Besetzung des Präsidiums und Projekte der Bundeszentrale für politische Bildung (Antwort zu Drs. 21/4230)
Text
Besetzung des Präsidiums und Projekte der Bundeszentrale für politische Bildung (Antwort zu Drs. 21/4230)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4731
21. Wahlperiode 12.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Birghan, Nicole Höchst,
Dr. Michael Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4230 –
Besetzung des Präsidiums und Projekte der Bundeszentrale für
politische Bildung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ist eine deutsche staatliche
Institution, die zur politischen Bildung der Bevölkerung beiträgt. Sie wurde
nach dem Zweiten Weltkrieg als Nachfolgeorganisation der „Reichszentrale
für Heimatdienst (1918 bis 1933) etabliert, zunächst ab 1952 als
„Bundeszentrale für Heimatdienst“. Die Bundeszentrale, die ihren heutigen Namen seit
1963 trägt, hat sich stetig weiterentwickelt und ihr Angebot an modernen
Medien, didaktischen Materialien und interaktiven Formaten ausgebaut. Sie ist
gemäß Erlass vom 24. Januar 2001 eine nichtrechtsfähige Bundesanstalt im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und hat ihren Hauptsitz
in Bonn. Der Präsident wird vom Bundesminister des Innern in das Amt
berufen und ist dessen Dienstvorgesetzter (www.bpb.de/die-bpb/ueber-uns/auftrag/
51244/erlass-ueber-die-bundeszentrale-fuer-politische-bildung-bpb/). Die
Aufgabe der bpb ist es, „durch Maßnahmen der politischen Bildung
Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu
festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken“ (www.bp
b.de/die-bpb/ueber-uns/auftrag/51244/erlass-ueber-die-bundeszentrale-fuer-po
litische-bildung-bpb/). Die bpb wird von einem wissenschaftlichen Beirat
unterstützt. „Die politisch ausgewogene Haltung und die politische Wirksamkeit
der Arbeit der Bundeszentrale wird durch ein Kuratorium, bestehend aus
22 Mitgliedern des Deutschen Bundestages, kontrolliert (www.bpb.de/die-bp
b/ueber-uns/auftrag/51244/erlass-ueber-die-bundeszentrale-fuer-politische-bil
dung-bpb/). Die bpb hat mehr als 450 Mitarbeiter, verfügte im Jahr 2025 über
ein Finanzvolumen von 105,228 Mio. Euro und fördert zahlreiche Projekte
und Veranstaltungen zur politischen Bildung (www.bpb.de/die-bpb/karriere/
bzw. www.bundeshaushalt.de/static/daten/2025/soll/Bundeshaushalt-2025.pdf,
Kapitel 06 35, S. 236).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 12. März 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Verfahren finden bei der Findung und Auswahl einer geeigneten
Person für die Besetzung des Präsidiums der bpb Anwendung?
Es gilt das Prinzip der Bestenauslese nach Artikel 33 Absatz 2 des
Grundgesetzes (GG) sowie die Regelungen der Bundeslaufbahnverordnung (BLV).
2. Gibt es ein Gremium, das die Findung und Auswahl einer geeigneten
Person für die Besetzung des Präsidiums der bpb begleitet bzw. das
Verfahren durchführt, wenn ja, wie ist dieses besetzt, welche fachliche
Eignung weisen die Personen auf, und wenn nein, warum nicht?
Personalentscheidungen auf Leitungsebene der Geschäftsbereichsbehörden des
Bundesministeriums des Innern (BMI) werden im BMI getroffen. Die Gremien
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte, Hauptpersonalrat sowie
Hauptschwerbehindertenvertretung sind dabei entsprechend zu beteiligen. Dabei gilt das
Prinzip der Bestenauslese nach Artikel 33 Absatz 2 GG sowie die Regelungen der
BLV. Der Personalvorschlag wird schließlich dem Kabinett vorgelegt.
3. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Spitzenämter wie das des
Präsidenten der bpb öffentlich ausgeschrieben werden sollten, wenn ja,
warum hat dies im Falle der Nachfolge des Präsidenten der bpb nicht
stattgefunden, und wenn nein, warum nicht?
