Burn-out, psychische Belastungen und Suizidgefährdung in der deutschen Landwirtschaft (Antwort zu Drs. 21/6862)
Text
Burn-out, psychische Belastungen und Suizidgefährdung in der deutschen Landwirtschaft (Antwort zu Drs. 21/6862)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7418
21. Wahlperiode 29.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Reck, Stephan Protschka,
Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6862 –
Burn-out, psychische Belastungen und Suizidgefährdung in der deutschen
Landwirtschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die auf Depressionen bei Landwirten spezialisierte Psychotherapeutin Karen
Hendrix äußerte sich gegenüber dem „Tagesspiegel“, dass sie aus Erfahrung
wisse, dass jeder Landwirt ungefähr drei andere Landwirte kenne, die Suizid
begangen hätten (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/psychiaterin-uber-depressi
onen-unter-bauern-jeder-landwirt-kennt-ungefahr-drei-andere-landwirte-die-s
uizid-begangen-haben-13060516.html).
Landwirte stehen unter enormem Druck. Explodierende Kosten, fallende
Preise, immer neue Auflagen (www.agrarheute.com/land-leben/tabu-thema-selbst
morde-landwirten-erschreckend-viele-landwirte-suizid-begehen-640097). Das
erzeugt Frust und Existenzängste. Studien zeigen, dass die Suizidrate bei
einigen Landwirten weit über dem nationalen Durchschnitt liegt (www.agrarheut
e.com/management/suizid-landwirten-eu-studie-zeigt-gruende-631548).
1. Welche Behörden, Institutionen oder Stellen erfassen nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland berufsspezifische Daten zu psychischen
Erkrankungen, Burn-out-Syndromen und versuchten und/oder erfolgten
Suiziden (bitte die Behörden, Institutionen oder Stellen nach
Bundesländern auflisten)?
Berufsspezifische Daten zu psychischen Erkrankungen (auch „Burnout-
Syndromen“) werden aktuell in Deutschland nicht bundesweit systematisch erfasst.
Einzelne Krankenkassen nehmen in ihren Berichten jedoch vereinzelt auch
Aspekte zur Gesundheit nach Berufsgruppen auf. Beispielsweise beinhaltet der
Fehlzeiten-Report 2025 der AOK Daten zu Arbeitsunfähigkeitstagen aufgrund
von psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen nach Berufsgruppe,
darunter „Berufsgruppen in der Landwirtschaft“. Berufsspezifische
Gesundheitsdaten werden in Teilbereichen auch von der Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), den Trägern der gesetzlichen
Unfallversicherung sowie von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin erfasst.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 29. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung erfolgt eine
Erfassung zu versuchten oder erfolgten Suiziden. Im Übrigen wird auf die
Antworten zu den Fragen 11 und 12 verwiesen.
2. Welche der in Frage 1 erfragten Behörden, Institutionen oder Stellen
erfassen nach Kenntnis der Bundesregierung die psychischen
Erkrankungen, Burn-out-Syndrome und versuchten und/oder erfolgten Suizide
speziell in landwirtschaftlichen Betrieben (bitte die Behörden, Institutionen
oder Stellen nach Bundesländern auflisten)?
Die SVLFG erfasst als Sozialversicherungsträger Gesundheitsdaten des bei ihr
versicherten Personenkreises im Rahmen des Leistungsgeschehens in den
Versicherungszweigen Landwirtschaftliche Kranken-, Pflege- und
Unfallversicherung sowie in der Alterssicherung der Landwirte.
3. Welche Beratungsstellen zu Burn-out, psychischen Erkrankungen und
Suizidgefährdung bei Landwirten sind der Bundesregierung
gegebenenfalls bekannt, und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die
finanzielle Unterstützung dieser – vermutlich auch teils privaten – Stellen
seitens der öffentlichen Hand (bitte alle Beratungsstellen je Bundesland mit
dem jeweiligen Budgetrahmen der letzten zehn Jahre und die
finanzierende Stelle, sofern der Bundesregierung bekannt, detailliert auflisten)?
