Jahresbericht 2026 des Nationalen Normenkontrollrates Update für den Staat und Verwaltung - 20 Jahre Nationaler Normenkontrollrat - Gute Gesetze, digitale Verwaltung, weniger Bürokratie
Text
Jahresbericht 2026 des Nationalen Normenkontrollrates Update für den Staat und Verwaltung - 20 Jahre Nationaler Normenkontrollrat - Gute Gesetze, digitale Verwaltung, weniger Bürokratie
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8850
21. Wahlperiode 21.10.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Jahresbericht 2026 des Nationalen Normenkontrollrates
Update für den Staat und Verwaltung – 20 Jahre Nationaler Normenkontrollrat –
Gute Gesetze, digitale Verwaltung, weniger Bürokratie
Zugeleitet mit Schreiben des Nationalen Normenkontrollrates vom 14. Oktober 2026.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
-4
4
0
8
12
16
20
-4
4
8
12
16
20
24/25 25/26
01.01.11
01.01.12
01.01.13
01.01.14
01.01.15
01.01.16
01.01.17
01.01.18
01.01.19
01.01.20
01.01.21
01.01.22
01.01.23
01.01.24
01.01.25
01.01.26
01.01.27
01.01.28
01.01.29
Jä
hr
lic
he
r E
rf
ül
lu
ng
sa
uf
w
an
d
(G
es
am
t)
in
M
rd
. E
U
R
bis Ende der 19. LP 20. LP 21. LP
Wirtschaft (2,9 Mrd. EUR)
Bürger (-2,8 Mrd. EUR)
Verwaltung (6,3 Mrd. EUR)
Gesamt (6,4 Mrd. EUR)
Betrachtung
(Mrd. Euro)
bis Ende
der 20. LP
21. LP Gesamt Jahresberichtzeiträume
Juli 2011 bis
Mai 2025
Mai 2025 bis
Juni 2026
Juli 2011 bis
Juni 2026
Juli 2024 bis
Juni 2025
Juli 2025 bis
Juni 2026
Geprüfte Vorhaben 5 298 498 5 796 326 437
Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands im
Zeitraum im Vergleich zur gesamten Vorperiode
+ 15,8 - 9,4 (-59%) + 6,4 - 3,1 (-19%) - 6,8 (-51%)
Wirtschaft + 3,3 - 0,4 + 2,9 - 0,9 < 0,1
davon Bürokratiekosten - 4,6 + 1,2 - 3,3 - 0,5 + 1,3
Bürgerinnen und Bürger + 4,1 - 6,9 - 2,8 - 0,5 - 6,4
Verwaltung + 8,4 - 2,1 + 6,3 - 1,7 - 0,4
Einmaliger Erfüllungsaufwand 68,5 8,9 77,4 < 0,1 8,9
Wirtschaft 44,7 7,1 51,8 0,2 7,1
Bürgerinnen und Bürger 2,4 < 0,1 2,4 < 0,1 < 0,1
Verwaltung 21,4 1,8 23,2 - 0,1 1,8
Gebäudemodernisierungsgesetz (BMWE)
NIS2-Richtlinie (BMI) CSRD (BMJV)
weitere Regelungsvorhaben
0 2 4 6 8 10 12 14
Milliarden EUR
KRITIS-Dachgesetz (BMI)
Fahrschulmodernisierungs-Verordnung (BMV)
Energieefzienzgesetz-Novelle (BMWE)
5,9 Mrd. Euro
12,7 Mrd. Euro
weitere Regelungsvorhaben
belastende Regelungsvorhaben
entlastende Regelungsvorhaben
90
95
100
105
01.05.12
01.05.13
01.05.14
01.05.15
01.05.16
01.05.17
01.05.18
01.05.19
01.05.20
01.05.21
01.05.22
01.05.23
01.05.24
01.05.25
01.05.26
BK
I (
20
12
=
1
00
)
Bürokratiekosten
Regelungsvorhaben im Berichtszeitraum
Jährlicher Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand im Detail
Im aktuellen Berichtszeitraum ist der jährliche Erfüllungsaufwand deutlich gesunken
und erreicht das niedrigste Niveau seit dem Berichtszeitraum 2019/2020.
Im aktuellen Berichtszeitraum wurde über 50 % des jährlichen Erfüllungsaufwandes abgebaut.
Der einmalige Erfüllungsaufwand ist mit fast 9 Mrd. Euro allerdings deutlich höher als im
Berichtszeitraum 2024/2025.
Jährliche Entlastung entsteht zu mehr als 50 % aus dem
Gebäudemodernisierungsgesetz. Belastungen ergeben sich vor allem aus der Umsetzung von EU-Richtlinien.
Bürokratiekosten entstehen durch die Verpflichtung der Unternehmen, Daten oder sonstige Informationen
für Behörden oder Dritte zu beschaffen, verfügbar zu halten oder zu übermitteln. Sie sind im
Berichtszeitraum gestiegen und weichen damit vom definierten 25 % Abbaupfad ab.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Vorhaben mit
Digitalcheck*
Vorhaben mit
Digitalbezug
und erweitertem
Digitalcheck
(% von Vorhaben
mit Digitalcheck)
Vorhaben mit
Visualisierung
(% von Vorhaben
mit Digitalbezug)
Bürgerchecks Praxischecks Evaluierungsberichte
im Berichtszeitraum
Vorhaben aus dem
Berichtszeitraum,
die in späteren
Jahren evaluiert
werden sollen**
0
50
100
150
200
250
300
350
400 359
(82%)
100
(38%)
205
(57%)
22
(22%)
57
(28%)
21
2
28 35
7 11 4 15
*nicht berücksichtigt werden Vorhaben,
die der Diskontinuität unterfallen sowie
internationale Abkommen
** gem. St-Beschluss 2024
Berichtszeitraum 2024/2025
Berichtszeitraum 2025/2026264
(92%)
48% 29% 23%
Berichtszeitraum 2025/2026
Berichtszeitraum 2024/2025
Frist von 28 Tagen und mehr zwischen 5 und 28 Tagen weniger als 5 Tage
48% 32% 21%
Erreichung der Abbauziele
Fristen
Qualitative Instrumente der Besseren Rechtsetzung
Bisher hat noch kein Ressort eine nennenswerte Bürokratiekostenreduktion erzielt. Beim
Erfüllungsaufwand haben einige Ressorts die Abbauziele allerdings bereits übertroffen
(hellgrüne Fläche). Die Belastungen bei BMJV und BMI ergeben sich zum Großteil aus der
Umsetzung von EU-Richtlinien
Der Digitalcheck wurde deutlich häufiger angewendet als im
Berichtszeitraum 2024/2025. Die Nutzung des Praxis- und Bürgerchecks hat
dagegen abgenommen, was mit der Überführung dieser Instrumente in
die neue Frühphase des Zentrums für Legistik erklärt werden kann.
Für die Prüfung durch den NKR wird die Regelfrist (vier Wochen) weiterhin in weniger als 50 % der Fälle eingehalten.
BMWE BMLEH
BMI BMVG
BMF BMWE
BMUKN BMBFSFJ
BMDS
BMJV BMUKN
BMV BMDS
BMFTR
BK
BMG BMWSB
BMBFSFJ BMI
BMWSB
BMVG
BMAS BMV
BMLEH BK
AA
BMZ
Ressportübergreifend
-2
-4
-1
-2
0
0
1
2
2
4
3
6
4
8
5
10
Abbauziel
Belastung
Grad der Zielerreichung (Entlastung)
Ziel übertroffen (Entlastung)
-1,7
0,3
0,1
0,5 0,5
0,1
-3,2
5,4
1,90,8
3,4
Bürokratiekosten Erfüllungsaufwand V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Vorwort
Die schwarz-rote Bundesregierung ist seit Mai
2025 im Amt. Das neue Bundesministerium für
Digitales und Staatsmodernisierung brauchte
zwar einige Zeit, um vollständig arbeitsfähig zu
werden. Umso bemerkenswerter ist die
Konsequenz, mit der es seine Themen vorantreibt.
Bürokratieabbau und Staatsmodernisierung stehen
heute weit oben auf der politischen Agenda. Mit
ambitionierten Abbauzielen sowie den
Modernisierungsagenden von Bund und Ländern hat die
Bundesregierung früh die Messlatte hochgelegt.
Viele gute Ansätze sind erkennbar. Sie müssen
konsequent umgesetzt werden.
25 % weniger Bürokratiekosten und 10 Mrd. Euro
weniger Erfüllungsaufwand – das sind die Ziele
für diese Legislaturperiode. Erstmals wurden
dafür ressortscharfe Abbauziele festgelegt.
Deutliche Erfolge zeigen sich bereits in der Bilanz zum
Erfüllungsaufwand: Die Entlastung wird
allerdings maßgeblich durch das
Gebäudemodernisierungsgesetz geprägt und ist kaum spürbar in der
Praxis, weil die Kosten erst zukünftig entstanden
wären. Die Bürokratiekosten sind dagegen
gestiegen – infolge europäischer Vorgaben wie der
Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Während das erste Entlastungskabinett im Herbst
2025 noch hinter den Erwartungen zurückblieb,
zeigt die zweite Runde im Sommer 2026 deutlich
mehr Wirkung. Regelmäßige
Entlastungskabinette könnten sich zu einem wichtigen Instrument
entwickeln, um Bürokratieabbau dauerhaft
politisch zu steuern.
Gleichzeitig gilt: Bürokratieabbau ist keine
Aufgabe eines einzelnen Ministers. Die größten
Belastungen entstehen in Regelungsbereichen
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 4 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
5
anderer Ressorts – wie dem BMF, BMJV, BMG,
BMAS und BMUKN. Deshalb müssen alle ihren
Beitrag leisten! Für den NKR bedeutet das auch,
den Blick künftig noch stärker auf bereits
bestehende Gesetze zu richten. Wer Bürokratie
wirksam abbauen will, muss das Bestandsrecht
systematisch überprüfen und dort ansetzen,
wo Aufwand und Nutzen nicht mehr
verhältnismäßig sind.
Die Modernisierungsagenden Bund und Föderal
enthalten zahlreiche wichtige Reformansätze. Sie
reichen von einer stärkeren Bündelung
staatlicher Aufgaben über die Digitalisierung von
Verwaltungsleistungen bis hin zu neuen Ansätzen in
der Gesetzgebung. Besonders hervorzuheben ist
die Einführung einer neuen Frühphase. Sie soll
die vielen bestehenden Methoden, Checks und
Leitfäden besser verzahnen und das Prinzip „Erst
der Inhalt, dann die Paragrafen“ stärken.
Die föderale Modernisierungsagenda nimmt
zugleich das „Betriebssystem“ unseres Staates in
den Blick. Sie setzt auf einfachere
Verwaltungsverfahren, den Abbau von Berichtspflichten und
eine engere Zusammenarbeit von Bund, Ländern
und Kommunen. Den zahlreichen Prüfaufträgen
müssen nun konkrete Maßnahmen folgen.
Gerade bei der Besseren Rechtsetzung besteht
weiterhin Handlungsbedarf: Fristen werden noch
immer zu häufig verkürzt, externe Expertise zu
spät eingebunden und Alternativen nicht
ausreichend geprüft. Das
Gebäudemodernisierungsgesetz hat dies exemplarisch gezeigt.
Auch für den NKR war der Berichtszeitraum
arbeitsintensiv. Erstmals haben wir uns vertieft mit
untergesetzlichen Aufwandstreibern beschäftigt
und Empfehlungen zum Umgang mit DIN-
Normen im Wohnungsbau vorgelegt. Mit dem
Fernunterrichtsschutzgesetz und der
Lastenhandhabungsverordnung haben wir konkrete Vorschläge
zur Abschaffung überholter Regelungen
unterbreitet. Unsere Gutachten zur Evaluierungspraxis,
zu Praxischecks und zum Datenrecht zeigen Wege
auf, wie Gesetze wirksamer und
Verwaltungsverfahren einfacher gestaltet werden können.
Im Jahr seines 20-jährigen Bestehens hat der
Nationale Normenkontrollrat zudem den Vorsitz des
europäischen Netzwerks RegWatchEurope
übernommen und den Austausch zur Besseren
Rechtsetzung auf europäischer Ebene weiter gestärkt.
Nach zwanzig Jahren bleibt die Aufgabe dieselbe
und der NKR-Claim bringt dies auf den Punkt:
Gute Gesetze, digitale Verwaltung, weniger
Bürokratie. Die Voraussetzungen für Fortschritte sind
geschaffen. Aus Ankündigungen müssen nun
dauerhaft wirksame Reformen werden.
Lutz Goebel
Vorsitzender Nationaler Normenkontrollrat
8. Oktober 2026
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 5 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
xy
Kapitel Headline
zweizeilig
auch dreizeilig
Inhalt
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 6 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
7
Kernbotschaften ......................................................................................................................................... 8
Zeitstrahl 20 Jahre NKR .........................................................................................................................16
20 Jahre NKR im Gespräch: Dr. Johannes Ludewig und Lutz Goebel im dpa-Interview .......24
1 Zwischenbilanz der neuen Bundesregierung ........................................................................ 28
1.1 Deutlich weniger Erfüllungsaufwand,
zusätzliche Belastung bei den Bürokratiekosten .............................................................................29
1.2 Meilensteine der NKR-Arbeit im Berichtszeitraum...................................................................34
1.3 Wirksamkeit des NKR im Berichts zeitraum ...............................................................................35
2 Modernisierungsagenda Bund und Föderal .......................................................................... 36
2.1 Bessere Rechtsetzung .......................................................................................................................44
2.2 Digitale Verwaltung .........................................................................................................................49
2.3 Planungsbeschleunigung ................................................................................................................53
3 Konkreter Bürokratieabbau .................................................................................................... 56
4 Bürokratieabbau auf EU-Ebene ............................................................................................ 62
5 Erfüllungsaufwand – Zahlen, Daten, Fakten ....................................................................... 68
5.1 Entwicklung im letzten Berichtszeitraum ..................................................................................69
Anhang .......................................................................................................................................................78
Monitoring des Koalitionsvertrags „Was wurde bereits umgesetzt?“ ........................................79
Evaluierung von Regelungsvorhaben ............................................................................................. 102
Übersicht über die Zusammensetzungen der NKR-Mandatszeiten ......................................... 104
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 7 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
xy
Kapitel Headline
zweizeilig
auch dreizeilig
Kernbotschaften
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
9
1.
Vom Bürokratieabbau zur
Staatsmodernisierung: Der NKR prägt Reformen seit 20 Jahren
Als der NKR 2006 seine Arbeit aufnahm, lag der
Schwerpunkt allein auf den Bürokratiekosten.
Zwanzig Jahre später ist sein Aufgabenfeld
deutlich breiter geworden. Der NKR hat die
Kostentransparenz und Gesetzgebungsqualität weit
vorangetrieben – von der Ermittlung des
Erfüllungsaufwands über Evaluierungen und die
„One in, one out“-Regel bis hin zum Digitalcheck.
Gleichzeitig hat er sich zu einem wichtigen
Impulsgeber für Verwaltungsdigitalisierung und
Staatsmodernisierung entwickelt.
Auch wenn die Bürokratiekosten weiterhin viel
zu hoch sind, Ankündigungen zum
Bürokratieabbau in der Vergangenheit oft ohne spürbare
Wirkung blieben und Gesetze noch immer viel
zu häufig im Eiltempo und unter Missachtung
zentraler Qualitätsstandards erarbeitet werden,
zeigt sich die Wirkung der Arbeit des NKR
zunehmend in konkreten politischen
Entscheidungen. Zahlreiche seiner Vorschläge finden sich
heute in Reformvorhaben von Bund, Ländern
und der Europäischen Union wieder. Dazu
zählen die neue Frühphase der Gesetzgebung,
ambitionierte Bürokratieabbauziele, die Bündelung
des Vollzugs staatlicher Aufgaben, schnellere
Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie der
Aufbau einer gemeinsamen Digitalarchitektur.
Auch die Arbeiten zur Sozialstaatsreform und die
Modernisierungsagenden von Bund und
Ländern greifen etliche Empfehlungen des NKR auf.
Darüber hinaus zeigt sich die Wirksamkeit des
Rates in konkreten Entlastungen. Es wurden bereits
mehrere Vorschläge des NKR umgesetzt, die
Wirtschaft und Verwaltung um eine Milliarde Euro
pro Jahr entlasten. Gleichzeitig gewinnt der NKR
auch auf EU-Ebene an Bedeutung und treibt im
Rahmen des Vorsitzes des Netzwerks RegWatch-
Europe die Debatte über Bessere Rechtsetzung
und Bürokratieabbau international voran.
Der NKR fordert deshalb: Staatsmodernisierung
muss jetzt angegangen und als Daueraufgabe
verstanden werden. Gute Gesetze, eine digitale
Verwaltung und weniger Bürokratie entstehen
nicht durch Einzelmaßnahmen, sondern durch
beharrliche Reformarbeit über
Legislaturperioden hinweg. Der NKR wird diesen Prozess auch
künftig kritisch begleiten und mit eigenen Ideen
vorantreiben.
2.
Erfüllungsaufwand sinkt, Bürokratiekosten
steigen: Das BMDS kann antreiben –
aber liefern müssen alle Ressorts
Mit ihren deutlichen Abbauzielen für
Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwand hat die
Bundesregierung spürbaren Druck in das System
gebracht. Das Bundesministerium für Digitales
und Staatsmodernisierung (BMDS) tritt hier oft
als treibende Kraft auf. Dabei liegen die größten
Belastungen häufig in der Verantwortung
anderer Ministerien.
Positiv ist, dass der Erfüllungsaufwand im
Berichtszeitraum um rund 6,8 Mrd. Euro auf den
niedrigsten Stand seit 2020 gesunken ist.
Allerdings beruht diese Entwicklung zum Großteil
auf dem Gebäudemodernisierungsgesetz und der
Rücknahme der Pflicht, neu eingebaute
Heizungsanlagen zu 65 % mit erneuerbaren Energien
zu betreiben. Zwar werden dadurch erhebliche
Kosten vermieden, aber eine unmittelbar
spürbare Entlastung im Verwaltungsalltag oder für
Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger wird
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 9 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
10
damit nicht erreicht – vor allem, weil es sich um
Erfüllungsaufwand handelte, der erst zukünftig
entstanden wäre. Zudem verbleibt das Niveau
des Erfüllungsaufwands weiterhin über dem von
2011, dem Beginn der Messungen.
Kritischer fällt die Bilanz bei den jährlichen
Bürokratiekosten aus: Trotz beachtlicher Beiträge
aus dem BMV, BMG und BMLEH sind diese
insgesamt um rund 1,3 Mrd. Euro gestiegen.
Hauptursache ist die nationale Umsetzung der
europäischen CSRD-Nachhaltigkeitsberichtspflichten.
Der NKR fordert deshalb: Bürokratieabbau darf
nicht als Aufgabe eines einzelnen Ministeriums
verstanden werden. Das starre Ressortprinzip
muss endlich aufgebrochen und der im
Koalitionsvertrag verankerte Whole-of-Government-
Ansatz gelebte Regierungspraxis werden. Dafür
braucht es ressortübergreifende Verantwortung,
gemeinsame Steuerung und die Bereitschaft,
Silodenken zu überwinden. Aus Sicht des NKR
sollte das BMDS hier eine noch stärkere
Führungsrolle übernehmen.
3.
Reformtempo hochhalten:
Aus Modernisierungsagenden müssen
spürbare Ergebnisse werden
Mit der Modernisierungsagenda Bund (MoA
Bund), der Modernisierungsagenda Föderal (MoA
Föderal) sowie dem Zukunftspakt von Bund,
Ländern und Kommunen hat die Bundesregierung
innerhalb kurzer Zeit umfangreiche
Reformprogramme verabschiedet. Bemerkenswert ist
dabei die thematische Breite: Die Reformansätze
reichen von Beschleunigungsverfahren über
Verwaltungs digitalisierung bis hin zu
Aufgabenbündelung und Rechtsvereinfachung.
Der NKR begrüßt diese Dynamik. Gleichzeitig
zeigt die Erfahrung: Entscheidend sind nicht
ambitionierte Beschlüsse, sondern deren
konsequente Umsetzung. Die MoA Bund wird im
Ressortkreis bislang vor allem als Projekt des BMDS
wahrgenommen. Für ihren Erfolg braucht es
aber eine aktivere Mitwirkung aller Ministerien.
Auch die MoA Föderal enthält viele gute
Maßnahmen, verharrt bisher aber noch zu sehr im
Prüfmodus und hat zu wenige strukturelle
Reformen hervorgebracht. Hinzu kommt, dass sich
zwischen den verschiedenen
Reformprogrammen zahlreiche Überschneidungen und
Abhängigkeiten ergeben, die eine wirksame Steuerung
erschweren.
Positiv ist, dass mit dem Zukunftspakt erstmals
auch die kommunale Ebene systematisch
einbezogen wird. Gleichzeitig sollte kritisch
hinterfragt werden, ob die parallele Entwicklung
mehrerer Reformagenden die Komplexität nicht
zusätzlich erhöht.
Der NKR fordert deshalb: Die Zeit der Agenda-
Beschlüsse muss von einer Phase konsequenter
Umsetzung abgelöst werden. Dafür braucht es
klare Verantwortlichkeiten, ein transparentes
Monitoring und eine ressortübergreifende
Steuerung – insbesondere um die so wichtige
strukturelle Modernisierung von Staat und Verwaltung
voranzubringen.