Es gilt § 4 Absatz 2 und 3 BLV.
4. Wie viele Kandidaten wurden für die Neubesetzung des Amtes des
Präsidenten der bpb – für das laut Presseberichten der frühere
Bundestagsabgeordnete Sönke Rix vorgesehen ist – in Erwägung gezogen, und welche
Qualifikationsprofile weisen sie auf (bitte nach wissenschaftlicher
Qualifikation und Berufsjahren aufschlüsseln)?
Die Besetzung der herausgehobenen Position des Präsidenten der
Bundeszentrale für politische Bildung erfordert über Parteigrenzen hinweg ein hohes Maß
an politischem und persönlichem Vertrauen in den Amtsinhaber. Im Übrigen
wird sich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu
Personalangelegenheiten geäußert.
5. Besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass sich Kandidaten initiativ auf
die Position Präsident der bpb bewerben können?
Ja.
6. Findet Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) für die Auswahl
eines Präsidenten der bpb Anwendung?
Artikel 33 Absatz 2 GG gilt grundsätzlich für alle Auswahlentscheidungen im
öffentlichen Dienst.
7. Welche formalen und fachlichen Kriterien bzw. Qualifikationen müssen
erfüllt sein, um für die Position des Präsidenten der bpb infrage zu
kommen?
Es wird erwartet, dass die Behördenleitung eine Kombination aus fachlicher
Qualifikation und persönlicher Eignung mitbringt. Insbesondere sollte sie über
strategisches Denkvermögen verfügen, Verantwortung übernehmen und Teams
ergebnisorientiert führen können. Für die Position des Präsidenten der bpb
werden darüber hinaus Kenntnisse in einschlägigen gesellschaftlichen und
politischen Themenfeldern erwartet.
8. Welche beamtenrechtlichen Voraussetzungen müssen für das Amt des
Präsidenten der bpb erfüllt sein?
Die Verbeamtung in eine Position der B-Besoldungsgruppe unterliegt den
beamtenrechtlichen Voraussetzungen des Bundesbeamtengesetzes (BBG) und der
BLV, insbesondere für den höheren Dienst. Danach müssen die Voraussetzung
für die Laufbahnbefähigung des höheren Dienstes gemäß§ 17 Absatz 5 BBG
i. V. m. § 21 BLV vorliegen.
9. Aufgrund welcher Erwägungen und Rechtsgrundlagen können
Ausnahmen von den beamtenrechtlichen Voraussetzungen gemacht werden?
Liegen die gemäß§ 17 Absatz 5 BBG i. V. m. § 21 BLV geforderten Bildungs-
und sonstigen Voraussetzungen nicht vor, ist eine persönliche Vorstellung beim
Bundespersonalausschuss (BPersA) als so genannte andere Bewerberin oder so
genannter anderer Bewerber (§ 19 BBG) notwendig. Der BPersA prüft, ob
Bewerberinnen und Bewerber ohne die formale Laufbahnvorbildung durch
berufliche Erfahrung gleichwertige Fähigkeiten erworben haben. Dies geschieht
durch eine Prüfung (zum Verfahren vgl. Geschäftsbericht des BPersA).
10. Aufgrund welcher Erwägungen und Rechtsgrundlagen können
Ausnahmen von erforderlichen fachlichen bzw. akademischen Qualifikationen
gemacht werden?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
11. Wie viele Leitungspositionen in Bundesbehörden sind bzw. wurden in
den Jahren von 2000 bis 2025 mit ehemaligen Mitgliedern des
Europarlaments, des Deutschen Bundestages, der Landesparlamente und bzw.
oder mit ehemaligen Bundes- oder Landesministern besetzt (ggf. um
welche Bundesbehörden handelt es sich)?
Hinweis zur Auslegung: Die Frage wird dahingehend ausgelegt, dass im
Kontext der Anfrage Leitungen der Bundesoberbehörden (i. d. R. Präsidentinnen
und Präsidenten) gemeint sind. Aufgrund von Datenschutz und Löschfristen
wird hier lediglich die amtierende Behördenleitung sowie die letzte
Vorgängerin oder der letzte Vorgänger geprüft.
