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Besetzung des Präsidiums und Projekte der Bundeszentrale für politische Bildung (Antwort zu Drs. 21/4230)

dip / drucksache 12.03.2026 · WP 21 · 21/4731 · Antwort · Original ↗

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Besetzung des Präsidiums und Projekte der Bundeszentrale für politische Bildung (Antwort zu Drs. 21/4230) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4731 21. Wahlperiode 12.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Birghan, Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4230 – Besetzung des Präsidiums und Projekte der Bundeszentrale für politische Bildung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ist eine deutsche staatliche Institution, die zur politischen Bildung der Bevölkerung beiträgt. Sie wurde nach dem Zweiten Weltkrieg als Nachfolgeorganisation der „Reichszentrale für Heimatdienst (1918 bis 1933) etabliert, zunächst ab 1952 als „Bundeszentrale für Heimatdienst“. Die Bundeszentrale, die ihren heutigen Namen seit 1963 trägt, hat sich stetig weiterentwickelt und ihr Angebot an modernen Medien, didaktischen Materialien und interaktiven Formaten ausgebaut. Sie ist gemäß Erlass vom 24. Januar 2001 eine nichtrechtsfähige Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und hat ihren Hauptsitz in Bonn. Der Präsident wird vom Bundesminister des Innern in das Amt berufen und ist dessen Dienstvorgesetzter (www.bpb.de/die-bpb/ueber-uns/auftrag/ 51244/erlass-ueber-die-bundeszentrale-fuer-politische-bildung-bpb/). Die Aufgabe der bpb ist es, „durch Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken“ (www.bp b.de/die-bpb/ueber-uns/auftrag/51244/erlass-ueber-die-bundeszentrale-fuer-po litische-bildung-bpb/). Die bpb wird von einem wissenschaftlichen Beirat unterstützt. „Die politisch ausgewogene Haltung und die politische Wirksamkeit der Arbeit der Bundeszentrale wird durch ein Kuratorium, bestehend aus 22 Mitgliedern des Deutschen Bundestages, kontrolliert (www.bpb.de/die-bp b/ueber-uns/auftrag/51244/erlass-ueber-die-bundeszentrale-fuer-politische-bil dung-bpb/). Die bpb hat mehr als 450 Mitarbeiter, verfügte im Jahr 2025 über ein Finanzvolumen von 105,228 Mio. Euro und fördert zahlreiche Projekte und Veranstaltungen zur politischen Bildung (www.bpb.de/die-bpb/karriere/ bzw. www.bundeshaushalt.de/static/daten/2025/soll/Bundeshaushalt-2025.pdf, Kapitel 06 35, S. 236). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 12. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Verfahren finden bei der Findung und Auswahl einer geeigneten Person für die Besetzung des Präsidiums der bpb Anwendung? Es gilt das Prinzip der Bestenauslese nach Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) sowie die Regelungen der Bundeslaufbahnverordnung (BLV).  2. Gibt es ein Gremium, das die Findung und Auswahl einer geeigneten Person für die Besetzung des Präsidiums der bpb begleitet bzw. das Verfahren durchführt, wenn ja, wie ist dieses besetzt, welche fachliche Eignung weisen die Personen auf, und wenn nein, warum nicht? Personalentscheidungen auf Leitungsebene der Geschäftsbereichsbehörden des Bundesministeriums des Innern (BMI) werden im BMI getroffen. Die Gremien Zentrale Gleichstellungsbeauftragte, Hauptpersonalrat sowie Hauptschwerbehindertenvertretung sind dabei entsprechend zu beteiligen. Dabei gilt das Prinzip der Bestenauslese nach Artikel 33 Absatz 2 GG sowie die Regelungen der BLV. Der Personalvorschlag wird schließlich dem Kabinett vorgelegt.  3. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Spitzenämter wie das des Präsidenten der bpb öffentlich ausgeschrieben werden sollten, wenn ja, warum hat dies im Falle der Nachfolge des Präsidenten der bpb nicht stattgefunden, und wenn nein, warum nicht? Es gilt § 4 Absatz 2 und 3 BLV.  4. Wie viele Kandidaten wurden für die Neubesetzung des Amtes des Präsidenten der bpb – für das laut Presseberichten der frühere Bundestagsabgeordnete Sönke Rix vorgesehen ist – in Erwägung gezogen, und welche Qualifikationsprofile weisen sie auf (bitte nach wissenschaftlicher Qualifikation und Berufsjahren aufschlüsseln)? Die Besetzung der herausgehobenen Position des Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung erfordert über Parteigrenzen hinweg ein hohes Maß an politischem und persönlichem Vertrauen in den Amtsinhaber. Im Übrigen wird sich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu Personalangelegenheiten geäußert.  5. Besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass sich Kandidaten initiativ auf die Position Präsident der bpb bewerben können? Ja.  6. Findet Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) für die Auswahl eines Präsidenten der bpb Anwendung? Artikel 33 Absatz 2 GG gilt grundsätzlich für alle Auswahlentscheidungen im öffentlichen Dienst.  7. Welche formalen und fachlichen Kriterien bzw. Qualifikationen müssen erfüllt sein, um für die Position des Präsidenten der bpb infrage zu kommen? Es wird erwartet, dass die Behördenleitung eine Kombination aus fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung mitbringt. Insbesondere sollte sie über strategisches Denkvermögen verfügen, Verantwortung übernehmen und Teams ergebnisorientiert führen können. Für die Position des Präsidenten der bpb werden darüber hinaus Kenntnisse in einschlägigen gesellschaftlichen und politischen Themenfeldern erwartet.  8. Welche beamtenrechtlichen Voraussetzungen müssen für das Amt des Präsidenten der bpb erfüllt sein? Die Verbeamtung in eine Position der B-Besoldungsgruppe unterliegt den beamtenrechtlichen Voraussetzungen des Bundesbeamtengesetzes (BBG) und der BLV, insbesondere für den höheren Dienst. Danach müssen die Voraussetzung für die Laufbahnbefähigung des höheren Dienstes gemäß§ 17 Absatz 5 BBG i. V. m. § 21 BLV vorliegen.  9. Aufgrund welcher Erwägungen und Rechtsgrundlagen können Ausnahmen von den beamtenrechtlichen Voraussetzungen gemacht werden? Liegen die gemäß§ 17 Absatz 5 BBG i. V. m. § 21 BLV geforderten Bildungs- und sonstigen Voraussetzungen nicht vor, ist eine persönliche Vorstellung beim Bundespersonalausschuss (BPersA) als so genannte andere Bewerberin oder so genannter anderer Bewerber (§ 19 BBG) notwendig. Der BPersA prüft, ob Bewerberinnen und Bewerber ohne die formale Laufbahnvorbildung durch berufliche Erfahrung gleichwertige Fähigkeiten erworben haben. Dies geschieht durch eine Prüfung (zum Verfahren vgl. Geschäftsbericht des BPersA). 10. Aufgrund welcher Erwägungen und Rechtsgrundlagen können Ausnahmen von erforderlichen fachlichen bzw. akademischen Qualifikationen gemacht werden? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 11. Wie viele Leitungspositionen in Bundesbehörden sind bzw. wurden in den Jahren von 2000 bis 2025 mit ehemaligen Mitgliedern des Europarlaments, des Deutschen Bundestages, der Landesparlamente und bzw. oder mit ehemaligen Bundes- oder Landesministern besetzt (ggf. um welche Bundesbehörden handelt es sich)? Hinweis zur Auslegung: Die Frage wird dahingehend ausgelegt, dass im Kontext der Anfrage Leitungen der Bundesoberbehörden (i. d. R. Präsidentinnen und Präsidenten) gemeint sind. Aufgrund von Datenschutz und Löschfristen wird hier lediglich die amtierende Behördenleitung sowie die letzte Vorgängerin oder der letzte Vorgänger geprüft. Insgesamt wurden vier Leitungspositionen mit einer Person besetzt, die zum Personenkreis ehemaliger Mitglieder des Europarlaments, des Deutschen Bundestages, der Landesparlamente und/oder ehemaliger Bundes- oder Landesminister gehört (Bundeszentrale für politische Bildung, Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, Bundesnetzagentur, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe). 12. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Rechtsstellung des Präsidenten der bpb in die eines politischen Beamten gemäß § 54 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) umzuwandeln, wenn ja, sieht die Bundesregierung darin einen Widerspruch zum Erlass vom 24. Januar 2001, insbesondere § 2 und § 6 des Erlasses vom 24. Januar 2001 über die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), in: Gemeinsames Ministerialblatt 2001, Nr. 14, S. 270), und wenn nein, warum nicht? Die Möglichkeit, politische Beamte jederzeit in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, ist als verfassungsrechtlich anerkannte Ausnahme vom Lebenszeitprinzip zulässig, darf jedoch nur eng begrenzt angewendet werden. Insbesondere der Leitung der Bundeszentrale für politische Bildung kommt eine besondere parteiübergreifende Bedeutung zu, sie nimmt ihre Aufgaben unabhängig von politischen Mehrheiten wahr. Eine Umwandlung der Rechtsstellung des Präsidenten der bpb in die eines politischen Beamten gemäß § 54 Absatz 1 BBG ist aus diesem Grund nicht vorgesehen. 