Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Hamburg 2024 (Antwort zu Drs. 21/1282)
Text
Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Hamburg 2024 (Antwort zu Drs. 21/1282)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1431
21. Wahlperiode 29.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir, Cem Ince, Anne Zerr,
Christian Görke und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1282 –
Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen
Mindestlohns in Hamburg 2024
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine
stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1.
Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen (www.mindestloh
n-kommission.de/shareddocs/downloads/de/Bericht/beschluss2025.pdf?__blo
b=publicationFile&v=3). Die europäische Mindestlohnrichtlinie schlägt als
Referenzwert für den gesetzlichen Mindestlohn 60 Prozent des mittleren
Bruttolohns vor (vgl. Artikel 5 Absatz 4 Richtlinie (EU) 2022/2024). Damit
müsste der Mindestlohn in Deutschland nach Kenntnis der Fragestellerinnen und
Fragesteller schon heute bei mindestens 15 Euro liegen (vgl. etwa Lübker und
Schulten, www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2025/heft/5/beitrag/eine-neue-
orientierung-fuer-den-mindestlohn.html?). Der Beschluss der
Mindestlohnkommission bleibt damit hinter dem vorgesehenen europäischen Mindestmaß
zurück.
Neben der angemessenen Höhe ist die wesentliche Voraussetzung für die
Wirksamkeit des Mindestlohns, dass er durchgesetzt wird und die Menschen
ihn auch tatsächlich ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen
Instituts für Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen
Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht – mit gravierenden Folgen
nicht nur für das Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern
auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der
Gesamtverlust beläuft sich nach Berechnungen des Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018
auf durchschnittlich 7,6 Mrd. Euro jährlich (www.boeckler.de/de/pressemitteil
ungen-15991-durch-umgehungen-des-gesetzlichen-mindestlohns-jaehrlich-me
hr-als-7-milliarden-euro-3174.htm).
Der Mindestlohn muss daher nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller zwingend wirksamer und proaktiver kontrolliert werden. Nur so können
die Rechte der Beschäftigten durchgesetzt werden. Die Fraktion Die Linke im
Deutschen Bundestag möchte sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild über die
Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) machen, um
Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen aufzudecken und gegebenenfalls
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 29. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung des
gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen.
1. Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte in Hamburg hatte die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2024 die Kontrollkompetenz (zum Vergleich auch die entsprechenden
Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie nach Branchen
differenzieren und auch die Anzahl der Betriebe und Beschäftigten insgesamt
nennen)?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat grundsätzlich für alle Betriebe
mit mindestens einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer
Kontrollkompetenz. Hinsichtlich der Anzahl der Betriebe und Beschäftigten differenziert
nach Wirtschaftszweigen wird auf die beigefügte Datenzusammenstellung aus
der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit verwiesen
(Anlage 1*).
2. Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS im Jahr 2024 in Hamburg
insgesamt durchgeführt (bitte nach Branchen differenzieren und zum
Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen
sowie bitte auch die Zahl insgesamt nennen)?
Die Anzahl der im Jahr 2024 in Hamburg durchgeführten
Arbeitgeberprüfungen, differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im Internet
(www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-ill
egalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_no
de.html) entnommen werden.
Die Anzahl der in den Jahren 2023 und 2022 in Hamburg durchgeführten
Arbeitgeberprüfungen, differenziert nach Branchen, ist der Anlage 2* zu
entnehmen.
3. Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung von der FKS im Jahr 2024 in Hamburg festgestellt
(bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden
Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie auch die Zahl
insgesamt nennen)?
In der Arbeitsstatistik der FKS wird die Anzahl der wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und nicht die
Anzahl der Verstöße statistisch ausgewertet.
Die Anzahl der im Jahr 2024 in Hamburg wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz eingeleiteten und abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitenverfahren,
differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im Internet
(www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-ill
egalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_no
de.html) entnommen werden.
Die Anzahl der in den Jahren 2023 und 2022 in Hamburg wegen Verstößen
gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren,
differenziert nach Branchen, ist der Anlage 2* zu entnehmen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1431 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
4. Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz sind infolge von Kontrollen der FKS
nach Kenntnis der Bundesregierung in Hamburg im Jahr 2024 eingeleitet
worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer Strafe
abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 und
nach Branchen differenzieren sowie auch die Zahl insgesamt nennen)?
