Protokoll der 1017. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1017. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1017
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1017. Sitzung
Berlin, Freitag, den 11. März 2022
I n h a l t :
Präsident Bodo Ramelow zum Krieg in der
Ukraine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Gedenken an die Opfer terroristischer Gewalt 54
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
1. Wahl der Vorsitzenden des Ausschusses
für Familie und Senioren – gemäß § 12
Absatz 1 GO BR – (Drucksache 61/22) . . . . . . 61
Beschluss: Senatorin Astrid-Sabine Busse
(Berlin) wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . . 62
2. Gesetz zur Verlängerung von
Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-
19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und
anderer Leistungen (Drucksache 68/22) . . . . 66
Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . . 66
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
3. Gesetz über die Feststellung des
Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens
für das Jahr 2022, zur elektronischen
Erhebung der Bankenabgabe und zur Änderung
der Strafprozessordnung (Drucksache 69/22) 67
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86*
4. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Börsengesetzes – Antrag des Landes Hessen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 89/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Beschluss: Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
beim Deutschen Bundestag – Erneute
Bestellung von Staatsminister Tarek Al-Wazir
zum Beauftragten des Bundesrates gemäß
§ 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Bundesnichtraucherschutzgesetzes
(BNichtrSchG) – Antrag der Länder
Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg,
Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-
Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 77/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Beschluss: Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
beim Deutschen Bundestag – Erneute
Bestellung von Minister Karl-Josef Laumann
(Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten
des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . 68
6. Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung
von Informationen über unbekanntes Geld-
und Wertpapiervermögen Verstorbener –
Antrag der Länder Niedersachsen und
Bremen – (Drucksache 21/22) . . . . . . . . . . . . . 68
Andy Grote (Hamburg) . . . . . . . . . . 87*
Jan Philipp Albrecht (Schleswig-Holstein) 88*
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister
Reinhold Hilbers (Niedersachsen) zum
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO
BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
7. a) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung
des Bundeszentralregistergesetzes –
Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von
Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von
Kindern und anderem in das erweiterte
Führungszeugnis – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag der Länder Baden-
Württemberg, Saarland und Bayern gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 63/22)
b) Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung
des Kinderschutzes im
Familienverfahrensrecht – Antrag des Landes Baden-
Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 64/22)
c) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung
des Strafgesetzbuches – Stärkung der
Führungsaufsicht – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Landes Baden-
Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 65/22) . . . . . . . . . . . . 68
Beschluss zu a) und c): Keine Einbringung
der Gesetzentwürfe beim Deutschen
Bundestag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Beschluss zu b): Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1
GG beim Deutschen Bundestag –
Bestellung von Ministerin Marion Gentges
(Baden-Württemberg) zur Beauftragten des
Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . 69
8. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Abgabenordnung – Gesetz zur umfassenden
Verfolgung der organisierten
Steuerhinterziehung – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 66/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) 69
Beschluss: Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
beim Deutschen Bundestag – Erneute
Bestellung von Minister Peter Biesenbach
(Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten
des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . 70
9. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der
Insolvenzordnung – Antrag der Länder
Hamburg, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 70/22) . . . . . . . . . . . 71
Beschluss: Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
beim Deutschen Bundestag – Bestellung
von Senatorin Anna Gallina (Hamburg) zur
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33
GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
10. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Finanzgerichtsordnung (FGOÄndG) –
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 78/22) 71
Beschluss: Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
beim Deutschen Bundestag – Erneute
Bestellung von Minister Peter Biesenbach
(Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten
des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . 71
11. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten –
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen,
Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 79/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) 71
Beschluss: Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
beim Deutschen Bundestag – Erneute
Bestellung von Minister Peter Biesenbach
(Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten
des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . 72
12. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von
Genossenschaften – Antrag des Landes
Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 88/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Beschluss: Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
beim Deutschen Bundestag – Bestellung
von Ministerin Susanne Hoffmann
(Brandenburg) zur Beauftragten des Bundesrates
gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 72
13. Entwurf eines ...
Strafrechtsänderungsgesetzes – Strafbarkeit der unbefugten Benutzung
informationstechnischer Systeme – Digitaler
Hausfriedensbruch – Antrag des Landes
Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 90/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Beschluss: Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
beim Deutschen Bundestag – Erneute
Bestellung von Staatsministerin Eva Kühne-
Hörmann (Hessen) zur Beauftragten des
Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . 72
14. Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung
des Bußgeldverfahrens – Antrag der Länder
Hessen, Nordrhein-Westfalen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 91/22) . . . . 72
Beschluss: Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
beim Deutschen Bundestag – Erneute
Bestellung von Staatsministerin Eva Kühne-
Hörmann (Hessen) zur Beauftragten des
Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . 73
15. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung
des strafrechtlichen Schutzes von Kindern
– Antrag des Landes Hessen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 92/22) . . . . . . 73
Beschluss: Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
beim Deutschen Bundestag – Erneute
Bestellung von Staatsministerin Eva Kühne-
Hörmann (Hessen) zur Beauftragten des
Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . 73
16. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) – Antrag der
Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 93/22) . . . . . . . . . . . . . . 73
Beschluss: Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
beim Deutschen Bundestag – Erneute
Bestellung von Staatsminister Tarek Al-Wazir
(Hessen) zum Beauftragten des
Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . 73
17. Entschließung des Bundesrates zum
angekündigten Europäischen Rechtsakt zur
Medienfreiheit – Antrag der Länder Bayern,
Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Schleswig-
Holstein – (Drucksache 52/22) . . . . . . . . . . 75
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 75
18. Entschließung des Bundesrates zur
Einrichtung eines klimaschutzorientierten
Wohnheimprogramms für Studierende – Antrag
des Landes Baden-Württemberg –
(Drucksache 775/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 76
19. Entwurf eines Gesetzes zum Übergang des
Bewacherregisters vom Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf das
Statistische Bundesamt (Drucksache 36/22) . . . 67
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 86*
20. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im
Hinblick auf Vorschriften für das
Kreditrisiko, das Risiko einer Anpassung der
Kreditbewertung, das operationelle Risiko, das
Marktrisiko und die Eigenmitteluntergrenze
(Output-Floor)
COM(2021) 664 final; Ratsdok. 13246/21
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 855/21, zu Drucksache 855/21) 79
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 79
21. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick
auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen,
Zweigstellen aus Drittländern sowie
Umwelt-, Sozial- und
Unternehmensführungsrisiken und zur Änderung der Richtlinie
2014/59/EU
COM(2021) 663 final; Ratsdok. 13245/21
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 856/21, zu Drucksache 856/21) 79
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 79
22. a) Vorschlag für eine Verordnung des Rates
zur Änderung der Verordnung (EU,
Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des
mehrjährigen Finanzrahmens für die
Jahre 2021 bis 2027
COM(2021) 569 final; Ratsdok. 15262/21
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 1/22, zu Drucksache 1/22, zu
Drucksache 1/22(2))
b) Vorschlag für einen Beschluss des Rates
zur Änderung des Beschlusses (EU,
Euratom) 2020/2053 über das
Eigenmittelsystem der Europäischen Union
COM(2021) 570 final; Ratsdok. 15260/21
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 2/22, zu Drucksache 2/22) . . 79
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 89*
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 80
23. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der
Plattformarbeit
COM(2021) 762 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 846/21, zu Drucksache 846/21) 80
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 80
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 81
24. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen:
Strategie für Aufsichtsdaten im Bereich der
EU-Finanzdienstleistungen
COM(2021) 798 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 17/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 86*
25. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 in
Bezug auf die Erhöhung der
Marktdatentransparenz, die Beseitigung von
Hindernissen für die Entstehung eines konsolidierten
Datentickers, die Optimierung der
Handelspflichten und das Verbot der Entgegennahme
von Zahlungen für die Weiterleitung von
Kundenaufträgen
COM(2021) 727 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 29/22, zu Drucksache 29/22) . . 81
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
26. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und
2009/65/EG im Hinblick auf
Übertragungsvereinbarungen,
Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die
Erbringung von Verwahr- und
Hinterlegungsdienstleistungen und die
Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds
COM(2021) 721 final; Ratsdok. 14365/21
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 38/22, zu Drucksache 38/22) . . 67
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86*
27. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Digitalisierung der justiziellen
Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in
grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen
und zur Änderung einiger Rechtsakte im
Bereich der justiziellen Zusammenarbeit
COM(2021) 759 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 15/22, zu Drucksache 15/22) . . 67
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86*
28. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über das
Statut und die Finanzierung europäischer
politischer Parteien und europäischer politischer
Stiftungen (Neufassung)
COM(2021) 734 final; Ratsdok. 14386/21
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 18/22, zu Drucksache 18/22) . . 82
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
29. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2010/40/EU zum Rahmen
für die Einführung intelligenter
Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren
Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern
COM(2021) 813 final; Ratsdok. 15114/21
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 28/22, zu Drucksache 28/22) . . 67
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86*
30. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament und den Rat
Nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe
COM(2021) 800 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 12/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 82
31. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und
Erzeugnisse, die in Verbindung mit
Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung
stehen, auf dem Unionsmarkt sowie ihre
Ausfuhr aus der Union und zur Aufhebung
der Verordnung (EU) Nr. 995/2010
COM(2021) 706 final; Ratsdok. 14151/21
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 9/22, zu Drucksache 9/22) . . . 82
Jan Philipp Albrecht (Schleswig-Holstein) 89*
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
32. Vorschlag für einen Beschluss des
Europäischen Parlaments und des Rates über eine
Makrofinanzhilfe für die Ukraine
COM(2022) 37 final; Ratsdok. 5849/22
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 80/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Volker Bouffier (Hessen) . . . . . . . . . 54
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . 56
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . 58
Franziska Giffey (Berlin) . . . . . . . . . 59
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
33. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über
Maßnahmen für ein hohes gemeinsames
Cybersicherheitsniveau in der Union und zur
Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148
COM(2020) 823 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 45/21, zu Drucksache 45/21) . . 67
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 86*
34. Vierte Verordnung zur Änderung der CbCR-
Ausdehnungsverordnung (Drucksache 30/22) 67
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86*
35. Erste Verordnung zur Durchführung des
Finanzausgleichsgesetzes im
Ausgleichsjahr 2022 (Drucksache 46/22) . . . . . . . . . . 67
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86*
36. Benennung von Beauftragten des Bundesrates
in Beratungsgremien der Europäischen
Union für die spezifischen Programme zur
Umsetzung des Rahmenprogramms für
Forschung und Innovation „Horizont
Europa“ (2021 bis 2027) – gemäß § 6 Absatz 1
EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-
Länder-Vereinbarung – (Drucksache 44/22) . 67
Beschluss: Zustimmung zu den
Empfehlungen in Drucksache 44/1/22 . . . . . . . . . . . 87*
37. Vorschlag des Bundesministers der Justiz für
die Ernennung von Bundesanwältinnen
und Bundesanwälten beim
Bundesgerichtshof – gemäß § 149 GVG –
(Drucksache 57/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 57/22 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87*
38. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 60/22) . . . . . . . . . . . . . . 67
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 87*
39. Dritte Verordnung zur Verlängerung von
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der
pflegerischen Versorgung während der
durch das Coronavirus SARS-CoV-2
verursachten Pandemie (Drucksache 98/22) . . . . . 67
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86*
40. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
für den Eisenbahninfrastrukturbeirat –
gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 99/22) . . . . . . . . . . . . . . 67
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 99/22 . . . . . . . . . . . . . . . . . 87*
41. Benennung eines Mitglieds und eines
stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen – gemäß § 5 BEGTPG – Antrag des
Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 100/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 100/22 . . . . . . . . . . . . . . . . 87*
42. Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der
Verbreitung von Kinderpornographie
durch Betreiben krimineller
Handelsplattformen im Internet – gemäß Artikel 76 Absatz 1
GG – Antrag der Länder Saarland, Bayern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 102/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Peter Strobel (Saarland) . . . . . . . . . . 73
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 88*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
43. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Verbesserung des
strafrechtlichen Opferschutzes in Fällen der
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
– gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag
der Länder Rheinland-Pfalz, Saarland gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 103/22) 74
Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz) . . . . 74
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
44. Entschließung des Bundesrates für ein
entschiedenes Vorgehen gegen rechtswidrige
Inhalte in sozialen Netzwerken und
multifunktionalen Messengerdiensten – Antrag des
Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 101/22) . . . . . . . . . . . . . 76
Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . 76
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
45. Entschließung des Bundesrates: Alle
Möglichkeiten zur Schaffung von
Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen
oder sonstigen Unterkünften für
ukrainische Geflüchtete ausschöpfen – § 246
Absatz 14 Baugesetzbuch wieder in Kraft setzen
– Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
105/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Andy Grote (Hamburg) . . . . . . . . . . . 90*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 83
46. Entschließung des Bundesrates: Für eine
wirksame Energiepreisbremse –
Energiepreise durch Reduzierung der Steuern
stabilisieren – Pendlerpauschale für alle
sachgerecht erhöhen – Antrag der Länder
Nordrhein-Westfalen, Bayern gemäß § 36 Absatz
2 GO BR – (Drucksache 107/22)
in Verbindung mit
49. Entschließung des Bundesrates:
Energiepreise stabilisieren und Kompensationen für
private Haushalte und Wirtschaft auf den Weg
bringen – Antrag des Saarlandes gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 112/22) . . . 62
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . . 62
Tobias Hans (Saarland) . . . . . . . . . . . 62
Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 64
Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 85*
Mitteilung zu 46 und 49: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 66
47. Entschließung des Bundesrates: Für ein
Sofortprogramm Ausrüstung und
Einsatzbereitschaft – Bundeswehr konsequent auf
Landes- und Bündnisverteidigung ausrichten
– Sicherheitsarchitektur reformieren – Antrag
des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 106/22) . . . . . . . . . . 77
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 77
Thomas Hitschler, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin der Verteidigung 78
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
48. Entschließung des Bundesrates zur
Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine – Antrag
des Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz
2 GO BR – (Drucksache 111/22) . . . . . . . . 83
Susanne Hoffmann (Brandenburg) . . . 90*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 83
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 84
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident B o d o R a m e l o w , Ministerpräsident
des Landes Thüringen
Vizepräsident D r . R e i n e r H a s e l o f f ,
Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
– zeitweise –
Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim
Bund – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
B e r l i n :
Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin
Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen
und Wohnen
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Susanne Hoffmann, Ministerin der Justiz
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
H a m b u r g :
Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin, Präses der
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Andy Grote, Senator, Präses der Behörde für Inneres
und Sport
H e s s e n :
Volker Bouffier, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes
Hessen beim Bund
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen
Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz,
Gleichstellung und Verbraucherschutz
Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft,
Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Barbara Havliza, Justizministerin
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Peter Biesenbach, Minister der Justiz
R h e i n l a n d - P f a l z :
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin
Herbert Mertin, Minister der Justiz
S a a r l a n d :
Tobias Hans, Ministerpräsident
Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei
und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
Peter Strobel, Minister für Finanzen und Europa
sowie Minister der Justiz
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende,
Landwirtschaft, Umwelt, Natur und
Digitalisierung
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
Georg Maier, Minister für Inneres und Kommunales
Dirk Adams, Minister für Migration, Justiz und
Verbraucherschutz
Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur
und Landwirtschaft
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Justiz
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales
Thomas Hitschler, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin der Verteidigung
Dr. Manuela Rottmann, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
1017. Sitzung
Berlin, den 11. März 2022
Beginn: 09.30 Uhr
Präsident Bodo Ramelow: Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich eröffne die 1017. Sitzung des Bundesrates.
Verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, es ist Krieg in Europa. Am 24. Februar haben
russische Truppen mit brutaler Gewalt und gegen alle
Regeln des Völkerrechtes die Ukraine überfallen. Seit
diesem Tag überziehen die russischen Truppen auf
Befehl von Wladimir Putin die Ukraine mit Bomben und
Terror.
Die Ukraine kämpft gegen die Angreifer. Die Ukraine
kämpft für ihre Freiheit. Dabei kämpft die Ukraine um
das selbstverständliche Recht der Selbstbestimmung und
damit für ein selbstverständliches Recht und ein
tragendes Grundprinzip Europas. Es geht um Freiheit und um
Selbstbestimmung. Dafür stehen wir in Europa
zusammen.
Ich hatte den ukrainischen Botschafter eingeladen, an
der heutigen Sitzung teilzunehmen. Leider ist er aufgrund
eines wichtigen Termins kurzfristig anderweitig
gebunden und kann nicht bei uns sein. Deswegen senden wir an
ihn und an die Vertreter der Ukraine Grüße aus dem
Bundesrat. Ich verstehe, dass er gerade mit seinem
Außenminister zusammengeschaltet ist, weil es um die
Frage der Friedensoptionen und Friedensverhandlungen
geht.
Die 16 deutschen Länder bieten allen Menschen, die
vor dem Krieg aus der Ukraine fliehen und zu uns
kommen, Schutz und jede erdenkliche Hilfe an. Daran
arbeiten unsere Behörden mit Hochdruck. Tausende
Freiwillige kümmern sich in ganz Deutschland um die
ankommenden Menschen. Ja, das eine oder andere klappt noch
nicht. Aber wir werden in den nächsten Stunden
gemeinsam daran arbeiten, dass wir die Verteilung zwischen
allen Bundesländern schneller und geordneter
hinbekommen. Wir haben das 2015 auch sehr schnell
geschafft.
Die Menschen der Ukraine sind bei uns sicher und
behütet. Eine Welle der Hilfsbereitschaft geht gerade durch
unser Land. Wir können ihnen hier in Deutschland nicht
ihre ukrainische Heimat geben, aber so lange sie hier
sind, sind diese Menschen unsere Landsleute und bei uns
zu Hause. Wir gehören zusammen als freie Menschen in
einem freien Europa.
Wir alle hier im Bundesrat werden uns dort, wo wir
können und wo wir Verantwortung haben, dafür
einsetzen, dass die Aggression und Gewalt gegen die Ukraine
gestoppt wird. Vor allem schweigen wir als Deutsche
nicht, wenn Wladimir Putin diesen Krieg als
„Denazifizierung“ bezeichnet. Dies ist unerträglich und beleidigt
und entehrt alle Menschen der ehemaligen Sowjetunion,
die gegen Hitler und die Nazis gekämpft haben. Das gilt
ganz besonders gegenüber Präsident Selenskyj und seiner
Familie. Es ist einfach den Soldaten der Sowjetunion, zu
denen auch Ukrainer gehört haben, gegenüber unwürdig,
und dieser Angriffskrieg ist ein offener Bruch des
Völkerrechts, aller geschlossener Verträge. Schlicht: Diese
Aggression, dieser Krieg ist eine Schande.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der
Bundesrat konnte nach dem Ende der Teilung Deutschlands und
Europas in einem geeinten Deutschland seinen Sitz von
Bonn nach Berlin verlegen. Während der Teilung
Deutschlands und besonders während der Blockade
1948/49 war die Überwindung der Teilung gerade in
Berlin immer ein Zeichen, dass das scheinbar
Unabänderliche doch zu überwinden ist, und der Berliner Reichstag
wurde auch oder gerade mit den Graffitis der
sowjetischen Soldaten zum Symbol der Überwindung der
mörderischen Barbarei des Nationalsozialismus und damit
zum Zeichen der Freiheit. Heute sind das Kiew und alle
anderen Städte in der Ukraine. Wir in Berlin werden das
Recht auf Selbstbestimmung und Freiheit verteidigen,
und wir werden zusammenstehen, damit auch die
Ukraine frei und selbstbestimmt ihr Geschick in die Hand
nehmen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, angesichts
dieser außergewöhnlichen Situation bitte ich Sie, sich für
einen Moment des Innehaltens und als Ausdruck unserer
Solidarität und unseres Mitgefühls mit den Menschen in
der Ukraine zu erheben.
(Die Anwesenden erheben sich)
Ich denke, in Ihrem Namen sagen zu dürfen: Das
Morden muss enden. Das Töten muss enden. Die
russische Armee muss sich aus der Ukraine zurückziehen. Wir
fordern Sie auf, Herr Putin: Ziehen Sie Ihre Armee
zurück! Beenden Sie den Krieg, und machen Sie damit den
Weg frei für ein freies gemeinsames Europa!
Vielen Dank, dass Sie sich erhoben haben! Ich danke
Ihnen herzlich.
Sehr geehrte Damen und Herren, der heutige 11. März
ist im Jahr 2005 in der Europäischen Union zum
Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt deklariert
worden. Der Tag erinnert an die verheerenden
Bombenanschläge am 11. März 2004 in Madrid. Die
Bundesregierung hat im Februar dieses Jahres beschlossen, den
11. März auch in Deutschland als nationalen Gedenktag
für die Opfer terroristischer Gewalt zu begehen. Daher
haben wir hier am Bundesrat heute die Fahnen auf
Halbmast gesetzt.
Anlässe für den Gedenktag gibt es auch in
Deutschland leider viel zu viele: Mölln, Solingen, Hoyerswerda,
Hanau, Halle sind Orte terroristischer Gewalt, die wir alle
kennen. Wir gedenken heute auch der Opfer dieser und
aller anderen terroristischen Gewalttaten.
Die Opfer terroristischer Gewalt, ganz unabhängig von
der Motivation der Täter, erinnern uns schmerzhaft daran,
dass die Verpflichtung unseres Grundgesetzes nicht nur
politische Lyrik ist, sondern konkreter Auftrag für uns
alle – und für uns, die wir staatliche Verantwortung
tragen, ganz besonders. Die Würde des Menschen ist
unantastbar!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor wir
uns gleich der Tagesordnung zuwenden, habe ich gemäß
§ 23 unserer Geschäftsordnung noch Veränderungen in
der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben.
Aus der Bayerischen Staatsregierung und damit aus
dem Bundesrat sind am 23. Februar 2022 ausgeschieden:
Frau Staatsministerin Kerstin S c h r e y e r , Frau
Staatsministerin Carolina T r a u t n e r , Herr
Staatsminister Bernd S i b l e r und Herr Staatssekretär Gerhard
E c k .
Zu neuen stellvertretenden Mitgliedern des
Bundesrates hat die Bayerische Staatsregierung am 2. März 2022
bestellt: Herrn Staatsminister Christian B e r n r e i t e r ,
Frau Staatsministerin Ulrike S c h a r f , Herrn
Staatsminister Markus B l u m e und Herrn Staatssekretär Sandro
K i r c h n e r .
Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen
Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die
Zukunft alles Gute. Den neuen Mitgliedern des
Bundesrates gratulieren wir und wünschen stets eine glückliche
Hand.
Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 49 Tagesordnungspunkten vor.
Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung wird TOP 32
aufgerufen. Nach TOP 1 werden die verbundenen Punkte
46 und 49 beraten. Nach TOP 16 werden die Punkte 42
und 43 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Nach TOP 18
werden die Punkte 44 und 47 – in dieser Reihenfolge –
erörtert. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das
kann ich nicht feststellen.
Damit ist die Tagesordnung so festgestellt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 32 auf:
TOP 32
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen
Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe
für die Ukraine
COM(2022) 37 final; Ratsdok. 5849/22
(Drucksache 80/22)
Dazu haben wir schon verschiedene Wortmeldungen
angezeigt bekommen. Ich darf zuallererst Herrn Kollegen
Ministerpräsident Bouffier das Wort erteilen. – Lieber
Herr Bouffier, Sie haben das Wort.
Volker Bouffier (Hessen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir
gedenken heute der Opfer des Terrors überall – das darf
nicht untergehen –, und wir wollen uns heute mit der
Situation in der Ukraine beschäftigen und damit, was das
eigentlich für uns alles bedeutet.
Sie, Herr Präsident, haben in Ihrer
Eröffnungsansprache zu Recht darauf hingewiesen: Es ist eine
fundamentale Herausforderung. Der Angriffskrieg Putins und der
Russischen Föderation und der Bruch sämtlichen
Völkerrechts, aller Verträge, das ist eine grundlegende
Veränderung der Weltpolitik, und diese wird auch eine
grundlegende Veränderung der nationalen Politik nach sich
ziehen.
Ich begrüße es ausdrücklich, dass wir heute nicht zur
Tagesordnung übergehen, sondern uns auch und gerade
mit diesen Geschehnissen auseinandersetzen. Das, was da
gerade geschieht, ist ein Angriffskrieg, aber es ist auch
ein Kriegsverbrechen. Bomben auf Kinderheime, auf
Krankenhäuser, auf Wohngebiete – das alles erinnert
fatal an das, was es schon einmal gab und was wir, zwar
mit Bedauern, aber doch nicht so wirklich, verfolgt
haben: Grosny, Aleppo, genau die gleiche Vorgehensweise.
Dahinter steht der Versuch, den Widerstand, den Willen
insbesondere der Bevölkerung zu brechen, ein Volk
auszuhungern und dort früher oder später ein willfähriges
Regime einzusetzen.
Dem kann sich niemand entziehen. Das Leid, das
fortdauern wird, vielleicht auch dann, wenn die
Fernsehsender nicht mehr alles übertragen, es wird bleiben. Das
Gefühl des ohnmächtigen Zorns, die Hoffnung, dass doch
irgendein Weg gefunden werden kann, wenigstens das
Morden zu beenden. Von Frieden, glaube ich, kann man
nicht reden, im günstigsten Fall vielleicht von einem
Stopp der kriegerischen Auseinandersetzungen. Dies
alles werden wir hier so gut wie gar nicht beeinflussen
können. Trotzdem ist es notwendig, dass wir klar
Position beziehen und nicht nur deutlich machen, dass wir
diesen Angriffskrieg verurteilen, sondern – wie Sie
gesagt haben, Herr Präsident – auch Russland und Putin
auffordern, dieses Morden zu beenden, und unsere
Solidarität mit der Ukraine und ihren Menschen bekunden.
Wir haben auf unserer Tagesordnung ein paar
Tagesordnungspunkte, die das zum Ausdruck bringen. Und
auch wenn es sehr technokratisch klingt –
„Makrofinanzhilfe“, das ist eben die Überschrift –, ist ja richtig, dass
auch die Europäische Union mit dieser Maßnahme
versucht, zu helfen. Dass wir dem zuzustimmen haben,
ergibt sich, glaube ich, von selbst.
Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung
vor dem Deutschen Bundestag sehr deutlich gemacht,
dass eine Zeitenwende eingetreten ist – eine
Zeitenwende, die vielfache Konsequenzen erfordern wird. Das
bedeutet zum einen, dass viele grundlegende Fragen, die
uns hier auch immer wieder beschäftigen, zumindest neu
diskutiert werden müssen: von der Energie bis hin zu
vielen anderen Fragen. Die Herausforderung, in einer
solchen Situation sensibel zu bleiben, nicht in
Bürokratismus zu verfallen, Empathie zuzulassen und trotzdem
zu versuchen, in verantwortlicher Weise schwierige
Herausforderungen zu meistern, können Sie bei keinem
Thema besser sehen als bei der Frage: Sollten wir Putins
Kriegskasse ständig weiter füllen, indem wir das Gas und
das Öl von dort beziehen? Da sagt die große Mehrheit
unserer Bevölkerung: Das ist absolut unvertretbar. –
Gleichzeitig steht auf der anderen Seite die Frage: Wie
können wir eine halbwegs sichere Energieversorgung für
unser Land garantieren? Das ist nicht banal, aber ich sage
Ihnen voraus: Dieses Thema und viele andere werden uns
noch ziemlich lange beschäftigen.
Deshalb begrüße ich sehr, dass in dem Antrag des
Landes Nordrhein-Westfalen die klare Verurteilung
dieses Angriffskrieges zum Ausdruck gebracht wird und
zum anderen auch die Solidarität mit der Ukraine. – Herr
Präsident, ich kann Sie nur unterstützen: Das, was dieses
Land im Moment erleidet, ist furchtbar. Was mich aber
sehr beeindruckt, ist die Haltung der Staatsführung und
vor allen Dingen der Mut und die Tapferkeit der
Menschen in der Ukraine. Das kann einem nur Bewunderung
abnötigen, und das müssen wir auch immer wieder
deutlich machen. Deshalb werden wir als Hessen dem
Vorschlag unter Tagesordnungspunkt 32 selbstverständlich
zustimmen.
Wir haben dann weitere Anträge, die in den großen
Bereich hineingehen: Wie gehen wir mit der großen
Herausforderung um, die bereits auf uns zugekommen ist und
noch zukommen wird? Menschen, die geflohen sind, über
zwei Millionen schon jetzt, und niemand weiß, wie sich
dieses kriegerische Geschehen weiter entwickeln wird.
Aber es ist sehr zu erwarten, dass die Zahl der
Flüchtlinge weiter steigt. Es gibt diese berühmten
Modellrechnungen, die zum Teil davon ausgehen, dass dreimal so viele
Menschen zu uns kommen werden wie 2015 und 2016.
Ich weiß nicht, ob das alles so eintritt, aber richtig ist,
dass wir uns so gut, wie wir es können, vorbereiten.
Zu diesen Vorbereitungen gehört auch der Antrag aus
Nordrhein-Westfalen unter Tagesordnungspunkt 45. Das
ist ein Klassiker, dass wir uns nicht mit vielen
bürokratischen Vorschriften, die wir an jeder Ecke haben, selbst
lahmlegen, sondern versuchen, pragmatisch zu handeln.
Deshalb werden wir auch diesem Antrag zustimmen,
genauso wie dem Antrag von Brandenburg unter
Tagesordnungspunkt 48. Dazu will ich noch zwei
Bemerkungen machen:
Meine Damen und Herren, wir haben eine wirklich
bewunderungswürdige Hilfsbereitschaft in unserem
Land, bei unseren Bürgerinnen und Bürgern. Dies
anzuerkennen und dafür Danke zu sagen, ist mir ein
Bedürfnis. Es ist keineswegs selbstverständlich. Gleichwohl
glaube ich nicht, dass wir uns darauf verlassen dürfen,
dass die Dinge sich so irgendwie schon regeln werden.
Dieses schreckliche Wort „Massenzustrom-Richtlinie“
der EU, die jetzt umgesetzt wurde, ist ja auf der einen
Seite sehr sinnvoll. Dass wir jetzt nicht mit
bürokratischen Methoden aller Art versuchen, die Dinge in den
Griff zu kriegen, sondern dass die Menschen hier ein
Aufenthaltsrecht haben, das ist richtig. Gleichzeitig gilt
aber doch auch Folgendes: Es ist notwendig, dass wir
untereinander solidarisch sind, auch und gerade, was die
Länder angeht. Ich habe Frau Kollegin Giffey gerade
gesagt, ich halte es für selbstverständlich, dass wir mit
denjenigen, die jetzt in besonderer Weise viele
Flüchtlinge aufnehmen – und Berlin ragt hier heraus –, solidarisch
sein müssen.
Auch in unserem Land kommen täglich sehr viele
Menschen an, insbesondere am Frankfurter
Hauptbahnhof. Das ist die zentrale Stelle in ganz Westdeutschland,
wenn man so will, wo alle ankommen, jeden Tag
Tausende. Diese bringen wir zurzeit unter, aber ich sage
auch: Das Prinzip Zufall, „irgendwie wird es sich
regeln“, kann nicht die Antwort sein. Ich will ausdrücklich
sagen: Wir werden nächste Woche in der
Ministerpräsidentenkonferenz sehr ausführlich darüber zu sprechen
haben.
Ich wünsche mir mehr Engagement und deutlichere
Koordination durch die Bundesregierung. Das Mindeste,
was wir brauchen, ist irgendeine Form der Registrierung.
Wir können uns doch nicht dauerhaft darauf verlassen,
dass sich die Dinge irgendwie regeln. Deshalb bitte ich
sehr darum, dass mehr geschieht als die Einrichtung eines
gemeinsamen Krisenzentrums. Da muss es noch mehr
geben, und einer der Schlüssel zu allem ist, dass wir
wenigstens wissen, wer da ist. Wir werden nicht unsere
üblichen Geschichten machen können mit Zuweisungen;
es gibt keine Residenzpflicht. Das brauchen wir auch
alles nicht. Aber ein bisschen Ordnung und ein bisschen
gelebte Solidarität halte ich für richtig.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, wissen wir
doch aus dem Jahr 2015: Die wirkliche Herausforderung
besteht und die Lösung aller Fragen geschieht vor Ort.
Sie geschieht nicht im Deutschen Bundestag und auch
nicht im Bundesrat, sondern die Menschen kommen
irgendwo an – und das vor allen Dingen in den
Kommunen. Die Kommunen brauchen unsere Hilfe, und sie
brauchen auch eine Orientierung.
Ich halte es im Moment für vergleichsweise albern,
darüber zu reden, ob wir Schulcurricula oder solche
Sachen brauchen. Wir werden pragmatische Lösungen
finden, wie gerade die vielen Kinder jetzt nicht wochen-
und monatelang in irgendeinem Messebau sitzen, ohne
dass irgendetwas passiert. Das kann nur vor Ort
organisiert werden, und dort gibt es auch gute Erfahrungen.
Aber das können wir auch nicht alleine. Deshalb bin ich
Brandenburg sehr dankbar für den Antrag unter
Tagesordnungspunkt 48, in dem es um die Frage geht, wie wir
solidarisch miteinander umgehen.
Bis zum Ende des vergangenen Jahres gab es eine
beachtliche finanzielle Unterstützung des Bundes für jeden
Geflüchteten. Diese Regel ist ausgelaufen, und trotz
mancher Diskussion kann ich im Moment nicht erkennen,
dass der Bund etwas unternimmt, das wieder
aufzugreifen. Der Bundeskanzler hat bei einer unserer letzten
Begegnungen ausdrücklich zugesagt, dass der Bund
beabsichtigt, in dieser Herausforderung auch seinen Beitrag
zu leisten. Darauf will ich ausdrücklich verweisen und
meiner Hoffnung Ausdruck geben, dass wir jetzt nicht
Monate brauchen, um sozusagen kleinkariert,
beckmesserisch zu versuchen, zu irgendeiner Lösung zu kommen.
Angesichts der Not, des Elends, dessen, was wir da
sehen, hat man ja schon innere Bedenken, ob man in einer
solchen Situation überhaupt über Geld reden darf.
Angemessen, ja. Das steht nicht im Mittelpunkt. Aber für mich
ist sehr wichtig, und ich glaube, dass es auch notwendig
ist, dass die Kommunen relativ bald ein Signal
bekommen, dass Solidarität auch in dieser Frage notwendig ist.
Deshalb, meine Damen und Herren: Ich habe zu
Beginn gesagt, dieser Angriffskrieg hat die Welt verändert
und wird viele Konsequenzen haben, und natürlich wird
er auch für die nationale Politik dramatische
Konsequenzen haben. Ich kann mir nicht einmal ansatzweise
vorstellen, dass wir so weitermachen können wie immer.
Trotzdem müssen wir einen kühlen Kopf bewahren. Wir
werden vielfach gefordert sein. Heute gilt es neben der klaren
Verurteilung dieses Krieges und der Solidarität für die
Menschen in der Ukraine und für das
Selbstbestimmungsrecht, deutlich zu machen, dass Solidarität auch
unter uns gelten muss und dass wir möglichst rasch
gerade den Menschen, die zu uns gekommen sind, praktisch
helfen, die Hilfsbereitschaft unserer Bevölkerung
anerkennen und gleichzeitig das Notwendige gemeinsam
tun – Bund Länder und Kommunen –, damit diese
Herausforderung erfolgreich gemeistert werden kann.
Es geht hier nicht um eine Angelegenheit von ein paar
Wochen, und wie die Stimmung in drei Monaten sein
wird, wissen wir nicht. Deshalb ist es notwendig, jetzt
entscheidende Voraussetzungen zu schaffen. Unter dem
Strich: Die heutigen Tagesordnungspunkte werden wir
aus hessischer Sicht unterstützen. Ich hoffe hier auf breite
Unterstützung insgesamt.
Ich verkenne nicht: Ich hätte mir nicht vorstellen
können – nicht nur nicht vorstellen wollen –, dass wir 2022
mitten in Europa wieder einen Krieg haben. Die junge
Generation ist fassungslos. Sie sind schon erstaunt, wenn
sie Züge sehen, auf denen Panzer verladen werden. Wer
heute 35 Jahre alt ist, hat daran keinerlei Erinnerung. Das
mischt sich mit einer hohen Emotionalität, mit
Verständnislosigkeit, aber auch mit Ängsten. Und das, was die
jüngere Bevölkerung auf der einen Seite macht, das sehe
ich auch bei vielen älteren Menschen, die große Sorgen
haben – und den ganz Alten, die an ihre Erlebnisse, an
den Krieg erinnert werden.
Deshalb, Herr Präsident, Sie haben recht: Es ist alles
richtig, was wenigstens den Krieg stoppt. Aber die alten
Lateiner hatten auch recht: Wenn du den Krieg
vermeiden willst, musst du dich auf den Krieg vorbereiten. –
Dies ist eine der Erkenntnisse, die auch uns als Länder
noch gewaltige Anstrengungen abfordern wird. Der
heutige Tag ist eine Zwischenbilanz in außergewöhnlicher
Zeit, aber ich bin überzeugt, dass wir, wenn wir es klug
machen, die Herausforderungen, jedenfalls im Inland,
erfolgreich meistern können. – Vielen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Kollege Bouffier!
In der Reihenfolge wäre jetzt aufzurufen die Kollegin
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz. –
Liebe Kollegin Dreyer, du hast das Wort.
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Guten Morgen, liebe
Kollegen, liebe Kolleginnen! Krieg in Europa – allein
diese Worte auszusprechen, tut einfach weh und
schmerzt, denn wir gehören der Generation an, die mit
großen Zukunftsvisionen immer in dem Wissen gestaltet
hat, dass wir das große Glück haben, die Generation zu
sein, die in Frieden aufgewachsen ist. So viele Jahre
Frieden – was ist das für ein Privileg, in einem Land zu
leben, wo wir keinen Krieg erleben müssen!
Jetzt ist er da der Krieg, mitten in Europa, und es
zerreißt einem das Herz. Es ist einfach nur traurig und
schlimm. Tagtäglich sieht man die Bilder von den
Menschen, ihr Leid, die Zerstörung überall, und mit jedem
Tag wird es schlimmer. Ich glaube, jedem Kollegen,
jeder Kollegin geht es genauso: Man könnte manchmal
eigentlich nur vor dem Fernseher sitzen und weinen, weil
das Elend so groß ist. Natürlich leiden wir mit den
Menschen in der Ukraine. Wir sind solidarisch. Wir trauern.
Wir haben auch einen Riesenrespekt vor ihrem Mut, wie
sie sich gegen diesen Krieg stellen.
Ich füge ausdrücklich hinzu: Ich bin auch nah bei den
Russen und Russinnen, die sich gegen den Krieg stellen,
die für den Frieden eintreten, die verhaftet werden, aber
die deutlich machen: Das ist Putins Krieg, es ist nicht der
Krieg des russischen Volkes. – Liebe Kollegen und
Kolleginnen, auch hier sensibel zu sein, ist wichtig für uns,
denn in unseren Bundesländern leben Menschen, die aus
der Ukraine kommen, aber auch Menschen, die aus der
Russischen Föderation kommen. Es ist wichtig, dass wir
nicht so allgemein werden in unseren Äußerungen,
sondern den Menschen klarmachen: Es ist Putins Krieg – wie
der Kanzler von Anfang an sagte –, und man kann nicht
jeden Menschen, der aus der Russischen Föderation
kommt, dafür verurteilen. Im Gegenteil: Es tut so gut,
wenn man immer wieder die Berichte, die Aktivitäten
sieht, wo sich Ukrainer und Russen gemeinsam gegen
diesen Krieg stellen. Das ist eben auch sehr, sehr mutig.
Der Krieg kennt niemals Gewinner, immer nur
Verlierer. Das können wir oder müssen wir jetzt auch wieder
sehen. Der Krieg wird, wie Volker Bouffier es gesagt hat,
noch viele Weiterungen haben. Vieles hat sich verändert
mit dem Angriffskrieg durch Putin, auch der Traum, den
ich beschrieben habe, einer Friedenszone in Europa, die
für immer sichergestellt ist. Wir werden viel sprechen
müssen, wir werden viel tun müssen, damit wir in Europa
eine neue Friedensordnung herstellen können. Aber das
Allerwichtigste am heutigen Tag ist, immer wieder zu
betonen, dass alles getan wird, dass Putin die Waffen
ruhen lässt, dass das Leid der Menschen endlich aufhört
und dass die Menschen wieder das Gefühl haben, dass sie
sich orientieren können und das erste große Leid, nämlich
die Zerstörung, erst einmal beendet ist.
Ich bin deshalb froh, dass auf allen Ebenen in Europa
Gespräche geführt werden, dass alle Staatsmänner
und -frauen tatsächlich nach wie vor versuchen, in
Kontakt zu sein, um etwas zu verändern. Es ist ein Muss
angesichts dieser schrecklichen kriegerischen
Auseinandersetzungen und neben der Solidarität, die wir
selbstverständlich gegenüber der Ukraine leisten.
Der Krieg muss uns auch an einer anderen Stelle noch
einmal extrem erschrecken, denn wir sehen: Es ist nicht
nur ein Krieg der Waffen, sondern auch ein Krieg der
Propaganda. Wenn man sieht, dass das neue
Mediengesetz von Putin nicht nur Journalisten und Journalistinnen
bedroht, sondern eben auch dazu führt, dass es eigentlich
überhaupt keine Berichterstattung durch unabhängige
Medien mehr aus Russland über Russland gibt, dann ist
das wirklich sehr bedrohlich. Wie lange hat es eigentlich
gedauert, bis wir einen Weg gefunden haben,
beispielsweise gegen RT oder Sputnik tatsächlich die
Konsequenzen zu ziehen, die man ziehen muss? Und es ist gut, dass
Europa an dieser Stelle zusammengewirkt hat.
Die Propaganda ist das Gift, das seit Jahren gestreut
wird, und sie ist das Gift, das diesen Krieg bestimmt.
Viele sagen: Im Krieg ist das Erste, was verloren geht,
die Wahrheit. – Wenn es überhaupt keine Meinungs- und
Medienfreiheit mehr gibt, dann ist das wirklich eine ganz
besondere Bedrohung, neben dem Krieg mit den Waffen.
Deshalb appelliere ich noch einmal an uns, liebe
Kollegen und Kolleginnen: Wir Bundesländer sind es, die über
die Medienpolitik bestimmen. Wir streiten uns manchmal
über Dinge, die mit Blick auf einen solchen Krieg, auf
einen solchen Propagandakrieg plötzlich so kleinlich und
kaum mehr nachvollziehbar erscheinen. Wir können uns
glücklich schätzen, dass wir ein duales System in
Deutschland haben, dass wir Medienvielfalt und
Medienfreiheit haben. Wir sollten auch in Zukunft hart daran
arbeiten, dass uns dieses System erhalten bleibt, dass wir
Medienvielfalt erhalten.
Auch wir haben damit zu kämpfen, dass in den
sozialen Medien ganz viel Propaganda läuft. In der Corona-
Pandemie haben wir es zahlreich und häufig erleben
müssen. Das sollte uns wachrütteln, was das Thema
„Erhalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ betrifft: ihn zu
unterstützen und gleichzeitig dafür zu arbeiten, dass das
duale System in unserem Land aufrechterhalten bleibt, in
Zukunft und auch, wenn wir es weiterentwickeln. Das ist
mir so wichtig, weil wir doch alle wissen: Ohne
Meinungsfreiheit, ohne Medienfreiheit gibt es keine Freiheit.
Den Propagandisten und den Kriegsführern macht das
eben alles leichter, wenn sie die Medien unter sich haben
und die Medien bestimmen. Daraus erwächst noch
einmal eine ganz besondere Verpflichtung.
Krieg kennt keine Gewinner – ich habe es gesagt –,
und gleichzeitig verändert Krieg alles. Ich will hier
hervorheben, dass es die 27 EU-Mitgliedstaaten zum ersten
Mal geschafft haben, zu sagen: Wir erklären uns
insgesamt solidarisch, und wir werden helfen, diese
humanitäre Katastrophe, die mit dem Krieg einhergeht,
abzumildern. – Alle nehmen Flüchtlinge auf, und ich glaube,
tatsächlich ist das ein wichtiger Punkt. Wer kann, der
flieht aus der Ukraine. Wir können das einfach nur
verstehen und alle nur unser Allerbestes geben, diese
Menschen aufzunehmen und ihnen so etwas wie eine
vorübergehende Heimat zu geben, um dieses Elend
irgendwie zu überleben, und ihnen tatsächlich eine
Geborgenheit in unseren Bundesländern oder auch in den Ländern
der Europäischen Union zu geben. Auch dafür brauchen
wir sehr viel Solidarität. Aber ich glaube, die besteht
unter den Bundesländern.
Wir haben das immer wieder beteuert: Wir alle
schaffen Unterkünfte. Wir tun, was wir können, um Reserven
zu schaffen. Wir haben unglaublich viele Menschen in
Deutschland, die ehrenamtlich aktiv sind – an die ein
riesiges Dankeschön! Sie werden nicht müde; denn
eigentlich sind wir ja in diesem Land müde nach zwei
Jahren Pandemie und all den Dingen, die wir zu
bewältigen haben. Deshalb: Ein großes Dankeschön an das
Ehrenamt! Ich nenne aber ausdrücklich auch unsere großen
Städte und schaue nach Berlin, nach Hamburg, auch nach
Brandenburg – keine große Stadt, aber genauso betroffen
– und natürlich auch nach Bremen, wo im Moment die
allermeisten hauptamtlichen Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen extrem gefordert sind und ohne Klagen wirklich
Tag und Nacht arbeiten. Auch denen ein ganz großes Lob
und ein ganz großes Dankeschön!
Volker Bouffier hat es gesagt: Wir arbeiten auf der
Bund-Länder-Ebene über die Innenminister und
Integrationsminister mit Hochdruck an der Verteilung. Sie muss
in Zukunft tatsächlich noch besser funktionieren, weil
ansonsten Teile von Deutschland einfach
zusammenbrechen unter der Last der vielen, vielen Menschen, die an
einer Stelle ankommen. Daran müssen wir weiter
arbeiten. Denn es mangelt nicht an der Bereitschaft, die
Menschen aufzunehmen, aber es hakt einfach daran, dass
manche gewisse Ziele im Kopf haben, Communities, wo
sie hinwollen, was alles sehr verständlich ist. Trotzdem
müssen wir schauen, dass wir das besser hinbekommen.
Ich bin dankbar, dass wir uns hierbei auch mit der
Bundesregierung sehr eng abstimmen können. Und wir
müssen da auf jeden Fall Schritte weiterkommen. Volker
Bouffier hat gesagt, es sind die älteren Menschen – am
Sonntag habe ich einer 82-Jährigen gratuliert; die hat
noch erlebt, wie Mainz in Schutt und Asche gebombt
worden ist – und es sind die Jungen, die das Gefühl
haben, ihnen wird die Zukunft genommen. Deshalb bin ich
so froh, dass wir eine Bundesregierung haben, die klare
Worte findet – das ist auch in der Sitzung des
Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten im Bundesrat zum
Ausdruck gekommen –, eine Bundesregierung, die nicht
nachlässt in der Frage: Was können wir tun, um im
Gespräch zu bleiben? Dafür bin ich sehr dankbar. Und ich
weiß auch: Für eine junge Bundesregierung – jung im
Amt – ist das eine riesige Herausforderung. Deshalb:
Dankeschön!
Zeitenwende. Es ist beunruhigend, aber wir alle
werden die Aufgabe haben, diese Zeitenwende zu gestalten.
Im Moment zählt vor allem, dass wir Länder für die
Flüchtlinge da sind. Dem wollen wir uns stellen. Das tun
wir auch, und wir hoffen, dass wir demnächst auch die
großen Städte stärker entlasten können. Denn noch
einmal: Es mangelt nicht daran, dass wir nicht wollen. Wir
haben Plätze geschaffen, und wir wollen dafür da sein,
dass es am Ende gemeinschaftlich funktioniert.
Zu den Anträgen brauche ich nichts mehr auszuführen.
Wir haben uns alle, glaube ich, beiden Anträgen
angeschlossen. Es sind unterschiedliche Zielrichtungen, beide
sind wichtig und erforderlich. Deshalb ist es auch
selbstverständlich an einem solchen Tag, gemeinsam in diesem
Haus zu sagen: Wir haben Anträge, mit denen wir unsere
Meinung noch einmal deutlich machen. Der Präsident hat
sie ja auch bestens wiedergegeben.
Mein letzter Punkt ist: Natürlich hat dieser Krieg in
vielerlei Hinsicht auch auf das Leben in Deutschland sehr
große Auswirkungen. Das sind zum einen die
Energiepreise, es ist zum anderen das Thema Energieversorgung.
Ich bin froh, dass die Bundesregierung schon einen Tag
vor dem Krieg ein großes Paket auf den Weg gegeben
hat. Zudem wissen wir, dass die Bundesregierung jetzt im
laufenden Verfahren auch darüber nachdenkt, was man
noch tun oder wo man noch nachsteuern kann, um gerade
diejenigen, die Geringverdiener und jetzt durch die
Energiepreise wirklich extrem belastet sind, weiterhin und
noch stärker zu unterstützen.
Klar ist auch, dass wir hier – neben den Menschen, die
wenig Geld verdienen und diese Belastung doppelt und
dreifach spüren – auch ein Thema in der Industrie haben,
bei den energieintensiven Unternehmen. Deshalb bin ich
froh, dass wir auf der Ministerpräsidentenkonferenz die
Chance haben, intensiv mit der Regierung über diese
Themen zu diskutieren, denn es ist nötig, dass wir auch
darauf schauen, weil die Auswirkungen des Krieges
immens sind. Und wir müssen schauen, wie wir in
Deutschland diese großen Herausforderungen miteinander
stemmen.
Liebe Kollegen und Kolleginnen, beruhigend ist, dass
wir in Deutschland zurzeit sehr solidarisch miteinander
agieren, zwischen Regierung, Opposition und in unserer
Länderkammer. Ich bin sehr froh darüber, dass wir die
Probleme auf der MPK noch einmal intensiv miteinander
bereden können. Den Ländern, die gerade besondere
Lasten haben, sagen wir: Wir sind offen. Wir schauen die
nächsten Tage: Wie können wir es schaffen, dass die
Flüchtlinge besser verteilt werden? – Insgesamt bedanke
ich mich ganz herzlich für die große Solidarität, die wir
untereinander zeigen. – Vielen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollegin
Dreyer! – Ich darf nun aufrufen Herrn Kollegen
Ministerpräsident Wüst, Nordrhein-Westfalen.
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die
schrecklichen Bilder aus Kiew, aus Mariupol, aus Charkiw und
anderen ukrainischen Städten machen uns und vielen
Menschen in unserem Land die Herzen schwer. Der
russische Angriff auf zivile Einrichtungen macht selbst vor
Geburtskliniken keinen Halt. Das zeigt die ganze
Rücksichtslosigkeit dieses Krieges. Frauen, Kinder, Familien
sind unschuldige Opfer dieses aggressiven Überfalls auf
ihre Heimat. Dieser Krieg richtet sich gegen die
Menschen, und er richtet sich gegen das Recht – gegen das
Recht eines freien Landes, gegen das Recht der Ukraine,
ein freies, demokratisches und selbstbestimmtes Land zu
sein. Damit richtet sich dieser Krieg auch gegen unsere
gemeinsamen europäischen Werte.
In dieser schweren Zeit sind unsere Gedanken und die
Gedanken vieler Menschen in Deutschland bei den
Menschen in der Ukraine. Das zeigen die vielen
Friedensdemonstrationen, die wir seit nunmehr zwei Wochen
erleben. Alleine am vergangenen Montag 250 000 Menschen
in Köln, die größte Friedensdemo in der Geschichte
dieser Stadt. Das zeigen auch die unzähligen Hilfsaktionen,
große und kleine. Die Spendenbereitschaft ist riesig. Das
zeigt die große Solidarität mit allen, die vor diesem Krieg
aus der Ukraine fliehen müssen.
Wer vor Putins Krieg flieht, ist bei uns herzlich
willkommen. Viele sind schon gekommen, und viele werden
noch kommen. Bund, Länder und Kommunen bereiten
sich darauf vor. Sichere Unterbringung und gute
Versorgung der Geflüchteten werden auch ein zentrales
Thema – Frau Kollegin Dreyer hat es gerade gesagt – bei
unserem Austausch der Ministerpräsidentinnen und
Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung in der
kommenden Woche sein müssen. Wir brauchen geordnete
Verfahren und Koordinierung zwischen Bund, Ländern
und Kommunen. Wir brauchen Klarheit, was die
Kostenübernahme angeht. Vor allen Dingen aber ist die
Koordinierung wichtig. Das sind wir nicht nur den Kommunen
schuldig, sondern auch den Menschen, die auf der Flucht
sind.
Es sind anders als 2015 ganz viele Frauen und Kinder.
Es wäre nicht richtig, sie lange hin- und herzuschieben,
von der einen Einrichtung in die andere, sie auf
gepackten Koffern sitzen zu lassen. Nach den Schrecken der
vergangenen Woche müssen sie bei uns möglichst schnell
zur Ruhe kommen, und die Kinder sollen möglichst
schnell wieder Kind sein. So setzen wir der Aggression
Putins Solidarität und Nächstenliebe entgegen.
Dieser Krieg in unserer Nachbarschaft lehrt uns:
Frieden, Freiheit und Demokratie können wir nicht mehr als
so selbstverständlich ansehen, wie wir es lange getan
haben. Es gibt Frieden, Freiheit und Demokratie nicht
umsonst. Wir müssen bereit sein, unsere Werte zu
verteidigen. Wer Demokratien entwaffnet, macht Recht und
Freiheit schutzlos. Unsere Demokratie muss wehrhaft
sein, nach außen und nach innen. Wehrhaft nach außen
heißt, unsere Bundeswehr besser auszurüsten. Deswegen
unterstützen wir den Kurs der Bundesregierung,
100 Milliarden Euro für die Bundeswehr bereitzustellen.
Wehrhaft nach außen heißt auch, gemeinsam mit unseren
Partnern Sanktionen vorzunehmen, wie wir sie bisher
nicht gesehen haben. Sie sind umso stärker, wenn wir in
Deutschland dafür sorgen, dass sie insbesondere Putin
und seine Clique treffen, aber eben nicht
Familienunternehmen und Pendlerinnen und Pendler bei uns in
Deutschland.
Wir müssen auch wehrhaft sein nach innen. Putin führt
seit Langem einen Informations- und Propagandakrieg,
nicht nur gegen uns, sondern auch gegen viele andere
Länder des freien Westens, mit dem klaren Ziel, unsere
Gesellschaften zu spalten. Russische Staatsmedien
versuchen seit Jahren, das gesellschaftliche Klima bei uns zu
vergiften. Treten wir Desinformation und Propaganda in
Zukunft entschiedener entgegen, als Gesellschaft und als
Rechtsstaat! Ich schließe mich Frau Kollegin Dreyer an:
Es ist richtig, dem Propagandasender Russia Today bei
uns keine Plattform mehr für seine Lügen und
Manipulationen zu bieten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin dankbar für
die heutige Debatte und die Worte meiner Vorrednerin
und meines Vorredners. Volker Bouffier hat recht: Die
Aufgabe ist groß, und sie wird lange andauern. Aber
heute senden wir ein Signal der Geschlossenheit und
Entschlossenheit. Wir stehen an der Seite der Ukraine,
der Menschen dort. Wir zeigen Solidarität und
Nächstenliebe. Wir als Länder werden gemeinsam mit dem Bund
und den Kommunen diese Solidarität in den nächsten
Monaten umsetzen müssen, und wir werden uns dieser
Aufgabe stellen. – Vielen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, lieber
Herr Ministerpräsident Wüst! – Ich darf nun die
Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey,
aufrufen.
