Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Schleswig-Holstein 2024 (Antwort zu Drs. 21/1278)
Text
Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Schleswig-Holstein 2024 (Antwort zu Drs. 21/1278)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1426
21. Wahlperiode 29.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tamara Mazzi, Cem Ince, Anne Zerr,
Christian Görke und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1278 –
Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen
Mindestlohns in Schleswig-Holstein 2024
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine
stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1.
Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen (www.mindestloh
n-kommission.de/shareddocs/downloads/de/Bericht/beschluss2025.pdf?__blo
b=publicationFile&v=3). Die europäische Mindestlohnrichtlinie schlägt als
Referenzwert für den gesetzlichen Mindestlohn 60 Prozent des mittleren
Bruttolohns vor (vgl. Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2022/2024). Damit
müsste der Mindestlohn in Deutschland nach Kenntnis der Fragestellerinnen
und Fragesteller schon heute bei mindestens 15 Euro liegen (vgl. etwa Lübker
und Schulten, www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2025/heft/5/beitrag/eine-n
eue-orientierung-fuer-den-mindestlohn.html?). Der Beschluss der
Mindestlohnkommission bleibt damit hinter dem vorgesehenen europäischen
Mindestmaß zurück.
Neben der angemessenen Höhe ist die wesentliche Voraussetzung für die
Wirksamkeit des Mindestlohns, dass er durchgesetzt wird und die Menschen
ihn auch tatsächlich ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen
Instituts für Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen
Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht – mit gravierenden Folgen
nicht nur für das Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern
auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der
Gesamtverlust beläuft sich nach Berechnungen des Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018
auf durchschnittlich 7,6 Mrd. Euro jährlich (www.boeckler.de/de/pressemitteil
ungen-15991-durch-umgehungen-des-gesetzlichen-mindestlohns-jaehrlich-me
hr-als-7-milliarden-euro-3174.htm).
Der Mindestlohn muss daher nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller zwingend wirksamer und proaktiver kontrolliert werden. Nur so können
die Rechte der Beschäftigten durchgesetzt werden. Die Fraktion Die Linke im
Deutschen Bundestag möchte sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild über die
Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) machen, um
Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen aufzudecken und gegebenenfalls
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 29. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung des
gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen.
1. Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte in Schleswig-
Holstein hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2024 die Kontrollkompetenz (zum Vergleich auch die
entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie nach
Branchen differenzieren und auch die Anzahl der Betriebe und
Beschäftigten insgesamt nennen)?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat grundsätzlich für alle Betriebe
mit mindestens einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer
Kontrollkompetenz. Hinsichtlich der Anzahl der Betriebe und Beschäftigten differenziert
nach Wirtschaftszweigen wird auf die beigefügte Datenzusammenstellung aus
der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit verwiesen
(Anlage 1*).
2. Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS im Jahr 2024 in Schleswig-
Holstein insgesamt durchgeführt (bitte nach Branchen differenzieren und
zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022
ausweisen sowie bitte auch die Zahl insgesamt nennen)?
Die Anzahl der im Jahr 2024 in Schleswig-Holstein durchgeführten
Arbeitgeberprüfungen, differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung
im Internet (www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzar
beit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffent
lichung_node.html) entnommen werden.
Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 2 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/12328 und
20/5722 verwiesen.
3. Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung von der FKS im Jahr 2024 in Schleswig-Holstein
festgestellt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die
entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie auch die
Zahl insgesamt nennen)?
In der Arbeitsstatistik der FKS wird die Anzahl der wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und nicht die
Anzahl der Verstöße statistisch ausgewertet.
Die Anzahl der im Jahr 2024 in Schleswig-Holstein wegen Verstößen gegen
das Mindestlohngesetz eingeleiteten und abgeschlossenen
Ordnungswidrigkeitenverfahren, differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung
im Internet (www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzar
beit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffent
lichung_node.html) entnommen werden.
Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung
zur Frage 3 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/12328 und
20/5722 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1426 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
4. Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz sind infolge von Kontrollen der FKS
nach Kenntnis der Bundesregierung in Schleswig-Holstein im Jahr 2024
eingeleitet worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer
Strafe abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2023
und 2022 und nach Branchen differenzieren sowie auch die Zahl
insgesamt nennen)?
