Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge - Einfach, sicher, renditestark
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Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge - Einfach, sicher, renditestark
[Antrag
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina Beck, Dr. Armin Grau,
Andreas Audretsch, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Claudia Müller,
Sascha Müller, Karoline Otte, Dr. Sebastian Schäfer und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge – Einfach,
sicher, renditestark
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Unser umlagefinanziertes Rentensystem steht unter Druck: Immer weniger
Beitragszahlende stehen immer mehr Rentenbezieher*innen gegenüber. Für die gesetzliche
Rente bedeutet diese Entwicklung, dass wir grundlegende Reformen brauchen, um
einen starken Anstieg der Beitragssätze und ein Absinken des Rentenniveaus zu
verhindern. Die Stabilisierung der Lohnnebenkosten und eine dauerhafte Stabilisierung des
Rentenniveaus gehen zusammen. Konkrete Vorschläge für Reformen hat die
antragstellende Fraktion bereits unterbreitet.
Die gesetzliche Rente (erste Säule) und das Umlagesystem bleibt der Kern der
Alterssicherung. Der Staat muss aber auch die Möglichkeiten des Kapitalmarktes besser
nutzen – in allen drei Säulen der Alterssicherung, insbesondere aber in der betrieblichen
und der privaten Altersvorsorge, also der zweiten und dritten Säule des
Alterssicherungssystems. Aufgrund der demografischen Entwicklung kommt der ergänzenden
Vorsorge auch in Zukunft eine zentrale Funktion bei der Sicherung des
Lebensstandards im Rentenalter zu. Dieser Funktion wird sie derzeit nicht gerecht.
Der Reformbedarf im Bereich der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ist seit
Jahren sichtbar und unbestritten. Die Riester-Rente hat sich als Fehlschlag erwiesen
und ihr Ziel der Lebensstandardsicherung im Alter verfehlt. Sie ist zu kompliziert, zu
teuer, zu unrentabel – und war häufig nur für die Anbieter der Verträge ein gutes
Geschäft, für zu viele Menschen leider nicht. Die Zahl der Riester-Verträge stagniert seit
längerem auf niedrigem Niveau und ist seit 2018 sogar rückläufig. Es gibt nur noch
knapp 10 Millionen aktiv Riester-Sparende, also geförderte Personen; dies entspricht
nicht einmal einem Viertel der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Dass von etwa
16 Millionen bestehenden Verträgen etwa ein Viertel aktuell stillgelegt sind, zeigt
nochmals deutlich Probleme bei Akzeptanz und Zufriedenheit mit den Produkten (vgl.
BMF 2025: statistische Auswertungen zur Riester-Förderung). Zudem haben
insbesondere Besserverdienende Riester-Verträge abgeschlossen, bei Menschen mit kleinen
Einkommen, die am dringendsten darauf angewiesen wären, kommt die Förderung
kaum an (vgl. ebd.). Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die Teilnahme nicht, wie
etwa in Schweden, automatisch erfolgt, sondern nur auf Antrag. Dies hemmt nicht nur
die Verbreitung allgemein, sondern wirkt regressiv und benachteiligt insbesondere ein-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3617
21. Wahlperiode 13.01.2026
kommensschwache Haushalte darin, von einer privaten Altersvorsorge zu profitieren
– und das trotz der großzügigen staatlichen Förderung (Beshears et al., 2025, Geyer et
al., 2021). Auch weitere Probleme der Riester-Rente sind hausgemacht: Die
Abschluss- und Verwaltungskosten sind zu hoch, die Fördersystematik zu bürokratisch
und vor allem die Renditen durch teure Garantieerfordernisse zu niedrig. Ein zu großer
Teil der eingezahlten Beiträge und der öffentlichen Förderung versickert in
Verwaltung- und Vertriebskanälen. Um diese Fehler nicht zu wiederholen, ist ein echter
Neustart der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge erforderlich.
Alle Bürger*innen sollen einen einfachen Zugang zu rentablen, qualitativ
hochwertigen Altersvorsorgeprodukten bei niedrigen Kosten bekommen. Gelungene Modelle,
wie das schwedische, zeigen, wie es gehen kann: Mit einem öffentlich verwalteten
Fonds und einer automatischen Teilnahme lässt sich die Breite der Bevölkerung
erreichen. Ein solches Modell fordern Expert*innen und Verbraucherschutzverbände für
Deutschland seit vielen Jahren, zuletzt hat sich auch der Sachverständigenrat
Wirtschaft deutlich dafür ausgesprochen (vgl. u. a. SVR-Jahresgutachten 2025/26). Daher
ist die Einführung eines „Bürgerfonds“, eines öffentlich verwalteten, kostengünstigen,
renditestarken und nachhaltig investierenden Vorsorgefonds mit automatischer
Teilnahme und Abwahlmöglichkeit, der richtige Weg.
Dieser öffentlich verwaltete Vorsorgefonds („Bürgerfonds“) stellt auf einfache Weise
einen Zugang zum Kapitalmarkt und damit eine Beteiligung an Wohlstandsgewinnen
für die breite Bevölkerung sicher. Alle Beschäftigten zahlen einen gewissen Beitrag
ihres Gehalts automatisch ein, es sei denn, sie widersprechen aktiv („Opt-out“). Für
alle anderen, z. B. für Selbstständige, gibt es die Möglichkeit, aktiv in den Bürgerfonds
einzuzahlen („Opt-in“). Durch die breite Teilnahme und dadurch, dass Vertriebs- und
Marketingkosten wegfallen, können die Kosten insgesamt gering gehalten werden. So
beträgt die Gesamtkostenquote des öffentlich verwalteten, schwedischen AP7-Såfa-
Lebenszyklusfonds nur etwa 0,1 Prozent, während Riester-Produkte oft 1,5 bis 4
Prozent jährlich kosten. Durch eine hauptsächlich passive, breit gestreute Anlagestrategie
und den langen Anlagehorizont kann auf nominale Beitragsgarantien verzichtet
werden, die bei derzeitigen Riester-Produkten den Vermögensaufbau unnötig hemmen.
Die niedrigen monatlichen Renten bei Riester-Verträgen sind auch eine Folge der
Verrentungspflicht. Künftig soll daher neben der Verrentung ein monatlicher Auszahlplan
erlaubt sein, der deutlich höhere Zusatzrenten ermöglicht. Zudem kann verbleibendes
Sparvermögen im Falle eines früheren Ablebens vererbt werden. Mit einer einfachen
und sozial gerechten Fördersystematik sollen insbesondere Menschen mit kleinen und
mittleren Einkommen und Menschen mit Kindern dabei unterstützt werden, für ihr
Alter privat vorzusorgen. Kapitalerträge sollen während der Ansparphase vollständig
steuerfrei bleiben und nachgelagert besteuert werden.
Der Bürgerfonds soll auch für die betriebliche Altersvorsorge offenstehen. Auch die
betriebliche Altersvorsorge ist in Deutschland bislang unzureichend verbreitet,
unflexibel und renditeschwach. Nur knapp über die Hälfte aller sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten sorgt betrieblich vor (https://de.statista.com/statistik/daten/stu-
die/628992/umfrage/verbreitungsquote-der-betrieblichen-altersversorgung-
indeutschland/). Die Verbreitung ist zudem stark ungleich und insbesondere
Beschäftigte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), in Branchen mit geringer
Tarifbindung und mit eher niedrigen Löhnen sind unterversorgt. Gerade für deren
Arbeitgeber*innen sind Haftungsrisiken und Verwaltungsaufwand zentrale Hemmnisse bei
der Einführung eines Betriebsrentenangebots. Allen Arbeitnehmer*innen soll
perspektivisch eine betriebliche Altersvorsorge offenstehen und dafür der Bürgerfonds als
Standardprodukt genutzt werden können. Der niedrige Verwaltungsaufwand macht
ihn insbesondere für KMU attraktiv. Immer weniger Menschen arbeiten von der
Ausbildung bis zur Rente in einem Betrieb. Daher wird ein solches Standardprodukt mit
hoher Portabilität für eine gut funktionierende betriebliche Altersvorsorge zunehmend
wichtig. Auch bei anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung ist der Ausbau
der Portabilität im Rahmen der Möglichkeiten dringend erforderlich. Die betriebliche
Altersvorsorge erhält durch die Zulassung monatlicher Auszahlpläne in der
geförderten privaten Altersvorsorge zusätzliche Bedeutung bei der Absicherung des
Langlebigkeitsrisikos im Drei-Säulen-Modell. Die dritte Auszahlungsform der
Kapitalzahlung in Raten, die mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz 2026 eingeführt
wurde, muss deshalb eingeschränkt werden, um das Risiko der Altersarmut in sehr
hohem Alter nicht drastisch anwachsen zu lassen.
Die ergänzende Altersvorsorge muss dringend neu aufgestellt und die bestehenden
Probleme effektiv angegangen werden. Ziel muss sein, für alle Bürger*innen einen
unkomplizierten Zugang zu einer günstigen, renditestarken und effizienten Vorsorge
zu schaffen und es Unternehmen, insbesondere kleineren und mittleren, zu erleichtern,
eine gute betriebliche Vorsorge anzubieten.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen einfachen Zugang zu einer effizienten, kostengünstigen und renditestarken
privaten Altersvorsorge zu schaffen. Hierzu gilt es,
a. einen Bürgerfonds als öffentlich verwaltetes, kostengünstiges, renditestarkes
und nachhaltiges Standardprodukt für die private Altersvorsorge
einzuführen,
i. in den abhängig Beschäftigte einen Teil ihres Gehalts für ihre
individuelle Altersvorsorge automatisch einzahlen, sofern sie dem nicht aktiv
widersprechen („opt-out“);
ii. der auch anderen Personengruppen, die, wie z. B. Selbstständige, nicht
über die Lohnabrechnung automatisch aufgenommen werden können,
einfach und ohne Zugangsbarrieren offensteht („opt-in“);
iii. der politisch unabhängig, effizient und professionell verwaltet wird,
indem ein öffentlich-rechtlicher Träger neu gegründet oder die Aufgabe
an bestehende Träger übertragen wird;
iv. der breit diversifiziert und größtenteils passiv anlegt, dabei
renditeorientiert ist und im Sinne der Generationengerechtigkeit und
Risikodiversifizierung Nachhaltigkeitskriterien anwendet, Investitionen in fossile
Geschäftsmodelle ausschließt und eine angemessene Übergewichtung
des europäischen und deutschen Marktes vorsieht, um mit dem
langfristig orientierten Kapital Investitionsvorhaben mit langem Zeithorizont zu
finanzieren und deutschen und europäischen Unternehmen, wie dem
Mittelstand, langfristiges Eigenkapital zur Verfügung zu stellen und
somit einen Beitrag zur Stärkung der europäischen Wirtschaft zu leisten;
v. der ein Lebenszyklusmodell als Standardanlageform vorsieht, das in der
Ansparphase Renditechancen des Kapitalmarktes umfassend nutzt und
zum Ende der Laufzeit schrittweise in risikoärmere, festverzinsliche
Anlagen umschichtet, wobei individuelle Anpassungen je nach
individueller Rendite- und Risikopräferenz jederzeit möglich sein sollen;
b. für diejenigen, die die Einzahlung in den Bürgerfonds abwählen, die
Möglichkeit zu schaffen, privatwirtschaftliche, förderfähige Konkurrenzangebote
zu nutzen, die über ein Ausschreibungsmodell nach schwedischem Vorbild
ausgewählt werden, und so sicherzustellen, dass nur eine überschaubare
Anzahl und nur die Produkte mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis je
Produktkategorie zur Auswahl stehen;
c. bereits Kindern und Jugendlichen ein frühzeitiges Ansparen durch eine
automatische Teilnahme und staatliche Zuschüsse zu ermöglichen, und dabei
Einzahlungen durch Familie und Umfeld zu erlauben, um einen kontinuierlichen
Vermögensaufbau über den Lebensverlauf zu stärken;
d. einfache und kostengünstige Wechselmöglichkeiten zwischen
privatwirtschaftlichen sowie zwischen dem Bürgerfonds und den
privatwirtschaftlichen Produkten zu ermöglichen, um den Wettbewerb zu stärken;
e. das bisherige Fördersystem einfacher und sozial gerechter neu aufzustellen
und dafür zu sorgen, dass insbesondere Menschen mit kleinen und mittleren
Einkommen und Menschen mit Kindern besonders hohe Förderquoten
erreichen;
f. mehr Flexibilität in der Auszahlungsphase zu schaffen, indem von einer
(Teil-)Verrentungspflicht abgesehen wird und flexible Auszahlpläne, die
standardmäßig bis zu einem Alter von 90 Jahren laufen, zusätzlich zur
Verrentungsoption zugelassen werden. Eine einmalige Korrekturoption soll im
Alter von 80 Jahren vorgesehen werden, bei der der Auszahlungszeitraum
verkürzt werden darf – eine Verlängerung sollte stets zulässig sein;
g. Vorsorgenden eine von Vertriebsinteressen vollständig unabhängige,
kostenfreie Beratung vor Beginn der Auszahlungsphase proaktiv zu ermöglichen;
h. dafür zu sorgen, dass bestehende Riester-Verträge Bestandsschutz genießen
und das Riester-Guthaben samt erworbener Erträge unkompliziert, ohne
finanzielle Nachteile und förderunschädlich in den Bürgerfonds oder ein neues
Produkt übertragen werden kann;
2. die betriebliche Altersvorsorge dahingehend zu reformieren, dass
a. es insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen erleichtert wird, eine
betriebliche Altersvorsorge anzubieten, indem der Bürgerfonds auch für die
betriebliche Altersvorsorge geöffnet wird, sodass ihn Arbeitgeber*innen und
Tarifparteien unter anderem im Rahmen des Sozialpartnermodells als
Standardprodukt bzw. als transparente, einfache und kostengünstige zusätzliche
Alternative nutzen können;
b. kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden eine
unkomplizierte Nutzung des Bürgerfonds als reine Beitragszusage auch ohne
Sozialpartnermodell mit Zustimmung eines bestehenden Betriebsrates
ermöglicht wird;
c. schrittweise eine Angebotspflicht für Arbeitgeber*innen geschaffen wird,
wonach künftig alle Betriebe eine betriebliche Altersvorsorge anbieten
müssen und der Bürgerfonds als portables Standardprodukt angeboten werden
kann;
d. die Portabilität von Betriebsrenten weiter ausgebaut wird;
e. die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos in der betrieblichen
Altersvorsorge wiederhergestellt und die Kapitalzahlung in Raten als
Auszahlungsform wieder gestrichen wird oder alternativ in der betrieblichen
Altersvorsorge eine Mindestdauer der Auszahlpläne bis zum Alter von 95 Jahren
vorgesehen wird.
Berlin, den 13. Januar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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