100 Millionen Euro-Darlehen an die Republik Peru durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
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100 Millionen Euro-Darlehen an die Republik Peru durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8191
21. Wahlperiode 24.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever, Denis Pauli, Johann Martel,
Martina Uhr, Dr. Alexander Wolf, Arne Raue, Kay Gottschalk, Dr. Michael
Espendiller, Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann, Udo Theodor Hemmelgarn,
Jürgen Koegel, Dr. Alexander Gauland, Heinrich Koch, Iris Nieland, Hauke Finger,
Torben Braga, Rainer Groß, Reinhard Mixl, Marcel Queckemeyer, Diana Zimmer
und der Fraktion der AfD
100 Mio. Euro-Darlehen an die Republik Peru durch die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW)
Die deutsche Botschaft in der Republik Peru veröffentlichte am 3. Juni 2026
einen Beitrag auf dem Sozialen Netzwerk „Instagram“, welcher die „Feier über
das Abkommen zwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem
peruanischen Ministerium für Wirtschaft und Finanzen über ein Darlehen in
Höhe von 100 Mio. Euro, das zur Finanzierung institutioneller Reformen im
Bereich der Chancengleichheit bestimmt ist“, bekundet (www.instagram.com/
p/DZIdLEtEWi0/?utm_source=ig_embed; aufgerufen am 31. August 2026).
Des Weiteren heißt es in diesem Beitrag, dass „die Reformen sich in drei
Hauptbereiche gliedern würden: die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen,
die Förderung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit von Frauen, und die
Verbesserung der Governance im Bereich der Geschlechtergleichstellung“
(a. a. O.). Laut der Leiterin der Abteilung für wirtschaftliche Zusammenarbeit
der deutschen Botschaft, Dr. Nicole Maldonado, würden mit diesem Darlehen
„zwei Prioritäten der peruanisch-deutschen Zusammenarbeit verbunden
werden: Der Beitritt der Republik Peru zur OECD und die Gleichstellung der
Geschlechter. In beiden Bereichen würde Deutschland auch weiterhin ein
Verbündeter Perus sein“ (a. a. O.). Im offiziellen Amtsblatt der Republik Peru findet
sich das entsprechende Dekret, „Decreto Supremo Nº 072-2026-EF“ zum
Abkommen über dieses Darlehen (https://busquedas.elperuano.pe/dispositivo/NL/
2511266-1; aufgerufen am 31. August 2026). Dem Dekret, welches vom
peruanischen Präsidenten und dem peruanischen Ministerrat unterzeichnet wurde, ist
nach freier Übersetzung zu entnehmen, dass die Republik Peru mit dem Kredit
seine Zahlungsbilanz stützen und einen Teil des Schuldendienstes der
öffentlichen Verschuldung finanzieren will – also insbesondere Tilgungen, Zinsen
und Gebühren bestehender Staatsschulden (a. a. O.; im Original: „[…] estando
destinada a atender parte del pago del servicio de la deuda pública en armonía
con el Marco Macroeconómico Multianual vigente […]“). Die Aufnahme des
Darlehens bei der KfW erfolgt auf Basis des peruanischen OECD-
Reformprogramms, namentlich „Cumpliendo con estándares OCDE:
Gobernabilidad e Igualdad de Oportunidades (Fase I)“ – auf Deutsch, frei übersetzt:
„Erfüllung der OECD-Standards: Regierungsführung und Chancengleichheit
(Phase I)“ (a. a. O., aufgerufen am 31. August 2026).
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Reformen hat die Republik Peru nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Bereichen Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen, Förderung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit von Frauen und
Verbesserung der Governance im Bereich der Geschlechtergleichstellung
umgesetzt oder neu eingeführt, auf die sich die deutsche Botschaft im
geteilten Instagram-Beitrag beruft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Welche der in Frage 1 erfragten Reformen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Bestandteil des Programms „Cumpliendo con estándares
OCDE: Gobernabilidad e Igualdad de Oportunidades (Fase I)“ – auf
Deutsch: „Erfüllung der OECD-Standards: Regierungsführung und
Chancengleichheit (Phase I)“ und welche etwaigen weiteren Reformen sind für
die Auszahlung des KfW-Darlehens relevant (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
3. Welche deutschen Institutionen und Organisationen haben die in Frage 1
erfragten Reformen nach Kenntnis der Bundesregierung ausgewertet oder
werten diese nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell aus, um eine
fundierte Analyse hinsichtlich des tatsächlichen Fortschritts der Angleichung
der Republik Peru an die OECD-Standards zu erstellen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
4. Mit welchen konkreten Instrumenten und Maßstäben bewerten die in
Frage 3 erfragten deutschen Institutionen und Organisationen nach
Kenntnis der Bundesregierung die tatsächliche Wirksamkeit der in Frage 1
erfragten Reformen?
5. Kam im Vorfeld der Entscheidung über die Auszahlung des Darlehens der
KfW eine konkrete Rolle in der Auswertung der Wirksamkeit der in
Frage 1 erfragten Reformen zu?
6. Wenn Frage 5 mit Ja beantwortet wird, gab und gibt es eine
Zusammenarbeit zwischen der KfW und der Bundesregierung, um die Bewertung
und die Voraussetzung für die Auszahlung des Darlehens in Höhe von
100 Mio. Euro gemeinsam vorzunehmen?
7. Wie hoch sind die Ausschüttungstranchen des Darlehens und in welchen
zeitlichen Abständen erfolgen diese?
8. An welche konkreten Vorgaben ist die Republik Peru zur kontinuierlichen
Fortführung der Tranchen-Ausschüttungen gebunden?
9. Welche zuständigen Institutionen und Organisationen legen die in Frage 8
erfragten Vorgaben fest?
10. Welche Treffen zwischen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland, der
KfW und der Republik Peru sind im Rahmen des Abkommens über die
Auszahlung des KfW-Darlehens über 100 Mio. Euro geplant oder haben
bereits stattgefunden, und wer nahm daran teil bzw. wird planmäßig daran
teilnehmen (bitte nach zugehöriger Institution, Zuständigkeit, Zweck und
Zeitpunkt des Treffens aufschlüsseln)?
11. Stellen die Bundesrepublik Deutschland oder die KfW etwaige
Consulting-Gruppen bzw. Berater im Rahmen des ausgezahlten Darlehens
zur Verfügung, und welche konkreten Aufgaben sollen hierbei erfüllt
werden?
12. Wenn Frage 11 bejaht wird, wie hoch schätz die Bundesregierung die
entstehenden Kosten für die erfragten Beratungsdienstleistungen?
13. Wie hoch belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten
der in Frage 10 erfragten Treffen und Reisen von offiziellen deutschen
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Vertretern in die Republik Peru, und wie hoch die entsprechenden Kosten
von Vertretern der KfW?
14. Bis zu welchem Zeitpunkt erwartet die Bundesregierung die vollständige
Rückzahlung des Darlehens und entspricht dieses den ausgehandelten
Vorgaben?
15. Sind Reformen der Republik Peru im Bereich der
Geschlechtergerechtigkeit aus Sicht der Bundesregierung die wichtigste Voraussetzung für die
Auszahlung des Darlehens und falls ja, hat sich die Bundesregierung eine
eigene Auffassung gebildet zur medialen Präsenz dieser Voraussetzung in
der peruanischen Medienlandschaft (bitte gegebenenfalls ausführen und
Beispiele aus peruanischen Medien angeben, welche aus Sicht der
Bundesregierung zu genüge darauf hinweisen, mit welcher Zweckmäßigkeit
die Auszahlung des Darlehens verbunden ist)?
16. Übt die Bundesregierung vertraglichen oder informellen Einfluss auf die
Republik Peru aus, um das Thema Geschlechtergerechtigkeit im Rahmen
der Auszahlung des Darlehens ausreichend in den peruanischen Medien
zu beleuchten (bitte gegebenenfalls konkrete Beispiele benennen)?
17. Ist eine Evaluierung des Darlehens und seiner entwicklungspolitischen
Wirksamkeit vorgesehen und durch welche zuständige Stelle, anhand
welcher konkreter Kriterien und zu welchem Zeitpunkt?
18. Zu welchen finanziellen und sonstigen Konditionen wurde das Darlehen
durch die KfW gewährt, insbesondere hinsichtlich des Zinssatzes, der
Laufzeit, des Tilgungsbeginns, der Rückzahlungsmodalitäten und
etwaiger weiterer Gebühren?
19. Trägt die Bundesrepublik Deutschland nach Einschätzung der
Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar ein Ausfallrisiko für die
Rückzahlung des Darlehens, und falls ja, in welcher Höhe?
20. Ist das Darlehen über eine Garantie, eine Bürgschaft oder eine sonstige
Haftungsübernahme der Bundesrepublik Deutschland abgesichert?
Berlin, den 23. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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