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100 Millionen Euro-Darlehen an die Republik Peru durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

dip / drucksache 24.09.2026 · WP 21 · 21/8191 · Kleine Anfrage · Original ↗

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100 Millionen Euro-Darlehen an die Republik Peru durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8191 21. Wahlperiode 24.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever, Denis Pauli, Johann Martel, Martina Uhr, Dr. Alexander Wolf, Arne Raue, Kay Gottschalk, Dr. Michael Espendiller, Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann, Udo Theodor Hemmelgarn, Jürgen Koegel, Dr. Alexander Gauland, Heinrich Koch, Iris Nieland, Hauke Finger, Torben Braga, Rainer Groß, Reinhard Mixl, Marcel Queckemeyer, Diana Zimmer und der Fraktion der AfD 100 Mio. Euro-Darlehen an die Republik Peru durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Die deutsche Botschaft in der Republik Peru veröffentlichte am 3. Juni 2026 einen Beitrag auf dem Sozialen Netzwerk „Instagram“, welcher die „Feier über das Abkommen zwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem peruanischen Ministerium für Wirtschaft und Finanzen über ein Darlehen in Höhe von 100 Mio. Euro, das zur Finanzierung institutioneller Reformen im Bereich der Chancengleichheit bestimmt ist“, bekundet (www.instagram.com/ p/DZIdLEtEWi0/?utm_source=ig_embed; aufgerufen am 31. August 2026). Des Weiteren heißt es in diesem Beitrag, dass „die Reformen sich in drei Hauptbereiche gliedern würden: die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die Förderung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit von Frauen, und die Verbesserung der Governance im Bereich der Geschlechtergleichstellung“ (a. a. O.). Laut der Leiterin der Abteilung für wirtschaftliche Zusammenarbeit der deutschen Botschaft, Dr. Nicole Maldonado, würden mit diesem Darlehen „zwei Prioritäten der peruanisch-deutschen Zusammenarbeit verbunden werden: Der Beitritt der Republik Peru zur OECD und die Gleichstellung der Geschlechter. In beiden Bereichen würde Deutschland auch weiterhin ein Verbündeter Perus sein“ (a. a. O.). Im offiziellen Amtsblatt der Republik Peru findet sich das entsprechende Dekret, „Decreto Supremo Nº 072-2026-EF“ zum Abkommen über dieses Darlehen (https://busquedas.elperuano.pe/dispositivo/NL/ 2511266-1; aufgerufen am 31. August 2026). Dem Dekret, welches vom peruanischen Präsidenten und dem peruanischen Ministerrat unterzeichnet wurde, ist nach freier Übersetzung zu entnehmen, dass die Republik Peru mit dem Kredit seine Zahlungsbilanz stützen und einen Teil des Schuldendienstes der öffentlichen Verschuldung finanzieren will – also insbesondere Tilgungen, Zinsen und Gebühren bestehender Staatsschulden (a. a. O.; im Original: „[…] estando destinada a atender parte del pago del servicio de la deuda pública en armonía con el Marco Macroeconómico Multianual vigente […]“). Die Aufnahme des Darlehens bei der KfW erfolgt auf Basis des peruanischen OECD- Reformprogramms, namentlich „Cumpliendo con estándares OCDE: Gobernabilidad e Igualdad de Oportunidades (Fase I)“ – auf Deutsch, frei übersetzt: „Erfüllung der OECD-Standards: Regierungsführung und Chancengleichheit (Phase I)“ (a. a. O., aufgerufen am 31. August 2026). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche konkreten Reformen hat die Republik Peru nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bereichen Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Förderung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit von Frauen und Verbesserung der Governance im Bereich der Geschlechtergleichstellung umgesetzt oder neu eingeführt, auf die sich die deutsche Botschaft im geteilten Instagram-Beitrag beruft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  2. Welche der in Frage 1 erfragten Reformen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Bestandteil des Programms „Cumpliendo con estándares OCDE: Gobernabilidad e Igualdad de Oportunidades (Fase I)“ – auf Deutsch: „Erfüllung der OECD-Standards: Regierungsführung und Chancengleichheit (Phase I)“ und welche etwaigen weiteren Reformen sind für die Auszahlung des KfW-Darlehens relevant (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  3. Welche deutschen Institutionen und Organisationen haben die in Frage 1 erfragten Reformen nach Kenntnis der Bundesregierung ausgewertet oder werten diese nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell aus, um eine fundierte Analyse hinsichtlich des tatsächlichen Fortschritts der Angleichung der Republik Peru an die OECD-Standards zu erstellen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  4. Mit welchen konkreten Instrumenten und Maßstäben bewerten die in Frage 3 erfragten deutschen Institutionen und Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächliche Wirksamkeit der in Frage 1 erfragten Reformen?  5. Kam im Vorfeld der Entscheidung über die Auszahlung des Darlehens der KfW eine konkrete Rolle in der Auswertung der Wirksamkeit der in Frage 1 erfragten Reformen zu?  6. Wenn Frage 5 mit Ja beantwortet wird, gab und gibt es eine Zusammenarbeit zwischen der KfW und der Bundesregierung, um die Bewertung und die Voraussetzung für die Auszahlung des Darlehens in Höhe von 100 Mio. Euro gemeinsam vorzunehmen?  7. Wie hoch sind die Ausschüttungstranchen des Darlehens und in welchen zeitlichen Abständen erfolgen diese?  8. An welche konkreten Vorgaben ist die Republik Peru zur kontinuierlichen Fortführung der Tranchen-Ausschüttungen gebunden?  9. Welche zuständigen Institutionen und Organisationen legen die in Frage 8 erfragten Vorgaben fest? 10. Welche Treffen zwischen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland, der KfW und der Republik Peru sind im Rahmen des Abkommens über die Auszahlung des KfW-Darlehens über 100 Mio. Euro geplant oder haben bereits stattgefunden, und wer nahm daran teil bzw. wird planmäßig daran teilnehmen (bitte nach zugehöriger Institution, Zuständigkeit, Zweck und Zeitpunkt des Treffens aufschlüsseln)? 11. Stellen die Bundesrepublik Deutschland oder die KfW etwaige Consulting-Gruppen bzw. Berater im Rahmen des ausgezahlten Darlehens zur Verfügung, und welche konkreten Aufgaben sollen hierbei erfüllt werden? 12. Wenn Frage 11 bejaht wird, wie hoch schätz die Bundesregierung die entstehenden Kosten für die erfragten Beratungsdienstleistungen? 13. Wie hoch belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten der in Frage 10 erfragten Treffen und Reisen von offiziellen deutschen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vertretern in die Republik Peru, und wie hoch die entsprechenden Kosten von Vertretern der KfW? 14. Bis zu welchem Zeitpunkt erwartet die Bundesregierung die vollständige Rückzahlung des Darlehens und entspricht dieses den ausgehandelten Vorgaben? 15. Sind Reformen der Republik Peru im Bereich der Geschlechtergerechtigkeit aus Sicht der Bundesregierung die wichtigste Voraussetzung für die Auszahlung des Darlehens und falls ja, hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zur medialen Präsenz dieser Voraussetzung in der peruanischen Medienlandschaft (bitte gegebenenfalls ausführen und Beispiele aus peruanischen Medien angeben, welche aus Sicht der Bundesregierung zu genüge darauf hinweisen, mit welcher Zweckmäßigkeit die Auszahlung des Darlehens verbunden ist)? 16. Übt die Bundesregierung vertraglichen oder informellen Einfluss auf die Republik Peru aus, um das Thema Geschlechtergerechtigkeit im Rahmen der Auszahlung des Darlehens ausreichend in den peruanischen Medien zu beleuchten (bitte gegebenenfalls konkrete Beispiele benennen)? 17. Ist eine Evaluierung des Darlehens und seiner entwicklungspolitischen Wirksamkeit vorgesehen und durch welche zuständige Stelle, anhand welcher konkreter Kriterien und zu welchem Zeitpunkt? 18. Zu welchen finanziellen und sonstigen Konditionen wurde das Darlehen durch die KfW gewährt, insbesondere hinsichtlich des Zinssatzes, der Laufzeit, des Tilgungsbeginns, der Rückzahlungsmodalitäten und etwaiger weiterer Gebühren? 19. Trägt die Bundesrepublik Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar ein Ausfallrisiko für die Rückzahlung des Darlehens, und falls ja, in welcher Höhe? 20. Ist das Darlehen über eine Garantie, eine Bürgschaft oder eine sonstige Haftungsübernahme der Bundesrepublik Deutschland abgesichert? Berlin, den 23. September 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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