Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Rheinland-Pfalz 2024 (Antwort zu Drs. 21/1275)
Text
Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Rheinland-Pfalz 2024 (Antwort zu Drs. 21/1275)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1445
21. Wahlperiode 01.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julia-Christina Stange, Cem Ince, Anne
Zerr, Christian Görke und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1275 –
Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen
Mindestlohns in Rheinland-Pfalz 2024
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine
stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1.
Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen (www.mindestloh
n-kommission.de/shareddocs/downloads/de/Bericht/beschluss2025.pdf?__blo
b=publicationFile&v=3). Die europäische Mindestlohnrichtlinie schlägt als
Referenzwert für den gesetzlichen Mindestlohn 60 Prozent des mittleren
Bruttolohns vor (vgl. Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2022/2024). Damit
müsste der Mindestlohn in Deutschland nach Kenntnis der Fragestellerinnen
und Fragesteller schon heute bei mindestens 15 Euro liegen (vgl. etwa Lübker
und Schulten, www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2025/heft/5/beitrag/eine-n
eue-orientierung-fuer-den-mindestlohn.html?). Der Beschluss der
Mindestlohnkommission bleibt damit hinter dem vorgesehenen europäischen
Mindestmaß zurück.
Neben der angemessenen Höhe ist die wesentliche Voraussetzung für die
Wirksamkeit des Mindestlohns, dass er durchgesetzt wird und die Menschen
ihn auch tatsächlich ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen
Instituts für Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen
Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht – mit gravierenden Folgen
nicht nur für das Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern
auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der
Gesamtverlust beläuft sich nach Berechnungen des Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018
auf durchschnittlich 7,6 Mrd. Euro jährlich (www.boeckler.de/de/pressemitteil
ungen-15991-durch-umgehungen-des-gesetzlichen-mindestlohns-jaehrlich-me
hr-als-7-milliarden-euro-3174.htm).
Der Mindestlohn muss daher nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller zwingend wirksamer und proaktiver kontrolliert werden. Nur so können
die Rechte der Beschäftigten durchgesetzt werden. Die Fraktion Die Linke im
Deutschen Bundestag möchte sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild über die
Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) machen, um
Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen aufzudecken und gegebenenfalls
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 1. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung des
gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen.
1. Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte in Rheinland-Pfalz
hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2024 die Kontrollkompetenz (zum Vergleich auch die
entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie nach
Branchen differenzieren und auch die Anzahl der Betriebe und
Beschäftigten insgesamt nennen)?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat grundsätzlich für alle Betriebe
mit mindestens einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer
Kontrollkompetenz. Hinsichtlich der Anzahl der Betriebe und Beschäftigten differenziert
nach Wirtschaftszweigen wird auf die beigefügte Datenzusammenstellung aus
der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit verwiesen
(Anlage 1*).
2. Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS im Jahr 2024 in Rheinland-
Pfalz insgesamt durchgeführt (bitte nach Branchen differenzieren und zum
Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022
ausweisen sowie bitte auch die Zahl insgesamt nennen)?
Die Anzahl der im Jahr 2024 in Rheinland-Pfalz durchgeführten
Arbeitgeberprüfungen, differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im
Internet (www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbei
t-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlic
hung_node.html) entnommen werden.
Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 2 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/12341 und
20/5708 verwiesen.
3. Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung von der FKS im Jahr 2024 in Rheinland-Pfalz
festgestellt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die
entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie auch die
Zahl insgesamt nennen)?
In der Arbeitsstatistik der FKS wird die Anzahl der wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und nicht die
Anzahl der Verstöße statistisch ausgewertet.
Die Anzahl der im Jahr 2024 in Rheinland-Pfalz wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz eingeleiteten und abgeschlossenen
Ordnungswidrigkeitenverfahren, differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im
Internet (www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbei
t-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlic
hung_node.html) entnommen werden.
Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 3 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/12341 und
20/5708 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1445 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
4. Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz sind infolge von Kontrollen der FKS
nach Kenntnis der Bundesregierung in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024
eingeleitet worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer Strafe
abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2023 und 2022
und nach Branchen differenzieren sowie auch die Zahl insgesamt
nennen)?
Das Mindestlohngesetz enthält nur Ordnungswidrigkeitstatbestände und keine
Straftatbestände. Strafen werden im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht verhängt.
Hinsichtlich der Anzahl der wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
Die Anzahl der im Jahr 2024 durch die FKS in Rheinland-Pfalz wegen
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz festgesetzten Bußgeldbescheide und
Verwarnungen mit Verwarnungsgeld, differenziert nach Branchen, ist der Anlage 2* zu
entnehmen.
Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12341
verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die in einem Zeitraum erledigten
Ermittlungsverfahren nicht zwangsläufig auch im gleichen Zeitraum eingeleitet
wurden.
Die Arbeitsstatistik der FKS der Zollverwaltung unterscheidet bei der Anzahl
der eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht zwischen Verfahren, denen eine
Arbeitgeberprüfung vorangegangen ist, und Verfahren, welche beispielsweise
auf Grund konkreter Hinweise oder sonstiger Erkenntnisse eingeleitet worden
sind. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren können also nicht mit der Anzahl
der Arbeitgeberprüfungen ins Verhältnis gesetzt werden.
5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die
verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder aufgrund von
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz infolge von Kontrollen der FKS in
Rheinland-Pfalz?
Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder wird in der Arbeitsstatistik der FKS
nicht gesondert, sondern nur als Teil der Summe der Verwarnungs-, Bußgelder,
Einziehungs-, Verfallbeträge ausgewertet. Die Verwarnungs- und Bußgelder
sowie Einziehungs- und Verfallbeträge werden zum Zeitpunkt der Erledigung des
Ermittlungsverfahrens statistisch erfasst.
Im Jahr 2024 wurden durch die FKS in Rheinland-Pfalz wegen Verstößen
gegen das Mindestlohngesetz insgesamt Verwarnungs- und Bußgelder sowie
Einziehungs- und Verfallbeträge in Höhe von 82 700 Euro festgesetzt.
6. In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Rheinland-Pfalz im Jahr 2024 Schwerpunktprüfungen durch die FKS
statt?
Eine Aufstellung der sowohl im Jahr 2024 durch die FKS erfolgten
bundesweiten Schwerpunktprüfungen (SPPen) als auch der Sonderprüfungen mit
bundesweitem Durchführungscharakter ist der beigefügten Anlage 3* zu entnehmen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1445 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Im Hinblick auf die bundesweiten SPPen wird darauf hingewiesen, dass diese
grundsätzlich von allen im Bundesgebiet ansässigen 41 Hauptzollämtern
(HZÄ) und deren FKS-Standorten durchgeführt werden. Die durchgeführten
Sonderprüfungen erfolgten daneben unter noch stärkeren risikoorientierten
Gesichtspunkten.
Eine Beantwortung der Frage hinsichtlich der explizit im Bundesland
Rheinland-Pfalz erfolgten SPPen und Sonderprüfungen kann daneben nur nach
Auflistung der in diesem Bundesland ortsansässigen HZÄ vorgenommen werden.
Eine statistische Erfassung der einzelnen Prüfobjekte nach Standort darüber
hinaus erfolgt nicht.
Das im Bundesland Rheinland-Pfalz ortsansässige HZA Koblenz nahm im o. g.
Zeitraum an allen bundesweiten SPPen sowie teilweise an den
Sonderprüfungen teil (vgl. Anlage 3*).
a) Wie viele Verstöße nach dem Mindestlohngesetz wurden bei diesen
Schwerpunktprüfungen festgestellt?
b) Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind nach
Kenntnis der Bundesregierung bundesweit infolge dieser
Schwerpunktkontrollen eingeleitet worden?
Die Fragen 6a und 6b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Übersicht in Anlage 4* wird verwiesen.
7. Wie viele abhängig Beschäftigte erhalten nach aktuellen verfügbaren
Daten in Rheinland-Pfalz derzeit weniger als 14 bzw. 15 Euro pro Stunde
(bitte nach Betrieben mit bzw. ohne Tarifbindung differenzieren)?
Aktuelle Daten hierzu liegen aus der Verdiensterhebung des Statistischen
Bundesamtes für den Monat April 2024 vor. Die entsprechenden Werte sind der
Anlage 5* zu entnehmen.
8. Wie hat sich die Zahl der besetzten Stellen im Organisationsbereich der
FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2014 bis 2024
in Rheinland-Pfalz entwickelt (bitte für die Hauptzollämter jeweils
getrennt ausweisen)?
Auf die Übersicht in Anlage 6* wird verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1445 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Rheinland-Pfalz (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Anlage 1
Zeitreihe
Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik.
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
(SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
(agB)
1 2 3 4
Insgesamt 159.488 1.718.097 1.479.655 238.442
Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 5.321 26.753 14.980 11.773
Forstwirtschaft (021) 147 516 430 86
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 454 6.984 5.816 1.168
Sammlung, Abfallbeseitigung, Rückgewinnung (38) 365 8.982 8.526 456
Baugewerbe (F) 15.067 109.756 99.177 10.579
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 12.476 78.093 69.705 8.388
43991,Gerüstbau 192 1.662 1.496 166
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 1.030 6.423 4.048 2.375
Verkehr und Lagerei (H) 4.258 88.159 74.279 13.880
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 2.192 41.593 33.698 7.895
Betrieb von Taxis (4932) 622 4.050 2.478 1.572
Gastgewerbe (I) 11.482 76.278 46.044 30.234
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 805 8.145 5.616 2.529
Arbeitnehmer überlassung (782+783) 534 33.770 32.076 1.694
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 238 5.026 3.811 1.215
Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 1.870 29.644 21.187 8.457
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 1.116 25.160 17.594 7.566
Call Center (822) 61 2.372 1.857 515
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 109 1.198 928 270
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 1.685 98.390 91.974 6.416
Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 178 3.392 2.881 511
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 3.162 9.466 7.112 2.354
Frisörsalons (96021) 2.507 8.244 6.282 1.962
Kosmetiksalons (96022) 655 1.222 830 392
30.06.2022
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus
SvB und
ausschließlich
gB)
davon
Rheinland-Pfalz (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Anlage 1
Zeitreihe
Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik.
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
(SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
(agB)
1 2 3 4
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus
SvB und
ausschließlich
gB)
davon
Insgesamt 157.883 1.729.926 1.486.831 243.095
Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 5.315 26.976 15.126 11.850
Forstwirtschaft (021) 143 535 443 92
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 433 6.569 5.513 1.056
Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 356 9.189 8.709 480
Baugewerbe (F) 15.122 109.810 98.848 10.962
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 12.510 78.072 69.310 8.762
43991,Gerüstbau 193 1.680 1.505 175
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 1.038 6.605 4.109 2.496
Verkehr und Lagerei (H) 4.225 89.133 74.680 14.453
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 2.174 41.482 33.374 8.108
Betrieb von Taxis (4932) 626 4.282 2.597 1.685
Gastgewerbe (I) 11.487 80.697 47.462 33.235
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 832 9.310 6.549 2.761
Arbeitnehmer überlassung (782+783) 526 31.009 29.456 1.553
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 253 5.134 3.953 1.181
Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 1.954 28.536 20.342 8.194
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 1.179 24.307 17.058 7.249
Call Center (822) 58 2.133 1.790 343
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 107 1.264 1.016 248
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 1.690 98.734 92.352 6.382
Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 160 3.355 2.878 477
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 3.158 9.293 6.929 2.364
Frisörsalons (96021) 2.496 8.048 6.104 1.944
Kosmetiksalons (96022) 662 1.245 825 420
30.06.2023
Rheinland-Pfalz (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Anlage 1
Zeitreihe
Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik.
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
(SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
(agB)
1 2 3 4
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus
SvB und
ausschließlich
gB)
davon
Insgesamt 154.759 1.725.622 1.485.875 239.747
Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 5.074 24.983 14.435 10.548
Forstwirtschaft (021) 146 604 503 101
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 405 6.234 5.184 1.050
Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 357 9.070 8.638 432
Baugewerbe (F) 14.967 107.953 97.093 10.860
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 12.401 76.775 68.091 8.684
43991,Gerüstbau 195 1.633 1.463 170
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 1.034 6.671 4.162 2.509
Verkehr und Lagerei (H) 4.163 89.373 75.049 14.324
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 2.118 40.796 32.866 7.930
Betrieb von Taxis (4932) 637 4.450 2.693 1.757
Gastgewerbe (I) 11.477 81.893 47.628 34.265
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 782 9.003 6.194 2.809
Arbeitnehmer überlassung (782+783) 528 26.333 24.671 1.662
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 243 5.359 3.968 1.391
Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 1.989 28.455 20.306 8.149
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 1.223 24.050 16.811 7.239
Call Center (822) 62 1.944 1.672 272
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 110 1.363 1.107 256
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 1.714 100.047 93.563 6.484
Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 159 3.270 2.811 459
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 3.105 9.217 6.893 2.324
Frisörsalons (96021) 2.437 7.898 6.004 1.894
Kosmetiksalons (96022) 668 1.319 889 430
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
30.06.2024
Anlage 2
Bußgeldbescheide
Branche 2024
Gesamtsumme 74
Abfallwirtschaft 1
Arbeitnehmerüberlassung (§ 1 AÜG) 2
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 14
Briefdienstleistungen 1
Elektrohandwerk 3
Frisör- und Kosmetiksalons 3
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 8
Gebäudereinigung 4
Gerüstbauerhandwerk 3
Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 1
Landwirtschaft 1
Maler- und Lackiererhandwerk 3
Personenbeförderungsgewerbe 3
Pflegebranche 5
Schaustellergewerbe 3
Sicherheitsdienstleistungen 2
Sonstige 10
Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 6
Wäscherei und Reinigung 1
Verwarnung mit Verwarngeld
Branche 2024
Gesamtsumme 20
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 3
Frisör- und Kosmetiksalons 1
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 2
Gebäudereinigung 1
Gerüstbauerhandwerk 1
Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 1
Maler- und Lackiererhandwerk 1
Schaustellergewerbe 1
Sonstige 6
Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 1
Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk 1
Wäscherei und Reinigung 1
Bundesland: Rheinland-Pfalz
wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
Seite 1 von 1
Bundesweite Schwerpunktprüfungen
im Jahr 2024
Branche Durchführungstag
Bauhaupt- und Baunebengewerbe
20. März 2024
Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe
8. Juni 2024
Mindestlohn-Sonderprüfung
17. Oktober 2024
Speditions-, Transport- und damit verbundenes
Logistikgewerbe
12. November 2024
Bekämpfung von Clankriminalität
6. Dezember 2024
Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter
im Jahr 2024
Branche Aktionszeitraum
Landwirtschaft1
14. bis 28. Juni 2024
Glasfaserausbau2
5. August bis 27. September 2024
1 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldungen zur Vfg. vom 14. Juni 2024, 22GZD-SV
3120-2024.00028-0001-GZD_DVII.A.22-0005; keine Teilnahme des im Bundesland Rheinland-Pfalz
ortsansässigen HZA Koblenz
2 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldung zur Vfg. vom 24. Juni 2024, GZD-SV 3120-
2024.00027-GZD_DVII.A.22; u.a. Teilnahme des im Bundesland Rheinland-Pfalz ortsansässigen HZA Koblenz
Anlage 3
Seite 1 von 3
Die nachstehenden Tabellen enthalten die jeweilige Anzahl der während der aufgeführten
Schwerpunktprüfungen (SPPen) sowie Sonderprüfungen festgestellten Verstöße nach dem
Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und der
eingeleiteten Strafverfahren (insgesamt).
Bundesweite Schwerpunktprüfungen
im Jahr 2024
- Ergebnisse für Rheinland-Pfalz1 -
Branche Festgestellte
Verstöße
nach dem
MiLoG2
Ordnungswidrigkeitenverfahren3
Strafverfahren
Bauhaupt- und
Baunebengewerbe
5
54
27
Gastronomie- u.
Beherbergungsgewerbe
7
33
18
Mindestlohn-Sonderprüfung
19
54
9
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe
3
19
9
Bekämpfung von Clankriminalität
1
24
2
Summe
35
184
65
1Die Teilbetrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt hier nur für das im Bundesland Rheinland-Pfalz ortsansässige
HZA Koblenz sowie auf Grundlage der von diesem berichteten Fallzahlen zum jeweiligen Berichtszeitpunkt
2Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße
nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
3Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
Anlage 4
Seite 2 von 3
Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter
im Jahr 2024
- Ergebnisse für Rheinland-Pfalz4 -
Branche Festgestellte
Verstöße nach
dem MiLoG5
Ordnungswidrigkeitenverfahren6
Strafverfahren
Landwirtschaft
0
0
0
Glasfaserausbau
0
12
38
Summe
0
12
38
Bundesweite Schwerpunktprüfungen
im Jahr 2024
- Ergebnisse bundesweit7 -
Branche Festgestellte
Verstöße
nach dem
MiLoG8
Ordnungswidrigkeitenverfahren9
Strafverfahren
Bauhaupt- und
Baunebengewerbe
7
269
333
Gastronomie- u.
Beherbergungsgewerbe
69
627
369
Mindestlohn-Sonderprüfung
55
355
259
4Die Teilbetrachtung der Sonderprüfungs-Ergebnisse erfolgt hier nur für nur für das im Bundesland Rheinland-
Pfalz ortsansässige HZA Koblenz sowie auf Grundlage der von diesem berichteten Fallzahlen zum jeweiligen
Berichtszeitpunkt
5Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen Sonderprüfung festgestellte,
Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
6Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
7Die Betrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt auf Grundlage der von den HZÄ berichteten Fallzahlen zum
jeweiligen Berichtszeitpunkt
8Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße
nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
9Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
Seite 3 von 3
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe
7
164
128
Bekämpfung von Clankriminalität
20
296
177
Summe
158
1.711
1.266
Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter
im Jahr 2024
- Ergebnisse bundesweit10 -
Branche Festgestellte
Verstöße nach
dem MiLoG11
Ordnungswidrigkeitenverfahren12
Strafverfahren
Landwirtschaft
2
3
25
Glasfaserausbau
2
152
225
Summe
4
155
250
10Die Betrachtung der Sonderprüfungs-Ergebnisse erfolgt hier auf Grundlage der von den jeweils an den
entsprechenden Sonderprüfungen teilgenommenen HZÄ bzw. FKS-Standorten und der von diesen berichteten
Fallzahlen zum Berichtszeitpunkt
11Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen Sonderprüfung festgestellte,
Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
12Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
Jobs unter 14 Euro bzw. unter 15 Euro Anlage 5
Verdiensterhebung April 2024
Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten, Minderjährige
Beschäftigungsverhältnisse in tarifgebundenen Betrieben
April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Insgesamt 19 153 1 788 9,3 19 153 2 468 12,9
Schleswig-Holstein 579 ( 55) (9,5) 579 ( 81) (14,0)
Hamburg 564 ( 45) (8,0) 564 ( 60) (10,7)
Niedersachsen 1 789 ( 195) (10,9) 1 789 259 14,5
Bremen 220 ( 23) (10,5) 220 ( 30) (13,6)
Nordrhein-Westfalen 4 273 451 10,6 4 273 601 14,1
Hessen 1 528 ( 119) (7,8) 1 528 176 11,5
Rheinland-Pfalz 872 ( 72) (8,3) 872 112 12,9
Baden-Württemberg 2 813 ( 234) (8,3) 2 813 323 11,5
Bayern 3 217 ( 290) (9,0) 3 217 382 11,9
Saarland 239 ( 21) (8,8) 239 ( 27) (11,5)
Berlin 778 ( 50) (6,5) 778 ( 75) (9,7)
Brandenburg 463 / / 463 ( 69) (14,8)
Mecklenburg-Vorpommern 293 ( 31) (10,7) 293 ( 47) (15,9)
Sachsen 725 ( 75) (10,4) 725 ( 108) (14,9)
Sachsen-Anhalt 417 ( 43) (10,3) 417 ( 67) (16,0)
Thüringen 382 ( 34) (8,8) 382 ( 50) (13,1)
Beschäftigungsverhältnisse in nicht tarifgebundenen Betrieben
April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Insgesamt 20 039 5 018 25,0 20 039 6 455 32,2
Schleswig-Holstein 665 ( 182) (27,4) 665 ( 234) (35,2)
Hamburg 617 120 19,5 617 156 25,2
Niedersachsen 1 771 483 27,2 1 771 622 35,1
Bremen 170 ( 47) (27,9) 170 ( 58) (34,0)
Nordrhein-Westfalen 4 133 1 080 26,1 4 133 1 365 33,0
Hessen 1 572 393 25,0 1 572 486 30,9
Rheinland-Pfalz 866 252 29,0 866 318 36,7
Baden-Württemberg 2 793 629 22,5 2 793 805 28,8
Bayern 3 577 734 20,5 3 577 973 27,2
Saarland 202 63 31,2 202 79 39,0
Berlin 996 ( 231) (23,2) 996 291 29,2
Brandenburg 496 ( 139) (28,0) 496 190 38,4
Mecklenburg-Vorpommern 319 109 34,2 319 141 44,0
Sachsen 987 296 30,0 987 390 39,5
Sachsen-Anhalt 415 ( 127) (30,6) 415 172 41,5
Thüringen 458 ( 133) (29,0) 458 176 38,4
1 Bezogen auf Arbeitnehmer*innen mit Gültigkeit des Mindestlohngesetzes
Zeichenerklärung: ()Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist
Folgende Annahmen liegen dieser Sonderauswertung zugrunde:
- Bei der Berechnung des Bruttostundenverdienstes wurden Sonderzahlungen, Überstundenvergütung und Zuschläge sowie die bezahlten Überstunden nicht berücksichtigt.
- Es wurde wie bei Destatis-Veröffentlichungen üblich, ein Mindestlohn angenommen, der um 5 Cent niedriger war. De facto wurde also ausgewertet, wie viele Beschäftigte jeweils unter 13,95 € bzw. unter 14,95 € verdienten.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025
Generalzolldirektion
Steuerungsunterstützung Zoll
Dienstpostenart 01, 02, 04, 07 Anlage 6
Duplikate Ersteintrag
FKS ja
Bundesland Rheinland-Pfalz
Stichtag Bezirk h. D. g. D. m. D. e. D. Summe
31.12.2014 HZA Karlsruhe 13,60 31,87 45,47
HZA Koblenz 1,00 66,23 103,46 1,00 171,69
HZA Saarbrücken 21,52 44,94 66,46
31.12.2014 Ergebnis 1,00 101,35 180,27 1,00 283,62
01.10.2015 HZA Karlsruhe 12,00 31,87 43,87
HZA Koblenz 1,00 64,54 118,69 184,23
HZA Saarbrücken 19,81 48,13 67,95
01.10.2015 Ergebnis 1,00 96,35 198,70 296,05
30.12.2016 HZA Karlsruhe 14,00 30,82 44,82
HZA Koblenz 1,00 68,55 120,82 190,37
HZA Saarbrücken 20,60 50,64 71,23
30.12.2016 Ergebnis 1,00 103,14 202,28 306,43
29.12.2017 HZA Karlsruhe 12,00 33,45 45,45
HZA Koblenz 1,00 68,47 118,12 187,58
HZA Saarbrücken 23,54 49,73 73,27
29.12.2017 Ergebnis 1,00 104,01 201,30 306,31
28.12.2018 HZA Karlsruhe 16,00 36,45 52,45
HZA Koblenz 0,00 69,86 122,47 192,33
HZA Saarbrücken 24,79 50,65 75,45
28.12.2018 Ergebnis 0,00 110,65 209,58 320,23
31.12.2019 HZA Karlsruhe 16,00 37,45 53,45
HZA Koblenz 1,00 84,41 132,65 218,07
HZA Saarbrücken 26,79 49,68 76,47
31.12.2019 Ergebnis 1,00 127,21 219,78 347,99
31.12.2020 HZA Karlsruhe 14,90 35,80 50,70
HZA Koblenz 1,00 85,56 134,16 220,72
HZA Saarbrücken 27,79 48,21 76,00
31.12.2020 Ergebnis 1,00 128,25 218,17 347,42
31.12.2021 HZA Karlsruhe 18,00 37,64 55,64
HZA Koblenz 1,00 85,89 140,75 227,64
HZA Saarbrücken 28,92 51,81 80,73
31.12.2021 Ergebnis 1,00 132,81 230,21 364,02
31.12.2022 HZA Karlsruhe 20,00 37,80 57,80
HZA Koblenz 0,00 95,06 153,17 248,23
HZA Saarbrücken 29,29 54,01 83,30
31.12.2022 Ergebnis 0,00 144,36 244,98 389,34
31.12.2023 HZA Karlsruhe 19,75 39,34 59,09
HZA Koblenz 1,88 101,52 166,98 270,38
HZA Saarbrücken 29,29 57,88 87,17
31.12.2023 Ergebnis 1,88 150,56 264,20 416,64
31.12.2024 HZA Karlsruhe 23,75 42,88 66,63
HZA Koblenz 1,88 119,09 173,00 293,96
HZA Saarbrücken 29,52 62,40 91,92
31.12.2024 Ergebnis 1,88 172,36 278,28 452,51
Summe von Stammbesetzung (AK) Personaleinsatz PVSplus-OM
Anlage_6_BT-Drucksache_21_1275_-_Rheinland-Pfalz.xlsx; fks-Rheinland-Pfalz_2014-2024 1 - 1
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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