Bericht der Bundesregierung zum Stand der Staatsmodernisierung 2026
Text
Bericht der Bundesregierung zum Stand der Staatsmodernisierung 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8490
21. Wahlperiode 07.10.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zum Stand der Staatsmodernisierung 2026
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 7. Oktober 2026
gemäß § 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates.
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Impressum
Herausgeber
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)
10117 Berlin
Internet: www.bmds.bund.de
Stand
September 2026
Gestaltung
DigitalService des Bundes
Weitere Publikationen der Bundesregierung zum Herunterladen und zum Bestellen
finden Sie unter: www.publikationen-bundesregierung.de
Diese Publikation wird von der Bundesregierung im Rahmen ihrer
Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Die Publikation wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum
Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder
Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet
werden. Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie für
Wahlen zum Europäischen Parlament.
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 2 –
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Über diesen Bericht
Die Bundesregierung treibt seit einem Jahr die Staatsmodernisierung und den
Rückbau von Bürokratie konsequent voran. Dieser Bericht macht die Ergebnisse
und den Umsetzungsstand der Modernisierungsagenda Bund sowie deren bereits
erkennbare Erfolge im ersten Jahr ihres Bestehens (Oktober 2025 bis September
2026) sichtbar. Damit erfüllt die Bundesregierung gleich mehrere bestehende
Berichtsanforderungen: Mit Kapitel 3 kommt die Bundesregierung ihrer Pflicht nach
§ 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKRG)
nach, dem Deutschen Bundestag zum Stand des Bürokratieabbaus, zur
Entwicklung des Erfüllungsaufwands im Zuständigkeitsbereich der einzelnen
Bundesministerien und zur Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung für
die Jahre seit 2024 zu berichten, und schließt damit die zeitliche Lücke zum letzten
Bericht vom 13. März 2025 (BT-Drucksache 20/15106).
Der Bericht setzt ferner die Vorgaben des Einsetzungsbeschlusses des
Staatssekretärsausschusses „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ vom 30. Juli
2025 um, binnen eines Jahres ein schlankes Monitoring zur Umsetzung und
Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen vorzulegen. Diese Anforderungen werden
durch die Kapitel 2 und 3 sowie durch die tabellarische Übersicht im Annex erfüllt.
Darüber hinaus dient dieser Bericht auch der Information von Öffentlichkeit,
Fachpresse und Verwaltung.
Die Modernisierungsagenda Bund steht in engem Zusammenhang mit der
Föderalen Modernisierungsagenda. Dabei treiben Bund und Länder
ineinandergreifende Handlungsfelder gemeinsam voran. Der erste Fortschrittsbericht der
Föderalen Modernisierungsagenda wurde im Juni 2026 vorgelegt, der nächste Bericht
folgt planmäßig im Dezember 2026.
3 Über diesen Bericht
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 3 –
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Inhalt
Über diesen Bericht 3
Vorwort 6
1. Auf dem Weg zu einem handlungsfähigen Staat:
Die Modernisierungsagenda des Bundes 8
Hebelprojekte 10
Schneller losfahren statt lange zu warten: Fahrzeugzulassung im zentralen i-Kfz-Portal 10
Kfz-Papiere im Smartphone: Digitaler Führerschein und Fahrzeugschein 12
Mehr Tempo für mehr Wohnraum: Bau-Turbo 13
Zugang zum Recht verbessern: Justizia goes online 14
Kurzer Sprint statt Behördenmarathon: G24-Gemeinsam Schneller Gründen 16
Damit Fachkräfteeinwanderung besser gelingt: Work-and-Stay-Agentur 17
Direktauszahlungsmechanismus 18
Damit KI darf, was sie kann: Rechtsgrundlagen für künstliche Intelligenz in der Verwaltung 19
Künstliche Intelligenz in Visumverfahren und Migrationsverwaltung 20
Innovationsfreundliche und bürokratiearme Umsetzung von KI-Verordnung und Data-Act 22
Agentische KI für die Umweltverwaltung 24
Personalisiert, verständlich und einfach zu finden: Familien online besser informiert 25
Entbürokratisierung in der Pflege 26
Förderzentrale Deutschland 27
Mit KI zur passgenauen Unterstützung: „Förderlotse Wachstumsmärkte“ 30
Digitalisierung der Kulturförderung: Fördermanagementplattform 31
Ausprobieren statt abwarten: Innovation durch Experimentierklauseln 32
Forschen statt nach Förderung forschen: Innovationsfreiheitsoffensive 33
Vereinfachung der Melde- und Dokumentationspflichten in der Tierhaltung 35
Schneller beschaffen, besser verteidigen: Beschleunigte Planung und Beschaffung für die Bundeswehr 36
Zentrales NewsCenter 37
Rechenzentrumsstrategie 38
Modernisierung des Dienstrechts 39
Handlungsfelder 40
Handlungsfeld 1: Spürbarer Bürokratierückbau 40
Handlungsfeld 2: Bessere Rechtsetzung 48
Handlungsfeld 3: Bürger- und unternehmenszentrierter Service 51
Handlungsfeld 4: Zukunftsgerichtete Personalentwicklung und Strategisches Personalmanagement 53
Handlungsfeld 5: Effiziente Bundesverwaltung 57
Vom Maßnahmenkatalog zum Programm 64
4 Inhalt
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 4 –
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2. Steuerung der Staatsmodernisierung
und des Bürokratierückbaus:
die Arbeit des Staatssekretärsausschusses 66
3. Zahlen zum Bürokratierückbau
(Bericht nach § 7 NKRG) 68
Entwicklung der „One in, one out“-Bilanz 68
20. Legislaturperiode (08.12.2021 – 05.05.2025) 69
21. Legislaturperiode im (06.05.2025 – 30.06.2026) 70
Entwicklung des Erfüllungsaufwands 75
20. Legislaturperiode (01.01.2024 – 05.05.2025) 75
21. Legislaturperiode (06.05.2025 – 30.06.2026) 79
Annex 84
Umsetzungsstand aller Maßnahmen der Modernisierungsagenda Bund 84
Hebelprojekte 85
Effizienzfonds Projekte 86
HF 1: Spürbarer Bürokratierückbau 87
HF 2: Bessere Rechtsetzung 89
HF 3: Bürger- und unternehmenszentrierter Service 90
HF 4: Zukunftsgerichtete Personalentwicklung und
Strategisches Personalmanagement 91
HF 5: Effiziente Bundesverwaltung 94
Übersicht: Praxischecks der Ressorts 97
5 Inhalt
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 5 –
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Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
vor einem Jahr haben wir uns festgelegt: Wir
machen unseren Staat einfacher, digitaler und
leistungsfähiger. Er soll sich auf seine Kernaufgaben
konzentrieren, Verantwortung klar zuordnen und
Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen schnell
und verlässlich helfen.
Geschwindigkeit ist die Währung unserer Zeit. Das
gilt für Unternehmen genauso wie für unseren
Staat. Lange Verfahren binden Kräfte, bremsen Investitionen und schwächen das
Vertrauen in die Handlungsfähigkeit unseres Staates. Deutschland muss deshalb
schneller werden: bei Entscheidungen, bei Genehmigungen, bei der Digitalisierung
und vor allem bei der Umsetzung.
Dafür haben wir mit der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung einen
verbindlichen Fahrplan aufgestellt. Mehr als 80 Maßnahmen in fünf
Handlungsfeldern sind inzwischen auf den Weg gebracht: vom Rückbau unnötiger Bürokratie
über bessere Rechtsetzung bis zur Modernisierung der Bundesverwaltung.
Wir beschleunigen Genehmigungsverfahren, damit wir unsere Infrastruktur
schneller bauen und modernisieren können. Bei vielen europäischen
Berichtspflichten haben wir verschärfende nationale Anforderungen zurückgenommen.
Für schnellere Unternehmensgründungen ist eine erste Lösung gestartet. Mit
einfacheren Vorgaben wollen wir den Führerschein gerade für junge Menschen
wieder bezahlbarer machen. Auch digitale Verwaltungsangebote erreichen
immer mehr Menschen: 66 Millionen Menschen in Deutschland können sich
inzwischen online an- und ummelden.
Entscheidend ist, was am Ende bei den Menschen und in den Unternehmen
ankommt. Modernisierung muss spürbar sein. Weniger Formulare. Kürzere
Verfahren. Schnellere Entscheidungen. Mehr digitale Angebote. Klarere Zuständigkeiten.
Und eine Verwaltung, die Probleme löst, statt neue zu schaffen.
Das gelingt nicht, wenn jeder nur für sich arbeitet. Deshalb überwinden wir
Ressortgrenzen, klären Verantwortlichkeiten und organisieren die Zusammenarbeit
so, dass Verfahren einfacher und schneller werden. Wir warten nicht mit jeder
Verbesserung, bis der letzte Baustein fertig ist, sondern setzen pragmatisch um, was
bereits möglich ist.
6 Vorwort
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 6 –
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Der vorliegende Bericht zeigt, was wir im ersten Jahr erreicht haben – und ebenso,
wo wir noch nicht schnell genug sind. Beides gehört zu einer ehrlichen
Zwischenbilanz.
Deshalb werden wir genau hinschauen: Was wirkt? Was bringt konkrete
Verbesserungen? Wo müssen wir nachsteuern? Und wo müssen wir Tempo aufnehmen?
Wenn etwas nicht funktioniert, ändern wir es. Was sich bewährt, müssen wir auch
andernorts schneller übernehmen. Wir werden priorisieren, entscheiden und
umsetzen.
Mein Dank gilt allen, die diese Veränderungen jeden Tag voranbringen: in den
Ministerien und Behörden, im Deutschen Bundestag, in Ländern und Kommunen, in
Unternehmen und überall dort, wo Staat konkret erlebt wird. Ich danke auch den
vielen Menschen, die sich über das „Einfach machen“-Portal eingebracht haben.
Ihre Hinweise helfen uns, Prioritäten zu setzen und unsere Arbeit auf die
drängendsten Aufgaben zu konzentrieren.
Modernisierung gelingt nicht allein durch neue Regeln oder Strukturen. Sie gelingt
vor allem durch Menschen, die Verantwortung übernehmen und Veränderungen
anpacken.
Unser Ziel ist ein Staat, auf den sich die Menschen verlassen können: einfacher,
schneller, digitaler und leistungsfähiger.
Wir messen, was sich für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen tatsächlich
verbessert.
Bundesminister Dr. Karsten Wildberger
7 Vorwort
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 7 –
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Auf dem Weg zu einem
handlungsfähigen Staat:
Die Modernisierungsagenda
des Bundes
Die Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung Bund (ModA Bund) wurde
vom Bundeskabinett am 1. Oktober 2025 als gemeinsames Vorhaben der gesamten
Bundesregierung beschlossen. Sie verfolgt das Ziel, den Staat einfacher, digitaler
und handlungsfähiger zu machen und so das Vertrauen der Bürgerinnen und
Bürger in die Leistungsfähigkeit der Verwaltung nachhaltig zu stärken – und damit
auch das Vertrauen der Menschen in den Staat und die Demokratie insgesamt.
Abbildung 1: Die Prinzipien der Staatsmodernisierung
8 Auf dem Weg zu einem handlungsfähigen Staat
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 –
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Das erste Jahr der Modernisierungsagenda Bund war Aufbaujahr und
Umsetzungsstart zugleich. Strukturen sind entstanden und Verfahren wurden erprobt.
Gleichzeitig wurden erste Projekte vorangebracht und konkrete Ergebnisse erzielt. Ein
Jahr nach dem Beschluss der Agenda zieht dieser Bericht eine erste Bilanz: Wo
stehen wir als Bundesregierung ein Jahr danach, welche Fortschritte haben wir für
die Bürgerinnen und Bürger erreicht, welche für die Unternehmen? Und wo
müssen wir nachlegen? Das wollen wir in diesem Kapitel beleuchten und orientieren
uns dabei am Aufbau der Agenda.
https://bmds.bund.de/themen/staatsmodernisierung/
modernisierungsagenda-bund
Abbildung 2: Zielbild Modernisierungsagenda Bund / Quelle: BMDS/Neumann
9 Auf dem Weg zu einem handlungsfähigen Staat
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 9 –
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Hebelprojekte
Die 23 Hebelprojekte sind Maßnahmen mit besonders großer Wirkung bei
Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und der Verwaltung. Die
Bundesregierung räumt diesen Hebelprojekten daher höchste Priorität ein.
Bundesministerium für Verkehr
Schneller losfahren statt lange zu warten:
Fahrzeugzulassung im zentralen i-Kfz-Portal
Problem
Das eigene Auto, den neuen Firmenwagen um-, ab- oder neu anzumelden war
bislang für alle Beteiligten mit erheblichem Aufwand verbunden. Damit zumindest
das Warten auf einen Termin in der örtlichen Zulassungsstelle entfällt, bieten die
meisten Kommunen inzwischen den Dienst auch online an. Über 400
unterschiedliche kommunale Portale für die Fahrzeugzulassung existieren so nebeneinander –
teure Doppelstrukturen und fragmentierte Datenbestände sind die Folge.
Lösung
Das Kraftfahrt-Bundesamt baut mit dem zentralen i-Kfz-Portal ein bundesweites
Online-Angebot auf, über das Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen ihr
Fahrzeug künftig anmelden können. Das reduziert Kosten, Komplexität und bisherige
Doppelstrukturen. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen wird die
Fahrzeugzulassung damit erheblich einfacher und lässt sich bequem vom PC
oder auf dem Smartphone erledigen.
Stand
Der Aufbau des zentralen i-Kfz-Portals beim Kraftfahrt-Bundesamt ist in Arbeit.
Parallel dazu wird das dafür notwendige Gesetzesvorhaben abgestimmt: Eine
entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) befindet sich bereits im
parlamentarischen Verfahren. Die rechtliche Umsetzung durch eine entsprechende
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist ebenfalls im Gange.
Ausblick
Geplant ist, dass die Zentralisierung von i-Kfz beim Kraftfahrt-Bundesamt zum
1. Juli 2027 startet.
10 Hebelprojekte
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 10 –
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EINBLICK
Einfacher, schneller, digitaler: Weniger
Bürokratie im Verkehrsbereich
Das Gesetz und die Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich
vereinfachen und beschleunigen Verfahren, schaffen Doppelregelungen ab,
stärken digitale Prozesse und streichen strengere nationale Vorschriften, die über
EU-Vorschriften hinausgehen. Zusätzlich werden Vorgaben dort gestrichen,
wo sie nicht mehr erforderlich sind, keinen Mehrwert haben oder Aufwand und
Informationsgewinn in keinem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Ob im Taxi- und Mietwagenverkehr oder beim Gütertransport – überall dort,
wo Regeln einfacher werden können, werden sie vereinfacht. Über alle
Verkehrsträger hinweg werden Aufbewahrungsfristen verkürzt, Register modernisiert
und veraltete Berichtspflichten gestrichen. Doppelregelungen und unnötige
nationale Sondervorgaben werden abgebaut. Einige konkrete Beispiele:
» Bundesweit uneinheitliche Feiertagsfahrverbote werden abgeschafft.
Mit der Neuregelung sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen
sowie unnötige Standzeiten für Lkw-Fahrende vermieden werden.
» Taxi- oder Mietwagenunternehmen profitieren von einfacheren Regeln,
um dringend benötigtes Fahrpersonal zu gewinnen: Die bundesweite Pflicht
eines Fachkundenachweises für Fahrerinnen und Fahrer entfällt künftig
» Die Halterpflichten bei Überlassung eines Kraftfahrzeugs an eine andere
Person (Führerscheinkontrolle) werden klar und praxisgerecht gefasst –
Speditionen müssen z. B. den Führerschein ihrer Angestellten dann nur
noch einmal statt regelmäßig überprüfen.
» Im Bahnverkehr wird durch eine Änderung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes die Elektrifizierung von Bedarfsplanvorhaben erleichtert.
» Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ist künftig zentrale
Anlaufstelle für die Ausstellung von Zeugnissen angehender Seeleute;
Doppelstrukturen entfallen.
» Neue operative Verfahren in der Flugsicherung erhöhen die Kapazitäten
im Luftraum und tragen gleichzeitig dazu bei, CO-Emissionen und
Lärmbelastungen zu reduzieren.
Damit wird der Alltag der Verkehrsbranche erleichtert und zugleich der
bürokratische Aufwand in der Verwaltung reduziert. Insgesamt entlasten wir mit
diesem Paket Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um
insgesamt ca. 65 Mio. Euro pro Jahr.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 11 –
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Bundesministerium für Verkehr
Kfz-Papiere im Smartphone:
Digitaler Führerschein und Fahrzeugschein
Problem
Wer hat den Fahrzeugschein gerade? Liegt er im Handschuhfach, klemmt er
unter der Sonnenblende oder liegt er noch auf dem Schreibtisch? Und in
welcher Tasche war nochmal der Führerschein? Gerade für Handwerksbetriebe und
Unternehmen mit Fuhrpark und wechselnden Fahrerinnen und Fahrern ist das
Hin und Her mit den Papieren mindestens lästig und wenig zeitgemäß.
Lösung
Die Lösung bringt beide Papiere aufs Smartphone. Fahrzeugdokumente und
Führerschein sollen künftig digital zur Verfügung stehen und müssen nicht
mehr mitgeführt werden. Beide Dokumente sollen künftig auch EU-weit über
die digitale d-you-Brieftasche (EUDI-Wallet) genutzt werden können.
Stand
Der digitale Fahrzeugschein ist bereits Realität, ebenso steht die i-Kfz-App
Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen seit dem 6. November 2025 zur
Verfügung. Beim nationalen digitalen Führerschein werden derzeit die
Voraussetzungen für die Einführung bis Ende 2026 geschaffen. Auch die Einführung des
EU-weiten digitalen Führerscheins ist auf dem Weg: Die Umsetzung der am 25.
November 2025 in Kraft getretenen 4. EU-Führerscheinrichtlinie ist in
Vorbereitung – auch mit Blick auf eine spätere Integration in die digitale Brieftasche
d-you.
Ausblick
Der EU-weite digitale Führerschein soll bis spätestens Anfang 2031 kommen.
Damit sind zentrale Meilensteine erreicht: Ein schrittweise spürbar digitaleres,
nutzerfreundliches und EU-weit vernetztes System von Mobilitätsnachweisen
ist auf dem Weg.
12 Hebelprojekte
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Mehr Tempo für mehr Wohnraum:
Bau-Turbo
Problem
In Deutschland fehlen derzeit rund 1,4 Millionen Wohnungen – vor allem
bezahlbarer Wohnraum und Sozialwohnungen. Um Abhilfe zu schaffen, müssten
jährlich etwa 400.000 Wohnungen neu entstehen – die Zahl der
Baugenehmigungen aber bleibt mit etwa der Hälfte weit dahinter zurück: Lange Verfahren und
komplexe Vorschriften sind nur zwei der Ursachen.
Lösung
Der Bau-Turbo zielt auf die zügige Schaffung von Wohnraum ab. Hierzu ermöglicht
§ 246e im Bau-Gesetzbuch (BauGB) befristet bis Dezember 2030 für bestimmte
Wohnbauvorhaben Abweichungen vom Planungsrecht, sofern die Gemeinde
zustimmt. Zusätzlich wurden – unbefristet – die Möglichkeiten erweitert,
Wohnbauvorhaben von einer Reihe von Auflagen zu befreien: Beispielsweise kann die
Bebauungsplanfestsetzung wegfallen (§ 31 Absatz 3 BauGB). Zudem dürfen
Gemeinden von den Regelungen zum Lärmschutz abweichen, so dass sie
Bauvorhaben in Mischgebieten aus Wohnen und Gewerbe flexibler planen können. Auch
vom sogenannten „Einfügensgebot“ darf abgewichen werden, sofern die Gemeinde
zustimmt. Das erhöht die Planungsfreiheit, wenn z. B. Wohngebäude höher
ausfallen sollen als im Umfeld üblich. Für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen
bedeutet das schnellere Verfahren, weniger Aufwand und bessere
Voraussetzungen für kostengünstigeres Bauen.
Stand
Das Gesetz ist seit dem 30. Oktober 2025 in Kraft und die praktische Umsetzung
bereits angestoßen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen begleitet die Einführung und ersten Anwendungen mit dem
Format des Umsetzungslabors: Kommunen diskutieren in Werkstattgesprächen,
Arbeitsgruppen und Fachforen ihre Erfahrungen. Acht geförderte
Modellvorhaben erlauben zudem vertiefende Blicke in die Anwendungspraxis, um
spezifische Herangehensweisen zu identifizieren und anderen
Genehmigungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Auf Basis dessen werden fortlaufend Arbeitshilfen
erarbeitet und digital bereitgestellt. Derzeit laufen erste Modellvorhaben zur
kommunalen Begleitung.
13 Hebelprojekte
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 13 –
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Ausblick
Im Juni 2026 startete ein bundesweites Monitoring zum Bau-Turbo. Das
Monitoring soll frühzeitig und über einen längeren Zeitraum sichtbar machen, wie
der Bau-Turbo in der kommunalen Praxis angewendet wird, welche
Wohnungsbaupotenziale dadurch mobilisiert werden und wo Chancen, Hemmnisse und
Grenzen liegen. Die Ergebnisse schaffen eine belastbare, evidenzbasierte
Grundlage für die Weiterentwicklung des Bau- und Planungsrechts sowie für das
Lernen und die Weiterentwicklung in der kommunalen Praxis.
Bis Ende 2029 werden acht Modellkommunen wissenschaftlich begleitet. Die
dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen dazu beitragen, Erfahrungen aus der
Praxis systematisch zu erfassen und für die weitere Ausgestaltung und
Anwendung des Bau-Turbos nutzbar zu machen. Zudem widmen sich zwei Einzelstudien
den Potenzialen des Bau-Turbos für die Planungs- und
Genehmigungsbeschleunigung sowie für die Baulandmobilisierung.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Zugang zum Recht verbessern:
Justizia goes online
Problem
„Wir sehen uns vor Gericht!“ – das ist schnell gesagt, aber in der Realität
schrecken viele Menschen vor dem Weg durch die Instanzen der Justiz zurück: zu
aufwendig, zu langwierig, und zu teuer – selbst bei berechtigtem Anspruch.
Lösung
In der Zivilgerichtsbarkeit wird ein neues, einfaches, barrierefreies und digital
geführtes Online-Verfahren erprobt: In der Regel soll das gesamte Verfahren
von zu Hause aus durchgeführt werden können – von der online erstellten
Klageschrift über den digitalen Schriftwechsel hinweg bis hin zur Zustellung der
Entscheidung an die elektronischen Postfächer der Verfahrensbeteiligten. Und
auch eine mündliche Verhandlung kann in der Regel entweder ganz wegfallen
oder als Videokonferenz stattfinden.
Anwendungsfälle des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens sind
Zahlungsklagen bis 10.000 Euro, beispielsweise aus Miet-, Unfall- oder
Urheberrechtsstreitigkeiten sowie Klagen wegen Fluggastrechten. Für Bürgerinnen, Bürger und
Unternehmen bedeutet das niedrigere Zugangshürden zum Recht, geringere
Gebühren, schnellere Entscheidungen und eine nutzerfreundliche Online-
Kommunikation.
14 Hebelprojekte
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 14 –
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Stand
Das Erprobungsgesetz zum Online-Verfahren ist am 23. Dezember 2025 in Kraft
getreten. Seit April 2026 können potenzielle Kläger unter https://service.justiz.
de/geld-einklagen Klagen mithilfe eines in einfache Sprache angebotenen
Eingabesystems online erstellen und diese anschließend digital an einem der derzeit
18 Pilot-Amtsgerichte aus den bislang teilnehmenden zehn Ländern einreichen.
Ausblick
Das Online-Verfahren und die digitalen Angebote werden laufend evaluiert und
schrittweise weiterentwickelt, um weitere Funktionen, Prozess-Konstellationen
und Anwendungen anzubieten. Die Erprobung wird schrittweise auf weitere
Amtsgerichte ausgedehnt.
Ferner ist ab 2027 die Erprobung einer Kommunikationsplattform vorgesehen,
mit der gegenüber dem traditionell zeitversetzten und dokumentenbasierten
Nachrichtenversand ein synchroner und datengetriebener Austausch
verfahrensbezogener Informationen zwischen den Verfahrensbeteiligten und dem
Gericht in einer modernen Plattformumgebung erprobt werden soll.
Das Gesetz sieht nach zwei, vier und acht Jahren Evaluierungen der erprobten
Systeme vor – mit dem Ziel, erfolgreiche Elemente in den Regelbetrieb zu
überführen oder den Anwendungsbereich auszuweiten.
Darüber hinaus soll die Zivilprozessordnung insgesamt reformiert werden, um
diese den Entwicklungen der letzten Jahre entsprechend zu modernisieren und
weiterzuentwickeln. Die Handlungsempfehlungen der Reformkommission
„Zivilprozess der Zukunft“ bieten dafür eine gute Grundlage.
https://service.justiz.de/geld-einklagen
15 Hebelprojekte
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 15 –
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Kurzer Sprint statt Behördenmarathon:
G24-Gemeinsam Schneller Gründen
Problem
Wer ein Unternehmen gründen will, braucht vor allem Geduld: Lange
Wartezeiten, u. a. bis zur Erteilung der Steuernummer, Registereintragungen und ein
Marathon durch verschiedene Behörden belasten den Gründergeist. Der Weg
zum eigenen Unternehmen wird als komplex, langwierig und auch unnötig
kostspielig wahrgenommen und die Prozesse unterscheiden sich bei vielen der
kommunalen Gewerbebehörden innerhalb Deutschlands auch von Region zu
Region.
Lösung
Ab sofort kann jeder, der ein Einzelunternehmen gründet, die Angaben für die
Gewerbeanmeldung und die steuerliche Erfassung in einem gemeinsamen
digitalen Prozess erfassen. „G24 – Gemeinsam Schneller Gründen“ ist als
gemeinsames Bund-Länder-Projekt aufgesetzt. Bund und Länder bearbeiten Recht,
Vollzug und Digitalisierung gemeinsam. Das zentrale Portal www.gruenden.
gov.de führt durch beide Verfahren und vermeidet doppelte Eingaben. Die
direkte digitale Übermittlung an die zuständigen Behörden wird in den
kommenden Wochen schrittweise an zehn Pilotstandorten freigeschaltet: Aachen,
Berlin, Dresden, Düsseldorf, Fulda (einschließlich Petersberg), Goslar, Hamburg,
Husum, Mannheim und München.
Stand
Parallel ist mit gruenden.gov.de ein erster Schritt zu einem One-Stop-Shop für
Gründende gelauncht worden und wird kontinuierlich weiterentwickelt:
weitere gründungsrelevante Verfahren sollen aufgenommen und die digitale
Anbindung der zuständigen Stellen ausgebaut werden.
Wesentliche Wirtschaftsverbände unterstützen die Stoßrichtung und arbeiten
an der weiteren Ausgestaltung mit. Der Reformansatz wurde unter anderem
mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer, dem Zentralverband des
Deutschen Handwerks und dem Digitalverband Bitkom intensiv diskutiert; die
Rückmeldungen sind überwiegend positiv. Die Arbeiten an Recht, Vollzug,
Registern, Datenflüssen und Technik laufen parallel. Das
Gründungsbeschleunigungsgesetz ist dabei ein zentraler Meilenstein, weil es die rechtlichen
Voraussetzungen für die weitere Automatisierung und Beschleunigung schaffen soll.
16 Hebelprojekte
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 16 –
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Ausblick
Bis Ende November 2026 soll ein Entwurf für das
Gründungsbeschleunigungsgesetz vorliegen. Ziel ist, bis dahin möglichst viele der ressortübergreifenden
Fachfragen bereits im Projekt zu klären und in den Entwurf einfließen zu
lassen.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium des Innern
Auswärtiges Amt
Damit Fachkräfteeinwanderung besser gelingt:
Work-and-Stay-Agentur
Problem
Fachkräfte sind ein entscheidender Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg und
den Wohlstand Deutschlands. Qualifizierte Einwanderung leistet dazu einen
unverzichtbaren Beitrag. Deutschland hat sich rechtlich für qualifizierte
Einwanderung in den Arbeitsmarkt geöffnet. Bislang ist das Verfahren für die
Fachkräfteeinwanderung jedoch noch sehr komplex, langwierig, organisatorisch
fragmentiert und teilweise noch analog. Arbeitgeber und potenzielle Fachkräfte
kritisieren zu lange Wartezeiten, mehrfach erhobene Informationen,
intransparente Zuständigkeiten und Prozesse. Nicht absehbare Verfahrensdauern
erschweren allen Beteiligten die Planung. Fachkräfte und Arbeitgeber wünschen
sich ein einfaches, klares, effizientes und stringentes Verfahren „aus einem
Guss“.
Lösung
Die Work-and-Stay-Agentur wird internationalen Fachkräften den Weg in den
deutschen Arbeitsmarkt künftig deutlich vereinfachen. Die
Verwaltungsprozesse sollen verschlankt, vereinfacht und entbürokratisiert werden, über eine
zentrale IT-Plattformstruktur medienbruchfrei digitalisiert sowie, wo
zielführend, durch Zentralisierung optimiert und beschleunigt werden. Fachkräfte und
Arbeitgeber können über ein zentrales Portal die gesamte Antragstellung
vollständig digital durchführen und alle erforderlichen Bescheide erhalten. Auch
Unternehmen – ob globaler Konzern oder Familienbetrieb – profitieren von
unkomplizierter digitaler Antragstellung und kürzeren Bearbeitungszeiten und
damit verbunden: offene Stellen können schneller besetzt werden.
17 Hebelprojekte
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 17 –
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Stand
Nach dem Kabinettbeschluss der Eckpunkte vom 5. November 2025 arbeitet
eine Steuerungsgruppe der Bundesregierung intensiv und ressortübergreifend
an deren Umsetzung. Die notwendigen Entscheidungen zur konkreten
Ausgestaltung der Work-and-Stay-Agentur sollen auf Grundlage dieser Arbeiten im
Herbst fallen. Dazu gehört auch die Entscheidung, ob künftig der Bund (anstelle
der kommunalen Ausländerbehörden) Aufenthaltserlaubnisse für Fachkräfte
nach Einreise zentral erteilen soll.
Ausblick
Sobald die IT-Anforderungen konkretisiert sind, wird die Beauftragung für die
wichtigsten IT-Komponenten der Work-and-Stay-Agentur in die Wege geleitet.
Bei der Umsetzung stimmen sich die federführenden Ressorts AA, BMAS und
BMI mit weiteren beteiligten Ressorts eng ab.
Bundesministerium der Finanzen
Direktauszahlungsmechanismus
Problem
In den vergangenen Jahren haben verschiedene Krisen die Menschen in
Deutschland belastet, wie z. B. die Corona-Pandemie oder die Energiekrise. Die
Bundesregierung hat darauf mit umfangreichen Hilfs- und Entlastungspaketen
reagiert. Bis diese Mittel und Maßnahmen die Betroffenen erreichen, dauert es
oft sehr lange. Denn für solche Krisensituationen fehlt dem Bund bislang ein
Mechanismus, um Bürgerinnen und Bürgern finanzielle pauschale Leistungen
schnell zu gewähren.
Lösung
Daher hat das Bundesministerium der Finanzen ein Verfahren entwickelt, um
automatisierte und digitale Direktauszahlungen – zum Beispiel im Krisenfall –
an alle Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen: den
Direktauszahlungsmechanismus. Größere Markteingriffe sowie damit verbundene negative
Folgewirkungen lassen sich so vermeiden. Mit dem Direktauszahlungsmechanismus
steht dem Bund ein zentrales und digitales Instrument zur Verfügung, um
gegebenenfalls Gelder direkt an Bürgerinnen und Bürger auszuzahlen.
18 Hebelprojekte
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 18 –
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Stand
Eine Basisversion des Direktauszahlungsmechanismus ist fertiggestellt und
damit ein wichtiger Meilenstein erreicht. Derzeit sind Auszahlungen an die
Bürgerinnen und Bürger pro Kopf pauschal möglich. Das Instrument kann
kurzfristig zum Einsatz kommen. Um das Verfahren zum Einsatz zu bringen, ist
neben organisatorischen Maßnahmen jeweils im konkreten Fall ein
Leistungsgesetz erforderlich, das u. a. die Höhe der Leistung und den Auszahlungsfall
bestimmt. Kernelement bildet die Verknüpfung der Kontoverbindung (IBAN)
aller Bürgerinnen und Bürger mit der steuerlichen Identifikationsnummer beim
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dieser Prozess läuft bereits. Bürgerinnen
und Bürger können über ihre Hausbank, das ELSTER-Portal oder die App „BZSt
IBAN+“ ihre IBAN an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln.
Ausblick
Für zielgerichtete Direktauszahlungen arbeitet das Bundesfinanzministerium
derzeit an der Realisierung einer Differenzierung nach Einkommen der
Betroffenen; eine gesetzliche Regelung ist zeitnah geplant. Sie gibt für die Zukunft
mehr Flexibilität und ermöglicht nach der entsprechenden technischen
Umsetzung künftig zielgerichtete und sozial ausgewogene Leistungen an die
Bürgerinnen und Bürger je nach Einkommenssituation.
Bundesministerium des Innern
Damit KI darf, was sie kann: Rechtsgrundlagen
für künstliche Intelligenz in der Verwaltung
Problem
Künstliche Intelligenz (KI) kann den Mitarbeitenden auch in der Verwaltung
vieles abnehmen, wozu es keiner menschlichen Entscheidung bedarf: Anträge
auf Vollständigkeit prüfen, Prozesse optimieren, aus umfangreichen Unterlagen
die wesentlichen Informationen herausziehen, Text verständlicher formulieren.
Bislang bestehen allerdings rechtliche Unsicherheiten für den Einsatz von KI-
Systemen in Verwaltungsverfahren. Zudem steht der Erlass vollautomatisierter
Verwaltungsakte nach § 35a VwVfG bisher unter dem Vorbehalt der Zulassung
durch eine Rechtsvorschrift.
19 Hebelprojekte
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 19 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Lösung
Im Verwaltungsverfahrensgesetz soll eine allgemeine Befugnis zur Nutzung
von KI-Systemen im Verwaltungsverfahren einschließlich des Erlasses von
vollständig automatisierten Verwaltungsakten geschaffen werden. Diese Befugnis
soll dabei rechtssicher unter Berücksichtigung von Verfassungs- und
Europarecht – insbesondere von Art. 22 der Datenschutzgrundverordnung – ausgestaltet
werden. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bekommen so z. B. früher eine
Entscheidung über ihren Antrag. Insgesamt bedeutet ein rechtssicherer Einsatz
von KI perspektivisch: schnellere, standardisierbare Verfahren (z. B. in
Massenverfahren) unter Etablierung von erforderlichen verfahrensrechtlichen
Schutzvorkehrungen.
Stand
Der entsprechende Gesetzentwurf soll in Kürze in die Ressortabstimmung
gegeben werden.
Ausblick
Ziel ist ein Kabinettbeschluss Ende 2026. Daran schließen mögliche
Folgeänderungen, z. B. (ergänzende) Regelungen im Fachrecht an, um
datenschutzkonforme, praxistaugliche Rechtsgrundlagen zu schaffen.
Bundesministerium des Innern
Künstliche Intelligenz in Visumverfahren und
Migrationsverwaltung
Problem
Rund zwei Millionen Visumanträge bearbeiten die 167 Visastellen der
deutschen Auslandsvertretungen im Jahr. Je nach Land müssen die Antragstellenden
lange warten: Visumverfahren sind aufwendig und dauern entsprechend lang.
Dokumente müssen meist händisch geprüft werden, das bindet viel Zeit und
Personal. So ist für die Visastellen zum Beispiel nicht immer zweifelsfrei
erkennbar, ob Dokumente tatsächlich echt sind.
Lösung
Der gezielte Einsatz von KI im Visumverfahren wird hier helfen: Die künstliche
Intelligenz kann u. a. gefälschte Dokumente (z. B. Geburtsurkunden oder Pässe)
mit einer großen Menge echter Dokumente vergleichen und so schneller und
20 Hebelprojekte
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 20 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
zuverlässiger Fälschungen entdecken. KI kann die Dokumente strukturieren,
komplexe Prüfabläufe unterstützen und zu schnelleren, sichereren und
gleichzeitig inhaltlich richtigen Visumentscheidungen beitragen. Ermöglicht wird dies
durch die souveräne Daten- und KI-Plattform PLAIN, die evidenzbasierte
Entscheidungen und weitere KI-Anwendungsfälle in der Verwaltung unterstützt.
Die Wartezeit für ein Visum soll künftig sinken – gut für die Antragstellenden.
Gleichzeitig wird das gesamte Verfahren zuverlässiger und eine Einreise mit
gefälschten Papieren deutlich erschwert. Die tatsächliche Entscheidung über die
Erteilung des Visums wird jedoch weiterhin von einem Menschen getroffen.
Stand
Das Hebelprojekt „KI-Unterstützung im Visumverfahren“ hat sich mit den am
5. November 2025 im Kabinett vorgestellten Eckpunkten „Künstliche
Intelligenz in Visumverfahren und Migrationsverwaltung“ weiterentwickelt. KI soll
nicht nur beim Visumverfahren unterstützen, sondern auch bei der
Migrationsverwaltung. Das Auswärtige Amt hat erste Workshops zur inhaltlichen
Vorbereitung der Umsetzung zum KI-Einsatz im Visumverfahren durchgeführt und
dabei neben der eigenen Visa- und Technologieexpertise auch Perspektiven aus
Ressorts, Sicherheitsbehörden und Zivilgesellschaft einbezogen. Am 29. Juli
2026 hat das Kabinett den Gesetzentwurf zum Einsatz künstlicher Intelligenz
in der Migrationsverwaltung (KIMVG) beschlossen.
Ausblick
Künftig sollen die zuständigen Behörden unter bestimmten Voraussetzungen
auch personenbezogene Daten aus Asyl- und Aufenthaltsverfahren nutzen
dürfen, um KI-Systeme und andere Anwendungen zur automatisierten
Datenverarbeitung zu entwickeln. KI als unterstützendes Instrument kann
Verfahrensabläufe und Entscheidungsmuster analysieren, die Verarbeitung von Anträgen
beschleunigen und die Entscheidungsfindung optimieren.
21 Hebelprojekte
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 21 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Innovationsfreundliche und bürokratiearme
Umsetzung von KI-Verordnung und Data-Act
Problem
Am 1. August 2024 ist die europäische KI-Verordnung in Kraft getreten. Sie legt
einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, das Inverkehrbringen,
die Inbetriebnahme und die Verwendung von KI-Systemen in der Europäischen
Union fest. Am 12. September 2025 ist zudem die „Verordnung über
harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung“
(kurz: Data Act) EU-weit zum großen Teil direkt anwendbares Recht geworden.
Der Data Act enthält eine Vielzahl von Bestimmungen mit dem Ziel, in
unterschiedlichen Lebensbereichen Daten besser nutzen zu können. Damit soll der
Data Act zu mehr Wertschöpfung beitragen, insbesondere für neue
Geschäftsmodelle, Start-ups und KMUs.
Für Unternehmen in Deutschland und Europa ist künstliche Intelligenz eine
Schlüsseltechnologie. Bei der nationalen Umsetzung der KI-Verordnung und
des Data Act besteht jedoch die Gefahr, dass diese zu komplexen
bürokratischen Strukturen führen. Unklare Zuständigkeiten und Abläufe könnten
Innovation und Wettbewerbsfähigkeit bremsen.
Lösung
Um genau das zu verhindern, steuern wir mit schlanken, gebündelten
Aufsichtsmodellen gegen: Beim Data Act übernimmt die Bundesnetzagentur als
zentrale Behörde die Durchführung, ergänzt um eine Sonderzuständigkeit des
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Für die
KI-Verordnung übernimmt die Bundesnetzagentur eine zentrale Rolle,
insbesondere als Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für alle zuständigen
Behörden. Bestehende Marktüberwachungsbehörden werden eingebunden.
Unternehmen profitieren von klaren Zuständigkeiten, einem „One-Stop-Shop“,
Servicestellen wie dem KI-Service Desk und praktischer Orientierung zu
komplexen EU-Vorgaben.
Stand
Das Durchführungsgesetz zum Data Act wurde am 29. Mai 2026 verkündet und
ist am 30. Mai 2026 in Kraft getreten. Für die KI-Verordnung ist das KI-
Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz am 29. Juli 2026 in Kraft
getreten.
22 Hebelprojekte
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Ausblick
Das Durchführungsgesetz zum Data Act soll spätestens vier Jahre nach
Inkrafttreten evaluiert werden. Dabei soll überprüft werden, ob mit der Aufsichts- und
Behördenstruktur im Gesamtkontext der Digitalregulierung eine
innovationsfreundliche und bürokratiearme Durchführung des Data Act erreicht wurde und
an welchen Stellen gegebenenfalls nachzusteuern ist.
Des Weiteren ist der Data Act derzeit Gegenstand der Verhandlungen auf Ebene
der EU im Verfahren des Omnibus VII (Digital Omnibus). In dieses Verfahren
bringt sich die Bundesregierung mit weiteren Vorschlägen zur Vereinfachung
und zum Bürokratieabbau ein.
Nach Inkrafttreten des KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-
Gesetzes (KI-MIG) wird die Bundesregierung zu dessen Ausgestaltung mit
interessierten Ländern beraten, inwieweit eine Übertragung spezifischer
Marktüberwachungsaufgaben der Länder durch Organleihe an die Bundesnetzagentur
möglich ist.
Eine erste Evaluierung der Aufsichts- und Behördenstruktur, die mit dem KI-
MIG geschaffen wurde, wird die Bundesregierung spätestens 18 Monate nach
Inkrafttreten des Gesetzes durchführen. Spätestens nach drei Jahren wird die
Wirksamkeit der Struktur einschließlich der Kooperationsvorschriften umfassend
evaluiert.
23 Hebelprojekte
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 23 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Agentische KI für die Umweltverwaltung
Problem
Aufwendige manuelle Recherche- und Analysearbeiten in der Umweltverwaltung
führen dazu, dass Mitarbeitende große Text- und Datenmengen durchsuchen
und struk turieren müssen. Gleichzeitig sind relevante Informationen häufig über
unterschiedliche Dokumentenbestände und Fachverfahren verteilt und für KI-
Systeme bislang nur eingeschränkt nutzbar.
Lösung
Das KI-basierte Recherche- und Assistenzsystem KIRAS soll dies ändern: KI-
RAS verbindet ein intern gehostetes Sprachmodell mit zentralen
Dokumentenbeständen (z. B. Gesetzes- und Pressetexte, Geschäftsordnung,
Geschäftsverteilungsplan) und strukturierten Daten. Die agentischen Funktionen unterstützen
Mitarbeitende unter anderem beim Erstellen von Textentwürfen,
Zusammenfassungen, Übersetzungen und der Extraktion relevanter Informationen. Dadurch
können Recherche- und Bearbeitungsprozesse beschleunigt werden. Den
Mitarbeitenden bleibt so mehr Zeit für komplexere Aufgaben, die menschliches
Urteilsvermögen und fachliche Bewertung benötigen.
Stand
Eine um agentische Funktionen erweiterte Version von KIRAS wurde im zweiten
Quartal 2026 im Bundesumweltministerium veröffentlicht und wird aktiv genutzt.
Parallel werden die Voraussetzungen geschaffen, um vorhandene Dokumente
und Datenbestände über standardisierte Schnittstellen für die Nutzung durch
agentische KI-Systeme verfügbar zu machen.
Ausblick
Bis Ende 2027 soll die Ausrollung der agentischen KI-Funktionen auf das
gesamte Ressort erweitert werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der
standardisierten Erschließung von Informationen, die über die nachgeordneten
Behörden verteilt sind. Über geeignete Schnittstellen sollen Daten und Dokumente
so bereitgestellt werden, dass sie von unterschiedlichen agentischen KI-Systemen
sicher, kontrolliert und kontextbezogen genutzt werden können. KIRAS ist
auf minis teriumsinterner Infrastruktur aufgebaut, wird aber komponenten- und
24 Hebelprojekte
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
standardbasiert entwickelt, sodass eine spätere Nutzung auf konsolidierter
Infrastruktur und in anderen KI-Chatbots möglich ist. Parallel läuft ein regelmäßiger
fachlicher Austausch mit anderen Ressorts über Datenlabore und
Peer toPeerFormate.
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Personalisiert, verständlich und einfach zu
finden: Familien online besser informiert
Problem
Elterngeld? Kindergeld? Unterhaltsvorschuss? Bildungspaket? Kinderzuschuss?
Welche Leistung erhalte ich wo und wie? Gar nicht so leicht, Eltern diese Fragen
zu beantworten. Denn: Die digitalen Services und Assistenten für Familien sind
bislang fragmentiert und nicht durchgängig nutzerfreundlich und können somit
Familien in verschiedenen Lebenslagen nicht immer passgenau unterstützen.
Lösung
Ziel ist es, Familien gut auffindbare, niedrigschwellige Online-Services mit
einheitlicher Qualität und verbesserter Nutzererfahrung anzubieten, die im Alltag
schnell und konkret helfen. Dafür sollen die unterschiedlichen Angebote besser
aufeinander abstimmen und entlang eines einheitlichen Servicestandards
weiterentwickelt werden.
Stand
Der hausinterne Servicestandard liegt in einer ersten Version vor und wird
derzeit vertestet. Die Entwicklung eines Design-Prototyps für einen
Familienservice ist Mitte Oktober abgeschlossen.
Ausblick
Bis November 2026 soll den Serviceverantwortlichen im Bundesministerium für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend der hausweite Servicestandard
und ein Tech-Stack für die einheitliche Entwicklung digitaler Services zur
Verfügung stehen. Als Pilotvorhaben werden neue Funktionen für einen
Familienservice entlang des Servicestandards entwickelt. Eine zentrale Anlaufstelle zur
Begleitung von digitalen Servicevorhaben soll bis Dezember 2026 eingerichtet
werden. Damit werden Governancestrukturen und Qualitätsmaßstäbe
verankert, sodass die Wirkung Schritt für Schritt im laufenden Betrieb sichtbar wird:
konsistente, besser nutzbare digitale Services für Familien.
25 Hebelprojekte
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 25 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bundesministerium für Gesundheit
Entbürokratisierung in der Pflege
Problem
Pflegekräfte, Einrichtungen und pflegende Angehörige schildern regelmäßig
bürokratische Aufwände, z. B. bei der Beantragung von Hilfsmitteln oder bei Melde-,
Berichts- und Nachweispflichten. Diese Zeit fehlt den Angehörigen und
Pflegekräften für die Versorgung der Betroffenen und bindet ohnehin knappe
Personalkapazitäten sowohl in der Pflege als auch bei Kostenträgern und Behörden.
Lösung
Hier setzt das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der
Pflege“ an: Mit dem Gesetz wurden wichtige Regelungen auf den Weg gebracht,
um die Pflege von vermeidbarer Bürokratie zu entlasten und die Kompetenzen
von Pflegefachpersonen zu erweitern.
Ein Beispiel: Bei dauerhaftem Bedarf an häuslicher Krankenpflege können
zukünftig Pflegefachpersonen Folgeverordnungen sowohl für die Leistungen als
auch für die dafür benötigten Hilfsmittel ausstellen. Ein erneuter Arztbesuch
entfällt. In einem Modellprojekt soll der Frage nachgegangen werden, ob und in
welchen Fällen statt eines externen Gutachters die Pflegefachperson die
Voraussetzungen des Vorliegens von Pflegebedürftigkeit überprüfen kann.
Anträge und Formulare für Pflegeleistungen werden vereinfacht, die Intervalle
der verpflichtenden Beratung bei Pflegegeldbeziehenden werden vergrößert.
Bei Bedarf können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auch darüber hinaus
Beratung in Anspruch nehmen.
Stand
Das Gesetz ist am 29. Dezember 2025 verkündet worden und größtenteils seit
1. Januar 2026 in Kraft.
Ausblick
Einzelne Maßnahmen erfordern nun konkrete Umsetzungsschritte durch die
Pflegeselbstverwaltung, so etwa die Bundesempfehlungen für effiziente,
bürokratiearme Pflegesatz- und Pflegevergütungsverhandlungen und deren
Vereinbarungen. Auch Formulare sollen weniger, einfacher und einheitlicher werden:
26 Hebelprojekte
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Dazu wurde ein bis Juli 2030 befristetes Kooperationsgremium eingerichtet,
bestehend aus dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen, den Pflegekassen
und den Pflegekassen-Verbänden auf Bundesebene. Zusätzliche Reform- und
Digitalisierungsmaßnahmen aus dem „Zukunftspakt Pflege“ sollen im Rahmen
des Pflegeneuordnungsgesetzes umgesetzt werden. Hierfür hat das
Bundesministerium für Gesundheit im Juni einen Referentenentwurf vorgelegt.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Förderzentrale Deutschland
Problem
Der Bund bietet eine ganze Reihe von Förderinstrumenten – für Bürgerinnen und
Bürger ebenso wie für Unternehmen, Kommunen und (wissenschaftliche)
Organisationen. Die vielen unterschiedlichen Angebote der Fördergeber sind
komplex und verstreut – die passende Förderung zu finden und zu beantragen bedeutet
meist mühsame Recherche sowie jede Menge Bürokratie und Papierkram.
Lösung
Die Förderzentrale Deutschland will das ändern: Die digitale Plattform fungiert
als zentraler Zugangspunkt, über die Fördermittelinteressierte sich informieren,
passende Förderleistungen finden und viele dieser Förderleistungen online
beantragen können. Die Plattform steht allen Fördergebenden im Bund, den Ländern
und den Kommunen zur Veröffentlichung ihrer Förderprogramme und
Förderleistungen offen. Wer nach einer passenden Förderung sucht, kann sich auf den
Seiten der Förderzentrale Deutschland als gemeinsamem Zugang über Angebote
informieren und passende Fördermöglichkeiten suchen, beantragen und
verwalten. Das hat auch Vorteile für die Fördergeber bzw. die administrierenden
Stellen, denn diese können ihre Fördermaßnahmen im dazugehörigen Portal für
Fördergeber effizient verwalten und Antragsstrecken im Self-Service einfacher
und schneller als bisher konfigurieren. Der gesamte Förderprozess soll künftig
vollständig digital und medienbruchfrei über eine Zugangsplattform abgewickelt
werden. Für Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und weitere Zielgruppen
bedeutet das niedrigschwellige, transparente Förderangebote und deutlich vereinfachte,
schnellere Antragsprozesse.
27 Hebelprojekte
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 27 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Stand
Die Förderzentrale Deutschland ist seit 15. September 2025 live unter
https://foerderzentrale.gov.de. Seitdem finden sich dort sukzessive
Förderprogramme des Bundes, darunter das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand
(ZIM) des Bundeswirtschaftsministeriums und das europäische System zur
Digitalisierung und Harmonisierung des Bahnverkehrs (ERTMS) des
Bundesverkehrsministeriums.
Das Portal für Fördergeber ist bereits einsatzbereit. Nach und nach kommen
weitere Förderprogramme dazu, die Förderdatenbank des Bundes
(https://foerderdatenbank.de) wird integriert und die Anbindung an das
Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) wird umgesetzt.
Ausblick
In einem nächsten Schritt wollen Bund und Länder bis Ende 2027 alle ihre
Förderportale in der Förderzentrale Deutschland zusammenführen. Darauf haben
sich die Beteiligten auch in der Föderalen Modernisierungsagenda verständigt.
Die Förderzentrale Deutschland wird es Bürgerinnen, Bürgern, Unternehmen
und weiteren Zielgruppen noch einmal erheblich einfacher machen, sich in der
bislang schwer überschaubaren Förderlandschaft zurechtzufinden.
https://foerderdatenbank.de
https://foerderzentrale.gov.de/
28 Hebelprojekte
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
EINBLICK
Praxisbeispiel: Die E-Auto-Förderung
des Bundesumweltministeriums
Zuverlässig im Einsatz: Über 50.000 Anmeldungen via BundID und mehr als
18.000 eingegangene Anträge für die E-Auto-Förderung hat die Förderzentrale
Deutschland allein innerhalb der ersten 12 Stunden verzeichnet.
Mit dem E-Auto-Förderprogramm des Bundesumweltministeriums unterstützt
die Bundesregierung Privatpersonen beim Umstieg auf Elektrofahrzeuge. Seit
dem 19. Mai 2026 kann die Förderung volldigital auf der Förderzentrale
Deutschland beantragt werden. Privatpersonen können einen Zuschuss in Höhe von bis
zu 6.000 Euro für den Kauf oder das Leasing eines elektrischen Neufahrzeugs
erhalten. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Antriebsart des
Elektrofahrzeugs, von der Höhe des zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommens
sowie der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren.
Die Bundesministerien für Umwelt und für Wirtschaft haben gemeinsam mit
dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle innerhalb kürzester Zeit
die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Go-Live der E-Auto-Förderung auf
der Förderzentrale Deutschland geschaffen. Dabei wurde sichergestellt, dass
die beteiligten IT-Systeme dem zu erwartenden großen Andrang in den ersten
Tagen Stand halten können. Das ist eindrucksvoll gelungen: Innerhalb der
ersten beiden Wochen haben Bürgerinnen und Bürger über 50.000 Anträge auf der
Förderzentrale Deutschland alleine für die E-Auto-Förderung gestellt.
Website: https://foerderzentrale.gov.de/
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 29 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Mit KI zur passgenauen Unterstützung:
„Förderlotse Wachstumsmärkte“
Problem
Wenn deutsche Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern aktiv
sein wollen, brauchen sie Orientierung und Informationen zu Förder-, Beratungs-
und Finanzierungsmöglichkeiten. Bislang müssen Unternehmen diese
Informationen oft einzeln zusammensuchen. Das kostet Zeit, erschwert Entscheidungen
und führt dazu, dass Investitions- und Wachstumschancen ungenutzt bleiben.
Lösung
Ein neues, einheitliches Förder- und Informationsangebot bündelt die
Instrumente und Angebote der Außenwirtschaftsförderung und der
Entwicklungszusammenarbeit für deutsche Unternehmen, die in Entwicklungs- und
Schwellenländern aktiv sind oder sein wollen. Dafür haben das
Bundeswirtschafts- und das Bundesentwicklungsministerium gemeinsam den KI-gestützten
„Förderlotsen Wachstumsmärkte“ entwickelt: Hier werden die Angebote beider
Bereiche komplementär darstellt und als One-Stop-Shop der Bedarf deutscher
Unternehmen in den Mittelpunkt gestellt. Die KI-basierte semantische Suche
führt Unternehmen über kurze, strukturierte Fragen schnell zu passenden Förder-,
Beratungs- und Finanzierungsinstrumenten, Netzwerken und
Ansprechpartnern und macht den Zugang zu Wachstumsmärkten damit deutlich einfacher
und transparenter.
Stand
Der „Förderlotse Wachstumsmärkte“ ist seit dem 10. Februar 2026 online und
konnte seither den digitalen Zugang zu Förder- und Beratungsangeboten der
Außenwirtschaftsförderung und der Entwicklungszusammenarbeit für
deutsche Unternehmen mit Auslandsgeschäft spürbar erleichtern und
beschleunigen.
Ausblick
Abhängig von den Bedarfen der Adressaten ist eine kontinuierliche
Weiterentwicklung der Such- und Informationsfunktion vorgesehen.
30 Hebelprojekte
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 30 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Digitalisierung der Kulturförderung:
Fördermanagementplattform
Problem
Die Kunst- und Kulturförderung des Bundes unterliegt besonderen inhaltlichen
Anforderungen. Einzelne Bearbeitungsschritte, wie z. B. der Antrag, werden digital
angeboten, auch die Kommunikation verläuft oftmals per E-Mail. Einen
durchgängigen, digitalen Prozess gibt es dagegen bisher nicht. Das verlangsamt die
Antragsbearbeitung und Einbindung der Beteiligten und die Kommunikation
mit den Antragstellenden. Zudem liegen so keine strukturierten, auswertbaren
Daten vor, was das Controlling erschwert.
Lösung
Die Kulturförderung des Bundes soll möglichst vereinfacht und digitalisiert werden.
Hierzu richtet der Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien mit
Unterstützung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung
und des Bundesverwaltungsamts eine Low-Code-
Fördermanagementplattform ein. Diese Fördermanagementplattform soll eine digitale, KI-unterstützte
Rundum-Lösung für Zuwendungen vom Antrag über die Bearbeitung, den
Bescheid bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung bieten. Für Förderinteressierte
wird die Beantragung von Förderleistungen vereinfacht und beschleunigt.
Gleichzeitig soll das Once-only-Prinzip möglichst weitgehend umgesetzt werden,
Daten also nur einmal eingegeben werden müssen. Auswertungen und
Controlling sollen verbessert und neben den Förderleistungen des BKM auch die
anderen Ressorts und Behörden schnell und wirtschaftlich integriert werden,
insbesondere die Sportförderung des Bundeskanzleramts sowie Förderungen
aus dem Bereich Demokratie und Gesellschaft des Bundesinnenministeriums.
Stand
Nach der Entwicklung eines ersten standardisierten Prozesses für drei
ausgewählte Projektförderungen hat Anfang Juli 2026 die eigentliche Digitalisierung
beim BKM begonnen.
Ausblick
Ab Herbst 2026 sollen erste Ergebnisse zu drei ausgewählten Projektförderungen
vorliegen, 2027 auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse schrittweise weitere
über die Fördermanagementplattform umgesetzt werden. Auch Förderkategorien
wie institutionelle Förderungen sollen langfristig dazukommen.
31 Hebelprojekte
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 31 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Ausprobieren statt abwarten:
Innovation durch Experimentierklauseln
Problem
Einfach mal etwas Neues ausprobieren? Ausgerechnet in der deutschen
Verwaltung? Auch wenn es überraschend klingt: Genau das ist das Ziel dieses
Hebelprojekts. Es geht darum, rechtliche Spielräume zu schaffen, um verbesserte
und schnellere Verwaltungsverfahren unter realen Bedingungen zu erproben und
daraus systematisch zu lernen – ausprobieren statt abwarten.
Lösung
Das vom Bundestag beschlossene Bundeserprobungsgesetz schafft deshalb die
Grundlage, von verwaltungsrechtlichen Regelungen des Bundes abzuweichen.
Ziel ist es, in Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren Innovationen zu
ermöglichen und so Zeit und Kosten zu sparen. Erstmals wird hierzu eine allgemeine
Erprobungsklausel gesetzlich verankert. Entscheidungsträger vor Ort erhalten
durch diese neue Klausel rechtssichere Erprobungsfreiräume, um digitale oder
vereinfachte Verfahren zeitlich befristet zu testen und auszuwerten. Für
Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bedeutet das perspektivisch schnellere,
pragmatischere und innovationsfreundlichere Verwaltungsabläufe.
Stand
Das Bundeserprobungsgesetz wurde vom Bundestag am 25. Juni 2026
beschlossen. Konkrete Freiräume in Fachgesetzen ermöglichen über sogenannte
Experimentierklauseln künftig zusätzlich Erprobungen im Gesundheitswesen, im
Jugendmedienschutz, in der digitalen Verwaltung, bei der Registermodernisierung
für die Wirtschaft, im Telekommunikationssektor oder auch im Luftverkehr.
Ergänzend verbessert das Bundeserprobungsgesetz die Rahmenbedingungen
für Reallabore übergreifend. Reallabore ermöglichen es, Innovationen befristet
und kontrolliert unter möglichst realen Bedingungen zu erproben. Die rechtliche
Grundlage für Reallabore sind oftmals Experimentierklauseln im Fachrecht.
Hier sollen künftig noch mehr Freiräume geschaffen werden, indem
Genehmigungsprozesse für Reallabore innovationsfreundlicher ausgestaltet werden und
die praktische Umsetzung von Reallaboren unterstützt wird. Daher werden seit
Mai 2025 Gesetzentwürfe der Bundesregierung dahingehend geprüft, ob eine
Experimentierklausel benötigt wird.
32 Hebelprojekte
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 32 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Ausblick
Diese Prüfung wird weiterentwickelt, sodass künftig neue Klauseln frühzeitig
bei der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen mitgedacht und ausgearbeitet
werden. Ziel ist es, Reallabore in weiteren Innovationsbereichen zu ermöglichen
und so den Innovations- und Wirtschaftsstandort Deutschland weiter zu
stärken.
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Forschen statt nach Förderung forschen:
Innovationsfreiheitsoffensive
Problem
Das Projekt adressiert bislang hohe bürokratische Hürden in der
Forschungsförderung, die Innovationsprozesse verlangsamen, den Transfer von Ergebnissen
in Wirtschaft und Gesellschaft erschweren und die Zusammenarbeit zwischen
Wissenschaftseinrichtungen, Unternehmen insbesondere des Mittelstands und
Start-ups beeinträchtigen. Komplexe Antrags-, Nachweis- und
Verwaltungsanforderungen binden Ressourcen, die für eigentliche Forschungs- und
Innovationsarbeit fehlen.
Lösung
Die Lösung ist eine Innovationsfreiheitsoffensive, die zentrale
Verwaltungsaufwände reduziert, indem sie spezialgesetzliche und untergesetzliche
Regelungen gezielt anpasst. Für Forschende bedeutet das spürbar weniger Antrags- und
Nachweisbürokratie und mehr Zeit für eigentliche Forschungs- und
Innovationsarbeit. Unternehmen profitieren von beschleunigten Förderprozessen und
leichteren Kooperationen.
Stand
Die Innovationsfreiheitsoffensive bündelt unterschiedliche Maßnahmen in
einer konsistenten Gesamtstrategie. Eckpunkte und Zielbild wurden bereits
erarbeitet. Für das Innovationsfreiheitsgesetz werden derzeit Fachressorts
frühzeitig eingebunden, um notwendige Anpassungen in Spezialgesetzen
abzustimmen, sowie Beiträge zum Innovationsfreiheitsgesetz eingeworben. Im
untergesetzlichen Bereich werden die Maßnahmen fortlaufend an ihren
jeweiligen Stellen verfolgt und ergänzend Pilotierungskonzepte erarbeitet.
33 Hebelprojekte
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 33 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Ausblick
Die konkrete Wirkung für Forschende und Unternehmen entsteht mit der
schrittweisen Umsetzung und Anwendung der neuen, vereinfachten Regeln. Als
nächster Schritt werden die Eckpunkte und das Zielbild in konkrete gesetzliche
und untergesetzliche Vereinfachungen übersetzt.
EINBLICK
Die Bündelung bündeln:
#WirMachenFörderwesenEinfach
Der Blick auf die Hebelprojekte und Maßnahmen zeigt: Bei aller bereits
erreichten Bündelung im Förderwesen des Bundes bestehen bei vielen
Förderverfahren im Bund noch unterschiedliche Zuständigkeiten, Begrifflichkeiten und IT-
Lösungen. Der politische Reformauftrag ist klar: Das Förderwesen als Ganzes
soll einfacher, effizienter, digitaler werden – und über alle fünf Handlungsfelder
der Modernisierungsagenda des Bundes hinweg stärker auf Wirkung
ausgerichtet werden.
Für Bürgerinnen und Bürger soll die Förderlandschaft übersichtlicher und
Antrags- und Nachweisverfahren einheitlicher, schneller und digitaler werden. Das
Koordinierungsprojekt #WirMachenFörderwesenEinfach bündelt die Arbeiten
der Bundesregierung zur Vereinfachung des Förderwesens.
Über 200 Beteiligte aus Ressorts und zahlreichen administrierenden Stellen
arbeiteten von April bis Juli 2026 in elf Arbeitsgruppen gemeinsam an Lösungen
für ein einfacheres Förderwesen des Bundes. Im Ergebnis liegt ein
ressortübergreifend entwickelter Gestaltungsrahmen für die schrittweise
Weiterentwicklung des Förderwesens des Bundes vor. Die rund 40 erarbeiteten
Handlungsempfehlungen reichen von einer modernen Förderarchitektur über gemeinsame
Begriffsdefinitionen, Ansätze für digital umsetzbare Förderregelungen,
maschinenlesbare Entscheidungslogiken bis zu konkreten Vereinfachungsvorschlägen
im Zuwendungsrecht.
Ein Beispiel für die Vereinfachung ist der vom Bundesfinanzministerium
erstellte Förderleitfaden, der seit November 2025 ein umfangreiches,
webbasiertes Unterstützungsangebot für Bundesministerien bei der Konzeption und
Entwicklung von Förderprogrammen und -richtlinien bietet. Im Rahmen von
#WirMachenFörderwesenEinfach wurde er ressortübergreifend bekannt
gemacht sowie technisch und inhaltlich weiterentwickelt.
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 34 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Vereinfachung der Melde- und
Dokumentationspflichten in der Tierhaltung
Problem
Im Lebensverlauf eines Tieres fallen zahlreiche Meldungen und Nachweise an,
die heute teils in verschiedenen Systemen oder sogar noch analog geführt
werden. Das führt dazu, dass ähnliche Informationen mehrfach erfasst und an
unterschiedliche Stellen übermittelt werden müssen. Insbesondere bei Rindern
führt das bislang zu komplexen, teilweise doppelten Melde- und
Dokumentationspflichten in der Tierhaltung. Der Verwaltungsaufwand für
landwirtschaftliche Betriebe und Behörden ist entsprechend hoch.
Lösung
Die bestehenden Pflichten will das Bundesministerium für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat reduzieren und harmonisieren sowie die Optionen für
einen digitalen Rinderpass auf Basis bestehender, von Ländern und Bund
betriebener Datenbanken prüfen. Für Tierhalter bedeutet das perspektivisch
vereinfachte, einheitliche und möglichst Once-only-Meldeprozesse über eine
zentrale digitale Plattform – mit weniger Bürokratie und mehr Zeit für die eigentliche
Arbeit im Betrieb.
Stand
Das Projekt befindet sich in der Konzeptionsphase. Aktuell werden die
rechtlichen Rahmenbedingungen auf Vereinheitlichungspotenziale untersucht.
Ergebnisse sind für das dritte Quartal 2026 vorgesehen. Darauf folgen Abstimmungen
im Fachrecht zwischen Bundesministerium für Landschaft, Ernährung und Heimat
und Ländern und weitere Schritte zur Umsetzung des Once-only-Prinzips mit
einer zentralen Datenbank.
Ausblick
Anschließend können – abhängig von den rechtlichen Anpassungen – technische
Änderungen beauftragt werden, um die Meldeplattform weiter zu ertüchtigen
und einen digitalen Rinderpass praktisch umzusetzen.
35 Hebelprojekte
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 35 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bundesministerium der Verteidigung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Schneller beschaffen, besser verteidigen:
Beschleunigte Planung und Beschaffung
für die Bundeswehr
Problem
Die Bundeswehr richtet ihren Fokus wieder auf ihren ursprünglichen Kernauftrag:
die Landes- und Bündnisverteidigung. Dafür muss die Truppe massiv aufwachsen –
neben mehr Personal benötigt sie rasch zusätzliches (Groß-) Gerät, Ausrüstung und
Material. Bislang allerdings sind die dafür nötigen Planungs- und
Vergabeverfahren für die Bundeswehr langwierig und stark formalistisch und verzögern einen
raschen Fähigkeitszuwachs und die Beschaffung dringend benötigter Ausrüstung.
Lösung
Abhilfe schaffen soll hier das Gesetz zur beschleunigten Planung und
Beschaffung für die Bundeswehr. Auf Basis dieses Gesetzes können Aufträge zur Deckung
der Bedarfe der Bundeswehr einfacher vergeben werden. Außerdem werden die
gemeinsame Beschaffung und Zusammenarbeit in der Europäischen Union und
mit Partnerstaaten gestärkt sowie innovative Beschaffungen gefördert. Für
Unternehmen und die Bundeswehr bedeutet dies spürbar beschleunigte
Beschaffungsprozesse.
Stand
Das Gesetz ist am 14. Februar 2026 in Kraft getreten und gilt nun für alle
öffentlichen Aufträge zur Deckung von Bedarfen der Bundeswehr. Verschiedene
Ausnahmeregelungen, insbesondere im Vergaberecht, erleichtern und
beschleunigen die Beschaffung insgesamt. Die Maßnahmen reichen dabei von
vereinfachten Direktvergaben über die Möglichkeit der Vereinbarung von
Vorauszahlung bis hin zur Klarstellung des besonderen Stellenwerts von
Interoperabilität bei der gemeinsamen Beschaffung mit Deutschlands Partnern.
Ausblick
Nach Inkrafttreten steht der Praxistest bevor: Das Gesetz muss sich im
Beschaffungsalltag bewähren. Es kommt darauf an, die neuen vergaberechtlichen
Erleichterungen konsequent anzuwenden, um die vorgesehene
Beschleunigungswirkung voll zur Entfaltung zu bringen und den Fähigkeitsaufbau der Bundeswehr
nachhaltig zu unterstützen.
36 Hebelprojekte
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 36 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Zentrales NewsCenter
Problem
Die Ressorts verfügen bislang nicht durchgängig über einen einheitlichen,
zentral verfügbaren und fortlaufend aktualisierten Überblick über die klassische
und soziale Medienlage.
Lösung
Das NewsCenter ist eine zentrale, crossmediale Informationsplattform des
Bundespresseamtes, die rund um die Uhr einen aktuellen, redaktionell
ausgewerteten Medienüberblick sowie Analysen der sozialen Medien bereitstellt. Die
Plattform ist sowohl stationär als auch mobil nutzbar. Ziel ist es, das NewsCenter
schrittweise zur zentralen Informationsplattform der Bundesregierung
auszubauen. Für die Ressorts soll sich hierdurch ein jederzeit aktueller
Informationsstand und eine verbesserte Früherkennung relevanter Themen ergeben.
Stand
Im zweiten Quartal 2026 hat das Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung seinen Kundenkreis durch den Roll-out um das Bundesministerium
für Forschung, Technologie und Raumfahrt erweitert. Verhandlungen mit
weiteren interessierten Ressorts finden derzeit statt.
Ausblick
Vorbehaltlich der Klärung offener Ressourcenfragen soll das NewsCenter mit
dem Roll-out seine volle Wirkung im täglichen Regierungshandeln entfalten
und die Medienbeobachtung der Bundesregierung dauerhaft stärker bündeln.
37 Hebelprojekte
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 37 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Rechenzentrumsstrategie
Problem
Bau und Betrieb von Rechenzentren in Deutschland sind bislang unzureichend
koordiniert und teils durch hemmende Rahmenbedingungen erschwert.
Dadurch wachsen die Kapazitäten für KI, Cloud- und Edge-Computing nicht im
Tempo des zunehmenden Digitalisierungsbedarfs mit.
Lösung
Die Lösung ist eine nationale Rechenzentrumsstrategie, die sich an Betreiber,
Investoren, Ausrüster, Gestalter der digitalen Zukunft und die öffentliche Hand
richtet. Sie bündelt Handlungsfelder wie Energie und Nachhaltigkeit, Standort
und Flächen, Technologie und Souveränität. Ziel ist es, die Bedingungen so zu
verbessern, dass Rechenzentrumskapazitäten – inklusive mindestens einer
europäischen AI-Gigafactory in Deutschland – schneller entstehen und
effizienter betrieben werden. Für Unternehmen und Bürger bedeutet das langfristig
eine leistungsfähigere, verlässlichere und nachhaltigere digitale Infrastruktur.
Stand
Die Rechenzentrumsstrategie wurde im März 2026 vom Bundeskabinett
verabschiedet. Darin hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die
Rechenkapazitäten bis 2030 zu verdoppeln und die Rechenleistung für KI und High-Performance-
Computing zu vervierfachen. Investitionen in Rechenkapazitäten sollen genauso
schnell umgesetzt werden können wie der Bedarf wächst. Deutschland soll als
Leuchtturm Europas weiterhin einer der führenden und attraktiven Standorte für
Rechenzentrumskapazitäten sein. Hierfür werden Cluster und regionale sowie
dezentrale Ansiedlungen unterstützt.
Ausblick
Die Strategie hat drei zentrale Handlungsfelder identifiziert – Energie und
Nachhaltigkeit, Standort und Fläche sowie Technologie und Souveränität – und mit 28
Maßnahmen unterlegt: Diese Maßnahmen sollen innerhalb von zwölf Monaten
nach Kabinettsbeschluss gestartet und soweit möglich abgeschlossen werden.
Konkret soll damit u. a. der Zugang zu Stromnetzkapazitäten vereinfacht,
Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und die digitale Souveränität
gestärkt werden. Das Strategiedokument und die einzelnen Maßnahmen sollen im
jährlichen Abstand aktualisiert werden. Bestehende Maßnahmen werden
nachverfolgt und auch neue Maßnahmen sollen aufgenommen werden können.
38 Hebelprojekte
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 38 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bundesministerium des Innern
Modernisierung des Dienstrechts
Problem
Der öffentliche Dienst steht – wie die Wirtschaft auch – angesichts des
bevorstehenden Ausscheidens der geburtenstarken Jahrgänge aus dem Erwerbsleben
und des zunehmenden Wettbewerbs um qualifizierte Fachkräfte vor erheblichen
personellen Herausforderungen.
Lösung
Um das zu ändern, modernisieren wir das Dienstrecht gezielt und steigern so
die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Die Bundeslaufbahnverordnung
wurde novelliert, um die Zugangsmöglichkeiten weiter zu flexibilisieren,
Personalwechsel zwischen Behörden zu erleichtern sowie die
Personalentwicklung zu erleichtern. Die Novelle der Bundeslaufbahnverordnung stärkt damit
u. a. die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung im öffentlichen
Dienst. Die Personalgewinnung wird insbesondere in Bereichen mit hohem
Fachkräftebedarf wie in der IT erleichtert. Parallel soll vor dem Hintergrund
der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf der
Grundlage des letzten Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst die
Bundesbesoldung mit einer Tabellenreform grundlegend zur Stärkung des Leistungsprinzips
weiterentwickelt werden. Für Beschäftigte, Nachwuchs- und Fachkräfte
erhöht dies die Attraktivität des Bundesdienstes durch modernere Karrierewege,
mehr Mobilität und eine zeitgemäße, leistungsorientierte Bezahlung.
Stand
Die Novelle der Bundeslaufbahnverordnung ist im März 2026 in Kraft getreten.
Das Vorhaben „Tabellenreform in der Besoldung“ ist Teil eines
Referentenentwurfs, der sich aktuell in der Ressortabstimmung befindet. Ziel ist es unter
anderem, die Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026
anzupassen und die amtsangemessene Alimentation sicherzustellen.
Ausblick
Die konkrete Wirkung der Novelle der Bundeslaufbahnverordnung entsteht,
sobald die neuen Regelungen umgesetzt und im Alltag der
Bundesverwaltung angewendet werden. Die geplante Tabellenreform in der Besoldung
kann hingegen erst dann Wirkung entfalten, wenn der Gesetzentwurf von der
Bundesregierung und anschließend vom parlamentarischen Gesetzgeber
beschlossen wird.
39 Hebelprojekte
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 39 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Handlungsfelder
Die weiteren Maßnahmen der Modernisierungsagenda sind auf fünf thematische
Handlungsfelder aufgeteilt, die die Schwerpunkte der Bundesregierung für die
Staatsmodernisierung abbilden: Spürbarer Bürokratierückbau (Handlungsfeld 1),
Bessere Rechtssetzung (Handlungsfeld 2), Bürger- und unternehmenszentrierter
Service (Handlungsfeld 3), Zukunftsgerichtete Personalentwicklung und
strategisches Personalmanagement (Handlungsfeld 4) sowie Effiziente Bundesverwaltung
(Handlungsfeld 5). Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über die bisherigen
Entwicklungen der einzelnen Handlungsfelder im Berichtszeitraum.
Handlungsfeld 1:
Spürbarer Bürokratierückbau
Mehr als 85 Prozent der Bürgerinnen und Bürger geben an, dass der Staat ihr
Leben nicht erleichtert, neun von zehn Unternehmen fühlen sich durch Bürokratie
gehemmt. Unnötiger zeitlicher und personeller Aufwand lähmt Wachstum,
Innovation und Eigeninitiative. Deshalb soll Bürokratierückbau im Alltag spürbar werden
und neue Freiräume schaffen. Ziel der Bundesregierung ist es, Entlastungsvorhaben
und Vereinfachungen für die Menschen in Deutschland rasch Lebenswirklichkeit
werden zu lassen. Mit der Modernisierungsagenda Bund hat die Bundesregierung
hierfür einen klaren Abbaupfad definiert: Notwendige Bürokratie wird so einfach
und so digital wie möglich ausgestaltet. Unnötige Bürokratie wird abgeschafft.
Bürokratiekosten der Wirtschaft sollen um 25 Prozent sinken; der
Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung soll um
mindestens zehn Milliarden Euro reduziert werden, ohne dass relevante Schutzstandards
abgesenkt werden. Gleichzeitig geht es darum, neue bürokratische Hürden
frühzeitig zu vermeiden.
Handlungsfeld 1 umfasst Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung sowie
zum Abbau bestehender Bürokratie, zur Vermeidung neuer Belastungen und zur
Verbesserung der Praxisnähe von Regelungen und Verfahren. Dazu gehören
insbesondere die Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und
Verwaltung durch den Einsatz von Praxischecks mit dem Ziel, notwendige Regelungen so
bürokratiearm wie möglich auszugestalten. Weitere zentrale Ziele sind der Abbau
von Berichts-, Dokumentations- und Nachweispflichten, die Weiterentwicklung der
Bürokratiebremse sowie der Einsatz für Bürokratierückbau und -vermeidung auf
EU-Ebene.
Im Berichtszeitraum stand die konsequente Umsetzung der Rückbauziele und
Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung im Mittelpunkt des Handlungsfelds.
40 Handlungsfelder
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 40 –
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Problem
Unnötige Bürokratie muss konsequent abgebaut und von vornherein vermieden
werden – darauf können sich im Regelfall alle Seiten verständigen. Trotz der
Senkung der nationalen Bürokratielasten ist die Gesamtsumme des
Erfüllungsaufwands in den vergangenen Jahren insgesamt gestiegen. Dies zeigt, dass
Bürokratierückbau in Deutschland selbst irgendwann an seine Grenzen stößt, da viele
Vorgaben im nationalen Recht auf EU-Vorgaben basieren. Deshalb muss der
Rückbau unnötiger Bürokratie auch frühzeitig im EU-Gesetzgebungsprozess
ansetzen.
