polradar

Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren - Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken

dip / drucksache 16.12.2025 · WP 21 · 21/3306 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren - Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken [Antrag der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren – Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Bundespolizei hat in über 70 Jahren eine bewegte Geschichte hinter sich. Aufgebaut als paramilitärischer Verbund zur Sicherung der Grenze gegen Bedrohungen aus den sozialistischen Staaten Osteuropas, stand ihre Existenz mit der Wiederbewaffnung und dem Aufbau der Bundeswehr, dann mit dem Ende der Blockkonfrontation und dem Wegfall der innerdeutschen Grenze in Frage. Dem wurde jeweils mit der Neuzuweisung von Aufgaben an den Bundesgrenzschutz und die spätere Bundespolizei abgeholfen. Dennoch blieb die Bundespolizei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägt von ihrem Charakter als Sonderpolizei des Bundes mit begrenzten Aufgaben, die nicht zu einer mit den Landespolizeibehörden konkurrierenden Polizeibehörde ausgebaut werden darf (2 BvF 3/92 v. 28.1.1998, BVerfG 97, 198, juris Rn. 89). In den vergangenen Jahren ist jedoch ein immer weiteres Übergreifen der Bundespolizei in die Zuständigkeit der Länder für die Gefahrenabwehr zu beobachten. Seit Jahren versucht das Bundesinnenministerium, mit immer neuen Entwürfen einer „Modernisierung“ des Bundespolizeigesetzes die Befugnisse der Bundespolizei deutlich zu erweitern (BT-Drs. 19/26541, 20/10406, 21/3051). Erklärtes Ziel war, die Bundespolizei zu einer öffentlich sichtbaren „Polizei des Bundes“ auszubauen. Doch weil die jeweiligen Gesetzentwürfe am Ende keine parlamentarische Mehrheit fanden und deshalb nicht in Kraft traten, wurde dies vor allem praktisch vorangetrieben. So hat die Bundespolizei mit einzelnen Ländern Vereinbarungen geschlossen, um ihren Zuständigkeitsbereich auf das umliegende Gelände von Bahnhöfen der DB AG auszudehnen. Sie übernimmt verstärkt den Vollzug von Abschiebungen ausreisepflichtiger Personen. Mit regelmäßigen und fast schon standardisierten „Allgemeinverfügungen“, die das Mitführen von Messern und gefährlichen Gegenständen (u. a. Glasflaschen) in Zügen und Anlagen des Eisenbahnverkehrs untersagen, übernimmt sie offensiv Aufgaben, die jenseits ihrer eigentlichen Zuständigkeit liegen. Deutscher Bundestag Drucksache 21/3306 21. Wahlperiode 16.12.2025 Bei der Durchsetzung solcher Verbote kommt es häufig zu Diskriminierungen durch die Bundespolizei. So sind es vor allem Obdachlose oder Drogennutzer*innen, die an Bahnhöfen anlasslos kontrolliert und durchsucht werden. Kritik gibt es insbesondere an „anlasslosen Kontrollen“ im Kontext der unerlaubten Einreise bzw. des unerlaubten Aufenthalts, weil diese Kontrollen regelmäßig mit „racial profiling“ einhergehen. Bei diesen anlasslosen Kontrollen der Bundespolizei im Grenzraum und in Zügen und Anlagen der Eisenbahnen geraten vor allem Menschen mit vermeintlich nicht-deutscher Herkunft in den Fokus von Kontrollen. Sie müssen allein aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes regelmäßig polizeiliche Maßnahmen erdulden – eine verfassungswidrige Praxis. In einer Reihe von gerichtlichen Entscheidungen wurde diese Praxis regelmäßig gerügt (vgl. zur höchstrichterlichen Rechtsprechung Basu vs. Deutschland, 215/19, Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht v. 18.10.2022), ohne dass sich an der Praxis der Bundespolizei dadurch erkennbar etwas verändert hat. Die Bundespolizei ist damit zugleich Treiber und Symbol eines autoritären Umbaus in der deutschen Innenpolitik, wie er in einigen Bundesländern und vom aktuellen Bundesinnenminister gezielt vorangetrieben wird. Kern des autoritären Umbaus ist die Idee, gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Probleme und Widersprüche der Migrations- und Integrationspolitik, der zunehmenden Verelendung im öffentlichen Raum durch Wohnraummangel und ökonomische Prekarisierung, der immer weiter voranschreitenden Klimakrise und daran anknüpfender Proteste mit „hartem Durchgreifen“ und „klarer Kante“ Herr werden zu können. Nicht die verschärfte globale, europäische und nationale Ungleichheit wird bekämpft, sondern einzelne Erscheinungsformen der Folgen dieser Ungleichheit. Mit dieser Sündenbockpolitik lenkt die Bundesregierung davon ab, dass sie für die tatsächlichen Probleme der Menschen keine Lösungen anzubieten hat. Teil des autoritären Umbaus ist auch der Appell an die Bevölkerung, der Polizei unbedingt zu vertrauen. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei ist jedoch grundlegend erschüttert. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um polizeiliches Handeln und insbesondere polizeilichen Gewalteinsatz im Nachhinein überprüfen zu können. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf für eine Verschlankung der Aufgabenzuweisung an die Bundespolizei und eine entsprechende Reduzierung ihrer Befugnisse vorzulegen. Zugleich sollen Regelungen geschaffen werden, die eine unabhängige Überprüfung polizeilicher Maßnahmen erleichtern: 1. Eine abschließende Zuweisung von Aufgaben für die Sicherheit der Anlagen der Eisenbahnen des Bundes, die Sicherheit auf See im deutschen Küstenmeer und die Sicherheit des Luftverkehrs; 2. die Streichung von Befugnissen zur anlasslosen Kontrolle und Durchsuchung von Personen und Sachen, zur automatischen Kennzeichenerfassung, zur Nutzung der „Besonderen Mittel der Datenerhebung“ (u. a. längerfristige Observation, Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen), zum Einsatz von Mitteln der Überwachung von Kommunikationsmitteln (wie IMSI-Catcher, WLAN-Catcher, Staatstrojaner etc.); 3. die Einführung von modernen Standards der öffentlichen und rechtsstaatlichen Kontrolle von Polizeihandeln; hierunter fällt eine ausnahmslose Kennzeichnungspflicht der Beamtinnen und Beamten mit alphanumerischen Kennungen, die automatische Aktivierung der Bodycam bei Einsatz körperlicher Gewalt, von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt oder Waffen sowie auf Aufforderung der Bürgerinnen und Bürger, umfassende Rechte von Betroffenen auf Auskunft zu über sie gespeicherte personenbezogene Daten sowie deren Weiterverarbeitung; 4. Verankerung verpflichtender und prüfungs- bzw. aufstiegsrelevanter Inhalte der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Bundespolizei auf den Feldern Menschenrechte, Antidiskriminierung und Schutz vulnerabler Gruppen, interkulturelle Kommunikation, Rechtsstaat und demokratische Öffentlichkeit. Berlin, den 16. Dezember 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen