Versorgungslage, Zulassung und Kostenentwicklung bei Orphan Drugs in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/8347)
Text
Versorgungslage, Zulassung und Kostenentwicklung bei Orphan Drugs in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/8347)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8818
21. Wahlperiode 28.10.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum,
Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/8347 –
Versorgungslage, Zulassung und Kostenentwicklung bei Orphan Drugs in
Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Orphan Drugs, also Arzneimittel zur Behandlung seltener Erkrankungen,
nehmen innerhalb des deutschen und europäischen Arzneimittelmarktes eine
besondere Stellung ein. Aufgrund geringer Patientenzahlen gelten für diese
Arzneimittel erleichterte Zulassungsbedingungen sowie besondere regulatorische
und wirtschaftliche Anreize. Gleichzeitig steigen die Ausgaben der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Orphan Drugs seit Jahren deutlich an.
Kritiker verweisen auf hohe Therapiekosten, begrenzte Evidenzlagen und
mögliche Fehlanreize im Zulassungssystem. Befürworter betonen hingegen
die Bedeutung innovativer Therapien für Patienten mit seltenen
Erkrankungen, für die bislang oftmals keine wirksamen Behandlungsmöglichkeiten
bestehen (www.vfa.de/de/forschung-entwicklung/seltene-erkrankungen/orphan-
drugs-medikamente-gegen-seltene-erkrankungen.html, https://health.ec.europ
a.eu/medicinal-products/product-types/orphan-medicinal-products_en?prefLa
ng=de, www.vfa.de/de/forschung-entwicklung/seltene-erkrankungen/orphan-d
rugs-im-amnog, www.gkv-90prozent.de/ausgabe/27/meldungen/27_orphandru
gs/27_orphandrugs.html, www.gkv-90prozent.de/ausgabe/36/kurzmeldungen/
36_gamsi-telegramm/36_gamsi-telegramm.html, www.aekno.de/aerzte/rheinis
ches-aerzteblatt/ausgabe/artikel/2022/april-2022/kosten-fuer-orphan-drugs-ha
ben-sich-verfuenffacht, www.gkv-90prozent.de/ausgabe/17/meldungen/17_or
phan-drugs/17_orphan-drugs.html, www.vfa.de/de/forschung-entwicklung/selt
ene-erkrankungen/fakten-zu-orphan-drugs, www.bundesgesundheitsministeriu
m.de/themen/praevention/gesundheitsgefahren/seltene-erkrankungen, www.eu
rordis.org, www.iqwig.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detail
seite_58496.html).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 27. Oktober 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status sind aktuell in
Deutschland verkehrsfähig, und wie hat sich diese Zahl gegenüber dem in der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/14602 genannten Stand (ca. 152 in der EU zugelassene
Orphan Drugs, Stand: Februar 2024) verändert?
Stand Februar 2024 waren 152 Arzneimittel für seltene Erkrankungen
(sogenannte Orphan Drugs) in der Europäischen Union (EU) zentral zugelassen.
Seitdem haben 18 davon das Ende ihrer Marktexklusivität erreicht, bei fünf
Arzneimitteln hat der Zulassungsinhaber den Status als Arzneimittel für seltene
Erkrankungen zurückgezogen und weitere acht Arzneimittel verfügen über
keine gültige Zulassung mehr.
Seit Februar 2024 wurden 43 Arzneimittel für seltene Erkrankungen neu in der
EU zugelassen (Stand: Oktober 2026). Damit sind derzeit 164 Arzneimittel für
seltene Erkrankungen zentral in der EU zugelassen und damit in Deutschland
verkehrsfähig.
2. Wie hat sich die Zahl in Deutschland zugelassener Orphan Drugs in den
vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte jahresweise und, soweit
möglich, getrennt nach Erstzulassung und zwischenzeitlich entfallenem
Orphan-Status darstellen)?
Die Entwicklungen der Zahl der Zulassungen von Arzneimitteln für seltene
Erkrankungen sowie der Zahl der Arzneimittel mit Orphan-Status, jeweils seit
dem Jahr 2016, sind in den nachfolgenden Grafiken 1 und 2 dargestellt.
Grafik 1: Entwicklung der Zahl der Zulassungen von Arzneimitteln für seltene
Erkrankungen seit dem Jahr 2016:
Grafik 2: Entwicklung der Zahl der Arzneimittel mit Ausweisung als
Arzneimittel für seltene Erkrankungen („Orphan Drug-Status) seit dem Jahr 2016:
3. Für welche seltenen Erkrankungen bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit keine zugelassenen Therapieoptionen, und wie viele
Patienten in Deutschland sind hiervon schätzungsweise betroffen?