Neben den Bürokratiekosten stellen auch mangelnde Praxistauglichkeit von
Regelungen, langsame Verwaltungsprozesse oder komplizierte Verfahren eine
Belastung dar, so dass auch notwendige und sinnvolle Regelungen als belastend
wahrgenommen werden können.
Lösung
Um die ehrgeizigen Ziele der Modernisierungsagenda Bund zu erreichen, haben
sich die Ministerien auf ambitionierte, spürbare und messbare Ziele verständigt,
auf klare ressortspezifische Verantwortung und eine enge ressortübergreifende
Koordinierung. Darüber hinaus nehmen sich die Ministerien selbst in die
Verantwortung, um Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwand im Sinne der
Modernisierungsagenda zu senken sowie Regelungen und Verfahren einfacher,
praxistauglicher und effizienter zu gestalten. Hierzu setzen die Ressorts insbesondere
auf Praxischecks, mit denen bürokratische Hürden im direkten Austausch mit
den Betroffenen identifiziert und konkrete Vereinfachungen für Bürgerinnen
und Bürger, Unternehmen und Verwaltung entwickelt werden.
Gleichzeitig rückt der Bürokratierückbau mit dem Entlastungskabinett in den
Mittelpunkt der Kabinettsbefassung. Deutschland engagiert sich zudem dafür,
unnötige Belastungen bereits im EU-Gesetzgebungsprozess unter Wahrung
politischer Ziele und relevanter Standards zu vermeiden und bestehende
Belastungen zu reduzieren, wie z. B. Berichts- und Dokumentationspflichten. Ein
erheblicher Teil der geltenden Berichts- und Dokumentationspflichten beruht
nämlich auf EU-rechtlichen Vorgaben, die Bund und Länder einhalten müssen
und die sie nicht in eigener Zuständigkeit abschaffen können. Um das in der
Modernisierungsagenda gesteckte Ziel zu erreichen, die Bürokratiekosten um
25 Prozent zu reduzieren, muss auch die EU unnötige Vorgaben abschaffen.
41 Handlungsfelder
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 41 –
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Umsetzung
Mit dem Entlastungskabinett bringt die Bundesregierung
Entlastungsmaßnahmen gebündelt auf den Weg und bilanziert zugleich die Fortschritte der
vergangenen Monate. Die beiden ersten Entlastungskabinette fanden am 5.
November 2025 und am 15. Juli 2026 statt – weitere Entlastungsschritte werden
folgen. In den beiden Berichten zu den Entlastungskabinetten sind insgesamt
73 im Kabinett beschlossene Vorhaben dokumentiert, die zu Vereinfachungen
und zum Rückbau bürokratischer Belastungen für Bürgerinnen und Bürger,
Unternehmen und Verwaltung beitragen. Nach zwei Entlastungskabinetten ist
die Bilanz positiv: Ressortübergreifender systematischer Bürokratierückbau
funktioniert und konkrete Entlastungen sind fortwährend möglich. Im
Berichtszeitraum der laufenden Wahlperiode (6. Mai 2025 bis 30. Juni 2026) konnte
die Bundesregierung den Erfüllungsaufwand um mehr als zehn Milliarden Euro
reduzieren; die Verteilung auf Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie
Verwaltung wird im Kapitel 3 „Zahlen zum Bürokratierückbau“ detailliert
dargestellt. Damit hat die Bundesregierung ihr für die gesamte Legislaturperiode
gesetztes Ziel bereits nach etwas mehr als einem Jahr erreicht.
Bei den Bürokratiekosten konnten bisher lediglich Einsparungen von rund 232
Millionen Euro erreicht werden. Zu Beginn der 21. Legislaturperiode wurden durch
die verpflichtende Umsetzung von EU-Richtlinien –insbesondere zur
Cybersicherheit (NIS-2-Richtlinie) – erhebliche zusätzliche Aufwände verursacht.
Vor diesem Hintergrund setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene
konsequent für Erleichterungen bei den EU-Vorgaben ein. So konnten beispielsweise
durch den Einsatz der Bundesregierung die neuen Belastungen aus der
Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die die erreichten und angestoßenen
Entlastungen überlagern, auf EU-Ebene erheblich eingeschränkt werden.
Gegenüber der ursprünglichen CSRD sind daher nur noch zehn Prozent der zunächst
erfassten Unternehmen künftig betroffen.
Perspektivisch sind weitere Einsparungen in Höhe von mehreren Milliarden
Euro z. B. durch die bereits vorgelegten Vorschläge der EU-Kommission (sog.
Omnibus-Pakete) zu erwarten. Diese können damit auf die Bürokratierückbauziele
der Bundesregierung einzahlen. Darüber hinaus ist es ein Erfolg der
Bundesregierung, dass sich die Staats- und Regierungschefs aller 27 EU-Mitgliedstaaten
bereits auf weitere Bereiche verständigt haben, in denen die EU-Kommission
unter Wahrung politischer Ziele und relevanter Standards rasch konkrete
Vereinfachungsvorschläge vorlegen soll: Die EU-Kommission soll z. B. ein
Vereinfachungspaket Verkehr sowie im Geiste der Schlussfolgerungen zum
Europäischen Rat vom März 2026 Vorschläge zur weiteren Beschleunigung und
Straffung der Planungs- und Genehmigungsverfahren vorlegen.
Dieser Einsatz im Rat trägt Früchte: So enthält die Absichtserklärung („Letter
of Intent“), die zum Schluss der State-of-the-Union-Rede (SOTEU) von EU-
Kommissionspräsidentin von der Leyen am 16. September 2026 veröffentlicht
42 Handlungsfelder
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 42 –
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
wurde, als wichtigste Initiativen der EU-Kommission für das Jahr 2027 u. a. einen
Vorschlag zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sowie ein Paket zur
Vereinfachung des Verkehrssektors.
Wichtig ist es aus Sicht der Bundesregierung, das Momentum der
Vereinfachungs- und Entlastungsagenda auf EU-Ebene insgesamt weiter hochzuhalten.
Daher wird sich die Bundesregierung im Herbst 2026 auf Themen
verständigen, bei denen von der EU-Kommission zeitnah die Vorlage weiterer
Vereinfachungsmaßnahmen erwartet wird, und sich aktiv dafür einsetzen, dass diese
noch in diesem Jahr Eingang in die Beschlüsse des Europäischen Rates finden.
Auch im Bereich Finanzdienstleistungen soll eine umfassende Überprüfung des
bestehenden Regulierungsrahmens erfolgen.
Gleichzeitig ist es wichtig, auch frühzeitig in laufenden EU-
Gesetzgebungsprozessen anzusetzen, um unnötige Bürokratie von vorneherein zu vermeiden. Eine
wichtige Erkenntnis ist, dass die EU-Rechtsakte nicht „vom Himmel fallen“.
Auch im legislativen Verfahren können durch wesentliche Änderungen häufig
unnötige Bürokratiekosten für Verwaltungen, Bürgerinnen und Bürger und vor
allem die Wirtschaft entstehen. Es liegt in der gemeinsamen Verantwortung der
Europäischen Kommission, des Rates und des Europäischen Parlaments,
unnötige Bürokratie gar nicht erst entstehen zu lassen. Auch die Bundesregierung
nimmt darauf im europäischen Gesetzgebungsprozess Einfluss. Dass sich dieser
Einsatz lohnt, zeigen verschiedene Beispiele: So ist es im Finanzmarktbereich
im Zuge der Überarbeitung der Solvabilität-II-Richtlinie gelungen, im Sinne der
Proportionalität wesentliche Erleichterungen für kleine, nicht-komplexe
Versicherer zu verankern. Auch im Rahmen der Überarbeitung der 2.
Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2) konnten einige unnötige Berichtspflichten gestrichen
und die Zulassungs- und Aufsichtsprozesse verschlankt werden. Dass
entsprechende Entlastungen auch in anderen Bereichen möglich sind, zeigt sich zudem
am Beispiel eines Vorschlags der EU-Kommission im Zuständigkeitsbereich des
Bundesverkehrsministeriums.
43 Handlungsfelder
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 43 –
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Ausblick
Die Erfahrungen des ersten Jahres zeigen, dass spürbare Entlastungen
insbesondere dort gelingen, wo Maßnahmen ressortübergreifend vorbereitet und
politisch gebündelt beschlossen werden. Gleichzeitig zeigte sich, dass neue
regulatorische Anforderungen – insbesondere aufgrund europäischen Rechts –
erreichte Entlastungserfolge teilweise aufheben können. Deshalb wird der
Schwerpunkt der weiteren Arbeiten noch stärker auf dem Bürokratierückbau
auf EU-Ebene und der Vermeidung neuer Belastungen sowie dem Abbau
bestehender Berichts- und Dokumentationspflichten liegen.
Die Bundesregierung wird hierfür ein Berichtsentlastungsgesetz verabschieden,
das die „Beweislast“ umkehrt: Erhalten bleiben nur Pflichten, deren besondere
Erforderlichkeit das jeweilige Ministerium explizit begründen kann. Für künftige
Gesetze sollen neue Berichtspflichten grundsätzlich vermieden werden
(„Berichtspflichten-Bremse“). Die Ressorts werden zudem alle
Dokumentationspflichten außerhalb von EU- und verfassungsrechtlich gebotenen Pflichten
überprüfen. Ziel ist es, in einem ersten Schritt mindestens jede vierte dieser
Pflichten binnen zwölf Monaten abzuschaffen. Hierbei sind weiterhin die
relevanten Standards aus den Bereichen Menschenrechte, Bürgerrechte,
Verbraucherrechte, Arbeitnehmerrechte und zur Verhinderung von Steuerbetrug zu
wahren.
Auch die EU-Ebene selbst bewegt sich: Die Bundesregierung begrüßt, dass die
EU-Kommission mit der Mitteilung zur besseren Rechtssetzung vom 28. April
2026 die Themen bessere Rechtssetzung und Rechtsdurchsetzung ernst nimmt
und einen Kulturwandel hin zu einer neuen Kultur der „Rechtsetzungsdisziplin“
einleitet. Die Bundesregierung setzt sich aktiv dafür ein, dass aus dem in der
Mitteilung genannten Aktionsplan zur umfassenden Überprüfung der
Rechtsvorschriften (Regulatory Deep Cleaning) schnellstmöglich konkrete weitere
Vereinfachungsvorschläge folgen. Die Mitteilung der EU-Kommission erinnert
schließlich daran, dass Dringlichkeit von Gesetzgebung nicht von den
Anforderungen an Partizipation, Transparenz und evidenzbasiertem Vorgehen
entbindet.
Bis zum Ende des Jahres wird das Handlungsfeld 1 den eingeschlagenen Kurs
konsequent fortsetzen. Mit dem Maßnahmenpaket des zweiten
Entlastungskabinetts werden weitere Entlastungen in Höhe von mehreren Milliarden Euro
umgesetzt und damit ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Rückbauziele
der Modernisierungsagenda geleistet. Parallel dazu wird die Methodik zur
Ermittlung von Erfüllungsaufwand und Bürokratiekosten weiterentwickelt, um
Nutzen und Belastungen von Rechtsetzung realitätsnäher, zielgerichteter und
zugleich mit geringerem Aufwand für die Ressorts abzubilden.
44 Handlungsfelder
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 44 –
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
EINBLICK
Daten der städtischen Mobilität:
Vermeidung von Bürokratieaufbau
auf europäischer Ebene
Ab Dezember 2027 werden 78 Städte in Deutschland durch eine neue EU-
Verordnung verpflichtet, Daten der städtischen Mobilität für die Bereiche
Sicherheit, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit zu erheben und an die Europäische
Kommission zu übermitteln. Um die Anzahl, Methodik und Fristen für diese
Daten festzulegen, hat sich die Europäische Kommission mit den
Mitgliedstaaten beraten.
Bei diesen Beratungen konnte erreicht werden, dass für die neue europäische
Verpflichtung das „Once-only-Prinzip“ angewendet wird. Das heißt konkret,
dass Mobilitätsdaten, die bereits bei der Europäischen Kommission vorliegen
und/oder durch andere Verpflichtungen an diese übermittelt werden, nicht
erneut und somit nicht mehrfach eingereicht werden müssen. Dadurch konnte
die Anzahl der Mobilitätsdaten um fast zwei Drittel reduziert und
Bürokratieaufwand von Anfang an vermieden werden.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 45 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
EINBLICK
Praxischecks
Bürokratie entsteht mitunter unbeabsichtigt – wenn die graue Theorie des
Gesetzgebers auf die Praxis im Alltag der Behörde trifft. Deswegen wurde der
Praxischeck fortgeführt: Er ist ein Instrument, das im direkten Austausch mit
allen Beteiligten bürokratische Hindernisse in behördlichen Verfahren
identifiziert. Ziel ist es, rechtliche und praktische Hürden zu erkennen und aus dem
Weg zu räumen – am besten noch bevor der Amtsschimmel losgaloppiert. Oder
aber, um bestehende Hürden in der Praxis auszuräumen.
Im Berichtszeitraum haben die Ressorts bisher 43 Praxischecks in
Eigenverantwortung durchgeführt, teilweise auch gemeinsam mit den Ländern. Dank der
Praxischecks konnten so Vereinfachungen für Bürgerinnen und Bürger,
Unternehmen und die Verwaltung erreicht werden, u. a. bei der Entwaldungsverordnung,
der EU-Lieferketten-Richtlinie und dem KI-Omnibus.
Beispiel Praxischeck:
Marktüberwachung im Onlinehandel
Kleidung, Elektronik, Kosmetik – viele online gekaufte Produkte aus Drittstaaten
entsprechen häufig nicht den geltenden Anforderungen, u. a. an Produktsicherheit,
Verbraucherschutz, Zoll- und Einfuhrbestimmungen. Wie also die
Marktüberwachungsbehörden stärken und so die Käufer besser vor unseriösen Händlern
und gefährlicher Ware schützen? Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie hat hierzu Antworten im Rahmen eines Praxischecks gesucht – gemeinsam
mit Marktüberwachungsbehörden, Landes- und Bundesministerien, Zollbehörden
sowie Zentralstellen der Länder für Marktüberwachung und Verbänden. Dabei
entstanden u. a. die folgenden Vorschläge:
» Für importierte Produkte aus Drittstaaten muss ein Wirtschaftsakteur in der
EU greifbar sein, der die Verantwortung für die Konformität des Produkts trägt.
» Die Marktüberwachungsbehörden brauchen mehr Befugnisse im
Onlinehandel – bislang konnten sie nur bei abstrakter „ernster Gefahr“ eingreifen,
stattdessen sollen sie gegen nicht-konforme Produkte vorgehen und
Plattformen als letztes Mittel sperren können.
» Importe über E-Commerce-Plattformen sollten von einer europäischen
Marktüberwachungsbehörde kontrolliert werden, um Ausweich- und
Umgehungsversuche von einem in ein anderes EU-Land zu verhindern.
» Die Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Marktüberwachungsbehörden
sollte weiter intensiviert werden und verstärkt konzertierte Aktionen in
systemischen Prioritätsbereichen durchgeführt werden.
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 46 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
» Und nicht zuletzt sollten Endverbraucherinnen und Endverbraucher über
die Risiken im Onlinehandel und ihre Verbraucherrechte besser informiert
werden.
Die Vorschläge werden nun fachlich geprüft und fließen ggf. in den
gemeinsamen Modernisierungsprozess von Bund und Ländern ein, der auch Teil der
Föderalen Modernisierungsagenda ist. Zudem wird das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie geeignete Ideen in europäische
Gesetzgebungsverfahren einbringen – insbesondere im Hinblick auf den geplanten European Product
Act der Europäischen Kommission.
EINBLICK
Rat für den Staat: Das EinfachMachen-Portal
Bürokratische Belastungen entstehen häufig, wenn Regelungen und Verfahren
nicht ausreichend aus der Praxisperspektive gedacht werden. Ohne systematische
Rückmeldung von Betroffenen bleiben unnötige Hürden in Verwaltungsabläufen
und Regelungen oft zu lange bestehen.
Daher hat das Bundesdigitalministerium das EinfachMachen-Portal
eingerichtet, über das Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände sowie
Mitarbeitende der Verwaltung unkompliziert mitteilen können, wo Abläufe in und mit
der Verwaltung aus Nutzersicht verbessert werden sollten.
Bis September 2026 sind bereits über 30.000 Hinweise zur störenden Bürokratie
über das EinfachMachen-Portal eingegangen. Diese wurden mit KI-
Unterstützung ausgewertet und in aggregierter Form allen Ressorts zur Verfügung
gestellt. Auf diese Weise unterstützt jede Eingabe die systematische
Weiterentwicklung von Verfahren und Regelungen und hilft dabei, Schwachstellen in
Prozessen zu entdecken und unnötige Bürokratie zu identifizieren.
53 %
26 %
11 %
5 %
5 %
Privatperson 53 %
Unternehmen/Selbstständige 26 %
Verwaltungsmitarbeitende 11 %
Sonstige 5 %
Verbände/Zivilgesellschaft 5 %
Abbildung 3:
Verteilung der fünf Fokusgruppen für
Meldungen im EinfachMachen-Portal
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 47 –
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Handlungsfeld 2:
Bessere Rechtsetzung
Eine moderne, verständliche und praxistaugliche Rechtsetzung ist zentrale
Grundlage für das Vertrauen der Menschen in den Staat. Bürgerinnen und Bürger,
Unternehmen sowie Vollzugsbehörden erwarten zu Recht nachvollziehbare
Regelungen, die sich bürokratiearm anwenden lassen und die Lebensrealität und
Unternehmens- sowie Verwaltungspraxis abbilden und verbessern. Dies ist die
Grundlage dafür, dass Gesetze und Regeln die beabsichtigte Wirkung entfalten.
Die Bundesregierung möchte daher neue Regelungen von Anfang an konsequent
so gestalten, dass sie bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen
zielgerichtet wirken – adressatenorientiert, praxis- und digitaltauglich. Dies ist bereits
in der konzeptionellen Frühphase der Rechtsetzung wichtig – also der Phase vor
Beginn der Entwurfsarbeiten und dem eigentlichen Gesetzestext: Hier wird
festgelegt, ob eine staatliche Intervention überhaupt notwendig ist und, wenn ja, wie
die Rechtsgestaltung erfolgen muss, um die gewünschte Wirkung tatsächlich und
auf möglichst einfachem Weg zu erreichen.
Handlungsfeld 2 (Bessere Rechtsetzung) umfasst insgesamt vier größere
Vorhaben. Im vergangenen Jahr lag der Fokus des Handlungsfeldes auf der
Weiterentwicklung und Konsolidierung der Methodik zur besseren Rechtsetzung.
Problem
Interpretationsbedürftige oder schwer verständliche Formulierungen,
Gesetzeslücken oder Texte, die sich schlecht in digital zu verarbeitende
Entscheidungsbäume übersetzen lassen: Die bestmögliche Verständlichkeit rechtlicher
Regelungen zu erreichen und zugleich ihre Digital-, Vollzugs- und
Praxistauglichkeit sicherzustellen, ist eine ständige Herausforderung. Gerade deshalb ist
es wichtig, mögliche Schwierigkeiten möglichst frühzeitig zu erkennen: Erfolgt
die Prüfung auf Praxistauglichkeit erst nach Inkrafttreten des Gesetzes in der
Praxis und in der realen Anwendung, können notwendige Anpassungen bereits
mit erheblichem Aufwand verbunden sein. Für die Beteiligten ist das höchst
unerfreulich: ob in der Verwaltung, in den Unternehmen oder bei den
Bürgerinnen und Bürgern.
Lösung
Die Maßnahmen im Handlungsfeld 2 setzen daher vor allem zum
wirkungsvollsten Zeitpunkt für eine bessere Rechtssetzung an, in der Frühphase – und
lange bevor auch nur der erste Satz eines Gesetz- oder Verordnungsentwurfs
geschrieben ist. Als Teil des digitalen Gesetzgebungskreislaufs erfolgt eine
Integration dieser Instrumente und ermöglicht eine ganzheitliche Verzahnung
mit der E-Gesetzgebung.
48 Handlungsfelder
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 48 –
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
EINBLICK
Unterstützung im Maschinenraum
der Gesetzgebung: Das Zentrum für Legistik
Recht gut gedacht – Recht besser gemacht: Wie Regelungen formuliert werden,
entscheidet über den Aufwand in der Praxis. Gute Gesetzgebung muss den Alltag von
Bürgern und Unternehmen erleichtern. Ein Auftrag für das Zentrum für Legistik.
Die Ausgestaltung von Regelungen, die Legistik, ist ein sehr spezielles Handwerk,
das Juristinnen und Juristen sich meist im Job selbst erarbeiten. Eine
systematische Qualifizierung und Übersicht moderner Werkzeuge und Methoden für
Legistik fehlte dagegen bislang weitgehend. Das soll sich mit dem Zentrum für Legistik
(ZfL) ändern, das seit Januar 2026 auch über eine eigene Webseite verfügt. Das
ZfL ist die zentrale Anlaufstelle für Legistinnen und Legisten. Als
Unterstützungseinheit und Think Tank für Fragen rund um die bessere Rechtsetzung
bündelt das ZfL unter zfl.bund.de bewährte Hilfsangebote und Methoden für
Legistinnen und Legisten. Im Austausch mit den Ressorts entwickelt das ZfL
sein Angebot bedarfsgerecht weiter. Interdisziplinäre Teams arbeiten eng mit
den Bundesministerien zusammen und ergänzen die juristische Expertise um
Kompetenzen aus Service-Design, Nutzerforschung, Software-Entwicklung
und Produktmanagement. So hat das ZfL seit Oktober 2025 schon zwölf
Rechtsetzungsreferate unterschiedlicher Ressorts begleitet.
Und das zeigt bereits Wirkung: Die Begleitung beschleunigt Abstimmungen im
eigenen Haus und mit anderen Ressorts und ermöglicht praxisnahe, digitaltaugliche
und bürokratiearme Regelungen. 11 von 12 Referaten empfehlen die
Unterstützung weiter. Ein Novum war dabei die Nutzung von KI im Rahmen zweier
Rechtsetzungsverfahren, um das bestehende Recht zu strukturieren.
Fazit: KI kann komplexe Modernisierungsvorhaben unterstützen, Prozesse
effizienter machen und Fleißarbeit reduzieren. Die inhaltliche Verantwortung
bleibt aber beim Menschen. Genau hier setzt das ZfL an: Es vermittelt die
nötigen digitalen Kompetenzen und Methoden, um u. a. KI-basierte Methoden
zielgerichtet und verantwortungsvoll in der Legistik einzusetzen.
Umsetzung
Ziel der Frühphase ist, allen Legistinnen und Legisten die Möglichkeiten an die
Hand zu geben und diese zu unterstützen, die Praxistauglichkeit,
Betroffenenperspektiven und digitale Umsetzbarkeit bereits zu Beginn des
Gesetzgebungsprozesses zu berücksichtigen, Qualitätskriterien und Wirkungsziele anhand
einer Matrix zu bewerten und einen einheitlichen Standard für die bessere
Rechtsetzung zu schaffen. Hierzu kann auch der frühzeitige Einbezug
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 49 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
mitbetroffener Ressorts gehören, ebenso in beratender Funktion derjenige des
Nationalen Normenkontrollrats und des Statistischen Bundesamtes. In bisher
insgesamt vier Werkstattgesprächen wurde und wird das Vorgehensmodell zur
Frühphase im Austausch mit den Ressorts, dem Nationalen Normenkontrollrat
und dem Statistischen Bundesamt erarbeitet.
Die neue Frühphase ist nicht die einzige Stellschraube hin zur besseren
Rechtsetzung: Derzeit gibt es über 3.000 Seiten an Arbeitshilfen, Leitfäden und
Gesetzes-Checks – teilweise verbindlich, teilweise Empfehlungen, alle
grundsätzlich für sich stehend. Hier wurde der Bestand erfasst, inhaltlich sortiert und
Dopplungen identifiziert. Ziel ist es, so viele Vorgaben wie möglich zu bündeln,
zu vereinfachen und in einen einheitlichen Gesamtprozess zu überführen. Dazu
arbeitet die Bundesregierung über die Ressortgrenzen hinweg gemeinsam.
Bedeutende Fortschritte gibt es auch im Bereich der digitalen Werkzeuge für die
Gesetzgebung. Der Digitalcheck, der die Voraussetzungen für digitaltaugliches
Recht schafft, wird seit Juni 2026 durch drei Länder – Hessen, NRW und
Brandenburg – nachgenutzt. Dies schafft die Grundlage für digitaltaugliches Recht
in Bund und Ländern. Eine frühzeitige Einbindung in die bestehenden
Werkzeuge der E-Gesetzgebung ist bereits angestoßen.
Das Föderale Informationsmanagement (FIM) unterstützt die Legistinnen und
Legisten bei der Visualisierung und Modellierung in der Frühphase und liefert
insbesondere im Bereich der Prozessmodellierung entsprechende
Unterstützungswerkzeuge. Damit bildet FIM ein wichtiges Werkzeug zur
Vollzugstauglichkeit von Gesetzen. Die künftige bedarfsgerechte Ressourcenausstattung
und die künftige Verortung der zentralen FIM-Bundesredaktion befinden sich
derzeit auf Bundesebene in Klärung.
Ein weiteres Instrument im Werkzeugkasten der besseren Rechtsetzung ist die
Rulemapping-Methode: Sie modelliert mit einem digitalen Werkzeug die
regulative Logik für Entscheidungsbäume (Rulemaps), die sowohl Menschen
verstehen als auch Maschinen als Code verarbeiten können (Law as Code). Erste
Projekte in Rechtsetzung und Rechtsvollzug werden inzwischen mit der
Rulemapping-Methode bearbeitet, mehrere Pilotvorhaben in unterschiedlichen
Ressorts sind aktuell in der Umsetzung oder Anbahnung. Die gesammelten
Erfahrungen fließen systematisch in die Sonderaufgabe Law as Code im
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung ein. Zugleich testen wir die
Umsetzung der Law as Code–Methode im behördlichen Vollzug.
Das BMDS hat einen Rahmenvertrag für alle Bundesressorts ausgeschrieben,
um den Legistinnen und Legisten in der Bundesverwaltung eine
Gesetzeseditorsoftware für eine strukturierte Normsetzung im Sinne von Law as Code zur
Verfügung zu stellen. Der Zuschlag ist in Kürze geplant. Auf diese Weise steht
Legistinnen und Legisten zeitnah ein Editor zur Verfügung, mit dem sich die
regulative Logik bereits in der Entwurfsphase modellieren lässt – zugleich ein
Beitrag zu verständlicherem, bürokratiearmem Recht.
50 Handlungsfelder
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 50 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Einmal in Kraft getreten, stellt sich eine andere Frage: Wie misst man die
Wirksamkeit von Gesetzen – auch, um für zukünftige Rechtsetzung zu lernen? Der
dritte Schwerpunkt im Handlungsfeld widmet sich Maßnahmen, mit denen
Wirkung und Zielerreichung von Gesetzen durch einheitliche Methodik
überprüfbar werden.
Hierzu werden die bestehenden Standards für die bislang rein quantitative
Erfolgsmessung von Gesetzen gemeinsam mit den Ressorts weiterentwickelt. Zudem
soll künftig die Wirkungsorientierung und spätere Evaluierung von Regelungen
der Bundesregierung schon in der neuen Frühphase berücksichtigt werden. Im
Rahmen der Modernisierungsagenda soll jedoch nicht nur die Qualität, sondern
auch die Verfügbarkeit von Evaluationen erhöht werden. In Zusammenarbeit
mit dem Statistischen Bundesamt ist daher eine zentrale Plattform zur
ressortübergreifenden Bereitstellung von Evaluierungsberichten geplant. Hierfür
laufen aktuell Arbeiten zur konzeptionellen sowie technischen Umsetzung.
Handlungsfeld 3:
Bürger- und unternehmenszentrierter Service
In der Vergangenheit stand die Verfügbarkeit digitaler Anwendungen im Zentrum
der Verwaltungsmodernisierung. Qualität war zweitrangig - und damit auch die
Perspektive der Nutzenden. Das Ergebnis waren häufig downloadbare PDF-
Formulare statt vollwertiger und nutzerfreundlicher Onlineverfahren. Während
insbesondere im Bereich digitaler Services nachgesteuert wurde (OZG-Änderungsgesetz,
Servicestandard, Zentrale Feedbackkomponente), fehlte bisher ein
ineinandergreifendes System, das sowohl analoge als auch digitale Services umfasst.
In Handlungsfeld 3 wurden daher die Erarbeitung und Aufbau eines Ökosystems
Servicequalität stark vorangetrieben. Ziel dieses Ökosystem soll es sein, gezielt
Hindernisse und Friktionen aus - digitalen wie analogen - Verwaltungsleistungen
zu entfernen, die Bürger und Unternehmen Zeit und Nerven kosten.
Problem
Viele Verwaltungsleistungen sind zu wenig aus der Perspektive der Nutzenden
gedacht. Prozesse brechen ab, sind zu kompliziert oder die Anforderungen
unverständlich - das führt zu Frust statt zu Entlastung.
Lösung
Von Dezember 2025 bis März 2026 haben Bürgerinnen, Bürger und
Serviceverantwortliche der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung gemeinsam ein
Leitbild definiert, wie gute staatliche Services aussehen. Dieses Leitbild wurde
51 Handlungsfelder
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 51 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
anschließend im Rahmen einer bevölkerungsrepräsentativen Erhebung validiert.
Es soll nun um die Perspektive der Unternehmen ergänzt werden, um künftig
die Grundlage für eine systematische Erfassung der Servicequalität zu bilden.
Bei der Umsetzung helfen wird die Geschäftsstelle Servicequalität, die bis Mitte
2027 eingerichtet werden soll. Diese Geschäftsstelle soll die Qualität von
Verwaltungsleistungen erheben und dabei unterstützen, Services mit
Verbesserungsbedarf aufzuspüren und bestehende Reibungsverluste zu beseitigen.
Umsetzung
Mit dieser Herausforderung steht Deutschland nicht allein da – warum also
nicht von guten Beispielen anderer Länder lernen? Internationale Best Practices
zur Steigerung der Servicequalität lassen sich allerdings nicht ohne weiteres in
Deutschland nutzen – sie müssen erst an hiesige Verfahren und Strukturen
angepasst werden. Mit der Bewilligung des Technical Support Instruments (TSI)
der EU „Efficiency and Service Quality of the German Federal Administration“
ist es nun möglich, die internationale Expertise und Best Practices aus anderen
Ländern für diese Aufgabe zu nutzen.
Ein Beispiel ist das australische Best-Practice-Programm von „Sludge Audits“.
Dieses Programm hilft Behörden, ihre Services systematisch auf die Einhaltung
der Servicekriterien zu überprüfen und dabei bestehende Brüche und Probleme
und ihre Folgen zu identifizieren. Auf Basis dieser Analyse lassen sich Services
gezielt dort überarbeiten, wo sie erlebte Bürokratie am effektivsten abbauen.
Die Pilotierung dieses Konzeptes in Deutschland wurde erfolgreich
abgeschlossen. Derzeit wird das Programm an die Bedarfe der deutschen
Verwaltungslandschaft angepasst und ein Portfolio von niedrigschwelligen
Unterstützungsleistungen für Behörden entwickelt. Zentrale Herausforderung ist es, eine dauerhafte
Zuständigkeit für das Thema Servicequalität in der heterogenen
Behördenlandschaft auch personell zu institutionalisieren. Zu diesem Zweck soll zukünftig ein
formaler Ressortkreis entstehen, der das Thema in den Bundesressorts
verankert und die Verankerung in nachgeordneten Behörden entwickeln soll.
Die Daten für das Monitoring der Servicequalität waren in der Vergangenheit
über Bundesministerium des Innern, Statistisches Bundesamt und andere
Behörden verteilt. Künftig sollen Pflege und Verarbeitung dieser Daten an
zentraler Stelle in einer Geschäftsstelle Servicequalität gebündelt werden.
52 Handlungsfelder
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 52 –
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
EINBLICK
Staat braucht Rat für besseren Service:
Bürgerwerkstätten für bessere
Verwaltungsleistungen
Wer aufs Amt muss, bringt besser viel Zeit und starke Nerven mit – diese
Erfahrung machen immer noch viele Menschen im Kontakt mit Behörden. Wen
also fragen, wie guter Service bei Verwaltungsleistungen aussehen muss? Die,
die es am besten wissen: die Bürgerinnen und Bürger.
Insgesamt 90 Bürgerinnen und Bürger wurden über eine Zufallsauswahl aus den
Einwohnermelderegistern ausgewählt und eingeladen, ihre Erfahrungen mit der
Verwaltung zu teilen. In drei Bürgerwerkstätten in Berlin, Erfurt und Köln haben
die Teilnehmenden gemeinsam erarbeitet, wie gute Verwaltungsleistungen konkret
aussehen und welche Aspekte für sie besondere Priorität haben. Diese Ergebnisse
wurden in einer landesweiten Befragung überprüft und mit Praktikern aus der
Verwaltung abgeglichen. Entstanden ist so ein Leitbild für gute
Verwaltungsleistungen. Aktuell dauern Kontakte mit der Verwaltung häufig noch zu lange und
sind unnötig kompliziert. Zukünftig sollen Verwaltungsleistungen nach und nach
an dem erarbeiteten Leitbild ausgerichtet und – wenn nötig – verbessert werden.
Handlungsfeld 4
Zukunftsgerichtete Personalentwicklung und
Strategisches Personalmanagement
Zu einem handlungsfähigen Staat gehören die Menschen, die ihn tragen:
kompetente und motivierte Mitarbeitende in der Verwaltung. Ohne sie lässt sich der
Staat nicht modernisieren und die anstehenden Aufgaben bewältigen. Die
Bundesverwaltung steht dabei vor einer doppelten Herausforderung: Stellen
müssen eingespart werden und zugleich sorgt der demografische Wandel in den
kommenden Jahren zu personellen Herausforderungen. Als Reaktion darauf
benötigen Mitarbeitende zusätzliche Kompetenzen, damit sie ihre Arbeit flexibel
und effizient leisten können – beispielsweise mit Hilfe von Automatisierung und
Digitalisierung. Ziel ist es, die Bundesverwaltung als attraktive Arbeitgeberin zu
stärken. Das Handlungsfeld steht zugleich für verbesserte Chancengerechtigkeit,
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie Teilhabe von Menschen mit
Behinderung und Förderung von Diversität.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 53 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Handlungsfeld 4 umfasst insgesamt sechs große Vorhaben. Die Schwerpunkte
des Handlungsfeldes lagen im vergangenen Jahr zum einen auf dem Bereich
Personalverwaltung und zum anderen auf der Entwicklung von Beschäftigten
der Bundesverwaltung. In allen zwanzig in Umsetzung befindlichen Maßnahmen
konnten maßgebliche Erfolge erzielt werden.
Problem
Bislang nutzen die Ressorts und Bundesbehörden zum Teil eigene bzw.
unterschiedliche Lösungen für ihr Personalmanagement – das ist wenig effizient,
kostet Geld und benötigt viel Personal.
Lösung
Statt vieler Einzellösungen sollen geeignete Leistungen des
Personalmanagements künftig stärker als bisher auch zentral und standardisiert erbracht
werden. Teil der Lösung können dabei KI-unterstützte Anwendungen und
Workflows sein. Ziel ist es, KI-Entwicklungsprojekte in den Personalbereichen für
weitere Behörden über den Marktplatz der KI-Möglichkeiten zu veröffentlichen
und die Nutzung innerhalb der Bundesverwaltung zu skalieren.
Umsetzung
Zunächst wurde das strategische Personalmanagement mit dem von der EU-
Kommission geförderten Projekt Technical Support Instrument (TSI) für die
gesamte Bundesverwaltung analysiert. Im Rahmen des Projekts wurden 43
Personalaufgaben identifiziert, die größtenteils gebündelt, standardisiert und
zentralisiert bearbeitet werden könnten. Eine Voraussetzung dafür ist eine
ressortübergreifende und enge Zusammenarbeit der Ministerien zu den Personalthemen.
Erstes wesentliches Ergebnis ist die Fertigstellung und Einführung der digitalen
Personalakte Bund, auf die sich die Staatssekretäre aller Ressorts verständigt
haben.
Netzwerke spielen eine Schlüsselrolle, um Verwaltungsmodernisierung in die
Breite zu tragen. Das ist die Aufgabe des TransformationsHubs, der die bereits
bestehenden Netzwerke in der Bundesverwaltung zusammenbringt. Der
TransformationsHub vereint in seinem übergreifenden Netzwerk ca. 3.000
Beschäftigte, die sich aktiv in Veränderungs- und Transformationsprozesse einbringen.
Für den regelmäßigen Abgleich zwischen Theorie und Praxis dienen die
Transformationswerkstätten: Sie öffnen den Beteiligten ein Austauschformat, um
Wissen und Erfahrungen aus der Praxis wieder in die Modernisierungsprozesse
einzubringen.
54 Handlungsfelder
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 54 –
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Um den Kulturwandel in der Verwaltung voranzutreiben, setzt das Handlungsfeld
gezielt auf Multiplikatoren: Im Rahmen der Kompetenz- und
Transformationsoffensive haben Beschäftigte der Bundesverwaltung die Möglichkeit, an einem
zweitägigen Intensivtraining teilzunehmen. Ziel dieses Trainings ist es, passgenau
Kompetenzen aufzubauen und zu vertiefen, die für Veränderung notwendig sind. Das
zweitägige Intensivtraining stößt auf eine hohe positive Resonanz und Nachfrage.
Die Teilnehmenden tragen ihr Wissen und neue Kompetenzen in ihre jeweiligen
Behörden und werden so zu Botschaftern der Modernisierungsagenda Bund. Das
wiederum wirkt sich positiv auch auf die anderen Projekte in Handlungsfeld 4 aus.
Bis Ende 2026 werden mehr als 250 Beschäftigte der gesamten Bundesverwaltung
daran teilgenommen haben. Die Skalierung und zentrale Bereitstellung für
Multiplikatoren sind die nächsten Schritte.
Transformationswerkstätten & Intensivtrainings
Ressortübergreifende Formate der Modernisierungsagenda Bund
291
teilnehmende Mitarbeitende
der Bundesverwaltung
66
davon Führungskräfte
4,29 / 5
Zufriedenheit
Stimmen von Teilnehmenden
„Praxisnahe Impulse und konkrete Lösungsansätze“
„Behördenübergreifende Vernetzung und vielfältige Expertise“
„Hohe Verbindlichkeit und Fokus auf umsetzbare Ergebnisse“
Abbildung 4: Transformationswerkstätten & Intensivtrainings
Ressortübergreifende Formate der Modernisierungsagenda Bund
55 Handlungsfelder
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 55 –
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
EINBLICK
Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen
an Führungspositionen
Mehr Frauen in Führung: Chancengerechtigkeit, moderne Behördenkultur und die
Attraktivität der Bundesverwaltung stärken
Ein moderner Staat benötigt vielfältige Führung und faire
Entwicklungschancen. Gleichstellung ist deshalb ein wichtiger Bestandteil zukunftsgerichteter
Personalentwicklung in der Bundesverwaltung. Die Modernisierungsagenda
Bund setzt dafür auf bessere Rahmenbedingungen, regelmäßiges Monitoring,
ressortübergreifende Vernetzung und moderne Führungsmodelle. Das
Bundesfamilienministerium unterstützt in der Modernisierungsagenda Bund
Maßnahmen, die das im Bundesgleichstellungsgesetz verankerte Ziel der
gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen weiter
stärken.
Die Ressorts werten Daten zum Frauenanteil in Führungspositionen regelmäßig
aus – beispielsweise in der halbjährlichen Staatssekretärs-Runde oder auf Ebene
der Abteilungsleitungen Z der obersten Bundesbehörden. Damit wird regelmäßig
sichtbar gemacht, wo Fortschritte erzielt werden und wo weiterer
Handlungsbedarf besteht.
In Kürze startet zudem ein ressortübergreifendes Mentoringprogramm für
weibliche Nachwuchsführungskräfte als einjähriges Pilotprogramm; 18 oberste
Bundesbehörden haben bereits Interesse an einer Teilnahme bekundet.
Daneben wird das Thema Führen in Teilzeit weiter vorangebracht, unter anderem
durch ressortübergreifenden Erfahrungsaustausch und praktische
Handlungsempfehlungen. Auch Gleichstellung in der Behördenkultur sowie die
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf werden – unter Einbeziehung der Perspektive
der Männer – weiter gestärkt. Zur Stärkung der Gleichstellung in der
Behördenkultur wird unter anderem ein prozessorientierter, praxisnaher
Handlungsleitfaden zur Erstellung von Gleichstellungsplänen bereitgestellt.
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 56 –
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Handlungsfeld 5
Effiziente Bundesverwaltung
Die Anforderungen an die Bundesverwaltung werden anspruchsvoller. Zugleich
sind die Ressourcen beschränkt und es fehlen Fachkräfte. Das Handlungsfeld
umfasst eine Reihe heterogener Maßnahmen, die jedoch alle darauf abzielen, die
Verwaltung effizienter zu gestalten und Verwaltungsprozesse zu optimieren, zu
bündeln, zu digitalisieren und zu automatisieren.
Problem
Der Bund muss mit weniger Personal und Sachmitteln auskommen und
gleichwohl weiterhin eine schnelle, leistungsstarke Regierungs- und
Verwaltungsarbeit gewährleisten.
Lösung
Die Bundesregierung hat sich mit dem Handlungsfeld 5 der
Modernisierungsagenda das Ziel gesetzt, eine behördenübergreifende
Verwaltungskonsolidierung anzustoßen, Prioritäten besser zu setzen und die Arbeit der
Bundesverwaltung insgesamt effizienter zu organisieren.
In einer Effizienzinitiative werden sowohl Querschnitts- als auch
Fachaufgaben auf ihre Notwendigkeit, Zielgenauigkeit, Wirkung und Effizienz geprüft,
Prozesse optimiert, gebündelt, digitalisiert und der Einsatz von KI
voran getrieben.
Umsetzung
Noch in diesem Jahr beginnt die schrittweise Umsetzung von Maßnahmen für
strukturelle Entlastungen und eine effizientere Bundesverwaltung. Bis 2029 soll
so ein Entlastungsvolumen von drei Milliarden Euro jährlich erreicht sein –
beispielsweise, indem Aufgaben und Dienstleistungen gebündelt und zentralisiert
werden. Dazu gehört aber auch eine umfassende Aufgabenkritik bis hin zu einer
möglichen Zusammenlegung von Behörden.
Im Kabinettbeschluss zum Bundeshaushalt 2027 werden Ziele in einer für alle
Ressorts verbindlichen Effizienzinitiative vereinbart. Die Umsetzung dieser
Initiative wurde nun eingeleitet und bündelt eine Vielzahl der Maßnahmen des
Handlungsfelds 5.
57 Handlungsfelder
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 57 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Ein zentraler Bestandteil ist dabei die Durchführung einer 14. Spending Review
zum Thema „Querschnittliche Serviceaufgaben“, mit dem Ziel, Potenziale für
eine effektivere und effizientere Ausgestaltung der Wahrnehmung der
Aufgaben des Inneren Dienstes der Bundesressorts zu identifizieren. Daraus soll die
Spending Review konkret umzusetzende Schritte für die Modernisierung und
Digitalisierung in der Bundesverwaltung ableiten. Für mehr Effizienz soll auch
die geplante Behördeninventur sorgen. Ziel ist ein organisatorischer
Basisdatenbestand der Bundesverwaltung: Der Basisdatenbestand soll dabei
Strukturen, Aufgaben und Ressourcen nachvollziehbar abbilden und für Auskünfte,
Analysen und die tägliche Zusammenarbeit nutzbar machen.
Hierzu wird ein erster Prototyp der Behördeninventur derzeit sukzessive um
weitere Funktionalitäten ergänzt und ausgebaut. Alle Bundesressorts können
darüber hinaus Daten zur Verarbeitung in der Behördeninventur zuliefern und
das Instrument perspektivisch für sich und zur Steuerung ihres
Geschäftsbereichs nutzen.
Die Umsetzung der Empfehlungen der 12. Spending Review zur Verbesserung
der Ziel- und Wirkungsorientierung im Bundeshaushalt soll zudem zu einem
effizienteren Regierungshandeln beitragen. Erste kurzfristige Empfehlungen
wurden bereits umgesetzt. Die Inhalte des „Rahmenkonzepts Ziel- und
wirkungsorientierte Haushaltsführung“ werden im Monitoring des
Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität pilotiert und die Transparenz
staatlicher Ausgaben durch die begonnene Umsetzung des Taggings der
Nachhaltigkeitsziele (SDGs) im Bundeshaushalt und der Schaffung einer
einheitlichen Online-Plattform zur Veröffentlichung von Evaluationen erhöht.
Eine wichtige Rolle für mehr Effizienz in der Verwaltung nimmt die künstliche
Intelligenz ein: In den letzten Jahren sind über alle Ressorts hinweg viele einzelne
Lösungen entstanden. Der Marktplatz der KI-Möglichkeiten soll das
Nebeneinander beenden und hat sich als zentrale Anlaufstelle für KI-Lösungen für alle
Verwaltungsebenen und über Bundes-, Länder- und Kommunalgrenzen entwickelt.
Der unter www.kimarktplatz.bund.de öffentlich einsehbare KI-Marktplatz bietet
einen einheitlichen und transparenten Überblick über eingesetzte oder geplante
KI-Systeme und unterstützt die konsequente Nachnutzung. Die Eintragung von
KI-Systemen wird auch über den IT-Zustimmungsvorbehalt durchgesetzt.
Controlling-Maßnahmen, Nutzerworkshops und kontinuierliche
Anforderungserhebungen sorgen gemeinsam mit 2026 umfassend erweiterten
Qualitätssicherungsmaßnahmen und einem Customer-Relationship-Management für eine
permanente Erfolgskontrolle.
58 Handlungsfelder
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 58 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
EINBLICK
Starkes Instrument für die IT-Steuerung
des Bundes: Der Zustimmungsvorbehalt
Das Nebeneinander von digitalen Einzellösungen ist teuer – und selten effizient.
Das gilt auch für den Bund und die Ministerien selbst. Daher hat das BMDS
gemäß Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 als neues und
ressortübergreifendes Steuerungsinstrument einen „Zustimmungsvorbehalt für
wesentliche IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung“ erhalten.
Auch die Modernisierungsagenda Bund greift den Zustimmungsvorbehalt auf:
Haushaltsmittel für neue IT-Vorhaben gibt es daher nur, wenn das
Digitalministerium kein Veto einlegt. Ziel ist es, im BMDS einen Überblick über geplante
Anschaffungen und IT-Vorhaben der Ressorts zu bekommen – wie Software,
Hardware, Lizenzen – und vermeidbare Doppelungen zu verhindern. Projekte,
die ähnliche Funktionen erfüllen, sollen zusammengeführt oder auf
gemeinsamen Plattformen gesetzt werden. Der IT-Vorbehalt gilt für alle geplanten IT-
Ausgaben ab 500.000 Euro pro Jahr bzw. 3 Mio. Euro insgesamt oder Vorhaben
mit strategischer Relevanz und Tragweite, beispielsweise Projekte zu
künstlicher Intelligenz.
Dem BMDS wurden bislang rund 4.000 IT-Vorhaben gemeldet. Das BMDS hat
im Rahmen des IT-Zustimmungsvorbehalts aktuell bei IT-Vorhaben mit einem
Gesamtvolumen von ca. 800 Mio. Euro steuernd eingegriffen und Ablehnungen,
Auflagen oder Hinweise ausgesprochen. Das Vorgehen beim IT-
Zustimmungsvorbehalt wird im Jahr 2028 insgesamt evaluiert.
Als zentrale KI-Suite steht inzwischen KIPITZ – angeboten durch das ITZBund –
für einen Teil der Bundesbehörden auf einer VS-NfD-fähigen Umgebung des ITZ-
Bund zur Nutzung bereit (ca. 70.000 Nutzende), bis Ende des Jahres aufwachsend.
Dieses zentrale Angebot ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für einen sicheren und
effizienten KI-Einsatz in der Bundesverwaltung, das laufend weiterentwickelt und
ausgebaut wird. Bei Ländern und Kommunen wird KIPITZ über die souveräne KI-
Cloud ab Oktober 2026 pilotiert, weitere Rollouts beim Bund und Pilotierungen in
den Ländern folgen. Zusätzlich wird eine DevOps-Plattform, die technisch eine
souveräne Möglichkeit für Entwicklung und Betrieb neuer KI-Anwendungen zur
Verfügung stellt, durch das Auswärtige Amt allen Behörden der Bundesverwaltung
zur Verfügung gestellt. Sie wird bereits von 26 Behörden von Bund und Ländern
(darunter eine Reihe von Bundesministerien) genutzt. Die Rahmenbedingungen für
die Fähigkeit der Plattform zur Verarbeitung von Verschlusssachen befinden sich
derzeit in Ausarbeitung.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 59 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
EINBLICK
SPARK – Schnellere Planung und
Realisierung dank KI
Das KI-Tool SPARK übernimmt zeitintensive Routineaufgaben und entlastet die
Verwaltung: SPARK erfasst und sortiert eingereichte Unterlagen, prüft auf
Vollständigkeit und unterstützt das Formulieren eines Bescheides.
Schneller zur Genehmigung dank KI: Die KI-Module der SPARK-Software
bilden ein Assistenzsystem, mit dem Planungs- und Genehmigungsbehörden ihre
Verfahren digital abbilden und unterstützen lassen können. Das System ist in
aufeinander aufbauende Verfahrensabschnitte gegliedert, die beispielsweise
das Einlesen und die Strukturierung von Unterlagen, die Ermittlung der
einschlägigen Gesetze und Normen, die Ableitung von Gesamtbewertungen und
letztlich auch die Vorbereitung möglicher Bescheidentwürfe umfassen.
Durch diese durchgängige digitale Unterstützung werden
Verwaltungsmitarbeitende gezielt entlastet, während die Entscheidungshoheit weiterhin bei
den zuständigen Sachbearbeitenden verbleibt („Human in the Loop“).
Das Projekt ist in der Pilotierungsphase: Alle entwickelten KI-Module wurden
auf der Plattform openCode als Open Source zur Verfügung gestellt. Die
verschiedenen KI-Module werden parallel in vier verschiedenen
Anwendungsfällen auf Landes- und Bundesebene mit Hamburg im
Wasserstoffkernnetzverfahren, in Nordrhein-Westfalen für Genehmigungen von Anträgen nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz, in Mecklenburg-Vorpommern und beim
Fernstraßenbundesamt erprobt. Zusätzlich ist eine breite Skalierung der SPARK-
KI-Module auf kommunaler Ebene geplant. Zeitgleich erfolgt eine
Weiterentwicklung der KI-Module zu einem erweiterten Einwendungs- und
Beteiligungsmanagement auf Bundesebene. Ebenfalls wird eine breite Skalierung der
SPARK-KI-Module für Kommunen, die Bundesländer und den Bund geplant.
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 60 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Fortschritte gibt es auch bei der Ende-zu-Ende-Digitalisierung (E2E) in der
Bundesverwaltung. Ziel des Digitalisierungsprogramms ist es, wesentliche
Verwaltungsleistungen des Bundes von der Antragstellung bis zum Abschluss des
Verwaltungsverfahrens durchgängig zu digitalisieren – also solche Leistungen, die für
Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung von besonderer
Bedeutung sind und deshalb prioritär digitalisiert werden sollen. Hierfür wurden die
organisatorischen, methodischen und technischen Grundlagen für das Programm
geschaffen. Dazu gehören der Aufbau zentraler Programmmanagement-
Strukturen, ein standardisiertes Berichtswesen mit Fortschrittskontrolle,
Unterstützungsangebote für Ressorts und Behörden, ein umfangreiches Wissensmanagement sowie
technische Werkzeuge für die Programm- und Projektsteuerung und die
Bereitstellung zentraler Digitalisierungsplattformen.
Mit einer zentralen Low-Code-Plattform steht seit dem ersten Quartal 2026 eine
Lösung zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen für den Probebetrieb bereit.
Das ITZBund betreibt darauf seit Januar 2026 den „EU-Meldedienst für die
Verbringung von Waffen und Munition“ des Bundesverwaltungsamts, der als erstes
Vorhaben die im E2E-Digitalisierungsprogramm geschaffenen organisatorischen,
methodischen und technischen Grundlagen praktisch umsetzt.
61 Handlungsfelder
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 61 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
EINBLICK
Volltreffer im E2E-Digitalisierungsprogramm:
Digitalisierter Meldedienst für Schusswaffen-
und Munition
Das Bundesverwaltungsamt digitalisiert den EU-Meldedienst für Schusswaffen-
und Munitionsverbringungen mit einer Low-Code-Anwendung auf Appian-Basis
und löst damit schrittweise die bisher manuelle, teils papierbasierte Bearbeitung ab.
Das BVA bearbeitet jährlich rund 12.000 Vorgänge zur Meldung der
Verbringung von Schusswaffen und Munition zwischen Deutschland und der EU bzw.
dem Schengen-Raum, verteilt auf fünf Vorgangskategorien. Die Bearbeitung
war bislang durch einen hohen manuellen Aufwand geprägt: Bis zu elf einzelne
Arbeitsschritte, verschiedene Eingangskanäle wie Post, E-Mail und
Bundesportal sowie die parallele Erfassung von Daten in einer Access-Datenbank und im
Binnenmarkt-Informationssystem der Europäischen Kommission (IMI –
Internal Market Information System) bestimmten den Prozess.
Im Rahmen des E2E-Digitalisierungsprogramms des Bundes wurde der EU-
Meldedienst seiner Zeit als eines der ersten Pilotprojekte ausgewählt, um eine
Low-Code-Plattform auf Basis von Appian anhand eines konkreten
Fachverfahrens zu erproben. Mit der entwickelten Anwendung konnte ein wesentlicher
Schritt hin zu einer durchgängigen digitalen Bearbeitung umgesetzt werden:
Die Anwendung befindet sich bereits im Probebetrieb und verarbeitet über das
Bundesportal eingehende Anzeigen weitestgehend automatisiert.
Damit werden Medienbrüche reduziert und bislang erforderliche manuelle
Tätigkeiten schrittweise abgelöst. Ein besonderer Mehrwert liegt in der
automatisierten Entgegennahme und Weiterverarbeitung der Anzeigen sowie in der
Vermeidung der bisherigen Doppelerfassung in der Access-Datenbank und im
IMI. Gleichzeitig werden bislang getrennte Eingangskanäle perspektivisch
gebündelt und die Bearbeitungsprozesse weiter automatisiert. Zugleich liefert das
Pilotprojekt wichtige Erkenntnisse für den möglichen Einsatz der Low-Code-
Plattform in weiteren Digitalisierungsvorhaben des Bundes.
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 62 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Weitere Verfahren befinden sich aktuell in der Umsetzung. Eine Erweiterung der
E2E-Digitalisierungsplattform auf Basis von Mendix steht seit Mitte Mai 2026 bei
der Bundesdruckerei zur Nutzung bereit. Als erstes Projekt wird hier vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Leistung Datenraum Wärmeplanung
umgesetzt. Die gewonnenen Erfahrungen fließen dabei in die Digitalisierung aller
wesentlichen Leistungen bis 2029 sowie in die Skalierung des E2E-
Digitalisierungsprogramms ein.
Ein Process-Repository ermöglicht die plattformunabhängige Erhebung und
Pflege der Prozesse. Eine erste Version des Repositories wurde erstellt und wird
erprobt sowie weiterentwickelt.
63 Handlungsfelder
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 63 –
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Vom Maßnahmenkatalog zum Programm
Damit aus einer ressortübergreifenden Agenda konkrete Umsetzung wird, braucht
es mehr als einzelne Maßnahmen und Projekte. Staatsmodernisierung betrifft viele
Ressorts, Behörden, Regelungsbereiche und technische Infrastrukturen zugleich.
Viele Vorhaben hängen voneinander ab, bauen auf gemeinsamen Standards auf oder
entfalten ihre Wirkung erst dann vollständig, wenn sie im Verbund
zusammengedacht und umgesetzt werden. Deshalb ist die Modernisierungsagenda Bund als
gemeinsames Umsetzungsprogramm nach dem Whole-of-Government-Ansatz angelegt.
Der Programmansatz greift damit auch zentrale Impulse der Initiative für einen
handlungsfähigen Staat auf, darunter die Stärkung der ressortübergreifenden
Zusammenarbeit. Die Initiative hat Vorschläge erarbeitet, wie staatliche Institutionen
wirksamer, effizienter und bürgernäher handeln können. Ihr Abschlussbericht benennt
unter anderem Digitalisierung, die Steuerung komplexer Vorhaben sowie die
Gewinnung und Entwicklung von Personal im öffentlichen Dienst als zentrale
Herausforderungen. Viele dieser Themen finden sich in der Modernisierungsagenda Bund wieder.
Zur Gestaltung des Umsetzungsprogramms hat das BMDS im ersten Jahr zentrale
Strukturen, Arbeitsweisen und unterstützende Angebote aufgebaut. Ziel ist ein
Rahmen, der politische Priorität, operative Koordinierung und Umsetzung,
Transparenz über Fortschritte und die Weiterentwicklung des Portfolios miteinander
verbindet. Die Modernisierungsagenda soll dadurch nicht als statische Liste
einzelner Vorhaben verstanden werden, sondern als lernendes Programm, das über die
gesamte Legislaturperiode weiterentwickelt wird.
Die in der Modernisierungsagenda genannten sowie mögliche zukünftige
Handlungsfelder und Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen auf den
Bundeshaushalt präjudizieren dabei weder die laufenden noch die künftigen
Haushaltsverhandlungen. Sofern durch die genannten oder künftig geplanten Maßnahmen
zusätzlicher finanzieller oder personeller Bedarfe entsteht, soll dieser innerhalb
der geltenden Haushaltsansätze und Stellenpläne der jeweils zuständigen Ressorts
gedeckt werden.
Ein wichtiger Bestandteil dieses Programmansatzes ist die gemeinsame Steuerung.
Der Staatssekretärsausschuss „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ bildet
das zentrale politische Steuerungsgremium für die Modernisierungsagenda Bund.
Er setzt Prioritäten, fasst Beschlüsse und befasst sich mit dem übergreifenden
Umsetzungsstand der Agenda.
Damit Ressorts und Behörden die Maßnahmen und Projekte wirksam umsetzen
können, wird die Agenda durch weitere Bausteine unterstützt. Dazu gehören
Instrumente für eine stärkere Ziel- und Wirkungsorientierung und
Nachverfolgung des Umsetzungsfortschritts sowie der Effizienzfonds zur Förderung
zusätzlicher Modernisierungsprojekte. Aktuell wird PMflexONE als neues, digitales
Projekt management-Werkzeug und Monitoring-Tool zur strukturierten
Begleitung der Umsetzung aufgebaut und ausgerollt.
64 Handlungsfelder
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 64 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Konkrete Fortbildungsangebote für Beschäftigte der Bundesverwaltung sowie
ergänzende Beteiligungsformate und der TransformationsHub schaffen Räume für
Austausch, Vernetzung und die Weitergabe guter Praxis unter den Beteiligten. So
können Erfahrungen aus der Umsetzung geteilt, ähnliche Herausforderungen
gemeinsam bearbeitet und erfolgreiche Ansätze schneller sichtbar gemacht sowie
auf andere Bereiche übertragen werden. Eine gemeinsame Kommunikation unter
dem Motto „Das kann Deutschland“ soll die Fortschritte der Staatsmodernisierung
verständlich und nachvollziehbar darstellen.
Erst im Zusammenspiel dieser Elemente entsteht der Programmansatz der
Modernisierungsagenda Bund: Ein lebendiger Rahmen, der Umsetzung, Lernen und
Weiterentwicklung ermöglicht.
Vom Ziel her gedacht:
Wirkungsorientierung in der Staatsmodernisierung
Staatsmodernisierung erreicht nur dann ihr Ziel, wenn sie greifbar im Alltag von
Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen ankommt: wenn zeitraubende Behördengänge
wegfallen, Unternehmen weniger Zeit für Bürokratie aufwenden müssen oder die
Verwaltung schnell entscheidet. Ziel- und Wirkungsorientierung sind daher ebenso
zentraleThemen für Staatsmodernisierung. Das bedeutet, klare Ziele für die Wirkung
zu setzen und Budgets für finanzwirksame Maßnahmen, Förderprogramme oder
regulative Vorhaben anhand dieser Ziele zu priorisieren und auszurichten. Ziel ist es,
Wirkung von Anfang an mitzudenken, Fortschritte wie Rückschläge transparent
offenzulegen und daraus für die weitere Umsetzung zu lernen. Das BMDS hat daher
eine Stabsstelle eingerichtet, die direkt der Hausleitung unterstellt ist und dafür
zuständig ist, die Wirkung und Zielerreichung der eigenen Projekte zu überprüfen.
Das BMDS hat hierfür mehrere Pilot-Maßnahmen der Modernisierungsagenda
Bund ausgewählt: das Zentrum für Legistik, das EinfachMachen-Portal und die
Kriterien guter Servicequalität.
Abbildung 5: Wirkungsmodell als Wirkungstreppe von Input bis Impact
zfl.bund.de/
einfach-machen.
gov.de/
65 Handlungsfelder
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 65 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Steuerung der
Staatsmodernisierung und des
Bürokratierückbaus:
die Arbeit des
Staatssekretärsausschusses
Der Staatssekretärsausschuss „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“
wurde per Beschluss des Bundeskabinetts vom 30. Juli 2025 als
ressortübergreifendes Steuerungsgremium eingerichtet und bearbeitet dabei insbesondere
folgende Schwerpunkte:
1. (a.) Begleitung des Prozesses der Erarbeitung der im Koalitionsvertrag
vereinbarten „Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung“ des Bundes
in 2025 und anschließende Steuerung und Unterstützung bei der
Umsetzung der Agenda sowie (b.) Begleitung des Prozesses der Erarbeitung von
Maßnahmen zur Staatsmodernisierung im föderalen Kontext (BK-MPK-
Beschluss vom 18. Juni 2025),
2. Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Bürokratierückbauziele,
Implementierung der im Koalitionsvertrag ausgewiesenen
Bürokratierückbauinstrumente sowie Weiterentwicklung der Methodik für die Ermittlung
von Erfüllungsaufwand und Bürokratiekosten,
3. Umsetzung einer ressortübergreifenden Implementierung und
Weiterentwicklung insbesondere der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen
zur besseren Rechtsetzung.
Er hat damit nicht nur die Aufgaben des bereits seit längerem existierenden
Staatssekretärsausschusses „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“ übernommen,
sondern wurde auch um den Bereich „Staatsmodernisierung“ erweitert. Hier
begleitet er die „Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung“ im Hinblick auf
Reformbeiträge einzelner Ressorts und ressortübergreifende Aspekte und
überwacht deren Umsetzung. Schließlich gehört auch die ressortübergreifende
66 Steuerung der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 66 –
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Koordinierung und Abstimmung des Bundesinteresses im Prozess der Erarbeitung
von Maßnahmen zur Staatsmodernisierung im föderalen Kontext zu den Aufgaben
des Ausschusses.
Den Vorsitz hat die für Staatsmodernisierung zuständige Parlamentarische
Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung inne und
das BMDS führt auch die Geschäftsstelle des Ausschusses. Seit seiner
Konstituierung haben insgesamt sieben Sitzungen des Staatssekretärsausschusses
„Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ stattgefunden. Die Sitzungen finden i.d.R.
in zweimonatlichen Abständen statt.
Die Arbeit des Ausschusses ist durch ein breites inhaltliches Spektrum geprägt, da
die Themen Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau praktisch alle Bereiche
des Verwaltungshandelns adressieren können. So wurden z.B. Beschlüsse zur
Vereinbarung ressortspezifischer Bürokratierückbauziele, zur Erweiterung der „One
in, one out“-Regel, zur digitalen Personalakte und zur Umsetzung der
Anschlussplanung bzgl. Anschluss der Onlinedienste und Register des Bundes an das
Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) im Berichtszeitraum gefasst.
Daneben wurde regelmäßig zu den Umsetzungsständen der Modernisierungsagenda
Bund sowie der Föderalen Modernisierungsagenda berichtet.
Um angesichts dieser inhaltlichen Breite zielführende Beratungen im Ausschuss
zu ermöglichen, hat sich im Laufe der Zeit ein eigenes Verfahren der
Zusammenarbeit zwischen den Ressorts etabliert. Jede Ausschusssitzung wird fachlich durch
koordinierende sowie inhaltlich zuständige Arbeitseinheiten je Ressort vorbereitet.
Hierbei sind eine intensive Abstimmung und Verzahnung sowohl zwischen als auch
innerhalb der Ressorts erforderlich.
67 Steuerung der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 67 –
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Zahlen zum
Bürokratierückbau
(Bericht nach § 7 NKRG)
Um die Belastungswirkungen von Regelungen transparent zu machen und ihren
Abbau systematisch zu verfolgen, werden die mit Regelungsvorhaben
verbundenen Aufwände und Kosten erfasst und bilanziert. Dies erfolgt in zwei
komplementären Systemen: Im Rahmen der „One in, one out“-Regel (Oioo) werden Be- und
Entlastungen über die Legislaturperiode bilanziert; daneben werden
Erfüllungsaufwand und Bürokratiekosten fortlaufend gemessen. Die Entwicklung wird dabei
jeweils für zwei Berichtszeiträume betrachtet: vom 1. Januar 2024 bis zum 5. Mai
2025 für das Ende der 20. Legislaturperiode sowie vom 6. Mai 2025 bis zum 30.
Juni 2026 für die ersten Monate der 21. Legislaturperiode.
Entwicklung der „One in, one out“-Bilanz
Die im Jahr 2015 eingeführte „One in, one out“-Regel, auch „Bürokratiebremse“
genannt, basierte auf folgendem Prinzip: Wenn sich durch eine neue
bundesrechtliche Regelung der jährliche Erfüllungsaufwand (einschließlich
Informationspflichten) für die Wirtschaft erhöht, muss dieser für die Wirtschaft an anderer
Stelle – spätestens bis zum Ende der Legislaturperiode – kompensiert werden.
Damit sollte sichergestellt werden, dass die bürokratische Belastung für
Unternehmen im Saldo nicht steigt, sondern bestenfalls – wie im Berichtszeitraum
geschehen – sinkt (vgl. Tabelle 1).
Bis zum Ende der 20. Legislaturperiode war „One in, one out“ auf die Wirtschaft
beschränkt. Es gab dabei folgende Ausnahmen: die 1:1-Übernahme von
internationalen oder EU-Vorgaben in nationales Recht, erforderliche Rechtsänderungen
auf der Grundlage nationaler Rechtsprechung (etwa durch das
Bundesverfassungsgericht) oder Entscheidungen der Gerichte der Europäischen Union.
Insgesamt konnte im Rahmen der Bürokratiebremse der Erfüllungsaufwand der
Wirtschaft in der 20. Legislaturperiode um rund 2,6 Milliarden Euro gesenkt werden
(vgl. Tabelle 1).
68 Zahlen zum Bürokratierückbau (Bericht nach § 7 NKRG)
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 68 –
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20. Legislaturperiode (08.12.2021 – 05.05.2025)
Tabelle 1: One in, one out – Gesamtbilanz der 20. Legislaturperiode für die Wirtschaft nach Ressorts
Tabelle 1
Ressort
Anzahl der
relevanten
Regelungsvorhaben In Out
Saldo vor
ressortübergreifender
Kompensation
ressortübergreifende
Kompensation Saldo
belastend entlastend in Mio. Euro
Auswärtiges Amt
Bundesministerium des Innern und für
Heimat
8 4 3,3 141,7 -138,3 -138,3
Bundesministerium der Justiz 6 16 9,9 331,0 -321,1 -321,1
Bundesministerium der Finanzen 12 13 11,8 1.781,1 -1.769,3 -1.769,3
Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz
28 24 623,5 248,9 374,6 374,6
Bundesministerium für Arbeit und
Soziales
9 4 88,0 365,4 -277,4 -277,4
Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft
7 8 24,8 45,7 -20,9 5,9 -15,0
Bundesministerium der Verteidigung
Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
4 3 7,0 1,2 5,8 -5,8
Bundesministerium für Gesundheit 14 9 242,4 257,4 -15,0 -15,0
Bundesministerium für Digitales und
Verkehr
8 10 12,9 42,2 -29,2 -29,2
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
2 9 30,6 33,3 -2,7 -2,7
Bundesministerium für Bildung und
Forschung
4 5 0,9 0,8 0,1 -0,1
Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
Die Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien
1 0,7 -0,7 -0,7
Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
2 1 128,6 4,4 124,2 124,2
ressortübergreifend 3 545,8 -545,8 -545,8
Insgesamt 104 110 1.183,8 3.799,7 -2.615,9 -2.615,9
Quelle: Statistisches Bundesamt
69 Zahlen zum Bürokratierückbau (Bericht nach § 7 NKRG)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 69 –
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21. Legislaturperiode (06.05.2025 – 30.06.2026)
Mit dem Beschluss des Staatssekretärsausschusses „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ vom
26.09.2025 wurde die „One in, one out“-Regel grundlegend erweitert: Neben der Wirtschaft werden
zusätzlich auch die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung mit einbezogen, um ein
realistisches Gesamtbild zu erhalten (vgl. Tabellen 2-5). Bei belastenden Regelungsvorhaben fließt seither auch
der einmalige Erfüllungsaufwand mit einem Anteil von 10 Prozent ein. Bei insgesamt entlastenden Vorhaben
bleibt der einmalige Erfüllungsaufwand unberücksichtigt. Be- und Entlastungen, die durch die nationale
Umsetzung von EU-Vorgaben entstehen, werden – auch bei einer 1:1 Umsetzung – ab 2026 ebenfalls in der „One
in, one out- Bilanz“ berücksichtigt und getrennt ausgewiesen. Unionsrechtlich bedingter Erfüllungsaufwand
aus 2025 ist weiterhin ausgenommen und nicht ausgewiesen. Nur Vorhaben zur Abwehr erheblicher Gefahren
sowie Vorhaben mit zeitlich begrenzter Wirkung von höchstens einem Jahr bleiben weiterhin von der Regel
ausgenommen. Ausgenommen sind weiterhin auch Vorhaben, die internationale Verträge sowie die
Rechtsprechung des BVerfG 1:1 umsetzen.
Für die 21. Legislaturperiode weist die „One in, one out“-Bilanz zum Stand 30.06.2026 über alle
Normadressaten einen Saldo von -13,5 Milliarden Euro auf nationaler Ebene aus (vgl. Tabelle 2). Dem gegenüber steht
ein Aufbau von ca. 0,5 Milliarden Euro unionsrechtlich bedingten Erfüllungsaufwands.
Tabelle 2: One in, one out – Gesamtbilanz der 21. Legislaturperiode nach Ressorts in Millionen Euro -
Alle Normadressaten (national und 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben)
Tabelle 2
Ressort in out Saldo
Ausnahmennational EU national EU national
EU
(gesamt)²
Bundesministerium der Finanzen 130,8 14,9 269,1 -138,3 14,9
Bundesministerium des Innern 483,4 20,5 803,4 -319,9 20,5
Auswärtiges Amt 1,0 -1,0
Bundesministerium der Verteidigung 96,8 0,2 96,6
Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie
961,6 336,2 9.377,6 -8.416,0 336,2
Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz
25,2 1,3 60,4 0,2 -35,2 1,0
Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
1,1 0,7 0,8 0,4 0,7
Bundesministerium für Arbeit und
Soziales
72,0 0,8 165,1 -93,1 0,8 4,2
Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung
57,7 94,0 290,6 -232,9 94,0
Bundesministerium für Verkehr 16,6 1.024,4 -1.007,7 0,0
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit¹
5,3 18,7 44,8 -39,5 18,7 2,0
Bundesministerium für Gesundheit 7,3 625,1 -617,8
70 Zahlen zum Bürokratierückbau (Bericht nach § 7 NKRG)
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 70 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Wirtschaft
Im ersten Jahr der 21. Legislaturperiode hat die Bundesregierung durch nationale Rechtsakte ohne Umsetzung
von EU-Recht die Wirtschaft um 5,7 Milliarden Euro Erfüllungsaufwand entlastet. Berücksichtigt man die im
Berichtszeitraum durch neue Regelungen entstandenen Belastungen, ist ohne die Be- und Entlastungen, die
durch die Umsetzung von EU-Vorgaben entstehen, ein effektiver Rückbau von rund -4,6 Milliarden Euro zu
verzeichnen. Der EU-bedingte Erfüllungsaufwand ist in demselben Zeitraum dagegen um circa 0,3 Milliarden
Euro gestiegen (Tabelle 3).
Tabelle 3: One in, one out – Gesamtbilanz der 21. Legislaturperiode nach Ressorts (06.05.2025 – 30.06.2026)
in Millionen Euro - Wirtschaft (national und 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben)
Bundesministerium für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat
2,6 29,9 -27,3
Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
2.641,2 -2.641,2
Der Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien
1,4 0,0 1,3
Bundeskanzleramt 6,3 0,9 5,4
ressortübergreifend
Insgesamt 1.868,2 487,1 15.334,4 0,2 -13.466,2 486,9 6,2
Quelle: Statistisches Bundesamt
¹ Der Mehraufwand der Wirtschaft von insgesamt 14,5 Mrd. Euro (ab den Jahren 2030 bzw. 2040) durch die Fortschreibung der THG-Quote steht unter dem
Vorbehalt der Herbeiführung einer methodischen Klärung und finalen Einordnung. Dieser wird aktuell nicht bilanziert.
² Beschluss des Staatssekretärsausschusses Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau zur Art und Weise der Berücksichtigung von Be- und Entlastungen,
die durch die Umsetzung von EU-Vorgaben entstehen, ist vorgesehen. Diese Aufwände werden vollständig ausgewiesen.
Tabelle 3
Ressort in out Saldo
Ausnahmennational EU national EU national
EU
(gesamt)²
Bundesministerium der Finanzen 46,8 13,5 194,9 -148,1 13,5
Bundesministerium des Innern 138,4 695,8 -557,4
Auswärtiges Amt
Bundesministerium der Verteidigung
Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie
931,1 311,0 3.601,8 -2.670,7 311,0
Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
71 Zahlen zum Bürokratierückbau (Bericht nach § 7 NKRG)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 71 –
V
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Tabelle 3
Ressort in out Saldo
Ausnahmennational EU national EU national
EU
(gesamt)²
Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz
0,0 1,3 17,1 -17,1 1,3
Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Arbeit und
Soziales
0,6 0,8 140,3 -139,7 0,8 1,4
Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung
38,7 1,3 20,0 18,7 1,3
Bundesministerium für Verkehr 0,8 208,7 -207,9 0,0
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit¹
2,6 18,7 37,4 -34,8 18,7 1,0
Bundesministerium für Gesundheit 2,4 441,6 -439,2
Bundesministerium für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat
0,2 27,1 -26,9
Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
338,1 -338,1
Der Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien
1,0 0,0 0,9
Bundeskanzleramt 0,9 -0,9
ressortübergreifend
Insgesamt 1.162,5 346,5 5.723,5 -4.561,0 346,5 2,4
Quelle: Statistisches Bundesamt
¹ Der Mehraufwand der Wirtschaft von insgesamt 14,5 Mrd. Euro (ab den Jahren 2030 bzw. 2040) durch die Fortschreibung der THG-Quote steht unter dem
Vorbehalt der Herbeiführung einer methodischen Klärung und finalen Einordnung. Dieser wird aktuell nicht bilanziert.
² Beschluss des Staatssekretärsausschusses Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau zur Art und Weise der Berücksichtigung von Be- und Ent lastungen,
die durch die Umsetzung von EU-Vorgaben entstehen, ist vorgesehen. Diese Aufwände werden vollständig ausgewiesen.
72 Zahlen zum Bürokratierückbau (Bericht nach § 7 NKRG)
Drucksache 21/8490 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 72 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bürgerinnen und Bürger
Den größten Einfluss auf die „One in, one out“-Bilanz der Bürgerinnen und Bürger haben nationale Rechtsakte
ohne Umsetzung von EU-Recht, die zu einer Entlastung von 6,7 Milliarden Euro geführt haben (Tabelle 4).
Tabelle 4: One in, one out – Gesamtbilanz der 21. Legislaturperiode nach Ressorts (06.05.2025 –30.06.2026) in
Millionen Euro – Bürgerinnen und Bürger (national und 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben)
Tabelle 4
Ressort in out Saldo
Ausnahmennational EU national EU national
EU
(gesamt)¹
Bundesministerium der Finanzen 41,3 -41,3
Bundesministerium des Innern 4,3 50,9 -46,6
Auswärtiges Amt
Bundesministerium der Verteidigung 32,6 32,6
Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie
3,2 5.101,1 -5.101,1 3,2
Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz
28,4 -28,4
Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
0,0 0,5 -0,5
Bundesministerium für Arbeit und
Soziales
2,3 15,2 -12,9 0,0
Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung
97,2 -97,2
Bundesministerium für Verkehr 2,7 801,4 -798,7
Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
0,0 -0,0
Bundesministerium für Gesundheit 1,2 122,7 -121,5
Bundesministerium für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat
0,1 0,1 0,1
Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
504,8 -504,8
Der Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien
0,0 -0,0
Bundeskanzleramt
ressortübergreifend
Insgesamt 43,3 3,2 6.763,8 -6.720,5 3,2 0,0
Quelle: Statistisches Bundesamt
¹ Beschluss des Staatssekretärsausschusses Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau zur Art und Weise der Berücksichtigung von Be- und Ent lastungen,
die durch die Umsetzung von EU-Vorgaben entstehen, ist vorgesehen. Diese Aufwände werden vollständig ausgewiesen.
73 Zahlen zum Bürokratierückbau (Bericht nach § 7 NKRG)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8490– 73 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Verwaltung
Auch bei der Verwaltung hatten national bestimmte Rechtsänderungen mit einer Entlastung von 2,2
Milliarden Euro einen weit größeren Einfluss auf die „One in, one out“-Bilanz als Umsetzungen von EU-Recht mit
einem Aufbau von 137,1 Millionen Euro.
Tabelle 5: One in, one out – Gesamtbilanz der 21. Legislaturperiode nach Ressorts (06.05.2025 – 30.06
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
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