Protokoll der 1019. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1019. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1019
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1019. Sitzung
Berlin, Freitag, den 8. April 2022
I n h a l t :
Begrüßung von Mitgliedern der Deutsch-
Polnischen Freundschaftsgruppe des
polnischen Senats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
Präsident Bodo Ramelow zur Landtagswahl im
Saarland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . 107
Zur Tagesordnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
1. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung
des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)
(Drucksache 115/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
Reinhold Hilbers (Niedersachsen) . . . . 114
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 143*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 110
Absatz 3 GG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
2. Gesetz zur Änderung des
Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von
Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen sowie zur
Änderung von § 246 des Baugesetzbuchs
(Drucksache 132/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 117
Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . . 118
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für
Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . 118
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
3. Gesetz zur Gewährung eines einmaligen
Heizkostenzuschusses aufgrund stark
gestiegener Energiekosten
(Heizkostenzuschussgesetz – HeizkZuschG) (Drucksache 128/22) 120
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
4. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Verbesserung des
strafrechtlichen Opferschutzes in Fällen der
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
– Antrag der Länder Rheinland-Pfalz,
Saarland – (Drucksache 103/22) . . . . . . . . . . . . 120
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Staatsminister Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz)
zum Beauftragten des Bundesrates gemäß
§ 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
5. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der
Verwaltungsgerichtsordnung – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder
Nordrhein-Westfalen und Hamburg gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 135/22) 121
Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) 121
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122
6. Entschließung des Bundesrates: Prüfung
eines Wahlrechts statt des Ausschlusses des
Anspruchs auf Krankengeld bei Bezug einer
Vollrente wegen Alters und vergleichbarer
Lohnersatzleistungen – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein – (Drucksache 104/22) . 122
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 122
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 123
7. Entschließung des Bundesrates für ein
entschiedenes Vorgehen gegen rechtswidrige
Inhalte in sozialen Netzwerken und
multifunktionalen Messengerdiensten – Antrag des
Freistaates Sachsen – (Drucksache 101/22) . 123
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 144*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 123
8. Entschließung des Bundesrates zur Änderung
der Vorschriften zu den Vorkaufsrechten im
Baugesetzbuch zum Schutz der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung – Antrag der
Länder Berlin, Hamburg und Bremen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 133/22) 108
Franziska Giffey (Berlin) . . . . . . . . . 108
Beschluss: Annahme der Entschließung in
der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . . 109
9. a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 87a) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG – (Drucksache
123/22)
b) Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung
eines „Sondervermögens Bundeswehr“
(Bundeswehrsondervermögensgesetz –
BwSVermG) (Drucksache 124/22) . . . . . 109
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . . 109
Prof. Dr. Roland Wöller (Sachsen) . . . . 110
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 111
Beschluss zu a): Eine Stellungnahme wird
nicht beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
Beschluss zu b): Stellungnahme gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 112
10. Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des
Schutzes durch den gesetzlichen
Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der
geringfügigen Beschäftigung (Drucksache 82/22) 113
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 113
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 143*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
11. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines
Sofortzuschlages für Kinder und einer
Einmalzahlung an erwachsene
Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme
aus Anlass der COVID-19-Pandemie
(Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz)
(Drucksache 125/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
12. Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung
des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 126/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 145*
Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht
beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
13. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur
Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur
Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-
Steuerhilfegesetz) – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 83/22) . . . . 126
Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 126
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
14. Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes
2022 (Drucksache 127/22) . . . . . . . . . . . . . 128
Dr. Bernd Althusmann (Niedersachsen) 128
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 130
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 131
15. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der
EU-Verordnungen über grenzüberschreitende
Zustellungen und grenzüberschreitende
Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen,
zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des
Vormundschafts- und Betreuungsrechts
sowie sonstiger Vorschriften – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 84/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
16. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über den
Schutz der Union und ihrer Mitgliedstaaten
vor wirtschaftlichem Zwang durch
Drittländer
COM(2021) 775 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 25/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 131
17. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
(Neufassung)
COM(2021) 802 final; Ratsdok. 15088/21
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 40/22, zu Drucksache 40/22) . . 131
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 132
18. a) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung eines zentralen
europäischen Zugangsportals für den
zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für
Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und
Nachhaltigkeit relevante Informationen
COM(2021) 723 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 45/22, zu Drucksache 45/22)
b) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung bestimmter Verordnungen in
Bezug auf die Einrichtung und die
Funktionsweise des zentralen europäischen
Zugangsportals
COM(2021) 725 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 42/22, zu Drucksache 42/22)
c) Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung bestimmter Richtlinien in Bezug auf
die Einrichtung und die Funktionsweise
des zentralen europäischen
Zugangsportals
COM(2021) 724 final; Ratsdok. 14377/21
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 47/22, zu Drucksache 47/22) 132
Beschluss zu a) bis c): Stellungnahme . . . . . 132
19. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über den
strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur
Ersetzung der Richtlinie 2008/99/EG
COM(2021) 851 final; Ratsdok. 14459/21
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 27/22, zu Drucksache 27/22) . . 132
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 133
20. a) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates
über die Einzelheiten der Ausübung des
aktiven und passiven Wahlrechts bei den
Kommunalwahlen für Unionsbürger mit
Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen
Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen
(Neufassung)
COM(2021) 733 final; Ratsdok. 14379/21
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 19/22, zu Drucksache 19/22)
b) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates
über die Einzelheiten der Ausübung des
aktiven und passiven Wahlrechts bei den
Wahlen zum Europäischen Parlament für
Unionsbürger mit Wohnsitz in einem
Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie
nicht besitzen (Neufassung)
COM(2021) 732 final; Ratsdok. 14376/21
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 20/22, zu Drucksache 20/22) 133
Dirk Adams (Thüringen) . . . . . . . . . 133
Katharina Fegebank (Hamburg) . . . . . 146*
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 134
21. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über den
automatisierten Datenaustausch für die
polizeiliche Zusammenarbeit („Prüm II“) und
zur Änderung der Beschlüsse 2008/615/JI
und 2008/616/JI des Rates sowie der
Verordnungen (EU) 2018/1726, 2019/817 und
2019/818 des Europäischen Parlaments und
des Rates
COM(2021) 784 final; Ratsdok. 14204/21
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 34/22, zu Drucksache 34/22) . . 134
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 134
22. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über den
Informationsaustausch zwischen
Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur
Aufhebung des Rahmenbeschlusses
2006/960/JI des Rates
COM(2021) 782 final; Ratsdok. 14205/21
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 35/22, zu Drucksache 35/22) . . 134
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 146*
23. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates
zum Lernen für ökologische Nachhaltigkeit
COM(2022) 11 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 13/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 146*
24. a) Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
und den Ausschuss der Regionen über eine
europäische Hochschulstrategie
COM(2022) 16 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 26/22)
b) Vorschlag für eine Empfehlung des Rates
zur Erleichterung einer wirksamen
europäischen Hochschulzusammenarbeit
COM(2022) 17 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 49/22) . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 135
25. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur
Sicherstellung eines gerechten Übergangs
zur Klimaneutralität
COM(2021) 801 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 23/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 135
26. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur
operativen polizeilichen Zusammenarbeit
COM(2021) 780 final; Ratsdok. 14665/21
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 4/22, zu Drucksache 4/22) . . . . 134
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 146*
27. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur
Gewährleistung einer globalen
Mindestbesteuerung für multinationale
Unternehmensgruppen in der Union
COM(2021) 823 final; Ratsdok. 15294/21
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 55/22, zu Drucksache 55/22) . . 135
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 148*
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
28. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen:
Der neue europäische Rahmen für urbane
Mobilität
COM(2021) 811 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 48/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 135
29. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über
gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für
erneuerbare Gase und Erdgas sowie
Wasserstoff
COM(2021) 803 final; Ratsdok. 15111/21
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 56/22, zu Drucksache 56/22) . . 136
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136
30. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Binnenmärkte für erneuerbare Gase und
Erdgas sowie für Wasserstoff (Neufassung)
COM(2021) 804 final; Ratsdok. 15096/21
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 51/22, zu Drucksache 51/22) . . 134
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146*
31. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur
Stärkung des europäischen Halbleiter-
Ökosystems (Chip-Gesetz)
COM(2022) 46 final; Ratsdok. 6170/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 59/22, zu Drucksache 59/22) . . 136
Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . 136
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 137
32. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
Leitlinien der Union für den Aufbau eines
transeuropäischen Verkehrsnetzes, zur
Änderung der Verordnung (EU) 2021/1153 und der
Verordnung (EU) Nr. 913/2010 und zur
Aufhebung der Verordnung (EU) 1315/2013
COM(2021) 812 final; Ratsdok. 15109/21
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 72/22, zu Drucksache 72/22) . . 137
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137
33. Verordnung zur Änderung der Arzneimittel-
Warnhinweisverordnung und der
Apothekenbetriebsordnung (Drucksache 75/22) . . 134
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146*
34. Verordnung zur Bestimmung von Inhalt,
Form und Verfahren von
Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und einem
Verwaltungsportal zur Erbringung von
digitalen Verwaltungsleistungen und zur
Änderung weiterer Vorschriften
(Drucksache 85/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146*
35. Erste Verordnung zur Änderung der
Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1
des Forschungszulagengesetzes (Erste
Forschungszulagen-
Bescheinigungsänderungsverordnung – 1. FZulBÄV)
(Drucksache 76/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146*
36. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Anwendung des Körperschaftsteuerrechts
(Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022 – KStR
2022) (Drucksache 87/22) . . . . . . . . . . . . . 134
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 108
Absatz 7 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146*
37. Vorschlag für die Berufung der Mitglieder
des Verwaltungsrates der Bundesagentur
für Arbeit – gemäß § 377 Absatz 3 Satz 1
Nummer 3 sowie § 375 Absatz 3, § 377
Absatz 2 und § 379 Absatz 2 Nummer 2 SGB III
– Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 134/22) . . . 134
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 134/22 . . . . . . . . . . . . . . . . . 147*
38. Benennung eines Mitglieds für den
Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4
Absatz 4 BEVVG – Antrag des Landes Berlin
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 121/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 121/22 . . . . . . . . . . . . . . . . . 147*
39. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 120/22) . . . . . . . . . . . . . 134
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 147*
40. Entschließung des Bundesrates: Dringend
erforderliche Baumaßnahmen im
Verkehrsinfrastrukturbereich beschleunigen –
Potentiale bei Vergabe-, Planungs- und
Genehmigungsverfahren nutzen – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 118/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
Ina Brandes (Nordrhein-Westfalen) . . . 123
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 124
Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Digitales und
Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125
Mitteilung: Fortsetzung der
Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
41. Entschließung des Bundesrates „Stärkung
des Einsatzes von RC-Baustoffen“ – Antrag
des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 139/22) . . . . . . . . . . 137
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137
42. Dritte Verordnung zur Änderung der
Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
(Drucksache 140/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 137
Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 137
Dr. Manuela Rottmann, Parl.
Staatssekretärin beim Bundesminister für
Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . 138
Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . 148*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140
43. Verordnung zur Änderung der Verordnung
zur Verlängerung des Zeitraums für
Vereinbarungen zur wirtschaftlichen Sicherung
der Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen (Drucksache 141/22) . . . . . . . . . . . 134
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146*
44. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums
der Stiftung „Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7
Absatz 3 HdGStiftG – Antrag des Landes
Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 148/22) . . . . . 134
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 148/22 . . . . . . . . . . . . . . . . 147*
45. Gesetz zur Pandemievorsorge durch
Aufklärung, verpflichtende Impfberatung und
Immunisierung der Bevölkerung gegen
SARS-CoV-2 – gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG –
(Drucksache 153/22)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
46. Nationales Reformprogramm 2022 –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Nordrhein-
Westfalen – (Drucksache 152/22) . . . . . . . . 134
Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . 147*
47. Erste Verordnung zur Änderung der
Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom
Erfordernis eines Aufenthaltstitels von
anlässlich des Krieges in der Ukraine
eingereisten Personen (Drucksache 151/22) . . . . . . . 140
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 141
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident B o d o R a m e l o w ,
Ministerpräsident des Landes Thüringen
Vizepräsident D r . R e i n e r H a s e l o f f ,
Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
– zeitweise –
Vizepräsident D r . P e t e r T s c h e n -
t s c h e r , Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg
– zeitweise –
Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim
Bund – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Georg Eisenreich (Bayern)
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit
und Integration
Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen
Raum und Verbraucherschutz
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz
B e r l i n :
Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin
Dr. Klaus Lederer, Bürgermeister und Senator für
Kultur und Europa
Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen
und Wohnen
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Katrin Lange, Ministerin der Finanzen und für Europa
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin,
Senatorin, Präses der Behörde für Wissenschaft,
Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für
Justiz und Verbraucherschutz
H e s s e n :
Volker Bouffier, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes
Hessen beim Bund
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen
Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Kai Klose, Minister für Soziales und Integration
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz,
Gleichstellung und Verbraucherschutz
N i e d e r s a c h s e n :
Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Barbara Havliza, Justizministerin
Daniela Behrens, Ministerin für Soziales, Gesundheit
und Gleichstellung
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes-
und Europaangelegenheiten sowie Internationales
Peter Biesenbach, Minister der Justiz
Ina Brandes, Ministerin für Verkehr
R h e i n l a n d - P f a l z :
Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr
Jürgen Barke, Staatssekretär im Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Wolfram Günther, Staatsminister für Energie,
Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
Prof. Dr. Roland Wöller, Staatsminister des Innern
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Rainer Robra, Staatsminister und Chef der
Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Monika Heinold, Finanzministerin
Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
Dirk Adams, Minister für Migration, Justiz und
Verbraucherschutz
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft
und Klimaschutz
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin des Innern und für Heimat
Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Justiz
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales
Dr. Manuela Rottmann, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit
Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr
Cansel Kiziltepe, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen
Prof. Dr. Luise Hölscher, Staatssekretärin im
Bundesministerium der Finanzen
1019. Sitzung
Berlin, den 8. April 2022
Beginn: 09.31 Uhr
Präsident Bodo Ramelow: Meine sehr geehrten
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich
eröffne die 1019. Sitzung des Bundesrates.
Zu Beginn möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf
unsere Ehrentribüne lenken. Dort haben die Mitglieder der
neu gegründeten Deutsch-Polnischen
Freundschaftsgruppe des polnischen Senats unter der Leitung ihres
Vorsitzenden, Herrn Senator Beniamin G o d y l a , Platz
genommen. – Wir freuen uns sehr, dass Sie bei uns sind.
Seien Sie uns herzlich willkommen. Auf gute
Zusammenarbeit!
(Beifall)
Deutschland und Polen verbindet in vielen Bereichen
eine langjährige Partnerschaft, und auch die Beziehungen
unserer beiden Häuser sind von regelmäßigen und
vertrauensvollen Kontakten geprägt. Künftig wollen sich die
Freundschaftsgruppen auf ihren jährlich abwechselnd in
Deutschland und Polen stattfindenden Treffen vor allem
aktuellen grenzüberschreitenden Themen widmen. Dies
wird zur Vertiefung des freundschaftlichen Verhältnisses
mit unserem Nachbarland beitragen und die
Zusammenarbeit zwischen dem Bundesrat und dem polnischen
Senat weiter stärken.
Die Gründung der Freundschaftsgruppen geht auf eine
Initiative des ehemaligen Bundesratspräsidenten
Dr. Dietmar W o i d k e und seines polnischen
Amtskollegen, Senatsmarschall Tomasz G r o d z k i , im Jahr
2020 zurück. Zur Konstituierung trafen sich die
Mitglieder der Freundschaftsgruppen diesen Mittwoch in
Dresden. Den letzten Tag Ihrer Reise verbringen Sie, liebe
Gäste, heute hier in Berlin. Ich freue mich, dass auch wir
später noch Gelegenheit haben, gemeinsam in den
Austausch zu kommen.
Das erste Treffen der Freundschaftsgruppen steht für
den Beginn der Intensivierung des gegenseitigen
Austausches und stellt gerade in Krisenzeiten ein wichtiges
Symbol für europäischen Zusammenhalt dar. Eine starke
deutsch-polnische Partnerschaft, geprägt von
gegenseitiger Unterstützung und geschlossenem Auftreten nach
außen ist in der heutigen Zeit von herausragender
Bedeutung. Dies soll auch die Gründung der
Freundschaftsgruppen unserer Häuser unterstreichen. Sie ist ein
Zeichen für Verbundenheit, Frieden und Freundschaft in
Europa.
Meine Damen und Herren, liebe Gäste aus Polen, wir
freuen uns auf die gemeinsamen Gespräche, und wir
freuen uns noch viel mehr auf die Begegnungen
miteinander und den guten Austausch. Noch einmal: Herzlich
willkommen!
(Beifall)
An dieser Stelle möchte ich noch die Gelegenheit
nutzen, unserer Kollegin, Frau Anke R e h l i n g e r , im
Namen des Hauses jetzt schon einmal zum guten
Ergebnis der Landtagswahl im Saarland zu gratulieren.
Herzlichen Glückwunsch!
(Beifall)
Zudem beglückwünsche ich unsere Kollegin, Frau
Staatssekretärin Heike R a a b , ganz herzlich zu ihrem
heutigen Geburtstag. – Herzlichen Glückwunsch!
(Beifall)
Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 47 Punkten vor.
Der TOP 45 wird von der Tagesordnung abgesetzt, da
es dazu leider keinen Gesetzesbeschluss als Vorlage gibt.
Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die
Punkte 8, 9 und 10 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen.
Nach TOP 7 wird der Punkt 40 behandelt. Im Übrigen
bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das
kann ich nicht erkennen.
Dann ist sie so festgestellt.
Ich darf somit Tagesordnungspunkt 8 aufrufen:
TOP 8
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der
Vorschriften zu den Vorkaufsrechten im
Baugesetzbuch zum Schutz der Zusammensetzung der
Wohnbevölkerung – Antrag der Länder Berlin,
Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 133/22)
Dem Antrag ist Bremen beigetreten.
Eine Wortmeldung liegt mir vor von Frau Regierender
Bürgermeisterin Giffey aus Berlin. – Liebe Franziska
Giffey, Sie haben das Wort.
Franziska Giffey (Berlin): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine
Damen und Herren! Ein Zuhause zu haben, in dem man
sich wohlfühlt, Kraft tanken kann und Geborgenheit
spürt, das wünschen wir uns alle. Wir wünschen es auch
all jenen, die das im Moment nicht haben. Bei aller Hilfe
für die vielen Menschen, die zurzeit aus der Ukraine zu
uns fliehen und für die wir versuchen, alles möglich zu
machen, sehen wir aber auch, dass sich bei uns viele
Menschen Sorgen um ihre Wohnungen und die Sicherheit
ihres bezahlbaren Wohnraums machen.
Das Wohnen ist die große soziale Frage unserer Zeit.
Sich eine eigene Wohnung leisten zu können und auch,
dort leben zu können, wo das innerstädtische Leben
stattfindet, das ist für viele Menschen wichtig. Unsere
Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass in unserem Land
funktionierende Nachbarschaften gesichert werden, auch in den
Großstädten, auch dort, wo Mietpreissteigerungen an der
Tagesordnung sind. Dieses Thema hat uns alle in den
vergangenen Jahren vor große Herausforderungen
gestellt, gerade in den Städten, in denen die Mieten stark
gestiegen sind.
