Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Hessen 2024 (Antwort zu Drs. 21/1281)
Text
Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Hessen 2024 (Antwort zu Drs. 21/1281)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1438
21. Wahlperiode 29.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Violetta Bock, Jörg Cezanne, Janine
Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1281 –
Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen
Mindestlohns in Hessen 2024
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine
stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1.
Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen (www.mindestloh
n-kommission.de/shareddocs/downloads/de/Bericht/beschluss2025.pdf?__blo
b=publicationFile&v=3). Die europäische Mindestlohnrichtlinie schlägt als
Referenzwert für den gesetzlichen Mindestlohn 60 Prozent des mittleren
Bruttolohns vor (vgl. Artikel 5 Absatz 4 Richtlinie (EU) 2022/2024). Damit
müsste der Mindestlohn in Deutschland nach Kenntnis der Fragestellerinnen und
Fragesteller schon heute bei mindestens 15 Euro liegen (vgl. etwa Lübker und
Schulten, www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2025/heft/5/beitrag/eine-neue-
orientierung-fuer-den-mindestlohn.html?). Der Beschluss der
Mindestlohnkommission bleibt damit hinter dem vorgesehenen europäischen Mindestmaß
zurück.
Neben der angemessenen Höhe ist die wesentliche Voraussetzung für die
Wirksamkeit des Mindestlohns, dass er durchgesetzt wird und die Menschen
ihn auch tatsächlich ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen
Instituts für Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen
Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht – mit gravierenden Folgen
nicht nur für das Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern
auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der
Gesamtverlust beläuft sich nach Berechnungen des Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018
auf durchschnittlich 7,6 Mrd. Euro jährlich (www.boeckler.de/de/pressemitteil
ungen-15991-durch-umgehungen-des-gesetzlichen-mindestlohns-jaehrlich-me
hr-als-7-milliarden-euro-3174.htm).
Der Mindestlohn muss daher nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller zwingend wirksamer und proaktiver kontrolliert werden. Nur so können
die Rechte der Beschäftigten durchgesetzt werden. Die Fraktion Die Linke im
Deutschen Bundestag möchte sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild über die
Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) machen, um
Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen aufzudecken und gegebenenfalls
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 29. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung des
gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen.
1. Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte in Hessen hatte die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2024 die Kontrollkompetenz (zum Vergleich auch die entsprechenden
Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie nach Branchen
differenzieren und auch die Anzahl der Betriebe und Beschäftigten insgesamt
nennen)?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat grundsätzlich für alle Betriebe
mit mindestens einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer
Kontrollkompetenz. Hinsichtlich der Anzahl der Betriebe und Beschäftigten differenziert
nach Wirtschaftszweigen wird auf die beigefügte Datenzusammenstellung aus
der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit verwiesen
(Anlage 1*).
2. Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS im Jahr 2024 in Hessen
insgesamt durchgeführt (bitte nach Branchen differenzieren und zum
Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen
sowie bitte auch die Zahl insgesamt nennen)?
Die Anzahl der im Jahr 2024 in Hessen durchgeführten Arbeitgeberprüfungen,
differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im Internet
(www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-ill
egalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_no
de.html) entnommen werden.
Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 2 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/12331 und
20/5721 verwiesen.
3. Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung von der FKS im Jahr 2024 in Hessen festgestellt
(bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden
Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie auch die Zahl
insgesamt nennen)?
In der Arbeitsstatistik der FKS wird die Anzahl der wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und nicht die
Anzahl der Verstöße statistisch ausgewertet.
Die Anzahl der im Jahr 2024 in Hessen wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz eingeleiteten und abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitenverfahren,
differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im Internet
(www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-ill
egalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_no
de.html) entnommen werden.
Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 3 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/12331 und
20/5721 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1438 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
4. Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz sind infolge von Kontrollen der FKS
nach Kenntnis der Bundesregierung in Hessen im Jahr 2024 eingeleitet
worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer Strafe
abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 und
nach Branchen differenzieren sowie auch die Zahl insgesamt nennen)?
Das Mindestlohngesetz enthält nur Ordnungswidrigkeitstatbestände und keine
Straftatbestände. Strafen werden im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht verhängt.
Hinsichtlich der Anzahl der wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
Die Anzahl der im Jahr 2024 durch die FKS in Hessen wegen Verstößen gegen
das Mindestlohngesetz festgesetzten Bußgeldbescheide und Verwarnungen mit
Verwarnungsgeld, differenziert nach Branchen, ist der Anlage 2* zu
entnehmen.
Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12331
verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die in einem Zeitraum erledigten
Ermittlungsverfahren nicht zwangsläufig auch im gleichen Zeitraum eingeleitet
wurden.
Die Arbeitsstatistik der FKS der Zollverwaltung unterscheidet bei der Anzahl
der eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht zwischen Verfahren, denen eine
Arbeitgeberprüfung vorangegangen ist, und Verfahren, welche beispielsweise
auf Grund konkreter Hinweise oder sonstiger Erkenntnisse eingeleitet worden
sind. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren können also nicht mit der Anzahl
der Arbeitgeberprüfungen ins Verhältnis gesetzt werden.
5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die
verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder aufgrund von
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz infolge von Kontrollen der FKS in
Hessen?
Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder wird in der Arbeitsstatistik der FKS
nicht gesondert, sondern nur als Teil der Summe der Verwarnungs-, Bußgelder,
Einziehungs-, Verfallbeträge ausgewertet. Die Verwarnungs- und Bußgelder
sowie Einziehungs- und Verfallbeträge werden zum Zeitpunkt der Erledigung des
Ermittlungsverfahrens statistisch erfasst.
Im Jahr 2024 wurden durch die FKS in Hessen wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz insgesamt Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungs-
und Verfallbeträge in Höhe von 475 105 Euro festgesetzt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1438 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Hessen im Jahr 2024 Schwerpunktprüfungen durch die FKS statt?
Eine Aufstellung der sowohl im Jahr 2024 durch die FKS erfolgten
bundesweiten Schwerpunktprüfungen (SPPen) als auch der Sonderprüfungen mit
bundesweitem Durchführungscharakter ist der beigefügten Anlage 3* zu entnehmen.
Im Hinblick auf die bundesweiten SPPen wird darauf hingewiesen, dass diese
grundsätzlich von allen im Bundesgebiet ansässigen 41 Hauptzollämtern
(HZÄ) und deren FKS-Standorten durchgeführt werden. Die durchgeführten
Sonderprüfungen erfolgten daneben unter noch stärkeren risikoorientierten
Gesichtspunkten.
Eine Beantwortung der Frage hinsichtlich der explizit im Bundesland Hessen
erfolgten SPPen und Sonderprüfungen kann daneben nur nach Auflistung der
in diesem Bundesland ortsansässigen HZÄ vorgenommen werden. Eine
statistische Erfassung der einzelnen Prüfobjekte nach Standort darüber hinaus erfolgt
nicht.
Die im Bundesland Hessen ortsansässigen HZÄ Darmstadt, Gießen und
Frankfurt am Main nahmen im o. g. Zeitraum an allen bundesweiten SPPen als auch
teilweise an den Sonderprüfungen teil (vgl. Anlage 3*).
a) Wie viele Verstöße nach dem Mindestlohngesetz wurden bei diesen
Schwerpunktprüfungen festgestellt?
b) Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind nach
Kenntnis der Bundesregierung bundesweit infolge dieser
Schwerpunktkontrollen eingeleitet worden?
Die Fragen 6a und 6b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Übersicht in Anlage 4* wird verwiesen.
7. Wie viele abhängig Beschäftigte erhalten nach aktuellen verfügbaren
Daten in Hessen derzeit weniger als 14 bzw. 15 Euro pro Stunde (bitte nach
Betrieben mit bzw. ohne Tarifbindung differenzieren)?
Aktuelle Daten hierzu liegen aus der Verdiensterhebung des Statistischen
Bundesamtes für den Monat April 2024 vor. Die entsprechenden Werte sind der
Anlage 5* zu entnehmen.
8. Wie hat sich die Zahl der besetzten Stellen im Organisationsbereich der
FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2014 bis 2024
in Hessen entwickelt (bitte für die Hauptzollämter jeweils getrennt
ausweisen)?
Auf die Übersicht in Anlage 6* wird verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1438 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Hessen (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Anlage 1
Zeitreihe
Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik.
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
(SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
(agB)
1 2 3 4
Insgesamt 237.805 3.050.539 2.711.185 339.354
Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 3.619 14.910 8.584 6.326
Forstwirtschaft (021) 149 584 461 123
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 716 10.754 9.071 1.683
Sammlung, Abfallbeseitigung, Rückgewinnung (38) 436 14.465 13.950 515
Baugewerbe (F) 20.991 157.459 144.505 12.954
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 17.553 112.633 102.106 10.527
43991,Gerüstbau 240 1.928 1.761 167
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 1.412 9.344 5.749 3.595
Verkehr und Lagerei (H) 8.099 212.599 194.264 18.335
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 3.745 63.071 54.563 8.508
Betrieb von Taxis (4932) 1.771 8.261 4.931 3.330
Gastgewerbe (I) 16.308 118.979 80.937 38.042
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 1.429 21.434 17.938 3.496
Arbeitnehmer überlassung (782+783) 1.047 53.846 51.440 2.406
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 585 26.209 23.135 3.074
Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 3.596 74.570 53.012 21.558
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 2.505 66.731 46.635 20.096
Call Center (822) 98 3.047 2.926 121
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 262 2.924 2.648 276
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 3.013 137.374 127.482 9.892
Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 310 3.116 2.503 613
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 4.821 14.503 11.157 3.346
Frisörsalons (96021) 3.746 12.269 9.646 2.623
Kosmetiksalons (96022) 1.075 2.234 1.511 723
30.06.2022
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus
SvB und
ausschließlich
gB)
davon
Hessen (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Anlage 1
Zeitreihe
Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik.
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
(SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
(agB)
1 2 3 4
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus
SvB und
ausschließlich
gB)
davon
Insgesamt 235.962 3.087.518 2.739.060 348.458
Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 3.582 14.708 8.290 6.418
Forstwirtschaft (021) 153 611 481 130
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 664 10.422 8.758 1.664
Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 428 14.812 14.226 586
Baugewerbe (F) 21.166 157.467 144.181 13.286
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 17.633 113.275 102.427 10.848
43991,Gerüstbau 236 2.019 1.846 173
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 1.397 9.610 5.904 3.706
Verkehr und Lagerei (H) 8.312 217.508 198.636 18.872
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 3.762 62.034 53.468 8.566
Betrieb von Taxis (4932) 1.923 9.111 5.444 3.667
Gastgewerbe (I) 16.331 126.092 83.747 42.345
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 1.434 22.473 18.447 4.026
Arbeitnehmer überlassung (782+783) 1.084 53.874 51.581 2.293
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 624 26.055 23.017 3.038
Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 3.748 76.454 54.713 21.741
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 2.631 68.654 48.519 20.135
Call Center (822) 100 2.940 2.809 131
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 256 3.120 2.782 338
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 3.064 138.534 128.524 10.010
Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 287 3.137 2.511 626
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 4.818 14.243 10.760 3.483
Frisörsalons (96021) 3.716 11.936 9.236 2.700
Kosmetiksalons (96022) 1.102 2.307 1.524 783
30.06.2023
Hessen (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Anlage 1
Zeitreihe
Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik.
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
(SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
(agB)
1 2 3 4
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus
SvB und
ausschließlich
gB)
davon
Insgesamt 232.576 3.109.655 2.761.767 347.888
Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 3.573 14.553 8.296 6.257
Forstwirtschaft (021) 151 597 458 139
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 627 10.133 8.535 1.598
Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 427 14.790 14.167 623
Baugewerbe (F) 21.053 154.933 141.778 13.155
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 17.477 111.630 100.861 10.769
43991,Gerüstbau 226 1.968 1.796 172
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 1.382 9.695 5.819 3.876
