischen Union (EU), internationalen Partnern und weiterer einschlägiger Quellen. Die Bundesregierung bewertet die Lage dabei im Kontext der allgemeinen politischen, wirtschaftlichen, humanitären und sicherheitspolitischen Entwicklung des Landes. Der Libanon hat seit 1932 keine landesweite Volkszählung durchgeführt. Aussagen über die Größe einzelner Religionsgemeinschaften, konfessionsspezifische Migrationsbewegungen oder zu konfessionsbezogenen demografischen Entwicklungen können daher nicht belastbar getroffen werden.  1. Verfügt die Bundesregierung über Informationen zur aktuellen Lage der christlichen Gemeinden im Libanon vor, insbesondere seit 2023, und wenn ja, welche? Die Lage christlicher Gemeinden wird im Rahmen der allgemeinen Lagebeobachtung verfolgt. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  2. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu den Auswirkungen der wirtschaftlichen und staatlichen Krise im Libanon auf christliche Gemeinden, kirchliche Einrichtungen und soziale Infrastruktur, und wenn ja, wie lautet diese? Nach Auffassung der Bundesregierung wirken sich die anhaltende Wirtschafts- und Staatskrise sowie die Folgen bewaffneter Auseinandersetzungen auf die Bevölkerung des Libanon insgesamt aus. Dies betrifft somit auch religiöse Gemeinschaften und von ihnen getragene Einrichtungen. Erkenntnisse zu einer besonderen Betroffenheit christlicher Gemeinden liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  3. Liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Erkenntnisse über die Abwanderung christlicher Bevölkerungsteile aus dem Libanon vor, und wenn ja, welche (bitte dabei auch auf deren Umfang und Ursachen eingehen)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  4. Welche belastbaren Daten oder Berichte liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu Schäden an christlichen Kirchen, Klöstern oder anderen religiösen Einrichtungen infolge militärischer Auseinandersetzungen im Libanon vor (bitte gegebenenfalls auch angeben, durch welche Konfliktpartei nach Kenntnis der Bundesregierung die Schäden verursacht wurden, wenn hierzu Erkenntnisse vorliegen)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Rahmen der allgemeinen Lagebeobachtung sind der Bundesregierung Schäden an ziviler Infrastruktur infolge bewaffneter Auseinandersetzungen bekannt. Eine belastbare Zuordnung einzelner Schäden zu Konfliktparteien ist der Bundesregierung nicht in allen Fällen möglich.  5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die Auswirkungen der militärischen Aktivitäten der Hisbollah auf die Sicherheitslage christlicher Gemeinden, insbesondere im Süden des Libanon? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach christliche Gemeinden im Libanon aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit gezielt durch militärische Aktivitäten der Hisbollah betroffen wären. Die Sicherheitslage, insbesondere im Süden des Libanons, wird durch die bewaffneten Auseinandersetzungen insgesamt erheblich beeinträchtigt und betrifft die dort lebende Zivilbevölkerung unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  6. Inwieweit liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Hinweise dazu vor, dass christliche Gemeinden im Libanon womöglich politisch oder gesellschaftlich an Einfluss verlieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Ungeachtet langfristiger demografischer Entwicklungen bleibt ihre Rolle im konfessionell geprägten politischen System des Libanon und in den staatlichen Institutionen durch die verfassungsmäßige Ordnung weiterhin fest verankert.  7. Welche internationalen Berichte (z. B. von Human Rights Watch, Open Doors, Vereinten Nationen oder von anderen Organisationen) zieht die Bundesregierung gegebenenfalls zur Bewertung der Lage der Christen im Libanon heran? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  8. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Positionierung erarbeitet zur langfristigen Entwicklung des konfessionellen Gleichgewichts im Libanon im Hinblick auf die Stellung der christlichen Bevölkerung, und wenn ja, wie lautet diese? Die Bundesregierung nimmt keine Bewertung der langfristigen Entwicklung des konfessionellen Gleichgewichts im Libanon vor.  9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über regionale Unterschiede innerhalb des Libanon hinsichtlich der Sicherheits- und Lebenslage christlicher Gemeinden? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung unterscheidet sich die allgemeine Sicherheitslage regional. Besonders betroffen von den Folgen bewaffneter Auseinandersetzungen sind Gebiete im Süden des Landes. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen zum Libanon gegebenenfalls, um den Schutz religiöser Gemeinschaften zu unterstützen? Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihrer bilateralen Zusammenarbeit für die Stärkung staatlicher Institutionen, die Achtung der Menschenrechte sowie die Wahrung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein. Ihre Unterstützung erfolgt grundsätzlich unabhängig von der Religionszugehörigkeit der Begünstigten. 11. In welcher Form engagiert sich die Bundesregierung im Rahmen internationaler Organisationen (z. B. Vereinte Nationen, Europäische Union) gegebenenfalls für Stabilität und den Schutz religiöser Vielfalt im Libanon? Die Bundesregierung engagiert sich im Rahmen der EU und der VN für die Stabilisierung des Libanon, die Stärkung staatlicher Institutionen, Reformen sowie die Wahrung der Menschenrechte und der gesellschaftlichen Vielfalt. Die Bundesregierung verfolgt dabei einen inklusiven Ansatz, der allen Bevölkerungsgruppen unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit zugutekommt. 12. Welche humanitären Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung kommen derzeit auch christlichen Gemeinden oder kirchlichen Organisationen im Libanon zugute? Die humanitäre Hilfe der Bundesregierung richtet sich nach humanitären Grundsätzen und erfolgt grundsätzlich bedarfsorientiert sowie unabhängig von Religions- oder Konfessionszugehörigkeit der Begünstigten. Sie kommt daher grundsätzlich allen schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen zugute, einschließlich Angehöriger christlicher Gemeinden. 13. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls die besondere Rolle christlicher Einrichtungen (z. B. Schulen, Krankenhäuser) bei der Stabilisierung des Landes? Die Bundesregierung erkennt die wichtige gesellschaftliche Rolle von Bildungs-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen unterschiedlicher Träger im Libanon an. Ihre Unterstützung richtet sich dabei jedoch grundsätzlich nach Bedarf und politischen Zielsetzungen, nicht vorrangig nach konfessioneller Zugehörigkeit der Träger oder der Begünstigten. 14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über die Auswirkungen der Flüchtlingssituation (insbesondere syrische Flüchtlinge) auf das konfessionelle Gleichgewicht im Libanon vor? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 15. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, den Fortbestand religiöser Vielfalt und insbesondere christlicher Gemeinden im Libanon langfristig zu unterstützen? Die Bundesregierung sieht den langfristigen Erhalt der religiösen und gesellschaftlichen Vielfalt insbesondere durch die Stärkung staatlicher Institutionen, wirtschaftliche Stabilisierung, die Förderung von Rechtsstaatlichkeit, den Schutz der Menschenrechte sowie die Unterstützung eines inklusiven politischen Prozesses gefördert. Insofern tragen die Maßnahmen der Bundesregierung im Rahmen ihrer bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit mit Libanon zum Fortbestand religiöser Vielfalt bei. 16. Gibt es Projekte oder Vorhaben, welche von der Bundesregierung finanziert werden und im Sinne der Fragestellung aus Frage 15 wirken, und wenn ja, welche (bitte die Haushaltstitel, Projekttitel, Zielgruppen, Fördersummen und den Zeitraum sowie die Durchführungs- und Trägerorganisationen angeben)? Die Bundesregierung fördert keine Projekte, die im Sinne der Fragestellung aus der vorherigen Frage wirken. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 17. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zum politischen Willen staatlicher Institutionen im Libanon, zum konfessionellen Gleichgewicht und zum Schutz religiöser Gemeinschaften gebildet, und wenn ja, wie lautet diese? Nach Auffassung der Bundesregierung tragen die staatlichen Institutionen im Libanon Verantwortung für den Schutz aller Bürgerinnen und Bürger sowie die Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung einschließlich der Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 18. Inwieweit macht die Bundesregierung ihre Unterstützung für den Libanon gegebenenfalls von Fortschritten bei der staatlichen Stabilisierung, der Gewährleistung der inneren Sicherheit und beim Schutz der religiösen Vielfalt abhängig? Die Bundesregierung unterstützt den Libanon bei der Stärkung staatlicher Institutionen, der Umsetzung notwendiger Reformen sowie der Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung. Dabei verbindet die Bundesregierung ihre Unterstützung mit der Erwartung, dass die libanesische Regierung Fortschritte unter anderem in den Bereichen Staatsführung, Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftliche Stabilisierung, innere Sicherheit und Schutz der religiösen Vielfalt erzielt. Diese Erwartung bringt die Bundesregierung gegenüber der libanesischen Regierung regelmäßig zum Ausdruck. 19. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zur a) Anzahl der Asylbewerber aus dem Libanon seit 2017 (bittet nach Jahren aufschlüsseln), Die Anzahl der Asylanträge von Personen mit libanesischer Staatsangehörigkeit kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Jahr Asylanträge von Personen mit libanesischer Staatsangehörigkeit 2017 1 324 2018   805 2019   918 2020   694 2021   843 2022 1 945 2023 1 471 2024 1 299 2025   733 Januar bis Juni 2026   412 b) Religionszugehörigkeit der Asylbewerber aus dem Libanon seit 2017, Die erbetenen Informationen können der Anlage 1 entnommen werden.* c) Geschlechts- und Altersstruktur der Asylbewerber aus dem Libanon seit 2017 (bitte jeweils gemäß der Fragestellung aufschlüsseln) und Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Antragsteller mit libanesischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2017 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 282 136 146 von vier bis unter sechs Jahre 37 16 21 von sechs bis unter elf Jahre 88 42 46 von elf bis unter 16 Jahre 65 38 27 von 16 bis unter 18 Jahre 52 38 14 von 18 bis unter 25 Jahre 211 168 43 von 25 bis unter 30 Jahre 167 131 36 von 30 bis unter 35 Jahre 129 84 45 * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7521 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Antragsteller mit libanesischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2017 Asylanträge Gesamt männlich weiblich von 35 bis unter 40 Jahre 119 78 41 von 40 bis unter 45 Jahre 68 35 33 von 45 bis unter 50 Jahre 45 29 16 von 50 bis unter 55 Jahre 22 14 8 von 55 bis unter 60 Jahre 14 6 8 von 60 bis unter 65 Jahre 9 4 5 65 Jahre und älter 16 7 9 Summe 1 324 826 498 Antragsteller mit libanesischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2018 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 214 98 116 von vier bis unter sechs Jahre 16 10 6 von sechs bis unter elf Jahre 44 24 20 von elf bis unter 16 Jahre 53 32 21 von 16 bis unter 18 Jahre 22 16 6 von 18 bis unter 25 Jahre 117 84 33 von 25 bis unter 30 Jahre 111 86 25 von 30 bis unter 35 Jahre 57 36 21 von 35 bis unter 40 Jahre 50 29 21 von 40 bis unter 45 Jahre 39 25 14 von 45 bis unter 50 Jahre 35 18 17 von 50 bis unter 55 Jahre 25 15 10 von 55 bis unter 60 Jahre 10 8 2 von 60 bis unter 65 Jahre 6 1 5 65 Jahre und älter 6 4 2 Summe 805 486 319 Antragsteller mit libanesischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2019 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 218 121 97 von vier bis unter sechs Jahre 21 14 7 von sechs bis unter elf Jahre 75 49 26 von elf bis unter 16 Jahre 49 21 28 von 16 bis unter 18 Jahre 20 17 3 von 18 bis unter 25 Jahre 129 104 25 von 25 bis unter 30 Jahre 124 93 31 von 30 bis unter 35 Jahre 79 55 24 von 35 bis unter 40 Jahre 73 44 29 von 40 bis unter 45 Jahre 33 18 15 von 45 bis unter 50 Jahre 40 19 21 von 50 bis unter 55 Jahre 26 20 6 von 55 bis unter 60 Jahre 15 8 7 von 60 bis unter 65 Jahre 9 7 2 65 Jahre und älter 7 3 4 Summe 918 593 325 Antragsteller mit libanesischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2020 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 171 85 86 von vier bis unter sechs Jahre 21 11 10 von sechs bis unter elf Jahre 29 19 10 Antragsteller mit libanesischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2020 Asylanträge Gesamt männlich weiblich von elf bis unter 16 Jahre 19 9 10 von 16 bis unter 18 Jahre 18 14 4 von 18 bis unter 25 Jahre 101 81 20 von 25 bis unter 30 Jahre 95 71 24 von 30 bis unter 35 Jahre 58 38 20 von 35 bis unter 40 Jahre 50 34 16 von 40 bis unter 45 Jahre 43 26 17 von 45 bis unter 50 Jahre 35 28 7 von 50 bis unter 55 Jahre 23 13 10 von 55 bis unter 60 Jahre 17 13 4 von 60 bis unter 65 Jahre 4 2 2 65 Jahre und älter 10 5 5 Summe 694 449 245 Antragsteller mit libanesischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2021 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 147 84 63 von vier bis unter sechs Jahre 32 16 16 von sechs bis unter elf Jahre 75 39 36 von elf bis unter 16 Jahre 46 25 21 von 16 bis unter 18 Jahre 24 13 11 von 18 bis unter 25 Jahre 129 110 19 von 25 bis unter 30 Jahre 100 76 24 von 30 bis unter 35 Jahre 82 55 27 von 35 bis unter 40 Jahre 69 39 30 von 40 bis unter 45 Jahre 62 42 20 von 45 bis unter 50 Jahre 35 27 8 von 50 bis unter 55 Jahre 21 16 5 von 55 bis unter 60 Jahre 9 6 3 von 60 bis unter 65 Jahre 5 3 2 65 Jahre und älter 7 4 3 Summe 843 555 288 Antragsteller mit libanesischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2022 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 207 123 84 von vier bis unter sechs Jahre 69 41 28 von sechs bis unter elf Jahre 154 91 63 von elf bis unter 16 Jahre 143 79 64 von 16 bis unter 18 Jahre 46 28 18 von 18 bis unter 25 Jahre 389 326 63 von 25 bis unter 30 Jahre 247 210 37 von 30 bis unter 35 Jahre 221 159 62 von 35 bis unter 40 Jahre 136 86 50 von 40 bis unter 45 Jahre 127 73 54 von 45 bis unter 50 Jahre 85 60 25 von 50 bis unter 55 Jahre 60 37 23 von 55 bis unter 60 Jahre 28 16 12 von 60 bis unter 65 Jahre 20 9 11 65 Jahre und älter 13 4 9 Summe 1.945 1.342 603 Antragsteller mit libanesischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2023 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 167 84 83 von vier bis unter sechs Jahre 40 25 15 von sechs bis unter elf Jahre 119 69 50 von elf bis unter 16 Jahre 91 51 40 von 16 bis unter 18 Jahre 68 50 18 von 18 bis unter 25 Jahre 288 247 41 von 25 bis unter 30 Jahre 198 164 34 von 30 bis unter 35 Jahre 145 104 41 von 35 bis unter 40 Jahre 103 69 34 von 40 bis unter 45 Jahre 87 53 34 von 45 bis unter 50 Jahre 66 41 25 von 50 bis unter 55 Jahre 43 33 10 von 55 bis unter 60 Jahre 27 17 10 von 60 bis unter 65 Jahre 11 7 4 65 Jahre und älter 18 11 7 Summe 1.471 1.025 446 Antragsteller mit libanesischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2024 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 133 65 68 von vier bis unter sechs Jahre 40 23 17 von sechs bis unter elf Jahre 80 36 44 von elf bis unter 16 Jahre 58 39 19 von 16 bis unter 18 Jahre 57 42 15 von 18 bis unter 25 Jahre 226 195 31 von 25 bis unter 30 Jahre 179 142 37 von 30 bis unter 35 Jahre 147 108 39 von 35 bis unter 40 Jahre 101 70 31 von 40 bis unter 45 Jahre 78 49 29 von 45 bis unter 50 Jahre 71 48 23 von 50 bis unter 55 Jahre 57 31 26 von 55 bis unter 60 Jahre 29 20 9 von 60 bis unter 65 Jahre 21 8 13 65 Jahre und älter 22 9 13 Summe 1.299 885 414 Antragsteller mit libanesischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2025 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 112 65 47 von vier bis unter sechs Jahre 16 8 8 von sechs bis unter elf Jahre 41 22 19 von elf bis unter 16 Jahre 24 13 11 von 16 bis unter 18 Jahre 33 28 5 von 18 bis unter 25 Jahre 154 132 22 von 25 bis unter 30 Jahre 111 97 14 von 30 bis unter 35 Jahre 92 67 25 von 35 bis unter 40 Jahre 36 22 14 von 40 bis unter 45 Jahre 31 19 12 von 45 bis unter 50 Jahre 36 27 9 von 50 bis unter 55 Jahre 18 11 7 von 55 bis unter 60 Jahre 14 7 7 von 60 bis unter 65 Jahre 9 4 5 Antragsteller mit libanesischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2025 Asylanträge Gesamt männlich weiblich 65 Jahre und älter 6 1 5 Summe 733 523 210 Antragsteller mit libanesischer Staatsangehörigkeit im Zeitraum 01.01. bis 30.06.2026 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 52 26 26 von vier bis unter sechs Jahre 4 2 2 von sechs bis unter elf Jahre 19 9 10 von elf bis unter 16 Jahre 19 11 8 von 16 bis unter 18 Jahre 27 23 4 von 18 bis unter 25 Jahre 83 74 9 von 25 bis unter 30 Jahre 65 54 11 von 30 bis unter 35 Jahre 29 21 8 von 35 bis unter 40 Jahre 31 22 9 von 40 bis unter 45 Jahre 23 15 8 von 45 bis unter 50 Jahre 26 17 9 von 50 bis unter 55 Jahre 14 8 6 von 55 bis unter 60 Jahre 11 4 7 von 60 bis unter 65 Jahre 4 2 2 65 Jahre und älter 5 3 2 Summe 412 291 121 d) Rückführungsquote der Asylbewerber aus dem Libanon seit 2017 (bitte nach Religionszugehörigkeiten und Jahren aufschlüsseln) und wenn ja, über welche? Der Bundesregierung liegen keine Daten von Asylbewerbern im Zusammenhang mit dem Vollzug einer Rückführung vor. Es wird darauf hingewiesen, dass ausländischen Staatsangehörigen zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet im Rahmen der in § 55 Absatz 1 AsylG genannten Voraussetzungen gestattet ist. Zuständig für aufenthaltsbeendende Maßnahmen sind die Länder. Anlage 1 19. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse (und wenn ja, welche) zur b) Religionszugehörigkeit der Asylbewerber aus dem Libanon seit 2017? Die Angaben zur Religionszugehörigkeit beruhen auf freiwilligen Angaben der Asylbewerbenden während des Asylverfahrens und können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Aufschlüsselung nach Religionszugehörigkeit 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 (01.01.- 30.06.) Religionen Gesamt 1.324 805 918 694 843 1.945 1.471 1.299 733 412 Christentum 60 33 40 42 38 84 79 41 41 5 Islam 1.196 691 794 577 713 1.765 1.320 1.192 650 373 Konfessionslos 31 17 17 6 20 34 36 27 14 9 Unbekannt 37 63 67 69 71 61 36 39 27 25 Sonstige 0 1 0 0 1 1 0 0 1 0 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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