Protokoll der 1018. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1018. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1018
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1018. Sitzung
Berlin, Freitag, den 18. März 2022
I n h a l t :
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
1. a) Gesetz zur Änderung des
Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften
(Drucksache 116/22)
b) Zweite Verordnung zur Änderung der
COVID-19-Schutzmaßnahmen-
Ausnahmenverordnung (Drucksache 117/22) . . 93
Volker Bouffier (Hessen) . . . . . . . . . 93
Bodo Ramelow (Thüringen) . . . . . . . . 96
Dr. Joachim Stamp (Nordrhein-Westfalen) 99
Stefanie Drese (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100, 105*
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 101
Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Gesundheit . 102
Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 105*
Beschluss zu a): Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Beschluss zu b): Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 104
2. a) Erste Verordnung zur Änderung der
Wahlordnung
Schwerbehindertenvertretungen (Drucksache 108/22)
b) Erste Verordnung zur Änderung der
Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
(Drucksache 109/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
Beschluss zu a) und b): Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 104
3. Gesetz zur Verlängerung des
Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer
Regelungen (Drucksache 122/22) . . . . . . . . . . . . 104
Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . 106*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a
Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident B o d o R a m e l o w , Ministerpräsident
des Landes Thüringen
Vizepräsident D r . R e i n e r H a s e l o f f ,
Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
– zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
B e r l i n :
Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen
und Wohnen
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Britta Ernst, Ministerin für Bildung, Jugend und
Sport
B r e m e n :
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
H e s s e n :
Volker Bouffier, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes
Hessen beim Bund
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur,
Bundes- und Europaangelegenheiten
Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit
und Sport
N i e d e r s a c h s e n :
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration
R h e i n l a n d - P f a l z :
Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung
S a a r l a n d :
Monika Bachmann, Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Frauen und Familie
S a c h s e n :
Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Rainer Robra, Staatsminister und Chef der
Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende,
Landwirtschaft, Umwelt, Natur und
Digitalisierung
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit
1018. Sitzung
Berlin, den 18. März 2022
Beginn: 12.32 Uhr
Präsident Bodo Ramelow: Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich eröffne die 1018. Sitzung des Bundesrates.
Ich erspare mir Vorbemerkungen, weil ich mich als
Ministerpräsident von Thüringen selbst zu Wort melden
werde und wir das Ganze in der inhaltlichen Debatte
gleich noch einordnen werden nach einer sehr intensiven
Ministerpräsidentenkonferenz.
Die Bundesregierung hat um Einberufung einer
Sitzung gebeten, damit wir insbesondere über die Änderung
des Infektionsschutzgesetzes entscheiden. Die neuen
Regelungen sollen die Voraussetzung dafür schaffen,
dass die Länder auch nach dem 19. März
Basisschutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von
COVID-19 anordnen können. Aus diesem Grund soll das
Gesetz so schnell wie möglich in Kraft treten.
Wir sind dafür zu einer Sondersitzung
zusammengetreten.
Zur Tagesordnung. Sie liegt in vorläufiger Form mit
drei Punkten vor. Die Reihenfolge der Tagesordnung
bleibt unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das
kann ich nicht erkennen.
Dann ist die Tagesordnung so festgestellt.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 1 a) und b) zur
gemeinsamen Beratung auf:
TOP 1a)
a) Gesetz zur Änderung des
Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften (Drucksache 116/22)
TOP 1b)
b) Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-
19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
(Drucksache 117/22)
Es gibt eine Reihe von Wortmeldungen. Ich darf
zuerst dem verehrten Kollegen Volker Bouffier aus Hessen
das Wort erteilen.
Volker Bouffier (Hessen): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Wir sind in einer schon fast
schizophrenen Lage: Der Bundesgesundheitsminister ruft
öffentlich unablässig zu allergrößter Vorsicht auf, fürchtet
öffentlich Schlimmstes, und gleichzeitig legt die
Bundesregierung, der er angehört, einen Gesetzentwurf vor, der
die allermeisten Regelungen zum Schutz der
Bevölkerung entweder sehr erschwert oder gänzlich streicht. Man
muss sich ja nicht groß Gedanken darüber machen, dass
das kaum ein Bürger versteht, aber vor allen Dingen, und
das ist viel wichtiger, untergräbt das die Akzeptanz vieler
Appelle, die richtigerweise weiterhin gegeben werden –
die Coronapandemie ist ja nicht vorbei –, mit all den
Maßnahmen, die wir eigentlich brauchen, die
Coronapandemie angemessen zu bekämpfen. Diesen
offenkundigen Widerspruch müssen die Bundesregierung und die
sie tragenden Parteien selbst lösen, aber das führt zu einer
Situation, die mehr als ungewöhnlich ist.
Sie, Herr Präsident, haben darauf hingewiesen: Wir
haben eine Sondersitzung, weil die Bundesregierung es
beantragt hat. – Das ist in Ordnung. Gleichzeitig bleibt
aber: Aus meiner Sicht ist die heutige Beratung ein
Tiefpunkt des Verhältnisses zwischen der Bundesregierung
und der Mehrheit des Deutschen Bundestages und den
Ländern und dem Bundesrat.
Das Verfahren ist unsäglich und schlichtweg
unwürdig. Entgegen allen Beteuerungen, dass die Länder
einbezogen werden und dass man den Austausch pflegen
wolle, ist schlicht nichts passiert. Wir haben das hier schon
einmal diskutiert. Da kam auch so eine Geschichte,
sozusagen aus der Hüfte geschossen: Wir haben kritisch
darüber gesprochen, ob das alles so klug ist. Es war nicht
klug; das haben wir einen Tag später gemerkt. Der
Bundesgesundheitsminister hat sich später entschuldigt. –
Okay, können wir abhaken! Und dann hat der
Bundeskanzler – ich könnte es zitieren – in der Besprechung mit
den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten
erklärt, es sei selbstverständlich, dass die neuen Regeln in
engster Abstimmung mit den Ländern zu beraten seien.
Ich stelle hier schlicht fest: Es hat überhaupt keine
Abstimmung gegeben. Gar keine!
Das Dollste bei dieser Geschichte war, dass das
Bundesgesundheitsministerium Dienstagnacht um 1.48 Uhr
mal den Entwurf herumgeschickt hat mit der goldigen
Bemerkung, man bitte um Stellungnahme bis 10 Uhr am
nächsten Morgen. Wir sind ja fleißig, geben uns Mühe,
und wir schauen auch nachts jede Stunde, was im
Postfach ist. – Das ist doch alles albern. Es ist wirklich kaum
erträglich, welchen Unsinn wir uns da bieten lassen
müssen. Selbst wenn wir es also bis 10 Uhr morgens
geschafft hätten, wäre es sinnlos gewesen, weil die
Bundesregierung um 10 Uhr ihr Gesetz ja schon beschlossen hat.
Das kann man alles so machen, nur muss man dann auch
die Verantwortung dafür tragen.
Meine Damen und Herren, ich kann dieses Haus nur
daran erinnern: Wer das auf Dauer mit sich machen lässt,
diese gezielte Selbstverzwergung insbesondere dieses
Verfassungsorgans, der wird sich noch wundern, was in
anderen Sachverhalten passiert. Das war ja nun alles kein
Zufall. Das war bewusst so gewählt. Wer heute Morgen
im Deutschen Bundestag die zweite Lesung eines
Gesetzes vornimmt, das morgen ausläuft, der will uns nicht
beteiligen. Dabei geht es nicht um die Frage, ob das so
hätte sein müssen. Das hätte man ja alles schon vor drei
Wochen regeln können. Nun sind wir alle politisch
verantwortlich und wissen um die Nöte von Koalitionen und
dass man Koalitionskompromisse machen muss. Das
weiß ich auch alles. Es gibt aber keinen einzigen
sinnvollen Grund, warum man das nicht wenigstens vor zwei
Wochen hätte erledigen können. Dann hätte man noch die
Chance gehabt, das eine oder andere, was vielleicht gar
nicht umstritten ist, aber sinnvoll wäre, in dieses Gesetz
hineinzubringen. Das können wir alles nicht mehr
machen, was dazu führt, dass die Beratung, die wir heute
durchführen, zwar das Mindesterfordernis des
verfassungsrechtlichen Vorgabenrahmens ist, nach dem Motto
„Der Bundesrat ist irgendwie zu beteiligen“, aber
eigentlich ist es sinnlos. Wir könnten uns auch von zu Hause
aus melden und sagen, es soll einer abstimmen. Wir
können gar nichts machen, selbst, wenn wir wollten.
Das Gesetz ist ganz bewusst als Einspruchsgesetz
organisiert, sodass für uns nur die Möglichkeit bliebe, den
Vermittlungsausschuss anzurufen. Das geht aber auch
nicht, jedenfalls nicht sinnvoll. Wenn wir, ungeachtet
aller Koalitionsprobleme, den Vermittlungsausschuss
anriefen, würden wir im Nirwana landen, denn die
gesetzlichen Regelungen, über die wir dann eigentlich
beraten sollten, wären in der Zwischenzeit außer Kraft
getreten. Das heißt, es ist eigentlich völlig wurscht.
Ich kann nur mein größtes Missfallen darüber zum
Ausdruck bringen. Mir geht es aber nicht darum, ob mir
das gefällt oder nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich gehöre diesem Hause jetzt 23 Jahre an. Ein solches
Verfahren habe ich noch nie erlebt. Wer das einfach
hinnimmt mit der sonnigen Begründung: „Ach ja, das
müssen Sie verstehen. Die sind erst 100 Tage im Amt“,
dem sage ich: Nein, darum geht es nicht. Es geht hier um
eine sehr grundsätzliche Angelegenheit; und wir werden
doch in Kürze eine Menge schwieriger Entscheidungen
zu treffen haben. Wenn das genauso läuft, dann, fürchte
ich, werden die Länder schwer Schaden nehmen – und
damit nicht nur die Länder, sondern die Summe aller
Länder, unser Land, denn wir sind ein Bundesorgan.
Kurzum: Das Verfahren ist schlichtweg unsäglich, und es
ist auch unwürdig.
Es kommt ein Zweites hinzu: Nicht nur das Verfahren
ist zu kritisieren, sondern auch der Inhalt. Es ist bekannt,
dass praktisch alle Länder – jenseits der politischen
Farbenlehre – dieses Gesetz für missglückt halten. Wir
waren alle gemeinsam immer der Auffassung, dass das
Gescheiteste ist: Wir haben die alte Regelung, die uns
viele Möglichkeiten zum angemessenen Reagieren und
vor allen Dingen auch zum präventiven Handeln
einräumt – was ja nicht bedeutet, dass man das alles machen
muss. Und wir haben innerhalb zweier Jahre bewiesen,
dass wir damit eigentlich auch sorgfältig umgehen. Ich
darf einmal daran erinnern – wir haben jetzt im Zeichen
dieses Krieges eine noch größere Herausforderung, aber
es war immer klar: Die Coronapandemie ist die größte
Herausforderung seit Bestehen der Bundesrepublik.
