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Protokoll der 1011. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 19.11.2021 · WP 20 · 1011 · Original ↗

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Protokoll der 1011. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1011 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1011. Sitzung Berlin, Freitag, den 19. November 2021 I n h a l t : Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 451 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 451 E i n z i g e r P u n k t d e r T a g e s o r d n u n g : Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Drucksache 803/21) 451 Volker Bouffier (Hessen) . . . . . . . . . . . . . . . . . 451 Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . . . . . . . . . 454 Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . . . . . . . . . . 455 Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . 456 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . 458 Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . . . . . . . . . 461* Petra Köpping (Sachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461* Dr. Manja Schüle (Brandenburg) . . . . . . . . . . . . . 461* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . 460 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 460 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident B o d o R a m e l o w , Ministerpräsident des Landes Thüringen S c h r i f t f ü h r e r : Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund B a y e r n : Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz B e r l i n : Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Dr. Manja Schüle, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur B r e m e n : Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund H a m b u r g : Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der Finanzbehörde H e s s e n : Volker Bouffier, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration R h e i n l a n d - P f a l z : Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration S a a r l a n d : Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Claus Christian Claussen, Minister für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit 1011. Sitzung Berlin, den 19. November 2021 Beginn: 9.30 Uhr Präsident Bodo Ramelow: Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1011. Sitzung des Bundesrates. Das zur Beratung vorliegende Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde gestern vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Mit ihm sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, die es uns in den Ländern ermöglichen, Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie zu ergreifen. Wir dürfen in unseren Anstrengungen nicht nachlassen, denn das Virus nutzt jede Chance, die sich ihm zur Ausbreitung bietet. Dazu brauchen wir immer noch einen langen Atem. Das ist nur gemeinsam – und ich betone: nur gemeinsam – zu bewältigen, und wir brauchen eine nationale Kraftanstrengung, um diese Aufgabe gut stemmen zu können. Gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung habe ich nun zunächst Veränderungen in der Mitgliedschaft bekannt zu geben: Aus der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns und damit aus dem Bundesrat ausgeschieden sind am 15. November 2021 Frau Ministerin Katy H o f f - m e i s t e r , Herr Minister Harry G l a w e und Herr Minister Torsten R e n z . Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat am 15. November 2021 zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates bestellt: Frau Ministerpräsidentin Manuela S c h w e s i g , der wir ganz herzlich zu ihrem Wahlsieg und ihrer Wiederwahl gratulieren, Frau Ministerin Simone O l d e n b u r g und Frau Ministerin Bettina M a r t i n . Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden am selben Tag zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates ernannt. Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute. Den alten und neuen Mitgliedern des Bundesrates gratulieren wir und wünschen stets eine glückliche Hand. Bei der bisherigen Bevollmächtigten von Mecklenburg-Vorpommern, Frau Staatssekretärin Dr. Antje D r a h e i m , bedanken wir uns für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Ständigen Beirat. Neue Bevollmächtigte von Mecklenburg-Vorpommern ist Frau Staatssekretärin Jutta B i e r i n g e r , der wir ebenfalls herzlich gratulieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Tagesordnung liegt Ihnen mit dem einzigen Tagesordnungspunkt vor. Gibt es Wortmeldungen? Dann darf ich das Vorgehen so feststellen. Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich darf den einzigen Tagesordnungspunkt aufrufen: TOP 1 Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Drucksache 803/21) Zu Wort gemeldet haben sich Ministerpräsident Bouffier, Ministerpräsident Weil, Ministerpräsident Haseloff und Ministerpräsident Wüst. Das sind die Wortmeldungen, die mir vorliegen. Dann würde ich in der Reihenfolge zuallererst den Kollegen Volker Bouffier aufrufen. Volker Bouffier (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern war kein guter Tag für Deutschland. Ich möchte drei Bemerkungen machen: zunächst zur Sache, dann zum Stil und dann zum Abstimmungsverhalten des Landes Hessen. Wenn ich sage: „Gestern war kein guter Tag für Deutschland“, dann deshalb, weil wir gestern den absoluten Höchststand der Inzidenzen in Deutschland hatten, seitdem die Coronapandemie dieses Land plagt und uns täglich fordert. Der Präsident des Robert Koch-Institutes, Herr W i e l e r , hat sich mit einem geradezu dramatischen Appell an die Öffentlichkeit, aber auch an die Politik gewandt und gesagt: Wir müssen alles tun, damit wir nicht ein ganz schlimmes Weihnachten erleben. – Es war ein dramatischer Appell. Auch der zukünftige Kanzler dieser Republik – wenn die Koalition sich nächste Woche entsprechend vereinbaren wird –, Olaf S c h o l z , hat gestern davon gesprochen, dass wir in einer mehr als ernsten Lage sind und dass wir, wie Sie es zitiert haben, Herr Präsident, nur in einer gemeinsamen nationalen Kraftanstrengung dieser Herausforderung begegnen können. Meine Damen und Herren, diese Feststellungen bestreitet doch im Ernst niemand. Und genau an einem solchen Tag beschließt die neue Ampelmehrheit im Deutschen Bundestag, dass die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht mehr verlängert wird. Das kann man nicht vernünftig zusammenbringen. Niemand bestreitet doch, was in Deutschland derzeit die größte Herausforderung ist. Und genau in einer solchen Zeit wird ein sachlich falscher Beschluss gefasst. Aber was noch viel schlimmer ist: Es wird ein in jeder Hinsicht fatales Signal an die Bevölkerung gegeben. Deshalb ist das kein guter Tag für Deutschland. Ich verstehe ja politische Notwendigkeiten. Es war die erste Maßnahme dieser neuen Koalition, als sie verkündet hat: Wir haben festgelegt, dass es einer Verlängerung dieser Beschlussfassung nicht bedarf. Inzidenter: weil die Lage es nicht mehr gebietet. Einfacher ausgedrückt: Die Pandemie und die epidemische Lage von nationaler Tragweite sind eigentlich vorbei. Es sollte ein Zeichen neuer Geschlossenheit, ein Zeichen der Handlungsfähigkeit, ein Zeichen des Aufbruchs, ja sogar einer neuen Zeit sein. Das kann ich alles verstehen, wenn man eine neue Koalition eingeht. Aber wenn das Virus sich diesen politischen Erwägungen entzieht und man feststellen muss, dass die Dinge anders sind, dann wäre es doch angemessen, zu sagen: Wir alle wünschen uns, dass diese Pandemie endlich vorbei ist. – Dieses Festhalten an einer falschen Entscheidung ist nicht nur sachlich falsch, sondern auch völlig unsouverän. Souverän wäre gewesen, wenn die neue Mehrheit erklärt hätte: Wir haben alle diesen Wunsch; den teilen wir. Aber das, was wir da beschlossen haben, ist der falsche Weg. – Man muss dann doch die Kraft haben, zu sagen: Wir haben uns geirrt. – Das ist nicht geschehen. Stattdessen: Festhalten um jeden Preis. Diese Entscheidung hat vielfach Kritik hervorgerufen, auch aus dem Lager der Ampelkoalitionäre – zu Recht. Aber man hat sich nicht beeindrucken lassen nach dem Motto: Wir müssen diesen Weg gehen. Meine Damen und Herren, was rausgekommen ist, ist ein Gesetz der neuen Mehrheit im Deutschen Bundestag, das nicht nur vom Grundsatz her die falsche Botschaft enthält, sondern das die Dinge auch unnötig verkompliziert, das schon jetzt dazu führt, dass wir in heftigen juristischen Diskussion darüber streiten: Was dürfen wir denn noch? Was dürfen wir denn nicht? Was geht denn? Was geht denn nicht? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das die richtige Antwort ist angesichts einer nationalen Kraftanstrengung. Wollen wir uns allen Ernstes am Ende mit der Frage beschäftigen, ob wir glauben, dass das geht, während die anderen sagen: „Nein, das geht nicht“? Das ist weder der Sache angemessen noch dem, was die Bevölkerung in diesem Land von uns erwartet. Meine Damen und Herren, dieses hektische Nachbessern – immer noch irgendwas – hat die Dinge nicht verbessert. Ich will ausdrücklich anerkennen, dass in den letzten Tagen noch einiges erreicht werden konnte. Aber es bleibt dabei: Aus einem falschen und schlechten Gesetz wird auch durch diese Nachbesserungen kein gutes Gesetz. Deshalb ist es in der Sache eine falsche Entscheidung, und diese Entscheidung bedaure ich sehr. Zweitens: zum Stil. Meine Damen und Herren, der Bundesrat ist nicht das Abnickorgan der jeweiligen Mehrheit des Deutschen Bundestages. Das entspricht weder der Verfassungslage noch unserem Selbstverständnis, aber auch nicht der Sache. Deshalb hätte man – und da will ich gerne auf das eingehen, was Sie, Herr Präsident, gesagt haben – einen anderen Weg wählen müssen. Wenn wir in diesen 20 Monaten der Pandemie – nicht nur da; aber da besonders – eines gelernt haben, dann doch, dass wir dieser Pandemie nur erfolgreich begegnen können, wenn Bund und Länder aufs Engste zusammenarbeiten, wenn wir uns austauschen, auch in der gegenseitigen Bereitschaft, aufeinander zuzugehen. Die Länder haben 20 Monate Erfahrungen in dieser Pandemie. Insofern geht es nicht um Eitelkeiten. Es geht auch nicht um kleinkarierte Parteipolitik. Die Lage ist viel zu ernst. Ich frage mich allen Ernstes: Wie soll man damit umgehen, wenn eine neue Mehrheit breitbeinig daherkommt und erklärt: „Wir haben beschlossen. Ihr könnt anstellen, was ihr wollt: Es bleibt dabei“? Meine Damen und Herren, das ist ein Umgang, den ich mir beim besten Willen nicht für die Zukunft vorstellen kann. Dieses aus meiner Sicht ausgesprochen fatale Verhalten konnte man ja am letzten Dienstag besichtigen. Der Deutsche Bundestag, der noch keine Fachausschüsse hat und einen Hauptausschuss eingesetzt hat, hat beraten. Die Union hat eine ganze Reihe von Vorschlägen gemacht. Man muss nicht über die Einzelheiten streiten, aber der Umstand, dass nicht ein einziger ihrer Anträge – nicht ein einziger! – von dieser neuen Ampelmehrheit eine Zustimmung erfahren hat, ist der in jeder Hinsicht deutliche Hinweis: Wir wollen nicht. Ihr könnt uns hier erzählen, was ihr wollt. – Ich bedaure das. So werden wir diese nationale Kraftanstrengung mit Sicherheit nicht hinbekommen. Im Ernst, keiner bestreitet das. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier in diesem Hause irgendjemanden gibt, der ernsthaft bestreitet, in welcher Lage wir sind. Wir haben gestern, wie ich fand, eine im Ergebnis sehr gute Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundesregierung gehabt. Was haben wir gestern eigentlich gemacht? Wir haben uns ausschließlich damit beschäftigt, wie wir dieser Notlage von nationaler Bedeutung – ganz Deutschland ist zwar in unterschiedlicher Weise von dieser Pandemie betroffen, aber in ganz Deutschland ist sie eine riesige Herausforderung – angemessen begegnen. Das war gut. Und was erleben wir jetzt? Jetzt erleben wir, dass die Repräsentanten der neuen Mehrheit sagen: Ja, ist ja richtig; habt ihr recht. Aber ihr könnt doch dieses Gesetz jetzt nicht durchfallen lassen. Ihr müsst euch doch im Klaren sein: Das geht nicht. Wenn ihr das durchfallen lasst, dann haben wir überhaupt keine rechtliche Grundlage mehr. Dann läuft am 24. November die entsprechende Grundlage für die Anwendung des Infektionsschutzgesetzes aus. Ja, das kann ich verstehen. Aber ich lege schon Wert darauf: Diese Situation haben die Repräsentanten der Ampelmehrheit herbeigeführt. Es war nicht so, dass wir rumtaktiert haben: Wer kriegt was am Ende dabei raus? Wenn überhaupt keine Bereitschaft besteht, sich, so wie wir das üblicherweise machen, miteinander auszutauschen, auch die unterschiedlichen Situationen in den Ländern gegebenenfalls mit einfließen zu lassen, dann ist das eine schlichte Obstruktion nach dem Motto: Entweder stimmt ihr zu, auch wenn ihr es für falsch haltet, oder aber ihr seid verantwortlich, dass in Deutschland keine entsprechende Grundlage mehr besteht. Meine Damen und Herren, das ist eine fatale Situation, und das ist ein Stil, der nicht in Ordnung ist. Diese Pandemie ist noch lange nicht rum. Die, die schon ein bisschen länger dabei sind – das sind viele Kollegen –, wissen: Es gibt immer wieder Situationen, wo Bund und Länder aufeinander zugehen müssen. Das kann man nicht im Stile einer Basta-Politik. Deshalb möchte ich gerne daran erinnern, dass wir in der Regel auch in schwierigen Situationen in der Lage waren, kurzfristig gemeinsam gute Entscheidungen zu treffen. Ich bedaure zutiefst diesen neuen Stil. Ich halte ihn für schädlich für unser Land. Und ich bedaure, in einer Situation sein zu müssen, in der man im Grunde genommen nur rechts oder links gehen kann. Wir können heute nicht mehr über Inhalte sprechen, Änderungsanträge einbringen, vielleicht etwas verbessern. Wir können nur noch Ja oder Nein sagen. Zum Dritten und zum Schluss, meine Damen und Herren: das Abstimmungsverhalten des Landes Hessen. Ein Gesetz, das man für falsch hält, bei dem es gute Argumente gibt, warum man es für falsch hält, das zur aktuellen Lage in Deutschland passt wie die Faust aufs Auge, nämlich gar nicht, heute passieren zu lassen, ist eigentlich eine Zumutung. Jetzt geht es aber nicht um die Frage, wie man sich in einer solchen Situation fühlt, sondern es geht um eine Abwägung, was im Interesse unseres Landes am Ende geboten ist, in der Verantwortung vor den Menschen, die sich jetzt fragen: Wie geht es weiter? Das geht uns doch allen so. Nicht nur: Können Weihnachtsmärkte stattfinden? Wie lange wird das überhaupt alles dauern? Was wird aus all denen, aus den Schaustellern, aus den Künstlern, aus den Geschäften, aus den Vereinen, die sich doch alle wünschen, dass sie irgendwie weitermachen können? Es ist nicht der Deutsche Bundestag, sondern es sind wir, die durch Verordnungen im Detail entscheiden müssen, was geht und was nicht geht, übrigens gemeinsam mit den Kommunen, die wir nicht vergessen sollten. Wir müssen entscheiden, und wir müssen verantworten, vor allen Dingen vor den Menschen, die teilweise wieder in einer Situation sind, in der sie um ihre Existenz bangen. Wir nehmen alle wahr, dass in diesem Land die gesellschaftliche Spaltung weiterzugehen droht. Ich spreche nicht von denen, die grundsätzlich für uns nicht erreichbar sind, Verschwörungstheoretikern und anderen, aber von vielen Menschen, die Sorgen haben, ja die teilweise auch Angst haben. In einer solchen Situation ist Politik gefordert, nicht kleinkariert, sondern souverän. Dem will ich entsprechen. Ich baue auf – ich hatte das vorhin gesagt – auf der aus meiner Sicht auch atmosphärisch guten Beratung, die wir gestern in der Ministerpräsidentenkonferenz hatten. Wir haben dort gemeinsam festgehalten – und diese Erwartung verbinde ich mit unserem Abstimmungsverhalten –, dass wir bereits am 9. Dezember erneut zusammenkommen, um zu schauen, wie sich die Dinge entwickelt haben, um zu schauen, ob das, was wir als Instrumentarium haben, ausreicht oder ob es nicht ausreicht und ob wir damit unserer Verpflichtung gerecht werden. Auf der einen Seite die Bevölkerung zu schützen und auf der anderen Seite das Leben in diesem Land, so weit es geht, fortzuführen und nicht alles lahmzulegen, darum muss es gehen. In dieser Abwägung und im Hinblick auf diese Vereinbarung wird Hessen heute einem Gesetz zustimmen, das wir von der Grundlinie für falsch halten, einem Gesetz, das uns als Land die Dinge ohne Not erschwert. Aber noch schlechter wäre es, wenn wir uns anschließend, wenn wir keine juristische Grundlage mehr haben, nur noch gegenseitig Vorwürfe machen, wer daran schuld ist. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land erwarten eine Politik, die der Sache und dem Ernst der Lage entspricht, dieses Land beieinanderhält und kein kleinkariertes Hin und Her. Deshalb wird Hessen bei aller Kritik in der Sache und am Stil am Ende zustimmen, genau aus dieser Verantwortung für die Menschen in unserem Land. – Vielen Dank. Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Kollege Bouffier! Wie Sie bemerkt haben, habe ich keinerlei Hinweise auf die Redezeitbegrenzung gegeben, weil ich denke, dass das heute viel zu wichtig ist, als dass wir uns in einem engen, selbst bestimmten Raster bewegen sollten. Deswegen möchte ich ausdrücklich einladen, alle Themen anzusprechen, die anzusprechen sind, damit wir in diesem gemeinsamen Bewusstsein handeln. Da es keine weitere Aussprache gibt, sondern heute endabgestimmt wird, rufe ich auf dieser Basis jetzt den Kollegen Weil auf. Stephan Weil (Niedersachsen): Herr Präsident! Über diese Vorbemerkung werde ich noch tiefer nachdenken. – Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es war gestern buchstäblich ein Kontrastprogramm, das sich in Berlin geboten hat: Da war am Vormittag die abschließende Beratung des Deutschen Bundestages zum Infektionsschutzgesetz – eine harte, hitzige Kontroverse, in der die Gegensätze aufeinandergeprallt sind. Und da war am Nachmittag eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundesregierung und der Bundeskanzlerin. Ich gebe offen zu, die bisherigen Zusammenkünfte dieser Art, von denen wir ja viele hatten, haben mich selten positiv überrascht. – Gestern schon! Ich war sehr angetan davon, dass alle Beteiligten betont konstruktiv miteinander umgegangen sind; dass wir uns einig waren, dass wir es mit einer zutiefst besorgniserregenden Entwicklung der Infektionen in unserem Land zu tun haben; dass vor allen Dingen in allen Wortbeiträgen die gemeinsame Verantwortung, die uns verbindet, zum Ausdruck gekommen ist und die sehr klar ausgedrückte Bereitschaft, dass wir uns dieser gemeinsamen Herausforderung auch gemeinsam gegenüberstellen; dass wir nicht nur zusammenarbeiten müssen, sondern dass wir zusammenarbeiten wollen. Das empfand ich, wenn Sie so wollen, als zweite Halbzeit des gestrigen Tages und als ein ganz wichtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger. Heute erleben wir in gewissem Sinne eine Fortsetzung mit diesen Beratungen im Bundesrat. Ich freue mich, dass sich inzwischen eine Zustimmung zu der Novelle zum Infektionsschutzgesetz abzeichnet. Ich weiß genau, dass viele Länder – Volker Bouffier hat das gerade zum Ausdruck gebracht – an dieser Stelle, wenn ich das so sagen darf, ihr Herz über die Hürde werfen mussten. Ich kenne das auch aus eigener Erfahrung, und ich bedanke mich gerade deswegen dafür. Es ist gut, wenn wir in dieser Situation zusammenstehen. Der Streit geht ja im Kern, auch das haben wir eben gehört, um diesen Begriff der „pandemischen Notlage von nationaler Tragweite“, wie er ja in voller Ausprägung lautet – ein Begriff, der vor dieser Diskussion den wenigsten bekannt gewesen sein dürfte. Wir haben Einvernehmen über die Beurteilung der Lage, daran ist auch nichts herumzureden. Jeden Tag aufs Neue weisen die Coronalandkarten sehr klar darauf hin, wie die Entwicklung ist und wie die Infektionszahlen sind. Sie gehen steil nach oben. Wir sind derzeit in einer exponentiellen Kurve, und Bremsspuren sind noch nicht zu erkennen. Das versetzt uns alle in tiefe Sorge, und daran ist auch überhaupt nichts zu beschönigen. Für unsere Arbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist dieser Begriff der „pandemischen Notlage nationaler Tragweite“ aber so etwas wie die Eingangstür: die Eingangstür zu Einschränkungen, die wir in den Ländern dann vornehmen können, und mit der ganz praktisch der Infektionsschutz bei uns vorangetrieben wird. Deswegen, das sage ich offen, ist für mich bei all dem, was ich gelesen und gehört habe und zum Teil auch verstehen konnte, etwas ganz anderes entscheidend – nicht die Überschrift, sondern die Frage: Haben wir als Länder auch künftig die Eingriffsmöglichkeiten, die wir in unserer Verantwortung nötig haben? Wenn ich anhand dieses Maßstabs die Novelle zum Infektionsschutzgesetz beurteilen soll, dann fällt zunächst einmal auf, und das begrüße ich ausdrücklich: Sie bietet uns neue Möglichkeiten. 3G am Arbeitsplatz ist dafür ein Beispiel. Bis jetzt ist das Arbeitsleben doch der gesellschaftliche Bereich gewesen, der ein wenig im Windschatten der Infektionsschutzmaßnahmen gelaufen ist. Ich finde es ausdrücklich richtig, dass damit jetzt Schluss ist. Internationale Erfahrungen, zum Beispiel aus Italien, geben einem die Hoffnung, dass wir damit tatsächlich noch einmal einen echten Fortschritt erzielen können, nicht nur bei der Eindämmung von Infektionen, sondern auch in Form einer erhöhten Impfdynamik, die wir doch, wie wir wissen, dringend brauchen in unserem Land. – Oder ein anderes Beispiel: 3G im öffentlichen Fern- und Nahverkehr. Oder, um ein Beispiel zu zitieren, das noch nicht in dem Gesetz steht, aber über das wir gestern auch sehr schnell Einvernehmen zwischen Bund und Ländern erzielen konnten: eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen, also für diejenigen, die tagtäglich mit den besonders verletzlichen Teilen unserer Gesellschaft zu tun haben. Das sind alles in allem – wir wollen es hier nicht unterschlagen – sehr positive Effekte der Novelle, über die wir hier entscheiden. Und was wird danach künftig nicht mehr gehen? Darauf müssen wir als Länder natürlich sehr genau schauen, und die Antwort lautet: Nicht mehr vorgesehen ist ein allgemeiner Lockdown, so wie wir ihn aus dem letzten, bitteren Winter kennen: ein allgemeiner Lockdown mit harten Einschränkungen für die ganze Bevölkerung. Und wenn ich „die ganze Bevölkerung“ sage, dann heißt das insbesondere auch: mit harten Einschränkungen für die erfreulich große Mehrheit unserer Bevölkerung, die sich hat impfen lassen, die täglich vorsichtig und zurückhaltend ist, der wir es zu verdanken haben, dass wir bis jetzt in Deutschland einigermaßen mit dieser Pandemie fertiggeworden sind. Diese Menschen, die sich nichts vorzuwerfen haben und auf deren Zustimmung wir weiter setzen müssen, wenn wir beim Pandemieschutz Erfolg haben wollen, werden künftig auf dieser Grundlage dann nicht mehr die Opfer eines allgemeinen Lockdowns sein. – Ist das so falsch, liebe Kolleginnen und Kollegen? Ich glaube, das ist schon eine sehr harte innere Begründung für die Neukalibrierung des Maßnahmenkatalogs. Wir können auch einen Praxistest machen. Wir sehen ja, dass die Infektionslage in unterschiedlichen Teilen Deutschlands unterschiedlich ist. Wir sehen, dass sich die Situation in manchen Teilen Deutschlands dramatisch zugespitzt hat, dass es dort Zahlen gibt, wie wir sie seit dem Beginn der Pandemie nicht kannten, und dass sich insbesondere auch die Aufnahmefähigkeit des Gesundheitswesens langsam, aber wohl auch sehr sicher dem Ende zuneigt. Darauf können und müssen sich auch die anderen Länder einrichten. Ich bin ganz sicher, unsere Kolleginnen und Kollegen in diesen Ländern tun alles – und das mit höchstem Engagement –, was getan werden kann, um das Infektionsgeschehen einzudämmen und die Situation wieder in den Griff zu bekommen. – Gehört dazu auch ein allgemeiner Lockdown, wie wir ihn im letzten Winter hatten? Die Antwort ist eindeutig, sie lautet: Nein. Keine dieser Maßnahmen, über die wir hier sprechen, ist dort bis jetzt in dieser Situation angewandt worden, und ich bin ganz sicher, unsere Kolleginnen und Kollegen in diesen Ländern haben dafür ihre Gründe. Ich habe nicht den leisesten Grund zur Annahme, dass man dort etwas übersehen haben könnte. Dieser Praxistest relativiert dann vielleicht die Kritik an der Novelle zum Infektionsschutzgesetz doch deutlich. Ich will zum Schluss kommen – eingedenk der Mahnung des Herrn Präsidenten. Ich konnte gut mit dem alten Recht leben, wie wir alle, und ich füge hinzu: Ich kann auch gut mit dem neuen Recht leben. Es gibt uns in den Ländern das notwendige Instrumentarium, mit dem wir weiter intensiv und sehr konsequent gegen die Pandemie kämpfen werden. Entscheidend ist aus meiner Sicht etwas anderes: dass es uns jetzt tatsächlich gelingt, mit einem massiven nationalen Kraftakt die vielen Millionen Menschen zu boostern, deren Impfschutz aufgefrischt werden muss; dass wir mit der notwendigen Konsequenz vorgehen gegen den Kreis von Mitgliedern unserer Gesellschaft, von denen nun einmal nachweislich das Risiko für den Rest der Gemeinschaft ausgeht, und das ist, ich sage es nicht gerne, die Gruppe der Ungeimpften, die nach wie vor viel zu groß ist; und das ist ein Maximum an Vorsicht und Zurückhaltung, dass wir uns alle auferlegen müssen. Es ist und bleibt eine gemeinsame Aufgabe der Politik, eine gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern, der wir uns zu stellen haben. Dafür war mindestens der zweite Teil des gestrigen Tages und – ich gehe davon aus – sind auch die heutigen Beratungen ein gutes Beispiel. Lassen Sie uns daran in Zukunft anknüpfen! Dann, bin ich sicher, werden wir auch diese Krise erneut meistern können. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollege Weil! Es hat jetzt das Wort Herr Dr. Haseloff. Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in den letzten Tagen und Stunden eine Nagelprobe für unsere Demokratie erlebt. Was meine ich damit? – Wir stehen und sitzen jetzt hier und sind zu einer Abstimmung über eine Gesetzesnovelle aufgefordert, die dieses Hohe Haus passieren wird mit all den Facetten, die meine beiden Vorredner schon versucht haben, aus ihrer Sicht darzustellen, aber die insgesamt auch zum Ausdruck bringen, dass sich unsere Gesellschaft in einer ganz schwierigen Situation befindet. Ich will zunächst einmal die pandemische Seite nennen, die darin besteht, dass gestern das Hohe Haus des Bundestages, unsere Parallelkammer, festgestellt hat: Die Pandemie ist zu Ende. – Wir stellen heute hier fest: Sie ist nicht zu Ende, sondern hat eine Dramatik erreicht, die wir so noch nicht erlebt haben. Das spüren nicht nur diejenigen, die Statistiken lesen, sondern auch die Menschen. Sie haben Ängste, tiefe Unsicherheiten prägen gerade ihr aktuelles Leben, und sie brauchen eine klare politische Ansage und Analyse, was ist und was notwendig ist. Wenn dann solch ein Widerspruch aus den zwei Häusern in die Öffentlichkeit geht, dann ist das nicht gut für unsere Demokratie und unsere Glaubwürdigkeit. Deswegen kritisiere ich ausdrücklich das Verfahren, das wir in den letzten Wochen erlebt haben. Ich habe mich am 31. Oktober an den Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz gewandt und ihn dringend darum gebeten, eine Ministerpräsidentenkonferenz einzuberufen. Das ist vor fast drei Wochen gewesen. Er hat das sofort aufgegriffen und sich seitdem redlich bemüht, einen Termin in den Terminkalendern aller notwendigen Beteiligten unterzubringen, der dann gestern am Nachmittag in der Runde mit der Kanzlerin und am Vormittag unter uns Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten stattgefunden hat. – Das geht so nicht. Denn parallel dazu lief, mehr oder weniger, das Verfahren für diese Novelle, in dem es um sehr gravierende inhaltliche und strategische Ausrichtungsfragen zur Bewältigung der Pandemie ging. Wenn man sich die ersten Entwürfe zu diesem Konvolut ansieht, kann man froh sein, dass wir das seitens der B-Länder so nicht einfach hinzunehmen bereit waren, dass wir – da danke ich ebenso den Kolleginnen und Kollegen der A-Seite wie auch der G-Seite – gemerkt haben, dass wir jetzt fachlich gefordert sind, und daraufhin deutliche Veränderungen und Verbesserungen herbeigeführt haben. Die Ergebnisse sind