Protokoll der 989. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 989. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 989
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
989. Sitzung
Berlin, Freitag, den 15. Mai 2020
I n h a l t :
Gedenken an den hessischen Finanzminister
Dr. Thomas Schäfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
1. Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses
für Kulturfragen – gemäß § 12 Absatz 3 GO
BR – (Drucksache 200/20) . . . . . . . . . . . . . 114
Beschluss: Minister Wolfgang Tiefensee
(Thüringen) wird gewählt . . . . . . . . . . . . 114
2. Gesetz zur Förderung der beruflichen
Weiterbildung im Strukturwandel und zur
Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
(Drucksache 197/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit
und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . 139*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
3. Gesetz zur staatlichen geologischen
Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung
und öffentlichen Bereitstellung geologischer
Daten und zur Zurverfügungstellung
geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher
Aufgaben (Geologiedatengesetz – GeolDG)
(Drucksache 198/20, zu Drucksache 198/20,
zu Drucksache 198/20 (2)) . . . . . . . . . . . . . 120
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 120
Beschluss: Keine Zustimmung gemäß
Artikel 84 Absatz 1 Satz 6 GG . . . . . . . . . . . 121
4. Gesetz zur Entlastung bei den Heizkosten im
Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung
(Wohngeld-CO2-
Bepreisungsentlastungsgesetz – WoGCO2BeprEntlG) (Drucksache
199/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a
Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140*
5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Zweck
der Erleichterung der Identifizierbarkeit im
Internet für eine effektivere Bekämpfung und
Verfolgung von Hasskriminalität – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder
Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern –
Geschäftsordnungsantrag des Landes
Hessen – (Drucksache 70/20, Drucksache 70/1/20
(neu))
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
6. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der
Strafverfolgung hinsichtlich des Handels
mit inkriminierten Gütern unter Nutzung
von Postdienstleistern – Antrag des Landes
Hessen – Geschäftsordnungsantrag des
Landes Hessen – (Drucksache 106/20) . . . . . . . 121
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Ministerin Eva Kühne-Hörmann (Hessen) zur
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33
GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
7. Entschließung des Bundesrates: „Für
erwerbstätige Leistungsbeziehende in der
Grundsicherung für Arbeitsuchende muss
mehr Einkommen ankommen – Mehr
Erwerbsbeteiligung durch Anpassung der
Hinzuverdienstregeln bei Einkommen aus
Erwerbstätigkeit im SGB II“ – Antrag der
Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-
Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 203/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 142*
Mitteilung: Überweisung an den Ausschuss
für Arbeit, Integration und Sozialpolitik . . 121
8. Entschließung des Bundesrates: Digitale
Souveränität bei Algorithmen in Europa
stärken – Marktortprinzip einführen – Antrag
des Landes Rheinland-Pfalz – (Drucksache
109/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 121
9. Entschließung des Bundesrates zur Schaffung
von Grundlagen zur Refinanzierbarkeit
digitaler altersgerechter Assistenzsysteme
im Rahmen des SGB XI – Antrag der Länder
Berlin, Brandenburg, Hamburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und
Rheinland-Pfalz – Geschäftsordnungsantrag des
Landes Hessen – (Drucksache 105/20) . . . . 121
Dr. Klaus Lederer (Berlin) . . . . . . . . . 143*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 122
10. Entschließung des Bundesrates zur
wirksamen Minderung und Kontrolle von
Motorradlärm – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen – (Drucksache 125/20) . . . . . . . . 122
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 144*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 122
11. Entschließung des Bundesrates zur
Verringerung des Exports von Plastikmüll – Antrag
des Landes Niedersachsen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 202/20) . . . . . . 122
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122
12. Entschließung des Bundesrates für eine
Verbesserung der wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen für Projekte der
Sektorenkopplung im Rahmen einer Experimentierklausel
– Antrag der Länder Mecklenburg-
Vorpommern und Berlin, Brandenburg,
Niedersachsen, Rheinland-Pfalz –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen –
(Drucksache 56/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 122
13. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018
zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über
die Entsendung von Arbeitnehmern im
Rahmen der Erbringung von
Dienstleistungen – Geschäftsordnungsantrag des
Landes Hessen – (Drucksache 84/20) . . . . . . . . 125
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125
14. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur
Änderung des Seearbeitsgesetzes (Drucksache
162/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 140*
15. Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der
Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und
Honorar-Finanzanlagenberater auf die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 163/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 125
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
16. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von
intensivpflegerischer Versorgung und
medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen
Krankenversicherung (Intensivpflege- und
Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-
IPReG) – Geschäftsordnungsantrag des
Landes Hessen – (Drucksache 86/20) . . . . . . . . 126
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
17. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz
elektronischer Patientendaten in der
Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz –
PDSG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4
GG – (Drucksache 164/20) . . . . . . . . . . . . 126
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
18. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur
Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 165/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
19. Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung
des Rechts des Pfändungsschutzkontos und
zur Änderung von Vorschriften des
Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-
Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG)
(Drucksache 166/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
20. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Modernisierung des
Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie
Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86,
86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei
Handlungen im Ausland (Drucksache 167/20) 126
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
21. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der
Elektromobilität und zur Modernisierung des
Wohnungseigentumsgesetzes und zur
Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen
Vorschriften
(Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache
168/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
22. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Netzwerkdurchsetzungsgesetzes – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache
169/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 145*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
23. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen
Union – Geschäftsordnungsantrag des Landes
Hessen – (Drucksache 88/20) . . . . . . . . . . . 128
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
24. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Verdienststatistikgesetzes –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen –
(Drucksache 89/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129
25. Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer
gebäudeintegrierten Lade- und
Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-
Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz –
GEIG) – Geschäftsordnungsantrag des
Landes Hessen – (Drucksache 111/20) . . . . . . . 129
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 129
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
26. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Telemediengesetzes und weiterer Gesetze
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 170/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
27. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer
Gesetze – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4
GG – (Drucksache 181/20) . . . . . . . . . . . . 121
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 140*
28. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll
vom 18. November 2019 zur Änderung des
Abkommens vom 19. Februar 2016 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Finnland zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung und zur Verhinderung
der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der
Steuern vom Einkommen (Drucksache
171/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 140*
29. Entwurf eines Gesetzes zu dem
Übereinkommen vom 30. November 1999 zur
Errichtung des Beratungszentrums für das Recht
der WTO (Drucksache 172/20) . . . . . . . . . 121
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 140*
30. Entwurf eines Gesetzes zu dem
Übereinkommen vom 9. April 1965 zur
Erleichterung des internationalen Seeverkehrs
(FAL-Übereinkommen) –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen –
(Drucksache 90/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 140*
31. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen
vom 27. September 2019 zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Republik Polen über den
Ersatzneubau der Grenzbrücke im Raum
Küstrin-Kietz – Küstrin (Kostrzyn nad
Odra) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4
GG – (Drucksache 173/20) . . . . . . . . . . . . 121
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 140*
32. Entlastung der Bundesregierung wegen der
Haushaltsrechnung und
Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr
2018 (Drucksache 314/19, Drucksache
654/19, Drucksache 180/20) . . . . . . . . . . . . 121
Beschluss: Erteilung der Entlastung gemäß
Artikel 114 GG und § 114 BHO . . . . . . . 140*
33. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für
ein zukunftsfähiges Europa –
Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal
COM(2020) 21 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 28/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 130
34. Weißbuch der Kommission zur künstlichen
Intelligenz: Ein europäisches Konzept für
Exzellenz und Vertrauen
COM(2020) 65 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 95/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 140*
35. a) Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
und den Ausschuss der Regionen: Eine
europäische Datenstrategie
COM(2020) 66 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 96/20) . . . . . . . . . . . . . . . . 130
b) Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
und den Ausschuss der Regionen:
Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
COM(2020) 67 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 97/20) . . . . . . . . . . . . . . . . 130
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 131
36. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Eine Union der
Gleichheit – Strategie für die
Gleichstellung der Geschlechter 2020 - 2025
COM(2020) 152 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 117/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 131
37. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Langfristiger
Aktionsplan zur besseren Umsetzung und
Durchsetzung der
Binnenmarktvorschriften
COM(2020) 94 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 134/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 140*
38. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Ein neuer
Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft – Für
ein saubereres und wettbewerbsfähigeres
Europa
COM(2020) 98 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 135/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 132
39. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Eine KMU-
Strategie für ein nachhaltiges und digitales
Europa
COM(2020) 103 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 137/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 140*
40. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den
Rat, die Europäische Zentralbank und die
Euro-Gruppe: 2020 Europäisches Semester
– Bewertung der Fortschritte bei den
Strukturreformen, Vermeidung und Korrektur
makroökonomischer Ungleichgewichte und
Ergebnisse der eingehenden Überprüfung
gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011
COM(2020) 150 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 102/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 132
Dr. Klaus Lederer (Berlin) . . . . . . . . 146*
Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . 132
41. Zweite Verordnung zur Änderung der
Kontaminanten-Verordnung –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen –
(Drucksache 61/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141*
42. Vierte Verordnung zur Änderung der
Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
(Drucksache 141/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141*
43. Vierte Verordnung zur Änderung von
Vorschriften zur Durchführung des
gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
(Drucksache 157/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 132
44. Verordnung zur Änderung der
Erhaltungsmischungsverordnung und der
Anbaumaterialverordnung (Drucksache 158/20) . 132
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 132
45. Zweite Verordnung zur Änderung
abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung
– Geschäftsordnungsantrag des Landes
Hessen – (Drucksache 91/20) . . . . . . . . . . . . . . 132
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132
46. Verordnung zur Änderung der
Abfallverzeichnis-Verordnung und der
Deponieverordnung (Drucksache 160/20) . . . . . . . . . . 132
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133
47. Zehnte Verordnung zur Änderung der
Abwasserverordnung (Drucksache 161/20) 133
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 133
48. Verordnung zur Umsetzung der technischen
Säule des vierten Eisenbahnpakets der
Europäischen Union –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache
99/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 140*
49. Zweite Verordnung zur Änderung der Kehr-
und Überprüfungsordnung (Drucksache
93/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140*
50. a) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union (Bereiche: Bildung und
Kultur) – gemäß § 4 Absatz 1 und § 6
Absatz 1 und 2 EUZBLG i.V.m. Abschnitt III
der Anlage zu § 9 EUZBLG und
Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung
– Geschäftsordnungsantrag des Landes
Hessen – (Drucksache 490/19)
b) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe
„Vereinigtes Königreich“ (Working party
on the UK (WPUK)) – gemäß § 6 Absatz 1
EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-
Länder-Vereinbarung –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen –
(Drucksache 63/20)
c) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe
„Informationsaustausch im JI-Bereich“
(IXIM) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG
i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-
Vereinbarung – Geschäftsordnungsantrag
des Landes Hessen – (Drucksache 113/20)
d) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für Ratsarbeitsgruppe
„Telekommunikation und
Informationsgesellschaft“ und die Weisungssitzungen der
Bundesregierung zum Ministerrat Verkehr,
Telekommunikation und Energie; Bereich:
Telekommunikation – gemäß § 4
Absatz 1 und § 6 Absatz 1 und 2 EUZBLG
i.V.m. Abschnitt III der Anlage zu § 9
EUZBLG und Abschnitt I der Bund-
Länder-Vereinbarung –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen –
(Drucksache 124/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
Beschluss zu a): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 490/2/19 (neu) . . . . . 141*
Beschluss zu b): Zustimmung zu den
Empfehlungen in Drucksache 63/1/20 (neu) . . 141*
Beschluss zu c): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 113/1/20 (neu) . . . . . 141*
Beschluss zu d): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 124/1/20 (neu) . . . . . 141*
51. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
des Kuratoriums der Stiftung „Haus der
Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG –
(Drucksache 182/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 182/20 . . . . . . . . . . . . . . . . . 141*
52. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 142/20 (neu)) . . . . . . . 121
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 141*
53. Wahl des ersten stellvertretenden
Vorsitzenden der Europakammer – gemäß § 45c
GO BR – . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
Beschluss: Minister Claus Christian Claussen
(Schleswig-Holstein) wird gewählt . . . . . 114
54. Wahl der Vorsitzenden des Ausschusses
für Innere Angelegenheiten – gemäß § 12
Absatz 3 GO BR – (Drucksache 214/20) . . . 114
Beschluss: Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-
Waack (Schleswig-Holstein) wird gewählt 114
55. Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus
Anlass der COVID-19-Pandemie
(Drucksache 217/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142*
56. Zweites Gesetz zur Änderung des
Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer
dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der
COVID-19-Pandemie (Drucksache 218/20) 121
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142*
57. Gesetz zur Aussetzung des
Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des
Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2020 sowie zur
Änderung des Abgeordnetengesetzes
(Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2020)
(Drucksache 219/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142*
58. Gesetz zur Unterstützung von Wissenschaft
und Studierenden aufgrund der COVID-19-
Pandemie (Wissenschafts- und
Studierendenunterstützungsgesetz) (Drucksache
220/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133
59. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz
vulnerabler Personen bei richterlichen
Anhörungen im Betreuungs- und
Unterbringungsverfahren – Antrag der Länder
Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen und
Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 211/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 148*
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister
Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen)
zum Beauftragten des Bundesrates gemäß
§ 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
60. Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung
der Verordnung über
genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) – gemäß
Artikel 80 Absatz 3 GG – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 210/20) . . . . . . . . . . 134
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
61. Entschließung des Bundesrates zur EEG-
Reform: Ausbau der Erneuerbaren
Energien voranbringen – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 212/20) . . . . . . . . . . . . . 134
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
62. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung
steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur
Bewältigung der Corona-Krise (Corona-
Steuerhilfegesetz) (Drucksache 221/20) . . . . . . . . . . . 134
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 149*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
63. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
– gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – (Drucksache
216/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 216/20 . . . . . . . . . . . . . . . . 141*
64. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
für den Beirat der Bundesnetzagentur für
Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen – gemäß § 5
BEGTPG – (Drucksache 209/20) . . . . . . . . 121
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 209/20 . . . . . . . . . . . . . . . . . 141*
65. Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung
der Straßenverkehrs-Ordnung – gemäß
Artikel 80 Absatz 3 GG – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 224/20) . . . . . . . . . . . . . 134
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
66. Entschließung des Bundesrates zur
temporären (befristeten) Zahlung eines
Coronabedingten Zuschlags i.H.v. 100 Euro
monatlich für Leistungsbeziehende im
SGB II, SGB XII und AsylbLG – Antrag
der Länder Berlin, Thüringen und Bremen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
229/20)
in Verbindung mit
67. Entschließung des Bundesrates für ein
Zukunftsprogramm für
zivilgesellschaftliche Organisationen in der Corona-
Pandemie – Antrag der Länder Berlin,
Bremen und Rheinland-Pfalz gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 228/20)
und
68. Entschließung des Bundesrates „Kunst-,
Kultur-, Medien- und Kreativlandschaft in
Deutschland sichern – Hilfen für
Kulturschaffende und Kultureinrichtungen
spezifisch und mittelfristig wirkend
ausgestalten“ – Antrag der Länder Berlin, Bremen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
230/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122
Dr. Klaus Lederer (Berlin) . . . . . . . . . 123
Mitteilung zu 66, 67 und 68: Überweisung an
die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . 125
69. Entschließung des Bundesrates „Für einen
effektiven strafrechtlichen Schutz von
kritischen Infrastrukturen gegen
Cyberangriffe“ – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 242/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
70. Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur
Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-
Paket II) (Drucksache 245/20)
in Verbindung mit
71. Zweites Gesetz zum Schutz der
Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von
nationaler Tragweite (Drucksache 246/20)
72. Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer
Planungs- und Genehmigungsverfahren
während der COVID-19-Pandemie
(Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) –
(Drucksache 247/20)
73. Gesetz zur Abmilderung der Folgen der
COVID-19-Pandemie im
Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der
Europäischen Gesellschaft (SE) und der
Europäischen Genossenschaft (SCE) (Drucksache
248/20)
74. Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-
Energien-Gesetzes 2017 und weiterer
energierechtlicher Bestimmungen (Drucksache
249/20)
und
75. Gesetz zur Abmilderung der Folgen der
COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht
und für den Bereich der
Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen
Wirtschaft (Drucksache 250/20) . . . . . . . . . . . . 114
Michael Kretschmer (Sachsen) . . . . . 115
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit
und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . 116
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 137*
Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 137*
Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . 137*
Rainer Robra (Sachsen-Anhalt) . . . . . 138*
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138*
Beschluss zu 70: Zustimmung gemäß
Artikel 84 Absatz 1 i.V.m. Artikel 104a
Absatz 4 und Artikel 80 Absatz 2 GG –
Annahme einer Entschließung . . . . . . . . 119
Beschluss zu 71: Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
Beschluss zu 72: Zustimmung gemäß
Artikel 72 Absatz 3 Satz 2, Artikel 84 Absatz 1
Satz 3, 5 und 6, Artikel 87c, Artikel 87d
Absatz 1, Artikel 87e Absatz 5 Satz 1 und
Artikel 87f Absatz 1 GG . . . . . . . . . . . . . 119
Beschluss zu 73: Zustimmung gemäß
Artikel 23 Absatz 1 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . 119
Beschluss zu 74 und 75: Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 119
76. Benennung von zwei Mitgliedern und zwei
stellvertretenden Mitgliedern des
Kuratoriums der Stiftung „Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft“ – gemäß § 5 Absatz 1
Satz 2 Nummer 3 und Satz 3 EVZ-StiftG –
(Drucksache 201/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag
des Ständigen Beirats in Drucksache
201/1/20 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
77. a) Wahl des Präsidenten des
Bundesverfassungsgerichts – gemäß Artikel 94
Absatz 1 GG i.V.m. §§ 7 und 9 BVerfGG –
(Drucksache 253/20)
b) Wahl einer Richterin des
Bundesverfassungsgerichts – gemäß Artikel 94
Absatz 1 GG i.V.m. §§ 5 und 7 BVerfGG –
(Drucksache 254/20) . . . . . . . . . . . . . . . 114
Beschluss zu a): Prof. Dr. Stephan Harbarth
wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
Beschluss zu b): Prof. Dr. Astrid
Wallrabenstein wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 136
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . D i e t m a r W o i d k e ,
Ministerpräsident des Landes Brandenburg
S c h r i f t f ü h r e r :
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung
und Migration
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Medien
B e r l i n :
Dr. Klaus Lederer, Bürgermeister und Senator für
Kultur und Europa
B r a n d e n b u r g :
Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und
Landesplanung
B r e m e n :
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin,
Senatorin, Präses der Behörde für Wissenschaft,
Forschung und Gleichstellung
H e s s e n :
Volker Bouffier, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes
Hessen beim Bund
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa
Bettina Martin, Ministerin für Bildung, Wissenschaft
und Kultur
N i e d e r s a c h s e n :
Dr. Carola Reimann, Ministerin für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Armin Laschet, Ministerpräsident
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes-
und Europaangelegenheiten sowie Internationales
im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten
R h e i n l a n d - P f a l z :
Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
S a a r l a n d :
Tobias Hans, Ministerpräsident
Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei
und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
S a c h s e n - A n h a l t :
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Rainer Robra, Staatsminister und Chef der
Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Monika Heinold, Finanzministerin
T h ü r i n g e n :
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei, Minister für Infrastruktur
und Landwirtschaft
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und
Soziales
Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der
Bundeskanzlerin
Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit
989. Sitzung
Berlin, den 15. Mai 2020
Beginn: 9.31 Uhr
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Meine sehr
geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich eröffne die 989. Sitzung des Bundesrates.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit
Bestürzung und großer Trauer haben wir erfahren, dass am
28. März 2020 der Finanzminister von Hessen, Herr
Dr. Thomas Schäfer, verstorben ist.
Thomas Schäfer war Bankkaufmann, Rechtsanwalt
und zeitweise Privatdozent. Bereits in sehr jungen Jahren,
im Alter von 14, trat er der Jungen Union bei. Nach
Stationen in der Stadtverordnetenversammlung von
Biedenkopf und in der Grundsatzabteilung der
Hessischen Staatskanzlei wurde er im August 2010
Finanzminister.
Erste bundesweite Bekanntheit erlangte er im Jahr
2009, als er sich im Zuge der Finanzkrise als Koordinator
der vier Länder mit Opel-Standorten für die Sanierung
des angeschlagenen Automobilherstellers einsetzte.
Als Finanzminister trat er für seine finanzpolitischen
Überzeugungen ein und stritt lebhaft. Ganz besonders
stolz war er darauf, erfolgreich die Wende in den
hessischen Landesfinanzen geschafft zu haben: 2016 konnte er
– erstmals seit rund 50 Jahren – einen ausgeglichenen
Haushalt vorlegen. 2019 schloss er dann sogar einen
„Hattrick“ ab: drei schuldenfreie Haushaltsjahre
hintereinander!
In der Finanzministerkonferenz und im Stabilitätsrat
setzte er sich zupackend und zielstrebig für die
wirtschaftlichen und finanziellen Interessen sowohl der
hessischen Mitbürgerinnen und Mitbürger als auch der
Menschen in unserem ganzen Land ein.
Thomas Schäfer war ein humorvoller und
schlagfertiger Kollege, der über alle Parteigrenzen hinweg
allergrößte Anerkennung genoss und auf uns alle wirkte wie
ein Fels in der Brandung. Er hinterlässt eine Frau und
zwei Kinder. Unsere Gedanken sind in diesen schweren
Stunden bei seinen Angehörigen.
Ich bitte Sie, sich für einen Moment des Gedenkens zu
erheben.
(Die Anwesenden erheben sich)
Ich danke Ihnen.
Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich
gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen
in der Mitgliedschaft bekanntzugeben:
Am 2. April 2020 hat die Hessische Landesregierung
Herrn Staatsminister Michael B o d d e n b e r g zum
neuen stellvertretenden Mitglied des Bundesrates
ernannt.
Aus der Landesregierung von Schleswig-Holstein ist
am 28. April 2020 Herr Hans-Joachim G r o t e
ausgeschieden. Die Landesregierung hat am 5. Mai 2020 Herrn
Minister Claus Christian C l a u s s e n zum
stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt.
Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 77 Punkten vor.
Tagesordnungspunkt 5 wird abgesetzt.
Nach Tagesordnungspunkt 1 werden die Punkte 53, 54
und 77 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen.
Anschließend werden die verbundenen Punkte 70, 71, 72, 73, 74
und 75 behandelt. Nach Tagesordnungspunkt 12 werden
die verbundenen Punkte 66, 67 und 68 beraten. Im
Übrigen bleibt die Reihenfolge der Tagesordnung
unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung:
TOP 1
Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für
Kulturfragen (Drucksache 200/20)
Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.
Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird
vorgeschlagen, Herrn Minister Wolfgang T i e f e n s e e
(Thüringen) zum Vorsitzenden des Ausschusses für das
laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den darf ich
um das Handzeichen bitten. – Das ist einstimmig.
Herzlichen Dank.
Dann ist so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 53:
TOP 53
Wahl des ersten stellvertretenden Vorsitzenden
der Europakammer
Bedingt durch die Veränderungen in der Regierung
des Landes Schleswig-Holstein sind Nachwahlen
erforderlich.
Ich schlage vor, Herrn Minister Claus Christian
C 1 a u s s e n (Schleswig-Holstein) zum ersten
stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer für das
laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Wer diesem Vorschlag zuzustimmen wünscht, den
bitte ich um das Handzeichen. – Danke sehr.
Der Vorschlag ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 54:
TOP 54
Wahl der Vorsitzenden des Ausschusses für
Innere Angelegenheiten (Drucksache 214/20)
Gibt es zu diesem Tagesordnungspunkt
Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.
Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird
vorgeschlagen, Frau Ministerin Dr. Sabine S ü t t e r l i n -
W a a c k (Schleswig-Holstein) zur Vorsitzenden des
Ausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich
um das Handzeichen. – Auch das ist ein einstimmiges
Votum. Herzlichen Dank.
Die Punkte 77 a) und b) rufe ich zur gemeinsamen
Beratung auf:
a) Wahl des Präsidenten des
Bundesverfassungsgerichts (Drucksache 253/20)
TOP 77a)
b) Wahl einer Richterin des
Bundesverfassungsgerichts (Drucksache 254/20)
Gibt es Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.
Wir beginnen mit Punkt 77 a).
Nach § 9 Absatz 1 des Gesetzes über das
Bundesverfassungsgericht wählen Bundestag und Bundesrat im
Wechsel den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts.
Dieses Mal erfolgt die Wahl des Präsidenten durch den
Bundesrat.
In der Ihnen vorliegenden Drucksache 253/20 wird
vorgeschlagen, den am 23. November 2018 vom
Bundesrat zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts
gewählten Herrn Professor Dr. Stephan H a r b a r t h
zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts zu
wählen.
Für die Wahl des Präsidenten ist nach § 9 Absatz 3 in
Verbindung mit § 7 des Gesetzes über das
Bundesverfassungsgericht eine Mehrheit von zwei Dritteln der
Stimmen des Bundesrates erforderlich; das sind 46 Stimmen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wer dem
Vorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das
Handzeichen. – Das ist einstimmig. Herzlichen Dank.
Herzlichen Glückwunsch, Herr Professor Harbarth
– Sie sind heute anwesend –, alles, alles Gute und viel
Freude bei der Arbeit im Bundesverfassungsgericht auch
von diesem Hohen Haus!
(Beifall)
Wir kommen zu Punkt 77 b), Wahl einer Richterin
des Bundesverfassungsgerichts.
Es wird vorgeschlagen, Frau Professor Dr. Astrid
W a l l r a b e n s t e i n in den Zweiten Senat zu wählen.
Nach § 7 des Gesetzes über das
Bundesverfassungsgericht ist für diese Wahl ebenfalls eine Mehrheit von
zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates erforderlich;
das sind 46 Stimmen.
Wer dem Vorschlag, Frau Professor Dr. Astrid
Wallrabenstein als Richterin des Bundesverfassungsgerichts
zu wählen, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.
– Das ist einstimmig. Herzlichen Dank.
Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Punkte 70 bis
75 auf:
TOP 70
70. Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung
der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)
(Drucksache 245/20)
TOP 71
71. Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung
bei einer epidemischen Lage von nationaler
Tragweite (Drucksache 246/20)
TOP 72
72. Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer
Planungs- und Genehmigungsverfahren während
der COVID-19-Pandemie
(Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) (Drucksache 247/20)
TOP 73
73. Gesetz zur Abmilderung der Folgen der
COVID-19-Pandemie im
Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen
Gesellschaft (SE) und der Europäischen
Genossenschaft (SCE) (Drucksache 248/20)
TOP 74
74. Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-
Energien-Gesetzes 2017 und weiterer
energierechtlicher Bestimmungen (Drucksache 249/20)
TOP 75
75. Gesetz zur Abmilderung der Folgen der
COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht
und für den Bereich der
Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft
(Drucksache 250/20)
Es handelt sich um ein weiteres Corona-
Maßnahmenpaket.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir
sind jedoch übereingekommen, bereits heute in der Sache
zu entscheiden.
Es gibt Wortmeldungen. Herr Ministerpräsident
Kretschmer aus Sachsen, anschließend Herr
Bundesminister Heil für das Bundesministerium für Arbeit. Herr
Kretschmer, Sie haben das Wort.
Michael Kretschmer (Sachsen): Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Corona-
Pandemie ist eine nie dagewesene, nicht bekannte
Bedrohung für Deutschland und die Welt. Aber so, wie unser
Land sich verhalten hat, wie Bund und Länder, wie die
kommunale Ebene und viele andere gesellschaftliche und
wirtschaftliche Akteure zusammengearbeitet haben, ist es
verantwortlich, ist es beispiellos. Es hat dieses Land vor
großem Schaden und großer Not bewahrt.
Nur durch unser schnelles und entschiedenes Handeln
ist es gelungen, dass diese Pandemie, die sich auch in
Deutschland exponentiell ausgebreitet hat, gestoppt
werden konnte. Wir haben es mit großer Disziplin in der
deutschen Bevölkerung geschafft, einen Flächenbrand
auszutreten. Die Maßnahmen, die wir gemeinsam
ergriffen haben, waren unausweichlich. Sie waren notwendig.
Und, meine Damen und Herren, sie waren erfolgreich.
Der Föderalismus hat sich einmal mehr als ein
Erfolgsrezept für unser Land dargestellt. Die Abwägung
von 16 Bundesländern und dem Bund hat in dieser
schwierigen Phase nicht nur funktioniert, sondern zu
vernünftigen, maßvollen Maßnahmen geführt, die am
Ende auch von der Bevölkerung große Unterstützung
gefunden haben – ein großer Vorteil für Deutschland.
Jetzt ist die Situation eine andere. Aus einer
unmittelbaren Bedrohung für große Teile dieses Landes ist durch
unser Handeln eine geringere Wahrscheinlichkeit der
Erkrankung geworden, regional unterschiedlich. Manche
Länder, manche Landkreise haben seit Tagen und
Wochen keine neuen Infektionsfälle beobachtet.
Deswegen ist es richtig, dass wir von einem grundsätzlichen
Verbot von Dingen, einem grundsätzlichen Handeln des
Staates hin zu mehr Eigenverantwortung kommen und
auch zu mehr grundsätzlicher Ermöglichung.
Wir wissen jetzt eben nicht nur, dass wir genügend
Schutzmaterial haben, dass Krankenhäuser und Kliniken
vorbereitet sind, dass wir eine gute Abstimmung
untereinander haben. Wir wissen auch, dass 1,50 Meter
Abstand und Mundschutz nach menschlichem Ermessen
ausreichen müssten, damit man sich nicht infizieren kann.
Vor diesem Hintergrund muss auch der
Maßnahmenkatalog gestrickt sein. Weil wir wissen, dass diese
Pandemie nicht morgen oder übermorgen zu Ende ist,
sondern dass wir von heute gerechnet mit Sicherheit zwölf
Monate zu überbrücken haben, geht es darum,
gesellschaftliches Leben, wirtschaftliches Leben wo immer
möglich zu ermöglichen, die Menschen auch in die
persönliche Verantwortung zu nehmen, sie weiter zu
Umsicht und Disziplin anzuhalten, aber nicht den
allmächtig handelnden Staat zu haben, sondern viel mehr
auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger
zu setzen.
In diesem Sinne finden ab heute in vielen
Bundesländern Erleichterungen statt: Die Gastronomie ist geöffnet,
die Hotellerie wird geöffnet, Kindergärten und Schulen –
sicherlich regional verschieden, aber das muss auch so
sein, weil das Infektionsgeschehen unterschiedlich ist.
Wir lernen dabei und wir wissen, dass wir einen zentralen
Punkt haben, ob das Ganze erfolgreich ist: Das ist die
Frage, wie sich die Bürgerinnen und Bürger in diesem
Land verhalten, ob sie weiterhin mit Umsicht, Disziplin
und Verantwortungsbewusstsein leben können. Dann
werden wir auch diese zwölf Monate gut überstehen und
viele gesellschaftliche Möglichkeiten haben.
Deswegen von dieser Stelle eine Ermunterung, eine
Bitte, eine Aufforderung, diese Maßnahmen in der
gesamten Gesellschaft mitzutragen. Vieles ist möglich;
mehr, als wir noch vor Wochen gedacht haben. Aber es
braucht diese Umsicht.
Ein Dank geht an die kommunale Familie, an die
öffentlichen Gesundheitsdienste, die in den vergangenen
Wochen häufig gezeigt haben, dass sie es mit großer
Entschlossenheit und großer Kompetenz schaffen,
Infektionsherde zu analysieren, Quarantänemaßnahmen zu
verordnen und immer wieder kleinere Hotspots zu
schließen.
In diesem Sinne gilt natürlich, dass unsere Solidarität
als Länder bei der kommunalen Familie ist. Viele
Bundesländer haben in verschiedener Weise
Schutzschirme für Städte und Gemeinden, für Landkreise
aufgespannt. Diejenigen, die die Steuereinbrüche zuerst
gespürt haben, sind die Kommunen. Sie haben auch die
Kosten sofort gesehen: durch geschlossene Theater,
durch geschlossene Kindergärten. Maßnahmen mussten
sie beispielsweise beim örtlichen öffentlichen
Gesundheitsdienst ergreifen. Deswegen ist es eine berechtigte
Forderung der kommunalen Familie, dass nicht nur wir
als Länder, sondern dass jetzt auch der Bund zügig seinen
Schutzschirm spannt, dass die Zusage, die von Seiten der
Bundesregierung getroffen worden ist, mit Leben erfüllt
wird. Wir brauchen ein klares Bekenntnis, klare
Aussagen, welche Maßnahmen der Bund zur Unterstützung
der kommunalen Ebene, auch der Länder ergreift. Die
Kosten, die dort entstanden sind, müssen gemeinsam
geschultert werden.
Ich bin in Sorge, wenn ich die aktuellen
Demonstrationen sehe. Denn es ist immer wieder so, dass auch
berechtigte Anliegen und berechtigte Sorge, die geäußert
wird, von Menschen benutzt werden, die immer nur alles
schlechtsehen, die Orte der Gewalt und des Extremismus
suchen. Wir müssen, meine Damen und Herren, trennen
zwischen denen, die berechtigte Kritik haben.
Denjenigen, die in den vergangenen Wochen gefragt haben: „Ist
es richtig, an jeder Stelle gleichmäßig Restaurants und
Hotellerie zu schließen, auch wenn das
Infektionsgeschehen vielleicht nicht so ausgebrochen ist?“, können wir
heute sagen: „Wir haben verstanden, wir haben hier
gehandelt.“ Wir hören die Sorge derjenigen, die fragen,
ob Kindergärten wirklich geschlossen bleiben müssen.
Auch dort machen wir uns gemeinsam auf den Weg.
Wir halten Demonstrations- und Meinungsfreiheit für
absolut notwendig und essentiell – nicht nur dann, wenn
es die Meinung ist, die wir selber teilen, sondern auch
dann, wenn Äußerungen getroffen werden, die wir
vielleicht so nicht für richtig halten; immer dann, wenn sie
im Rahmen des Grundgesetzes, im Rahmen unserer
Verfassung sind. Und deswegen darf man auch gegen
Corona-Maßnahmen demonstrieren. Man kann und man
muss auch kritische Fragen stellen. Aber wir alle müssen
denen entgegentreten, die an jeder Stelle und auch in
dieser Frage versuchen, extremistische Gedanken zu
verbreiten oder sogar Gewalt. Das werden wir nicht
zulassen. Dafür gibt es Polizei und Ordnungsämter. Wir
müssen auch in dieser Frage Maß und Mitte wahren. Und
staatliche Maßnahmen müssen immer angemessen sein.
Ich wünsche mir sehr, dass die positiven Erfahrungen
der vergangenen Wochen in die Zukunft getragen werden
können. Dass dieses Land nicht nur aus Erfahrung schlau
wird, sondern aus der Erkenntnis, dass gegen diese
Pandemie weltweit ähnliche Maßnahmen wie in Deutschland
ergriffen worden sind. Dass wir aber durch unser
entschiedenes Handeln am Anfang vieles richtig gemacht
und Erkrankungen verhindert haben, das muss auch in
der Zukunft gelten. – Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank,
Herr Ministerpräsident Kretschmer!
Das Wort hat jetzt Herr Bundesminister Hubertus Heil
(Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Bitte sehr.
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und
Soziales: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es
ist tatsächlich so, wie Michael Kretschmer eben sagte:
Wir müssen den Begriff „Pandemie“ im Blick behalten.
Wir haben es mit einer weltweiten Herausforderung zu
tun, wahrscheinlich der größten in unserer politischen
Generation.
Wir haben durch beherzte Maßnahmen der
Kommunen, der Länder und des Bundes tatsächlich die
Gesundheit von Menschen in diesem Lande geschützt. Und wir
haben, glaube ich, Grund, einmal ein bisschen stolz zu
sein auf das, was unsere Gesellschaft, unsere Wirtschaft,
die Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen, Land und
Bund geleistet haben.
Ich sage das deshalb, weil wir uns darüber unterhalten
müssen, wie wir – das ist Teil des Maßnahmenkatalogs –
mit den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der
Pandemie umzugehen haben. Ja, auch da stehen wir vor einer
der größten Herausforderungen unserer politischen
Generation, vor einer Krise unserer Weltwirtschaft, einer
Krise, die auch unsere deutsche Wirtschaft erfasst hat. Nicht
vergleichbar mit der Finanzkrise 2008/09 – in diesem
Jahr erleben wir wahrscheinlich den tiefsten Einschnitt in
der Wirtschaftsgeschichte unseres Landes, was die
Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes betrifft.
Aber auch da gilt es in unserem Land die Relationen
zu bewahren. In den letzten sechs Wochen sind in den
Vereinigen Staaten von Amerika über 33 Millionen
Arbeitsplätze verschwunden, und das ist eine dramatisch
schlimme Nachricht. Auch in Deutschland sind
Arbeitsplätze bedroht, an der einen oder anderen Stelle steigt
auch die Arbeitslosigkeit. Gleichzeitig sichern wir
Millionen von Arbeitsplätzen in diesem Land durch die
Wirtschaftshilfen von Bund und Ländern, aber auch durch das
bewährte Instrument der Kurzarbeit.
Ja, Kurzarbeit ist auch finanziell aufwendig. Die
Bundesagentur für Arbeit hatte am Beginn der Krise Gott sei
Dank große Rücklagen von 26 Milliarden Euro, weil wir
gute wirtschaftliche Zeiten hatten, das Geld nicht
verpulvert wurde. Es ist genau dieses Geld, das wir jetzt
einsetzen, um Brücken zu bauen über dieses tiefe
wirtschaftliche Tal. Also: Kurzarbeit ist teuer – Arbeitslosigkeit
wäre viel, viel teurer.
Deshalb sage ich noch mal: Wir sind dieser Krise
ausgesetzt, aber wir sind ihr nicht hilflos und schutzlos
ausgeliefert. Und dass wir alle Kräfte in diesem Land, auch
ebenen- und parteiübergreifend, mobilisieren konnten, ist
ein gutes Zeichen für die Stärke unseres Landes, unserer
Gesellschaft, unserer Wirtschaft und unseres Sozialstaats.
Diese Brücken sind zu bauen. Eine atemberaubende
Zahl aus Nürnberg vor einigen Tagen war, dass über
730.000 Unternehmen auf Kurzarbeit zurückgegriffen
haben. Dass im Moment wahrscheinlich ungefähr
10 Millionen Menschen in Deutschland in Kurzarbeit
sind – das betrifft jeden dritten
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz –, ist, wie gesagt, etwas, was einem
den Atem rauben kann, aber gleichzeitig deutlich macht,
dass wir Arbeitsplätze sichern.
Ich will das sagen, weil wir auch bei der öffentlichen
Diskussion über die Kritik, die der sächsische
Ministerpräsident angesprochen hat, und die gesellschaftliche
Diskussion, was die wirtschaftlichen Folgen betrifft, eine
sehr, sehr saubere, differenzierte Analyse brauchen: Was
ist an der einen oder anderen Stelle passiert?
Und es ist richtig: Wir haben durch die notwendigen,
in der Öffentlichkeit als Lockdown-Maßnahmen
beschriebenen Einschränkungen des wirtschaftlichen und
sozialen Lebens, um Menschen und Gesundheit zu
schützen, einzelne Branchen, die aufgrund dieser
Anordnungen und Maßnahmen besonders betroffen sind. Wir reden
zum Beispiel über das Hotel- und Gaststättengewerbe,
das jetzt Schritt für Schritt geöffnet wird. Dass ungefähr
98 Prozent der in der Gastronomie
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten derzeit in Kurzarbeit sind, ist eine
gigantische Zahl, faktisch die ganze Branche. Dass in
diesem Bereich übrigens auch Mini-Jobs
verlorengegangen sind, ist auch kein Geheimnis.
Wir haben andere Bereiche, in denen die
wirtschaftlichen Folgen der Krise nicht aufgrund von Lockdown-
Maßnahmen oder Einschränkungen spürbar sind, sondern
beispielsweise dadurch, dass Lieferketten unterbrochen
sind. In unserem Land ist im Gegensatz zu Spanien und
Frankreich die Produktion nie verboten gewesen in den
letzten Wochen; auch das muss man deutlich sagen.
Wir haben, wie gesagt, einen Mix von Ursachen für
diese wirtschaftliche Krise. Wir haben angebotsseitige
Störungen, weil Lieferketten und Teile aus Norditalien in
der Automobilproduktion nicht zur Verfügung gestanden
haben. Wir haben nachfrageseitige Probleme, weil der
Absatz zum Beispiel von Produkten eingebrochen ist.
Und auch die behördlichen Anordnungen führen zu
wirtschaftlichen Folgen.
Ich will damit sagen, dass wir für die Frage, was zu
tun ist, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen
abzufedern, differenzierte Instrumente brauchen, keine „Same
size fits all“-Lösungen. Das betrifft, wie gesagt, auch den
Einsatz von Kurzarbeit. Aber dem Grunde nach ist es gut,
dass wir dieses Instrument haben.
Mit dem zweiten Sozialschutzpaket, das im Deutschen
Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten wurde
und das hier dem Bundesrat vorliegt, kümmern wir uns
wiederum um das Thema Kurzarbeit, weil wir trotz der
Tatsache, dass sie erst mal Beschäftigung sichert, nicht
die Augen davor verschließen dürfen, dass vor allem
länger anhaltende Kurzarbeit für die betroffenen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in vielen Bereichen zu
empfindlichen Lohn- und Gehaltseinbußen führt. Deshalb
hat die Bundesregierung vorgeschlagen, dass wir das
Kurzarbeitergeld für diejenigen, die länger in Kurzarbeit
sind, auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten
Monat erhöhen und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent
ab dem siebten Monat. Das gilt für alle, deren Arbeitszeit
durch die Kurzarbeit um mindestens 50 Prozent reduziert
ist. Wir sichern damit die Kaufkraft vieler Beschäftigter.
Ich glaube, das ist ein wichtiges Signal.
Gleichzeitig erweitern wir die Möglichkeit des
Hinzuverdienstes zum Kurzarbeitergeld. Bisher ist die
Möglichkeit, auf Basis des bisherigen Gehalts
hinzuzuverdienen, auf sogenannte systemrelevante Branchen
eingeschränkt. Wir wollen das in allen Branchen ermöglichen,
damit Menschen in Zeiten von Kurzarbeit ihr
Einkommen aufstocken können, wo immer es geht.
Diese Maßnahmen, meine Damen und Herren, sind
ökonomisch und sozial sinnvoll. Ökonomisch sinnvoll,
weil wir die Kaufkraft gerade in einer Phase, wo wir die
Wirtschaft wieder in Gang bringen, brauchen können.
Sozial, weil wir damit versuchen, Lohn- und
Gehaltseinbußen abzufedern.
Zum Sozialschutzpaket gehört auch, dass wir das
Arbeitslosengeld I aus der Arbeitslosenversicherung um
drei Monate verlängern, damit diejenigen, die schon vor
Corona arbeitslos waren und keine Chance auf
Vermittlung haben, weil die Bundesagentur im Moment kaum im
Vermittlungsgeschäft ist, sondern zum Beispiel sehr mit
der Abwicklung von Kurzarbeit beschäftigt ist, und
aufgrund der Lage am Arbeitsmarkt nicht in die
Grundsicherung rutschen. Auch das ist etwas, was in diesem Land
zur sozialen Stabilisierung beiträgt.
Wir kümmern uns auch um hilfsbedürftige Kinder.
Viele Kommunen aus den deutschen Bundesländern
haben sich an die Bundesregierung gewandt mit der
Frage, wie beispielsweise mit dem Bildungs- und
Teilhabepaket umzugehen ist für Menschen in der
Grundsicherung oder die den Kinderzuschlag oder Wohngeld
beziehen – in Zeiten, in denen Schulen geschlossen sind, Kitas
und Tagespflegeeinrichtungen nicht zur Verfügung
stehen. Es gibt Kommunen, zum Beispiel die Stadt Potsdam,
die sagen: Wenn kostenloses Schulmittagessen für
bedürftige Kinder nicht angeboten werden kann,
organisieren wir das anders. Sie haben beispielsweise mit
Wohlfahrtsverbänden einen Abhol- und Bringservice
organisiert, um Kindern zu helfen.
Dann stellte sich die juristische Frage: Ist „abholen
und bringen“ eigentlich „gemeinschaftliches
Mittagessen“? Wir stellen gesetzlich klar, dass es Kommunen in
diesen Zeiten ermöglicht wird, dies aus dem Bildungs-
und Teilhabepaket abzurechnen, wenn sie das kostenlose
Mittagessen so organisieren. Der Bundestag hat dazu
noch entschieden, dass das nicht nur für die anteiligen
Kosten des Aufwands für das Mittagessen gilt, sondern
auch für den Aufwand der Auslieferungen.
Eine vergleichsweise kleine Maßnahme, die mir sehr
am Herzen liegt, ist ebenfalls Teil des
Sozialschutzpaketes II: die Situation von Kindern, die es in vielerlei
Hinsicht – durch Entwicklungsschwierigkeiten und
Behinderungen – ohnehin nicht leichthaben im Leben.
Ich finde es wichtig, dass wir mit diesem Gesetz auch den
Bestand der interdisziplinären Frühförderstellen sichern.
Ich weiß, dass das ein wichtiges Anliegen auch der
Länder war. Wir müssen in dieser Zeit die sozialen Dienste,
die wir zur Bearbeitung der sozialen Folgen der
Pandemie in unseren Ländern und Kommunen haben, so
ertüchtigen, dass sie mithelfen können, die weiteren
Folgen zu bewältigen.
Meine Damen und Herren, auch ich will mich
bedanken. Ich bedanke mich bei Ihnen, den Vertreterinnen und
Vertretern der deutschen Länder, den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der Landesverwaltungen und der
kommunalen Verwaltungen für das, was sie geleistet haben.
Es ist ja so, dass man fast täglich in Videokonferenzen
und Telefonschalten ist – schön, dass wir uns heute mal
wieder physisch sehen können!
Gleichwohl mag man den alten Satz von Albert
C a m u s im Kopf haben, dass man sich Sisyphos als
glücklichen Menschen vorstellen muss: Wir lösen ein
Problem nach dem anderen, und es tauchen neue auf.
Dieses Gefühl kennen Sie alle. Deshalb kann ich nicht
umhin, zwei Dinge anzusprechen, die wir noch nicht
gelöst haben.
Eine Sache, die heute auch öffentlich diskutiert wird,
betrifft die Frage, wie wir damit umgehen, dass jetzt zwar
Schulen und Kitas Stück für Stück wieder öffnen. Ich bin
dafür sehr dankbar, nicht nur als Bundesminister, sondern
auch als Familienvater mit einer Tochter, die in der Kita
sein soll, und einem Sohn, der in der zweiten Klasse sein
soll. Dass Hygienekonzepte und Gesundheitsschutz eine
wichtige Rolle spielen, ist keine Frage.
Trotzdem müssen wir uns nach wie vor damit
auseinandersetzen, was bei allen Anstrengungen, die
Notbetreuung hochzufahren, für diejenigen Eltern passiert, die
ihre minderjährigen Kinder nicht vernünftig betreut
bekommen, aber arbeiten müssen. Bund und Länder haben
dafür eine Übergangsregelung im Infektionsschutzgesetz
– einem Gesetz meines Kollegen S p a h n – vereinbart.
Michael Kretschmer, ich weiß, dass diese Regelung nicht
bei allen Bundesländern auf große Freude getroffen ist.
Die Finanzierung, die zu 50 Prozent den Bund und zu 50
Prozent die Länder betrifft, ist nach wie vor nicht
unumstritten, auch in der administrativen Abwicklung. Aber
ich bin der festen Überzeugung, dass wir einen neuen
Anlauf brauchen, um für den Übergang eine neue
Regelung zu finden; denn sie läuft jetzt aus. Das wird beim
Treffen bei der Bundeskanzlerin mit den Sozialpartnern
am Montag Thema sein – Gewerkschaften,
Bundesregierung und Arbeitgeberverbände. Ich weiß, dass es
unterschiedliche Lösungswege gibt.
Mein dringender Appell ist, dass wir uns zwischen
Bund und Ländern dieser Frage zuwenden und dass wir
nicht über den Bereich Kosten und Zuständigkeiten
stolpern, so dass am Ende die berufstätigen Mütter und Väter
die Gekniffenen sind, weil ihre Lohnfortzahlung nicht
gesichert ist. Wir müssen da eine Lösung finden. Meine
Bitte ist, dass wir dazu zügig ins Gespräch kommen. Ich
bin gar nicht das federführende Ressort der
Bundesregierung; aber das ist mein persönlicher Wunsch, und es ist
im Interesse der arbeitenden Menschen in diesem Land.
Zweitens – und das ist die größere Aufgabe, die
angesprochen wurde – werden wir uns, nachdem diese
Lockerungen Schritt für Schritt stattfinden und es im Juni
wahrscheinlich noch weitere Öffnungen gibt, mit der Frage
auseinandersetzen müssen, wie wir unsere Wirtschaft in
Deutschland wieder in Gang bekommen. Denn die Frage,
wie wir das alles, was wir jetzt machen, finanzieren, ist ja
berechtigt. Das beste Mittel, es zu finanzieren, ist, unsere
Wirtschaft wieder in Gang zu bringen, dafür zu sorgen,
dass produziert, verkauft, gekauft werden kann, dass
Menschen in Arbeit sind. Das hilft Kommunen, Ländern
und Bund, was Steuern und Sozialversicherungsabgaben
betrifft.
Es wird notwendig sein, dass wir nicht prozyklisch in
die Krise hineinsparen, sondern auch mit konjunkturellen
Maßnahmen dafür sorgen, die Wirtschaft in Gang zu
bringen. Das betrifft vor allen Dingen zwei Bereiche: die
Kaufkraft, die Nachfrage, und die Investitionen der
öffentlichen Hand, auch in der Privatwirtschaft. Der
Bundesfinanzminister arbeitet daran, dass wir Anfang
Juni solche Maßnahmen zur Verfügung haben. Auch da
gilt es darauf zu achten, dass es sozial ausgewogen und
ökonomisch vernünftig ist. Sie alle kennen die Begriffe
„timely“, „targeted“; „transformative“ habe ich jetzt noch
gelernt. „Timely“: Es muss zur rechten Zeit kommen. Ich
glaube, Anfang Juni ist zur rechten Zeit. Es muss als
konjunkturelle Maßnahme zeitlich befristet sein. Es muss
zielgerichtet sein. Und es sollte einen Beitrag zur
wirtschaftlichen Transformation und Modernisierung unserer
Volkswirtschaft leisten. Über all das wird zu reden sein.
Meine Bitte ist, meine Damen und Herren, dass wir
uns bei allen politischen Unterschieden und Interessen,
die es nach wie vor auch in diesem Land gibt, dieser
Kraftanstrengung zuwenden. Ich bedanke mich noch mal
für Ihre Arbeit in diesen fordernden Zeiten. – Herzlichen
Dank.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank!
Damit sind wir am Ende der Wortmeldungen. – Je eine
Erklärung zu Protokoll1 abgegeben haben Herr
Minister Hermann (Baden-Württemberg), Herr Staatsrat
Dr. Joachim (Bremen), Herr Staatsminister Schenk
(Sachsen), Herr Staatsminister Robra (Sachsen-Anhalt)
und Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen).
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich beginne mit Punkt 70, dem Gesetz zum
Sozialschutz-Paket II.
Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig. Ich frage daher,
wer dem Gesetz zustimmen möchte. Ihr Handzeichen
bitte! – Das ist die deutliche Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir haben nun noch über den Entschließungsantrag
Nordrhein-Westfalens zu befinden. Der Antrag soll
ziffernweise abgestimmt werden. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für den Rest des
Landesantrags Nordrhein-Westfalen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Weiter mit Punkt 71, dem Zweiten Gesetz zum
Schutz der Bevölkerung bei epidemischen Lagen.
Auch dieses Gesetz bedarf der Zustimmung des
Bundesrates. Ich frage daher, wer dem Gesetz zustimmt. –
Das ist die deutliche Mehrheit.
Es ist so beschlossen.
Wir haben noch über die vorliegenden vier
Landesanträge abzustimmen.
Bitte Ihr Handzeichen für den Landesantrag in
Drucksache 246/1/20! – Mehrheit.
Bitte Ihr Handzeichen für den Mehr-Länder-Antrag in
Drucksache 246/4/20! – Mehrheit.
Wer stimmt für den Landesantrag in Drucksache
246/2/20? – Mehrheit.
1 Anlagen 1 bis 5
Nun zum Landesantrag in Drucksache 246/3/20! Hier
wurde um eine getrennte Abstimmung des Buchstabens e
gebeten.
Bitte zunächst Ihr Handzeichen für den Antrag ohne
den Buchstaben e! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für den Buchstaben e! –
Minderheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Punkt 72, dem
Planungssicherstellungsgesetz.
Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um
das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir kommen zu Punkt 73, dem Gesetz zum
Veranstaltungsvertragsrecht in der COVID-19-Pandemie.
Ich weise darauf hin, dass der Deutsche Bundestag
klargestellt hat, dass das Gesetz entgegen der
Formulierung der Eingangsformel gemäß Artikel 23 Absatz 1
Satz 2 des Grundgesetzes der Zustimmung des
Bundesrates bedarf. Ich frage daher: Wer stimmt dem Gesetz zu?
– Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir kommen zu Punkt 74, dem Erneuerbare-
Energien-Gesetz.
Landesanträge auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses liegen nicht vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Jetzt zu Punkt 75, Gesetz zur Abmilderung der
Pandemiefolgen im Wettbewerbsrecht.
Auch hier liegen keine Landesanträge auf Anrufung
des Vermittlungsausschusses vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir kommen zu Punkt 2:
TOP 2
Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung
im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung
der Ausbildungsförderung (Drucksache 197/20)
Es gibt keine Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu
Protokoll2 gibt Bundesminister Heil
(Bundesministerium für Arbeit und Soziales) ab.
2 Anlage 6
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir kommen zu Punkt 3:
TOP 3
Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme
sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen
Bereitstellung geologischer Daten und zur
Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung
öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz –
GeolDG) (Drucksache 198/20, zu Drucksache 198/20, zu
Drucksache 198/20 (2))
Es gibt eine Wortmeldung. Herr Minister Hermann für
das Land Baden-Württemberg, bitte sehr.
Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das
Geologiedatengesetz war bisher ein nicht besonders
brisantes oder bekanntes Gesetz. Es ist aber ein wichtiges
Gesetz: Es regelt den Umgang mit den Daten über die
Geologie, auf der wir sozusagen leben und wirtschaften.
Dieses Gesetz ist eine Notwendigkeit, die es zu
modernisieren gilt. Es ist ein wichtiges Gesetz. Wir unterstützen
es ausdrücklich, dass dieses Gesetz jetzt modernisiert
wird.
Es ist aber in einem politischen Zusammenhang von
besonderer Bedeutung geworden, nämlich bei der Suche
eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle. Bei der
Suche des Endlagers brauchen wir diese Daten. Und ein
wichtiges Prinzip bei der Datensuche muss sein, dass wir
größtmögliche Datentransparenz haben, dass das
Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei dieser
Entscheidung auch dadurch gewonnen wird, dass wir
größtmögliche Transparenz herstellen.
Das ist besonders wichtig; denn eine Endlagersuche ist
ein hoch schwieriger Vorgang. Er wird eine ganze
Generation, wenn nicht gar zwei, drei Generationen befassen.
Er ist politisch schwierig. Wir müssen sicherstellen, dass
die Öffentlichkeit genügend Daten bekommt und gut
informiert ist.
Das Transparenzgebot stößt natürlich an Grenzen
anderer Rechte, nämlich der Eigentumsrechte derer, die
unter der Erde ihre Rechte wahrnehmen wollen, also
Rohstoffe, für die sie Lizenzen haben, schöpfen,
gewinnen wollen und so weiter. Daher müssen wir diese Rechte
schon mit berücksichtigen.
Es ist klar, dass die Suche nach einem Endlager ein
historisch einmaliger und besonders schwieriger Vorgang
ist. Deswegen ist es verständlich, dass jetzt darüber
diskutiert wird, wie viel Information öffentlich gemacht
werden soll und darf. Es kommt nicht alleine auf die
Menge der Daten an, sondern es müssen auch die
richtigen sein. 90 Prozent Daten sind viel; wenn es aber nicht
die wichtigen 10 Prozent sind, wäre das zum Beispiel
nicht im Sinne einer guten Transparenz.
Wir brauchen diese Daten auch, damit öffentlich
bewertet werden kann, ob ein Standort der richtige sein
wird. Je näher wir der Standortentscheidung kommen,
desto dringlicher wird diese Entscheidung sein, desto
wichtiger ist es, dass wir klare Datenregelungen haben.
Wir müssen heute schon daran denken, dass wir 2031 zu
einer Vorentscheidung kommen. Deswegen gilt es hier
vorsorgend zu handeln.
Die grünen Umweltminister – jedenfalls alle, die an
Landesregierungen beteiligt sind – haben immer wieder
darauf hingewiesen, dass Transparenz sehr wichtig ist,
dass wir die Daten brauchen und dass das Eigentumsrecht
nicht zu viel nicht transparent schützen darf. Wir haben
versucht, Kompromisse zu machen. Wir sind auf
diejenigen, die die Eigentumsrechte stärker im Blick hatten,
weit zugegangen. Es sind Kompromisse angeboten
worden, beispielsweise dass bis zu einer Teufe von 1.500
Metern nicht generell veröffentlicht wird, was es an
Daten gibt. Weitere Vorschläge sind gemacht worden,
aber ein Kompromiss ist bisher nicht zustande
gekommen.
Wir glauben auch, dass es so etwas wie einen
Abwägungsgrundsatz braucht: dass man klar regelt, wann
Daten öffentlich gemacht werden müssen und wann man
es sozusagen nicht öffentlich halten kann.
Ein Kompromiss wäre sehr geeignet, das
Standortsuchverfahren insgesamt glaubwürdig und
vertrauenswürdig zu halten. Es ist leider nicht gelungen, einen
Kompromiss herzustellen.
Man kann jetzt sagen: Es wird heute keine Mehrheit
für das Gesetz geben, es wird aber auch keine Mehrheit
für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses geben.
Und so werden wir ein merkwürdiges Verfahren haben:
Wir werden beides ablehnen, und dann muss die
Bundesregierung das tun, was wir auch tun könnten, wenn wir
heute eine Mehrheit hätten. Also wird es zu einem
Vermittlungsverfahren kommen – anders geht es nicht –,
weil es ein zustimmungspflichtiges Gesetz ist. – Vielen
Dank.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank,
Herr Minister Hermann!
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag auf
Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel der
grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes vor.
Ich beginne mit dem Landesantrag. Wer stimmt zu?
Ich bitte um das Handzeichen. – Das ist eine Minderheit.
Dann bitte ich um Ihr Handzeichen für Ziffer 1 der
Ausschussempfehlungen. – Auch das ist eine deutliche
Minderheit.
Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss
nicht angerufen.
Dann frage ich, wer dem Gesetz entsprechend Ziffer 2
der Ausschussempfehlungen zuzustimmen wünscht. –
Das ist eine Minderheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz n i c h t
zugestimmt.
Ich komme zur grünen Liste. Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 3/20201
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
4, 14, 27 bis 32, 34, 37, 39, 41, 42, 48 bis 52, 55
bis 57, 63 und 64.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
Es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6:
TOP 6
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der
Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit
inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern
– Antrag des Landes Hessen –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 106/20)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen die
Ausschussempfehlungen vor.
Ich bitte um Ihr Handzeichen für Ziffer 1. –
Minderheit.
Wer ist dann dafür, den Gesetzentwurf entsprechend
Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen in unveränderter
Fassung beim Deutschen Bundestag einzubringen? –
Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Frau Staatsministerin
Eva Kühne-Hörmann (Hessen) zur Beauftragten für
die Beratungen im Deutschen Bundestag zu bestellen.
Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt ab.
1 Anlage 7
Wir kommen zu Punkt 7:
TOP 7
Entschließung des Bundesrates: „Für erwerbstätige
Leistungsbeziehende in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende muss mehr Einkommen ankommen
– Mehr Erwerbsbeteiligung durch Anpassung der
Hinzuverdienstregeln bei Einkommen aus
Erwerbstätigkeit im SGB II“ – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 203/20)
Dem Antrag ist das Land Schleswig-Holstein
beigetreten.
Es gibt keine Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu
Protokoll2 gibt Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) ab.
Ich weise die Vorlage dem Ausschuss für Arbeit,
Integration und Sozialpolitik zu.
Ich darf damit den Tagesordnungspunkt beschließen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8:
TOP 8
Entschließung des Bundesrates: Digitale
Souveränität bei Algorithmen in Europa stärken –
Marktortprinzip einführen – Antrag des Landes Rheinland-
Pfalz – (Drucksache 109/20)
Es liegen keine Wortmeldungen, auch keine
Protokollerklärungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich bitte um das Handzeichen für:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2, zunächst nur Buchstabe a! – Mehrheit.
Ziffer 2 Buchstabe b und Buchstabe c gemeinsam! –
Mehrheit.
Ziffer 2 Buchstabe d! – Mehrheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer ist dafür,
die Entschließung nach Maßgabe der vorangegangenen
Abstimmungen zu fassen? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Punkt 9:
TOP 9
Entschließung des Bundesrates zur Schaffung von
Grundlagen zur Refinanzierbarkeit digitaler
altersgerechter Assistenzsysteme im Rahmen des
SGB XI – Antrag der Länder Berlin, Brandenburg,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen
2 Anlage 8
und Rheinland-Pfalz – Geschäftsordnungsantrag des
Landes Hessen – (Drucksache 105/20)
Es gibt keine Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu
Protokoll1 gibt Herr Bürgermeister Dr. Lederer
(Berlin) ab.
Die Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu
fassen. Wer stimmt dafür? – Das ist die deutliche Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden.
Wir kommen zu Punkt 10:
TOP 10
Entschließung des Bundesrates zur wirksamen
Minderung und Kontrolle von Motorradlärm – Antrag
des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache
125/20)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll2 gibt Herr Minister Hermann
(Baden-Württemberg) ab.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Der Verkehrsausschuss empfiehlt, die
Entschließung nach Maßgabe von Änderungen zu fassen.
Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten
Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer die
Entschließung, wie soeben festgelegt, fassen möchte, den
bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden.
Wir kommen zu Punkt 11:
TOP 11
Entschließung des Bundesrates zur Verringerung
des Exports von Plastikmüll – Antrag des Landes
Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 202/20)
1 Anlage 9
2 Anlage 10
Es liegen keine Wortmeldungen, auch keine
Protokollerklärungen vor.
Ich weise die Vorlage den Ausschüssen zu, und zwar
dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit – federführend – sowie dem Ausschuss für
Fragen der Europäischen Union und dem
Wirtschaftsausschuss – mitberatend.
Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden.
Wir kommen zu Punkt 12:
TOP 12
Entschließung des Bundesrates für eine
Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für
Projekte der Sektorenkopplung im Rahmen einer
Experimentierklausel – Antrag der Länder
Mecklenburg-Vorpommern und Berlin, Brandenburg,
Niedersachsen, Rheinland-Pfalz – Geschäftsordnungsantrag
des Landes Hessen – (Drucksache 56/20)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Ich bitte um das Handzeichen für Ziffer 1. –
Minderheit.
Dann frage ich, wer Ziffer 2 zustimmen möchte. –
Mehrheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer ist für die
Annahme der Entschließung nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen? – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden.
Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Punkte 66, 67
und 68 auf:
TOP 66
66. Entschließung des Bundesrates zur temporären
(befristeten) Zahlung eines Corona-bedingten
Zuschlags i.H.v. 100 Euro monatlich für
Leistungsbeziehende im SGB II, SGB XII und
AsylbLG – Antrag der Länder Berlin,
Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
229/20)
TOP 67
67. Entschließung des Bundesrates für ein
Zukunftsprogramm für zivilgesellschaftliche
Organisationen in der Corona-Pandemie
– Antrag der Länder Berlin, Bremen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 228/20)
TOP 68
68. Entschließung des Bundesrates „Kunst-, Kultur-,
Medien- und Kreativlandschaft in Deutschland
sichern – Hilfen für Kulturschaffende und
Kultureinrichtungen spezifisch und
mittelfristig wirkend ausgestalten“ – Antrag der
Länder Berlin, Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 230/20)
Dem Antrag unter Punkt 66 ist die Freie Hansestadt
Bremen beigetreten.
Dem Antrag unter Punkt 67 ist Rheinland-Pfalz
beigetreten.
Uns liegt eine Wortmeldung vor. Herr Bürgermeister
Dr. Lederer, Sie haben das Wort.
Dr. Klaus Lederer (Berlin): Herr Präsident! Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Welche gravierenden
wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen die Corona-
Pandemie und die durch sie notwendig gewordenen
Eindämmungsmaßnahmen haben und immer noch mit sich
bringen, muss ich Ihnen nicht erläutern; das wurde heute
schon von diversen Rednern thematisiert. Sie alle kennen
aus Ihrer Arbeit unzählige Beispiele. Wir alle sind durch
die täglichen Meldungen bestens vertraut mit den
Schwierigkeiten der Auto- und der Werftindustrie, der
Hotellerie und der Luftfahrtbranche.
Mit drei Entschließungsanträgen, die heute auf
Initiative Berlins und weiterer Länder zur Debatte stehen,
möchten wir Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung für
drei Bereiche gewinnen, die wir für außerordentlich
wichtig erachten, die jedoch in der öffentlichen Debatte
um die Corona-Pandemie und notwendige
Unterstützungsmaßnahmen bislang nur am Rande vorkommen.
Dies ist zum einen der Bereich der Kunst-, Kultur- und
Kreativwirtschaft, zum Zweiten die Lage der
zivilgesellschaftlichen Organisationen, zum Dritten die Situation
der Leistungsbeziehenden im SGB II, im SGB XII und
im Asylbewerberleistungsgesetz.
Meine Damen und Herren, ich beginne mit dem
Kulturbereich, der aufgrund seiner Charakteristika von dieser
Krise ohne eigenes Verschulden besonders hart getroffen
ist.
Wie Sie wissen, gehören weite Teile der Kunst-,
Kultur-, Medien- und Kreativwirtschaft zu jenen Bereichen
des gesellschaftlichen Lebens, die absehbar für längere
Zeit ihre Institutionen nicht öffnen und ihre Vorhaben
nicht oder nur stark eingeschränkt umsetzen können.
Theater, Musikspielstätten, Kinos, Clubs,
Filmproduktionen und so weiter können nicht stattfinden, und die
zeitliche Perspektive, wann wieder ein halbwegs normaler
Betrieb stattfinden kann, ist für große Teile der Branche
völlig offen. Unter diesen Bedingungen wird sich die
wirtschaftliche Lage der Kultur- und Medienschaffenden
und der Kultureinrichtungen trotz der bisher bestehenden
Bundes- und Landesprogramme absehbar weiter
verschärfen.
Wenn wir daher die Bundesregierung bitten, in
Abstimmung mit den Ländern ein Programm mit
Bundeshilfe für den Kunst-, Medien- und Kreativbereich auf den
Weg zu bringen, negieren wir damit nicht die
Verantwortung der Länder und Kommunen, die hier in ihren
eigenen Zuständigkeitsbereichen aktiv werden müssen. Wir
erkennen aber, dass diese beispiellose Krisensituation
eine Aufgabe darstellt, die das übersteigt, was Länder
und Kommunen alleine zu leisten vermögen. Es braucht
in dieser Sondersituation tatsächlich einen
gesamtstaatlichen Kraftakt, an dem sich die Kommunen, die Länder
und eben auch der Bund nach ihren jeweiligen
Möglichkeiten beteiligen.
Berlin hat beispielsweise ein Hilfsprogramm aufgelegt
für private Betriebe im Kultur-, Kunst- und
Medienbereich, die bislang weitgehend oder völlig ohne öffentliche
Förderung ausgekommen sind, nun aber durch die
erzwungene Schließung in eine Schieflage geraten sind,
aus der sie sich nicht oder jedenfalls nicht allein mit
Krediten, sondern nur mit Zuschüssen wieder befreien
können. Denn diese Betriebe – Theater, Varietés, Clubs,
Museen oder Kinos – agieren privatwirtschaftlich, aber
häufig renditearm. Und sie verfügen nicht über eine
große Kapitaldecke. Sie arbeiten aus Leidenschaft, aus Liebe
zur Kunst und zu ihrem Publikum, nicht mit dem Ziel der
Profitmaximierung. Deswegen verfügen sie auch nicht
über nennenswerte Rücklagen. Weil die
Einnahmeausfälle nach der Krise nicht durch doppelte Verkäufe,
Vorstellungen und dergleichen nachgeholt werden können,
bedeutet der alleinige Verweis auf Kredite hier nicht
selten den Weg in die Schuldenfalle und damit letztlich
den Tod auf Raten.
Länder wie Berlin haben mit Zuschussprogrammen
schnell reagiert. Aber wenn die Hilfen auch über die
nächsten Monate hinaus zum Tragen kommen sollen, ist
ein Engagement des Bundes hier dringend nötig.
Ich bin sehr froh, dass die Bundeskanzlerin und die
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
seit einigen Tagen in einer Klarheit, die ich bisher
vermisst habe, von der Notwendigkeit weiterer Hilfen des
Bundes für die Kultur sprechen und dass der
Bundesfinanzminister jetzt ein eigenes Konjunkturprogramm für
Kunst und Kultur angekündigt hat. Einige Leitplanken
eines solchen Programms formuliert unser
Entschließungsantrag, um dessen Unterstützung ich hier werben
möchte.
An einer Stelle könnten sowohl der Bund als auch die
Länder vor allem selbstständigen Künstlerinnen und
Künstlern, Kultur- und Medienschaffenden besonders
schnell und einfach helfen: Die Corona-Zuschüsse für
Solo-Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler
sowie Kleinstunternehmen sollten nicht nur für
liquiditätsmäßige Belastungen des laufenden Betriebs
verwendet werden dürfen, sondern auch zum Ausgleich
substanzieller Umsatzeinbrüche dienen können. Hierfür sollte ein
pauschaler Betrag gewährt werden. Wir schlagen eine
monatliche Unterstützung von 1.180 Euro monatlich vor.
Derzeit geht dieses Hilfeprogramm vor allem an der
Gruppe der Solo-Selbstständigen weitgehend vorbei, weil
häufig keine Geschäftsräume existieren, sondern das
heimische Wohn- und Arbeitszimmer als Büro fungiert,
kein eigener Dienstwagen vorhanden ist, sondern ein
Auto privat genauso wie beruflich genutzt wird, und so
weiter. Die relevanten Kosten sind daher hier die der
eigenen Lebenshaltung. Und hier wird derzeit eine
doppelte Bürokratie aufgebaut, indem diese Menschen in
ganz Deutschland – über 2 Millionen Solo-
Selbstständige – auf die Grundsicherung verwiesen werden,
also einen Antrag auf ALG 2 beim Jobcenter und dann
einen weiteren Antrag auf Soforthilfe für die
verbleibenden Betriebskosten stellen sollen.
Das ist nicht nur nicht effizient, es ist kein sparsamer
Umgang mit öffentlichen Ressourcen und ein
verschärfend in Krisenzeiten unnötiger, weil auch verzögernder
Akt der Bürokratie. Darauf haben sowohl die
Wirtschaftsministerkonferenz als auch die
Kulturministerkonferenz bereits hingewiesen. Wir bitten deshalb die
Bundesregierung eindringlich, hier Abhilfe zu schaffen und
die bestehenden Programme entsprechend zu öffnen.
Das ist übrigens auch im Sinne der
Pandemiebekämpfung; denn wenn der Druck zunimmt, Lockerungen zu
ermöglichen – einfach aus dem wirtschaftlichen Druck
heraus –, wir dadurch aber neue Hotspots schaffen, an
denen die Pandemie sich weiter entwickeln kann, haben
wir nicht nur mit Zitronen gehandelt, sondern sind
möglicherweise danach mit einer Situation konfrontiert, die
uns vor noch viel härtere Herausforderungen stellt
– wirtschaftlich, sozial – als die Pandemiebekämpfung.
Meine Damen und Herren, im Bereich der
zivilgesellschaftlichen Organisationen besteht derzeit die Gefahr
existenzieller Schwierigkeiten ebenfalls, obwohl sich
doch gerade in dieser Krise zeigt, wie wichtig es ist, dass
staatliches Handeln und freiwilliges Engagement in der
Gesellschaft Hand in Hand gehen und dass die
zivilgesellschaftlichen Organisationen unersetzlich sind,
wertvolle Arbeit für den gesellschaftlichen
Zusammenhalt leisten.
Auch in diesem Bereich gilt, dass mehrere Länder
Soforthilfeprogramme mit jeweils unterschiedlichen
Profilen gestartet haben, dass aber zielgerichtete
Aktivitäten des Bundes zur Unterstützung der Zivilgesellschaft
derzeit noch ausstehen.
Mit unserem zweiten Entschließungsantrag bitten wir
daher die Bundesregierung, unter Berücksichtigung der
bestehenden Landesprogramme ein Programm zu
erarbeiten, das gemeinnützigen Vereinen und
zivilgesellschaftlichen Organisationen Hilfe bietet, um die Folgen der
Pandemie abzufedern.
Hier besteht auch die Chance, strukturelle
Unterstützung für den digitalen Wandel zu leisten und das
Megathema Digitalisierung anzugehen, um die Arbeit der
zivilgesellschaftlichen Organisationen krisen- und
zukunftssicher aufzustellen. Wir meinen, dieses Thema
gehört auf die Agenda der Bundesregierung.
Herr Ministerpräsident Kretschmer hat vorhin
geschildert, was auch auf den Straßen los ist. Wenn wir sehen,
welche abstrusen Falschinformationen, welcher Hass,
welche Ressentiments und kruden
Verschwörungstheorien in der Corona-Krise gedeihen – glaubt man diesen,
dann hat der Bundesrat heute seine Arbeit eingestellt,
weil die neue Weltordnung übernommen hat; der 15. Mai
ist der magische Tag –, wie Antisemitismus, Rassismus,
völkisches Denken und Demokratiefeindschaft
grassieren, muss uns allen das Engagement und die
Demokratieförderung absolute Priorität sein. Deshalb bitte ich Sie,
auch diese Initiative zu unterstützen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine
sehr verehrten Damen und Herren, wenn in diesen
Wochen und Monaten viele Rettungsschirme gespannt
werden – von denen die meisten gewiss ihre
Berechtigung haben –, dürfen wir es nicht unterlassen, etwas für
die Bedürftigsten dieser Gesellschaft zu tun, die dringend
auf staatliche Hilfe angewiesen sind: ältere Menschen,
deren Rente nicht reicht, Erwerbslose, die mit Hartz IV
kaum über die Runden kommen, armutsgefährdete
Familien, Asylbewerberinnen und Asylbewerber.
Die Pandemie hat zu steigenden
Nahrungsmittelpreisen geführt. Einige Zahlen: Die Verbraucherpreise für
frische Nahrungsmittel lagen im April fast 10 Prozent
über dem Vorjahresniveau; bei Gemüse 27 Prozent über
dem Vorjahresmonat. Es gab Versorgungsengpässe.
Viele Tafeln haben geschlossen. Der Zugang zu
preiswertem Kita- und Schulessen ist erschwert; Herr
Bundesminister Heil hat vorhin darauf hingewiesen. Die
Telefonkosten steigen, weil die persönlichen Kontakte
gehalten werden wollen und die Vorsprache in
Jobcentern eingeschränkt ist.
Zusammengenommen bedeutet das im Klartext, dass
das Existenzminimum zurzeit nicht in allen Fällen
gesichert ist. Es ist aber ein Verfassungsauftrag, das
Existenzminimum zu sichern. Da setzen wir mit unserem
Entschließungsantrag gemeinsam mit Thüringen an.
Wir fordern einen temporären Zuschlag in Höhe von
100 Euro pro Monat und Person auf die Regelsätze,
befristet auf die Zeit der Corona-Krise. Wir wollen den
Menschen das soziokulturelle Existenzminimum auch in
der Krise sichern, Verschuldung und Obdachlosigkeit
vermeiden, egal ob die Leistungen der Grundsicherung
für Arbeitslose einschlägig sind, Hilfen zum
Lebensunterhalt, Leistungen der Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung oder Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz.
Ich werbe hiermit dafür, dass Sie auch diesen
Entschließungsantrag des Landes Berlin unterstützen.
Meine Damen und Herren, das sind also drei Bereiche,
um deren Berücksichtigung bei der weiteren
Ausgestaltung von Corona-Hilfen wir die Bundesregierung
besonders nachdrücklich bitten möchten, damit soziale
Schieflagen durch diese Krise nicht noch weiter verschärft
werden und unsere so sehr auf Kunst, Kultur und
zivilgesellschaftliches Engagement angewiesene Demokratie
keine pandemiebedingten Schäden nimmt. Wir dürfen
nicht nur über die großen Wirtschaftszweige reden,
sondern wir müssen die Breite der Gesellschaft im Blick
behalten, in der sich das gesellschaftliche Leben mit nicht
geringerer Relevanz abspielt. – Ich danke Ihnen.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank,
Herr Dr. Lederer!
Wir kommen zur Abstimmung und beginnen mit
Punkt 66, Entschließung für einen Corona-Zuschlag für
Bezieher von Sozialleistungen.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Die
antragstellenden Länder haben jedoch beantragt, bereits
heute in der Sache zu entscheiden. Wer dafür ist, den
bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eine deutliche
Minderheit.
Dann weise ich die Vorlage dem Ausschuss für
Arbeit, Integration und Sozialpolitik – federführend –
sowie dem Finanzausschuss und dem Innenausschuss
– mitberatend – zu.
Wir machen weiter mit Punkt 67, Zukunftsprogramm
für zivilgesellschaftliche Organisationen.
Der Antrag auf sofortige Sachentscheidung wurde
zurückgezogen.
Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem
Ausschuss für Innere Angelegenheiten –
federführend – sowie – mitberatend – dem Ausschuss für Arbeit,
Integration und Sozialpolitik.
Wir kommen zu Punkt 68, Sicherung der Kunst-,
Kultur-, Medien- und Kreativlandschaft.
Auch hier wurde der Antrag auf sofortige
Sachentscheidung zurückgezogen.
Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem
Ausschuss für Kulturfragen – federführend – sowie
– mitberatend – dem Wirtschaftsausschuss.
Ich darf damit den Tagesordnungspunkt beschließen.
Wir kommen zu Punkt 13:
TOP 13
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie
(EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie
96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern
im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
(Drucksache 84/20)
Es gibt keine Wortmeldungen und keine
Protokollerklärungen.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich zur Einzelabstimmung auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ich ziehe Ziffer 4 vor. Ihr Handzeichen bitte! –
Minderheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Bitte das Handzeichen für die Ziffer 6! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 7.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Ziffer 12! – Minderheit.
Ziffer 13! – Minderheit.
Ziffer 14! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
Stellung genommen.
Herzlichen Dank. Ich beende den
Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15:
TOP 15
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht
über Finanzanlagenvermittler und Honorar-
Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (Drucksache 163/20)
Es gibt keine Wortmeldungen und keine
Protokollerklärungen.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Bitte Ihr Handzeichen für:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich darf den TOP beenden.
Wir kommen zu Punkt 16:
TOP 16
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von
intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer
Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung
(Intensivpflege- und
Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG) (Drucksache 86/20)
Es gibt keine Wortmeldungen und keine
Protokollerklärungen.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor.
Zunächst Ihr Handzeichen bitte für die Ziffern 1 bis 9
der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für den Landesantrag! –
Das ist die Mehrheit, wenn auch sehr knapp.
Damit hat der Bundesrat, wie beschlossen, zu dem
Gesetzentwurf Stellung genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 17:
TOP 17
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer
Patientendaten in der Telematikinfrastruktur
(Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) (Drucksache
164/20)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 7.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 14! – Minderheit.
Ziffer 21! – Minderheit.
Ziffer 24! – Mehrheit.
Ziffer 26! – Mehrheit.
Ziffer 31! – Mehrheit.
Ziffer 35! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden.
Wir kommen zu Punkt 18:
TOP 18
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Harmonisierung
des Haftungsrechts im Luftverkehr (Drucksache
165/20)
Es gibt keine Wortmeldungen und keine
Protokollerklärungen.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen.
Bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 1! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden. Danke
schön.
Wir kommen zu Punkt 19:
TOP 19
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des
Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur
Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes
(Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz –
PKoFoG) (Drucksache 166/20)
Es liegen keine Wortmeldungen vor, ebenfalls keine
Protokollerklärungen.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf:
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Punkt 20:
TOP 20
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Modernisierung des
Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der
Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des
Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland
(Drucksache 167/20)
Keine Wortmeldungen und keine
Protokollerklärungen.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Daraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden.
Wir kommen zu Punkt 21:
TOP 21
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der
Elektromobilität und zur Modernisierung des
Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten-
und grundbuchrechtlichen Vorschriften
(Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG)
(Drucksache 168/20)
Es liegen keine Wortmeldungen und keine
Protokollerklärungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen.
Über Ziffer 1 stimmen wir nach Buchstaben getrennt
ab. Ich rufe auf:
Buchstabe a! – Mehrheit.
Buchstabe b! – Minderheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 6.
Ziffer 7! – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
(Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff [
Thüringen]: Herr Präsident, eine Frage!)
– Ja, bitte!
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen):
Dadurch, dass wir zurzeit keine Vertretungsregelung
haben, wäre die Frage, ob die Sitzung zur Aufnahme von
Flüssigkeit kurz unterbrochen werden könnte, damit alle
Länder weiterhin an der Abstimmung teilnehmen können.
(Dr. Klaus Lederer [Berlin]: Ganz im Gegenteil!
– Heiterkeit – Winfried Hermann [Baden-
Württemberg]: Lass doch für die, die am
Verdursten sind, Wasser bringen!)
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Die Direktorin
sagt, wir sind in ungefähr 30 Minuten fertig. Ich weiß
nicht, ob es Sinn macht, die Sitzung jetzt zu
unterbrechen.
(Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff [
Thüringen]: Wir haben gerade eine
Gesundheitsschutzdebatte!)
Herr Hoff kriegt vom Saaldienst Wasser, bitte!
(Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff [
Thüringen], daraufhin den Plenarsaal verlassend: Ich
trinke draußen, weil hier im Plenarsaal die
Aufnahme von Getränken nicht erlaubt ist!)
Dann warten wir, bis Herr Hoff wieder hier ist. Liebe
Kolleginnen und Kollegen, wir warten, da gemäß unserer
Regelungen Thüringen sonst nicht an der Abstimmung
teilnehmen darf. –
Herr Hoff, schön, dass Sie wieder da sind!
Wir kommen zu Punkt 22:
TOP 22
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (Drucksache 169/20)
Keine Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu
Protokoll1 gibt Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern)
ab.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Über Ziffer 2 stimmen wir getrennt nach Buchstaben
ab. Ich rufe auf:
Die Buchstaben a und b gemeinsam! – Mehrheit.
Buchstabe c! – Minderheit.
Ihr Handzeichen für Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 8! – Minderheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Ziffer 13! – Minderheit.
1 Anlage 11
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Punkt 23:
TOP 23
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
(Drucksache 88/20)
Es liegen keine Wortmeldungen und keine
Protokollerklärungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und drei Landesanträge vor.
Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen und rufe
auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Bitte das Handzeichen für den Antrag von Rheinland-
Pfalz in Drucksache 88/4/20! – Minderheit.
Zurück zu den Ausschussempfehlungen:
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 8! – Minderheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 13.
Ziffer 14! – Minderheit.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Ziffer 16! – Mehrheit.
Ziffer 19! – Minderheit.
Ziffer 20! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 21.
Ziffer 22! – Mehrheit.
Ziffer 23! – Mehrheit.
Ziffer 24! – Mehrheit.
Ziffer 25! – Minderheit.
Ziffer 26! – Minderheit.
Ziffer 27! – Minderheit.
Ziffer 28! – Minderheit.
Ziffer 29! – Minderheit.
Ziffer 31! – Mehrheit.
Ziffer 32! – Mehrheit.
Ziffer 33! – Mehrheit.
Ziffer 34! – Minderheit.
Ziffer 35! – Minderheit.
Ziffer 36! – Minderheit.
Ziffer 37! – Mehrheit.
Ziffer 38! – Mehrheit.
Ziffer 42! – Mehrheit.
Ziffer 43! – Mehrheit.
Ziffer 44! – Mehrheit.
Ziffer 45! – Minderheit.
Ziffer 46! – Minderheit.
Ziffer 47! – Mehrheit.
Bitte Ihr Handzeichen für den Antrag Schleswig-
Holsteins in Drucksache 88/2/20! – Mehrheit.
Damit entfallen Ziffer 48 der Ausschussempfehlungen
und der Antrag in Drucksache 88/3/20.
Ziffer 51! – Minderheit.
(Winfried Hermann [Baden-Württemberg]: Bitte
wiederholen!)
– Das mache ich gerne.
Ziffer 51 bitte noch mal! – Das ist die Mehrheit. –
Danke sehr.
Ziffer 52! – Mehrheit.
Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten
Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
entsprechend Stellung genommen.
Wir kommen zu Punkt 24:
TOP 24
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Verdienststatistikgesetzes (Drucksache 89/20)
Es liegen keine Wortmeldungen und
Protokollerklärungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen die
Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
entsprechend Stellung genommen.
Wir kommen zu Punkt 25:
TOP 25
Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer
gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die
Elektromobilität (Gebäude-
Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG) (Drucksache 111/20)
Hierzu haben wir eine Wortmeldung von Herrn
Minister Hermann aus Baden-Württemberg. Herr Minister
Hermann, Sie haben das Wort.
Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Dieser Gesetzesname ist ein Zungenbrecher – abgekürzt
GEIG. Es geht um die Zukunft der elektrischen Mobilität
in Deutschland, um die Ladeinfrastruktur und wie wir die
Voraussetzungen in Gebäuden und in der Infrastruktur
schaffen.
Dazu gibt es eine EU-Gebäuderichtlinie, die jetzt in
deutsches Recht umgesetzt werden soll. Der
Gesetzentwurf, der vorliegt, ist eine 1:1-Umsetzung. Das ist
gemessen an den Ansprüchen auch der Bundesregierung
selbst deutlich zu wenig, wie wir finden. Die
Bundesregierung hat erklärt, dass sie bis 2030 7 bis 10 Millionen
Elektrofahrzeuge auf den Markt, auf die Straßen bringen
möchte. Dazu braucht es natürlich Ladeinfrastruktur in
erheblichem Umfang.
Wir haben für Baden-Württemberg ausgerechnet, dass
man im privaten Bereich für etwa jedes zweite Auto eine
Lademöglichkeit schaffen muss. Hier würde es sich also
um mehrere Millionen Lademöglichkeiten drehen. Aber
tatsächlich werden nur wenige hunderttausend
geschaffen.
Der Anspruch, 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeuge
auf die Straße zu bringen, und diese Umsetzung der
Richtlinie passen einfach nicht zusammen. Es ist zu
wenig.
Beispielsweise müssen in Ein- und
Zweifamilienhäusern, die neu gebaut werden, keine Vorkehrungen
getroffen werden. Bei Mehrfamilienhäusern beziehungsweise
Nicht-Wohngebäuden ist erst ab zehn Stellplätzen
überhaupt eine Vorkehrung zu treffen.
Das ist deutlich weniger als viele Länder schon
machen. Ich möchte mal sagen, was wir in Baden-
Württemberg tun, und das war nicht gerade die ganz
große Nummer nach vorne, sondern es war auch bei uns
umstritten – die Mobilitätswirtschaft auf der einen, die
Gebäudewirtschaft auf der anderen Seite.
Wir haben zum Beispiel gesagt: In jedem neuen
Wohngebäude soll wenigstens ein Rohr vorgehalten
werden, damit dort zukünftig die entsprechenden
Elektroinstallationen stattfinden können. Also: Ein Leerrohr soll
gelegt werden.
Bei Nicht-Wohngebäuden haben wir gesagt: Jeder
zweite Stellplatz soll vorgesehen werden. Jeder zehnte
Stellplatz soll schon eine tatsächlich vorhandene
Ladeinfrastruktur herstellen.
Das sind Ansprüche, aber nicht überambitionierte
Ansprüche. Sie müssten zurückgenommen werden, wenn
wir bei der 1:1-Umsetzung des Bundes bleiben; denn er
sieht deutlich weniger vor. Ich meine, das ist
unangemessen und hindert uns daran, das, was notwendig ist, besser
zu machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir
Klimaschutz betreiben wollen, wenn wir Elektromobilität
vorantreiben wollen, dann dürfen wir keine 1:1-
Umsetzung machen, sondern müssen eine deutliche
Schippe drauflegen. Es geht um die Zukunftsorganisation
der Mobilität. Und es geht darum, dass wir Vorsorge
leisten. Denn die Gebäude, die wir heute oder in den
nächsten Jahren bauen, stehen viele Jahrzehnte, und
nachträglich Rohre zu verlegen ist schwierig genug. Das
wissen Sie alle.
Also: Lassen Sie vorsorgen! An die Zukunft denken! –
Vielen Dank.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank,
Herr Minister Hermann!
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Votum für Ziffer 2, zunächst
Buchstaben a und b gemeinsam! – Mehrheit.
Bitte das Handzeichen für den Rest der Ziffer 2! –
Minderheit.
Ziffer 3 rufe ich nach Buchstaben getrennt auf. Wer
stimmt für:
Buchstabe a! – Mehrheit.
Buchstabe b! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
entsprechend Stellung genommen.
Wir kommen zu Punkt 26:
TOP 26
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Telemediengesetzes und weiterer Gesetze (Drucksache
170/20)
Es liegen keine Wortmeldungen und keine
Protokollerklärungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung Dazu liegen die
Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
Stellung genommen.
Wir kommen zu Punkt 33:
TOP 33
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa –
Investitionsplan für den europäischen Grünen
Deal
COM(2020) 21 final
(Drucksache 28/20)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. Es liegen auch
keine Protokollerklärungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8! – Minderheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Ziffer 13! – Minderheit.
Ziffer 14! – Minderheit.
Ziffer 15! – Minderheit.
Ziffer 16! – Minderheit.
Ziffer 17! – Minderheit.
Ziffer 19! – Minderheit.
Ziffer 20! – Mehrheit.
Ziffer 21! – Minderheit.
Ziffer 23! – Minderheit.
Ziffer 27! – Mehrheit.
Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten
Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich beende den Tagesordnungspunkt.
Die Punkte 35 a) und b) rufe ich zur gemeinsamen
Beratung auf:
TOP 35a)
a) Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss
der Regionen: Eine europäische Datenstrategie
COM(2020) 66 final
(Drucksache 96/20)
TOP 35b)
b) Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss
der Regionen: Gestaltung der digitalen Zukunft
Europas
COM(2020) 67 final
(Drucksache 97/20)
Es gibt keine Wortmeldungen und keine
Protokollerklärungen.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst zu
Tagesordnungspunkt 35 a).
Ihnen liegen die Ausschussempfehlungen vor. Zur
Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 14! – Mehrheit.
Ziffer 23! – Mehrheit.
Ziffer 24, zunächst nur Satz 1! – Minderheit.
Satz 2 der Ziffer 24! – Minderheit.
Jetzt bitte ich um das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen. –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 35 b).
Ihnen liegen die Ausschussempfehlungen vor. Zur
Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 6! – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat Stellung genommen.
Wir kommen zu Punkt 36:
TOP 36
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Eine Union der Gleichheit – Strategie für die
Gleichstellung der Geschlechter 2020 - 2025
COM(2020) 152 final
(Drucksache 117/20)
Es gibt keine Wortmeldungen und keine
Protokollerklärungen.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Ziffer 13! – Mehrheit.
Ziffer 14! – Mehrheit.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten
Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat Stellung genommen.
(Lucia Puttrich [Hessen]: Herr Präsident, ich
bitte um Wiederholung der Abstimmung über
Ziffer 6 von TOP 36!)
Ich wiederhole die Abstimmung: Wer stimmt für
Ziffer 6? – 35 Stimmen; Mehrheit.
Damit ist Ziffer 6 beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 38:
TOP 38
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
– Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres
Europa
COM(2020) 98 final
(Drucksache 135/20)
Es liegen keine Wortmeldungen und keine
Protokollerklärungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Ziffer 13! – Minderheit.
Ziffer 14! – Mehrheit.
Ziffer 17! – Mehrheit.
Ziffer 18! – Minderheit.
Ziffer 19! – Mehrheit.
Ziffer 21! – Mehrheit.
Ziffer 22! – Mehrheit.
Ziffer 23! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genommen.
Wir kommen zu Punkt 40:
TOP 40
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die
Europäische Zentralbank und die Euro-Gruppe: 2020
Europäisches Semester – Bewertung der Fortschritte bei
den Strukturreformen, Vermeidung und Korrektur
makroökonomischer Ungleichgewichte und
Ergebnisse der eingehenden Überprüfung gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 1176/2011
COM(2020) 150 final
(Drucksache 102/20)
Es gibt keine Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu
Protokoll1 gibt Herr Bürgermeister Dr. Lederer
(Berlin) ab.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffern 1, 4, 7 und 8 gemeinsam! – Minderheit.
Ziffern 2, 3, 5 und 6 gemeinsam! – Minderheit.
Wer ist entsprechend Ziffer 9 der
Ausschussempfehlungen dafür, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen? –
Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 43:
TOP 43
Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften
zur Durchführung des gemeinschaftlichen
Lebensmittelhygienerechts (Drucksache 157/20)
Es gibt keine Wortmeldungen und keine
Protokollerklärungen.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung
entsprechend zugestimmt.
1 Anlage 12
Wir kommen zu Punkt 44:
TOP 44
Verordnung zur Änderung der
Erhaltungsmischungsverordnung und der
Anbaumaterialverordnung (Drucksache 158/20)
Es liegen zu diesem Punkt erfreulicherweise keine
Wortmeldungen vor, ebenfalls keine
Protokollerklärungen.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 3! – Minderheit.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern! – Mehrheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer der
Verordnung, wie soeben festgelegt, zustimmen möchte, den
bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 45:
TOP 45
Zweite Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher
Bestimmungen zur Altölentsorgung (Drucksache
91/20)
Keine Wortmeldungen und keine
Protokollerklärungen.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten
Ziffern! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung nach
Maßgabe von Änderungen zugestimmt.
Es bleibt noch abzustimmen über die empfohlene
Entschließung. Ich rufe auf:
Ziffer 5! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung
gefasst.
Wir kommen zu Punkt 46:
TOP 46
Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-
Verordnung und der Deponieverordnung
(Drucksache 160/20)
Es liegen keine Wortmeldungen vor, ebenfalls keine
Protokollerklärungen.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und vier Landesanträge vor.
Ich beginne mit dem Antrag Hessens in Drucksache
160/5/20. Ihr Handzeichen bitte! – Minderheit.
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 9.
Nun Ihr Handzeichen für den Antrag Niedersachsens
in Drucksache 160/2/20! – Minderheit.
Dann Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Ziffer 14! – Mehrheit.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Ziffer 18! – Mehrheit.
Weiter mit dem Antrag Niedersachsens in Drucksache
160/3/20! – Minderheit.
Ziffer 21! – Minderheit.
Bitte Ihr Handzeichen für den Zwei-Länder-Antrag in
Drucksache 160/4/20! – Mehrheit.
Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten
Maßgabeziffern der Ausschussempfehlungen! –
Mehrheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer der
Verordnung, wie soeben festgelegt, zustimmen möchte, den
bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Es bleibt abzustimmen über die empfohlene
Entschließung.
Bitte Ihr Handzeichen für die beiden
Entschließungsziffern 26 und 27! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung
gefasst.
Punkt 47:
TOP 47
Zehnte Verordnung zur Änderung der
Abwasserverordnung (Drucksache 161/20)
Es liegen keine Wortmeldungen und keine
Protokollerklärungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und ein Antrag Hamburgs vor.
Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen und rufe
auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Vereinbarungsgemäß nun bitte Ihr Handzeichen für
den Landesantrag in Drucksache 161/2/20! – Mehrheit.
Damit entfallen die Ziffern 2 und 3.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer der
Verordnung, wie soeben festgelegt, zustimmen möchte, den
bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung zugestimmt.
Punkt 58:
TOP 58
Gesetz zur Unterstützung von Wissenschaft und
Studierenden aufgrund der COVID-19-Pandemie
(Wissenschafts- und
Studierendenunterstützungsgesetz) (Drucksache 220/20)
Es gibt keine Wortmeldungen und keine
Protokollerklärungen.
Es liegt weder eine Empfehlung noch ein Antrag auf
Anrufung des Vermittlungsausschusses vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir haben noch über die vom Kulturausschuss
empfohlenen Entschließungen abzustimmen.
Bitte das Handzeichen zu Ziffer 2! – Minderheit.
In Ziffer 3 wird auf Wunsch Buchstabe c getrennt
abgestimmt. Bitte das Handzeichen zu Buchstabe c! –
Minderheit.
Nun Ihr Handzeichen für den Rest von Ziffer 3! –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Punkt 59:
TOP 59
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vulnerabler
Personen bei richterlichen Anhörungen im
Betreuungs- und Unterbringungsverfahren – Antrag der
Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 211/20)
Dem Antrag ist das Saarland beigetreten.
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Minister Dr. Holthoff-
Pförtner (Nordrhein-Westfalen) abgegeben.
Ausschussberatungen haben noch nicht stattgefunden.
Es ist beantragt, bereits heute in der Sache zu
entscheiden. Wer ist dafür? – Mehrheit.
Dann kommen wir zur Frage der Einbringung: Wer
dafür ist, den Gesetzentwurf beim Deutschen
Bundestag einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. –
Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wie vereinbart, wird Herr Minister Peter Biesenbach
(Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten bestellt.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Ich komme zu Punkt 60:
TOP 60
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der
Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
(4. BImSchV) – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 210/20)
Es gibt keine Wortmeldungen, keine
Protokollerklärungen.
Dann weise ich die Vorlage den Ausschüssen zu, und
zwar dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit – federführend – sowie dem
Gesundheitsausschuss und dem
Wirtschaftsausschuss – mitberatend.
Ich darf Tagesordnungspunkt 60 beenden.
Wir kommen zu Punkt 61:
TOP 61
Entschließung des Bundesrates zur EEG-Reform:
Ausbau der Erneuerbaren Energien
voranbringen – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 212/20)
Keine Wortmeldungen, keine Protokollerklärungen.
1 Anlage 13
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem Ausschuss
für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, dem
Umweltausschuss, dem Verkehrsausschuss und dem
Wohnungsbauausschuss zu.
Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden.
Wir kommen zu TOP 62:
TOP 62
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher
Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise
(Corona-Steuerhilfegesetz) (Drucksache 221/20)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll2 gibt Herr Staatsminister Dr.
Herrmann (Bayern) ab.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor.
Wir beginnen mit den Ausschussempfehlungen:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Bitte noch Ihr Handzeichen für den Landesantrag! –
Minderheit.
Damit hat der Bundesrat eine Stellungnahme
beschlossen.
Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden. Herzlichen
Dank.
Wir kommen zu Punkt 65:
TOP 65
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der
Straßenverkehrs-Ordnung – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 224/20)
Es gibt keine Wortmeldungen, keine
Protokollerklärungen.
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Verkehrsausschuss sowie – mitberatend – dem Ausschuss
für Arbeit, Integration und Sozialpolitik zu.
Ich beende den TOP.
Punkt 69:
TOP 69
Entschließung des Bundesrates „Für einen
effektiven strafrechtlichen Schutz von kritischen
Infrastrukturen gegen Cyberangriffe“ – Antrag des
2 Anlage 14
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 242/20)
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – und dem Ausschuss für Innere
Angelegenheiten – mitberatend – zu.
Punkt 76:
TOP 76
Benennung von zwei Mitgliedern und zwei
stellvertretenden Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung
„Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“
(Drucksache 201/20)
Hierzu liegt Ihnen der Vorschlag des Ständigen
Beirats vor.
Wer diesem Vorschlag zuzustimmen wünscht, den
bitte ich um das Handzeichen.
Es ist einstimmig so beschlossen.
Damit darf ich den Tagesordnungspunkt beenden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, herzlichen
Dank für Ihre Geduld! Herzlichen Dank auch, dass Sie
mir manche Holprigkeit verziehen haben – das hoffe ich
zumindest. Es war für uns alle heute ein bisschen
anstrengend. Aber wir steigen auch im Bundesrat
langsam wieder in eine größere Normalität in doch nach wie
vor sehr schwierigen Pandemiezeiten ein.
Wir haben die Tagesordnung der heutigen Sitzung
geschafft.
Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich ein
auf Freitag, den 5. Juni 2020, 9.30 Uhr.
Ich wünsche mir, dass Sie wie alle Menschen im Land
weiter Verantwortungsbewusstsein zeigen und Nähe,
indem Sie Abstand halten. Vor allem hoffe ich, dass ich
Sie alle am 5. Juni gesund wiedersehe. Alles, alles Gute
bis dahin!
Die Sitzung ist geschlossen. – Danke schön.
(Schluss: 11.35 Uhr)
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren (§ 35 GO BR)
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des
Rates über ein Europäisches Jahr der Schiene (2021)
COM(2020) 78 final; Ratsdok. 6556/20
(Drucksache 119/20, zu Drucksache 119/20)
Ausschusszuweisung: EU – U – Vk – Wi
Beschluss: Kenntnisnahme
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen: Hindernisse für den Binnenmarkt ermitteln und abbauen
COM(2020) 93 final
(Drucksache 143/20)
Ausschusszuweisung: EU – AIS – R – Wi
Beschluss: Kenntnisnahme
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische
Investitionsbank und die Euro-Gruppe: Die koordinierte wirtschaftliche
Reaktion auf die COVID-19-Pandemie
COM(2020) 112 final
(Drucksache 139/20)
Ausschusszuweisung: EU – AIS – G – Vk – Wi
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013, (EU)
Nr. 1301/2013 und (EU) Nr. 508/2014 im Hinblick auf spezifische
Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in die
Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten und in andere Sektoren von deren
Volkswirtschaften zur Bewältigung des COVID-19-Ausbruchs
(Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise)
COM(2020) 113 final
(Drucksache 140/20, zu Drucksache 140/20)
Ausschusszuweisung: EU – AIS – Fz – G – K – Wi
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates über
gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen
in der Gemeinschaft
COM(2020) 111 final; Ratsdok. 6797/20
(Drucksache 144/20, zu Drucksache 144/20)
Ausschusszuweisung: EU – In – Vk – Wi
Beschluss: Absehen von Stellungnahme
Feststellung gemäß § 34 GO BR
Einspruch gegen die Berichte über die 986., 987.
und 988. Sitzung ist nicht eingelegt worden.
Damit gelten die Berichte gemäß § 34 GO BR
als genehmigt.
Anlage 1
Erklärung
von Minister Winfried Hermann
(Baden-Württemberg)
zu Punkt 71 der Tagesordnung
Baden-Württemberg bittet darum, die
Ausgleichspauschale für sämtliche Krankenhäuser anzupassen, für
die die derzeitige Pauschale zu einer Unterdeckung führt.
Anlage 2
Erklärung
von Staatsrat Dr. Olaf Joachim
(Bremen)
zu Punkt 70 der Tagesordnung
Für die Länder Bremen, Berlin und Thüringen gebe
ich folgende Erklärung zu Protokoll:
Die Länder Bremen, Berlin und Thüringen sind der
Auffassung, dass eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes
ab dem vierten Monat auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent
für Beschäftigte mit Kindern) und ab dem siebten Monat
auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent) des entgangenen
Nettolohns nicht ausreicht. Diese Regelung hätte zur Folge,
dass zahlreiche Beschäftigte in finanzielle Engpässe
geraten und auf ergänzende SGB-II-Leistungen
angewiesen wären.
Sie sprechen sich daher dafür aus, dass das
Kurzarbeitergeld – befristet für den Zeitraum der krisenbedingten
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt – für geringe und
mittlere Einkommen bereits ab dem ersten Monat
aufgestockt werden sollte.
Eine gestaffelte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für
geringe und mittlere Einkommen soll dazu beitragen, die
Zahl der Anträge auf aufstockende SGB-II-Leistungen zu
verringern und einen unverhältnismäßigen
Verwaltungsaufwand in den Jobcentern zu vermeiden. Für
Geringverdienende sollen massive Einkommens- und
Kaufkrafteinbrüche zumindest teilweise kompensiert werden.
Ebenfalls sprechen sich die Länder dafür aus, die
Staffelung so zu gestalten, dass mit abnehmendem
Nettoentgelt die Höhe des Kurzarbeitergeldes von derzeit 60
Prozent auf bis zu 90 Prozent ansteigt. Je geringer das
Nettoentgelt einer bzw. eines Beschäftigten, desto höher soll
der Leistungssatz ausfallen. Für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für den erhöhten
Leistungssatz von gegenwärtig 67 Prozent erfüllen, soll
der Abstand von sieben Prozentpunkten gewahrt bleiben.
Sie sind ferner der Überzeugung, dass es eines
deutlichen Impulses zur Sicherung von
Ausbildungsverhältnissen bedarf. Ausbildungsverhältnisse unterliegen zwar
einem besonderen Schutz, so dass nach geltender
Rechtslage Kurzarbeitergeld erst nach einer sechswöchigen
Entgeltfortzahlung gewährt werden kann. In der
gegenwärtigen Krisensituation, in der viele Unternehmen an
den Rand ihrer Existenz geraten, soll Kurzarbeitergeld
für Auszubildende unverzüglich und in voller Höhe des
Ausbildungsentgeltes gewährt werden.
Anlage 3
Erklärung
von Staatsminister Oliver Schenk
(Sachsen)
zu Punkt 70 der Tagesordnung
Für die Länder Sachsen, Berlin und Thüringen gebe
ich folgende Erklärung zu Protokoll:
Sachsen, Berlin und Thüringen sind sich bewusst, dass
auch im Bereich der Rechtspflege Maßnahmen für einen
wirksamen Infektionsschutz essentiell sind, um die
Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu gewährleisten und den
Justizgewährungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger
sicherzustellen.
Durch ihren engagierten Einsatz haben sowohl die
Bediensteten der Justizbehörden der Länder als auch die
Vertreter der rechtsberatenden und rechtsversorgenden
Berufe in den vergangenen Wochen mit der Rechtspflege
und Rechtsprechung unter schwierigsten Bedingungen
einen der Grundpfeiler unseres Rechtsstaates
aufrechterhalten.
Sachsen, Berlin und Thüringen begrüßen die Absicht
des Deutschen Bundestages, die Funktionsfähigkeit der
Rechtspflege und Rechtsprechung in Krisenzeiten mit
speziell für Krisensituationen konzipierten, zeitlich
befristeten Regelungen besonders zu unterstützen. Die
Änderungen des Arbeitsgerichtsgesetzes und des
Sozialgerichtsgesetzes geben Anlass zu folgenden
Feststellungen:
1. Sachsen, Berlin und Thüringen nehmen zur
Kenntnis, dass mit den Artikeln 2 bis 5 allein für die
Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit
Sonderregelungen zur pandemiebedingten
Verfahrensvereinfachung geschaffen werden sollen.
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus ist in
allen Gerichtsbarkeiten ein deutlicher Anstieg von
Terminaufhebungen und -verlegungen zu
verzeichnen, die einen gewissen Verfahrensstau befürchten
lassen. Auch wird als Folge der Krise mit einem
Anstieg der Eingangszahlen in anderen Bereichen
wie beispielsweise den Zivilsachen, in
Strafverfahren und bei den Verwaltungs- und den
Insolvenzgerichten zu rechnen sein. Daher wäre es
zielführender, vor dem Schaffen von Insellösungen ein
tragfähiges Gesamtkonzept für alle
Gerichtsbarkeiten abzustimmen.
2. Die Ausweitung der Möglichkeiten für
Bundessozialgericht und Bundesarbeitsgericht, auch gegen den
erklärten Willen der Verfahrensbeteiligten im
schriftlichen Verfahren entscheiden zu können, wird
als problematisch erachtet. Gerade bei
Bundesgerichten, die rechtliche Grundsatzfragen von
erheblicher Tragweite für die gesamte Gesellschaft
entscheiden, kommt einer transparenten öffentlichen
Verhandlung eine besondere Bedeutung zu.
3. Sachsen, Berlin und Thüringen bekennen sich dazu,
die Nutzung der Videokonferenztechnik in
Gerichtsverfahren unter Wahrung der geltenden
rechtsstaatlichen Grundsätze zu fördern. Sie kann
dazu beitragen, Gerichtsverhandlungen zu
beschleunigen und effektiver zu gestalten, weite
Anreisen von Verfahrensbeteiligten zu vermeiden
und im Bedarfsfall kontaktreduzierte Sitzungen zu
ermöglichen.
Sie stellen bezüglich der gegenständlichen Vorlage
aber ausdrücklich klar, dass aus den beabsichtigten
Regelungen zur Stärkung und Ausweitung der
Video-Verhandlung und -Vernehmung kein
Ausstattungsanspruch der Richterinnen und Richter
oder Verfahrensbeteiligten abzuleiten sein darf.
Vielmehr muss es auch weiterhin den Ländern
obliegen, in pflichtgemäßem Ermessen unter
Berücksichtigung ihrer technischen und finanziellen
Möglichkeiten zu entscheiden, ob und wie die
Regelungen in den Arbeits- und Sozialgerichten
ausstattungsmäßig umgesetzt werden.
4. Vorsorglich stellen Sachsen, Berlin und Thüringen
weiterhin klar, dass eine Umsetzung des mit den
neuen Regelungen im Arbeits- und
Sozialgerichtsgesetz verfolgten (Soll-)Regelfalls, Verhandlungen
und Vernehmungen im Wege der Bild- und
Tonübertragung durchzuführen, bis zum avisierten
Außerkrafttreten der Regelungen in den meisten der
Länder in weiten Teilen praktisch, technisch und
finanziell nicht möglich sein wird. Anders als die
Gesetzesbegründung annimmt, ist die für
Videokonferenzen notwendige Ausstattung bisher nicht
flächendeckend an allen Gerichten verfügbar und
kann und darf auch nicht durch privat angeschaffte
oder anzuschaffende Hard- und Software ersetzt
werden. Dies gilt umso mehr im Hinblick auf die
ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.
Anlage 4
Erklärung
von Staatsminister Rainer Robra
(Sachsen-Anhalt)
zu Punkt 71 der Tagesordnung
Im Zuge der Zustimmung des Landes Sachsen-Anhalt
wird ergänzend darauf verwiesen, dass die gegenwärtigen
Ausgleichszahlungen (in Höhe von 560 Euro pro
entgangenem Belegungstag) nicht nur für die
Universitätsklinika defizitär sind. Deshalb sollten nicht nur – wie im
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-
Holstein sowie des Saarlandes in BR-Drs. 246/4/20
gefordert – die Krankenhäuser der Maximalversorgung
an dieser Erhöhung der Ausgleichsbeträge partizipieren,
sondern alle Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung.
Anlage 5
Erklärung
von Minister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen)
zu Punkt 73 der Tagesordnung
Für die Länder Thüringen, Berlin, Hamburg, Hessen
und Rheinland-Pfalz gebe ich folgende Erklärung zu
Protokoll:
Die Länder Thüringen, Berlin, Hamburg, Hessen und
Rheinland-Pfalz begrüßen die mit dem Gesetzesvorhaben
zum Ausdruck kommenden Bemühungen, Veranstalter
und Einrichtungen vor erheblichen Liquiditätsabflüssen
zu bewahren, die sich aus Rückerstattungsansprüchen
aufgrund von Veranstaltungsabsagen und Aussetzungen
von Nutzungsberechtigungen ergeben, welche mit der
Covid-19-Pandemie verbunden sind.
Allerdings dürfen die diesbezüglichen Regelungen
nicht einseitig zu Lasten der Verbraucherinnen und
Verbraucher konzipiert werden. Viele Verbraucherinnen und
Verbraucher sind durch die aktuellen gesellschaftlichen
und volkswirtschaftlichen Entwicklungen verunsichert
und zum Teil bereits von erheblichen finanziellen
Einbußen betroffen. Die seitens des Bundestages und der
Bundesregierung vorgeschlagene Regelung zur
Berechtigung der Unternehmen, Gutscheine anstelle einer
Erstattung des gezahlten Ticketpreises zu übergeben, wird die
Verbraucher dennoch de facto zwingen, öffentlichen und
privatwirtschaftlichen Veranstaltungsunternehmen und
Einrichtungen einen zinslosen Kredit zu gewähren oder
sich über die Unzumutbarkeit der Annahme eines
Gutscheines zu erklären. Beides widerspricht sowohl
zivilrechtlichen Grundsätzen als auch dem Grundgedanken
der gesellschaftlichen Solidarität in der aktuellen Krise.
Zudem begegnet der Gesetzentwurf
verfassungsrechtlichen Bedenken, da er ohne Übergangsregelung das
besonders schutzwürdige Vertrauen derjenigen
Verbraucherinnen und Verbraucher enttäuscht, die etwa für den
Erwerb einer Eintrittskarte, bzw. bei
Freizeiteinrichtungen durch den Erwerb einer Jahres-, Monats- oder
Saisonkarte, in Vorkasse treten mussten.
Aus diesen Gründen sind Initiativen, die die
Annahmebereitschaft von Gutscheinangeboten stärken, den
Kunden aber letztlich die Wahl zwischen dem
Wertgutschein oder der unverzüglichen Rückerstattung des
bereits gezahlten Preises lassen, gegenüber dem
vorgelegten Gesetzentwurf vorzugswürdig. Zumindest sollten
die nun in Aussicht gestellten Regelungen zu einer
verpflichtenden Gutscheinlösung durch eine finanzielle
Absicherung der Kundengelder ergänzt werden.
Andernfalls würde das derzeitige Insolvenzrisiko für
Veranstalter und Betreiber, mit allen auch für die Kunden
negativen Folgen, nur auf die Zeit nach dem 31. Dezember
2021 verlagert werden.
Anlage 6
Erklärung
von Bundesminister Hubertus Heil
(BMAS)
zu Punkt 2 der Tagesordnung
Die Bundesregierung hat in dieser Zeit eine klare
Priorität: Wir tun alles dafür, um unser Land so sicher wie
möglich durch die Corona-Krise zu bringen.
Das bedeutet vor allem: Leben retten und die
Gesundheit schützen. Nichts ist wichtiger.
Das bedeutet aber auch: Die wirtschaftlichen und
sozialen Folgen dieser Krise im Griff behalten. Denn wir
erleben einen historischen Stresstest für unseren
Arbeitsmarkt.
Nein, wir können nicht jeden Arbeitsplatz garantieren
– aber wir werden um jeden Arbeitsplatz kämpfen.
Mit dem Kurzarbeitergeld haben wir dazu ein starkes
Instrument. Es macht den Unterschied. Deswegen haben
wir hier nicht Zustände wie in Amerika, wo derzeit
massenhaft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der
Straße landen. Mit dem Kurzarbeitergeld schützen wir
Millionen Arbeitsplätze und halten die Leute in den
Betrieben. Das ist unsere Stärke.
So akut die Krise auch ist: Es geht uns nicht nur um
die Arbeit von heute, sondern auch um die Arbeit von
morgen. Gerade das Arbeit-von-Morgen-Gesetz ist ein
wichtiger Baustein dafür, dass wir nach der Krise schnell
wieder den Weg zu Wachstum und Beschäftigung finden.
Denn Deutschland befindet sich inmitten eines
Strukturwandels. Der hat durch Corona noch einmal deutlich an
Fahrt gewonnen – Stichwort Digitalisierung.
Viele von uns erleben es derzeit am Beispiel
Homeoffice: Digitales Arbeiten ist in der Krise für Millionen
von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur neuen
Normalität geworden. Diese neue Normalität erfordert
auch neue Kenntnisse – längst nicht nur für das Thema
Telearbeit. Sondern auch im Handwerk und der Industrie.
Deshalb müssen wir jetzt in Weiterbildung und
Qualifizierung investieren. Das ist eine Investition in den
Wohlstand und die soziale Sicherheit von morgen.
Das Arbeit-von-Morgen-Gesetz setzt hier an und führt
fort, was wir letztes Jahr mit dem
Qualifizierungschancengesetz begonnen haben. Konkret: Wenn ein
Betrieb vom Strukturwandel betroffen ist und seine
Beschäftigten deswegen weiterqualifizieren will, dann
werden wir das in Zukunft noch stärker unterstützen.
Der Arbeitgeber bekommt künftig einen höheren
Zuschuss zu den Lohn- und Lehrgangskosten, wenn er
seine Beschäftigten weiterbildet. Dabei gilt generell: Je
kleiner der Betrieb, desto höher die Förderung.
Und wenn ein Arbeitnehmer seine Kurzarbeit für eine
Weiterqualifizierung nutzen will, umso besser! Dann
erstatten wir dem Arbeitgeber die Hälfte der
Sozialversicherungsbeiträge als zusätzlichen Anreiz zurück.
Und wer zum Beispiel noch keine abgeschlossene
Berufsausbildung hat, der bekommt mit dem Arbeit-von-
Morgen-Gesetz einen Rechtsanspruch auf Förderung
einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung.
Bei alldem muss die Qualität der
Weiterbildungsmaßnahmen stimmen. Hier sorgen wir für die richtigen
finanziellen Rahmenbedingungen. Denn gute Weiterbildung
hat ihren Preis.
Die Arbeitsplätze von heute retten und die Jobs von
morgen sichern – wir packen beides an. Ich werbe
deswegen um Ihre Zustimmung zum Arbeit-von-Morgen-
Gesetz.
Anlage 7
Umdruck 3/2020
Zu den folgenden Punkten der Tagesordnung der
989. Sitzung des Bundesrates möge der Bundesrat
gemäß den vorliegenden Empfehlungen und
Vorschlägen beschließen:
I.
Dem Gesetz zuzustimmen:
Punkt 4
Gesetz zur Entlastung bei den Heizkosten im
Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung (Wohngeld-
CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz – WoGCO2-
BeprEntlG) (Drucksache 199/20)
II.
Gegen die Gesetzentwürfe keine Einwendungen zu
erheben:
Punkt 14
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des
Seearbeitsgesetzes (Drucksache 162/20)
Punkt 27
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze
(Drucksache 181/20)
Punkt 28
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 18.
November 2019 zur Änderung des Abkommens vom
19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Finnland zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur
Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern
vom Einkommen (Drucksache 171/20)
Punkt 29
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom
30. November 1999 zur Errichtung des
Beratungszentrums für das Recht der WTO (Drucksache
172/20)
Punkt 30
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom
9. April 1965 zur Erleichterung des internationalen
Seeverkehrs (FAL-Übereinkommen) (Drucksache
90/20)
Punkt 31
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom
27. September 2019 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der
Republik Polen über den Ersatzneubau der
Grenzbrücke im Raum Küstrin-Kietz – Küstrin (Kostrzyn
nad Odra) (Drucksache 173/20)
III.
Entlastung zu erteilen:
Punkt 32
Entlastung der Bundesregierung wegen der
Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des
Bundes für das Haushaltsjahr 2018 (Drucksache 314/19,
Drucksache 654/19, Drucksache 180/20)
IV.
Zu den Vorlagen die Stellungnahmen abzugeben
oder ihnen nach Maßgabe der Empfehlungen
zuzustimmen, die in der jeweils zitierten
Empfehlungsdrucksache wiedergegeben sind:
Punkt 34
Weißbuch der Kommission zur künstlichen
Intelligenz: Ein europäisches Konzept für Exzellenz und
Vertrauen
COM(2020) 65 final
(Drucksache 95/20, Drucksache 95/1/20)
Punkt 37
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Langfristiger Aktionsplan zur besseren Umsetzung
und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften
COM(2020) 94 final
(Drucksache 134/20, Drucksache 134/1/20)
Punkt 39
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und
digitales Europa
COM(2020) 103 final
(Drucksache 137/20, Drucksache 137/1/20)
Punkt 48
Verordnung zur Umsetzung der technischen Säule des
vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union
(Drucksache 99/20, Drucksache 99/1/20)
Punkt 49
Zweite Verordnung zur Änderung der Kehr- und
Überprüfungsordnung (Drucksache 93/20,
Drucksache 93/1/20)
V.
Der Vorlage ohne Änderung zuzustimmen:
Punkt 41
Zweite Verordnung zur Änderung der
Kontaminanten-Verordnung (Drucksache 61/20)
VI.
Der Verordnung zuzustimmen und die in der
Empfehlungsdrucksache unter Buchstabe B angeführte
Entschließung zu fassen:
Punkt 42
Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und
Erfrischungsgetränkeverordnung (Drucksache
141/20, Drucksache 141/1/20)
VII.
Entsprechend den Anregungen und Vorschlägen zu
beschließen:
Punkt 50
a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in
Beratungsgremien der Europäischen Union
(Bereiche: Bildung und Kultur) (Drucksache
490/19, Drucksache 490/2/19 (neu))
b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in
Beratungsgremien der Europäischen Union für die
Ratsarbeitsgruppe „Vereinigtes Königreich“
(Working party on the UK (WPUK)) (Drucksache
63/20, Drucksache 63/1/20 (neu))
c) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in
Beratungsgremien der Europäischen Union für die
Ratsarbeitsgruppe „Informationsaustausch im
JI-Bereich“ (IXIM) (Drucksache 113/20,
Drucksache 113/1/20 (neu))
d) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in
Beratungsgremien der Europäischen Union für
Ratsarbeitsgruppe „Telekommunikation und
Informationsgesellschaft“ und die
Weisungssitzungen der Bundesregierung zum Ministerrat
Verkehr, Telekommunikation und Energie;
Bereich: Telekommunikation (Drucksache
124/20, Drucksache 124/1/20 (neu))
Punkt 51
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des
Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland“ (Drucksache 182/20)
Punkt 63
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den
Eisenbahninfrastrukturbeirat (Drucksache 216/20)
Punkt 64
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den
Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
(Drucksache 209/20)
VIII.
Zu den Verfahren, die in der zitierten Drucksache
bezeichnet sind, von einer Äußerung und einem
Beitritt abzusehen:
Punkt 52
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
(Drucksache 142/20 (neu))
Zu den Gesetzen einen Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses nicht zu stellen:
Punkt 55
Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der
COVID-19-Pandemie (Drucksache 217/20)
Punkt 56
Zweites Gesetz zur Änderung des
Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher
Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie
(Drucksache 218/20)
Punkt 57
Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens
gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für
das Jahr 2020 sowie zur Änderung des
Abgeordnetengesetzes (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz
2020) (Drucksache 219/20)
Anlage 8
Erklärung
von Minister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen)
zu Punkt 7 der Tagesordnung
Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss
das gelten, was auch im normalen Leben gilt: Mehrarbeit
muss sich finanziell lohnen!
Die bestehenden Hinzuverdienstregelungen im SGB II
werden diesem Anspruch nicht gerecht. Über 1 Million
Menschen sind im Bezug der Grundsicherung für
Arbeitsuchende und gehen einer Beschäftigung nach (Statistik
der Bundesagentur für Arbeit, März 2019). Dieser
Personenkreis besitzt großes Potential, durch
Erwerbseinkommen dauerhaft die Hilfebedürftigkeit zu verlassen.
Durch die bestehenden Hinzuverdienstregeln für
Einkommen aus Erwerbstätigkeit im SGB II wird dieses
Potential bisher nicht hinreichend ausgeschöpft. Das
belegen auch wissenschaftliche Untersuchungen des
Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung und des
ifo-Instituts München. So ist beispielsweise der
Anrechnungsbetrag für das monatliche Erwerbseinkommen
zwischen 100 Euro und 1.000 Euro in Höhe von 80
Prozent leistungsfeindlich und schafft viel zu wenig Anreiz,
aus einer geringfügigen Beschäftigung etwa in einen
Midi-Job zu wechseln.
Zur Klarstellung: NRW sieht Regelungsbedarf bei den
Hinzuverdienstgrenzen im SGB II nicht wegen der
Corona-Krise, sondern trotz der Corona-Krise. Deswegen
sprechen wir uns für ein gemeinsames Vorgehen von
Bund und Ländern unter Berücksichtigung von
Eckpunkten aus. Ziel der Gesetzesvorlage muss es sein, positive
Anreize für erwerbsfähige Leistungsbeziehende zu
setzen, damit diese die Hilfebedürftigkeit Schritt für Schritt
wieder überwinden können.
Eine Ausweitung der Beschäftigung muss sich immer
finanziell bezahlbar machen:
Um den Einstieg in das Erwerbsleben zu fördern,
sollten 100 Euro des monatlichen Erwerbseinkommens
weiterhin vollständig abgesetzt werden können.
Die Einkommensanrechnung im SGB II ist
insbesondere hinsichtlich des Übergangs vom Mini- in den Midi-
Job attraktiver auszugestalten als heute.
Die Hinzuverdienstregelungen im SGB II sind auch an
der Schwelle zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit
anzupassen.
Die erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden sollen
motiviert werden, den Lebensunterhalt unabhängig von
staatlichen Transferleistungen zu bestreiten. Die
angepassten Hinzuverdienstregeln dürfen jedoch nicht die
„Attraktivität“ des SGB-II-Leistungsbezugs erhöhen mit
der Folge, dass die Zahl der individuellen Arbeitsstunden
sogar reduziert wird. Ziel der Reform der
Hinzuverdienstregeln im SGB II ist es daher ausdrücklich nicht,
bestimmte Personengruppen – ich denke da
beispielsweise an Alleinerziehende oder Eltern in kinderreichen
Familien – wieder in den SGB-II-Leistungsbezug zu
führen.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den
Arbeitsmarkt können derzeit noch nicht abgeschätzt
werden. Wichtig ist aber schon jetzt, Konzepte zu
entwickeln, um eine zeitnahe Vermittlung der SGB-II-
Leistungsbeziehenden in den ersten Arbeitsmarkt zu
ermöglichen. Die Politik tut gut daran, Menschen, die im
Erwerbsleben stehen und SGB-II-Leistungen beziehen,
zu unterstützen, damit sie möglichst schnell wieder auf
eigenen Füßen stehen können.
Anlage 9
Erklärung
von Bürgermeister Dr. Klaus Lederer
(Berlin)
zu Punkt 9 der Tagesordnung
In der Pandemiezeit erleben wir, wie wichtig digitale
Lösungen sind – auch in der Pflege.
Wir haben in Berlin eine Initiative „Pflege 4.0 – made
in Berlin“ auf den Weg gebracht. Wir vernetzen die
Akteure aus dem Bereich Pflege- und Digitalwirtschaft.
Deshalb haben wir als Land Berlin den
Entschließungsantrag zur „Schaffung von Grundlagen zur
Refinanzierbarkeit digitaler altersgerechter Assistenzsysteme im
Rahmen des SGB XI“ (gemeinsam mit Brandenburg,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen) in
den Bundesrat eingebracht.
Unser Ausgangspunkt ist, dass wir auf der einen Seite
in Berlin die Innovationen haben. Auf der anderen Seite
an Assistenzlösungen und digitalen Lösungen in der
Pflege – insbesondere der häuslichen Pflege – wenig
ankommt. Wenn das höchste der Gefühle der Heimnotruf
ist, was an technischen Hilfsmitteln in den
Wohnzimmern ankommt, läuft etwas schief. Diese Lücke müssen
wir schließen. Es müssten mehr digitale Lösungen und
Assistenzsysteme in die Wohnzimmer,
Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser. Konkret entwickeln wir
Zusatzqualifizierungen zur Digitalisierung in der Pflege,
gründen ein Kompetenzzentrum Pflege 4.0 und wollen
die Pflegeeinrichtungen an die digitale Infrastruktur
anschließen, um die sektorenübergreifende Versorgung
zu sichern.
Das Pflegesystem in allen Bundesländern ist seit
vielen Jahren geschwächt. Berlin leitete vor drei Jahren
die Trendwende ein:
− Im „Berliner Pakt für die Pflege“ haben sich
Arbeitgeber, Gewerkschaften, Kassen, Verbände u. a. zu
Verbesserungen in der Ausbildung, der Vergütung
sowie den Arbeitsbedingungen in der Pflege
verpflichtet.
− Erste Erfolge sehen wir z. B. bei der Anhebung der
Personalvergütung in den ambulanten
Pflegediensten, der Erhöhung der Ausbildungszahlen und neuer
Projekte im betrieblichen Gesundheitsmanagement.
− Das Land Berlin hat eine Ausbildungsoffensive
gestartet, die auf allen Ebenen die Pflegeausbildung
qualitativ und quantitativ stärken wird.
Nur wenn in allen Bereichen eine spürbare
Verbesserung für alle erreicht wird, können wir den
vielbeschworenen Pflegenotstand in Deutschland abwenden und den
professionellen Pflegekräften wie auch den pflegenden
Angehörigen die Arbeitsbedingungen ermöglichen, auf
die sie meiner Meinung nach einen Anspruch haben.
Viele Regelungen sind aber nur auf der Bundesebene zu
verändern, deshalb haben wir diesen Antrag auf den Weg
gebracht. Dieser Antrag zu digitalen Assistenzsystemen
leistet einen konkreten Beitrag zur Entlastung von
pflegenden Angehörigen und letztlich auch von professionell
Pflegenden.
Die Digitalisierung bietet neue Möglichkeiten, um die
Pflegenden und die Pflegebedürftigen in ihrem oft
ziemlich anstrengenden Alltag zu unterstützen und den
Verbleib in den eigenen vier Wänden zu verlängern.
− Der demografische Wandel und ein zunehmender
Fachkräftemangel in der Pflege fordern innovative
Lösungen, um die Potenziale der Digitalisierung für
die Pflege im Sinne der pflegebedürftigen
Menschen und pflegenden Angehörigen zu nutzen.
− Altersgerechte Assistenzlösungen (AAL) haben
erhebliches Potenzial, einen Beitrag zu mehr
Sicherheit, Teilhabe und Lebensqualität
pflegebedürftiger Menschen zu leisten.
− Es zeigt sich, dass es auf der einen Seite zwar eine
große Dynamik im Bereich der Entwicklung
technischer Lösungen gibt, auf der anderen Seite aber
wenig bei den Menschen ankommt. Deshalb wollen
wir erreichen, dass pflegebedürftige Menschen und
ihre Angehörigen jetzt Zugang zu sinnvollen
digitalen Lösungen erhalten – und das unabhängig von
ihrem Einkommen oder der Art ihrer Versicherung.
− Es sollten insbesondere technische
Unterstützungsangebote wie zum Beispiel Sensoren zur
Sturzprophylaxe in den Blick genommen werden, die einen
möglichst langen Verbleib in der Häuslichkeit
stärken.
− Deshalb soll im Pflegehilfsmittelverzeichnis künftig
nicht nur der Hausnotruf stehen, sondern auch
geprüfte AAL-Systeme sollen abrechenbar sein.
− Hierfür sind die strukturellen und finanziellen
Rahmenbedingungen zu prüfen und anzupassen.
Daher fordert der Antrag die Bundesregierung auf,
erstens einheitliche gesetzliche Voraussetzungen für alle
Pflegekassen zur Genehmigung und regelhaften
Finanzierung für die Nutzerinnen und Nutzer nachweislich
wirksamer digitaler altersgerechter Assistenzsysteme (AAL)
zu schaffen, zweitens eine Vereinfachung und
Standardisierung des Anerkennungsverfahrens für technische
Unterstützungsangebote zu regeln, drittens Grundlagen
für den Auf- und Ausbau der erforderlichen Infrastruktur
zur Beratung über die Bereitstellung von anerkannten
technischen Lösungen unter Berücksichtigung sich
dynamisch verändernder Pflegebedarfe zu schaffen.
Denkbar wäre eine Anpassung des § 40 SGB XI z. B.
durch eine Erweiterung um die Aspekte der höheren
Sicherheit, der selbstständigen Lebensführung, der
Selbstbestimmung und der sozialen Teilhabe im Sinne
des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
Um für die Hersteller größere Anreize zu schaffen,
sollte auch das derzeitige Anerkennungsverfahren
vereinfacht werden. Das derzeitige Verfahren ist zu wenig
bekannt und langwierig und entspricht so nicht der
Dynamik der Technikentwicklung.
Der Bund hat hier den Handlungsbedarf erkannt, aber
noch nicht alle bestehenden Hürden ausreichend im
Blick. Damit sich die Potenziale technischer
Assistenzsysteme für die Pflege jedoch entfalten können, ist es
entscheidend, dass diesen und den anderen
Vereinbarungen konkrete Maßnahmen folgen und die entsprechenden
finanziellen, rechtlichen und strukturellen
Rahmenbedingungen geschaffen werden. Mit der eingebrachten
Bundesratsinitiative kann diesen Anliegen Nachdruck
verliehen werden.
Unser Antrag, den wir gemeinsam mit Brandenburg,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen
einbringen, greift Aspekte auf, die die Pflege verbessern
werden. Die größte Gruppe der pflegenden Menschen,
die pflegenden Angehörigen, wird dabei in besonderem
Maße berücksichtigt. Er ist ein Baustein, um
Verbesserungen in der Pflege zu erreichen.
Die Herausforderungen sind groß, um eine
bedarfsorientierte, gute Versorgung sicherzustellen.
Die Attraktivität der Pflegeberufe insgesamt muss sich
steigern – nicht zuletzt durch verbesserte
Arbeitsbedingungen.
Die pflegenden Angehörigen brauchen strukturelle
und finanzielle Unterstützung, um nicht durch die Sorge
um das Wohlergehen der anderen die eigene
Lebensperspektive zu verlieren.
Mit verbesserten Rahmenbedingungen werden die
neuen Angebote digitaler Assistenzsysteme in die
Regelleistungen der Pflegeversicherung integriert und damit
zugänglich.
Im Sinne der Pflegebedürftigen und der Pflegenden
werbe ich um Ihre Unterstützung und Zustimmung zu
dem Antrag. Dies wäre ein Baustein mehr, die Pflege zu
stärken – im digitalen Zeitalter. Denn wir tragen
gemeinsam Verantwortung für die Pflegekräfte, die pflegenden
Angehörigen und die Patientinnen und Patienten.
Anlage 10
Erklärung
von Minister Winfried Hermann
(Baden-Württemberg)
zu Punkt 10 der Tagesordnung
1. Einleitung
Motorradfahren ist für viele Menschen ein beliebtes
Freizeitvergnügen und Hobby. Zahlreiche Ausflugziele
sind in Deutschland landschaftlich schön gelegen und
über kurvige Straßen zu erreichen.
Für viele Anwohner bedeutet das Vergnügen der
Motorradfahrenden jedoch Ärger, Ungemach und Lärm,
wenn die Motorräder zu schnell und/oder auf extralaut
getunt unterwegs sind. Straßenverkehrslärm insgesamt
plagt viele Menschen. Besonders störend sind einzelne
Fahrzeuge, die sehr laut sind. Dazu gehören Motorräder,
vor allem wegen ihres speziellen Klangcharakters.
Der Bestand an zugelassenen Krafträdern in
Deutschland steigt immer weiter: Vor 50 Jahren (1970) waren es
nur etwa 230.000, zur Jahrtausendwende (2000) war es
mit 3,3 Millionen bereits deutlich mehr als das 10-Fache,
und 2020 ist
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Bereiche: Bildung und Kultur)
- part_of_vorgang → Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2018 - Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2018 -
- part_of_vorgang → Gesetz zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung (Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz - WoGCO2BeprEn
- part_of_vorgang → Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))