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E-Auto-Förderung wirksam ausrichten - Sozial, klimawirksam und europäisch

dip / drucksache 24.03.2026 · WP 21 · 21/4952 · Antrag · Original ↗

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E-Auto-Förderung wirksam ausrichten - Sozial, klimawirksam und europäisch Antrag der Abgeordneten Julian Joswig, Swantje Henrike Michaelsen, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Michael Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Claudia Müller, Dr. Armin Grau, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN E-Auto-Förderung wirksam ausrichten – Sozial, klimawirksam und europäisch Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Elektromobilität ist die zentrale Zukunftstechnologie der europäischen Automobilindustrie und notwendig für die Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor. Der Hochlauf bleibt jedoch ausgerechnet im Heimatmarkt vieler erfolgreicher Hersteller und Zulieferer hinter den Erfordernissen zurück, weshalb es klare und verlässliche Rahmenbedingungen braucht. Förderprogramme können dabei entscheidende Impulse setzen, um den Hochlauf anzureizen und der deutschen wie europäischen Industrie zusätzliche wirtschaftliche Dynamik zu verleihen. Eine wirksame E-Auto-Förderung muss dabei Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und industrielle Wettbewerbsfähigkeit verbinden. Elektromobilität muss attraktiv und bezahlbar sein – insbesondere für Familien sowie für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, ob in der Stadt oder auf dem Land. Förderinstrumente, die Fahrzeuge mit fossilen Antriebskomponenten einbeziehen oder hochpreisige Modelle subventionieren, verfehlen ihre ökonomische und ökologische Wirkung. Gerade Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) müssen gezielt dort eingesetzt werden, wo sie Emissionen senken, soziale Teilhabe ermöglichen und europäische Wertschöpfung stärken. Dafür braucht es eine klare Förderlogik: einen konsequenten Fokus auf vollständig emissionsfreie, bezahlbare Fahrzeuge aus europäischer Produktion sowie eine sozial gestaffelte Ausgestaltung mit klaren Einkommens- und Preisobergrenzen. Zugleich ist der Aufbau eines tragfähigen Gebrauchtwagenmarkts für Elektrofahrzeuge entscheidend, um die soziale Breitenwirkung zu erhöhen. Planungssicherheit, nachhaltige Lieferketten und Wertschöpfung in Europa sind Voraussetzung für Investitionen und Beschäftigung. Bezahlbarer Ladestrom und eine verlässliche Ladeinfrastruktur entscheiden zudem über die Alltagstauglichkeit der Elektromobilität. Vor diesem Hintergrund ist eine grundlegende Neuausrichtung der E-Auto-Förderung erforderlich. Deutscher Bundestag Drucksache 21/4952 21. Wahlperiode 24.03.2026 II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die staatliche Förderung ausschließlich auf emissionsfreie Fahrzeuge, insbesondere batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, zu konzentrieren und Fahrzeuge mit fossilen Antriebskomponenten (Plug-In-Hybrid- Fahrzeuge und sogenannte Range-Extender) von der Förderung auszuschließen, sodass öffentliche Mittel aus dem KTF nur dort eingesetzt werden, wo sie unmittelbar zur Emissionsminderung beitragen; 2. eine verbindliche Preisobergrenze von 45.000 Euro für geförderte Fahrzeuge für Haushalte mit Kindern sowie von 35.000 Euro für Haushalte ohne Kinder festzulegen und die Förderung gezielt auf bezahlbare E-Autos auszurichten, die für den Massenmarkt relevant sind, um Mitnahmeeffekte und die Subventionierung von hochpreisigen Modellen zu vermeiden; 3. die Förderung gezielt auf Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen auszurichten und Förderfähigkeit für Haushalte ohne Kinder bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 45.000 Euro sowie für Haushalte mit Kindern bis zu 70.000 Euro vorzusehen, um eine hohe soziale Treffsicherheit zu gewährleisten; 4. die Förderung familiengerecht und bedarfsgerecht auszugestalten, eine einheitliche Grundförderung von 4.000 Euro pro Haushalt und gefördertem Fahrzeug vorzusehen und einen zusätzlichen Zuschlag von 500 Euro pro minderjährigem Kind ohne Begrenzung der Kinderzahl zu gewähren, damit Familien mit mehreren Kindern nicht benachteiligt werden, sowie die Förderung als Kaufzuschuss und in Form von Social Leasing zu ermöglichen; 5. für förderfähige Fahrzeuge mit der Möglichkeit Strom aus der Batterie wieder ins Netz zu speisen (bidirektionales Laden) einen zusätzlichen Bonus zu zahlen, da diese Fahrzeuge in der Anschaffung teurer sind, aber für die dezentrale Netzstabilität einen großen Mehrwert besitzen; 6. ein Konzept zur systematischen Entwicklung einer Förderung für den Gebrauchtwagenmarkt für emissionsfreie Fahrzeuge vorzulegen, damit Elektromobilität auch für Haushalte, die sich keinen Neuwagen leisten können, erreichbar wird; 7. die Förderung ausschließlich auf E-Autos aus europäischer Fertigung („Made in EU“) auszurichten und somit öffentliche Mittel gezielt zur Stärkung europäischer Produktions- und Lieferketten einzusetzen, um Beschäftigung, technologische Kompetenz und industrielle Souveränität in Europa zu sichern. Berlin, den 24. März 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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