Protokoll der 1011. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1011. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1011
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1011. Sitzung
Berlin, Freitag, den 19. November 2021
I n h a l t :
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 451
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 451
E i n z i g e r P u n k t d e r T a g e s o r d n u n g :
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer
Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der
epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Drucksache 803/21) 451
Volker Bouffier (Hessen) . . . . . . . . . . . . . . . . . 451
Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . . . . . . . . . 454
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . . . . . . . . . . 455
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . 456
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . 458
Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . . . . . . . . . 461*
Petra Köpping (Sachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461*
Dr. Manja Schüle (Brandenburg) . . . . . . . . . . . . . 461*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . 460
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 460
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident B o d o R a m e l o w ,
Ministerpräsident des Landes Thüringen
S c h r i f t f ü h r e r :
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
B a y e r n :
Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz
B e r l i n :
Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Dr. Manja Schüle, Ministerin für Wissenschaft,
Forschung und Kultur
B r e m e n :
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
H a m b u r g :
Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der
Finanzbehörde
H e s s e n :
Volker Bouffier, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des
Landes Hessen beim Bund
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur,
Bundes- und Europaangelegenheiten
Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz,
Gleichstellung und Verbraucherschutz
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration
R h e i n l a n d - P f a l z :
Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen,
Kultur und Integration
S a a r l a n d :
Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei
und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Claus Christian Claussen, Minister für Justiz,
Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der
Bundeskanzlerin
Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit
1011. Sitzung
Berlin, den 19. November 2021
Beginn: 9.30 Uhr
Präsident Bodo Ramelow: Meine sehr verehrten
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich
eröffne die 1011. Sitzung des Bundesrates.
Das zur Beratung vorliegende Gesetz zur Änderung
des Infektionsschutzgesetzes wurde gestern vom
Deutschen Bundestag verabschiedet. Mit ihm sollen die
rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, die es uns in den
Ländern ermöglichen, Maßnahmen zur Bekämpfung der
Coronapandemie zu ergreifen. Wir dürfen in unseren
Anstrengungen nicht nachlassen, denn das Virus nutzt
jede Chance, die sich ihm zur Ausbreitung bietet. Dazu
brauchen wir immer noch einen langen Atem. Das ist nur
gemeinsam – und ich betone: nur gemeinsam – zu
bewältigen, und wir brauchen eine nationale Kraftanstrengung,
um diese Aufgabe gut stemmen zu können.
Gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung habe ich nun
zunächst Veränderungen in der Mitgliedschaft bekannt
zu geben:
Aus der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns
und damit aus dem Bundesrat ausgeschieden sind am
15. November 2021 Frau Ministerin Katy H o f f -
m e i s t e r , Herr Minister Harry G l a w e und Herr
Minister Torsten R e n z .
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern
hat am 15. November 2021 zu ordentlichen Mitgliedern
des Bundesrates bestellt: Frau Ministerpräsidentin
Manuela S c h w e s i g , der wir ganz herzlich zu ihrem
Wahlsieg und ihrer Wiederwahl gratulieren, Frau
Ministerin Simone O l d e n b u r g und Frau Ministerin
Bettina M a r t i n .
Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden
am selben Tag zu stellvertretenden Mitgliedern des
Bundesrates ernannt.
Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen
Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die
Zukunft alles Gute. Den alten und neuen Mitgliedern des
Bundesrates gratulieren wir und wünschen stets eine
glückliche Hand.
Bei der bisherigen Bevollmächtigten von
Mecklenburg-Vorpommern, Frau Staatssekretärin Dr. Antje
D r a h e i m , bedanken wir uns für die gute und
vertrauensvolle Zusammenarbeit im Ständigen Beirat.
Neue Bevollmächtigte von Mecklenburg-Vorpommern
ist Frau Staatssekretärin Jutta B i e r i n g e r , der wir
ebenfalls herzlich gratulieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Tagesordnung
liegt Ihnen mit dem einzigen Tagesordnungspunkt vor.
Gibt es Wortmeldungen?
Dann darf ich das Vorgehen so feststellen.
Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich darf den
einzigen Tagesordnungspunkt aufrufen:
TOP 1
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der
Feststellung der epidemischen Lage von nationaler
Tragweite (Drucksache 803/21)
Zu Wort gemeldet haben sich Ministerpräsident
Bouffier, Ministerpräsident Weil, Ministerpräsident Haseloff
und Ministerpräsident Wüst. Das sind die
Wortmeldungen, die mir vorliegen. Dann würde ich in der
Reihenfolge zuallererst den Kollegen Volker Bouffier aufrufen.
Volker Bouffier (Hessen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Gestern war kein guter Tag
für Deutschland. Ich möchte drei Bemerkungen machen:
zunächst zur Sache, dann zum Stil und dann zum
Abstimmungsverhalten des Landes Hessen.
Wenn ich sage: „Gestern war kein guter Tag für
Deutschland“, dann deshalb, weil wir gestern den
absoluten Höchststand der Inzidenzen in Deutschland hatten,
seitdem die Coronapandemie dieses Land plagt und uns
täglich fordert. Der Präsident des Robert Koch-Institutes,
Herr W i e l e r , hat sich mit einem geradezu
dramatischen Appell an die Öffentlichkeit, aber auch an die
Politik gewandt und gesagt: Wir müssen alles tun, damit wir
nicht ein ganz schlimmes Weihnachten erleben. – Es war
ein dramatischer Appell. Auch der zukünftige Kanzler
dieser Republik – wenn die Koalition sich nächste Woche
entsprechend vereinbaren wird –, Olaf S c h o l z , hat
gestern davon gesprochen, dass wir in einer mehr als
ernsten Lage sind und dass wir, wie Sie es zitiert haben,
Herr Präsident, nur in einer gemeinsamen nationalen
Kraftanstrengung dieser Herausforderung begegnen
können.
Meine Damen und Herren, diese Feststellungen
bestreitet doch im Ernst niemand. Und genau an einem
solchen Tag beschließt die neue Ampelmehrheit im
Deutschen Bundestag, dass die Feststellung der epidemischen
Lage von nationaler Tragweite nicht mehr verlängert
wird. Das kann man nicht vernünftig zusammenbringen.
Niemand bestreitet doch, was in Deutschland derzeit die
größte Herausforderung ist. Und genau in einer solchen
Zeit wird ein sachlich falscher Beschluss gefasst. Aber
was noch viel schlimmer ist: Es wird ein in jeder Hinsicht
fatales Signal an die Bevölkerung gegeben. Deshalb ist
das kein guter Tag für Deutschland.
Ich verstehe ja politische Notwendigkeiten. Es war die
erste Maßnahme dieser neuen Koalition, als sie verkündet
hat: Wir haben festgelegt, dass es einer Verlängerung
dieser Beschlussfassung nicht bedarf. Inzidenter: weil die
Lage es nicht mehr gebietet. Einfacher ausgedrückt: Die
Pandemie und die epidemische Lage von nationaler
Tragweite sind eigentlich vorbei. Es sollte ein Zeichen
neuer Geschlossenheit, ein Zeichen der
Handlungsfähigkeit, ein Zeichen des Aufbruchs, ja sogar einer neuen Zeit
sein. Das kann ich alles verstehen, wenn man eine neue
Koalition eingeht. Aber wenn das Virus sich diesen
politischen Erwägungen entzieht und man feststellen muss,
dass die Dinge anders sind, dann wäre es doch
angemessen, zu sagen: Wir alle wünschen uns, dass diese
Pandemie endlich vorbei ist. – Dieses Festhalten an einer
falschen Entscheidung ist nicht nur sachlich falsch, sondern
auch völlig unsouverän. Souverän wäre gewesen, wenn
die neue Mehrheit erklärt hätte: Wir haben alle diesen
Wunsch; den teilen wir. Aber das, was wir da
beschlossen haben, ist der falsche Weg. – Man muss dann doch
die Kraft haben, zu sagen: Wir haben uns geirrt. – Das ist
nicht geschehen. Stattdessen: Festhalten um jeden Preis.
Diese Entscheidung hat vielfach Kritik hervorgerufen,
auch aus dem Lager der Ampelkoalitionäre – zu Recht.
Aber man hat sich nicht beeindrucken lassen nach dem
Motto: Wir müssen diesen Weg gehen.
Meine Damen und Herren, was rausgekommen ist, ist
ein Gesetz der neuen Mehrheit im Deutschen Bundestag,
das nicht nur vom Grundsatz her die falsche Botschaft
enthält, sondern das die Dinge auch unnötig
verkompliziert, das schon jetzt dazu führt, dass wir in heftigen
juristischen Diskussion darüber streiten: Was dürfen wir
denn noch? Was dürfen wir denn nicht? Was geht denn?
Was geht denn nicht? Ich kann mir nicht vorstellen, dass
das die richtige Antwort ist angesichts einer nationalen
Kraftanstrengung. Wollen wir uns allen Ernstes am Ende
mit der Frage beschäftigen, ob wir glauben, dass das
geht, während die anderen sagen: „Nein, das geht nicht“?
Das ist weder der Sache angemessen noch dem, was die
Bevölkerung in diesem Land von uns erwartet. Meine
Damen und Herren, dieses hektische Nachbessern –
immer noch irgendwas – hat die Dinge nicht verbessert. Ich
will ausdrücklich anerkennen, dass in den letzten Tagen
noch einiges erreicht werden konnte. Aber es bleibt
dabei: Aus einem falschen und schlechten Gesetz wird auch
durch diese Nachbesserungen kein gutes Gesetz. Deshalb
ist es in der Sache eine falsche Entscheidung, und diese
Entscheidung bedaure ich sehr.
Zweitens: zum Stil. Meine Damen und Herren, der
Bundesrat ist nicht das Abnickorgan der jeweiligen
Mehrheit des Deutschen Bundestages. Das entspricht
weder der Verfassungslage noch unserem
Selbstverständnis, aber auch nicht der Sache. Deshalb hätte man –
und da will ich gerne auf das eingehen, was Sie, Herr
Präsident, gesagt haben – einen anderen Weg wählen
müssen. Wenn wir in diesen 20 Monaten der Pandemie –
nicht nur da; aber da besonders – eines gelernt haben,
dann doch, dass wir dieser Pandemie nur erfolgreich
begegnen können, wenn Bund und Länder aufs Engste
zusammenarbeiten, wenn wir uns austauschen, auch in
der gegenseitigen Bereitschaft, aufeinander zuzugehen.
Die Länder haben 20 Monate Erfahrungen in dieser
Pandemie. Insofern geht es nicht um Eitelkeiten. Es geht
auch nicht um kleinkarierte Parteipolitik. Die Lage ist
viel zu ernst. Ich frage mich allen Ernstes: Wie soll man
damit umgehen, wenn eine neue Mehrheit breitbeinig
daherkommt und erklärt: „Wir haben beschlossen. Ihr
könnt anstellen, was ihr wollt: Es bleibt dabei“?
Meine Damen und Herren, das ist ein Umgang, den
ich mir beim besten Willen nicht für die Zukunft
vorstellen kann. Dieses aus meiner Sicht ausgesprochen fatale
Verhalten konnte man ja am letzten Dienstag besichtigen.
Der Deutsche Bundestag, der noch keine Fachausschüsse
hat und einen Hauptausschuss eingesetzt hat, hat beraten.
Die Union hat eine ganze Reihe von Vorschlägen
gemacht. Man muss nicht über die Einzelheiten streiten,
aber der Umstand, dass nicht ein einziger ihrer Anträge –
nicht ein einziger! – von dieser neuen Ampelmehrheit
eine Zustimmung erfahren hat, ist der in jeder Hinsicht
deutliche Hinweis: Wir wollen nicht. Ihr könnt uns hier
erzählen, was ihr wollt. – Ich bedaure das. So werden wir
diese nationale Kraftanstrengung mit Sicherheit nicht
hinbekommen. Im Ernst, keiner bestreitet das. Ich kann
mir nicht vorstellen, dass es hier in diesem Hause
irgendjemanden gibt, der ernsthaft bestreitet, in welcher Lage
wir sind.
Wir haben gestern, wie ich fand, eine im Ergebnis sehr
gute Ministerpräsidentenkonferenz mit der
Bundesregierung gehabt. Was haben wir gestern eigentlich gemacht?
Wir haben uns ausschließlich damit beschäftigt, wie wir
dieser Notlage von nationaler Bedeutung – ganz
Deutschland ist zwar in unterschiedlicher Weise von dieser
Pandemie betroffen, aber in ganz Deutschland ist sie eine
riesige Herausforderung – angemessen begegnen. Das
war gut. Und was erleben wir jetzt? Jetzt erleben wir,
dass die Repräsentanten der neuen Mehrheit sagen: Ja, ist
ja richtig; habt ihr recht. Aber ihr könnt doch dieses
Gesetz jetzt nicht durchfallen lassen. Ihr müsst euch doch im
Klaren sein: Das geht nicht. Wenn ihr das durchfallen
lasst, dann haben wir überhaupt keine rechtliche
Grundlage mehr. Dann läuft am 24. November die
entsprechende Grundlage für die Anwendung des
Infektionsschutzgesetzes aus.
Ja, das kann ich verstehen. Aber ich lege schon Wert
darauf: Diese Situation haben die Repräsentanten der
Ampelmehrheit herbeigeführt. Es war nicht so, dass wir
rumtaktiert haben: Wer kriegt was am Ende dabei raus?
Wenn überhaupt keine Bereitschaft besteht, sich, so wie
wir das üblicherweise machen, miteinander
auszutauschen, auch die unterschiedlichen Situationen in den
Ländern gegebenenfalls mit einfließen zu lassen, dann ist
das eine schlichte Obstruktion nach dem Motto:
Entweder stimmt ihr zu, auch wenn ihr es für falsch haltet, oder
aber ihr seid verantwortlich, dass in Deutschland keine
entsprechende Grundlage mehr besteht.
Meine Damen und Herren, das ist eine fatale Situation,
und das ist ein Stil, der nicht in Ordnung ist. Diese
Pandemie ist noch lange nicht rum. Die, die schon ein
bisschen länger dabei sind – das sind viele Kollegen –,
wissen: Es gibt immer wieder Situationen, wo Bund und
Länder aufeinander zugehen müssen. Das kann man nicht
im Stile einer Basta-Politik. Deshalb möchte ich gerne
daran erinnern, dass wir in der Regel auch in schwierigen
Situationen in der Lage waren, kurzfristig gemeinsam
gute Entscheidungen zu treffen. Ich bedaure zutiefst
diesen neuen Stil. Ich halte ihn für schädlich für unser
Land. Und ich bedaure, in einer Situation sein zu müssen,
in der man im Grunde genommen nur rechts oder links
gehen kann. Wir können heute nicht mehr über Inhalte
sprechen, Änderungsanträge einbringen, vielleicht etwas
verbessern. Wir können nur noch Ja oder Nein sagen.
Zum Dritten und zum Schluss, meine Damen und
Herren: das Abstimmungsverhalten des Landes Hessen. Ein
Gesetz, das man für falsch hält, bei dem es gute
Argumente gibt, warum man es für falsch hält, das zur
aktuellen Lage in Deutschland passt wie die Faust aufs Auge,
nämlich gar nicht, heute passieren zu lassen, ist eigentlich
eine Zumutung. Jetzt geht es aber nicht um die Frage, wie
man sich in einer solchen Situation fühlt, sondern es geht
um eine Abwägung, was im Interesse unseres Landes am
Ende geboten ist, in der Verantwortung vor den
Menschen, die sich jetzt fragen: Wie geht es weiter? Das geht
uns doch allen so. Nicht nur: Können Weihnachtsmärkte
stattfinden? Wie lange wird das überhaupt alles dauern?
Was wird aus all denen, aus den Schaustellern, aus den
Künstlern, aus den Geschäften, aus den Vereinen, die
sich doch alle wünschen, dass sie irgendwie
weitermachen können? Es ist nicht der Deutsche Bundestag,
sondern es sind wir, die durch Verordnungen im Detail
entscheiden müssen, was geht und was nicht geht, übrigens
gemeinsam mit den Kommunen, die wir nicht vergessen
sollten. Wir müssen entscheiden, und wir müssen
verantworten, vor allen Dingen vor den Menschen, die
teilweise wieder in einer Situation sind, in der sie um ihre
Existenz bangen.
Wir nehmen alle wahr, dass in diesem Land die
gesellschaftliche Spaltung weiterzugehen droht. Ich spreche
nicht von denen, die grundsätzlich für uns nicht
erreichbar sind, Verschwörungstheoretikern und anderen, aber
von vielen Menschen, die Sorgen haben, ja die teilweise
auch Angst haben. In einer solchen Situation ist Politik
gefordert, nicht kleinkariert, sondern souverän. Dem will
ich entsprechen. Ich baue auf – ich hatte das vorhin
gesagt – auf der aus meiner Sicht auch atmosphärisch guten
Beratung, die wir gestern in der
Ministerpräsidentenkonferenz hatten. Wir haben dort gemeinsam festgehalten –
und diese Erwartung verbinde ich mit unserem
Abstimmungsverhalten –, dass wir bereits am 9. Dezember
erneut zusammenkommen, um zu schauen, wie sich die
Dinge entwickelt haben, um zu schauen, ob das, was wir
als Instrumentarium haben, ausreicht oder ob es nicht
ausreicht und ob wir damit unserer Verpflichtung gerecht
werden.
Auf der einen Seite die Bevölkerung zu schützen und
auf der anderen Seite das Leben in diesem Land, so weit
es geht, fortzuführen und nicht alles lahmzulegen, darum
muss es gehen. In dieser Abwägung und im Hinblick auf
diese Vereinbarung wird Hessen heute einem Gesetz
zustimmen, das wir von der Grundlinie für falsch halten,
einem Gesetz, das uns als Land die Dinge ohne Not
erschwert. Aber noch schlechter wäre es, wenn wir uns
anschließend, wenn wir keine juristische Grundlage mehr
haben, nur noch gegenseitig Vorwürfe machen, wer daran
schuld ist. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land
erwarten eine Politik, die der Sache und dem Ernst der
Lage entspricht, dieses Land beieinanderhält und kein
kleinkariertes Hin und Her. Deshalb wird Hessen bei aller
Kritik in der Sache und am Stil am Ende zustimmen,
genau aus dieser Verantwortung für die Menschen in
unserem Land. – Vielen Dank.
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Kollege Bouffier!
Wie Sie bemerkt haben, habe ich keinerlei Hinweise
auf die Redezeitbegrenzung gegeben, weil ich denke,
dass das heute viel zu wichtig ist, als dass wir uns in
einem engen, selbst bestimmten Raster bewegen sollten.
Deswegen möchte ich ausdrücklich einladen, alle
Themen anzusprechen, die anzusprechen sind, damit wir in
diesem gemeinsamen Bewusstsein handeln. Da es keine
weitere Aussprache gibt, sondern heute endabgestimmt
wird, rufe ich auf dieser Basis jetzt den Kollegen Weil
auf.
Stephan Weil (Niedersachsen): Herr Präsident! Über
diese Vorbemerkung werde ich noch tiefer nachdenken. –
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es war gestern
buchstäblich ein Kontrastprogramm, das sich in Berlin
geboten hat: Da war am Vormittag die abschließende
Beratung des Deutschen Bundestages zum
Infektionsschutzgesetz – eine harte, hitzige Kontroverse, in der die
Gegensätze aufeinandergeprallt sind. Und da war am
Nachmittag eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz mit der
Bundesregierung und der Bundeskanzlerin. Ich gebe
offen zu, die bisherigen Zusammenkünfte dieser Art, von
denen wir ja viele hatten, haben mich selten positiv
überrascht. – Gestern schon! Ich war sehr angetan davon, dass
alle Beteiligten betont konstruktiv miteinander
umgegangen sind; dass wir uns einig waren, dass wir es mit einer
zutiefst besorgniserregenden Entwicklung der
Infektionen in unserem Land zu tun haben; dass vor allen Dingen
in allen Wortbeiträgen die gemeinsame Verantwortung,
die uns verbindet, zum Ausdruck gekommen ist und die
sehr klar ausgedrückte Bereitschaft, dass wir uns dieser
gemeinsamen Herausforderung auch gemeinsam
gegenüberstellen; dass wir nicht nur zusammenarbeiten
müssen, sondern dass wir zusammenarbeiten wollen. Das
empfand ich, wenn Sie so wollen, als zweite Halbzeit des
gestrigen Tages und als ein ganz wichtiges Signal an die
Bürgerinnen und Bürger.
Heute erleben wir in gewissem Sinne eine Fortsetzung
mit diesen Beratungen im Bundesrat. Ich freue mich, dass
sich inzwischen eine Zustimmung zu der Novelle zum
Infektionsschutzgesetz abzeichnet. Ich weiß genau, dass
viele Länder – Volker Bouffier hat das gerade zum
Ausdruck gebracht – an dieser Stelle, wenn ich das so sagen
darf, ihr Herz über die Hürde werfen mussten. Ich kenne
das auch aus eigener Erfahrung, und ich bedanke mich
gerade deswegen dafür. Es ist gut, wenn wir in dieser
Situation zusammenstehen.
Der Streit geht ja im Kern, auch das haben wir eben
gehört, um diesen Begriff der „pandemischen Notlage
von nationaler Tragweite“, wie er ja in voller Ausprägung
lautet – ein Begriff, der vor dieser Diskussion den
wenigsten bekannt gewesen sein dürfte. Wir haben
Einvernehmen über die Beurteilung der Lage, daran ist auch
nichts herumzureden. Jeden Tag aufs Neue weisen die
Coronalandkarten sehr klar darauf hin, wie die
Entwicklung ist und wie die Infektionszahlen sind. Sie gehen steil
nach oben. Wir sind derzeit in einer exponentiellen
Kurve, und Bremsspuren sind noch nicht zu erkennen. Das
versetzt uns alle in tiefe Sorge, und daran ist auch
überhaupt nichts zu beschönigen.
Für unsere Arbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist
dieser Begriff der „pandemischen Notlage nationaler
Tragweite“ aber so etwas wie die Eingangstür: die
Eingangstür zu Einschränkungen, die wir in den Ländern
dann vornehmen können, und mit der ganz praktisch der
Infektionsschutz bei uns vorangetrieben wird. Deswegen,
das sage ich offen, ist für mich bei all dem, was ich
gelesen und gehört habe und zum Teil auch verstehen konnte,
etwas ganz anderes entscheidend – nicht die Überschrift,
sondern die Frage: Haben wir als Länder auch künftig die
Eingriffsmöglichkeiten, die wir in unserer Verantwortung
nötig haben?
Wenn ich anhand dieses Maßstabs die Novelle zum
Infektionsschutzgesetz beurteilen soll, dann fällt zunächst
einmal auf, und das begrüße ich ausdrücklich: Sie bietet
uns neue Möglichkeiten. 3G am Arbeitsplatz ist dafür ein
Beispiel. Bis jetzt ist das Arbeitsleben doch der
gesellschaftliche Bereich gewesen, der ein wenig im
Windschatten der Infektionsschutzmaßnahmen gelaufen ist.
Ich finde es ausdrücklich richtig, dass damit jetzt Schluss
ist. Internationale Erfahrungen, zum Beispiel aus Italien,
geben einem die Hoffnung, dass wir damit tatsächlich
noch einmal einen echten Fortschritt erzielen können,
nicht nur bei der Eindämmung von Infektionen, sondern
auch in Form einer erhöhten Impfdynamik, die wir doch,
wie wir wissen, dringend brauchen in unserem Land. –
Oder ein anderes Beispiel: 3G im öffentlichen Fern- und
Nahverkehr. Oder, um ein Beispiel zu zitieren, das noch
nicht in dem Gesetz steht, aber über das wir gestern auch
sehr schnell Einvernehmen zwischen Bund und Ländern
erzielen konnten: eine Impfpflicht für bestimmte
Berufsgruppen, also für diejenigen, die tagtäglich mit den
besonders verletzlichen Teilen unserer Gesellschaft zu tun
haben. Das sind alles in allem – wir wollen es hier nicht
unterschlagen – sehr positive Effekte der Novelle, über
die wir hier entscheiden.
Und was wird danach künftig nicht mehr gehen?
Darauf müssen wir als Länder natürlich sehr genau schauen,
und die Antwort lautet: Nicht mehr vorgesehen ist ein
allgemeiner Lockdown, so wie wir ihn aus dem letzten,
bitteren Winter kennen: ein allgemeiner Lockdown mit
harten Einschränkungen für die ganze Bevölkerung. Und
wenn ich „die ganze Bevölkerung“ sage, dann heißt das
insbesondere auch: mit harten Einschränkungen für die
erfreulich große Mehrheit unserer Bevölkerung, die sich
hat impfen lassen, die täglich vorsichtig und
zurückhaltend ist, der wir es zu verdanken haben, dass wir bis jetzt
in Deutschland einigermaßen mit dieser Pandemie
fertiggeworden sind. Diese Menschen, die sich nichts
vorzuwerfen haben und auf deren Zustimmung wir weiter
setzen müssen, wenn wir beim Pandemieschutz Erfolg
haben wollen, werden künftig auf dieser Grundlage dann
nicht mehr die Opfer eines allgemeinen Lockdowns
sein. – Ist das so falsch, liebe Kolleginnen und Kollegen?
Ich glaube, das ist schon eine sehr harte innere
Begründung für die Neukalibrierung des Maßnahmenkatalogs.
Wir können auch einen Praxistest machen. Wir sehen
ja, dass die Infektionslage in unterschiedlichen Teilen
Deutschlands unterschiedlich ist. Wir sehen, dass sich die
Situation in manchen Teilen Deutschlands dramatisch
zugespitzt hat, dass es dort Zahlen gibt, wie wir sie seit
dem Beginn der Pandemie nicht kannten, und dass sich
insbesondere auch die Aufnahmefähigkeit des
Gesundheitswesens langsam, aber wohl auch sehr sicher dem
Ende zuneigt. Darauf können und müssen sich auch die
anderen Länder einrichten. Ich bin ganz sicher, unsere
Kolleginnen und Kollegen in diesen Ländern tun alles –
und das mit höchstem Engagement –, was getan werden
kann, um das Infektionsgeschehen einzudämmen und die
Situation wieder in den Griff zu bekommen. – Gehört
dazu auch ein allgemeiner Lockdown, wie wir ihn im
letzten Winter hatten? Die Antwort ist eindeutig, sie
lautet: Nein. Keine dieser Maßnahmen, über die wir hier
sprechen, ist dort bis jetzt in dieser Situation angewandt
worden, und ich bin ganz sicher, unsere Kolleginnen und
Kollegen in diesen Ländern haben dafür ihre Gründe. Ich
habe nicht den leisesten Grund zur Annahme, dass man
dort etwas übersehen haben könnte. Dieser Praxistest
relativiert dann vielleicht die Kritik an der Novelle zum
Infektionsschutzgesetz doch deutlich.
Ich will zum Schluss kommen – eingedenk der
Mahnung des Herrn Präsidenten. Ich konnte gut mit dem alten
Recht leben, wie wir alle, und ich füge hinzu: Ich kann
auch gut mit dem neuen Recht leben. Es gibt uns in den
Ländern das notwendige Instrumentarium, mit dem wir
weiter intensiv und sehr konsequent gegen die Pandemie
kämpfen werden. Entscheidend ist aus meiner Sicht
etwas anderes: dass es uns jetzt tatsächlich gelingt, mit
einem massiven nationalen Kraftakt die vielen Millionen
Menschen zu boostern, deren Impfschutz aufgefrischt
werden muss; dass wir mit der notwendigen Konsequenz
vorgehen gegen den Kreis von Mitgliedern unserer
Gesellschaft, von denen nun einmal nachweislich das Risiko
für den Rest der Gemeinschaft ausgeht, und das ist, ich
sage es nicht gerne, die Gruppe der Ungeimpften, die
nach wie vor viel zu groß ist; und das ist ein Maximum
an Vorsicht und Zurückhaltung, dass wir uns alle
auferlegen müssen. Es ist und bleibt eine gemeinsame Aufgabe
der Politik, eine gemeinsame Verantwortung von Bund
und Ländern, der wir uns zu stellen haben. Dafür war
mindestens der zweite Teil des gestrigen Tages und – ich
gehe davon aus – sind auch die heutigen Beratungen ein
gutes Beispiel. Lassen Sie uns daran in Zukunft
anknüpfen! Dann, bin ich sicher, werden wir auch diese Krise
erneut meistern können. – Herzlichen Dank für die
Aufmerksamkeit.
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollege
Weil!
Es hat jetzt das Wort Herr Dr. Haseloff.
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte
Damen und Herren! Wir haben in den letzten Tagen und
Stunden eine Nagelprobe für unsere Demokratie erlebt.
Was meine ich damit? – Wir stehen und sitzen jetzt hier
und sind zu einer Abstimmung über eine Gesetzesnovelle
aufgefordert, die dieses Hohe Haus passieren wird mit all
den Facetten, die meine beiden Vorredner schon versucht
haben, aus ihrer Sicht darzustellen, aber die insgesamt
auch zum Ausdruck bringen, dass sich unsere
Gesellschaft in einer ganz schwierigen Situation befindet.
Ich will zunächst einmal die pandemische Seite
nennen, die darin besteht, dass gestern das Hohe Haus des
Bundestages, unsere Parallelkammer, festgestellt hat: Die
Pandemie ist zu Ende. – Wir stellen heute hier fest: Sie
ist nicht zu Ende, sondern hat eine Dramatik erreicht, die
wir so noch nicht erlebt haben. Das spüren nicht nur
diejenigen, die Statistiken lesen, sondern auch die
Menschen. Sie haben Ängste, tiefe Unsicherheiten prägen
gerade ihr aktuelles Leben, und sie brauchen eine klare
politische Ansage und Analyse, was ist und was
notwendig ist. Wenn dann solch ein Widerspruch aus den zwei
Häusern in die Öffentlichkeit geht, dann ist das nicht gut
für unsere Demokratie und unsere Glaubwürdigkeit.
Deswegen kritisiere ich ausdrücklich das Verfahren, das
wir in den letzten Wochen erlebt haben.
Ich habe mich am 31. Oktober an den Vorsitzenden
der Ministerpräsidentenkonferenz gewandt und ihn
dringend darum gebeten, eine Ministerpräsidentenkonferenz
einzuberufen. Das ist vor fast drei Wochen gewesen. Er
hat das sofort aufgegriffen und sich seitdem redlich
bemüht, einen Termin in den Terminkalendern aller
notwendigen Beteiligten unterzubringen, der dann gestern
am Nachmittag in der Runde mit der Kanzlerin und am
Vormittag unter uns Ministerpräsidentinnen und
Ministerpräsidenten stattgefunden hat. – Das geht so nicht.
Denn parallel dazu lief, mehr oder weniger, das
Verfahren für diese Novelle, in dem es um sehr gravierende
inhaltliche und strategische Ausrichtungsfragen zur
Bewältigung der Pandemie ging.
Wenn man sich die ersten Entwürfe zu diesem
Konvolut ansieht, kann man froh sein, dass wir das seitens der
B-Länder so nicht einfach hinzunehmen bereit waren,
dass wir – da danke ich ebenso den Kolleginnen und
Kollegen der A-Seite wie auch der G-Seite – gemerkt
haben, dass wir jetzt fachlich gefordert sind, und
daraufhin deutliche Veränderungen und Verbesserungen
herbeigeführt haben.
Die Ergebnisse sind nicht befriedigend, denn
bestimmte Instrumente stehen uns nicht mehr zur Verfügung und,
so wie Stephan Weil gerade gesagt hat: Wir hätten nicht
nur, sondern wir hätten gut weiter mit dem geltenden
Recht, mit dem gesamten Instrumentenkatalog leben
können, weil wir damit verantwortlich umgegangen sind,
regionale Besonderheiten abbilden und auch unsere
Verordnungszuständigkeit wahrnehmen konnten. Jetzt sind
diese Möglichkeiten deutlich reduziert, und das ist kein
Widerspruch zu dem, was Kollege Weil gerade sagte.
Denn wir wissen noch nicht, wie es weitergeht und
welche Register wir noch ziehen müssen, um die
pandemische Lage im Griff zu halten, zumal wir jetzt Zahlen
erleben, die wir so noch nicht erlebt haben. Es ist also
immer wieder alles neu und auch schwieriger. Bestimmte
Dinge sind inzwischen in Gang gekommen, die
Impfungen zum Beispiel, und wir sehen, dass trotz Impfungen
die Inzidenzen noch nie so hoch waren wir heute. Sie
wären allerdings katastrophal und kaum zu bewältigen
für unsere Gesellschaft, wenn es nicht diese hohe – aber
nicht ausreichende – Impfbereitschaft in der Bevölkerung
geben würde. Deswegen müssen wir an dieser Stelle
deutlich nacharbeiten.
Eine Mehrheit könnte heute hier dieses
Gesetzgebungsverfahren zu Ende bringen. Es gab ja auch keine
Vordiskussion in Ausschüssen. Gewisse
Nachbesserungen, die klare Zusage der designierten Bundesregierung,
in Person auch des designierten Bundeskanzlers, dass es
am 9. Dezember die Ministerpräsidentenkonferenz geben
wird, und die Revisionsklausel, die wir gestern vereinbart
haben und die uns in die Lage versetzt, wirklich alles auf
den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls Korrekturen
herbeizuführen, waren die Grundlage dafür, dass der
Meinungsbildungsprozess in den letzten Stunden so lief,
dass wir die Bundesrepublik Deutschland nicht in eine
Situation hineinmanövrieren, in der für die Lösung der
wichtigsten derzeit bestehenden Aufgabe keine
Rechtsgrundlage existiert hätte.
Wir nehmen in diesem Hohen Haus eine gemeinsame
nationale Verantwortung wahr und versuchen das zu
heilen, was derzeit an Widersprüchlichkeit in der
politischen und auch fachlichen Bewertung der Pandemie im
Raume steht. Wir versuchen zu erreichen, dass unsere
Schlussbotschaft aus dem heutigen Sitzungstermin in
diesem Hohen Hause die ist, dass wir gemeinsam handeln
und diese nationale Herausforderung nicht nur verstanden
haben, sondern auch bewältigen werden, dass uns die
Menschen vertrauen können, dass wir das
Menschenmögliche tun, damit dieses Problem gelöst wird.
Ich will abschließend aber noch einmal auf ein
grundsätzliches Problem hinweisen, das ich schon mehrfach in
diesem Hohen Hause, auch von diesem Platz aus,
angesprochen habe: Die Bundesrepublik Deutschland ist kein
Zentralstaat. Ich sage immer spaßeshalber in etwas, sagen
wir mal, angenehmeren, lockereren Terminen: Die
Länder leisten sich diese Bundesrepublik. – Von der Historie
her ist das sozusagen auch die Grundlage, und für mich
als ostdeutschen Ministerpräsidenten ist mit dieser etwas,
sagen wir mal, freundlichen Aussage bewusst auch
verbunden, dass wir wissen, dass es nur durch die Existenz
der Bundesländer, die es im Osten schon nach 1945
gegeben hat, überhaupt einen juristischen,
verfassungsrechtlich gangbaren Weg gegeben hat, der in die Deutsche
Einheit geführt hat, dass wir deswegen diese Länder und
letztendlich auch diese Gewaltenteilung nach der
Verfassungslage auch dringend brauchen, und auch, dass es der
Bundesrepublik insgesamt über all die Jahrzehnte
gutgetan hat, dass es diesen Föderalstaat gibt, weil es dadurch
immer möglich war, trotz aller Diskussionen im
demokratischen Gefüge eine Konsensdemokratie zu
praktizieren, die sich deutlich unterscheidet von Gesellschaften,
die sich gerade auch in den letzten Monaten global als
gespaltene Gesellschaften dargestellt haben. Dieses hohe
Gut dürfen wir nicht infrage stellen.
Wer dann in den politischen Diskussionen, die derzeit
in Teilen des Bundestages geführt werden, die
Legitimation für einen Bundesrat und auch für sein Arbeitsorgan
Ministerpräsidentenkonferenz infrage stellt und
sozusagen mit Basta-Politik versucht, etwas durchzuknallen, der
wird nicht nur scheitern – wenn man sich die aktuellen
Mehrheitsverhältnisse hier ansieht –, sondern der wird
letztendlich der Politik und der Demokratie Schaden
zufügen. Das dürfen wir nicht zulassen. Deswegen ist es
wichtig, dass wir klarmachen, dass wir immer zu
Sonderterminen, zu Sondersitzungen, zu jeder Diskussion, die
diese Bundesrepublik fachlich weiterbringt und Probleme
lösen hilft, bereit sind – aber das auf Augenhöhe und in
dem nötigen Respekt voreinander, dass diese beiden
Hohen Häuser sozusagen das Grundelixier für die
funktionierende bundesrepublikanische Demokratie darstellen.
Ich bitte auch die Kolleginnen und Kollegen, die
sozusagen den engeren Kontakt zur kommenden Ampel haben,
diese wirklich gutgemeinte Botschaft mitzunehmen. Wir
haben das gestern hervorragend praktiziert. Wir haben
gezeigt, wir sind verantwortlich für unsere Länder.
Deswegen ist es auch notwendig, dass dieser große Konsens
und die politische Kultur des Miteinanders nicht infrage
gestellt werden und wir dann plötzlich diese Konflikte in
unsere Runde und in dieses Hohe Haus hineingetragen
bekommen.
Damit meine ich nicht das Wegdrücken von
notwendigen Auseinandersetzungen in einer pluralen
Demokratie, sondern es geht darum, dass wir lösungsorientiert und
weiterhin vernünftig miteinander umgehen. Deswegen
und vor dem Hintergrund der sehr schwierigen Situation
in Sachsen-Anhalt, der pandemischen Lage, der
Entwicklungen der letzten Wochen, Tage und auch Stunden, wird
Sachsen-Anhalt dieser Gesetzesnovelle zustimmen. Ich
bin mir sicher, wir werden uns zu diesem Thema noch
mehrere Male und vielleicht sogar noch viele Male hier
im Hause wiederfinden, um weitere Lösungsschritte zu
gehen. Denn keiner hat ein Patentrezept. Wir sind alle
noch Suchende. Vieles wissen wir schon, vieles ist immer
wieder neu. Deswegen sind unsere Innovationskraft und
unser Zusammenhalt entscheidend dafür, dass wir diese
Bundesrepublik weiterhin gut durch die Weltgeschichte
steuern und dass uns die Menschen vertrauen können und
letztendlich damit der Politik Vertrauen geben, was
notwendig ist, damit Demokratie überhaupt funktionieren
kann. – Herzlichen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollege
Haseloff!
Ich darf jetzt Herrn Kollegen Wüst aufrufen.
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Vielen Dank,
verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und
Kollegen! Ich will vier kurze Anmerkungen machen: zur
Lage, zum Föderalismus, zum Gesetz selber und dazu,
was jetzt in der Sache nötig ist.
Die Gesundheit der Menschen zu schützen ist unsere
zentrale Aufgabe. Die Entwicklung des
Infektionsgeschehens ist so ernst wie niemals zuvor. Seit fast zwei
Wochen Rekordstände in dieser seit fast zwei Jahren
andauernden Pandemie: gestern 65.000 neue Fälle, heute
über 50.000 neue Fälle. Das hat automatisch zur Folge –
und das ist Kern des dramatischen Appells von Herrn
W i e l e r gewesen, worauf Volker Bouffier schon
hingewiesen hat –, dass Hunderte Menschen sterben werden,
was wir mit allem, was wir tun, nicht mehr werden
verhindern können. Wir müssen uns klarmachen, dass wir so
nah wie nie zuvor an einem Punkt stehen, an dem wir nie
sein wollten, nämlich dass in deutschen Krankenhäusern
entschieden werden muss, wen man noch behandeln kann
und wen nicht. Unser oberstes Gebot muss sein, das zu
verhindern.
