Organisationsstruktur und personelle Ausstattung der Referate 303 und 304 sowie Aufgaben in der Unterabteilung 30 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Antwort zu Drs. 21/1466)
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Organisationsstruktur und personelle Ausstattung der Referate 303 und 304 sowie Aufgaben in der Unterabteilung 30 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Antwort zu Drs. 21/1466)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1705
21. Wahlperiode 17.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever,
Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1466 –
Organisationsstruktur und personelle Ausstattung der Referate 303 und
304 sowie Aufgaben in der Unterabteilung 30 des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die personelle und organisatorische Ausstattung der Referate 303 und 304
sowie deren Aufgaben innerhalb der Unterabteilung 30 des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sind unmittelbar
relevant für die Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrollfunktion.
Die Verwendung der Haushaltsmittel für die personelle und organisatorische
Ausstattung der Referate 303 und 304 sowie deren Aufgaben innerhalb der
Unterabteilung 30 des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung in diesen Organisationseinheiten, einschließlich des
Einsatzes externer freiberuflicher Arbeitskräfte, erfordert Transparenz über
Aufbau, Personalstruktur und Verantwortlichkeiten.
Dies gilt in besonderem Maße für die Erfassung und Bearbeitung von
Verwendungsnachweisen abgeschlossener Projekte nach den Allgemeinen
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P; vgl. www.bv
a.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aufgaben/ZMV/Zuwendungen_nation
al/nebenbestimmungen_anbest_p_2019.pdf?__blob=publicationFile&v=2),
weil diese Vorgänge einen zentralen Bestandteil der haushaltsrechtlichen
Rechenschaftspflicht darstellen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht
den Grundsatz der Gewaltenteilung, der für das Grundgesetz ein tragendes
Funktions- und Organisationsprinzip darstellt. Die Gewaltenteilung stellt aber
nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle
dar. Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt
angesichts des Gefüges der grundgesetzlichen Zuordnung staatlicher Aufgaben zu
bestimmten Funktionen und Trägern die Gewährleistung einer
funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung voraus (BVerfGE 143, 101,
138). Die parlamentarische Kontrolle der Regierung ist einerseits gerade dazu
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 17. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
bestimmt, eine demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen
entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen, kann andererseits aber
diese Funktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185 (250
Rn. 1699)). Dieser Überlegung entspricht weiter, dass parlamentarische
Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle ist (BVerfGE
67,100, 140). Angelegenheiten, an deren parlamentarischer Behandlung kein
öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht besteht, sind vom
parlamentarischen Untersuchungsrecht daher ausgeschlossen (BVerfGE 77, 1, 44).
Davon ist im vorliegenden Fall auszugehen. Die exakte Aufgabenverteilung in
einer Arbeitseinheit inklusive der dazugehörigen personellen Ausstattung
übersteigen die zur parlamentarischen Beurteilung notwendigen Informationen. Im
Übrigen unterliegen personelle Zusammensetzung, Personenanzahl und exakte
Aufgabendefinition stetigen Veränderungen, so dass keine abschließende
Aussage dazu getroffen werden kann.
1. Wie ist das Referat 303 organisatorisch aufgebaut (bitte in Form eines
Organigramms darstellen)?
2. Wie ist das Referat 304 organisatorisch aufgebaut (bitte in Form eines
Organigramms darstellen)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Es werden keine Organigramme für die interne Organisationsstruktur von
Referaten erstellt. Der Organisationsplan des BMZ ist abrufbar unter www.bmz.de/d
e/ministerium/aufbau-und-struktur.
3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zum Stichtag 1. August
2025 im Referat 303 beschäftigt (bitte nach Vollzeit- und
Teilzeitbeschäftigten aufschlüsseln)?
4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zum Stichtag 1. August
2025 im Referat 304 beschäftigt (bitte nach Vollzeit- und
Teilzeitbeschäftigten aufschlüsseln)?
5. Wie lauten die Stellenbezeichnungen sämtlicher Positionen im
Referat 303?
6. Wie lauten die Stellenbezeichnungen sämtlicher Positionen im
Referat 304?
Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Gemäß § 4 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)
gestalten die Bundesministerien ihre Organisation so, dass sie den sich
ändernden gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingen
gerecht werden können. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der
Referate 303 und 304 in Bezug auf Laufbahn und Anzahl der eingesetzten
Personalressourcen orientiert sich das BMZ an den Vorgaben der gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), insbesondere § 4 Absatz 3 und
4, sowie an den Vorgaben und Verfahren des Organisationshandbuches des
Bundesministeriums des Innern. Hinsichtlich der aufbauorganisatorischen
Gestaltung von Arbeitseinheiten wird auf Kapitel 3 Aufbauorganisation (§ 7 bis
10 GGO) verwiesen.
Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
7. Sind im Referat 303 Freiberufler vertraglich gebunden, wenn ja, wie viele,
und mit welchem jeweiligen Gegenstand der vertraglichen Beziehung
(bitte einzeln auflisten)?
8. Sind im Referat 304 Freiberufler vertraglich gebunden, wenn ja, wie viele,
und mit welchem jeweiligen Gegenstand der vertraglichen Beziehung
(bitte einzeln auflisten)?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
9. Werden in der Unterabteilung 30 Verwendungsnachweise abgeschlossener
Projekte nach Nummer 6 ANBest-P erfasst oder bearbeitet, und wenn ja,
in welcher Organisationseinheit oder in welchen Organisationseinheiten
der Unterabteilung 30?
In der Unterabteilung 30 werden in den Referaten 300 und 304 entsprechende
Verwendungsnachweise erfasst und bearbeitet.
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ISSN 0722-8333]