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Aktionsplan "Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland"

dip / drucksache 13.10.2026 · WP 21 · 21/8595 · Unterrichtung · Original ↗

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Aktionsplan "Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland" Deutscher Bundestag Drucksache 21/8595 21. Wahlperiode 13.10.2026 Unterrichtung durch die Bundesregierung Aktionsplan „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ Zugeleitet mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 8. Oktober 2026. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 2 2 Inhalt Einleitung 3 Übersicht über die Missionen des Aktionsplans Nachhaltigkeit 5 Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung 7 I. In Zukunftsfähigkeit von Staat und Gesellschaft investieren 8 II. Unternehmen national wie international stärken und nachhaltiger aufstellen 12 III. Den sozialen Zusammenhalt und die Lebensqualität für alle fördern 17 IV. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit national und international stärken 21 V. Nachhaltige Ökosysteme und lebenswerte Infrastrukturen schaffen 25 Impressum 28 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595 – 2 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 3 3 Seit der Verabschiedung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2015 hat sich die Welt fundamental verändert. Staat, Wirtschaft und Gesellschaft stehen vor grundlegenden, aber auch neuen Herausforderungen. Wir müssen uns multiplen Krisen, Krieg in Europa und in der europäischen Nachbarschaft, anhaltender Wirtschaftsschwäche, fortschreitendem Klimawandel und Bedrohungen für Demokratie und sozialen Zusammenhalt stellen. Es geht um nichts weniger als den Erhalt unserer freiheitlichen Demokratie, unseres Wohlstands und der Sozialen Marktwirtschaft, den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen, den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und die Zukunft unserer Heimat – in den Städten ebenso wie in den ländlichen Räumen. Zugleich geht es um Deutschlands internationale Verantwortung für eine regelbasierte Weltordnung. Die Agenda 2030 mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen ist die zentrale internationale Grundlage, um Lösungen für die gemeinsamen Herausforderungen der Weltgemeinschaft zu entwickeln, um eine nachhaltige Entwicklung innerhalb der planetaren Belastungsgrenzen und damit ein würdevolles Leben für alle Menschen – auch für die künftigen Generationen – zu ermöglichen. Nachhaltigkeit ist daher kein spezifisches Themenfeld, sondern ein Grundprinzip, das alle Dimensionen politischen Handelns umfassen muss. Viele der zentralen Vorhaben der Bundesregierung tragen direkt oder indirekt dazu bei, die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Für Deutschland bildet die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) seit fast 25 Jahren den politischen und strategischen Rahmen der Nachhaltigkeitspolitik. Mit dem Kabinettbeschluss „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ vom November 2025 bekennt sich die Bundesregierung erneut zu den Zielen der Agenda 2030 und zu einer Weiterentwicklung der DNS. Das zentrale Instrument dieser Weiterentwicklung ist der Aktionsplan Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland. Er konkretisiert die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie und setzt gleichzeitig entlang von Missionen und Maßnahmen neue thematische Schwerpunkte wie die Stärkung eines nachhaltigen Wirtschaftens und die Staatsmodernisierung. Handlungsleitend für den Aktionsplan und dessen Umsetzung ist, wie Nachhaltigkeit den aktuellen Herausforderungen gerecht werden und wirksam implementiert werden kann, wie sie spürbar in den Lebenswelten der Menschen wirken kann. Dies gilt auch für die Gerechtigkeit zwischen den Generationen – heute und in Zukunft, die Gleichstellung der Geschlechter und eine menschenrechtliche Perspektive, die als grundlegende Gestaltungsprinzipien der Nachhaltigkeit und mit Blick auf die Beyond-2030-Agenda konsequent verankert werden. Die fünf Handlungsfelder des Aktionsplans bilden die drei klassischen Dimensionen der ökonomischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit (Handlungsfelder 2, 3 und 4) ab. Ergänzt werden sie durch die Aspekte der Zukunftsfähigkeit von Staat und Gesellschaft (Handlungsfeld 1) und der internationalen Verantwortung und Zusammenarbeit (Handlungsfeld 5). An diesen Handlungsfeldern orientieren sich die fünf Kapitel dieses Aktionsplans: Die Schwerpunktsetzung bei der ökonomischen Dimension der Nachhaltigkeit zielt darauf ab, eine leistungs- und wettbewerbsfähige, nachhaltige Wirtschaft und ein dauerhaft hohes, nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu begünstigen, das den Menschen spürbar zugutekommt. Rahmenbedingungen für Konsum und Produktion sollen in Deutschland und Europa so gestaltet werden, dass sie auch weltweit nachhaltige Entwicklung und Resilienz fördern. Wirtschaftliche und gesellschaftliche Resilienz umfasst dabei zugleich die sichere Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen und bezahlbaren Nahrungsmitteln und eine leistungsfähige und nachhaltige heimische Landwirtschaft. Die ökonomische Dimension ist eng mit dem Schwerpunkt zukunftsfähiger Staat verknüpft. Hier stehen dessen bessere Handlungsfähigkeit und Modernisierung, insbesondere durch Digitalisierung, ebenso wie langfristig tragfähige Staatsfinanzen im Vordergrund. Die soziale Dimension der Nachhaltigkeit bedeutet, den sozialen Zusammenhalt zu wahren, Lebensgrundlagen in globaler Perspektive zu erhalten und global Verantwortung zu übernehmen. Deshalb zielt der Aktionsplan auf die Sicherung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, auf eine resiliente Gesellschaft im Sinne des sozialen Zusammenhalts und auf gleichwertige Lebensverhältnisse ab. Die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit ist auf den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und des Klimas ausgerichtet. Beiträge dazu finden sich vor allem im Kapitel „Nachhaltige Ökosysteme und lebenswerte Infrastrukturen schaffen“. Dabei geht es auch um Aspekte der internationalen Verantwortung und Zusammenarbeit. Der Erhalt einer regelbasierten Weltordnung gemeinsam mit unseren Einleitung Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595– 3 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 4 4 internationalen Partnern steht im Mittelpunkt des Kapitels „Demokratie und Rechtsstaatlichkeit national und international stärken“. Nachhaltigkeit als Leitprinzip soll sich durch alles politische Handeln ziehen. Schon jetzt orientieren sich zahlreiche Programme und Strategien der Bundesregierung am Nachhaltigkeitsgedanken. Dazu gehören insbesondere die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie, die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt, das Klimaschutzprogramm und die Klimaanpassungsstrategie, die nationale Wasserstrategie, die Ernährungsstrategie, die Hightech Agenda Deutschland oder die Entwicklungszusammenarbeit in Form internationaler Partnerschaftspolitik mit Ländern des Globalen Südens und weitere Initiativen. Bildung, Forschung und Innovation nutzen wir als Treiber nachhaltiger Entwicklung. Die deutsche Nachhaltigkeitspolitik wird sich folglich auch zukünftig nicht im Aktionsplan erschöpfen, sondern inhaltlich eng mit sektoralen Strategien verbunden sein. Weil Nachhaltigkeitspolitik konkrete Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger in ihren jeweiligen Lebenswelten bewirken und dauerhaft sichern soll, muss sie im Alltag positiv erfahr- und erlebbar sein. Deshalb gestaltet der Aktionsplan Ziele und Maßnahmen so, dass sie in ihrer Umsetzung wirksam und effizient sind und sowohl einen individuellen Nutzen als auch einen Beitrag für die Stärkung des Gemeinwohls sicherstellen. Das bedeutet aber auch: Durch die Ausrichtung auf die Lebenswelten und die damit verbundene konkrete Ausgestaltung der Missionen können Nachhaltigkeitsthemen in ihrer Breite im Rahmen des Aktionsplans nicht vollumfänglich abgedeckt werden. Entsprechend unterscheiden sich die Missionen durch diesen Ansatz im Hinblick auf Reichweite, Zielstellung und Umfang teilweise stark. Der Aktionsplan enthält 20 Missionen, die zum Teil mit Methoden der Strategischen Vorausschau im Kreis der Bundesministerien entwickelt worden sind und die sich auf die oben genannten fünf Handlungsfelder des Aktionsplans beziehen. In die Missionen sind die Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess mit den Stakeholdern eingeflossen. Die Missionen sind auf konkrete Zielstellungen ausgerichtet, die im weiteren Prozess mit Maßnahmenpaketen, Meilensteinen und – wo möglich – einer Wirksamkeitsmessung versehen werden. Zudem gilt das Ziel- und Indikatorensystem der DNS 2025 weiter. Das Statistische Bundesamt setzt das Monitoring der Indikatoren fort, um ein Nachsteuern zu ermöglichen, wenn Ziele absehbar nicht erreicht werden sollten. Jede Mission wird von einem oder mehreren Ressorts (ko-) federführend bearbeitet. Der Aktionsplan setzt dabei auf politikfeldübergreifende Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Ressorts und eine aufwandsarme Ausgestaltung der Maßnahmen, denn nur so können die komplexen Nachhaltigkeitsherausforderungen effektiv bearbeitet werden. In diesem Prozess versteht sich der Aktionsplan als „lernendes“ Programm, in das neue Erkenntnisse und Aspekte eingebracht werden können und sollen. Nachhaltigkeitspolitik muss Antworten auf dynamische Entwicklungen wie etwa den Hitzesommer 2026 geben können. Bei der Gestaltung und Umsetzung des Aktionsplans Nachhaltigkeit sind neben den Ländern und Kommunen vor allem der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) und der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen (PBnEZ) wichtige Partner der Bundesregierung ebenso wie Vertreterinnen und Vertreter aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und den wissenschaftlichen Beiräten der Bundesregierung. Im Sommer 2026 hat mit diesen Akteuren bereits ein erster Beteiligungsprozess stattgefunden. Ziel ist, bis zum Ende der Legislaturperiode Maßnahmen mit konkret messbaren Ergebnissen umzusetzen. Gleichwohl reichen die Zielstellungen der Missionen teilweise über diese Legislaturperiode und auch über die zeitliche Zielstellung der Agenda 2030 hinaus. Schon jetzt wird – inoffiziell – im internationalen Kontext über die Weiterentwicklung der Agenda 2030 diskutiert. Der Aktionsplan dient deshalb auch dazu, in seiner praktischen Umsetzung einen konstruktiven Beitrag zur Weiterentwicklung der internationalen Nachhaltigkeitsagenda über 2030 hinaus zu leisten. Der mit der Umsetzung des Aktionsplans „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ verbundene Finanzbedarf muss sich in die haushalts- und finanzpolitischen Vorgaben der Bundesregierung einfügen. Alle Maßnahmen des Aktionsplans stehen entsprechend unter Finanzierungsvorbehalt sowie unter dem Vorbehalt der finanzverfassungsrechtlichen Kompetenz/ Zuständigkeit des Bundes. Sie beinhalten weder eine (Vor-)Festlegung im Hinblick auf den Etat, noch präjudizieren sie den Haushaltsgesetzgeber. Etwaiger, aus dem Aktionsplan für den Bund resultierender Mehrbedarf an Personal- und Sachmitteln ist im Rahmen der geltenden Haushalts- und Finanzplanung im jeweiligen Einzelplan vollständig und dauerhaft zu finanzieren. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595 – 4 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 5 5 Übersicht über die Missionen des Aktionsplans Nachhaltigkeit I. In Zukunftsfähigkeit von Staat und Gesellschaft investieren Mission Federführung Beitragende Ressorts Leistungen der Verwaltung durch Digitalisierung bürgernäher, bürokratieärmer und für alle einfacher machen BMDS Ressorts, die wesentliche Leistungen bis Ende 2029 digitalisieren Infrastrukturen modernisieren, Wirtschaftswachstum fördern und Treibhausgasemissionen reduzieren – durch gezielte Steuerung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) BMF SVIKMittel bewirtschaftende Ressorts Die Energieversorgung für die Bundeswehr mit erneuerbaren Energien strategisch nachhaltiger und resilienter aufstellen BMVg Nachhaltigkeit in die Gesetzgebung systematisch integrieren BMJV, BMDS BMUKN, BMZ bzw. alle Ressorts II. Unternehmen national wie international stärken und nachhaltiger aufstellen Mission Federführung Beitragende Ressorts Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinfachen, Finanzierung erleichtern und Wettbewerbsfähigkeit sichern (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) BMWE BMUKN, BMLEH, BMDS, BMAS, BMJV, BMF Reparieren schafft Zukunft – Mehrwert für Wirtschaft und Gesellschaft BMUKN BMWE, BMJV, BMFTR, BMAS Errichtung einer Wissensdatenbank, um die nachhaltige öffentliche Beschaffung zu stärken BMI Alle Ressorts (IMA nöB) Die nachhaltige öffentliche Beschaffung durch die Integration von Nachhaltigkeitsstandards auf Einkaufsplattformen stärken BMI Alle Ressorts (IMA nöB) DropinKunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen als biobasiertes Verpackungsmaterial fördern BMLEH BMUKN Mehr nachhaltige globale Textillieferketten durch verbesserte Arbeitsbedingungen und Umweltstandards in den Produktionsländern fördern BMZ BMUKN, AA, BMI, BMAS, BMF Unternehmen bei der Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten unterstützen BMAS IMARessorts des NAP W+MR nach dortiger Zuständigkeitsverteilung (u. a. BMZ, AA, BMUKN, BMWE, BMLEH, BMJV, BMF) Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595– 5 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 6 6 V. Nachhaltige Ökosysteme und lebenswerte Infrastrukturen schaffen Mission Federführung Beitragende Ressorts Wälder als Erholungsorte und widerstands und leistungsfähige Ökosysteme durch klimaangepasstes Waldmanagement stärken BMLEH BMUKN Forschen für klimaresiliente, ressourcenschonende, biodiverse und lebenswerte städtische Quartiere BMFTR BMWSB, BMUKN, BMG Betriebliches Mobilitätsmanagement in den Unternehmens und Organisationskulturen etablieren bzw. fördern BMV III. Den sozialen Zusammenhalt und die Lebensqualität für alle fördern Mission Federführung Beitragende Ressorts Einsamkeit bei jungen Menschen bekämpfen BMBFSFJ BMG, BMWSB Mehr gesunde Lebensjahre für alle Menschen bis ins hohe Alter ermöglichen BMG BMFTR, BMUKN, BMLEH, BMAS Neuen Wohnraum durch Umnutzung und Sanierung von Gewerbe und anderen Nichtwohnimmobilien schaffen BMWSB BMFTR, BMUKN, BMWE IV. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit national und international stärken Mission Federführung Beitragende Ressorts Starker Sport, starke Demokratie: Den organisierten Sport in Deutschland als Träger und Multiplikator demokratischer Werte und für die Prävention gegen Extremismus unterstützen und fördern BKAmt BMWSB, BMBFSFJ Demokratische Werte und rechtsstaatliche Institutionen international und insbesondere bei den EUBeitrittskandidaten stärken AA, BMZ BMBFSFJ, BMJV, BMLEH Bildung für nachhaltige Entwicklung national und international stärken BMBFSFJ, BMUKN, BMZ AA Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595 – 6 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 7 7 Die Agenda 2030 und ihre 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) bilden den globalen Handlungsrahmen der Vereinten Nationen für Menschen, Planet, Wohlstand, Frieden und Partnerschaft. Mehr Informationen zu den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung erhalten Sie hier: www.unric.org/de/17ziele/ Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595– 7 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. I. In Zukunftsfähigkeit von Staat und Gesellschaft investieren V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 9 9 Die Missionen Mission: Leistungen der Verwaltung durch Digitalisierung bürgernäher, bürokratieärmer und für alle einfacher machen Das Missionsziel Bis spätestens 2029 sollen die wichtigsten Verwaltungsleistungen für die Wirtschaft und für die Bürgerinnen und Bürger flächendeckend verfügbar sein. Durch eine intelligente Ende-zu-Ende-Digitalisierung sowie Modernisierung der Register wird sichergestellt, dass die Verwaltungsleistungen dabei vollständig digital, medienbruchfrei und interoperabel bereitgestellt und für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nutzbar werden, um Verfahren zu beschleunigen sowie Bürokratiekosten und Ressourcenaufwand zu reduzieren. Gemeinsame Umsetzung Die Mission wird durch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) sowie alle weiteren Ressorts, die wesentliche Leistungen gemeldet haben, die sie nach EGovG bis Ende 2029 Ende-zu-Ende digitalisieren, umgesetzt. Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 1 und 2 bei. Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein: SDG 8, 9 und 16. Mission: Infrastrukturen modernisieren, Wirtschaftswachstum fördern und Treibhausgasemissionen reduzieren – durch gezielte Steuerung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Das Missionsziel Ziele der Mission sind: • Kontinuierliches Aufzeigen von Zielen, Fortschritten und Wirkungen der Ausgaben für Investitionen aus der Bundessäule des SVIK; • Stärkung der Qualität öffentlicher Finanzen durch die verstärkte Ausrichtung auf die effektive und effiziente Verwendung öffentlicher Mittel; • Schaffung von Transparenz über staatliches Handeln, indem die Wirkungen der Ausgaben für Investitionen aus dem SVIK für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Deutschland sichtbar gemacht werden. Für jeden Haushaltstitel des SVIK werden die Fortschritte und Wirkungen anhand festgelegter Ziele und überprüfbarer Indikatoren auf vier Ebenen nachvollziehbar gemacht. Dies umfasst die Fortschritts- bzw. Wirkungsebenen Input (Mittelabfluss und -bindung), Output (erbrachte Leistungen wie z. B. realisierte Baumaßnahmen), Outcome (Effekte in Zielsystemen, z. B. Reduzierung von Fahrtzeitverlust) sowie Impact (gesamtgesellschaftliche Wirkung). Die ziel- und indikatorbasierte Messung der Fortschritte und Wirkungen der Investitionsmittel des SVIK erfolgt jeweils rückblickend zum Berichtsstichtag. Hierzu wird der jeweils zum Stichtag erreichte Wert mit dem je Indikator festgelegten Zielwert verglichen und die relative Zielerreichung gemessen. Die Zielerreichung der Indikatoren wird je Fortschrittsbzw. Wirkungsebene zusammengefasst und zu einer steuerungsrelevanten Ergebnisgröße, der sogenannten Fortschritts- und Wirkungskennzahl (FWK) verdichtet. Hierbei wird der Lebenszyklus einer Investition von der Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595– 9 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 10 10 Planung über die Umsetzung bis zum Betrieb bzw. zur Nutzung berücksichtigt, indem jeder Titel einer Investitionsphase zugeordnet wird. Je nach Investitionsphase wird die Zielerreichung je Fortschritts- bzw. Wirkungsebene bei der Berechnung der FWK unterschiedlich stark gewichtet. Während zu Beginn einer Investition (Planungsphase) zunächst der Schwerpunkt auf der Inputebene liegt, werden im Zeitverlauf zunehmend die erzielten Fortschritte bzw. Ergebnisse (Output) und Wirkungen (Outcome, Impact) stärker berücksichtigt. Um das Monitoring um eine vorwärtsgerichtete Komponente zu erweitern, werden zudem kurzfristige Fortschritte in Form von Meilensteinen aktivitätsorientiert erfasst. Darüber hinaus stellt der Bericht ausgewählte Vorhaben (Leuchttürme) in den jeweiligen Investitionsbereichen/ Titelgruppen des SVIK vor, für die bereits erste Fortschritte sichtbar sind oder in Kürze sichtbar werden. Mit dem fortlaufenden Monitoring des SVIK soll sukzessive eine systematische und einheitliche Datengrundlage zur Steuerung der Investitionsmaßnahmen des Bundes geschaffen werden, durch die zügige Fortschritte und umfassende Wirkungen gewährleistet werden können. Ziel ist es, den Fokus auf die Effekte und Wirkungen des Sondervermögens im Hinblick auf Modernisierung der Infrastruktur und Reduzierung von Treibhausgasemissionen auszurichten und damit unmittelbar zur Erreichung der Oberziele des SVIK beizutragen. Darüber hinaus werden durch die konsequente und stringente Anwendung des Konzepts der ziel- und wirkungsorientierten Haushaltsführung und den Aufbau eines umfassenden Fortschritts- und Wirkungs-Monitorings für das SVIK in der Praxis wertvolle Erfahrungen und Erkenntnisse gesammelt, die für die zukünftige Nutzung des Ansatzes im Bundeshaushalt zur Verfügung stehen. Das Ziel der Mission kann kurzfristig anhand folgender Aspekte gemessen werden: (1) Finalisierung des nächsten Monitoringberichts für das Jahr 2026 (erscheint im Jahr 2027), (2) Erhebung der sogenannten Fortschritts- und Wirkungskennzahl für die Titel, die Titelgruppen und das SVIK insgesamt sowie (3) Überprüfung der für die SVIK- Titel gesetzten Meilensteine. Mittel- bis langfristig ist das Ziel, durch die kontinuierliche Messung der Erreichung von Zielen und der daraus abgeleiteten Implikationen für die mit dem SVIK intendierten Wirkungen eine an Zielen und Wirkungen ausgerichtete Maßnahmensteuerung zu fundieren. Gemeinsame Umsetzung Die Mission wird durch das Bundesfinanzministerium (BMF) umgesetzt. Dabei werden die SVIK-Mittel bewirtschaftenden Ressorts – wie auch bei der Erstellung des SVIK-Monitoringberichts – eng eingebunden. Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 1, 2 und 5 bei. Sie zahlt auf die mit dem SVIK im Zusammenhang stehenden Nachhaltigkeitsziele ein: SDG 1, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 11, 12, 13 und 16. Mission: Die Energieversorgung für die Bundeswehr mit erneuerbaren Energien strategisch nachhaltiger und resilienter aufstellen Das Missionsziel Es wird eine infrastrukturbezogene Energiestrategie erarbeitet mit dem Ziel, durch Infrastrukturmaßnahmen zur Erzeugung und Speicherung von erneuerbaren Energien die Energieautarkie und Resilienz der Liegenschaften der Bundeswehr zu sichern. Die Strategie soll bis Ende 2028 veröffentlicht werden. Gemeinsame Umsetzung Die Mission wird durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) umgesetzt. Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 1, 2 und 5 bei. Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein: SDG 7, 9, 13 und 16. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595 – 10 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 11 11 Mission: Nachhaltigkeit in das Gesetzgebungs verfahren systematisch integrieren Das Missionsziel Für jeden Gesetz- und Verordnungsentwurf wird verpflichtend eine vollständige Nachhaltigkeitsprüfung durchgeführt. Das Ergebnis der Nachhaltigkeitsprüfung wird im allgemeinen Teil der Begründung bzw. auf geeignete Weise im Rahmen der Zielsetzung der Regelungen unter Bezugnahme auf die relevanten Nachhaltigkeitsziele dargestellt. Diese Vorgaben werden in der GGO verankert, für die das BMDS (SBII 3, Zentrum für Legistik), BMJV und alle Bundesministerien gemeinsam klare und einfache Regelungen ausarbeiten. Dabei soll die Umsetzung der Nachhaltigkeitsprüfung insoweit in die neue Frühphase des Gesetzgebungsverfahrens im Sinne der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) integriert werden, dass die Rechtsetzung für Legisten handhabbarer gestaltet wird. Ziel ist dabei auch, eine Konsolidierung der Arbeitshilfen und Leitfäden zu erreichen, die auch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt. Gegenüber der bislang eher technischen Bearbeitung der Nachhaltigkeitsprüfung soll diese zukünftig schlanker gestaltet werden und zugleich die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele systematisch und qualitativ gestärkt werden. Die bisher unterschiedlichen „Regelungsorte“, die Unverbindlichkeit hinsichtlich der Gesetzesziele sowie die Uneinheitlichkeit der Verfahren und Handhabungen in den Ressorts werden reduziert. Ex-ante-Abschätzungen zu den Effekten oder qualitative Darstellungen etwaiger positiver Effekte auf die Entwicklungsziele können zur Akzeptanz der Vorhaben beitragen und gewährleisten eine Überprüfbarkeit. Das Zentrum für Legistik bietet ressortübergreifende Schulungen als Teil von Fortbildungen