In Deutschland besteht ein breit angelegtes, niedrigschwellig zugängliches und
ausdifferenziertes medizinisches Versorgungsangebot für Menschen mit
psychischen Erkrankungen sowohl im ambulanten als auch teilstationären und
stationären Bereich sowie ein breites Angebot an weitergehenden Hilfen. Dazu
gehören in der medizinischen Regelversorgung als erste Ansprechpersonen
Hausärztinnen und Hausärzte sowie niedergelassene Psychiaterinnen und Psychiater,
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, psychiatrische Kliniken und in
akuten Krisensituationen die Notfallversorgung (Notruf 112).
Darüber hinaus stehen in Deutschland niedrigschwellige psychosoziale
Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere
Angebote auf kommunaler und regionaler Ebene, oftmals in Trägerschaft der
Kommunen, der Kirchen und der Wohlfahrtsverbände. Ein wichtiges Element
der psychosozialen Versorgung sind die sozialpsychiatrischen Dienste und
Unterstützungs- und Hilfeangebote des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie
die Krisendienste der Länder. Daneben gibt es verschiedene bundesweit
erreichbare telefonische und Online-Beratungsangebote.
Die SVLFG bietet ihren Versicherten insbesondere mit der Kampagne „Mit uns
im Gleichgewicht“ verschiedene Angebote zum Erhalt und zur Förderung der
seelischen Gesundheit an. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Familie und
Betrieb e. V. mit den einzelnen Beratungsstellen in den Bundesländern
unterstützt Menschen aus der Landwirtschaft mit ihren Hilfsangeboten.
4. Sollten einzelne oder alle der in Frage 3 erfragten Beratungsstellen in
den vergangenen Jahren oder im letzten Jahr nach Kenntnis der
Bundesregierung weniger finanzielle Unterstützung erhalten haben (ausgehend
vom Wert im Jahr 2020), warum ist das nach Kenntnis der
Bundesregierung so (bitte je Beratungsstelle, sofern der Bundesregierung bekannt,
detailliert begründen)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
5. Wie häufig wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
unterschiedlichen Beratungs-, Präventions- und Unterstützungsangebote speziell für
Landwirte mit psychischen Belastungen in den vergangenen zehn Jahren
angenommen (bitte mit jeweiligen Fallzahlen pro Jahr nach
Bundesländern erbeten, sofern der Bundesregierung bekannt, detailliert auflisten)?
Die SVLFG bietet für alle Menschen aus der Grünen Branche eine
Krisenhotline sowie weiterführende Hilfsangebote an. Nachfolgende Statistiken werden
hierbei erhoben. Detaillierte Auflistungen nach Jahren und Bundesländern
liegen nicht vor.
Anrufzahlen „Krisenhotline“ (seit KW 24/2018)
Anzahl Anteil an der Gesamtsumme
(in Prozent)
insgesamt 10.287
männlich 5.259 51
weiblich 4.951 48
undifferenziert 77 1
Einschreibezahlen „Telefonisches Einzelfallcoaching“ im Präventionsbereich
(seit Kalenderwoche 24/2018)
Anzahl Anteil an der Gesamtsumme
(in Prozent)
insgesamt 1.961
männlich 1.192 61
weiblich 769 39
Überleitungen zur besonderen Versorgung „Telefonisches Einzelfallcoaching“
(Selektivvertrag nach § 140a SGB V seit Kalenderwoche 16/2020)
Anzahl Anteil an der Gesamtsumme
(in Prozent)
insgesamt 315
männlich 203 64
weiblich 112 36
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über
psychische Belastungen, Burn-out-Syndrome, Depressionen oder andere
psychische Erkrankungen unter Landwirten in Deutschland vor?
