Entschließung des Bundesrates "Fernverkehrshalte in der Fläche - Sicherung des Schienenpersonennahverkehrs"
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Entschließung des Bundesrates "Fernverkehrshalte in der Fläche - Sicherung des Schienenpersonennahverkehrs"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 417/26
22.07.26
Antrag
des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates "Fernverkehrshalte in der
Fläche – Sicherung des Schienenpersonennahverkehrs"
Der Bayerische Ministerpräsident München, 21. Juli 2026
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung wird die als Anlage
beigefügte
Entschließung des Bundesrates „Fernverkehrshalte in der
Fläche – Sicherung des Schienenpersonennahverkehrs“
mit dem Antrag übermittelt, dass der Bundesrat diese fassen möge.
Es wird gebeten, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 GO BR auf die Tagesordnung
der 1068. Sitzung am 25. September 2026 zu setzen und anschließend den
zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder
Entschließung des Bundesrates „Fernverkehrshalte in der Fläche –
Sicherung des Schienenpersonennahverkehrs“
Der Bundesrat möge beschließen:
• Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich, dass im deutschen
Schienenpersonenfernverkehrsmarkt mehr als 30 Jahre nach der Bahnreform der Wettbewerb an
Fahrt aufnimmt.
• Aus Sicht des Bundesrates ist aber zwingend erforderlich, dass diese neue
Marktentwicklung mit einer Justierung von Rahmenbedingungen flankiert wird,
um im Ganzen eine positive Wirkung für das deutsche Bahnsystem zu erzielen.
• Der Bundesrat fordert den Bund daher auf, seiner grundgesetzlichen
Verantwortung für den Schienenpersonenfernverkehr über die bei der Erstellung des
Deutschlandtakts getroffenen Bestimmungen hinaus nachzukommen und
stärker gestalterische Akzente zu setzen.
• Der Bund muss hierfür die Sicherstellung der Fernverkehrsbedienung in der
Fläche sowohl bei Strecken als auch bei Fernverkehrshalten gewährleisten.
• Der Bund soll zudem dafür Sorge tragen, dass Fernverkehrsverbindungen,
welche nach dem Rückzug der bundeseigenen DB Fernverkehr AG von den
Ländern ersatzweise als Schienenpersonennahverkehr bestellt werden – wie
beispielsweise der deutsche Abschnitt der Linie München – Prag – wieder
regulär als Fernverkehr gefahren werden.
• Der Bundesrat erwartet, dass der Bund auf den bundeseigenen
Schieneninfrastrukturbetreiber DB InfraGO AG einwirkt, dass insbesondere auf heute
schon hochbelasteten Bahnstrecken ohne vorherige Kapazitätsausweitung
keine zusätzlichen Trassen zulasten bestehender Angebote im Fern- und
Nahverkehr vergeben werden. Der Bundesrat erwartet, dass auch auf hoch
ausgelasteten Strecken grundsätzlich ein transparenter und
diskriminierungsfreier Marktzugang gewährleistet bleibt und der bundeseigene
Schieneninfrastrukturbetreiber DB InfraGO AG angehalten wird, Kapazitäten
auszubauen.
• Ergänzend dazu wird der Bund aufgefordert, die Eisenbahnregulierung in
Deutschland so anzupassen, dass
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o bei Trassenkonflikten innerhalb des Schienenpersonenfernverkehrs jene
Verkehre priorisiert werden, die mehr Halte bedienen und dadurch einen
größeren Einzugsbereich abdecken,
o bei Trassenkonflikten mit dem Schienenpersonennahverkehr ein
stärkerer Schutz der Regional- und S-Bahnverkehre implementiert wird sowie
o bei zunehmendem Wettbewerb im Schienenpersonenfernverkehr im
Vertrieb und bei der Anerkennung von Tickets keine Verkomplizierung
zu Lasten der Fahrgäste entsteht.
• Zudem erwartet der Bundesrat, dass der Bund auf das Bundesunternehmen
DB InfraGO AG einwirkt, dass schnellstmöglich die schon bisher mögliche
Priorisierung des vertakteten Schienenpersonennahverkehrs bei Trassenkonflikten
bei den Schienennutzungsbedingungen der DB InfraGO AG verankert und
angewendet wird.
• Generell fordert der Bundesrat den Bund auf, die Einführung von Systemtrassen
entsprechend dem Deutschlandtakt des Bundes intensiver voranzutreiben, um
für alle Schienensegmente bessere Planungssicherheit zu bekommen.
Begründung:
Die Bundesnetzagentur hat mit ihrer Entscheidung vom 17. Juli 2026 zur
Beschwerde von Italo über die Schienennutzungsbedingungen der DB InfraGO AG
zwar ein Signal für mehr Wettbewerb im Schienenpersonenverkehr gesetzt,
allerdings auch die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sich die
Eisenbahnverkehrsunternehmen noch stärker auf besonders rentable Verbindungen konzentrieren und die
ohnehin schon über Jahrzehnte erfolgte Ausdünnung der Fernverkehrshalte in der
Fläche noch einmal beschleunigt wird.
Es steht auch zu befürchten, dass ohne Änderungen im
Eisenbahnregulierungsrecht und ohne Anpassungen bei den Schienennutzungsbedingungen der DB
InfraGO AG der SPNV durch die Zuweisung von lukrativen Trassen an den
Fernverkehr verdrängt wird. Insbesondere dürften besonders darunter nicht vertaktete,
aber stark nachgefragte SPNV-Verbindungen zur Hauptverkehrszeit in Bahnknoten
leiden.
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Je mehr separate Tarifsysteme von unterschiedlichen Fernverkehrsunternehmen
etabliert werden, desto komplexer wird es zudem für Fahrgäste, insbesondere auch
bei Störungen und Anschlussverlusten.
Es ist daher erforderlich, entsprechende Anpassungen vorzunehmen, damit nicht
die durchaus zu erwartenden Vorteile eines stärkeren Wettbewerbs im
Schienenpersonenfernverkehr wie günstigere Preise mit negativen Effekten in anderen
Teilen des deutschen Bahnsystems einhergehen, die die Vorteile insgesamt sogar
deutlich überwiegen könnten.
Drucksache 417/26
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