Insgesamt wurden vier Leitungspositionen mit einer Person besetzt, die zum
Personenkreis ehemaliger Mitglieder des Europarlaments, des Deutschen
Bundestages, der Landesparlamente und/oder ehemaliger Bundes- oder
Landesminister gehört (Bundeszentrale für politische Bildung, Bundesamt für die
Sicherheit der nuklearen Entsorgung, Bundesnetzagentur, Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe).
12. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Rechtsstellung des Präsidenten
der bpb in die eines politischen Beamten gemäß § 54 Absatz 1 des
Bundesbeamtengesetzes (BBG) umzuwandeln, wenn ja, sieht die
Bundesregierung darin einen Widerspruch zum Erlass vom 24. Januar 2001,
insbesondere § 2 und § 6 des Erlasses vom 24. Januar 2001 über die
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), in: Gemeinsames
Ministerialblatt 2001, Nr. 14, S. 270), und wenn nein, warum nicht?
Die Möglichkeit, politische Beamte jederzeit in den einstweiligen Ruhestand zu
versetzen, ist als verfassungsrechtlich anerkannte Ausnahme vom
Lebenszeitprinzip zulässig, darf jedoch nur eng begrenzt angewendet werden.
Insbesondere der Leitung der Bundeszentrale für politische Bildung kommt eine besondere
parteiübergreifende Bedeutung zu, sie nimmt ihre Aufgaben unabhängig von
politischen Mehrheiten wahr. Eine Umwandlung der Rechtsstellung des
Präsidenten der bpb in die eines politischen Beamten gemäß § 54 Absatz 1 BBG ist
aus diesem Grund nicht vorgesehen.
13. Gedenkt die Bundesregierung, das Verfahren zur Besetzung des
Präsidiums der bpb zu evaluieren?
Nein.
14. Gedenkt die Bundesregierung, das Verfahren zur Besetzung des
Präsidiums der bpb zu reformieren?
Nein.
15. Hat die bpb eine Arbeitsdefinition für den Begriff Extremismus, und
wenn ja, wie lautet diese?
16. Hat die bpb eine Arbeitsdefinition für den Begriff Rechtsextremismus,
und wenn ja, wie lautet diese?
17. Hat die bpb eine Arbeitsdefinition für den Begriff Linksextremismus,
und wenn ja, wie lautet diese?
18. Hat die bpb eine Arbeitsdefinition für den Begriff Islamismus, und wenn
ja, wie lautet diese?
19. Hat die bpb eine Arbeitsdefinition für den Begriff gruppenbezogene
Menschenfeindlichkeit, und wenn ja, wie lautet diese?
Die Fragen 15 bis 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die bpb orientiert sich am Beutelsbacher Konsens. Im Sinne des
Kontroversitätsgebots behandelt sie die von den genannten Begriffen umrissenen Themen
entlang der relevanten wissenschaftlichen Definitionen und Positionen. Diese
Debatten bildet die bpb auch in ihren Veröffentlichungen, beispielsweise in
„Dossiers“, ab. Eigene Arbeitsdefinitionen für die Begriffe Extremismus,
Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus und „gruppenbezogene
Menschenfeindlichkeit“ hat die bpb nicht.
20. Fördert die bpb gezielt Projekte gegen Rechtsextremismus (wenn ja, bitte
nach Projektname, Jahr und Ausgaben auflisten)?
21. Fördert die bpb gezielt Projekte gegen Linksextremismus (wenn ja, bitte
nach Projektname, Jahr und Ausgaben auflisten)?
22. Fördert die bpb gezielt Projekte gegen Islamismus (wenn ja, bitte nach
Projektname, Jahr und Ausgaben auflisten)?
23. Fördert die bpb gezielt Projekte gemäß der Kategorie „gruppenbezogene
Menschenfeindlichkeit“ (wenn ja, bitte nach Projektname, Jahr und
Ausgaben auflisten)?
Die Fragen 20 bis 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Übersicht zu laufenden und bereits bewilligten Projekten in den genannten
Phänomenbereichen ist der anliegenden Tabelle zu entnehmen (Anlage*).
Dabei wurden Projekte berücksichtigt, die sich eindeutig einem der genannten
Phänomenbereiche bzw. der Kategorie „gruppenbezogene
Menschenfeindlichkeit“ zuordnen lassen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die
Schwerpunktsetzung der Förderung und vieler Projekte phänomenübergreifend
angelegt ist. Unter anderem erfolgt die Projektförderung im Bundesprogramm
„Zusammenhalt durch Teilhabe“ gezielt phänomenübergreifend. Ein neuer
Förderschwerpunkt der bpb im Phänomenbereich Linksextremismus wird ab 2026
eingerichtet.
24. Wie viele Programme für den Kampf gegen Rechtsextremismus,
Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Anti-
Schwarzen-Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus sowie alle
anderen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gibt es
bei der bpb, und wie viel Geld wurde für die Projekte seit dem Antritt
des Bundeskanzlers Friedrich Merz und seiner Bundesregierung bisher
ausgegeben (bitte die Programme sowie die dafür jährlich
bereitgestellten Summen einzeln auflisten)?
In der bpb wird das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“
umgesetzt, das Projekte für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus in
ländlichen und strukturschwachen Räumen fördert. Die Projekte sollen im Vorfeld
möglicher extremistischer Gefährdungen agieren und die grundlegenden
Bedingungen für ein gleichwertiges Zusammenleben schaffen. Im Bundeshaushalt
2025 und 2026 werden jeweils 17 Mio. Euro für das Bundesprogramm
bereitgestellt.
25. Wie viele Organisationen wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode vom
Bund im Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus,
Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Anti-Schwarzen-Rassismus,
Queerfeindlichkeit, Antifeminismus sowie alle anderen Formen von
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit bzw. verwandte
Erscheinungsformen gefördert bzw. wie viel Geld wurde dafür ausgegeben (bitte diese
Organisationen sowie die dafür jährlich bereitgestellten Summen einzeln
auflisten)?
Im Rahmen der einschlägigen Programme zur Demokratieförderung und
Extremismusprävention sowie Maßnahmen der politischen Bildung werden
ausschließlich Projekte nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundeshaushalts-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/4731 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
ordnung gefördert. Eine Förderung von Organisationen als solche erfolgt nicht.
Im Sinne der Fragestellung wird die Frage dahingehend ausgelegt, wie viele
Organisationen seit Beginn der 21. Wahlperiode Fördermittel im Rahmen einer
institutionellen Förderung erhalten haben, deren Arbeit überwiegend auf die
genannten Phänomenbereiche ausgerichtet ist. Eine solche institutionelle
Förderung fand in folgenden Organisationen statt: Zur Bekämpfung von
Antisemitismus wurden im Jahr 2025 das TIKVAH Institut mit einer Fördersumme von
700.000 Euro sowie der Bundesverband der Recherche- und
Informationsstellen Antisemitismus – RIAS e. V. mit einer Fördersumme von 896.000 Euro
institutionell gefördert. Der „Zentralrat Deutscher Sinti und Roma“ wird mit
einer jährlichen Fördersumme von bis zu 702.000 Euro und das
„Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma“ wird mit einer jährlichen
Fördersumme von bis zu 1.549.000 Euro institutionell gefördert. Die
Institutionen widmen sich unter anderem der Antiziganismusbekämpfung. Darüber
hinaus erfolgt eine institutionelle Förderung von MAKKABI Deutschland e. V.
Mit der institutionellen Förderung wird das Engagement von MAKKABI
Deutschland e. V. als Sportverband mit besonderen Aufgaben sowie Akteur in
Sachen Antisemitismusbekämpfung im Gesellschaftsfeld Sport verstetigt und
nachhaltig ausgeweitet. Die Fördersumme im Jahr 2025 lag bei
1.340.000 Euro, im Jahr 2026 liegt sie bei 1.311.000 Euro.
26. Seit wann legen die Bundesregierungen in ihrem Engagement gegen
Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus,
Muslimfeindlichkeit, Anti-Schwarzen-Rassismus, Queerfeindlichkeit,
Antifeminismus sowie verwandte Erscheinungsformen den Begriff
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zugrunde?
Die Bundesregierung berücksichtigt bei der Entwicklung und
Weiterentwicklung von Programmen stets auch den wissenschaftlichen Stand. Auf den
sozialwissenschaftlichen Begriff der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, der
auf den Soziologen und Erziehungswissenschaftler Wilhelm Heitmeyer
zurückgeht, wird seit der 16. Legislaturperiode in verschiedenen Programmen,
Aktionsplänen und Strategien der Bundesregierung Bezug genommen.
27. Ist eine Veränderung der Haushaltsmittel für die bpb geplant, und wenn
ja, ist ein Aufwuchs oder eine Kürzung geplant (bitte die Summe
nennen)?
Das regierungsinterne Haushaltsaufstellungsverfahren für den Haushalt 2027 ff.
ist noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund nimmt die Bundesregierung zu
im Rahmen dieses Verfahrens vorzunehmenden Planungen keine Stellung.
Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht
ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Die
Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf
bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende
Beratungen oder Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78
[121]; 137, 185 [234 f.]).
28. Aufgrund welcher Erwägungen hat die bpb beschlossen, auf der
Plattform „X“ keine Inhalte mehr zu veröffentlichen (https://checkpoint.tages
spiegel.de/langmeldung/4aDebQ1uCcrNKQrUeuJYbk)?
Unabhängig von einzelnen Plattformen hat die bpb den Anspruch,
unterschiedliche Zielgruppen über vielfältige Kanäle zu erreichen. Seit 2009 ist die bpb auf
der Plattform „Twitter“ bzw. „X“ und weiteren sozialen Netzwerken aktiv. Die
bpb hat sich nicht vollständig von „X“ zurückgezogen. Sie hat entschieden, den
zentralen Institutionskanal der bpb aktuell nicht weiter zu bespielen.
Hintergrund dieser Entscheidung sind unter anderem die in den vergangenen Jahren
kontinuierlich zurückgegangene Reichweite sowie eine deutlich reduzierte
Resonanz auf institutionelle Inhalte. Unabhängig davon ist die bpb weiterhin mit
thematischen Kanälen auf „X“ präsent, etwa mit @eurotopics oder @apuz.
Eine Rückkehr zu einer stärkeren institutionellen Präsenz auf „X“ ist
ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Alle bisherigen Inhalte bleiben weiterhin abrufbar.
29. Aufgrund welcher Kriterien sucht die bpb aus, welche Inhalte sie in
sozialen Medien verbreitet?
Ein grundlegendes Ziel bei der Nutzung von sozialen Medien ist die
Bewerbung von Angeboten der bpb im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit. Im Rahmen
des inhaltlichen Entscheidungs- und Auswahlprozesses werden unter anderem
aktuelle Anlässe und Debatten, historische Ereignisse und Stichtage sowie
mögliche Anknüpfungspunkte zu Projekten und (aktuellen) Inhalten sowie
Veröffentlichungen der bpb berücksichtigt. Zudem sollte möglichst ein
überregionaler Bezug gegeben sein. Projekt- bzw. Kanalspezifisch wird geprüft, ob eine
zielgruppen- und plattformspezifische Aufbereitung der Inhalte möglich ist.
Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen.
30. Aufgrund welcher Kriterien entscheidet die bpb, welche ihrer Inhalte in
welchen spezifischen sozialen Medien verbreitet werden (bitte nach
sozialen Medien, z. B. Facebook, Bluesky, Mastodon, aufschlüsseln)?