Aus der Evaluation der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) zur
Wirksamkeit und Reichweite der Präventionsmaßnahmen „Telefonisches
Einzelfallcoaching“ und „Online-Gesundheitstrainings“, die in ihrer Gesamtpublikation den
sogenannten LKK-Datenpool (§ 287 SGB V) der Landwirtschaftlichen
Krankenkasse (LKK) betrachtet haben, ergeben sich folgende Ergebnisse:
• Rund zwei Drittel der Versicherten der LKK haben in dem 1,5-jährigen
Betrachtungszeitraum eine diagnostizierte körperliche Erkrankung, die
einen Risikofaktor für die Entwicklung einer Depression darstellt.
• Rund ein Viertel der Versicherten der LKK sind in diesem
Betrachtungszeitraum von einer psychischen Erkrankung im Bereich Depression/
Ängste/Zwänge/Schmerzen/Essstörungen/posttraumatische
Belastungsstörung betroffen.
Neben den Leistungen der LKK erbringt die Landwirtschaftliche Alterskasse
(LAK) auch Leistungen der medizinischen Rehabilitation, für die ein Bezug zu
psychischen Erkrankungen dargestellt werden kann:
Für Leistungen der medizinischen Rehabilitation liegen folgende statistische
Daten bei der SVLFG vor.
Jahr Rehamaßnahmen Diagnose psychische und
Verhaltensstörungen
Anteil
(in Prozent)
2019 2.129 213 10,00
2020 2.245 273 12,16
2021 1.693 229 13,53
2022 1.942 244 12,56
2023 2.095 220 10,50
2024 2.120 212 10,00
2025 1.970 188 9,54
7. Welche Ursachen für psychische Belastungen unter Landwirten sieht die
Bundesregierung gegebenenfalls (bitte, sofern der Bundesregierung
bekannt, detailliert auflisten)?
Die Anrufgründe aus der Krisenhotline der SVLFG 2025 können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Mehrfachnennungen möglich).
Anrufgrund männlich weiblich undifferenziert Summe Anteil an Gesprächen
Gesamt (in Prozent)
Psyche 608 479 3 1090 67,9
Familie 420 527 2 949 59,1
Arbeitsbelastung 256 173 0 429 26,7
Finanzielle Belastungen 130 80 0 210 13,1
Gesundheit 131 79 0 210 13,1
Hofnachfolge,
ungeklärte Betriebsübergabe
92 100 0 192 12,0
Pflege von Angehörigen,
Pflegesituation
23 25 0 48 3,0
Tod, Trauer 26 19 0 45 2,8
Nachbarschaftskonflikte 6 11 0 17 1,1
Gewalt 6 9 0 15 0,9
Weitere Gründe 103 96 4 203 12,6
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis, in wie vielen Fällen in den
vergangenen zehn Jahren allgemein psychische Erkrankungen der Auslöser für die
Hofaufgabe waren (wenn ja, bitte nach Krankheitsbild und jeweiliger
Anzahl je Bundesland aufschlüsseln)?
9. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Landwirte im
Vergleich zur Gesamtbevölkerung oder zu anderen Berufsgruppen
signifikant unterschiedliche psychische Erkrankungen oder
Suizidgefährdungen aufweisen (bitte die Zahlen nach Gesamtbevölkerung und
Berufsgruppe je Bundesland, sofern der Bundesregierung bekannt, detailliert
angeben)?
10. Lassen sich aus den in Frage 9 erfragten Daten nach Kenntnis der
Bundesregierung auch signifikante Unterschiede zwischen Voll- und
Nebenerwerbslandwirten, Familienbetrieben und Agrargenossenschaften und/
oder Agrar-GmbHs etc., bzw. nach Hofgrößen darstellen (wenn ja, bitte
nach Bundesländern detailliert aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
11. Gibt es bundesweit und/oder nach Kenntnis der Bundesregierung
bundeslandbezogene Erhebungen oder Auswertungen zu Suizidversuchen
oder vollendeten Suiziden bei Landwirten (bitte je Bundesland, sofern
der Bundesregierung bekannt, aufstellen)?
12. Wenn Frage 11 verneint wird, warum gibt es diese Erhebungen
Auswertungen nicht (bitte detailliert begründen)?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine bundesweiten Informationen zu
Suizidversuchen und Suiziden bei Landwirtinnen und Landwirten vor. Die
Todesursachenstatistik des Statistischen Bundesamtes enthält im Bereich des Suizids keine
Differenzierung nach Berufsgruppen.
In Bayern wurden auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Zahlen
zum Suizidgeschehen für die Berufsgruppe „Landwirt, landwirtschaftliche
Arbeiter, Tierzüchter und Gartenbauer“ für den Zeitraum 2018 bis 2021
veröffentlicht (Bayerischer Landtag, Drucksache 18/28378 vom 5. April 2023).
Eine Onlinebefragung von Fach- und Beratungskräften ergab, dass Suizidalität
als häufiges und zunehmendes Thema wahrgenommen wird. Als besonders
betroffene Gruppen werden Männer, Personen mittleren Alters, aktuelle
Betriebsleitungen, kleine bis mittelgroße Betriebe sowie tierhaltende Betriebe gesehen
(Quelle: „Suizidalität in der deutschen Landwirtschaft: Perspektiven von Fach-
und Beratungskräften – eine Querschnittstudie“ (März 2026), abrufbar unter
https://link.springer.com/article/10.1007/s11553-026-01315-x).
13. Welche Rolle für die psychische Gesundheit von Landwirten spielen
nach Erkenntnis der Bundesregierung folgende Faktoren:
wirtschaftlicher Druck, Extremwetterereignisse, Tierseuchen, Bürokratiebelastung,
Dokumentationspflichten, Hofübergabe bzw. Nachfolgeregelung, soziale
Stellung, gesellschaftliche Konfliktlagen und allgemeine Zukunftsängste
(bitte jeweils, sofern der Bundesregierung bekannt, detailliert
begründen)?
Internationale Studien identifizierten als Risikofaktoren für die psychische
Gesundheit von Landwirtinnen und Landwirten unter anderem psychosoziale,
finanzielle und wirtschaftliche Belastungen, aber auch strukturelle
Überforderungen aus politischen Auflagen und der modernen Agrarwirtschaft, mangelnde
gesellschaftliche Anerkennung sowie klimatische Bedingungen. Hohe
Arbeitslast, Einzelarbeit in abgelegenen Gebieten sowie ständige Verfügbarkeit können
Einsamkeit und soziale Konflikte verstärken.
Auch in der Beratung von hilfesuchenden Personen werden die aufgeführten
Belastungsfaktoren immer wieder genannt. Häufig ist es auch eine
Kombination von unterschiedlichen Faktoren, die alle die psychische Gesundheit von
Landwirtinnen und Landwirten beeinflussen können (Quelle: Hetzel C,
Eichinger-Schönberger R (2023) Pilotprojekt „Sozioökonomische Beratung und
Mediation als neue Dienstleistungen).
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls zu
regionalen Schwerpunktbereichen bzw. besonderen Belastungsregionen (bitte
die Belastungsgründe bzw. Krankheitsbilder nach Bundesländern und
Regionen, sofern der Bundesregierung bekannt, auflisten)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
15. Welche konkreten Maßnahmen hält die Bundesregierung gegebenenfalls
für erforderlich, um psychische Belastungen, Burn-out-Syndrome und
Suizidgefährdungen unter Landwirten frühzeitig zu erkennen und
Betroffenen rechtzeitig ein Beratungs- und/oder Präventionsangebot aktiv
anzubieten (bitte die einzelnen Maßnahmen, sofern zutreffend, auflisten
und beschreiben)?
Die SVLFG bietet Landwirtinnen und Landwirten auf sie zugeschnittene
Gesundheits- und Präventionsangebote an, die sie fortlaufend weiterentwickelt.
Ziel ist es, möglichst schon im Vorfeld einer Erkrankung zu unterstützen.
