Stärkere Beteiligung deutscher und europäischer Unternehmen im Rahmen der finanziellen Entwicklungszusammenarbeit - Vorhaben und Aktivitäten der Bundesregierung
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Stärkere Beteiligung deutscher und europäischer Unternehmen im Rahmen der finanziellen Entwicklungszusammenarbeit - Vorhaben und Aktivitäten der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8486
21. Wahlperiode 09.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Maren Kaminski, Desiree
Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Ates Gürpinar,
Katrin Fey, Jan Krampe, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich
Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Stärkere Beteiligung deutscher und europäischer Unternehmen im Rahmen
der finanziellen Entwicklungszusammenarbeit – Vorhaben und Aktivitäten der
Bundesregierung
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesentwicklungsministerium,
Dr. Bärbel Kofler, und der Parlamentarische Staatssekretär im
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Stefan Rouenhoff, haben am 9. Juli 2026
einen 11-Punkte-Maßnahmenplan zur stärkeren Beteiligung von deutschen und
europäischen Unternehmen im Rahmen der finanziellen
Entwicklungszusammenarbeit (FZ) vorgestellt. Geplant sind „Maßnahmen zur strategischen
Vergabe im Rahmen eines neuen Dialogforums mit zahlreichen
Wirtschaftsvertreter*innen aus Unternehmen und Verbänden wie u. a. Siemens, Bayer oder
Bosch. ‚Wir stellen die deutsche Entwicklungspolitik so auf, dass deutsche und
europäische Unternehmen künftig häufiger bei Ausschreibungen zum Zuge
kommen‘, sagte Bärbel Kofler (vgl. www.bundeswirtschaftsministerium.de/
Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/07/20260709-plan-zur-staerkeren-
beteiligung.html).
Vorausgegangen waren dem Prozess im Oktober 2025 ein Forderungspapier
des Bankenverbandes (vgl. https://bankenverband.de/europa/entwicklungs-und-
aussenwirtschaftspolitik-als-gemeinsame-aufgabe-sehen), sowie im Februar
2025 Positionspapiere des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (vgl.
https://cdn.table.media/assets/20251007_afri_bdi.pdf) und der deutschen
Industrie- und Handelskammer (vgl. www.dihk.de/de/newsroom/paradigmenw
echsel-in-der-deutschen-entwicklungszusammenarbeit--156376). In diesen wird
eine stärkere Verzahnung der deutschen Außenwirtschaftsförderung mit der
Entwicklungszusammenarbeit gefordert. Viele Ideen aus diesen Papieren
wurden in dem Reformplan „Zukunft zusammen global gestalten“ des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, der im
Januar 2026 erschien, aufgegriffen (vgl. www.bmz.de/de/ministerium/grundsaetz
e-ziele/zukunft-zusammen-global-gestalten-282480).
Der 11-Punkte Plan ist ein Schritt in der Umsetzung dieser Strategie, bei der
Entwicklungszusammenarbeit noch stärker für Interessen der deutschen
Außenwirtschaft genutzt wird. Bei international vergebenen Aufträgen sollen künftig
„überwiegend“ Unternehmen aus Deutschland und der Europäischen Union
zum Zuge kommen. Die OECD weist jedoch darauf hin, dass ungebundene
Entwicklungszusammenarbeit nicht nur rechtlich, sondern auch faktisch offen
gestaltet werden muss. Die so genannte OECD-DAC-Empfehlung zielt seit
über zwei Jahrzehnten darauf, „tied aid“ – die Bindung von Entwicklungshilfe
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
an Aufträge im Geberland – zurückzudrängen, insbesondere gegenüber Least
developed countries (LDCs) und hochverschuldeten Ländern.
Eine stärkere Ausrichtung der Entwicklungsfinanzierung auf die Mobilisierung
privaten Kapitals wird vor allem von zivilgesellschaftlicher Seite kritisch
gesehen. Es besteht die Gefahr, dass öffentliche Mittel zunehmend dorthin gelenkt
werden, wo private Unternehmen Renditen erwarten, anstatt sich vorrangig an
den sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Bedarfen der Partnerländer zu
orientieren. Hiervon könnten insbesondere profitträchtige, häufig
kapitalintensive Sektoren profitieren, während Investitionen in soziale Infrastruktur,
öffentliche Daseinsvorsorge und eine diversifizierte lokale Wirtschaftsentwicklung
zurückgedrängt werden (vgl. https://venro.org/fileadmin/user_upload/Dateien/
Daten/Publikationen/Stellungnahmen/2026/VENRO_Stellungnahme_Wirtschaf
tliche_Zusammenarbeit_2026.pdf und https://jacobin.de/weltbank-iwf-globale
r-sueden-entwicklungshilfe-infrastruktur).
Im BMZ-Reformplan „Zukunft zusammen global gestalten“ heißt es, dass im
Beauftragungsprozess Verfahrensschritte verschlankt und entbürokratisiert
werden sollen. „Künftig soll die Beauftragung von integrierten sektoralen
Vorhaben – nach Möglichkeit und abhängig vom Länderkontext – erfolgen, dabei
werden die technische und die finanzielle Zusammenarbeit eng zusammen
geplant und umgesetzt. Der Planungsprozess wird entbürokratisiert und entlang
thematischer Schwerpunkte orientiert“ (vgl. www.bmz.de/de/ministerium/grun
dsaetze-ziele/zukunft-zusammen-global-gestalten-282480). Ferner heißt es
heißt es, in der Konzeption von Vorhaben werde das BMZ die Potentiale für die
deutsche und europäische Wirtschaft konsequenter mitdenken, sie einbeziehen
und gemeinsam konkrete Initiativen entwickeln.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Inwiefern soll vor dem Hintergrund der Aussagen im Reformplan
„Zukunft zusammen global gestalten“ der Beauftragungsprozess (bei
integrierten sektoralen Vorhaben) entbürokratisiert werden, welche
Maßnahmen wurden bis heute ergriffen und welche sollen noch
ergriffen werden?
Bis wann und mit welchem Ziel?
b) Entlang welcher thematischen Schwerpunkte orientiert sich die
Beauftragung von integrierten sektoralen Vorhaben?
c) Was ist der aktuelle Stand der Entwicklung von unterschiedlichen
Maßnahmen, mit denen das Wettbewerbsprinzip in der Technischen
Zusammenarbeit gestärkt werden soll, welche Maßnahmen sollen bis
wann umgesetzt werden und wie sollen diese zu einem fairen
Wettbewerb und zu nachhaltiger Entwicklung in den Partnerländern
beitragen?
d) Im Rahmen welcher Formate wurden und werden vor dem
Hintergrund der Aussagen im Reformplan „Zukunft zusammen global
gestalten“ deutsche Unternehmen in die Entwicklung konkreter
Vorhaben einbezogen?
e) Wie oft finden solche Planungsrunden statt und wer ist daran neben
Vertreterinnen und Vertretern des BMWE, BMZ und Euler Hermes
noch beteiligt?
f) Wie oft fand beispielsweise, neben der Expertinnen- und
Expertenrunde Exportkredite, ein von Euler-Hermes organisiertes Treffen zur
Verzahnung von Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungszusam-
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menarbeit statt, wer hat daran teilgenommen und welche weiteren
Themen wurden dabei erörtert?
g) Wie wurde entschieden, welche Wirtschaftsakteure sich konkret an der
Planung entwicklungspolitischer Vorhaben beteiligen?
h) Werden die Treffen dokumentiert, und wenn ja, wo?
i) Sind Vertreterinnen und Vertreter der deutschen
entwicklungspolitischen Zivilgesellschaft an diesen Treffen beteiligt, und wenn nein,
warum nicht?
j) Wenn nein, wieso sind aus ihrer Sicht zivilgesellschaftliche Akteure
aus Deutschland und den Partnerländern keine relevanten Stakeholder,
die bei der Konzeption von Vorhaben der
Entwicklungszusammenarbeit eingebunden werden sollten?
k) Bei welchen konkreten Vorhaben hat das BMZ die Potentiale für die
deutsche und europäische Wirtschaft mitgedacht und sie in den
Planungsprozess eingebunden (bitte drei konkrete Vorhaben benennen)?
l) Was ist der zu erwartende entwicklungspolitische Nutzen für das
Partnerland, in dem diese Vorhaben umgesetzt werden/werden sollen?
m) Mit welchen Indikatoren soll gemessen werden, ob
entwicklungspolitische Ziele erreicht wurden?
Um welche Ziele handelt es sich dabei?
2. Mit welchem Ziel baut das BMZ seine Beratungs-, Finanzierungs- und
Absicherungsinstrumente für exportorientierte und investitionsbereite
Unternehmen aus (vgl. www.bmz.de/resource/blob/282486/reformplan-zuku
nft-zusammen-global-gestalten.pdf) und wie stehen diese Ziele im
Einklang mit den SDGs und mit dem Ziel, Hunger und Armut weltweit zu
bekämpfen?
3. Wie vermeidet die Bundesregierung, dass durch neue Beratungs-,
Finanzierungs- und Absicherungsinstrumente beim BMZ
Parallelstrukturen zu den bereits bestehenden (wie z. B. Euler-Hermes, PWC oder GTAI)
entstehen?
4. Worin unterscheiden sich die neuen Beratungs-, Finanzierungs- und
Absicherungsangebote beim BMZ oder der KfW von denen, die unter 4.
genannt wurden?
5. Wieso braucht es aus Sicht der Bundesregierung neue Beratungs-
Finanzierungs- und Absicherungsinstrumente und aus welchen Mitteln
sollen diese finanziert werden?
6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die unterschiedlichen
Zielsetzungen der Entwicklungszusammenarbeit des BMZ und der
Außenwirtschaftsförderung des BMWE bei der Umsetzung des Reformplans und des
11-Punkte-Plans miteinander in Einklang gebracht werden, ohne dass
außenwirtschaftliche Interessen entwicklungspolitische Ziele
zurückdrängen?
7. Welche konkreten Mechanismen stellen sicher, dass die
Entwicklungsprioritäten und Interessen der Partnerländer gegenüber den
außenwirtschaftlichen Interessen Deutschlands und der EU ausreichend berücksichtigt
werden, und wie wird dies überprüft?
8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im 11-Punkte-Plan
vorgesehene stärkere und strategischere Berücksichtigung „beiderseitiger Ziele
und Interessen“ im Rahmen von Regierungsverhandlungen nicht zu einer
asymmetrischen Einflussnahme aufgrund ungleicher finanzieller und wirt-
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
schaftlicher Verhandlungsmacht führt, und die Entwicklungsprioritäten
sowie die Eigenverantwortung der Partnerländer gewahrt bleiben?
9. Wie definiert die Bundesregierung den entwicklungspolitischen Mehrwert
des Ziels, bei international vergebenen Aufträgen künftig „überwiegend“
Unternehmen aus Deutschland und der Europäischen Union zum Zuge
kommen zu lassen?
10. Welche Zielgröße versteht die Bundesregierung unter „überwiegend“?
Bezieht sich dies auf die Anzahl der Aufträge, das Auftragsvolumen, die
Zahl der Unternehmen oder andere Indikatoren?
11. Für welchen Zeitraum soll dieses Ziel erreicht werden?
12. Wie hoch war in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils der Anteil deutscher,
sonstiger EU-, lokaler und internationaler Unternehmen an Aufträgen der
Finanziellen Zusammenarbeit, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Volumen?
13. Welche entwicklungspolitischen Kriterien liegen der Annahme zugrunde,
dass eine Erhöhung des Anteils deutscher und europäischer
Auftragnehmenden gegenüber einer offenen internationalen Vergabe zu besseren
Entwicklungsergebnissen führt?
14. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Vorhaben, bei international
vergebenen Aufträgen überwiegend Unternehmen aus Deutschland und
der EU zum Zuge kommen zu lassen, in Einklang steht mit der OECD-
DAC-Empfehlung, die seit über zwei Jahrzehnten darauf zielt, „tied aid“ –
die Bindung von Entwicklungshilfe an Aufträge im Geberland –
zurückzudrängen, insbesondere gegenüber LDCs und hochverschuldeten
Ländern?
15. Plant die Bundesregierung zur Umsetzung des 11-Punkte-Plans
Änderungen der geltenden FZ-Vergaberichtlinie der KfW Entwicklungsbank, und
wenn ja welche Regelungen sollen in welcher Weise geändert werden?
16. Plant die Bundesregierung in Anbetracht der Stärkung der Finanziellen
Zusammenarbeit, auch die Beschwerdemechanismen der
Durchführungsorganisationen zu stärken?
17. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die frühzeitige Analyse der
Lieferfähigkeiten deutscher und europäischer Unternehmen bei der
Entwicklung von Investitionsprojekten und deren Berücksichtigung in der
weiteren Projektgestaltung nicht zu einer Einschränkung des offenen und
fairen Wettbewerbs oder zu einer faktischen Bevorzugung deutscher und
europäischer Unternehmen führt und, dass zugleich die Lieferfähigkeiten
lokaler, regionaler und sonstiger internationaler Unternehmen sowie die
Bedarfe der Partnerländer gleichwertig berücksichtigt werden?
18. a) Nach welchen Kriterien und welchen Verfahren sollen deutsche und
europäische Unternehmen ausgewählt werden, die frühzeitig in die
konkrete Planung von Projekten der finanziellen Zusammenarbeit
sowie bei der Identifizierung entwicklungsrelevanter Sektoren und
Projektansätze eingebunden werden sollen, ausgewählt werden, vor dem
Hintergrund dass laut dem 11-Punkte Plan “Gemeinsam zu mehr
wirtschaftlicher Zusammenarbeit“ Auftragnehmer-Expertise genutzt
werden soll, um Leistungsanforderungen besser zu gestalten, und es in
Punkt 6 des 11 Punkte Planes heißt es: „Wir erproben innovative
Ansätze,[…], um deutsche und europäische Unternehmen bereits
frühzeitig in die konkrete Planung von Projekten einzubeziehen“?
b) Welche Marktteilnehmenden sollen neben deutschen Unternehmen an
den Dialogen beteiligt werden?
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
c) Gibt es bereits laufende Prozesse, bei denen Marktteilnehmende
einbezogen werden und wenn ja, welche Prozesse mit welchen
Unternehmen?
d) Durch welche konkreten Vorkehrungen will die Bundesregierung
sicherstellen, dass die Auswahl der Unternehmen transparent und
diskriminierungsfrei erfolgt und keine Wettbewerbsverzerrung oder
Interessenskonflikte entstehen und die an der Projektplanung beteiligten
Unternehmen bei späteren Ausschreibungs- und Vergabeverfahren keinen
Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen erlangen?
e) Wie werden die Informationen aus den Bieterdialogen und anderen
innovativen Ansätzen anderen Bietern, beispielsweise aus den
Partnerländern, zugänglich gemacht?
f) Wer wird die Dialoge wann und wo durchführen?
g) Welche Teilnehmenden werden dazu eingeladen (bitte Organisationen
oder Name des Unternehmens oder der Banken nennen)?
19. Wie soll der im 11-Punkte-Plan vorgesehene verstärkte länder- und
projektbezogene Austausch mit interessierten Verbänden und Unternehmen
ausgestaltet werden, insbesondere hinsichtlich der beteiligten Verbände
und Unternehmen, der Auswahlkriterien, der Häufigkeit und Zeitpunkte
des Austauschs sowie der Transparenz und Dokumentation der jeweiligen
Kontakte?
20. Nach welchen konkreten Kriterien sollen künftig die Größe und der
Zuschnitt von Losen sowie die Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien in FZ-
Ausschreibungen bestimmt werden, und wie stellt die Bundesregierung
sicher, dass deren Anpassung nicht gezielt an den Kapazitäten deutscher
und europäischer Unternehmen ausgerichtet wird und dadurch kleinere,
lokale oder regionale Unternehmen sowie andere internationale Anbieter
im Wettbewerb benachteiligt werden?
21. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Ziel einer stärkeren
Beteiligung deutscher und europäischer Unternehmen nicht zu einem
eigenständigen Kriterium für die Auswahl, Gestaltung oder Priorisierung
entwicklungspolitischer Projekte wird?
22. Welche weiteren Ziele sollen neben der Beteiligung deutscher und
europäischer Unternehmen, noch über die über technische Anforderungen
erreicht werden?
23. Welche Bedeutung haben Menschenrechts-, Sozial- und
entwicklungspolitische Wirkungskriterien bei der Vergabe von Aufträgen der
Entwicklungszusammenarbeit und stellt die Bundesregierung sicher, dass diese
Standards für alle Bietende gleichermaßen gelten und nicht vom späteren
Auftragnehmer abhängen?
24. Plant die Bundesregierung, Menschenrechts- und Sozialstandards, aber
insbesondere Standards mit Blick auf die zu erwartende
entwicklungspolitische Wirkung, weiterzuentwickeln, und wenn ja, in welcher Weise, bis
wann und mit welchen Stakeholdern?
25. Welche Wirkungskriterien für Projekte der Finanziellen Zusammenarbeit
im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit bestehen bisher?
26. a) Welche konkreten Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien beabsichtigt
die Bundesregierung künftig bei Ausschreibungen der bilateralen
Finanziellen Zusammenarbeit stärker zu berücksichtigen, vor dem
Hintergrund, dass es im 11-Punkte-Plan heißt, Qualitäts- und Nachhaltig-
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
keitskriterien sollten bei Ausschreibungen verstärkt zum Einsatz
kommen?
Und welche dieser Kriterien sollen als Mindestanforderungen,
Zuschlagskriterien oder Ausschlusskriterien ausgestaltet werden?
b) Aufgrund welcher Studien, empirischen Erkenntnisse oder bisherigen
Vergabe-Erfahrungen geht die Bundesregierung davon aus, dass eine
stärkere Berücksichtigung von Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien
den Anteil der an deutsche beziehungsweise europäische
Unternehmen vergebenen Aufträge erhöhen würde?
27. Welche vergaberechtlichen Folgen plant die Bundesregierung für die
Teilnahme von Unternehmen an Ausschreibungen der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit, wenn
a) substantiierte Beschwerden gegen Unternehmen beim Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorliegen,
b) aufgrund solcher Beschwerden Prüfverfahren vorliegen, und
c) durch das Bundesamt festgestellte Verstöße gegen das
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen?
28. Welchen Anteil der Auftragsvolumina in FZ-Projekten sollen künftig
lokale Unternehmen erhalten und wie stellt die Bundesregierung sicher,
dass die positive Bewertung von Unteraufträgen an lokale Firmen nicht
dazu führt, dass internationale – insbesondere deutsche und europäische –
Unternehmen den Hauptteil der Wertschöpfung und des
Auftragsvolumens erhalten, während lokale Unternehmen lediglich als Subunternehmer
eingebunden werden?
29. Welche konkreten Vorkehrungen, Prüfkriterien und Kontrollmechanismen
sieht die Bundesregierung für ihre Pilotvorhaben zur Erprobung von
Lieferbindungen vor, angesichts dessen, dass OECD-Studien zufolge
liefergebundene Vergaben die Kosten gegenüber ungebundenen Vergaben um
15 bis 30 Prozent erhöhen können (vgl. https://legalinstruments.oecd.org/e
n/instruments/OECD-LEGAL-5015), um sicherzustellen, dass
a) die Kosten einer liefergebundenen Vergabe die Kosten einer
vergleichbaren ungebundenen, wettbewerblichen Vergabe nicht übersteigen,
b) den Partnerländern keine Nachteile hinsichtlich des Preis-Leistungs-
Verhältnisses entstehen und
c) bei einem gleichbleibenden Projektbudget nicht weniger Güter oder
Dienstleistungen beschafft beziehungsweise geringere
entwicklungspolitische Wirkung erzielt werden?
30. Welche konkreten Pilotvorhaben zur Erprobung von Lieferbindungen
plant die Bundesregierung, in welchen Ländern und Sektoren sollen diese
durchgeführt werden, welche Unternehmen sollen daran beteiligt werden?
31. a) Wer soll an dem einmal jährlich zusammentretenden Dialogforum
teilnehmen, in dem BMZ und BMWE gemeinsam über anstehende
(Länder) -Planungen und Regierungsgespräche informieren wollen?
b) Wann wird das Dialogforum zum ersten Mal stattfinden?
c) Wer ist mit der Ausrichtung des Dialogforums beauftragt worden?
d) Werden die Zivilgesellschaft/Vertreter*innen aus den Partnerländern
beteiligt?
e) Was unterscheidet dieses neue Dialogforum von der Hamburg
Sustainability Conference und was ist der entwicklungspolitische Mehrwert?
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
32. Welche konkreten Veränderungen bei der Gestaltung und Vergabe der
Finanziellen Zusammenarbeit plant die Bundesregierung auf Grundlage der
künftig erhobenen Daten zur Beteiligung deutscher Unternehmen als
Unterauftragnehmer und Zulieferer (vgl. Punkt 10 im 11-Punkte-Plan)?
a) Wie wird dabei verhindert, dass eine hohe Beteiligung deutscher
Unternehmen zum Anlass genommen wird, diese Unternehmen bei
künftigen Vergaben gezielt zu bevorzugen?
b) Wie tragen die erhobenen Daten dazu bei, entwicklungspolitische
Ziele zu messen?
33. Wird im Rahmen der Erhebung und Auswertung der Daten zu den
vergebenen Aufträgen auch eine stärkere Ex-post-Evaluierung der durch die
Finanzielle Zusammenarbeit finanzierten Vorhaben im Hinblick auf die
Erreichung der jeweiligen entwicklungspolitischen Zielgrößen und
Wirkungen erfolgen und falls ja, welche konkreten Evaluierungs- und
Wirkungsindikatoren sollen dabei zugrunde gelegt werden und wie sollen die
Ergebnisse für die weitere Vergabe und Ausgestaltung von Aufträgen
berücksichtigt werden?
34. Wie soll die geplante gemeinsame Anlaufstelle für
Außenwirtschaftsförderung (AWF) und Entwicklungszusammenarbeit (EZ) konkret
ausgestaltet werden, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch die
Zusammenführung der Anlaufstellen die unterschiedlichen Zielsetzungen
von AWF und EZ gewahrt bleiben und entwicklungspolitische Ziele nicht
gegenüber außenwirtschaftlichen Interessen nachrangig behandelt
werden?
35. Werden über die gemeinsame Anlaufstelle auch Unternehmen aus den
Partnerländern bei der Teilnahme an Projekten und beim Zugang zu
Ausschreibungen unterstützt, und wenn ja, in welcher Form?
36. Welche finanziellen und personellen Mittel werden für die Umsetzung des
11-Punkte-Plans benötigt, bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen
Maßnahmen darstellen?
37. Aus welchen Haushaltstiteln sollen diese finanziert werden, und in
welchem Umfang werden hierfür Mittel der Entwicklungszusammenarbeit
eingesetzt, die bislang für andere entwicklungspolitische Zwecke
vorgesehen waren?
Berlin, den 23. September 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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