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Protokoll der 989. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 15.05.2020 · WP 19 · 989 · Original ↗

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Protokoll der 989. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 989 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 989. Sitzung Berlin, Freitag, den 15. Mai 2020 I n h a l t : Gedenken an den hessischen Finanzminister Dr. Thomas Schäfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 1. Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Kulturfragen – gemäß § 12 Absatz 3 GO BR – (Drucksache 200/20) . . . . . . . . . . . . . 114 Beschluss: Minister Wolfgang Tiefensee (Thüringen) wird gewählt . . . . . . . . . . . . 114 2. Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (Drucksache 197/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . 139* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 3. Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz – GeolDG) (Drucksache 198/20, zu Drucksache 198/20, zu Drucksache 198/20 (2)) . . . . . . . . . . . . . 120 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 120 Beschluss: Keine Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 6 GG . . . . . . . . . . . 121 4. Gesetz zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung (Wohngeld-CO2- Bepreisungsentlastungsgesetz – WoGCO2BeprEntlG) (Drucksache 199/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140* 5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Zweck der Erleichterung der Identifizierbarkeit im Internet für eine effektivere Bekämpfung und Verfolgung von Hasskriminalität – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 70/20, Drucksache 70/1/20 (neu)) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 6. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern – Antrag des Landes Hessen – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 106/20) . . . . . . . 121 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Ministerin Eva Kühne-Hörmann (Hessen) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 7. Entschließung des Bundesrates: „Für erwerbstätige Leistungsbeziehende in der Grundsicherung für Arbeitsuchende muss mehr Einkommen ankommen – Mehr Erwerbsbeteiligung durch Anpassung der Hinzuverdienstregeln bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit im SGB II“ – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig- Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 203/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 142* Mitteilung: Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik . . 121 8. Entschließung des Bundesrates: Digitale Souveränität bei Algorithmen in Europa stärken – Marktortprinzip einführen – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz – (Drucksache 109/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 121 9. Entschließung des Bundesrates zur Schaffung von Grundlagen zur Refinanzierbarkeit digitaler altersgerechter Assistenzsysteme im Rahmen des SGB XI – Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Rheinland-Pfalz – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 105/20) . . . . 121 Dr. Klaus Lederer (Berlin) . . . . . . . . . 143* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 122 10. Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen – (Drucksache 125/20) . . . . . . . . 122 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 144* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 122 11. Entschließung des Bundesrates zur Verringerung des Exports von Plastikmüll – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 202/20) . . . . . . 122 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 12. Entschließung des Bundesrates für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Projekte der Sektorenkopplung im Rahmen einer Experimentierklausel – Antrag der Länder Mecklenburg- Vorpommern und Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 56/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 122 13. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 84/20) . . . . . . . . 125 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 14. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes (Drucksache 162/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 140* 15. Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 163/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 16. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV- IPReG) – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 86/20) . . . . . . . . 126 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 17. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 164/20) . . . . . . . . . . . . 126 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 18. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 165/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 19. Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto- Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) (Drucksache 166/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 20. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland (Drucksache 167/20) 126 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 21. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 168/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 22. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 169/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 145* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 23. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 88/20) . . . . . . . . . . . 128 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 24. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verdienststatistikgesetzes – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 89/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 25. Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude- Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG) – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 111/20) . . . . . . . 129 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 129 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 26. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 170/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 27. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 181/20) . . . . . . . . . . . . 121 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 140* 28. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 18. November 2019 zur Änderung des Abkommens vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (Drucksache 171/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 140* 29. Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. November 1999 zur Errichtung des Beratungszentrums für das Recht der WTO (Drucksache 172/20) . . . . . . . . . 121 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 140* 30. Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. April 1965 zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs (FAL-Übereinkommen) – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 90/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 140* 31. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. September 2019 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über den Ersatzneubau der Grenzbrücke im Raum Küstrin-Kietz – Küstrin (Kostrzyn nad Odra) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 173/20) . . . . . . . . . . . . 121 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 140* 32. Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2018 (Drucksache 314/19, Drucksache 654/19, Drucksache 180/20) . . . . . . . . . . . . 121 Beschluss: Erteilung der Entlastung gemäß Artikel 114 GG und § 114 BHO . . . . . . . 140* 33. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa – Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal COM(2020) 21 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 28/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 130 34. Weißbuch der Kommission zur künstlichen Intelligenz: Ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen COM(2020) 65 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 95/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 140* 35. a) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Datenstrategie COM(2020) 66 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 96/20) . . . . . . . . . . . . . . . . 130 b) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gestaltung der digitalen Zukunft Europas COM(2020) 67 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 97/20) . . . . . . . . . . . . . . . . 130 Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 131 36. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Union der Gleichheit – Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020 - 2025 COM(2020) 152 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 117/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 131 37. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Langfristiger Aktionsplan zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften COM(2020) 94 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 134/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 140* 38. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft – Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa COM(2020) 98 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 135/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 132 39. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine KMU- Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa COM(2020) 103 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 137/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 140* 40. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank und die Euro-Gruppe: 2020 Europäisches Semester – Bewertung der Fortschritte bei den Strukturreformen, Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte und Ergebnisse der eingehenden Überprüfung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 COM(2020) 150 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 102/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 Dr. Klaus Lederer (Berlin) . . . . . . . . 146* Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . 132 41. Zweite Verordnung zur Änderung der Kontaminanten-Verordnung – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 61/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141* 42. Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (Drucksache 141/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141* 43. Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (Drucksache 157/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 44. Verordnung zur Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung und der Anbaumaterialverordnung (Drucksache 158/20) . 132 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 45. Zweite Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 91/20) . . . . . . . . . . . . . . 132 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 46. Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung und der Deponieverordnung (Drucksache 160/20) . . . . . . . . . . 132 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 47. Zehnte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung (Drucksache 161/20) 133 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 48. Verordnung zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 99/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 140* 49. Zweite Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (Drucksache 93/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140* 50. a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Bereiche: Bildung und Kultur) – gemäß § 4 Absatz 1 und § 6 Absatz 1 und 2 EUZBLG i.V.m. Abschnitt III der Anlage zu § 9 EUZBLG und Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 490/19) b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe „Vereinigtes Königreich“ (Working party on the UK (WPUK)) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund- Länder-Vereinbarung – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 63/20) c) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe „Informationsaustausch im JI-Bereich“ (IXIM) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder- Vereinbarung – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 113/20) d) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für Ratsarbeitsgruppe „Telekommunikation und Informationsgesellschaft“ und die Weisungssitzungen der Bundesregierung zum Ministerrat Verkehr, Telekommunikation und Energie; Bereich: Telekommunikation – gemäß § 4 Absatz 1 und § 6 Absatz 1 und 2 EUZBLG i.V.m. Abschnitt III der Anlage zu § 9 EUZBLG und Abschnitt I der Bund- Länder-Vereinbarung – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 124/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Beschluss zu a): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 490/2/19 (neu) . . . . . 141* Beschluss zu b): Zustimmung zu den Empfehlungen in Drucksache 63/1/20 (neu) . . 141* Beschluss zu c): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 113/1/20 (neu) . . . . . 141* Beschluss zu d): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 124/1/20 (neu) . . . . . 141* 51. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG – (Drucksache 182/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 182/20 . . . . . . . . . . . . . . . . . 141* 52. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 142/20 (neu)) . . . . . . . 121 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 141* 53. Wahl des ersten stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer – gemäß § 45c GO BR – . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 Beschluss: Minister Claus Christian Claussen (Schleswig-Holstein) wird gewählt . . . . . 114 54. Wahl der Vorsitzenden des Ausschusses für Innere Angelegenheiten – gemäß § 12 Absatz 3 GO BR – (Drucksache 214/20) . . . 114 Beschluss: Ministerin Dr. Sabine Sütterlin- Waack (Schleswig-Holstein) wird gewählt 114 55. Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Drucksache 217/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142* 56. Zweites Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Drucksache 218/20) 121 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142* 57. Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2020 sowie zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2020) (Drucksache 219/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142* 58. Gesetz zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden aufgrund der COVID-19- Pandemie (Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz) (Drucksache 220/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 59. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vulnerabler Personen bei richterlichen Anhörungen im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen und Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 211/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 148* Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 60. Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) – gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 210/20) . . . . . . . . . . 134 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 61. Entschließung des Bundesrates zur EEG- Reform: Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 212/20) . . . . . . . . . . . . . 134 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 62. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona- Steuerhilfegesetz) (Drucksache 221/20) . . . . . . . . . . . 134 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 149* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 63. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – (Drucksache 216/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 216/20 . . . . . . . . . . . . . . . . 141* 64. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 BEGTPG – (Drucksache 209/20) . . . . . . . . 121 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 209/20 . . . . . . . . . . . . . . . . . 141* 65. Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung – gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 224/20) . . . . . . . . . . . . . 134 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 66. Entschließung des Bundesrates zur temporären (befristeten) Zahlung eines Coronabedingten Zuschlags i.H.v. 100 Euro monatlich für Leistungsbeziehende im SGB II, SGB XII und AsylbLG – Antrag der Länder Berlin, Thüringen und Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 229/20) in Verbindung mit 67. Entschließung des Bundesrates für ein Zukunftsprogramm für zivilgesellschaftliche Organisationen in der Corona- Pandemie – Antrag der Länder Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 228/20) und 68. Entschließung des Bundesrates „Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativlandschaft in Deutschland sichern – Hilfen für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen spezifisch und mittelfristig wirkend ausgestalten“ – Antrag der Länder Berlin, Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 230/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 Dr. Klaus Lederer (Berlin) . . . . . . . . . 123 Mitteilung zu 66, 67 und 68: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . 125 69. Entschließung des Bundesrates „Für einen effektiven strafrechtlichen Schutz von kritischen Infrastrukturen gegen Cyberangriffe“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 242/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 70. Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz- Paket II) (Drucksache 245/20) in Verbindung mit 71. Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Drucksache 246/20) 72. Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) – (Drucksache 247/20) 73. Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE) (Drucksache 248/20) 74. Gesetz zur Änderung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen (Drucksache 249/20) und 75. Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache 250/20) . . . . . . . . . . . . 114 Michael Kretschmer (Sachsen) . . . . . 115 Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . 116 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 137* Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 137* Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . 137* Rainer Robra (Sachsen-Anhalt) . . . . . 138* Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138* Beschluss zu 70: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 i.V.m. Artikel 104a Absatz 4 und Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . 119 Beschluss zu 71: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 Beschluss zu 72: Zustimmung gemäß Artikel 72 Absatz 3 Satz 2, Artikel 84 Absatz 1 Satz 3, 5 und 6, Artikel 87c, Artikel 87d Absatz 1, Artikel 87e Absatz 5 Satz 1 und Artikel 87f Absatz 1 GG . . . . . . . . . . . . . 119 Beschluss zu 73: Zustimmung gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . 119 Beschluss zu 74 und 75: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 119 76. Benennung von zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ – gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Satz 3 EVZ-StiftG – (Drucksache 201/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag des Ständigen Beirats in Drucksache 201/1/20 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 77. a) Wahl des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts – gemäß Artikel 94 Absatz 1 GG i.V.m. §§ 7 und 9 BVerfGG – (Drucksache 253/20) b) Wahl einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts – gemäß Artikel 94 Absatz 1 GG i.V.m. §§ 5 und 7 BVerfGG – (Drucksache 254/20) . . . . . . . . . . . . . . . 114 Beschluss zu a): Prof. Dr. Stephan Harbarth wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 Beschluss zu b): Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 136 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . D i e t m a r W o i d k e , Ministerpräsident des Landes Brandenburg S c h r i f t f ü h r e r : Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Winfried Hermann, Minister für Verkehr B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien B e r l i n : Dr. Klaus Lederer, Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa B r a n d e n b u r g : Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung B r e m e n : Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin, Senatorin, Präses der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung H e s s e n : Volker Bouffier, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa Bettina Martin, Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur N i e d e r s a c h s e n : Dr. Carola Reimann, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Armin Laschet, Ministerpräsident Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten R h e i n l a n d - P f a l z : Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau S a a r l a n d : Tobias Hans, Ministerpräsident Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien S a c h s e n - A n h a l t : Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Rainer Robra, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Monika Heinold, Finanzministerin T h ü r i n g e n : Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei, Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit 989. Sitzung Berlin, den 15. Mai 2020 Beginn: 9.31 Uhr Präsident Dr. Dietmar Woidke: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 989. Sitzung des Bundesrates. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit Bestürzung und großer Trauer haben wir erfahren, dass am 28. März 2020 der Finanzminister von Hessen, Herr Dr. Thomas Schäfer, verstorben ist. Thomas Schäfer war Bankkaufmann, Rechtsanwalt und zeitweise Privatdozent. Bereits in sehr jungen Jahren, im Alter von 14, trat er der Jungen Union bei. Nach Stationen in der Stadtverordnetenversammlung von Biedenkopf und in der Grundsatzabteilung der Hessischen Staatskanzlei wurde er im August 2010 Finanzminister. Erste bundesweite Bekanntheit erlangte er im Jahr 2009, als er sich im Zuge der Finanzkrise als Koordinator der vier Länder mit Opel-Standorten für die Sanierung des angeschlagenen Automobilherstellers einsetzte. Als Finanzminister trat er für seine finanzpolitischen Überzeugungen ein und stritt lebhaft. Ganz besonders stolz war er darauf, erfolgreich die Wende in den hessischen Landesfinanzen geschafft zu haben: 2016 konnte er – erstmals seit rund 50 Jahren – einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. 2019 schloss er dann sogar einen „Hattrick“ ab: drei schuldenfreie Haushaltsjahre hintereinander! In der Finanzministerkonferenz und im Stabilitätsrat setzte er sich zupackend und zielstrebig für die wirtschaftlichen und finanziellen Interessen sowohl der hessischen Mitbürgerinnen und Mitbürger als auch der Menschen in unserem ganzen Land ein. Thomas Schäfer war ein humorvoller und schlagfertiger Kollege, der über alle Parteigrenzen hinweg allergrößte Anerkennung genoss und auf uns alle wirkte wie ein Fels in der Brandung. Er hinterlässt eine Frau und zwei Kinder. Unsere Gedanken sind in diesen schweren Stunden bei seinen Angehörigen. Ich bitte Sie, sich für einen Moment des Gedenkens zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Ich danke Ihnen. Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft bekanntzugeben: Am 2. April 2020 hat die Hessische Landesregierung Herrn Staatsminister Michael B o d d e n b e r g zum neuen stellvertretenden Mitglied des Bundesrates ernannt. Aus der Landesregierung von Schleswig-Holstein ist am 28. April 2020 Herr Hans-Joachim G r o t e ausgeschieden. Die Landesregierung hat am 5. Mai 2020 Herrn Minister Claus Christian C l a u s s e n zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt. Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 77 Punkten vor. Tagesordnungspunkt 5 wird abgesetzt. Nach Tagesordnungspunkt 1 werden die Punkte 53, 54 und 77 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Anschließend werden die verbundenen Punkte 70, 71, 72, 73, 74 und 75 behandelt. Nach Tagesordnungspunkt 12 werden die verbundenen Punkte 66, 67 und 68 beraten. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge der Tagesordnung unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung: TOP 1 Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Kulturfragen (Drucksache 200/20) Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Herrn Minister Wolfgang T i e f e n s e e (Thüringen) zum Vorsitzenden des Ausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das ist einstimmig. Herzlichen Dank. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 53: TOP 53 Wahl des ersten stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer Bedingt durch die Veränderungen in der Regierung des Landes Schleswig-Holstein sind Nachwahlen erforderlich. Ich schlage vor, Herrn Minister Claus Christian C 1 a u s s e n (Schleswig-Holstein) zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer für das laufende Geschäftsjahr zu wählen. Wer diesem Vorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke sehr. Der Vorschlag ist einstimmig angenommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 54: TOP 54 Wahl der Vorsitzenden des Ausschusses für Innere Angelegenheiten (Drucksache 214/20) Gibt es zu diesem Tagesordnungspunkt Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Frau Ministerin Dr. Sabine S ü t t e r l i n - W a a c k (Schleswig-Holstein) zur Vorsitzenden des Ausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Auch das ist ein einstimmiges Votum. Herzlichen Dank. Die Punkte 77 a) und b) rufe ich zur gemeinsamen Beratung auf: a) Wahl des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (Drucksache 253/20) TOP 77a) b) Wahl einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts (Drucksache 254/20) Gibt es Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wir beginnen mit Punkt 77 a). Nach § 9 Absatz 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht wählen Bundestag und Bundesrat im Wechsel den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Dieses Mal erfolgt die Wahl des Präsidenten durch den Bundesrat. In der Ihnen vorliegenden Drucksache 253/20 wird vorgeschlagen, den am 23. November 2018 vom Bundesrat zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählten Herrn Professor Dr. Stephan H a r b a r t h zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts zu wählen. Für die Wahl des Präsidenten ist nach § 9 Absatz 3 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates erforderlich; das sind 46 Stimmen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wer dem Vorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Herzlichen Dank. Herzlichen Glückwunsch, Herr Professor Harbarth – Sie sind heute anwesend –, alles, alles Gute und viel Freude bei der Arbeit im Bundesverfassungsgericht auch von diesem Hohen Haus! (Beifall) Wir kommen zu Punkt 77 b), Wahl einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Es wird vorgeschlagen, Frau Professor Dr. Astrid W a l l r a b e n s t e i n in den Zweiten Senat zu wählen. Nach § 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht ist für diese Wahl ebenfalls eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates erforderlich; das sind 46 Stimmen. Wer dem Vorschlag, Frau Professor Dr. Astrid Wallrabenstein als Richterin des Bundesverfassungsgerichts zu wählen, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Herzlichen Dank. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Punkte 70 bis 75 auf: TOP 70 70. Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) (Drucksache 245/20) TOP 71 71. Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Drucksache 246/20) TOP 72 72. Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) (Drucksache 247/20) TOP 73 73. Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE) (Drucksache 248/20) TOP 74 74. Gesetz zur Änderung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen (Drucksache 249/20) TOP 75 75. Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache 250/20) Es handelt sich um ein weiteres Corona- Maßnahmenpaket. Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir sind jedoch übereingekommen, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Es gibt Wortmeldungen. Herr Ministerpräsident Kretschmer aus Sachsen, anschließend Herr Bundesminister Heil für das Bundesministerium für Arbeit. Herr Kretschmer, Sie haben das Wort. Michael Kretschmer (Sachsen): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Corona- Pandemie ist eine nie dagewesene, nicht bekannte Bedrohung für Deutschland und die Welt. Aber so, wie unser Land sich verhalten hat, wie Bund und Länder, wie die kommunale Ebene und viele andere gesellschaftliche und wirtschaftliche Akteure zusammengearbeitet haben, ist es verantwortlich, ist es beispiellos. Es hat dieses Land vor großem Schaden und großer Not bewahrt. Nur durch unser schnelles und entschiedenes Handeln ist es gelungen, dass diese Pandemie, die sich auch in Deutschland exponentiell ausgebreitet hat, gestoppt werden konnte. Wir haben es mit großer Disziplin in der deutschen Bevölkerung geschafft, einen Flächenbrand auszutreten. Die Maßnahmen, die wir gemeinsam ergriffen haben, waren unausweichlich. Sie waren notwendig. Und, meine Damen und Herren, sie waren erfolgreich. Der Föderalismus hat sich einmal mehr als ein Erfolgsrezept für unser Land dargestellt. Die Abwägung von 16 Bundesländern und dem Bund hat in dieser schwierigen Phase nicht nur funktioniert, sondern zu vernünftigen, maßvollen Maßnahmen geführt, die am Ende auch von der Bevölkerung große Unterstützung gefunden haben – ein großer Vorteil für Deutschland. Jetzt ist die Situation eine andere. Aus einer unmittelbaren Bedrohung für große Teile dieses Landes ist durch unser Handeln eine geringere Wahrscheinlichkeit der Erkrankung geworden, regional unterschiedlich. Manche Länder, manche Landkreise haben seit Tagen und Wochen keine neuen Infektionsfälle beobachtet. Deswegen ist es richtig, dass wir von einem grundsätzlichen Verbot von Dingen, einem grundsätzlichen Handeln des Staates hin zu mehr Eigenverantwortung kommen und auch zu mehr grundsätzlicher Ermöglichung. Wir wissen jetzt eben nicht nur, dass wir genügend Schutzmaterial haben, dass Krankenhäuser und Kliniken vorbereitet sind, dass wir eine gute Abstimmung untereinander haben. Wir wissen auch, dass 1,50 Meter Abstand und Mundschutz nach menschlichem Ermessen ausreichen müssten, damit man sich nicht infizieren kann. Vor diesem Hintergrund muss auch der Maßnahmenkatalog gestrickt sein. Weil wir wissen, dass diese Pandemie nicht morgen oder übermorgen zu Ende ist, sondern dass wir von heute gerechnet mit Sicherheit zwölf Monate zu überbrücken haben, geht es darum, gesellschaftliches Leben, wirtschaftliches Leben wo immer möglich zu ermöglichen, die Menschen auch in die persönliche Verantwortung zu nehmen, sie weiter zu Umsicht und Disziplin anzuhalten, aber nicht den allmächtig handelnden Staat zu haben, sondern viel mehr auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger zu setzen. In diesem Sinne finden ab heute in vielen Bundesländern Erleichterungen statt: Die Gastronomie ist geöffnet, die Hotellerie wird geöffnet, Kindergärten und Schulen – sicherlich regional verschieden, aber das muss auch so sein, weil das Infektionsgeschehen unterschiedlich ist. Wir lernen dabei und wir wissen, dass wir einen zentralen Punkt haben, ob das Ganze erfolgreich ist: Das ist die Frage, wie sich die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land verhalten, ob sie weiterhin mit Umsicht, Disziplin und Verantwortungsbewusstsein leben können. Dann werden wir auch diese zwölf Monate gut überstehen und viele gesellschaftliche Möglichkeiten haben. Deswegen von dieser Stelle eine Ermunterung, eine Bitte, eine Aufforderung, diese Maßnahmen in der gesamten Gesellschaft mitzutragen. Vieles ist möglich; mehr, als wir noch vor Wochen gedacht haben. Aber es braucht diese Umsicht. Ein Dank geht an die kommunale Familie, an die öffentlichen Gesundheitsdienste, die in den vergangenen Wochen häufig gezeigt haben, dass sie es mit großer Entschlossenheit und großer Kompetenz schaffen, Infektionsherde zu analysieren, Quarantänemaßnahmen zu verordnen und immer wieder kleinere Hotspots zu schließen. In diesem Sinne gilt natürlich, dass unsere Solidarität als Länder bei der kommunalen Familie ist. Viele Bundesländer haben in verschiedener Weise Schutzschirme für Städte und Gemeinden, für Landkreise aufgespannt. Diejenigen, die die Steuereinbrüche zuerst gespürt haben, sind die Kommunen. Sie haben auch die Kosten sofort gesehen: durch geschlossene Theater, durch geschlossene Kindergärten. Maßnahmen mussten sie beispielsweise beim örtlichen öffentlichen Gesundheitsdienst ergreifen. Deswegen ist es eine berechtigte Forderung der kommunalen Familie, dass nicht nur wir als Länder, sondern dass jetzt auch der Bund zügig seinen Schutzschirm spannt, dass die Zusage, die von Seiten der Bundesregierung getroffen worden ist, mit Leben erfüllt wird. Wir brauchen ein klares Bekenntnis, klare Aussagen, welche Maßnahmen der Bund zur Unterstützung der kommunalen Ebene, auch der Länder ergreift. Die Kosten, die dort entstanden sind, müssen gemeinsam geschultert werden. Ich bin in Sorge, wenn ich die aktuellen Demonstrationen sehe. Denn es ist immer wieder so, dass auch berechtigte Anliegen und berechtigte Sorge, die geäußert wird, von Menschen benutzt werden, die immer nur alles schlechtsehen, die Orte der Gewalt und des Extremismus suchen. Wir müssen, meine Damen und Herren, trennen zwischen denen, die berechtigte Kritik haben. Denjenigen, die in den vergangenen Wochen gefragt haben: „Ist es richtig, an jeder Stelle gleichmäßig Restaurants und Hotellerie zu schließen, auch wenn das Infektionsgeschehen vielleicht nicht so ausgebrochen ist?“, können wir heute sagen: „Wir haben verstanden, wir haben hier gehandelt.“ Wir hören die Sorge derjenigen, die fragen, ob Kindergärten wirklich geschlossen bleiben müssen. Auch dort machen wir uns gemeinsam auf den Weg. Wir halten Demonstrations- und Meinungsfreiheit für absolut notwendig und essentiell – nicht nur dann, wenn es die Meinung ist, die wir selber teilen, sondern auch dann, wenn Äußerungen getroffen werden, die wir vielleicht so nicht für richtig halten; immer dann, wenn sie im Rahmen des Grundgesetzes, im Rahmen unserer Verfassung sind. Und deswegen darf man auch gegen Corona-Maßnahmen demonstrieren. Man kann und man muss auch kritische Fragen stellen. Aber wir alle müssen denen entgegentreten, die an jeder Stelle und auch in dieser Frage versuchen, extremistische Gedanken zu verbreiten oder sogar Gewalt. Das werden wir nicht zulassen. Dafür gibt es Polizei und Ordnungsämter. Wir müssen auch in dieser Frage Maß und Mitte wahren. Und staatliche Maßnahmen müssen immer angemessen sein. Ich wünsche mir sehr, dass die positiven Erfahrungen der vergangenen Wochen in die Zukunft getragen werden können. Dass dieses Land nicht nur aus Erfahrung schlau wird, sondern aus der Erkenntnis, dass gegen diese Pandemie weltweit ähnliche Maßnahmen wie in Deutschland ergriffen worden sind. Dass wir aber durch unser entschiedenes Handeln am Anfang vieles richtig gemacht und Erkrankungen verhindert haben, das muss auch in der Zukunft gelten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident Kretschmer! Das Wort hat jetzt Herr Bundesminister Hubertus Heil (Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Bitte sehr. Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist tatsächlich so, wie Michael Kretschmer eben sagte: Wir müssen den Begriff „Pandemie“ im Blick behalten. Wir haben es mit einer weltweiten Herausforderung zu tun, wahrscheinlich der größten in unserer politischen Generation. Wir haben durch beherzte Maßnahmen der Kommunen, der Länder und des Bundes tatsächlich die Gesundheit von Menschen in diesem Lande geschützt. Und wir haben, glaube ich, Grund, einmal ein bisschen stolz zu sein auf das, was unsere Gesellschaft, unsere Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen, Land und Bund geleistet haben. Ich sage das deshalb, weil wir uns darüber unterhalten müssen, wie wir – das ist Teil des Maßnahmenkatalogs – mit den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie umzugehen haben. Ja, auch da stehen wir vor einer der größten Herausforderungen unserer politischen Generation, vor einer Krise unserer Weltwirtschaft, einer Krise, die auch unsere deutsche Wirtschaft erfasst hat. Nicht vergleichbar mit der Finanzkrise 2008/09 – in diesem Jahr erleben wir wahrscheinlich den tiefsten Einschnitt in der Wirtschaftsgeschichte unseres Landes, was die Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes betrifft. Aber auch da gilt es in unserem Land die Relationen zu bewahren. In den letzten sechs Wochen sind in den Vereinigen Staaten von Amerika über 33 Millionen Arbeitsplätze verschwunden, und das ist eine dramatisch schlimme Nachricht. Auch in Deutschland sind Arbeitsplätze bedroht, an der einen oder anderen Stelle steigt auch die Arbeitslosigkeit. Gleichzeitig sichern wir Millionen von Arbeitsplätzen in diesem Land durch die Wirtschaftshilfen von Bund und Ländern, aber auch durch das bewährte Instrument der Kurzarbeit. Ja, Kurzarbeit ist auch finanziell aufwendig. Die Bundesagentur für Arbeit hatte am Beginn der Krise Gott sei Dank große Rücklagen von 26 Milliarden Euro, weil wir gute wirtschaftliche Zeiten hatten, das Geld nicht verpulvert wurde. Es ist genau dieses Geld, das wir jetzt einsetzen, um Brücken zu bauen über dieses tiefe wirtschaftliche Tal. Also: Kurzarbeit ist teuer – Arbeitslosigkeit wäre viel, viel teurer. Deshalb sage ich noch mal: Wir sind dieser Krise ausgesetzt, aber wir sind ihr nicht hilflos und schutzlos ausgeliefert. Und dass wir alle Kräfte in diesem Land, auch ebenen- und parteiübergreifend, mobilisieren konnten, ist ein gutes Zeichen für die Stärke unseres Landes, unserer Gesellschaft, unserer Wirtschaft und unseres Sozialstaats. Diese Brücken sind zu bauen. Eine atemberaubende Zahl aus Nürnberg vor einigen Tagen war, dass über 730.000 Unternehmen auf Kurzarbeit zurückgegriffen haben. Dass im Moment wahrscheinlich ungefähr 10 Millionen Menschen in Deutschland in Kurzarbeit sind – das betrifft jeden dritten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz –, ist, wie gesagt, etwas, was einem den Atem rauben kann, aber gleichzeitig deutlich macht, dass wir Arbeitsplätze sichern. Ich will das sagen, weil wir auch bei der öffentlichen Diskussion über die Kritik, die der sächsische Ministerpräsident angesprochen hat, und die gesellschaftliche Diskussion, was die wirtschaftlichen Folgen betrifft, eine sehr, sehr saubere, differenzierte Analyse brauchen: Was ist an der einen oder anderen Stelle passiert? Und es ist richtig: Wir haben durch die notwendigen, in der Öffentlichkeit als Lockdown-Maßnahmen beschriebenen Einschränkungen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens, um Menschen und Gesundheit zu schützen, einzelne Branchen, die aufgrund dieser Anordnungen und Maßnahmen besonders betroffen sind. Wir reden zum Beispiel über das Hotel- und Gaststättengewerbe, das jetzt Schritt für Schritt geöffnet wird. Dass ungefähr 98 Prozent der in der Gastronomie sozialversicherungspflichtig Beschäftigten derzeit in Kurzarbeit sind, ist eine gigantische Zahl, faktisch die ganze Branche. Dass in diesem Bereich übrigens auch Mini-Jobs verlorengegangen sind, ist auch kein Geheimnis. Wir haben andere Bereiche, in denen die wirtschaftlichen Folgen der Krise nicht aufgrund von Lockdown- Maßnahmen oder Einschränkungen spürbar sind, sondern beispielsweise dadurch, dass Lieferketten unterbrochen sind. In unserem Land ist im Gegensatz zu Spanien und Frankreich die Produktion nie verboten gewesen in den letzten Wochen; auch das muss man deutlich sagen. Wir haben, wie gesagt, einen Mix von Ursachen für diese wirtschaftliche Krise. Wir haben angebotsseitige Störungen, weil Lieferketten und Teile aus Norditalien in der Automobilproduktion nicht zur Verfügung gestanden haben. Wir haben nachfrageseitige Probleme, weil der Absatz zum Beispiel von Produkten eingebrochen ist. Und auch die behördlichen Anordnungen führen zu wirtschaftlichen Folgen. Ich will damit sagen, dass wir für die Frage, was zu tun ist, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen abzufedern, differenzierte Instrumente brauchen, keine „Same size fits all“-Lösungen. Das betrifft, wie gesagt, auch den Einsatz von Kurzarbeit. Aber dem Grunde nach ist es gut, dass wir dieses Instrument haben. Mit dem zweiten Sozialschutzpaket, das im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten wurde und das hier dem Bundesrat vorliegt, kümmern wir uns wiederum um das Thema Kurzarbeit, weil wir trotz der Tatsache, dass sie erst mal Beschäftigung sichert, nicht die Augen davor verschließen dürfen, dass vor allem länger anhaltende Kurzarbeit für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in vielen Bereichen zu empfindlichen Lohn- und Gehaltseinbußen führt. Deshalb hat die Bundesregierung vorgeschlagen, dass wir das Kurzarbeitergeld für diejenigen, die länger in Kurzarbeit sind, auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat erhöhen und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat. Das gilt für alle, deren Arbeitszeit durch die Kurzarbeit um mindestens 50 Prozent reduziert ist. Wir sichern damit die Kaufkraft vieler Beschäftigter. Ich glaube, das ist ein wichtiges Signal. Gleichzeitig erweitern wir die Möglichkeit des Hinzuverdienstes zum Kurzarbeitergeld. Bisher ist die Möglichkeit, auf Basis des bisherigen Gehalts hinzuzuverdienen, auf sogenannte systemrelevante Branchen eingeschränkt. Wir wollen das in allen Branchen ermöglichen, damit Menschen in Zeiten von Kurzarbeit ihr Einkommen aufstocken können, wo immer es geht. Diese Maßnahmen, meine Damen und Herren, sind ökonomisch und sozial sinnvoll. Ökonomisch sinnvoll, weil wir die Kaufkraft gerade in einer Phase, wo wir die Wirtschaft wieder in Gang bringen, brauchen können. Sozial, weil wir damit versuchen, Lohn- und Gehaltseinbußen abzufedern. Zum Sozialschutzpaket gehört auch, dass wir das Arbeitslosengeld I aus der Arbeitslosenversicherung um drei Monate verlängern, damit diejenigen, die schon vor Corona arbeitslos waren und keine Chance auf Vermittlung haben, weil die Bundesagentur im Moment kaum im Vermittlungsgeschäft ist, sondern zum Beispiel sehr mit der Abwicklung von Kurzarbeit beschäftigt ist, und aufgrund der Lage am Arbeitsmarkt nicht in die Grundsicherung rutschen. Auch das ist etwas, was in diesem Land zur sozialen Stabilisierung beiträgt. Wir kümmern uns auch um hilfsbedürftige Kinder. Viele Kommunen aus den deutschen Bundesländern haben sich an die Bundesregierung gewandt mit der Frage, wie beispielsweise mit dem Bildungs- und Teilhabepaket umzugehen ist für Menschen in der Grundsicherung oder die den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen – in Zeiten, in denen Schulen geschlossen sind, Kitas und Tagespflegeeinrichtungen nicht zur Verfügung stehen. Es gibt Kommunen, zum Beispiel die Stadt Potsdam, die sagen: Wenn kostenloses Schulmittagessen für bedürftige Kinder nicht angeboten werden kann, organisieren wir das anders. Sie haben beispielsweise mit Wohlfahrtsverbänden einen Abhol- und Bringservice organisiert, um Kindern zu helfen. Dann stellte sich die juristische Frage: Ist „abholen und bringen“ eigentlich „gemeinschaftliches Mittagessen“? Wir stellen gesetzlich klar, dass es Kommunen in diesen Zeiten ermöglicht wird, dies aus dem Bildungs- und Teilhabepaket abzurechnen, wenn sie das kostenlose Mittagessen so organisieren. Der Bundestag hat dazu noch entschieden, dass das nicht nur für die anteiligen Kosten des Aufwands für das Mittagessen gilt, sondern auch für den Aufwand der Auslieferungen. Eine vergleichsweise kleine Maßnahme, die mir sehr am Herzen liegt, ist ebenfalls Teil des Sozialschutzpaketes II: die Situation von Kindern, die es in vielerlei Hinsicht – durch Entwicklungsschwierigkeiten und Behinderungen – ohnehin nicht leichthaben im Leben. Ich finde es wichtig, dass wir mit diesem Gesetz auch den Bestand der interdisziplinären Frühförderstellen sichern. Ich weiß, dass das ein wichtiges Anliegen auch der Länder war. Wir müssen in dieser Zeit die sozialen Dienste, die wir zur Bearbeitung der sozialen Folgen der Pandemie in unseren Ländern und Kommunen haben, so ertüchtigen, dass sie mithelfen können, die weiteren Folgen zu bewältigen. Meine Damen und Herren, auch ich will mich bedanken. Ich bedanke mich bei Ihnen, den Vertreterinnen und Vertretern der deutschen Länder, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltungen und der kommunalen Verwaltungen für das, was sie geleistet haben. Es ist ja so, dass man fast täglich in Videokonferenzen und Telefonschalten ist – schön, dass wir uns heute mal wieder physisch sehen können! Gleichwohl mag man den alten Satz von Albert C a m u s im Kopf haben, dass man sich Sisyphos als glücklichen Menschen vorstellen muss: Wir lösen ein Problem nach dem anderen, und es tauchen neue auf. Dieses Gefühl kennen Sie alle. Deshalb kann ich nicht umhin, zwei Dinge anzusprechen, die wir noch nicht gelöst haben. Eine Sache, die heute auch öffentlich diskutiert wird, betrifft die Frage, wie wir damit umgehen, dass jetzt zwar Schulen und Kitas Stück für Stück wieder öffnen. Ich bin dafür sehr dankbar, nicht nur als Bundesminister, sondern auch als Familienvater mit einer Tochter, die in der Kita sein soll, und einem Sohn, der in der zweiten Klasse sein soll. Dass Hygienekonzepte und Gesundheitsschutz eine wichtige Rolle spielen, ist keine Frage. Trotzdem müssen wir uns nach wie vor damit auseinandersetzen, was bei allen Anstrengungen, die Notbetreuung hochzufahren, für diejenigen Eltern passiert, die ihre minderjährigen Kinder nicht vernünftig betreut bekommen, aber arbeiten müssen. Bund und Länder haben dafür eine Übergangsregelung im Infektionsschutzgesetz – einem Gesetz meines Kollegen S p a h n – vereinbart. Michael Kretschmer, ich weiß, dass diese Regelung nicht bei allen Bundesländern auf große Freude getroffen ist. Die Finanzierung, die zu 50 Prozent den Bund und zu 50 Prozent die Länder betrifft, ist nach wie vor nicht unumstritten, auch in der administrativen Abwicklung. Aber ich bin der festen Überzeugung, dass wir einen neuen Anlauf brauchen, um für den Übergang eine neue Regelung zu finden; denn sie läuft jetzt aus. Das wird beim Treffen bei der Bundeskanzlerin mit den Sozialpartnern am Montag Thema sein – Gewerkschaften, Bundesregierung und Arbeitgeberverbände. Ich weiß, dass es unterschiedliche Lösungswege gibt. Mein dringender Appell ist, dass wir uns zwischen Bund und Ländern dieser Frage zuwenden und dass wir nicht über den Bereich Kosten und Zuständigkeiten stolpern, so dass am Ende die berufstätigen Mütter und Väter die Gekniffenen sind, weil ihre Lohnfortzahlung nicht gesichert ist. Wir müssen da eine Lösung finden. Meine Bitte ist, dass wir dazu zügig ins Gespräch kommen. Ich bin gar nicht das federführende Ressort der Bundesregierung; aber das ist mein persönlicher Wunsch, und es ist im Interesse der arbeitenden Menschen in diesem Land. Zweitens – und das ist die größere Aufgabe, die angesprochen wurde – werden wir uns, nachdem diese Lockerungen Schritt für Schritt stattfinden und es im Juni wahrscheinlich noch weitere Öffnungen gibt, mit der Frage auseinandersetzen müssen, wie wir unsere Wirtschaft in Deutschland wieder in Gang bekommen. Denn die Frage, wie wir das alles, was wir jetzt machen, finanzieren, ist ja berechtigt. Das beste Mittel, es zu finanzieren, ist, unsere Wirtschaft wieder in Gang zu bringen, dafür zu sorgen, dass produziert, verkauft, gekauft werden kann, dass Menschen in Arbeit sind. Das hilft Kommunen, Ländern und Bund, was Steuern und Sozialversicherungsabgaben betrifft. Es wird notwendig sein, dass wir nicht prozyklisch in die Krise hineinsparen, sondern auch mit konjunkturellen Maßnahmen dafür sorgen, die Wirtschaft in Gang zu bringen. Das betrifft vor allen Dingen zwei Bereiche: die Kaufkraft, die Nachfrage, und die Investitionen der öffentlichen Hand, auch in der Privatwirtschaft. Der Bundesfinanzminister arbeitet daran, dass wir Anfang Juni solche Maßnahmen zur Verfügung haben. Auch da gilt es darauf zu achten, dass es sozial ausgewogen und ökonomisch vernünftig ist. Sie alle kennen die Begriffe „timely“, „targeted“; „transformative“ habe ich jetzt noch gelernt. „Timely“: Es muss zur rechten Zeit kommen. Ich glaube, Anfang Juni ist zur rechten Zeit. Es muss als konjunkturelle Maßnahme zeitlich befristet sein. Es muss zielgerichtet sein. Und es sollte einen Beitrag zur wirtschaftlichen Transformation und Modernisierung unserer Volkswirtschaft leisten. Über all das wird zu reden sein. Meine Bitte ist, meine Damen und Herren, dass wir uns bei allen politischen Unterschieden und Interessen, die es nach wie vor auch in diesem Land gibt, dieser Kraftanstrengung zuwenden. Ich bedanke mich noch mal für Ihre Arbeit in diesen fordernden Zeiten. – Herzlichen Dank. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank! Damit sind wir am Ende der Wortmeldungen. – Je eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben haben Herr Minister Hermann (Baden-Württemberg), Herr Staatsrat Dr. Joachim (Bremen), Herr Staatsminister Schenk (Sachsen), Herr Staatsminister Robra (Sachsen-Anhalt) und Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen). Wir kommen zur Abstimmung. Ich beginne mit Punkt 70, dem Gesetz zum Sozialschutz-Paket II. Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig. Ich frage daher, wer dem Gesetz zustimmen möchte. Ihr Handzeichen bitte! – Das ist die deutliche Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir haben nun noch über den Entschließungsantrag Nordrhein-Westfalens zu befinden. Der Antrag soll ziffernweise abgestimmt werden. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für den Rest des Landesantrags Nordrhein-Westfalen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Weiter mit Punkt 71, dem Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei epidemischen Lagen. Auch dieses Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Ich frage daher, wer dem Gesetz zustimmt. – Das ist die deutliche Mehrheit. Es ist so beschlossen. Wir haben noch über die vorliegenden vier Landesanträge abzustimmen. Bitte Ihr Handzeichen für den Landesantrag in Drucksache 246/1/20! – Mehrheit. Bitte Ihr Handzeichen für den Mehr-Länder-Antrag in Drucksache 246/4/20! – Mehrheit. Wer stimmt für den Landesantrag in Drucksache 246/2/20? – Mehrheit. 1 Anlagen 1 bis 5 Nun zum Landesantrag in Drucksache 246/3/20! Hier wurde um eine getrennte Abstimmung des Buchstabens e gebeten. Bitte zunächst Ihr Handzeichen für den Antrag ohne den Buchstaben e! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für den Buchstaben e! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Wir kommen zu Punkt 72, dem Planungssicherstellungsgesetz. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir kommen zu Punkt 73, dem Gesetz zum Veranstaltungsvertragsrecht in der COVID-19-Pandemie. Ich weise darauf hin, dass der Deutsche Bundestag klargestellt hat, dass das Gesetz entgegen der Formulierung der Eingangsformel gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Ich frage daher: Wer stimmt dem Gesetz zu? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir kommen zu Punkt 74, dem Erneuerbare- Energien-Gesetz. Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Jetzt zu Punkt 75, Gesetz zur Abmilderung der Pandemiefolgen im Wettbewerbsrecht. Auch hier liegen keine Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir kommen zu Punkt 2: TOP 2 Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (Drucksache 197/20) Es gibt keine Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu Protokoll2 gibt Bundesminister Heil (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) ab. 2 Anlage 6 Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir kommen zu Punkt 3: TOP 3 Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz – GeolDG) (Drucksache 198/20, zu Drucksache 198/20, zu Drucksache 198/20 (2)) Es gibt eine Wortmeldung. Herr Minister Hermann für das Land Baden-Württemberg, bitte sehr. Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Geologiedatengesetz war bisher ein nicht besonders brisantes oder bekanntes Gesetz. Es ist aber ein wichtiges Gesetz: Es regelt den Umgang mit den Daten über die Geologie, auf der wir sozusagen leben und wirtschaften. Dieses Gesetz ist eine Notwendigkeit, die es zu modernisieren gilt. Es ist ein wichtiges Gesetz. Wir unterstützen es ausdrücklich, dass dieses Gesetz jetzt modernisiert wird. Es ist aber in einem politischen Zusammenhang von besonderer Bedeutung geworden, nämlich bei der Suche eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle. Bei der Suche des Endlagers brauchen wir diese Daten. Und ein wichtiges Prinzip bei der Datensuche muss sein, dass wir größtmögliche Datentransparenz haben, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei dieser Entscheidung auch dadurch gewonnen wird, dass wir größtmögliche Transparenz herstellen. Das ist besonders wichtig; denn eine Endlagersuche ist ein hoch schwieriger Vorgang. Er wird eine ganze Generation, wenn nicht gar zwei, drei Generationen befassen. Er ist politisch schwierig. Wir müssen sicherstellen, dass die Öffentlichkeit genügend Daten bekommt und gut informiert ist. Das Transparenzgebot stößt natürlich an Grenzen anderer Rechte, nämlich der Eigentumsrechte derer, die unter der Erde ihre Rechte wahrnehmen wollen, also Rohstoffe, für die sie Lizenzen haben, schöpfen, gewinnen wollen und so weiter. Daher müssen wir diese Rechte schon mit berücksichtigen. Es ist klar, dass die Suche nach einem Endlager ein historisch einmaliger und besonders schwieriger Vorgang ist. Deswegen ist es verständlich, dass jetzt darüber diskutiert wird, wie viel Information öffentlich gemacht werden soll und darf. Es kommt nicht alleine auf die Menge der Daten an, sondern es müssen auch die richtigen sein. 90 Prozent Daten sind viel; wenn es aber nicht die wichtigen 10 Prozent sind, wäre das zum Beispiel nicht im Sinne einer guten Transparenz. Wir brauchen diese Daten auch, damit öffentlich bewertet werden kann, ob ein Standort der richtige sein wird. Je näher wir der Standortentscheidung kommen, desto dringlicher wird diese Entscheidung sein, desto wichtiger ist es, dass wir klare Datenregelungen haben. Wir müssen heute schon daran denken, dass wir 2031 zu einer Vorentscheidung kommen. Deswegen gilt es hier vorsorgend zu handeln. Die grünen Umweltminister – jedenfalls alle, die an Landesregierungen beteiligt sind – haben immer wieder darauf hingewiesen, dass Transparenz sehr wichtig ist, dass wir die Daten brauchen und dass das Eigentumsrecht nicht zu viel nicht transparent schützen darf. Wir haben versucht, Kompromisse zu machen. Wir sind auf diejenigen, die die Eigentumsrechte stärker im Blick hatten, weit zugegangen. Es sind Kompromisse angeboten worden, beispielsweise dass bis zu einer Teufe von 1.500 Metern nicht generell veröffentlicht wird, was es an Daten gibt. Weitere Vorschläge sind gemacht worden, aber ein Kompromiss ist bisher nicht zustande gekommen. Wir glauben auch, dass es so etwas wie einen Abwägungsgrundsatz braucht: dass man klar regelt, wann Daten öffentlich gemacht werden müssen und wann man es sozusagen nicht öffentlich halten kann. Ein Kompromiss wäre sehr geeignet, das Standortsuchverfahren insgesamt glaubwürdig und vertrauenswürdig zu halten. Es ist leider nicht gelungen, einen Kompromiss herzustellen. Man kann jetzt sagen: Es wird heute keine Mehrheit für das Gesetz geben, es wird aber auch keine Mehrheit für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses geben. Und so werden wir ein merkwürdiges Verfahren haben: Wir werden beides ablehnen, und dann muss die Bundesregierung das tun, was wir auch tun könnten, wenn wir heute eine Mehrheit hätten. Also wird es zu einem Vermittlungsverfahren kommen – anders geht es nicht –, weil es ein zustimmungspflichtiges Gesetz ist. – Vielen Dank. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Minister Hermann! Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes vor. Ich beginne mit dem Landesantrag. Wer stimmt zu? Ich bitte um das Handzeichen. – Das ist eine Minderheit. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen für Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen. – Auch das ist eine deutliche Minderheit. Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Dann frage ich, wer dem Gesetz entsprechend Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen zuzustimmen wünscht. – Das ist eine Minderheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz n i c h t zugestimmt. Ich komme zur grünen Liste. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 3/20201 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 4, 14, 27 bis 32, 34, 37, 39, 41, 42, 48 bis 52, 55 bis 57, 63 und 64. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Es ist so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6: TOP 6 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern – Antrag des Landes Hessen – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 106/20) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen die Ausschussempfehlungen vor. Ich bitte um Ihr Handzeichen für Ziffer 1. – Minderheit. Wer ist dann dafür, den Gesetzentwurf entsprechend Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen in unveränderter Fassung beim Deutschen Bundestag einzubringen? – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Frau Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann (Hessen) zur Beauftragten für die Beratungen im Deutschen Bundestag zu bestellen. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt ab. 1 Anlage 7 Wir kommen zu Punkt 7: TOP 7 Entschließung des Bundesrates: „Für erwerbstätige Leistungsbeziehende in der Grundsicherung für Arbeitsuchende muss mehr Einkommen ankommen – Mehr Erwerbsbeteiligung durch Anpassung der Hinzuverdienstregeln bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit im SGB II“ – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 203/20) Dem Antrag ist das Land Schleswig-Holstein beigetreten. Es gibt keine Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu Protokoll2 gibt Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) ab. Ich weise die Vorlage dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik zu. Ich darf damit den Tagesordnungspunkt beschließen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8: TOP 8 Entschließung des Bundesrates: Digitale Souveränität bei Algorithmen in Europa stärken – Marktortprinzip einführen – Antrag des Landes Rheinland- Pfalz – (Drucksache 109/20) Es liegen keine Wortmeldungen, auch keine Protokollerklärungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich bitte um das Handzeichen für: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2, zunächst nur Buchstabe a! – Mehrheit. Ziffer 2 Buchstabe b und Buchstabe c gemeinsam! – Mehrheit. Ziffer 2 Buchstabe d! – Mehrheit. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer ist dafür, die Entschließung nach Maßgabe der vorangegangenen Abstimmungen zu fassen? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Wir kommen zu Punkt 9: TOP 9 Entschließung des Bundesrates zur Schaffung von Grundlagen zur Refinanzierbarkeit digitaler altersgerechter Assistenzsysteme im Rahmen des SGB XI – Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen 2 Anlage 8 und Rheinland-Pfalz – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 105/20) Es gibt keine Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu Protokoll1 gibt Herr Bürgermeister Dr. Lederer (Berlin) ab. Die Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu fassen. Wer stimmt dafür? – Das ist die deutliche Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden. Wir kommen zu Punkt 10: TOP 10 Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 125/20) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll2 gibt Herr Minister Hermann (Baden-Württemberg) ab. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Der Verkehrsausschuss empfiehlt, die Entschließung nach Maßgabe von Änderungen zu fassen. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer die Entschließung, wie soeben festgelegt, fassen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden. Wir kommen zu Punkt 11: TOP 11 Entschließung des Bundesrates zur Verringerung des Exports von Plastikmüll – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 202/20) 1 Anlage 9 2 Anlage 10 Es liegen keine Wortmeldungen, auch keine Protokollerklärungen vor. Ich weise die Vorlage den Ausschüssen zu, und zwar dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – federführend – sowie dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend. Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden. Wir kommen zu Punkt 12: TOP 12 Entschließung des Bundesrates für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Projekte der Sektorenkopplung im Rahmen einer Experimentierklausel – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 56/20) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich bitte um das Handzeichen für Ziffer 1. – Minderheit. Dann frage ich, wer Ziffer 2 zustimmen möchte. – Mehrheit. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer ist für die Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen? – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Punkte 66, 67 und 68 auf: TOP 66 66. Entschließung des Bundesrates zur temporären (befristeten) Zahlung eines Corona-bedingten Zuschlags i.H.v. 100 Euro monatlich für Leistungsbeziehende im SGB II, SGB XII und AsylbLG – Antrag der Länder Berlin, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 229/20) TOP 67 67. Entschließung des Bundesrates für ein Zukunftsprogramm für zivilgesellschaftliche Organisationen in der Corona-Pandemie – Antrag der Länder Berlin, Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 228/20) TOP 68 68. Entschließung des Bundesrates „Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativlandschaft in Deutschland sichern – Hilfen für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen spezifisch und mittelfristig wirkend ausgestalten“ – Antrag der Länder Berlin, Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 230/20) Dem Antrag unter Punkt 66 ist die Freie Hansestadt Bremen beigetreten. Dem Antrag unter Punkt 67 ist Rheinland-Pfalz beigetreten. Uns liegt eine Wortmeldung vor. Herr Bürgermeister Dr. Lederer, Sie haben das Wort. Dr. Klaus Lederer (Berlin): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Welche gravierenden wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen die Corona- Pandemie und die durch sie notwendig gewordenen Eindämmungsmaßnahmen haben und immer noch mit sich bringen, muss ich Ihnen nicht erläutern; das wurde heute schon von diversen Rednern thematisiert. Sie alle kennen aus Ihrer Arbeit unzählige Beispiele. Wir alle sind durch die täglichen Meldungen bestens vertraut mit den Schwierigkeiten der Auto- und der Werftindustrie, der Hotellerie und der Luftfahrtbranche. Mit drei Entschließungsanträgen, die heute auf Initiative Berlins und weiterer Länder zur Debatte stehen, möchten wir Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung für drei Bereiche gewinnen, die wir für außerordentlich wichtig erachten, die jedoch in der öffentlichen Debatte um die Corona-Pandemie und notwendige Unterstützungsmaßnahmen bislang nur am Rande vorkommen. Dies ist zum einen der Bereich der Kunst-, Kultur- und Kreativwirtschaft, zum Zweiten die Lage der zivilgesellschaftlichen Organisationen, zum Dritten die Situation der Leistungsbeziehenden im SGB II, im SGB XII und im Asylbewerberleistungsgesetz. Meine Damen und Herren, ich beginne mit dem Kulturbereich, der aufgrund seiner Charakteristika von dieser Krise ohne eigenes Verschulden besonders hart getroffen ist. Wie Sie wissen, gehören weite Teile der Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativwirtschaft zu jenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, die absehbar für längere Zeit ihre Institutionen nicht öffnen und ihre Vorhaben nicht oder nur stark eingeschränkt umsetzen können. Theater, Musikspielstätten, Kinos, Clubs, Filmproduktionen und so weiter können nicht stattfinden, und die zeitliche Perspektive, wann wieder ein halbwegs normaler Betrieb stattfinden kann, ist für große Teile der Branche völlig offen. Unter diesen Bedingungen wird sich die wirtschaftliche Lage der Kultur- und Medienschaffenden und der Kultureinrichtungen trotz der bisher bestehenden Bundes- und Landesprogramme absehbar weiter verschärfen. Wenn wir daher die Bundesregierung bitten, in Abstimmung mit den Ländern ein Programm mit Bundeshilfe für den Kunst-, Medien- und Kreativbereich auf den Weg zu bringen, negieren wir damit nicht die Verantwortung der Länder und Kommunen, die hier in ihren eigenen Zuständigkeitsbereichen aktiv werden müssen. Wir erkennen aber, dass diese beispiellose Krisensituation eine Aufgabe darstellt, die das übersteigt, was Länder und Kommunen alleine zu leisten vermögen. Es braucht in dieser Sondersituation tatsächlich einen gesamtstaatlichen Kraftakt, an dem sich die Kommunen, die Länder und eben auch der Bund nach ihren jeweiligen Möglichkeiten beteiligen. Berlin hat beispielsweise ein Hilfsprogramm aufgelegt für private Betriebe im Kultur-, Kunst- und Medienbereich, die bislang weitgehend oder völlig ohne öffentliche Förderung ausgekommen sind, nun aber durch die erzwungene Schließung in eine Schieflage geraten sind, aus der sie sich nicht oder jedenfalls nicht allein mit Krediten, sondern nur mit Zuschüssen wieder befreien können. Denn diese Betriebe – Theater, Varietés, Clubs, Museen oder Kinos – agieren privatwirtschaftlich, aber häufig renditearm. Und sie verfügen nicht über eine große Kapitaldecke. Sie arbeiten aus Leidenschaft, aus Liebe zur Kunst und zu ihrem Publikum, nicht mit dem Ziel der Profitmaximierung. Deswegen verfügen sie auch nicht über nennenswerte Rücklagen. Weil die Einnahmeausfälle nach der Krise nicht durch doppelte Verkäufe, Vorstellungen und dergleichen nachgeholt werden können, bedeutet der alleinige Verweis auf Kredite hier nicht selten den Weg in die Schuldenfalle und damit letztlich den Tod auf Raten. Länder wie Berlin haben mit Zuschussprogrammen schnell reagiert. Aber wenn die Hilfen auch über die nächsten Monate hinaus zum Tragen kommen sollen, ist ein Engagement des Bundes hier dringend nötig. Ich bin sehr froh, dass die Bundeskanzlerin und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien seit einigen Tagen in einer Klarheit, die ich bisher vermisst habe, von der Notwendigkeit weiterer Hilfen des Bundes für die Kultur sprechen und dass der Bundesfinanzminister jetzt ein eigenes Konjunkturprogramm für Kunst und Kultur angekündigt hat. Einige Leitplanken eines solchen Programms formuliert unser Entschließungsantrag, um dessen Unterstützung ich hier werben möchte. An einer Stelle könnten sowohl der Bund als auch die Länder vor allem selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern, Kultur- und Medienschaffenden besonders schnell und einfach helfen: Die Corona-Zuschüsse für Solo-Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Kleinstunternehmen sollten nicht nur für liquiditätsmäßige Belastungen des laufenden Betriebs verwendet werden dürfen, sondern auch zum Ausgleich substanzieller Umsatzeinbrüche dienen können. Hierfür sollte ein pauschaler Betrag gewährt werden. Wir schlagen eine monatliche Unterstützung von 1.180 Euro monatlich vor. Derzeit geht dieses Hilfeprogramm vor allem an der Gruppe der Solo-Selbstständigen weitgehend vorbei, weil häufig keine Geschäftsräume existieren, sondern das heimische Wohn- und Arbeitszimmer als Büro fungiert, kein eigener Dienstwagen vorhanden ist, sondern ein Auto privat genauso wie beruflich genutzt wird, und so weiter. Die relevanten Kosten sind daher hier die der eigenen Lebenshaltung. Und hier wird derzeit eine doppelte Bürokratie aufgebaut, indem diese Menschen in ganz Deutschland – über 2 Millionen Solo- Selbstständige – auf die Grundsicherung verwiesen werden, also einen Antrag auf ALG 2 beim Jobcenter und dann einen weiteren Antrag auf Soforthilfe für die verbleibenden Betriebskosten stellen sollen. Das ist nicht nur nicht effizient, es ist kein sparsamer Umgang mit öffentlichen Ressourcen und ein verschärfend in Krisenzeiten unnötiger, weil auch verzögernder Akt der Bürokratie. Darauf haben sowohl die Wirtschaftsministerkonferenz als auch die Kulturministerkonferenz bereits hingewiesen. Wir bitten deshalb die Bundesregierung eindringlich, hier Abhilfe zu schaffen und die bestehenden Programme entsprechend zu öffnen. Das ist übrigens auch im Sinne der Pandemiebekämpfung; denn wenn der Druck zunimmt, Lockerungen zu ermöglichen – einfach aus dem wirtschaftlichen Druck heraus –, wir dadurch aber neue Hotspots schaffen, an denen die Pandemie sich weiter entwickeln kann, haben wir nicht nur mit Zitronen gehandelt, sondern sind möglicherweise danach mit einer Situation konfrontiert, die uns vor noch viel härtere Herausforderungen stellt – wirtschaftlich, sozial – als die Pandemiebekämpfung. Meine Damen und Herren, im Bereich der zivilgesellschaftlichen Organisationen besteht derzeit die Gefahr existenzieller Schwierigkeiten ebenfalls, obwohl sich doch gerade in dieser Krise zeigt, wie wichtig es ist, dass staatliches Handeln und freiwilliges Engagement in der Gesellschaft Hand in Hand gehen und dass die zivilgesellschaftlichen Organisationen unersetzlich sind, wertvolle Arbeit für den gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten. Auch in diesem Bereich gilt, dass mehrere Länder Soforthilfeprogramme mit jeweils unterschiedlichen Profilen gestartet haben, dass aber zielgerichtete Aktivitäten des Bundes zur Unterstützung der Zivilgesellschaft derzeit noch ausstehen. Mit unserem zweiten Entschließungsantrag bitten wir daher die Bundesregierung, unter Berücksichtigung der bestehenden Landesprogramme ein Programm zu erarbeiten, das gemeinnützigen Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen Hilfe bietet, um die Folgen der Pandemie abzufedern. Hier besteht auch die Chance, strukturelle Unterstützung für den digitalen Wandel zu leisten und das Megathema Digitalisierung anzugehen, um die Arbeit der zivilgesellschaftlichen Organisationen krisen- und zukunftssicher aufzustellen. Wir meinen, dieses Thema gehört auf die Agenda der Bundesregierung. Herr Ministerpräsident Kretschmer hat vorhin geschildert, was auch auf den Straßen los ist. Wenn wir sehen, welche abstrusen Falschinformationen, welcher Hass, welche Ressentiments und kruden Verschwörungstheorien in der Corona-Krise gedeihen – glaubt man diesen, dann hat der Bundesrat heute seine Arbeit eingestellt, weil die neue Weltordnung übernommen hat; der 15. Mai ist der magische Tag –, wie Antisemitismus, Rassismus, völkisches Denken und Demokratiefeindschaft grassieren, muss uns allen das Engagement und die Demokratieförderung absolute Priorität sein. Deshalb bitte ich Sie, auch diese Initiative zu unterstützen. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn in diesen Wochen und Monaten viele Rettungsschirme gespannt werden – von denen die meisten gewiss ihre Berechtigung haben –, dürfen wir es nicht unterlassen, etwas für die Bedürftigsten dieser Gesellschaft zu tun, die dringend auf staatliche Hilfe angewiesen sind: ältere Menschen, deren Rente nicht reicht, Erwerbslose, die mit Hartz IV kaum über die Runden kommen, armutsgefährdete Familien, Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Die Pandemie hat zu steigenden Nahrungsmittelpreisen geführt. Einige Zahlen: Die Verbraucherpreise für frische Nahrungsmittel lagen im April fast 10 Prozent über dem Vorjahresniveau; bei Gemüse 27 Prozent über dem Vorjahresmonat. Es gab Versorgungsengpässe. Viele Tafeln haben geschlossen. Der Zugang zu preiswertem Kita- und Schulessen ist erschwert; Herr Bundesminister Heil hat vorhin darauf hingewiesen. Die Telefonkosten steigen, weil die persönlichen Kontakte gehalten werden wollen und die Vorsprache in Jobcentern eingeschränkt ist. Zusammengenommen bedeutet das im Klartext, dass das Existenzminimum zurzeit nicht in allen Fällen gesichert ist. Es ist aber ein Verfassungsauftrag, das Existenzminimum zu sichern. Da setzen wir mit unserem Entschließungsantrag gemeinsam mit Thüringen an. Wir fordern einen temporären Zuschlag in Höhe von 100 Euro pro Monat und Person auf die Regelsätze, befristet auf die Zeit der Corona-Krise. Wir wollen den Menschen das soziokulturelle Existenzminimum auch in der Krise sichern, Verschuldung und Obdachlosigkeit vermeiden, egal ob die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose einschlägig sind, Hilfen zum Lebensunterhalt, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ich werbe hiermit dafür, dass Sie auch diesen Entschließungsantrag des Landes Berlin unterstützen. Meine Damen und Herren, das sind also drei Bereiche, um deren Berücksichtigung bei der weiteren Ausgestaltung von Corona-Hilfen wir die Bundesregierung besonders nachdrücklich bitten möchten, damit soziale Schieflagen durch diese Krise nicht noch weiter verschärft werden und unsere so sehr auf Kunst, Kultur und zivilgesellschaftliches Engagement angewiesene Demokratie keine pandemiebedingten Schäden nimmt. Wir dürfen nicht nur über die großen Wirtschaftszweige reden, sondern wir müssen die Breite der Gesellschaft im Blick behalten, in der sich das gesellschaftliche Leben mit nicht geringerer Relevanz abspielt. – Ich danke Ihnen. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Dr. Lederer! Wir kommen zur Abstimmung und beginnen mit Punkt 66, Entschließung für einen Corona-Zuschlag für Bezieher von Sozialleistungen. Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Die antragstellenden Länder haben jedoch beantragt, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eine deutliche Minderheit. Dann weise ich die Vorlage dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik – federführend – sowie dem Finanzausschuss und dem Innenausschuss – mitberatend – zu. Wir machen weiter mit Punkt 67, Zukunftsprogramm für zivilgesellschaftliche Organisationen. Der Antrag auf sofortige Sachentscheidung wurde zurückgezogen. Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten – federführend – sowie – mitberatend – dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik. Wir kommen zu Punkt 68, Sicherung der Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativlandschaft. Auch hier wurde der Antrag auf sofortige Sachentscheidung zurückgezogen. Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem Ausschuss für Kulturfragen – federführend – sowie – mitberatend – dem Wirtschaftsausschuss. Ich darf damit den Tagesordnungspunkt beschließen. Wir kommen zu Punkt 13: TOP 13 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (Drucksache 84/20) Es gibt keine Wortmeldungen und keine Protokollerklärungen. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich zur Einzelabstimmung auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Minderheit. Ich ziehe Ziffer 4 vor. Ihr Handzeichen bitte! – Minderheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 5! – Minderheit. Bitte das Handzeichen für die Ziffer 6! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 7. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 11! – Minderheit. Ziffer 12! – Minderheit. Ziffer 13! – Minderheit. Ziffer 14! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Herzlichen Dank. Ich beende den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15: TOP 15 Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar- Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Drucksache 163/20) Es gibt keine Wortmeldungen und keine Protokollerklärungen. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Bitte Ihr Handzeichen für: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich darf den TOP beenden. Wir kommen zu Punkt 16: TOP 16 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG) (Drucksache 86/20) Es gibt keine Wortmeldungen und keine Protokollerklärungen. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor. Zunächst Ihr Handzeichen bitte für die Ziffern 1 bis 9 der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für den Landesantrag! – Das ist die Mehrheit, wenn auch sehr knapp. Damit hat der Bundesrat, wie beschlossen, zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 17: TOP 17 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) (Drucksache 164/20) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 7. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 14! – Minderheit. Ziffer 21! – Minderheit. Ziffer 24! – Mehrheit. Ziffer 26! – Mehrheit. Ziffer 31! – Mehrheit. Ziffer 35! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden. Wir kommen zu Punkt 18: TOP 18 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr (Drucksache 165/20) Es gibt keine Wortmeldungen und keine Protokollerklärungen. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 1! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden. Danke schön. Wir kommen zu Punkt 19: TOP 19 Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) (Drucksache 166/20) Es liegen keine Wortmeldungen vor, ebenfalls keine Protokollerklärungen. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf: Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Punkt 20: TOP 20 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland (Drucksache 167/20) Keine Wortmeldungen und keine Protokollerklärungen. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Daraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden. Wir kommen zu Punkt 21: TOP 21 Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) (Drucksache 168/20) Es liegen keine Wortmeldungen und keine Protokollerklärungen vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Über Ziffer 1 stimmen wir nach Buchstaben getrennt ab. Ich rufe auf: Buchstabe a! – Mehrheit. Buchstabe b! – Minderheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 6. Ziffer 7! – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. (Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff [ Thüringen]: Herr Präsident, eine Frage!) – Ja, bitte! Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen): Dadurch, dass wir zurzeit keine Vertretungsregelung haben, wäre die Frage, ob die Sitzung zur Aufnahme von Flüssigkeit kurz unterbrochen werden könnte, damit alle Länder weiterhin an der Abstimmung teilnehmen können. (Dr. Klaus Lederer [Berlin]: Ganz im Gegenteil! – Heiterkeit – Winfried Hermann [Baden- Württemberg]: Lass doch für die, die am Verdursten sind, Wasser bringen!) Präsident Dr. Dietmar Woidke: Die Direktorin sagt, wir sind in ungefähr 30 Minuten fertig. Ich weiß nicht, ob es Sinn macht, die Sitzung jetzt zu unterbrechen. (Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff [ Thüringen]: Wir haben gerade eine Gesundheitsschutzdebatte!) Herr Hoff kriegt vom Saaldienst Wasser, bitte! (Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff [ Thüringen], daraufhin den Plenarsaal verlassend: Ich trinke draußen, weil hier im Plenarsaal die Aufnahme von Getränken nicht erlaubt ist!) Dann warten wir, bis Herr Hoff wieder hier ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir warten, da gemäß unserer Regelungen Thüringen sonst nicht an der Abstimmung teilnehmen darf. – Herr Hoff, schön, dass Sie wieder da sind! Wir kommen zu Punkt 22: TOP 22 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (Drucksache 169/20) Keine Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu Protokoll1 gibt Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) ab. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Über Ziffer 2 stimmen wir getrennt nach Buchstaben ab. Ich rufe auf: Die Buchstaben a und b gemeinsam! – Mehrheit. Buchstabe c! – Minderheit. Ihr Handzeichen für Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 8! – Minderheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Ziffer 13! – Minderheit. 1 Anlage 11 Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Punkt 23: TOP 23 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union (Drucksache 88/20) Es liegen keine Wortmeldungen und keine Protokollerklärungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und drei Landesanträge vor. Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen und rufe auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Minderheit. Bitte das Handzeichen für den Antrag von Rheinland- Pfalz in Drucksache 88/4/20! – Minderheit. Zurück zu den Ausschussempfehlungen: Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 8! – Minderheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 13. Ziffer 14! – Minderheit. Ziffer 15! – Mehrheit. Ziffer 16! – Mehrheit. Ziffer 19! – Minderheit. Ziffer 20! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 21. Ziffer 22! – Mehrheit. Ziffer 23! – Mehrheit. Ziffer 24! – Mehrheit. Ziffer 25! – Minderheit. Ziffer 26! – Minderheit. Ziffer 27! – Minderheit. Ziffer 28! – Minderheit. Ziffer 29! – Minderheit. Ziffer 31! – Mehrheit. Ziffer 32! – Mehrheit. Ziffer 33! – Mehrheit. Ziffer 34! – Minderheit. Ziffer 35! – Minderheit. Ziffer 36! – Minderheit. Ziffer 37! – Mehrheit. Ziffer 38! – Mehrheit. Ziffer 42! – Mehrheit. Ziffer 43! – Mehrheit. Ziffer 44! – Mehrheit. Ziffer 45! – Minderheit. Ziffer 46! – Minderheit. Ziffer 47! – Mehrheit. Bitte Ihr Handzeichen für den Antrag Schleswig- Holsteins in Drucksache 88/2/20! – Mehrheit. Damit entfallen Ziffer 48 der Ausschussempfehlungen und der Antrag in Drucksache 88/3/20. Ziffer 51! – Minderheit. (Winfried Hermann [Baden-Württemberg]: Bitte wiederholen!) – Das mache ich gerne. Ziffer 51 bitte noch mal! – Das ist die Mehrheit. – Danke sehr. Ziffer 52! – Mehrheit. Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Punkt 24: TOP 24 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verdienststatistikgesetzes (Drucksache 89/20) Es liegen keine Wortmeldungen und Protokollerklärungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Punkt 25: TOP 25 Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude- Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG) (Drucksache 111/20) Hierzu haben wir eine Wortmeldung von Herrn Minister Hermann aus Baden-Württemberg. Herr Minister Hermann, Sie haben das Wort. Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzesname ist ein Zungenbrecher – abgekürzt GEIG. Es geht um die Zukunft der elektrischen Mobilität in Deutschland, um die Ladeinfrastruktur und wie wir die Voraussetzungen in Gebäuden und in der Infrastruktur schaffen. Dazu gibt es eine EU-Gebäuderichtlinie, die jetzt in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Der Gesetzentwurf, der vorliegt, ist eine 1:1-Umsetzung. Das ist gemessen an den Ansprüchen auch der Bundesregierung selbst deutlich zu wenig, wie wir finden. Die Bundesregierung hat erklärt, dass sie bis 2030 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeuge auf den Markt, auf die Straßen bringen möchte. Dazu braucht es natürlich Ladeinfrastruktur in erheblichem Umfang. Wir haben für Baden-Württemberg ausgerechnet, dass man im privaten Bereich für etwa jedes zweite Auto eine Lademöglichkeit schaffen muss. Hier würde es sich also um mehrere Millionen Lademöglichkeiten drehen. Aber tatsächlich werden nur wenige hunderttausend geschaffen. Der Anspruch, 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen, und diese Umsetzung der Richtlinie passen einfach nicht zusammen. Es ist zu wenig. Beispielsweise müssen in Ein- und Zweifamilienhäusern, die neu gebaut werden, keine Vorkehrungen getroffen werden. Bei Mehrfamilienhäusern beziehungsweise Nicht-Wohngebäuden ist erst ab zehn Stellplätzen überhaupt eine Vorkehrung zu treffen. Das ist deutlich weniger als viele Länder schon machen. Ich möchte mal sagen, was wir in Baden- Württemberg tun, und das war nicht gerade die ganz große Nummer nach vorne, sondern es war auch bei uns umstritten – die Mobilitätswirtschaft auf der einen, die Gebäudewirtschaft auf der anderen Seite. Wir haben zum Beispiel gesagt: In jedem neuen Wohngebäude soll wenigstens ein Rohr vorgehalten werden, damit dort zukünftig die entsprechenden Elektroinstallationen stattfinden können. Also: Ein Leerrohr soll gelegt werden. Bei Nicht-Wohngebäuden haben wir gesagt: Jeder zweite Stellplatz soll vorgesehen werden. Jeder zehnte Stellplatz soll schon eine tatsächlich vorhandene Ladeinfrastruktur herstellen. Das sind Ansprüche, aber nicht überambitionierte Ansprüche. Sie müssten zurückgenommen werden, wenn wir bei der 1:1-Umsetzung des Bundes bleiben; denn er sieht deutlich weniger vor. Ich meine, das ist unangemessen und hindert uns daran, das, was notwendig ist, besser zu machen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir Klimaschutz betreiben wollen, wenn wir Elektromobilität vorantreiben wollen, dann dürfen wir keine 1:1- Umsetzung machen, sondern müssen eine deutliche Schippe drauflegen. Es geht um die Zukunftsorganisation der Mobilität. Und es geht darum, dass wir Vorsorge leisten. Denn die Gebäude, die wir heute oder in den nächsten Jahren bauen, stehen viele Jahrzehnte, und nachträglich Rohre zu verlegen ist schwierig genug. Das wissen Sie alle. Also: Lassen Sie vorsorgen! An die Zukunft denken! – Vielen Dank. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Minister Hermann! Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Votum für Ziffer 2, zunächst Buchstaben a und b gemeinsam! – Mehrheit. Bitte das Handzeichen für den Rest der Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3 rufe ich nach Buchstaben getrennt auf. Wer stimmt für: Buchstabe a! – Mehrheit. Buchstabe b! – Mehrheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 7! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Punkt 26: TOP 26 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze (Drucksache 170/20) Es liegen keine Wortmeldungen und keine Protokollerklärungen vor. Wir kommen zur Abstimmung Dazu liegen die Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Wir kommen zu Punkt 33: TOP 33 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa – Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal COM(2020) 21 final (Drucksache 28/20) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Es liegen auch keine Protokollerklärungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8! – Minderheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Ziffer 13! – Minderheit. Ziffer 14! – Minderheit. Ziffer 15! – Minderheit. Ziffer 16! – Minderheit. Ziffer 17! – Minderheit. Ziffer 19! – Minderheit. Ziffer 20! – Mehrheit. Ziffer 21! – Minderheit. Ziffer 23! – Minderheit. Ziffer 27! – Mehrheit. Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich beende den Tagesordnungspunkt. Die Punkte 35 a) und b) rufe ich zur gemeinsamen Beratung auf: TOP 35a) a) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Datenstrategie COM(2020) 66 final (Drucksache 96/20) TOP 35b) b) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gestaltung der digitalen Zukunft Europas COM(2020) 67 final (Drucksache 97/20) Es gibt keine Wortmeldungen und keine Protokollerklärungen. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst zu Tagesordnungspunkt 35 a). Ihnen liegen die Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 14! – Mehrheit. Ziffer 23! – Mehrheit. Ziffer 24, zunächst nur Satz 1! – Minderheit. Satz 2 der Ziffer 24! – Minderheit. Jetzt bitte ich um das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 35 b). Ihnen liegen die Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 6! – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat Stellung genommen. Wir kommen zu Punkt 36: TOP 36 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Union der Gleichheit – Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020 - 2025 COM(2020) 152 final (Drucksache 117/20) Es gibt keine Wortmeldungen und keine Protokollerklärungen. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Ziffer 13! – Mehrheit. Ziffer 14! – Mehrheit. Ziffer 15! – Mehrheit. Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat Stellung genommen. (Lucia Puttrich [Hessen]: Herr Präsident, ich bitte um Wiederholung der Abstimmung über Ziffer 6 von TOP 36!) Ich wiederhole die Abstimmung: Wer stimmt für Ziffer 6? – 35 Stimmen; Mehrheit. Damit ist Ziffer 6 beschlossen. Wir kommen zu Punkt 38: TOP 38 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft – Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa COM(2020) 98 final (Drucksache 135/20) Es liegen keine Wortmeldungen und keine Protokollerklärungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 11! – Minderheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Ziffer 13! – Minderheit. Ziffer 14! – Mehrheit. Ziffer 17! – Mehrheit. Ziffer 18! – Minderheit. Ziffer 19! – Mehrheit. Ziffer 21! – Mehrheit. Ziffer 22! – Mehrheit. Ziffer 23! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Punkt 40: TOP 40 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank und die Euro-Gruppe: 2020 Europäisches Semester – Bewertung der Fortschritte bei den Strukturreformen, Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte und Ergebnisse der eingehenden Überprüfung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 COM(2020) 150 final (Drucksache 102/20) Es gibt keine Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu Protokoll1 gibt Herr Bürgermeister Dr. Lederer (Berlin) ab. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffern 1, 4, 7 und 8 gemeinsam! – Minderheit. Ziffern 2, 3, 5 und 6 gemeinsam! – Minderheit. Wer ist entsprechend Ziffer 9 der Ausschussempfehlungen dafür, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen? – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 43: TOP 43 Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (Drucksache 157/20) Es gibt keine Wortmeldungen und keine Protokollerklärungen. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat der Verordnung entsprechend zugestimmt. 1 Anlage 12 Wir kommen zu Punkt 44: TOP 44 Verordnung zur Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung und der Anbaumaterialverordnung (Drucksache 158/20) Es liegen zu diesem Punkt erfreulicherweise keine Wortmeldungen vor, ebenfalls keine Protokollerklärungen. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 3! – Minderheit. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern! – Mehrheit. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer der Verordnung, wie soeben festgelegt, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 45: TOP 45 Zweite Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung (Drucksache 91/20) Keine Wortmeldungen und keine Protokollerklärungen. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat der Verordnung nach Maßgabe von Änderungen zugestimmt. Es bleibt noch abzustimmen über die empfohlene Entschließung. Ich rufe auf: Ziffer 5! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung gefasst. Wir kommen zu Punkt 46: TOP 46 Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis- Verordnung und der Deponieverordnung (Drucksache 160/20) Es liegen keine Wortmeldungen vor, ebenfalls keine Protokollerklärungen. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und vier Landesanträge vor. Ich beginne mit dem Antrag Hessens in Drucksache 160/5/20. Ihr Handzeichen bitte! – Minderheit. Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 9. Nun Ihr Handzeichen für den Antrag Niedersachsens in Drucksache 160/2/20! – Minderheit. Dann Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Ziffer 14! – Mehrheit. Ziffer 15! – Mehrheit. Ziffer 18! – Mehrheit. Weiter mit dem Antrag Niedersachsens in Drucksache 160/3/20! – Minderheit. Ziffer 21! – Minderheit. Bitte Ihr Handzeichen für den Zwei-Länder-Antrag in Drucksache 160/4/20! – Mehrheit. Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Maßgabeziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer der Verordnung, wie soeben festgelegt, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Es bleibt abzustimmen über die empfohlene Entschließung. Bitte Ihr Handzeichen für die beiden Entschließungsziffern 26 und 27! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung gefasst. Punkt 47: TOP 47 Zehnte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung (Drucksache 161/20) Es liegen keine Wortmeldungen und keine Protokollerklärungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Antrag Hamburgs vor. Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen und rufe auf: Ziffer 1! – Minderheit. Vereinbarungsgemäß nun bitte Ihr Handzeichen für den Landesantrag in Drucksache 161/2/20! – Mehrheit. Damit entfallen die Ziffern 2 und 3. Ziffer 4! – Mehrheit. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer der Verordnung, wie soeben festgelegt, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat der Verordnung zugestimmt. Punkt 58: TOP 58 Gesetz zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden aufgrund der COVID-19-Pandemie (Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz) (Drucksache 220/20) Es gibt keine Wortmeldungen und keine Protokollerklärungen. Es liegt weder eine Empfehlung noch ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir haben noch über die vom Kulturausschuss empfohlenen Entschließungen abzustimmen. Bitte das Handzeichen zu Ziffer 2! – Minderheit. In Ziffer 3 wird auf Wunsch Buchstabe c getrennt abgestimmt. Bitte das Handzeichen zu Buchstabe c! – Minderheit. Nun Ihr Handzeichen für den Rest von Ziffer 3! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Wir kommen zu Punkt 59: TOP 59 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vulnerabler Personen bei richterlichen Anhörungen im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 211/20) Dem Antrag ist das Saarland beigetreten. Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Minister Dr. Holthoff- Pförtner (Nordrhein-Westfalen) abgegeben. Ausschussberatungen haben noch nicht stattgefunden. Es ist beantragt, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Wer ist dafür? – Mehrheit. Dann kommen wir zur Frage der Einbringung: Wer dafür ist, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wie vereinbart, wird Herr Minister Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten bestellt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich komme zu Punkt 60: TOP 60 Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 210/20) Es gibt keine Wortmeldungen, keine Protokollerklärungen. Dann weise ich die Vorlage den Ausschüssen zu, und zwar dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – federführend – sowie dem Gesundheitsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend. Ich darf Tagesordnungspunkt 60 beenden. Wir kommen zu Punkt 61: TOP 61 Entschließung des Bundesrates zur EEG-Reform: Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 212/20) Keine Wortmeldungen, keine Protokollerklärungen. 1 Anlage 13 Ich weise die Vorlage – federführend – dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, dem Umweltausschuss, dem Verkehrsausschuss und dem Wohnungsbauausschuss zu. Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden. Wir kommen zu TOP 62: TOP 62 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) (Drucksache 221/20) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll2 gibt Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) ab. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor. Wir beginnen mit den Ausschussempfehlungen: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Minderheit. Bitte noch Ihr Handzeichen für den Landesantrag! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat eine Stellungnahme beschlossen. Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden. Herzlichen Dank. Wir kommen zu Punkt 65: TOP 65 Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 224/20) Es gibt keine Wortmeldungen, keine Protokollerklärungen. Ich weise die Vorlage – federführend – dem Verkehrsausschuss sowie – mitberatend – dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik zu. Ich beende den TOP. Punkt 69: TOP 69 Entschließung des Bundesrates „Für einen effektiven strafrechtlichen Schutz von kritischen Infrastrukturen gegen Cyberangriffe“ – Antrag des 2 Anlage 14 Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 242/20) Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – und dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten – mitberatend – zu. Punkt 76: TOP 76 Benennung von zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksache 201/20) Hierzu liegt Ihnen der Vorschlag des Ständigen Beirats vor. Wer diesem Vorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. Es ist einstimmig so beschlossen. Damit darf ich den Tagesordnungspunkt beenden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Geduld! Herzlichen Dank auch, dass Sie mir manche Holprigkeit verziehen haben – das hoffe ich zumindest. Es war für uns alle heute ein bisschen anstrengend. Aber wir steigen auch im Bundesrat langsam wieder in eine größere Normalität in doch nach wie vor sehr schwierigen Pandemiezeiten ein. Wir haben die Tagesordnung der heutigen Sitzung geschafft. Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich ein auf Freitag, den 5. Juni 2020, 9.30 Uhr. Ich wünsche mir, dass Sie wie alle Menschen im Land weiter Verantwortungsbewusstsein zeigen und Nähe, indem Sie Abstand halten. Vor allem hoffe ich, dass ich Sie alle am 5. Juni gesund wiedersehe. Alles, alles Gute bis dahin! Die Sitzung ist geschlossen. – Danke schön. (Schluss: 11.35 Uhr) Beschlüsse im vereinfachten Verfahren (§ 35 GO BR) Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Jahr der Schiene (2021) COM(2020) 78 final; Ratsdok. 6556/20 (Drucksache 119/20, zu Drucksache 119/20) Ausschusszuweisung: EU – U – Vk – Wi Beschluss: Kenntnisnahme Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hindernisse für den Binnenmarkt ermitteln und abbauen COM(2020) 93 final (Drucksache 143/20) Ausschusszuweisung: EU – AIS – R – Wi Beschluss: Kenntnisnahme Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank und die Euro-Gruppe: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie COM(2020) 112 final (Drucksache 139/20) Ausschusszuweisung: EU – AIS – G – Vk – Wi Beschluss: Kenntnisnahme Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1301/2013 und (EU) Nr. 508/2014 im Hinblick auf spezifische Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten und in andere Sektoren von deren Volkswirtschaften zur Bewältigung des COVID-19-Ausbruchs (Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise) COM(2020) 113 final (Drucksache 140/20, zu Drucksache 140/20) Ausschusszuweisung: EU – AIS – Fz – G – K – Wi Beschluss: Kenntnisnahme Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft COM(2020) 111 final; Ratsdok. 6797/20 (Drucksache 144/20, zu Drucksache 144/20) Ausschusszuweisung: EU – In – Vk – Wi Beschluss: Absehen von Stellungnahme Feststellung gemäß § 34 GO BR Einspruch gegen die Berichte über die 986., 987. und 988. Sitzung ist nicht eingelegt worden. Damit gelten die Berichte gemäß § 34 GO BR als genehmigt. Anlage 1 Erklärung von Minister Winfried Hermann (Baden-Württemberg) zu Punkt 71 der Tagesordnung Baden-Württemberg bittet darum, die Ausgleichspauschale für sämtliche Krankenhäuser anzupassen, für die die derzeitige Pauschale zu einer Unterdeckung führt. Anlage 2 Erklärung von Staatsrat Dr. Olaf Joachim (Bremen) zu Punkt 70 der Tagesordnung Für die Länder Bremen, Berlin und Thüringen gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll: Die Länder Bremen, Berlin und Thüringen sind der Auffassung, dass eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten Monat auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Beschäftigte mit Kindern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent) des entgangenen Nettolohns nicht ausreicht. Diese Regelung hätte zur Folge, dass zahlreiche Beschäftigte in finanzielle Engpässe geraten und auf ergänzende SGB-II-Leistungen angewiesen wären. Sie sprechen sich daher dafür aus, dass das Kurzarbeitergeld – befristet für den Zeitraum der krisenbedingten Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt – für geringe und mittlere Einkommen bereits ab dem ersten Monat aufgestockt werden sollte. Eine gestaffelte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für geringe und mittlere Einkommen soll dazu beitragen, die Zahl der Anträge auf aufstockende SGB-II-Leistungen zu verringern und einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand in den Jobcentern zu vermeiden. Für Geringverdienende sollen massive Einkommens- und Kaufkrafteinbrüche zumindest teilweise kompensiert werden. Ebenfalls sprechen sich die Länder dafür aus, die Staffelung so zu gestalten, dass mit abnehmendem Nettoentgelt die Höhe des Kurzarbeitergeldes von derzeit 60 Prozent auf bis zu 90 Prozent ansteigt. Je geringer das Nettoentgelt einer bzw. eines Beschäftigten, desto höher soll der Leistungssatz ausfallen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz von gegenwärtig 67 Prozent erfüllen, soll der Abstand von sieben Prozentpunkten gewahrt bleiben. Sie sind ferner der Überzeugung, dass es eines deutlichen Impulses zur Sicherung von Ausbildungsverhältnissen bedarf. Ausbildungsverhältnisse unterliegen zwar einem besonderen Schutz, so dass nach geltender Rechtslage Kurzarbeitergeld erst nach einer sechswöchigen Entgeltfortzahlung gewährt werden kann. In der gegenwärtigen Krisensituation, in der viele Unternehmen an den Rand ihrer Existenz geraten, soll Kurzarbeitergeld für Auszubildende unverzüglich und in voller Höhe des Ausbildungsentgeltes gewährt werden. Anlage 3 Erklärung von Staatsminister Oliver Schenk (Sachsen) zu Punkt 70 der Tagesordnung Für die Länder Sachsen, Berlin und Thüringen gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll: Sachsen, Berlin und Thüringen sind sich bewusst, dass auch im Bereich der Rechtspflege Maßnahmen für einen wirksamen Infektionsschutz essentiell sind, um die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu gewährleisten und den Justizgewährungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Durch ihren engagierten Einsatz haben sowohl die Bediensteten der Justizbehörden der Länder als auch die Vertreter der rechtsberatenden und rechtsversorgenden Berufe in den vergangenen Wochen mit der Rechtspflege und Rechtsprechung unter schwierigsten Bedingungen einen der Grundpfeiler unseres Rechtsstaates aufrechterhalten. Sachsen, Berlin und Thüringen begrüßen die Absicht des Deutschen Bundestages, die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und Rechtsprechung in Krisenzeiten mit speziell für Krisensituationen konzipierten, zeitlich befristeten Regelungen besonders zu unterstützen. Die Änderungen des Arbeitsgerichtsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes geben Anlass zu folgenden Feststellungen: 1. Sachsen, Berlin und Thüringen nehmen zur Kenntnis, dass mit den Artikeln 2 bis 5 allein für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit Sonderregelungen zur pandemiebedingten Verfahrensvereinfachung geschaffen werden sollen. Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus ist in allen Gerichtsbarkeiten ein deutlicher Anstieg von Terminaufhebungen und -verlegungen zu verzeichnen, die einen gewissen Verfahrensstau befürchten lassen. Auch wird als Folge der Krise mit einem Anstieg der Eingangszahlen in anderen Bereichen wie beispielsweise den Zivilsachen, in Strafverfahren und bei den Verwaltungs- und den Insolvenzgerichten zu rechnen sein. Daher wäre es zielführender, vor dem Schaffen von Insellösungen ein tragfähiges Gesamtkonzept für alle Gerichtsbarkeiten abzustimmen. 2. Die Ausweitung der Möglichkeiten für Bundessozialgericht und Bundesarbeitsgericht, auch gegen den erklärten Willen der Verfahrensbeteiligten im schriftlichen Verfahren entscheiden zu können, wird als problematisch erachtet. Gerade bei Bundesgerichten, die rechtliche Grundsatzfragen von erheblicher Tragweite für die gesamte Gesellschaft entscheiden, kommt einer transparenten öffentlichen Verhandlung eine besondere Bedeutung zu. 3. Sachsen, Berlin und Thüringen bekennen sich dazu, die Nutzung der Videokonferenztechnik in Gerichtsverfahren unter Wahrung der geltenden rechtsstaatlichen Grundsätze zu fördern. Sie kann dazu beitragen, Gerichtsverhandlungen zu beschleunigen und effektiver zu gestalten, weite Anreisen von Verfahrensbeteiligten zu vermeiden und im Bedarfsfall kontaktreduzierte Sitzungen zu ermöglichen. Sie stellen bezüglich der gegenständlichen Vorlage aber ausdrücklich klar, dass aus den beabsichtigten Regelungen zur Stärkung und Ausweitung der Video-Verhandlung und -Vernehmung kein Ausstattungsanspruch der Richterinnen und Richter oder Verfahrensbeteiligten abzuleiten sein darf. Vielmehr muss es auch weiterhin den Ländern obliegen, in pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten zu entscheiden, ob und wie die Regelungen in den Arbeits- und Sozialgerichten ausstattungsmäßig umgesetzt werden. 4. Vorsorglich stellen Sachsen, Berlin und Thüringen weiterhin klar, dass eine Umsetzung des mit den neuen Regelungen im Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz verfolgten (Soll-)Regelfalls, Verhandlungen und Vernehmungen im Wege der Bild- und Tonübertragung durchzuführen, bis zum avisierten Außerkrafttreten der Regelungen in den meisten der Länder in weiten Teilen praktisch, technisch und finanziell nicht möglich sein wird. Anders als die Gesetzesbegründung annimmt, ist die für Videokonferenzen notwendige Ausstattung bisher nicht flächendeckend an allen Gerichten verfügbar und kann und darf auch nicht durch privat angeschaffte oder anzuschaffende Hard- und Software ersetzt werden. Dies gilt umso mehr im Hinblick auf die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Anlage 4 Erklärung von Staatsminister Rainer Robra (Sachsen-Anhalt) zu Punkt 71 der Tagesordnung Im Zuge der Zustimmung des Landes Sachsen-Anhalt wird ergänzend darauf verwiesen, dass die gegenwärtigen Ausgleichszahlungen (in Höhe von 560 Euro pro entgangenem Belegungstag) nicht nur für die Universitätsklinika defizitär sind. Deshalb sollten nicht nur – wie im Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig- Holstein sowie des Saarlandes in BR-Drs. 246/4/20 gefordert – die Krankenhäuser der Maximalversorgung an dieser Erhöhung der Ausgleichsbeträge partizipieren, sondern alle Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung. Anlage 5 Erklärung von Minister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) zu Punkt 73 der Tagesordnung Für die Länder Thüringen, Berlin, Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll: Die Länder Thüringen, Berlin, Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz begrüßen die mit dem Gesetzesvorhaben zum Ausdruck kommenden Bemühungen, Veranstalter und Einrichtungen vor erheblichen Liquiditätsabflüssen zu bewahren, die sich aus Rückerstattungsansprüchen aufgrund von Veranstaltungsabsagen und Aussetzungen von Nutzungsberechtigungen ergeben, welche mit der Covid-19-Pandemie verbunden sind. Allerdings dürfen die diesbezüglichen Regelungen nicht einseitig zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher konzipiert werden. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind durch die aktuellen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Entwicklungen verunsichert und zum Teil bereits von erheblichen finanziellen Einbußen betroffen. Die seitens des Bundestages und der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung zur Berechtigung der Unternehmen, Gutscheine anstelle einer Erstattung des gezahlten Ticketpreises zu übergeben, wird die Verbraucher dennoch de facto zwingen, öffentlichen und privatwirtschaftlichen Veranstaltungsunternehmen und Einrichtungen einen zinslosen Kredit zu gewähren oder sich über die Unzumutbarkeit der Annahme eines Gutscheines zu erklären. Beides widerspricht sowohl zivilrechtlichen Grundsätzen als auch dem Grundgedanken der gesellschaftlichen Solidarität in der aktuellen Krise. Zudem begegnet der Gesetzentwurf verfassungsrechtlichen Bedenken, da er ohne Übergangsregelung das besonders schutzwürdige Vertrauen derjenigen Verbraucherinnen und Verbraucher enttäuscht, die etwa für den Erwerb einer Eintrittskarte, bzw. bei Freizeiteinrichtungen durch den Erwerb einer Jahres-, Monats- oder Saisonkarte, in Vorkasse treten mussten. Aus diesen Gründen sind Initiativen, die die Annahmebereitschaft von Gutscheinangeboten stärken, den Kunden aber letztlich die Wahl zwischen dem Wertgutschein oder der unverzüglichen Rückerstattung des bereits gezahlten Preises lassen, gegenüber dem vorgelegten Gesetzentwurf vorzugswürdig. Zumindest sollten die nun in Aussicht gestellten Regelungen zu einer verpflichtenden Gutscheinlösung durch eine finanzielle Absicherung der Kundengelder ergänzt werden. Andernfalls würde das derzeitige Insolvenzrisiko für Veranstalter und Betreiber, mit allen auch für die Kunden negativen Folgen, nur auf die Zeit nach dem 31. Dezember 2021 verlagert werden. Anlage 6 Erklärung von Bundesminister Hubertus Heil (BMAS) zu Punkt 2 der Tagesordnung Die Bundesregierung hat in dieser Zeit eine klare Priorität: Wir tun alles dafür, um unser Land so sicher wie möglich durch die Corona-Krise zu bringen. Das bedeutet vor allem: Leben retten und die Gesundheit schützen. Nichts ist wichtiger. Das bedeutet aber auch: Die wirtschaftlichen und sozialen Folgen dieser Krise im Griff behalten. Denn wir erleben einen historischen Stresstest für unseren Arbeitsmarkt. Nein, wir können nicht jeden Arbeitsplatz garantieren – aber wir werden um jeden Arbeitsplatz kämpfen. Mit dem Kurzarbeitergeld haben wir dazu ein starkes Instrument. Es macht den Unterschied. Deswegen haben wir hier nicht Zustände wie in Amerika, wo derzeit massenhaft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der Straße landen. Mit dem Kurzarbeitergeld schützen wir Millionen Arbeitsplätze und halten die Leute in den Betrieben. Das ist unsere Stärke. So akut die Krise auch ist: Es geht uns nicht nur um die Arbeit von heute, sondern auch um die Arbeit von morgen. Gerade das Arbeit-von-Morgen-Gesetz ist ein wichtiger Baustein dafür, dass wir nach der Krise schnell wieder den Weg zu Wachstum und Beschäftigung finden. Denn Deutschland befindet sich inmitten eines Strukturwandels. Der hat durch Corona noch einmal deutlich an Fahrt gewonnen – Stichwort Digitalisierung. Viele von uns erleben es derzeit am Beispiel Homeoffice: Digitales Arbeiten ist in der Krise für Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur neuen Normalität geworden. Diese neue Normalität erfordert auch neue Kenntnisse – längst nicht nur für das Thema Telearbeit. Sondern auch im Handwerk und der Industrie. Deshalb müssen wir jetzt in Weiterbildung und Qualifizierung investieren. Das ist eine Investition in den Wohlstand und die soziale Sicherheit von morgen. Das Arbeit-von-Morgen-Gesetz setzt hier an und führt fort, was wir letztes Jahr mit dem Qualifizierungschancengesetz begonnen haben. Konkret: Wenn ein Betrieb vom Strukturwandel betroffen ist und seine Beschäftigten deswegen weiterqualifizieren will, dann werden wir das in Zukunft noch stärker unterstützen. Der Arbeitgeber bekommt künftig einen höheren Zuschuss zu den Lohn- und Lehrgangskosten, wenn er seine Beschäftigten weiterbildet. Dabei gilt generell: Je kleiner der Betrieb, desto höher die Förderung. Und wenn ein Arbeitnehmer seine Kurzarbeit für eine Weiterqualifizierung nutzen will, umso besser! Dann erstatten wir dem Arbeitgeber die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge als zusätzlichen Anreiz zurück. Und wer zum Beispiel noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, der bekommt mit dem