nicht befriedigend, denn bestimmte Instrumente stehen uns nicht mehr zur Verfügung und, so wie Stephan Weil gerade gesagt hat: Wir hätten nicht nur, sondern wir hätten gut weiter mit dem geltenden Recht, mit dem gesamten Instrumentenkatalog leben können, weil wir damit verantwortlich umgegangen sind, regionale Besonderheiten abbilden und auch unsere Verordnungszuständigkeit wahrnehmen konnten. Jetzt sind diese Möglichkeiten deutlich reduziert, und das ist kein Widerspruch zu dem, was Kollege Weil gerade sagte. Denn wir wissen noch nicht, wie es weitergeht und welche Register wir noch ziehen müssen, um die pandemische Lage im Griff zu halten, zumal wir jetzt Zahlen erleben, die wir so noch nicht erlebt haben. Es ist also immer wieder alles neu und auch schwieriger. Bestimmte Dinge sind inzwischen in Gang gekommen, die Impfungen zum Beispiel, und wir sehen, dass trotz Impfungen die Inzidenzen noch nie so hoch waren wir heute. Sie wären allerdings katastrophal und kaum zu bewältigen für unsere Gesellschaft, wenn es nicht diese hohe – aber nicht ausreichende – Impfbereitschaft in der Bevölkerung geben würde. Deswegen müssen wir an dieser Stelle deutlich nacharbeiten. Eine Mehrheit könnte heute hier dieses Gesetzgebungsverfahren zu Ende bringen. Es gab ja auch keine Vordiskussion in Ausschüssen. Gewisse Nachbesserungen, die klare Zusage der designierten Bundesregierung, in Person auch des designierten Bundeskanzlers, dass es am 9. Dezember die Ministerpräsidentenkonferenz geben wird, und die Revisionsklausel, die wir gestern vereinbart haben und die uns in die Lage versetzt, wirklich alles auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls Korrekturen herbeizuführen, waren die Grundlage dafür, dass der Meinungsbildungsprozess in den letzten Stunden so lief, dass wir die Bundesrepublik Deutschland nicht in eine Situation hineinmanövrieren, in der für die Lösung der wichtigsten derzeit bestehenden Aufgabe keine Rechtsgrundlage existiert hätte. Wir nehmen in diesem Hohen Haus eine gemeinsame nationale Verantwortung wahr und versuchen das zu heilen, was derzeit an Widersprüchlichkeit in der politischen und auch fachlichen Bewertung der Pandemie im Raume steht. Wir versuchen zu erreichen, dass unsere Schlussbotschaft aus dem heutigen Sitzungstermin in diesem Hohen Hause die ist, dass wir gemeinsam handeln und diese nationale Herausforderung nicht nur verstanden haben, sondern auch bewältigen werden, dass uns die Menschen vertrauen können, dass wir das Menschenmögliche tun, damit dieses Problem gelöst wird. Ich will abschließend aber noch einmal auf ein grundsätzliches Problem hinweisen, das ich schon mehrfach in diesem Hohen Hause, auch von diesem Platz aus, angesprochen habe: Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Zentralstaat. Ich sage immer spaßeshalber in etwas, sagen wir mal, angenehmeren, lockereren Terminen: Die Länder leisten sich diese Bundesrepublik. – Von der Historie her ist das sozusagen auch die Grundlage, und für mich als ostdeutschen Ministerpräsidenten ist mit dieser etwas, sagen wir mal, freundlichen Aussage bewusst auch verbunden, dass wir wissen, dass es nur durch die Existenz der Bundesländer, die es im Osten schon nach 1945 gegeben hat, überhaupt einen juristischen, verfassungsrechtlich gangbaren Weg gegeben hat, der in die Deutsche Einheit geführt hat, dass wir deswegen diese Länder und letztendlich auch diese Gewaltenteilung nach der Verfassungslage auch dringend brauchen, und auch, dass es der Bundesrepublik insgesamt über all die Jahrzehnte gutgetan hat, dass es diesen Föderalstaat gibt, weil es dadurch immer möglich war, trotz aller Diskussionen im demokratischen Gefüge eine Konsensdemokratie zu praktizieren, die sich deutlich unterscheidet von Gesellschaften, die sich gerade auch in den letzten Monaten global als gespaltene Gesellschaften dargestellt haben. Dieses hohe Gut dürfen wir nicht infrage stellen. Wer dann in den politischen Diskussionen, die derzeit in Teilen des Bundestages geführt werden, die Legitimation für einen Bundesrat und auch für sein Arbeitsorgan Ministerpräsidentenkonferenz infrage stellt und sozusagen mit Basta-Politik versucht, etwas durchzuknallen, der wird nicht nur scheitern – wenn man sich die aktuellen Mehrheitsverhältnisse hier ansieht –, sondern der wird letztendlich der Politik und der Demokratie Schaden zufügen. Das dürfen wir nicht zulassen. Deswegen ist es wichtig, dass wir klarmachen, dass wir immer zu Sonderterminen, zu Sondersitzungen, zu jeder Diskussion, die diese Bundesrepublik fachlich weiterbringt und Probleme lösen hilft, bereit sind – aber das auf Augenhöhe und in dem nötigen Respekt voreinander, dass diese beiden Hohen Häuser sozusagen das Grundelixier für die funktionierende bundesrepublikanische Demokratie darstellen. Ich bitte auch die Kolleginnen und Kollegen, die sozusagen den engeren Kontakt zur kommenden Ampel haben, diese wirklich gutgemeinte Botschaft mitzunehmen. Wir haben das gestern hervorragend praktiziert. Wir haben gezeigt, wir sind verantwortlich für unsere Länder. Deswegen ist es auch notwendig, dass dieser große Konsens und die politische Kultur des Miteinanders nicht infrage gestellt werden und wir dann plötzlich diese Konflikte in unsere Runde und in dieses Hohe Haus hineingetragen bekommen. Damit meine ich nicht das Wegdrücken von notwendigen Auseinandersetzungen in einer pluralen Demokratie, sondern es geht darum, dass wir lösungsorientiert und weiterhin vernünftig miteinander umgehen. Deswegen und vor dem Hintergrund der sehr schwierigen Situation in Sachsen-Anhalt, der pandemischen Lage, der Entwicklungen der letzten Wochen, Tage und auch Stunden, wird Sachsen-Anhalt dieser Gesetzesnovelle zustimmen. Ich bin mir sicher, wir werden uns zu diesem Thema noch mehrere Male und vielleicht sogar noch viele Male hier im Hause wiederfinden, um weitere Lösungsschritte zu gehen. Denn keiner hat ein Patentrezept. Wir sind alle noch Suchende. Vieles wissen wir schon, vieles ist immer wieder neu. Deswegen sind unsere Innovationskraft und unser Zusammenhalt entscheidend dafür, dass wir diese Bundesrepublik weiterhin gut durch die Weltgeschichte steuern und dass uns die Menschen vertrauen können und letztendlich damit der Politik Vertrauen geben, was notwendig ist, damit Demokratie überhaupt funktionieren kann. – Herzlichen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollege Haseloff! Ich darf jetzt Herrn Kollegen Wüst aufrufen. Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Vielen Dank, verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will vier kurze Anmerkungen machen: zur Lage, zum Föderalismus, zum Gesetz selber und dazu, was jetzt in der Sache nötig ist. Die Gesundheit der Menschen zu schützen ist unsere zentrale Aufgabe. Die Entwicklung des Infektionsgeschehens ist so ernst wie niemals zuvor. Seit fast zwei Wochen Rekordstände in dieser seit fast zwei Jahren andauernden Pandemie: gestern 65.000 neue Fälle, heute über 50.000 neue Fälle. Das hat automatisch zur Folge – und das ist Kern des dramatischen Appells von Herrn W i e l e r gewesen, worauf Volker Bouffier schon hingewiesen hat –, dass Hunderte Menschen sterben werden, was wir mit allem, was wir tun, nicht mehr werden verhindern können. Wir müssen uns klarmachen, dass wir so nah wie nie zuvor an einem Punkt stehen, an dem wir nie sein wollten, nämlich dass in deutschen Krankenhäusern entschieden werden muss, wen man noch behandeln kann und wen nicht. Unser oberstes Gebot muss sein, das zu verhindern. Zweiter Punkt. Der Föderalismus muss sich in dieser besonderen Notlage bewähren. Zum Stil ist schon einiges gesagt worden. Es war eben kein guter Stil, dass wir 14 Tage ringen mussten, um endlich zu einer Beratung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zusammenzukommen. Ich bin aber dankbar dafür, dass gestern auch klar gesagt worden ist, dass dies der Vergangenheit angehören soll und nicht noch einmal vorkommen möge. Die Menschen haben zu Recht kein Verständnis für parteipolitisches Hickhack in einer solch ernsten Situation. Deshalb war es wichtig, dass Bund und Länder gestern zusammengekommen sind. Wir waren in den ganzen letzten Monaten der Pandemie immer dann stark, wenn die staatlichen Ebenen gemeinsam agiert und gemeinsam kommuniziert haben. Das brauchen wir auch in den nächsten Wochen, denn es schafft Akzeptanz und Vertrauen. Das wird noch mal ganz wichtig werden. Ich setze auf einen kooperativen Föderalismus, wie er in unserer Verfassung angelegt ist – gerade in diesen turbulenten Zeiten. Ich bin deshalb froh, dass wir gestern über den ganzen Tag sehr konstruktiv, sehr verantwortungsvoll an den Themen gearbeitet haben. Dritter Punkt: zum Gesetz selber. Orientierung an der Sache und Verantwortung, das sind die Maßstäbe, nach denen wir als Land Nordrhein-Westfalen heute im Bundesrat über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes entscheiden werden. Für mich steht fest: Als Regierung eines Landes müssen wir jederzeit die notwendigen Mittel haben, um Leib und Leben der Menschen in unseren Ländern zu schützen. Darin liegt der Kern unserer Verantwortung als Regierende. Genau deshalb habe ich in den vergangenen Tagen immer wieder gesagt: Wir brauchen einen ausreichenden Instrumentenkasten, um die vierte Welle der Pandemie zu brechen. Das ist der Maßstab für unsere Entscheidungen. Der erste Entwurf hat dem in keiner Weise genügt. Er hat die Möglichkeiten der Landesregierungen an wichtigen Stellen deutlich zu stark beschnitten. Ich will anerkennen, dass dann nachgebessert wurde – auf Druck der Lage, auf Druck der Länder, wie auch immer. Beispielsweise ist von der Idee Abstand genommen worden, Länderöffnungsklauseln komplett zu streichen. Es gibt nun eine – aus meiner Sicht leider zu eng beschränkte – Länderöffnungsklausel. Wie ich ausdrücklich anerkennen will, ist eine Frist verlängert worden: Alles, was beschlossen ist oder nun noch beschlossen wird, kann bis zum 15. Dezember selbst dann fortgelten, wenn es dem neuen Katalog der Maßnahmen nicht entspricht. Für mich war zentral, was gestern möglich geworden ist: Bundesminister Olaf S c h o l z hat für seine möglicherweise kommende Bundesregierung erklärt, dass der Instrumentenkasten des neuen Infektionsschutzgesetzes spätestens zur Zusammenkunft der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 9. Dezember überprüft und, wenn notwendig, geändert wird. Vor diesem Hintergrund kann das Land Nordrhein-Westfalen heute zustimmen – weil wir eine gemeinsame Verantwortung haben und weil wir die Menschen nur schützen können, wenn wir in dieser schwierigen Situation für unser Land über alle staatlichen Ebenen gemeinsam unsere Verantwortung wahrnehmen und entschlossen agieren. Das ändert nichts daran, dass ich es für ein falsches Signal halte, gerade am gestrigen Tage zu erklären, die epidemische Lage möge auslaufen. Dafür ist allerdings allein der Bundestag und die dortige Mehrheit verantwortlich. Uns im Bundesrat bleibt heute nichts anderes übrig, als darauf zu reagieren. Deshalb entscheiden wir so, wie es nach dieser Entscheidung des Bundestages für den Gesundheitsschutz unserer Bürgerinnen und Bürger am besten ist. Wir sollten jetzt nutzen, was dieses Gesetz hergibt, auch wenn ich mir zusätzliche Handlungsoptionen in Hotspots gewünscht hätte. Es geht nicht, wie heute formuliert wurde, darum, dass man nur über einen gesamten Lockdown in Hochinzidenzgebieten streitet – ich schaue zu den Kollegen und Kolleginnen aus Sachsen: Sächsische Schweiz, Meißen über 1.000. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beiträgt, wenn man aus solchen Regionen Menschen mit Krankentransporten in andere Regionen verlegen muss, während in der Gastronomie das normale bunte Leben weiterläuft, wenn auch unter Genesenen und Geimpften. Ich rede von Hochinzidenzregionen – von der Vorstellungskraft vieler Länder noch weit entfernt. Das möge bitte so bleiben, aber ich glaube, es ist ein Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Sicherheit, wenn man dieses Instrument auch über den 15. Dezember hinaus hätte. Was ist jetzt wichtig? Vorsicht, Impfen und Testen! Nordrhein-Westfalen setzt auf 2G. Wir haben das schon vor den Beratungen hier vereinbart. Vor allen Dingen ist es wichtig, dass sich alle staatlichen Ebenen gestern in all den Beratungen deutlich einig waren, dass wir konsequent umsetzen müssen. Viel konsequenter kontrollieren. Ja, es ist richtig: Vieles wird nur durch Stichproben gehen. Aber es muss deutlich regelmäßiger und konsequentere Stichproben geben. Wir alle kennen das aus dem Straßenverkehr: Es wird nicht ständig überprüft, aber doch so regelmäßig, dass sich die allermeisten an die Regeln halten. Deshalb: Es muss deutlich mehr kontrolliert werden, es muss mehr Stichproben geben. Wir in Nordrhein-Westfalen haben für all jene, die sich nicht an die Regeln halten, die Bußgelder deutlich erhöht, beispielsweise in Einrichtungen, die die Kontrollen in ihrer Verantwortung nicht vollziehen. Testen bedeutet zusätzliche Vorsicht und Vorsorge für sich selbst und für andere. Deshalb ist es wichtig und richtig – und ich bin dankbar dafür –, dass die Schnelltests wieder für alle kostenlos zur Verfügung stehen. Gerade für Menschen mit kleinem Geldbeutel darf es keine Schwellen geben, sich, ihre Liebsten und die Gesellschaft zu schützen. In Alten- und Pflegeheimen werden wir das Schutzniveau der Verwundbarsten durch tägliche Tests noch einmal deutlich erhöhen. Und das Allerwichtigste: Impfen, Boostern. Millionen zusätzliche Impfungen werden in den nächsten Wochen und Monaten noch einmal nötig. Wir können das gemeinsam hinkriegen, wir haben schon im Sommer Tage erlebt, an denen über 1 Million Impfungen in Deutschland möglich waren. Sie müssen wieder möglich werden. Deswegen ist nicht weniger erforderlich als ein nationaler Kraftakt. Nachdem wir in den Alten- und Pflegeheimen mit dem Boostern angefangen haben, wollen wir nun allen Menschen – so haben wir es gestern formuliert – frühestens nach fünf Monaten ein Angebot für eine Auffrischungsimpfung machen. Es gilt weiterhin: Das Impfen ist der Weg aus der Pandemie. Alle bislang ungeimpften Bürgerinnen und Bürger möchte ich auch von dieser Stelle – mit Erlaubnis des Präsidenten, vielleicht etwas ungewöhnlich – herzlich einladen, nein auffordern: Seien Sie solidarisch! Sie achten damit auf sich, Ihre Liebsten und viele, viele andere. Lassen Sie sich impfen! Jeder von uns muss auf seinen Ebenen entschlossen handeln, um die Auffrischungsimpfung möglich zu machen. Es kommen viele hinzu, die sich jetzt den Ruck gegeben haben für Erst- und Zweitimpfungen. Durch die Zulassung wird jetzt auch die Impfung von noch mehr Kindern und Jugendlichen möglich. Es ist unsere große Aufgabe, das in den nächsten Tagen richtig ins Rollen zu bringen, damit wir erfolgreich sind. Dann werden wir die Pandemie gemeinsam effektiv und nachhaltig bekämpfen. – Vielen Dank. Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, lieber Herr Wüst! Ich denke, in diesem Hohen Haus gibt es niemanden, der sich Ihrem ausdrücklichen Wunsch nicht anschließen würde. Impfen, impfen, impfen ist das, was wir dringend brauchen und als Thema kommunizieren. Ich darf nun Professor Dr. Hoff aufrufen. Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Zitat beginnen: Das Auslaufen der epidemischen Lage ist von vielen als Zeichen missverstanden worden, die Pandemie wäre vorbei. Wenn auch Äußerungen von mir so verstanden werden konnten, dann war ich nicht klar genug. Das sagte der derzeit geschäftsführende Bundesgesundheitsminister S p a h n am 5. November, zitiert in eigentlich allen bundesweiten Netzwerken. Wenn wir heute über die gestrige Entscheidung des Deutschen Bundestages diskutieren, dann entscheiden wir im Bundesrat wie immer in einer Situation, dass in 15 Ländern, die hier vertreten sind, Parteien zusammenarbeiten, von denen wenigstens ein Partner mit hoher Wahrscheinlichkeit der nächsten Ampelkoalition im Bund angehören wird. In zehn Regierungen gehört ein Koalitionspartner der derzeit noch geschäftsführenden Bundesregierung an. In vier Landesregierungen ist ein Partner Teil einer Oppositionspartei im Deutschen Bundestag, die seit vielen Jahren, eigentlich seit 1990, als sie zum ersten Mal in den Deutschen Bundestag gekommen ist, die Erfahrung macht, dass alle ihre Anträge abgelehnt werden. Wenn insofern hier von nationaler Kraftanstrengung gesprochen wird, entspricht die Unterscheidung zwischen Opposition im Bund und Regierung im Bund quasi farbenverkehrt den Oppositions- und Regierungssituationen in den Ländern. Das heißt, dass wir in gemeinsamer Verantwortung sind. Wenn wir – durchaus auch berechtigt – darüber diskutieren, was bei der gestrigen Bundestagsentscheidung besser hätte gemacht werden können, dürfen wir eines nicht vergessen: In der Wahrnehmung vieler Bürgerinnen und Bürger, deren politisches Interesse und politische Kenntnis möglicherweise geringer ausgeprägt sind als hier im Plenum des Bundesrates, entscheiden „die“ richtig. Und unter „die“ wird gemeinhin „die politische Klasse“ verstanden. Manches, was wir in unseren Landtagen und anderswo diskutieren, wird wahrgenommen als Kampf um politische Geländegewinne, nicht aber als die Frage: Wo und wie wird die richtige Entscheidung getroffen? Das ist die Frage, die wir uns stellen müssen. Wenn der amtierende Bundesgesundheitsminister selbstkritisch reflektiert, dass sein von ihm als Erster vorgetragener Vorschlag, die epidemische Lage zu beenden, eine Diskussion in Gang gesetzt hat, die im Ergebnis übrigens gestern im Bundestag zu einer Mehrheitsentscheidung geführt hat, zeigt das wieder: Wir alle sind Teil der politischen Strukturen, die Entscheidungen treffen, die für die Bürgerinnen und Bürger auf der Bundesebene und in unseren 16 Ländern mit all unseren Gebietskörperschaften Relevanz haben. In diesem Sinne geht es tatsächlich, wie es der Präsident einleitend sagte und wie es die Kollegen in den Vorreden gesagt haben, darum, dass wir „nationale Kraftanstrengung“ vor allem als eine Begrifflichkeit des Gemeinsinns, des gemeinsamen Handelns identifizieren. Der Bundespräsident hat die Frage dieser Tage klipp und klar formuliert: Was muss eigentlich noch passieren? Ich werfe einen Blick zurück: Vor einem Jahr haben wir im Bundesrat über das Bevölkerungsschutzgesetz diskutiert; ich habe dazu gesprochen. Sie erinnern sich: Draußen haben Tausende Menschen protestiert, Impfgegner, Corona-Leugner nicht zu unterscheiden von denjenigen, die schlicht besorgt waren, auch wegen des Begriffs „Ermächtigung“ im Gesetz, weil sie das Gefühl hatten: Kippt hier möglicherweise etwas in unserem Gemeinwesen? Wir sind ein Jahr später. Es ist nichts gekippt in unserem Gemeinwesen. Unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ist ein Jahr später genauso stabil. Und trotzdem gibt es viele Menschen, deren Familienverhältnisse durch die Corona-Diskussion zerrüttet sind. Wenn so oft davon gesprochen wird, dass es eine schweigende Mehrheit gibt: Die schweigende Mehrheit in diesem Land hat sich bereits impfen lassen. Die schweigende Mehrheit hält sich an die Regeln. Die schweigende Mehrheit hat Angst, dass es wieder einen Lockdown gibt, dass die Kinder wieder nicht in die Schule gehen können. Vor einem Jahr habe ich hier gestanden und den Appell an diejenigen gerichtet, die Besorgnis haben: Machen Sie sich erkennbar, wenn Sie mit uns in einen demokratischen Diskurs eintreten wollen! Unterscheiden Sie sich von denjenigen, die die Corona-Situation mit antidemokratischen Zielen leugnen, die Fake News verbreiten et cetera! Heute richte ich erneut einen Appell, und zwar an diejenigen, die dieser Debatte folgen, an Erwin Krawunke, Erna Krawunke, Chantal, Kevin, Mehmet, Ayse, Kolja, Natalja – wie auch immer sie heißen in unserem Land, das sehr vielfältig ist. An diejenigen, die noch nicht zur Impfung gegangen sind, die glauben, dass es eine Art von zivilem Ungehorsam sei, sich nicht an Regeln zu halten, die aber in anderen Debatten vielfach ohne Grund denjenigen, die in unser Land kommen, sagen, sie haben sich an die Hausordnung zu halten: An die Hausordnung, an die Regeln in unserem Land haben sich alle zu halten. Und die Pflicht zum Gemeinwesen ist eine, die uns alle berührt, nicht, weil es ein Zwang von oben ist, sondern weil das der Grundsatz unseres solidarischen Gemeinwesens ist. Rentnerinnen und Rentner, Arbeitnehmer, Erwerbslose gehören zu denen, die sich haben impfen lassen. Und wenn irgendwo im ländlichen Raum ein Krankenhaus geschlossen wird, gibt es Tausende Unterschriften, dass das nicht passiert. Aber wo sind die Tausenden, die sich hinstellen und sagen: Ich will, dass dieses Krankenhaus – das nicht geschlossen wird – von mir im Notfall genutzt werden kann, dass die Pflegekräfte, die Ärztinnen und Ärzte dort unter Bedingungen arbeiten können, die nicht von vollen Stationen geprägt sind, weil Menschen glauben, dass es ein Akt von zivilem Ungehorsam sei, eine Art Schwarzfahren für zwei Stationen in der Straßenbahn oder im Bus, wenn man sich nicht impfen lässt. Das ist es nicht. Es ist einfach fehlende Solidarität. Aber Solidarität ist die Basis, auf der unser Gemeinwesen, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung aufgebaut ist. Deshalb bitte ich Sie, wie es auch die Vorredner getan haben: Gehen Sie endlich zur Impfung! Nutzen Sie die Booster-Impfung! Vermeiden Sie Kontakte, die nicht zwingend notwendig sind, damit Kontakte stattfinden können, die wichtig sind für die Menschen, die sonst niemanden haben, damit unsere Schülerinnen und Schüler in den Schulen lernen können! Und halten Sie sich an die Regeln. Es ist oft die Inaugurationsrede von K e n n e d y zitiert worden; Sie alle kennen diesen Satz: Fragt nicht, was euer Land für euch tun kann, fragt, was ihr für euer Land tun könnt. – Aber vor diesem Satz sagt er: Und deshalb, liebe Amerikanerinnen und Amerikaner …. Die gesamte restliche Rede, die er hält, ist ein Appell an den Gemeinsinn, an die Fähigkeit eines Landes, Herausforderungen zu meistern. Und er sagt dort auch: Es ist keine Schwäche, zu verhandeln, und man soll nicht glauben, dass Verhandlungen Schwäche sind. Wir werden immer wieder verhandeln, weil uns die Pandemie vor immer neue Herausforderungen stellt. Wir werden auch fehlerhafte Entscheidungen treffen, die wir korrigieren müssen. Denn wir kennen zum Teil noch gar nicht die Fragen, auf die wir Antworten geben müssen. Als die Ministerpräsidentenkonferenz im Sommer dieses Jahres die Entscheidung getroffen hat, die kostenlosen Tests im Oktober auslaufen zu lassen, war das auch eine Reaktion auf die geringe Impfquote. Das war zum damaligen Zeitpunkt richtig. Genauso richtig ist es – und das können wir mit durchgedrücktem Rücken sagen –, die kostenlosen Tests jetzt wiedereinzuführen. Das ist kein Politikversagen, es ist nicht falsch in einer unsicheren Situation, in einer Herausforderung, die wir in dieser Form nicht kannten. Wir sind in der Situation, dass wir über den Impfstoff vieles wissen, aber in der Frage, wie lange er bei mutierten Varianten wirkt, auf die Wissenschaft hören und unsere politischen Entscheidungen anpassen. Ja, wir werden fehlerhafte Entscheidungen treffen, wir werden Entscheidungen korrigieren müssen. Aber das ist Ausdruck von Stärke im Diskurs: durch Hören auf die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine ursprünglich richtige, sich im Zeitlauf als nicht ausreichend erwiesene Entscheidung korrigieren, um eine bessere Entscheidung zu treffen. Insofern bitte ich Sie alle: Lassen Sie uns, egal wo, nicht über Geländegewinne diskutieren! Lassen Sie uns darüber diskutieren, wie wir es – auch durch die Vorbildwirkung – als politische Akteure schaffen, in einer Aktion Gemeinsinn und nationaler Kraftanstrengung tatsächlich gemeinsam zu handeln und auszustrahlen: Wir sorgen mit dafür, dass die Hausordnung in unserem Land für alle gilt, weil das unsere Solidarität ist. Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Professor Hoff! Damit sind die Redewünsche abgearbeitet. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Senator Dr. Behrendt (Berlin) abgegeben. Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir sind übereingekommen, heute in der Sache zu entscheiden. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Deswegen stelle ich die Frage: Wer stimmt dem Gesetz zu? – Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sehe Einstimmigkeit und darf mich für diese Einstimmigkeit sehr bedanken. 1 Anlage 1 Damit ist das Gesetz angenommen. Frau Staatsministerin Petra Köpping (Sachsen) und Frau Ministerin Dr. Manja Schüle (Brandenburg) haben je eine Erklärung zu Protokoll2 abgegeben. Ich habe als Präsident hier oben gehört, dass 16 Bundesländer zusammen Verantwortung für dieses Land tragen. Wir werden in den nächsten Tagen miteinander viel Solidarität brauchen, weil wir uns gegenseitig helfen müssen, damit die Maßnahmen, die zu ergreifen sind, dazu führen, dass wir den Menschen beistehen können. Ich darf Ihnen sehr herzlich danken. Meine Damen und Herren, damit haben wir die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich ein auf Freitag, den 26. November 2021, 9.30 Uhr. Dann sehen wir uns hier in dieser Runde wieder. Ich darf uns für die Aufgaben, die an uns gestellt sind, viel Kraft wünschen und appellieren: impfen, impfen, impfen! – Vielen Dank. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 10.35 Uhr) 2 Anlagen 2 und 3 Anlage 1 Erklärung von Senator Dr. Dirk Behrendt (Berlin) zu Punkt 1 der Tagesordnung Für die Länder Berlin, Hamburg und Bremen gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll: Die Länder Berlin und Bremen bedauern, dass bislang keine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser vorgesehen ist, die in erheblich zunehmendem Maße Kapazitäten für die Behandlung von Covid-19- Patientinnen und -patienten vorhalten müssen. Die Höhe des Versorgungszuschlags ist nicht für alle Krankenhäuser ausreichend. Es bedarf einer Unterscheidung zwischen Intensivbetten und der übrigen stationären Krankenversorgung. Die Versorgungskonzepte der Länder müssen Grundlage der Zahlung des Zuschlags sein. Es ist auch lediglich vorgesehen, die Liquidität der Krankenhäuser zu stärken, womit aber keine definitive Kostentragung verbunden sein soll. Die Länder Berlin, Hamburg und Bremen halten sehr kurzfristig weitere Beratungen zwischen Bund und Ländern für erforderlich, damit die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser aufrechterhalten werden kann. Anlage 2 Erklärung von Staatsministerin Petra Köpping (Sachsen) zu Punkt 1 der Tagesordnung Die Länder Sachsen, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig- Holstein, Thüringen geben folgende Erklärung zu Protokoll: Bereits mit der mehrmaligen Verlängerung des Entschädigungstatbestandes nach § 56 Absatz 1a IfSG während der anhaltenden Corona-Pandemielage sind erhebliche Mehrbelastungen für die Haushalte der Länder verbunden. Die oben genannten Länder begrüßen wie bereits in der Vergangenheit die mehrfach durch den Bund bekräftigte Zusage zur hälftigen Kostenübernahme der den Ländern in den Jahren 2020 und 2021 durch die Änderung des § 56 IfSG zusätzlich entstandenen Haushaltsbelastungen (ohne Erfüllungsaufwand). Sie erwarten, dass diese Zusage auch für die nächste Bundesregierung gilt. Ein finanzieller Ausgleich seitens des Bundes erfolgte bislang noch nicht. Anlage 3 Erklärung von Ministerin Dr. Manja Schüle (Brandenburg) zu Punkt 1 der Tagesordnung Das Land Brandenburg betrachtet die dynamische Entwicklung der Covid-19-Infektionszahlen und die schnell steigende Zahl von Krankenhauseinweisungen sowie die sinkende Verfügbarkeit von intensivmedizinischen Kapazitäten in den Kliniken mit großer Sorge. Vor diesem Hintergrund ist das Auslaufenlassen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag zum 25. November 2021 der Bevölkerung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Krankenhäusern, vor allem auf den Intensivstationen, nur schwer vermittelbar. Falls der im vorliegenden Gesetz vorgesehene Regelungskatalog den Bundesländern für die Pandemiebekämpfung nicht ausreicht, geht die Landesregierung Brandenburg davon aus, dass der Deutsche Bundestag erforderliche weitere Handlungsoptionen zügig beschließen wird.]

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