Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns in Sachsen-Anhalt 2024 (Antwort zu Drs. 21/1279)
Text
Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns in Sachsen-Anhalt 2024 (Antwort zu Drs. 21/1279)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1440
21. Wahlperiode 29.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten David Schliesing, Cem Ince, Anne Zerr,
Christian Görke und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1279 –
Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns in Sachsen-
Anhalt 2024
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine
stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1.
Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen (www.mindestloh
n-kommission.de/shareddocs/downloads/de/Bericht/beschluss2025.pdf?__blo
b=publicationFile&v=3). Die europäische Mindestlohnrichtlinie schlägt als
Referenzwert für den gesetzlichen Mindestlohn 60 Prozent des mittleren
Bruttolohns vor (vgl. Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2022/2024). Damit
müsste der Mindestlohn in Deutschland nach Kenntnis der Fragestellerinnen
und Fragesteller schon heute bei mindestens 15 Euro liegen (vgl. etwa Lübker
und Schulten, www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2025/heft/5/beitrag/eine-n
eue-orientierung-fuer-den-mindestlohn.html?). Der Beschluss der
Mindestlohnkommission bleibt damit hinter dem vorgesehenen europäischen
Mindestmaß zurück.
Neben der angemessenen Höhe ist die wesentliche Voraussetzung für die
Wirksamkeit des Mindestlohns, dass er durchgesetzt wird und die Menschen
ihn auch tatsächlich ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen
Instituts für Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen
Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht – mit gravierenden Folgen
nicht nur für das Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern
auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der
Gesamtverlust beläuft sich nach Berechnungen des Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018
auf durchschnittlich 7,6 Mrd. Euro jährlich (www.boeckler.de/de/pressemitteil
ungen-15991-durch-umgehungen-des-gesetzlichen-mindestlohns-jaehrlich-me
hr-als-7-milliarden-euro-3174.htm).
Der Mindestlohn muss daher nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller zwingend wirksamer und proaktiver kontrolliert werden. Nur so können
die Rechte der Beschäftigten durchgesetzt werden. Die Fraktion Die Linke im
Deutschen Bundestag möchte sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild über die
Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) machen, um
Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen aufzudecken und gegebenenfalls
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 29. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung des
gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen.
1. Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte in Sachsen-Anhalt
hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2024 die Kontrollkompetenz (zum Vergleich auch die
entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie nach
Branchen differenzieren und auch die Anzahl der Betriebe und
Beschäftigten insgesamt nennen)?
Die FKS hat grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einer
Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer Kontrollkompetenz. Hinsichtlich der
Anzahl der Betriebe und Beschäftigten differenziert nach Wirtschaftszweigen wird
auf die beigefügte Datenzusammenstellung aus der Beschäftigungsstatistik der
Bundesagentur für Arbeit verwiesen (Anlage 1*).
2. Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS im Jahr 2024 in Sachsen-
Anhalt insgesamt durchgeführt (bitte nach Branchen differenzieren und zum
Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022
ausweisen sowie bitte auch die Zahl insgesamt nennen)?
Die Anzahl der im Jahr 2024 in Sachsen-Anhalt durchgeführten
Arbeitgeberprüfungen, differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im
Internet (www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbei
t-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlic
hung_node.html) entnommen werden.
Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 2 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/12334 und
20/5717 verwiesen.
3. Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung von der FKS im Jahr 2024 in Sachsen-Anhalt
festgestellt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die
entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie auch die
Zahl insgesamt nennen)?
In der Arbeitsstatistik der FKS wird die Anzahl der wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und nicht die
Anzahl der Verstöße statistisch ausgewertet.
Die Anzahl der im Jahr 2024 in Sachsen-Anhalt wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz eingeleiteten und abgeschlossenen
Ordnungswidrigkeitenverfahren, differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im
Internet (www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbei
t-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlic
hung_node.html) entnommen werden.
Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 3 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/12334 und
20/5717 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1440 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
4. Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz sind infolge von Kontrollen der FKS
nach Kenntnis der Bundesregierung in Sachsen-Anhalt im Jahr 2024
eingeleitet worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer Strafe
abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2023 und 2022
und nach Branchen differenzieren sowie auch die Zahl insgesamt
nennen)?
Das Mindestlohngesetz enthält nur Ordnungswidrigkeitstatbestände und keine
Straftatbestände. Strafen werden im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht verhängt.
Hinsichtlich der Anzahl der wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
Die Anzahl der im Jahr 2024 durch die FKS in Sachsen-Anhalt wegen
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz festgesetzten Bußgeldbescheide und
Verwarnungen mit Verwarnungsgeld, differenziert nach Branchen, ist der Anlage 2* zu
entnehmen.
Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12334
verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die in einem Zeitraum erledigten
Ermittlungsverfahren nicht zwangsläufig auch im gleichen Zeitraum eingeleitet
wurden.
Die Arbeitsstatistik der FKS der Zollverwaltung unterscheidet bei der Anzahl
der eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht zwischen Verfahren, denen eine
Arbeitgeberprüfung vorangegangen ist, und Verfahren, welche beispielsweise
auf Grund konkreter Hinweise oder sonstiger Erkenntnisse eingeleitet worden
sind. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren können also nicht mit der Anzahl
der Arbeitgeberprüfungen ins Verhältnis gesetzt werden.
5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die
verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder aufgrund von
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz infolge von Kontrollen der FKS in
Sachsen-Anhalt?
Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder wird in der Arbeitsstatistik der FKS
nicht gesondert, sondern nur als Teil der Summe der Verwarnungs-, Bußgelder,
Einziehungs-, Verfallbeträge ausgewertet. Die Verwarnungs- und Bußgelder
sowie Einziehungs- und Verfallbeträge werden zum Zeitpunkt der Erledigung des
Ermittlungsverfahrens statistisch erfasst.
Im Jahr 2024 wurden durch die FKS in Sachsen-Anhalt wegen Verstößen gegen
das Mindestlohngesetz insgesamt Verwarnungs- und Bußgelder sowie
Einziehungs- und Verfallbeträge in Höhe von 129 370 Euro festgesetzt.
6. In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Sachsen-Anhalt im Jahr 2024 Schwerpunktprüfungen durch die FKS statt?
Eine Aufstellung der sowohl im Jahr 2024 durch die FKS erfolgten
bundesweiten Schwerpunktprüfungen (SPPen) als auch der Sonderprüfungen mit
bundesweitem Durchführungscharakter ist der beigefügten Anlage 3* zu entnehmen.
Im Hinblick auf die bundesweiten SPPen wird darauf hingewiesen, dass diese
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1440 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
grundsätzlich von allen im Bundesgebiet ansässigen 41 Hauptzollämtern
(HZÄ) und deren FKS-Standorten durchgeführt werden. Die durchgeführten
Sonderprüfungen erfolgten daneben unter noch stärkeren risikoorientierten
Gesichtspunkten.
Eine Beantwortung der Frage hinsichtlich der explizit im Bundesland Sachsen-
Anhalt erfolgten SPPen und Sonderprüfungen kann daneben nur nach
Auflistung der in diesem Bundesland ortsansässigen HZÄ vorgenommen werden.
Eine statistische Erfassung der einzelnen Prüfobjekte nach Standort darüber
hinaus erfolgt nicht.
Das im Bundesland Sachsen-Anhalt ortsansässige HZA Magdeburg nahm im
o. g. Zeitraum an allen bundesweiten SPPen als auch an allen Sonderprüfungen
teil (vgl. Anlage 3*).
a) Wie viele Verstöße nach dem Mindestlohngesetz wurden bei diesen
Schwerpunktprüfungen festgestellt?
b) Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind nach
Kenntnis der Bundesregierung bundesweit infolge dieser
Schwerpunktkontrollen eingeleitet worden?