Verkehr und Lagerei (H) 8.308 221.438 202.880 18.558
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 3.701 61.178 52.775 8.403
Betrieb von Taxis (4932) 2.016 9.519 5.704 3.815
Gastgewerbe (I) 16.246 130.557 86.312 44.245
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 1.417 23.465 19.023 4.442
Arbeitnehmer überlassung (782+783) 1.090 49.909 47.680 2.229
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 622 27.697 24.437 3.260
Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 3.824 76.286 54.897 21.389
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 2.678 67.508 47.835 19.673
Call Center (822) 104 2.898 2.785 113
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 255 3.223 2.921 302
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 3.059 139.569 129.611 9.958
Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 280 3.181 2.578 603
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 4.795 14.013 10.593 3.420
Frisörsalons (96021) 3.683 11.623 9.035 2.588
Kosmetiksalons (96022) 1.112 2.390 1.558 832
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
30.06.2024
Anlage 2
Bußgeldbescheide
Branche 2024
Gesamtsumme 224
Abfallwirtschaft 1
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 27
Forstwirtschaft 3
Frisör- und Kosmetiksalons 8
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 73
Gebäudereinigung 2
Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 1
Maler- und Lackiererhandwerk 1
Personenbeförderungsgewerbe 16
Sicherheitsdienstleistungen 3
Sonstige 58
Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 27
Textil- und Bekleidungsindustrie 1
Wäscherei und Reinigung 3
Verwarnung mit Verwarngeld
Branche 2024
Gesamtsumme 37
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 5
Frisör- und Kosmetiksalons 5
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 12
Gebäudereinigung 1
Maler- und Lackiererhandwerk 1
Personenbeförderungsgewerbe 3
Sonstige 9
Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 1
wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
Bundesland: Hessen
Seite 1 von 1
Bundesweite Schwerpunktprüfungen
im Jahr 2024
Branche Durchführungstag
Bauhaupt- und Baunebengewerbe
20. März 2024
Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe
8. Juni 2024
Mindestlohn-Sonderprüfung
17. Oktober 2024
Speditions-, Transport- und damit verbundenes
Logistikgewerbe
12. November 2024
Bekämpfung von Clankriminalität
6. Dezember 2024
Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter
im Jahr 2024
Branche Aktionszeitraum
Landwirtschaft1
14. bis 28. Juni 2024
Glasfaserausbau2
5. August bis 27. September 2024
1 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldungen zur Vfg. vom 14. Juni 2024, 22GZD-SV
3120-2024.00028-0001-GZD_DVII.A.22-0005; u.a. Teilnahme des im Bundesland Hessen ortsansässigen HZA
Darmstadt
2 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldung zur Vfg. vom 24. Juni 2024, GZD-SV 3120-
2024.00027-GZD_DVII.A.22; u.a. Teilnahme des im Bundesland Hessen ortsansässigen HZA Darmstadt
Anlage 3
Seite 1 von 3
Die nachstehenden Tabellen enthalten die jeweilige Anzahl der während der aufgeführten
Schwerpunktprüfungen (SPPen) sowie Sonderprüfungen festgestellten Verstöße nach dem
Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und der
eingeleiteten Strafverfahren (insgesamt).
Bundesweite Schwerpunktprüfungen
im Jahr 2024
- Ergebnisse für Hessen1 -
Branche Festgestellte
Verstöße
nach dem
MiLoG2
Ordnungswidrigkeitenverfahren3
Strafverfahren
Bauhaupt- und
Baunebengewerbe
0
44
23
Gastronomie- u.
Beherbergungsgewerbe
4
60
57
Mindestlohn-Sonderprüfung
3
16
17
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe
0
50
38
Bekämpfung von Clankriminalität
1
25
13
Summe
8
195
148
1Die Teilbetrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt hier nur für die im Bundesland Hessen ortsansässigen HZÄ
Darmstadt, Gießen und Frankfurt am Main sowie auf Grundlage der von diesen berichteten Fallzahlen zum
jeweiligen Berichtszeitpunkt
2Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße
nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
3Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
Anlage 4
Seite 2 von 3
Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter
im Jahr 2024
- Ergebnisse für Hessen4 -
Branche Festgestellte
Verstöße nach
dem MiLoG5
Ordnungswidrigkeitenverfahren6
Strafverfahren
Landwirtschaft
0
0
0
Glasfaserausbau
0
0
0
Summe
0
0
0
Bundesweite Schwerpunktprüfungen
im Jahr 2024
- Ergebnisse bundesweit7 -
Branche Festgestellte
Verstöße
nach dem
MiLoG8
Ordnungswidrigkeitenverfahren9
Strafverfahren
Bauhaupt- und
Baunebengewerbe
7
269
333
Gastronomie- u.
Beherbergungsgewerbe
69
627
369
Mindestlohn-Sonderprüfung
55
355
259
4Die Teilbetrachtung der Sonderprüfungs-Ergebnisse erfolgt hier nur für das im Bundesland Hessen
ortsansässige HZA Darmstadt sowie auf Grundlage der von diesem berichteten Fallzahlen zum jeweiligen Berichtszeitpunkt
5Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen Sonderprüfung festgestellte,
Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
6Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
7Die Betrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt auf Grundlage der von den HZÄ berichteten Fallzahlen zum
jeweiligen Berichtszeitpunkt
8Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße
nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
9Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
Seite 3 von 3
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe
7
164
128
Bekämpfung von Clankriminalität
20
296
177
Summe
158
1.711
1.266
Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter
im Jahr 2024
- Ergebnisse bundesweit10 -
Branche Festgestellte
Verstöße nach
dem MiLoG11
Ordnungswidrigkeitenverfahren12
Strafverfahren
Landwirtschaft
2
3
25
Glasfaserausbau
2
152
225
Summe
4
155
250
10Die Betrachtung der Sonderprüfungs-Ergebnisse erfolgt hier auf Grundlage der von den jeweils an den
entsprechenden Sonderprüfungen teilgenommenen HZÄ bzw. FKS-Standorten und der von diesen berichteten
Fallzahlen zum Berichtszeitpunkt
11Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen Sonderprüfung festgestellte,
Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
12Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
Anlage 5 Jobs unter 14 Euro bzw. unter 15 Euro
Verdiensterhebung April 2024
Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten, Minderjährige
Beschäftigungsverhältnisse in tarifgebundenen Betrieben
April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Insgesamt 19 153 1 788 9,3 19 153 2 468 12,9
Schleswig-Holstein 579 ( 55) (9,5) 579 ( 81) (14,0)
Hamburg 564 ( 45) (8,0) 564 ( 60) (10,7)
Niedersachsen 1 789 ( 195) (10,9) 1 789 259 14,5
Bremen 220 ( 23) (10,5) 220 ( 30) (13,6)
Nordrhein-Westfalen 4 273 451 10,6 4 273 601 14,1
Hessen 1 528 ( 119) (7,8) 1 528 176 11,5
Rheinland-Pfalz 872 ( 72) (8,3) 872 112 12,9
Baden-Württemberg 2 813 ( 234) (8,3) 2 813 323 11,5
Bayern 3 217 ( 290) (9,0) 3 217 382 11,9
Saarland 239 ( 21) (8,8) 239 ( 27) (11,5)
Berlin 778 ( 50) (6,5) 778 ( 75) (9,7)
Brandenburg 463 / / 463 ( 69) (14,8)
Mecklenburg-Vorpommern 293 ( 31) (10,7) 293 ( 47) (15,9)
Sachsen 725 ( 75) (10,4) 725 ( 108) (14,9)
Sachsen-Anhalt 417 ( 43) (10,3) 417 ( 67) (16,0)
Thüringen 382 ( 34) (8,8) 382 ( 50) (13,1)
Beschäftigungsverhältnisse in nicht tarifgebundenen Betrieben
April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Insgesamt 20 039 5 018 25,0 20 039 6 455 32,2
Schleswig-Holstein 665 ( 182) (27,4) 665 ( 234) (35,2)
Hamburg 617 120 19,5 617 156 25,2
Niedersachsen 1 771 483 27,2 1 771 622 35,1
Bremen 170 ( 47) (27,9) 170 ( 58) (34,0)
Nordrhein-Westfalen 4 133 1 080 26,1 4 133 1 365 33,0
Hessen 1 572 393 25,0 1 572 486 30,9
Rheinland-Pfalz 866 252 29,0 866 318 36,7
Baden-Württemberg 2 793 629 22,5 2 793 805 28,8
Bayern 3 577 734 20,5 3 577 973 27,2
Saarland 202 63 31,2 202 79 39,0
Berlin 996 ( 231) (23,2) 996 291 29,2
Brandenburg 496 ( 139) (28,0) 496 190 38,4
Mecklenburg-Vorpommern 319 109 34,2 319 141 44,0
Sachsen 987 296 30,0 987 390 39,5
Sachsen-Anhalt 415 ( 127) (30,6) 415 172 41,5
Thüringen 458 ( 133) (29,0) 458 176 38,4
1 Bezogen auf Arbeitnehmer*innen mit Gültigkeit des Mindestlohngesetzes
Zeichenerklärung: ()Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist
Folgende Annahmen liegen dieser Sonderauswertung zugrunde:
- Bei der Berechnung des Bruttostundenverdienstes wurden Sonderzahlungen, Überstundenvergütung und Zuschläge sowie die bezahlten Überstunden nicht berücksichtigt.
