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24 Maßnahmen gegen linksextremistische Gewalt und Terror - Jetzt entschlossen handeln zum Schutz von Demokratie, Rechtsstaat und kritischer Infrastruktur, insbesondere unter der Berücksichtigung der Ergebnisse der Berliner Abgeordnetenhauswahl

dip / drucksache 06.10.2026 · WP 21 · 21/8380 · Antrag · Original ↗

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24 Maßnahmen gegen linksextremistische Gewalt und Terror - Jetzt entschlossen handeln zum Schutz von Demokratie, Rechtsstaat und kritischer Infrastruktur, insbesondere unter der Berücksichtigung der Ergebnisse der Berliner Abgeordnetenhauswahl Deutscher Bundestag Drucksache 21/8380 21. Wahlperiode 06.10.2026 Antrag der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth, Matthias Rentzsch, Alexander Arpaschi, Adam Balten, Dr. Christoph Birghan, René Bochmann, Erhard Brucker, Alexis L. Giersch, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim Köhler, Dr. Maximilian Krah, Knuth Meyer-Soltau, Reinhard Mixl, Andreas Paul, Denis Pauli, Dr. Rainer Rothfuß, Lars Schieske, Martina Uhr, Wolfgang Wiehle, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD 24 Maßnahmen gegen linksextremistische Gewalt und Terror – Jetzt entschlossen handeln zum Schutz von Demokratie, Rechtsstaat und kritischer Infrastruktur, insbesondere unter der Berücksichtigung der Ergebnisse der Berliner Abgeordnetenhauswahl Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Integrität eines demokratischen Rechtsstaates bemisst sich an seiner Durchsetzungskraft. Rechtsfreie Räume, die zu Gewalt führen, dürfen nicht toleriert werden. Das Prinzip der Unteilbarkeit des Rechts gilt dabei nicht nur im Kampf gegen religiösen oder rechtsextremen Extremismus, sondern muss mit gleicher Konsequenz gegenüber dem Linksextremismus und seinen Unterstützerstrukturen Anwendung finden. Die Entwicklungen zeigen auf diesem Feld jedoch eine gravierende sicherheitspolitische Schieflage. Auch das Phänomen des ideologisch vorangetriebenen „Islamo-Gauchismus“, das gezielte Bündnis radikaler Linker mit fundamentalistisch-patriarchalen und clanbasierten Milieus, zersetzt in diesem Kontext inzwischen systematisch unseren Rechtsstaat und untergräbt das staatliche Gewaltmonopol sowie das Vertrauen der Bürger in staatliche Institutionen. Die Vorgänge rund um die Berliner Wahlsiegerin DIE LINKE, an deren Wahlparty Vertreter aus dem Clanmilieu und Islamisten teilgenommen haben, stellen dabei nur die Spitze eines Eisbergs dar, auf den Deutschland sicherheitspolitisch ungebremst zusteuert (www.faz.net/aktuell/politik/wahl-in-berlin/ dielinke-berlin-clan-kontakte-und-islamismus-im-aufwind-accg-201248877.html). Parteien, die über diese Entwicklung hinwegsehen oder diese im Rahmen von Koalitionen bewusst tolerieren, tragen selbst zu diesem massiven Sicherheitsproblem bei. Wie bedeutend jetzt ein grundlegender sicherheitspolitischer Kurswechsel ist, führt nicht zuletzt die bedrohliche Eskalationsstufe linksterroristischer V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Sabotageakte gegen kritische Infrastrukturen vor Augen. Eine der sogenannten Vulkangruppen hat mit ihrem gezielten Brandanschlag auf das Stromnetz im Raum Berlin Steglitz-Zehlendorf zu Beginn des Jahres eine neue Eskalationsstufe erreicht. Durch diesen Angriff auf die kritische Infrastruktur wurde die Versorgungssicherheit von 45.000 Haushalten, medizinischen Einrichtungen und der regionalen Wirtschaft (2.200 Gewerbebetriebe) erheblich beeinträchtigt. Inzwischen werden den Vulkangruppen ganze 13 Infrastrukturanschläge zugerechnet. Trotz der Auslobung von einer Million Euro für Hinweise zur Aufdeckung der Täter erfolgten bisher aber keine Festnahmen. (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/dobrindt-vulkangruppen-anschlag- stromnetz-berlin-100.html; www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/ vulkangruppe-sabotage-berlin-stromnetz-anschlag,blackout-152.html; www.zdfheute.de/politik/deutschland/vulkangruppe-dobrindt-bund-setzt- belohnung-aus-eine-million-euro-100.html). Wer solche Lebensadern der Gesellschaft kappt, handelt nicht aus politischem Protest, sondern verübt gezielt Anschläge auf unsere Bevölkerung, Unternehmen und die öffentliche Sicherheit. Ein weiterer Anschlag ereignete sich im Juni dieses Jahres in Reutlingen (Baden- Württemberg), der zu einem Stromausfall bei ca. 20.000 Haushalten führte. Ermittler erkannten in diesem Fall deutliche Parallelen zum Anschlag auf die Berliner Stromversorgung im Januar. Auf der linksextremistischen Internetseite „Switch Off“ wurde umfassend über den Vorgang berichtet. Sowohl beim Anschlag in Reutlingen als auch beim Angriff auf die Berliner Stromversorgung führen die Spuren dabei laut Medienberichten tief ins linksextremistische Milieu (www.kreis-reutlingen.de/ mitteilung/Stromausfall-in-Reutlingen-Wannweil-und-Kirchentellinsfurt- article13525,www.welt.de/politik/deutschland/plus 6a2ac0fb7e682fc37fbf5f4a/extremismus-bekaempfung-so-nehmen-die-innenmi- nister-gewaltbereite-linksextremisten-ins-visier.html). Klimaextremisten aus dem linken Milieu setzen solche Anschlagsserien inzwischen unbeirrt fort. Anfang September dieses Jahres haben Angriffe mittels selbstgebauter Sprengsätze auf das Stromnetz in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen für Schlagzeilen und einen Großeinsatz der Polizei gesorgt. Allein aus Nordrhein-Westfalen waren über 1.700 Polizisten im Einsatz, um den mutmaßlichen Saboteur zu fassen. Bei Durchsuchungen wurde sein Notizbuch mit handschriftlichen Vermerken zu mehr als 160 Sabotagezielen entdeckt. Allein in Nordrhein-Westfalen sind in diesem Zusammenhang bislang mehr als 40 professionell wirkend gebaute Abschussvorrichtungen für Raketen festgestellt worden; in ganz Deutschland seien über 150 aufgestellt worden laut Innenminister Reul (www.tagesspiegel.de/berlin/dpa-angriffe-auf-energieversorgung- 16039213.html, www.spiegel.de/panorama/nrw-durchsuchung-bei- mutmasslichem-stromsaboteur-notizen-mit-ueber-160-zielen-entdeckt-a-41f73bed-65fa- 4e14-bc17-6b2830e21898). Es bleibt jedoch keineswegs bei der von links gerne propagierten Eingrenzung auf Gewalt gegen Sachen. Die konspirativ vorbereiteten Überfälle der sogenannten „Antifa-Ost" oder auch „Hammerbande" genannt, zeigen das ganze Ausmaß der Eskalation: Gezielte Angriffe auf Menschen, bei denen Opfer schwerste Verletzungen erlitten haben. Ebenso alarmierend wie die Taten selbst ist deren bundesweite Unterstützung durch Solidaritätskampagnen und Demonstrationen bis hinein in Teile des politischen Vorfeldes. Bei den Hammerbandenprozessen handelt es sich im Übrigen um die umfangreichsten Verfahren gegen Linksextremisten seit den RAF-Prozessen vor knapp 50 Jahren (dazu ausführlich BT-Drs. 21/2221). Gegen weitere Mitglieder laufen derzeit noch Verfahren in Deutschland (www1.wdr.de/nrw/rheinland/prozess-hammerbande-duesseldorf-100.html; V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/prozess-hammerbande-dues- seldorf-erfurt-100.html). Die Politik ist angesichts dieser Umstände gefordert, endlich den Modus bloßer Lippenbekenntnisse zu verlassen und effektive Maßnahmen gegen linksextreme Gewaltstrukturen zu etablieren. Diese Gewaltformen müssen als eigenständige sicherheitspolitische Notwendigkeit mit hoher Priorität und darauf angepassten staatlichen Ressourcen bekämpft werden. Aufgrund jahrelanger Vernachlässigung besteht im Vergleich zu anderen Phänomenbereichen dabei ein hoher Nachholbedarf. Gewalt ist und bleibt Gewalt – unabhängig von ihrer ideologischen Begründung. Auch dem Missbrauch der Versammlungsfreiheit durch Linksextremisten muss in diesem Kontext ebenso entschlossen seitens der Strafverfolgungsbehörden und auch der Gerichte begegnet werden. Wer nicht verbotene Versammlungen durch Gewalt, Androhung von Gewalt oder grobe Störungen verhindert, sprengt oder ihre Durchführung auf sonstige Weise vereitelt, stellt sich außerhalb des Schutzbereichs des Grundrechts der Versammlungsfreiheit, Artikel 8 Grundgesetz. § 21 Versammlungsgesetz oder entsprechende Strafvorschriften in den Versammlungsgesetzen der Länder stellen genau solche Verhaltensweisen unter Strafe und schützen damit nicht nur die konkrete Versammlung, sondern die Versammlungsfreiheit als solche. Ein Grundrecht, das sich faktisch nicht ausüben lässt, ist andernfalls wertlos. Die zuständigen Behörden sind aufgefordert, bei einschlägigen Tatbeständen konsequent einzuschreiten. Ein selektives oder zögerliches Vorgehen darf keine Option sein: Es untergräbt die Rechtssicherheit, verletzt den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG und beschädigt nachhaltig das Vertrauen der Bürger in die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates. Innere Sicherheit und ein glaubwürdiger Rechtsstaat, der sein Gewaltmonopol auch konsequent durchsetzt, sind für die Bevölkerung von grundlegender Bedeutung. Um das Vertrauen in die staatliche Handlungsfähigkeit wiederherzustellen, muss der Staat seine Wehrhaftigkeit gegenüber Linksextremisten unmissverständlich klar und nachhaltig zum Ausdruck bringen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich nachhaltig und konsequent für ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen gegen den im Land agierenden Linksextremismus, insbesondere wenn er gewaltbereit erscheint oder bereits gewalttätig agiert, zu engagieren, da die Gefahren durch linke Militanz nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und Ländern bewältigt werden können. Es bedarf hierzu einer neuen politischen Grundsatzübereinkunft auf der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) sowie auf der Justizministerkonferenz (JuMiKo), die mit der Aufstellung klarer Leitlinien für die ministeriellen Arbeitsebenen und untergeordneten zuständigen Fachbereiche in den Behörden zum Ausdruck kommt, wobei insbesondere dazu die folgenden Maßnahmen zu priorisieren sind: 1. Neuausrichtung der Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität auf Bundesebene und in den Ländern unter stärkerer Gewichtung der aktuellen Anstiege in der diesbezüglichen Gewaltkriminalität sowie unter der Berücksichtigung jüngster Sabotageanschläge auf kritische Infrastrukturen – insbesondere unter dem Blickwinkel der Anzahl der Betroffenen. Dies soll mit einer erheblichen personellen Verstärkung der für die Aufklärung und Ermittlung im Bereich des Linksextremismus zuständigen Abteilungen der Sicherheitsbehörden einhergehen, wobei dazu Abordnungen, Versetzungen und gegebenenfalls Zuweisungen zu priorisieren sind; V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 2. Entwicklung verbindlicher Verfahren zur Einrichtung länderübergreifender Schwerpunkt-Ermittlungsgruppen bei überregionalen oder systematisch wiederkehrenden Gewaltdelikten des linksextremistischen Spektrums. Tatserien, überregionale Täterverbindungen, konspirative Unterstützungsstrukturen und wiederkehrende Angriffe auf staatliche Einrichtungen und kritische Infrastrukturen sollen dabei frühzeitig als zusammenhängende Ermittlungsgegenstände erkannt und bearbeitet werden. Die bestehenden Kooperationsstrukturen des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums sollen hierfür konsequent ausgebaut werden, einschließlich einer regelmäßigen Koordinierung von darauf abgestimmten Finanzermittlungen, die bei derartigen gewaltorientierten linksextremistischen Organisationen regelmäßig Anwendung finden sollen, d.h. Zahlungsströme, Spendenstrukturen, Crowdfunding, Unterstützungsnetzwerke sowie Vermögenswerte sind entsprechend aufzudecken; 3. regelmäßige Erstellung von internen Lagebildern durch das BKA zur aktuellen Gefährdungslage durch gewaltorientierte Linksextremisten mit Serien- und Musteranalysen unter der Einbeziehung von Tatmitteln, Zielen, Bekennerschreiben, Mobilitätsmustern, überregionalen Zusammenhängen sowie zu personellen und ideologischen Überschneidungen mit klimaaktivistischen Gruppierungen; 4. dauerhafte Räumungen aller besetzten Szeneobjekte, beziehungsweise Grundstücke im Bundesgebiet wie beispielsweise der „Rigaer Straße 94“ in Berlin oder der „Roten Flora“ in Hamburg, die rechtswidrig von Linksextremisten in Besitz genommen wurden und von denen aus wiederholt Straftaten verübt worden sind oder die als Unterschlupf für linksextremistische Gewalttäter dienen oder in der Vergangenheit gedient haben. Ergänzend ist eine Prüfung vorzunehmen, inwieweit es angezeigt erscheint, notfalls einzelne Liegenschaften durch die öffentliche Hand selbst zu erwerben, um die angesprochenen Maßnahmen durchzuführen; 5. regelmäßige und intensive Bestreifung im näheren Umfeld illegal besetzter Liegenschaften im Sinne von Nummer 4 zur Erzeugung eines Kontrolldrucks bis zu deren dauerhafter Räumung, beziehungsweise eine dauerhafte Polizeipräsenz an Schwerpunkten (in Gegenden) linksextremistischer Gewalt, auch unter Einsatz von Videoüberwachung zur Gefahrenabwehr; 6. bundeseinheitliche Umsetzung der sicherheitspolitischen Vorgabe, dass zukünftige rechtswidrige Haus- oder Grundstücksbesetzungen durch Linksextremisten bundesweit nicht länger als 24 Stunden dauern dürfen, sodass entsprechend zeitnah polizeilich veranlasste Räumungen zu erfolgen haben; 7. gezielte und proaktive Überprüfungen, inwieweit Fördermittel von Bund und Ländern über Vereinsstrukturen, linksextremistischen Szenetreffs und Projekten zufließen oder an diese umgeleitet werden oder dem Unterhalt linksextremistischer Aktivisten dienen sowie die Vornahme einer bundesweiten Zusammenführung der Ergebnisse zur Mustererkennung und zukünftigen Unterbindung unter Einbindung aller relevanten Behörden; 8. Einführung, beziehungsweise die Ergänzung von Verfahrensregelungen, wonach der Bund Rückforderungsansprüche gegenüber den Ländern und Kommunen im Rahmen eines gebundenen Ermessens geltend machen muss, wenn diese weitergeleitete/verwendete Bundesmittel im Bereich der Kunst- und Kulturförderung, Demokratieförderung und Extremismusprävention – beispielsweise über Fördergremien, Jurys oder Projektträger – an Empfänger auszahlen, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen oder unterstützen. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Länder und Kommunen sind ihrerseits durch den Bund im Falle der Annahme von Bundesmitteln zu verpflichten, entsprechende Regressansprüche gegenüber den Letztempfängern durchzusetzen. Bundesfördermittel sind ergänzend bei der Weiterleitung durch die Länder und Kommunen mit einem vom Bund vergebenen eindeutigen Identifikationscode zu versehen, der bei sämtlichen Transaktionen, insbesondere bei Überweisungen, durchgängig bis zum Letztempfänger anzugeben ist, sodass die Herkunft von Bundesmitteln jederzeit eindeutig erkennbar und bis zum Letztempfänger rückverfolgbar bleibt; 9. Abkehr von Deeskalationsstrategien auf Kosten von Lebens- und Gesundheitsgefahren von Polizeivollzugsbeamten und stattdessen eine robuste Umsetzung polizeilicher Maßnahmen zur Wiederherstellung und Einhaltung von Recht und Ordnung; was zugleich die Sicherstellung einer geeigneten Bewerberauswahl beinhalten muss, verbunden mit einer dazu notwendigen Anpassung des Abwehr-, Zugriffs- und des Zwangsmitteltrainings unter Begleitung einer Neujustierung der polizeilichen Führungskultur; 10. Verbesserung der Transparenz und Steigerung der Akzeptanz polizeilicher Maßnahmen unter Berücksichtigung persönlichkeitsrechtlicher, datenschutzrechtlicher und strafprozessualer Vorgaben durch eine proaktive Veröffentlichung polizeilicher Beweissicherungs- und Dokumentationsaufnahmen bei schweren Auseinandersetzungen mit Linksextremisten, die auch nachträglich für die Öffentlichkeit online abrufbar bleiben, notfalls unter Unkenntlichmachung aller unbeteiligten Personen. Ziel: Schärfung der öffentlichen Wahrnehmung gegenüber linksextremistischer Gewalt sowie Vorbeugung von Verharmlosungen linksextremistischer Gewalt oder Vorverurteilungen des polizeilichen Handelns durch Teile der Medien oder der Politik; 11. zeitnahe Einrichtung einer „Verbunddatei Linksextremismus“ nach dem strengen Vorbild der bestehenden Antiterror- und Rechtsextremismus-Datei, um linksextremistische Netzwerke und Gewalttäter besser aufzuklären sowie effektivere Ansätze für die Fahndung nach Verdächtigen zu entwickeln; 12. konsequente Prüfung von Verboten nach dem Vereinsgesetz in Bezug auf linksextremistische Gruppierungen, die sich unter der Bezeichnung „Antifa“ oder „Antifaschistische Aktion“ zusammengeschlossen haben, beziehungsweise unter dieser Bezeichnung firmieren, wenn es sich um nachweislich gewaltbereite Gruppierungen mit bundesländerübergreifenden Organisationsstrukturen und einem dahinterstehenden festem Personenkern handelt; 13. Verbot und Abschaltung der Website de.indymedia.org als Nachfolgeplattform von linksunten.indymedia.org, auf der ebenfalls nachweisbar regelmäßig zu Gewalt gegen Polizeibeamte, Politiker, Andersdenkende sowie zu Anschlägen auf kritische Infrastrukturen aufgerufen wird, um Mobilisierungspotenziale und öffentliche Solidarisierungseffekte wirksamer abzuwehren; 14. Verbot der Roten Hilfe e.V. (RH), da diese bundesweit „linksextremistische und mithin verfassungsfeindliche Ziele von unterschiedlicher Intensität“ verfolgt und bei der Auswahl und Begründung der Unterstützungsfälle erkennen lässt, dass sie die Anwendung von Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung nicht nur befürwortet, sondern auch unterstützt. 15. bundesweite Informationsoffensive zur Warnung vor der strategischen Unterwanderung oder Beeinflussung demokratischer Institutionen, kultureller Einrichtungen, Schulen, Beratungsstellen und politischer Organisationen durch linksextremistische Akteure, einschließlich der Darstellung typischer Verläufe; V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 16. spezifische Förderung wissenschaftlicher Forschungsprojekte an Hochschulen oder anderweitigen anerkannten wissenschaftlichen Institutionen zur wissenschaftlichen Analyse von Ideologien, Strukturen, Netzwerken und Gewaltpotenzialen der linksextremistischen Szene, da dieses Forschungsfeld im Vergleich zur Rechtsextremismusforschung nahezu brach liegt; 17. Intensivierung der Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern zur Aufspürung internationaler Verflechtungen und Finanzquellen gewaltbereiter Antifa- Netzwerke und diesbezüglicher paramilitärischer Ausbildungslager; 18. Verzicht von Regierungsvertretern auf die DDR-Kampfvokabel „unsere Demokratie" in der politischen Auseinandersetzung mit der größten Oppositionspartei, der Alternative für Deutschland, da der Begriff in seiner derzeitigen Verwendungsform bewusst suggerieren soll, die Demokratie werde lediglich von einer bestimmten Regierung oder Parteien geschützt. Zudem birgt diese Verwendungspraxis die Gefahr, gewaltbereiten Linksextremisten eine vermeintliche Legitimation zu liefern, gegen politische Oppositionelle vorzugehen. Die demokratische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland beruht jedoch auf dem Willen des gesamten Volkes und steht allen Bürgern gleichermaßen zu und nicht einer Regierung oder einzelnen Partei (Art. 20 Abs. 2 GG); 19. Vorlage eines jährlichen Berichts an die zuständigen Mitglieder des Deutschen Bundestages hinsichtlich des Umsetzungsstandes dieses Antrags und davon unabhängig ergriffener Maßnahmen zur Bekämpfung des gewaltbereiten Linksextremismus und -terrorismus in Deutschland. III. Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, dem Deutschen Bundestag Gesetzentwürfe vorzulegen, die folgende Änderungen beinhalten: 20. Rückverlagerung des Versammlungsrechts in die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Festlegung bundeseinheitlicher Grenzen der Versammlungsfreiheit wie beispielsweise im Hinblick auf Vermummungsverbote; 21. Einführung einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten als neue Untergrenze für tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 Absatz 1 StGB) und Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen sowie die Einführung einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren für Fälle, in denen Einsatzkräfte bewusst in einen Hinterhalt gelockt werden; 22. Einführung einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr in Bezug auf § 88 StGB (Verfassungsfeindliche Sabotage); 23. Ergänzung des Katalogs der Regelbeispiele in § 316b Absatz 3 Satz 2 StGB (Störung öffentlicher Betriebe) um das Merkmal der Störung der Versorgung der Bevölkerung mit Beförderungsleistungen der Eisenbahn – sowohl im Personenfernverkehr als auch im Güterverkehr; 24. Überarbeitung der Anti-Terror-Gesetzgebung: Die Tatbestandsmerkmale des § 129a Abs. 2 StGB, insbesondere in Bezug auf die „erhebliche Einschüchterung der Bevölkerung" sowie die „erhebliche Beeinträchtigung der “ politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen" sind vor dem Hintergrund abzusenken, dass linker Terror, exemplarisch in Verbindung mit gemeingefährlichen Straftaten, bewusst auf ganz selektierte Zielgruppen wie Politiker, Andersdenkende und ausgewählte wirtschaftliche Betriebe (kritische Infrastrukturen) abzielt und die derzeit bestehenden, in der Praxis kaum nachweisebaren Schwellenwerte des Tatbestandes, dabei oftmals gesetzessystematisch bedingt verfehlt, wodurch anknüpfende Befugnisse des V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Strafprozessrechts und Nachrichtendienstrechts nicht in gleicher Weise zur Verfügung stehen. Berlin, den 6. Oktober 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Deutschland leidet seit Jahren an einer erheblichen sicherheitspolitischen Schieflage, wenn es um die Bekämpfung linksextremistischer Strukturen geht. Neben den Gewaltexzessen der Hammerbande steht dabei auch die Vulkangruppe exemplarisch für dieses systemisches Versagen. Trotz umfangreicher Ermittlungen und einer ausgesetzten Belohnung von einer Million Euro kam es weder zu Festnahmen von Tatverdächtigen noch zu rechtskräftigen Verurteilungen (www.zdfheute.de/politik/deutschland/vulkangruppe-dobrindt-bund-setzt-belohnung-aus-eine- million-euro-100.html). Dies ist nicht allein auf fehlende Befugnisse oder Ressourcen im Bereich der Aufklärung solcher Strukturen zurückzuführen, sondern maßgeblich auf eine bewusste politische Negierung linksextremistischer Bedrohungslagen. Für eine effektive Bekämpfung linker Militanz benötigen die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden jedoch eine klare sicherheitspolitische Prioritätensetzung, einen starken politischen Rückhalt und insgesamt verbesserte Rahmenbedingungen. Dies soll durch den vorliegenden, bewusst breit angelegten Maßnahmenkatalog zum Ausdruck kommen. Die Effektivität des Kampfes gegen den in Deutschland grassierenden Linksextremismus hängt im Wesentlichen davon ab, dass diese Maßnahmen zeitnah und im Verbund umgesetzt werden, da sie wie Zahnräder eines Uhrwerks ineinandergreifen müssen. Im Rahmen des im Deutschen Bundestag am 16.01.2019 bereits eingebrachten Antrags der Fraktion der AfD, BT- Drs. 19/7040, wurde durch statistische Belege zu Gewalttaten und Opfern von Linksextremisten bereits frühzeitig und ausführlich dargelegt, wie erheblich die Gefährdungslage durch gewaltbereite Linksextremisten inzwischen ist und dass endlich effektive Gegenmaßnahmen ergriffen werden müssen. Der Appell blieb damals ungehört. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN im Innenausschuss und später von denselben Fraktionen im Plenum abgelehnt. Die Gefährdungslage setzt sich bis heute fort und spitzt sich immer weiter zu: Bei der politisch motivierten Kriminalität -links- wurde im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von 35,3 Prozent und damit der stärkste Fallzahlenanstieg aller Phänomenbereiche verzeichnet. Insgesamt wurden 13.490 linksmotivierte Straftaten registriert – ein neuer Höchststand laut Aussage des BKA. Dabei fiel mit einem Plus von 42,7 Prozent die Steigerung bei linksmotivierten Gewalttaten sogar noch deutlicher aus (https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbe- reiche/PMK/PMKZahlen/PMKZahlen_node.html). Seit 2019 ist das gewaltbereite Personenpotenzial darüber hinaus um über 26 Prozent angestiegen (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/39534/umfrage/entwicklung- des-linksextremismuspotenzials-in-deutschland/; www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/extremismus/ linksextremismus/linksextremismus-node.html). Flankiert wird diese Entwicklung von regelmäßigen Übergriffen auf Mandatsträger, Parteieinrichtungen und Vertreter des konservativen Meinungsspektrums. So haben im Jahr 2025 zwei von drei Gewalttaten gegen Politiker einen AfD-Repräsentanten getroffen. Ganze 60 Prozent der gewalttätigen Attacken auf Parteirepräsentanten insgesamt werden dabei linken Tätern zugeschrieben. Nur in 11 Prozent der Fälle geht das Bundeskriminalamt (BKA) von rechten Tätern aus (BT-Drs. 21/5964, Nr. 5). Parteigebäude und Parteieinrichtungen der AfD (239) und der CDU (199) sind zudem mit Abstand Hauptangriffsziele im Vergleich zum Drittplatzierten Bündnis 90/Die Grünen (137). Der Anteil linker Täter bei Angriffen auf Parteigebäude und Parteieinrichtungen beträgt insgesamt in Bezug auf alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien 45 Prozent. Lediglich 17 Prozent der Angriffe können hier dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden. Erschreckend sind insbesondere auch die Ereignisse rund um den 29. Januar 2025, als die Union den Fünf-Punkte-Plan in den Bundestag eingebracht hatte, der gemeinsam V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. mit den Stimmen der AfD eine Mehrheit fand. Hier kam es anschließend zu zahlreichen Demonstrationen gegen die Union, bei denen es auch zu Übergriffen auf Parteizentralen kam. Vom 27. Januar (Montag) bis zum 2. Februar (Sonntag) allein listet die Antwort der Bundesregierung 30 Übergriffe auf Parteieinrichtungen der CDU auf (https://nius.de/politik/afd-angriffe-politiker, BT-Drs. 21/5964 Anlage 1). Um diese Fehlentwicklungen aufzuhalten, müssen auch linksextremistische Strukturen zerschlagen werden. Vereinsrechtliche Verbotsverfahren gegen gewaltlegitimierende Strukturen der Antifa müssen vorrangig geprüft und konsequent umgesetzt werden. Auffällig für die sicherheitspolitische Schieflage ist: Seit 1990 wurden seitens des Bundes 49 Verbote gegen Vereine aller Phänomenbereiche ausgesprochen, die sich zusätzlich auf insgesamt 168 Teil- und Ersatz- sowie Nachfolgeorganisationen erstrecken (Stand: Mai 2026), aber erstaunlicherweise lediglich ein einziges Verbot im Phänomenbereich Linksextremismus (www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/ extremismus/vereinsverbote/vereinsverbote-node.html). Dabei verfügt beispielsweise die „Antifa Süd“ über feste Strukturen. Ihr zentrales Ziel besteht darin, „antifaschistische“ Kräfte stärker zu bündeln, um gegen „Faschisten“ auch „überregional schlagkräftig zu intervenieren“. Durch die „direkte Konfrontation des Gegners“ will die „Antifa Süd“ „Rechte und Faschist:innen handlungsunfähig machen“. Damit ist auch der Einsatz von Gewalt wenig verklausuliert erfasst (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI26012- vsb2025.pdf, S. 214 f.). Die RH ist mit rund 14.400 Mitgliedern und bundesweit rund 50 Ortsgruppen die größte und eine der wichtigsten Gruppierungen im deutschen Linksextremismus. Sie bietet nicht nur einen Legitimationsrahmen für die Begehung von Straf- und Gewalttaten, sondern lässt bei der Auswahl und Begründung der Unterstützungsfälle erkennen, dass sie die Anwendung von Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung nicht nur befürwortet, sondern auch unterstützt (BT-Drs. 21/5565, S. 2). Ein wehrhafter Rechtsstaat muss angesichts der aufgezeigten Bedrohungslage seine Werte, seine Sicherheitskräfte und seine Bürger endlich konsequent und mit aller Entschlossenheit schützen. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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