13. Gedenkt die Bundesregierung, das Verfahren zur Besetzung des Präsidiums der bpb zu evaluieren? Nein. 14. Gedenkt die Bundesregierung, das Verfahren zur Besetzung des Präsidiums der bpb zu reformieren? Nein. 15. Hat die bpb eine Arbeitsdefinition für den Begriff Extremismus, und wenn ja, wie lautet diese? 16. Hat die bpb eine Arbeitsdefinition für den Begriff Rechtsextremismus, und wenn ja, wie lautet diese? 17. Hat die bpb eine Arbeitsdefinition für den Begriff Linksextremismus, und wenn ja, wie lautet diese? 18. Hat die bpb eine Arbeitsdefinition für den Begriff Islamismus, und wenn ja, wie lautet diese? 19. Hat die bpb eine Arbeitsdefinition für den Begriff gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, und wenn ja, wie lautet diese? Die Fragen 15 bis 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die bpb orientiert sich am Beutelsbacher Konsens. Im Sinne des Kontroversitätsgebots behandelt sie die von den genannten Begriffen umrissenen Themen entlang der relevanten wissenschaftlichen Definitionen und Positionen. Diese Debatten bildet die bpb auch in ihren Veröffentlichungen, beispielsweise in „Dossiers“, ab. Eigene Arbeitsdefinitionen für die Begriffe Extremismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus und „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ hat die bpb nicht. 20. Fördert die bpb gezielt Projekte gegen Rechtsextremismus (wenn ja, bitte nach Projektname, Jahr und Ausgaben auflisten)? 21. Fördert die bpb gezielt Projekte gegen Linksextremismus (wenn ja, bitte nach Projektname, Jahr und Ausgaben auflisten)? 22. Fördert die bpb gezielt Projekte gegen Islamismus (wenn ja, bitte nach Projektname, Jahr und Ausgaben auflisten)? 23. Fördert die bpb gezielt Projekte gemäß der Kategorie „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ (wenn ja, bitte nach Projektname, Jahr und Ausgaben auflisten)? Die Fragen 20 bis 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine Übersicht zu laufenden und bereits bewilligten Projekten in den genannten Phänomenbereichen ist der anliegenden Tabelle zu entnehmen (Anlage*). Dabei wurden Projekte berücksichtigt, die sich eindeutig einem der genannten Phänomenbereiche bzw. der Kategorie „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ zuordnen lassen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Schwerpunktsetzung der Förderung und vieler Projekte phänomenübergreifend angelegt ist. Unter anderem erfolgt die Projektförderung im Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ gezielt phänomenübergreifend. Ein neuer Förderschwerpunkt der bpb im Phänomenbereich Linksextremismus wird ab 2026 eingerichtet. 24. Wie viele Programme für den Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Anti- Schwarzen-Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus sowie alle anderen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gibt es bei der bpb, und wie viel Geld wurde für die Projekte seit dem Antritt des Bundeskanzlers Friedrich Merz und seiner Bundesregierung bisher ausgegeben (bitte die Programme sowie die dafür jährlich bereitgestellten Summen einzeln auflisten)? In der bpb wird das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ umgesetzt, das Projekte für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus in ländlichen und strukturschwachen Räumen fördert. Die Projekte sollen im Vorfeld möglicher extremistischer Gefährdungen agieren und die grundlegenden Bedingungen für ein gleichwertiges Zusammenleben schaffen. Im Bundeshaushalt 2025 und 2026 werden jeweils 17 Mio. Euro für das Bundesprogramm bereitgestellt. 25. Wie viele Organisationen wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode vom Bund im Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Anti-Schwarzen-Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus sowie alle anderen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit bzw. verwandte Erscheinungsformen gefördert bzw. wie viel Geld wurde dafür ausgegeben (bitte diese Organisationen sowie die dafür jährlich bereitgestellten Summen einzeln auflisten)? Im Rahmen der einschlägigen Programme zur Demokratieförderung und Extremismusprävention sowie Maßnahmen der politischen Bildung werden ausschließlich Projekte nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundeshaushalts- * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/4731 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. ordnung gefördert. Eine Förderung von Organisationen als solche erfolgt nicht. Im Sinne der Fragestellung wird die Frage dahingehend ausgelegt, wie viele Organisationen seit Beginn der 21. Wahlperiode Fördermittel im Rahmen einer institutionellen Förderung erhalten haben, deren Arbeit überwiegend auf die genannten Phänomenbereiche ausgerichtet ist. Eine solche institutionelle Förderung fand in folgenden Organisationen statt: Zur Bekämpfung von Antisemitismus wurden im Jahr 2025 das TIKVAH Institut mit einer Fördersumme von 700.000 Euro sowie der Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus – RIAS e. V. mit einer Fördersumme von 896.000 Euro institutionell gefördert. Der „Zentralrat Deutscher Sinti und Roma“ wird mit einer jährlichen Fördersumme von bis zu 702.000 Euro und das „Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma“ wird mit einer jährlichen Fördersumme von bis zu 1.549.000 Euro institutionell gefördert. Die Institutionen widmen sich unter anderem der Antiziganismusbekämpfung. Darüber hinaus erfolgt eine institutionelle Förderung von MAKKABI Deutschland e. V. Mit der institutionellen Förderung wird das Engagement von MAKKABI Deutschland e. V. als Sportverband mit besonderen Aufgaben sowie Akteur in Sachen Antisemitismusbekämpfung im Gesellschaftsfeld Sport verstetigt und nachhaltig ausgeweitet. Die Fördersumme im Jahr 2025 lag bei 1.340.000 Euro, im Jahr 2026 liegt sie bei 1.311.000 Euro. 26. Seit wann legen die Bundesregierungen in ihrem Engagement gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Anti-Schwarzen-Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus sowie verwandte Erscheinungsformen den Begriff gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zugrunde? Die Bundesregierung berücksichtigt bei der Entwicklung und Weiterentwicklung von Programmen stets auch den wissenschaftlichen Stand. Auf den sozialwissenschaftlichen Begriff der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, der auf den Soziologen und Erziehungswissenschaftler Wilhelm Heitmeyer zurückgeht, wird seit der 16. Legislaturperiode in verschiedenen Programmen, Aktionsplänen und Strategien der Bundesregierung Bezug genommen. 27. Ist eine Veränderung der Haushaltsmittel für die bpb geplant, und wenn ja, ist ein Aufwuchs oder eine Kürzung geplant (bitte die Summe nennen)? Das regierungsinterne Haushaltsaufstellungsverfahren für den Haushalt 2027 ff. ist noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund nimmt die Bundesregierung zu im Rahmen dieses Verfahrens vorzunehmenden Planungen keine Stellung. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Beratungen oder Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [121]; 137, 185 [234 f.]). 28. Aufgrund welcher Erwägungen hat die bpb beschlossen, auf der Plattform „X“ keine Inhalte mehr zu veröffentlichen (https://checkpoint.tages spiegel.de/langmeldung/4aDebQ1uCcrNKQrUeuJYbk)? Unabhängig von einzelnen Plattformen hat die bpb den Anspruch, unterschiedliche Zielgruppen über vielfältige Kanäle zu erreichen. Seit 2009 ist die bpb auf der Plattform „Twitter“ bzw. „X“ und weiteren sozialen Netzwerken aktiv. Die bpb hat sich nicht vollständig von „X“ zurückgezogen. Sie hat entschieden, den zentralen Institutionskanal der bpb aktuell nicht weiter zu bespielen. Hintergrund dieser Entscheidung sind unter anderem die in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangene Reichweite sowie eine deutlich reduzierte Resonanz auf institutionelle Inhalte. Unabhängig davon ist die bpb weiterhin mit thematischen Kanälen auf „X“ präsent, etwa mit @eurotopics oder @apuz. Eine Rückkehr zu einer stärkeren institutionellen Präsenz auf „X“ ist ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Alle bisherigen Inhalte bleiben weiterhin abrufbar. 29. Aufgrund welcher Kriterien sucht die bpb aus, welche Inhalte sie in sozialen Medien verbreitet? Ein grundlegendes Ziel bei der Nutzung von sozialen Medien ist die Bewerbung von Angeboten der bpb im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit. Im Rahmen des inhaltlichen Entscheidungs- und Auswahlprozesses werden unter anderem aktuelle Anlässe und Debatten, historische Ereignisse und Stichtage sowie mögliche Anknüpfungspunkte zu Projekten und (aktuellen) Inhalten sowie Veröffentlichungen der bpb berücksichtigt. Zudem sollte möglichst ein überregionaler Bezug gegeben sein. Projekt- bzw. Kanalspezifisch wird geprüft, ob eine zielgruppen- und plattformspezifische Aufbereitung der Inhalte möglich ist. Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen. 30. Aufgrund welcher Kriterien entscheidet die bpb, welche ihrer Inhalte in welchen spezifischen sozialen Medien verbreitet werden (bitte nach sozialen Medien, z. B. Facebook, Bluesky, Mastodon, aufschlüsseln)? Die bpb nutzt die sozialen Medien LinkedIn und Bluesky vornehmlich zur Bewerbung von bpb-Angeboten. Auf YouTube veröffentlicht die bpb Videos, die Veranstaltungen dokumentieren, Livestreams und Erklärstücke. Die Institutionskanäle der bpb auf Instagram, Facebook und Mastodon verstehen sich als Angebote der politischen Bildung. Die bpb erklärt hier zielgruppen- und plattformgerecht Hintergründe und Zusammenhänge zu aktuellen gesellschaftspolitischen Fragen und historischen Ereignissen und deckt ein breites Themenspektrum ab. In der Regel werden auf Instagram und Facebook die gleichen Inhalte bzw. Themen in ähnlicher Form geteilt – angepasst auf die verfügbaren Formate der jeweiligen Plattform. Für Mastodon werden die Inhalte gekürzt oder teils ein anderer Zuschnitt gewählt – aufgrund der unterschiedlichen Nutzungsgewohnheiten (kurze Informationen, Link-Hinweise) sowie technischen Begrenzungen der Plattform (Darstellungsformate). Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/4230, Fragen 20 bis 23 Projektname Jahr / Laufzeit Fördersumme (gesamt) Ausgaben (Ist, Stand 26.02.2026) Rechtsextremismus Zivilgesellschaft unter Druck durch rechtsextreme Jugendliche - wie reagieren Staat und Kommunen? (Veranstaltungsformat) 13.03.-14.03.2026 5.321,22 € 0,00 € Fortbildungsreihe / Distanzierungsarbeit / Zwischen Haltung und Handlung – Rechtzeitig reagieren, professioneller Umgang mit demokratiefeindlichen Tendenzen in pädagogischen Kontexten (Veranstaltungsformat) 13.03.-29.08.2026 12.368,00 € 0,00 € Online-Diskussionsreihe Radikal-rechte Refugien (Veranstaltungsformat) 25.02.-25.03.2026 1.606,77 € 0,00 € Gesprächsführung gegen rechte Parolen (Veranstaltungsformat) 20.03.-21.03.2026 1.250,56 € 0,00 € Radikale und extreme Rechte in der Bundesrepublik (Veranstaltungsformat) 20.02.-22.02.2026 8.192,00 € 0,00 € Erinnern heißt kämpfen – Schulgespräche in NRW mit Gamze Kubasik über den NSU-Komplex, Rassismus und Erinnerungsarbeit (Veranstaltungsformat) 01.01.-31.12.2026 83.235,00 € 13.527,48 € Islamismus wissenschaft:praxisnah: Austausch fördern, Wissen nutzen, Islamismusprävention stärken (Modellprojekt) 01.02.2026- 31.12.2026 148.663,07 € 20.000,00 € „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ Kulturelle Vielfalt und die Sorge vor unbewusst rassistischem Verhalten (Veranstaltungsformat) 27.03.-29.03.2026 3.338,93 € 0,00 € - 2 - „Eine Welt der Vielfalt". Diversity- und Antidiskriminierungstraining (Veranstaltungsformat) 03.03.-06.03.2026 2.500,00 € 0,00 € Menschenverachtende Positionen - nicht mit uns (Veranstaltungsformat) 01.03.-06.03.2026 7.215,90 € 0,00 € Human rights for everyone! – Workshop zum Thema Rassismus und Gruppenspezifische Menschenfeindlichkeit (Veranstaltungsformat) 20.03.-23.03.2026 5.567,70 € 0,00 € sawā - Train the trainer (Modellprojekt) 01.02.2026 - 31.12.2027 220.210,76 € 19.854,84 € Clear Vision: Bundesnetzwerk für demokratische Schulkultur durch den Clearing-Ansatz (Modellprojekt) 01.01.2026 – 30.11.2027 504.999,98 € 62.497,32 € Erinnern und gestalten - Lernen von Mevlüde Genç (Modellprojekt) 01.02.2026 – 28.02.2027 76.881,84 € 12.733,22 € Lernziel: Gleichwertigkeit (Modellprojekt) 01.07.2025 – 31.12.2026 232.150,80 € 71.025,04 € Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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