Vorhaben "Zuschüsse an Integrierte Fachkräfte" (Antwort zu Drs. 21/8229)
Text
Vorhaben "Zuschüsse an Integrierte Fachkräfte" (Antwort zu Drs. 21/8229)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8807
21. Wahlperiode 27.10.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch,
Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/8229 –
Vorhaben „Zuschüsse an Integrierte Fachkräfte“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung förderte im Rahmen der bilateralen staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit die Vorhaben „Zuschüsse an Integrierte Fachkräfte“.
Ziel dieser Maßnahmen war nach den Angaben des Transparenzportals
insbesondere der „Abbau Fachkräftemangel“ (vgl. www.transparenzportal.bund.de/
de/detailsuche?region=998&accountable_partner=Deutsche+Gesellschaft+f%
C3%BCr+Internationale+Zusammenarbeit+%28GIZ%29+GmbH&title=zusch
%C3%BCsse+Integrierte+Fachkr%C3%A4fte&tab=list).
Als Durchführungsorganisation ist jeweils die Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH angegeben, während das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als
Finanzier und Umsetzungspartner ausgewiesen wird (ebd.).
Im Transparenzportal des Bundes sind vier bereits abgeschlossene Vorhaben
unter der Bezeichnung „Zuschüsse an Integrierte Fachkräfte“ aufgeführt.
Dabei handelt es sich um die IATI (International Aid Transparency Initiative)-
Maßnahmen‑ID DE‑1‑200844803 mit einer Laufzeit vom 4. März 2008 bis
zum 29. Juli 2014, DE‑1‑200944801 mit einer Laufzeit vom 23. März 2009
bis zum 4. November 2014, DE‑1‑201044809 mit einer Laufzeit vom 31. Mai
2010 bis zum 30. Dezember 2014 sowie DE‑1‑201144807 mit einer Laufzeit
vom 1. Januar 2011 bis zum 22. Juni 2018 (ebd.).
Für diese vier abgeschlossenen Vorhaben weist das Transparenzportal
zusammen ein Finanzierungsvolumen von rund 197,8 Mio. Euro und Ausgaben von
rund 190,8 Mio. Euro aus (ebd.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Integrierte Fachkräfte werden aus Deutschland oder der Europäischen Union an
lokale Partnerorganisationen vermittelt und dort direkt mit ortsüblichem Gehalt
angestellt. Integrierte Fachkräfte sind keine Beschäftigte der Deutschen
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH. Die GIZ zahlt einen
Zuschuss zur Vergütung. Einsätze von Integrierten Fachkräften werden in die
Planung von Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit (TZ) einbezogen oder
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 26. Oktober 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
dienen deren inhaltlicher Flankierung. Integrierte Fachkräfte bringen
Arbeitserfahrung von anderen Arbeitgebern (Forschung, Politik, Privatwirtschaft,
Nichtregierungsorganisationen) ein und dienen damit der Stärkung von
Schlüsselakteuren sowie durch den Austausch von Know-how auch der deutschen Seite.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA)/Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
(ZAV) und die GIZ, bzw. vor 2011 die Deutsche Gesellschaft für technische
Zusammenarbeit (GTZ), arbeiteten von 1980 bis 2022 unter der Marke CIM
(Centrum für internationale Migration und Entwicklung) zusammen, um das
Personalinstrument der Integrierten Fachkräfte zu steuern. 2011 wurde vom
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) beschlossen, das Programm „Integrierte Fachkräfte“ nicht mehr als
eigenständiges Programm zu erhalten, sondern in die Länder- und
Regionalprogramme der TZ zu integrieren, inklusive der damit verbundenen
Berichterstattung. Damit liefen auch die o. g. Vorhaben aus. Durch den anhaltenden Trend
rückläufiger Einsatzzahlen von Integrierten Fachkräften wurden zunehmend
entsprechende Strukturen und Mittel in der GIZ reduziert.
Vor diesem Hintergrund ist eine Beantwortung von Fragen zu konkreten
Aufgaben und Tätigkeiten sowie Aufschlüsselungen spezieller Kosten oder nach
Länder- und Partnerorganisationen in dem von den Fragestellenden geforderten
Umfang nicht mit zumutbarem Aufwand darstellbar. Das parlamentarische
Informationsrecht steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit (BverfGE 147, 50,
Rn. 249). Eine Ermittlung dieser Daten könnte – angesichts reduzierter
Strukturen und abgelaufener Aufbewahrungsfristen – nicht maschinell oder
automatisiert erfolgen und würde angesichts der 913 Fachkräfte in 1.361 Einsätzen
verteilt auf 87 Einsatzländer (vgl. Anlage 1)* die händische Durchsicht und
Zusammenfassung von zahlreichen Einzelakten zu jedem Fachkrafteinsatz
erfordern. Der geschätzte Aufwand für die Bereitstellung der abgefragten Details
betrüge insgesamt mehr als 520 Arbeitsstunden bzw. 65 Arbeitstage. Aus Sicht
der Bundesregierung ist damit das Maß der Zumutbarkeit überschritten.
Darüber hinaus wird auf die Bundestagsdrucksachen 19/8074 sowie 19/4490
zum Thema „Personalkosten, Personalstruktur sowie sonstige Kosten der
Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH“
verwiesen.
1. Was waren die konkreten Ziele der Vorhaben „Zuschüsse an Integrierte
Fachkräfte“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das erklärte Programmziel der o. g. Vorhaben war, dass Integrierte Fachkräfte
durch Know-how-Transfer die Steuerungs- und Handlungskompetenzen von
öffentlichen und privaten Akteuren in Partnerländern verbessern. Die vier
genannten Vorhaben hatten die Steuerung und die Finanzierung des
Personalinstruments zum Gegenstand und waren die letzten Vorhaben dieser Art im
Zuwendungsverfahren. Es handelt sich bei den genannten Vorhaben damit nicht um
Maßnahmen als „klassische“ TZ-Vorhaben des Auftragsverfahrens in einem
Land oder einer Region oder zu einem Sektor.
2. Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen der Vorhaben
durchgeführt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Um den Partnerländern die Gewinnung von Fachkräften auf dem deutschen
bzw. europäischen Arbeitsmarkt im Rahmen ihres eigenen Gehaltsgefüges zu
ermöglichen, gewährte die damalige GTZ (heute GIZ) im Auftrag des BMZ
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8807 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf der Grundlage eines
Zuschussvertrages Zuschüsse für ihre Tätigkeit („Top‑up“). Aus den o. g.
Vorhaben wurden keine Maßnahmen, sondern Fachkräfte finanziert, siehe Antwort
auf Frage 1.
3. In welchen Ländern wurden die Vorhaben jeweils umgesetzt (bitte nach
Vorhaben und Ländern aufschlüsseln; vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
4. Wie viele Integrierte Fachkräfte wurden im Rahmen der Vorhaben
insgesamt eingesetzt beziehungsweise gefördert, und wie verteilten sich diese
auf die einzelnen Vorhaben und Länder (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf Anlage 1 zu dieser Antwort verwiesen.*
5. Welche konkreten Aufgaben und Tätigkeiten übernahmen die
Integrierten Fachkräfte in den jeweiligen Ländern und bei den jeweiligen
Partnerorganisationen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die konkreten Aufgaben und Tätigkeiten wurden den Fachkräften von den
jeweiligen Institutionen der Partnerländer übertragen, da diese Teil der jeweiligen
Institution waren. Daher und auf Grund der Vielzahl der eingesetzten
Fachkräfte und der unterstützten Institutionen (siehe Anlage 1*) lässt sich mit
zumutbarem Aufwand keine Aussage zu spezifischen Tätigkeiten einzelner Fachkräfte
tätigen, vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung.
6. Welche Fachbereiche und Branchen wurden durch den Einsatz der
Integrierten Fachkräfte abgedeckt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Vorhaben waren prinzipiell für alle entwicklungspolitisch relevanten
Fachbereiche bzw. Sektoren und Branchen offen. Diese umfassten beispielsweise
Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Gesundheit, Öffentliche Verwaltung,
Klimaschutz, Erneuerbare Energien und Biodiversität, Soziale Sicherung, Frieden
und Sicherheit.
7. Welche konkreten Ergebnisse wurden durch den Einsatz der Integrierten
Fachkräfte in den jeweiligen Ländern erzielt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
9. Welche konkreten entwicklungspolitischen Wirkungen konnten durch die
Vorhaben nachgewiesen werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
10. Wurden die Vorhaben nach ihrem jeweiligen Abschluss evaluiert, und
wenn ja, durch welche Stellen, zu welchen Zeitpunkten, und mit welchen
Ergebnissen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 7, 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Die o. g. Vorhaben hatten die Steuerung und die Finanzierung des
Personalinstruments zum Gegenstand und wurden als solche selbst nicht evaluiert (siehe
Antwort zu Frage 1).
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8807 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die Förderung der abgeschlossenen Einsätze der Integrierten Fachkräfte
hingegen wurde bis inklusive des Jahres 2013 in einem jährlichen Erfolgsbericht
durch CIM bewertet.
Demnach galt die Förderung der Integrierten Fachkräfte für die Jahre
2008-2010 in 7,5 % der Fälle als nicht erfolgreich.
Ab 2011 wurde die Erfolgsbewertung methodisch auf Indikatorenbasis
umgestellt. Für die Jahre 2011 bis 2013 ergaben die jährlichen Evaluierungen
folgende Gesamtergebnisse:
a) Grad der Zielerreichung: 80,7 %,
b) Fachliche Qualifikation der Integrierten Fachkräfte: 93 %,
c) Interkulturelle Kompetenz der Integrierten Fachkräfte: 86,3 %,
d) Nachhaltige Ergebnisse des Einsatzes: 78,7 %,
e) Zuordnung der Integrierten Fachkräfte zu den Schwerpunkten der deutschen
EZ: 74,7 %,
f) Entwicklungspolitische Bedeutung der Arbeitgeber im EZ-Schwerpunkt:
79,8 %,
g) Beitrag der Integrierten Fachkräfte zur Umsetzung der Ziele der
Schwerpunkte der deutschen EZ: 72 %.
Als wesentliche Wirkungen im Hinblick auf die Zielsetzung des Programms
(siehe Antwort zu Frage 1) wurden unter d) der Transfer von Fachwissen mit
89,3 % und die Etablierung von Partnerschaften oder Geschäftsbeziehungen
mit 79,8 % bewertet.
Ab 2014 wurde die Förderung der Integrierten Fachkräfte nicht mehr
gesondert, sondern deren Beiträge als Teil der entsprechenden TZ-Vorhaben der GIZ,
im Rahmen derer die Integrierten Fachkräfte tätig wurden, gemäß GIZ-
Evaluierungskonzept evaluiert (siehe Wirkung und Evaluierung | GIZ).
8. Wie viele lokale beziehungsweise ausländische Beschäftigte oder
Institutionen profitierten unmittelbar von den Maßnahmen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Einsatzzahlen in der Tabelle in Anlage 1* beschreiben gleichzeitig die
Anzahl der Partnerorganisationen, da grundsätzlich nur eine Integrierte Fachkraft
pro Partnerorganisation entsandt wurde. Da sich die o. g. Vorhaben der
Integrierten Fachkräfte an deutsche und europäische Fachkräfte wendet, sind lokale
und ausländische Beschäftigte nicht betroffen.
11. Welche Teile der Vorhaben beziehungsweise welche durch die Vorhaben
geschaffenen Strukturen bestehen nach deren Beendigung weiterhin (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
21. Welche der im Rahmen der Vorhaben geförderten Projekte, Strukturen
oder Kooperationen bestehen heute noch beziehungsweise wurden nach
dem jeweiligen Abschluss fortgeführt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Fragen 11 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8807 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die vier genannten Vorhaben hatten die Steuerung und die Finanzierung des
Personalinstruments zum Gegenstand (siehe Antwort zur Frage 1).
Es handelt sich bei den genannten Vorhaben damit nicht um Maßnahmen als
„klassische“ TZ-Vorhaben in einem Land oder einer Region oder zu einem
Sektor; die Vorhaben hatten daher nicht die Etablierung von Strukturen zum
Ziel, sondern die Wirkung in existierenden Strukturen der Partner (vgl. auch
Vorbemerkung).
12. Wie hoch waren die Gesamtausgaben der vier Vorhaben, aufgeschlüsselt
nach den einzelnen Einsatzländern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
13. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten pro eingesetzter
Integrierter Fachkraft, aufgeschlüsselt nach Vorhaben und Einsatzland (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
14. Wie hoch waren die Kosten für Gehälter, Zuschüsse, Verwaltung,
Beratung, Reisen sowie sonstige Sach- und Personalkosten im Rahmen der
Vorhaben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
15. Wie hoch waren die Mittel, die unmittelbar den Integrierten Fachkräften
beziehungsweise den jeweiligen Partnerorganisationen zugutekamen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 12 bis 15 werden gemeinsam beantwortet.
