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Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Rheinland-Pfalz 2024 (Antwort zu Drs. 21/1275)

dip / drucksache 01.09.2025 · WP 21 · 21/1445 · Antwort · Original ↗

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Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Rheinland-Pfalz 2024 (Antwort zu Drs. 21/1275) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1445 21. Wahlperiode 01.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julia-Christina Stange, Cem Ince, Anne Zerr, Christian Görke und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1275 – Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Rheinland-Pfalz 2024 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen (www.mindestloh n-kommission.de/shareddocs/downloads/de/Bericht/beschluss2025.pdf?__blo b=publicationFile&v=3). Die europäische Mindestlohnrichtlinie schlägt als Referenzwert für den gesetzlichen Mindestlohn 60 Prozent des mittleren Bruttolohns vor (vgl. Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2022/2024). Damit müsste der Mindestlohn in Deutschland nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller schon heute bei mindestens 15 Euro liegen (vgl. etwa Lübker und Schulten, www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2025/heft/5/beitrag/eine-n eue-orientierung-fuer-den-mindestlohn.html?). Der Beschluss der Mindestlohnkommission bleibt damit hinter dem vorgesehenen europäischen Mindestmaß zurück. Neben der angemessenen Höhe ist die wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit des Mindestlohns, dass er durchgesetzt wird und die Menschen ihn auch tatsächlich ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht – mit gravierenden Folgen nicht nur für das Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der Gesamtverlust beläuft sich nach Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018 auf durchschnittlich 7,6 Mrd. Euro jährlich (www.boeckler.de/de/pressemitteil ungen-15991-durch-umgehungen-des-gesetzlichen-mindestlohns-jaehrlich-me hr-als-7-milliarden-euro-3174.htm). Der Mindestlohn muss daher nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zwingend wirksamer und proaktiver kontrolliert werden. Nur so können die Rechte der Beschäftigten durchgesetzt werden. Die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag möchte sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild über die Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) machen, um Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen aufzudecken und gegebenenfalls Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen. 1. Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte in Rheinland-Pfalz hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die Kontrollkompetenz (zum Vergleich auch die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie nach Branchen differenzieren und auch die Anzahl der Betriebe und Beschäftigten insgesamt nennen)? Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer Kontrollkompetenz. Hinsichtlich der Anzahl der Betriebe und Beschäftigten differenziert nach Wirtschaftszweigen wird auf die beigefügte Datenzusammenstellung aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit verwiesen (Anlage 1*). 2. Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS im Jahr 2024 in Rheinland- Pfalz insgesamt durchgeführt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie bitte auch die Zahl insgesamt nennen)? Die Anzahl der im Jahr 2024 in Rheinland-Pfalz durchgeführten Arbeitgeberprüfungen, differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im Internet (www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbei t-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlic hung_node.html) entnommen werden. Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/12341 und 20/5708 verwiesen. 3. Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der FKS im Jahr 2024 in Rheinland-Pfalz festgestellt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie auch die Zahl insgesamt nennen)? In der Arbeitsstatistik der FKS wird die Anzahl der wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und nicht die Anzahl der Verstöße statistisch ausgewertet. Die Anzahl der im Jahr 2024 in Rheinland-Pfalz wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten und abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitenverfahren, differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im Internet (www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbei t-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlic hung_node.html) entnommen werden. Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/12341 und 20/5708 verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1445 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 4. Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz sind infolge von Kontrollen der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024 eingeleitet worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer Strafe abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 und nach Branchen differenzieren sowie auch die Zahl insgesamt nennen)? Das Mindestlohngesetz enthält nur Ordnungswidrigkeitstatbestände und keine Straftatbestände. Strafen werden im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht verhängt. Hinsichtlich der Anzahl der wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Die Anzahl der im Jahr 2024 durch die FKS in Rheinland-Pfalz wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz festgesetzten Bußgeldbescheide und Verwarnungen mit Verwarnungsgeld, differenziert nach Branchen, ist der Anlage 2* zu entnehmen. Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12341 verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass die in einem Zeitraum erledigten Ermittlungsverfahren nicht zwangsläufig auch im gleichen Zeitraum eingeleitet wurden. Die Arbeitsstatistik der FKS der Zollverwaltung unterscheidet bei der Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht zwischen Verfahren, denen eine Arbeitgeberprüfung vorangegangen ist, und Verfahren, welche beispielsweise auf Grund konkreter Hinweise oder sonstiger Erkenntnisse eingeleitet worden sind. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren können also nicht mit der Anzahl der Arbeitgeberprüfungen ins Verhältnis gesetzt werden. 5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz infolge von Kontrollen der FKS in Rheinland-Pfalz? Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder wird in der Arbeitsstatistik der FKS nicht gesondert, sondern nur als Teil der Summe der Verwarnungs-, Bußgelder, Einziehungs-, Verfallbeträge ausgewertet. Die Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungs- und Verfallbeträge werden zum Zeitpunkt der Erledigung des Ermittlungsverfahrens statistisch erfasst. Im Jahr 2024 wurden durch die FKS in Rheinland-Pfalz wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz insgesamt Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungs- und Verfallbeträge in Höhe von 82 700 Euro festgesetzt. 6. In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024 Schwerpunktprüfungen durch die FKS statt? Eine Aufstellung der sowohl im Jahr 2024 durch die FKS erfolgten bundesweiten Schwerpunktprüfungen (SPPen) als auch der Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter ist der beigefügten Anlage 3* zu entnehmen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1445 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Im Hinblick auf die bundesweiten SPPen wird darauf hingewiesen, dass diese grundsätzlich von allen im Bundesgebiet ansässigen 41 Hauptzollämtern (HZÄ) und deren FKS-Standorten durchgeführt werden. Die durchgeführten Sonderprüfungen erfolgten daneben unter noch stärkeren risikoorientierten Gesichtspunkten. Eine Beantwortung der Frage hinsichtlich der explizit im Bundesland Rheinland-Pfalz erfolgten SPPen und Sonderprüfungen kann daneben nur nach Auflistung der in diesem Bundesland ortsansässigen HZÄ vorgenommen werden. Eine statistische Erfassung der einzelnen Prüfobjekte nach Standort darüber hinaus erfolgt nicht. Das im Bundesland Rheinland-Pfalz ortsansässige HZA Koblenz nahm im o. g. Zeitraum an allen bundesweiten SPPen sowie teilweise an den Sonderprüfungen teil (vgl. Anlage 3*). a) Wie viele Verstöße nach dem Mindestlohngesetz wurden bei diesen Schwerpunktprüfungen festgestellt? b) Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit infolge dieser Schwerpunktkontrollen eingeleitet worden? Die Fragen 6a und 6b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Übersicht in Anlage 4* wird verwiesen. 