Zweiter Punkt. Der Föderalismus muss sich in dieser
besonderen Notlage bewähren. Zum Stil ist schon einiges
gesagt worden. Es war eben kein guter Stil, dass wir 14
Tage ringen mussten, um endlich zu einer Beratung der
Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten
zusammenzukommen. Ich bin aber dankbar dafür, dass gestern
auch klar gesagt worden ist, dass dies der Vergangenheit
angehören soll und nicht noch einmal vorkommen möge.
Die Menschen haben zu Recht kein Verständnis für
parteipolitisches Hickhack in einer solch ernsten Situation.
Deshalb war es wichtig, dass Bund und Länder gestern
zusammengekommen sind.
Wir waren in den ganzen letzten Monaten der
Pandemie immer dann stark, wenn die staatlichen Ebenen
gemeinsam agiert und gemeinsam kommuniziert haben.
Das brauchen wir auch in den nächsten Wochen, denn es
schafft Akzeptanz und Vertrauen. Das wird noch mal
ganz wichtig werden. Ich setze auf einen kooperativen
Föderalismus, wie er in unserer Verfassung angelegt ist –
gerade in diesen turbulenten Zeiten. Ich bin deshalb froh,
dass wir gestern über den ganzen Tag sehr konstruktiv,
sehr verantwortungsvoll an den Themen gearbeitet haben.
Dritter Punkt: zum Gesetz selber. Orientierung an der
Sache und Verantwortung, das sind die Maßstäbe, nach
denen wir als Land Nordrhein-Westfalen heute im
Bundesrat über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes
entscheiden werden. Für mich steht fest: Als Regierung
eines Landes müssen wir jederzeit die notwendigen
Mittel haben, um Leib und Leben der Menschen in unseren
Ländern zu schützen. Darin liegt der Kern unserer
Verantwortung als Regierende. Genau deshalb habe ich in
den vergangenen Tagen immer wieder gesagt: Wir
brauchen einen ausreichenden Instrumentenkasten, um die
vierte Welle der Pandemie zu brechen. Das ist der
Maßstab für unsere Entscheidungen.
Der erste Entwurf hat dem in keiner Weise genügt. Er
hat die Möglichkeiten der Landesregierungen an
wichtigen Stellen deutlich zu stark beschnitten. Ich will
anerkennen, dass dann nachgebessert wurde – auf Druck der
Lage, auf Druck der Länder, wie auch immer.
Beispielsweise ist von der Idee Abstand genommen worden,
Länderöffnungsklauseln komplett zu streichen. Es gibt nun
eine – aus meiner Sicht leider zu eng beschränkte –
Länderöffnungsklausel. Wie ich ausdrücklich anerkennen
will, ist eine Frist verlängert worden: Alles, was
beschlossen ist oder nun noch beschlossen wird, kann bis
zum 15. Dezember selbst dann fortgelten, wenn es dem
neuen Katalog der Maßnahmen nicht entspricht.
Für mich war zentral, was gestern möglich geworden
ist: Bundesminister Olaf S c h o l z hat für seine
möglicherweise kommende Bundesregierung erklärt, dass der
Instrumentenkasten des neuen Infektionsschutzgesetzes
spätestens zur Zusammenkunft der
Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 9. Dezember überprüft
und, wenn notwendig, geändert wird. Vor diesem
Hintergrund kann das Land Nordrhein-Westfalen heute
zustimmen – weil wir eine gemeinsame Verantwortung
haben und weil wir die Menschen nur schützen können,
wenn wir in dieser schwierigen Situation für unser Land
über alle staatlichen Ebenen gemeinsam unsere
Verantwortung wahrnehmen und entschlossen agieren.
Das ändert nichts daran, dass ich es für ein falsches
Signal halte, gerade am gestrigen Tage zu erklären, die
epidemische Lage möge auslaufen. Dafür ist allerdings
allein der Bundestag und die dortige Mehrheit
verantwortlich. Uns im Bundesrat bleibt heute nichts anderes
übrig, als darauf zu reagieren. Deshalb entscheiden wir
so, wie es nach dieser Entscheidung des Bundestages für
den Gesundheitsschutz unserer Bürgerinnen und Bürger
am besten ist.
Wir sollten jetzt nutzen, was dieses Gesetz hergibt,
auch wenn ich mir zusätzliche Handlungsoptionen in
Hotspots gewünscht hätte. Es geht nicht, wie heute
formuliert wurde, darum, dass man nur über einen gesamten
Lockdown in Hochinzidenzgebieten streitet – ich schaue
zu den Kollegen und Kolleginnen aus Sachsen:
Sächsische Schweiz, Meißen über 1.000. Ich kann mir nicht
vorstellen, dass es zum gesellschaftlichen Zusammenhalt
beiträgt, wenn man aus solchen Regionen Menschen mit
Krankentransporten in andere Regionen verlegen muss,
während in der Gastronomie das normale bunte Leben
weiterläuft, wenn auch unter Genesenen und Geimpften.
Ich rede von Hochinzidenzregionen – von der
Vorstellungskraft vieler Länder noch weit entfernt. Das möge
bitte so bleiben, aber ich glaube, es ist ein Beitrag zum
gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Sicherheit,
wenn man dieses Instrument auch über den 15. Dezember
hinaus hätte.
Was ist jetzt wichtig? Vorsicht, Impfen und Testen!
Nordrhein-Westfalen setzt auf 2G. Wir haben das
schon vor den Beratungen hier vereinbart.
Vor allen Dingen ist es wichtig, dass sich alle
staatlichen Ebenen gestern in all den Beratungen deutlich einig
waren, dass wir konsequent umsetzen müssen. Viel
konsequenter kontrollieren. Ja, es ist richtig: Vieles wird nur
durch Stichproben gehen. Aber es muss deutlich
regelmäßiger und konsequentere Stichproben geben. Wir alle
kennen das aus dem Straßenverkehr: Es wird nicht
ständig überprüft, aber doch so regelmäßig, dass sich die
allermeisten an die Regeln halten. Deshalb: Es muss
deutlich mehr kontrolliert werden, es muss mehr
Stichproben geben. Wir in Nordrhein-Westfalen haben für all
jene, die sich nicht an die Regeln halten, die Bußgelder
deutlich erhöht, beispielsweise in Einrichtungen, die die
Kontrollen in ihrer Verantwortung nicht vollziehen.
Testen bedeutet zusätzliche Vorsicht und Vorsorge für
sich selbst und für andere. Deshalb ist es wichtig und
richtig – und ich bin dankbar dafür –, dass die
Schnelltests wieder für alle kostenlos zur Verfügung stehen.
Gerade für Menschen mit kleinem Geldbeutel darf es
keine Schwellen geben, sich, ihre Liebsten und die
Gesellschaft zu schützen. In Alten- und Pflegeheimen
werden wir das Schutzniveau der Verwundbarsten durch
tägliche Tests noch einmal deutlich erhöhen.
Und das Allerwichtigste: Impfen, Boostern. Millionen
zusätzliche Impfungen werden in den nächsten Wochen
und Monaten noch einmal nötig. Wir können das
gemeinsam hinkriegen, wir haben schon im Sommer Tage erlebt,
an denen über 1 Million Impfungen in Deutschland
möglich waren. Sie müssen wieder möglich werden.
Deswegen ist nicht weniger erforderlich als ein nationaler
Kraftakt.
Nachdem wir in den Alten- und Pflegeheimen mit dem
Boostern angefangen haben, wollen wir nun allen
Menschen – so haben wir es gestern formuliert – frühestens
nach fünf Monaten ein Angebot für eine
Auffrischungsimpfung machen.
Es gilt weiterhin: Das Impfen ist der Weg aus der
Pandemie. Alle bislang ungeimpften Bürgerinnen und Bürger
möchte ich auch von dieser Stelle – mit Erlaubnis des
Präsidenten, vielleicht etwas ungewöhnlich – herzlich
einladen, nein auffordern: Seien Sie solidarisch! Sie
achten damit auf sich, Ihre Liebsten und viele, viele andere.
Lassen Sie sich impfen!
Jeder von uns muss auf seinen Ebenen entschlossen
handeln, um die Auffrischungsimpfung möglich zu
machen. Es kommen viele hinzu, die sich jetzt den Ruck
gegeben haben für Erst- und Zweitimpfungen. Durch die
Zulassung wird jetzt auch die Impfung von noch mehr
Kindern und Jugendlichen möglich.
Es ist unsere große Aufgabe, das in den nächsten
Tagen richtig ins Rollen zu bringen, damit wir erfolgreich
sind. Dann werden wir die Pandemie gemeinsam effektiv
und nachhaltig bekämpfen. – Vielen Dank.
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, lieber
Herr Wüst! Ich denke, in diesem Hohen Haus gibt es
niemanden, der sich Ihrem ausdrücklichen Wunsch nicht
anschließen würde. Impfen, impfen, impfen ist das, was
wir dringend brauchen und als Thema kommunizieren.
Ich darf nun Professor Dr. Hoff aufrufen.
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen):
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Ich möchte mit einem Zitat beginnen:
Das Auslaufen der epidemischen Lage ist von
vielen als Zeichen missverstanden worden, die
Pandemie wäre vorbei. Wenn auch Äußerungen
von mir so verstanden werden konnten, dann
war ich nicht klar genug.
Das sagte der derzeit geschäftsführende
Bundesgesundheitsminister S p a h n am 5. November, zitiert in
eigentlich allen bundesweiten Netzwerken.
Wenn wir heute über die gestrige Entscheidung des
Deutschen Bundestages diskutieren, dann entscheiden
wir im Bundesrat wie immer in einer Situation, dass in 15
Ländern, die hier vertreten sind, Parteien
zusammenarbeiten, von denen wenigstens ein Partner mit hoher
Wahrscheinlichkeit der nächsten Ampelkoalition im
Bund angehören wird. In zehn Regierungen gehört ein
Koalitionspartner der derzeit noch geschäftsführenden
Bundesregierung an. In vier Landesregierungen ist ein
Partner Teil einer Oppositionspartei im Deutschen
Bundestag, die seit vielen Jahren, eigentlich seit 1990, als sie
zum ersten Mal in den Deutschen Bundestag gekommen
ist, die Erfahrung macht, dass alle ihre Anträge abgelehnt
werden. Wenn insofern hier von nationaler
Kraftanstrengung gesprochen wird, entspricht die Unterscheidung
zwischen Opposition im Bund und Regierung im Bund
quasi farbenverkehrt den Oppositions- und
Regierungssituationen in den Ländern. Das heißt, dass wir in
gemeinsamer Verantwortung sind.
Wenn wir – durchaus auch berechtigt – darüber
diskutieren, was bei der gestrigen Bundestagsentscheidung
besser hätte gemacht werden können, dürfen wir eines
nicht vergessen: In der Wahrnehmung vieler Bürgerinnen
und Bürger, deren politisches Interesse und politische
Kenntnis möglicherweise geringer ausgeprägt sind als
hier im Plenum des Bundesrates, entscheiden „die“
richtig. Und unter „die“ wird gemeinhin „die politische
Klasse“ verstanden. Manches, was wir in unseren Landtagen
und anderswo diskutieren, wird wahrgenommen als
Kampf um politische Geländegewinne, nicht aber als die
Frage: Wo und wie wird die richtige Entscheidung
getroffen? Das ist die Frage, die wir uns stellen müssen.
Wenn der amtierende Bundesgesundheitsminister
selbstkritisch reflektiert, dass sein von ihm als Erster
vorgetragener Vorschlag, die epidemische Lage zu
beenden, eine Diskussion in Gang gesetzt hat, die im Ergebnis
übrigens gestern im Bundestag zu einer
Mehrheitsentscheidung geführt hat, zeigt das wieder: Wir alle sind
Teil der politischen Strukturen, die Entscheidungen
treffen, die für die Bürgerinnen und Bürger auf der
Bundesebene und in unseren 16 Ländern mit all unseren
Gebietskörperschaften Relevanz haben. In diesem Sinne
geht es tatsächlich, wie es der Präsident einleitend sagte
und wie es die Kollegen in den Vorreden gesagt haben,
darum, dass wir „nationale Kraftanstrengung“ vor allem
als eine Begrifflichkeit des Gemeinsinns, des
gemeinsamen Handelns identifizieren.
Der Bundespräsident hat die Frage dieser Tage klipp
und klar formuliert: Was muss eigentlich noch passieren?
Ich werfe einen Blick zurück: Vor einem Jahr haben
wir im Bundesrat über das Bevölkerungsschutzgesetz
diskutiert; ich habe dazu gesprochen. Sie erinnern sich:
Draußen haben Tausende Menschen protestiert,
Impfgegner, Corona-Leugner nicht zu unterscheiden von
denjenigen, die schlicht besorgt waren, auch wegen des
Begriffs „Ermächtigung“ im Gesetz, weil sie das Gefühl
hatten: Kippt hier möglicherweise etwas in unserem
Gemeinwesen?
Wir sind ein Jahr später. Es ist nichts gekippt in
unserem Gemeinwesen. Unsere freiheitliche demokratische
Grundordnung ist ein Jahr später genauso stabil. Und
trotzdem gibt es viele Menschen, deren
Familienverhältnisse durch die Corona-Diskussion zerrüttet sind.
Wenn so oft davon gesprochen wird, dass es eine
schweigende Mehrheit gibt: Die schweigende Mehrheit
in diesem Land hat sich bereits impfen lassen. Die
schweigende Mehrheit hält sich an die Regeln. Die
schweigende Mehrheit hat Angst, dass es wieder einen
Lockdown gibt, dass die Kinder wieder nicht in die
Schule gehen können.
Vor einem Jahr habe ich hier gestanden und den
Appell an diejenigen gerichtet, die Besorgnis haben:
Machen Sie sich erkennbar, wenn Sie mit uns in einen
demokratischen Diskurs eintreten wollen! Unterscheiden
Sie sich von denjenigen, die die Corona-Situation mit
antidemokratischen Zielen leugnen, die Fake News
verbreiten et cetera!
Heute richte ich erneut einen Appell, und zwar an
diejenigen, die dieser Debatte folgen, an Erwin Krawunke,
Erna Krawunke, Chantal, Kevin, Mehmet, Ayse, Kolja,
Natalja – wie auch immer sie heißen in unserem Land,
das sehr vielfältig ist. An diejenigen, die noch nicht zur
Impfung gegangen sind, die glauben, dass es eine Art von
zivilem Ungehorsam sei, sich nicht an Regeln zu halten,
die aber in anderen Debatten vielfach ohne Grund
denjenigen, die in unser Land kommen, sagen, sie haben sich
an die Hausordnung zu halten: An die Hausordnung, an
die Regeln in unserem Land haben sich alle zu halten.
Und die Pflicht zum Gemeinwesen ist eine, die uns alle
berührt, nicht, weil es ein Zwang von oben ist, sondern
weil das der Grundsatz unseres solidarischen
Gemeinwesens ist. Rentnerinnen und Rentner, Arbeitnehmer,
Erwerbslose gehören zu denen, die sich haben impfen
lassen.
Und wenn irgendwo im ländlichen Raum ein
Krankenhaus geschlossen wird, gibt es Tausende
Unterschriften, dass das nicht passiert. Aber wo sind die Tausenden,
die sich hinstellen und sagen: Ich will, dass dieses
Krankenhaus – das nicht geschlossen wird – von mir im
Notfall genutzt werden kann, dass die Pflegekräfte, die
Ärztinnen und Ärzte dort unter Bedingungen arbeiten
können, die nicht von vollen Stationen geprägt sind, weil
Menschen glauben, dass es ein Akt von zivilem
Ungehorsam sei, eine Art Schwarzfahren für zwei Stationen in der
Straßenbahn oder im Bus, wenn man sich nicht impfen
lässt. Das ist es nicht. Es ist einfach fehlende Solidarität.
Aber Solidarität ist die Basis, auf der unser
Gemeinwesen, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung
aufgebaut ist. Deshalb bitte ich Sie, wie es auch die
Vorredner getan haben: Gehen Sie endlich zur Impfung!
Nutzen Sie die Booster-Impfung! Vermeiden Sie
Kontakte, die nicht zwingend notwendig sind, damit Kontakte
stattfinden können, die wichtig sind für die Menschen,
die sonst niemanden haben, damit unsere Schülerinnen
und Schüler in den Schulen lernen können! Und halten
Sie sich an die Regeln.
Es ist oft die Inaugurationsrede von K e n n e d y
zitiert worden; Sie alle kennen diesen Satz: Fragt nicht,
was euer Land für euch tun kann, fragt, was ihr für euer
Land tun könnt. – Aber vor diesem Satz sagt er: Und
deshalb, liebe Amerikanerinnen und Amerikaner …. Die
gesamte restliche Rede, die er hält, ist ein Appell an den
Gemeinsinn, an die Fähigkeit eines Landes,
Herausforderungen zu meistern. Und er sagt dort auch: Es ist keine
Schwäche, zu verhandeln, und man soll nicht glauben,
dass Verhandlungen Schwäche sind.
Wir werden immer wieder verhandeln, weil uns die
Pandemie vor immer neue Herausforderungen stellt. Wir
werden auch fehlerhafte Entscheidungen treffen, die wir
korrigieren müssen. Denn wir kennen zum Teil noch gar
nicht die Fragen, auf die wir Antworten geben müssen.
Als die Ministerpräsidentenkonferenz im Sommer
dieses Jahres die Entscheidung getroffen hat, die
kostenlosen Tests im Oktober auslaufen zu lassen, war das auch
eine Reaktion auf die geringe Impfquote. Das war zum
damaligen Zeitpunkt richtig. Genauso richtig ist es – und
das können wir mit durchgedrücktem Rücken sagen –,
die kostenlosen Tests jetzt wiedereinzuführen. Das ist
kein Politikversagen, es ist nicht falsch in einer
unsicheren Situation, in einer Herausforderung, die wir in dieser
Form nicht kannten.
Wir sind in der Situation, dass wir über den Impfstoff
vieles wissen, aber in der Frage, wie lange er bei
mutierten Varianten wirkt, auf die Wissenschaft hören und
unsere politischen Entscheidungen anpassen. Ja, wir
werden fehlerhafte Entscheidungen treffen, wir werden
Entscheidungen korrigieren müssen. Aber das ist
Ausdruck von Stärke im Diskurs: durch Hören auf die
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine ursprünglich
richtige, sich im Zeitlauf als nicht ausreichend erwiesene
Entscheidung korrigieren, um eine bessere Entscheidung
zu treffen.
Insofern bitte ich Sie alle: Lassen Sie uns, egal wo,
nicht über Geländegewinne diskutieren! Lassen Sie uns
darüber diskutieren, wie wir es – auch durch die
Vorbildwirkung – als politische Akteure schaffen, in einer
Aktion Gemeinsinn und nationaler Kraftanstrengung
tatsächlich gemeinsam zu handeln und auszustrahlen:
Wir sorgen mit dafür, dass die Hausordnung in unserem
Land für alle gilt, weil das unsere Solidarität ist.
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Professor
Hoff!
Damit sind die Redewünsche abgearbeitet. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Senator Dr. Behrendt
(Berlin) abgegeben.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir
sind übereingekommen, heute in der Sache zu
entscheiden.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Deswegen stelle ich die Frage: Wer stimmt dem Gesetz
zu? – Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sehe
Einstimmigkeit und darf mich für diese Einstimmigkeit
sehr bedanken.
1 Anlage 1
Damit ist das Gesetz angenommen.
Frau Staatsministerin Petra Köpping (Sachsen) und
Frau Ministerin Dr. Manja Schüle (Brandenburg) haben
je eine Erklärung zu Protokoll2 abgegeben.
Ich habe als Präsident hier oben gehört, dass 16
Bundesländer zusammen Verantwortung für dieses Land
tragen. Wir werden in den nächsten Tagen miteinander
viel Solidarität brauchen, weil wir uns gegenseitig helfen
müssen, damit die Maßnahmen, die zu ergreifen sind,
dazu führen, dass wir den Menschen beistehen können.
Ich darf Ihnen sehr herzlich danken.
Meine Damen und Herren, damit haben wir die
Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt.
Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich ein
auf Freitag, den 26. November 2021, 9.30 Uhr.
Dann sehen wir uns hier in dieser Runde wieder. Ich
darf uns für die Aufgaben, die an uns gestellt sind, viel
Kraft wünschen und appellieren: impfen, impfen,
impfen! – Vielen Dank.
Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluss: 10.35 Uhr)
2 Anlagen 2 und 3
Anlage 1
Erklärung
von Senator Dr. Dirk Behrendt
(Berlin)
zu Punkt 1 der Tagesordnung
Für die Länder Berlin, Hamburg und Bremen gebe ich
folgende Erklärung zu Protokoll:
Die Länder Berlin und Bremen bedauern, dass bislang
keine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser
vorgesehen ist, die in erheblich zunehmendem Maße
Kapazitäten für die Behandlung von Covid-19-
Patientinnen und -patienten vorhalten müssen. Die Höhe
des Versorgungszuschlags ist nicht für alle
Krankenhäuser ausreichend. Es bedarf einer Unterscheidung
zwischen Intensivbetten und der übrigen stationären
Krankenversorgung. Die Versorgungskonzepte der Länder
müssen Grundlage der Zahlung des Zuschlags sein. Es ist
auch lediglich vorgesehen, die Liquidität der
Krankenhäuser zu stärken, womit aber keine definitive
Kostentragung verbunden sein soll. Die Länder Berlin, Hamburg
und Bremen halten sehr kurzfristig weitere Beratungen
zwischen Bund und Ländern für erforderlich, damit die
Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser aufrechterhalten
werden kann.
Anlage 2
Erklärung
von Staatsministerin Petra Köpping
(Sachsen)
zu Punkt 1 der Tagesordnung
Die Länder Sachsen, Baden-Württemberg, Berlin,
Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-
Holstein, Thüringen geben folgende Erklärung zu
Protokoll:
Bereits mit der mehrmaligen Verlängerung des
Entschädigungstatbestandes nach § 56 Absatz 1a IfSG
während der anhaltenden Corona-Pandemielage sind
erhebliche Mehrbelastungen für die Haushalte der Länder
verbunden. Die oben genannten Länder begrüßen wie bereits
in der Vergangenheit die mehrfach durch den Bund
bekräftigte Zusage zur hälftigen Kostenübernahme der den
Ländern in den Jahren 2020 und 2021 durch die
Änderung des § 56 IfSG zusätzlich entstandenen
Haushaltsbelastungen (ohne Erfüllungsaufwand). Sie erwarten, dass
diese Zusage auch für die nächste Bundesregierung gilt.
Ein finanzieller Ausgleich seitens des Bundes erfolgte
bislang noch nicht.
Anlage 3
Erklärung
von Ministerin Dr. Manja Schüle
(Brandenburg)
zu Punkt 1 der Tagesordnung
Das Land Brandenburg betrachtet die dynamische
Entwicklung der Covid-19-Infektionszahlen und die
schnell steigende Zahl von Krankenhauseinweisungen
sowie die sinkende Verfügbarkeit von
intensivmedizinischen Kapazitäten in den Kliniken mit großer Sorge. Vor
diesem Hintergrund ist das Auslaufenlassen der
epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den
Deutschen Bundestag zum 25. November 2021 der
Bevölkerung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den
Krankenhäusern, vor allem auf den Intensivstationen, nur
schwer vermittelbar.
Falls der im vorliegenden Gesetz vorgesehene
Regelungskatalog den Bundesländern für die
Pandemiebekämpfung nicht ausreicht, geht die Landesregierung
Brandenburg davon aus, dass der Deutsche Bundestag
erforderliche weitere Handlungsoptionen zügig
beschließen wird.]
Relationen
- part_of_vorgang → Amtliche Mitteilungen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von na
- spoke_in ← Manja Schüle (Rede (zu Protokoll gegeben))