Nach Angaben von Orphanet, dem europäischen Referenzportal zu Seltenen
Erkrankungen und Orphan Drugs (www.orpha.net/de) wurden bisher über
6 600 verschiedene seltene Erkrankungen molekular beschrieben. Insgesamt
gibt es laut Orphanet für mehr als zwölf Prozent der bekannten seltenen
Erkrankungen mindestens eine zugelassene Behandlungsmöglichkeit in der EU. Zur
Prävalenz je einzelner Seltener Erkrankung wird auf die durch Orphanet
veröffentlichen Daten verwiesen (www.orphadata.com/). In Deutschland leben
Schätzungen zufolge insgesamt rund vier Millionen Menschen mit einer
Seltenen Erkrankung.
4. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen
GKV-Ausgaben für Orphan Drugs in den vergangenen zehn Jahren (bitte
jahresweise angeben; soweit die Bundesregierung wie auf
Bundestagsdrucksache 20/14602 auf fehlende eigene Statistiken verweist: auf
welche Datenquellen, z. B. GKV-Spitzenverband oder
Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), stützt sie sich, und warum erhebt sie
diese Daten nicht selbst)?
Nach Angaben des Wissenschaftlichen Instituts der Allgemeinen
Ortskrankenkasse (AOK) in dessen Arzneiverordnungs-Report des Jahres 2025 haben
Orphan Drugs in Deutschland die nachfolgenden Umsätze verursacht.
Tabelle 1: Umsatz nach dem Arzneiverordnungs-Report 2025:
Jahr Umsatz in Mio. Euro
2024 8 466
2023 7 642
2022 7 134
2021 7 076
2020 5 711
2019 4 681
2018 3 937
2017 3 313
2016 2 976
2015 2 143
Quelle: Wissenschaftliches Institut der AOK
5. Welchen Anteil an den gesamten GKV-Arzneimittelausgaben machten
Orphan Drugs nach Kenntnis der Bundesregierung zuletzt aus, und wie
hat sich dieser Anteil über zehn Jahre entwickelt?
Nach Angaben des Wissenschaftlichen Instituts der AOK in dessen
Arzneimittel-Kompass des Jahres 2025 hat sich der Anteil wie folgt entwickelt.
Tabelle 2: Anteil der Nettokosten nach dem Arzneimittel-Kompass 2025:
Jahr Nettokostenanteil in Prozent
2024 13,7
2023 13,0
2022 12,9
2021 13,5
2020 11,8
2019 10,1
2018 9,0
2017 8,1
2016 7,5
2015 6,1
Quelle: Wissenschaftliches Institut der AOK
6. Welche zehn Orphan Drugs verursachten nach Kenntnis der
Bundesregierung zuletzt die höchsten GKV-Ausgaben (bitte mit Wirkstoff,
Indikation und Jahresumsatz, soweit nicht durch Vertraulichkeit nach § 130e
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) ausgeschlossen)?
Nach Angaben des Wissenschaftlichen Instituts der AOK in dessen PharMa-
Analyst betreffen die zehn Orphan Drugs mit den höchsten Nettokosten in
Deutschland die nachfolgenden Indikationen.
Tabelle 3: Nettokosten nach Indikation der zehn Orphan Drugs nach dem Phar-
MaAnalyst:
Wirkstoff Nettokosten 2024 in Tausend Euro Indikation
Daratumumab 914 503,3 onkologische Erkrankungen
Tafamidis 446 434,4 Stoffwechselkrankheiten
Ruxolitinib 410 888,8 onkologische Erkrankungen
Ivacaftor/Tezacaftor/Elexacaftor 378 397,6 Stoffwechselkrankheiten
Wirkstoff Nettokosten 2024 in Tausend Euro Indikation
Ibrutinib 355 050,6 onkologische Erkrankungen
Ivacaftor 218 724,5 Stoffwechselkrankheiten
Risdiplam 200 299,5 Krankheiten des Nervensystems
Nintedanib 196 078,8 Krankheiten des Atmungssystems
Venetoclax 185 558,2 onkologische Erkrankungen
Olaparib 173 562,7 onkologische Erkrankungen
Quelle: Wissenschaftliches Institut der AOK
7. In wie vielen Fällen wurde bei Orphan Drugs nach Überschreiten der
Umsatzschwelle in der regulären Nutzenbewertung kein oder ein nur
geringer Zusatznutzen festgestellt (bitte absolute Zahl und Anteil an allen
überprüften Orphan Drugs angeben)?
Nach Angaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) liegt die Anzahl
an überprüften Orphan Drugs nach Überschreitung der Umsatzschwelle,
bezogen auf abgeschlossene Verfahren zum Zeitpunkt der Anfrage, bei 63. Davon
wurde bei 41 Verfahren, also bei 65,1 Prozent der abgeschlossenen Verfahren,
kein Zusatznutzen festgestellt, und bei drei Verfahren, also 4,8 Prozent, ein
geringer Zusatznutzen.
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über
die finanziellen Auswirkungen des sogenannten fiktiven Zusatznutzens
auf die GKV vor, und wenn ihr dazu keine vorliegen, hält sie eine
entsprechende Quantifizierung für geboten?
