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Stärkere Beteiligung deutscher und europäischer Unternehmen im Rahmen der finanziellen Entwicklungszusammenarbeit - Vorhaben und Aktivitäten der Bundesregierung

dip / drucksache 09.10.2026 · WP 21 · 21/8486 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Stärkere Beteiligung deutscher und europäischer Unternehmen im Rahmen der finanziellen Entwicklungszusammenarbeit - Vorhaben und Aktivitäten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/8486 21. Wahlperiode 09.10.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Maren Kaminski, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Ates Gürpinar, Katrin Fey, Jan Krampe, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Stärkere Beteiligung deutscher und europäischer Unternehmen im Rahmen der finanziellen Entwicklungszusammenarbeit – Vorhaben und Aktivitäten der Bundesregierung Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesentwicklungsministerium, Dr. Bärbel Kofler, und der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Stefan Rouenhoff, haben am 9. Juli 2026 einen 11-Punkte-Maßnahmenplan zur stärkeren Beteiligung von deutschen und europäischen Unternehmen im Rahmen der finanziellen Entwicklungszusammenarbeit (FZ) vorgestellt. Geplant sind „Maßnahmen zur strategischen Vergabe im Rahmen eines neuen Dialogforums mit zahlreichen Wirtschaftsvertreter*innen aus Unternehmen und Verbänden wie u. a. Siemens, Bayer oder Bosch. ‚Wir stellen die deutsche Entwicklungspolitik so auf, dass deutsche und europäische Unternehmen künftig häufiger bei Ausschreibungen zum Zuge kommen‘, sagte Bärbel Kofler (vgl. www.bundeswirtschaftsministerium.de/ Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/07/20260709-plan-zur-staerkeren- beteiligung.html). Vorausgegangen waren dem Prozess im Oktober 2025 ein Forderungspapier des Bankenverbandes (vgl. https://bankenverband.de/europa/entwicklungs-und- aussenwirtschaftspolitik-als-gemeinsame-aufgabe-sehen), sowie im Februar 2025 Positionspapiere des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (vgl. https://cdn.table.media/assets/20251007_afri_bdi.pdf) und der deutschen Industrie- und Handelskammer (vgl. www.dihk.de/de/newsroom/paradigmenw echsel-in-der-deutschen-entwicklungszusammenarbeit--156376). In diesen wird eine stärkere Verzahnung der deutschen Außenwirtschaftsförderung mit der Entwicklungszusammenarbeit gefordert. Viele Ideen aus diesen Papieren wurden in dem Reformplan „Zukunft zusammen global gestalten“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, der im Januar 2026 erschien, aufgegriffen (vgl. www.bmz.de/de/ministerium/grundsaetz e-ziele/zukunft-zusammen-global-gestalten-282480). Der 11-Punkte Plan ist ein Schritt in der Umsetzung dieser Strategie, bei der Entwicklungszusammenarbeit noch stärker für Interessen der deutschen Außenwirtschaft genutzt wird. Bei international vergebenen Aufträgen sollen künftig „überwiegend“ Unternehmen aus Deutschland und der Europäischen Union zum Zuge kommen. Die OECD weist jedoch darauf hin, dass ungebundene Entwicklungszusammenarbeit nicht nur rechtlich, sondern auch faktisch offen gestaltet werden muss. Die so genannte OECD-DAC-Empfehlung zielt seit über zwei Jahrzehnten darauf, „tied aid“ – die Bindung von Entwicklungshilfe Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. an Aufträge im Geberland – zurückzudrängen, insbesondere gegenüber Least developed countries (LDCs) und hochverschuldeten Ländern. Eine stärkere Ausrichtung der Entwicklungsfinanzierung auf die Mobilisierung privaten Kapitals wird vor allem von zivilgesellschaftlicher Seite kritisch gesehen. Es besteht die Gefahr, dass öffentliche Mittel zunehmend dorthin gelenkt werden, wo private Unternehmen Renditen erwarten, anstatt sich vorrangig an den sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Bedarfen der Partnerländer zu orientieren. Hiervon könnten insbesondere profitträchtige, häufig kapitalintensive Sektoren profitieren, während Investitionen in soziale Infrastruktur, öffentliche Daseinsvorsorge und eine diversifizierte lokale Wirtschaftsentwicklung zurückgedrängt werden (vgl. https://venro.org/fileadmin/user_upload/Dateien/ Daten/Publikationen/Stellungnahmen/2026/VENRO_Stellungnahme_Wirtschaf