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Protokoll der 990. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 05.06.2020 · WP 19 · 990 · Original ↗

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Protokoll der 990. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 990 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 990. Sitzung Berlin, Freitag, den 5. Juni 2020 I n h a l t : Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 1. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts (Drucksache 232/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163* 2. Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksache 233/20) . . . . . . . . . . . . . . . 151 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163* 3. Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (Drucksache 234/20) . . . . . . 151 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 4. Gesetz zur Änderung des EG- Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz (Drucksache 235/20, zu Drucksache 235/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . 165* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 5. Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (Drucksache 236/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163* 6. ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole (Drucksache 237/20) . . . . . 151 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163* 7. Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer eisenbahnrechtlicher Vorschriften (Drucksache 238/20) 151 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87e Absatz 5 Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 164* 8. Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 239/20) . . . . 152 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 9. Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften (Drucksache 240/20) . . . . 151 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163* 10. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Erhöhung der Sicherheit im Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 256/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 166* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 11. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen Verfahren bei der Anhörung von Verurteilten nach §§ 453 Absatz 1 Satz 4 und 454 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 3 StPO – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 278/20) . . . 152 Reinhold Hilbers (Niedersachsen) . . . . 167* Mitteilung: Überweisung an den Rechtsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 12. Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 210/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 168* Beschluss: Die Vorlage wird nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG der Bundesregierung zugeleitet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 13. Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung – gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 224/20) . 153 Beschluss: Die Vorlage wird der Bundesregierung nicht zugeleitet . . . . . . . . . . . . 153 14. Entschließung des Bundesrates: „Für erwerbstätige Leistungsbeziehende in der Grundsicherung für Arbeitsuchende muss mehr Einkommen ankommen – Mehr Erwerbsbeteiligung durch Anpassung der Hinzuverdienstregeln bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit im SGB II“ – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig- Holstein – (Drucksache 203/20) . . . . . . . . . 153 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 153 15. Entschließung des Bundesrates: Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 94/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 153 16. Entschließung des Bundesrates betreffend das Aufenthaltsgesetz – Antrag der Länder Baden-Württemberg und Bremen – (Drucksache 187/20, Drucksache 187/1/20) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 17. Entschließung des Bundesrates für ein Zukunftsprogramm für zivilgesellschaftliche Organisationen in der Corona- Pandemie – Antrag der Länder Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz – (Drucksache 228/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 Beschluss: Keine Annahme der Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 18. Entschließung des Bundesrates „Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativlandschaft in Deutschland sichern – Hilfen für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen spezifisch und mittelfristig wirkend ausgestalten“ – Antrag der Länder Berlin, Bremen – (Drucksache 230/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 Prof. Monika Grütters, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin . . . . . . . . 154 Beschluss: Annahme der Entschließung in einer Neufassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 19. Entschließung des Bundesrates „Für einen effektiven strafrechtlichen Schutz von kritischen Infrastrukturen gegen Cyberangriffe“ – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 242/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 168* Beschluss: Keine Annahme der Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 20. Entschließung des Bundesrates für einen zielorientierten Ausbau der Erneuerbaren Energien und einen adäquaten Rahmen für den Übergang in die Post-EEG-Phase – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 277/20) 155 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 169* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 21. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksache 195/20) . . . . . 151 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164* 22. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 196/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156 23. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz) COM(2020) 80 final; Ratsdok. 6547/20 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 116/20, zu Drucksache 116/20) 156 Anja Siegesmund (Thüringen) . . . . . . 156 Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . 157 Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . . 170* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 158 24. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Industriestrategie für Europa COM(2020) 102 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 136/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 158 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 158 Reinhold Hilbers (Niedersachsen) . . . . 172* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 160 25. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013 und (EU) 2019/876 aufgrund von Anpassungen infolge der COVID-19-Pandemie COM(2020) 310 final; Ratsdok. 7620/20 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 206/20, zu Drucksache 206/20) 160 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160 26. Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2020 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2020 – RWBestV 2020) (Drucksache 191/20) . . . 151 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164* 27. Sechsundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (26. KOV-Anpassungsverordnung 2020 – 26. KOVAnpV) (Drucksache 190/20) 151 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164* 28. Zweiundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (52. Anrechnungsverordnung – 52. AnrV) (Drucksache 192/20) . 151 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164* 29. Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2020 (Bundesbeteiligungs- Festlegungsverordnung 2020 – BBFestV 2020) (Drucksache 205/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164* 30. Verordnung über Erhebungen zum Zustand des Waldbodens (BZE-Verordnung – BZEV) (Drucksache 188/20) . . . . . . . . . . . 151 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164* 31. Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (Drucksache 193/20) 160 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160 32. a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Rat Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie, Forschung und Raumfahrt; einschl. Tourismus); Bereich: Forschung – gemäß § 6 Absatz 2 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 638/19) b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Europäisches Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET) und Europäisches Qualitätssicherungsnetzwerk in der beruflichen Bildung (EQAVET)) – gemäß § 6 Absatz 2 EUZ- BLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder- Vereinbarung – (Drucksache 100/20) . . . . 151 Beschluss zu a): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 241/20 . . . . . . . . . . . 164* Beschluss zu b): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 100/1/20 . . . . . . . . . . 164* 33. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 231/20) . . . . . . . . . . . 151 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 165* 34. Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz – GeolDG) (Drucksache 299/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . . 163* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 6 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 151 35. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) (Drucksache 290/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 Sarah Ryglewski, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen . . 165* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG – Annahme von Entschließungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165* 36. Vierundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 291/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163* 37. Erstes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache 292/20) . . . 151 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 72 Absatz 3 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 164* 38. Entschließung des Bundesrates für ein Programm zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie für kommunale Haushalte und kommunal beherrschte Betriebe – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 288/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 173* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 39. Entschließung des Bundesrates für eine Möglichkeit wissenschaftlich begleiteter Versuchsprojekte mit kontrollierter Abgabe von Cannabis – Antrag der Länder Bremen, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 296/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 40. Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz im nationalen und internationalen Innovationswettbewerb – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen, Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 289/20) . . . . . . . . . . . . . 161 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 41. Entschließung des Bundesrates – Digitalisierung der Energiewende – Rasche Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie (RL 2019/944/EU) – Antrag des Landes Baden-Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 286/20) . . . . . . . . . . 161 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 42. Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage im Anschluss an den COVID-19-Ausbruch (SURE-Gewährleistungsgesetz – SURE- GewährlG) (Drucksache 264/20) . . . . . . . . 151 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 165* 43. Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht (Drucksache 293/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 44. Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Geschäftsordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 587/19) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 45. Verordnung zur Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von Inhabern ablaufender Schengen-Visa und zur vorübergehenden Befreiung zur Durchreise zum Zweck der Ausreise aus dem Schengen-Raum vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels auf Grund der COVID-19-Pandemie (2. Schengen- COVID-19-Pandemie-Verordnung – 2. Schengen-COVID-19-V) (Drucksache 283/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 46. Vorschlag für die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit – gemäß § 377 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 sowie § 375 Absatz 3, § 377 Absatz 2 und § 379 Absatz 2 Nummer 2 SGB III – Antrag der Länder Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 285/20) 151 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 285/20 . . . . . . . . . . . . . . . . 164* 47. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 305/20) . . . 151 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 305/20 . . . . . . . . . . . . . . . . 164* Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 162 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . D i e t m a r W o i d k e , Ministerpräsident des Landes Brandenburg S c h r i f t f ü h r e r i n : Dilek Kalayci (Berlin) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien B e r l i n : Michael Müller, Regierender Bürgermeister Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dr. Matthias Kollatz, Senator für Finanzen B r a n d e n b u r g : Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz B r e m e n : Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der Finanzbehörde H e s s e n : Volker Bouffier, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa Christian Pegel, Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung N i e d e r s a c h s e n : Reinhold Hilbers, Finanzminister Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Armin Laschet, Ministerpräsident Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten R h e i n l a n d - P f a l z : Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten S a a r l a n d : Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung T h ü r i n g e n : Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei, Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Prof. Monika Grütters, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin Sarah Ryglewski, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Volkmar Vogel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit 990. Sitzung Berlin, den 5. Juni 2020 Beginn: 9.31 Uhr Präsident Dr. Dietmar Woidke: Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf hiermit die 990. Sitzung des Bundesrates eröffnen. Zur Tagesordnung: Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 47 Punkten vor. Die Punkte 16 und 44 werden abgesetzt. Zu Beginn wird Tagesordnungspunkt 34 aufgerufen. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Ich komme zu Tagesordnungspunkt 34: TOP 34 Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz – GeolDG) (Drucksache 299/20) Das Gesetz kommt aus dem Vermittlungsausschuss zurück. Die Berichterstattung wird von Herrn Minister Strobl (Baden-Württemberg) zu Protokoll1 gegeben. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig. Wer dem Gesetz in der vom Vermittlungsausschuss empfohlenen Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. 1 Anlage 1 Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden. Wir kommen zur Grünen Liste. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 4/20202 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 1, 2, 5 bis 7, 9, 21, 26 bis 30, 32, 33, 35 bis 37, 42, 46 und 47. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die große Mehrheit. Damit ist so beschlossen. Eine Erklärung zu Protokoll3 hat abgegeben: zu Punkt 35 Frau Parlamentarische Staatssekretärin Ryglewski (Bundesministerium der Finanzen). Ich komme zu Tagesordnungspunkt 3: TOP 3 Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (Drucksache 234/20) Es gibt keine Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu Protokoll4 hat Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen) abgegeben. Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. 2 Anlage 2 3 Anlage 3 4 Anlage 4 Wir haben noch über die vom Gesundheitsausschuss in Ziffer 2 empfohlene Entschließung abzustimmen. Bitte Ihr Handzeichen zunächst ohne den Satz 3! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für den Satz 3! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung gefasst. Ich darf den Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zu Punkt 4: TOP 4 Gesetz zur Änderung des EG- Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz (Drucksache 235/20) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Frau Parlamentarische Staatssekretärin Hagl-Kehl (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) abgegeben. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegt Ihnen eine Empfehlung des Rechtsausschusses vor, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Wer ist dafür? Ich bitte um Ihr Handzeichen. – Das ist eine deutliche Minderheit. Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen. Wir kommen jetzt zur Frage der Zustimmung zum Gesetz. Wer stimmt dem Gesetz zu? – Das ist die deutliche Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden. Wir kommen zu Punkt 8: TOP 8 Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 239/20) Es liegen keine Wortmeldungen und keine Protokollerklärungen vor. Wir kommen somit gleich zur Abstimmung. Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher zunächst fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat. 1 Anlage 5 Es bleibt abzustimmen über die Entschließung im Antrag von Baden-Württemberg. Ich frage daher: Wer möchte die Entschließung fassen? – Das ist eine Minderheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t gefasst. Ich beende den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Punkt 10: TOP 10 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Erhöhung der Sicherheit im Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 256/20) Es gibt keine Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu Protokoll2 hat Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) abgegeben. Ich weise den Gesetzentwurf dem Rechtsausschuss – federführend – sowie dem Innenausschuss und dem Verkehrsausschuss – mitberatend – zu. Ich beende den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Punkt 11: TOP 11 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen Verfahren bei der Anhörung von Verurteilten nach §§ 453 Absatz 1 Satz 4 und 454 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 3 StPO – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 278/20) Es gibt keine Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu Protokoll3 hat Herr Minister Hilbers (Niedersachsen) abgegeben. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss zu. Ich beende damit den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu TOP 12: TOP 12 Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen – (Drucksache 210/20) Es gibt keine Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu Protokoll4 hat Minister Dr. Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) abgegeben. 2 Anlage 6 3 Anlage 7 4 Anlage 8 Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Der federführende Umweltausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen, der Bundesregierung den Verordnungsantrag nach Maßgabe von Änderungen zuzuleiten. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 2. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer der Zuleitung des Verordnungsantrages an die Bundesregierung, wie soeben festgelegt, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Auch das ist die deutliche Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Ich darf Tagesordnungspunkt 12 beenden. Wir kommen zu Punkt 13: TOP 13 Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 224/20) Es liegen keine Wortmeldungen vor, auch keine Protokollerklärungen. Wir kommen damit zur Abstimmung. In Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen wird empfohlen, den Verordnungsentwurf der Bundesregierung nicht zuzuleiten. Nach der Geschäftsordnung stelle ich die Frage positiv: Wer ist dafür, den Verordnungsentwurf der Bundesregierung zuzuleiten? – Das ist eine deutliche Minderheit. Damit hat der Bundesrat beschlossen, den Verordnungsentwurf n i c h t zuzuleiten. Ich beende den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Punkt 14: TOP 14 Entschließung des Bundesrates: „Für erwerbstätige Leistungsbeziehende in der Grundsicherung für Arbeitsuchende muss mehr Einkommen ankommen – Mehr Erwerbsbeteiligung durch Anpassung der Hinzuverdienstregeln bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit im SGB II“ – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein – (Drucksache 203/20) Es gibt keine Wortmeldungen und keine Protokollerklärungen. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wir beginnen mit Ziffer 1, die getrennt nach Buchstaben abgestimmt werden soll. Zunächst Ihr Handzeichen für: Buchstabe a! – Mehrheit. Nun das Handzeichen für den Rest der Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Dann frage ich: Wer stimmt der Entschließung in der soeben geänderten Fassung zu? – Auch das ist die große Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Ich beende den Tagesordnungspunkt. Punkt 15: TOP 15 Entschließung des Bundesrates: Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 94/20) Es gibt keine Wortmeldungen und keine Protokollerklärungen. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Ich komme zu Punkt 17: TOP 17 Entschließung des Bundesrates für ein Zukunftsprogramm für zivilgesellschaftliche Organisationen in der Corona-Pandemie – Antrag der Länder Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz – (Drucksache 228/20) Es gibt keine Wortmeldungen und auch keine Protokollerklärungen. Die Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu fassen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eine Minderheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t gefasst. Wir kommen zu Punkt 18: TOP 18 Entschließung des Bundesrates „Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativlandschaft in Deutschland sichern – Hilfen für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen spezifisch und mittelfristig wirkend ausgestalten“ – Antrag der Länder Berlin, Bremen – (Drucksache 230/20) Es gibt eine Wortmeldung von Frau Staatsministerin Grütters, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Frau Grütters hat das Wort. Bitte, Frau Grütters. Prof. Monika Grütters, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin: Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Zukunftsmusik“ nennen wir im Deutschen, was gegenwärtig nicht verwirklicht werden kann, aber zumindest als Möglichkeit verheißungsvoll klingt. Man braucht derzeit ja wahrlich ein feines Gehör, um im Lärm der Gegenwart solche Zukunftsmusik noch zu vernehmen. Corona beherrscht den Alltag, und das heißt: Ungewissheit, wie sich die Situation entwickelt, nährt Zukunftsängste. Selbst dort, wo sonst mit Leidenschaft Kunst gelebt und Zukunftsmusik gespielt wird, gibt im Moment der Infektionsschutz den Ton an. Konzertsäle, Opern, Musikclubs, Theater, Kinos und andere Kulturorte sind im Stillstand. Was das für Künstlerinnen und Künstler, für Kultureinrichtungen und Unternehmen der Kulturbranche bedeutet, wissen wir alle, weiß ich nicht zuletzt aus den unzähligen Telefonaten und Briefen, in denen Betroffene mir – und natürlich auch vielen von Ihnen – ihre Sorgen und Nöte schildern. Wir kennen die Verzweiflung. Wir haben auch Verständnis für die Existenzängste. Und wir alle leiden, denke ich, ein Stück weit selbst – als Menschen, als begeisterte Kulturliebhaber und als Politiker. Ich bin in tiefer Sorge um die kulturelle Vielfalt, die in Deutschland über Jahrzehnte gewachsen ist. Übrigens nicht zuletzt dank einer staatlichen Kulturförderung, die wirklich weltweit ihresgleichen sucht. Diese Sorge kommt ja auch in Ihrem vorliegenden Entschließungsantrag zum Ausdruck. Deshalb waren wir uns alle von Anfang an einig in unseren Bemühungen, die im Kultur- und Medienbereich von den Schließungen Betroffenen so schnell, so gut und so umfassend wie möglich zu unterstützen. Die vielfältigen Hilfsmaßnahmen des Bundes und der Länder zeugen davon in eindrucksvoller Weise. Sie haben sich in vielen Bereichen – ich denke zum Beispiel an die Soforthilfen, die sowohl vom Bund als auch von den Ländern kamen – gut ergänzt und bewährt. Trotz allem werden uns die Folgen der pandemiebedingten Schließungen wohl noch lange Zeit begleiten. Deshalb bittet der Bundesrat die Bundesregierung ja, weitere, auch langfristig wirkende Hilfen für Kultureinrichtungen und Kulturschaffende zur Verfügung zu stellen, um die für die Kultur hoheitlich zuständigen Länder darin wirksam zu unterstützen. Sie können sich vorstellen, dass ich mich sehr gefreut habe, dass auch der Koalitionsausschuss des Bundes sich der Tragweite der Kultur sehr bewusst ist und in seinem Beschluss von vorgestern die Kultur mit einem eigenen Hilfspaket in einem Volumen von – ich darf das schon mal sagen – sage und schreibe einer ganzen Milliarde bei BKM bedacht hat. Das ist immerhin die Hälfte meines sonstigen Jahresetats, der noch draufkommt, um die pandemiebedingten Folgen für die Kultur zu mildern. Worum geht es dabei? Das Programm – wir nennen es „Neustart Kultur“ – zielt, wie der Name schon sagt, auf einen Wiederbeginn des kulturellen Lebens in Deutschland, also auf die Zukunft. Es soll vier Schwerpunkte haben: Erstens pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen, zum Beispiel zur Umsetzung von Hygienekonzepten, die jetzt ja überall nötig sind. Das überfordert, was die Baumaßnahmen angeht, die eine oder andere kleine Einrichtung. Deshalb wollen wir hier helfen. Zweitens finanzielle Unterstützung und echte Nothilfen für vor allem privatwirtschaftlich finanzierte kleinere und mittlere Kultureinrichtungen und -projekte. Ich denke an Festivals, an Privattheater, an Musikclubs, an Kinos, die Sie ja alle in Ihren Regionen vorfinden. Drittens aktive Kulturproduktion – es ist uns wichtig, dass die Künstler wieder ans Arbeiten kommen – und die Förderung alternativer Vermittlungsformen. Dabei haben wir vor allen Dingen an digitale Angebote gedacht und Vermittlungsformen, die sich während der Krise schon vielfach bewährt haben; wir haben das allenthalben im Netz erlebt. Viertens geht es um den Ausgleich von Einnahmeausfällen und Mehrausgaben bei von meinem Haus bereits geförderten Einrichtungen und natürlich bei den von den Ländern und dem Bund gemeinsam geförderten Häusern nach dem entsprechenden Verteilungsschlüssel. In „Neustart Kultur“ enthalten sind auch Bundeshilfen für den privaten Rundfunk – das Land Rheinland-Pfalz und Frau Dreyer haben einmal mehr auch in den Koalitionsberatungen darauf hingewiesen –, weil dessen Finanzierung über das Werbegeschäft praktisch gänzlich zum Erliegen gekommen ist. Angesichts des Informationsbedarfs der Öffentlichkeit gerade in Krisenzeiten wollen und müssen wir, glaube ich, hier akut helfen, selbstverständlich unter Wahrung der Länderzuständigkeit und Einbeziehung der Landesmedienanstalten. Außerdem kommen viele andere Beschlüsse des Koalitionsausschusses der Kultur zugute, zum Beispiel die Überbrückungshilfen, die im Wirtschaftsministerium für kleine und mittelständische Unternehmen vorgesehen sind. Zudem erscheint mir die vereinbarte Stärkung der Kommunen besonders wichtig. Sie tragen immerhin – das übersehen viele – fast die Hälfte der öffentlichen Kulturausgaben und werden hier noch einmal spürbar entlastet. Mit „Neustart Kultur“ wollen wir deutlich machen: Wir blicken nach vorne. Es werden nicht rückwärtsgewandt Einnahmeausfälle kompensiert, sondern wir blicken nach vorne. Wir stärken die vielseitige und sehr lebendige – noch ist sie das – Kulturlandschaft in Deutschland. Wir sichern vor allem die Infrastruktur und schaffen damit gleichzeitig wieder Beschäftigungs- und Erwerbsperspektiven für alle im Kulturbereich Tätigen. Denn alle unsere Bemühungen um einzelne Kulturschaffende gerade durch die Soforthilfen und – ich muss daran erinnern – durch das großzügige und sehr gute Sozialschutzpaket sowie durch die Stipendien- und Förderprogramme vieler Länder gingen ja ins Leere, wenn den Künstlern am Ende der Krise keine Infrastruktur, das heißt keine Arbeitsplätze und Betriebsstätten mehr zur Verfügung stünden. Deshalb haben wir unser Programm vor allen Dingen auf die Infrastruktur ausgerichtet. Das Programm ist aus meiner Sicht ein wichtiger, wie ich finde auch kraftvoller Schritt zur Bewahrung unserer vielfältigen Kulturlandschaft. Klar ist aber, dass wir damit die Krise noch immer nicht überwunden haben. Klar ist auch, dass wir die vielen und vielgestaltigen Hilfsmaßnahmen der Länder, bei denen die Kulturhoheit ja liegt, weder ersetzen können noch wollen. Aber wir ergänzen uns. Wir haben mal zusammengerechnet, was alle Länder bewirken. Das ist sicher in ähnlicher Höhe zu beziffern. Es darf uns alle aber auch zuversichtlich stimmen, dass die Corona-Krise nicht nur zerstörerische, sondern auch schöpferische Kräfte mobilisiert hat. Das haben wir alle nicht zuletzt im Internet in den letzten Wochen erlebt. Politisch jedenfalls tun wir – Länder und Bund gemeinsam – unser Allermöglichstes in der Überzeugung, dass wir der Kunst wie auch der Kultur- und Kreativwirtschaft jene Inspiration, zuweilen auch die nötige Irritation verdanken, aus denen Innovationen entstehen, und in der Überzeugung, dass gerade in der Kultur die Zukunftsmusik spielt. Es bleibt am Ende meine Bitte, dass wir weiterhin an einem Strang ziehen. Ich möchte deshalb die Gelegenheit, hier zu reden, dazu nutzen, Ihnen, den Vertreterinnen und Vertretern der Länder, für Ihre vielfältigen Maßnahmen bei Ihnen vor Ort, aber natürlich auch für die immer wirklich ehrlich gute Zusammenarbeit im Sinne eines echten kooperativen Kulturföderalismus zu danken. Ich finde, in der Kultur kommt das sehr deutlich zum Tragen. – Vielen Dank. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Frau Grütters! Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wer ist dafür, die Entschließung in der in Ziffer 1 vorgeschlagenen Neufassung zu beschließen? – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden. Wir kommen zu Punkt 19: TOP 19 Entschließung des Bundesrates „Für einen effektiven strafrechtlichen Schutz von kritischen Infrastrukturen gegen Cyberangriffe“ – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 242/20) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) hat eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben. Wir kommen zur Abstimmung. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu fassen. Wer ist für die Entschließung? – Das ist eine deutliche Minderheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t gefasst. Ich beende den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 20: TOP 20 Entschließung des Bundesrates für einen zielorientierten Ausbau der Erneuerbaren Energien und einen adäquaten Rahmen für den Übergang in die Post-EEG-Phase – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 277/20) Gibt es Wortmeldungen? – Keine. – Eine Erklärung zu Protokoll2 hat Frau Ministerin Honé (Niedersachsen) abgegeben. Ich weise die Vorlage – federführend – dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem Umweltausschuss zu. Ich beende damit den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Punkt 22: TOP 22 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 196/20) Es gibt keine Wortmeldungen und keine Protokollerklärungen. 1 Anlage 9 2 Anlage 10 Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8! – Minderheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Ziffer 12! – Minderheit. Ziffer 13! – Mehrheit. Ziffer 14! – Minderheit. Ziffer 15! – Mehrheit. Ziffer 16! – Mehrheit. Ziffer 17! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich beende den Tagesordnungspunkt. Ich komme zu Punkt 23: TOP 23 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz) COM(2020) 80 final; Ratsdok. 6547/20 (Drucksache 116/20, zu Drucksache 116/20) Hierzu gibt es Wortmeldungen. Es beginnt Frau Ministerin Siegesmund für den Freistaat Thüringen. Bitte sehr. Anja Siegesmund (Thüringen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Heute beginnen wir, die EU bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu machen!“ Mit diesen Worten hat EU- Kommissionspräsidentin Ursula v o n d e r L e y e n Anfang März den Entwurf des ersten Europäischen Klimagesetzes präsentiert – ein erfreulich klares Bekenntnis zu den Pariser Klimazielen und damit ein Aufzeigen ganz klarer Ziele für den künftigen Klimaschutz in der Europäischen Union. Vor allem: keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr aus der EU bis 2050 als rechtsverbindliches Ziel und ein Abkoppeln des Wirtschaftswachstums von der Ressourcennutzung. Das uns als Mitgliedern des Bundesrates heute zur Beratung vorliegende Europäische Klimagesetz ist das erste Instrument, das den angekündigten Green Deal der EU-Kommission konkret werden lässt, das den übergeordneten und ganzheitlich ausgerichteten strategischen Rahmen mit klimapolitischen Maßnahmen füllt und zugleich rechtsverbindlich verankert. Meine Damen und Herren, der Green Deal soll die Lebensqualität heutiger und künftiger Generationen verbessern: durch Umweltschutz und gleichzeitig durch eine ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Ausrichtung unserer Wirtschaft. Es gibt also die Chance – wenn es nicht bei den Worten bleibt, sondern auch Taten folgen – einer doppelten Rendite. Diese ist momentan, gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, besonders wichtig. Wir dürfen sie nicht aus dem Blick verlieren und nicht andere Entscheidungen treffen. Wir dürfen nicht mit dem Geld von morgen die Technologien von gestern finanzieren. Das wäre ja in etwa so, als hätte die Bundesregierung sich entschieden, doch die Abwrackprämie einzuführen – was sie richtigerweise nicht getan hat. Das heißt, wir geben jetzt das Geld aus, das die Entwicklungen der nächsten Jahre bestimmt. Daher muss der Klimaschutz ganz oben auf der Agenda stehen. Die Corona-Krise und die Klima-Krise müssen wir gemeinsam angehen. Wir können uns nicht auf das eine konzentrieren und das andere außen vor lassen. Deshalb gilt es bei allen EU-Konjunkturprogrammen wie auch beim EU- Klimagesetz, jetzt die richtigen Anreize für klimaschonendes Verhalten und klimaverträgliche Investitionen zu setzen. Die Beratungen kommen zur richtigen Zeit, weil sie Planungssicherheit und Transparenz bieten, weil sie die Richtung für eine grüne Wachstumsstrategie vorgeben und weil sie gewährleisten, dass wir Impulse für eine klimaneutrale, emissionsfreie Wirtschaft schrittweise auf den Weg bringen. Der heute hier zu beratende Entwurf ist daher ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu Klimaneutralität und zur Verbindlichkeit der EU- Klimapolitik. Die Mitgliedstaaten stehen damit kollektiv in der Pflicht, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Es ist deswegen zu begrüßen, dass der Verordnungsvorschlag nicht nur CO2-Emissionen, sondern sämtliche Treibhausgase und deren Senken in den Blick nimmt. Der Vorschlag der Kommission beschreibt darüber hinaus den Weg zu dem definierten Ziel bis 2050: Maßgeblich ist und bleibt die konsequente Reduktion der Treibhausgasemissionen. Das ist für die Jahre 2020, 2030, 2040, 2050 sehr genau definiert. Eine Umsetzung durch Aufnahme in die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung ist nach einer entsprechenden Folgenabschätzung und Überprüfung der Politikinstrumente aber erst im Juni 2021 vorgesehen. Meine Damen und Herren, das ist zu spät. Wir dürfen jetzt nicht nachlassen angesichts dessen, dass wir in einigen Wochen vermutlich – darauf steuern wir zu – den nächsten Dürresommer in Folge sehen und dass wir erneut in eine Diskussion geraten, wie wir unsere Ressourcen schützen. Wie neueste wissenschaftliche Studien zeigen, dürften die bisher geplanten Zielanhebungen nicht ausreichend sein, um das im Pariser Klimaschutzabkommen verankerte 1,5-Grad-Ziel zu erreichen. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist und bleibt unser Maßstab: das Pariser Klimaabkommen. Der Planungszeitraum der EU-Kommission, bis Mitte 2021 die Überprüfungen abzuschließen und erst danach Änderungen der Rechtsvorschriften zu erarbeiten, ist in Anbetracht des sich damit nochmals verzögernden Prozesses auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität aus meiner Sicht absolut kritisch zu hinterfragen. Die Frage hier ist: Geht da nicht noch mehr? Der Verordnungsentwurf sieht eine Ermächtigung der EU-Kommission vor, um auf der EU-Ebene einen Zielpfad mit Zwischenzielen festzulegen. Empfehlungen hierzu sollten daher in die Verhandlungen um die vorliegende Verordnung aufgenommen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Klimawandel hat trotz bereits ergriffener und geplanter Klimaschutzmaßnahmen zu weitreichenden Folgen geführt, die für uns alle immer deutlicher spürbar werden. Ich will noch einmal auf die Dürresommer der vergangenen Jahre verweisen. Daher ist es richtig und wichtig, dass die EU in dem Verordnungsentwurf die Mitgliedstaaten in die Pflicht für aktiven Klimaschutz nimmt. Viele Bundesländer, darunter der Freistaat Thüringen, begrüßen das, eben weil wir selbst mit Klimagesetzen und verbindlichen Zielen vorangegangen sind, weil wir Strategien entwickeln zur Anpassung, aber auch zum Schutz, weil wir Förderprogramme auflegen und dafür sorgen, dass der Ausbau der Erneuerbaren vorankommt. Wir wollen die Wasserstoffwirtschaft ankurbeln und die Digitalisierung vorantreiben. Wir wollen die Wirtschaft so umbauen und zukunftsfest machen, dass das Riesenpotenzial, das noch möglich, das greifbar ist, das Wertschöpfung auch regional generieren kann und Arbeitsplätze schafft, so genutzt wird, dass wir richtig investieren. Denn das, was wir heute anreizen, wird auch in zehn, zwanzig Jahren Bestand haben und sollte in Richtung Klimaneutralität gehen. Damit sind auch Geschäftsmodelle verbunden; ich glaube, das diskutieren wir alle in unseren Bundesländern. Uns ist bewusst, dass wir diese Beratung über einen wirklich wichtigen Verordnungsentwurf in einer Zeit führen – Konjunktureinbruch durch Corona-Krise mit einhergehender drohender Rezession –, in der viele andere Maßnahmen wichtiger erscheinen als das Handeln für den Klimaschutz. Unser Votum ist: Lassen Sie uns bei einem kraftvollen Klimaschutz gerade jetzt nicht nachlassen! Darin liegt eine Chance. Jetzt geht es darum, die Weichen auf Nachhaltigkeit zu stellen. Die rasche Verabschiedung des Europäischen Klimagesetzes mit einem kraftvollen Green Deal ist genau der richtige Weg. – Vielen Dank. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Frau Siegesmund! Das Wort hat Frau Parlamentarische Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Bitte sehr. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In einem Ziel sind wir uns alle – so hoffe ich doch – einig: Klimaschutz und Wirtschaft müssen zusammen gestärkt aus der Corona-Krise hervorgehen. Vor wenigen Wochen hat sich Bundesumweltministerin Svenja S c h u l z e mit Kolleginnen und Kollegen aus aller Welt beim Petersberger Klimadialog ausgetauscht. Viele Länder bereiten Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft nach der Krise vor. Der Klimaschutz spielt dabei eine zentrale Rolle. Vor zwei Tagen hat der Koalitionsausschuss das größte Investitions- und Förderprogramm für Klima- und Umweltschutz beschlossen. Mit diesem Programm stellen wir die Weichen für einen wirtschaftlichen Neustart, der Konjunktur und Klimaschutz zusammendenkt und auf die Zukunft ausgerichtet ist. Auch auf europäischer Ebene steht diese Frage im Zentrum der Diskussionen. Mit dem European Green Deal hat die EU-Kommission schon vor der Corona- Krise Pläne vorgelegt, die Impulse für Klimaschutz, Innovation und Beschäftigung setzen. Natürlich hat die aktuelle Lage auch Auswirkungen auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft und die Umsetzung des Green Deal. Deshalb freut es mich ganz besonders, sagen zu können, dass wir an der ambitionierten Planung zu den EU-klimapolitischen Dossiers festhalten. Das EU-Klimagesetz und die Verhandlungen um ein höheres EU-Klimaziel bis 2030 sind und bleiben ein Schwerpunkt während unserer EU-Ratspräsidentschaft. Der Entwurf für ein EU-Klimagesetz ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft. Mit einer verbindlichen Festschreibung des 2050-Ziels verdeutlichen wir nicht nur die Verbindlichkeit der EU-Klimapolitik, sondern können auch zeigen, dass die EU ihre Rolle als globales Vorbild in der Klimaschutzpolitik wahrnimmt. Die Verhandlungen zum EU-Klimagesetz sind dabei unmittelbar mit der Frage nach der Anhebung des EU- Klimaziels für 2030 verknüpft. Hier hat die EU- Kommission einen ambitioniert formulierten Platzhalter in das Gesetz aufgenommen. Als Ratspräsidentschaft stehen uns diesbezüglich sehr spannende Diskussionen bevor. Wir wollen beschließen, in welchem Umfang die Europäische Union ihren nationalen Klimabeitrag – sogenannte NDCs – für das Jahr 2030 in diesem Jahr erhöhen kann. Damit sendet die EU ein klares Zeichen an die Weltgemeinschaft, dass wir konsequent zur Umsetzung des Pariser Abkommens stehen. Die Kommission wird dafür zunächst im September einen Plan mit Folgenabschätzung vorlegen, wie das 2030-Ziel von derzeit 40 auf 50 bis 55 Prozent angehoben werden kann. Auf dieser Grundlage werden wir im Rat eine Einigung zwischen Mitgliedstaaten erzielen müssen. Als Bundesregierung begrüßen wir den Vorschlag der EU-Kommission, das EU-Ziel für 2030 auf 50 bis 55 Prozent im Vergleich zu 1990 anzuheben. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die langfristigen Aufgaben verschwinden auch in Corona-Zeiten nicht. Die Erderhitzung geht weiter. Das sehen wir an viel zu trockenen Wäldern und Äckern. Es gibt Handlungsdruck, und unser ambitionierter Einsatz für mehr Klimaschutz muss weitergehen. Sie haben großen Anteil an diesem Prozess: bei klimarelevanten europäischen Dossiers, bei Entscheidungen über entsprechende Gesetze und Verordnungen, etwa beim Ausbau der erneuerbaren Energien, und konkret in den Ländern vor Ort. Zusammen werden wir das hinkriegen! – Vielen Dank. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Frau Staatsministerin Höfken (Rheinland-Pfalz) abgegeben. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Mehrheit. 1 Anlage 11 Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 8! – Minderheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffern 10 und 11 gemeinsam! – Minderheit. Ziffer 12! – Minderheit. Ziffer 13! – Minderheit. Ziffer 14! – Minderheit. Ziffer 15! – Mehrheit. Ziffern 16 und 17 gemeinsam! – Minderheit. Ziffer 18! – Minderheit. Ziffer 19! – Minderheit. Ziffer 20! – Minderheit. Ziffer 21! – Minderheit. Ziffer 22, zunächst ohne die letzten beiden Sätze! – Minderheit. Nun bitte das Handzeichen für die letzten beiden Sätze von Ziffer 22! – Minderheit. Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Punkt 24: TOP 24 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Industriestrategie für Europa COM(2020) 102 final (Drucksache 136/20) Uns liegt eine Wortmeldung von Frau Ministerin Honé aus Niedersachsen vor. Frau Ministerin Honé, Sie haben das Wort. Birgit Honé (Niedersachsen): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Industriepolitik ist wichtig. Das sage ich nicht nur als Europaministerin, sondern auch als Regionalministerin meines Landes, der die Belange der Regionen besonders am Herzen liegen. Industriebetriebe spielen in den Regionen unter vielfältigen Gesichtspunkten eine zentrale Rolle. Sie sind dort wichtige Arbeitgeber, die hochwertige Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Sie sind der Kern dafür, dass sich weitere Betriebe zu Clustern und Netzwerken zusammenfinden können. Als Gewerbesteuerzahler sind sie Garanten für den Wohlstand unserer Kommunen. Wenn ich die Automobilindustrie mit Volkswagen als dem größten Automobilhersteller der Welt, der in Niedersachsen mit fünf Werken an unterschiedlichen Standorten vertreten ist, nenne, dann wissen Sie, wovon ich spreche. Mit Continental ist auch einer der weltgrößten Automobilzulieferer in Niedersachsen beheimatet. Damit sich solche Betriebe, aber auch die häufig sehr innovativen kleinen und mittleren Unternehmen weiterentwickeln können, ist es Aufgabe der Politik, einen Orientierungsrahmen zu geben, der Investoren, Innovatoren und den Industriebetrieben gleichermaßen die nötige Sicherheit gibt. Ein solcher Rahmen darf sich nicht auf Deutschland beschränken, sondern es bedarf eines europäischen Rahmens und einer europäischen Industrie- und Wettbewerbspolitik. Denn Industriebetriebe beschränken ihre Tätigkeit nicht auf Deutschland, sondern sind auf internationalen Märkten in Europa und der Welt unterwegs. Welche Bestandteile eine europäische Industriepolitik beinhalten soll, hat die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung vom 3. März dieses Jahres dargelegt: Übergang zur Klimaneutralität, digitale Transformation und Erhalt der globalen Wettbewerbsfähigkeit. Das sind die Ziele, bei deren Erreichung die EU-Kommission die europäische Industrie unterstützen will. Die Covid-19-Pandemie hat es erforderlich gemacht, die Vorstellungen der Europäischen Kommission vom März neu zu bewerten. Die Bundesländer begrüßen es, dass die EU-Kommission an den genannten Zielen festhalten will und diese integrale Bestandteile des Wiederaufbauplans werden sollen, mit denen die EU die europäische Wirtschaft stützen wird. Ich möchte hervorheben, dass diese Ziele nur gemeinsam erreicht werden können. Es kann also keinen Topdown-Ansatz geben. Es ist vielmehr wichtig, dass die EU-Kommission ein inklusives und offenes Industrieforum einrichten will, deren Mitglieder partnerschaftlich an der Erreichung der Ziele zusammenarbeiten. Darin müssen nicht nur Industrievertreter und Industrievertreterinnen, Sozialpartner und Sozialpartnerinnen, Mitgliedstaaten und EU-Institutionen vertreten sein, sondern auch die deutschen Bundesländer; denn sie kennen die Verhältnisse vor Ort am besten und können die regionalen Bedürfnisse dort kompetent einspeisen. Industriepolitik sollte nicht nur einzelne Betriebe betrachten, sondern auch industrielle Ökosysteme und Wertschöpfungsketten im Blick haben. Wie dies funktionieren kann, hat die Kommission beispielhaft in den Bereichen Mikroelektronik und Batteriezellenfertigung gezeigt. Hier sind wichtige Projekte von gemeinsamem europäischen Interesse auf den Weg gebracht worden. Solche Industrieallianzen sollten auf weitere Bereiche ausgedehnt werden. Die von der EU-Wettbewerbsbehörde im letzten Jahr abgelehnte Fusion von Siemens und Alstom hat eine Diskussion angestoßen, ob der europäische kartellrechtliche Rahmen geändert werden sollte. Wir begrüßen es, dass die Kommission diesen Rahmen überprüfen will. Dabei sollte der Schwerpunkt auf kartellrechtliche Abhilfemaßnahmen und Fragen der Marktabgrenzung gelegt werden. Der Kommission sollte bewusst sein, dass es darauf ankommt, europäische Unternehmen im Wettbewerb großer internationaler Konkurrenten aus Asien und den USA zu positionieren. Die Covid-19-Pandemie hat die Gefahr erneut deutlich werden lassen, dass geschwächte europäische Unternehmen von Wettbewerbern aus Drittstaaten übernommen werden. Hier erwarten wir eine selbstbewusste Antwort der EU-Kommission, die europäischen Handelsschutzinstrumente einzusetzen, wenn unfairer Wettbewerb droht. Und: Wir begrüßen es, dass die EU-Kommission in einem Weißbuch Vorschläge vorlegen will, wie man Übernahmen durch staatlich subventionierte Betriebe aus Drittstaaten entgegentreten will. Meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber hinaus muss Europa seine Abhängigkeit von anderen Ländern und Regionen bei bestimmten kritischen Gütern schrittweise reduzieren. Auch dies hat uns die Covid-19- Krise mit Blick auf die Versorgungsengpässe im Gesundheitsbereich – bei Medikamenten und medizinischer Schutzausrüstung – schmerzhaft vor Augen geführt. Es geht dabei nicht um ein Zurückdrehen der Globalisierung, die Deutschland und der Europäischen Union insgesamt starke Wohlstandsgewinne beschert hat. Aber: Es geht um die Wiedererlangung strategischer Souveränität auch in der Industriepolitik. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Green Deal soll auch beim Wiederaufbau handlungsleitend bleiben; das ist richtig. Er bedeutet Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050. Dabei wird die Entwicklung einer grünen Wasserstoffwirtschaft eine wichtige Rolle spielen. Als Beispiel für ein integriertes Konzept zum Einsatz von Wasserstoff in unterschiedlichen Bereichen ist die norddeutsche Wasserstoffallianz hervorzuheben. Hier spielen die Bundesländer als Ideengeber und regionale Akteure eine zentrale Rolle. Über 90 Prozent der Unternehmen in der Europäischen Union sind KMU. Sie sind nicht nur die Pfeiler des deutschen Mittelstandes, sondern haben unter der Covid-19- Krise auch besonders zu leiden. Es ist zu befürchten, dass viele KMU die Krise nicht überleben werden. Deswegen muss eine europäische Industriepolitik gerade auch diesen Unternehmen attraktive Rahmenbedingungen bieten. Dazu gehören insbesondere der schnelle und unbürokratische Zugang zu Kapital und ein nationales und internationales Level Playing Field. Die zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona- Virus angeordneten Maßnahmen zur sozialen Distanzierung haben erneut deutlich gemacht, wie wichtig digitale Technologien sind. Der Bundesrat begrüßt es deshalb, dass die EU-Kommission die Digitalisierung zum Bestandteil der europäischen Industriepolitik gemacht hat. Künstliche Intelligenz, 5G-Netze sowie Daten- und Metadatenanalytik sind die Technologien, in die zukünftig investiert werden soll. Die EU-Kommission hat ein Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz angekündigt, verfolgt verschiedene Ideen zur Beschleunigung der Gigabit-Anbindung in Europa und will eine europäische Datenstrategie vorlegen. Die deutschen Bundesländer unterstützen dies und werden sich an diesen Initiativen beteiligen. Meine Damen und Herren, damit habe ich die wesentlichen Inhalte der Empfehlungen der Ausschüsse skizziert. Ich möchte Sie bitten, die Empfehlungen zu unterstützen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Frau Ministerin Honé! Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Minister Hilbers (Niedersachsen) abgegeben. Wir kommen damit zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich aus den Ausschussempfehlungen auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 17! – Mehrheit. Wir kommen zum Antrag des Landes Schleswig- Holstein. Hierfür bitte Ihr Handzeichen! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 22 der Ausschussempfehlungen. Wir kommen zu Ziffer 27. Hier rufe ich zunächst nur den ersten Satz von Ziffer 27 auf. – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für die übrigen Sätze von Ziffer 27! – Minderheit. Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. 1 Anlage 12 Damit hat der Bundesrat Stellung genommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Punkt 25: TOP 25 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013 und (EU) 2019/876 aufgrund von Anpassungen infolge der COVID-19- Pandemie COM(2020) 310 final; Ratsdok. 7620/20 (Drucksache 206/20, zu Drucksache 206/20) Es liegen keine Wortmeldungen und keine Protokollerklärungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf: Ziffer 4! – Mehrheit. Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Punkt 31: TOP 31 Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (Drucksache 193/20) Es gibt keine Wortmeldungen und keine Protokollerklärungen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Minderheit. Nun Ziffern 2 und 3 gemeinsam! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat der Verordnung mit Änderungen zugestimmt. Wir haben nun noch über die vorgeschlagene Entschließung abzustimmen. Zur getrennten Abstimmung in Ziffer 5 rufe ich auf: Buchstabe a! – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für Buchstabe b! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetz eine Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 38: TOP 38 Entschließung des Bundesrates für ein Programm zur Abmilderung der Folgen der COVID-19- Pandemie für kommunale Haushalte und kommunal beherrschte Betriebe – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 288/20) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Minister Dr. Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) abgegeben. Nordrhein-Westfalen hat den Antrag auf sofortige Sachentscheidung zurückgezogen. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage – federführend – dem Finanzausschuss sowie – mitberatend – dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten zu. Ich beende damit den Tagesordnungspunkt. Punkt 39: TOP 39 Entschließung des Bundesrates für eine Möglichkeit wissenschaftlich begleiteter Versuchsprojekte mit kontrollierter Abgabe von Cannabis – Antrag der Länder Bremen, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 296/20) Es liegen keine Wortmeldungen und keine Protokollerklärungen vor. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Gesundheitsausschuss – federführend – sowie dem Rechtsausschuss – mitberatend – zu. Ich beende den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Punkt 40: TOP 40 Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz im nationalen und internationalen Innovationswettbewerb – Antrag der Länder Rheinland- Pfalz, Bremen, Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 289/20) Es gibt keine Wortmeldungen und keine Protokollerklärungen. Ich weise die Vorlage – federführend – dem Kulturausschuss und – mitberatend – dem Wirtschaftsausschuss zu. Ich beende den Tagesordnungspunkt. 1 Anlage 13 Wir kommen zu Punkt 41: TOP 41 Entschließung des Bundesrates – Digitalisierung der Energiewende – Rasche Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie (RL 2019/944/EU) – Antrag des Landes Baden-Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 286/20) Es gibt keine Wortmeldungen und keine Protokollerklärungen. Ich weise die Vorlage – federführend – dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem Umweltausschuss zu. Ich beende den Tagesordnungspunkt. Ich komme zu Punkt 43: TOP 43 Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht (Drucksache 293/20) Es liegen keine Wortmeldungen und keine Protokollerklärungen vor. Wir kommen damit direkt zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 6. Ziffer 7! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich beende den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Punkt 45: TOP 45 Verordnung zur Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von Inhabern ablaufender Schengen-Visa und zur vorübergehenden Befreiung zur Durchreise zum Zweck der Ausreise aus dem Schengen-Raum vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels auf Grund der COVID-19-Pandemie (2. Schengen-COVID-19- Pandemie-Verordnung – 2. Schengen-COVID-19- V) (Drucksache 283/20) Es liegen keine Wortmeldungen und keine Protokollerklärungen vor. Zur Abstimmung liegt Ihnen eine Ausschussempfehlung vor. Bitte Ihr Handzeichen für diese Ausschussempfehlung! – Das ist die Mehrheit. Es ist eine Schlussabstimmung beantragt: Wer dafür ist, der Verordnung nach Maßgabe der soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die große Mehrheit. Damit hat der Bundesrat der Verordnung in dieser Fassung zugestimmt. Ich beende den Tagesordnungspunkt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Wir haben die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Die nächste reguläre Sitzung des Bundesrates berufe ich ein auf Freitag, den 3. Juli 2020, 9.30 Uhr. Es ist wahrscheinlich, dass es vorher noch eine Sondersitzung gibt betreffend das von der Koalition beschlossene Konjunkturpaket. Bereiten Sie sich bitte darauf vor! Ansonsten sehen wir uns am Freitag, den 3. Juli 2020. Bleiben Sie gesund! Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 10.26 Uhr) Beschlüsse im vereinfachten Verfahren (§ 35 GO BR) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft COM(2020) 178 final; Ratsdok. 7576/1/20 (Drucksache 213/20, zu Drucksache 213/20) Ausschusszuweisung: EU – Vk – Wi Beschluss: Kenntnisnahme Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 hinsichtlich spezifischer Maßnahmen zur Gewährung einer befristeten Sonderunterstützung im Rahmen des ELER als Reaktion auf den Ausbruch von COVID-19 COM(2020) 186 final; Ratsdok. 7707/20 (Drucksache 225/20, zu Drucksache 225/20) Ausschusszuweisung: EU – AV Beschluss: Kenntnisnahme 7. Sektorgutachten Energie der Monopolkommission gemäß § 62 des Energiewirtschaftsgesetzes Wettbewerb mit neuer Energie (Drucksache 475/19) Ausschusszuweisung: Wi Beschluss: Kenntnisnahme 7. Sondergutachten Energie der Monopolkommission – Wettbewerb mit neuer Energie Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksache 204/20) Ausschusszuweisung: Wi Beschluss: Kenntnisnahme Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksache 222/20) Ausschusszuweisung: Wi Beschluss: Absehen von Stellungnahme Feststellung gemäß § 34 GO BR Einspruch gegen den Bericht über die 989. Sitzung ist nicht eingelegt worden. Damit gilt der Bericht gemäß § 34 GO BR als genehmigt. Anlage 1 Bericht von Minister Thomas Strobl (Baden-Württemberg) zu Punkt 34 der Tagesordnung Für den Berichterstatter des Bundesrates im Vermittlungsausschuss erkläre ich Folgendes: Nachdem in der 989. Bundesratssitzung weder eine Mehrheit zum Geologiedatengesetz selbst noch eine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zustande kam, hat die Bundesregierung diesen am 20. Mai mit Kabinettsbeschluss angerufen. Es ist überaus erfreulich, dass wir bereits eine Woche später den Vermittlungsausschuss – bei diesem wirklich eilbedürftigen Gesetz – mit einem Ergebnis abschließen konnten. Das zeigt: Wenn alle Verantwortungsträger verantwortungsbewusst handeln, dann ist der Weg über den Vermittlungsausschuss vielleicht eine kleine Verzögerung, aber immer ein großer Gewinn. Im Einzelnen haben wir in unserer Sitzung am 27.5.2020 folgende Gesetzesänderungen verabredet, die der Deutsche Bundestag bereits am Freitag der letzten Woche beschlossen hat: Zum Ersten haben wir die Aufnahme einer Vermutungsregelung, dass bei geologischen Daten, die im Rahmen der Endlagersuche ab dem Stadium der Ermittlung von Standorten zur oberirdischen Erkundung verwendet werden, aus Gründen des Allgemeinwohls das öffentliche Interesse an der Bereitstellung überwiegt, vereinbart. Damit wird es den Behörden, die die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse und schutzwürdigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen treffen müssen, erheblich leichter gemacht, eine schnelle und rechtssichere Entscheidung für die öffentliche Bereitstellung zu treffen. Ich bin davon überzeugt, dass wir insbesondere hierdurch ein deutlich größeres Maß an Transparenz schaffen als bisher. Zum Zweiten konnte eine konditionierte Altdatenregelung verankert werden. Alle Daten, die älter als 30 Jahre sind, im Standortauswahlverfahren verwendet werden und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht wirtschaftlich genutzt werden, können in Zukunft grundsätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Zum Dritten und Letzten – und das ist mir als Ländervertreter mit Blick auf die Verwaltungen und geologischen Dienste der Länder ein besonderes Anliegen – konnten Verwaltungsvereinfachungen vereinbart werden. Diese betreffen Bearbeitungsfristen, Bekanntgabewege und Vorgaben zur Aufbewahrung der oftmals umfänglichen geologischen Daten, die den Ländern vorliegen. Mit dem nun vorliegenden Gesetz ist es gelungen, für die schwierigste Standortentscheidung, die es in dieser Republik zu treffen gilt – nämlich für die Suche nach einem atomaren Endlager –, eine gute Grundlage im Konsens zu schaffen. Dabei ist es gelungen, den schwierigen Spagat, zwischen Datenschutz, Transparenz und schutzwürdigen Interessen von Unternehmen zu meistern. Lassen Sie mich zum Abschluss herausstellen, dass insbesondere die Tatsache, dass alle an einer erfolgreichen Endlagersuche Interessierten gemeinsam diesen Kompromiss gefunden haben, für mich mehr als nur eine Randnotiz ist. Denn nur gemeinsam wird es gelingen, dieses Endlagersuchverfahren zum Erfolg zu führen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Anlage 2 Umdruck 4/2020 Zu den folgenden Punkten der Tagesordnung der 990. Sitzung des Bundesrates möge der Bundesrat gemäß den vorliegenden Empfehlungen und Vorschlägen beschließen: I. Zu den Gesetzen einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen: Punkt 1 Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts (Drucksache 232/20) Punkt 2 Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksache 233/20) Punkt 5 Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (Drucksache 236/20) Punkt 6 ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole (Drucksache 237/20) Punkt 9 Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften (Drucksache 240/20) Punkt 36 Vierundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 291/20) II. Den Gesetzen zuzustimmen: Punkt 7 Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer eisenbahnrechtlicher Vorschriften (Drucksache 238/20) Punkt 37 Erstes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache 292/20) III. Zu dem Gesetzentwurf die in der zitierten Empfehlungsdrucksache wiedergegebene Stellungnahme abzugeben: Punkt 21 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksache 195/20, Drucksache 195/1/20) IV. Den Vorlagen ohne Änderung zuzustimmen: Punkt 26 Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2020 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2020 – RWBestV 2020) (Drucksache 191/20) Punkt 27 Sechsundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (26. KOV- Anpassungsverordnung 2020 – 26. KOVAnpV) (Drucksache 190/20) Punkt 28 Zweiundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (52. Anrechnungsverordnung – 52. AnrV) (Drucksache 192/20) Punkt 29 Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2020 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2020 – BBFestV 2020) (Drucksache 205/20) Punkt 30 Verordnung über Erhebungen zum Zustand des Waldbodens (BZE-Verordnung – BZEV) (Drucksache 188/20) V. Entsprechend den Anregungen und Vorschlägen zu beschließen: Punkt 32 a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Rat Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie, Forschung und Raumfahrt; einschl. Tourismus); Bereich: Forschung (Drucksache 638/19, Drucksache 241/20) b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Europäisches Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET) und Europäisches Qualitätssicherungsnetzwerk in der beruflichen Bildung (EQAVET)) (Drucksache 100/20, Drucksache 100/1/20) Punkt 46 Vorschlag für die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit (Drucksache 285/20) Punkt 47 Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ (Drucksache 305/20) VI. Zu dem Verfahren, das in der zitierten Drucksache bezeichnet ist, von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen: Punkt 33 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 231/20) VII. Dem Gesetz zuzustimmen und die in der Empfehlungsdrucksache unter Buchstabe B angeführte Entschließung zu fassen: Punkt 35 Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona- Steuerhilfegesetz) (Drucksache 290/20, Drucksache 290/1/20) VIII. Gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben: Punkt 42 Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage im Anschluss an den COVID-19-Ausbruch (SURE- Gewährleistungsgesetz – SURE-GewährlG) (Drucksache 264/20) Anlage 3 Erklärung von Parl. Staatssekretärin Sarah Ryglewski (BMF) zu Punkt 35 der Tagesordnung Die Bundesregierung ist bereit, die den Ländern im Jahr 2020 durch die Verlängerung der Entgeltfortzahlung für erwerbstätige Sorgeberechtigte nach § 56 Abs. 1a und Abs. 2 Satz 4 des Infektionsschutzgesetzes zusätzlich entstandenen Haushaltsbelastungen (ohne Erfüllungsaufwand) zur Hälfte zu übernehmen. Anlage 4 Erklärung von Minister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) zu Punkt 3 der Tagesordnung Für die Länder Thüringen, Berlin, Bremen und Hamburg gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll: Die Länder Thüringen, Berlin, Bremen und Hamburg bitten die Bundesregierung, im Zuge der Überprüfung der Wirksamkeit des Gesetzes ein Augenmerk auf die Frage zu richten, ob die in § 2 (1) festgeschriebene Altersgrenze von 18 Jahren zum Schutz vor den in Rede stehenden Maßnahmen ausreichend ist. Zudem bedauern sie, dass für die in Rede stehenden gefährlichen Methoden der Begriff „Behandlung“ gewählt wurde. Eine Behandlung findet in der Regel in einem medizinischen oder therapeutischen Zusammenhang statt und ist als Begriff positiv konnotiert. Maßnahmen, die auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität gerichtet sind, sollten auch als solche bezeichnet werden. Anlage 5 Erklärung von Parl. Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl (BMJV) zu Punkt 4 der Tagesordnung Protokollerklärung der Bundesregierung Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung des EG- Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz beinhaltet Rechtsgrundlagen zur elektronischen Aktenführung und elektronischen Kommunikation für diejenigen Aufgabenbereiche des Bundesamts für Justiz (BfJ), die nicht der Anwendung des E-Government-Gesetzes unterliegen und für die auch sonst spezialgesetzliche Regelungen fehlen. In diesem Zusammenhang wird mit § 7 Absatz 1 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz eine Verordnungsermächtigung zu Gunsten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur näheren Ausgestaltung der elektronischen Aktenführung und der elektronischen Kommunikation mit dem BfJ geschaffen. Im Rahmen der Ausgestaltung dieser Rechtsverordnung werden das BMJV bzw. das BfJ darauf bedacht sein, den Zugang nicht durch technische Vorgaben in unverhältnismäßiger Weise zu erschweren. Daher ist vorgesehen, sich bei den Vorgaben zur Übermittlung elektronischer Dokumente an den derzeit gängigen Vorgaben im elektronischen Rechtsverkehr zu orientieren, sodass für die Kommunikation mit dem BfJ seitens der Länder keine besonderen technischen Vorkehrungen zu treffen sein werden. Sollte es gleichwohl zu erheblichen Änderungen der zurzeit üblichen technischen Rahmenbedingungen kommen, werden BMJV bzw. BfJ über die einschlägigen Bund-Länder-Gremien (z. B. X-Meld-Verbund, e-Dienste) die insoweit erforderlichen Abstimmungen mit den Ländern einvernehmlich vornehmen. Anlage 6 Erklärung von Minister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) zu Punkt 10 der Tagesordnung Bestürzende Todesfälle im Straßenverkehr haben in letzter Zeit wiederholt die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Zu Beginn des Jahres erregte eine tragische Unfallfahrt im Ahrntal in Südtirol breites mediales Interesse. Ein junger Mann war alkoholisiert innerorts in eine Gruppe von Menschen gerast und hatte sieben von ihnen in den Tod gerissen sowie zahlreiche weitere teils schwer verletzt. Der jähe, gewaltsame Unfalltod naher Angehöriger stürzte auch in diesem Fall die Hinterbliebenen in Fassungslosigkeit und Trauer und wird in ihrem Leben einen tiefen Einschnitt hinterlassen haben. Mit Recht verlangen daher nicht nur Betroffene aus ihrem Leid heraus, sondern auch nicht unmittelbar betroffene Bürgerinnen und Bürger im Interesse ihrer Sicherheit eine angemessene Bestrafung von Straßenverkehrsdelikten mit Todesfolge. Desto unverständlicher ist es insbesondere auch für Hinterbliebene, wenn eine angemessene Ahndung von – oftmals fahrlässig verursachten – Todesfällen im Straßenverkehr nach dem Gesetz nicht möglich ist. Auch für den Juristen ist es ein „Strafrahmenrätsel“, das das 6. Strafrechtsreformgesetz vom 26.01.1998 hinterlassen hat: Gefährliche Eingriffe in den Verkehr nach §§ 315 oder 315b des Strafgesetzbuchs, die eine schwerwiegende Gesundheitsschädigung verursachen, stuft das Gesetz als Verbrechen ein und bedroht sie mit mindestens einem Jahr und bis zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe. Das gilt insbesondere auch dann, wenn der Täter den Verkehrseingriff vorsätzlich begeht, die Gesundheitsschädigung aber lediglich fahrlässig herbeiführt. Verursacht der Täter dagegen durch die Tat fahrlässig den Tod eines anderen Menschen, ist dies lediglich als Vergehen strafbar. Das Gesetz behandelt diese Fälle als „einfache“ Verkehrseingriffe mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Den Tod als besonders strafwürdige Tatfolge hat der Gesetzgeber bei der Schaffung des Qualifikationstatbestands im Ergebnis schlicht nicht berücksichtigt. Da der Tod bei anderen Delikten ausdrücklich als qualifizierende Folge genannt wird, lässt er sich bei §§ 315 und 315b des Strafgesetzbuchs auch nicht gleichsam als eine Form der Gesundheitsschädigung in diesen Begriff hineinlesen. Eine Ahndung der fahrlässig verursachten Todesfolge als Verbrechen ist auch nach den Regelungen für die Straftaten gegen das Leben nicht möglich. Für die fahrlässige Tötung sieht das Gesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Im Ergebnis heißt das: Wer durch einen gefährlichen Verkehrseingriff fahrlässig die Gesundheit eines anderen Menschen schwer schädigt, kann härter bestraft werden als derjenige, der durch einen solchen Eingriff fahrlässig einen anderen Menschen tötet. Dies ist mit der besonderen Bedeutung, die das Leben nach allgemeinem Verständnis und rechtlicher Bewertung auch im Verhältnis zu anderen Rechtsgütern hat, nicht vereinbar. Denn selbstverständlich wiegt der Verlust des Lebens schwerer als derjenige der Gesundheit. Diesen Widerspruch im geltenden Recht beseitigt der gemeinsame Gesetzentwurf Nordrhein-Westfalens und Bayerns, auch im Sinne der Hinterbliebenen von Unfallopfern. Er setzt hierfür auf die bereits laufende rechtspolitische Diskussion auf und schließt an aktuelle Gesetzgebung im Bereich der Straßenverkehrsdelikte an. Neben der Todesfahrt im Ahrntal haben auch Fälle verbotener Kraftfahrzeugrennen mit tödlichem Ausgang für Unbeteiligte, etwa vor einigen Jahren in Köln, nicht nur eine erhebliche Betroffenheit in der Bevölkerung ausgelöst, sondern auch zu einer intensiven Diskussion über die angemessene Sanktionierung von Straßenverkehrsdelikten geführt. Hierauf hat der Gesetzgeber für den Bereich illegaler Rennen schon reagiert und mit Wirkung vom 13. Oktober 2017 in § 315d des Strafgesetzbuchs eine Sonderregelung eingeführt. Diese umfasst bereits eine Erfolgsqualifikation insbesondere auch für diejenigen Fälle, in denen der Täter durch die Tat den Tod eines anderen Menschen verursacht. Hieran schließt der aktuelle Gesetzentwurf auch im Sinne einer Vereinheitlichung der gesamten Straßenverkehrsdelikte in §§ 315 ff. des Strafgesetzbuchs an. Damit beseitigt der Entwurf gesetzliche Wertungswidersprüche über den Bereich der strafbaren Verkehrseingriffe nach §§ 315 und 315b des Strafgesetzbuchs hinaus und schafft für diesen Bereich die überfällige Grundlage für einen wirksamen und angemessenen Schutz des Lebens. Anlage 7 Erklärung von Minister Reinhold Hilbers (Niedersachsen) zu Punkt 11 der Tagesordnung Es ist wohl für uns alle ein wichtiges Anliegen, technische Neuerungen auch in den Justizalltag zu etablieren und so Verfahrensabläufe zu beschleunigen und Zeit- und Personalaufwand zu verringern. Insbesondere der Einsatz von Videokonferenztechnik hat sich in der gerichtlichen Praxis bislang nur zum Teil durchgesetzt. Die aktuelle COVID-19-Pandemie hat sehr deutlich gezeigt, wie sinnvoll und hilfreich es sein kann, zum Beispiel mündliche Erörterungen und Vernehmungen unter Zuhilfenahme von Videokonferenztechnik vorzunehmen, um so einen direkten persönlichen Kontakt zu vermeiden. Hinzu kommt eine häufig nicht unerhebliche Zeitersparnis, wenn für einen solchen Termin größere Entfernungen zurückzulegen sind. Gerade die Anhörungen verurteilter Strafgefangener könnten in der Zukunft durch den Einsatz von Videokonferenztechnik zeitsparender, ökonomischer, sicherer und ohne gesundheitliche Risiken durchgeführt werden. Es handelt sich hierbei insbesondere um solche Anhörungen, bei denen eine Entscheidung über eine Aussetzung des Restes einer noch zu verbüßenden Freiheitsstrafe zur Bewährung oder über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, wenn sich der Verurteilte in anderer Sache in Haft befindet, zu treffen ist. Nach der geltenden Rechtslage ist eine Anhörung der inhaftierten Verurteilten im Wege der Videokonferenz bislang nur möglich, wenn diese ausdrücklich ihre Zustimmung erklären. In den wenigsten Fällen erfolgt jedoch eine Rückmeldung durch die Verurteilten; in nicht wenigen Fällen freuen sich Gefangene über einen Ausflug außerhalb der Haftanstalt. Verurteilte müssen daher – teils mit erheblichem Sicherheits- und Personalaufwand – zu Gericht verbracht werden. In einigen Fällen, zum Beispiel bei besonders gefährlichen Verurteilten, reist das Gericht sogar in die verwahrende JVA, um den Gefangenen aus Sicherheitsgründen dort anzuhören. Aus diesem Grund hat Niedersachsen ein Gesetz entworfen, das dem Gericht künftig die Entscheidungsbefugnis einräumt, ob die Anhörung im Gericht, in der JVA oder aber im Wege der Videokonferenz stattfinden soll. Das Gericht kann danach zukünftig nach pflichtgemäßer Abwägung entscheiden, ob es die Vorführung des Gefangenen zum Gericht anordnet, um sich einen besseren persönlichen Eindruck von dem Verurteilten zu verschaffen, oder ob die Anhörung digital erfolgen soll. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüft in anderen Bereichen ebenfalls, ob und wo Handlungsbedarf für die Nutzung von Videokonferenztechnik besteht. Rein epidemiebezogene Regelungsinitiativen waren zwar in Anbetracht der aktuellen Situation dem Grunde nach zu begrüßen, gehen jedoch nicht weit genug. Zeitlich befristete Regelungen, die zudem ausschließlich infektionsabhängige Maßnahmen betreffen, greifen zu kurz. Besonderheit der vorliegenden Gesetzesinitiative ist nämlich, dass unabhängig vom Ausbruch der Corona- Pandemie für diese Regelung zahlreiche zusätzliche Argumente sprechen: – Videokonferenztechniken kommen gerade in der aktuellen Situation nicht nur in der Politik, in der privaten Wirtschaft und anderen Bereichen, sondern auch vermehrt im justiziellen Bereich zum Einsatz, weshalb die Gesetzesinitiative der technischen Entwicklung und den erlangten positiven Erfahrungswerten Rechnung trägt und zukunftsweisend ist. – Der Einsatz von Videokonferenztechnik ist bereits in anderen Bereichen der StPO vorgesehen, so zum Beispiel bei der Einvernahme eines Angeklagten und von Zeugen unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen (§§ 58b, 233 Abs. 2, 247a Abs. 1 StPO). – Der Gesetzentwurf schafft eine dauerhafte Möglichkeit, verfahrensökonomisch zu agieren, und eröffnet auch für die Zukunft die Möglichkeit, den Transport gefährlicher, krankheitsanfälliger und infektiöser Inhaftierter zu vermeiden. – Nicht zuletzt entsteht durch den Wegfall von Transporten eine erhebliche Zeit- und Personalersparnis. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Betroffenen können angehört werden, ohne dass sie aufwändig per Gefangenentransport durch die Gerichtsbezirke gefahren werden müssen – ein Aufwand, der Sicherheitsrisiken birgt. Erstens: Für alle Beteiligten wird die Terminierung erleichtert. Zweitens: Die Verfahren werden deutlich beschleunigt. Und es spart erhebliche Kosten. In vielen anderen Bereichen der Justiz ist die Videokonferenz bereits möglich, zum Beispiel bei Zeugenvernehmungen. Wir bewegen uns also technisch auf bekanntem Terrain. Die COVID-19-Pandemie zeigt uns anschaulich, wie wichtig und notwendig die Ausnutzung der technischen Möglichkeiten im Justizalltag ist. Anlage 8 Erklärung von Minister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) zu Punkt 12 der Tagesordnung Die bewusste Herstellung, das Inverkehrbringen und das Verwenden von gesundheitsschädlichen Polychlorierten Biphenylen – kurz PCB genannt – sind bereits seit Ende der 1990er Jahre EU-weit verboten. Dass dennoch in mehreren Betrieben in Nordrhein-Westfalen und auch bundesweit bei der Herstellung von Silikonkautschuk in größerem Umfang PCB mit dem Abgas in die Umwelt emittiert werden, ist insoweit eine überraschende und neue Erkenntnis. Nach Erkenntnissen unseres Landesumweltamtes entsteht PCB ungewollt im Produktionsprozess, genauer gesagt durch den Einsatz eines zugelassenen chlorhaltigen Vernetzungsmittels. Insbesondere der dann mögliche Austrag von flockenartigen Partikeln aus den Betrieben stellt ein besonderes Risiko für die Umgebung dar. In diesen Partikeln sind die PCB hoch konzentriert und können gerade bei Kleinkindern über den Hand-Mund- Kontakt eine konkrete Gesundheitsgefährdung darstellen. Bei Anlagen in NRW mussten daher Sofortmaßnahmen zur Reinigung betroffener Flächen und zur Zurückhaltung von flockenartigen Partikeln veranlasst werden. Darüber hinaus treten gasförmige PCB-Emissionen auf, die zu einer Belastung von Pflanzen und langfristig zu Anreicherungen in Böden führen können. Auf der Basis behördlicher Immissions-Untersuchungen wurden in NRW in der betroffenen Nachbarschaft vorsorglich Verzehrempfehlungen für selbstangebautes Gartengemüse, wie Grünkohl, Spinat oder Blattsalate, ausgesprochen. Die Durchsetzung insbesondere von Vorsorgemaßnahmen in den Betrieben selbst – damit es erst gar nicht zu relevanten PCB-Austrägen kommt – ist mit dem bestehenden umweltrechtlichen Instrumentarium allerdings nicht ohne weiteres möglich. Dies stellt meines Erachtens eine Regelungslücke dar, die mit der vorgeschlagenen Änderung der 4. BImSchV umgehend geschlossen werden kann und aus meiner Sicht auch dringend geschlossen werden muss. Dieses Problem besteht nicht nur in Nordrhein- Westfalen, sondern in ganz Deutschland bei vielen vergleichbaren Betrieben. Wir benötigen eine klare und bundesweit einheitliche Regelung für diese Produktionsprozesse, um die PCB-Emissionen dauerhaft zu vermeiden. Mit Änderung der entsprechenden Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz soll angesichts der durch diese Anlagen möglichen schädlichen Umwelteinwirkungen und Gefahren ein angemessenes und bundeseinheitliches Vorgehen sichergestellt werden. Dies dient letztendlich auch der Wettbewerbsgleichheit innerhalb der betroffenen Branche. Wenn wir jetzt diese Regelungslücke schließen, indem wir die Änderung der 4. BImSchV umsetzen, können die Länder zukünftig bereits vor der Inbetriebnahme einer solchen Anlage aktiv werden und eine effektive Gesundheitsvorsorge zugunsten der Beschäftigten und der Anwohner sicherstellen. Ich würde mich daher freuen, wenn Sie unser Kernanliegen, den Einsatz halogenhaltiger Peroxide als Vernetzungsmittel im Rahmen der Silikonkautschukherstellung dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvorbehalt zu unterstellen, unterstützen würden. Anlage 9 Erklärung von Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Bayern) zu Punkt 19 der Tagesordnung I. Einleitung Die Welt wird immer digitaler. Es ist Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass diese digitale Welt sicher ist. Deshalb ist die effektive Bekämpfung von Cybercrime schon länger ein zentrales Thema für Bayern. II. Anlass/Handlungsbedarf Die Corona-Krise zeigt eindringlich, wie sehr wir auf einen störungsfreien Betrieb unserer IT-Systeme angewiesen sind – und zwar in allen Bereichen von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Vor allem einen Ausfall der Strom- und Wasserversorgung, aber auch von Krankenhäusern und anderen systemrelevanten Einrichtungen können wir uns nicht leisten. Die Bedrohungslage ist real, wie etwa die Cyberangriffe im März auf ein tschechisches Krankenhaus oder im Dezember auf das Klinikum in Fürth zeigen. Der Betrieb der Kliniken war dadurch zeitweise eingeschränkt bzw. lahmgelegt. Nach dem Cyberangriff auf die Universitäts-Klinik im tschechischen Brünn mussten sämtliche IT-Systeme heruntergefahren, Operationen abgesagt und Patienten in andere Häuser verlegt werden. Das ist in normalen Zeiten schon schlimm, in einer Pandemie kann das aber katastrophale Folgen haben – im Extremfall sogar den Verlust von Menschenleben fordern. Das Straf- und Strafprozessrecht wird dieser Bedrohungslage derzeit nicht gerecht. Es besteht Handlungsbedarf, den wir mit unserem Entschließungsantrag aufzeigen. III. Verbesserung des materiellen und prozessualen Rahmens Wir wollen härtere Strafen bei digitalen Angriffen auf Krankenhäuser und andere kritische Infrastrukturen. Wir wollen für diese besonders schutzwürdigen Einrichtungen den strafrechtlichen Schutz verbessern. Der Antrag sieht daher vor, die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte mit angemessenen Sanktionsmöglichkeiten für schwerwiegende Fälle und zeitgemäßen Ermittlungsbefugnissen auszustatten. 1. Strafrahmen Der Zugriff auf Daten, die für kritische Infrastrukturen wie Krankenhäuser, Strom- oder Wasserversorgung relevant sind, muss strafrechtlich stärker ins Gewicht fallen. Es muss einen Unterschied machen, ob jemand das Einkaufsverhalten einer Einzelperson oder die sensiblen Daten eines Krankenhauses ausspäht. Außerdem soll eine ausdrückliche Strafschärfungsmöglichkeit für Computer-Sabotage mit tödlichem Ausgang in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Wir wollen für schwere Folgen der Computer-Sabotage eine sog. Erfolgsqualifikation in das Strafgesetzbuch einführen. Wenn z. B. lebenserhaltende Geräte wie Beatmungsmaschinen in einem Krankenhaus ausfallen und dadurch ein Mensch stirbt oder einen schweren Gesundheitsschaden erleidet, muss dies härter bestraft werden können. 2. Ermittlungsbefugnisse Die beste materielle Rechtslage nützt wenig ohne gute Ermittlungsbefugnisse. Die Strafbarkeit läuft ins Leere, wenn wir die Täter nicht finden oder die Taten nicht nachweisen können. Derzeit kann keine Überwachung der Telekommunikation in Form der „Serverüberwachung“ stattfinden, weil die Computer- und Datendelikte – selbst wenn sie sich gegen eine kritische Infrastruktur richten – keine zulässigen Anlasstaten für eine solche Maßnahme sind. Der Anwendungsbereich der Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung und Verkehrsdatenerhebung, sollte daher punktuell und verhältnismäßig für die besonders schwerwiegenden Fälle erweitert werden. Damit senden wir das wichtige Signal an die Bevölkerung, dass der Bundesrat entschlossen ist, der wachsenden Bedrohung für Krankenhäuser und andere kritische Infrastrukturen durch die Cyberkriminalität nachhaltig entgegenzutreten. IV. Schluss Das Strafrecht muss mit der Geschwindigkeit der Digitalisierung Schritt halten. Die bestehenden Gesetzeslücken bei Angriffen auf IT-Systeme systemrelevanter Einrichtungen müssen dringend geschlossen werden. Anlage 10 Erklärung von Ministerin Birgit Honé (Niedersachsen) zu Punkt 20 der Tagesordnung Am 1. April 2000 trat das von der damaligen rotgrünen Bundesregierung auf den Weg gebrachte Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft. Seitdem sind nunmehr 20 Jahre vergangen. 20 Jahre, in denen wir viel über die Fortschreibung dieses Gesetzes diskutiert und gemeinsam viele Gesetzesnovellen auf den Weg gebracht haben. 20 Jahre, in denen sich aber auch – und ich finde, das gilt es gerade in diesem Jubiläumsjahr ausdrücklich hervorzuheben – klar gezeigt hat: Das EEG ist der zentrale Stützpfeiler unseres Erfolgs beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Mit dem EEG ist es uns gelungen, in den vergangenen zwei Jahrzehnten Investitionen im Umfang von rund 280 Milliarden Euro für den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu mobilisieren – und das sind nur die direkten Investitionen in Erzeugungsanlagen in Deutschland. Drumherum hat sich zudem eine Zukunftsbranche entwickelt, die die Arbeitsplätze und Technologien der Zukunft schaffen kann, auf die wir als Industriestandort angewiesen sind. Durch die Investitionen in die regenerative Stromerzeugung konnte der bilanzielle Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von rund 6 Prozent im Jahr 2000 auf gut 42 Prozent im Jahr 2019 erhöht werden. Im vergangenen Jahr trug jede fünfte Kilowattstunde Strom aus Erneuerbaren Energien – und das freut mich natürlich als Niedersächsischer Energieminister ganz besonders – den Stempel „Made in Niedersachsen“. Wir stehen in diesem Jubiläumsjahr aber auch an einer wichtigen Wegmarke. Die Dynamik der bundesweiten Energiepolitik war in den vergangenen Jahren viel zu gering. Ich möchte hier nur beispielhaft das Stichwort „Abschaffung 52-GW-Deckel“ nennen und die bereits seit Jahren bestehende Diskrepanz zwischen den im EEG verankerten jährlichen Ausbaumengen und dem, was wir für unsere Klimaziele bräuchten. Die fehlende Dynamik hat uns nicht nur wertvolle Zeit für unser Klima gekostet, sondern auch viele tausend Arbeitsplätze. Ab kommendem Jahr werden zudem zunehmend Anlagen ihr Förderende erreichen. Das kann eine große Chance für die Grünstromvermarktung sein. Bislang fehlen jedoch in vielen Bereichen die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen. Wenn wir bei Zukunftsthemen, wie zum Beispiel grünem Wasserstoff und E-Mobilität, vorne mit dabei sein wollen, müssen wir gemeinsam gegensteuern und die Energiewende wieder auf Kurs bringen. Denn ein ausreichendes Angebot an erneuerbarem Strom ist und bleibt nun einmal die Grundvoraussetzung für diese Zukunftstechnologien. Vor diesem Hintergrund bringe ich heute für das Land Niedersachsen eine Entschließung ein, mit der die Bundesregierung in drei zentralen Punkten zum Handeln aufgefordert wird: Wir müssen den Ausbau der Erneuerbaren unverzüglich wieder ankurbeln und die Ausbaupfade unter Berücksichtigung der absehbaren Strommehrbedarfe deutlich anheben. Wir brauchen angemessene Rahmenbedingungen für die Grünstromvermarktung, insbesondere für diejenigen Anlagen, die ab kommendem Jahr aus der Förderung fallen. Und wir müssen ganz dezidiert den Bereich Windenergie an Land in den Fokus nehmen. Der aktuell stockende Zubau von Windenergie an Land kann den drohenden Rückbau von Altanlagen ab Ende 2020 nicht kompensieren. Bundesweit fallen Ende dieses Jahres rund 4 GW aus der Förderung. Bis Anfang 2026 werden bundesweit sogar rund 16 GW aus der Förderung fallen. Das entspricht knapp einem Drittel der aktuell in Deutschland installierten Anlagenleistung im Bereich Windenergie an Land. Ein ersatzloser Verlust dieser Anlagen würde unseren Klimaschutzzielen diametral widersprechen. Überall dort, wo ein Repowering von alten Windkraftanlagen aus planungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist, müssen wir daher ein Sicherheitsnetz aufspannen, um einen Rückbau der Anlagen zu vermeiden. Entsprechend sollte den betroffenen Betreibern am Ende des EEG- Förderzeitraums einmalig die Option eingeräumt werden, ihre Stromproduktion weiterhin zu einem fest vorgegebenen Fixpreis an die Übertragungsnetzbetreiber weiterzugeben. Die Laufzeit dieser Anschlussförderung sollte dabei von den Anlagenbetreibern individuell festgelegt werden können, wobei sie maximal sieben Jahre betragen sollte. Der Fixpreis sollte 70 Prozent des zum Zeitpunkt des Herausfallens der Anlage aus der EEG-Förderung geltenden Höchstwertes für die Ausschreibungen für neue Windenergieanlagen an Land betragen. Dies entspräche aktuell einem Fixpreis in Höhe von 4,34 Cent pro Kilowattstunde. Auf diese Weise können wir den energie- und klimapolitisch wichtigen Weiterbetrieb von Anlagen, bei denen ein Repowering nicht möglich ist, wirksam absichern. Mit dieser Entschließung können wir hier aus dem Bundesrat einen wichtigen Impuls für die Energiewende geben. Ich freue mich auf die gemeinsame Beratung. Anlage 11 Erklärung von Staatsministerin Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) zu Punkt 23 der Tagesordnung Der vorliegende Entwurf des Europäischen Parlaments für ein Europäisches Klimagesetz zeigt den richtigen Weg auf, unseren Kontinent klimaneutral zu gestalten. Im Zusammenhang mit dem europäischen Green Deal stellt es einen wesentlichen Schritt hin zur dringend notwendigen Klimaneutralität, zur Verbindlichkeit der EU- Klimapolitik und zur Rolle Europas als globales Vorbild in der Klimaschutzpolitik dar. Dass ein verbindliches Klimaschutzgesetz unter anderem für Planungssicherheit der Wirtschaft notwendig ist, haben wir ja bereits bei der mühsamen Verabschiedung des deutschen Klimaschutzgesetzes 2019 gesehen. Auch das Gesetz war lange erwartet worden. Beim Green Deal handelt es sich um eine neue, nachhaltige Wachstumsstrategie, mit der die EU zu einer fairen Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft werden soll. Das Ziel ist es, dass im Jahr 2050 keine Netto- Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden und das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung entkoppelt ist. Dementsprechend legt der Verordnungsentwurf verbindliche Ziele für sämtliche Treibhausgasemissionen und sämtliche Sektoren fest. Mit der Verordnung sollen das Ziel der Klimaneutralität der EU bis 2050 sowie die Anpassung an den Klimawandel nun erstmals im europäischen Recht verankert und damit gleichzeitig ein Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzabkommens von Paris geleistet werden. Wir unterstützen diesen Vorschlag der Kommission, die europäische Klimaschutzpolitik an einem ambitionierten Zielhorizont auszurichten und bis 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Nötig ist dafür ein kompletter Umbau von Industrie, Energieversorgung, Verkehr und Landwirtschaft. Dennoch müssen wir festhalten, dass es der Kommission hier nicht gelungen ist, verbindliche Zwischenziele festzulegen. Und allen ist klar: Bei diesem Klimaschutzgesetz kann es auch nicht bleiben. Denn neben dem Legislativvorschlag müssen nun die Maßnahmen auf EU- Ebene ergriffen beziehungsweise angepasst und ambitionierter gestaltet werden, um die Ziele zu erreichen. Exemplarisch möchte ich die folgenden nennen: – Eine Überprüfung des europäischen Emissionshandels (EU ETS) steht an, und der CO2-Preis muss in den betroffenen Bereichen endlich seine Lenkungswirkung entfalten. Ein Mindestpreis für den Emissionshandelsbereich auf europäischer Ebene wäre sinnvoll. – Ferner sind im Zuge des Pariser Klimaabkommens die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, in den kommenden Jahren eine Aktualisierung mit Ambitionssteigerung der nationalen Klimaschutzpläne (NDCs) zu erarbeiten. – Eine europaweite Strategie für eine intelligente Sektorenintegration. Diese ist ein wichtiges Element für die Energiewende und bietet verschiedene energie-, klimaschutz- und industriepolitische Chancen. Wichtige Hauptziele sollten dabei die vollständige Dekarbonisierung der Energieversorgung im Strom-, Wärme- und Verkehrsbereich bis spätestens 2050, die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und die Minimierung der Kosten des Energiesystems bei angemessener Vergütung sein. Damit verbunden muss auch die mittel- und langfristige Sicherung international wettbewerbsfähiger und sozialverträglicher Energiepreise für unsere Industrie sowie für unsere Bürgerinnen und Bürger sein. – Eine umfassende europaweite Energiewende hin zu erneuerbaren Energien. Die klimaschädliche Kohleverstromung darf kein Zukunftsmodell sein. Die bisherigen Hemmnisse müssen abgebaut werden. – Eine Industriestrategie für eine saubere und kreislauforientierte Wirtschaft. Das beinhaltet auch eine Wasserstoffinfrastruktur, die sich auf grünen Wasserstoff fokussiert und vor allem für die Dekarbonisierung der Industrie notwendig ist. – Die Sektoren Gebäude und Verkehr müssen auch durch Maßnahmen und Richtlinien von europäischer Ebene bei ihren Zielpfaden begleitet werden, zum Beispiel ist eine „Renovierungswelle“ im Sinne der Energieeffizienz im Bausektor notwendig, um eine echte Wärmewende einzuläuten. – Auch die verkehrsbedingten Emissionen, die bis 2050 um 90 Prozent sinken müssen, müssen durch EU-Vorgaben wie die Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe und ambitionierte EU- Flottengrenzwerte bei Neuwagen weiter gesenkt werden. – Die Erarbeitung einer EU-Waldstrategie, die auf der Biodiversitätsstrategie aufbaut, zahlreiche Ökosystemleistungen der Wälder fördert und den Klimaschutz zielführend in der GAP vorantreibt. – Eine neue EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel muss erstellt werden, denn es wird Bereiche geben, bei denen wir trotz CO2- Reduzierung Maßnahmen zur Anpassung ergreifen müssen. Die Corona-Pandemie hat in den letzten Monaten fast komplett unser Leben bestimmt. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen der Krise sind heute noch nicht vollumfänglich absehbar. Doch kaum ein Bereich wird davon unberührt bleiben. Durch den seit Wochen zu beobachtenden dramatischen Wirtschaftseinbruch und den teilweisen Stillstand des öffentlichen Lebens ist das deutsche Klimaschutzziel, die THG-Emissionen bis Ende 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, deutlich nähergekommen. Das ist aber nur auf den ersten Blick eine gute Nachricht für den Klimaschutz. Zum einen wäre es unethisch und unlauter, sich darüber zu freuen, da die Reduktion der THG-Emissionen mit großem menschlichen Leid einherging. Zum anderen ist zu befürchten, dass die zu erwartenden und nötigen Konjunkturprogramme zum wirtschaftlichen Wiederaufbau nach der Krise einen „Rebound-Effekt“ bezüglich der THG-Emissionen hervorrufen könnten. Die derzeitige Corona-Krise ist nicht überwunden. Uns allen sollte bewusst sein, dass die großen ökologischen Krisen – Klimawandel, Ökosystem- und Biodiversitätsverlust – ebenfalls nicht überwunden sind. Das Engagement für eine saubere Umwelt und den Schutz des Klimas muss unvermindert weitergehen. Beim wirtschaftlichen Wiederaufbau nach der Corona-Krise müssen wir die sich bietenden Chancen für den Umwelt- und Klimaschutz unbedingt nutzen und Konjunkturhilfen zielgerichtet einsetzen. Hierfür müssen auch die Rahmenbedingungen für Investitionen in eine nachhaltige Energieversorgung weiter verbessert werden. Anstrengungen zur Erreichung der globalen Klima- und Nachhaltigkeitsziele müssen unbedingt weitergeführt werden. Fehlanreize, die zu einem Wiederanstieg der THG-Emissionen führen würden, sind dabei unbedingt zu vermeiden. Der vorliegende Entwurf der Kommission für ein Europäisches Klimaschutzgesetz ist daher das richtige Signal zur richtigen Zeit, kann aber nur ein erster Schritt sein. Es eint uns alle die Zielsetzung, das Abkommen von Paris zu erfüllen und die schweren Folgeschäden der Klimaveränderung zu verhindern. Die Zeit ist knapp, um die Ziele noch zu erreichen. Es geht um nichts weniger als den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Daher führt an zügigen und konsequenten Maßnahmen zur Reduktion der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen kein Weg vorbei. Der heutige Tag der Umwelt steht in diesem Jahr unter dem Motto „natur:verbunden“. Lassen Sie uns hierfür heute – für die Zukunft – gemeinsam ein Zeichen setzen! Anlage 12 Erklärung von Minister Reinhold Hilbers (Niedersachsen) zu Punkt 24 der Tagesordnung Zu Beginn der Sondersitzung des Bundesrates am 27. März 2020 sagten Sie, lieber Herr Dr. Woidke, mit Bezug auf die Covid-19-Pandemie: „Die Lage ist sehr ernst.“ Heute – etwas mehr als zwei Monate später – gilt dieser Satz nach wie vor und ist übertragbar auf die Situation der Industrie in Deutschland und in Europa. Die Bundesregierung und die Länder haben in den letzten Monaten schnell und entschlossen gehandelt, um die Pandemie unter Kontrolle zu bringen und die damit verbundenen massiven Auswirkungen auf die Wirtschaft zu begrenzen. Im Vergleich zu vielen anderen Ländern haben wir diese Herausforderungen bisher gut gemeistert. Dennoch erwarten uns schwere Zeiten: Nach der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung steht der Bundesrepublik in diesem Jahr mit einem erwarteten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 6,3 Prozent die schwerste Rezession seit ihrem Bestehen bevor. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stürzen die europäische Wirtschaft, die gesamte Weltwirtschaft in eine schwere Rezession, deren Ausmaß gegenwärtig unbekannt ist. Aber schon heute ist klar, dass diese Krise über die der Finanzkrise der Jahre 2008 und 2009 hinausgeht. Wie begegnen wir nun diesen Herausforderungen? Was kann Europa aus der Krise lernen? Fakt ist: Die Industrie hat eine immense Bedeutung für Wohlstand, Arbeitsplätze und Innovationskraft in Europa. Daher begrüße ich es sehr, dass die Europäische Kommission im März ihre „Neue Industriestrategie für Europa“ vorgelegt hat. Sehr wichtige Aspekte, die die Industrie und die Mitgliedstaaten seit Jahren umtreiben und von der Europäischen Union einfordern, werden jetzt aktiv angegangen. Damit Europas führende Rolle im Industriesektor gewahrt bleibt, soll die neue Industriestrategie dazu beitragen, drei Ziele zu verwirklichen: erstens die Erhaltung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und gleicher Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen Union und weltweit, zweitens ein klimaneutrales Europa bis 2050 und drittens die Gestaltung der digitalen Zukunft Europas. Ich appelliere an die Europäische Union, an diesen Zielen festzuhalten und sie fest einzubinden in den Wiederaufbauplan. Dies gilt auch für die Automobilindustrie. Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom 20. Mai plant die Europäische Kommission ein bis zu 100 Milliarden Euro schweres Konjunktur- und Klimaschutzpaket für den Mobilitätssektor. Zu den Vorschlägen soll auch eine Kaufprämie für sogenannte saubere Autos gehören. Ein solches europäisches Konjunkturprogramm wäre die passgenaue Ergänzung zur Europäischen Industriestrategie. Das Konjunkturprogramm kann langfristig aber nur greifen, wenn wir die Einführung der Elektromobilität weiter unterstützen. Deshalb müssen wir jetzt die Grundlagen dafür schaffen, dass jeder in Deutschland und in Europa in seiner Nähe öffentliche Ladeinfrastruktur findet. Das bedeutet, dass es eine leistungsfähige schnelle Ladeinfrastruktur sowohl an stark frequentierten Standorten als auch in der wirtschaftlich weniger attraktiven Fläche geben muss. Wie in der Industriestrategie für Europa angekündigt, müssen die Rahmenbedingungen für die Industrieunternehmen weiter verbessert werden: Gerade jetzt sollten Innovationen noch mehr gefördert werden. Mit Blick auf die Klimaschutzziele der Europäischen Union bis 2050 sind nachhaltige Innovationen auch bei der Reduzierung von Emissionen gefragt. Der Ersatz von Kohle durch Wasserstoff in der Stahlerzeugung ist nach meiner Überzeugung eine der chancenreichsten Möglichkeiten auf dem Weg zur CO2-Neutralität. Wichtige Voraussetzung für das Gelingen dieser grundlegenden Transformation ist eine sichere Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff zu wettbewerbsfähigen Preisen. Insofern ist eine zeitnahe Verabschiedung der angekündigten EU-Strategie für sauberen Stahl notwendig. Und es ist jetzt auch dringend eine nationale Wasserstoffstrategie von Nöten, um die richtigen Weichenstellungen zu setzen. Die Corona-Krise zeigt, wie abhängig wir von dem Funktionieren internationaler Lieferketten sind, wie wichtig eigene Produktionskapazitäten in Deutschland und in Europa sind und wie wichtig ein unabhängiges, starkes und solidarisches Europa ist. Über die Zukunft Europas könnte es bereits am 19. Juni bei einem Gipfel des Europäischen Rates zum Schwur kommen: Dann wird über den Aufbauplan der Europäischen Union, den Frau Kommissionspräsidentin von der Leyen am 27. Mai mit einem Volumen von 750 Milliarden Euro vorgestellt hat, und den ebenfalls von der Europäischen Kommission vorgelegten neuen Entwurf für einen siebenjährigen Haushaltsrahmen in Höhe von 1,1 Billionen Euro beraten. Natürlich müssen noch viele Details geklärt werden. Aber ich bin ganz bei Frau von der Leyen, wenn sie diese Entscheidung als „Europas Moment“ bezeichnet. Lassen Sie mich zusammenfassen: Es ist immens wichtig, in den kommenden Wochen und Monaten innerhalb der EU die richtigen Entscheidungen zu treffen. Dies kann nur gemeinsam mit den Mitgliedstaaten geschehen. Ich fordere den Bund auf, die Bundesländer in diesen Prozess eng einzubinden. Anlage 13 Erklärung von Minister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) zu Punkt 38 der Tagesordnung Die Corona-Pandemie stellt die öffentlichen Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland vor große Herausforderungen. Hiervon sind neben dem Bund und den Ländern auch die Gemeinden und Gemeindeverbände betroffen, die in unserem gemeinsamen Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus eine fundamental wichtige Rolle einnehmen. Klar ist: Die derzeitige Krise wird gravierende Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte haben. Neben hohen Steuerausfällen und schließungsbedingten Rückgängen bei den kommunalen Gebühreneinnahmen spielen dabei zunehmend auch Mehrausgaben eine wichtige Rolle, die aus Maßnahmen des Bundes im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Pandemie resultieren. Mit diesen Maßnahmen verbundene Folgen für Wirtschaft und Bevölkerung wirken sich in Form verminderter Steuereinnahmen oder höherer Sozialausgaben auf die kommunalen Haushalte aus. Nordrhein-Westfalen begrüßt es daher außerordentlich, dass sich die Koalitionspartner auf der Bundesebene am 3. Juni 2020 darauf verständigt haben, die Kommunen nachhaltig zu unterstützen: – Gerade die Kosten der Unterkunft stellen eine Hauptbelastung für die Kommunen dar. Daher hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bereits im Jahr 2018 eine Bundesratsinitiative gestartet, die von allen 16 Bundesländern unterstützt worden ist. Ziel war seinerzeit schon, eine Grundgesetzänderung zu erreichen, um die Schwelle für den Eintritt der Bundesauftragsverwaltung anzuheben und damit eine effektivere finanzielle Beteiligung des Bundes an den kommunalen Sozialausgaben zu ermöglichen. Nun hat der Bund angekündigt, weitere 25 Prozent und insgesamt 75 Prozent der Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende dauerhaft zu übernehmen. Zwei Jahre hat sich die Landesregierung Nordrhein- Westfalen kontinuierlich und beständig und nun auch mit Erfolg für genau diese Lösung eingesetzt, die der Bund nun angekündigt hat. Mit der Umsetzung wird sich somit das Anliegen unter Ziffer 1 unseres am 25. Mai 2020 in den Bundesrat eingebrachten Antrages zur Anhebung der Beteiligungsobergrenze erreicht. – Des Weiteren ist es sehr erfreulich, dass sich auf der Bundesebene dazu entschlossen wurde, die krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen durch einen pauschalierten Ausgleich zu kompensieren und dazu einen finanziellen Beitrag von 50 Prozent leisten zu wollen. Dies wird einen erheblichen Beitrag dazu leisten, dass die Kommunen als öffentliche Auftraggeber Investitionen tätigen können, um Arbeit und Beschäftigung zu sichern und eine „Krise nach der Krise“ zu verhindern. – Das Bundes-Konjunkturpaket ist ein echter Befreiungsschlag, der nachhaltig wirken wird. Wichtig ist, dass die Länder bei der weiteren Umsetzung eng beteiligt werden, auch um sicherzustellen, dass auch Kommunen mit schwächeren Haushalten an den Entlastungen und an den angekündigten Unterstützungsmaßnahmen angemessen partizipieren können. In diesem Kontext darf aber nicht vergessen werden, dass bedeutsame Teile der kommunalen Betriebe von der Corona-Pandemie extrem belastet sind. Vielen Betrieben sind die Einnahmen gänzlich oder zu großen Teilen weggebrochen. Zu nennen sind beispielsweise die kommunalen Verkehrsbetriebe, kommunale Flughafen- und Hafenbetreiber sowie Messegesellschaften. Ganz stark betroffen ist auch der Kultur- und Freizeitbereich. Ich nenne hier nur Opern, Theater, Volkshochschulen, Museen, Tiergärten und kommunale Bäderbetriebe. Der vom Grunde her absolut richtige Bundes-Rettungsschirm zur Absicherung von Unternehmen sieht allerdings derzeit keinen Zugang für Unternehmen vor, an denen die öffentliche Hand mehrheitlich beteiligt ist. Dies stellt letztlich eine Ungleichbehandlung dar: Zahlreiche der kommunalen Gesellschaften sind für ein Wiederanfahren der Wirtschaftsbranchen von herausragender Bedeutung, weil mit dem jeweiligen Geschäftsbetrieb zahlreiche Logistikleistungen – Menschen wie Güter – sichergestellt werden. Dies bedeutet dann auch, dass diese Infrastrukturgesellschaften einen Zugang zu Bürgschaften und damit günstigen Darlehenskonditionen erhalten können. Es geht um nicht mehr als um eine Gleichbehandlung der Unternehmen. Dies sollte in unser aller Interesse liegen. Der Bund hat bereits erste Schritte für eine solche Öffnung unternommen. So können seit Kurzem größere kommunale Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen das KfW-Sonderprogramm 2020 in Anspruch nehmen. Auch sind über das IKU-Programm (Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen) Betriebsmittelfinanzierungen für kommunale Unternehmen möglich. Die bisherige Deckelung der jeweiligen Kreditsumme von 50 Millionen Euro wird nach der Ankündigung des Bundes-Koalitionsausschusses aufgehoben werden, was wir ebenfalls begrüßen, da dies die Spielräume für kommunale Investitionen erweitern wird. Auch erkennen wir an, dass der Bund mit seiner Ankündigung vom 3. Juni 2020 an vielen zukunftsweisenden Stellen ansetzt, von denen auch kommunale Unternehmen profitieren können. Zu nennen sind hier zum Beispiel die angekündigten Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen des ÖPNV zur Erneuerung von Bus- und Lkw-Flotten auch für kommunale Betreiber, für Sportstätten, für den Ausbau der Infrastruktur im Bereich der Kinderbetreuung, für den Kulturbereich, für das CO2- Gebäudesanierungsprogramm zur energetischen Sanierung auch kommunaler Gebäude. Wir sind auf die konkrete Ausgestaltung der Vorschläge gespannt und werden sie konstruktiv im Sinne unserer Kommunen begleiten. Dringend geboten ist darüber hinaus eine Entbürokratisierung im Vergaberecht. Wollen wir die negativen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie schnellstmöglich überwinden und unsere Volkswirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen, müssen wir alles dafür tun, damit uns die Investitionen im öffentlichen Bereich nicht wegbrechen. Im Gegenteil: Gerade jetzt in der Krise ist die öffentliche Hand gefordert, weiter und mehr zu investieren, um unsere Infrastruktur zu modernisieren und wettbewerbsfähig zu halten. Den Kommunen kommt hier eine hervorgehobene Bedeutung zu. Bau und Sanierung von Schulen, Kindertagesstätten und öffentlichen Sportanlagen oder gar die städtebauliche Sanierung ganzer Stadtteile sind nicht nur Vorhaben, die die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger unmittelbar verbessern und die Gestaltungskraft kommunaler Demokratie anschaulich und sichtbar machen, sie sind zugleich unverzichtbare Stützen der lokalen Wirtschaft. Rund 35 Prozent der gesamten öffentlichen Investitionstätigkeit in Deutschland entfallen allein auf den kommunalen Bereich. Umso dringender ist es unsere Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, die öffentliche Investitionen nicht hemmen oder ausbremsen, sondern befördern und erleichtern. In den vielen Gesprächen, die ich mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, aber auch mit der Bau- und Wohnungswirtschaft führe, nimmt das Vergaberecht in diesem Zusammenhang immer wieder eine zentrale Rolle ein. In Nordrhein- Westfalen haben wir deshalb im Unterschwellenbereich, für den wir als Länder ja selbst Verantwortung tragen, nicht nur kurzfristig mit Blick auf die besondere Pandemiesituation zeitlich befristete Erleichterungen geschaffen, sondern sind zugleich mit den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der Bauwirtschaft in einen intensiven Dialog über die Fortentwicklung unserer kommunalen Vergabegrundsätze eingetreten. Wir wollen allen beteiligten Akteuren einen Rahmen für einfache, schnelle und rechtssichere Vergabeverfahren an die Hand geben, ohne dabei das Ziel eines fairen Wettbewerbs aus den Augen zu verlieren. Das muss auch unser gemeinsames Ziel für den EU- Oberschwellenbereich sein. Insbesondere dürfen Förderbestimmungen mit Verweis auf aufwendige Vergabeverfahren nicht zum Hemmschuh für den zügigen Abruf von Fördermitteln durch unsere Kommunen werden. Ich halte es für dringend geboten, dass die Bundesregierung gegenüber der EU initiativ wird, um gemeinsam nach Wegen zu suchen, wie Vergabeverfahren auch im Oberschwellenbereich einfacher und schneller gestaltet werden können. Wir sehen es daher als zukunftsweisenden Schritt an, dass der Bund am 3. Juni 2020 angekündigt hat, das Vergaberecht durch eine Verkürzung der Vergabefristen bei EU- Vergabeverfahren und die Anpassungen der Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben in Deutschland zu vereinfachen. Dies sollte allerdings nicht nur – wie einschränkend angekündigt – temporär geschehen, sondern wir brauchen hier dauerhafte und nachhaltige Lösungen. Das Vergaberecht ist über die Jahre seiner Weiterentwicklung zunehmend kompliziert geworden und hat sich immer weiter von seinen ursprünglichen Grundsätzen der Transparenz sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entfernt. Es lässt daher hoffen, wenn sich der Bund dafür ausspricht, die Europäische Ratspräsidentschaft Deutschlands dafür zu nutzen, auf europäischer Ebene ein Programm zur Entbürokratisierung, zur Beschleunigung des Planungsrechts, zur Vereinfachung des Vergaberechts und zur Reform des Wettbewerbsrechts anzustoßen. Auch hier zeigt sich, dass der nordrhein-westfälische Antrag genau zur richtigen Zeit kommt, damit die Länder im weiteren Prozess Impulse der Vereinfachung setzen können. Es ist damit festzustellen, dass die Initiative aus Nordrhein-Westfalen zum richtigen Zeitpunkt angestoßen wurde und an den richtigen Stellen ansetzt. Ich bitte um Unterstützung.]

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