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Protokoll der 1018. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 18.03.2022 · WP 20 · 1018 · Original ↗

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Protokoll der 1018. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1018 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1018. Sitzung Berlin, Freitag, den 18. März 2022 I n h a l t : Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 1. a) Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften (Drucksache 116/22) b) Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen- Ausnahmenverordnung (Drucksache 117/22) . . 93 Volker Bouffier (Hessen) . . . . . . . . . 93 Bodo Ramelow (Thüringen) . . . . . . . . 96 Dr. Joachim Stamp (Nordrhein-Westfalen) 99 Stefanie Drese (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100, 105* Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 101 Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit . 102 Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 105* Beschluss zu a): Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Beschluss zu b): Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 104 2. a) Erste Verordnung zur Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (Drucksache 108/22) b) Erste Verordnung zur Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (Drucksache 109/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 Beschluss zu a) und b): Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 104 3. Gesetz zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen (Drucksache 122/22) . . . . . . . . . . . . 104 Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . 106* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident B o d o R a m e l o w , Ministerpräsident des Landes Thüringen Vizepräsident D r . R e i n e r H a s e l o f f , Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien B e r l i n : Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Britta Ernst, Ministerin für Bildung, Jugend und Sport B r e m e n : Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister H e s s e n : Volker Bouffier, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport N i e d e r s a c h s e n : Reinhold Hilbers, Finanzminister Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration R h e i n l a n d - P f a l z : Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung S a a r l a n d : Monika Bachmann, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie S a c h s e n : Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Rainer Robra, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit 1018. Sitzung Berlin, den 18. März 2022 Beginn: 12.32 Uhr Präsident Bodo Ramelow: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 1018. Sitzung des Bundesrates. Ich erspare mir Vorbemerkungen, weil ich mich als Ministerpräsident von Thüringen selbst zu Wort melden werde und wir das Ganze in der inhaltlichen Debatte gleich noch einordnen werden nach einer sehr intensiven Ministerpräsidentenkonferenz. Die Bundesregierung hat um Einberufung einer Sitzung gebeten, damit wir insbesondere über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes entscheiden. Die neuen Regelungen sollen die Voraussetzung dafür schaffen, dass die Länder auch nach dem 19. März Basisschutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 anordnen können. Aus diesem Grund soll das Gesetz so schnell wie möglich in Kraft treten. Wir sind dafür zu einer Sondersitzung zusammengetreten. Zur Tagesordnung. Sie liegt in vorläufiger Form mit drei Punkten vor. Die Reihenfolge der Tagesordnung bleibt unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das kann ich nicht erkennen. Dann ist die Tagesordnung so festgestellt. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 1 a) und b) zur gemeinsamen Beratung auf: TOP 1a) a) Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften (Drucksache 116/22) TOP 1b) b) Zweite Verordnung zur Änderung der COVID- 19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (Drucksache 117/22) Es gibt eine Reihe von Wortmeldungen. Ich darf zuerst dem verehrten Kollegen Volker Bouffier aus Hessen das Wort erteilen. Volker Bouffier (Hessen): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind in einer schon fast schizophrenen Lage: Der Bundesgesundheitsminister ruft öffentlich unablässig zu allergrößter Vorsicht auf, fürchtet öffentlich Schlimmstes, und gleichzeitig legt die Bundesregierung, der er angehört, einen Gesetzentwurf vor, der die allermeisten Regelungen zum Schutz der Bevölkerung entweder sehr erschwert oder gänzlich streicht. Man muss sich ja nicht groß Gedanken darüber machen, dass das kaum ein Bürger versteht, aber vor allen Dingen, und das ist viel wichtiger, untergräbt das die Akzeptanz vieler Appelle, die richtigerweise weiterhin gegeben werden – die Coronapandemie ist ja nicht vorbei –, mit all den Maßnahmen, die wir eigentlich brauchen, die Coronapandemie angemessen zu bekämpfen. Diesen offenkundigen Widerspruch müssen die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien selbst lösen, aber das führt zu einer Situation, die mehr als ungewöhnlich ist. Sie, Herr Präsident, haben darauf hingewiesen: Wir haben eine Sondersitzung, weil die Bundesregierung es beantragt hat. – Das ist in Ordnung. Gleichzeitig bleibt aber: Aus meiner Sicht ist die heutige Beratung ein Tiefpunkt des Verhältnisses zwischen der Bundesregierung und der Mehrheit des Deutschen Bundestages und den Ländern und dem Bundesrat. Das Verfahren ist unsäglich und schlichtweg unwürdig. Entgegen allen Beteuerungen, dass die Länder einbezogen werden und dass man den Austausch pflegen wolle, ist schlicht nichts passiert. Wir haben das hier schon einmal diskutiert. Da kam auch so eine Geschichte, sozusagen aus der Hüfte geschossen: Wir haben kritisch darüber gesprochen, ob das alles so klug ist. Es war nicht klug; das haben wir einen Tag später gemerkt. Der Bundesgesundheitsminister hat sich später entschuldigt. – Okay, können wir abhaken! Und dann hat der Bundeskanzler – ich könnte es zitieren – in der Besprechung mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten erklärt, es sei selbstverständlich, dass die neuen Regeln in engster Abstimmung mit den Ländern zu beraten seien. Ich stelle hier schlicht fest: Es hat überhaupt keine Abstimmung gegeben. Gar keine! Das Dollste bei dieser Geschichte war, dass das Bundesgesundheitsministerium Dienstagnacht um 1.48 Uhr mal den Entwurf herumgeschickt hat mit der goldigen Bemerkung, man bitte um Stellungnahme bis 10 Uhr am nächsten Morgen. Wir sind ja fleißig, geben uns Mühe, und wir schauen auch nachts jede Stunde, was im Postfach ist. – Das ist doch alles albern. Es ist wirklich kaum erträglich, welchen Unsinn wir uns da bieten lassen müssen. Selbst wenn wir es also bis 10 Uhr morgens geschafft hätten, wäre es sinnlos gewesen, weil die Bundesregierung um 10 Uhr ihr Gesetz ja schon beschlossen hat. Das kann man alles so machen, nur muss man dann auch die Verantwortung dafür tragen. Meine Damen und Herren, ich kann dieses Haus nur daran erinnern: Wer das auf Dauer mit sich machen lässt, diese gezielte Selbstverzwergung insbesondere dieses Verfassungsorgans, der wird sich noch wundern, was in anderen Sachverhalten passiert. Das war ja nun alles kein Zufall. Das war bewusst so gewählt. Wer heute Morgen im Deutschen Bundestag die zweite Lesung eines Gesetzes vornimmt, das morgen ausläuft, der will uns nicht beteiligen. Dabei geht es nicht um die Frage, ob das so hätte sein müssen. Das hätte man ja alles schon vor drei Wochen regeln können. Nun sind wir alle politisch verantwortlich und wissen um die Nöte von Koalitionen und dass man Koalitionskompromisse machen muss. Das weiß ich auch alles. Es gibt aber keinen einzigen sinnvollen Grund, warum man das nicht wenigstens vor zwei Wochen hätte erledigen können. Dann hätte man noch die Chance gehabt, das eine oder andere, was vielleicht gar nicht umstritten ist, aber sinnvoll wäre, in dieses Gesetz hineinzubringen. Das können wir alles nicht mehr machen, was dazu führt, dass die Beratung, die wir heute durchführen, zwar das Mindesterfordernis des verfassungsrechtlichen Vorgabenrahmens ist, nach dem Motto „Der Bundesrat ist irgendwie zu beteiligen“, aber eigentlich ist es sinnlos. Wir könnten uns auch von zu Hause aus melden und sagen, es soll einer abstimmen. Wir können gar nichts machen, selbst, wenn wir wollten. Das Gesetz ist ganz bewusst als Einspruchsgesetz organisiert, sodass für uns nur die Möglichkeit bliebe, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das geht aber auch nicht, jedenfalls nicht sinnvoll. Wenn wir, ungeachtet aller Koalitionsprobleme, den Vermittlungsausschuss anriefen, würden wir im Nirwana landen, denn die gesetzlichen Regelungen, über die wir dann eigentlich beraten sollten, wären in der Zwischenzeit außer Kraft getreten. Das heißt, es ist eigentlich völlig wurscht. Ich kann nur mein größtes Missfallen darüber zum Ausdruck bringen. Mir geht es aber nicht darum, ob mir das gefällt oder nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gehöre diesem Hause jetzt 23 Jahre an. Ein solches Verfahren habe ich noch nie erlebt. Wer das einfach hinnimmt mit der sonnigen Begründung: „Ach ja, das müssen Sie verstehen. Die sind erst 100 Tage im Amt“, dem sage ich: Nein, darum geht es nicht. Es geht hier um eine sehr grundsätzliche Angelegenheit; und wir werden doch in Kürze eine Menge schwieriger Entscheidungen zu treffen haben. Wenn das genauso läuft, dann, fürchte ich, werden die Länder schwer Schaden nehmen – und damit nicht nur die Länder, sondern die Summe aller Länder, unser Land, denn wir sind ein Bundesorgan. Kurzum: Das Verfahren ist schlichtweg unsäglich, und es ist auch unwürdig. Es kommt ein Zweites hinzu: Nicht nur das Verfahren ist zu kritisieren, sondern auch der Inhalt. Es ist bekannt, dass praktisch alle Länder – jenseits der politischen Farbenlehre – dieses Gesetz für missglückt halten. Wir waren alle gemeinsam immer der Auffassung, dass das Gescheiteste ist: Wir haben die alte Regelung, die uns viele Möglichkeiten zum angemessenen Reagieren und vor allen Dingen auch zum präventiven Handeln einräumt – was ja nicht bedeutet, dass man das alles machen muss. Und wir haben innerhalb zweier Jahre bewiesen, dass wir damit eigentlich auch sorgfältig umgehen. Ich darf einmal daran erinnern – wir haben jetzt im Zeichen dieses Krieges eine noch größere Herausforderung, aber es war immer klar: Die Coronapandemie ist die größte Herausforderung seit Bestehen der Bundesrepublik. Gemessen daran haben wir, glaube ich, die Instrumente verantwortlich eingesetzt. Die Frage dieses berühmten Instrumentenkastens meint die Ermöglichung von Maßnahmen und nicht die Verpflichtung, sie alle zu nutzen. Genau das hat die neue Mehrheit anders gesehen. Das kann man politisch so machen, aber man muss auch wissen, was das bedeutet. Man kann nicht den Ländern das Handwerkszeug aus der Hand nehmen und sie gleichzeitig für die Bekämpfung der Pandemie verantwortlich machen. Das geht nicht. Und da auch der Bundesregierung nicht entgangen ist, wie die öffentliche Meinung ist, ist man auf die Idee gekommen, dass doch jetzt die Länder handeln könnten. Der Kollege Bundesgesundheitsminister hat uns doch allen Ernstes – das können Sie in der Presse nachlesen – aufgefordert, wir als Länder sollten jetzt mal in den Krisenmodus kommen. – Verehrte Frau Staatssekretärin! Professor Lauterbach und ich kennen uns lang genug, aber ich frage mich: Was geht eigentlich in ihm vor? Was glaubt diese Bundesregierung eigentlich, was wir seit zwei Jahren machen? Wir machen seit zwei Jahren Krisenmodus, und die schlichte Wahrheit ist: Der Bund verantwortet so gut wie gar nichts. Da wird diskutiert, aber nichts entschieden. Da gibt es keinerlei Verantwortung, für nichts, und das, wofür Sie verantwortlich sind, schieben Sie meistens ab. Das muss man einmal so deutlich sagen. Wer macht denn das Management seit zwei Jahren in den Schulen, in den Kitas, in allen öffentlichen Einrichtungen, im Nahverkehr, in den Krankenhäusern? Das sind doch die Länder und Kommunen, und deshalb sollte man sich solche öffentlichen Aufrufe sparen. Die Bürger werden das mit Sicherheit nicht goutieren, und es ist auch nicht in Ordnung. Schauen wir uns einmal an, was das inhaltlich bedeutet. Wer die Debatte im Deutschen Bundestag verfolgt hat, der hat jetzt jede Menge Stichworte aus den Beiträgen der drei verschiedenen Ampelparteien dazu, was sie davon halten – höchst Unterschiedliches, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Das ist nicht mein Problem. Politisch gibt es Mehrheiten; das ist zu akzeptieren. Und es gibt gute Gründe, zu sagen: Wir müssen bestimmte Dinge verändern. – Das kann man ja machen. Ich habe angemerkt, dass das ohne Beteiligung der Länder mit Sicherheit nicht klug ist, aber das können wir nicht ändern. Was ich hier aber noch einmal sehr deutlich herausstellen will, ist: Es geht nicht an, uns vorzuwerfen, wir würden nicht richtig in die Puschen kommen, uns gleichzeitig das Handwerkszeug aus der Hand zu nehmen, sich dann zurückzulehnen und zu sagen: Die Länder sollen es lösen! – Wir haben in den Ländern zum Teil sehr unterschiedliche Verhältnisse, aber trotzdem bleibt doch: Jeder bemüht sich nach Kräften. Ich will noch eine Bemerkung zu einem Sachverhalt machen, den ich jetzt wirklich nicht auslassen kann: Eine der neuesten Erfindungen ist die Hotspot-Regelung. Wer sich das einmal in Ruhe durchliest und anschließend erklärt, das sei eine Lösung, dem kann ich wirklich nicht mehr helfen. Ich brauche auch keine juristischen Grundbelehrungen, ich bin vom Fach. Man kann es aber schon allein aus der Erläuterung der beiden Minister, die dafür zuständig sind, ableiten: Der Bundesjustizminister erklärt uns öffentlich, dass die Hürden sehr hoch sind und dass das ein Ausnahmefall ist. Der Bundesgesundheitsminister erklärt die Hotspot-Regelung zum Regelfall. Schon allein das lässt sich intellektuell nicht zusammenbringen. Es ist aber vor allen Dingen auch eine grobe Täuschung. Meine Damen und Herren, wir können über vieles diskutieren, wir können über vieles streiten, aber wir sollten uns intellektuell nicht überfordern. Deshalb einmal fürs Protokoll: Man muss doch eines sehen, wenn man sich diese Regelungen anschaut: Sie sind rechtlich nicht sicher, sie sind für ein Flächenland praktisch nicht umsetzbar, und man könnte sie landläufig als Murks bezeichnen. Damit das nicht allzu kompliziert wird: Was soll man mit einer Formulierung wie „steigende Inzidenz“ anfangen? Was ist das denn? Was heißt das denn? Können Sie sich noch erinnern: Es ist ja nicht 100 Jahre her, da haben wir uns mit Zahlen beschäftigt wie 30, 50, 100, und bei der Bundesnotbremse hatten wir dann plötzlich wissenschaftlich fundiert eine Inzidenz von 165 für die Schulen. Wir haben alles durch. Und jetzt? Was ist denn jetzt eigentlich eine hohe Inzidenz, wo wir teilweise Zahlen von 2 000 und mehr haben? Ist es 800, ist es 600 oder 433? Das ist schlichte Willkür. „Pathogenität“, was heißt denn das? Pathogene heißen die Ursachen stärkerer Erkrankungen, also Krankmacher. Aber im Vergleich zu was? Zu Delta, zu Omikron oder zu irgendeiner Abwandlung? Das ist jetzt nicht kleinkariert, denn der Unterschied zum allgemeinen Diskurs und zur parlamentarischen Debatte ist, wenn Sie sich hinsetzen und eine Verordnung schreiben müssen, die vor jedem Gericht halten muss. Dazu bräuchten Sie irgendein Argument, warum Sie auf die Idee gekommen sind, es linksrum oder rechtsrum oder irgendwie zu machen. Dazu gibt das Gesetz gar nichts her. Dann haben wir noch eine schöne Geschichte: Im Gesetzestext steht allen Ernstes, es bedarf einer konkreten Gefahr. Das kann ich verstehen. Wir hatten gestern in der Ministerpräsidentenkonferenz ein kleines Kolloquium mit dem Bundesjustizminister, der uns erläutert hat, dass der Gefahrenbegriff in der Rechtsprechung sehr genau ausgearbeitet ist. Stimmt! Und wenn man diesen konkreten Gefahrenbegriff nimmt, dann sind sämtliche Äußerungen des Bundesgesundheitsministers, was da mal drohen könnte – vielleicht und wie auch immer –, eben nicht „eine konkrete Gefahr“. Das hält vor keinem Gericht stand. Das ist aber gar nicht so entscheidend. Juristisch ist das Murks. Viel wichtiger ist aber die Frage: Wie kann man mit so etwas umgehen? Dann hatte man noch die tolle Idee, dort Gebietskörperschaften hineinzuschreiben. Jetzt will ich Ihnen anhand des Beispiels Hessen einmal sagen, wie die Flächenländer damit umgehen. Die Gesundheitsversorgung orientiert sich nicht an Gebietskörperschaften – Stadt oder Stadtteil oder irgend so etwas –, sondern das sind regionale Zuständigkeiten. Da gibt es große Klinika, die ganze Regionen versorgen und insbesondere die schwierigen Fälle übernehmen. Deshalb ist die Abgrenzung nicht sinnvoll. Wenn Sie dann auch noch den Landtag beteiligen sollen in einem Flächenland! Nehmen wir einmal Nordost- Hessen, das an Thüringen angrenzt – ich bitte um Verzeihung, Herr Kollege –: Wenn ich 250 Kilometer weitergehe und unten am Neckar schaue, herrschen dort völlig andere Verhältnisse. Dann kommt der Landtag alle drei Tage zusammen, weil er ja einmal beschließen muss und irgendwann noch einmal, ob die Lage noch so ist? Das kann nicht funktionieren. Deshalb kommen ganz Begabte auf die Idee, man könnte dann ja ein ganzes Land zum Hotspot erklären. Das kann eigentlich nur funktionieren, wenn – der einzig harte Fakt, den wir haben – die Überlastung des Gesundheitssystems tatsächlich zu befürchten wäre. Nun kann ich für unser Land berichten: Wir haben die niedrigste Inzidenz aller Flächenländer, aber vor allen Dingen glücklicherweise auch die niedrigste Belegung, sowohl im Intensivbereich als auch im allgemeinen Bereich unserer Kliniken, seit Beginn der Pandemie. Dann kann man nicht von einer Überlastung des Gesundheitswesens sprechen. Wenn ich das alles nebeneinander betrachte, dann komme ich zu dem Ergebnis, dass dieses Thema Hotspot der untaugliche Versuch ist, eine missglückte Regelung durch irgendeine Form von, sagen wir mal, Klausel noch halbwegs zu retten, damit man im öffentlichen Diskurs sagen kann: Die Länder könnten doch, wenn sie nur wollten. – Nein, sie können aus meiner Sicht nicht. Das mögen Gerichte entscheiden, das mag wer auch immer entscheiden. Ich halte das nicht nur für missglückt, ich halte es auch für in keiner Weise sinnvoll. Im Ergebnis, meine Damen und Herren – und das ist mir das Allerwichtigste –: Wir, Bund und Länder, haben in den vergangenen zwei Jahren die Bekämpfung der Coronapandemie als gemeinsame nationale Aufgabe verstanden. Wir haben uns oft genug über Details auseinandergesetzt, durchaus untereinander, aber auch mit dem Bund; aber am Ende haben wir es als gemeinsame Aufgabe verstanden und auch umgesetzt. Das haben die jetzige Bundesregierung und die sie tragende Mehrheit ausdrücklich geändert. Das kann die Bundesregierung, weil sie eine politische Mehrheit hat. Wenn uns erklärt wird: „Freunde, ihr könnt es eigentlich alle – egal mit welcher Farbe – für falsch halten. Wir halten es für richtig und entscheiden so“, dann haben wir das zu akzeptieren, weil die Mehrheiten so sind. Was wir aber nicht zu akzeptieren haben, ist, dass wir dann für das weitere Geschehen verantwortlich sind. Ich sage hier sehr deutlich: Ich bedaure sehr, dass die Bundesregierung und die sie tragenden Ampelparteien diese Gemeinsamkeit bewusst aufgekündigt haben. Das schadet der Pandemiebekämpfung, das schadet nach meiner Überzeugung auch unserem Land. Aber das ist hinzunehmen – allerdings nicht widerspruchslos. Dann bleibt: Wer sich so entscheidet, trägt auch die Verantwortung. Was Pandemiebekämpfung angeht, ist Sache des Bundes, und ich wünsche uns gemeinsam inständig, dass Sie hier nicht im September oder Oktober wieder zusammenkommen, man dann feststellt: „Schon wieder ist eine Welle da, und man hätte doch …“, und dann können Sie ganz viele Kommentare lesen und Fernsehsendungen sehen, die sich mit der Frage befassen, ob die Politik wieder geschlafen hat: Man hätte doch längst viel mehr tun müssen! Dies alles ist wohlfeil, aber es ist nicht klug. Deshalb sage ich noch einmal: Die heutige Beratung ist ein Tiefpunkt in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Das schadet der Sache. Ich bedaure das sehr. Meine Damen und Herren, im Ergebnis bedeutet das, dass Hessen einem solchen Gesetz selbstverständlich nicht zustimmen kann. Aus vorgenannten Gründen verzichten wir auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses, weil es im Ergebnis sinnlos wäre. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, Kollege Bouffier! – Als Nächster spricht zu uns Kollege Ramelow aus Thüringen. Bodo Ramelow (Thüringen): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als sich nach der Bundestagswahl in Deutschland eine neue Koalition zusammengefunden hat und beim Herausarbeiten der neuen politischen Ansätze eine ganze Menge an Effekten zu erkennen war, habe ich das – das will ich gerne sagen – mit viel Wohlwollen gesehen. Bei der Frage der Pandemieabwehr – um auf das Thema, das heute für uns von zentraler Bedeutung ist, zu kommen – gab es zwei neue Ansätze, die mir sogar sehr gut gefallen haben, nämlich die Einrichtung eines Krisenstabes und eines Expertenrates auf Bundesebene. Meine Damen und Herren, ich will mich ehrlich machen: Ich habe immer gesagt, die MPK, also die Ministerpräsidentenkonferenz, wird dauerhaft überfordert sein, wenn wir uns bei allen Fachbegriffen in jeder laufenden MPK neu abstimmen müssen, denn die gleichen Fragen – Volker Bouffier hat es kritisch angemerkt – haben uns ja zwei Jahre lang begleitet. Ich erinnere mich an den bitteren Tag vor zwei Jahren, als wir zusammengekommen sind und die Kanzlerin uns eröffnet hat, was an pandemischer Entwicklung ansteht. Bitter für mich deswegen, weil ich an diesem Tag morgens in Thüringen losgefahren bin und fest überzeugt war: Eine Schließung der Schulen wird es mit mir niemals geben. Als ich zurückgefahren bin, hatte ich schon unterwegs mein Kabinett telefonisch zusammengeschaltet, denn wir standen vor der Entscheidung, die Schulen zu schließen. Das war eine gemeinsame Entscheidung, die wir getroffen haben. Die hatte nichts mit Parteipolitik zu tun, sondern sie folgte der Einsicht in die Zahlen, der Beratung, dem, was wir im Kanzleramt gehört hatten, und den Konsequenzen daraus, die wir für uns dann auch gezogen haben. Denn ein Anstieg der Erkrankungen und daraus resultierender Schwersterkrankungen und möglicherweise der Zahl Versterbender war etwas, was wir alle gemeinsam unter allen Umständen vermeiden und verhindern wollten, und zwar die Bundesregierung und alle 16 Bundesländer zusammen. Das war zwei Jahre lang nicht widerspruchsfrei; das will ich gerne zugeben. Da war mal der Baumarkt auf und mal der Baumarkt zu, die Quadratmeterzahl war mal x und mal y. Weil die Sachsen drei Tage vor uns ihre Läden geschlossen haben, hatten wir Angst, sächsischen Besuch zu kriegen. Daraufhin habe ich die Sachsen gebeten, eine „30-Kilometer-Radius“-Regelung einzuführen, was sie gemacht haben und wofür ich sehr dankbar war. Dann haben wir einige Wochen später dasselbe Problem gehabt, und ich habe meiner Regierung vorgeschlagen: Wir müssen auch eine „30-Kilometer-Radius“-Regelung einführen, weil wir Respekt vor den Sachsen haben sollten. – Das sah mein Kabinett dann gar nicht so. Ich will nur sagen: Das war alles nicht ohne Widersprüche, aber es war geprägt von dem Willen, dass alles, was wir gemeinsam tun, nicht dazu dienen soll, die Menschen zu ärgern, sondern dazu, sie zu schützen – und das vor dem Hintergrund von Erkenntnissen, die sich immer wieder verändert haben. So sind eben Politik und Wissenschaft live. Sie erinnern sich: Tröpfcheninfektion und das Bargeld, über das das Virus weitergegeben wird, die Aerosole und was nicht alles. In meinem Land hat die Bauhaus-Universität sogar ein ganzes Symphonieorchester vor den Schlierenspiegel gestellt, um wissenschaftlich festzustellen: Wie weit verbreitet eigentlich eine Trompete das Virus, wenn im Saal der Musik gelauscht wird? Insofern sage ich: Ich habe es sehr begrüßt, als der Krisenstab und der Expertenrat auf Bundesebene eingerichtet wurden, und ich habe mir erhofft, dass alles, was wir danach tun, darauf basiert, dass der Krisenstab handlungsfähig ist und der Expertenrat die Grundlage dafür legt, dass wir Empfehlungen bekommen, auf deren Basis wir dann alle gemeinsam handeln. Dann habe ich mit dem Krisenstab Kontakt aufgenommen. Wir haben sofort miteinander geredet. Und der von mir sehr geschätzte General Breuer hat gesagt, dass er im Kern für die Verteilung von Impfstoffen zuständig ist. Das hatte ich mir unter einem Krisenstab irgendwie nicht vorgestellt. Das ist vielleicht meine Schuld, meine Naivität, dass ich gedacht habe: Ich bilde in meinem Land einen eigenen Landeskrisenstab, der dann mit dem Bundeskrisenstab zusammenarbeitet, und alles, was schnell erledigt werden muss, wird auf der Ebene von Lageentscheidungen, die über den Krisenstab laufen, gemacht, und das Ganze wird wissenschaftlich untersetzt mit den Empfehlungen des Expertenrats – so war meine naive Vorstellung –, und dann ruckelt sich das zusammen. Ich sage auch: Bei einer neuen Bundesregierung läuft alles noch nicht so rund, dann kommen die ersten Entscheidungen. Dann haben wir das erste Mal alle zusammen die epidemische Notlage erlebt. Ich weiß noch: Es war bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Nordrhein-Westfalen, als klar war, dass die epidemische Notlage auslaufen soll. Wir waren mehrheitlich der Meinung, dass es notwendig ist, den Bund zu bitten, die epidemische Notlage doch wenigstens so lange zu verlängern, bis die neue Bundesregierung im Amt und vereidigt ist, damit wir mit der neuen Bundesregierung darüber reden können, und zwar, damit wir in den Ländern, die hohe Inzidenzen und hohe Gefährdungsraten haben – denn die Inzidenzen alleine sind es ja nicht, sondern die Frage der Gefährdungslage bildet die Grundlage –, unter dem Schirm der epidemischen Notlage noch handlungsfähig sind. Dann haben uns die noch nicht im Amt befindliche Koalition und die noch im Amt befindliche Regierung gesagt: Wir schaffen die epidemische Notlage ab, weil wir merken, dass es im Deutschen Bundestag keine Mehrheit mehr dafür geben wird. – Man muss sagen: Das haben Kolleginnen und Kollegen unterschiedlicher Parteien im Deutschen Bundestag auch vorher schon nicht mehr mitgetragen. Das sind nicht nur die FDP und schon gar nicht nur isoliert die AfD gewesen. Insoweit habe ich noch eine ganz gute Erinnerung daran. Dafür bekamen wir dann die Möglichkeit, eine Notlage auf Landesebene festzustellen. Davon haben wir in Thüringen unmittelbar Gebrauch gemacht. Ich habe, nachdem wir das hier beschlossen haben, noch am selben Tag eine Sondersitzung des Parlaments einberufen. Eine große demokratische Fraktion hat sich der Stimme enthalten, mich aber einen Tag später aufgefordert, ich solle den Krisenfall ausrufen und einen Krisenstab einsetzen. Am Tag vorher war nicht einmal die Bereitschaft da, eine Notlage zu beschließen beziehungsweise die Hand dafür zu heben. Sie merken, wenn wir das jetzt analysieren, ist die Frage: Auf was steuern wir heute zu? Was ist der eigentliche Break zwischen dem Ende der epidemischen Notlage und dem danach einsetzenden etwas schwierigen, holprigen Umgang? Ich erinnere mich an die Sitzung am 14. Januar hier im Haus. Hier vorne standen Volker Bouffier, Karl Lauterbach und ich, und wir haben miteinander darüber geredet, dass das, was wir gleich zu beschließen haben, eine Festlegung auf Empfehlungen des RKI und des PEI ist und dass damit verbunden etwas eintritt, was unkalkulierbare Risiken beinhaltet. Karl Lauterbach hat Volker Bouffier in meinem Beisein zugesagt, dass das nicht passieren wird, und hat es dann auch hier am Rednerpult noch ausgeführt. Er hat deutlich gesagt, dass wir uns darauf verlassen können, dass niemand von uns Ländern im Internet schauen muss, um zu sehen, was auf der Seite des RKI steht, und dass wir es vorher schriftlich bekommen. 14. Januar! Am 15. Januar kam die Empfehlung des RKI, den Genesenenstatus zu ändern, und des PEI, die Impfverordnung in Bezug auf Johnson & Johnson zu ändern. Am 15. Januar hatte das Rechtskraft, wo doch am 14. Januar auf den Hinweis von Volker Bouffier hier klargestellt wurde: Es wird nicht passieren, dass es im Internet steht. Und: Es stand am nächsten Tag im Internet! Das heißt: Es setzte dort etwas ein, was zu einem Reparaturbetrieb geführt hat. Wir haben dann bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 24. Januar darüber geredet. Dann ist uns die Entschuldigung übermittelt worden, das sei falsch eingeschätzt worden, das hätte man so nicht gewollt, und ausdrücklich auch noch mal die Entschuldigung in Richtung Volker Bouffier, dass das nicht so verstanden worden ist, wie er es richtigerweise ausgeführt hat. Das Ergebnis war aber: Ab 15. Januar sollten unsere Gesundheitsämter etwas vollziehen, was in diesem Moment Rechtskraft erlangt hatte, wofür sie aber überhaupt keine Handlungsanweisungen hatten. Um es noch mal am Einzelhandel festzumachen: Im Hinblick auf diejenigen, die auf die Corona-Warn-App gebaut haben, weil wir ihnen empfohlen haben, das Entree über die Corona-Warn-App zu machen, hat mir Karl Lauterbach gesagt, die Umprogrammierung dauere alleine für solche Fragen vier Wochen. Aber von einem Tag auf den anderen bekam das Rechtskraft. Deswegen, meine Damen und Herren, wäre es doch eigentlich vernünftig gewesen, wenn man am 16. Februar miteinander darüber geredet und gesagt hätte: Lasst uns zusammen – mit den Erkenntnissen, die die Länder haben – am neuen Infektionsschutzgesetz arbeiten! Der Bundeskanzler hat ausdrücklich zugesagt, und zwar wörtlich: Es ist doch selbstverständlich, dass wir das neue Infektionsschutzgesetz mit den Ländern zusammen erarbeiten und es erst dann Rechtskraft erlangt. Es wäre doch fatal, wenn wir das Wissen und die Kompetenz der Länder, die am nächsten an der Pandemieabwehr dran sind, nicht einbeziehen. – Dann kam die MPK in dieser Woche, mit der zur Kenntnis zu nehmen ist, dass das Infektionsschutzgesetz ohne unser Fachwissen geändert wird. Und man erklärte uns öffentlich – Volker Bouffier hat darauf hingewiesen –, wir hätten jetzt das ganze Instrumentarium in der Hand. In der „Süddeutschen Zeitung“ stand gestern sogar: Jetzt können sich die Länder nicht mehr hinter dem Bund verstecken. – Wenn ich solche Sätze lese, ist das so, als ob ich noch eine Ohrfeige kriege. Ich sage: Ich will mich hinter niemandem verstecken. Ich will Pandemieabwehr betreiben, und zwar mit meinen Kollegen und mit der Bundesregierung zusammen. Denn das oberste Prinzip ist immer noch: Dort, wo wir Notsituationen haben, muss Handlungsfähigkeit gegeben sein. Deswegen bleibe ich dabei: Impfen, testen, Abstand halten, Maske tragen sind die Basics, mit denen wir arbeiten können müssen. Meine Erwartungshaltung vom 16. Februar auf gestern war, dass wenigstens diese Basics ins Infektionsschutzgesetz hineinkommen. Die Kollegen der CDU-geführten Länder haben darum gebeten, dass wir nicht erst am 17. März eine MPK machen, sondern vorgezogen, weil – und das war die Formulierung der B-Länder – wir noch mit dem Gesetzgebungsverfahren kompatibel sein wollen. Was wäre denn, wenn das Gesetzgebungsverfahren völlig anders laufen würde, als wir es erwarten? Damals war die Zusage: Das wird nicht passieren, denn ihr werdet an der Erarbeitung beteiligt sein. – Das Gegenteil ist der Fall. Wir waren nicht beteiligt. Wir haben das übermittelt bekommen. In Hessen ist es um 1.48 Uhr eingegangen, wie ich von Volker Bouffier gerade gehört habe, bei meiner Gesundheitsministerin um 1.18 Uhr. Wir haben es also ein paar Minuten früher gehabt, weil wir näher an Berlin sind. Die Durchleitung dauert bei uns halt ein bisschen. Bei mir im Ministerpräsidentenbüro ist es um 8.22 Uhr über den MPK-Verteiler reingekommen – der Kollege Wüst arbeitet da korrekt, um das deutlich zu sagen. Da ist es dann noch zusätzlich verteilt worden. Das heißt, ich habe von 8.22 Uhr bis 10 Uhr Zeit gehabt, meine Beamten zu fragen. Mein Kabinett brauche ich gar nicht zu fragen. Denn was soll ich angesichts dieser Geschwindigkeit und ohne Vorlage mein Kabinett fragen? Da sage ich: Das ist keine Beteiligung. Das ist wie Edelstahl und Diebstahl. Es hört sich nur so ähnlich an. Das ist einfach nur: Wir haben es formal gemacht, ihr habt doch was gekriegt. Wenn man etwas zurückmeldet, dann muss man fragen: Was habt ihr uns denn da gegeben zum Thema „Impfen“, zum Thema „Testen“, zum Thema „Abstand halten“, zum Thema „Maske tragen“? Dazu will ich Folgendes sagen: Testen. Die Testverordnung läuft am 31. März aus. Ich weiß nicht, was die Bundesregierung plant. Ich kann nicht darauf antworten, wenn ich gefragt werde: Wie geht es weiter mit der Teststrategie? Wie geht es weiter mit den Bürgertests? Ich kann das nicht beantworten; wir wissen es nicht. Aber ich soll eine Strategie auf etwas aufbauen, was ich nicht weiß. Da hätte ich doch ganz gerne, dass wir miteinander so lange reden, bis wir voneinander wissen: Wer baut welches Teil ein, und mit welchem Teil kann weitergearbeitet werden? Impfen. Gestern hatte ich nicht den Eindruck, dass es verlässlich zu einer allgemeinen Impfpflicht kommt. Ich habe der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zugestimmt mit der Maßgabe, dass die Debatte um die allgemeine Impfpflicht schon längst erfolgt ist, wenn sie kommt. Jetzt gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht, und die Debatte um die allgemeine Impfpflicht ist noch nicht einmal gelaufen, und die Ersten fangen schon an und sagen: Durch Omikron wird es mit der Impfpflicht vielleicht doch nichts. Österreich hat seine schon wieder zurückgenommen beziehungsweise ausgesetzt. – Also: Ich weiß nicht, wie es da weitergeht. Und die Frage, wenn Sie die allgemeinen Regeln wegfallen lassen, ist: Wieso bleiben dann die Quarantäneregeln noch bestehen? Alle Schutzanordnungen fallen weg, aber die Quarantäneanordnungen, die unsere Gesundheitsämter zu vollziehen haben, bleiben bestehen. Jetzt kommen wir auf die unbestimmten Rechtsbegriffe. Volker Bouffier hat inhaltlich sehr genau darauf hingewiesen, aber ich will es an einem Beispiel deutlich machen. Ein Beispiel ist die Gefährdung unserer Gesundheitseinrichtungen. Das soll ein Faktor sein, um die Hotspot-Strategie anzuwenden. Jetzt frage ich einmal, was eigentlich passiert, wenn die Überlastung nicht durch Covid-Patienten eintritt, sondern dadurch, dass die Mehrzahl der Mitarbeitenden unter Quarantäne steht und der ganz normale Klinikalltag nicht mehr abgesichert werden kann, die kritische Infrastruktur anfängt, bedroht zu sein, weil Busfahrerinnen und Busfahrer unter Quarantäne stehen, weil Mitarbeitende in den Einrichtungen unter Quarantäne stehen? Darüber haben wir vorher geredet und gesagt: Das darf nicht passieren. Das müsste jetzt auf die Tagesordnung kommen, um sagen zu können: Wenn ihr das eine abschafft, nämlich die allgemeinen Regeln, dann sagt doch nicht, wir sollen hinterher diese Hotspot-Strategie anwenden. – Ich bleibe dabei: Wir hatten in Thüringen eine Hotspot-Strategie. Für uns ist es so: Bei uns laufen Sie sprachlich offene Türen ein. Wir haben sogar ein Ampelsystem gehabt. Das war klar gegliedert. Das war an drei harten Kriterien orientiert, und alle drei Kriterien mussten zusammentreffen, nämlich die ITS-Belegung, die Hospitalisierungsrate und die Inzidenz. Wir haben also schon lange nicht mehr allein die Inzidenz betrachtet. Nur: Wenn ich mir angucke, dass bei uns in Thüringen mit rund 10 000 Menschen, die sich gestern neu infiziert haben, der höchste Wert an Neuinfektionen seit zwei Jahren eingetreten ist und in meinem Land die Werte im Moment nach oben gehen, dann weiß ich, dass es dynamisch mit dem Krankengeschehen nicht genauso ist. Darüber bin ich auch froh. Deswegen freue ich mich darüber, dass Omikron tatsächlich nicht so aggressiv zu Erkrankungen führt; das stimmt. Aber da die Bruttozahl so massiv ist, steigt doch die Zahl der Betroffenen, die anschließend unter Quarantäne stehen, ebenso dynamisch. Wie soll ich das einem Gericht begründen? Soll ich sagen: „Covid-Patienten sind nicht im Krankenhaus, aber Mitarbeitende habe ich keine mehr“? Ist das nun das, was Sie unter Hotspot-Strategie verstehen oder nicht? Und was mache ich in einem Bundesland, in dem die Kliniken alle spezialisiert sind und es die klassische Einzelklinik in dem Landkreis A, B oder C gar nicht gibt, bei der man sagt: Das ist die Gebietskörperschaft. Meine Damen und Herren, deswegen verstehe ich nicht, warum die Corona-Quarantänevorschriften nicht verändert werden, und ich weiß auch nicht, ob sie verändert werden. Ich weiß nicht, wann sie verändert werden. Ich weiß nur: Wenn sie weiter so bleiben, aber die Abwehrstrategie von uns nicht mehr gefahren werden kann, dann wird es eng für mein Bundesland. Jetzt kommt die letzte Bemerkung. Alle wissen hinlänglich, dass ich keine eigene Mehrheit im Parlament habe. Ich bin der einzige Ministerpräsident in Deutschland, der eine Landesregierung ohne eigene Mehrheit führt. Das heißt, ich bin darauf angewiesen, dass andere im Parlament die Anträge teilen, die wir dort stellen. Das muss ich jetzt auf unbestimmten Rechtsbegriffen aufbauen. Und selbst wenn es mir gelingt, dafür noch die vier Stimmen zu bekommen, die ich brauche, habe ich große Sorgen, dass anschließend geklagt wird. Das müssen Sie einfach wissen: In meinem Land klagt die AfD gegen jede Corona-Verordnung beim Verfassungsgerichtshof – jede! Das bedeutet, dass die Frage, ob der Thüringer Verfassungsgerichtshof unbestimmte Rechtsbegriffe am Ende noch durchgehen lässt, mit einer hohen Gefährdung verbunden ist. Das alles waren Argumente, die wir miteinander ausgetauscht haben. Das alles führt dazu, dass ich sage: Die Basics impfen, testen, Abstand halten, Maske tragen hätten im Instrumentenkasten des Infektionsschutzgesetzes für uns alle drin sein können. Und wenn man dann sagt: „Das soll nur angewendet werden, wenn bestimmte Parameter überschritten sind“, dann muss man die Parameter reinschreiben. Welche meine ich? Wir hatten Inzidenz, ITS-Belegung und Hospitalisierungsrate. Wenn Sie andere nehmen wollen, nehmen Sie andere, nehmen Sie weitere! Können Sie gerne tun. Aber schreiben Sie es mir ins Gesetz rein! Sie aber sagen, dass alle Länder das jetzt eigenständig machen können und dass wir uns sputen sollen, unsere Arbeit zu machen. Ich habe das Gefühl – und so habe ich es gestern auch meinen Kolleginnen und Kollegen gesagt –, dass uns die Bundesregierung bei der Coronapandemieabwehr den Stuhl vor die Tür gestellt hat und sagt: Auf das, was ihr an Fragen habt, möchten wir nicht antworten, weil wir aus eigener Kraft und eigener Mehrheit agieren. – Das kann man tun. Dann, meine Damen und Herren, bitte ich aber – und jetzt komme ich zum Ausgangspunkt zurück –: Bevollmächtigen Sie den Krisenstab, seine Arbeit machen zu können. Dann muss mir der Bund über den Krisenstab Vorgaben machen, und ich richte einen Landeskrisenstab ein, damit wir Pandemieabwehr betreiben können. Meine letzte Bitte: Hören Sie wenigstens auf den Expertenrat! Warum haben Sie ihn berufen? Wenn Sie schon nicht auf uns hören, dann hören Sie doch wenigstens auf den Expertenrat. Für mich gilt: Aus all diesen Gründen könnte ich dem vorgelegten Infektionsschutzgesetz in der veränderten Form, in der es heute hier vorliegt, meine Zustimmung nicht geben. Da sich diese Frage aber nicht stellt und die Frage der Einberufung des Vermittlungsausschusses von Volker Bouffier schon beantwortet worden ist, nehme ich zur Kenntnis, dass wir heute Pandemieabwehr nicht mehr als gemeinsamen Auftrag von Bundesregierung und Landesregierungen verstehen. In diesem Sinne bitte ich Sie, die Instrumente zu schärfen, denn die Coronapandemie ist noch lange nicht vorbei, und ich möchte, dass weiterhin unser gemeinsames Bestreben ist, die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu schützen. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, Kollege Ramelow! – Als Nächster spricht zu uns Herr Minister Dr. Stamp aus Nordrhein-Westfalen. Dr. Joachim Stamp (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Koalitionspartner der Landesregierung von Nordrhein- Westfalen bewerten – das wird Sie nicht überraschen – das Infektionsschutzgesetz durchaus unterschiedlich. Es ist in einer Demokratie wesentlich, dass man sich unterscheidet, aber in einer partnerschaftlichen, vertrauensvollen Zusammenarbeit werden wir die gemeinsame Übergangsregelung in einem fairen und der Sache angemessenen Kompromiss nutzen. Das zeigt das Wesen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit in Landesregierungen: Es gibt ein abgestimmtes gemeinsames Handeln. So gehen Landesregierungen ja auch in Vorbereitung des Bundesrates in der Regel miteinander um. Man hat möglicherweise an der einen oder anderen Stelle unterschiedliche Positionen. Es wird gerungen, und es wird versucht, zu einer gemeinsamen Haltung zu kommen und dann auch hier im Bundesrat entsprechend mit einer abgestimmten Position abzustimmen. Sehr geschätzter Herr Kollege Ministerpräsident Volker Bouffier, Sie haben von Verzwergung des Bundesrats gesprochen. Ich glaube, es gehört zur Gesamtbetrachtung aber auch dazu, festzustellen, dass in den vergangenen zwei Jahren die Entscheidungen der Länder, wie es mit der Pandemiepolitik weitergeht und welche Maßnahmen getroffen werden, zunehmend in die Ministerpräsidentenkonferenz übertragen worden sind. Zwei Jahre lang wurden wesentliche und gravierende Grundrechtseingriffe allein von den Ministerpräsidenten entschieden, aber eben nicht hier gemeinsam im Bundesrat mit den entsprechenden vorherigen Prozessen in den Landesregierungen. Ich finde, das gehört zur Ehrlichkeit auch dazu, gerade wenn wir über die Frage der Verzwergung sprechen. Dazu gehört auch – das muss man sehen –, dass diese plötzlichen Beratungen, diese zum Teil nächtlichen Beratungen auch nicht immer die Ergebnisse gezeitigt haben, die – es war vorhin die Rede von Überzeugung der Bürgerinnen und Bürger – zum Vertrauen in die Politik beigetragen haben. Ich nenne nur das Stichwort „Osterlockdown“. Wir begrüßen als Koalitionspartner in einer Landesregierung die Reparlamentarisierung der Coronabekämpfung. Ich will Ihnen recht geben, dass im Vorlauf der heutigen Entscheidung die Prozesse sicherlich nicht glücklich gewesen sind. Aber wir dürfen umgekehrt – und das ist, glaube ich, auch unsere gemeinsame Aufgabe – gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nicht den Eindruck erwecken – das klang beim Kollegen Ramelow eben ein bisschen so –, als gäbe es jetzt keine Schutzmöglichkeit mehr, wenn eine neue Variante käme. Bundestag und Bundesrat sind jederzeit in der Lage, in kürzester Zeit sämtliche Maßnahmen wieder einzusetzen, dann allerdings über den parlamentarischen Weg und nicht über eine Verordnung oder eine entsprechende Vorabentscheidung der MPK. – Dankeschön! Präsident Bodo Ramelow: Lieber Herr Dr. Stamp, vielen herzlichen Dank! – Ich rufe auf Frau Ministerin Drese, Mecklenburg-Vorpommern. Stefanie Drese (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Infektionsschutzgesetz gilt in seiner jetzigen Fassung nur noch bis zum 19. März. Dann sollen alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen aufgehoben werden. Es gibt dann nur noch sogenannte Basismaßnahmen und besondere Schutzmaßnahmen, die aber an bestimmte Verfahren gebunden sind. Es endet also die Geltungsdauer der Rechtsgrundlagen für die meisten Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus. Was vor fünf Wochen vielleicht noch gut gedacht war und mit Blick auf die Eingriffe in die Freiheitsrechte konsequent erschien, erweist sich heute als Trugschluss. Wir sind in einer schwierigen Phase. Die Coronaentwicklung ist dynamisch. Ich weiß, wovon ich rede. Mecklenburg-Vorpommern hat, mit rund 2 470 am gestrigen Tag, bundesweit seit einiger Zeit die höchste Sieben-Tage- Inzidenz. Die Lockerungen waren an die Fortsetzung einer positiven Entwicklung geknüpft. Wir haben jetzt mit dem Omikron-Subtyp BA.2 aber eine neue Realität. Diese noch ansteckendere Variante macht in Mecklenburg- Vorpommern mittlerweile 85 Prozent der Infektionen aus, und in den allermeisten anderen Bundesländern läuft die Entwicklung auch darauf zu. Ich erkenne durchaus an, dass sowohl seitens der Bundesregierung als auch seitens des Bundestages die aktuelle Lage wahrgenommen wird. In fast allen Äußerungen kommt die verschärfte Situation zum Ausdruck. Allein: Das neue Infektionsschutzgesetz bleibt hinter diesen Erfordernissen zurück. Fast flehentlich wird jetzt von vielen auf die Länder eingeredet, doch ja von der Hotspot-Regelung Gebrauch zu machen und die harten Schutzmaßnahmen umzusetzen, die auf Bundesebene wohl nicht mehr durchsetzbar waren. Dazu kann ich nur konstatieren: Wir würden gerne, aber uns sind vielfach durch das Bundesgesetz die Hände gebunden. Hinzu kommt: Vieles bleibt unklar und unbestimmt, und das vom Gesetz auferlegte Verfahren zur Bestimmung von Hotspots ist unpraktikabel; meine Vorredner sind darauf eingegangen. Es müsste faktisch ein stehender Landtag eingerichtet werden. Wenn man auf die Bestimmung von Hotspots aber verzichtet, gibt es außer im wichtigen Bereich der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen kaum noch Schutzmaßnahmen. Diese Maßnahmen, vor allem die Maskenpflicht im Innenbereich, sind nach meiner und der Überzeugung fast aller Länderkolleginnen und -kollegen aber notwendig, um genau diese Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vor der Überlastung zu schützen. Diese Maßnahmen vermindern in einer dynamischen Infektionslage auch den Schutz von älteren und kranken Menschen sowie von Kleinkindern, die sich nicht impfen lassen können, etwa beim Einkaufen. Außer in definierten Hotspot-Regionen gibt es diese Maskenpflicht aber spätestens ab dem 3. April nicht mehr. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Ihnen kurz schildern, wie dramatisch die Situation in den Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern ist. Dazu möchte ich entsprechende Situationsbeschreibungen der beiden großen Regionalzeitungen von gestern zusammenfassen. Die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg- Vorpommern berichtet von mehreren Kliniken, die teilweise die Notfallversorgung ablehnen mussten – bis zu 30 Prozent des Personals fallen aus bei zeitgleichem Höchststand von Coronapatienten. In Vorpommern lenken Kliniken Notfallpatienten in Nachbarhäuser. 300 Mitarbeiter fehlen aktuell in der Uniklinik in Greifswald. Um Covid-Patienten zu behandeln, sind sogar zwei Stationen geschlossen worden. Auch die Notaufnahme kommt an Grenzen: Zweimal ist der Rettungsleitstelle Kapazitätserschöpfung gemeldet worden. Ganze Stationen hat die Unimedizin in Rostock abgemeldet. Personal wird in Kernkliniken zentralisiert. Auf 85 Mitarbeiter musste das Kreiskrankenhaus in Demmin, eine relativ kleine Klinik, aktuell durch Corona verzichten. Am Südstadtklinikum in Rostock wurden die Bettenanzahl reduziert und planbare Operationen verschoben. Die Helios Kliniken in Schwerin nehmen seit Mittwoch nur noch unaufschiebbare Fälle auf. Warum sage ich Ihnen das? Nicht, um zu jammern, sondern, um darauf hinzuweisen, dass wir in Deutschland noch immer eine dynamische Situation haben. Denn eines hat uns die Pandemie gelehrt: Irgendwann ist diese Situation nicht mehr auf ein Bundesland, auf Mecklenburg- Vorpommern, begrenzt. Sehr geehrte Damen und Herren, die Belastung der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern ist so hoch wie nie zuvor in der Pandemie, und zwar in praktisch allen Regionen des Landes. In vielen anderen Bundesländern ist die Lage ähnlich oder entwickelt sich dahin. Können wir das gesamte Land als Hotspot-Region deklarieren, oder können Hotspots nur im engen regionalen Rahmen eingerichtet werden? So genau sagt uns das keiner, beziehungsweise wir hören von verschiedenen Bundesministerien unterschiedliche Aussagen. Das ist eine unbefriedigende Situation in dieser von mir eben dargelegten Situation meines Bundeslandes. Als eines von mehreren Ländern tragen wir die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Veränderungen in § 28a Infektionsschutzgesetz inhaltlich weitgehend nicht mit. Wir halten aufgrund der deutschlandweit rapide steigenden Infektionszahlen und der vielerorts angespannten, mancherorts dramatischen Situation in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen die Aufhebung elementarer Schutzmöglichkeiten für falsch. Um zu verhindern, dass im Kampf gegen die Verbreitung von COVID-19 eine komplette Regelungslücke entsteht, sehen wir aber von der Anrufung des Vermittlungsausschusses ab. Wir wollen aber in einer Protokollnotiz unsere Kritikpunkte festhalten: Der in § 28a Absatz 7 Infektionsschutzgesetz vorgesehene Katalog von Maßnahmen des Basisschutzes ist unzureichend. Insbesondere der Verzicht auf die Möglichkeit, eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen als mildes, aber hochwirksames Mittel der Pandemiebekämpfung anzuordnen, ist nicht nachvollziehbar. Die Voraussetzungen für sogenannte Hotspot- Regelungen in § 28a Absatz 8 sind nicht hinreichend rechtssicher gestaltet; auch das haben wir heute schon gehört. Für die Feststellung einer konkreten Gefahr einer dynamischen Infektionsentwicklung durch einen Landtag fehlen für eine einheitliche Handhabung konkrete Vorgaben des Gesetzgebers. Der Landtagsvorbehalt ist gerade für Flächenländer unpraktikabel; darauf habe ich bereits hingewiesen. Insgesamt stellen wir fest, dass die Länder durch die Novelle des Infektionsschutzgesetzes weniger und komplizierter zu handhabende Kompetenzen zur Pandemiebekämpfung bekommen, als in einer höchst dynamischen und gefährlichen pandemischen Lage angemessen ist. Wir alle sollten beherzigen: Die Pandemie lässt sich nicht durch ein Gesetz beenden. – Vielen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau Ministerin Drese! – Als Nächstes hat Herr Staatsminister Dr. Herrmann, Bayern, um das Wort gebeten. Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es den Vertreterinnen der Bundesregierung nicht ersparen, ins gleiche Horn zu stoßen wie meine Vorredner, die beiden Ministerpräsidenten und die Kollegin Drese, denn mit dem vorliegenden Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat die Bundesregierung zwei Jahre gemeinsamer Wegstrecke in der Coronapandemie beendet. Statt weiter auf Gemeinsamkeit zu setzen, hat sich die Bundesregierung nun de facto für einen Alleingang entschieden. Das Gesetz entstand – das wurde in eigentlich allen Beiträgen meiner Vorrednerin und meiner Vorredner zum Ausdruck gebracht – praktisch ohne Rücksicht auf nachvollziehbare Belange der Länder. Das ist schon deshalb besonders bitter, weil es die Länder sind, die dieses Gesetz in der Pandemiebekämpfung ganz konkret umsetzen müssen, und das weiß die Bundesregierung auch ganz genau. Es ist besonders bedauerlich, dass dies jetzt in einer Situation kulminiert, in der wir feststellen, dass sich die Infektionszahlen überall im Land wieder auf einem Rekordniveau befinden und auch die Krankenhausinzidenz überall ansteigt. Statt für einen wirklichen Basisschutz zu sorgen, hat die Bundesregierung Folgendes beschlossen: Ein Großteil bislang möglicher Maßnahmen wird ersatzlos gestrichen, zum Beispiel Kontaktbeschränkungen, Kapazitätsgrenzen für Veranstaltungen und anderes. Auch ist die geltende Übergangsregelung mit gerade einmal zwei Wochen schon rein praktisch eindeutig zu kurz bemessen. Insbesondere hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit ist sie eigentlich eine föderale Unverschämtheit, denn wir alle müssen, wenn wir von dieser Übergangsregelung Gebrauch machen wollen, noch heute unsere Verordnungen anpassen. Die meisten werden das vorbereitet haben, aber wir wussten ja nicht, wie genau die Rechtsgrundlage aussehen wird. Also haben wir das alles irgendwie auf Vorrat vorbereitet. Das muss aber heute noch umgesetzt werden, damit die neuen Verordnungen morgen, also noch vor dem 20. März, in Kraft treten. Das alles ist eine prozedurale Unverschämtheit, die es uns wirklich schwer macht, in der Gefahrenabwehr vernünftig vorzugehen, und es ist im Übrigen auch bürgerunfreundlich, denn es blickt ja niemand mehr durch, welche Regelung wann gilt, und das Ganze innerhalb von wenigen Stunden. Ich kann nur an die Bundesregierung appellieren, diese Art von Arbeit zu überdenken, denn es sind in dieser ganz konkreten Situation die Länder, die schwierigste rechtliche Fragen administrieren und vor allem auch in der Praxis umsetzen müssen mit den Kreisverwaltungsbehörden, aber auch mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit den Unternehmen, mit allen, die von diesen Regelungen betroffen sind. Ich erinnere deshalb auch noch einmal ausdrücklich an die Rede von Bundesminister Lauterbach hier an dieser Stelle. Er hat die enge und vertrauensvolle Einbindung der Länder versprochen und diese als absolut unerlässlich für eine wirkungsvolle Pandemiebekämpfung herausgestellt. Es ist wirklich schade, dass wir davon rein gar nichts mehr merken. Es wurde ebenfalls schon erwähnt: Auch die neue Hotspot-Regelung ist nicht gerade das, was die Länder benötigen. Vor allem ist die Regelung zu den Hotspots für die Länder unpraktikabel und schwerfällig. Denn für jeden einzelnen Landkreis, für jede kreisfreie Stadt – Ministerpräsident Bouffier hat es sehr anschaulich beschrieben, und ich glaube, jeder kann solche Beispiele aus dem eigenen Land nennen – bedürfte es jetzt eines Beschlusses des jeweiligen Landesparlaments. Das wäre noch irgendwie machbar, weil es die förmliche Voraussetzung ist – obwohl es auch eine föderale Zumutung ist, in diesen kurzen Fristen jeweils die einzelnen Parlamente zu beteiligen. Das ist jedenfalls unkollegial. Das Materielle ist aber auch sehr kompliziert, denn die Kriterien, was genau ein Hotspot sein soll, sind viel zu unbestimmt und damit im Zweifel anfällig für erfolgreiche Klagen. Gerichte werden das dann aufheben. Jedenfalls sorgt das alles für größte Rechtsunsicherheit und am Ende natürlich nicht für Glaubwürdigkeit politischen Handelns. Wir wissen ja genau, von welchen Seiten unsere Regelungen, unsere Verordnungen ständig angegriffen werden und wie dann gerichtliche Erfolge politisch ausgenutzt werden, um die wirkungsvolle Arbeitsweise von deutschen Länderregierungen und der Bundesregierung zu desavouieren. Das sollten wir doch nicht bewusst in Kauf nehmen. Ich sage deshalb sehr deutlich: Der Bund liefert, gerade was die Hotspot-Regelung betrifft, erneut eine Rechtsgrundlage, die ihre praktische Unanwendbarkeit bereits in sich trägt. Gut gemeint ist eben das Gegenteil von gut gemacht, meine Damen und Herren. Ich halte es für verantwortungslos, vor allem deshalb, weil wir uns, Herr Kollege Dr. Stamp, nicht in einem Politologieseminar befinden, in dem wir abstrakt über die Reparlamentarisierung von irgendetwas reden, sondern wir befinden uns in der Gefahrenabwehr. Seuchenbekämpfung ist Gefahrenabwehr. In der Gefahrenabwehr kommt es darauf an, zu erkennen, dass die Gefahr im Verzug liegt, dass wir eine sich ständig ändernde Lage haben, und darauf, dass wir als Landesregierungen in der Lage sein müssen, entsprechend zu reagieren. Deshalb ist es wirklich notwendig, klar administrierbare Regelungen zu schaffen. Das ist jedenfalls unabdingbar, und das ist das Mindeste, was wir vom Bund einfordern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht nur die SPD- Ministerpräsidentinnen und -Ministerpräsidenten warnen davor, ohne Not wichtiges Notfallinstrumentarium über Bord zu werfen, sondern alle 16. Selbst der Bundesgesundheitsminister hat immer wieder eindringlich vor möglichen neuen Virusvarianten gewarnt. Dennoch erweckt das Gesetz den Anschein, als existiere eine solche Gefahr nicht einmal in der Theorie. Nicht zuletzt steht das Gesetz auch in Widerspruch zur Haltung des Expertenrates der Bundesregierung. Auch dieser sagt, es braucht Notfallstrategien, die eine unverzügliche Anpassung der Infektionsschutzmaßnahmen ermöglichen. Deshalb appelliere ich hiermit noch einmal eindringlich an die Bundesregierung, mit einem neuen Gesetz nachzusteuern. Die Regierungschefs der Länder, die Länder insgesamt, die gestern ihre ablehnende, abweichende Position deutlich gemacht haben, sind jederzeit bereit, mit der Bundesregierung noch einmal auszuloten, wie der Schutzzweck des Infektionsschutzgesetzes besser und effektiver erreicht werden kann. Ich kann deshalb nur an die Bundesregierung appellieren: Lassen Sie uns wieder zu mehr Gemeinsamkeit zurückkehren! – Vielen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Staatsminister Dr. Herrmann! – Es hat jetzt Frau Parlamentarische Staatssekretärin Dittmar das Wort. – Liebe Frau Dittmar, Sie haben das Wort. Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Sehr geehrter Herr Präsident! Ministerpräsidentinnen, Ministerpräsidenten! Meine Damen und Herren! Nach mehr als zwei Jahren Pandemie haben wir alle gehofft, dass Corona in diesem Frühjahr nur noch eine nachgeordnete Rolle in unserem Leben spielen würde. In gewissem Sinne tut es das ja auch, denn aktuell wird alles vom Krieg in der Ukraine überlagert. Die Nachrichten und Bilder, die uns von dort erreichen, sind erschreckend und relativieren viele andere Probleme und Herausforderungen. Doch Corona ist nicht aus der Welt. Die aktuellen Infektionszahlen zeigen uns sehr deutlich, wie ernst die Lage in Deutschland weiterhin ist. Von „Freedom Day“ kann also keine Rede sein – wenn man denn überhaupt meint, dass ein solches Wording angemessen ist. Omikron ist hochinfektiös und breitet sich unbeirrt aus. Seit einigen Tagen verzeichnen wir wieder Rekordinzidenzen. Heute liegt die deutschlandweite Inzidenz bei 1 706,3. Gemeldet wurden fast 300 000 Neuinfektionen. Die Hospitalisierungsrate schlägt mit 7,8 zu Buche, und hier haben wir eine enorme Spreizung: Berlin 3,2 und Mecklenburg-Vorpommern 20 – Kollegin Drese hat es gesagt. Heute beklagen wir 226 Todesfälle. Da ist es nur ein geringer Trost, dass die Krankheitsverläufe in der Regel weniger schwer sind. Es ist daher nur folgerichtig, dass die Schutzmaßnahmen am Montag eben nicht ersatzlos wegfallen. Der Deutsche Bundestag hat aus diesem Grund vor wenigen Stunden in namentlicher Abstimmung weitere Änderungen am Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Meine Damen und Herren, es ist kein Geheimnis, dass es ein sehr mühsames parlamentarisches Verfahren war, sich auf die nun beschlossene Gesetzesänderung zu verständigen. Es ist und bleibt ein Spagat – ein Spagat zwischen dem Wunsch nach Normalität und dem Schutz der Bevölkerung, ein Spagat zwischen den ersehnten Erleichterungen und der Rekordzahl an Infektionen. Mit den Änderungen im Infektionsschutzgesetz sorgen wir aber dafür, dass über den März hinaus überhaupt weitere Schutzmaßnahmen zur Anwendung kommen können. Wir haben uns auf ein Maßnahmenpaket verständigt, das gesellschaftlich und politisch konsensfähig ist. Im Ergebnis können Ihre Landesregierungen nun ohne Parlamentsvorbehalt und inzidenzunabhängig Schutzmaßnahmen verordnen für die Bereiche, in denen besonders vulnerable Gruppen betreut, gepflegt, behandelt werden. Es bleibt also bei der allgemeinen, inzidenzunabhängigen Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Tageskliniken, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Arztpraxen, beim Rettungsdienst, in Gemeinschaftsunterkünften, Asyl- und Flüchtlingsheimen. Die Maskenpflicht kann auch im öffentlichen Personennahverkehr gelten, und es gilt weiterhin eine bundesweite Maskenpflicht im Fernverkehr. Hinzu kommen Testpflichten in besonderen Settings: Krankenhäuser, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Schulen und Kindertagesstätten. Im Übrigen ist die Testverordnung im Moment in der Überarbeitung, und wir rechnen damit, dass wir Ihnen nächste Woche einen neuen Entwurf vorlegen können. Meine Damen und Herren, darüber hinaus gibt es die Hotspot-Regelung. Es ist heute früh im Parlament von allen Partnern der Ampelregierung noch einmal klargestellt worden, dass eine Gebietskörperschaft ein Landkreis, eine Stadt, eine Region, aber auch ein Bundesland sein kann. Gibt es in solch einer Gebietskörperschaft ein dynamisches Ausbruchsgeschehen, also eine hohe Anzahl oder einen starken Anstieg von Neuinfektionen, verbunden mit einer drohenden Überlastung der Krankenhauskapazität – so steht es im Gesetzestext –, dann können die Landesparlamente zusätzliche weiter gehende Coronaschutzmaßnahmen anordnen. Und eine drohende Überlastung der Krankenhauskapazität, das sage ich Ihnen als Medizinerin, kann nicht nur durch zu viele Fälle ausgelöst werden, sondern auch durch zu wenig Personal, das selbst erkrankt oder sich in Quarantäne befindet. – Die zusätzlichen Maßnahmen orientieren sich sehr an dem bisherigen Maßnahmenkatalog: Die inzidenzunabhängigen Basismaßnahmen Maske und Test können durch allgemeine Maskenpflicht – also auch in Innenräumen, im Einzelhandel –, Abstandsgebote, Hygienekonzepte, Impf-, Genesenen- und Testnachweise ergänzt werden. Gesetzgebungsverfahren sind in einer Demokratie immer von Kompromissen geprägt, und mit den vorgelegten Änderungen im IfSG sorgen wir dafür, dass wir am Montag nicht ohne Maßnahmenkatalog dastehen. Es ist ein Kompromiss, der den Ländern zweifellos einiges abverlangt. Ich weiß sehr wohl, Sie hätten sich mehr gewünscht. Aber ich sage hier auch in aller Deutlichkeit: Sie sind nicht handlungsunfähig. Ich kann Ihnen versichern: Wir behalten das Infektionsgeschehen im Blick und wir werden nicht zögern, nachzujustieren, wenn es notwendig ist. Das hat Ihnen gestern Bundeskanzler Scholz zugesagt, und das wurde heute im Parlament noch einmal von Minister Lauterbach und den Koalitionsfraktionen bestätigt. Klar ist aber auch: Einen Weg aus der Pandemie gibt es nur mit einer ausreichend hohen Impfquote. Unbestritten ist diese in Deutschland zu niedrig. Unser Ziel muss es sein, dass wir bis zum Herbst durch eine wirksame Impfung eine hohe Grundimmunität innerhalb unserer Bevölkerung erhalten. Ich vertraue darauf, dass der Deutsche Bundestag hierfür gute Regelungen treffen wird. Lassen Sie mich abschließend auf eine weitere, auch für die Bundesländer wichtige Änderung hinweisen: Die wichtige Definition der Impf-, Genesenen- und Testnachweise wird künftig wieder direkt im Infektionsschutzgesetz geregelt. Mit einer Änderung des § 22a und einer Anpassung der Schutzmaßnahmen- Ausnahmenverordnung entfällt der dynamische Verweis auf das Robert-Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut. Wissenschaftlich begründete und notwendige Anpassungen der Definitionen werden künftig wieder im Rahmen der Rechtsverordnung erfolgen, und hierfür ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Meine Damen und Herren, die Pandemie wird uns noch eine Weile begleiten. Nur gemeinsam können wir sie überwinden. Ich reiche Ihnen hierzu meine Hand. – Ich danke für die Unterstützung und Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Dittmar! – Damit sind die mir vorliegenden Wortmeldungen aufgerufen gewesen. Je eine Erklärung zu Protokoll1 liegt vor von Herrn Staatssekretär Hoogvliet (Baden-Württemberg) und Frau Ministerin Drese (Mecklenburg-Vorpommern). Ich darf feststellen: Wir kommen zur Abstimmung. Tagesordnungspunkt 1 a). Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir sind vorhin übereingekommen, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Anträge auf Einberufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Tagesordnungspunkt 1 b). Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Auch zu dieser Vorlage sind wir übereingekommen, bereits heute in der Sache zu entscheiden. 1 Anlagen 1 und 2 Ich frage Sie: Wer stimmt der Verordnung zu? – Das ist einstimmig. Dann ist so beschlossen. Ich darf an dieser Stelle noch einmal den Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen danken, die eine Protokollnotiz für die Länder vorbereitet haben, die von fast allen Ländern mitgezeichnet worden ist. Ich danke für die Zuarbeit. Damit darf ich die Tagesordnungspunkte 1 a) und b) schließen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 2 a) und b) zur gemeinsamen Beratung auf: TOP 2a) a) Erste Verordnung zur Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (Drucksache 108/22) TOP 2b) b) Erste Verordnung zur Änderung der Werkstätten- Mitwirkungsverordnung (Drucksache 109/22) Wird ums Wort gebeten? – Das kann ich nicht erkennen. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfiehlt, den Verordnungen zuzustimmen. Ich frage daher zunächst: Wer stimmt der Verordnung unter Punkt 2 a) zu? – Das ist einstimmig. Damit hat der Bundesrat der Verordnung zugestimmt. Dann darf ich zu Punkt 2 b) fragen: Wer stimmt der Verordnung zu? – Auch das ist einstimmig. Damit hat der Bundesrat der Verordnung zugestimmt. Damit darf ich die Tagesordnungspunkte 2 a) und b) schließen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: TOP 3 Gesetz zur Verlängerung des Sozialdienstleister- Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen (Drucksache 122/22) Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Es gibt eine Erklärung zu Protokoll2 von Herrn Staatsminister Schenk (Sachsen). 2 Anlage 3 Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir sind jedoch übereingekommen, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Ich frage daher: Wer stimmt dem Gesetz zu? Ich bitte um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Ich darf den Tagesordnungspunkt schließen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit haben wir die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich ein auf Freitag, den 8. April 2022, 9.30 Uhr. Halten Sie weiterhin Abstand, bleiben Sie gesund und achten Sie auf sich! Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 13.46 Uhr) Anlage 1 Erklärung von Staatssekretär Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) zu Punkt 1 der Tagesordnung Ich spreche hier für die gesamte Landesregierung von Baden-Württemberg. Wir haben in Deutschland derzeit eine der höchsten Inzidenzen in ganz Europa. Und auch, wenn die vorherrschende Omikron-Variante insgesamt milder verläuft als die vorherigen Typen, so sehen wir doch eine im Vergleich zu Januar deutlich höhere Hospitalisierungsrate, keinen wesentlichen Rückgang mehr bei den Intensivpatienten und täglich über 200 Tote durch das Coronavirus. Ja, das Virus hat sein Gesicht verändert. Aber die Pandemie ist mitnichten vorbei. Mitten in diese erneute Welle kommt jetzt ein neues Infektionsschutzgesetz, das fast keine grundlegenden Schutzmaßnahmen mehr vorsieht und den Ländern einen völlig unzureichenden Instrumentenkasten an die Hand gibt. Ja, andere Länder wie Großbritannien oder Dänemark haben ebenfalls praktisch alle Beschränkungen aufgehoben. Aber dort ist ein guter Basisschutz vorhanden. Mit einer Impfquote weit über 90 Prozent bei den Über-60- Jährigen. Bei uns sind dagegen immer noch knapp 3 Millionen Menschen über 60 ohne jeden Impfschutz. Außerdem registrieren wir derzeit so viele Neuinfektionen wie nie zuvor. Das Virus breitet sich aus wie ein Flächenbrand, aber statt mit schwerem Gerät und Löschflugzeugen sollen wir das Feuer jetzt mit Wassereimern und Gartenschläuchen bekämpfen. Ehrlich gestanden: Ich verstehe nicht, warum. Das beginnt beim Basisschutz. Nehmen wir nur mal das Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen – ein sehr milder Eingriff in unseren Alltag, aber mit einer sehr hohen Schutzwirkung. Warum schaffen wir das, abgesehen von wenigen Ausnahmen, ohne jede Not nun ab? Einige Länder, darunter auch Baden-Württemberg, haben daher entschieden, die Maskenpflicht und die geltenden Zugangsbeschränkungen nach der 3G- bzw. 2G+-Regel bis zum 2. April zu verlängern. Doch danach ist Schluss. Mehr als diese Übergangsregelung, die auch nur ein Notnagel ist, gibt das neue Bundesgesetz nicht her. Es ist schon abenteuerlich, wenn der Bundesgesundheitsminister zuerst ein Gesetz auf den Weg bringt, das keine ausreichenden Schutzmaßnahmen vorsieht, dann aber die Länder aufruft, die Übergangsregel zu nutzen. Ganz offensichtlich hält er sein eigenes Gesetz für unzureichend. Warum schafft der Bund keine klare Rechtsgrundlage für Maßnahmen, die das federführende Ressort offensichtlich für notwendig hält? Der Verweis auf die neue Hotspot-Strategie hilft auch nicht weiter, denn sie greift erst, wenn es eigentlich schon zu spät ist. Und handwerklich ist sie schlecht gemacht, sodass Verunsicherung, Streit und Klagen vorprogrammiert sind. Damit wir gut durch den Herbst und den Winter kommen, brauchen wir eine klare und eindeutige Rechtsgrundlage, die es uns ermöglicht, schnell und effektiv zu handeln, wenn es nötig ist. Das leistet das vorliegende Gesetz nicht. Ich will an dieser Stelle auch noch etwas zum Verfahren sagen. Die Bundesregierung hat dieses Gesetz weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit erarbeitet und weitgehend unter Ausschluss der Länder, obwohl uns eine intensive Einbindung zugesichert wurde. Rein formal betrachtet hat der Bund das Recht dazu. Aber ist es auch klug? Wird es dem föderalen Gepräge unseres Landes gerecht, und berücksichtigt es die entscheidende Rolle der Länder bei der Bekämpfung der Pandemie vor Ort? – Wohl kaum! Was wir da sehen, ist ein Muster, dass wir in den letzten Jahren immer wieder beobachten konnten. Der Bund sagt an, und die Länder müssen dafür geradestehen. In der Vergangenheit waren es meist Fragen der Finanzierung, die zwischen Bund und den Ländern strittig waren. Hier und heute geht es um ein Gut, das mit Geld nicht aufzuwiegen ist, weil es unersetzlich ist. Es geht um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Gerade hier müssten wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen. Stattdessen handelt der Bund allein. Ich halte das für einen Fehler. Dennoch hoffe ich natürlich, dass wir gut durch das Frühjahr und den nächsten Herbst und Winter kommen. Nur leider ist dieses Gesetz dafür eher ein Hindernis und keine Hilfe. Alles was jetzt nach diesem völlig inakzeptablen Gesetzgebungsverfahren geschieht, liegt von nun an allein in der Verantwortung des Bundes. Anlage 2 Erklärung von Ministerin Stefanie Drese (Mecklenburg-Vorpommern) zu Punkt 1 der Tagesordnung Für die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Baden- Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Saarland und Thüringen gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll: Die Länder sind sich einig, dass die Pandemie nur im gemeinsamen Wirken von Bund, Ländern und Kommunen bewältigt werden kann. Die regional sehr unterschiedliche Infektionslage macht nach Auffassung der Länder die Weiterführung von individuellen Schutzmaßnahmen vor Ort notwendig. Das Infektionsschutzgesetz ist dafür der gesetzliche Rahmen. Bundeseinheitliche Regelungen haben in Deutschland zu Rechtssicherheit und Vertrauen in die Pandemiebekämpfungsstrategie in erheblichem Maße beigetragen. Die Länder sehen sich durch die Erkenntnisse des Expert/-innenrates der Bundesregierung, der in seiner 8. Stellungnahme mit Nachdruck für gesetzliche Rahmenbedingungen plädiert hat, bestätigt. Insbesondere wurde auf die Bedeutung der Maskenpflicht (zum Beispiel in Innenräumen wie dem Einzelhandel und ähnlichen Bereichen) und von Hygienekonzepten verwiesen. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen hat das Masketragen eine hohe Wirksamkeit und stellt nur einen geringen Eingriff in die individuelle Freiheit dar. Vor diesem Hintergrund ist ein breiterer Anwendungskatalog in § 28a Absatz 7 IfSG notwendig. Die Länder bekräftigen in diesem Zusammenhang ihren Beschluss vom 16. Februar 2022, dass ihnen angemessene Basisschutzmaßnahmen zur Pandemiebekämpfung zur Verfügung stehen müssen. Die Maskenpflicht an eine neue Hotspot-Regelung in § 28a Absatz 8 IfSG alleine zu knüpfen, macht ein zusätzliches Verfahren erforderlich. Die Möglichkeit einer Maskenpflicht ist ein niedrigschwelliges und einfaches, aber nachweislich sehr effizientes Mittel zum Schutz vor einer Infektion. Deshalb appellieren die Länder an die Menschen mit einer dringenden Trageempfehlung im Innenraum auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus, sich selbst und andere zu schützen. Auch für die Feststellung einer „konkreten“ Gefahr einer dynamischen Infektionsentwicklung durch einen Landtag wäre eine einheitliche Handhabung konkreterer Vorgaben des Gesetzgebers notwendig gewesen. Der Parlamentsvorbehalt zur Feststellung, welche Gebietskörperschaften „regionale Hotspots“ sein sollen, ist langwieriger und wird insbesondere in Flächenländern so schwierig umsetzbar sein. Die Länder gehen davon aus, dass die Gebietskörperschaft auch das ganze Land sein kann. Die Länder fordern zudem zügig Informationen zur Fortschreibung der am 31. März 2022 auslaufenden Coronavirus-Testverordnung (TestV). Auch herausfordernde Diskussionen wie zum Beispiel zur Arbeitsquarantäne müssen zwischen Bund und Ländern gemeinsam vorausschauend besprochen werden. Vor diesem Hintergrund fordern die Länder, dass bei Verschlechterung der Infektionslage schnell und unmittelbar über eine erneute Novelle des Infektionsschutzgesetzes beraten wird. Die Länder sind maßgeblich für den Vollzug zuständig. Deswegen ist es dringend erforderlich, dass sie bei geplanten Änderungen frühzeitig und umfassend eingebunden werden. Darüber hinaus muss die angekündigte Evaluierung und grundsätzliche Überarbeitung vor der Sommerpause 2022 vorliegen, um eine angemessene und praktikable Rechtsgrundlage anwendbar ab Herbst 2022 zu schaffen. Anlage 3 Erklärung von Staatsminister Oliver Schenk (Sachsen) zu Punkt 3 der Tagesordnung Protokollerklärung aller Länder Bereits mit der mehrmaligen Verlängerung des Entschädigungstatbestandes nach § 56 Absatz 1a IfSG während der anhaltenden Coronapandemielage sind erhebliche Mehrbelastungen für die Haushalte der Länder verbunden. Die Länder begrüßen wie bereits in der Vergangenheit die mehrfach durch den Bund bekräftigte Zusage zur hälftigen Kostenübernahme der den Ländern in den Jahren 2020 und 2021 durch die Änderung des § 56 IfSG zusätzlich entstandenen Haushaltsbelastungen (ohne Erfüllungsaufwand). Sie erwarten, dass diese Zusage auch für eine mögliche erneute Verlängerung der Regelung gilt. Ein finanzieller Ausgleich seitens des Bundes erfolgte bislang noch nicht.]

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