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Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Hamburg 2024 (Antwort zu Drs. 21/1282)

dip / drucksache 29.08.2025 · WP 21 · 21/1431 · Antwort · Original ↗

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Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Hamburg 2024 (Antwort zu Drs. 21/1282) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1431 21. Wahlperiode 29.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir, Cem Ince, Anne Zerr, Christian Görke und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1282 – Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Hamburg 2024 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen (www.mindestloh n-kommission.de/shareddocs/downloads/de/Bericht/beschluss2025.pdf?__blo b=publicationFile&v=3). Die europäische Mindestlohnrichtlinie schlägt als Referenzwert für den gesetzlichen Mindestlohn 60 Prozent des mittleren Bruttolohns vor (vgl. Artikel 5 Absatz 4 Richtlinie (EU) 2022/2024). Damit müsste der Mindestlohn in Deutschland nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller schon heute bei mindestens 15 Euro liegen (vgl. etwa Lübker und Schulten, www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2025/heft/5/beitrag/eine-neue- orientierung-fuer-den-mindestlohn.html?). Der Beschluss der Mindestlohnkommission bleibt damit hinter dem vorgesehenen europäischen Mindestmaß zurück. Neben der angemessenen Höhe ist die wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit des Mindestlohns, dass er durchgesetzt wird und die Menschen ihn auch tatsächlich ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht – mit gravierenden Folgen nicht nur für das Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der Gesamtverlust beläuft sich nach Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018 auf durchschnittlich 7,6 Mrd. Euro jährlich (www.boeckler.de/de/pressemitteil ungen-15991-durch-umgehungen-des-gesetzlichen-mindestlohns-jaehrlich-me hr-als-7-milliarden-euro-3174.htm). Der Mindestlohn muss daher nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zwingend wirksamer und proaktiver kontrolliert werden. Nur so können die Rechte der Beschäftigten durchgesetzt werden. Die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag möchte sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild über die Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) machen, um Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen aufzudecken und gegebenenfalls Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen. 1. Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte in Hamburg hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die Kontrollkompetenz (zum Vergleich auch die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie nach Branchen differenzieren und auch die Anzahl der Betriebe und Beschäftigten insgesamt nennen)? Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer Kontrollkompetenz. Hinsichtlich der Anzahl der Betriebe und Beschäftigten differenziert nach Wirtschaftszweigen wird auf die beigefügte Datenzusammenstellung aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit verwiesen (Anlage 1*). 2. Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS im Jahr 2024 in Hamburg insgesamt durchgeführt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie bitte auch die Zahl insgesamt nennen)? Die Anzahl der im Jahr 2024 in Hamburg durchgeführten Arbeitgeberprüfungen, differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im Internet (www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-ill egalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_no de.html) entnommen werden. Die Anzahl der in den Jahren 2023 und 2022 in Hamburg durchgeführten Arbeitgeberprüfungen, differenziert nach Branchen, ist der Anlage 2* zu entnehmen. 3. Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der FKS im Jahr 2024 in Hamburg festgestellt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie auch die Zahl insgesamt nennen)? In der Arbeitsstatistik der FKS wird die Anzahl der wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und nicht die Anzahl der Verstöße statistisch ausgewertet. Die Anzahl der im Jahr 2024 in Hamburg wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten und abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitenverfahren, differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im Internet (www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-ill egalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_no de.html) entnommen werden. Die Anzahl der in den Jahren 2023 und 2022 in Hamburg wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren, differenziert nach Branchen, ist der Anlage 2* zu entnehmen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1431 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 4. Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz sind infolge von Kontrollen der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in Hamburg im Jahr 2024 eingeleitet worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer Strafe abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 und nach Branchen differenzieren sowie auch die Zahl insgesamt nennen)? Das Mindestlohngesetz enthält nur Ordnungswidrigkeitstatbestände und keine Straftatbestände. Strafen werden im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht verhängt. Hinsichtlich der Anzahl der wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Die Anzahl der in den Jahren 2022 bis 2024 durch die FKS in Hamburg wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz festgesetzten Bußgeldbescheide und Verwarnungen mit Verwarnungsgeld, differenziert nach Branchen, ist der Anlage 2* zu entnehmen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die in einem Zeitraum erledigten Ermittlungsverfahren nicht zwangsläufig auch im gleichen Zeitraum eingeleitet wurden. Die Arbeitsstatistik der FKS der Zollverwaltung unterscheidet bei der Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht zwischen Verfahren, denen eine Arbeitgeberprüfung vorangegangen ist und Verfahren, welche beispielsweise auf Grund konkreter Hinweise oder sonstiger Erkenntnisse eingeleitet worden sind. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren können also nicht mit der Anzahl der Arbeitgeberprüfungen ins Verhältnis gesetzt werden. 5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz infolge von Kontrollen der FKS in Hamburg? Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder wird in der Arbeitsstatistik der FKS nicht gesondert, sondern nur als Teil der Summe der Verwarnungs-, Bußgelder, Einziehungs-, Verfallbeträge ausgewertet. Die Verwarnungs-, und Bußgelder sowie Einziehungs- und Verfallbeträge werden zum Zeitpunkt der Erledigung des Ermittlungsverfahrens statistisch erfasst. Im Jahr 2024 wurden durch die FKS in Hamburg wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz insgesamt Verwarnungs-, und Bußgelder sowie Einziehungs- und Verfallbeträge in Höhe von 207 562 Euro festgesetzt. 6. In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in Hamburg im Jahr 2024 Schwerpunktprüfungen durch die FKS statt? Eine Aufstellung der sowohl im Jahr 2024 durch die FKS erfolgten bundesweiten Schwerpunktprüfungen (SPPen) als auch der Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter ist der beigefügten Anlage 3* zu entnehmen. Im Hinblick auf die bundesweiten SPPen wird darauf hingewiesen, dass diese grundsätzlich von allen im Bundesgebiet ansässigen 41 Hauptzollämtern (HZÄ) und deren FKS-Standorten durchgeführt werden. Die durchgeführten Sonderprüfungen erfolgten daneben unter noch stärkeren risikoorientierten Gesichtspunkten. Eine Beantwortung der Frage hinsichtlich der explizit im Bundesland Hamburg erfolgten SPPen und Sonderprüfungen kann daneben nur nach Auflistung der * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1431 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. in diesem Bundesland ortsansässigen HZÄ vorgenommen werden. Eine statistische Erfassung der einzelnen Prüfobjekte nach Standort darüber hinaus erfolgt nicht. Das im Bundesland Hamburg ortsansässige HZA Hamburg nahm im o. g. Zeitraum an allen bundesweiten SPPen teil (vgl. Anlage 3*). a) Wie viele Verstöße nach dem Mindestlohngesetz wurden bei diesen Schwerpunktprüfungen festgestellt? b) Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit infolge dieser Schwerpunktkontrollen eingeleitet worden? Die Fragen 6a und 6b werden zusammen beantwortet. Auf die Übersicht in Anlage 4* wird verwiesen. 