Die Gesamtausgaben der vier genannten Vorhaben betrugen
190.839.858,39 Euro.
Die durchschnittlichen Kosten des Personalinstruments betrugen ca.
75.000 Euro pro Fachkraft und Jahr, inklusive Verwaltungsgemeinkosten.
Eine Aufschlüsselung von Mitteln nach Integrierten Fachkräften, Vorhaben und
Ländern ist nicht mit zumutbarem Aufwand darstellbar, siehe Vorbemerkung
der Bundesregierung.
16. Warum werden im Transparenzportal des Bundes für die vier Vorhaben
keine detaillierten Angaben zu den einzelnen Einsatzländern,
Fachkräften, Partnerorganisationen und konkreten Maßnahmen ausgewiesen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Transparenz der vier
abgeschlossenen Vorhaben im Transparenzportal angesichts der fehlenden Angaben
zu Einsatzländern, Fachkräften, Partnerorganisationen, konkreten
Maßnahmen und Ergebnissen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 16 und 24 werden gemeinsam beantwortet.
Das Transparenzportal basiert auf den Daten der International Aid
Transparency Initiative (IATI). Bei den IATI-Daten handelt es sich um Daten zur
Entwicklungszusammenarbeit des BMZ, die entsprechend dem international
abgestimmten IATI-Datenstandard veröffentlicht werden. Eine detaillierte
Darstellung einzelner Fachkräfteeinsätze einschließlich der Zahl der eingesetzten
Fachkräfte ist nicht als eigenständiges standardisiertes Datenfeld vorgesehen.
Der Datenstandard gewährleistet daher keine vollständige Darstellung der
erfragten Informationen in der gewünschten Detailtiefe.
17. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Angaben zu den vier Vorhaben im
Transparenzportal nachträglich zu ergänzen und insbesondere die
Einsatzländer, Partnerorganisationen, Zahl der Fachkräfte und
Mittelverwendung transparent darzustellen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Aus den in der Vorbemerkung der Bundesregierung und der in der Antwort auf
Frage 16 dargelegten Gründen ist eine nachträgliche Ergänzung der Angaben
im Transparenzportal nicht möglich und nicht vorgesehen.
18. Welche Kontrollmechanismen wurden eingesetzt, um sicherzustellen,
dass die bereitgestellten Bundesmittel zweckentsprechend und
wirtschaftlich verwendet wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Kontrolle der zweckentsprechenden und wirtschaftlichen
Mittelverwendung erfolgte im Rahmen des haushaltsrechtlichen Systems der
Bundeszuwendungen (BHO, VV zu § 44, ANBest/BNBest) durch verwaltungsmäßige
Prüfungen der Verwendungsnachweise im BMZ, durch ein mit dem
Bundesrechnungshof abgestimmtes Stichproben- und Prüfkonzept, einschließlich vertiefter
Einzelprüfungen und – sofern möglich – durch ergänzende örtliche Erhebungen
bei der GIZ.
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob es bei
der Durchführung der Vorhaben zu Rückforderungen, Fehlverwendungen
oder sonstigen Unregelmäßigkeiten gekommen ist (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Der Bundesregierung sind keine Rückforderungen, Fehlverwendungen oder
sonstigen Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Vorhaben bekannt.
20. Welche nachhaltigen Wirkungen konnten nach dem Abschluss der
Vorhaben festgestellt werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Auf die Antwort zu Fragen 9 und 10 wird verwiesen.
22. Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus den
Ergebnissen und möglichen Evaluierungen der abgeschlossenen Vorhaben für
spätere Programme zur Förderung Integrierter Fachkräfte gezogen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung sieht in dem Personalinstrument „Integrierte Fachkräfte“
weiterhin grundsätzlich einen wichtigen Baustein der EZ, um u. a. durch
gezielten Austausch von Fachwissen die Steuerungs- und Handlungskompetenzen
von öffentlichen und privaten Akteuren insbesondere in Partnerländern zu
stärken.