Das Mindestlohngesetz enthält nur Ordnungswidrigkeitstatbestände und keine
Straftatbestände. Strafen werden im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht verhängt.
Hinsichtlich der Anzahl der wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
Die Anzahl der im Jahr 2024 durch die FKS in Schleswig-Holstein wegen
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz festgesetzten Bußgeldbescheide und
Verwarnungen mit Verwarnungsgeld, differenziert nach Branchen, ist der
Anlage 2* zu entnehmen.
Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung
zur Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12328
verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die in einem Zeitraum erledigten
Ermittlungsverfahren nicht zwangsläufig auch im gleichen Zeitraum eingeleitet
wurden.
Die Arbeitsstatistik der FKS der Zollverwaltung unterscheidet bei der Anzahl
der eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht zwischen Verfahren, denen eine
Arbeitgeberprüfung vorangegangen ist und Verfahren, welche beispielsweise
auf Grund konkreter Hinweise oder sonstiger Erkenntnisse eingeleitet worden
sind. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren können also nicht mit der Anzahl
der Arbeitgeberprüfungen ins Verhältnis gesetzt werden.
5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die
verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder aufgrund von
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz infolge von Kontrollen der FKS in
Schleswig-Holstein?
Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder wird in der Arbeitsstatistik der FKS
nicht gesondert, sondern nur als Teil der Summe der Verwarnungs-, Bußgelder,
Einziehungs-, Verfallbeträge ausgewertet. Die Verwarnungs-, und Bußgelder
sowie Einziehungs- und Verfallbeträge werden zum Zeitpunkt der Erledigung
des Ermittlungsverfahrens statistisch erfasst.
Im Jahr 2024 wurden durch die FKS in Schleswig-Holstein wegen Verstößen
gegen das Mindestlohngesetz insgesamt Verwarnungs-, und Bußgelder sowie
Einziehungs- und Verfallbeträge in Höhe von 2 261 675 Euro festgesetzt.
6. In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Schleswig-Holstein im Jahr 2024 Schwerpunktprüfungen durch die FKS
statt?
Eine Aufstellung der sowohl im Jahr 2024 durch die FKS erfolgten
bundesweiten Schwerpunktprüfungen (SPPen) als auch der Sonderprüfungen mit
bundesweitem Durchführungscharakter ist der beigefügten Anlage 3* zu entnehmen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1426 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Im Hinblick auf die bundesweiten SPPen wird darauf hingewiesen, dass diese
grundsätzlich von allen im Bundesgebiet ansässigen 41 Hauptzollämtern
(HZÄ) und deren FKS-Standorten durchgeführt werden. Die durchgeführten
Sonderprüfungen erfolgten daneben unter noch stärkeren risikoorientierten
Gesichtspunkten.
Eine Beantwortung der Frage hinsichtlich der explizit im Bundesland
Schleswig-Holstein erfolgten SPPen und Sonderprüfungen kann daneben nur nach
Auflistung der in diesem Bundesland ortsansässigen HZÄ vorgenommen
werden. Eine statistische Erfassung der einzelnen Prüfobjekte nach Standort
darüber hinaus erfolgt nicht.
Die im Bundesland Schleswig-Holstein ortsansässigen HZÄ Itzehoe und Kiel
nahmen im o. g. Zeitraum an allen bundesweiten SPPen als auch teilweise an
den Sonderprüfungen teil (vgl. Anlage 3*).
a) Wie viele Verstöße nach dem Mindestlohngesetz wurden bei diesen
Schwerpunktprüfungen festgestellt?
b) Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind nach
Kenntnis der Bundesregierung bundesweit infolge dieser
Schwerpunktkontrollen eingeleitet worden?
Die Fragen 6a und 6b werden zusammen beantwortet.
Auf die Übersicht in Anlage 4* wird verwiesen.
7. Wie viele abhängig Beschäftigte erhalten nach aktuellen verfügbaren
Daten in Schleswig-Holstein derzeit weniger als 14 bzw. 15 Euro pro Stunde
(bitte nach Betrieben mit bzw. ohne Tarifbindung differenzieren)?
Aktuelle Daten hierzu liegen aus der Verdiensterhebung des Statistischen
Bundesamtes für den Monat April 2024 vor. Die entsprechenden Werte sind der
Anlage 5* zu entnehmen.
8. Wie hat sich die Zahl der besetzten Stellen im Organisationsbereich der
FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2014 bis 2024
in Schleswig-Holstein entwickelt (bitte für die Hauptzollämter jeweils
getrennt ausweisen)?
Auf die Übersicht in Anlage 6* wird verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1426 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
(SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
(agB)
1 2 3 4
Insgesamt 116.438 1.203.176 1.043.580 159.596
Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 5.672 21.835 14.737 7.098
Forstwirtschaft (021) 63 377 318 59
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 167 5.319 4.976 343
Sammlung, Abfallbeseitigung, Rückgewinnung (38) 203 5.955 5.685 270
Baugewerbe (F) 10.088 77.881 71.903 5.978
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 8.283 56.144 51.432 4.712
43991,Gerüstbau 93 1.055 991 64
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 699 5.477 3.783 1.694
Verkehr und Lagerei (H) 3.324 63.279 54.822 8.457
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 1.636 29.814 24.940 4.874
Betrieb von Taxis (4932) 528 3.821 2.677 1.144
Gastgewerbe (I) 8.628 66.484 44.814 21.670
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 705 9.368 6.449 2.919
Arbeitnehmer überlassung (782+783) 313 13.689 13.105 584
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 213 11.037 9.607 1.430
Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 1.911 24.570 18.579 5.991
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 1.375 21.683 16.083 5.600
Call Center (822) 59 3.586 3.485 101
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 93 677 471 206
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 1.821 84.779 78.612 6.167
Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 170 2.191 1.839 352
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 1.905 6.452 5.280 1.172
Frisörsalons (96021) 1.508 5.688 4.731 957
Kosmetiksalons (96022) 397 764 549 215
30.06.2022
Anlage 1
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Schleswig-Holstein (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags
Zeitreihe
Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik.
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus
SvB und
ausschließlich
gB)
davon
Schleswig-Holstein (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags
Zeitreihe
Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik.
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
(SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
(agB)
1 2 3 4
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus
SvB und
ausschließlich
gB)
davon
Insgesamt 115.338 1.214.415 1.052.392 162.023
Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 5.660 21.846 14.697 7.149
Forstwirtschaft (021) 64 436 366 70
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 159 5.307 4.941 366
Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 202 6.015 5.770 245
Baugewerbe (F) 10.131 78.309 72.016 6.293
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 8.329 56.755 51.766 4.989
43991,Gerüstbau 96 1.124 1.058 66
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 688 5.001 3.425 1.576
Verkehr und Lagerei (H) 3.278 64.344 55.897 8.447
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 1.623 30.080 25.218 4.862
Betrieb von Taxis (4932) 507 3.851 2.655 1.196
Gastgewerbe (I) 8.565 68.127 44.992 23.135
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 690 9.068 6.337 2.731
Arbeitnehmer überlassung (782+783) 297 13.381 12.767 614
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 229 11.873 10.324 1.549
Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 1.968 25.079 19.088 5.991
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 1.412 22.118 16.499 5.619
Call Center (822) 59 3.708 3.602 106
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 89 729 501 228
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 1.843 85.381 79.117 6.264
Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 166 2.296 1.941 355
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 1.877 6.338 5.160 1.178
Frisörsalons (96021) 1.485 5.555 4.593 962
Kosmetiksalons (96022) 392 783 567 216
30.06.2023
Schleswig-Holstein (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags
Zeitreihe
Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik.
