Lage der christlichen Gemeinden im Libanon im Kontext von Staatskrise, bewaffneten Konflikten und demografischen Veränderungen (Antwort zu Drs. 21/7318)
Text
Lage der christlichen Gemeinden im Libanon im Kontext von Staatskrise, bewaffneten Konflikten und demografischen Veränderungen (Antwort zu Drs. 21/7318)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7521
21. Wahlperiode 07.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Rainer Rothfuß,
Stefan Keuter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7318 –
Lage der christlichen Gemeinden im Libanon im Kontext von Staatskrise,
bewaffneten Konflikten und demografischen Veränderungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Libanon befindet sich seit Jahren in einer tiefgreifenden politischen,
wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Krise. Der Zusammenbruch staatlicher
Strukturen, die Folgen der Explosion im Hafen von Beirut 2020, die
anhaltende Wirtschaftskrise sowie regionale Konflikte haben zu einer erheblichen
Verschlechterung der Lebensbedingungen geführt (www.securitycouncilreport.or
g/monthly-forecast/2026-05/lebanon-38.php).
Nach Einschätzung von Human Rights Watch ist der Libanon in der jüngeren
Vergangenheit und weiterhin von institutionellem Versagen, wirtschaftlichem
Niedergang und zunehmender Unsicherheit geprägt (www.hrw.org/world-repo
rt/2025/country-chapters/lebanon).
Zugleich verschärfen militärische Auseinandersetzungen zwischen Israel und
der im Libanon operierenden Hisbollah die Lage insbesondere im Süden des
Landes. Medienberichte dokumentieren dabei auch Schäden an religiösen
Einrichtungen, darunter christliche Gebäude wie Klöster und Kirchen (https://apn
ews.com/article/f1eee1a81a4b1eb846efa1f400537c30).
Der Libanon ist historisch ein konfessionell strukturierter Staat, in dem
christliche Gemeinschaften – insbesondere Maroniten, griechisch-orthodoxe und
andere Kirchen – eine zentrale Rolle im politischen System spielen.
Gleichzeitig ist ihr Bevölkerungsanteil seit Jahrzehnten rückläufig, unter anderem durch
Auswanderung und demografische Entwicklungen.
Analysen weisen darauf hin, dass sich die Lage christlicher Gemeinden
zunehmend durch wirtschaftlichen Druck, politische Marginalisierung,
Sicherheitsrisiken sowie die wachsende Bedeutung nichtstaatlicher bewaffneter Akteure
verändert (www.opendoors.org/research-reports/country-dossiers/WWL-202
5-Lebanon-Persecution-Dynamics).
Zudem verschärft die humanitäre Lage den Druck auf die Gesamtbevölkerung.
Laut internationalen Berichten sind über eine Million Menschen im Libanon
von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen (www.reuters.com/world/
middleeast/more-than-1-million-lebanon-expected-face-acute-food-insecurity-hunge
r-monitor-2026-04-29/).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts
vom 7. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, wie die
Bundesregierung die Lage der christlichen Gemeinden im Libanon bewertet und
welche politischen Schlussfolgerungen sie daraus zieht.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Libanon zeichnet sich durch eine religiös und gesellschaftlich vielfältige
Bevölkerung aus. Der libanesische Staat erkennt 18 Religionsgemeinschaften
offiziell an. Das politische System basiert auf einem konfessionellen Proporz,
der die Beteiligung verschiedener Religionsgemeinschaften an staatlichen
Institutionen vorsieht. Christliche Gemeinschaften, insbesondere die maronitische,
griechisch-orthodoxe und griechisch-katholische Kirche sowie weitere Kirchen,
sind fester Bestandteil dieser verfassungsrechtlichen und politischen Ordnung.
Der Libanon befindet sich weiterhin in einer schweren politischen,
wirtschaftlichen und sozialen Krise. Die Folgen der seit 2019 andauernden Wirtschafts-
und Finanzkrise, struktureller Defizite staatlicher Institutionen, sowie die
Auswirkungen der bewaffneten Auseinandersetzung zwischen Israel und der
Hisbollah belasten die Lebensbedingungen der Bevölkerung erheblich. Nach
Einschätzung der Bundesregierung wirken sich diese Entwicklungen grundsätzlich
auf die Bevölkerung insgesamt aus und betreffen Angehörige aller
Religionsgemeinschaften. Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor,
wonach sich die allgemeine Krisenlage oder die Folgen der bewaffneten
Auseinandersetzungen spezifisch zulasten der christlichen Gemeinden auswirken.
