Kommunalen Kollaps verhindern - Gemeindefreiheit stärken
Text
Kommunalen Kollaps verhindern - Gemeindefreiheit stärken
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1554
21. Wahlperiode 09.09.2025
Antrag
der Abgeordneten Carolin Bachmann, Kay Gottschalk, Marc Bernhard,
Sebastian Münzenmaier, Olaf Hilmer, Otto Winfried Strauß, Volker Scheurell,
Bastian Treuheit, René Bochmann, Jan Wenzel Schmidt, Hauke Finger,
Christian Douglas, Rainer Groß, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer,
Claudia Weiss, Alexander Arpaschi, Carsten Becker, Birgit Bessin,
Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Peter Bohnhof, Tobias Ebenberger,
Alexis L. Giersch, Udo Theodor Hemmelgarn, Nicole Hess, Karsten Hilse,
Dr. Michael Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Pierre Lamely, Markus Matzerath,
Edgar Naujok, Arne Raue, Christian Reck, Lars Schieske, Jan Wenzel
Schmidt, Thomas Stephan, Tobias Teich, Martina Uhr, Kay-Uwe Ziegler, Ulrich
von Zons und der Fraktion der AfD
Kommunalen Kollaps verhindern – Gemeindefreiheit stärken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Für Schulen und Straßen ist kein Geld da, für Flüchtlinge und Klimaschutz schon. Das
ist die Situation in den deutschen Städten, Gemeinden und Landkreisen.1 Die aktuellen
Zahlen belegen, dass es so nicht mehr weitergehen kann.
Die Kommunen verzeichneten im Jahr 2024 ein Finanzierungsdefizit von 24,8
Milliarden Euro. Es ist das höchste seit der deutschen Wiedervereinigung und mehr als eine
Verdreifachung gegenüber dem Vorjahr.2 Der Präsident des Deutschen Städtetages,
Burkhard Jung, spricht sogar von der „größten kommunalen Finanzkrise im
Nachkriegsdeutschland.“3
Die derzeitige Krise ist die Spitze einer Entwicklung, die vor Jahren begonnen hat. Seit
dem Jahr 2002 ist die Nettoinvestitionsquote der Kommunen negativ. Die Folge davon
ist ein täglicher Werteverzehr an der kommunalen Infrastruktur in Höhe von 13
Millionen Euro.4 Bis heute haben Städte und Gemeinden einen Investitionsrückstand von
1 vgl. www.dstgb.de/publikationen/dokumentationen/bilanz-2024-und-ausblick-2025/bilanz-24-25-fi-
nal.pdf?cid=1b2m, S. 4 ff.
2 www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/04/PD25_126_71137.html
3 www.staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2025/groesste-kommunale-finanzkrise-im-
nachkriegsdeutschland
4 www.dstgb.de/publikationen/pressemitteilungen/substanzverlust-stoppen-investitionen-ermoeglichen/
215,7 Milliarden Euro aufgebaut. Vor allem für Schulen und Straßen fehlt das Geld,
aber auch für Sportstätten, Brand- und Katastrophenschutz und Verwaltungsgebäude.5
Zugleich müssen die Kommunen immer mehr Geld für Aufgaben ausgeben, die ihnen
der Bund aufbürdet, ohne für die Kosten aufzukommen.6 Es sind vor allem die
Sozialausgaben, welche die kommunalen Haushalte schwer belasten. Sie sind im Jahr 2024
im Vergleich zu 2023 um 11,7 % oder 8,9 Milliarden Euro gestiegen und beliefen sich
insgesamt auf 84,5 Milliarden Euro.7 Insbesondere die Landkreise sind davon
betroffen.8 Allein die Ausgaben für Bürgergeld an ukrainische Geflüchtete kosten die
kommunale Ebene mittlerweile über 8 Milliarden Euro.9 In den letzten 15 Jahren haben
sich die Sozialausgaben verdoppelt.10 Die kommunalen Spitzenverbände fordern daher
eine Wende in der Migrationspolitik.11
Zudem geraten die Städte, Gemeinden und Landkreise durch die Vorgaben der
Bundesregierung zum „Klimaschutz“ weiter unter Druck. Um die „Klimaneutralität“ bis
zur Mitte des Jahrhunderts zu erreichen, sind kommunale Investitionen in Höhe von
schätzungsweise rund 150 Milliarden Euro nötig. Auf die Kommunen entfallen damit
bis zum Jahr 2045 mindestens 5,8 Milliarden Euro jährlich.12
Angesichts dieser Pflichtaufgaben wies der Deutsche Städte- und Gemeindebund
immer wieder auf Investitionsbedarfe in Höhe von 1 Billion Euro für die nächsten
10 Jahre hin.13 Vor diesem Hintergrund fordern sowohl die kommunalen
Spitzenverbände als auch wissenschaftliche Gutachten eine Stärkung der kommunalen
Einnahmebasis, etwa durch eine Anhebung des kommunalen Anteils an den
Gemeinschaftssteuern.14
Im Gegensatz dazu haben sich Förderprogramme für die flächendeckende Entlastung
der Kommunen als strukturell ungenügend erwiesen. Für viele finanzschwache
Kommunen ist beispielsweise der Eigenanteil zu hoch, um auf Förderungen überhaupt
zurückgreifen zu können.15 Hinzu kommen komplizierte Antragsverfahren, eine als
unflexibel empfundene „Förderbürokratie“ und ein hoher Personalaufwand.16 80 % der
Kommunen bewerten diesen hohen Aufwand als problematisch.17 Das derzeitige
Fördersystem verstärkt dadurch Bürokratisierung und Belastung, anstatt zielgerichtet zu
unterstützen.
Weitergehende Vorschläge, die Situation der Städte, Gemeinden und Landkreise zu
verbessern, zielen daher nicht nur auf eine bessere Finanzausstattung ab, sondern be-
5 www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_855744.html
6 Bundestagsdrucksache 20/14003
7 www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/04/PD25_126_71137.html
8 www.landkreistag.de/themen/kreisfinanzen/3426-kreisfinanzen-2023-2024
9 www.landkreistag.de/presseforum/pressemitteilungen/3450-dramatisches-rekorddefizit-der-kommunen
10 www.dstgb.de/publikationen/dokumentationen/bilanz-2024-und-ausblick-2025/bilanz-24-25-fi-
nal.pdf?cid=1b2m, S. 6
11 www.landkreistag.de/images/stories/publikationen/bd-156.pdf, S. 8; www.zdfheute.de/politik/
deutschland/migration-staedtebund-abschiebung-100.html; vgl. www.dstgb.de/publikationen/dokumentationen/
bilanz-2024-und-ausblick-2025/bilanz-24-25-final.pdf?cid=1b2m, S. 13, vgl. www.tagesschau.de/inland/
innenpolitik/staedtetag-migration-unterbringung-fluechtlinge-kommunen-100.html
12 www.dstgb.de/publikationen/dokumentationen/bilanz-2023-und-ausblick-2024/bilanz-23-24-final-
web.pdf?cid=y9a, S. 17
13 www.dstgb.de/publikationen/pressemitteilungen/oeffentliche-finanzlage-zunehmend-kritisch/;
www.dstgb.de/publikationen/pressemitteilungen/deutschlands-kommunen-leben-von-der-substanz-
investitionsstau-immer-groesser/
14 www.bundestag.de/resource/blob/1063368/WD-4-007-25-pdf.pdf, S. 7 ff.
15 www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-
Kommunalpanel/KfW-Kommunalpanel-2025.pdf, S. 28
16 www.dstgb.de/publikationen/dokumentationen/bilanz-2023-und-ausblick-2024/bilanz-23-24-final-
web.pdf?cid=y9a, S. 44
17 www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-
Kommunalpanel/KfW-Kommunalpanel-2025.pdf, S. 28
treffen die Reduzierung von Aufgaben und den Abbau von zu hohen Standards.18
Insbesondere wird immer wieder die Einhaltung des Konnexitätsprinzips eingefordert:
Wer den Kommunen Aufgaben überträgt, muss auch die Kosten tragen – „wer bestellt,
der zahlt!“19 Darüber hinaus fordern die kommunalen Spitzenverbände eine bessere
Beteiligung der kommunalen Ebene an Gesetzgebungsverfahren, wenn ihre Belange
betroffen sind. Denn die Praxisnähe und Erfahrung der Kommunen kann entschieden
dazu beitragen, eine nicht umsetzbare, realitätsferne Gesetzgebung zu vermeiden.20
Die Bundesregierung versucht, diese Probleme mit der Aufnahme von Schulden zu
lösen. So sieht das „Sondervermögen Infrastruktur“ einen Anteil von 100 Milliarden
Euro für Investitionen in Länder und Kommunen vor.21 Jedoch können diese Mittel
den Investitionsrückstand bestenfalls geringfügig reduzieren, aber „nicht die
strukturellen Finanzierungsherausforderungen vieler Kommunen“ lösen.22
Die Lage der deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise hat sich seit den
abgelehnten Forderungen der Antragsteller zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung23
weiter verschlechtert. Die jüngste Prognose der Bundesvereinigung der kommunalen
Spitzenverbände zu den Kommunalfinanzen, die von einem jährlichen
Haushaltsdefizit von 30 bis 35 Milliarden Euro ausgeht, bestätigt dies eindrücklich.24 Die
Antragsteller sehen sich daher darin bestätigt, den kommunalen Kollaps durch verschiedene
Maßnahmen zur Wiederherstellung der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28
Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes zu verhindern.25 Durch mehr Gemeindefreiheit kann
das kommunale Rückgrat unseres föderalen Staates gestärkt und verloren gegangenes
Vertrauen der Bürger wieder zurück gewonnen werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,
