Aktionsplan "Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland"
Text
Aktionsplan "Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland"
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8595
21. Wahlperiode 13.10.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Aktionsplan „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“
Zugeleitet mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 8. Oktober 2026.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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Inhalt
Einleitung 3
Übersicht über die Missionen des Aktionsplans Nachhaltigkeit 5
Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung 7
I. In Zukunftsfähigkeit von Staat und Gesellschaft investieren 8
II. Unternehmen national wie international stärken und nachhaltiger aufstellen 12
III. Den sozialen Zusammenhalt und die Lebensqualität für alle fördern 17
IV. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit national und international stärken 21
V. Nachhaltige Ökosysteme und lebenswerte Infrastrukturen schaffen 25
Impressum 28
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Seit der Verabschiedung der Agenda 2030 für nachhaltige
Entwicklung im Jahr 2015 hat sich die Welt fundamental
verändert. Staat, Wirtschaft und Gesellschaft stehen vor
grundlegenden, aber auch neuen Herausforderungen. Wir müssen
uns multiplen Krisen, Krieg in Europa und in der
europäischen Nachbarschaft, anhaltender Wirtschaftsschwäche,
fortschreitendem Klimawandel und Bedrohungen für
Demokratie und sozialen Zusammenhalt stellen. Es geht um
nichts weniger als den Erhalt unserer freiheitlichen
Demokratie, unseres Wohlstands und der Sozialen Marktwirtschaft,
den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen, den
Zusammenhalt unserer Gesellschaft und die Zukunft unserer
Heimat – in den Städten ebenso wie in den ländlichen
Räumen. Zugleich geht es um Deutschlands internationale
Verantwortung für eine regelbasierte Weltordnung.
Die Agenda 2030 mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen ist die
zentrale internationale Grundlage, um Lösungen für die
gemeinsamen Herausforderungen der Weltgemeinschaft
zu entwickeln, um eine nachhaltige Entwicklung innerhalb
der planetaren Belastungsgrenzen und damit ein
würdevolles Leben für alle Menschen – auch für die künftigen
Generationen – zu ermöglichen. Nachhaltigkeit ist daher
kein spezifisches Themenfeld, sondern ein Grundprinzip,
das alle Dimensionen politischen Handelns umfassen muss.
Viele der zentralen Vorhaben der Bundesregierung tragen
direkt oder indirekt dazu bei, die Nachhaltigkeitsziele zu
erreichen.
Für Deutschland bildet die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie
(DNS) seit fast 25 Jahren den politischen und strategischen
Rahmen der Nachhaltigkeitspolitik. Mit dem
Kabinettbeschluss „Nachhaltigkeit für ein modernes und
zukunftsfähiges Deutschland“ vom November 2025 bekennt sich die
Bundesregierung erneut zu den Zielen der Agenda 2030 und
zu einer Weiterentwicklung der DNS. Das zentrale
Instrument dieser Weiterentwicklung ist der Aktionsplan
Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland.
Er konkretisiert die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie und
setzt gleichzeitig entlang von Missionen und Maßnahmen
neue thematische Schwerpunkte wie die Stärkung eines
nachhaltigen Wirtschaftens und die Staatsmodernisierung.
Handlungsleitend für den Aktionsplan und dessen
Umsetzung ist, wie Nachhaltigkeit den aktuellen
Herausforderungen gerecht werden und wirksam implementiert werden
kann, wie sie spürbar in den Lebenswelten der Menschen
wirken kann. Dies gilt auch für die Gerechtigkeit zwischen
den Generationen – heute und in Zukunft, die Gleichstellung
der Geschlechter und eine menschenrechtliche Perspektive,
die als grundlegende Gestaltungsprinzipien der
Nachhaltigkeit und mit Blick auf die Beyond-2030-Agenda konsequent
verankert werden.
Die fünf Handlungsfelder des Aktionsplans bilden die drei
klassischen Dimensionen der ökonomischen, sozialen und
ökologischen Nachhaltigkeit (Handlungsfelder 2, 3 und 4) ab.
Ergänzt werden sie durch die Aspekte der Zukunftsfähigkeit
von Staat und Gesellschaft (Handlungsfeld 1) und der
internationalen Verantwortung und Zusammenarbeit
(Handlungsfeld 5). An diesen Handlungsfeldern orientieren sich
die fünf Kapitel dieses Aktionsplans:
Die Schwerpunktsetzung bei der ökonomischen Dimension
der Nachhaltigkeit zielt darauf ab, eine leistungs- und
wettbewerbsfähige, nachhaltige Wirtschaft und ein dauerhaft
hohes, nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu begünstigen,
das den Menschen spürbar zugutekommt.
Rahmenbedingungen für Konsum und Produktion sollen in Deutschland und
Europa so gestaltet werden, dass sie auch weltweit
nachhaltige Entwicklung und Resilienz fördern. Wirtschaftliche und
gesellschaftliche Resilienz umfasst dabei zugleich die sichere
Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen und
bezahlbaren Nahrungsmitteln und eine leistungsfähige und
nachhaltige heimische Landwirtschaft. Die ökonomische
Dimension ist eng mit dem Schwerpunkt zukunftsfähiger Staat
verknüpft. Hier stehen dessen bessere Handlungsfähigkeit
und Modernisierung, insbesondere durch Digitalisierung,
ebenso wie langfristig tragfähige Staatsfinanzen im
Vordergrund.
Die soziale Dimension der Nachhaltigkeit bedeutet, den
sozialen Zusammenhalt zu wahren, Lebensgrundlagen in
globaler Perspektive zu erhalten und global Verantwortung
zu übernehmen. Deshalb zielt der Aktionsplan auf die
Sicherung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, auf
eine resiliente Gesellschaft im Sinne des sozialen
Zusammenhalts und auf gleichwertige Lebensverhältnisse ab.
Die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit ist auf den
Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und des Klimas
ausgerichtet. Beiträge dazu finden sich vor allem im Kapitel
„Nachhaltige Ökosysteme und lebenswerte Infrastrukturen
schaffen“. Dabei geht es auch um Aspekte der
internationalen Verantwortung und Zusammenarbeit. Der Erhalt
einer regelbasierten Weltordnung gemeinsam mit unseren
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internationalen Partnern steht im Mittelpunkt des Kapitels
„Demokratie und Rechtsstaatlichkeit national und
international stärken“.
Nachhaltigkeit als Leitprinzip soll sich durch alles politische
Handeln ziehen. Schon jetzt orientieren sich zahlreiche
Programme und Strategien der Bundesregierung am
Nachhaltigkeitsgedanken. Dazu gehören insbesondere die
Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie, die Nationale Strategie
zur Biologischen Vielfalt, das Klimaschutzprogramm und
die Klimaanpassungsstrategie, die nationale Wasserstrategie,
die Ernährungsstrategie, die Hightech Agenda Deutschland
oder die Entwicklungszusammenarbeit in Form
internationaler Partnerschaftspolitik mit Ländern des Globalen Südens
und weitere Initiativen. Bildung, Forschung und Innovation
nutzen wir als Treiber nachhaltiger Entwicklung. Die deutsche
Nachhaltigkeitspolitik wird sich folglich auch zukünftig
nicht im Aktionsplan erschöpfen, sondern inhaltlich eng
mit sektoralen Strategien verbunden sein.
Weil Nachhaltigkeitspolitik konkrete Verbesserungen für
Bürgerinnen und Bürger in ihren jeweiligen Lebenswelten
bewirken und dauerhaft sichern soll, muss sie im Alltag
positiv erfahr- und erlebbar sein. Deshalb gestaltet der
Aktionsplan Ziele und Maßnahmen so, dass sie in ihrer Umsetzung
wirksam und effizient sind und sowohl einen individuellen
Nutzen als auch einen Beitrag für die Stärkung des
Gemeinwohls sicherstellen. Das bedeutet aber auch: Durch die
Ausrichtung auf die Lebenswelten und die damit verbundene
konkrete Ausgestaltung der Missionen können
Nachhaltigkeitsthemen in ihrer Breite im Rahmen des Aktionsplans
nicht vollumfänglich abgedeckt werden. Entsprechend
unterscheiden sich die Missionen durch diesen Ansatz im
Hinblick auf Reichweite, Zielstellung und Umfang teilweise stark.
Der Aktionsplan enthält 20 Missionen, die zum Teil mit
Methoden der Strategischen Vorausschau im Kreis der
Bundesministerien entwickelt worden sind und die sich auf die
oben genannten fünf Handlungsfelder des Aktionsplans
beziehen. In die Missionen sind die Rückmeldungen aus dem
Beteiligungsprozess mit den Stakeholdern eingeflossen. Die
Missionen sind auf konkrete Zielstellungen ausgerichtet, die
im weiteren Prozess mit Maßnahmenpaketen, Meilensteinen
und – wo möglich – einer Wirksamkeitsmessung versehen
werden. Zudem gilt das Ziel- und Indikatorensystem der DNS
2025 weiter. Das Statistische Bundesamt setzt das Monitoring
der Indikatoren fort, um ein Nachsteuern zu ermöglichen,
wenn Ziele absehbar nicht erreicht werden sollten.
Jede Mission wird von einem oder mehreren Ressorts (ko-)
federführend bearbeitet. Der Aktionsplan setzt dabei auf
politikfeldübergreifende Zusammenarbeit zwischen den
jeweiligen Ressorts und eine aufwandsarme Ausgestaltung
der Maßnahmen, denn nur so können die komplexen
Nachhaltigkeitsherausforderungen effektiv bearbeitet
werden. In diesem Prozess versteht sich der Aktionsplan
als „lernendes“ Programm, in das neue Erkenntnisse und
Aspekte eingebracht werden können und sollen.
Nachhaltigkeitspolitik muss Antworten auf dynamische
Entwicklungen wie etwa den Hitzesommer 2026 geben können.
Bei der Gestaltung und Umsetzung des Aktionsplans
Nachhaltigkeit sind neben den Ländern und Kommunen
vor allem der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) und
der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung
und Zukunftsfragen (PBnEZ) wichtige Partner der
Bundesregierung ebenso wie Vertreterinnen und Vertreter aus
Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und den
wissenschaftlichen Beiräten der Bundesregierung. Im Sommer
2026 hat mit diesen Akteuren bereits ein erster
Beteiligungsprozess stattgefunden.
Ziel ist, bis zum Ende der Legislaturperiode Maßnahmen mit
konkret messbaren Ergebnissen umzusetzen. Gleichwohl
reichen die Zielstellungen der Missionen teilweise über diese
Legislaturperiode und auch über die zeitliche Zielstellung der
Agenda 2030 hinaus. Schon jetzt wird – inoffiziell – im
internationalen Kontext über die Weiterentwicklung der Agenda
2030 diskutiert. Der Aktionsplan dient deshalb auch dazu, in
seiner praktischen Umsetzung einen konstruktiven Beitrag
zur Weiterentwicklung der internationalen
Nachhaltigkeitsagenda über 2030 hinaus zu leisten.
Der mit der Umsetzung des Aktionsplans „Nachhaltigkeit
für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“
verbundene Finanzbedarf muss sich in die haushalts- und
finanzpolitischen Vorgaben der Bundesregierung einfügen.
Alle Maßnahmen des Aktionsplans stehen entsprechend
unter Finanzierungsvorbehalt sowie unter dem Vorbehalt
der finanzverfassungsrechtlichen Kompetenz/
Zuständigkeit des Bundes. Sie beinhalten weder eine (Vor-)Festlegung
im Hinblick auf den Etat, noch präjudizieren sie den
Haushaltsgesetzgeber. Etwaiger, aus dem Aktionsplan für den
Bund resultierender Mehrbedarf an Personal- und
Sachmitteln ist im Rahmen der geltenden Haushalts- und
Finanzplanung im jeweiligen Einzelplan vollständig und dauerhaft
zu finanzieren.
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Übersicht über die Missionen des
Aktionsplans Nachhaltigkeit
I. In Zukunftsfähigkeit von Staat und Gesellschaft investieren
Mission Federführung Beitragende Ressorts
Leistungen der Verwaltung durch Digitalisierung bürgernäher, bürokratieärmer
und für alle einfacher machen BMDS
Ressorts, die
wesentliche Leistungen bis
Ende 2029 digitalisieren
Infrastrukturen modernisieren, Wirtschaftswachstum fördern und
Treibhausgasemissionen reduzieren – durch gezielte Steuerung des Sondervermögens
für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK)
BMF SVIKMittel
bewirtschaftende Ressorts
Die Energieversorgung für die Bundeswehr mit erneuerbaren Energien
strategisch nachhaltiger und resilienter aufstellen BMVg
Nachhaltigkeit in die Gesetzgebung systematisch integrieren BMJV, BMDS BMUKN, BMZ bzw.
alle Ressorts
II. Unternehmen national wie international stärken und nachhaltiger aufstellen
Mission Federführung Beitragende Ressorts
Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinfachen, Finanzierung erleichtern und
Wettbewerbsfähigkeit sichern (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) BMWE
BMUKN, BMLEH,
BMDS, BMAS, BMJV,
BMF
Reparieren schafft Zukunft – Mehrwert für Wirtschaft und Gesellschaft BMUKN BMWE, BMJV, BMFTR,
BMAS
Errichtung einer Wissensdatenbank, um die nachhaltige öffentliche
Beschaffung zu stärken BMI Alle Ressorts
(IMA nöB)
Die nachhaltige öffentliche Beschaffung durch die Integration von
Nachhaltigkeitsstandards auf Einkaufsplattformen stärken BMI Alle Ressorts
(IMA nöB)
DropinKunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen als biobasiertes
Verpackungsmaterial fördern BMLEH BMUKN
Mehr nachhaltige globale Textillieferketten durch verbesserte
Arbeitsbedingungen und Umweltstandards in den Produktionsländern fördern BMZ BMUKN, AA, BMI,
BMAS, BMF
Unternehmen bei der Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener
Sorgfaltspflichten unterstützen BMAS
IMARessorts des NAP
W+MR nach dortiger
Zuständigkeitsverteilung (u. a. BMZ,
AA, BMUKN, BMWE,
BMLEH, BMJV, BMF)
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V. Nachhaltige Ökosysteme und lebenswerte Infrastrukturen schaffen
Mission Federführung Beitragende Ressorts
Wälder als Erholungsorte und widerstands und leistungsfähige Ökosysteme
durch klimaangepasstes Waldmanagement stärken BMLEH BMUKN
Forschen für klimaresiliente, ressourcenschonende, biodiverse und
lebenswerte städtische Quartiere BMFTR BMWSB, BMUKN,
BMG
Betriebliches Mobilitätsmanagement in den Unternehmens und
Organisationskulturen etablieren bzw. fördern BMV
III. Den sozialen Zusammenhalt und die Lebensqualität für alle fördern
Mission Federführung Beitragende Ressorts
Einsamkeit bei jungen Menschen bekämpfen BMBFSFJ BMG, BMWSB
Mehr gesunde Lebensjahre für alle Menschen bis ins hohe Alter ermöglichen BMG BMFTR, BMUKN,
BMLEH, BMAS
Neuen Wohnraum durch Umnutzung und Sanierung von Gewerbe und
anderen Nichtwohnimmobilien schaffen BMWSB BMFTR, BMUKN,
BMWE
IV. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit national und international stärken
Mission Federführung Beitragende Ressorts
Starker Sport, starke Demokratie: Den organisierten Sport in Deutschland als
Träger und Multiplikator demokratischer Werte und für die Prävention gegen
Extremismus unterstützen und fördern
BKAmt BMWSB, BMBFSFJ
Demokratische Werte und rechtsstaatliche Institutionen international und
insbesondere bei den EUBeitrittskandidaten stärken AA, BMZ BMBFSFJ, BMJV,
BMLEH
Bildung für nachhaltige Entwicklung national und international stärken BMBFSFJ,
BMUKN, BMZ AA
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Die Agenda 2030 und ihre 17 Ziele für nachhaltige
Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) bilden den
globalen Handlungsrahmen der Vereinten Nationen für
Menschen, Planet, Wohlstand, Frieden und Partnerschaft.
Mehr Informationen zu den 17 Zielen für nachhaltige
Entwicklung erhalten Sie hier:
www.unric.org/de/17ziele/
Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung
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I. In
Zukunftsfähigkeit von
Staat und
Gesellschaft
investieren
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Die Missionen
Mission:
Leistungen der Verwaltung durch
Digitalisierung bürgernäher,
bürokratieärmer und für alle einfacher
machen
Das Missionsziel
Bis spätestens 2029 sollen die wichtigsten
Verwaltungsleistungen für die Wirtschaft und für die Bürgerinnen und
Bürger flächendeckend verfügbar sein. Durch eine
intelligente Ende-zu-Ende-Digitalisierung sowie Modernisierung
der Register wird sichergestellt, dass die
Verwaltungsleistungen dabei vollständig digital, medienbruchfrei und
interoperabel bereitgestellt und für Bürgerinnen und Bürger
sowie Unternehmen nutzbar werden, um Verfahren zu
beschleunigen sowie Bürokratiekosten und
Ressourcenaufwand zu reduzieren.
