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Rede von Dirk Niebel (FDP) – Drucksachen 16/2211, 16/4210

dip / rede 22.03.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 4 a bis 4 c und 19 b: Drucksachen 16/2211, 16/4210 –.

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Rede von Dirk Niebel (FDP) – Drucksachen 16/2211, 16/4210 Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist – das muss man nach wie vor feststellen – der richtige Schritt gewesen. Es war völlig unverständlich, dass wir als wohl einziger Staat der Welt für den gleichen Lebenssachverhalt – dass man sich von der eigenen Tätigkeit nicht ernähren kann – zwei unterschiedliche steuerfinanzierte Transferleistungen vorgehalten haben. Das war nicht nur unsinnig. Das war auch teuer – zum Thema „teuer“ komme ich noch – und für die betroffenen Menschen entwürdigend. Denn sehr viele Arbeitslosenhilfeempfänger haben gleichzeitig auch Sozialhilfe als ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt bekommen. Diese Personen mussten sich im Hinblick auf ihre intimsten wirtschaftlichen Daten vor zwei wildfremden Behörden praktisch entkleiden. Das war Dirk Niebelunwürdig. Deswegen war die Zusammenlegung vom Grundsatz her völlig richtig. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Nichtsdestotrotz bin ich immer noch der Ansicht, man hätte es anders machen können. Es gibt die unterschiedlichsten Stilblüten, die man sich wirklich kaum vorstellen kann. (Klaus Brandner [SPD]: Jetzt spricht wieder der Sachbearbeiter des Arbeitsamtes! Der Inspektor!) So hat zum Beispiel ein kommunaler Träger der Hilfe die Wohnung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft, die zu groß war, dadurch „passend“ gemacht, dass ein Zimmer in der Wohnung abgeschlossen wurde. So einen Schwachsinn muss man sich erst einmal einfallen lassen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ein zweites Beispiel: Der Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, der sich in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis befand, wurde aufgefordert, dieses zu beenden, um in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis eine Tätigkeit mit einem höheren Stundenlohn aufzunehmen, um dadurch kurzzeitig den Bedarf der Gemeinschaft zu decken. Auch das ist dämlich hoch zehn. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Elke Reinke [DIE LINKE]: Genau das ist die Realität!) Dennoch bleibt die Zusammenführung grundsätzlich richtig. Wer allerdings glaubt, er könne, indem er aus zwei Behörden drei Behörden macht, Geld einsparen und damit die Schaffung zusätzlicher Krippenplätze finanzieren, der ist schlichtweg nicht in der Lebenswirklichkeit angekommen. (Klaus Brandner [SPD]: Der Inspektor legt sich wieder Beispiele zurecht!) Wer aus zwei Behörden drei Behörden macht, kann mit Sicherheit nicht Geld einsparen, sondern wird stets mehr Kosten haben. Deswegen haben wir von vornherein die einheitliche Trägerschaft auf kommunaler Ebene gefordert. Das ist, wie die Fakten belegen, nach wie vor richtig. Dieser Schritt ist nicht nur effizienter, sondern dadurch wird auch verhindert, dass es zu Stilblüten der eben genannten Art kommt. Wenn der Main-Kinzig-Kreis als Optionskommune (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: SPD-regiert, Herr Brandner!) – ja, der dortige Landrat ist von der SPD – vor den hessischen Sozialgerichten das Recht einklagen muss, auf die Stellendaten der Bundesagentur zugreifen zu dürfen,und dies sogar mit der Androhung von Beugehaft für den Anstaltsleiter in Nürnberg, Herrn Weise, verbunden wird, dann frage ich mich wirklich, in welcher Republik wir eigentlich leben. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Klaus Brandner [SPD]: Haben Sie sich schon einmal mit dem Datenschutz befasst?) Jeder, der vermitteln kann, sollte dies tun dürfen und demzufolge auch Zugriff auf die Stellendaten haben. Das zeigt wieder einmal, wie richtig es wäre, die Betreuung der Arbeitslosen in einer Hand zu bündeln. (Beifall bei der FDP – Klaus Brandner [SPD]: Wollen Sie jetzt etwa auch noch die Arbeitsämter abschaffen?) Diese Bündelung in einer Hand macht nach unserem Dafürhalten nur dort Sinn, wo die Menschen und die Arbeitsplätze sind: vor Ort auf kommunaler Ebene. (Klaus Brandner [SPD]: Wollen Sie sich immer noch arbeitslos melden?) Aus diesem Grund, Herr Kollege Brandner, sind wir nach wie vor der festen Überzeugung: Weil die Bundesagentur als Mammutbehörde in ihrer jetzigen Struktur nicht reformierbar ist, ist der beste Weg, um zu einer besseren Betreuung von Arbeitsuchenden und Arbeitgebern zu kommen, der Akt der Auflösung der Bundesagentur für Arbeit. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Klaus Brandner [SPD]: Gut, dass Sie im Bundestag sind! Sonst wären Sie ja jetzt arbeitslos geworden!) Herr Brandner – das sage ich Ihnen, damit auch Sie das irgendwann einmal verstehen –, die Auflösung der Bundesagentur bedeutet, dass es diese Behörde eine juristische Sekunde lang nicht gibt. Das hat unheimlich viele Vorteile. Eine Behörde, die es nicht gibt, hat keine internen Verwaltungsvorschriften, deren Anwendung die Arbeitszeit mehr als in Anspruch nehmen würde, sondern sie ist an das Gesetz gebunden. Man kann zwar die eine oder andere neue Vorschrift erlassen, aber man braucht bei Weitem nicht mehr den Umfang von Vorschriften, den es gegenwärtig gibt. Eine Behörde, die es nicht gibt, hat keine drittelparitätische Selbstverwaltung, in deren Rahmen Arbeitgeberfunktionäre, Gewerkschaftsfunktionäre und diejenigen, die ihre öffentlichen Hände meistens in den Taschen der Bürger haben, die Arbeitsmarktpolitik undemokratisch auskungeln. (Beifall bei der FDP – Klaus Brandner [SPD]: Na, na! Sie haben wohl lange nicht mehr mit Frau Engelen-Kefer gesprochen, oder? Das fällt aber auf!) – Lieber Herr Brandner, Ihr sozialdemokratischer Kollege, der ehemalige Arbeitsminister Ehrenberg, hat damals gesagt: Wer immer in den Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit gewählt wird, nimmt nach kurzer Zeit Dirk Niebelden gleichen drittelparitätischen schafsähnlichen Gesichtsausdruck an. (Heiterkeit und Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Klaus Brandner [SPD]: Das lag an der miserablen Gesetzgebung, als Sie an der Regierung waren!) Dort wird das Geld anderer Leute auf eine Art und Weise verwaltet, die zur Folge hat, dass die Arbeitsuchenden keine Integrationschancen haben und die Arbeitgeber nicht die passenden Arbeitskräfte bekommen. Herr Brandner, da schon der Kollege Lafontaine die Betriebsräte im Zusammenhang mit den Hartz- Reformen erwähnt hat – das war ein ganz besonderes Bonmot –, (Klaus Brandner [SPD]: Sprechen Sie jetzt von den Siemens-Betriebsräten?) möchte ich auf einen weiteren entscheidenden Vorteil der Auflösung einer Behörde hinweisen. Eine solche Auflösung bedeutet, dass die Personalräte nicht mehr jede vernünftige Veränderung blockieren und sich nicht mehr jede Mitwirkungsmöglichkeit wie auf einem arabischen Basar teuer erkaufen können. Nach der Auflösung der Behörde kann man für eine vernünftige Personalstruktur sorgen, indem man das Personal der Aufgabe folgen lässt: mit Änderungskündigungen, Versetzungen und gesetzlichen Betriebsübergängen. Den richtigen Weg, wie man eine vernünftige Struktur schaffen kann, haben wir in unserem Antrag auf Schaffung effizienter Strukturen in der Arbeitsverwaltung sehr dezidiert beschrieben. (Beifall bei der FDP – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Genau! Machen wir es doch einfach so! – Klaus Brandner [SPD]: Der ist noch sauer, dass er nicht befördert worden ist!) Meine Damen und Herren, es ist tatsächlich richtig, dass die Arbeitslosenversicherung eine Ausfallbürgschaft für einen klar begrenzten Suchzeitraum ist, in dem der Lebensstandard abgesichert werden soll. Man kann trefflich darüber streiten, wann dieser Suchzeitraum beendet sein muss und wann nicht. Der Kollege Weiß hat sehr genau beschrieben, wie eine lange Arbeitslosengeldbezugsdauer auf Frühverrentungen und auf die Initiative wirkt, wieder eine Tätigkeit aufzunehmen, wo sich doch die Leistung, die man bezieht, an dem letzten Nettogehalt orientiert, das mit der Dauer der Arbeitslosigkeit in der Regel nur geringer erzielt werden kann. Deswegen geht es bei der Frage der Gerechtigkeit nicht darum, ob man einen Monat länger oder kürzer Arbeitslosengeld I bezieht. Die Frage, die sich den Menschen unter dem Stichwort Gerechtigkeit unmittelbar stellt, lautet, was passiert, wenn der Bezug des Arbeitslosengeldes wann auch immer zu Ende ist. Wird dann die gesamte Lebensleistung eines Menschen zur Disposition gestellt? Wird derjenige, der gearbeitet und vorgesorgt, also das getan hat, was Politiker zu Recht von ihm fordern, schlechter gestellt als derjenige, der vielleicht niemals Eigenvorsorgebetrieben hat – ob er es nicht konnte oder nicht wollte, sei völlig dahingestellt –, sondern der das Geld, das er zur Verfügung hatte, auch ausgegeben hat? Hier stellt sich die Gerechtigkeitsfrage. Deswegen glaube ich ernsthaft, dass wir zwar vielleicht darüber reden müssen, was nach Auslaufen des Bezuges von Arbeitslosengeld mit der erarbeiteten Lebensleistung geschieht, aber wir sollten mit Sicherheit nicht den Fehler begehen, bei der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I als Regelsatz eine Rolle rückwärts zu machen. Nach unserem Konzept – wir fordern die Auflösung der Bundesagentur – ist das auch gar nicht nötig, weil wir die Arbeitslosenversicherung über den Regeltarif hinaus nach dem Äquivalenzprinzip gestalten. Da kann jeder seinen eigenen Anspruch auf Absicherung über Wahltarife gewährleisten und gestalten. (Beifall bei der FDP – Klaus Brandner [SPD]: Freiheit für alle!) Das ist eine freiheitliche Lösung, mit der den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, bei voller sozialer Absicherung in einem solidarischen System dafür zu sorgen, dass ihre individuellen Sicherheitsbedürfnisse ebenso Berücksichtigung finden. (Klaus Brandner [SPD]: Das, was Sie da vorhaben, ist Sozialismus!) Deswegen kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, dass Sie unserem Antrag nicht zustimmen, und ich freue mich auf Ihre Zustimmung. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP – Anton Schaaf [SPD]: Da werden wir Sie aber überraschen! – Klaus Brandner [SPD]: Jeder darf wählen, was er möchte! Freiheit für alle!)

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