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
(SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
(agB)
1 2 3 4
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus
SvB und
ausschließlich
gB)
davon
Insgesamt 113.365 1.219.676 1.058.498 161.178
Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 5.545 21.718 14.530 7.188
Forstwirtschaft (021) 68 433 371 62
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 151 5.342 4.994 348
Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 206 6.140 5.883 257
Baugewerbe (F) 9.906 77.043 71.073 5.970
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 8.135 55.824 51.061 4.763
43991,Gerüstbau 88 1.049 993 56
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 681 5.059 3.385 1.674
Verkehr und Lagerei (H) 3.289 65.108 56.782 8.326
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 1.639 29.763 25.164 4.599
Betrieb von Taxis (4932) 506 3.883 2.732 1.151
Gastgewerbe (I) 8.516 68.496 44.804 23.692
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 686 9.062 6.255 2.807
Arbeitnehmer überlassung (782+783) 291 12.556 11.896 660
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 220 12.389 10.891 1.498
Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 1.993 25.307 19.394 5.913
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 1.426 22.483 16.963 5.520
Call Center (822) 54 3.320 3.214 106
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 83 807 521 286
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 1.860 87.224 80.997 6.227
Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 165 2.537 2.205 332
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 1.867 6.309 5.111 1.198
Frisörsalons (96021) 1.458 5.470 4.522 948
Kosmetiksalons (96022) 409 839 589 250
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
30.06.2024
Anlage 1
Bundesland: Schleswig-Holstein
wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
Bußgeldbeschiede
Branche 2024
Gesamtsumme 104
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 14
Frisör- und Kosmetiksalons 5
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 43
Gebäudereinigung 2
Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 1
Personenbeförderungsgewerbe 1
Sicherheitsdienstleistungen 1
Sonstige 30
Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 7
Verwarnung mit Verwarngeld
Branche 2024
Gesamtsumme 11
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 1
Frisör- und Kosmetiksalons 1
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 3
Sonstige 4
Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 2
Seite 1 von 1
Bundesweite Schwerpunktprüfungen
im Jahr 2024
Branche Durchführungstag
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 20. März 2024
Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe 8. Juni 2024
Mindestlohn-Sonderprüfung 17. Oktober 2024
Speditions-, Transport- und damit verbundenes
Logistikgewerbe
12. November 2024
Bekämpfung von Clankriminalität 6. Dezember 2024
Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter
im Jahr 2024
Branche Aktionszeitraum
Landwirtschaft1 14. bis 28. Juni 2024
Glasfaserausbau2 5. August bis 27. September 2024
1 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldungen zur Vfg. vom 14. Juni 2024, 22GZD-SV
3120-2024.00028-0001-GZD_DVII.A.22-0005; keine Teilnahme der im Bundesland Schleswig-Holstein
ortsansässigen HZÄ Itzehoe und Kiel
2 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldung zur Vfg. vom 24. Juni 2024, GZD-SV 3120-
2024.00027-GZD_DVII.A.22; u.a. Teilnahme des im Bundesland Schleswig-Holstein ortsansässigen HZA Kiel
Anlage 3
Seite 1 von 3
Die nachstehenden Tabellen enthalten die jeweilige Anzahl der während der aufgeführten
Schwerpunktprüfungen (SPPen) sowie Sonderprüfungen festgestellten Verstöße nach dem
Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und der
eingeleiteten Strafverfahren (insgesamt).
Bundesweite Schwerpunktprüfungen
im Jahr 2024
- Ergebnisse für Schleswig-Holstein1 -
Branche Festgestellte
Verstöße
nach dem
MiLoG2
Ordnungswidrigkeitenverfahren3
Strafverfahren
Bauhaupt- und
Baunebengewerbe
0 10 15
Gastronomie- u.
Beherbergungsgewerbe 2 4 21
Mindestlohn-Sonderprüfung 2 2 3
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe 0 0 2
Bekämpfung von Clankriminalität 2 9 8
Summe 6 25 49
1Die Teilbetrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt hier nur für die im Bundesland Schleswig-Holstein
ortsansässigen HZÄ Itzehoe und Kiel sowie auf Grundlage der von diesen berichteten Fallzahlen zum jeweiligen
Berichtszeitpunkt
2Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße
nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
3Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
Anlage 4
Seite 2 von 3
Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter
im Jahr 2024
- Ergebnisse für Schleswig-Holstein4 -
Branche Festgestellte
Verstöße nach
dem MiLoG5
Ordnungswidrigkeitenverfahren6
Strafverfahren
Landwirtschaft
0
0
0
Glasfaserausbau
0
12
11
Summe
0
12
11
Bundesweite Schwerpunktprüfungen
im Jahr 2024
- Ergebnisse bundesweit7 -
Branche Festgestellte
Verstöße
nach dem
MiLoG8
Ordnungswidrigkeitenverfahren9
Strafverfahren
Bauhaupt- und
Baunebengewerbe
7
269
333
Gastronomie- u.