Franziska Giffey (Berlin): Guten Morgen, liebe
Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Wir haben viel über die
Folgen von Putins Krieg gesprochen und auch darüber, was
wir hier bei uns, in unseren Bundesländern, ganz konkret
tun müssen.
Ich fange an bei der letzten Nacht, in der wir auch den
Bundesrat vorbereitet haben. Um 21.54 Uhr waren wir
eigentlich der Meinung, wir hätten so ziemlich alle
untergebracht, die in dieser Nacht noch ankommen würden.
Aber dann kam die Nachricht: Es kommen noch 17 Busse
mit je 60 Leuten direkt aus Polen nach Berlin. – Wir
haben heute Nacht die Berliner Messe hinzugenommen,
erstmals in großem Stil eine Hallensituation, weil wir in
den letzten Tagen fast 9 000 Menschen untergebracht
haben in landeseigenen Unterkünften, die entsprechend
verfügbar waren oder verfügbar gemacht werden
konnten.
Wenn wir jetzt diesen Schritt gehen, die Menschen in
Hallen, in Klubs, in Kirchen, in allen möglichen
Unterkünften, die wir noch so haben, unterzubringen, dann ist
das eine Stufe, die zeigt, dass wir an die Grenzen der
Kapazität kommen – schon jetzt. Ich bin dankbar, dass
Stephan Weil gestern Nacht um 23 Uhr gesagt hat: Wir
nehmen euch 350 ab. – Wir haben auch alle anderen
unterbringen können. Das ging nur, weil wir in den
letzten Tagen und Wochen immer wieder anrufen konnten:
bei Dietmar Woidke, der ganz viel geholfen hat, bei Malu
Dreyer, bei vielen von Ihnen, auch in Nordrhein-
Westfalen, in Niedersachsen. Es ist viel geschehen über
bundesländerübergreifende Zusammenarbeit und Hilfe.
Ich möchte mich sehr herzlich dafür bedanken, dass Sie
alle gezeigt haben: Die Solidarität der Bundesländer
steht, und wir halten zusammen, gerade in diesen
schwierigen Zeiten. Vielen Dank dafür!
Wir haben alle miteinander eine große
Hilfsbereitschaft in unseren Bundesländern: der einzelnen
zivilgesellschaftlichen Organisationen, der Menschen, die tief
berührt sind. Wir alle leiden angesichts dieser Situation,
die wir jeden Tag sehen, ein bisschen mehr als
1 000 Kilometer entfernt von uns; wir leiden mit den über
40 Millionen Menschen in der Ukraine, die Schreckliches
erleben. Uns allen geht das sehr nah. Und wir haben die
ukrainische Community hier in Berlin, 24 000 Menschen,
die natürlich erster Andockpunkt sind für viele. Viele
Menschen aus der Community haben geholfen, haben
Freunde, Verwandte, Bekannte aufgenommen. Und wir
haben auch die große russische Gemeinschaft hier in
Berlin, die natürlich genauso entsetzt, mit Sorge und mit
Erschütterung verfolgt, was dort geschieht.
Wir erleben leider – wie so oft –, dass sich die
Konflikte dieser Welt auch auf unseren Schulhöfen abspielen.
Wir haben eine große Verantwortung, mit unseren
Kindern und Jugendlichen diesen Konflikt, diese kriegerische
Auseinandersetzung aufzuarbeiten und Lehrerinnen und
Lehrern Hilfe an die Hand zu geben bei der Frage: Wie
erkläre ich eigentlich einem Erstklässler, was Krieg ist?
Wir haben unseren Schulen Material,
schulpsychologische Beratung und Unterstützung gegeben. Wir haben
Onlinefortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer
angeboten. Wir bereiten Willkommensklassen vor.
Die Bereitschaft, zu helfen, ist riesengroß. Aber klar
ist auch: Diese Aufgabe ist eine, auf die sich niemand
vorbereiten konnte. Noch vor gut zwei Wochen haben
wir damit nicht gerechnet. Weder diejenigen, die jetzt
fliehen mussten aus einem intakten Leben, aus einem
normalen Arbeits- und Schulalltag, noch diejenigen, die
hier bei uns in Berlin beispielsweise im Monat
1 000 Flüchtlinge unterbringen, konnten sich darauf
vorbereiten.
Dass jetzt hier in Berlin am Tag über 15 000
Menschen ankommen, die teilweise weiterreisen, die zu
großen Teilen privat unterkommen, bedeutet, dass wir an
jedem Abend über 1 000 Übernachtungsplätze schaffen
müssen. Und wenn wir es dann geschafft haben, über
1 000 hinzubekommen, müssen wir damit rechnen, dass
irgendwann in der Nacht die Nachricht kommt: Noch mal
20 Busse. – Das führt an die Grenze der Belastbarkeit.
Wir haben Kolleginnen und Kollegen in unserem
Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, die seit zwei
Wochen im Dauereinsatz sind. Es ist normal, dass nachts
durchgearbeitet wird und dass viele Kolleginnen und
Kollegen am Tag, wenn die Sonne scheint, kurz nach
Hause fahren, drei Stunden schlafen und dann
wiederkommen.
Wir haben Gott sei Dank Ehrenamtliche, die am
Bahnhof sind und helfen. Ohne die würden wir das nicht
schaffen. Und wir haben Hilfsorganisationen, die wir
beauftragen konnten von Landesseite, die mitmachen.
Wir haben am Hauptbahnhof ein großes
Willkommenszelt aufgebaut. Die Stadtmission betreibt es in unserem
Auftrag, um die schlimme Lage im Bahnhof, die schon
zu erhöhter Brandlast und zu Gefahren aus
feuerwehrlicher Sicht geführt hat, zu entzerren. Mit dem
Willkommenszelt können wir dies deutlich entzerren; das ist gut.
Wir bereiten uns jetzt intensiv vor, damit wir es
hoffentlich am Wochenende schaffen, den Flughafen Tegel
als großes Ankunfts- und Verteilzentrum zu reaktivieren.
Wir stellen uns darauf ein, dass wir dort am Tag über
10 000 Menschen willkommen heißen werden, sie auch
weiterverteilen in Busse in andere Bundesländer. Wir
bereiten uns darauf vor, dort 3 000 Menschen so
unterzubringen, dass sie erst einmal schlafen können. Das ist ein
Ort, der uns auch hoffnungsvoll stimmt. Wenn das in
Tegel funktioniert, werden wir geordnetere Verhältnisse
haben, die Lage am Hauptbahnhof deutlich entspannen,
können dort Spendenbörsen machen, arbeitsrechtliche,
aufenthaltsrechtliche Beratung anbieten und
psychosoziale Unterstützung geben. In Tegel haben wir unser großes
Impfzentrum. Das wird selbstverständlich alle Impfungen
anbieten, sowohl was Covid betrifft als auch die
Impfungen, die sonst noch erforderlich sind.
Eine Riesenherausforderung ist auch, dass so viele
Haustiere mitkommen, was man verstehen kann. Die
Menschen retten das, was ihnen am liebsten ist, was
ihnen am wichtigsten ist. Aber das ist aus vielerlei
Gründen noch mal eine zusätzliche Herausforderung. Wir
müssen ganz klar sehen: All die Menschen, denen wir
dankbar sind, dass sie zu Hause ihr Kinderzimmer
freigeräumt haben, dafür gesorgt haben, dass sie irgendwie
privat Menschen unterbringen, werden in absehbarer Zeit
sagen: Ich hätte gerne wieder mal mein Bad, meine
Küche, meine Couch für mich. – Das ist ja so, wie wenn
man zu Hause Besuch hat; das ist klar. Und es kommen
nicht Besucher, sondern es kommen schwer
traumatisierte Menschen. Das bedeutet, dass wir in absehbarer Zeit
wahrscheinlich Menschen haben, die aus der
Privatunterbringung kommen und sagen: Ich brauche jetzt offizielle
Unterbringung. Ich brauche die Hilfe des deutschen
Staates.
All das illustriert einerseits die große Solidarität, die
Mitmenschlichkeit, die Verantwortung, die
Hilfsbereitschaft, die wir gerade in diesen Zeiten gemeinsam
aufbringen. Aber es illustriert andererseits auch, dass kein
einziges Bundesland das selbst schaffen kann, dass wir
große Unterstützung brauchen, auch wenn wir unser
eigenes Krisenmanagement sofort aufgestellt haben in
drei Clustern: Ankunftsstrukturen, medizinische
Erstversorgung, Unterbringung mit allen Kapazitäten, die gehen.
Das umfasst die Schaffung zusätzlicher Unterkünfte, also
diese an den Start zu bringen, und die Frage der
Sicherheit, der Cybersicherheit, der sozialen Sicherheit, des
sozialen Zusammenhalts, der Versorgung und auch die
polizeilichen und feuerwehrlichen Einsatzkräfte.
Denn leider müssen wir auch sehen: Es gibt wie in
jeder Krise nicht nur Glücksritter, die Geld verdienen
wollen, sondern es gibt auch die, die die Hilflosigkeit derer
ausnutzen, die am Bahnhof ankommen, insbesondere der
jungen Frauen. Wir haben dort schon Menschenhändler
gesehen, die die Frauen aufgreifen, die ihnen wohlfeil
Unterkunft anbieten und sie in dubiose Strukturen
bringen. Wir haben deshalb einen massiven Einsatz von
LKA, Polizei und Feuerwehr am Bahnhof, um das zu
unterbinden, um dagegen vorzugehen und die Täter, die
wir kennen, rauszufischen.
All das sind die Herausforderungen, die wir sehen.
Deshalb will ich mich heute dem Appell, den meine
Kolleginnen und Kollegen hier ausgesprochen haben,
anschließen. Denn es ist so, dass es in dieser Lage vor allem
einer bundesweiten Koordinierung, Registrierung,
Verteilung und auch Organisation bedarf. Wir haben jetzt die
Aufgabe, den § 24 Aufenthaltsgesetz so umzusetzen –
entsprechend der Möglichkeit, die uns die Entscheidung
des Europäischen Rates gegeben hat –, dass eine
Verteilung auch passieren kann. Denn eine Beobachtung von
vielen, deren wir Hilfe wir angefragt haben, ist – Sie
werden das wissen –: Wenn wir sagen: „Wir schicken
euch einen Zug, da sind 450 Leute drin; die sind alle in
Berlin losgefahren“, dann kommen vielleicht 200 oder
150 an, weil die Menschen auf dem Weg dorthin
ausgestiegen sind oder weil sie, wie gerade jüngst erlebt am
Bahnhof Hannover, sich umorientieren und sagen: „Wir
fahren doch lieber wieder nach Berlin zurück, denn dort
kennen wir Leute“. Es gibt Fake News, die sagen: Ihr
könnt euch nur in Berlin registrieren. – Das ist natürlich
etwas, dem wir entgegenwirken müssen. Deswegen
braucht es eine höhere Verbindlichkeit bei Registrierung
und Verteilung. Wir haben eine andere Situation, weil
das vielfach auf Freiwilligkeit beruht. Dennoch werden
wir es nur schaffen, wenn diese Aufnahmeprozesse klarer
geregelt sind und wenn das bundesweit einheitlich
erfolgt.
Ich möchte zu dem, was heute hier an
Beschlussvorlagen und Anträgen vorliegt, ganz klar sagen:
Selbstverständlich unterstützen wir all diese Punkte aus Berliner
Sicht aus vollem Herzen. Wir fordern die Russische
Föderation auf, den Krieg sofort zu beenden, sich aus der
Ukraine zurückzuziehen. Wir begrüßen das geschlossene
Vorgehen aller Länder und der Europäischen Union und
die beschlossenen Sanktionen gegen Russland. Wir
würdigen alle großen Anstrengungen in Deutschland, in den
Nachbarländern und vor allen Dingen unsere
Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern. Wir erwarten von
der Bundesregierung schnellstens eine gemeinsame
Regelung mit den Ländern zu Aufnahmeprozessen,
Unterbringung, medizinischer Versorgung und zum Zugang
zum Arbeitsmarkt. Wir begrüßen den Beschluss des
Europäischen Parlaments und des Rates über eine
zusätzliche Makrofinanzhilfe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir unterstützen mit
unserer Berliner Stimme all das, was hier vorliegt.
Ich will schließen mit einem Gruß, den ich in diesen
Tagen von einer ukrainischen Frau gelernt habe, die eine
Aktivistin für die ukrainische Community hier in Berlin
ist und die sich sehr einsetzt für die Menschen, die hier
ankommen und die hier leben. Oleksandra Bienert ist ihr
Name. Sie war am Internationalen Frauentag zu Gast bei
der Premiere eines Films über die Situation der Frauen in
der Ukraine und ihrer Kinder. Sie hat geschlossen mit
den Worten: Ich wünsche Ihnen allen einen friedlichen
Himmel! – Diesen Gruß kannte ich bis dahin nicht.
Vielleicht werden wir ihn in Zukunft öfter sprechen müssen.
Ich wünsche Ihnen allen einen friedlichen Himmel! –
Vielen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollegin
Giffey, für den sehr eindrucksvollen Bericht und die klare
Beschreibung, was wir 16 Länder gemeinsam stemmen
müssen, damit kein einziges von uns mit den Problemen
alleine steht!
In diesem Sinne darf ich jetzt die Redner/-innenliste
abschließen.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor.
Wir beginnen mit dem Landesantrag Nordrhein-
Westfalens. Wer ist dafür? – Einstimmig.
Damit entfallen die Ausschussempfehlungen.
Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genommen.
Vielen Dank!
Ich darf Ihnen sagen: Slawa Ukrajini!
Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:
TOP 1
Wahl der Vorsitzenden des Ausschusses für
Familie und Senioren (Drucksache 61/22)
Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das kann ich nicht
erkennen.
Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird
vorgeschlagen, Frau Senatorin Astrid-Sabine B u s s e
(Berlin) zur Vorsitzenden des Ausschusses für das
laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich
um das Handzeichen. – Das ist einstimmig.
Dann ist so beschlossen.
Ich darf mich recht herzlich bedanken und den
Tagesordnungspunkt 1 schließen.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 46 und 49 zur
gemeinsamen Beratung auf:
TOP 46
Entschließung des Bundesrates: Für eine wirksame
Energiepreisbremse – Energiepreise durch
Reduzierung der Steuern stabilisieren – Pendlerpauschale
für alle sachgerecht erhöhen – Antrag der Länder
Nordrhein-Westfalen, Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 107/22)
in Verbindung mit
TOP 49
Entschließung des Bundesrates: Energiepreise
stabilisieren und Kompensationen für private Haushalte
und Wirtschaft auf den Weg bringen – Antrag des
Saarlandes gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 112/22)
Mir liegen derzeit Wortmeldungen der Kollegen Wüst,
Hans, Weil und des Parlamentarischen Staatssekretärs
Kellner vor. – Ich darf Herrn Kollegen Wüst das Wort
erteilen.
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Auch wenn heute die Sonne scheint: Der Winter ist noch
nicht vorbei, und um die Heizung abzustellen, ist es
überall noch viel zu kalt. Wer in diesen Tagen Heizöl kaufen
muss, damit er bis Ostern kommt, zahlt aktuell dreimal so
viel wie noch vor einem Jahr. Bei Gas sieht es – wir
wissen es alle – nicht viel anders aus. Auch hier kennt der
Preis nur eine Richtung, nämlich nach oben. An der
Tankstelle erleben wir derzeit neue Rekorde bei den
Spritpreisen: Teilweise schon über 2,30 Euro für den
Liter Diesel; vor 15 Monaten gab es ihn noch für
1,10 Euro.
Die Energiepreise sind Hauptinflationstreiber und für
viele Menschen inzwischen zu einem handfesten Problem
geworden. Wir dürfen die Energiepreise nicht zur neuen
sozialen Frage werden lassen. Deswegen braucht
Deutschland schnell eine wirkungsvolle, effektive
Energiepreisbremse. Die Abschaffung der EEG-Umlage allein
reicht nicht aus, um die Menschen ausreichend zu
entlasten. Wir brauchen eine Senkung der Stromsteuer, eine
Absenkung der Steuersätze auf Heizöl, Erdgas, Diesel
und Benzin und eine Senkung der Mehrwertsteuer auf
Erdgas, Elektrizität und Fernwärme. Eine warme
Wohnung darf in Deutschland nicht zum Luxus werden.
Wir brauchen auch eine umfassende Entlastung für die
Pendlerinnen und Pendler. In meinem Land sind es knapp
5 Millionen Pendlerinnen und Pendler, die jeden Tag ihre
Heimat, ihren Ort verlassen müssen und woanders
hinfahren zur Arbeit. Das Auto ist gerade im ländlichen
Raum für viele Menschen immer noch alternativlos. Ja,
wir arbeiten engagiert an einem besseren ÖPNV. Aber
bis er allen Menschen ein Angebot macht, machen kann,
das sie auf dem Weg zur Arbeit nutzen können, wird es
noch dauern. Deshalb brauchen wir für die vielen
Berufspendlerinnen und Berufspendler eine spürbare
Entlastung – und das ab dem ersten Kilometer. Wer Tag für
Tag von zu Hause zur Arbeit muss, auch wenn es nur
15 oder 18 Kilometer sind, ist durch die Rekordpreise an
der Tankstelle stark belastet.
Langfristig – das ist meine feste Überzeugung –
müssen wir die Pendler strukturell und systematisch
entlasten. Die Höhe der Pendlerpauschale muss künftig
dynamisch angepasst werden unter Berücksichtigung des
CO2-Preises. Damit sorgen wir dafür, dass ländliche
Räume langfristig attraktive Wohnräume bleiben, und
verhindern damit auch eine Überhitzung der
Wohnungsmärkte in den Ballungsräumen. Deshalb ist die Erhöhung
der Pendlerpauschale wichtig für Stadt und Land und
damit auch für den Zusammenhalt in unserer
Gesellschaft.
Stärkster Treiber für die Energiepreise ist gerade
zweifelsfrei der Angriffskrieg Putins auf die Ukraine. Nach
meiner Überzeugung müssen wir daraus zwei
Konsequenzen ziehen: Wir brauchen Versorgungssicherheit
ohne Energieimporte aus Russland, und wir brauchen
Stabilität bei den Energiepreisen. Die Sanktionen müssen
Herrn Putin und seine Clique treffen und nicht die
Menschen bei uns. Dafür ist jetzt Offenheit und Kreativität an
vielen Stellen gefragt. Souveränität im außenpolitischen
Handeln schafft man auch dadurch, dass man
innenpolitisch den Rücken frei hat. Das wird in den nächsten
Monaten noch wichtig werden. Eine Energiepreisebremse
erhöht die außenpolitischen Handlungsspielräume der
Bundesregierung. Deshalb unsere Vorschläge, für die ich
hier um Unterstützung werbe. – Vielen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Kollege Wüst! – Ich darf nun den Kollegen Hans aus
dem Saarland aufrufen. – Lieber Kollege Hans, Sie haben
das Wort.
Tobias Hans (Saarland): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine Damen und Herren Kolleginnen und
Kollegen! Meine Damen und Herren, die zuhören! Wir haben
als saarländische Landesregierung ebenfalls einen
Entschließungsantrag zum Thema der gestiegenen
Energiepreise vorgelegt. Auch wir sind der Auffassung: Es muss
dringend gehandelt werden. Es muss mehr getan werden
als das, was die Bundesregierung – sicherlich richtig –
bereits auf den Weg gebracht hat. Aber diese
Maßnahmen reichen nicht aus. Die Menschen müssen stärker von
den wirklich explosionsartig gestiegenen
Energiepreiskosten entlastet werden. Wenn ich hier von Menschen
rede, rede ich nicht nur von den privaten Haushalten,
sondern vor allem auch von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern in Industriebetrieben, die überall in
Deutschland und insbesondere im Saarland tagtäglich zur
Arbeit fahren und die sich Sorgen machen, dass durch
diese Energiepreiskrise ihre Arbeitsplätze gefährdet sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nein, diese
Preisexplosion bei den Energiepreisen belastet längst nicht mehr
nur die Haushalte mit geringen, mit kleinen Einkommen,
sondern es ist inzwischen tatsächlich eine breite
Mittelschicht, Haushalte mit eigentlich guten Einkommen, von
diesen Kostensteigerungen erfasst. Vor diesem
Hintergrund ist es natürlich gut, wenn die Bundesregierung jetzt
die Entfernungspauschale anhebt. Es ist gut, dass die
EEG-Umlage vorzeitig reduziert und abgeschafft wird.
Aber wir fordern darüber hinaus die erneute Überprüfung
von System, Tarif und Höhe der Entfernungspauschale,
sollten die Kraftstoffpreise weiterhin ansteigen.
Zusätzlich – das halte ich für wirklich essenziell –
müssen jetzt die Steuern auf Energieerzeugnisse gesenkt
werden, und zwar temporär. Das versteht sich von selbst.
Auf Dauer wird fossiler Kraftstoff teurer werden müssen,
sonst schaffen wir die Energiewende nicht. Aber in dieser
Krise muss gegengesteuert werden. Deswegen sollte jetzt
gehandelt werden, auch weil die Entfernungspauschale
natürlich erst im kommenden Jahr wirkt. Wir können
nicht die Menschen im kommenden Jahr entlasten, wenn
es jetzt im Portemonnaie eng wird. Deswegen brauchen
wir diese Sprit- und Energiepreisbremse, so wie es der
Kollege Wüst eben dargelegt hat, indem wir die
Mehrwertsteuer absenken, indem aber auf der anderen Seite
auch die Energiesteuern auf Mineralölerzeugnisse auf das
europäische Mindestmaß zurückgeführt werden.
Ich sage sehr deutlich: Was während der Corona-Krise
möglich war, und zwar in schnellen, in guten Verfahren
in Zusammenarbeit und im Zusammenwirken von
Ländern und Bundesregierung, sollte auch jetzt möglich sein
in einer solchen Krise, die die Menschen zusätzlich zu
den wirklich riesigen Problemen, die wir in der Welt
haben und die die Leute bedrücken, am eigenen Leib
belastet und ihnen Sorgen macht.
Auch die Stromsteuer muss gesenkt werden. Das
versteht sich von selbst. Nur wenn wir diese senken, werden
wir erreichen, dass mehr Menschen auf Heizanlagen
umrüsten, die nicht mehr mit Öl oder mit Gas
funktionieren, sondern die als Wärmepumpen Strom konsumieren.
Das ist selbstverständlich. Und ich sage: Wir sollten auch
das – und das steht in unserem Antrag drin – noch mal
verstetigen, was uns in der Corona-Pandemie geholfen
hat, nämlich die erweiterten Homeoffice-Regelungen.
Da, wo Menschen aus dem Homeoffice arbeiten können,
müssen sie nicht ins Auto steigen, müssen nicht die
hohen Spritpreise in Kauf nehmen. Deswegen sollten wir
darüber wirklich intensiv nachdenken und das auch
verwirklichen.
Es geht an dieser Stelle – das ist mir sehr wichtig als
Ministerpräsident eines Industrielandes – nicht nur um
die privaten Haushalte, sondern es geht auch darum, dass
wir die Wirtschaft entlasten von den hohen Strom- und
Energiepreisen. Das, was sich jetzt sprunghaft darstellt,
nicht nur an den Zapfsäulen, sondern bei allen
Energieerzeugnissen – das spüren die Unternehmen –, gefährdet
insbesondere die industriellen Arbeitsplätze. Ich denke
dabei an die Betriebe der Grundstoffindustrie, aber auch
an die Stahlindustrie, die keramische Industrie in meinem
Land, an die metall- und weiterverarbeitenden Betriebe.
Sie alle spüren das ganz massiv, und einzelne Branchen
sind davon eben besonders betroffen wie zum Beispiel
die Lebensmittelindustrie.
Man darf sich nichts vormachen: Diese sprungartige
Steigerung der Kosten führt dazu, dass das nicht
langfristig planend umgelegt werden kann auf die Kundinnen
und Kunden. Das wird nicht funktionieren. Das sind
Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen.
Deswegen können sie das nicht weitergeben. Auch
deswegen ist hier eine Entlastung wirklich wichtig, weil die
Betriebe sonst ihre Wettbewerbsfähigkeit verlieren und
weil wir dann drohen, in eine Investitionsschwäche in
Deutschland zu kommen, die dem Wirtschaftsstandort
außerordentlich schaden würde.
Und ich sage sehr deutlich: Wenn wir uns jetzt
wehrhaft aufstellen und wenn wir sagen: „Wir wollen dafür
sorgen, dass Deutschland an dieser Stelle mit einer
starken Stimme spricht gegenüber Putins Krieg“, dann
müssen wir dafür sorgen, dass unsere Volkswirtschaft an
dieser Stelle so aufgestellt ist, dass sie weiterhin
wettbewerbsfähig sein kann bei allen Herausforderungen.
Deindustrialisierung wäre das Ergebnis, wenn wir jetzt
nichts tun, und das wäre das schlechteste Signal, nicht
nur für industriell stark geprägte Regionen wie das
Saarland. Wir haben gesehen, dass in Bayern die Lech-
Stahlwerke bereits gesagt haben, sie können auf diese Art
und Weise nicht mehr produzieren. Wollen wir, dass das
zum Flächenbrand wird? Ich sage sehr deutlich: Das
können wir nicht hinnehmen.
Hinzu kommen natürlich auch die Branchen der
Mobilität, Logistik – Taxigewerbe, Busunternehmen machen
sich wirklich riesige Sorgen, ob sie noch annehmbare
Preise für ihre Fahrten verlangen können – und auch –
das ich sage mit Blick auf das, was uns tagtäglich auf den
Teller gebracht wird – die Landwirtschaft. Wenn wir
wollen, dass unsere Bauern und Bäuerinnen noch stärker
in Bedrängnis kommen, dann tun wir nichts. Aber wenn
wir wollen, dass bei diesem steigenden Druck auf die
Landwirtschaft, den wir jetzt auch durch die Ukraine-
Krise haben, die Landwirtschaft in die Lage versetzt
wird, trotz aller Widrigkeiten zu arbeiten, dann müssen
wir auch dort dafür sorgen, dass die Energiepreise sinken.
Dort hilft selbstverständlich wie bei allen Unternehmen
nicht nur die Absenkung der Mehrwertsteuer. Das ist ein
durchlaufender Posten in der Umsatzsteuer. Es braucht
eine Senkung der Energiesteuern.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist
absolut richtig, dass wir den Weg aus der einseitigen
Abhängigkeit von russischen Energielieferungen gehen.
Das ist völlig unumstritten. Wir wollen beschleunigt
erneuerbare Energien ausbauen, selbstverständlich da
noch eine Schippe drauflegen. All das wird aber nicht
von heute auf morgen funktionieren. Aber heute drückt
die Menschen der Schuh bei diesen massiv gestiegenen
Energiekosten. Deswegen ist heute zu handeln. Machen
wir uns nichts vor: Der Druck auf Deutschland wird noch
sehr viel höher werden, etwa wenn wir an Gaslieferungen
aus Russland denken. Das alles spüren wir. Das wird
dazu führen, dass die Energiepreise noch weiter steigen.
Deswegen können wir das nicht abwarten. Wir müssen
heute handeln. Deswegen bitte ich um Unterstützung der
saarländischen Entschließung. – Vielen herzlichen Dank!
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank,
lieber Kollege Hans! – Als Nächster spricht Herr
Ministerpräsident Weil aus Niedersachsen.
Stephan Weil (Niedersachsen): Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Eines kann man, glaube
ich, sagen: Worüber wir uns hier unterhalten, darüber
unterhalten sich derzeit fast alle Haushalte in ganz
Deutschland. Die Energiekosten sind wirklich
übergreifend in unserer Gesellschaft zu einem Thema von Sorge
geworden und führen zum Teil auch bis hin zu der
Frage – das muss man offen sagen –: Soll ich jetzt den
Kühlschrank füllen oder den Tank?
Ich bin froh darüber, dass die ganze Diskussion dieses
Themas hier in diesem Kreise zeigt: So weit wollen wir
es nicht kommen lassen. Wir können niemandem falsche
Versprechungen machen, aber wir sehen uns allesamt in
der Pflicht – und wir reden hier übrigens auch über
Länderfinanzanteile –, unseren Teil dazu beizutragen, dass
die privaten Haushalte entlastet werden, aber auch – ich
füge hinzu –, dass wir einen weitreichenden
ökonomischen Schaden, insbesondere im industriellen Sektor,
abwenden.
Die Ursachen für die Preisexplosion auf den
Energiemärkten sind vielfältig, aber, auch das muss gesagt
werden, größtenteils weltmarktgetrieben. Wir sehen diese
Entwicklung nicht nur in Deutschland – nein, es ist eine
internationale Entwicklung, und vieles, was man aus
armen Ländern hört, sollte uns nicht unberührt lassen.
Wenn wir über Ursachen reden, dann lassen Sie mich
aber auch sagen: Es rächt sich, dass wir in den letzten
Jahren einen eher schleppenden Ausbau der erneuerbaren
Energien erlebt haben, und zwar in zweierlei Hinsicht,
zum einen preisdämpfend, aber zum anderen auch unter
dem Gesichtspunkt der Energieunabhängigkeit – ein
Thema, das in diesem Zusammenhang ebenfalls eine
große Rolle spielt. Und es ist gut, wenn wir daraus jetzt
die richtige Schlussfolgerung ziehen und in aller
Massivität den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben
wollen.
Mittlerweile gibt es hier im Bundesrat zu diesem
Thema eine ganze Reihe von Anträgen aus
unterschiedlichen Ländern: Nordrhein-Westfalen, Saarland,
Niedersachsen, Thüringen. Ich bin nicht sicher, ob ich damit
schon alle aufgegriffen habe, und ich meine, wir hätten
eigentlich in der Sache selbst weitgehend Einigkeit. Und
wir haben auch in weiten und wichtigen Bereichen einen
Konsens mit der Bundespolitik.
Es ist gut, dass sich die Bundesregierung
vorgenommen hat, die EEG-Umlage abzuschaffen. Diese ist aus
meiner Sicht schon seit Langem systematisch völlig
falsch. Aber es ist richtig, jetzt Nägel mit Köpfen zu
machen und nicht am Ende des Jahres, sondern schon
zum Halbjahr. Immerhin: Ein Vierpersonenhaushalt wird
auf diese Art und Weise im zweiten Halbjahr etwa
88 Euro sparen.
Es ist gut, dass der Heizkostenzuschuss für
Wohngeldbezieherinnen und Wohngeldbezieher beschlossene
Sache ist, und auch, dass Einvernehmen darüber herrscht,
dass er eine angemessene Höhe haben muss.
Insbesondere begrüße ich ausdrücklich, dass noch einmal eine
Anpassung der Pendlerpauschale vorgesehen ist.
Ich bin Ministerpräsident eines großen Flächenlandes,
in dem viele Menschen, und zwar vor allen Dingen
diejenigen mit den kleinen Geldbeuteln, jeden Tag weite
Strecken fahren müssen, um zu ihrer Arbeit zu kommen.
Wenn wir exakt diese Menschen nicht auch in den
Mittelpunkt unserer Bemühungen stellen, dann machen wir
einen ernsthaften Fehler. Denn sie sind es, die auf der
einen Seite, wie ich sagte, nicht allzu viel im Geldbeutel
haben, aber auf der anderen Seite eine ganz besondere
Belastung haben, weil sie zu Hause die Heizkosten zu
verschmerzen haben und dann während der Fahrt
wiederum sehr hohe Kraftstoffkosten.
Das alles ist Konsens zwischen Bund und Ländern,
und es muss jetzt um Tempo gehen. Ich glaube, wir alle
sollten ein Interesse daran haben, dass diese Maßnahmen
sehr schnell umgesetzt werden.
Die Frage, die sich danach stellt, ist: Gibt es denn noch
weitere Spielräume? Diese Frage wird derzeit – man
könnte fast sagen: naturgemäß – noch unterschiedlich
beantwortet, aber aus meiner Sicht lautet die Antwort: Ja.
Und zwar aus einem relativ schlichten systematischen
Grund: In Deutschland ist der Staatsanteil an den
Energiekosten unterschiedlich, aber insgesamt sehr hoch. Und
das heißt: Mit jeder Erhöhung der Energiepreise steigen
auch die staatlichen Einnahmen – auch die der Länder,
das wollen wir an dieser Stelle auch ganz offen
bekennen. Die Einnahmen steigen, und ich glaube, dass es in
einer solchen Situation nicht angemessen ist, wenn der
Staat diese, wenn ich das so sagen darf, Windfall-Profits
aus Energiepreiserhöhungen nutzt. Ich verkenne nicht –
und wir alle wissen sehr genau, worüber wir da reden –,
dass wir in diesen Zeiten auch mit beträchtlichen
Zusatzbelastungen in den öffentlichen Haushalten zu leben
haben. Aber gewissermaßen unerklärt so etwas wie eine
verkappte Steuererhöhung durch die
Energiepreiserhöhungen zuzulassen, das möchte ich uns allen miteinander
nicht raten. Das stärkt sicherlich nicht Vertrauen in
Politik. Deswegen gibt es in der Tat einen weiteren
Spielraum für die Finanzierung von Entlastungsmaßnahmen.
Und die Maßnahmen selbst? Nun, die Länder haben
seit vielen Jahren – ich möchte meinen, seit ungefähr acht
oder neun Jahren – immer wieder bei den jeweiligen
Gelegenheiten die Senkung der Stromsteuer
vorgeschlagen. Jetzt wäre dazu der richtige Anlass. Ich finde es
auch richtig, eine befristete Absenkung der
Mehrwertsteuer zu prüfen.
Und ich möchte ein Thema aufgreifen, das im Moment
noch nicht wirklich überall in seiner Brisanz erkannt
worden ist: die Situation vor allem der energieintensiven
Industrie. Herr Kollege Hans hat mit Recht darauf
aufmerksam gemacht: Es gibt viele Bereiche, die von der
Energiepreissteigerung betroffen sind; aber eine
existenzielle Bedrohung könnte im Bereich von
energieintensiver Industrie entstehen. Das sind allesamt Unternehmen,
die im Weltmarkt stehen, und da wird man nicht viel Zeit
haben, sehr hohe Kosten tatsächlich wegzudrücken. Das
sind auch alles Unternehmen, die, wie unsere
Volkswirtschaft insgesamt, nach zwei Jahren Pandemie eigentlich
einmal eine etwas ruhigere Phase gebraucht hätten.
Stattdessen finden sie sich jetzt in einer erneuten harten
Bewährungsprobe wieder.
Meine Sorge ist – ich sage das ganz offen –, dass wir
jetzt, hoffentlich am Ende der Pandemie, aber inmitten
dieser Energiepreiswelle, die Situation haben werden,
dass ein Unternehmen nach dem anderen sagt: „Sorry,
unter diesen Bedingungen bin ich nicht in der Lage,
wettbewerbsfähig zu produzieren“, dass uns damit
Strukturen wegfallen, die wir eigentlich brauchen und die
eigentlich auch gesund sind, aber jetzt eben unsere
Unterstützung benötigen – übrigens auch mit Blick auf die
weitere Wertschöpfungskette. Denn wenn solche
Unternehmen, aus welchen Gründen auch immer, aufgeben
müssen, dann sind die Konsequenzen, beispielsweise bei
ihren Zulieferern, unausweichlich.
Wir haben es insgesamt geschafft, unsere
Volkswirtschaft gut durch die Corona-Pandemie zu steuern, ohne
dass es allzu große Substanzverluste gegeben hat, und wir
müssen sehr aufpassen, dass wir jetzt nicht anlässlich der
Energiepreiswelle Schäden zulassen, die uns hinterher
bitter leidtun werden. Ja, es sind schlechte Zeiten, es sind
lausige Zeiten. Wir dürfen als Politik keine falschen
Versprechungen machen, aber umgekehrt müssen wir
auch alle Möglichkeiten nutzen, die wir haben. Und in
diesem Sinne bin ich sicher: Am Ende wird aus den
vielen Anträgen, die dem Bundesrat zur Beratung vorliegen,
ein richtig guter Vorschlag werden. Und an dem lassen
Sie uns arbeiten! – Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank,
lieber Kollege Weil!
Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Staatsminister
Dr. Herrmann (Bayern) abgegeben.
Es spricht als Letztes zu uns Herr Parlamentarischer
Staatssekretär Kellner vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz.
Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: Sehr geehrter
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere
Gedanken sind in diesen Tagen bei den Menschen in der
Ukraine, die die brutalen Folgen von Wladimir Putins
Angriffskrieg tragen müssen. Diese Bilder der wahllosen
Zerstörung, der Bombardierung von Schutzsuchenden
lassen mich und Sie sicherlich nicht los. Den
Ukrainerinnen und Ukrainern gilt unser Mitgefühl und unsere
Unterstützung.
Es ist deshalb völlig richtig, dass wir als Antwort auf
entschiedene und einschneidende Sanktionen gegenüber
der russischen Wirtschaft und den Oligarchen setzen.
Dabei ist klar, die Auswirkungen der Sanktionen treffen
auch uns. Das ist der Preis, um Frieden und Freiheit zu
schützen. Weiter steigende Energiepreise und eine hohe
Inflation, Gefahren für die Konjunktur und vermehrt
Sorgen um den Arbeitsplatz und die
Lebenshaltungskosten belasten. Das erleben wir in alltäglichen Gesprächen,
und das völlig zu Recht, denn es sind gravierende
Auswirkungen, die die Menschen besorgen und in ihrem
Alltag einschränken.
Umso beachtlicher finde ich es, wie breit und wie
solidarisch die Sanktionen aus der Wirtschaft, aus der
Bevölkerung unterstützt und mitgetragen werden. Denn unsere
Haltung gegenüber Wladimir Putin ist umso stärker, je
geschlossener wir als Gesellschaft auftreten. Damit das
so bleibt, gilt es, dort zielgerichtet zu unterstützen, wo die
Auswirkungen besonders gravierend sind. Hier schauen
wir als Bundesregierung ganz genau hin, was getan
werden kann, um denjenigen ganz besonders zu helfen, die
besonders betroffen sind.
Denn wir dürfen nicht vergessen, die wirtschaftliche
Lage war schon vor dem Kriegsbeginn nicht leicht. Zwei
Jahre Pandemie haben ihre Spuren hinterlassen. Und, wir
sehen es an den steigen Inzidenzen in diesen Tagen, die
Pandemie ist immer noch nicht vorüber. Dazu kommt:
Die Belastung der Lieferketten und die steigende
Inflation aufgrund rasant steigender Preise für fossile
Energieträger beschäftigten uns auch schon vor dem
Kriegsbeginn. Deswegen ist es doppelt wichtig, den Ausbau der
Erneuerbaren mit aller Kraft voranzutreiben. Einerseits
um die Preisspirale zu durchbrechen und andererseits, um
die Abhängigkeit von Russland bei der
Energieversorgung zu beenden.
In dieser Situation hat die Bundesregierung
richtigerweise schon verschiedene Maßnahmen ergriffen, um zu
1 Anlage 1
helfen. Dabei stehen die Menschen im Fokus, die wenig
Geld haben, denn sie brauchen jetzt schnell die
Unterstützung, weil sie besonders betroffen sind. Unser
Entlastungspaket umfasst: Die EEG-Umlage – am Mittwoch im
Kabinett beschlossen – wird bereits ab Juli aus dem
Bundeshaushalt übernommen, und wir stellen sicher, dass
diese Entlastung auch bei den Verbraucherinnen und
Verbrauchern, und übrigens auch bei den KMU, direkt
ankommt. Das schlägt sich nämlich in der
Stromrechnung für alle nieder.
Wir erhöhen den Arbeitnehmerpauschbetrag um
200 Euro und den Grundfreibetrag um 363 Euro. Davon
profitieren auf unbürokratischem Wege die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Verschiedene Gruppen brauchen schnell
Unterstützung: Menschen, die eine existenzsichernde Leistung
bekommen, die also bereits auf Unterstützung
angewiesen sind, erhalten eine Einmalzahlung von 100 Euro zur
Grundsicherung. Mit dem Kindersofortzuschlag kommt
eine Maßnahme genau für die Familien, die ihn brauchen.
Wer Wohngeld bekommt, studiert oder Azubi ist,
bekommt einen einmaligen Heizkostenzuschuss.
Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro heben
wir das Einkommen für viele Geringverdiener deutlich
an. Diese Maßnahme hilft gerade auch in Ostdeutschland
ganz besonders, wo das Lohnniveau immer noch deutlich
niedriger ist.
Mit der Verlängerung der Sonderregelungen beim
Kurzarbeitergeld helfen wir Unternehmen und
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die durch die aktuelle
Lage in Schwierigkeiten geraten.
Wir ziehen die beschlossene Erhöhung der
Fernpendlerpauschale auf dieses Jahr vor und werden sie im Laufe
der Legislatur sozial und ökologisch umgestalten.
Wir haben Teile der Ölreserven zur Stabilisierung
freigegeben.
Dieses Paket ist ein Sicherheitsanker in stürmischen
Zeiten. Gleichzeitig ist die Lage in den letzten Tagen
noch mal schwieriger geworden. Wir entwickeln
gemeinsam mit der KfW ein Programm für Unternehmen, die
durch die Auswirkungen der Sanktionen besonders
betroffen sind. Und wir müssen vor allem zielgerichtet den
Menschen weiterhelfen, die wenig Geld haben, dort, wo
es keine Fernwärmenetze gibt, wo es keinen gut
ausgebauten ÖPNV gibt, und die auf ein Auto angewiesen
sind, um zur Arbeit zu kommen, also in den ländlichen
Räumen in Ost- und Westdeutschland. Denn sie treffen
die steigenden Energiepreise besonders stark. Und wir
prüfen, ob wir die Gewinne abschöpfen können, die nur
dadurch entstehen, dass zuvor sehr günstig eingekaufte
Energie jetzt zu exorbitanten und durch den Krieg
getriebenen Preisen verkauft wird.
Lassen Sie uns in diesen schwierigen Zeiten
gemeinsam dafür sorgen, dass Menschen und Unternehmen von
Bund und Ländern die notwendige Unterstützung
erhalten! Lassen Sie uns gemeinsam Lösungen entwickeln und
umsetzen, denn der Zusammenhalt in der Gesellschaft ist
in diesen Zeiten wichtiger denn je! Sie ist unsere Antwort
auf die Aggression von Wladimir Putin. – Herzlichen
Dank!
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank,
Herr Parlamentarischer Staatssekretär!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich weise die Vorlage zu TOP 46 – federführend –
dem Finanzausschuss und – mitberatend – dem
Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit, dem Verkehrsausschuss sowie dem
Wirtschaftsausschuss zu.
Die Vorlage zu TOP 49 weise ich – federführend –
dem Wirtschaftsausschuss und – mitberatend – dem
Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik,
dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit, dem
Verkehrsausschuss sowie dem Ausschuss für Städtebau,
Wohnungswesen und Raumordnung zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2:
TOP 2
Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen
im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen
(Drucksache 68/22)
Es liegt eine Wortmeldung vor. – Herr Staatsminister
Dulig aus Sachsen!
Martin Dulig (Sachsen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass das
Kurzarbeitergeld beziehungsweise die Kurzarbeiterregelung
wohl mit das erfolgreichste Arbeitsmarkt- und
Wirtschaftsstabilisierungsprogramm gewesen ist, das uns
durch die Pandemie geführt hat, führt uns zu Dank: an
Hubertus Heil und die Bundesregierung, die in den
letzten beiden Jahren mit diesem Instrument dazu
beigetragen haben, Menschen und Unternehmen Sicherheit zu
geben.
Ja, es wurde und es wird viel Geld benötigt. Aber es
wurden dadurch auch 3 Millionen Arbeitsplätze
gesichert. Heute beschließen wir insbesondere – und eben
dafür danke ich – die erneute Verlängerung der
Höchstbezugsdauer von 24 auf jetzt 28 Monate. Der Dank wird
nicht dadurch geschmälert, dass wir sicherlich auch
kritische Punkte zu diskutieren hatten, was die
Kostenbeteiligung der Unternehmen und auch die soziale Dimension
betrifft. Denn es ist schon ein Unterschied, ob ich
60 beziehungsweise 67 Prozent vom Mindestlohn
bekomme oder vom Tariflohn. Das ändert aber nichts
daran, dass das Instrument als solches genau richtig und
wichtig ist.
Für mich ist klar, dass mit dem Beschluss, den wir
jetzt zur Verlängerung fassen, ein allmählicher Ausstieg
aus diesen Maßnahmen einhergeht, weil wir natürlich
auch nicht von Krise zu Krise ständig Anpassungen
vornehmen können, weil wir dann irgendwann auch
ordnungspolitisch in Problemlagen kommen. – Alles in
Ordnung!
Dass ich mich heute trotzdem noch einmal zu Wort
melde, hat natürlich auch mit den Themen zu tun, die wir
unter den letzten beiden Tagesordnungspunkten diskutiert
haben. Denn die Zeitenwende bedeutet eben auch,
wahrzunehmen, dass dieser durch nichts zu rechtfertigende
Krieg kein Ereignis ist, das irgendwann zu Ende ist, und
dann gibt es so etwas wie eine neue Normalität und dann
passt man sich an, sondern diese Zeitenwende hat
massive Konsequenzen für die Wirtschafts- und
Arbeitsmarktpolitik, weil Wirtschafts- und Energiepolitik eben zur
Sicherheitspolitik wird, weil die Frage der
Versorgungssicherheit von Energie neu diskutiert wird, weil die Frage
des Zugangs zu Rohstoffen und Ressourcen neu
diskutiert werden muss, weil wir bei der Diversifizierung von
Lieferketten und Wertschöpfungsketten schauen müssen,
wie wir auf diese Situation eingehen. Und der Begriff
„Transformation“, den wir vorher immer genutzt haben,
beinhaltet dadurch inzwischen auch eine neue Dimension
bei der Betrachtung von Instrumenten.
Das, was wir aktuell zum Beispiel in Sachsen bei
Volkswagen erleben – dort stehen die Bänder gerade still,
weil die Kabelbäume, die in der Ukraine produziert
werden, jetzt nicht mehr kommen –, ist nicht nur eine Frage
von wenigen Wochen, sondern es wird Monate dauern,
Alternativen aufzubauen. Das ist nur ein leichter
Vorgeschmack auf das, was tatsächlich aufgrund dieser neuen
Dimension von Transformation, die auf uns zukommt, zu
berücksichtigen ist.
Genau deshalb bitte ich darum, dass wir in Analogie
zu den Erfahrungen mit den Regelungen, die wir zum
Kurzarbeitergeld gesammelt haben, auch prüfen,
inwieweit dieses Instrument dann auch genau dafür
angewendet werden muss. Denn darum geht es: Bei dieser
Transformation, bei diesen Veränderungsprozessen, die immer
auch Ängste und Sorgen auslösen, müssen wir das Signal
der Sicherheit geben. Das ist uns in den letzten beiden
Jahren gelungen, und wir müssen das erst recht in dieser
vor uns liegenden Zeit zeigen.
Deshalb noch einmal ein großes Dankeschön für die
Unterstützung, die wir mit der Kurzarbeiterregelung
haben! Aber wir sollten dieses Instrument auch
weiterentwickeln für die vor uns liegenden Zeiten. – Vielen
Dank!
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank,
Herr Dulig!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Es bleibt noch abzustimmen über eine empfohlene
Entschließung.
Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich Ziffer 2 auf,
die auf Wunsch getrennt nach Buchstaben und teilweise
nach Sätzen abgestimmt wird.
Ziffer 2 Buchstabe a Satz 1! – Mehrheit.
Ziffer 2 Buchstabe a Satz 2! – Mehrheit.
Ziffer 2 Buchstabe b! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 3.
Ziffer 2 Buchstabe c! – Mehrheit.
Ziffer 2 Buchstabe d! – Minderheit.
Wir kommen nun zu Ziffer 4, für die ebenfalls
getrennte Abstimmung gewünscht wurden.
Zunächst stimmen wir über Ziffer 4 Buchstabe a ohne
den Satzteil beginnend mit den Wörtern „100-prozentige
und …“ bis zu den Wörtern „… mindestens jedoch“
sowie über Ziffer 4 Buchstabe b ab. Ihr Handzeichen
bitte! – Minderheit.
Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den
genannten Satzteil.
Ziffer 4 Buchstabe c! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetz eine
Entschließung gefasst.
Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 2/20221
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
3, 19, 24, 26, 27, 29 und 33 bis 41.
1 Anlage 2
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:
TOP 4
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Börsengesetzes – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 89/22)
Dieser und die unter den Tagesordnungspunkten 5 und
7 bis 16 zu behandelnden Gesetzesanträge haben
Gesetzentwürfe zum Inhalt, die der Bundesrat schon in der
19. Wahlperiode beim Deutschen Bundestag eingebracht
hat. Sie sind der Diskontinuität unterfallen. In allen
Fällen haben erneute Ausschussberatungen nicht
stattgefunden. Über die Punkte wird entsprechend den
Vorberatungen einzeln abgestimmt.
Nun zu Punkt 4.
Wir sind übereingekommen, bereits heute in der Sache
zu entscheiden.
Wer dafür ist, den Gesetzentwurf erneut beim
Deutschen Bundestag einzubringen, den bitte ich um das
Handzeichen! – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Herrn Staatsminister
Al-Wazir (Hessen) zum Beauftragten für die
Beratungen im Deutschen Bundestag zu bestellen.
Punkt 5:
TOP 5
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG) –
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen,
Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 77/22)
Dem Antrag ist Rheinland-Pfalz beigetreten.
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir sind übereingekommen, heute in der Sache zu
entscheiden.
Wer ist dafür, den Gesetzentwurf in unveränderter
Fassung erneut beim Deutschen Bundestag
einzubringen? – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Herrn Minister Karl-
Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen) wieder zum
Beauftragten zu bestellen.
In Nordrhein-Westfalen sind demnächst Wahlen. Jetzt
müsst ihr sehen, dass Karl-Josef Laumann das auch
weiter begleiten kann. Hessen hat noch ein bisschen Zeit.
Punkt 6:
TOP 6
Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von
Informationen über unbekanntes Geld- und
Wertpapiervermögen Verstorbener – Antrag der Länder
Niedersachsen und Bremen – (Drucksache 21/22)
Wortmeldungen liegen nicht vor. – Je eine Erklärung
zu Protokoll1 liegt vor von Herrn Senator Grote
(Hamburg) und Herrn Minister Albrecht (Schleswig-
Holstein).
Damit kommen wir zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen.
Wer ist dafür, gemäß Ziffer 1 den Gesetzentwurf
beim Deutschen Bundestag einzubringen? Das
Handzeichen bitte! – Klare Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wie vereinbart, wird Herr Minister Hilbers
(Niedersachsen) zum Beauftragten des Bundesrates bestellt.
Punkte 7 a) bis c) rufe ich zur gemeinsamen Beratung
auf:
TOP 7a)
a) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Bundeszentralregistergesetzes – Zeitlich
unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen
sexuellen Missbrauchs von Kindern und
anderem in das erweiterte Führungszeugnis – Antrag
der Länder Baden-Württemberg, Saarland gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 63/22)
TOP 7b)
b) Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des
Kinderschutzes im Familienverfahrensrecht –
Antrag des Landes Baden-Württemberg gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 64/22)
TOP 7c)
c) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Stärkung der
Führungsaufsicht – Antrag des Landes Baden-Württemberg
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
65/22)
Bei diesen drei Vorlagen handelt es sich um Reprisen
zum Kinderschutz.
Ich beginne mit Punkt 7 a).
Dem Antrag ist Bayern beigetreten.
Zunächst frage ich, wer dafür ist, bereits heute in der
Sache zu entscheiden. Ihr Handzeichen bitte! – Mehrheit.
1 Anlagen 3 und 4
Dann kommen wir zur Frage der Einbringung. Wer
dafür ist, den unveränderten Gesetzentwurf erneut beim
Deutschen Bundestag einzubringen, den bitte ich um das
Handzeichen. – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat beschlossen, den
Gesetzentwurf n i c h t beim Deutschen Bundestag
einzubringen.
Dann kommen wir zu Punkt 7 b).
Auch hier frage ich: Wer ist dafür, bereits heute in der
Sache zu entscheiden? Ihr Handzeichen bitte! – Mehrheit.
Nun zur Frage der Einbringung. Wer für die erneute
Einbringung des unveränderten Gesetzentwurfes ist,
den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat beschlossen, den
Gesetzentwurf nicht beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Müssen wir die Abstimmung wiederholen? – Dann
wiederholen wir die letzte Abstimmung noch mal, und
Sie recken sich, so weit Sie können, in die Kamera, die
das erfasst. – Es bleibt eine Minderheit mit 34 Stimmen.
Ich kann es nicht ändern.
Wollen Sie zählen? – Noch mal bitte das
Handzeichen! – Mit der Zählweise per Hand sind es 37 Stimmen.
Die Anzeige pendelt immer zwischen 26 und 34
Stimmen. Ist Schleswig-Holstein mit dabei? – Okay, dann
sind das 37 Stimmen.
Noch mal die Arme bitte ganz hoch! Notfalls muss ich
Sie aufstehen lassen. – 34 Stimmen. Ich entschuldige
mich bei der Kamera.
Lucia Puttrich (Hessen): Es sah so aus, als wäre
eben ein Land nicht mitgezählt worden. Auch wenn es
jetzt müßig ist: Ich würde darum bitten, noch mal im
Einzelnen auszuzählen.
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Dann würde
ich Sie, ohne dass das jetzt als Stress empfunden wird,
bitten, dass diejenigen, die stimmberechtigt sind,
aufstehen, damit wir ganz sicher sind. Das ist zwar kein
existenzielles Thema, aber es ist vielleicht nicht schlecht für
den inneren Schwung des Bundesrates. – 37 Stimmen.
Jetzt ist Schluss. Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten.
Dann ist so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Frau Ministerin Marion
Gentges (Baden-Württemberg) zur Beauftragten des
Bundesrates zu bestellen.
Jetzt zu Punkt 7 c).
Wer für die sofortige Sachentscheidung ist, den bitte
ich um ein klares Handzeichen. – Mehrheit.
Dann zur Frage der Einbringung beim Deutschen
Bundestag. Wer dafür ist, den unveränderten
Gesetzentwurf erneut beim Deutschen Bundestag einzubringen,
den bitte ich um das Handzeichen. – Ganz klare
Minderheit.
Damit hat der Bundesrat beschlossen, den
Gesetzentwurf n i c h t beim Deutschen Bundestag
einzubringen.
Tagesordnungspunkt 8:
TOP 8
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Abgabenordnung – Gesetz zur umfassenden Verfolgung der
organisierten Steuerhinterziehung – Antrag des
Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 66/22)
Es spricht zu uns Herr Minister Biesenbach aus
Nordrhein-Westfalen.
Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Zu
Beginn meiner Amtszeit konnten Cum/Ex-
Steuerhinterzieher noch vergleichsweise sicher sein, der
Strafverfolgung zu entgehen. Zu unsicher schien die
Strafbarkeit solcher Geschäfte, zu unterlegen die Zahl und die
Expertise der Strafverfolger und zu komplex die oft
internationalen Strukturen. Seither hat sich aber
Grundlegendes geändert. Der Bundesgerichtshof hat
unmissverständlich klargestellt, dass Cum/Ex-Geschäfte strafbares
Unrecht und ihre Schäden dem Staat zu ersetzen sind.
Mutmaßliche Hauptakteure werden ausgeliefert.
Für Nordrhein-Westfalen habe ich die zuständige
Staatsanwaltschaft ganz erheblich personell verstärkt,
von 4 auf 29 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Beim
zuständigen Landgericht richten wir neue Strafkammern
ein, bauen sogar an, um die kommenden
Hauptverhandlungen in Cum/Ex-Verfahren bewältigen zu können.
Aber das alleine genügt noch nicht. Deswegen hatte die
Landesregierung Nordrhein-Westfalens am 27. Oktober
2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Abgabenordnung – Gesetz zur umfassenden Verfolgung der
organisierten Steuerhinterziehung in den Bundesrat
eingebracht.
Danach sollte das bislang auf Umsatzsteuerkarusselle
zugeschnittene Regelbeispiel des § 370 Absatz 3 Satz 2
Nummer 5 Abgabenordnung nicht mehr nur für
Umsatzoder Verbrauchsteuern gelten, sondern für sämtliche
Steuerarten. Nach dem Gesetzentwurf wäre die
bandenmäßige Hinterziehung jeglicher Steuer in einem
Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
Freiheitsstrafe zu bestrafen. Der Bundesrat hat nach breiter
Zustimmung in den Ausschüssen in seiner 997. Sitzung am
20. November 2020 beschlossen, den Gesetzentwurf
beim Deutschen Bundestag einzubringen. Dort fiel er
jedoch der Diskontinuität anheim.
Zwischenzeitlich übernahm der Bundesgesetzgeber
zwar einzelne Ansätze unseres Gesetzentwurfes und
änderte die Strafprozessordnung. Nunmehr ist die
Überwachung der Telekommunikation für sämtliche Fälle der
bandenmäßigen Steuerhinterziehung in großem Ausmaß
zulässig. Doch wird diese Gesetzeslage den
Kriminalitätsphänomenen der organisierten Steuerhinterziehung
nach wie vor nicht gerecht. Die Expertinnen und
Experten der Staatsanwaltschaft Köln beobachten vielmehr mit
Sorge, dass die Handelsvolumina an der Börse rund um
den Dividendenstichtag unvermindert hoch sind. Das legt
nahe: Die unberechtigte Erstattung von
Kapitalertragsteuer wird immer noch in großem Umfang organisiert,
wenn auch möglicherweise mit neuen Strategien. Und
das zeigt: Mit einer für mich sehr moderaten Änderung
des Prozessrechts alleine können wir moderne Formen
der organisierten Steuerhinterziehung nicht wirksam
bekämpfen. Aus diesem Grunde hat die Landesregierung
Nordrhein-Westfalens den Entwurf eines Gesetzes zur
umfassenden Verfolgung der organisierten
Steuerhinterziehung erneut in den Bundesrat eingebracht.
Aber wieso, werde ich gefragt, sollte ein Regelbeispiel
zur Strafschärfung für jegliche Formen der
bandenmäßigen Steuerhinterziehung notwendig sein? Wäre der
Gesetzentwurf nicht nur eine symbolische Lex Cum/Ex,
derer es eigentlich gar nicht bedarf? Nein, meine Damen
und Herren, das ist nicht der Fall und geht auch an der
Tatsache vorbei, dass Organisierte Kriminalität und
Wirtschaftskriminalität nicht länger nebeneinander existieren.
Das zeigt nicht zuletzt die Belastung der
Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Organisierte Kriminalität und
Vermögensabschöpfung, die ich in Nordrhein-Westfalen
bei den Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur
Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität eingerichtet habe.
Organisiert handelnde Kriminelle haben längst die
gesamte Bandbreite der Steuerhinterziehung für sich
entdeckt. Cum/Ex-Verfahren sind mit ihren horrenden
Steuersummen dabei nur ein Beispiel. Die möglichen
Betätigungsfelder bandenmäßiger Steuerhinterziehung sind
vielfältig und können etwa auch die organisierten Fälle
der Lohnsteuerhinterziehung bei Schwarzarbeit betreffen.
Man denke etwa an organisierte
Scheinselbstständigkeiten und illegale Arbeitnehmerüberlassungen im
Baugewerbe oder in anderen Branchen.
Vor diesem Hintergrund ist es heute nicht mehr
vermittelbar, warum beispielsweise bei einer
bandenmäßigen Hinterziehung von Biersteuer regelmäßig eine
Bestrafung mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu
zehn Jahren möglich ist, während Täter einer
bandenmäßigen Hinterziehung von Gewerbesteuer,
Einkommensteuer oder – wie bei Cum/Ex-Geschäften –
Kapitalertragsteuer grundsätzlich lediglich eine Geldstrafe oder ein
Strafmaß von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe erwartet.
Der Gesetzgeber sollte klar und deutlich dazu Stellung
beziehen, dass bandenmäßige Hinterziehungen
unabhängig von der Art der Steuer ein besonders strafwürdiges
Unrecht verwirklichen.
Zu pauschal ist auch der Hinweis, die bandenmäßige
Steuerhinterziehung könne doch wegen des
typischerweise großen Ausmaßes der hinterzogenen Beträge
schärfer bestraft werden. Denn organisiert aufgestellte
Banden sind bei strukturiertem Vorgehen in der Lage,
diese Strafschärfung durch eine Stückelung mit
Steuerschäden von jeweils unter 50 000 Euro zu umgehen.
Meine Damen und Herren, Regelbeispiele bilden den
Fall ab, der sich regelmäßig erschwerend von einem
Grunddelikt abhebt. Hier einen Unterschied zwischen den
Steuerarten zu machen, verkürzt die Realität, mit der
unsere Staatsanwaltschaften befasst sind. Wir benötigen
eine regelmäßige Strafschärfung für bandenmäßig
begangene Hinterziehungen von Steuern jeder Art, um uns
gegen moderne Formen der organisierten
Wirtschaftskriminalität zu wappnen. Eine Überkriminalisierung mit
Blick auf kleinere Gesellschaften oder Unternehmen und
ihre Steuerberater ist dabei nicht zu befürchten.
Regelbeispiele beschreiben in der Regel immer nur die Regelfälle,
und bekanntlich können Gerichte von den
Strafschärfungen dann absehen, wenn sie Gründe dafür haben.
Allein mit der Ausweitung der
Telekommunikationsüberwachung – diesen Schlenker gestatten Sie mir noch –
wird die etablierte organisierte Steuerhinterziehung im
Gesetz nicht hinreichend abgebildet. Unabhängig davon
leuchtet mir die StPO-Novelle inhaltlich nicht ein. Wieso
sollte die bandenmäßig begangene Steuerhinterziehung
so gravierend sein, dass sie eine Überwachung der
Telekommunikation rechtfertigt, eine Strafschärfung aber
nicht? Und warum wird im Strafprozess bei der
Steuerhinterziehung anders als bei sämtlichen anderen
Zwangsmaßnahmen mit Straftatenkatalog ein
Katalogbestand implementiert, den das materielle Recht gar nicht
kennt?
Ich werbe deshalb nochmals für den Gesetzentwurf.
Lassen Sie uns gemeinsam einen weiteren Schritt gegen
die organisierte Ausplünderung der Staatskasse durch
bandenmäßige Steuerhinterziehung gehen. – Ich danke
für Ihre Aufmerksamkeit.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Sehr geehrte Damen und Herren, es liegen keine
weiteren Wortmeldungen vor.
Bei dieser Reprise sind wir übereingekommen, sofort
in der Sache zu entscheiden.
Wer ist dafür, den Gesetzentwurf in unveränderter
Fassung erneut beim Deutschen Bundestag
einzubringen? Ich bitte um das Handzeichen. – Das ist
erfreulicherweise sehr deutlich. Damit ist dem zugestimmt.
Dann ist so beschlossen.
Wie vereinbart, wird Herr Minister Biesenbach
(Nordrhein-Westfalen) wieder zum Beauftragten des
Bundesrates bestellt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9:
TOP 9
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der
Insolvenzordnung – Antrag der Länder Hamburg,
Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
70/22)
Eine weitere Reprise, bei der die sofortige
Sachentscheidung vereinbart ist.
Da keine Wortmeldungen vorliegen, können wir
gleich zur Abstimmung kommen. Wer ist dafür, den
Gesetzentwurf in unveränderter Fassung erneut beim
Deutschen Bundestag einzubringen? – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wie vereinbart, wird Frau Senatorin Gallina
(Hamburg) zur Beauftragten des Bundesrates bestellt.
Tagesordnungspunkt 10:
TOP 10
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Finanzgerichtsordnung (FGOÄndG) – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 78/22)
Hier liegen keine Wortmeldungen vor.
Auch bei dieser Reprise haben wir vereinbart, heute in
der Sache zu entscheiden.
Auch hier die Frage: Wer möchte den Gesetzentwurf
in unveränderter Fassung erneut beim Deutschen
Bundestag einbringen? – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wie bereits vereinbart, wird Herr Minister
Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) wieder zum Beauftragten
des Bundesrates bestellt.
Tagesordnungspunkt 11:
TOP 11
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gerichte
in Wirtschaftsstreitigkeiten – Antrag der Länder
Nordrhein-Westfalen, Hamburg gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 79/22)
Hier hat Herr Minister Biesenbach erneut das Wort.
Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen): Frau
Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die deutsche
Justiz steht in einem Wettbewerb. Dies zeigt sich nicht
nur im Bereich der Durchsetzung kleinvolumiger
Forderungen: Dort sorgen in den letzten Jahren verstärkt Legal-
Tech-Anbieter für alternative Angebote, die den
Verbraucherinnen und Verbrauchern den Gang vor Gericht
ersparen sollen, wenn sie denn bereit sind, den Service
des Anbieters mit einem Teil ihrer Forderung zu
bezahlen. Auch gerade bei großen Verfahren aus dem Bereich
des Wirtschaftsrechts – beispielsweise bei großvolumigen
grenzüberschreitenden Unternehmenstransaktionen – ist
ein erheblicher Bedeutungsverlust der staatlichen
Gerichte festzustellen.
Dabei sind deutsche Gerichte – gerade im
internationalen Vergleich – für hohe juristische Qualität,
vergleichsweise zügige Verfahren und überschaubare Kosten
bekannt. Trotzdem werden Wirtschaftsstreitigkeiten
immer seltener vor ihnen ausgetragen. Insbesondere der
Bedeutungsverlust der Kammern für Handelssachen ist
beachtlich. Die Klage bei einem staatlichen Gericht stellt
in diesen Bereichen keinesfalls mehr den Normalfall der
Konfliktlösung dar. Vielmehr stehen als viel genutzte
Alternativen ausländische Commercial Courts sowie die
private Schiedsgerichtsbarkeit zur Verfügung.
Diese Entwicklung stimmt bedenklich und darf nicht
unbeantwortet bleiben. Die Folgen des Rückgangs der
Bedeutung staatlicher Gerichte sind Einbußen bei der
staatlichen Rechtsgewährung, ein schmerzhafter Verlust
von Know-how sowie – mangels gerichtlicher
Leitentscheidungen – ein spürbarer Rückgang der
Rechtsfortbildung in bedeutenden Bereichen des Wirtschaftsrechts.
Ich sehe uns daher in der Pflicht, diesen Trend
aufzuhalten.
Die Konferenz der Justizministerinnen und
Justizminister hat vor diesem Hintergrund im Jahre 2018 die von
Hamburg und Nordrhein-Westfalen federführend
geleitete Länderarbeitsgruppe „Justizstandort Deutschland:
Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten“
eingerichtet. Diese hat als Arbeitsergebnis den Entwurf eines
Gesetzes zur Stärkung der Gerichte in
Wirtschaftsstreitigkeiten präsentiert, der bereits letztes Jahr erfolgreich
beim Deutschen Bundestag eingebracht wurde. Dort ist er
allerdings der Diskontinuität anheimgefallen, weshalb
nun eine Wiedereinbringung dieses wichtigen Vorhabens
notwendig wurde.
Dabei ist natürlich nicht unbemerkt geblieben, dass
auch der Koalitionsvertrag der aktuellen
Regierungskoalition im Bund die Schaffung „englischsprachiger
Spezialkammern für internationale Handels- und
Wirtschaftsstreitigkeiten“ vorsieht. Er spricht allerdings nur von
Kammern. Die Frage, meine Damen und Herren, ob man
Commercial Courts auf der Ebene der Landgerichte oder
der Oberlandesgerichte ansiedeln sollte, wird kontrovers
diskutiert. Meiner Überzeugung nach sprechen die
besseren Argumente für eine Ansiedlung beim
Oberlandesgericht. Dort lässt sich einfacher eine personelle Kontinuität
in der Besetzung der Richterbank mit erfahrenen
Richterinnen und Richtern erreichen und der Instanzenzug wird,
im Interesse eines zügigen Abschlusses des Verfahrens,
kompakt gehalten – um nur zwei Argumente zu nennen.
Unser Gesetzentwurf sieht daher als wesentlichen
Kern eine Möglichkeit für die Länder vor, auf der Ebene
der Oberlandesgerichte besondere Senate für
internationale Handelssachen einzurichten, eben die sogenannten
Commercial Courts. Diese spezialisierten
englischsprachigen Senate könnten erstinstanzlich für internationale
Handelssachen zuständig werden, wenn eine
Streitwertgrenze von 2 Millionen Euro überschritten ist und die
Parteien eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung
abschließen. Daneben eröffnet der Gesetzentwurf den
Ländern auch die Möglichkeit, besondere Senate für rein
nationale Streitigkeiten einzurichten, die bei
entsprechender Gerichtsstandsvereinbarung der Parteien
nationale Handelssachen ab einem Streitwert von ebenfalls über
2 Millionen Euro verhandeln.
Die zivilprozessualen Verfahrensregeln werden für
diese speziellen Senate modifiziert. So soll auf Antrag
der Parteien ein Wortprotokoll geführt werden, wie es
beispielsweise in der Schiedsgerichtsbarkeit üblich ist.
Geschäftsgeheimnisse können einem besonderen Schutz
unterworfen werden, so wie es bereits das Gesetz zum
Schutz von Geschäftsgeheimnissen für die dortigen
Verfahren vorsieht. Insbesondere kann bei den Commercial
Courts auf Wunsch der Parteien das Verfahren
selbstverständlich vollständig in englischer Sprache geführt
werden, vom verfahrenseinleitenden Schriftsatz über die
mündliche Verhandlung und die Beweisaufnahme bis hin
zum Urteil. Gegen die Urteile soll ohne Zulassung stets
die Revision zum Bundesgerichtshof möglich sein. Nicht
zuletzt diese Möglichkeit der umfassenden rechtlichen
Überprüfung des Urteils durch das höchste deutsche
Zivilgericht stellt einen der entscheidenden Vorteile für
die Parteien gegenüber der Schiedsgerichtsbarkeit dar.
Eine komplexe und schnelllebige Wirtschaftswelt
benötigt leistungsfähige Gerichte, vor denen sich
Streitigkeiten zügig und kompetent klären lassen. Mit dem
vorliegenden Gesetz werden wir die deutsche
Zivilgerichtsbarkeit nachhaltig stärken und unterbreiten den
Marktakteuren im Bereich des Wirtschaftsrechts ein attraktives
Angebot zur Lösung ihrer rechtlichen Streitigkeiten. Die
staatliche Justiz wird dadurch in Rechtsgebieten wieder
an Bedeutung gewinnen, die ihr derzeit vielfach entzogen
sind. Grundsatzentscheidungen in diesen Bereichen
werden für mehr Rechtsfortbildung und Rechtssicherheit
sorgen. Auf diese Weise leisten wir einen entscheidenden
Beitrag zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland.
Ich würde mich daher freuen, wenn unser Vorhaben
erneut eine breite Unterstützung erfährt. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Es
liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Auch dies ist eine Reprise, bei der wir vereinbart
haben, heute in der Sache zu entscheiden.
Wer für die erneute Einbringung des redaktionell
geänderten Gesetzentwurfes ist, den bitte ich um das
Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wie bereits vereinbart, wird Herr Minister
Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) wieder zum Beauftragten
des Bundesrates bestellt.
Tagesordnungspunkt 12:
TOP 12
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von
Genossenschaften – Antrag des Landes Brandenburg gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 88/22)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Auch dieser Gesetzentwurf soll erneut beim Deutschen
Bundestag eingebracht werden.
Da wir vereinbart haben, bereits heute in der Sache zu
entscheiden, frage ich: Wer ist dafür, den Gesetzentwurf
in unveränderter Fassung erneut beim Deutschen
Bundestag einzubringen? Ich bitte um das
Handzeichen! – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wie vereinbart, wird Frau Ministerin Hoffmann
(Brandenburg) zur Beauftragten des Bundesrates
bestellt.
Tagesordnungspunkt 13:
TOP 13
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes –
Strafbarkeit der unbefugten Benutzung
informationstechnischer Systeme – Digitaler Hausfriedensbruch
– Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 90/22)
Es liegt keine Wortmeldung vor.
Dieser Gesetzentwurf wurde bereits in der 18. und der
19. Legislaturperiode beim Deutschen Bundestag
eingebracht. Es wurde beantragt, die Vorlage zum dritten Mal
vorzulegen und sofort in der Sache zu entscheiden. Daher
frage ich: Wer ist für die sofortige Sachentscheidung? –
Mehrheit.
Dann kommen wir zur Frage der Einbringung. Wer
nun für die erneute Einbringung des unveränderten
Gesetzentwurfs ist, den bitte ich um das Handzeichen. –
Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wie vereinbart, wird Frau Staatsministerin Kühne-
Hörmann (Hessen) zur Beauftragten des Bundesrates
bestellt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14:
TOP 14
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des
Bußgeldverfahrens – Antrag der Länder Hessen,
Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 91/22)
Auch dieser Gesetzentwurf soll erneut beim Deutschen
Bundestag eingebracht werden.
Es ist die sofortige Sachentscheidung beantragt. Wer
dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen! – Mehrheit.
Dann kommen wir zur Frage der Einbringung. Wer ist
für die Einbringung des unveränderten
Gesetzentwurfes? Ich darf um das Handzeichen bitten! – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wie bereits vereinbart, wird Frau Staatsministerin
Kühne-Hörmann (Hessen) zur Beauftragten des
Bundesrates bestellt.
Tagesordnungspunkt 15:
TOP 15
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des
strafrechtlichen Schutzes von Kindern – Antrag des
Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 92/22)
Hierbei handelt es sich um eine weitere Reprise, zu der
die sofortige Sachentscheidung beantragt ist. Wer ist für
die sofortige Sachentscheidung? – Mehrheit.
Dann kommen wir auch hier zur Frage der
Einbringung. Wer stimmt für die erneute Einbringung des
unveränderten Gesetzentwurfs? – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wie vereinbart, wird Frau Staatsministerin Kühne-
Hörmann (Hessen) zur Beauftragten des Bundesrates
bestellt.
Tagesordnungspunkt 16:
TOP 16
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) – Antrag des Landes Hessen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 93/22)
Dem Antrag sind Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz beigetreten.
Wir sind übereingekommen, bereits heute in der Sache
zu entscheiden.
Wer dafür ist, den Gesetzentwurf in unveränderter
Fassung erneut beim Deutschen Bundestag
einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Herrn Staatsminister
Tarek Al-Wazir (Hessen) zum Beauftragten des
Bundesrates zu bestellen.
Heute gibt es ganz viele Beauftragte.
Tagesordnungspunkt 42:
TOP 42
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der
Verbreitung von Kinderpornographie durch Betreiben
krimineller Handelsplattformen im Internet – Antrag
der Länder Saarland, Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 102/22)
Hier haben wir wieder eine Wortmeldung. Ich darf
Herrn Minister Strobel aus dem Saarland nach vorne
bitten.
Peter Strobel (Saarland): Frau Präsidentin! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Es ist ja heute angesichts der dramatischen
Lage in der Ukraine nicht so ganz leicht, zum
Tagesgeschäft überzugehen. Aber: Auch unser Tagesgeschäft
befasst sich mit wichtigen gesellschaftlichen und
politischen Themen, die sich vielleicht nicht um Krieg und
Frieden drehen, aber für den gesellschaftlichen Frieden in
unserem Land von großer Bedeutung sind.
Ein solches Thema ist der Schutz unserer Kinder vor
Straftaten und der Kampf gegen die weltweite
Verbreitung von Kinderpornographie. Im Bereich der
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der
Verbreitung von Kinderpornographie hat sich, haben wir
in der jüngeren Vergangenheit tatsächlich einiges getan,
etwa mit der Neustrukturierung mit ganz erheblichen
Strafschärfungen bei den Missbrauchs- und
Kinderpornographiedelikten durch das Gesetz zur Bekämpfung
sexualisierter Gewalt gegen Kinder oder mit der Einführung
der Strafvorschrift für das Betreiben krimineller
Handelsplattformen im Internet, um nur zwei Beispiele zu
nennen.
Auch wenn wir um die Einzelheiten an einigen Stellen
hart gerungen haben und durchaus kontrovers diskutiert
haben, war doch vieles davon ein gemeinsamer Schritt in
die richtige Richtung. Und dennoch: Auch nach – oder an
manchen Stellen vielleicht sogar wegen – all diesen
Änderungen finden sich in diesem Deliktsbereich noch
Lücken und systematische Brüche, insbesondere wenn man
das Strafrahmengefüge unter den einzelnen Tatbeständen
im Bereich der Kinderpornographie einerseits und der
kriminellen Handelsplattformen andererseits betrachtet.
Das betrifft namentlich ein Kriminalitätsphänomen, um
das es in unserem gemeinsam mit den bayerischen
Kolleginnen und Kollegen vorgelegten Gesetzentwurf geht:
das Betreiben von Plattformen im Internet, die darauf
ausgerichtet sind, die Verbreitung und den Austausch von
kinderpornographischen Inhalten zu ermöglichen und zu
fördern.
Den auf diesen Plattformen verbreiteten
kinderpornographischen Inhalten liegen zumeist Fälle realen
schwersten und abscheulichsten sexuellen Missbrauchs von
Kindern zugrunde. Die Täter suchen dabei ständig nach
Wegen, um an weitere Missbrauchsabbildungen zu gelangen.
Das Internet ermöglicht es ihnen, zu diesem Zweck
weitgehend anonym, weltweit und zu jeder Zeit mit
Gleichgesinnten in Kontakt zu treten und kinderpornographische
Inhalte zu handeln und untereinander auszutauschen. Aus
diesem Grund wird Kinderpornographie heutzutage
nahezu ausschließlich über das Internet, häufig im
sogenannten Darknet, und zu einem ganz wesentlichen Teil
auf derartigen Plattformen getauscht und verbreitet.
Die Betreiber solcher Plattformen nehmen daher eine
zentrale Funktion für die Verbreitung von
Kinderpornographie ein. Sie stellen die kriminelle Infrastruktur und
den damit verbundenen Vertriebsweg und schaffen damit
den maßgeblichen Marktplatz für den Austausch.
Zugleich regulieren sie andererseits auch den Zugang hierzu
und entscheiden darüber, wer auf welchem Weg und mit
welchem Status Zugang erlangt. Sie sind die Gatekeeper,
die Torwächter, zu dieser dunklen Welt, in der
abscheuliche Abbildungen abertausend- und millionenfach
getauscht und verbreitet werden. Das, meine Damen und
Herren, ist nicht nur Unrecht, es ist besonders
schwerwiegendes Unrecht, denn diese Täter heizen mit ihrem
Tun die Nachfrage nach immer neuem und immer
härterem Material extrem an und bereiten den Nährboden für
weitere Missbrauchstaten in der realen Welt. Denn hinter
nahezu jedem kinderpornographischen Inhalt, der ein
tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen
wiedergibt, wie es in § 184b des Strafgesetzbuches an einigen
Stellen formuliert ist, steht der sexuelle Missbrauch, das
Leid und die Qual eines echten, eines realen Kindes.
Wenn man sich nun vor Augen hält, dass der neue
§ 127 StGB für den Betrieb einer solchen Plattform in
seiner schärfsten Qualifikation einen Strafrahmen von
nur einem Jahr bis zu zehn Jahren vorsieht, und sich
zugleich bewusst macht, dass § 184b StGB dieselbe
Mindeststrafe von einem Jahr für den bloßen Besitz von nur
einem einzigen kinderpornographischen Bild vorsieht,
dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, besteht hier
offensichtlich Handlungsbedarf.
Derjenige, der Strukturen schafft und betreibt, die den
abertausend- oder gar millionenfachen Austausch von
kinderpornographischen Inhalten erst ermöglichen und
fördern und damit Abertausende oder gar Millionen von
Einzeltaten fördert, ist doch der, der dieses abscheuliche
System am Laufen hält, der im schlimmsten Sinne
„systemrelevant“ ist. Dessen Tun hat doch nun wirklich ganz
regelmäßig und typisch einen bedeutend höheren
Unrechtsgehalt als das reine Besitzen solche Abbildungen.
Und ein damit typischerweise bedeutend höherer
Unrechtsgehalt muss sich eben nicht nur im Einzelfall in
höheren Strafen, sondern auch schon in der Bestimmung
des gesetzlichen Strafrahmens an sich in einer signifikant
höheren Mindeststrafe widerspiegeln.
Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir daher einen
weiteren Qualifikationstatbestand in § 127 StGB
einführen, der genau dieses besonders hohe Unrecht genau
dieser besonders systemrelevanten Tätergruppe präzise
benennt und auch angemessen bestraft. Dem trägt die
vorgesehene Mindestfreiheitsstrafe von nicht unter drei
Jahren nach unserer Auffassung Rechnung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kinderseelen sind
etwas Kostbares, und etwas Kostbares schützt man. Der
Schutz unserer Kinder ist deshalb von zentraler
Bedeutung. Diesen Schutz müssen wir mit allen Mitteln unseres
Rechtsstaats sicherstellen, nicht nur, aber eben auch mit
den Mitteln des Strafrechts. Lassen Sie uns hierzu heute
einen weiteren wichtigen Schritt gehen, einen wichtigen
Beitrag leisten! Ich appelliere daher an Sie: Unterstützen
Sie unsere gemeinsame Initiative mit den bayerischen
Kolleginnen und Kollegen! – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – sowie dem Ausschuss für Frauen und
Jugend, dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten und
dem Ausschuss für Kulturfragen – mitberatend – zu.
Ich darf noch darauf hinweisen, dass es eine
Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Staatsminister
Dr. Herrmann (Bayern) gibt.
Weiter geht es mit Tagesordnungspunkt 43:
TOP 43
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen
Opferschutzes in Fällen der Verunglimpfung des
Andenkens Verstorbener – Antrag der Länder
Rheinland-Pfalz, Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 103/22)
Es liegt eine Wortmeldung vor von Herrn
Staatsminister Mertin aus Rheinland-Pfalz.
Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz): Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor wenigen
Wochen wurde in Rheinland-Pfalz eine Polizeistreife,
eine junge Polizeibeamtin und ein junger Polizeibeamter,
in Ausübung ihres Dienstes getötet. Das hat in unserem
Bundesland eine Schockwelle ausgelöst, auch im
benachbarten Saarland, weil es sehr enge familiäre
Beziehungen zwischen den Opfern und Einwohnern des
Saarlandes gegeben hat. Aber die Schockwellen gingen weit
über das Land hinaus. Es erreichten uns von überall, von
allen Ländern, auch vom Bund, entsprechende
Beileidsbezeugungen, auch an die Angehörigen, an die Freunde,
an die Kolleginnen und Kollegen der Verstorbenen.
Hierfür danke ich ganz herzlich. Und es ist mir auch ein
Bedürfnis, darauf hinzuweisen, dass vieltausendfach im
Internet, in sozialen Medien entsprechende Beileidsbe-
1 Anlage 5
zeugungen geäußert wurden, Solidaritätsadressen an die
Angehörigen, an die Kolleginnen und Kollegen der
Opfer, an die Institution selbst. Auch dafür danke ich
ausdrücklich.
Es war mir wichtig, dies zu betonen, weil neben diesen
tausendfachen Beileidsbezeugungen leider auch einige
Hundert Äußerungen zu finden sind, die das völlige
Gegenteil darstellen. Es sind Äußerungen, die ich hier nicht
alle wiedergeben will, aber stellvertretend eine. Die
lautet: „Es hat bum gemacht, und zwei Systemhuren haben
ins Gras gebissen. Was für ein schöner Tag für
Deutschland!“ Selbstverständlich werden die
Strafverfolgungsbehörden alles daransetzen, diese Dinge aufzuklären. Es
sind derzeit rund 530, 540 Äußerungen in sozialen
Medien identifiziert, die strafrechtlich relevant sein können.
Man hat bereits etwa 150 Personen identifiziert und kann
ihnen rund 180 solcher Einträge zuordnen.
Wir wurden aber seitens der Staatsanwaltschaften in
diesem Zusammenhang auf ein Problem hingewiesen: Es
kommen hier verschiedene Straftaten in Betracht, zum
Beispiel die Billigung von Straftaten oder die
Aufforderung zur Begehung von Straftaten. Aber es kommt eben
auch die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener in
Betracht. Dieser Straftatbestand ist für die
Strafverfolgungsbehörden ein Problem. Es handelt sich nämlich um
ein absolutes Antragsdelikt. Die Staatsanwaltschaft kann
also nur eine Anklage erheben, wenn die dafür
zuständigen Angehörigen der Verstorbenen einen Strafantrag
stellen. Um diesen stellen zu können, muss die
Staatsanwaltschaft aber erneut an die leidgeprüften Angehörigen
herantreten und ihnen den Schund, den ich eben
vorgelesen habe, in vielfacher Weise nahebringen, damit eine
Strafverfolgung stattfindet, weil jede einzelne Tat ja von
einem Strafantrag unterlegt sein muss.
Das ist aus unserer Sicht in Fällen wie diesen
schlichtweg nicht zumutbar. Es kann nicht sein, dass die
staatliche Strafverfolgung davon abhängig ist, dass der
Staat nochmals Leid über die Betroffenen bringt, um den
Strafantrag zu erhalten. Deswegen schlagen wir in
diesem Gesetzentwurf vor, das Gesetz so zu ändern, dass die
Staatsanwaltschaft in diesem Fall das öffentliche
Interesse bejahen kann und dann ohne entsprechende
Strafanträge eine Strafverfolgung einleiten kann.
In diesem Zusammenhang wurde ich auch darauf
hingewiesen, das sei doch nicht notwendig, das könnte ja
auch der Dienstvorgesetzte tun. Ja, der Dienstvorgesetzte
ist befugt, einen Strafantrag zu stellen, allerdings nur,
solange das Dienstverhältnis besteht. Mit dem Tod beider
Polizeibeamten ist auch das Dienstverhältnis erloschen,
weshalb die Dienstvorgesetzten einen entsprechenden
Antrag nicht stellen können. Wir schlagen vor, auch dies
zu ändern, und in Fällen wie diesem, wo die Beamten, die
Bediensteten in Ausübung ihres Dienstes zu Tode
gekommen sind, soll über den Tod hinaus auch der
Dienstvorgesetzte einen entsprechenden Strafantrag stellen
können.
Ich hoffe auf eine konstruktive Beratung in den
Ausschüssen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsauschuss –
federführend – sowie dem Ausschuss für Innere
Angelegenheiten – mitberatend – zu.
Tagesordnungspunkt 17:
TOP 17
Entschließung des Bundesrates zum angekündigten
Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit –
Antrag der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz und
Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein –
(Drucksache 52/22, Drucksache 52/1/22)
Dem Antrag sind Niedersachsen und das Saarland
beigetreten.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Nun zur Schlussabstimmung: Wer die Entschließung,
wie soeben festgelegt, fassen möchte, den bitte ich um
das Handzeichen! – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir sind am Ende des Tagesordnungspunktes
angelangt.
Wir kommen zu TOP 18:
TOP 18
Entschließung des Bundesrates zur Einrichtung
eines klimaschutzorientierten
Wohnheimprogramms für Studierende – Antrag des Landes
Baden-Württemberg – (Drucksache 775/21)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Wer stimmt dafür, die Entschließung nach den
soeben beschlossenen Maßgaben zu fassen? – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 44:
TOP 44
Entschließung des Bundesrates für ein entschiedenes
Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte in sozialen
Netzwerken und multifunktionalen
Messengerdiensten – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 101/22)
Hier liegt eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister
Schenk aus Sachsen vor.
Oliver Schenk (Sachsen): Frau Präsidentin! Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Soziale Medien,
digitale Plattformen und Messengerdienste sind heute
unverzichtbare Teile unserer Kommunikation. Sie gehören zur
alltäglichen Information und zum persönlichen
Austausch. Sie bieten neben der Pflege von Kontakten auch
die Möglichkeit, die eigene Meinung frei zu äußern.
Für liberale Demokratien sind die öffentliche Debatte,
der Austausch und auch die Konkurrenz von
Standpunkten identitätsstiftend. Der Schutz der Meinungsfreiheit ist
zu Recht eines unserer höchsten Güter. Allerdings gehört
zur Freiheit auch der Schutz vor Einschüchterung und der
Bedrohung von Leib, Leben sowie die Unversehrtheit der
Wohnung. Wenn Menschen Gewalt angedroht wird und
sie eingeschüchtert werden, dann zielt das darauf, ihre
Freiheit zu unterdrücken.
Derzeit beobachten wir, wie Menschen, die als
Mandatsträger in der Kommunalpolitik Verantwortung
übernehmen oder sich in der Zivilgesellschaft engagieren, mit
massivem Hass und Drohungen überzogen werden. Sie
sollen durch Angst mundtot gemacht werden.
Ein Weckruf waren die Übergriffe auf die
Privatwohnungen von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig oder
Staatsministerin Petra Köpping. Bundesweit bekannt
wurden die in einer geschlossenen Telegram-Gruppe
kursierenden Gewalt- und Mordfantasien gegen
Ministerpräsident Kretschmer. Hier wurden keine Grenzen
verletzt, hier wurden sie eingerissen.
Den Nutzerinnen und Nutzern muss deutlich gemacht
werden, dass sie nicht im rechtsfreien Raum agieren.
Strafbare Handlungen haben rechtliche Konsequenzen.
Darum gilt: Der Raum der sozialen Netzwerke ist nicht
rein privat, er ist auch ein öffentlicher Raum. Der Staat
muss entschieden handeln. Der Rechtsstaat muss die
Mittel haben, um Straftaten zu verfolgen und Straftäter
zur Verantwortung zu ziehen. Es liegt in unserer
Verantwortung, mit rechtsstaatlichen Mitteln Menschen vor
Gewalt zu schützen, auch vor verbaler Gewalt.
Deswegen bitte ich Sie, den Antrag des Freistaates
Sachsen zur Entschließung des Bundesrates für ein
entschiedenes Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte in
sozialen Netzwerken und multifunktionalen
Messengerdiensten in den Ausschüssen konstruktiv zu begleiten.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz erlegt den
Anbietern von sozialen Netzwerken Pflichten auf und ist damit
ein Mittel zur effektiven Bekämpfung von
Hasskriminalität. Dazu gehört etwa die Pflicht, strafbare Inhalte nach
Kenntnis und Prüfung zu entfernen und den Zugang zu
ihnen zu sperren. Darüber hinaus braucht es eine
effektive Strafverfolgung.
Wir erachten es als sinnvoll, den multifunktionalen
Messengerdiensten gegenüber klar zu kommunizieren,
dass sie von den Regularien des
Netzwerkdurchsetzungsgesetzes erfasst sind. Das NetzDG wird bislang wirksam
bei sozialen Netzwerken, die in Gewinnerzielungsabsicht
agieren. Ob dieses Kriterium auf alle multifunktionalen
Messengerdienste zutrifft, empfiehlt sich dringend zur
Prüfung. So bemisst sich das Gewicht sozialer Netzwerke
nach ihren Nutzerzahlen und nachrangig an der Erzielung
von Gewinnen.
Das Ziel jeder Regelung muss der Schutz des
Einzelnen, von Gruppen und der öffentlichen Sphäre vor
Hasskriminalität sein. Wir bitten die Bundesregierung, sich
auf europäischer Ebene für einen gesamteuropäischen
verbindlichen Rahmen mit hoher Schutzwirkung
einzusetzen. Es ist der Bundesregierung zu danken, erkennbar
aktiv geworden zu sein und Verbesserungen erzielt zu
haben.
Wer Straftaten begeht, der darf sich der
Verantwortung nicht entziehen können. Wir sehen hier klar die
Betreiber von Netzwerken und Diensten in der Pflicht.
Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube
kooperieren bereits. Eine Kooperation mit Telegram war
bislang nicht vorhanden. Jedoch gibt es auch hier
Anzeichen für Bewegung.
Wie die „FAZ“ vor wenigen Tagen berichtete, sieht
sich Telegram-Gründer Pawel Durow „mitten im vom
Kreml brutal begonnenen Gefecht“. Auf Telegram könne
die russische Bevölkerung Nachrichten über die
russischen Angriffe und Bombardements ukrainischer Städte
finden oder sich – an der Zensur vorbei – darüber
austauschen.
Doch bleibt eine gewisse Ambivalenz – bei aller
Bedeutung von Telegram für die geschützte
Kommunikation in autoritären Regimen. Multifunktionale
Messengerdienste dürfen nicht zur Beute von Hetzern werden, die
s
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Einrichtung eines klimaschutzorientierten Wohnheimprogramms für Studierende
- part_of_vorgang → Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022, zur elektronischen Erhebung der Bankenabgabe un
- part_of_vorgang → Jahresgutachten 2021/22 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in d
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))