- Es wurde wie bei Destatis-Veröffentlichungen üblich, ein Mindestlohn angenommen, der um 5 Cent niedriger war. De facto wurde also ausgewertet, wie viele Beschäftigte jeweils unter 13,95 € bzw. unter 14,95 € verdienten.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025
Generalzolldirektion
Steuerungsunterstützung Zoll
Dienstpostenart 01, 02, 04, 07 Anlage 6
Duplikate Ersteintrag
FKS ja
Bundesland Hessen
Stichtag Bezirk h. D. g. D. m. D. e. D. Summe
31.12.2014 HZA Darmstadt 0,00 48,31 90,85 0,00 139,16
HZA Frankfurt a. M. 1,00 21,50 35,13 1,00 58,63
HZA Gießen 1,00 62,38 122,43 0,10 185,91
31.12.2014 Ergebnis 2,00 132,18 248,41 1,10 383,70
01.10.2015 HZA Darmstadt 1,00 50,81 87,91 139,72
HZA Frankfurt am Main 1,00 25,50 47,28 1,00 74,78
HZA Gießen 1,00 60,64 116,98 178,62
01.10.2015 Ergebnis 3,00 136,95 252,17 1,00 393,12
30.12.2016 HZA Darmstadt 1,00 54,37 93,67 149,04
HZA Frankfurt am Main 1,00 39,30 53,76 1,00 95,06
HZA Gießen 1,00 86,94 122,78 210,72
30.12.2016 Ergebnis 3,00 180,62 270,20 1,00 454,82
29.12.2017 HZA Darmstadt 1,00 55,74 99,77 156,51
HZA Frankfurt am Main 1,00 44,98 56,83 1,00 103,81
HZA Gießen 1,00 83,96 131,26 216,22
29.12.2017 Ergebnis 3,00 184,68 287,87 1,00 476,54
28.12.2018 HZA Darmstadt 1,00 58,11 103,47 162,57
HZA Frankfurt am Main 1,00 47,23 59,85 1,00 109,08
HZA Gießen 1,00 88,66 137,58 227,24
28.12.2018 Ergebnis 3,00 194,00 300,89 1,00 498,89
31.12.2019 HZA Darmstadt 1,00 73,24 113,93 188,17
HZA Frankfurt am Main 1,00 46,13 59,92 1,00 108,05
HZA Gießen 1,00 92,65 146,79 240,43
31.12.2019 Ergebnis 3,00 212,01 320,63 1,00 536,64
31.12.2020 HZA Darmstadt 0,00 72,06 117,66 189,72
HZA Frankfurt am Main 1,00 44,55 58,30 103,85
HZA Gießen 1,00 97,65 146,91 245,56
31.12.2020 Ergebnis 2,00 214,25 322,87 539,13
31.12.2021 HZA Darmstadt 1,00 78,05 128,61 207,66
HZA Frankfurt am Main 1,00 58,28 95,70 154,98
HZA Gießen 1,00 99,47 165,45 265,92
31.12.2021 Ergebnis 3,00 235,80 389,76 628,56
31.12.2022 HZA Darmstadt 1,00 85,15 155,38 241,54
HZA Frankfurt am Main 1,00 68,15 111,70 180,85
HZA Gießen 2,00 112,06 174,08 288,14
31.12.2022 Ergebnis 4,00 265,36 441,17 710,53
31.12.2023 HZA Darmstadt 1,00 102,60 156,55 260,15
HZA Frankfurt am Main 2,00 73,80 118,50 194,30
HZA Gießen 2,75 120,04 182,57 305,35
31.12.2023 Ergebnis 5,75 296,44 457,61 759,81
31.12.2024 HZA Darmstadt 3,00 107,48 169,52 280,01
HZA Frankfurt am Main 1,00 76,55 112,70 190,25
HZA Gießen 2,75 127,05 191,51 321,30
31.12.2024 Ergebnis 6,75 311,08 473,73 791,56
Summe von Stammbesetzung (AK) Personaleinsatz PVSplus-OM
Anlage_6_BT-Drucksache_21_1281_-_Hessen.xlsx; fks-Hessen_2014-2024 1 - 1
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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