Strategische Absicherung, Geheimdiplomatie und die deutsche Einbindung in Gespräche zum Ukraine-Krieg (Antwort zu Drs. 21/8041)
Text
Strategische Absicherung, Geheimdiplomatie und die deutsche Einbindung in Gespräche zum Ukraine-Krieg (Antwort zu Drs. 21/8041)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8657
21. Wahlperiode 16.10.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Gerold Otten,
Uwe Schulz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/8041 –
Strategische Absicherung, Geheimdiplomatie und die deutsche Einbindung in
Gespräche zum Ukraine-Krieg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Besuch des US-amerikanischen CIA-Direktors in Moskau im August
2026 hat die diplomatischen und nachrichtendienstlichen Gesprächskanäle im
Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg erneut in den Fokus gerückt. Der
Leiter des russischen Auslandsnachrichtendienstes SWR bestätigte das Treffen.
Zu den konkreten Gesprächsinhalten wurden öffentlich keine Einzelheiten
mitgeteilt (vgl. www.reuters.com/world/europe/russias-foreign-spy-chief-conf
irms-he-held-talks-with-cia-director-moscow-2026-08-27/, zuletzt aufgerufen
am 9. September 2026 sowie www.tagesspiegel.de/internationales/us-anliege
n-soll-ihm-nicht-gefallen-haben-putin-sagte-treffen-mit-cia-chef-offenbar-in-l
etzter-minute-ab-16003281.html, zuletzt aufgerufen am 9. September 2026).
Medienberichten zufolge standen bei den Gesprächen unter anderem
Warnungen der USA vor einer militärischen oder hybriden Eskalation gegen NATO-
Mitgliedstaaten, Fragen des Ukraine-Krieges sowie die russisch-iranische
Zusammenarbeit im Raum. Ebenfalls wurde berichtet, dass die Vereinigten
Staaten die Ukraine im Zusammenhang mit der Reise um eine zeitweilige
Zurückhaltung bei Angriffen auf bestimmte Ziele in Russland gebeten hätten (vgl.
www.wsj.com/politics/policy/cia-chiefs-surprise-moscow-trip-was-to-warn-ru
ssia-not-to-attack-nato-c2d997f3?mod=mhp, zuletzt aufgerufen am 9.
September 2026 und www.cbsnews.com/news/cia-john-ratcliffe-warned-russia-not-t
o-attack-nato-moscow-trip/, zuletzt aufgerufen am 9. September 2026 sowie
www.t-online.de/nachrichten/ausland/internationale-politik/id_101407582/ci
a-sorge-vor-hybriden-angriffen-so-koennte-russland-die-nato-testen.html,
zuletzt aufgerufen am 9. September 2026).
Bundeskanzler Friedrich Merz setzt die militärische und finanzielle
Unterstützung der Ukraine fort. Die Kosten für diese Unterstützung belaufen sich
derzeit auf insgesamt ca. 100 Mrd. Euro (www.dw.com/de/deutschland-stockt-uk
raine-hilfe-auf-ukraine-russland-merz-selenskyj-ukraine-krieg/a-76761327).
Zugleich nimmt Deutschland gemeinsam mit Frankreich und dem Vereinigten
Königreich im E3‑Format an Gesprächen im Zusammenhang mit dem
Ukraine-Krieg teil (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/merz-europaeis
cher-rat-juni26-2443460, zuletzt aufgerufen am 9. September 2026).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 15. Oktober 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Während die Vereinigten Staaten von Amerika parallel zu ihrer Unterstützung
der Ukraine unmittelbare Gesprächs- und Sondierungskanäle mit der
Russischen Föderation nutzen, setzen Deutschland und seine europäischen Partner
im Rahmen der Europäischen Union gegenüber Russland weiterhin
maßgeblich auf wirtschaftlichen und politischen Druck. Zu diesen Instrumenten
gehört das am 23. Juli 2026 beschlossene 21. EU-Sanktionspaket gegen
Russland (vgl. www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2026/07/23/21
stpackage-of-sanctions-eu-hits-russian-energy-financial-services-and-crypto-h
ard/, zuletzt aufgerufen am 9. September 2026). Für die tatsächliche politische
Wirkung dieses Ansatzes ist dabei auch von Bedeutung, in welchem Umfang
die beschlossenen Exportbeschränkungen tatsächlich durchgesetzt oder über
Drittstaaten umgangen werden. Dies betrifft insbesondere Beschränkungen für
Dual-Use-Güter und mögliche Umgehungswege über zentralasiatische Staaten
sowie Georgien (vgl. www.bafa.de/SharedDocs/Newsletter/DE/ManuellerVer
sand/Aussenwirtschaft/EKA_2026_07.html, zuletzt aufgerufen am 9.
September 2026 sowie www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/russland-san
ktionen-exporte-zentralasien-100.html, zuletzt aufgerufen am 9. September
2026 sowie www.bpb.de/themen/kriege-konflikte/dossier-kriege-konflikte/54
599/georgien/, zuletzt aufgerufen am 9. September 2026).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine in ihrer rechtmäßigen
Verteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg, im Einklang
mit dem Völkerrecht. Zudem setzt sie sich intensiv für ein rasches Ende des
Krieges ein. Hierzu steht die Bundesregierung in engem Austausch mit ihren
internationalen Partnern – sowohl bilateral als auch im Rahmen internationaler
Organisationen und multilateraler Foren, vor allem in den Vereinten
Nationen (VN), der Europäischen Union (EU), der NATO und der G7.
Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche mit den Vereinigten Staaten von
Amerika und anderen Staaten äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend
für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland.
Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten
Gesprächs- oder Korrespondenzinhalte Dritten bekannt, dies umfasst auch eine
Weitergabe an das Parlament, würden sich die Gesprächspartner bei
zukünftigen Treffen oder zugehöriger schriftlicher Kommunikation nicht mehr in
gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch, auch auf
persönlicher Ebene, und die damit verbundene Fortentwicklung der deutschen
Außenpolitik wäre dann nur noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art
und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich. Dies gilt ebenfalls
für Schlussfolgerungen, die Rückschlüsse auf die erörterten Themen
ermöglichen könnten. Somit würde die Beantwortung von einem Teil der Fragen die
Bundesregierung in ihrem außenpolitischen Entscheidungsspielraum erheblich
einschränken. Das parlamentarischen Informationsinteresse muss dahinter
zurückstehen.
Zudem sind Gegenstand einzelner Fragen solche Informationen, die in
besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter
Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsmäßig verbürgte
Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der
Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang
begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen.
Würde der Bundesnachrichtendienst (BND) Angaben über eine mögliche
Zusammenarbeit mit Dritten machen, wären Rückschlüsse auf die konkreten
Aufgaben, Themen und Projekte des BND möglich. Eine Offenlegung der hier
angeforderten Informationen birgt daher die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten
zu der Methodik und zu besonders schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten
des BND bekannt würden, infolgedessen sowohl staatliche als auch
nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die konkreten Vorgehensweisen und Methoden
des BND ziehen könnten.
Zudem würden mit der Beantwortung der hier gegenständlichen Fragen
Grundrechte Dritter berührt, was negative Auswirkungen auf die
Kooperationsbereitschaft dem BND gegenüber haben könnte. Dritte arbeiten mit dem BND nur
unter der Voraussetzung zusammen, dass eine mögliche Zusammenarbeit mit
ihnen – auch nicht mittelbar – preisgegeben, sondern absolut vertraulich
behandelt wird. Wird dieses Vertrauensverhältnis verletzt, ist es zukünftig weitaus
schwieriger, Dritte für eine Zusammenarbeit mit dem BND zu gewinnen. Dies
hätte für den BND eine höchst folgenschwere Einschränkung der
Informationsgewinnung zur Folge, wodurch der gesetzliche Auftrag des BND, die
Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und
sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1
Absatz 2 BNDG), nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die
Gewinnung und Auswertung auslandsspezifischer Informationen durch den BND ist
jedoch für die Sicherheits- und Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland
unerlässlich. Würde der BND in seinen Möglichkeiten der
Informationsgewinnung beeinträchtigt, drohten empfindliche Informationslücken im Hinblick auf
die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland.
Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen bei der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde im vorliegenden Fall
nicht ausreichen, um der erheblichen Sensibilität der angeforderten
Informationen im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des BND
ausreichend Rechnung zu tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die
Fähigkeiten und Arbeitsweisen des BND so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch
gegenüber nur einem begrenzten Empfängerkreis ihrem Schutzbedürfnis nicht
Rechnung tragen kann. Schon bei dem Bekanntwerden der schutzbedürftigen
Informationen wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der
Informationsgewinnung mehr möglich. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren,
dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht
wesentlich überwiegt. Daher muss ausnahmsweise das Fragerecht der
Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung
zurückstehen.
Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als
Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten.
1. Welche eigenen oder von Verbündeten übermittelten Erkenntnisse besitzt
die Bundesregierung gegebenenfalls über die konkreten Inhalte,
Vereinbarungen oder Botschaften, die im Rahmen des Treffens zwischen CIA-
Direktor und Leitung des SWR in Moskau ausgetauscht wurden?
2. Wurde die Bundesregierung im Vorfeld über die Reise des CIA-Direktors
informiert oder in die strategische Abstimmung dieser Mission
eingebunden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, in welcher Form?
b) Wenn nein, warum nicht?
3. Wann und auf welchem Wege erlangte die Bundesregierung
gegebenenfalls erstmals Kenntnis von der geplanten Reise des CIA-Direktors nach
Moskau?
4. Wurde die Bundesregierung vor Beginn der Reise durch die USA oder
andere Verbündete zu deren Zielsetzung oder zu Gesprächsgegenständen
konsultiert, die deutsche Sicherheitsinteressen oder die europäische
Sicherheitsordnung berühren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, auf welcher Ebene?
b) Wenn nein, warum nicht?
5. Hat die Bundesregierung gegebenenfalls vor der Reise eigene Positionen
oder Anliegen gegenüber der US-Regierung kommuniziert (vgl.
Frage 4)?
a) Wenn ja, zu welchen Themenfeldern?
b) Wenn nein, warum nicht?
6. Wurde die Bundesregierung nach Abschluss der Gespräche durch die
US-Regierung über deren Ergebnisse und die Deutschland betreffenden
Schlussfolgerungen unterrichtet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, wann, und auf welcher Ebene?
b) Wenn nein, warum nicht?
7. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob die Ukraine
auf Bitten der USA ihre Drohnenangriffe auf Moskau während der
Präsenz des CIA-Chefs temporär eingestellt hat, und hat sie sich eine eigene
Auffassung erarbeitet zu diesem Eingriff in die operative Kriegsführung
der Ukraine (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?
Die Fragen 1 bis 7 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Welche Rolle soll Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung bei
der Ausgestaltung und Garantie einer zukünftigen Sicherheitsarchitektur
für die Ukraine im Falle eines Waffenstillstands einnehmen (bitte
ausführen)?
Die Bundesregierung verweist auf die Äußerungen des Bundeskanzlers
Friedrich Merz im Rahmen des Treffens der Koalition der Willigen am 13. Juli
2026.
10. Unterhält die Bundesregierung derzeit auf Ebene des Bundeskanzlers,
des Bundesministers des Auswärtigen oder ihrer jeweiligen Beauftragten
unmittelbare politische oder diplomatischen Gesprächskanäle zur
russischen Führung, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung unterhält etablierte diplomatische Kanäle mit der
Russischen Föderation unter anderem über die deutsche Botschaft in Moskau sowie
die russische Botschaft in Berlin. Am 26. September 2026 führte
Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul zudem ein bilaterales Gespräch mit dem
russischen Außenminister Sergei Lawrow am Rande der Generalversammlung der
VN.
11. Hat sich die Bundesregierung bereits eine Auffassung zu dem Risiko
gebildet, dass die US-Administration unter Einbindung ihrer
Geheimdienste Verhandlungsergebnisse mit der Russischen Föderation ohne
vorheriges Einvernehmen mit den EU-Staaten erzielt, die europäische
Sicherheitsinteressen, wie z. B. die Stationierung von US-Atomwaffen in
Europa oder NATO-Garantien, betreffen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
a) Wenn ja, wie lautet diese?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung verweist auf die diesjährigen Erklärungen des
Bundeskanzlers zur Außen- und Sicherheitspolitik, in denen er die Entwicklungen in
den transatlantischen Beziehungen mit den Folgerungen für die europäische
Sicherheitspolitik im Grundsatz eingeordnet hat (siehe Rede des
Bundeskanzlers Friedrich Merz beim World Economic Forum am 22. Januar 2026 in
Davos, www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/rede-von-bundeskanzler-
merzbeim-world-economic-forum-am-22-januar-2026-in-davos-2403600;
Regierungserklärung des Bundeskanzlers Friedrich Merz zur außenpolitischen Lage
vor dem Deutschen Bundestag am 29. Januar 2026 in Berlin, www.bundesregie
rung.de/breg-de/suche/bk-regierungserklaerung-2405056; Rede des
Bundeskanzlers Friedrich Merz bei der Münchner Sicherheitskonferenz am 13. Februar
2026 in München, www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-ab
os/bulletin/bk-msc-2407330).
8. Inwiefern unterscheidet sich gegebenenfalls die strategische Zielsetzung
der von Bundeskanzler Friedrich Merz im Kanzleramt geführten
Ukraine-Gespräche von den parallel laufenden US-amerikanischen
Sondierungsinitiativen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?
12. Welche diplomatischen Vorkehrungen trifft das Auswärtige Amt
gegebenenfalls, um sicherzustellen, dass Deutschland und die europäischen
Partner bei zentralen Sicherheitsabsprachen bezüglich der Ukraine aktiv
mitgestalten?
13. Bei welchen der Bundesregierung bekannten amerikanisch-russischen
Gesprächs-, Sondierungs- oder Verhandlungsprozessen zum Ukraine-
Krieg seit dem 1. Januar 2026 war die Bundesregierung
a) an der Vorbereitung beteiligt,
b) vorab konsultiert,
c) vorab informiert,
d) nachträglich über Verlauf oder Ergebnisse unterrichtet?
14. Hat die Bundesregierung vor amerikanisch-russischen Gesprächen
eigene Positionen, Anliegen oder Bewertungen an die US-Regierung
übermittelt?
a) Wenn ja, in welchen Fällen, zu welchen Themenfeldern, und über
welche konkreten politischen oder diplomatischen Kanäle?
b) Wenn nein, warum nicht?
15. Welche konkreten Ergebnisse oder Gesprächsinhalte amerikanisch-
russischer Kontakte gehen nach Kenntnis der Bundesregierung auf zuvor von
deutscher Seite eingebrachte Positionen, Anliegen oder Bewertungen
zurück (bitte ausführen)?
16. In welchen für Deutschland relevanten Fragen der Begrenzung oder
Beendigung des Ukraine-Krieges oder einer künftigen europäischen
Sicherheitsordnung war die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2026
gegebenenfalls unmittelbar an der Ausarbeitung von Gesprächs- oder
Verhandlungspositionen beteiligt (bitte ausführen)?
Die Fragen 8 sowie 12 bis 16 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung befindet sich im engen Austausch mit der Ukraine, den
USA und ihren Alliierten und Partnern in Europa zu den laufenden
Vermittlungsbemühungen für einen gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine.
Die Bundesregierung vertritt dabei die klare Position, dass Fragen der
europäischen Sicherheit nicht ohne Beteiligung der Europäer verhandelt werden
können. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
17. Welche konkreten Einfluss- und Mitgestaltungsmöglichkeiten bei
Gesprächen über die Begrenzung oder Beendigung des Ukraine-Krieges
und über die künftige europäische Sicherheitsordnung verspricht sich die
Bundesregierung von den wirtschaftlichen und geopolitischen
Wirkungen des am 23. Juli 2026 beschlossenen 21. EU-Sanktionspakets gegen
Russland?
Seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die
Ukraine am 24. Februar 2022, von dem auch für die deutsche und europäische
Sicherheit eine massive Bedrohung ausgeht, hat die EU umfassende Sanktionen
gegen Russland verhängt. Die Sanktionsmaßnahmen, darunter auch das
21. Sanktionspaket, sind darauf ausgelegt, größtmöglichen Druck auf Russland
auszuüben und dessen Fähigkeit zur Führung seines Angriffskriegs
einzuschränken. Das Ziel ist dabei, Russland zu Verhandlungen über einen
sofortigen, umfassenden Waffenstillstand sowie einen gerechten und dauerhaften
Frieden für die Ukraine zu bewegen.
18. Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das
Ausmaß der Umgehung deutscher Exportbeschränkungen für Dual-Use-
Güter (Güter mit doppeltem Verwendungszweck) über zentralasiatische
Staaten, insbesondere Kasachstan und Kirgisistan, oder Georgien im
laufenden Jahr 2026, und welche Auswirkungen hat dies nach Auffassung
der Bundesregierung auf die Wirksamkeit der gegenüber Russland
eingesetzten wirtschaftlichen Druckmittel?
Die russische Rüstungsindustrie ist auf Sanktionsumgehung angewiesen, um
Technologiegüter zu importieren. Deshalb geht Deutschland konsequent gegen
Umgehung vor und setzt sich im EU-Kreis für weitere Sanktionen gegen
beteiligte Akteure ein.
19. Welche konkreten zusätzlichen Einfluss- oder
Mitgestaltungsmöglichkeiten bei Gesprächen über die Begrenzung oder Beendigung des Ukraine-
Krieges und über die künftige europäische Sicherheitsordnung ergeben
sich nach Auffassung der Bundesregierung aus dem Umfang der von
Deutschland übernommenen finanziellen, militärischen und politischen
Unterstützung der Ukraine (bitte ausführen)?
Die fortgesetzte deutsche Unterstützung versetzt die Ukraine in die Lage, sich
wirksam gegen den russischen Angriffskrieg zu verteidigen und verbessert
somit die Position der Ukraine für mögliche Verhandlungen über einen gerechten
und dauerhaften Frieden. Dies wird auch die europäische Sicherheitsordnung
maßgeblich prägen. Gemeinsam mit weiteren Maßnahmen, wie zum Beispiel
den EU-Sanktionen gegen Russland, ist Ziel der deutschen Unterstützung,
Russland zu ernsthaften Verhandlungen zu bewegen. Diese können aus Sicht
der Bundesregierung erfolgreich nur zwischen der Ukraine und Russland, mit
aktiver Beteiligung von den Vereinigten Staaten und Europa, geführt werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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