Beherbergungsgewerbe
69
627
369
Mindestlohn-Sonderprüfung
55
355
259
4Die Teilbetrachtung der Sonderprüfungs-Ergebnisse erfolgt hier nur für das im Bundesland Schleswig-Holstein
ortsansässige HZA Kiel sowie auf Grundlage der von diesem berichteten Fallzahlen zum jeweiligen
Berichtszeitpunkt
5Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen Sonderprüfung festgestellte,
Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
6Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
7Die Betrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt auf Grundlage der von den HZÄ berichteten Fallzahlen zum
jeweiligen Berichtszeitpunkt
8Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße
nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
9Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
Seite 3 von 3
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe
7
164
128
Bekämpfung von Clankriminalität
20
296
177
Summe
158
1.711
1.266
Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter
im Jahr 2024
- Ergebnisse bundesweit10 -
Branche Festgestellte
Verstöße nach
dem MiLoG11
Ordnungswidrigkeitenverfahren12
Strafverfahren
Landwirtschaft
2
3
25
Glasfaserausbau
2
152
225
Summe
4
155
250
10Die Betrachtung der Sonderprüfungs-Ergebnisse erfolgt hier auf Grundlage der von den jeweils an den
entsprechenden Sonderprüfungen teilgenommenen HZÄ bzw. FKS-Standorten und der von diesen berichteten
Fallzahlen zum Berichtszeitpunkt
11Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen Sonderprüfung festgestellte,
Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
12Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
Anlage 5 Jobs unter 14 Euro bzw. unter 15 Euro
Verdiensterhebung April 2024
Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten, Minderjährige
Beschäftigungsverhältnisse in tarifgebundenen Betrieben
April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Insgesamt 19 153 1 788 9,3 19 153 2 468 12,9
Schleswig-Holstein 579 ( 55) (9,5) 579 ( 81) (14,0)
Hamburg 564 ( 45) (8,0) 564 ( 60) (10,7)
Niedersachsen 1 789 ( 195) (10,9) 1 789 259 14,5
Bremen 220 ( 23) (10,5) 220 ( 30) (13,6)
Nordrhein-Westfalen 4 273 451 10,6 4 273 601 14,1
Hessen 1 528 ( 119) (7,8) 1 528 176 11,5
Rheinland-Pfalz 872 ( 72) (8,3) 872 112 12,9
Baden-Württemberg 2 813 ( 234) (8,3) 2 813 323 11,5
Bayern 3 217 ( 290) (9,0) 3 217 382 11,9
Saarland 239 ( 21) (8,8) 239 ( 27) (11,5)
Berlin 778 ( 50) (6,5) 778 ( 75) (9,7)
Brandenburg 463 / / 463 ( 69) (14,8)
Mecklenburg-Vorpommern 293 ( 31) (10,7) 293 ( 47) (15,9)
Sachsen 725 ( 75) (10,4) 725 ( 108) (14,9)
Sachsen-Anhalt 417 ( 43) (10,3) 417 ( 67) (16,0)
Thüringen 382 ( 34) (8,8) 382 ( 50) (13,1)
Beschäftigungsverhältnisse in nicht tarifgebundenen Betrieben
April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Insgesamt 20 039 5 018 25,0 20 039 6 455 32,2
Schleswig-Holstein 665 ( 182) (27,4) 665 ( 234) (35,2)
Hamburg 617 120 19,5 617 156 25,2
Niedersachsen 1 771 483 27,2 1 771 622 35,1
Bremen 170 ( 47) (27,9) 170 ( 58) (34,0)
Nordrhein-Westfalen 4 133 1 080 26,1 4 133 1 365 33,0
Hessen 1 572 393 25,0 1 572 486 30,9
Rheinland-Pfalz 866 252 29,0 866 318 36,7
Baden-Württemberg 2 793 629 22,5 2 793 805 28,8
Bayern 3 577 734 20,5 3 577 973 27,2
Saarland 202 63 31,2 202 79 39,0
Berlin 996 ( 231) (23,2) 996 291 29,2
Brandenburg 496 ( 139) (28,0) 496 190 38,4
Mecklenburg-Vorpommern 319 109 34,2 319 141 44,0
Sachsen 987 296 30,0 987 390 39,5
Sachsen-Anhalt 415 ( 127) (30,6) 415 172 41,5
Thüringen 458 ( 133) (29,0) 458 176 38,4
1 Bezogen auf Arbeitnehmer*innen mit Gültigkeit des Mindestlohngesetzes
Zeichenerklärung: ()Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist
Folgende Annahmen liegen dieser Sonderauswertung zugrunde:
- Bei der Berechnung des Bruttostundenverdienstes wurden Sonderzahlungen, Überstundenvergütung und Zuschläge sowie die bezahlten Überstunden nicht berücksichtigt.
