Frage von Dr. Rainer Kraft (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde
Teil von Protokoll der 98. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Rainer Kraft (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde
Wie steht die Bundesregierung zu der in internationalen
Medien erhobenen Kritik, dass Deutschland durch seine
Energiepolitik in eine doppelte Abhängigkeit geraten ist, die es
zwingt, statt russischem Pipelinegas nun hauptsächlich teures
Fracking-Gas aus den USA zu importieren, was Kosten in
Milliardenhöhe verursacht und eine neue Abhängigkeit
schafft, und welche Anstrengungen unternimmt die
Bundesregierung gegebenenfalls, um sich aus dieser Abhängigkeit zu
lösen (www.theguardian.com/environment/2026/feb/25/
germany-accused-ditching-climate-targets-scraps-
renewablesmandate)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff:
Deutschland und die EU verfolgen eine Strategie, die
auf eine diversifizierte Energieversorgung, den Ausbau
unterschiedlicher Energiequellen und Transportwege
sowie eine höhere Energieeffizienz abzielt. Dadurch wird
Deutschland insgesamt resilienter. Der Aufbau der
deutschen LNG-Infrastruktur ist eine Maßnahme zur
Diversifizierung des Erdgasbezugs, weil die Beschaffung nicht
leitungsgebunden erfolgt und die Zahl potenzieller
Lieferländer somit erhöht wird. Dies trägt zur
Energieversorgungssicherheit in unserem Land bei.
Der konkrete Bezug von Erdgas liegt in der
Verantwortung von Unternehmen.
Den überwiegenden Teil seines Erdgasbedarfs deckt
Deutschland über Pipelines aus Norwegen, Belgien und
den Niederlanden. Der Anteil des über die deutsche
LNG-Infrastruktur bezogenen Erdgases, das tatsächlich
zu einem großen Teil von US-amerikanischen
Unternehmen stammt, liegt derzeit bei etwa 12 Prozent der
deutschen Gasversorgung.
Frage des Abgeordneten Michael Kellner (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung
gegen den Verkauf des Logistikunternehmens Zippel an einen
chinesischen Investor, und welche Punkte darunter sind für das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie von besonderer
Bedeutung (vergleiche www.ndr.de/nachrichten/hamburg/
zippel-uebernahme-durch-cosco-warum-der-bund-
genauhinschaut,cosco-zippel-100.html)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff:
Nach § 55 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) kann
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
prüfen, ob der Erwerb eines inländischen Unternehmens
durch einen Unionsfremden voraussichtlich die
öffentliche Ordnung oder Sicherheit beeinträchtigt.
Dies gilt für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit
der Bundesrepublik Deutschland, eines anderen
Mitgliedstaates der Europäischen Union sowie für Projekte
oder Programme von Unionsinteresse im Sinne des
Artikels 8 der Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur
Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer
Direktinvestitionen in der Union (ABl. L 79 I vom
21.3.2019, S. 1). Die Prüfung ist möglich, wenn ein
Unionsfremder unmittelbar oder mittelbar ein inländisches
Unternehmen oder unmittelbar oder mittelbar eine
Beteiligung im Sinne des § 56 AWV an einem inländischen
Unternehmen erwirbt.
Gegen den geplanten mittelbaren Erwerb von 80
Prozent der Stimmrechte an der Konrad Zippel Spediteur
GmbH durch die China COSCO Shipping Corporation
Limited sprechen Sicherheitsbedenken. Der Erwerb
würde einen Teilbereich der deutschen Logistikkette
unter die Kontrolle eines chinesischen Staatskonzerns
stellen und insofern strategische Abhängigkeiten vertiefen,
die als Druckmittel genutzt werden könnten.
Infolgedessen würde der Erwerb die Resilienz von Lieferketten und
die Versorgungssicherheit Deutschlands und der EU
gefährden.
Frage des Abgeordneten Michael Kellner (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Einsparmaßnahmen wird die Bundesregierung
prüfen bzw. einleiten, um der Aufforderung von EU-Energie-
Kommissar Dan Jørgensen zu folgen, der die EU-Mitglieder
aufgrund der Energiepreiskrise und teilweise niedriger
Gasspeicherstände ausdrücklich zum Energiesparen aufgerufen
hat (vergleiche www.berliner-zeitung.de/article/
euenergiekommissar-warnt-vor-preiskrise-und-
fordertpruefung-von-sparmassnahmen-bericht-10433145)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff:
Die aktuell hohen Preise für Gas, Kerosin, Benzin und
Diesel setzen einen Anreiz, die Nachfrage entsprechend
zu reduzieren. Die Gasversorgung ist – auch ohne
zusätzliche Einsparungen – gesichert. Das ist nicht nur die
Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie sowie der Bundesnetzagentur, sondern auch die
der Europäischen Kommission und der europäischen
Netzbetreiber.