Die bpb nutzt die sozialen Medien LinkedIn und Bluesky vornehmlich zur
Bewerbung von bpb-Angeboten. Auf YouTube veröffentlicht die bpb Videos, die
Veranstaltungen dokumentieren, Livestreams und Erklärstücke. Die
Institutionskanäle der bpb auf Instagram, Facebook und Mastodon verstehen sich als
Angebote der politischen Bildung. Die bpb erklärt hier zielgruppen- und
plattformgerecht Hintergründe und Zusammenhänge zu aktuellen
gesellschaftspolitischen Fragen und historischen Ereignissen und deckt ein breites
Themenspektrum ab. In der Regel werden auf Instagram und Facebook die gleichen
Inhalte bzw. Themen in ähnlicher Form geteilt – angepasst auf die verfügbaren
Formate der jeweiligen Plattform. Für Mastodon werden die Inhalte gekürzt
oder teils ein anderer Zuschnitt gewählt – aufgrund der unterschiedlichen
Nutzungsgewohnheiten (kurze Informationen, Link-Hinweise) sowie technischen
Begrenzungen der Plattform (Darstellungsformate).
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/4230, Fragen 20 bis 23
Projektname Jahr / Laufzeit Fördersumme
(gesamt)
Ausgaben
(Ist, Stand
26.02.2026)
Rechtsextremismus
Zivilgesellschaft unter Druck
durch rechtsextreme
Jugendliche - wie reagieren
Staat und Kommunen?
(Veranstaltungsformat)
13.03.-14.03.2026 5.321,22 € 0,00 €
Fortbildungsreihe /
Distanzierungsarbeit /
Zwischen Haltung und
Handlung – Rechtzeitig
reagieren, professioneller
Umgang mit
demokratiefeindlichen
Tendenzen in pädagogischen
Kontexten
(Veranstaltungsformat)
13.03.-29.08.2026 12.368,00 € 0,00 €
Online-Diskussionsreihe
Radikal-rechte Refugien
(Veranstaltungsformat)
25.02.-25.03.2026 1.606,77 € 0,00 €
Gesprächsführung gegen
rechte Parolen
(Veranstaltungsformat)
20.03.-21.03.2026 1.250,56 € 0,00 €
Radikale und extreme Rechte
in der Bundesrepublik
(Veranstaltungsformat)
20.02.-22.02.2026 8.192,00 € 0,00 €
Erinnern heißt kämpfen –
Schulgespräche in NRW mit
Gamze Kubasik über den
NSU-Komplex, Rassismus
und Erinnerungsarbeit
(Veranstaltungsformat)
01.01.-31.12.2026 83.235,00 € 13.527,48 €
Islamismus
wissenschaft:praxisnah:
Austausch fördern, Wissen
nutzen,
Islamismusprävention
stärken
(Modellprojekt)
01.02.2026-
31.12.2026
148.663,07 € 20.000,00 €
„Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“
Kulturelle Vielfalt und die
Sorge vor unbewusst
rassistischem Verhalten
(Veranstaltungsformat)
27.03.-29.03.2026 3.338,93 € 0,00 €
- 2 -
„Eine Welt der Vielfalt".
Diversity- und
Antidiskriminierungstraining
(Veranstaltungsformat)
03.03.-06.03.2026 2.500,00 € 0,00 €
Menschenverachtende
Positionen - nicht mit uns
(Veranstaltungsformat)
01.03.-06.03.2026 7.215,90 € 0,00 €
Human rights for everyone! –
Workshop zum Thema
Rassismus und
Gruppenspezifische
Menschenfeindlichkeit
(Veranstaltungsformat)
20.03.-23.03.2026 5.567,70 € 0,00 €
sawā - Train the trainer
(Modellprojekt)
01.02.2026 -
31.12.2027
220.210,76 € 19.854,84 €
Clear Vision:
Bundesnetzwerk für
demokratische Schulkultur
durch den Clearing-Ansatz
(Modellprojekt)
01.01.2026 –
30.11.2027
504.999,98 € 62.497,32 €
Erinnern und gestalten -
Lernen von Mevlüde Genç
(Modellprojekt)
01.02.2026 –
28.02.2027
76.881,84 € 12.733,22 €
Lernziel: Gleichwertigkeit
(Modellprojekt)
01.07.2025 –
31.12.2026
232.150,80 € 71.025,04 €
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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