polradar

Offensive gegen Organisierte Kriminalität - Staat stärken, Strukturen zerschlagen

dip / drucksache 03.03.2026 · WP 21 · 21/4459 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Offensive gegen Organisierte Kriminalität - Staat stärken, Strukturen zerschlagen Antrag der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christina Baum, Joachim Bloch, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Rainer Galla, Alexis L. Giersch, Kay Gottschalk, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Maximilian Kneller, Reinhard Mixl, Andreas Paul, Angela Rudzka, Bernd Schattner, Lars Schieske, Dr. Paul Schmidt, Tobias Teich, Dr. Daniel Zerbin und der Fraktion der AfD Offensive gegen Organisierte Kriminalität – Staat stärken, Strukturen zerschlagen Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten und unter strikter Wahrung der Grundrechte, insbesondere des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowie der föderalen Kompetenzordnung, die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) in Deutschland auf Grundlage der aktuellen Lagebilder des Bundeskriminalamtes weiterzuentwickeln und dabei in enger Kooperation mit den Ländern folgende Maßnahmen zu prüfen, zu fördern und – soweit bundesrechtlich zulässig – umzusetzen: 1. die beim Bundeskriminalamt und in den Ländern bereits bestehenden Analyse- und Koordinierungsstrukturen im Bereich der Organisierten Kriminalität weiterzuentwickeln, personell und technisch zu stärken und ihre länderübergreifende Vernetzung zu verbessern, ohne neue Behörden oder Doppelstrukturen zu schaffen und ohne anlasslose, flächendeckende oder präventive Überwachungsinstrumente einzuführen. Dabei sind die entstehenden Kosten transparent darzustellen und auf eine effiziente Nutzung vorhandener Haushaltsmittel zu begrenzen; 2. eine bund-länder-übergreifende Intensivierung der Finanz- und Strukturermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität zu fördern und die Zusammenarbeit von Polizei, Zoll, Steuerfahndung, Finanzaufsicht und Ausländerbehörden im Rahmen der geltenden Rechtslage weiter zu stärken; 3. die bestehenden Instrumente der strafprozessualen Vermögensabschöpfung und der finanziellen Ermittlungen unter strikter Beachtung des Richtervorbehalts, des Schuldprinzips und des Datenschutzes konsequent anzuwenden und ihre Effektivität zu evaluieren, ohne präventive, anlasslose Vermögensoffenlegungen oder unbestimmte Gefährderkategorien einzuführen; 4. die Länder bei der Nutzung der bereits nach den §§ 13a, 16 GVG bestehenden Möglichkeiten zur Bildung spezialisierter Spruchkörper in Verfahren der Organisierten Kriminalität organisatorisch zu unterstützen, ohne in das Recht auf den Deutscher Bundestag Drucksache 21/4459 21. Wahlperiode 03.03.2026 gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG oder in die richterliche Unabhängigkeit einzugreifen; 5. in Zusammenarbeit mit Ländern, Wirtschaftsverbänden und Kammern branchenspezifische Präventions- und Compliance-Standards für besonders kriminalitätsanfällige Wirtschaftszweige – insbesondere in den Bereichen Bau- und Immobilienwirtschaft, Abfall- und Entsorgungswirtschaft, Sicherheitsgewerbe, Glücksspiel- und Wettwesen sowie Teile der Logistik- und Transportbranche – zu fördern, ohne neue staatliche Zahlungs- oder Konten-Monitoringsysteme einzurichten, ohne in das Bank- und Steuergeheimnis einzugreifen und ohne über die bestehenden geldwäscherechtlichen Pflichten hinausgehende Datensammel- oder Überwachungsstrukturen zu schaffen; 6. die technische Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden im Bereich der digitalen Forensik und Beweissicherung zu stärken und die länderübergreifende Nutzung bestehender IT-Forensik- und Analyseinfrastrukturen zu erleichtern; 7. die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden in kriminalitätsbelasteten Regionen im Rahmen der jeweiligen landesrechtlichen Befugnisse zu unterstützen und zu koordinieren, wobei Art, Umfang und Dauer besonderer Maßnahmen weiterhin ausschließlich in der Zuständigkeit der Länder verbleiben; 8. den Vollzug und die Wirksamkeit der bestehenden Meldepflichten nach dem Geldwäschegesetz sowie der internationalen Standards zur Terrorismus- und Finanzkriminalitätsbekämpfung zu evaluieren und zu verbessern, ohne zusätzliche, über das geltende Recht hinausgehende oder anlasslose Melde- und Datenspeicherpflichten – insbesondere im Bereich des Bargeldverkehrs – einzuführen; 9. die internationale Rechtshilfe und Auslieferungszusammenarbeit mit Herkunfts-, Transit- und Wirkungsstaaten der Organisierten Kriminalität auf Grundlage bestehender völkerrechtlicher Abkommen und Instrumente zu intensivieren und zu beschleunigen; 10. dem Deutschen Bundestag regelmäßig über die Entwicklung der Organisierten Kriminalität, die Wirksamkeit der eingesetzten Instrumente, Vermögensabschöpfungen sowie Fortschritte in der internationalen Zusammenarbeit Bericht zu erstatten. Berlin, den 3. März 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Die Organisierte Kriminalität stellt eine der größten sicherheits-, wirtschafts- und staatspolitischen Herausforderungen für die Bundesrepublik Deutschland dar. Die Lagebilder des Bundeskriminalamtes belegen seit Jahren eine zunehmende Internationalisierung, Professionalisierung und Digitalisierung krimineller Strukturen. Organisierte Tätergruppen agieren arbeitsteilig, nutzen verschlüsselte Kommunikation, digitale Marktplätze, Kryptowährungen sowie komplexe Firmen- und Logistikgeflechte. Die dadurch verursachten Schäden für Wirtschaft, Gesellschaft und öffentliche Haushalte sind erheblich und nehmen kontinuierlich zu. Zugleich bestehen strukturelle Defizite in der bisherigen Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Informationen und Zuständigkeiten sind auf zahlreiche Bundes- und Landesbehörden verteilt, was eine umfassende Lagebewertung und eine koordinierte Reaktion erschwert. Digitale Beweismittel und große Datenmengen stellen Polizei und Justiz vor wachsende technische und organisatorische Herausforderungen. Großverfahren gegen OK- Strukturen sind häufig langwierig, personalintensiv und anfällig für Verzögerungstaktiken. Auch die internationale Rechtshilfe ist vielfach durch langwierige Verfahren und mangelnde Verbindlichkeit geprägt. Der vorliegende Antrag setzt an diesen Schwachstellen an, ohne die verfassungsrechtlichen Grenzen des freiheitlichen Rechtsstaates zu überschreiten und ohne programmwidrige Überwachungs- oder Kontrollstrukturen zu fordern. Er verzichtet bewusst auf anlasslose Massenüberwachung, auf staatliche Zahlungs- oder Konten- Monitoringsysteme, auf eine weitere Aushöhlung des Bank- und Steuergeheimnisses sowie auf unbestimmte Gefährderkategorien. Stattdessen zielt er darauf ab, vorhandene Analyse- und Ermittlungsstrukturen effizienter zu nutzen, Doppelstrukturen zu vermeiden, die länderübergreifende Zusammenarbeit zu verbessern, die strafprozessualen Finanzermittlungen und die Vermögensabschöpfung zu stärken, die digitale Forensik auszubauen und die internationale Rechtshilfe zu beschleunigen. Durch die Förderung branchenspezifischer Präventions- und Compliance-Standards in klar benannten Hochrisikobereichen, die konsequente Anwendung der bestehenden geldwäscherechtlichen Meldepflichten sowie eine regelmäßige parlamentarische Berichterstattung wird die Handlungsfähigkeit des Staates gestärkt, ohne den Bürger zum „gläsernen Untertanen“ zu machen oder verfassungsrechtlich geschützte Freiheitsräume preiszugeben. Der Antrag verbindet damit eine konsequente sicherheitspolitische Zielsetzung mit der klaren Bindung an Verfassung, Rechtsstaat, föderale Ordnung und die Grundsätze des AfD-Programms. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen