Schriftliche Frage 144 von Awet Tesfaiesus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bis wann wird die Bundesregierung – über die in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/7790…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 144 von Awet Tesfaiesus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bis wann wird die Bundesregierung – über die in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/7790…
Frage 144 (Awet Tesfaiesus, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Bis wann wird die Bundesregierung – über die in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/7790 angekündigte Berücksichtigung im Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus hinaus – ein Konzept zur Umsetzung der mit Resolution 79/193 der Generalversammlung der Vereinten Nationen ausgerufenen Zweiten Internationalen Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft (2025 bis 2034) und des darin verlängerten Aktivitätenprogramms aus Resolution 69/16 vorlegen, und in welcher Form werden Organisationen von Menschen afrikanischer Herkunft an dessen Erarbeitung beteiligt?
Antwort der Staatsministerin Natalie Pawlik vom 8. Oktober 2026:
Mit der Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus steht der Bundesregierung ein geeigneter ressortübergreifender Rahmen zur Verfügung, um ihre Maßnahmen zur Bekämpfung von anti-Schwarzem Rassismus zu bündeln und weiterzuentwickeln. Darüber hinaus hat es sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag erneut zum Ziel gemacht, die Aufarbeitung des Kolonialismus zu intensivieren. Dabei engagiert sich die Bundesregierung auch in der parallel laufenden multilateralen Debatte zum historischen Unrecht des Kolonialismus und des transatlantischen Sklavenhandels. So war Deutschland zuletzt während der Eröffnungswoche der 81. VN-Generalversammlung in New York gemeinsam mit Frankreich Mitgastgeber einer am 23. September 2026 von Ghana ausgerichteten Veranstaltung „From Commitments to action on reparatory justice: Advancing International Cooperation for the Return and Restitution of Cultural Properties and Heritage“. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist sich der kolonialen Kontinuitäten in der Entwicklungszusammenarbeit bewusst und arbeitet daran, diese zu adressieren und abzubauen. Um die deutsche Entwicklungszusammenarbeit partnerorientierter zu gestalten, wird das BMZ unter anderem in Zukunft noch stärker auf lokales Fachwissen aus dem Globalen Süden zurückgreifen. Außerdem engagiert sich das BMZ dafür, die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Länder des Globalen Südens in internationalen Organisationen und Institutionen zu stärken. Bund, Länder und Kommunen einigten sich im Oktober 2025 auf „Gemeinsame Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und Überresten aus kolonialen Kontexten“, die den Rahmen für Transparenz, Zusammenarbeit und den koordinierten Umgang mit Rückgabeforderungen bilden. Um die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte voranzutreiben und Rückgaben zu ermöglichen, fördert der Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) zum einen das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste und somit die Provenienzforschung von Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten. Zum anderen unterstützt BKM die Deutsche Digitale Bibliothek, die mit dem Online-Portal „Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ („collections from colonial contexts“, dem sog. CCC-Portal) seit 2024 den zentralen Zugang zu digitalisiertem Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten ermöglicht. Ziel des Portals ist es, Transparenz über den Verbleib von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in deutschen Einrichtungen zu schaffen und den Dialog mit den Herkunftsländern und -gesellschaften zu ermöglichen. Zudem wurde im März 2026 der Koordinierungsrat für Rückgaben von Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden als zentraler Ansprechpartner auf Regierungsebene eingerichtet. Den Vorsitz hat das Auswärtige Amt. Zudem plant der BKM im Herbst ein Papier mit Handlungsfeldern im Bereich der Aufarbeitung des Kolonialismus vorzulegen. Dazu gehört auch die Gestaltung eines würdigen Erinnerungsortes. Die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus fördert im Zuge ihrer Förderrichtlinie zur Förderung von Modellprojekten zur Bekämpfung von Rassismus zwei Projekte zum Abbau von Anti-Schwarzem- Rassismus, die sich dem Abbau von strukturellen Hürden auf dem Arbeitsmarkt und dem Zugang zu Beratungsstrukturen widmen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Bundestagsdrucksache 21/845 sowie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf der Bundestagsdrucksache 21/6384 verwiesen.
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