23. Welche weiteren abgeschlossenen oder laufenden Vorhaben verfolgen
derzeit gegebenenfalls einen vergleichbaren Ansatz zur Förderung
beziehungsweise Vermittlung Integrierter Fachkräfte (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Neben Länder- und Regionalprogrammen der TZ werden Integrierte Fachkräfte
auch aus dem Globalvorhaben „Fachkräftefonds für kommunale
Partnerschaften weltweit“ gezielt finanziert. Daneben können Integrierte Fachkräfte
dezentral aus Studien- und Fachkräftefonds diverser Länder finanziert werden.
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
AfD, Bundestagsdrucksache 21/8229
Vorhaben: 2008.4480.3 2009.4480.1 2010.4480.9 2011.4480.7
Anzahl der IF, die in den o.g. Vorhaben insgesamt zum Einsatz kamen
Anzahl Personen 913
Anzahl Einsätze der Integrierten Fachkräfte in den o.g. Vorhaben nach Ländern
Anzahl Einsätze 1361
Einsätze in Vorhaben
Land 2008.4480.3 2009.4480.1 2010.4480.9 2011.4480.7
Afghanistan 4 6 6 6
Ägypten 10 6 4 8
Albanien 5 3 2 4
Algerien 3 2 1 1
Angola 1
Argentinien 10 3 4 5
Armenien 4 3 1 4
Aserbaidschan 4 5 2 4
Äthiopien 12 8 9 27
Bangladesch 2 4
Belarus/Weissrussland 8 1 4 8
Belize 1 1
Benin 1 1 1
Bolivien 4 7 4 4
Bosnien und Herzegovina 4 5 4 4
Brasilien 4 5 2 5
Bulgarien 2 1
Burundi 1 1
Chile 3 4 6 2
China VR 17 21 14 14
Costa Rica 6 2 3 4
Dominikanische Republik 1 3 2 2
Ecuador 11 8 6 7
El Salvador 4 6 6 4
Eritrea 1 1 1
Fidschi 1
Georgien 1 10 6 11
Ghana 4 7 3 7
Guatemala 2 1
Guinea 1
Honduras 3 1 4
Indien 6 12 7 4
Indonesien 8 7 11 9
Jemen 4 7 6 4
Jordanien 1 4 4 6
Kambodscha 5 5 6 9
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Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
AfD, Bundestagsdrucksache 21/8229
Einsätze in Vorhaben
Land 2008.4480.3 2009.4480.1 2010.4480.9 2011.4480.7
Kamerun 2 1 4 1
Kasachstan 2 5 2 7
Kenia 3 5 7 2
Kirgistan 7 6 4 5
Kolumbien 1 10 9 5
Kosovo 4 3 5
Kroatien 1 4 1 2
Laos 5 7 4 10
Lesotho 1 2 4
Madagaskar 1
Malawi 7 10 5 10
Malaysia 2
Mali 1 1
Marokko 1 2 1
Mexiko 2 7 1 4
Moldau 2 3 1 6
Mongolei 3 3 3 5
Montenegro 6 1 1 3
Mosambik 6 4 2 4
Namibia 2 8 7 10
Nepal 7 5 5 10
Nicaragua 4 6 3 7
Niger 1 1
Nordmazedonien 3 4 2 2
Pakistan 1 5 3
Palästinensische Gebiete 1 1
Paraguay 1 2 3
Peru 6 11 9 6
Philippinen 2 6 4 2
Ruanda 4 5 4 5
Rumänien 2 1
Russland 2 2
Sambia 2 1 2
Senegal 1 1 2 2
Serbien 5 9 4 5
Serbien und Montenegro 1
Sri Lanka 1
Südafrika 4 3 1 5
Sudan 1 2
Syrien 2 11 6 1
Tadschikistan 2 4 3 1
Tansania 9 12 7 9
Thailand 3 8 3 7
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Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
AfD, Bundestagsdrucksache 21/8229
Einsätze in Vorhaben
Land 2008.4480.3 2009.4480.1 2010.4480.9 2011.4480.7
Timor-Leste 1 2 3 2
Tunesien 6 7 2 3
Türkei 1 1
Uganda 7 4 6 6
Ukraine 8 16 9 14
Uruguay 2 1 1
Usbekistan 5 4 2 5
Vietnam 12 14 17 24
Gesamtzahl Länder: 87
Gesamtzahl Einsätze:
1.361 300 389 280 392
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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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