Arbeit-von- Morgen-Gesetz einen Rechtsanspruch auf Förderung einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung. Bei alldem muss die Qualität der Weiterbildungsmaßnahmen stimmen. Hier sorgen wir für die richtigen finanziellen Rahmenbedingungen. Denn gute Weiterbildung hat ihren Preis. Die Arbeitsplätze von heute retten und die Jobs von morgen sichern – wir packen beides an. Ich werbe deswegen um Ihre Zustimmung zum Arbeit-von-Morgen- Gesetz. Anlage 7 Umdruck 3/2020 Zu den folgenden Punkten der Tagesordnung der 989. Sitzung des Bundesrates möge der Bundesrat gemäß den vorliegenden Empfehlungen und Vorschlägen beschließen: I. Dem Gesetz zuzustimmen: Punkt 4 Gesetz zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung (Wohngeld- CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz – WoGCO2- BeprEntlG) (Drucksache 199/20) II. Gegen die Gesetzentwürfe keine Einwendungen zu erheben: Punkt 14 Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes (Drucksache 162/20) Punkt 27 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 181/20) Punkt 28 Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 18. November 2019 zur Änderung des Abkommens vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (Drucksache 171/20) Punkt 29 Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. November 1999 zur Errichtung des Beratungszentrums für das Recht der WTO (Drucksache 172/20) Punkt 30 Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. April 1965 zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs (FAL-Übereinkommen) (Drucksache 90/20) Punkt 31 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. September 2019 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über den Ersatzneubau der Grenzbrücke im Raum Küstrin-Kietz – Küstrin (Kostrzyn nad Odra) (Drucksache 173/20) III. Entlastung zu erteilen: Punkt 32 Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2018 (Drucksache 314/19, Drucksache 654/19, Drucksache 180/20) IV. Zu den Vorlagen die Stellungnahmen abzugeben oder ihnen nach Maßgabe der Empfehlungen zuzustimmen, die in der jeweils zitierten Empfehlungsdrucksache wiedergegeben sind: Punkt 34 Weißbuch der Kommission zur künstlichen Intelligenz: Ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen COM(2020) 65 final (Drucksache 95/20, Drucksache 95/1/20) Punkt 37 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Langfristiger Aktionsplan zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften COM(2020) 94 final (Drucksache 134/20, Drucksache 134/1/20) Punkt 39 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa COM(2020) 103 final (Drucksache 137/20, Drucksache 137/1/20) Punkt 48 Verordnung zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union (Drucksache 99/20, Drucksache 99/1/20) Punkt 49 Zweite Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (Drucksache 93/20, Drucksache 93/1/20) V. Der Vorlage ohne Änderung zuzustimmen: Punkt 41 Zweite Verordnung zur Änderung der Kontaminanten-Verordnung (Drucksache 61/20) VI. Der Verordnung zuzustimmen und die in der Empfehlungsdrucksache unter Buchstabe B angeführte Entschließung zu fassen: Punkt 42 Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (Drucksache 141/20, Drucksache 141/1/20) VII. Entsprechend den Anregungen und Vorschlägen zu beschließen: Punkt 50 a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Bereiche: Bildung und Kultur) (Drucksache 490/19, Drucksache 490/2/19 (neu)) b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe „Vereinigtes Königreich“ (Working party on the UK (WPUK)) (Drucksache 63/20, Drucksache 63/1/20 (neu)) c) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe „Informationsaustausch im JI-Bereich“ (IXIM) (Drucksache 113/20, Drucksache 113/1/20 (neu)) d) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für Ratsarbeitsgruppe „Telekommunikation und Informationsgesellschaft“ und die Weisungssitzungen der Bundesregierung zum Ministerrat Verkehr, Telekommunikation und Energie; Bereich: Telekommunikation (Drucksache 124/20, Drucksache 124/1/20 (neu)) Punkt 51 Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ (Drucksache 182/20) Punkt 63 Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat (Drucksache 216/20) Punkt 64 Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Drucksache 209/20) VIII. Zu den Verfahren, die in der zitierten Drucksache bezeichnet sind, von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen: Punkt 52 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 142/20 (neu)) Zu den Gesetzen einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen: Punkt 55 Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Drucksache 217/20) Punkt 56 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Drucksache 218/20) Punkt 57 Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2020 sowie zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2020) (Drucksache 219/20) Anlage 8 Erklärung von Minister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) zu Punkt 7 der Tagesordnung Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss das gelten, was auch im normalen Leben gilt: Mehrarbeit muss sich finanziell lohnen! Die bestehenden Hinzuverdienstregelungen im SGB II werden diesem Anspruch nicht gerecht. Über 1 Million Menschen sind im Bezug der Grundsicherung für Arbeitsuchende und gehen einer Beschäftigung nach (Statistik der Bundesagentur für Arbeit, März 2019). Dieser Personenkreis besitzt großes Potential, durch Erwerbseinkommen dauerhaft die Hilfebedürftigkeit zu verlassen. Durch die bestehenden Hinzuverdienstregeln für Einkommen aus Erwerbstätigkeit im SGB II wird dieses Potential bisher nicht hinreichend ausgeschöpft. Das belegen auch wissenschaftliche Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung und des ifo-Instituts München. So ist beispielsweise der Anrechnungsbetrag für das monatliche Erwerbseinkommen zwischen 100 Euro und 1.000 Euro in Höhe von 80 Prozent leistungsfeindlich und schafft viel zu wenig Anreiz, aus einer geringfügigen Beschäftigung etwa in einen Midi-Job zu wechseln. Zur Klarstellung: NRW sieht Regelungsbedarf bei den Hinzuverdienstgrenzen im SGB II nicht wegen der Corona-Krise, sondern trotz der Corona-Krise. Deswegen sprechen wir uns für ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern unter Berücksichtigung von Eckpunkten aus. Ziel der Gesetzesvorlage muss es sein, positive Anreize für erwerbsfähige Leistungsbeziehende zu setzen, damit diese die Hilfebedürftigkeit Schritt für Schritt wieder überwinden können. Eine Ausweitung der Beschäftigung muss sich immer finanziell bezahlbar machen: Um den Einstieg in das Erwerbsleben zu fördern, sollten 100 Euro des monatlichen Erwerbseinkommens weiterhin vollständig abgesetzt werden können. Die Einkommensanrechnung im SGB II ist insbesondere hinsichtlich des Übergangs vom Mini- in den Midi- Job attraktiver auszugestalten als heute. Die Hinzuverdienstregelungen im SGB II sind auch an der Schwelle zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit anzupassen. Die erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden sollen motiviert werden, den Lebensunterhalt unabhängig von staatlichen Transferleistungen zu bestreiten. Die angepassten Hinzuverdienstregeln dürfen jedoch nicht die „Attraktivität“ des SGB-II-Leistungsbezugs erhöhen mit der Folge, dass die Zahl der individuellen Arbeitsstunden sogar reduziert wird. Ziel der Reform der Hinzuverdienstregeln im SGB II ist es daher ausdrücklich nicht, bestimmte Personengruppen – ich denke da beispielsweise an Alleinerziehende oder Eltern in kinderreichen Familien – wieder in den SGB-II-Leistungsbezug zu führen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt können derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Wichtig ist aber schon jetzt, Konzepte zu entwickeln, um eine zeitnahe Vermittlung der SGB-II- Leistungsbeziehenden in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Politik tut gut daran, Menschen, die im Erwerbsleben stehen und SGB-II-Leistungen beziehen, zu unterstützen, damit sie möglichst schnell wieder auf eigenen Füßen stehen können. Anlage 9 Erklärung von Bürgermeister Dr. Klaus Lederer (Berlin) zu Punkt 9 der Tagesordnung In der Pandemiezeit erleben wir, wie wichtig digitale Lösungen sind – auch in der Pflege. Wir haben in Berlin eine Initiative „Pflege 4.0 – made in Berlin“ auf den Weg gebracht. Wir vernetzen die Akteure aus dem Bereich Pflege- und Digitalwirtschaft. Deshalb haben wir als Land Berlin den Entschließungsantrag zur „Schaffung von Grundlagen zur Refinanzierbarkeit digitaler altersgerechter Assistenzsysteme im Rahmen des SGB XI“ (gemeinsam mit Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen) in den Bundesrat eingebracht. Unser Ausgangspunkt ist, dass wir auf der einen Seite in Berlin die Innovationen haben. Auf der anderen Seite an Assistenzlösungen und digitalen Lösungen in der Pflege – insbesondere der häuslichen Pflege – wenig ankommt. Wenn das höchste der Gefühle der Heimnotruf ist, was an technischen Hilfsmitteln in den Wohnzimmern ankommt, läuft etwas schief. Diese Lücke müssen wir schließen. Es müssten mehr digitale Lösungen und Assistenzsysteme in die Wohnzimmer, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser. Konkret entwickeln wir Zusatzqualifizierungen zur Digitalisierung in der Pflege, gründen ein Kompetenzzentrum Pflege 4.0 und wollen die Pflegeeinrichtungen an die digitale Infrastruktur anschließen, um die sektorenübergreifende Versorgung zu sichern. Das Pflegesystem in allen Bundesländern ist seit vielen Jahren geschwächt. Berlin leitete vor drei Jahren die Trendwende ein: − Im „Berliner Pakt für die Pflege“ haben sich Arbeitgeber, Gewerkschaften, Kassen, Verbände u. a. zu Verbesserungen in der Ausbildung, der Vergütung sowie den Arbeitsbedingungen in der Pflege verpflichtet. − Erste Erfolge sehen wir z. B. bei der Anhebung der Personalvergütung in den ambulanten Pflegediensten, der Erhöhung der Ausbildungszahlen und neuer Projekte im betrieblichen Gesundheitsmanagement. − Das Land Berlin hat eine Ausbildungsoffensive gestartet, die auf allen Ebenen die Pflegeausbildung qualitativ und quantitativ stärken wird. Nur wenn in allen Bereichen eine spürbare Verbesserung für alle erreicht wird, können wir den vielbeschworenen Pflegenotstand in Deutschland abwenden und den professionellen Pflegekräften wie auch den pflegenden Angehörigen die Arbeitsbedingungen ermöglichen, auf die sie meiner Meinung nach einen Anspruch haben. Viele Regelungen sind aber nur auf der Bundesebene zu verändern, deshalb haben wir diesen Antrag auf den Weg gebracht. Dieser Antrag zu digitalen Assistenzsystemen leistet einen konkreten Beitrag zur Entlastung von pflegenden Angehörigen und letztlich auch von professionell Pflegenden. Die Digitalisierung bietet neue Möglichkeiten, um die Pflegenden und die Pflegebedürftigen in ihrem oft ziemlich anstrengenden Alltag zu unterstützen und den Verbleib in den eigenen vier Wänden zu verlängern. − Der demografische Wandel und ein zunehmender Fachkräftemangel in der Pflege fordern innovative Lösungen, um die Potenziale der Digitalisierung für die Pflege im Sinne der pflegebedürftigen Menschen und pflegenden Angehörigen zu nutzen. − Altersgerechte Assistenzlösungen (AAL) haben erhebliches Potenzial, einen Beitrag zu mehr Sicherheit, Teilhabe und Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen zu leisten. − Es zeigt sich, dass es auf der einen Seite zwar eine große Dynamik im Bereich der Entwicklung technischer Lösungen gibt, auf der anderen Seite aber wenig bei den Menschen ankommt. Deshalb wollen wir erreichen, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen jetzt Zugang zu sinnvollen digitalen Lösungen erhalten – und das unabhängig von ihrem Einkommen oder der Art ihrer Versicherung. − Es sollten insbesondere technische Unterstützungsangebote wie zum Beispiel Sensoren zur Sturzprophylaxe in den Blick genommen werden, die einen möglichst langen Verbleib in der Häuslichkeit stärken. − Deshalb soll im Pflegehilfsmittelverzeichnis künftig nicht nur der Hausnotruf stehen, sondern auch geprüfte AAL-Systeme sollen abrechenbar sein. − Hierfür sind die strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen zu prüfen und anzupassen. Daher fordert der Antrag die Bundesregierung auf, erstens einheitliche gesetzliche Voraussetzungen für alle Pflegekassen zur Genehmigung und regelhaften Finanzierung für die Nutzerinnen und Nutzer nachweislich wirksamer digitaler altersgerechter Assistenzsysteme (AAL) zu schaffen, zweitens eine Vereinfachung und Standardisierung des Anerkennungsverfahrens für technische Unterstützungsangebote zu regeln, drittens Grundlagen für den Auf- und Ausbau der erforderlichen Infrastruktur zur Beratung über die Bereitstellung von anerkannten technischen Lösungen unter Berücksichtigung sich dynamisch verändernder Pflegebedarfe zu schaffen. Denkbar wäre eine Anpassung des § 40 SGB XI z. B. durch eine Erweiterung um die Aspekte der höheren Sicherheit, der selbstständigen Lebensführung, der Selbstbestimmung und der sozialen Teilhabe im Sinne des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Um für die Hersteller größere Anreize zu schaffen, sollte auch das derzeitige Anerkennungsverfahren vereinfacht werden. Das derzeitige Verfahren ist zu wenig bekannt und langwierig und entspricht so nicht der Dynamik der Technikentwicklung. Der Bund hat hier den Handlungsbedarf erkannt, aber noch nicht alle bestehenden Hürden ausreichend im Blick. Damit sich die Potenziale technischer Assistenzsysteme für die Pflege jedoch entfalten können, ist es entscheidend, dass diesen und den anderen Vereinbarungen konkrete Maßnahmen folgen und die entsprechenden finanziellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Mit der eingebrachten Bundesratsinitiative kann diesen Anliegen Nachdruck verliehen werden. Unser Antrag, den wir gemeinsam mit Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen einbringen, greift Aspekte auf, die die Pflege verbessern werden. Die größte Gruppe der pflegenden Menschen, die pflegenden Angehörigen, wird dabei in besonderem Maße berücksichtigt. Er ist ein Baustein, um Verbesserungen in der Pflege zu erreichen. Die Herausforderungen sind groß, um eine bedarfsorientierte, gute Versorgung sicherzustellen. Die Attraktivität der Pflegeberufe insgesamt muss sich steigern – nicht zuletzt durch verbesserte Arbeitsbedingungen. Die pflegenden Angehörigen brauchen strukturelle und finanzielle Unterstützung, um nicht durch die Sorge um das Wohlergehen der anderen die eigene Lebensperspektive zu verlieren. Mit verbesserten Rahmenbedingungen werden die neuen Angebote digitaler Assistenzsysteme in die Regelleistungen der Pflegeversicherung integriert und damit zugänglich. Im Sinne der Pflegebedürftigen und der Pflegenden werbe ich um Ihre Unterstützung und Zustimmung zu dem Antrag. Dies wäre ein Baustein mehr, die Pflege zu stärken – im digitalen Zeitalter. Denn wir tragen gemeinsam Verantwortung für die Pflegekräfte, die pflegenden Angehörigen und die Patientinnen und Patienten. Anlage 10 Erklärung von Minister Winfried Hermann (Baden-Württemberg) zu Punkt 10 der Tagesordnung 1. Einleitung Motorradfahren ist für viele Menschen ein beliebtes Freizeitvergnügen und Hobby. Zahlreiche Ausflugziele sind in Deutschland landschaftlich schön gelegen und über kurvige Straßen zu erreichen. Für viele Anwohner bedeutet das Vergnügen der Motorradfahrenden jedoch Ärger, Ungemach und Lärm, wenn die Motorräder zu schnell und/oder auf extralaut getunt unterwegs sind. Straßenverkehrslärm insgesamt plagt viele Menschen. Besonders störend sind einzelne Fahrzeuge, die sehr laut sind. Dazu gehören Motorräder, vor allem wegen ihres speziellen Klangcharakters. Der Bestand an zugelassenen Krafträdern in Deutschland steigt immer weiter: Vor 50 Jahren (1970) waren es nur etwa 230.000, zur Jahrtausendwende (2000) war es mit 3,3 Millionen bereits deutlich mehr als das 10-Fache, und 2020 ist

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