Entwurf eines Gesetzes zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4933
21. Wahlperiode 24.03.2026
Gesetzentwurf
der Abgeordneten Fabian Jacobi, Tobias Matthias Peterka, Peter Bohnhof, Ulrich
von Zons, Stefan Möller, Rainer Galla, Stephan Brandner, Thomas Fetsch, Knuth
Meyer-Soltau, Sebastian Maack, Dr. Christina Baum, Marc Bernhard, Joachim
Bloch, Dr. Michael Blos, René Bochmann, Erhard Brucker, Marcus Bühl,
Dr. Michael Espendiller, Boris Gamanov, Alexis L. Giersch, Hans-Jürgen Goßner,
Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Dr. Malte Kaufmann,
Dr. Michael Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Maximilian Kneller, Heinrich Koch,
Achim Köhler, Markus Matzerath, Reinhard Mixl, Edgar Naujok, Iris Nieland,
Dr. Rainer Rothfuß, Dr. Paul Schmidt, Georg Schroeter, Bernd Schuhmann, Martina
Uhr, Sven Wendorf, Wolfgang Wiehle, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD
Entwurf eines Gesetzes zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen
durch Nichtregierungsorganisationen
A. Problem
Wirtschaftsunternehmen sind in politischen Fragen einem zunehmendem
Konformitätsdruck ausgesetzt. Eine vermutete Nähe zur AfD führt zu Boykottaufrufen.
Menschen wurden aufgefordert, diskriminierende Sticker auf Produkte zu kleben,
um andere vom Kauf abzuhalten (https://blog.campact.de/2025/09/mueller-back-
werk-red-bull-unternehmer-unterstuetzen-rechtsextreme/). Der
demokratiefeindliche Bekenntniszwang macht auch vor Unternehmensvereinigungen nicht Halt.
Im Nachgang der Entscheidung eines Unternehmensverbandes, sich für
Gespräche mit der AfD zu öffnen, wurde von einer Organisation eine Kampagne
losgetreten, die darauf abzielt, Mitgliedsunternehmen des Verbandes öffentlich
bloßzustellen mit dem Ziel, sich von der Entscheidung des Unternehmensverbandes
zu distanzieren („Die Brandmauer muss halten“: https://blog.cam-
pact.de/2025/11/verband-der-familienunternehmer-mitglieder-brandmauer-afd/,
Stand 28.11.2025). Im Rahmen der Kampagne wurden Kunden aufgefordert,
nicht mehr bei Unternehmen einzukaufen, die sich nicht zur sog. „Brandmauer
bekennen“ (www.instagram.com/p/DRhYodUjIGy/,Stand 28.11.2025). Der freie
Wettbewerb wird auf diese Weise außer Kraft gesetzt. Dies ist ein Problem, wenn
derartige Praktiken mit staatlichen Mitteln gefördert werden, denn die öffentliche
Hand ist zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet.
B. Lösung
Das Boykottverbot in § 21 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) sichert den freien Wettbewerb und die unternehmerische Selbständigkeit
gegen den Einsatz von Druckmitteln. Es ist jedoch beschränkt auf entsprechende
Handlungen anderer Unternehmen und von Unternehmensvereinigungen. Der
Konformitätsdruck wird aktuell durch sog. Nichtregierungsorganisationen
erzeugt, die häufig das Privileg der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit für sich in
Anspruch nehmen oder von solchen Organisationen unterstützt werden. Da sich
der gezielte Aufbau von wirtschaftlichem Druck, um Unternehmen zu einem
politisch gewünschten Verhalten zu bewegen, nicht mit dem Gemeinwohlzweck
verträgt, ist § 21 GWB um derartige Praktiken von gemeinnützigen
Organisationen zu erweitern. Gleichgestellt sein sollen Organisationen, die selbst nicht
gemeinnützig sind, aber von gemeinnützigen Organisationen finanziell, personell
oder organisatorisch unterstützt werden. Diese Maßnahme hat zum einen zur
Folge, dass sich die betroffenen Unternehmen direkt mittels Unterlassungsklage
gegen derartige Praktiken zur Wehr setzen und auch Schadensersatz geltend
machen können. Außerdem können derartige Praktiken in Zukunft als
Ordnungswidrigkeit verfolgt werden (§ 81 Absatz 3 Nummer 1 GWB).
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Keiner.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Keiner.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Keine.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Keiner.
F. Weitere Kosten
Keine.
Entwurf eines Gesetzes zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen
durch Nichtregierungsorganisationen
Vom …
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013
(BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 40)
geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Nach § 21 Absatz 1 Satz 1 wird der folgende Satz eingefügt:
„Gemeinnützigen Organisationen im Sinne des Steuerrechts sowie Organisationen, die von gemeinnützigen
Organisationen finanziell, organisatorisch oder personell unterstützt werden, sind Maßnahmen untersagt, die darauf
abzielen, Unternehmen, Vereinigungen von Unternehmen oder Verbraucher aus parteipolitischen Gründen zu
Liefer- oder Bezugssperren gegenüber anderen Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen zu
veranlassen.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 24. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
Auf Wirtschaftsunternehmen wird in zunehmendem Maß Druck zur Abgabe parteipolitischer Bekenntnisse
ausgeübt. Unlängst machte eine Organisation mit einer Kampagne auf sich aufmerksam, die darauf angelegt ist, von
Unternehmen und Unternehmensvereinigungen die Einhaltung der sog. „Brandmauer“ einzufordern. Im Rahmen
einer anderen Kampagne wurden Menschen aufgefordert, diskriminierende Sticker auf die Produkte eines
Unternehmens zu kleben, welchem eine Nähe zur AfD unterstellt wird, und damit andere Menschen vom Kauf der
Produkte abzuhalten. Das sind Boykottpraktiken, die an dunkle Zeiten erinnern. Zwar sind viele solcher Praktiken,
speziell wenn es sich um individuelle Meinungsäußerungen handelt, vom grundgesetzlichen Schutz der
Meinungsfreiheit umfasst. Keinesfalls dürfen diese Praktiken jedoch von Organisationen ausgehen, die direkt oder
indirekt vom Staat unterstützt werden, denn die öffentliche Hand ist zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet.
Zudem geht von der Organisationsmacht eine besondere Gefahr für die Freiheit des Wettbewerbs aus, weshalb
die Gesetzesänderung zutreffend bei § 21 GWB angesiedelt ist. Organisationen, die im Sinne des Steuerrechts
gemeinnützig sind, dürfen daher nicht mit Boykottmaßnahmen gegen eine bestimmte Partei in den politischen
Wettbewerb eingreifen. Gleiches gilt für Organisationen, die selbst nicht das Privileg der Gemeinnützigkeit
besitzen, aber von solchen Organisationen unterstützt werden.
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
§ 21 GWB soll um eine Bestimmung ergänzt werden, wonach es gemeinnützigen Organisationen im Sinne des
Steuerrechts sowie Organisationen, die von gemeinnützigen Organisationen finanziell, organisatorisch oder
personell unterstützt werden, untersagt ist, Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen aus parteipolitischen
Gründen in der Öffentlichkeit bloßzustellen, sofern dies in der Absicht geschieht, andere Unternehmen oder
Verbraucher zu Liefer- oder Bezugssperren gegenüber den bloßgestellten Unternehmen zu veranlassen.
III. Alternativen
Keine.
IV. Gesetzgebungskompetenz
Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes beruht auf Artikel 74 Absatz 1 Nummer 16 des Grundgesetzes
(Verhütung wirtschaftlicher Machtstellung).
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
Der Gesetzentwurf ist mit den Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen vereinbar.
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
Keine.