Gemessen daran haben wir, glaube ich, die Instrumente
verantwortlich eingesetzt. Die Frage dieses berühmten
Instrumentenkastens meint die Ermöglichung von
Maßnahmen und nicht die Verpflichtung, sie alle zu nutzen.
Genau das hat die neue Mehrheit anders gesehen. Das
kann man politisch so machen, aber man muss auch
wissen, was das bedeutet.
Man kann nicht den Ländern das Handwerkszeug aus
der Hand nehmen und sie gleichzeitig für die
Bekämpfung der Pandemie verantwortlich machen. Das geht
nicht. Und da auch der Bundesregierung nicht entgangen
ist, wie die öffentliche Meinung ist, ist man auf die Idee
gekommen, dass doch jetzt die Länder handeln könnten.
Der Kollege Bundesgesundheitsminister hat uns doch
allen Ernstes – das können Sie in der Presse nachlesen –
aufgefordert, wir als Länder sollten jetzt mal in den
Krisenmodus kommen. – Verehrte Frau Staatssekretärin!
Professor Lauterbach und ich kennen uns lang genug,
aber ich frage mich: Was geht eigentlich in ihm vor? Was
glaubt diese Bundesregierung eigentlich, was wir seit
zwei Jahren machen? Wir machen seit zwei Jahren
Krisenmodus, und die schlichte Wahrheit ist: Der Bund
verantwortet so gut wie gar nichts. Da wird diskutiert,
aber nichts entschieden. Da gibt es keinerlei
Verantwortung, für nichts, und das, wofür Sie verantwortlich sind,
schieben Sie meistens ab. Das muss man einmal so
deutlich sagen. Wer macht denn das Management seit zwei
Jahren in den Schulen, in den Kitas, in allen öffentlichen
Einrichtungen, im Nahverkehr, in den Krankenhäusern?
Das sind doch die Länder und Kommunen, und deshalb
sollte man sich solche öffentlichen Aufrufe sparen. Die
Bürger werden das mit Sicherheit nicht goutieren, und es
ist auch nicht in Ordnung.
Schauen wir uns einmal an, was das inhaltlich
bedeutet. Wer die Debatte im Deutschen Bundestag verfolgt
hat, der hat jetzt jede Menge Stichworte aus den
Beiträgen der drei verschiedenen Ampelparteien dazu, was sie
davon halten – höchst Unterschiedliches, um es einmal
vorsichtig auszudrücken. Das ist nicht mein Problem.
Politisch gibt es Mehrheiten; das ist zu akzeptieren. Und
es gibt gute Gründe, zu sagen: Wir müssen bestimmte
Dinge verändern. – Das kann man ja machen. Ich habe
angemerkt, dass das ohne Beteiligung der Länder mit
Sicherheit nicht klug ist, aber das können wir nicht
ändern. Was ich hier aber noch einmal sehr deutlich
herausstellen will, ist: Es geht nicht an, uns vorzuwerfen, wir
würden nicht richtig in die Puschen kommen, uns
gleichzeitig das Handwerkszeug aus der Hand zu nehmen, sich
dann zurückzulehnen und zu sagen: Die Länder sollen es
lösen! – Wir haben in den Ländern zum Teil sehr
unterschiedliche Verhältnisse, aber trotzdem bleibt doch: Jeder
bemüht sich nach Kräften.
Ich will noch eine Bemerkung zu einem Sachverhalt
machen, den ich jetzt wirklich nicht auslassen kann: Eine
der neuesten Erfindungen ist die Hotspot-Regelung. Wer
sich das einmal in Ruhe durchliest und anschließend
erklärt, das sei eine Lösung, dem kann ich wirklich nicht
mehr helfen. Ich brauche auch keine juristischen
Grundbelehrungen, ich bin vom Fach. Man kann es aber schon
allein aus der Erläuterung der beiden Minister, die dafür
zuständig sind, ableiten: Der Bundesjustizminister erklärt
uns öffentlich, dass die Hürden sehr hoch sind und dass
das ein Ausnahmefall ist. Der Bundesgesundheitsminister
erklärt die Hotspot-Regelung zum Regelfall. Schon allein
das lässt sich intellektuell nicht zusammenbringen. Es ist
aber vor allen Dingen auch eine grobe Täuschung.
Meine Damen und Herren, wir können über vieles
diskutieren, wir können über vieles streiten, aber wir sollten
uns intellektuell nicht überfordern. Deshalb einmal fürs
Protokoll: Man muss doch eines sehen, wenn man sich
diese Regelungen anschaut: Sie sind rechtlich nicht
sicher, sie sind für ein Flächenland praktisch nicht
umsetzbar, und man könnte sie landläufig als Murks bezeichnen.
Damit das nicht allzu kompliziert wird: Was soll man mit
einer Formulierung wie „steigende Inzidenz“ anfangen?
Was ist das denn? Was heißt das denn? Können Sie sich
noch erinnern: Es ist ja nicht 100 Jahre her, da haben wir
uns mit Zahlen beschäftigt wie 30, 50, 100, und bei der
Bundesnotbremse hatten wir dann plötzlich
wissenschaftlich fundiert eine Inzidenz von 165 für die Schulen. Wir
haben alles durch. Und jetzt? Was ist denn jetzt
eigentlich eine hohe Inzidenz, wo wir teilweise Zahlen von
2 000 und mehr haben? Ist es 800, ist es 600 oder 433?
Das ist schlichte Willkür. „Pathogenität“, was heißt denn
das? Pathogene heißen die Ursachen stärkerer
Erkrankungen, also Krankmacher. Aber im Vergleich zu was?
Zu Delta, zu Omikron oder zu irgendeiner Abwandlung?
Das ist jetzt nicht kleinkariert, denn der Unterschied zum
allgemeinen Diskurs und zur parlamentarischen Debatte
ist, wenn Sie sich hinsetzen und eine Verordnung
schreiben müssen, die vor jedem Gericht halten muss. Dazu
bräuchten Sie irgendein Argument, warum Sie auf die
Idee gekommen sind, es linksrum oder rechtsrum oder
irgendwie zu machen. Dazu gibt das Gesetz gar nichts
her.
Dann haben wir noch eine schöne Geschichte: Im
Gesetzestext steht allen Ernstes, es bedarf einer konkreten
Gefahr. Das kann ich verstehen. Wir hatten gestern in der
Ministerpräsidentenkonferenz ein kleines Kolloquium
mit dem Bundesjustizminister, der uns erläutert hat, dass
der Gefahrenbegriff in der Rechtsprechung sehr genau
ausgearbeitet ist. Stimmt! Und wenn man diesen
konkreten Gefahrenbegriff nimmt, dann sind sämtliche
Äußerungen des Bundesgesundheitsministers, was da mal
drohen könnte – vielleicht und wie auch immer –, eben
nicht „eine konkrete Gefahr“. Das hält vor keinem
Gericht stand. Das ist aber gar nicht so entscheidend.
Juristisch ist das Murks. Viel wichtiger ist aber die Frage: Wie
kann man mit so etwas umgehen?
Dann hatte man noch die tolle Idee, dort
Gebietskörperschaften hineinzuschreiben. Jetzt will ich Ihnen
anhand des Beispiels Hessen einmal sagen, wie die
Flächenländer damit umgehen. Die Gesundheitsversorgung
orientiert sich nicht an Gebietskörperschaften – Stadt
oder Stadtteil oder irgend so etwas –, sondern das sind
regionale Zuständigkeiten. Da gibt es große Klinika, die
ganze Regionen versorgen und insbesondere die
schwierigen Fälle übernehmen. Deshalb ist die Abgrenzung
nicht sinnvoll.
Wenn Sie dann auch noch den Landtag beteiligen
sollen in einem Flächenland! Nehmen wir einmal Nordost-
Hessen, das an Thüringen angrenzt – ich bitte um
Verzeihung, Herr Kollege –: Wenn ich 250 Kilometer
weitergehe und unten am Neckar schaue, herrschen dort
völlig andere Verhältnisse. Dann kommt der Landtag alle
drei Tage zusammen, weil er ja einmal beschließen muss
und irgendwann noch einmal, ob die Lage noch so ist?
Das kann nicht funktionieren. Deshalb kommen ganz
Begabte auf die Idee, man könnte dann ja ein ganzes
Land zum Hotspot erklären. Das kann eigentlich nur
funktionieren, wenn – der einzig harte Fakt, den wir
haben – die Überlastung des Gesundheitssystems
tatsächlich zu befürchten wäre. Nun kann ich für unser Land
berichten: Wir haben die niedrigste Inzidenz aller
Flächenländer, aber vor allen Dingen glücklicherweise auch
die niedrigste Belegung, sowohl im Intensivbereich als
auch im allgemeinen Bereich unserer Kliniken, seit
Beginn der Pandemie. Dann kann man nicht von einer
Überlastung des Gesundheitswesens sprechen.
Wenn ich das alles nebeneinander betrachte, dann
komme ich zu dem Ergebnis, dass dieses Thema Hotspot
der untaugliche Versuch ist, eine missglückte Regelung
durch irgendeine Form von, sagen wir mal, Klausel noch
halbwegs zu retten, damit man im öffentlichen Diskurs
sagen kann: Die Länder könnten doch, wenn sie nur
wollten. – Nein, sie können aus meiner Sicht nicht. Das
mögen Gerichte entscheiden, das mag wer auch immer
entscheiden. Ich halte das nicht nur für missglückt, ich halte
es auch für in keiner Weise sinnvoll.
Im Ergebnis, meine Damen und Herren – und das ist
mir das Allerwichtigste –: Wir, Bund und Länder, haben
in den vergangenen zwei Jahren die Bekämpfung der
Coronapandemie als gemeinsame nationale Aufgabe
verstanden. Wir haben uns oft genug über Details
auseinandergesetzt, durchaus untereinander, aber auch mit
dem Bund; aber am Ende haben wir es als gemeinsame
Aufgabe verstanden und auch umgesetzt. Das haben die
jetzige Bundesregierung und die sie tragende Mehrheit
ausdrücklich geändert. Das kann die Bundesregierung,
weil sie eine politische Mehrheit hat. Wenn uns erklärt
wird: „Freunde, ihr könnt es eigentlich alle – egal mit
welcher Farbe – für falsch halten. Wir halten es für
richtig und entscheiden so“, dann haben wir das zu
akzeptieren, weil die Mehrheiten so sind. Was wir aber nicht zu
akzeptieren haben, ist, dass wir dann für das weitere
Geschehen verantwortlich sind.