Das Mindestlohngesetz enthält nur Ordnungswidrigkeitstatbestände und keine
Straftatbestände. Strafen werden im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht verhängt.
Hinsichtlich der Anzahl der wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
Die Anzahl der in den Jahren 2022 bis 2024 durch die FKS in Hamburg wegen
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz festgesetzten Bußgeldbescheide und
Verwarnungen mit Verwarnungsgeld, differenziert nach Branchen, ist der
Anlage 2* zu entnehmen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die in einem
Zeitraum erledigten Ermittlungsverfahren nicht zwangsläufig auch im gleichen
Zeitraum eingeleitet wurden.
Die Arbeitsstatistik der FKS der Zollverwaltung unterscheidet bei der Anzahl
der eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht zwischen Verfahren, denen eine
Arbeitgeberprüfung vorangegangen ist und Verfahren, welche beispielsweise
auf Grund konkreter Hinweise oder sonstiger Erkenntnisse eingeleitet worden
sind. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren können also nicht mit der Anzahl
der Arbeitgeberprüfungen ins Verhältnis gesetzt werden.
5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die
verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder aufgrund von
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz infolge von Kontrollen der FKS in
Hamburg?
Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder wird in der Arbeitsstatistik der FKS
nicht gesondert, sondern nur als Teil der Summe der Verwarnungs-, Bußgelder,
Einziehungs-, Verfallbeträge ausgewertet. Die Verwarnungs-, und Bußgelder
sowie Einziehungs- und Verfallbeträge werden zum Zeitpunkt der Erledigung
des Ermittlungsverfahrens statistisch erfasst.
Im Jahr 2024 wurden durch die FKS in Hamburg wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz insgesamt Verwarnungs-, und Bußgelder sowie
Einziehungs- und Verfallbeträge in Höhe von 207 562 Euro festgesetzt.
6. In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Hamburg im Jahr 2024 Schwerpunktprüfungen durch die FKS statt?
Eine Aufstellung der sowohl im Jahr 2024 durch die FKS erfolgten
bundesweiten Schwerpunktprüfungen (SPPen) als auch der Sonderprüfungen mit
bundesweitem Durchführungscharakter ist der beigefügten Anlage 3* zu entnehmen.
Im Hinblick auf die bundesweiten SPPen wird darauf hingewiesen, dass diese
grundsätzlich von allen im Bundesgebiet ansässigen 41 Hauptzollämtern
(HZÄ) und deren FKS-Standorten durchgeführt werden. Die durchgeführten
Sonderprüfungen erfolgten daneben unter noch stärkeren risikoorientierten
Gesichtspunkten.
Eine Beantwortung der Frage hinsichtlich der explizit im Bundesland Hamburg
erfolgten SPPen und Sonderprüfungen kann daneben nur nach Auflistung der
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1431 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
in diesem Bundesland ortsansässigen HZÄ vorgenommen werden. Eine
statistische Erfassung der einzelnen Prüfobjekte nach Standort darüber hinaus erfolgt
nicht.
Das im Bundesland Hamburg ortsansässige HZA Hamburg nahm im o. g.
Zeitraum an allen bundesweiten SPPen teil (vgl. Anlage 3*).
a) Wie viele Verstöße nach dem Mindestlohngesetz wurden bei diesen
Schwerpunktprüfungen festgestellt?
b) Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind nach
Kenntnis der Bundesregierung bundesweit infolge dieser
Schwerpunktkontrollen eingeleitet worden?
Die Fragen 6a und 6b werden zusammen beantwortet.
Auf die Übersicht in Anlage 4* wird verwiesen.
7. Wie viele abhängig Beschäftigte erhalten nach aktuellen verfügbaren
Daten in Hamburg derzeit weniger als 14 bzw. 15 Euro pro Stunde (bitte nach
Betrieben mit bzw. ohne Tarifbindung differenzieren)?
Aktuelle Daten hierzu liegen aus der Verdiensterhebung des Statistischen
Bundesamtes für den Monat April 2024 vor. Die entsprechenden Werte sind der
Anlage 5* zu entnehmen.
8. Wie hat sich die Zahl der besetzten Stellen im Organisationsbereich der
FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2014 bis 2024
in Hamburg entwickelt (bitte für die Hauptzollämter jeweils getrennt
ausweisen)?
Auf die Übersicht in Anlage 6* wird verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1431 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
(SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
(agB)
1 2 3 4
Insgesamt 74.941 1.130.505 1.038.507 91.998
Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 341 1.488 991 497
Forstwirtschaft (021) * * 19 *
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 38 543 510 33
Sammlung, Abfallbeseitigung, Rückgewinnung (38) 106 6.385 6.276 109
Baugewerbe (F) 4.299 40.985 38.859 2.126
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 3.637 29.691 27.896 1.795
43991,Gerüstbau 100 1.376 1.319 57
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 309 2.333 1.772 561
Verkehr und Lagerei (H) 3.369 93.206 89.720 3.486
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 1.200 21.744 19.998 1.746
Betrieb von Taxis (4932) 583 2.595 2.349 246
Gastgewerbe (I) 4.879 50.723 37.592 13.131
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 493 10.023 7.589 2.434
Arbeitnehmer überlassung (782+783) 484 28.093 25.578 2.515
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 169 8.811 7.596 1.215
Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 1.429 30.986 24.487 6.499
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 1.199 28.730 22.438 6.292
Call Center (822) 73 3.036 2.973 63
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 120 1.535 1.414 121
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 710 39.902 36.749 3.153
Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 114 934 788 146
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 1.275 4.912 4.174 738
Frisörsalons (96021) 894 3.808 3.263 545
Kosmetiksalons (96022) 381 1.104 911 193
30.06.2022
Anlage 1
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Hamburg (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags
Zeitreihe
Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik.
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus
SvB und
ausschließlich
gB)
davon
Hamburg (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags
Zeitreihe
Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik.
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
(SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
(agB)
1 2 3 4
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus
SvB und
ausschließlich
gB)
davon
Insgesamt 74.593 1.159.030 1.061.826 97.204
Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 321 1.290 844 446
Forstwirtschaft (021) * * 15 *
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 35 * * *
Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 101 6.497 6.392 105
Baugewerbe (F) 4.342 41.635 39.367 2.268
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 3.634 30.170 28.279 1.891
43991,Gerüstbau 98 1.239 1.209 30
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 303 2.315 1.701 614
Verkehr und Lagerei (H) 3.414 94.471 90.918 3.553
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 1.197 21.445 19.723 1.722
Betrieb von Taxis (4932) 622 2.970 2.704 266
Gastgewerbe (I) 4.991 56.634 40.968 15.666
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 502 11.444 8.445 2.999
Arbeitnehmer überlassung (782+783) 482 29.542 26.711 2.831
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 187 8.837 7.577 1.260
Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 1.427 31.085 24.585 6.500
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 1.195 28.714 22.472 6.242
Call Center (822) 70 3.002 2.929 73
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 117 1.735 1.576 159
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 711 40.361 37.134 3.227
Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 110 966 810 156
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 1.282 4.796 3.995 801
Frisörsalons (96021) 890 3.657 3.094 563
Kosmetiksalons (96022) 392 1.139 901 238
30.06.2023
Hamburg (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags
Zeitreihe
Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik.
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
(SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
(agB)
1 2 3 4
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus
SvB und
ausschließlich
gB)
davon
Insgesamt 73.616 1.171.305 1.073.152 98.153
Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 321 1.303 848 455
Forstwirtschaft (021) * * 21 *
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 31 494 472 22
Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 109 6.842 6.738 104
Baugewerbe (F) 4.271 41.733 39.465 2.268
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 3.560 30.383 28.446 1.937
43991,Gerüstbau 88 1.181 1.145 36
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 286 2.277 1.668 609
Verkehr und Lagerei (H) 3.452 97.508 93.774 3.734
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 1.197 23.190 21.393 1.797
Betrieb von Taxis (4932) 648 3.384 3.083 301
Gastgewerbe (I) 5.020 58.445 42.011 16.434
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 490 11.779 8.389 3.390
Arbeitnehmer überlassung (782+783) 467 27.083 24.354 2.729
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 190 9.269 7.718 1.551
Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 1.466 31.792 25.303 6.489
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 1.238 29.326 23.074 6.252
Call Center (822) 69 3.359 3.270 89
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 107 1.551 1.392 159
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 728 41.061 37.721 3.340
Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 105 775 624 151
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 1.276 4.742 3.934 808
Frisörsalons (96021) 875 3.558 3.033 525
Kosmetiksalons (96022) 401 1.184 901 283
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
30.06.2024
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Gleiches gilt, wenn eine Region oder ein
Wirtschaftszweig 1 oder 2 Betriebe aufweist oder einer der Betriebe einen so hohen Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine Einzelangabe über diesen Betrieb darstellt (Dominanzfall). In Fällen, in denen Werte von Null
eine Information über den Merkmalsträger offen legen, werden auch diese Nullwerte anonymisiert.
Anzahl Arbeitgeberprüfung
Branche 2023
Gesamtsumme 886
Arbeitnehmerüberlassung 11
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 146
Briefdienstleistungen 1
Call Center 1
Caterer 1
Elektrohandwerk 3
Fleischwirtschaft (gesamt) 10
Frisör- und Kosmetiksalons 55
Gaststätten und Beherbergungsgewerbe 232
Gebäudereinigung 38
Gerüstbauerhandwerk 2
Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 16
Maler- und Lackiererhandwerk 47
Personenbeförderungsgewerbe 27
Pflegebranche 30
Prostitutionsgewerbe 4
Schaustellergewerbe 3
Sicherheitsdienstleistungen 15
Sonstige 107
Speditions-, Transport- und damit verbundenes
Logistikgewerbe
127
Textil- und Bekleidungsindustrie 2
kann nicht automatisiert zugeordnet werden 6
Wäscherei und Reinigung 2
Branche 2022
Gesamtsumme 1.412
Arbeitnehmerüberlassung 6
Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen 1
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 137
Call Center 5
Caterer 1
Dachdeckerhandwerk 39
Elektrohandwerk 147
Fleischwirtschaft (gesamt) 8
Frisör- und Kosmetiksalons 113
Gaststätten und Beherbergungsgewerbe 194
Gebäudereinigung 126
Gerüstbauerhandwerk 2
Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 21
Maler- und Lackiererhandwerk 67
Personenbeförderungsgewerbe 207
Pflegebranche 43
Prostitutionsgewerbe 2
Schaustellergewerbe 7
Sicherheitsdienstleistungen 10
Sonstige 165
Speditions-, Transport- und damit verbundenes
Logistikgewerbe
62
Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk 13
Textil- und Bekleidungsindustrie 4
kann nicht automatisiert zugeordnet werden 18
Wach- und Sicherheitsgewerbe 3
Wäscherei und Reinigung 11
Bundesland Hamburg
eingeleitete
Ordnungswidrigkeitenverfahren
wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz
Branche 2023
Gesamt 178
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 8
Call Center 2
Frisör- und Kosmetiksalons 17
Gaststätten und
Beherbergungsgewerbe
80
Gebäudereinigung 2
Personenbeförderungsgewerbe 1
Sicherheitsdienstleistungen 3
sonstige 49
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe
16
Branche 2022
Gesamt 98
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 1
Elektrohandwerk 1
Frisör- und Kosmetiksalons 20
Gaststätten und
Beherbergungsgewerbe
32
Gebäudereinigung 1
Getränkeeinzelhandel, Kioske und
Tankstellenshops
3
Maler- und Lackiererhandwerk 5
Pflege 1
Schausteller 2
Sonstige 27
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe
4
Wäscherei und Reinigung 1
Bundesland: Hamburg
wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
Bußgeldbescheide
Branche 2024
Gesamtergebnis 55
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 1
Frisör- und Kosmetiksalons 4
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 22
Gebäudereinigung 2
Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 2
Prostitutionsgewerbe 1
Sicherheitsdienstleistungen 2
Sonstige 16
Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 5
Verwarnung mit Verwarngeld
Branche 2024
Gesamtergebnis 9
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 2
Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 1
Personenbeförderungsgewerbe 1
Sonstige 4
Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 1
Seite 1 von 1
Bundesweite Schwerpunktprüfungen
im Jahr 2024
Branche Durchführungstag
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 20. März 2024
Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe 8. Juni 2024
Mindestlohn-Sonderprüfung 17. Oktober 2024
Speditions-, Transport- und damit verbundenes
Logistikgewerbe
12. November 2024
Bekämpfung von Clankriminalität 6. Dezember 2024
Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter
im Jahr 2024
Branche Aktionszeitraum
Landwirtschaft1 14. bis 28. Juni 2024
Glasfaserausbau2 5. August bis 27. September 2024
1 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldungen zur Vfg. vom 14. Juni 2024, 22GZD-SV
3120-2024.00028-0001-GZD_DVII.A.22-0005; keine Teilnahme des im Bundesland Hamburg ortsansässigen
HZA Hamburg
2 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldung zur Vfg. vom 24. Juni 2024, GZD-SV 3120-
2024.00027-GZD_DVII.A.22; keine Teilnahme des im Bundesland Hamburg ortsansässigen HZA Hamburg
Anlage 3
Seite 1 von 3
Die nachstehenden Tabellen enthalten die jeweilige Anzahl der während der aufgeführten
Schwerpunktprüfungen (SPPen) sowie Sonderprüfungen festgestellten Verstöße nach dem
Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und der
eingeleiteten Strafverfahren (insgesamt).
Bundesweite Schwerpunktprüfungen
im Jahr 2024
- Ergebnisse für Hamburg1 -
Branche Festgestellte
Verstöße
nach dem
MiLoG2
Ordnungswidrigkeitenverfahren3
Strafverfahren
Bauhaupt- und
Baunebengewerbe
0 0 8
Gastronomie- u.
Beherbergungsgewerbe 0 30 33
Mindestlohn-Sonderprüfung 0 12 22
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe 0 0 0
Bekämpfung von Clankriminalität 0 8 14
Summe 0 50 77
1Die Teilbetrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt hier nur für das im Bundesland Hamburg ortsansässige HZA
Hamburg sowie auf Grundlage der von diesem berichteten Fallzahlen zum jeweiligen Berichtszeitpunkt
2Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße
nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
3Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
Anlage 4
Seite 2 von 3
Bundesweite Schwerpunktprüfungen
im Jahr 2024
- Ergebnisse bundesweit4 -
Branche Festgestellte
Verstöße
nach dem
MiLoG5
Ordnungswidrigkeitenverfahren6
Strafverfahren
Bauhaupt- und
Baunebengewerbe
7
269
333
Gastronomie- u.
Beherbergungsgewerbe
69
627
369
Mindestlohn-Sonderprüfung
55
355
259
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe
7
164
128
Bekämpfung von Clankriminalität
20
296
177
Summe
158
1.711
1.266
Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter
im Jahr 2024
4Die Betrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt auf Grundlage der von den HZÄ berichteten Fallzahlen zum
jeweiligen Berichtszeitpunkt
5Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße
nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
6Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
Seite 3 von 3
- Ergebnisse bundesweit7 -
Branche Festgestellte
Verstöße nach
dem MiLoG8
Ordnungswidrigkeitenverfahren9
Strafverfahren
Landwirtschaft
2
3
25
Glasfaserausbau
2
152
225
Summe
4
155
250
7Die Betrachtung der Sonderprüfungs-Ergebnisse erfolgt hier auf Grundlage der von den jeweils an den
entsprechenden Sonderprüfungen teilgenommenen HZÄ bzw. FKS-Standorten und der von diesen berichteten
Fallzahlen zum Berichtszeitpunkt
8Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen Sonderprüfung festgestellte,
Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
9Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
Anlage 5 Jobs unter 14 Euro bzw. unter 15 Euro
Verdiensterhebung April 2024
Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten, Minderjährige
Beschäftigungsverhältnisse in tarifgebundenen Betrieben
April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Insgesamt 19 153 1 788 9,3 19 153 2 468 12,9
Schleswig-Holstein 579 ( 55) (9,5) 579 ( 81) (14,0)
Hamburg 564 ( 45) (8,0) 564 ( 60) (10,7)
Niedersachsen 1 789 ( 195) (10,9) 1 789 259 14,5
Bremen 220 ( 23) (10,5) 220 ( 30) (13,6)
Nordrhein-Westfalen 4 273 451 10,6 4 273 601 14,1
Hessen 1 528 ( 119) (7,8) 1 528 176 11,5
Rheinland-Pfalz 872 ( 72) (8,3) 872 112 12,9
Baden-Württemberg 2 813 ( 234) (8,3) 2 813 323 11,5
Bayern 3 217 ( 290) (9,0) 3 217 382 11,9
Saarland 239 ( 21) (8,8) 239 ( 27) (11,5)
Berlin 778 ( 50) (6,5) 778 ( 75) (9,7)
Brandenburg 463 / / 463 ( 69) (14,8)
Mecklenburg-Vorpommern 293 ( 31) (10,7) 293 ( 47) (15,9)
Sachsen 725 ( 75) (10,4) 725 ( 108) (14,9)
Sachsen-Anhalt 417 ( 43) (10,3) 417 ( 67) (16,0)
Thüringen 382 ( 34) (8,8) 382 ( 50) (13,1)
Beschäftigungsverhältnisse in nicht tarifgebundenen Betrieben
April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Insgesamt 20 039 5 018 25,0 20 039 6 455 32,2
Schleswig-Holstein 665 ( 182) (27,4) 665 ( 234) (35,2)
Hamburg 617 120 19,5 617 156 25,2
Niedersachsen 1 771 483 27,2 1 771 622 35,1
Bremen 170 ( 47) (27,9) 170 ( 58) (34,0)
Nordrhein-Westfalen 4 133 1 080 26,1 4 133 1 365 33,0
Hessen 1 572 393 25,0 1 572 486 30,9
Rheinland-Pfalz 866 252 29,0 866 318 36,7
Baden-Württemberg 2 793 629 22,5 2 793 805 28,8
Bayern 3 577 734 20,5 3 577 973 27,2
Saarland 202 63 31,2 202 79 39,0
Berlin 996 ( 231) (23,2) 996 291 29,2
Brandenburg 496 ( 139) (28,0) 496 190 38,4
Mecklenburg-Vorpommern 319 109 34,2 319 141 44,0
Sachsen 987 296 30,0 987 390 39,5
Sachsen-Anhalt 415 ( 127) (30,6) 415 172 41,5
Thüringen 458 ( 133) (29,0) 458 176 38,4
1 Bezogen auf Arbeitnehmer*innen mit Gültigkeit des Mindestlohngesetzes
Zeichenerklärung: ()Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist
Folgende Annahmen liegen dieser Sonderauswertung zugrunde:
- Bei der Berechnung des Bruttostundenverdienstes wurden Sonderzahlungen, Überstundenvergütung und Zuschläge sowie die bezahlten Überstunden nicht berücksichtigt.
- Es wurde wie bei Destatis-Veröffentlichungen üblich, ein Mindestlohn angenommen, der um 5 Cent niedriger war. De facto wurde also ausgewertet, wie viele Beschäftigte jeweils unter 13,95 € bzw. unter 14,95 € verdienten.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025
Anlage 6 Hamburg
Summe Stammbesetzung (AK)
Stichtag Bezirk h. D. g. D. m. D. e. D. Summe
31.12.2014 HZA Hamburg-Stadt 39,28 64,65 1,00 104,93
01.10.2015 HZA Hamburg-Stadt 45,44 76,78 122,22
30.12.2016 HZA Hamburg-Stadt 0,60 48,99 76,04 0,45 126,09
29.12.2017 HZA Hamburg-Stadt 0,65 53,23 83,78 0,45 138,11
28.12.2018 HZA Hamburg-Stadt 62,27 90,95 0,45 153,67
31.12.2019 HZA Hamburg 64,44 101,09 0,45 165,98
31.12.2020 HZA Hamburg 67,24 105,48 0,45 173,17
31.12.2021 HZA Hamburg 1,00 83,76 122,81 0,45 208,02
31.12.2022 HZA Hamburg 1,00 98,63 146,83 246,46
31.12.2023 HZA Hamburg 1,00 107,60 154,16 262,76
31.12.2024 HZA Hamburg 2,00 114,27 173,41 289,68
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium der Finanzen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Hamburg 2024 (Antwort)