polradar

Organisationsstruktur und personelle Ausstattung der Referate 303 und 304 sowie Aufgaben in der Unterabteilung 30 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Antwort zu Drs. 21/1466)

dip / drucksache 17.09.2025 · WP 21 · 21/1705 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Organisationsstruktur und personelle Ausstattung der Referate 303 und 304 sowie Aufgaben in der Unterabteilung 30 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Antwort zu Drs. 21/1466) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1705 21. Wahlperiode 17.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever, Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1466 – Organisationsstruktur und personelle Ausstattung der Referate 303 und 304 sowie Aufgaben in der Unterabteilung 30 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die personelle und organisatorische Ausstattung der Referate 303 und 304 sowie deren Aufgaben innerhalb der Unterabteilung 30 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sind unmittelbar relevant für die Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrollfunktion. Die Verwendung der Haushaltsmittel für die personelle und organisatorische Ausstattung der Referate 303 und 304 sowie deren Aufgaben innerhalb der Unterabteilung 30 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in diesen Organisationseinheiten, einschließlich des Einsatzes externer freiberuflicher Arbeitskräfte, erfordert Transparenz über Aufbau, Personalstruktur und Verantwortlichkeiten. Dies gilt in besonderem Maße für die Erfassung und Bearbeitung von Verwendungsnachweisen abgeschlossener Projekte nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P; vgl. www.bv a.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aufgaben/ZMV/Zuwendungen_nation al/nebenbestimmungen_anbest_p_2019.pdf?__blob=publicationFile&v=2), weil diese Vorgänge einen zentralen Bestandteil der haushaltsrechtlichen Rechenschaftspflicht darstellen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung, der für das Grundgesetz ein tragendes Funktions- und Organisationsprinzip darstellt. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt angesichts des Gefüges der grundgesetzlichen Zuordnung staatlicher Aufgaben zu bestimmten Funktionen und Trägern die Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung voraus (BVerfGE 143, 101, 138). Die parlamentarische Kontrolle der Regierung ist einerseits gerade dazu Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 17. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. bestimmt, eine demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen, kann andererseits aber diese Funktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185 (250 Rn. 1699)). Dieser Überlegung entspricht weiter, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle ist (BVerfGE 67,100, 140). Angelegenheiten, an deren parlamentarischer Behandlung kein öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht besteht, sind vom parlamentarischen Untersuchungsrecht daher ausgeschlossen (BVerfGE 77, 1, 44). Davon ist im vorliegenden Fall auszugehen. Die exakte Aufgabenverteilung in einer Arbeitseinheit inklusive der dazugehörigen personellen Ausstattung übersteigen die zur parlamentarischen Beurteilung notwendigen Informationen. Im Übrigen unterliegen personelle Zusammensetzung, Personenanzahl und exakte Aufgabendefinition stetigen Veränderungen, so dass keine abschließende Aussage dazu getroffen werden kann. 1. Wie ist das Referat 303 organisatorisch aufgebaut (bitte in Form eines Organigramms darstellen)? 2. Wie ist das Referat 304 organisatorisch aufgebaut (bitte in Form eines Organigramms darstellen)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Es werden keine Organigramme für die interne Organisationsstruktur von Referaten erstellt. Der Organisationsplan des BMZ ist abrufbar unter www.bmz.de/d e/ministerium/aufbau-und-struktur. 3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zum Stichtag 1. August 2025 im Referat 303 beschäftigt (bitte nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten aufschlüsseln)? 4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zum Stichtag 1. August 2025 im Referat 304 beschäftigt (bitte nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten aufschlüsseln)? 5. Wie lauten die Stellenbezeichnungen sämtlicher Positionen im Referat 303? 6. Wie lauten die Stellenbezeichnungen sämtlicher Positionen im Referat 304? Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Gemäß § 4 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) gestalten die Bundesministerien ihre Organisation so, dass sie den sich ändernden gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingen gerecht werden können. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Referate 303 und 304 in Bezug auf Laufbahn und Anzahl der eingesetzten Personalressourcen orientiert sich das BMZ an den Vorgaben der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), insbesondere § 4 Absatz 3 und 4, sowie an den Vorgaben und Verfahren des Organisationshandbuches des Bundesministeriums des Innern. Hinsichtlich der aufbauorganisatorischen Gestaltung von Arbeitseinheiten wird auf Kapitel 3 Aufbauorganisation (§ 7 bis 10 GGO) verwiesen. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Sind im Referat 303 Freiberufler vertraglich gebunden, wenn ja, wie viele, und mit welchem jeweiligen Gegenstand der vertraglichen Beziehung (bitte einzeln auflisten)? 8. Sind im Referat 304 Freiberufler vertraglich gebunden, wenn ja, wie viele, und mit welchem jeweiligen Gegenstand der vertraglichen Beziehung (bitte einzeln auflisten)? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Nein. 9. Werden in der Unterabteilung 30 Verwendungsnachweise abgeschlossener Projekte nach Nummer 6 ANBest-P erfasst oder bearbeitet, und wenn ja, in welcher Organisationseinheit oder in welchen Organisationseinheiten der Unterabteilung 30? In der Unterabteilung 30 werden in den Referaten 300 und 304 entsprechende Verwendungsnachweise erfasst und bearbeitet. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen