polradar

Bericht der Bundesregierung zum Stand der Staatsmodernisierung 2026

dip / drucksache 07.10.2026 · WP 21 · 21/8490 · Unterrichtung · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Bericht der Bundesregierung zum Stand der Staatsmodernisierung 2026 Deutscher Bundestag Drucksache 21/8490 21. Wahlperiode 07.10.2026 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum Stand der Staatsmodernisierung 2026 Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 7. Oktober 2026 gemäß § 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Impressum Herausgeber Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) 10117 Berlin Internet: www.bmds.bund.de Stand September 2026 Gestaltung DigitalService des Bundes Weitere Publikationen der Bundesregierung zum Herunterladen und zum Bestellen finden Sie unter: www.publikationen-bundesregierung.de Diese Publikation wird von der Bundesregierung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Die Publikation wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie für Wahlen zum Europäischen Parlament. Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 2 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Über diesen Bericht Die Bundesregierung treibt seit einem Jahr die Staatsmodernisierung und den Rückbau von Bürokratie konsequent voran. Dieser Bericht macht die Ergebnisse und den Umsetzungsstand der Modernisierungsagenda Bund sowie deren bereits erkennbare Erfolge im ersten Jahr ihres Bestehens (Oktober 2025 bis September 2026) sichtbar. Damit erfüllt die Bundesregierung gleich mehrere bestehende Berichtsanforderungen: Mit Kapitel 3 kommt die Bundesregierung ihrer Pflicht nach § 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKRG) nach, dem Deutschen Bundestag zum Stand des Bürokratieabbaus, zur Entwicklung des Erfüllungsaufwands im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesministerien und zur Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung für die Jahre seit 2024 zu berichten, und schließt damit die zeitliche Lücke zum letzten Bericht vom 13. März 2025 (BT-Drucksache 20/15106). Der Bericht setzt ferner die Vorgaben des Einsetzungsbeschlusses des Staatssekretärsausschusses „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ vom 30. Juli 2025 um, binnen eines Jahres ein schlankes Monitoring zur Umsetzung und Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen vorzulegen. Diese Anforderungen werden durch die Kapitel 2 und 3 sowie durch die tabellarische Übersicht im Annex erfüllt. Darüber hinaus dient dieser Bericht auch der Information von Öffentlichkeit, Fachpresse und Verwaltung. Die Modernisierungsagenda Bund steht in engem Zusammenhang mit der Föderalen Modernisierungsagenda. Dabei treiben Bund und Länder ineinandergreifende Handlungsfelder gemeinsam voran. Der erste Fortschrittsbericht der Föderalen Modernisierungsagenda wurde im Juni 2026 vorgelegt, der nächste Bericht folgt planmäßig im Dezember 2026. 3 Über diesen Bericht Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 3 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Inhalt Über diesen Bericht 3 Vorwort 6 1. Auf dem Weg zu einem handlungsfähigen Staat: Die Modernisierungsagenda des Bundes 8 Hebelprojekte 10 Schneller losfahren statt lange zu warten: Fahrzeugzulassung im zentralen i-Kfz-Portal 10 Kfz-Papiere im Smartphone: Digitaler Führerschein und Fahrzeugschein 12 Mehr Tempo für mehr Wohnraum: Bau-Turbo 13 Zugang zum Recht verbessern: Justizia goes online 14 Kurzer Sprint statt Behördenmarathon: G24-Gemeinsam Schneller Gründen 16 Damit Fachkräfteeinwanderung besser gelingt: Work-and-Stay-Agentur 17 Direktauszahlungsmechanismus 18 Damit KI darf, was sie kann: Rechtsgrundlagen für künstliche Intelligenz in der Verwaltung 19 Künstliche Intelligenz in Visumverfahren und Migrationsverwaltung 20 Innovationsfreundliche und bürokratiearme Umsetzung von KI-Verordnung und Data-Act 22 Agentische KI für die Umweltverwaltung 24 Personalisiert, verständlich und einfach zu finden: Familien online besser informiert 25 Entbürokratisierung in der Pflege 26 Förderzentrale Deutschland 27 Mit KI zur passgenauen Unterstützung: „Förderlotse Wachstumsmärkte“ 30 Digitalisierung der Kulturförderung: Fördermanagementplattform 31 Ausprobieren statt abwarten: Innovation durch Experimentierklauseln 32 Forschen statt nach Förderung forschen: Innovationsfreiheitsoffensive 33 Vereinfachung der Melde- und Dokumentationspflichten in der Tierhaltung 35 Schneller beschaffen, besser verteidigen: Beschleunigte Planung und Beschaffung für die Bundeswehr 36 Zentrales NewsCenter 37 Rechenzentrumsstrategie 38 Modernisierung des Dienstrechts 39 Handlungsfelder 40 Handlungsfeld 1: Spürbarer Bürokratierückbau 40 Handlungsfeld 2: Bessere Rechtsetzung 48 Handlungsfeld 3: Bürger- und unternehmenszentrierter Service 51 Handlungsfeld 4: Zukunftsgerichtete Personalentwicklung und Strategisches Personalmanagement 53 Handlungsfeld 5: Effiziente Bundesverwaltung 57 Vom Maßnahmenkatalog zum Programm 64 4 Inhalt Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 4 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 2. Steuerung der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus: die Arbeit des Staatssekretärsausschusses 66 3. Zahlen zum Bürokratierückbau (Bericht nach § 7 NKRG) 68 Entwicklung der „One in, one out“-Bilanz 68 20. Legislaturperiode (08.12.2021 – 05.05.2025) 69 21. Legislaturperiode im (06.05.2025 – 30.06.2026) 70 Entwicklung des Erfüllungsaufwands 75 20. Legislaturperiode (01.01.2024 – 05.05.2025) 75 21. Legislaturperiode (06.05.2025 – 30.06.2026) 79 Annex 84 Umsetzungsstand aller Maßnahmen der Modernisierungsagenda Bund 84 Hebelprojekte 85 Effizienzfonds Projekte 86 HF 1: Spürbarer Bürokratierückbau 87 HF 2: Bessere Rechtsetzung 89 HF 3: Bürger- und unternehmenszentrierter Service 90 HF 4: Zukunftsgerichtete Personalentwicklung und Strategisches Personalmanagement 91 HF 5: Effiziente Bundesverwaltung 94 Übersicht: Praxischecks der Ressorts 97 5 Inhalt Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 5 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, vor einem Jahr haben wir uns festgelegt: Wir machen unseren Staat einfacher, digitaler und leistungsfähiger. Er soll sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren, Verantwortung klar zuordnen und Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen schnell und verlässlich helfen. Geschwindigkeit ist die Währung unserer Zeit. Das gilt für Unternehmen genauso wie für unseren Staat. Lange Verfahren binden Kräfte, bremsen Investitionen und schwächen das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit unseres Staates. Deutschland muss deshalb schneller werden: bei Entscheidungen, bei Genehmigungen, bei der Digitalisierung und vor allem bei der Umsetzung. Dafür haben wir mit der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung einen verbindlichen Fahrplan aufgestellt. Mehr als 80 Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern sind inzwischen auf den Weg gebracht: vom Rückbau unnötiger Bürokratie über bessere Rechtsetzung bis zur Modernisierung der Bundesverwaltung. Wir beschleunigen Genehmigungsverfahren, damit wir unsere Infrastruktur schneller bauen und modernisieren können. Bei vielen europäischen Berichtspflichten haben wir verschärfende nationale Anforderungen zurückgenommen. Für schnellere Unternehmensgründungen ist eine erste Lösung gestartet. Mit einfacheren Vorgaben wollen wir den Führerschein gerade für junge Menschen wieder bezahlbarer machen. Auch digitale Verwaltungsangebote erreichen immer mehr Menschen: 66 Millionen Menschen in Deutschland können sich inzwischen online an- und ummelden. Entscheidend ist, was am Ende bei den Menschen und in den Unternehmen ankommt. Modernisierung muss spürbar sein. Weniger Formulare. Kürzere Verfahren. Schnellere Entscheidungen. Mehr digitale Angebote. Klarere Zuständigkeiten. Und eine Verwaltung, die Probleme löst, statt neue zu schaffen. Das gelingt nicht, wenn jeder nur für sich arbeitet. Deshalb überwinden wir Ressortgrenzen, klären Verantwortlichkeiten und organisieren die Zusammenarbeit so, dass Verfahren einfacher und schneller werden. Wir warten nicht mit jeder Verbesserung, bis der letzte Baustein fertig ist, sondern setzen pragmatisch um, was bereits möglich ist. 6 Vorwort Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 6 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Der vorliegende Bericht zeigt, was wir im ersten Jahr erreicht haben – und ebenso, wo wir noch nicht schnell genug sind. Beides gehört zu einer ehrlichen Zwischenbilanz. Deshalb werden wir genau hinschauen: Was wirkt? Was bringt konkrete Verbesserungen? Wo müssen wir nachsteuern? Und wo müssen wir Tempo aufnehmen? Wenn etwas nicht funktioniert, ändern wir es. Was sich bewährt, müssen wir auch andernorts schneller übernehmen. Wir werden priorisieren, entscheiden und umsetzen. Mein Dank gilt allen, die diese Veränderungen jeden Tag voranbringen: in den Ministerien und Behörden, im Deutschen Bundestag, in Ländern und Kommunen, in Unternehmen und überall dort, wo Staat konkret erlebt wird. Ich danke auch den vielen Menschen, die sich über das „Einfach machen“-Portal eingebracht haben. Ihre Hinweise helfen uns, Prioritäten zu setzen und unsere Arbeit auf die drängendsten Aufgaben zu konzentrieren.  Modernisierung gelingt nicht allein durch neue Regeln oder Strukturen. Sie gelingt vor allem durch Menschen, die Verantwortung übernehmen und Veränderungen anpacken. Unser Ziel ist ein Staat, auf den sich die Menschen verlassen können: einfacher, schneller, digitaler und leistungsfähiger. Wir messen, was sich für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen tatsächlich verbessert. Bundesminister Dr. Karsten Wildberger 7 Vorwort Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 7 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Auf dem Weg zu einem handlungsfähigen Staat: Die Modernisierungsagenda des Bundes Die Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung Bund (ModA Bund) wurde vom Bundeskabinett am 1. Oktober 2025 als gemeinsames Vorhaben der gesamten Bundesregierung beschlossen. Sie verfolgt das Ziel, den Staat einfacher, digitaler und handlungsfähiger zu machen und so das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Leistungsfähigkeit der Verwaltung nachhaltig zu stärken – und damit auch das Vertrauen der Menschen in den Staat und die Demokratie insgesamt. Abbildung 1: Die Prinzipien der Staatsmodernisierung 8 Auf dem Weg zu einem handlungsfähigen Staat Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Das erste Jahr der Modernisierungsagenda Bund war Aufbaujahr und Umsetzungsstart zugleich. Strukturen sind entstanden und Verfahren wurden erprobt. Gleichzeitig wurden erste Projekte vorangebracht und konkrete Ergebnisse erzielt. Ein Jahr nach dem Beschluss der Agenda zieht dieser Bericht eine erste Bilanz: Wo stehen wir als Bundesregierung ein Jahr danach, welche Fortschritte haben wir für die Bürgerinnen und Bürger erreicht, welche für die Unternehmen? Und wo müssen wir nachlegen? Das wollen wir in diesem Kapitel beleuchten und orientieren uns dabei am Aufbau der Agenda. https://bmds.bund.de/themen/staatsmodernisierung/ modernisierungsagenda-bund Abbildung 2: Zielbild Modernisierungsagenda Bund / Quelle: BMDS/Neumann 9 Auf dem Weg zu einem handlungsfähigen Staat Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 9 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Hebelprojekte Die 23 Hebelprojekte sind Maßnahmen mit besonders großer Wirkung bei Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und der Verwaltung. Die Bundesregierung räumt diesen Hebelprojekten daher höchste Priorität ein.   Bundesministerium für Verkehr Schneller losfahren statt lange zu warten: Fahrzeugzulassung im zentralen i-Kfz-Portal Problem Das eigene Auto, den neuen Firmenwagen um-, ab- oder neu anzumelden war bislang für alle Beteiligten mit erheblichem Aufwand verbunden. Damit zumindest das Warten auf einen Termin in der örtlichen Zulassungsstelle entfällt, bieten die meisten Kommunen inzwischen den Dienst auch online an. Über 400 unterschiedliche kommunale Portale für die Fahrzeugzulassung existieren so nebeneinander – teure Doppelstrukturen und fragmentierte Datenbestände sind die Folge. Lösung Das Kraftfahrt-Bundesamt baut mit dem zentralen i-Kfz-Portal ein bundesweites Online-Angebot auf, über das Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen ihr Fahrzeug künftig anmelden können. Das reduziert Kosten, Komplexität und bisherige Doppelstrukturen. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen wird die Fahrzeugzulassung damit erheblich einfacher und lässt sich bequem vom PC oder auf dem Smartphone erledigen. Stand Der Aufbau des zentralen i-Kfz-Portals beim Kraftfahrt-Bundesamt ist in Arbeit. Parallel dazu wird das dafür notwendige Gesetzesvorhaben abgestimmt: Eine entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren. Die rechtliche Umsetzung durch eine entsprechende Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist ebenfalls im Gange. Ausblick Geplant ist, dass die Zentralisierung von i-Kfz beim Kraftfahrt-Bundesamt zum 1. Juli 2027 startet. 10 Hebelprojekte Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 10 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. EINBLICK Einfacher, schneller, digitaler: Weniger Bürokratie im Verkehrsbereich Das Gesetz und die Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich vereinfachen und beschleunigen Verfahren, schaffen Doppelregelungen ab, stärken digitale Prozesse und streichen strengere nationale Vorschriften, die über EU-Vorschriften hinausgehen. Zusätzlich werden Vorgaben dort gestrichen, wo sie nicht mehr erforderlich sind, keinen Mehrwert haben oder Aufwand und Informationsgewinn in keinem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Ob im Taxi- und Mietwagenverkehr oder beim Gütertransport – überall dort, wo Regeln einfacher werden können, werden sie vereinfacht. Über alle Verkehrsträger hinweg werden Aufbewahrungsfristen verkürzt, Register modernisiert und veraltete Berichtspflichten gestrichen. Doppelregelungen und unnötige nationale Sondervorgaben werden abgebaut. Einige konkrete Beispiele: » Bundesweit uneinheitliche Feiertagsfahrverbote werden abgeschafft. Mit der Neuregelung sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen sowie unnötige Standzeiten für Lkw-Fahrende vermieden werden. » Taxi- oder Mietwagenunternehmen profitieren von einfacheren Regeln, um dringend benötigtes Fahrpersonal zu gewinnen: Die bundesweite Pflicht eines Fachkundenachweises für Fahrerinnen und Fahrer entfällt künftig » Die Halterpflichten bei Überlassung eines Kraftfahrzeugs an eine andere Person (Führerscheinkontrolle) werden klar und praxisgerecht gefasst – Speditionen müssen z. B. den Führerschein ihrer Angestellten dann nur noch einmal statt regelmäßig überprüfen. » Im Bahnverkehr wird durch eine Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes die Elektrifizierung von Bedarfsplanvorhaben erleichtert. » Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ist künftig zentrale Anlaufstelle für die Ausstellung von Zeugnissen angehender Seeleute; Doppelstrukturen entfallen. » Neue operative Verfahren in der Flugsicherung erhöhen die Kapazitäten im Luftraum und tragen gleichzeitig dazu bei, CO-Emissionen und Lärmbelastungen zu reduzieren. Damit wird der Alltag der Verkehrsbranche erleichtert und zugleich der bürokratische Aufwand in der Verwaltung reduziert. Insgesamt entlasten wir mit diesem Paket Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um insgesamt ca. 65 Mio. Euro pro Jahr. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 11 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bundesministerium für Verkehr Kfz-Papiere im Smartphone: Digitaler Führerschein und Fahrzeugschein Problem Wer hat den Fahrzeugschein gerade? Liegt er im Handschuhfach, klemmt er unter der Sonnenblende oder liegt er noch auf dem Schreibtisch? Und in welcher Tasche war nochmal der Führerschein? Gerade für Handwerksbetriebe und Unternehmen mit Fuhrpark und wechselnden Fahrerinnen und Fahrern ist das Hin und Her mit den Papieren mindestens lästig und wenig zeitgemäß. Lösung Die Lösung bringt beide Papiere aufs Smartphone. Fahrzeugdokumente und Führerschein sollen künftig digital zur Verfügung stehen und müssen nicht mehr mitgeführt werden. Beide Dokumente sollen künftig auch EU-weit über die digitale d-you-Brieftasche (EUDI-Wallet) genutzt werden können. Stand Der digitale Fahrzeugschein ist bereits Realität, ebenso steht die i-Kfz-App Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen seit dem 6. November 2025 zur Verfügung. Beim nationalen digitalen Führerschein werden derzeit die Voraussetzungen für die Einführung bis Ende 2026 geschaffen. Auch die Einführung des EU-weiten digitalen Führerscheins ist auf dem Weg: Die Umsetzung der am 25. November 2025 in Kraft getretenen 4. EU-Führerscheinrichtlinie ist in Vorbereitung – auch mit Blick auf eine spätere Integration in die digitale Brieftasche d-you. Ausblick Der EU-weite digitale Führerschein soll bis spätestens Anfang 2031 kommen. Damit sind zentrale Meilensteine erreicht: Ein schrittweise spürbar digitaleres, nutzerfreundliches und EU-weit vernetztes System von Mobilitätsnachweisen ist auf dem Weg. 12 Hebelprojekte Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 12 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Mehr Tempo für mehr Wohnraum: Bau-Turbo Problem In Deutschland fehlen derzeit rund 1,4 Millionen Wohnungen – vor allem bezahlbarer Wohnraum und Sozialwohnungen. Um Abhilfe zu schaffen, müssten jährlich etwa 400.000 Wohnungen neu entstehen – die Zahl der Baugenehmigungen aber bleibt mit etwa der Hälfte weit dahinter zurück: Lange Verfahren und komplexe Vorschriften sind nur zwei der Ursachen. Lösung Der Bau-Turbo zielt auf die zügige Schaffung von Wohnraum ab. Hierzu ermöglicht § 246e im Bau-Gesetzbuch (BauGB) befristet bis Dezember 2030 für bestimmte Wohnbauvorhaben Abweichungen vom Planungsrecht, sofern die Gemeinde zustimmt. Zusätzlich wurden – unbefristet – die Möglichkeiten erweitert, Wohnbauvorhaben von einer Reihe von Auflagen zu befreien: Beispielsweise kann die Bebauungsplanfestsetzung wegfallen (§ 31 Absatz 3 BauGB). Zudem dürfen Gemeinden von den Regelungen zum Lärmschutz abweichen, so dass sie Bauvorhaben in Mischgebieten aus Wohnen und Gewerbe flexibler planen können. Auch vom sogenannten „Einfügensgebot“ darf abgewichen werden, sofern die Gemeinde zustimmt. Das erhöht die Planungsfreiheit, wenn z. B. Wohngebäude höher ausfallen sollen als im Umfeld üblich. Für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bedeutet das schnellere Verfahren, weniger Aufwand und bessere Voraussetzungen für kostengünstigeres Bauen. Stand Das Gesetz ist seit dem 30. Oktober 2025 in Kraft und die praktische Umsetzung bereits angestoßen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen begleitet die Einführung und ersten Anwendungen mit dem Format des Umsetzungslabors: Kommunen diskutieren in Werkstattgesprächen, Arbeitsgruppen und Fachforen ihre Erfahrungen. Acht geförderte Modellvorhaben erlauben zudem vertiefende Blicke in die Anwendungspraxis, um spezifische Herangehensweisen zu identifizieren und anderen Genehmigungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Auf Basis dessen werden fortlaufend Arbeitshilfen erarbeitet und digital bereitgestellt. Derzeit laufen erste Modellvorhaben zur kommunalen Begleitung. 13 Hebelprojekte Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 13 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Ausblick Im Juni 2026 startete ein bundesweites Monitoring zum Bau-Turbo. Das Monitoring soll frühzeitig und über einen längeren Zeitraum sichtbar machen, wie der Bau-Turbo in der kommunalen Praxis angewendet wird, welche Wohnungsbaupotenziale dadurch mobilisiert werden und wo Chancen, Hemmnisse und Grenzen liegen. Die Ergebnisse schaffen eine belastbare, evidenzbasierte Grundlage für die Weiterentwicklung des Bau- und Planungsrechts sowie für das Lernen und die Weiterentwicklung in der kommunalen Praxis. Bis Ende 2029 werden acht Modellkommunen wissenschaftlich begleitet. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen dazu beitragen, Erfahrungen aus der Praxis systematisch zu erfassen und für die weitere Ausgestaltung und Anwendung des Bau-Turbos nutzbar zu machen. Zudem widmen sich zwei Einzelstudien den Potenzialen des Bau-Turbos für die Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung sowie für die Baulandmobilisierung. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Zugang zum Recht verbessern: Justizia goes online Problem „Wir sehen uns vor Gericht!“ – das ist schnell gesagt, aber in der Realität schrecken viele Menschen vor dem Weg durch die Instanzen der Justiz zurück: zu aufwendig, zu langwierig, und zu teuer – selbst bei berechtigtem Anspruch. Lösung In der Zivilgerichtsbarkeit wird ein neues, einfaches, barrierefreies und digital geführtes Online-Verfahren erprobt: In der Regel soll das gesamte Verfahren von zu Hause aus durchgeführt werden können – von der online erstellten Klageschrift über den digitalen Schriftwechsel hinweg bis hin zur Zustellung der Entscheidung an die elektronischen Postfächer der Verfahrensbeteiligten. Und auch eine mündliche Verhandlung kann in der Regel entweder ganz wegfallen oder als Videokonferenz stattfinden. Anwendungsfälle des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens sind Zahlungsklagen bis 10.000 Euro, beispielsweise aus Miet-, Unfall- oder Urheberrechtsstreitigkeiten sowie Klagen wegen Fluggastrechten. Für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bedeutet das niedrigere Zugangshürden zum Recht, geringere Gebühren, schnellere Entscheidungen und eine nutzerfreundliche Online- Kommunikation. 14 Hebelprojekte Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 14 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Stand Das Erprobungsgesetz zum Online-Verfahren ist am 23. Dezember 2025 in Kraft getreten. Seit April 2026 können potenzielle Kläger unter https://service.justiz. de/geld-einklagen Klagen mithilfe eines in einfache Sprache angebotenen Eingabesystems online erstellen und diese anschließend digital an einem der derzeit 18 Pilot-Amtsgerichte aus den bislang teilnehmenden zehn Ländern einreichen. Ausblick Das Online-Verfahren und die digitalen Angebote werden laufend evaluiert und schrittweise weiterentwickelt, um weitere Funktionen, Prozess-Konstellationen und Anwendungen anzubieten. Die Erprobung wird schrittweise auf weitere Amtsgerichte ausgedehnt. Ferner ist ab 2027 die Erprobung einer Kommunikationsplattform vorgesehen, mit der gegenüber dem traditionell zeitversetzten und dokumentenbasierten Nachrichtenversand ein synchroner und datengetriebener Austausch verfahrensbezogener Informationen zwischen den Verfahrensbeteiligten und dem Gericht in einer modernen Plattformumgebung erprobt werden soll. Das Gesetz sieht nach zwei, vier und acht Jahren Evaluierungen der erprobten Systeme vor – mit dem Ziel, erfolgreiche Elemente in den Regelbetrieb zu überführen oder den Anwendungsbereich auszuweiten. Darüber hinaus soll die Zivilprozessordnung insgesamt reformiert werden, um diese den Entwicklungen der letzten Jahre entsprechend zu modernisieren und weiterzuentwickeln. Die Handlungsempfehlungen der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“ bieten dafür eine gute Grundlage. https://service.justiz.de/geld-einklagen 15 Hebelprojekte Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 15 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung Kurzer Sprint statt Behördenmarathon: G24-Gemeinsam Schneller Gründen Problem Wer ein Unternehmen gründen will, braucht vor allem Geduld: Lange Wartezeiten, u. a. bis zur Erteilung der Steuernummer, Registereintragungen und ein Marathon durch verschiedene Behörden belasten den Gründergeist. Der Weg zum eigenen Unternehmen wird als komplex, langwierig und auch unnötig kostspielig wahrgenommen und die Prozesse unterscheiden sich bei vielen der kommunalen Gewerbebehörden innerhalb Deutschlands auch von Region zu Region. Lösung Ab sofort kann jeder, der ein Einzelunternehmen gründet, die Angaben für die Gewerbeanmeldung und die steuerliche Erfassung in einem gemeinsamen digitalen Prozess erfassen. „G24 – Gemeinsam Schneller Gründen“ ist als gemeinsames Bund-Länder-Projekt aufgesetzt. Bund und Länder bearbeiten Recht, Vollzug und Digitalisierung gemeinsam. Das zentrale Portal www.gruenden. gov.de führt durch beide Verfahren und vermeidet doppelte Eingaben. Die direkte digitale Übermittlung an die zuständigen Behörden wird in den kommenden Wochen schrittweise an zehn Pilotstandorten freigeschaltet: Aachen, Berlin, Dresden, Düsseldorf, Fulda (einschließlich Petersberg), Goslar, Hamburg, Husum, Mannheim und München. Stand Parallel ist mit gruenden.gov.de ein erster Schritt zu einem One-Stop-Shop für Gründende gelauncht worden und wird kontinuierlich weiterentwickelt: weitere gründungsrelevante Verfahren sollen aufgenommen und die digitale Anbindung der zuständigen Stellen ausgebaut werden. Wesentliche Wirtschaftsverbände unterstützen die Stoßrichtung und arbeiten an der weiteren Ausgestaltung mit. Der Reformansatz wurde unter anderem mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und dem Digitalverband Bitkom intensiv diskutiert; die Rückmeldungen sind überwiegend positiv. Die Arbeiten an Recht, Vollzug, Registern, Datenflüssen und Technik laufen parallel. Das Gründungsbeschleunigungsgesetz ist dabei ein zentraler Meilenstein, weil es die rechtlichen Voraussetzungen für die weitere Automatisierung und Beschleunigung schaffen soll. 16 Hebelprojekte Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 16 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Ausblick Bis Ende November 2026 soll ein Entwurf für das Gründungsbeschleunigungsgesetz vorliegen. Ziel ist, bis dahin möglichst viele der ressortübergreifenden Fachfragen bereits im Projekt zu klären und in den Entwurf einfließen zu lassen. Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium des Innern Auswärtiges Amt Damit Fachkräfteeinwanderung besser gelingt: Work-and-Stay-Agentur Problem Fachkräfte sind ein entscheidender Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg und den Wohlstand Deutschlands. Qualifizierte Einwanderung leistet dazu einen unverzichtbaren Beitrag. Deutschland hat sich rechtlich für qualifizierte Einwanderung in den Arbeitsmarkt geöffnet. Bislang ist das Verfahren für die Fachkräfteeinwanderung jedoch noch sehr komplex, langwierig, organisatorisch fragmentiert und teilweise noch analog. Arbeitgeber und potenzielle Fachkräfte kritisieren zu lange Wartezeiten, mehrfach erhobene Informationen, intransparente Zuständigkeiten und Prozesse. Nicht absehbare Verfahrensdauern erschweren allen Beteiligten die Planung. Fachkräfte und Arbeitgeber wünschen sich ein einfaches, klares, effizientes und stringentes Verfahren „aus einem Guss“. Lösung Die Work-and-Stay-Agentur wird internationalen Fachkräften den Weg in den deutschen Arbeitsmarkt künftig deutlich vereinfachen. Die Verwaltungsprozesse sollen verschlankt, vereinfacht und entbürokratisiert werden, über eine zentrale IT-Plattformstruktur medienbruchfrei digitalisiert sowie, wo zielführend, durch Zentralisierung optimiert und beschleunigt werden. Fachkräfte und Arbeitgeber können über ein zentrales Portal die gesamte Antragstellung vollständig digital durchführen und alle erforderlichen Bescheide erhalten. Auch Unternehmen – ob globaler Konzern oder Familienbetrieb – profitieren von unkomplizierter digitaler Antragstellung und kürzeren Bearbeitungszeiten und damit verbunden: offene Stellen können schneller besetzt werden. 17 Hebelprojekte Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 17 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Stand Nach dem Kabinettbeschluss der Eckpunkte vom 5. November 2025 arbeitet eine Steuerungsgruppe der Bundesregierung intensiv und ressortübergreifend an deren Umsetzung. Die notwendigen Entscheidungen zur konkreten Ausgestaltung der Work-and-Stay-Agentur sollen auf Grundlage dieser Arbeiten im Herbst fallen. Dazu gehört auch die Entscheidung, ob künftig der Bund (anstelle der kommunalen Ausländerbehörden) Aufenthaltserlaubnisse für Fachkräfte nach Einreise zentral erteilen soll. Ausblick Sobald die IT-Anforderungen konkretisiert sind, wird die Beauftragung für die wichtigsten IT-Komponenten der Work-and-Stay-Agentur in die Wege geleitet. Bei der Umsetzung stimmen sich die federführenden Ressorts AA, BMAS und BMI mit weiteren beteiligten Ressorts eng ab. Bundesministerium der Finanzen Direktauszahlungsmechanismus Problem In den vergangenen Jahren haben verschiedene Krisen die Menschen in Deutschland belastet, wie z. B. die Corona-Pandemie oder die Energiekrise. Die Bundesregierung hat darauf mit umfangreichen Hilfs- und Entlastungspaketen reagiert. Bis diese Mittel und Maßnahmen die Betroffenen erreichen, dauert es oft sehr lange. Denn für solche Krisensituationen fehlt dem Bund bislang ein Mechanismus, um Bürgerinnen und Bürgern finanzielle pauschale Leistungen schnell zu gewähren. Lösung Daher hat das Bundesministerium der Finanzen ein Verfahren entwickelt, um automatisierte und digitale Direktauszahlungen – zum Beispiel im Krisenfall – an alle Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen: den Direktauszahlungsmechanismus. Größere Markteingriffe sowie damit verbundene negative Folgewirkungen lassen sich so vermeiden. Mit dem Direktauszahlungsmechanismus steht dem Bund ein zentrales und digitales Instrument zur Verfügung, um gegebenenfalls Gelder direkt an Bürgerinnen und Bürger auszuzahlen. 18 Hebelprojekte Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 18 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Stand Eine Basisversion des Direktauszahlungsmechanismus ist fertiggestellt und damit ein wichtiger Meilenstein erreicht. Derzeit sind Auszahlungen an die Bürgerinnen und Bürger pro Kopf pauschal möglich. Das Instrument kann kurzfristig zum Einsatz kommen. Um das Verfahren zum Einsatz zu bringen, ist neben organisatorischen Maßnahmen jeweils im konkreten Fall ein Leistungsgesetz erforderlich, das u. a. die Höhe der Leistung und den Auszahlungsfall bestimmt. Kernelement bildet die Verknüpfung der Kontoverbindung (IBAN) aller Bürgerinnen und Bürger mit der steuerlichen Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dieser Prozess läuft bereits. Bürgerinnen und Bürger können über ihre Hausbank, das ELSTER-Portal oder die App „BZSt IBAN+“ ihre IBAN an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Ausblick Für zielgerichtete Direktauszahlungen arbeitet das Bundesfinanzministerium derzeit an der Realisierung einer Differenzierung nach Einkommen der Betroffenen; eine gesetzliche Regelung ist zeitnah geplant. Sie gibt für die Zukunft mehr Flexibilität und ermöglicht nach der entsprechenden technischen Umsetzung künftig zielgerichtete und sozial ausgewogene Leistungen an die Bürgerinnen und Bürger je nach Einkommenssituation. Bundesministerium des Innern Damit KI darf, was sie kann: Rechtsgrundlagen für künstliche Intelligenz in der Verwaltung Problem Künstliche Intelligenz (KI) kann den Mitarbeitenden auch in der Verwaltung vieles abnehmen, wozu es keiner menschlichen Entscheidung bedarf: Anträge auf Vollständigkeit prüfen, Prozesse optimieren, aus umfangreichen Unterlagen die wesentlichen Informationen herausziehen, Text verständlicher formulieren. Bislang bestehen allerdings rechtliche Unsicherheiten für den Einsatz von KI- Systemen in Verwaltungsverfahren. Zudem steht der Erlass vollautomatisierter Verwaltungsakte nach § 35a VwVfG bisher unter dem Vorbehalt der Zulassung durch eine Rechtsvorschrift. 19 Hebelprojekte Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 19 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Lösung Im Verwaltungsverfahrensgesetz soll eine allgemeine Befugnis zur Nutzung von KI-Systemen im Verwaltungsverfahren einschließlich des Erlasses von vollständig automatisierten Verwaltungsakten geschaffen werden. Diese Befugnis soll dabei rechtssicher unter Berücksichtigung von Verfassungs- und Europarecht – insbesondere von Art. 22 der Datenschutzgrundverordnung – ausgestaltet werden. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bekommen so z. B. früher eine Entscheidung über ihren Antrag. Insgesamt bedeutet ein rechtssicherer Einsatz von KI perspektivisch: schnellere, standardisierbare Verfahren (z. B. in Massenverfahren) unter Etablierung von erforderlichen verfahrensrechtlichen Schutzvorkehrungen. Stand Der entsprechende Gesetzentwurf soll in Kürze in die Ressortabstimmung gegeben werden. Ausblick Ziel ist ein Kabinettbeschluss Ende 2026. Daran schließen mögliche Folgeänderungen, z. B. (ergänzende) Regelungen im Fachrecht an, um datenschutzkonforme, praxistaugliche Rechtsgrundlagen zu schaffen. Bundesministerium des Innern Künstliche Intelligenz in Visumverfahren und Migrationsverwaltung Problem Rund zwei Millionen Visumanträge bearbeiten die 167 Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen im Jahr. Je nach Land müssen die Antragstellenden lange warten: Visumverfahren sind aufwendig und dauern entsprechend lang. Dokumente müssen meist händisch geprüft werden, das bindet viel Zeit und Personal. So ist für die Visastellen zum Beispiel nicht immer zweifelsfrei erkennbar, ob Dokumente tatsächlich echt sind. Lösung Der gezielte Einsatz von KI im Visumverfahren wird hier helfen: Die künstliche Intelligenz kann u. a. gefälschte Dokumente (z. B. Geburtsurkunden oder Pässe) mit einer großen Menge echter Dokumente vergleichen und so schneller und 20 Hebelprojekte Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 20 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. zuverlässiger Fälschungen entdecken. KI kann die Dokumente strukturieren, komplexe Prüfabläufe unterstützen und zu schnelleren, sichereren und gleichzeitig inhaltlich richtigen Visumentscheidungen beitragen. Ermöglicht wird dies durch die souveräne Daten- und KI-Plattform PLAIN, die evidenzbasierte Entscheidungen und weitere KI-Anwendungsfälle in der Verwaltung unterstützt. Die Wartezeit für ein Visum soll künftig sinken – gut für die Antragstellenden. Gleichzeitig wird das gesamte Verfahren zuverlässiger und eine Einreise mit gefälschten Papieren deutlich erschwert. Die tatsächliche Entscheidung über die Erteilung des Visums wird jedoch weiterhin von einem Menschen getroffen. Stand Das Hebelprojekt „KI-Unterstützung im Visumverfahren“ hat sich mit den am 5. November 2025 im Kabinett vorgestellten Eckpunkten „Künstliche Intelligenz in Visumverfahren und Migrationsverwaltung“ weiterentwickelt. KI soll nicht nur beim Visumverfahren unterstützen, sondern auch bei der Migrationsverwaltung. Das Auswärtige Amt hat erste Workshops zur inhaltlichen Vorbereitung der Umsetzung zum KI-Einsatz im Visumverfahren durchgeführt und dabei neben der eigenen Visa- und Technologieexpertise auch Perspektiven aus Ressorts, Sicherheitsbehörden und Zivilgesellschaft einbezogen. Am 29. Juli 2026 hat das Kabinett den Gesetzentwurf zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung (KIMVG) beschlossen. Ausblick Künftig sollen die zuständigen Behörden unter bestimmten Voraussetzungen auch personenbezogene Daten aus Asyl- und Aufenthaltsverfahren nutzen dürfen, um KI-Systeme und andere Anwendungen zur automatisierten Datenverarbeitung zu entwickeln. KI als unterstützendes Instrument kann Verfahrensabläufe und Entscheidungsmuster analysieren, die Verarbeitung von Anträgen beschleunigen und die Entscheidungsfindung optimieren. 21 Hebelprojekte Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 21 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung Innovationsfreundliche und bürokratiearme Umsetzung von KI-Verordnung und Data-Act Problem Am 1. August 2024 ist die europäische KI-Verordnung in Kraft getreten. Sie legt einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung von KI-Systemen in der Europäischen Union fest. Am 12. September 2025 ist zudem die „Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung“ (kurz: Data Act) EU-weit zum großen Teil direkt anwendbares Recht geworden. Der Data Act enthält eine Vielzahl von Bestimmungen mit dem Ziel, in unterschiedlichen Lebensbereichen Daten besser nutzen zu können. Damit soll der Data Act zu mehr Wertschöpfung beitragen, insbesondere für neue Geschäftsmodelle, Start-ups und KMUs. Für Unternehmen in Deutschland und Europa ist künstliche Intelligenz eine Schlüsseltechnologie. Bei der nationalen Umsetzung der KI-Verordnung und des Data Act besteht jedoch die Gefahr, dass diese zu komplexen bürokratischen Strukturen führen. Unklare Zuständigkeiten und Abläufe könnten Innovation und Wettbewerbsfähigkeit bremsen. Lösung Um genau das zu verhindern, steuern wir mit schlanken, gebündelten Aufsichtsmodellen gegen: Beim Data Act übernimmt die Bundesnetzagentur als zentrale Behörde die Durchführung, ergänzt um eine Sonderzuständigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Für die KI-Verordnung übernimmt die Bundesnetzagentur eine zentrale Rolle, insbesondere als Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für alle zuständigen Behörden. Bestehende Marktüberwachungsbehörden werden eingebunden. Unternehmen profitieren von klaren Zuständigkeiten, einem „One-Stop-Shop“, Servicestellen wie dem KI-Service Desk und praktischer Orientierung zu komplexen EU-Vorgaben. Stand Das Durchführungsgesetz zum Data Act wurde am 29. Mai 2026 verkündet und ist am 30. Mai 2026 in Kraft getreten. Für die KI-Verordnung ist das KI- Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. 22 Hebelprojekte Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Ausblick Das Durchführungsgesetz zum Data Act soll spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden. Dabei soll überprüft werden, ob mit der Aufsichts- und Behördenstruktur im Gesamtkontext der Digitalregulierung eine innovationsfreundliche und bürokratiearme Durchführung des Data Act erreicht wurde und an welchen Stellen gegebenenfalls nachzusteuern ist. Des Weiteren ist der Data Act derzeit Gegenstand der Verhandlungen auf Ebene der EU im Verfahren des Omnibus VII (Digital Omnibus). In dieses Verfahren bringt sich die Bundesregierung mit weiteren Vorschlägen zur Vereinfachung und zum Bürokratieabbau ein. Nach Inkrafttreten des KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs- Gesetzes (KI-MIG) wird die Bundesregierung zu dessen Ausgestaltung mit interessierten Ländern beraten, inwieweit eine Übertragung spezifischer Marktüberwachungsaufgaben der Länder durch Organleihe an die Bundesnetzagentur möglich ist. Eine erste Evaluierung der Aufsichts- und Behördenstruktur, die mit dem KI- MIG geschaffen wurde, wird die Bundesregierung spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes durchführen. Spätestens nach drei Jahren wird die Wirksamkeit der Struktur einschließlich der Kooperationsvorschriften umfassend evaluiert. 23 Hebelprojekte Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 23 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Agentische KI für die Umweltverwaltung Problem Aufwendige manuelle Recherche- und Analysearbeiten in der Umweltverwaltung führen dazu, dass Mitarbeitende große Text- und Datenmengen durchsuchen und struk turieren müssen. Gleichzeitig sind relevante Informationen häufig über unterschiedliche Dokumentenbestände und Fachverfahren verteilt und für KI- Systeme bislang nur eingeschränkt nutzbar. Lösung Das KI-basierte Recherche- und Assistenzsystem KIRAS soll dies ändern: KI- RAS verbindet ein intern gehostetes Sprachmodell mit zentralen Dokumentenbeständen (z. B. Gesetzes- und Pressetexte, Geschäftsordnung, Geschäftsverteilungsplan) und strukturierten Daten. Die agentischen Funktionen unterstützen Mitarbeitende unter anderem beim Erstellen von Textentwürfen, Zusammenfassungen, Übersetzungen und der Extraktion relevanter Informationen. Dadurch können Recherche- und Bearbeitungsprozesse beschleunigt werden. Den Mitarbeitenden bleibt so mehr Zeit für komplexere Aufgaben, die menschliches Urteilsvermögen und fachliche Bewertung benötigen. Stand Eine um agentische Funktionen erweiterte Version von KIRAS wurde im zweiten Quartal 2026 im Bundesumweltministerium veröffentlicht und wird aktiv genutzt. Parallel werden die Voraussetzungen geschaffen, um vorhandene Dokumente und Datenbestände über standardisierte Schnittstellen für die Nutzung durch agentische KI-Systeme verfügbar zu machen. Ausblick Bis Ende 2027 soll die Ausrollung der agentischen KI-Funktionen auf das gesamte Ressort erweitert werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der standardisierten Erschließung von Informationen, die über die nachgeordneten Behörden verteilt sind. Über geeignete Schnittstellen sollen Daten und Dokumente so bereitgestellt werden, dass sie von unterschiedlichen agentischen KI-Systemen sicher, kontrolliert und kontextbezogen genutzt werden können. KIRAS ist auf minis teriumsinterner Infrastruktur aufgebaut, wird aber komponenten- und 24 Hebelprojekte Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. standardbasiert entwickelt, sodass eine spätere Nutzung auf konsolidierter Infrastruktur und in anderen KI-Chatbots möglich ist. Parallel läuft ein regelmäßiger fachlicher Austausch mit anderen Ressorts über Datenlabore und Peer toPeerFormate. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Personalisiert, verständlich und einfach zu finden: Familien online besser informiert Problem Elterngeld? Kindergeld? Unterhaltsvorschuss? Bildungspaket? Kinderzuschuss? Welche Leistung erhalte ich wo und wie? Gar nicht so leicht, Eltern diese Fragen zu beantworten. Denn: Die digitalen Services und Assistenten für Familien sind bislang fragmentiert und nicht durchgängig nutzerfreundlich und können somit Familien in verschiedenen Lebenslagen nicht immer passgenau unterstützen. Lösung Ziel ist es, Familien gut auffindbare, niedrigschwellige Online-Services mit einheitlicher Qualität und verbesserter Nutzererfahrung anzubieten, die im Alltag schnell und konkret helfen. Dafür sollen die unterschiedlichen Angebote besser aufeinander abstimmen und entlang eines einheitlichen Servicestandards weiterentwickelt werden. Stand Der hausinterne Servicestandard liegt in einer ersten Version vor und wird derzeit vertestet. Die Entwicklung eines Design-Prototyps für einen Familienservice ist Mitte Oktober abgeschlossen. Ausblick Bis November 2026 soll den Serviceverantwortlichen im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend der hausweite Servicestandard und ein Tech-Stack für die einheitliche Entwicklung digitaler Services zur Verfügung stehen. Als Pilotvorhaben werden neue Funktionen für einen Familienservice entlang des Servicestandards entwickelt. Eine zentrale Anlaufstelle zur Begleitung von digitalen Servicevorhaben soll bis Dezember 2026 eingerichtet werden. Damit werden Governancestrukturen und Qualitätsmaßstäbe verankert, sodass die Wirkung Schritt für Schritt im laufenden Betrieb sichtbar wird: konsistente, besser nutzbare digitale Services für Familien. 25 Hebelprojekte Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 25 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bundesministerium für Gesundheit Entbürokratisierung in der Pflege Problem Pflegekräfte, Einrichtungen und pflegende Angehörige schildern regelmäßig bürokratische Aufwände, z. B. bei der Beantragung von Hilfsmitteln oder bei Melde-, Berichts- und Nachweispflichten. Diese Zeit fehlt den Angehörigen und Pflegekräften für die Versorgung der Betroffenen und bindet ohnehin knappe Personalkapazitäten sowohl in der Pflege als auch bei Kostenträgern und Behörden. Lösung Hier setzt das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ an: Mit dem Gesetz wurden wichtige Regelungen auf den Weg gebracht, um die Pflege von vermeidbarer Bürokratie zu entlasten und die Kompetenzen von Pflegefachpersonen zu erweitern. Ein Beispiel: Bei dauerhaftem Bedarf an häuslicher Krankenpflege können zukünftig Pflegefachpersonen Folgeverordnungen sowohl für die Leistungen als auch für die dafür benötigten Hilfsmittel ausstellen. Ein erneuter Arztbesuch entfällt. In einem Modellprojekt soll der Frage nachgegangen werden, ob und in welchen Fällen statt eines externen Gutachters die Pflegefachperson die Voraussetzungen des Vorliegens von Pflegebedürftigkeit überprüfen kann. Anträge und Formulare für Pflegeleistungen werden vereinfacht, die Intervalle der verpflichtenden Beratung bei Pflegegeldbeziehenden werden vergrößert. Bei Bedarf können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auch darüber hinaus Beratung in Anspruch nehmen. Stand Das Gesetz ist am 29. Dezember 2025 verkündet worden und größtenteils seit 1. Januar 2026 in Kraft. Ausblick Einzelne Maßnahmen erfordern nun konkrete Umsetzungsschritte durch die Pflegeselbstverwaltung, so etwa die Bundesempfehlungen für effiziente, bürokratiearme Pflegesatz- und Pflegevergütungsverhandlungen und deren Vereinbarungen. Auch Formulare sollen weniger, einfacher und einheitlicher werden: 26 Hebelprojekte Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Dazu wurde ein bis Juli 2030 befristetes Kooperationsgremium eingerichtet, bestehend aus dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen, den Pflegekassen und den Pflegekassen-Verbänden auf Bundesebene. Zusätzliche Reform- und Digitalisierungsmaßnahmen aus dem „Zukunftspakt Pflege“ sollen im Rahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes umgesetzt werden. Hierfür hat das Bundesministerium für Gesundheit im Juni einen Referentenentwurf vorgelegt. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Förderzentrale Deutschland Problem Der Bund bietet eine ganze Reihe von Förderinstrumenten – für Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für Unternehmen, Kommunen und (wissenschaftliche) Organisationen. Die vielen unterschiedlichen Angebote der Fördergeber sind komplex und verstreut – die passende Förderung zu finden und zu beantragen bedeutet meist mühsame Recherche sowie jede Menge Bürokratie und Papierkram. Lösung Die Förderzentrale Deutschland will das ändern: Die digitale Plattform fungiert als zentraler Zugangspunkt, über die Fördermittelinteressierte sich informieren, passende Förderleistungen finden und viele dieser Förderleistungen online beantragen können. Die Plattform steht allen Fördergebenden im Bund, den Ländern und den Kommunen zur Veröffentlichung ihrer Förderprogramme und Förderleistungen offen. Wer nach einer passenden Förderung sucht, kann sich auf den Seiten der Förderzentrale Deutschland als gemeinsamem Zugang über Angebote informieren und passende Fördermöglichkeiten suchen, beantragen und verwalten. Das hat auch Vorteile für die Fördergeber bzw. die administrierenden Stellen, denn diese können ihre Fördermaßnahmen im dazugehörigen Portal für Fördergeber effizient verwalten und Antragsstrecken im Self-Service einfacher und schneller als bisher konfigurieren. Der gesamte Förderprozess soll künftig vollständig digital und medienbruchfrei über eine Zugangsplattform abgewickelt werden. Für Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und weitere Zielgruppen bedeutet das niedrigschwellige, transparente Förderangebote und deutlich vereinfachte, schnellere Antragsprozesse. 27 Hebelprojekte Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 27 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Stand Die Förderzentrale Deutschland ist seit 15. September 2025 live unter https://foerderzentrale.gov.de. Seitdem finden sich dort sukzessive Förderprogramme des Bundes, darunter das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundeswirtschaftsministeriums und das europäische System zur Digitalisierung und Harmonisierung des Bahnverkehrs (ERTMS) des Bundesverkehrsministeriums. Das Portal für Fördergeber ist bereits einsatzbereit. Nach und nach kommen weitere Förderprogramme dazu, die Förderdatenbank des Bundes (https://foerderdatenbank.de) wird integriert und die Anbindung an das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) wird umgesetzt. Ausblick In einem nächsten Schritt wollen Bund und Länder bis Ende 2027 alle ihre Förderportale in der Förderzentrale Deutschland zusammenführen. Darauf haben sich die Beteiligten auch in der Föderalen Modernisierungsagenda verständigt. Die Förderzentrale Deutschland wird es Bürgerinnen, Bürgern, Unternehmen und weiteren Zielgruppen noch einmal erheblich einfacher machen, sich in der bislang schwer überschaubaren Förderlandschaft zurechtzufinden. https://foerderdatenbank.de https://foerderzentrale.gov.de/ 28 Hebelprojekte Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. EINBLICK Praxisbeispiel: Die E-Auto-Förderung des Bundesumweltministeriums Zuverlässig im Einsatz: Über 50.000 Anmeldungen via BundID und mehr als 18.000 eingegangene Anträge für die E-Auto-Förderung hat die Förderzentrale Deutschland allein innerhalb der ersten 12 Stunden verzeichnet. Mit dem E-Auto-Förderprogramm des Bundesumweltministeriums unterstützt die Bundesregierung Privatpersonen beim Umstieg auf Elektrofahrzeuge. Seit dem 19. Mai 2026 kann die Förderung volldigital auf der Förderzentrale Deutschland beantragt werden. Privatpersonen können einen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.000 Euro für den Kauf oder das Leasing eines elektrischen Neufahrzeugs erhalten. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Antriebsart des Elektrofahrzeugs, von der Höhe des zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommens sowie der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Die Bundesministerien für Umwelt und für Wirtschaft haben gemeinsam mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle innerhalb kürzester Zeit die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Go-Live der E-Auto-Förderung auf der Förderzentrale Deutschland geschaffen. Dabei wurde sichergestellt, dass die beteiligten IT-Systeme dem zu erwartenden großen Andrang in den ersten Tagen Stand halten können. Das ist eindrucksvoll gelungen: Innerhalb der ersten beiden Wochen haben Bürgerinnen und Bürger über 50.000 Anträge auf der Förderzentrale Deutschland alleine für die E-Auto-Förderung gestellt. Website: https://foerderzentrale.gov.de/ Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 29 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Mit KI zur passgenauen Unterstützung: „Förderlotse Wachstumsmärkte“ Problem Wenn deutsche Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern aktiv sein wollen, brauchen sie Orientierung und Informationen zu Förder-, Beratungs- und Finanzierungsmöglichkeiten. Bislang müssen Unternehmen diese Informationen oft einzeln zusammensuchen. Das kostet Zeit, erschwert Entscheidungen und führt dazu, dass Investitions- und Wachstumschancen ungenutzt bleiben. Lösung Ein neues, einheitliches Förder- und Informationsangebot bündelt die Instrumente und Angebote der Außenwirtschaftsförderung und der Entwicklungszusammenarbeit für deutsche Unternehmen, die in Entwicklungs- und Schwellenländern aktiv sind oder sein wollen. Dafür haben das Bundeswirtschafts- und das Bundesentwicklungsministerium gemeinsam den KI-gestützten „Förderlotsen Wachstumsmärkte“ entwickelt: Hier werden die Angebote beider Bereiche komplementär darstellt und als One-Stop-Shop der Bedarf deutscher Unternehmen in den Mittelpunkt gestellt. Die KI-basierte semantische Suche führt Unternehmen über kurze, strukturierte Fragen schnell zu passenden Förder-, Beratungs- und Finanzierungsinstrumenten, Netzwerken und Ansprechpartnern und macht den Zugang zu Wachstumsmärkten damit deutlich einfacher und transparenter. Stand Der „Förderlotse Wachstumsmärkte“ ist seit dem 10. Februar 2026 online und konnte seither den digitalen Zugang zu Förder- und Beratungsangeboten der Außenwirtschaftsförderung und der Entwicklungszusammenarbeit für deutsche Unternehmen mit Auslandsgeschäft spürbar erleichtern und beschleunigen. Ausblick Abhängig von den Bedarfen der Adressaten ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Such- und Informationsfunktion vorgesehen. 30 Hebelprojekte Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 30 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Digitalisierung der Kulturförderung: Fördermanagementplattform Problem Die Kunst- und Kulturförderung des Bundes unterliegt besonderen inhaltlichen Anforderungen. Einzelne Bearbeitungsschritte, wie z. B. der Antrag, werden digital angeboten, auch die Kommunikation verläuft oftmals per E-Mail. Einen durchgängigen, digitalen Prozess gibt es dagegen bisher nicht. Das verlangsamt die Antragsbearbeitung und Einbindung der Beteiligten und die Kommunikation mit den Antragstellenden. Zudem liegen so keine strukturierten, auswertbaren Daten vor, was das Controlling erschwert. Lösung Die Kulturförderung des Bundes soll möglichst vereinfacht und digitalisiert werden. Hierzu richtet der Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien mit Unterstützung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung und des Bundesverwaltungsamts eine Low-Code- Fördermanagementplattform ein. Diese Fördermanagementplattform soll eine digitale, KI-unterstützte Rundum-Lösung für Zuwendungen vom Antrag über die Bearbeitung, den Bescheid bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung bieten. Für Förderinteressierte wird die Beantragung von Förderleistungen vereinfacht und beschleunigt. Gleichzeitig soll das Once-only-Prinzip möglichst weitgehend umgesetzt werden, Daten also nur einmal eingegeben werden müssen. Auswertungen und Controlling sollen verbessert und neben den Förderleistungen des BKM auch die anderen Ressorts und Behörden schnell und wirtschaftlich integriert werden, insbesondere die Sportförderung des Bundeskanzleramts sowie Förderungen aus dem Bereich Demokratie und Gesellschaft des Bundesinnenministeriums. Stand Nach der Entwicklung eines ersten standardisierten Prozesses für drei ausgewählte Projektförderungen hat Anfang Juli 2026 die eigentliche Digitalisierung beim BKM begonnen. Ausblick Ab Herbst 2026 sollen erste Ergebnisse zu drei ausgewählten Projektförderungen vorliegen, 2027 auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse schrittweise weitere über die Fördermanagementplattform umgesetzt werden. Auch Förderkategorien wie institutionelle Förderungen sollen langfristig dazukommen. 31 Hebelprojekte Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 31 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung Ausprobieren statt abwarten: Innovation durch Experimentierklauseln Problem Einfach mal etwas Neues ausprobieren? Ausgerechnet in der deutschen Verwaltung? Auch wenn es überraschend klingt: Genau das ist das Ziel dieses Hebelprojekts. Es geht darum, rechtliche Spielräume zu schaffen, um verbesserte und schnellere Verwaltungsverfahren unter realen Bedingungen zu erproben und daraus systematisch zu lernen – ausprobieren statt abwarten. Lösung Das vom Bundestag beschlossene Bundeserprobungsgesetz schafft deshalb die Grundlage, von verwaltungsrechtlichen Regelungen des Bundes abzuweichen. Ziel ist es, in Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren Innovationen zu ermöglichen und so Zeit und Kosten zu sparen. Erstmals wird hierzu eine allgemeine Erprobungsklausel gesetzlich verankert. Entscheidungsträger vor Ort erhalten durch diese neue Klausel rechtssichere Erprobungsfreiräume, um digitale oder vereinfachte Verfahren zeitlich befristet zu testen und auszuwerten. Für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bedeutet das perspektivisch schnellere, pragmatischere und innovationsfreundlichere Verwaltungsabläufe. Stand Das Bundeserprobungsgesetz wurde vom Bundestag am 25. Juni 2026 beschlossen. Konkrete Freiräume in Fachgesetzen ermöglichen über sogenannte Experimentierklauseln künftig zusätzlich Erprobungen im Gesundheitswesen, im Jugendmedienschutz, in der digitalen Verwaltung, bei der Registermodernisierung für die Wirtschaft, im Telekommunikationssektor oder auch im Luftverkehr. Ergänzend verbessert das Bundeserprobungsgesetz die Rahmenbedingungen für Reallabore übergreifend. Reallabore ermöglichen es, Innovationen befristet und kontrolliert unter möglichst realen Bedingungen zu erproben. Die rechtliche Grundlage für Reallabore sind oftmals Experimentierklauseln im Fachrecht. Hier sollen künftig noch mehr Freiräume geschaffen werden, indem Genehmigungsprozesse für Reallabore innovationsfreundlicher ausgestaltet werden und die praktische Umsetzung von Reallaboren unterstützt wird. Daher werden seit Mai 2025 Gesetzentwürfe der Bundesregierung dahingehend geprüft, ob eine Experimentierklausel benötigt wird. 32 Hebelprojekte Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 32 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Ausblick Diese Prüfung wird weiterentwickelt, sodass künftig neue Klauseln frühzeitig bei der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen mitgedacht und ausgearbeitet werden. Ziel ist es, Reallabore in weiteren Innovationsbereichen zu ermöglichen und so den Innovations- und Wirtschaftsstandort Deutschland weiter zu stärken. Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Forschen statt nach Förderung forschen: Innovationsfreiheitsoffensive Problem Das Projekt adressiert bislang hohe bürokratische Hürden in der Forschungsförderung, die Innovationsprozesse verlangsamen, den Transfer von Ergebnissen in Wirtschaft und Gesellschaft erschweren und die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftseinrichtungen, Unternehmen insbesondere des Mittelstands und Start-ups beeinträchtigen. Komplexe Antrags-, Nachweis- und Verwaltungsanforderungen binden Ressourcen, die für eigentliche Forschungs- und Innovationsarbeit fehlen. Lösung Die Lösung ist eine Innovationsfreiheitsoffensive, die zentrale Verwaltungsaufwände reduziert, indem sie spezialgesetzliche und untergesetzliche Regelungen gezielt anpasst. Für Forschende bedeutet das spürbar weniger Antrags- und Nachweisbürokratie und mehr Zeit für eigentliche Forschungs- und Innovationsarbeit. Unternehmen profitieren von beschleunigten Förderprozessen und leichteren Kooperationen. Stand Die Innovationsfreiheitsoffensive bündelt unterschiedliche Maßnahmen in einer konsistenten Gesamtstrategie. Eckpunkte und Zielbild wurden bereits erarbeitet. Für das Innovationsfreiheitsgesetz werden derzeit Fachressorts frühzeitig eingebunden, um notwendige Anpassungen in Spezialgesetzen abzustimmen, sowie Beiträge zum Innovationsfreiheitsgesetz eingeworben. Im untergesetzlichen Bereich werden die Maßnahmen fortlaufend an ihren jeweiligen Stellen verfolgt und ergänzend Pilotierungskonzepte erarbeitet. 33 Hebelprojekte Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 33 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Ausblick Die konkrete Wirkung für Forschende und Unternehmen entsteht mit der schrittweisen Umsetzung und Anwendung der neuen, vereinfachten Regeln. Als nächster Schritt werden die Eckpunkte und das Zielbild in konkrete gesetzliche und untergesetzliche Vereinfachungen übersetzt. EINBLICK Die Bündelung bündeln: #WirMachenFörderwesenEinfach Der Blick auf die Hebelprojekte und Maßnahmen zeigt: Bei aller bereits erreichten Bündelung im Förderwesen des Bundes bestehen bei vielen Förderverfahren im Bund noch unterschiedliche Zuständigkeiten, Begrifflichkeiten und IT- Lösungen. Der politische Reformauftrag ist klar: Das Förderwesen als Ganzes soll einfacher, effizienter, digitaler werden – und über alle fünf Handlungsfelder der Modernisierungsagenda des Bundes hinweg stärker auf Wirkung ausgerichtet werden. Für Bürgerinnen und Bürger soll die Förderlandschaft übersichtlicher und Antrags- und Nachweisverfahren einheitlicher, schneller und digitaler werden. Das Koordinierungsprojekt #WirMachenFörderwesenEinfach bündelt die Arbeiten der Bundesregierung zur Vereinfachung des Förderwesens. Über 200 Beteiligte aus Ressorts und zahlreichen administrierenden Stellen arbeiteten von April bis Juli 2026 in elf Arbeitsgruppen gemeinsam an Lösungen für ein einfacheres Förderwesen des Bundes. Im Ergebnis liegt ein ressortübergreifend entwickelter Gestaltungsrahmen für die schrittweise Weiterentwicklung des Förderwesens des Bundes vor. Die rund 40 erarbeiteten Handlungsempfehlungen reichen von einer modernen Förderarchitektur über gemeinsame Begriffsdefinitionen, Ansätze für digital umsetzbare Förderregelungen, maschinenlesbare Entscheidungslogiken bis zu konkreten Vereinfachungsvorschlägen im Zuwendungsrecht. Ein Beispiel für die Vereinfachung ist der vom Bundesfinanzministerium erstellte Förderleitfaden, der seit November 2025 ein umfangreiches, webbasiertes Unterstützungsangebot für Bundesministerien bei der Konzeption und Entwicklung von Förderprogrammen und -richtlinien bietet. Im Rahmen von #WirMachenFörderwesenEinfach wurde er ressortübergreifend bekannt gemacht sowie technisch und inhaltlich weiterentwickelt. Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 34 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Vereinfachung der Melde- und Dokumentationspflichten in der Tierhaltung Problem Im Lebensverlauf eines Tieres fallen zahlreiche Meldungen und Nachweise an, die heute teils in verschiedenen Systemen oder sogar noch analog geführt werden. Das führt dazu, dass ähnliche Informationen mehrfach erfasst und an unterschiedliche Stellen übermittelt werden müssen. Insbesondere bei Rindern führt das bislang zu komplexen, teilweise doppelten Melde- und Dokumentationspflichten in der Tierhaltung. Der Verwaltungsaufwand für landwirtschaftliche Betriebe und Behörden ist entsprechend hoch. Lösung Die bestehenden Pflichten will das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat reduzieren und harmonisieren sowie die Optionen für einen digitalen Rinderpass auf Basis bestehender, von Ländern und Bund betriebener Datenbanken prüfen. Für Tierhalter bedeutet das perspektivisch vereinfachte, einheitliche und möglichst Once-only-Meldeprozesse über eine zentrale digitale Plattform – mit weniger Bürokratie und mehr Zeit für die eigentliche Arbeit im Betrieb. Stand Das Projekt befindet sich in der Konzeptionsphase. Aktuell werden die rechtlichen Rahmenbedingungen auf Vereinheitlichungspotenziale untersucht. Ergebnisse sind für das dritte Quartal 2026 vorgesehen. Darauf folgen Abstimmungen im Fachrecht zwischen Bundesministerium für Landschaft, Ernährung und Heimat und Ländern und weitere Schritte zur Umsetzung des Once-only-Prinzips mit einer zentralen Datenbank. Ausblick Anschließend können – abhängig von den rechtlichen Anpassungen – technische Änderungen beauftragt werden, um die Meldeplattform weiter zu ertüchtigen und einen digitalen Rinderpass praktisch umzusetzen. 35 Hebelprojekte Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 35 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bundesministerium der Verteidigung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Schneller beschaffen, besser verteidigen: Beschleunigte Planung und Beschaffung für die Bundeswehr Problem Die Bundeswehr richtet ihren Fokus wieder auf ihren ursprünglichen Kernauftrag: die Landes- und Bündnisverteidigung. Dafür muss die Truppe massiv aufwachsen – neben mehr Personal benötigt sie rasch zusätzliches (Groß-) Gerät, Ausrüstung und Material. Bislang allerdings sind die dafür nötigen Planungs- und Vergabeverfahren für die Bundeswehr langwierig und stark formalistisch und verzögern einen raschen Fähigkeitszuwachs und die Beschaffung dringend benötigter Ausrüstung. Lösung Abhilfe schaffen soll hier das Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr. Auf Basis dieses Gesetzes können Aufträge zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr einfacher vergeben werden. Außerdem werden die gemeinsame Beschaffung und Zusammenarbeit in der Europäischen Union und mit Partnerstaaten gestärkt sowie innovative Beschaffungen gefördert. Für Unternehmen und die Bundeswehr bedeutet dies spürbar beschleunigte Beschaffungsprozesse. Stand Das Gesetz ist am 14. Februar 2026 in Kraft getreten und gilt nun für alle öffentlichen Aufträge zur Deckung von Bedarfen der Bundeswehr. Verschiedene Ausnahmeregelungen, insbesondere im Vergaberecht, erleichtern und beschleunigen die Beschaffung insgesamt. Die Maßnahmen reichen dabei von vereinfachten Direktvergaben über die Möglichkeit der Vereinbarung von Vorauszahlung bis hin zur Klarstellung des besonderen Stellenwerts von Interoperabilität bei der gemeinsamen Beschaffung mit Deutschlands Partnern. Ausblick Nach Inkrafttreten steht der Praxistest bevor: Das Gesetz muss sich im Beschaffungsalltag bewähren. Es kommt darauf an, die neuen vergaberechtlichen Erleichterungen konsequent anzuwenden, um die vorgesehene Beschleunigungswirkung voll zur Entfaltung zu bringen und den Fähigkeitsaufbau der Bundeswehr nachhaltig zu unterstützen. 36 Hebelprojekte Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 36 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Zentrales NewsCenter Problem Die Ressorts verfügen bislang nicht durchgängig über einen einheitlichen, zentral verfügbaren und fortlaufend aktualisierten Überblick über die klassische und soziale Medienlage. Lösung Das NewsCenter ist eine zentrale, crossmediale Informationsplattform des Bundespresseamtes, die rund um die Uhr einen aktuellen, redaktionell ausgewerteten Medienüberblick sowie Analysen der sozialen Medien bereitstellt. Die Plattform ist sowohl stationär als auch mobil nutzbar. Ziel ist es, das NewsCenter schrittweise zur zentralen Informationsplattform der Bundesregierung auszubauen. Für die Ressorts soll sich hierdurch ein jederzeit aktueller Informationsstand und eine verbesserte Früherkennung relevanter Themen ergeben. Stand Im zweiten Quartal 2026 hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung seinen Kundenkreis durch den Roll-out um das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt erweitert. Verhandlungen mit weiteren interessierten Ressorts finden derzeit statt. Ausblick Vorbehaltlich der Klärung offener Ressourcenfragen soll das NewsCenter mit dem Roll-out seine volle Wirkung im täglichen Regierungshandeln entfalten und die Medienbeobachtung der Bundesregierung dauerhaft stärker bündeln. 37 Hebelprojekte Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 37 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung Rechenzentrumsstrategie Problem Bau und Betrieb von Rechenzentren in Deutschland sind bislang unzureichend koordiniert und teils durch hemmende Rahmenbedingungen erschwert. Dadurch wachsen die Kapazitäten für KI, Cloud- und Edge-Computing nicht im Tempo des zunehmenden Digitalisierungsbedarfs mit. Lösung Die Lösung ist eine nationale Rechenzentrumsstrategie, die sich an Betreiber, Investoren, Ausrüster, Gestalter der digitalen Zukunft und die öffentliche Hand richtet. Sie bündelt Handlungsfelder wie Energie und Nachhaltigkeit, Standort und Flächen, Technologie und Souveränität. Ziel ist es, die Bedingungen so zu verbessern, dass Rechenzentrumskapazitäten – inklusive mindestens einer europäischen AI-Gigafactory in Deutschland – schneller entstehen und effizienter betrieben werden. Für Unternehmen und Bürger bedeutet das langfristig eine leistungsfähigere, verlässlichere und nachhaltigere digitale Infrastruktur. Stand Die Rechenzentrumsstrategie wurde im März 2026 vom Bundeskabinett verabschiedet. Darin hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Rechenkapazitäten bis 2030 zu verdoppeln und die Rechenleistung für KI und High-Performance- Computing zu vervierfachen. Investitionen in Rechenkapazitäten sollen genauso schnell umgesetzt werden können wie der Bedarf wächst. Deutschland soll als Leuchtturm Europas weiterhin einer der führenden und attraktiven Standorte für Rechenzentrumskapazitäten sein. Hierfür werden Cluster und regionale sowie dezentrale Ansiedlungen unterstützt. Ausblick Die Strategie hat drei zentrale Handlungsfelder identifiziert – Energie und Nachhaltigkeit, Standort und Fläche sowie Technologie und Souveränität – und mit 28 Maßnahmen unterlegt: Diese Maßnahmen sollen innerhalb von zwölf Monaten nach Kabinettsbeschluss gestartet und soweit möglich abgeschlossen werden. Konkret soll damit u. a. der Zugang zu Stromnetzkapazitäten vereinfacht, Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und die digitale Souveränität gestärkt werden. Das Strategiedokument und die einzelnen Maßnahmen sollen im jährlichen Abstand aktualisiert werden. Bestehende Maßnahmen werden nachverfolgt und auch neue Maßnahmen sollen aufgenommen werden können. 38 Hebelprojekte Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 38 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bundesministerium des Innern Modernisierung des Dienstrechts Problem Der öffentliche Dienst steht – wie die Wirtschaft auch – angesichts des bevorstehenden Ausscheidens der geburtenstarken Jahrgänge aus dem Erwerbsleben und des zunehmenden Wettbewerbs um qualifizierte Fachkräfte vor erheblichen personellen Herausforderungen. Lösung Um das zu ändern, modernisieren wir das Dienstrecht gezielt und steigern so die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Die Bundeslaufbahnverordnung wurde novelliert, um die Zugangsmöglichkeiten weiter zu flexibilisieren, Personalwechsel zwischen Behörden zu erleichtern sowie die Personalentwicklung zu erleichtern. Die Novelle der Bundeslaufbahnverordnung stärkt damit u. a. die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung im öffentlichen Dienst. Die Personalgewinnung wird insbesondere in Bereichen mit hohem Fachkräftebedarf wie in der IT erleichtert. Parallel soll vor dem Hintergrund der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage des letzten Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst die Bundesbesoldung mit einer Tabellenreform grundlegend zur Stärkung des Leistungsprinzips weiterentwickelt werden. Für Beschäftigte, Nachwuchs- und Fachkräfte erhöht dies die Attraktivität des Bundesdienstes durch modernere Karrierewege, mehr Mobilität und eine zeitgemäße, leistungsorientierte Bezahlung. Stand Die Novelle der Bundeslaufbahnverordnung ist im März 2026 in Kraft getreten. Das Vorhaben „Tabellenreform in der Besoldung“ ist Teil eines Referentenentwurfs, der sich aktuell in der Ressortabstimmung befindet. Ziel ist es unter anderem, die Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026 anzupassen und die amtsangemessene Alimentation sicherzustellen. Ausblick Die konkrete Wirkung der Novelle der Bundeslaufbahnverordnung entsteht, sobald die neuen Regelungen umgesetzt und im Alltag der Bundesverwaltung angewendet werden. Die geplante Tabellenreform in der Besoldung kann hingegen erst dann Wirkung entfalten, wenn der Gesetzentwurf von der Bundesregierung und anschließend vom parlamentarischen Gesetzgeber beschlossen wird. 39 Hebelprojekte Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 39 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Handlungsfelder Die weiteren Maßnahmen der Modernisierungsagenda sind auf fünf thematische Handlungsfelder aufgeteilt, die die Schwerpunkte der Bundesregierung für die Staatsmodernisierung abbilden: Spürbarer Bürokratierückbau (Handlungsfeld 1), Bessere Rechtssetzung (Handlungsfeld 2), Bürger- und unternehmenszentrierter Service (Handlungsfeld 3), Zukunftsgerichtete Personalentwicklung und strategisches Personalmanagement (Handlungsfeld 4) sowie Effiziente Bundesverwaltung (Handlungsfeld 5). Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über die bisherigen Entwicklungen der einzelnen Handlungsfelder im Berichtszeitraum. Handlungsfeld 1: Spürbarer Bürokratierückbau Mehr als 85 Prozent der Bürgerinnen und Bürger geben an, dass der Staat ihr Leben nicht erleichtert, neun von zehn Unternehmen fühlen sich durch Bürokratie gehemmt. Unnötiger zeitlicher und personeller Aufwand lähmt Wachstum, Innovation und Eigeninitiative. Deshalb soll Bürokratierückbau im Alltag spürbar werden und neue Freiräume schaffen. Ziel der Bundesregierung ist es, Entlastungsvorhaben und Vereinfachungen für die Menschen in Deutschland rasch Lebenswirklichkeit werden zu lassen. Mit der Modernisierungsagenda Bund hat die Bundesregierung hierfür einen klaren Abbaupfad definiert: Notwendige Bürokratie wird so einfach und so digital wie möglich ausgestaltet. Unnötige Bürokratie wird abgeschafft. Bürokratiekosten der Wirtschaft sollen um 25 Prozent sinken; der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung soll um mindestens zehn Milliarden Euro reduziert werden, ohne dass relevante Schutzstandards abgesenkt werden. Gleichzeitig geht es darum, neue bürokratische Hürden frühzeitig zu vermeiden. Handlungsfeld 1 umfasst Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung sowie zum Abbau bestehender Bürokratie, zur Vermeidung neuer Belastungen und zur Verbesserung der Praxisnähe von Regelungen und Verfahren. Dazu gehören insbesondere die Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verwaltung durch den Einsatz von Praxischecks mit dem Ziel, notwendige Regelungen so bürokratiearm wie möglich auszugestalten. Weitere zentrale Ziele sind der Abbau von Berichts-, Dokumentations- und Nachweispflichten, die Weiterentwicklung der Bürokratiebremse sowie der Einsatz für Bürokratierückbau und -vermeidung auf EU-Ebene. Im Berichtszeitraum stand die konsequente Umsetzung der Rückbauziele und Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung im Mittelpunkt des Handlungsfelds. 