Häufig kommt es zu spekulativen Käufen von
Grundstücken und Wohnimmobilien, mit dem Ziel, bisherige
Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln oder
deutlich höhere Mieten zu erzielen, weil unsere Städte als
Wohnorte beliebt sind, aber auch, weil die
Wohnungsmärkte verstärkt in den Fokus von Investoren gerückt
sind. Somit ist es unsere Aufgabe, dass wir den
Phänomenen der Verdrängung und überbordenden
Mietpreissteigerungen entgegenwirken und eine Wohnsituation in
Stadtlagen erhalten, in der Menschen mit weniger Geld
eben nicht an den Rand ausweichen müssen – falls sie
überhaupt noch eine bezahlbare Wohnung finden.
Gemeinsam mit Hamburg haben wir eine Initiative
gestartet, die auch von München unterstützt wird – die drei
großen deutschen Städte, die sich angesichts der
Herausforderungen im Bereich Wohnen ganz besonders mit
Lösungsnotwendigkeiten konfrontiert sehen. Wichtig ist,
dass die Städte und Gemeinden überall in Deutschland
eine Möglichkeit haben, hier entgegenzuwirken, und über
Instrumente verfügen, dem etwas entgegenzusetzen.
Ein Instrument ist der Wohnungsneubau. Natürlich:
Wenn wir mehr Wohnungen brauchen, müssen wir
welche bauen. Es geht auch darum, Wohnungen in
öffentlicher Hand zu haben und Regelungen durchzusetzen, die
dem Schutz von Mieterinnen und Mietern dienen. Aber
heute, in unserem Entschließungsantrag, geht es um ein
wichtiges Instrument, das insbesondere den Kommunen
Spielräume gibt, um bezahlbaren Wohnraum und ein
gelingendes Zusammenleben vor Ort zu sichern.
Ich möchte mich sehr herzlich bei der Freien und
Hansestadt Hamburg für die gemeinsame Einbringung dieses
Antrages bedanken. Wir wissen, dass wir bei unserem
Ansinnen viele Stimmen aus den Kommunen im ganzen
Land hinter uns haben, die sich ebenso dafür einsetzen.
Wir wollen, dass die Bundesregierung einen
Gesetzentwurf erarbeitet, der das Baugesetzbuch so ändert, dass
eine rechtssichere Ausübung des gemeindlichen
Vorkaufsrechts wieder ermöglicht wird. Gerade in den
Innenstädten ist das eine große Herausforderung. Gerade
für Gebiete mit sozialen Erhaltungssatzungen ist es
erforderlich, dass sich die Städte dafür einsetzen, dass die
soziale Zusammensetzung der Bevölkerung trotz des
großen Drucks auf den Wohnungsmarkt erhalten werden
kann und es Instrumente gibt, um das durchzusetzen: ein
gemeindliches Vorkaufsrecht, das spekulativen
Grundstücksgeschäften effektiv begegnen und sicherstellen
kann, dass ein Kauf in Gebieten mit einer sozialen
Erhaltungssatzung nur erfolgt, wenn die beabsichtigte Nutzung
nicht den Zielen dieser Satzung entgegensteht.
Andernfalls hat die Gemeinde die Möglichkeit, von dem Käufer
eine Abwendungserklärung einzufordern und so
sicherzustellen, dass dieser die Ziele des Erhaltungsrechtes
einhält. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, dann hat
die Gemeinde die Möglichkeit, das Grundstück selbst zu
erwerben. Dies ist ein wichtiges Mittel für Kommunen,
um auch im Austausch und in Partnerschaft mit
Immobilieneigentümern und Investoren einen guten Weg zu
finden, damit Zusammenleben vor Ort gestaltet und
gesichert werden kann.
Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch im
November entschieden, dass die bis dahin in Berlin, Hamburg
und anderswo übliche Nutzung des Instruments des
Vorkaufsrechts nicht mit der aktuellen Formulierung im
Baugesetzbuch vereinbar ist – insbesondere, weil wir in
den Städten bislang natürlich geschaut haben, welche
tatsächlichen Anhaltspunkte wir für die künftigen Pläne
eines Käufers haben, also ob nicht nur zum Zeitpunkt
eines Verkaufs bezahlbarer Wohnraum existiert, sondern
auch, ob dieser absehbar erhalten werden soll. Genau
diese Möglichkeit des Handelns auf der Grundlage einer
abgesicherten Prognose ist das, was wir als Städte und
Gemeinden brauchen, denn es geht darum, rechtssicher
sicherzustellen, dass ein Immobilienkauf die
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und die Ziele der
Kommune für ein Gebiet nicht gefährdet. Wenn wir diese
Prognose nicht mehr vornehmen dürfen, dann verliert das
gemeindliche Vorkaufsrecht in Gebieten mit sozialer
Erhaltungssatzung seinen Nutzen – und das in einer
Situation, in der viele Kommunen mit großen
Herausforderungen beim Thema Wohnen konfrontiert sind.
Deshalb sehen wir bei diesem Thema dringenden
gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf Bundesebene. Wir
wollen die Bundesregierung dazu auffordern,
schnellstmöglich einen Gesetzentwurf in den Bundestag
einzubringen, mit dem das Baugesetzbuch umgehend so
angepasst wird, dass es den Kommunen wieder effektiv zur
Verfügung steht, dass zweckentsprechend geprüft und
dieses Recht ausgeübt werden kann. Aus unserer Sicht ist
eine gesetzliche Klarstellung notwendig, die ermöglicht,
dass wir bezahlbaren Wohnraum auf lange Sicht
schützen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, wenn wir gute Antworten auf die zentrale soziale
Frage des bezahlbaren Wohnens finden, dann können wir
funktionierende Nachbarschaften und sozialen
Zusammenhalt auf lange Sicht sichern. Deswegen freue ich
mich, wenn wir heute in diesem Hause über den
Handlungsbedarf zum gemeindlichen Vorkaufsrecht Konsens
finden. Ich hoffe, dass die Bundesregierung das Anliegen
zügig aufgreift und alsbald einen Gesetzentwurf vorlegt.
Ich danke noch einmal ganz besonders den Hamburger
Kolleginnen und Kollegen für diese gemeinsame
Initiative. – Vielen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollegin
Giffey! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden.
Die antragstellenden Länder haben die sofortige
Sachentscheidung beantragt. Wer stimmt dafür? – Mehrheit.
Dann entscheiden wir heute in der Sache.
Zur Abstimmung liegen zwei Landesanträge vor.
Ich beginne mit dem Antrag Brandenburgs. Wer
stimmt für den Antrag Brandenburgs? – Mehrheit.
Dann entfällt der Antrag Nordrhein-Westfalens.
Wer die Entschließung in der soeben festgelegten
Fassung anzunehmen wünscht, den bitte ich um das
Handzeichen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 9 a) und b) zur
gemeinsamen Beratung auf:
TOP 9a)
a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 87a)
(Drucksache 123/22)
TOP 9b)
b) Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines
„Sondervermögens Bundeswehr“
(Bundeswehrsondervermögensgesetz – BwSVermG)
(Drucksache 124/22)
Als Wortmeldungen liegen mir vor: Herr
Ministerpräsident Wüst, Herr Staatsminister Professor Dr. Wöller
und Herr Staatsminister Dr. Herrmann. – Ich darf das
Wort Herrn Ministerpräsident Wüst erteilen.
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das
Grauen von Butscha hat uns aufgewühlt: unbewaffnete
Zivilisten wahllos ermordet, vom Rad geschossen,
gefesselt hingerichtet, notdürftig verscharrt oder in den
Straßen einfach liegen gelassen. In Butscha und an anderen
Orten in der Ukraine geschehen unfassbare
Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, verübt
gegen Frauen, Kinder und alte Menschen, ohne Rücksicht,
mit größter Brutalität und erbarmungslos. Die
Gräueltaten, die in Butscha und anderen Städten der Ukraine
geschehen, sind entsetzlich.
Deutschland muss den Menschen in der Ukraine jetzt
noch stärker beistehen. Das beginnt bei unserer
Solidarität. Diese zeigt sich vor allem in der Flüchtlingshilfe. Ich
bin den vielen Menschen sehr dankbar, die sich für die
Flüchtlinge engagieren. Sie setzen der
Menschenverachtung des Krieges Solidarität und Nächstenliebe entgegen.
Gleichzeitig müssen wir den Menschen helfen, die jetzt
in der Ukraine kämpfen. Für sie ist momentan nichts
wichtiger als Waffen – Waffen, mit denen die Übermacht
der russischen Aggressoren gebrochen werden kann.
Deshalb ist hier die Bundesregierung gefordert.
Deutschland muss den Menschen in der Ukraine
stärker beistehen. Deshalb müssen Waffenlieferungen
schneller und auch umfangreicher erfolgen und
Sanktionen verschärft werden. Es ist gut, dass die EU
Kohleimporte aus Russland stoppen will, und es ist richtig, dass
Deutschland diese Pläne unterstützt. Deutschland darf
nicht Bremsklotz der Bemühungen der westlichen
Staatengemeinschaft um Frieden und Freiheit in der Ukraine
sein.
Durch diesen Krieg werden große und wesentliche
Fragen des Zusammenlebens in unserer Zeit
aufgeworfen. Der Krieg in unserer Nachbarschaft lehrt uns:
Freiheit, Frieden und Demokratie sind nicht so
selbstverständlich, wie wir lange gedacht haben. Wir haben
geglaubt, dass das europäische Friedensprojekt
unumkehrbar sei. Wir sind davon ausgegangen, dass Konflikte in
Europa am Verhandlungstisch und eben nicht mehr auf
dem Schlachtfeld ausgetragen werden. Dieser Glaube ist
durch diesen Krieg tief erschüttert worden. Dieser Krieg
macht uns schlagartig bewusst, dass es Freiheit, Frieden
und Demokratie nicht umsonst gibt. Wir müssen diese
Prinzipien besser wertschätzen, und wir müssen bereit
sein, sie zu verteidigen. Wer Demokratien entwaffnet,
macht Recht und Freiheit schutzlos. Unsere Demokratie
muss wehrhaft sein, nach außen und nach innen.
Wehrhaft nach außen heißt: unsere Bundeswehr
stärken. Deshalb ist es richtig, sie mit 100 Milliarden Euro
zusätzlich auszustatten. Und deshalb unterstütze ich,
deshalb unterstützt Nordrhein-Westfalen, dass wir dieses
Sondervermögen für die Verteidigung unseres Landes
einrichten. Eines muss dabei klar sein: Jeder Cent davon
muss bei der Bundeswehr landen. Es muss darum gehen,
unseren Soldatinnen und Soldaten die Ausrüstung zu
geben, die ihnen den nötigen Schutz und die ausreichende
Schlagkraft gibt. Wir müssen wieder dauerhaft in der
Lage sein, unseren Bündnisverpflichtungen
nachzukommen, uns selbst zu schützen. Und deshalb sage ich:
Dieses Sondervermögen darf kein Strohfeuer sein. Wir
müssen unsere Bündnisziele langfristig erreichen.
Bundeswehr stärken heißt auch, den Dienst der Frauen
und Männer in Uniform wieder stärker durch unsere
Gesellschaft zu würdigen. Ob Corona, Flut oder jetzt die
Verteidigung der Ostgrenze der NATO – gut, dass wir
uns auf die Frauen und Männer der Bundeswehr
verlassen können. Gerade weil wir unsere Soldatinnen und
Soldaten und ihren Dienst schätzen, müssen wir ihnen
das bestmögliche Material geben.
Wehrhaft müssen wir auch nach innen sein. Russische
Staatsmedien versuchen seit Jahren, das gesellschaftliche
Klima in den westlichen Demokratien zu vergiften. Die
Folgen sehen wir auch auf unseren Straßen: Autokorsos
mit der russischen Fahne und dem Z-Symbol, eine
Verhöhnung der Opfer dieses grausamen Krieges. Wir
müssen Desinformation und Propaganda entschieden
entgegentreten, als Gesellschaft und als Rechtsstaat.
Wer von Zeitenwende spricht, muss daraus auch
Konsequenzen ziehen. Dazu gehört auch, dass jetzt nicht
jeder all das auf den Tisch legt, was er immer schon mal
wollte, und sagt: Das ist jetzt die Lösung. – Das wird
einer Krise dieses Ausmaßes nicht gerecht. Wer von
Zeitenwende spricht, muss Antworten finden, die über
das Klein-Klein mancher bisheriger Diskussionen
hinausgehen. Beim Sondervermögen für die Bundeswehr
scheint das zu gelingen. Bei den anderen Fragen unseres
Zusammenlebens, die dieser Krieg aufwirft, – sichere
Energieversorgung, sichere Arbeitsplätze, Bekämpfung
der Inflation – muss das auch gelingen. Nordrhein-
Westfalen ist bereit, dafür seinen Beitrag zu leisten.
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Kollege Wüst! – Ich darf nun das Wort erteilen: Herrn
Staatsminister Professor Dr. Wöller aus Sachsen.
Prof. Dr. Roland Wöller (Sachsen): Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wieder Krieg in
Europa. Der Angriff Russlands auf die Ukraine hält uns
seit mehr als sechs Wochen in Atem. Die Nachrichten
und Bilder, die uns täglich aus dem Kriegsgebiet
erreichen, erschüttern uns bis ins Mark. Das unermessliche
Leid der Menschen in der Ukraine erfüllt uns mit tiefer
Trauer, mit starkem Mitgefühl, aber auch mit Wut auf die
Aggressoren. Dieser Krieg markiert auch eine Zäsur in
der bisherigen Sicherheitspolitik.
Wenn mit diesem Krieg die Geschichte zur Gegenwart
wird, werden vertraute Gewissheiten und Gewohnheiten
zur Geschichte. Diplomatie – und das ist die Lehre der
Geschichte – kann nur mit militärischer Abschreckung
dauerhaften Frieden bringen. Dazu müssen wir unsere
Bündnis- und Landesverteidigung stärken. Deshalb hat
die Bundesregierung zu Recht entschieden, den aktuellen
Bundeshaushalt mit einem „Sondervermögen
Bundeswehr“ auszustatten, um die Bundeswehr mit
Milliardeninvestitionen zu ertüchtigen und aufzurüsten.
Gleichzeitig hat die Bundesregierung angekündigt, jährlich
mehr als 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes in
Verteidigung zu investieren. Das ist eine richtige und
notwendige Entscheidung.
Aber: Dieser Gesetzentwurf hält weder die Einhaltung
des Zwei-Prozent-Zieles irgendwo fest noch legt er den
Wirtschaftsplan vor, der in § 5 erwähnt wird. Dennoch
weist er in die richtige Richtung. Damit wir aber unsere
Verteidigungsfähigkeit stärken und die Sicherheit unserer
Bürgerinnen und Bürger gewährleisten können, brauchen
wir deutlich mehr als die Neuausrüstung der
Bundeswehr.
Die Grundlage unserer nationalen Sicherheitsstrategie,
deren Entwicklung gerade begonnen hat, muss, liebe
Kolleginnen und Kollegen, die vernetzte Sicherheit sein –
übernational und national, auf Bundes- und Landesebene.
Deshalb brauchen wir einen nationalen Sicherheitsrat bei
der Bundesregierung, um bei sicherheitspolitischen
Herausforderungen besser, schneller und vor allem vernetzter
handeln zu können als in der Vergangenheit. Denn
vernetzte Sicherheit vernetzt nicht nur Institutionen
miteinander, sondern verbindet Politikbereiche, die
sicherheitsrelevant sind.
Aber Sicherheit ist mehr als nur militärische
Sicherheit. Dazu gehört auch der Zivilschutz. Wir sehen heute –
ob bei Naturkatastrophen oder von Menschen gemachten
Katastrophen wie in der Ukraine –, wie wichtig der
Zivilschutz und der Bevölkerungsschutz sind.
Die Bundesregierung hat in ihrem jüngsten
Abschlussbericht zur Hochwasserkatastrophe 2021
angekündigt, den Bevölkerungsschutz und die
Warninfrastruktur in Deutschland zu stärken. Sie hat im selben
Bericht ebenfalls angekündigt, das Krisenmanagement
gemeinsam mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz
und Katastrophenhilfe und dem geplanten
Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz zu verbessern. Der Freistaat
Sachsen begrüßt diese Entscheidungen in der klaren
Erwartung, dass richtigen Erkenntnissen auch beherztes
Handeln folgt. Deshalb werden wir in der
Innenministerkonferenz im Juni dieses Jahres dem geplanten Aufbau
des Gemeinsamen Kompetenzzentrums
Bevölkerungsschutz von Bund und Ländern zustimmen.
Die von der Bundesregierung für das Jahr 2022
vorgesehene Erhöhung des Etats des BBK um 10 Millionen
Euro reicht bei Weitem nicht aus. Wir brauchen
entschieden mehr Investitionen in den Zivilschutz: in nationale
Reserven, Trinkwassersicherstellung, Sirenen,
Warnmittel, Schutz vor chemischen, biologischen, radiologischen
und nuklearen Gefahren. Ich weise darauf hin, dass wir
mit dem Sirenenförderprogramm, das übrigens am
Jahresende ausläuft, nur circa 35 Prozent der beantragten
Sirenen in Sachsen finanzieren können.
Und nicht nur die Menschen in unserem Bundesland
verdienen eine funktionierende Warn- und
Kommunikationsinfrastruktur. Es ist der Bund, der die
Weiterentwicklung der technischen Mittel zur Warnung der
Bevölkerung und zur Unterstützung der Hilfs-und Einsatzkräfte
als Kernaufgabe vorantreiben muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht nur die
Bundeswehr, sondern auch der Zivil- und Katastrophenschutz
braucht moderne Fahrzeuge und Hubschrauber sowie
eine digitale Ausstattung auf der Höhe der Zeit. Und wir
müssen ebenfalls eine Entscheidung revidieren, die der
Bund und die Länder im Jahre 2007 getroffen haben.
Denn damals haben wir das Schutzraumkonzept
aufgegeben. Wir sehen heute, wie notwendig solche Räume zum
Schutz von Zivilisten sind. Aber in den neuen
Bundesländern, bis auf Berlin, gibt es keine Schutzräume.
Alle diese Maßnahmen werden ihre Wirkung nur dann
voll entfalten, wenn wir unsere Bürgerinnen und Bürger
entsprechend vorbereiten und sie auch zum Selbstschutz
anleiten. Der Schutz der Bevölkerung erfolgt vor Ort in
und mit den Kommunen. Eine wirksame und schnelle
Warnung und Kommunikation mit der Bevölkerung sind
für den Schutz von Menschenleben und für eine
widerstandsfähige Demokratie unerlässlich. Deshalb muss die
Bundesregierung die notwendige Neuausrichtung des
Zivilschutzes finanziell ausreichend untersetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts des
Ukrainekrieges rücken wir in Europa und transatlantisch
enger zusammen. Auch wir rücken zusammen – Bund
und Länder. Und das ist ein gutes Zeichen, auch und
gerade für den Zivilschutz. In einer vernetzten Sicherheit
gehören militärische und zivile Verteidigung zusammen.
Deshalb müssen wir unsere nationale Sicherheitsstrategie
gemeinsam neu ausrichten und den Zivilschutz finanziell,
personell und technologisch auf die Höhe der Zeit
bringen. – Herzlichen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Professor Dr. Wöller! – Ich darf nun aufrufen: Herrn
Staatsminister Dr. Herrmann aus Bayern.
Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich
mich den Bewertungen und Einordnungen durch
Ministerpräsident Wüst und Kollege Professor Wöller
bezüglich des barbarischen Angriffskrieges Putins gegen die
Ukraine anschließen. Diese teile ich vollinhaltlich. Es
handelt sich um einen Zivilisationsbruch, eine
Zeitenwende, die am allergrausamsten und unmittelbarsten die
Menschen in der Ukraine erleben müssen. Deshalb
müssen wir die Menschen dort humanitär unterstützen und
tun das auch, aber nicht nur humanitär, sondern auch mit
Waffenlieferungen bei ihrem Abwehrkampf gegen die
Aggression.
Es geht natürlich auch darum, unsere eigene
Verteidigungsbereitschaft innerhalb der NATO zu stärken, die
NATO insgesamt zu stärken und unsere eigene
Verantwortung im transatlantischen Bündnis
verantwortungsvoll wahrzunehmen. Deshalb begrüßt Bayern den
Kurswechsel der Bundesregierung und die Ankündigung,
künftig jährlich mehr als 2 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts in die Verteidigung zu investieren und mit
100 Milliarden Euro Ausrüstung und Fähigkeiten der
Bundeswehr zu verbessern. Zugleich sehen wir aber mit
Sorge, wie aus den Fraktionen der Ampelparteien heraus
durchaus versucht wird, diese Ankündigung zu
unterlaufen und Gelder umzuwidmen. Dazu sagen wir als
Bayerische Staatsregierung klar: Es reicht nicht, 100 Milliarden
Euro ins politische Schaufenster zu stellen. Das Geld und
die Ausrüstung müssen auch wirklich unmittelbar bei der
Bundeswehr ankommen. Deshalb ist klar: Aus unserer
Sicht besteht Nachbesserungsbedarf.
Erstens. Die Zweckbindung der Mittel ist zu weit
gefasst, sowohl im Grundgesetz als auch im
Bundeswehrsondervermögensgesetz. Die vorgesehene
Festlegung der Mittelverwendung lautet: „zur Stärkung der
Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit“. Diese
Formulierung ermöglicht aber zum Beispiel auch die Verwendung
für Pensionslasten oder für die Verwaltung. Wir wollen,
dass die Mittel tatsächlich für die dringend benötigte
Ausstattung der Bundeswehr verwendet werden. Der
Finanzbedarf für die bereits bekannten Mängel und
Fähigkeitslücken wird auf über 150 Milliarden Euro
geschätzt. Deshalb fordern wir eine genauere
Zweckbestimmung, zum Beispiel für Ausrüstung und Ausstattung
der Bundeswehr oder ausschließlich für die Streitkräfte.
Zweitens. Das NATO-Ziel muss im Bundeshaushalt
abgesichert werden. Bis jetzt fehlt eine gesetzliche
Verankerung der 2-Prozent-Vorgabe der NATO, zum
Beispiel durch ein Bundeswehrfinanzierungsgesetz. Unsere
Sorge ist eine Unterfinanzierung der Bundeswehr in den
folgenden Jahren. Infolgedessen kann dann auch das
Zwei-Prozent-Ziel der NATO entgegen der Ankündigung
des Bundeskanzlers wiederum nicht dauerhaft erreicht
werden. Unsere Bedenken sind berechtigt. Die
Bundesregierung hat zwar eine Zeitenwende verkündet, aber
gleichzeitig den Wehretat in der mittelfristigen
Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2026 bei 50,1 Milliarden
Euro eingefroren. Das bedeutet unter Berücksichtigung
der Inflation faktisch einen enormen Verlust von Kauf-
und Investitionskraft in den nächsten Jahren. Wenn das
Sondervermögen verbraucht ist, wird der
Verteidigungsetat dann absehbar bereits nach der aktuellen
Legislaturperiode wieder deutlich unter 2 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts fallen. Das bedeutet erneut eine
Unterfinanzierung der Bundeswehr. Deutschland läuft deshalb
erneut Gefahr, seine Bündnisverpflichtungen nicht
erfüllen zu können. Ich sage deshalb ganz klar: Die
Bündnisverpflichtungen müssen dauerhaft aus dem Kernhaushalt
im Rahmen der Schuldenbremse erfüllt werden. Der
Wehretat darf nicht eingefroren werden, sondern muss
über die nächsten Jahre kontinuierlich ansteigen.
Drittens fordern wir eine konkrete Festlegung, welche
Anschaffungen für die Bundeswehr aus dem
Sondervermögen finanziert werden sollen. Die Bundesregierung hat
sich bislang mit wenigen Ausnahmen – zum Beispiel
Tornado-Nachfolge – dazu nicht geäußert. Bayern macht
folgende Vorschläge: Das Fähigkeitsprofil der
Bundeswehr soll in einem gesonderten Gesetz verbindlich
festgelegt werden. Die Mittelverwendung sollte dann
kontinuierlicher parlamentarischer Kontrolle unterliegen, zum
Beispiel durch ein Begleitgremium. Der Schwellenwert
für die notwendige Billigung durch den
Haushaltsausschuss des Bundestages von 25 Millionen Euro muss
angehoben werden. Er wurde seit 1981 nicht mehr
angepasst. Es braucht außerdem einen festgelegten
Tilgungsplan als Anlage zum Gesetz. Die Schuldenbremse darf
nicht infrage gestellt werden. Der zeitliche Tilgungsplan
sollte deshalb in das Grundgesetz aufgenommen werden.
Angesichts des russischen Angriffskriegs ist es Zeit
für eine konsequente Neuausrichtung der Bundeswehr.
Bayern hat – darüber haben wir das letzte Mal
diskutiert – einen konkreten Vorschlag unterbreitet mit unserer
Initiative für ein „Sofortprogramm Ausrüstung und
Einsatzbereitschaft – Bundeswehr konsequent auf Landes-
und Bündnisverteidigung ausrichten –
Sicherheitsarchitektur reformieren“. Es geht heute um die Verantwortung
Deutschlands als NATO-Bündnispartner. Es geht um die
Sicherheit der Menschen in unserem Land, und es geht
um den Schutz unserer eigenen Soldatinnen und
Soldaten. Auf die Zeitenwende muss eine Politikwende folgen,
die klar Vorfahrt für Verteidigung gibt. Weiteres Zögern
können sich Deutschland und Europa nicht leisten. –
Vielen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Herzlichen Dank, Herr
Dr. Herrmann!
Wir kommen zur Abstimmung und beginnen mit
Punkt 9 a), der Änderung des Grundgesetzes.
Der Finanzausschuss, der Ausschuss für Innere
Angelegenheiten und der Ausschuss für Verteidigung
empfehlen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu
erheben. Im Rechtsausschuss ist eine Empfehlung nicht
zustande gekommen. Ich frage daher: Wer ist dafür,
gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu
erheben? – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf eine
Stellungnahme n i c h t beschlossen.
Und nun zu Punkt 9 b), dem Gesetzentwurf zur
Errichtung eines Sondervermögens für die Bundeswehr.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.
Zu Ziffer 1 ist um getrennte Abstimmung nach
Buchstaben und Doppelbuchstaben gebeten worden. Ich frage
daher:
Wer ist für Ziffer 1 Buchstabe a? – Mehrheit.
Buchstabe b! – Mehrheit.
Aus dem Buchstaben c rufe ich Satz 1 auf, zunächst
ohne den Satzteil „die Fähigkeiten und die Ausrüstung
der Bundeswehr“! Wer ist dafür? – Minderheit.
Damit hat sich eine Abstimmung über den genannten
Satzteil erledigt.
Nun bitte ich um das Handzeichen für den Satz 2 des
Buchstabens c! – Minderheit.
Jetzt kommen wir zum Rest von Buchstabe c. Das
Handzeichen bitte! – Minderheit.
Buchstabe d! – Mehrheit.
Von Buchstabe e rufe ich den Satz 1 auf. Ihr
Handzeichen bitte! – Minderheit.
Weiter mit dem Rest von Buchstabe e. Ihr
Handzeichen bitte! – Minderheit.
Buchstabe f! – Minderheit.
Buchstabe g! – Minderheit.
Buchstabe h! – Mehrheit.
Buchstabe i! – Mehrheit.
Zum Buchstaben j ist getrennte Abstimmung über die
Doppelbuchstaben gewünscht. Ich rufe auf:
Buchstabe j Doppelbuchstabe aa! – Minderheit.
Doppelbuchstabe bb! – Minderheit.
Doppelbuchstabe cc! – Minderheit.
Und nun noch Ihr Handzeichen zu Ziffer 1
Buchstabe k! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt 9.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:
TOP 10
Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes
durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu
Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
(Drucksache 82/22)
Wortmeldungen liegen mir vor von Frau Schwesig
und Herrn Bovenschulte. – Liebe Manuela Schwesig, Sie
haben das Wort.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Vielen Dank! – Herr Bundesratspräsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben
angesprochen, dass uns in diesen Wochen ganz besonders der
brutale Angriffskrieg von Putin und seiner Armee auf die
Ukraine beschäftigt. Wir Länder haben gestern
gemeinsam mit der Bundesregierung in der Frage der
Flüchtlingsaufnahme, wie ich finde, sehr gute Ergebnisse
erzielt, nicht nur zur Finanzierung, sondern auch zur Art
und Weise. Gerade haben wir auch über das
Sondervermögen zur besseren Ausstattung der Bundeswehr
gesprochen.
Heute Morgen ist von unserer Kollegin Franziska
Giffey, der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin,
angesprochen worden, dass es gleichzeitig Themen gibt,
die die Bürgerinnen und Bürger schon lange bewegen
und sie schon weit vor den Krisen, die wir zu bewältigen
haben, bewegt haben, weit vor der Coronapandemie oder
dem Ukrainekrieg: Das ist zum einen der bezahlbare
Wohnraum. Franziska Giffey hat geschildert, dass es
wichtig ist für die Menschen in unserem Land, ein gutes
Dach über dem Kopf zu haben. Genauso wichtig ist es für
die meisten Menschen, eine gute Arbeit zu haben – eine
Arbeit, von der sie leben können.
Deshalb bin ich der Bundesregierung und
insbesondere dem Bundesarbeitsminister sehr dankbar, dass sie
zügig den Gesetzentwurf für den Mindestlohn vorgelegt
haben. Dies war eines der zentralen Wahlversprechen des
heutigen Bundeskanzlers, ein Versprechen, auf dessen
Einlösung viele Menschen in Deutschland hoffen, ganz
besonders auch in unserem Bundesland, Mecklenburg-
Vorpommern. Von der Anhebung des Mindestlohns auf
12 Euro werden 6 Millionen Menschen in Deutschland
profitieren, viele davon auch in unserem Bundesland, in
dem viele Menschen, und gerade Frauen, oft noch von
niedrigeren Löhnen als 12 Euro pro Stunde leben müssen.
Im Jahr 2015, als der Mindestlohn eingeführt wurde –
ich war selbst Mitglied der Bundesregierung –, gab es
viel Widerstand und schlimme Bilder wurden an die
Wand gemalt: Es würden Arbeitsplätze dadurch
vernichtet werden. Natürlich besteht diese Gefahr auch jetzt.
Und diese Argumentation gibt es immer wieder, gerade
in Krisenzeiten: Ist das jetzt der richtige Weg, wenn
unsere Wirtschaft unter den Folgen der Coronapandemie
leidet und nun auch noch durch die wirtschaftlichen
Folgen des Ukrainekrieges belastet ist? Wir sagen ganz klar:
Es ist richtig, dass der Mindestlohn zum 1. Oktober
kommt. Es ist wichtig für die Menschen, die weniger
Lohn für ihre Arbeit bekommen. Denn es ist eine ganz
konkrete materielle Frage, im Alltag klarzukommen, und
es wirkt sich auf die Rente aus und ist gleichzeitig eine
Frage des Respekts.
Der Mindestlohn soll ja nur eine Untergrenze sein.
Ziel ist es, dass diejenigen, die in unserem Land arbeiten,
auch von guten Tariflöhnen leben können. Viele
Bundesländer haben daher ein eigenes Vergabegesetz, auch wir
in Mecklenburg-Vorpommern. Für uns ist klar, dass wir
die Vergabe öffentlicher Aufträge an einen höheren
Mindestlohn knüpfen als den derzeit bundesweit geltenden.
Dieser Vergabemindestlohn wird ständig dynamisch
angepasst, entsprechend der Tarifentwicklung im Land,
und wir werden ihn jetzt an Tariflöhne knüpfen.
Ziel muss also sein: gute Tariflöhne für gute Arbeit.
Der Mindestlohn ist aber wichtig, um Löhne unterhalb
von 12 Euro zu verhindern. Deshalb ist es für uns
wichtig, dass dieser Mindestlohn, bei allen Sorgen und großen
Herausforderungen, vor denen Bund und Länder
gemeinsam stehen, zügig kommt und wir damit in Deutschland
zeigen, dass wir mit unseren Antworten den aktuellen
Krisen gerecht werden, aber eben auch Themen wie
bezahlbares Wohnen oder gute Löhne für Arbeit nicht
vernachlässigen, denn sie stehen schon lange an. Deshalb
unterstützen wir diesen Gesetzentwurf. – Vielen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau
Kollegin Schwesig! – Ich darf aufrufen: Herrn
Bürgermeister Dr. Bovenschulte.
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über das
Ziel sind wir uns wahrscheinlich alle in diesem Hause
einig: Die Menschen sollen ihren Lebensunterhalt
möglichst selbst bestreiten können. Sie sollen von ihrer
eigenen Arbeit leben können und möglichst nicht auf
Hilfeleistungen des Staates angewiesen sein. Dafür brauchen
wir eine starke Wirtschaft, die ausreichend Arbeitsplätze
zur Verfügung stellt, und dafür brauchen wir faire
Arbeitsbedingungen und gute Löhne.
Nun sind für die Aushandlung der Löhne und Gehälter
in Deutschland grundsätzlich die Tarifparteien zuständig.
Das will auch niemand infrage stellen. In einem
demokratischen und sozialen Rechtsstaat dürfen wir aber nicht
einfach nur zusehen, wenn der Arbeitslohn eine
bestimmte Grenze unterschreitet. Dann wird das nämlich eine
Frage der Menschenwürde und des grundsätzlichen
Respekts. Dann ist der Staat gefordert, und dann müssen wir
eingreifen.
In Bremen haben wir deshalb bereits vor zehn Jahren,
damals als erstes Bundesland, einen Landesmindestlohn
eingeführt. Andere Länder haben das auch getan, und wir
haben damit gemeinsam eine Vorreiterrolle im Bund
übernommen. Der Bund hat dann einige Jahre später
einen Mindestlohn beschlossen und will ihn jetzt zum
1. Oktober auf 12 Euro erhöhen. 12 Euro Mindestlohn,
das heißt, dass ab Oktober viele Millionen Beschäftigte
spürbar mehr Geld in der Tasche und damit mehr
Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe haben werden.
Allein im Land Bremen, bekanntermaßen nicht das
größte Land in der Bundesrepublik, werden es mehr als
40 000 Menschen sein – in der deutlichen Mehrheit
übrigens Frauen, häufig mit Kindern und alleinerziehend.
Auch deshalb sind 12 Euro Mindestlohn so wichtig.
Wer heute Vollzeit für Mindestlohn arbeitet, verdient
brutto rund 1 700 Euro, ab dem 1. Oktober werden es
rund 2 100 Euro sein. Das ist ein großer Schritt in die
richtige Richtung, aber – das muss ich auch klar sagen –
der Mindestlohn ist, wie der Name schon sagt, eben nur
ein Mindestlohn. Er ist ein Lohn, von dem man leben
kann – nicht in allen Kontexten und familiären
Zusammensetzungen, aber zumindest in einigen –, aber er ist
sicher kein Lohn, von dem man gut leben kann. Für gute
Löhne brauchen wir vor allem gute Tarifverträge,
ausgehandelt auf Augenhöhe zwischen starken Gewerkschaften
und verantwortlichen Arbeitgebern.
Insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen
geht die Tarifbindung allerdings seit Jahren zurück, was
nicht nur für die Beschäftigten ein Problem ist, weil sie
keine Tariflöhne bekommen, sondern auch für
Unternehmen, weil es dann keine fairen
Wettbewerbsbedingungen mehr gibt. Mein Verständnis von sozialer
Marktwirtschaft ist, dass die Unternehmen über Qualität
und Leistung konkurrieren und nicht über Lohndumping.
Aus diesen Gründen darf der Staat nicht zusehen, wenn
es in immer weniger Betrieben einen Tarifvertrag gibt.
Der Einsatz für den Mindestlohn allein reicht nicht. Es
ist daher gut und richtig, dass die Bundesregierung
vorhat, ein Bundestariftreuegesetz auf den Weg zu bringen.
Ziel ist es, dass öffentliche Aufträge nur noch an
tarifgebundene Unternehmen vergeben werden dürfen. Und Ziel
ist es, damit das Tarifvertragssystem insgesamt zu
stabilisieren. In etlichen Bundesländern gibt es schon
vergleichbare Regelungen, zumindest in Teilbereichen.
Um das Ganze in einem Satz zusammenzufassen: Ein
höherer Mindestlohn, wie er jetzt angestrebt wird, plus
mehr Tarifbindung – das ist die Formel für mehr soziale
Gerechtigkeit in der Arbeitswelt. Dafür lassen Sie uns
gemeinsam eintreten! – Herzlichen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollege
Bovenschulte!
Eine Erklärung zu Protokoll1 wurde abgegeben von
Herrn Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern).
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen vor.
1 Anlage 1
Wie gewünscht stimmen wir über Ziffer 1 und Ziffer 2
nach Buchstaben getrennt ab.
Ich beginne mit Ziffer 1 und bitte um das Handzeichen
für:
Buchstabe a! – Minderheit.
Buchstabe b! – Minderheit.
Buchstabe c! – Minderheit.
Buchstabe d! – Minderheit.
Weiter geht es mit Ziffer 2:
Buchstabe a! – Mehrheit.
Buchstabe b! – Minderheit.
Buchstabe c! – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für Ziffer 3! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetz Stellung
genommen.
Ich beende den Tagesordnungspunkt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:
TOP 1
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022
(Haushaltsgesetz 2022) (Drucksache 115/22)
Als Wortmeldung liegt mir vor: Herr Minister Hilbers
aus Niedersachsen. – Sie haben das Wort.
