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Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns im Land Bremen 2024 (Antwort zu Drs. 21/1268)

dip / drucksache 29.08.2025 · WP 21 · 21/1427 · Antwort · Original ↗

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Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns im Land Bremen 2024 (Antwort zu Drs. 21/1268) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1427 21. Wahlperiode 29.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Achelwilm, Cem Ince, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1268 – Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns im Land Bremen 2024 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen (www.mindestloh n-kommission.de/shareddocs/downloads/de/Bericht/beschluss2025.pdf?__blo b=publicationFile&v=3). Die europäische Mindestlohnrichtlinie schlägt als Referenzwert für den gesetzlichen Mindestlohn 60 Prozent des mittleren Bruttolohns vor (vgl. Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2022/2024). Damit müsste der Mindestlohn in Deutschland nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller schon heute bei mindestens 15 Euro liegen (vgl. etwa Lübker und Schulten, www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2025/heft/5/beitrag/eine-n eue-orientierung-fuer-den-mindestlohn.html?). Der Beschluss der Mindestlohnkommission bleibt damit hinter dem vorgesehenen europäischen Mindestmaß zurück. Neben der angemessenen Höhe ist die wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit des Mindestlohns, dass er durchgesetzt wird und die Menschen ihn auch tatsächlich ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht – mit gravierenden Folgen nicht nur für das Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der Gesamtverlust beläuft sich nach Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018 auf durchschnittlich 7,6 Mrd. Euro jährlich (www.boeckler.de/de/pressemitteil ungen-15991-durch-umgehungen-des-gesetzlichen-mindestlohns-jaehrlich-me hr-als-7-milliarden-euro-3174.htm). Der Mindestlohn muss daher nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zwingend wirksamer und proaktiver kontrolliert werden. Nur so können die Rechte der Beschäftigten durchgesetzt werden. Die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag möchte sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild über die Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) machen, um Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen aufzudecken und gegebenenfalls Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen. 1. Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte im Land Bremen hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die Kontrollkompetenz (zum Vergleich auch die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie nach Branchen differenzieren und auch die Anzahl der Betriebe und Beschäftigten insgesamt nennen)? Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer Kontrollkompetenz. Hinsichtlich der Anzahl der Betriebe und Beschäftigten differenziert nach Wirtschaftszweigen wird auf die beigefügte Datenzusammenstellung aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit verwiesen (Anlage 1*). 2. Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS im Jahr 2024 im Land Bremen insgesamt durchgeführt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie bitte auch die Zahl insgesamt nennen)? Die Anzahl der im Jahr 2024 in Bremen durchgeführten Arbeitgeberprüfungen, differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im Internet (www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-ill egalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_no de.html) entnommen werden. Die Anzahl der in den Jahren 2023 und 2022 in Bremen durchgeführten Arbeitgeberprüfungen, differenziert nach Branchen, ist der Anlage 2* zu entnehmen. 3. Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz des Bundes wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der FKS im Jahr 2024 im Land Bremen festgestellt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie auch die Zahl insgesamt nennen)? In der Arbeitsstatistik der FKS wird die Anzahl der wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und nicht die Anzahl der Verstöße statistisch ausgewertet. Die Anzahl der im Jahr 2024 in Bremen wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten und abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitenverfahren, differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im Internet (www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-ill egalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_no de.html) entnommen werden. Die Anzahl der in den Jahren 2023 und 2022 in Bremen wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren, differenziert nach Branchen, ist der Anlage 2* zu entnehmen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1427 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 4. Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz sind infolge von Kontrollen der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung im Land Bremen im Jahr 2024 eingeleitet worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer Strafe abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 und nach Branchen differenzieren sowie auch die Zahl insgesamt nennen)? Das Mindestlohngesetz enthält nur Ordnungswidrigkeitstatbestände und keine Straftatbestände. Strafen werden im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht verhängt. Hinsichtlich der Anzahl der wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Die Anzahl der in den Jahren 2022 bis 2024 durch die FKS in Bremen wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz festgesetzten Bußgeldbescheide und Verwarnungen mit Verwarnungsgeld, differenziert nach Branchen, ist der Anlage 2* zu entnehmen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die in einem Zeitraum erledigten Ermittlungsverfahren nicht zwangsläufig auch im gleichen Zeitraum eingeleitet wurden. Die Arbeitsstatistik der FKS der Zollverwaltung unterscheidet bei der Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht zwischen Verfahren, denen eine Arbeitgeberprüfung vorangegangen ist und Verfahren, welche beispielsweise auf Grund konkreter Hinweise oder sonstiger Erkenntnisse eingeleitet worden sind. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren können also nicht mit der Anzahl der Arbeitgeberprüfungen ins Verhältnis gesetzt werden. 5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz infolge von Kontrollen der FKS im Land Bremen? Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder wird in der Arbeitsstatistik der FKS nicht gesondert, sondern nur als Teil der Summe der Verwarnungs-, Bußgelder, Einziehungs-, Verfallbeträge ausgewertet. Die Verwarnungs-, und Bußgelder sowie Einziehungs- und Verfallbeträge werden zum Zeitpunkt der Erledigung des Ermittlungsverfahrens statistisch erfasst. Im Jahr 2024 wurden durch die FKS in Bremen wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz insgesamt Verwarnungs-, und Bußgelder sowie Einziehungs- und Verfallbeträge in Höhe von 743 100 Euro festgesetzt. 6. In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im Land Bremen im Jahr 2024 Schwerpunktprüfungen durch die FKS statt? Eine Aufstellung der sowohl im Jahr 2024 durch die FKS erfolgten bundesweiten Schwerpunktprüfungen (SPPen) als auch der Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter ist der beigefügten Anlage 3* zu entnehmen. Im Hinblick auf die bundesweiten SPPen wird darauf hingewiesen, dass diese grundsätzlich von allen im Bundesgebiet ansässigen 41 Hauptzollämtern (HZÄ) und deren FKS-Standorten durchgeführt werden. Die durchgeführten Sonderprüfungen erfolgten daneben unter noch stärkeren risikoorientierten Gesichtspunkten. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1427 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Eine Beantwortung der Frage hinsichtlich der explizit im Bundesland Bremen erfolgten SPPen und Sonderprüfungen kann daneben nur nach Auflistung der in diesem Bundesland ortsansässigen HZÄ vorgenommen werden. Eine statistische Erfassung der einzelnen Prüfobjekte nach Standort darüber hinaus erfolgt nicht. Das im Bundesland Bremen ortsansässige HZA Bremen nahm im o. g. Zeitraum an allen bundesweiten SPPen teil (vgl. Anlage 3*). a) Wie viele Verstöße nach dem Mindestlohngesetz wurden bei diesen Schwerpunktprüfungen festgestellt? b) Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit infolge dieser Schwerpunktkontrollen eingeleitet worden? Die Fragen 6a und 6b werden zusammen beantwortet. Auf die Übersicht in Anlage 4* wird verwiesen. 7. Wie viele abhängig Beschäftigte erhalten nach aktuellen verfügbaren Daten im Land Bremen derzeit weniger als 14 bzw. 15 Euro pro Stunde (bitte nach Betrieben mit bzw. ohne Tarifbindung differenzieren)? Aktuelle Daten hierzu liegen aus der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes für den Monat April 2024 vor. Die entsprechenden Werte sind der Anlage 5* zu entnehmen. 8. Wie hat sich die Zahl der besetzten Stellen im Organisationsbereich der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2014 bis 2024 im Land Bremen entwickelt (bitte für die Hauptzollämter jeweils getrennt ausweisen)? Auf die Übersicht in Anlage 6* wird verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1427 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) Ausschließlich geringfügig Beschäftigte (agB) 1 2 3 4 Insgesamt 22.983 381.713 342.178 39.535 Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 68 219 156 63 Forstwirtschaft (021) * * - * Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 7 93 81 12 Sammlung, Abfallbeseitigung, Rückgewinnung (38) 52 2.100 2.026 74 Baugewerbe (F) 1.494 14.921 13.784 1.137 Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 1.259 11.222 10.267 955 43991,Gerüstbau 25 299 280 19 Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 125 1.091 742 349 Verkehr und Lagerei (H) 1.198 40.631 38.326 2.305 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 384 8.379 7.463 916 Betrieb von Taxis (4932) 184 977 650 327 Gastgewerbe (I) 1.717 15.339 9.424 5.915 Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 169 3.353 2.070 1.283 Arbeitnehmer überlassung (782+783) 228 14.261 13.203 1.058 Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 65 2.517 2.098 419 Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 387 10.811 7.348 3.463 Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 267 9.626 6.399 3.227 Call Center (822) 26 1.829 1.781 48 Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 20 341 283 58 Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 234 19.202 17.849 1.353 Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 40 368 276 92 Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 522 1.660 1.265 395 Frisörsalons (96021) 403 1.391 1.079 312 Kosmetiksalons (96022) 119 269 186 83 30.06.2022 Anlage 1 Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008 Bremen (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Zeitreihe Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik. Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008 Betriebe Insgesamt Beschäftigte (Summe aus SvB und ausschließlich gB) davon Bremen (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Zeitreihe Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) Ausschließlich geringfügig Beschäftigte (agB) 1 2 3 4 Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008 Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008 Betriebe Insgesamt Beschäftigte (Summe aus SvB und ausschließlich gB) davon Insgesamt 22.785 385.444 344.880 40.564 Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 64 215 153 62 Forstwirtschaft (021) * * - * Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 7 * * * Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 52 2.169 2.097 72 Baugewerbe (F) 1.491 15.413 14.126 1.287 Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 1.255 11.726 10.638 1.088 43991,Gerüstbau 30 353 326 27 Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 118 1.122 778 344 Verkehr und Lagerei (H) 1.195 41.466 39.056 2.410 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 397 8.924 7.986 938 Betrieb von Taxis (4932) 174 1.043 684 359 Gastgewerbe (I) 1.751 16.947 9.974 6.973 Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 177 3.680 2.166 1.514 Arbeitnehmer überlassung (782+783) 221 13.658 12.661 997 Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 64 2.600 2.078 522 Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 415 10.379 7.057 3.322 Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 288 9.188 6.121 3.067 Call Center (822) 22 1.496 1.460 36 Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 22 373 311 62 Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 246 18.889 17.557 1.332 Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 36 357 289 68 Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 533 1.664 1.234 430 Frisörsalons (96021) 403 1.362 1.044 318 Kosmetiksalons (96022) 130 302 190 112 30.06.2023 Bremen (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Zeitreihe Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) Ausschließlich geringfügig Beschäftigte (agB) 1 2 3 4 Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008 Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008 Betriebe Insgesamt Beschäftigte (Summe aus SvB und ausschließlich gB) davon Insgesamt 22.306 384.758 345.317 39.441 Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 59 186 132 54 Forstwirtschaft (021) * * - * Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 10 153 136 17 Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 53 2.225 2.158 67 Baugewerbe (F) 1.510 14.497 13.318 1.179 Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 1.249 11.071 10.094 977 43991,Gerüstbau 34 409 384 25 Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 119 1.147 789 358 Verkehr und Lagerei (H) 1.189 41.204 38.712 2.492 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 394 8.805 7.792 1.013 Betrieb von Taxis (4932) 174 1.005 666 339 Gastgewerbe (I) 1.726 16.779 9.960 6.819 Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 176 3.197 1.836 1.361 Arbeitnehmer überlassung (782+783) 207 12.110 11.733 377 Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 70 2.620 2.102 518 Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 428 9.782 6.748 3.034 Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 300 8.680 5.884 2.796 Call Center (822) 23 1.101 1.080 21 Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 21 325 270 55 Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 236 19.008 17.702 1.306 Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 36 368 289 79 Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 527 1.643 1.197 446 Frisörsalons (96021) 398 1.340 1.011 329 Kosmetiksalons (96022) 129 303 186 117 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 30.06.2024 *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Gleiches gilt, wenn eine Region oder ein Wirtschaftszweig 1 oder 2 Betriebe aufweist oder einer der Betriebe einen so hohen Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine Einzelangabe über diesen Betrieb darstellt (Dominanzfall). In Fällen, in denen Werte von Null eine Information über den Merkmalsträger offen legen, werden auch diese Nullwerte anonymisiert. Anlage 2 Bundesland Bremen Anzahl Arbeitgeberprüfungen Branche 2023 Gesamtsumme 509 Arbeitnehmerüberlassung 12 Bauhaupt- und Baunebengewerbe 125 Caterer 2 Dachdeckerhandwerk 1 Elektrohandwerk 7 Fleischwirtschaft (gesamt) 2 Frisör- und Kosmetiksalons 38 Gaststätten und Beherbergungsgewerbe 108 Gebäudereinigung 20 Gerüstbauerhandwerk 2 Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 15 Landwirtschaft 9 Maler- und Lackiererhandwerk 6 Personenbeförderungsgewerbe 16 Pflegebranche 24 Schaustellergewerbe 3 Sicherheitsdienstleistungen 8 Sonstige 78 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 29 Wäscherei und Reinigung 4 Branche 2022 Gesamtsumme 926 Abfallwirtschaft 5 Arbeitnehmerüberlassung 27 Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen 2 Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III 1 Bauhaupt- und Baunebengewerbe 166 Briefdienstleistungen 1 Caterer 10 Dachdeckerhandwerk 34 Elektrohandwerk 42 Fleischwirtschaft (gesamt) 7 Forstwirtschaft 4 Frisör- und Kosmetiksalons 106 Gaststätten und Beherbergungsgewerbe 105 Anlage 2 Gebäudereinigung 60 Gerüstbauerhandwerk 3 Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 12 Landwirtschaft 14 Maler- und Lackiererhandwerk 54 Personenbeförderungsgewerbe 18 Pflegebranche 23 Schaustellergewerbe 7 Sicherheitsdienstleistungen 19 Sonstige 132 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 62 Textil- und Bekleidungsindustrie 1 kann nicht automatisiert zugeordnet werden 5 Wach- und Sicherheitsgewerbe 2 Wäscherei und Reinigung 4 Anlage 2 Bundesland Bremen eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoß gegen das Mindeslohngesetz Branche 2023 Gesamt 167 Bauhaupt- und Baunebengewerbe 7 Elektrohandwerk 2 Frisör- und Kosmetiksalons 15 Gaststätten und Beherbergungsgewerbe 55 Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 3 Landwirtschaft 5 Personenbeförderungsgewerbe 7 Pflegebranche 6 Prostitutionsgewerbe 6 Sicherheitsdienstleistungen 2 sonstige 39 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 15 Textil- und Bekleidungsindustrie 4 Wäscherei und Reinigung 1 Branche 2022 Gesamt 76 Arbeitnehmerüberlassung 1 Bauhaupt- und Baunebengewerbe 4 Caterer 2 Frisör- und Kosmetiksalons 12 Gaststätten und Beherbergungsgewerbe 26 Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 2 Sicherheitsdienstleistungen 1 Sonstige 17 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 11 Anlage 2 Bundesland Bremen wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz Bußgeldbescheid Branche 2024 Gesamtergebnis 38 Arbeitnehmerüberlassung (§ 1 AÜG) 1 Frisör- und Kosmetiksalons 3 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 8 Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 2 Landwirtschaft 2 Personenbeförderungsgewerbe 1 Sonstige 14 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 5 Wäscherei und Reinigung 2 Verwarnung mit Verwarnungsgeld Branche 2024 Gesamtergebnis 13 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 6 Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 1 Landwirtschaft 1 Sicherheitsdienstleistungen 1 Sonstige 3 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 1 Seite 1 von 1 Bundesweite Schwerpunktprüfungen im Jahr 2024 Branche Durchführungstag Bauhaupt- und Baunebengewerbe 20. März 2024 Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe 8. Juni 2024 Mindestlohn-Sonderprüfung 17. Oktober 2024 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 12. November 2024 Bekämpfung von Clankriminalität 6. Dezember 2024 Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter im Jahr 2024 Branche Aktionszeitraum Landwirtschaft1 14. bis 28. Juni 2024 Glasfaserausbau2 5. August bis 27. September 2024 1 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldungen zur Vfg. vom 14. Juni 2024, 22GZD-SV 3120-2024.00028-0001-GZD_DVII.A.22-0005; keine Teilnahme des im Bundesland Bremen ortsansässigen HZA Bremen 2 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldung zur Vfg. vom 24. Juni 2024, GZD-SV 3120- 2024.00027-GZD_DVII.A.22; keine Teilnahme des im Bundesland Bremen ortsansässigen HZA Bremen Anlage 3 Seite 1 von 3 Die nachstehenden Tabellen enthalten die jeweilige Anzahl der während der aufgeführten Schwerpunktprüfungen (SPPen) sowie Sonderprüfungen festgestellten Verstöße nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und der eingeleiteten Strafverfahren (insgesamt). Bundesweite Schwerpunktprüfungen im Jahr 2024 - Ergebnisse für Bremen1 - Branche Festgestellte Verstöße nach dem MiLoG2 Ordnungswidrigkeitenverfahren3 Strafverfahren Bauhaupt- und Baunebengewerbe 0 10 2 Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe 0 12 0 Mindestlohn-Sonderprüfung 0 0 0 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 0 0 0 Bekämpfung von Clankriminalität 0 0 0 Summe 0 22 2 1Die Teilbetrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt hier nur für das im Bundesland Bremen ortsansässige HZA Bremen sowie auf Grundlage der von diesem berichteten Fallzahlen zum jeweiligen Berichtszeitpunkt 2Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG) 3Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG Anlage 4 Seite 2 von 3 Bundesweite Schwerpunktprüfungen im Jahr 2024 - Ergebnisse bundesweit4 - Branche Festgestellte Verstöße nach dem MiLoG5 Ordnungswidrigkeitenverfahren6 Strafverfahren Bauhaupt- und Baunebengewerbe 7 269 333 Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe 69 627 369 Mindestlohn-Sonderprüfung 55 355 259 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 7 164 128 Bekämpfung von Clankriminalität 20 296 177 Summe 158 1.711 1.266 Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter im Jahr 2024 4Die Betrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt auf Grundlage der von den HZÄ berichteten Fallzahlen zum jeweiligen Berichtszeitpunkt 5Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG) 6Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG Seite 3 von 3 - Ergebnisse bundesweit7 - Branche Festgestellte Verstöße nach dem MiLoG8 Ordnungswidrigkeitenverfahren9 Strafverfahren Landwirtschaft 2 3 25 Glasfaserausbau 2 152 225 Summe 4 155 250 7Die Betrachtung der Sonderprüfungs-Ergebnisse erfolgt hier auf Grundlage der von den jeweils an den entsprechenden Sonderprüfungen teilgenommenen HZÄ bzw. FKS-Standorten und der von diesen berichteten Fallzahlen zum Berichtszeitpunkt 8Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen Sonderprüfung festgestellte, Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG) 9Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG Anlage 5 Jobs unter 14 Euro bzw. unter 15 Euro Verdiensterhebung April 2024 Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten, Minderjährige Beschäftigungsverhältnisse in tarifgebundenen Betrieben April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Insgesamt 19 153 1 788 9,3 19 153 2 468 12,9 Schleswig-Holstein 579 ( 55) (9,5) 579 ( 81) (14,0) Hamburg 564 ( 45) (8,0) 564 ( 60) (10,7) Niedersachsen 1 789 ( 195) (10,9) 1 789 259 14,5 Bremen 220 ( 23) (10,5) 220 ( 30) (13,6) Nordrhein-Westfalen 4 273 451 10,6 4 273 601 14,1 Hessen 1 528 ( 119) (7,8) 1 528 176 11,5 Rheinland-Pfalz 872 ( 72) (8,3) 872 112 12,9 Baden-Württemberg 2 813 ( 234) (8,3) 2 813 323 11,5 Bayern 3 217 ( 290) (9,0) 3 217 382 11,9 Saarland 239 ( 21) (8,8) 239 ( 27) (11,5) Berlin 778 ( 50) (6,5) 778 ( 75) (9,7) Brandenburg 463 / / 463 ( 69) (14,8) Mecklenburg-Vorpommern 293 ( 31) (10,7) 293 ( 47) (15,9) Sachsen 725 ( 75) (10,4) 725 ( 108) (14,9) Sachsen-Anhalt 417 ( 43) (10,3) 417 ( 67) (16,0) Thüringen 382 ( 34) (8,8) 382 ( 50) (13,1) Beschäftigungsverhältnisse in nicht tarifgebundenen Betrieben April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Insgesamt 20 039 5 018 25,0 20 039 6 455 32,2 Schleswig-Holstein 665 ( 182) (27,4) 665 ( 234) (35,2) Hamburg 617 120 19,5 617 156 25,2 Niedersachsen 1 771 483 27,2 1 771 622 35,1 Bremen 170 ( 47) (27,9) 170 ( 58) (34,0) Nordrhein-Westfalen 4 133 1 080 26,1 4 133 1 365 33,0 Hessen 1 572 393 25,0 1 572 486 30,9 Rheinland-Pfalz 866 252 29,0 866 318 36,7 Baden-Württemberg 2 793 629 22,5 2 793 805 28,8 Bayern 3 577 734 20,5 3 577 973 27,2 Saarland 202 63 31,2 202 79 39,0 Berlin 996 ( 231) (23,2) 996 291 29,2 Brandenburg 496 ( 139) (28,0) 496 190 38,4 Mecklenburg-Vorpommern 319 109 34,2 319 141 44,0 Sachsen 987 296 30,0 987 390 39,5 Sachsen-Anhalt 415 ( 127) (30,6) 415 172 41,5 Thüringen 458 ( 133) (29,0) 458 176 38,4 1 Bezogen auf Arbeitnehmer*innen mit Gültigkeit des Mindestlohngesetzes Zeichenerklärung: ()Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist Folgende Annahmen liegen dieser Sonderauswertung zugrunde: - Bei der Berechnung des Bruttostundenverdienstes wurden Sonderzahlungen, Überstundenvergütung und Zuschläge sowie die bezahlten Überstunden nicht berücksichtigt. - Es wurde wie bei Destatis-Veröffentlichungen üblich, ein Mindestlohn angenommen, der um 5 Cent niedriger war. De facto wurde also ausgewertet, wie viele Beschäftigte jeweils unter 13,95 € bzw. unter 14,95 € verdienten. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Anlage 6 Summe von Stammbesetzung (AK) Bundesland Bremen Stichtag Bezirk h. D. g. D. m. D. e. D. Summe 31.12.2014 HZA Bremen 1,00 29,70 53,41 84,11 01.10.2015 HZA Bremen 1,00 31,45 55,74 88,19 30.12.2016 HZA Bremen 1,00 37,23 54,58 92,81 29.12.2017 HZA Bremen 1,00 40,28 60,17 101,45 28.12.2018 HZA Bremen 0,75 45,86 66,33 112,94 31.12.2019 HZA Bremen 0,80 50,86 79,37 131,03 31.12.2020 HZA Bremen 1,88 51,73 85,34 138,95 31.12.2021 HZA Bremen 0,88 56,55 90,91 148,34 31.12.2022 HZA Bremen 1,83 57,00 99,77 158,60 31.12.2023 HZA Bremen 2,83 66,68 112,44 181,94 31.12.2024 HZA Bremen 0,83 76,98 115,07 192,88 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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