Zur Wahrung der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland als wichtigem Bestandteil der Menschenrechte
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Zur Wahrung der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland als wichtigem Bestandteil der Menschenrechte
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/84
21. Wahlperiode 30.04.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Achim Köhler, Dr. Rainer Rothfuß, Martin Sichert und der
Fraktion der AfD
Zur Wahrung der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland als wichtigem
Bestandteil der Menschenrechte
Am 8. April 2025 wurde der Journalist David Bendels, Chefredakteur des
„Deutschland-Kuriers“, vom Amtsgericht Bamberg wegen Verleumdung
gemäß § 188 des Strafgesetzbuchs (StGB) zu einer Freiheitsstrafe von sieben
Monaten auf Bewährung verurteilt. Anlass war eine satirische Bildmontage mit der
Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser, die in sozialen
Netzwerken veröffentlicht wurde (jungefreiheit.de/kultur/medien/2025/bewaehr
ungsstrafe-fuer-publizisten-wegen-faeser-meme/).
Dieses Urteil hat in der Öffentlichkeit erhebliche Debatten ausgelöst. Es stellt
sich den Fragestellern die Frage, inwieweit die Meinungs- und Pressefreiheit
noch gewahrt ist, wenn kritische oder satirische Darstellungen politischer
Amtsträger auf Betreiben von Regierungsmitgliedern strafrechtlich verfolgt
und mit Freiheitsstrafe sanktioniert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was war der Beweggrund der Bundesinnenministerin Nancy Faeser,
Anzeige gegen den Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“ David Bendels
wegen einer satirischen Bildmontage zu erstatten (www.faz.net/aktuell/feuillet
on/nancy-faeser-erwirkt-urteil-gegen-deutschland-kurier-chef-david-bendel
s-110409959.html)?
2. Ist die Bundesregierung in Kenntnis darüber, dass die satirische
Bildmontage des Chefredakteurs des „Deutschland-Kuriers“ David Bendels im
unmittelbaren Kontext „mit Faesers eigener Ankündigung stand, gegen aus
ihrer Sicht stattgefundene Staatsverunglimpfung vorzugehen“ (deutschland
kurier.de/2025/04/medien-stimmen-zum-urteil-gegen-david-bendels-ein-du
nkler-tag-fuer-die-pressefreiheit-in-deutschland/)?
3. Sind der Bundesregierung aus der Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland vergleichbare Verurteilungen von Journalisten wegen
Regierungsmitglieder betreffender politischer Satire bekannt, wenn ja, welche, und
standen diese aus der Sicht der Bundesregierung nicht im Konflikt mit dem
Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit?
4. Sind der Bundesregierung vergleichbare Verurteilungen von Journalisten
wegen politischer Satire mit Bezug auf Regierungsmitglieder anderer
Länder bekannt, wenn ja, welche Länder sind das, in welchem Jahr gab es nach
Kenntnis der Bundesregierung die entsprechenden Verurteilungen, und wie
werden diese aus der Sicht der Bundesregierung auf das Recht auf
Meinungs- und Pressefreiheit beurteilt?
5. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung andere Länder, deren Strafrecht
eine besondere Strafbarkeit für die Beleidigung, üble Nachrede oder
Verleumdung speziell von Politikern vorsieht, und wenn ja, welche Länder sind
das?
6. Ist der Bundesregierung die Einschätzung des Chefkommentators und
Ressortleiters Meinungsfreiheit bei der „WELT“ bekannt, dass es „ein Urteil
wie aus einer Diktatur“ sei, wenn ja, hat sich die Bundesregierung zu dieser
Auffassung eine eigene Auffassung gebildet, und was entgegnet sie dieser
journalistischen Einschätzung ggf. (www.welt.de/debatte/plus255891078/H
aftstrafe-fuer-Faeser-Meme-Ein-Urteil-wie-aus-einer-Diktatur.html)?
7. Sieht die Bundesregierung in Bundesinnenministerin Nancy Faesers
Ankündigung: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem
starken Staat zu tun bekommen“ einen Konflikt zum Recht auf freie
Meinungsäußerung, das verfassungsgeschichtlich als Abwehrrecht der Bürger
gegen den Staat entstand, und wenn ja, wie wird dieser Konflikt nach
Ansicht der Bundesregierung aufgelöst (www.welt.de/debatte/plus255891078/
Haftstrafe-fuer-Faeser-Meme-Ein-Urteil-wie-aus-einer-Diktatur.html)?
8. Hält die Bundesregierung weiterhin an Bundesinnenministerin Nancy
Faesers Leitsatz „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit
einem starken Staat zu tun bekommen“ fest, und wenn nein, wann genau
und in welcher Form wurde diese Ansage revidiert (www.welt.de/debatte/pl
us255891078/Haftstrafe-fuer-Faeser-Meme-Ein-Urteil-wie-aus-einer-Diktat
ur.html)?
9. Was war der Beweggrund der Bundesministerin des Innern und für Heimat
Nancy Faeser, die Compact-Magazin GmbH im Juli 2024 zu verbieten, und
wie wird dieses Vorgehen im Nachhinein beurteilt im Hinblick auf ein
künftiges mögliches Vorgehen der Bundesregierung gegen kritische
Medienorgane (www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/20
24-07-16-verbot.html#:~:text=Bundesinnenministerin%20Nancy%20Faeser
%20hat%20am%2016.%20Juli%202024,multimedial%20ausgerichtetes%2
0Unternehmen%20mit%20Sitz%20in%20Falkensee%20%28Brandenbur
g%29)?
Berlin, den 29. April 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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