Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren - Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken
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Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren - Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken
[Antrag
der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor
Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi,
Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt,
Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren – Menschenrechte in
Vollzugspraxis und Ausbildung stärken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Bundespolizei hat in über 70 Jahren eine bewegte Geschichte hinter sich.
Aufgebaut als paramilitärischer Verbund zur Sicherung der Grenze gegen Bedrohungen aus
den sozialistischen Staaten Osteuropas, stand ihre Existenz mit der Wiederbewaffnung
und dem Aufbau der Bundeswehr, dann mit dem Ende der Blockkonfrontation und
dem Wegfall der innerdeutschen Grenze in Frage. Dem wurde jeweils mit der
Neuzuweisung von Aufgaben an den Bundesgrenzschutz und die spätere Bundespolizei
abgeholfen. Dennoch blieb die Bundespolizei nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts geprägt von ihrem Charakter als Sonderpolizei des Bundes mit
begrenzten Aufgaben, die nicht zu einer mit den Landespolizeibehörden konkurrierenden
Polizeibehörde ausgebaut werden darf (2 BvF 3/92 v. 28.1.1998, BVerfG 97, 198, juris
Rn. 89).
In den vergangenen Jahren ist jedoch ein immer weiteres Übergreifen der
Bundespolizei in die Zuständigkeit der Länder für die Gefahrenabwehr zu beobachten. Seit
Jahren versucht das Bundesinnenministerium, mit immer neuen Entwürfen einer
„Modernisierung“ des Bundespolizeigesetzes die Befugnisse der Bundespolizei deutlich zu
erweitern (BT-Drs. 19/26541, 20/10406, 21/3051). Erklärtes Ziel war, die
Bundespolizei zu einer öffentlich sichtbaren „Polizei des Bundes“ auszubauen. Doch weil die
jeweiligen Gesetzentwürfe am Ende keine parlamentarische Mehrheit fanden und
deshalb nicht in Kraft traten, wurde dies vor allem praktisch vorangetrieben. So hat die
Bundespolizei mit einzelnen Ländern Vereinbarungen geschlossen, um ihren
Zuständigkeitsbereich auf das umliegende Gelände von Bahnhöfen der DB AG auszudehnen.
Sie übernimmt verstärkt den Vollzug von Abschiebungen ausreisepflichtiger
Personen. Mit regelmäßigen und fast schon standardisierten „Allgemeinverfügungen“, die
das Mitführen von Messern und gefährlichen Gegenständen (u. a. Glasflaschen) in
Zügen und Anlagen des Eisenbahnverkehrs untersagen, übernimmt sie offensiv
Aufgaben, die jenseits ihrer eigentlichen Zuständigkeit liegen.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3306
21. Wahlperiode 16.12.2025
Bei der Durchsetzung solcher Verbote kommt es häufig zu Diskriminierungen durch
die Bundespolizei. So sind es vor allem Obdachlose oder Drogennutzer*innen, die an
Bahnhöfen anlasslos kontrolliert und durchsucht werden. Kritik gibt es insbesondere
an „anlasslosen Kontrollen“ im Kontext der unerlaubten Einreise bzw. des unerlaubten
Aufenthalts, weil diese Kontrollen regelmäßig mit „racial profiling“ einhergehen. Bei
diesen anlasslosen Kontrollen der Bundespolizei im Grenzraum und in Zügen und
Anlagen der Eisenbahnen geraten vor allem Menschen mit vermeintlich nicht-deutscher
Herkunft in den Fokus von Kontrollen. Sie müssen allein aufgrund ihres äußeren
Erscheinungsbildes regelmäßig polizeiliche Maßnahmen erdulden – eine
verfassungswidrige Praxis. In einer Reihe von gerichtlichen Entscheidungen wurde diese Praxis
regelmäßig gerügt (vgl. zur höchstrichterlichen Rechtsprechung Basu vs. Deutschland,
215/19, Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht v. 18.10.2022), ohne
dass sich an der Praxis der Bundespolizei dadurch erkennbar etwas verändert hat.
Die Bundespolizei ist damit zugleich Treiber und Symbol eines autoritären Umbaus in
der deutschen Innenpolitik, wie er in einigen Bundesländern und vom aktuellen
Bundesinnenminister gezielt vorangetrieben wird. Kern des autoritären Umbaus ist die
Idee, gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Probleme und Widersprüche der
Migrations- und Integrationspolitik, der zunehmenden Verelendung im öffentlichen
Raum durch Wohnraummangel und ökonomische Prekarisierung, der immer weiter
voranschreitenden Klimakrise und daran anknüpfender Proteste mit „hartem
Durchgreifen“ und „klarer Kante“ Herr werden zu können. Nicht die verschärfte globale,
europäische und nationale Ungleichheit wird bekämpft, sondern einzelne
Erscheinungsformen der Folgen dieser Ungleichheit. Mit dieser Sündenbockpolitik lenkt die
Bundesregierung davon ab, dass sie für die tatsächlichen Probleme der Menschen
keine Lösungen anzubieten hat. Teil des autoritären Umbaus ist auch der Appell an die
Bevölkerung, der Polizei unbedingt zu vertrauen. Das Vertrauen der Bevölkerung in
die Polizei ist jedoch grundlegend erschüttert. Es besteht dringender Handlungsbedarf,
um polizeiliches Handeln und insbesondere polizeilichen Gewalteinsatz im
Nachhinein überprüfen zu können.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen Gesetzentwurf für eine Verschlankung der Aufgabenzuweisung an die
Bundespolizei und eine entsprechende Reduzierung ihrer Befugnisse vorzulegen. Zugleich
sollen Regelungen geschaffen werden, die eine unabhängige Überprüfung
polizeilicher Maßnahmen erleichtern:
1. Eine abschließende Zuweisung von Aufgaben für die Sicherheit der Anlagen der
Eisenbahnen des Bundes, die Sicherheit auf See im deutschen Küstenmeer und
die Sicherheit des Luftverkehrs;
2. die Streichung von Befugnissen zur anlasslosen Kontrolle und Durchsuchung von
Personen und Sachen, zur automatischen Kennzeichenerfassung, zur Nutzung der
„Besonderen Mittel der Datenerhebung“ (u. a. längerfristige Observation,
Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen), zum Einsatz von Mitteln der
Überwachung von Kommunikationsmitteln (wie IMSI-Catcher, WLAN-Catcher,
Staatstrojaner etc.);
3. die Einführung von modernen Standards der öffentlichen und rechtsstaatlichen
Kontrolle von Polizeihandeln; hierunter fällt eine ausnahmslose
Kennzeichnungspflicht der Beamtinnen und Beamten mit alphanumerischen Kennungen,
die automatische Aktivierung der Bodycam bei Einsatz körperlicher Gewalt, von
Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt oder Waffen sowie auf Aufforderung der
Bürgerinnen und Bürger, umfassende Rechte von Betroffenen auf Auskunft zu
über sie gespeicherte personenbezogene Daten sowie deren Weiterverarbeitung;
4. Verankerung verpflichtender und prüfungs- bzw. aufstiegsrelevanter Inhalte der
Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Bundespolizei auf den Feldern
Menschenrechte, Antidiskriminierung und Schutz vulnerabler Gruppen, interkulturelle
Kommunikation, Rechtsstaat und demokratische Öffentlichkeit.
Berlin, den 16. Dezember 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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