Protokoll der 990. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 990. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 990
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
990. Sitzung
Berlin, Freitag, den 5. Juni 2020
I n h a l t :
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
1. Gesetz über die Errichtung eines
Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und
zur Änderung des Gesetzes über den
Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes
und zur Anpassung anderer Gesetze an die
Errichtung des Bundesamts (Drucksache
232/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163*
2. Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten
Buches Sozialgesetzbuch und anderer
Gesetze (Drucksache 233/20) . . . . . . . . . . . . . . . 151
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163*
3. Gesetz zum Schutz vor
Konversionsbehandlungen (Drucksache 234/20) . . . . . . 151
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
4. Gesetz zur Änderung des EG-
Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des
Gesetzes über die Errichtung des
Bundesamts für Justiz (Drucksache 235/20, zu
Drucksache 235/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152
Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei
der Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . 165*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152
5. Gesetz über die Verteilung der
Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen
über Wohnungen und Einfamilienhäuser
(Drucksache 236/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163*
6. ... Gesetz zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Strafrechtlicher Schutz bei
Verunglimpfung der Europäischen Union und
ihrer Symbole (Drucksache 237/20) . . . . . 151
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163*
7. Gesetz zur Änderung des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes und weiterer
eisenbahnrechtlicher Vorschriften (Drucksache 238/20) 151
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87e
Absatz 5 Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 164*
8. Achtes Gesetz zur Änderung des
Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung
weiterer Vorschriften (Drucksache 239/20) . . . . 152
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152
9. Gesetz zur Umsetzung der
Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU)
2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher
Körperschaften (Drucksache 240/20) . . . . 151
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163*
10. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Erhöhung der
Sicherheit im Bahn-, Schiffs-, Luft- und
Straßenverkehr – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG –
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen,
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 256/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 152
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 166*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152
11. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der
Strafprozessordnung – Intensivierung des
Einsatzes von Videokonferenztechnik in
gerichtlichen Verfahren bei der Anhörung
von Verurteilten nach §§ 453 Absatz 1 Satz 4
und 454 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 3
StPO – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG –
Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 278/20) . . . 152
Reinhold Hilbers (Niedersachsen) . . . . 167*
Mitteilung: Überweisung an den
Rechtsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152
12. Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung
der Verordnung über
genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) – Antrag
des Landes Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 210/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 168*
Beschluss: Die Vorlage wird nach Maßgabe
der beschlossenen Änderungen gemäß
Artikel 80 Absatz 3 GG der
Bundesregierung zugeleitet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153
13. Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung
der Straßenverkehrs-Ordnung – gemäß
Artikel 80 Absatz 3 GG – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein – (Drucksache 224/20) . 153
Beschluss: Die Vorlage wird der
Bundesregierung nicht zugeleitet . . . . . . . . . . . . 153
14. Entschließung des Bundesrates: „Für
erwerbstätige Leistungsbeziehende in der
Grundsicherung für Arbeitsuchende muss
mehr Einkommen ankommen – Mehr
Erwerbsbeteiligung durch Anpassung der
Hinzuverdienstregeln bei Einkommen aus
Erwerbstätigkeit im SGB II“ – Antrag der
Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-
Holstein – (Drucksache 203/20) . . . . . . . . . 153
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 153
15. Entschließung des Bundesrates: Erweiterung
der tierschutzgerechten Weideschlachtung
– Antrag des Freistaates Bayern –
(Drucksache 94/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 153
16. Entschließung des Bundesrates betreffend das
Aufenthaltsgesetz – Antrag der Länder
Baden-Württemberg und Bremen –
(Drucksache 187/20, Drucksache 187/1/20)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
17. Entschließung des Bundesrates für ein
Zukunftsprogramm für
zivilgesellschaftliche Organisationen in der Corona-
Pandemie – Antrag der Länder Berlin,
Bremen und Rheinland-Pfalz – (Drucksache
228/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153
Beschluss: Keine Annahme der
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153
18. Entschließung des Bundesrates „Kunst-,
Kultur-, Medien- und Kreativlandschaft in
Deutschland sichern – Hilfen für
Kulturschaffende und Kultureinrichtungen
spezifisch und mittelfristig wirkend
ausgestalten“ – Antrag der Länder Berlin, Bremen –
(Drucksache 230/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 153
Prof. Monika Grütters, Staatsministerin
bei der Bundeskanzlerin . . . . . . . . 154
Beschluss: Annahme der Entschließung in
einer Neufassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155
19. Entschließung des Bundesrates „Für einen
effektiven strafrechtlichen Schutz von
kritischen Infrastrukturen gegen
Cyberangriffe“ – Antrag des Freistaates Bayern –
(Drucksache 242/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 155
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 168*
Beschluss: Keine Annahme der
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155
20. Entschließung des Bundesrates für einen
zielorientierten Ausbau der Erneuerbaren
Energien und einen adäquaten Rahmen für
den Übergang in die Post-EEG-Phase
– Antrag des Landes Niedersachsen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 277/20) 155
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 169*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155
21. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes über die internationale Rechtshilfe
in Strafsachen (Drucksache 195/20) . . . . . 151
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164*
22. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung
des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
und zur Änderung weiterer Vorschriften
(Drucksache 196/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 155
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156
23. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der
Klimaneutralität und zur Änderung der
Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches
Klimagesetz)
COM(2020) 80 final; Ratsdok. 6547/20
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 116/20, zu Drucksache 116/20) 156
Anja Siegesmund (Thüringen) . . . . . . 156
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl.
Staatssekretärin bei der Bundesministerin für
Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . 157
Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . . 170*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 158
24. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Eine neue Industriestrategie für Europa
COM(2020) 102 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 136/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 158
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 158
Reinhold Hilbers (Niedersachsen) . . . . 172*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 160
25. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013
und (EU) 2019/876 aufgrund von
Anpassungen infolge der COVID-19-Pandemie
COM(2020) 310 final; Ratsdok. 7620/20
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 206/20, zu Drucksache 206/20) 160
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160
26. Verordnung zur Bestimmung der
Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und
in der Alterssicherung der Landwirte und zur
Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2020
(Rentenwertbestimmungsverordnung 2020
– RWBestV 2020) (Drucksache 191/20) . . . 151
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164*
27. Sechsundzwanzigste Verordnung zur
Anpassung des Bemessungsbetrages und von
Geldleistungen nach dem
Bundesversorgungsgesetz (26. KOV-Anpassungsverordnung
2020 – 26. KOVAnpV) (Drucksache 190/20) 151
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164*
28. Zweiundfünfzigste Verordnung über das
anzurechnende Einkommen nach dem
Bundesversorgungsgesetz (52.
Anrechnungsverordnung – 52. AnrV) (Drucksache 192/20) . 151
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164*
29. Verordnung zur Festlegung und Anpassung
der Bundesbeteiligung an den Leistungen
für Unterkunft und Heizung für das Jahr
2020 (Bundesbeteiligungs-
Festlegungsverordnung 2020 – BBFestV 2020)
(Drucksache 205/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164*
30. Verordnung über Erhebungen zum Zustand
des Waldbodens (BZE-Verordnung –
BZEV) (Drucksache 188/20) . . . . . . . . . . . 151
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164*
31. Fünfte Verordnung zur Änderung
steuerlicher Verordnungen (Drucksache 193/20) 160
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160
32. a) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für den Rat
Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie,
Forschung und Raumfahrt; einschl.
Tourismus); Bereich: Forschung – gemäß § 6
Absatz 2 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der
Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache
638/19)
b) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union (Europäisches
Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET)
und Europäisches
Qualitätssicherungsnetzwerk in der beruflichen Bildung
(EQAVET)) – gemäß § 6 Absatz 2 EUZ-
BLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-
Vereinbarung – (Drucksache 100/20) . . . . 151
Beschluss zu a): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 241/20 . . . . . . . . . . . 164*
Beschluss zu b): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 100/1/20 . . . . . . . . . . 164*
33. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 231/20) . . . . . . . . . . . 151
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 165*
34. Gesetz zur staatlichen geologischen
Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung
und öffentlichen Bereitstellung geologischer
Daten und zur Zurverfügungstellung
geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher
Aufgaben (Geologiedatengesetz – GeolDG)
(Drucksache 299/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . . 163*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 6 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 151
35. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher
Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise
(Corona-Steuerhilfegesetz) (Drucksache
290/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
Sarah Ryglewski, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister der Finanzen . . 165*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG – Annahme von
Entschließungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165*
36. Vierundzwanzigstes Gesetz zur Änderung
des Bundeswahlgesetzes (Drucksache
291/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163*
37. Erstes Gesetz zur Änderung des
Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache 292/20) . . . 151
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 72
Absatz 3 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 164*
38. Entschließung des Bundesrates für ein
Programm zur Abmilderung der Folgen der
COVID-19-Pandemie für kommunale
Haushalte und kommunal beherrschte
Betriebe – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 288/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 161
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 173*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161
39. Entschließung des Bundesrates für eine
Möglichkeit wissenschaftlich begleiteter
Versuchsprojekte mit kontrollierter Abgabe
von Cannabis – Antrag der Länder Bremen,
Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 296/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 161
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161
40. Entschließung des Bundesrates zur
Sicherstellung wettbewerbsfähiger
Rahmenbedingungen für das Deutsche
Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz im
nationalen und internationalen
Innovationswettbewerb – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz,
Bremen, Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 289/20) . . . . . . . . . . . . . 161
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161
41. Entschließung des Bundesrates –
Digitalisierung der Energiewende – Rasche
Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie
(RL 2019/944/EU) – Antrag des Landes
Baden-Württemberg gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 286/20) . . . . . . . . . . 161
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161
42. Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von
Gewährleistungen im Rahmen eines
Europäischen Instruments zur vorübergehenden
Unterstützung bei der Minderung von
Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage im
Anschluss an den COVID-19-Ausbruch
(SURE-Gewährleistungsgesetz – SURE-
GewährlG) (Drucksache 264/20) . . . . . . . . 151
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 165*
43. Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der
Folgen der COVID-19-Pandemie im
Pauschalreisevertragsrecht (Drucksache
293/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161
44. Siebte Verordnung zur Änderung der
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung –
gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
– (Drucksache 587/19)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
45. Verordnung zur Verlängerung der
vorübergehenden Befreiung von Inhabern
ablaufender Schengen-Visa und zur vorübergehenden
Befreiung zur Durchreise zum Zweck der
Ausreise aus dem Schengen-Raum vom
Erfordernis eines Aufenthaltstitels auf Grund
der COVID-19-Pandemie (2. Schengen-
COVID-19-Pandemie-Verordnung – 2.
Schengen-COVID-19-V) (Drucksache
283/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 162
46. Vorschlag für die Berufung der Mitglieder
des Verwaltungsrates der Bundesagentur für
Arbeit – gemäß § 377 Absatz 3 Satz 1
Nummer 3 sowie § 375 Absatz 3, § 377 Absatz 2
und § 379 Absatz 2 Nummer 2 SGB III –
Antrag der Länder Hamburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Schleswig-Holstein gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 285/20) 151
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 285/20 . . . . . . . . . . . . . . . . 164*
47. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
des Kuratoriums der Stiftung „Haus der
Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG –
Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 305/20) . . . 151
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 305/20 . . . . . . . . . . . . . . . . 164*
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 162
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . D i e t m a r W o i d k e ,
Ministerpräsident des Landes Brandenburg
S c h r i f t f ü h r e r i n :
Dilek Kalayci (Berlin)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung
und Migration
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Medien
B e r l i n :
Michael Müller, Regierender Bürgermeister
Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung
Dr. Matthias Kollatz, Senator für Finanzen
B r a n d e n b u r g :
Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
B r e m e n :
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der
Finanzbehörde
H e s s e n :
Volker Bouffier, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes
Hessen beim Bund
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa
Christian Pegel, Minister für Energie, Infrastruktur
und Digitalisierung
N i e d e r s a c h s e n :
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Armin Laschet, Ministerpräsident
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes-
und Europaangelegenheiten sowie Internationales
im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten
R h e i n l a n d - P f a l z :
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin
Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie,
Ernährung und Forsten
S a a r l a n d :
Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei
und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt,
Landwirtschaft und Energie
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende,
Landwirtschaft, Umwelt, Natur und
Digitalisierung
T h ü r i n g e n :
Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie
und Naturschutz
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei, Minister für Infrastruktur
und Landwirtschaft
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der
Bundeskanzlerin
Prof. Monika Grütters, Staatsministerin bei der
Bundeskanzlerin
Sarah Ryglewski, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Volkmar Vogel, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat
Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei
der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit
990. Sitzung
Berlin, den 5. Juni 2020
Beginn: 9.31 Uhr
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Meine sehr
verehrten Damen und Herren, ich darf hiermit die 990.
Sitzung des Bundesrates eröffnen.
Zur Tagesordnung: Sie liegt Ihnen in vorläufiger
Form mit 47 Punkten vor.
Die Punkte 16 und 44 werden abgesetzt.
Zu Beginn wird Tagesordnungspunkt 34 aufgerufen.
Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
offensichtlich nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Ich komme zu Tagesordnungspunkt 34:
TOP 34
Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme
sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen
Bereitstellung geologischer Daten und zur
Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung
öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz –
GeolDG) (Drucksache 299/20)
Das Gesetz kommt aus dem Vermittlungsausschuss
zurück. Die Berichterstattung wird von Herrn Minister
Strobl (Baden-Württemberg) zu Protokoll1 gegeben.
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist
offensichtlich nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Das Gesetz ist
zustimmungsbedürftig. Wer dem Gesetz in der vom
Vermittlungsausschuss empfohlenen Fassung zustimmen
möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das ist die
Mehrheit.
1 Anlage 1
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden.
Wir kommen zur Grünen Liste. Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 4/20202
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
1, 2, 5 bis 7, 9, 21, 26 bis 30, 32, 33, 35 bis 37,
42, 46 und 47.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die
große Mehrheit.
Damit ist so beschlossen.
Eine Erklärung zu Protokoll3 hat abgegeben: zu
Punkt 35 Frau Parlamentarische Staatssekretärin
Ryglewski (Bundesministerium der Finanzen).
Ich komme zu Tagesordnungspunkt 3:
TOP 3
Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen
(Drucksache 234/20)
Es gibt keine Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu
Protokoll4 hat Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen)
abgegeben.
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
2 Anlage 2
3 Anlage 3
4 Anlage 4
Wir haben noch über die vom Gesundheitsausschuss
in Ziffer 2 empfohlene Entschließung abzustimmen. Bitte
Ihr Handzeichen zunächst ohne den Satz 3! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für den Satz 3! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung
gefasst.
Ich darf den Tagesordnungspunkt schließen.
Wir kommen zu Punkt 4:
TOP 4
Gesetz zur Änderung des EG-
Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die
Errichtung des Bundesamts für Justiz
(Drucksache 235/20)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Frau Parlamentarische
Staatssekretärin Hagl-Kehl (Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz) abgegeben.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegt Ihnen eine
Empfehlung des Rechtsausschusses vor, den
Vermittlungsausschuss anzurufen. Wer ist dafür? Ich bitte um Ihr
Handzeichen. – Das ist eine deutliche Minderheit.
Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss
n i c h t angerufen.
Wir kommen jetzt zur Frage der Zustimmung zum
Gesetz. Wer stimmt dem Gesetz zu? – Das ist die
deutliche Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden.
Wir kommen zu Punkt 8:
TOP 8
Achtes Gesetz zur Änderung des
Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer
Vorschriften (Drucksache 239/20)
Es liegen keine Wortmeldungen und keine
Protokollerklärungen vor.
Wir kommen somit gleich zur Abstimmung.
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher zunächst fest, dass der Bundesrat zu
dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t
angerufen hat.
1 Anlage 5
Es bleibt abzustimmen über die Entschließung im
Antrag von Baden-Württemberg. Ich frage daher: Wer
möchte die Entschließung fassen? – Das ist eine
Minderheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t
gefasst.
Ich beende den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Punkt 10:
TOP 10
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Erhöhung der Sicherheit im Bahn-,
Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr – Antrag der
Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 256/20)
Es gibt keine Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu
Protokoll2 hat Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) abgegeben.
Ich weise den Gesetzentwurf dem Rechtsausschuss
– federführend – sowie dem Innenausschuss und dem
Verkehrsausschuss – mitberatend – zu.
Ich beende den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Punkt 11:
TOP 11
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der
Strafprozessordnung – Intensivierung des Einsatzes von
Videokonferenztechnik in gerichtlichen
Verfahren bei der Anhörung von Verurteilten nach §§ 453
Absatz 1 Satz 4 und 454 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2
Satz 3 StPO – Antrag des Landes Niedersachsen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 278/20)
Es gibt keine Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu
Protokoll3 hat Herr Minister Hilbers (Niedersachsen)
abgegeben.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss zu.
Ich beende damit den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu TOP 12:
TOP 12
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der
Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
(4. BImSchV) – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen – (Drucksache 210/20)
Es gibt keine Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu
Protokoll4 hat Minister Dr. Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) abgegeben.
2 Anlage 6
3 Anlage 7
4 Anlage 8
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Der federführende Umweltausschuss und der
Wirtschaftsausschuss empfehlen, der Bundesregierung
den Verordnungsantrag nach Maßgabe von Änderungen
zuzuleiten. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 2.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer der
Zuleitung des Verordnungsantrages an die
Bundesregierung, wie soeben festgelegt, zustimmen möchte, den
bitte ich um das Handzeichen. – Auch das ist die
deutliche Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Ich darf Tagesordnungspunkt 12 beenden.
Wir kommen zu Punkt 13:
TOP 13
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der
Straßenverkehrs-Ordnung – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein – (Drucksache 224/20)
Es liegen keine Wortmeldungen vor, auch keine
Protokollerklärungen.
Wir kommen damit zur Abstimmung.
In Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen wird
empfohlen, den Verordnungsentwurf der Bundesregierung nicht
zuzuleiten. Nach der Geschäftsordnung stelle ich die
Frage positiv: Wer ist dafür, den Verordnungsentwurf der
Bundesregierung zuzuleiten? – Das ist eine deutliche
Minderheit.
Damit hat der Bundesrat beschlossen, den
Verordnungsentwurf n i c h t zuzuleiten.
Ich beende den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Punkt 14:
TOP 14
Entschließung des Bundesrates: „Für erwerbstätige
Leistungsbeziehende in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende muss mehr Einkommen ankommen
– Mehr Erwerbsbeteiligung durch Anpassung der
Hinzuverdienstregeln bei Einkommen aus
Erwerbstätigkeit im SGB II“ – Antrag der Länder
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein –
(Drucksache 203/20)
Es gibt keine Wortmeldungen und keine
Protokollerklärungen.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Wir beginnen mit Ziffer 1, die getrennt nach
Buchstaben abgestimmt werden soll. Zunächst Ihr
Handzeichen für:
Buchstabe a! – Mehrheit.
Nun das Handzeichen für den Rest der Ziffer 1! –
Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Dann frage ich: Wer stimmt der Entschließung in der
soeben geänderten Fassung zu? – Auch das ist die große
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Ich beende den Tagesordnungspunkt.
Punkt 15:
TOP 15
Entschließung des Bundesrates: Erweiterung der
tierschutzgerechten Weideschlachtung – Antrag
des Freistaates Bayern – (Drucksache 94/20)
Es gibt keine Wortmeldungen und keine
Protokollerklärungen.
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat,
die Entschließung zu fassen. Wer dafür ist, den bitte ich
um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Ich komme zu Punkt 17:
TOP 17
Entschließung des Bundesrates für ein
Zukunftsprogramm für zivilgesellschaftliche
Organisationen in der Corona-Pandemie – Antrag der Länder
Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz – (Drucksache
228/20)
Es gibt keine Wortmeldungen und auch keine
Protokollerklärungen.
Die Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu
fassen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. –
Das ist eine Minderheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t
gefasst.
Wir kommen zu Punkt 18:
TOP 18
Entschließung des Bundesrates „Kunst-, Kultur-,
Medien- und Kreativlandschaft in Deutschland
sichern – Hilfen für Kulturschaffende und
Kultureinrichtungen spezifisch und mittelfristig wirkend
ausgestalten“ – Antrag der Länder Berlin, Bremen –
(Drucksache 230/20)
Es gibt eine Wortmeldung von Frau Staatsministerin
Grütters, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien. Frau Grütters hat das Wort. Bitte, Frau Grütters.
Prof. Monika Grütters, Staatsministerin bei der
Bundeskanzlerin: Sehr verehrter Herr Präsident! Meine
sehr geehrten Damen und Herren! „Zukunftsmusik“
nennen wir im Deutschen, was gegenwärtig nicht
verwirklicht werden kann, aber zumindest als Möglichkeit
verheißungsvoll klingt. Man braucht derzeit ja wahrlich
ein feines Gehör, um im Lärm der Gegenwart solche
Zukunftsmusik noch zu vernehmen.
Corona beherrscht den Alltag, und das heißt:
Ungewissheit, wie sich die Situation entwickelt, nährt
Zukunftsängste. Selbst dort, wo sonst mit Leidenschaft
Kunst gelebt und Zukunftsmusik gespielt wird, gibt im
Moment der Infektionsschutz den Ton an. Konzertsäle,
Opern, Musikclubs, Theater, Kinos und andere Kulturorte
sind im Stillstand. Was das für Künstlerinnen und
Künstler, für Kultureinrichtungen und Unternehmen der
Kulturbranche bedeutet, wissen wir alle, weiß ich nicht
zuletzt aus den unzähligen Telefonaten und Briefen, in
denen Betroffene mir – und natürlich auch vielen von
Ihnen – ihre Sorgen und Nöte schildern. Wir kennen die
Verzweiflung. Wir haben auch Verständnis für die
Existenzängste. Und wir alle leiden, denke ich, ein Stück weit
selbst – als Menschen, als begeisterte Kulturliebhaber
und als Politiker.
Ich bin in tiefer Sorge um die kulturelle Vielfalt, die in
Deutschland über Jahrzehnte gewachsen ist. Übrigens
nicht zuletzt dank einer staatlichen Kulturförderung, die
wirklich weltweit ihresgleichen sucht.
Diese Sorge kommt ja auch in Ihrem vorliegenden
Entschließungsantrag zum Ausdruck. Deshalb waren wir
uns alle von Anfang an einig in unseren Bemühungen,
die im Kultur- und Medienbereich von den Schließungen
Betroffenen so schnell, so gut und so umfassend wie
möglich zu unterstützen. Die vielfältigen
Hilfsmaßnahmen des Bundes und der Länder zeugen davon in
eindrucksvoller Weise. Sie haben sich in vielen Bereichen
– ich denke zum Beispiel an die Soforthilfen, die sowohl
vom Bund als auch von den Ländern kamen – gut ergänzt
und bewährt.
Trotz allem werden uns die Folgen der
pandemiebedingten Schließungen wohl noch lange Zeit begleiten.
Deshalb bittet der Bundesrat die Bundesregierung ja,
weitere, auch langfristig wirkende Hilfen für
Kultureinrichtungen und Kulturschaffende zur Verfügung zu
stellen, um die für die Kultur hoheitlich zuständigen Länder
darin wirksam zu unterstützen.
Sie können sich vorstellen, dass ich mich sehr gefreut
habe, dass auch der Koalitionsausschuss des Bundes sich
der Tragweite der Kultur sehr bewusst ist und in seinem
Beschluss von vorgestern die Kultur mit einem eigenen
Hilfspaket in einem Volumen von – ich darf das schon
mal sagen – sage und schreibe einer ganzen Milliarde bei
BKM bedacht hat. Das ist immerhin die Hälfte meines
sonstigen Jahresetats, der noch draufkommt, um die
pandemiebedingten Folgen für die Kultur zu mildern.
Worum geht es dabei? Das Programm – wir nennen es
„Neustart Kultur“ – zielt, wie der Name schon sagt, auf
einen Wiederbeginn des kulturellen Lebens in
Deutschland, also auf die Zukunft. Es soll vier Schwerpunkte
haben:
Erstens pandemiebedingte Investitionen in
Kultureinrichtungen, zum Beispiel zur Umsetzung von
Hygienekonzepten, die jetzt ja überall nötig sind. Das überfordert,
was die Baumaßnahmen angeht, die eine oder andere
kleine Einrichtung. Deshalb wollen wir hier helfen.
Zweitens finanzielle Unterstützung und echte
Nothilfen für vor allem privatwirtschaftlich finanzierte
kleinere und mittlere Kultureinrichtungen und -projekte. Ich
denke an Festivals, an Privattheater, an Musikclubs, an
Kinos, die Sie ja alle in Ihren Regionen vorfinden.
Drittens aktive Kulturproduktion – es ist uns wichtig,
dass die Künstler wieder ans Arbeiten kommen – und die
Förderung alternativer Vermittlungsformen. Dabei haben
wir vor allen Dingen an digitale Angebote gedacht und
Vermittlungsformen, die sich während der Krise schon
vielfach bewährt haben; wir haben das allenthalben im
Netz erlebt.
Viertens geht es um den Ausgleich von
Einnahmeausfällen und Mehrausgaben bei von meinem Haus bereits
geförderten Einrichtungen und natürlich bei den von den
Ländern und dem Bund gemeinsam geförderten Häusern
nach dem entsprechenden Verteilungsschlüssel.
In „Neustart Kultur“ enthalten sind auch Bundeshilfen
für den privaten Rundfunk – das Land Rheinland-Pfalz
und Frau Dreyer haben einmal mehr auch in den
Koalitionsberatungen darauf hingewiesen –, weil dessen
Finanzierung über das Werbegeschäft praktisch gänzlich
zum Erliegen gekommen ist. Angesichts des
Informationsbedarfs der Öffentlichkeit gerade in Krisenzeiten
wollen und müssen wir, glaube ich, hier akut helfen,
selbstverständlich unter Wahrung der
Länderzuständigkeit und Einbeziehung der Landesmedienanstalten.
Außerdem kommen viele andere Beschlüsse des
Koalitionsausschusses der Kultur zugute, zum Beispiel
die Überbrückungshilfen, die im Wirtschaftsministerium
für kleine und mittelständische Unternehmen vorgesehen
sind.
Zudem erscheint mir die vereinbarte Stärkung der
Kommunen besonders wichtig. Sie tragen immerhin
– das übersehen viele – fast die Hälfte der öffentlichen
Kulturausgaben und werden hier noch einmal spürbar
entlastet.
Mit „Neustart Kultur“ wollen wir deutlich machen:
Wir blicken nach vorne. Es werden nicht
rückwärtsgewandt Einnahmeausfälle kompensiert, sondern wir
blicken nach vorne.
Wir stärken die vielseitige und sehr lebendige – noch
ist sie das – Kulturlandschaft in Deutschland.
Wir sichern vor allem die Infrastruktur und schaffen
damit gleichzeitig wieder Beschäftigungs- und
Erwerbsperspektiven für alle im Kulturbereich Tätigen. Denn alle
unsere Bemühungen um einzelne Kulturschaffende
gerade durch die Soforthilfen und – ich muss daran erinnern –
durch das großzügige und sehr gute Sozialschutzpaket
sowie durch die Stipendien- und Förderprogramme vieler
Länder gingen ja ins Leere, wenn den Künstlern am Ende
der Krise keine Infrastruktur, das heißt keine
Arbeitsplätze und Betriebsstätten mehr zur Verfügung stünden.
Deshalb haben wir unser Programm vor allen Dingen auf
die Infrastruktur ausgerichtet.
Das Programm ist aus meiner Sicht ein wichtiger, wie
ich finde auch kraftvoller Schritt zur Bewahrung unserer
vielfältigen Kulturlandschaft. Klar ist aber, dass wir
damit die Krise noch immer nicht überwunden haben. Klar
ist auch, dass wir die vielen und vielgestaltigen
Hilfsmaßnahmen der Länder, bei denen die Kulturhoheit ja
liegt, weder ersetzen können noch wollen. Aber wir
ergänzen uns. Wir haben mal zusammengerechnet, was
alle Länder bewirken. Das ist sicher in ähnlicher Höhe zu
beziffern.
Es darf uns alle aber auch zuversichtlich stimmen,
dass die Corona-Krise nicht nur zerstörerische, sondern
auch schöpferische Kräfte mobilisiert hat. Das haben wir
alle nicht zuletzt im Internet in den letzten Wochen
erlebt. Politisch jedenfalls tun wir – Länder und Bund
gemeinsam – unser Allermöglichstes in der
Überzeugung, dass wir der Kunst wie auch der Kultur- und
Kreativwirtschaft jene Inspiration, zuweilen auch die nötige
Irritation verdanken, aus denen Innovationen entstehen,
und in der Überzeugung, dass gerade in der Kultur die
Zukunftsmusik spielt.
Es bleibt am Ende meine Bitte, dass wir weiterhin an
einem Strang ziehen. Ich möchte deshalb die
Gelegenheit, hier zu reden, dazu nutzen, Ihnen, den
Vertreterinnen und Vertretern der Länder, für Ihre vielfältigen
Maßnahmen bei Ihnen vor Ort, aber natürlich auch für die
immer wirklich ehrlich gute Zusammenarbeit im Sinne
eines echten kooperativen Kulturföderalismus zu danken.
Ich finde, in der Kultur kommt das sehr deutlich zum
Tragen. – Vielen Dank.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Frau
Grütters!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur
Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor.
Wer ist dafür, die Entschließung in der in Ziffer 1
vorgeschlagenen Neufassung zu beschließen? – Das ist
die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden.
Wir kommen zu Punkt 19:
TOP 19
Entschließung des Bundesrates „Für einen
effektiven strafrechtlichen Schutz von kritischen
Infrastrukturen gegen Cyberangriffe“ – Antrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 242/20)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Herr
Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) hat eine Erklärung
zu Protokoll1 abgegeben.
