Schriftliche Frage 94 von Caren Lay (DIE LINKE): Wie viele Gebäude und wie viele Wohnungen wurden seit 2021 mit Förderung des Bundes abgerissen (bitte Gebäude nach den vormaligen Nutzungsar…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Schriftliche Frage 94 von Caren Lay (DIE LINKE): Wie viele Gebäude und wie viele Wohnungen wurden seit 2021 mit Förderung des Bundes abgerissen (bitte Gebäude nach den vormaligen Nutzungsar…
Frage 94 (Caren Lay, Die Linke):
Wie viele Gebäude und wie viele Wohnungen wurden seit 2021 mit Förderung des Bundes abgerissen (bitte Gebäude nach den vormaligen Nutzungsarten Wohnen, Gewerbe und sonstige auflisten; bitte abgerissene Gebäude und abgegangene Wohnungen nach Jahren sowie öffentlichem und privatem Eigentum aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 7. April 2025:
Mit dem Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ kann in den ostdeutschen Bundesländern wegen der nach wie vor vorhandenen strukturellen Wohnungsleerstände der Abriss von Wohnungen ohne kommunalen Eigenanteil gefördert werden. Hierbei handelt es sich nach Artikel 8 Absatz 3 und 4 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung um leerstehende, dauerhaft nicht mehr benötigte Wohngebäude insbesondere in strukturschwachen Regionen. Nach den mit Stand vom 1. April 2025 dem Bund vorliegenden Informationen durch die Länder wurden seit 2021 folgende Wohnungen gefördert abgerissen: Jahr Abgänge von Wohnungen 2021 2.754 2022 3.245 2023 3.154 2024 2.698 Quelle: Angaben der Länder BB, MV, SN, ST, TH Nach grundgesetzlicher Aufgabenverteilung liegt die Entscheidung über Art und Umfang der Maßnahmen der Städtebauförderung bei den Ländern. Zu im Rahmen von Gesamtmaßnahmen erfolgten einzelnen Ordnungsmaßnahmen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Berlin, den 11. April 2025 Anlage zu Frage 66 Übersicht zu Teilfrage 1: Zuschüsse des Bundes für das Projekt „Wir sind Paten: Chancen erkennen – Chancen nutzen - Dranbleiben“ Bundesministerium Projekt Mittelabfluss 2021 Mittelabfluss 2022 Mittelabfluss 2023 Mittelabfluss 2024 Bewilligungssumme 2025 BMFSFJ Wir sind Paten: Chancen erkennen – Chancen nutzen - Dranbleiben 1.056.971,60 € 1.138.195,58 € 1.169.308,08 € 1.137.898,89 € 1.137.894,22 € Übersicht zu Teilfrage 2: Personaleinsatz für das Projekt „Wir sind Paten Chancen erkennen – Chancen nutzen - Dranbleiben“ Jahr Summe Personalaufwand Hauptträger Anzahl Personal Hauptträger ingesamt (in VZÄ) davon am Standort Berlin (in VZÄ) davon am Standort Chemnitz (in VZÄ) davon am Standort Cottbus (in VZÄ) davon am Standort Düsseldorf (in VZÄ) davon am Standort Dresden (in VZÄ) davon am Standort Erfurt (in VZÄ) davon am Standort Hamburg (in VZÄ) davon am Standort Kiel (in VZÄ) davon am Standort Leipzig (in VZÄ) davon am Standort Leverkusen (in VZÄ) davon am Standort Rostock (in VZÄ) davon am Standort Saarbrücken (in VZÄ) davon am Standort Schwerin (in VZÄ) 2021 765.914,37 € 18 2 0 0 3 1 2 1 1 2,5 2,5 1 1 1 2022 840.990,58 € 19,5 2 0 0 3 1 2 1 1,5 3,5 2,5 1 1 1 2023 868.343,08 € 19,5 1,5 0 1 3 1 2 1 1,5 3 2,5 1 1 1 2024 836.722,43 € 19 1 0,5 1 3 1 1,5 1 1,5 3 2,5 1 1 1 2025 834.027,15 € 18,5 1 1 1 0 1 1,5 1 1,5 5 2,5 1 1 1 Anlage zu Frage 67 Bundesministerium Projekt Jahr Mittelabfluss/ Bewilligungssumme Bundesländer Orte BMFSFJ Wir sind Paten: Chancen erkennen – Chancen nutzen - Dranbleiben 2019 1.219.380,14 € Nordrhein-Westfalen Hessen Hamburg Rheinland-Pfalz Berlin Sachsen Thüringen Brandenburg Schleswig-Holstein Sachsen-Anhalt Mecklenburg-Vorpommern Düsseldorf Düren Frankfurt am Main Gelsenkirchen Hamburg Herne Köln Krefeld Mainz Wuppertal Berlin Frankfurt am Main Duisburg Dresden Erfurt Fürstenwalde Halle Kiel Leipzig Leverkusen Magdeburg Rostock Saarbrücken Schwerin Weimar BMFSFJ Wir sind Paten: Chancen erkennen – Chancen nutzen - Dranbleiben 2020 1.095.868,33 € Nordrhein-Westfalen Hessen Hamburg Rheinland-Pfalz Berlin Sachsen Thüringen Brandenburg Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern Saarland Köln Düsseldorf Düren Frankfurt am Main Gelsenkirchen Hamburg Herne Köln Krefeld Mainz Wuppertal Berlin Duisburg Dresden Erfurt Fürstenwalde Halle (Saale) Kiel Leipzig Leverkusen Magdeburg Rostock Saarbrücken Schwerin Weimar BMFSFJ Wir sind Paten: Chancen erkennen – Chancen nutzen - Dranbleiben 2021 1.056.971,60 € Sachsen Berlin Mecklenburg-Vorpommern Hamburg Schleswig-Holstein Nordrhein-Westfalen Hessen Saarland Thüringen Rheinland-Pfalz Dresden Leipzig Berlin Rostock Schwerin Hamburg Kiel Düsseldorf Wuppertal Duisburg Köln Leverkusen Düren Frankfurt am Main Gelsenkirchen Herne Krefeld Saarbrücken Erfurt Mainz BMFSFJ Wir sind Paten: Chancen erkennen – Chancen nutzen - Dranbleiben 2022 1.138.195,58 € Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern Hamburg Brandenburg Berlin Nordrhein-Westfalen Sachsen Hessen Thüringen Saarland Kiel Schwerin Rostock Hamburg Cottbus Berlin Köln Leverkusen Wuppertal Düsseldorf Gelsenkirchen Leipzig Dresden Frankfurt am Main Erfurt Saarbrücken BMFSFJ Wir sind Paten: Chancen erkennen – Chancen nutzen - Dranbleiben 2023 1.169.308,08 € Thüringen Sachsen Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern Brandenburg Berlin Nordrhein-Westfalen Saarland Hessen Hamburg Erfurt Kiel Schwerin Rostock Cottbus Berlin Leverkusen Düsseldorf Leipzig Dresden Saarbrücken Frankfurt am Main Wuppertal Hamburg Köln Gelsenkirchen BMFSFJ Wir sind Paten: Chancen erkennen – Chancen nutzen - Dranbleiben 2024 1.137.898,89 € Mecklenburg-Vorpommern Nordrhein-Westfalen Schleswig-Holstein Thüringen Saarland Brandenburg Berlin Sachsen Schwerin Düsseldorf Dresden Kiel Erfurt Leverkusen Saarbrücken Rostock Cottbus Berlin Leipzig BMFSFJ Wir sind Paten: Chancen erkennen – Chancen nutzen - Dranbleiben 2025 1.137.894,22 € Sachsen Berlin Nordrhein-Westfalen Brandenburg Thüringen Schleswig-Holstein Saarland Mecklenburg-Vorpommern Leipzig Berlin Düsseldorf Chemnitz Cottbus Dresden Erfurt Kiel Leverkusen Rostock Saarbrücken Schwerin Anlage 1 zu Frage 69: Im Rahmen von "8a‐Verfahren" festgestellte