1. die durch den Bund zugewiesenen kommunalen Pflichtaufgaben auf ein dauerhaft
finanzierbares Niveau zu verringern und dazu
a. die gegenwärtige Migrationspolitik des Bundes und die damit
einhergehenden Konsequenzen für die Kommunen umgehend zu stoppen und
umzukehren;
b. die gegenwärtige Klimaschutzpolitik des Bundes und die damit
einhergehenden Konsequenzen für die Kommunen umgehend zu beenden;
c. bestehende gesetzliche Standards und bundesgesetzlich zugewiesene
kommunale Aufgaben mit dem Ziel zu prüfen, nicht finanzierte oder nicht
umsetzbare Pflichten zu streichen oder auf ihre Erforderlichkeit hin zu
begrenzen;
2. in Zusammenarbeit mit den Ländern und unter Berücksichtigung der Kommunen
die sichere und dauerhafte Finanzierung der Pflichtaufgaben zu gewährleisten;
18 www.landkreistag.de/images/stories/publikationen/bd-156.pdf, S. 7
19 vgl. www.dstgb.de/publikationen/dokumentationen/bilanz-2024-und-ausblick-2025/bilanz-24-25-fi-
nal.pdf?cid=1b2m, S. 22
20 www.staedtetag.de/files/dst/docs/Publikationen/Positionspapiere/2024/positionspapier-rolle-der-staedte-
fuer-gute-gesetze-2024.pdf, vgl. www.landkreistag.de/presseforum/pressemitteilungen/3462-
kommunenmuessen-unbedingt-beteiligt-werden
21 www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1057342
22 www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-
Volkswirtschaft/Fokus-2025/Fokus-Nr.-499-Mai-2025-Finanzlage-Kommunen.pdf, S. 1
23 www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw23-de-kommunen-staerken-1006114
24 www.staedtetag.de/files/dst/docs/Presse/2025/prognose-2025-kommunalfinanzen-pm-fachpapier.pdf, S. 4;
www.staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2025/prognose-kommunalfinanzen-kommunalhaushalte-
kollabieren-bislang-undenkbare-verschuldungsspirale-droht
25 Bundestagsdrucksache 20/11623
hierbei ist die Ausstattung der Kommunen mit einem aufgabengerechten Anteil
an den Gemeinschaftssteuern zu prüfen;
3. die kommunalrelevanten Förderprogramme des Bundes unter Maßgabe der
folgenden Ziele zu überprüfen und zu reformieren:
a. die Vereinfachung der Beantragung, Durchführung und Abrechnung der
Programme;
b. die Reduzierung der Anzahl der Programme und
c. die Konzentration der Investitionen auf die Errichtung und die
Instandhaltung von öffentlichen Gebäuden und Verkehrsinfrastruktur;
4. in Zusammenarbeit mit den Ländern die bürokratische Belastung der Kommunen
so weit wie möglich zu reduzieren;
5. in Zusammenarbeit mit den Ländern das Konnexitätsprinzip zu garantieren und
dazu die Einführung eines „Konnexitätsprüfungsausschusses“ im Bundesrat zu
überprüfen;
6. in Zusammenarbeit mit den Ländern die angemessene Beteiligung der
Kommunen in den Gesetzgebungsprozess des Bundes zu überprüfen;
7. die Neuverschuldung durch das „Sondervermögen Infrastruktur“
zurückzunehmen und stattdessen Investitionen in die kommunale Infrastruktur mit den Mitteln
des regulären Haushalts zu tätigen.
Berlin, den 8. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
1. Akutes Finanzdefizit der Kommunen
Der Schuldenstand der Kommunen belief sich zum Jahresende 2024 auf über 169,4 Milliarden Euro.26 Die
Verschuldung stieg damit um 9,5 % oder 14,7 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr an. Folglich betragen die
kommunalen Schulden in Deutschland zum 31.12.2024 pro Kopf im Schnitt 2.192 Euro.27
Auch die Finanzierungssalden der Kommunen sind seit Jahren negativ. Für das Jahr 2024 haben die kommunalen
Haushalte mit dem höchsten Defizit seit der Deutschen Einheit abgeschlossen, nämlich mit 24,8 Milliarden Euro.
Der Grund für diese Entwicklung liegt sowohl in der fortdauernden Rezession der deutschen Wirtschaft und den
daraus folgenden zunehmend schwachen Steuereinnahmen – für das laufende Jahr werden 2,7 Milliarden Euro
Mindereinnahmen für die kommunale Ebene geschätzt – als auch in den stark ansteigenden Ausgaben,
insbesondere für Soziales und Personal.28
Diese Entwicklung hat massive Auswirkungen auf die kommunale Gestaltungskraft und auf die Lebensqualität
der Menschen vor Ort. Denn dadurch verlieren Städte, Gemeinden und Landkreise die Fähigkeit notwendige
Investitionen umzusetzen. So stieg 2024 der Anteil der Kommunen, denen der Unterhalt ihrer Infrastruktur in
den zurückliegenden fünf Jahren nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr gelungen ist – bei Schulgebäuden
von 11 auf 17 % und bei Straßen und Verkehrsinfrastruktur von 26 auf 32 %. Insbesondere freiwillige Aufgaben
wie öffentlicher Verkehr, die Bereitstellung von Grünflächen, Freibädern oder Stadtbibliotheken sind von den
Sparzwängen betroffen.29
Für das Haushaltsjahr 2025 erwarten 35 % der Städte, Gemeinden und Landkreise im Vergleich zum Vorjahr
eine „sehr nachteilige“ Entwicklung – bei den Landkreisen für sich genommen sind es sogar 44 %.30 Für die
kommenden fünf Jahre erwarten sogar über 90 % der Kommunen eine „eher nachteilige“ oder „sehr nachteilige“
Entwicklung ihrer Finanzlage. Dies dämpft aller Erfahrung nach auch die Investitionsbereitschaft: so gehen die
kommunalen Spitzenverbände schon für das laufende Jahr 2025 von einem Minus von 1,5 % bei den
Bauinvestitionen aus.31
2. Strukturelle Unterfinanzierung und wachsender Investitionsrückstand
Funktionierende Infrastrukturen sind ein elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge. Der Handlungsbedarf ist
hier mittlerweile riesig: runde zwei Drittel der Bürger beklagen den Zustand von Verkehrsinfrastruktur oder
Gesundheitseinrichtungen und mehr als die Hälfte sieht Defizite bei Bildungseinrichtungen.32
Den Kommunen fehlten dafür im Jahr 2024 215,7 Milliarden Euro. Damit ist ihr Investitionsrückstand im
Vergleich zum Vorjahr nochmals um 15,9 % gewachsen. Die Steigerungsrate zwischen den Jahren 2018 und 2024
beträgt sogar 54 %.33
Besonders betroffen sind, wie in den letzten Jahren, Schulgebäude mit 67,8 Milliarden Euro (31 % des
Rückstandes) und die Straßen- und Verkehrsinfrastruktur mit 53,4 Milliarden Euro (25 %). Bei Verwaltungsgebäude
beläuft sich der Rückstand auf 19,5 Milliarden Euro (9 %), bei der Brand- und Katastrophenschutz-Infrastruktur
auf 19,9 Milliarden (9 %) und bei kommunalen Sportstätten auf 15,6 Milliarden (7 %).34
Trotz des Bedarfs fielen die Investitionen für das Jahr 2024 deutlich geringer aus: 12,2 Milliarden Euro waren
für kommunale Schulgebäude (26 % der Gesamtsumme) und für das Verkehrsnetz, also Gemeinde- und
Kreisstraßen genauso wie Fahrradwege oder Brücken, 11,2 Milliarden Euro (24 %) vorgesehen. Gleichzeitig stieg der
26 www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/03/PD25_116_713.html
27 www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Kommunalpanel/KfW-Kommunalpanel-2025.pdf,
S. 11
28 ebd., S. 4 ff.
29 ebd., S. 4 ff.
30 www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Kommunalpanel/KfW-Kommunalpanel-2025-Tabel-
lenband.pdf, S. 3
31 www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2025/Fokus-Nr.-499-Mai-
2025-Finanzlage-Kommunen.pdf, S. 2 f.
32 www.bundesstiftung-baukultur.de/fileadmin/files/BKB-24/Baukulturbericht_202425_Infrastrukturen_Auflage_3.pdf, S. 6
33 www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Kommunalpanel/KfW-Kommunalpanel-2025.pdf,
S. 18 f.
34 ebd., S. 18 ff.
Anteil der Kommunen, denen in den letzten fünf Jahren der Unterhalt ihrer Infrastrukturen nur eingeschränkt
oder nicht mehr gelungen ist: bei Schulgebäuden von elf auf 17 % und bei der Straßen- und der
Verkehrsinfrastruktur sogar von 26 auf 32 %. Besorgniserregend ist, dass ganze 55 % der Kommunen bei der Straßen- und der
Verkehrsinfrastruktur mit einem steigenden Rückstand in den nächsten fünf Jahren rechnen.35
3. Überlastung der Kommunen durch zugewiesene Pflichtaufgaben
Ein erheblicher Teil der kommunalen Aufgaben entfällt auf von Bund und Ländern veranlasste Pflichtaufgaben.
Im deutschlandweiten Schnitt sind schätzungsweise zwischen 90 und 95 % der Ausgaben in den kommunalen
Haushalten auf diese Weise gebunden.36 Besonders gravierend wirken sich dabei die steigenden Sozialausgaben
und wachsenden Anforderungen aus der Klimapolitik aus.
Die Sozialausgaben sind im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 um 11,7 % oder 8,9 Milliarden Euro gestiegen und
beliefen sich insgesamt auf 84,5 Milliarden Euro. So stiegen beispielsweise die Ausgaben für Eingliederungshilfe
um 13,6 % und die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe um 17,1 %.37 Ein Haupttreiber dieser Kosten sind
vom Bund geschaffene Rechtsansprüche, wie etwa der auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026,
für die den Kommunen die personellen und finanziellen Mittel fehlen.38 Insbesondere die Landkreise leiden unter
den steigenden Sozialausgaben, da die Kreisfinanzen die Hauptlast fast aller kommunalrelevanten sozialen
Leistungsbereiche tragen müssen. Zuletzt stieg ihr Anteil an der gesamten kommunalen Ausgabenlast für
Sozialausgaben, flüchtlings- und inflationsbedingt, auf beinahe die Hälfte aller kommunalen Sozialausgaben.39
Des Weiteren erzeugen die Vorgaben zur Erreichung der „Klimaneutralität“ bis zum Jahr 2045 erhebliche
Umsetzungsverpflichtungen vor Ort und tragen zur überbordenden Bürokratisierung bei, insbesondere im Bereich
der Wärmeplanung und der Dekarbonisierung kommunaler Infrastrukturen. So sehen 56 % der Kommunen die
Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung als Herausforderung an und 55 % beklagen den Mangel an
Fachkräften, vor allem in der Verwaltung.40 Mit Blick auf die Realisierung der Wärmenetze und die Dekarbonisierung
der Gasnetze lehnen die kommunalen Spitzenverbände entsprechend eine „Erfüllungsverantwortung“ und „die
Entwicklung hin zu einer Pflichtaufgabe Wärmeversorgung“ erst recht entschieden ab.41
Weil diese Pflichtaufgaben personalintensiv sind, müssen die Kommunen zusätzlich immer mehr Mittel für
Personalausgaben aufwenden. Diese sind im Vergleich zum Jahr 2023 um über 7 Milliarden Euro auf 88 Milliarden
Euro im Jahr 2024 angestiegen,42 was auf die hohen Tarifabschlüsse und den steigenden Personalbedarf
zurückzuführen ist.43
Angesichts der kommunalen Pflichtaufgaben fordern sowohl die kommunalen Spitzenverbände als auch
wissenschaftliche Gutachten immer wieder eine Stärkung der kommunalen Einnahmebasis, etwa durch eine Anhebung
des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern,44 beispielsweise der Umsatzsteuer.45 Dies würde es den
Kommunen wieder ermöglichen mehr freiwillige Aufgaben zu finanzieren, wie den öffentlichen Verkehr und die
Bereitstellung von Grünflächen, Freibädern oder Stadtbibliotheken.46 Jedoch machen die kommunalen
Spitzenverbände auch deutlich, dass weitere Hilfsprogramme den langfristigen Finanzbedarf nicht decken können. Es
35 ebd., S. 4 ff.
36 ebd., S. 31
37 www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/04/PD25_126_71137.html
38 www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Kommunalpanel/KfW-Kommunalpanel-2025.pdf,
S. 14; BdSt: Das Schwarzbuch. Die öffentliche Verschwendung 2024/25, S. 14 f.
39 www.landkreistag.de/themen/kreisfinanzen/3426-kreisfinanzen-2023-2024
40 www.dena.de/infocenter/kww-kommunenbefragung-2024-zur-kommunalen-waermeplanung-kwp, S. 41
41 www.bundestag.de/resource/blob/967060/958a18a8bd54451e97044ec69f1dc9ea/Stellungnahme-SV-kommunale-Spitzenverbaende.pdf,
S. 14 f.
42 www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/04/PD25_126_71137.html
43 Henneke, Hans-Günter; Ritgen, Klaus: Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung in Deutschland, München 2021, S. 184
44 www.bundestag.de/resource/blob/1063368/WD-4-007-25-pdf.pdf, S. 7 ff.
45 www.landkreistag.de/images/stories/publikationen/bd-156.pdf, S. 3
46 vgl. www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Kommunalpanel/KfW-Kommunalpanel-2025.pdf,
S. 6
bedürfe vielmehr einer „strukturellen Korrektur“,47 die neben der Erhöhung der originären Einnahmen der
Kommunen zugleich den Aufgabendruck senkt und die Bürokratie abbaut.48
4. Fördersystem: Bürokratisierung und Fehlanreize
Fördermittel sind ein elementarer Bestandteil der kommunalen Mittelausstattung. 96 % der Kommunen nutzten
sie in der Vergangenheit, was zu einem Anteil von 21 % der kommunalen Investitionen führte, die im Jahr 2024
über Förderprogramme finanziert wurden.49
Trotz der Nachfrage stehen die Förderprogramme seit Jahren in der Kritik.50 71 % der Kommunen kritisieren,
dass der maximale Förderbetrag für ihre Investitionsvorhaben zu gering und 66 %, dass der Eigenmittelanteil zu
hoch ist. Eine sehr große Rolle spielen auch die bürokratischen Lasten des Fördersystems. 77 % der Kommunen
wünschen sich eine Minderung derselben. Unter diese Lasten fallen etwa aufwendige Dokumentationspflichten,
die 91 % der Kommunen kritisieren und uneinheitliche Antragsverfahren (88 %) sowie Umfang (88 %) und
Komplexität (82 %) von Antragsunterlagen.51
Eine direkte Folge des bürokratisierten Fördersystems ist sein hoher Personalaufwand. So geben 35 % der
Kommunen an, dass sich einzelne Mitarbeiter ausschließlich oder überwiegend mit Förderprogrammen beschäftigen.
Bei mehr als einem Drittel wird immer die obere Leitungsebene bei der Inanspruchnahme von
Förderprogrammen eingesetzt und bei 32 % erfolgt der Rückgriff auf Externe wie Fachplaner immer oder häufig. Insgesamt
wird der hohe Personaleinsatz bei Förderprogrammen von 80 % der Kommunen als Problem wahrgenommen.52
Die Mangelhaftigkeit des Fördersystems hat schwere negative Folgen. So werden insbesondere finanzschwache
Kommunen53 und daher oft kleine ländliche Gemeinden54 benachteiligt. Der Grund liegt im hohen bürokratischen
Personalaufwand und im eingeforderten Eigenanteil. Letzterer führt dazu, dass sich klamme Kommunen nicht
alle zur Verfügung stehenden Fördermittel leisten können55 oder sie müssen Pläne auf Vorrat produzieren und
ihre eigenen Mittel einteilen, um den für Projekte geforderten Eigenanteil rasch aufbringen zu können.56
Zudem setzen Mitfinanzierungspflichten und die Zweckbindung der Fördermittel Fehlanreize. Investitionen
werden nicht nach den lokalen Prioritäten getätigt, sondern nach Förderrichtlinien. So entstehen Maßnahmen, die
ohne Förderung nachrangig wären, während wichtigere Projekte am Mangel an Eigenkapital scheitern. Im
Endergebnis tragen die Förderprogramme zur weiteren Bürokratisierung bei und führen die Städte, Gemeinden und
Landkreise in eine strukturelle Abhängigkeit vom Bund (und den Ländern), ohne die Investitionsrückstände zu
beseitigen.57
5. „Sondervermögen Infrastruktur“ – keine strukturelle Lösung
Das Problem der sich rapide verschlechternden Kommunalfinanzen wurde zuletzt immer drängender und daher
auch verstärkt durch den Bund adressiert. So hält das „Sondervermögen Infrastruktur“ 100 Milliarden Euro für
Investitionen in Länder und Kommunen bereit.58
47 www.landkreistag.de/images/stories/publikationen/bd-156.pdf, S. 3
48 www.staedtetag.de/files/dst/docs/Publikationen/Weitere-Publikationen/2025/erwartungen-staedte-bundesregierung-2025.pdf, S. 3; www.land-
kreistag.de/themen/buerokratieabbau
49 www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Kommunalpanel/KfW-Kommunalpanel-2025.pdf,
S. 7 ff.
50 vgl. www.wifa.uni-leipzig.de/fileadmin/Fakult%C3%A4t_Wifa/Institut_f%C3%BCr_%C3%B6ffentliche_Finanzen_und_Public_
Management/Komkis/025_KOMKIS_Analyse_-_Strukturelle_St%C3%A4rkung_der_kommunalen_Investitionsf%C3%A4higkeit_-_Teil_2.pdf,
S. 27 ff.
51 www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Kommunalpanel/KfW-Kommunalpanel-2025.pdf,
S. 28 f.
52 ebd., S. 27 f.
53 www.dstgb.de/publikationen/pressemitteilungen/investitionen-in-deutschlands-zukunft-ermoeglichen/240103-01-pm-bilanz-investitio-
nen.pdf?cid=y8y, S. 2
54 https://wuestenrot-stiftung.de/publikationen/wer-schon-viel-hat-dem-wird-noch-mehr-gegeben-warum-der-eigenanteil-bei-
foerderprogrammen-strukturschwache-kommunen-benachteiligt-download/, S. 26 f.
55 ebd., S. 4
56 Lenz, Martin: Soziale Wohnraumversorgung innovativ. Kommunalisierung als Chance, Raum, Stadt, Architektur. Interdisziplinäre Zugänge,
Bd. 3, Nomos 2022, S. 13 f.
