Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB)
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Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) vertritt als Fachverband die Interessen der Schulden- und Insolvenzberatungspraxis sowie der ver- und überschuldeten Haushalte in Deutschland. Zu diesem Zweck nimmt sie an politischen Fachgesprächen teil, verfasst Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben, führt Gespräche mit Abgeordneten und Ministerien und bringt ihre Expertise in Gremien und Anhörungen ein. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen der sozialen Schuldnerberatung zu verbessern und die Situation ver- und überschuldeter Haushalte politisch sichtbar zu machen.
Interessenbereiche: Verbraucherschutz; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Grundsicherung
Regelungsvorhaben:
- Verbrauchergerechte Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Bei der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie und des daraus hervorgehenden Schuldnerberatungsdienstegesetzes (SchuBerDG) setzen wir uns für eine verbrauchergerechte Ausgestaltung ein. Im Mittelpunkt stehen das gesetzlich verankerte Recht auf Schuldnerberatung, der verlässliche Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung, ihre gesetzlich garantierte Kostenfreiheit, verbindliche Qualitätssicherung sowie eine nachhaltige Finanzierung, die auch die Kreditwirtschaft einbezieht
- Schuldnerschutz bei Umsetzung der Digitalisierung: Mit der fortschreitenden Digitalisierung müssen verbraucherschützende Standards gesichert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Schuldner_innen ihre Rechte auch in digitalen Verfahren uneingeschränkt wahrnehmen können: durch barrierefreie Zugänge, Transparenz bei automatisierten Entscheidungen, Schutz sensibler Daten und verständlichen Informationspflichten. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass die Digitalisierung der dazugehörigen Beratungsstellen personell und finanziell abgesichert wird.
- Fortführung und Weiterentwicklung der InsO: Wir setzen uns für eine Weiterentwicklung der Insolvenzordnung ein, die Verfahren einfacher, effizienter und verlässlicher macht – für Schuldner_innen, Gerichte und Gläubiger gleichermaßen. Zentrale Punkte sind die Einführung einer Aussichtslosigkeitsbescheinigung, eine gesetzliche Lösung des Verstrickungsproblems sowie eine Änderung des § 306 InsO zur Vereinfachung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens.
- Schutz von finanziell belasteten Verbraucherinnen und Verbrauchern im Bereich der finanziellen Belastungen durch Wohn- und Energiekosten: Steigende Wohn- und Energiekosten und eine verstärkte Gefahr des Wohnungsverlustes sind seit Jahren ein erhebliches Problem dar. Besonders betroffen sind finanziell belastete oder überschuldete Menschen, die nur über geringe oder keine finanziellen Spielräume verfügen. Wir setzen uns hier dafür ein, den mietrechtlichen Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu stärken und insbesondere die Situation finanziell besonders belasteter Personen angemessen zu berücksichtigen.
Relationen
Keine Relationen.