Gemeinsame Umsetzung
Die Mission wird durch das Bundesministerium für Digitales
und Staatsmodernisierung (BMDS) sowie alle weiteren
Ressorts, die wesentliche Leistungen gemeldet haben, die
sie nach EGovG bis Ende 2029 Ende-zu-Ende digitalisieren,
umgesetzt.
Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 1 und 2 bei.
Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein:
SDG 8, 9 und 16.
Mission:
Infrastrukturen modernisieren,
Wirtschaftswachstum fördern
und Treibhausgasemissionen
reduzieren – durch gezielte
Steuerung des Sondervermögens
für Infrastruktur und
Klimaneutralität (SVIK)
Das Missionsziel
Ziele der Mission sind:
• Kontinuierliches Aufzeigen von Zielen, Fortschritten
und Wirkungen der Ausgaben für Investitionen aus
der Bundessäule des SVIK;
• Stärkung der Qualität öffentlicher Finanzen durch die
verstärkte Ausrichtung auf die effektive und effiziente
Verwendung öffentlicher Mittel;
• Schaffung von Transparenz über staatliches Handeln,
indem die Wirkungen der Ausgaben für Investitionen
aus dem SVIK für alle Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen in Deutschland sichtbar gemacht werden.
Für jeden Haushaltstitel des SVIK werden die Fortschritte
und Wirkungen anhand festgelegter Ziele und
überprüfbarer Indikatoren auf vier Ebenen nachvollziehbar gemacht.
Dies umfasst die Fortschritts- bzw. Wirkungsebenen Input
(Mittelabfluss und -bindung), Output (erbrachte Leistungen
wie z. B. realisierte Baumaßnahmen), Outcome (Effekte in
Zielsystemen, z. B. Reduzierung von Fahrtzeitverlust) sowie
Impact (gesamtgesellschaftliche Wirkung). Die ziel- und
indikatorbasierte Messung der Fortschritte und Wirkungen
der Investitionsmittel des SVIK erfolgt jeweils rückblickend
zum Berichtsstichtag. Hierzu wird der jeweils zum
Stichtag erreichte Wert mit dem je Indikator festgelegten
Zielwert verglichen und die relative Zielerreichung gemessen.
Die Zielerreichung der Indikatoren wird je
Fortschrittsbzw. Wirkungsebene zusammengefasst und zu einer
steuerungsrelevanten Ergebnisgröße, der sogenannten
Fortschritts- und Wirkungskennzahl (FWK) verdichtet.
Hierbei wird der Lebenszyklus einer Investition von der
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Planung über die Umsetzung bis zum Betrieb bzw. zur
Nutzung berücksichtigt, indem jeder Titel einer
Investitionsphase zugeordnet wird. Je nach Investitionsphase wird die
Zielerreichung je Fortschritts- bzw. Wirkungsebene bei
der Berechnung der FWK unterschiedlich stark gewichtet.
Während zu Beginn einer Investition (Planungsphase)
zunächst der Schwerpunkt auf der Inputebene liegt, werden
im Zeitverlauf zunehmend die erzielten Fortschritte bzw.
Ergebnisse (Output) und Wirkungen (Outcome, Impact)
stärker berücksichtigt.
Um das Monitoring um eine vorwärtsgerichtete
Komponente zu erweitern, werden zudem kurzfristige Fortschritte
in Form von Meilensteinen aktivitätsorientiert erfasst.
Darüber hinaus stellt der Bericht ausgewählte Vorhaben
(Leuchttürme) in den jeweiligen Investitionsbereichen/
Titelgruppen des SVIK vor, für die bereits erste Fortschritte
sichtbar sind oder in Kürze sichtbar werden.
Mit dem fortlaufenden Monitoring des SVIK soll sukzessive
eine systematische und einheitliche Datengrundlage
zur Steuerung der Investitionsmaßnahmen des Bundes
geschaffen werden, durch die zügige Fortschritte und
umfassende Wirkungen gewährleistet werden können.
Ziel ist es, den Fokus auf die Effekte und Wirkungen des
Sondervermögens im Hinblick auf Modernisierung der
Infrastruktur und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
auszurichten und damit unmittelbar zur Erreichung der
Oberziele des SVIK beizutragen.
Darüber hinaus werden durch die konsequente und
stringente Anwendung des Konzepts der ziel- und
wirkungsorientierten Haushaltsführung und den Aufbau eines
umfassenden Fortschritts- und Wirkungs-Monitorings
für das SVIK in der Praxis wertvolle Erfahrungen und
Erkenntnisse gesammelt, die für die zukünftige Nutzung
des Ansatzes im Bundeshaushalt zur Verfügung stehen.
Das Ziel der Mission kann kurzfristig anhand folgender
Aspekte gemessen werden: (1) Finalisierung des nächsten
Monitoringberichts für das Jahr 2026 (erscheint im Jahr
2027), (2) Erhebung der sogenannten Fortschritts- und
Wirkungskennzahl für die Titel, die Titelgruppen und das
SVIK insgesamt sowie (3) Überprüfung der für die SVIK-
Titel gesetzten Meilensteine. Mittel- bis langfristig ist das
Ziel, durch die kontinuierliche Messung der Erreichung
von Zielen und der daraus abgeleiteten Implikationen für
die mit dem SVIK intendierten Wirkungen eine an Zielen
und Wirkungen ausgerichtete Maßnahmensteuerung zu
fundieren.
Gemeinsame Umsetzung
Die Mission wird durch das Bundesfinanzministerium
(BMF) umgesetzt. Dabei werden die SVIK-Mittel
bewirtschaftenden Ressorts – wie auch bei der Erstellung des
SVIK-Monitoringberichts – eng eingebunden.
Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 1, 2 und 5 bei.
Sie zahlt auf die mit dem SVIK im Zusammenhang
stehenden Nachhaltigkeitsziele ein:
SDG 1, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 11, 12, 13 und 16.
Mission:
Die Energieversorgung für die
Bundeswehr mit erneuerbaren
Energien strategisch nachhaltiger
und resilienter aufstellen
Das Missionsziel
Es wird eine infrastrukturbezogene Energiestrategie
erarbeitet mit dem Ziel, durch Infrastrukturmaßnahmen zur
Erzeugung und Speicherung von erneuerbaren Energien
die Energieautarkie und Resilienz der Liegenschaften der
Bundeswehr zu sichern. Die Strategie soll bis Ende 2028
veröffentlicht werden.
Gemeinsame Umsetzung
Die Mission wird durch das Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) umgesetzt.
Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 1, 2 und 5 bei.
Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein:
SDG 7, 9, 13 und 16.
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Mission:
Nachhaltigkeit in das
Gesetzgebungs verfahren
systematisch integrieren
Das Missionsziel
Für jeden Gesetz- und Verordnungsentwurf wird
verpflichtend eine vollständige Nachhaltigkeitsprüfung durchgeführt.
Das Ergebnis der Nachhaltigkeitsprüfung wird im
allgemeinen Teil der Begründung bzw. auf geeignete Weise im
Rahmen der Zielsetzung der Regelungen unter Bezugnahme
auf die relevanten Nachhaltigkeitsziele dargestellt. Diese
Vorgaben werden in der GGO verankert, für die das BMDS
(SBII 3, Zentrum für Legistik), BMJV und alle
Bundesministerien gemeinsam klare und einfache Regelungen
ausarbeiten. Dabei soll die Umsetzung der Nachhaltigkeitsprüfung
insoweit in die neue Frühphase des
Gesetzgebungsverfahrens im Sinne der Modernisierungsagenda für Staat und
Verwaltung (Bund) integriert werden, dass die Rechtsetzung
für Legisten handhabbarer gestaltet wird. Ziel ist dabei auch,
eine Konsolidierung der Arbeitshilfen und Leitfäden zu
erreichen, die auch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt.
Gegenüber der bislang eher technischen Bearbeitung der
Nachhaltigkeitsprüfung soll diese zukünftig schlanker
gestaltet werden und zugleich die Berücksichtigung der
Nachhaltigkeitsziele systematisch und qualitativ gestärkt
werden.
Die bisher unterschiedlichen „Regelungsorte“, die
Unverbindlichkeit hinsichtlich der Gesetzesziele sowie die
Uneinheitlichkeit der Verfahren und Handhabungen in den
Ressorts werden reduziert. Ex-ante-Abschätzungen zu den
Effekten oder qualitative Darstellungen etwaiger positiver
Effekte auf die Entwicklungsziele können zur Akzeptanz
der Vorhaben beitragen und gewährleisten eine
Überprüfbarkeit. Das Zentrum für Legistik bietet
ressortübergreifende Schulungen als Teil von Fortbildungen zum
Gesetzgebungsverfahren an. Die neue Frühphase soll die
Lebensqualität durch bürokratiearme, umweltverträgliche,
sozial gerechte Regelungen verbessern und wesentlich zu
wirtschaftlich stabilen Rahmenbedingungen beitragen.
Gemeinsame Umsetzung
Die Mission wird durch das Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz (BMJV) gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) mit Unterstützung des BMUKN und BMZ
umgesetzt. Alle anderen Ressorts werden beteiligt. Das BMJV
prüft im Einvernehmen mit dem BMDS (zuständig für
Bessere Rechtsetzung und die GGO), inwieweit die
Einbeziehung der Nachhaltigkeitsziele im Allgemeinen Teil der
Gesetzesbegründung berücksichtigt wird. Da das Handeln
in Deutschland oft unmittelbare Auswirkungen auf andere
Länder, deren Bevölkerung und Umwelt (Spillover-Effekte)
hat, trägt das BMZ bei, wie diese Perspektive berücksichtigt
werden kann. Das BMUKN trägt zu den Umweltaspekten
bei, u. a. zur Bezifferung von Umweltnutzen in der Methodik
der Gesetzesfolgenabschätzung. Die entwickelten
Methoden und technischen Verfahren werden den Ländern zur
Nachnutzung zur Verfügung gestellt.
Die Mission trägt zu allen Handlungsfeldern bei.
Über die Umsetzung in der Gesetzgebung werden alle
Handlungsfelder und alle Nachhaltigkeitsziele im Sinne
des systemischen Zusammendenkens adressiert, ohne
dabei dem konsequenten Bürokratierückbau sowie einem
für Legisten handhabbaren Gesetzgebungsverfahren
entgegenzustehen. Damit werden die Querverbindungen
zwischen den Zielen für nachhaltige Entwicklung und
deren integrierender Charakter berücksichtigt, der für
die Erreichung der Ziele der Agenda 2030 von
ausschlaggebender Bedeutung ist.
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II. Unternehmen
national wie
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stärken und
nachhaltiger
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Die Missionen
Mission:
Nachhaltigkeitsberichterstattung
ver einfachen, Finanzierung
erleichtern und
Wettbewerbsfähigkeit sichern (Deutscher
Nachhaltigkeitskodex)
Das Missionsziel
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
erleben die Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
oftmals als Herausforderung. Ihnen wird mit der Anpassung
des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) an die
europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
ein kostenloses, digitales Tool für die Berichterstellung zur
Verfügung gestellt. Damit werden Berichtsaufwände
reduziert, die Datenqualität erhöht, der Zugang zu Finanzierung
erleichtert und ein wirksames Management von
Zukunftsthemen ermöglicht. Bis 2029 nutzen rund 15.000
Unternehmen den DNK für die Erfassung nachhaltigkeitsbezogener
Informationen.
Die bestehende DNK-Plattform wird im Sinne eines
„Onceonly-Ansatzes“ ausgebaut, so dass Unternehmen ihre
nachhaltigkeitsbezogenen Informationen nur einmal erfassen
müssen und sie dann für unterschiedliche regulatorische
und marktgetriebene Anforderungen sowie für
geschäftsinterne Zwecke nutzen und teilen können.
Doppelberichterstattung soll wo möglich vermieden werden. Bis 2029 wird
mit einer Schnittstelle zu den Akteuren des Finanzmarkts
mindestens eine derartige Schnittstelle etabliert. Auf diesem
Wege wird die Verlinkung mit Finanzmarktakteuren/Banken
und ggf. Kreditvergaben und Anlageentscheidungen gestärkt.
Weitere Schnittstellen und Anwendungsfälle werden
vorbehaltlich einer entsprechenden Finanzierung sukzessive
geprüft und ergänzt, etwa im B2B-Bereich. Geprüft wird
zudem, über die DNK-Plattform Synergien zwischen der
Berichterstattung nach dem freiwilligen EU-Standard für
die Nachhaltigkeitsberichterstattung (VS) und nach EMAS zu
nutzen, um Unternehmen zu entlasten und so die Umsetzung
unternehmerischer Nachhaltigkeitsaktivitäten noch weiter
zu vereinfachen.
Gemeinsame Umsetzung
Die Mission wird durch das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWE) gemeinsam mit dem BMUKN,
BMLEH und dem BMDS umgesetzt. BMAS ist betroffen
(NAP W+MR). BMJV und BMF werden im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten unterrichtet.
Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 1 und 2 bei.
Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein:
SDG 8, 9, 12.
Mission:
Reparieren schafft Zukunft –
Mehrwert für Wirtschaft und
Gesellschaft
Das Missionsziel
Durch Reparatur werden Produkte lange genutzt und der
Einsatz von Rohstoffen wird reduziert. Dies senkt bestehende
Rohstoffabhängigkeiten. Kreislaufwirtschaft und
Klimaschutz werden verbessert, insbesondere wenn die Potenziale
der Digitalisierung innovativ genutzt werden. Die Menge,
insbesondere an Elektro- und Elektronikschrott, steigt nicht
weiter an, und die derzeit sinkende Lebensdauer von
Produkten nimmt wieder zu. Eine verbesserte Reparierbarkeit von
Produkten kommt Verbraucherinnen und Verbrauchern
zugute. Der Markt für Reparaturdienstleistungen soll
angereizt und Reparaturtätigkeit, auch als eines der
Geschäftsfelder zahlreicher Handwerksbetriebe, gestärkt werden.
Die Bundesregierung wird daher Maßnahmen ergreifen, die
die Reparatur unterstützen. Dazu wird die Bundesregierung
in dieser Legislaturperiode prüfen:
1. Die Einführung eines Reparatur-Gesetzes, welches
im Einklang mit europäischem Recht steht,
Ersatzteile und Reparaturinformationen für Produkte mit
langer Nutzungsdauer leichter zugänglich macht
und Verbraucherinformationen um reparierbare
Produkte verbessert, und
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2. die Einführung eines bundesweiten
unternehmensfinanzierten Reparaturbonus, welcher mit Hilfe
digitaler Tools effizient und bürokratiearm ausgestaltet
wird. Insbesondere sollte das Antragsverfahren im
Sinne des Once-only-Prinzips möglichst vorhandene
Daten nutzen, nur zwingend erforderliche Angaben
erheben und keine unaufgeforderte Nachweispflicht
von Belegen vorsehen.
Mit der Weiterentwicklung der Fachkräftestrategie der
Bundesregierung unterstützen wir die Anstrengungen von
Unternehmen und Betrieben zur Gewinnung und
Sicherung von Fachkräften.
Durch eine Förderung von ehrenamtlichen Reparatur-
Initiativen wird der soziale Zusammenhalt verbessert und
das vorzeitige Lebenszeitende von Produkten vermieden.
Durch diese Maßnahmen und begleitende
Öffentlichkeitsarbeit wird das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger
für die Vorteile der Reparatur messbar gestärkt (Erhebung
in der Umweltbewusstseinsstudie).
Wir setzen mit dieser Mission auch die Right-to-Repair-
Richtlinie vollständig um, die neben einem neuen Anspruch
gegen den Hersteller auf Reparatur und Änderungen im
Gewährleistungsrecht u. a. vorsieht, dass die Mitgliedstaaten
weitere Maßnahmen zur Stärkung der Reparatur ergreifen
und bis 2029 gegenüber der Europäischen Kommission
melden.
Gemeinsame Umsetzung
Die Mission wird durch das Bundesministerium für
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMUKN) gemeinsam mit BMJV, BMWE und BMFTR
umgesetzt. BMAS wird beim Aspekt Fachkräfte beteiligt.
Die Mission trägt zudem zu den Handlungsfeldern 2, 3
und 4 bei.
Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein:
SDG 4, 8, 9, 12, 13 (10, 14, 15).
Mission:
Errichtung einer
Wissensdatenbank, um die nachhaltige
öffentliche Beschaffung zu stärken
Das Missionsziel
Bis zum Ende der Legislaturperiode wird eine virtuelle
Wissensdatenbank errichtet, die die handelnden Personen
bei der Durchführung von Beschaffungen unterstützt.
Die Datenbank gibt aufwandsarm praxisnahe
Hilfestellungen und beantwortet Fragen rund um die strategische und
nachhaltige Beschaffung sowie zu weiteren in diesem
Kontext stehenden Beschaffungsthemen. Eine Öffnung auch
für Länder- und Kommunalverwaltungen ist perspektivisch
geplant. Die Datenbank unterstützt die Vergabepraxis dabei,
nachhaltige Beschaffungen rechtssicher, bürokratie- und
aufwandsarm mit einheitlichen Standards durchzuführen.
Der Markt wird nachhaltig transformiert und langfristig
ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum gefördert.
Gemeinsame Umsetzung
Die Mission wird durch das Bundesministerium des Innern
(BMI) gemeinsam mit allen weiteren Bundesministerien
im Rahmen des IMA nöB umgesetzt.
Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 2 und 4 bei.
Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein:
SDG 3, 4, 9, 12.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595 – 14 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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Mission:
Die nachhaltige öffentliche
Beschaffung durch die Integration
von Nachhaltigkeitsstandards
auf Einkaufsplattformen stärken
Das Missionsziel
Für die öffentliche Beschaffung gibt es bei der Nutzung
unterschiedlicher öffentlich betriebener virtueller
Einkaufsplattformen keine einheitliche Standardisierung zur
Integration von Nachhaltigkeitsaspekten. Bis zum Ende der
Legislaturperiode soll deshalb ein Katalog mit
standardisierten Nachhaltigkeitsanforderungen zur Integration
auf virtuellen Einkaufsplattformen erstellt werden, der
auf virtuellen öffentlich betriebenen Einkaufsplattformen
für die öffentliche Beschaffung wie beispielsweise dem
Marktplatz Deutschland integriert wird. Dadurch soll es
den Beschaffenden ermöglicht werden, einfach und
pragmatisch nachhaltig virtuell einzukaufen. Durch eine
einheitliche Integration von Nachhaltigkeitsanforderungen
auf virtuellen Plattformen für die öffentliche Beschaffung
können Beschaffende Produkte und Dienstleistungen nach
Nachhaltigkeitskriterien entsprechend filtern. Überall wo
möglich, wird dabei auf die bereits erarbeiteten Standards
des Blauen Engels zurückgegriffen. Eine Integration von
Nachhaltigkeitsanforderungen auf
Beschaffungsplattformen schafft für Unternehmen gleichzeitig Transparenz und
Vergleichbarkeit. Sie ermöglicht ihnen damit eine bessere
Einschätzung ihrer Marktstellung und fördert so die
Entwicklung nachhaltiger Märkte. Durch eine erleichterte
nachhaltige öffentliche Beschaffung wird ein nachhaltiges
Wirtschaftswachstum gefördert.
Gemeinsame Umsetzung
Die Mission wird durch das Bundesministerium des Innern
(BMI) gemeinsam mit allen weiteren Bundesministerien im
Rahmen des IMA nöB (FF BMI/BMWE) umgesetzt.
Die Mission trägt zum Handlungsfeld 2 bei.
Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein:
SDG 9, 12, 13.
Mission:
DropinKunststoffe aus
nachwach senden Rohstoffen
als biobasiertes
Verpackungsmaterial fördern
Das Missionsziel
Der Anteil von Verpackungen aus biobasierten Drop-in-
Kunststoffen im Einzelhandel soll sich bis 2029 signifikant
erhöht haben. Dazu sollen die schnellere Skalierung von
Forschungsergebnissen und deren Überführung in
industrielle Maßstäbe unterstützt sowie u. a. regionale
Wertschöpfungsketten genutzt werden.
Die Herstellung von Kunststoffen und
Kunststoffverpackungen ist überwiegend abhängig von fossilen Ressourcen
und verursacht klimaschädliche Emissionen. Neben der
Vermeidung, der Verwendung von Mehrweglösungen und
dem Einsatz von Rezyklaten können biobasierte
Kunststoffe, die zu einem wesentlichen Anteil oder vollständig
aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt wurden, eine
Alternative sein und die Abhängigkeit von fossilen
Rohstoffen reduzieren sowie zur Minderung von Emissionen
beitragen. Biobasierte Drop-in-Kunststoffe gleichen in ihrer
chemischen und molekularen Struktur herkömmlichen
Kunststoffen und können genau wie diese verwendet und
verwertet werden. Bei dem Einsatz sind eine hohe
Ressourceneffizienz, die Kreislauffähigkeit und ein
standortbezogener Einsatz zu berücksichtigen. Bei der Ausweitung der
Produktion ist über die gesamte Wertschöpfungskette zu
beachten, dass der Einsatz landwirtschaftlicher Rohstoffe
für biobasierte Kunststoffe die Versorgungssicherheit mit
Lebens- und Futtermitteln nicht beeinträchtigen darf.
Zusätzliche Wertschöpfungsmöglichkeiten für
landwirtschaftliche Betriebe können deren Wettbewerbsfähigkeit
stärken, sofern Flächenkonkurrenzen vermieden und die
wirtschaftliche Tragfähigkeit der
Nahrungsmittelproduktion gewahrt werden. Insbesondere durch höhere
Ressourcen- und Materialeffizienz, die Nutzung von
Nebenprodukten und Abfallstoffen sowie effektives Recycling kann der
Flächenbedarf minimiert werden.
Gemeinsame Umsetzung
Die Mission wird durch das Bundesministerium für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
gemeinsam mit dem BMUKN umgesetzt.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595– 15 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 2 und 4 bei.
Sie zahlt auf folgendes Nachhaltigkeitsziel ein: SDG 12.
Mission:
Mehr nachhaltige globale
Textillieferketten durch verbesserte
Arbeitsbedingungen und
Umweltstandards in den
Produktionsländern fördern
Das Missionsziel
Ziel ist es, globale Textillieferketten ökologisch, sozial und
wirtschaftlich nachhaltig sowie geschlechtergerecht zu
gestalten. Dazu werden die Arbeitsbedingungen in den
Produktionsländern verbessert, insbesondere für Frauen.
Umwelt- und Klimaschutz werden gefördert und
Unternehmen unterstützt, die nachhaltig und
verantwortungsvoll produzieren. Gleichzeitig wird der Verbraucherschutz
in Deutschland gestärkt und Bewusstsein für soziale,
ökologische und menschenrechtliche Verantwortung gefördert,
was zur Stärkung nachhaltiger Konsummuster in
Deutschland beiträgt. Die Bundesverwaltung steigert den Anteil
nachhaltig (sozial und/oder ökologisch) beschaffter
Textilien auf mindestens 80 Prozent bis 2030, um nachhaltige
Beschaffung als Standardverfahren zu etablieren. Die
Informationsplattform Siegelklarheit wird ausgebaut durch die
Aufnahme von mindestens zwei neuen Produktgruppen
bis 2030. Der Grüne Knopf wird weiterentwickelt durch
die Integration von mindestens zwei zusätzlichen
Schwerpunktthemen. Die internationale Zusammenarbeit wird
gestärkt.
Gemeinsame Umsetzung
Die Mission wird durch das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
gemeinsam mit BMUKN, AA, BMI, BMAS und BMF umgesetzt.
Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 2, 3, 4 und 5
bei. Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein:
SDG 1, 3, 5, 8, 9, 12, 13, 16.
Mission:
Unternehmen bei der Erfüllung
menschenrechtlicher und
umweltbezogener
Sorgfaltspflichten unterstützen
Das Missionsziel
Freiwillige Unterstützungsangebote und praktische
Hilfestellungen für Unternehmen bei der Umsetzung von
Sorgfaltspflichten werden im Rahmen des Nationalen
Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte 2026–2031 (NAP
W+MR) wirksam, bedarfsgerecht und aufeinander
abgestimmt ausgebaut. Die konkreten Maßnahmen werden im
Rahmen des NAP W+MR beschlossen und umgesetzt.
Gemeinsame Umsetzung
Die Mission wird durch das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales (BMAS) gemeinsam mit den tangierten IMA-
Ressorts des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und
Menschenrechte (NAP W+MR) nach dortiger
Zuständigkeitsverteilung (u. a. BMZ, AA, BMUKN, BMWE, BMLEH,
BMJV, BMF) im Rahmen des NAP W+MR umgesetzt.
Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 2, 4 und 5
bei. Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein:
SDGs 8, 12; zudem u. a. 1, 3, 5, 6, 13, 16, 17.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595 – 16 –
V
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
III. Den sozialen
Zusammenhalt
und die
Lebensqualität für alle
fördern
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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Die Missionen
Mission:
Einsamkeit bei jungen Menschen
bekämpfen
Das Missionsziel
Die Teilhabe junger Menschen an der Gesellschaft wird
gestärkt, indem zunächst Einsamkeit bei jungen Menschen
besser erforscht wird. Dabei werden auch die (sozial)
räumlichen Bedingungen, unter denen junge Menschen leben,
sowie die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Orten für
Begegnung und Teilhabe berücksichtigt.
Es werden bis zum Ende der Legislatur neue Daten zum
Einsamkeitsempfinden junger Menschen vorliegen, die auch
digitale Lebenswelten mit einbeziehen. Junge Menschen und
ihr Umfeld werden außerdem durch Modellprojekte konkret
unterstützt, was Evaluationen aus Projekten zum Ende dieser
Legislaturperiode darstellen können. Dazu tragen auch die
Ausweitung des Schwerpunkts der Allianz gegen Einsamkeit
und gezielte Sensibilisierungsmaßnahmen bei. Beide Ansätze
stärken bestehende Netzwerke und machen Einsamkeit als
Handlungsfeld auf verschiedenen Ebenen sowie als
ressortübergreifende Aufgabe für alle Altersgruppen sichtbar.
Ziel ist es, dass sich Einsamkeitsprävalenzen bei Jugendlichen
bis zum Ende der Legislatur verringern.
Geschlechtsspezifische Unterschiede werden berücksichtigt. Der
Zusammenhalt und eine resiliente Gesellschaft werden auch durch
Kinder und Jugendliche, die sich nicht einsam fühlen, gestärkt.
Die Mission wird auf der Basis wissenschaftlicher
Erkenntnisse weiter ausdifferenziert und wird in Abstimmung mit
Maßnahmen zur mentalen Gesundheit von jungen Menschen
bearbeitet.
Gemeinsame Umsetzung
Die Mission wird durch das Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gemeinsam
mit dem BMG und dem BMWSB umgesetzt.
Die Mission trägt zum Handlungsfeld 3 bei.
Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein:
SDG 3, 5 und 10.
Mission:
Mehr gesunde Lebensjahre für
alle Menschen bis ins hohe Alter
fördern
Das Missionsziel
Allen Menschen werden mehr Gesundheit und
Lebensqualität bis ins hohe Alter ermöglicht. Die gesunden
Lebensjahre werden bis zum Ende der Legislaturperiode
um 0,1 bis 0,2 Jahre erhöht und der Eintritt der
Pflegebedürftigkeit wird hinausgezögert (z. B. um sechs Monate).
Gemeinsame Umsetzung
Die Mission wird durch das Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) gemeinsam mit dem BMUKN, BMLEH,
BMAS und BMFTR umgesetzt.
Das BMG verfolgt u. a. mit einer ressortübergreifenden
Präventionsoffensive einen präventionsorientierten Ansatz
in der Gesundheitspolitik. Zentrale Ziele sind dabei,
gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die es
den Menschen erleichtern, sich für einen gesunden
Lebensstil zu entscheiden sowie die Menschen zu befähigen,
informierte und selbstbestimmte Entscheidungen für einen
gesunden Lebensstil zu treffen. Hierbei werden
insbesondere die zentralen Einflussfaktoren für nicht-übertragbare
Krankheiten einschließlich psychischer Erkrankungen
in den Blick genommen und jeweils die verschiedenen
Lebensphasen und Lebenswelten zielgruppenspezifisch
berücksichtigt. Ein Schwerpunkt liegt bei Maßnahmen im
Kindes- und Jugendalter. Bei Erwachsenen steht die
Bedeutung des mittleren Lebensalters im Vordergrund ebenso
wie die betriebliche Gesundheitsförderung in der
Arbeitswelt mit dem Ziel des Erhalts der Arbeitsfähigkeit. Im
höheren Lebensalter liegt ein Schwerpunkt der Maßnahmen
auf dem Erhalt von Teilhabe und selbstständiger
Lebensführung sowie auf der Vermeidung von
Pflegebedürftigkeit. Die gesundheitliche Chancengleichheit soll verbessert
und eine Verminderung sozial bedingter Ungleichheit
von Gesundheitschancen erreicht werden. In allen
Lebensphasen soll die präventionsbezogene
Gesundheitskompetenz gefördert und gestärkt werden.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595 – 18 –
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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Das BMUKN verfolgt das Ziel, Gesundheitsbelastungen
durch umweltbedingte Einwirkungen vorzubeugen und
diese zu reduzieren. Durch die Verbesserung der
Luftqualität und die weitere Reduzierung von
Schadstoffkonzentrationen soll das Risiko umweltbedingter
Gesundheitsbeeinträchtigungen, insbesondere von Atemwegs- und
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, verringert werden. Darüber
hinaus setzt das BMUKN die Luftqualitätsrichtlinie in
nationales Recht um, entwickelt die Lärmaktionsplanung fort,
stärkt den gesetzlichen Schutz vor Fluglärm und beteiligt
sich an einer Präventionsstrategie, insbesondere im
Hinblick auf den Schutz vor den gesundheitlichen Folgen des
Klimawandels und der Verschmutzung.
Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels
wird die Bundesregierung zudem Maßnahmen zum Schutz
der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Auswirkungen
von Hitze und erhöhter UV-Belastung weiterentwickeln.
Bund, Länder und Kommunen müssen dabei im engen
Austausch mit der Zivilgesellschaft agieren, um resiliente
Strukturen in allen Lebensbereichen aufzubauen, die den
Menschen auch bei steigender Hitze- und UV-Belastung
ein gesundes Leben in Deutschland ermöglichen.
BMFTR leistet über institutionelle Forschungs- und
Projektförderung einen Beitrag zur Entwicklung und
wissenschaftlichen Fundierung von Gesundheitsförderung und
Prävention. Im Mittelpunkt stehen neue Herausforderungen,
darunter das Zusammenspiel von Gesundheitsförderung
und ökologischer Nachhaltigkeit, die Prävention und
Bewältigung von Infektionsausbrüchen, die Verringerung sozial
bedingter gesundheitlicher Ungleichheiten sowie eine
risikoadaptierte Früherkennung.
BMLEH trägt durch die Stärkung einer gesunden,
ausgewogenen Ernährung zur Mission bei. Durch die Stärkung
einer gesunden und ausgewogenen Ernährung für Jung und
Alt wird ein wichtiger Beitrag zu einem gesunden
Lebensstil geleistet. Im Fokus stehen dabei die Ernährungsbildung
sowie gute und ausgewogene Angebote in der
Gemeinschaftsverpflegung. Zu den Zielen zählt, die Qualität der
Gemeinschaftsverpflegung, insbesondere für die
Zielgruppen Kinder und Jugendliche sowie Seniorinnen und
Senioren, zu verbessern. Da Ernährungsgewohnheiten früh im
Leben geprägt werden, wird das gesunde Aufwachsen von
Anfang an und die Stärkung der Ernährungskompetenz
von Schülerinnen und Schülern besonders gefördert.
BMAS beteiligt sich mit Blick auf die Arbeitswelt, die
betriebliche Prävention und Gesundheit am Arbeitsplatz.
Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 2 und 3 bei.
Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein:
SDG 3, 10, 11 (2, 4, 8, 13).
Mission:
Neuen Wohnraum durch
Umnutzung und Sanierung
von Gewerbe und anderen
Nicht wohnimmobilien schaffen
Das Missionsziel
Der anhaltende Mangel an verfügbarem Wohnraum belastet
viele Bürgerinnen und Bürger nicht nur finanziell, sondern
beeinträchtigt auch die soziale Stabilität, die demokratische
Teilhabe sowie die Resilienz städtischer Gesellschaften.
Für viele Menschen zeigt sich der Mangel an bezahlbarem
Wohnraum ganz konkret im Alltag: Sie verwenden einen
immer größeren Teil ihres Einkommens für Miete oder
finden trotz Arbeit und Ausbildung keine passende
Wohnung in ihrem sozialen Umfeld. Während der Bedarf an
bezahlbarem Wohnraum kontinuierlich steigt, bleiben
gleichzeitig erhebliche Flächenpotenziale in Form von
leerstehenden oder mindergenutzten Gewerbe- und
Nichtwohnimmobilien ungenutzt.
Zur Schaffung neuen Wohnraums sind sowohl
Neubauten als auch der Umbau bisher nicht zu Wohnzwecken
genutzter Bestandsgebäude möglich. Der Umbau
geeigneter Bestandsimmobilien ist dabei eine wichtige und
umweltfreundliche Ergänzung zum Neubau und sollte
gezielt unterstützt werden. Die Umnutzung und Sanierung
von Gewerbe- und sonstigen Nichtwohnimmobilien ist
insbesondere in verdichteten Räumen ein sinnvoller
Baustein der Wohnraumentwicklung. Zwischen 2008 und
2023 lag jede dritte durch Umnutzung fertiggestellte
Wohnung in einem ehemaligen Bürogebäude (BBSR,
Immobilienmärkte im Wandel, BBSR-Online-Publikation 52/2025,
S. 82). Vor diesem Hintergrund setzt das Programm
„Gewerbe zu Wohnen“ gezielt auf die Aktivierung vorhandener
Flächenpotenziale in unsanierten Nichtwohnimmobilien.
Durch die Umnutzung und energetische Sanierung von
Gewerbeimmobilien und anderen Nichtwohnimmobilien
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595– 19 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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soll zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden, ohne
neue Flächen für Siedlung und Verkehr in Anspruch zu
nehmen bzw. Böden zu versiegeln. Entscheidend ist dabei
das Ineinandergreifen verschiedener Maßnahmen,
rechtlicher Rahmenbedingungen und Förderprogramme. Die
Wirkung des Förderprogramms wird durch eine
bauplanungsrechtliche Sonderregelung verstärkt, die Planungs-
und Genehmigungsverfahren beschleunigt und damit die
Umnutzung von Gewerbe- zu Wohnraum erleichtert.
Die Maßnahmen zur Schaffung von mehr
klimafreundlichem und ressourcenschonendem Wohnraum aktivieren
vorhandene Flächenpotenziale, ohne neue Flächen zu
versiegeln. Das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ fördert
insbesondere die Umnutzung von Gewerbeimmobilien zu
Wohnzwecken. Mit den bauplanungsrechtlichen
Sonderregelungen werden u. a. flexible Abweichungen von
bestehenden Bebauungsplänen ermöglicht und damit
entsprechende Projekte effizient umgesetzt. Ziel ist die Erhöhung
des Umbaus von Nichtwohnflächen zu Wohneinheiten
um 1.500 und die Erhöhung des Anteils klimafreundlicher
Wohneinheiten auf 7.000.
Gemeinsame Umsetzung
Die Mission wird vom Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam
mit BMFTR, BMUKN und BMWE umgesetzt.
Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 3 und 4 bei.
Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein:
SDG 10, 11, 13.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595 – 20 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
IV. Demokratie
und
Rechtsstaatlichkeit national
und international
stärken
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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Die Missionen
Mission:
Starker Sport, starke Demokratie:
Den organisierten Sport in
Deutschland als Träger und
Multiplikator demokratischer
Werte und für die Prävention
gegen Extremismus unterstützen
und fördern
Das Missionsziel
Der gemeinnützige, organisierte Sport wird als aktiver Träger
und Multiplikator demokratischer Werte, wie
Gleichberechtigung, Toleranz, Gerechtigkeit, Fairness, Respekt, Teilhabe
und Verantwortungsbewusstsein sowie für die Prävention
und Bekämpfung von Extremismus und
Menschenfeindlichkeit unterstützt und gestärkt.
Er verzeichnet etwa 29,3 Millionen Mitgliedschaften und
ist damit der größte zivilgesellschaftliche Akteur in der
Bundesrepublik Deutschland. Mit rund 86.000 Sportvereinen
ist er bundesweit fast flächendeckend vertreten. Wie kaum
ein anderer gesellschaftlicher Bereich bringt der Sozialraum
Sport Menschen regelmäßig und niedrigschwellig zusammen.
In Sportvereinen und -verbänden treffen unterschiedliche
soziale und kulturelle Gruppen verschiedenen Alters und
jeglicher Herkunft zusammen. Vor allem Kinder und
Jugendliche werden durch den Sport in prägenden Lebensphasen
erreicht.
Sport ist in hohem Maße demokratiefähig, kann
demokratiebildend wirken und bietet ein hohes Potential, um das gute
Zusammenleben in der demokratischen Gesellschaft der
Bundesrepublik Deutschland zu fördern. Langfristiges
ehrenamtliches Engagement, verbunden mit Verantwortungsrollen,
ist für das Vertrauen in das demokratische System besonders
relevant; so beteiligen sich Vereinsmitglieder am häufigsten
an Wahlen und engagieren sich meist zusätzlich noch
anderweitig.
Der organisierte Sport bietet somit ideale Strukturen, um
demokratische Kompetenzen in der Gesellschaft nachhaltig
zu stärken. In einer Zeit spürbarer gesellschaftlicher
Polarisierung und der Zunahme extremistischer Tendenzen können
starke Sportverbände und -vereine als positive Beispiele für
gelebte Demokratie dienen.
Mit der Mission soll das vorhandene Potential des
organisierten Sports genutzt und weiter ausgebaut werden. Ziel ist es,
die bedeutsame Rolle von Sportverbänden und -vereinen als
gesellschaftliche Multiplikatoren langfristig sicherzustellen,
indem sie ermutigt werden, demokratische Werte, Vielfalt,
Beteiligung und Schutz vor Diskriminierung in Leitbildern,
Satzungen und Organisationsstrukturen zu verankern – als
Fundament für vielfältige, widerstandsfähige
Sportorganisationen und damit auch für eine zukunftsorientierte und
offene Gesellschaft.
Gemeinsame Umsetzung
Die Mission wird durch das Bundeskanzleramt gemeinsam
mit BMWSB und BMBFSFJ umgesetzt.
Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 1 und 3 bei. Sie
zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein: SDG 3 und 10.
Mission:
Demokratische Werte und
rechtsstaatliche Institutionen
international und insbesondere
bei den EUBeitrittskandidaten
stärken
Das Missionsziel
Rechtsstaat und demokratische Institutionen sind
international, besonders in der europäischen Nachbarschaft
(einschließlich EU-Beitrittskandidaten) gestärkt. Durch
gesteigerte Kapazitäten von rechtsstaatlichen Institutionen
in den Partnerländern (bspw. durch mehr geschultes
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595 – 22 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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Justizpersonal) und verbesserten Zugang zu Recht werden
Sicherheit und Wohlstand gefördert. Projekte zur
Desinformationsbekämpfung, die sich in gestiegenen Kapazitäten
von staatlichen Akteuren bzw. NGOs zur Aufklärung von
Desinformationskampagnen niederschlagen, sowie Projekte
zur Rechenschaftspflicht, zu Partizipation und
bürgerorientierter Dienstleistungserbringung, schützen und stärken
den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den betroffenen
Ländern sowie in Deutschland, da Bedingungen für Handel
und wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Austausch
verbessert werden. Hierdurch wird auch ein Beitrag zur
Minderung von Ursachen von Flucht und irregulärer
Migration und zur Bekämpfung von Korruption und
Organisierter Kriminalität geleistet.
Zudem zielen Projekte auf den Schutz zivilgesellschaftlicher
Räume und von Menschenrechtsverteidigerinnen und
-verteidigern in den Partnerländern ab, um so
demokratische Partizipation zu gewährleisten und autokratischen
Entwicklungen vorzubeugen.
Begleitend dazu wird die internationale bildungspolitische
Zusammenarbeit zur Stärkung von
Demokratiekompetenzen in allen Bereichen des Bildungssystems weiterentwickelt,
besonders in europäischen Staaten und Beitrittskandidaten.
Bildung für nachhaltige Entwicklung kommt als einem
zentralen Hebel für die SDGs auch im internationalen
Kontext eine wichtige Rolle zu.
Gemeinsame Umsetzung
Die Mission wird durch das Auswärtige Amt (AA) und das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) gemeinsam mit BMJV, BMBFSFJ
und BMLEH umgesetzt.
Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 3 und 5 bei.
Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein:
SDG 4, 5, 8, 16, 17.
Mission:
Bildung für nachhaltige
Entwicklung national und
international stärken
Das Missionsziel
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) als zentraler
Hebel der Agenda 2030 wird gestärkt. Das
kompetenzbasierte, geschlechtergerechte und inklusive Bildungskonzept
der UNESCO befähigt Menschen zu zukunftsfähigem
Denken und Handeln und einem demokratischen
Miteinander, um ökologische, soziale und wirtschaftliche
Zusammenhänge aktiv zu verstehen und nachhaltig
mitzugestalten. Dies kommt der Entwicklung von
technologischen Innovationen in der Wirtschaft zugute, die bei
Anpassungsprozessen eine entscheidende Rolle spielen.
BNE wird auf Landes- und Bundesebene sowie auf
kommunaler Ebene und mit der Zivilgesellschaft in einem
kooperativen Prozess umgesetzt. Ein Instrument ist die
strukturelle Implementierung in Curricula, Ausbildungs-
und Lehrpläne über alle Bildungsbereiche hinweg.
Jugendpartizipation und Entrepreneurship von Schülerinnen
und Schülern sind Aspekte, die dazu beitragen, frühzeitig
Schlüsselkompetenzen und Selbstwirksamkeit zu erfahren,
was auch die wirtschaftliche Entwicklung von
nachhaltigkeitsfördernden Technologien und Innovationen stärkt.
Auch auf internationaler Ebene wird der Prozess mit
Partnern und Akteuren vorangetrieben. BNE ist eine
notwendige Grundlage und ein integraler Bestandteil einer
erfolgreichen Nachhaltigkeitspolitik.
Gemeinsame Umsetzung
Die Mission wird in gemeinsamer Federführung des
Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMBFSFJ), Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMUKN) und Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) umgesetzt.
Hierbei sind insbesondere die Bundesländer zentrale Partner.
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AA beteiligt sich im Bereich der internationalen
Partnerschaften.
BMBFSFJ setzt den Nationalen Aktionsplan Bildung für
nachhaltige Entwicklung in Zusammenarbeit mit den
beteiligten Akteuren federführend um, um die Ziele des
UNESCO-Weltprogramms „BNE 2030“ zu erreichen. In die
Weiterentwicklung des Bildungskonzeptes innerhalb des
Beyond-2030-Prozesses bringt sich Deutschland aktiv ein.
BMUKN bietet mit unterschiedlichen Förderprogrammen
und Initiativen wie dem Aktionsprogramm Natürlicher
Klimaschutz (ANK), der Nationalen Klimaschutzinitiative
(NKI) und der Verbändeförderung einen wichtigen Rahmen
für die Umsetzung von BNE in den Bereichen Umwelt-,
Natur- und Klimaschutz. Gefördert wird in allen
Bildungsbereichen entlang der gesamten Bildungskette.
Außerschulische Bildung, deren Angebote stetig ausgebaut werden,
spielt dabei eine große Rolle.
BMZ treibt die Verankerung einer BNE mit globaler
Perspektive voran. Der Orientierungsrahmen für den
Lernbereich Globales Lernen von BMZ und KMK dient als
Impulsgeber, um BNE in den jeweiligen Landeslehrplänen,
Fachcurricula und in der Lehrkräftebildung zu verankern.
Mit der Förderung zivilgesellschaftlicher Bildungsprojekte
stärkt BMZ konkret die Umsetzung von BNE mit globaler
Perspektive in allen Bildungsbereichen vor Ort.
Die Bundesministerien bieten digitale Lern- und
Weiterbildungsformate sowie Lehrmaterialien an, machen
besonderes Engagement für BNE durch Einrichtungen oder
Akteure durch Auszeichnungen, Wettbewerbe, Preise,
Austausche, Förderungen und Zertifizierungen sichtbar
und verknüpfen BNE eng mit anderen Programmen wie
Action for Climate Empowerment (ACE), Global
Citizenship Education Partnership.
Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 2, 3, 4 und 5 bei.
Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein:
SDG 1, 3, 4, 5, 8, 10, 11, 12, 13, 16, 17.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595 – 24 –
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
V. Nachhaltige
Ökosysteme und
lebenswerte
Infrastrukturen
schaffen
V
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Die Missionen
Mission:
Wälder als Erholungsorte und
widerstands und leistungsfähige
Ökosysteme durch
klimaangepasstes Waldmanagement stärken
Das Missionsziel
Der Wald in Deutschland prägt das Landschaftsbild, ist
Lebensraum für Tiere und Pflanzen, trägt zum Schutz von
Klima, Wasser und Boden bei. Gleichzeitig sorgt der Wald mit
der nachhaltigen Bereitstellung des nachwachsenden
Rohstoffs Holz für entsprechende Wertschöpfung und ist zudem
ein wichtiger Raum für Erholung, Bewegung und ein
wesentlicher Teil unserer kulturellen Identität in unserer Heimat.
Ziel ist es, bis 2030 die Wälder gegenüber dem Klimawandel
in ihrer Resilienz, Vitalität und Leistungsfähigkeit weiter zu
stärken sowie hinsichtlich Artenvielfalt und
Landschaftsqualität einen verbesserten Zustand zu erreichen und
langfristig die Naturnähe der Wälder weiter zu erhöhen.
Zur Umsetzung der Ziele und zur Förderung der
Widerstandsfähigkeit des Waldes gegen den Klimawandel werden
u. a. die Waldmaßnahmen aus der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
(GAK) sowie das Förderprogramm „Klimaangepasstes
Waldmanagement“ im Rahmen des Aktionsprogramms
„Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) fortgeführt. Bis zum Jahr 2029
soll damit z. B. eine Gesamtfläche von über zwei Millionen
Hektar Privat- und Kommunalwald erreicht werden.
Mindestanforderungen an eine in besonderem Maße an den
Klimawandel angepasste Waldbewirtschaftung werden
anreizorientiert verstärkt mit dem Ziel der umfassenderen
Bereitstellung von Ökosystemleistungen.
Gemeinsame Umsetzung
Die Mission wird durch das Bundesministerium für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) gemeinsam
mit dem BMUKN umgesetzt.
Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 3 und 4 bei.
Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein: SDG 13, 15.
Mission:
Forschen für klimaresiliente,
ressourcen schonende, biodiverse
und lebenswerte städtische
Quartiere
Das Missionsziel
Die Mission umfasst die Erforschung, Entwicklung und
Evaluation von Wasser (blau), Natur und Grünflächen (grün)
sowie Energie (rot) als blau-grün-rote Infrastrukturansätze
für eine nachhaltige Stadtentwicklung.
Ziele der Mission sind die Schaffung eines Reallabors und
Demonstrators in der Modellstadt Leipzig für bessere
wissenschaftlich basierte Entscheidungen in der städtischen
Ressourcennutzung und Infrastrukturplanung auf der Ebene
bestehender Quartiere. In den Quartieren, darunter dem
UFZ-Campus, werden mit Hilfe eines Helmholtz Solution
Labs im Co-Design mit der Stadtverwaltung und weiteren
Praxispartnern nachhaltige Infrastruktur-
Kombinationslösungen der Wasser- und Energiewirtschaft unter Nutzung
naturbasierter Maßnahmen entwickelt und umgesetzt. Die
Demonstration dieser kombinierten blau-grün-roten
Infrastrukturansätze soll ihre technische, ökologische und
wirtschaftliche Wirksamkeit belegen und einen messbaren
Beitrag für eine nachhaltige, naturfreundliche und
klimaangepasste Stadtentwicklung leisten. Erwartet werden
Kosten-Nutzen-Erkenntnisse, z. B. durch die Abkopplung
des Regenwassers von der Kanalisation bei gleichzeitigen
Kosteneinsparungen von 30 % oder mehr.
In der weiteren Ausarbeitung und Durchführung der Mission
werden insbesondere Skalierbarkeit und Transfer in den
Fokus genommen und kombinierte Infrastrukturplanungen
auch in anderen Städten und Stadtbezirken avisiert.
Teil des Vorhabens ist die Förderung von integrierten
Planungs- und Steuerungsansätzen sowie
Verfahrensempfehlungen, auch bundesweit, um blau-grün-rote
Infrastrukturkonzepte in deutschen Städten leichter und
schneller umzusetzen. Ebenso soll die integrierte, klima-
und wassersensible Quartiersentwicklung mit Fokus auf
blau-grün-rote Infrastrukturen vorangetrieben werden.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595 – 26 –
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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Gemeinsame Umsetzung
Die Mission wird durch das Bundesministerium für
Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gemeinsam
mit dem BMWSB, BMUKN und BMG umgesetzt.
Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 1, 2, 3 und 4
bei. Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein:
SDG 3, 6, 9, 11, 13, 15.
Mission:
Betriebliches
Mobilitätsmanagement in den Unternehmens und
Organisations kulturen etablieren
bzw. fördern
Das Missionsziel
Das betriebliche Mobilitätsmanagement (BMM) in der
Unternehmens-/Behörden- und Organisationskultur wird
gefördert. Ziel der Mission ist, wertvolle Impulse für
innovative und nachhaltige Mobilität im Arbeitsalltag zu setzen.
So können Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
gezielt dabei unterstützt werden, den Weg zur Arbeit sowie
Dienstreisen intelligenter, sauberer und nachhaltiger zu
gestalten.
Als strategisches Instrument der Wirtschaftsförderung
forciert BMM die nachhaltige Transformation der
Arbeitswelt und macht die Unternehmen sowie deren Beschäftigte
unabhängiger von steigenden Kraftstoffpreisen.
Ziel ist die kontinuierliche, datengestützte Reduktion
verkehrsbedingter CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst-
und Ausbildungsverkehr, gemessen an der jährlichen Pro-
Kopf-Einsparung der teilnehmenden Unternehmen und
Behörden. Ein weiterer Zielbereich ist zum Beispiel die
Gesundheit der Mitarbeitenden.
Gemeinsame Umsetzung
Die Mission wird durch das Bundesministerium für Verkehr
(BMV) umgesetzt.
Die Mission trägt zu den Handlungsfeldern 1, 2, 3 und 4 bei.
Sie zahlt auf folgende Nachhaltigkeitsziele ein:
SDG 3, 9, 11, 13.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595– 27 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Impressum
Herausgeber
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
11044 Berlin
Stand
16. September 2026
Gestaltung
RHEINDENKEN GmbH
Die Publikation als PDF zum Herunterladen unter:
www.bundesregierung.de/publikationen
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ihrer Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Die Publikation
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Parlament.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8595 – 28 –
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Relationen
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