Die Fragen 6a und 6b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Übersicht in Anlage 4* wird verwiesen.
7. Wie viele abhängig Beschäftigte erhalten nach aktuellen verfügbaren
Daten in Sachsen-Anhalt derzeit weniger als 14 bzw. 15 Euro pro Stunde
(bitte nach Betrieben mit bzw. ohne Tarifbindung differenzieren)?
Aktuelle Daten hierzu liegen aus der Verdiensterhebung des Statistischen
Bundesamtes für den Monat April 2024 vor. Die entsprechenden Werte sind der
Anlage 5* zu entnehmen.
8. Wie hat sich die Zahl der besetzten Stellen im Organisationsbereich der
FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2014 bis 2024
in Sachsen-Anhalt entwickelt (bitte für die Hauptzollämter jeweils
getrennt ausweisen)?
Auf die Übersicht in Anlage 6* wird verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1440 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Sachsen-Anhalt (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Anlage 1
Zeitreihe
Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik.
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
(SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
(agB)
1 2 3 4
Insgesamt 65.738 872.784 804.195 68.589
Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 2.247 15.449 12.606 2.843
Forstwirtschaft (021) 82 343 298 45
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 143 8.180 7.994 186
Sammlung, Abfallbeseitigung, Rückgewinnung (38) 331 8.038 7.780 258
Baugewerbe (F) 7.506 61.635 57.811 3.824
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 6.118 41.630 38.617 3.013
43991,Gerüstbau 105 1.205 1.144 61
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 467 3.150 2.677 473
Verkehr und Lagerei (H) 2.257 54.644 50.075 4.569
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 1.120 23.659 21.339 2.320
Betrieb von Taxis (4932) 355 3.050 2.299 751
Gastgewerbe (I) 4.713 33.184 23.976 9.208
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 468 7.665 5.628 2.037
Arbeitnehmer überlassung (782+783) 345 16.557 15.944 613
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 165 6.644 5.914 730
Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 941 18.383 15.461 2.922
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 559 15.916 13.308 2.608
Call Center (822) 67 11.130 10.794 336
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 43 376 262 114
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 1.265 63.367 61.449 1.918
Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 96 1.964 1.797 167
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 1.629 6.066 5.445 621
Frisörsalons (96021) 1.198 5.271 4.777 494
Kosmetiksalons (96022) 431 795 668 127
30.06.2022
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus
SvB und
ausschließlich
gB)
davon
Sachsen-Anhalt (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Anlage 1
Zeitreihe
Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik.
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
(SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
(agB)
1 2 3 4
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus
SvB und
ausschließlich
gB)
davon
Insgesamt 64.625 869.983 799.075 70.908
Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 2.208 15.129 12.405 2.724
Forstwirtschaft (021) 77 334 295 39
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 141 6.862 6.683 179
Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 329 7.922 7.652 270
Baugewerbe (F) 7.333 60.533 56.641 3.892
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 5.987 41.111 38.005 3.106
43991,Gerüstbau 106 1.200 1.131 69
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 465 3.194 2.700 494
Verkehr und Lagerei (H) 2.221 56.166 51.631 4.535
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 1.115 24.488 22.274 2.214
Betrieb von Taxis (4932) 342 3.158 2.345 813
Gastgewerbe (I) 4.684 34.316 23.820 10.496
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 465 8.066 5.543 2.523
Arbeitnehmer überlassung (782+783) 335 15.949 15.375 574
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 163 6.551 5.728 823
Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 933 18.705 15.636 3.069
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 563 16.334 13.579 2.755
Call Center (822) 72 11.190 10.892 298
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 41 366 257 109
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 1.257 64.420 62.410 2.010
Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 91 2.001 1.803 198
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 1.604 5.791 5.107 684
Frisörsalons (96021) 1.173 4.989 4.447 542
Kosmetiksalons (96022) 431 802 660 142
30.06.2023
Sachsen-Anhalt (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Anlage 1
Zeitreihe
Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik.
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
(SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
(agB)
1 2 3 4
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus
SvB und
ausschließlich
gB)
davon
Insgesamt 63.299 865.544 793.259 72.285
Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 2.157 14.730 11.978 2.752
Forstwirtschaft (021) 79 337 300 37
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 134 7.101 6.926 175
Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 316 7.784 7.539 245
Baugewerbe (F) 7.085 58.906 54.965 3.941
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 5.792 40.049 36.945 3.104
43991,Gerüstbau 97 1.054 985 69
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 456 3.174 2.669 505
Verkehr und Lagerei (H) 2.171 55.443 51.231 4.212
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 1.095 23.262 21.379 1.883
Betrieb von Taxis (4932) 331 3.241 2.425 816
Gastgewerbe (I) 4.651 34.551 23.583 10.968
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 442 8.028 5.428 2.600
Arbeitnehmer überlassung (782+783) 312 15.097 14.491 606
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 170 6.357 5.434 923
Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 921 18.788 15.564 3.224
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 551 16.438 13.515 2.923
Call Center (822) 70 11.093 10.822 271
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 43 390 255 135
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 1.282 65.726 63.598 2.128
Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 83 2.001 1.786 215
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 1.605 5.673 4.924 749
Frisörsalons (96021) 1.167 4.852 4.249 603
Kosmetiksalons (96022) 438 821 675 146
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
30.06.2024
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Gleiches gilt, wenn eine Region oder ein
Wirtschaftszweig 1 oder 2 Betriebe aufweist oder einer der Betriebe einen so hohen Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine Einzelangabe über diesen Betrieb darstellt (Dominanzfall). In Fällen, in denen Werte von Null
eine Information über den Merkmalsträger offen legen, werden auch diese Nullwerte anonymisiert.
Anlage 2
Branche 2024
Gesamtsumme 69
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 10
Fleischwirtschaft (gesamt) 1
Frisör- und Kosmetiksalons 2
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 23
Landwirtschaft 1
Maler- und Lackiererhandwerk 1
Sicherheitsdienstleistungen 1
Sonstige 27
Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 3
2024
Gesamtsumme 0
Bundesland: Sachsen-Anhalt
wegen Verstoß gegen das Mindeslohngesetz
Bußgeldbescheid nach Brache
Verwarnung mit Verwarnbescheid
Seite 1 von 1
Bundesweite Schwerpunktprüfungen
im Jahr 2024
Branche Durchführungstag
Bauhaupt- und Baunebengewerbe
20. März 2024
Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe
8. Juni 2024
Mindestlohn-Sonderprüfung
17. Oktober 2024
Speditions-, Transport- und damit verbundenes
Logistikgewerbe
12. November 2024
Bekämpfung von Clankriminalität
6. Dezember 2024
Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter
im Jahr 2024
Branche Aktionszeitraum
Landwirtschaft1
14. bis 28. Juni 2024
Glasfaserausbau2
5. August bis 27. September 2024
1 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldungen zur Vfg. vom 14. Juni 2024, 22GZD-SV
3120-2024.00028-0001-GZD_DVII.A.22-0005; u.a. Teilnahme des im Bundesland Sachsen-Anhalt
ortsansässigen HZA Magdeburg
2 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldung zur Vfg. vom 24. Juni 2024, GZD-SV 3120-
2024.00027-GZD_DVII.A.22; u.a. Teilnahme des im Bundesland Sachsen-Anhalt ortsansässigen HZA
Magdeburg
Anlage 3
Seite 1 von 3
Die nachstehenden Tabellen enthalten die jeweilige Anzahl der während der aufgeführten
Schwerpunktprüfungen (SPPen) sowie Sonderprüfungen festgestellten Verstöße nach dem
Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und der
eingeleiteten Strafverfahren (insgesamt).
Bundesweite Schwerpunktprüfungen
im Jahr 2024
- Ergebnisse für Sachsen-Anhalt1 -
Branche Festgestellte
Verstöße
nach dem
MiLoG2
Ordnungswidrigkeitenverfahren3
Strafverfahren
Bauhaupt- und
Baunebengewerbe
0
6
9
Gastronomie- u.
Beherbergungsgewerbe
2
22
13
Mindestlohn-Sonderprüfung
1
5
5
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe
0
0
0
Bekämpfung von Clankriminalität
0
6
6
Summe
3
39
33
1Die Teilbetrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt hier nur für das im Bundesland Sachsen-Anhalt ortsansässige
HZA Magdeburg sowie auf Grundlage der von diesem berichteten Fallzahlen zum jeweiligen Berichtszeitpunkt
2Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße
nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
3Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
Anlage 4
Seite 2 von 3
Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter
im Jahr 2024
- Ergebnisse für Sachsen-Anhalt4 -
Branche Festgestellte
Verstöße nach
dem MiLoG5
Ordnungswidrigkeitenverfahren6
Strafverfahren
Landwirtschaft
0
0
3
Glasfaserausbau
0
3
3
Summe
0
3
6
Bundesweite Schwerpunktprüfungen
im Jahr 2024
- Ergebnisse bundesweit7 -
Branche Festgestellte
Verstöße
nach dem
MiLoG8
Ordnungswidrigkeitenverfahren9
Strafverfahren
Bauhaupt- und
Baunebengewerbe
7
269
333
Gastronomie- u.
Beherbergungsgewerbe
69
627
369
Mindestlohn-Sonderprüfung
55
355
259
4Die Teilbetrachtung der Sonderprüfungs-Ergebnisse erfolgt hier nur für das im Bundesland Sachsen-Anhalt
ortsansässige HZA Magdeburg sowie auf Grundlage der von diesem berichteten Fallzahlen zum jeweiligen
Berichtszeitpunkt
5Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen Sonderprüfung festgestellte,
Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
6Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
7Die Betrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt auf Grundlage der von den HZÄ berichteten Fallzahlen zum
jeweiligen Berichtszeitpunkt
8Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße
nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
9Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
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Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe
7
164
128
Bekämpfung von Clankriminalität
20
296
177
Summe
158
1.711
1.266
Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter
im Jahr 2024
- Ergebnisse bundesweit10 -
Branche Festgestellte
Verstöße nach
dem MiLoG11
Ordnungswidrigkeitenverfahren12
Strafverfahren
Landwirtschaft
2
3
25
Glasfaserausbau
2
152
225
Summe
4
155
250
10Die Betrachtung der Sonderprüfungs-Ergebnisse erfolgt hier auf Grundlage der von den jeweils an den
entsprechenden Sonderprüfungen teilgenommenen HZÄ bzw. FKS-Standorten und der von diesen berichteten
Fallzahlen zum Berichtszeitpunkt
11Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen Sonderprüfung festgestellte,
Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
12Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
Anlage 5 Jobs unter 14 Euro bzw. unter 15 Euro
Verdiensterhebung April 2024
Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten, Minderjährige