Ich sage hier sehr deutlich: Ich bedaure sehr, dass die
Bundesregierung und die sie tragenden Ampelparteien
diese Gemeinsamkeit bewusst aufgekündigt haben. Das
schadet der Pandemiebekämpfung, das schadet nach
meiner Überzeugung auch unserem Land. Aber das ist
hinzunehmen – allerdings nicht widerspruchslos. Dann
bleibt: Wer sich so entscheidet, trägt auch die
Verantwortung. Was Pandemiebekämpfung angeht, ist Sache des
Bundes, und ich wünsche uns gemeinsam inständig, dass
Sie hier nicht im September oder Oktober wieder
zusammenkommen, man dann feststellt: „Schon wieder ist
eine Welle da, und man hätte doch …“, und dann können
Sie ganz viele Kommentare lesen und Fernsehsendungen
sehen, die sich mit der Frage befassen, ob die Politik
wieder geschlafen hat: Man hätte doch längst viel mehr
tun müssen!
Dies alles ist wohlfeil, aber es ist nicht klug. Deshalb
sage ich noch einmal: Die heutige Beratung ist ein
Tiefpunkt in der Zusammenarbeit zwischen Bund und
Ländern. Das schadet der Sache. Ich bedaure das sehr. Meine
Damen und Herren, im Ergebnis bedeutet das, dass
Hessen einem solchen Gesetz selbstverständlich nicht
zustimmen kann. Aus vorgenannten Gründen verzichten wir
auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses, weil es
im Ergebnis sinnlos wäre. – Vielen Dank!
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank,
Kollege Bouffier! – Als Nächster spricht zu uns Kollege
Ramelow aus Thüringen.
Bodo Ramelow (Thüringen): Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Als sich nach der Bundestagswahl in
Deutschland eine neue Koalition zusammengefunden hat und
beim Herausarbeiten der neuen politischen Ansätze eine
ganze Menge an Effekten zu erkennen war, habe ich
das – das will ich gerne sagen – mit viel Wohlwollen
gesehen. Bei der Frage der Pandemieabwehr – um auf
das Thema, das heute für uns von zentraler Bedeutung ist,
zu kommen – gab es zwei neue Ansätze, die mir sogar
sehr gut gefallen haben, nämlich die Einrichtung eines
Krisenstabes und eines Expertenrates auf Bundesebene.
Meine Damen und Herren, ich will mich ehrlich
machen: Ich habe immer gesagt, die MPK, also die
Ministerpräsidentenkonferenz, wird dauerhaft überfordert sein,
wenn wir uns bei allen Fachbegriffen in jeder laufenden
MPK neu abstimmen müssen, denn die gleichen Fragen –
Volker Bouffier hat es kritisch angemerkt – haben uns ja
zwei Jahre lang begleitet. Ich erinnere mich an den
bitteren Tag vor zwei Jahren, als wir zusammengekommen
sind und die Kanzlerin uns eröffnet hat, was an
pandemischer Entwicklung ansteht. Bitter für mich deswegen,
weil ich an diesem Tag morgens in Thüringen
losgefahren bin und fest überzeugt war: Eine Schließung der
Schulen wird es mit mir niemals geben.
Als ich zurückgefahren bin, hatte ich schon unterwegs
mein Kabinett telefonisch zusammengeschaltet, denn wir
standen vor der Entscheidung, die Schulen zu schließen.
Das war eine gemeinsame Entscheidung, die wir
getroffen haben. Die hatte nichts mit Parteipolitik zu tun,
sondern sie folgte der Einsicht in die Zahlen, der Beratung,
dem, was wir im Kanzleramt gehört hatten, und den
Konsequenzen daraus, die wir für uns dann auch gezogen
haben. Denn ein Anstieg der Erkrankungen und daraus
resultierender Schwersterkrankungen und
möglicherweise der Zahl Versterbender war etwas, was wir alle
gemeinsam unter allen Umständen vermeiden und
verhindern wollten, und zwar die Bundesregierung und alle
16 Bundesländer zusammen.
Das war zwei Jahre lang nicht widerspruchsfrei; das
will ich gerne zugeben. Da war mal der Baumarkt auf
und mal der Baumarkt zu, die Quadratmeterzahl war mal
x und mal y. Weil die Sachsen drei Tage vor uns ihre
Läden geschlossen haben, hatten wir Angst, sächsischen
Besuch zu kriegen. Daraufhin habe ich die Sachsen
gebeten, eine „30-Kilometer-Radius“-Regelung einzuführen,
was sie gemacht haben und wofür ich sehr dankbar war.
Dann haben wir einige Wochen später dasselbe Problem
gehabt, und ich habe meiner Regierung vorgeschlagen:
Wir müssen auch eine „30-Kilometer-Radius“-Regelung
einführen, weil wir Respekt vor den Sachsen haben
sollten. – Das sah mein Kabinett dann gar nicht so.
Ich will nur sagen: Das war alles nicht ohne
Widersprüche, aber es war geprägt von dem Willen, dass alles,
was wir gemeinsam tun, nicht dazu dienen soll, die
Menschen zu ärgern, sondern dazu, sie zu schützen – und das
vor dem Hintergrund von Erkenntnissen, die sich immer
wieder verändert haben. So sind eben Politik und
Wissenschaft live. Sie erinnern sich: Tröpfcheninfektion und
das Bargeld, über das das Virus weitergegeben wird, die
Aerosole und was nicht alles. In meinem Land hat die
Bauhaus-Universität sogar ein ganzes
Symphonieorchester vor den Schlierenspiegel gestellt, um wissenschaftlich
festzustellen: Wie weit verbreitet eigentlich eine
Trompete das Virus, wenn im Saal der Musik gelauscht wird?
Insofern sage ich: Ich habe es sehr begrüßt, als der
Krisenstab und der Expertenrat auf Bundesebene
eingerichtet wurden, und ich habe mir erhofft, dass alles, was
wir danach tun, darauf basiert, dass der Krisenstab
handlungsfähig ist und der Expertenrat die Grundlage dafür
legt, dass wir Empfehlungen bekommen, auf deren Basis
wir dann alle gemeinsam handeln. Dann habe ich mit
dem Krisenstab Kontakt aufgenommen. Wir haben sofort
miteinander geredet. Und der von mir sehr geschätzte
General Breuer hat gesagt, dass er im Kern für die
Verteilung von Impfstoffen zuständig ist. Das hatte ich mir
unter einem Krisenstab irgendwie nicht vorgestellt. Das
ist vielleicht meine Schuld, meine Naivität, dass ich
gedacht habe: Ich bilde in meinem Land einen eigenen
Landeskrisenstab, der dann mit dem Bundeskrisenstab
zusammenarbeitet, und alles, was schnell erledigt werden
muss, wird auf der Ebene von Lageentscheidungen, die
über den Krisenstab laufen, gemacht, und das Ganze wird
wissenschaftlich untersetzt mit den Empfehlungen des
Expertenrats – so war meine naive Vorstellung –, und
dann ruckelt sich das zusammen. Ich sage auch: Bei einer
neuen Bundesregierung läuft alles noch nicht so rund,
dann kommen die ersten Entscheidungen.
Dann haben wir das erste Mal alle zusammen die
epidemische Notlage erlebt. Ich weiß noch: Es war bei der
Ministerpräsidentenkonferenz in Nordrhein-Westfalen,
als klar war, dass die epidemische Notlage auslaufen soll.
Wir waren mehrheitlich der Meinung, dass es notwendig
ist, den Bund zu bitten, die epidemische Notlage doch
wenigstens so lange zu verlängern, bis die neue
Bundesregierung im Amt und vereidigt ist, damit wir mit der
neuen Bundesregierung darüber reden können, und zwar,
damit wir in den Ländern, die hohe Inzidenzen und hohe
Gefährdungsraten haben – denn die Inzidenzen alleine
sind es ja nicht, sondern die Frage der Gefährdungslage
bildet die Grundlage –, unter dem Schirm der
epidemischen Notlage noch handlungsfähig sind.
Dann haben uns die noch nicht im Amt befindliche
Koalition und die noch im Amt befindliche Regierung
gesagt: Wir schaffen die epidemische Notlage ab, weil
wir merken, dass es im Deutschen Bundestag keine
Mehrheit mehr dafür geben wird. – Man muss sagen: Das
haben Kolleginnen und Kollegen unterschiedlicher
Parteien im Deutschen Bundestag auch vorher schon nicht
mehr mitgetragen. Das sind nicht nur die FDP und schon
gar nicht nur isoliert die AfD gewesen. Insoweit habe ich
noch eine ganz gute Erinnerung daran. Dafür bekamen
wir dann die Möglichkeit, eine Notlage auf Landesebene
festzustellen. Davon haben wir in Thüringen unmittelbar
Gebrauch gemacht. Ich habe, nachdem wir das hier
beschlossen haben, noch am selben Tag eine Sondersitzung
des Parlaments einberufen. Eine große demokratische
Fraktion hat sich der Stimme enthalten, mich aber einen
Tag später aufgefordert, ich solle den Krisenfall ausrufen
und einen Krisenstab einsetzen. Am Tag vorher war nicht
einmal die Bereitschaft da, eine Notlage zu beschließen
beziehungsweise die Hand dafür zu heben.
Sie merken, wenn wir das jetzt analysieren, ist die
Frage: Auf was steuern wir heute zu? Was ist der
eigentliche Break zwischen dem Ende der epidemischen
Notlage und dem danach einsetzenden etwas schwierigen,
holprigen Umgang? Ich erinnere mich an die Sitzung am
14. Januar hier im Haus. Hier vorne standen Volker
Bouffier, Karl Lauterbach und ich, und wir haben
miteinander darüber geredet, dass das, was wir gleich zu
beschließen haben, eine Festlegung auf Empfehlungen des
RKI und des PEI ist und dass damit verbunden etwas
eintritt, was unkalkulierbare Risiken beinhaltet. Karl
Lauterbach hat Volker Bouffier in meinem Beisein
zugesagt, dass das nicht passieren wird, und hat es dann auch
hier am Rednerpult noch ausgeführt. Er hat deutlich
gesagt, dass wir uns darauf verlassen können, dass niemand
von uns Ländern im Internet schauen muss, um zu sehen,
was auf der Seite des RKI steht, und dass wir es vorher
schriftlich bekommen. 14. Januar! Am 15. Januar kam
die Empfehlung des RKI, den Genesenenstatus zu
ändern, und des PEI, die Impfverordnung in Bezug auf
Johnson & Johnson zu ändern. Am 15. Januar hatte das
Rechtskraft, wo doch am 14. Januar auf den Hinweis von
Volker Bouffier hier klargestellt wurde: Es wird nicht
passieren, dass es im Internet steht. Und: Es stand am
nächsten Tag im Internet! Das heißt: Es setzte dort etwas
ein, was zu einem Reparaturbetrieb geführt hat.