Reinhold Hilbers (Niedersachsen): Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die
Maßnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie und all
das, was wir drum herum bewegen, haben immer noch
erhebliche Auswirkungen auf den Bundeshaushalt wie
auch auf unsere Landeshaushalte. Dennoch müssen wir
auch den drängenden Herausforderungen der 2020er-
Jahre begegnen und diese konsequent angehen:
Energiewende, Klimaschutz und Transformation der Wirtschaft
dorthin. Das sind große Herausforderungen, vor denen
wir stehen. Wir werden privates Kapital mobilisieren
müssen, um unsere Ziele zu erreichen, aber auch Anreize
setzen und die Voraussetzungen dafür erfüllen müssen,
damit diese Investitionen in Deutschland getätigt werden.
Ergänzend dazu haben wir es mit gravierenden
gesamt- und volkswirtschaftlichen Auswirkungen des
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges auf die
Ukraine zu tun. Die Folgen sind aus finanz- und
volkswirtschaftlicher Sicht nicht absehbar.
Das „Sondervermögen Bundeswehr“, das wir gerade
diskutiert haben, unterstreicht noch einmal die Tatsache,
dass wir uns vor einer Zeitenwende befinden, die uns
auch haushaltspolitisch herausfordern wird. Die finanz-
und haushaltspolitischen Herausforderungen, wie sie sich
für die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und
Kommunen im Jahr 2022, aber auch in den folgenden
Jahren stellen, werden immens sein.
Zugleich ist der haushaltspolitische
Handlungsspielraum im Bundeshaushalt zukünftig durch diese
Herausforderungen eingeschränkt. Die vorgesehene Tilgung des
Sondervermögens zur Bewältigung der Covid-19-
Pandemie steht im Raum, gleichzeitig muss auch das
neue „Sondervermögen Bundeswehr“ wieder getilgt
werden, was Handlungsspielräume für die Zukunft
ebenfalls einengt. Gleichzeitig werden wir es auch mit
Steuermindereinnahmen und Mehrausgaben aufgrund der
Auswirkungen des Ukrainekrieges zu tun bekommen.
Das werden wir auch in unseren Länderhaushalten
spüren. Wir haben die Auswirkungen in Fragen der
Flüchtlingspolitik ja bereits gestern diskutiert.
Solide Finanzpolitik ist aber auch in Krisenzeiten
zwingend notwendig und von großer Bedeutung. Sie
sorgt für Stabilität und eben auch für Krisenresilienz. Es
ist daher ausdrücklich zu begrüßen, dass der Bund, dass
die neue Bundesregierung plant, trotz aller
Anstrengungen die Schuldenbremse im Jahr 2023 wieder einhalten
zu wollen, ohne von der Ausnahmeregel Gebrauch zu
machen. Das will ich ausdrücklich unterstreichen und
gleichzeitig auch einfordern.
Meine Damen und Herren, eine verbesserte
Verkehrsinfrastruktur, die Digitalisierung, der Wandel zur
Klimaneutralität – all das wird viel Geld kosten, uns aber
auch Standortvorteile bringen. Das gilt es jetzt zu
finanzieren, mit den Ausgaben, die wir haben, in Einklang zu
bringen und neu auszurichten.
Über eines werden wir diskutieren müssen: über die
Frage der Friedensdividende, die wir nach Ende des
Kalten Krieges 1989/90 gut gebrauchen konnten und die es
uns erleichtert hat, in den Haushalten neue Prioritäten zu
setzen und Gelder, die wir vorher, zu Zeiten des Kalten
Krieges, für Rüstung und Verteidigung ausgegeben
haben, oft in andere Bereiche zu lenken, wo sie produktiv
waren und Wohlstandsgewinne für viele
Bevölkerungsgruppen gebracht haben. Diese Friedensdividende wird
uns zukünftig offensichtlich nicht mehr zur Verfügung
stehen, und deswegen werden wir uns neu ausrichten
müssen. Dieser Krieg wird uns nicht nur aktuell, sondern
auch auf Dauer abverlangen, dass wir einen Teil unseres
Wohlstandes und unseres Zuwachses für Frieden, Freiheit
und Sicherheit in unserem Land aufwenden. Diese
Prioritäten werden wir mit den Menschen diskutieren müssen.
In diesem Licht ist auch das beabsichtigte
„Sondervermögen Bundeswehr“ zu würdigen, das hier gerade
schon diskutiert worden ist. Das Sondervermögen von
100 Milliarden Euro wird dringend zur Ausstattung der
Bundeswehr benötigt. Es muss dafür gesorgt werden,
dass dies zeitnah erledigt werden kann. Dieses
Sondervermögen kann aber nach meiner Überzeugung nur dazu
dienen, die Investitionen nachzuholen, die wir in der
Vergangenheit dort nicht getätigt haben, und die
Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Unabhängig davon
muss sichergestellt werden – ich betone: unabhängig
davon –, dass das Zwei-Prozent-Ziel, das wir erreichen
wollen, auch zukünftig im Bundeshaushalt gewährleistet
ist, und zwar durch Umschichtung und unter Einhaltung
der Schuldenbremse-Kriterien, damit wir hier auch
unserer Verantwortung gerecht werden. Das Sondervermögen
darf nur für die Bundeswehr ausgegeben werden und
nicht für andere Zwecke. Es muss ausdrücklich klar sein,
dass dies der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit
unseres Landes dient.
Meine Damen und Herren, in Deutschland haben wir
mit Blick auf unsere Vergangenheit in den letzten Jahren
durchaus eine zurückhaltende Außenpolitik vertreten. Die
Ereignisse in der Ukraine, die Bedrohung unserer Freiheit
und damit auch der Energiesicherheit sind richtigerweise
mit einer Kehrtwende beantwortet worden. Die
Kehrtwende, die jetzt eingeleitet wird, darf aber nicht auf
Kosten der zukünftigen Generationen finanziert werden.
Dazu, was wir über ein Sondervermögen nachholen
wollen, habe ich eben Ausführungen gemacht. Wir werden
aber mit der Bevölkerung Diskussionen darüber führen
müssen, dass dies neue Prioritäten erfordert, dass wir das
jetzt werden tragen müssen und was wir dafür werden
aufwenden müssen, um hier neue Prioritäten zu setzen.
Wir werden diese Kosten mit der Bevölkerung
diskutieren müssen, und der Staat wird sich daraufhin neu
ausrichten müssen.
Die Auswirkungen von Sanktionen und die
Preissteigerungen, die wir übrigens nicht erst seit dem russischen
Überfall auf die Ukraine haben, sondern auch schon
vorher verzeichnen konnten aufgrund der EZB-Politik,
müssen uns nachdenklich stimmen, denn der Staat muss
auch diese Fragen mit den Menschen diskutieren. Er wird
nicht alles auffangen können, was an Mehrkosten
entstehen wird, sondern der Staat hat nur die Möglichkeit, das
innerhalb von Bevölkerungsgruppen zu verschieben oder
es zeitlich zu verschieben. Und wenn man es auf die
nächste Generation schiebt, dann verschiebt man die
Prioritätendiskussion. Deswegen muss all das, was man
jetzt tut, um bei bestimmten Bevölkerungsgruppen die
Folgen der Inflation abzufedern, auch jetzt diskutiert und
ausgeglichen werden.
Mit der aktuellen Inflation von 7 Prozent und mehr hat
Deutschland im Euroraum einen traurigen Rekordwert
erreicht. Eine stabile Währung ist für uns ein ganz
besonderes Gut, und deswegen werden wir darauf ein ganz
besonderes Augenmerk richten müssen. Zur
Inflationsbekämpfung gehört für mich auch nachhaltige staatliche
Haushaltspolitik. Nach meiner festen Überzeugung hat
eine solide, ausgeglichene, auf Nachhaltigkeit
ausgerichtete Haushaltspolitik immense dämpfende Wirkung auf
die Inflation. Auch das gilt es deutlich zu betonen. Eine
ausufernde Fiskalpolitik, die sich paart mit einer lockeren
Geldpolitik der EZB, würde zusätzlichen Inflationsdruck
bedeuten. Daher darf der Staat die Nachfrage nicht dort
anheizen, wo die Kapazitäten der Volkswirtschaft
ohnehin schon ausgelastet oder überausgelastet sind. Wir
werden also einen Weg finden müssen, wie wir privates
Kapital mobilisieren, das ja vorhanden ist, um die
Energiewende und Transformation an dieser Stelle
bewerkstelligen zu können.
Ich möchte nicht schließen, ohne noch einmal die
Bedeutung der Schuldenbremse hervorzuheben. Die
Schuldenbremse hat uns in der Krisenzeit ermöglicht, alle
Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig waren. Sie ist
aber jetzt auch Leitplanke, um möglichst zügig zu
ausgeglichenen Haushalten ohne Nettokreditaufnahme und
damit ohne Belastung der nächsten Generation
zurückzukehren. Deswegen ist sie kein Selbstzweck. Sie
unterstreicht das deutliche Bekenntnis zu ausgeglichenen
Haushalten ohne Nettokreditaufnahme, und diesen Weg
sollten wir gehen.
Wir in Niedersachsen haben das getan. Wir haben
einen Doppelhaushalt 2022/23 vorgelegt ohne
Nettokreditaufnahme, ohne Entnahmen aus Sondervermögen und
Ausgleich aus ähnlichen Notlagekrediten. Und wir führen
konjunkturell bedingte Kredite aus 2020 bereits zurück.
Ich finde, wir müssen sehr schnell wieder dahin
zurückkehren und das auch mit der Bevölkerung offen
diskutieren, dass wir solide Finanzen und einen Verzicht auf
Staatsverschuldung brauchen, um auch gegen zukünftige
Krisen gewappnet zu sein. Das wird unser Land stark
machen und stark halten, und dafür plädiere ich. – Vielen
Dank!
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank,
Herr Minister Hilbers! – Als Nächster spricht zu uns Herr
Minister Professor Hoff aus Thüringen.
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen):
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Lieber Kollege Hilbers, ich habe mich zu Ihrer Rede zu
Wort gemeldet, weil ich einen Widerspruch erkenne, und
ich denke, dass es wichtig ist, über solch einen
Widerspruch einmal zu sprechen. Sie haben am Anfang und am
Ende Ihrer Rede darauf hingewiesen, dass es
unverzichtbar ist, mit dem Instrument der Schuldenbremse ohne
jede Änderung umzugehen. Ich glaube, dass wir hier vor
einer gewissen Fiktion stehen.
Ich weiß, dass es eine grundgesetzändernde Mehrheit
im Bundestag für die Änderung der Schuldenbremse auf
absehbare Zeit nicht geben wird. Trotzdem glaube ich,
dass wir mit der Schuldenbremse, so wie sie 2009
eingeführt worden ist, dauerhaft nicht weiter umgehen können,
wenn die Investitionen, die wir in die Infrastruktur in den
Ländern wie im Bund vornehmen müssen, umgesetzt und
die Herausforderungen der Dekarbonisierung angegangen
werden sollen.
Seit Jahren weisen Michael Hüther vom IW Köln und
Sebastian Dullien vom Institut für Makroökonomie und
Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung darauf
hin, welche Möglichkeiten zur Änderung oder Anpassung
der Schuldenbremse es gibt. Im vergangenen Herbst, im
Zusammenhang mit den Koalitionsverhandlungen auf
Bundesebene, haben nun die meiner politischen Richtung
nicht besonders nahestehenden Akteure wie Clemens
Fuest und Lars Feld einen Vorschlag unterbreitet, wie die
Sondersituation der Coronapandemie durchaus genutzt
werden kann, um beispielsweise Rücklagen
kreditfinanziert aufzufüllen, aus denen dann Investitionen und
Dekarbonisierung bezahlt werden können. Warum spreche
ich das an? Weil ich es für notwendig halte, dass die
Möglichkeiten, die im Rahmen der Schuldenbremse
schon bestehen, insbesondere bei der Überarbeitung der
Fiskalpaktrichtlinien auf europäischer Ebene, so
angepasst werden, dass wir beispielsweise die Möglichkeit
haben, mit Gesellschaften, sei es die Deutsche Bahn auf
der Bundesebene oder entsprechende
Investitionsgesellschaften auf der Ebene der Länder, die notwendigen
Herausforderungen, die bestehen, zu meistern.
Wenn wir mit einem sozusagen kanonischen
Dogmatismus auf diese Schuldenbremse schauen und
gleichzeitig sagen: „Wenn die Realität nicht ist wie unsere
Vorstellung der Schuldenbremse – Pech für die Realität!“,
werden wir nicht weiterkommen. Deshalb, Kollege
Hilbers, war es mir wichtig, mich zu Wort zu melden.
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr
Minister Professor Hoff!
Es gibt eine Erklärung zu Protokoll2 von Frau
Ministerin Heinold (Schleswig-Holstein).
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Daraus rufe ich auf:
Ziffer 3! – Mehrheit.
Es ist gewünscht, von Ziffer 4 den letzten Satz
getrennt abzustimmen. Ihr Handzeichen bitte! – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für den Rest der Ziffer 4! –
Mehrheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für die noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
Stellung genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2:
TOP 2
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gas-
2 Anlage 2
speicheranlagen sowie zur Änderung von § 246 des
Baugesetzbuchs (Drucksache 132/22)
Es liegen bisher drei Wortmeldungen vor. Es beginnt
Herr Staatsminister Al-Wazir aus Hessen.
Tarek Al-Wazir (Hessen): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Der Krieg in der Ukraine ist nicht
nur eine menschliche Katastrophe. Durch ihn hat sich
auch unser vermeintlicher Energiepartner Russland als
brutaler Angreifer entpuppt, der ein Nachbarland
überfällt. Es galt schon vor dem 24. Februar, dass sich
Deutschland unabhängiger von fossilen Energieträgern
machen muss, allein schon aus Gründen des
Klimaschutzes. Aber seit dem 24. Februar ist vielleicht noch klarer
geworden, dass Energiepolitik Klimapolitik, aber auch
Sicherheits- und Friedenspolitik ist. Wir müssen also
schnell handeln – schneller als jemals zuvor –, und wir
müssen aus den Fehlern der Vergangenheit lernen.
Ich muss zugeben, ich habe in den letzten fünf
Wochen wirklich viel gelernt. Manches war mir vorher in
Umrissen klar, aber manches bleibt mir unverständlich.
Wir haben uns abhängig gemacht. Und bei manchen
Punkten stelle ich mir die Frage: Wie konnte das
eigentlich passieren? Wie konnte es passieren, dass der größte
Erdgasspeicher Deutschlands ausgerechnet an Gazprom
gegangen ist, und zwar im Jahr 2015 nach der Annexion
der Krim? Wie konnte es eigentlich passieren, dass am
Ende der letzten Heizperiode, am Anfang des letzten
Jahres, niemand gemerkt hat, dass ausgerechnet in den
größten Gasspeicher Deutschlands, der Gazprom gehört,
nicht eingespeichert wird und der größte Gasspeicher
Deutschlands am Ende ziemlich leer in die Heizperiode
geht? Das war ja kein Geheimnis; das kann sich jede und
jeder tagesaktuell im Internet anschauen.
Wir waren also im besten Fall naiv. Das heißt, wir
müssen jetzt handeln, schneller handeln als jemals zuvor.
Wir müssen Vorräte schaffen. Der
Erdölbevorratungsverband entstand infolge der Ölkrise 1973. Manchmal
braucht man offensichtlich Krisen, um solche Entitäten
zu schaffen. Das heißt, es kommt darauf an, jetzt auch in
anderen Bereichen Vorräte zu schaffen. Es müssen
Lieferketten diversifiziert werden, übrigens nicht nur im
Bereich Energie, sondern generell wirtschaftspolitisch,
und wir müssen die Energiewende vorantreiben. Denn
niemals waren die drei „E“ der Energiewende so aktuell
wie heute: erstens Energiesparen, zweitens mit Energie
effizienter umgehen und drittens erneuerbare Energien.
Ja, das wird auch uns herausfordern. Wir haben hier
nun ein Gesetz vorliegen, das dazu beitragen wird, dass
wir in den nächsten Winter mit vollen Speichern gehen.
Das wird aber Geld kosten; das wird teuer. Es wird teuer,
und das wird nicht funktionieren, ohne dass es jemand
merkt. Natürlich müssen wir alles dafür tun, denjenigen,
die von dieser Teuerung überfordert sind, zu helfen. Aber
Energiepolitik kann Sozialpolitik nicht ersetzen. Wir
werden also alle einen Preis dafür zahlen, und wir
müssen als Gesellschaft dafür sorgen, dass denjenigen, die
diesen Preis nicht zahlen können, geholfen wird. Aber
wir können nicht so tun, als würde es keiner merken.
Wir haben in den nächsten Wochen viel vor uns. Dies
ist das Erste, was hier von den Gesetzesänderungen
ankommt, die aus dem Bundeswirtschafts- und
Klimaschutzministerium kommen werden. Wir haben also eine
ganze Kette von Gesetzentwürfen vor uns. Die neue
Bundesregierung ist heute auf den Tag genau vier
Monate im Amt, und es ist energiepolitisch schon mehr auf den
Weg gebracht worden als in den letzten vier Jahren,
aufgrund des Drucks der Verhältnisse, aber auch, weil es
generell nötig war. Und hier wird viel ankommen, und
das wird auch uns herausfordern.
Wir werden uns Gedanken machen müssen, wenn wir
die Energiewende vorantreiben und die erneuerbaren
Energien ausbauen wollen. Auch das wird nicht gehen,
ohne dass es jemand merkt. Und das bedeutet zum
Beispiel: Fläche. Wir in Hessen haben es in den letzten
Jahren geschafft, 1,9 Prozent der Landesfläche als
Vorrangfläche auszuweisen. Das steht vielen Bundesländern noch
bevor, aber es ist nötig, und ich kann Ihnen sagen: Es ist
anstrengend, aber es geht. Und es geht vor allem dann,
wenn die Gesellschaft insgesamt verstanden hat, dass wir
diese Veränderungen brauchen, dass wir sie machen
müssen. Dementsprechend bedeutet das auch für uns alle,
dass wir lokal handeln müssen.
Wir haben diese Woche in Hessen eine Novelle des
Energiegesetzes auf den Weg gebracht, die
beispielsweise vorsieht, dass wir eine Photovoltaikpflicht auf unseren
landeseigenen Gebäuden umsetzen, dass wir eine
verpflichtende Wärmeplanung für Kommunen über 20 000
Einwohnerinnen und Einwohner machen und uns
insgesamt über die Frage auseinandersetzen, was wir konkret
bei uns verändern. Und wir werden das natürlich
gemeinsam mit dem Bund machen müssen.
Wir sind auf manches bundesrechtliche Problem
gestoßen wie auch Länder, die das schon jahrelang gemacht
haben. Und ja, auch da ist in den letzten Tagen viel
passiert. Ich kann Ihnen als hessischer Energie- und
Verkehrsminister sagen, dass die Frage des Abstands von
Windkraftanlagen zu Anlagen der Deutschen
Flugsicherung keine theoretische und banale Frage ist, sondern
sehr konkrete Auswirkungen darauf hat, wie viele
Windenergieanlagen eigentlich aufgestellt werden können. Ich
bin sehr dankbar, dass in dieser Woche an einer Stelle,
über die wir wirklich seit Jahren diskutiert haben, eine
Einigung zustande gekommen ist zwischen dem
Bundeswirtschaftsministerium und dem
Bundesverkehrsministerium. So kann man das in allen Bereichen
durchdeklinieren.