Daneben leisten auch die Kirchen und Wohlfahrtsverbände,
Landwirtschaftskammern, Kommunen sowie viele andere Organisationen wichtige
Präventionsarbeit.
Ein zentrales Anliegen der Bundesregierung ist es, die Hilfsangebote besser zu
vernetzen, über bestehende Angebote zu informieren und das Thema weiter zu
enttabuisieren.
Daran arbeitet unter anderem auch die Arbeitsgruppe „Grüne Branche“ des
Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro). Das NaSPro ist ein
bundesweites kooperatives Netzwerk mit dem Ziel der Förderung, Entwicklung und
Fortentwicklung der Suizidprävention. An der Arbeitsgruppe „Grüne Branche“
sind die SVLFG und viele andere Expertinnen und Experten aus der
Landwirtschaft beteiligt. Dies ermöglicht, die Besonderheiten der Landwirtschaft in den
Blick zu nehmen.
In diesem Zusammenhang rückt das Thema seit dem Jahr 2020 auch über die
sogenannten Standardberufsbildpositionen bereits in der dualen
Berufsausbildung stärker in den Fokus, um angehende Fachkräfte frühzeitig für den
Umgang mit psychischen Belastungen zu sensibilisieren.
Die Bundesregierung beabsichtigt zudem, noch in dieser Legislaturperiode ein
Suizidpräventionsgesetz auf den Weg zu bringen. Die Prävention von
Suizidversuchen und Suiziden soll durch Maßnahmen der Information, Aufklärung,
Forschung und Unterstützung gestärkt und verbessert werden. Die
Bundesregierung will damit auch dazu beitragen, das gesellschaftliche Bewusstsein für
Suizidalität und ihre Vermeidbarkeit zu schärfen.
16. Plant die Bundesregierung eine bundesweite, wissenschaftliche
Untersuchung oder Datenerhebung zur psychischen Gesundheit und
Suizidgefährdung unter Landwirten?
17. Wenn Frage 16 bejaht wird, wer ist beziehungsweise wird mit der
Durchführung dieser Untersuchung betraut, und wann ist mit dem Ergebnis
dieser Untersuchung zu rechnen?
18. Wenn Frage 16 verneint wird, warum nicht (bitte detailliert begründen)?
Die Fragen 16 bis 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder haben in der
Agrarministerkonferenz (AMK) im März 2026 den Bund um die Durchführung und
Finanzierung einer bundesweiten Studie zur Thematik Suizid und mentale
Gesundheit in der Landwirtschaft gebeten.
Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, wie dem Auftrag aus der AMK
nachgekommen werden kann.
19. Wie viele niedergelassene Psychiater, Psychotherapeuten und Fachärzte
für Psychosomatik sind in ländlichen Regionen mit hoher
landwirtschaftlicher Prägung je 100 000 Einwohner verfügbar, und wie unterscheidet
sich diese Versorgungsdichte vom Bundesdurchschnitt?
Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Daten im Sinne der
Fragestellung. Die Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie gehören gemäß
Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Arztgruppe der
Nervenärzte. Die Fachärztinnen und Fachärzte für Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie werden nach dieser Richtlinie in der Arztgruppe der
Psychotherapeuten beplant. Offizielle Statistiken, die Angaben zum
Versorgungsniveau in den jeweiligen Arztgruppen auf der Planungsebene der Kreisregion
enthalten, werden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erhoben und
publiziert. Diese sind abrufbar unter www.kbv.de/infothek/zahlen-und-fakten/bund
esarztregister oder www.kbv.de/infothek/zahlen-und-fakten/gesundheitsdaten.
20. Welche durchschnittlichen Wartezeiten auf einen ambulanten
Therapieplatz bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in ländlich geprägten
Regionen im Vergleich zu städtischen Regionen, und welche
Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Unterversorgung im ländlichen
Raum zu beheben?
Der Bundesregierung liegen keine differenzierten, validen Daten zur
durchschnittlichen Wartezeit auf einen ambulanten Therapieplatz nach einem
Erstgespräch vor.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben im Rahmen ihres
Sicherstellungsauftrages Instrumente, um auf besondere regionale Versorgungsbedarfe zu
reagieren (Ermächtigungen, Sonderbedarfszulassungen). Dabei kann von den
Vorgaben der Bedarfsplanungs-Richtlinie abgewichen werden, soweit dies
aufgrund regionaler Besonderheiten für eine bedarfsgerechte Versorgung
erforderlich ist.
Im Übrigen ist die weitere Verringerung von Wartezeiten Ziel der
Bundesregierung. Mögliche Maßnahmen dazu werden derzeit geprüft. Der
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht verschiedene Maßnahmen dazu vor.
Unter anderem sollen die Voraussetzungen geschaffen werden für die
gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärztinnen und Ärzte sowie der
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die überwiegend oder
ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Damit können weitere
Niederlassungsmöglichkeiten für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
entstehen und Wartezeiten auf ein wohnortnahes Therapieangebot verringert
werden. Eine entsprechende gesetzliche Änderung soll zeitnah umgesetzt werden.
21. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung telemedizinische und
digitale Angebote zur psychologischen Beratung speziell für Landwirte
verfügbar, erstattet und in der Praxis erreichbar, insbesondere in
Gebieten ohne ausreichende Breitbandversorgung?
Die SVLFG bietet ihren Versicherten verschiedene Beratungs- und
Hilfsangebote an, die auch telefon- und onlinebasierte Angebote wie die Krisenhotline,
telefonisches Einzelfallcoaching oder Online-Gesundheitstrainings beinhalten.
Die Beratung findet in einem speziell eingerichteten Telezentrum statt, das
bundesweit telefonisch unter der Rufnummer 0561 785-10512 oder per E-Mail
unter gleichgewicht@svlfg.de erreichbar ist.
Im Versorgungsbereich der LKK steht den Versicherten bei Vorliegen der
Voraussetzungen auch die Nutzungsmöglichkeit von Digitalen
Gesundheitsanwendungen (DiGA) zur Verfügung. Die DiGA sind zertifizierte digitale
Medizinprodukte, die bei der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung
von Krankheiten sowie bei Behinderungen unterstützen und die medizinische
Behandlung ergänzen können.
Daneben bietet auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Familie und Betrieb e. V.
im Rahmen ihrer landwirtschaftlichen Familienberatung bundesweit
vertrauliche, konfessionsunabhängige Hilfe und unabhängige Gespräche für Menschen
in der Landwirtschaft an. Das Angebot umfasst persönliche Beratung,
Hausbesuche auf dem Betrieb und Sorgentelefone. Ergänzend dazu hat sie eine
Kooperationsvereinbarung mit der SVLFG getroffen.
22. Welche Leistungen erbringt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) im
Bereich psychischer Erkrankungen, vor allem Depressionen
verschiedener Ausprägungsgrade, eventuell Traumafolgestörungen und
Suizidprävention, und wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Budget
dieser Leistungen in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Die SVLFG widmet psychischen Belastungssituationen sowie psychischen
Erkrankungen ihrer Versicherten große Aufmerksamkeit.
Die SVLFG erbringt in den vier Versicherungszweigen Landwirtschaftliche
Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sowie in der Alterssicherung der
Landwirte alle gesetzlichen Leistungen, ohne Einschränkung auch für
psychische Erkrankungen, Depression und Traumafolgen. Präventionsleistungen
gehören ebenso zum gesetzlichen Leistungskatalog, wie zum Beispiel
Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahmen. Daneben kann die SVLFG während der
Maßnahmen ergänzende Leistungen zur Weiterführung des landwirtschaftlichen
Unternehmens/Haushalts in Form der Betriebs- und Haushaltshilfe gewähren.
Die Betriebs- und Haushaltshilfe wird auch während der Durchführung von
Präventionsmaßnahmen der LAK zum Thema psychische Gesundheit gewährt.