Wir haben dann bei der Ministerpräsidentenkonferenz
am 24. Januar darüber geredet. Dann ist uns die
Entschuldigung übermittelt worden, das sei falsch
eingeschätzt worden, das hätte man so nicht gewollt, und
ausdrücklich auch noch mal die Entschuldigung in Richtung
Volker Bouffier, dass das nicht so verstanden worden ist,
wie er es richtigerweise ausgeführt hat. Das Ergebnis war
aber: Ab 15. Januar sollten unsere Gesundheitsämter
etwas vollziehen, was in diesem Moment Rechtskraft
erlangt hatte, wofür sie aber überhaupt keine
Handlungsanweisungen hatten.
Um es noch mal am Einzelhandel festzumachen: Im
Hinblick auf diejenigen, die auf die Corona-Warn-App
gebaut haben, weil wir ihnen empfohlen haben, das
Entree über die Corona-Warn-App zu machen, hat mir Karl
Lauterbach gesagt, die Umprogrammierung dauere
alleine für solche Fragen vier Wochen. Aber von einem Tag
auf den anderen bekam das Rechtskraft. Deswegen,
meine Damen und Herren, wäre es doch eigentlich vernünftig
gewesen, wenn man am 16. Februar miteinander darüber
geredet und gesagt hätte: Lasst uns zusammen – mit den
Erkenntnissen, die die Länder haben – am neuen
Infektionsschutzgesetz arbeiten!
Der Bundeskanzler hat ausdrücklich zugesagt, und
zwar wörtlich: Es ist doch selbstverständlich, dass wir
das neue Infektionsschutzgesetz mit den Ländern
zusammen erarbeiten und es erst dann Rechtskraft erlangt.
Es wäre doch fatal, wenn wir das Wissen und die
Kompetenz der Länder, die am nächsten an der Pandemieabwehr
dran sind, nicht einbeziehen. – Dann kam die MPK in
dieser Woche, mit der zur Kenntnis zu nehmen ist, dass
das Infektionsschutzgesetz ohne unser Fachwissen
geändert wird. Und man erklärte uns öffentlich – Volker
Bouffier hat darauf hingewiesen –, wir hätten jetzt das
ganze Instrumentarium in der Hand. In der
„Süddeutschen Zeitung“ stand gestern sogar: Jetzt können sich die
Länder nicht mehr hinter dem Bund verstecken. – Wenn
ich solche Sätze lese, ist das so, als ob ich noch eine
Ohrfeige kriege.
Ich sage: Ich will mich hinter niemandem verstecken.
Ich will Pandemieabwehr betreiben, und zwar mit meinen
Kollegen und mit der Bundesregierung zusammen. Denn
das oberste Prinzip ist immer noch: Dort, wo wir
Notsituationen haben, muss Handlungsfähigkeit gegeben sein.
Deswegen bleibe ich dabei: Impfen, testen, Abstand
halten, Maske tragen sind die Basics, mit denen wir
arbeiten können müssen. Meine Erwartungshaltung vom
16. Februar auf gestern war, dass wenigstens diese Basics
ins Infektionsschutzgesetz hineinkommen. Die Kollegen
der CDU-geführten Länder haben darum gebeten, dass
wir nicht erst am 17. März eine MPK machen, sondern
vorgezogen, weil – und das war die Formulierung der
B-Länder – wir noch mit dem Gesetzgebungsverfahren
kompatibel sein wollen.
Was wäre denn, wenn das Gesetzgebungsverfahren
völlig anders laufen würde, als wir es erwarten? Damals
war die Zusage: Das wird nicht passieren, denn ihr
werdet an der Erarbeitung beteiligt sein. – Das Gegenteil ist
der Fall. Wir waren nicht beteiligt. Wir haben das
übermittelt bekommen. In Hessen ist es um 1.48 Uhr
eingegangen, wie ich von Volker Bouffier gerade gehört habe,
bei meiner Gesundheitsministerin um 1.18 Uhr. Wir
haben es also ein paar Minuten früher gehabt, weil wir
näher an Berlin sind. Die Durchleitung dauert bei uns halt
ein bisschen. Bei mir im Ministerpräsidentenbüro ist es
um 8.22 Uhr über den MPK-Verteiler reingekommen –
der Kollege Wüst arbeitet da korrekt, um das deutlich zu
sagen. Da ist es dann noch zusätzlich verteilt worden.
Das heißt, ich habe von 8.22 Uhr bis 10 Uhr Zeit gehabt,
meine Beamten zu fragen. Mein Kabinett brauche ich gar
nicht zu fragen. Denn was soll ich angesichts dieser
Geschwindigkeit und ohne Vorlage mein Kabinett fragen?
Da sage ich: Das ist keine Beteiligung. Das ist wie
Edelstahl und Diebstahl. Es hört sich nur so ähnlich an. Das
ist einfach nur: Wir haben es formal gemacht, ihr habt
doch was gekriegt.
Wenn man etwas zurückmeldet, dann muss man
fragen: Was habt ihr uns denn da gegeben zum Thema
„Impfen“, zum Thema „Testen“, zum Thema „Abstand
halten“, zum Thema „Maske tragen“? Dazu will ich
Folgendes sagen:
Testen. Die Testverordnung läuft am 31. März aus. Ich
weiß nicht, was die Bundesregierung plant. Ich kann
nicht darauf antworten, wenn ich gefragt werde: Wie geht
es weiter mit der Teststrategie? Wie geht es weiter mit
den Bürgertests? Ich kann das nicht beantworten; wir
wissen es nicht. Aber ich soll eine Strategie auf etwas
aufbauen, was ich nicht weiß. Da hätte ich doch ganz
gerne, dass wir miteinander so lange reden, bis wir
voneinander wissen: Wer baut welches Teil ein, und mit
welchem Teil kann weitergearbeitet werden?
Impfen. Gestern hatte ich nicht den Eindruck, dass es
verlässlich zu einer allgemeinen Impfpflicht kommt. Ich
habe der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zugestimmt
mit der Maßgabe, dass die Debatte um die allgemeine
Impfpflicht schon längst erfolgt ist, wenn sie kommt.
Jetzt gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht, und die
Debatte um die allgemeine Impfpflicht ist noch nicht
einmal gelaufen, und die Ersten fangen schon an und
sagen: Durch Omikron wird es mit der Impfpflicht
vielleicht doch nichts. Österreich hat seine schon wieder
zurückgenommen beziehungsweise ausgesetzt. – Also:
Ich weiß nicht, wie es da weitergeht. Und die Frage,
wenn Sie die allgemeinen Regeln wegfallen lassen, ist:
Wieso bleiben dann die Quarantäneregeln noch bestehen?
Alle Schutzanordnungen fallen weg, aber die
Quarantäneanordnungen, die unsere Gesundheitsämter zu
vollziehen haben, bleiben bestehen.
Jetzt kommen wir auf die unbestimmten
Rechtsbegriffe. Volker Bouffier hat inhaltlich sehr genau darauf
hingewiesen, aber ich will es an einem Beispiel deutlich
machen. Ein Beispiel ist die Gefährdung unserer
Gesundheitseinrichtungen. Das soll ein Faktor sein, um die
Hotspot-Strategie anzuwenden. Jetzt frage ich einmal,
was eigentlich passiert, wenn die Überlastung nicht durch
Covid-Patienten eintritt, sondern dadurch, dass die
Mehrzahl der Mitarbeitenden unter Quarantäne steht und der
ganz normale Klinikalltag nicht mehr abgesichert werden
kann, die kritische Infrastruktur anfängt, bedroht zu sein,
weil Busfahrerinnen und Busfahrer unter Quarantäne
stehen, weil Mitarbeitende in den Einrichtungen unter
Quarantäne stehen? Darüber haben wir vorher geredet
und gesagt: Das darf nicht passieren.
Das müsste jetzt auf die Tagesordnung kommen, um
sagen zu können: Wenn ihr das eine abschafft, nämlich
die allgemeinen Regeln, dann sagt doch nicht, wir sollen
hinterher diese Hotspot-Strategie anwenden. – Ich bleibe
dabei: Wir hatten in Thüringen eine Hotspot-Strategie.
Für uns ist es so: Bei uns laufen Sie sprachlich offene
Türen ein. Wir haben sogar ein Ampelsystem gehabt. Das
war klar gegliedert. Das war an drei harten Kriterien
orientiert, und alle drei Kriterien mussten
zusammentreffen, nämlich die ITS-Belegung, die Hospitalisierungsrate
und die Inzidenz. Wir haben also schon lange nicht mehr
allein die Inzidenz betrachtet.
Nur: Wenn ich mir angucke, dass bei uns in Thüringen
mit rund 10 000 Menschen, die sich gestern neu infiziert
haben, der höchste Wert an Neuinfektionen seit zwei
Jahren eingetreten ist und in meinem Land die Werte im
Moment nach oben gehen, dann weiß ich, dass es
dynamisch mit dem Krankengeschehen nicht genauso ist.
Darüber bin ich auch froh. Deswegen freue ich mich
darüber, dass Omikron tatsächlich nicht so aggressiv zu
Erkrankungen führt; das stimmt. Aber da die Bruttozahl
so massiv ist, steigt doch die Zahl der Betroffenen, die
anschließend unter Quarantäne stehen, ebenso
dynamisch. Wie soll ich das einem Gericht begründen? Soll
ich sagen: „Covid-Patienten sind nicht im Krankenhaus,
aber Mitarbeitende habe ich keine mehr“? Ist das nun
das, was Sie unter Hotspot-Strategie verstehen oder
nicht? Und was mache ich in einem Bundesland, in dem
die Kliniken alle spezialisiert sind und es die klassische
Einzelklinik in dem Landkreis A, B oder C gar nicht gibt,
bei der man sagt: Das ist die Gebietskörperschaft.
Meine Damen und Herren, deswegen verstehe ich
nicht, warum die Corona-Quarantänevorschriften nicht
verändert werden, und ich weiß auch nicht, ob sie
verändert werden. Ich weiß nicht, wann sie verändert werden.
Ich weiß nur: Wenn sie weiter so bleiben, aber die
Abwehrstrategie von uns nicht mehr gefahren werden kann,
dann wird es eng für mein Bundesland.
Jetzt kommt die letzte Bemerkung. Alle wissen
hinlänglich, dass ich keine eigene Mehrheit im Parlament
habe. Ich bin der einzige Ministerpräsident in
Deutschland, der eine Landesregierung ohne eigene Mehrheit
führt. Das heißt, ich bin darauf angewiesen, dass andere
im Parlament die Anträge teilen, die wir dort stellen. Das
muss ich jetzt auf unbestimmten Rechtsbegriffen
aufbauen. Und selbst wenn es mir gelingt, dafür noch die vier
Stimmen zu bekommen, die ich brauche, habe ich große
Sorgen, dass anschließend geklagt wird. Das müssen Sie
einfach wissen: In meinem Land klagt die AfD gegen
jede Corona-Verordnung beim Verfassungsgerichtshof –
jede! Das bedeutet, dass die Frage, ob der Thüringer
Verfassungsgerichtshof unbestimmte Rechtsbegriffe am
Ende noch durchgehen lässt, mit einer hohen Gefährdung
verbunden ist.
Das alles waren Argumente, die wir miteinander
ausgetauscht haben. Das alles führt dazu, dass ich sage: Die
Basics impfen, testen, Abstand halten, Maske tragen
hätten im Instrumentenkasten des
Infektionsschutzgesetzes für uns alle drin sein können. Und wenn man dann
sagt: „Das soll nur angewendet werden, wenn bestimmte
Parameter überschritten sind“, dann muss man die
Parameter reinschreiben. Welche meine ich? Wir hatten
Inzidenz, ITS-Belegung und Hospitalisierungsrate. Wenn Sie
andere nehmen wollen, nehmen Sie andere, nehmen Sie
weitere! Können Sie gerne tun. Aber schreiben Sie es mir
ins Gesetz rein! Sie aber sagen, dass alle Länder das jetzt
eigenständig machen können und dass wir uns sputen
sollen, unsere Arbeit zu machen. Ich habe das Gefühl –
und so habe ich es gestern auch meinen Kolleginnen und
Kollegen gesagt –, dass uns die Bundesregierung bei der
Coronapandemieabwehr den Stuhl vor die Tür gestellt hat
und sagt: Auf das, was ihr an Fragen habt, möchten wir
nicht antworten, weil wir aus eigener Kraft und eigener
Mehrheit agieren. – Das kann man tun. Dann, meine
Damen und Herren, bitte ich aber – und jetzt komme ich
zum Ausgangspunkt zurück –: Bevollmächtigen Sie den
Krisenstab, seine Arbeit machen zu können. Dann muss
mir der Bund über den Krisenstab Vorgaben machen, und
ich richte einen Landeskrisenstab ein, damit wir
Pandemieabwehr betreiben können.
Meine letzte Bitte: Hören Sie wenigstens auf den
Expertenrat! Warum haben Sie ihn berufen? Wenn Sie
schon nicht auf uns hören, dann hören Sie doch
wenigstens auf den Expertenrat. Für mich gilt: Aus all diesen
Gründen könnte ich dem vorgelegten
Infektionsschutzgesetz in der veränderten Form, in der es heute hier
vorliegt, meine Zustimmung nicht geben. Da sich diese
Frage aber nicht stellt und die Frage der Einberufung des
Vermittlungsausschusses von Volker Bouffier schon
beantwortet worden ist, nehme ich zur Kenntnis, dass wir
heute Pandemieabwehr nicht mehr als gemeinsamen
Auftrag von Bundesregierung und Landesregierungen
verstehen. In diesem Sinne bitte ich Sie, die Instrumente
zu schärfen, denn die Coronapandemie ist noch lange
nicht vorbei, und ich möchte, dass weiterhin unser
gemeinsames Bestreben ist, die Bürgerinnen und Bürger in
unserem Land zu schützen. – Vielen Dank!
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank,
Kollege Ramelow! – Als Nächster spricht zu uns Herr
Minister Dr. Stamp aus Nordrhein-Westfalen.
Dr. Joachim Stamp (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die
Koalitionspartner der Landesregierung von Nordrhein-
Westfalen bewerten – das wird Sie nicht überraschen –
das Infektionsschutzgesetz durchaus unterschiedlich. Es
ist in einer Demokratie wesentlich, dass man sich
unterscheidet, aber in einer partnerschaftlichen,
vertrauensvollen Zusammenarbeit werden wir die gemeinsame
Übergangsregelung in einem fairen und der Sache
angemessenen Kompromiss nutzen. Das zeigt das Wesen einer
vertrauensvollen Zusammenarbeit in Landesregierungen:
Es gibt ein abgestimmtes gemeinsames Handeln. So
gehen Landesregierungen ja auch in Vorbereitung des
Bundesrates in der Regel miteinander um. Man hat
möglicherweise an der einen oder anderen Stelle
unterschiedliche Positionen. Es wird gerungen, und es wird versucht,
zu einer gemeinsamen Haltung zu kommen und dann
auch hier im Bundesrat entsprechend mit einer
abgestimmten Position abzustimmen.
Sehr geschätzter Herr Kollege Ministerpräsident
Volker Bouffier, Sie haben von Verzwergung des Bundesrats
gesprochen. Ich glaube, es gehört zur Gesamtbetrachtung
aber auch dazu, festzustellen, dass in den vergangenen
zwei Jahren die Entscheidungen der Länder, wie es mit
der Pandemiepolitik weitergeht und welche Maßnahmen
getroffen werden, zunehmend in die
Ministerpräsidentenkonferenz übertragen worden sind. Zwei Jahre lang
wurden wesentliche und gravierende
Grundrechtseingriffe allein von den Ministerpräsidenten entschieden, aber
eben nicht hier gemeinsam im Bundesrat mit den
entsprechenden vorherigen Prozessen in den
Landesregierungen. Ich finde, das gehört zur Ehrlichkeit auch dazu,
gerade wenn wir über die Frage der Verzwergung
sprechen. Dazu gehört auch – das muss man sehen –, dass
diese plötzlichen Beratungen, diese zum Teil nächtlichen
Beratungen auch nicht immer die Ergebnisse gezeitigt
haben, die – es war vorhin die Rede von Überzeugung
der Bürgerinnen und Bürger – zum Vertrauen in die
Politik beigetragen haben. Ich nenne nur das Stichwort
„Osterlockdown“.
Wir begrüßen als Koalitionspartner in einer
Landesregierung die Reparlamentarisierung der
Coronabekämpfung. Ich will Ihnen recht geben, dass im Vorlauf der
heutigen Entscheidung die Prozesse sicherlich nicht
glücklich gewesen sind. Aber wir dürfen umgekehrt –
und das ist, glaube ich, auch unsere gemeinsame
Aufgabe – gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nicht den
Eindruck erwecken – das klang beim Kollegen Ramelow
eben ein bisschen so –, als gäbe es jetzt keine
Schutzmöglichkeit mehr, wenn eine neue Variante käme.
Bundestag und Bundesrat sind jederzeit in der Lage, in
kürzester Zeit sämtliche Maßnahmen wieder einzusetzen,
dann allerdings über den parlamentarischen Weg und
nicht über eine Verordnung oder eine entsprechende
Vorabentscheidung der MPK. – Dankeschön!
Präsident Bodo Ramelow: Lieber Herr Dr. Stamp,
vielen herzlichen Dank! – Ich rufe auf Frau Ministerin
Drese, Mecklenburg-Vorpommern.
Stefanie Drese (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Infektionsschutzgesetz gilt in seiner jetzigen Fassung
nur noch bis zum 19. März. Dann sollen alle
tiefgreifenden Schutzmaßnahmen aufgehoben werden. Es gibt dann
nur noch sogenannte Basismaßnahmen und besondere
Schutzmaßnahmen, die aber an bestimmte Verfahren
gebunden sind. Es endet also die Geltungsdauer der
Rechtsgrundlagen für die meisten Schutzmaßnahmen zur
Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus.
Was vor fünf Wochen vielleicht noch gut gedacht war
und mit Blick auf die Eingriffe in die Freiheitsrechte
konsequent erschien, erweist sich heute als Trugschluss.
Wir sind in einer schwierigen Phase. Die
Coronaentwicklung ist dynamisch. Ich weiß, wovon ich rede.
Mecklenburg-Vorpommern hat, mit rund 2 470 am gestrigen Tag,
bundesweit seit einiger Zeit die höchste Sieben-Tage-
Inzidenz.
Die Lockerungen waren an die Fortsetzung einer
positiven Entwicklung geknüpft. Wir haben jetzt mit dem
Omikron-Subtyp BA.2 aber eine neue Realität. Diese
noch ansteckendere Variante macht in Mecklenburg-
Vorpommern mittlerweile 85 Prozent der Infektionen
aus, und in den allermeisten anderen Bundesländern läuft
die Entwicklung auch darauf zu. Ich erkenne durchaus
an, dass sowohl seitens der Bundesregierung als auch
seitens des Bundestages die aktuelle Lage
wahrgenommen wird. In fast allen Äußerungen kommt die
verschärfte Situation zum Ausdruck. Allein: Das neue
Infektionsschutzgesetz bleibt hinter diesen Erfordernissen zurück.
Fast flehentlich wird jetzt von vielen auf die Länder
eingeredet, doch ja von der Hotspot-Regelung Gebrauch
zu machen und die harten Schutzmaßnahmen
umzusetzen, die auf Bundesebene wohl nicht mehr durchsetzbar
waren. Dazu kann ich nur konstatieren: Wir würden
gerne, aber uns sind vielfach durch das Bundesgesetz die
Hände gebunden. Hinzu kommt: Vieles bleibt unklar und
unbestimmt, und das vom Gesetz auferlegte Verfahren
zur Bestimmung von Hotspots ist unpraktikabel; meine
Vorredner sind darauf eingegangen. Es müsste faktisch
ein stehender Landtag eingerichtet werden. Wenn man
auf die Bestimmung von Hotspots aber verzichtet, gibt es
außer im wichtigen Bereich der Krankenhäuser und
Pflegeeinrichtungen kaum noch Schutzmaßnahmen. Diese
Maßnahmen, vor allem die Maskenpflicht im
Innenbereich, sind nach meiner und der Überzeugung fast aller
Länderkolleginnen und -kollegen aber notwendig, um
genau diese Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vor
der Überlastung zu schützen. Diese Maßnahmen
vermindern in einer dynamischen Infektionslage auch den
Schutz von älteren und kranken Menschen sowie von
Kleinkindern, die sich nicht impfen lassen können, etwa
beim Einkaufen. Außer in definierten Hotspot-Regionen
gibt es diese Maskenpflicht aber spätestens ab dem
3. April nicht mehr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte
Ihnen kurz schildern, wie dramatisch die Situation in den
Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern ist. Dazu
möchte ich entsprechende Situationsbeschreibungen der
beiden großen Regionalzeitungen von gestern
zusammenfassen. Die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-
Vorpommern berichtet von mehreren Kliniken, die
teilweise die Notfallversorgung ablehnen mussten – bis zu
30 Prozent des Personals fallen aus bei zeitgleichem
Höchststand von Coronapatienten.
In Vorpommern lenken Kliniken Notfallpatienten in
Nachbarhäuser. 300 Mitarbeiter fehlen aktuell in der
Uniklinik in Greifswald. Um Covid-Patienten zu
behandeln, sind sogar zwei Stationen geschlossen worden.
Auch die Notaufnahme kommt an Grenzen: Zweimal ist
der Rettungsleitstelle Kapazitätserschöpfung gemeldet
worden. Ganze Stationen hat die Unimedizin in Rostock
abgemeldet. Personal wird in Kernkliniken zentralisiert.
Auf 85 Mitarbeiter musste das Kreiskrankenhaus in
Demmin, eine relativ kleine Klinik, aktuell durch Corona
verzichten. Am Südstadtklinikum in Rostock wurden die
Bettenanzahl reduziert und planbare Operationen
verschoben. Die Helios Kliniken in Schwerin nehmen seit
Mittwoch nur noch unaufschiebbare Fälle auf. Warum
sage ich Ihnen das? Nicht, um zu jammern, sondern, um
darauf hinzuweisen, dass wir in Deutschland noch immer
eine dynamische Situation haben. Denn eines hat uns die
Pandemie gelehrt: Irgendwann ist diese Situation nicht
mehr auf ein Bundesland, auf Mecklenburg-
Vorpommern, begrenzt.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Belastung der
Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern ist so hoch
wie nie zuvor in der Pandemie, und zwar in praktisch
allen Regionen des Landes. In vielen anderen
Bundesländern ist die Lage ähnlich oder entwickelt sich dahin.
Können wir das gesamte Land als Hotspot-Region
deklarieren, oder können Hotspots nur im engen regionalen
Rahmen eingerichtet werden? So genau sagt uns das
keiner, beziehungsweise wir hören von verschiedenen
Bundesministerien unterschiedliche Aussagen. Das ist
eine unbefriedigende Situation in dieser von mir eben
dargelegten Situation meines Bundeslandes.
Als eines von mehreren Ländern tragen wir die vom
Deutschen Bundestag beschlossenen Veränderungen in
§ 28a Infektionsschutzgesetz inhaltlich weitgehend nicht
mit. Wir halten aufgrund der deutschlandweit rapide
steigenden Infektionszahlen und der vielerorts
angespannten, mancherorts dramatischen Situation in
Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen die Aufhebung
elementarer Schutzmöglichkeiten für falsch. Um zu
verhindern, dass im Kampf gegen die Verbreitung von
COVID-19 eine komplette Regelungslücke entsteht,
sehen wir aber von der Anrufung des
Vermittlungsausschusses ab. Wir wollen aber in einer Protokollnotiz
unsere Kritikpunkte festhalten:
Der in § 28a Absatz 7 Infektionsschutzgesetz
vorgesehene Katalog von Maßnahmen des Basisschutzes ist
unzureichend. Insbesondere der Verzicht auf die
Möglichkeit, eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen
als mildes, aber hochwirksames Mittel der
Pandemiebekämpfung anzuordnen, ist nicht nachvollziehbar.
Die Voraussetzungen für sogenannte Hotspot-
Regelungen in § 28a Absatz 8 sind nicht hinreichend
rechtssicher gestaltet; auch das haben wir heute schon
gehört. Für die Feststellung einer konkreten Gefahr einer
dynamischen Infektionsentwicklung durch einen Landtag
fehlen für eine einheitliche Handhabung konkrete
Vorgaben des Gesetzgebers. Der Landtagsvorbehalt ist gerade
für Flächenländer unpraktikabel; darauf habe ich bereits
hingewiesen.
Insgesamt stellen wir fest, dass die Länder durch die
Novelle des Infektionsschutzgesetzes weniger und
komplizierter zu handhabende Kompetenzen zur
Pandemiebekämpfung bekommen, als in einer höchst
dynamischen und gefährlichen pandemischen Lage angemessen
ist. Wir alle sollten beherzigen: Die Pandemie lässt sich
nicht durch ein Gesetz beenden. – Vielen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau
Ministerin Drese! – Als Nächstes hat Herr Staatsminister
Dr. Herrmann, Bayern, um das Wort gebeten.
Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es den
Vertreterinnen der Bundesregierung nicht ersparen, ins gleiche
Horn zu stoßen wie meine Vorredner, die beiden
Ministerpräsidenten und die Kollegin Drese, denn mit dem
vorliegenden Gesetz zur Änderung des
Infektionsschutzgesetzes hat die Bundesregierung zwei Jahre
gemeinsamer Wegstrecke in der Coronapandemie beendet. Statt
weiter auf Gemeinsamkeit zu setzen, hat sich die
Bundesregierung nun de facto für einen Alleingang entschieden.
Das Gesetz entstand – das wurde in eigentlich allen
Beiträgen meiner Vorrednerin und meiner Vorredner zum
Ausdruck gebracht – praktisch ohne Rücksicht auf
nachvollziehbare Belange der Länder. Das ist schon deshalb
besonders bitter, weil es die Länder sind, die dieses
Gesetz in der Pandemiebekämpfung ganz konkret umsetzen
müssen, und das weiß die Bundesregierung auch ganz
genau. Es ist besonders bedauerlich, dass dies jetzt in
einer Situation kulminiert, in der wir feststellen, dass sich
die Infektionszahlen überall im Land wieder auf einem
Rekordniveau befinden und auch die
Krankenhausinzidenz überall ansteigt.
Statt für einen wirklichen Basisschutz zu sorgen, hat
die Bundesregierung Folgendes beschlossen: Ein Großteil
bislang möglicher Maßnahmen wird ersatzlos gestrichen,
zum Beispiel Kontaktbeschränkungen, Kapazitätsgrenzen
für Veranstaltungen und anderes. Auch ist die geltende
Übergangsregelung mit gerade einmal zwei Wochen
schon rein praktisch eindeutig zu kurz bemessen.
Insbesondere hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit ist sie
eigentlich eine föderale Unverschämtheit, denn wir alle
müssen, wenn wir von dieser Übergangsregelung
Gebrauch machen wollen, noch heute unsere Verordnungen
anpassen. Die meisten werden das vorbereitet haben, aber
wir wussten ja nicht, wie genau die Rechtsgrundlage
aussehen wird. Also haben wir das alles irgendwie auf
Vorrat vorbereitet. Das muss aber heute noch umgesetzt
werden, damit die neuen Verordnungen morgen, also
noch vor dem 20. März, in Kraft treten. Das alles ist eine
prozedurale Unverschämtheit, die es uns wirklich schwer
macht, in der Gefahrenabwehr vernünftig vorzugehen,
und es ist im Übrigen auch bürgerunfreundlich, denn es
blickt ja niemand mehr durch, welche Regelung wann
gilt, und das Ganze innerhalb von wenigen Stunden.
Ich kann nur an die Bundesregierung appellieren, diese
Art von Arbeit zu überdenken, denn es sind in dieser
ganz konkreten Situation die Länder, die schwierigste
rechtliche Fragen administrieren und vor allem auch in
der Praxis umsetzen müssen mit den
Kreisverwaltungsbehörden, aber auch mit den Bürgerinnen und Bürgern,
mit den Unternehmen, mit allen, die von diesen
Regelungen betroffen sind. Ich erinnere deshalb auch noch einmal
ausdrücklich an die Rede von Bundesminister Lauterbach
hier an dieser Stelle. Er hat die enge und vertrauensvolle
Einbindung der Länder versprochen und diese als absolut
unerlässlich für eine wirkungsvolle
Pandemiebekämpfung herausgestellt. Es ist wirklich schade, dass wir
davon rein gar nichts mehr merken.
Es wurde ebenfalls schon erwähnt: Auch die neue
Hotspot-Regelung ist nicht gerade das, was die Länder
benötigen. Vor allem ist die Regelung zu den Hotspots
für die Länder unpraktikabel und schwerfällig. Denn für
jeden einzelnen Landkreis, für jede kreisfreie Stadt –
Ministerpräsident Bouffier hat es sehr anschaulich
beschrieben, und ich glaube, jeder kann solche Beispiele
aus dem eigenen Land nennen – bedürfte es jetzt eines
Beschlusses des jeweiligen Landesparlaments. Das wäre
noch irgendwie machbar, weil es die förmliche
Voraussetzung ist – obwohl es auch eine föderale Zumutung ist,
in diesen kurzen Fristen jeweils die einzelnen Parlamente
zu beteiligen. Das ist jedenfalls unkollegial.
Das Materielle ist aber auch sehr kompliziert, denn die
Kriterien, was genau ein Hotspot sein soll, sind viel zu
unbestimmt und damit im Zweifel anfällig für
erfolgreiche Klagen. Gerichte werden das dann aufheben.
Jedenfalls sorgt das alles für größte Rechtsunsicherheit und am
Ende natürlich nicht für Glaubwürdigkeit politischen
Handelns. Wir wissen ja genau, von welchen Seiten
unsere Regelungen, unsere Verordnungen ständig angegriffen
werden und wie dann gerichtliche Erfolge politisch
ausgenutzt werden, um die wirkungsvolle Arbeitsweise von
deutschen Länderregierungen und der Bundesregierung
zu desavouieren. Das sollten wir doch nicht bewusst in
Kauf nehmen.
Ich sage deshalb sehr deutlich: Der Bund liefert,
gerade was die Hotspot-Regelung betrifft, erneut eine
Rechtsgrundlage, die ihre praktische Unanwendbarkeit
bereits in sich trägt. Gut gemeint ist eben das Gegenteil
von gut gemacht, meine Damen und Herren. Ich halte es
für verantwortungslos, vor allem deshalb, weil wir uns,
Herr Kollege Dr. Stamp, nicht in einem
Politologieseminar befinden, in dem wir abstrakt über die
Reparlamentarisierung von irgendetwas reden, sondern wir befinden
uns in der Gefahrenabwehr. Seuchenbekämpfung ist
Gefahrenabwehr. In der Gefahrenabwehr kommt es
darauf an, zu erkennen, dass die Gefahr im Verzug liegt,
dass wir eine sich ständig ändernde Lage haben, und
darauf, dass wir als Landesregierungen in der Lage sein
müssen, entsprechend zu reagieren. Deshalb ist es
wirklich notwendig, klar administrierbare Regelungen zu
schaffen. Das ist jedenfalls unabdingbar, und das ist das
Mindeste, was wir vom Bund einfordern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht nur die SPD-
Ministerpräsidentinnen und -Ministerpräsidenten warnen
davor, ohne Not wichtiges Notfallinstrumentarium über
Bord zu werfen, sondern alle 16. Selbst der
Bundesgesundheitsminister hat immer wieder eindringlich vor
möglichen neuen Virusvarianten gewarnt. Dennoch
erweckt das Gesetz den Anschein, als existiere eine solche
Gefahr nicht einmal in der Theorie. Nicht zuletzt steht
das Gesetz auch in Widerspruch zur Haltung des
Expertenrates der Bundesregierung. Auch dieser sagt, es
braucht Notfallstrategien, die eine unverzügliche
Anpassung der Infektionsschutzmaßnahmen ermöglichen.
Deshalb appelliere ich hiermit noch einmal
eindringlich an die Bundesregierung, mit einem neuen Gesetz
nachzusteuern. Die Regierungschefs der Länder, die
Länder insgesamt, die gestern ihre ablehnende,
abweichende Position deutlich gemacht haben, sind jederzeit
bereit, mit der Bundesregierung noch einmal auszuloten,
wie der Schutzzweck des Infektionsschutzgesetzes besser
und effektiver erreicht werden kann. Ich kann deshalb nur
an die Bundesregierung appellieren: Lassen Sie uns
wieder zu mehr Gemeinsamkeit zurückkehren! – Vielen
Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Staatsminister Dr. Herrmann! – Es hat jetzt Frau
Parlamentarische Staatssekretärin Dittmar das Wort. – Liebe
Frau Dittmar, Sie haben das Wort.
Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit: Sehr geehrter Herr Präsident!
Ministerpräsidentinnen, Ministerpräsidenten! Meine
Damen und Herren! Nach mehr als zwei Jahren
Pandemie haben wir alle gehofft, dass Corona in diesem
Frühjahr nur noch eine nachgeordnete Rolle in unserem Leben
spielen würde. In gewissem Sinne tut es das ja auch, denn
aktuell wird alles vom Krieg in der Ukraine überlagert.
Die Nachrichten und Bilder, die uns von dort erreichen,
sind erschreckend und relativieren viele andere Probleme
und Herausforderungen.
Doch Corona ist nicht aus der Welt. Die aktuellen
Infektionszahlen zeigen uns sehr deutlich, wie ernst die
Lage in Deutschland weiterhin ist. Von „Freedom Day“
kann also keine Rede sein – wenn man denn überhaupt
meint, dass ein solches Wording angemessen ist.
Omikron ist hochinfektiös und breitet sich unbeirrt aus. Seit
einigen Tagen verzeichnen wir wieder Rekordinzidenzen.
Heute liegt die deutschlandweite Inzidenz bei 1 706,3.
Gemeldet wurden fast 300 000 Neuinfektionen. Die
Hospitalisierungsrate schlägt mit 7,8 zu Buche, und hier
haben wir eine enorme Spreizung: Berlin 3,2 und
Mecklenburg-Vorpommern 20 – Kollegin Drese hat es gesagt.
Heute beklagen wir 226 Todesfälle. Da ist es nur ein
geringer Trost, dass die Krankheitsverläufe in der Regel
weniger schwer sind. Es ist daher nur folgerichtig, dass
die Schutzmaßnahmen am Montag eben nicht ersatzlos
wegfallen.
Der Deutsche Bundestag hat aus diesem Grund vor
wenigen Stunden in namentlicher Abstimmung weitere
Änderungen am Infektionsschutzgesetz verabschiedet.
Meine Damen und Herren, es ist kein Geheimnis, dass es
ein sehr mühsames parlamentarisches Verfahren war,
sich auf die nun beschlossene Gesetzesänderung zu
verständigen. Es ist und bleibt ein Spagat – ein Spagat
zwischen dem Wunsch nach Normalität und dem Schutz der
Bevölkerung, ein Spagat zwischen den ersehnten
Erleichterungen und der Rekordzahl an Infektionen.
Mit den Änderungen im Infektionsschutzgesetz sorgen
wir aber dafür, dass über den März hinaus überhaupt
weitere Schutzmaßnahmen zur Anwendung kommen
können. Wir haben uns auf ein Maßnahmenpaket
verständigt, das gesellschaftlich und politisch konsensfähig
ist. Im Ergebnis können Ihre Landesregierungen nun
ohne Parlamentsvorbehalt und inzidenzunabhängig
Schutzmaßnahmen verordnen für die Bereiche, in denen
besonders vulnerable Gruppen betreut, gepflegt,
behandelt werden. Es bleibt also bei der allgemeinen,
inzidenzunabhängigen Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen,
Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Tageskliniken,
Einrichtungen für ambulantes Operieren, Arztpraxen,
beim Rettungsdienst, in Gemeinschaftsunterkünften,
Asyl- und Flüchtlingsheimen. Die Maskenpflicht kann
auch im öffentlichen Personennahverkehr gelten, und es
gilt weiterhin eine bundesweite Maskenpflicht im
Fernverkehr. Hinzu kommen Testpflichten in besonderen
Settings: Krankenhäuser, ambulante und stationäre
Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
Schulen und Kindertagesstätten. Im Übrigen ist die
Testverordnung im Moment in der Überarbeitung, und wir
rechnen damit, dass wir Ihnen nächste Woche einen
neuen Entwurf vorlegen können.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus gibt es die
Hotspot-Regelung. Es ist heute früh im Parlament von
allen Partnern der Ampelregierung noch einmal
klargestellt worden, dass eine Gebietskörperschaft ein
Landkreis, eine Stadt, eine Region, aber auch ein Bundesland
sein kann. Gibt es in solch einer Gebietskörperschaft ein
dynamisches Ausbruchsgeschehen, also eine hohe
Anzahl oder einen starken Anstieg von Neuinfektionen,
verbunden mit einer drohenden Überlastung der
Krankenhauskapazität – so steht es im Gesetzestext –, dann
können die Landesparlamente zusätzliche weiter gehende
Coronaschutzmaßnahmen anordnen. Und eine drohende
Überlastung der Krankenhauskapazität, das sage ich
Ihnen als Medizinerin, kann nicht nur durch zu viele
Fälle ausgelöst werden, sondern auch durch zu wenig
Personal, das selbst erkrankt oder sich in Quarantäne
befindet. – Die zusätzlichen Maßnahmen orientieren sich
sehr an dem bisherigen Maßnahmenkatalog: Die
inzidenzunabhängigen Basismaßnahmen Maske und Test
können durch allgemeine Maskenpflicht – also auch in
Innenräumen, im Einzelhandel –, Abstandsgebote,
Hygienekonzepte, Impf-, Genesenen- und Testnachweise
ergänzt werden.
Gesetzgebungsverfahren sind in einer Demokratie
immer von Kompromissen geprägt, und mit den
vorgelegten Änderungen im IfSG sorgen wir dafür, dass wir
am Montag nicht ohne Maßnahmenkatalog dastehen. Es
ist ein Kompromiss, der den Ländern zweifellos einiges
abverlangt. Ich weiß sehr wohl, Sie hätten sich mehr
gewünscht. Aber ich sage hier auch in aller Deutlichkeit:
Sie sind nicht handlungsunfähig. Ich kann Ihnen
versichern: Wir behalten das Infektionsgeschehen im Blick
und wir werden nicht zögern, nachzujustieren, wenn es
notwendig ist. Das hat Ihnen gestern Bundeskanzler
Scholz zugesagt, und das wurde heute im Parlament noch
einmal von Minister Lauterbach und den
Koalitionsfraktionen bestätigt.
Klar ist aber auch: Einen Weg aus der Pandemie gibt
es nur mit einer ausreichend hohen Impfquote.
Unbestritten ist diese in Deutschland zu niedrig. Unser Ziel muss
es sein, dass wir bis zum Herbst durch eine wirksame
Impfung eine hohe Grundimmunität innerhalb unserer
Bevölkerung erhalten. Ich vertraue darauf, dass der
Deutsche Bundestag hierfür gute Regelungen treffen wird.
Lassen Sie mich abschließend auf eine weitere, auch
für die Bundesländer wichtige Änderung hinweisen: Die
wichtige Definition der Impf-, Genesenen- und
Testnachweise wird künftig wieder direkt im
Infektionsschutzgesetz geregelt. Mit einer Änderung des § 22a und
einer Anpassung der Schutzmaßnahmen-
Ausnahmenverordnung entfällt der dynamische Verweis auf das
Robert-Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut.
Wissenschaftlich begründete und notwendige Anpassungen
der Definitionen werden künftig wieder im Rahmen der
Rechtsverordnung erfolgen, und hierfür ist die
Zustimmung des Bundesrates erforderlich.
Meine Damen und Herren, die Pandemie wird uns
noch eine Weile begleiten. Nur gemeinsam können wir
sie überwinden. Ich reiche Ihnen hierzu meine Hand. –
Ich danke für die Unterstützung und Ihre
Aufmerksamkeit.
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau
Staatssekretärin Dittmar! – Damit sind die mir
vorliegenden Wortmeldungen aufgerufen gewesen.
Je eine Erklärung zu Protokoll1 liegt vor von Herrn
Staatssekretär Hoogvliet (Baden-Württemberg) und
Frau Ministerin Drese (Mecklenburg-Vorpommern).
Ich darf feststellen: Wir kommen zur Abstimmung.
Tagesordnungspunkt 1 a).
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir
sind vorhin übereingekommen, bereits heute in der Sache
zu entscheiden.
Anträge auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
liegen nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat
zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t
anruft.
Tagesordnungspunkt 1 b).
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Auch
zu dieser Vorlage sind wir übereingekommen, bereits
heute in der Sache zu entscheiden.
1 Anlagen 1 und 2
Ich frage Sie: Wer stimmt der Verordnung zu? – Das
ist einstimmig.
Dann ist so beschlossen.
Ich darf an dieser Stelle noch einmal den Kollegen aus
Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen danken,
die eine Protokollnotiz für die Länder vorbereitet haben,
die von fast allen Ländern mitgezeichnet worden ist. Ich
danke für die Zuarbeit.
Damit darf ich die Tagesordnungspunkte 1 a) und b)
schließen.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 2 a) und b) zur
gemeinsamen Beratung auf:
TOP 2a)
a) Erste Verordnung zur Änderung der
Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen
(Drucksache 108/22)
TOP 2b)
b) Erste Verordnung zur Änderung der Werkstätten-
Mitwirkungsverordnung (Drucksache 109/22)
Wird ums Wort gebeten? – Das kann ich nicht
erkennen.
Der Ausschuss für Arbeit, Integration und
Sozialpolitik empfiehlt, den Verordnungen zuzustimmen.
Ich frage daher zunächst: Wer stimmt der Verordnung
unter Punkt 2 a) zu? – Das ist einstimmig.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung
zugestimmt.
Dann darf ich zu Punkt 2 b) fragen: Wer stimmt der
Verordnung zu? – Auch das ist einstimmig.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung
zugestimmt.
Damit darf ich die Tagesordnungspunkte 2 a) und b)
schließen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:
TOP 3
Gesetz zur Verlängerung des Sozialdienstleister-
Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen
(Drucksache 122/22)
Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das kann ich nicht
erkennen.
Es gibt eine Erklärung zu Protokoll2 von Herrn
Staatsminister Schenk (Sachsen).
2 Anlage 3
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir
sind jedoch übereingekommen, bereits heute in der Sache
zu entscheiden.
Ich frage daher: Wer stimmt dem Gesetz zu? Ich bitte
um das Handzeichen. – Das ist einstimmig.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Ich darf den Tagesordnungspunkt schließen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit haben
wir die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt.
Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich ein
auf Freitag, den 8. April 2022, 9.30 Uhr.
Halten Sie weiterhin Abstand, bleiben Sie gesund und
achten Sie auf sich! Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit.
Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluss: 13.46 Uhr)
Anlage 1
Erklärung
von Staatssekretär Rudolf Hoogvliet
(Baden-Württemberg)
zu Punkt 1 der Tagesordnung
Ich spreche hier für die gesamte Landesregierung von
Baden-Württemberg.
Wir haben in Deutschland derzeit eine der höchsten
Inzidenzen in ganz Europa. Und auch, wenn die
vorherrschende Omikron-Variante insgesamt milder verläuft als
die vorherigen Typen, so sehen wir doch eine im
Vergleich zu Januar deutlich höhere Hospitalisierungsrate,
keinen wesentlichen Rückgang mehr bei den
Intensivpatienten und täglich über 200 Tote durch das Coronavirus.
Ja, das Virus hat sein Gesicht verändert. Aber die
Pandemie ist mitnichten vorbei. Mitten in diese erneute
Welle kommt jetzt ein neues Infektionsschutzgesetz, das
fast keine grundlegenden Schutzmaßnahmen mehr
vorsieht und den Ländern einen völlig unzureichenden
Instrumentenkasten an die Hand gibt.
Ja, andere Länder wie Großbritannien oder Dänemark
haben ebenfalls praktisch alle Beschränkungen
aufgehoben. Aber dort ist ein guter Basisschutz vorhanden. Mit
einer Impfquote weit über 90 Prozent bei den Über-60-
Jährigen. Bei uns sind dagegen immer noch knapp
3 Millionen Menschen über 60 ohne jeden Impfschutz.
Außerdem registrieren wir derzeit so viele
Neuinfektionen wie nie zuvor. Das Virus breitet sich aus wie ein
Flächenbrand, aber statt mit schwerem Gerät und
Löschflugzeugen sollen wir das Feuer jetzt mit Wassereimern
und Gartenschläuchen bekämpfen. Ehrlich gestanden: Ich
verstehe nicht, warum.
Das beginnt beim Basisschutz. Nehmen wir nur mal
das Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen – ein sehr
milder Eingriff in unseren Alltag, aber mit einer sehr
hohen Schutzwirkung. Warum schaffen wir das,
abgesehen von wenigen Ausnahmen, ohne jede Not nun ab?
Einige Länder, darunter auch Baden-Württemberg, haben
daher entschieden, die Maskenpflicht und die geltenden
Zugangsbeschränkungen nach der 3G- bzw. 2G+-Regel
bis zum 2. April zu verlängern. Doch danach ist Schluss.
Mehr als diese Übergangsregelung, die auch nur ein
Notnagel ist, gibt das neue Bundesgesetz nicht her.
Es ist schon abenteuerlich, wenn der
Bundesgesundheitsminister zuerst ein Gesetz auf den Weg bringt, das
keine ausreichenden Schutzmaßnahmen vorsieht, dann
aber die Länder aufruft, die Übergangsregel zu nutzen.
Ganz offensichtlich hält er sein eigenes Gesetz für
unzureichend. Warum schafft der Bund keine klare
Rechtsgrundlage für Maßnahmen, die das federführende Ressort
offensichtlich für notwendig hält?
Der Verweis auf die neue Hotspot-Strategie hilft auch
nicht weiter, denn sie greift erst, wenn es eigentlich schon
zu spät ist. Und handwerklich ist sie schlecht gemacht,
sodass Verunsicherung, Streit und Klagen
vorprogrammiert sind. Damit wir gut durch den Herbst und den
Winter kommen, brauchen wir eine klare und eindeutige
Rechtsgrundlage, die es uns ermöglicht, schnell und
effektiv zu handeln, wenn es nötig ist. Das leistet das
vorliegende Gesetz nicht.
Ich will an dieser Stelle auch noch etwas zum
Verfahren sagen. Die Bundesregierung hat dieses Gesetz
weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit erarbeitet und
weitgehend unter Ausschluss der Länder, obwohl uns
eine intensive Einbindung zugesichert wurde. Rein
formal betrachtet hat der Bund das Recht dazu. Aber ist es
auch klug? Wird es dem föderalen Gepräge unseres
Landes gerecht, und berücksichtigt es die entscheidende
Rolle der Länder bei der Bekämpfung der Pandemie vor
Ort? – Wohl kaum!
Was wir da sehen, ist ein Muster, dass wir in den
letzten Jahren immer wieder beobachten konnten. Der Bund
sagt an, und die Länder müssen dafür geradestehen. In
der Vergangenheit waren es meist Fragen der
Finanzierung, die zwischen Bund und den Ländern strittig waren.
Hier und heute geht es um ein Gut, das mit Geld nicht
aufzuwiegen ist, weil es unersetzlich ist. Es geht um die
Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Gerade hier
müssten wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen.
Stattdessen handelt der Bund allein. Ich halte das für
einen Fehler.
Dennoch hoffe ich natürlich, dass wir gut durch das
Frühjahr und den nächsten Herbst und Winter kommen.
Nur leider ist dieses Gesetz dafür eher ein Hindernis und
keine Hilfe. Alles was jetzt nach diesem völlig
inakzeptablen Gesetzgebungsverfahren geschieht, liegt von nun
an allein in der Verantwortung des Bundes.
Anlage 2
Erklärung
von Ministerin Stefanie Drese
(Mecklenburg-Vorpommern)
zu Punkt 1 der Tagesordnung
Für die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Baden-
Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg,
Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen,
Saarland und Thüringen gebe ich folgende Erklärung zu
Protokoll:
Die Länder sind sich einig, dass die Pandemie nur im
gemeinsamen Wirken von Bund, Ländern und
Kommunen bewältigt werden kann.
Die regional sehr unterschiedliche Infektionslage
macht nach Auffassung der Länder die Weiterführung
von individuellen Schutzmaßnahmen vor Ort notwendig.
Das Infektionsschutzgesetz ist dafür der gesetzliche
Rahmen. Bundeseinheitliche Regelungen haben in
Deutschland zu Rechtssicherheit und Vertrauen in die
Pandemiebekämpfungsstrategie in erheblichem Maße
beigetragen.
Die Länder sehen sich durch die Erkenntnisse des
Expert/-innenrates der Bundesregierung, der in seiner
8. Stellungnahme mit Nachdruck für gesetzliche
Rahmenbedingungen plädiert hat, bestätigt. Insbesondere
wurde auf die Bedeutung der Maskenpflicht (zum
Beispiel in Innenräumen wie dem Einzelhandel und
ähnlichen Bereichen) und von Hygienekonzepten verwiesen.
Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen hat das
Masketragen eine hohe Wirksamkeit und stellt nur einen
geringen Eingriff in die individuelle Freiheit dar. Vor diesem
Hintergrund ist ein breiterer Anwendungskatalog in § 28a
Absatz 7 IfSG notwendig. Die Länder bekräftigen in
diesem Zusammenhang ihren Beschluss vom 16. Februar
2022, dass ihnen angemessene Basisschutzmaßnahmen
zur Pandemiebekämpfung zur Verfügung stehen müssen.
Die Maskenpflicht an eine neue Hotspot-Regelung in
§ 28a Absatz 8 IfSG alleine zu knüpfen, macht ein
zusätzliches Verfahren erforderlich. Die Möglichkeit einer
Maskenpflicht ist ein niedrigschwelliges und einfaches,
aber nachweislich sehr effizientes Mittel zum Schutz vor
einer Infektion. Deshalb appellieren die Länder an die
Menschen mit einer dringenden Trageempfehlung im
Innenraum auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus,
sich selbst und andere zu schützen.
Auch für die Feststellung einer „konkreten“ Gefahr
einer dynamischen Infektionsentwicklung durch einen
Landtag wäre eine einheitliche Handhabung konkreterer
Vorgaben des Gesetzgebers notwendig gewesen.
Der Parlamentsvorbehalt zur Feststellung, welche
Gebietskörperschaften „regionale Hotspots“ sein sollen, ist
langwieriger und wird insbesondere in Flächenländern so
schwierig umsetzbar sein. Die Länder gehen davon aus,
dass die Gebietskörperschaft auch das ganze Land sein
kann.
Die Länder fordern zudem zügig Informationen zur
Fortschreibung der am 31. März 2022 auslaufenden
Coronavirus-Testverordnung (TestV). Auch
herausfordernde Diskussionen wie zum Beispiel zur
Arbeitsquarantäne müssen zwischen Bund und Ländern gemeinsam
vorausschauend besprochen werden.
Vor diesem Hintergrund fordern die Länder, dass bei
Verschlechterung der Infektionslage schnell und
unmittelbar über eine erneute Novelle des
Infektionsschutzgesetzes beraten wird. Die Länder sind maßgeblich für den
Vollzug zuständig. Deswegen ist es dringend
erforderlich, dass sie bei geplanten Änderungen frühzeitig und
umfassend eingebunden werden. Darüber hinaus muss
die angekündigte Evaluierung und grundsätzliche
Überarbeitung vor der Sommerpause 2022 vorliegen, um eine
angemessene und praktikable Rechtsgrundlage
anwendbar ab Herbst 2022 zu schaffen.
Anlage 3
Erklärung
von Staatsminister Oliver Schenk
(Sachsen)
zu Punkt 3 der Tagesordnung
Protokollerklärung aller Länder
Bereits mit der mehrmaligen Verlängerung des
Entschädigungstatbestandes nach § 56 Absatz 1a IfSG
während der anhaltenden Coronapandemielage sind
erhebliche Mehrbelastungen für die Haushalte der Länder
verbunden. Die Länder begrüßen wie bereits in der
Vergangenheit die mehrfach durch den Bund bekräftigte
Zusage zur hälftigen Kostenübernahme der den Ländern
in den Jahren 2020 und 2021 durch die Änderung des
§ 56 IfSG zusätzlich entstandenen Haushaltsbelastungen
(ohne Erfüllungsaufwand). Sie erwarten, dass diese
Zusage auch für eine mögliche erneute Verlängerung der
Regelung gilt. Ein finanzieller Ausgleich seitens des
Bundes erfolgte bislang noch nicht.]
Relationen
- part_of_vorgang → Erste Verordnung zur Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen
- part_of_vorgang → Erste Verordnung zur Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften
- part_of_vorgang → Gesetz zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede)