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Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1941, 21/4325)

dip / drucksache 25.02.2026 · WP 21 · 21/4327 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1941, 21/4325) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4327 21. Wahlperiode 25.02.2026 Entschließungsantrag der Abgeordneten Ricarda Lang, Katharina Beck, Timon Dzienus, Dr. Armin Grau, Lisa Paus, Sylvia Rietenberg, Corinna Rüffer, Andreas Audretsch, Dr. Sandra Detzer, Michael Kellner, Sara Nanni, Julia Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/1941, 21/4325 – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Tarifbindung in Deutschland geht seit Jahren zurück und erfasst mittlerweile nur noch 49 Prozent der Beschäftigten. Das drückt Löhne, verschlechtert Arbeitsbedingungen und verzerrt fairen Wettbewerb. Es muss ein zentrales Ziel der Arbeitsmarktpolitik sein, die Tarifbindung zu steigern, denn wer nach Tarif bezahlt wird, verdient besser. Öffentliche Beschaffung ist ein wirksamer Hebel, gegenzusteuern – gerade angesichts der stark wachsenden Bundesausgaben, einschließlich des Sondervermögens, trägt der Bund besondere Verantwortung für fair bezahlte Arbeit und gute Arbeitsbedingungen. Das Bundestariftreuegesetz setzt hierfür den richtigen Rahmen und schafft Mindestbedingungen für Aufträge des Bundes. Doch damit es wirklich wirkt, braucht es eine Ausgestaltung möglichst ohne Schlupflöcher und eine konsequente Durchsetzung: Umfassende und auch vor Ort durchgeführte Kontrollen sind unerlässlich, damit die Regeln tatsächlich greifen. Erfahrungswerte aus anderen Bereichen zeigen insbesondere bei Sub- und Nachunternehmern, dass ohne konsequente Überprüfung der Regeln Umgehungen zu erwarten sind. Zugleich sollen junge, innovative Unternehmen einen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten, dies soll nicht erschwert werden. Start-ups sind wichtig für unseren zukünftigen Wohlstand und öffentliche Aufträge sind ein relevanter Hebel: Als Ankerinvestor signalisiert die öffentliche Hand Vertrauen und Glaubwürdigkeit und kann andere Investoren anziehen. Gleichzeitig profitieren Staat und Verwaltung von innovativen Produkten, Services und Technologien, die Start-ups anzubieten haben. Damit Kleinst- und Kleinunternehmen eine realistische Chance auf öffentliche Aufträge des Bundes erhalten, ist eine praxistaugliche Umsetzung des Bundestariftreuegesetzes entscheidend, die bürokratische Hürden auf ein Minimum begrenzt. Eine regelmäßige Evaluation der Regelungen und Verfahren ermöglicht es, Hemmnisse zu erkennen und bei Bedarf nachzujustieren. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. den maßgeblichen Auftrags- oder Vertragswert von derzeit 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf 30.000 Euro abzusenken, damit deutlich mehr öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes der Tariftreuepflicht unterliegen; 2. die bis zum 31. Dezember 2032 vorgesehenen Ausnahmen für Vergabeverfahren über öffentliche Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen zur Deckung von Bedarfen der Bundeswehr und für Vergabeverfahren über öffentliche Lieferaufträge der Sicherheitsbehörden, welche unmittelbar der zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder nachrichtendienstlichen Zwecken dienen, zu streichen; 3. die Kontrollen auf Tariftreue regelmäßig, risikobasiert, stichprobenartig und verstärkt vor Ort durchzuführen, um eine wirksame Durchsetzung des Bundestariftreuegesetzes zu gewährleisten; 4. Start-ups den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern und in diesem Zusammenhang beispielsweise öffentlichen Auftraggebern bei der Ausschreibung konkreter Aufträge die Möglichkeit zu geben, Ausnahmen von § 3 Absatz 1 und 2 des Bundestariftreuegesetzes vorzusehen, um jungen Unternehmen eine einfachere Möglichkeit zu geben, sich am jeweiligen Vergabeverfahren zu beteiligen; 5. den Erfüllungsaufwand für Kleinst- und Kleinunternehmen auf das notwendige Minimum zu reduzieren (unter anderem durch digitale Antragsassistenten und die Anerkennung einmaliger Nachweise im Zertifizierungsverfahren), die Wirkungen nach zwei Jahren zu evaluieren und bei Bedarf nachzusteuern sowie die allgemeinen Vergabeverfahren für diese Unternehmen zu vereinfachen. Berlin, den 24. Februar 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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