zum Gesetzgebungsverfahren an. Die neue Frühphase soll die Lebensqualität durch bürokratiearme, umweltverträgliche, sozial gerechte Regelungen verbessern und wesentlich zu wirtschaftlich stabilen Rahmenbedingungen beitragen. Gemeinsame Umsetzung Die Mission wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) mit Unterstützung des BMUKN und BMZ umgesetzt. Alle anderen Ressorts werden beteiligt. Das BMJV prüft im Einvernehmen mit dem BMDS (zuständig für Bessere Rechtsetzung und die GGO), inwieweit die Einbeziehung der Nachhaltigkeitsziele im Allgemeinen Teil der Gesetzesbegründung berücksichtigt wird. Da das Handeln in Deutschland oft unmittelbare Auswirkungen auf andere Länder, deren Bevölkerung und Umwelt (Spillover-Effekte) hat, trägt das BMZ bei, wie diese Perspektive berücksichtigt werden kann. Das BMUKN trägt zu den Umweltaspekten bei, u. a. zur Bezifferung von Umweltnutzen in der Methodik der Gesetzesfolgenabschätzung. Die entwickelten Methoden und technischen Verfahren werden den Ländern zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt. Die Mission trägt zu allen Handlungsfeldern bei. Über die Umsetzung in der Gesetzgebung werden alle Handlungsfelder und alle Nachhaltigkeitsziele im Sinne des systemischen Zusammendenkens adressiert, ohne dabei dem konsequenten Bürokratierückbau sowie einem für Legisten handhabbaren Gesetzgebungsverfahren entgegenzustehen. Damit werden die Querverbindungen zwischen den Zielen für nachhaltige Entwicklung und deren integrierender Charakter berücksichtigt, der für die Erreichung der Ziele der Agenda 2030 von ausschlaggebender Bedeutung ist. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595– 11 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. II. Unternehmen national wie international stärken und nachhaltiger aufstellen V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 13 13 Die Missionen Mission: Nachhaltigkeitsberichterstattung ver einfachen, Finanzierung erleichtern und Wettbewerbsfähigkeit sichern (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) Das Missionsziel Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erleben die Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen oftmals als Herausforderung. Ihnen wird mit der Anpassung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) an die europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ein kostenloses, digitales Tool für die Berichterstellung zur Verfügung gestellt. Damit werden Berichtsaufwände reduziert, die Datenqualität erhöht, der Zugang zu Finanzierung erleichtert und ein wirksames Management von Zukunftsthemen ermöglicht. Bis 2029 nutzen rund 15.000 Unternehmen den DNK für die Erfassung nachhaltigkeitsbezogener Informationen. Die bestehende DNK-Plattform wird im Sinne eines „Onceonly-Ansatzes“ ausgebaut, so dass Unternehmen ihre nachhaltigkeitsbezogenen Informationen nur einmal erfassen müssen und sie dann für unterschiedliche regulatorische und marktgetriebene Anforderungen sowie für geschäftsinterne Zwecke nutzen und teilen können. Doppelberichterstattung soll wo möglich vermieden werden. Bis 2029 wird mit einer Schnittstelle zu den Akteuren des Finanzmarkts mindestens eine derartige Schnittstelle etabliert. Auf diesem Wege wird die Verlinkung mit Finanzmarktakteuren/Banken und ggf. Kreditvergaben und Anlageentscheidungen gestärkt. Weitere Schnittstellen und Anwendungsfälle werden vorbehaltlich einer entsprechenden Finanzierung sukzessive geprüft und ergänzt, etwa im B2B-Bereich. Geprüft wird zudem, über die DNK-Plattform Synergien zwischen der Berichterstattung nach dem freiwilligen EU-Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (VS) und nach EMAS zu nutzen, um Unternehmen zu entlasten und so die Umsetzung unternehmerischer Nachhaltigkeitsaktivitäten noch weiter zu vereinfachen. Gemeinsame Umsetzung Die Mission wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gemeinsam mit dem BMUKN, BMLEH und dem BMDS umgesetzt. BMAS ist betroffen (NAP W+MR). BMJV und BMF werden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten unterrichtet. Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 1 und 2 bei. Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein: SDG 8, 9, 12. Mission: Reparieren schafft Zukunft – Mehrwert für Wirtschaft und Gesellschaft Das Missionsziel Durch Reparatur werden Produkte lange genutzt und der Einsatz von Rohstoffen wird reduziert. Dies senkt bestehende Rohstoffabhängigkeiten. Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz werden verbessert, insbesondere wenn die Potenziale der Digitalisierung innovativ genutzt werden. Die Menge, insbesondere an Elektro- und Elektronikschrott, steigt nicht weiter an, und die derzeit sinkende Lebensdauer von Produkten nimmt wieder zu. Eine verbesserte Reparierbarkeit von Produkten kommt Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute. Der Markt für Reparaturdienstleistungen soll angereizt und Reparaturtätigkeit, auch als eines der Geschäftsfelder zahlreicher Handwerksbetriebe, gestärkt werden. Die Bundesregierung wird daher Maßnahmen ergreifen, die die Reparatur unterstützen. Dazu wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode prüfen: 1. Die Einführung eines Reparatur-Gesetzes, welches im Einklang mit europäischem Recht steht, Ersatzteile und Reparaturinformationen für Produkte mit langer Nutzungsdauer leichter zugänglich macht und Verbraucherinformationen um reparierbare Produkte verbessert, und Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595– 13 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 14 14 2. die Einführung eines bundesweiten unternehmensfinanzierten Reparaturbonus, welcher mit Hilfe digitaler Tools effizient und bürokratiearm ausgestaltet wird. Insbesondere sollte das Antragsverfahren im Sinne des Once-only-Prinzips möglichst vorhandene Daten nutzen, nur zwingend erforderliche Angaben erheben und keine unaufgeforderte Nachweispflicht von Belegen vorsehen. Mit der Weiterentwicklung der Fachkräftestrategie der Bundesregierung unterstützen wir die Anstrengungen von Unternehmen und Betrieben zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften. Durch eine Förderung von ehrenamtlichen Reparatur- Initiativen wird der soziale Zusammenhalt verbessert und das vorzeitige Lebenszeitende von Produkten vermieden. Durch diese Maßnahmen und begleitende Öffentlichkeitsarbeit wird das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für die Vorteile der Reparatur messbar gestärkt (Erhebung in der Umweltbewusstseinsstudie). Wir setzen mit dieser Mission auch die Right-to-Repair- Richtlinie vollständig um, die neben einem neuen Anspruch gegen den Hersteller auf Reparatur und Änderungen im Gewährleistungsrecht u. a. vorsieht, dass die Mitgliedstaaten weitere Maßnahmen zur Stärkung der Reparatur ergreifen und bis 2029 gegenüber der Europäischen Kommission melden. Gemeinsame Umsetzung Die Mission wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) gemeinsam mit BMJV, BMWE und BMFTR umgesetzt. BMAS wird beim Aspekt Fachkräfte beteiligt. Die Mission trägt zudem zu den Handlungsfeldern 2, 3 und 4 bei. Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein: SDG 4, 8, 9, 12, 13 (10, 14, 15). Mission: Errichtung einer Wissensdatenbank, um die nachhaltige öffentliche Beschaffung zu stärken Das Missionsziel Bis zum Ende der Legislaturperiode wird eine virtuelle Wissensdatenbank errichtet, die die handelnden Personen bei der Durchführung von Beschaffungen unterstützt. Die Datenbank gibt aufwandsarm praxisnahe Hilfestellungen und beantwortet Fragen rund um die strategische und nachhaltige Beschaffung sowie zu weiteren in diesem Kontext stehenden Beschaffungsthemen. Eine Öffnung auch für Länder- und Kommunalverwaltungen ist perspektivisch geplant. Die Datenbank unterstützt die Vergabepraxis dabei, nachhaltige Beschaffungen rechtssicher, bürokratie- und aufwandsarm mit einheitlichen Standards durchzuführen. Der Markt wird nachhaltig transformiert und langfristig ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum gefördert. Gemeinsame Umsetzung Die Mission wird durch das Bundesministerium des Innern (BMI) gemeinsam mit allen weiteren Bundesministerien im Rahmen des IMA nöB umgesetzt. Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 2 und 4 bei. Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein: SDG 3, 4, 9, 12. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595 – 14 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 15 15 Mission: Die nachhaltige öffentliche Beschaffung durch die Integration von Nachhaltigkeitsstandards auf Einkaufsplattformen stärken Das Missionsziel Für die öffentliche Beschaffung gibt es bei der Nutzung unterschiedlicher öffentlich betriebener virtueller Einkaufsplattformen keine einheitliche Standardisierung zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten. Bis zum Ende der Legislaturperiode soll deshalb ein Katalog mit standardisierten Nachhaltigkeitsanforderungen zur Integration auf virtuellen Einkaufsplattformen erstellt werden, der auf virtuellen öffentlich betriebenen Einkaufsplattformen für die öffentliche Beschaffung wie beispielsweise dem Marktplatz Deutschland integriert wird. Dadurch soll es den Beschaffenden ermöglicht werden, einfach und pragmatisch nachhaltig virtuell einzukaufen. Durch eine einheitliche Integration von Nachhaltigkeitsanforderungen auf virtuellen Plattformen für die öffentliche Beschaffung können Beschaffende Produkte und Dienstleistungen nach Nachhaltigkeitskriterien entsprechend filtern. Überall wo möglich, wird dabei auf die bereits erarbeiteten Standards des Blauen Engels zurückgegriffen. Eine Integration von Nachhaltigkeitsanforderungen auf Beschaffungsplattformen schafft für Unternehmen gleichzeitig Transparenz und Vergleichbarkeit. Sie ermöglicht ihnen damit eine bessere Einschätzung ihrer Marktstellung und fördert so die Entwicklung nachhaltiger Märkte. Durch eine erleichterte nachhaltige öffentliche Beschaffung wird ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum gefördert. Gemeinsame Umsetzung Die Mission wird durch das Bundesministerium des Innern (BMI) gemeinsam mit allen weiteren Bundesministerien im Rahmen des IMA nöB (FF BMI/BMWE) umgesetzt. Die Mission trägt zum Handlungsfeld 2 bei. Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein: SDG 9, 12, 13. Mission: DropinKunststoffe aus nachwach senden Rohstoffen als biobasiertes Verpackungsmaterial fördern Das Missionsziel Der Anteil von Verpackungen aus biobasierten Drop-in- Kunststoffen im Einzelhandel soll sich bis 2029 signifikant erhöht haben. Dazu sollen die schnellere Skalierung von Forschungsergebnissen und deren Überführung in industrielle Maßstäbe unterstützt sowie u. a. regionale Wertschöpfungsketten genutzt werden. Die Herstellung von Kunststoffen und Kunststoffverpackungen ist überwiegend abhängig von fossilen Ressourcen und verursacht klimaschädliche Emissionen. Neben der Vermeidung, der Verwendung von Mehrweglösungen und dem Einsatz von Rezyklaten können biobasierte Kunststoffe, die zu einem wesentlichen Anteil oder vollständig aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt wurden, eine Alternative sein und die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen reduzieren sowie zur Minderung von Emissionen beitragen. Biobasierte Drop-in-Kunststoffe gleichen in ihrer chemischen und molekularen Struktur herkömmlichen Kunststoffen und können genau wie diese verwendet und verwertet werden. Bei dem Einsatz sind eine hohe Ressourceneffizienz, die Kreislauffähigkeit und ein standortbezogener Einsatz zu berücksichtigen. Bei der Ausweitung der Produktion ist über die gesamte Wertschöpfungskette zu beachten, dass der Einsatz landwirtschaftlicher Rohstoffe für biobasierte Kunststoffe die Versorgungssicherheit mit Lebens- und Futtermitteln nicht beeinträchtigen darf. Zusätzliche Wertschöpfungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe können deren Wettbewerbsfähigkeit stärken, sofern Flächenkonkurrenzen vermieden und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Nahrungsmittelproduktion gewahrt werden. Insbesondere durch höhere Ressourcen- und Materialeffizienz, die Nutzung von Nebenprodukten und Abfallstoffen sowie effektives Recycling kann der Flächenbedarf minimiert werden. Gemeinsame Umsetzung Die Mission wird durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) gemeinsam mit dem BMUKN umgesetzt. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595– 15 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 16 16 Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 2 und 4 bei. Sie zahlt auf folgendes Nachhaltigkeitsziel ein: SDG 12. Mission: Mehr nachhaltige globale Textillieferketten durch verbesserte Arbeitsbedingungen und Umweltstandards in den Produktionsländern fördern Das Missionsziel Ziel ist es, globale Textillieferketten ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltig sowie geschlechtergerecht zu gestalten. Dazu werden die Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern verbessert, insbesondere für Frauen. Umwelt- und Klimaschutz werden gefördert und Unternehmen unterstützt, die nachhaltig und verantwortungsvoll produzieren. Gleichzeitig wird der Verbraucherschutz in Deutschland gestärkt und Bewusstsein für soziale, ökologische und menschenrechtliche Verantwortung gefördert, was zur Stärkung nachhaltiger Konsummuster in Deutschland beiträgt. Die Bundesverwaltung steigert den Anteil nachhaltig (sozial und/oder ökologisch) beschaffter Textilien auf mindestens 80 Prozent bis 2030, um nachhaltige Beschaffung als Standardverfahren zu etablieren. Die Informationsplattform Siegelklarheit wird ausgebaut durch die Aufnahme von mindestens zwei neuen Produktgruppen bis 2030. Der Grüne Knopf wird weiterentwickelt durch die Integration von mindestens zwei zusätzlichen Schwerpunktthemen. Die internationale Zusammenarbeit wird gestärkt. Gemeinsame Umsetzung Die Mission wird durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gemeinsam mit BMUKN, AA, BMI, BMAS und BMF umgesetzt. Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 2, 3, 4 und 5 bei. Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein: SDG 1, 3, 5, 8, 9, 12, 13, 16. Mission: Unternehmen bei der Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten unterstützen Das Missionsziel Freiwillige Unterstützungsangebote und praktische Hilfestellungen für Unternehmen bei der Umsetzung von Sorgfaltspflichten werden im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte 2026–2031 (NAP W+MR) wirksam, bedarfsgerecht und aufeinander abgestimmt ausgebaut. Die konkreten Maßnahmen werden im Rahmen des NAP W+MR beschlossen und umgesetzt. Gemeinsame Umsetzung Die Mission wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit den tangierten IMA- Ressorts des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP W+MR) nach dortiger Zuständigkeitsverteilung (u. a. BMZ, AA, BMUKN, BMWE, BMLEH, BMJV, BMF) im Rahmen des NAP W+MR umgesetzt. Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 2, 4 und 5 bei. Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein: SDGs 8, 12; zudem u. a. 1, 3, 5, 6, 13, 16, 17. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595 – 16 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. III. Den sozialen Zusammenhalt und die Lebensqualität für alle fördern V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 18 18 Die Missionen Mission: Einsamkeit bei jungen Menschen bekämpfen Das Missionsziel Die Teilhabe junger Menschen an der Gesellschaft wird gestärkt, indem zunächst Einsamkeit bei jungen Menschen besser erforscht wird. Dabei werden auch die (sozial) räumlichen Bedingungen, unter denen junge Menschen leben, sowie die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Orten für Begegnung und Teilhabe berücksichtigt. Es werden bis zum Ende der Legislatur neue Daten zum Einsamkeitsempfinden junger Menschen vorliegen, die auch digitale Lebenswelten mit einbeziehen. Junge Menschen und ihr Umfeld werden außerdem durch Modellprojekte konkret unterstützt, was Evaluationen aus Projekten zum Ende dieser Legislaturperiode darstellen können. Dazu tragen auch die Ausweitung des Schwerpunkts der Allianz gegen Einsamkeit und gezielte Sensibilisierungsmaßnahmen bei. Beide Ansätze stärken bestehende Netzwerke und machen Einsamkeit als Handlungsfeld auf verschiedenen Ebenen sowie als ressortübergreifende Aufgabe für alle Altersgruppen sichtbar. Ziel ist es, dass sich Einsamkeitsprävalenzen bei Jugendlichen bis zum Ende der Legislatur verringern. Geschlechtsspezifische Unterschiede werden berücksichtigt. Der Zusammenhalt und eine resiliente Gesellschaft werden auch durch Kinder und Jugendliche, die sich nicht einsam fühlen, gestärkt. Die Mission wird auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse weiter ausdifferenziert und wird in Abstimmung mit Maßnahmen zur mentalen Gesundheit von jungen Menschen bearbeitet. Gemeinsame Umsetzung Die Mission wird durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gemeinsam mit dem BMG und dem BMWSB umgesetzt. Die Mission trägt zum Handlungsfeld 3 bei. Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein: SDG 3, 5 und 10. Mission: Mehr gesunde Lebensjahre für alle Menschen bis ins hohe Alter fördern Das Missionsziel Allen Menschen werden mehr Gesundheit und Lebensqualität bis ins hohe Alter ermöglicht. Die gesunden Lebensjahre werden bis zum Ende der Legislaturperiode um 0,1 bis 0,2 Jahre erhöht und der Eintritt der Pflegebedürftigkeit wird hinausgezögert (z. B. um sechs Monate). Gemeinsame Umsetzung Die Mission wird durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemeinsam mit dem BMUKN, BMLEH, BMAS und BMFTR umgesetzt. Das BMG verfolgt u. a. mit einer ressortübergreifenden Präventionsoffensive einen präventionsorientierten Ansatz in der Gesundheitspolitik. Zentrale Ziele sind dabei, gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den Menschen erleichtern, sich für einen gesunden Lebensstil zu entscheiden sowie die Menschen zu befähigen, informierte und selbstbestimmte Entscheidungen für einen gesunden Lebensstil zu treffen. Hierbei werden insbesondere die zentralen Einflussfaktoren für nicht-übertragbare Krankheiten einschließlich psychischer Erkrankungen in den Blick genommen und jeweils die verschiedenen Lebensphasen und Lebenswelten zielgruppenspezifisch berücksichtigt. Ein Schwerpunkt liegt bei Maßnahmen im Kindes- und Jugendalter. Bei Erwachsenen steht die Bedeutung des mittleren Lebensalters im Vordergrund ebenso wie die betriebliche Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt mit dem Ziel des Erhalts der Arbeitsfähigkeit. Im höheren Lebensalter liegt ein Schwerpunkt der Maßnahmen auf dem Erhalt von Teilhabe und selbstständiger Lebensführung sowie auf der Vermeidung von Pflegebedürftigkeit. Die gesundheitliche Chancengleichheit soll verbessert und eine Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erreicht werden. In allen Lebensphasen soll die präventionsbezogene Gesundheitskompetenz gefördert und gestärkt werden. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595 – 18 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 19 19 Das BMUKN verfolgt das Ziel, Gesundheitsbelastungen durch umweltbedingte Einwirkungen vorzubeugen und diese zu reduzieren. Durch die Verbesserung der Luftqualität und die weitere Reduzierung von Schadstoffkonzentrationen soll das Risiko umweltbedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen, insbesondere von Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, verringert werden. Darüber hinaus setzt das BMUKN die Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht um, entwickelt die Lärmaktionsplanung fort, stärkt den gesetzlichen Schutz vor Fluglärm und beteiligt sich an einer Präventionsstrategie, insbesondere im Hinblick auf den Schutz vor den gesundheitlichen Folgen des Klimawandels und der Verschmutzung. Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels wird die Bundesregierung zudem Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze und erhöhter UV-Belastung weiterentwickeln. Bund, Länder und Kommunen müssen dabei im engen Austausch mit der Zivilgesellschaft agieren, um resiliente Strukturen in allen Lebensbereichen aufzubauen, die den Menschen auch bei steigender Hitze- und UV-Belastung ein gesundes Leben in Deutschland ermöglichen. BMFTR leistet über institutionelle Forschungs- und Projektförderung einen Beitrag zur Entwicklung und wissenschaftlichen Fundierung von Gesundheitsförderung und Prävention. Im Mittelpunkt stehen neue Herausforderungen, darunter das Zusammenspiel von Gesundheitsförderung und ökologischer Nachhaltigkeit, die Prävention und Bewältigung von Infektionsausbrüchen, die Verringerung sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheiten sowie eine risikoadaptierte Früherkennung. BMLEH trägt durch die Stärkung einer gesunden, ausgewogenen Ernährung zur Mission bei. Durch die Stärkung einer gesunden und ausgewogenen Ernährung für Jung und Alt wird ein wichtiger Beitrag zu einem gesunden Lebensstil geleistet. Im Fokus stehen dabei die Ernährungsbildung sowie gute und ausgewogene Angebote in der Gemeinschaftsverpflegung. Zu den Zielen zählt, die Qualität der Gemeinschaftsverpflegung, insbesondere für die Zielgruppen Kinder und Jugendliche sowie Seniorinnen und Senioren, zu verbessern. Da Ernährungsgewohnheiten früh im Leben geprägt werden, wird das gesunde Aufwachsen von Anfang an und die Stärkung der Ernährungskompetenz von Schülerinnen und Schülern besonders gefördert. BMAS beteiligt sich mit Blick auf die Arbeitswelt, die betriebliche Prävention und Gesundheit am Arbeitsplatz. Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 2 und 3 bei. Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein: SDG 3, 10, 11 (2, 4, 8, 13). Mission: Neuen Wohnraum durch Umnutzung und Sanierung von Gewerbe und anderen Nicht wohnimmobilien schaffen Das Missionsziel Der anhaltende Mangel an verfügbarem Wohnraum belastet viele Bürgerinnen und Bürger nicht nur finanziell, sondern beeinträchtigt auch die soziale Stabilität, die demokratische Teilhabe sowie die Resilienz städtischer Gesellschaften. Für viele Menschen zeigt sich der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ganz konkret im Alltag: Sie verwenden einen immer größeren Teil ihres Einkommens für Miete oder finden trotz Arbeit und Ausbildung keine passende Wohnung in ihrem sozialen Umfeld. Während der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum kontinuierlich steigt, bleiben gleichzeitig erhebliche Flächenpotenziale in Form von leerstehenden oder mindergenutzten Gewerbe- und Nichtwohnimmobilien ungenutzt. Zur Schaffung neuen Wohnraums sind sowohl Neubauten als auch der Umbau bisher nicht zu Wohnzwecken genutzter Bestandsgebäude möglich. Der Umbau geeigneter Bestandsimmobilien ist dabei eine wichtige und umweltfreundliche Ergänzung zum Neubau und sollte gezielt unterstützt werden. Die Umnutzung und Sanierung von Gewerbe- und sonstigen Nichtwohnimmobilien ist insbesondere in verdichteten Räumen ein sinnvoller Baustein der Wohnraumentwicklung. Zwischen 2008 und 2023 lag jede dritte durch Umnutzung fertiggestellte Wohnung in einem ehemaligen Bürogebäude (BBSR, Immobilienmärkte im Wandel, BBSR-Online-Publikation 52/2025, S. 82). Vor diesem Hintergrund setzt das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ gezielt auf die Aktivierung vorhandener Flächenpotenziale in unsanierten Nichtwohnimmobilien. Durch die Umnutzung und energetische Sanierung von Gewerbeimmobilien und anderen Nichtwohnimmobilien Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595– 19 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 20 20 soll zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden, ohne neue Flächen für Siedlung und Verkehr in Anspruch zu nehmen bzw. Böden zu versiegeln. Entscheidend ist dabei das Ineinandergreifen verschiedener Maßnahmen, rechtlicher Rahmenbedingungen und Förderprogramme. Die Wirkung des Förderprogramms wird durch eine bauplanungsrechtliche Sonderregelung verstärkt, die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und damit die Umnutzung von Gewerbe- zu Wohnraum erleichtert. Die Maßnahmen zur Schaffung von mehr klimafreundlichem und ressourcenschonendem Wohnraum aktivieren vorhandene Flächenpotenziale, ohne neue Flächen zu versiegeln. Das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ fördert insbesondere die Umnutzung von Gewerbeimmobilien zu Wohnzwecken. Mit den bauplanungsrechtlichen Sonderregelungen werden u. a. flexible Abweichungen von bestehenden Bebauungsplänen ermöglicht und damit entsprechende Projekte effizient umgesetzt. Ziel ist die Erhöhung des Umbaus von Nichtwohnflächen zu Wohneinheiten um 1.500 und die Erhöhung des Anteils klimafreundlicher Wohneinheiten auf 7.000. Gemeinsame Umsetzung Die Mission wird vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam mit BMFTR, BMUKN und BMWE umgesetzt. Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 3 und 4 bei. Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein: SDG 10, 11, 13. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595 – 20 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. IV. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit national und international stärken V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 22 22 Die Missionen Mission: Starker Sport, starke Demokratie: Den organisierten Sport in Deutschland als Träger und Multiplikator demokratischer Werte und für die Prävention gegen Extremismus unterstützen und fördern Das Missionsziel Der gemeinnützige, organisierte Sport wird als aktiver Träger und Multiplikator demokratischer Werte, wie Gleichberechtigung, Toleranz, Gerechtigkeit, Fairness, Respekt, Teilhabe und Verantwortungsbewusstsein sowie für die Prävention und Bekämpfung von Extremismus und Menschenfeindlichkeit unterstützt und gestärkt. Er verzeichnet etwa 29,3 Millionen Mitgliedschaften und ist damit der größte zivilgesellschaftliche Akteur in der Bundesrepublik Deutschland. Mit rund 86.000 Sportvereinen ist er bundesweit fast flächendeckend vertreten. Wie kaum ein anderer gesellschaftlicher Bereich bringt der Sozialraum Sport Menschen regelmäßig und niedrigschwellig zusammen. In Sportvereinen und -verbänden treffen unterschiedliche soziale und kulturelle Gruppen verschiedenen Alters und jeglicher Herkunft zusammen. Vor allem Kinder und Jugendliche werden durch den Sport in prägenden Lebensphasen erreicht. Sport ist in hohem Maße demokratiefähig, kann demokratiebildend wirken und bietet ein hohes Potential, um das gute Zusammenleben in der demokratischen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland zu fördern. Langfristiges ehrenamtliches Engagement, verbunden mit Verantwortungsrollen, ist für das Vertrauen in das demokratische System besonders relevant; so beteiligen sich Vereinsmitglieder am häufigsten an Wahlen und engagieren sich meist zusätzlich noch anderweitig. Der organisierte Sport bietet somit ideale Strukturen, um demokratische Kompetenzen in der Gesellschaft nachhaltig zu stärken. In einer Zeit spürbarer gesellschaftlicher Polarisierung und der Zunahme extremistischer Tendenzen können starke Sportverbände und -vereine als positive Beispiele für gelebte Demokratie dienen. Mit der Mission soll das vorhandene Potential des organisierten Sports genutzt und weiter ausgebaut werden. Ziel ist es, die bedeutsame Rolle von Sportverbänden und -vereinen als gesellschaftliche Multiplikatoren langfristig sicherzustellen, indem sie ermutigt werden, demokratische Werte, Vielfalt, Beteiligung und Schutz vor Diskriminierung in Leitbildern, Satzungen und Organisationsstrukturen zu verankern – als Fundament für vielfältige, widerstandsfähige Sportorganisationen und damit auch für eine zukunftsorientierte und offene Gesellschaft. Gemeinsame Umsetzung Die Mission wird durch das Bundeskanzleramt gemeinsam mit BMWSB und BMBFSFJ umgesetzt. Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 1 und 3 bei. Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein: SDG 3 und 10. Mission: Demokratische Werte und rechtsstaatliche Institutionen international und insbesondere bei den EUBeitrittskandidaten stärken Das Missionsziel Rechtsstaat und demokratische Institutionen sind international, besonders in der europäischen Nachbarschaft (einschließlich EU-Beitrittskandidaten) gestärkt. Durch gesteigerte Kapazitäten von rechtsstaatlichen Institutionen in den Partnerländern (bspw. durch mehr geschultes Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595 – 22 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 23 23 Justizpersonal) und verbesserten Zugang zu Recht werden Sicherheit und Wohlstand gefördert. Projekte zur Desinformationsbekämpfung, die sich in gestiegenen Kapazitäten von staatlichen Akteuren bzw. NGOs zur Aufklärung von Desinformationskampagnen niederschlagen, sowie Projekte zur Rechenschaftspflicht, zu Partizipation und bürgerorientierter Dienstleistungserbringung, schützen und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den betroffenen Ländern sowie in Deutschland, da Bedingungen für Handel und wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Austausch verbessert werden. Hierdurch wird auch ein Beitrag zur Minderung von Ursachen von Flucht und irregulärer Migration und zur Bekämpfung von Korruption und Organisierter Kriminalität geleistet. Zudem zielen Projekte auf den Schutz zivilgesellschaftlicher Räume und von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern in den Partnerländern ab, um so demokratische Partizipation zu gewährleisten und autokratischen Entwicklungen vorzubeugen. Begleitend dazu wird die internationale bildungspolitische Zusammenarbeit zur Stärkung von Demokratiekompetenzen in allen Bereichen des Bildungssystems weiterentwickelt, besonders in europäischen Staaten und Beitrittskandidaten. Bildung für nachhaltige Entwicklung kommt als einem zentralen Hebel für die SDGs auch im internationalen Kontext eine wichtige Rolle zu. Gemeinsame Umsetzung Die Mission wird durch das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gemeinsam mit BMJV, BMBFSFJ und BMLEH umgesetzt. Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 3 und 5 bei. Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein: SDG 4, 5, 8, 16, 17. Mission: Bildung für nachhaltige Entwicklung national und international stärken Das Missionsziel Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) als zentraler Hebel der Agenda 2030 wird gestärkt. Das kompetenzbasierte, geschlechtergerechte und inklusive Bildungskonzept der UNESCO befähigt Menschen zu zukunftsfähigem Denken und Handeln und einem demokratischen Miteinander, um ökologische, soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge aktiv zu verstehen und nachhaltig mitzugestalten. Dies kommt der Entwicklung von technologischen Innovationen in der Wirtschaft zugute, die bei Anpassungsprozessen eine entscheidende Rolle spielen. BNE wird auf Landes- und Bundesebene sowie auf kommunaler Ebene und mit der Zivilgesellschaft in einem kooperativen Prozess umgesetzt. Ein Instrument ist die strukturelle Implementierung in Curricula, Ausbildungs- und Lehrpläne über alle Bildungsbereiche hinweg. Jugendpartizipation und Entrepreneurship von Schülerinnen und Schülern sind Aspekte, die dazu beitragen, frühzeitig Schlüsselkompetenzen und Selbstwirksamkeit zu erfahren, was auch die wirtschaftliche Entwicklung von nachhaltigkeitsfördernden Technologien und Innovationen stärkt. Auch auf internationaler Ebene wird der Prozess mit Partnern und Akteuren vorangetrieben. BNE ist eine notwendige Grundlage und ein integraler Bestandteil einer erfolgreichen Nachhaltigkeitspolitik. Gemeinsame Umsetzung Die Mission wird in gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) umgesetzt. Hierbei sind insbesondere die Bundesländer zentrale Partner. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595– 23 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 24 24 AA beteiligt sich im Bereich der internationalen Partnerschaften. BMBFSFJ setzt den Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung in Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren federführend um, um die Ziele des UNESCO-Weltprogramms „BNE 2030“ zu erreichen. In die Weiterentwicklung des Bildungskonzeptes innerhalb des Beyond-2030-Prozesses bringt sich Deutschland aktiv ein. BMUKN bietet mit unterschiedlichen Förderprogrammen und Initiativen wie dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) und der Verbändeförderung einen wichtigen Rahmen für die Umsetzung von BNE in den Bereichen Umwelt-, Natur- und Klimaschutz. Gefördert wird in allen Bildungsbereichen entlang der gesamten Bildungskette. Außerschulische Bildung, deren Angebote stetig ausgebaut werden, spielt dabei eine große Rolle. BMZ treibt die Verankerung einer BNE mit globaler Perspektive voran. Der Orientierungsrahmen für den Lernbereich Globales Lernen von BMZ und KMK dient als Impulsgeber, um BNE in den jeweiligen Landeslehrplänen, Fachcurricula und in der Lehrkräftebildung zu verankern. Mit der Förderung zivilgesellschaftlicher Bildungsprojekte stärkt BMZ konkret die Umsetzung von BNE mit globaler Perspektive in allen Bildungsbereichen vor Ort. Die Bundesministerien bieten digitale Lern- und Weiterbildungsformate sowie Lehrmaterialien an, machen besonderes Engagement für BNE durch Einrichtungen oder Akteure durch Auszeichnungen, Wettbewerbe, Preise, Austausche, Förderungen und Zertifizierungen sichtbar und verknüpfen BNE eng mit anderen Programmen wie Action for Climate Empowerment (ACE), Global Citizenship Education Partnership. Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 2, 3, 4 und 5 bei. Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein: SDG 1, 3, 4, 5, 8, 10, 11, 12, 13, 16, 17. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595 – 24 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. V. Nachhaltige Ökosysteme und lebenswerte Infrastrukturen schaffen V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 26 26 Die Missionen Mission: Wälder als Erholungsorte und widerstands und leistungsfähige Ökosysteme durch klimaangepasstes Waldmanagement stärken Das Missionsziel Der Wald in Deutschland prägt das Landschaftsbild, ist Lebensraum für Tiere und Pflanzen, trägt zum Schutz von Klima, Wasser und Boden bei. Gleichzeitig sorgt der Wald mit der nachhaltigen Bereitstellung des nachwachsenden Rohstoffs Holz für entsprechende Wertschöpfung und ist zudem ein wichtiger Raum für Erholung, Bewegung und ein wesentlicher Teil unserer kulturellen Identität in unserer Heimat. Ziel ist es, bis 2030 die Wälder gegenüber dem Klimawandel in ihrer Resilienz, Vitalität und Leistungsfähigkeit weiter zu stärken sowie hinsichtlich Artenvielfalt und Landschaftsqualität einen verbesserten Zustand zu erreichen und langfristig die Naturnähe der Wälder weiter zu erhöhen. Zur Umsetzung der Ziele und zur Förderung der Widerstandsfähigkeit des Waldes gegen den Klimawandel werden u. a. die Waldmaßnahmen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ im Rahmen des Aktionsprogramms „Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) fortgeführt. Bis zum Jahr 2029 soll damit z. B. eine Gesamtfläche von über zwei Millionen Hektar Privat- und Kommunalwald erreicht werden. Mindestanforderungen an eine in besonderem Maße an den Klimawandel angepasste Waldbewirtschaftung werden anreizorientiert verstärkt mit dem Ziel der umfassenderen Bereitstellung von Ökosystemleistungen. Gemeinsame Umsetzung Die Mission wird durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) gemeinsam mit dem BMUKN umgesetzt. Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 3 und 4 bei. Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein: SDG 13, 15. Mission: Forschen für klimaresiliente, ressourcen schonende, biodiverse und lebenswerte städtische Quartiere Das Missionsziel Die Mission umfasst die Erforschung, Entwicklung und Evaluation von Wasser (blau), Natur und Grünflächen (grün) sowie Energie (rot) als blau-grün-rote Infrastrukturansätze für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Ziele der Mission sind die Schaffung eines Reallabors und Demonstrators in der Modellstadt Leipzig für bessere wissenschaftlich basierte Entscheidungen in der städtischen Ressourcennutzung und Infrastrukturplanung auf der Ebene bestehender Quartiere. In den Quartieren, darunter dem UFZ-Campus, werden mit Hilfe eines Helmholtz Solution Labs im Co-Design mit der Stadtverwaltung und weiteren Praxispartnern nachhaltige Infrastruktur- Kombinationslösungen der Wasser- und Energiewirtschaft unter Nutzung naturbasierter Maßnahmen entwickelt und umgesetzt. Die Demonstration dieser kombinierten blau-grün-roten Infrastrukturansätze soll ihre technische, ökologische und wirtschaftliche Wirksamkeit belegen und einen messbaren Beitrag für eine nachhaltige, naturfreundliche und klimaangepasste Stadtentwicklung leisten. Erwartet werden Kosten-Nutzen-Erkenntnisse, z. B. durch die Abkopplung des Regenwassers von der Kanalisation bei gleichzeitigen Kosteneinsparungen von 30 % oder mehr. In der weiteren Ausarbeitung und Durchführung der Mission werden insbesondere Skalierbarkeit und Transfer in den Fokus genommen und kombinierte Infrastrukturplanungen auch in anderen Städten und Stadtbezirken avisiert. Teil des Vorhabens ist die Förderung von integrierten Planungs- und Steuerungsansätzen sowie Verfahrensempfehlungen, auch bundesweit, um blau-grün-rote Infrastrukturkonzepte in deutschen Städten leichter und schneller umzusetzen. Ebenso soll die integrierte, klima- und wassersensible Quartiersentwicklung mit Fokus auf blau-grün-rote Infrastrukturen vorangetrieben werden. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595 – 26 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 27 27 Gemeinsame Umsetzung Die Mission wird durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gemeinsam mit dem BMWSB, BMUKN und BMG umgesetzt. Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 1, 2, 3 und 4 bei. Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein: SDG 3, 6, 9, 11, 13, 15. Mission: Betriebliches Mobilitätsmanagement in den Unternehmens und Organisations kulturen etablieren bzw. fördern Das Missionsziel Das betriebliche Mobilitätsmanagement (BMM) in der Unternehmens-/Behörden- und Organisationskultur wird gefördert. Ziel der Mission ist, wertvolle Impulse für innovative und nachhaltige Mobilität im Arbeitsalltag zu setzen. So können Unternehmen und öffentliche Einrichtungen gezielt dabei unterstützt werden, den Weg zur Arbeit sowie Dienstreisen intelligenter, sauberer und nachhaltiger zu gestalten. Als strategisches Instrument der Wirtschaftsförderung forciert BMM die nachhaltige Transformation der Arbeitswelt und macht die Unternehmen sowie deren Beschäftigte unabhängiger von steigenden Kraftstoffpreisen. Ziel ist die kontinuierliche, datengestützte Reduktion verkehrsbedingter CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr, gemessen an der jährlichen Pro- Kopf-Einsparung der teilnehmenden Unternehmen und Behörden. Ein weiterer Zielbereich ist zum Beispiel die Gesundheit der Mitarbeitenden. Gemeinsame Umsetzung Die Mission wird durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) umgesetzt. Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 1, 2, 3 und 4 bei. Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein: SDG 3, 9, 11, 13. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595– 27 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Impressum Herausgeber Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 11044 Berlin Stand 16. September 2026 Gestaltung RHEINDENKEN GmbH Die Publikation als PDF zum Herunterladen unter: www.bundesregierung.de/publikationen Diese Publikation wird von der Bundes regierung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Die Publikation wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerberinnen und Wahlwerbern oder Wahlhelferinnen und Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie für Wahlen zum Europäischen Parlament. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595 – 28 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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