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Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Hessen 2024 (Antwort zu Drs. 21/1281)

dip / drucksache 29.08.2025 · WP 21 · 21/1438 · Antwort · Original ↗

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Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Hessen 2024 (Antwort zu Drs. 21/1281) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1438 21. Wahlperiode 29.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Violetta Bock, Jörg Cezanne, Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1281 – Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Hessen 2024 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen (www.mindestloh n-kommission.de/shareddocs/downloads/de/Bericht/beschluss2025.pdf?__blo b=publicationFile&v=3). Die europäische Mindestlohnrichtlinie schlägt als Referenzwert für den gesetzlichen Mindestlohn 60 Prozent des mittleren Bruttolohns vor (vgl. Artikel 5 Absatz 4 Richtlinie (EU) 2022/2024). Damit müsste der Mindestlohn in Deutschland nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller schon heute bei mindestens 15 Euro liegen (vgl. etwa Lübker und Schulten, www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2025/heft/5/beitrag/eine-neue- orientierung-fuer-den-mindestlohn.html?). Der Beschluss der Mindestlohnkommission bleibt damit hinter dem vorgesehenen europäischen Mindestmaß zurück. Neben der angemessenen Höhe ist die wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit des Mindestlohns, dass er durchgesetzt wird und die Menschen ihn auch tatsächlich ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht – mit gravierenden Folgen nicht nur für das Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der Gesamtverlust beläuft sich nach Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018 auf durchschnittlich 7,6 Mrd. Euro jährlich (www.boeckler.de/de/pressemitteil ungen-15991-durch-umgehungen-des-gesetzlichen-mindestlohns-jaehrlich-me hr-als-7-milliarden-euro-3174.htm). Der Mindestlohn muss daher nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zwingend wirksamer und proaktiver kontrolliert werden. Nur so können die Rechte der Beschäftigten durchgesetzt werden. Die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag möchte sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild über die Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) machen, um Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen aufzudecken und gegebenenfalls Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen. 1. Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte in Hessen hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die Kontrollkompetenz (zum Vergleich auch die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie nach Branchen differenzieren und auch die Anzahl der Betriebe und Beschäftigten insgesamt nennen)? Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer Kontrollkompetenz. Hinsichtlich der Anzahl der Betriebe und Beschäftigten differenziert nach Wirtschaftszweigen wird auf die beigefügte Datenzusammenstellung aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit verwiesen (Anlage 1*). 2. Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS im Jahr 2024 in Hessen insgesamt durchgeführt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie bitte auch die Zahl insgesamt nennen)? Die Anzahl der im Jahr 2024 in Hessen durchgeführten Arbeitgeberprüfungen, differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im Internet (www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-ill egalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_no de.html) entnommen werden. Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/12331 und 20/5721 verwiesen. 3. Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der FKS im Jahr 2024 in Hessen festgestellt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie auch die Zahl insgesamt nennen)? In der Arbeitsstatistik der FKS wird die Anzahl der wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und nicht die Anzahl der Verstöße statistisch ausgewertet. Die Anzahl der im Jahr 2024 in Hessen wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten und abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitenverfahren, differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im Internet (www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-ill egalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_no de.html) entnommen werden. Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/12331 und 20/5721 verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1438 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 4. Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz sind infolge von Kontrollen der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in Hessen im Jahr 2024 eingeleitet worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer Strafe abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 und nach Branchen differenzieren sowie auch die Zahl insgesamt nennen)? Das Mindestlohngesetz enthält nur Ordnungswidrigkeitstatbestände und keine Straftatbestände. Strafen werden im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht verhängt. Hinsichtlich der Anzahl der wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Die Anzahl der im Jahr 2024 durch die FKS in Hessen wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz festgesetzten Bußgeldbescheide und Verwarnungen mit Verwarnungsgeld, differenziert nach Branchen, ist der Anlage 2* zu entnehmen. Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12331 verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass die in einem Zeitraum erledigten Ermittlungsverfahren nicht zwangsläufig auch im gleichen Zeitraum eingeleitet wurden. Die Arbeitsstatistik der FKS der Zollverwaltung unterscheidet bei der Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht zwischen Verfahren, denen eine Arbeitgeberprüfung vorangegangen ist, und Verfahren, welche beispielsweise auf Grund konkreter Hinweise oder sonstiger Erkenntnisse eingeleitet worden sind. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren können also nicht mit der Anzahl der Arbeitgeberprüfungen ins Verhältnis gesetzt werden. 5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz infolge von Kontrollen der FKS in Hessen? Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder wird in der Arbeitsstatistik der FKS nicht gesondert, sondern nur als Teil der Summe der Verwarnungs-, Bußgelder, Einziehungs-, Verfallbeträge ausgewertet. Die Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungs- und Verfallbeträge werden zum Zeitpunkt der Erledigung des Ermittlungsverfahrens statistisch erfasst. Im Jahr 2024 wurden durch die FKS in Hessen wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz insgesamt Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungs- und Verfallbeträge in Höhe von 475 105 Euro festgesetzt. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1438 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 6. In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in Hessen im Jahr 2024 Schwerpunktprüfungen durch die FKS statt? Eine Aufstellung der sowohl im Jahr 2024 durch die FKS erfolgten bundesweiten Schwerpunktprüfungen (SPPen) als auch der Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter ist der beigefügten Anlage 3* zu entnehmen. Im Hinblick auf die bundesweiten SPPen wird darauf hingewiesen, dass diese grundsätzlich von allen im Bundesgebiet ansässigen 41 Hauptzollämtern (HZÄ) und deren FKS-Standorten durchgeführt werden. Die durchgeführten Sonderprüfungen erfolgten daneben unter noch stärkeren risikoorientierten Gesichtspunkten. Eine Beantwortung der Frage hinsichtlich der explizit im Bundesland Hessen erfolgten SPPen und Sonderprüfungen kann daneben nur nach Auflistung der in diesem Bundesland ortsansässigen HZÄ vorgenommen werden. Eine statistische Erfassung der einzelnen Prüfobjekte nach Standort darüber hinaus erfolgt nicht. Die im Bundesland Hessen ortsansässigen HZÄ Darmstadt, Gießen und Frankfurt am Main nahmen im o. g. Zeitraum an allen bundesweiten SPPen als auch teilweise an den Sonderprüfungen teil (vgl. Anlage 3*). a) Wie viele Verstöße nach dem Mindestlohngesetz wurden bei diesen Schwerpunktprüfungen festgestellt? b) Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit infolge dieser Schwerpunktkontrollen eingeleitet worden? Die Fragen 6a und 6b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Übersicht in Anlage 4* wird verwiesen. 7. Wie viele abhängig Beschäftigte erhalten nach aktuellen verfügbaren Daten in Hessen derzeit weniger als 14 bzw. 15 Euro pro Stunde (bitte nach Betrieben mit bzw. ohne Tarifbindung differenzieren)? Aktuelle Daten hierzu liegen aus der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes für den Monat April 2024 vor. Die entsprechenden Werte sind der Anlage 5* zu entnehmen. 8. Wie hat sich die Zahl der besetzten Stellen im Organisationsbereich der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2014 bis 2024 in Hessen entwickelt (bitte für die Hauptzollämter jeweils getrennt ausweisen)? Auf die Übersicht in Anlage 6* wird verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1438 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Hessen (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Anlage 1 Zeitreihe Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) Ausschließlich geringfügig Beschäftigte (agB) 1 2 3 4 Insgesamt 237.805 3.050.539 2.711.185 339.354 Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 3.619 14.910 8.584 6.326 Forstwirtschaft (021) 149 584 461 123 Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 716 10.754 9.071 1.683 Sammlung, Abfallbeseitigung, Rückgewinnung (38) 436 14.465 13.950 515 Baugewerbe (F) 20.991 157.459 144.505 12.954 Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 17.553 112.633 102.106 10.527 43991,Gerüstbau 240 1.928 1.761 167 Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 1.412 9.344 5.749 3.595 Verkehr und Lagerei (H) 8.099 212.599 194.264 18.335 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 3.745 63.071 54.563 8.508 Betrieb von Taxis (4932) 1.771 8.261 4.931 3.330 Gastgewerbe (I) 16.308 118.979 80.937 38.042 Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 1.429 21.434 17.938 3.496 Arbeitnehmer überlassung (782+783) 1.047 53.846 51.440 2.406 Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 585 26.209 23.135 3.074 Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 3.596 74.570 53.012 21.558 Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 2.505 66.731 46.635 20.096 Call Center (822) 98 3.047 2.926 121 Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 262 2.924 2.648 276 Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 3.013 137.374 127.482 9.892 Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 310 3.116 2.503 613 Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 4.821 14.503 11.157 3.346 Frisörsalons (96021) 3.746 12.269 9.646 2.623 Kosmetiksalons (96022) 1.075 2.234 1.511 723 30.06.2022 Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008 Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008 Betriebe Insgesamt Beschäftigte (Summe aus SvB und ausschließlich gB) davon Hessen (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Anlage 1 Zeitreihe Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) Ausschließlich geringfügig Beschäftigte (agB) 1 2 3 4 Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008 Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008 Betriebe Insgesamt Beschäftigte (Summe aus SvB und ausschließlich gB) davon Insgesamt 235.962 3.087.518 2.739.060 348.458 Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 3.582 14.708 8.290 6.418 Forstwirtschaft (021) 153 611 481 130 Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 664 10.422 8.758 1.664 Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 428 14.812 14.226 586 Baugewerbe (F) 21.166 157.467 144.181 13.286 Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 17.633 113.275 102.427 10.848 43991,Gerüstbau 236 2.019 1.846 173 Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 1.397 9.610 5.904 3.706 Verkehr und Lagerei (H) 8.312 217.508 198.636 18.872 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 3.762 62.034 53.468 8.566 Betrieb von Taxis (4932) 1.923 9.111 5.444 3.667 Gastgewerbe (I) 16.331 126.092 83.747 42.345 Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 1.434 22.473 18.447 4.026 Arbeitnehmer überlassung (782+783) 1.084 53.874 51.581 2.293 Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 624 26.055 23.017 3.038 Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 3.748 76.454 54.713 21.741 Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 2.631 68.654 48.519 20.135 Call Center (822) 100 2.940 2.809 131 Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 256 3.120 2.782 338 Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 3.064 138.534 128.524 10.010 Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 287 3.137 2.511 626 Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 4.818 14.243 10.760 3.483 Frisörsalons (96021) 3.716 11.936 9.236 2.700 Kosmetiksalons (96022) 1.102 2.307 1.524 783 30.06.2023 Hessen (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Anlage 1 Zeitreihe Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) Ausschließlich geringfügig Beschäftigte (agB) 1 2 3 4 Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008 Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008 Betriebe Insgesamt Beschäftigte (Summe aus SvB und ausschließlich gB) davon Insgesamt 232.576 3.109.655 2.761.767 347.888 Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 3.573 14.553 8.296 6.257 Forstwirtschaft (021) 151 597 458 139 Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 627 10.133 8.535 1.598 Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 427 14.790 14.167 623 Baugewerbe (F) 21.053 154.933 141.778 13.155 Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 17.477 111.630 100.861 10.769 43991,Gerüstbau 226 1.968 1.796 172 Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 1.382 9.695 5.819 3.876 Verkehr und Lagerei (H) 8.308 221.438 202.880 18.558 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 3.701 61.178 52.775 8.403 Betrieb von Taxis (4932) 2.016 9.519 5.704 3.815 Gastgewerbe (I) 16.246 130.557 86.312 44.245 Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 1.417 23.465 19.023 4.442 Arbeitnehmer überlassung (782+783) 1.090 49.909 47.680 2.229 Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 622 27.697 24.437 3.260 Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 3.824 76.286 54.897 21.389 Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 2.678 67.508 47.835 19.673 Call Center (822) 104 2.898 2.785 113 Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 255 3.223 2.921 302 Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 3.059 139.569 129.611 9.958 Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 280 3.181 2.578 603 Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 4.795 14.013 10.593 3.420 Frisörsalons (96021) 3.683 11.623 9.035 2.588 Kosmetiksalons (96022) 1.112 2.390 1.558 832 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 30.06.2024 Anlage 2 Bußgeldbescheide Branche 2024 Gesamtsumme 224 Abfallwirtschaft 1 Bauhaupt- und Baunebengewerbe 27 Forstwirtschaft 3 Frisör- und Kosmetiksalons 8 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 73 Gebäudereinigung 2 Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 1 Maler- und Lackiererhandwerk 1 Personenbeförderungsgewerbe 16 Sicherheitsdienstleistungen 3 Sonstige 58 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 27 Textil- und Bekleidungsindustrie 1 Wäscherei und Reinigung 3 Verwarnung mit Verwarngeld Branche 2024 Gesamtsumme 37 Bauhaupt- und Baunebengewerbe 5 Frisör- und Kosmetiksalons 5 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 12 Gebäudereinigung 1 Maler- und Lackiererhandwerk 1 Personenbeförderungsgewerbe 3 Sonstige 9 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 1 wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz Bundesland: Hessen Seite 1 von 1 Bundesweite Schwerpunktprüfungen im Jahr 2024 Branche Durchführungstag Bauhaupt- und Baunebengewerbe 20. März 2024 Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe 8. Juni 2024 Mindestlohn-Sonderprüfung 17. Oktober 2024 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 12. November 2024 Bekämpfung von Clankriminalität 6. Dezember 2024 Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter im Jahr 2024 Branche Aktionszeitraum Landwirtschaft1 14. bis 28. Juni 2024 Glasfaserausbau2 5. August bis 27. September 2024 1 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldungen zur Vfg. vom 14. Juni 2024, 22GZD-SV 