Die SVLFG bietet mit der beteiligten Vertragspartnerin (IVPNetworks GmbH)
zudem ein besonderes Versorgungsmodell (§ 140a SGB V) für Versicherte mit
psychischen Erkrankungen an. Dieses Versorgungsmodell umfasst für die
Patientinnen und Patienten die Verfügbarkeit eines breitgefächerten, modularen
Versorgungsangebotes, welches flexibel, individuell und bedarfsabhängig
genutzt werden kann, eine eng vernetzte und multiprofessionelle Zusammenarbeit
und eine Gesamtkoordination aller Behandlungsmaßnahmen. Bestandteile
dieser Versorgung sind:
• Diagnostik: Individuelle Klärung der persönlichen Situation und des
Unterstützungsbedarfs.
• Psychosoziale Beratung: Unterstützung bei sozialen Problemen (zum
Beispiel Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, kirchliche und staatliche
Hilfsangebote).
• Krisenhotline: In schwierigen Phasen kann rund um die Uhr Hilfe
gefunden werden.
• Online-Selbsthilfeprogramm: Lösungsansätze und Auseinandersetzung
mit der Erkrankung in einem webbasierten Programm.
• Telefonisch-therapeutische Unterstützung: Regelmäßige
Telefongespräche mit erfahrenen Psychologen.
• Psychoedukation: Erklärung zu Ursachen und Hintergründen der
Erkrankung und Entwicklung von Bewältigungsstrategien.
• Psychotherapie: Problembewältigung in Einzel- oder Gruppensitzungen.
23. Sind psychische Erkrankungen und Burn-out-Syndrome bei Landwirten
als Berufskrankheit anerkannt oder anerkennungsfähig, und wenn nein,
prüft die Bundesregierung eine entsprechende Erweiterung der
Berufskrankheiten-Liste?
Berufskrankheiten sind solche Krankheiten, die in der Anlage 1 zur
Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt sind. Die Aufnahme von Erkrankungen in
diese sogenannte Berufskrankheitenliste ist an gesetzliche Voraussetzungen
gebunden. Demnach muss die Erkrankung
• nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch
besondere Einwirkungen verursacht sein,
• denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in
erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind
(§ 9 Absatz 1 Satz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VII).
Psychische Erkrankungen sind in der Berufskrankheitenliste bislang nicht
aufgeführt.
Unter den vorgenannten Voraussetzungen kann die Bundesregierung neue
Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufnehmen. Bei der Prüfung der
damit verbundenen medizinisch-wissenschaftlichen Fragen wird die
Bundesregierung durch den Ärztlichen Sachverständigenbeirat für Berufskrankheiten
(ÄSVB) beraten. Der ÄSVB führt derzeit zu zwei psychischen Erkrankungen
Beratungen durch:
• Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) und
• Depression in Berufen mit hohen psychosozialen Arbeitsbelastungen
(sogenannte high strain-Berufe).
Die aktuellen Beratungen erfolgen dabei ohne Eingrenzung auf eine bestimmte
Berufsgruppe.
24. Wie viele Landwirte haben in den letzten zehn Jahren
Erwerbsminderungsrente aufgrund psychischer Erkrankungen beantragt und erhalten,
und wie hat sich diese Zahl entwickelt?
Von der SVLFG als Trägerin der LAK sind in den letzten zehn Jahren folgende
Renten wegen Erwerbsminderung mit der Hauptdiagnose Psychische und
Verhaltensstörungen bewilligt worden.
Jahr
Erwerbsminderungsrenten
Diagnose Psychische und
Verhaltensstörungen
Anteil
(in Prozent)
2016 1.606 302 18,80
2017 1.367 286 20,92
2018 1.126 214 19,01
2019 1.403 288 20,53
2020 1.164 263 22,59
2021 1.135 280 24,67
2022 989 243 24,57
2023 1.157 257 22,21
2024 1.097 247 22,52
2025 967 229 23,68
25. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit einheitliche
Screening-Instrumente zur Früherkennung psychischer Belastungen bei
Landwirten, etwa im Rahmen von Betriebsberatungen durch die SVLFG
oder Landwirtschaftskammern, und wenn ja, wie werden diese nach
Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt und ausgewertet?
In der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) sind anlasslose
Screening-Instrumente nicht im Einsatz. Jedoch wurden und werden die
Mitarbeitenden der LUV im Außendienst auf das Thema und die Angebote der SVLFG
psychische Belastungen betreffend bereits während der Ausbildung und in
regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen hingewiesen. Anlässlich von
Auffälligkeiten bei Außendiensteinsätzen (zum Beispiel Betriebsberatungen,
Unfallermittlungen) kann so individuell reagiert werden. Hintergrund ist auch die
nach den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes durch die Arbeitgeber
verpflichtend durchzuführende Gefährdungsbeurteilung unter anderem zum Thema
psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Dabei sind beispielsweise
Arbeitsplatzumgebung, Organisation, Lärm, Beleuchtung zentrale Prüfkriterien, um
Stressoren zu minimieren und die Gesundheit zu erhalten.
26. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung Tierärzte,
Maschinenringe, Landwirtschaftsberater und Lieferanten als potenzielle
Frühwarnsysteme für psychische Krisen bei Landwirten, und fördert die
Bundesregierung entsprechende Schulungsprogramme für diese
Multiplikatoren?
Auch Tierärztinnen und Tierärzte, Maschinenringe,
Landwirtschaftsberaterinnen und Landwirtschaftsberater sowie Lieferanten können in ihrem
Berufsalltag mit suizidgefährdeten Menschen in Kontakt kommen. Sie können somit
wichtige Wegweiser, sogenannte Gatekeeper, sein.
Die Deutsche Akademie für Suizidprävention e. V. entwickelt, erprobt und
evaluiert derzeit mit Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit und in
Kooperation mit mehreren Institutionen und Verbänden ein online-basiertes
berufsübergreifendes E-Learning-Programm „Grundkurs Suizidprävention im
Gesundheitswesen“, abrufbar unter www.bundesgesundheitsministerium.de/minist
erium/ressortforschung/suche-projektsteckbriefe/handlungsfelder/gesundheitsfo
erderung-und-praevention/suilearning.
Ergänzend erarbeitet zurzeit die Arbeitsgruppe „Grüne Branche“ des NaSPro
spezielle Schulungskonzepte für verschiedene Gruppen in der Landwirtschaft.
27. Hat die Bundesregierung eine Folgenabschätzung zur psychischen
Belastungswirkung neuer bürokratischer Auflagen, insbesondere im Bereich
Dokumentationspflichten, Cross-Compliance-Kontrollen und
Nachhaltigkeitsberichterstattung, auf landwirtschaftliche Betriebsinhaber
durchgeführt, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung setzt auf einen konsequenten Bürokratierückbau im
bestehenden Regelungs- und Vollzugssystem. Dazu gehören insbesondere die
Überprüfung und Reduzierung von Berichts- und Auskunftspflichten, die
Vermeidung mehrfacher Datenerhebungen, die Digitalisierung von Verfahren, die
stärkere Nutzung bereits vorhandener Daten sowie eine praxistaugliche und
möglichst bürokratiearme Ausgestaltung von Kontrollen und Nachweisen.
Nach den geltenden Verfahren der Gesetzesfolgenabschätzung wird bei
Regelungsvorhaben der Bundesregierung der Erfüllungsaufwand für Wirtschaft,
Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürger ermittelt und ausgewiesen. Dabei
werden insbesondere Zeitaufwand, Sachkosten, Informations- und
Dokumentationspflichten sowie Umstellungsaufwand berücksichtigt. Dieses Verfahren
ermöglicht es, konkrete Belastungen einzelner Regelungsvorhaben transparent zu
machen. Die Schaffung zusätzlichen bürokratischen Aufwands in diesem
Bereich ist nicht vorgesehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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