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Protokoll der 1017. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 11.03.2022 · WP 20 · 1017 · Original ↗

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Protokoll der 1017. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1017 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1017. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. März 2022 I n h a l t : Präsident Bodo Ramelow zum Krieg in der Ukraine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Gedenken an die Opfer terroristischer Gewalt 54 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 1. Wahl der Vorsitzenden des Ausschusses für Familie und Senioren – gemäß § 12 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 61/22) . . . . . . 61 Beschluss: Senatorin Astrid-Sabine Busse (Berlin) wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . . 62 2. Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID- 19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen (Drucksache 68/22) . . . . 66 Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . . 66 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 3. Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022, zur elektronischen Erhebung der Bankenabgabe und zur Änderung der Strafprozessordnung (Drucksache 69/22) 67 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86* 4. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Börsengesetzes – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 89/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Staatsminister Tarek Al-Wazir zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG) – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland- Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 77/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Minister Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . 68 6. Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener – Antrag der Länder Niedersachsen und Bremen – (Drucksache 21/22) . . . . . . . . . . . . . 68 Andy Grote (Hamburg) . . . . . . . . . . 87* Jan Philipp Albrecht (Schleswig-Holstein) 88* Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister Reinhold Hilbers (Niedersachsen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 7. a) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes – Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderem in das erweiterte Führungszeugnis – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Baden- Württemberg, Saarland und Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 63/22) b) Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes im Familienverfahrensrecht – Antrag des Landes Baden- Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 64/22) c) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung der Führungsaufsicht – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Baden- Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 65/22) . . . . . . . . . . . . 68 Beschluss zu a) und c): Keine Einbringung der Gesetzentwürfe beim Deutschen Bundestag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Beschluss zu b): Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Ministerin Marion Gentges (Baden-Württemberg) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . 69 8. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung – Gesetz zur umfassenden Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 66/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) 69 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Minister Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . 70 9. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung – Antrag der Länder Hamburg, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 70/22) . . . . . . . . . . . 71 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Senatorin Anna Gallina (Hamburg) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 10. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung (FGOÄndG) – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 78/22) 71 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Minister Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . 71 11. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 79/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) 71 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Minister Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . 72 12. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Genossenschaften – Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 88/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Ministerin Susanne Hoffmann (Brandenburg) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 72 13. Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes – Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme – Digitaler Hausfriedensbruch – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 90/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Staatsministerin Eva Kühne- Hörmann (Hessen) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . 72 14. Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens – Antrag der Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 91/22) . . . . 72 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Staatsministerin Eva Kühne- Hörmann (Hessen) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . 73 15. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 92/22) . . . . . . 73 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Staatsministerin Eva Kühne- Hörmann (Hessen) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . 73 16. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) – Antrag der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 93/22) . . . . . . . . . . . . . . 73 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Staatsminister Tarek Al-Wazir (Hessen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . 73 17. Entschließung des Bundesrates zum angekündigten Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit – Antrag der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Schleswig- Holstein – (Drucksache 52/22) . . . . . . . . . . 75 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 75 18. Entschließung des Bundesrates zur Einrichtung eines klimaschutzorientierten Wohnheimprogramms für Studierende – Antrag des Landes Baden-Württemberg – (Drucksache 775/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 76 19. Entwurf eines Gesetzes zum Übergang des Bewacherregisters vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf das Statistische Bundesamt (Drucksache 36/22) . . . 67 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 86* 20. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Hinblick auf Vorschriften für das Kreditrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das operationelle Risiko, das Marktrisiko und die Eigenmitteluntergrenze (Output-Floor) COM(2021) 664 final; Ratsdok. 13246/21 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 855/21, zu Drucksache 855/21) 79 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 79 21. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU COM(2021) 663 final; Ratsdok. 13245/21 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 856/21, zu Drucksache 856/21) 79 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 79 22. a) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 COM(2021) 569 final; Ratsdok. 15262/21 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 1/22, zu Drucksache 1/22, zu Drucksache 1/22(2)) b) Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union COM(2021) 570 final; Ratsdok. 15260/21 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 2/22, zu Drucksache 2/22) . . 79 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 89* Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 80 23. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit COM(2021) 762 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 846/21, zu Drucksache 846/21) 80 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 80 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 81 24. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für Aufsichtsdaten im Bereich der EU-Finanzdienstleistungen COM(2021) 798 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 17/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 86* 25. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 in Bezug auf die Erhöhung der Marktdatentransparenz, die Beseitigung von Hindernissen für die Entstehung eines konsolidierten Datentickers, die Optimierung der Handelspflichten und das Verbot der Entgegennahme von Zahlungen für die Weiterleitung von Kundenaufträgen COM(2021) 727 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 29/22, zu Drucksache 29/22) . . 81 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 26. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds COM(2021) 721 final; Ratsdok. 14365/21 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 38/22, zu Drucksache 38/22) . . 67 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86* 27. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen und zur Änderung einiger Rechtsakte im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit COM(2021) 759 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 15/22, zu Drucksache 15/22) . . 67 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86* 28. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (Neufassung) COM(2021) 734 final; Ratsdok. 14386/21 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 18/22, zu Drucksache 18/22) . . 82 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 29. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/40/EU zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern COM(2021) 813 final; Ratsdok. 15114/21 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 28/22, zu Drucksache 28/22) . . 67 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86* 30. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat Nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe COM(2021) 800 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 12/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 82 31. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die in Verbindung mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt sowie ihre Ausfuhr aus der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 COM(2021) 706 final; Ratsdok. 14151/21 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 9/22, zu Drucksache 9/22) . . . 82 Jan Philipp Albrecht (Schleswig-Holstein) 89* Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 32. Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine COM(2022) 37 final; Ratsdok. 5849/22 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 80/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Volker Bouffier (Hessen) . . . . . . . . . 54 Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . 56 Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . 58 Franziska Giffey (Berlin) . . . . . . . . . 59 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 33. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 COM(2020) 823 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 45/21, zu Drucksache 45/21) . . 67 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 86* 34. Vierte Verordnung zur Änderung der CbCR- Ausdehnungsverordnung (Drucksache 30/22) 67 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86* 35. Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2022 (Drucksache 46/22) . . . . . . . . . . 67 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86* 36. Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die spezifischen Programme zur Umsetzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ (2021 bis 2027) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund- Länder-Vereinbarung – (Drucksache 44/22) . 67 Beschluss: Zustimmung zu den Empfehlungen in Drucksache 44/1/22 . . . . . . . . . . . 87* 37. Vorschlag des Bundesministers der Justiz für die Ernennung von Bundesanwältinnen und Bundesanwälten beim Bundesgerichtshof – gemäß § 149 GVG – (Drucksache 57/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 57/22 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87* 38. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 60/22) . . . . . . . . . . . . . . 67 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 87* 39. Dritte Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie (Drucksache 98/22) . . . . . 67 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86* 40. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 99/22) . . . . . . . . . . . . . . 67 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 99/22 . . . . . . . . . . . . . . . . . 87* 41. Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 BEGTPG – Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 100/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 100/22 . . . . . . . . . . . . . . . . 87* 42. Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie durch Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Saarland, Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 102/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Peter Strobel (Saarland) . . . . . . . . . . 73 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 88* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 43. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Opferschutzes in Fällen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 103/22) 74 Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz) . . . . 74 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 44. Entschließung des Bundesrates für ein entschiedenes Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte in sozialen Netzwerken und multifunktionalen Messengerdiensten – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 101/22) . . . . . . . . . . . . . 76 Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . 76 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 45. Entschließung des Bundesrates: Alle Möglichkeiten zur Schaffung von Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen oder sonstigen Unterkünften für ukrainische Geflüchtete ausschöpfen – § 246 Absatz 14 Baugesetzbuch wieder in Kraft setzen – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 105/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Andy Grote (Hamburg) . . . . . . . . . . . 90* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 83 46. Entschließung des Bundesrates: Für eine wirksame Energiepreisbremse – Energiepreise durch Reduzierung der Steuern stabilisieren – Pendlerpauschale für alle sachgerecht erhöhen – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 107/22) in Verbindung mit 49. Entschließung des Bundesrates: Energiepreise stabilisieren und Kompensationen für private Haushalte und Wirtschaft auf den Weg bringen – Antrag des Saarlandes gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 112/22) . . . 62 Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . . 62 Tobias Hans (Saarland) . . . . . . . . . . . 62 Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 64 Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 85* Mitteilung zu 46 und 49: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 66 47. Entschließung des Bundesrates: Für ein Sofortprogramm Ausrüstung und Einsatzbereitschaft – Bundeswehr konsequent auf Landes- und Bündnisverteidigung ausrichten – Sicherheitsarchitektur reformieren – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 106/22) . . . . . . . . . . 77 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 77 Thomas Hitschler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung 78 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 48. Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine – Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 111/22) . . . . . . . . 83 Susanne Hoffmann (Brandenburg) . . . 90* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 83 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 84 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident B o d o R a m e l o w , Ministerpräsident des Landes Thüringen Vizepräsident D r . R e i n e r H a s e l o f f , Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt – zeitweise – Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien B e r l i n : Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Susanne Hoffmann, Ministerin der Justiz B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund H a m b u r g : Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin, Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Andy Grote, Senator, Präses der Behörde für Inneres und Sport H e s s e n : Volker Bouffier, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Barbara Havliza, Justizministerin Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Peter Biesenbach, Minister der Justiz R h e i n l a n d - P f a l z : Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Herbert Mertin, Minister der Justiz S a a r l a n d : Tobias Hans, Ministerpräsident Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund Peter Strobel, Minister für Finanzen und Europa sowie Minister der Justiz S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Georg Maier, Minister für Inneres und Kommunales Dirk Adams, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Thomas Hitschler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung Dr. Manuela Rottmann, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft 1017. Sitzung Berlin, den 11. März 2022 Beginn: 09.30 Uhr Präsident Bodo Ramelow: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 1017. Sitzung des Bundesrates. Verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist Krieg in Europa. Am 24. Februar haben russische Truppen mit brutaler Gewalt und gegen alle Regeln des Völkerrechtes die Ukraine überfallen. Seit diesem Tag überziehen die russischen Truppen auf Befehl von Wladimir Putin die Ukraine mit Bomben und Terror. Die Ukraine kämpft gegen die Angreifer. Die Ukraine kämpft für ihre Freiheit. Dabei kämpft die Ukraine um das selbstverständliche Recht der Selbstbestimmung und damit für ein selbstverständliches Recht und ein tragendes Grundprinzip Europas. Es geht um Freiheit und um Selbstbestimmung. Dafür stehen wir in Europa zusammen. Ich hatte den ukrainischen Botschafter eingeladen, an der heutigen Sitzung teilzunehmen. Leider ist er aufgrund eines wichtigen Termins kurzfristig anderweitig gebunden und kann nicht bei uns sein. Deswegen senden wir an ihn und an die Vertreter der Ukraine Grüße aus dem Bundesrat. Ich verstehe, dass er gerade mit seinem Außenminister zusammengeschaltet ist, weil es um die Frage der Friedensoptionen und Friedensverhandlungen geht. Die 16 deutschen Länder bieten allen Menschen, die vor dem Krieg aus der Ukraine fliehen und zu uns kommen, Schutz und jede erdenkliche Hilfe an. Daran arbeiten unsere Behörden mit Hochdruck. Tausende Freiwillige kümmern sich in ganz Deutschland um die ankommenden Menschen. Ja, das eine oder andere klappt noch nicht. Aber wir werden in den nächsten Stunden gemeinsam daran arbeiten, dass wir die Verteilung zwischen allen Bundesländern schneller und geordneter hinbekommen. Wir haben das 2015 auch sehr schnell geschafft. Die Menschen der Ukraine sind bei uns sicher und behütet. Eine Welle der Hilfsbereitschaft geht gerade durch unser Land. Wir können ihnen hier in Deutschland nicht ihre ukrainische Heimat geben, aber so lange sie hier sind, sind diese Menschen unsere Landsleute und bei uns zu Hause. Wir gehören zusammen als freie Menschen in einem freien Europa. Wir alle hier im Bundesrat werden uns dort, wo wir können und wo wir Verantwortung haben, dafür einsetzen, dass die Aggression und Gewalt gegen die Ukraine gestoppt wird. Vor allem schweigen wir als Deutsche nicht, wenn Wladimir Putin diesen Krieg als „Denazifizierung“ bezeichnet. Dies ist unerträglich und beleidigt und entehrt alle Menschen der ehemaligen Sowjetunion, die gegen Hitler und die Nazis gekämpft haben. Das gilt ganz besonders gegenüber Präsident Selenskyj und seiner Familie. Es ist einfach den Soldaten der Sowjetunion, zu denen auch Ukrainer gehört haben, gegenüber unwürdig, und dieser Angriffskrieg ist ein offener Bruch des Völkerrechts, aller geschlossener Verträge. Schlicht: Diese Aggression, dieser Krieg ist eine Schande. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Bundesrat konnte nach dem Ende der Teilung Deutschlands und Europas in einem geeinten Deutschland seinen Sitz von Bonn nach Berlin verlegen. Während der Teilung Deutschlands und besonders während der Blockade 1948/49 war die Überwindung der Teilung gerade in Berlin immer ein Zeichen, dass das scheinbar Unabänderliche doch zu überwinden ist, und der Berliner Reichstag wurde auch oder gerade mit den Graffitis der sowjetischen Soldaten zum Symbol der Überwindung der mörderischen Barbarei des Nationalsozialismus und damit zum Zeichen der Freiheit. Heute sind das Kiew und alle anderen Städte in der Ukraine. Wir in Berlin werden das Recht auf Selbstbestimmung und Freiheit verteidigen, und wir werden zusammenstehen, damit auch die Ukraine frei und selbstbestimmt ihr Geschick in die Hand nehmen kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, angesichts dieser außergewöhnlichen Situation bitte ich Sie, sich für einen Moment des Innehaltens und als Ausdruck unserer Solidarität und unseres Mitgefühls mit den Menschen in der Ukraine zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Ich denke, in Ihrem Namen sagen zu dürfen: Das Morden muss enden. Das Töten muss enden. Die russische Armee muss sich aus der Ukraine zurückziehen. Wir fordern Sie auf, Herr Putin: Ziehen Sie Ihre Armee zurück! Beenden Sie den Krieg, und machen Sie damit den Weg frei für ein freies gemeinsames Europa! Vielen Dank, dass Sie sich erhoben haben! Ich danke Ihnen herzlich. Sehr geehrte Damen und Herren, der heutige 11. März ist im Jahr 2005 in der Europäischen Union zum Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt deklariert worden. Der Tag erinnert an die verheerenden Bombenanschläge am 11. März 2004 in Madrid. Die Bundesregierung hat im Februar dieses Jahres beschlossen, den 11. März auch in Deutschland als nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt zu begehen. Daher haben wir hier am Bundesrat heute die Fahnen auf Halbmast gesetzt. Anlässe für den Gedenktag gibt es auch in Deutschland leider viel zu viele: Mölln, Solingen, Hoyerswerda, Hanau, Halle sind Orte terroristischer Gewalt, die wir alle kennen. Wir gedenken heute auch der Opfer dieser und aller anderen terroristischen Gewalttaten. Die Opfer terroristischer Gewalt, ganz unabhängig von der Motivation der Täter, erinnern uns schmerzhaft daran, dass die Verpflichtung unseres Grundgesetzes nicht nur politische Lyrik ist, sondern konkreter Auftrag für uns alle – und für uns, die wir staatliche Verantwortung tragen, ganz besonders. Die Würde des Menschen ist unantastbar! Meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor wir uns gleich der Tagesordnung zuwenden, habe ich gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung noch Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben. Aus der Bayerischen Staatsregierung und damit aus dem Bundesrat sind am 23. Februar 2022 ausgeschieden: Frau Staatsministerin Kerstin S c h r e y e r , Frau Staatsministerin Carolina T r a u t n e r , Herr Staatsminister Bernd S i b l e r und Herr Staatssekretär Gerhard E c k . Zu neuen stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates hat die Bayerische Staatsregierung am 2. März 2022 bestellt: Herrn Staatsminister Christian B e r n r e i t e r , Frau Staatsministerin Ulrike S c h a r f , Herrn Staatsminister Markus B l u m e und Herrn Staatssekretär Sandro K i r c h n e r . Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute. Den neuen Mitgliedern des Bundesrates gratulieren wir und wünschen stets eine glückliche Hand. Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 49 Tagesordnungspunkten vor. Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung wird TOP 32 aufgerufen. Nach TOP 1 werden die verbundenen Punkte 46 und 49 beraten. Nach TOP 16 werden die Punkte 42 und 43 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Nach TOP 18 werden die Punkte 44 und 47 – in dieser Reihenfolge – erörtert. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das kann ich nicht feststellen. Damit ist die Tagesordnung so festgestellt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 32 auf: TOP 32 Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine COM(2022) 37 final; Ratsdok. 5849/22 (Drucksache 80/22) Dazu haben wir schon verschiedene Wortmeldungen angezeigt bekommen. Ich darf zuallererst Herrn Kollegen Ministerpräsident Bouffier das Wort erteilen. – Lieber Herr Bouffier, Sie haben das Wort. Volker Bouffier (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir gedenken heute der Opfer des Terrors überall – das darf nicht untergehen –, und wir wollen uns heute mit der Situation in der Ukraine beschäftigen und damit, was das eigentlich für uns alles bedeutet. Sie, Herr Präsident, haben in Ihrer Eröffnungsansprache zu Recht darauf hingewiesen: Es ist eine fundamentale Herausforderung. Der Angriffskrieg Putins und der Russischen Föderation und der Bruch sämtlichen Völkerrechts, aller Verträge, das ist eine grundlegende Veränderung der Weltpolitik, und diese wird auch eine grundlegende Veränderung der nationalen Politik nach sich ziehen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass wir heute nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern uns auch und gerade mit diesen Geschehnissen auseinandersetzen. Das, was da gerade geschieht, ist ein Angriffskrieg, aber es ist auch ein Kriegsverbrechen. Bomben auf Kinderheime, auf Krankenhäuser, auf Wohngebiete – das alles erinnert fatal an das, was es schon einmal gab und was wir, zwar mit Bedauern, aber doch nicht so wirklich, verfolgt haben: Grosny, Aleppo, genau die gleiche Vorgehensweise. Dahinter steht der Versuch, den Widerstand, den Willen insbesondere der Bevölkerung zu brechen, ein Volk auszuhungern und dort früher oder später ein willfähriges Regime einzusetzen. Dem kann sich niemand entziehen. Das Leid, das fortdauern wird, vielleicht auch dann, wenn die Fernsehsender nicht mehr alles übertragen, es wird bleiben. Das Gefühl des ohnmächtigen Zorns, die Hoffnung, dass doch irgendein Weg gefunden werden kann, wenigstens das Morden zu beenden. Von Frieden, glaube ich, kann man nicht reden, im günstigsten Fall vielleicht von einem Stopp der kriegerischen Auseinandersetzungen. Dies alles werden wir hier so gut wie gar nicht beeinflussen können. Trotzdem ist es notwendig, dass wir klar Position beziehen und nicht nur deutlich machen, dass wir diesen Angriffskrieg verurteilen, sondern – wie Sie gesagt haben, Herr Präsident – auch Russland und Putin auffordern, dieses Morden zu beenden, und unsere Solidarität mit der Ukraine und ihren Menschen bekunden. Wir haben auf unserer Tagesordnung ein paar Tagesordnungspunkte, die das zum Ausdruck bringen. Und auch wenn es sehr technokratisch klingt – „Makrofinanzhilfe“, das ist eben die Überschrift –, ist ja richtig, dass auch die Europäische Union mit dieser Maßnahme versucht, zu helfen. Dass wir dem zuzustimmen haben, ergibt sich, glaube ich, von selbst. Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag sehr deutlich gemacht, dass eine Zeitenwende eingetreten ist – eine Zeitenwende, die vielfache Konsequenzen erfordern wird. Das bedeutet zum einen, dass viele grundlegende Fragen, die uns hier auch immer wieder beschäftigen, zumindest neu diskutiert werden müssen: von der Energie bis hin zu vielen anderen Fragen. Die Herausforderung, in einer solchen Situation sensibel zu bleiben, nicht in Bürokratismus zu verfallen, Empathie zuzulassen und trotzdem zu versuchen, in verantwortlicher Weise schwierige Herausforderungen zu meistern, können Sie bei keinem Thema besser sehen als bei der Frage: Sollten wir Putins Kriegskasse ständig weiter füllen, indem wir das Gas und das Öl von dort beziehen? Da sagt die große Mehrheit unserer Bevölkerung: Das ist absolut unvertretbar. – Gleichzeitig steht auf der anderen Seite die Frage: Wie können wir eine halbwegs sichere Energieversorgung für unser Land garantieren? Das ist nicht banal, aber ich sage Ihnen voraus: Dieses Thema und viele andere werden uns noch ziemlich lange beschäftigen. Deshalb begrüße ich sehr, dass in dem Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen die klare Verurteilung dieses Angriffskrieges zum Ausdruck gebracht wird und zum anderen auch die Solidarität mit der Ukraine. – Herr Präsident, ich kann Sie nur unterstützen: Das, was dieses Land im Moment erleidet, ist furchtbar. Was mich aber sehr beeindruckt, ist die Haltung der Staatsführung und vor allen Dingen der Mut und die Tapferkeit der Menschen in der Ukraine. Das kann einem nur Bewunderung abnötigen, und das müssen wir auch immer wieder deutlich machen. Deshalb werden wir als Hessen dem Vorschlag unter Tagesordnungspunkt 32 selbstverständlich zustimmen. Wir haben dann weitere Anträge, die in den großen Bereich hineingehen: Wie gehen wir mit der großen Herausforderung um, die bereits auf uns zugekommen ist und noch zukommen wird? Menschen, die geflohen sind, über zwei Millionen schon jetzt, und niemand weiß, wie sich dieses kriegerische Geschehen weiter entwickeln wird. Aber es ist sehr zu erwarten, dass die Zahl der Flüchtlinge weiter steigt. Es gibt diese berühmten Modellrechnungen, die zum Teil davon ausgehen, dass dreimal so viele Menschen zu uns kommen werden wie 2015 und 2016. Ich weiß nicht, ob das alles so eintritt, aber richtig ist, dass wir uns so gut, wie wir es können, vorbereiten. Zu diesen Vorbereitungen gehört auch der Antrag aus Nordrhein-Westfalen unter Tagesordnungspunkt 45. Das ist ein Klassiker, dass wir uns nicht mit vielen bürokratischen Vorschriften, die wir an jeder Ecke haben, selbst lahmlegen, sondern versuchen, pragmatisch zu handeln. Deshalb werden wir auch diesem Antrag zustimmen, genauso wie dem Antrag von Brandenburg unter Tagesordnungspunkt 48. Dazu will ich noch zwei Bemerkungen machen: Meine Damen und Herren, wir haben eine wirklich bewunderungswürdige Hilfsbereitschaft in unserem Land, bei unseren Bürgerinnen und Bürgern. Dies anzuerkennen und dafür Danke zu sagen, ist mir ein Bedürfnis. Es ist keineswegs selbstverständlich. Gleichwohl glaube ich nicht, dass wir uns darauf verlassen dürfen, dass die Dinge sich so irgendwie schon regeln werden. Dieses schreckliche Wort „Massenzustrom-Richtlinie“ der EU, die jetzt umgesetzt wurde, ist ja auf der einen Seite sehr sinnvoll. Dass wir jetzt nicht mit bürokratischen Methoden aller Art versuchen, die Dinge in den Griff zu kriegen, sondern dass die Menschen hier ein Aufenthaltsrecht haben, das ist richtig. Gleichzeitig gilt aber doch auch Folgendes: Es ist notwendig, dass wir untereinander solidarisch sind, auch und gerade, was die Länder angeht. Ich habe Frau Kollegin Giffey gerade gesagt, ich halte es für selbstverständlich, dass wir mit denjenigen, die jetzt in besonderer Weise viele Flüchtlinge aufnehmen – und Berlin ragt hier heraus –, solidarisch sein müssen. Auch in unserem Land kommen täglich sehr viele Menschen an, insbesondere am Frankfurter Hauptbahnhof. Das ist die zentrale Stelle in ganz Westdeutschland, wenn man so will, wo alle ankommen, jeden Tag Tausende. Diese bringen wir zurzeit unter, aber ich sage auch: Das Prinzip Zufall, „irgendwie wird es sich regeln“, kann nicht die Antwort sein. Ich will ausdrücklich sagen: Wir werden nächste Woche in der Ministerpräsidentenkonferenz sehr ausführlich darüber zu sprechen haben. Ich wünsche mir mehr Engagement und deutlichere Koordination durch die Bundesregierung. Das Mindeste, was wir brauchen, ist irgendeine Form der Registrierung. Wir können uns doch nicht dauerhaft darauf verlassen, dass sich die Dinge irgendwie regeln. Deshalb bitte ich sehr darum, dass mehr geschieht als die Einrichtung eines gemeinsamen Krisenzentrums. Da muss es noch mehr geben, und einer der Schlüssel zu allem ist, dass wir wenigstens wissen, wer da ist. Wir werden nicht unsere üblichen Geschichten machen können mit Zuweisungen; es gibt keine Residenzpflicht. Das brauchen wir auch alles nicht. Aber ein bisschen Ordnung und ein bisschen gelebte Solidarität halte ich für richtig. Im Übrigen, meine Damen und Herren, wissen wir doch aus dem Jahr 2015: Die wirkliche Herausforderung besteht und die Lösung aller Fragen geschieht vor Ort. Sie geschieht nicht im Deutschen Bundestag und auch nicht im Bundesrat, sondern die Menschen kommen irgendwo an – und das vor allen Dingen in den Kommunen. Die Kommunen brauchen unsere Hilfe, und sie brauchen auch eine Orientierung. Ich halte es im Moment für vergleichsweise albern, darüber zu reden, ob wir Schulcurricula oder solche Sachen brauchen. Wir werden pragmatische Lösungen finden, wie gerade die vielen Kinder jetzt nicht wochen- und monatelang in irgendeinem Messebau sitzen, ohne dass irgendetwas passiert. Das kann nur vor Ort organisiert werden, und dort gibt es auch gute Erfahrungen. Aber das können wir auch nicht alleine. Deshalb bin ich Brandenburg sehr dankbar für den Antrag unter Tagesordnungspunkt 48, in dem es um die Frage geht, wie wir solidarisch miteinander umgehen. Bis zum Ende des vergangenen Jahres gab es eine beachtliche finanzielle Unterstützung des Bundes für jeden Geflüchteten. Diese Regel ist ausgelaufen, und trotz mancher Diskussion kann ich im Moment nicht erkennen, dass der Bund etwas unternimmt, das wieder aufzugreifen. Der Bundeskanzler hat bei einer unserer letzten Begegnungen ausdrücklich zugesagt, dass der Bund beabsichtigt, in dieser Herausforderung auch seinen Beitrag zu leisten. Darauf will ich ausdrücklich verweisen und meiner Hoffnung Ausdruck geben, dass wir jetzt nicht Monate brauchen, um sozusagen kleinkariert, beckmesserisch zu versuchen, zu irgendeiner Lösung zu kommen. Angesichts der Not, des Elends, dessen, was wir da sehen, hat man ja schon innere Bedenken, ob man in einer solchen Situation überhaupt über Geld reden darf. Angemessen, ja. Das steht nicht im Mittelpunkt. Aber für mich ist sehr wichtig, und ich glaube, dass es auch notwendig ist, dass die Kommunen relativ bald ein Signal bekommen, dass Solidarität auch in dieser Frage notwendig ist. Deshalb, meine Damen und Herren: Ich habe zu Beginn gesagt, dieser Angriffskrieg hat die Welt verändert und wird viele Konsequenzen haben, und natürlich wird er auch für die nationale Politik dramatische Konsequenzen haben. Ich kann mir nicht einmal ansatzweise vorstellen, dass wir so weitermachen können wie immer. Trotzdem müssen wir einen kühlen Kopf bewahren. Wir werden vielfach gefordert sein. Heute gilt es neben der klaren Verurteilung dieses Krieges und der Solidarität für die Menschen in der Ukraine und für das Selbstbestimmungsrecht, deutlich zu machen, dass Solidarität auch unter uns gelten muss und dass wir möglichst rasch gerade den Menschen, die zu uns gekommen sind, praktisch helfen, die Hilfsbereitschaft unserer Bevölkerung anerkennen und gleichzeitig das Notwendige gemeinsam tun – Bund Länder und Kommunen –, damit diese Herausforderung erfolgreich gemeistert werden kann. Es geht hier nicht um eine Angelegenheit von ein paar Wochen, und wie die Stimmung in drei Monaten sein wird, wissen wir nicht. Deshalb ist es notwendig, jetzt entscheidende Voraussetzungen zu schaffen. Unter dem Strich: Die heutigen Tagesordnungspunkte werden wir aus hessischer Sicht unterstützen. Ich hoffe hier auf breite Unterstützung insgesamt. Ich verkenne nicht: Ich hätte mir nicht vorstellen können – nicht nur nicht vorstellen wollen –, dass wir 2022 mitten in Europa wieder einen Krieg haben. Die junge Generation ist fassungslos. Sie sind schon erstaunt, wenn sie Züge sehen, auf denen Panzer verladen werden. Wer heute 35 Jahre alt ist, hat daran keinerlei Erinnerung. Das mischt sich mit einer hohen Emotionalität, mit Verständnislosigkeit, aber auch mit Ängsten. Und das, was die jüngere Bevölkerung auf der einen Seite macht, das sehe ich auch bei vielen älteren Menschen, die große Sorgen haben – und den ganz Alten, die an ihre Erlebnisse, an den Krieg erinnert werden. Deshalb, Herr Präsident, Sie haben recht: Es ist alles richtig, was wenigstens den Krieg stoppt. Aber die alten Lateiner hatten auch recht: Wenn du den Krieg vermeiden willst, musst du dich auf den Krieg vorbereiten. – Dies ist eine der Erkenntnisse, die auch uns als Länder noch gewaltige Anstrengungen abfordern wird. Der heutige Tag ist eine Zwischenbilanz in außergewöhnlicher Zeit, aber ich bin überzeugt, dass wir, wenn wir es klug machen, die Herausforderungen, jedenfalls im Inland, erfolgreich meistern können. – Vielen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Kollege Bouffier! In der Reihenfolge wäre jetzt aufzurufen die Kollegin Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz. – Liebe Kollegin Dreyer, du hast das Wort. Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Guten Morgen, liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Krieg in Europa – allein diese Worte auszusprechen, tut einfach weh und schmerzt, denn wir gehören der Generation an, die mit großen Zukunftsvisionen immer in dem Wissen gestaltet hat, dass wir das große Glück haben, die Generation zu sein, die in Frieden aufgewachsen ist. So viele Jahre Frieden – was ist das für ein Privileg, in einem Land zu leben, wo wir keinen Krieg erleben müssen! Jetzt ist er da der Krieg, mitten in Europa, und es zerreißt einem das Herz. Es ist einfach nur traurig und schlimm. Tagtäglich sieht man die Bilder von den Menschen, ihr Leid, die Zerstörung überall, und mit jedem Tag wird es schlimmer. Ich glaube, jedem Kollegen, jeder Kollegin geht es genauso: Man könnte manchmal eigentlich nur vor dem Fernseher sitzen und weinen, weil das Elend so groß ist. Natürlich leiden wir mit den Menschen in der Ukraine. Wir sind solidarisch. Wir trauern. Wir haben auch einen Riesenrespekt vor ihrem Mut, wie sie sich gegen diesen Krieg stellen. Ich füge ausdrücklich hinzu: Ich bin auch nah bei den Russen und Russinnen, die sich gegen den Krieg stellen, die für den Frieden eintreten, die verhaftet werden, aber die deutlich machen: Das ist Putins Krieg, es ist nicht der Krieg des russischen Volkes. – Liebe Kollegen und Kolleginnen, auch hier sensibel zu sein, ist wichtig für uns, denn in unseren Bundesländern leben Menschen, die aus der Ukraine kommen, aber auch Menschen, die aus der Russischen Föderation kommen. Es ist wichtig, dass wir nicht so allgemein werden in unseren Äußerungen, sondern den Menschen klarmachen: Es ist Putins Krieg – wie der Kanzler von Anfang an sagte –, und man kann nicht jeden Menschen, der aus der Russischen Föderation kommt, dafür verurteilen. Im Gegenteil: Es tut so gut, wenn man immer wieder die Berichte, die Aktivitäten sieht, wo sich Ukrainer und Russen gemeinsam gegen diesen Krieg stellen. Das ist eben auch sehr, sehr mutig. Der Krieg kennt niemals Gewinner, immer nur Verlierer. Das können wir oder müssen wir jetzt auch wieder sehen. Der Krieg wird, wie Volker Bouffier es gesagt hat, noch viele Weiterungen haben. Vieles hat sich verändert mit dem Angriffskrieg durch Putin, auch der Traum, den ich beschrieben habe, einer Friedenszone in Europa, die für immer sichergestellt ist. Wir werden viel sprechen müssen, wir werden viel tun müssen, damit wir in Europa eine neue Friedensordnung herstellen können. Aber das Allerwichtigste am heutigen Tag ist, immer wieder zu betonen, dass alles getan wird, dass Putin die Waffen ruhen lässt, dass das Leid der Menschen endlich aufhört und dass die Menschen wieder das Gefühl haben, dass sie sich orientieren können und das erste große Leid, nämlich die Zerstörung, erst einmal beendet ist. Ich bin deshalb froh, dass auf allen Ebenen in Europa Gespräche geführt werden, dass alle Staatsmänner und -frauen tatsächlich nach wie vor versuchen, in Kontakt zu sein, um etwas zu verändern. Es ist ein Muss angesichts dieser schrecklichen kriegerischen Auseinandersetzungen und neben der Solidarität, die wir selbstverständlich gegenüber der Ukraine leisten. Der Krieg muss uns auch an einer anderen Stelle noch einmal extrem erschrecken, denn wir sehen: Es ist nicht nur ein Krieg der Waffen, sondern auch ein Krieg der Propaganda. Wenn man sieht, dass das neue Mediengesetz von Putin nicht nur Journalisten und Journalistinnen bedroht, sondern eben auch dazu führt, dass es eigentlich überhaupt keine Berichterstattung durch unabhängige Medien mehr aus Russland über Russland gibt, dann ist das wirklich sehr bedrohlich. Wie lange hat es eigentlich gedauert, bis wir einen Weg gefunden haben, beispielsweise gegen RT oder Sputnik tatsächlich die Konsequenzen zu ziehen, die man ziehen muss? Und es ist gut, dass Europa an dieser Stelle zusammengewirkt hat. Die Propaganda ist das Gift, das seit Jahren gestreut wird, und sie ist das Gift, das diesen Krieg bestimmt. Viele sagen: Im Krieg ist das Erste, was verloren geht, die Wahrheit. – Wenn es überhaupt keine Meinungs- und Medienfreiheit mehr gibt, dann ist das wirklich eine ganz besondere Bedrohung, neben dem Krieg mit den Waffen. Deshalb appelliere ich noch einmal an uns, liebe Kollegen und Kolleginnen: Wir Bundesländer sind es, die über die Medienpolitik bestimmen. Wir streiten uns manchmal über Dinge, die mit Blick auf einen solchen Krieg, auf einen solchen Propagandakrieg plötzlich so kleinlich und kaum mehr nachvollziehbar erscheinen. Wir können uns glücklich schätzen, dass wir ein duales System in Deutschland haben, dass wir Medienvielfalt und Medienfreiheit haben. Wir sollten auch in Zukunft hart daran arbeiten, dass uns dieses System erhalten bleibt, dass wir Medienvielfalt erhalten. Auch wir haben damit zu kämpfen, dass in den sozialen Medien ganz viel Propaganda läuft. In der Corona- Pandemie haben wir es zahlreich und häufig erleben müssen. Das sollte uns wachrütteln, was das Thema „Erhalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ betrifft: ihn zu unterstützen und gleichzeitig dafür zu arbeiten, dass das duale System in unserem Land aufrechterhalten bleibt, in Zukunft und auch, wenn wir es weiterentwickeln. Das ist mir so wichtig, weil wir doch alle wissen: Ohne Meinungsfreiheit, ohne Medienfreiheit gibt es keine Freiheit. Den Propagandisten und den Kriegsführern macht das eben alles leichter, wenn sie die Medien unter sich haben und die Medien bestimmen. Daraus erwächst noch einmal eine ganz besondere Verpflichtung. Krieg kennt keine Gewinner – ich habe es gesagt –, und gleichzeitig verändert Krieg alles. Ich will hier hervorheben, dass es die 27 EU-Mitgliedstaaten zum ersten Mal geschafft haben, zu sagen: Wir erklären uns insgesamt solidarisch, und wir werden helfen, diese humanitäre Katastrophe, die mit dem Krieg einhergeht, abzumildern. – Alle nehmen Flüchtlinge auf, und ich glaube, tatsächlich ist das ein wichtiger Punkt. Wer kann, der flieht aus der Ukraine. Wir können das einfach nur verstehen und alle nur unser Allerbestes geben, diese Menschen aufzunehmen und ihnen so etwas wie eine vorübergehende Heimat zu geben, um dieses Elend irgendwie zu überleben, und ihnen tatsächlich eine Geborgenheit in unseren Bundesländern oder auch in den Ländern der Europäischen Union zu geben. Auch dafür brauchen wir sehr viel Solidarität. Aber ich glaube, die besteht unter den Bundesländern. Wir haben das immer wieder beteuert: Wir alle schaffen Unterkünfte. Wir tun, was wir können, um Reserven zu schaffen. Wir haben unglaublich viele Menschen in Deutschland, die ehrenamtlich aktiv sind – an die ein riesiges Dankeschön! Sie werden nicht müde; denn eigentlich sind wir ja in diesem Land müde nach zwei Jahren Pandemie und all den Dingen, die wir zu bewältigen haben. Deshalb: Ein großes Dankeschön an das Ehrenamt! Ich nenne aber ausdrücklich auch unsere großen Städte und schaue nach Berlin, nach Hamburg, auch nach Brandenburg – keine große Stadt, aber genauso betroffen – und natürlich auch nach Bremen, wo im Moment die allermeisten hauptamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen extrem gefordert sind und ohne Klagen wirklich Tag und Nacht arbeiten. Auch denen ein ganz großes Lob und ein ganz großes Dankeschön! Volker Bouffier hat es gesagt: Wir arbeiten auf der Bund-Länder-Ebene über die Innenminister und Integrationsminister mit Hochdruck an der Verteilung. Sie muss in Zukunft tatsächlich noch besser funktionieren, weil ansonsten Teile von Deutschland einfach zusammenbrechen unter der Last der vielen, vielen Menschen, die an einer Stelle ankommen. Daran müssen wir weiter arbeiten. Denn es mangelt nicht an der Bereitschaft, die Menschen aufzunehmen, aber es hakt einfach daran, dass manche gewisse Ziele im Kopf haben, Communities, wo sie hinwollen, was alles sehr verständlich ist. Trotzdem müssen wir schauen, dass wir das besser hinbekommen. Ich bin dankbar, dass wir uns hierbei auch mit der Bundesregierung sehr eng abstimmen können. Und wir müssen da auf jeden Fall Schritte weiterkommen. Volker Bouffier hat gesagt, es sind die älteren Menschen – am Sonntag habe ich einer 82-Jährigen gratuliert; die hat noch erlebt, wie Mainz in Schutt und Asche gebombt worden ist – und es sind die Jungen, die das Gefühl haben, ihnen wird die Zukunft genommen. Deshalb bin ich so froh, dass wir eine Bundesregierung haben, die klare Worte findet – das ist auch in der Sitzung des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten im Bundesrat zum Ausdruck gekommen –, eine Bundesregierung, die nicht nachlässt in der Frage: Was können wir tun, um im Gespräch zu bleiben? Dafür bin ich sehr dankbar. Und ich weiß auch: Für eine junge Bundesregierung – jung im Amt – ist das eine riesige Herausforderung. Deshalb: Dankeschön! Zeitenwende. Es ist beunruhigend, aber wir alle werden die Aufgabe haben, diese Zeitenwende zu gestalten. Im Moment zählt vor allem, dass wir Länder für die Flüchtlinge da sind. Dem wollen wir uns stellen. Das tun wir auch, und wir hoffen, dass wir demnächst auch die großen Städte stärker entlasten können. Denn noch einmal: Es mangelt nicht daran, dass wir nicht wollen. Wir haben Plätze geschaffen, und wir wollen dafür da sein, dass es am Ende gemeinschaftlich funktioniert. Zu den Anträgen brauche ich nichts mehr auszuführen. Wir haben uns alle, glaube ich, beiden Anträgen angeschlossen. Es sind unterschiedliche Zielrichtungen, beide sind wichtig und erforderlich. Deshalb ist es auch selbstverständlich an einem solchen Tag, gemeinsam in diesem Haus zu sagen: Wir haben Anträge, mit denen wir unsere Meinung noch einmal deutlich machen. Der Präsident hat sie ja auch bestens wiedergegeben. Mein letzter Punkt ist: Natürlich hat dieser Krieg in vielerlei Hinsicht auch auf das Leben in Deutschland sehr große Auswirkungen. Das sind zum einen die Energiepreise, es ist zum anderen das Thema Energieversorgung. Ich bin froh, dass die Bundesregierung schon einen Tag vor dem Krieg ein großes Paket auf den Weg gegeben hat. Zudem wissen wir, dass die Bundesregierung jetzt im laufenden Verfahren auch darüber nachdenkt, was man noch tun oder wo man noch nachsteuern kann, um gerade diejenigen, die Geringverdiener und jetzt durch die Energiepreise wirklich extrem belastet sind, weiterhin und noch stärker zu unterstützen. Klar ist auch, dass wir hier – neben den Menschen, die wenig Geld verdienen und diese Belastung doppelt und dreifach spüren – auch ein Thema in der Industrie haben, bei den energieintensiven Unternehmen. Deshalb bin ich froh, dass wir auf der Ministerpräsidentenkonferenz die Chance haben, intensiv mit der Regierung über diese Themen zu diskutieren, denn es ist nötig, dass wir auch darauf schauen, weil die Auswirkungen des Krieges immens sind. Und wir müssen schauen, wie wir in Deutschland diese großen Herausforderungen miteinander stemmen. Liebe Kollegen und Kolleginnen, beruhigend ist, dass wir in Deutschland zurzeit sehr solidarisch miteinander agieren, zwischen Regierung, Opposition und in unserer Länderkammer. Ich bin sehr froh darüber, dass wir die Probleme auf der MPK noch einmal intensiv miteinander bereden können. Den Ländern, die gerade besondere Lasten haben, sagen wir: Wir sind offen. Wir schauen die nächsten Tage: Wie können wir es schaffen, dass die Flüchtlinge besser verteilt werden? – Insgesamt bedanke ich mich ganz herzlich für die große Solidarität, die wir untereinander zeigen. – Vielen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollegin Dreyer! – Ich darf nun aufrufen Herrn Kollegen Ministerpräsident Wüst, Nordrhein-Westfalen. Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die schrecklichen Bilder aus Kiew, aus Mariupol, aus Charkiw und anderen ukrainischen Städten machen uns und vielen Menschen in unserem Land die Herzen schwer. Der russische Angriff auf zivile Einrichtungen macht selbst vor Geburtskliniken keinen Halt. Das zeigt die ganze Rücksichtslosigkeit dieses Krieges. Frauen, Kinder, Familien sind unschuldige Opfer dieses aggressiven Überfalls auf ihre Heimat. Dieser Krieg richtet sich gegen die Menschen, und er richtet sich gegen das Recht – gegen das Recht eines freien Landes, gegen das Recht der Ukraine, ein freies, demokratisches und selbstbestimmtes Land zu sein. Damit richtet sich dieser Krieg auch gegen unsere gemeinsamen europäischen Werte. In dieser schweren Zeit sind unsere Gedanken und die Gedanken vieler Menschen in Deutschland bei den Menschen in der Ukraine. Das zeigen die vielen Friedensdemonstrationen, die wir seit nunmehr zwei Wochen erleben. Alleine am vergangenen Montag 250 000 Menschen in Köln, die größte Friedensdemo in der Geschichte dieser Stadt. Das zeigen auch die unzähligen Hilfsaktionen, große und kleine. Die Spendenbereitschaft ist riesig. Das zeigt die große Solidarität mit allen, die vor diesem Krieg aus der Ukraine fliehen müssen. Wer vor Putins Krieg flieht, ist bei uns herzlich willkommen. Viele sind schon gekommen, und viele werden noch kommen. Bund, Länder und Kommunen bereiten sich darauf vor. Sichere Unterbringung und gute Versorgung der Geflüchteten werden auch ein zentrales Thema – Frau Kollegin Dreyer hat es gerade gesagt – bei unserem Austausch der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung in der kommenden Woche sein müssen. Wir brauchen geordnete Verfahren und Koordinierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Wir brauchen Klarheit, was die Kostenübernahme angeht. Vor allen Dingen aber ist die Koordinierung wichtig. Das sind wir nicht nur den Kommunen schuldig, sondern auch den Menschen, die auf der Flucht sind. Es sind anders als 2015 ganz viele Frauen und Kinder. Es wäre nicht richtig, sie lange hin- und herzuschieben, von der einen Einrichtung in die andere, sie auf gepackten Koffern sitzen zu lassen. Nach den Schrecken der vergangenen Woche müssen sie bei uns möglichst schnell zur Ruhe kommen, und die Kinder sollen möglichst schnell wieder Kind sein. So setzen wir der Aggression Putins Solidarität und Nächstenliebe entgegen. Dieser Krieg in unserer Nachbarschaft lehrt uns: Frieden, Freiheit und Demokratie können wir nicht mehr als so selbstverständlich ansehen, wie wir es lange getan haben. Es gibt Frieden, Freiheit und Demokratie nicht umsonst. Wir müssen bereit sein, unsere Werte zu verteidigen. Wer Demokratien entwaffnet, macht Recht und Freiheit schutzlos. Unsere Demokratie muss wehrhaft sein, nach außen und nach innen. Wehrhaft nach außen heißt, unsere Bundeswehr besser auszurüsten. Deswegen unterstützen wir den Kurs der Bundesregierung, 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr bereitzustellen. Wehrhaft nach außen heißt auch, gemeinsam mit unseren Partnern Sanktionen vorzunehmen, wie wir sie bisher nicht gesehen haben. Sie sind umso stärker, wenn wir in Deutschland dafür sorgen, dass sie insbesondere Putin und seine Clique treffen, aber eben nicht Familienunternehmen und Pendlerinnen und Pendler bei uns in Deutschland. Wir müssen auch wehrhaft sein nach innen. Putin führt seit Langem einen Informations- und Propagandakrieg, nicht nur gegen uns, sondern auch gegen viele andere Länder des freien Westens, mit dem klaren Ziel, unsere Gesellschaften zu spalten. Russische Staatsmedien versuchen seit Jahren, das gesellschaftliche Klima bei uns zu vergiften. Treten wir Desinformation und Propaganda in Zukunft entschiedener entgegen, als Gesellschaft und als Rechtsstaat! Ich schließe mich Frau Kollegin Dreyer an: Es ist richtig, dem Propagandasender Russia Today bei uns keine Plattform mehr für seine Lügen und Manipulationen zu bieten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin dankbar für die heutige Debatte und die Worte meiner Vorrednerin und meines Vorredners. Volker Bouffier hat recht: Die Aufgabe ist groß, und sie wird lange andauern. Aber heute senden wir ein Signal der Geschlossenheit und Entschlossenheit. Wir stehen an der Seite der Ukraine, der Menschen dort. Wir zeigen Solidarität und Nächstenliebe. Wir als Länder werden gemeinsam mit dem Bund und den Kommunen diese Solidarität in den nächsten Monaten umsetzen müssen, und wir werden uns dieser Aufgabe stellen. – Vielen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, lieber Herr Ministerpräsident Wüst! – Ich darf nun die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey, aufrufen. Franziska Giffey (Berlin): Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben viel über die Folgen von Putins Krieg gesprochen und auch darüber, was wir hier bei uns, in unseren Bundesländern, ganz konkret tun müssen. Ich fange an bei der letzten Nacht, in der wir auch den Bundesrat vorbereitet haben. Um 21.54 Uhr waren wir eigentlich der Meinung, wir hätten so ziemlich alle untergebracht, die in dieser Nacht noch ankommen würden. Aber dann kam die Nachricht: Es kommen noch 17 Busse mit je 60 Leuten direkt aus Polen nach Berlin. – Wir haben heute Nacht die Berliner Messe hinzugenommen, erstmals in großem Stil eine Hallensituation, weil wir in den letzten Tagen fast 9 000 Menschen untergebracht haben in landeseigenen Unterkünften, die entsprechend verfügbar waren oder verfügbar gemacht werden konnten. Wenn wir jetzt diesen Schritt gehen, die Menschen in Hallen, in Klubs, in Kirchen, in allen möglichen Unterkünften, die wir noch so haben, unterzubringen, dann ist das eine Stufe, die zeigt, dass wir an die Grenzen der Kapazität kommen – schon jetzt. Ich bin dankbar, dass Stephan Weil gestern Nacht um 23 Uhr gesagt hat: Wir nehmen euch 350 ab. – Wir haben auch alle anderen unterbringen können. Das ging nur, weil wir in den letzten Tagen und Wochen immer wieder anrufen konnten: bei Dietmar Woidke, der ganz viel geholfen hat, bei Malu Dreyer, bei vielen von Ihnen, auch in Nordrhein- Westfalen, in Niedersachsen. Es ist viel geschehen über bundesländerübergreifende Zusammenarbeit und Hilfe. Ich möchte mich sehr herzlich dafür bedanken, dass Sie alle gezeigt haben: Die Solidarität der Bundesländer steht, und wir halten zusammen, gerade in diesen schwierigen Zeiten. Vielen Dank dafür! Wir haben alle miteinander eine große Hilfsbereitschaft in unseren Bundesländern: der einzelnen zivilgesellschaftlichen Organisationen, der Menschen, die tief berührt sind. Wir alle leiden angesichts dieser Situation, die wir jeden Tag sehen, ein bisschen mehr als 1 000 Kilometer entfernt von uns; wir leiden mit den über 40 Millionen Menschen in der Ukraine, die Schreckliches erleben. Uns allen geht das sehr nah. Und wir haben die ukrainische Community hier in Berlin, 24 000 Menschen, die natürlich erster Andockpunkt sind für viele. Viele Menschen aus der Community haben geholfen, haben Freunde, Verwandte, Bekannte aufgenommen. Und wir haben auch die große russische Gemeinschaft hier in Berlin, die natürlich genauso entsetzt, mit Sorge und mit Erschütterung verfolgt, was dort geschieht. Wir erleben leider – wie so oft –, dass sich die Konflikte dieser Welt auch auf unseren Schulhöfen abspielen. Wir haben eine große Verantwortung, mit unseren Kindern und Jugendlichen diesen Konflikt, diese kriegerische Auseinandersetzung aufzuarbeiten und Lehrerinnen und Lehrern Hilfe an die Hand zu geben bei der Frage: Wie erkläre ich eigentlich einem Erstklässler, was Krieg ist? Wir haben unseren Schulen Material, schulpsychologische Beratung und Unterstützung gegeben. Wir haben Onlinefortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer angeboten. Wir bereiten Willkommensklassen vor. Die Bereitschaft, zu helfen, ist riesengroß. Aber klar ist auch: Diese Aufgabe ist eine, auf die sich niemand vorbereiten konnte. Noch vor gut zwei Wochen haben wir damit nicht gerechnet. Weder diejenigen, die jetzt fliehen mussten aus einem intakten Leben, aus einem normalen Arbeits- und Schulalltag, noch diejenigen, die hier bei uns in Berlin beispielsweise im Monat 1 000 Flüchtlinge unterbringen, konnten sich darauf vorbereiten. Dass jetzt hier in Berlin am Tag über 15 000 Menschen ankommen, die teilweise weiterreisen, die zu großen Teilen privat unterkommen, bedeutet, dass wir an jedem Abend über 1 000 Übernachtungsplätze schaffen müssen. Und wenn wir es dann geschafft haben, über 1 000 hinzubekommen, müssen wir damit rechnen, dass irgendwann in der Nacht die Nachricht kommt: Noch mal 20 Busse. – Das führt an die Grenze der Belastbarkeit. Wir haben Kolleginnen und Kollegen in unserem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, die seit zwei Wochen im Dauereinsatz sind. Es ist normal, dass nachts durchgearbeitet wird und dass viele Kolleginnen und Kollegen am Tag, wenn die Sonne scheint, kurz nach Hause fahren, drei Stunden schlafen und dann wiederkommen. Wir haben Gott sei Dank Ehrenamtliche, die am Bahnhof sind und helfen. Ohne die würden wir das nicht schaffen. Und wir haben Hilfsorganisationen, die wir beauftragen konnten von Landesseite, die mitmachen. Wir haben am Hauptbahnhof ein großes Willkommenszelt aufgebaut. Die Stadtmission betreibt es in unserem Auftrag, um die schlimme Lage im Bahnhof, die schon zu erhöhter Brandlast und zu Gefahren aus feuerwehrlicher Sicht geführt hat, zu entzerren. Mit dem Willkommenszelt können wir dies deutlich entzerren; das ist gut. Wir bereiten uns jetzt intensiv vor, damit wir es hoffentlich am Wochenende schaffen, den Flughafen Tegel als großes Ankunfts- und Verteilzentrum zu reaktivieren. Wir stellen uns darauf ein, dass wir dort am Tag über 10 000 Menschen willkommen heißen werden, sie auch weiterverteilen in Busse in andere Bundesländer. Wir bereiten uns darauf vor, dort 3 000 Menschen so unterzubringen, dass sie erst einmal schlafen können. Das ist ein Ort, der uns auch hoffnungsvoll stimmt. Wenn das in Tegel funktioniert, werden wir geordnetere Verhältnisse haben, die Lage am Hauptbahnhof deutlich entspannen, können dort Spendenbörsen machen, arbeitsrechtliche, aufenthaltsrechtliche Beratung anbieten und psychosoziale Unterstützung geben. In Tegel haben wir unser großes Impfzentrum. Das wird selbstverständlich alle Impfungen anbieten, sowohl was Covid betrifft als auch die Impfungen, die sonst noch erforderlich sind. Eine Riesenherausforderung ist auch, dass so viele Haustiere mitkommen, was man verstehen kann. Die Menschen retten das, was ihnen am liebsten ist, was ihnen am wichtigsten ist. Aber das ist aus vielerlei Gründen noch mal eine zusätzliche Herausforderung. Wir müssen ganz klar sehen: All die Menschen, denen wir dankbar sind, dass sie zu Hause ihr Kinderzimmer freigeräumt haben, dafür gesorgt haben, dass sie irgendwie privat Menschen unterbringen, werden in absehbarer Zeit sagen: Ich hätte gerne wieder mal mein Bad, meine Küche, meine Couch für mich. – Das ist ja so, wie wenn man zu Hause Besuch hat; das ist klar. Und es kommen nicht Besucher, sondern es kommen schwer traumatisierte Menschen. Das bedeutet, dass wir in absehbarer Zeit wahrscheinlich Menschen haben, die aus der Privatunterbringung kommen und sagen: Ich brauche jetzt offizielle Unterbringung. Ich brauche die Hilfe des deutschen Staates. All das illustriert einerseits die große Solidarität, die Mitmenschlichkeit, die Verantwortung, die Hilfsbereitschaft, die wir gerade in diesen Zeiten gemeinsam aufbringen. Aber es illustriert andererseits auch, dass kein einziges Bundesland das selbst schaffen kann, dass wir große Unterstützung brauchen, auch wenn wir unser eigenes Krisenmanagement sofort aufgestellt haben in drei Clustern: Ankunftsstrukturen, medizinische Erstversorgung, Unterbringung mit allen Kapazitäten, die gehen. Das umfasst die Schaffung zusätzlicher Unterkünfte, also diese an den Start zu bringen, und die Frage der Sicherheit, der Cybersicherheit, der sozialen Sicherheit, des sozialen Zusammenhalts, der Versorgung und auch die polizeilichen und feuerwehrlichen Einsatzkräfte. Denn leider müssen wir auch sehen: Es gibt wie in jeder Krise nicht nur Glücksritter, die Geld verdienen wollen, sondern es gibt auch die, die die Hilflosigkeit derer ausnutzen, die am Bahnhof ankommen, insbesondere der jungen Frauen. Wir haben dort schon Menschenhändler gesehen, die die Frauen aufgreifen, die ihnen wohlfeil Unterkunft anbieten und sie in dubiose Strukturen bringen. Wir haben deshalb einen massiven Einsatz von LKA, Polizei und Feuerwehr am Bahnhof, um das zu unterbinden, um dagegen vorzugehen und die Täter, die wir kennen, rauszufischen. All das sind die Herausforderungen, die wir sehen. Deshalb will ich mich heute dem Appell, den meine Kolleginnen und Kollegen hier ausgesprochen haben, anschließen. Denn es ist so, dass es in dieser Lage vor allem einer bundesweiten Koordinierung, Registrierung, Verteilung und auch Organisation bedarf. Wir haben jetzt die Aufgabe, den § 24 Aufenthaltsgesetz so umzusetzen – entsprechend der Möglichkeit, die uns die Entscheidung des Europäischen Rates gegeben hat –, dass eine Verteilung auch passieren kann. Denn eine Beobachtung von vielen, deren wir Hilfe wir angefragt haben, ist – Sie werden das wissen –: Wenn wir sagen: „Wir schicken euch einen Zug, da sind 450 Leute drin; die sind alle in Berlin losgefahren“, dann kommen vielleicht 200 oder 150 an, weil die Menschen auf dem Weg dorthin ausgestiegen sind oder weil sie, wie gerade jüngst erlebt am Bahnhof Hannover, sich umorientieren und sagen: „Wir fahren doch lieber wieder nach Berlin zurück, denn dort kennen wir Leute“. Es gibt Fake News, die sagen: Ihr könnt euch nur in Berlin registrieren. – Das ist natürlich etwas, dem wir entgegenwirken müssen. Deswegen braucht es eine höhere Verbindlichkeit bei Registrierung und Verteilung. Wir haben eine andere Situation, weil das vielfach auf Freiwilligkeit beruht. Dennoch werden wir es nur schaffen, wenn diese Aufnahmeprozesse klarer geregelt sind und wenn das bundesweit einheitlich erfolgt. Ich möchte zu dem, was heute hier an Beschlussvorlagen und Anträgen vorliegt, ganz klar sagen: Selbstverständlich unterstützen wir all diese Punkte aus Berliner Sicht aus vollem Herzen. Wir fordern die Russische Föderation auf, den Krieg sofort zu beenden, sich aus der Ukraine zurückzuziehen. Wir begrüßen das geschlossene Vorgehen aller Länder und der Europäischen Union und die beschlossenen Sanktionen gegen Russland. Wir würdigen alle großen Anstrengungen in Deutschland, in den Nachbarländern und vor allen Dingen unsere Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern. Wir erwarten von der Bundesregierung schnellstens eine gemeinsame Regelung mit den Ländern zu Aufnahmeprozessen, Unterbringung, medizinischer Versorgung und zum Zugang zum Arbeitsmarkt. Wir begrüßen den Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine zusätzliche Makrofinanzhilfe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir unterstützen mit unserer Berliner Stimme all das, was hier vorliegt. Ich will schließen mit einem Gruß, den ich in diesen Tagen von einer ukrainischen Frau gelernt habe, die eine Aktivistin für die ukrainische Community hier in Berlin ist und die sich sehr einsetzt für die Menschen, die hier ankommen und die hier leben. Oleksandra Bienert ist ihr Name. Sie war am Internationalen Frauentag zu Gast bei der Premiere eines Films über die Situation der Frauen in der Ukraine und ihrer Kinder. Sie hat geschlossen mit den Worten: Ich wünsche Ihnen allen einen friedlichen Himmel! – Diesen Gruß kannte ich bis dahin nicht. Vielleicht werden wir ihn in Zukunft öfter sprechen müssen. Ich wünsche Ihnen allen einen friedlichen Himmel! – Vielen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollegin Giffey, für den sehr eindrucksvollen Bericht und die klare Beschreibung, was wir 16 Länder gemeinsam stemmen müssen, damit kein einziges von uns mit den Problemen alleine steht! In diesem Sinne darf ich jetzt die Redner/-innenliste abschließen. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor. Wir beginnen mit dem Landesantrag Nordrhein- Westfalens. Wer ist dafür? – Einstimmig. Damit entfallen die Ausschussempfehlungen. Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genommen. Vielen Dank! Ich darf Ihnen sagen: Slawa Ukrajini! Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: TOP 1 Wahl der Vorsitzenden des Ausschusses für Familie und Senioren (Drucksache 61/22) Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Frau Senatorin Astrid-Sabine B u s s e (Berlin) zur Vorsitzenden des Ausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Dann ist so beschlossen. Ich darf mich recht herzlich bedanken und den Tagesordnungspunkt 1 schließen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 46 und 49 zur gemeinsamen Beratung auf: TOP 46 Entschließung des Bundesrates: Für eine wirksame Energiepreisbremse – Energiepreise durch Reduzierung der Steuern stabilisieren – Pendlerpauschale für alle sachgerecht erhöhen – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 107/22) in Verbindung mit TOP 49 Entschließung des Bundesrates: Energiepreise stabilisieren und Kompensationen für private Haushalte und Wirtschaft auf den Weg bringen – Antrag des Saarlandes gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 112/22) Mir liegen derzeit Wortmeldungen der Kollegen Wüst, Hans, Weil und des Parlamentarischen Staatssekretärs Kellner vor. – Ich darf Herrn Kollegen Wüst das Wort erteilen. Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn heute die Sonne scheint: Der Winter ist noch nicht vorbei, und um die Heizung abzustellen, ist es überall noch viel zu kalt. Wer in diesen Tagen Heizöl kaufen muss, damit er bis Ostern kommt, zahlt aktuell dreimal so viel wie noch vor einem Jahr. Bei Gas sieht es – wir wissen es alle – nicht viel anders aus. Auch hier kennt der Preis nur eine Richtung, nämlich nach oben. An der Tankstelle erleben wir derzeit neue Rekorde bei den Spritpreisen: Teilweise schon über 2,30 Euro für den Liter Diesel; vor 15 Monaten gab es ihn noch für 1,10 Euro. Die Energiepreise sind Hauptinflationstreiber und für viele Menschen inzwischen zu einem handfesten Problem geworden. Wir dürfen die Energiepreise nicht zur neuen sozialen Frage werden lassen. Deswegen braucht Deutschland schnell eine wirkungsvolle, effektive Energiepreisbremse. Die Abschaffung der EEG-Umlage allein reicht nicht aus, um die Menschen ausreichend zu entlasten. Wir brauchen eine Senkung der Stromsteuer, eine Absenkung der Steuersätze auf Heizöl, Erdgas, Diesel und Benzin und eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas, Elektrizität und Fernwärme. Eine warme Wohnung darf in Deutschland nicht zum Luxus werden. Wir brauchen auch eine umfassende Entlastung für die Pendlerinnen und Pendler. In meinem Land sind es knapp 5 Millionen Pendlerinnen und Pendler, die jeden Tag ihre Heimat, ihren Ort verlassen müssen und woanders hinfahren zur Arbeit. Das Auto ist gerade im ländlichen Raum für viele Menschen immer noch alternativlos. Ja, wir arbeiten engagiert an einem besseren ÖPNV. Aber bis er allen Menschen ein Angebot macht, machen kann, das sie auf dem Weg zur Arbeit nutzen können, wird es noch dauern. Deshalb brauchen wir für die vielen Berufspendlerinnen und Berufspendler eine spürbare Entlastung – und das ab dem ersten Kilometer. Wer Tag für Tag von zu Hause zur Arbeit muss, auch wenn es nur 15 oder 18 Kilometer sind, ist durch die Rekordpreise an der Tankstelle stark belastet. Langfristig – das ist meine feste Überzeugung – müssen wir die Pendler strukturell und systematisch entlasten. Die Höhe der Pendlerpauschale muss künftig dynamisch angepasst werden unter Berücksichtigung des CO2-Preises. Damit sorgen wir dafür, dass ländliche Räume langfristig attraktive Wohnräume bleiben, und verhindern damit auch eine Überhitzung der Wohnungsmärkte in den Ballungsräumen. Deshalb ist die Erhöhung der Pendlerpauschale wichtig für Stadt und Land und damit auch für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Stärkster Treiber für die Energiepreise ist gerade zweifelsfrei der Angriffskrieg Putins auf die Ukraine. Nach meiner Überzeugung müssen wir daraus zwei Konsequenzen ziehen: Wir brauchen Versorgungssicherheit ohne Energieimporte aus Russland, und wir brauchen Stabilität bei den Energiepreisen. Die Sanktionen müssen Herrn Putin und seine Clique treffen und nicht die Menschen bei uns. Dafür ist jetzt Offenheit und Kreativität an vielen Stellen gefragt. Souveränität im außenpolitischen Handeln schafft man auch dadurch, dass man innenpolitisch den Rücken frei hat. Das wird in den nächsten Monaten noch wichtig werden. Eine Energiepreisebremse erhöht die außenpolitischen Handlungsspielräume der Bundesregierung. Deshalb unsere Vorschläge, für die ich hier um Unterstützung werbe. – Vielen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Kollege Wüst! – Ich darf nun den Kollegen Hans aus dem Saarland aufrufen. – Lieber Kollege Hans, Sie haben das Wort. Tobias Hans (Saarland): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren, die zuhören! Wir haben als saarländische Landesregierung ebenfalls einen Entschließungsantrag zum Thema der gestiegenen Energiepreise vorgelegt. Auch wir sind der Auffassung: Es muss dringend gehandelt werden. Es muss mehr getan werden als das, was die Bundesregierung – sicherlich richtig – bereits auf den Weg gebracht hat. Aber diese Maßnahmen reichen nicht aus. Die Menschen müssen stärker von den wirklich explosionsartig gestiegenen Energiepreiskosten entlastet werden. Wenn ich hier von Menschen rede, rede ich nicht nur von den privaten Haushalten, sondern vor allem auch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Industriebetrieben, die überall in Deutschland und insbesondere im Saarland tagtäglich zur Arbeit fahren und die sich Sorgen machen, dass durch diese Energiepreiskrise ihre Arbeitsplätze gefährdet sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nein, diese Preisexplosion bei den Energiepreisen belastet längst nicht mehr nur die Haushalte mit geringen, mit kleinen Einkommen, sondern es ist inzwischen tatsächlich eine breite Mittelschicht, Haushalte mit eigentlich guten Einkommen, von diesen Kostensteigerungen erfasst. Vor diesem Hintergrund ist es natürlich gut, wenn die Bundesregierung jetzt die Entfernungspauschale anhebt. Es ist gut, dass die EEG-Umlage vorzeitig reduziert und abgeschafft wird. Aber wir fordern darüber hinaus die erneute Überprüfung von System, Tarif und Höhe der Entfernungspauschale, sollten die Kraftstoffpreise weiterhin ansteigen. Zusätzlich – das halte ich für wirklich essenziell – müssen jetzt die Steuern auf Energieerzeugnisse gesenkt werden, und zwar temporär. Das versteht sich von selbst. Auf Dauer wird fossiler Kraftstoff teurer werden müssen, sonst schaffen wir die Energiewende nicht. Aber in dieser Krise muss gegengesteuert werden. Deswegen sollte jetzt gehandelt werden, auch weil die Entfernungspauschale natürlich erst im kommenden Jahr wirkt. Wir können nicht die Menschen im kommenden Jahr entlasten, wenn es jetzt im Portemonnaie eng wird. Deswegen brauchen wir diese Sprit- und Energiepreisbremse, so wie es der Kollege Wüst eben dargelegt hat, indem wir die Mehrwertsteuer absenken, indem aber auf der anderen Seite auch die Energiesteuern auf Mineralölerzeugnisse auf das europäische Mindestmaß zurückgeführt werden. Ich sage sehr deutlich: Was während der Corona-Krise möglich war, und zwar in schnellen, in guten Verfahren in Zusammenarbeit und im Zusammenwirken von Ländern und Bundesregierung, sollte auch jetzt möglich sein in einer solchen Krise, die die Menschen zusätzlich zu den wirklich riesigen Problemen, die wir in der Welt haben und die die Leute bedrücken, am eigenen Leib belastet und ihnen Sorgen macht. Auch die Stromsteuer muss gesenkt werden. Das versteht sich von selbst. Nur wenn wir diese senken, werden wir erreichen, dass mehr Menschen auf Heizanlagen umrüsten, die nicht mehr mit Öl oder mit Gas funktionieren, sondern die als Wärmepumpen Strom konsumieren. Das ist selbstverständlich. Und ich sage: Wir sollten auch das – und das steht in unserem Antrag drin – noch mal verstetigen, was uns in der Corona-Pandemie geholfen hat, nämlich die erweiterten Homeoffice-Regelungen. Da, wo Menschen aus dem Homeoffice arbeiten können, müssen sie nicht ins Auto steigen, müssen nicht die hohen Spritpreise in Kauf nehmen. Deswegen sollten wir darüber wirklich intensiv nachdenken und das auch verwirklichen. Es geht an dieser Stelle – das ist mir sehr wichtig als Ministerpräsident eines Industrielandes – nicht nur um die privaten Haushalte, sondern es geht auch darum, dass wir die Wirtschaft entlasten von den hohen Strom- und Energiepreisen. Das, was sich jetzt sprunghaft darstellt, nicht nur an den Zapfsäulen, sondern bei allen Energieerzeugnissen – das spüren die Unternehmen –, gefährdet insbesondere die industriellen Arbeitsplätze. Ich denke dabei an die Betriebe der Grundstoffindustrie, aber auch an die Stahlindustrie, die keramische Industrie in meinem Land, an die metall- und weiterverarbeitenden Betriebe. Sie alle spüren das ganz massiv, und einzelne Branchen sind davon eben besonders betroffen wie zum Beispiel die Lebensmittelindustrie. Man darf sich nichts vormachen: Diese sprungartige Steigerung der Kosten führt dazu, dass das nicht langfristig planend umgelegt werden kann auf die Kundinnen und Kunden. Das wird nicht funktionieren. Das sind Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Deswegen können sie das nicht weitergeben. Auch deswegen ist hier eine Entlastung wirklich wichtig, weil die Betriebe sonst ihre Wettbewerbsfähigkeit verlieren und weil wir dann drohen, in eine Investitionsschwäche in Deutschland zu kommen, die dem Wirtschaftsstandort außerordentlich schaden würde. Und ich sage sehr deutlich: Wenn wir uns jetzt wehrhaft aufstellen und wenn wir sagen: „Wir wollen dafür sorgen, dass Deutschland an dieser Stelle mit einer starken Stimme spricht gegenüber Putins Krieg“, dann müssen wir dafür sorgen, dass unsere Volkswirtschaft an dieser Stelle so aufgestellt ist, dass sie weiterhin wettbewerbsfähig sein kann bei allen Herausforderungen. Deindustrialisierung wäre das Ergebnis, wenn wir jetzt nichts tun, und das wäre das schlechteste Signal, nicht nur für industriell stark geprägte Regionen wie das Saarland. Wir haben gesehen, dass in Bayern die Lech- Stahlwerke bereits gesagt haben, sie können auf diese Art und Weise nicht mehr produzieren. Wollen wir, dass das zum Flächenbrand wird? Ich sage sehr deutlich: Das können wir nicht hinnehmen. Hinzu kommen natürlich auch die Branchen der Mobilität, Logistik – Taxigewerbe, Busunternehmen machen sich wirklich riesige Sorgen, ob sie noch annehmbare Preise für ihre Fahrten verlangen können – und auch – das ich sage mit Blick auf das, was uns tagtäglich auf den Teller gebracht wird – die Landwirtschaft. Wenn wir wollen, dass unsere Bauern und Bäuerinnen noch stärker in Bedrängnis kommen, dann tun wir nichts. Aber wenn wir wollen, dass bei diesem steigenden Druck auf die Landwirtschaft, den wir jetzt auch durch die Ukraine- Krise haben, die Landwirtschaft in die Lage versetzt wird, trotz aller Widrigkeiten zu arbeiten, dann müssen wir auch dort dafür sorgen, dass die Energiepreise sinken. Dort hilft selbstverständlich wie bei allen Unternehmen nicht nur die Absenkung der Mehrwertsteuer. Das ist ein durchlaufender Posten in der Umsatzsteuer. Es braucht eine Senkung der Energiesteuern. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist absolut richtig, dass wir den Weg aus der einseitigen Abhängigkeit von russischen Energielieferungen gehen. Das ist völlig unumstritten. Wir wollen beschleunigt erneuerbare Energien ausbauen, selbstverständlich da noch eine Schippe drauflegen. All das wird aber nicht von heute auf morgen funktionieren. Aber heute drückt die Menschen der Schuh bei diesen massiv gestiegenen Energiekosten. Deswegen ist heute zu handeln. Machen wir uns nichts vor: Der Druck auf Deutschland wird noch sehr viel höher werden, etwa wenn wir an Gaslieferungen aus Russland denken. Das alles spüren wir. Das wird dazu führen, dass die Energiepreise noch weiter steigen. Deswegen können wir das nicht abwarten. Wir müssen heute handeln. Deswegen bitte ich um Unterstützung der saarländischen Entschließung. – Vielen herzlichen Dank! Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, lieber Kollege Hans! – Als Nächster spricht Herr Ministerpräsident Weil aus Niedersachsen. Stephan Weil (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Eines kann man, glaube ich, sagen: Worüber wir uns hier unterhalten, darüber unterhalten sich derzeit fast alle Haushalte in ganz Deutschland. Die Energiekosten sind wirklich übergreifend in unserer Gesellschaft zu einem Thema von Sorge geworden und führen zum Teil auch bis hin zu der Frage – das muss man offen sagen –: Soll ich jetzt den Kühlschrank füllen oder den Tank? Ich bin froh darüber, dass die ganze Diskussion dieses Themas hier in diesem Kreise zeigt: So weit wollen wir es nicht kommen lassen. Wir können niemandem falsche Versprechungen machen, aber wir sehen uns allesamt in der Pflicht – und wir reden hier übrigens auch über Länderfinanzanteile –, unseren Teil dazu beizutragen, dass die privaten Haushalte entlastet werden, aber auch – ich füge hinzu –, dass wir einen weitreichenden ökonomischen Schaden, insbesondere im industriellen Sektor, abwenden. Die Ursachen für die Preisexplosion auf den Energiemärkten sind vielfältig, aber, auch das muss gesagt werden, größtenteils weltmarktgetrieben. Wir sehen diese Entwicklung nicht nur in Deutschland – nein, es ist eine internationale Entwicklung, und vieles, was man aus armen Ländern hört, sollte uns nicht unberührt lassen. Wenn wir über Ursachen reden, dann lassen Sie mich aber auch sagen: Es rächt sich, dass wir in den letzten Jahren einen eher schleppenden Ausbau der erneuerbaren Energien erlebt haben, und zwar in zweierlei Hinsicht, zum einen preisdämpfend, aber zum anderen auch unter dem Gesichtspunkt der Energieunabhängigkeit – ein Thema, das in diesem Zusammenhang ebenfalls eine große Rolle spielt. Und es ist gut, wenn wir daraus jetzt die richtige Schlussfolgerung ziehen und in aller Massivität den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben wollen. Mittlerweile gibt es hier im Bundesrat zu diesem Thema eine ganze Reihe von Anträgen aus unterschiedlichen Ländern: Nordrhein-Westfalen, Saarland, Niedersachsen, Thüringen. Ich bin nicht sicher, ob ich damit schon alle aufgegriffen habe, und ich meine, wir hätten eigentlich in der Sache selbst weitgehend Einigkeit. Und wir haben auch in weiten und wichtigen Bereichen einen Konsens mit der Bundespolitik. Es ist gut, dass sich die Bundesregierung vorgenommen hat, die EEG-Umlage abzuschaffen. Diese ist aus meiner Sicht schon seit Langem systematisch völlig falsch. Aber es ist richtig, jetzt Nägel mit Köpfen zu machen und nicht am Ende des Jahres, sondern schon zum Halbjahr. Immerhin: Ein Vierpersonenhaushalt wird auf diese Art und Weise im zweiten Halbjahr etwa 88 Euro sparen. Es ist gut, dass der Heizkostenzuschuss für Wohngeldbezieherinnen und Wohngeldbezieher beschlossene Sache ist, und auch, dass Einvernehmen darüber herrscht, dass er eine angemessene Höhe haben muss. Insbesondere begrüße ich ausdrücklich, dass noch einmal eine Anpassung der Pendlerpauschale vorgesehen ist. Ich bin Ministerpräsident eines großen Flächenlandes, in dem viele Menschen, und zwar vor allen Dingen diejenigen mit den kleinen Geldbeuteln, jeden Tag weite Strecken fahren müssen, um zu ihrer Arbeit zu kommen. Wenn wir exakt diese Menschen nicht auch in den Mittelpunkt unserer Bemühungen stellen, dann machen wir einen ernsthaften Fehler. Denn sie sind es, die auf der einen Seite, wie ich sagte, nicht allzu viel im Geldbeutel haben, aber auf der anderen Seite eine ganz besondere Belastung haben, weil sie zu Hause die Heizkosten zu verschmerzen haben und dann während der Fahrt wiederum sehr hohe Kraftstoffkosten. Das alles ist Konsens zwischen Bund und Ländern, und es muss jetzt um Tempo gehen. Ich glaube, wir alle sollten ein Interesse daran haben, dass diese Maßnahmen sehr schnell umgesetzt werden. Die Frage, die sich danach stellt, ist: Gibt es denn noch weitere Spielräume? Diese Frage wird derzeit – man könnte fast sagen: naturgemäß – noch unterschiedlich beantwortet, aber aus meiner Sicht lautet die Antwort: Ja. Und zwar aus einem relativ schlichten systematischen Grund: In Deutschland ist der Staatsanteil an den Energiekosten unterschiedlich, aber insgesamt sehr hoch. Und das heißt: Mit jeder Erhöhung der Energiepreise steigen auch die staatlichen Einnahmen – auch die der Länder, das wollen wir an dieser Stelle auch ganz offen bekennen. Die Einnahmen steigen, und ich glaube, dass es in einer solchen Situation nicht angemessen ist, wenn der Staat diese, wenn ich das so sagen darf, Windfall-Profits aus Energiepreiserhöhungen nutzt. Ich verkenne nicht – und wir alle wissen sehr genau, worüber wir da reden –, dass wir in diesen Zeiten auch mit beträchtlichen Zusatzbelastungen in den öffentlichen Haushalten zu leben haben. Aber gewissermaßen unerklärt so etwas wie eine verkappte Steuererhöhung durch die Energiepreiserhöhungen zuzulassen, das möchte ich uns allen miteinander nicht raten. Das stärkt sicherlich nicht Vertrauen in Politik. Deswegen gibt es in der Tat einen weiteren Spielraum für die Finanzierung von Entlastungsmaßnahmen. Und die Maßnahmen selbst? Nun, die Länder haben seit vielen Jahren – ich möchte meinen, seit ungefähr acht oder neun Jahren – immer wieder bei den jeweiligen Gelegenheiten die Senkung der Stromsteuer vorgeschlagen. Jetzt wäre dazu der richtige Anlass. Ich finde es auch richtig, eine befristete Absenkung der Mehrwertsteuer zu prüfen. Und ich möchte ein Thema aufgreifen, das im Moment noch nicht wirklich überall in seiner Brisanz erkannt worden ist: die Situation vor allem der energieintensiven Industrie. Herr Kollege Hans hat mit Recht darauf aufmerksam gemacht: Es gibt viele Bereiche, die von der Energiepreissteigerung betroffen sind; aber eine existenzielle Bedrohung könnte im Bereich von energieintensiver Industrie entstehen. Das sind allesamt Unternehmen, die im Weltmarkt stehen, und da wird man nicht viel Zeit haben, sehr hohe Kosten tatsächlich wegzudrücken. Das sind auch alles Unternehmen, die, wie unsere Volkswirtschaft insgesamt, nach zwei Jahren Pandemie eigentlich einmal eine etwas ruhigere Phase gebraucht hätten. Stattdessen finden sie sich jetzt in einer erneuten harten Bewährungsprobe wieder. Meine Sorge ist – ich sage das ganz offen –, dass wir jetzt, hoffentlich am Ende der Pandemie, aber inmitten dieser Energiepreiswelle, die Situation haben werden, dass ein Unternehmen nach dem anderen sagt: „Sorry, unter diesen Bedingungen bin ich nicht in der Lage, wettbewerbsfähig zu produzieren“, dass uns damit Strukturen wegfallen, die wir eigentlich brauchen und die eigentlich auch gesund sind, aber jetzt eben unsere Unterstützung benötigen – übrigens auch mit Blick auf die weitere Wertschöpfungskette. Denn wenn solche Unternehmen, aus welchen Gründen auch immer, aufgeben müssen, dann sind die Konsequenzen, beispielsweise bei ihren Zulieferern, unausweichlich. Wir haben es insgesamt geschafft, unsere Volkswirtschaft gut durch die Corona-Pandemie zu steuern, ohne dass es allzu große Substanzverluste gegeben hat, und wir müssen sehr aufpassen, dass wir jetzt nicht anlässlich der Energiepreiswelle Schäden zulassen, die uns hinterher bitter leidtun werden. Ja, es sind schlechte Zeiten, es sind lausige Zeiten. Wir dürfen als Politik keine falschen Versprechungen machen, aber umgekehrt müssen wir auch alle Möglichkeiten nutzen, die wir haben. Und in diesem Sinne bin ich sicher: Am Ende wird aus den vielen Anträgen, die dem Bundesrat zur Beratung vorliegen, ein richtig guter Vorschlag werden. Und an dem lassen Sie uns arbeiten! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, lieber Kollege Weil! Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) abgegeben. Es spricht als Letztes zu uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Kellner vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Gedanken sind in diesen Tagen bei den Menschen in der Ukraine, die die brutalen Folgen von Wladimir Putins Angriffskrieg tragen müssen. Diese Bilder der wahllosen Zerstörung, der Bombardierung von Schutzsuchenden lassen mich und Sie sicherlich nicht los. Den Ukrainerinnen und Ukrainern gilt unser Mitgefühl und unsere Unterstützung. Es ist deshalb völlig richtig, dass wir als Antwort auf entschiedene und einschneidende Sanktionen gegenüber der russischen Wirtschaft und den Oligarchen setzen. Dabei ist klar, die Auswirkungen der Sanktionen treffen auch uns. Das ist der Preis, um Frieden und Freiheit zu schützen. Weiter steigende Energiepreise und eine hohe Inflation, Gefahren für die Konjunktur und vermehrt Sorgen um den Arbeitsplatz und die Lebenshaltungskosten belasten. Das erleben wir in alltäglichen Gesprächen, und das völlig zu Recht, denn es sind gravierende Auswirkungen, die die Menschen besorgen und in ihrem Alltag einschränken. Umso beachtlicher finde ich es, wie breit und wie solidarisch die Sanktionen aus der Wirtschaft, aus der Bevölkerung unterstützt und mitgetragen werden. Denn unsere Haltung gegenüber Wladimir Putin ist umso stärker, je geschlossener wir als Gesellschaft auftreten. Damit das so bleibt, gilt es, dort zielgerichtet zu unterstützen, wo die Auswirkungen besonders gravierend sind. Hier schauen wir als Bundesregierung ganz genau hin, was getan werden kann, um denjenigen ganz besonders zu helfen, die besonders betroffen sind. Denn wir dürfen nicht vergessen, die wirtschaftliche Lage war schon vor dem Kriegsbeginn nicht leicht. Zwei Jahre Pandemie haben ihre Spuren hinterlassen. Und, wir sehen es an den steigen Inzidenzen in diesen Tagen, die Pandemie ist immer noch nicht vorüber. Dazu kommt: Die Belastung der Lieferketten und die steigende Inflation aufgrund rasant steigender Preise für fossile Energieträger beschäftigten uns auch schon vor dem Kriegsbeginn. Deswegen ist es doppelt wichtig, den Ausbau der Erneuerbaren mit aller Kraft voranzutreiben. Einerseits um die Preisspirale zu durchbrechen und andererseits, um die Abhängigkeit von Russland bei der Energieversorgung zu beenden. In dieser Situation hat die Bundesregierung richtigerweise schon verschiedene Maßnahmen ergriffen, um zu 1 Anlage 1 helfen. Dabei stehen die Menschen im Fokus, die wenig Geld haben, denn sie brauchen jetzt schnell die Unterstützung, weil sie besonders betroffen sind. Unser Entlastungspaket umfasst: Die EEG-Umlage – am Mittwoch im Kabinett beschlossen – wird bereits ab Juli aus dem Bundeshaushalt übernommen, und wir stellen sicher, dass diese Entlastung auch bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern, und übrigens auch bei den KMU, direkt ankommt. Das schlägt sich nämlich in der Stromrechnung für alle nieder. Wir erhöhen den Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro und den Grundfreibetrag um 363 Euro. Davon profitieren auf unbürokratischem Wege die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Verschiedene Gruppen brauchen schnell Unterstützung: Menschen, die eine existenzsichernde Leistung bekommen, die also bereits auf Unterstützung angewiesen sind, erhalten eine Einmalzahlung von 100 Euro zur Grundsicherung. Mit dem Kindersofortzuschlag kommt eine Maßnahme genau für die Familien, die ihn brauchen. Wer Wohngeld bekommt, studiert oder Azubi ist, bekommt einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro heben wir das Einkommen für viele Geringverdiener deutlich an. Diese Maßnahme hilft gerade auch in Ostdeutschland ganz besonders, wo das Lohnniveau immer noch deutlich niedriger ist. Mit der Verlängerung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld helfen wir Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die durch die aktuelle Lage in Schwierigkeiten geraten. Wir ziehen die beschlossene Erhöhung der Fernpendlerpauschale auf dieses Jahr vor und werden sie im Laufe der Legislatur sozial und ökologisch umgestalten. Wir haben Teile der Ölreserven zur Stabilisierung freigegeben. Dieses Paket ist ein Sicherheitsanker in stürmischen Zeiten. Gleichzeitig ist die Lage in den letzten Tagen noch mal schwieriger geworden. Wir entwickeln gemeinsam mit der KfW ein Programm für Unternehmen, die durch die Auswirkungen der Sanktionen besonders betroffen sind. Und wir müssen vor allem zielgerichtet den Menschen weiterhelfen, die wenig Geld haben, dort, wo es keine Fernwärmenetze gibt, wo es keinen gut ausgebauten ÖPNV gibt, und die auf ein Auto angewiesen sind, um zur Arbeit zu kommen, also in den ländlichen Räumen in Ost- und Westdeutschland. Denn sie treffen die steigenden Energiepreise besonders stark. Und wir prüfen, ob wir die Gewinne abschöpfen können, die nur dadurch entstehen, dass zuvor sehr günstig eingekaufte Energie jetzt zu exorbitanten und durch den Krieg getriebenen Preisen verkauft wird. Lassen Sie uns in diesen schwierigen Zeiten gemeinsam dafür sorgen, dass Menschen und Unternehmen von Bund und Ländern die notwendige Unterstützung erhalten! Lassen Sie uns gemeinsam Lösungen entwickeln und umsetzen, denn der Zusammenhalt in der Gesellschaft ist in diesen Zeiten wichtiger denn je! Sie ist unsere Antwort auf die Aggression von Wladimir Putin. – Herzlichen Dank! Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, Herr Parlamentarischer Staatssekretär! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich weise die Vorlage zu TOP 46 – federführend – dem Finanzausschuss und – mitberatend – dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dem Verkehrsausschuss sowie dem Wirtschaftsausschuss zu. Die Vorlage zu TOP 49 weise ich – federführend – dem Wirtschaftsausschuss und – mitberatend – dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dem Verkehrsausschuss sowie dem Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2: TOP 2 Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen (Drucksache 68/22) Es liegt eine Wortmeldung vor. – Herr Staatsminister Dulig aus Sachsen! Martin Dulig (Sachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass das Kurzarbeitergeld beziehungsweise die Kurzarbeiterregelung wohl mit das erfolgreichste Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsstabilisierungsprogramm gewesen ist, das uns durch die Pandemie geführt hat, führt uns zu Dank: an Hubertus Heil und die Bundesregierung, die in den letzten beiden Jahren mit diesem Instrument dazu beigetragen haben, Menschen und Unternehmen Sicherheit zu geben. Ja, es wurde und es wird viel Geld benötigt. Aber es wurden dadurch auch 3 Millionen Arbeitsplätze gesichert. Heute beschließen wir insbesondere – und eben dafür danke ich – die erneute Verlängerung der Höchstbezugsdauer von 24 auf jetzt 28 Monate. Der Dank wird nicht dadurch geschmälert, dass wir sicherlich auch kritische Punkte zu diskutieren hatten, was die Kostenbeteiligung der Unternehmen und auch die soziale Dimension betrifft. Denn es ist schon ein Unterschied, ob ich 60 beziehungsweise 67 Prozent vom Mindestlohn bekomme oder vom Tariflohn. Das ändert aber nichts daran, dass das Instrument als solches genau richtig und wichtig ist. Für mich ist klar, dass mit dem Beschluss, den wir jetzt zur Verlängerung fassen, ein allmählicher Ausstieg aus diesen Maßnahmen einhergeht, weil wir natürlich auch nicht von Krise zu Krise ständig Anpassungen vornehmen können, weil wir dann irgendwann auch ordnungspolitisch in Problemlagen kommen. – Alles in Ordnung! Dass ich mich heute trotzdem noch einmal zu Wort melde, hat natürlich auch mit den Themen zu tun, die wir unter den letzten beiden Tagesordnungspunkten diskutiert haben. Denn die Zeitenwende bedeutet eben auch, wahrzunehmen, dass dieser durch nichts zu rechtfertigende Krieg kein Ereignis ist, das irgendwann zu Ende ist, und dann gibt es so etwas wie eine neue Normalität und dann passt man sich an, sondern diese Zeitenwende hat massive Konsequenzen für die Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, weil Wirtschafts- und Energiepolitik eben zur Sicherheitspolitik wird, weil die Frage der Versorgungssicherheit von Energie neu diskutiert wird, weil die Frage des Zugangs zu Rohstoffen und Ressourcen neu diskutiert werden muss, weil wir bei der Diversifizierung von Lieferketten und Wertschöpfungsketten schauen müssen, wie wir auf diese Situation eingehen. Und der Begriff „Transformation“, den wir vorher immer genutzt haben, beinhaltet dadurch inzwischen auch eine neue Dimension bei der Betrachtung von Instrumenten. Das, was wir aktuell zum Beispiel in Sachsen bei Volkswagen erleben – dort stehen die Bänder gerade still, weil die Kabelbäume, die in der Ukraine produziert werden, jetzt nicht mehr kommen –, ist nicht nur eine Frage von wenigen Wochen, sondern es wird Monate dauern, Alternativen aufzubauen. Das ist nur ein leichter Vorgeschmack auf das, was tatsächlich aufgrund dieser neuen Dimension von Transformation, die auf uns zukommt, zu berücksichtigen ist. Genau deshalb bitte ich darum, dass wir in Analogie zu den Erfahrungen mit den Regelungen, die wir zum Kurzarbeitergeld gesammelt haben, auch prüfen, inwieweit dieses Instrument dann auch genau dafür angewendet werden muss. Denn darum geht es: Bei dieser Transformation, bei diesen Veränderungsprozessen, die immer auch Ängste und Sorgen auslösen, müssen wir das Signal der Sicherheit geben. Das ist uns in den letzten beiden Jahren gelungen, und wir müssen das erst recht in dieser vor uns liegenden Zeit zeigen. Deshalb noch einmal ein großes Dankeschön für die Unterstützung, die wir mit der Kurzarbeiterregelung haben! Aber wir sollten dieses Instrument auch weiterentwickeln für die vor uns liegenden Zeiten. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, Herr Dulig! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Es bleibt noch abzustimmen über eine empfohlene Entschließung. Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich Ziffer 2 auf, die auf Wunsch getrennt nach Buchstaben und teilweise nach Sätzen abgestimmt wird. Ziffer 2 Buchstabe a Satz 1! – Mehrheit. Ziffer 2 Buchstabe a Satz 2! – Mehrheit. Ziffer 2 Buchstabe b! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 3. Ziffer 2 Buchstabe c! – Mehrheit. Ziffer 2 Buchstabe d! – Minderheit. Wir kommen nun zu Ziffer 4, für die ebenfalls getrennte Abstimmung gewünscht wurden. Zunächst stimmen wir über Ziffer 4 Buchstabe a ohne den Satzteil beginnend mit den Wörtern „100-prozentige und …“ bis zu den Wörtern „… mindestens jedoch“ sowie über Ziffer 4 Buchstabe b ab. Ihr Handzeichen bitte! – Minderheit. Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den genannten Satzteil. Ziffer 4 Buchstabe c! – Mehrheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetz eine Entschließung gefasst. Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 2/20221 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 3, 19, 24, 26, 27, 29 und 33 bis 41. 1 Anlage 2 Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4: TOP 4 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Börsengesetzes – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 89/22) Dieser und die unter den Tagesordnungspunkten 5 und 7 bis 16 zu behandelnden Gesetzesanträge haben Gesetzentwürfe zum Inhalt, die der Bundesrat schon in der 19. Wahlperiode beim Deutschen Bundestag eingebracht hat. Sie sind der Diskontinuität unterfallen. In allen Fällen haben erneute Ausschussberatungen nicht stattgefunden. Über die Punkte wird entsprechend den Vorberatungen einzeln abgestimmt. Nun zu Punkt 4. Wir sind übereingekommen, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Wer dafür ist, den Gesetzentwurf erneut beim Deutschen Bundestag einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen! – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Herrn Staatsminister Al-Wazir (Hessen) zum Beauftragten für die Beratungen im Deutschen Bundestag zu bestellen. Punkt 5: TOP 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG) – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 77/22) Dem Antrag ist Rheinland-Pfalz beigetreten. Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir sind übereingekommen, heute in der Sache zu entscheiden. Wer ist dafür, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung erneut beim Deutschen Bundestag einzubringen? – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Herrn Minister Karl- Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen) wieder zum Beauftragten zu bestellen. In Nordrhein-Westfalen sind demnächst Wahlen. Jetzt müsst ihr sehen, dass Karl-Josef Laumann das auch weiter begleiten kann. Hessen hat noch ein bisschen Zeit. Punkt 6: TOP 6 Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener – Antrag der Länder Niedersachsen und Bremen – (Drucksache 21/22) Wortmeldungen liegen nicht vor. – Je eine Erklärung zu Protokoll1 liegt vor von Herrn Senator Grote (Hamburg) und Herrn Minister Albrecht (Schleswig- Holstein). Damit kommen wir zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Wer ist dafür, gemäß Ziffer 1 den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen? Das Handzeichen bitte! – Klare Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wie vereinbart, wird Herr Minister Hilbers (Niedersachsen) zum Beauftragten des Bundesrates bestellt. Punkte 7 a) bis c) rufe ich zur gemeinsamen Beratung auf: TOP 7a) a) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes – Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderem in das erweiterte Führungszeugnis – Antrag der Länder Baden-Württemberg, Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 63/22) TOP 7b) b) Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes im Familienverfahrensrecht – Antrag des Landes Baden-Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 64/22) TOP 7c) c) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung der Führungsaufsicht – Antrag des Landes Baden-Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 65/22) Bei diesen drei Vorlagen handelt es sich um Reprisen zum Kinderschutz. Ich beginne mit Punkt 7 a). Dem Antrag ist Bayern beigetreten. Zunächst frage ich, wer dafür ist, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Ihr Handzeichen bitte! – Mehrheit. 1 Anlagen 3 und 4 Dann kommen wir zur Frage der Einbringung. Wer dafür ist, den unveränderten Gesetzentwurf erneut beim Deutschen Bundestag einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit. Damit hat der Bundesrat beschlossen, den Gesetzentwurf n i c h t beim Deutschen Bundestag einzubringen. Dann kommen wir zu Punkt 7 b). Auch hier frage ich: Wer ist dafür, bereits heute in der Sache zu entscheiden? Ihr Handzeichen bitte! – Mehrheit. Nun zur Frage der Einbringung. Wer für die erneute Einbringung des unveränderten Gesetzentwurfes ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit. Damit hat der Bundesrat beschlossen, den Gesetzentwurf nicht beim Deutschen Bundestag einzubringen. Müssen wir die Abstimmung wiederholen? – Dann wiederholen wir die letzte Abstimmung noch mal, und Sie recken sich, so weit Sie können, in die Kamera, die das erfasst. – Es bleibt eine Minderheit mit 34 Stimmen. Ich kann es nicht ändern. Wollen Sie zählen? – Noch mal bitte das Handzeichen! – Mit der Zählweise per Hand sind es 37 Stimmen. Die Anzeige pendelt immer zwischen 26 und 34 Stimmen. Ist Schleswig-Holstein mit dabei? – Okay, dann sind das 37 Stimmen. Noch mal die Arme bitte ganz hoch! Notfalls muss ich Sie aufstehen lassen. – 34 Stimmen. Ich entschuldige mich bei der Kamera. Lucia Puttrich (Hessen): Es sah so aus, als wäre eben ein Land nicht mitgezählt worden. Auch wenn es jetzt müßig ist: Ich würde darum bitten, noch mal im Einzelnen auszuzählen. Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Dann würde ich Sie, ohne dass das jetzt als Stress empfunden wird, bitten, dass diejenigen, die stimmberechtigt sind, aufstehen, damit wir ganz sicher sind. Das ist zwar kein existenzielles Thema, aber es ist vielleicht nicht schlecht für den inneren Schwung des Bundesrates. – 37 Stimmen. Jetzt ist Schluss. Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten. Dann ist so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Frau Ministerin Marion Gentges (Baden-Württemberg) zur Beauftragten des Bundesrates zu bestellen. Jetzt zu Punkt 7 c). Wer für die sofortige Sachentscheidung ist, den bitte ich um ein klares Handzeichen. – Mehrheit. Dann zur Frage der Einbringung beim Deutschen Bundestag. Wer dafür ist, den unveränderten Gesetzentwurf erneut beim Deutschen Bundestag einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. – Ganz klare Minderheit. Damit hat der Bundesrat beschlossen, den Gesetzentwurf n i c h t beim Deutschen Bundestag einzubringen. Tagesordnungspunkt 8: TOP 8 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung – Gesetz zur umfassenden Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 66/22) Es spricht zu uns Herr Minister Biesenbach aus Nordrhein-Westfalen. Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Zu Beginn meiner Amtszeit konnten Cum/Ex- Steuerhinterzieher noch vergleichsweise sicher sein, der Strafverfolgung zu entgehen. Zu unsicher schien die Strafbarkeit solcher Geschäfte, zu unterlegen die Zahl und die Expertise der Strafverfolger und zu komplex die oft internationalen Strukturen. Seither hat sich aber Grundlegendes geändert. Der Bundesgerichtshof hat unmissverständlich klargestellt, dass Cum/Ex-Geschäfte strafbares Unrecht und ihre Schäden dem Staat zu ersetzen sind. Mutmaßliche Hauptakteure werden ausgeliefert. Für Nordrhein-Westfalen habe ich die zuständige Staatsanwaltschaft ganz erheblich personell verstärkt, von 4 auf 29 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Beim zuständigen Landgericht richten wir neue Strafkammern ein, bauen sogar an, um die kommenden Hauptverhandlungen in Cum/Ex-Verfahren bewältigen zu können. Aber das alleine genügt noch nicht. Deswegen hatte die Landesregierung Nordrhein-Westfalens am 27. Oktober 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung – Gesetz zur umfassenden Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung in den Bundesrat eingebracht. Danach sollte das bislang auf Umsatzsteuerkarusselle zugeschnittene Regelbeispiel des § 370 Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 Abgabenordnung nicht mehr nur für Umsatzoder Verbrauchsteuern gelten, sondern für sämtliche Steuerarten. Nach dem Gesetzentwurf wäre die bandenmäßige Hinterziehung jeglicher Steuer in einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe zu bestrafen. Der Bundesrat hat nach breiter Zustimmung in den Ausschüssen in seiner 997. Sitzung am 20. November 2020 beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Dort fiel er jedoch der Diskontinuität anheim. Zwischenzeitlich übernahm der Bundesgesetzgeber zwar einzelne Ansätze unseres Gesetzentwurfes und änderte die Strafprozessordnung. Nunmehr ist die Überwachung der Telekommunikation für sämtliche Fälle der bandenmäßigen Steuerhinterziehung in großem Ausmaß zulässig. Doch wird diese Gesetzeslage den Kriminalitätsphänomenen der organisierten Steuerhinterziehung nach wie vor nicht gerecht. Die Expertinnen und Experten der Staatsanwaltschaft Köln beobachten vielmehr mit Sorge, dass die Handelsvolumina an der Börse rund um den Dividendenstichtag unvermindert hoch sind. Das legt nahe: Die unberechtigte Erstattung von Kapitalertragsteuer wird immer noch in großem Umfang organisiert, wenn auch möglicherweise mit neuen Strategien. Und das zeigt: Mit einer für mich sehr moderaten Änderung des Prozessrechts alleine können wir moderne Formen der organisierten Steuerhinterziehung nicht wirksam bekämpfen. Aus diesem Grunde hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalens den Entwurf eines Gesetzes zur umfassenden Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung erneut in den Bundesrat eingebracht. Aber wieso, werde ich gefragt, sollte ein Regelbeispiel zur Strafschärfung für jegliche Formen der bandenmäßigen Steuerhinterziehung notwendig sein? Wäre der Gesetzentwurf nicht nur eine symbolische Lex Cum/Ex, derer es eigentlich gar nicht bedarf? Nein, meine Damen und Herren, das ist nicht der Fall und geht auch an der Tatsache vorbei, dass Organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität nicht länger nebeneinander existieren. Das zeigt nicht zuletzt die Belastung der Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Organisierte Kriminalität und Vermögensabschöpfung, die ich in Nordrhein-Westfalen bei den Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität eingerichtet habe. Organisiert handelnde Kriminelle haben längst die gesamte Bandbreite der Steuerhinterziehung für sich entdeckt. Cum/Ex-Verfahren sind mit ihren horrenden Steuersummen dabei nur ein Beispiel. Die möglichen Betätigungsfelder bandenmäßiger Steuerhinterziehung sind vielfältig und können etwa auch die organisierten Fälle der Lohnsteuerhinterziehung bei Schwarzarbeit betreffen. Man denke etwa an organisierte Scheinselbstständigkeiten und illegale Arbeitnehmerüberlassungen im Baugewerbe oder in anderen Branchen. Vor diesem Hintergrund ist es heute nicht mehr vermittelbar, warum beispielsweise bei einer bandenmäßigen Hinterziehung von Biersteuer regelmäßig eine Bestrafung mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren möglich ist, während Täter einer bandenmäßigen Hinterziehung von Gewerbesteuer, Einkommensteuer oder – wie bei Cum/Ex-Geschäften – Kapitalertragsteuer grundsätzlich lediglich eine Geldstrafe oder ein Strafmaß von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe erwartet. Der Gesetzgeber sollte klar und deutlich dazu Stellung beziehen, dass bandenmäßige Hinterziehungen unabhängig von der Art der Steuer ein besonders strafwürdiges Unrecht verwirklichen. Zu pauschal ist auch der Hinweis, die bandenmäßige Steuerhinterziehung könne doch wegen des typischerweise großen Ausmaßes der hinterzogenen Beträge schärfer bestraft werden. Denn organisiert aufgestellte Banden sind bei strukturiertem Vorgehen in der Lage, diese Strafschärfung durch eine Stückelung mit Steuerschäden von jeweils unter 50 000 Euro zu umgehen. Meine Damen und Herren, Regelbeispiele bilden den Fall ab, der sich regelmäßig erschwerend von einem Grunddelikt abhebt. Hier einen Unterschied zwischen den Steuerarten zu machen, verkürzt die Realität, mit der unsere Staatsanwaltschaften befasst sind. Wir benötigen eine regelmäßige Strafschärfung für bandenmäßig begangene Hinterziehungen von Steuern jeder Art, um uns gegen moderne Formen der organisierten Wirtschaftskriminalität zu wappnen. Eine Überkriminalisierung mit Blick auf kleinere Gesellschaften oder Unternehmen und ihre Steuerberater ist dabei nicht zu befürchten. Regelbeispiele beschreiben in der Regel immer nur die Regelfälle, und bekanntlich können Gerichte von den Strafschärfungen dann absehen, wenn sie Gründe dafür haben. Allein mit der Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung – diesen Schlenker gestatten Sie mir noch – wird die etablierte organisierte Steuerhinterziehung im Gesetz nicht hinreichend abgebildet. Unabhängig davon leuchtet mir die StPO-Novelle inhaltlich nicht ein. Wieso sollte die bandenmäßig begangene Steuerhinterziehung so gravierend sein, dass sie eine Überwachung der Telekommunikation rechtfertigt, eine Strafschärfung aber nicht? Und warum wird im Strafprozess bei der Steuerhinterziehung anders als bei sämtlichen anderen Zwangsmaßnahmen mit Straftatenkatalog ein Katalogbestand implementiert, den das materielle Recht gar nicht kennt? Ich werbe deshalb nochmals für den Gesetzentwurf. Lassen Sie uns gemeinsam einen weiteren Schritt gegen die organisierte Ausplünderung der Staatskasse durch bandenmäßige Steuerhinterziehung gehen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Sehr geehrte Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Bei dieser Reprise sind wir übereingekommen, sofort in der Sache zu entscheiden. Wer ist dafür, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung erneut beim Deutschen Bundestag einzubringen? Ich bitte um das Handzeichen. – Das ist erfreulicherweise sehr deutlich. Damit ist dem zugestimmt. Dann ist so beschlossen. Wie vereinbart, wird Herr Minister Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) wieder zum Beauftragten des Bundesrates bestellt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9: TOP 9 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung – Antrag der Länder Hamburg, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 70/22) Eine weitere Reprise, bei der die sofortige Sachentscheidung vereinbart ist. Da keine Wortmeldungen vorliegen, können wir gleich zur Abstimmung kommen. Wer ist dafür, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung erneut beim Deutschen Bundestag einzubringen? – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wie vereinbart, wird Frau Senatorin Gallina (Hamburg) zur Beauftragten des Bundesrates bestellt. Tagesordnungspunkt 10: TOP 10 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung (FGOÄndG) – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 78/22) Hier liegen keine Wortmeldungen vor. Auch bei dieser Reprise haben wir vereinbart, heute in der Sache zu entscheiden. Auch hier die Frage: Wer möchte den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung erneut beim Deutschen Bundestag einbringen? – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wie bereits vereinbart, wird Herr Minister Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) wieder zum Beauftragten des Bundesrates bestellt. Tagesordnungspunkt 11: TOP 11 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 79/22) Hier hat Herr Minister Biesenbach erneut das Wort. Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die deutsche Justiz steht in einem Wettbewerb. Dies zeigt sich nicht nur im Bereich der Durchsetzung kleinvolumiger Forderungen: Dort sorgen in den letzten Jahren verstärkt Legal- Tech-Anbieter für alternative Angebote, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Gang vor Gericht ersparen sollen, wenn sie denn bereit sind, den Service des Anbieters mit einem Teil ihrer Forderung zu bezahlen. Auch gerade bei großen Verfahren aus dem Bereich des Wirtschaftsrechts – beispielsweise bei großvolumigen grenzüberschreitenden Unternehmenstransaktionen – ist ein erheblicher Bedeutungsverlust der staatlichen Gerichte festzustellen. Dabei sind deutsche Gerichte – gerade im internationalen Vergleich – für hohe juristische Qualität, vergleichsweise zügige Verfahren und überschaubare Kosten bekannt. Trotzdem werden Wirtschaftsstreitigkeiten immer seltener vor ihnen ausgetragen. Insbesondere der Bedeutungsverlust der Kammern für Handelssachen ist beachtlich. Die Klage bei einem staatlichen Gericht stellt in diesen Bereichen keinesfalls mehr den Normalfall der Konfliktlösung dar. Vielmehr stehen als viel genutzte Alternativen ausländische Commercial Courts sowie die private Schiedsgerichtsbarkeit zur Verfügung. Diese Entwicklung stimmt bedenklich und darf nicht unbeantwortet bleiben. Die Folgen des Rückgangs der Bedeutung staatlicher Gerichte sind Einbußen bei der staatlichen Rechtsgewährung, ein schmerzhafter Verlust von Know-how sowie – mangels gerichtlicher Leitentscheidungen – ein spürbarer Rückgang der Rechtsfortbildung in bedeutenden Bereichen des Wirtschaftsrechts. Ich sehe uns daher in der Pflicht, diesen Trend aufzuhalten. Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat vor diesem Hintergrund im Jahre 2018 die von Hamburg und Nordrhein-Westfalen federführend geleitete Länderarbeitsgruppe „Justizstandort Deutschland: Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten“ eingerichtet. Diese hat als Arbeitsergebnis den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten präsentiert, der bereits letztes Jahr erfolgreich beim Deutschen Bundestag eingebracht wurde. Dort ist er allerdings der Diskontinuität anheimgefallen, weshalb nun eine Wiedereinbringung dieses wichtigen Vorhabens notwendig wurde. Dabei ist natürlich nicht unbemerkt geblieben, dass auch der Koalitionsvertrag der aktuellen Regierungskoalition im Bund die Schaffung „englischsprachiger Spezialkammern für internationale Handels- und Wirtschaftsstreitigkeiten“ vorsieht. Er spricht allerdings nur von Kammern. Die Frage, meine Damen und Herren, ob man Commercial Courts auf der Ebene der Landgerichte oder der Oberlandesgerichte ansiedeln sollte, wird kontrovers diskutiert. Meiner Überzeugung nach sprechen die besseren Argumente für eine Ansiedlung beim Oberlandesgericht. Dort lässt sich einfacher eine personelle Kontinuität in der Besetzung der Richterbank mit erfahrenen Richterinnen und Richtern erreichen und der Instanzenzug wird, im Interesse eines zügigen Abschlusses des Verfahrens, kompakt gehalten – um nur zwei Argumente zu nennen. Unser Gesetzentwurf sieht daher als wesentlichen Kern eine Möglichkeit für die Länder vor, auf der Ebene der Oberlandesgerichte besondere Senate für internationale Handelssachen einzurichten, eben die sogenannten Commercial Courts. Diese spezialisierten englischsprachigen Senate könnten erstinstanzlich für internationale Handelssachen zuständig werden, wenn eine Streitwertgrenze von 2 Millionen Euro überschritten ist und die Parteien eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung abschließen. Daneben eröffnet der Gesetzentwurf den Ländern auch die Möglichkeit, besondere Senate für rein nationale Streitigkeiten einzurichten, die bei entsprechender Gerichtsstandsvereinbarung der Parteien nationale Handelssachen ab einem Streitwert von ebenfalls über 2 Millionen Euro verhandeln. Die zivilprozessualen Verfahrensregeln werden für diese speziellen Senate modifiziert. So soll auf Antrag der Parteien ein Wortprotokoll geführt werden, wie es beispielsweise in der Schiedsgerichtsbarkeit üblich ist. Geschäftsgeheimnisse können einem besonderen Schutz unterworfen werden, so wie es bereits das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen für die dortigen Verfahren vorsieht. Insbesondere kann bei den Commercial Courts auf Wunsch der Parteien das Verfahren selbstverständlich vollständig in englischer Sprache geführt werden, vom verfahrenseinleitenden Schriftsatz über die mündliche Verhandlung und die Beweisaufnahme bis hin zum Urteil. Gegen die Urteile soll ohne Zulassung stets die Revision zum Bundesgerichtshof möglich sein. Nicht zuletzt diese Möglichkeit der umfassenden rechtlichen Überprüfung des Urteils durch das höchste deutsche Zivilgericht stellt einen der entscheidenden Vorteile für die Parteien gegenüber der Schiedsgerichtsbarkeit dar. Eine komplexe und schnelllebige Wirtschaftswelt benötigt leistungsfähige Gerichte, vor denen sich Streitigkeiten zügig und kompetent klären lassen. Mit dem vorliegenden Gesetz werden wir die deutsche Zivilgerichtsbarkeit nachhaltig stärken und unterbreiten den Marktakteuren im Bereich des Wirtschaftsrechts ein attraktives Angebot zur Lösung ihrer rechtlichen Streitigkeiten. Die staatliche Justiz wird dadurch in Rechtsgebieten wieder an Bedeutung gewinnen, die ihr derzeit vielfach entzogen sind. Grundsatzentscheidungen in diesen Bereichen werden für mehr Rechtsfortbildung und Rechtssicherheit sorgen. Auf diese Weise leisten wir einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland. Ich würde mich daher freuen, wenn unser Vorhaben erneut eine breite Unterstützung erfährt. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Auch dies ist eine Reprise, bei der wir vereinbart haben, heute in der Sache zu entscheiden. Wer für die erneute Einbringung des redaktionell geänderten Gesetzentwurfes ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wie bereits vereinbart, wird Herr Minister Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) wieder zum Beauftragten des Bundesrates bestellt. Tagesordnungspunkt 12: TOP 12 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Genossenschaften – Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 88/22) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Auch dieser Gesetzentwurf soll erneut beim Deutschen Bundestag eingebracht werden. Da wir vereinbart haben, bereits heute in der Sache zu entscheiden, frage ich: Wer ist dafür, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung erneut beim Deutschen Bundestag einzubringen? Ich bitte um das Handzeichen! – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wie vereinbart, wird Frau Ministerin Hoffmann (Brandenburg) zur Beauftragten des Bundesrates bestellt. Tagesordnungspunkt 13: TOP 13 Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes – Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme – Digitaler Hausfriedensbruch – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 90/22) Es liegt keine Wortmeldung vor. Dieser Gesetzentwurf wurde bereits in der 18. und der 19. Legislaturperiode beim Deutschen Bundestag eingebracht. Es wurde beantragt, die Vorlage zum dritten Mal vorzulegen und sofort in der Sache zu entscheiden. Daher frage ich: Wer ist für die sofortige Sachentscheidung? – Mehrheit. Dann kommen wir zur Frage der Einbringung. Wer nun für die erneute Einbringung des unveränderten Gesetzentwurfs ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wie vereinbart, wird Frau Staatsministerin Kühne- Hörmann (Hessen) zur Beauftragten des Bundesrates bestellt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14: TOP 14 Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens – Antrag der Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 91/22) Auch dieser Gesetzentwurf soll erneut beim Deutschen Bundestag eingebracht werden. Es ist die sofortige Sachentscheidung beantragt. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen! – Mehrheit. Dann kommen wir zur Frage der Einbringung. Wer ist für die Einbringung des unveränderten Gesetzentwurfes? Ich darf um das Handzeichen bitten! – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wie bereits vereinbart, wird Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann (Hessen) zur Beauftragten des Bundesrates bestellt. Tagesordnungspunkt 15: TOP 15 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 92/22) Hierbei handelt es sich um eine weitere Reprise, zu der die sofortige Sachentscheidung beantragt ist. Wer ist für die sofortige Sachentscheidung? – Mehrheit. Dann kommen wir auch hier zur Frage der Einbringung. Wer stimmt für die erneute Einbringung des unveränderten Gesetzentwurfs? – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wie vereinbart, wird Frau Staatsministerin Kühne- Hörmann (Hessen) zur Beauftragten des Bundesrates bestellt. Tagesordnungspunkt 16: TOP 16 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 93/22) Dem Antrag sind Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz beigetreten. Wir sind übereingekommen, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Wer dafür ist, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung erneut beim Deutschen Bundestag einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Herrn Staatsminister Tarek Al-Wazir (Hessen) zum Beauftragten des Bundesrates zu bestellen. Heute gibt es ganz viele Beauftragte. Tagesordnungspunkt 42: TOP 42 Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie durch Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet – Antrag der Länder Saarland, Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 102/22) Hier haben wir wieder eine Wortmeldung. Ich darf Herrn Minister Strobel aus dem Saarland nach vorne bitten. Peter Strobel (Saarland): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja heute angesichts der dramatischen Lage in der Ukraine nicht so ganz leicht, zum Tagesgeschäft überzugehen. Aber: Auch unser Tagesgeschäft befasst sich mit wichtigen gesellschaftlichen und politischen Themen, die sich vielleicht nicht um Krieg und Frieden drehen, aber für den gesellschaftlichen Frieden in unserem Land von großer Bedeutung sind. Ein solches Thema ist der Schutz unserer Kinder vor Straftaten und der Kampf gegen die weltweite Verbreitung von Kinderpornographie. Im Bereich der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Verbreitung von Kinderpornographie hat sich, haben wir in der jüngeren Vergangenheit tatsächlich einiges getan, etwa mit der Neustrukturierung mit ganz erheblichen Strafschärfungen bei den Missbrauchs- und Kinderpornographiedelikten durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder oder mit der Einführung der Strafvorschrift für das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet, um nur zwei Beispiele zu nennen. Auch wenn wir um die Einzelheiten an einigen Stellen hart gerungen haben und durchaus kontrovers diskutiert haben, war doch vieles davon ein gemeinsamer Schritt in die richtige Richtung. Und dennoch: Auch nach – oder an manchen Stellen vielleicht sogar wegen – all diesen Änderungen finden sich in diesem Deliktsbereich noch Lücken und systematische Brüche, insbesondere wenn man das Strafrahmengefüge unter den einzelnen Tatbeständen im Bereich der Kinderpornographie einerseits und der kriminellen Handelsplattformen andererseits betrachtet. Das betrifft namentlich ein Kriminalitätsphänomen, um das es in unserem gemeinsam mit den bayerischen Kolleginnen und Kollegen vorgelegten Gesetzentwurf geht: das Betreiben von Plattformen im Internet, die darauf ausgerichtet sind, die Verbreitung und den Austausch von kinderpornographischen Inhalten zu ermöglichen und zu fördern. Den auf diesen Plattformen verbreiteten kinderpornographischen Inhalten liegen zumeist Fälle realen schwersten und abscheulichsten sexuellen Missbrauchs von Kindern zugrunde. Die Täter suchen dabei ständig nach Wegen, um an weitere Missbrauchsabbildungen zu gelangen. Das Internet ermöglicht es ihnen, zu diesem Zweck weitgehend anonym, weltweit und zu jeder Zeit mit Gleichgesinnten in Kontakt zu treten und kinderpornographische Inhalte zu handeln und untereinander auszutauschen. Aus diesem Grund wird Kinderpornographie heutzutage nahezu ausschließlich über das Internet, häufig im sogenannten Darknet, und zu einem ganz wesentlichen Teil auf derartigen Plattformen getauscht und verbreitet. Die Betreiber solcher Plattformen nehmen daher eine zentrale Funktion für die Verbreitung von Kinderpornographie ein. Sie stellen die kriminelle Infrastruktur und den damit verbundenen Vertriebsweg und schaffen damit den maßgeblichen Marktplatz für den Austausch. Zugleich regulieren sie andererseits auch den Zugang hierzu und entscheiden darüber, wer auf welchem Weg und mit welchem Status Zugang erlangt. Sie sind die Gatekeeper, die Torwächter, zu dieser dunklen Welt, in der abscheuliche Abbildungen abertausend- und millionenfach getauscht und verbreitet werden. Das, meine Damen und Herren, ist nicht nur Unrecht, es ist besonders schwerwiegendes Unrecht, denn diese Täter heizen mit ihrem Tun die Nachfrage nach immer neuem und immer härterem Material extrem an und bereiten den Nährboden für weitere Missbrauchstaten in der realen Welt. Denn hinter nahezu jedem kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, wie es in § 184b des Strafgesetzbuches an einigen Stellen formuliert ist, steht der sexuelle Missbrauch, das Leid und die Qual eines echten, eines realen Kindes. Wenn man sich nun vor Augen hält, dass der neue § 127 StGB für den Betrieb einer solchen Plattform in seiner schärfsten Qualifikation einen Strafrahmen von nur einem Jahr bis zu zehn Jahren vorsieht, und sich zugleich bewusst macht, dass § 184b StGB dieselbe Mindeststrafe von einem Jahr für den bloßen Besitz von nur einem einzigen kinderpornographischen Bild vorsieht, dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, besteht hier offensichtlich Handlungsbedarf. Derjenige, der Strukturen schafft und betreibt, die den abertausend- oder gar millionenfachen Austausch von kinderpornographischen Inhalten erst ermöglichen und fördern und damit Abertausende oder gar Millionen von Einzeltaten fördert, ist doch der, der dieses abscheuliche System am Laufen hält, der im schlimmsten Sinne „systemrelevant“ ist. Dessen Tun hat doch nun wirklich ganz regelmäßig und typisch einen bedeutend höheren Unrechtsgehalt als das reine Besitzen solche Abbildungen. Und ein damit typischerweise bedeutend höherer Unrechtsgehalt muss sich eben nicht nur im Einzelfall in höheren Strafen, sondern auch schon in der Bestimmung des gesetzlichen Strafrahmens an sich in einer signifikant höheren Mindeststrafe widerspiegeln. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir daher einen weiteren Qualifikationstatbestand in § 127 StGB einführen, der genau dieses besonders hohe Unrecht genau dieser besonders systemrelevanten Tätergruppe präzise benennt und auch angemessen bestraft. Dem trägt die vorgesehene Mindestfreiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren nach unserer Auffassung Rechnung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kinderseelen sind etwas Kostbares, und etwas Kostbares schützt man. Der Schutz unserer Kinder ist deshalb von zentraler Bedeutung. Diesen Schutz müssen wir mit allen Mitteln unseres Rechtsstaats sicherstellen, nicht nur, aber eben auch mit den Mitteln des Strafrechts. Lassen Sie uns hierzu heute einen weiteren wichtigen Schritt gehen, einen wichtigen Beitrag leisten! Ich appelliere daher an Sie: Unterstützen Sie unsere gemeinsame Initiative mit den bayerischen Kolleginnen und Kollegen! – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Frauen und Jugend, dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten und dem Ausschuss für Kulturfragen – mitberatend – zu. Ich darf noch darauf hinweisen, dass es eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) gibt. Weiter geht es mit Tagesordnungspunkt 43: TOP 43 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Opferschutzes in Fällen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 103/22) Es liegt eine Wortmeldung vor von Herrn Staatsminister Mertin aus Rheinland-Pfalz. Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor wenigen Wochen wurde in Rheinland-Pfalz eine Polizeistreife, eine junge Polizeibeamtin und ein junger Polizeibeamter, in Ausübung ihres Dienstes getötet. Das hat in unserem Bundesland eine Schockwelle ausgelöst, auch im benachbarten Saarland, weil es sehr enge familiäre Beziehungen zwischen den Opfern und Einwohnern des Saarlandes gegeben hat. Aber die Schockwellen gingen weit über das Land hinaus. Es erreichten uns von überall, von allen Ländern, auch vom Bund, entsprechende Beileidsbezeugungen, auch an die Angehörigen, an die Freunde, an die Kolleginnen und Kollegen der Verstorbenen. Hierfür danke ich ganz herzlich. Und es ist mir auch ein Bedürfnis, darauf hinzuweisen, dass vieltausendfach im Internet, in sozialen Medien entsprechende Beileidsbe- 1 Anlage 5 zeugungen geäußert wurden, Solidaritätsadressen an die Angehörigen, an die Kolleginnen und Kollegen der Opfer, an die Institution selbst. Auch dafür danke ich ausdrücklich. Es war mir wichtig, dies zu betonen, weil neben diesen tausendfachen Beileidsbezeugungen leider auch einige Hundert Äußerungen zu finden sind, die das völlige Gegenteil darstellen. Es sind Äußerungen, die ich hier nicht alle wiedergeben will, aber stellvertretend eine. Die lautet: „Es hat bum gemacht, und zwei Systemhuren haben ins Gras gebissen. Was für ein schöner Tag für Deutschland!“ Selbstverständlich werden die Strafverfolgungsbehörden alles daransetzen, diese Dinge aufzuklären. Es sind derzeit rund 530, 540 Äußerungen in sozialen Medien identifiziert, die strafrechtlich relevant sein können. Man hat bereits etwa 150 Personen identifiziert und kann ihnen rund 180 solcher Einträge zuordnen. Wir wurden aber seitens der Staatsanwaltschaften in diesem Zusammenhang auf ein Problem hingewiesen: Es kommen hier verschiedene Straftaten in Betracht, zum Beispiel die Billigung von Straftaten oder die Aufforderung zur Begehung von Straftaten. Aber es kommt eben auch die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener in Betracht. Dieser Straftatbestand ist für die Strafverfolgungsbehörden ein Problem. Es handelt sich nämlich um ein absolutes Antragsdelikt. Die Staatsanwaltschaft kann also nur eine Anklage erheben, wenn die dafür zuständigen Angehörigen der Verstorbenen einen Strafantrag stellen. Um diesen stellen zu können, muss die Staatsanwaltschaft aber erneut an die leidgeprüften Angehörigen herantreten und ihnen den Schund, den ich eben vorgelesen habe, in vielfacher Weise nahebringen, damit eine Strafverfolgung stattfindet, weil jede einzelne Tat ja von einem Strafantrag unterlegt sein muss. Das ist aus unserer Sicht in Fällen wie diesen schlichtweg nicht zumutbar. Es kann nicht sein, dass die staatliche Strafverfolgung davon abhängig ist, dass der Staat nochmals Leid über die Betroffenen bringt, um den Strafantrag zu erhalten. Deswegen schlagen wir in diesem Gesetzentwurf vor, das Gesetz so zu ändern, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Fall das öffentliche Interesse bejahen kann und dann ohne entsprechende Strafanträge eine Strafverfolgung einleiten kann. In diesem Zusammenhang wurde ich auch darauf hingewiesen, das sei doch nicht notwendig, das könnte ja auch der Dienstvorgesetzte tun. Ja, der Dienstvorgesetzte ist befugt, einen Strafantrag zu stellen, allerdings nur, solange das Dienstverhältnis besteht. Mit dem Tod beider Polizeibeamten ist auch das Dienstverhältnis erloschen, weshalb die Dienstvorgesetzten einen entsprechenden Antrag nicht stellen können. Wir schlagen vor, auch dies zu ändern, und in Fällen wie diesem, wo die Beamten, die Bediensteten in Ausübung ihres Dienstes zu Tode gekommen sind, soll über den Tod hinaus auch der Dienstvorgesetzte einen entsprechenden Strafantrag stellen können. Ich hoffe auf eine konstruktive Beratung in den Ausschüssen und danke für Ihre Aufmerksamkeit. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich weise die Vorlage dem Rechtsauschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten – mitberatend – zu. Tagesordnungspunkt 17: TOP 17 Entschließung des Bundesrates zum angekündigten Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit – Antrag der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein – (Drucksache 52/22, Drucksache 52/1/22) Dem Antrag sind Niedersachsen und das Saarland beigetreten. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Nun zur Schlussabstimmung: Wer die Entschließung, wie soeben festgelegt, fassen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir sind am Ende des Tagesordnungspunktes angelangt. Wir kommen zu TOP 18: TOP 18 Entschließung des Bundesrates zur Einrichtung eines klimaschutzorientierten Wohnheimprogramms für Studierende – Antrag des Landes Baden-Württemberg – (Drucksache 775/21) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Wer stimmt dafür, die Entschließung nach den soeben beschlossenen Maßgaben zu fassen? – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 44: TOP 44 Entschließung des Bundesrates für ein entschiedenes Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte in sozialen Netzwerken und multifunktionalen Messengerdiensten – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 101/22) Hier liegt eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister Schenk aus Sachsen vor. Oliver Schenk (Sachsen): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Soziale Medien, digitale Plattformen und Messengerdienste sind heute unverzichtbare Teile unserer Kommunikation. Sie gehören zur alltäglichen Information und zum persönlichen Austausch. Sie bieten neben der Pflege von Kontakten auch die Möglichkeit, die eigene Meinung frei zu äußern. Für liberale Demokratien sind die öffentliche Debatte, der Austausch und auch die Konkurrenz von Standpunkten identitätsstiftend. Der Schutz der Meinungsfreiheit ist zu Recht eines unserer höchsten Güter. Allerdings gehört zur Freiheit auch der Schutz vor Einschüchterung und der Bedrohung von Leib, Leben sowie die Unversehrtheit der Wohnung. Wenn Menschen Gewalt angedroht wird und sie eingeschüchtert werden, dann zielt das darauf, ihre Freiheit zu unterdrücken. Derzeit beobachten wir, wie Menschen, die als Mandatsträger in der Kommunalpolitik Verantwortung übernehmen oder sich in der Zivilgesellschaft engagieren, mit massivem Hass und Drohungen überzogen werden. Sie sollen durch Angst mundtot gemacht werden. Ein Weckruf waren die Übergriffe auf die Privatwohnungen von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig oder Staatsministerin Petra Köpping. Bundesweit bekannt wurden die in einer geschlossenen Telegram-Gruppe kursierenden Gewalt- und Mordfantasien gegen Ministerpräsident Kretschmer. Hier wurden keine Grenzen verletzt, hier wurden sie eingerissen. Den Nutzerinnen und Nutzern muss deutlich gemacht werden, dass sie nicht im rechtsfreien Raum agieren. Strafbare Handlungen haben rechtliche Konsequenzen. Darum gilt: Der Raum der sozialen Netzwerke ist nicht rein privat, er ist auch ein öffentlicher Raum. Der Staat muss entschieden handeln. Der Rechtsstaat muss die Mittel haben, um Straftaten zu verfolgen und Straftäter zur Verantwortung zu ziehen. Es liegt in unserer Verantwortung, mit rechtsstaatlichen Mitteln Menschen vor Gewalt zu schützen, auch vor verbaler Gewalt. Deswegen bitte ich Sie, den Antrag des Freistaates Sachsen zur Entschließung des Bundesrates für ein entschiedenes Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte in sozialen Netzwerken und multifunktionalen Messengerdiensten in den Ausschüssen konstruktiv zu begleiten. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz erlegt den Anbietern von sozialen Netzwerken Pflichten auf und ist damit ein Mittel zur effektiven Bekämpfung von Hasskriminalität. Dazu gehört etwa die Pflicht, strafbare Inhalte nach Kenntnis und Prüfung zu entfernen und den Zugang zu ihnen zu sperren. Darüber hinaus braucht es eine effektive Strafverfolgung. Wir erachten es als sinnvoll, den multifunktionalen Messengerdiensten gegenüber klar zu kommunizieren, dass sie von den Regularien des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes erfasst sind. Das NetzDG wird bislang wirksam bei sozialen Netzwerken, die in Gewinnerzielungsabsicht agieren. Ob dieses Kriterium auf alle multifunktionalen Messengerdienste zutrifft, empfiehlt sich dringend zur Prüfung. So bemisst sich das Gewicht sozialer Netzwerke nach ihren Nutzerzahlen und nachrangig an der Erzielung von Gewinnen. Das Ziel jeder Regelung muss der Schutz des Einzelnen, von Gruppen und der öffentlichen Sphäre vor Hasskriminalität sein. Wir bitten die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für einen gesamteuropäischen verbindlichen Rahmen mit hoher Schutzwirkung einzusetzen. Es ist der Bundesregierung zu danken, erkennbar aktiv geworden zu sein und Verbesserungen erzielt zu haben. Wer Straftaten begeht, der darf sich der Verantwortung nicht entziehen können. Wir sehen hier klar die Betreiber von Netzwerken und Diensten in der Pflicht. Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube kooperieren bereits. Eine Kooperation mit Telegram war bislang nicht vorhanden. Jedoch gibt es auch hier Anzeichen für Bewegung. Wie die „FAZ“ vor wenigen Tagen berichtete, sieht sich Telegram-Gründer Pawel Durow „mitten im vom Kreml brutal begonnenen Gefecht“. Auf Telegram könne die russische Bevölkerung Nachrichten über die russischen Angriffe und Bombardements ukrainischer Städte finden oder sich – an der Zensur vorbei – darüber austauschen. Doch bleibt eine gewisse Ambivalenz – bei aller Bedeutung von Telegram für die geschützte Kommunikation in autoritären Regimen. Multifunktionale Messengerdienste dürfen nicht zur Beute von Hetzern werden, die s

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