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Frage von Dr. Rainer Kraft (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde

dip / rede 07.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 98. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Dr. Rainer Kraft (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde Wie steht die Bundesregierung zu der in internationalen Medien erhobenen Kritik, dass Deutschland durch seine Energiepolitik in eine doppelte Abhängigkeit geraten ist, die es zwingt, statt russischem Pipelinegas nun hauptsächlich teures Fracking-Gas aus den USA zu importieren, was Kosten in Milliardenhöhe verursacht und eine neue Abhängigkeit schafft, und welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung gegebenenfalls, um sich aus dieser Abhängigkeit zu lösen (www.theguardian.com/environment/2026/feb/25/ germany-accused-ditching-climate-targets-scraps- renewablesmandate)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Deutschland und die EU verfolgen eine Strategie, die auf eine diversifizierte Energieversorgung, den Ausbau unterschiedlicher Energiequellen und Transportwege sowie eine höhere Energieeffizienz abzielt. Dadurch wird Deutschland insgesamt resilienter. Der Aufbau der deutschen LNG-Infrastruktur ist eine Maßnahme zur Diversifizierung des Erdgasbezugs, weil die Beschaffung nicht leitungsgebunden erfolgt und die Zahl potenzieller Lieferländer somit erhöht wird. Dies trägt zur Energieversorgungssicherheit in unserem Land bei. Der konkrete Bezug von Erdgas liegt in der Verantwortung von Unternehmen. Den überwiegenden Teil seines Erdgasbedarfs deckt Deutschland über Pipelines aus Norwegen, Belgien und den Niederlanden. Der Anteil des über die deutsche LNG-Infrastruktur bezogenen Erdgases, das tatsächlich zu einem großen Teil von US-amerikanischen Unternehmen stammt, liegt derzeit bei etwa 12 Prozent der deutschen Gasversorgung. Frage des Abgeordneten Michael Kellner (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen den Verkauf des Logistikunternehmens Zippel an einen chinesischen Investor, und welche Punkte darunter sind für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie von besonderer Bedeutung (vergleiche www.ndr.de/nachrichten/hamburg/ zippel-uebernahme-durch-cosco-warum-der-bund- genauhinschaut,cosco-zippel-100.html)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Nach § 55 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie prüfen, ob der Erwerb eines inländischen Unternehmens durch einen Unionsfremden voraussichtlich die öffentliche Ordnung oder Sicherheit beeinträchtigt. Dies gilt für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sowie für Projekte oder Programme von Unionsinteresse im Sinne des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (ABl. L 79 I vom 21.3.2019, S. 1). Die Prüfung ist möglich, wenn ein Unionsfremder unmittelbar oder mittelbar ein inländisches Unternehmen oder unmittelbar oder mittelbar eine Beteiligung im Sinne des § 56 AWV an einem inländischen Unternehmen erwirbt. Gegen den geplanten mittelbaren Erwerb von 80 Prozent der Stimmrechte an der Konrad Zippel Spediteur GmbH durch die China COSCO Shipping Corporation Limited sprechen Sicherheitsbedenken. Der Erwerb würde einen Teilbereich der deutschen Logistikkette unter die Kontrolle eines chinesischen Staatskonzerns stellen und insofern strategische Abhängigkeiten vertiefen, die als Druckmittel genutzt werden könnten. Infolgedessen würde der Erwerb die Resilienz von Lieferketten und die Versorgungssicherheit Deutschlands und der EU gefährden. Frage des Abgeordneten Michael Kellner (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Einsparmaßnahmen wird die Bundesregierung prüfen bzw. einleiten, um der Aufforderung von EU-Energie- Kommissar Dan Jørgensen zu folgen, der die EU-Mitglieder aufgrund der Energiepreiskrise und teilweise niedriger Gasspeicherstände ausdrücklich zum Energiesparen aufgerufen hat (vergleiche www.berliner-zeitung.de/article/ euenergiekommissar-warnt-vor-preiskrise-und- fordertpruefung-von-sparmassnahmen-bericht-10433145)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die aktuell hohen Preise für Gas, Kerosin, Benzin und Diesel setzen einen Anreiz, die Nachfrage entsprechend zu reduzieren. Die Gasversorgung ist – auch ohne zusätzliche Einsparungen – gesichert. Das ist nicht nur die Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie der Bundesnetzagentur, sondern auch die der Europäischen Kommission und der europäischen Netzbetreiber. Frage der Abgeordneten Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Personen (Name, Institution, Sitzland) haben das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und den Projektträger nach Nummer 7.2.1 der Förderrichtlinie „Quantum Computing Competition“ bei der Bewertung der Projektskizzen als unabhängige Expertinnen und Experten beraten, und war die Auswahl von jeweils zwei Konsortien je Technologieplattform (neutrale Atome, Supraleiter, gefangene Ionen) das Ergebnis einer vorab festgelegten Verteilung oder eines plattformübergreifenden Rankings nach den veröffentlichten Bewertungskriterien (www.bundesanzeiger. de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?1)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Hauer: Das Gutachtergremium setzt sich aus europäischen Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft zusammen. Den beteiligten Personen wurde Vertraulichkeit hinsichtlich ihrer Mitwirkung zugesichert. Diese ist insbesondere deshalb von Bedeutung, weil das Auswahl- und Begutachtungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt behält sich vor, auch die Halbzeitmeilensteine durch das Gremium oder Teile davon begutachten zu lassen. Der vertrauliche Umgang mit den Namen und Kontaktdaten der Gutachterinnen und Gutachter dient daher dazu, äußere Einflussnahmen auf das laufende Verfahren zu vermeiden. Die Auswahl erfolgte auf Basis eines plattformunabhängigen Rankings. Es war im Vorfeld nicht festgelegt worden, dass zwei Projekte zu jeder Plattform ausgewählt werden. Frage der Abgeordneten Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): An welchem Datum haben die Gesellschafter des CISPA – Helmholtz-Zentrums für Informationssicherheit die Vorbereitung der am 1. September 2026 notariell beurkundeten Änderung des Gesellschaftsvertrags veranlasst (bitte auch das Datum der Anhörung oder Information des Aufsichtsrats angeben), und aus welchem Grund hat die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt dem Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung am 23. September 2026 erklärt, Konsequenzen würden erst nach Auswertung des Prüfberichts erwogen, obwohl die Satzungsänderung zu diesem Zeitpunkt bereits beurkundet und am Vortag in das Handelsregister eingetragen worden war (www.jmwiarda.de/blog/2026/09/23/kein-beleg- fuerwissensabfluss-am-cispa)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Hauer: Eine vollumfängliche Anpassung des Gesellschaftsvertrages der CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH an die Empfehlungen des Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK) stand bereits länger im Raum. Im Zuge der Sonderprüfung, der damit einhergehenden widerruflichen Freistellung des wissenschaftlichen Geschäftsführers sowie des gegen diese Maßnahme eingeleiteten gerichtlichen Eilverfahrens wurde vorliegend deutlich, dass die vorherigen Regelungen des Gesellschaftsvertrages unter Umständen die Handlungsfähigkeit des CISPA stark beeinträchtigen bzw. diese sogar gefährden konnten. Die Änderung des Gesellschaftsvertrages war daher unabhängig von den Ergebnissen der Sonderprüfung erforderlich und nötig, um die Integrität dieser bis zu ihrem Abschluss sicherzustellen. Daher beschlossen die Gesellschafter des CISPA, Bund und Saarland, kurzfristig auf rechtlichen Rat hin, die drängendsten Änderungen vorzunehmen. Beurkundet wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages am 1. September 2026. Eingetragen wurde sie am 22. September 2026. Am selben Tag informierte die Vorsitzende der Gesellschafterversammlung den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden. Dessen Büro informierte im üblichen Geschäftsgang am 28. September 2026 die Aufsichtsratsmitglieder. Im Lichte der Feststellungen der Sonderprüfung wird zu bewerten sein, welche Governance-Verbesserungen vorzunehmen sind und ob es hierfür weiterer Anpassungen am Gesellschaftsvertrag bedarf.

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