polradar

Völkerstrafrecht verteidigen - Internationalen Strafgerichtshof gegen Angriffe schützen

dip / drucksache 03.11.2026 · WP 21 · 21/8929 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Völkerstrafrecht verteidigen - Internationalen Strafgerichtshof gegen Angriffe schützen Deutscher Bundestag Drucksache 21/8929 21. Wahlperiode 03.11.2026 Antrag der Abgeordneten Cansu Özdemir, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Jan van Aken, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Luke Hoß, Jan Krampe, Charlotte Neuhäuser, Lea Reisner, Zada Salihovic, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt und der Fraktion Die Linke Völkerstrafrecht verteidigen – Internationalen Strafgerichtshof gegen Angriffe schützen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Deutsche Bundestag erinnert daran, dass sich das Völkerstrafrecht maßgeblich als Antwort auf die Verbrechen Nazi-Deutschlands herausgebildet hat. Mit dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg mussten sich erstmals führende Repräsentanten eines Staates vor einem internationalen Gericht persönlich für ihre Ver-brechen verantworten. In seinem Urteil hielt der Gerichtshof fest: „Verbrechen gegen das Völkerrecht werden von Menschen und nicht von abstrakten Wesen begangen, und nur durch Bestrafung jener Einzelpersonen, die solche Verbrechen begehen, kann den Bestimmungen des Völkerrechts Geltung verschafft werden.“ (Internationaler Militärgerichtshof, Urteil vom 30. September/1. Oktober 1946, in: Der Prozess gegen die Hauptkriegs-verbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, Nürnberg, 14. November 1945 – 1. Oktober 1946, Bd. I, Nürnberg 1947, S. 248 f.) Vor diesem Hintergrund trägt die Bundesrepublik Deutschland eine besondere Verantwortung für den Schutz des Völkerstrafrechts. Heute ist der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ein unverzichtbarer Pfeiler der internationalen Ordnung. Er verfolgt Einzelpersonen wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, wenn die zuständigen nationalen Strafverfolgungsbehörden nicht willens oder nicht in der Lage sind, tatsächlich zu ermitteln oder Strafverfahren durchzuführen. Damit trägt er zur Bekämpfung von Straflosigkeit, zur Anerkennung des erlittenen Unrechts und zur Prävention weiterer Völkerrechtsverbrechen bei. Die internationale Strafjustiz ist allerdings bis heute von erheblichen Machtasymmetrien geprägt. Mächtige Staaten wie die USA, Russland und China sind dem Römischen Statut gar nicht erst beigetreten; andere Staaten entziehen sich der Gerichtsbarkeit oder verweigern die Zusammenarbeit. Die selektive Nutzung des Vetorechts im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erschwert zusätzlich eine gleichmäßige Verfolgung von Völker-rechtsverbrechen. Diese struk- V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. turellen Defizite schwächen die Legitimität des internationalen Strafrechtssystems. Sie rechtfertigen aber keineswegs die Abschaffung des IStGH, sondern begründen die Notwendigkeit der konsequenten Rechtsanwendung ohne Doppelstandards. In jüngerer Zeit ermittelt der IStGH zunehmend auch gegen Staatsangehörige mächtiger Staaten und erlässt Haftbefehle gegen sie, so zum Beispiel gegen Wladimir Putin und Benjamin Netanjahu. Gerade deshalb ist der IStGH massiven Angriffen ausgesetzt. US-Präsident Trump forderte auf der UN- Generalversammlung am 22. September 2026 alle Staaten auf, aus dem Römischen Statut, welches die völkerrechtliche Grundlage des IStGH bildet, auszusteigen. Im September 2026 wurde bekannt, dass Vertreter*innen der USA diese Forderung bereits bei einem NATO-Treffen Mitte Juli 2026 gegenüber den Partnerstaaten erhoben haben. In einem dort verbreiteten Papier kündigen die USA an, den IStGH systematisch zu zerschlagen. Vertreter*innen Frankreichs und der Niederlande verteidigten den IStGH. Ob sich Vertreter*innen der Bundesregierung äußerten, ist nicht bekannt (https://www.politico.eu/article/us-pressure-nato-al- lies-international-criminal-court-icc/). Bereits im Jahr 2025 haben die USA den damaligen Chefankläger Karim Khan und weitere Angehörige des IStGH sanktioniert. US-Präsident Trump begründete die Sanktionen explizit mit den Ermittlungen gegen israelische Staatsangehörige und den Haftbefehlen gegen Premierminister Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant. (https://www.federalre- gister.gov/documents/2025/02/12/2025-02612/imposing-sanctions-on-the- international-criminal-court) Die Präsidentin des IStGH, Richterin Tomoko Akane, wurde am 18. August 2026 von den USA mit Sanktionen belegt, genauso wie der leitende Prozessanwalt der Anklagebehörde, Abdoulaye Seye. Russland ging nach dem Haftbefehl gegen Präsident Putin eben-falls gegen Mitarbeiter*innen des IStGH vor: Karim Khan wurde vor einem Moskauer Gericht in Abwesenheit zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Acht Richter*innen des IStGH wurden ebenfalls zu langen Haftstrafen verurteilt (https://www.n- tv.de/politik/Russische-Justiz-verurteilt-Vertreter-des-Weltstrafgerichts- id30136898.html). Als Reaktion auf die Auszeichnung der ehemaligen IStGH-Richterin Navanethem Pillay mit dem Friedensnobelpreis haben die USA am 9. Oktober 2026 den IStGH als Organisation sanktioniert: Sämtliche Vermögenswerte des IStGH in den USA sind gesperrt und müssen dem Finanzministerium gemeldet werden. Der Ge-richtshof soll vom Zahlungsverkehr mit US-Finanzinstitutionen abgeschnitten werden, und US-Personen dürfen grundsätzlich keine Geschäfte mehr mit dem IStGH machen. Das Finanzministerium hat jedoch Generallizenzen erlassen, die bestimmte Transaktionen für den laufenden Betrieb zunächst bis zum 7. April 2027 erlauben (https://www.state.gov/releases/office-of-the-spokes- man/2026/10/imposing-sanctions-on-the-international-criminal-court-2/). Das US-Außenministerium gibt offen zu, dass es sich bei den geschilderten Maßnahmen um eine Kampagne handelt mit dem Ziel, den IStGH zu zerschlagen (https://www.state.gov/releases/office-of-the-spokesperson/2026/08/advan- cing-the-united-states-campaign-to-address-the-threat-posed-by-the- international-criminal-court; https://www.state.gov/releases/office-of-the-spokes- man/2026/10/imposing-sanctions-on-the-international-criminal-court/). Die US-Regierung versucht, Ermittlungen und Haftbefehle gegen eigene Staatsbürger*innen sowie Staatsbürger*innen ihrer Verbündeten zu unterbinden. Hat sie Erfolg, wäre das ein herber Rückschlag für das Völkerstrafrecht und die internationale Sicherheit, denn es würde den Eindruck vermitteln, dass die Verbündeten mächtiger Staaten straflos bleiben. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Aktuell sind mehr als ein Dutzend amtierende und ehemalige Angehörige des IStGH mit US-Sanktionen belegt. Für die Betroffenen bedeutet dies insbesondere die Sperrung von Vermögenswerten unter US-Jurisdiktion, den Ausschluss vom US-Finanzsystem und erhebliche Einschränkungen bei Bank-, Reise- und digitalen Dienstleistungen. Die extraterritoriale Wirkung der Sanktionen kann darüber hinaus europäische Banken, Unternehmen und zivilgesellschaftliche Organisationen davon abhalten, mit den Betroffenen oder dem Gerichtshof zusammenzuarbeiten (https://www.reuters.com/investigations/trumps-war-glo- bal-justice-court-staff-un-face-terroristgrade-sanctions-2026-02-06/). Am 6. Mai 2026 hat Spaniens Ministerpräsident Pedro Sanchez die EU-Kommission aufgefordert, die Sanktionen gegen IStGH-Mitarbeitende in die Blocking- Verordnung der EU (Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom 22. November 1996 zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte sowie von darauf beruhenden oder sich daraus ergebenden Maßnahmen) aufzunehmen, um die Betroffenen vor den Folgen der US-Sanktionen in Europa zu schützen. Auch Belgien und Slowenien fordern bereits seit 2025 eine Aktivierung. Die Bundesregierung hat sich bisher einer Stellungnahme zu dieser Initiative verweigert (vgl. Plenarprotokoll 21/79, 20.05.2026, S. 9497 B, mündliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut, Nr. 56). Die Blocking-Verordnung ist ein Rechtsinstrument, das zuletzt 2018 aktualisiert wurde, als die USA unter Präsident Trump 2018 aus dem Atomabkommen mit Iran (JCPoA, Gemeinsamer umfassender Aktionsplan) ausstiegen. Damals hat die EU binnen weniger Wochen gehandelt. Außenminister Johann Wadephul hat am Rande der UN-Generalversammlung im September 2026 erklärt, den Forderungen der USA nach einem Austritt nicht nachkommen zu wollen und äußerte Unverständnis über die US-amerikanische Position. Konkrete Maßnahmen zur Unterstützung des IStGH nannte er jedoch nicht (https://www.deutschlandfunk.de/zur-un-generaldebatte-interview-jo- hann-wadephul-cdu-bundesaussenminister-100.html). Führende Mitglieder der Bundesregierung haben durch ihre Äußerungen das Ansehen des IStGH ebenfalls schwer beschädigt. Der heutige Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nannte im November 2024 den Haft-befehl gegen Benjamin Netanjahu eine „bodenlose Dummheit“ (https://www.t-on- line.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100537964/dobrindt- trifftnetanjahu-in-israel-kein-verstaendnis-fuer-dieses-urteil-.html). Bundeskanzler Merz äußerte sich noch als Kanzlerkandidat dahingehend, dass er den Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu nicht ausführen wird und schlug vor, Netanjahu nach Deutschland einzuladen (https://www.tagesschau.de/inland/merz-einla- dung-netanjahu-100.html). Wahrheits-widrig begründete Merz seine Haltung damit, dass der IStGH „einst gegen autoritäre Staaten mit demokratisch nicht legitimierten Regierungen gegründet worden“ sei (https://www.juedische-allge- meine.de/politik/es-gab-keine-zusammenarbeit-mit-der-afd/). Der heutige Außenminister Wadephul kommentierte die Frage nach der Durchsetzung des Haftbefehls ebenfalls mit „unvorstellbar“ (https://www.rnd.de/politik/haftbe- fehl-gegen-netanjahu-cdu-lehnt-festnahme-in-deutschland-ab- BA3YUQG6XBHKLNLVYIDUUURA6M.html). Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die Bundesregierung ihrer historischen Verantwortung nicht gerecht wird und den IStGH und das Völkerstrafrecht nicht entschieden gegen Angriffe verteidigt. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die US-amerikanische Kampagne zur Zerstörung des IStGH öffentlich zu verurteilen und auf bilateraler und multilateraler Ebene die USA dazu aufzufordern, davon abzusehen, Staaten diesbezüglich unter Druck zu setzen; V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 2. sich der Initiative Spaniens, Sloweniens und Belgiens anzuschließen und eine Aufnahme der US-Sanktionen gegen den IStGH in die Blocking- Verordnung der EU zu fordern; 3. Maßnahmen zu ergreifen, damit der IStGH trotz der US-Sanktionen weiterhin funktionsfähig bleibt, und dazu: a) Mittel für den Contingency Fund des IStGH in bedarfsgerechter Höhe bereitzustellen, für den die Vertragsstaatenversammlung bereits einen Ausnahmezugriff zur Abfederung sanktionsbedingter Kosten zugelassen hat; b) die Entsendung deutscher Expert*innen in die Anklagebehörde und die Kanzlei des IStGH bedarfsgerecht auszubauen und dafür die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen; c) Vorkehrungen zu treffen, zur Aufrechterhaltung des Gerichtsbetriebs, der Ermittlungen und der Haftanstalt, sollte die US-Regierung nach Ablauf der Frist die Sanktionen gegen den IStGH umsetzen; d) die sanktionierten Personen dabei zu unterstützen, die ihnen entstandenen Nachteile im Alltag zu bewältigen unter anderem durch einen Mechanismus zur schnellen finanziellen und technischen Unterstützung bei sanktionsbedingten Mehrkosten; 4. sicherzustellen, dass deutsche Institutionen und Nichtregierungsorganisationen keine Nachteile erfahren, wenn sie mit einen der sanktionierten Personen zusammenarbeiten; 5. gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank verbindliche Anwendungshinweise für deutsche Banken und Zahlungsdienstleister zum Umgang mit den US-Sanktionen gegen den IStGH zu erarbeiten und klarzustellen, dass eine Zusammenarbeit mit dem IStGH und den sanktionierten Personen nach deutschem und europäischem Recht grundsätzlich zulässig bleibt; 6. offenzulegen, ob und wie sie im erwähnten NATO-Forum von Juli 2026 dem Anliegen der USA widersprochen hat, die Mitglieder der NATO zum Austritt aus dem Römischen Statut zu bewegen; 7. sich klar dazu zu bekennen, die Haftbefehle des IStGH durchzusetzen und den IStGH bei seinen Ermittlungen vollumfänglich zu unterstützen; 8. gemeinsam mit anderen, zur Stärkung des IStGH entschlossenen Staaten eine multilaterale Initiative zu ergreifen, die auf die Universalisierung des Römischen Statuts, die Gewinnung weiterer Vertragsstaaten und die Verhinderung weiterer Austritte zielt; 9. gegenüber Burkina Faso, Mali, Niger, Tschad, Venezuela und Naoero darauf hinzuwirken, ihre Austrittserklärungen vor deren Wirksamwerden zurückzunehmen. Berlin, den 3. November 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Relationen

Keine Relationen.