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Protokoll der 1019. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 08.04.2022 · WP 20 · 1019 · Original ↗

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Protokoll der 1019. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1019 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1019. Sitzung Berlin, Freitag, den 8. April 2022 I n h a l t : Begrüßung von Mitgliedern der Deutsch- Polnischen Freundschaftsgruppe des polnischen Senats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Präsident Bodo Ramelow zur Landtagswahl im Saarland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . 107 Zur Tagesordnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 1. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) (Drucksache 115/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 Reinhold Hilbers (Niedersachsen) . . . . 114 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 143* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 110 Absatz 3 GG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 2. Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen sowie zur Änderung von § 246 des Baugesetzbuchs (Drucksache 132/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 117 Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . . 118 Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . 118 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 3. Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten (Heizkostenzuschussgesetz – HeizkZuschG) (Drucksache 128/22) 120 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 4. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Opferschutzes in Fällen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Saarland – (Drucksache 103/22) . . . . . . . . . . . . 120 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Staatsminister Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 5. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 135/22) 121 Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) 121 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 6. Entschließung des Bundesrates: Prüfung eines Wahlrechts statt des Ausschlusses des Anspruchs auf Krankengeld bei Bezug einer Vollrente wegen Alters und vergleichbarer Lohnersatzleistungen – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 104/22) . 122 Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 122 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 123 7. Entschließung des Bundesrates für ein entschiedenes Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte in sozialen Netzwerken und multifunktionalen Messengerdiensten – Antrag des Freistaates Sachsen – (Drucksache 101/22) . 123 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 144* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 123 8. Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Vorschriften zu den Vorkaufsrechten im Baugesetzbuch zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung – Antrag der Länder Berlin, Hamburg und Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 133/22) 108 Franziska Giffey (Berlin) . . . . . . . . . 108 Beschluss: Annahme der Entschließung in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . . 109 9. a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG – (Drucksache 123/22) b) Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ (Bundeswehrsondervermögensgesetz – BwSVermG) (Drucksache 124/22) . . . . . 109 Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . . 109 Prof. Dr. Roland Wöller (Sachsen) . . . . 110 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 111 Beschluss zu a): Eine Stellungnahme wird nicht beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Beschluss zu b): Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 112 10. Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Drucksache 82/22) 113 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 113 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 143* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 11. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz) (Drucksache 125/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 12. Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 126/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 145* Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 13. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona- Steuerhilfegesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 83/22) . . . . 126 Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 126 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 14. Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 (Drucksache 127/22) . . . . . . . . . . . . . 128 Dr. Bernd Althusmann (Niedersachsen) 128 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 130 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 131 15. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie sonstiger Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 84/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 16. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz der Union und ihrer Mitgliedstaaten vor wirtschaftlichem Zwang durch Drittländer COM(2021) 775 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 25/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 131 17. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die (Neufassung) COM(2021) 802 final; Ratsdok. 15088/21 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 40/22, zu Drucksache 40/22) . . 131 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 132 18. a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für den zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante Informationen COM(2021) 723 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 45/22, zu Drucksache 45/22) b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung bestimmter Verordnungen in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals COM(2021) 725 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 42/22, zu Drucksache 42/22) c) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung bestimmter Richtlinien in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals COM(2021) 724 final; Ratsdok. 14377/21 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 47/22, zu Drucksache 47/22) 132 Beschluss zu a) bis c): Stellungnahme . . . . . 132 19. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der Richtlinie 2008/99/EG COM(2021) 851 final; Ratsdok. 14459/21 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 27/22, zu Drucksache 27/22) . . 132 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 133 20. a) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (Neufassung) COM(2021) 733 final; Ratsdok. 14379/21 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 19/22, zu Drucksache 19/22) b) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (Neufassung) COM(2021) 732 final; Ratsdok. 14376/21 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 20/22, zu Drucksache 20/22) 133 Dirk Adams (Thüringen) . . . . . . . . . 133 Katharina Fegebank (Hamburg) . . . . . 146* Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 134 21. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit („Prüm II“) und zur Änderung der Beschlüsse 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2018/1726, 2019/817 und 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates COM(2021) 784 final; Ratsdok. 14204/21 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 34/22, zu Drucksache 34/22) . . 134 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 134 22. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates COM(2021) 782 final; Ratsdok. 14205/21 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 35/22, zu Drucksache 35/22) . . 134 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 146* 23. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Lernen für ökologische Nachhaltigkeit COM(2022) 11 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 13/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 146* 24. a) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Hochschulstrategie COM(2022) 16 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 26/22) b) Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit COM(2022) 17 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 49/22) . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 135 25. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Sicherstellung eines gerechten Übergangs zur Klimaneutralität COM(2021) 801 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 23/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 135 26. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur operativen polizeilichen Zusammenarbeit COM(2021) 780 final; Ratsdok. 14665/21 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 4/22, zu Drucksache 4/22) . . . . 134 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 146* 27. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen in der Union COM(2021) 823 final; Ratsdok. 15294/21 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 55/22, zu Drucksache 55/22) . . 135 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 148* Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 28. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der neue europäische Rahmen für urbane Mobilität COM(2021) 811 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 48/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 135 29. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbare Gase und Erdgas sowie Wasserstoff COM(2021) 803 final; Ratsdok. 15111/21 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 56/22, zu Drucksache 56/22) . . 136 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 30. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Binnenmärkte für erneuerbare Gase und Erdgas sowie für Wasserstoff (Neufassung) COM(2021) 804 final; Ratsdok. 15096/21 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 51/22, zu Drucksache 51/22) . . 134 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146* 31. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter- Ökosystems (Chip-Gesetz) COM(2022) 46 final; Ratsdok. 6170/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 59/22, zu Drucksache 59/22) . . 136 Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . 136 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 137 32. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes, zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1153 und der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 1315/2013 COM(2021) 812 final; Ratsdok. 15109/21 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 72/22, zu Drucksache 72/22) . . 137 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 33. Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- Warnhinweisverordnung und der Apothekenbetriebsordnung (Drucksache 75/22) . . 134 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146* 34. Verordnung zur Bestimmung von Inhalt, Form und Verfahren von Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und einem Verwaltungsportal zur Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 85/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146* 35. Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes (Erste Forschungszulagen- Bescheinigungsänderungsverordnung – 1. FZulBÄV) (Drucksache 76/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146* 36. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Körperschaftsteuerrechts (Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022 – KStR 2022) (Drucksache 87/22) . . . . . . . . . . . . . 134 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 108 Absatz 7 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146* 37. Vorschlag für die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit – gemäß § 377 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 sowie § 375 Absatz 3, § 377 Absatz 2 und § 379 Absatz 2 Nummer 2 SGB III – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 134/22) . . . 134 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 134/22 . . . . . . . . . . . . . . . . . 147* 38. Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 121/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 121/22 . . . . . . . . . . . . . . . . . 147* 39. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 120/22) . . . . . . . . . . . . . 134 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 147* 40. Entschließung des Bundesrates: Dringend erforderliche Baumaßnahmen im Verkehrsinfrastrukturbereich beschleunigen – Potentiale bei Vergabe-, Planungs- und Genehmigungsverfahren nutzen – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – Geschäftsordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 118/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 Ina Brandes (Nordrhein-Westfalen) . . . 123 Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 124 Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 Mitteilung: Fortsetzung der Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 41. Entschließung des Bundesrates „Stärkung des Einsatzes von RC-Baustoffen“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 139/22) . . . . . . . . . . 137 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 42. Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (Drucksache 140/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 137 Dr. Manuela Rottmann, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . 138 Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . 148* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 43. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Verlängerung des Zeitraums für Vereinbarungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (Drucksache 141/22) . . . . . . . . . . . 134 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146* 44. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 148/22) . . . . . 134 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 148/22 . . . . . . . . . . . . . . . . 147* 45. Gesetz zur Pandemievorsorge durch Aufklärung, verpflichtende Impfberatung und Immunisierung der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2 – gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – (Drucksache 153/22) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 46. Nationales Reformprogramm 2022 – Geschäftsordnungsantrag des Landes Nordrhein- Westfalen – (Drucksache 152/22) . . . . . . . . 134 Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . 147* 47. Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen (Drucksache 151/22) . . . . . . . 140 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 141 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident B o d o R a m e l o w , Ministerpräsident des Landes Thüringen Vizepräsident D r . R e i n e r H a s e l o f f , Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt – zeitweise – Vizepräsident D r . P e t e r T s c h e n - t s c h e r , Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg – zeitweise – Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Georg Eisenreich (Bayern) Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz B e r l i n : Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin Dr. Klaus Lederer, Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Katrin Lange, Ministerin der Finanzen und für Europa B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin, Senatorin, Präses der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz H e s s e n : Volker Bouffier, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Kai Klose, Minister für Soziales und Integration M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz N i e d e r s a c h s e n : Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Reinhold Hilbers, Finanzminister Barbara Havliza, Justizministerin Daniela Behrens, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales Peter Biesenbach, Minister der Justiz Ina Brandes, Ministerin für Verkehr R h e i n l a n d - P f a l z : Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Jürgen Barke, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Wolfram Günther, Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Prof. Dr. Roland Wöller, Staatsminister des Innern S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Rainer Robra, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Monika Heinold, Finanzministerin Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Dirk Adams, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Dr. Manuela Rottmann, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr Cansel Kiziltepe, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Prof. Dr. Luise Hölscher, Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen 1019. Sitzung Berlin, den 8. April 2022 Beginn: 09.31 Uhr Präsident Bodo Ramelow: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1019. Sitzung des Bundesrates. Zu Beginn möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf unsere Ehrentribüne lenken. Dort haben die Mitglieder der neu gegründeten Deutsch-Polnischen Freundschaftsgruppe des polnischen Senats unter der Leitung ihres Vorsitzenden, Herrn Senator Beniamin G o d y l a , Platz genommen. – Wir freuen uns sehr, dass Sie bei uns sind. Seien Sie uns herzlich willkommen. Auf gute Zusammenarbeit! (Beifall) Deutschland und Polen verbindet in vielen Bereichen eine langjährige Partnerschaft, und auch die Beziehungen unserer beiden Häuser sind von regelmäßigen und vertrauensvollen Kontakten geprägt. Künftig wollen sich die Freundschaftsgruppen auf ihren jährlich abwechselnd in Deutschland und Polen stattfindenden Treffen vor allem aktuellen grenzüberschreitenden Themen widmen. Dies wird zur Vertiefung des freundschaftlichen Verhältnisses mit unserem Nachbarland beitragen und die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesrat und dem polnischen Senat weiter stärken. Die Gründung der Freundschaftsgruppen geht auf eine Initiative des ehemaligen Bundesratspräsidenten Dr. Dietmar W o i d k e und seines polnischen Amtskollegen, Senatsmarschall Tomasz G r o d z k i , im Jahr 2020 zurück. Zur Konstituierung trafen sich die Mitglieder der Freundschaftsgruppen diesen Mittwoch in Dresden. Den letzten Tag Ihrer Reise verbringen Sie, liebe Gäste, heute hier in Berlin. Ich freue mich, dass auch wir später noch Gelegenheit haben, gemeinsam in den Austausch zu kommen. Das erste Treffen der Freundschaftsgruppen steht für den Beginn der Intensivierung des gegenseitigen Austausches und stellt gerade in Krisenzeiten ein wichtiges Symbol für europäischen Zusammenhalt dar. Eine starke deutsch-polnische Partnerschaft, geprägt von gegenseitiger Unterstützung und geschlossenem Auftreten nach außen ist in der heutigen Zeit von herausragender Bedeutung. Dies soll auch die Gründung der Freundschaftsgruppen unserer Häuser unterstreichen. Sie ist ein Zeichen für Verbundenheit, Frieden und Freundschaft in Europa. Meine Damen und Herren, liebe Gäste aus Polen, wir freuen uns auf die gemeinsamen Gespräche, und wir freuen uns noch viel mehr auf die Begegnungen miteinander und den guten Austausch. Noch einmal: Herzlich willkommen! (Beifall) An dieser Stelle möchte ich noch die Gelegenheit nutzen, unserer Kollegin, Frau Anke R e h l i n g e r , im Namen des Hauses jetzt schon einmal zum guten Ergebnis der Landtagswahl im Saarland zu gratulieren. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall) Zudem beglückwünsche ich unsere Kollegin, Frau Staatssekretärin Heike R a a b , ganz herzlich zu ihrem heutigen Geburtstag. – Herzlichen Glückwunsch! (Beifall) Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 47 Punkten vor. Der TOP 45 wird von der Tagesordnung abgesetzt, da es dazu leider keinen Gesetzesbeschluss als Vorlage gibt. Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die Punkte 8, 9 und 10 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 7 wird der Punkt 40 behandelt. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das kann ich nicht erkennen. Dann ist sie so festgestellt. Ich darf somit Tagesordnungspunkt 8 aufrufen: TOP 8 Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Vorschriften zu den Vorkaufsrechten im Baugesetzbuch zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung – Antrag der Länder Berlin, Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 133/22) Dem Antrag ist Bremen beigetreten. Eine Wortmeldung liegt mir vor von Frau Regierender Bürgermeisterin Giffey aus Berlin. – Liebe Franziska Giffey, Sie haben das Wort. Franziska Giffey (Berlin): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ein Zuhause zu haben, in dem man sich wohlfühlt, Kraft tanken kann und Geborgenheit spürt, das wünschen wir uns alle. Wir wünschen es auch all jenen, die das im Moment nicht haben. Bei aller Hilfe für die vielen Menschen, die zurzeit aus der Ukraine zu uns fliehen und für die wir versuchen, alles möglich zu machen, sehen wir aber auch, dass sich bei uns viele Menschen Sorgen um ihre Wohnungen und die Sicherheit ihres bezahlbaren Wohnraums machen. Das Wohnen ist die große soziale Frage unserer Zeit. Sich eine eigene Wohnung leisten zu können und auch, dort leben zu können, wo das innerstädtische Leben stattfindet, das ist für viele Menschen wichtig. Unsere Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass in unserem Land funktionierende Nachbarschaften gesichert werden, auch in den Großstädten, auch dort, wo Mietpreissteigerungen an der Tagesordnung sind. Dieses Thema hat uns alle in den vergangenen Jahren vor große Herausforderungen gestellt, gerade in den Städten, in denen die Mieten stark gestiegen sind. Häufig kommt es zu spekulativen Käufen von Grundstücken und Wohnimmobilien, mit dem Ziel, bisherige Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln oder deutlich höhere Mieten zu erzielen, weil unsere Städte als Wohnorte beliebt sind, aber auch, weil die Wohnungsmärkte verstärkt in den Fokus von Investoren gerückt sind. Somit ist es unsere Aufgabe, dass wir den Phänomenen der Verdrängung und überbordenden Mietpreissteigerungen entgegenwirken und eine Wohnsituation in Stadtlagen erhalten, in der Menschen mit weniger Geld eben nicht an den Rand ausweichen müssen – falls sie überhaupt noch eine bezahlbare Wohnung finden. Gemeinsam mit Hamburg haben wir eine Initiative gestartet, die auch von München unterstützt wird – die drei großen deutschen Städte, die sich angesichts der Herausforderungen im Bereich Wohnen ganz besonders mit Lösungsnotwendigkeiten konfrontiert sehen. Wichtig ist, dass die Städte und Gemeinden überall in Deutschland eine Möglichkeit haben, hier entgegenzuwirken, und über Instrumente verfügen, dem etwas entgegenzusetzen. Ein Instrument ist der Wohnungsneubau. Natürlich: Wenn wir mehr Wohnungen brauchen, müssen wir welche bauen. Es geht auch darum, Wohnungen in öffentlicher Hand zu haben und Regelungen durchzusetzen, die dem Schutz von Mieterinnen und Mietern dienen. Aber heute, in unserem Entschließungsantrag, geht es um ein wichtiges Instrument, das insbesondere den Kommunen Spielräume gibt, um bezahlbaren Wohnraum und ein gelingendes Zusammenleben vor Ort zu sichern. Ich möchte mich sehr herzlich bei der Freien und Hansestadt Hamburg für die gemeinsame Einbringung dieses Antrages bedanken. Wir wissen, dass wir bei unserem Ansinnen viele Stimmen aus den Kommunen im ganzen Land hinter uns haben, die sich ebenso dafür einsetzen. Wir wollen, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf erarbeitet, der das Baugesetzbuch so ändert, dass eine rechtssichere Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts wieder ermöglicht wird. Gerade in den Innenstädten ist das eine große Herausforderung. Gerade für Gebiete mit sozialen Erhaltungssatzungen ist es erforderlich, dass sich die Städte dafür einsetzen, dass die soziale Zusammensetzung der Bevölkerung trotz des großen Drucks auf den Wohnungsmarkt erhalten werden kann und es Instrumente gibt, um das durchzusetzen: ein gemeindliches Vorkaufsrecht, das spekulativen Grundstücksgeschäften effektiv begegnen und sicherstellen kann, dass ein Kauf in Gebieten mit einer sozialen Erhaltungssatzung nur erfolgt, wenn die beabsichtigte Nutzung nicht den Zielen dieser Satzung entgegensteht. Andernfalls hat die Gemeinde die Möglichkeit, von dem Käufer eine Abwendungserklärung einzufordern und so sicherzustellen, dass dieser die Ziele des Erhaltungsrechtes einhält. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, dann hat die Gemeinde die Möglichkeit, das Grundstück selbst zu erwerben. Dies ist ein wichtiges Mittel für Kommunen, um auch im Austausch und in Partnerschaft mit Immobilieneigentümern und Investoren einen guten Weg zu finden, damit Zusammenleben vor Ort gestaltet und gesichert werden kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch im November entschieden, dass die bis dahin in Berlin, Hamburg und anderswo übliche Nutzung des Instruments des Vorkaufsrechts nicht mit der aktuellen Formulierung im Baugesetzbuch vereinbar ist – insbesondere, weil wir in den Städten bislang natürlich geschaut haben, welche tatsächlichen Anhaltspunkte wir für die künftigen Pläne eines Käufers haben, also ob nicht nur zum Zeitpunkt eines Verkaufs bezahlbarer Wohnraum existiert, sondern auch, ob dieser absehbar erhalten werden soll. Genau diese Möglichkeit des Handelns auf der Grundlage einer abgesicherten Prognose ist das, was wir als Städte und Gemeinden brauchen, denn es geht darum, rechtssicher sicherzustellen, dass ein Immobilienkauf die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und die Ziele der Kommune für ein Gebiet nicht gefährdet. Wenn wir diese Prognose nicht mehr vornehmen dürfen, dann verliert das gemeindliche Vorkaufsrecht in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung seinen Nutzen – und das in einer Situation, in der viele Kommunen mit großen Herausforderungen beim Thema Wohnen konfrontiert sind. Deshalb sehen wir bei diesem Thema dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf Bundesebene. Wir wollen die Bundesregierung dazu auffordern, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, mit dem das Baugesetzbuch umgehend so angepasst wird, dass es den Kommunen wieder effektiv zur Verfügung steht, dass zweckentsprechend geprüft und dieses Recht ausgeübt werden kann. Aus unserer Sicht ist eine gesetzliche Klarstellung notwendig, die ermöglicht, dass wir bezahlbaren Wohnraum auf lange Sicht schützen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir gute Antworten auf die zentrale soziale Frage des bezahlbaren Wohnens finden, dann können wir funktionierende Nachbarschaften und sozialen Zusammenhalt auf lange Sicht sichern. Deswegen freue ich mich, wenn wir heute in diesem Hause über den Handlungsbedarf zum gemeindlichen Vorkaufsrecht Konsens finden. Ich hoffe, dass die Bundesregierung das Anliegen zügig aufgreift und alsbald einen Gesetzentwurf vorlegt. Ich danke noch einmal ganz besonders den Hamburger Kolleginnen und Kollegen für diese gemeinsame Initiative. – Vielen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollegin Giffey! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Die antragstellenden Länder haben die sofortige Sachentscheidung beantragt. Wer stimmt dafür? – Mehrheit. Dann entscheiden wir heute in der Sache. Zur Abstimmung liegen zwei Landesanträge vor. Ich beginne mit dem Antrag Brandenburgs. Wer stimmt für den Antrag Brandenburgs? – Mehrheit. Dann entfällt der Antrag Nordrhein-Westfalens. Wer die Entschließung in der soeben festgelegten Fassung anzunehmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 9 a) und b) zur gemeinsamen Beratung auf: TOP 9a) a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a) (Drucksache 123/22) TOP 9b) b) Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ (Bundeswehrsondervermögensgesetz – BwSVermG) (Drucksache 124/22) Als Wortmeldungen liegen mir vor: Herr Ministerpräsident Wüst, Herr Staatsminister Professor Dr. Wöller und Herr Staatsminister Dr. Herrmann. – Ich darf das Wort Herrn Ministerpräsident Wüst erteilen. Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Grauen von Butscha hat uns aufgewühlt: unbewaffnete Zivilisten wahllos ermordet, vom Rad geschossen, gefesselt hingerichtet, notdürftig verscharrt oder in den Straßen einfach liegen gelassen. In Butscha und an anderen Orten in der Ukraine geschehen unfassbare Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, verübt gegen Frauen, Kinder und alte Menschen, ohne Rücksicht, mit größter Brutalität und erbarmungslos. Die Gräueltaten, die in Butscha und anderen Städten der Ukraine geschehen, sind entsetzlich. Deutschland muss den Menschen in der Ukraine jetzt noch stärker beistehen. Das beginnt bei unserer Solidarität. Diese zeigt sich vor allem in der Flüchtlingshilfe. Ich bin den vielen Menschen sehr dankbar, die sich für die Flüchtlinge engagieren. Sie setzen der Menschenverachtung des Krieges Solidarität und Nächstenliebe entgegen. Gleichzeitig müssen wir den Menschen helfen, die jetzt in der Ukraine kämpfen. Für sie ist momentan nichts wichtiger als Waffen – Waffen, mit denen die Übermacht der russischen Aggressoren gebrochen werden kann. Deshalb ist hier die Bundesregierung gefordert. Deutschland muss den Menschen in der Ukraine stärker beistehen. Deshalb müssen Waffenlieferungen schneller und auch umfangreicher erfolgen und Sanktionen verschärft werden. Es ist gut, dass die EU Kohleimporte aus Russland stoppen will, und es ist richtig, dass Deutschland diese Pläne unterstützt. Deutschland darf nicht Bremsklotz der Bemühungen der westlichen Staatengemeinschaft um Frieden und Freiheit in der Ukraine sein. Durch diesen Krieg werden große und wesentliche Fragen des Zusammenlebens in unserer Zeit aufgeworfen. Der Krieg in unserer Nachbarschaft lehrt uns: Freiheit, Frieden und Demokratie sind nicht so selbstverständlich, wie wir lange gedacht haben. Wir haben geglaubt, dass das europäische Friedensprojekt unumkehrbar sei. Wir sind davon ausgegangen, dass Konflikte in Europa am Verhandlungstisch und eben nicht mehr auf dem Schlachtfeld ausgetragen werden. Dieser Glaube ist durch diesen Krieg tief erschüttert worden. Dieser Krieg macht uns schlagartig bewusst, dass es Freiheit, Frieden und Demokratie nicht umsonst gibt. Wir müssen diese Prinzipien besser wertschätzen, und wir müssen bereit sein, sie zu verteidigen. Wer Demokratien entwaffnet, macht Recht und Freiheit schutzlos. Unsere Demokratie muss wehrhaft sein, nach außen und nach innen. Wehrhaft nach außen heißt: unsere Bundeswehr stärken. Deshalb ist es richtig, sie mit 100 Milliarden Euro zusätzlich auszustatten. Und deshalb unterstütze ich, deshalb unterstützt Nordrhein-Westfalen, dass wir dieses Sondervermögen für die Verteidigung unseres Landes einrichten. Eines muss dabei klar sein: Jeder Cent davon muss bei der Bundeswehr landen. Es muss darum gehen, unseren Soldatinnen und Soldaten die Ausrüstung zu geben, die ihnen den nötigen Schutz und die ausreichende Schlagkraft gibt. Wir müssen wieder dauerhaft in der Lage sein, unseren Bündnisverpflichtungen nachzukommen, uns selbst zu schützen. Und deshalb sage ich: Dieses Sondervermögen darf kein Strohfeuer sein. Wir müssen unsere Bündnisziele langfristig erreichen. Bundeswehr stärken heißt auch, den Dienst der Frauen und Männer in Uniform wieder stärker durch unsere Gesellschaft zu würdigen. Ob Corona, Flut oder jetzt die Verteidigung der Ostgrenze der NATO – gut, dass wir uns auf die Frauen und Männer der Bundeswehr verlassen können. Gerade weil wir unsere Soldatinnen und Soldaten und ihren Dienst schätzen, müssen wir ihnen das bestmögliche Material geben. Wehrhaft müssen wir auch nach innen sein. Russische Staatsmedien versuchen seit Jahren, das gesellschaftliche Klima in den westlichen Demokratien zu vergiften. Die Folgen sehen wir auch auf unseren Straßen: Autokorsos mit der russischen Fahne und dem Z-Symbol, eine Verhöhnung der Opfer dieses grausamen Krieges. Wir müssen Desinformation und Propaganda entschieden entgegentreten, als Gesellschaft und als Rechtsstaat. Wer von Zeitenwende spricht, muss daraus auch Konsequenzen ziehen. Dazu gehört auch, dass jetzt nicht jeder all das auf den Tisch legt, was er immer schon mal wollte, und sagt: Das ist jetzt die Lösung. – Das wird einer Krise dieses Ausmaßes nicht gerecht. Wer von Zeitenwende spricht, muss Antworten finden, die über das Klein-Klein mancher bisheriger Diskussionen hinausgehen. Beim Sondervermögen für die Bundeswehr scheint das zu gelingen. Bei den anderen Fragen unseres Zusammenlebens, die dieser Krieg aufwirft, – sichere Energieversorgung, sichere Arbeitsplätze, Bekämpfung der Inflation – muss das auch gelingen. Nordrhein- Westfalen ist bereit, dafür seinen Beitrag zu leisten. Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Kollege Wüst! – Ich darf nun das Wort erteilen: Herrn Staatsminister Professor Dr. Wöller aus Sachsen. Prof. Dr. Roland Wöller (Sachsen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wieder Krieg in Europa. Der Angriff Russlands auf die Ukraine hält uns seit mehr als sechs Wochen in Atem. Die Nachrichten und Bilder, die uns täglich aus dem Kriegsgebiet erreichen, erschüttern uns bis ins Mark. Das unermessliche Leid der Menschen in der Ukraine erfüllt uns mit tiefer Trauer, mit starkem Mitgefühl, aber auch mit Wut auf die Aggressoren. Dieser Krieg markiert auch eine Zäsur in der bisherigen Sicherheitspolitik. Wenn mit diesem Krieg die Geschichte zur Gegenwart wird, werden vertraute Gewissheiten und Gewohnheiten zur Geschichte. Diplomatie – und das ist die Lehre der Geschichte – kann nur mit militärischer Abschreckung dauerhaften Frieden bringen. Dazu müssen wir unsere Bündnis- und Landesverteidigung stärken. Deshalb hat die Bundesregierung zu Recht entschieden, den aktuellen Bundeshaushalt mit einem „Sondervermögen Bundeswehr“ auszustatten, um die Bundeswehr mit Milliardeninvestitionen zu ertüchtigen und aufzurüsten. Gleichzeitig hat die Bundesregierung angekündigt, jährlich mehr als 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes in Verteidigung zu investieren. Das ist eine richtige und notwendige Entscheidung. Aber: Dieser Gesetzentwurf hält weder die Einhaltung des Zwei-Prozent-Zieles irgendwo fest noch legt er den Wirtschaftsplan vor, der in § 5 erwähnt wird. Dennoch weist er in die richtige Richtung. Damit wir aber unsere Verteidigungsfähigkeit stärken und die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger gewährleisten können, brauchen wir deutlich mehr als die Neuausrüstung der Bundeswehr. Die Grundlage unserer nationalen Sicherheitsstrategie, deren Entwicklung gerade begonnen hat, muss, liebe Kolleginnen und Kollegen, die vernetzte Sicherheit sein – übernational und national, auf Bundes- und Landesebene. Deshalb brauchen wir einen nationalen Sicherheitsrat bei der Bundesregierung, um bei sicherheitspolitischen Herausforderungen besser, schneller und vor allem vernetzter handeln zu können als in der Vergangenheit. Denn vernetzte Sicherheit vernetzt nicht nur Institutionen miteinander, sondern verbindet Politikbereiche, die sicherheitsrelevant sind. Aber Sicherheit ist mehr als nur militärische Sicherheit. Dazu gehört auch der Zivilschutz. Wir sehen heute – ob bei Naturkatastrophen oder von Menschen gemachten Katastrophen wie in der Ukraine –, wie wichtig der Zivilschutz und der Bevölkerungsschutz sind. Die Bundesregierung hat in ihrem jüngsten Abschlussbericht zur Hochwasserkatastrophe 2021 angekündigt, den Bevölkerungsschutz und die Warninfrastruktur in Deutschland zu stärken. Sie hat im selben Bericht ebenfalls angekündigt, das Krisenmanagement gemeinsam mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und dem geplanten Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz zu verbessern. Der Freistaat Sachsen begrüßt diese Entscheidungen in der klaren Erwartung, dass richtigen Erkenntnissen auch beherztes Handeln folgt. Deshalb werden wir in der Innenministerkonferenz im Juni dieses Jahres dem geplanten Aufbau des Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz von Bund und Ländern zustimmen. Die von der Bundesregierung für das Jahr 2022 vorgesehene Erhöhung des Etats des BBK um 10 Millionen Euro reicht bei Weitem nicht aus. Wir brauchen entschieden mehr Investitionen in den Zivilschutz: in nationale Reserven, Trinkwassersicherstellung, Sirenen, Warnmittel, Schutz vor chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren. Ich weise darauf hin, dass wir mit dem Sirenenförderprogramm, das übrigens am Jahresende ausläuft, nur circa 35 Prozent der beantragten Sirenen in Sachsen finanzieren können. Und nicht nur die Menschen in unserem Bundesland verdienen eine funktionierende Warn- und Kommunikationsinfrastruktur. Es ist der Bund, der die Weiterentwicklung der technischen Mittel zur Warnung der Bevölkerung und zur Unterstützung der Hilfs-und Einsatzkräfte als Kernaufgabe vorantreiben muss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht nur die Bundeswehr, sondern auch der Zivil- und Katastrophenschutz braucht moderne Fahrzeuge und Hubschrauber sowie eine digitale Ausstattung auf der Höhe der Zeit. Und wir müssen ebenfalls eine Entscheidung revidieren, die der Bund und die Länder im Jahre 2007 getroffen haben. Denn damals haben wir das Schutzraumkonzept aufgegeben. Wir sehen heute, wie notwendig solche Räume zum Schutz von Zivilisten sind. Aber in den neuen Bundesländern, bis auf Berlin, gibt es keine Schutzräume. Alle diese Maßnahmen werden ihre Wirkung nur dann voll entfalten, wenn wir unsere Bürgerinnen und Bürger entsprechend vorbereiten und sie auch zum Selbstschutz anleiten. Der Schutz der Bevölkerung erfolgt vor Ort in und mit den Kommunen. Eine wirksame und schnelle Warnung und Kommunikation mit der Bevölkerung sind für den Schutz von Menschenleben und für eine widerstandsfähige Demokratie unerlässlich. Deshalb muss die Bundesregierung die notwendige Neuausrichtung des Zivilschutzes finanziell ausreichend untersetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts des Ukrainekrieges rücken wir in Europa und transatlantisch enger zusammen. Auch wir rücken zusammen – Bund und Länder. Und das ist ein gutes Zeichen, auch und gerade für den Zivilschutz. In einer vernetzten Sicherheit gehören militärische und zivile Verteidigung zusammen. Deshalb müssen wir unsere nationale Sicherheitsstrategie gemeinsam neu ausrichten und den Zivilschutz finanziell, personell und technologisch auf die Höhe der Zeit bringen. – Herzlichen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Professor Dr. Wöller! – Ich darf nun aufrufen: Herrn Staatsminister Dr. Herrmann aus Bayern. Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich den Bewertungen und Einordnungen durch Ministerpräsident Wüst und Kollege Professor Wöller bezüglich des barbarischen Angriffskrieges Putins gegen die Ukraine anschließen. Diese teile ich vollinhaltlich. Es handelt sich um einen Zivilisationsbruch, eine Zeitenwende, die am allergrausamsten und unmittelbarsten die Menschen in der Ukraine erleben müssen. Deshalb müssen wir die Menschen dort humanitär unterstützen und tun das auch, aber nicht nur humanitär, sondern auch mit Waffenlieferungen bei ihrem Abwehrkampf gegen die Aggression. Es geht natürlich auch darum, unsere eigene Verteidigungsbereitschaft innerhalb der NATO zu stärken, die NATO insgesamt zu stärken und unsere eigene Verantwortung im transatlantischen Bündnis verantwortungsvoll wahrzunehmen. Deshalb begrüßt Bayern den Kurswechsel der Bundesregierung und die Ankündigung, künftig jährlich mehr als 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in die Verteidigung zu investieren und mit 100 Milliarden Euro Ausrüstung und Fähigkeiten der Bundeswehr zu verbessern. Zugleich sehen wir aber mit Sorge, wie aus den Fraktionen der Ampelparteien heraus durchaus versucht wird, diese Ankündigung zu unterlaufen und Gelder umzuwidmen. Dazu sagen wir als Bayerische Staatsregierung klar: Es reicht nicht, 100 Milliarden Euro ins politische Schaufenster zu stellen. Das Geld und die Ausrüstung müssen auch wirklich unmittelbar bei der Bundeswehr ankommen. Deshalb ist klar: Aus unserer Sicht besteht Nachbesserungsbedarf. Erstens. Die Zweckbindung der Mittel ist zu weit gefasst, sowohl im Grundgesetz als auch im Bundeswehrsondervermögensgesetz. Die vorgesehene Festlegung der Mittelverwendung lautet: „zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit“. Diese Formulierung ermöglicht aber zum Beispiel auch die Verwendung für Pensionslasten oder für die Verwaltung. Wir wollen, dass die Mittel tatsächlich für die dringend benötigte Ausstattung der Bundeswehr verwendet werden. Der Finanzbedarf für die bereits bekannten Mängel und Fähigkeitslücken wird auf über 150 Milliarden Euro geschätzt. Deshalb fordern wir eine genauere Zweckbestimmung, zum Beispiel für Ausrüstung und Ausstattung der Bundeswehr oder ausschließlich für die Streitkräfte. Zweitens. Das NATO-Ziel muss im Bundeshaushalt abgesichert werden. Bis jetzt fehlt eine gesetzliche Verankerung der 2-Prozent-Vorgabe der NATO, zum Beispiel durch ein Bundeswehrfinanzierungsgesetz. Unsere Sorge ist eine Unterfinanzierung der Bundeswehr in den folgenden Jahren. Infolgedessen kann dann auch das Zwei-Prozent-Ziel der NATO entgegen der Ankündigung des Bundeskanzlers wiederum nicht dauerhaft erreicht werden. Unsere Bedenken sind berechtigt. Die Bundesregierung hat zwar eine Zeitenwende verkündet, aber gleichzeitig den Wehretat in der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2026 bei 50,1 Milliarden Euro eingefroren. Das bedeutet unter Berücksichtigung der Inflation faktisch einen enormen Verlust von Kauf- und Investitionskraft in den nächsten Jahren. Wenn das Sondervermögen verbraucht ist, wird der Verteidigungsetat dann absehbar bereits nach der aktuellen Legislaturperiode wieder deutlich unter 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts fallen. Das bedeutet erneut eine Unterfinanzierung der Bundeswehr. Deutschland läuft deshalb erneut Gefahr, seine Bündnisverpflichtungen nicht erfüllen zu können. Ich sage deshalb ganz klar: Die Bündnisverpflichtungen müssen dauerhaft aus dem Kernhaushalt im Rahmen der Schuldenbremse erfüllt werden. Der Wehretat darf nicht eingefroren werden, sondern muss über die nächsten Jahre kontinuierlich ansteigen. Drittens fordern wir eine konkrete Festlegung, welche Anschaffungen für die Bundeswehr aus dem Sondervermögen finanziert werden sollen. Die Bundesregierung hat sich bislang mit wenigen Ausnahmen – zum Beispiel Tornado-Nachfolge – dazu nicht geäußert. Bayern macht folgende Vorschläge: Das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr soll in einem gesonderten Gesetz verbindlich festgelegt werden. Die Mittelverwendung sollte dann kontinuierlicher parlamentarischer Kontrolle unterliegen, zum Beispiel durch ein Begleitgremium. Der Schwellenwert für die notwendige Billigung durch den Haushaltsausschuss des Bundestages von 25 Millionen Euro muss angehoben werden. Er wurde seit 1981 nicht mehr angepasst. Es braucht außerdem einen festgelegten Tilgungsplan als Anlage zum Gesetz. Die Schuldenbremse darf nicht infrage gestellt werden. Der zeitliche Tilgungsplan sollte deshalb in das Grundgesetz aufgenommen werden. Angesichts des russischen Angriffskriegs ist es Zeit für eine konsequente Neuausrichtung der Bundeswehr. Bayern hat – darüber haben wir das letzte Mal diskutiert – einen konkreten Vorschlag unterbreitet mit unserer Initiative für ein „Sofortprogramm Ausrüstung und Einsatzbereitschaft – Bundeswehr konsequent auf Landes- und Bündnisverteidigung ausrichten – Sicherheitsarchitektur reformieren“. Es geht heute um die Verantwortung Deutschlands als NATO-Bündnispartner. Es geht um die Sicherheit der Menschen in unserem Land, und es geht um den Schutz unserer eigenen Soldatinnen und Soldaten. Auf die Zeitenwende muss eine Politikwende folgen, die klar Vorfahrt für Verteidigung gibt. Weiteres Zögern können sich Deutschland und Europa nicht leisten. – Vielen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Herzlichen Dank, Herr Dr. Herrmann! Wir kommen zur Abstimmung und beginnen mit Punkt 9 a), der Änderung des Grundgesetzes. Der Finanzausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Verteidigung empfehlen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Im Rechtsausschuss ist eine Empfehlung nicht zustande gekommen. Ich frage daher: Wer ist dafür, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben? – Minderheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf eine Stellungnahme n i c h t beschlossen. Und nun zu Punkt 9 b), dem Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens für die Bundeswehr. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Zu Ziffer 1 ist um getrennte Abstimmung nach Buchstaben und Doppelbuchstaben gebeten worden. Ich frage daher: Wer ist für Ziffer 1 Buchstabe a? – Mehrheit. Buchstabe b! – Mehrheit. Aus dem Buchstaben c rufe ich Satz 1 auf, zunächst ohne den Satzteil „die Fähigkeiten und die Ausrüstung der Bundeswehr“! Wer ist dafür? – Minderheit. Damit hat sich eine Abstimmung über den genannten Satzteil erledigt. Nun bitte ich um das Handzeichen für den Satz 2 des Buchstabens c! – Minderheit. Jetzt kommen wir zum Rest von Buchstabe c. Das Handzeichen bitte! – Minderheit. Buchstabe d! – Mehrheit. Von Buchstabe e rufe ich den Satz 1 auf. Ihr Handzeichen bitte! – Minderheit. Weiter mit dem Rest von Buchstabe e. Ihr Handzeichen bitte! – Minderheit. Buchstabe f! – Minderheit. Buchstabe g! – Minderheit. Buchstabe h! – Mehrheit. Buchstabe i! – Mehrheit. Zum Buchstaben j ist getrennte Abstimmung über die Doppelbuchstaben gewünscht. Ich rufe auf: Buchstabe j Doppelbuchstabe aa! – Minderheit. Doppelbuchstabe bb! – Minderheit. Doppelbuchstabe cc! – Minderheit. Und nun noch Ihr Handzeichen zu Ziffer 1 Buchstabe k! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 9. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: TOP 10 Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Drucksache 82/22) Wortmeldungen liegen mir vor von Frau Schwesig und Herrn Bovenschulte. – Liebe Manuela Schwesig, Sie haben das Wort. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Vielen Dank! – Herr Bundesratspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben angesprochen, dass uns in diesen Wochen ganz besonders der brutale Angriffskrieg von Putin und seiner Armee auf die Ukraine beschäftigt. Wir Länder haben gestern gemeinsam mit der Bundesregierung in der Frage der Flüchtlingsaufnahme, wie ich finde, sehr gute Ergebnisse erzielt, nicht nur zur Finanzierung, sondern auch zur Art und Weise. Gerade haben wir auch über das Sondervermögen zur besseren Ausstattung der Bundeswehr gesprochen. Heute Morgen ist von unserer Kollegin Franziska Giffey, der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin, angesprochen worden, dass es gleichzeitig Themen gibt, die die Bürgerinnen und Bürger schon lange bewegen und sie schon weit vor den Krisen, die wir zu bewältigen haben, bewegt haben, weit vor der Coronapandemie oder dem Ukrainekrieg: Das ist zum einen der bezahlbare Wohnraum. Franziska Giffey hat geschildert, dass es wichtig ist für die Menschen in unserem Land, ein gutes Dach über dem Kopf zu haben. Genauso wichtig ist es für die meisten Menschen, eine gute Arbeit zu haben – eine Arbeit, von der sie leben können. Deshalb bin ich der Bundesregierung und insbesondere dem Bundesarbeitsminister sehr dankbar, dass sie zügig den Gesetzentwurf für den Mindestlohn vorgelegt haben. Dies war eines der zentralen Wahlversprechen des heutigen Bundeskanzlers, ein Versprechen, auf dessen Einlösung viele Menschen in Deutschland hoffen, ganz besonders auch in unserem Bundesland, Mecklenburg- Vorpommern. Von der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro werden 6 Millionen Menschen in Deutschland profitieren, viele davon auch in unserem Bundesland, in dem viele Menschen, und gerade Frauen, oft noch von niedrigeren Löhnen als 12 Euro pro Stunde leben müssen. Im Jahr 2015, als der Mindestlohn eingeführt wurde – ich war selbst Mitglied der Bundesregierung –, gab es viel Widerstand und schlimme Bilder wurden an die Wand gemalt: Es würden Arbeitsplätze dadurch vernichtet werden. Natürlich besteht diese Gefahr auch jetzt. Und diese Argumentation gibt es immer wieder, gerade in Krisenzeiten: Ist das jetzt der richtige Weg, wenn unsere Wirtschaft unter den Folgen der Coronapandemie leidet und nun auch noch durch die wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekrieges belastet ist? Wir sagen ganz klar: Es ist richtig, dass der Mindestlohn zum 1. Oktober kommt. Es ist wichtig für die Menschen, die weniger Lohn für ihre Arbeit bekommen. Denn es ist eine ganz konkrete materielle Frage, im Alltag klarzukommen, und es wirkt sich auf die Rente aus und ist gleichzeitig eine Frage des Respekts. Der Mindestlohn soll ja nur eine Untergrenze sein. Ziel ist es, dass diejenigen, die in unserem Land arbeiten, auch von guten Tariflöhnen leben können. Viele Bundesländer haben daher ein eigenes Vergabegesetz, auch wir in Mecklenburg-Vorpommern. Für uns ist klar, dass wir die Vergabe öffentlicher Aufträge an einen höheren Mindestlohn knüpfen als den derzeit bundesweit geltenden. Dieser Vergabemindestlohn wird ständig dynamisch angepasst, entsprechend der Tarifentwicklung im Land, und wir werden ihn jetzt an Tariflöhne knüpfen. Ziel muss also sein: gute Tariflöhne für gute Arbeit. Der Mindestlohn ist aber wichtig, um Löhne unterhalb von 12 Euro zu verhindern. Deshalb ist es für uns wichtig, dass dieser Mindestlohn, bei allen Sorgen und großen Herausforderungen, vor denen Bund und Länder gemeinsam stehen, zügig kommt und wir damit in Deutschland zeigen, dass wir mit unseren Antworten den aktuellen Krisen gerecht werden, aber eben auch Themen wie bezahlbares Wohnen oder gute Löhne für Arbeit nicht vernachlässigen, denn sie stehen schon lange an. Deshalb unterstützen wir diesen Gesetzentwurf. – Vielen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau Kollegin Schwesig! – Ich darf aufrufen: Herrn Bürgermeister Dr. Bovenschulte. Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über das Ziel sind wir uns wahrscheinlich alle in diesem Hause einig: Die Menschen sollen ihren Lebensunterhalt möglichst selbst bestreiten können. Sie sollen von ihrer eigenen Arbeit leben können und möglichst nicht auf Hilfeleistungen des Staates angewiesen sein. Dafür brauchen wir eine starke Wirtschaft, die ausreichend Arbeitsplätze zur Verfügung stellt, und dafür brauchen wir faire Arbeitsbedingungen und gute Löhne. Nun sind für die Aushandlung der Löhne und Gehälter in Deutschland grundsätzlich die Tarifparteien zuständig. Das will auch niemand infrage stellen. In einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat dürfen wir aber nicht einfach nur zusehen, wenn der Arbeitslohn eine bestimmte Grenze unterschreitet. Dann wird das nämlich eine Frage der Menschenwürde und des grundsätzlichen Respekts. Dann ist der Staat gefordert, und dann müssen wir eingreifen. In Bremen haben wir deshalb bereits vor zehn Jahren, damals als erstes Bundesland, einen Landesmindestlohn eingeführt. Andere Länder haben das auch getan, und wir haben damit gemeinsam eine Vorreiterrolle im Bund übernommen. Der Bund hat dann einige Jahre später einen Mindestlohn beschlossen und will ihn jetzt zum 1. Oktober auf 12 Euro erhöhen. 12 Euro Mindestlohn, das heißt, dass ab Oktober viele Millionen Beschäftigte spürbar mehr Geld in der Tasche und damit mehr Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe haben werden. Allein im Land Bremen, bekanntermaßen nicht das größte Land in der Bundesrepublik, werden es mehr als 40 000 Menschen sein – in der deutlichen Mehrheit übrigens Frauen, häufig mit Kindern und alleinerziehend. Auch deshalb sind 12 Euro Mindestlohn so wichtig. Wer heute Vollzeit für Mindestlohn arbeitet, verdient brutto rund 1 700 Euro, ab dem 1. Oktober werden es rund 2 100 Euro sein. Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, aber – das muss ich auch klar sagen – der Mindestlohn ist, wie der Name schon sagt, eben nur ein Mindestlohn. Er ist ein Lohn, von dem man leben kann – nicht in allen Kontexten und familiären Zusammensetzungen, aber zumindest in einigen –, aber er ist sicher kein Lohn, von dem man gut leben kann. Für gute Löhne brauchen wir vor allem gute Tarifverträge, ausgehandelt auf Augenhöhe zwischen starken Gewerkschaften und verantwortlichen Arbeitgebern. Insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen geht die Tarifbindung allerdings seit Jahren zurück, was nicht nur für die Beschäftigten ein Problem ist, weil sie keine Tariflöhne bekommen, sondern auch für Unternehmen, weil es dann keine fairen Wettbewerbsbedingungen mehr gibt. Mein Verständnis von sozialer Marktwirtschaft ist, dass die Unternehmen über Qualität und Leistung konkurrieren und nicht über Lohndumping. Aus diesen Gründen darf der Staat nicht zusehen, wenn es in immer weniger Betrieben einen Tarifvertrag gibt. Der Einsatz für den Mindestlohn allein reicht nicht. Es ist daher gut und richtig, dass die Bundesregierung vorhat, ein Bundestariftreuegesetz auf den Weg zu bringen. Ziel ist es, dass öffentliche Aufträge nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden dürfen. Und Ziel ist es, damit das Tarifvertragssystem insgesamt zu stabilisieren. In etlichen Bundesländern gibt es schon vergleichbare Regelungen, zumindest in Teilbereichen. Um das Ganze in einem Satz zusammenzufassen: Ein höherer Mindestlohn, wie er jetzt angestrebt wird, plus mehr Tarifbindung – das ist die Formel für mehr soziale Gerechtigkeit in der Arbeitswelt. Dafür lassen Sie uns gemeinsam eintreten! – Herzlichen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollege Bovenschulte! Eine Erklärung zu Protokoll1 wurde abgegeben von Herrn Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern). Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. 1 Anlage 1 Wie gewünscht stimmen wir über Ziffer 1 und Ziffer 2 nach Buchstaben getrennt ab. Ich beginne mit Ziffer 1 und bitte um das Handzeichen für: Buchstabe a! – Minderheit. Buchstabe b! – Minderheit. Buchstabe c! – Minderheit. Buchstabe d! – Minderheit. Weiter geht es mit Ziffer 2: Buchstabe a! – Mehrheit. Buchstabe b! – Minderheit. Buchstabe c! – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für Ziffer 3! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetz Stellung genommen. Ich beende den Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: TOP 1 Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) (Drucksache 115/22) Als Wortmeldung liegt mir vor: Herr Minister Hilbers aus Niedersachsen. – Sie haben das Wort. Reinhold Hilbers (Niedersachsen): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Maßnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie und all das, was wir drum herum bewegen, haben immer noch erhebliche Auswirkungen auf den Bundeshaushalt wie auch auf unsere Landeshaushalte. Dennoch müssen wir auch den drängenden Herausforderungen der 2020er- Jahre begegnen und diese konsequent angehen: Energiewende, Klimaschutz und Transformation der Wirtschaft dorthin. Das sind große Herausforderungen, vor denen wir stehen. Wir werden privates Kapital mobilisieren müssen, um unsere Ziele zu erreichen, aber auch Anreize setzen und die Voraussetzungen dafür erfüllen müssen, damit diese Investitionen in Deutschland getätigt werden. Ergänzend dazu haben wir es mit gravierenden gesamt- und volkswirtschaftlichen Auswirkungen des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zu tun. Die Folgen sind aus finanz- und volkswirtschaftlicher Sicht nicht absehbar. Das „Sondervermögen Bundeswehr“, das wir gerade diskutiert haben, unterstreicht noch einmal die Tatsache, dass wir uns vor einer Zeitenwende befinden, die uns auch haushaltspolitisch herausfordern wird. Die finanz- und haushaltspolitischen Herausforderungen, wie sie sich für die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen im Jahr 2022, aber auch in den folgenden Jahren stellen, werden immens sein. Zugleich ist der haushaltspolitische Handlungsspielraum im Bundeshaushalt zukünftig durch diese Herausforderungen eingeschränkt. Die vorgesehene Tilgung des Sondervermögens zur Bewältigung der Covid-19- Pandemie steht im Raum, gleichzeitig muss auch das neue „Sondervermögen Bundeswehr“ wieder getilgt werden, was Handlungsspielräume für die Zukunft ebenfalls einengt. Gleichzeitig werden wir es auch mit Steuermindereinnahmen und Mehrausgaben aufgrund der Auswirkungen des Ukrainekrieges zu tun bekommen. Das werden wir auch in unseren Länderhaushalten spüren. Wir haben die Auswirkungen in Fragen der Flüchtlingspolitik ja bereits gestern diskutiert. Solide Finanzpolitik ist aber auch in Krisenzeiten zwingend notwendig und von großer Bedeutung. Sie sorgt für Stabilität und eben auch für Krisenresilienz. Es ist daher ausdrücklich zu begrüßen, dass der Bund, dass die neue Bundesregierung plant, trotz aller Anstrengungen die Schuldenbremse im Jahr 2023 wieder einhalten zu wollen, ohne von der Ausnahmeregel Gebrauch zu machen. Das will ich ausdrücklich unterstreichen und gleichzeitig auch einfordern. Meine Damen und Herren, eine verbesserte Verkehrsinfrastruktur, die Digitalisierung, der Wandel zur Klimaneutralität – all das wird viel Geld kosten, uns aber auch Standortvorteile bringen. Das gilt es jetzt zu finanzieren, mit den Ausgaben, die wir haben, in Einklang zu bringen und neu auszurichten. Über eines werden wir diskutieren müssen: über die Frage der Friedensdividende, die wir nach Ende des Kalten Krieges 1989/90 gut gebrauchen konnten und die es uns erleichtert hat, in den Haushalten neue Prioritäten zu setzen und Gelder, die wir vorher, zu Zeiten des Kalten Krieges, für Rüstung und Verteidigung ausgegeben haben, oft in andere Bereiche zu lenken, wo sie produktiv waren und Wohlstandsgewinne für viele Bevölkerungsgruppen gebracht haben. Diese Friedensdividende wird uns zukünftig offensichtlich nicht mehr zur Verfügung stehen, und deswegen werden wir uns neu ausrichten müssen. Dieser Krieg wird uns nicht nur aktuell, sondern auch auf Dauer abverlangen, dass wir einen Teil unseres Wohlstandes und unseres Zuwachses für Frieden, Freiheit und Sicherheit in unserem Land aufwenden. Diese Prioritäten werden wir mit den Menschen diskutieren müssen. In diesem Licht ist auch das beabsichtigte „Sondervermögen Bundeswehr“ zu würdigen, das hier gerade schon diskutiert worden ist. Das Sondervermögen von 100 Milliarden Euro wird dringend zur Ausstattung der Bundeswehr benötigt. Es muss dafür gesorgt werden, dass dies zeitnah erledigt werden kann. Dieses Sondervermögen kann aber nach meiner Überzeugung nur dazu dienen, die Investitionen nachzuholen, die wir in der Vergangenheit dort nicht getätigt haben, und die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Unabhängig davon muss sichergestellt werden – ich betone: unabhängig davon –, dass das Zwei-Prozent-Ziel, das wir erreichen wollen, auch zukünftig im Bundeshaushalt gewährleistet ist, und zwar durch Umschichtung und unter Einhaltung der Schuldenbremse-Kriterien, damit wir hier auch unserer Verantwortung gerecht werden. Das Sondervermögen darf nur für die Bundeswehr ausgegeben werden und nicht für andere Zwecke. Es muss ausdrücklich klar sein, dass dies der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit unseres Landes dient. Meine Damen und Herren, in Deutschland haben wir mit Blick auf unsere Vergangenheit in den letzten Jahren durchaus eine zurückhaltende Außenpolitik vertreten. Die Ereignisse in der Ukraine, die Bedrohung unserer Freiheit und damit auch der Energiesicherheit sind richtigerweise mit einer Kehrtwende beantwortet worden. Die Kehrtwende, die jetzt eingeleitet wird, darf aber nicht auf Kosten der zukünftigen Generationen finanziert werden. Dazu, was wir über ein Sondervermögen nachholen wollen, habe ich eben Ausführungen gemacht. Wir werden aber mit der Bevölkerung Diskussionen darüber führen müssen, dass dies neue Prioritäten erfordert, dass wir das jetzt werden tragen müssen und was wir dafür werden aufwenden müssen, um hier neue Prioritäten zu setzen. Wir werden diese Kosten mit der Bevölkerung diskutieren müssen, und der Staat wird sich daraufhin neu ausrichten müssen. Die Auswirkungen von Sanktionen und die Preissteigerungen, die wir übrigens nicht erst seit dem russischen Überfall auf die Ukraine haben, sondern auch schon vorher verzeichnen konnten aufgrund der EZB-Politik, müssen uns nachdenklich stimmen, denn der Staat muss auch diese Fragen mit den Menschen diskutieren. Er wird nicht alles auffangen können, was an Mehrkosten entstehen wird, sondern der Staat hat nur die Möglichkeit, das innerhalb von Bevölkerungsgruppen zu verschieben oder es zeitlich zu verschieben. Und wenn man es auf die nächste Generation schiebt, dann verschiebt man die Prioritätendiskussion. Deswegen muss all das, was man jetzt tut, um bei bestimmten Bevölkerungsgruppen die Folgen der Inflation abzufedern, auch jetzt diskutiert und ausgeglichen werden. Mit der aktuellen Inflation von 7 Prozent und mehr hat Deutschland im Euroraum einen traurigen Rekordwert erreicht. Eine stabile Währung ist für uns ein ganz besonderes Gut, und deswegen werden wir darauf ein ganz besonderes Augenmerk richten müssen. Zur Inflationsbekämpfung gehört für mich auch nachhaltige staatliche Haushaltspolitik. Nach meiner festen Überzeugung hat eine solide, ausgeglichene, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Haushaltspolitik immense dämpfende Wirkung auf die Inflation. Auch das gilt es deutlich zu betonen. Eine ausufernde Fiskalpolitik, die sich paart mit einer lockeren Geldpolitik der EZB, würde zusätzlichen Inflationsdruck bedeuten. Daher darf der Staat die Nachfrage nicht dort anheizen, wo die Kapazitäten der Volkswirtschaft ohnehin schon ausgelastet oder überausgelastet sind. Wir werden also einen Weg finden müssen, wie wir privates Kapital mobilisieren, das ja vorhanden ist, um die Energiewende und Transformation an dieser Stelle bewerkstelligen zu können. Ich möchte nicht schließen, ohne noch einmal die Bedeutung der Schuldenbremse hervorzuheben. Die Schuldenbremse hat uns in der Krisenzeit ermöglicht, alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig waren. Sie ist aber jetzt auch Leitplanke, um möglichst zügig zu ausgeglichenen Haushalten ohne Nettokreditaufnahme und damit ohne Belastung der nächsten Generation zurückzukehren. Deswegen ist sie kein Selbstzweck. Sie unterstreicht das deutliche Bekenntnis zu ausgeglichenen Haushalten ohne Nettokreditaufnahme, und diesen Weg sollten wir gehen. Wir in Niedersachsen haben das getan. Wir haben einen Doppelhaushalt 2022/23 vorgelegt ohne Nettokreditaufnahme, ohne Entnahmen aus Sondervermögen und Ausgleich aus ähnlichen Notlagekrediten. Und wir führen konjunkturell bedingte Kredite aus 2020 bereits zurück. Ich finde, wir müssen sehr schnell wieder dahin zurückkehren und das auch mit der Bevölkerung offen diskutieren, dass wir solide Finanzen und einen Verzicht auf Staatsverschuldung brauchen, um auch gegen zukünftige Krisen gewappnet zu sein. Das wird unser Land stark machen und stark halten, und dafür plädiere ich. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, Herr Minister Hilbers! – Als Nächster spricht zu uns Herr Minister Professor Hoff aus Thüringen. Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Hilbers, ich habe mich zu Ihrer Rede zu Wort gemeldet, weil ich einen Widerspruch erkenne, und ich denke, dass es wichtig ist, über solch einen Widerspruch einmal zu sprechen. Sie haben am Anfang und am Ende Ihrer Rede darauf hingewiesen, dass es unverzichtbar ist, mit dem Instrument der Schuldenbremse ohne jede Änderung umzugehen. Ich glaube, dass wir hier vor einer gewissen Fiktion stehen. Ich weiß, dass es eine grundgesetzändernde Mehrheit im Bundestag für die Änderung der Schuldenbremse auf absehbare Zeit nicht geben wird. Trotzdem glaube ich, dass wir mit der Schuldenbremse, so wie sie 2009 eingeführt worden ist, dauerhaft nicht weiter umgehen können, wenn die Investitionen, die wir in die Infrastruktur in den Ländern wie im Bund vornehmen müssen, umgesetzt und die Herausforderungen der Dekarbonisierung angegangen werden sollen. Seit Jahren weisen Michael Hüther vom IW Köln und Sebastian Dullien vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung darauf hin, welche Möglichkeiten zur Änderung oder Anpassung der Schuldenbremse es gibt. Im vergangenen Herbst, im Zusammenhang mit den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene, haben nun die meiner politischen Richtung nicht besonders nahestehenden Akteure wie Clemens Fuest und Lars Feld einen Vorschlag unterbreitet, wie die Sondersituation der Coronapandemie durchaus genutzt werden kann, um beispielsweise Rücklagen kreditfinanziert aufzufüllen, aus denen dann Investitionen und Dekarbonisierung bezahlt werden können. Warum spreche ich das an? Weil ich es für notwendig halte, dass die Möglichkeiten, die im Rahmen der Schuldenbremse schon bestehen, insbesondere bei der Überarbeitung der Fiskalpaktrichtlinien auf europäischer Ebene, so angepasst werden, dass wir beispielsweise die Möglichkeit haben, mit Gesellschaften, sei es die Deutsche Bahn auf der Bundesebene oder entsprechende Investitionsgesellschaften auf der Ebene der Länder, die notwendigen Herausforderungen, die bestehen, zu meistern. Wenn wir mit einem sozusagen kanonischen Dogmatismus auf diese Schuldenbremse schauen und gleichzeitig sagen: „Wenn die Realität nicht ist wie unsere Vorstellung der Schuldenbremse – Pech für die Realität!“, werden wir nicht weiterkommen. Deshalb, Kollege Hilbers, war es mir wichtig, mich zu Wort zu melden. Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr Minister Professor Hoff! Es gibt eine Erklärung zu Protokoll2 von Frau Ministerin Heinold (Schleswig-Holstein). Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Daraus rufe ich auf: Ziffer 3! – Mehrheit. Es ist gewünscht, von Ziffer 4 den letzten Satz getrennt abzustimmen. Ihr Handzeichen bitte! – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für den Rest der Ziffer 4! – Mehrheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für die noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2: TOP 2 Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gas- 2 Anlage 2 speicheranlagen sowie zur Änderung von § 246 des Baugesetzbuchs (Drucksache 132/22) Es liegen bisher drei Wortmeldungen vor. Es beginnt Herr Staatsminister Al-Wazir aus Hessen. Tarek Al-Wazir (Hessen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Krieg in der Ukraine ist nicht nur eine menschliche Katastrophe. Durch ihn hat sich auch unser vermeintlicher Energiepartner Russland als brutaler Angreifer entpuppt, der ein Nachbarland überfällt. Es galt schon vor dem 24. Februar, dass sich Deutschland unabhängiger von fossilen Energieträgern machen muss, allein schon aus Gründen des Klimaschutzes. Aber seit dem 24. Februar ist vielleicht noch klarer geworden, dass Energiepolitik Klimapolitik, aber auch Sicherheits- und Friedenspolitik ist. Wir müssen also schnell handeln – schneller als jemals zuvor –, und wir müssen aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. Ich muss zugeben, ich habe in den letzten fünf Wochen wirklich viel gelernt. Manches war mir vorher in Umrissen klar, aber manches bleibt mir unverständlich. Wir haben uns abhängig gemacht. Und bei manchen Punkten stelle ich mir die Frage: Wie konnte das eigentlich passieren? Wie konnte es passieren, dass der größte Erdgasspeicher Deutschlands ausgerechnet an Gazprom gegangen ist, und zwar im Jahr 2015 nach der Annexion der Krim? Wie konnte es eigentlich passieren, dass am Ende der letzten Heizperiode, am Anfang des letzten Jahres, niemand gemerkt hat, dass ausgerechnet in den größten Gasspeicher Deutschlands, der Gazprom gehört, nicht eingespeichert wird und der größte Gasspeicher Deutschlands am Ende ziemlich leer in die Heizperiode geht? Das war ja kein Geheimnis; das kann sich jede und jeder tagesaktuell im Internet anschauen. Wir waren also im besten Fall naiv. Das heißt, wir müssen jetzt handeln, schneller handeln als jemals zuvor. Wir müssen Vorräte schaffen. Der Erdölbevorratungsverband entstand infolge der Ölkrise 1973. Manchmal braucht man offensichtlich Krisen, um solche Entitäten zu schaffen. Das heißt, es kommt darauf an, jetzt auch in anderen Bereichen Vorräte zu schaffen. Es müssen Lieferketten diversifiziert werden, übrigens nicht nur im Bereich Energie, sondern generell wirtschaftspolitisch, und wir müssen die Energiewende vorantreiben. Denn niemals waren die drei „E“ der Energiewende so aktuell wie heute: erstens Energiesparen, zweitens mit Energie effizienter umgehen und drittens erneuerbare Energien. Ja, das wird auch uns herausfordern. Wir haben hier nun ein Gesetz vorliegen, das dazu beitragen wird, dass wir in den nächsten Winter mit vollen Speichern gehen. Das wird aber Geld kosten; das wird teuer. Es wird teuer, und das wird nicht funktionieren, ohne dass es jemand merkt. Natürlich müssen wir alles dafür tun, denjenigen, die von dieser Teuerung überfordert sind, zu helfen. Aber Energiepolitik kann Sozialpolitik nicht ersetzen. Wir werden also alle einen Preis dafür zahlen, und wir müssen als Gesellschaft dafür sorgen, dass denjenigen, die diesen Preis