Im Gegenteil kann in Bezug auf den bewaffneten Konflikt von 2024 bis 2026
angesichts der geographischen Schauplätze angenommen werden, dass andere,
dort überwiegend beheimatete Religionsgruppen, insbesondere Schiiten,
überproportional betroffen waren bzw. unter den Folgen leiden.
Die Bundesregierung verfolgt die Lage im Libanon kontinuierlich auf
Grundlage eigener Erkenntnisse, des Austauschs mit den Vereinten Nationen (VN),
der Europäischen Union (EU), internationalen Partnern und weiterer
einschlägiger Quellen. Die Bundesregierung bewertet die Lage dabei im Kontext der
allgemeinen politischen, wirtschaftlichen, humanitären und
sicherheitspolitischen Entwicklung des Landes.
Der Libanon hat seit 1932 keine landesweite Volkszählung durchgeführt.
Aussagen über die Größe einzelner Religionsgemeinschaften,
konfessionsspezifische Migrationsbewegungen oder zu konfessionsbezogenen demografischen
Entwicklungen können daher nicht belastbar getroffen werden.
1. Verfügt die Bundesregierung über Informationen zur aktuellen Lage der
christlichen Gemeinden im Libanon vor, insbesondere seit 2023, und
wenn ja, welche?
Die Lage christlicher Gemeinden wird im Rahmen der allgemeinen
Lagebeobachtung verfolgt. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird
verwiesen.
2. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu den
Auswirkungen der wirtschaftlichen und staatlichen Krise im Libanon auf
christliche Gemeinden, kirchliche Einrichtungen und soziale
Infrastruktur, und wenn ja, wie lautet diese?
Nach Auffassung der Bundesregierung wirken sich die anhaltende Wirtschafts-
und Staatskrise sowie die Folgen bewaffneter Auseinandersetzungen auf die
Bevölkerung des Libanon insgesamt aus. Dies betrifft somit auch religiöse
Gemeinschaften und von ihnen getragene Einrichtungen. Erkenntnisse zu einer
besonderen Betroffenheit christlicher Gemeinden liegen der Bundesregierung
nicht vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
3. Liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Erkenntnisse über die
Abwanderung christlicher Bevölkerungsteile aus dem Libanon vor, und
wenn ja, welche (bitte dabei auch auf deren Umfang und Ursachen
eingehen)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
4. Welche belastbaren Daten oder Berichte liegen der Bundesregierung
gegebenenfalls zu Schäden an christlichen Kirchen, Klöstern oder anderen
religiösen Einrichtungen infolge militärischer Auseinandersetzungen im
Libanon vor (bitte gegebenenfalls auch angeben, durch welche
Konfliktpartei nach Kenntnis der Bundesregierung die Schäden verursacht
wurden, wenn hierzu Erkenntnisse vorliegen)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Im Rahmen der allgemeinen Lagebeobachtung sind der Bundesregierung
Schäden an ziviler Infrastruktur infolge bewaffneter Auseinandersetzungen bekannt.
Eine belastbare Zuordnung einzelner Schäden zu Konfliktparteien ist der
Bundesregierung nicht in allen Fällen möglich.
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die
Auswirkungen der militärischen Aktivitäten der Hisbollah auf die
Sicherheitslage christlicher Gemeinden, insbesondere im Süden des Libanon?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach christliche
Gemeinden im Libanon aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit gezielt durch
militärische Aktivitäten der Hisbollah betroffen wären. Die Sicherheitslage,
insbesondere im Süden des Libanons, wird durch die bewaffneten
Auseinandersetzungen insgesamt erheblich beeinträchtigt und betrifft die dort lebende
Zivilbevölkerung unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit. Im Übrigen wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
6. Inwieweit liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Hinweise dazu
vor, dass christliche Gemeinden im Libanon womöglich politisch oder
gesellschaftlich an Einfluss verlieren (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Ungeachtet langfristiger demografischer Entwicklungen bleibt ihre Rolle im
konfessionell geprägten politischen System des Libanon und in den staatlichen
Institutionen durch die verfassungsmäßige Ordnung weiterhin fest verankert.
7. Welche internationalen Berichte (z. B. von Human Rights Watch, Open
Doors, Vereinten Nationen oder von anderen Organisationen) zieht die
Bundesregierung gegebenenfalls zur Bewertung der Lage der Christen
im Libanon heran?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
8. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Positionierung erarbeitet zur
langfristigen Entwicklung des konfessionellen Gleichgewichts im
Libanon im Hinblick auf die Stellung der christlichen Bevölkerung, und wenn
ja, wie lautet diese?
Die Bundesregierung nimmt keine Bewertung der langfristigen Entwicklung
des konfessionellen Gleichgewichts im Libanon vor.
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über
regionale Unterschiede innerhalb des Libanon hinsichtlich der Sicherheits-
und Lebenslage christlicher Gemeinden?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung unterscheidet sich die allgemeine
Sicherheitslage regional. Besonders betroffen von den Folgen bewaffneter
Auseinandersetzungen sind Gebiete im Süden des Landes. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen ihrer
bilateralen Beziehungen zum Libanon gegebenenfalls, um den Schutz
religiöser Gemeinschaften zu unterstützen?
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihrer bilateralen Zusammenarbeit
für die Stärkung staatlicher Institutionen, die Achtung der Menschenrechte
sowie die Wahrung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein. Ihre
Unterstützung erfolgt grundsätzlich unabhängig von der Religionszugehörigkeit der
Begünstigten.
11. In welcher Form engagiert sich die Bundesregierung im Rahmen
internationaler Organisationen (z. B. Vereinte Nationen, Europäische Union)
gegebenenfalls für Stabilität und den Schutz religiöser Vielfalt im Libanon?
Die Bundesregierung engagiert sich im Rahmen der EU und der VN für die
Stabilisierung des Libanon, die Stärkung staatlicher Institutionen, Reformen
sowie die Wahrung der Menschenrechte und der gesellschaftlichen Vielfalt. Die
Bundesregierung verfolgt dabei einen inklusiven Ansatz, der allen
Bevölkerungsgruppen unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit zugutekommt.
12. Welche humanitären Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung kommen
derzeit auch christlichen Gemeinden oder kirchlichen Organisationen im
Libanon zugute?
Die humanitäre Hilfe der Bundesregierung richtet sich nach humanitären
Grundsätzen und erfolgt grundsätzlich bedarfsorientiert sowie unabhängig von
Religions- oder Konfessionszugehörigkeit der Begünstigten. Sie kommt daher
grundsätzlich allen schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen zugute,
einschließlich Angehöriger christlicher Gemeinden.
13. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls die
besondere Rolle christlicher Einrichtungen (z. B. Schulen, Krankenhäuser) bei
der Stabilisierung des Landes?
Die Bundesregierung erkennt die wichtige gesellschaftliche Rolle von
Bildungs-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen unterschiedlicher Träger im
Libanon an. Ihre Unterstützung richtet sich dabei jedoch grundsätzlich nach
Bedarf und politischen Zielsetzungen, nicht vorrangig nach konfessioneller
Zugehörigkeit der Träger oder der Begünstigten.
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über
die Auswirkungen der Flüchtlingssituation (insbesondere syrische
Flüchtlinge) auf das konfessionelle Gleichgewicht im Libanon vor?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
15. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, den
Fortbestand religiöser Vielfalt und insbesondere christlicher Gemeinden
im Libanon langfristig zu unterstützen?
Die Bundesregierung sieht den langfristigen Erhalt der religiösen und
gesellschaftlichen Vielfalt insbesondere durch die Stärkung staatlicher Institutionen,
wirtschaftliche Stabilisierung, die Förderung von Rechtsstaatlichkeit, den
Schutz der Menschenrechte sowie die Unterstützung eines inklusiven
politischen Prozesses gefördert. Insofern tragen die Maßnahmen der
Bundesregierung im Rahmen ihrer bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit mit
Libanon zum Fortbestand religiöser Vielfalt bei.
16. Gibt es Projekte oder Vorhaben, welche von der Bundesregierung
finanziert werden und im Sinne der Fragestellung aus Frage 15 wirken, und
wenn ja, welche (bitte die Haushaltstitel, Projekttitel, Zielgruppen,
Fördersummen und den Zeitraum sowie die Durchführungs- und
Trägerorganisationen angeben)?
Die Bundesregierung fördert keine Projekte, die im Sinne der Fragestellung aus
der vorherigen Frage wirken. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15
verwiesen.
17. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zum politischen Willen
staatlicher Institutionen im Libanon, zum konfessionellen Gleichgewicht
und zum Schutz religiöser Gemeinschaften gebildet, und wenn ja, wie
lautet diese?
Nach Auffassung der Bundesregierung tragen die staatlichen Institutionen im
Libanon Verantwortung für den Schutz aller Bürgerinnen und Bürger sowie die
Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung einschließlich der Religions- und
Weltanschauungsfreiheit. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
18. Inwieweit macht die Bundesregierung ihre Unterstützung für den
Libanon gegebenenfalls von Fortschritten bei der staatlichen Stabilisierung,
der Gewährleistung der inneren Sicherheit und beim Schutz der
religiösen Vielfalt abhängig?
Die Bundesregierung unterstützt den Libanon bei der Stärkung staatlicher
Institutionen, der Umsetzung notwendiger Reformen sowie der Verbesserung der
Lebensbedingungen der Bevölkerung. Dabei verbindet die Bundesregierung
ihre Unterstützung mit der Erwartung, dass die libanesische Regierung
Fortschritte unter anderem in den Bereichen Staatsführung, Rechtsstaatlichkeit,
wirtschaftliche Stabilisierung, innere Sicherheit und Schutz der religiösen
Vielfalt erzielt. Diese Erwartung bringt die Bundesregierung gegenüber der
libanesischen Regierung regelmäßig zum Ausdruck.
19. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zur
a) Anzahl der Asylbewerber aus dem Libanon seit 2017 (bittet nach
Jahren aufschlüsseln),
Die Anzahl der Asylanträge von Personen mit libanesischer
Staatsangehörigkeit kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Jahr Asylanträge von Personen
mit libanesischer Staatsangehörigkeit
2017 1 324
2018 805
2019 918
2020 694
2021 843
2022 1 945
2023 1 471
2024 1 299
2025 733
Januar bis Juni 2026 412
b) Religionszugehörigkeit der Asylbewerber aus dem Libanon seit 2017,
Die erbetenen Informationen können der Anlage 1 entnommen werden.*
c) Geschlechts- und Altersstruktur der Asylbewerber aus dem Libanon
seit 2017 (bitte jeweils gemäß der Fragestellung aufschlüsseln) und
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Antragsteller mit libanesischer
Staatsangehörigkeit im Jahr 2017
Asylanträge
Gesamt männlich weiblich
bis unter vier Jahre 282 136 146
von vier bis unter sechs Jahre 37 16 21
von sechs bis unter elf Jahre 88 42 46
von elf bis unter 16 Jahre 65 38 27
von 16 bis unter 18 Jahre 52 38 14
von 18 bis unter 25 Jahre 211 168 43
von 25 bis unter 30 Jahre 167 131 36
von 30 bis unter 35 Jahre 129 84 45
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7521 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Antragsteller mit libanesischer
Staatsangehörigkeit im Jahr 2017
Asylanträge
Gesamt männlich weiblich
von 35 bis unter 40 Jahre 119 78 41
von 40 bis unter 45 Jahre 68 35 33
von 45 bis unter 50 Jahre 45 29 16
von 50 bis unter 55 Jahre 22 14 8
von 55 bis unter 60 Jahre 14 6 8
von 60 bis unter 65 Jahre 9 4 5
65 Jahre und älter 16 7 9
Summe 1 324 826 498
Antragsteller mit libanesischer
Staatsangehörigkeit im Jahr 2018
Asylanträge
Gesamt männlich weiblich
bis unter vier Jahre 214 98 116
von vier bis unter sechs Jahre 16 10 6
von sechs bis unter elf Jahre 44 24 20
von elf bis unter 16 Jahre 53 32 21
von 16 bis unter 18 Jahre 22 16 6
von 18 bis unter 25 Jahre 117 84 33
von 25 bis unter 30 Jahre 111 86 25
von 30 bis unter 35 Jahre 57 36 21
von 35 bis unter 40 Jahre 50 29 21
von 40 bis unter 45 Jahre 39 25 14
von 45 bis unter 50 Jahre 35 18 17
von 50 bis unter 55 Jahre 25 15 10
von 55 bis unter 60 Jahre 10 8 2
von 60 bis unter 65 Jahre 6 1 5
65 Jahre und älter 6 4 2
Summe 805 486 319
Antragsteller mit libanesischer
Staatsangehörigkeit im Jahr 2019
Asylanträge
Gesamt männlich weiblich
bis unter vier Jahre 218 121 97
von vier bis unter sechs Jahre 21 14 7
von sechs bis unter elf Jahre 75 49 26
von elf bis unter 16 Jahre 49 21 28
von 16 bis unter 18 Jahre 20 17 3
von 18 bis unter 25 Jahre 129 104 25
von 25 bis unter 30 Jahre 124 93 31
von 30 bis unter 35 Jahre 79 55 24
von 35 bis unter 40 Jahre 73 44 29
von 40 bis unter 45 Jahre 33 18 15
von 45 bis unter 50 Jahre 40 19 21
von 50 bis unter 55 Jahre 26 20 6
von 55 bis unter 60 Jahre 15 8 7
von 60 bis unter 65 Jahre 9 7 2
65 Jahre und älter 7 3 4
Summe 918 593 325
Antragsteller mit libanesischer
Staatsangehörigkeit im Jahr 2020
Asylanträge
Gesamt männlich weiblich
bis unter vier Jahre 171 85 86
von vier bis unter sechs Jahre 21 11 10
von sechs bis unter elf Jahre 29 19 10
Antragsteller mit libanesischer
Staatsangehörigkeit im Jahr 2020
Asylanträge
Gesamt männlich weiblich
von elf bis unter 16 Jahre 19 9 10
von 16 bis unter 18 Jahre 18 14 4
von 18 bis unter 25 Jahre 101 81 20
von 25 bis unter 30 Jahre 95 71 24
von 30 bis unter 35 Jahre 58 38 20
von 35 bis unter 40 Jahre 50 34 16
von 40 bis unter 45 Jahre 43 26 17
von 45 bis unter 50 Jahre 35 28 7
von 50 bis unter 55 Jahre 23 13 10
von 55 bis unter 60 Jahre 17 13 4
von 60 bis unter 65 Jahre 4 2 2
65 Jahre und älter 10 5 5
Summe 694 449 245
Antragsteller mit libanesischer
Staatsangehörigkeit im Jahr 2021
Asylanträge
Gesamt männlich weiblich
bis unter vier Jahre 147 84 63
von vier bis unter sechs Jahre 32 16 16
von sechs bis unter elf Jahre 75 39 36
von elf bis unter 16 Jahre 46 25 21
von 16 bis unter 18 Jahre 24 13 11
von 18 bis unter 25 Jahre 129 110 19
von 25 bis unter 30 Jahre 100 76 24
von 30 bis unter 35 Jahre 82 55 27
von 35 bis unter 40 Jahre 69 39 30
von 40 bis unter 45 Jahre 62 42 20
von 45 bis unter 50 Jahre 35 27 8
von 50 bis unter 55 Jahre 21 16 5
von 55 bis unter 60 Jahre 9 6 3
von 60 bis unter 65 Jahre 5 3 2
65 Jahre und älter 7 4 3
Summe 843 555 288
Antragsteller mit libanesischer
Staatsangehörigkeit im Jahr 2022
Asylanträge
Gesamt männlich weiblich
bis unter vier Jahre 207 123 84
von vier bis unter sechs Jahre 69 41 28
von sechs bis unter elf Jahre 154 91 63
von elf bis unter 16 Jahre 143 79 64
von 16 bis unter 18 Jahre 46 28 18
von 18 bis unter 25 Jahre 389 326 63
von 25 bis unter 30 Jahre 247 210 37
von 30 bis unter 35 Jahre 221 159 62
von 35 bis unter 40 Jahre 136 86 50
von 40 bis unter 45 Jahre 127 73 54
von 45 bis unter 50 Jahre 85 60 25
von 50 bis unter 55 Jahre 60 37 23
von 55 bis unter 60 Jahre 28 16 12
von 60 bis unter 65 Jahre 20 9 11
65 Jahre und älter 13 4 9
Summe 1.945 1.342 603
Antragsteller mit libanesischer
Staatsangehörigkeit im Jahr 2023
Asylanträge
Gesamt männlich weiblich
bis unter vier Jahre 167 84 83
von vier bis unter sechs Jahre 40 25 15
von sechs bis unter elf Jahre 119 69 50
von elf bis unter 16 Jahre 91 51 40
von 16 bis unter 18 Jahre 68 50 18
von 18 bis unter 25 Jahre 288 247 41
von 25 bis unter 30 Jahre 198 164 34
von 30 bis unter 35 Jahre 145 104 41
von 35 bis unter 40 Jahre 103 69 34
von 40 bis unter 45 Jahre 87 53 34
von 45 bis unter 50 Jahre 66 41 25
von 50 bis unter 55 Jahre 43 33 10
von 55 bis unter 60 Jahre 27 17 10
von 60 bis unter 65 Jahre 11 7 4
65 Jahre und älter 18 11 7
Summe 1.471 1.025 446
Antragsteller mit libanesischer
Staatsangehörigkeit im Jahr 2024
Asylanträge
Gesamt männlich weiblich
bis unter vier Jahre 133 65 68
von vier bis unter sechs Jahre 40 23 17
von sechs bis unter elf Jahre 80 36 44
von elf bis unter 16 Jahre 58 39 19
von 16 bis unter 18 Jahre 57 42 15
von 18 bis unter 25 Jahre 226 195 31
von 25 bis unter 30 Jahre 179 142 37
von 30 bis unter 35 Jahre 147 108 39
von 35 bis unter 40 Jahre 101 70 31
von 40 bis unter 45 Jahre 78 49 29
von 45 bis unter 50 Jahre 71 48 23
von 50 bis unter 55 Jahre 57 31 26
von 55 bis unter 60 Jahre 29 20 9
von 60 bis unter 65 Jahre 21 8 13
65 Jahre und älter 22 9 13
Summe 1.299 885 414
Antragsteller mit libanesischer
Staatsangehörigkeit im Jahr 2025
Asylanträge
Gesamt männlich weiblich
bis unter vier Jahre 112 65 47
von vier bis unter sechs Jahre 16 8 8
von sechs bis unter elf Jahre 41 22 19
von elf bis unter 16 Jahre 24 13 11
von 16 bis unter 18 Jahre 33 28 5
von 18 bis unter 25 Jahre 154 132 22
von 25 bis unter 30 Jahre 111 97 14
von 30 bis unter 35 Jahre 92 67 25
von 35 bis unter 40 Jahre 36 22 14
von 40 bis unter 45 Jahre 31 19 12
von 45 bis unter 50 Jahre 36 27 9
von 50 bis unter 55 Jahre 18 11 7
von 55 bis unter 60 Jahre 14 7 7
von 60 bis unter 65 Jahre 9 4 5
Antragsteller mit libanesischer
Staatsangehörigkeit im Jahr 2025
Asylanträge
Gesamt männlich weiblich
65 Jahre und älter 6 1 5
Summe 733 523 210
Antragsteller mit libanesischer
Staatsangehörigkeit im Zeitraum
01.01. bis 30.06.2026
Asylanträge
Gesamt männlich weiblich
bis unter vier Jahre 52 26 26
von vier bis unter sechs Jahre 4 2 2
von sechs bis unter elf Jahre 19 9 10
von elf bis unter 16 Jahre 19 11 8
von 16 bis unter 18 Jahre 27 23 4
von 18 bis unter 25 Jahre 83 74 9
von 25 bis unter 30 Jahre 65 54 11
von 30 bis unter 35 Jahre 29 21 8
von 35 bis unter 40 Jahre 31 22 9
von 40 bis unter 45 Jahre 23 15 8
von 45 bis unter 50 Jahre 26 17 9
von 50 bis unter 55 Jahre 14 8 6
von 55 bis unter 60 Jahre 11 4 7
von 60 bis unter 65 Jahre 4 2 2
65 Jahre und älter 5 3 2
Summe 412 291 121
d) Rückführungsquote der Asylbewerber aus dem Libanon seit 2017
(bitte nach Religionszugehörigkeiten und Jahren aufschlüsseln)
und wenn ja, über welche?
Der Bundesregierung liegen keine Daten von Asylbewerbern im
Zusammenhang mit dem Vollzug einer Rückführung vor. Es wird darauf hingewiesen,
dass ausländischen Staatsangehörigen zur Durchführung des Asylverfahrens
der Aufenthalt im Bundesgebiet im Rahmen der in § 55 Absatz 1 AsylG
genannten Voraussetzungen gestattet ist. Zuständig für aufenthaltsbeendende
Maßnahmen sind die Länder.
Anlage 1
19. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse (und wenn ja, welche) zur
b) Religionszugehörigkeit der Asylbewerber aus dem Libanon seit 2017?
Die Angaben zur Religionszugehörigkeit beruhen auf freiwilligen Angaben der Asylbewerbenden während des Asylverfahrens und können der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden:
Aufschlüsselung nach
Religionszugehörigkeit
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
2026
(01.01.-
30.06.)
Religionen Gesamt 1.324 805 918 694 843 1.945 1.471 1.299 733 412
Christentum 60 33 40 42 38 84 79 41 41 5
Islam 1.196 691 794 577 713 1.765 1.320 1.192 650 373
Konfessionslos 31 17 17 6 20 34 36 27 14 9
Unbekannt 37 63 67 69 71 61 36 39 27 25
Sonstige 0 1 0 0 1 1 0 0 1 0
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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