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Zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ausbauen

dip / drucksache 04.05.2026 · WP 21 · 21/5719 · Antrag · Original ↗

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Zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ausbauen Antrag der Abgeordneten Cem Ince, Janine Wissler, Jörg Cezanne, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Mirze Edis, Dr. Fabian Fahl, Christian Görke, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ausbauen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die zwingende Mitbestimmung ist das Herzstück der Betriebsverfassung: Sie ist demokratisches Gegenmachtrecht der Beschäftigten gegenüber der strukturellen Übermacht des Kapitals im Betrieb. Die Arbeitswelt befindet sich in einem beschleunigten Wandel: Digitalisierung, der Einsatz künstlicher Intelligenz, ökologische Transformation, Fachkräftemangel und geopolitischer Verschiebungen. Gleichzeitig nehmen Leistungsdruck, Unsicherheit und Fragmentierung in den Betrieben zu. Damit Mitbestimmung unter diesen Bedingungen wirksam bleiben kann, muss sie mit den realen Veränderungen der Arbeitswelt Schritt halten. So zeigen die aktuellen Beispiele der BSH Hausgeräte GmbH (ehemals Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH) im badischen Bretten und brandenburgischen Nauen, wie wichtig insbesondere ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei Beschäftigungssicherung wäre. Die dortigen Betriebsräte haben umfangreiche Pläne für eine preisgünstige Produktionslinie, höhere Auslastung und die Sicherung des Standortes entwickelt. Unter der geltenden Rechtslage konnte die Geschäftsführung diese Pläne und damit den Selbstermächtigungsmoment einer ganzen Belegschaft einfach ignorieren. Das Betriebsverfassungsgesetz enthält weiterhin erhebliche Schutz- und Regelungslücken. In zentralen Zukunftsfragen beschränken sich die Rechte der Betriebsräte oftmals auf Information oder Beratung, während unternehmerische Entscheidungen mit weitreichenden Folgen für Beschäftigte einseitig getroffen werden können. Dadurch droht Mitbestimmung an Relevanz zu verlieren, obwohl sie gerade jetzt ausgebaut werden müsste. Eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes ist deshalb überfällig. Notwendig ist eine deutliche Ausweitung zwingender Mitbestimmungsrechte, damit die Beschäftigten den Umbau der Arbeitswelt nicht bloß erdulden müssen, sondern ihn aktiv, kollektiv und verbindlich mitgestalten können. Deutscher Bundestag Drucksache 21/5719 21. Wahlperiode 04.05.2026 II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) vorzulegen, der eine Ausweitung der zwingenden Mitbestimmungsrechte einschließlich der Initiativrechte des Betriebsrates beinhaltet, wobei mindestens folgende Punkte umfasst sein sollen: 1. die Weiterentwicklung des § 92a BetrVG zu einem zwingenden Mitbestimmungsrecht inklusive eines Initiativrechts des Betriebsrates bei allen Maßnahmen, die der Sicherung und Förderung der Beschäftigung dienen, inklusive Produktions-, Investitions- und Standortentscheidungen; 2. ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei Betriebsänderungen, indem auch die Entscheidung ob, wann und in welcher Weise die Betriebsänderung durchgeführt wird (Interessenausgleich), mitbestimmungspflichtig gemacht und die Liste der als Betriebsänderungen geltenden Maßnahmen in § 111 BetrVG deutlich erweitert wird – unter anderem um Ausgliederungen, Rationalisierungsmaßnahmen und größere Investitionsvorhaben; 3. den Ausbau der Mitbestimmungsrechte aus den §§ 96 bis 98 BetrVG zu einem zwingenden Mitbestimmungsrecht bei allen Maßnahmen der Berufsbildung, inklusive beruflicher Fort- und Weiterbildung; 4. ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung, Durchführung und Abschaffung von Leiharbeit, Befristungen und Werkvertragsbeschäftigung zur Eindämmung atypischer Beschäftigung; 5. die Weiterentwicklung des Unterrichtungs- und Beratungsrechts aus § 92 BetrVG in ein zwingendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei allen Fragen der Personalplanung, insbesondere der Personalbemessung, bei der Arbeitsplatzgestaltung, inklusive der Arbeitsumgebung, Arbeitsorganisation und örtlichen Lage des Arbeitsplatzes, sowie bei der Einführung und Abschaffung von mobiler Arbeit; 6. ein zwingendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Maßnahmen und Regelungen, die zu höheren Umwelt- oder Klimabelastungen führen können, a) sowie eines Initiativrechts bei Maßnahmen und Regelungen, die Umweltoder Klimabelastungen des Unternehmens verringern, b) und eines Vetorechts bei unternehmerischen Maßnahmen, die eine Gefahr für die natürlichen Lebensgrundlagen darstellen; 7. ein zwingendes Mitbestimmungsrecht beim Beschäftigtendatenschutz entlang der gesamten datenschutzrechtlichen Verarbeitungskette und bei der Einführung und Anwendung von künstlicher Intelligenz (KI); 8. ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei Fragen der Gleichstellung, insbesondere zur Gleichstellung der Geschlechter, der Integration von Beschäftigten unterschiedlichen Alters, unterschiedlicher Herkunft, verschiedener Erstsprachen und unterschiedlicher Beschäftigungsverhältnisse, sowie bei Maßnahmen zur Bekämpfung von rassistischem und auf andere Weise diskriminierendem Verhalten im Betrieb. Berlin, den 4. Mai 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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