Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1941, 21/4325)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1941, 21/4325)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4327
21. Wahlperiode 25.02.2026
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ricarda Lang, Katharina Beck, Timon Dzienus, Dr. Armin Grau,
Lisa Paus, Sylvia Rietenberg, Corinna Rüffer, Andreas Audretsch, Dr. Sandra
Detzer, Michael Kellner, Sara Nanni, Julia Schneider und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/1941, 21/4325 –
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung
von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes
(Tariftreuegesetz)
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Tarifbindung in Deutschland geht seit Jahren zurück und erfasst mittlerweile
nur noch 49 Prozent der Beschäftigten. Das drückt Löhne, verschlechtert
Arbeitsbedingungen und verzerrt fairen Wettbewerb. Es muss ein zentrales Ziel der
Arbeitsmarktpolitik sein, die Tarifbindung zu steigern, denn wer nach Tarif bezahlt
wird, verdient besser. Öffentliche Beschaffung ist ein wirksamer Hebel,
gegenzusteuern – gerade angesichts der stark wachsenden Bundesausgaben, einschließlich
des Sondervermögens, trägt der Bund besondere Verantwortung für fair bezahlte
Arbeit und gute Arbeitsbedingungen.
Das Bundestariftreuegesetz setzt hierfür den richtigen Rahmen und schafft
Mindestbedingungen für Aufträge des Bundes. Doch damit es wirklich wirkt, braucht
es eine Ausgestaltung möglichst ohne Schlupflöcher und eine konsequente
Durchsetzung: Umfassende und auch vor Ort durchgeführte Kontrollen sind
unerlässlich, damit die Regeln tatsächlich greifen. Erfahrungswerte aus anderen Bereichen
zeigen insbesondere bei Sub- und Nachunternehmern, dass ohne konsequente
Überprüfung der Regeln Umgehungen zu erwarten sind.
Zugleich sollen junge, innovative Unternehmen einen besseren Zugang zu
öffentlichen Aufträgen erhalten, dies soll nicht erschwert werden. Start-ups sind wichtig
für unseren zukünftigen Wohlstand und öffentliche Aufträge sind ein relevanter
Hebel: Als Ankerinvestor signalisiert die öffentliche Hand Vertrauen und
Glaubwürdigkeit und kann andere Investoren anziehen. Gleichzeitig profitieren Staat
und Verwaltung von innovativen Produkten, Services und Technologien, die
Start-ups anzubieten haben.
Damit Kleinst- und Kleinunternehmen eine realistische Chance auf öffentliche
Aufträge des Bundes erhalten, ist eine praxistaugliche Umsetzung des
Bundestariftreuegesetzes entscheidend, die bürokratische Hürden auf ein Minimum
begrenzt. Eine regelmäßige Evaluation der Regelungen und Verfahren ermöglicht
es, Hemmnisse zu erkennen und bei Bedarf nachzujustieren.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. den maßgeblichen Auftrags- oder Vertragswert von derzeit 50.000 Euro
ohne Umsatzsteuer auf 30.000 Euro abzusenken, damit deutlich mehr
öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes der Tariftreuepflicht
unterliegen;
2. die bis zum 31. Dezember 2032 vorgesehenen Ausnahmen für
Vergabeverfahren über öffentliche Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge sowie
Konzessionen zur Deckung von Bedarfen der Bundeswehr und für
Vergabeverfahren über öffentliche Lieferaufträge der Sicherheitsbehörden, welche
unmittelbar der zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem
Katastrophenschutz oder nachrichtendienstlichen Zwecken dienen, zu streichen;
3. die Kontrollen auf Tariftreue regelmäßig, risikobasiert, stichprobenartig und
verstärkt vor Ort durchzuführen, um eine wirksame Durchsetzung des
Bundestariftreuegesetzes zu gewährleisten;
4. Start-ups den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern und in diesem
Zusammenhang beispielsweise öffentlichen Auftraggebern bei der
Ausschreibung konkreter Aufträge die Möglichkeit zu geben, Ausnahmen von
§ 3 Absatz 1 und 2 des Bundestariftreuegesetzes vorzusehen, um jungen
Unternehmen eine einfachere Möglichkeit zu geben, sich am jeweiligen
Vergabeverfahren zu beteiligen;
5. den Erfüllungsaufwand für Kleinst- und Kleinunternehmen auf das
notwendige Minimum zu reduzieren (unter anderem durch digitale
Antragsassistenten und die Anerkennung einmaliger Nachweise im
Zertifizierungsverfahren), die Wirkungen nach zwei Jahren zu evaluieren und bei Bedarf
nachzusteuern sowie die allgemeinen Vergabeverfahren für diese Unternehmen zu
vereinfachen.
Berlin, den 24. Februar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- authored ← Andreas Audretsch (Entschließungsantrag)
- authored ← Armin Grau (Entschließungsantrag)
- authored ← Corinna Rüffer (Entschließungsantrag)
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Julia Schneider (Entschließungsantrag)
- authored ← Katharina Beck (Entschließungsantrag)
- authored ← Lisa Paus (Entschließungsantrag)
- authored ← Michael Kellner (Entschließungsantrag)
- authored ← Ricarda Lang (Entschließungsantrag)
- authored ← Sandra Detzer (Entschließungsantrag)
- authored ← Sara Nanni (Entschließungsantrag)
- authored ← Sylvia Rietenberg (Entschließungsantrag)
- authored ← Timon Dzienus (Entschließungsantrag)
- part_of_vorgang → Entschließungsantrag zum Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des (Antrag auf Entschließung)