Beschäftigungsverhältnisse in tarifgebundenen Betrieben
April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Insgesamt 19 153 1 788 9,3 19 153 2 468 12,9
Schleswig-Holstein 579 ( 55) (9,5) 579 ( 81) (14,0)
Hamburg 564 ( 45) (8,0) 564 ( 60) (10,7)
Niedersachsen 1 789 ( 195) (10,9) 1 789 259 14,5
Bremen 220 ( 23) (10,5) 220 ( 30) (13,6)
Nordrhein-Westfalen 4 273 451 10,6 4 273 601 14,1
Hessen 1 528 ( 119) (7,8) 1 528 176 11,5
Rheinland-Pfalz 872 ( 72) (8,3) 872 112 12,9
Baden-Württemberg 2 813 ( 234) (8,3) 2 813 323 11,5
Bayern 3 217 ( 290) (9,0) 3 217 382 11,9
Saarland 239 ( 21) (8,8) 239 ( 27) (11,5)
Berlin 778 ( 50) (6,5) 778 ( 75) (9,7)
Brandenburg 463 / / 463 ( 69) (14,8)
Mecklenburg-Vorpommern 293 ( 31) (10,7) 293 ( 47) (15,9)
Sachsen 725 ( 75) (10,4) 725 ( 108) (14,9)
Sachsen-Anhalt 417 ( 43) (10,3) 417 ( 67) (16,0)
Thüringen 382 ( 34) (8,8) 382 ( 50) (13,1)
Beschäftigungsverhältnisse in nicht tarifgebundenen Betrieben
April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Insgesamt 20 039 5 018 25,0 20 039 6 455 32,2
Schleswig-Holstein 665 ( 182) (27,4) 665 ( 234) (35,2)
Hamburg 617 120 19,5 617 156 25,2
Niedersachsen 1 771 483 27,2 1 771 622 35,1
Bremen 170 ( 47) (27,9) 170 ( 58) (34,0)
Nordrhein-Westfalen 4 133 1 080 26,1 4 133 1 365 33,0
Hessen 1 572 393 25,0 1 572 486 30,9
Rheinland-Pfalz 866 252 29,0 866 318 36,7
Baden-Württemberg 2 793 629 22,5 2 793 805 28,8
Bayern 3 577 734 20,5 3 577 973 27,2
Saarland 202 63 31,2 202 79 39,0
Berlin 996 ( 231) (23,2) 996 291 29,2
Brandenburg 496 ( 139) (28,0) 496 190 38,4
Mecklenburg-Vorpommern 319 109 34,2 319 141 44,0
Sachsen 987 296 30,0 987 390 39,5
Sachsen-Anhalt 415 ( 127) (30,6) 415 172 41,5
Thüringen 458 ( 133) (29,0) 458 176 38,4
1 Bezogen auf Arbeitnehmer*innen mit Gültigkeit des Mindestlohngesetzes
Zeichenerklärung: ()Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist
Folgende Annahmen liegen dieser Sonderauswertung zugrunde:
- Bei der Berechnung des Bruttostundenverdienstes wurden Sonderzahlungen, Überstundenvergütung und Zuschläge sowie die bezahlten Überstunden nicht berücksichtigt.
- Es wurde wie bei Destatis-Veröffentlichungen üblich, ein Mindestlohn angenommen, der um 5 Cent niedriger war. De facto wurde also ausgewertet, wie viele Beschäftigte jeweils unter 13,95 € bzw. unter 14,95 € verdienten.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025
Anlage 6 Sachsen-Anhalt
Summe von Stammbesetzung (AK)
Stichtag Bezirk h. D. g. D. m. D. e. D. Summe
31.12.2014 HZA Magdeburg 1,00 48,70 92,58 142,28
01.10.2015 HZA Magdeburg 1,00 57,45 104,66 163,11
30.12.2016 HZA Magdeburg 1,00 66,39 120,95 188,34
29.12.2017 HZA Magdeburg 1,00 70,22 128,23 199,45
28.12.2018 HZA Magdeburg 1,00 73,48 136,79 211,27
31.12.2019 HZA Magdeburg 0,00 79,36 135,69 215,05
31.12.2020 HZA Magdeburg 0,00 77,44 134,74 212,18
31.12.2021 HZA Magdeburg 1,00 78,31 152,69 231,99
31.12.2022 HZA Magdeburg 1,00 82,91 147,77 231,68
31.12.2023 HZA Magdeburg 1,00 89,08 148,04 238,11
31.12.2024 HZA Magdeburg 1,00 89,65 148,56 239,22
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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