2. Nachhaltigkeitsaspekte
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Neutralität der öffentlichen Hand im parteipolitischen Wettbewerb zu
stärken und fördert daher eine nachhaltige demokratische Kultur.
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.
4. Erfüllungsaufwand
Keiner.
5. Weitere Kosten
Keine.
6. Weitere Gesetzesfolgen
Keine.
VII. Befristung; Evaluierung
Eine Befristung oder Evaluierung ist nicht vorgesehen.
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
§ 21 GWB soll um eine Bestimmung ergänzt werden, wonach es gemeinnützigen Organisationen im Sinne des
Steuerrechts untersagt ist, Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen aus parteipolitischen Gründen in der
Öffentlichkeit bloßzustellen, sofern dies in der Absicht geschieht, damit andere Unternehmen oder Verbraucher
zu Liefer- oder Bezugssperren gegenüber den bloßgestellten Unternehmen zu veranlassen. Um
Umgehungsmaßnahmen zu verhindert, sollen solche Organisationen, die von gemeinnützigen Organisationen finanziell,
organisatorisch oder personell unterstützt werden, mit gemeinnützigen Organisationen gleichgestellt sein.
Zu Artikel 2
Artikel 2 regelt das Inkrafttreten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- authored ← Achim Köhler (Gesetzentwurf)
- authored ← Alexis L. Giersch (Gesetzentwurf)
- authored ← Bernd Schuhmann (Gesetzentwurf)
- authored ← Boris Gamanov (Gesetzentwurf)
- authored ← Christina Baum (Gesetzentwurf)
- authored ← Edgar Naujok (Gesetzentwurf)
- authored ← Erhard Brucker (Gesetzentwurf)
- authored ← Fabian Jacobi (Gesetzentwurf)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Georg Schroeter (Gesetzentwurf)
- authored ← Hans-Jürgen Goßner (Gesetzentwurf)
- authored ← Heinrich Koch (Gesetzentwurf)
- authored ← Ingo Hahn (Gesetzentwurf)
- authored ← Iris Nieland (Gesetzentwurf)
- authored ← Joachim Bloch (Gesetzentwurf)
- authored ← Jörg Zirwes (Gesetzentwurf)
- authored ← Knuth Meyer-Soltau (Gesetzentwurf)
- authored ← Kurt Kleinschmidt (Gesetzentwurf)
- authored ← Malte Kaufmann (Gesetzentwurf)
- authored ← Marc Bernhard (Gesetzentwurf)
- authored ← Marcus Bühl (Gesetzentwurf)
- authored ← Markus Matzerath (Gesetzentwurf)
- authored ← Martina Uhr (Gesetzentwurf)
- authored ← Maximilian Kneller (Gesetzentwurf)
- authored ← Michael Blos (Gesetzentwurf)
- authored ← Michael Espendiller (Gesetzentwurf)
- authored ← Michael Kaufmann (Gesetzentwurf)
- authored ← Paul Schmidt (Gesetzentwurf)
- authored ← Peter Bohnhof (Gesetzentwurf)
- authored ← Rainer Galla (Gesetzentwurf)
- authored ← Rainer Rothfuß (Gesetzentwurf)
- authored ← Reinhard Mixl (Gesetzentwurf)
- authored ← René Bochmann (Gesetzentwurf)
- authored ← Sebastian Maack (Gesetzentwurf)
- authored ← Stefan Henze (Gesetzentwurf)
- authored ← Stefan Möller (Gesetzentwurf)
- authored ← Stephan Brandner (Gesetzentwurf)
- authored ← Sven Wendorf (Gesetzentwurf)
- authored ← Thomas Fetsch (Gesetzentwurf)
- authored ← Tobias Matthias Peterka (Gesetzentwurf)
- authored ← Udo Theodor Hemmelgarn (Gesetzentwurf)
- authored ← Ulrich von Zons (Gesetzentwurf)
- authored ← Wolfgang Wiehle (Gesetzentwurf)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen (Gesetzentwurf)