tliche_Zusammenarbeit_2026.pdf und https://jacobin.de/weltbank-iwf-globale r-sueden-entwicklungshilfe-infrastruktur). Im BMZ-Reformplan „Zukunft zusammen global gestalten“ heißt es, dass im Beauftragungsprozess Verfahrensschritte verschlankt und entbürokratisiert werden sollen. „Künftig soll die Beauftragung von integrierten sektoralen Vorhaben – nach Möglichkeit und abhängig vom Länderkontext – erfolgen, dabei werden die technische und die finanzielle Zusammenarbeit eng zusammen geplant und umgesetzt. Der Planungsprozess wird entbürokratisiert und entlang thematischer Schwerpunkte orientiert“ (vgl. www.bmz.de/de/ministerium/grun dsaetze-ziele/zukunft-zusammen-global-gestalten-282480). Ferner heißt es heißt es, in der Konzeption von Vorhaben werde das BMZ die Potentiale für die deutsche und europäische Wirtschaft konsequenter mitdenken, sie einbeziehen und gemeinsam konkrete Initiativen entwickeln. Wir fragen die Bundesregierung: 1. a) Inwiefern soll vor dem Hintergrund der Aussagen im Reformplan „Zukunft zusammen global gestalten“ der Beauftragungsprozess (bei integrierten sektoralen Vorhaben) entbürokratisiert werden, welche Maßnahmen wurden bis heute ergriffen und welche sollen noch ergriffen werden? Bis wann und mit welchem Ziel? b) Entlang welcher thematischen Schwerpunkte orientiert sich die Beauftragung von integrierten sektoralen Vorhaben? c) Was ist der aktuelle Stand der Entwicklung von unterschiedlichen Maßnahmen, mit denen das Wettbewerbsprinzip in der Technischen Zusammenarbeit gestärkt werden soll, welche Maßnahmen sollen bis wann umgesetzt werden und wie sollen diese zu einem fairen Wettbewerb und zu nachhaltiger Entwicklung in den Partnerländern beitragen? d) Im Rahmen welcher Formate wurden und werden vor dem Hintergrund der Aussagen im Reformplan „Zukunft zusammen global gestalten“ deutsche Unternehmen in die Entwicklung konkreter Vorhaben einbezogen? e) Wie oft finden solche Planungsrunden statt und wer ist daran neben Vertreterinnen und Vertretern des BMWE, BMZ und Euler Hermes noch beteiligt? f) Wie oft fand beispielsweise, neben der Expertinnen- und Expertenrunde Exportkredite, ein von Euler-Hermes organisiertes Treffen zur Verzahnung von Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungszusam- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. menarbeit statt, wer hat daran teilgenommen und welche weiteren Themen wurden dabei erörtert? g) Wie wurde entschieden, welche Wirtschaftsakteure sich konkret an der Planung entwicklungspolitischer Vorhaben beteiligen? h) Werden die Treffen dokumentiert, und wenn ja, wo? i) Sind Vertreterinnen und Vertreter der deutschen entwicklungspolitischen Zivilgesellschaft an diesen Treffen beteiligt, und wenn nein, warum nicht? j) Wenn nein, wieso sind aus ihrer Sicht zivilgesellschaftliche Akteure aus Deutschland und den Partnerländern keine relevanten Stakeholder, die bei der Konzeption von Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit eingebunden werden sollten? k) Bei welchen konkreten Vorhaben hat das BMZ die Potentiale für die deutsche und europäische Wirtschaft mitgedacht und sie in den Planungsprozess eingebunden (bitte drei konkrete Vorhaben benennen)? l) Was ist der zu erwartende entwicklungspolitische Nutzen für das Partnerland, in dem diese Vorhaben umgesetzt werden/werden sollen? m) Mit welchen Indikatoren soll gemessen werden, ob entwicklungspolitische Ziele erreicht wurden? Um welche Ziele handelt es sich dabei?  2. Mit welchem Ziel baut das BMZ seine Beratungs-, Finanzierungs- und Absicherungsinstrumente für exportorientierte und investitionsbereite Unternehmen aus (vgl. www.bmz.de/resource/blob/282486/reformplan-zuku nft-zusammen-global-gestalten.pdf) und wie stehen diese Ziele im Einklang mit den SDGs und mit dem Ziel, Hunger und Armut weltweit zu bekämpfen?  3. Wie vermeidet die Bundesregierung, dass durch neue Beratungs-, Finanzierungs- und Absicherungsinstrumente beim BMZ Parallelstrukturen zu den bereits bestehenden (wie z. B. Euler-Hermes, PWC oder GTAI) entstehen?  4. Worin unterscheiden sich die neuen Beratungs-, Finanzierungs- und Absicherungsangebote beim BMZ oder der KfW von denen, die unter 4. genannt wurden?  5. Wieso braucht es aus Sicht der Bundesregierung neue Beratungs- Finanzierungs- und Absicherungsinstrumente und aus welchen Mitteln sollen diese finanziert werden?  6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die unterschiedlichen Zielsetzungen der Entwicklungszusammenarbeit des BMZ und der Außenwirtschaftsförderung des BMWE bei der Umsetzung des Reformplans und des 11-Punkte-Plans miteinander in Einklang gebracht werden, ohne dass außenwirtschaftliche Interessen entwicklungspolitische Ziele zurückdrängen?  7. Welche konkreten Mechanismen stellen sicher, dass die Entwicklungsprioritäten und Interessen der Partnerländer gegenüber den außenwirtschaftlichen Interessen Deutschlands und der EU ausreichend berücksichtigt werden, und wie wird dies überprüft?  8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im 11-Punkte-Plan vorgesehene stärkere und strategischere Berücksichtigung „beiderseitiger Ziele und Interessen“ im Rahmen von Regierungsverhandlungen nicht zu einer asymmetrischen Einflussnahme aufgrund ungleicher finanzieller und wirt- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. schaftlicher Verhandlungsmacht führt, und die Entwicklungsprioritäten sowie die Eigenverantwortung der Partnerländer gewahrt bleiben?  9. Wie definiert die Bundesregierung den entwicklungspolitischen Mehrwert des Ziels, bei international vergebenen Aufträgen künftig „überwiegend“ Unternehmen aus Deutschland und der Europäischen Union zum Zuge kommen zu lassen? 10. Welche Zielgröße versteht die Bundesregierung unter „überwiegend“? Bezieht sich dies auf die Anzahl der Aufträge, das Auftragsvolumen, die Zahl der Unternehmen oder andere Indikatoren? 11. Für welchen Zeitraum soll dieses Ziel erreicht werden? 12. Wie hoch war in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils der Anteil deutscher, sonstiger EU-, lokaler und internationaler Unternehmen an Aufträgen der Finanziellen Zusammenarbeit, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Volumen? 13. Welche entwicklungspolitischen Kriterien liegen der Annahme zugrunde, dass eine Erhöhung des Anteils deutscher und europäischer Auftragnehmenden gegenüber einer offenen internationalen Vergabe zu besseren Entwicklungsergebnissen führt? 14. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Vorhaben, bei international vergebenen Aufträgen überwiegend Unternehmen aus Deutschland und der EU zum Zuge kommen zu lassen, in Einklang steht mit der OECD- DAC-Empfehlung, die seit über zwei Jahrzehnten darauf zielt, „tied aid“ – die Bindung von Entwicklungshilfe an Aufträge im Geberland – zurückzudrängen, insbesondere gegenüber LDCs und hochverschuldeten Ländern? 15. Plant die Bundesregierung zur Umsetzung des 11-Punkte-Plans Änderungen der geltenden FZ-Vergaberichtlinie der KfW Entwicklungsbank, und wenn ja welche Regelungen sollen in welcher Weise geändert werden? 16. Plant die Bundesregierung in Anbetracht der Stärkung der Finanziellen Zusammenarbeit, auch die Beschwerdemechanismen der Durchführungsorganisationen zu stärken? 17. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die frühzeitige Analyse der Lieferfähigkeiten deutscher und europäischer Unternehmen bei der Entwicklung von Investitionsprojekten und deren Berücksichtigung in der weiteren Projektgestaltung nicht zu einer Einschränkung des offenen und fairen Wettbewerbs oder zu einer faktischen Bevorzugung deutscher und europäischer Unternehmen führt und, dass zugleich die Lieferfähigkeiten lokaler, regionaler und sonstiger internationaler Unternehmen sowie die Bedarfe der Partnerländer gleichwertig berücksichtigt werden? 18. a) Nach welchen Kriterien und welchen Verfahren sollen deutsche und europäische Unternehmen ausgewählt werden, die frühzeitig in die konkrete Planung von Projekten der finanziellen Zusammenarbeit sowie bei der Identifizierung entwicklungsrelevanter Sektoren und Projektansätze eingebunden werden sollen, ausgewählt werden, vor dem Hintergrund dass laut dem 11-Punkte Plan “Gemeinsam zu mehr wirtschaftlicher Zusammenarbeit“ Auftragnehmer-Expertise genutzt werden soll, um Leistungsanforderungen besser zu gestalten, und es in Punkt 6 des 11 Punkte Planes heißt es: „Wir erproben innovative Ansätze,[…], um deutsche und europäische Unternehmen bereits frühzeitig in die konkrete Planung von Projekten einzubeziehen“? b) Welche Marktteilnehmenden sollen neben deutschen Unternehmen an den Dialogen beteiligt werden? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Gibt es bereits laufende Prozesse, bei denen Marktteilnehmende einbezogen werden und wenn ja, welche Prozesse mit welchen Unternehmen? d) Durch welche konkreten Vorkehrungen will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Auswahl der Unternehmen transparent und diskriminierungsfrei erfolgt und keine Wettbewerbsverzerrung oder Interessenskonflikte entstehen und die an der Projektplanung beteiligten Unternehmen bei späteren Ausschreibungs- und Vergabeverfahren keinen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen erlangen? e) Wie werden die Informationen aus den Bieterdialogen und anderen innovativen Ansätzen anderen Bietern, beispielsweise aus den Partnerländern, zugänglich gemacht? f) Wer wird die Dialoge wann und wo durchführen? g) Welche Teilnehmenden werden dazu eingeladen (bitte Organisationen oder Name des Unternehmens oder der Banken nennen)? 19. Wie soll der im 11-Punkte-Plan vorgesehene verstärkte länder- und projektbezogene Austausch mit interessierten Verbänden und Unternehmen ausgestaltet werden, insbesondere hinsichtlich der beteiligten Verbände und Unternehmen, der Auswahlkriterien, der Häufigkeit und Zeitpunkte des Austauschs sowie der Transparenz und Dokumentation der jeweiligen Kontakte? 20. Nach welchen konkreten Kriterien sollen künftig die Größe und der Zuschnitt von Losen sowie die Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien in FZ- Ausschreibungen bestimmt werden, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass deren Anpassung nicht gezielt an den Kapazitäten deutscher und europäischer Unternehmen ausgerichtet wird und dadurch kleinere, lokale oder regionale Unternehmen sowie andere internationale Anbieter im Wettbewerb benachteiligt werden? 21. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Ziel einer stärkeren Beteiligung deutscher und europäischer Unternehmen nicht zu einem eigenständigen Kriterium für die Auswahl, Gestaltung oder Priorisierung entwicklungspolitischer Projekte wird? 22. Welche weiteren Ziele sollen neben der Beteiligung deutscher und europäischer Unternehmen, noch über die über technische Anforderungen erreicht werden? 23. Welche Bedeutung haben Menschenrechts-, Sozial- und entwicklungspolitische Wirkungskriterien bei der Vergabe von Aufträgen der Entwicklungszusammenarbeit und stellt die Bundesregierung sicher, dass diese Standards für alle Bietende gleichermaßen gelten und nicht vom späteren Auftragnehmer abhängen? 24. Plant die Bundesregierung, Menschenrechts- und Sozialstandards, aber insbesondere Standards mit Blick auf die zu erwartende entwicklungspolitische Wirkung, weiterzuentwickeln, und wenn ja, in welcher Weise, bis wann und mit welchen Stakeholdern? 25. Welche Wirkungskriterien für Projekte der Finanziellen Zusammenarbeit im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit bestehen bisher? 26. a) Welche konkreten Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien beabsichtigt die Bundesregierung künftig bei Ausschreibungen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit stärker zu berücksichtigen, vor dem Hintergrund, dass es im 11-Punkte-Plan heißt, Qualitäts- und Nachhaltig- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. keitskriterien sollten bei Ausschreibungen verstärkt zum Einsatz kommen? Und welche dieser Kriterien sollen als Mindestanforderungen, Zuschlagskriterien oder Ausschlusskriterien ausgestaltet werden? b) Aufgrund welcher Studien, empirischen Erkenntnisse oder bisherigen Vergabe-Erfahrungen geht die Bundesregierung davon aus, dass eine stärkere Berücksichtigung von Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien den Anteil der an deutsche beziehungsweise europäische Unternehmen vergebenen Aufträge erhöhen würde? 27. Welche vergaberechtlichen Folgen plant die Bundesregierung für die Teilnahme von Unternehmen an Ausschreibungen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, wenn a) substantiierte Beschwerden gegen Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorliegen, b) aufgrund solcher Beschwerden Prüfverfahren vorliegen, und c) durch das Bundesamt festgestellte Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen? 28. Welchen Anteil der Auftragsvolumina in FZ-Projekten sollen künftig lokale Unternehmen erhalten und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die positive Bewertung von Unteraufträgen an lokale Firmen nicht dazu führt, dass internationale – insbesondere deutsche und europäische – Unternehmen den Hauptteil der Wertschöpfung und des Auftragsvolumens erhalten, während lokale Unternehmen lediglich als Subunternehmer eingebunden werden? 29. Welche konkreten Vorkehrungen, Prüfkriterien und Kontrollmechanismen sieht die Bundesregierung für ihre Pilotvorhaben zur Erprobung von Lieferbindungen vor, angesichts dessen, dass OECD-Studien zufolge liefergebundene Vergaben die Kosten gegenüber ungebundenen Vergaben um 15 bis 30 Prozent erhöhen können (vgl. https://legalinstruments.oecd.org/e n/instruments/OECD-LEGAL-5015), um sicherzustellen, dass a) die Kosten einer liefergebundenen Vergabe die Kosten einer vergleichbaren ungebundenen, wettbewerblichen Vergabe nicht übersteigen, b) den Partnerländern keine Nachteile hinsichtlich des Preis-Leistungs- Verhältnisses entstehen und c) bei einem gleichbleibenden Projektbudget nicht weniger Güter oder Dienstleistungen beschafft beziehungsweise geringere entwicklungspolitische Wirkung erzielt werden? 30. Welche konkreten Pilotvorhaben zur Erprobung von Lieferbindungen plant die Bundesregierung, in welchen Ländern und Sektoren sollen diese durchgeführt werden, welche Unternehmen sollen daran beteiligt werden? 31. a) Wer soll an dem einmal jährlich zusammentretenden Dialogforum teilnehmen, in dem BMZ und BMWE gemeinsam über anstehende (Länder) -Planungen und Regierungsgespräche informieren wollen? b) Wann wird das Dialogforum zum ersten Mal stattfinden? c) Wer ist mit der Ausrichtung des Dialogforums beauftragt worden? d) Werden die Zivilgesellschaft/Vertreter*innen aus den Partnerländern beteiligt? e) Was unterscheidet dieses neue Dialogforum von der Hamburg Sustainability Conference und was ist der entwicklungspolitische Mehrwert? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 32. Welche konkreten Veränderungen bei der Gestaltung und Vergabe der Finanziellen Zusammenarbeit plant die Bundesregierung auf Grundlage der künftig erhobenen Daten zur Beteiligung deutscher Unternehmen als Unterauftragnehmer und Zulieferer (vgl. Punkt 10 im 11-Punkte-Plan)? a) Wie wird dabei verhindert, dass eine hohe Beteiligung deutscher Unternehmen zum Anlass genommen wird, diese Unternehmen bei künftigen Vergaben gezielt zu bevorzugen? b) Wie tragen die erhobenen Daten dazu bei, entwicklungspolitische Ziele zu messen? 33. Wird im Rahmen der Erhebung und Auswertung der Daten zu den vergebenen Aufträgen auch eine stärkere Ex-post-Evaluierung der durch die Finanzielle Zusammenarbeit finanzierten Vorhaben im Hinblick auf die Erreichung der jeweiligen entwicklungspolitischen Zielgrößen und Wirkungen erfolgen und falls ja, welche konkreten Evaluierungs- und Wirkungsindikatoren sollen dabei zugrunde gelegt werden und wie sollen die Ergebnisse für die weitere Vergabe und Ausgestaltung von Aufträgen berücksichtigt werden? 34. Wie soll die geplante gemeinsame Anlaufstelle für Außenwirtschaftsförderung (AWF) und Entwicklungszusammenarbeit (EZ) konkret ausgestaltet werden, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch die Zusammenführung der Anlaufstellen die unterschiedlichen Zielsetzungen von AWF und EZ gewahrt bleiben und entwicklungspolitische Ziele nicht gegenüber außenwirtschaftlichen Interessen nachrangig behandelt werden? 35. Werden über die gemeinsame Anlaufstelle auch Unternehmen aus den Partnerländern bei der Teilnahme an Projekten und beim Zugang zu Ausschreibungen unterstützt, und wenn ja, in welcher Form? 36. Welche finanziellen und personellen Mittel werden für die Umsetzung des 11-Punkte-Plans benötigt, bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Maßnahmen darstellen? 37. Aus welchen Haushaltstiteln sollen diese finanziert werden, und in welchem Umfang werden hierfür Mittel der Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt, die bislang für andere entwicklungspolitische Zwecke vorgesehen waren? Berlin, den 23. September 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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