E-Auto-Förderung wirksam ausrichten - Sozial, klimawirksam und europäisch
Text
E-Auto-Förderung wirksam ausrichten - Sozial, klimawirksam und europäisch
Antrag
der Abgeordneten Julian Joswig, Swantje Henrike Michaelsen, Dr. Alaa
Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Michael Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig,
Claudia Müller, Dr. Armin Grau, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Matthias
Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
E-Auto-Förderung wirksam ausrichten – Sozial, klimawirksam und europäisch
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Elektromobilität ist die zentrale Zukunftstechnologie der europäischen
Automobilindustrie und notwendig für die Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor. Der
Hochlauf bleibt jedoch ausgerechnet im Heimatmarkt vieler erfolgreicher Hersteller
und Zulieferer hinter den Erfordernissen zurück, weshalb es klare und verlässliche
Rahmenbedingungen braucht. Förderprogramme können dabei entscheidende Impulse
setzen, um den Hochlauf anzureizen und der deutschen wie europäischen Industrie
zusätzliche wirtschaftliche Dynamik zu verleihen.
Eine wirksame E-Auto-Förderung muss dabei Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und
industrielle Wettbewerbsfähigkeit verbinden. Elektromobilität muss attraktiv und
bezahlbar sein – insbesondere für Familien sowie für Menschen mit kleinen und mittleren
Einkommen, ob in der Stadt oder auf dem Land. Förderinstrumente, die Fahrzeuge mit
fossilen Antriebskomponenten einbeziehen oder hochpreisige Modelle
subventionieren, verfehlen ihre ökonomische und ökologische Wirkung. Gerade Mittel aus dem
Klima- und Transformationsfonds (KTF) müssen gezielt dort eingesetzt werden, wo
sie Emissionen senken, soziale Teilhabe ermöglichen und europäische Wertschöpfung
stärken.
Dafür braucht es eine klare Förderlogik: einen konsequenten Fokus auf vollständig
emissionsfreie, bezahlbare Fahrzeuge aus europäischer Produktion sowie eine sozial
gestaffelte Ausgestaltung mit klaren Einkommens- und Preisobergrenzen. Zugleich ist
der Aufbau eines tragfähigen Gebrauchtwagenmarkts für Elektrofahrzeuge
entscheidend, um die soziale Breitenwirkung zu erhöhen. Planungssicherheit, nachhaltige
Lieferketten und Wertschöpfung in Europa sind Voraussetzung für Investitionen und
Beschäftigung. Bezahlbarer Ladestrom und eine verlässliche Ladeinfrastruktur
entscheiden zudem über die Alltagstauglichkeit der Elektromobilität. Vor diesem Hintergrund
ist eine grundlegende Neuausrichtung der E-Auto-Förderung erforderlich.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4952
21. Wahlperiode 24.03.2026
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die staatliche Förderung ausschließlich auf emissionsfreie Fahrzeuge,
insbesondere batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, zu
konzentrieren und Fahrzeuge mit fossilen Antriebskomponenten (Plug-In-Hybrid-
Fahrzeuge und sogenannte Range-Extender) von der Förderung auszuschließen,
sodass öffentliche Mittel aus dem KTF nur dort eingesetzt werden, wo sie
unmittelbar zur Emissionsminderung beitragen;
2. eine verbindliche Preisobergrenze von 45.000 Euro für geförderte Fahrzeuge für
Haushalte mit Kindern sowie von 35.000 Euro für Haushalte ohne Kinder
festzulegen und die Förderung gezielt auf bezahlbare E-Autos auszurichten, die für den
Massenmarkt relevant sind, um Mitnahmeeffekte und die Subventionierung von
hochpreisigen Modellen zu vermeiden;
3. die Förderung gezielt auf Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen
auszurichten und Förderfähigkeit für Haushalte ohne Kinder bis zu einem zu
versteuernden Jahreseinkommen von 45.000 Euro sowie für Haushalte mit Kindern bis
zu 70.000 Euro vorzusehen, um eine hohe soziale Treffsicherheit zu
gewährleisten;
4. die Förderung familiengerecht und bedarfsgerecht auszugestalten, eine
einheitliche Grundförderung von 4.000 Euro pro Haushalt und gefördertem Fahrzeug
vorzusehen und einen zusätzlichen Zuschlag von 500 Euro pro minderjährigem Kind
ohne Begrenzung der Kinderzahl zu gewähren, damit Familien mit mehreren
Kindern nicht benachteiligt werden, sowie die Förderung als Kaufzuschuss und in
Form von Social Leasing zu ermöglichen;
5. für förderfähige Fahrzeuge mit der Möglichkeit Strom aus der Batterie wieder ins
Netz zu speisen (bidirektionales Laden) einen zusätzlichen Bonus zu zahlen, da
diese Fahrzeuge in der Anschaffung teurer sind, aber für die dezentrale
Netzstabilität einen großen Mehrwert besitzen;
6. ein Konzept zur systematischen Entwicklung einer Förderung für den
Gebrauchtwagenmarkt für emissionsfreie Fahrzeuge vorzulegen, damit Elektromobilität
auch für Haushalte, die sich keinen Neuwagen leisten können, erreichbar wird;
7. die Förderung ausschließlich auf E-Autos aus europäischer Fertigung („Made in
EU“) auszurichten und somit öffentliche Mittel gezielt zur Stärkung europäischer
Produktions- und Lieferketten einzusetzen, um Beschäftigung, technologische
Kompetenz und industrielle Souveränität in Europa zu sichern.
Berlin, den 24. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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