7. Wie viele abhängig Beschäftigte erhalten nach aktuellen verfügbaren Daten in Hamburg derzeit weniger als 14 bzw. 15 Euro pro Stunde (bitte nach Betrieben mit bzw. ohne Tarifbindung differenzieren)? Aktuelle Daten hierzu liegen aus der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes für den Monat April 2024 vor. Die entsprechenden Werte sind der Anlage 5* zu entnehmen. 8. Wie hat sich die Zahl der besetzten Stellen im Organisationsbereich der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2014 bis 2024 in Hamburg entwickelt (bitte für die Hauptzollämter jeweils getrennt ausweisen)? Auf die Übersicht in Anlage 6* wird verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1431 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) Ausschließlich geringfügig Beschäftigte (agB) 1 2 3 4 Insgesamt 74.941 1.130.505 1.038.507 91.998 Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 341 1.488 991 497 Forstwirtschaft (021) * * 19 * Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 38 543 510 33 Sammlung, Abfallbeseitigung, Rückgewinnung (38) 106 6.385 6.276 109 Baugewerbe (F) 4.299 40.985 38.859 2.126 Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 3.637 29.691 27.896 1.795 43991,Gerüstbau 100 1.376 1.319 57 Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 309 2.333 1.772 561 Verkehr und Lagerei (H) 3.369 93.206 89.720 3.486 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 1.200 21.744 19.998 1.746 Betrieb von Taxis (4932) 583 2.595 2.349 246 Gastgewerbe (I) 4.879 50.723 37.592 13.131 Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 493 10.023 7.589 2.434 Arbeitnehmer überlassung (782+783) 484 28.093 25.578 2.515 Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 169 8.811 7.596 1.215 Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 1.429 30.986 24.487 6.499 Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 1.199 28.730 22.438 6.292 Call Center (822) 73 3.036 2.973 63 Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 120 1.535 1.414 121 Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 710 39.902 36.749 3.153 Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 114 934 788 146 Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 1.275 4.912 4.174 738 Frisörsalons (96021) 894 3.808 3.263 545 Kosmetiksalons (96022) 381 1.104 911 193 30.06.2022 Anlage 1 Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008 Hamburg (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Zeitreihe Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik. Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008 Betriebe Insgesamt Beschäftigte (Summe aus SvB und ausschließlich gB) davon Hamburg (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Zeitreihe Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) Ausschließlich geringfügig Beschäftigte (agB) 1 2 3 4 Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008 Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008 Betriebe Insgesamt Beschäftigte (Summe aus SvB und ausschließlich gB) davon Insgesamt 74.593 1.159.030 1.061.826 97.204 Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 321 1.290 844 446 Forstwirtschaft (021) * * 15 * Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 35 * * * Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 101 6.497 6.392 105 Baugewerbe (F) 4.342 41.635 39.367 2.268 Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 3.634 30.170 28.279 1.891 43991,Gerüstbau 98 1.239 1.209 30 Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 303 2.315 1.701 614 Verkehr und Lagerei (H) 3.414 94.471 90.918 3.553 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 1.197 21.445 19.723 1.722 Betrieb von Taxis (4932) 622 2.970 2.704 266 Gastgewerbe (I) 4.991 56.634 40.968 15.666 Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 502 11.444 8.445 2.999 Arbeitnehmer überlassung (782+783) 482 29.542 26.711 2.831 Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 187 8.837 7.577 1.260 Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 1.427 31.085 24.585 6.500 Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 1.195 28.714 22.472 6.242 Call Center (822) 70 3.002 2.929 73 Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 117 1.735 1.576 159 Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 711 40.361 37.134 3.227 Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 110 966 810 156 Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 1.282 4.796 3.995 801 Frisörsalons (96021) 890 3.657 3.094 563 Kosmetiksalons (96022) 392 1.139 901 238 30.06.2023 Hamburg (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Zeitreihe Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) Ausschließlich geringfügig Beschäftigte (agB) 1 2 3 4 Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008 Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008 Betriebe Insgesamt Beschäftigte (Summe aus SvB und ausschließlich gB) davon Insgesamt 73.616 1.171.305 1.073.152 98.153 Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 321 1.303 848 455 Forstwirtschaft (021) * * 21 * Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 31 494 472 22 Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 109 6.842 6.738 104 Baugewerbe (F) 4.271 41.733 39.465 2.268 Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 3.560 30.383 28.446 1.937 43991,Gerüstbau 88 1.181 1.145 36 Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 286 2.277 1.668 609 Verkehr und Lagerei (H) 3.452 97.508 93.774 3.734 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 1.197 23.190 21.393 1.797 Betrieb von Taxis (4932) 648 3.384 3.083 301 Gastgewerbe (I) 5.020 58.445 42.011 16.434 Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 490 11.779 8.389 3.390 Arbeitnehmer überlassung (782+783) 467 27.083 24.354 2.729 Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 190 9.269 7.718 1.551 Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 1.466 31.792 25.303 6.489 Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 1.238 29.326 23.074 6.252 Call Center (822) 69 3.359 3.270 89 Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 107 1.551 1.392 159 Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 728 41.061 37.721 3.340 Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 105 775 624 151 Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 1.276 4.742 3.934 808 Frisörsalons (96021) 875 3.558 3.033 525 Kosmetiksalons (96022) 401 1.184 901 283 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 30.06.2024 *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Gleiches gilt, wenn eine Region oder ein Wirtschaftszweig 1 oder 2 Betriebe aufweist oder einer der Betriebe einen so hohen Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine Einzelangabe über diesen Betrieb darstellt (Dominanzfall). In Fällen, in denen Werte von Null eine Information über den Merkmalsträger offen legen, werden auch diese Nullwerte anonymisiert. Anzahl Arbeitgeberprüfung Branche 2023 Gesamtsumme 886 Arbeitnehmerüberlassung 11 Bauhaupt- und Baunebengewerbe 146 Briefdienstleistungen 1 Call Center 1 Caterer 1 Elektrohandwerk 3 Fleischwirtschaft (gesamt) 10 Frisör- und Kosmetiksalons 55 Gaststätten und Beherbergungsgewerbe 232 Gebäudereinigung 38 Gerüstbauerhandwerk 2 Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 16 Maler- und Lackiererhandwerk 47 Personenbeförderungsgewerbe 27 Pflegebranche 30 Prostitutionsgewerbe 4 Schaustellergewerbe 3 Sicherheitsdienstleistungen 15 Sonstige 107 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 127 Textil- und Bekleidungsindustrie 2 kann nicht automatisiert zugeordnet werden 6 Wäscherei und Reinigung 2 Branche 2022 Gesamtsumme 1.412 Arbeitnehmerüberlassung 6 Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen 1 Bauhaupt- und Baunebengewerbe 137 Call Center 5 Caterer 1 Dachdeckerhandwerk 39 Elektrohandwerk 147 Fleischwirtschaft (gesamt) 8 Frisör- und Kosmetiksalons 113 Gaststätten und Beherbergungsgewerbe 194 Gebäudereinigung 126 Gerüstbauerhandwerk 2 Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 21 Maler- und Lackiererhandwerk 67 Personenbeförderungsgewerbe 207 Pflegebranche 43 Prostitutionsgewerbe 2 Schaustellergewerbe 7 Sicherheitsdienstleistungen 10 Sonstige 165 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 62 Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk 13 Textil- und Bekleidungsindustrie 4 kann nicht automatisiert zugeordnet werden 18 Wach- und Sicherheitsgewerbe 3 Wäscherei und Reinigung 11 Bundesland Hamburg eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz Branche 2023 Gesamt 178 Bauhaupt- und Baunebengewerbe 8 Call Center 2 Frisör- und Kosmetiksalons 17 Gaststätten und Beherbergungsgewerbe 80 Gebäudereinigung 2 Personenbeförderungsgewerbe 1 Sicherheitsdienstleistungen 3 sonstige 49 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 16 Branche 2022 Gesamt 98 Bauhaupt- und Baunebengewerbe 1 Elektrohandwerk 1 Frisör- und Kosmetiksalons 20 Gaststätten und Beherbergungsgewerbe 32 Gebäudereinigung 1 Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 3 Maler- und Lackiererhandwerk 5 Pflege 1 Schausteller 2 Sonstige 27 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 4 Wäscherei und Reinigung 1 Bundesland: Hamburg wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz Bußgeldbescheide Branche 2024 Gesamtergebnis 55 Bauhaupt- und Baunebengewerbe 1 Frisör- und Kosmetiksalons 4 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 22 Gebäudereinigung 2 Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 2 Prostitutionsgewerbe 1 Sicherheitsdienstleistungen 2 Sonstige 16 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 5 Verwarnung mit Verwarngeld Branche 2024 Gesamtergebnis 9 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 2 Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 1 Personenbeförderungsgewerbe 1 Sonstige 4 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 1 Seite 1 von 1 Bundesweite Schwerpunktprüfungen im Jahr 2024 Branche Durchführungstag Bauhaupt- und Baunebengewerbe 20. März 2024 Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe 8. Juni 2024 Mindestlohn-Sonderprüfung 17. Oktober 2024 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 12. November 2024 Bekämpfung von Clankriminalität 6. Dezember 2024 Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter im Jahr 2024 Branche Aktionszeitraum Landwirtschaft1 14. bis 28. Juni 2024 Glasfaserausbau2 5. August bis 27. September 2024 1 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldungen zur Vfg. vom 14. Juni 2024, 22GZD-SV 3120-2024.00028-0001-GZD_DVII.A.22-0005; keine Teilnahme des im Bundesland Hamburg ortsansässigen HZA Hamburg 2 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldung zur Vfg. vom 24. Juni 2024, GZD-SV 3120- 2024.00027-GZD_DVII.A.22; keine Teilnahme des im Bundesland Hamburg ortsansässigen HZA Hamburg Anlage 3 Seite 1 von 3 Die nachstehenden Tabellen enthalten die jeweilige Anzahl der während der aufgeführten Schwerpunktprüfungen (SPPen) sowie Sonderprüfungen festgestellten Verstöße nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und der eingeleiteten Strafverfahren (insgesamt). Bundesweite Schwerpunktprüfungen im Jahr 2024 - Ergebnisse für Hamburg1 - Branche Festgestellte Verstöße nach dem MiLoG2 Ordnungswidrigkeitenverfahren3 Strafverfahren Bauhaupt- und Baunebengewerbe 0 0 8 Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe 0 30 33 Mindestlohn-Sonderprüfung 0 12 22 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 0 0 0 Bekämpfung von Clankriminalität 0 8 14 Summe 0 50 77 1Die Teilbetrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt hier nur für das im Bundesland Hamburg ortsansässige HZA Hamburg sowie auf Grundlage der von diesem berichteten Fallzahlen zum jeweiligen Berichtszeitpunkt 2Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG) 3Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG Anlage 4 Seite 2 von 3 Bundesweite Schwerpunktprüfungen im Jahr 2024 - Ergebnisse bundesweit4 - Branche Festgestellte Verstöße nach dem MiLoG5 Ordnungswidrigkeitenverfahren6 Strafverfahren Bauhaupt- und Baunebengewerbe 7 269 333 Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe 69 627 369 Mindestlohn-Sonderprüfung 55 355 259 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 7 164 128 Bekämpfung von Clankriminalität 20 296 177 Summe 158 1.711 1.266 Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter im Jahr 2024 4Die Betrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt auf Grundlage der von den HZÄ berichteten Fallzahlen zum jeweiligen Berichtszeitpunkt 5Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG) 6Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG Seite 3 von 3 - Ergebnisse bundesweit7 - Branche Festgestellte Verstöße nach dem MiLoG8 Ordnungswidrigkeitenverfahren9 Strafverfahren Landwirtschaft 2 3 25 Glasfaserausbau 2 152 225 Summe 4 155 250 7Die Betrachtung der Sonderprüfungs-Ergebnisse erfolgt hier auf Grundlage der von den jeweils an den entsprechenden Sonderprüfungen teilgenommenen HZÄ bzw. FKS-Standorten und der von diesen berichteten Fallzahlen zum Berichtszeitpunkt 8Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen Sonderprüfung festgestellte, Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG) 9Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG Anlage 5 Jobs unter 14 Euro bzw. unter 15 Euro Verdiensterhebung April 2024 Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten, Minderjährige Beschäftigungsverhältnisse in tarifgebundenen Betrieben April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Insgesamt 19 153 1 788 9,3 19 153 2 468 12,9 Schleswig-Holstein 579 ( 55) (9,5) 579 ( 81) (14,0) Hamburg 564 ( 45) (8,0) 564 ( 60) (10,7) Niedersachsen 1 789 ( 195) (10,9) 1 789 259 14,5 Bremen 220 ( 23) (10,5) 220 ( 30) (13,6) Nordrhein-Westfalen 4 273 451 10,6 4 273 601 14,1 Hessen 1 528 ( 119) (7,8) 1 528 176 11,5 Rheinland-Pfalz 872 ( 72) (8,3) 872 112 12,9 Baden-Württemberg 2 813 ( 234) (8,3) 2 813 323 11,5 Bayern 3 217 ( 290) (9,0) 3 217 382 11,9 Saarland 239 ( 21) (8,8) 239 ( 27) (11,5) Berlin 778 ( 50) (6,5) 778 ( 75) (9,7) Brandenburg 463 / / 463 ( 69) (14,8) Mecklenburg-Vorpommern 293 ( 31) (10,7) 293 ( 47) (15,9) Sachsen 725 ( 75) (10,4) 725 ( 108) (14,9) Sachsen-Anhalt 417 ( 43) (10,3) 417 ( 67) (16,0) Thüringen 382 ( 34) (8,8) 382 ( 50) (13,1) Beschäftigungsverhältnisse in nicht tarifgebundenen Betrieben April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Insgesamt 20 039 5 018 25,0 20 039 6 455 32,2 Schleswig-Holstein 665 ( 182) (27,4) 665 ( 234) (35,2) Hamburg 617 120 19,5 617 156 25,2 Niedersachsen 1 771 483 27,2 1 771 622 35,1 Bremen 170 ( 47) (27,9) 170 ( 58) (34,0) Nordrhein-Westfalen 4 133 1 080 26,1 4 133 1 365 33,0 Hessen 1 572 393 25,0 1 572 486 30,9 Rheinland-Pfalz 866 252 29,0 866 318 36,7 Baden-Württemberg 2 793 629 22,5 2 793 805 28,8 Bayern 3 577 734 20,5 3 577 973 27,2 Saarland 202 63 31,2 202 79 39,0 Berlin 996 ( 231) (23,2) 996 291 29,2 Brandenburg 496 ( 139) (28,0) 496 190 38,4 Mecklenburg-Vorpommern 319 109 34,2 319 141 44,0 Sachsen 987 296 30,0 987 390 39,5 Sachsen-Anhalt 415 ( 127) (30,6) 415 172 41,5 Thüringen 458 ( 133) (29,0) 458 176 38,4 1 Bezogen auf Arbeitnehmer*innen mit Gültigkeit des Mindestlohngesetzes Zeichenerklärung: ()Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist Folgende Annahmen liegen dieser Sonderauswertung zugrunde: - Bei der Berechnung des Bruttostundenverdienstes wurden Sonderzahlungen, Überstundenvergütung und Zuschläge sowie die bezahlten Überstunden nicht berücksichtigt. - Es wurde wie bei Destatis-Veröffentlichungen üblich, ein Mindestlohn angenommen, der um 5 Cent niedriger war. De facto wurde also ausgewertet, wie viele Beschäftigte jeweils unter 13,95 € bzw. unter 14,95 € verdienten. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Anlage 6 Hamburg Summe Stammbesetzung (AK) Stichtag Bezirk h. D. g. D. m. D. e. D. Summe 31.12.2014 HZA Hamburg-Stadt 39,28 64,65 1,00 104,93 01.10.2015 HZA Hamburg-Stadt 45,44 76,78 122,22 30.12.2016 HZA Hamburg-Stadt 0,60 48,99 76,04 0,45 126,09 29.12.2017 HZA Hamburg-Stadt 0,65 53,23 83,78 0,45 138,11 28.12.2018 HZA Hamburg-Stadt 62,27 90,95 0,45 153,67 31.12.2019 HZA Hamburg 64,44 101,09 0,45 165,98 31.12.2020 HZA Hamburg 67,24 105,48 0,45 173,17 31.12.2021 HZA Hamburg 1,00 83,76 122,81 0,45 208,02 31.12.2022 HZA Hamburg 1,00 98,63 146,83 246,46 31.12.2023 HZA Hamburg 1,00 107,60 154,16 262,76 31.12.2024 HZA Hamburg 2,00 114,27 173,41 289,68 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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