Wir werden natürlich viele Fragen haben. Das
Osterpaket, diese 500, 600 Seiten, ist in einer großen
Geschwindigkeit zustande gekommen, sodass wir uns das
alle noch genauer betrachten müssen und viele Fragen
haben werden – auch industriepolitische Fragen, zum
Beispiel: Was ist die Zukunft der deutschen
Heizungsindustrie, die ja in Richtung Erdgas unterwegs war, nicht in
Richtung Wärmepumpe? Da wird es noch viele Probleme
geben, die wir lösen müssen. Ich kann aber ausdrücklich
sagen, dass wir gerade dabei sind, uns in einer
Geschwindigkeit zu verändern, wie wir sie in diesen Fragen
seit vielen Jahrzehnten nicht mehr hatten und dass das
auch dringend nötig ist.
Ich setze darauf, dass am Ende wir alle, aber auch
diejenigen in der Bevölkerung, die wirklich wollen, dass
sich etwas verändert, auch dann noch dabei sind, wenn es
schwieriger wird. Und es wird natürlich schwieriger
werden auf diesem Weg. Wir als Bundesrat haben eine
Gesamtverantwortung völlig unabhängig von der Frage,
aus welchen politischen Muttergruppen wir kommen, und
das gilt auch insgesamt für die Bundesregierung. Ich
freue mich auf die weiteren Beratungen. – Vielen Dank!
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank,
Herr Staatsminister Al-Wazir! – Als Nächster spricht zu
uns Herr Staatsminister Günther aus Sachsen.
Wolfram Günther (Sachsen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute
beraten wir den Gesetzentwurf zu Füllstandsvorgaben für
Gasspeicheranlagen. Die vorgelegte Änderung des
Energiewirtschaftsgesetzes, als kurzfristig wirkende
Teilmaßnahme zur Absicherung unserer Gasversorgung, wird
vom Freistaat Sachsen ausdrücklich begrüßt.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die
damit einhergehenden Verwerfungen auf dem
Energiemarkt haben innerhalb kürzester Zeit unsere bisherigen
Handlungsgrundlagen zur Energieversorgungssicherheit
massiv erschüttert. Wir stehen, das kann man nicht
anders sagen, gegenwärtig vor dem Scherbenhaufen einer
Energiepolitik in Deutschland, die uns in den letzten
Jahrzehnten in eine enorme Abhängigkeit von Importen
fossiler Brennstoffe, insbesondere aus Russland, geführt
hat, auch beim Gas. Es zeigt sich, dass diese Politik nicht
nur klimapolitisch falsch war – das diskutieren wir schon
lange –, sondern eben auch industriepolitisch – das ist
uns in den letzten Jahren zunehmend klar geworden. Und
jetzt folgt die Erkenntnis, dass sie vor allen Dingen auch
sicherheitspolitisch falsch war.
Es braucht jetzt eine klare politische Antwort. Wir
müssen – und da sind auch wir Länder gefragt – stärker
unsere Energiebeziehungen diversifizieren, uns stärker
auf Energieeffizienz und -einsparung fokussieren und uns
auf den Ausbau der erneuerbaren Energien konzentrieren.
Deswegen unterstützen wir aus Sachsen die schnelle und
gute Initiative des Bundes. Wir müssen jetzt ganz schnell
klare Rahmenbedingungen schaffen, um uns für mögliche
Lieferengpässe, gerade auf den Gasmärkten, zu wappnen.
Dazu brauchen wir eine Neubewertung der
Ausgangslage. Diese ist ja gerade in vollem Gange. Ich nenne nur
das Stichwort „Nord Stream 2“.
Wir müssen bei all diesen Veränderungsprozessen und
Transformationen unserer Energieversorgungs- und -
erzeugungsstrukturen die Menschen mitnehmen und es
ihnen erklären, Ängste nehmen und die Bereitschaft
weiter stärken, sich auf diese Prozesse einzulassen.
Das vorgestern von der Bundesregierung vorgelegte
Osterpaket und das geplante Sommerpaket setzen den
Rahmen. Die darin enthaltenen Regelungen werden es
uns mittel- und langfristig ermöglichen, unsere
Versorgungssicherheit und unsere Energieversorgung auf der
Basis erneuerbarer Energien nachhaltig sicherzustellen.
Vor allen Dingen die Erhöhung der Ausbauvolumina für
Windenergie an Land und Photovoltaikanlagen sowie das
angekündigte bundesweite Zwei-Prozent-Flächenziel für
Windenergie werden den Ausbau der Erneuerbaren
beschleunigen. Genau das ist das Ziel.
Wir wissen: Auch in Sachsen können und müssen wir
noch erhebliche Potenziale heben. Denn gerade der
Ausbau der Windenergie ist bei uns in den zurückliegenden
Jahren leider ins Stocken geraten. Die erforderliche
Flächenbereitstellung wird uns, wie auch andere
Bundesländer, bei der Umsetzung des bundesweiten Flächenziels
noch vor erhebliche Herausforderungen stellen. Das
müssen wir in den nächsten Wochen in den Ländern
ausführlich diskutieren und geeignete Lösungen für die
Umsetzung finden.
Wir müssen auch beachten, dass wir uns beim Ausbau
der erneuerbaren Energien nicht gleich in neue
Abhängigkeiten begeben. Wir begrüßen in diesem
Zusammenhang die Mitteilung der EU-Kommission „REPowerEU“
zum gemeinsamen europäischen Vorgehen für
europäische Energiesouveränität. Wir wollen als Teil des
Halbleiterstandortes Mitteldeutschland dazu beitragen, gerade
die europäische Solarindustrie wieder hier bei uns
aufzubauen. Auch das ist ein ganz wichtiger Beitrag zur
Energiesouveränität, den wir jetzt brauchen.
Wir sehen also: Wir haben große Herausforderungen
vor uns, aber eben auch große industriepolitische
Chancen. Diese sollten wir gemeinsam nutzen. In diesem
Sinne hoffe ich, dass wir jetzt gemeinsam sehr schnell
vorankommen.
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr
Staatsminister Günther! – Als Nächster spricht zu uns
Herr Dr. Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz.
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft
und Klimaschutz: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen
und Herren! Es ist immer wieder eine besondere Freude
für mich, hier im Bundesrat zu reden. Das meine ich
tatsächlich so, weil hier ja für mich auch ein politischer
Weg begann und auch der Weg in die Bundesregierung.
Es ist noch nicht so lange her, dass ich hier meine
Antrittsrede gehalten habe, mich hier vorgestellt habe, die
Ziele ein bisschen erläutert habe. Und doch fühlt es sich
an, als sei es nicht vier Monate her, lieber Tarek Al-
Wazir, sondern vier Jahre oder, wie man manchmal das
Gefühl hat, eher vier Jahrzehnte. Denn es ist viel passiert
in den letzten vier Monaten, was aber im Kern nur die
Dringlichkeit der großen Verabredung, die dieses Land ja
schon vor Antritt der neuen Bundesregierung getroffen
hat, unterstreicht. Was diese Bundesregierung
übernommen hat, sind im Rahmen die energiepolitischen Ziele der
alten Bundesregierung. Natürlich nicht alle Parteien, aber
doch wesentliche Bestandteile der deutschen
Parteienlandschaft haben sich also verpflichtet, Deutschland bis
Ende 2030 minus 65 Prozent CO2-Emissionen und bis
2040 minus 88, also knapp 90 Prozent, CO2-Emissionen
zu bescheren. Die Ziele, die wir jetzt umsetzen, sind die
Konkretisierung dieses großen, ja schon vor dem Angriff
Russlands auf die Ukraine existierenden nationalen
Konsenses. Nun kommt es allerdings zum Schwur, und wir
müssen in einer großen gemeinschaftlichen Anstrengung
gemeinsam hinbekommen, was wir uns abstrakt in die
Hand versprochen haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, was Putin in der
Ukraine angetrieben hat, konnte man in einem Aufsatz
aus dem letzten Sommer nachlesen. Es ist ein
nationalistischer Revanchismus, eine Ideologie, die versucht, mit
den Mitteln 200 Jahre zurückliegender Politik Grenzen zu
verschieben und Staaten zu erobern. Eine Politik, die wir
in Europa lange nicht mehr gesehen haben und von der
wir eigentlich geglaubt haben, sie aus Europa verbannt zu
haben. Was Putin über Europa und über Deutschland und
über die EU denkt, weiß man ebenfalls. Es ist die
Verachtung von Freiheit und Demokratie. Es ist die
Verachtung von Parlamentarismus und Rechtsstaatlichkeit. Das
gilt ihm als Schwäche. Putin – das kann man jetzt wohl
schon sagen – hat sich geirrt. Er hat sich völlig
verkalkuliert. Er hat die Widerstandsfähigkeit, ja den Heldenmut
der Ukrainer unterschätzt. Er hat unterschätzt, wie
geschlossen Europa, der Westen, die transatlantische
Gemeinschaft in solchen Situationen sein kann. Er hat
unterschätzt, dass die Leute ihn gar nicht als Befreier haben
wollten. Er hat überschätzt, wie robust seine Armee ist.
Alles falsch, alles Fehlannahmen!
Es liegt aber auch an uns, für diese Fehleinschätzung
entsprechende Beweise zu liefern. Das heißt, dass wir als
Politikerinnen und Politiker in den jeweiligen
Regierungen zeigen müssen, dass der Parlamentarismus, dass das
demokratische System, in dem wir leben, leistungsfähig
ist, schnell handeln kann und entschlossen handeln kann.
Das ist in den letzten Wochen und Monaten gelungen.
Dazu muss man sagen: Nicht immer war es so, dass wir
schnell waren, entschieden waren, geschlossen waren.
Aber von den Sanktionspaketen der EU bis zur
Waffenunterstützung für die Ukraine konnte schnell gehandelt
werden.
Diese Schnelligkeit können wir auch heute bei diesem
einen kleinen Tagesordnungspunkt sehen. Das Gesetz zur
Einführung von Füllstandsvorgaben für
Gasspeicheranlagen ist mit Hochdruck durch den Bundestag gegangen,
und auch der Bundesrat wird es – ohne die Abstimmung
vorwegzunehmen – aller Wahrscheinlichkeit nach heute
annehmen. Dann ist es am 1. Mai im Amtsblatt, und die
Energieunternehmen wissen jetzt schon, was auf sie
zukommt, und arbeiten entsprechend daran.
Angehängt an dieses Gesetz wurde auch auf Wunsch
der Länder eine Formulierung zur Änderung des
Baugesetzbuches, die es ermöglicht, Unterkünfte für
Geflüchtete sehr schnell und mit Ausnahmeregelungen zu
genehmigen. Alles rechtsstaatlich, alles in Windeseile! Es ist
dieses Tempo, es ist diese Geschlossenheit unter
Wahrung der demokratischen Spielregeln, die wir jetzt und für
die Zukunft brauchen. Ich will einmal sagen: Danke, dass
das so möglich ist! Ich hoffe, dass dieses Zusammenspiel
in Zeiten von Bedrängnis und Not tatsächlich auch
weitergehen kann.
Erlauben Sie mir, kurz ein paar Ausführungen zur
Sache zu machen! Wir müssen zum nächsten Winter die
Speicher voller haben als in diesem Winter. Keiner weiß,
wie lange der Krieg dauert. Keiner weiß, welche
Eskapaden Russland noch schlagen wird. Wir müssen uns also
für diesen Winter vorbereiten. Wenn man sich mit den
Annahmen der letzten Jahre die Gasentnahmen und die
Gasimporte anschaut, so kann man sagen, dass der
durchschnittliche Verbrauch im Sommer in Deutschland,
natürlich wetterabhängig – viel wird ja zum Heizen
verwendet –, natürlich industrieproduktionsabhängig und
natürlich stromproduktionsabhängig, ungefähr den
Möglichkeiten entspricht, was wir aktuell durch LNG-Terminals
über Belgien, Frankreich und die Niederlande und über
die Pipeline aus Norwegen und den Niederlanden
bekommen. Das heißt, wenn alles normal weitergeht, sind
die Importe und die Entnahmen gleich, und wir füllen die
Speicher langsam an, im Moment mit einer Rate von
ungefähr 0,3 bis 0,5 Prozentpunkten pro Tag. Die
Speicher sind bei 26 Prozent. Man kann man sich also
ausrechnen: Wenn wir mit 0,5 Prozentpunkten pro Tag,
sagen wir mal, über den Sommer füllen würden,
bräuchten wir ungefähr 150 bis 200 Tage, um die Speicher
vollzumachen.
Aber womit machen wir sie voll? Mit russischem Gas.
Das ist die Abhängigkeit, von der Tarek Al-Wazir
gesprochen hat. Wir kämen also auch ohne russisches Gas
über das Frühjahr, über den Sommer und in den Herbst
rein. Aber im Winter wären die Speicher leer, und wir
brauchen die Kapazitäten, um sicher durch den Winter zu
kommen. Das heißt, dass die Verbräuche gesenkt werden
müssen. Das heißt, dass alternative Energien
hochgefahren werden müssen. Wir werden uns genau anschauen
müssen, wie hoch die Energieflüsse aus Russland sind.
Sollte es nicht gelingen, über den Sommer Fortschritte
beim Befüllen der Speicher zu machen, wie das Gesetz es
jetzt vorschreibt, werden wir schon im Sommer zu
anderen Maßnahmen kommen müssen, um diese Sicherheit
für den Winter vorzubereiten.
Ich hätte niemals gedacht, dass ein Energieminister
solche Aussagen hier im Bundesrat machen muss; aber
das ist die harte, brutale Mathematik der Energiepolitik,
die physische Notwendigkeit und die Abhängigkeit, in
die wir uns gebracht haben. Insofern ist dieses Gesetz
eine Maßgabe, die uns zwingt, täglich, würde ich sagen,
genau zu schauen, wie sich die energiepolitische
Situation in Deutschland entwickelt und die uns einmal mehr
deutlich macht, dass Energiepolitik jetzt buchstäblich und
wortwörtlich Sicherheitspolitik bedeutet.
Um dann in der Zukunft besser gerüstet zu sein,
werden weitere Gesetzespakete den Bundesrat erreichen. Wir
versuchen, unsere Hausaufgaben so schnell und so gut zu
machen, wie wir es können. Aber am Ende – darauf habe
ich schon hingewiesen, als ich hier vor knapp vier
Monaten gesprochen habe – macht der Bund die Gesetze.
Keine einzige Windkraftanlage wird durch den Bund
genehmigt, sondern nur in Ihren Ländern. Nur Sie können das,
was wir in die Gesetze schreiben, dann im Alltag
umsetzen. Sie und die Kommunen oder die kommunalen
Planungsverbände. Deswegen jetzt schon die herzliche Bitte,
sich darauf vorzubereiten, dass die Verfahren schneller,
die Flächen größer und die Genehmigungsverfahren
rechtssicherer sein werden. Dafür werden wir Sorge
tragen; das ist meine Verantwortung. Ich bitte Sie aber jetzt
schon, darauf zu achten, dass genug Personal da ist, dass
die Umsetzung auch gewollt ist, dass in den Ländern für
die Akzeptanz geworben wird.
Ich weiß, wie schwer es ist, gerade beim Ausbau von
Onshore-Wind die Bevölkerung einzunehmen für die
Projekte, die man vorhat. Natürlich verändern
Windkraftanlagen Landschaften, Erinnerungsräume, den Horizont.
Das ist ohne Frage so. Sie sind aber inzwischen auch
neben der sicherheitspolitischen Bedeutung, die die
Energiepolitik insgesamt hat, auch ein Standortvorteil.
Wir haben Unternehmensansiedlungen in Deutschland,
die da hingehen, wo besonders viel erneuerbarer Strom
ist. Wir haben im EEG Sorge getroffen, dass
Bürgerwindparks und Bürgersolaranlagen leichter gebaut
werden können, weil sie nicht ausgeschrieben werden
müssen. Durch die Abschaffung der EEG-Umlage ist der
Eigenstromverbrauch deutlich einfacher und deutlich
attraktiver geworden, und wir werden im Baurecht
ebenfalls noch einmal nachlegen.
Wir tun also das Unsere, um die Akzeptanz zu erhöhen
und dafür zu sorgen, dass die ökonomischen Mehrwerte
in den Regionen bleiben und wir nicht die Situation
haben, dass irgendwo Windkraftparks hingestellt werden,
von Hedgefonds finanziert, und man hat die Last zu
tragen und die Gewinne gehen woanders hin. Am Ende
bleibt es allerdings eine politische Führungsaufgabe,
immer wieder dafür zu werben, dass das, was wir jetzt
erleben, dass der Krieg, den die Ukrainer auch
stellvertretend für uns, für Deutschland, führen und den sie nicht
verlieren dürfen, uns etwas abverlangt. Für dieses
Abverlangen zu argumentieren und die – das ist ja ein
geflügeltes Wort geworden – Zeitenwende energiepolitisch
umzusetzen, wird nur gelingen, wenn wir an dieser Stelle
zusammenstehen. Ich glaube, wir können das. Wir haben
das bewiesen. Wir beweisen es mit diesem einzelnen
Tagesordnungspunkt. Wir können das auch für die
Zukunft schaffen. Wenn man ein bisschen zögert und fragt:
„Muss ich mir diese unangenehme Debatte auch noch an
den Hals binden?“, zu sagen: „Damit widerlegen wir
Putin“, ist die beste Motivation, die man in dieser Zeit
haben kann. – Vielen Dank!
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr
Bundesminister Habeck, für Ihre Ausführungen!
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat.
Es bleibt abzustimmen über die vom
Wirtschaftsausschuss empfohlene Entschließung. Aus den
Ausschussempfehlungen rufe ich daher auf:
Ziffer 2! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t
gefasst.
Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3:
TOP 3
Gesetz zur Gewährung eines einmaligen
Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten
(Heizkostenzuschussgesetz – HeizkZuschG)
(Drucksache 128/22)
Es liegen bisher keine Wortmeldungen vor. Ich sehe
auch kein Handzeichen.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Eine Ausschussempfehlung oder ein Landesantrag auf
Anrufung des Vermittlungsausschusses liegt nicht vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir haben noch über die in Ziffer 2 empfohlene
Entschließung abzustimmen. Wer stimmt zu? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:
TOP 4
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen
Opferschutzes in Fällen der Verunglimpfung des
Andenkens Verstorbener – Antrag der Länder
Rheinland-Pfalz, Saarland – (Drucksache 103/22)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen.
Wer ist dafür, gemäß Ziffer 1 den Gesetzentwurf
beim Deutschen Bundestag einzubringen? Das
Handzeichen bitte! – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wie vereinbart, wird Herr Staatsminister Mertin
(Rheinland-Pfalz) zum Beauftragten des Bundesrates
bestellt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5:
TOP 5
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der
Verwaltungsgerichtsordnung – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 135/22)
Dem Antrag ist Hamburg beigetreten.
Es liegt eine Wortmeldung vor: Herr Minister
Biesenbach aus Nordrhein-Westfalen.
Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die im
17. Abschnitt der Verwaltungsgerichtsordnung zu
findenden Regelungen zur Durchsetzung gerichtlicher
Entscheidungen für und gegen Hoheitsträger sind bereits seit
Jahrzehnten Gegenstand einer regen Auseinandersetzung
in Rechtsprechung und Schrifttum. So wird bemängelt,
dass diese Vorschriften generell mit zahlreichen
Auslegungsstreitigkeiten belastet seien, was ihre Effektivität
nachhaltig beeinträchtigt.
Die Diskussion wird dabei gerade mit Blick auf die
Vollstreckung gegen Hoheitsträger durch Fälle aus der
jüngeren Vergangenheit aktuell, in denen Behörden nach
Auffassung verschiedener Verwaltungsgerichte die ihnen
auferlegten Pflichten nicht hinreichend erfüllt haben.
Zwar stellen nach Auffassung von Nordrhein-Westfalen
diese wenigen neueren Fälle, in denen es zu
vollstreckungsrechtlichen Konflikten gekommen ist, kein
systematisches oder gar grundlegendes Problem dar.
Entsprechend besteht jedenfalls aus dieser Perspektive kein
zwingender Handlungsbedarf in gesetzgeberischer
Hinsicht. Dies hindert aber nach meiner Überzeugung nicht
daran, einzelne legislative Vorschläge, die bei
Gelegenheit der Diskussion, aber auch unabhängig hiervon in der
Fachliteratur gemacht werden, aufzugreifen, um in
diesem Bereich insgesamt zu einer rechtssichereren und
vorhersehbareren Rechtsanwendung zu kommen. Dies ist
das Kernanliegen des nordrhein-westfälischen
Gesetzentwurfs zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung,
den ich Ihnen heute kurz vorstellen möchte.
So soll zunächst der derzeit sehr umstrittene
Anwendungsbereich des § 172 VwGO modifiziert werden, der
aktuell für die Vollstreckung gegen Hoheitsträger nur auf
bestimmte Vollstreckungstitel nach der VwGO verweist.
Beabsichtigt ist, die Vorschrift auf sämtliche
vollstreckbaren Handlungs-, Duldungs- und Unterlassungspflichten
von Behörden mit Ausnahme von Geldforderungen
auszuweiten. Dies führt zu einer wesentlichen
Vereinfachung der Rechtsanwendung, denn es muss nicht mehr,
wie derzeit der Fall, in jeder einzelnen Konstellation
entschieden werden, ob die Norm direkt oder zumindest
analog anzuwenden ist.
Zudem soll im Anschluss hieran das in § 172 VwGO
einzig vorgesehene Zwangsmittel des Zwangsgeldes
maßvoll effektiviert werden. Konkret ist vorgesehen,
selbiges moderat auf 25 000 Euro zu erhöhen und damit
an das auch nach der ZPO geltende Höchstmaß
anzugleichen. Hier werden Wertungswidersprüche zu privaten
Vollstreckungsschuldnern beseitigt, ohne dass durch
einen über die ZPO hinausgehenden Maximalbetrag neue
Widersprüche begründet würden.
Ferner ist vorgesehen, dass das Zwangsgeld zwingend
jemand anderem als den Beteiligten des gerichtlichen
Verfahrens zufließen muss. Damit wird insbesondere
verhindert, dass das Zwangsgeld wie bisher ausgerechnet
demjenigen Hoheitsträger zugutekommt, gegen den sich
die Vollstreckung richtet. Hiergegen wird nämlich zu
Recht eingewandt, dass dies lediglich zu einem
Umbuchungsvorgang innerhalb derselben öffentlichen Kasse
führe, ohne dass es zu einem für den
Vollstreckungsschuldner fühlbaren Mittelabfluss kommt.
Weiterhin soll in einem ergänzenden § 172a VwGO
klargestellt werden, dass eine Fortsetzung des
Vollstreckungsverfahrens auch dann möglich bleibt, wenn sich
das Vollstreckungsbegehren aufgrund titelwidrigen
Verhaltens der Behörde erledigt hat. Die Verwaltung ist
danach für ein solches Verhalten nicht auch noch durch
Einstellung der Zwangsvollstreckung zu belohnen.
Ferner ist beabsichtigt, das in der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts geklärte Verhältnis des § 172
VwGO zum allgemeinen Verweis auf das Achte Buch
der Zivilprozessordnung in § 167 Absatz 1 auch im
Gesetzestext selbst zum Ausdruck zu bringen. Denn die
danach bestehende Möglichkeit, auf die schärferen
Zwangsvollstreckungsmittel nach der ZPO
zurückzugreifen, wenn klar erkennbar ist, dass der betroffene
Hoheitsträger unter dem Druck eines nach der VwGO-Norm
verhängten Zwangsgeldes nicht einlenken wird, wird in
§ 172 VwGO derzeit nicht hinreichend deutlich.
Letzteres erscheint aber bereits deswegen misslich, da mit Blick
auf den aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Grundsatz
der Normenklarheit ein prinzipieller Gleichklang
zwischen Normtext und Normanwendung wünschenswert
erscheint.
Sozusagen als Ausgleich soll ferner im Rahmen des
§ 167 Absatz 1 VwGO eine ausdrückliche Klarstellung
eingefügt werden, dass die entsprechende Anwendung
von ZPO-Vorschriften nicht auch Zwangsmittel direkt
gegen die Amtswalter umfasst, die für den Hoheitsträger
handeln. Hierdurch wäre die Funktionsfähigkeit der
Exekutive bedroht, und die Zulässigkeit eines solchen
Vorgehens wird im Übrigen schon derzeit von der
Rechtsprechung verneint.
Weiterhin wird in den §§ 170 und 172 VwGO durch
ergänzende Regelungen klargestellt, dass gemäß der
gefestigten Rechtsprechung zunächst eine Erfüllungsfrist
zugunsten des Vollstreckungsschuldners abgewartet
werden muss, bevor das Vollstreckungsverfahren
eingeleitet werden darf. Damit wird das allgemeine Erfordernis
eines Rechtsschutzbedürfnisses für die Anrufung der
Gerichte in diesem Bereich gesondert kodifiziert.
Hieran anknüpfend wird schließlich in § 123 Absatz 3
VwGO die über die Regelung des § 929 Absatz 2 ZPO in
Bezug genommene reguläre zivilprozessuale
Vollziehungsfrist modifiziert, innerhalb derer bei Gericht ein
Vollstreckungsantrag zu stellen ist. Diese soll für den
Bereich der VwGO maßvoll von einem auf zwei Monate
verlängert werden, um den auch hier zu beachtenden
Erfüllungszeitraum auszugleichen.
Die geplanten Änderungen führen in ihrer
Gesamtschau zu einer Effektivierung der derzeitigen
Vollstreckungsvorschriften zugunsten des
Vollstreckungsgläubigers. Gleichzeitig erfolgt eine legislative Bekräftigung
bereits derzeit von der gerichtlichen Praxis angewendeter
Schutzvorgaben für Behörden, die von einer
Zwangsvollstreckung betroffen sind. Die geplanten Änderungen sind
danach insgesamt geeignet, für beide Seiten nachhaltige
Verbesserungen gegenüber der derzeitigen Rechtslage zu
erzielen. Vor diesem Hintergrund würde ich mich freuen,
wenn das Vorhaben sowohl in den Ausschüssen als auch
dem Plenum den ihm gebührenden Zuspruch erfährt. –
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank, Herr Minister Biesenbach!
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – sowie dem Innenausschuss – mitberatend –
zu.
Wir schließen den TOP 5.
Wir kommen zu TOP 6:
TOP 6
Entschließung des Bundesrates: Prüfung eines
Wahlrechts statt des Ausschlusses des Anspruchs
auf Krankengeld bei Bezug einer Vollrente wegen
Alters und vergleichbarer Lohnersatzleistungen –
Antrag des Landes Schleswig-Holstein –
(Drucksache 104/22)
Hierzu liegt eine Wortmeldung von Herrn Minister
Dr. Buchholz vor.
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es
gibt immer mehr Menschen in Deutschland, die in
fortgeschrittenem Alter einer Beschäftigung nachgehen. Die
Erwerbsbeteiligung der 60- bis 64-Jährigen nahm in den
vergangenen Jahren so stark zu wie in keiner anderen
Altersgruppe. Auch jenseits des Renteneintrittsalters sind
immer mehr Menschen erwerbstätig. Ihr Anteil hat sich
in kurzer Zeit nahezu verdoppelt: von 9 Prozent im Jahr
2010 auf 17 Prozent im Jahr 2020.
Bekanntlich sind immer mehr Menschen über 60 Jahre
berufstätig, weil das Renteneintrittsalter seit 2012
sukzessive auf 67 Jahre angehoben wird. Außerdem haben sich
die Arbeitsbedingungen in vielen Bereichen so
verbessert, dass eine längere Erwerbstätigkeit ermöglicht wird.
Das ist im Hinblick auf den Fachkräftemangel in
Deutschland manchmal hilfreich. Es zeigt aber auch, dass
flexible Übergänge von der Erwerbstätigkeit in die
Altersrente durchaus unterstützenswert und sowohl in
sozialer wie auch in wirtschaftlicher Hinsicht fortschrittlich
sind.
Darüber hinaus gehen aber auch viele Rentnerinnen
und Rentner einer Beschäftigung nach, weil ihre
Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung schlicht
nicht ausreicht, um ihren Lebensstandard vor dem Eintritt
in die Rente zu halten. Das betrifft vor allem ältere
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Rente zu hoch
ist, um Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen zu
haben. Gleichzeitig ist das, was sie an Rente erhalten,
aber nur knapp oberhalb der Einkommensgrenzen für den
Bezug von Grundsicherung im Alter. Andere
Rentnerinnen und Rentner wollen schlicht keine Sozialleistungen
beziehen und arbeiten deshalb.
Wir sind der Auffassung, dass Rentnerinnen und
Rentner, die auf einen Zuverdienst im Alter angewiesen
sind oder aus anderen Gründen weiterarbeiten wollen,
nicht schlechtergestellt werden dürfen als jüngere
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie müssen somit auch
die gleichen Möglichkeiten sozialer Absicherung im
Krankheitsfall haben.
Das ist aber bislang nicht der Fall. Denn nach dem
geltenden Recht der gesetzlichen Krankenversicherung
haben Rentnerinnen und Rentner bei Bezug einer
Vollrente keinen Anspruch auf Krankengeld. Begründet wird
das damit, dass die Vollrente wegen Alters aus der
gesetzlichen Rentenversicherung ebenso wie das
Krankengeld eine volle Lohnersatzfunktion habe und der
Krankengeldanspruch zur Vermeidung von Doppelleistungen
ausgeschlossen werden müsse.
Dieser Gesetzeszweck entspricht jedoch in vielen
Fällen nicht mehr der Realität, der Lebenswelt der
Menschen. Erkranken ältere Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer mit Rentenbezug für längere Zeit, droht ihnen
anders als jüngeren Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern der Wegfall der Entgeltfortzahlung durch die
Arbeitgeber ab der siebten Woche. Oft führt dies zu
existenziellen Notlagen. Schließlich wird ihnen der Verlust
des Arbeitsentgelts von der siebten Woche an zumindest
nicht teilweise durch das Krankengeld ersetzt.
Deshalb wollen wir die Bundesregierung mit diesem
Entschließungsantrag auffordern, zu prüfen, ob sich auch
gesetzlich krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner,
die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
nachgehen und eine Vollrente wegen ihres Alters
beziehen, unter bestimmten Voraussetzungen für einen
Anspruch auf Krankengeld entscheiden können.
Auf das Einkommen, das Rentnerinnen und Rentner
aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
neben dem Bezug einer Altersvollrente beziehen, müssen
sie bislang nur einen ermäßigten Beitragssatz von
14 Prozent zur gesetzlichen Krankenversicherung
bezahlen. Mit diesem Entschließungsantrag regen wir an, dass
erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner den aktuellen
regulären Beitragssatz von 14,6 Prozent bezahlen können
und damit Anspruch auf Krankengeld erhalten. Möchten
sie weiterhin nur 14 Prozent entrichten, bestünde dieser
Anspruch für sie auch weiterhin nicht. Sie würden damit
also ein echtes Wahlrecht erhalten.
Gleichzeitig schlagen wir vor, dass der Anspruch an
eine Höchstaltersgrenze geknüpft wird.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können während ihres gesamten
Berufslebens erkranken, sodass sie Krankengeld
benötigen. Allerdings steigt mit zunehmendem Alter die
Wahrscheinlichkeit, nicht mehr beruflich tätig sein zu können.
Mit der Höchstaltersgrenze soll verhindert werden, dass
beim Krankengeld möglicherweise ein falscher Anreiz
gesetzt wird. Ältere Menschen sollen nicht deshalb einer
Beschäftigung nachgehen, weil sie Krankengeld beziehen
wollen.
Mit diesem Entschließungsantrag setzt sich der
Bundesrat für die Stärkung der Rechte von erwerbsfähigen
Rentnerinnen und Rentnern ein. Mit dem Wahlrecht wird
ein Beitrag zur Bekämpfung der Altersarmut geleistet.
Die Einführung eines Wahlrechts trägt dazu bei, den
Übergang von der Erwerbstätigkeit in die Altersrente
flexibel zu gestalten. Dafür bitte ich Sie um Ihre
Zustimmung. – Herzlichen Dank!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank, Herr Buchholz!
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die
Entschließung zu fassen. Wer stimmt dafür? – Minderheit.
Damit ist die Entschließung nicht gefasst.
Ich wurde gerade darauf hingewiesen, dass es Zweifel
am Abstimmungsergebnis gibt. Deshalb noch einmal die
Frage: Wer möchte der Entschließung zustimmen? Bitte
deutlich melden! – Jetzt sind wir bei einer Mehrheit mit
38 Stimmen.
Damit ist das so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7:
TOP 7
Entschließung des Bundesrates für ein entschiedenes
Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte in sozialen
Netzwerken und multifunktionalen
Messengerdiensten – Antrag des Freistaates Sachsen –
(Drucksache 101/22)
Eine Wortmeldung liegt hierzu nicht vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll3 wurde abgegeben von Herrn
Minister Dr. Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen).
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen.
Bitte das Handzeichen für Ziffer 1! – Mehrheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer ist dafür,
die Entschließung nach Maßgabe der vorangegangenen
Abstimmung zu fassen? Das Handzeichen bitte! –
Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 40:
TOP 40
Entschließung des Bundesrates: Dringend
erforderliche Baumaßnahmen im
Verkehrsinfrastrukturbereich beschleunigen – Potentiale bei Vergabe-,
Planungs- und Genehmigungsverfahren nutzen – Antrag
des Landes Nordrhein-Westfalen –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 118/22)
Hierzu liegen uns Wortmeldungen vor. – Zunächst
Frau Ministerin Brandes, Nordrhein-Westfalen.
Ina Brandes (Nordrhein-Westfalen): Sehr verehrter
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Planung, Genehmigung und Bau von
Infrastrukturprojekten dauern in Deutschland zu lange. Viele Prozesse sind
unnötig komplex, gesetzliche Hürden liegen zu hoch und
eine parallele, effiziente Bearbeitung von Projekten wird
in Teilen unmöglich gemacht. Das aktuelle Beispiel der
Sperrung der Rahmedetalbrücke als einem Teilstück der
A 45 in Nordrhein-Westfalen zeigt einmal mehr, welche
enormen Risiken dieser Zustand mit sich bringt, Risiken,
die sich der Standort Deutschland nicht leisten kann und
nicht leisten darf. Ich bin sicher: In jedem der 16
Bundesländer gibt es Beispiele, die zur Genüge zeigen: Wir
3 Anlage 3
müssen schneller werden. Das Tempo braucht in
Deutschland wieder eine Lobby. Das Land Nordrhein-
Westfalen hat deshalb einen Entschließungsantrag auf
den Weg gebracht, der zum Ziel hat, Infrastrukturprojekte
zu beschleunigen. Ich freue mich, Ihnen diesen Antrag
heute vorzustellen. Einige unserer Kernforderungen
möchte ich kurz nennen:
Erstens. Wenn es sich bei einem Infrastrukturprojekt
nicht um einen Neubau, sondern lediglich um einen
Ersatzneubau handelt, wie es zum Beispiel beim
Wiederaufbau vieler Straßen und Brücken im Flutgebiet des
Ahrtals der Fall war, sollte auf das Erfordernis einer
erneuten Planfeststellung und einer erneuten
Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden.
Zweitens. Wir fordern, dass künftig Planungs- und
Bauleistungen gemeinsam – und nicht wie aktuell separat
und nacheinander – ausgeschrieben werden können. Die
Anwendung dieser funktionalen Ausschreibung sorgt
dafür, dass Planung und Bau effizient, abgestimmt und
beschleunigt umgesetzt werden können. Die
Projektbearbeitung läuft so Hand in Hand zwischen Planern und
ausführenden Unternehmen.
Drittens. Des Weiteren fordern wir, dass künftig
mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden
können, um die Bauzeit signifikant zu verkürzen.
Viertens. Schließlich fordern wir die Bundesregierung
auf, den Rechtsschutz durch die Vergabesenate im
Hinblick auf die Dauer der Entscheidungszeiträume und der
wirtschaftlichen Folgen von Bauzeitverzögerungen
effektiver zu gestalten. So können Jahre bei der
Projektumsetzung eingespart und wertvolle, knappe
Fachkräfteressourcen effizient eingesetzt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie
schon heute herzlich dazu einladen, unserem Antrag für
die Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Bau
zu folgen und sich der Initiative des Landes Nordrhein-
Westfalen anzuschließen. Wie Sie sehen, habe ich mir
das Tempo auch schon beim Umfang meiner Rede zu
eigen gemacht. – Vielen Dank!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank, Frau Brandes! – Nun hat noch einmal das Wort
Herr Minister Buchholz aus Schleswig-Holstein.
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir
sind uns einig darüber, dass in Deutschland
Planungsbeschleunigung betrieben werden muss. Wir reden derzeit
sehr viel darüber. Wir reden über die
Beschleunigungsmöglichkeiten bei einem LNG-Importterminal. Wir reden
über die Beschleunigungsmöglichkeiten beim Ausbau
von Windkraftanlagen. Und wir müssen darüber auch im
Bereich der Verkehrsinfrastruktur reden. Da geht es
übrigens nicht nur um Autobahnen, sondern es geht auch um
die Frage der Elektrifizierung von Schienenwegen. Es
geht auch darum, bei Themen, bei denen wir in der Lage
sind, wahnsinnig viel CO2 einzusparen, schnell sein zu
müssen.
Wenn ein Planfeststellungsverfahren für die
Elektrifizierung einer 100 Kilometer langen Strecke zehn Jahre
dauert, obwohl 25 000 Tonnen CO2 eingespart werden
könnten, wenn man morgen unter einem Fahrdraht fahren
würde, und der Artenschutz es erfordert, dass wir dazu
leider dieses zehnjährige Planfeststellungsverfahren
brauchen, dann werden wir die Klimaschutzziele nicht
erreichen. Deshalb ist es richtig und wichtig, so eine
Initiative noch mal anzustoßen, obwohl, liebe Frau
Kollegin, das im Koalitionsvertrag der Berliner
Bundesregierung angelegt ist. Und es ist zu Recht angelegt, so wie
wir derzeit – in den letzten zwei Tagen diskutiert – auch
für andere Bereiche bestimmte Regelungen vorgesehen
haben, die wir für die Verkehrsinfrastruktur noch nicht
vorgesehen haben, über die wir aber zwingend
nachdenken müssen, zum Beispiel die Feststellung des
besonderen öffentlichen Interesses, das man als festgelegtes
Thema für die Abwägungssituation anders ausstattet, statt
es mit anderen Interessen einfach gleichzustellen. Wir
sind derzeit nicht bereit, dieses besondere öffentliche
Interesse im Verkehrsinfrastrukturbereich als besonders
herausragend zu bewerten, so wie wir das im
Energiebereich, zum Beispiel beim Energieimport, tun. Das ist ein
Fehler.
Wir haben also noch weiter gehende Möglichkeiten,
Planungsbeschleunigung zu betreiben. Dazu steht viel im
Koalitionsvertrag drin, es muss allerdings auch
angegangen werden. Ich sehe mit einer gewissen Sorge, dass bei
den Planungsbeschleunigungsthemen für einige Bereiche,
insbesondere für den Windkraftausbau und die
Energieleitungen, mit großer Vehemenz gestritten wird, wenn es
um die auch nötigen Verkehrsinfrastrukturen wie Straßen
geht, dann nicht mehr so sehr, obwohl diese die
Lebensadern – gerade bei Brückenbauwerken –, der Rückhalt
unserer Wirtschaft sind und das viel stärker in unser
Leben eingreifen würde.
Wir erleben zurzeit alle, dass die eine oder andere
Brücke – in Nordrhein-Westfalen ist es die eine an der
berühmten Autobahn – erneuert werden muss. Bei mir ist
es eine über den Nord-Ostsee-Kanal: Seit der Feststellung
der Abgängigkeit der Brücke hat es bis zum Ende des
Planfeststellungverfahrens neun Jahre gedauert. Im
Weiteren rechnen wir mit Klagen und dann mit einer
gewissen Bauzeit, sodass wir 14 Jahre nach Feststellung des
Mangels in der Lage sein werden, ein neues
Brückenteilstück danebenzustellen. Wenn es um eine Lebensader in
Deutschland geht, die auch für emissionsfreien Lkw-
Verkehr und emissionsfreie Mobilität in anderer Form
notwendig ist, dann können wir uns solche Fristen in der
Zukunft nicht mehr leisten.
Ich sage aber auch, was den Antrag aus Nordrhein-
Westfalen angeht: Es gibt zwei Ziffern, Frau Kollegin
Brandes, die wir kritisch sehen.
Die Parallelisierung in den Ausschreibungsverfahren
für Planungs- und Bauausführungsthemen kann man sehr
kritisch betrachten, auch deshalb, weil das erstens heute
schon möglich ist nach der VOB, wenn es denn im
besonderen Falle geboten ist, und zweitens durchaus etwas
geschaffen wird, was wir gerade nicht wollen. Denn der
Mangel, den wir zurzeit haben, betrifft vor allem
Planerinnen und Planer, sodass derjenige, der jetzt eine
Ausschreibung für die Ausführungsleistungen machen würde,
das immer gleich mit in die Ausschreibung schreiben
müsste. Das reduziert in Wahrheit noch die
Planungskapazitäten, die wir am Markt haben, wenn wir das
parallelisieren. Ich rate dringend davon ab.
Das zweite Thema ist, dass Sie bei den Losgrößen
sagen: Das war früher mal so, dass es Mittelstand gab.
Heute gibt es den nicht mehr. Der Mittelstand ist doch
freundlicherweise dabei, im Unterauftrag der großen
Konzerne arbeiten zu dürfen. – Wir wissen aber auch
alle, was das für die Margen der mittelständischen
Unternehmen bedeutet. Ich bin sehr dafür, auch in diesem Falle
den Mittelstand durchaus in die Überlegungen
einzubeziehen und bei den Ziffern 2 und 3 dieser Entschließung
nicht mitzumachen, ansonsten aber die Initiative von
Nordrhein-Westfalen sehr wohlwollend aufzugreifen.
Ich will an die Bundesregierung noch mal den Appell
loswerden, dass das Planungsbeschleunigungsthema im
Laufe der Legislaturperiode nicht immer weiter nach
hinten geschoben werden sollte. – Herzlichen Dank!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank, Herr Buchholz! – Dann hat jetzt die
Bundesregierung das Wort. Frau Parlamentarische Staatssekretärin
Kluckert vom Bundesministerium für Digitales und
Verkehr.
Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr: Herr Präsident!
Meine verehrten Damen und Herren! Die Auswirkungen
nicht intakter Infrastruktur zeigen sich in diesen Zeiten
besonders dramatisch und eindrücklich bei den
Autobahnbrücken und natürlich ganz besonders in Nordrhein-
Westfalen bei der A 45. Wir sind uns alle einig, dass wir
die Planungs- und Genehmigungszeiten verkürzen
müssen, dass wir hier schneller werden müssen – und das
nicht nur im Verkehrsbereich. Als viertgrößte
Volkswirtschaft, als ein Land, das die Innovationen, die Ideen in
die Welt rausbringen will, können wir es uns überhaupt
nicht leisten, uns mit solchen Planungs- und
Genehmigungszeiten zufriedenzugeben. Wir wollen den
Menschen zeigen, dass es vorangehen kann in diesem Land.
Dafür müssen wir schneller werden.
Im Bundeskanzleramt gibt es eine
ressortübergreifende Arbeitsgruppe, die sich genau darum kümmert. Hier
informieren sich die Ressorts, aber sie diskutieren auch
über Wege, wie wir schneller werden, wie wir besser
werden. Im Verkehrsbereich haben wir bereits erste
konkrete Maßnahmen zur Beschleunigung auf den Weg
gebracht.
Wir hatten erstens im vergangenen Monat einen
Brückengipfel, der ein „Zukunftspaket leistungsfähige
Autobahnbrücken“ vorgelegt hat. Durch klare Priorisierung
auf der einen Seite, höhere finanzielle Mittel, aber auch
den frühzeitigen Dialog mit allen Beteiligten gehen wir
die Modernisierung zielgerichtet an.
Zweitens wollen wir Verfahrensabläufe optimieren
und stärker digitalisieren. Dabei ist es entscheidend, dass
alle Beteiligten an einem Strang ziehen, Prozesse gut
ineinandergreifen. Hier wollen wir besser werden. Und
wir haben acht Pilotprojekte auf den Weg gebracht bei
allen Verkehrsträgern. Straße, Schiene, Wasserstraße
haben wir ausgewählt. Dazu gehören auch die
sanierungsbedürftigen Autobahnbrücken.
Drittens wollen wir Digitalisierung überall dort
voranbringen, wo sie eine Erleichterung bringen kann. Wir
wollen ein zentrales digitales Eingangsportal bei allen
Genehmigungsbehörden. Projekteinwendungen können
dann digital erhoben werden. Wir wollen daran arbeiten,
dass diese Einwendungen digital weiterverarbeitet
werden. Irgendwann sollen Genehmigungsverfahren
komplett digitalisiert werden, also ein digitaler Workflow, der
auch zu unserem Land passt.
In der Entschließung, die heute hier vorliegt, ist der
rechtliche Rahmen angesprochen. Hier haben wir bereits
einige Erleichterungen geschaffen. Neue Regelungen
gehen so weit, dass reine Ersatzneubauten im Bereich der
Straße deutlich vereinfacht werden. Eine bloße
Erneuerung ist genehmigungsfrei, und zwar auch dann, wenn ein
neuer Stand der Technik zur Anwendung kommt. Dann
muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung gar nicht mehr
erfolgen. In diesem Fall ist der Bau der erforderlichen
Baustraße ebenfalls genehmigungsfrei. Das ist also schon
geltendes Recht, was Sie in Ihrem Entschließungsantrag
fordern. Diese Genehmigungsfreiheit gilt aber nicht dann,
wenn die Brücke baulich umgestaltet wird, wenn eine
neue Fahrspur dazukommt. Dann muss natürlich eine
Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen. Das ist
europäisches Recht, und daran müssen wir uns natürlich halten.
Das gilt auch für die Forderung in der Entschließung,
marode Brücken mit dem Erlass einer vorläufigen
Anordnung zu bauen. Eins ist klar: Es beeindruckt uns alle,
wie schnell das Tesla-Werk gebaut werden konnte. Es ist
mit diesen vorläufigen Anordnungen gebaut. Allerdings
geht der, der das baut, auch ein hohes finanzielles Risiko
ein. Denn bei einem solchen Vorgehen ist alles eben nur
vorläufige Teilgenehmigung. Elon Musk war dazu bereit,
dieses Risiko einzugehen. Ich bin mir aber nicht sicher,
ob der Staat das ebenfalls sein sollte.
Richtig ist, dass wir flexibel sein müssen, dass wir ein
klar formuliertes Vergaberecht brauchen. Es kann nicht
nur darum gehen, dass etwas nach dem Preis entschieden
wird. Es wird am Ende nämlich häufig teurer und dauert
länger. Deswegen haben wir eine Arbeitsgruppe unter der
Federführung des Wirtschaftsministeriums eingesetzt, die
das Vergaberecht sinnvoll, aber natürlich auch
rechtskonform überarbeiten soll. Entsprechende Anpassungen
sollen noch in diesem Jahr erfolgen. Wichtig ist, dass
beim gesamten Thema Planungsbeschleunigung, das uns
alle betrifft, alle Beteiligten an einem Strang ziehen.
Deshalb wollen wir bei diesem Thema auch einen Pakt
mit den Ländern schließen. – Wir brauchen Sie. Es ist ein
Thema für uns alle. Deswegen hier noch mal meine
herzliche Bitte: Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten und
gemeinsam an einem Strang ziehen, damit wir schneller
werden in Deutschland!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank, Frau Staatssekretärin Kluckert!
Da eine sofortige Sachentscheidung nicht beantragt ist,
werden die Ausschussberatungen fortgesetzt.
Wir kommen zu Punkt 11:
TOP 11
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines
Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an
erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen
Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-
Pandemie (Sofortzuschlags- und
Einmalzahlungsgesetz) (Drucksache 125/22)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen vor. Der Landesantrag
wurde zurückgezogen.
Ich frage daher: Wer stimmt Ziffer 1 der
Ausschussempfehlungen zu? Ihr Handzeichen bitte! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12:
TOP 12
Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache
126/22)
Hierzu liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll4 wurde abgegeben von Herrn
Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern).
Zur Abstimmung liegen Ihnen ein Landesantrag auf
Ablehnung des Gesetzentwurfs sowie die
Ausschussempfehlung vor.
Ich beginne mit dem Landesantrag. Wer ist dafür? –
Minderheit.
4 Anlage 4
Dann frage ich, wer dafür ist, entsprechend der
Ausschussempfehlung keine Einwendungen gegen den
Gesetzentwurf zu erheben? – Minderheit.
Dann stelle ich fest: Der Bundesrat hat zu dem
Gesetzentwurf keine Stellungnahme beschlossen.
Es geht weiter mit Tagesordnungspunkt 13:
TOP 13
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung
steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der
Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz)
(Drucksache 83/22)
Hierzu liegt eine Wortmeldung von Frau Ministerin
Heinold aus Schleswig-Holstein vor.
Monika Heinold (Schleswig-Holstein): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Heute berät der
Bundesrat über das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz. Damit
sollen vor dem Hintergrund der anhaltenden
Pandemiefolgen viele bestehende Maßnahmen verlängert werden.
Das ist angesichts der aktuellen Belastungen für unsere
Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft richtig
und notwendig. Entlastungen sind genau das richtige
Signal. Aber Entlastungen auf der einen Seite bedeuten
auf der anderen Seite Belastungen für die öffentlichen
Haushalte. Deshalb haben wir uns das Gesetz in der
letzten Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrates im
März genau angeschaut und bringen heute als Länder
einen Entschließungsantrag ein. Darin machen wird
deutlich, dass wir einerseits solidarisch sind und bereit,
Steuereinnahmeausfälle gemeinsam mit dem Bund zu schultern.
Aber andererseits sagen wir auch sehr klar, dass unsere
finanziellen Ressourcen begrenzt sind und dass wir
weitere Mehrbelastungen nicht schultern können.
Wenn der Bund möchte, dass die degressive AfA,
anders als im Koalitionsvertrag vereinbart, verlängert wird
– so steht es ja im vorliegenden Gesetzentwurf –, dann
muss er im Gegenzug zusagen, dass er die aus der
geplanten Superabschreibung für Klimaschutz und digitale
Wirtschaftsgüter resultierenden Steuermindereinnahmen
alleine trägt. Denn beides zusammen können wir als
Länder, aber auch in unseren Kommunalhaushalten nicht
verkraften. Schon die finanzielle Belastung aus der
degressiven Abschreibung ist groß. Sie bedeutet
Steuermindereinnahmen von 9,3 Milliarden Euro im Zeitraum 2022
bis 2026, wovon wir als Länder, als Kommunen mit
6,4 Milliarden Euro den Löwenanteil bewerkstelligen
müssen. Im Grundsatz muss sowieso gelten: Wenn der
Bund gegenüber Dritten Zusagen macht, muss er dies
entweder selbst zahlen oder zumindest vorher mit uns
Ländern das Gespräch suchen. Das wäre ein faires
Miteinander.
Zu einem fairen Miteinander gehört auch, dass alte
Zusagen eingelöst werden und dass es für neue
Herausforderungen schnell feste, faire Finanzierungszusagen
gibt. Entsprechend formulieren wir in der Stellungnahme
der Länder die Forderung nach einer weiteren
Beteiligung des Bundes an den bisher angefallenen
Integrationskosten. Hier soll es nach der Verständigung von
gestern weitere Gespräche über die Verstetigung der
Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten
sowie an den Aufwendungen für Integration geben.
Unsere zweite Forderung ist eine Aufstockung der
Regionalisierungsmittel, damit die Mobilitätswende gelingt.
Dies kann und darf nicht verrechnet werden mit dem
neuen günstigen 9-Euro-Ticket.
Unsere dritte Forderung ist die Einlösung der Zusage,
dass sich der Bund auch künftig an den Kitakosten
beteiligt. Hier braucht es schnell eine Gesetzesänderung,
damit wir ab 2023 die Verlässlichkeit haben, dass der Bund
wie mehrfach zugesagt weiter zahlt.
Unsere Erwartung ist, dass der Bund gemeinsam mit
uns diese Punkte zügig klärt. Gut ist, dass es gestern
Abend eine erste Verständigung zu den Kosten der
Flüchtlingsaufnahme infolge des furchtbaren russischen
Angriffskriegs gab. Die finanzielle Unterstützung der
Geflüchteten aus der Ukraine durch Leistungen im
Rahmen des SGB-II-Regelkreises wurde vereinbart. Der
Bund unterstützt die Länder und Kommunen im Jahr
2022 zusätzlich mit insgesamt 2 Milliarden Euro bei
ihren Mehraufwendungen für die geflüchteten Menschen.
Ich bin froh, dass es gestern Abend noch eine Einigung
gab. Es war spät, aber es wäre der Situation
unangemessen gewesen, wenn es keine Einigung gegeben hätte.
Deshalb ist diese Verständigung ein guter erster
akzeptabler Schritt, und es ist richtig, dass eine
Revisionsklausel aufgenommen wurde. Wir haben erst einmal
Planungssicherheit, und dann schauen wir, wie sich die
Zahlen entwickeln.
Meine Damen und Herren, neben diesen großen
Themen hat Schleswig-Holstein zwei weitere Punkte
eingebracht, zum einen als Lehre aus der Pandemie eine
Prüfbitte, ob es für Homeoffice eine dauerhafte steuerliche
Regelung geben kann. Die neue Möglichkeit des
Homeoffice ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
eine große Alltagserleichterung – für manche auch eine
Belastung, aber für andere eine Alltagserleichterung.
Durch den Wegfall von Arbeitsstrecke werden CO2 und
Zeit gespart. Damit kann das Homeoffice zu einer
besseren Work-Life-Balance und zur Erreichung unserer
Klimaziele beitragen. Es lohnt sich also, sich über eine
zukunftsgerechte Steuergesetzgebung für Homeoffice- und
Pendlerpauschale Gedanken zu machen, um den neuen
Arbeitsformen Rechnung zu tragen.
Der zweite Punkt aus Schleswig-Holstein liegt mir
besonders am Herzen. Er betrifft die Bonuszahlungen aus
dem Tarifabschluss der Länder. Hier wurde vereinbart,
dass es eine steuerfreie Pauschale in Höhe von
1 300 Euro gibt. Geplant war, für die Inanspruchnahme
der Steuerfreiheit auch die von der Bundesregierung
angekündigte Erhöhung der steuerfreien Pauschale zu
nutzen. Im Nachgang ist die Herausforderung
aufgetaucht, dass nach dem Vorschlag der Bundesregierung
diese Erweiterung der steuerfreien Pauschale nicht für
Bonuszahlungen genutzt werden kann, die in
Tarifverhandlungen vereinbart wurden. Damit könnten
ausgerechnet die in der Pflege tätigen Personen unseres
Universitätsklinikums – und das trifft auch andere Länder –
nicht oder nicht in voller Höhe steuerfrei von diesem
Bonus profitieren. Da es aber gerade die Pflegekräfte
sind, die wie keine andere Berufsgruppe durch die
Coronapandemie maximalen Belastungen ausgesetzt
waren, müssen wir eine Lösung finden. Hier hat es gute
Vorgespräche mit dem Bund und mit den Ländern
gegeben.
Ich bin zuversichtlich, dass wir im Zusammenhang mit
dem vorliegenden Gesetzentwurf einen guten Weg
finden. Deshalb bitte ich insbesondere um die Zustimmung
zu Ziffer 1 in der Empfehlungsdrucksache. – Vielen
Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank, Frau Ministerin Heinold!
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen.
Ziffer 2! Wer ist dafür? – Mehrheit.
Ziffer 3 wird teilweise getrennt nach Buchstaben
abgestimmt.
Wir beginnen mit den Buchstaben a, b und c
gemeinsam. Dafür das Handzeichen bitte! – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für Buchstabe d! –
Minderheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8! – Minderheit.
Auch Ziffer 10 wird getrennt nach Buchstaben
abgestimmt.
Wir beginnen mit dem Buchstaben a. Bitte Ihr
Handzeichen hierfür! – Minderheit.
Buchstabe b! – Minderheit.
Buchstabe c! – Mehrheit.
Jetzt bitte noch das Handzeichen für Buchstabe d! –
Minderheit.