Wir kommen zur Abstimmung. Die beteiligten
Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu fassen. Wer ist
für die Entschließung? – Das ist eine deutliche
Minderheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t
gefasst.
Ich beende den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 20:
TOP 20
Entschließung des Bundesrates für einen
zielorientierten Ausbau der Erneuerbaren Energien und
einen adäquaten Rahmen für den Übergang in die
Post-EEG-Phase – Antrag des Landes
Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
277/20)
Gibt es Wortmeldungen? – Keine. – Eine Erklärung
zu Protokoll2 hat Frau Ministerin Honé (Niedersachsen)
abgegeben.
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem
Umweltausschuss zu.
Ich beende damit den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Punkt 22:
TOP 22
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des
Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur
Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 196/20)
Es gibt keine Wortmeldungen und keine
Protokollerklärungen.
1 Anlage 9
2 Anlage 10
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8! – Minderheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Minderheit.
Ziffer 13! – Mehrheit.
Ziffer 14! – Minderheit.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Ziffer 16! – Mehrheit.
Ziffer 17! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich beende den Tagesordnungspunkt.
Ich komme zu Punkt 23:
TOP 23
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Schaffung des
Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität
und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999
(Europäisches Klimagesetz)
COM(2020) 80 final; Ratsdok. 6547/20
(Drucksache 116/20, zu Drucksache 116/20)
Hierzu gibt es Wortmeldungen. Es beginnt Frau
Ministerin Siegesmund für den Freistaat Thüringen. Bitte
sehr.
Anja Siegesmund (Thüringen): Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Heute beginnen wir,
die EU bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der
Welt zu machen!“ Mit diesen Worten hat EU-
Kommissionspräsidentin Ursula v o n d e r L e y e n
Anfang März den Entwurf des ersten Europäischen
Klimagesetzes präsentiert – ein erfreulich klares
Bekenntnis zu den Pariser Klimazielen und damit ein
Aufzeigen ganz klarer Ziele für den künftigen
Klimaschutz in der Europäischen Union. Vor allem: keine
Netto-Treibhausgasemissionen mehr aus der EU bis 2050
als rechtsverbindliches Ziel und ein Abkoppeln des
Wirtschaftswachstums von der Ressourcennutzung.
Das uns als Mitgliedern des Bundesrates heute zur
Beratung vorliegende Europäische Klimagesetz ist das
erste Instrument, das den angekündigten Green Deal der
EU-Kommission konkret werden lässt, das den
übergeordneten und ganzheitlich ausgerichteten strategischen
Rahmen mit klimapolitischen Maßnahmen füllt und
zugleich rechtsverbindlich verankert.
Meine Damen und Herren, der Green Deal soll die
Lebensqualität heutiger und künftiger Generationen
verbessern: durch Umweltschutz und gleichzeitig durch eine
ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Ausrichtung
unserer Wirtschaft. Es gibt also die Chance – wenn es
nicht bei den Worten bleibt, sondern auch Taten folgen –
einer doppelten Rendite. Diese ist momentan, gerade in
Zeiten der Corona-Pandemie, besonders wichtig. Wir
dürfen sie nicht aus dem Blick verlieren und nicht andere
Entscheidungen treffen. Wir dürfen nicht mit dem Geld
von morgen die Technologien von gestern finanzieren.
Das wäre ja in etwa so, als hätte die Bundesregierung
sich entschieden, doch die Abwrackprämie einzuführen –
was sie richtigerweise nicht getan hat.
Das heißt, wir geben jetzt das Geld aus, das die
Entwicklungen der nächsten Jahre bestimmt. Daher muss der
Klimaschutz ganz oben auf der Agenda stehen. Die
Corona-Krise und die Klima-Krise müssen wir
gemeinsam angehen. Wir können uns nicht auf das eine
konzentrieren und das andere außen vor lassen. Deshalb gilt es
bei allen EU-Konjunkturprogrammen wie auch beim EU-
Klimagesetz, jetzt die richtigen Anreize für
klimaschonendes Verhalten und klimaverträgliche
Investitionen zu setzen.
Die Beratungen kommen zur richtigen Zeit, weil sie
Planungssicherheit und Transparenz bieten, weil sie die
Richtung für eine grüne Wachstumsstrategie vorgeben
und weil sie gewährleisten, dass wir Impulse für eine
klimaneutrale, emissionsfreie Wirtschaft schrittweise auf
den Weg bringen. Der heute hier zu beratende Entwurf ist
daher ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu
Klimaneutralität und zur Verbindlichkeit der EU-
Klimapolitik. Die Mitgliedstaaten stehen damit kollektiv
in der Pflicht, die erforderlichen Maßnahmen zu
ergreifen. Es ist deswegen zu begrüßen, dass der
Verordnungsvorschlag nicht nur CO2-Emissionen, sondern sämtliche
Treibhausgase und deren Senken in den Blick nimmt.
Der Vorschlag der Kommission beschreibt darüber
hinaus den Weg zu dem definierten Ziel bis 2050:
Maßgeblich ist und bleibt die konsequente Reduktion der
Treibhausgasemissionen. Das ist für die Jahre 2020,
2030, 2040, 2050 sehr genau definiert.
Eine Umsetzung durch Aufnahme in die
Bestimmungen der vorliegenden Verordnung ist nach einer
entsprechenden Folgenabschätzung und Überprüfung der
Politikinstrumente aber erst im Juni 2021 vorgesehen. Meine
Damen und Herren, das ist zu spät. Wir dürfen jetzt nicht
nachlassen angesichts dessen, dass wir in einigen
Wochen vermutlich – darauf steuern wir zu – den
nächsten Dürresommer in Folge sehen und dass wir erneut in
eine Diskussion geraten, wie wir unsere Ressourcen
schützen.
Wie neueste wissenschaftliche Studien zeigen, dürften
die bisher geplanten Zielanhebungen nicht ausreichend
sein, um das im Pariser Klimaschutzabkommen
verankerte 1,5-Grad-Ziel zu erreichen. Das, meine sehr geehrten
Damen und Herren, ist und bleibt unser Maßstab: das
Pariser Klimaabkommen.
Der Planungszeitraum der EU-Kommission, bis Mitte
2021 die Überprüfungen abzuschließen und erst danach
Änderungen der Rechtsvorschriften zu erarbeiten, ist in
Anbetracht des sich damit nochmals verzögernden
Prozesses auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität aus
meiner Sicht absolut kritisch zu hinterfragen. Die Frage
hier ist: Geht da nicht noch mehr?
Der Verordnungsentwurf sieht eine Ermächtigung der
EU-Kommission vor, um auf der EU-Ebene einen
Zielpfad mit Zwischenzielen festzulegen. Empfehlungen
hierzu sollten daher in die Verhandlungen um die
vorliegende Verordnung aufgenommen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der
Klimawandel hat trotz bereits ergriffener und geplanter
Klimaschutzmaßnahmen zu weitreichenden Folgen geführt, die
für uns alle immer deutlicher spürbar werden. Ich will
noch einmal auf die Dürresommer der vergangenen Jahre
verweisen. Daher ist es richtig und wichtig, dass die EU
in dem Verordnungsentwurf die Mitgliedstaaten in die
Pflicht für aktiven Klimaschutz nimmt. Viele
Bundesländer, darunter der Freistaat Thüringen, begrüßen das, eben
weil wir selbst mit Klimagesetzen und verbindlichen
Zielen vorangegangen sind, weil wir Strategien
entwickeln zur Anpassung, aber auch zum Schutz, weil wir
Förderprogramme auflegen und dafür sorgen, dass der
Ausbau der Erneuerbaren vorankommt.
Wir wollen die Wasserstoffwirtschaft ankurbeln und
die Digitalisierung vorantreiben. Wir wollen die
Wirtschaft so umbauen und zukunftsfest machen, dass das
Riesenpotenzial, das noch möglich, das greifbar ist, das
Wertschöpfung auch regional generieren kann und
Arbeitsplätze schafft, so genutzt wird, dass wir richtig
investieren. Denn das, was wir heute anreizen, wird auch
in zehn, zwanzig Jahren Bestand haben und sollte in
Richtung Klimaneutralität gehen. Damit sind auch
Geschäftsmodelle verbunden; ich glaube, das diskutieren
wir alle in unseren Bundesländern.
Uns ist bewusst, dass wir diese Beratung über einen
wirklich wichtigen Verordnungsentwurf in einer Zeit
führen – Konjunktureinbruch durch Corona-Krise mit
einhergehender drohender Rezession –, in der viele
andere Maßnahmen wichtiger erscheinen als das Handeln für
den Klimaschutz. Unser Votum ist: Lassen Sie uns bei
einem kraftvollen Klimaschutz gerade jetzt nicht
nachlassen! Darin liegt eine Chance. Jetzt geht es darum, die
Weichen auf Nachhaltigkeit zu stellen. Die rasche
Verabschiedung des Europäischen Klimagesetzes mit einem
kraftvollen Green Deal ist genau der richtige Weg. –
Vielen Dank.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Frau
Siegesmund!
Das Wort hat Frau Parlamentarische Staatssekretärin
Schwarzelühr-Sutter für das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Bitte sehr.
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin
bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren! In einem Ziel sind wir uns
alle – so hoffe ich doch – einig: Klimaschutz und
Wirtschaft müssen zusammen gestärkt aus der Corona-Krise
hervorgehen.
Vor wenigen Wochen hat sich
Bundesumweltministerin Svenja S c h u l z e mit Kolleginnen und Kollegen
aus aller Welt beim Petersberger Klimadialog
ausgetauscht. Viele Länder bereiten Maßnahmen zur
Ankurbelung der Wirtschaft nach der Krise vor. Der Klimaschutz
spielt dabei eine zentrale Rolle.
Vor zwei Tagen hat der Koalitionsausschuss das
größte Investitions- und Förderprogramm für Klima- und
Umweltschutz beschlossen. Mit diesem Programm stellen
wir die Weichen für einen wirtschaftlichen Neustart, der
Konjunktur und Klimaschutz zusammendenkt und auf die
Zukunft ausgerichtet ist.
Auch auf europäischer Ebene steht diese Frage im
Zentrum der Diskussionen. Mit dem European Green
Deal hat die EU-Kommission schon vor der Corona-
Krise Pläne vorgelegt, die Impulse für Klimaschutz,
Innovation und Beschäftigung setzen.
Natürlich hat die aktuelle Lage auch Auswirkungen
auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft und die
Umsetzung des Green Deal. Deshalb freut es mich ganz
besonders, sagen zu können, dass wir an der ambitionierten
Planung zu den EU-klimapolitischen Dossiers festhalten.
Das EU-Klimagesetz und die Verhandlungen um ein
höheres EU-Klimaziel bis 2030 sind und bleiben ein
Schwerpunkt während unserer EU-Ratspräsidentschaft.
Der Entwurf für ein EU-Klimagesetz ist ein
Meilenstein auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft
und Gesellschaft. Mit einer verbindlichen Festschreibung
des 2050-Ziels verdeutlichen wir nicht nur die
Verbindlichkeit der EU-Klimapolitik, sondern können auch
zeigen, dass die EU ihre Rolle als globales Vorbild in der
Klimaschutzpolitik wahrnimmt.
Die Verhandlungen zum EU-Klimagesetz sind dabei
unmittelbar mit der Frage nach der Anhebung des EU-
Klimaziels für 2030 verknüpft. Hier hat die EU-
Kommission einen ambitioniert formulierten Platzhalter
in das Gesetz aufgenommen.
Als Ratspräsidentschaft stehen uns diesbezüglich sehr
spannende Diskussionen bevor. Wir wollen beschließen,
in welchem Umfang die Europäische Union ihren
nationalen Klimabeitrag – sogenannte NDCs – für das Jahr
2030 in diesem Jahr erhöhen kann. Damit sendet die EU
ein klares Zeichen an die Weltgemeinschaft, dass wir
konsequent zur Umsetzung des Pariser Abkommens
stehen.
Die Kommission wird dafür zunächst im September
einen Plan mit Folgenabschätzung vorlegen, wie das
2030-Ziel von derzeit 40 auf 50 bis 55 Prozent
angehoben werden kann. Auf dieser Grundlage werden wir im
Rat eine Einigung zwischen Mitgliedstaaten erzielen
müssen. Als Bundesregierung begrüßen wir den
Vorschlag der EU-Kommission, das EU-Ziel für 2030 auf 50
bis 55 Prozent im Vergleich zu 1990 anzuheben.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und
Herren, die langfristigen Aufgaben verschwinden auch in
Corona-Zeiten nicht. Die Erderhitzung geht weiter. Das
sehen wir an viel zu trockenen Wäldern und Äckern. Es
gibt Handlungsdruck, und unser ambitionierter Einsatz
für mehr Klimaschutz muss weitergehen.
Sie haben großen Anteil an diesem Prozess: bei
klimarelevanten europäischen Dossiers, bei Entscheidungen
über entsprechende Gesetze und Verordnungen, etwa
beim Ausbau der erneuerbaren Energien, und konkret in
den Ländern vor Ort. Zusammen werden wir das
hinkriegen! – Vielen Dank.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank,
Frau Staatssekretärin!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Frau Staatsministerin
Höfken (Rheinland-Pfalz) abgegeben.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
1 Anlage 11
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 8! – Minderheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffern 10 und 11 gemeinsam! – Minderheit.
Ziffer 12! – Minderheit.
Ziffer 13! – Minderheit.
Ziffer 14! – Minderheit.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Ziffern 16 und 17 gemeinsam! – Minderheit.
Ziffer 18! – Minderheit.
Ziffer 19! – Minderheit.
Ziffer 20! – Minderheit.
Ziffer 21! – Minderheit.
Ziffer 22, zunächst ohne die letzten beiden Sätze! –
Minderheit.
Nun bitte das Handzeichen für die letzten beiden Sätze
von Ziffer 22! – Minderheit.
Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten
Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Punkt 24:
TOP 24
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Europäischen Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss
der Regionen: Eine neue Industriestrategie für
Europa
COM(2020) 102 final
(Drucksache 136/20)
Uns liegt eine Wortmeldung von Frau Ministerin Honé
aus Niedersachsen vor. Frau Ministerin Honé, Sie haben
das Wort.
Birgit Honé (Niedersachsen): Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Industriepolitik ist
wichtig. Das sage ich nicht nur als Europaministerin,
sondern auch als Regionalministerin meines Landes, der
die Belange der Regionen besonders am Herzen liegen.
Industriebetriebe spielen in den Regionen unter
vielfältigen Gesichtspunkten eine zentrale Rolle. Sie sind
dort wichtige Arbeitgeber, die hochwertige Arbeitsplätze
zur Verfügung stellen. Sie sind der Kern dafür, dass sich
weitere Betriebe zu Clustern und Netzwerken
zusammenfinden können. Als Gewerbesteuerzahler sind sie
Garanten für den Wohlstand unserer Kommunen.
Wenn ich die Automobilindustrie mit Volkswagen als
dem größten Automobilhersteller der Welt, der in
Niedersachsen mit fünf Werken an unterschiedlichen
Standorten vertreten ist, nenne, dann wissen Sie, wovon
ich spreche. Mit Continental ist auch einer der
weltgrößten Automobilzulieferer in Niedersachsen beheimatet.
Damit sich solche Betriebe, aber auch die häufig sehr
innovativen kleinen und mittleren Unternehmen
weiterentwickeln können, ist es Aufgabe der Politik, einen
Orientierungsrahmen zu geben, der Investoren,
Innovatoren und den Industriebetrieben gleichermaßen die
nötige Sicherheit gibt. Ein solcher Rahmen darf sich nicht auf
Deutschland beschränken, sondern es bedarf eines
europäischen Rahmens und einer europäischen Industrie- und
Wettbewerbspolitik. Denn Industriebetriebe beschränken
ihre Tätigkeit nicht auf Deutschland, sondern sind auf
internationalen Märkten in Europa und der Welt
unterwegs.
Welche Bestandteile eine europäische Industriepolitik
beinhalten soll, hat die Europäische Kommission in ihrer
Mitteilung vom 3. März dieses Jahres dargelegt:
Übergang zur Klimaneutralität, digitale Transformation und
Erhalt der globalen Wettbewerbsfähigkeit. Das sind die
Ziele, bei deren Erreichung die EU-Kommission die
europäische Industrie unterstützen will.
Die Covid-19-Pandemie hat es erforderlich gemacht,
die Vorstellungen der Europäischen Kommission vom
März neu zu bewerten. Die Bundesländer begrüßen es,
dass die EU-Kommission an den genannten Zielen
festhalten will und diese integrale Bestandteile des
Wiederaufbauplans werden sollen, mit denen die EU die
europäische Wirtschaft stützen wird.
Ich möchte hervorheben, dass diese Ziele nur
gemeinsam erreicht werden können. Es kann also keinen
Topdown-Ansatz geben. Es ist vielmehr wichtig, dass die
EU-Kommission ein inklusives und offenes
Industrieforum einrichten will, deren Mitglieder partnerschaftlich
an der Erreichung der Ziele zusammenarbeiten. Darin
müssen nicht nur Industrievertreter und
Industrievertreterinnen, Sozialpartner und Sozialpartnerinnen,
Mitgliedstaaten und EU-Institutionen vertreten sein, sondern auch
die deutschen Bundesländer; denn sie kennen die
Verhältnisse vor Ort am besten und können die regionalen
Bedürfnisse dort kompetent einspeisen.
Industriepolitik sollte nicht nur einzelne Betriebe
betrachten, sondern auch industrielle Ökosysteme und
Wertschöpfungsketten im Blick haben. Wie dies
funktionieren kann, hat die Kommission beispielhaft in den
Bereichen Mikroelektronik und Batteriezellenfertigung
gezeigt. Hier sind wichtige Projekte von gemeinsamem
europäischen Interesse auf den Weg gebracht worden.
Solche Industrieallianzen sollten auf weitere Bereiche
ausgedehnt werden.
Die von der EU-Wettbewerbsbehörde im letzten Jahr
abgelehnte Fusion von Siemens und Alstom hat eine
Diskussion angestoßen, ob der europäische
kartellrechtliche Rahmen geändert werden sollte. Wir begrüßen es,
dass die Kommission diesen Rahmen überprüfen will.
Dabei sollte der Schwerpunkt auf kartellrechtliche
Abhilfemaßnahmen und Fragen der Marktabgrenzung gelegt
werden. Der Kommission sollte bewusst sein, dass es
darauf ankommt, europäische Unternehmen im
Wettbewerb großer internationaler Konkurrenten aus Asien
und den USA zu positionieren.
Die Covid-19-Pandemie hat die Gefahr erneut deutlich
werden lassen, dass geschwächte europäische
Unternehmen von Wettbewerbern aus Drittstaaten übernommen
werden. Hier erwarten wir eine selbstbewusste Antwort
der EU-Kommission, die europäischen
Handelsschutzinstrumente einzusetzen, wenn unfairer Wettbewerb
droht.
Und: Wir begrüßen es, dass die EU-Kommission in
einem Weißbuch Vorschläge vorlegen will, wie man
Übernahmen durch staatlich subventionierte Betriebe aus
Drittstaaten entgegentreten will.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber
hinaus muss Europa seine Abhängigkeit von anderen
Ländern und Regionen bei bestimmten kritischen Gütern
schrittweise reduzieren. Auch dies hat uns die Covid-19-
Krise mit Blick auf die Versorgungsengpässe im
Gesundheitsbereich – bei Medikamenten und
medizinischer Schutzausrüstung – schmerzhaft vor Augen geführt.
Es geht dabei nicht um ein Zurückdrehen der
Globalisierung, die Deutschland und der Europäischen Union
insgesamt starke Wohlstandsgewinne beschert hat. Aber: Es
geht um die Wiedererlangung strategischer Souveränität
auch in der Industriepolitik.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Green
Deal soll auch beim Wiederaufbau handlungsleitend
bleiben; das ist richtig. Er bedeutet
Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050. Dabei wird die Entwicklung einer
grünen Wasserstoffwirtschaft eine wichtige Rolle spielen.
Als Beispiel für ein integriertes Konzept zum Einsatz
von Wasserstoff in unterschiedlichen Bereichen ist die
norddeutsche Wasserstoffallianz hervorzuheben. Hier
spielen die Bundesländer als Ideengeber und regionale
Akteure eine zentrale Rolle.
Über 90 Prozent der Unternehmen in der Europäischen
Union sind KMU. Sie sind nicht nur die Pfeiler des
deutschen Mittelstandes, sondern haben unter der Covid-19-
Krise auch besonders zu leiden. Es ist zu befürchten, dass
viele KMU die Krise nicht überleben werden. Deswegen
muss eine europäische Industriepolitik gerade auch
diesen Unternehmen attraktive Rahmenbedingungen bieten.
Dazu gehören insbesondere der schnelle und
unbürokratische Zugang zu Kapital und ein nationales und
internationales Level Playing Field.
Die zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-
Virus angeordneten Maßnahmen zur sozialen
Distanzierung haben erneut deutlich gemacht, wie wichtig digitale
Technologien sind. Der Bundesrat begrüßt es deshalb,
dass die EU-Kommission die Digitalisierung zum
Bestandteil der europäischen Industriepolitik gemacht
hat. Künstliche Intelligenz, 5G-Netze sowie Daten- und
Metadatenanalytik sind die Technologien, in die
zukünftig investiert werden soll.
Die EU-Kommission hat ein Weißbuch zur
Künstlichen Intelligenz angekündigt, verfolgt verschiedene
Ideen zur Beschleunigung der Gigabit-Anbindung in
Europa und will eine europäische Datenstrategie
vorlegen. Die deutschen Bundesländer unterstützen dies und
werden sich an diesen Initiativen beteiligen.
Meine Damen und Herren, damit habe ich die
wesentlichen Inhalte der Empfehlungen der Ausschüsse
skizziert. Ich möchte Sie bitten, die Empfehlungen zu
unterstützen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank,
Frau Ministerin Honé!
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Minister Hilbers
(Niedersachsen) abgegeben.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Dazu liegen
Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag
vor.
Zur Einzelabstimmung rufe ich aus den
Ausschussempfehlungen auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 17! – Mehrheit.
Wir kommen zum Antrag des Landes Schleswig-
Holstein. Hierfür bitte Ihr Handzeichen! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 22 der Ausschussempfehlungen.
Wir kommen zu Ziffer 27. Hier rufe ich zunächst nur
den ersten Satz von Ziffer 27 auf. – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für die übrigen Sätze von
Ziffer 27! – Minderheit.
Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten
Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
1 Anlage 12
Damit hat der Bundesrat Stellung genommen.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Punkt 25:
TOP 25
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der
Verordnungen (EU) Nr. 575/2013 und (EU) 2019/876
aufgrund von Anpassungen infolge der COVID-19-
Pandemie
COM(2020) 310 final; Ratsdok. 7620/20
(Drucksache 206/20, zu Drucksache 206/20)
Es liegen keine Wortmeldungen und keine
Protokollerklärungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf:
Ziffer 4! – Mehrheit.
Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten
Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Punkt 31:
TOP 31
Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher
Verordnungen (Drucksache 193/20)
Es gibt keine Wortmeldungen und keine
Protokollerklärungen.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Nun Ziffern 2 und 3 gemeinsam! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung mit
Änderungen zugestimmt.
Wir haben nun noch über die vorgeschlagene
Entschließung abzustimmen.
Zur getrennten Abstimmung in Ziffer 5 rufe ich auf:
Buchstabe a! – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für Buchstabe b! –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetz eine
Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 38:
TOP 38
Entschließung des Bundesrates für ein Programm zur
Abmilderung der Folgen der COVID-19-
Pandemie für kommunale Haushalte und
kommunal beherrschte Betriebe – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 288/20)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Minister Dr. Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) abgegeben.
Nordrhein-Westfalen hat den Antrag auf sofortige
Sachentscheidung zurückgezogen.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage –
federführend – dem Finanzausschuss sowie – mitberatend –
dem Ausschuss für Arbeit, Integration und
Sozialpolitik und dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten zu.
Ich beende damit den Tagesordnungspunkt.
Punkt 39:
TOP 39
Entschließung des Bundesrates für eine Möglichkeit
wissenschaftlich begleiteter Versuchsprojekte mit
kontrollierter Abgabe von Cannabis – Antrag der
Länder Bremen, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 296/20)
Es liegen keine Wortmeldungen und keine
Protokollerklärungen vor.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem
Gesundheitsausschuss – federführend – sowie dem
Rechtsausschuss – mitberatend – zu.
Ich beende den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Punkt 40:
TOP 40
Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung
wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für das
Deutsche Forschungszentrum für Künstliche
Intelligenz im nationalen und internationalen
Innovationswettbewerb – Antrag der Länder Rheinland-
Pfalz, Bremen, Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 289/20)
Es gibt keine Wortmeldungen und keine
Protokollerklärungen.
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Kulturausschuss und – mitberatend – dem
Wirtschaftsausschuss zu.
Ich beende den Tagesordnungspunkt.
1 Anlage 13
Wir kommen zu Punkt 41:
TOP 41
Entschließung des Bundesrates – Digitalisierung der
Energiewende – Rasche Umsetzung der
Strombinnenmarktrichtlinie (RL 2019/944/EU) – Antrag
des Landes Baden-Württemberg gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 286/20)
Es gibt keine Wortmeldungen und keine
Protokollerklärungen.
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem
Umweltausschuss zu.
Ich beende den Tagesordnungspunkt.
Ich komme zu Punkt 43:
TOP 43
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen
der COVID-19-Pandemie im
Pauschalreisevertragsrecht (Drucksache 293/20)
Es liegen keine Wortmeldungen und keine
Protokollerklärungen vor.
Wir kommen damit direkt zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 6.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich beende den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Punkt 45:
TOP 45
Verordnung zur Verlängerung der vorübergehenden
Befreiung von Inhabern ablaufender Schengen-Visa
und zur vorübergehenden Befreiung zur Durchreise
zum Zweck der Ausreise aus dem Schengen-Raum
vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels auf Grund
der COVID-19-Pandemie (2. Schengen-COVID-19-
Pandemie-Verordnung – 2. Schengen-COVID-19-
V) (Drucksache 283/20)
Es liegen keine Wortmeldungen und keine
Protokollerklärungen vor.
Zur Abstimmung liegt Ihnen eine
Ausschussempfehlung vor. Bitte Ihr Handzeichen für diese
Ausschussempfehlung! – Das ist die Mehrheit.
Es ist eine Schlussabstimmung beantragt: Wer dafür
ist, der Verordnung nach Maßgabe der soeben
beschlossenen Änderungen zuzustimmen, den bitte ich
um das Handzeichen. – Das ist die große Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung in dieser
Fassung zugestimmt.
Ich beende den Tagesordnungspunkt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Wir haben
die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt.
Die nächste reguläre Sitzung des Bundesrates berufe
ich ein auf Freitag, den 3. Juli 2020, 9.30 Uhr.
Es ist wahrscheinlich, dass es vorher noch eine
Sondersitzung gibt betreffend das von der Koalition
beschlossene Konjunkturpaket. Bereiten Sie sich bitte
darauf vor!
Ansonsten sehen wir uns am Freitag, den 3. Juli 2020.
Bleiben Sie gesund!
Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluss: 10.26 Uhr)
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren (§ 35 GO BR)
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über
gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in
der Gemeinschaft
COM(2020) 178 final; Ratsdok. 7576/1/20
(Drucksache 213/20, zu Drucksache 213/20)
Ausschusszuweisung: EU – Vk – Wi
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 hinsichtlich
spezifischer Maßnahmen zur Gewährung einer befristeten
Sonderunterstützung im Rahmen des ELER als Reaktion auf den Ausbruch von
COVID-19
COM(2020) 186 final; Ratsdok. 7707/20
(Drucksache 225/20, zu Drucksache 225/20)
Ausschusszuweisung: EU – AV
Beschluss: Kenntnisnahme
7. Sektorgutachten Energie der Monopolkommission gemäß § 62 des
Energiewirtschaftsgesetzes
Wettbewerb mit neuer Energie
(Drucksache 475/19)
Ausschusszuweisung: Wi
Beschluss: Kenntnisnahme
7. Sondergutachten Energie der Monopolkommission – Wettbewerb mit
neuer Energie
Stellungnahme der Bundesregierung
(Drucksache 204/20)
Ausschusszuweisung: Wi
Beschluss: Kenntnisnahme
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
(Drucksache 222/20)
Ausschusszuweisung: Wi
Beschluss: Absehen von Stellungnahme
Feststellung gemäß § 34 GO BR
Einspruch gegen den Bericht über die 989. Sitzung
ist nicht eingelegt worden. Damit gilt der Bericht
gemäß § 34 GO BR als genehmigt.
Anlage 1
Bericht
von Minister Thomas Strobl
(Baden-Württemberg)
zu Punkt 34 der Tagesordnung
Für den Berichterstatter des Bundesrates im
Vermittlungsausschuss erkläre ich Folgendes:
Nachdem in der 989. Bundesratssitzung weder eine
Mehrheit zum Geologiedatengesetz selbst noch eine
Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses
zustande kam, hat die Bundesregierung diesen am
20. Mai mit Kabinettsbeschluss angerufen. Es ist überaus
erfreulich, dass wir bereits eine Woche später den
Vermittlungsausschuss – bei diesem wirklich eilbedürftigen
Gesetz – mit einem Ergebnis abschließen konnten.
Das zeigt: Wenn alle Verantwortungsträger
verantwortungsbewusst handeln, dann ist der Weg über den
Vermittlungsausschuss vielleicht eine kleine Verzögerung,
aber immer ein großer Gewinn.
Im Einzelnen haben wir in unserer Sitzung am
27.5.2020 folgende Gesetzesänderungen verabredet, die
der Deutsche Bundestag bereits am Freitag der letzten
Woche beschlossen hat:
Zum Ersten haben wir die Aufnahme einer
Vermutungsregelung, dass bei geologischen Daten, die im
Rahmen der Endlagersuche ab dem Stadium der
Ermittlung von Standorten zur oberirdischen Erkundung
verwendet werden, aus Gründen des Allgemeinwohls das
öffentliche Interesse an der Bereitstellung überwiegt,
vereinbart. Damit wird es den Behörden, die die
Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse und
schutzwürdigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen treffen
müssen, erheblich leichter gemacht, eine schnelle und
rechtssichere Entscheidung für die öffentliche
Bereitstellung zu treffen.
Ich bin davon überzeugt, dass wir insbesondere
hierdurch ein deutlich größeres Maß an Transparenz schaffen
als bisher.
Zum Zweiten konnte eine konditionierte
Altdatenregelung verankert werden. Alle Daten, die älter als 30 Jahre
sind, im Standortauswahlverfahren verwendet werden
und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht
wirtschaftlich genutzt werden, können in Zukunft grundsätzlich
öffentlich bereitgestellt werden.
Zum Dritten und Letzten – und das ist mir als
Ländervertreter mit Blick auf die Verwaltungen und
geologischen Dienste der Länder ein besonderes Anliegen –
konnten Verwaltungsvereinfachungen vereinbart werden.
Diese betreffen Bearbeitungsfristen, Bekanntgabewege
und Vorgaben zur Aufbewahrung der oftmals
umfänglichen geologischen Daten, die den Ländern vorliegen.
Mit dem nun vorliegenden Gesetz ist es gelungen, für
die schwierigste Standortentscheidung, die es in dieser
Republik zu treffen gilt – nämlich für die Suche nach
einem atomaren Endlager –, eine gute Grundlage im
Konsens zu schaffen. Dabei ist es gelungen, den
schwierigen Spagat, zwischen Datenschutz, Transparenz und
schutzwürdigen Interessen von Unternehmen zu
meistern.
Lassen Sie mich zum Abschluss herausstellen, dass
insbesondere die Tatsache, dass alle an einer
erfolgreichen Endlagersuche Interessierten gemeinsam diesen
Kompromiss gefunden haben, für mich mehr als nur eine
Randnotiz ist. Denn nur gemeinsam wird es gelingen,
dieses Endlagersuchverfahren zum Erfolg zu führen.
Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Anlage 2
Umdruck 4/2020
Zu den folgenden Punkten der Tagesordnung der
990. Sitzung des Bundesrates möge der Bundesrat
gemäß den vorliegenden Empfehlungen und
Vorschlägen beschließen:
I.
Zu den Gesetzen einen Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses nicht zu stellen:
Punkt 1
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für
Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des
Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des
Aufenthaltsgesetzes und zur Anpassung anderer Gesetze an
die Errichtung des Bundesamts (Drucksache 232/20)
Punkt 2
Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches
Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksache
233/20)
Punkt 5
Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der
Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und
Einfamilienhäuser (Drucksache 236/20)
Punkt 6
... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches –
Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der
Europäischen Union und ihrer Symbole
(Drucksache 237/20)
Punkt 9
Gesetz zur Umsetzung der
Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich
öffentlich-rechtlicher Körperschaften (Drucksache
240/20)
Punkt 36
Vierundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des
Bundeswahlgesetzes (Drucksache 291/20)
II.
Den Gesetzen zuzustimmen:
Punkt 7
Gesetz zur Änderung des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes und weiterer eisenbahnrechtlicher
Vorschriften (Drucksache 238/20)
Punkt 37
Erstes Gesetz zur Änderung des
Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache 292/20)
III.
Zu dem Gesetzentwurf die in der zitierten
Empfehlungsdrucksache wiedergegebene Stellungnahme
abzugeben:
Punkt 21
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes
über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(Drucksache 195/20, Drucksache 195/1/20)
IV.
Den Vorlagen ohne Änderung zuzustimmen:
Punkt 26
Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der
gesetzlichen Rentenversicherung und in der
Alterssicherung der Landwirte und zur Bestimmung weiterer
Werte zum 1. Juli 2020
(Rentenwertbestimmungsverordnung 2020 – RWBestV 2020) (Drucksache
191/20)
Punkt 27
Sechsundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des
Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach
dem Bundesversorgungsgesetz (26. KOV-
Anpassungsverordnung 2020 – 26. KOVAnpV)
(Drucksache 190/20)
Punkt 28
Zweiundfünfzigste Verordnung über das
anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
(52. Anrechnungsverordnung – 52. AnrV)
(Drucksache 192/20)
Punkt 29
Verordnung zur Festlegung und Anpassung der
Bundesbeteiligung an den Leistungen für
Unterkunft und Heizung für das Jahr 2020
(Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2020 – BBFestV 2020)
(Drucksache 205/20)
Punkt 30
Verordnung über Erhebungen zum Zustand des
Waldbodens (BZE-Verordnung – BZEV)
(Drucksache 188/20)
V.
Entsprechend den Anregungen und Vorschlägen zu
beschließen:
Punkt 32
a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in
Beratungsgremien der Europäischen Union für
den Rat Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt,
Industrie, Forschung und Raumfahrt; einschl.
Tourismus); Bereich: Forschung (Drucksache
638/19, Drucksache 241/20)
b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in
Beratungsgremien der Europäischen Union
(Europäisches Leistungspunktesystem für die
Berufsbildung (ECVET) und Europäisches
Qualitätssicherungsnetzwerk in der beruflichen
Bildung (EQAVET)) (Drucksache 100/20,
Drucksache 100/1/20)
Punkt 46
Vorschlag für die Berufung der Mitglieder des
Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit
(Drucksache 285/20)
Punkt 47
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des
Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland“ (Drucksache 305/20)
VI.
Zu dem Verfahren, das in der zitierten Drucksache
bezeichnet ist, von einer Äußerung und einem Beitritt
abzusehen:
Punkt 33
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
(Drucksache 231/20)
VII.
Dem Gesetz zuzustimmen und die in der
Empfehlungsdrucksache unter Buchstabe B angeführte
Entschließung zu fassen:
Punkt 35
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen
zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-
Steuerhilfegesetz) (Drucksache 290/20, Drucksache
290/1/20)
VIII.
Gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu
erheben:
Punkt 42
Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von
Gewährleistungen im Rahmen eines Europäischen Instruments
zur vorübergehenden Unterstützung bei der
Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage im
Anschluss an den COVID-19-Ausbruch (SURE-
Gewährleistungsgesetz – SURE-GewährlG)
(Drucksache 264/20)
Anlage 3
Erklärung
von Parl. Staatssekretärin Sarah Ryglewski
(BMF)
zu Punkt 35 der Tagesordnung
Die Bundesregierung ist bereit, die den Ländern im
Jahr 2020 durch die Verlängerung der Entgeltfortzahlung
für erwerbstätige Sorgeberechtigte nach § 56 Abs. 1a und
Abs. 2 Satz 4 des Infektionsschutzgesetzes zusätzlich
entstandenen Haushaltsbelastungen (ohne
Erfüllungsaufwand) zur Hälfte zu übernehmen.
Anlage 4
Erklärung
von Minister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen)
zu Punkt 3 der Tagesordnung
Für die Länder Thüringen, Berlin, Bremen und
Hamburg gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll:
Die Länder Thüringen, Berlin, Bremen und Hamburg
bitten die Bundesregierung, im Zuge der Überprüfung der
Wirksamkeit des Gesetzes ein Augenmerk auf die Frage
zu richten, ob die in § 2 (1) festgeschriebene Altersgrenze
von 18 Jahren zum Schutz vor den in Rede stehenden
Maßnahmen ausreichend ist.
Zudem bedauern sie, dass für die in Rede stehenden
gefährlichen Methoden der Begriff „Behandlung“
gewählt wurde. Eine Behandlung findet in der Regel in
einem medizinischen oder therapeutischen
Zusammenhang statt und ist als Begriff positiv konnotiert.
Maßnahmen, die auf die Veränderung oder Unterdrückung der
sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen
geschlechtlichen Identität gerichtet sind, sollten auch als
solche bezeichnet werden.
Anlage 5
Erklärung
von Parl. Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl
(BMJV)
zu Punkt 4 der Tagesordnung
Protokollerklärung der Bundesregierung
Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung des EG-
Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes
über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
beinhaltet Rechtsgrundlagen zur elektronischen Aktenführung
und elektronischen Kommunikation für diejenigen
Aufgabenbereiche des Bundesamts für Justiz (BfJ), die nicht
der Anwendung des E-Government-Gesetzes unterliegen
und für die auch sonst spezialgesetzliche Regelungen
fehlen.
In diesem Zusammenhang wird mit § 7 Absatz 1 des
Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
eine Verordnungsermächtigung zu Gunsten des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
(BMJV) zur näheren Ausgestaltung der elektronischen
Aktenführung und der elektronischen Kommunikation
mit dem BfJ geschaffen.
Im Rahmen der Ausgestaltung dieser
Rechtsverordnung werden das BMJV bzw. das BfJ darauf bedacht
sein, den Zugang nicht durch technische Vorgaben in
unverhältnismäßiger Weise zu erschweren. Daher ist
vorgesehen, sich bei den Vorgaben zur Übermittlung
elektronischer Dokumente an den derzeit gängigen
Vorgaben im elektronischen Rechtsverkehr zu orientieren,
sodass für die Kommunikation mit dem BfJ seitens der
Länder keine besonderen technischen Vorkehrungen zu
treffen sein werden.
Sollte es gleichwohl zu erheblichen Änderungen der
zurzeit üblichen technischen Rahmenbedingungen
kommen, werden BMJV bzw. BfJ über die einschlägigen
Bund-Länder-Gremien (z. B. X-Meld-Verbund,
e-Dienste) die insoweit erforderlichen Abstimmungen mit
den Ländern einvernehmlich vornehmen.
Anlage 6
Erklärung
von Minister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen)
zu Punkt 10 der Tagesordnung
Bestürzende Todesfälle im Straßenverkehr haben in
letzter Zeit wiederholt die öffentliche Aufmerksamkeit
auf sich gezogen. Zu Beginn des Jahres erregte eine
tragische Unfallfahrt im Ahrntal in Südtirol breites
mediales Interesse. Ein junger Mann war alkoholisiert
innerorts in eine Gruppe von Menschen gerast und hatte sieben
von ihnen in den Tod gerissen sowie zahlreiche weitere
teils schwer verletzt. Der jähe, gewaltsame Unfalltod
naher Angehöriger stürzte auch in diesem Fall die
Hinterbliebenen in Fassungslosigkeit und Trauer und
wird in ihrem Leben einen tiefen Einschnitt hinterlassen
haben. Mit Recht verlangen daher nicht nur Betroffene
aus ihrem Leid heraus, sondern auch nicht unmittelbar
betroffene Bürgerinnen und Bürger im Interesse ihrer
Sicherheit eine angemessene Bestrafung von
Straßenverkehrsdelikten mit Todesfolge.
Desto unverständlicher ist es insbesondere auch für
Hinterbliebene, wenn eine angemessene Ahndung von
– oftmals fahrlässig verursachten – Todesfällen im
Straßenverkehr nach dem Gesetz nicht möglich ist. Auch
für den Juristen ist es ein „Strafrahmenrätsel“, das das
6. Strafrechtsreformgesetz vom 26.01.1998 hinterlassen
hat: Gefährliche Eingriffe in den Verkehr nach §§ 315
oder 315b des Strafgesetzbuchs, die eine schwerwiegende
Gesundheitsschädigung verursachen, stuft das Gesetz als
Verbrechen ein und bedroht sie mit mindestens einem
Jahr und bis zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe. Das gilt
insbesondere auch dann, wenn der Täter den
Verkehrseingriff vorsätzlich begeht, die Gesundheitsschädigung
aber lediglich fahrlässig herbeiführt. Verursacht der Täter
dagegen durch die Tat fahrlässig den Tod eines anderen
Menschen, ist dies lediglich als Vergehen strafbar. Das
Gesetz behandelt diese Fälle als „einfache“
Verkehrseingriffe mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu
zehn Jahren Freiheitsstrafe. Den Tod als besonders
strafwürdige Tatfolge hat der Gesetzgeber bei der Schaffung
des Qualifikationstatbestands im Ergebnis schlicht nicht
berücksichtigt. Da der Tod bei anderen Delikten
ausdrücklich als qualifizierende Folge genannt wird, lässt er
sich bei §§ 315 und 315b des Strafgesetzbuchs auch nicht
gleichsam als eine Form der Gesundheitsschädigung in
diesen Begriff hineinlesen. Eine Ahndung der fahrlässig
verursachten Todesfolge als Verbrechen ist auch nach
den Regelungen für die Straftaten gegen das Leben nicht
möglich. Für die fahrlässige Tötung sieht das Gesetz
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Im
Ergebnis heißt das: Wer durch einen gefährlichen
Verkehrseingriff fahrlässig die Gesundheit eines anderen
Menschen schwer schädigt, kann härter bestraft werden
als derjenige, der durch einen solchen Eingriff fahrlässig
einen anderen Menschen tötet. Dies ist mit der
besonderen Bedeutung, die das Leben nach allgemeinem
Verständnis und rechtlicher Bewertung auch im Verhältnis
zu anderen Rechtsgütern hat, nicht vereinbar. Denn
selbstverständlich wiegt der Verlust des Lebens schwerer
als derjenige der Gesundheit.
Diesen Widerspruch im geltenden Recht beseitigt der
gemeinsame Gesetzentwurf Nordrhein-Westfalens und
Bayerns, auch im Sinne der Hinterbliebenen von
Unfallopfern. Er setzt hierfür auf die bereits laufende
rechtspolitische Diskussion auf und schließt an aktuelle
Gesetzgebung im Bereich der Straßenverkehrsdelikte an.
Neben der Todesfahrt im Ahrntal haben auch Fälle
verbotener Kraftfahrzeugrennen mit tödlichem Ausgang für
Unbeteiligte, etwa vor einigen Jahren in Köln, nicht nur
eine erhebliche Betroffenheit in der Bevölkerung
ausgelöst, sondern auch zu einer intensiven Diskussion über
die angemessene Sanktionierung von
Straßenverkehrsdelikten geführt. Hierauf hat der Gesetzgeber für den
Bereich illegaler Rennen schon reagiert und mit Wirkung
vom 13. Oktober 2017 in § 315d des Strafgesetzbuchs
eine Sonderregelung eingeführt. Diese umfasst bereits
eine Erfolgsqualifikation insbesondere auch für
diejenigen Fälle, in denen der Täter durch die Tat den Tod eines
anderen Menschen verursacht.
Hieran schließt der aktuelle Gesetzentwurf auch im
Sinne einer Vereinheitlichung der gesamten
Straßenverkehrsdelikte in §§ 315 ff. des Strafgesetzbuchs an.
Damit beseitigt der Entwurf gesetzliche
Wertungswidersprüche über den Bereich der strafbaren
Verkehrseingriffe nach §§ 315 und 315b des Strafgesetzbuchs hinaus und
schafft für diesen Bereich die überfällige Grundlage für
einen wirksamen und angemessenen Schutz des Lebens.
Anlage 7
Erklärung
von Minister Reinhold Hilbers
(Niedersachsen)
zu Punkt 11 der Tagesordnung
Es ist wohl für uns alle ein wichtiges Anliegen,
technische Neuerungen auch in den Justizalltag zu etablieren
und so Verfahrensabläufe zu beschleunigen und Zeit- und
Personalaufwand zu verringern.
Insbesondere der Einsatz von
Videokonferenztechnik hat sich in der gerichtlichen Praxis bislang nur zum
Teil durchgesetzt. Die aktuelle COVID-19-Pandemie hat
sehr deutlich gezeigt, wie sinnvoll und hilfreich es sein
kann, zum Beispiel mündliche Erörterungen und
Vernehmungen unter Zuhilfenahme von
Videokonferenztechnik vorzunehmen, um so einen direkten persönlichen
Kontakt zu vermeiden.
Hinzu kommt eine häufig nicht unerhebliche
Zeitersparnis, wenn für einen solchen Termin größere
Entfernungen zurückzulegen sind. Gerade die Anhörungen
verurteilter Strafgefangener könnten in der Zukunft durch
den Einsatz von Videokonferenztechnik zeitsparender,
ökonomischer, sicherer und ohne gesundheitliche Risiken
durchgeführt werden.
Es handelt sich hierbei insbesondere um solche
Anhörungen, bei denen eine Entscheidung über eine
Aussetzung des Restes einer noch zu verbüßenden
Freiheitsstrafe zur Bewährung oder über den Widerruf der
Strafaussetzung zur Bewährung, wenn sich der Verurteilte in
anderer Sache in Haft befindet, zu treffen ist.
Nach der geltenden Rechtslage ist eine Anhörung der
inhaftierten Verurteilten im Wege der Videokonferenz
bislang nur möglich, wenn diese ausdrücklich ihre
Zustimmung erklären. In den wenigsten Fällen erfolgt
jedoch eine Rückmeldung durch die Verurteilten; in nicht
wenigen Fällen freuen sich Gefangene über einen
Ausflug außerhalb der Haftanstalt. Verurteilte müssen daher
– teils mit erheblichem Sicherheits- und
Personalaufwand – zu Gericht verbracht werden. In einigen Fällen,
zum Beispiel bei besonders gefährlichen Verurteilten,
reist das Gericht sogar in die verwahrende JVA, um den
Gefangenen aus Sicherheitsgründen dort anzuhören.
Aus diesem Grund hat Niedersachsen ein Gesetz
entworfen, das dem Gericht künftig die
Entscheidungsbefugnis einräumt, ob die Anhörung im Gericht, in der
JVA oder aber im Wege der Videokonferenz stattfinden
soll. Das Gericht kann danach zukünftig nach
pflichtgemäßer Abwägung entscheiden, ob es die Vorführung
des Gefangenen zum Gericht anordnet, um sich einen
besseren persönlichen Eindruck von dem Verurteilten zu
verschaffen, oder ob die Anhörung digital erfolgen soll.
Das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz prüft in anderen Bereichen ebenfalls, ob und
wo Handlungsbedarf für die Nutzung von
Videokonferenztechnik besteht.
Rein epidemiebezogene Regelungsinitiativen waren
zwar in Anbetracht der aktuellen Situation dem Grunde
nach zu begrüßen, gehen jedoch nicht weit genug.
Zeitlich befristete Regelungen, die zudem ausschließlich
infektionsabhängige Maßnahmen betreffen, greifen zu
kurz. Besonderheit der vorliegenden Gesetzesinitiative ist
nämlich, dass unabhängig vom Ausbruch der Corona-
Pandemie für diese Regelung zahlreiche zusätzliche
Argumente sprechen:
– Videokonferenztechniken kommen gerade in der
aktuellen Situation nicht nur in der Politik, in der
privaten Wirtschaft und anderen Bereichen, sondern
auch vermehrt im justiziellen Bereich zum Einsatz,
weshalb die Gesetzesinitiative der technischen
Entwicklung und den erlangten positiven
Erfahrungswerten Rechnung trägt und zukunftsweisend ist.
– Der Einsatz von Videokonferenztechnik ist bereits in
anderen Bereichen der StPO vorgesehen, so zum
Beispiel bei der Einvernahme eines Angeklagten und von
Zeugen unter bestimmten gesetzlichen
Voraussetzungen (§§ 58b, 233 Abs. 2, 247a Abs. 1 StPO).
– Der Gesetzentwurf schafft eine dauerhafte
Möglichkeit, verfahrensökonomisch zu agieren, und eröffnet
auch für die Zukunft die Möglichkeit, den Transport
gefährlicher, krankheitsanfälliger und infektiöser
Inhaftierter zu vermeiden.
– Nicht zuletzt entsteht durch den Wegfall von
Transporten eine erhebliche Zeit- und Personalersparnis.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Betroffenen
können angehört werden, ohne dass sie aufwändig per
Gefangenentransport durch die Gerichtsbezirke gefahren
werden müssen – ein Aufwand, der Sicherheitsrisiken
birgt.
Erstens: Für alle Beteiligten wird die Terminierung
erleichtert.
Zweitens: Die Verfahren werden deutlich
beschleunigt. Und es spart erhebliche Kosten.
In vielen anderen Bereichen der Justiz ist die
Videokonferenz bereits möglich, zum Beispiel bei
Zeugenvernehmungen. Wir bewegen uns also technisch auf
bekanntem Terrain. Die COVID-19-Pandemie zeigt uns
anschaulich, wie wichtig und notwendig die Ausnutzung
der technischen Möglichkeiten im Justizalltag ist.
Anlage 8
Erklärung
von Minister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen)
zu Punkt 12 der Tagesordnung
Die bewusste Herstellung, das Inverkehrbringen und
das Verwenden von gesundheitsschädlichen
Polychlorierten Biphenylen – kurz PCB genannt – sind bereits seit
Ende der 1990er Jahre EU-weit verboten. Dass dennoch
in mehreren Betrieben in Nordrhein-Westfalen und auch
bundesweit bei der Herstellung von Silikonkautschuk in
größerem Umfang PCB mit dem Abgas in die Umwelt
emittiert werden, ist insoweit eine überraschende und
neue Erkenntnis.
Nach Erkenntnissen unseres Landesumweltamtes
entsteht PCB ungewollt im Produktionsprozess, genauer
gesagt durch den Einsatz eines zugelassenen
chlorhaltigen Vernetzungsmittels. Insbesondere der dann mögliche
Austrag von flockenartigen Partikeln aus den Betrieben
stellt ein besonderes Risiko für die Umgebung dar. In
diesen Partikeln sind die PCB hoch konzentriert und
können gerade bei Kleinkindern über den Hand-Mund-
Kontakt eine konkrete Gesundheitsgefährdung darstellen.
Bei Anlagen in NRW mussten daher Sofortmaßnahmen
zur Reinigung betroffener Flächen und zur
Zurückhaltung von flockenartigen Partikeln veranlasst werden.
Darüber hinaus treten gasförmige PCB-Emissionen
auf, die zu einer Belastung von Pflanzen und langfristig
zu Anreicherungen in Böden führen können. Auf der
Basis behördlicher Immissions-Untersuchungen wurden
in NRW in der betroffenen Nachbarschaft vorsorglich
Verzehrempfehlungen für selbstangebautes
Gartengemüse, wie Grünkohl, Spinat oder Blattsalate, ausgesprochen.
Die Durchsetzung insbesondere von
Vorsorgemaßnahmen in den Betrieben selbst – damit es erst gar nicht
zu relevanten PCB-Austrägen kommt – ist mit dem
bestehenden umweltrechtlichen Instrumentarium
allerdings nicht ohne weiteres möglich. Dies stellt meines
Erachtens eine Regelungslücke dar, die mit der
vorgeschlagenen Änderung der 4. BImSchV umgehend
geschlossen werden kann und aus meiner Sicht auch
dringend geschlossen werden muss.
Dieses Problem besteht nicht nur in Nordrhein-
Westfalen, sondern in ganz Deutschland bei vielen
vergleichbaren Betrieben. Wir benötigen eine klare und
bundesweit einheitliche Regelung für diese
Produktionsprozesse, um die PCB-Emissionen dauerhaft zu
vermeiden. Mit Änderung der entsprechenden Verordnung zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz soll angesichts der durch
diese Anlagen möglichen schädlichen
Umwelteinwirkungen und Gefahren ein angemessenes und
bundeseinheitliches Vorgehen sichergestellt werden. Dies dient
letztendlich auch der Wettbewerbsgleichheit innerhalb der
betroffenen Branche.
Wenn wir jetzt diese Regelungslücke schließen, indem
wir die Änderung der 4. BImSchV umsetzen, können die
Länder zukünftig bereits vor der Inbetriebnahme einer
solchen Anlage aktiv werden und eine effektive
Gesundheitsvorsorge zugunsten der Beschäftigten und der
Anwohner sicherstellen.
Ich würde mich daher freuen, wenn Sie unser
Kernanliegen, den Einsatz halogenhaltiger Peroxide als
Vernetzungsmittel im Rahmen der
Silikonkautschukherstellung dem immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsvorbehalt zu unterstellen, unterstützen würden.
Anlage 9
Erklärung
von Staatsminister Dr. Florian Herrmann
(Bayern)
zu Punkt 19 der Tagesordnung
I. Einleitung
Die Welt wird immer digitaler. Es ist Aufgabe des
Staates, dafür zu sorgen, dass diese digitale Welt sicher
ist. Deshalb ist die effektive Bekämpfung von
Cybercrime schon länger ein zentrales Thema für Bayern.
II. Anlass/Handlungsbedarf
Die Corona-Krise zeigt eindringlich, wie sehr wir auf
einen störungsfreien Betrieb unserer IT-Systeme
angewiesen sind – und zwar in allen Bereichen von Staat,
Wirtschaft und Gesellschaft. Vor allem einen Ausfall der
Strom- und Wasserversorgung, aber auch von
Krankenhäusern und anderen systemrelevanten Einrichtungen
können wir uns nicht leisten.
Die Bedrohungslage ist real, wie etwa die
Cyberangriffe im März auf ein tschechisches Krankenhaus
oder im Dezember auf das Klinikum in Fürth zeigen. Der
Betrieb der Kliniken war dadurch zeitweise
eingeschränkt bzw. lahmgelegt. Nach dem Cyberangriff auf
die Universitäts-Klinik im tschechischen Brünn mussten
sämtliche IT-Systeme heruntergefahren, Operationen
abgesagt und Patienten in andere Häuser verlegt werden.
Das ist in normalen Zeiten schon schlimm, in einer
Pandemie kann das aber katastrophale Folgen haben – im
Extremfall sogar den Verlust von Menschenleben
fordern.
Das Straf- und Strafprozessrecht wird dieser
Bedrohungslage derzeit nicht gerecht. Es besteht
Handlungsbedarf, den wir mit unserem Entschließungsantrag
aufzeigen.
III. Verbesserung des materiellen und prozessualen
Rahmens
Wir wollen härtere Strafen bei digitalen Angriffen auf
Krankenhäuser und andere kritische Infrastrukturen.
Wir wollen für diese besonders schutzwürdigen
Einrichtungen den strafrechtlichen Schutz verbessern. Der
Antrag sieht daher vor, die Strafverfolgungsbehörden und
Gerichte mit angemessenen Sanktionsmöglichkeiten für
schwerwiegende Fälle und zeitgemäßen
Ermittlungsbefugnissen auszustatten.
1. Strafrahmen
Der Zugriff auf Daten, die für kritische Infrastrukturen
wie Krankenhäuser, Strom- oder Wasserversorgung
relevant sind, muss strafrechtlich stärker ins Gewicht
fallen. Es muss einen Unterschied machen, ob jemand
das Einkaufsverhalten einer Einzelperson oder die
sensiblen Daten eines Krankenhauses ausspäht.
Außerdem soll eine ausdrückliche
Strafschärfungsmöglichkeit für Computer-Sabotage mit tödlichem
Ausgang in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Wir
wollen für schwere Folgen der Computer-Sabotage eine
sog. Erfolgsqualifikation in das Strafgesetzbuch
einführen. Wenn z. B. lebenserhaltende Geräte wie
Beatmungsmaschinen in einem Krankenhaus ausfallen und dadurch
ein Mensch stirbt oder einen schweren
Gesundheitsschaden erleidet, muss dies härter bestraft werden
können.
2. Ermittlungsbefugnisse
Die beste materielle Rechtslage nützt wenig ohne gute
Ermittlungsbefugnisse. Die Strafbarkeit läuft ins Leere,
wenn wir die Täter nicht finden oder die Taten nicht
nachweisen können.
Derzeit kann keine Überwachung der
Telekommunikation in Form der „Serverüberwachung“ stattfinden,
weil die Computer- und Datendelikte – selbst wenn sie
sich gegen eine kritische Infrastruktur richten – keine
zulässigen Anlasstaten für eine solche Maßnahme sind.
Der Anwendungsbereich der
Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung und
Verkehrsdatenerhebung, sollte daher punktuell und verhältnismäßig für
die besonders schwerwiegenden Fälle erweitert werden.
Damit senden wir das wichtige Signal an die
Bevölkerung, dass der Bundesrat entschlossen ist, der
wachsenden Bedrohung für Krankenhäuser und andere kritische
Infrastrukturen durch die Cyberkriminalität nachhaltig
entgegenzutreten.
IV. Schluss
Das Strafrecht muss mit der Geschwindigkeit der
Digitalisierung Schritt halten. Die bestehenden
Gesetzeslücken bei Angriffen auf IT-Systeme systemrelevanter
Einrichtungen müssen dringend geschlossen werden.
Anlage 10
Erklärung
von Ministerin Birgit Honé
(Niedersachsen)
zu Punkt 20 der Tagesordnung
Am 1. April 2000 trat das von der damaligen
rotgrünen Bundesregierung auf den Weg gebrachte
Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft. Seitdem sind nunmehr
20 Jahre vergangen. 20 Jahre, in denen wir viel über die
Fortschreibung dieses Gesetzes diskutiert und gemeinsam
viele Gesetzesnovellen auf den Weg gebracht haben.
20 Jahre, in denen sich aber auch – und ich finde, das gilt
es gerade in diesem Jubiläumsjahr ausdrücklich
hervorzuheben – klar gezeigt hat: Das EEG ist der zentrale
Stützpfeiler unseres Erfolgs beim Ausbau der
Erneuerbaren Energien. Mit dem EEG ist es uns gelungen, in
den vergangenen zwei Jahrzehnten Investitionen im
Umfang von rund 280 Milliarden Euro für den Ausbau
der Erneuerbaren Energien zu mobilisieren – und das
sind nur die direkten Investitionen in Erzeugungsanlagen
in Deutschland. Drumherum hat sich zudem eine
Zukunftsbranche entwickelt, die die Arbeitsplätze und
Technologien der Zukunft schaffen kann, auf die wir als
Industriestandort angewiesen sind.
Durch die Investitionen in die regenerative
Stromerzeugung konnte der bilanzielle Anteil der Erneuerbaren
Energien am Bruttostromverbrauch von rund 6 Prozent
im Jahr 2000 auf gut 42 Prozent im Jahr 2019 erhöht
werden. Im vergangenen Jahr trug jede fünfte
Kilowattstunde Strom aus Erneuerbaren Energien – und das freut
mich natürlich als Niedersächsischer Energieminister
ganz besonders – den Stempel „Made in Niedersachsen“.
Wir stehen in diesem Jubiläumsjahr aber auch an einer
wichtigen Wegmarke. Die Dynamik der bundesweiten
Energiepolitik war in den vergangenen Jahren viel zu
gering. Ich möchte hier nur beispielhaft das Stichwort
„Abschaffung 52-GW-Deckel“ nennen und die bereits
seit Jahren bestehende Diskrepanz zwischen den im EEG
verankerten jährlichen Ausbaumengen und dem, was wir
für unsere Klimaziele bräuchten. Die fehlende Dynamik
hat uns nicht nur wertvolle Zeit für unser Klima gekostet,
sondern auch viele tausend Arbeitsplätze. Ab
kommendem Jahr werden zudem zunehmend Anlagen ihr
Förderende erreichen. Das kann eine große Chance für die
Grünstromvermarktung sein. Bislang fehlen jedoch in
vielen Bereichen die hierfür erforderlichen
Rahmenbedingungen.
Wenn wir bei Zukunftsthemen, wie zum Beispiel
grünem Wasserstoff und E-Mobilität, vorne mit dabei sein
wollen, müssen wir gemeinsam gegensteuern und die
Energiewende wieder auf Kurs bringen. Denn ein
ausreichendes Angebot an erneuerbarem Strom ist und bleibt
nun einmal die Grundvoraussetzung für diese
Zukunftstechnologien. Vor diesem Hintergrund bringe ich heute
für das Land Niedersachsen eine Entschließung ein, mit
der die Bundesregierung in drei zentralen Punkten zum
Handeln aufgefordert wird:
Wir müssen den Ausbau der Erneuerbaren
unverzüglich wieder ankurbeln und die Ausbaupfade unter
Berücksichtigung der absehbaren Strommehrbedarfe
deutlich anheben.
Wir brauchen angemessene Rahmenbedingungen für
die Grünstromvermarktung, insbesondere für diejenigen
Anlagen, die ab kommendem Jahr aus der Förderung
fallen.
Und wir müssen ganz dezidiert den Bereich
Windenergie an Land in den Fokus nehmen.
Der aktuell stockende Zubau von Windenergie an
Land kann den drohenden Rückbau von Altanlagen ab
Ende 2020 nicht kompensieren. Bundesweit fallen Ende
dieses Jahres rund 4 GW aus der Förderung. Bis Anfang
2026 werden bundesweit sogar rund 16 GW aus der
Förderung fallen. Das entspricht knapp einem Drittel der
aktuell in Deutschland installierten Anlagenleistung im
Bereich Windenergie an Land.
Ein ersatzloser Verlust dieser Anlagen würde unseren
Klimaschutzzielen diametral widersprechen. Überall dort,
wo ein Repowering von alten Windkraftanlagen aus
planungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist, müssen
wir daher ein Sicherheitsnetz aufspannen, um einen
Rückbau der Anlagen zu vermeiden. Entsprechend sollte
den betroffenen Betreibern am Ende des EEG-
Förderzeitraums einmalig die Option eingeräumt werden, ihre
Stromproduktion weiterhin zu einem fest vorgegebenen
Fixpreis an die Übertragungsnetzbetreiber weiterzugeben.
Die Laufzeit dieser Anschlussförderung sollte dabei von
den Anlagenbetreibern individuell festgelegt werden
können, wobei sie maximal sieben Jahre betragen sollte.
Der Fixpreis sollte 70 Prozent des zum Zeitpunkt des
Herausfallens der Anlage aus der EEG-Förderung
geltenden Höchstwertes für die Ausschreibungen für neue
Windenergieanlagen an Land betragen. Dies entspräche
aktuell einem Fixpreis in Höhe von 4,34 Cent pro
Kilowattstunde. Auf diese Weise können wir den energie- und
klimapolitisch wichtigen Weiterbetrieb von Anlagen, bei
denen ein Repowering nicht möglich ist, wirksam
absichern.
Mit dieser Entschließung können wir hier aus dem
Bundesrat einen wichtigen Impuls für die Energiewende
geben. Ich freue mich auf die gemeinsame Beratung.
Anlage 11
Erklärung
von Staatsministerin Ulrike Höfken
(Rheinland-Pfalz)
zu Punkt 23 der Tagesordnung
Der vorliegende Entwurf des Europäischen Parlaments
für ein Europäisches Klimagesetz zeigt den richtigen
Weg auf, unseren Kontinent klimaneutral zu gestalten. Im
Zusammenhang mit dem europäischen Green Deal stellt
es einen wesentlichen Schritt hin zur dringend
notwendigen Klimaneutralität, zur Verbindlichkeit der EU-
Klimapolitik und zur Rolle Europas als globales Vorbild in der
Klimaschutzpolitik dar. Dass ein verbindliches
Klimaschutzgesetz unter anderem für Planungssicherheit der
Wirtschaft notwendig ist, haben wir ja bereits bei der
mühsamen Verabschiedung des deutschen
Klimaschutzgesetzes 2019 gesehen. Auch das Gesetz war lange
erwartet worden.
Beim Green Deal handelt es sich um eine neue,
nachhaltige Wachstumsstrategie, mit der die EU zu einer
fairen Gesellschaft mit einer modernen,
ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft werden soll.
Das Ziel ist es, dass im Jahr 2050 keine Netto-
Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden und das
Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung entkoppelt
ist.
Dementsprechend legt der Verordnungsentwurf
verbindliche Ziele für sämtliche Treibhausgasemissionen
und sämtliche Sektoren fest.
Mit der Verordnung sollen das Ziel der
Klimaneutralität der EU bis 2050 sowie die Anpassung an den
Klimawandel nun erstmals im europäischen Recht verankert
und damit gleichzeitig ein Beitrag zur Umsetzung des
Klimaschutzabkommens von Paris geleistet werden.
Wir unterstützen diesen Vorschlag der Kommission,
die europäische Klimaschutzpolitik an einem
ambitionierten Zielhorizont auszurichten und bis 2050
Treibhausgasneutralität zu erreichen. Nötig ist dafür ein
kompletter Umbau von Industrie, Energieversorgung, Verkehr
und Landwirtschaft.
Dennoch müssen wir festhalten, dass es der
Kommission hier nicht gelungen ist, verbindliche Zwischenziele
festzulegen. Und allen ist klar: Bei diesem
Klimaschutzgesetz kann es auch nicht bleiben. Denn neben dem
Legislativvorschlag müssen nun die Maßnahmen auf EU-
Ebene ergriffen beziehungsweise angepasst und
ambitionierter gestaltet werden, um die Ziele zu erreichen.
Exemplarisch möchte ich die folgenden nennen:
– Eine Überprüfung des europäischen
Emissionshandels (EU ETS) steht an, und der CO2-Preis muss
in den betroffenen Bereichen endlich seine
Lenkungswirkung entfalten. Ein Mindestpreis für den
Emissionshandelsbereich auf europäischer Ebene
wäre sinnvoll.
– Ferner sind im Zuge des Pariser Klimaabkommens
die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, in den
kommenden Jahren eine Aktualisierung mit
Ambitionssteigerung der nationalen Klimaschutzpläne (NDCs)
zu erarbeiten.
– Eine europaweite Strategie für eine intelligente
Sektorenintegration. Diese ist ein wichtiges Element
für die Energiewende und bietet verschiedene
energie-, klimaschutz- und industriepolitische
Chancen. Wichtige Hauptziele sollten dabei die
vollständige Dekarbonisierung der
Energieversorgung im Strom-, Wärme- und Verkehrsbereich bis
spätestens 2050, die Gewährleistung der
Versorgungssicherheit und die Minimierung der Kosten
des Energiesystems bei angemessener Vergütung
sein. Damit verbunden muss auch die mittel- und
langfristige Sicherung international
wettbewerbsfähiger und sozialverträglicher Energiepreise für
unsere Industrie sowie für unsere Bürgerinnen und
Bürger sein.
– Eine umfassende europaweite Energiewende hin zu
erneuerbaren Energien. Die klimaschädliche
Kohleverstromung darf kein Zukunftsmodell sein. Die
bisherigen Hemmnisse müssen abgebaut werden.
– Eine Industriestrategie für eine saubere und
kreislauforientierte Wirtschaft. Das beinhaltet auch eine
Wasserstoffinfrastruktur, die sich auf grünen
Wasserstoff fokussiert und vor allem für die
Dekarbonisierung der Industrie notwendig ist.
– Die Sektoren Gebäude und Verkehr müssen auch
durch Maßnahmen und Richtlinien von
europäischer Ebene bei ihren Zielpfaden begleitet werden,
zum Beispiel ist eine „Renovierungswelle“ im Sinne
der Energieeffizienz im Bausektor notwendig, um
eine echte Wärmewende einzuläuten.
– Auch die verkehrsbedingten Emissionen, die bis
2050 um 90 Prozent sinken müssen, müssen durch
EU-Vorgaben wie die Abschaffung von
Subventionen für fossile Brennstoffe und ambitionierte EU-
Flottengrenzwerte bei Neuwagen weiter gesenkt
werden.
– Die Erarbeitung einer EU-Waldstrategie, die auf der
Biodiversitätsstrategie aufbaut, zahlreiche
Ökosystemleistungen der Wälder fördert und den
Klimaschutz zielführend in der GAP vorantreibt.
– Eine neue EU-Strategie zur Anpassung an den
Klimawandel muss erstellt werden, denn es wird
Bereiche geben, bei denen wir trotz CO2-
Reduzierung Maßnahmen zur Anpassung ergreifen
müssen.
Die Corona-Pandemie hat in den letzten Monaten fast
komplett unser Leben bestimmt. Die gesellschaftlichen
und wirtschaftlichen Folgen der Krise sind heute noch
nicht vollumfänglich absehbar.
Doch kaum ein Bereich wird davon unberührt bleiben.
Durch den seit Wochen zu beobachtenden dramatischen
Wirtschaftseinbruch und den teilweisen Stillstand des
öffentlichen Lebens ist das deutsche Klimaschutzziel, die
THG-Emissionen bis Ende 2020 um 40 Prozent im
Vergleich zu 1990 zu senken, deutlich nähergekommen.
Das ist aber nur auf den ersten Blick eine gute
Nachricht für den Klimaschutz. Zum einen wäre es unethisch
und unlauter, sich darüber zu freuen, da die Reduktion
der THG-Emissionen mit großem menschlichen Leid
einherging. Zum anderen ist zu befürchten, dass die zu
erwartenden und nötigen Konjunkturprogramme zum
wirtschaftlichen Wiederaufbau nach der Krise einen
„Rebound-Effekt“ bezüglich der THG-Emissionen
hervorrufen könnten.
Die derzeitige Corona-Krise ist nicht überwunden.
Uns allen sollte bewusst sein, dass die großen
ökologischen Krisen – Klimawandel, Ökosystem- und
Biodiversitätsverlust – ebenfalls nicht überwunden sind.
Das Engagement für eine saubere Umwelt und den
Schutz des Klimas muss unvermindert weitergehen. Beim
wirtschaftlichen Wiederaufbau nach der Corona-Krise
müssen wir die sich bietenden Chancen für den Umwelt-
und Klimaschutz unbedingt nutzen und Konjunkturhilfen
zielgerichtet einsetzen. Hierfür müssen auch die
Rahmenbedingungen für Investitionen in eine nachhaltige
Energieversorgung weiter verbessert werden.
Anstrengungen zur Erreichung der globalen Klima-
und Nachhaltigkeitsziele müssen unbedingt weitergeführt
werden. Fehlanreize, die zu einem Wiederanstieg der
THG-Emissionen führen würden, sind dabei unbedingt zu
vermeiden. Der vorliegende Entwurf der Kommission für
ein Europäisches Klimaschutzgesetz ist daher das richtige
Signal zur richtigen Zeit, kann aber nur ein erster Schritt
sein.
Es eint uns alle die Zielsetzung, das Abkommen von
Paris zu erfüllen und die schweren Folgeschäden der
Klimaveränderung zu verhindern. Die Zeit ist knapp, um
die Ziele noch zu erreichen.
Es geht um nichts weniger als den Erhalt unserer
natürlichen Lebensgrundlagen. Daher führt an zügigen
und konsequenten Maßnahmen zur Reduktion der
klimaschädlichen Treibhausgasemissionen kein Weg vorbei.
Der heutige Tag der Umwelt steht in diesem Jahr unter
dem Motto „natur:verbunden“. Lassen Sie uns hierfür
heute – für die Zukunft – gemeinsam ein Zeichen setzen!
Anlage 12
Erklärung
von Minister Reinhold Hilbers
(Niedersachsen)
zu Punkt 24 der Tagesordnung
Zu Beginn der Sondersitzung des Bundesrates am
27. März 2020 sagten Sie, lieber Herr Dr. Woidke, mit
Bezug auf die Covid-19-Pandemie: „Die Lage ist sehr
ernst.“
Heute – etwas mehr als zwei Monate später – gilt
dieser Satz nach wie vor und ist übertragbar auf die
Situation der Industrie in Deutschland und in Europa.
Die Bundesregierung und die Länder haben in den
letzten Monaten schnell und entschlossen gehandelt, um
die Pandemie unter Kontrolle zu bringen und die damit
verbundenen massiven Auswirkungen auf die Wirtschaft
zu begrenzen. Im Vergleich zu vielen anderen Ländern
haben wir diese Herausforderungen bisher gut gemeistert.
Dennoch erwarten uns schwere Zeiten: Nach der
Frühjahrsprojektion der Bundesregierung steht der
Bundesrepublik in diesem Jahr mit einem erwarteten Rückgang
des Bruttoinlandsprodukts um 6,3 Prozent die schwerste
Rezession seit ihrem Bestehen bevor. Die Auswirkungen
der Corona-Pandemie stürzen die europäische Wirtschaft,
die gesamte Weltwirtschaft in eine schwere Rezession,
deren Ausmaß gegenwärtig unbekannt ist. Aber schon
heute ist klar, dass diese Krise über die der Finanzkrise
der Jahre 2008 und 2009 hinausgeht.
Wie begegnen wir nun diesen Herausforderungen?
Was kann Europa aus der Krise lernen?
Fakt ist: Die Industrie hat eine immense Bedeutung für
Wohlstand, Arbeitsplätze und Innovationskraft in Europa.
Daher begrüße ich es sehr, dass die Europäische
Kommission im März ihre „Neue Industriestrategie für
Europa“ vorgelegt hat. Sehr wichtige Aspekte, die die
Industrie und die Mitgliedstaaten seit Jahren umtreiben
und von der Europäischen Union einfordern, werden jetzt
aktiv angegangen.