7. Wie viele abhängig Beschäftigte erhalten nach aktuellen verfügbaren Daten in Rheinland-Pfalz derzeit weniger als 14 bzw. 15 Euro pro Stunde (bitte nach Betrieben mit bzw. ohne Tarifbindung differenzieren)? Aktuelle Daten hierzu liegen aus der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes für den Monat April 2024 vor. Die entsprechenden Werte sind der Anlage 5* zu entnehmen. 8. Wie hat sich die Zahl der besetzten Stellen im Organisationsbereich der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2014 bis 2024 in Rheinland-Pfalz entwickelt (bitte für die Hauptzollämter jeweils getrennt ausweisen)? Auf die Übersicht in Anlage 6* wird verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1445 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Rheinland-Pfalz (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Anlage 1 Zeitreihe Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) Ausschließlich geringfügig Beschäftigte (agB) 1 2 3 4 Insgesamt 159.488 1.718.097 1.479.655 238.442 Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 5.321 26.753 14.980 11.773 Forstwirtschaft (021) 147 516 430 86 Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 454 6.984 5.816 1.168 Sammlung, Abfallbeseitigung, Rückgewinnung (38) 365 8.982 8.526 456 Baugewerbe (F) 15.067 109.756 99.177 10.579 Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 12.476 78.093 69.705 8.388 43991,Gerüstbau 192 1.662 1.496 166 Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 1.030 6.423 4.048 2.375 Verkehr und Lagerei (H) 4.258 88.159 74.279 13.880 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 2.192 41.593 33.698 7.895 Betrieb von Taxis (4932) 622 4.050 2.478 1.572 Gastgewerbe (I) 11.482 76.278 46.044 30.234 Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 805 8.145 5.616 2.529 Arbeitnehmer überlassung (782+783) 534 33.770 32.076 1.694 Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 238 5.026 3.811 1.215 Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 1.870 29.644 21.187 8.457 Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 1.116 25.160 17.594 7.566 Call Center (822) 61 2.372 1.857 515 Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 109 1.198 928 270 Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 1.685 98.390 91.974 6.416 Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 178 3.392 2.881 511 Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 3.162 9.466 7.112 2.354 Frisörsalons (96021) 2.507 8.244 6.282 1.962 Kosmetiksalons (96022) 655 1.222 830 392 30.06.2022 Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008 Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008 Betriebe Insgesamt Beschäftigte (Summe aus SvB und ausschließlich gB) davon Rheinland-Pfalz (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Anlage 1 Zeitreihe Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) Ausschließlich geringfügig Beschäftigte (agB) 1 2 3 4 Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008 Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008 Betriebe Insgesamt Beschäftigte (Summe aus SvB und ausschließlich gB) davon Insgesamt 157.883 1.729.926 1.486.831 243.095 Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 5.315 26.976 15.126 11.850 Forstwirtschaft (021) 143 535 443 92 Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 433 6.569 5.513 1.056 Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 356 9.189 8.709 480 Baugewerbe (F) 15.122 109.810 98.848 10.962 Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 12.510 78.072 69.310 8.762 43991,Gerüstbau 193 1.680 1.505 175 Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 1.038 6.605 4.109 2.496 Verkehr und Lagerei (H) 4.225 89.133 74.680 14.453 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 2.174 41.482 33.374 8.108 Betrieb von Taxis (4932) 626 4.282 2.597 1.685 Gastgewerbe (I) 11.487 80.697 47.462 33.235 Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 832 9.310 6.549 2.761 Arbeitnehmer überlassung (782+783) 526 31.009 29.456 1.553 Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 253 5.134 3.953 1.181 Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 1.954 28.536 20.342 8.194 Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 1.179 24.307 17.058 7.249 Call Center (822) 58 2.133 1.790 343 Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 107 1.264 1.016 248 Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 1.690 98.734 92.352 6.382 Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 160 3.355 2.878 477 Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 3.158 9.293 6.929 2.364 Frisörsalons (96021) 2.496 8.048 6.104 1.944 Kosmetiksalons (96022) 662 1.245 825 420 30.06.2023 Rheinland-Pfalz (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Anlage 1 Zeitreihe Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) Ausschließlich geringfügig Beschäftigte (agB) 1 2 3 4 Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008 Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008 Betriebe Insgesamt Beschäftigte (Summe aus SvB und ausschließlich gB) davon Insgesamt 154.759 1.725.622 1.485.875 239.747 Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 5.074 24.983 14.435 10.548 Forstwirtschaft (021) 146 604 503 101 Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 405 6.234 5.184 1.050 Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 357 9.070 8.638 432 Baugewerbe (F) 14.967 107.953 97.093 10.860 Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 12.401 76.775 68.091 8.684 43991,Gerüstbau 195 1.633 1.463 170 Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 1.034 6.671 4.162 2.509 Verkehr und Lagerei (H) 4.163 89.373 75.049 14.324 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 2.118 40.796 32.866 7.930 Betrieb von Taxis (4932) 637 4.450 2.693 1.757 Gastgewerbe (I) 11.477 81.893 47.628 34.265 Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 782 9.003 6.194 2.809 Arbeitnehmer überlassung (782+783) 528 26.333 24.671 1.662 Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 243 5.359 3.968 1.391 Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 1.989 28.455 20.306 8.149 Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 1.223 24.050 16.811 7.239 Call Center (822) 62 1.944 1.672 272 Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 110 1.363 1.107 256 Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 1.714 100.047 93.563 6.484 Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 159 3.270 2.811 459 Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 3.105 9.217 6.893 2.324 Frisörsalons (96021) 2.437 7.898 6.004 1.894 Kosmetiksalons (96022) 668 1.319 889 430 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 30.06.2024 Anlage 2 Bußgeldbescheide Branche 2024 Gesamtsumme 74 Abfallwirtschaft 1 Arbeitnehmerüberlassung (§ 1 AÜG) 2 Bauhaupt- und Baunebengewerbe 14 Briefdienstleistungen 1 Elektrohandwerk 3 Frisör- und Kosmetiksalons 3 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 8 Gebäudereinigung 4 Gerüstbauerhandwerk 3 Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 1 Landwirtschaft 1 Maler- und Lackiererhandwerk 3 Personenbeförderungsgewerbe 3 Pflegebranche 5 Schaustellergewerbe 3 Sicherheitsdienstleistungen 2 Sonstige 10 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 6 Wäscherei und Reinigung 1 Verwarnung mit Verwarngeld Branche 2024 Gesamtsumme 20 Bauhaupt- und Baunebengewerbe 3 Frisör- und Kosmetiksalons 1 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 2 Gebäudereinigung 1 Gerüstbauerhandwerk 1 Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 1 Maler- und Lackiererhandwerk 1 Schaustellergewerbe 1 Sonstige 6 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 1 Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk 1 Wäscherei und Reinigung 1 Bundesland: Rheinland-Pfalz wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz Seite 1 von 1 Bundesweite Schwerpunktprüfungen im Jahr 2024 Branche Durchführungstag Bauhaupt- und Baunebengewerbe 20. März 2024 Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe 8. Juni 2024 Mindestlohn-Sonderprüfung 17. Oktober 2024 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 12. November 2024 Bekämpfung von Clankriminalität 6. Dezember 2024 Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter im Jahr 2024 Branche Aktionszeitraum Landwirtschaft1 14. bis 28. Juni 2024 Glasfaserausbau2 5. August bis 27. September 2024 1 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldungen zur Vfg. vom 14. Juni 2024, 22GZD-SV 3120-2024.00028-0001-GZD_DVII.A.22-0005; keine Teilnahme des im Bundesland Rheinland-Pfalz ortsansässigen HZA Koblenz 2 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldung zur Vfg. vom 24. Juni 2024, GZD-SV 3120- 2024.00027-GZD_DVII.A.22; u.a. Teilnahme des im Bundesland Rheinland-Pfalz ortsansässigen HZA Koblenz Anlage 3 Seite 1 von 3 Die nachstehenden Tabellen enthalten die jeweilige Anzahl der während der aufgeführten Schwerpunktprüfungen (SPPen) sowie Sonderprüfungen festgestellten Verstöße nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und der eingeleiteten Strafverfahren (insgesamt). Bundesweite Schwerpunktprüfungen im Jahr 2024 - Ergebnisse für Rheinland-Pfalz1 - Branche Festgestellte Verstöße nach dem MiLoG2 Ordnungswidrigkeitenverfahren3 Strafverfahren Bauhaupt- und Baunebengewerbe 5 54 27 Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe 7 33 18 Mindestlohn-Sonderprüfung 19 54 9 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 3 19 9 Bekämpfung von Clankriminalität 1 24 2 Summe 35 184 65 1Die Teilbetrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt hier nur für das im Bundesland Rheinland-Pfalz ortsansässige HZA Koblenz sowie auf Grundlage der von diesem berichteten Fallzahlen zum jeweiligen Berichtszeitpunkt 2Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG) 3Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG Anlage 4 Seite 2 von 3 Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter im Jahr 2024 - Ergebnisse für Rheinland-Pfalz4 - Branche Festgestellte Verstöße nach dem MiLoG5 Ordnungswidrigkeitenverfahren6 Strafverfahren Landwirtschaft 0 0 0 Glasfaserausbau 0 12 38 Summe 0 12 38 Bundesweite Schwerpunktprüfungen im Jahr 2024 - Ergebnisse bundesweit7 - Branche Festgestellte Verstöße nach dem MiLoG8 Ordnungswidrigkeitenverfahren9 Strafverfahren Bauhaupt- und Baunebengewerbe 7 269 333 Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe 69 627 369 Mindestlohn-Sonderprüfung 55 355 259 4Die Teilbetrachtung der Sonderprüfungs-Ergebnisse erfolgt hier nur für nur für das im Bundesland Rheinland- Pfalz ortsansässige HZA Koblenz sowie auf Grundlage der von diesem berichteten Fallzahlen zum jeweiligen Berichtszeitpunkt 5Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen Sonderprüfung festgestellte, Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG) 6Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG 7Die Betrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt auf Grundlage der von den HZÄ berichteten Fallzahlen zum jeweiligen Berichtszeitpunkt 8Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG) 9Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG Seite 3 von 3 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 7 164 128 Bekämpfung von Clankriminalität 20 296 177 Summe 158 1.711 1.266 Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter im Jahr 2024 - Ergebnisse bundesweit10 - Branche Festgestellte Verstöße nach dem MiLoG11 Ordnungswidrigkeitenverfahren12 Strafverfahren Landwirtschaft 2 3 25 Glasfaserausbau 2 152 225 Summe 4 155 250 10Die Betrachtung der Sonderprüfungs-Ergebnisse erfolgt hier auf Grundlage der von den jeweils an den entsprechenden Sonderprüfungen teilgenommenen HZÄ bzw. FKS-Standorten und der von diesen berichteten Fallzahlen zum Berichtszeitpunkt 11Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen Sonderprüfung festgestellte, Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG) 12Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG Jobs unter 14 Euro bzw. unter 15 Euro Anlage 5 Verdiensterhebung April 2024 Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten, Minderjährige Beschäftigungsverhältnisse in tarifgebundenen Betrieben April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Insgesamt 19 153 1 788 9,3 19 153 2 468 12,9 Schleswig-Holstein 579 ( 55) (9,5) 579 ( 81) (14,0) Hamburg 564 ( 45) (8,0) 564 ( 60) (10,7) Niedersachsen 1 789 ( 195) (10,9) 1 789 259 14,5 Bremen 220 ( 23) (10,5) 220 ( 30) (13,6) Nordrhein-Westfalen 4 273 451 10,6 4 273 601 14,1 Hessen 1 528 ( 119) (7,8) 1 528 176 11,5 Rheinland-Pfalz 872 ( 72) (8,3) 872 112 12,9 Baden-Württemberg 2 813 ( 234) (8,3) 2 813 323 11,5 Bayern 3 217 ( 290) (9,0) 3 217 382 11,9 Saarland 239 ( 21) (8,8) 239 ( 27) (11,5) Berlin 778 ( 50) (6,5) 778 ( 75) (9,7) Brandenburg 463 / / 463 ( 69) (14,8) Mecklenburg-Vorpommern 293 ( 31) (10,7) 293 ( 47) (15,9) Sachsen 725 ( 75) (10,4) 725 ( 108) (14,9) Sachsen-Anhalt 417 ( 43) (10,3) 417 ( 67) (16,0) Thüringen 382 ( 34) (8,8) 382 ( 50) (13,1) Beschäftigungsverhältnisse in nicht tarifgebundenen Betrieben April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Insgesamt 20 039 5 018 25,0 20 039 6 455 32,2 Schleswig-Holstein 665 ( 182) (27,4) 665 ( 234) (35,2) Hamburg 617 120 19,5 617 156 25,2 Niedersachsen 1 771 483 27,2 1 771 622 35,1 Bremen 170 ( 47) (27,9) 170 ( 58) (34,0) Nordrhein-Westfalen 4 133 1 080 26,1 4 133 1 365 33,0 Hessen 1 572 393 25,0 1 572 486 30,9 Rheinland-Pfalz 866 252 29,0 866 318 36,7 Baden-Württemberg 2 793 629 22,5 2 793 805 28,8 Bayern 3 577 734 20,5 3 577 973 27,2 Saarland 202 63 31,2 202 79 39,0 Berlin 996 ( 231) (23,2) 996 291 29,2 Brandenburg 496 ( 139) (28,0) 496 190 38,4 Mecklenburg-Vorpommern 319 109 34,2 319 141 44,0 Sachsen 987 296 30,0 987 390 39,5 Sachsen-Anhalt 415 ( 127) (30,6) 415 172 41,5 Thüringen 458 ( 133) (29,0) 458 176 38,4 1 Bezogen auf Arbeitnehmer*innen mit Gültigkeit des Mindestlohngesetzes Zeichenerklärung: ()Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist Folgende Annahmen liegen dieser Sonderauswertung zugrunde: - Bei der Berechnung des Bruttostundenverdienstes wurden Sonderzahlungen, Überstundenvergütung und Zuschläge sowie die bezahlten Überstunden nicht berücksichtigt. - Es wurde wie bei Destatis-Veröffentlichungen üblich, ein Mindestlohn angenommen, der um 5 Cent niedriger war. De facto wurde also ausgewertet, wie viele Beschäftigte jeweils unter 13,95 € bzw. unter 14,95 € verdienten. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Generalzolldirektion Steuerungsunterstützung Zoll Dienstpostenart 01, 02, 04, 07 Anlage 6 Duplikate Ersteintrag FKS ja Bundesland Rheinland-Pfalz Stichtag Bezirk h. D. g. D. m. D. e. D. Summe 31.12.2014 HZA Karlsruhe 13,60 31,87 45,47 HZA Koblenz 1,00 66,23 103,46 1,00 171,69 HZA Saarbrücken 21,52 44,94 66,46 31.12.2014 Ergebnis 1,00 101,35 180,27 1,00 283,62 01.10.2015 HZA Karlsruhe 12,00 31,87 43,87 HZA Koblenz 1,00 64,54 118,69 184,23 HZA Saarbrücken 19,81 48,13 67,95 01.10.2015 Ergebnis 1,00 96,35 198,70 296,05 30.12.2016 HZA Karlsruhe 14,00 30,82 44,82 HZA Koblenz 1,00 68,55 120,82 190,37 HZA Saarbrücken 20,60 50,64 71,23 30.12.2016 Ergebnis 1,00 103,14 202,28 306,43 29.12.2017 HZA Karlsruhe 12,00 33,45 45,45 HZA Koblenz 1,00 68,47 118,12 187,58 HZA Saarbrücken 23,54 49,73 73,27 29.12.2017 Ergebnis 1,00 104,01 201,30 306,31 28.12.2018 HZA Karlsruhe 16,00 36,45 52,45 HZA Koblenz 0,00 69,86 122,47 192,33 HZA Saarbrücken 24,79 50,65 75,45 28.12.2018 Ergebnis 0,00 110,65 209,58 320,23 31.12.2019 HZA Karlsruhe 16,00 37,45 53,45 HZA Koblenz 1,00 84,41 132,65 218,07 HZA Saarbrücken 26,79 49,68 76,47 31.12.2019 Ergebnis 1,00 127,21 219,78 347,99 31.12.2020 HZA Karlsruhe 14,90 35,80 50,70 HZA Koblenz 1,00 85,56 134,16 220,72 HZA Saarbrücken 27,79 48,21 76,00 31.12.2020 Ergebnis 1,00 128,25 218,17 347,42 31.12.2021 HZA Karlsruhe 18,00 37,64 55,64 HZA Koblenz 1,00 85,89 140,75 227,64 HZA Saarbrücken 28,92 51,81 80,73 31.12.2021 Ergebnis 1,00 132,81 230,21 364,02 31.12.2022 HZA Karlsruhe 20,00 37,80 57,80 HZA Koblenz 0,00 95,06 153,17 248,23 HZA Saarbrücken 29,29 54,01 83,30 31.12.2022 Ergebnis 0,00 144,36 244,98 389,34 31.12.2023 HZA Karlsruhe 19,75 39,34 59,09 HZA Koblenz 1,88 101,52 166,98 270,38 HZA Saarbrücken 29,29 57,88 87,17 31.12.2023 Ergebnis 1,88 150,56 264,20 416,64 31.12.2024 HZA Karlsruhe 23,75 42,88 66,63 HZA Koblenz 1,88 119,09 173,00 293,96 HZA Saarbrücken 29,52 62,40 91,92 31.12.2024 Ergebnis 1,88 172,36 278,28 452,51 Summe von Stammbesetzung (AK) Personaleinsatz PVSplus-OM Anlage_6_BT-Drucksache_21_1275_-_Rheinland-Pfalz.xlsx; fks-Rheinland-Pfalz_2014-2024 1 - 1 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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