3120-2024.00028-0001-GZD_DVII.A.22-0005; u.a. Teilnahme des im Bundesland Hessen ortsansässigen HZA Darmstadt 2 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldung zur Vfg. vom 24. Juni 2024, GZD-SV 3120- 2024.00027-GZD_DVII.A.22; u.a. Teilnahme des im Bundesland Hessen ortsansässigen HZA Darmstadt Anlage 3 Seite 1 von 3 Die nachstehenden Tabellen enthalten die jeweilige Anzahl der während der aufgeführten Schwerpunktprüfungen (SPPen) sowie Sonderprüfungen festgestellten Verstöße nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und der eingeleiteten Strafverfahren (insgesamt). Bundesweite Schwerpunktprüfungen im Jahr 2024 - Ergebnisse für Hessen1 - Branche Festgestellte Verstöße nach dem MiLoG2 Ordnungswidrigkeitenverfahren3 Strafverfahren Bauhaupt- und Baunebengewerbe 0 44 23 Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe 4 60 57 Mindestlohn-Sonderprüfung 3 16 17 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 0 50 38 Bekämpfung von Clankriminalität 1 25 13 Summe 8 195 148 1Die Teilbetrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt hier nur für die im Bundesland Hessen ortsansässigen HZÄ Darmstadt, Gießen und Frankfurt am Main sowie auf Grundlage der von diesen berichteten Fallzahlen zum jeweiligen Berichtszeitpunkt 2Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG) 3Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG Anlage 4 Seite 2 von 3 Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter im Jahr 2024 - Ergebnisse für Hessen4 - Branche Festgestellte Verstöße nach dem MiLoG5 Ordnungswidrigkeitenverfahren6 Strafverfahren Landwirtschaft 0 0 0 Glasfaserausbau 0 0 0 Summe 0 0 0 Bundesweite Schwerpunktprüfungen im Jahr 2024 - Ergebnisse bundesweit7 - Branche Festgestellte Verstöße nach dem MiLoG8 Ordnungswidrigkeitenverfahren9 Strafverfahren Bauhaupt- und Baunebengewerbe 7 269 333 Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe 69 627 369 Mindestlohn-Sonderprüfung 55 355 259 4Die Teilbetrachtung der Sonderprüfungs-Ergebnisse erfolgt hier nur für das im Bundesland Hessen ortsansässige HZA Darmstadt sowie auf Grundlage der von diesem berichteten Fallzahlen zum jeweiligen Berichtszeitpunkt 5Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen Sonderprüfung festgestellte, Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG) 6Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG 7Die Betrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt auf Grundlage der von den HZÄ berichteten Fallzahlen zum jeweiligen Berichtszeitpunkt 8Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG) 9Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG Seite 3 von 3 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 7 164 128 Bekämpfung von Clankriminalität 20 296 177 Summe 158 1.711 1.266 Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter im Jahr 2024 - Ergebnisse bundesweit10 - Branche Festgestellte Verstöße nach dem MiLoG11 Ordnungswidrigkeitenverfahren12 Strafverfahren Landwirtschaft 2 3 25 Glasfaserausbau 2 152 225 Summe 4 155 250 10Die Betrachtung der Sonderprüfungs-Ergebnisse erfolgt hier auf Grundlage der von den jeweils an den entsprechenden Sonderprüfungen teilgenommenen HZÄ bzw. FKS-Standorten und der von diesen berichteten Fallzahlen zum Berichtszeitpunkt 11Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen Sonderprüfung festgestellte, Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG) 12Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG Anlage 5 Jobs unter 14 Euro bzw. unter 15 Euro Verdiensterhebung April 2024 Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten, Minderjährige Beschäftigungsverhältnisse in tarifgebundenen Betrieben April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Insgesamt 19 153 1 788 9,3 19 153 2 468 12,9 Schleswig-Holstein 579 ( 55) (9,5) 579 ( 81) (14,0) Hamburg 564 ( 45) (8,0) 564 ( 60) (10,7) Niedersachsen 1 789 ( 195) (10,9) 1 789 259 14,5 Bremen 220 ( 23) (10,5) 220 ( 30) (13,6) Nordrhein-Westfalen 4 273 451 10,6 4 273 601 14,1 Hessen 1 528 ( 119) (7,8) 1 528 176 11,5 Rheinland-Pfalz 872 ( 72) (8,3) 872 112 12,9 Baden-Württemberg 2 813 ( 234) (8,3) 2 813 323 11,5 Bayern 3 217 ( 290) (9,0) 3 217 382 11,9 Saarland 239 ( 21) (8,8) 239 ( 27) (11,5) Berlin 778 ( 50) (6,5) 778 ( 75) (9,7) Brandenburg 463 / / 463 ( 69) (14,8) Mecklenburg-Vorpommern 293 ( 31) (10,7) 293 ( 47) (15,9) Sachsen 725 ( 75) (10,4) 725 ( 108) (14,9) Sachsen-Anhalt 417 ( 43) (10,3) 417 ( 67) (16,0) Thüringen 382 ( 34) (8,8) 382 ( 50) (13,1) Beschäftigungsverhältnisse in nicht tarifgebundenen Betrieben April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Insgesamt 20 039 5 018 25,0 20 039 6 455 32,2 Schleswig-Holstein 665 ( 182) (27,4) 665 ( 234) (35,2) Hamburg 617 120 19,5 617 156 25,2 Niedersachsen 1 771 483 27,2 1 771 622 35,1 Bremen 170 ( 47) (27,9) 170 ( 58) (34,0) Nordrhein-Westfalen 4 133 1 080 26,1 4 133 1 365 33,0 Hessen 1 572 393 25,0 1 572 486 30,9 Rheinland-Pfalz 866 252 29,0 866 318 36,7 Baden-Württemberg 2 793 629 22,5 2 793 805 28,8 Bayern 3 577 734 20,5 3 577 973 27,2 Saarland 202 63 31,2 202 79 39,0 Berlin 996 ( 231) (23,2) 996 291 29,2 Brandenburg 496 ( 139) (28,0) 496 190 38,4 Mecklenburg-Vorpommern 319 109 34,2 319 141 44,0 Sachsen 987 296 30,0 987 390 39,5 Sachsen-Anhalt 415 ( 127) (30,6) 415 172 41,5 Thüringen 458 ( 133) (29,0) 458 176 38,4 1 Bezogen auf Arbeitnehmer*innen mit Gültigkeit des Mindestlohngesetzes Zeichenerklärung: ()Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist Folgende Annahmen liegen dieser Sonderauswertung zugrunde: - Bei der Berechnung des Bruttostundenverdienstes wurden Sonderzahlungen, Überstundenvergütung und Zuschläge sowie die bezahlten Überstunden nicht berücksichtigt. - Es wurde wie bei Destatis-Veröffentlichungen üblich, ein Mindestlohn angenommen, der um 5 Cent niedriger war. De facto wurde also ausgewertet, wie viele Beschäftigte jeweils unter 13,95 € bzw. unter 14,95 € verdienten. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Generalzolldirektion Steuerungsunterstützung Zoll Dienstpostenart 01, 02, 04, 07 Anlage 6 Duplikate Ersteintrag FKS ja Bundesland Hessen Stichtag Bezirk h. D. g. D. m. D. e. D. Summe 31.12.2014 HZA Darmstadt 0,00 48,31 90,85 0,00 139,16 HZA Frankfurt a. M. 1,00 21,50 35,13 1,00 58,63 HZA Gießen 1,00 62,38 122,43 0,10 185,91 31.12.2014 Ergebnis 2,00 132,18 248,41 1,10 383,70 01.10.2015 HZA Darmstadt 1,00 50,81 87,91 139,72 HZA Frankfurt am Main 1,00 25,50 47,28 1,00 74,78 HZA Gießen 1,00 60,64 116,98 178,62 01.10.2015 Ergebnis 3,00 136,95 252,17 1,00 393,12 30.12.2016 HZA Darmstadt 1,00 54,37 93,67 149,04 HZA Frankfurt am Main 1,00 39,30 53,76 1,00 95,06 HZA Gießen 1,00 86,94 122,78 210,72 30.12.2016 Ergebnis 3,00 180,62 270,20 1,00 454,82 29.12.2017 HZA Darmstadt 1,00 55,74 99,77 156,51 HZA Frankfurt am Main 1,00 44,98 56,83 1,00 103,81 HZA Gießen 1,00 83,96 131,26 216,22 29.12.2017 Ergebnis 3,00 184,68 287,87 1,00 476,54 28.12.2018 HZA Darmstadt 1,00 58,11 103,47 162,57 HZA Frankfurt am Main 1,00 47,23 59,85 1,00 109,08 HZA Gießen 1,00 88,66 137,58 227,24 28.12.2018 Ergebnis 3,00 194,00 300,89 1,00 498,89 31.12.2019 HZA Darmstadt 1,00 73,24 113,93 188,17 HZA Frankfurt am Main 1,00 46,13 59,92 1,00 108,05 HZA Gießen 1,00 92,65 146,79 240,43 31.12.2019 Ergebnis 3,00 212,01 320,63 1,00 536,64 31.12.2020 HZA Darmstadt 0,00 72,06 117,66 189,72 HZA Frankfurt am Main 1,00 44,55 58,30 103,85 HZA Gießen 1,00 97,65 146,91 245,56 31.12.2020 Ergebnis 2,00 214,25 322,87 539,13 31.12.2021 HZA Darmstadt 1,00 78,05 128,61 207,66 HZA Frankfurt am Main 1,00 58,28 95,70 154,98 HZA Gießen 1,00 99,47 165,45 265,92 31.12.2021 Ergebnis 3,00 235,80 389,76 628,56 31.12.2022 HZA Darmstadt 1,00 85,15 155,38 241,54 HZA Frankfurt am Main 1,00 68,15 111,70 180,85 HZA Gießen 2,00 112,06 174,08 288,14 31.12.2022 Ergebnis 4,00 265,36 441,17 710,53 31.12.2023 HZA Darmstadt 1,00 102,60 156,55 260,15 HZA Frankfurt am Main 2,00 73,80 118,50 194,30 HZA Gießen 2,75 120,04 182,57 305,35 31.12.2023 Ergebnis 5,75 296,44 457,61 759,81 31.12.2024 HZA Darmstadt 3,00 107,48 169,52 280,01 HZA Frankfurt am Main 1,00 76,55 112,70 190,25 HZA Gießen 2,75 127,05 191,51 321,30 31.12.2024 Ergebnis 6,75 311,08 473,73 791,56 Summe von Stammbesetzung (AK) Personaleinsatz PVSplus-OM Anlage_6_BT-Drucksache_21_1281_-_Hessen.xlsx; fks-Hessen_2014-2024 1 - 1 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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