akute/latente Gefährdungen; insgesamt und mit Anzeichen für sexuelle Gewalt nach gewöhnlichem Aufenthaltsort während der Maßnahme (Angaben absolut und Anteile in %; Deutschland; 2015 bis 2023) 2015 2016 2017 2018 Akute/latente Gefährdungen insgesamt (Anzahl absolut) 44.994 45.777 45.748 50.412 Absolut Anteil in % Absolut Anteil in % Absolut Anteil in % Absolut Anteil in % Mit Anzeichen für sexuelle Gewalt 1.988 100 2.021 100 2.045 100 2.454 100 Gewöhnlicher Aufenthaltsort während der Maßnahme in einer Pflegefamilie 34 1,7 60 3,0 61 3,0 43 1,8 in einer stationären Einrichtung (ohne Eltern/‐teil) 171 8,6 148 7,3 149 7,3 192 7,8 anderer Aufenthaltsort 1.783 89,7 1.813 89,7 1.835 89,7 2.219 90,4 2019 2020 2021 2022 Akute/latente Gefährdungen insgesamt (Anzahl absolut) 55.527 60.551 59.948 62.279 Absolut Anteil in % Absolut Anteil in % Absolut Anteil in % Absolut Anteil in % Mit Anzeichen für sexuelle Gewalt 2.990 100 3.223 100 3.256 100 3.386 100 Gewöhnlicher Aufenthaltsort während der Maßnahme in einer Pflegefamilie 56 1,9 71 2,2 85 2,6 61 1,8 in einer stationären Einrichtung (ohne Eltern/‐teil) 234 7,8 220 6,8 279 8,6 260 7,7 anderer Aufenthaltsort 2.700 90,3 2.932 91,0 2.892 88,8 3.065 90,5 2023 Insgesamt (Anzahl absolut) 63.693 Absolut Anteil in % Mit Anzeichen für sexuelle Gewalt 3.683 100 Gewöhnlicher Aufenthaltsort während der Maßnahme in einer Pflegefamilie (§§ 27, 34, 35a SGB VIII) 109 3,0 in einem Heim/sonst. betr. Wohnform (§§ 34, 35a SGB VIII) 267 7,2 in einer anderen Einrichtung (ohne Eltern/‐teil) 38 1,0 anderer Aufenthaltsort 3.269 88,8 Hinweis: Bei der Erfassung des Merkmals „gewöhnlicher Aufenthaltsort der/des Minderjährigen zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung" wurden bis zum Jahr 2022 die Merkmalsausprägungen „in einer Pflegefamilie“ und „in einer stationären Einrichtung (ohne Eltern/‐teil)“ unterschieden. Dabei fielen unter „in einer stationären Einrichtung“ auch Unterbringungen abseits der erzieherischen Hilfen, z. B in einem Internat oder einer Kinder‐ und Jugendpsychiatrie. Seit 2023 wird dieses Merkmal differenzierter erfasst und es wird unterschieden in „in einem Heim/sonst. betr. Wohnform (§§ 27, 34, 35a SGB VIII)“ und „in einer sonstigen Einrichtung“. Die Merkmalsausprägung „in einer Pflegefamilie“ wurde durch die Angabe der betreffenden Paragraphen (§§ 33, 35a SGB VIII) ergänzt. Quelle: StaBa: Statistiken der Kinder‐ und Jugendhilfe – Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII; 2015 bis 2023; Berechnungen Arbeitsstelle Kinder‐ und Jugendhilfestatistik Anlage 2 zu Frage 69: Inobhutnahmen mit dem Anlass Anzeichen für sexuelle Gewalt nach dem gewöhnlichen/ständigen Aufenthaltsort vor der Maßnahme (Angaben absolut und Anteile in %; Deutschland; 2015 bis 2023) 2015 2016 2017 2018 Inobhutnahmen insgesamt (Anzahl absolut) 77.645 84.230 61.383 52.590 Absolut Anteil in % Absolut Anteil in % Absolut Anteil in % Absolut Anteil in % Anlass der Maßnahme: Anzeichen für sexuelle Gewalt 611 100 607 100 693 100 840 100 Ständiger Aufenthaltsort vor der Maßnahme1 in einer Pflegefamilie 23 3,8 16 2,6 20 2,9 22 2,6 in einem Heim/sonst. betr. Wohnform 48 7,9 37 6,1 54 7,8 70 8,3 anderer Aufenthaltsort 540 88,4 554 91,3 619 89,3 748 89,0 2019 2020 2021 2022 Inobhutnahmen insgesamt (Anzahl absolut) 49.510 45.444 47.523 66.444 Absolut Anteil in % Absolut Anteil in % Absolut Anteil in % Absolut Anteil in % Anlass der Maßnahme: Anzeichen für sexuelle Gewalt 1.038 100 989 100 960 100 1.076 100 Ständiger Aufenthaltsort vor der Maßnahme1 in einer Pflegefamilie 33 3,2 38 3,8 33 3,4 19 1,8 in einem Heim/sonst. betr. Wohnform 99 9,5 90 9,1 74 7,7 113 10,5 anderer Aufenthaltsort 906 87,3 861 87,1 853 88,9 944 87,7 2023 Insgesamt (Anzahl absolut) 74.590 Absolut Anteil in % Anlass der Maßnahme: Anzeichen für sexuelle Gewalt 1.312 100 Gewöhnlicher Aufenthaltsort vor der Maßnahme1 in einer Pflegefamilie (§§ 27, 34, 35a SGB VIII) 43 3,3 in einem Heim/sonst. betr. Wohnform (§§ 27, 34, 35a SGB VIII) 104 7,9 in einer anderen Einrichtung (mit oder ohne Eltern/‐teil)2 35 2,7 anderer Aufenthaltsort 1.130 86,1 Hinweis: Hinweis: Bei der Erfassung des Merkmals „gewöhnlicher/ständiger Aufenthaltsort der/des Minderjährigen zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung" wurden bis zum Jahr 2022 die Merkmalsausprägungen „in einer Pflegefamilie“ und „in einem Heim/sonst. betr. Wohnform“ unterschieden. Dabei fielen unter „in einem Heim/sonst. betr. Wohnform“ auch Unterbringungen abseits der erzieherischen Hilfen, z. B in einem Internat oder einer Kinder‐ und Jugendpsychiatrie. Seit 2023 wird dieses Merkmal differenzierter erfasst und es wird unterschieden in „in einem Heim/sonst. betr. Wohnform (§§ 27, 34, 35a SGB VIII)“ und „in einer sonstigen Einrichtung (mit oder ohne Eltern/‐teil)“. Die Merkmalsausprägung „in einer Pflegefamilie“ wurde durch die Angabe der betreffenden Paragraphen (§§ 33, 35a SGB VIII) ergänzt. ¹ Bis zum Jahr 2022 hieß es im Erhebungsbogen der Statistischen Ämter „ständiger Aufenthaltsort“, seit 2023 „gewöhnlicher Aufenthaltsort“. 2 Im Unterschied zur Erfassung bei den Gefährdungseinschätzungen wird hier nicht differenziert, ob der/die Minderjährige mit oder ohne Elternteil untergebracht war. Quelle: StaBa: Statistiken der Kinder‐ und Jugendhilfe – Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII; 2015 bis 2023; Berechnungen Arbeitsstelle Kinder‐ und Jugendhilfestatistik Anlage 3 zu Frage 69: Akute/latente Gefährdungen, darunter solche mit Anzeichen für sexuelle Gewalt nach (Haupt‐)Person, von der die Gefährdung ausgeht (Deutschland; 2023; Angaben absolut) (Haupt‐)Person, von der die Gefährdung ausgeht Insgesamt darunter Pflegemutter Pflegevater Gefährdungen mit Anzeichen für sexuelle Gewalt 3.683 5 43 Quelle: StaBa: Statistiken der Kinder‐ und Jugendhilfe – Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII; 2015 bis 2023; Berechnungen Arbeitsstelle Kinder‐ und Jugendhilfestatistik Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]
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