Damit Europas führende Rolle im Industriesektor
gewahrt bleibt, soll die neue Industriestrategie dazu
beitragen, drei Ziele zu verwirklichen: erstens die Erhaltung
der globalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Industrie und gleicher Wettbewerbsbedingungen in der
Europäischen Union und weltweit, zweitens ein
klimaneutrales Europa bis 2050 und drittens die Gestaltung der
digitalen Zukunft Europas. Ich appelliere an die
Europäische Union, an diesen Zielen festzuhalten und sie fest
einzubinden in den Wiederaufbauplan.
Dies gilt auch für die Automobilindustrie. Nach einem
Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom 20. Mai plant
die Europäische Kommission ein bis zu 100 Milliarden
Euro schweres Konjunktur- und Klimaschutzpaket für
den Mobilitätssektor. Zu den Vorschlägen soll auch eine
Kaufprämie für sogenannte saubere Autos gehören. Ein
solches europäisches Konjunkturprogramm wäre die
passgenaue Ergänzung zur Europäischen
Industriestrategie.
Das Konjunkturprogramm kann langfristig aber nur
greifen, wenn wir die Einführung der Elektromobilität
weiter unterstützen. Deshalb müssen wir jetzt die
Grundlagen dafür schaffen, dass jeder in Deutschland und in
Europa in seiner Nähe öffentliche Ladeinfrastruktur
findet. Das bedeutet, dass es eine leistungsfähige schnelle
Ladeinfrastruktur sowohl an stark frequentierten
Standorten als auch in der wirtschaftlich weniger attraktiven
Fläche geben muss.
Wie in der Industriestrategie für Europa angekündigt,
müssen die Rahmenbedingungen für die
Industrieunternehmen weiter verbessert werden: Gerade jetzt sollten
Innovationen noch mehr gefördert werden. Mit Blick auf
die Klimaschutzziele der Europäischen Union bis 2050
sind nachhaltige Innovationen auch bei der Reduzierung
von Emissionen gefragt. Der Ersatz von Kohle durch
Wasserstoff in der Stahlerzeugung ist nach meiner
Überzeugung eine der chancenreichsten Möglichkeiten auf
dem Weg zur CO2-Neutralität. Wichtige Voraussetzung
für das Gelingen dieser grundlegenden Transformation ist
eine sichere Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff zu
wettbewerbsfähigen Preisen. Insofern ist eine zeitnahe
Verabschiedung der angekündigten EU-Strategie für
sauberen Stahl notwendig. Und es ist jetzt auch dringend
eine nationale Wasserstoffstrategie von Nöten, um die
richtigen Weichenstellungen zu setzen.
Die Corona-Krise zeigt, wie abhängig wir von dem
Funktionieren internationaler Lieferketten sind, wie
wichtig eigene Produktionskapazitäten in Deutschland
und in Europa sind und wie wichtig ein unabhängiges,
starkes und solidarisches Europa ist.
Über die Zukunft Europas könnte es bereits am
19. Juni bei einem Gipfel des Europäischen Rates zum
Schwur kommen: Dann wird über den Aufbauplan der
Europäischen Union, den Frau Kommissionspräsidentin
von der Leyen am 27. Mai mit einem Volumen von 750
Milliarden Euro vorgestellt hat, und den ebenfalls von der
Europäischen Kommission vorgelegten neuen Entwurf
für einen siebenjährigen Haushaltsrahmen in Höhe von
1,1 Billionen Euro beraten. Natürlich müssen noch viele
Details geklärt werden. Aber ich bin ganz bei Frau von
der Leyen, wenn sie diese Entscheidung als „Europas
Moment“ bezeichnet.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Es ist immens
wichtig, in den kommenden Wochen und Monaten
innerhalb der EU die richtigen Entscheidungen zu treffen. Dies
kann nur gemeinsam mit den Mitgliedstaaten geschehen.
Ich fordere den Bund auf, die Bundesländer in diesen
Prozess eng einzubinden.
Anlage 13
Erklärung
von Minister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen)
zu Punkt 38 der Tagesordnung
Die Corona-Pandemie stellt die öffentlichen Haushalte
in der Bundesrepublik Deutschland vor große
Herausforderungen. Hiervon sind neben dem Bund und den
Ländern auch die Gemeinden und Gemeindeverbände
betroffen, die in unserem gemeinsamen Kampf gegen die
Ausbreitung des Coronavirus eine fundamental wichtige
Rolle einnehmen.
Klar ist: Die derzeitige Krise wird gravierende
Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte haben. Neben
hohen Steuerausfällen und schließungsbedingten
Rückgängen bei den kommunalen Gebühreneinnahmen spielen
dabei zunehmend auch Mehrausgaben eine wichtige
Rolle, die aus Maßnahmen des Bundes im
Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Pandemie
resultieren. Mit diesen Maßnahmen verbundene Folgen
für Wirtschaft und Bevölkerung wirken sich in Form
verminderter Steuereinnahmen oder höherer
Sozialausgaben auf die kommunalen Haushalte aus.
Nordrhein-Westfalen begrüßt es daher
außerordentlich, dass sich die Koalitionspartner auf der Bundesebene
am 3. Juni 2020 darauf verständigt haben, die
Kommunen nachhaltig zu unterstützen:
– Gerade die Kosten der Unterkunft stellen eine
Hauptbelastung für die Kommunen dar. Daher hat
die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bereits
im Jahr 2018 eine Bundesratsinitiative gestartet, die
von allen 16 Bundesländern unterstützt worden ist.
Ziel war seinerzeit schon, eine
Grundgesetzänderung zu erreichen, um die Schwelle für den Eintritt
der Bundesauftragsverwaltung anzuheben und damit
eine effektivere finanzielle Beteiligung des Bundes
an den kommunalen Sozialausgaben zu
ermöglichen. Nun hat der Bund angekündigt, weitere
25 Prozent und insgesamt 75 Prozent der Kosten der
Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende dauerhaft zu übernehmen. Zwei
Jahre hat sich die Landesregierung Nordrhein-
Westfalen kontinuierlich und beständig und nun
auch mit Erfolg für genau diese Lösung eingesetzt,
die der Bund nun angekündigt hat. Mit der
Umsetzung wird sich somit das Anliegen unter Ziffer 1
unseres am 25. Mai 2020 in den Bundesrat
eingebrachten Antrages zur Anhebung der
Beteiligungsobergrenze erreicht.
– Des Weiteren ist es sehr erfreulich, dass sich auf der
Bundesebene dazu entschlossen wurde, die
krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen
durch einen pauschalierten Ausgleich zu
kompensieren und dazu einen finanziellen Beitrag von
50 Prozent leisten zu wollen. Dies wird einen
erheblichen Beitrag dazu leisten, dass die Kommunen als
öffentliche Auftraggeber Investitionen tätigen
können, um Arbeit und Beschäftigung zu sichern und
eine „Krise nach der Krise“ zu verhindern.
– Das Bundes-Konjunkturpaket ist ein echter
Befreiungsschlag, der nachhaltig wirken wird. Wichtig ist,
dass die Länder bei der weiteren Umsetzung eng
beteiligt werden, auch um sicherzustellen, dass auch
Kommunen mit schwächeren Haushalten an den
Entlastungen und an den angekündigten
Unterstützungsmaßnahmen angemessen partizipieren können.
In diesem Kontext darf aber nicht vergessen werden,
dass bedeutsame Teile der kommunalen Betriebe von der
Corona-Pandemie extrem belastet sind. Vielen Betrieben
sind die Einnahmen gänzlich oder zu großen Teilen
weggebrochen. Zu nennen sind beispielsweise die
kommunalen Verkehrsbetriebe, kommunale Flughafen- und
Hafenbetreiber sowie Messegesellschaften. Ganz stark
betroffen ist auch der Kultur- und Freizeitbereich. Ich nenne
hier nur Opern, Theater, Volkshochschulen, Museen,
Tiergärten und kommunale Bäderbetriebe. Der vom
Grunde her absolut richtige Bundes-Rettungsschirm zur
Absicherung von Unternehmen sieht allerdings derzeit
keinen Zugang für Unternehmen vor, an denen die
öffentliche Hand mehrheitlich beteiligt ist. Dies stellt letztlich
eine Ungleichbehandlung dar: Zahlreiche der
kommunalen Gesellschaften sind für ein Wiederanfahren der
Wirtschaftsbranchen von herausragender Bedeutung, weil mit
dem jeweiligen Geschäftsbetrieb zahlreiche
Logistikleistungen – Menschen wie Güter – sichergestellt werden.
Dies bedeutet dann auch, dass diese
Infrastrukturgesellschaften einen Zugang zu Bürgschaften und damit
günstigen Darlehenskonditionen erhalten können. Es geht um
nicht mehr als um eine Gleichbehandlung der
Unternehmen. Dies sollte in unser aller Interesse liegen.
Der Bund hat bereits erste Schritte für eine solche
Öffnung unternommen. So können seit Kurzem größere
kommunale Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen
das KfW-Sonderprogramm 2020 in Anspruch nehmen.
Auch sind über das IKU-Programm (Investitionskredit
Kommunale und Soziale Unternehmen)
Betriebsmittelfinanzierungen für kommunale Unternehmen möglich.
Die bisherige Deckelung der jeweiligen Kreditsumme
von 50 Millionen Euro wird nach der Ankündigung des
Bundes-Koalitionsausschusses aufgehoben werden, was
wir ebenfalls begrüßen, da dies die Spielräume für
kommunale Investitionen erweitern wird.
Auch erkennen wir an, dass der Bund mit seiner
Ankündigung vom 3. Juni 2020 an vielen
zukunftsweisenden Stellen ansetzt, von denen auch kommunale
Unternehmen profitieren können. Zu nennen sind hier zum
Beispiel die angekündigten Unterstützungsmaßnahmen
für Unternehmen des ÖPNV zur Erneuerung von Bus-
und Lkw-Flotten auch für kommunale Betreiber, für
Sportstätten, für den Ausbau der Infrastruktur im Bereich
der Kinderbetreuung, für den Kulturbereich, für das CO2-
Gebäudesanierungsprogramm zur energetischen
Sanierung auch kommunaler Gebäude. Wir sind auf die
konkrete Ausgestaltung der Vorschläge gespannt und werden
sie konstruktiv im Sinne unserer Kommunen begleiten.
Dringend geboten ist darüber hinaus eine
Entbürokratisierung im Vergaberecht. Wollen wir die negativen
wirtschaftlichen Folgen der Pandemie schnellstmöglich
überwinden und unsere Volkswirtschaft wieder auf
Wachstumskurs bringen, müssen wir alles dafür tun,
damit uns die Investitionen im öffentlichen Bereich nicht
wegbrechen. Im Gegenteil: Gerade jetzt in der Krise ist
die öffentliche Hand gefordert, weiter und mehr zu
investieren, um unsere Infrastruktur zu modernisieren und
wettbewerbsfähig zu halten. Den Kommunen kommt hier
eine hervorgehobene Bedeutung zu. Bau und Sanierung
von Schulen, Kindertagesstätten und öffentlichen
Sportanlagen oder gar die städtebauliche Sanierung ganzer
Stadtteile sind nicht nur Vorhaben, die die Lebensqualität
der Bürgerinnen und Bürger unmittelbar verbessern und
die Gestaltungskraft kommunaler Demokratie
anschaulich und sichtbar machen, sie sind zugleich
unverzichtbare Stützen der lokalen Wirtschaft.
Rund 35 Prozent der gesamten öffentlichen
Investitionstätigkeit in Deutschland entfallen allein auf den
kommunalen Bereich. Umso dringender ist es unsere
Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, die öffentliche
Investitionen nicht hemmen oder ausbremsen, sondern
befördern und erleichtern. In den vielen Gesprächen, die
ich mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen,
aber auch mit der Bau- und Wohnungswirtschaft führe,
nimmt das Vergaberecht in diesem Zusammenhang
immer wieder eine zentrale Rolle ein. In Nordrhein-
Westfalen haben wir deshalb im Unterschwellenbereich,
für den wir als Länder ja selbst Verantwortung tragen,
nicht nur kurzfristig mit Blick auf die besondere
Pandemiesituation zeitlich befristete Erleichterungen
geschaffen, sondern sind zugleich mit den Vertreterinnen
und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der
Bauwirtschaft in einen intensiven Dialog über die
Fortentwicklung unserer kommunalen Vergabegrundsätze
eingetreten.
Wir wollen allen beteiligten Akteuren einen Rahmen
für einfache, schnelle und rechtssichere
Vergabeverfahren an die Hand geben, ohne dabei das Ziel eines fairen
Wettbewerbs aus den Augen zu verlieren. Das muss auch
unser gemeinsames Ziel für den EU-
Oberschwellenbereich sein. Insbesondere dürfen Förderbestimmungen
mit Verweis auf aufwendige Vergabeverfahren nicht zum
Hemmschuh für den zügigen Abruf von Fördermitteln
durch unsere Kommunen werden. Ich halte es für
dringend geboten, dass die Bundesregierung gegenüber der
EU initiativ wird, um gemeinsam nach Wegen zu suchen,
wie Vergabeverfahren auch im Oberschwellenbereich
einfacher und schneller gestaltet werden können. Wir
sehen es daher als zukunftsweisenden Schritt an, dass der
Bund am 3. Juni 2020 angekündigt hat, das Vergaberecht
durch eine Verkürzung der Vergabefristen bei EU-
Vergabeverfahren und die Anpassungen der
Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige
Vergaben in Deutschland zu vereinfachen. Dies sollte
allerdings nicht nur – wie einschränkend angekündigt –
temporär geschehen, sondern wir brauchen hier
dauerhafte und nachhaltige Lösungen. Das Vergaberecht ist über
die Jahre seiner Weiterentwicklung zunehmend
kompliziert geworden und hat sich immer weiter von seinen
ursprünglichen Grundsätzen der Transparenz sowie der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entfernt. Es lässt
daher hoffen, wenn sich der Bund dafür ausspricht, die
Europäische Ratspräsidentschaft Deutschlands dafür zu
nutzen, auf europäischer Ebene ein Programm zur
Entbürokratisierung, zur Beschleunigung des
Planungsrechts, zur Vereinfachung des Vergaberechts und zur
Reform des Wettbewerbsrechts anzustoßen. Auch hier
zeigt sich, dass der nordrhein-westfälische Antrag genau
zur richtigen Zeit kommt, damit die Länder im weiteren
Prozess Impulse der Vereinfachung setzen können.
Es ist damit festzustellen, dass die Initiative aus
Nordrhein-Westfalen zum richtigen Zeitpunkt angestoßen
wurde und an den richtigen Stellen ansetzt. Ich bitte um
Unterstützung.]
Relationen
- part_of_vorgang → 7. Sektorgutachten Energie der Monopolkommission gemäß § 62 des Energiewirtschaftsgesetzes Wettbewerb mit neuer Energie
- part_of_vorgang → Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole
- part_of_vorgang → Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))