Ausstattung von Polizeibehörden mit sogenannten Mitteldistanzwaffen und deren Einordnung im sicherheitspolitischen Kontext
Text
Ausstattung von Polizeibehörden mit sogenannten Mitteldistanzwaffen und deren Einordnung im sicherheitspolitischen Kontext
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5936
21. Wahlperiode 15.05.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stefan Schröder und der Fraktion der AfD
Ausstattung von Polizeibehörden mit sogenannten Mitteldistanzwaffen und deren
Einordnung im sicherheitspolitischen Kontext
Berichte über die Ausstattung von Polizeibehörden (https://defence-networ
k.com/thueringen-mitteldistanzwaffe-fn-scar-sc/), insbesondere in Thüringen
(https://polizei.thueringen.de/fileadmin/Thueringer_Polizei/polizei/Thueringer_
Polizei-Portal/Aktuelles/241112_pit_5_24_doppelseitig.pdf), mit sogenannten
Mitteldistanzwaffen wie dem Modell „FN SCAR‑SC“ werfen bei den
Fragestellern Fragen hinsichtlich der sicherheitspolitischen Einordnung, der
Verhältnismäßigkeit sowie der föderalen Abstimmung auf. Vor dem Hintergrund eines
freiheitlichen Rechtsstaates, der einerseits für die Sicherheit seiner Bürger
sorgt, andererseits aber auch Zurückhaltung bei Eingriffsbefugnissen und
staatlicher Bewaffnung wahrt, stellt sich ihnen die Frage, in welchem Umfang und
aus welchen Gründen polizeiliche Kräfte zunehmend mit Waffen ausgestattet
werden, die ursprünglich aus dem militärischen Bereich stammen oder diesem
technisch nahekommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die Einführung
sogenannter Mitteldistanzwaffen bei Polizeibehörden in den Ländern,
insbesondere hinsichtlich Typ, Stückzahl und Verwendungszweck?
2. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zur
sicherheitspolitischen Notwendigkeit der Einführung solcher neuen
Waffensysteme im Vergleich zu bisherigen Standardwaffen der Polizei (z. B. der
Maschinenpistole des Typs MP 5), und wenn ja, welche ist dies?
3. Welche konkreten Einsatzszenarien rechtfertigen nach Kenntnis der
Bundesregierung den Einsatz von Mitteldistanzwaffen durch Polizeikräfte?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, dass
sich die Bedrohungslage in Deutschland derart verändert hat, dass eine
verstärkte Ausstattung mit Waffen erhöhter Reichweite und
Durchschlagskraft erforderlich erscheint?
5. Für welche Einsatzszenarien (z. B. Terrorlagen, Amoklagen, Bedrohungen
durch bewaffnete Täter) sind nach Kenntnis der Bundesregierung diese
Waffen primär vorgesehen?
6. Welche Anforderungen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
daraus für Reaktionszeiten und die Verfügbarkeit dieser Waffen im
Einsatz (vgl. Frage 5)?
7. Welche Unterschiede bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung
zwischen polizeilichen Mitteldistanzwaffen und klassischen militärischen
Sturmgewehren hinsichtlich Technik, Einsatzdoktrin und Wirkung?
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und in welchem Umfang
weitere Bundesländer die Einführung vergleichbarer Waffensysteme
planen oder bereits umgesetzt haben?
9. Inwieweit erfolgt hierzu (vgl. Frage 8) ggf. ein Austausch zwischen Bund
und Ländern, etwa im Rahmen der Innenministerkonferenz?
10. Welche Regelungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
hinsichtlich der Einsatzkriterien für diese Waffen, insbesondere im Hinblick
auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?
11. Welche Vorgaben oder Empfehlungen existieren nach Kenntnis der
Bundesregierung hinsichtlich der Frage, ob solche Waffen ausschließlich
Spezialeinheiten vorbehalten sein sollten oder auch regulären
Streifenpolizisten zur Verfügung gestellt werden?
12. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu dem
Umstand, dass entsprechende Waffensysteme standardmäßig auch in
Streifenfahrzeugen mitgeführt werden sollen (https://polizei.thueringe
n.de/fileadmin/Thueringer_Polizei/polizei/Thueringer_Polizei-Portal/Aktu
elles/241112_pit_5_24_doppelseitig.pdf), und wenn ja, wie lautet diese?
13. Welche Anforderungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung an
die Ausbildung und Qualifikation von Polizeibeamten im Umgang mit
diesen Waffen?
14. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass durch
die Einführung solcher Waffen keine Absenkung der Einsatzschwelle oder
eine faktische „Militarisierung“ polizeilicher Strukturen erfolgt?
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über vergleichbare
Entwicklungen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor?
16. Wenn der Bundesregierung dazu Erkenntnisse vorliegen (vgl. Frage 15),
hat sie sich zu diesen internationalen Entwicklungen im Hinblick auf ihre
Bedeutung für die innere Sicherheit in Deutschland eine eigene
Auffassung gebildet, und wenn ja, welche ist dies?
Berlin, den 12. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Stefan Schröder (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Stefan Schröder
- part_of_vorgang → Ausstattung von Polizeibehörden mit sogenannten Mitteldistanzwaffen und deren Einordnung im sicherheitspolitischen Kontext (Kleine Anfrage)