40 Handlungsfelder Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 40 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Problem Unnötige Bürokratie muss konsequent abgebaut und von vornherein vermieden werden – darauf können sich im Regelfall alle Seiten verständigen. Trotz der Senkung der nationalen Bürokratielasten ist die Gesamtsumme des Erfüllungsaufwands in den vergangenen Jahren insgesamt gestiegen. Dies zeigt, dass Bürokratierückbau in Deutschland selbst irgendwann an seine Grenzen stößt, da viele Vorgaben im nationalen Recht auf EU-Vorgaben basieren. Deshalb muss der Rückbau unnötiger Bürokratie auch frühzeitig im EU-Gesetzgebungsprozess ansetzen. Neben den Bürokratiekosten stellen auch mangelnde Praxistauglichkeit von Regelungen, langsame Verwaltungsprozesse oder komplizierte Verfahren eine Belastung dar, so dass auch notwendige und sinnvolle Regelungen als belastend wahrgenommen werden können. Lösung Um die ehrgeizigen Ziele der Modernisierungsagenda Bund zu erreichen, haben sich die Ministerien auf ambitionierte, spürbare und messbare Ziele verständigt, auf klare ressortspezifische Verantwortung und eine enge ressortübergreifende Koordinierung. Darüber hinaus nehmen sich die Ministerien selbst in die Verantwortung, um Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwand im Sinne der Modernisierungsagenda zu senken sowie Regelungen und Verfahren einfacher, praxistauglicher und effizienter zu gestalten. Hierzu setzen die Ressorts insbesondere auf Praxischecks, mit denen bürokratische Hürden im direkten Austausch mit den Betroffenen identifiziert und konkrete Vereinfachungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung entwickelt werden. Gleichzeitig rückt der Bürokratierückbau mit dem Entlastungskabinett in den Mittelpunkt der Kabinettsbefassung. Deutschland engagiert sich zudem dafür, unnötige Belastungen bereits im EU-Gesetzgebungsprozess unter Wahrung politischer Ziele und relevanter Standards zu vermeiden und bestehende Belastungen zu reduzieren, wie z. B. Berichts- und Dokumentationspflichten. Ein erheblicher Teil der geltenden Berichts- und Dokumentationspflichten beruht nämlich auf EU-rechtlichen Vorgaben, die Bund und Länder einhalten müssen und die sie nicht in eigener Zuständigkeit abschaffen können. Um das in der Modernisierungsagenda gesteckte Ziel zu erreichen, die Bürokratiekosten um 25 Prozent zu reduzieren, muss auch die EU unnötige Vorgaben abschaffen. 41 Handlungsfelder Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 41 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Umsetzung Mit dem Entlastungskabinett bringt die Bundesregierung Entlastungsmaßnahmen gebündelt auf den Weg und bilanziert zugleich die Fortschritte der vergangenen Monate. Die beiden ersten Entlastungskabinette fanden am 5. November 2025 und am 15. Juli 2026 statt – weitere Entlastungsschritte werden folgen. In den beiden Berichten zu den Entlastungskabinetten sind insgesamt 73 im Kabinett beschlossene Vorhaben dokumentiert, die zu Vereinfachungen und zum Rückbau bürokratischer Belastungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung beitragen. Nach zwei Entlastungskabinetten ist die Bilanz positiv: Ressortübergreifender systematischer Bürokratierückbau funktioniert und konkrete Entlastungen sind fortwährend möglich. Im Berichtszeitraum der laufenden Wahlperiode (6. Mai 2025 bis 30. Juni 2026) konnte die Bundesregierung den Erfüllungsaufwand um mehr als zehn Milliarden Euro reduzieren; die Verteilung auf Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Verwaltung wird im Kapitel 3 „Zahlen zum Bürokratierückbau“ detailliert dargestellt. Damit hat die Bundesregierung ihr für die gesamte Legislaturperiode gesetztes Ziel bereits nach etwas mehr als einem Jahr erreicht. Bei den Bürokratiekosten konnten bisher lediglich Einsparungen von rund 232 Millionen Euro erreicht werden. Zu Beginn der 21. Legislaturperiode wurden durch die verpflichtende Umsetzung von EU-Richtlinien –insbesondere zur Cybersicherheit (NIS-2-Richtlinie) – erhebliche zusätzliche Aufwände verursacht. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene konsequent für Erleichterungen bei den EU-Vorgaben ein. So konnten beispielsweise durch den Einsatz der Bundesregierung die neuen Belastungen aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die die erreichten und angestoßenen Entlastungen überlagern, auf EU-Ebene erheblich eingeschränkt werden. Gegenüber der ursprünglichen CSRD sind daher nur noch zehn Prozent der zunächst erfassten Unternehmen künftig betroffen. Perspektivisch sind weitere Einsparungen in Höhe von mehreren Milliarden Euro z. B. durch die bereits vorgelegten Vorschläge der EU-Kommission (sog. Omnibus-Pakete) zu erwarten. Diese können damit auf die Bürokratierückbauziele der Bundesregierung einzahlen. Darüber hinaus ist es ein Erfolg der Bundesregierung, dass sich die Staats- und Regierungschefs aller 27 EU-Mitgliedstaaten bereits auf weitere Bereiche verständigt haben, in denen die EU-Kommission unter Wahrung politischer Ziele und relevanter Standards rasch konkrete Vereinfachungsvorschläge vorlegen soll: Die EU-Kommission soll z. B. ein Vereinfachungspaket Verkehr sowie im Geiste der Schlussfolgerungen zum Europäischen Rat vom März 2026 Vorschläge zur weiteren Beschleunigung und Straffung der Planungs- und Genehmigungsverfahren vorlegen. Dieser Einsatz im Rat trägt Früchte: So enthält die Absichtserklärung („Letter of Intent“), die zum Schluss der State-of-the-Union-Rede (SOTEU) von EU- Kommissionspräsidentin von der Leyen am 16. September 2026 veröffentlicht 42 Handlungsfelder Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 42 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. wurde, als wichtigste Initiativen der EU-Kommission für das Jahr 2027 u. a. einen Vorschlag zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sowie ein Paket zur Vereinfachung des Verkehrssektors. Wichtig ist es aus Sicht der Bundesregierung, das Momentum der Vereinfachungs- und Entlastungsagenda auf EU-Ebene insgesamt weiter hochzuhalten. Daher wird sich die Bundesregierung im Herbst 2026 auf Themen verständigen, bei denen von der EU-Kommission zeitnah die Vorlage weiterer Vereinfachungsmaßnahmen erwartet wird, und sich aktiv dafür einsetzen, dass diese noch in diesem Jahr Eingang in die Beschlüsse des Europäischen Rates finden. Auch im Bereich Finanzdienstleistungen soll eine umfassende Überprüfung des bestehenden Regulierungsrahmens erfolgen. Gleichzeitig ist es wichtig, auch frühzeitig in laufenden EU- Gesetzgebungsprozessen anzusetzen, um unnötige Bürokratie von vorneherein zu vermeiden. Eine wichtige Erkenntnis ist, dass die EU-Rechtsakte nicht „vom Himmel fallen“. Auch im legislativen Verfahren können durch wesentliche Änderungen häufig unnötige Bürokratiekosten für Verwaltungen, Bürgerinnen und Bürger und vor allem die Wirtschaft entstehen. Es liegt in der gemeinsamen Verantwortung der Europäischen Kommission, des Rates und des Europäischen Parlaments, unnötige Bürokratie gar nicht erst entstehen zu lassen. Auch die Bundesregierung nimmt darauf im europäischen Gesetzgebungsprozess Einfluss. Dass sich dieser Einsatz lohnt, zeigen verschiedene Beispiele: So ist es im Finanzmarktbereich im Zuge der Überarbeitung der Solvabilität-II-Richtlinie gelungen, im Sinne der Proportionalität wesentliche Erleichterungen für kleine, nicht-komplexe Versicherer zu verankern. Auch im Rahmen der Überarbeitung der 2. Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2) konnten einige unnötige Berichtspflichten gestrichen und die Zulassungs- und Aufsichtsprozesse verschlankt werden. Dass entsprechende Entlastungen auch in anderen Bereichen möglich sind, zeigt sich zudem am Beispiel eines Vorschlags der EU-Kommission im Zuständigkeitsbereich des Bundesverkehrsministeriums. 43 Handlungsfelder Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 43 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Ausblick Die Erfahrungen des ersten Jahres zeigen, dass spürbare Entlastungen insbesondere dort gelingen, wo Maßnahmen ressortübergreifend vorbereitet und politisch gebündelt beschlossen werden. Gleichzeitig zeigte sich, dass neue regulatorische Anforderungen – insbesondere aufgrund europäischen Rechts – erreichte Entlastungserfolge teilweise aufheben können. Deshalb wird der Schwerpunkt der weiteren Arbeiten noch stärker auf dem Bürokratierückbau auf EU-Ebene und der Vermeidung neuer Belastungen sowie dem Abbau bestehender Berichts- und Dokumentationspflichten liegen. Die Bundesregierung wird hierfür ein Berichtsentlastungsgesetz verabschieden, das die „Beweislast“ umkehrt: Erhalten bleiben nur Pflichten, deren besondere Erforderlichkeit das jeweilige Ministerium explizit begründen kann. Für künftige Gesetze sollen neue Berichtspflichten grundsätzlich vermieden werden („Berichtspflichten-Bremse“). Die Ressorts werden zudem alle Dokumentationspflichten außerhalb von EU- und verfassungsrechtlich gebotenen Pflichten überprüfen. Ziel ist es, in einem ersten Schritt mindestens jede vierte dieser Pflichten binnen zwölf Monaten abzuschaffen. Hierbei sind weiterhin die relevanten Standards aus den Bereichen Menschenrechte, Bürgerrechte, Verbraucherrechte, Arbeitnehmerrechte und zur Verhinderung von Steuerbetrug zu wahren. Auch die EU-Ebene selbst bewegt sich: Die Bundesregierung begrüßt, dass die EU-Kommission mit der Mitteilung zur besseren Rechtssetzung vom 28. April 2026 die Themen bessere Rechtssetzung und Rechtsdurchsetzung ernst nimmt und einen Kulturwandel hin zu einer neuen Kultur der „Rechtsetzungsdisziplin“ einleitet. Die Bundesregierung setzt sich aktiv dafür ein, dass aus dem in der Mitteilung genannten Aktionsplan zur umfassenden Überprüfung der Rechtsvorschriften (Regulatory Deep Cleaning) schnellstmöglich konkrete weitere Vereinfachungsvorschläge folgen. Die Mitteilung der EU-Kommission erinnert schließlich daran, dass Dringlichkeit von Gesetzgebung nicht von den Anforderungen an Partizipation, Transparenz und evidenzbasiertem Vorgehen entbindet. Bis zum Ende des Jahres wird das Handlungsfeld 1 den eingeschlagenen Kurs konsequent fortsetzen. Mit dem Maßnahmenpaket des zweiten Entlastungskabinetts werden weitere Entlastungen in Höhe von mehreren Milliarden Euro umgesetzt und damit ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Rückbauziele der Modernisierungsagenda geleistet. Parallel dazu wird die Methodik zur Ermittlung von Erfüllungsaufwand und Bürokratiekosten weiterentwickelt, um Nutzen und Belastungen von Rechtsetzung realitätsnäher, zielgerichteter und zugleich mit geringerem Aufwand für die Ressorts abzubilden. 44 Handlungsfelder Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 44 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. EINBLICK Daten der städtischen Mobilität: Vermeidung von Bürokratieaufbau auf europäischer Ebene Ab Dezember 2027 werden 78 Städte in Deutschland durch eine neue EU- Verordnung verpflichtet, Daten der städtischen Mobilität für die Bereiche Sicherheit, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit zu erheben und an die Europäische Kommission zu übermitteln. Um die Anzahl, Methodik und Fristen für diese Daten festzulegen, hat sich die Europäische Kommission mit den Mitgliedstaaten beraten. Bei diesen Beratungen konnte erreicht werden, dass für die neue europäische Verpflichtung das „Once-only-Prinzip“ angewendet wird. Das heißt konkret, dass Mobilitätsdaten, die bereits bei der Europäischen Kommission vorliegen und/oder durch andere Verpflichtungen an diese übermittelt werden, nicht erneut und somit nicht mehrfach eingereicht werden müssen. Dadurch konnte die Anzahl der Mobilitätsdaten um fast zwei Drittel reduziert und Bürokratieaufwand von Anfang an vermieden werden. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 45 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. EINBLICK Praxischecks Bürokratie entsteht mitunter unbeabsichtigt – wenn die graue Theorie des Gesetzgebers auf die Praxis im Alltag der Behörde trifft. Deswegen wurde der Praxischeck fortgeführt: Er ist ein Instrument, das im direkten Austausch mit allen Beteiligten bürokratische Hindernisse in behördlichen Verfahren identifiziert. Ziel ist es, rechtliche und praktische Hürden zu erkennen und aus dem Weg zu räumen – am besten noch bevor der Amtsschimmel losgaloppiert. Oder aber, um bestehende Hürden in der Praxis auszuräumen. Im Berichtszeitraum haben die Ressorts bisher 43 Praxischecks in Eigenverantwortung durchgeführt, teilweise auch gemeinsam mit den Ländern. Dank der Praxischecks konnten so Vereinfachungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung erreicht werden, u. a. bei der Entwaldungsverordnung, der EU-Lieferketten-Richtlinie und dem KI-Omnibus. Beispiel Praxischeck: Marktüberwachung im Onlinehandel Kleidung, Elektronik, Kosmetik – viele online gekaufte Produkte aus Drittstaaten entsprechen häufig nicht den geltenden Anforderungen, u. a. an Produktsicherheit, Verbraucherschutz, Zoll- und Einfuhrbestimmungen. Wie also die Marktüberwachungsbehörden stärken und so die Käufer besser vor unseriösen Händlern und gefährlicher Ware schützen? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat hierzu Antworten im Rahmen eines Praxischecks gesucht – gemeinsam mit Marktüberwachungsbehörden, Landes- und Bundesministerien, Zollbehörden sowie Zentralstellen der Länder für Marktüberwachung und Verbänden. Dabei entstanden u. a. die folgenden Vorschläge: » Für importierte Produkte aus Drittstaaten muss ein Wirtschaftsakteur in der EU greifbar sein, der die Verantwortung für die Konformität des Produkts trägt. » Die Marktüberwachungsbehörden brauchen mehr Befugnisse im Onlinehandel – bislang konnten sie nur bei abstrakter „ernster Gefahr“ eingreifen, stattdessen sollen sie gegen nicht-konforme Produkte vorgehen und Plattformen als letztes Mittel sperren können. » Importe über E-Commerce-Plattformen sollten von einer europäischen Marktüberwachungsbehörde kontrolliert werden, um Ausweich- und Umgehungsversuche von einem in ein anderes EU-Land zu verhindern. » Die Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Marktüberwachungsbehörden sollte weiter intensiviert werden und verstärkt konzertierte Aktionen in systemischen Prioritätsbereichen durchgeführt werden. Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 46 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. » Und nicht zuletzt sollten Endverbraucherinnen und Endverbraucher über die Risiken im Onlinehandel und ihre Verbraucherrechte besser informiert werden. Die Vorschläge werden nun fachlich geprüft und fließen ggf. in den gemeinsamen Modernisierungsprozess von Bund und Ländern ein, der auch Teil der Föderalen Modernisierungsagenda ist. Zudem wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geeignete Ideen in europäische Gesetzgebungsverfahren einbringen – insbesondere im Hinblick auf den geplanten European Product Act der Europäischen Kommission. EINBLICK Rat für den Staat: Das EinfachMachen-Portal Bürokratische Belastungen entstehen häufig, wenn Regelungen und Verfahren nicht ausreichend aus der Praxisperspektive gedacht werden. Ohne systematische Rückmeldung von Betroffenen bleiben unnötige Hürden in Verwaltungsabläufen und Regelungen oft zu lange bestehen. Daher hat das Bundesdigitalministerium das EinfachMachen-Portal eingerichtet, über das Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände sowie Mitarbeitende der Verwaltung unkompliziert mitteilen können, wo Abläufe in und mit der Verwaltung aus Nutzersicht verbessert werden sollten. Bis September 2026 sind bereits über 30.000 Hinweise zur störenden Bürokratie über das EinfachMachen-Portal eingegangen. Diese wurden mit KI- Unterstützung ausgewertet und in aggregierter Form allen Ressorts zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise unterstützt jede Eingabe die systematische Weiterentwicklung von Verfahren und Regelungen und hilft dabei, Schwachstellen in Prozessen zu entdecken und unnötige Bürokratie zu identifizieren. 53 % 26 % 11 % 5 % 5 % Privatperson 53 % Unternehmen/Selbstständige 26 % Verwaltungsmitarbeitende 11 % Sonstige 5 % Verbände/Zivilgesellschaft 5 % Abbildung 3: Verteilung der fünf Fokusgruppen für Meldungen im EinfachMachen-Portal Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 47 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Handlungsfeld 2: Bessere Rechtsetzung Eine moderne, verständliche und praxistaugliche Rechtsetzung ist zentrale Grundlage für das Vertrauen der Menschen in den Staat. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Vollzugsbehörden erwarten zu Recht nachvollziehbare Regelungen, die sich bürokratiearm anwenden lassen und die Lebensrealität und Unternehmens- sowie Verwaltungspraxis abbilden und verbessern. Dies ist die Grundlage dafür, dass Gesetze und Regeln die beabsichtigte Wirkung entfalten. Die Bundesregierung möchte daher neue Regelungen von Anfang an konsequent so gestalten, dass sie bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zielgerichtet wirken – adressatenorientiert, praxis- und digitaltauglich. Dies ist bereits in der konzeptionellen Frühphase der Rechtsetzung wichtig – also der Phase vor Beginn der Entwurfsarbeiten und dem eigentlichen Gesetzestext: Hier wird festgelegt, ob eine staatliche Intervention überhaupt notwendig ist und, wenn ja, wie die Rechtsgestaltung erfolgen muss, um die gewünschte Wirkung tatsächlich und auf möglichst einfachem Weg zu erreichen. Handlungsfeld 2 (Bessere Rechtsetzung) umfasst insgesamt vier größere Vorhaben. Im vergangenen Jahr lag der Fokus des Handlungsfeldes auf der Weiterentwicklung und Konsolidierung der Methodik zur besseren Rechtsetzung. Problem Interpretationsbedürftige oder schwer verständliche Formulierungen, Gesetzeslücken oder Texte, die sich schlecht in digital zu verarbeitende Entscheidungsbäume übersetzen lassen: Die bestmögliche Verständlichkeit rechtlicher Regelungen zu erreichen und zugleich ihre Digital-, Vollzugs- und Praxistauglichkeit sicherzustellen, ist eine ständige Herausforderung. Gerade deshalb ist es wichtig, mögliche Schwierigkeiten möglichst frühzeitig zu erkennen: Erfolgt die Prüfung auf Praxistauglichkeit erst nach Inkrafttreten des Gesetzes in der Praxis und in der realen Anwendung, können notwendige Anpassungen bereits mit erheblichem Aufwand verbunden sein. Für die Beteiligten ist das höchst unerfreulich: ob in der Verwaltung, in den Unternehmen oder bei den Bürgerinnen und Bürgern. Lösung Die Maßnahmen im Handlungsfeld 2 setzen daher vor allem zum wirkungsvollsten Zeitpunkt für eine bessere Rechtssetzung an, in der Frühphase – und lange bevor auch nur der erste Satz eines Gesetz- oder Verordnungsentwurfs geschrieben ist. Als Teil des digitalen Gesetzgebungskreislaufs erfolgt eine Integration dieser Instrumente und ermöglicht eine ganzheitliche Verzahnung mit der E-Gesetzgebung. 48 Handlungsfelder Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 48 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. EINBLICK Unterstützung im Maschinenraum der Gesetzgebung: Das Zentrum für Legistik Recht gut gedacht – Recht besser gemacht: Wie Regelungen formuliert werden, entscheidet über den Aufwand in der Praxis. Gute Gesetzgebung muss den Alltag von Bürgern und Unternehmen erleichtern. Ein Auftrag für das Zentrum für Legistik. Die Ausgestaltung von Regelungen, die Legistik, ist ein sehr spezielles Handwerk, das Juristinnen und Juristen sich meist im Job selbst erarbeiten. Eine systematische Qualifizierung und Übersicht moderner Werkzeuge und Methoden für Legistik fehlte dagegen bislang weitgehend. Das soll sich mit dem Zentrum für Legistik (ZfL) ändern, das seit Januar 2026 auch über eine eigene Webseite verfügt. Das ZfL ist die zentrale Anlaufstelle für Legistinnen und Legisten. Als Unterstützungseinheit und Think Tank für Fragen rund um die bessere Rechtsetzung bündelt das ZfL unter zfl.bund.de bewährte Hilfsangebote und Methoden für Legistinnen und Legisten. Im Austausch mit den Ressorts entwickelt das ZfL sein Angebot bedarfsgerecht weiter. Interdisziplinäre Teams arbeiten eng mit den Bundesministerien zusammen und ergänzen die juristische Expertise um Kompetenzen aus Service-Design, Nutzerforschung, Software-Entwicklung und Produktmanagement. So hat das ZfL seit Oktober 2025 schon zwölf Rechtsetzungsreferate unterschiedlicher Ressorts begleitet. Und das zeigt bereits Wirkung: Die Begleitung beschleunigt Abstimmungen im eigenen Haus und mit anderen Ressorts und ermöglicht praxisnahe, digitaltaugliche und bürokratiearme Regelungen. 11 von 12 Referaten empfehlen die Unterstützung weiter. Ein Novum war dabei die Nutzung von KI im Rahmen zweier Rechtsetzungsverfahren, um das bestehende Recht zu strukturieren. Fazit: KI kann komplexe Modernisierungsvorhaben unterstützen, Prozesse effizienter machen und Fleißarbeit reduzieren. Die inhaltliche Verantwortung bleibt aber beim Menschen. Genau hier setzt das ZfL an: Es vermittelt die nötigen digitalen Kompetenzen und Methoden, um u. a. KI-basierte Methoden zielgerichtet und verantwortungsvoll in der Legistik einzusetzen. Umsetzung Ziel der Frühphase ist, allen Legistinnen und Legisten die Möglichkeiten an die Hand zu geben und diese zu unterstützen, die Praxistauglichkeit, Betroffenenperspektiven und digitale Umsetzbarkeit bereits zu Beginn des Gesetzgebungsprozesses zu berücksichtigen, Qualitätskriterien und Wirkungsziele anhand einer Matrix zu bewerten und einen einheitlichen Standard für die bessere Rechtsetzung zu schaffen. Hierzu kann auch der frühzeitige Einbezug Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 49 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. mitbetroffener Ressorts gehören, ebenso in beratender Funktion derjenige des Nationalen Normenkontrollrats und des Statistischen Bundesamtes. In bisher insgesamt vier Werkstattgesprächen wurde und wird das Vorgehensmodell zur Frühphase im Austausch mit den Ressorts, dem Nationalen Normenkontrollrat und dem Statistischen Bundesamt erarbeitet. Die neue Frühphase ist nicht die einzige Stellschraube hin zur besseren Rechtsetzung: Derzeit gibt es über 3.000 Seiten an Arbeitshilfen, Leitfäden und Gesetzes-Checks – teilweise verbindlich, teilweise Empfehlungen, alle grundsätzlich für sich stehend. Hier wurde der Bestand erfasst, inhaltlich sortiert und Dopplungen identifiziert. Ziel ist es, so viele Vorgaben wie möglich zu bündeln, zu vereinfachen und in einen einheitlichen Gesamtprozess zu überführen. Dazu arbeitet die Bundesregierung über die Ressortgrenzen hinweg gemeinsam. Bedeutende Fortschritte gibt es auch im Bereich der digitalen Werkzeuge für die Gesetzgebung. Der Digitalcheck, der die Voraussetzungen für digitaltaugliches Recht schafft, wird seit Juni 2026 durch drei Länder – Hessen, NRW und Brandenburg – nachgenutzt. Dies schafft die Grundlage für digitaltaugliches Recht in Bund und Ländern. Eine frühzeitige Einbindung in die bestehenden Werkzeuge der E-Gesetzgebung ist bereits angestoßen. Das Föderale Informationsmanagement (FIM) unterstützt die Legistinnen und Legisten bei der Visualisierung und Modellierung in der Frühphase und liefert insbesondere im Bereich der Prozessmodellierung entsprechende Unterstützungswerkzeuge. Damit bildet FIM ein wichtiges Werkzeug zur Vollzugstauglichkeit von Gesetzen. Die künftige bedarfsgerechte Ressourcenausstattung und die künftige Verortung der zentralen FIM-Bundesredaktion befinden sich derzeit auf Bundesebene in Klärung. Ein weiteres Instrument im Werkzeugkasten der besseren Rechtsetzung ist die Rulemapping-Methode: Sie modelliert mit einem digitalen Werkzeug die regulative Logik für Entscheidungsbäume (Rulemaps), die sowohl Menschen verstehen als auch Maschinen als Code verarbeiten können (Law as Code). Erste Projekte in Rechtsetzung und Rechtsvollzug werden inzwischen mit der Rulemapping-Methode bearbeitet, mehrere Pilotvorhaben in unterschiedlichen Ressorts sind aktuell in der Umsetzung oder Anbahnung. Die gesammelten Erfahrungen fließen systematisch in die Sonderaufgabe Law as Code im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung ein. Zugleich testen wir die Umsetzung der Law as Code–Methode im behördlichen Vollzug. Das BMDS hat einen Rahmenvertrag für alle Bundesressorts ausgeschrieben, um den Legistinnen und Legisten in der Bundesverwaltung eine Gesetzeseditorsoftware für eine strukturierte Normsetzung im Sinne von Law as Code zur Verfügung zu stellen. Der Zuschlag ist in Kürze geplant. Auf diese Weise steht Legistinnen und Legisten zeitnah ein Editor zur Verfügung, mit dem sich die regulative Logik bereits in der Entwurfsphase modellieren lässt – zugleich ein Beitrag zu verständlicherem, bürokratiearmem Recht. 50 Handlungsfelder Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 50 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Einmal in Kraft getreten, stellt sich eine andere Frage: Wie misst man die Wirksamkeit von Gesetzen – auch, um für zukünftige Rechtsetzung zu lernen? Der dritte Schwerpunkt im Handlungsfeld widmet sich Maßnahmen, mit denen Wirkung und Zielerreichung von Gesetzen durch einheitliche Methodik überprüfbar werden. Hierzu werden die bestehenden Standards für die bislang rein quantitative Erfolgsmessung von Gesetzen gemeinsam mit den Ressorts weiterentwickelt. Zudem soll künftig die Wirkungsorientierung und spätere Evaluierung von Regelungen der Bundesregierung schon in der neuen Frühphase berücksichtigt werden. Im Rahmen der Modernisierungsagenda soll jedoch nicht nur die Qualität, sondern auch die Verfügbarkeit von Evaluationen erhöht werden. In Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt ist daher eine zentrale Plattform zur ressortübergreifenden Bereitstellung von Evaluierungsberichten geplant. Hierfür laufen aktuell Arbeiten zur konzeptionellen sowie technischen Umsetzung. Handlungsfeld 3: Bürger- und unternehmenszentrierter Service In der Vergangenheit stand die Verfügbarkeit digitaler Anwendungen im Zentrum der Verwaltungsmodernisierung. Qualität war zweitrangig - und damit auch die Perspektive der Nutzenden. Das Ergebnis waren häufig downloadbare PDF- Formulare statt vollwertiger und nutzerfreundlicher Onlineverfahren. Während insbesondere im Bereich digitaler Services nachgesteuert wurde (OZG-Änderungsgesetz, Servicestandard, Zentrale Feedbackkomponente), fehlte bisher ein ineinandergreifendes System, das sowohl analoge als auch digitale Services umfasst. In Handlungsfeld 3 wurden daher die Erarbeitung und Aufbau eines Ökosystems Servicequalität stark vorangetrieben. Ziel dieses Ökosystem soll es sein, gezielt Hindernisse und Friktionen aus - digitalen wie analogen - Verwaltungsleistungen zu entfernen, die Bürger und Unternehmen Zeit und Nerven kosten. Problem Viele Verwaltungsleistungen sind zu wenig aus der Perspektive der Nutzenden gedacht. Prozesse brechen ab, sind zu kompliziert oder die Anforderungen unverständlich - das führt zu Frust statt zu Entlastung. Lösung Von Dezember 2025 bis März 2026 haben Bürgerinnen, Bürger und Serviceverantwortliche der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung gemeinsam ein Leitbild definiert, wie gute staatliche Services aussehen. Dieses Leitbild wurde 51 Handlungsfelder Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 51 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. anschließend im Rahmen einer bevölkerungsrepräsentativen Erhebung validiert. Es soll nun um die Perspektive der Unternehmen ergänzt werden, um künftig die Grundlage für eine systematische Erfassung der Servicequalität zu bilden. Bei der Umsetzung helfen wird die Geschäftsstelle Servicequalität, die bis Mitte 2027 eingerichtet werden soll. Diese Geschäftsstelle soll die Qualität von Verwaltungsleistungen erheben und dabei unterstützen, Services mit Verbesserungsbedarf aufzuspüren und bestehende Reibungsverluste zu beseitigen. Umsetzung Mit dieser Herausforderung steht Deutschland nicht allein da – warum also nicht von guten Beispielen anderer Länder lernen? Internationale Best Practices zur Steigerung der Servicequalität lassen sich allerdings nicht ohne weiteres in Deutschland nutzen – sie müssen erst an hiesige Verfahren und Strukturen angepasst werden. Mit der Bewilligung des Technical Support Instruments (TSI) der EU „Efficiency and Service Quality of the German Federal Administration“ ist es nun möglich, die internationale Expertise und Best Practices aus anderen Ländern für diese Aufgabe zu nutzen. Ein Beispiel ist das australische Best-Practice-Programm von „Sludge Audits“. Dieses Programm hilft Behörden, ihre Services systematisch auf die Einhaltung der Servicekriterien zu überprüfen und dabei bestehende Brüche und Probleme und ihre Folgen zu identifizieren. Auf Basis dieser Analyse lassen sich Services gezielt dort überarbeiten, wo sie erlebte Bürokratie am effektivsten abbauen. Die Pilotierung dieses Konzeptes in Deutschland wurde erfolgreich abgeschlossen. Derzeit wird das Programm an die Bedarfe der deutschen Verwaltungslandschaft angepasst und ein Portfolio von niedrigschwelligen Unterstützungsleistungen für Behörden entwickelt. Zentrale Herausforderung ist es, eine dauerhafte Zuständigkeit für das Thema Servicequalität in der heterogenen Behördenlandschaft auch personell zu institutionalisieren. Zu diesem Zweck soll zukünftig ein formaler Ressortkreis entstehen, der das Thema in den Bundesressorts verankert und die Verankerung in nachgeordneten Behörden entwickeln soll. Die Daten für das Monitoring der Servicequalität waren in der Vergangenheit über Bundesministerium des Innern, Statistisches Bundesamt und andere Behörden verteilt. Künftig sollen Pflege und Verarbeitung dieser Daten an zentraler Stelle in einer Geschäftsstelle Servicequalität gebündelt werden. 52 Handlungsfelder Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 52 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. EINBLICK Staat braucht Rat für besseren Service: Bürgerwerkstätten für bessere Verwaltungsleistungen Wer aufs Amt muss, bringt besser viel Zeit und starke Nerven mit – diese Erfahrung machen immer noch viele Menschen im Kontakt mit Behörden. Wen also fragen, wie guter Service bei Verwaltungsleistungen aussehen muss? Die, die es am besten wissen: die Bürgerinnen und Bürger. Insgesamt 90 Bürgerinnen und Bürger wurden über eine Zufallsauswahl aus den Einwohnermelderegistern ausgewählt und eingeladen, ihre Erfahrungen mit der Verwaltung zu teilen. In drei Bürgerwerkstätten in Berlin, Erfurt und Köln haben die Teilnehmenden gemeinsam erarbeitet, wie gute Verwaltungsleistungen konkret aussehen und welche Aspekte für sie besondere Priorität haben. Diese Ergebnisse wurden in einer landesweiten Befragung überprüft und mit Praktikern aus der Verwaltung abgeglichen. Entstanden ist so ein Leitbild für gute Verwaltungsleistungen. Aktuell dauern Kontakte mit der Verwaltung häufig noch zu lange und sind unnötig kompliziert. Zukünftig sollen Verwaltungsleistungen nach und nach an dem erarbeiteten Leitbild ausgerichtet und – wenn nötig – verbessert werden. Handlungsfeld 4 Zukunftsgerichtete Personalentwicklung und Strategisches Personalmanagement Zu einem handlungsfähigen Staat gehören die Menschen, die ihn tragen: kompetente und motivierte Mitarbeitende in der Verwaltung. Ohne sie lässt sich der Staat nicht modernisieren und die anstehenden Aufgaben bewältigen. Die Bundesverwaltung steht dabei vor einer doppelten Herausforderung: Stellen müssen eingespart werden und zugleich sorgt der demografische Wandel in den kommenden Jahren zu personellen Herausforderungen. Als Reaktion darauf benötigen Mitarbeitende zusätzliche Kompetenzen, damit sie ihre Arbeit flexibel und effizient leisten können – beispielsweise mit Hilfe von Automatisierung und Digitalisierung. Ziel ist es, die Bundesverwaltung als attraktive Arbeitgeberin zu stärken. Das Handlungsfeld steht zugleich für verbesserte Chancengerechtigkeit, Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie Teilhabe von Menschen mit Behinderung und Förderung von Diversität. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 53 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Handlungsfeld 4 umfasst insgesamt sechs große Vorhaben. Die Schwerpunkte des Handlungsfeldes lagen im vergangenen Jahr zum einen auf dem Bereich Personalverwaltung und zum anderen auf der Entwicklung von Beschäftigten der Bundesverwaltung. In allen zwanzig in Umsetzung befindlichen Maßnahmen konnten maßgebliche Erfolge erzielt werden. Problem Bislang nutzen die Ressorts und Bundesbehörden zum Teil eigene bzw. unterschiedliche Lösungen für ihr Personalmanagement – das ist wenig effizient, kostet Geld und benötigt viel Personal. Lösung Statt vieler Einzellösungen sollen geeignete Leistungen des Personalmanagements künftig stärker als bisher auch zentral und standardisiert erbracht werden. Teil der Lösung können dabei KI-unterstützte Anwendungen und Workflows sein. Ziel ist es, KI-Entwicklungsprojekte in den Personalbereichen für weitere Behörden über den Marktplatz der KI-Möglichkeiten zu veröffentlichen und die Nutzung innerhalb der Bundesverwaltung zu skalieren. Umsetzung Zunächst wurde das strategische Personalmanagement mit dem von der EU- Kommission geförderten Projekt Technical Support Instrument (TSI) für die gesamte Bundesverwaltung analysiert. Im Rahmen des Projekts wurden 43 Personalaufgaben identifiziert, die größtenteils gebündelt, standardisiert und zentralisiert bearbeitet werden könnten. Eine Voraussetzung dafür ist eine ressortübergreifende und enge Zusammenarbeit der Ministerien zu den Personalthemen. Erstes wesentliches Ergebnis ist die Fertigstellung und Einführung der digitalen Personalakte Bund, auf die sich die Staatssekretäre aller Ressorts verständigt haben. Netzwerke spielen eine Schlüsselrolle, um Verwaltungsmodernisierung in die Breite zu tragen. Das ist die Aufgabe des TransformationsHubs, der die bereits bestehenden Netzwerke in der Bundesverwaltung zusammenbringt. Der TransformationsHub vereint in seinem übergreifenden Netzwerk ca. 3.000 Beschäftigte, die sich aktiv in Veränderungs- und Transformationsprozesse einbringen. Für den regelmäßigen Abgleich zwischen Theorie und Praxis dienen die Transformationswerkstätten: Sie öffnen den Beteiligten ein Austauschformat, um Wissen und Erfahrungen aus der Praxis wieder in die Modernisierungsprozesse einzubringen. 54 Handlungsfelder Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 54 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Um den Kulturwandel in der Verwaltung voranzutreiben, setzt das Handlungsfeld gezielt auf Multiplikatoren: Im Rahmen der Kompetenz- und Transformationsoffensive haben Beschäftigte der Bundesverwaltung die Möglichkeit, an einem zweitägigen Intensivtraining teilzunehmen. Ziel dieses Trainings ist es, passgenau Kompetenzen aufzubauen und zu vertiefen, die für Veränderung notwendig sind. Das zweitägige Intensivtraining stößt auf eine hohe positive Resonanz und Nachfrage. Die Teilnehmenden tragen ihr Wissen und neue Kompetenzen in ihre jeweiligen Behörden und werden so zu Botschaftern der Modernisierungsagenda Bund. Das wiederum wirkt sich positiv auch auf die anderen Projekte in Handlungsfeld 4 aus. Bis Ende 2026 werden mehr als 250 Beschäftigte der gesamten Bundesverwaltung daran teilgenommen haben. Die Skalierung und zentrale Bereitstellung für Multiplikatoren sind die nächsten Schritte. Transformationswerkstätten & Intensivtrainings Ressortübergreifende Formate der Modernisierungsagenda Bund 291 teilnehmende Mitarbeitende der Bundesverwaltung 66 davon Führungskräfte 4,29 / 5 Zufriedenheit Stimmen von Teilnehmenden „Praxisnahe Impulse und konkrete Lösungsansätze“ „Behördenübergreifende Vernetzung und vielfältige Expertise“ „Hohe Verbindlichkeit und Fokus auf umsetzbare Ergebnisse“ Abbildung 4: Transformationswerkstätten & Intensivtrainings Ressortübergreifende Formate der Modernisierungsagenda Bund 55 Handlungsfelder Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 55 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. EINBLICK Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen Mehr Frauen in Führung: Chancengerechtigkeit, moderne Behördenkultur und die Attraktivität der Bundesverwaltung stärken Ein moderner Staat benötigt vielfältige Führung und faire Entwicklungschancen. Gleichstellung ist deshalb ein wichtiger Bestandteil zukunftsgerichteter Personalentwicklung in der Bundesverwaltung. Die Modernisierungsagenda Bund setzt dafür auf bessere Rahmenbedingungen, regelmäßiges Monitoring, ressortübergreifende Vernetzung und moderne Führungsmodelle. Das Bundesfamilienministerium unterstützt in der Modernisierungsagenda Bund Maßnahmen, die das im Bundesgleichstellungsgesetz verankerte Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen weiter stärken. Die Ressorts werten Daten zum Frauenanteil in Führungspositionen regelmäßig aus – beispielsweise in der halbjährlichen Staatssekretärs-Runde oder auf Ebene der Abteilungsleitungen Z der obersten Bundesbehörden. Damit wird regelmäßig sichtbar gemacht, wo Fortschritte erzielt werden und wo weiterer Handlungsbedarf besteht. In Kürze startet zudem ein ressortübergreifendes Mentoringprogramm für weibliche Nachwuchsführungskräfte als einjähriges Pilotprogramm; 18 oberste Bundesbehörden haben bereits Interesse an einer Teilnahme bekundet. Daneben wird das Thema Führen in Teilzeit weiter vorangebracht, unter anderem durch ressortübergreifenden Erfahrungsaustausch und praktische Handlungsempfehlungen. Auch Gleichstellung in der Behördenkultur sowie die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf werden – unter Einbeziehung der Perspektive der Männer – weiter gestärkt. Zur Stärkung der Gleichstellung in der Behördenkultur wird unter anderem ein prozessorientierter, praxisnaher Handlungsleitfaden zur Erstellung von Gleichstellungsplänen bereitgestellt. Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 56 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Handlungsfeld 5 Effiziente Bundesverwaltung Die Anforderungen an die Bundesverwaltung werden anspruchsvoller. Zugleich sind die Ressourcen beschränkt und es fehlen Fachkräfte. Das Handlungsfeld umfasst eine Reihe heterogener Maßnahmen, die jedoch alle darauf abzielen, die Verwaltung effizienter zu gestalten und Verwaltungsprozesse zu optimieren, zu bündeln, zu digitalisieren und zu automatisieren. Problem Der Bund muss mit weniger Personal und Sachmitteln auskommen und gleichwohl weiterhin eine schnelle, leistungsstarke Regierungs- und Verwaltungsarbeit gewährleisten. Lösung Die Bundesregierung hat sich mit dem Handlungsfeld 5 der Modernisierungsagenda das Ziel gesetzt, eine behördenübergreifende Verwaltungskonsolidierung anzustoßen, Prioritäten besser zu setzen und die Arbeit der Bundesverwaltung insgesamt effizienter zu organisieren. In einer Effizienzinitiative werden sowohl Querschnitts- als auch Fachaufgaben auf ihre Notwendigkeit, Zielgenauigkeit, Wirkung und Effizienz geprüft, Prozesse optimiert, gebündelt, digitalisiert und der Einsatz von KI voran getrieben. Umsetzung Noch in diesem Jahr beginnt die schrittweise Umsetzung von Maßnahmen für strukturelle Entlastungen und eine effizientere Bundesverwaltung. Bis 2029 soll so ein Entlastungsvolumen von drei Milliarden Euro jährlich erreicht sein – beispielsweise, indem Aufgaben und Dienstleistungen gebündelt und zentralisiert werden. Dazu gehört aber auch eine umfassende Aufgabenkritik bis hin zu einer möglichen Zusammenlegung von Behörden. Im Kabinettbeschluss zum Bundeshaushalt 2027 werden Ziele in einer für alle Ressorts verbindlichen Effizienzinitiative vereinbart. Die Umsetzung dieser Initiative wurde nun eingeleitet und bündelt eine Vielzahl der Maßnahmen des Handlungsfelds 5. 57 Handlungsfelder Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 57 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Ein zentraler Bestandteil ist dabei die Durchführung einer 14. Spending Review zum Thema „Querschnittliche Serviceaufgaben“, mit dem Ziel, Potenziale für eine effektivere und effizientere Ausgestaltung der Wahrnehmung der Aufgaben des Inneren Dienstes der Bundesressorts zu identifizieren. Daraus soll die Spending Review konkret umzusetzende Schritte für die Modernisierung und Digitalisierung in der Bundesverwaltung ableiten. Für mehr Effizienz soll auch die geplante Behördeninventur sorgen. Ziel ist ein organisatorischer Basisdatenbestand der Bundesverwaltung: Der Basisdatenbestand soll dabei Strukturen, Aufgaben und Ressourcen nachvollziehbar abbilden und für Auskünfte, Analysen und die tägliche Zusammenarbeit nutzbar machen. Hierzu wird ein erster Prototyp der Behördeninventur derzeit sukzessive um weitere Funktionalitäten ergänzt und ausgebaut. Alle Bundesressorts können darüber hinaus Daten zur Verarbeitung in der Behördeninventur zuliefern und das Instrument perspektivisch für sich und zur Steuerung ihres Geschäftsbereichs nutzen. Die Umsetzung der Empfehlungen der 12. Spending Review zur Verbesserung der Ziel- und Wirkungsorientierung im Bundeshaushalt soll zudem zu einem effizienteren Regierungshandeln beitragen. Erste kurzfristige Empfehlungen wurden bereits umgesetzt. Die Inhalte des „Rahmenkonzepts Ziel- und wirkungsorientierte Haushaltsführung“ werden im Monitoring des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität pilotiert und die Transparenz staatlicher Ausgaben durch die begonnene Umsetzung des Taggings der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) im Bundeshaushalt und der Schaffung einer einheitlichen Online-Plattform zur Veröffentlichung von Evaluationen erhöht. Eine wichtige Rolle für mehr Effizienz in der Verwaltung nimmt die künstliche Intelligenz ein: In den letzten Jahren sind über alle Ressorts hinweg viele einzelne Lösungen entstanden. Der Marktplatz der KI-Möglichkeiten soll das Nebeneinander beenden und hat sich als zentrale Anlaufstelle für KI-Lösungen für alle Verwaltungsebenen und über Bundes-, Länder- und Kommunalgrenzen entwickelt. Der unter www.kimarktplatz.bund.de öffentlich einsehbare KI-Marktplatz bietet einen einheitlichen und transparenten Überblick über eingesetzte oder geplante KI-Systeme und unterstützt die konsequente Nachnutzung. Die Eintragung von KI-Systemen wird auch über den IT-Zustimmungsvorbehalt durchgesetzt. Controlling-Maßnahmen, Nutzerworkshops und kontinuierliche Anforderungserhebungen sorgen gemeinsam mit 2026 umfassend erweiterten Qualitätssicherungsmaßnahmen und einem Customer-Relationship-Management für eine permanente Erfolgskontrolle. 58 Handlungsfelder Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 58 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. EINBLICK Starkes Instrument für die IT-Steuerung des Bundes: Der Zustimmungsvorbehalt Das Nebeneinander von digitalen Einzellösungen ist teuer – und selten effizient. Das gilt auch für den Bund und die Ministerien selbst. Daher hat das BMDS gemäß Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 als neues und ressortübergreifendes Steuerungsinstrument einen „Zustimmungsvorbehalt für wesentliche IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung“ erhalten. Auch die Modernisierungsagenda Bund greift den Zustimmungsvorbehalt auf: Haushaltsmittel für neue IT-Vorhaben gibt es daher nur, wenn das Digitalministerium kein Veto einlegt. Ziel ist es, im BMDS einen Überblick über geplante Anschaffungen und IT-Vorhaben der Ressorts zu bekommen – wie Software, Hardware, Lizenzen – und vermeidbare Doppelungen zu verhindern. Projekte, die ähnliche Funktionen erfüllen, sollen zusammengeführt oder auf gemeinsamen Plattformen gesetzt werden. Der IT-Vorbehalt gilt für alle geplanten IT- Ausgaben ab 500.000 Euro pro Jahr bzw. 3 Mio. Euro insgesamt oder Vorhaben mit strategischer Relevanz und Tragweite, beispielsweise Projekte zu künstlicher Intelligenz. Dem BMDS wurden bislang rund 4.000 IT-Vorhaben gemeldet. Das BMDS hat im Rahmen des IT-Zustimmungsvorbehalts aktuell bei IT-Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von ca. 800 Mio. Euro steuernd eingegriffen und Ablehnungen, Auflagen oder Hinweise ausgesprochen. Das Vorgehen beim IT- Zustimmungsvorbehalt wird im Jahr 2028 insgesamt evaluiert. Als zentrale KI-Suite steht inzwischen KIPITZ – angeboten durch das ITZBund – für einen Teil der Bundesbehörden auf einer VS-NfD-fähigen Umgebung des ITZ- Bund zur Nutzung bereit (ca. 70.000 Nutzende), bis Ende des Jahres aufwachsend. Dieses zentrale Angebot ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für einen sicheren und effizienten KI-Einsatz in der Bundesverwaltung, das laufend weiterentwickelt und ausgebaut wird. Bei Ländern und Kommunen wird KIPITZ über die souveräne KI- Cloud ab Oktober 2026 pilotiert, weitere Rollouts beim Bund und Pilotierungen in den Ländern folgen. Zusätzlich wird eine DevOps-Plattform, die technisch eine souveräne Möglichkeit für Entwicklung und Betrieb neuer KI-Anwendungen zur Verfügung stellt, durch das Auswärtige Amt allen Behörden der Bundesverwaltung zur Verfügung gestellt. Sie wird bereits von 26 Behörden von Bund und Ländern (darunter eine Reihe von Bundesministerien) genutzt. Die Rahmenbedingungen für die Fähigkeit der Plattform zur Verarbeitung von Verschlusssachen befinden sich derzeit in Ausarbeitung. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 59 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. EINBLICK SPARK – Schnellere Planung und Realisierung dank KI Das KI-Tool SPARK übernimmt zeitintensive Routineaufgaben und entlastet die Verwaltung: SPARK erfasst und sortiert eingereichte Unterlagen, prüft auf Vollständigkeit und unterstützt das Formulieren eines Bescheides. Schneller zur Genehmigung dank KI: Die KI-Module der SPARK-Software bilden ein Assistenzsystem, mit dem Planungs- und Genehmigungsbehörden ihre Verfahren digital abbilden und unterstützen lassen können. Das System ist in aufeinander aufbauende Verfahrensabschnitte gegliedert, die beispielsweise das Einlesen und die Strukturierung von Unterlagen, die Ermittlung der einschlägigen Gesetze und Normen, die Ableitung von Gesamtbewertungen und letztlich auch die Vorbereitung möglicher Bescheidentwürfe umfassen. Durch diese durchgängige digitale Unterstützung werden Verwaltungsmitarbeitende gezielt entlastet, während die Entscheidungshoheit weiterhin bei den zuständigen Sachbearbeitenden verbleibt („Human in the Loop“). Das Projekt ist in der Pilotierungsphase: Alle entwickelten KI-Module wurden auf der Plattform openCode als Open Source zur Verfügung gestellt. Die verschiedenen KI-Module werden parallel in vier verschiedenen Anwendungsfällen auf Landes- und Bundesebene mit Hamburg im Wasserstoffkernnetzverfahren, in Nordrhein-Westfalen für Genehmigungen von Anträgen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, in Mecklenburg-Vorpommern und beim Fernstraßenbundesamt erprobt. Zusätzlich ist eine breite Skalierung der SPARK- KI-Module auf kommunaler Ebene geplant. Zeitgleich erfolgt eine Weiterentwicklung der KI-Module zu einem erweiterten Einwendungs- und Beteiligungsmanagement auf Bundesebene. Ebenfalls wird eine breite Skalierung der SPARK-KI-Module für Kommunen, die Bundesländer und den Bund geplant. Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 60 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Fortschritte gibt es auch bei der Ende-zu-Ende-Digitalisierung (E2E) in der Bundesverwaltung. Ziel des Digitalisierungsprogramms ist es, wesentliche Verwaltungsleistungen des Bundes von der Antragstellung bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens durchgängig zu digitalisieren – also solche Leistungen, die für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung von besonderer Bedeutung sind und deshalb prioritär digitalisiert werden sollen. Hierfür wurden die organisatorischen, methodischen und technischen Grundlagen für das Programm geschaffen. Dazu gehören der Aufbau zentraler Programmmanagement- Strukturen, ein standardisiertes Berichtswesen mit Fortschrittskontrolle, Unterstützungsangebote für Ressorts und Behörden, ein umfangreiches Wissensmanagement sowie technische Werkzeuge für die Programm- und Projektsteuerung und die Bereitstellung zentraler Digitalisierungsplattformen. Mit einer zentralen Low-Code-Plattform steht seit dem ersten Quartal 2026 eine Lösung zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen für den Probebetrieb bereit. Das ITZBund betreibt darauf seit Januar 2026 den „EU-Meldedienst für die Verbringung von Waffen und Munition“ des Bundesverwaltungsamts, der als erstes Vorhaben die im E2E-Digitalisierungsprogramm geschaffenen organisatorischen, methodischen und technischen Grundlagen praktisch umsetzt. 61 Handlungsfelder Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 61 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. EINBLICK Volltreffer im E2E-Digitalisierungsprogramm: Digitalisierter Meldedienst für Schusswaffen- und Munition Das Bundesverwaltungsamt digitalisiert den EU-Meldedienst für Schusswaffen- und Munitionsverbringungen mit einer Low-Code-Anwendung auf Appian-Basis und löst damit schrittweise die bisher manuelle, teils papierbasierte Bearbeitung ab. Das BVA bearbeitet jährlich rund 12.000 Vorgänge zur Meldung der Verbringung von Schusswaffen und Munition zwischen Deutschland und der EU bzw. dem Schengen-Raum, verteilt auf fünf Vorgangskategorien. Die Bearbeitung war bislang durch einen hohen manuellen Aufwand geprägt: Bis zu elf einzelne Arbeitsschritte, verschiedene Eingangskanäle wie Post, E-Mail und Bundesportal sowie die parallele Erfassung von Daten in einer Access-Datenbank und im Binnenmarkt-Informationssystem der Europäischen Kommission (IMI – Internal Market Information System) bestimmten den Prozess. Im Rahmen des E2E-Digitalisierungsprogramms des Bundes wurde der EU- Meldedienst seiner Zeit als eines der ersten Pilotprojekte ausgewählt, um eine Low-Code-Plattform auf Basis von Appian anhand eines konkreten Fachverfahrens zu erproben. Mit der entwickelten Anwendung konnte ein wesentlicher Schritt hin zu einer durchgängigen digitalen Bearbeitung umgesetzt werden: Die Anwendung befindet sich bereits im Probebetrieb und verarbeitet über das Bundesportal eingehende Anzeigen weitestgehend automatisiert. Damit werden Medienbrüche reduziert und bislang erforderliche manuelle Tätigkeiten schrittweise abgelöst. Ein besonderer Mehrwert liegt in der automatisierten Entgegennahme und Weiterverarbeitung der Anzeigen sowie in der Vermeidung der bisherigen Doppelerfassung in der Access-Datenbank und im IMI. Gleichzeitig werden bislang getrennte Eingangskanäle perspektivisch gebündelt und die Bearbeitungsprozesse weiter automatisiert. Zugleich liefert das Pilotprojekt wichtige Erkenntnisse für den möglichen Einsatz der Low-Code- Plattform in weiteren Digitalisierungsvorhaben des Bundes. Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 62 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Weitere Verfahren befinden sich aktuell in der Umsetzung. Eine Erweiterung der E2E-Digitalisierungsplattform auf Basis von Mendix steht seit Mitte Mai 2026 bei der Bundesdruckerei zur Nutzung bereit. Als erstes Projekt wird hier vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Leistung Datenraum Wärmeplanung umgesetzt. Die gewonnenen Erfahrungen fließen dabei in die Digitalisierung aller wesentlichen Leistungen bis 2029 sowie in die Skalierung des E2E- Digitalisierungsprogramms ein. Ein Process-Repository ermöglicht die plattformunabhängige Erhebung und Pflege der Prozesse. Eine erste Version des Repositories wurde erstellt und wird erprobt sowie weiterentwickelt. 63 Handlungsfelder Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 63 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Vom Maßnahmenkatalog zum Programm Damit aus einer ressortübergreifenden Agenda konkrete Umsetzung wird, braucht es mehr als einzelne Maßnahmen und Projekte. Staatsmodernisierung betrifft viele Ressorts, Behörden, Regelungsbereiche und technische Infrastrukturen zugleich. Viele Vorhaben hängen voneinander ab, bauen auf gemeinsamen Standards auf oder entfalten ihre Wirkung erst dann vollständig, wenn sie im Verbund zusammengedacht und umgesetzt werden. Deshalb ist die Modernisierungsagenda Bund als gemeinsames Umsetzungsprogramm nach dem Whole-of-Government-Ansatz angelegt. Der Programmansatz greift damit auch zentrale Impulse der Initiative für einen handlungsfähigen Staat auf, darunter die Stärkung der ressortübergreifenden Zusammenarbeit. Die Initiative hat Vorschläge erarbeitet, wie staatliche Institutionen wirksamer, effizienter und bürgernäher handeln können. Ihr Abschlussbericht benennt unter anderem Digitalisierung, die Steuerung komplexer Vorhaben sowie die Gewinnung und Entwicklung von Personal im öffentlichen Dienst als zentrale Herausforderungen. Viele dieser Themen finden sich in der Modernisierungsagenda Bund wieder. Zur Gestaltung des Umsetzungsprogramms hat das BMDS im ersten Jahr zentrale Strukturen, Arbeitsweisen und unterstützende Angebote aufgebaut. Ziel ist ein Rahmen, der politische Priorität, operative Koordinierung und Umsetzung, Transparenz über Fortschritte und die Weiterentwicklung des Portfolios miteinander verbindet. Die Modernisierungsagenda soll dadurch nicht als statische Liste einzelner Vorhaben verstanden werden, sondern als lernendes Programm, das über die gesamte Legislaturperiode weiterentwickelt wird. Die in der Modernisierungsagenda genannten sowie mögliche zukünftige Handlungsfelder und Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt präjudizieren dabei weder die laufenden noch die künftigen Haushaltsverhandlungen. Sofern durch die genannten oder künftig geplanten Maßnahmen zusätzlicher finanzieller oder personeller Bedarfe entsteht, soll dieser innerhalb der geltenden Haushaltsansätze und Stellenpläne der jeweils zuständigen Ressorts gedeckt werden. Ein wichtiger Bestandteil dieses Programmansatzes ist die gemeinsame Steuerung. Der Staatssekretärsausschuss „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ bildet das zentrale politische Steuerungsgremium für die Modernisierungsagenda Bund. Er setzt Prioritäten, fasst Beschlüsse und befasst sich mit dem übergreifenden Umsetzungsstand der Agenda. Damit Ressorts und Behörden die Maßnahmen und Projekte wirksam umsetzen können, wird die Agenda durch weitere Bausteine unterstützt. Dazu gehören Instrumente für eine stärkere Ziel- und Wirkungsorientierung und Nachverfolgung des Umsetzungsfortschritts sowie der Effizienzfonds zur Förderung zusätzlicher Modernisierungsprojekte. Aktuell wird PMflexONE als neues, digitales Projekt management-Werkzeug und Monitoring-Tool zur strukturierten Begleitung der Umsetzung aufgebaut und ausgerollt. 64 Handlungsfelder Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 64 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Konkrete Fortbildungsangebote für Beschäftigte der Bundesverwaltung sowie ergänzende Beteiligungsformate und der TransformationsHub schaffen Räume für Austausch, Vernetzung und die Weitergabe guter Praxis unter den Beteiligten. So können Erfahrungen aus der Umsetzung geteilt, ähnliche Herausforderungen gemeinsam bearbeitet und erfolgreiche Ansätze schneller sichtbar gemacht sowie auf andere Bereiche übertragen werden. Eine gemeinsame Kommunikation unter dem Motto „Das kann Deutschland“ soll die Fortschritte der Staatsmodernisierung verständlich und nachvollziehbar darstellen. Erst im Zusammenspiel dieser Elemente entsteht der Programmansatz der Modernisierungsagenda Bund: Ein lebendiger Rahmen, der Umsetzung, Lernen und Weiterentwicklung ermöglicht. Vom Ziel her gedacht: Wirkungsorientierung in der Staatsmodernisierung Staatsmodernisierung erreicht nur dann ihr Ziel, wenn sie greifbar im Alltag von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen ankommt: wenn zeitraubende Behördengänge wegfallen, Unternehmen weniger Zeit für Bürokratie aufwenden müssen oder die Verwaltung schnell entscheidet. Ziel- und Wirkungsorientierung sind daher ebenso zentraleThemen für Staatsmodernisierung. Das bedeutet, klare Ziele für die Wirkung zu setzen und Budgets für finanzwirksame Maßnahmen, Förderprogramme oder regulative Vorhaben anhand dieser Ziele zu priorisieren und auszurichten. Ziel ist es, Wirkung von Anfang an mitzudenken, Fortschritte wie Rückschläge transparent offenzulegen und daraus für die weitere Umsetzung zu lernen. Das BMDS hat daher eine Stabsstelle eingerichtet, die direkt der Hausleitung unterstellt ist und dafür zuständig ist, die Wirkung und Zielerreichung der eigenen Projekte zu überprüfen. Das BMDS hat hierfür mehrere Pilot-Maßnahmen der Modernisierungsagenda Bund ausgewählt: das Zentrum für Legistik, das EinfachMachen-Portal und die Kriterien guter Servicequalität. Abbildung 5: Wirkungsmodell als Wirkungstreppe von Input bis Impact zfl.bund.de/ einfach-machen. gov.de/ 65 Handlungsfelder Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 65 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Steuerung der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus: die Arbeit des Staatssekretärsausschusses Der Staatssekretärsausschuss „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ wurde per Beschluss des Bundeskabinetts vom 30. Juli 2025 als ressortübergreifendes Steuerungsgremium eingerichtet und bearbeitet dabei insbesondere folgende Schwerpunkte: 1. (a.) Begleitung des Prozesses der Erarbeitung der im Koalitionsvertrag vereinbarten „Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung“ des Bundes in 2025 und anschließende Steuerung und Unterstützung bei der Umsetzung der Agenda sowie (b.) Begleitung des Prozesses der Erarbeitung von Maßnahmen zur Staatsmodernisierung im föderalen Kontext (BK-MPK- Beschluss vom 18. Juni 2025), 2. Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Bürokratierückbauziele, Implementierung der im Koalitionsvertrag ausgewiesenen Bürokratierückbauinstrumente sowie Weiterentwicklung der Methodik für die Ermittlung von Erfüllungsaufwand und Bürokratiekosten, 3. Umsetzung einer ressortübergreifenden Implementierung und Weiterentwicklung insbesondere der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur besseren Rechtsetzung. Er hat damit nicht nur die Aufgaben des bereits seit längerem existierenden Staatssekretärsausschusses „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“ übernommen, sondern wurde auch um den Bereich „Staatsmodernisierung“ erweitert. Hier begleitet er die „Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung“ im Hinblick auf Reformbeiträge einzelner Ressorts und ressortübergreifende Aspekte und überwacht deren Umsetzung. Schließlich gehört auch die ressortübergreifende 66 Steuerung der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 66 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Koordinierung und Abstimmung des Bundesinteresses im Prozess der Erarbeitung von Maßnahmen zur Staatsmodernisierung im föderalen Kontext zu den Aufgaben des Ausschusses. Den Vorsitz hat die für Staatsmodernisierung zuständige Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung inne und das BMDS führt auch die Geschäftsstelle des Ausschusses. Seit seiner Konstituierung haben insgesamt sieben Sitzungen des Staatssekretärsausschusses „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ stattgefunden. Die Sitzungen finden i.d.R. in zweimonatlichen Abständen statt. Die Arbeit des Ausschusses ist durch ein breites inhaltliches Spektrum geprägt, da die Themen Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau praktisch alle Bereiche des Verwaltungshandelns adressieren können. So wurden z.B. Beschlüsse zur Vereinbarung ressortspezifischer Bürokratierückbauziele, zur Erweiterung der „One in, one out“-Regel, zur digitalen Personalakte und zur Umsetzung der Anschlussplanung bzgl. Anschluss der Onlinedienste und Register des Bundes an das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) im Berichtszeitraum gefasst. Daneben wurde regelmäßig zu den Umsetzungsständen der Modernisierungsagenda Bund sowie der Föderalen Modernisierungsagenda berichtet. Um angesichts dieser inhaltlichen Breite zielführende Beratungen im Ausschuss zu ermöglichen, hat sich im Laufe der Zeit ein eigenes Verfahren der Zusammenarbeit zwischen den Ressorts etabliert. Jede Ausschusssitzung wird fachlich durch koordinierende sowie inhaltlich zuständige Arbeitseinheiten je Ressort vorbereitet. Hierbei sind eine intensive Abstimmung und Verzahnung sowohl zwischen als auch innerhalb der Ressorts erforderlich. 67 Steuerung der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 67 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Zahlen zum Bürokratierückbau (Bericht nach § 7 NKRG) Um die Belastungswirkungen von Regelungen transparent zu machen und ihren Abbau systematisch zu verfolgen, werden die mit Regelungsvorhaben verbundenen Aufwände und Kosten erfasst und bilanziert. Dies erfolgt in zwei komplementären Systemen: Im Rahmen der „One in, one out“-Regel (Oioo) werden Be- und Entlastungen über die Legislaturperiode bilanziert; daneben werden Erfüllungsaufwand und Bürokratiekosten fortlaufend gemessen. Die Entwicklung wird dabei jeweils für zwei Berichtszeiträume betrachtet: vom 1. Januar 2024 bis zum 5. Mai 2025 für das Ende der 20. Legislaturperiode sowie vom 6. Mai 2025 bis zum 30. Juni 2026 für die ersten Monate der 21. Legislaturperiode. Entwicklung der „One in, one out“-Bilanz Die im Jahr 2015 eingeführte „One in, one out“-Regel, auch „Bürokratiebremse“ genannt, basierte auf folgendem Prinzip: Wenn sich durch eine neue bundesrechtliche Regelung der jährliche Erfüllungsaufwand (einschließlich Informationspflichten) für die Wirtschaft erhöht, muss dieser für die Wirtschaft an anderer Stelle – spätestens bis zum Ende der Legislaturperiode – kompensiert werden. Damit sollte sichergestellt werden, dass die bürokratische Belastung für Unternehmen im Saldo nicht steigt, sondern bestenfalls – wie im Berichtszeitraum geschehen – sinkt (vgl. Tabelle 1). Bis zum Ende der 20. Legislaturperiode war „One in, one out“ auf die Wirtschaft beschränkt. Es gab dabei folgende Ausnahmen: die 1:1-Übernahme von internationalen oder EU-Vorgaben in nationales Recht, erforderliche Rechtsänderungen auf der Grundlage nationaler Rechtsprechung (etwa durch das Bundesverfassungsgericht) oder Entscheidungen der Gerichte der Europäischen Union. Insgesamt konnte im Rahmen der Bürokratiebremse der Erfüllungsaufwand der Wirtschaft in der 20. Legislaturperiode um rund 2,6 Milliarden Euro gesenkt werden (vgl. Tabelle 1). 68 Zahlen zum Bürokratierückbau (Bericht nach § 7 NKRG) Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 68 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 20. Legislaturperiode (08.12.2021 – 05.05.2025) Tabelle 1: One in, one out – Gesamtbilanz der 20. Legislaturperiode für die Wirtschaft nach Ressorts Tabelle 1 Ressort Anzahl der relevanten Regelungsvorhaben In Out Saldo vor ressortübergreifender Kompensation ressortübergreifende Kompensation Saldo belastend entlastend in Mio. Euro Auswärtiges Amt Bundesministerium des Innern und für Heimat 8 4 3,3 141,7 -138,3 -138,3 Bundesministerium der Justiz 6 16 9,9 331,0 -321,1 -321,1 Bundesministerium der Finanzen 12 13 11,8 1.781,1 -1.769,3 -1.769,3 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 28 24 623,5 248,9 374,6 374,6 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 9 4 88,0 365,4 -277,4 -277,4 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 7 8 24,8 45,7 -20,9 5,9 -15,0 Bundesministerium der Verteidigung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 4 3 7,0 1,2 5,8 -5,8 Bundesministerium für Gesundheit 14 9 242,4 257,4 -15,0 -15,0 Bundesministerium für Digitales und Verkehr 8 10 12,9 42,2 -29,2 -29,2 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 2 9 30,6 33,3 -2,7 -2,7 Bundesministerium für Bildung und Forschung 4 5 0,9 0,8 0,1 -0,1 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 1 0,7 -0,7 -0,7 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 2 1 128,6 4,4 124,2 124,2 ressortübergreifend 3 545,8 -545,8 -545,8 Insgesamt 104 110 1.183,8 3.799,7 -2.615,9 -2.615,9 Quelle: Statistisches Bundesamt 69 Zahlen zum Bürokratierückbau (Bericht nach § 7 NKRG) Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 69 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 21. Legislaturperiode (06.05.2025 – 30.06.2026) Mit dem Beschluss des Staatssekretärsausschusses „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ vom 26.09.2025 wurde die „One in, one out“-Regel grundlegend erweitert: Neben der Wirtschaft werden zusätzlich auch die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung mit einbezogen, um ein realistisches Gesamtbild zu erhalten (vgl. Tabellen 2-5). Bei belastenden Regelungsvorhaben fließt seither auch der einmalige Erfüllungsaufwand mit einem Anteil von 10 Prozent ein. Bei insgesamt entlastenden Vorhaben bleibt der einmalige Erfüllungsaufwand unberücksichtigt. Be- und Entlastungen, die durch die nationale Umsetzung von EU-Vorgaben entstehen, werden – auch bei einer 1:1 Umsetzung – ab 2026 ebenfalls in der „One in, one out- Bilanz“ berücksichtigt und getrennt ausgewiesen. Unionsrechtlich bedingter Erfüllungsaufwand aus 2025 ist weiterhin ausgenommen und nicht ausgewiesen. Nur Vorhaben zur Abwehr erheblicher Gefahren sowie Vorhaben mit zeitlich begrenzter Wirkung von höchstens einem Jahr bleiben weiterhin von der Regel ausgenommen. Ausgenommen sind weiterhin auch Vorhaben, die internationale Verträge sowie die Rechtsprechung des BVerfG 1:1 umsetzen. Für die 21. Legislaturperiode weist die „One in, one out“-Bilanz zum Stand 30.06.2026 über alle Normadressaten einen Saldo von -13,5 Milliarden Euro auf nationaler Ebene aus (vgl. Tabelle 2). Dem gegenüber steht ein Aufbau von ca. 0,5 Milliarden Euro unionsrechtlich bedingten Erfüllungsaufwands. Tabelle 2: One in, one out – Gesamtbilanz der 21. Legislaturperiode nach Ressorts in Millionen Euro - Alle Normadressaten (national und 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben) Tabelle 2 Ressort in out Saldo Ausnahmennational EU national EU national EU (gesamt)² Bundesministerium der Finanzen 130,8 14,9 269,1 -138,3 14,9 Bundesministerium des Innern 483,4 20,5 803,4 -319,9 20,5 Auswärtiges Amt 1,0 -1,0 Bundesministerium der Verteidigung 96,8 0,2 96,6 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 961,6 336,2 9.377,6 -8.416,0 336,2 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 25,2 1,3 60,4 0,2 -35,2 1,0 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1,1 0,7 0,8 0,4 0,7 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 72,0 0,8 165,1 -93,1 0,8 4,2 Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung 57,7 94,0 290,6 -232,9 94,0 Bundesministerium für Verkehr 16,6 1.024,4 -1.007,7 0,0 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit¹ 5,3 18,7 44,8 -39,5 18,7 2,0 Bundesministerium für Gesundheit 7,3 625,1 -617,8 70 Zahlen zum Bürokratierückbau (Bericht nach § 7 NKRG) Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 70 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Wirtschaft Im ersten Jahr der 21. Legislaturperiode hat die Bundesregierung durch nationale Rechtsakte ohne Umsetzung von EU-Recht die Wirtschaft um 5,7 Milliarden Euro Erfüllungsaufwand entlastet. Berücksichtigt man die im Berichtszeitraum durch neue Regelungen entstandenen Belastungen, ist ohne die Be- und Entlastungen, die durch die Umsetzung von EU-Vorgaben entstehen, ein effektiver Rückbau von rund -4,6 Milliarden Euro zu verzeichnen. Der EU-bedingte Erfüllungsaufwand ist in demselben Zeitraum dagegen um circa 0,3 Milliarden Euro gestiegen (Tabelle 3). Tabelle 3: One in, one out – Gesamtbilanz der 21. Legislaturperiode nach Ressorts (06.05.2025 – 30.06.2026) in Millionen Euro - Wirtschaft (national und 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben) Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat 2,6 29,9 -27,3 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 2.641,2 -2.641,2 Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 1,4 0,0 1,3 Bundeskanzleramt 6,3 0,9 5,4 ressortübergreifend Insgesamt 1.868,2 487,1 15.334,4 0,2 -13.466,2 486,9 6,2 Quelle: Statistisches Bundesamt ¹ Der Mehraufwand der Wirtschaft von insgesamt 14,5 Mrd. Euro (ab den Jahren 2030 bzw. 2040) durch die Fortschreibung der THG-Quote steht unter dem Vorbehalt der Herbeiführung einer methodischen Klärung und finalen Einordnung. Dieser wird aktuell nicht bilanziert. ² Beschluss des Staatssekretärsausschusses Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau zur Art und Weise der Berücksichtigung von Be- und Entlastungen, die durch die Umsetzung von EU-Vorgaben entstehen, ist vorgesehen. Diese Aufwände werden vollständig ausgewiesen. Tabelle 3 Ressort in out Saldo Ausnahmennational EU national EU national EU (gesamt)² Bundesministerium der Finanzen 46,8 13,5 194,9 -148,1 13,5 Bundesministerium des Innern 138,4 695,8 -557,4 Auswärtiges Amt Bundesministerium der Verteidigung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 931,1 311,0 3.601,8 -2.670,7 311,0 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt 71 Zahlen zum Bürokratierückbau (Bericht nach § 7 NKRG) Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 71 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Tabelle 3 Ressort in out Saldo Ausnahmennational EU national EU national EU (gesamt)² Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 0,0 1,3 17,1 -17,1 1,3 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bundesministerium für Arbeit und Soziales 0,6 0,8 140,3 -139,7 0,8 1,4 Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung 38,7 1,3 20,0 18,7 1,3 Bundesministerium für Verkehr 0,8 208,7 -207,9 0,0 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit¹ 2,6 18,7 37,4 -34,8 18,7 1,0 Bundesministerium für Gesundheit 2,4 441,6 -439,2 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat 0,2 27,1 -26,9 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 338,1 -338,1 Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 1,0 0,0 0,9 Bundeskanzleramt 0,9 -0,9 ressortübergreifend Insgesamt 1.162,5 346,5 5.723,5 -4.561,0 346,5 2,4 Quelle: Statistisches Bundesamt ¹ Der Mehraufwand der Wirtschaft von insgesamt 14,5 Mrd. Euro (ab den Jahren 2030 bzw. 2040) durch die Fortschreibung der THG-Quote steht unter dem Vorbehalt der Herbeiführung einer methodischen Klärung und finalen Einordnung. Dieser wird aktuell nicht bilanziert. ² Beschluss des Staatssekretärsausschusses Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau zur Art und Weise der Berücksichtigung von Be- und Ent lastungen, die durch die Umsetzung von EU-Vorgaben entstehen, ist vorgesehen. Diese Aufwände werden vollständig ausgewiesen. 72 Zahlen zum Bürokratierückbau (Bericht nach § 7 NKRG) Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 72 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bürgerinnen und Bürger Den größten Einfluss auf die „One in, one out“-Bilanz der Bürgerinnen und Bürger haben nationale Rechtsakte ohne Umsetzung von EU-Recht, die zu einer Entlastung von 6,7 Milliarden Euro geführt haben (Tabelle 4). Tabelle 4: One in, one out – Gesamtbilanz der 21. Legislaturperiode nach Ressorts (06.05.2025 –30.06.2026) in Millionen Euro – Bürgerinnen und Bürger (national und 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben) Tabelle 4 Ressort in out Saldo Ausnahmennational EU national EU national EU (gesamt)¹ Bundesministerium der Finanzen 41,3 -41,3 Bundesministerium des Innern 4,3 50,9 -46,6 Auswärtiges Amt Bundesministerium der Verteidigung 32,6 32,6 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 3,2 5.101,1 -5.101,1 3,2 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 28,4 -28,4 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 0,0 0,5 -0,5 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2,3 15,2 -12,9 0,0 Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung 97,2 -97,2 Bundesministerium für Verkehr 2,7 801,4 -798,7 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit 0,0 -0,0 Bundesministerium für Gesundheit 1,2 122,7 -121,5 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat 0,1 0,1 0,1 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 504,8 -504,8 Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 0,0 -0,0 Bundeskanzleramt ressortübergreifend Insgesamt 43,3 3,2 6.763,8 -6.720,5 3,2 0,0 Quelle: Statistisches Bundesamt ¹ Beschluss des Staatssekretärsausschusses Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau zur Art und Weise der Berücksichtigung von Be- und Ent lastungen, die durch die Umsetzung von EU-Vorgaben entstehen, ist vorgesehen. Diese Aufwände werden vollständig ausgewiesen. 73 Zahlen zum Bürokratierückbau (Bericht nach § 7 NKRG) Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 73 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Verwaltung Auch bei der Verwaltung hatten national bestimmte Rechtsänderungen mit einer Entlastung von 2,2 Milliarden Euro einen weit größeren Einfluss auf die „One in, one out“-Bilanz als Umsetzungen von EU-Recht mit einem Aufbau von 137,1 Millionen Euro. Tabelle 5: One in, one out – Gesamtbilanz der 21. Legislaturperiode nach Ressorts (06.05.2025 – 30.06

Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.

Relationen