- Es wurde wie bei Destatis-Veröffentlichungen üblich, ein Mindestlohn angenommen, der um 5 Cent niedriger war. De facto wurde also ausgewertet, wie viele Beschäftigte jeweils unter 13,95 € bzw. unter 14,95 € verdienten.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025
Anlage 6 Schleswig-Holstein
Summe Stammbesetzung (AK)
Stichtag Bezirk h. D. g. D. m. D. e. D. Summe
31.12.2014 HZA Itzehoe 1,00 30,45 58,88 1,00 91,32
HZA Kiel 1,00 39,19 75,43 3,00 118,61
31.12.2014
Ergebnis
2,00 69,63 134,31 4,00 209,94
01.10.2015 HZA Itzehoe 1,00 31,47 52,77 1,00 86,24
HZA Kiel 1,00 42,86 76,02 3,00 122,88
01.10.2015
Ergebnis
2,00 74,33 128,79 4,00 209,12
30.12.2016 HZA Itzehoe 1,00 32,78 51,25 1,00 86,03
HZA Kiel 1,00 47,26 83,37 3,00 134,63
30.12.2016
Ergebnis
2,00 80,03 134,62 4,00 220,65
29.12.2017 HZA Itzehoe 1,00 32,49 55,13 1,00 89,61
HZA Kiel 1,00 52,56 76,39 3,00 132,94
29.12.2017
Ergebnis
2,00 85,04 131,51 4,00 222,55
28.12.2018 HZA Itzehoe 1,00 31,45 59,97 1,00 93,42
HZA Kiel 1,00 54,51 82,33 2,00 139,84
28.12.2018
Ergebnis
2,00 85,96 142,30 3,00 233,26
31.12.2019 HZA Itzehoe 0,95 38,43 60,90 1,00 101,29
HZA Kiel 1,00 56,46 95,32 2,00 154,78
31.12.2019
Ergebnis
1,95 94,90 156,22 3,00 256,07
31.12.2020 HZA Itzehoe 0,00 37,21 55,55 1,00 93,76
HZA Kiel 1,00 57,84 95,39 2,00 156,23
31.12.2020
Ergebnis
1,00 95,05 150,94 3,00 249,99
31.12.2021 HZA Itzehoe 0,00 39,39 61,71 1,00 102,10
HZA Kiel 1,00 59,00 95,56 1,00 156,56
31.12.2021
Ergebnis
1,00 98,39 157,27 2,00 258,66
31.12.2022 HZA Itzehoe 0,00 39,26 67,31 1,00 107,58
HZA Kiel 0,00 62,98 100,39 1,00 164,37
31.12.2022
Ergebnis
0,00 102,24 167,70 2,00 271,95
31.12.2023 HZA Itzehoe 2,00 44,08 73,81 1,00 120,88
HZA Kiel 1,92 65,54 114,17 181,64
31.12.2023
Ergebnis
3,92 109,62 187,98 1,00 302,52
31.12.2024 HZA Itzehoe 2,00 49,96 71,66 1,00 124,61
HZA Kiel 1,92 71,82 116,65 190,39
31.12.2024
Ergebnis
3,92 121,78 188,30 1,00 315,01
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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