nicht zahlen können, geholfen wird. Aber wir können nicht so tun, als würde es keiner merken. Wir haben in den nächsten Wochen viel vor uns. Dies ist das Erste, was hier von den Gesetzesänderungen ankommt, die aus dem Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium kommen werden. Wir haben also eine ganze Kette von Gesetzentwürfen vor uns. Die neue Bundesregierung ist heute auf den Tag genau vier Monate im Amt, und es ist energiepolitisch schon mehr auf den Weg gebracht worden als in den letzten vier Jahren, aufgrund des Drucks der Verhältnisse, aber auch, weil es generell nötig war. Und hier wird viel ankommen, und das wird auch uns herausfordern. Wir werden uns Gedanken machen müssen, wenn wir die Energiewende vorantreiben und die erneuerbaren Energien ausbauen wollen. Auch das wird nicht gehen, ohne dass es jemand merkt. Und das bedeutet zum Beispiel: Fläche. Wir in Hessen haben es in den letzten Jahren geschafft, 1,9 Prozent der Landesfläche als Vorrangfläche auszuweisen. Das steht vielen Bundesländern noch bevor, aber es ist nötig, und ich kann Ihnen sagen: Es ist anstrengend, aber es geht. Und es geht vor allem dann, wenn die Gesellschaft insgesamt verstanden hat, dass wir diese Veränderungen brauchen, dass wir sie machen müssen. Dementsprechend bedeutet das auch für uns alle, dass wir lokal handeln müssen. Wir haben diese Woche in Hessen eine Novelle des Energiegesetzes auf den Weg gebracht, die beispielsweise vorsieht, dass wir eine Photovoltaikpflicht auf unseren landeseigenen Gebäuden umsetzen, dass wir eine verpflichtende Wärmeplanung für Kommunen über 20 000 Einwohnerinnen und Einwohner machen und uns insgesamt über die Frage auseinandersetzen, was wir konkret bei uns verändern. Und wir werden das natürlich gemeinsam mit dem Bund machen müssen. Wir sind auf manches bundesrechtliche Problem gestoßen wie auch Länder, die das schon jahrelang gemacht haben. Und ja, auch da ist in den letzten Tagen viel passiert. Ich kann Ihnen als hessischer Energie- und Verkehrsminister sagen, dass die Frage des Abstands von Windkraftanlagen zu Anlagen der Deutschen Flugsicherung keine theoretische und banale Frage ist, sondern sehr konkrete Auswirkungen darauf hat, wie viele Windenergieanlagen eigentlich aufgestellt werden können. Ich bin sehr dankbar, dass in dieser Woche an einer Stelle, über die wir wirklich seit Jahren diskutiert haben, eine Einigung zustande gekommen ist zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesverkehrsministerium. So kann man das in allen Bereichen durchdeklinieren. Wir werden natürlich viele Fragen haben. Das Osterpaket, diese 500, 600 Seiten, ist in einer großen Geschwindigkeit zustande gekommen, sodass wir uns das alle noch genauer betrachten müssen und viele Fragen haben werden – auch industriepolitische Fragen, zum Beispiel: Was ist die Zukunft der deutschen Heizungsindustrie, die ja in Richtung Erdgas unterwegs war, nicht in Richtung Wärmepumpe? Da wird es noch viele Probleme geben, die wir lösen müssen. Ich kann aber ausdrücklich sagen, dass wir gerade dabei sind, uns in einer Geschwindigkeit zu verändern, wie wir sie in diesen Fragen seit vielen Jahrzehnten nicht mehr hatten und dass das auch dringend nötig ist. Ich setze darauf, dass am Ende wir alle, aber auch diejenigen in der Bevölkerung, die wirklich wollen, dass sich etwas verändert, auch dann noch dabei sind, wenn es schwieriger wird. Und es wird natürlich schwieriger werden auf diesem Weg. Wir als Bundesrat haben eine Gesamtverantwortung völlig unabhängig von der Frage, aus welchen politischen Muttergruppen wir kommen, und das gilt auch insgesamt für die Bundesregierung. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, Herr Staatsminister Al-Wazir! – Als Nächster spricht zu uns Herr Staatsminister Günther aus Sachsen. Wolfram Günther (Sachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir den Gesetzentwurf zu Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen. Die vorgelegte Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, als kurzfristig wirkende Teilmaßnahme zur Absicherung unserer Gasversorgung, wird vom Freistaat Sachsen ausdrücklich begrüßt. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die damit einhergehenden Verwerfungen auf dem Energiemarkt haben innerhalb kürzester Zeit unsere bisherigen Handlungsgrundlagen zur Energieversorgungssicherheit massiv erschüttert. Wir stehen, das kann man nicht anders sagen, gegenwärtig vor dem Scherbenhaufen einer Energiepolitik in Deutschland, die uns in den letzten Jahrzehnten in eine enorme Abhängigkeit von Importen fossiler Brennstoffe, insbesondere aus Russland, geführt hat, auch beim Gas. Es zeigt sich, dass diese Politik nicht nur klimapolitisch falsch war – das diskutieren wir schon lange –, sondern eben auch industriepolitisch – das ist uns in den letzten Jahren zunehmend klar geworden. Und jetzt folgt die Erkenntnis, dass sie vor allen Dingen auch sicherheitspolitisch falsch war. Es braucht jetzt eine klare politische Antwort. Wir müssen – und da sind auch wir Länder gefragt – stärker unsere Energiebeziehungen diversifizieren, uns stärker auf Energieeffizienz und -einsparung fokussieren und uns auf den Ausbau der erneuerbaren Energien konzentrieren. Deswegen unterstützen wir aus Sachsen die schnelle und gute Initiative des Bundes. Wir müssen jetzt ganz schnell klare Rahmenbedingungen schaffen, um uns für mögliche Lieferengpässe, gerade auf den Gasmärkten, zu wappnen. Dazu brauchen wir eine Neubewertung der Ausgangslage. Diese ist ja gerade in vollem Gange. Ich nenne nur das Stichwort „Nord Stream 2“. Wir müssen bei all diesen Veränderungsprozessen und Transformationen unserer Energieversorgungs- und - erzeugungsstrukturen die Menschen mitnehmen und es ihnen erklären, Ängste nehmen und die Bereitschaft weiter stärken, sich auf diese Prozesse einzulassen. Das vorgestern von der Bundesregierung vorgelegte Osterpaket und das geplante Sommerpaket setzen den Rahmen. Die darin enthaltenen Regelungen werden es uns mittel- und langfristig ermöglichen, unsere Versorgungssicherheit und unsere Energieversorgung auf der Basis erneuerbarer Energien nachhaltig sicherzustellen. Vor allen Dingen die Erhöhung der Ausbauvolumina für Windenergie an Land und Photovoltaikanlagen sowie das angekündigte bundesweite Zwei-Prozent-Flächenziel für Windenergie werden den Ausbau der Erneuerbaren beschleunigen. Genau das ist das Ziel. Wir wissen: Auch in Sachsen können und müssen wir noch erhebliche Potenziale heben. Denn gerade der Ausbau der Windenergie ist bei uns in den zurückliegenden Jahren leider ins Stocken geraten. Die erforderliche Flächenbereitstellung wird uns, wie auch andere Bundesländer, bei der Umsetzung des bundesweiten Flächenziels noch vor erhebliche Herausforderungen stellen. Das müssen wir in den nächsten Wochen in den Ländern ausführlich diskutieren und geeignete Lösungen für die Umsetzung finden. Wir müssen auch beachten, dass wir uns beim Ausbau der erneuerbaren Energien nicht gleich in neue Abhängigkeiten begeben. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang die Mitteilung der EU-Kommission „REPowerEU“ zum gemeinsamen europäischen Vorgehen für europäische Energiesouveränität. Wir wollen als Teil des Halbleiterstandortes Mitteldeutschland dazu beitragen, gerade die europäische Solarindustrie wieder hier bei uns aufzubauen. Auch das ist ein ganz wichtiger Beitrag zur Energiesouveränität, den wir jetzt brauchen. Wir sehen also: Wir haben große Herausforderungen vor uns, aber eben auch große industriepolitische Chancen. Diese sollten wir gemeinsam nutzen. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir jetzt gemeinsam sehr schnell vorankommen. Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr Staatsminister Günther! – Als Nächster spricht zu uns Herr Dr. Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz. Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist immer wieder eine besondere Freude für mich, hier im Bundesrat zu reden. Das meine ich tatsächlich so, weil hier ja für mich auch ein politischer Weg begann und auch der Weg in die Bundesregierung. Es ist noch nicht so lange her, dass ich hier meine Antrittsrede gehalten habe, mich hier vorgestellt habe, die Ziele ein bisschen erläutert habe. Und doch fühlt es sich an, als sei es nicht vier Monate her, lieber Tarek Al- Wazir, sondern vier Jahre oder, wie man manchmal das Gefühl hat, eher vier Jahrzehnte. Denn es ist viel passiert in den letzten vier Monaten, was aber im Kern nur die Dringlichkeit der großen Verabredung, die dieses Land ja schon vor Antritt der neuen Bundesregierung getroffen hat, unterstreicht. Was diese Bundesregierung übernommen hat, sind im Rahmen die energiepolitischen Ziele der alten Bundesregierung. Natürlich nicht alle Parteien, aber doch wesentliche Bestandteile der deutschen Parteienlandschaft haben sich also verpflichtet, Deutschland bis Ende 2030 minus 65 Prozent CO2-Emissionen und bis 2040 minus 88, also knapp 90 Prozent, CO2-Emissionen zu bescheren. Die Ziele, die wir jetzt umsetzen, sind die Konkretisierung dieses großen, ja schon vor dem Angriff Russlands auf die Ukraine existierenden nationalen Konsenses. Nun kommt es allerdings zum Schwur, und wir müssen in einer großen gemeinschaftlichen Anstrengung gemeinsam hinbekommen, was wir uns abstrakt in die Hand versprochen haben. Sehr geehrte Damen und Herren, was Putin in der Ukraine angetrieben hat, konnte man in einem Aufsatz aus dem letzten Sommer nachlesen. Es ist ein nationalistischer Revanchismus, eine Ideologie, die versucht, mit den Mitteln 200 Jahre zurückliegender Politik Grenzen zu verschieben und Staaten zu erobern. Eine Politik, die wir in Europa lange nicht mehr gesehen haben und von der wir eigentlich geglaubt haben, sie aus Europa verbannt zu haben. Was Putin über Europa und über Deutschland und über die EU denkt, weiß man ebenfalls. Es ist die Verachtung von Freiheit und Demokratie. Es ist die Verachtung von Parlamentarismus und Rechtsstaatlichkeit. Das gilt ihm als Schwäche. Putin – das kann man jetzt wohl schon sagen – hat sich geirrt. Er hat sich völlig verkalkuliert. Er hat die Widerstandsfähigkeit, ja den Heldenmut der Ukrainer unterschätzt. Er hat unterschätzt, wie geschlossen Europa, der Westen, die transatlantische Gemeinschaft in solchen Situationen sein kann. Er hat unterschätzt, dass die Leute ihn gar nicht als Befreier haben wollten. Er hat überschätzt, wie robust seine Armee ist. Alles falsch, alles Fehlannahmen! Es liegt aber auch an uns, für diese Fehleinschätzung entsprechende Beweise zu liefern. Das heißt, dass wir als Politikerinnen und Politiker in den jeweiligen Regierungen zeigen müssen, dass der Parlamentarismus, dass das demokratische System, in dem wir leben, leistungsfähig ist, schnell handeln kann und entschlossen handeln kann. Das ist in den letzten Wochen und Monaten gelungen. Dazu muss man sagen: Nicht immer war es so, dass wir schnell waren, entschieden waren, geschlossen waren. Aber von den Sanktionspaketen der EU bis zur Waffenunterstützung für die Ukraine konnte schnell gehandelt werden. Diese Schnelligkeit können wir auch heute bei diesem einen kleinen Tagesordnungspunkt sehen. Das Gesetz zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen ist mit Hochdruck durch den Bundestag gegangen, und auch der Bundesrat wird es – ohne die Abstimmung vorwegzunehmen – aller Wahrscheinlichkeit nach heute annehmen. Dann ist es am 1. Mai im Amtsblatt, und die Energieunternehmen wissen jetzt schon, was auf sie zukommt, und arbeiten entsprechend daran. Angehängt an dieses Gesetz wurde auch auf Wunsch der Länder eine Formulierung zur Änderung des Baugesetzbuches, die es ermöglicht, Unterkünfte für Geflüchtete sehr schnell und mit Ausnahmeregelungen zu genehmigen. Alles rechtsstaatlich, alles in Windeseile! Es ist dieses Tempo, es ist diese Geschlossenheit unter Wahrung der demokratischen Spielregeln, die wir jetzt und für die Zukunft brauchen. Ich will einmal sagen: Danke, dass das so möglich ist! Ich hoffe, dass dieses Zusammenspiel in Zeiten von Bedrängnis und Not tatsächlich auch weitergehen kann. Erlauben Sie mir, kurz ein paar Ausführungen zur Sache zu machen! Wir müssen zum nächsten Winter die Speicher voller haben als in diesem Winter. Keiner weiß, wie lange der Krieg dauert. Keiner weiß, welche Eskapaden Russland noch schlagen wird. Wir müssen uns also für diesen Winter vorbereiten. Wenn man sich mit den Annahmen der letzten Jahre die Gasentnahmen und die Gasimporte anschaut, so kann man sagen, dass der durchschnittliche Verbrauch im Sommer in Deutschland, natürlich wetterabhängig – viel wird ja zum Heizen verwendet –, natürlich industrieproduktionsabhängig und natürlich stromproduktionsabhängig, ungefähr den Möglichkeiten entspricht, was wir aktuell durch LNG-Terminals über Belgien, Frankreich und die Niederlande und über die Pipeline aus Norwegen und den Niederlanden bekommen. Das heißt, wenn alles normal weitergeht, sind die Importe und die Entnahmen gleich, und wir füllen die Speicher langsam an, im Moment mit einer Rate von ungefähr 0,3 bis 0,5 Prozentpunkten pro Tag. Die Speicher sind bei 26 Prozent. Man kann man sich also ausrechnen: Wenn wir mit 0,5 Prozentpunkten pro Tag, sagen wir mal, über den Sommer füllen würden, bräuchten wir ungefähr 150 bis 200 Tage, um die Speicher vollzumachen. Aber womit machen wir sie voll? Mit russischem Gas. Das ist die Abhängigkeit, von der Tarek Al-Wazir gesprochen hat. Wir kämen also auch ohne russisches Gas über das Frühjahr, über den Sommer und in den Herbst rein. Aber im Winter wären die Speicher leer, und wir brauchen die Kapazitäten, um sicher durch den Winter zu kommen. Das heißt, dass die Verbräuche gesenkt werden müssen. Das heißt, dass alternative Energien hochgefahren werden müssen. Wir werden uns genau anschauen müssen, wie hoch die Energieflüsse aus Russland sind. Sollte es nicht gelingen, über den Sommer Fortschritte beim Befüllen der Speicher zu machen, wie das Gesetz es jetzt vorschreibt, werden wir schon im Sommer zu anderen Maßnahmen kommen müssen, um diese Sicherheit für den Winter vorzubereiten. Ich hätte niemals gedacht, dass ein Energieminister solche Aussagen hier im Bundesrat machen muss; aber das ist die harte, brutale Mathematik der Energiepolitik, die physische Notwendigkeit und die Abhängigkeit, in die wir uns gebracht haben. Insofern ist dieses Gesetz eine Maßgabe, die uns zwingt, täglich, würde ich sagen, genau zu schauen, wie sich die energiepolitische Situation in Deutschland entwickelt und die uns einmal mehr deutlich macht, dass Energiepolitik jetzt buchstäblich und wortwörtlich Sicherheitspolitik bedeutet. Um dann in der Zukunft besser gerüstet zu sein, werden weitere Gesetzespakete den Bundesrat erreichen. Wir versuchen, unsere Hausaufgaben so schnell und so gut zu machen, wie wir es können. Aber am Ende – darauf habe ich schon hingewiesen, als ich hier vor knapp vier Monaten gesprochen habe – macht der Bund die Gesetze. Keine einzige Windkraftanlage wird durch den Bund genehmigt, sondern nur in Ihren Ländern. Nur Sie können das, was wir in die Gesetze schreiben, dann im Alltag umsetzen. Sie und die Kommunen oder die kommunalen Planungsverbände. Deswegen jetzt schon die herzliche Bitte, sich darauf vorzubereiten, dass die Verfahren schneller, die Flächen größer und die Genehmigungsverfahren rechtssicherer sein werden. Dafür werden wir Sorge tragen; das ist meine Verantwortung. Ich bitte Sie aber jetzt schon, darauf zu achten, dass genug Personal da ist, dass die Umsetzung auch gewollt ist, dass in den Ländern für die Akzeptanz geworben wird. Ich weiß, wie schwer es ist, gerade beim Ausbau von Onshore-Wind die Bevölkerung einzunehmen für die Projekte, die man vorhat. Natürlich verändern Windkraftanlagen Landschaften, Erinnerungsräume, den Horizont. Das ist ohne Frage so. Sie sind aber inzwischen auch neben der sicherheitspolitischen Bedeutung, die die Energiepolitik insgesamt hat, auch ein Standortvorteil. Wir haben Unternehmensansiedlungen in Deutschland, die da hingehen, wo besonders viel erneuerbarer Strom ist. Wir haben im EEG Sorge getroffen, dass Bürgerwindparks und Bürgersolaranlagen leichter gebaut werden können, weil sie nicht ausgeschrieben werden müssen. Durch die Abschaffung der EEG-Umlage ist der Eigenstromverbrauch deutlich einfacher und deutlich attraktiver geworden, und wir werden im Baurecht ebenfalls noch einmal nachlegen. Wir tun also das Unsere, um die Akzeptanz zu erhöhen und dafür zu sorgen, dass die ökonomischen Mehrwerte in den Regionen bleiben und wir nicht die Situation haben, dass irgendwo Windkraftparks hingestellt werden, von Hedgefonds finanziert, und man hat die Last zu tragen und die Gewinne gehen woanders hin. Am Ende bleibt es allerdings eine politische Führungsaufgabe, immer wieder dafür zu werben, dass das, was wir jetzt erleben, dass der Krieg, den die Ukrainer auch stellvertretend für uns, für Deutschland, führen und den sie nicht verlieren dürfen, uns etwas abverlangt. Für dieses Abverlangen zu argumentieren und die – das ist ja ein geflügeltes Wort geworden – Zeitenwende energiepolitisch umzusetzen, wird nur gelingen, wenn wir an dieser Stelle zusammenstehen. Ich glaube, wir können das. Wir haben das bewiesen. Wir beweisen es mit diesem einzelnen Tagesordnungspunkt. Wir können das auch für die Zukunft schaffen. Wenn man ein bisschen zögert und fragt: „Muss ich mir diese unangenehme Debatte auch noch an den Hals binden?“, zu sagen: „Damit widerlegen wir Putin“, ist die beste Motivation, die man in dieser Zeit haben kann. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr Bundesminister Habeck, für Ihre Ausführungen! Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat. Es bleibt abzustimmen über die vom Wirtschaftsausschuss empfohlene Entschließung. Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich daher auf: Ziffer 2! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t gefasst. Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3: TOP 3 Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten (Heizkostenzuschussgesetz – HeizkZuschG) (Drucksache 128/22) Es liegen bisher keine Wortmeldungen vor. Ich sehe auch kein Handzeichen. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Eine Ausschussempfehlung oder ein Landesantrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegt nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir haben noch über die in Ziffer 2 empfohlene Entschließung abzustimmen. Wer stimmt zu? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4: TOP 4 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Opferschutzes in Fällen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Saarland – (Drucksache 103/22) Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Wer ist dafür, gemäß Ziffer 1 den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen? Das Handzeichen bitte! – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wie vereinbart, wird Herr Staatsminister Mertin (Rheinland-Pfalz) zum Beauftragten des Bundesrates bestellt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5: TOP 5 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 135/22) Dem Antrag ist Hamburg beigetreten. Es liegt eine Wortmeldung vor: Herr Minister Biesenbach aus Nordrhein-Westfalen. Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die im 17. Abschnitt der Verwaltungsgerichtsordnung zu findenden Regelungen zur Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen für und gegen Hoheitsträger sind bereits seit Jahrzehnten Gegenstand einer regen Auseinandersetzung in Rechtsprechung und Schrifttum. So wird bemängelt, dass diese Vorschriften generell mit zahlreichen Auslegungsstreitigkeiten belastet seien, was ihre Effektivität nachhaltig beeinträchtigt. Die Diskussion wird dabei gerade mit Blick auf die Vollstreckung gegen Hoheitsträger durch Fälle aus der jüngeren Vergangenheit aktuell, in denen Behörden nach Auffassung verschiedener Verwaltungsgerichte die ihnen auferlegten Pflichten nicht hinreichend erfüllt haben. Zwar stellen nach Auffassung von Nordrhein-Westfalen diese wenigen neueren Fälle, in denen es zu vollstreckungsrechtlichen Konflikten gekommen ist, kein systematisches oder gar grundlegendes Problem dar. Entsprechend besteht jedenfalls aus dieser Perspektive kein zwingender Handlungsbedarf in gesetzgeberischer Hinsicht. Dies hindert aber nach meiner Überzeugung nicht daran, einzelne legislative Vorschläge, die bei Gelegenheit der Diskussion, aber auch unabhängig hiervon in der Fachliteratur gemacht werden, aufzugreifen, um in diesem Bereich insgesamt zu einer rechtssichereren und vorhersehbareren Rechtsanwendung zu kommen. Dies ist das Kernanliegen des nordrhein-westfälischen Gesetzentwurfs zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, den ich Ihnen heute kurz vorstellen möchte. So soll zunächst der derzeit sehr umstrittene Anwendungsbereich des § 172 VwGO modifiziert werden, der aktuell für die Vollstreckung gegen Hoheitsträger nur auf bestimmte Vollstreckungstitel nach der VwGO verweist. Beabsichtigt ist, die Vorschrift auf sämtliche vollstreckbaren Handlungs-, Duldungs- und Unterlassungspflichten von Behörden mit Ausnahme von Geldforderungen auszuweiten. Dies führt zu einer wesentlichen Vereinfachung der Rechtsanwendung, denn es muss nicht mehr, wie derzeit der Fall, in jeder einzelnen Konstellation entschieden werden, ob die Norm direkt oder zumindest analog anzuwenden ist. Zudem soll im Anschluss hieran das in § 172 VwGO einzig vorgesehene Zwangsmittel des Zwangsgeldes maßvoll effektiviert werden. Konkret ist vorgesehen, selbiges moderat auf 25 000 Euro zu erhöhen und damit an das auch nach der ZPO geltende Höchstmaß anzugleichen. Hier werden Wertungswidersprüche zu privaten Vollstreckungsschuldnern beseitigt, ohne dass durch einen über die ZPO hinausgehenden Maximalbetrag neue Widersprüche begründet würden. Ferner ist vorgesehen, dass das Zwangsgeld zwingend jemand anderem als den Beteiligten des gerichtlichen Verfahrens zufließen muss. Damit wird insbesondere verhindert, dass das Zwangsgeld wie bisher ausgerechnet demjenigen Hoheitsträger zugutekommt, gegen den sich die Vollstreckung richtet. Hiergegen wird nämlich zu Recht eingewandt, dass dies lediglich zu einem Umbuchungsvorgang innerhalb derselben öffentlichen Kasse führe, ohne dass es zu einem für den Vollstreckungsschuldner fühlbaren Mittelabfluss kommt. Weiterhin soll in einem ergänzenden § 172a VwGO klargestellt werden, dass eine Fortsetzung des Vollstreckungsverfahrens auch dann möglich bleibt, wenn sich das Vollstreckungsbegehren aufgrund titelwidrigen Verhaltens der Behörde erledigt hat. Die Verwaltung ist danach für ein solches Verhalten nicht auch noch durch Einstellung der Zwangsvollstreckung zu belohnen. Ferner ist beabsichtigt, das in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärte Verhältnis des § 172 VwGO zum allgemeinen Verweis auf das Achte Buch der Zivilprozessordnung in § 167 Absatz 1 auch im Gesetzestext selbst zum Ausdruck zu bringen. Denn die danach bestehende Möglichkeit, auf die schärferen Zwangsvollstreckungsmittel nach der ZPO zurückzugreifen, wenn klar erkennbar ist, dass der betroffene Hoheitsträger unter dem Druck eines nach der VwGO-Norm verhängten Zwangsgeldes nicht einlenken wird, wird in § 172 VwGO derzeit nicht hinreichend deutlich. Letzteres erscheint aber bereits deswegen misslich, da mit Blick auf den aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Grundsatz der Normenklarheit ein prinzipieller Gleichklang zwischen Normtext und Normanwendung wünschenswert erscheint. Sozusagen als Ausgleich soll ferner im Rahmen des § 167 Absatz 1 VwGO eine ausdrückliche Klarstellung eingefügt werden, dass die entsprechende Anwendung von ZPO-Vorschriften nicht auch Zwangsmittel direkt gegen die Amtswalter umfasst, die für den Hoheitsträger handeln. Hierdurch wäre die Funktionsfähigkeit der Exekutive bedroht, und die Zulässigkeit eines solchen Vorgehens wird im Übrigen schon derzeit von der Rechtsprechung verneint. Weiterhin wird in den §§ 170 und 172 VwGO durch ergänzende Regelungen klargestellt, dass gemäß der gefestigten Rechtsprechung zunächst eine Erfüllungsfrist zugunsten des Vollstreckungsschuldners abgewartet werden muss, bevor das Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden darf. Damit wird das allgemeine Erfordernis eines Rechtsschutzbedürfnisses für die Anrufung der Gerichte in diesem Bereich gesondert kodifiziert. Hieran anknüpfend wird schließlich in § 123 Absatz 3 VwGO die über die Regelung des § 929 Absatz 2 ZPO in Bezug genommene reguläre zivilprozessuale Vollziehungsfrist modifiziert, innerhalb derer bei Gericht ein Vollstreckungsantrag zu stellen ist. Diese soll für den Bereich der VwGO maßvoll von einem auf zwei Monate verlängert werden, um den auch hier zu beachtenden Erfüllungszeitraum auszugleichen. Die geplanten Änderungen führen in ihrer Gesamtschau zu einer Effektivierung der derzeitigen Vollstreckungsvorschriften zugunsten des Vollstreckungsgläubigers. Gleichzeitig erfolgt eine legislative Bekräftigung bereits derzeit von der gerichtlichen Praxis angewendeter Schutzvorgaben für Behörden, die von einer Zwangsvollstreckung betroffen sind. Die geplanten Änderungen sind danach insgesamt geeignet, für beide Seiten nachhaltige Verbesserungen gegenüber der derzeitigen Rechtslage zu erzielen. Vor diesem Hintergrund würde ich mich freuen, wenn das Vorhaben sowohl in den Ausschüssen als auch dem Plenum den ihm gebührenden Zuspruch erfährt. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Herr Minister Biesenbach! Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – sowie dem Innenausschuss – mitberatend – zu. Wir schließen den TOP 5. Wir kommen zu TOP 6: TOP 6 Entschließung des Bundesrates: Prüfung eines Wahlrechts statt des Ausschlusses des Anspruchs auf Krankengeld bei Bezug einer Vollrente wegen Alters und vergleichbarer Lohnersatzleistungen – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 104/22) Hierzu liegt eine Wortmeldung von Herrn Minister Dr. Buchholz vor. Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt immer mehr Menschen in Deutschland, die in fortgeschrittenem Alter einer Beschäftigung nachgehen. Die Erwerbsbeteiligung der 60- bis 64-Jährigen nahm in den vergangenen Jahren so stark zu wie in keiner anderen Altersgruppe. Auch jenseits des Renteneintrittsalters sind immer mehr Menschen erwerbstätig. Ihr Anteil hat sich in kurzer Zeit nahezu verdoppelt: von 9 Prozent im Jahr 2010 auf 17 Prozent im Jahr 2020. Bekanntlich sind immer mehr Menschen über 60 Jahre berufstätig, weil das Renteneintrittsalter seit 2012 sukzessive auf 67 Jahre angehoben wird. Außerdem haben sich die Arbeitsbedingungen in vielen Bereichen so verbessert, dass eine längere Erwerbstätigkeit ermöglicht wird. Das ist im Hinblick auf den Fachkräftemangel in Deutschland manchmal hilfreich. Es zeigt aber auch, dass flexible Übergänge von der Erwerbstätigkeit in die Altersrente durchaus unterstützenswert und sowohl in sozialer wie auch in wirtschaftlicher Hinsicht fortschrittlich sind. Darüber hinaus gehen aber auch viele Rentnerinnen und Rentner einer Beschäftigung nach, weil ihre Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung schlicht nicht ausreicht, um ihren Lebensstandard vor dem Eintritt in die Rente zu halten. Das betrifft vor allem ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Rente zu hoch ist, um Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen zu haben. Gleichzeitig ist das, was sie an Rente erhalten, aber nur knapp oberhalb der Einkommensgrenzen für den Bezug von Grundsicherung im Alter. Andere Rentnerinnen und Rentner wollen schlicht keine Sozialleistungen beziehen und arbeiten deshalb. Wir sind der Auffassung, dass Rentnerinnen und Rentner, die auf einen Zuverdienst im Alter angewiesen sind oder aus anderen Gründen weiterarbeiten wollen, nicht schlechtergestellt werden dürfen als jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie müssen somit auch die gleichen Möglichkeiten sozialer Absicherung im Krankheitsfall haben. Das ist aber bislang nicht der Fall. Denn nach dem geltenden Recht der gesetzlichen Krankenversicherung haben Rentnerinnen und Rentner bei Bezug einer Vollrente keinen Anspruch auf Krankengeld. Begründet wird das damit, dass die Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung ebenso wie das Krankengeld eine volle Lohnersatzfunktion habe und der Krankengeldanspruch zur Vermeidung von Doppelleistungen ausgeschlossen werden müsse. Dieser Gesetzeszweck entspricht jedoch in vielen Fällen nicht mehr der Realität, der Lebenswelt der Menschen. Erkranken ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Rentenbezug für längere Zeit, droht ihnen anders als jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wegfall der Entgeltfortzahlung durch die Arbeitgeber ab der siebten Woche. Oft führt dies zu existenziellen Notlagen. Schließlich wird ihnen der Verlust des Arbeitsentgelts von der siebten Woche an zumindest nicht teilweise durch das Krankengeld ersetzt. Deshalb wollen wir die Bundesregierung mit diesem Entschließungsantrag auffordern, zu prüfen, ob sich auch gesetzlich krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und eine Vollrente wegen ihres Alters beziehen, unter bestimmten Voraussetzungen für einen Anspruch auf Krankengeld entscheiden können. Auf das Einkommen, das Rentnerinnen und Rentner aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung neben dem Bezug einer Altersvollrente beziehen, müssen sie bislang nur einen ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen. Mit diesem Entschließungsantrag regen wir an, dass erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner den aktuellen regulären Beitragssatz von 14,6 Prozent bezahlen können und damit Anspruch auf Krankengeld erhalten. Möchten sie weiterhin nur 14 Prozent entrichten, bestünde dieser Anspruch für sie auch weiterhin nicht. Sie würden damit also ein echtes Wahlrecht erhalten. Gleichzeitig schlagen wir vor, dass der Anspruch an eine Höchstaltersgrenze geknüpft wird. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können während ihres gesamten Berufslebens erkranken, sodass sie Krankengeld benötigen. Allerdings steigt mit zunehmendem Alter die Wahrscheinlichkeit, nicht mehr beruflich tätig sein zu können. Mit der Höchstaltersgrenze soll verhindert werden, dass beim Krankengeld möglicherweise ein falscher Anreiz gesetzt wird. Ältere Menschen sollen nicht deshalb einer Beschäftigung nachgehen, weil sie Krankengeld beziehen wollen. Mit diesem Entschließungsantrag setzt sich der Bundesrat für die Stärkung der Rechte von erwerbsfähigen Rentnerinnen und Rentnern ein. Mit dem Wahlrecht wird ein Beitrag zur Bekämpfung der Altersarmut geleistet. Die Einführung eines Wahlrechts trägt dazu bei, den Übergang von der Erwerbstätigkeit in die Altersrente flexibel zu gestalten. Dafür bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Herr Buchholz! Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu fassen. Wer stimmt dafür? – Minderheit. Damit ist die Entschließung nicht gefasst. Ich wurde gerade darauf hingewiesen, dass es Zweifel am Abstimmungsergebnis gibt. Deshalb noch einmal die Frage: Wer möchte der Entschließung zustimmen? Bitte deutlich melden! – Jetzt sind wir bei einer Mehrheit mit 38 Stimmen. Damit ist das so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7: TOP 7 Entschließung des Bundesrates für ein entschiedenes Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte in sozialen Netzwerken und multifunktionalen Messengerdiensten – Antrag des Freistaates Sachsen – (Drucksache 101/22) Eine Wortmeldung liegt hierzu nicht vor. – Eine Erklärung zu Protokoll3 wurde abgegeben von Herrn Minister Dr. Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen). Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Bitte das Handzeichen für Ziffer 1! – Mehrheit. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer ist dafür, die Entschließung nach Maßgabe der vorangegangenen Abstimmung zu fassen? Das Handzeichen bitte! – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 40: TOP 40 Entschließung des Bundesrates: Dringend erforderliche Baumaßnahmen im Verkehrsinfrastrukturbereich beschleunigen – Potentiale bei Vergabe-, Planungs- und Genehmigungsverfahren nutzen – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – Geschäftsordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 118/22) Hierzu liegen uns Wortmeldungen vor. – Zunächst Frau Ministerin Brandes, Nordrhein-Westfalen. Ina Brandes (Nordrhein-Westfalen): Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Planung, Genehmigung und Bau von Infrastrukturprojekten dauern in Deutschland zu lange. Viele Prozesse sind unnötig komplex, gesetzliche Hürden liegen zu hoch und eine parallele, effiziente Bearbeitung von Projekten wird in Teilen unmöglich gemacht. Das aktuelle Beispiel der Sperrung der Rahmedetalbrücke als einem Teilstück der A 45 in Nordrhein-Westfalen zeigt einmal mehr, welche enormen Risiken dieser Zustand mit sich bringt, Risiken, die sich der Standort Deutschland nicht leisten kann und nicht leisten darf. Ich bin sicher: In jedem der 16 Bundesländer gibt es Beispiele, die zur Genüge zeigen: Wir 3 Anlage 3 müssen schneller werden. Das Tempo braucht in Deutschland wieder eine Lobby. Das Land Nordrhein- Westfalen hat deshalb einen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht, der zum Ziel hat, Infrastrukturprojekte zu beschleunigen. Ich freue mich, Ihnen diesen Antrag heute vorzustellen. Einige unserer Kernforderungen möchte ich kurz nennen: Erstens. Wenn es sich bei einem Infrastrukturprojekt nicht um einen Neubau, sondern lediglich um einen Ersatzneubau handelt, wie es zum Beispiel beim Wiederaufbau vieler Straßen und Brücken im Flutgebiet des Ahrtals der Fall war, sollte auf das Erfordernis einer erneuten Planfeststellung und einer erneuten Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden. Zweitens. Wir fordern, dass künftig Planungs- und Bauleistungen gemeinsam – und nicht wie aktuell separat und nacheinander – ausgeschrieben werden können. Die Anwendung dieser funktionalen Ausschreibung sorgt dafür, dass Planung und Bau effizient, abgestimmt und beschleunigt umgesetzt werden können. Die Projektbearbeitung läuft so Hand in Hand zwischen Planern und ausführenden Unternehmen. Drittens. Des Weiteren fordern wir, dass künftig mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden können, um die Bauzeit signifikant zu verkürzen. Viertens. Schließlich fordern wir die Bundesregierung auf, den Rechtsschutz durch die Vergabesenate im Hinblick auf die Dauer der Entscheidungszeiträume und der wirtschaftlichen Folgen von Bauzeitverzögerungen effektiver zu gestalten. So können Jahre bei der Projektumsetzung eingespart und wertvolle, knappe Fachkräfteressourcen effizient eingesetzt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie schon heute herzlich dazu einladen, unserem Antrag für die Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Bau zu folgen und sich der Initiative des Landes Nordrhein- Westfalen anzuschließen. Wie Sie sehen, habe ich mir das Tempo auch schon beim Umfang meiner Rede zu eigen gemacht. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Frau Brandes! – Nun hat noch einmal das Wort Herr Minister Buchholz aus Schleswig-Holstein. Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind uns einig darüber, dass in Deutschland Planungsbeschleunigung betrieben werden muss. Wir reden derzeit sehr viel darüber. Wir reden über die Beschleunigungsmöglichkeiten bei einem LNG-Importterminal. Wir reden über die Beschleunigungsmöglichkeiten beim Ausbau von Windkraftanlagen. Und wir müssen darüber auch im Bereich der Verkehrsinfrastruktur reden. Da geht es übrigens nicht nur um Autobahnen, sondern es geht auch um die Frage der Elektrifizierung von Schienenwegen. Es geht auch darum, bei Themen, bei denen wir in der Lage sind, wahnsinnig viel CO2 einzusparen, schnell sein zu müssen. Wenn ein Planfeststellungsverfahren für die Elektrifizierung einer 100 Kilometer langen Strecke zehn Jahre dauert, obwohl 25 000 Tonnen CO2 eingespart werden könnten, wenn man morgen unter einem Fahrdraht fahren würde, und der Artenschutz es erfordert, dass wir dazu leider dieses zehnjährige Planfeststellungsverfahren brauchen, dann werden wir die Klimaschutzziele nicht erreichen. Deshalb ist es richtig und wichtig, so eine Initiative noch mal anzustoßen, obwohl, liebe Frau Kollegin, das im Koalitionsvertrag der Berliner Bundesregierung angelegt ist. Und es ist zu Recht angelegt, so wie wir derzeit – in den letzten zwei Tagen diskutiert – auch für andere Bereiche bestimmte Regelungen vorgesehen haben, die wir für die Verkehrsinfrastruktur noch nicht vorgesehen haben, über die wir aber zwingend nachdenken müssen, zum Beispiel die Feststellung des besonderen öffentlichen Interesses, das man als festgelegtes Thema für die Abwägungssituation anders ausstattet, statt es mit anderen Interessen einfach gleichzustellen. Wir sind derzeit nicht bereit, dieses besondere öffentliche Interesse im Verkehrsinfrastrukturbereich als besonders herausragend zu bewerten, so wie wir das im Energiebereich, zum Beispiel beim Energieimport, tun. Das ist ein Fehler. Wir haben also noch weiter gehende Möglichkeiten, Planungsbeschleunigung zu betreiben. Dazu steht viel im Koalitionsvertrag drin, es muss allerdings auch angegangen werden. Ich sehe mit einer gewissen Sorge, dass bei den Planungsbeschleunigungsthemen für einige Bereiche, insbesondere für den Windkraftausbau und die Energieleitungen, mit großer Vehemenz gestritten wird, wenn es um die auch nötigen Verkehrsinfrastrukturen wie Straßen geht, dann nicht mehr so sehr, obwohl diese die Lebensadern – gerade bei Brückenbauwerken –, der Rückhalt unserer Wirtschaft sind und das viel stärker in unser Leben eingreifen würde. Wir erleben zurzeit alle, dass die eine oder andere Brücke – in Nordrhein-Westfalen ist es die eine an der berühmten Autobahn – erneuert werden muss. Bei mir ist es eine über den Nord-Ostsee-Kanal: Seit der Feststellung der Abgängigkeit der Brücke hat es bis zum Ende des Planfeststellungverfahrens neun Jahre gedauert. Im Weiteren rechnen wir mit Klagen und dann mit einer gewissen Bauzeit, sodass wir 14 Jahre nach Feststellung des Mangels in der Lage sein werden, ein neues Brückenteilstück danebenzustellen. Wenn es um eine Lebensader in Deutschland geht, die auch für emissionsfreien Lkw- Verkehr und emissionsfreie Mobilität in anderer Form notwendig ist, dann können wir uns solche Fristen in der Zukunft nicht mehr leisten. Ich sage aber auch, was den Antrag aus Nordrhein- Westfalen angeht: Es gibt zwei Ziffern, Frau Kollegin Brandes, die wir kritisch sehen. Die Parallelisierung in den Ausschreibungsverfahren für Planungs- und Bauausführungsthemen kann man sehr kritisch betrachten, auch deshalb, weil das erstens heute schon möglich ist nach der VOB, wenn es denn im besonderen Falle geboten ist, und zweitens durchaus etwas geschaffen wird, was wir gerade nicht wollen. Denn der Mangel, den wir zurzeit haben, betrifft vor allem Planerinnen und Planer, sodass derjenige, der jetzt eine Ausschreibung für die Ausführungsleistungen machen würde, das immer gleich mit in die Ausschreibung schreiben müsste. Das reduziert in Wahrheit noch die Planungskapazitäten, die wir am Markt haben, wenn wir das parallelisieren. Ich rate dringend davon ab. Das zweite Thema ist, dass Sie bei den Losgrößen sagen: Das war früher mal so, dass es Mittelstand gab. Heute gibt es den nicht mehr. Der Mittelstand ist doch freundlicherweise dabei, im Unterauftrag der großen Konzerne arbeiten zu dürfen. – Wir wissen aber auch alle, was das für die Margen der mittelständischen Unternehmen bedeutet. Ich bin sehr dafür, auch in diesem Falle den Mittelstand durchaus in die Überlegungen einzubeziehen und bei den Ziffern 2 und 3 dieser Entschließung nicht mitzumachen, ansonsten aber die Initiative von Nordrhein-Westfalen sehr wohlwollend aufzugreifen. Ich will an die Bundesregierung noch mal den Appell loswerden, dass das Planungsbeschleunigungsthema im Laufe der Legislaturperiode nicht immer weiter nach hinten geschoben werden sollte. – Herzlichen Dank! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Herr Buchholz! – Dann hat jetzt die Bundesregierung das Wort. Frau Parlamentarische Staatssekretärin Kluckert vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr: Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Die Auswirkungen nicht intakter Infrastruktur zeigen sich in diesen Zeiten besonders dramatisch und eindrücklich bei den Autobahnbrücken und natürlich ganz besonders in Nordrhein- Westfalen bei der A 45. Wir sind uns alle einig, dass wir die Planungs- und Genehmigungszeiten verkürzen müssen, dass wir hier schneller werden müssen – und das nicht nur im Verkehrsbereich. Als viertgrößte Volkswirtschaft, als ein Land, das die Innovationen, die Ideen in die Welt rausbringen will, können wir es uns überhaupt nicht leisten, uns mit solchen Planungs- und Genehmigungszeiten zufriedenzugeben. Wir wollen den Menschen zeigen, dass es vorangehen kann in diesem Land. Dafür müssen wir schneller werden. Im Bundeskanzleramt gibt es eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe, die sich genau darum kümmert. Hier informieren sich die Ressorts, aber sie diskutieren auch über Wege, wie wir schneller werden, wie wir besser werden. Im Verkehrsbereich haben wir bereits erste konkrete Maßnahmen zur Beschleunigung auf den Weg gebracht. Wir hatten erstens im vergangenen Monat einen Brückengipfel, der ein „Zukunftspaket leistungsfähige Autobahnbrücken“ vorgelegt hat. Durch klare Priorisierung auf der einen Seite, höhere finanzielle Mittel, aber auch den frühzeitigen Dialog mit allen Beteiligten gehen wir die Modernisierung zielgerichtet an. Zweitens wollen wir Verfahrensabläufe optimieren und stärker digitalisieren. Dabei ist es entscheidend, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen, Prozesse gut ineinandergreifen. Hier wollen wir besser werden. Und wir haben acht Pilotprojekte auf den Weg gebracht bei allen Verkehrsträgern. Straße, Schiene, Wasserstraße haben wir ausgewählt. Dazu gehören auch die sanierungsbedürftigen Autobahnbrücken. Drittens wollen wir Digitalisierung überall dort voranbringen, wo sie eine Erleichterung bringen kann. Wir wollen ein zentrales digitales Eingangsportal bei allen Genehmigungsbehörden. Projekteinwendungen können dann digital erhoben werden. Wir wollen daran arbeiten, dass diese Einwendungen digital weiterverarbeitet werden. Irgendwann sollen Genehmigungsverfahren komplett digitalisiert werden, also ein digitaler Workflow, der auch zu unserem Land passt. In der Entschließung, die heute hier vorliegt, ist der rechtliche Rahmen angesprochen. Hier haben wir bereits einige Erleichterungen geschaffen. Neue Regelungen gehen so weit, dass reine Ersatzneubauten im Bereich der Straße deutlich vereinfacht werden. Eine bloße Erneuerung ist genehmigungsfrei, und zwar auch dann, wenn ein neuer Stand der Technik zur Anwendung kommt. Dann muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung gar nicht mehr erfolgen. In diesem Fall ist der Bau der erforderlichen Baustraße ebenfalls genehmigungsfrei. Das ist also schon geltendes Recht, was Sie in Ihrem Entschließungsantrag fordern. Diese Genehmigungsfreiheit gilt aber nicht dann, wenn die Brücke baulich umgestaltet wird, wenn eine neue Fahrspur dazukommt. Dann muss natürlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen. Das ist europäisches Recht, und daran müssen wir uns natürlich halten. Das gilt auch für die Forderung in der Entschließung, marode Brücken mit dem Erlass einer vorläufigen Anordnung zu bauen. Eins ist klar: Es beeindruckt uns alle, wie schnell das Tesla-Werk gebaut werden konnte. Es ist mit diesen vorläufigen Anordnungen gebaut. Allerdings geht der, der das baut, auch ein hohes finanzielles Risiko ein. Denn bei einem solchen Vorgehen ist alles eben nur vorläufige Teilgenehmigung. Elon Musk war dazu bereit, dieses Risiko einzugehen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob der Staat das ebenfalls sein sollte. Richtig ist, dass wir flexibel sein müssen, dass wir ein klar formuliertes Vergaberecht brauchen. Es kann nicht nur darum gehen, dass etwas nach dem Preis entschieden wird. Es wird am Ende nämlich häufig teurer und dauert länger. Deswegen haben wir eine Arbeitsgruppe unter der Federführung des Wirtschaftsministeriums eingesetzt, die das Vergaberecht sinnvoll, aber natürlich auch rechtskonform überarbeiten soll. Entsprechende Anpassungen sollen noch in diesem Jahr erfolgen. Wichtig ist, dass beim gesamten Thema Planungsbeschleunigung, das uns alle betrifft, alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Deshalb wollen wir bei diesem Thema auch einen Pakt mit den Ländern schließen. – Wir brauchen Sie. Es ist ein Thema für uns alle. Deswegen hier noch mal meine herzliche Bitte: Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten und gemeinsam an einem Strang ziehen, damit wir schneller werden in Deutschland! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Kluckert! Da eine sofortige Sachentscheidung nicht beantragt ist, werden die Ausschussberatungen fortgesetzt. Wir kommen zu Punkt 11: TOP 11 Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19- Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz) (Drucksache 125/22) Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Der Landesantrag wurde zurückgezogen. Ich frage daher: Wer stimmt Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen zu? Ihr Handzeichen bitte! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12: TOP 12 Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 126/22) Hierzu liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll4 wurde abgegeben von Herrn Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern). Zur Abstimmung liegen Ihnen ein Landesantrag auf Ablehnung des Gesetzentwurfs sowie die Ausschussempfehlung vor. Ich beginne mit dem Landesantrag. Wer ist dafür? – Minderheit. 4 Anlage 4 Dann frage ich, wer dafür ist, entsprechend der Ausschussempfehlung keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zu erheben? – Minderheit. Dann stelle ich fest: Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf keine Stellungnahme beschlossen. Es geht weiter mit Tagesordnungspunkt 13: TOP 13 Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) (Drucksache 83/22) Hierzu liegt eine Wortmeldung von Frau Ministerin Heinold aus Schleswig-Holstein vor. Monika Heinold (Schleswig-Holstein): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute berät der Bundesrat über das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz. Damit sollen vor dem Hintergrund der anhaltenden Pandemiefolgen viele bestehende Maßnahmen verlängert werden. Das ist angesichts der aktuellen Belastungen für unsere Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft richtig und notwendig. Entlastungen sind genau das richtige Signal. Aber Entlastungen auf der einen Seite bedeuten auf der anderen Seite Belastungen für die öffentlichen Haushalte. Deshalb haben wir uns das Gesetz in der letzten Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrates im März genau angeschaut und bringen heute als Länder einen Entschließungsantrag ein. Darin machen wird deutlich, dass wir einerseits solidarisch sind und bereit, Steuereinnahmeausfälle gemeinsam mit dem Bund zu schultern. Aber andererseits sagen wir auch sehr klar, dass unsere finanziellen Ressourcen begrenzt sind und dass wir weitere Mehrbelastungen nicht schultern können. Wenn der Bund möchte, dass die degressive AfA, anders als im Koalitionsvertrag vereinbart, verlängert wird – so steht es ja im vorliegenden Gesetzentwurf –, dann muss er im Gegenzug zusagen, dass er die aus der geplanten Superabschreibung für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter resultierenden Steuermindereinnahmen alleine trägt. Denn beides zusammen können wir als Länder, aber auch in unseren Kommunalhaushalten nicht verkraften. Schon die finanzielle Belastung aus der degressiven Abschreibung ist groß. Sie bedeutet Steuermindereinnahmen von 9,3 Milliarden Euro im Zeitraum 2022 bis 2026, wovon wir als Länder, als Kommunen mit 6,4 Milliarden Euro den Löwenanteil bewerkstelligen müssen. Im Grundsatz muss sowieso gelten: Wenn der Bund gegenüber Dritten Zusagen macht, muss er dies entweder selbst zahlen oder zumindest vorher mit uns Ländern das Gespräch suchen. Das wäre ein faires Miteinander. Zu einem fairen Miteinander gehört auch, dass alte Zusagen eingelöst werden und dass es für neue Herausforderungen schnell feste, faire Finanzierungszusagen gibt. Entsprechend formulieren wir in der Stellungnahme der Länder die Forderung nach einer weiteren Beteiligung des Bundes an den bisher angefallenen Integrationskosten. Hier soll es nach der Verständigung von gestern weitere Gespräche über die Verstetigung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten sowie an den Aufwendungen für Integration geben. Unsere zweite Forderung ist eine Aufstockung der Regionalisierungsmittel, damit die Mobilitätswende gelingt. Dies kann und darf nicht verrechnet werden mit dem neuen günstigen 9-Euro-Ticket. Unsere dritte Forderung ist die Einlösung der Zusage, dass sich der Bund auch künftig an den Kitakosten beteiligt. Hier braucht es schnell eine Gesetzesänderung, damit wir ab 2023 die Verlässlichkeit haben, dass der Bund wie mehrfach zugesagt weiter zahlt. Unsere Erwartung ist, dass der Bund gemeinsam mit uns diese Punkte zügig klärt. Gut ist, dass es gestern Abend eine erste Verständigung zu den Kosten der Flüchtlingsaufnahme infolge des furchtbaren russischen Angriffskriegs gab. Die finanzielle Unterstützung der Geflüchteten aus der Ukraine durch Leistungen im Rahmen des SGB-II-Regelkreises wurde vereinbart. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen im Jahr 2022 zusätzlich mit insgesamt 2 Milliarden Euro bei ihren Mehraufwendungen für die geflüchteten Menschen. Ich bin froh, dass es gestern Abend noch eine Einigung gab. Es war spät, aber es wäre der Situation unangemessen gewesen, wenn es keine Einigung gegeben hätte. Deshalb ist diese Verständigung ein guter erster akzeptabler Schritt, und es ist richtig, dass eine Revisionsklausel aufgenommen wurde. Wir haben erst einmal Planungssicherheit, und dann schauen wir, wie sich die Zahlen entwickeln. Meine Damen und Herren, neben diesen großen Themen hat Schleswig-Holstein zwei weitere Punkte eingebracht, zum einen als Lehre aus der Pandemie eine Prüfbitte, ob es für Homeoffice eine dauerhafte steuerliche Regelung geben kann. Die neue Möglichkeit des Homeoffice ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine große Alltagserleichterung – für manche auch eine Belastung, aber für andere eine Alltagserleichterung. Durch den Wegfall von Arbeitsstrecke werden CO2 und Zeit gespart. Damit kann das Homeoffice zu einer besseren Work-Life-Balance und zur Erreichung unserer Klimaziele beitragen. Es lohnt sich also, sich über eine zukunftsgerechte Steuergesetzgebung für Homeoffice- und Pendlerpauschale Gedanken zu machen, um den neuen Arbeitsformen Rechnung zu tragen. Der zweite Punkt aus Schleswig-Holstein liegt mir besonders am Herzen. Er betrifft die Bonuszahlungen aus dem Tarifabschluss der Länder. Hier wurde vereinbart, dass es eine steuerfreie Pauschale in Höhe von 1 300 Euro gibt. Geplant war, für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit auch die von der Bundesregierung angekündigte Erhöhung der steuerfreien Pauschale zu nutzen. Im Nachgang ist die Herausforderung aufgetaucht, dass nach dem Vorschlag der Bundesregierung diese Erweiterung der steuerfreien Pauschale nicht für Bonuszahlungen genutzt werden kann, die in Tarifverhandlungen vereinbart wurden. Damit könnten ausgerechnet die in der Pflege tätigen Personen unseres Universitätsklinikums – und das trifft auch andere Länder – nicht oder nicht in voller Höhe steuerfrei von diesem Bonus profitieren. Da es aber gerade die Pflegekräfte sind, die wie keine andere Berufsgruppe durch die Coronapandemie maximalen Belastungen ausgesetzt waren, müssen wir eine Lösung finden. Hier hat es gute Vorgespräche mit dem Bund und mit den Ländern gegeben. Ich bin zuversichtlich, dass wir im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen guten Weg finden. Deshalb bitte ich insbesondere um die Zustimmung zu Ziffer 1 in der Empfehlungsdrucksache. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Frau Ministerin Heinold! Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Ziffer 2! Wer ist dafür? – Mehrheit. Ziffer 3 wird teilweise getrennt nach Buchstaben abgestimmt. Wir beginnen mit den Buchstaben a, b und c gemeinsam. Dafür das Handzeichen bitte! – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für Buchstabe d! – Minderheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8! – Minderheit. Auch Ziffer 10 wird getrennt nach Buchstaben abgestimmt. Wir beginnen mit dem Buchstaben a. Bitte Ihr Handzeichen hierfür! – Minderheit. Buchstabe b! – Minderheit. Buchstabe c! – Mehrheit. Jetzt bitte noch das Handzeichen für Buchstabe d! – Minderheit. Wir kommen zu Ziffer 11, bei der ebenfalls der Wunsch nach getrennter Abstimmung besteht. Wir beginnen mit Buchstabe a. Das Handzeichen bitte! – Minderheit. Buchstabe b! – Minderheit. Nun bitte noch das Handzeichen für Buchstabe c! – Minderheit. Wir kommen zu Ziffer 12, die auch getrennt nach Buchstaben abgestimmt werden soll. Wir beginnen mit den Buchstaben a und b der Ziffer 12. Hierzu das Handzeichen bitte! – Minderheit. Buchstabe c! – Minderheit. Nun bitte noch das Handzeichen für den Buchstaben d der Ziffer 12! – Minderheit. Wir kommen zu Ziffer 13. Hierfür bitte das Handzeichen! – Minderheit. Ziffer 14! – Minderheit. Und jetzt bitte Ihr Handzeichen für alle übrigen Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14: TOP 14 Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 (Drucksache 127/22) Es liegen Wortmeldungen vor. – Zunächst Herr Minister Dr. Althusmann aus Niedersachsen. Dr. Bernd Althusmann (Niedersachsen): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die harte Realität und die Brutalität des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine haben uns sehr schmerzlich vor Augen geführt, in welche Abhängigkeiten wir uns insbesondere energiepolitisch in den letzten Jahren, womöglich unbedacht, manche nennen es auch naiv, begeben haben, wie verletzlich ein Industrieland wie Deutschland ist. Das ist alles nicht vergleichbar mit dem unermesslichen Leid der Menschen in der Ukraine, und vor diesem Hintergrund wird manches relativ, aber dennoch wurde uns das vor Augen geführt. Die Energieversorgungssicherheit, aber ebenso die Lebensmittelsicherheit haben spätestens seit dem 24. Februar eine neue strategische, eine sicherheitspolitische Relevanz. Energielieferungen werden als politisches Druckmittel, als Waffen in Wirtschaftskriegen verwandt, und ich denke, wir müssen neu handeln und vor allen Dingen auch in vielerlei Hinsicht neu denken. Viele von uns glaubten, die Coronapandemie mit all ihren Folgen für die Wirtschaft, für die Menschen in unserem Land, sei eine große Herausforderung. Ist sie auch. Die wirtschaftlichen Folgen des Krieges werden allerdings wahrscheinlich größer sein als die Folgen der Coronapandemie. Die Kriegsfolgen werden uns womöglich in den nächsten Monaten in eine Stagflation stürzen. Allein die Verbraucherpreise in Niedersachsen sind im März 2022 im Verhältnis zum Vorjahr um rund 7 Prozent gestiegen, und es ist noch kein Ende erkennbar. Die Inflation scheint nicht gekommen zu sein, um wieder zu gehen, sondern sie wird, wie Ökonomen sagen, voraussichtlich länger bleiben. Schon vor dem Krieg in der Ukraine, im Übrigen bereits mitten in der Coronapandemie, waren es am Ende die Energiepreise, die die Betriebe unseres Landes, den Mittelstand, die Handwerksbetriebe, massiv belasteten. Drastisch gestiegene Kosten bei der Energieversorgung, bei den Kraftstoffpreisen sind bei der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit eine wahrlich mehr als schwere Hypothek. In den letzten Jahrzehnten ist der Strompreis fast durchgängig gestiegen. Er lag im Jahr 2000 bei rund 14 Cent pro Kilowattstunde, 20 Jahre später bei 32 Cent, also mehr als doppelt so viel. Deutschland hat die höchsten Strompreise in Europa. In Frankreich sind es 19 Cent pro Kilowattstunde. Der durchschnittliche Strompreis in Europa lag bei 22 Cent. Die Strompreise für europäische Gewerbe- und Industriekunden waren 2021 in Deutschland mit 18 Cent am höchsten, in Schweden mit 6 Cent am niedrigsten. Die Gründe sind uns bekannt: über 50 Prozent Anteil an Steuern und Abgaben, CO2-Steuer, strenger Winter, sicherlich auch Produktionsausfälle in Norwegen. All das zusammen hat dazu geführt, dass die Preise deutlich gestiegen sind, insbesondere die gestiegene Nachfrage nach Gas. Die Erdgasspeicher in Deutschland sind durchschnittlich nur zu 26,5 Prozent gefüllt. Wir alle kennen die möglichen Folgen. In dieser Situation ist es unverständlich, dass die niedersächsische Bundesratsinitiative und weitere zu einem derart aktuellen Thema in den Ausschüssen ständig vertagt wurden. Wir haben zusammen mit Baden- Württemberg dazu eine Protokollerklärung abgegeben. Das Manöver ist leider aus meiner Sicht mehr als unverständlich. Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes greift nur einen Teil unserer Forderungen auf. Er erscheint nicht ausreichend. Es geht um Milderung von Symptomen – Symptome, die viele unserer Bürgerinnen und Bürger in Deutschland leider sehr schmerzen. Es steht im Entlastungsgesetz die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages bei der Einkommensteuer, es steht eine Anhebung des Grundfreibetrages im Gesetzentwurf, es steht eine Anhebung der Entfernungspauschale in diesem Entwurf. Das haben wir im Übrigen im Wesentlichen schon vor der aktuellen Kriegssituation gefordert. Aber die hier im Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes vorliegenden Vorschläge sind unvollständig. Kleine Erinnerung: Die vorherige Bundesregierung hatte die Pendlerpauschale Anfang des vergangenen Jahres ab dem 21. Kilometer von 30 auf 35 Cent angehoben. Damals lagen die Spritpreise bei etwa 1,40 Euro pro Liter Superbenzin. Im März dieses Jahres stiegen sie auf deutlich über 2 Euro, teilweise auf 2,30 Euro, 2,40 Euro und darüber hinaus. Dennoch sollen die Kurzstreckenpendler – und die vergessen wir häufig – am Ende auf diesen erhöhten Fahrtkosten sitzen bleiben. Es wird damit eine sehr große Gruppe der Berufstätigen von diesen Entlastungen, die geplant wurden, ausgenommen. Die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer stagniert bei 30 Cent. Sie sollte ebenfalls ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent erhöht werden. Das betrifft am Ende insbesondere Pendler im ländlichen Raum. Nicht zuletzt muss durch die durch die Energiekosten gestiegene Inflation und die daraus folgenden Auswirkungen der kalten Progression betrachtet werden, dass wir hier am Ende stärker in der Bringschuld sind. Die neue Bundesregierung hat ein Osterpaket angekündigt. Meine Damen und Herren, ich will nur ein Beispiel nennen: die Verdoppelung der Gigawattzahlen beim Ausbau der Windenergie. Im Ziel sind wir uns einig. Ausbau der Windenergie ist wichtig. Aber wer glaubt denn, dass eine Verdopplung der Gigawattzahlen, von 5 auf 10 etwa, nicht mit Folgekosten verbunden wäre oder womöglich nicht mit steigenden Energiepreisen. Meine Damen und Herren, deshalb ist jetzt Folgendes zu tun – und das wird in diesem Steuerentlastungsgesetz leider nicht aufgegriffen –: Erstens. Die Senkung der Mehrwertsteuer, zeitlich begrenzt, auf Energie, insbesondere auf Strom, Erdgas, Erdwärme, Fernwärme, Kraftstoffe auf 7 Prozent ist längst überfällig. Die ursprüngliche Idee dieses verminderten Steuersatzes war, dass bestimmte, manchmal auch lebensnotwendige Produkte für jeden bezahlbar bleiben sollen. Genau an diesem Punkt sind wir doch jetzt. Warum dies nicht aufgegriffen wird, bleibt uns unerklärlich. Zweitens. Die Senkung der im Stromsteuergesetz festgelegten Stromsteuersätze auf das in der EU festgelegte Mindestmaß. Drittens. Ein wettbewerbsfähiger Industriestrompreis von möglichst 4 Cent. Das war im letzten Jahr auch noch vorgeschlagen worden. Wir müssen dabei auch die Preisbildungsmechanismen im Blick behalten. Meine Damen und Herren, weitere Rahmenbedingungen müssen so gestaltet werden, wie es am Ende die Diversifizierung der Bezugsquellen, die Importinfrastrukturen und die Ausweitung der nationalen strategischen Reserven erfordern. Es gibt wirtschaftspolitisch, energiepolitisch, steuerpolitisch derart viele Stellschrauben, die hier nachjustiert werden können. Ich sage bewusst: Sie müssen nachjustiert werden. Deshalb verspricht der Gesetzentwurf mehr, als er am Ende tatsächlich halten wird. Einiges davon wurde durch die Entschließungsanträge in den Ausschüssen vorgelegt, aber leider vertagt. Manches kommt also zu spät, und manches lindert am Ende nur Symptome. Ich will Ihnen nur ein Beispiel nennen: die Dieselpreise im Transport- und Logistikgewerbe in meinem Bundesland, in Niedersachsen. Dort kommen die Betriebe inzwischen an die Kapazitäts- und Belastungsgrenze. Kleine und mittlere Unternehmen leiden darunter. Die Kosten für Kraftstoffe machen bis zu 25 Prozent der gesamten Kosten der Unternehmen aus. Wir brauchen hier Preisanpassungsklauseln. Dies können aber meist nur die größeren Unternehmen stemmen und nicht die kleineren. Kleinere stehen inzwischen vor der Insolvenz oder zumindest mit dem Rücken zur Wand. Ähnliches gilt im Übrigen für die beauftragten Betriebe des ÖPNV. Es ist unklar, wie lange wir dieses vielfältige Angebot und die Zuverlässigkeit der Personenbeförderung tatsächlich noch ohne Einschränkungen aufrechterhalten können. Energieversorgungssicherheit ist die zentrale Frage der künftigen Sicherheitspolitik, eine strategische Frage für uns, und es kommt darauf an, die Preissteigerungen jetzt mit Blick auf die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland nachhaltig in den Griff zu bekommen. Ich spreche dabei nicht nur von den globalen Unternehmen. Ich spreche von den ganz normalen Unternehmen in einem Bundesland wie zum Beispiel Niedersachsen. Mir hat ein Unternehmen aus der Lebensmittelindustrie, eine Großbäckerei, vor Kurzem einen längeren Brief geschrieben. Die haben gesagt: Uns haben die Rohstoffpreiserhöhung und vor allen Dingen der Energiepreisschock stark erwischt. Wir müssten die Preise um circa 100 Prozent erhöhen. Das ist nicht durchsetzbar. Wir stehen mit dem Rücken an der Wand. – Deshalb brauchen wir ein koordiniertes Vorgehen von Bund und Ländern, um die Wirtschaft schnell und umfassend zu unterstützen und für steuerliche Entlastungen zu sorgen. Langfristig werden die regenerativen Energien einen höheren Anteil an der Energieversorgung ausmachen. Die angekündigte Verlängerung der Sicherheitsbereitschaft der Braunkohlekraftwerke finde ich bemerkenswert. Im Ziel sind wir uns mit Blick auf Klimaneutralität 2024 einig. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die gesamte Energieinfrastruktur schnellstmöglich angepasst wird. Es braucht hierzu vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren. Da es in einem der Vorpunkte genannt wurde, nur mal ein kleiner Hinweis: Wer die LNG-Importstruktur in Schleswig-Holstein, in Brunsbüttel, und in Niedersachsen, in Wilhelmshaven und in Stade, schnellstmöglich auf den Weg bringen will, der braucht nicht nur vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren. Wenn Ende des Jahres in Wilhelmshaven über FSRUs tatsächlich LNG angeliefert werden soll, brauchen wir dem Grunde nach, um schnell zu sein, Ende des Jahres erste Kapazitäten aufgreifen zu können und spätestens Anfang des nächsten Jahres mit LNG-Importterminals beginnen zu können, ein völliges Beiseiteschieben von Planungs- und Genehmigungsverfahren, sonst ist das nicht zu machen. Das ist sonst nicht umsetzbar. Mit klassischem Planungsrecht sind wir in Deutschland vor 2025/26 überhaupt nicht in der Lage, LNG anzuliefern. Also: Die Zeit ist reif für mutiges und entschlossenes Handeln. Deshalb hat die niedersächsische Landesregierung wiederholt umfänglich darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, wie im vorangegangenen Punkt Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen. Ich warte mit Spannung auf all die Vorschläge, gerne auch weitere steuerrechtliche, denn die neue Bundesregierung hat sich hier einiges vorgenommen. Ich denke, der Bundesrat ist offen für neue und weitere Vorschläge zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank Ihnen! – Es gibt eine weitere Wortmeldung von Herrn Staatsminister Dr. Herrmann aus Bayern. Dr. Florian Herrmann (Bayern): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die hohen Energiepreise machen uns schon seit geraumer Zeit Sorgen. Deshalb fordert die Bayerische Staatsregierung hier schon seit längerer Zeit substanzielle Erleichterungen. Doch durch den Ukrainekrieg und den hohen Anteil der Energieimporte aus Russland hat sich die Situation noch einmal dramatisch verschärft. Eine unsichere Energieversorgung und wettbewerbsverzerrende Preise sind eine ernste Bedrohung für unsere wirtschaftliche Entwicklung und den Wohlstand in unserem Land. Davon sind Wirtschaft und Privathaushalte gleichermaßen betroffen. Naturgemäß sind davon vor allem diejenigen mit niedrigeren Einkommen, Familien mit Kindern oder Senioren mit schmaler Rente belastet. Besonders augenfällig wird die Lage beispielsweise an der Zapfsäule. Das Niveau der Kraftstoffpreise ist hoch wie nie, was ganz besonderes die Menschen im ländlichen Raum benachteiligt, die für die Fahrt zur Arbeit auf ihr Fahrzeug angewiesen sind. Ein weiterer Preistreiber sind die stetig steigenden Transportkosten. Durch den Ukrainekrieg haben sich die Welthandelsströme verändert. Die etablierten Lieferketten funktionieren nicht mehr, egal ob für den Containerverkehr auf der Schiene oder für die Luftfracht. Die Logistikbranche ächzt unter den Kosten, die mittlerweile für viele Betriebe existenzgefährdend sind. Die Logistikbranche ist keine x-beliebige Branche neben vielen. Wenn es nämlich höchst kompliziert und teuer ist oder gar nicht mehr möglich sein sollte, bestimmte Waren zu transportieren, dann helfen uns die schönsten und besten Produkte nichts und das Wirtschaftssystem erodiert. Nun kann man, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, zwar nicht sagen, dass die Bundesregierung keine Gegenmaßnahmen ergriffen hätte, aber den vollen Ernst der Lage scheint sie noch nicht erkannt zu haben. Sie hat sich zwar am 23./24. März auf Entlastungen verständigt, aber die darin enthaltenen Maßnahmen sind aus unserer Sicht nicht weitreichend und nicht nachhaltig genug, darüber hinaus zu kompliziert und zu bürokratisch. So profitiert die Wirtschaft insgesamt kaum von den Entlastungen, was ganz besonders für die energieintensiven Unternehmen gilt. Aber auch für Pendler gibt es keine spürbaren Erleichterungen. Als Folge davon ist im März der ifo- Geschäftsklimaindex auf 90,8 Punkte geradezu abgestürzt, während er im Februar noch 98,5 Punkte betrug. Die Erwartungen sind mit 13,3 Punkten stärker eingebrochen als beim Ausbruch der Corona-Krise, in dessen Folge der Rückgang bei 11,8 Punkten lag. Auch im verarbeitenden Gewerbe ist der Index so stark gefallen wie noch nie. Es ist in dieser Situation die Pflicht der Bundesregierung, diese Abwärtsspirale zu stoppen. Das wird aber mit Maßnahmen in rein homöopathischer Dosierung und enger zeitlicher Beschränkung nicht funktionieren. Was die deutschen Unternehmen brauchen, sind wirksame und nachhaltige Entlastungen, die ihnen eine langfristige Perspektive eröffnen. Unserer Meinung nach sind Steuerentlastungen in der derzeitigen Situation das wirksamste Mittel. Davon muss die Bundesregierung jetzt zielgerichtet Gebrauch machen, um bei hoher Inflation und stark steigenden Energiepreisen unsere Wirtschaft zu stabilisieren. Deshalb plädieren wir für die Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem ersten Entfernungskilometer, für die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Energie, den Ausgleich der kalten Progression jedes Jahr, die Ausdehnung des Verlustrücktrags auf drei Jahre, die unbefristete Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und für die dauerhafte Reduzierung der Stromsteuer auf das EU- Mindestniveau. Wir müssen schnell handeln, und wir müssen umfassend und nachhaltig handeln. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die genannten steuerlichen Entlastungsmaßnahmen umzusetzen. Dafür bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, um Unterstützung. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen sowie ein Landesantrag vor. Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich auf: Ziffern 1 bis 3 gemeinsam! Bitte Ihr Handzeichen! – Minderheit. Wir kommen nun zu dem Landesantrag. Wer ist dafür? – Minderheit. Wir kehren zurück zu den Ausschussempfehlungen. Wer dafür ist, gemäß Ziffer 4 gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15: TOP 15 Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU- Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen,

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