Ernteverluste durch den Rapserdfloh (Psylliodes chrysocephalus) (Antwort zu Drs. 21/8491)
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Ernteverluste durch den Rapserdfloh (Psylliodes chrysocephalus) (Antwort zu Drs. 21/8491)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8788
21. Wahlperiode 26.10.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Schuhmann, Stephan Protschka,
Bernd Schattner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/8491 –
Ernteverluste durch den Rapserdfloh (Psylliodes chrysocephalus)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Rapserdfloh (Psylliodes chrysocephalus) stellt im Kohl- und Rübsen- aber
vor allem Rapsanbau einen bedeutenden ökonomischen Faktor dar. Hierbei
befallen seine Larven im Herbst die für die Wintersaat ausgebrachten
Feldfrüchte und bewirken durch Minierfraß eine deutliche Wachstumsminderung
(www.oekolandbau.de/bio-in-der-praxis/oekologische-landwirtschaft/oekologi
scher-pflanzenbau/oekologischer-pflanzenschutz/pflanzendoktor/schaderreger/
schaderreger-im-ackerbau/rapserdfloh-psylliodes-chrysocephala/). Besonders
in den letzten beiden Jahren führten fraßbedingte Schäden zu
geschäftsbedrohenden Ertragseinbußen. So erbrachte die Rapsernte in Brandenburg im
Jahr 2025 2,7 t/ha und im Jahr 2026 lediglich noch 2,1 t/ha, wobei ein
kostendeckendes Wirtschaften Erträge von wenigstens 3,0 t/ha voraussetzt (www.n-t
v.de/regionales/berlin-und-brandenburg/Rapserdfloh-sorgt-fuer-Ernteverluste-
in-Brandenburg-id31278466.html). Raps- und Rübsenanbau machen mit
1,1 Mio. Hektar ca. 7 Prozent der gesamten landwirtschaftlich genutzten
Fläche aus (www.bmel-statistik.de/landwirtschaft/bodennutzung-und-
pflanzlicheerzeugung/oelsaaten), mit einem Gesamtertrag von 3,9 Mio. Tonnen ist
Deutschland der größte Produzent im europäischen Vergleich (https://croprada
r.digital/allgemein/winterraps-im-europaeischen-vergleich/). Eine fortgesetzte
Ertragsminderungssituation und die dadurch nicht mehr gegebene Möglichkeit
kostendeckenden Wirtschaftens bedroht daher auch den deutschen Agrarmarkt
im Gesamten.
Indes mangelt es seit dem Verbot von Neonikotinoid-Beizen im Jahr 2013 an
einem effektiven Mittel zur Prävention eines Schadbefalls, wie es die
Bundesregierung 2019 auch schon in ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen auf
den Bundesdrucksachen 19/14521 und 19/15296 anerkannte.
Zur Verfügung stehen indes lediglich Wirkstoffe aus der Pyrethroid-Gruppe.
Für den Wirkstoff Cyantraniliprole liegt eine Notfallzulassung im laufenden
Wintersaatzeitraum vor (www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanz
enschutzmittel/01_notfallzulassungen/Exirel_Rapserdfloh_Winterraps_2026_
neu.pdf?__blob=publicationFile&v=2). In den Bundesländern Mecklenburg-
Vorpommern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz,
Hessen und Sachsen-Anhalt ist dabei eine zweimalige, in den übrigen
Bundesländern eine einmalige Behandlung gestattet. Diese Eingrenzung wird einer-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 26. Oktober 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
seits als zu wirkungsmindernd und andererseits sowie daraus folgend als
Gefahr der Förderung von Resistenzen des Rapserdflohs gegen Pyrethroide im
Allgemeinen angesehen. Bereits jetzt stellt dies in Form sog. Knockdown-
Resistenzen (kdr), sowie Super-Knockdown-Resistenzen (s‑kdr) ein eklatantes
Problem dar, dessen Verschärfung durch lediglich moderate
Wirkstoffbehandlung zu erwarten ist (Tiret et al., 2026, https://doi.org/10.1002/pei3.70156).
1. Sammelt die Bundesregierung oder eine ihr untergeordnete Institution
auf Anweisung der Bundesregierung seit 2019 quantifizierbare Angaben
zum Ausmaß von mit dem Rapserdfloh befallenen
Winterrapsanbaufläche, wenn ja, wie hoch ist deren prozentualer Anteil an der gesamten
Anbaufläche (bitte regional und nach Jahren aufschlüsseln), und wenn nein,
warum nicht?
Das im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat (BMLEH) angesiedelte Julius-Kühn-Institut führt in Kooperation
mit den Ländern ein bundesweites Resistenzmonitoring bei Rapsschädlingen
durch. Das Auftreten des Rapserdflohs, der die Kulturen befällt und Schäden
verursacht, schwankt regional und über die Jahre. Darüber hinaus liegen der
Bundesregierung keine prozentualen Daten zum befallenen Anteil an der
gesamten Anbaufläche vor.
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedrohung des deutschen Kohl-
und Rübsen- aber vor allem Rapsanbaus durch Schäden und
Ernteeinbußen verursacht durch den Rapserdfloh mit Hinblick auf sowohl kurz-,
mittel-, als auch langfristige Auswirkungen auf den deutschen
Agrarmarkt?
3. Liegen der Bundesregierung seit 2019 Statistiken darüber vor, wie viele
Betriebe Ertragsmengen von weniger als 3,0 t/ha Winterraps einbrachten
und daher nicht mehr kostendeckend wirtschaften konnten (wenn ja, bitte
regional und nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 und 3 werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung nimmt die Problematik rund um den Rapserdfloh sehr
ernst und steht dazu mit den Ländern, Verbänden und dem Julius-Kühn-Institut
im Austausch. Sie verfolgt die Entwicklungen, auch wenn aktuell keine
belastbaren Daten über die Auswirkungen auf den Markt oder Ertragsmengen
vorliegen.
4. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Evaluationen des Verbots
des Einsatzes von Neonikotinoiden ab dem Jahr 2013 vor, insbesondere
ob das Verbot einen nachweislich positiven ökologischen Effekt
entfaltete?
Grundlage der Beschränkungen und Verbote waren die Risikobewertungen der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Im Jahr 2013
wurden mit der Durchführungsverordnung (EU) Nummer 485/2013 der
Kommission die Anwendungsarten der Wirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und
Imidacloprid eingeschränkt. Konkret wurden zunächst die Anwendungen zur
Saatgut- und Bodenbehandlung für Kulturen verboten, die für Bienen
interessant sind, sowie die Anwendungen in Getreide, mit Ausnahme der Verwendung
in Gewächshäusern und von Wintergetreide. Die EFSA wurde in der Folge
beauftragt, die Bewertung im Hinblick auf die Risiken für Wild- und Honigbienen
für diese Wirkstoffe zu überprüfen. Dazu wurden die Antragstellenden der
Wirkstoffe aufgefordert, zusätzliche Daten zur Bewertung der Auswirkungen
auf Honigbienen und andere bestäubende Insekten vorzulegen. Zusätzlich
wurden im Jahr 2015 durch die EFSA in einer öffentlichen Konsultation umfassend
Daten aus Studien, Forschungs- und Monitoringaktivitäten gesammelt. Die
Auswertungen dieser Daten haben die Risiken für Freilandanwendungen für
Bienen und Wildbestäuber bestätigt. Im Ergebnis wurden im Jahr 2018
sämtliche Freilandanwendungen der drei Wirkstoffe zur Verhinderung negativer
Auswirkungen auf Bienen und Wildbestäuber durch die Kommission verboten
(Durchführungsverordnungen (EU) 2018/783, 2018/784 und 2018/785).
Zusätzliche eigenständige Erkenntnisse, die die ökologische Wirkung der
Beschränkungen ab dem Jahr 2013 und des Freilandverbots ab dem Jahr 2018 auf
Bienen und Wildbestäuber nachweisen, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Im Lichte der Beschränkungen haben die Herstellerinnen und Hersteller ihre
Anträge zurückgezogen. Auch nach dem Auslaufen der Genehmigungen
werden die Stoffe aufgrund der langen Halbwertszeiten in der Umwelt gefunden,
unter anderem in Böden landwirtschaftlicher Nutzung1, im Grundwasser2 und
in Oberflächengewässern. Imidacloprid ist derzeit in der
Oberflächengewässerverordnung mit einer nationalen Umweltqualitätsnorm geregelt, die im
Zeitraum 2022 bis 2024 überschritten wurde. Imidacloprid, Clothianidin und
Thiamethoxam wurden auch auf Ebene der Europäischen Union (EU) als prioritäre
Stoffe in Oberflächengewässern identifiziert. Für diese Stoffe sind EU-weite
Umweltqualitätsnormen festgesetzt worden, die bis zum Jahr 2039 einzuhalten
sind. Die Überwachung über das Messnetz der Bund/Länder-
Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zeigt dabei für Imidacloprid für den Zeitraum 2022 bis
2024 zum Teil noch Überschreitungen dieser EU-weiten
Umweltqualitätsnormen (Vergleichswert) für die Konzentrationen im Wasser3. Für Clothianidin
und Thiamethoxam sind für diesen Zeitraum keine Überschreitungen an den
LAWA-Messstellen zu verzeichnen.
5. Wenn eine Wiederzulassung von Neonikotinoiden auf europäischer
Ebene nicht möglich ist, ist eine hilfsweise Notfallzulassung in den
besonders betroffenen landwirtschaftlichen Räumen und außerhalb der
Bienenbrutzeiten durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit angedacht?
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 19. Januar 2023, Az.
C-162/21, klargestellt, dass Mitgliedstaaten keine Notfallzulassungen für das
Inverkehrbringen und die Verwendung von Saatgut erteilen dürfen, das mit
ausdrücklich verbotenen Neonikotinoiden behandelt wurde.
6. Ist die Bundesregierung bestrebt, die Notfallzulassung des Beizmittels
Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zu verstetigen?
Das Pflanzenschutzmittel Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole ist regulär
in Deutschland bis zum 14. September 2027 zugelassen.
1 Ringbeck B, Skodras D, Hommen U, Essfeld F, Noll L, Gildemeister D, Schöps R, Klein J, Göckener B, Weinfurtner K, Kotschik P. Chemical residues in agricultural
soils in Germany between 2022 and 2024-analysis of neonicotinoid insecticides. Environ Toxicol Chem. 2026 Jul 3:vgag181. doi: 10.1093/etojnl/vgag181
2 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) (2024): Bericht zur Grundwasserbeschaffenheit in Deutschland. Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und Metaboliten.
Funde und Tendenzen. Berichtszeitraum 2017 bis 2021
3 https://gis.uba.de/daten/sif/stoffkarten/2026/Imidacloprid.png
7. Ist die Bundesregierung bestrebt, dieses in Frage 6 genannte Beizmittel
auch für die mehrmalige Anwendung im Saatzeitraum zuzulassen, und
wenn nein, warum nicht?
Die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Exirel mit dem Wirkstoff
Cyantraniliprole enthält als Anwendungsbestimmung die Auflage, dass das Mittel nur
alle zwei Jahre auf derselben Fläche angewendet werden darf, um das
Grundwasser gegen bestimmte Metaboliten zu schützen. Bei einer jährlichen
Anwendung würden die Einträge in das Grundwasser selbst in Kombinationen mit
anderen Anwendungsbestimmungen über dem zulässigen Grenzwert von 0,1
Mikrogramm/Liter liegen, so dass die Anwendung auf alle zwei Jahre
eingeschränkt werden musste. Eine Aufhebung dieser Anwendungsbestimmungen ist
daher rechtlich nicht möglich.
8. Liegen der Bundesregierung seit 2019 neue Erkenntnisse zur
Problematik der kdr- und s‑kdr-Resistenzen des Rapserdflohs gegenüber
Pyrethroiden vor, und wenn ja, welchen Handlungsbedarf sieht sie
gegebenenfalls?
Die Bundesregierung hat Kenntnis, dass bereits vor über zehn Jahren die
knock-down-Resistenz (kdr) gegen Pyrethroide beim Rapserdfloh in
Deutschland nachgewiesen wurde1,2. Das Auftreten der kdr hat im Feld bei der
Applikation der vollen Aufwandmenge der Pyrethroide jedoch keine agronomische
Bedeutung, da die Pyrethroide eine hohe intrinsische Wirkung zeigen und eine
Kontrolle der Rapserdflöhe im Feld immer noch möglich ist. Anders verhält es
sich mit der super kdr (skdr). Wenn diese in Populationen des Rapserdflohs
bereits weit verbreitet ist, zeigen die Pyrethroide im Feld keine Wirkung.
Regionen mit einem hohen Auftreten der skdr sind aktuell vor allem im Südwesten
Deutschlands lokalisiert (regionale Verbreitung in Baden-Württemberg,
Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen) sowie in Mecklenburg-
Vorpommern und Schleswig-Holstein. Zur Kontrolle der Rapserdflöhe und zur
Bestandssicherung, vor allem im frühen Entwicklungsstadium der Pflanzen, sind
Insektizide aus anderen Wirkstoffgruppen erforderlich. Zur Vermeidung
weiterer Resistenzausbildung sollten mehrere verschiedene Wirkstoffgruppen im
Wechsel eingesetzt werden.
9. Sind der Bundesregierung mildere und gleichsam effektive Beizmittel
zur Bekämpfung des Rapserdflohbefalls abseits der Neonikotinoid- und
Pyrethroid-Gruppen bekannt, und wenn ja, wie ist deren
Zulassungsstatus?
Aktuell besteht eine reguläre Zulassung für die Saatgutbeizen Lumiposa
(Wirkstoff Cyantraniliprole, Wirkstoffgruppe der Diamide) und Susteed (Bacillus
amyloliquefaciens). Die Saatgutbeize Buteo Start (Flupyradifuron,
Wirkstoffgruppe der Butenolide) ist in Deutschland nicht zugelassen, aber EU-rechtlich
über in anderen EU-Staaten gebeiztes Saatgut (nach Artikel 49 der EU-
Verordnung Nummer 1107/2009) verkehrsfähig.
Die Saatgutbeizen Lumiposa, Susteed und Buteo Start fördern das
Pflanzenwachstum beziehungsweise die Widerstandskraft der Rapspflanzen, wirken
aber hauptsächlich gegen andere Herbstschädlinge im Raps und haben daher
nur eine begrenzte Wirkung auf den Rapserdfloh.
1 1 Zimmer CT, Müller A, Heimbach U, Nauen R. (2014) Target-site resistance to pyrethroid insecticides in German populations of the cabbage stem flea beetle,
Psylliodes chrysocephala L. (Coleoptera: Chrysomelidae). Pestic Biochem Physiol. 108:1-7. doi: 10.1016/j.pestbp.2013.11.005. Epub 2013 Dec 7. PMID: 24485308.
2 Højland DH, Nauen R, Foster SP, Williamson MS, Kristensen M (2015) Incidence, Spread and Mechanisms of Pyrethroid Resistance in European Populations of the
Cabbage Stem Flea Beetle, Psylliodes chrysocephala L. (Coleoptera: Chrysomelidae). PLoS ONE 10(12): e0146045. doi:10.1371/journal.pone.0146045
10. Liegen der Bundesregierung konkrete Untersuchungsergebnisse zur
Wirksamkeit und Effektivität alternativen Pflanzenschutzmaßnahmen
abseits chemischer Beizmittel (z. B. Leguminosen als Beisaaten) vor, und
wenn ja, mit welchen Erkenntnissen?
Präventive Maßnahmen zur Verringerung von Rapserdflohschäden stehen nur
eingeschränkt zur Verfügung. Wissenschaftlich wird empfohlen, das
Jugendwachstum des Rapses durch optimale Saatbedingungen, zum Beispiel ein
feinkrümeliges Saatbett und frühe Saattermine zu fördern. Im Ökolandbau wird
Raps in mit Anbaupausen von 4 bis 5 Jahren angebaut. Eine gute, wenngleich
auch nur kurzfristige Wirkung konnte in Versuchen mit Gesteinsmehlen und
Ölen erreicht werden1. Beisaaten, die zusammen mit Raps ausgesät werden2,
sollen die Wirtsfindung des Rapserdflohs erschweren, wobei die Wirkung auf
den Befall oft nicht signifikant ist. Ein konventioneller Rapsanbau ohne
chemischen Pflanzenschutz ist aufgrund der zahlreichen Rapsschädlinge und des
Fehlens alternativer Bekämpfungsmöglichkeiten unter den derzeitigen
Anbaubedingungen kaum realisierbar3.
11. Erwartet die Bundesregierung, dass mit den aktuell verfügbaren
Pflanzenschutzmaßnahmen der Befall durch den Rapserdfloh so erfolgreich
bekämpft werden kann, dass 2027 flächendeckend deutschlandweit ein
kostendeckender Ertrag pro Hektar erzielt werden kann, und wnn nein,
welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls bis Ende
2027 zur Unterstützung des deutschen Kohl- Rübsen- und Rapsanbaus zu
ergreifen?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen, wonach der Rapserdfloh regional
und über die Jahre hinweg schwankend auftritt. Aus der regional hohen
Befallsstärke im Jahr 2026 lässt sich jedoch nicht ableiten, dass die Flächen im
Jahr 2027 ähnlich stark betroffen sein werden. Die Betroffenheit ist von vielen
Faktoren, wie unter anderem von der Witterung, dem Befallsdruck und
weiteren regionalen Bedingungen abhängig und lässt sich damit nicht vorhersagen.
Die Bundesregierung steht in engem Austausch mit den Ländern, Verbänden
und dem Julius-Kühn-Institut, um geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung zu
identifizieren.
1 https://www.oekolandbau.de/bio-in-der-praxis/oekologische-landwirtschaft/oekologischer-pflanzenbau/bio-anbausteckbriefe/oelfruechte/raps
2 Emery SE, Anderson P, Carlsson G, Friberg H, Larsson MC, Wallenhammar A-C, Lundin O. (2021) The Potential of Intercropping for Multifunctional Crop
Protection in Oilseed Rape (Brassica napus L.). Front. Agron. 2021 A.D.; 3. doi: 10.3389/fagro.2021.782686
3 Andert S, Ziesmer A, Zhang H (2021): Farmers’ perspectives of future management of winter oilseed rape (Brassica napus L.): A case study from north-eastern
Germany. European Journal of Agronomy 30, 126350. https://doi.org/10.1016/j.eja.2021.126350
<https://doi.org/10.1016/j.eja.2021.126350>.
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