24 Maßnahmen gegen linksextremistische Gewalt und Terror - Jetzt entschlossen handeln zum Schutz von Demokratie, Rechtsstaat und kritischer Infrastruktur, insbesondere unter der Berücksichtigung der Ergebnisse der Berliner Abgeordnetenhauswahl
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24 Maßnahmen gegen linksextremistische Gewalt und Terror - Jetzt entschlossen handeln zum Schutz von Demokratie, Rechtsstaat und kritischer Infrastruktur, insbesondere unter der Berücksichtigung der Ergebnisse der Berliner Abgeordnetenhauswahl
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8380
21. Wahlperiode 06.10.2026
Antrag
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann,
Christopher Drößler, Jochen Haug, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus
Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth, Matthias Rentzsch, Alexander Arpaschi,
Adam Balten, Dr. Christoph Birghan, René Bochmann, Erhard Brucker, Alexis L.
Giersch, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Malte Kaufmann,
Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim
Köhler, Dr. Maximilian Krah, Knuth Meyer-Soltau, Reinhard Mixl, Andreas Paul,
Denis Pauli, Dr. Rainer Rothfuß, Lars Schieske, Martina Uhr, Wolfgang Wiehle,
Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD
24 Maßnahmen gegen linksextremistische Gewalt und Terror – Jetzt entschlossen
handeln zum Schutz von Demokratie, Rechtsstaat und kritischer Infrastruktur,
insbesondere unter der Berücksichtigung der Ergebnisse der Berliner
Abgeordnetenhauswahl
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Integrität eines demokratischen Rechtsstaates bemisst sich an seiner
Durchsetzungskraft. Rechtsfreie Räume, die zu Gewalt führen, dürfen nicht toleriert
werden. Das Prinzip der Unteilbarkeit des Rechts gilt dabei nicht nur im Kampf
gegen religiösen oder rechtsextremen Extremismus, sondern muss mit gleicher
Konsequenz gegenüber dem Linksextremismus und seinen Unterstützerstrukturen
Anwendung finden. Die Entwicklungen zeigen auf diesem Feld jedoch eine
gravierende sicherheitspolitische Schieflage. Auch das Phänomen des ideologisch
vorangetriebenen „Islamo-Gauchismus“, das gezielte Bündnis radikaler Linker
mit fundamentalistisch-patriarchalen und clanbasierten Milieus, zersetzt in
diesem Kontext inzwischen systematisch unseren Rechtsstaat und untergräbt das
staatliche Gewaltmonopol sowie das Vertrauen der Bürger in staatliche
Institutionen. Die Vorgänge rund um die Berliner Wahlsiegerin DIE LINKE, an deren
Wahlparty Vertreter aus dem Clanmilieu und Islamisten teilgenommen haben,
stellen dabei nur die Spitze eines Eisbergs dar, auf den Deutschland
sicherheitspolitisch ungebremst zusteuert (www.faz.net/aktuell/politik/wahl-in-berlin/
dielinke-berlin-clan-kontakte-und-islamismus-im-aufwind-accg-201248877.html).
Parteien, die über diese Entwicklung hinwegsehen oder diese im Rahmen von
Koalitionen bewusst tolerieren, tragen selbst zu diesem massiven
Sicherheitsproblem bei.
Wie bedeutend jetzt ein grundlegender sicherheitspolitischer Kurswechsel ist,
führt nicht zuletzt die bedrohliche Eskalationsstufe linksterroristischer
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Sabotageakte gegen kritische Infrastrukturen vor Augen. Eine der sogenannten
Vulkangruppen hat mit ihrem gezielten Brandanschlag auf das Stromnetz im
Raum Berlin Steglitz-Zehlendorf zu Beginn des Jahres eine neue Eskalationsstufe
erreicht. Durch diesen Angriff auf die kritische Infrastruktur wurde die
Versorgungssicherheit von 45.000 Haushalten, medizinischen Einrichtungen und
der regionalen Wirtschaft (2.200 Gewerbebetriebe) erheblich beeinträchtigt.
Inzwischen werden den Vulkangruppen ganze 13 Infrastrukturanschläge
zugerechnet. Trotz der Auslobung von einer Million Euro für Hinweise zur
Aufdeckung der Täter erfolgten bisher aber keine Festnahmen.
(www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/dobrindt-vulkangruppen-anschlag-
stromnetz-berlin-100.html; www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/
vulkangruppe-sabotage-berlin-stromnetz-anschlag,blackout-152.html;
www.zdfheute.de/politik/deutschland/vulkangruppe-dobrindt-bund-setzt-
belohnung-aus-eine-million-euro-100.html). Wer solche Lebensadern der
Gesellschaft kappt, handelt nicht aus politischem Protest, sondern verübt gezielt
Anschläge auf unsere Bevölkerung, Unternehmen und die öffentliche Sicherheit.
Ein weiterer Anschlag ereignete sich im Juni dieses Jahres in Reutlingen (Baden-
Württemberg), der zu einem Stromausfall bei ca. 20.000 Haushalten führte.
Ermittler erkannten in diesem Fall deutliche Parallelen zum Anschlag auf die
Berliner Stromversorgung im Januar.
Auf der linksextremistischen Internetseite „Switch Off“ wurde umfassend über
den Vorgang berichtet. Sowohl beim Anschlag in Reutlingen als auch beim
Angriff auf die Berliner Stromversorgung führen die Spuren dabei laut
Medienberichten tief ins linksextremistische Milieu (www.kreis-reutlingen.de/
mitteilung/Stromausfall-in-Reutlingen-Wannweil-und-Kirchentellinsfurt-
article13525,www.welt.de/politik/deutschland/plus
6a2ac0fb7e682fc37fbf5f4a/extremismus-bekaempfung-so-nehmen-die-innenmi-
nister-gewaltbereite-linksextremisten-ins-visier.html).
Klimaextremisten aus dem linken Milieu setzen solche Anschlagsserien
inzwischen unbeirrt fort. Anfang September dieses Jahres haben Angriffe mittels
selbstgebauter Sprengsätze auf das Stromnetz in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg
und Sachsen für Schlagzeilen und einen Großeinsatz der Polizei gesorgt. Allein
aus Nordrhein-Westfalen waren über 1.700 Polizisten im Einsatz, um den
mutmaßlichen Saboteur zu fassen. Bei Durchsuchungen wurde sein Notizbuch mit
handschriftlichen Vermerken zu mehr als 160 Sabotagezielen entdeckt. Allein in
Nordrhein-Westfalen sind in diesem Zusammenhang bislang mehr als 40
professionell wirkend gebaute Abschussvorrichtungen für Raketen festgestellt worden;
in ganz Deutschland seien über 150 aufgestellt worden laut Innenminister Reul
(www.tagesspiegel.de/berlin/dpa-angriffe-auf-energieversorgung-
16039213.html, www.spiegel.de/panorama/nrw-durchsuchung-bei-
mutmasslichem-stromsaboteur-notizen-mit-ueber-160-zielen-entdeckt-a-41f73bed-65fa-
4e14-bc17-6b2830e21898).
Es bleibt jedoch keineswegs bei der von links gerne propagierten Eingrenzung auf
Gewalt gegen Sachen. Die konspirativ vorbereiteten Überfälle der sogenannten
„Antifa-Ost" oder auch „Hammerbande" genannt, zeigen das ganze Ausmaß der
Eskalation: Gezielte Angriffe auf Menschen, bei denen Opfer schwerste
Verletzungen erlitten haben. Ebenso alarmierend wie die Taten selbst ist deren
bundesweite Unterstützung durch Solidaritätskampagnen und Demonstrationen bis
hinein in Teile des politischen Vorfeldes. Bei den Hammerbandenprozessen handelt
es sich im Übrigen um die umfangreichsten Verfahren gegen Linksextremisten
seit den RAF-Prozessen vor knapp 50 Jahren (dazu ausführlich BT-Drs. 21/2221).
Gegen weitere Mitglieder laufen derzeit noch Verfahren in Deutschland
(www1.wdr.de/nrw/rheinland/prozess-hammerbande-duesseldorf-100.html;
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/prozess-hammerbande-dues-
seldorf-erfurt-100.html).
Die Politik ist angesichts dieser Umstände gefordert, endlich den Modus bloßer
Lippenbekenntnisse zu verlassen und effektive Maßnahmen gegen linksextreme
Gewaltstrukturen zu etablieren. Diese Gewaltformen müssen als eigenständige
sicherheitspolitische Notwendigkeit mit hoher Priorität und darauf angepassten
staatlichen Ressourcen bekämpft werden. Aufgrund jahrelanger
Vernachlässigung besteht im Vergleich zu anderen Phänomenbereichen dabei ein hoher
Nachholbedarf. Gewalt ist und bleibt Gewalt – unabhängig von ihrer ideologischen
Begründung.
Auch dem Missbrauch der Versammlungsfreiheit durch Linksextremisten muss
in diesem Kontext ebenso entschlossen seitens der Strafverfolgungsbehörden und
auch der Gerichte begegnet werden. Wer nicht verbotene Versammlungen durch
Gewalt, Androhung von Gewalt oder grobe Störungen verhindert, sprengt oder
ihre Durchführung auf sonstige Weise vereitelt, stellt sich außerhalb des
Schutzbereichs des Grundrechts der Versammlungsfreiheit, Artikel 8 Grundgesetz. § 21
Versammlungsgesetz oder entsprechende Strafvorschriften in den
Versammlungsgesetzen der Länder stellen genau solche Verhaltensweisen unter Strafe und
schützen damit nicht nur die konkrete Versammlung, sondern die
Versammlungsfreiheit als solche. Ein Grundrecht, das sich faktisch nicht ausüben lässt, ist
andernfalls wertlos. Die zuständigen Behörden sind aufgefordert, bei einschlägigen
Tatbeständen konsequent einzuschreiten. Ein selektives oder zögerliches
Vorgehen darf keine Option sein: Es untergräbt die Rechtssicherheit, verletzt den
Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG und beschädigt nachhaltig das Vertrauen der
Bürger in die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates.
Innere Sicherheit und ein glaubwürdiger Rechtsstaat, der sein Gewaltmonopol
auch konsequent durchsetzt, sind für die Bevölkerung von grundlegender
Bedeutung. Um das Vertrauen in die staatliche Handlungsfähigkeit wiederherzustellen,
muss der Staat seine Wehrhaftigkeit gegenüber Linksextremisten
unmissverständlich klar und nachhaltig zum Ausdruck bringen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
sich nachhaltig und konsequent für ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen gegen
den im Land agierenden Linksextremismus, insbesondere wenn er gewaltbereit
erscheint oder bereits gewalttätig agiert, zu engagieren, da die Gefahren durch
linke Militanz nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und
Ländern bewältigt werden können. Es bedarf hierzu einer neuen politischen
Grundsatzübereinkunft auf der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren
der Länder (IMK) sowie auf der Justizministerkonferenz (JuMiKo), die mit der
Aufstellung klarer Leitlinien für die ministeriellen Arbeitsebenen und
untergeordneten zuständigen Fachbereiche in den Behörden zum Ausdruck kommt, wobei
insbesondere dazu die folgenden Maßnahmen zu priorisieren sind:
1. Neuausrichtung der Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität auf
Bundesebene und in den Ländern unter stärkerer Gewichtung der aktuellen
Anstiege in der diesbezüglichen Gewaltkriminalität sowie unter der
Berücksichtigung jüngster Sabotageanschläge auf kritische Infrastrukturen –
insbesondere unter dem Blickwinkel der Anzahl der Betroffenen. Dies soll mit einer
erheblichen personellen Verstärkung der für die Aufklärung und Ermittlung
im Bereich des Linksextremismus zuständigen Abteilungen der
Sicherheitsbehörden einhergehen, wobei dazu Abordnungen, Versetzungen und
gegebenenfalls Zuweisungen zu priorisieren sind;
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2. Entwicklung verbindlicher Verfahren zur Einrichtung länderübergreifender
Schwerpunkt-Ermittlungsgruppen bei überregionalen oder systematisch
wiederkehrenden Gewaltdelikten des linksextremistischen Spektrums. Tatserien,
überregionale Täterverbindungen, konspirative Unterstützungsstrukturen und
wiederkehrende Angriffe auf staatliche Einrichtungen und kritische
Infrastrukturen sollen dabei frühzeitig als zusammenhängende
Ermittlungsgegenstände erkannt und bearbeitet werden. Die bestehenden
Kooperationsstrukturen des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums sollen
hierfür konsequent ausgebaut werden, einschließlich einer regelmäßigen
Koordinierung von darauf abgestimmten Finanzermittlungen, die bei derartigen
gewaltorientierten linksextremistischen Organisationen regelmäßig
Anwendung finden sollen, d.h. Zahlungsströme, Spendenstrukturen, Crowdfunding,
Unterstützungsnetzwerke sowie Vermögenswerte sind entsprechend
aufzudecken;
3. regelmäßige Erstellung von internen Lagebildern durch das BKA zur aktuellen
Gefährdungslage durch gewaltorientierte Linksextremisten mit Serien- und
Musteranalysen unter der Einbeziehung von Tatmitteln, Zielen,
Bekennerschreiben, Mobilitätsmustern, überregionalen Zusammenhängen sowie zu
personellen und ideologischen Überschneidungen mit klimaaktivistischen
Gruppierungen;
4. dauerhafte Räumungen aller besetzten Szeneobjekte, beziehungsweise
Grundstücke im Bundesgebiet wie beispielsweise der „Rigaer Straße 94“ in Berlin
oder der „Roten Flora“ in Hamburg, die rechtswidrig von Linksextremisten in
Besitz genommen wurden und von denen aus wiederholt Straftaten verübt
worden sind oder die als Unterschlupf für linksextremistische Gewalttäter
dienen oder in der Vergangenheit gedient haben. Ergänzend ist eine Prüfung
vorzunehmen, inwieweit es angezeigt erscheint, notfalls einzelne Liegenschaften
durch die öffentliche Hand selbst zu erwerben, um die angesprochenen
Maßnahmen durchzuführen;
5. regelmäßige und intensive Bestreifung im näheren Umfeld illegal besetzter
Liegenschaften im Sinne von Nummer 4 zur Erzeugung eines Kontrolldrucks
bis zu deren dauerhafter Räumung, beziehungsweise eine dauerhafte
Polizeipräsenz an Schwerpunkten (in Gegenden) linksextremistischer Gewalt, auch
unter Einsatz von Videoüberwachung zur Gefahrenabwehr;
6. bundeseinheitliche Umsetzung der sicherheitspolitischen Vorgabe, dass
zukünftige rechtswidrige Haus- oder Grundstücksbesetzungen durch
Linksextremisten bundesweit nicht länger als 24 Stunden dauern dürfen, sodass
entsprechend zeitnah polizeilich veranlasste Räumungen zu erfolgen haben;
7. gezielte und proaktive Überprüfungen, inwieweit Fördermittel von Bund und
Ländern über Vereinsstrukturen, linksextremistischen Szenetreffs und
Projekten zufließen oder an diese umgeleitet werden oder dem Unterhalt
linksextremistischer Aktivisten dienen sowie die Vornahme einer bundesweiten
Zusammenführung der Ergebnisse zur Mustererkennung und zukünftigen
Unterbindung unter Einbindung aller relevanten Behörden;
8. Einführung, beziehungsweise die Ergänzung von Verfahrensregelungen,
wonach der Bund Rückforderungsansprüche gegenüber den Ländern und
Kommunen im Rahmen eines gebundenen Ermessens geltend machen muss, wenn
diese weitergeleitete/verwendete Bundesmittel im Bereich der Kunst- und
Kulturförderung, Demokratieförderung und Extremismusprävention –
beispielsweise über Fördergremien, Jurys oder Projektträger – an Empfänger
auszahlen, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen oder unterstützen.
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Länder und Kommunen sind ihrerseits durch den Bund im Falle der Annahme
von Bundesmitteln zu verpflichten, entsprechende Regressansprüche
gegenüber den Letztempfängern durchzusetzen. Bundesfördermittel sind ergänzend
bei der Weiterleitung durch die Länder und Kommunen mit einem vom Bund
vergebenen eindeutigen Identifikationscode zu versehen, der bei sämtlichen
Transaktionen, insbesondere bei Überweisungen, durchgängig bis zum
Letztempfänger anzugeben ist, sodass die Herkunft von Bundesmitteln jederzeit
eindeutig erkennbar und bis zum Letztempfänger rückverfolgbar bleibt;
9. Abkehr von Deeskalationsstrategien auf Kosten von Lebens- und
Gesundheitsgefahren von Polizeivollzugsbeamten und stattdessen eine robuste
Umsetzung polizeilicher Maßnahmen zur Wiederherstellung und Einhaltung von
Recht und Ordnung; was zugleich die Sicherstellung einer geeigneten
Bewerberauswahl beinhalten muss, verbunden mit einer dazu notwendigen
Anpassung des Abwehr-, Zugriffs- und des Zwangsmitteltrainings unter Begleitung
einer Neujustierung der polizeilichen Führungskultur;
10. Verbesserung der Transparenz und Steigerung der Akzeptanz polizeilicher
Maßnahmen unter Berücksichtigung persönlichkeitsrechtlicher,
datenschutzrechtlicher und strafprozessualer Vorgaben durch eine proaktive
Veröffentlichung polizeilicher Beweissicherungs- und Dokumentationsaufnahmen bei
schweren Auseinandersetzungen mit Linksextremisten, die auch nachträglich
für die Öffentlichkeit online abrufbar bleiben, notfalls unter
Unkenntlichmachung aller unbeteiligten Personen. Ziel: Schärfung der öffentlichen
Wahrnehmung gegenüber linksextremistischer Gewalt sowie Vorbeugung von
Verharmlosungen linksextremistischer Gewalt oder Vorverurteilungen des
polizeilichen Handelns durch Teile der Medien oder der Politik;
11. zeitnahe Einrichtung einer „Verbunddatei Linksextremismus“ nach dem
strengen Vorbild der bestehenden Antiterror- und Rechtsextremismus-Datei, um
linksextremistische Netzwerke und Gewalttäter besser aufzuklären sowie
effektivere Ansätze für die Fahndung nach Verdächtigen zu entwickeln;
12. konsequente Prüfung von Verboten nach dem Vereinsgesetz in Bezug auf
linksextremistische Gruppierungen, die sich unter der Bezeichnung „Antifa“
oder „Antifaschistische Aktion“ zusammengeschlossen haben,
beziehungsweise unter dieser Bezeichnung firmieren, wenn es sich um nachweislich
gewaltbereite Gruppierungen mit bundesländerübergreifenden
Organisationsstrukturen und einem dahinterstehenden festem Personenkern handelt;
13. Verbot und Abschaltung der Website de.indymedia.org als
Nachfolgeplattform von linksunten.indymedia.org, auf der ebenfalls nachweisbar regelmäßig
zu Gewalt gegen Polizeibeamte, Politiker, Andersdenkende sowie zu
Anschlägen auf kritische Infrastrukturen aufgerufen wird, um
Mobilisierungspotenziale und öffentliche Solidarisierungseffekte wirksamer abzuwehren;
14. Verbot der Roten Hilfe e.V. (RH), da diese bundesweit „linksextremistische
und mithin verfassungsfeindliche Ziele von unterschiedlicher Intensität“
verfolgt und bei der Auswahl und Begründung der Unterstützungsfälle erkennen
lässt, dass sie die Anwendung von Gewalt als Mittel der politischen
Auseinandersetzung nicht nur befürwortet, sondern auch unterstützt.
15. bundesweite Informationsoffensive zur Warnung vor der strategischen
Unterwanderung oder Beeinflussung demokratischer Institutionen, kultureller
Einrichtungen, Schulen, Beratungsstellen und politischer Organisationen durch
linksextremistische Akteure, einschließlich der Darstellung typischer
Verläufe;
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16. spezifische Förderung wissenschaftlicher Forschungsprojekte an Hochschulen
oder anderweitigen anerkannten wissenschaftlichen Institutionen zur
wissenschaftlichen Analyse von Ideologien, Strukturen, Netzwerken und
Gewaltpotenzialen der linksextremistischen Szene, da dieses Forschungsfeld im
Vergleich zur Rechtsextremismusforschung nahezu brach liegt;
17. Intensivierung der Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern zur
Aufspürung internationaler Verflechtungen und Finanzquellen gewaltbereiter Antifa-
Netzwerke und diesbezüglicher paramilitärischer Ausbildungslager;
18. Verzicht von Regierungsvertretern auf die DDR-Kampfvokabel „unsere
Demokratie" in der politischen Auseinandersetzung mit der größten
Oppositionspartei, der Alternative für Deutschland, da der Begriff in seiner derzeitigen
Verwendungsform bewusst suggerieren soll, die Demokratie werde lediglich
von einer bestimmten Regierung oder Parteien geschützt. Zudem birgt diese
Verwendungspraxis die Gefahr, gewaltbereiten Linksextremisten eine
vermeintliche Legitimation zu liefern, gegen politische Oppositionelle
vorzugehen. Die demokratische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland beruht
jedoch auf dem Willen des gesamten Volkes und steht allen Bürgern
gleichermaßen zu und nicht einer Regierung oder einzelnen Partei (Art. 20 Abs. 2 GG);
19. Vorlage eines jährlichen Berichts an die zuständigen Mitglieder des Deutschen
Bundestages hinsichtlich des Umsetzungsstandes dieses Antrags und davon
unabhängig ergriffener Maßnahmen zur Bekämpfung des gewaltbereiten
Linksextremismus und -terrorismus in Deutschland.
III. Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, dem Deutschen Bundestag
Gesetzentwürfe vorzulegen, die folgende Änderungen beinhalten:
20. Rückverlagerung des Versammlungsrechts in die konkurrierende
Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Festlegung bundeseinheitlicher Grenzen der
Versammlungsfreiheit wie beispielsweise im Hinblick auf
Vermummungsverbote;
21. Einführung einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten als neue
Untergrenze für tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 Absatz 1 StGB)
und Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen sowie die Einführung
einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren für Fälle, in denen Einsatzkräfte
bewusst in einen Hinterhalt gelockt werden;
22. Einführung einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr in Bezug auf § 88
StGB (Verfassungsfeindliche Sabotage);
23. Ergänzung des Katalogs der Regelbeispiele in § 316b Absatz 3 Satz 2 StGB
(Störung öffentlicher Betriebe) um das Merkmal der Störung der Versorgung
der Bevölkerung mit Beförderungsleistungen der Eisenbahn – sowohl im
Personenfernverkehr als auch im Güterverkehr;
24. Überarbeitung der Anti-Terror-Gesetzgebung: Die Tatbestandsmerkmale des
§ 129a Abs. 2 StGB, insbesondere in Bezug auf die „erhebliche
Einschüchterung der Bevölkerung" sowie die „erhebliche Beeinträchtigung der “
politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen
Grundstrukturen" sind vor dem Hintergrund abzusenken, dass linker Terror, exemplarisch
in Verbindung mit gemeingefährlichen Straftaten, bewusst auf ganz selektierte
Zielgruppen wie Politiker, Andersdenkende und ausgewählte wirtschaftliche
Betriebe (kritische Infrastrukturen) abzielt und die derzeit bestehenden, in der
Praxis kaum nachweisebaren Schwellenwerte des Tatbestandes, dabei oftmals
gesetzessystematisch bedingt verfehlt, wodurch anknüpfende Befugnisse des
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Strafprozessrechts und Nachrichtendienstrechts nicht in gleicher Weise zur
Verfügung stehen.
Berlin, den 6. Oktober 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Deutschland leidet seit Jahren an einer erheblichen sicherheitspolitischen Schieflage, wenn es um die Bekämpfung
linksextremistischer Strukturen geht. Neben den Gewaltexzessen der Hammerbande steht dabei auch die
Vulkangruppe exemplarisch für dieses systemisches Versagen. Trotz umfangreicher Ermittlungen und einer ausgesetzten
Belohnung von einer Million Euro kam es weder zu Festnahmen von Tatverdächtigen noch zu rechtskräftigen
Verurteilungen (www.zdfheute.de/politik/deutschland/vulkangruppe-dobrindt-bund-setzt-belohnung-aus-eine-
million-euro-100.html). Dies ist nicht allein auf fehlende Befugnisse oder Ressourcen im Bereich der Aufklärung
solcher Strukturen zurückzuführen, sondern maßgeblich auf eine bewusste politische Negierung
linksextremistischer Bedrohungslagen.
Für eine effektive Bekämpfung linker Militanz benötigen die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden jedoch
eine klare sicherheitspolitische Prioritätensetzung, einen starken politischen Rückhalt und insgesamt verbesserte
Rahmenbedingungen. Dies soll durch den vorliegenden, bewusst breit angelegten Maßnahmenkatalog zum
Ausdruck kommen. Die Effektivität des Kampfes gegen den in Deutschland grassierenden Linksextremismus hängt
im Wesentlichen davon ab, dass diese Maßnahmen zeitnah und im Verbund umgesetzt werden, da sie wie
Zahnräder eines Uhrwerks ineinandergreifen müssen.
Im Rahmen des im Deutschen Bundestag am 16.01.2019 bereits eingebrachten Antrags der Fraktion der AfD, BT-
Drs. 19/7040, wurde durch statistische Belege zu Gewalttaten und Opfern von Linksextremisten bereits frühzeitig
und ausführlich dargelegt, wie erheblich die Gefährdungslage durch gewaltbereite Linksextremisten inzwischen
ist und dass endlich effektive Gegenmaßnahmen ergriffen werden müssen. Der Appell blieb damals ungehört. Der
Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im Innenausschuss und später von denselben Fraktionen im Plenum abgelehnt.
Die Gefährdungslage setzt sich bis heute fort und spitzt sich immer weiter zu: Bei der politisch motivierten
Kriminalität -links- wurde im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von 35,3 Prozent und damit der stärkste
Fallzahlenanstieg aller Phänomenbereiche verzeichnet. Insgesamt wurden 13.490 linksmotivierte Straftaten
registriert – ein neuer Höchststand laut Aussage des BKA. Dabei fiel mit einem Plus von 42,7 Prozent die Steigerung
bei linksmotivierten Gewalttaten sogar noch deutlicher aus (https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbe-
reiche/PMK/PMKZahlen/PMKZahlen_node.html). Seit 2019 ist das gewaltbereite Personenpotenzial darüber
hinaus um über 26 Prozent angestiegen (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/39534/umfrage/entwicklung-
des-linksextremismuspotenzials-in-deutschland/; www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/extremismus/
linksextremismus/linksextremismus-node.html).
Flankiert wird diese Entwicklung von regelmäßigen Übergriffen auf Mandatsträger, Parteieinrichtungen und
Vertreter des konservativen Meinungsspektrums. So haben im Jahr 2025 zwei von drei Gewalttaten gegen Politiker
einen AfD-Repräsentanten getroffen. Ganze 60 Prozent der gewalttätigen Attacken auf Parteirepräsentanten
insgesamt werden dabei linken Tätern zugeschrieben. Nur in 11 Prozent der Fälle geht das Bundeskriminalamt (BKA)
von rechten Tätern aus (BT-Drs. 21/5964, Nr. 5). Parteigebäude und Parteieinrichtungen der AfD (239) und der
CDU (199) sind zudem mit Abstand Hauptangriffsziele im Vergleich zum Drittplatzierten Bündnis 90/Die Grünen
(137). Der Anteil linker Täter bei Angriffen auf Parteigebäude und Parteieinrichtungen beträgt insgesamt in Bezug
auf alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien 45 Prozent. Lediglich 17 Prozent der Angriffe können hier
dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden. Erschreckend sind insbesondere auch die Ereignisse rund
um den 29. Januar 2025, als die Union den Fünf-Punkte-Plan in den Bundestag eingebracht hatte, der gemeinsam
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mit den Stimmen der AfD eine Mehrheit fand. Hier kam es anschließend zu zahlreichen Demonstrationen gegen
die Union, bei denen es auch zu Übergriffen auf Parteizentralen kam. Vom 27. Januar (Montag) bis zum 2. Februar
(Sonntag) allein listet die Antwort der Bundesregierung 30 Übergriffe auf Parteieinrichtungen der CDU auf
(https://nius.de/politik/afd-angriffe-politiker, BT-Drs. 21/5964 Anlage 1).
Um diese Fehlentwicklungen aufzuhalten, müssen auch linksextremistische Strukturen zerschlagen werden.
Vereinsrechtliche Verbotsverfahren gegen gewaltlegitimierende Strukturen der Antifa müssen vorrangig geprüft und
konsequent umgesetzt werden. Auffällig für die sicherheitspolitische Schieflage ist: Seit 1990 wurden seitens des
Bundes 49 Verbote gegen Vereine aller Phänomenbereiche ausgesprochen, die sich zusätzlich auf insgesamt 168
Teil- und Ersatz- sowie Nachfolgeorganisationen erstrecken (Stand: Mai 2026), aber erstaunlicherweise lediglich
ein einziges Verbot im Phänomenbereich Linksextremismus (www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/
extremismus/vereinsverbote/vereinsverbote-node.html). Dabei verfügt beispielsweise die „Antifa Süd“ über feste
Strukturen. Ihr zentrales Ziel besteht darin, „antifaschistische“ Kräfte stärker zu bündeln, um gegen „Faschisten“ auch
„überregional schlagkräftig zu intervenieren“. Durch die „direkte Konfrontation des Gegners“ will die „Antifa
Süd“ „Rechte und Faschist:innen handlungsunfähig machen“. Damit ist auch der Einsatz von Gewalt wenig
verklausuliert erfasst (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI26012-
vsb2025.pdf, S. 214 f.). Die RH ist mit rund 14.400 Mitgliedern und bundesweit rund 50 Ortsgruppen die größte
und eine der wichtigsten Gruppierungen im deutschen Linksextremismus. Sie bietet nicht nur einen
Legitimationsrahmen für die Begehung von Straf- und Gewalttaten, sondern lässt bei der Auswahl und Begründung der
Unterstützungsfälle erkennen, dass sie die Anwendung von Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung
nicht nur befürwortet, sondern auch unterstützt (BT-Drs. 21/5565, S. 2).
Ein wehrhafter Rechtsstaat muss angesichts der aufgezeigten Bedrohungslage seine Werte, seine Sicherheitskräfte
und seine Bürger endlich konsequent und mit aller Entschlossenheit schützen.
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