Auswirkungen der Reformierung der Pflegeversicherung auf die häusliche Versorgung
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Auswirkungen der Reformierung der Pflegeversicherung auf die häusliche Versorgung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8463
21. Wahlperiode 08.10.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Steffen Janich und der Fraktion der AfD
Auswirkungen der Reformierung der Pflegeversicherung auf die häusliche
Versorgung
Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf eines
Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz –
PNOG) mit Bearbeitungsstand vom 5. Juni 2026 veröffentlicht. Dieser sieht
unter anderem neue Leistungsbudgets, eine Pflegebegleitung, Änderungen im
Zulassungs- und Vergütungsrecht sowie Änderungen der sozialen Absicherung
nicht erwerbsmäßig tätiger Pflegepersonen vor. Die Pflegebegleitung soll nach
dem veröffentlichten Entwurf ab dem 1. Januar 2028 zur Verfügung stehen; für
den Übergang sind besondere Regelungen vorgesehen (Bundesministerium für
Gesundheit, Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der
Pflegeversicherung, Stand des Dokuments 5. Juni 2026, insbesondere §§ 7c, 7d, 36 bis
40, 45a, 45b und 72 Absatz 3g SGB XI in der Entwurfsfassung sowie Artikel 4,
abrufbar unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_D
ownloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/RefE-Pflegeneuordnungsgeset
z_PNOG.pdf).
Nach der Pflegestatistik für Dezember 2023 wurden rund 4,9 Millionen und
damit etwa 86 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Für diese
Versorgung sind familiäre Hilfe, ambulante Dienste und Angebote zur Unterstützung
im Alltag von Bedeutung. Die Wechselwirkungen zwischen den vorgesehenen
Budgets, der Anbieterstruktur und der finanziellen Belastung der Beteiligten
sind deshalb für die Bewertung des Reformvorhabens wesentlich (Statistisches
Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 478 vom 18. Dezember 2024, Pflegestatistik
für Dezember 2023: www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/12/P
D24_478_224.html). Mehrere Pflegedienste haben sich mit Fragen und
Hinweisen zu den möglichen Auswirkungen des Pflegeneuordnungsgesetzes an
den Abgeordneten Steffen Janich gewandt. Hierzu liegt unter anderem ein
Schreiben eines ambulanten Pflegedienstes aus dem Landkreis Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge vom 2. September 2026 vor. Darin werden
insbesondere die Finanzierung von Personalkosten, die künftige Pflegeberatung, die
Abrechnung von Betreuung und Hauswirtschaft sowie mögliche Auswirkungen
auf die Entlastung pflegender Angehöriger angesprochen. Diese
Rückmeldungen aus der Versorgungspraxis geben den Fragestellern Anlass, die der
Bundesregierung vorliegenden Erkenntnisse zu den bundesweiten und regionalen
Folgen des Vorhabens zu erfragen. Die nachfolgenden Fragen beziehen sich auf
den veröffentlichten Referentenentwurf vom 5. Juni 2026. Soweit die
Bundesregierung inzwischen abweichende Regelungen verfolgt, wird um Benennung
des aktuellen Planungsstands und der jeweiligen Abweichung gebeten. Die
Fragen betreffen den Verantwortungsbereich der Bundesregierung. Zu regionalen
Sachverhalten und zum Landesvollzug werden Angaben erbeten, soweit der
Bundesregierung hierzu Erkenntnisse vorliegen. Erbeten werden vorhandene
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Erkenntnisse, Berechnungen und Unterlagen; soweit solche nicht vorliegen
oder eine erbetene Aufschlüsselung nicht verfügbar ist, wird um entsprechende
Angabe gebeten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Fassung des Pflegeneuordnungsgesetzes bildet zum Zeitpunkt der
Beantwortung den aktuellen Arbeitsstand der Bundesregierung, welche
wesentlichen Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf vom 5. Juni
2026 (vgl. Vorbemerkung) sind vorgesehen, und welcher Zeitplan besteht
für Kabinettsbefassung, Einbringung und Inkrafttreten der einzelnen
Regelungsbereiche?
2. Welche geltenden, bereits beschlossenen oder noch geplanten gesetzlichen
Änderungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem GKV-
Beitragssatzstabilisierungsgesetz, sind für die Bewertung der
vorgesehenen Änderungen im Pflegezulassungs- und Vergütungsrecht zusätzlich zu
berücksichtigen, und wie werden diese Regelungen aufeinander
abgestimmt?
3. Welche jährlichen finanziellen Entlastungen und Mehrausgaben erwartet
die Bundesregierung nach ihrem aktuellen Planungsstand für die Jahre
2027 bis 2030 jeweils aus den einzelnen Maßnahmen zur Neuordnung der
häuslichen Pflege, und welche Annahmen zu Fallzahlen,
Inanspruchnahme und Preisentwicklung liegen diesen Berechnungen zugrunde?
4. Welche Modellrechnungen liegen der Bundesregierung zum Vergleich der
jährlich tatsächlich nutzbaren Leistungen nach geltendem und
vorgesehenem Recht vor, insbesondere für Pflegegeldbezieher, Bezieher von
Kombinationsleistungen, Menschen mit Pflegegrad 1 und Familien mit
regelmäßigem Bedarf an Verhinderungspflege, und zu welchen Ergebnissen
kommen diese Modellrechnungen?
5. Welche Gutachten, Evaluationen und sonstigen fachlichen
Untersuchungen liegen den vorgesehenen Änderungen der häuslichen Pflege zugrunde,
von wem wurden sie erstellt und finanziert, und welche dieser Unterlagen
sind bereits öffentlich zugänglich oder sollen veröffentlicht werden?
6. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Entwicklung
der Zahl zugelassener ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste, ihrer
betreuten Personen und ihres Personals seit 2023, soweit verfügbar
aufgeschlüsselt nach Jahren und Ländern sowie, falls möglich, gesondert für
den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge?
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über
nicht gedeckte Nachfrage, Aufnahmestopps, Betriebsschließungen und
längere Anfahrtswege in der ambulanten Pflege in ländlichen Räumen
vor, und wie werden diese möglichen Erkenntnisse bei der
Folgenabschätzung des Pflegeneuordnungsgesetzes berücksichtigt?
8. Welchen Personalbedarf und welche Qualifikationsanforderungen legt die
Bundesregierung dem Aufbau der Pflegebegleitung zugrunde, welche
Annahmen bestehen zur regionalen Verfügbarkeit entsprechender Fachkräfte,
und wie soll eine Versorgungslücke beim Übergang von den bisherigen
Beratungsangeboten vermieden werden (vergleiche etwa: www.vdk.de/akt
uelles/aktuelle-meldungen/artikel/pflegereform-verunsichert-pflegebeduer
ftige-und-angehoerige/)?
9. Unter welchen rechtlichen und vertraglichen Voraussetzungen sollen
zugelassene ambulante Pflegedienste und bestehende unabhängige
Beratungsstellen künftig Pflegebegleitung erbringen können, und wie sollen
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die Kontinuität bereits bestehender Beratungsbeziehungen und die
Wahlmöglichkeiten der Pflegebedürftigen berücksichtigt werden?
10. Welche Vorkehrungen sind vorgesehen, um Interessenkonflikte bei der
Pflegebegleitung sowohl aufseiten der Pflegekassen als auch bei
beauftragten Leistungserbringern zu vermeiden, und welche Möglichkeiten
sollen Pflegebedürftige erhalten, eine andere geeignete Beratungsperson zu
wählen?
11. Wie sollen die Voraussetzungen, Verfahrensrechte und Rechtsfolgen einer
Kürzung oder Entziehung des Entlastungsbudgets wegen nicht
wahrgenommener Pflegebegleitung ausgestaltet werden, insbesondere wenn ein
Termin wegen fehlender regionaler Kapazitäten, Krankheit oder
eingeschränkter Erreichbarkeit nicht zustande kommt?
12. Welche Berechnungen liegen der Bundesregierung zur möglichen
Differenz zwischen rechtlich verbindlichen Personalkostensteigerungen und der
vorgesehenen Obergrenze für Vergütungssteigerungen vor, und wie
unterscheiden sich die Ergebnisse gegebenenfalls zwischen tarifgebundenen
Einrichtungen, Einrichtungen mit kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen
und Einrichtungen mit Vergütung auf Grundlage des regional üblichen
Entgeltniveaus?
13. Welche Ausnahmen, Härtefallregelungen oder
Nachverhandlungsmöglichkeiten sollen bestehen, wenn eine wirtschaftlich geführte Einrichtung
rechtlich verbindliche oder für die Erfüllung ihres Versorgungsauftrags
notwendige Kosten nicht innerhalb der vorgesehenen
Vergütungsobergrenze decken kann?
14. Welche Folgen der vorgesehenen Vergütungsregelungen erwartet die
Bundesregierung für Personalbindung, Beschäftigungsumfang,
Eigenbelastungen der Pflegebedürftigen und die wirtschaftliche Lage kleinerer
ambulanter Dienste, und auf welche vorhandenen Untersuchungen stützt sie diese
Erwartungen?
15. Aus welchen sachlichen Gründen soll eine Zulassung nach § 72 SGB XI
nach dem veröffentlichten Entwurf die Anerkennung als Angebot zur
Unterstützung im Alltag nach § 45a Absatz 3 oder 4 SGB XI in der
Entwurfsfassung ausschließen, und welche weniger weitreichenden
Möglichkeiten zur Vermeidung von Doppelabrechnungen wurden geprüft?
16. Welche Möglichkeiten sollen Pflegebedürftigen zur Verfügung stehen,
wenn in ihrem Wohnumfeld kein geeigneter Anbieter für die Nutzung des
Sozialraumbudgets erreichbar ist, ein zugelassener Pflege- oder
Betreuungsdienst die benötigte Leistung jedoch erbringen könnte?
17. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von der
vorgesehenen monatlichen Ausgestaltung des Sozialraumbudgets ohne die bisherige
Ansparmöglichkeit auf dessen Inanspruchnahme und auf nicht abgerufene
Mittel, insbesondere bei unregelmäßigem Entlastungsbedarf oder
fehlender Angebotsverfügbarkeit?
18. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über landesrechtliche
Preisbegrenzungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag und deren
Verhältnis zu verbindlichen Lohn- und Qualitätsanforderungen, und
welche Abstimmungen mit den Ländern sind gegebenenfalls zur
Weiterentwicklung dieser Regelungen erfolgt oder vorgesehen?
19. Welche fachlichen Mindestanforderungen, Schulungsangebote,
Haftungsregelungen und Verfahren zur Weiterleitung erkannter Pflege- oder
Gesundheitsrisiken sollen für anerkannte Nachbarschaftshilfe gelten, und wie
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sollen diese von den Aufgaben und Verantwortlichkeiten von
Pflegefachpersonen in zugelassenen Pflegeeinrichtungen abgegrenzt werden?
20. Über welche Ansprüche und Budgets sollen nach dem aktuellen
Planungsstand jeweils ein geplanter Urlaub, eine kurzfristige Erkrankung und eine
länger dauernde Erkrankung einer häuslichen Pflegeperson finanziert
werden können, und welche Zugangsvoraussetzungen, Höchstbeträge und
zeitlichen Grenzen sollen jeweils gelten?
21. Welche vorhandenen Berechnungen liegen der Bundesregierung zu den
Auswirkungen einer vierzehntägigen Vertretung durch einen zugelassenen
ambulanten Pflegedienst auf die laufende Geldleistung in den
Pflegegraden 2 bis 5 vor, und wie unterscheiden sich diese Auswirkungen
gegenüber dem geltenden Recht unter Einbeziehung der jeweiligen
Jahresbudgets und Fortzahlungsregelungen?
22. Welche Unterschiede hinsichtlich der Anrechnung auf Geldleistungen
sollen zwischen stundenweiser Vertretung, tageweiser Vertretung,
Kurzzeitpflege und Unterstützung in einer pflegerischen Akutsituation bestehen,
und wie sollen diese Unterschiede den Versicherten vor der
Inanspruchnahme erläutert werden?
23. Welche zusätzlichen oder entfallenden Dokumentationspflichten erwartet
die Bundesregierung für kurzzeitige Vertretungseinsätze, wenn diese
künftig als Sachleistungen abgerechnet werden, und welche Möglichkeiten zur
rechtssicheren Übernahme bereits vorhandener Pflegeinformationen sind
vorgesehen?
24. Welche Leistungsansprüche sollen Pflegebedürftigen des Pflegegrades 1
nach dem aktuellen Planungsstand verbleiben, welche sollen entfallen
oder ersetzt werden, und welche Übergangsregelungen sind jeweils für
bereits anerkannte Fälle vorgesehen?
25. Welche Untersuchungen liegen der Annahme zugrunde, dass zusätzliche
Beratung und Pflegebegleitung den Wegfall des bisherigen
Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 hinsichtlich der Stabilisierung häuslicher
Versorgung ausgleichen können, und welche Ergebnisse weisen diese
Untersuchungen auf?
26. Wie soll bei dem im Referentenentwurf vorgesehenen Wegfall des
eigenständigen Anspruchs auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
deren bedarfsgerechte Finanzierung für Menschen mit Pflegegrad 1, für
ausschließliche Sachleistungsbezieher und für Bezieher von
Kombinationsleistungen sichergestellt werden?
27. Welche gesicherten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
Missbrauch oder Fehlversorgung bei zum Verbrauch bestimmten
Pflegehilfsmitteln vor, wie hoch sind die festgestellten finanziellen Schäden, und
welche Alternativen zur Aufhebung des eigenständigen
Leistungsanspruchs wurden geprüft?
28. Welche fachlichen und finanziellen Gründe sprechen aus Sicht der
Bundesregierung für die vorgesehene Halbierung des Entlastungsbudgets in
den ersten drei Monaten bei erstmaligem Erhalt eines Pflegegrades in den
Pflegegraden 2 und 3, und welche Erkenntnisse liegen ihr über den
tatsächlichen Unterstützungsbedarf der betroffenen Haushalte in diesem
Zeitraum vor?
29. Welche jährlichen Minderausgaben erwartet die Bundesregierung durch
die vorgesehene Absenkung der rentenrechtlichen Beitragsgrundlagen für
nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, und wie verändert sich nach
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ihren vorhandenen Modellrechnungen der jährliche
Rentenanwartschaftserwerb, jeweils nach Pflegegrad und Leistungsart?
30. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, wie sich die
vorgesehenen Änderungen der Geldleistungen und der rentenrechtlichen
Absicherung auf Erwerbsumfang, Pflegebereitschaft und wirtschaftliche
Absicherung pflegender Angehöriger auswirken können, und welche
besonders betroffenen Personengruppen wurden untersucht?
31. Auf welche aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse stützt die
Bundesregierung die vorgesehenen Änderungen der Schwellenwerte und
der Bewertungssystematik bei der Begutachtung, und welche
Auswirkungen erwartet sie auf die Zahl und Verteilung der Einstufungen,
insbesondere bei kognitiven Beeinträchtigungen und bei Kindern?
32. Wie sollen laufende Antragsverfahren, Wiederholungsbegutachtungen und
Anträge auf Höherstufung beim Übergang auf neue Schwellenwerte
behandelt werden, und wie wird zwischen dem Schutz eines anerkannten
Pflegegrades und dem Fortbestand einzelner bisheriger
Leistungsansprüche unterschieden?
33. Welche Prüfungen zur Vereinbarkeit der vorgesehenen Änderungen mit
dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dem Schutz von Ehe und Familie, der
Berufsfreiheit und der Koalitionsfreiheit wurden innerhalb der
Bundesregierung vorgenommen, und welche wesentlichen Ergebnisse oder
Regelungsänderungen haben sich daraus ergeben?
34. Welche Kostenverlagerungen auf die gesetzliche Krankenversicherung,
die gesetzliche Rentenversicherung, die Träger der Sozialhilfe und die
privaten Haushalte berücksichtigt die Bundesregierung in ihrer
Gesamtbewertung, und wie hoch werden diese für die Jahre 2027 bis 2030 jeweils
veranschlagt?
35. Welche Aufgaben und Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung ordnet
die Bundesregierung als gesamtgesellschaftlich ein, welche Finanzierung
aus dem Bundeshaushalt ist hierfür vorgesehen, und welche finanziellen
Alternativen zu den geplanten Einschränkungen häuslicher
Pflegeleistungen wurden geprüft?
36. Welche Prüfungen oder Berechnungen zu einer engeren organisatorischen
und finanziellen Verknüpfung von Kranken- und Pflegeversicherung
liegen der Bundesregierung vor, und welche Einsparpotenziale,
Umsetzungskosten und Auswirkungen auf bestehende Leistungsansprüche wurden
dabei festgestellt?
37. Anhand welcher messbaren Kriterien, mit welchen regionalen
Aufschlüsselungen und zu welchen Zeitpunkten will die Bundesregierung die
Auswirkungen der Neuordnung auf Versorgungssicherheit,
Angehörigenbelastung, Eigenbelastungen und Anbieterstruktur evaluieren, und welche
Verfahren sind vorgesehen, um bei festgestellten Versorgungslücken zeitnah
nachzusteuern?
Berlin, den 7. Oktober 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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