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 10 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
11
4.
Strukturreformen jetzt umsetzen:
Sozialstaat vereinfachen, Aufgaben bündeln,
Verwaltung entlasten
Die Bundesregierung hat in dieser
Legislaturperiode klare Absichtsbekundungen für eine
grundlegende Modernisierung des Sozialstaats und
der öffentlichen Verwaltung formuliert. Mit der
Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) und der
Debatte über die Bündelung staatlicher Aufgaben
greift sie zentrale Empfehlungen des NKR auf.
Digitalisierung, Pauschalierungen, Leistungs- und
Aufgabenbündelungen sollen endlich fester
Bestandteil unseres Sozialstaats werden. Auch die
Vereinfachungen von Rechtsbegriffen und die
stärkere Automatisierung von
Verwaltungsprozessen versprechen erhebliche Entlastungen. Mit der
beschlossenen antragslosen Auszahlung des
Kindergeldes wurde bereits ein erster Schritt gemacht.
Gleichzeitig zeigen die NKR-Gutachten „Wege
aus der Komplexitätsfalle“ (2024) und „Bündelung
im Föderalstaat“ (2025), dass eine intelligentere
Aufgabenorganisation die Leistungsfähigkeit des
Staates deutlich steigern kann. Die
Bundesregierung hat einige NKR-Vorschläge in die
Modernisierungsagenden von Bund und Ländern
übernommen. Nun müssen den politischen
Absichtserklärungen konkrete Entscheidungen
folgen. Insbesondere in standardisierbaren
Aufgaben wie der Einkommensprüfung liegen
erhebliche Effizienzpotenziale, die bisher nicht
ausgeschöpft werden.
Der NKR fordert deshalb: Die begonnenen
Strukturreformen dürfen nicht im Stadium von
Konzepten und Pilotprojekten stehen bleiben.
Jetzt müssen Verfahren vereinfacht, Leistungen
gebündelt, Verwaltungsprozesse konsequent
automatisiert und die Kommunen dadurch
entlastet werden. Wer einen leistungsfähigen Staat
schaffen will, muss die Strukturen modernisieren,
die seine Leistungen hervorbringen.
5.
Instrumente konsequent nutzen:
Gute Gesetze brauchen Zeit, Praxiswissen
und systematische Erfolgskontrolle
Mit Digitalcheck, Praxischeck, Bürgercheck und
Evaluierungen stehen gute Instrumente bereit,
um Gesetze wirksamer, praxistauglicher und
aufwandsärmer zu gestalten. Das eigentliche
Problem liegt nicht im Mangel an Instrumenten,
sondern in ihrer unzureichenden Anwendung.
Sie werden zu oft zu spät eingesetzt, nur formal
abgearbeitet oder gar nicht genutzt.
Mit der neuen Frühphase der Gesetzgebung
greift die Bundesregierung eine zentrale
Forderung des NKR auf. Ziel ist es, die bisher
nebeneinanderstehenden Instrumente stärker zu
verzahnen und bereits vor der Formulierung von
Gesetzestexten systematisch einzusetzen. Das
NKR-Prinzip „Erst der Inhalt, dann die
Paragrafen“ kann damit zu einem neuen Standard für
die Gesetzesvorbereitung werden. Voraussetzung
dafür ist, dass die Frühphase verbindlich
angewendet wird, ausreichend Zeit für die Beteiligung
der Praxis zur Verfügung steht und das Zentrum
für Legistik dauerhaft mit den dafür
notwendigen Ressourcen ausgestattet wird.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 11 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
12
Auch die Überprüfung bestehender Regelungen
muss stärker in den Fokus rücken. Das NKR-
Gutachten „Wirksam und praxisnah regieren durch
Evaluierung und Praxischecks“ (2026) zeigt, dass
sich die Instrumente grundsätzlich bewährt
haben, ihre Ergebnisse aber zu selten in
konkrete Gesetzesänderungen münden. Gute
Gesetzgebung endet nicht mit dem Inkrafttreten eines
Gesetzes. Sie muss regelmäßig überprüfen, ob die
angestrebten Ziele tatsächlich erreicht werden.
Der NKR fordert deshalb: Die Instrumente der
Besseren Rechtsetzung müssen verbindlicher,
früher und systematischer eingesetzt und ihre
Anwendung in der Gemeinsamen Geschäftsordnung
der Bundesministerien (GGO) verankert werden.
Gute Gesetze entstehen nicht unter Zeitdruck,
sondern durch die konsequente Nutzung von
Praxiswissen, Wirkungsanalysen und Evaluierungen
entlang des gesamten Rechtsetzungskreislaufs.
6.
Digitale Verwaltung neu aufstellen:
Architektur, Daten und Zuständigkeiten
konsequent ordnen
Mit Deutschland-Stack und -Architektur
zeichnet sich erstmals ein gemeinsamer
Ordnungsrahmen für die Verwaltungsdigitalisierung
ab – eine langjährige Forderung des NKR. Dass
die Registermodernisierung, die Ende-zu-Ende-
Digitalisierung und die Entwicklung
gemeinsamer Basiskomponenten vorangetrieben wird, ist
überfällig. Jetzt müssen konkrete
Umsetzungsstrukturen entstehen.
Gebraucht wird eine schlagkräftige
Digitalagentur mit klaren Zuständigkeiten für die
Umsetzung des Plattformansatzes und festen Deadlines
für die Bereitstellung einzelner Komponenten.
Der Bund sollte mit einer eigenen Digitalagentur
bei zentralen digitalen Infrastrukturen endlich
Verantwortung übernehmen und gemeinsame
Lösungen verbindlich bereitstellen.
Gleichzeitig müssen die dafür nötigen
Voraussetzungen im „Maschinenraum“ der Verwaltung
geschaffen werden. Registermodernisierung,
Once-Only-Prinzip und interoperable
Datenstrukturen sind die Grundlage für eine
leistungsfähige digitale Verwaltung – ohne sie wird eine
Deutschland-App ihr Potenzial nicht entfalten
können.
Der NKR fordert deshalb:
Verwaltungsdigitalisierung muss von den Prozessen her gedacht
werden. Dafür braucht es eine verbindliche digitale
Gesamtarchitektur, moderne Datenstrukturen,
klare Verantwortlichkeiten und einen
volldigitalen Gesetzgebungskreislauf. Nicht einzelne
Online-Dienste entscheiden über den Erfolg der
Staatsmodernisierung, sondern das
Ineinandergreifen der verschiedenen Zahnräder. Nur dann
funktioniert der Staat digital. Mit den
Beschlüssen des IT-Planungsrates im Juni 2026 sind erste
Entscheidungen für einen verbindlichen
Architekturrahmen gefasst worden – die Standards im
neuen Rahmenkonzept müssen aber erst noch
detailliert ausgearbeitet werden.
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 12 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
13
7.
Bürokratieabbau konkret: Mehr
Eigenverantwortung wagen, Bestandsrecht
hinterfragen und DINNormen differenzieren
In seinem „77-Punkte-Papier“ zeigt der NKR
anhand konkreter Beispiele auf, wo und wie
Bürokratie spürbar reduziert werden kann. Einige
dieser Vorschläge wurden von der
Bundesregierung bereits umgesetzt. Sie entlasten Wirtschaft
und Verwaltung um mehr als eine Milliarde Euro
pro Jahr.
Mit den Modernisierungsagenden und
ambitionierten Abbauzielen wurden die richtigen
Signale gesetzt. Jetzt kommt es darauf an, den
eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen.
Dazu gehört, kleinen und mittleren
Unternehmen mehr Entscheidungsspielräume zu geben.
Vereinfachungen bei Beauftragten-,
Dokumentations- und Nachweispflichten sind wichtige
Schritte in diese Richtung.
Gleichzeitig sollten Gesetze regelmäßig darauf
überprüft werden, ob ihr Nutzen die
verursachten Belastungen noch rechtfertigt. Mit dem
Beispiel des Fernunterrichtsschutzgesetzes (Fern-
USG) unterstreicht der NKR beispielhaft, dass
auch die vollständige Abschaffung von
Regelungen möglich ist.
Darüber hinaus entstehen erhebliche
Belastungen durch den Rückgriff des Vertragsrechts auf
technische Normen. Der NKR hat deshalb mit
einer eigenen Anhörung zu DIN-Normen im
Wohnungsbau aufgezeigt, wie mehr
Vertragsfreiheit, einfachere Standards und eine stärkere
Praxistauglichkeit dazu beitragen können,
Kosten zu senken und Investitionen zu erleichtern.
Der NKR fordert in diesem Zusammenhang:
Bürokratieabbau muss zum Vertrauensprinzip
weiterentwickelt werden. Regelungen, Standards
und Verfahren sollten regelmäßig auf ihre
Notwendigkeit überprüft und dort vereinfacht oder
abgeschafft werden, wo ihr Aufwand den
gesellschaftlichen Nutzen übersteigt.
8.
Bürokratieabbau europäisch denken:
EUGesetzgebung braucht mehr
Transparenz, bessere Daten und verbindliche
Kostenschätzungen
Über 50 % der Belastungen mit
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft sind auf europäische
Regulierung zurückzuführen. Umso wichtiger ist es,
dass die EU-Kommission Kosten und
Berichtspflichten für Unternehmen um 25 % senken will.
Neue Formate wie Implementation Dialogues
und Reality Checks wurden eingeführt, um die
Praxis stärker einzubeziehen. Entscheidend wird
sein, sie systematisch in Gesetzgebungsprozessen
einzusetzen.
Besonderer Handlungsbedarf besteht bei den
Folgenabschätzungen. Denn im Trilogverfahren
verändern sich Gesetze erheblich, ohne dass die
Auswirkungen untersucht werden. Für EU-
Durchführungsrechtsakte werden in der Regel
gar keine Berechnungen mehr durchgeführt.
Dabei gilt: Wer Regulierung wirksam gestalten will,
braucht belastbare Daten, transparente
Verfahren und eine konsistente Methodik entlang des
gesamten europäischen Rechtsetzungsprozesses.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 13 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
14
Ein wichtiger Fortschritt ist die Reform der „One
in, one out“-Regel auf deutscher Ebene – eine
langjährige Forderung des NKR. Künftig sollen
u. a. grundsätzlich auch Belastungen aus der
Umsetzung von EU-Recht bilanziert und damit beim
Bürokratieabbau systematisch berücksichtigt
werden. Unklar bleibt bisher noch, in welcher
Höhe. Jetzt sollte die Bundesregierung eine klare
Entscheidung zur vollständigen
Berücksichtigung des EU-Aufwands treffen. Kritisch sieht der
NKR, dass die Transparenz der „One in, one out“-
Regel durch ein komplexes Anrechnungsmodell
von einmaligem Aufwand gesunken ist.
Ebenso wichtig ist der internationale
Erfahrungsaustausch: Mit der Übernahme des
Vorsitzes von RegWatchEurope im Jahr 2026 setzt
sich der NKR für eine bessere Zusammenarbeit
unabhängiger Beratungs- und Kontrollgremien
ein. Umso besorgniserregender ist, dass in
diesem Kontext entsprechende Institutionen zuletzt
schwächer aufgestellt und teilweise sogar ganz
abgeschafft wurden.
Der NKR fordert deshalb: Folgenabschätzungen
müssen auch auf EU-Ebene verbindlich bleiben,
die Ergebnisse von Reality Checks und Impact
Assessments systematisch genutzt und Belastungen
aus Trilogverfahren sowie
Durchführungsrechtsakten transparenter gemacht werden. Wer
Bürokratie in Europa wirksam abbauen will, muss die
Qualität der europäischen Gesetzgebung deutlich
verbessern. Außerdem muss Deutschland
deutlich früher und entschlossener auf die
europäische Rechtsetzung Einfluss nehmen. Europa ist
kein abstraktes Konstrukt, dessen Regulierung
lediglich hinzunehmen ist. Deutschland gestaltet
europäische Regeln mit – und sollte diese
Möglichkeiten konsequenter nutzen.
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 14 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Zeitstrahl
20 Jahre NKR
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 16 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
17
2005
Koalitionsvertrag der Großen Koalition –
Einrichtung des NKR
• Vereinbarung zur Einrichtung eines
unabhängigen Nationalen Normenkontrollrates
• Ziel: Transparenz über Bürokratiekosten
und Bessere Rechtsetzung
2007
Bundesweites Bürokratieabbauprogramm
• Bestandsmessung von 9 500
Informationspflichten durch das Statistische Bundesamt
bis Mitte 2008 – jährliche Bürokratiekosten
von 49,3 Mrd. Euro
• Ziel: Abbau von Bürokratiekosten für die
Wirtschaft um 25 %
• 2012 fast erreicht: rund 12 Mrd. Euro
Entlastung (22,5 %)
• Ergänzend: ressortübergreifende „Einfacher
zu“-Projekte zur Vereinfachung von
Rechtsbereichen
2006
NKR-Gesetz tritt in Kraft
• Gesetz zur Einsetzung des NKR als unabhängiges
Kontroll- und Beratungsgremium der Bundesregierung
• Auftrag: Prüfung der Bürokratiekosten neuer Regelungen
und Beratung zum Bürokratie abbau
Ernennung der Ratsmitglieder für erste Amts periode (2006–2011)
• Die acht ehrenamtlichen Mitglieder des NKR werden auf
Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten berufen
• Dr. Johannes Ludewig wird von Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel zum Vorsitzenden bestimmt
Vorlagepflicht für Regelungsentwürfe
(§ 45 Abs. 2 GGO)
• Alle Gesetzentwürfe der Bundesregierung müssen dem NKR
zur Prüfung vorgelegt werden
• Der NKR gibt hierzu öffentliche Stellung nahmen ab
Ex-ante-Transparenz über Bürokratiekosten
• Einführung der systematischen Ermittlung von
Bürokratiekosten neuer Gesetze
• Unabhängige Prüfung durch den NKR
49,3 Mrd. Euro
Bürokratiekosten
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 17 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
18
2011
Erweiterung der Folgekostenmessung (Erfüllungsaufwand)
• Ausweitung der Kostenbetrachtung auf Bür gerinnen,
Bürger, Wirtschaft und Verwaltung
• Systematische Erfassung sämtlicher gesetz licher
Folgekosten neuer Regelungen
Zweite Amtsperiode des NKR (2011–2016)
• Dr. Johannes Ludewig wird erneut von Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel zum Vor sitzenden bestimmt
• Erweiterung des NKR auf zehn ehrenamt liche Mitglieder
2015
Einführung der „One in, one out“-Regel
• Neue Belastungen für die Wirtschaft
müssen an anderer Stelle kompensiert
werden
• Ziel: Vermeidung zusätzlicher
Bürokratie belastungen
Bürokratieentlastungsgesetz I (BEG I)
• Entlastung von Unternehmen durch
Vereinfachung steuerlicher Pflichten
und Mitteilungspflichten
• Bürokratiekostenreduktion von rund
730 Mio. Euro jährlich
2013
Einführung systematischer
Gesetzesevaluierungen
• Aufbau eines ex-post-
Evaluierungsverfahrens für Gesetze und Verordnungen
• Ziel: Wirksamkeit, Zielerreichung und
Effizienz von Regelungen überprüfen
• Erste Evaluierungen im zweiten
Halbjahr 2016
2014
Bürokratieabbau entlang von Lebenslagen
• Zum ersten Mal werden die Bürgerinnen und Bürger
sowie Unternehmen ganz konkret zu ihren
persönlichen Bürokratiebelastungen befragt
• Grundlage für das Arbeitsprogramm
Bürokratieabbau der Bundesregierung
730 Mio. Euro
Bürokratiekostenreduktion
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 18 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
19
2016
EU-Folgekosten systematisch erfassen
• Weiterentwicklung der Methodik zur
Abschätzung von Kosten aus EU-Recht
• Frühzeitige Transparenz über Auswirkungen
europäischer Regulierung
Bürokratieentlastungsgesetz II (BEG II)
• Vereinfachungen bei steuerlichen
Aufbewahrungspflichten und Rechnungsstellung
• Entlastung der Wirtschaft um rund 275 Mio.
Euro jährlich
NKR-Gutachten: E-Government in Deutschland
• Analyse des erheblichen Rückstands
Deutschlands bei der Verwaltungsdigitalisierung
• Vorschlag eines „E-Government-Pakts“
zwischen Bund, Ländern und Kommunen
• Ziel: koordinierte Digitalisierung der
Verwaltung und gemeinsame IT-Standards
Dritte Amtsperiode des NKR (2016–2021)
• Dr. Johannes Ludewig wird erneut von
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum
Vorsitzenden bestimmt
2017
Gründung des Netzwerks
RegWatch Europe
• Zusammenschluss europäischer
Kontroll- und Beratungsgremien zur
Besseren Rechtsetzung
• Ziel: gemeinsame Impulse für
Bürokratieabbau auf EU-Ebene
NKR-Positionspapier: Folgen der
Flüchtlingskrise für die Verwaltung
• Analyse der administrativen
Belastungen durch die Flüchtlings migration
• Empfehlungen für effizientere
Verwaltungsverfahren und bessere
Koordinierung staatlicher Ebenen
NKR-Gutachten:
Registermoderni sierung
• Vorschlag zur Vernetzung staatlicher
Register als Grundlage für digitale
Verwaltung
• Schätzung eines möglichen
Entlastungspotenzials von rund
6 Mrd. Euro jährlich durch effizientere
Daten nutzung
• Empfehlung eines einheitlichen
Identifikators für Bürgerinnen, Bürger
und Unternehmen
2018
NKR-Positionspapier zum Onlinezugangsgesetz (OZG)
• Forderung nach konsequenter Digitalisierung
staat licher Leistungen
• Empfehlung stärkerer Automatisierung und
digitaler Standardprozesse in der Verwaltung
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 19 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
20
2019
NKR-Gutachten: Planungs- und
Genehmigungsverfahren beschleunigen
• Analyse von Ursachen langwieriger
I nfrastrukturverfahren
• Vorschläge zur Straffung von
Planungsund Genehmigungsprozessen
NKR-Gutachten: Erst der Inhalt,
dann die Paragrafen
• Konzept für nutzungszentrierte Gesetzgebung
• Empfehlung, Regelungsziele und
Praxiswirkung bereits vor der juristischen
Ausformulierung zu definieren
Bürokratieentlastungsgesetz III (BEG III)
• Digitalisierung von
Verwaltungsprozessen, u. a. elektronische
Arbeits unfähigkeitsmeldung
• Entlastung der Wirtschaft um über 1 Mrd.
Euro jährlich
Weiterentwicklung des Evaluierungskonzepts
• Konkretisierung der Vorgaben für
Gesetzesevaluierungen
• Ziel: bessere Qualität und Vergleichbarkeit
der Evaluierungsberichte
Stärkerer Fokus auf Nutzendarstellung
• Neben Gesetzesfolgekosten soll vermehrt
auch der Nutzen
(positive Gesetzesfolgen) dargestellt werden
• Ziel: ganzheitliche Betrachtung der
Gesetzesfolgen
2021
NKR-Positionspapier: Strukturelle Reformen
für eine resilientere Verwaltung
• Analyse struktureller Defizite der
deutschen Verwaltung
• Empfehlungen für klarere
Zuständigkeiten, stärkere Digitalisierung und
bessere Krisen fähigkeit
2020
RegWatchEurope-Vorsitz des NKR
NKR-Positionspapier: Konjunkturprogramm zum Nulltarif
• Vorschläge für wirtschaftliche Entlastung
ohne zusätz liche Staatsausgaben
• Fokus auf Bürokratieabbau und schnellere
Verwaltungsverfahren als Wachstumsimpuls
über
Mrd. Euro
Wirtschaftsentlastung
1
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 20 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
21
2022
Wechsel ins Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Vierte Amtsperiode des NKR (2022–2027)
• Lutz Goebel wird von Bundesjustiz minister Dr. Marco Buschmann
zum Vorsitzenden bestimmt
NKR-Positionspapier zur Fachkräfte einwanderung
• Analyse komplexer Verwaltungs verfahren bei der Erwerbs migration
• Empfehlung stärker gebündelter Zu ständigkeiten und digitaler Verfahren
2023
Ergänzung des NKR-Mandats
um den Digitalcheck
• Prüfung, ob neue Gesetze
digitaltauglich ausgestaltet sind
• Ziel: bessere Umsetzbarkeit von Gesetzen
in digitalen Verwaltungsprozessen
NKR-Positionspapier zum Pakt für
Beschleunigung von Planungs- und
Genehmigungsverfahren
• Fast alle Vorschläge des NKR werden
in den von Bund und Ländern im
November 2023 beschlossenen
Beschleunigungspakt aufgenommen
2024
NKR-Gutachten: Sozialleistungen vereinfachen und automatisieren
• Analyse der Komplexität der deutschen Sozialleistungsverwaltung
• Vorschläge für automatisierte Leistungsgewährung und
bessere Datennutzung
• Ziel: höhere Inanspruchnahme berechtigter Leistungen
bei weniger Verwaltungsaufwand
Weiterentwicklung der Methodik zur Messung von Bürokratiekosten
• Stärkere Fokussierung auf tatsächliche Bürokratiebelastungen
• Vermeidung von Verzerrungen durch andere Kostenarten
Bürokratieentlastungsgesetz IV und Meseberger Entlastungspaket
• Abbau von Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwand für Unternehmen
• Maßnahmen u. a. bei Aufbewahrungspflichten, Formerfordernissen
und Meldepflichten
• Entlastung der Wirtschaft um rund 1 Mrd. Euro jährlich
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 21 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
22
2025
NKR-Gutachten: Bündelung im Föderalstaat
• Analyse der Aufgabenverteilung im
föderalen System und ihrer Auswirkungen auf
Leistungsfähigkeit und Effizienz der Verwaltung
• Identifikation von Bündelungspotenzialen
durch verbesserte Vollzugsstrukturen,
Kooperation und Standardisierung von
Verwaltungsaufgaben
Schlussbericht der „Initiative für einen
handlungsfähigen Staat“ unter Schirmherrschaft
des Bundespräsidenten
• Zahlreiche Empfehlungen greifen Vorschläge
des NKR auf
77-Punkte-Papier zum Bürokratieabbau
• Konkrete Beispiele zur Reduzierung von
Bürokratie und Verwaltungsaufwand
• NKR als Impulsgeber für Reformmaßnahmen
der Bundesregierung
NKR/StBA-Projekt:
Schneller zur Anlagengenehmigung
• Entwicklung eines umfassenden
Maßnahmenpakets, das konkrete Ansatzpunkte für
effizientere Verfahren aufzeigt – auf Basis von
Befragungen von über 800 Mitarbeitenden
im Vollzug
NKR-Positionspapier zum
Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
• Empfehlung zur vollständigen Abschaffung
eines überholten Gesetzes
• Beispiel für systematische Überprüfung
und Streichung nicht mehr notwendiger
Regulierung
Modernisierungsagenda Bund
• Reformprogramm zur
Verwaltungsmodernisierung und zum Bürokratieabbau
• Zahlreiche Maßnahmen greifen Vorschläge
des NKR auf, u. a. Stärkung der Frühphase
der Gesetzgebung, ambitionierte
Bürokratieabbauziele, Effizienzziele und Bündelung
innerhalb der Bundesverwaltung
Modernisierungsagenda Föderal
• Reformagenda von Bund und Ländern zur
Verwaltungsmodernisierung
• Mehrere Maßnahmen basieren auf
Vorschlägen des NKR, u. a. ambitionierte
Entlastungsziele bei Berichtspflichten, Bündelung von
Verwaltungsleistungen, Beschleunigung von
Planungs- und Genehmigungsverfahren; fast
die Hälfte der NKR-Vorschläge zum
konkreten Bürokratieabbau werden aufgegriffen
Festlegung von Abbauzielen durch
Bundes regierung
• Abbau von 15 Mrd. Euro Bürokratiekosten
und 10 Mrd. Euro Erfüllungsaufwand bis
Ende der Legislatur – eine langjährige
Forderung des NKR
Punkte-Papier
zum Büroktieabbau77
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
23
• Seit 2006
NKR-Stellungnahmen: 3 972
Geprüfte Regelungsvorhaben: 7 420
• Pro Jahr
durchschnittlich 380 geprüfte
Regelungsvorhaben, davon 110 Gesetze,
220 Verordnungen und 50 Sonstige
• Durchgeführte Digitalchecks seit 2023: 1 005
2026
Wechsel ins Bundesministerium für Digitales
und Staatsmodernisierung (BMDS)
Abschlussbericht der Sozialstaatskommission
• Empfehlungen für eine effizientere
Organisation des Sozialstaats; Beiträge des NKR u. a. zu
Verfahrensvereinfachungen,
Pauschalierungen, Vereinheitlichungen von Rechtsbegriffen
und Digitalisierung werden aufgegriffen
Reform der „One in, one out“-Methodik
• Anpassung der Berechnungssystematik nach
langjähriger Forderung des NKR
• Streichung bisheriger Ausnahmen zur
konsequenteren Anwendung
NKR übernimmt den Vorsitz des
RegWatch Europe-Netzwerkes
• Ausrichtung der internationalen NKR-
Veranstaltung „Weniger Bürokratie
durch bessere EU-Gesetzgebung“ mit
Bundesminister Dr. Karsten Wildberger
und hochrangigen internationalen Gästen
NKR-Gutachten: Wirksam und praxisnah
regieren durch Evaluierung und Praxischecks
• Analyse von über 120 Gesetzesevaluierungen
und rund 40 Praxischecks
• Systematische Überprüfung bestehender
Regelungen erhöht Wirksamkeit und
reduziert unnötige Bürokratie
• Evaluierungen, Praxischecks, verbindliche
Standards und Monitoring sollen bereits
in der Frühphase der Gesetzgebung stärker
genutzt werden
über
Gesetzesevaluierungen
120
rund
Praxischecks
40
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 23 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
20 Jahre NKR
im Gespräch:
Dr. Johannes Ludewig
und Lutz Goebel im
dpaInterview
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
25
Bundesgesetze im Blick
Kontrollrat wünscht sich zum 20. Geburtstag bessere Gesetze
Der Normenkontrollrat will, dass Bundesgesetze verständlich und in der Praxis
gut umsetzbar sind. Woran das oft scheitert, erklären der alte und der neue Vorsitzende
der Deutschen Presse-Agentur.
Von Anne-Beatrice Clasmann, dpa1
1 Der folgende Beitrag erschien anlässlich des 20-jährigen Bestehens des NKR bei der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Abdruck mit freundlicher Genehmigung.
Berlin (dpa) – Zu seinem anstehenden
20. Jubiläum wünscht sich der Nationale
Normenkontrollrat (NKR) von der
Bundesregierung mehr Zeit zur Prüfung von
Vorschlägen aus den Ministerien und bessere Gesetze.
Darunter versteht das unabhängige
Beratergremium Gesetze, die für Unternehmen und Bürger
leicht zu verstehen sind und keinen unnötigen
bürokratischen Aufwand verursachen. „Wie wäre
es mit einem Beschluss der Bundesregierung,
dass kein Gesetzentwurf im Bundeskabinett
beraten wird, dessen Praxistauglichkeit nicht mit
Vollzugsbehörde und Betroffenen vorher
geprüft worden ist?“, schlägt Johannes Ludewig
vor, der den NKR in den ersten 16 Jahren geleitet
hat. Denn so ein „Praxistauglichkeitstest“ müsste
zwar eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.
Er sei in Deutschland bedauerlicherweise jedoch
nicht die Regel, sondern die große Ausnahme.
Quelle: dpa-Picture-Alliance
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 25 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
26
Berater und Gutachter verdienen an
überbordender Bürokratie
Lutz Goebel, der dem zehnköpfigen Gremium
seit 2022 vorsteht, sagt: „Von einem schlecht
funktionierenden Staat leben unglaublich viele
Leute.“ Denn da, wo der bürokratische Aufwand
besonders groß sei, brauche man „wahnsinnig
viele Gutachter und Berater“.
Aus Sicht von Goebel und Ludewig zählt das
sogenannte Heizungsgesetz zu den
schlimmsten Gesetzen, mit denen sich der NKR in seiner
nunmehr fast 20-jährigen Geschichte befasst hat.
Und zwar gilt das nach ihrem Bekunden sowohl
für die alte Regelung aus der Zeit von
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)
als auch für den von seiner Amtsnachfolgerin
Katherina Reiche (CDU) vorgelegten Entwurf.
„Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ist ein
fauler Kompromiss zwischen vier Ministerien,
wahrscheinlich ist es deshalb so unverständlich“,
sagt Goebel. Das in der Zeit von Habeck
beschlossene Gebäudeenergiegesetz habe den
Erfüllungsaufwand so stark in die Höhe getrieben wie kein
anderes Gesetz.
Um den „Erfüllungsaufwand“ eines Gesetzes zu
messen, wird geschätzt, wie viel Zeit und Geld
Unternehmen, Bürger und Behörden
aufwenden müssen, um es zu befolgen. Das können etwa
Kosten für Software sein oder Zeit, die Mitarbeiter
brauchen, um ein Formular auszufüllen.
Wenige Stunden reichen nicht zur Prüfung
eines Gesetzentwurfs
Das Gesetz, mit dem der NKR ins Leben gerufen
wurde, trat am 18. August 2006 in Kraft. Der Rat
hat die Aufgabe, sich für weniger Bürokratie
einzusetzen. Konkret prüft das Gremium
Gesetzentwürfe der Bundesregierung dahin gehend, ob:
• die Kosten richtig dargestellt werden
• es praxistauglichere Alternativen gibt
• die Ministerien eine digitale Umsetzung
von Beginn an mitgedacht haben
Damit der NKR seine
Aufgaben erfüllen könne,
müsse er frühzeitig in den
Prozess eingebunden werden, fordert Goebel. Die
finale Fassung des neuen Heizungsgesetzes etwa
habe er erst wenige Stunden vor dem
Kabinettsbeschluss zu sehen bekommen. „Da konnten wir
kaum noch Einfluss nehmen.“ Deshalb habe der
Normenkontrollrat seine Kritik dann öffentlich
gemacht und gesagt, „dass es so nicht geht“.
„Das neue
Gebäudemodernisierungsgesetz ist ein fauler Kompromiss
zwischen vier Ministerien,
wahrscheinlich ist es deshalb
so unverständlich“
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
27
Wer hat den längsten Hebel?
Sein Vorgänger sieht vor allem zwei Politiker
in der Pflicht, wenn es darum geht,
Bürokratiemonster zu verhindern: Kanzleramtsminister
Thorsten Frei* (CDU) und Bundesdigitalminister
Karsten Wildberger.
Wenn ein Entwurf abgeliefert werde, der einen
massiven Erfüllungsaufwand auslöse, müsse der
Kanzleramtschef den beteiligten Ministerien
klarmachen, dass er den Gesetzentwurf so lange nicht
auf die Tagesordnung des Kabinetts setze, bis
ausreichend nachgebessert wurde, fordert Ludewig.
„Auch Minister Wildberger, der ja von der
Jobbeschreibung her dafür zuständig ist, legt – soweit
ich dies von außen beurteilen kann – in solchen
Fällen keinen Vorbehalt ein“, kritisiert Ludewig.
In puncto Bürokratie brauche es in Deutschland
einen „Kulturwandel“, sagt der 81-Jährige, der als
ehemaliger Staats sekretär und früherer Bahn-
Vorstandschef sowohl die Ministerialbürokratie
als auch die Unternehmerseite kennt.
* Zum Zeitpunkt des Interviews war Thorsten Frei Chef des Bundeskanzleramts.
Nina Warken ist seit dem 29. Juli 2026 Chefin des Bundeskanzleramts.
Zum Jubiläum auch
versöhnliche Worte
Goebel, der rund zehn Jahre jünger ist und
Erfahrungen als Familienunternehmer
mitbringt, sagt, der Normenkontrollrat habe
vor einigen Jahren angefangen, selbst
konkrete Vorschläge für den Abbau unnötiger
Bürokratie zu machen. Einige davon seien
dann auch umgesetzt worden. Zum Beispiel
werde bei der Auszahlung von
Kurzarbeitergeld nur stichprobenartig geprüft anstatt in
jedem Einzelfall. Das Argument des NKR:
„Die flächendeckende Prüfung würde
erheblich mehr kosten, als man durch die
Aufdeckung von Missbrauch maximal
einsparen könnte.“ Kontrollen sollten daher auf
Fälle beschränkt werden, in denen es um
besonders hohe Summen geht oder wenn
eine Firma in der Vergangenheit schon
einmal auffällig war. Ohnehin gibt es beim
Kurzarbeitergeld hinterher eine sogenannte
Abschlussprüfung.
Keine aufwendige Ausschreibung
mehr vor PutzAuftrag
Für Entlastung gesorgt habe auch die Anhebung der Schwellenwerte zur
Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen in der Zeit der Ampel-
Regierung um 25 % und dass kleinere Aufträge der öffentlichen Hand
nicht mehr europaweit ausgeschrieben werden müssten. „Da reden wir
über einfache Dinge wie einen Rahmenvertrag mit einer Reinigungs firma,
die in einem Ministerium für Sauberkeit sorgen soll“, sagt Goebel.
Einig sind sich der heutige NKR-Vorsitzende und sein Vorgänger auch in
einem weiteren Punkt: Man sollte Bürgerinnen und Bürgern
grundsätzlich weniger misstrauen.
„Da reden wir über
einfache Dinge
wie einen
Rahmenvertrag
mit einer
Reinigungsfirma,
die in einem
Ministerium
für Sauberkeit
sorgen soll“
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 27 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
1
Zwischenbilanz
der neuen
Bundesregierung
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
29
1.1 Deutlich weniger Erfüllungsaufwand,
zusätzliche Belastung bei den Bürokratiekosten
Im zwanzigsten Jahr seines Bestehens freut sich
der NKR über ein ungebrochen hohes Interesse
an seiner Arbeit und den von ihm bearbeiteten
Themen. Auch mehr als ein Jahr nach Errichtung
des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) steht der Abbau von
unnötiger Bürokratie weit oben auf der politischen
Agenda. Erste Fortschritte werden inzwischen
sichtbar: Im Vergleich zum Vorjahr ist der
jährliche Erfüllungsaufwand deutlich gesunken. Einen
großen Anteil daran hat die Verabschiedung des
Gebäudemodernisierungsgesetzes. Auch wenn
damit keine unmittelbar spürbare Entlastung zu
erwarten ist, wurden auch weitere entlastende
Vorhaben auf den Weg gebracht. Diese
Maßnahmen führten dazu, dass der jährliche
Erfüllungsaufwand auf das niedrigste Niveau seit dem Jahr
2020 gefallen ist (mehr dazu in Kapitel 5).
Dies ist nicht zuletzt das Ergebnis eines
konzertierten und strategischen Ansatzes: Der Bund hat
mit dem Beschluss der Modernisierungsagenda
Bund (MoA Bund) am 1. Oktober 2025 nach
weniger als einem halben Jahr der Koalition aus
CDU/CSU und SPD ein deutliches Signal für
Staatsmodernisierung und gegen bürokratische
Belastungen gesetzt. Aus Absichtserklärungen im
Koalitionsvertrag wird Regierungshandeln.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung
gemeinsam mit den Ländern am 4. Dezember 2025
eine föderale Modernisierungsagenda (MoA
Föderal) vereinbart, welche die MoA Bund ergänzt
und wichtige Maßnahmen derselben
Stoßrichtung enthält. Der Abbau unnötiger Bürokratie ist
in beiden Agenden zentral. Das ist der richtige
Weg. Denn nur wenn die im Koalitionsvertrag
festgeschriebenen Abbauziele für
Bürokratiekosten (25 % weniger) und laufenden
Erfüllungsaufwand (10 Mrd. Euro pro Jahr weniger) oberste
Handlungsmaxime der Regierungsarbeit sind,
entsteht der notwendige Druck im System, um
spürbare Entlastungen zu erreichen.
Dennoch wird in diesem NKR-Jahresbericht
immer wieder deutlich: Bürokratieabbau bleibt
eine Gemeinschaftsaufgabe für die gesamte
-4
4
0 0
8
12
16
20
-4
4
8
12
16
20
24/25 25/26
01.07.11
01.07.12
01.07.13
01.07.14
01.07.15
01.07.16
01.07.17
01.07.18
01.07.19
01.07.20
01.07.21
01.07.22
01.07.23
01.07.24
01.07.25
01.07.26
01.07.27
M
rd
. E
U
R
Wirtschaft (2,9 Mrd. EUR)
Bürger (-2,8 Mrd. EUR)
Verwaltung (6,3 Mrd. EUR)
Gesamt (6,4 Mrd. EUR)
Erledigungsdatum
Abbildung 1: Jährlicher Erfüllungsaufwand seit 2011
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 29 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
30
Bundesregierung. Und genau daran mangelt
es noch an vielen Stellen. Denn auch wenn der
Digital- und Staatsmodernisierungsminister das
Thema wöchentlich am Kabinettstisch vertritt,
kann das BMDS nur Vorschläge zum Abbau im
Rahmen seiner eigenen Zuständigkeiten machen
und ansonsten immer wieder an den restlichen
Ressortkreis appellieren. Die großen
Belastungsberge liegen weiterhin in der Federführung
anderer Ministerien, wie dem Finanz-, Justiz- und
Gesundheitsministerium.
Während beim Erfüllungsaufwand eine
klare, positive Tendenz erkennbar ist, sinken die
Bürokratiekosten im Berichtszeitraum nicht.
Im Gegenteil: Sie steigen. Dies ist primär auf die
Verabschiedung der CSRD-Umsetzung
zurückzuführen (mehr dazu in Kapitel 5).
BMDS treibt die Staatsmodernisierung
mit Nachdruck voran – umsetzen müssen
sie alle Ressorts
Seit seiner Errichtung hat das BMDS Debatten
vorangetrieben, die Aktivitäten in den Bereichen
der Staatsmodernisierung und (Verwaltungs-)
Digitalisierung geprägt und auf die Umsetzung
der ambitionierten Ziele des Koalitionsvertrags
hingewirkt.
Wie bereits im Vorjahr angekündigt,
dokumentiert dieser Bericht auch 2026 transparent den
Umsetzungsstand des Koalitionsvertrags (siehe
Auswertung im Anhang). Nach etwas mehr als
einem Jahr Regierungszeit ermöglicht der NKR
so eine erste belastbare Zwischenbilanz.
Dabei zeigt sich: Trotz der Bündelung
zentraler Zuständigkeiten ist das BMDS weiterhin nur
für einen Teil der Vorhaben federführend
verantwortlich – die Ziele des Koalitionsvertrags
können nur dann umgesetzt werden, wenn die
übrigen Ressorts das BMDS mit eigenen
Beiträgen unterstützen und sich die Ziele selbst zu
eigen machen.
Bei der Erarbeitung der
Modernisierungsagenden wurde deutlich, dass es oft an einer
koordinierten Zusammenarbeit zwischen den Ressorts
fehlt. Der Whole-of-Government-Ansatz, der
durch das gemeinsame Setzen von Prioritäten
über Ressortgrenzen hinweg dabei helfen soll,
Regierungsprogramme durch integrierte
Steuerung kohärenter umzusetzen, hat sich bisher nur
teilweise von einer Absichtserklärung im
Koalitionsvertrag zum Regierungsprogramm
entwickelt. Nicht alle Ministerien folgen ihm. Hier
muss ein tiefgreifender Kulturwandel
stattfinden, der im ersten Jahr der neuen
Bundesregierung noch nicht erkennbar ist.
Dass es den Whole-of-Government-Ansatz
dringend braucht, zeigt sich besonders gut am
Zentrum für Legistik (ZfL), das vom BMDS nach dem
Übergang aus dem Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz (BMJV) auskömmlich
finanziert und schlagkräftig aufgestellt wurde.
Das ZfL arbeitet für alle Bundesministerien an
der Querschnittsaufgabe der Modernisierung
des Rechtsetzungskreislaufs und konzentriert
sich dabei besonders auf die so wertvolle – aber
bisher nicht ausreichend genutzte – Frühphase
der Gesetzgebung. Das Vorhaben zählt aus Sicht
des NKR zu einem der wichtigsten Ziele der MoA
Bund und kann vor allem dann Wirkung
entfalten, wenn das ZfL alle Bundesministerien bei
der Erarbeitung von Gesetzentwürfen in der
frühen Phase unterstützen kann. Sein Erfolg
hängt maßgeblich davon ab, ob die Frühphase
über eine kraftvolle Anpassung der
Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung
(GGO) effektiv in die Praxis der Gesetzgebung
eingebettet wird und wie groß die Bereitschaft
der anderen Ressorts ist, diese neue Frühphase
für eigene Gesetzesprojekte anzuwenden. Denn
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 30 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
31
wenn Gesetzgebung im Eiltempo mit viel zu
kurzen Fristen der Regelfall bleibt und
wohlüberlegte, gut vorbereitete Vorhaben die Ausnahme sind,
kann die neue Frühphase ihre Wirkung nicht
entfalten. In Kapitel 2.1 hat der NKR auch dieses
Jahr wieder aufbereitet, wie es um die Fristen im
Gesetzgebungsprozess bestellt ist: Nach wie vor
sind eklatante Defizite erkennbar.
Für den NKR zeigt sich: Das BMDS einzurichten
war und ist die richtige Entscheidung. Die
Impulse des ersten Jahres seit Bestehen des Ressorts
sind sichtbar und potenziell wirkungsstark. Um
dauerhaft die Modernisierung des Staates und
dessen konsequente Digitalisierung zu
beschleunigen, muss die gesamte Regierung
Staatsmodernisierung als Chance begreifen. Nur so kann ein
wirkungsvolles querschnittliches Handeln der
Bundesregierung ermöglicht werden –
insbesondere beim Abbau von Bürokratie und der
Überarbeitung der staatlichen Strukturen.
Die vom BMDS im Rahmen der MoA Bund
angestoßenen Initiativen, die den Ansatz mit Leben
füllen sollen, weisen in die richtige Richtung. Für
ein abschließendes Urteil darüber, ob sie
erfolgreich sein werden, ist es jetzt noch zu früh. Der
weitere Verlauf der Legislaturperiode wird
zeigen, wo zusätzlicher Handlungsbedarf besteht.
Modernisierung von Strukturen geht nur
im Schulterschluss von Bund, Ländern und
Kommunen
Die Erarbeitung und Verabschiedung der MoA
Föderal erfolgte unter Federführung des
Bundeskanzleramts, da sie eng mit den Vorbereitungen
der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und
Ministerpräsidenten (MPK) verzahnt war. Die
Aushandlung war ein Kraftakt, letztlich konnte
aber ein aus Sicht des NKR vielversprechendes
Beschlussdokument verabschiedet werden. Mit
insgesamt 237 Maßnahmen in fünf
Handlungsfeldern, die sich an die MoA Bund anlehnen,
einigten sich die Regierungschefinnen und -chefs
der Länder mit dem Bundeskanzler auf
umfangreiche Prüf- und Umsetzungsaufträge.
Der Reformanspruch des Beschlusstextes kann
sich sehen lassen. In die MoA Föderal fließen eine
Reihe von Maßnahmen ein, die der NKR in der
Vergangenheit nachdrücklich gefordert hat: Sie
greift beispielsweise im Bereich Planungs- und
Genehmigungsverfahren viele Vorschläge aus
dem Gemeinschaftsprojekt mit dem Statistischen
Bundesamt „Schneller zur Anlagengenehmigung“
auf (siehe Kapitel 2.3). Hierzu gehören
insbesondere die Reduzierung von
Dokumentationsaufwänden bei der Umweltverträglichkeitsprüfung,
das Fakultativstellen von Erörterungsterminen
sowie das Ersetzen von Genehmigungspflichten
durch Anzeigeverfahren. Auch die Beschlüsse
zum Bürokratieabbau spiegeln Vorschläge des
NKR wider: Darunter die Vereinfachung von
Förderbedingungen, eine verhältnismäßige
Ausgestaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen, die
Anpassung von Bagatellgrenzen und der Abbau
von Schriftformerfordernissen.
Der erste Zwischenbericht zur MoA Föderal
zeigt, dass wichtige Maßnahmen angestoßen
und bereits teilweise realisiert wurden. Für den
NKR ist aber klar: Wirksam wird die MoA
Föderal erst dann, wenn eine systematische
Umsetzung, ein kontinuierliches Monitoring und
klare Zuständigkeiten erkennbar werden. Bis
dahin ist es noch ein weiter Weg: Zwar macht
der erste Zwischenbericht transparent, welche
Maßnahmen angegangen wurden, ein
dauerhaftes Monitoring gibt es jedoch bisher nicht.
Außerdem sind die Arbeiten an der Bündelung
des Verwaltungsvollzugs aus Sicht des NKR
weiterhin ausbaufähig. Auch die Kommunen warten
weiterhin auf strukturelle Entlastungen und
die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 31 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
32
Um diese nachhaltig zu erreichen, muss auch
der Zukunftspakt ambitioniert erarbeitet und
kraftvoll umgesetzt sowie die Aufgabenlast der
Kommunen real verringert werden. Es braucht
Zeit, Ausdauer, mutiges Voranschreiten und das
gemeinsame Engagement von Bund, Ländern
und Kommunen, um den Staat erfolgreich zu
modernisieren.
Die wichtigsten Hebel:
Verwaltungsdigitalisierung und Modernisierung des Sozialstaats
Die Bundesregierung hat sich im
Koalitionsvertrag vorgenommen, einen Deutschland-Stack
zu bauen. Dabei ist ein Paradigmenwechsel zu
beobachten: Weg vom Klein-Klein einzelner
Online-Services hin zu einer IT-Gesamtarchitektur
für Deutschland – eine langjährige Forderung
des NKR. Im Berichtszeitraum hat der IT-
Planungsrat die ersten Weichen für verbindliche
Standards von Komponenten dafür gestellt. Den
Plattformkern bilden Komponenten zur
Identifizierung (Europäische Digitale Brieftasche,
EUDI-Wallet), zur Bezahlung von anfallenden
Gebühren sowie zum Datenaustausch bei
Registerabrufen über das Nationale Once-Only-
Technical-System (NOOTS). Der IT-Planungsrat und
das BMDS haben hier erste
Grundsatzentscheidungen getroffen, sind damit aber noch nicht
am Ziel. Nun braucht es aus Sicht des NKR eine
echte Digitalagentur, die den Plattformansatz
technisch umsetzt. Durch die Bündelung der
derzeit fragmentierten und mit
unterschiedlichen Anreizsystemen gesteuerten Dienstleister
des Bundes für die Verwaltungsdigitalisierung
könnte der Whole-of-Government-Ansatz gelebt
werden (mehr in Kapitel 2.2).
Der NKR sieht auch erhebliches
Entlastungspotenzial in einer Reform der
Sozialstaatsstrukturen. Das NKR-Gutachten „Wege aus der
Komplexitätsfalle“ hat dazu beigetragen, dass die
Bundesregierung gleich zu Beginn der
Legislaturperiode eine Kommission zur
Sozialstaatsreform (KSR) eingesetzt hat. Deren
Empfehlungen an die Bundesregierung liegen seit dem
27. Januar 2026 vor und sind vielversprechend:
Insbesondere die vorgeschlagenen
Verfahrensvereinfachungen, Pauschalierungen und
Vereinheitlichungen von Rechtsbegriffen bergen
großes Entlastungspotenzial. Zusätzlich arbeitet
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) an der Bündelung von Leistungen. Das
BMAS hat zur Umsetzung der KSR-
Empfehlungen das Expertengremium „Digitalisierung
Sozialstaatsreform“ eingesetzt, das die Länder,
Kommunen und die Bundesagentur für Arbeit
systematisch einbezieht. Damit sind erste
wichtige Schritte getan – entscheidend wird aber sein,
dass möglichst viele der Vorschläge bis zum Ende
des Jahres 2027 tatsächlich umgesetzt werden
(mehr in Kapitel 2).
Licht und Schatten in der Umsetzung
Die Bundesregierung hatte in ihrem
Koalitionsvertrag neben langfristigen Maßnahmen zum
Abbau von Bürokratie auch ein sogenanntes
„Sofortprogramm“ angekündigt – im Mai 2025
wurde es unter dem Titel „Verantwortung für
Deutschland“ veröffentlicht. Enthalten waren
u. a. folgende Maßnahmen, die bisher nicht
(vollständig) umgesetzt wurden:
• Die Abschaffung des nationalen Liefer
kettens orgfaltspflichtengesetzes (LkSG): Das
Bundeskabinett hat eine Aussetzung der
Berichtspflichten nach dem LkSG beschlossen. Allerdings
bleibt die vom Kabinett verabschiedete LkSG-
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 32 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
33
Novelle deutlich hinter den Möglichkeiten für
eine weitergehende Entlastung zurück. Der NKR
hat in seiner Stellungnahme Vorschläge für
größere Entlastungen unterbreitet.
QR-Code scannen
Stellungnahme NKR-Nr. 7802
• Die Abschaffung der Bonpflicht: Die
Bundesregierung hat im Juni 2026 angekündigt, die
Bonpflicht zunächst zu lockern und die Ausgabe
schrittweise zu digitalisieren. Ein endgültiger
Gesetzentwurf lag zum Redaktionsschluss
dieses Berichts noch nicht vor.
• Die Abschaffung von 20 % der
Verwaltungsvorschriften des Bundes: Eine Umsetzung ist
für den NKR nicht erkennbar.
Insgesamt lässt sich festhalten: Die
Bundesregierung hat in ihrem ersten Jahr wichtige Weichen
für die Modernisierung von Staat und
Verwaltung gestellt. Auch die Länder ziehen an vielen
Stellen mit. Kritisch sieht der NKR aber vor
allem, dass die Kommunen noch zu selten mit am
Verhandlungstisch sitzen, obwohl sie die
maßgeblichen Akteure einer Umsetzung sind – hier
muss dringend nachgesteuert werden.
Die Herausforderung bis Ende 2026 und auch im
Folgejahr wird es sein, die gefassten Beschlüsse
tatsächlich umzusetzen. Die gesamte
Bundesregierung muss das von ihr selbst im
Koalitionsvertrag beschriebene Zielbild eines
bürokratiearmen, digitalen und von einer Vertrauenskultur
geprägten Staates jetzt auch endlich selbst leben.
Die Zeit von Kompromissen, die auf Kosten der
Praxistauglichkeit von Regelungen gehen, ist
abgelaufen.
Die Bundesregierung sollte einen noch größeren
Fokus darauf legen, ihre Aktivitäten besser zu
erklären, Transparenz über ihr
Modernisierungsprogramm herzustellen und Erfolge auch
öffentlich zu kommunizieren. Nur so entsteht ein
zukunftsgerichtetes Bild staatlichen Handelns, das
Reformen als positive Notwendigkeit erkennbar
werden lässt, die sich nicht in Konsolidierung
und dem Abbau von Strukturen erschöpft. Denn
es geht um nicht weniger als die dauerhafte
Sicherstellung der flächendeckenden
Handlungsfähigkeit unseres Staates.
Kurz nach Ende des Berichtszeitraumes für
diesen NKR-Jahresbericht legte die schwarz-rote
Koalition Anfang Juli 2026 ein Beschlusspapier
vor, mit dem möglicherweise ein
Paradigmenwechsel für die Verringerung der
Bürokratiekosten gelingen könnte: Mittels eines
Berichtsentlastungsgesetzes sollen gesetzliche
Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen
pauschal aufgehoben werden. Der NKR hält dies
für einen mutigen Schritt, der allerdings auch
erst in der Umsetzung seine volle Wirkung
zeigen wird. Es ist nun besonders relevant, für alle
Ressorts der Bundesregierung einen
verbindlichen Prozess zu definieren, der für die
Überprüfung der Berichtspflichten durchlaufen wird.
Anschließend muss klar priorisiert werden, um
das Instrument der Beweislastumkehr möglichst
wirkungsvoll und zielgenau einzusetzen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 33 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
34
1.2 Meilensteine der NKRArbeit
im Berichtszeitraum
Konkreter Bürokratieabbau –
eine Daueraufgabe für den NKR
Der NKR hat auch in diesem Berichtszeitraum
Vorschläge für den konkreten Abbau von
Bürokratie unterbreitet. Die von ihm veröffentlichte
Liste mit anschaulichen Beispielen ist
mittlerweile auf 77 angewachsen. Ein besonders
hervorstechendes Ziel ist die Überprüfung bestehender
Gesetze und Behörden auf ihre Notwendigkeit.
Für zwei konkrete Regelungen, bei denen aus
Sicht des NKR Kosten und Nutzen nicht mehr in
einem angemessenen Verhältnis stehen, hat er
Handlungsbedarf erkannt. Denn
Bürokratieabbau kann langfristig nur gelingen, wenn der Staat
im Rahmen von Aufgabenkritik auch solche
Aufgaben identifiziert, die aufgrund zu hoher Kosten
und eines zu geringen Nutzens verzichtbar sind.
Privatrechtliche Empfehlungen als Kostentreiber
In einer Anhörung hat sich der NKR mit der
Rolle von DIN-Normen im Wohnungsbau befasst
und untersucht, wie sie zu steigenden
Baukosten beitragen können. Seine Erkenntnisse hat er
in einem Positionspapier zusammengefasst, das
ergründet, inwiefern Normsetzung zur
Kostensenkung genutzt werden kann und welche
Bedingungen erfüllt sein müssen, um
Kostensteigerungen zu vermeiden (siehe Kapitel 3).
Vorsitz bei RegWatchEurope
Der NKR hat neben der laufenden Prüfung und
Beratung zu Vorhaben der Bundesregierung
auch im aktuellen Berichtszeitraum eine Reihe
von Projekten vorangetrieben. Mit der
Veröffentlichung eines Gutachtens zu Evaluierungen und
Praxischecks (mehr in Kapitel 2.1) möchte der
NKR die Bundesregierung dabei unterstützen,
den Nutzen dieser Instrumente zukünftig zu
erhöhen. Außerdem hat der NKR eine
Bestandsaufnahme zu einem möglichen Datengesetzbuch
(mehr in Kapitel 2.2) anfertigen lassen, um
Bürokratie im Datenrecht abzubauen und den Vollzug
praxistauglicher zu gestalten.
Außerdem war insbesondere die Arbeit im
europäischen Netzwerk unabhängiger Beratungs-
und Aufsichtsgremien, RegWatchEurope (RWE),
von besonderer Relevanz im Berichtszeitraum.
Der Vorsitz des Netzwerks rotiert jährlich; nach
Schweden (2024) und Dänemark (2025) hat der
NKR den Vorsitz für 2026 übernommen. Der
NKR hat hierbei einen Strategieprozess
angestoßen, um die RWE-Aktivitäten noch
wirkungsorientierter auszurichten, und eine hochkarätig
besuchte Veranstaltung mit internationalen
Gästen unter dem Titel „Europa gemeinsam
besser machen – Bürokratierückbau über Grenzen
hinweg“ abgehalten (mehr in Kapitel 4).
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 34 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
35
1.3 Wirksamkeit des NKR im
Berichtszeitraum
Wie wirksam ist der NKR? Vielfach wird der
NKR mit der Kritik konfrontiert, dass trotz seiner
jahrelangen Bemühungen der
Bürokratieabbau nur schleppend, wenn überhaupt,
vorankommt. Allerdings gilt es zweierlei zu
berücksichtigen: Erstens kann der NKR die Bürokratie
nicht selbst abbauen, sondern ist hierzu auf das
Regierungshandeln angewiesen. Zudem kann
nur gemutmaßt werden, wie viel dramatischer
der Bürokratieaufwuchs heute ohne den NKR
als „Bürokratie-Watchdog“ wäre. Zweitens gibt
es zahlreiche Beispiele von sog. „stillen Erfolgen“,
bei denen die Wirksamkeit des NKR eher indirekt
zum Tragen kommt, die aber mit zum Teil
erheblichen (auch monetarisierbaren) Entlastungen
einhergehen. Dazu gehört im Berichtszeitraum
primär die Umsetzung von drei konkreten
Bürokratieabbauvorschlägen des NKR. Sie entlasten
Wirtschaft und Verwaltung um insgesamt knapp
600 Mio. Euro pro Jahr (mehr in Kapitel 3). Der
Großteil dieser Entlastungen geht auf
Vereinfachungen des Vergaberechts zurück. Insbesondere
das Anheben der Wertgrenze für Direktvergaben
entlastet die Normadressaten und -
adressatinnen erheblich. Im Tierarzneimittelgesetz konnte
sogenanntes Goldplating, also das Hinzufügen
von unnötigen Extras bzw. das Übererfüllen von
Vorgaben, vermieden und der Schwellenwert zur
Bestellung von Sicherheitsbeauftragten
angehoben werden.
Die Wirksamkeit des NKR erschöpft sich nicht in
seinen Stellungnahmen oder Gutachten, sondern
zeigt sich zunehmend auch in politischen
Entscheidungen und Reformvorhaben auf Bundes-,
Länder- und europäischer Ebene. Zahlreiche
Empfehlungen des Rates haben im Berichtszeitraum
Eingang in konkrete Maßnahmen gefunden:
• Im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung
verfolgt die Bundesregierung mittlerweile einen
Plattformansatz mit einer gemeinsamen
digitalen Gesamtarchitektur (Deutschland-Stack
und Deutschland-Architektur). Dieser setzt
auf einheitliche Standards,
wiederverwendbare Basiskomponenten und einen
gemeinsamen Plattformkern. Damit greift die
Bundesregierung zentrale Empfehlungen des NKR zur
Standardisierung und stärkeren Bündelung
digitaler Infrastruktur auf.
• Auch die MoA Bund enthält viele Forderungen
des NKR: Dazu zählen u. a. die
ressortscharfen Bürokratieabbauziele und die Einführung
einer neuen Frühphase der Gesetzgebung mit
dem Leitgedanken „Erst der Inhalt, dann die
Paragrafen“ – so bereits der Titel eines NKR-
Gutachtens von 2019, der auch Eingang in den
Koalitionsvertrag gefunden hat.
• In der gemeinsam von Bund und Ländern
verabschiedeten MoA Föderal finden sich ebenfalls
viele Vorschläge des NKR, u. a. zum Abbau von
Formerfordernissen, zur Vereinfachung von
Verwaltungsverfahren, zur verhältnismäßigen
Ausgestaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen,
zur Konzeptionierung und Ausgestaltung von
Aufgabenbündelung und zur Beschleunigung
von Planungs- und Genehmigungsverfahren.
• Auch auf europäischer Ebene hat der NKR
Impulse gesetzt: Im Rahmen der deutschen
Präsidentschaft von RegWatchEurope im Jahr 2026
trieb der NKR die strategische
Weiterentwicklung des Netzwerks voran, um die Anliegen der
Besseren Rechtsetzung und des
Bürokratieabbaus künftig noch wirksamer zu verankern.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 35 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
xy
Kapitel Headline
zweizeilig
auch dreizeilig
2
Modern sierungsag nda
Bund und Föderal
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 36 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
37
WorkandStayAgentur
Die Bundesregierung plant mit der Work-and-Stay-Agentur (WSA) eine zentrale digitale Plattform für
die Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland. Ziel ist es, Anträge künftig über ein zentrales Online-
Portal zu stellen, Verfahren transparenter und schneller zu gestalten und Aufgaben zu bündeln.
Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnet das Vorhaben als „vermutlich größtes Digitalprojekt dieser
Legislaturperiode“. Der NKR begrüßt die Entscheidung zur Einrichtung der WSA als ersten wichtigen Schritt.
Gleichzeitig ist aus Sicht des NKR eine digitale Plattform allein nicht ausreichend. Die Verfahren zur
Erwerbsmigration müssen grundlegend vereinfacht sowie beschleunigt werden und daher Bund und
Länder sich auf eine ambitionierte Reform einigen. Entscheidend ist, dass mit der Digitalisierung eine
Vereinfachung der Verfahren einhergeht und Aufgaben tatsächlich gebündelt werden, sodass mehr
Transparenz und Verständlichkeit geschaffen werden, sowohl für die Antragstellerinnen und
Antragsteller als auch für die Verwaltung. Zu dem Schluss kommt auch eine Machbarkeitsstudie der
Bundesregierung aus 2024 zur Zentralisierung der Erwerbsmigrationsverfahren, die eine sog. Tandem-Lösung
empfiehlt. Die damit einhergehende Bündelung der Zuständigkeiten beim Bundesamt für Auswärtige
Angelegen heiten (BfAA) in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) würde die lokalen
Ausländerbehör den entlasten. In der Bundesregierung wird derzeit noch darüber beraten, wie weit
diese organisatorische Neuaufstellung gehen soll.
Innerhalb eines Jahres hat die Bundesregierung
drei Reformprogramme im Eiltempo
vorangetrieben: MoA Bund, MoA Föderal sowie den
Zukunftspakt von Bund, Ländern und
Kommunen. Der NKR begrüßt diese ambitionierte,
thematisch breit aufgestellte Reformbewegung.
Die Bundesregierung zeigt bereits zu Beginn der
Legislaturperiode, dass sie mit einer
Kombination aus Bürokratieabbau, Rechtsvereinfachungen,
Verfahrensbeschleunigungen, Digitalisierung
und Aufgabenbündelung Bürgerinnen und
Bürger, Unternehmen und die Verwaltung spürbar
entlasten möchte.
Modernisierungsagenda Bund stärker steuern
Die MoA Bund vom Oktober 2026 benennt
ambitionierte Ziele, die wegweisend für die
Regierungsarbeit sind. Hierzu zählen
insbesondere der Abbau von Bürokratiekosten um 25 %,
Erfüllungsaufwand um 10 Mrd. Euro,
Personalabbau von 8 % sowie Sachkostenreduzierung um
10 % in der Ministerial- und Bundesverwaltung.
Strukturell will die Bundesregierung
Querschnitts- und Fachaufgaben bündeln, die Anzahl
an Bundesbehörden und Verwaltungseinheiten
reduzieren. Die Modernisierung der
Bundesverwaltung wird mit einem eigenen Effizienzfonds,
einem Finanztopf für Reformprojekte der
Bundesministerien und obersten Bundesbehörden,
QR-Code scannen
Stellungnahme des NKR zum Aufbau einer Work-and-Stay-Agentur
für die Fachkräfteeinwanderung durch die Bundesregierung
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 37 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
38
vorangetrieben. Dieses Instrument wurde zudem
vom Bundesminister der Finanzen durch die
Zuweisung eines Einsparziels von 3 Mrd. Euro
mit einem weiteren monetären Abbauziel für
die Planung des Bundeshaushalts 2027
verbunden. Darüber hinaus hat die Bundesregierung
in der MoA Bund jedoch auch Ziele formuliert,
deren Erreichung schwieriger quantifizierbar ist.
Hierzu zählt z. B. die „spürbare Reduzierung“ von
EU-Durchführungsrechtsakten. Bisher kann die
Bundesregierung vor allen Dingen vorweisen, die
Umsetzung angestoßen zu haben: Der
Abbaupfad für den Bürokratieabbau wurde
eingeschlagen, das EinfachMachen-Portal gestartet, die
Effizienzanalysen begonnen und i-Kfz als bekanntes
Bündelungsbeispiel neu vorangetrieben.
Nach einem Jahr MoA Bund wird die Agenda oft
noch als Projekt des BMDS wahrgenommen –
nicht als gemeinsames Reformvorhaben der
gesamten Bundesregierung. Die Strukturen zur
Steuerung und Umsetzung der MoA erscheinen –
insbesondere in den Fachressorts – ausbaufähig.
Hier liegt das strukturelle Problem: Wo
Silodenken dominiert, stockt die Umsetzung. Damit die
MoA ihre Wirkung entfalten kann, braucht es
eine stärkere zentrale Steuerung und spürbare
Anreize für eine ressortweite Umsetzung. Das
gilt besonders für den Bürokratieabbau und für
strukturelle Reformen wie
Aufgabenbündelungen (siehe Infokasten Aufgabenbündelung). Die
Instrumente sind vorhanden: Mit dem
Effizienzfonds, einem Finanztopf für Reformprojekte der
Bundesministerien, obersten Bundesbehörden
und dem TransformationsHub, einem
übergeordneten Netzwerk der Bundesverwaltung,
stehen querschnittliche Hebel bereit, die
ressortübergreifende Veränderungen ermöglichen. Der
TransformationsHub ist dem BMDS zugeordnet
und dient der Organisation
ressortübergreifender Zusammenarbeit, dem Wissenstransfer,
der verbindlichen Umsetzung und praxisnahen
Weiterentwicklung der MoA Bund. Hierzu führt
es insbesondere Werkstattgespräche durch.
Entscheidend ist nun, die Instrumente konsequent
zu nutzen, um die Agenda mit Leben zu füllen.
Föderalen Umsetzungsdruck nutzen
Die MoA Föderal vom Dezember 2025 wird stark
von den Ländern vorangetrieben und kann bei
einer ambitionierten Umsetzung spürbare
gesamtstaatliche Entlastungen bewirken. Zu den
über 200 Maßnahmen zählen
Bürokratieabbaumaßnahmen, Verfahrensbeschleunigungen und
strukturelle Reformen.
Auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK)
im Juni 2026 wurden erste Fortschritte bei
Sofortmaßnahmen und den Fokusmaßnahmen
Bürokratieabbau, Schriftformerfordernisse,
Genehmigungsfiktionen, Planungs- und
Genehmigungsbeschleunigung, Bündelung von
Verwaltungsleistungen, Work-and-Stay-Agentur,
Reduktion von Reparaturzeiten und
Förderverfahren behandelt. Beim Bürokratieabbau stoßen
der Bund und die Länder Nordrhein-Westfalen
und Baden-Württemberg ambitionierte
Reformen für eine systematische Reduzierung von
Berichtspflichten an. Dies ist ein starkes Signal
für eine echte Kehrtwende. Unter der
Fokusmaßnahme „Bürokratieabbau“ hat das BMDS eine
Bestandsaufnahme und Bewertung in den
Bereichen Berichts-, Nachweis-, Auskunfts-,
Dokumentations-, Aufbewahrungs-, Evaluations- und
Kontrollpflichten angestoßen. Eine
grundlegende Inventur ist ein wichtiger Schritt. Bei
entsprechendem, gemeinsamem Willen aller Ressorts ist
so eine umfassende Entlastung für Bürgerinnen
und Bürger, Unternehmen und Verwaltung
möglich. Dazu sollten auch die bisherigen Standards
im erforderlichen Umfang hinterfragt werden.
Denn das Verhältnis zwischen Aufwand und
Nutzen ist in Deutschland aus den Fugen geraten
und muss dringend korrigiert werden.
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 38 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
39
Bei der Bündelung von Verwaltungsleistungen
konnten Bund und Länder erste Entscheidungen
treffen, kommen aber insgesamt nur stockend
voran (siehe Infokasten Aufgabenbündelung).
Die Maßnahmen der MoA Föderal sind wie die
Maßnahmen der MoA Bund mit klaren Fristen
hinterlegt – jedoch erschweren manche Ziele das
Monitoring von echten Umsetzungserfolgen:
So kann die Verwaltungsdigitalisierung beim
Deutschland-Stack erst mit der Umsetzung
abgeschlossen sein und nicht bereits mit Beschlüssen
des IT-Planungsrates.
Der NKR begrüßt, dass die Fortschritte im
Rahmen der MPK gemonitort und gesteuert werden.
Diese Aufmerksamkeit und Entscheidungen auf
höchster politischer Ebene sind notwendig, um
deutliche Bewegung in Bürokratieabbau und
Staatsmodernisierung zu bringen. Insgesamt
muss der NKR jedoch festhalten, dass die MoA
Föderal bisher zu sehr im Prüfmodus verharrt –
zu viele Prüfaufträge bremsen die notwendige
Dynamik. Aus Ankündigungen müssen
verbindliche Reformschritte werden. Hierfür braucht es
ein strukturiertes, ambitioniertes Vorgehen auf
Fachebene von Bund und Ländern.
Mit dem Zukunftspakt endlich die kommunale
Perspektive einbinden
Für die Berücksichtigung der kommunalen
Bedarfe wurde 2026 mit dem Zukunftspakt
von Bund, Ländern und Kommunen ein
dritter Agenda-Prozess initiiert. Bund und Länder
haben die Kommunen in diesem Zuge bei den
Themen kommunalfreundliche Gesetzgebung,
Ermessensspielräume, Bündelung,
Experimentierklauseln, Reallabore sowie Förderverfahren
eingebunden.
Der NKR beobachtet weiterhin mit Sorge die
zunehmende Überlastung der
Kommunalverwaltungen und dass die föderalen Verhandlungen zu
entgegensteuernden Reformen nur schleppend
vorankommen. Aus NKR-Sicht kann mit dem
Zukunftspakt – neben der Behandlung von
Finanzierungsfragen – ein spürbarer Beitrag zur
kommunalen Entlastung geleistet werden. Hierfür
braucht es eine dauerhaft enge und ambitionierte
Zusammenarbeit von Bund, Ländern und
Kommunen. Die Kommunen müssen dringend von
ihrer hohen Aufgabenlast durch breit angelegte
Maßnahmen entlastet werden und brauchen
praxistaugliche Ermessensspielräume und
Experimentiermöglichkeiten, um ihren
Gestaltungsspielraum ohne neue Unsicherheiten zu erhöhen.
Staatsmodernisierung als ebenenübergreifendes
Gesamtprojekt vorantreiben
Für die Wirksamkeit der Reformen sind Bund
und Länder mit der Einbindung der kommunalen
Ebene beim Zukunftspakt (und der
Sozialstaatskommission) einen entscheidenden Schritt
gegangen. Ob die Trennung in drei Agenda-Prozesse
mit Blick auf die enge Verzahnung der
Aufgabenorganisation von Bund, Ländern und Kommunen
zur Wirklichkeit passt, wird sich zeigen.
Insbesondere die Erarbeitung des Zukunftspakts von
Bund, Ländern und Kommunen hat zusätzliche
personelle Ressourcen gebunden. Die
Bundesregierung wird mit spürbaren Erfolgen beweisen
müssen, dass ein solcher Pakt zusätzlich zur MoA
Föderal notwendig war. Der Bund sollte
gemeinsam mit den Ländern die frühzeitige Einbindung
der kommunalen Ebene bei der Modernisierung
von Staat und Verwaltung reflektieren und
Lehren für eine effektivere Zusammenarbeit ziehen.
Denn durch das späte Einbringen der
kommunalen Perspektive drohen Beschlüsse an der
jeweiligen kommunalen Praxis und dem
Digitalisierungsstand vor Ort zu scheitern und damit ihr
Modernisierungspotenzial zu verlieren.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 39 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
40
Der NKR stellt fest: Bei rund 100 der über 200
Maßnahmen kommen Überschneidungen und
Abhängigkeiten zwischen den
Modernisierungsagenden auf, die mühsam koordiniert werden
müssen. Das liegt auch am Umfang der MoA
Föderal und der Vielzahl von Akteuren, die
Vorschläge zur Staatsmodernisierung vorantreiben
wollen. Entstanden ist ein komplexes System mit
einem erkennbaren Überbietungswettbewerb –
mit den Erfahrungen aus der Umsetzung des
Onlinezugangsgesetzes (OZG) hätte diese Situation
vermieden werden können. Denn die
Komplexität der Umsetzung der Modernisierungs agenden
wird ohnehin durch die Verknüpfungen zu
weiteren Reformvorschlägen wie dem
Abschlussbericht der Sozialstaatskommission (siehe
Infokasten Sozialstaatskommission) und der
Verwaltungsdigitalisierung (siehe Kapitel 2.2) erhöht.
Auffällig ist zudem, dass Bund und Länder selbst
bei identischen Maßnahmen aus MoA Bund und
Föderal nicht immer gemeinsam vorgehen: So
drohte bei der 24h-Gründung lange ein
Alleingang des Bundes für einen vermeintlich
schnellen Erfolg, obwohl der IT-Planungsrat bereits an
einer grundlegenden Überarbeitung des
Prozesses arbeitete. Durch die Trennung und
Erarbeitung unter Zeitdruck wurden die Beschlüsse
zudem überkomplex. Für künftige Agenda-Prozesse
empfiehlt sich mit Blick auf die gemeinsamen
Herausforderungen und effektiven Reformen
eine ebenenübergreifende, gebündelte
Auseinandersetzung.
Mit dem BMDS treibt ein eigenes Ressort die
Reformen unter großen Anstrengungen voran.
Klare Rückendeckung durch den Bundeskanzler
und eine wirksame Steuerung durch das
Bundeskanzleramt sind aber unverzichtbar, wenn
ressortübergreifende Reformen erfolgreich sein
sollen. Ohne politische Führung bleibt
Modernisierung Stückwerk. Gleichzeitig braucht es in der
Umsetzung eine kontinuierliche, fachlich
fundierte Begleitung. Reformen dieser Größenordnung
dürfen nicht mit Kabinettbeschlüssen enden – sie
müssen operativ durchdrungen, nachgehalten
und konsequent realisiert werden. Nur so können
die Modernisierungsagenden ihre volle Wirkung
entfalten. Die Modernisierung von Staat und
Verwaltung ist ein Dauerprozess, der kontinuierlich
hohe Priorität braucht und dessen Maßnahmen
stetig weiterentwickelt werden müssen.
Die Grundlage hierfür bietet ein transparentes
öffentliches Monitoring, das Fortschritte und
Verzögerungen zeigt und sowohl bei der
Auswertung als auch der öffentlichen
Kommunikation unterstützt. Der NKR empfiehlt dies daher
sowohl für die Modernisierungsagenda Bund als
auch die Modernisierungsagenda Föderal.
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 40 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
41
Abbildung 2: Staatsmodernisierungsprojekte der Bundesregierung im Überblick
Federführer
Beteiligte
Monitoring
Betroffene Ebene(n)
Wichtigste Projekte
Interdependenzen
Handlungsbedarf
Zeithorizont
BMDS
Gesamte Bundesregierung
St-Ausschuss „Staatsmodernisierung und
Bürokratierückbau“
Bund
Bürokratieabbauziele, Zentrum für
Legistik, neue Frühphase,
Aufgabenbündelung, Whole-of-Government-Ansatz
MoA Föderal (Bürokratieabbau,
Bündelung)
Effektive und effiziente Strukturierung
des nachgeordneten BMDS-Bereichs,
öffentliches Gesamtmonitoring
Ende LP, Umsetzung in 6-monatigen
Umsetzungszyklen
BKAmt
primär BMDS, BMWE, BMUKN,
BMF, BMI
BK-MPK
Bund, Länder, Kommunen
Aufgabenbündelung,
Reduzierung Berichtspflichten
MoA Bund (Digitalisierung, Bessere
Rechtsetzung), Föderale Digitalstrategie des IT-
PLR, Pakt Planung und Genehmigung
Ambitionierte Umsetzungskonzepte,
öffentliches Gesamtmonitoring
Jun 2026 (63 kurzfriste Maßnahmen)
Dez 2026 (83 mittelfristige Maßnahmen)
Dez 2027 (22 mittelfristige Maßnahmen)
Dez 2028 (2 Maßnahmen)
Ende LP (2 Maßnahmen)
Modernisierungsagenda Bund Modernisierungsagenda Föderal
BMI
primär BMDS, BMF, BMJV
St-Runde zur MoA Föderal
Kommunen
Noch offen
MoA Föderal (Bessere Rechtsetzung,
Ermessens spielräume, Bündelung,
Förderverfahren )
Konsequente Einbindung der
Kommunen, Ambition über MoA
Föderal hinaus
Ende LP
BMAS
BMWSB, BMBFSFJ, BMDS, Länder,
Kommunen
St-Runde der betroffenen Ressorts
Bund, Länder, Kommunen
Einheitliches Sozialleistungssystem,
Plattformansatz, One-Stop-Shop,
Front-Backoffice-Bündelung
Deutschland-Stack,
Registermodernisierung
Ambitionierte Umsetzungskonzepte,
öffentliches Gesamtmonitoring
Strukturreformen bis Ende dieser LP
und darüber hinaus
Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen Sozialstaatsreform
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 41 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
42
Aufgabenbündelung
Die Bundesregierung hat in den MoA Bund und Föderal erste politische Absichtserklärungen
abgegeben. Das Ob steht damit fest; das Was und Wie stocken aber noch. Es liegen genügend Beispiele für den
„Government as a Platform“-Ansatz vor, doch scheint eine Einigung auf konkrete Leistungen für eine
(Teil-)Bündelung auf Bundesebene schwierig.
Bund und Länder haben sich auf der MPK im Juni 2026 auf ein zentrales Pass- und Ausweisregister,
und wie dies angebunden werden kann, geeinigt, um Verwaltungsprozesse in diesem Bereich zu
vereinfachen und zu modernisieren. Dies stellt aus NKR-Sicht ein wichtiges Beispiel dar, auf das weitere
folgen sollten.
Der NKR empfiehlt weiterhin, die Bündelung des BAföG, Ausland-BAföG, der Fahrerlaubnis und
weiterer Leistungen konkret zu prüfen und voranzutreiben. Wo der Bund selbst Entlastungen im
Föderalstaat heben kann, sollte er mehr Vollzugsverantwortung übernehmen. Dies wäre zum Beispiel bei der
Bündelung des Elterngeldes möglich, zu der noch kein Konzept vorliegt.
Großes Potenzial liegt in der Modularisierung der Einkommensprüfung, zu der neben den NKR-
Empfehlungen mittlerweile ein Projektbericht von FITKO und DigitalService vorliegt. Mit einer Bündelung
könnten die Vollzugsbehörden bei über 200 Verwaltungsleistungen entlastet werden.
Die Bündelungsreformen dürfen nun nicht auf Arbeitsebene am Ressortprinzip scheitern und
müssen daher ggf. weiter durch den Bundeskanzler und die Länderchefs entschieden werden. Eine
Herausforderung können u. a. das Personaleinsparziel von 8 % der MoA Bund sowie Einsparziele bei
Finanzmitteln darstellen. Da Bündelung deutlich entlastende Gesamteffekte bringt, sollten hierfür gangbare
Lösungen für ambitionierte Reformen gefunden werden. Die Bundesregierung sollte
Verwaltungsleistungen strukturiert und u. a. entsprechend der kommunalen Belastungssituation Hebeleffekte und
aktuelle Möglichkeitsfenster wie der Verwaltungsdigitalisierung auf Bündelungspotenziale prüfen.
Hierfür braucht es weitere konkrete Prozessanalysen und eine stärkere Beleuchtung von
Modularisierungsmöglichkeiten.
Bei den Bemühungen um eine effizientere Aufgabenorganisation im Föderalstaat sollten die
vorhandenen verfassungsrechtlichen Spielräume genutzt und bei Bedarf durch gezielte Grundgesetzänderung
ergänzt werden.
QR-Code scannen
NKR-Gutachten zur Bündelung im
Föderalstaat
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 42 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
43
Sozialstaatsreform
Die von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales eingesetzte Sozialstaatskommission hat die
zentralen Forderungen des NKR zur Modernisierung des Sozialleistungssystems durch Digitalisierung,
Automatisierung und Bündelung aufgegriffen. Ihr umfangreicher, breit getragener Empfehlungsbericht
sticht in der Reformdebatte zwischen Bund, Ländern und Kommunen durch den großen gemeinsamen
Konsens bei gleichzeitig ambitionierten Empfehlungen deutlich hervor. Die Bundesregierung hat die
Umsetzungs- und Steuerungsstruktur für die weiteren Reformen festgelegt und bereits die antragslose
Auszahlung von Kindergeld beschlossen – eine konkrete Prozesserleichterung hin zu einer effizienten,
bürgerfreundlichen Verwaltung. Ob die gewählten Abrufverfahren für die Verwaltung praktikabel sind
oder alternative Wege gangbarer wären, wird sich zeigen. Aus den ersten Anwendungsfällen müssen die
notwendigen Schlussfolgerungen für die Ausweitung der antragslosen Kindergeldzahlungen auf
weitere Fallgruppen, wie erstgeborene Kinder und Kinder mit Migrationsgeschichte, gezogen werden.
Derzeit arbeitet die Bundesregierung an einem Regelungsentwurf für schnell umsetzbare Maßnahmen wie
Pauschalierungen, Lockerungen von Bagatellgrenzen, die Automatisierung der
Sozialverwaltungsprozesse und mehr Experimentierklauseln – aus Sicht des NKR ein wichtiger erster Schritt.
Abbildung 3: Umsetzung Sozialstaatsreform
Einfach zugängliches
Sozialleistungssystem
mit One-Stop-Shop,
gebündelter
Aufgabenorganisation und
einfacherem
Rechtsrahmen
Rechtsvereinfachungen
BMAS und weitere
Ressorts, u. a. zu
Pauscha lierungen,
Bagatellgrenzen
Einheitliches
Sozialleistungs system,
inkl. Harmonisierung
Rechtsbegriffe,
Bündelung
Digitalisierungsmaßnahmen,
u.a. zu Sozialplattform,
Deutschland-Stack,
NOOTS
Prüfaufträge und
Gesetzesänderungen mit
offenem Zeitplan, u. a.
zu Modularisierung des
Einkommensbegriffs,
Harmonisierung des
Begriffs „alleinerziehend“
?
Für Umsetzung in dieser LP im Rahmen einer
ambitionierten Sozial staatsreform konkrete
Umsetzungsplanung erforderlich!
Gesetzgebungsverfahren
bis Sommer 2027 geplant
Konzepterstellung bis Herbst 2026
Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2027 geplant
Ressorts: BMAS, BMBFSFJ, BMWSB;
Beteiligung von Ländern, Kommunen und
Bundesagentur für Arbeit
Roadmap Digitalisierung bis Ende 2026
Weitere Umsetzungsarbeit bis Ende 2027
Einsetzung Expertengremium aus: BMAS, BMDS,
Bundesagentur für Arbeit, Hamburg, NRW,
Bremen, drei kommunale Spitzenverbände
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 43 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
44
Entscheidend werden die noch offenen Konkretisierungen einer Front-Backoffice-Lösung und weitere
Digitalisierungsmaßnahmen sein; sie stellen mit Blick auf die Komplexität des Sozialleistungssystems,
unterschiedlichen Ressortzuständigkeiten und den großen Handlungsdruck eine besondere
Herausforderung dar. Der NKR unterstützt das Bemühen der Bundesregierung um ambitionierte Reformen
ausdrücklich und empfiehlt, die Reformen konsequent voranzutreiben.
2.1 Bessere Rechtsetzung
Ausgangssituation
Die Instrumente für eine bessere Rechtsetzung
und die Voraussetzungen für einen
konsequenten Bürokratieabbau sind bekannt: Praxischecks,
Digitalchecks, Bürgerchecks und Evaluationen
bilden einen gut ausgestatteten Werkzeugkasten,
um Gesetze praxis- und vollzugstauglich zu
gestalten. Allerdings entfalten all diese Instrumente im
Berichtszeitraum bei Weitem noch nicht ihr volles
Potenzial – ihre Anwendung erfolgt bisher zu spät,
zu halbherzig oder überhaupt nicht. Dies liegt
nicht zuletzt daran, dass es Legistinnen und
Legisten durch die Vielzahl an Checks und Leitfäden
immer schwerer wird, den Überblick zu behalten.
Die Methodik zur Ermittlung des
Erfüllungsaufwands verbunden mit der „One in, one out“-
Regel bildet den Rahmen, um bürokratische
Belastungen transparent zu machen und
zusätzliche Kosten zu vermeiden. Ohne klar definierte
Kompensationsregeln entsteht jedoch kein
echter Handlungsdruck beim Bürokratieabbau.
Die Arbeit an handwerklich guten und
aufwandsarmen Gesetzen braucht neben den
richtigen Methoden auch die Zeit, diese adäquat
anzuwenden – insbesondere um die
Anregungen von Expertinnen, Experten, Betroffenen und
der Vollzugsebene zu prüfen und Alternativen
abzuwägen. Immer wieder weist der NKR darauf
hin, dass die Fristen für die Erstellung seiner
Stellungnahmen seitens der Ressorts oft nicht
Weniger als 5 Tage Zwischen 5 und 28 Tagen 28 Tage und mehr
2021 2023 20252022 2024 2026
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
32%
40%
35% 29%
29%
24%
44% 31% 44%
48%
46%
51%
24%
29%
21% 23%
25% 25%
Abbildung 4: Fristen für den NKR im Gesetzgebungsprozess
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 44 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
45
berücksichtigt werden. Trotzdem besteht das
Problem weiter – auch unter der aktuellen
Bundesregierung. Abb. 4 zeigt, dass für fast die Hälfte
der Vorhaben weniger als vier Wochen zur
Prüfung durch den NKR zur Verfügung stehen. Bei
einem Viertel sind es sogar weniger als fünf Tage.
Negativbeispiel
Infrastrukturzukunftsgesetz
(NKRNummer 7887): Das Ende 2025
beschlossene Gesetz enthält wichtige
Maßnahmen zur Vereinfachung
und Beschleunigung im Verkehrs-
Infrastrukturbereich. Die Beteiligung
der Länder und Verbände erfolgte
kurzfristig über das Wochenende vor
dem Kabinettstermin. Dadurch konnten
weitergehende Vorschläge aus der
Praxis weder gründlich geprüft noch
aufgegriffen werden. Gerade angesichts
der erheblichen Investitionssummen
für die Verkehrsinfrastruktur in den
kommenden Jahren wäre eine vertiefte
Auseinandersetzung erforderlich gewesen.
Negativbeispiel
Gebäudemodernisierungsgesetz
(NKRNummer 8108): Im Mai 2026
hat das Bundeskabinett das
Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, das
weitreichende Vorgaben für das Heizen und
die Energieeffizienz von Gebäuden enthält.
Den Ländern und Verbänden wurden nur
vier Arbeitstage für ihre Stellungnahmen
zu diesem äußerst komplexen und
schwer verständlichen Regelungsentwurf
eingeräumt. Es wäre zwingend erforderlich
gewesen, eine Frist zu gewähren, die eine
gründliche Prüfung dieser Stellungnahmen
und entsprechende Anpassungen am
Gesetzestext ermöglicht hätte. Durch das
unangemessen kurze Gesetzgebungsverfahren
ist ein Entwurf beschlossen worden, der aus
Sicht des NKR in Teilen nicht praxistauglich
ist und dessen Gesetzesfolgen nur
unvollständig dargestellt sind.
Lösungsansätze der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, die
dargestellten Probleme zu lösen. Im Bereich des
Erfüllungsaufwands hat sie mit ambitionierten
Abbauzielen ein deutliches Signal gesetzt: 25 %
der Bürokratiekosten (Informationspflichten von
Unternehmen; entspricht ca. 15 Mrd. Euro) sowie
10 Mrd. Euro an laufendem Erfüllungsaufwand
sollen in dieser Legislaturperiode abgebaut
werden. Kombiniert mit einer Weiterentwicklung
der „One in, one out“-Regel zu einer „One in, two
out“-Regel könnte der Schritt von einer
Vermeidung zusätzlicher Bürokratie hin zu einem
tatsächlichen Abbau gelingen.
Mit der Einführung der „Neuen Frühphase
der Gesetzgebung“ und der Stärkung des
Zentrums für Legistik (ZfL) werden zwei zentrale
Forderungen des NKR umgesetzt. Mit der
Frühphase sollen Elemente der bislang
nebeneinanderstehenden Instrumente Digital-, Praxis- und
Bürgercheck sowie zahlreiche Leitfäden und
Arbeitshilfen zu einer integrierten Methodik
zusammengeführt werden, um das NKR-Prinzip
„Erst der Inhalt, dann die Paragrafen“ mit Leben
zu füllen. Geplant ist, dass Legistinnen und
Legisten einen teilstandardisierten Prozess abarbeiten,
in dem möglichst früh im Verfahren
grundlegende Inhalte dokumentiert werden, die vor der
Arbeit am Regelungstext anhand der Methoden
der Besseren Rechtsetzung und der
Rückmeldungen von Praktikerinnen, Praktikern und
Stakeholdern überprüft werden können. Alle
geeigneten Regelungsvorhaben der Bundesregierung
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 45 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
46
sollen gemäß der MoA Bund ab Herbst 2027 die
Frühphase durchlaufen. Diese soll auch in das
Portal der E-Gesetzgebung integriert und damit
die wichtigsten Methoden für Legistinnen und
Legisten zentral an einem Ort gebündelt werden.
Der NKR unterstützt die konzeptionelle Arbeit
an der Frühphase aktiv und sieht in der
Methodik großes Potenzial für Bessere Rechtsetzung,
insbesondere durch eine konsequentere und
frühere Einbindung von externer Expertise.
QR-Code scannen
ZfL – Frühphase der
Gesetzgebung
Das ZfL soll – neben der Erarbeitung und
Weiterentwicklung der Methodik – die Legistinnen und
Legisten aus den Ministerien bei deren
praktischer Anwendung an komplexen
Regelungsvorhaben unterstützen. Der NKR begrüßt dieses
Vorgehen. Gleichzeitig stellt er fest, dass das
ZfL mit seiner derzeitigen Personalausstattung
diesem Anspruch weiterhin nur bedingt gerecht
werden kann. Somit besteht weiterhin die
Notwendigkeit externer Unterstützung – z. B. durch
den DigitalService, der in der 20.
Legislaturperiode umfangreiche Erfahrung in der Begleitung
von Regelungsvorhaben gesammelt hat.
Neben der Gesetzgebungsfrühphase, die die
initiale Phase konkreter Regelungsvorhaben
abdeckt, dienen Evaluationen und ex-post-
Praxischecks der Überprüfung des Bestandsrechts.
Diese Instrumente untersuchen Regelungen oder
ganze Lebens- und Geschäftslagen, um
einfachere und aufwandsärmere Regelungen zu
erarbeiten sowie deren Wirksam- und
Vollzugstauglichkeit zu erhöhen. In der MoA Bund hat sich die
Bundesregierung darauf festgelegt, häufiger und
ressortübergreifend ex-post-Praxischecks
einzusetzen, die vor allem die Vollzugsperspektive
beleuchten sollen. Auf einen konkreten Zielwert
zur Anzahl der Praxischecks wurde verzichtet.
Evaluierungen dagegen nehmen anhand von
messbaren Indikatoren stärker die
Wirkungsperspektive in den Blick. Praxischecks
(Vollzugsperspektive) und Evaluierungen
(Wirkungsperspektive) ergänzen einander und sollen sowohl die
Praxistauglichkeit als auch die Wirksamkeit von
Regelungen erhöhen.
Wirksam und praxisnah regieren durch Evaluierung und Praxischecks
Ein gutes Gesetz ist ein wirkungsvolles Gesetz, das die beabsichtigten Ziele anhand von überprüfbaren
Kriterien erreicht, ohne unnötige Aufwände zu verursachen. Für die Untersuchung der Wirksamkeit
von Gesetzen gibt es seit 2013 das Instrument der Evaluierung. Seitdem hat sich eine
Evaluierungspraxis innerhalb der Bundesregierung etabliert. Offen ist, inwiefern die Ergebnisse dieser
Untersuchungen tatsächlich Eingang in neue Gesetze finden. Im NKR-Gutachten „Wirksam und praxisnah
regieren durch Evaluierung und Praxischecks“ wurden die Ergebnisse von über 120 Evaluierungen sowie
eine Auswahl der insgesamt 40 durchgeführten Praxischecks in der deutschen Bundesverwaltung
empirisch untersucht. Neben Interviews mit Evaluierungsbeteiligten wurde erstmals auch eine Befragung
von Legistinnen und Legisten durchgeführt. Dies mit dem Ziel, Stärken und Schwächen der bestehenden
Instrumente zu identifizieren und konkrete Vorschläge zu ihrer Weiterentwicklung zu unterbreiten.
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 46 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
47
Evaluierungen erfüllen in der Regel wesentliche Qualitätsstandards. Verbesserungsbedarf besteht
bei der Aufbereitung von Wirkungszusammenhängen sowie der Formulierung und Umsetzung von
Handlungsempfehlungen: Rund ein Viertel der Evaluierungen enthält keine konkreten
Handlungsempfehlungen, rund zwei Drittel führen zu keiner Veränderung der Rechtslage.
Das Potenzial dieses Instruments ist noch längst nicht ausgeschöpft. Das Gutachten empfiehlt:
• „Verwendungspfade“ für Evaluierungsergebnisse von Beginn an mitzudenken, um frühzeitig zu
definieren, wie die Empfehlungen in den politischen Prozess eingespeist, verarbeitet und in die Praxis
überführt werden sollen.
• Das Grundprinzip „Evaluate First“ sinnvoll in den Prozess der Gesetzesevaluierung zu integrieren
und ggf. mit einer Gesetzesterminierung („Sunset Clause“) zu flankieren.
• Um die Qualität der Evaluierungsberichte zu steigern, sollten bereits im Rahmen der
Gesetzesformulierung verbindliche Wirkmodelle zum Einsatz kommen, die die Interventionslogik eines
Regelungsvorhabens abbilden.
• Evaluierung anhand von regelmäßigen kurzen Prüfungen und gezielten ausführlichen Bewertungen
differenzierter einzusetzen („evaluation light“), um das Verhältnis von Aufwand und Nutzen zu
verbessern und Ressourcen auf politisch prioritäre Regelungsbereiche zu konzentrieren.
• Im Rahmen von Vollevaluierungen nicht nur einzelne geänderte Vorgaben, sondern ganze
Regelungszusammenhänge zu untersuchen.
• Praxischecks politisch zu verankern und anhand eines Methodenbaukastens zielgerichtet für
den Bürokratieabbau einzusetzen.
• Den Einsatz von ex-ante-Praxischecks auszuweiten, um bürokratische Belastungen bereits vor
ihrer Entstehung zu begrenzen.
• Prozess- und Methodenwissen in zentralen Serviceeinheiten in den Ressorts zu verankern,
um die Fachreferate zu unterstützen und zu entlasten.
• Zeitnah eine zentrale Evaluierungsplattform der Bundesregierung einzurichten, um die Transparenz
zu erhöhen und das Wissensmanagement zu verbessern.
QR-Code scannen
NKR-Gutachten zu Evaluierungen und Praxischecks
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 47 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
48
Umsetzungsstand und Empfehlungen
1. Die neue Frühphase von Anfang an
verbindlich machen. Die Einführung des Digitalchecks
sollte Vorbild für die neue Frühphase sein.
Durch die Verankerung im NKR-Gesetz und
eine damit einhergehende Prüfung durch den
NKR wurde der Digitalcheck von Beginn an
durch die Ressorts breit angewendet. Das
Vorgehen hat sich bewährt. Der NKR sollte auch
die Ergebnisse der Frühphase verpflichtend
vorgelegt bekommen und prüfen. Damit die
Methodik tatsächlich zu besseren Gesetzen
führt, muss sich darüber hinaus die
Herangehens- und Denkweise in den Ressorts ändern:
Die Expertise aus der Praxis muss als
wertvoller Beitrag bei der Ausarbeitung von Gesetzen
erkannt werden. Sie ernsthaft einzubinden und
ihre Vorschläge abzuwägen ist aufwändig und
kostet Zeit – gleichzeitig ist sie dringend
notwendig, um bessere Regelungen konzipieren zu
können. Die Beteiligung von Expertinnen und
Experten u. a. in der auch bisher schon
vorgeschriebenen Länder- und Verbändebeteiligung
ist nicht bloße Formalie, sondern sinnvolles
Werkzeug auf dem Weg zu aufwandsärmeren
Regelungen. Der Impuls zu einer
entsprechenden Veränderung in der Denkweise aller
Beteiligten kann nur von den Hausleitungen
ausgehen. Sie müssen den Legistinnen und Legisten
hierfür Zeit und Ressourcen einräumen.
2. Mit der Frühphase für Legistinnen und
Legisten sowie die Normadressatinnen und
adressaten einen echten Mehrwert bieten.
Die Konsolidierung und Integration der
Vielzahl von Checks, Arbeitshilfen und Leitfäden
für die Arbeit an Regelungsvorhaben kann
Legistinnen und Legisten deutlich entlasten und
mehr Zeit für die Arbeit an den eigentlichen
Inhalten schaffen. Davon profitieren auch die
Adressatinnen und Adressaten der Regelungen.
Es muss ein doppelter Wandel stattfinden:
Einerseits bei den Legistinnen und Legisten,
die der gewohnten Arbeit am Regelungstext
eine problem- und lösungsorientierte Phase
voranstellen. Andererseits muss die Politik der
neuen Frühphase den nötigen Raum geben –
der Weg zur Zielerreichung darf nicht
vorweggenommen und für eine gute Gesetzgebung
muss ausreichend Zeit eingeräumt werden.
Darüber hinaus muss das ZfL dauerhaft mit
ausreichend Ressourcen ausgestattet werden,
um der neuen Methodik zu breiter und
konsequenter Anwendung zu verhelfen.
3. Ankündigung aus der MoA Föderal umsetzen:
Selbstgesetzte Fristen verlässlich einhalten.
Verlässliche Fristen sind kein Nebenthema,
sondern Voraussetzung für gute Gesetze. In der
MoA Föderal haben Bund und Länder
vereinbart, ab dem zweiten Halbjahr 2026 eine
Regelfrist von vier Wochen einzuhalten. Das sollte
eine Selbstverständlichkeit sein, wird aber in
der Realität oft nicht eingehalten. Der NKR hat
in der Vergangenheit regelmäßig auf die
problematische Unterschreitung der Fristen bei
der Erarbeitung von Gesetzentwürfen
hingewiesen und tut dies erneut im Rahmen dieses
Berichts – verbunden mit der Forderung an die
Bundesregierung, die eigene Geschäftsordnung
einzuhalten.
4. Fortschritte beim Bürokratieabbau sichtbar
machen und Vorgaben systematisch
durchsetzen. Die ambitionierten Abbauziele der
Bundesregierung bei Bürokratiekosten und
Erfüllungsaufwand waren ein wichtiges
Signal – sie haben messbaren Druck in das System
des Bürokratie abbaus gebracht.
Hochfliegende Ziele allein genügen jedoch nicht. Der für
Bürokratieabbau zuständige Minister kann vor
allem appellieren – liefern müssen die
einzelnen Ressorts selbst. Entscheidend dabei ist, die
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 48 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
49
Zielverantwortung verbindlich festzulegen und
die Ressorts stärker als bisher in die Pflicht zu
nehmen.
5. ExpostPraxischecks haben sich als
wirksames Instrument erwiesen, das deutlich öfter
eingesetzt werden sollte. Gerade die
Kombination aus systematischer Evaluierung und
praxisnaher Rückmeldung aus dem Vollzug
liefert wertvolle Hinweise, wo Regelungen
vereinfacht oder angepasst werden müssen
[siehe Kasten zum NKR-Gutachten „Wirksam
und praxisnah regieren durch Evaluierung
und Praxischecks“]. Der NKR fordert über die
häufigere Anwendung hinaus, dass
Praxischecks nach einer stärker standardisierten,
aber leicht handhabbaren Methodik
durchgeführt und transparent überwacht werden.
So kann ein qualitativer Mindeststandard
gewährleistet und ein ressortübergreifendes
Lernen sichergestellt werden. Zusätzlich
brauchen Praxischecks und Evaluierungen klare
Verwendungspfade, um sicherzustellen, dass
die Erkenntnisse und die daraus abgeleiteten
Handlungsempfehlungen Eingang in neue
Gesetzgebungsvorhaben finden. Bereits bei
Auftragserteilung sollte festgelegt werden, wer
für die Umsetzung verantwortlich ist.
6. Das Bestandsrecht systematisch und
umfassend auf Vereinfachungspotenzial
untersuchen. Evaluierungen und Praxischecks
liefern eine gute, aber punktuelle Analyse des
Bestandsrechts. Es braucht aber eine
deutlich breitere Betrachtung. Dafür sind neue
Instrumente oder Verfahren erforderlich, die
das Bestandsrecht unabhängig von laufenden
Gesetzgebungsverfahren systematisch auf den
Prüfstand stellen.
2.2 Digitale Verwaltung
Ausgangssituation
Das erste Jahr mit dem Bundesministerium
für Digitalisierung und Staatsmodernisierung
(BMDS) als neuem Akteur im Bereich der
Verwaltungsdigitalisierung war geprägt von den
Verhandlungen zu den Modernisierungsagenden
sowie zum sogenannten Deutschland-Stack. Nach
einer längeren vorläufigen Haushaltsführung
im Bund und dadurch nur sehr eingeschränkten
Projekten der digitalen Verwaltung konnte deren
Umsetzung 2026 endlich wieder an Fahrt
aufnehmen. Für den Bund sollte das BMDS zudem
mit dem Digitalvorbehalt ein starkes
Steuerungsinstrument für IT-Vorhaben an die Hand
bekommen. An den Aufgaben aus dem überarbeiteten
Onlinezugangsgesetz („OZG 2.0“) wie der
Endezu-Ende-Digitalisierung der Dienste der
Bundesverwaltung sowie der Registermodernisierung
arbeitete der Bund weitgehend ohne öffentliches
Monitoring. Auch mit Blick auf den im
Koalitionsvertrag angekündigten Deutschland-Stack
fehlte es lange an strategischer Klarheit und
Verbindlichkeit. Die Frage, welche Akteure für
welche Elemente Produktverantwortung
übernehmen, blieb lange unbeantwortet. Gleichzeitig
ist ein Paradigmenwechsel zu beobachten: Weg
vom Klein-Klein einzelner Online-Services hin
zu einer IT-Gesamtarchitektur für Deutschland.
Lösungsansätze der Bundesregierung
Die MoA Bund adressiert die Digitale Verwaltung
vor allem in den Handlungsfeldern „Bürger- und
unternehmenszentrierter Service“ sowie
„Effiziente Bundesverwaltung“. Öffentliche
Dienstleistungen sind für Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen unmittelbare Kontaktpunkte
mit dem Staat. Die Qualität öffentlicher
Dienstleistungen hat entscheidenden Einfluss auf das
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 49 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
50
Vertrauen in die Kompetenz des Staates. Deshalb
sollen für Leistungen des Bundes neue
Qualitätskriterien erarbeitet und ein systematisches
Monitoring eingeführt werden.
Unter der Überschrift „Effiziente
Bundesverwaltung“ hat sich die Bundesregierung das Ziel
gesetzt, Verwaltungsprozesse zu optimieren, zu
bündeln, zu digitalisieren und zu automatisieren;
Querschnitts- und Fachaufgaben sollen
effizienter erledigt werden. Der Zustimmungsvorbehalt
für wesentliche IT-Ausgaben, mit dem
Haushaltsmittel effektiver und effizienter eingesetzt,
Redundanzen vermieden sowie Standards und
Plattformansätze ressortübergreifend angewandt
werden sollen, wurde mit einem Zeitplan
unterlegt. Aufgaben zwischen Ministerien und
Geschäftsbereichen sollen neu geordnet und
interne Verwaltungsdienstleister ertüchtigt werden.
Die Bundesregierung hat sich vorgenommen
einen Deutschland-Stack zu schaffen: Eine
sichere, interoperable, europäisch anschlussfähige und
souveräne Technologie-Plattform zur
Digitalisierung der gesamten Verwaltung. Der konkrete
Auftrag dazu ergibt sich für den Bund aus der
MoA Föderal und ist ein Ergebnis der
Deutschland-Architektur.
QR-Code scannen
Nationale IT-Architekturrichtlinie
Um seinen gesetzlichen Pflichten aus dem OZG-
Änderungsgesetz („OZG 2.0“) nachzukommen,
will der Bund ein Umsetzungsprogramm zur
Ende-zu-Ende-Digitalisierung (E2E) der
Bundesverwaltung auflegen. Dabei soll die
Aufgabenerledigung durch den Einsatz von Künstlicher
Intelligenz erleichtert werden. Software und
KI-Anwendungen sollen zentral entwickelt und
beschafft werden.
Umsetzungsstand und Empfehlungen
1. Echte Digitalagentur mit klarer
Portfoliozuständigkeit schaffen. Der Bund muss seine
Rollen, die er im föderalen Verbund bei der
Verwaltungsdigitalisierung einnimmt,
schärfen. Ministerien sollten sich auf die politische
Steuerung konzentrieren und die Umsetzung
in Fachorganisationen verlagern. Derzeit
sollen unter dem Arbeitstitel „DigitalCenter“
Arbeitseinheiten und Dienstleister vertraglich
enger verknüpft werden, um für die
Umsetzung von IT-Projekten schneller die passende
Umsetzungseinheit zu finden. Ziel des BMDS
ist es, die Zeiträume zwischen Projektanfrage
und Projektbeginn sowie zwischen
Projektstart und Projektende zu optimieren. Der NKR
empfiehlt, endlich organisatorische Klarheit
im nachgeordneten Bereich des Bundes zu
schaffen, um schlagkräftigere, effizientere und
nachhaltigere Strukturen zu etablieren.
Gebraucht wird eine echte Digitalagentur, um mit
einer klaren Governance wirkungs- und
zielgerichtete Steuerungsfähigkeit zu gewährleisten.
Zum anderen sollte der Bund ausgehend von
einer klaren Architektur- und
Portfolioentscheidung mutiger bei der verbindlichen
Bereitstellung von Basiskomponenten sein; z. B.
könnte der Betrieb und die Weiterentwicklung
der staatlichen digitalen Brieftasche (EUDI-
Wallet) sowie einer Deutschland-App Aufgabe
für eine Digitalagentur sein. Dadurch könnte
der Bund strategische Klarheit zu seinen
Rollen im Verhältnis zu föderalen Produkten des
IT-Planungsrates schaffen.
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 50 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
51
DeutschlandStack und DeutschlandArchitektur als Ordnungsrahmen
Die Entwicklung des Deutschland-Stacks, die eine langjährige Forderung des NKR nach einer
einheitlichen digitalen Gesamtarchitektur aufgreift, mit ersten Beschlüssen dazu im IT-Planungsrat, ist
ein Schritt in die richtige Richtung. Basiskomponenten auf der Grundlage eines stringenten
Architekturmanagements gestalten einen modularen und interoperablen Plattformansatz. Zu jeder
Basiskomponente gehört mindestens ein Fachstandard. Dieser muss für alle IT-Systeme der öffentlichen
Verwaltung maximal verbindlich sein, um Wirkung zu entfalten. Für eine stärkere Einbindung von
Basiskomponenten als modulare Informationsbausteine im föderalen Zusammenhang und die
Möglichkeit, diese durch den Bund bereitzustellen, wäre eine Klarstellung im Grundgesetz hilfreich.
„Plattformen spielen ihre Stärken dort
aus, wo viele eigenständige Akteure an
einem gemeinsamen Prozess hängen.
Jeder bleibt eigenständig, aber der
Ablauf ist einheitlich, transparent und in
Echtzeit steuerbar. Der Nutzer sieht, wo
er steht, alle Beteiligten wissen, was als
Nächstes kommt.“
Ralph Schirmeisen, Chief Technologist Healthcare
bei Hewlett Packard Enterprise, Tagesspiegel
Background 28. Mai 2026
2. Voraussetzungen im „Maschinenraum“ der
Verwaltung schaffen. Neben großen
öffentlichkeitswirksamen Vorhaben wie einer
Deutschland-App sollte die Bundesregierung
sich darauf konzentrieren, die
Voraussetzungen für eine digitale Verwaltung mit dem
Once-Only-Prinzip und Ende-zu-Ende
digitalisierten Prozessen zu schaffen. Bei der
Registermodernisierung und dem Anschluss an das
National-Once-Only-Technical-System (NOOTS)
sollte der Bund mit seinen Registern nicht bis
zum Ende der Umsetzungsfrist des
Registermodernisierungsgesetzes Ende 2028 warten.
Von einem schnelleren Anschluss von
Bundeszentralregister und Gewerbezentralregister
könnte z. B. das Projekt
„Unternehmensgründung in 24 Stunden“ profitieren. Ende-zu-Ende
digitalisierte Prozesse sowie die überörtliche
Bündelung sollten durch Anpassungen im
Verwaltungsverfahrensrecht unterstützt und
die BundID bzw. DeutschlandID für das OZG-
Bürgerkonto technisch weiterentwickelt
werden. Damit der geplante Nachrichtenaustausch
über das Bürgerkonto (bidirektionale
Kommunikation) flächendeckend funktionieren
kann, benötigen Fachverfahrenshersteller und
öffentliche Stellen zeitnah Leitfäden.
Gleichzeitig dürfen sie mit der Kommunikation der
sich ergebenen Möglichkeiten nicht allein
gelassen werden. Der NKR empfiehlt, die
Kommunikation dazu mit den Vorbereitungen auf
die EUDI-Wallet zu verbinden.
3. Grundlagen für durchdachten KIEinsatz und
einen volldigitalen Gesetzgebungskreislauf
schaffen. Um effizientere Verfahren durch KI
zu ermöglichen, braucht es bessere
Grundlagen: klare Prozesse, interoperable
Datenstrukturen, moderne Register und
digitaltaugliche Gesetze. Nicht KI beschleunigt Recht,
sondern strukturiertes Recht ermöglicht KI.
Nur so kann sie sinnvoll eingesetzt werden –
etwa zur Unterstützung von
Verwaltungsentscheidungen, zur besseren Auswertung großer
Datenbestände oder in der Analyse des
bestehenden Rechts auf Optimierungspotenzial.
Ein wesentlicher Hebel besteht darin, Gesetze
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 51 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
52
und Verordnungen bereits bei ihrer
Konzeption digitaltauglich zu gestalten (Digitalcheck).
Zusammen mit weiteren Hilfsmitteln sollte
der Digitalcheck in einen volldigitalen
Gesetzgebungskreislauf integriert werden. Bund und
Länder müssen zudem endlich die
Registermodernisierung vorantreiben, ein föderales
Datenmanagement aufbauen und einheitliche
Standards auf allen föderalen Ebenen
etablieren (siehe Kapitel 2.1). Dort, wo KI-Agenten
innerhalb von Verwaltungsverfahren
Entscheidungen unterstützen oder vorbereiten,
sollten sie als Open Source zur transparenten
Nachnutzung für andere Verwaltungseinheiten
bereitgestellt werden.
„Technologische Sprünge gelingen nur,
wenn wir Komplexität abbauen.“
Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales
und Staatsmodernisierung, 23. März 2026
Table.Media-Briefing Gastbeitrag
Datengesetzbuch
Ein effektiver Zugang zu Daten – unabhängig von geltenden datenschutzrechtlichen Standards – ist
eine zentrale Voraussetzung, um die Potenziale digitaler Technologien und KI zu nutzen und
Deutschland im internationalen Wettbewerb als Innovationsstandort zu stärken. Dafür braucht es ein
Datenrecht, das einfach und unbürokratisch anwendbar ist, sowie einen leistungsfähigen und effizienten
Verwaltungsvollzug. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche digitalpolitische EU-Rechtsakte
jeweils einzeln in nationales Recht überführt. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, einen Schritt
zurückzutreten und die Gesamtwirkung dieser Regelungen in Deutschland in den Blick zu nehmen.
Der NKR sieht hier ein Gelegenheitsfenster für grundlegende Weichenstellungen hin zu einem
einheitlichen und bürokratiearmen Rechtsrahmen sowie einer effizienten Vollzugsorganisation. Im Rahmen
eines Projekts ließ er zunächst die bestehenden Handlungsspielräume durch ein
rechtswissenschaftliches Gutachten analysieren. Parallel dazu hat der DigitalService des Bundes – ganz im Sinne des NKR-
Gutachtens „Erst der Inhalt, dann die Paragrafen“ – bereits in einer sehr frühen Phase konzeptionelle
Überlegungen zu einem möglichen Gesetzgebungsverfahren und zur Verbesserung des Vollzugs
begleitet. Aufbauend auf der Bestandsaufnahme beschäftigt sich der NKR aktuell vertieft mit dem Thema
„Bündelung der Aufsichtsstruktur“.
QR-Code scannen
NKR-Gutachten Bestandsaufnahme Datengesetzbuch
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 52 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
53
2.3 Planungsbeschleunigung
Ausgangssituation
Deutschland steht vor zentralen
Herausforderungen: Der klimaneutrale Umbau des Landes,
der Erhalt und Ausbau des Infrastrukturniveaus
und die Sicherung des
Wirtschaftsstandortes müssen zeitgleich bewältigt werden. Dafür
braucht es vor allem schnelle Planungs- und
Genehmigungsverfahren. Der im November 2023
zwischen Bund und Ländern geschlossene
Beschleunigungspakt, der viele Vorschläge des NKR
enthält, trägt dieser Notwendigkeit nur partiell
Rechnung. Die Bundesregierung hat sich im
Koalitionsvertrag vorgenommen, alle Maßnahmen
des Paktes bis zur Hälfte der Legislaturperiode
umzusetzen. Im April 2026 waren aber erst 57 %
der Maßnahmen umgesetzt. Das Tempo muss
daher deutlich erhöht werden, wenn alle
Maßnahmen bis Frühjahr 2027 umgesetzt sein sollen.
Lösungsansätze der Bundesregierung
Die konsequente Umsetzung des
Beschleunigungspaktes kann zwar wichtige Weichen für eine
spürbare Vereinfachung stellen. Darüber hinaus
braucht es aber weitere Maßnahmen. Vor diesem
Hintergrund hat der NKR zusammen mit dem
Statistischen Bundesamt das Projekt „Schneller
zur Anlagengenehmigung“ durch geführt.
QR-Code scannen
NKR-Projektbericht Schneller
zur Anlagengenehmigung
Ziel war es, die Bedarfe und
Herausforderungen der Genehmigungsbehörden systematisch
zu erfassen und konkrete Potenziale zur
Verfahrensbeschleunigung zu identifizieren. Von
Sommer 2024 bis Januar 2025 wurde dafür ein
mehrstufiger Ansatz verfolgt: Vor-Ort-Interviews
in Genehmigungsbehörden aus fünf
Bundesländern lieferten erste qualitative Einblicke. Darauf
aufbauend folgte eine bundesweite Online-
Befragung, an der rund 800 Mitarbeitende aus
Genehmigungsbehörden teilgenommen haben. Die
Ergebnisse wurden im Juli 2025 veröffentlicht
und in der zweiten Jahreshälfte 2025 vorgestellt.
Fast alle Vorschläge wurden in der MoA Föderal
aufgegriffen. Damit enthält die Agenda konkrete
Vorhaben, die zu einer spürbaren Entlastung von
Staat und Wirtschaft führen können.
Umsetzungsstand und Empfehlungen
1. Beschleunigungspakt vollständig umsetzen.
Der Beschluss des Paktes von Bund und
Ländern im November 2023 war ein wichtiger
Meilenstein. Aber schon damals war klar: Der
Umsetzungsprozess wird herausfordernd. Zwar
waren im Juni 2024 schon rund 30 % der
Maßnahmen umgesetzt und im März 2025 sogar
50 % (siehe NKR-Jahresbericht 2025, S. 55)
QR-Code scannen
NKR-Jahresbericht 2025
Ein Jahr später, im April 2026, waren es aber
weiterhin erst 57 %. Bund und Länder haben
deutlich an Umsetzungstempo eingebüßt;
wohl auch deshalb, weil die leicht zu
erreichenden Maßnahmen bereits realisiert wurden. Für
weitere Fortschritte ist Nachdruck aus
Bundeskanzleramt und Staatskanzleien erforderlich;
ohne professionelle Steuerung und
anhaltende politische Aufmerksamkeit wird die
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 53 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
54
Umsetzung in der ersten Hälfte der
Legislaturperiode nicht gelingen.
2. Maßnahmen der MoA Föderal priorisieren
und konsequent umsetzen. Die MoA Föderal
ergänzt den Beschleunigungspakt. Sie
enthält über 50 Einzelmaßnahmen für
effizientere Genehmigungsverfahren – viele davon
stammen vom NKR. Jetzt kommt es auf eine
priorisierte Umsetzung an. Maßnahmen mit
besonders hohem
Beschleunigungspotenzial müssen vorgezogen werden. Dazu zählen
insbesondere Vereinfachungen bei der
Umweltverträglichkeitsprüfung (z. B. durch das
Anheben der Schwellenwerte für die UVP-
Pflicht oder durch das Entfallen der UVP bei
Änderungsgenehmigungen), das
Fakultativstellen von Erörterungsterminen, das Ersetzen
von Genehmigungs- durch Anzeigeverfahren
sowie die Einführung von
Stichtagsregelungen. So lässt sich die Verfahrensdauer erheblich
verkürzen, ohne die Schutzstandards
abzusenken. Der NKR begrüßt daher, dass eine
beträchtliche Anzahl dieser Vorschläge im Juli
2026 als Regelungen im Bundes-
Immissionsschutzgesetz aufgenommen wurde. Zu den
besonders wirkungsvollen Maßnahmen, für
die sich der NKR lange eingesetzt hat, zählen
die digitale Antragstellung und
Bescheidzustellung, die Streichung zusätzlicher analoger
Veröffentlichungspflichten, die Streichung der
Verlängerungsmöglichkeit für die Frist der
Behördenbeteiligung, die Ausweitung der
Stichtagsregelung sowie die Einschränkung der
Durchführung eines Erörterungstermins auf
Antrag des Antragstellers und die
Einschränkung der „Jedermann-Beteiligung“ auf die
betroffene Öffentlichkeit.
3. Weitere Beschleunigungspotenziale
konsequent heben. Die MoA Föderal schöpft die
vorhandenen Möglichkeiten noch nicht aus. Der
NKR sieht insbesondere in der Abschaffung
der sogenannten „Jedermann-Einwendungen“
erhebliches Beschleunigungspotenzial. Diese
nationale Besonderheit im
Immissionsschutzrecht geht über europäische Vorgaben hinaus
(Gold-Plating) und ermöglicht, dass nicht nur
Betroffene oder anerkannte
Umweltverbände, sondern jede Person Einwendungen gegen
Vorhaben erheben kann. In der Praxis führt
dies zu einer Vielzahl von umfangreichen –
möglicherweise auch KI-generierten –
Einwendungen, die allein der
Verfahrensverzögerung dienen und von den Behörden bearbeitet
werden müssen. Vor dem Hintergrund des
Fachkräftemangels und der hohen Belastung
der Genehmigungsbehörden ist das nicht
vertretbar. Diese Regelungen sollten ebenso
wie vergleichbare, aufwandsintensive
Vorgaben ohne erkennbaren Mehrwert abgeschafft
werden. Darüber hinaus sieht der NKR
Beschleunigungspotenzial in der stärkeren
Standardisierung von Verfahren und rechtlichen
Anforderungen, einer konsequenten
Digitalisierung von Antrags- und
Genehmigungsverfahren sowie im Ausbau von Weiterbildungs-
und Schulungsangeboten – Aspekte, die in der
Modernisierungsagenda bislang nicht
ausreichend berücksichtigt werden.
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 54 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
55
„Bei hunderten oder tausenden
Einwendungen enormer Personaleinsatz
der gesamten
(nichtimmissionsschutzrechtlichen Genehmigungs-) Behörde
erforderlich. UVP weist fast identischen
inhaltlichen Umfang zum BImSchG-
Antrag auf, somit Doppelarbeit ohne
zusätzlichen Erkenntnisgewinn.“ Und:
„In Verfahren mit
Öffentlichkeitsbeteiligung haben Einwendungen (…)
teilweise den einzigen Zweck, das Verfahren
zu verzögern (Verhinderungstaktik).“
Zitate von Mitarbeitenden einer
Genehmigungsbehörde im Rahmen des Projektes „Schneller
zur Anlagengenehmigung“
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 55 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
3
Konkreter
Bürokratieabbau
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 56 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
57
Ausgangssituation
Seit Jahren macht der NKR konkrete Vorschläge,
wie Bürokratie spürbar abgebaut werden kann.
Das „77-Punkte-Papier“ des NKR enthält 12 klare
Ziele und 77 praxisnahe Vorschläge, die
beispielhaft darlegen, wo und wie Entlastung tatsächlich
möglich ist.
QR-Code scannen
NKR-Papier 12 Ziele zum
Bürokratieabbau
Sechs konkrete Vorschläge des NKR, mit einer
Entlastungswirkung von insgesamt über einer
Milliarde Euro pro Jahr, sind von der
Bundesregierung bereits umgesetzt worden.
QR-Code scannen
Verzichtbare Bürokratie abbauen
Das zeigt: Bürokratieabbau ist machbar, wenn
politischer Wille und praxistaugliche Konzepte
zusammenkommen. In der Vergangenheit war
das zu selten der Fall.
Die Bundesregierung setzt klare Zeichen, dass
dieser Wille besteht. Mit der Festlegung
verbindlicher Abbauziele und der Erarbeitung
umfangreicher Maßnahmenpakete plant sie einen
Richtungswechsel. Mit Entlastungskabinetten
und ersten umgesetzten Maßnahmen aus den
Modernisierungsagenden signalisiert sie, dass der
Richtungswechsel gelingen kann, wenn die
Bundesregierung Bürokratieabbau geschlossen als
Priorität anerkennt und der Wandel eine zentrale
Richtlinienentscheidung des Bundeskanzlers ist.
Lösungsansätze der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat den Anspruch,
staatliches Handeln vom Misstrauens- zum
Vertrauensprinzip weiterzuentwickeln – ohne
Schutzstandards aufzugeben, aber mit einem klaren
Fokus auf Verhältnismäßigkeit und
Praxistauglichkeit. Sowohl im Koalitionsvertrag, als auch in
der MoA Föderal ist dieser Grundsatz verankert.
Hierzu sollen u. a. alle Berichts- und
Meldepflichten der Wirtschaft überprüft und ein Drittel
davon abgeschafft werden. Verweise auf technische
Normen sollen grundlegend überprüft werden
und nur in Ausnahmefällen erhalten bleiben.
Bagatellvorbehalte sollen stärker genutzt
werden, auch um die Verwaltung zu entlasten. Diese
Maßnahmen sind richtig – sie gelten
fachübergreifend und setzen an der Systematik der
Rechtsetzung an.
Mit Vereinfachungen des Vergaberechts und
der Fördermittellandschaft stehen zwei große,
konkrete Entlastungshebel zur Verfügung, die
die Bundesregierung nutzen will. Eine
Vereinfachung des Vergaberechts kann zu jährlichen
Entlastungen von über einer Milliarde Euro führen.
Ein Teil dieses Potenzials wurde bereits
gehoben – die Bundesregierung hat die Wertgrenze
für Direktvergaben des Bundes erhöht,
Nachweispflichten vereinfacht und den Losgrundsatz
flexibilisiert. Jetzt kommt es darauf an, dass auch
auf Länderebene nachgebessert wird – die
Harmonisierung von Vergaberegeln zwischen Bund
und Ländern und das Anheben der Wertgrenze
für Direktvergaben auf Länderebene sollten
prioritär vorangetrieben werden.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 57 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
58
Das zunehmend komplexe Förderwesen soll
bis Ende 2027 radikal vereinfacht werden. Noch
2026 sollen Richtlinien harmonisiert,
Controlling standardisiert und ein einheitliches
Datenmanagement aufgebaut werden.
Maßnahmen wie Selbsterklärungen, der Wegfall von
Belegpflichten und die Einführung von
Pauschalsätzen setzen verstärkt auf die
Eigenverantwortung der Fördernehmenden. Überfällig ist die
Umsetzung einer digitalen und
medienbruchfreien Beantragung und Bearbeitung von
Förderverfahren.
EinfachMachenPortal
Mit der MoA Bund hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, innerhalb von 12 Monaten ein
Bürokratiemeldeportal einzurichten, das von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen für
konstruktive Vorschläge genutzt wird. Innerhalb von 24 Monaten soll das Portal zu konkreten und umsetzbaren
Verbesserungsvorschlägen führen. Das EinfachMachen-Portal (einfach-machen.gov.de) ist am 12.
Dezember 2025 gestartet. Seitdem sind über 20 000 Vorschläge eingegangen, die KI-gestützt ausgewertet
und zu Themenschwerpunkten und „Schmerzpunkten“ zusammengefasst werden. Damit das Portal zu
einem wirksamen Bürokratieabbau beitragen kann, kommt es aus Sicht des NKR insbesondere auf das
Mitwirken der federführenden Ressorts und ein wirksames Monitoring an. Das Portal muss als
Initiative der gesamten Bundesregierung betrieben und verstanden werden; alle Ressorts müssen die
Informationen des Portals aktiv anfragen und nutzen. Der NKR empfiehlt, die identifizierten
Themenschwerpunkte und Umsetzungsstände transparent zu machen. Es muss für die Öffentlichkeit ersichtlich sein,
welche Gründe aus Sicht des federführenden Ministeriums für oder gegen die Umsetzung der
eingegangenen Vorschläge sprechen und wie sie von den Ressorts umgesetzt werden. Sonst werden mit dem
Portal falsche Erwartungen geweckt und konstruktive Vorschläge aus der Praxis bleiben wirkungslos.
Bisher konnte sich die Bundesregierung hierauf nicht einigen.
Umsetzungsstand und Empfehlungen
Die Bundesregierung hat erste Maßnahmen
der MoA Föderal zum spürbaren
Bürokratieabbau umgesetzt. Sie setzen auf Zielvorgaben
statt Detailsteuerung. Das Erste
Unternehmensstatistikreformgesetz schafft nicht nur
zahlreiche Statistikpflichten für die Wirtschaft ab oder
vereinfacht sie, es legt auch die Grundlage für
ein gänzlich neues System der
Unternehmensstatistik, das auf dem Once-Only-Prinzip basiert.
Auch die Berichtspflichten im
Agrarstatistikgesetz konnten durch Nutzung vorhandener
Verwaltungsdaten bereits reduziert werden.
Noch wichtiger als die Abschaffung einzelner
Pflichten ist jetzt aber die Umsetzung des
Grundsatzes, nur solche Berichtspflichten für die
Wirtschaft bestehen zu lassen, deren Notwendigkeit
explizit begründet wird. Die bereits angestoßene
Bestandsaufnahme schafft hierfür erste,
notwendige Grundlagen.
Auch beim Ziel, bestehende Übererfüllung von
EU-Vorgaben zurückzuführen, hat die
Bundesregierung im Berichtszeitraum geliefert: Mit dem
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 58 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
59
Energieeffizienzrichtlinie hat das Bundeskabinett
im Juni 2026 beschlossen, die Regelungen zur
Einrichtung von Umweltmanagementsystemen
und zur Durchführung von Energieaudits auf
die europäischen Vorgaben zurückzuführen. Die
Wirtschaft wird so jährlich um mehr als 500 Mio.
Euro entlastet.
Die beschlossenen Entlastungspakete erscheinen
aber noch zu oft als zufällige Sammlung von
Einzelmaßnahmen und folgen keiner koordinierten
Überprüfung von Regelungen. So hätte die
Bundesregierung zum Beispiel den Entwurf eines
Ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes, in
Federführung des BMWE, zum Anlass nehmen
können, auch Statistikpflichten in der
Zuständigkeit anderer Ressorts zu reduzieren.
Die Bundesregierung muss die selbstgesetzten
Grundsätze jetzt ebenenübergreifend und
systematisch zur Anwendung bringen; es darf nicht
bei Einzelerfolgen bleiben. Folgende
Schwerpunkte sollten aus Sicht des NKR gesetzt werden:
1. Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
mehr Entscheidungsspielräume einräumen.
Dieser Ansatz ist bereits in der MoA Föderal
verankert. Der NKR plädiert beispielsweise im
Bereich der Betriebsbeauftragten und des
Arbeitsschutzes dafür, Normadressaten stärker in
die Eigenverantwortung zu nehmen und ihnen
größeren Spielraum bei der Erfüllung
gesetzlicher Standards zu geben. Die Bundesregierung
hat diesen Ansatz erstmals angewandt – der
Schwellenwert für die verpflichtende
Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist von 20 auf
50 Beschäftigte angehoben worden.
Außerdem ist geplant, die Pflicht zur
Bestellung von Datenschutzbeauftragten nach
§ 38 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz auf die
europäischen Vorgaben zurückzuführen sowie
weitere Vereinfachungen im Arbeitsschutz
umzusetzen – etwa bei der Digitalisierung von
Gefährdungs beurteilungen oder beim Einsatz
von Ausschüssen für Arbeitssicherheit. Was
bislang fehlt, sind richtungsweisende
Entscheidungen, bestimmte Beauftragtenpflichten
vollständig abzuschaffen – unter anderem beim
Sicherheitsbeauftragten wäre dies aus Sicht des
NKR geboten.
2. Ganze Gesetze und Behörden auf ihre
Notwendigkeit überprüfen. Gesetze und
Behörden müssen systematisch überprüft
und – wenn ihre Kosten nicht in einem
angemessenen Verhältnis zu ihrem
gesellschaftlichen Nutzen stehen – abgeschafft werden.
So lassen sich Anzahl, Komplexität und
Erfüllungsaufwand bestehender Regelungen
spürbar und nachhaltig reduzieren. Maßstab muss
sein: Nur Regelungen, bei denen der
gesellschaftliche Nutzen die entstehenden Kosten
übersteigt, gehören dauerhaft ins
Rechtssystem. Dabei sollten systematische
Evaluierungen eine zentrale Rolle spielen. Sie bieten die
Möglichkeit zu prüfen, ob Gesetze ihre Ziele
tatsächlich erreichen, welche Nebenwirkungen
auftreten und ob ihr Nutzen den verursachten
Erfüllungsaufwand rechtfertigt. Die Ergebnisse
solcher Überprüfungen müssen konsequent
genutzt werden um Bestandsrecht
anzupassen und, wo möglich, auch abzuschaffen (siehe
auch Kapitel 2.1). Mit dem
Fernunterrichtsschutzgesetz und der
Lastenhandhabungsverordnung legt der NKR zwei konkrete Beispiele
für obsolete Vorgaben vor, die abgeschafft
werden sollten (siehe Kasten S. 60).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 59 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
60
Fernunterrichtsschutzgesetz aufheben, Zulassungsbehörde abschaffen
Das FernUSG wurde 1976 beschlossen; 50 Jahre später ist durch massenhafte Online-Angebote eine
völlig neue Situation entstanden, die mit dem bestehenden gesetzlichen Zulassungszwang nicht
bewältigt werden kann.
Das FernUSG sollte zum einen durch zivilrechtliche Regulierungen zum Fernunterrichtsvertrag Schutz
vor Missbrauch bieten, u. a. durch ein Widerrufsrecht, ein Kündigungsrecht, ein Verbot von
Vertragsstrafen, Kopplungsgeschäften und unverhältnismäßigen Vorauszahlungen. Diese zivilrechtlichen
Schutzrechte sind mittlerweile aber durch allgemein geltende Regelungen in den §§ 305 ff. BGB
abgedeckt; lediglich eine kürzere Kündigungsfrist ist noch nicht im BGB zu finden und könnte dort
eingefügt werden. Zum andern ist Fernunterricht, der entgeltlich, räumlich getrennt und interaktiv
stattfindet, nach FernUSG verpflichtend bei der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zuzulassen. Sofern keine
Zulassung vorliegt, können Kunden ohne Angabe von Gründen die gesamten Kursgebühren auch nach
vollständiger Inanspruchnahme des Kurses zurückfordern. Durch die Digitalisierung hat sich die
Anzahl der angebotenen Fernlehrgänge seit Inkrafttreten des Gesetzes erheblich vervielfacht. In der
Praxis wird nur für einen verschwindend geringen Anteil der Fernlehrgänge eine Zulassung bei der ZFU
beantragt; das Verfahren ist aufwendig, langwierig, bürokratisch, mit hohen Kosten verbunden (150 %
des Kurspreises, mindestens jedoch 1 050 Euro) und den Anbietern in der Regel nicht bekannt.
Aktuell sind durch die ZFU rund 5 000 Kurse zugelassen. Anbieter schätzen, dass tatsächlich eine sechs- bis
siebenstellige Zahl an zulassungspflichtigen Kursen existiert. Wollte man die Zulassung für alle vom
FernUSG erfassten Online-Lehrgänge durchsetzen, wäre das durch die ZFU auch bei einer
Vervielfachung des Personals nicht zu bewältigen.
Der gesetzliche Anspruch, jeden einzelnen Kurs einem Zulassungsverfahren mit einer umfangreichen
Qualitätsprüfung zu unterziehen, ist nicht realisierbar. Der dafür erforderliche bürokratische Aufwand
steht in keinem Verhältnis zum beabsichtigten Schutz. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag
zwar vorgesehen das FernUSG zu modernisieren. Der NKR ist jedoch der Ansicht, dass eine ersatzlose
und vollständige Streichung des Gesetzes erforderlich ist. Mit der Aufhebung des FernUSG ist auch die
Abschaffung einer Behörde, der ZFU, verbunden, die auf einem Staatsvertrag der Bundesländer beruht.
Eine Zertifizierung von Fernlehrgängen durch eine zentrale Stelle könnte stattdessen auf freiwilliger
Basis durch die Branche und deren Verbände angeboten werden; einer gesetzlichen Verpflichtung
bedarf es hierfür nicht.
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 60 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
61
3. Auch untergesetzliche Vorschriften
vereinfachen. Vorgaben aus untergesetzlichen
Vorschriften tragen erheblich zur bürokratischen
Belastung bei und machen das
Normengeflecht komplexer. Selbst kleine Unternehmen
sind z. B. durch Vorschriften der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
verpflichtet, elektrische Betriebsmittel und
Firmenfahrzeuge jährlich von fachkundigen
Personen überprüfen zu lassen. Die
Berufsgenossenschaften signalisieren den Willen zum
Bürokratieabbau und haben begonnen,
grundlegende Vorschriften zu überarbeiten. Dieser
Prozess muss zügiger vorangetrieben werden,
als es in der Vergangenheit der Fall war, u. a.
durch Vereinfachungen beim
Abstimmungsprozess solcher Vorschriften. Ähnlich wie bei
untergesetzlichen Vorschriften ist die Lage bei
DIN-Normen, die zwar privatwirtschaftlicher
Natur sind, aber durch indirekte Bezugnahmen
in Gesetzen gesetzesähnlich wirken. Der NKR
hat sich vor dem Hintergrund des
Wohnungsbaus mit der Fragestellung befasst, inwiefern
DIN-Normen in unangemessen starker Weise
zu Baukostensteigerungen führen und wie
diese begrenzt werden können (siehe Kasten).
Aufwand im Wohnungsbau durch Gesetze und Normen begrenzen
Der NKR hat im April 2026 eine zweitägige Anhörung zu DIN-Normen als Aufwandstreiber im
Bauwesen mit insgesamt zwölf Sachverständigen durchgeführt. Anlass war die Überarbeitung des Werk-
und Bauvertragsrechts in Entwicklung eines Gebäudetyp-E-Gesetzes sowie die strategische
Weiterentwicklung des technischen Normungswesens. Im Ergebnis empfiehlt der NKR in einem Positionspapier,
die zivilrechtliche Absicherung vereinfachter Standards durch die unmittelbare Einbeziehung und
Verpflichtung der DIN-Gremien zur Erarbeitung unterschiedlicher Leistungsklassen zu jeder
baurelevanten DIN-Norm sicherzustellen. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Standard einfacher
Ausführung, der den Leitgedanken der sog. Grundausstattung aufgreift, von der aus qualitativ nur
nach oben abgewichen werden darf. So sollen die Vertragsbeteiligten dazu gebracht werden, klare
Ausführungsvorgaben zu vereinbaren. Bauunternehmen sollen bei Abweichungen die Bauherren mit
überschaubarem Aufwand aufklären können und zugleich keinen unvorhersehbaren Haftungsrisiken
ausgesetzt werden. Außerdem sollten die Landesbauordnungen harmonisiert sowie Normen stärker
an Praxistauglichkeit und Folgekosten ausgerichtet werden. Ziel ist mehr Vertragsfreiheit,
kostengünstigeres Bauen und zusätzlicher Wohnungsneubau.
QR-Code scannen
NKR-Positionspapier
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 61 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
4
Bürokratieabbau
auf EUEbene
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 62 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
63
Ausgangssituation
Im Bereich des Bürokratieabbaus auf EU-Ebene
stehen insbesondere die zehn sogenannten
„Omnibus-Pakete“ der Europäischen Kommission im
Mittelpunkt. Diese sollen sowohl Kosten als auch
Berichtspflichten für Unternehmen bis 2030 um
mindestens 25 % reduzieren – das entspricht
Einsparungen in Höhe von rund 37,5 Mrd. Euro
jährlich. Problematisch ist, dass die Omnibus-
Pakete teilweise ohne Konsultationsverfahren und
ohne Prüfung der Folgenabschätzungen (Impact
Assessments) durch das Regulatory Scrutiny
Board (RSB) erarbeitet wurden. So bleibt unklar,
welche Auswirkungen die Maßnahmen
tatsächlich haben werden.
Seit der Corona-Pandemie ist zu beobachten,
dass die „Notfall-Gesetzgebung“ auf EU-Ebene
deutlich zugenommen hat. Dabei werden neben
der Einbindung des RSB häufig auch weitere
zentrale Kriterien der Besseren Rechtsetzung außer
Acht gelassen, etwa wichtige formale
Konsultationsverfahren.
Gesetzgebungsvorhaben im Trilogverfahren
verändern sich häufig inhaltlich erheblich, ohne
dass die zugrunde liegenden
Folgenabschätzungen entsprechend angepasst werden. Für
verabschiedete europäische Rechtsakte liegt daher oft
kein vollständiges, aktuelles ex-ante-Impact-
Assessment vor. Erschwerend kommt hinzu, dass
die Erkenntnisse aus den Prüfungen des RSB
nicht systematisch für spätere Evaluierungen
genutzt werden können, da die Amtszeiten der
RSB-Mitglieder häufig nicht das Impact
Assessment und die Evaluation eines Rechtsakts
gleichzeitig abdecken.
Eine weitere Herausforderung besteht darin, für
Folgenabschätzungen belastbare und
vergleichbare Daten aus verschiedenen Mitgliedstaaten zu
gewinnen. Gerade im Kontext datenbasierter Politik
bleibt dies ein zentraler Engpass für die Qualität
und Aussagekraft von Impact Assessments.
In der neuen Legislaturperiode der Europäischen
Kommission („von der Leyen II“) wurden
zusätzliche Instrumente der Besseren Rechtsetzung
eingeführt, darunter sogenannte
Implementation Dialogues und Reality Checks. Letztere
orientieren sich erkennbar an den deutschen
Praxischecks. Belastbare Daten zur Wirkung
dieser Instrumente liegen bislang jedoch nicht vor.
Nach Angaben der Europäischen Kommission
wurden bis März 2026 rund 60 Implementation
Dialogues durchgeführt, zu Reality Checks gibt
es keine kumulierten öffentlichen Zahlen.
Derzeit ist nicht nachvollziehbar, in welcher Weise
die daraus gewonnenen Erkenntnisse konkret
in Gesetzgebungs- oder Überarbeitungsprozesse
einfließen.
Da Europa beim Bürokratieabbau immer stärker
in den Fokus rückt, gewinnt auch der
kontinuierliche bi- und multilaterale Austausch zu Best
Practices der Besseren Rechtsetzung an
Bedeutung. Das RegWatchEurope-Netzwerk (RWE) –
ein Zusammenschluss unabhängiger Beratungs-
und Kontrollgremien, dessen Präsidentschaft
der NKR im Jahr 2026 übernommen hat – bietet
hierfür eine wichtige Plattform. Die
Mitgliedsinstitutionen aus neun europäischen Ländern
begleiten die Arbeit der EU und insbesondere
der Europäischen Kommission konstruktiv, aber
auch kritisch. Gemeinsam mit dem RSB, dem
unabhängigen Prüfgremium der Europäischen
Kommission für Folgenabschätzungen und
Evaluierungen, leisten sie einen wichtigen Beitrag
zur Qualität europäischer Rechtsetzung.
Mit Sorge beobachtet der NKR zugleich die
Entwicklung unabhängiger Better-Regulation-
Institutionen in Europa. In Norwegen wurde das
entsprechende Beratungsgremium kurzfristig
aufgelöst. In Dänemark wird der bisherige Rat
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 63 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
64
derzeit grundlegend neu aufgestellt, und auch
in Großbritannien wird das bisherige Gremium
durch eine neue Institution ersetzt. Gleichzeitig
wächst das Interesse weiterer Staaten an einer
Mitarbeit im Netzwerk. Die Aufnahme
unabhängiger Gremien aus Italien, Österreich und
Frankreich würde der NKR sehr begrüßen.
HighLevel Veranstaltung
Mit ihrem Strategiepapier „A Simpler, Clearer and Better Enforced EU Rulebook”
signalisiert die Europäische Union signifikante Ambitionen im Hinblick auf eine Reform und
Modernisierung des Europäischen Rechtsetzungssystems; in den Mitgliedsländern gibt es ähnliche
Bestrebungen. Auf der NKR-Veranstaltung „Weniger Bürokratie durch bessere EU-Gesetzgebung” am 23. Juni
2026 stand vor allem die Frage im Fokus, wie die EU und die Mitgliedstaaten noch besser kooperieren
können, um die Gesetzgebungsqualität zu verbessern. Der Bürokratieabbau wurde dabei im Kontext
zukünftiger Herausforderungen, wie z. B. schwindendes Vertrauen in den Staat, und hinsichtlich der
Verwendung von Daten für eine bessere Rechtsfolgenabschätzung diskutiert.
Lösungsansätze der Bundesregierung
Konkrete Maßnahmen zum Bürokratieabbau auf
EU-Ebene finden sich sowohl in der MoA Bund
als auch in der MoA Föderal.
Die MoA Bund enthält folgende Vorhaben:
• Die Einführung der EU-weit geltenden „One
in, two out“-Regelung wird angestrebt. Hierfür
hatte sich der NKR bereits in seiner
Kommentierung zum Koalitionsvertrag stark gemacht.
• Beteiligte Akteure sollen bereits im Initiativ-
und Verhandlungsprozess unnötige Bürokratie
vermeiden. Der NKR regte bereits im Nachgang
seiner Brüssel-Reise 2023 an, dass in den
Ratsarbeitsgruppen Bürokratieabbau prominenter
von deutscher und französischer Seite
eingebracht werden muss. Auch ist es wichtig, die
Änderungen im Rahmen des Trilogverfahrens
durch eine eigene Impact-Assessment-Einheit
berechnen zu lassen. Zudem wurde eine
bessere und frühere Koordinierung der deutschen
Verhandlungsposition angemahnt.
• Die Reduzierung der EU-
Durchführungsrechtsakte bis zum Ende der
Legislaturperiode soll geprüft werden. Auch der NKR hatte
QR-Code scannen
A Simpler, Clearer and Better Enforced EU Rulebook
QR-Code scannen
EU-Gesetzgebung braucht mehr Praxisbezug und bessere Zusammenarbeit
Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 64 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
65
sich im Nachgang seiner Brüssel-Reise für eine
stärkere Einbeziehung der EU-
Durchführungsakte in die Kalkulation von Gesetzesfolgen
stark gemacht.
• Die Übertragbarkeit bewährter Verfahren
anderer Mitgliedstaaten auf die nationale
Gesetzgebung, insbesondere für die Frühphase, soll
geprüft werden.
Die MoA Föderal greift zusätzliche Aspekte auf:
• Berichtspflichten sollen reduziert oder
möglichst abgeschafft werden, insbesondere bei
der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der NKR
bestärkte die Bundesregierung in seiner
entsprechenden Stellungnahme am 22. August
2025 zum Gesetz darin, sich auf EU-Ebene
aktiv für eine Einschränkung des
Anwendungsbereichs der CSR-Richtline
(Nachhaltigkeitsberichterstattung) einzusetzen. Dadurch
könnten für Unternehmen in Deutschland
zusätzliche Bürokratiekosten in Milliardenhöhe
vermieden werden.
• Die Bundesregierung will Gold-Plating
vermeiden, also nationale Verschärfungen von
EU-Vorgaben zurückführen (z. B. bei
Lieferketten-, Tierarzneimittel- und Datenschutzrecht).
Grundsätzlich begrüßt der NKR das, allerdings
gab es in der Vergangenheit und auch bei der
aktuellen Bundesregierung einzelne Fälle, bei
denen Gold-Plating vorkam – zuletzt bei dem
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Produktsicherheitsgesetzes.
• Bei der Evaluierung der Whistleblower-
Richtlinie 2026 sollen Bürokratiekosten,
insbesondere für KMU, gesenkt werden; dazu gehört die
Überprüfung der Pflicht zu internen
Meldestellen. Der NKR unterstützt dieses Vorhaben: In
seiner Stellungnahme zur „Formulierungshilfe
der Bundesregierung zum Entwurf eines
Gesetzes für einen besseren Schutz
hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der
Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße
gegen das Unionsrecht melden“ (NKR-Nr. 6681)
hatte der NKR die Bundesregierung dafür
kritisiert, zwar von einmaligem und laufendem
Erfüllungsaufwand für Deutschland
auszugehen, ihn aber nicht zu quantifizieren.
• Die Bundesregierung setzt sich für eine EU-
Initiative zur Beschleunigung von Planungs- und
Genehmigungsverfahren ein, um
Infrastrukturprojekte schneller umzusetzen. Auch der
NKR hat sich mit diesem Thema befasst und
den Projektbericht „Schneller zur
Anlagengenehmigung“ herausgegeben (siehe hierzu
Kapitel 2.3).
• Im Vergaberecht werden Vereinfachungen
angestrebt, etwa durch weniger
Sonderregelungen und Erleichterungen für kleinere
Auftraggebende. Hinsichtlich der EU-Ebene ist dem
NKR bisher keine entsprechende Initiative
bekannt; für die nationale Ebene wurden bereits
erste Vereinfachungen auf den Weg gebracht
(siehe Kapitel 3).
• Im Datenrecht und bei der DSGVO sollen
Informations-, Transparenz- und
Dokumentationspflichten vereinfacht sowie digitale One-
Stop-Shop-Lösungen geschaffen werden. Der
NKR hat hierzu eine Studie veröffentlicht, die
Möglichkeiten für eine Vereinheitlichung der
heterogenen Regelungen im Datenrecht
aufzeigt (siehe Info-Kasten zum Datengesetzbuch
in Kapitel 2.2).
• Für Reallabore sind datenschutzrechtliche
Erleichterungen vorgesehen, etwa bei
Einwilligungen, Zweckbindung und
Informationspflichten; durch Experimentierklauseln im EU-Recht
sollen Innovationsspielräume erweitert und
bürokratische Hürden abgebaut werden.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 65 –
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
66
Umsetzungsstand und Empfehlungen
Positiv bewertet der NKR, dass die EU-
Kommission bis März 2026 insgesamt 60 Dialogverfahren
zur Umsetzung europäischer Regelungen
durchgeführt hat. Die Kommission selbst sieht
Herausforderungen darin, dass sich im Trilogverfahren
Regelungsentwürfe noch substantiell ändern
und daraus neue oder veränderte Belastungen
entstehen, ohne systematisch erfasst zu werden.
Auch bei den EU-Durchführungsakten besteht
eine Verfahrenslücke. Die Kommission führt hier
keine Gesetzesfolgenabschätzung durch, sodass
Belastungen, die sich durch solche Rechtsakte
ergeben, weder bekannt noch bilanziert sind –
auch wenn davon jährlich mehr als 100 erlassen
werden. Oft ist nicht transparent, welche
Rechtsakte relevante Belastungen verursachen und
daher einer vertieften Prüfung unterzogen werden
sollten – ohne dass die Prüfung selbst zusätzliche
Bürokratie erzeugt. Entsprechend prüft das RSB
in diesem Bereich bislang nur selten.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- authored ← Bundesregierung
- authored ← Nationaler Normenkontrollrat
- part_of_vorgang → Jahresbericht 2026 des Nationalen Normenkontrollrates Update für den Staat und Verwaltung - 20 Jahre Nationaler Normenkontrollrat - Gute Ges (Unterrichtung)