57 https://wuestenrot-stiftung.de/publikationen/wer-schon-viel-hat-dem-wird-noch-mehr-gegeben-warum-der-eigenanteil-bei-
foerderprogrammen-strukturschwache-kommunen-benachteiligt-download/, S. 12 ff.
58 www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1057342
Die kommunalen Spitzenverbände knüpften die neuen Verschuldungsspielräume ausdrücklich an zusätzliche
Investitionen in Infrastruktur. Das Verschuldungsgeld dürfe nicht dazu führen, dass der Konsolidierungs- und
Reformdruck der öffentlichen Hand abgemildert werde. Vielmehr müsse „die dramatische Krise der kommunalen
Haushalte […] über eine Neugestaltung der föderalen Finanzbeziehungen und eine Reduzierung des
Ausgabendrucks gelöst werden. Zusätzliche Schulden sollten nicht zur Finanzierung eines fortlaufenden strukturellen
Defizits verwendet werden.“59
Dieses strukturelle Defizit zeigt sich in der Schieflage zwischen Ausgaben- und Einnahmedynamik: während vor
allem die Sozialausgaben ansteigen, stagniert das gesamtwirtschaftliche Wachstum und damit auch die
Einnahmebasis. Diese Schieflage spiegelt sich auch auf kommunaler Ebene wider: hier stehen im Jahr 2024 Ausgaben
von 362,7 Milliarden Euro Einnahmen von 338,5 Milliarden Euro gegenüber.60 Die kreditfinanzierte
Instandsetzung der Infrastruktur müsste das Wachstum der Volkswirtschaft so anregen, dass es zum Wachstum der
Sozialausgaben aufschlösse. Doch dafür gibt es keine empirischen Belege.61
Wahrscheinlich ist vielmehr, dass die Gelder den Reformstau weiter verfestigen. Ohne eine tiefgreifende
Neuausrichtung der Aufgabenverteilung und Mittelverwendung werden auch zusätzliche Kredite langfristig
wirkungslos verpuffen. Bei einer unveränderten Bundespolitik ist daher davon auszugehen, dass sich Deutschland
in wenigen Jahren in einer noch schlechteren Lage wiederfindet: mit weiterhin niedrigem Wachstumspotenzial
aber mit höheren Schulden62 – und kollabierenden Kommunen.
6. Die gegenseitige Verstärkung von Konnexitätsbruch und kommunaler Ohnmacht
Die Überlastung der Kommunen durch immer weitere Pflichtaufgaben, das mangelhafte Fördersystem sowie
fortschreitende Bürokratisierung, hat sich zu einem gleichermaßen akuten wie strukturellen Problem entwickelt,
das den Handlungsspielraum der Städte, Gemeinden und Landkreise immer weiter verengt und dadurch die
kommunale Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 GG immer weiter aushöhlt. Der Kern des Problems liegt in der
jahrelangen Missachtung des Konnexitätsprinzips, als tragender Säule des finanzpolitischen Verhältnisses von
kommunaler Ebene, Ländern und Bund.
Das Konnexitätsprinzip ist grundgesetzlich nach Art. 104a Abs. 1 verankert. Demnach muss derjenige für
Aufgaben bezahlen, die er übertragen bzw. „bestellt“ hat.63 Dieses Prinzip bietet den Kommunen einen Schutz ihrer
lokalen Haushaltsautonomie und damit ihrer politischen Gestaltungsräume. Angesichts der immer weiter
steigenden Ansprüche an den Gesamtstaat und sein gleichzeitig immer weiter abnehmendes Potenzial diese
Ansprüche auch zu finanzieren, nimmt die Versuchung des Bundes zu, seine Kosten durch eine zunehmende
Aushebelung des Konnexitätsprinzips, auf die kommunale Ebene gewissermaßen auszulagern. Schon jetzt leisten die
Kommunen deutlich mehr als ein Viertel der gesamtstaatlichen Ausgaben, erhalten aber nur ein Siebtel der
Steuereinnahmen.64
Dabei spielt es keine Rolle, ob das Konnexitätsprinzip offensichtlich vielfach zulasten oder scheinbar vereinzelt
zugunsten der Kommunen ausgehebelt wird, wie zuletzt durch das „Sondervermögen Infrastruktur“ geschehen.65
Je stärker diese Säule ausgehebelt wird, desto weiter gerät das gesamte finanzföderale System der
Bundesrepublik ins Wanken, welches die kommunale Ebene, als schwächstes Glied neben Bund und Ländern, endgültig zum
Spielball degradiert. Selbst innerhalb der kommunalen Ebene führt dies zu einer Unwucht, angesichts der
Abhängigkeit der Landkreise von der Kreisumlage, die von den kreisangehörigen Gemeinden erhoben wird.66
Eine Möglichkeit dem entgegenzuwirken, ist die Einführung eines sogenannten Konnexitätsprüfungsausschusses
im Bundesrat. Dieser könnte, unter Beteiligung kommunaler Vertreter, in allen Gesetzgebungsprozessen des
Bundes und der Länder eine verlässliche Konnexitätsprüfung vornehmen, um weitere Zusatzbelastungen der
59 www.bundestag.de/resource/blob/1057018/c7db326e555bad39ab5efd97c93ae4cf/Deutscher-Staedtetag.pdf, S. 2 f.
60 www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2025/Fokus-Nr.-499-Mai-
2025-Finanzlage-Kommunen.pdf, S. 1
61 www.bundestag.de/resource/blob/1056966/Prof-Dr-Veronika-Grimm.pdf, S. 5 ff.
62 ebd., S. 5 ff.
63 www.bundestag.de/resource/blob/560030/a311300c78de56c33509e3b42d24135b/WD-4-077-18-pdf-data.pdf, S. 4; www.bundestag.de/
resource/blob/690134/deaa0c24c0994412968235eaaa380cf3/WD-4-003-20-pdf-data.pdf, S. 4.
64 www.staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2025/prognose-kommunalfinanzen-kommunalhaushalte-kollabieren-bislang-undenkbare-
verschuldungsspirale-droht
65 vgl. www.bundestag.de/resource/blob/1056968/Prof-Dr-Hanno-Kube.pdf, S. 2; www.bundestag.de/resource/blob/1057656/ff3b0d966-
3e5f582e7baef4fe63204aa/WD-4-003-25-WD-3-003-25-pdf.pdf, S. 7
66 www.landkreistag.de/themen/kreisfinanzen/3426-kreisfinanzen-2023-2024
kommunalen Ebene zu vermeiden. Dazu hätte er die Einhaltung des Aufgabenübertragungsverbots gemäß Art.
84 Abs. 1 GG zu überprüfen und könnte darüber hinaus als Streitschlichtungsinstanz dienen.67
Des Weiteren können die kommunalen Beteiligungsrechte im Gesetzgebungsprozess gestärkt werden, wenn
kommunale Belange berührt sind. So könnten die Praxisnähe und die Erfahrung der Kommunen entschieden zu
einer umsetzbaren Gesetzgebung beitragen. Zwar gibt es derlei, wie die frühzeitige Zuleitung von
Gesetzesvorlagen und die Gewährung von Anhörungen und Stellungnahmen.68 Doch praktisch bleiben diese Rechte
folgenlos, da Fristen verkürzt und Stellungnahmen nicht ausreichend berücksichtigt werden.69 Zudem werden die
Kommunen immer wieder von den Ländern im Stich gelassen und übergangen.70 Solange die Beteiligung der
kommunalen Ebene formal schwach bleibt und inhaltlich nicht durchdringt, werden „oben“ weiterhin Vorgaben
gemacht, die „unten“ nicht realisierbar sind – entweder weil Personal fehlt oder die Finanzierung nicht sichergestellt
ist.71
Weder zusätzliche Hilfsprogramme noch Sonderregelungen tragen zur Verhinderung des kommunalen Kollaps‘
bei, da sie die Problematik nicht grundsätzlich lösen. Vielmehr muss die kommunale Selbstverwaltung
konsequent gestärkt werden – so wie es den verfassungsrechtlichen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland
entspricht.72
67 Kommunaler Finanzreport 2025, Bertelsmann Stiftung, S. 93: https://difu.de/publikationen/2025/kommunaler-finanzreport-2025
68 www.staedtetag.de/files/dst/docs/Publikationen/Positionspapiere/2024/positionspapier-rolle-der-staedte-fuer-gute-gesetze-2024.pdf, S. 4
69 www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_II/20_
Legislaturperiode/2023-08-18-Haushaltsfinanzierungsgesetz/Stellungnahme-deutscher-staedtetag.pdf?__blob=publicationFile&v=1; www.staedtetag.de/
files/dst/docs/Publikationen/Positionspapiere/2024/positionspapier-rolle-der-staedte-fuer-gute-gesetze-2024.pdf, S. 5
70 vgl. www.landkreistag.de/presseforum/pressemitteilungen/3462-kommunen-muessen-unbedingt-beteiligt-werden; www.dstgb.de/
publikationen/dokumentationen/bilanz-2024-und-ausblick-2025/bilanz-24-25-final.pdf?cid=1b2m, S. 5 f.
71 www.staedtetag.de/publikationen/weitere-publikationen/forderungen-bundestagswahl-2025#:~:text=Miteinander%20www,Buslinie%2C%-
20den%20Zuschuss%20f%C3%BCr, S. 2 ff.
72 Bundestagsdrucksache 20/11623
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