Der Erstattungsbetrag für ein Arzneimittel mit neuem Wirkstoff ist Ergebnis
der Erstattungsbetragsverhandlungen nach § 130b des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB V). Dabei ist der Erstattungsbetrag auf Grundlage des im
Beschluss über die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V festgestellten Ausmaßes
des Zusatznutzens und dessen Wahrscheinlichkeit unter freier Würdigung aller
Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen
Therapiegebietes zu vereinbaren oder von der Schiedsstelle festzusetzen. Eine
pauschale Bewertung der Auswirkungen ist daher nicht möglich.
9. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der Regelung des § 35a
SGB V, wonach bei Orphan Drugs mit der EU-Zulassung ein
Zusatznutzen als belegt gilt, und wenn nein, warum nicht?
22. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der bisherigen
Entwicklung des Orphan-Drug-Marktes in Deutschland und der EU?
Die Fragen 9 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Die Förderung der Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln zur
Behandlung von seltenen Erkrankungen ist seit vielen Jahren ein wichtiges Anliegen
der Bundesregierung. Aufgrund geringer Patientenzahlen sind
privatwirtschaftliche Investitionen in solche Therapiegebiete häufig wirtschaftlich nicht
attraktiv und es bedarf ergänzender Anreize. Um die Entwicklung von Orphan Drugs
zu fördern, bestehen für diese Arzneimittel Sonderregelungen im Rahmen der
Nutzenbewertung nach § 35a SGB V. Für Arzneimittel, die von der
Europäischen Kommission als Orphan Drug zugelassen wurden, gilt der Zusatznutzen
bis zur Überschreitung einer Umsatzgrenze von 30 Mio. Euro durch die
Zulassung als belegt. Diese Regelung wurde bereits im Jahr 2022 mit dem Gesetz
zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-
FinStG) angepasst, die Grenze lag zuvor bei 50 Mio. Euro. Vorteil ist, dass
Deutschland hinsichtlich der Verfügbarkeit und des Zugangs zu Orphan Drugs
die Spitzenposition in Europa belegt. In vielen anderen europäischen Ländern
ist die Verfügbarkeit von Orphan Drugs signifikant niedriger und die
Wartezeiten sind erheblich länger.
10. In wie vielen Fällen wurden Patienten nach Kenntnis der
Bundesregierung über mehrere Jahre mit Orphan Drugs behandelt, deren
Zusatznutzen später nicht bestätigt werden konnte?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Anzahl behandelter
Patientinnen oder Patienten vor.
11. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung gegebenenfalls für
geeignet, um bereits zum Markteintritt eine belastbarere Evidenzgrundlage
gegenüber zweckmäßigen Vergleichstherapien sicherzustellen (z. B.
anwendungsbegleitende Datenerhebung nach § 35a Absatz 3b SGB V)?
Das Instrument der anwendungsbegleitenden Datenerhebung kann erst nach
Markteintritt starten. Der GBA kann die Geltung von
Nutzenbewertungsbeschlüssen befristen, um zu gewährleisten, dass neue wissenschaftliche
Erkenntnisse für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen für eine erneute Nutzenbewertung
herangezogen werden können.
12. Erkennt die Bundesregierung eine Gefahr von Fehlanreizen durch die
wirtschaftliche Privilegierung von Orphan Drugs?
Die Umsatzschwelle für Orphan Drugs wurde zuletzt von 50 Mio. Euro auf
30 Mio. Euro reduziert. Die vollständige Streichung des Orphan Drug Privilegs
hätte zur Folge, dass die Förderung der Forschung und Marktzulassung von
Arzneimitteln für sehr seltene Erkrankungen beeinträchtigt werden könnte.
13. Welche Maßnahmen bestehen gegebenenfalls zur Verhinderung eines
missbräuchlichen „Orphanisierungseffekts“, bei dem Arzneimittel gezielt
in kleine Teilindikationen aufgespalten werden, und in wie vielen Fällen
wurde ein solcher Effekt nach Kenntnis der Bundesregierung
festgestellt?
Für die Ausweisung als Arzneimittel für seltene Erkrankungen sind in der
Verordnung (EG) Nr. 141/2000 „über Arzneimittel für seltene Leiden“ und der
Verordnung (EG) Nr. 847/2000 „zur Festlegung von Bestimmungen für die
Anwendung der Kriterien für die Ausweisung eines Arzneimittels als Arzneimittel
für seltene Leiden (…)“ objektive Kriterien festgelegt. Der Ausschuss für
seltene Erkrankungen (Committee for Orphan Medicinal Products, COMP) bei der
Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) ist für die Prüfung von Anträgen
auf Ausweisung als Arzneimittel für seltene Erkrankungen zuständig.
Im Rahmen der Überarbeitung der EU-Arzneimittelgesetzgebung, mit der auch
die sogenannte Orphan Drug-Verordnung überarbeitet wird, wird geregelt, dass
die Marktexklusivität grundsätzlich nur einmalig für die erste Marktzulassung
gilt. Nachfolgende Zulassungsanträge für Arzneimittel für seltene
Erkrankungen betreffend ein und denselben Wirkstoff erhalten keine gesonderten
Marktexklusivitätszeiträume.
Konkrete Fallzahlen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung
nicht vor.
14. Hat sich die Bundesregierung mit der Frage beschäftigt, ob Orphan
Drugs Auswirkungen auf die langfristige Finanzierbarkeit der GKV
haben, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen?
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der Ausgaben für Orphan
Drugs im Hinblick auf die finanzielle Stabilität der GKV. Bereits mit dem
GKV-FinStG umgesetzte Maßnahmen betreffen auch Orphan Drugs und tragen
zur Sicherstellung der finanziellen Stabilität bei.
15. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls zur
Verbesserung der Versorgung von Patienten mit seltenen Erkrankungen
(bitte mit Bezug zum Nationalen Aktionsplan bzw. Nationalen
Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen [NAMSE] darstellen,
vgl. www.namse.de/aktionsbuendnis-1)?
Im Jahr 2026 hat das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen
Erkrankungen (NAMSE) einen Zehn-Punkte-Plan verabschiedet. Er beschreibt
prioritäre Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Versorgung, Forschung und
Unterstützung von Menschen mit Seltenen Erkrankungen. Der Zehn-Punkte-
Plan versteht sich als Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans und setzt
auf die nachhaltige Verankerung der bereits erreichten Fortschritte. Das
Dokument ist abrufbar unter: www.namse.de/fileadmin/user_upload/downloads/NA
MSE_10-Punkte-Plan.pdf.
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Versorgungssituation hinsichtlich
der Orphan Drugs in Apotheken und mobilen Verteilern im ländlichen
Raum?
Soweit Arzneimittel, einschließlich Arzneimittel für seltene Erkrankungen, in
Deutschland zugelassen und in Verkehr sind, können öffentliche Apotheken
und Krankenhausapotheken diese ohne gesetzliche Einschränkungen beziehen
und – in der Regel auf ärztliche Verordnung – an Patientinnen und Patienten
abgeben beziehungsweise diese für eine Therapie im Krankenhaus den
behandelnden Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung stellen. Für öffentliche
Apotheken besteht dabei auch die Möglichkeit einer Abgabe im Wege des
Botendienstes, etwa bei längeren Wegen im ländlichen Raum. Insofern bestehen in Bezug
auf die Versorgung mit Arzneimittel für seltene Erkrankungen durch
Apotheken nach Auffassung der Bundesregierung keine Besonderheiten im Vergleich
zu anderen Arzneimitteln.
17. Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregierung universitäre
Zentren für seltene Erkrankungen bei der Versorgung und Forschung?
Seit dem Jahr 2010 wurden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung
37 Zentren für seltene Erkrankungen (ZSE) an Universitätskliniken etabliert.
Sie bilden ein wesentliches Element der hochspezialisierten Versorgung von
Menschen mit Seltenen Erkrankungen. Aufgrund ihrer Lokalisation an den
Universitätskliniken verbinden die ZSE Krankenversorgung und Forschung
miteinander und tragen so wesentlich zur medizinischen Forschung bei seltenen
Erkrankungen bei.
18. Welche Bundesmittel fließen derzeit gegebenenfalls in die Forschung
und Entwicklung zu seltenen Erkrankungen und Orphan Drugs (bitte
gegenüber den Angaben auf Bundestagsdrucksache 20/14602
aktualisieren)?
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert
Forschungsprojekte zum Thema Seltene Erkrankungen in spezifischen
nationalen und internationalen Förderschwerpunkten. Dafür wurden im Bereich der
Seltenen Erkrankungen Fördermittel in Höhe von 32,87 Mio. Euro zur
Verfügung gestellt. Gegenüber den Angaben in der Bundestagsdrucksache 20/14602
fördert das Bundeministerium für Gesundheit ein weiteres Projekt. Die
Forschungsprojekte können der Tabelle 4 in der beigefügten Anlage 1*
entnommen werden.
19. Welche Rolle spielen europäische Zulassungsbehörden (Europäische
Arzneimittel-Agentur [EMA] bzw. Committee for Orphan Medicinal
Products [COMP]) und europäische Förderprogramme im Bereich der
Orphan Drugs?
Im Rahmen des European Joint Programme on Rare Diseases (EJP RD) und
der European Research Alliance for Rare Diseases (ERDERA) beteiligt sich die
Bundesregierung an der Förderung von europäischen Projekten, die die
präklinische Entwicklung von Therapien im Bereich Seltener Erkrankungen zum Ziel
haben. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse können gegebenenfalls in die
Beantragung eines Orphan Drug Status für einen Wirkstoff einfließen.
Der COMP ist der wissenschaftliche Ausschuss der EMA, der für die
wissenschaftliche Bewertung von Anträgen auf Ausweisung von Arzneimitteln als
Arzneimittel für seltene Erkankungen zuständig ist. Arzneimittel können
bereits während ihrer Entwicklung eine Ausweisung als Arzneimittel für seltene
Erkrankungen beantragen und erhalten, die zum Zeitpunkt der Marktzulassung
bestätigt werden muss. Die Ausweisung als Arzneimittel für seltene
Erkrankungen gewährt bestimmte Vergünstigungen und Privilegien vor und nach der
Zulassung, beeinflusst aber keine der grundsätzlichen Anforderungen für die
Arzneimittelzulassung. Der Ausschuss besteht aus je einem Wissenschaftler
beziehungsweise einer Wissenschaftlerin je Mitgliedstaat und aus je drei
Mitgliedern, die Patientenorganisationen vertreten beziehungsweise die aufgrund ihrer
speziellen Expertise benannt werden.
20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über
Preisunterschiede von Orphan Drugs innerhalb der EU vor?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, da
Arzneimittelpreise in anderen Mitgliedstaaten regelhaft nicht transparent öffentlich bekannt
gemacht werden.
21. Welche Maßnahmen bestehen gegebenenfalls zur Verbesserung der
Transparenz bei der Preisbildung und Erstattung?
Die Transparenz bei Preisbildung und Erstattung in Deutschland ist bereits sehr
hoch. Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen sind bei Markteintritt grundsätzlich
erstattungsfähig, es sei denn, sie sind durch Gesetz oder Richtlinie des GBA
ausgeschlossen. Die Nutzenbewertungen durch das Institut für Qualität und
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8818 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und dem GBA werden transparent auf
den Internetseiten des GBA veröffentlicht. Auch die Erstattungsbeträge sind
mit Ausnahme von Einzelfällen öffentlich nachvollziehbar.
23. Bestehen Absichten oder laufende Initiativen, Orphan Drugs in der
Ukraine produzieren zu lassen?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über bestehende oder geplante
Initiativen zur Produktion von Orphan Drugs in der Ukraine.
Anlage 1 - Tabelle 4 zu AW auf Frage 18 - KA 21/8347
Laufzeit Bundesministerium Projektträger Zuwendungsempfänger Vorhaben
Zuwendungshöhe in
Millionen Euro
01.01.2025 -
31.12.2027
Bundesministerium
für Forschung,
Technologie und
Raumfahrt (BMFTR)
VDI/VDE Universität Münster KMUi-Biomedizin-4: Kurative mRNA-Therapie für primäre
Ziliendyskinesie (cuRNA-PCD) - Präklinischer und klinischer
Proof-of-Concept
0,94
01.01.2025 -
31.12.2027
BMFTR VDI/VDE ETHRIS GmbH KMUi-Biomedizin-4: Kurative mRNA-Therapie für primäre
Ziliendyskinesie (cuRNA-PCD) - präklinischer Proof-of-
Concept, CMC und Sponsorverantwortung in einer klinischen
Studie
3,57
01.10.2026 -
30.09.2027
BMFTR VDI/VDE Deutsches Zentrum für
Neurodegenerative Erkrankungen
e.V. (DZNE) in der Helmholtz-
Gemeinschaft
GBi7S: Entwicklung einer allel-spezifischen ASO-
Präzisionstherapie für SCA3 (ASAP-Treat-SCA3)
0,1
01.10.2026 -
30.09.2027
BMFTR VDI/VDE Deutsches Zentrum für
Neurodegenerative Erkrankungen
e.V. (DZNE) in der Helmholtz-
Gemeinschaft
GBi7S: KI-gestützte, klinisch validierte Einkamera-
Bewegungsanalyse für Bewegungsstörungen und häusliche
Therapie (Move-It)
0,1
01.08.2025 -
31.07.2028
BMFTR VDI/VDE Christian-Albrechts-Universität zu
Kiel
Klinische Entwicklung eines Antikörper-Wirkstoff-Konjugats
zur Therapie der akuten T-Zell Leukämie und von T-Zell Non-
Hodgkin Lymphomen
5,57
01.10.2025 -
30.09.2027
BMFTR VDI/VDE Rheinische Friedrich-Wilhelms-
Universität - Universitätsklinikum
Bonn
GBi5M: Eine Künstliche Intelligenz zur Beurteilung
medizinischer Bilddaten von Patienten mit Seltenen
Erkrankungen
0,59
01.10.2025 -
30.09.2027
BMFTR VDI/VDE Max-Delbrück-Centrum für
Molekulare Medizin in der
Helmholtz-Gemeinschaft (MDC)
GBi5M: Entwicklung einer human-spezifischen Plattform für
das Wirkstoffscreening zur Therapie seltener
neuromuskulärer Erkrankungen
0,51
1 von 7
Anlage 1 - Tabelle 4 zu AW auf Frage 18 - KA 21/8347
Laufzeit Bundesministerium Projektträger Zuwendungsempfänger Vorhaben
Zuwendungshöhe in
Millionen Euro
01.04.2026 -
31.03.2029
BMFTR VDI/VDE Epithelica GmbH i.G. Das übergeordnete Ziel dieses Projekts ist die Durchführung
der ersten klinischen Phase I/IIa am Menschen für eine
topisch anwendbare CRISPR-basierte Gentherapie bei der
seltenen, aber schweren monogenen Hautkrankheit
autosomal rezessive kongenitale Ichthyose (ARCI).
3,9
01.12.2023 -
31.03.2027
BMFTR VDI/VDE Captain T Cell GmbH GO-Bio 8B: TCR-T-Zelltherapie zur Behandlung von soliden
Tumoren (Captain-T-Cell-2)
4,01
01.05.2019 -
31.12.2026
BMFTR DLR
Projektträger
Universitätsklinikum Jena CONNECT-GENERATE - Deutsches Netzwerk zur Erforschung
autoimmuner Enzephalitiden -Teilprojekt 7 Klinische Studie
0,98
01.07.2022 -
31.12.2027
BMFTR DLR
Projektträger
Technische Universität München QualiNeuroRehab - Auswirkungen eines
neurokardiologischen Rehabilitationsprogrammes auf die
Lebensqualität von Kindern, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen mit seltenen angeborenen Herzerkrankungen
0,22
01.11.2022 -
31.12.2026
BMFTR DLR
Projektträger
Universität Ulm CONNECT-GENERATE 2.0 - Forschungsverbund zur
Aufklärung, Kategorisierung und Behandlung autoimmuner
Hirnentzündungen und verwandter Erkrankungen -
Biomaterial Bank
0,34
01.02.2023 -
30.11.2026
BMFTR DLR
Projektträger
Albert-Ludwigs-Universität
Freiburg
MyPred - Entwicklung von Früherkennungs- und
Behandlungsstrategien für junge Menschen mit
Prädisposition für myeloische Neoplasien: Untersuchungen
zu genetischen Veränderungen, klonaler Architektur der
Hämatopoese, Rasopathien und Dyskeratosis congenita
sowie Aufklärung, Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit
0,76
01.02.2023 -
31.12.2026
BMFTR DLR
Projektträger
Universität zu Köln NEOCYST - Netzwerk für frühe zystische Nierenerkrankungen:
Register, Pathophysiologie von Ziliopathien und
Datenintegration
0,29
2 von 7
Anlage 1 - Tabelle 4 zu AW auf Frage 18 - KA 21/8347
Laufzeit Bundesministerium Projektträger Zuwendungsempfänger Vorhaben
Zuwendungshöhe in
Millionen Euro
01.03.2023 -
30.11.2026
BMFTR DLR
Projektträger
Eberhard Karls Universität
Tübingen
MyPred - Entwicklung von Früherkennungs- und
Behandlungsstrategien für junge Menschen mit
Prädisposition für myeloische Neoplasien: Charakterisierung
genetischer Veränderungen, klonale Architektur der
Hämatopoese, Analyse des In-vivo-Verhaltens von (Prä-)
Leukämiezellen bei schwerer angeborener Neutropenie
0,57
01.05.2023 -
31.12.2026
BMFTR DLR
Projektträger
Medizinische Hochschule
Hannover (MHH)
ADDRess - Translationale Forschung für Personen mit
gestörter DNA-Reparatur: Verbundkoordination,
Untersuchungen zu metabolischen Veränderungen sowie der
klonalen Hämatopoese während der Chemotherapie beim Li-
Fraumeni-Syndrom
0,58
01.05.2023 -
31.10.2026
BMFTR DLR
Projektträger
Universitätsklinikum Würzburg ADDRess - Translationale Forschung für Personen mit
gestörter DNA-Reparatur: Psychosoziale Unterstützung und
Patientenbeteiligung für Betroffene und ihre Familien
0,17
01.06.2023 -
30.06.2027
BMFTR DLR
Projektträger
Heinrich-Heine-Universität
Düsseldorf
MyPred - Entwicklung von Früherkennungs- und
Behandlungsstrategien für junge Menschen mit
Prädisposition für myeloische Neoplasien: Identifizierung
fehlregulierter molekularer Signalwege in funktionell
alterierten hämatopoetischen Nischenzellen
0,22
01.07.2023 -
31.12.2026
BMFTR DLR
Projektträger
Universität Heidelberg Resolve15q13 - Aufklärung der molekularen Mechanismen
von genetischen Veränderungen auf Chromosom 15q13
mittels genetischer und neurologischer Forschung
0,34
01.08.2023 -
31.10.2026
BMFTR DLR
Projektträger
Ludwig-Maximilians-Universität
München
Koordinierungsstelle für die Forschungsverbünde für Seltene
Erkrankungen
0,50
3 von 7
Anlage 1 - Tabelle 4 zu AW auf Frage 18 - KA 21/8347
Laufzeit Bundesministerium Projektträger Zuwendungsempfänger Vorhaben
Zuwendungshöhe in
Millionen Euro
01.11.2023 -
30.06.2027
BMFTR DLR
Projektträger
Universität Heidelberg PREDICT - Präzise Diagnose bei Ziliopathien - Entwicklung von
Prädiktionsmodellen durch bioinformatische Analysen und
Künstliche Intelligenz
0,27
01.11.2023 -
30.11.2026
BMFTR DLR
Projektträger
Philipps-Universität Marburg NEOCYST - Netzwerk für frühe zystische Nierenerkrankungen:
Erweiterte Autismus-Diagnostik und neuropsychologische
Untersuchung
0,14
01.02.2024 -
31.01.2027
BMFTR DLR
Projektträger
Medizinische Hochschule
Hannover (MHH)
MyPred - Entwicklung von Früherkennungs- und
Behandlungsstrategien für junge Menschen mit
Prädisposition für myeloische Neoplasien: Untersuchungen
zu genetischen Veränderungen, klonaler Architektur der
Hämatopoese sowie funktionellen und phänotypischen
Unterschieden von RUNX1-Veränderungen
0,46
01.07.2024 -
30.06.2027
BMFTR DLR
Projektträger
Technische Universität München GENOMIT - Ein Multi-Omics-Ansatz für die Diagnose und das
Monitoring mitochondrialer Erkrankungen
0,33
01.06.2024 -
31.05.2027
BMFTR DLR
Projektträger
Deutsches
Krebsforschungszentrum (DKFZ)
RiTA - die portosinusoidale Gefäßerkrankung: Erarbeitung
einer Risikostratifizierung und neuer therapeutischer Ansätze
für Patienten
0,45
01.06.2024 -
31.05.2027
BMFTR DLR
Projektträger
Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg
ADTKD-Net - Netzwerk für Autosomal Dominante
Tubulointerstitielle Nierenerkrankung – Analytik
0,84
01.06.2024 -
31.05.2027
BMFTR DLR
Projektträger
Charité - Universitätsmedizin
Berlin
ADTKD-Net - Netzwerk für Autosomal Dominante
Tubulointerstitielle Nierenerkrankung – Aufbau des
Registers, Patientenrekrutierung und Datenanalyse
0,35
01.07.2024 -
30.06.2027
BMFTR DLR
Projektträger
Ludwig-Maximilians-Universität
München
CADANHIS - CADASIL Natural HIStory - Neue Methoden und
Biomarker für eine bessere Vorhersage des
Krankheitsverlaufs
0,49
4 von 7
Anlage 1 - Tabelle 4 zu AW auf Frage 18 - KA 21/8347
Laufzeit Bundesministerium Projektträger Zuwendungsempfänger Vorhaben
Zuwendungshöhe in
Millionen Euro
01.06.2024 -
31.05.2027
BMFTR DLR
Projektträger
Albert-Ludwigs-Universität
Freiburg
NEOCYST - Netzwerk für frühe zystische Nierenerkrankungen:
Pathophysiologie von Ziliopathien
0,15
01.07.2024 -
30.06.2027
BMFTR DLR
Projektträger
Albert-Ludwigs-Universität
Freiburg
NARRATIVE - Vaskuläre Anomalien: Dokumentation des
natürlichen Krankheitsverlaufs und Erfassung von
Lebensqualität und Therapieerfolg durch
Patient:inneneingabe
0,48
01.07.2024 -
30.06.2027
BMFTR DLR
Projektträger
Ludwig-Maximilians-Universität
München
GENOMIT - Die Variation im natürlichen Verlauf
mitochondrialer Erkrankungen besser verstehen - Teilprojekt
globales Register
0,23
01.07.2024 -
30.06.2027
BMFTR DLR
Projektträger
Technische Universität München GENOMIT - Die Variation im natürlichen Verlauf
mitochondrialer Erkrankungen besser verstehen -
Koordination und KI-Ansatz zur Verbesserung der Vorhersage
0,30
01.10.2024 -
30.09.2027
BMFTR DLR
Projektträger
Universität Ulm 3D-GATA2 - Wie die GATA2-Defizienz Entwicklung und
Erkrankung beeinflusst
0,40
01.09.2024 -
30.11.2026
BMFTR DLR
Projektträger
Universität Ulm MyPred - Entwicklung von Früherkennungs- und
Behandlungsstrategien für junge Menschen mit
Prädisposition für myeloische Neoplasien: Untersuchungen
zu genetischen Veränderungen und Dyskeratosis congenita
0,21
01.08.2025 -
31.07.2027
BMFTR DLR
Projektträger
Limbach Genetics
Forschungsgesellschaft mbH
NEOCYST - Netzwerk für frühe zystische Nierenerkrankungen:
Interoperabilität von Daten und Analyse der genetischen
Bürde in Patientinnen und Patienten mit zystischen
Nierenerkrankungen und verwandten Ziliopathien
0,20
01.09.2026 -
31.08.2029
BMFTR DLR
Projektträger
Max-Planck-Gesellschaft zur
Förderung der Wissenschaften
e.V.
CDKure-DBA - Präklinische Entwicklung von CDK8/19-
Inhibitoren zur Wiederherstellung der Erythropoese bei
Diamond-Blackfan-Anämie
0,24
5 von 7
Anlage 1 - Tabelle 4 zu AW auf Frage 18 - KA 21/8347
Laufzeit Bundesministerium Projektträger Zuwendungsempfänger Vorhaben
Zuwendungshöhe in
Millionen Euro
01.06.2026 -
31.05.2029
BMFTR DLR
Projektträger
Fraunhofer-Gesellschaft zur
Förderung der angewandten
Forschung eingetragener Verein
SynLeigh - Auf dem Weg zu synergistischen Behandlungen für
Erkrankungen des Leigh-Syndrom-Spektrums - Blut-Hirn-
Schranke und Organ-on-Chip
0,21
01.06.2026 -
31.05.2029
BMFTR DLR
Projektträger
Fraunhofer-Gesellschaft zur
Förderung der angewandten
Forschung eingetragener Verein
VALUEKCNQ - Validierung der Wirksamkeit eines repurposed
KCNQ-Öffners in In-vitro-, Ex-vivo- und In-vivo-Modellen von
Entwicklungsenzephalopathien - Blut-Hirn-Schranke und
Pharmakologie
0,28
01.06.2026 -
31.05.2029
BMFTR DLR
Projektträger
Fraunhofer-Gesellschaft zur
Förderung der angewandten
Forschung eingetragener Verein
CHAMPION - Wirkstoff-Analyse für MSD-Patienten zur
Erforschung und Optimierung neuartiger Therapien
0,50
01.06.2026 -
31.05.2029
BMFTR DLR
Projektträger
Heinrich-Heine-Universität
Düsseldorf
SynLeigh - Auf dem Weg zu synergistischen Behandlungen für
Erkrankungen des Leigh-Syndrom-Spektrums -
Funktionsanalyse von iPSC-abgeleiteten Neuronen und
Hirnorganoiden und Behandlung
0,31
01.06.2026 -
31.05.2029
BMFTR DLR
Projektträger
Eberhard Karls Universität
Tübingen
VALUEKCNQ - Validierung der Wirksamkeit eines repurposed
KCNQ-Öffners in In-vitro-, Ex-vivo- und In-vivo-Modellen von
Entwicklungsenzephalopathien - Mausmodell und In-vivo
Behandlung
0,22
01.05.2026 -
30.04.2029
BMFTR DLR
Projektträger
Max-Planck-Gesellschaft zur
Förderung der Wissenschaften
e.V.
TREATMAMOPATHY - Präklinische Validierung eines
neuartigen Medikaments zur Behandlung des Wolfram-
Syndroms (WS) und der Charcot-Marie-Tooth-Krankheit Typ
2A (CMT2A)
0,36
01.05.2026 -
30.04.2029
BMFTR DLR
Projektträger
Albert-Ludwigs-Universität
Freiburg
TREATYNG - Modulation der Neuropeptid-Y-Signalgebung zur
Wiederherstellung der kardialen Struktur und Funktion bei
arrhythmogener Kardiomyopathie
0,41
6 von 7
Anlage 1 - Tabelle 4 zu AW auf Frage 18 - KA 21/8347
Laufzeit Bundesministerium Projektträger Zuwendungsempfänger Vorhaben
Zuwendungshöhe in
Millionen Euro
01.06.2026 -
31.05.2029
BMFTR DLR
Projektträger
Fraunhofer-Gesellschaft zur
Förderung der angewandten
Forschung eingetragener Verein
INALOX-PF - Entwicklung neuer Behandlungsmöglichkeiten
bei idiopathischer Lungenfibrose - präklinische Wirksamkeit,
Wirkmechanismus und Pharmakodynamik
0,33
01.05.2026 -
30.04.2029
BMFTR DLR
Projektträger
Charité - Universitätsmedizin
Berlin
ASCENT-PSC – Präklinische Entwicklung von neuen
Therapieansätzen bei der primär sklerosierenden Cholangitis
(PSC): Humane Zellmodelle und Spatial Transcriptomics
0,28
01.06.2026 -
31.05.2029
BMFTR DLR
Projektträger
Albert-Ludwigs-Universität
Freiburg
INALOX-PF - Entwicklung neuer Behandlungsmöglichkeiten
bei idiopathischer Lungenfibrose - Koordination, Optimierung
der Pharmakodynamik, Interaktion mit Interessengruppen
und Translation
0,17
01.03.2026 -
28.02.2027
Bundesministerium
für Gesundheit (BMG)
ohne Bundesinstiut für Arzneimittel
und Medizinprodukte
Evaluation und Kodierung Seltener Erkrankungen in
Abrechnungsdaten des stationären Bereichs
0,01
7 von 7
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
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