Frage der Abgeordneten Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN):
Welche Personen (Name, Institution, Sitzland) haben das
Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt und den Projektträger nach Nummer 7.2.1 der
Förderrichtlinie „Quantum Computing Competition“ bei der
Bewertung der Projektskizzen als unabhängige Expertinnen und
Experten beraten, und war die Auswahl von jeweils zwei
Konsortien je Technologieplattform (neutrale Atome, Supraleiter,
gefangene Ionen) das Ergebnis einer vorab festgelegten
Verteilung oder eines plattformübergreifenden Rankings nach den
veröffentlichten Bewertungskriterien (www.bundesanzeiger.
de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?1)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Hauer:
Das Gutachtergremium setzt sich aus europäischen
Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und
Wissenschaft zusammen. Den beteiligten Personen wurde
Vertraulichkeit hinsichtlich ihrer Mitwirkung zugesichert.
Diese ist insbesondere deshalb von Bedeutung, weil das
Auswahl- und Begutachtungsverfahren noch nicht
abgeschlossen ist. Das Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt behält sich vor, auch die
Halbzeitmeilensteine durch das Gremium oder Teile
davon begutachten zu lassen. Der vertrauliche Umgang mit
den Namen und Kontaktdaten der Gutachterinnen und
Gutachter dient daher dazu, äußere Einflussnahmen auf
das laufende Verfahren zu vermeiden.
Die Auswahl erfolgte auf Basis eines
plattformunabhängigen Rankings. Es war im Vorfeld nicht festgelegt
worden, dass zwei Projekte zu jeder Plattform ausgewählt
werden.
Frage der Abgeordneten Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN):
An welchem Datum haben die Gesellschafter des CISPA –
Helmholtz-Zentrums für Informationssicherheit die
Vorbereitung der am 1. September 2026 notariell beurkundeten
Änderung des Gesellschaftsvertrags veranlasst (bitte auch das
Datum der Anhörung oder Information des Aufsichtsrats
angeben), und aus welchem Grund hat die Bundesministerin
für Forschung, Technologie und Raumfahrt dem Ausschuss für
Forschung, Technologie, Raumfahrt und
Technikfolgenabschätzung am 23. September 2026 erklärt, Konsequenzen
würden erst nach Auswertung des Prüfberichts erwogen,
obwohl die Satzungsänderung zu diesem Zeitpunkt bereits
beurkundet und am Vortag in das Handelsregister eingetragen
worden war (www.jmwiarda.de/blog/2026/09/23/kein-beleg-
fuerwissensabfluss-am-cispa)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Hauer:
Eine vollumfängliche Anpassung des
Gesellschaftsvertrages der CISPA Helmholtz-Zentrum für
Informationssicherheit gGmbH an die Empfehlungen des Public
Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK) stand
bereits länger im Raum. Im Zuge der Sonderprüfung, der
damit einhergehenden widerruflichen Freistellung des
wissenschaftlichen Geschäftsführers sowie des gegen
diese Maßnahme eingeleiteten gerichtlichen
Eilverfahrens wurde vorliegend deutlich, dass die vorherigen
Regelungen des Gesellschaftsvertrages unter Umständen
die Handlungsfähigkeit des CISPA stark beeinträchtigen
bzw. diese sogar gefährden konnten. Die Änderung des
Gesellschaftsvertrages war daher unabhängig von den
Ergebnissen der Sonderprüfung erforderlich und nötig,
um die Integrität dieser bis zu ihrem Abschluss
sicherzustellen.
Daher beschlossen die Gesellschafter des CISPA,
Bund und Saarland, kurzfristig auf rechtlichen Rat hin,
die drängendsten Änderungen vorzunehmen.
Beurkundet wurde die Änderung des
Gesellschaftsvertrages am 1. September 2026. Eingetragen wurde sie am
22. September 2026. Am selben Tag informierte die
Vorsitzende der Gesellschafterversammlung den
stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden. Dessen Büro
informierte im üblichen Geschäftsgang am 28. September
2026 die Aufsichtsratsmitglieder.
Im Lichte der Feststellungen der Sonderprüfung wird
zu bewerten sein, welche Governance-Verbesserungen
vorzunehmen sind und ob es hierfür weiterer
Anpassungen am Gesellschaftsvertrag bedarf.
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