Kommunen stärken - Förderdschungel lichten
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Kommunen stärken - Förderdschungel lichten
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/28358
19. Wahlperiode 12.04.2021
Antrag
der Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann, Dr. Marie-Agnes Strack-
Zimmermann, Otto Fricke, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole
Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario
Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann,
Karlheinz Busen, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler,
Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus
Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Ulla Ihnen, Olaf in der
Beek, Gyde Jensen, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael
Georg Link, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann,
Hagen Reinhold, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg,
Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina
Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan
Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra
Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Kommunen stärken − Förderdschungel lichten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Kommunen sind der Mittelpunkt gesellschaftlichen Lebens in Deutschland, das
Rückgrat unserer Demokratie. Wir brauchen deshalb starke, selbstbewusste Städte und
Gemeinden, die nicht nur Dienst nach Vorschrift machen, sondern innovativ arbeiten und
eigenverantwortlich ihre Kommune entwickeln. Wir brauchen Kommunen, die neben
den Pflichtaufgaben Straßenbau, Bebauungspläne und Schulbau durch gutes
Wirtschaften auch Kür-Aufgaben der Selbstverwaltung wie beispielsweise Museen,
Schwimmbäder, Jugend- und Sozialeinrichtungen, Klimaschutz und ÖPNV erledigen
können. Attraktives Wohnen, Wirtschaftliche Attraktivität, Investitionsneigung,
Lebensgefühl, Wohlstand und Wachstum werden maßgeblich von den Kommunen
gesteuert. Hier bieten Kommunen, ganz im Sinne des Subsidiaritätsprinzips, die
pragmatischsten und oftmals kostengünstigsten Lösungen.
Doch dafür benötigen sie finanzielle Beinfreiheit, die vielerorts fehlt und den
Spielraum zur Selbstgestaltung einschränkt. Die den Kommunen übertragenen Aufgaben
wachsen, werden anspruchsvoller und somit auch teurer. Und auch die kommunalen
Unternehmen und andere kommunale Einrichtungen sind in ihrer Existenz bedroht:
Fixkosten bleiben, Eintrittsgelder, Gebühren und Aufträge gehen zurück. Betroffen
sind beispielsweise Museen, Theater und Bibliotheken, aber auch Forstbetriebe,
Schwimmbäder, im Querverbund kommunale Energieversorger, Messeveranstalter,
Flughäfen und nicht zuletzt der ÖPNV. Die aktuelle COVID-19-Pandemie und die
damit verbundene wirtschaftliche Rezession hat nun noch einmal offenbart, wie
gravierend die finanziellen Probleme sein könnten, die den Kommunen durch die
prozyklische und volatile Gewerbesteuer sowie die Einkommensteuer als
Haupteinnahmequellen entstehen. Insbesondere die Kommunen, denen es schon zuvor finanziell sehr
schlecht ging, haben nun besonders große Probleme. Zwar hat der Bund in der Corona-
Pandemie die Steuerausfälle für das Jahr 2020 gemindert (BT-Drs. 19/20595,
19/20598); das ist jedoch keine langfristige Lösung.
Steigende Arbeitslosigkeit in und nach der Corona-Pandemie führt dabei zusätzlich zu
steigenden Sozialausgaben, was die Situation der Kommunen weiter signifikant
verschlechtert. Die Folge ist die Verzögerung oder gar Vermeidung notwendiger
Investitionen, die nicht mehr aus eigener Kraft und vielerorts nicht einmal mehr durch Kredite
finanziert werden können. Schulden werden dann nicht aufgenommen, um
Investitionen zu tätigen, sondern um finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Damit wird
antizyklisches Handeln, das preiswerte Investitionen ermöglicht und die Wirtschaft in
Schwung bringt, unmöglich gemacht.
Zur Lösung kommunaler Investitionsschwierigkeiten gibt es einen stetig wachsenden
Dschungel an Förderprogrammen, -mitteln und -projekten für Kommunen, die von
Bund, Ländern und Europäischer Union bereitgestellt werden. Doch Fördermittel sind
Zweckzuweisungen und dürfen keinesfalls zur Regelfinanzierung werden.
Programme, die lediglich eine Anschub- oder Initialfinanzierung bereitstellen, verleiten
Kommunen dazu, sich zu übernehmen und untergraben so finanzielle
Gestaltungsspielräume und Selbstverwaltung der Kommunen, da die laufenden (Betriebs-)kosten
allein kommunal zu tragen sind. Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, klar
definierte Pflichtaufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge wie Schul- und Kitabau,
Straßeninfrastruktur und ÖPNV selbst finanzieren und unterhalten zu können. Denn
oftmals werden Fördergelder nur in Anspruch genommen, um grundlegende
Investitionen zu tätigen.
Wenn der Überblick fehlt, hilft auch kein Geld mehr. Alleine das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie benennt über 900 Förderprogramme für Kommunen (vgl.
www.foerderdatenbank.de), deren Förderzweck oft identisch ist: So fördern sowohl
das Bundesverkehrs- als auch das Bundesumweltministerium den Ausbau des
Radverkehrs; in mindestens vier Programmen des Bundesumweltministeriums werden
allgemeine Maßnahmen des Klimaschutzes in Kommunen gefördert; im Bereich
„Energieffizientes Sanieren“ bietet allein der Bund Kommunen neun Förder- und
Darlehensprogramme. Immer kleinteiligere und differenziertere Programme erhöhen dabei den
Bearbeitungsaufwand erheblich. Dabei entfielen im Jahr 2020 mehr als 94 Prozent
aller bewilligten Bundesmittel auf nur zwölf Programme (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 7 des Abgeordneten Otto Fricke auf
Bundestagsdrucksache 19/26997). Die jahrelange strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen
führte sowohl zu einem Investitionsrückstand von knapp 140 Mrd. Euro
(www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Publikationen/Positionspapiere/Abbau%20
kommunalen%20Investitionsr%C3%BCckstandes/) als auch zu Personalengpässen in der
Verwaltung, die Planung und Administration von Förderungen erschweren oder gar
verhindern. Zentrale Beispiele sind der Breitbandausbau und die Digitalisierung der
Schulen: Vor allem im Digitalpakt blieben Millionen an Fördergeldern unangetastet
(www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/breitbandausbau-kommunen-verzichten-auf
-124-millionen-euro-an-foerdermitteln-a-1277928.html; www.rnd.de/politik/
schuleund-kita-im-lockdown-fdp-fordert-schnellere-auszahlung-aus-digitalpakt-2QZJ6V
GRMNBHLL6OHB6X6VAAXA.html). Zudem ist die Beantragung kommunal
wirksamer Finanzierungsprogramme übermäßig komplex und voller kostenintensiver
Bürokratie. Die Förderrichtlinien fordern regelmäßig eine Vielzahl an Gutachten,
Angeboten, Projektplänen oder Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit (www.berlin-insti-
tut.org/fileadmin/Redaktion/Publikationen/152_Wer_schon_viel_hat__dem_wird_
noch_mehr_gegeben/Eigenanteil_online.pdf, S. 12). Laut Kommunalvertretern stehe
der Antragsaufwand mitunter in keinem Verhältnis zum Nutzen einer Förderung
(ebd.). Hinzu komme „das Risiko, Fördermittel zumindest teilweise zurückzahlen zu
müssen, wenn die Kommunen die Auflagen (…) nicht vollständig erfüllen“ (ebd.).
Kommunalverwaltungen werden schlicht überwältigt von der Masse an
Förderprogrammen und den damit verbundenen Anforderungen und Dokumenten.
Der oftmals geforderte Eigenanteil an Bundesförderprogrammen diskriminiert
überdies einkommensschwache, hochverschuldete Kommunen oder Kommunen unter
Haushaltsaufsicht und lässt die Lebensqualität vor Ort weiter sinken. Viele
Förderprogramme werden vor allem von Bedarfsgemeinden und finanzschwachen Kommunen
unzureichend abgerufen, weil der Eigenanteil nicht aufgebracht werden kann
(www.zeit.de/wirtschaft/2020-08/kommunalfinanzen-foerdermittel-kommunen-
nordosten).
Grundsätzlich bedarf es daher einer umfassenden Evaluierung bestehender
Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und europäischer Ebene sowie der Abschaffung von
Förderprogrammen. Die dadurch freiwerdenden Mittel in den Programmen und
Verwaltungen sollte den Kommunen über den Steuerschlüssel zuteilwerden. Durch eine
bessere Abstimmung der Fördergeber können doppelte oder inhaltlich ähnliche
Förderprogramme verhindert und eine einheitlichere und offenere Projektförderung
gestaltet werden. Die Verschlankung der existierenden Förderbürokratie, die
Reduzierung von arbeitsintensiven Antragsverfahren sowie weiterer administrativer und
finanzieller Hürden lichtet den bestehenden Förderdschungel, macht ihn für Kommunen
leichter beherrschbar und setzt finanzielle Ressourcen für eine eigenverantwortliche
Ausgabenpolitik frei.
Wir müssen also die Frage nach Sinn und Kosten zahlreicher Förderprogramme
stellen, die nicht, beziehungsweise nur gering, beansprucht werden oder doppelt
vorhanden sind. Kommunen benötigen eine verlässliche und auskömmliche
Finanzausstattung zur Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. gemeinsam mit Vertretern der Kommunen und Länder sowie dem Deutschen
Bundestag eine Debatte anzustoßen, in der der grundlegenden Frage einer
verlässlichen und auskömmlichen Finanzausstattung der Kommunen nachgegangen
wird;
2. eine grundlegende Reform der Kommunalfinanzierung anzustoßen, um den
Kommunen mehr freie Mittel zu ermöglichen und sie in die Lage zu versetzen,
die Aufgaben kommunaler Daseinsvorsorge besser selbst zu finanzieren und zu
unterhalten. Durch diese Reform sollte die Abhängigkeit der Kommunen von
volatilen Steuereinnahmen spürbar reduziert werden, um Städte und Gemeinden
gegen wirtschaftlichen Abschwung resilienter zu machen. Den Kommunen sollte
in diesem Zusammenhang ein höherer Anteil an den Einnahmen aus der
Umsatzsteuer zugeteilt werden, für dessen Kompensation Bund (zu 25 Prozent) und
Länder (zu 75 Prozent) entsprechend ihrer verfassungsrechtlichen Verantwortung für
Städte und Gemeinden ihrerseits auf Einnahmen aus der Umsatzsteuer
verzichten. Den Kommunen wird damit gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet, den
wesentlichen Teil der durch diese Reform zusätzlich erzielten
Umsatzsteuereinnahmen durch eine gleichzeitige Reduzierung der Gewerbesteuerhebesätze
unmittelbar zurückgeben, um zusätzliche Wachstumsimpulse für die lokale Wirtschaft zu
setzen, sofern sie dies im Rahmen ihrer kommunalen Selbstbestimmung für
sinnvoll erachten;
3. eine umfassende Evaluierung bestehender Förderprogramme auf Bundesebene
durchzuführen mit den Zielen
a) Antragshürden wie hohen Personalbedarf, umfangreiche und gegebenenfalls
überflüssige Dokumentationspflichten und weitere bürokratische
Hemmnisse abzuschaffen und Antragsverfahren auf allen Ebenen zu verschlanken;
b) Förderprogramme, die aufgrund umfassender bürokratischer Prozesse oder
strikter Vorgaben des Fördergebers für Kommunen unattraktiv und daher
vergleichsweise wenig nachgefragt werden, abzuschaffen;
c) Ineffizienzen in Mittelvergabe und -verwendung zu identifizieren und zu
beheben;
d) Doppelstrukturen zu Landes- und EU-Programmen zu finden und
abzuschaffen;
e) bereits absehbare Zusatz- oder Folgekosten der entsprechenden Programme
auf kommunale Haushalte zu identifizieren und, sofern diese nicht aus dem
laufenden kommunalen Haushalt finanzierbar sind, abzuschaffen;
4. zukünftige Förderprogramme auf Bundesebene vor dem Beginn eng mit
Förderprogrammen auf Landes- und EU-Ebene abzustimmen sowie die Förderkriterien
und -anforderungen soweit wie möglich zu harmonisieren und offen zu gestalten;
5. eine grundlegende Reform der Eigenanteilsfinanzierung bei Förderprogrammen
bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode zu entwickeln und diese ab 2022
für alle Förderprogramme verbindlich umzusetzen, wobei insbesondere folgende
Aspekte diskutiert werden sollten:
a) eine Koppelung der Höhe des Eigenanteils an das durchschnittliche
Steueraufkommen der Kommune;
b) die grundsätzliche Möglichkeit, den Eigenanteil auf Wunsch als
Personaloder Sachleistungen, auch pauschalisiert, zu erbringen;
c) die Möglichkeit, den Eigenanteil ganz oder teilweise durch Dritte erbringen
zu lassen;
6. in Abstimmung mit Ländern und Kommunen zentrale und gesamtgesellschaftlich
relevante Zukunftsbereiche wie Digitalisierung, Klimaschutz und
Energieeffizienz zu identifizieren, diese Liste in jeder Bundeslegislaturperiode zu prüfen und
künftige Förderprogramme auf Bundesebene auf diese Bereiche zu fokussieren.
Berlin, den 12. April 2021
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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