Wir kommen zu Ziffer 11, bei der ebenfalls der
Wunsch nach getrennter Abstimmung besteht.
Wir beginnen mit Buchstabe a. Das Handzeichen
bitte! – Minderheit.
Buchstabe b! – Minderheit.
Nun bitte noch das Handzeichen für Buchstabe c! –
Minderheit.
Wir kommen zu Ziffer 12, die auch getrennt nach
Buchstaben abgestimmt werden soll.
Wir beginnen mit den Buchstaben a und b der
Ziffer 12. Hierzu das Handzeichen bitte! – Minderheit.
Buchstabe c! – Minderheit.
Nun bitte noch das Handzeichen für den Buchstaben d
der Ziffer 12! – Minderheit.
Wir kommen zu Ziffer 13. Hierfür bitte das
Handzeichen! – Minderheit.
Ziffer 14! – Minderheit.
Und jetzt bitte Ihr Handzeichen für alle übrigen
Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
entsprechend Stellung genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14:
TOP 14
Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022
(Drucksache 127/22)
Es liegen Wortmeldungen vor. – Zunächst Herr
Minister Dr. Althusmann aus Niedersachsen.
Dr. Bernd Althusmann (Niedersachsen): Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die
harte Realität und die Brutalität des völkerrechtswidrigen
Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine haben uns
sehr schmerzlich vor Augen geführt, in welche
Abhängigkeiten wir uns insbesondere energiepolitisch in den
letzten Jahren, womöglich unbedacht, manche nennen es
auch naiv, begeben haben, wie verletzlich ein
Industrieland wie Deutschland ist. Das ist alles nicht vergleichbar
mit dem unermesslichen Leid der Menschen in der
Ukraine, und vor diesem Hintergrund wird manches relativ,
aber dennoch wurde uns das vor Augen geführt. Die
Energieversorgungssicherheit, aber ebenso die
Lebensmittelsicherheit haben spätestens seit dem 24. Februar
eine neue strategische, eine sicherheitspolitische
Relevanz. Energielieferungen werden als politisches
Druckmittel, als Waffen in Wirtschaftskriegen verwandt, und
ich denke, wir müssen neu handeln und vor allen Dingen
auch in vielerlei Hinsicht neu denken.
Viele von uns glaubten, die Coronapandemie mit all
ihren Folgen für die Wirtschaft, für die Menschen in
unserem Land, sei eine große Herausforderung. Ist sie
auch. Die wirtschaftlichen Folgen des Krieges werden
allerdings wahrscheinlich größer sein als die Folgen der
Coronapandemie. Die Kriegsfolgen werden uns
womöglich in den nächsten Monaten in eine Stagflation stürzen.
Allein die Verbraucherpreise in Niedersachsen sind im
März 2022 im Verhältnis zum Vorjahr um rund 7 Prozent
gestiegen, und es ist noch kein Ende erkennbar. Die
Inflation scheint nicht gekommen zu sein, um wieder zu
gehen, sondern sie wird, wie Ökonomen sagen,
voraussichtlich länger bleiben.
Schon vor dem Krieg in der Ukraine, im Übrigen
bereits mitten in der Coronapandemie, waren es am Ende
die Energiepreise, die die Betriebe unseres Landes, den
Mittelstand, die Handwerksbetriebe, massiv belasteten.
Drastisch gestiegene Kosten bei der Energieversorgung,
bei den Kraftstoffpreisen sind bei der Sicherung der
Wettbewerbsfähigkeit eine wahrlich mehr als schwere
Hypothek. In den letzten Jahrzehnten ist der Strompreis
fast durchgängig gestiegen. Er lag im Jahr 2000 bei rund
14 Cent pro Kilowattstunde, 20 Jahre später bei 32 Cent,
also mehr als doppelt so viel. Deutschland hat die
höchsten Strompreise in Europa. In Frankreich sind es 19 Cent
pro Kilowattstunde. Der durchschnittliche Strompreis in
Europa lag bei 22 Cent. Die Strompreise für europäische
Gewerbe- und Industriekunden waren 2021 in
Deutschland mit 18 Cent am höchsten, in Schweden mit 6 Cent
am niedrigsten.
Die Gründe sind uns bekannt: über 50 Prozent Anteil
an Steuern und Abgaben, CO2-Steuer, strenger Winter,
sicherlich auch Produktionsausfälle in Norwegen. All das
zusammen hat dazu geführt, dass die Preise deutlich
gestiegen sind, insbesondere die gestiegene Nachfrage
nach Gas. Die Erdgasspeicher in Deutschland sind
durchschnittlich nur zu 26,5 Prozent gefüllt. Wir alle kennen
die möglichen Folgen.
In dieser Situation ist es unverständlich, dass die
niedersächsische Bundesratsinitiative und weitere zu einem
derart aktuellen Thema in den Ausschüssen ständig
vertagt wurden. Wir haben zusammen mit Baden-
Württemberg dazu eine Protokollerklärung abgegeben.
Das Manöver ist leider aus meiner Sicht mehr als
unverständlich.
Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf
eines Steuerentlastungsgesetzes greift nur einen Teil
unserer Forderungen auf. Er erscheint nicht ausreichend.
Es geht um Milderung von Symptomen – Symptome, die
viele unserer Bürgerinnen und Bürger in Deutschland
leider sehr schmerzen. Es steht im Entlastungsgesetz die
Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages bei der
Einkommensteuer, es steht eine Anhebung des
Grundfreibetrages im Gesetzentwurf, es steht eine Anhebung der
Entfernungspauschale in diesem Entwurf. Das haben wir
im Übrigen im Wesentlichen schon vor der aktuellen
Kriegssituation gefordert.
Aber die hier im Entwurf eines
Steuerentlastungsgesetzes vorliegenden Vorschläge sind unvollständig.
Kleine Erinnerung: Die vorherige Bundesregierung hatte die
Pendlerpauschale Anfang des vergangenen Jahres ab dem
21. Kilometer von 30 auf 35 Cent angehoben. Damals
lagen die Spritpreise bei etwa 1,40 Euro pro Liter
Superbenzin. Im März dieses Jahres stiegen sie auf deutlich
über 2 Euro, teilweise auf 2,30 Euro, 2,40 Euro und
darüber hinaus. Dennoch sollen die Kurzstreckenpendler –
und die vergessen wir häufig – am Ende auf diesen
erhöhten Fahrtkosten sitzen bleiben. Es wird damit eine
sehr große Gruppe der Berufstätigen von diesen
Entlastungen, die geplant wurden, ausgenommen. Die
Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer stagniert bei
30 Cent. Sie sollte ebenfalls ab dem ersten Kilometer auf
38 Cent erhöht werden. Das betrifft am Ende
insbesondere Pendler im ländlichen Raum.
Nicht zuletzt muss durch die durch die Energiekosten
gestiegene Inflation und die daraus folgenden
Auswirkungen der kalten Progression betrachtet werden, dass
wir hier am Ende stärker in der Bringschuld sind. Die
neue Bundesregierung hat ein Osterpaket angekündigt.
Meine Damen und Herren, ich will nur ein Beispiel
nennen: die Verdoppelung der Gigawattzahlen beim Ausbau
der Windenergie. Im Ziel sind wir uns einig. Ausbau der
Windenergie ist wichtig. Aber wer glaubt denn, dass eine
Verdopplung der Gigawattzahlen, von 5 auf 10 etwa,
nicht mit Folgekosten verbunden wäre oder womöglich
nicht mit steigenden Energiepreisen.
Meine Damen und Herren, deshalb ist jetzt Folgendes
zu tun – und das wird in diesem Steuerentlastungsgesetz
leider nicht aufgegriffen –:
Erstens. Die Senkung der Mehrwertsteuer, zeitlich
begrenzt, auf Energie, insbesondere auf Strom, Erdgas,
Erdwärme, Fernwärme, Kraftstoffe auf 7 Prozent ist
längst überfällig. Die ursprüngliche Idee dieses
verminderten Steuersatzes war, dass bestimmte, manchmal auch
lebensnotwendige Produkte für jeden bezahlbar bleiben
sollen. Genau an diesem Punkt sind wir doch jetzt.
Warum dies nicht aufgegriffen wird, bleibt uns unerklärlich.
Zweitens. Die Senkung der im Stromsteuergesetz
festgelegten Stromsteuersätze auf das in der EU festgelegte
Mindestmaß.
Drittens. Ein wettbewerbsfähiger Industriestrompreis
von möglichst 4 Cent. Das war im letzten Jahr auch noch
vorgeschlagen worden. Wir müssen dabei auch die
Preisbildungsmechanismen im Blick behalten.
Meine Damen und Herren, weitere
Rahmenbedingungen müssen so gestaltet werden, wie es am Ende die
Diversifizierung der Bezugsquellen, die
Importinfrastrukturen und die Ausweitung der nationalen strategischen
Reserven erfordern. Es gibt wirtschaftspolitisch,
energiepolitisch, steuerpolitisch derart viele Stellschrauben, die
hier nachjustiert werden können. Ich sage bewusst: Sie
müssen nachjustiert werden. Deshalb verspricht der
Gesetzentwurf mehr, als er am Ende tatsächlich halten wird.
Einiges davon wurde durch die Entschließungsanträge in
den Ausschüssen vorgelegt, aber leider vertagt. Manches
kommt also zu spät, und manches lindert am Ende nur
Symptome.
Ich will Ihnen nur ein Beispiel nennen: die
Dieselpreise im Transport- und Logistikgewerbe in meinem
Bundesland, in Niedersachsen. Dort kommen die Betriebe
inzwischen an die Kapazitäts- und Belastungsgrenze.
Kleine und mittlere Unternehmen leiden darunter. Die
Kosten für Kraftstoffe machen bis zu 25 Prozent der
gesamten Kosten der Unternehmen aus. Wir brauchen
hier Preisanpassungsklauseln. Dies können aber meist nur
die größeren Unternehmen stemmen und nicht die
kleineren. Kleinere stehen inzwischen vor der Insolvenz oder
zumindest mit dem Rücken zur Wand.
Ähnliches gilt im Übrigen für die beauftragten
Betriebe des ÖPNV. Es ist unklar, wie lange wir dieses
vielfältige Angebot und die Zuverlässigkeit der
Personenbeförderung tatsächlich noch ohne Einschränkungen
aufrechterhalten können.
Energieversorgungssicherheit ist die zentrale Frage der
künftigen Sicherheitspolitik, eine strategische Frage für
uns, und es kommt darauf an, die Preissteigerungen jetzt
mit Blick auf die Verbraucherinnen und Verbraucher in
Deutschland nachhaltig in den Griff zu bekommen. Ich
spreche dabei nicht nur von den globalen Unternehmen.
Ich spreche von den ganz normalen Unternehmen in
einem Bundesland wie zum Beispiel Niedersachsen.
Mir hat ein Unternehmen aus der
Lebensmittelindustrie, eine Großbäckerei, vor Kurzem einen längeren Brief
geschrieben. Die haben gesagt: Uns haben die
Rohstoffpreiserhöhung und vor allen Dingen der
Energiepreisschock stark erwischt. Wir müssten die Preise um circa
100 Prozent erhöhen. Das ist nicht durchsetzbar. Wir
stehen mit dem Rücken an der Wand. – Deshalb
brauchen wir ein koordiniertes Vorgehen von Bund und
Ländern, um die Wirtschaft schnell und umfassend zu
unterstützen und für steuerliche Entlastungen zu sorgen.
Langfristig werden die regenerativen Energien einen
höheren Anteil an der Energieversorgung ausmachen. Die
angekündigte Verlängerung der Sicherheitsbereitschaft
der Braunkohlekraftwerke finde ich bemerkenswert. Im
Ziel sind wir uns mit Blick auf Klimaneutralität 2024
einig. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die gesamte
Energieinfrastruktur schnellstmöglich angepasst wird. Es
braucht hierzu vereinfachte Planungs- und
Genehmigungsverfahren.
Da es in einem der Vorpunkte genannt wurde, nur mal
ein kleiner Hinweis: Wer die LNG-Importstruktur in
Schleswig-Holstein, in Brunsbüttel, und in
Niedersachsen, in Wilhelmshaven und in Stade, schnellstmöglich auf
den Weg bringen will, der braucht nicht nur vereinfachte
Planungs- und Genehmigungsverfahren. Wenn Ende des
Jahres in Wilhelmshaven über FSRUs tatsächlich LNG
angeliefert werden soll, brauchen wir dem Grunde nach,
um schnell zu sein, Ende des Jahres erste Kapazitäten
aufgreifen zu können und spätestens Anfang des nächsten
Jahres mit LNG-Importterminals beginnen zu können, ein
völliges Beiseiteschieben von Planungs- und
Genehmigungsverfahren, sonst ist das nicht zu machen. Das ist
sonst nicht umsetzbar. Mit klassischem Planungsrecht
sind wir in Deutschland vor 2025/26 überhaupt nicht in
der Lage, LNG anzuliefern.
Also: Die Zeit ist reif für mutiges und entschlossenes
Handeln. Deshalb hat die niedersächsische
Landesregierung wiederholt umfänglich darauf hingewiesen, dass es
notwendig ist, wie im vorangegangenen Punkt Planungs-
und Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen.
Ich warte mit Spannung auf all die Vorschläge, gerne
auch weitere steuerrechtliche, denn die neue
Bundesregierung hat sich hier einiges vorgenommen. Ich denke,
der Bundesrat ist offen für neue und weitere Vorschläge
zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in unserem
Land. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank Ihnen! – Es gibt eine weitere Wortmeldung von
Herrn Staatsminister Dr. Herrmann aus Bayern.
Dr. Florian Herrmann (Bayern): Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die hohen
Energiepreise machen uns schon seit geraumer Zeit Sorgen. Deshalb
fordert die Bayerische Staatsregierung hier schon seit
längerer Zeit substanzielle Erleichterungen. Doch durch
den Ukrainekrieg und den hohen Anteil der
Energieimporte aus Russland hat sich die Situation noch einmal
dramatisch verschärft. Eine unsichere Energieversorgung
und wettbewerbsverzerrende Preise sind eine ernste
Bedrohung für unsere wirtschaftliche Entwicklung und den
Wohlstand in unserem Land. Davon sind Wirtschaft und
Privathaushalte gleichermaßen betroffen.
Naturgemäß sind davon vor allem diejenigen mit
niedrigeren Einkommen, Familien mit Kindern oder Senioren
mit schmaler Rente belastet. Besonders augenfällig wird
die Lage beispielsweise an der Zapfsäule. Das Niveau der
Kraftstoffpreise ist hoch wie nie, was ganz besonderes
die Menschen im ländlichen Raum benachteiligt, die für
die Fahrt zur Arbeit auf ihr Fahrzeug angewiesen sind.
Ein weiterer Preistreiber sind die stetig steigenden
Transportkosten. Durch den Ukrainekrieg haben sich die
Welthandelsströme verändert. Die etablierten
Lieferketten funktionieren nicht mehr, egal ob für den
Containerverkehr auf der Schiene oder für die Luftfracht. Die
Logistikbranche ächzt unter den Kosten, die mittlerweile für
viele Betriebe existenzgefährdend sind. Die
Logistikbranche ist keine x-beliebige Branche neben vielen.
Wenn es nämlich höchst kompliziert und teuer ist oder
gar nicht mehr möglich sein sollte, bestimmte Waren zu
transportieren, dann helfen uns die schönsten und besten
Produkte nichts und das Wirtschaftssystem erodiert.
Nun kann man, meine sehr verehrten Kolleginnen und
Kollegen, zwar nicht sagen, dass die Bundesregierung
keine Gegenmaßnahmen ergriffen hätte, aber den vollen
Ernst der Lage scheint sie noch nicht erkannt zu haben.
Sie hat sich zwar am 23./24. März auf Entlastungen
verständigt, aber die darin enthaltenen Maßnahmen sind aus
unserer Sicht nicht weitreichend und nicht nachhaltig
genug, darüber hinaus zu kompliziert und zu
bürokratisch. So profitiert die Wirtschaft insgesamt kaum von
den Entlastungen, was ganz besonders für die
energieintensiven Unternehmen gilt. Aber auch für Pendler gibt es
keine spürbaren Erleichterungen.
Als Folge davon ist im März der ifo-
Geschäftsklimaindex auf 90,8 Punkte geradezu
abgestürzt, während er im Februar noch 98,5 Punkte betrug.
Die Erwartungen sind mit 13,3 Punkten stärker
eingebrochen als beim Ausbruch der Corona-Krise, in dessen
Folge der Rückgang bei 11,8 Punkten lag. Auch im
verarbeitenden Gewerbe ist der Index so stark gefallen wie
noch nie. Es ist in dieser Situation die Pflicht der
Bundesregierung, diese Abwärtsspirale zu stoppen. Das wird
aber mit Maßnahmen in rein homöopathischer Dosierung
und enger zeitlicher Beschränkung nicht funktionieren.
Was die deutschen Unternehmen brauchen, sind
wirksame und nachhaltige Entlastungen, die ihnen eine
langfristige Perspektive eröffnen.
Unserer Meinung nach sind Steuerentlastungen in der
derzeitigen Situation das wirksamste Mittel. Davon muss
die Bundesregierung jetzt zielgerichtet Gebrauch
machen, um bei hoher Inflation und stark steigenden
Energiepreisen unsere Wirtschaft zu stabilisieren. Deshalb
plädieren wir für die Erhöhung der Pendlerpauschale ab
dem ersten Entfernungskilometer, für die Einführung des
ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Energie, den
Ausgleich der kalten Progression jedes Jahr, die Ausdehnung
des Verlustrücktrags auf drei Jahre, die unbefristete
Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und für die
dauerhafte Reduzierung der Stromsteuer auf das EU-
Mindestniveau.
Wir müssen schnell handeln, und wir müssen
umfassend und nachhaltig handeln. Deshalb fordern wir die
Bundesregierung auf, die genannten steuerlichen
Entlastungsmaßnahmen umzusetzen. Dafür bitte ich Sie, liebe
Kolleginnen und Kollegen, um Unterstützung. – Vielen
Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Es
liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen sowie ein Landesantrag vor.
Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich auf:
Ziffern 1 bis 3 gemeinsam! Bitte Ihr Handzeichen! –
Minderheit.
Wir kommen nun zu dem Landesantrag. Wer ist
dafür? – Minderheit.
Wir kehren zurück zu den Ausschussempfehlungen.
Wer dafür ist, gemäß Ziffer 4 gegen den
Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben, den bitte ich um
das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15:
TOP 15
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-
Verordnungen über grenzüberschreitende
Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in
Zivil- oder Handelssachen,
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Dreiundzwanzigstes Hauptgutachten der Monopolkommission Wettbewerb 2020
- part_of_vorgang → Dreiundzwanzigstes Hauptgutachten der Monopolkommission Wettbewerb 2020
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Lernen für ökologische Nachhaltigkeit KOM(2022) 11 endg.; Ratsdok. 5325/22
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur operativen polizeilichen Zusammenarbeit KOM(2021) 780 endg.; Ratsdok. 14665/21
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede)