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Jahresbericht 2026 des Nationalen Normenkontrollrates Update für den Staat und Verwaltung - 20 Jahre Nationaler Normenkontrollrat - Gute Gesetze, digitale Verwaltung, weniger Bürokratie

dip / drucksache 21.10.2026 · WP 21 · 21/8850 · Unterrichtung · Original ↗

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Jahresbericht 2026 des Nationalen Normenkontrollrates Update für den Staat und Verwaltung - 20 Jahre Nationaler Normenkontrollrat - Gute Gesetze, digitale Verwaltung, weniger Bürokratie Deutscher Bundestag Drucksache 21/8850 21. Wahlperiode 21.10.2026 Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahresbericht 2026 des Nationalen Normenkontrollrates Update für den Staat und Verwaltung – 20 Jahre Nationaler Normenkontrollrat – Gute Gesetze, digitale Verwaltung, weniger Bürokratie Zugeleitet mit Schreiben des Nationalen Normenkontrollrates vom 14. Oktober 2026. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. -4 4 0 8 12 16 20 -4 4 8 12 16 20 24/25 25/26 01.01.11 01.01.12 01.01.13 01.01.14 01.01.15 01.01.16 01.01.17 01.01.18 01.01.19 01.01.20 01.01.21 01.01.22 01.01.23 01.01.24 01.01.25 01.01.26 01.01.27 01.01.28 01.01.29 Jä hr lic he r E rf ül lu ng sa uf w an d (G es am t) in M rd . E U R bis Ende der 19. LP 20. LP 21. LP Wirtschaft (2,9 Mrd. EUR) Bürger (-2,8 Mrd. EUR) Verwaltung (6,3 Mrd. EUR) Gesamt (6,4 Mrd. EUR) Betrachtung (Mrd. Euro) bis Ende der 20. LP 21. LP Gesamt Jahresberichtzeiträume Juli 2011 bis Mai 2025 Mai 2025 bis Juni 2026 Juli 2011 bis Juni 2026 Juli 2024 bis Juni 2025 Juli 2025 bis Juni 2026 Geprüfte Vorhaben 5 298 498 5 796 326 437 Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands im Zeitraum im Vergleich zur gesamten Vorperiode + 15,8 - 9,4 (-59%) + 6,4 - 3,1 (-19%) - 6,8 (-51%) Wirtschaft + 3,3 - 0,4 + 2,9 - 0,9 < 0,1 davon Bürokratiekosten - 4,6 + 1,2 - 3,3 - 0,5 + 1,3 Bürgerinnen und Bürger + 4,1 - 6,9 - 2,8 - 0,5 - 6,4 Verwaltung + 8,4 - 2,1 + 6,3 - 1,7 - 0,4 Einmaliger Erfüllungsaufwand 68,5 8,9 77,4 < 0,1 8,9 Wirtschaft 44,7 7,1 51,8 0,2 7,1 Bürgerinnen und Bürger 2,4 < 0,1 2,4 < 0,1 < 0,1 Verwaltung 21,4 1,8 23,2 - 0,1 1,8 Gebäudemodernisierungsgesetz (BMWE) NIS2-Richtlinie (BMI) CSRD (BMJV) weitere Regelungsvorhaben 0 2 4 6 8 10 12 14 Milliarden EUR KRITIS-Dachgesetz (BMI) Fahrschulmodernisierungs-Verordnung (BMV) Energieefzienzgesetz-Novelle (BMWE) 5,9 Mrd. Euro 12,7 Mrd. Euro weitere Regelungsvorhaben belastende Regelungsvorhaben entlastende Regelungsvorhaben 90 95 100 105 01.05.12 01.05.13 01.05.14 01.05.15 01.05.16 01.05.17 01.05.18 01.05.19 01.05.20 01.05.21 01.05.22 01.05.23 01.05.24 01.05.25 01.05.26 BK I ( 20 12 = 1 00 ) Bürokratiekosten Regelungsvorhaben im Berichtszeitraum Jährlicher Erfüllungsaufwand Erfüllungsaufwand im Detail Im aktuellen Berichtszeitraum ist der jährliche Erfüllungsaufwand deutlich gesunken und erreicht das niedrigste Niveau seit dem Berichtszeitraum 2019/2020. Im aktuellen Berichtszeitraum wurde über 50 % des jährlichen Erfüllungsaufwandes abgebaut. Der einmalige Erfüllungsaufwand ist mit fast 9 Mrd. Euro allerdings deutlich höher als im Berichtszeitraum 2024/2025. Jährliche Entlastung entsteht zu mehr als 50 % aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Belastungen ergeben sich vor allem aus der Umsetzung von EU-Richtlinien. Bürokratiekosten entstehen durch die Verpflichtung der Unternehmen, Daten oder sonstige Informationen für Behörden oder Dritte zu beschaffen, verfügbar zu halten oder zu übermitteln. Sie sind im Berichtszeitraum gestiegen und weichen damit vom definierten 25 % Abbaupfad ab. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Vorhaben mit Digitalcheck* Vorhaben mit Digitalbezug und erweitertem Digitalcheck (% von Vorhaben mit Digitalcheck) Vorhaben mit Visualisierung (% von Vorhaben mit Digitalbezug) Bürgerchecks Praxischecks Evaluierungsberichte im Berichtszeitraum Vorhaben aus dem Berichtszeitraum, die in späteren Jahren evaluiert werden sollen** 0 50 100 150 200 250 300 350 400 359 (82%) 100 (38%) 205 (57%) 22 (22%) 57 (28%) 21 2 28 35 7 11 4 15 *nicht berücksichtigt werden Vorhaben, die der Diskontinuität unterfallen sowie internationale Abkommen ** gem. St-Beschluss 2024 Berichtszeitraum 2024/2025 Berichtszeitraum 2025/2026264 (92%) 48% 29% 23% Berichtszeitraum 2025/2026 Berichtszeitraum 2024/2025 Frist von 28 Tagen und mehr zwischen 5 und 28 Tagen weniger als 5 Tage 48% 32% 21% Erreichung der Abbauziele Fristen Qualitative Instrumente der Besseren Rechtsetzung Bisher hat noch kein Ressort eine nennenswerte Bürokratiekostenreduktion erzielt. Beim Erfüllungsaufwand haben einige Ressorts die Abbauziele allerdings bereits übertroffen (hellgrüne Fläche). Die Belastungen bei BMJV und BMI ergeben sich zum Großteil aus der Umsetzung von EU-Richtlinien Der Digitalcheck wurde deutlich häufiger angewendet als im Berichtszeitraum 2024/2025. Die Nutzung des Praxis- und Bürgerchecks hat dagegen abgenommen, was mit der Überführung dieser Instrumente in die neue Frühphase des Zentrums für Legistik erklärt werden kann. Für die Prüfung durch den NKR wird die Regelfrist (vier Wochen) weiterhin in weniger als 50 % der Fälle eingehalten. BMWE BMLEH BMI BMVG BMF BMWE BMUKN BMBFSFJ BMDS BMJV BMUKN BMV BMDS BMFTR BK BMG BMWSB BMBFSFJ BMI BMWSB BMVG BMAS BMV BMLEH BK AA BMZ Ressportübergreifend -2 -4 -1 -2 0 0 1 2 2 4 3 6 4 8 5 10 Abbauziel Belastung Grad der Zielerreichung (Entlastung) Ziel übertroffen (Entlastung) -1,7 0,3 0,1 0,5 0,5 0,1 -3,2 5,4 1,90,8 3,4 Bürokratiekosten Erfüllungsaufwand V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Vorwort Die schwarz-rote Bundesregierung ist seit Mai 2025 im Amt. Das neue Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung brauchte zwar einige Zeit, um vollständig arbeitsfähig zu werden. Umso bemerkenswerter ist die Konsequenz, mit der es seine Themen vorantreibt. Bürokratieabbau und Staatsmodernisierung stehen heute weit oben auf der politischen Agenda. Mit ambitionierten Abbauzielen sowie den Modernisierungsagenden von Bund und Ländern hat die Bundesregierung früh die Messlatte hochgelegt. Viele gute Ansätze sind erkennbar. Sie müssen konsequent umgesetzt werden. 25 % weniger Bürokratiekosten und 10 Mrd. Euro weniger Erfüllungsaufwand – das sind die Ziele für diese Legislaturperiode. Erstmals wurden dafür ressortscharfe Abbauziele festgelegt. Deutliche Erfolge zeigen sich bereits in der Bilanz zum Erfüllungsaufwand: Die Entlastung wird allerdings maßgeblich durch das Gebäudemodernisierungsgesetz geprägt und ist kaum spürbar in der Praxis, weil die Kosten erst zukünftig entstanden wären. Die Bürokratiekosten sind dagegen gestiegen – infolge europäischer Vorgaben wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Während das erste Entlastungskabinett im Herbst 2025 noch hinter den Erwartungen zurückblieb, zeigt die zweite Runde im Sommer 2026 deutlich mehr Wirkung. Regelmäßige Entlastungskabinette könnten sich zu einem wichtigen Instrument entwickeln, um Bürokratieabbau dauerhaft politisch zu steuern. Gleichzeitig gilt: Bürokratieabbau ist keine Aufgabe eines einzelnen Ministers. Die größten Belastungen entstehen in Regelungsbereichen Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 4 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 5 anderer Ressorts – wie dem BMF, BMJV, BMG, BMAS und BMUKN. Deshalb müssen alle ihren Beitrag leisten! Für den NKR bedeutet das auch, den Blick künftig noch stärker auf bereits bestehende Gesetze zu richten. Wer Bürokratie wirksam abbauen will, muss das Bestandsrecht systematisch überprüfen und dort ansetzen, wo Aufwand und Nutzen nicht mehr verhältnismäßig sind. Die Modernisierungsagenden Bund und Föderal enthalten zahlreiche wichtige Reformansätze. Sie reichen von einer stärkeren Bündelung staatlicher Aufgaben über die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen bis hin zu neuen Ansätzen in der Gesetzgebung. Besonders hervorzuheben ist die Einführung einer neuen Frühphase. Sie soll die vielen bestehenden Methoden, Checks und Leitfäden besser verzahnen und das Prinzip „Erst der Inhalt, dann die Paragrafen“ stärken. Die föderale Modernisierungsagenda nimmt zugleich das „Betriebssystem“ unseres Staates in den Blick. Sie setzt auf einfachere Verwaltungsverfahren, den Abbau von Berichtspflichten und eine engere Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen. Den zahlreichen Prüfaufträgen müssen nun konkrete Maßnahmen folgen. Gerade bei der Besseren Rechtsetzung besteht weiterhin Handlungsbedarf: Fristen werden noch immer zu häufig verkürzt, externe Expertise zu spät eingebunden und Alternativen nicht ausreichend geprüft. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat dies exemplarisch gezeigt. Auch für den NKR war der Berichtszeitraum arbeitsintensiv. Erstmals haben wir uns vertieft mit untergesetzlichen Aufwandstreibern beschäftigt und Empfehlungen zum Umgang mit DIN- Normen im Wohnungsbau vorgelegt. Mit dem Fernunterrichtsschutzgesetz und der Lastenhandhabungsverordnung haben wir konkrete Vorschläge zur Abschaffung überholter Regelungen unterbreitet. Unsere Gutachten zur Evaluierungspraxis, zu Praxischecks und zum Datenrecht zeigen Wege auf, wie Gesetze wirksamer und Verwaltungsverfahren einfacher gestaltet werden können. Im Jahr seines 20-jährigen Bestehens hat der Nationale Normenkontrollrat zudem den Vorsitz des europäischen Netzwerks RegWatchEurope übernommen und den Austausch zur Besseren Rechtsetzung auf europäischer Ebene weiter gestärkt. Nach zwanzig Jahren bleibt die Aufgabe dieselbe und der NKR-Claim bringt dies auf den Punkt: Gute Gesetze, digitale Verwaltung, weniger Bürokratie. Die Voraussetzungen für Fortschritte sind geschaffen. Aus Ankündigungen müssen nun dauerhaft wirksame Reformen werden. Lutz Goebel Vorsitzender Nationaler Normenkontrollrat 8. Oktober 2026 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 5 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. xy Kapitel Headline zweizeilig auch dreizeilig Inhalt Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 6 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 7 Kernbotschaften ......................................................................................................................................... 8 Zeitstrahl 20 Jahre NKR .........................................................................................................................16 20 Jahre NKR im Gespräch: Dr. Johannes Ludewig und Lutz Goebel im dpa-Interview .......24 1 Zwischenbilanz der neuen Bundesregierung ........................................................................ 28 1.1 Deutlich weniger Erfüllungsaufwand, zusätzliche Belastung bei den Bürokratiekosten .............................................................................29 1.2 Meilensteine der NKR-Arbeit im Berichtszeitraum...................................................................34 1.3 Wirksamkeit des NKR im Berichts zeitraum ...............................................................................35 2 Modernisierungsagenda Bund und Föderal .......................................................................... 36 2.1 Bessere Rechtsetzung .......................................................................................................................44 2.2 Digitale Verwaltung .........................................................................................................................49 2.3 Planungsbeschleunigung ................................................................................................................53 3 Konkreter Bürokratieabbau .................................................................................................... 56 4 Bürokratieabbau auf EU-Ebene ............................................................................................ 62 5 Erfüllungsaufwand – Zahlen, Daten, Fakten ....................................................................... 68 5.1 Entwicklung im letzten Berichtszeitraum ..................................................................................69 Anhang .......................................................................................................................................................78 Monitoring des Koalitionsvertrags „Was wurde bereits umgesetzt?“ ........................................79 Evaluierung von Regelungsvorhaben ............................................................................................. 102 Übersicht über die Zusammensetzungen der NKR-Mandatszeiten ......................................... 104 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 7 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. xy Kapitel Headline zweizeilig auch dreizeilig Kernbotschaften Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 9 1. Vom Bürokratieabbau zur Staatsmodernisierung: Der NKR prägt Reformen seit 20 Jahren Als der NKR 2006 seine Arbeit aufnahm, lag der Schwerpunkt allein auf den Bürokratiekosten. Zwanzig Jahre später ist sein Aufgabenfeld deutlich breiter geworden. Der NKR hat die Kostentransparenz und Gesetzgebungsqualität weit vorangetrieben – von der Ermittlung des Erfüllungsaufwands über Evaluierungen und die „One in, one out“-Regel bis hin zum Digitalcheck. Gleichzeitig hat er sich zu einem wichtigen Impulsgeber für Verwaltungsdigitalisierung und Staatsmodernisierung entwickelt. Auch wenn die Bürokratiekosten weiterhin viel zu hoch sind, Ankündigungen zum Bürokratieabbau in der Vergangenheit oft ohne spürbare Wirkung blieben und Gesetze noch immer viel zu häufig im Eiltempo und unter Missachtung zentraler Qualitätsstandards erarbeitet werden, zeigt sich die Wirkung der Arbeit des NKR zunehmend in konkreten politischen Entscheidungen. Zahlreiche seiner Vorschläge finden sich heute in Reformvorhaben von Bund, Ländern und der Europäischen Union wieder. Dazu zählen die neue Frühphase der Gesetzgebung, ambitionierte Bürokratieabbauziele, die Bündelung des Vollzugs staatlicher Aufgaben, schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie der Aufbau einer gemeinsamen Digitalarchitektur. Auch die Arbeiten zur Sozialstaatsreform und die Modernisierungsagenden von Bund und Ländern greifen etliche Empfehlungen des NKR auf. Darüber hinaus zeigt sich die Wirksamkeit des Rates in konkreten Entlastungen. Es wurden bereits mehrere Vorschläge des NKR umgesetzt, die Wirtschaft und Verwaltung um eine Milliarde Euro pro Jahr entlasten. Gleichzeitig gewinnt der NKR auch auf EU-Ebene an Bedeutung und treibt im Rahmen des Vorsitzes des Netzwerks RegWatch- Europe die Debatte über Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau international voran. Der NKR fordert deshalb: Staatsmodernisierung muss jetzt angegangen und als Daueraufgabe verstanden werden. Gute Gesetze, eine digitale Verwaltung und weniger Bürokratie entstehen nicht durch Einzelmaßnahmen, sondern durch beharrliche Reformarbeit über Legislaturperioden hinweg. Der NKR wird diesen Prozess auch künftig kritisch begleiten und mit eigenen Ideen vorantreiben. 2. Erfüllungsaufwand sinkt, Bürokratiekosten steigen: Das BMDS kann antreiben – aber  liefern müssen alle Ressorts Mit ihren deutlichen Abbauzielen für Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwand hat die Bundesregierung spürbaren Druck in das System gebracht. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) tritt hier oft als treibende Kraft auf. Dabei liegen die größten Belastungen häufig in der Verantwortung anderer Ministerien. Positiv ist, dass der Erfüllungsaufwand im Berichtszeitraum um rund 6,8 Mrd. Euro auf den niedrigsten Stand seit 2020 gesunken ist. Allerdings beruht diese Entwicklung zum Großteil auf dem Gebäudemodernisierungsgesetz und der Rücknahme der Pflicht, neu eingebaute Heizungsanlagen zu 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Zwar werden dadurch erhebliche Kosten vermieden, aber eine unmittelbar spürbare Entlastung im Verwaltungsalltag oder für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger wird Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 9 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 10 damit nicht erreicht – vor allem, weil es sich um Erfüllungsaufwand handelte, der erst zukünftig entstanden wäre. Zudem verbleibt das Niveau des Erfüllungsaufwands weiterhin über dem von 2011, dem Beginn der Messungen. Kritischer fällt die Bilanz bei den jährlichen Bürokratiekosten aus: Trotz beachtlicher Beiträge aus dem BMV, BMG und BMLEH sind diese insgesamt um rund 1,3 Mrd. Euro gestiegen. Hauptursache ist die nationale Umsetzung der europäischen CSRD-Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Der NKR fordert deshalb: Bürokratieabbau darf nicht als Aufgabe eines einzelnen Ministeriums verstanden werden. Das starre Ressortprinzip muss endlich aufgebrochen und der im Koalitionsvertrag verankerte Whole-of-Government- Ansatz gelebte Regierungspraxis werden. Dafür braucht es ressortübergreifende Verantwortung, gemeinsame Steuerung und die Bereitschaft, Silodenken zu überwinden. Aus Sicht des NKR sollte das BMDS hier eine noch stärkere Führungsrolle übernehmen. 3. Reformtempo hochhalten: Aus Modernisierungsagenden müssen spürbare Ergebnisse werden Mit der Modernisierungsagenda Bund (MoA Bund), der Modernisierungsagenda Föderal (MoA Föderal) sowie dem Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen hat die Bundesregierung innerhalb kurzer Zeit umfangreiche Reformprogramme verabschiedet. Bemerkenswert ist dabei die thematische Breite: Die Reformansätze reichen von Beschleunigungsverfahren über Verwaltungs digitalisierung bis hin zu Aufgabenbündelung und Rechtsvereinfachung. Der NKR begrüßt diese Dynamik. Gleichzeitig zeigt die Erfahrung: Entscheidend sind nicht ambitionierte Beschlüsse, sondern deren konsequente Umsetzung. Die MoA Bund wird im Ressortkreis bislang vor allem als Projekt des BMDS wahrgenommen. Für ihren Erfolg braucht es aber eine aktivere Mitwirkung aller Ministerien. Auch die MoA Föderal enthält viele gute Maßnahmen, verharrt bisher aber noch zu sehr im Prüfmodus und hat zu wenige strukturelle Reformen hervorgebracht. Hinzu kommt, dass sich zwischen den verschiedenen Reformprogrammen zahlreiche Überschneidungen und Abhängigkeiten ergeben, die eine wirksame Steuerung erschweren. Positiv ist, dass mit dem Zukunftspakt erstmals auch die kommunale Ebene systematisch einbezogen wird. Gleichzeitig sollte kritisch hinterfragt werden, ob die parallele Entwicklung mehrerer Reformagenden die Komplexität nicht zusätzlich erhöht. Der NKR fordert deshalb: Die Zeit der Agenda- Beschlüsse muss von einer Phase konsequenter Umsetzung abgelöst werden. Dafür braucht es klare Verantwortlichkeiten, ein transparentes Monitoring und eine ressortübergreifende Steuerung – insbesondere um die so wichtige strukturelle Modernisierung von Staat und Verwaltung voranzubringen. Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 10 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 11 4. Strukturreformen jetzt umsetzen: Sozialstaat vereinfachen, Aufgaben bündeln, Verwaltung entlasten Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode klare Absichtsbekundungen für eine grundlegende Modernisierung des Sozialstaats und der öffentlichen Verwaltung formuliert. Mit der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) und der Debatte über die Bündelung staatlicher Aufgaben greift sie zentrale Empfehlungen des NKR auf. Digitalisierung, Pauschalierungen, Leistungs- und Aufgabenbündelungen sollen endlich fester Bestandteil unseres Sozialstaats werden. Auch die Vereinfachungen von Rechtsbegriffen und die stärkere Automatisierung von Verwaltungsprozessen versprechen erhebliche Entlastungen. Mit der beschlossenen antragslosen Auszahlung des Kindergeldes wurde bereits ein erster Schritt gemacht. Gleichzeitig zeigen die NKR-Gutachten „Wege aus der Komplexitätsfalle“ (2024) und „Bündelung im Föderalstaat“ (2025), dass eine intelligentere Aufgabenorganisation die Leistungsfähigkeit des Staates deutlich steigern kann. Die Bundesregierung hat einige NKR-Vorschläge in die Modernisierungsagenden von Bund und Ländern übernommen. Nun müssen den politischen Absichtserklärungen konkrete Entscheidungen folgen. Insbesondere in standardisierbaren Aufgaben wie der Einkommensprüfung liegen erhebliche Effizienzpotenziale, die bisher nicht ausgeschöpft werden. Der NKR fordert deshalb: Die begonnenen Strukturreformen dürfen nicht im Stadium von Konzepten und Pilotprojekten stehen bleiben. Jetzt müssen Verfahren vereinfacht, Leistungen gebündelt, Verwaltungsprozesse konsequent automatisiert und die Kommunen dadurch entlastet werden. Wer einen leistungsfähigen Staat schaffen will, muss die Strukturen modernisieren, die seine Leistungen hervorbringen. 5. Instrumente konsequent nutzen: Gute Gesetze brauchen Zeit, Praxiswissen und systematische Erfolgskontrolle Mit Digitalcheck, Praxischeck, Bürgercheck und Evaluierungen stehen gute Instrumente bereit, um Gesetze wirksamer, praxistauglicher und aufwandsärmer zu gestalten. Das eigentliche Problem liegt nicht im Mangel an Instrumenten, sondern in ihrer unzureichenden Anwendung. Sie werden zu oft zu spät eingesetzt, nur formal abgearbeitet oder gar nicht genutzt. Mit der neuen Frühphase der Gesetzgebung greift die Bundesregierung eine zentrale Forderung des NKR auf. Ziel ist es, die bisher nebeneinanderstehenden Instrumente stärker zu verzahnen und bereits vor der Formulierung von Gesetzestexten systematisch einzusetzen. Das NKR-Prinzip „Erst der Inhalt, dann die Paragrafen“ kann damit zu einem neuen Standard für die Gesetzesvorbereitung werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Frühphase verbindlich angewendet wird, ausreichend Zeit für die Beteiligung der Praxis zur Verfügung steht und das Zentrum für Legistik dauerhaft mit den dafür notwendigen Ressourcen ausgestattet wird. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 11 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 12 Auch die Überprüfung bestehender Regelungen muss stärker in den Fokus rücken. Das NKR- Gutachten „Wirksam und praxisnah regieren durch Evaluierung und Praxischecks“ (2026) zeigt, dass sich die Instrumente grundsätzlich bewährt haben, ihre Ergebnisse aber zu selten in konkrete Gesetzesänderungen münden. Gute Gesetzgebung endet nicht mit dem Inkrafttreten eines Gesetzes. Sie muss regelmäßig überprüfen, ob die angestrebten Ziele tatsächlich erreicht werden. Der NKR fordert deshalb: Die Instrumente der Besseren Rechtsetzung müssen verbindlicher, früher und systematischer eingesetzt und ihre Anwendung in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) verankert werden. Gute Gesetze entstehen nicht unter Zeitdruck, sondern durch die konsequente Nutzung von Praxiswissen, Wirkungsanalysen und Evaluierungen entlang des gesamten Rechtsetzungskreislaufs. 6. Digitale Verwaltung neu aufstellen: Architektur, Daten und Zuständigkeiten konsequent ordnen Mit Deutschland-Stack und -Architektur zeichnet sich erstmals ein gemeinsamer Ordnungsrahmen für die Verwaltungsdigitalisierung ab – eine langjährige Forderung des NKR. Dass die Registermodernisierung, die Ende-zu-Ende- Digitalisierung und die Entwicklung gemeinsamer Basiskomponenten vorangetrieben wird, ist überfällig. Jetzt müssen konkrete Umsetzungsstrukturen entstehen. Gebraucht wird eine schlagkräftige Digitalagentur mit klaren Zuständigkeiten für die Umsetzung des Plattformansatzes und festen Deadlines für die Bereitstellung einzelner Komponenten. Der Bund sollte mit einer eigenen Digitalagentur bei zentralen digitalen Infrastrukturen endlich Verantwortung übernehmen und gemeinsame Lösungen verbindlich bereitstellen. Gleichzeitig müssen die dafür nötigen Voraussetzungen im „Maschinenraum“ der Verwaltung geschaffen werden. Registermodernisierung, Once-Only-Prinzip und interoperable Datenstrukturen sind die Grundlage für eine leistungsfähige digitale Verwaltung – ohne sie wird eine Deutschland-App ihr Potenzial nicht entfalten können. Der NKR fordert deshalb: Verwaltungsdigitalisierung muss von den Prozessen her gedacht werden. Dafür braucht es eine verbindliche digitale Gesamtarchitektur, moderne Datenstrukturen, klare Verantwortlichkeiten und einen volldigitalen Gesetzgebungskreislauf. Nicht einzelne Online-Dienste entscheiden über den Erfolg der Staatsmodernisierung, sondern das Ineinandergreifen der verschiedenen Zahnräder. Nur dann funktioniert der Staat digital. Mit den Beschlüssen des IT-Planungsrates im Juni 2026 sind erste Entscheidungen für einen verbindlichen Architekturrahmen gefasst worden – die Standards im neuen Rahmenkonzept müssen aber erst noch detailliert ausgearbeitet werden. Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 12 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 13 7. Bürokratieabbau konkret: Mehr Eigenverantwortung wagen, Bestandsrecht hinterfragen und DINNormen differenzieren In seinem „77-Punkte-Papier“ zeigt der NKR anhand konkreter Beispiele auf, wo und wie Bürokratie spürbar reduziert werden kann. Einige dieser Vorschläge wurden von der Bundesregierung bereits umgesetzt. Sie entlasten Wirtschaft und Verwaltung um mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr. Mit den Modernisierungsagenden und ambitionierten Abbauzielen wurden die richtigen Signale gesetzt. Jetzt kommt es darauf an, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen. Dazu gehört, kleinen und mittleren Unternehmen mehr Entscheidungsspielräume zu geben. Vereinfachungen bei Beauftragten-, Dokumentations- und Nachweispflichten sind wichtige Schritte in diese Richtung. Gleichzeitig sollten Gesetze regelmäßig darauf überprüft werden, ob ihr Nutzen die verursachten Belastungen noch rechtfertigt. Mit dem Beispiel des Fernunterrichtsschutzgesetzes (Fern- USG) unterstreicht der NKR beispielhaft, dass auch die vollständige Abschaffung von Regelungen möglich ist. Darüber hinaus entstehen erhebliche Belastungen durch den Rückgriff des Vertragsrechts auf technische Normen. Der NKR hat deshalb mit einer eigenen Anhörung zu DIN-Normen im Wohnungsbau aufgezeigt, wie mehr Vertragsfreiheit, einfachere Standards und eine stärkere Praxistauglichkeit dazu beitragen können, Kosten zu senken und Investitionen zu erleichtern. Der NKR fordert in diesem Zusammenhang: Bürokratieabbau muss zum Vertrauensprinzip weiterentwickelt werden. Regelungen, Standards und Verfahren sollten regelmäßig auf ihre Notwendigkeit überprüft und dort vereinfacht oder abgeschafft werden, wo ihr Aufwand den gesellschaftlichen Nutzen übersteigt. 8. Bürokratieabbau europäisch denken: EUGesetzgebung braucht mehr Transparenz, bessere Daten und verbindliche Kostenschätzungen Über 50 % der Belastungen mit Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft sind auf europäische Regulierung zurückzuführen. Umso wichtiger ist es, dass die EU-Kommission Kosten und Berichtspflichten für Unternehmen um 25 % senken will. Neue Formate wie Implementation Dialogues und Reality Checks wurden eingeführt, um die Praxis stärker einzubeziehen. Entscheidend wird sein, sie systematisch in Gesetzgebungsprozessen einzusetzen. Besonderer Handlungsbedarf besteht bei den Folgenabschätzungen. Denn im Trilogverfahren verändern sich Gesetze erheblich, ohne dass die Auswirkungen untersucht werden. Für EU- Durchführungsrechtsakte werden in der Regel gar keine Berechnungen mehr durchgeführt. Dabei gilt: Wer Regulierung wirksam gestalten will, braucht belastbare Daten, transparente Verfahren und eine konsistente Methodik entlang des gesamten europäischen Rechtsetzungsprozesses. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 13 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 14 Ein wichtiger Fortschritt ist die Reform der „One in, one out“-Regel auf deutscher Ebene – eine langjährige Forderung des NKR. Künftig sollen u. a. grundsätzlich auch Belastungen aus der Umsetzung von EU-Recht bilanziert und damit beim Bürokratieabbau systematisch berücksichtigt werden. Unklar bleibt bisher noch, in welcher Höhe. Jetzt sollte die Bundesregierung eine klare Entscheidung zur vollständigen Berücksichtigung des EU-Aufwands treffen. Kritisch sieht der NKR, dass die Transparenz der „One in, one out“- Regel durch ein komplexes Anrechnungsmodell von einmaligem Aufwand gesunken ist. Ebenso wichtig ist der internationale Erfahrungsaustausch: Mit der Übernahme des Vorsitzes von RegWatchEurope im Jahr 2026 setzt sich der NKR für eine bessere Zusammenarbeit unabhängiger Beratungs- und Kontrollgremien ein. Umso besorgniserregender ist, dass in diesem Kontext entsprechende Institutionen zuletzt schwächer aufgestellt und teilweise sogar ganz abgeschafft wurden. Der NKR fordert deshalb: Folgenabschätzungen müssen auch auf EU-Ebene verbindlich bleiben, die Ergebnisse von Reality Checks und Impact Assessments systematisch genutzt und Belastungen aus Trilogverfahren sowie Durchführungsrechtsakten transparenter gemacht werden. Wer Bürokratie in Europa wirksam abbauen will, muss die Qualität der europäischen Gesetzgebung deutlich verbessern. Außerdem muss Deutschland deutlich früher und entschlossener auf die europäische Rechtsetzung Einfluss nehmen. Europa ist kein abstraktes Konstrukt, dessen Regulierung lediglich hinzunehmen ist. Deutschland gestaltet europäische Regeln mit – und sollte diese Möglichkeiten konsequenter nutzen. Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 14 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Zeitstrahl 20 Jahre NKR Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 16 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 17 2005 Koalitionsvertrag der Großen Koalition – Einrichtung des NKR • Vereinbarung zur Einrichtung eines unabhängigen Nationalen Normenkontrollrates • Ziel: Transparenz über Bürokratiekosten und Bessere Rechtsetzung 2007 Bundesweites Bürokratieabbauprogramm • Bestandsmessung von 9 500 Informationspflichten durch das Statistische Bundesamt bis Mitte 2008 – jährliche Bürokratiekosten von 49,3 Mrd. Euro • Ziel: Abbau von Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 % • 2012 fast erreicht: rund 12 Mrd. Euro Entlastung (22,5 %) • Ergänzend: ressortübergreifende „Einfacher zu“-Projekte zur Vereinfachung von Rechtsbereichen 2006 NKR-Gesetz tritt in Kraft • Gesetz zur Einsetzung des NKR als unabhängiges Kontroll- und Beratungsgremium der Bundesregierung • Auftrag: Prüfung der Bürokratiekosten neuer Regelungen und Beratung zum Bürokratie abbau Ernennung der Ratsmitglieder für erste Amts periode (2006–2011) • Die acht ehrenamtlichen Mitglieder des NKR werden auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten berufen • Dr. Johannes Ludewig wird von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum Vorsitzenden bestimmt Vorlagepflicht für Regelungsentwürfe (§ 45 Abs. 2 GGO) • Alle Gesetzentwürfe der Bundesregierung müssen dem NKR zur Prüfung vorgelegt werden • Der NKR gibt hierzu öffentliche Stellung nahmen ab Ex-ante-Transparenz über Bürokratiekosten • Einführung der systematischen Ermittlung von Bürokratiekosten neuer Gesetze • Unabhängige Prüfung durch den NKR 49,3 Mrd. Euro Bürokratiekosten Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 17 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 18 2011 Erweiterung der Folgekostenmessung (Erfüllungsaufwand) • Ausweitung der Kostenbetrachtung auf Bür gerinnen, Bürger, Wirtschaft und Verwaltung • Systematische Erfassung sämtlicher gesetz licher Folgekosten neuer Regelungen Zweite Amtsperiode des NKR (2011–2016) • Dr. Johannes Ludewig wird erneut von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum Vor sitzenden bestimmt • Erweiterung des NKR auf zehn ehrenamt liche Mitglieder 2015 Einführung der „One in, one out“-Regel • Neue Belastungen für die Wirtschaft müssen an anderer Stelle kompensiert werden • Ziel: Vermeidung zusätzlicher Bürokratie belastungen Bürokratieentlastungsgesetz I (BEG I) • Entlastung von Unternehmen durch Vereinfachung steuerlicher Pflichten und Mitteilungspflichten • Bürokratiekostenreduktion von rund 730 Mio. Euro jährlich 2013 Einführung systematischer Gesetzesevaluierungen • Aufbau eines ex-post- Evaluierungsverfahrens für Gesetze und Verordnungen • Ziel: Wirksamkeit, Zielerreichung und Effizienz von Regelungen überprüfen • Erste Evaluierungen im zweiten Halbjahr 2016 2014 Bürokratieabbau entlang von Lebenslagen • Zum ersten Mal werden die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ganz konkret zu ihren persönlichen Bürokratiebelastungen befragt • Grundlage für das Arbeitsprogramm Bürokratieabbau der Bundesregierung 730 Mio. Euro Bürokratiekostenreduktion Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 18 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 19 2016 EU-Folgekosten systematisch erfassen • Weiterentwicklung der Methodik zur Abschätzung von Kosten aus EU-Recht • Frühzeitige Transparenz über Auswirkungen europäischer Regulierung Bürokratieentlastungsgesetz II (BEG II) • Vereinfachungen bei steuerlichen Aufbewahrungspflichten und Rechnungsstellung • Entlastung der Wirtschaft um rund 275 Mio. Euro jährlich NKR-Gutachten: E-Government in Deutschland • Analyse des erheblichen Rückstands Deutschlands bei der Verwaltungsdigitalisierung • Vorschlag eines „E-Government-Pakts“ zwischen Bund, Ländern und Kommunen • Ziel: koordinierte Digitalisierung der Verwaltung und gemeinsame IT-Standards Dritte Amtsperiode des NKR (2016–2021) • Dr. Johannes Ludewig wird erneut von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum Vorsitzenden bestimmt 2017 Gründung des Netzwerks RegWatch Europe • Zusammenschluss europäischer Kontroll- und Beratungsgremien zur Besseren Rechtsetzung • Ziel: gemeinsame Impulse für Bürokratieabbau auf EU-Ebene NKR-Positionspapier: Folgen der Flüchtlingskrise für die Verwaltung • Analyse der administrativen Belastungen durch die Flüchtlings migration • Empfehlungen für effizientere Verwaltungsverfahren und bessere Koordinierung staatlicher Ebenen NKR-Gutachten: Registermoderni sierung • Vorschlag zur Vernetzung staatlicher Register als Grundlage für  digitale Verwaltung • Schätzung eines möglichen Entlastungspotenzials von rund 6 Mrd. Euro jährlich durch effizientere Daten nutzung • Empfehlung eines einheitlichen Identifikators für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen 2018 NKR-Positionspapier zum Onlinezugangsgesetz (OZG) • Forderung nach konsequenter Digitalisierung staat licher Leistungen • Empfehlung stärkerer Automatisierung und digitaler Standardprozesse in der Verwaltung Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 19 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 20 2019 NKR-Gutachten: Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen • Analyse von Ursachen langwieriger I nfrastrukturverfahren • Vorschläge zur Straffung von Planungsund Genehmigungsprozessen NKR-Gutachten: Erst der Inhalt, dann die  Paragrafen • Konzept für nutzungszentrierte Gesetzgebung • Empfehlung, Regelungsziele und Praxiswirkung bereits vor der juristischen Ausformulierung zu definieren Bürokratieentlastungsgesetz III (BEG III) • Digitalisierung von Verwaltungsprozessen, u. a. elektronische Arbeits unfähigkeitsmeldung • Entlastung der Wirtschaft um über 1 Mrd. Euro jährlich Weiterentwicklung des Evaluierungskonzepts • Konkretisierung der Vorgaben für Gesetzesevaluierungen • Ziel: bessere Qualität und Vergleichbarkeit der Evaluierungsberichte Stärkerer Fokus auf Nutzendarstellung • Neben Gesetzesfolgekosten soll vermehrt auch der Nutzen (positive Gesetzesfolgen) dargestellt werden • Ziel: ganzheitliche Betrachtung der Gesetzesfolgen 2021 NKR-Positionspapier: Strukturelle Reformen für eine resilientere Verwaltung • Analyse struktureller Defizite der deutschen Verwaltung • Empfehlungen für klarere Zuständigkeiten, stärkere Digitalisierung und bessere Krisen fähigkeit 2020 RegWatchEurope-Vorsitz des NKR NKR-Positionspapier: Konjunkturprogramm zum Nulltarif • Vorschläge für wirtschaftliche Entlastung ohne zusätz liche Staatsausgaben • Fokus auf Bürokratieabbau und schnellere Verwaltungsverfahren als Wachstumsimpuls über Mrd. Euro Wirtschaftsentlastung 1 Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 20 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 21 2022 Wechsel ins Bundesministerium der Justiz (BMJ) Vierte Amtsperiode des NKR (2022–2027) • Lutz Goebel wird von Bundesjustiz minister Dr. Marco Buschmann zum Vorsitzenden bestimmt NKR-Positionspapier zur Fachkräfte einwanderung • Analyse komplexer Verwaltungs verfahren bei der Erwerbs migration • Empfehlung stärker gebündelter Zu ständigkeiten und digitaler Verfahren 2023 Ergänzung des NKR-Mandats um den  Digitalcheck • Prüfung, ob neue Gesetze digitaltauglich ausgestaltet sind • Ziel: bessere Umsetzbarkeit von Gesetzen in digitalen Verwaltungsprozessen NKR-Positionspapier zum Pakt für Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren • Fast alle Vorschläge des NKR werden in den von Bund und Ländern im November 2023 beschlossenen Beschleunigungspakt aufgenommen 2024 NKR-Gutachten: Sozialleistungen vereinfachen und automatisieren • Analyse der Komplexität der deutschen Sozialleistungsverwaltung • Vorschläge für automatisierte Leistungsgewährung und bessere Datennutzung • Ziel: höhere Inanspruchnahme berechtigter Leistungen bei weniger Verwaltungsaufwand Weiterentwicklung der Methodik zur Messung von Bürokratiekosten • Stärkere Fokussierung auf tatsächliche Bürokratiebelastungen • Vermeidung von Verzerrungen durch andere Kostenarten Bürokratieentlastungsgesetz IV und Meseberger Entlastungspaket • Abbau von Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwand für Unternehmen • Maßnahmen u. a. bei Aufbewahrungspflichten, Formerfordernissen und Meldepflichten • Entlastung der Wirtschaft um rund 1 Mrd. Euro jährlich Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 21 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 22 2025 NKR-Gutachten: Bündelung im Föderalstaat • Analyse der Aufgabenverteilung im föderalen System und ihrer Auswirkungen auf Leistungsfähigkeit und Effizienz der Verwaltung • Identifikation von Bündelungspotenzialen durch verbesserte Vollzugsstrukturen, Kooperation und Standardisierung von Verwaltungsaufgaben Schlussbericht der „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ unter Schirmherrschaft des Bundespräsidenten • Zahlreiche Empfehlungen greifen Vorschläge des NKR auf 77-Punkte-Papier zum Bürokratieabbau • Konkrete Beispiele zur Reduzierung von Bürokratie und Verwaltungsaufwand • NKR als Impulsgeber für Reformmaßnahmen der Bundesregierung NKR/StBA-Projekt: Schneller zur Anlagengenehmigung • Entwicklung eines umfassenden Maßnahmenpakets, das konkrete Ansatzpunkte für effizientere Verfahren aufzeigt – auf Basis von Befragungen von über 800 Mitarbeitenden im Vollzug NKR-Positionspapier zum Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) • Empfehlung zur vollständigen Abschaffung eines überholten Gesetzes • Beispiel für systematische Überprüfung und Streichung nicht mehr notwendiger Regulierung Modernisierungsagenda Bund • Reformprogramm zur Verwaltungsmodernisierung und zum Bürokratieabbau • Zahlreiche Maßnahmen greifen Vorschläge des NKR auf, u. a. Stärkung der Frühphase der Gesetzgebung, ambitionierte Bürokratieabbauziele, Effizienzziele und Bündelung innerhalb der Bundesverwaltung Modernisierungsagenda Föderal • Reformagenda von Bund und Ländern zur Verwaltungsmodernisierung • Mehrere Maßnahmen basieren auf Vorschlägen des NKR, u. a. ambitionierte Entlastungsziele bei Berichtspflichten, Bündelung von Verwaltungsleistungen, Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren; fast die Hälfte der NKR-Vorschläge zum konkreten Bürokratieabbau werden aufgegriffen Festlegung von Abbauzielen durch Bundes regierung • Abbau von 15 Mrd. Euro Bürokratiekosten und 10 Mrd. Euro Erfüllungsaufwand bis Ende der Legislatur – eine langjährige Forderung des NKR Punkte-Papier zum Büroktieabbau77 Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 23 • Seit 2006 NKR-Stellungnahmen: 3 972 Geprüfte Regelungsvorhaben: 7 420 • Pro Jahr durchschnittlich 380 geprüfte Regelungsvorhaben, davon 110 Gesetze, 220 Verordnungen und 50 Sonstige • Durchgeführte Digitalchecks seit 2023: 1 005 2026 Wechsel ins Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) Abschlussbericht der Sozialstaatskommission • Empfehlungen für eine effizientere Organisation des Sozialstaats; Beiträge des NKR u. a. zu Verfahrensvereinfachungen, Pauschalierungen, Vereinheitlichungen von Rechtsbegriffen und Digitalisierung werden aufgegriffen Reform der „One in, one out“-Methodik • Anpassung der Berechnungssystematik nach langjähriger Forderung des NKR • Streichung bisheriger Ausnahmen zur konsequenteren Anwendung NKR übernimmt den Vorsitz des RegWatch Europe-Netzwerkes • Ausrichtung der internationalen NKR- Veranstaltung „Weniger Bürokratie durch bessere EU-Gesetzgebung“ mit Bundesminister Dr. Karsten Wildberger und hochrangigen internationalen Gästen NKR-Gutachten: Wirksam und praxisnah regieren durch Evaluierung und Praxischecks • Analyse von über 120 Gesetzesevaluierungen und rund 40 Praxischecks • Systematische Überprüfung bestehender Regelungen erhöht Wirksamkeit und reduziert unnötige Bürokratie • Evaluierungen, Praxischecks, verbindliche Standards und Monitoring sollen bereits in der Frühphase der Gesetzgebung stärker genutzt werden über Gesetzesevaluierungen 120 rund Praxischecks 40 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 23 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 20 Jahre NKR im Gespräch: Dr. Johannes Ludewig und Lutz Goebel im dpaInterview Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 25 Bundesgesetze im Blick Kontrollrat wünscht sich zum 20. Geburtstag bessere Gesetze Der Normenkontrollrat will, dass Bundesgesetze verständlich und in der Praxis gut  umsetzbar sind. Woran das oft scheitert, erklären der alte und der neue Vorsitzende der Deutschen Presse-Agentur. Von Anne-Beatrice Clasmann, dpa1 1 Der folgende Beitrag erschien anlässlich des 20-jährigen Bestehens des NKR bei der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Abdruck mit freundlicher Genehmigung. Berlin (dpa) – Zu seinem anstehenden 20. Jubiläum wünscht sich der Nationale Normenkontrollrat (NKR) von der Bundesregierung mehr Zeit zur Prüfung von Vorschlägen aus den Ministerien und bessere Gesetze. Darunter versteht das unabhängige Beratergremium Gesetze, die für Unternehmen und Bürger leicht zu verstehen sind und keinen unnötigen bürokratischen Aufwand verursachen. „Wie wäre es mit einem Beschluss der Bundesregierung, dass kein Gesetzentwurf im Bundeskabinett beraten wird, dessen Praxistauglichkeit nicht mit Vollzugsbehörde und Betroffenen vorher geprüft worden ist?“, schlägt Johannes Ludewig vor, der den NKR in den ersten 16 Jahren geleitet hat. Denn so ein „Praxistauglichkeitstest“ müsste zwar eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Er sei in Deutschland bedauerlicherweise jedoch nicht die Regel, sondern die große Ausnahme. Quelle: dpa-Picture-Alliance Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 25 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 26 Berater und Gutachter verdienen an überbordender Bürokratie Lutz Goebel, der dem zehnköpfigen Gremium seit 2022 vorsteht, sagt: „Von einem schlecht funktionierenden Staat leben unglaublich viele Leute.“ Denn da, wo der bürokratische Aufwand besonders groß sei, brauche man „wahnsinnig viele Gutachter und Berater“. Aus Sicht von Goebel und Ludewig zählt das sogenannte Heizungsgesetz zu den schlimmsten Gesetzen, mit denen sich der NKR in seiner nunmehr fast 20-jährigen Geschichte befasst hat. Und zwar gilt das nach ihrem Bekunden sowohl für die alte Regelung aus der Zeit von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) als auch für den von seiner Amtsnachfolgerin Katherina Reiche (CDU) vorgelegten Entwurf. „Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ist ein fauler Kompromiss zwischen vier Ministerien, wahrscheinlich ist es deshalb so unverständlich“, sagt Goebel. Das in der Zeit von Habeck beschlossene Gebäudeenergiegesetz habe den Erfüllungsaufwand so stark in die Höhe getrieben wie kein anderes Gesetz. Um den „Erfüllungsaufwand“ eines Gesetzes zu messen, wird geschätzt, wie viel Zeit und Geld Unternehmen, Bürger und Behörden aufwenden müssen, um es zu befolgen. Das können etwa Kosten für Software sein oder Zeit, die Mitarbeiter brauchen, um ein Formular auszufüllen. Wenige Stunden reichen nicht zur Prüfung eines  Gesetzentwurfs Das Gesetz, mit dem der NKR ins Leben gerufen wurde, trat am 18. August 2006 in Kraft. Der Rat hat die Aufgabe, sich für weniger Bürokratie einzusetzen. Konkret prüft das Gremium Gesetzentwürfe der Bundesregierung dahin gehend, ob: • die Kosten richtig dargestellt werden • es praxistauglichere Alternativen gibt • die Ministerien eine digitale Umsetzung von Beginn an mitgedacht haben Damit der NKR seine Aufgaben erfüllen könne, müsse er frühzeitig in den Prozess eingebunden werden, fordert Goebel. Die finale Fassung des neuen Heizungsgesetzes etwa habe er erst wenige Stunden vor dem Kabinettsbeschluss zu sehen bekommen. „Da konnten wir kaum noch Einfluss nehmen.“ Deshalb habe der Normenkontrollrat seine Kritik dann öffentlich gemacht und gesagt, „dass es so nicht geht“. „Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ist ein fauler Kompromiss zwischen vier Ministerien, wahrscheinlich ist es deshalb so unverständlich“ Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 27 Wer hat den längsten Hebel? Sein Vorgänger sieht vor allem zwei Politiker in der Pflicht, wenn es darum geht, Bürokratiemonster zu verhindern: Kanzleramtsminister Thorsten Frei* (CDU) und Bundesdigitalminister Karsten Wildberger. Wenn ein Entwurf abgeliefert werde, der einen massiven Erfüllungsaufwand auslöse, müsse der Kanzleramtschef den beteiligten Ministerien klarmachen, dass er den Gesetzentwurf so lange nicht auf die Tagesordnung des Kabinetts setze, bis ausreichend nachgebessert wurde, fordert Ludewig. „Auch Minister Wildberger, der ja von der  Jobbeschreibung her dafür zuständig ist, legt – soweit ich dies von außen beurteilen kann – in solchen Fällen keinen Vorbehalt ein“, kritisiert Ludewig. In puncto Bürokratie brauche es in Deutschland einen „Kulturwandel“, sagt der 81-Jährige, der als ehemaliger Staats sekretär und früherer Bahn- Vorstandschef sowohl die Ministerialbürokratie als auch die Unternehmerseite kennt. * Zum Zeitpunkt des Interviews war Thorsten Frei Chef des Bundeskanzleramts. Nina Warken ist seit dem 29. Juli 2026 Chefin des Bundeskanzleramts. Zum Jubiläum auch versöhnliche Worte Goebel, der rund zehn Jahre jünger ist und Erfahrungen als Familienunternehmer mitbringt, sagt, der Normenkontrollrat habe vor einigen Jahren angefangen, selbst konkrete Vorschläge für den Abbau unnötiger Bürokratie zu machen. Einige davon seien dann auch umgesetzt worden. Zum Beispiel werde bei der Auszahlung von Kurzarbeitergeld nur stichprobenartig geprüft anstatt in jedem Einzelfall. Das Argument des NKR: „Die flächendeckende Prüfung würde erheblich mehr kosten, als man durch die Aufdeckung von Missbrauch maximal einsparen könnte.“ Kontrollen sollten daher auf Fälle beschränkt werden, in denen es um besonders hohe Summen geht oder wenn eine Firma in der Vergangenheit schon einmal auffällig war. Ohnehin gibt es beim Kurzarbeitergeld hinterher eine sogenannte Abschlussprüfung. Keine aufwendige Ausschreibung mehr vor  PutzAuftrag Für Entlastung gesorgt habe auch die Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen in der Zeit der Ampel- Regierung um 25 % und dass kleinere Aufträge der öffentlichen Hand nicht mehr europaweit ausgeschrieben werden müssten. „Da reden wir über einfache Dinge wie einen Rahmenvertrag mit einer Reinigungs firma, die in  einem Ministerium für Sauberkeit sorgen soll“, sagt Goebel. Einig sind sich der heutige NKR-Vorsitzende und sein Vorgänger auch in einem weiteren Punkt: Man sollte Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich weniger misstrauen. „Da reden wir über einfache Dinge wie einen Rahmenvertrag mit einer Reinigungsfirma, die in  einem Ministerium für  Sauberkeit sorgen soll“ Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 27 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 1 Zwischenbilanz der neuen Bundesregierung Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 29 1.1 Deutlich weniger Erfüllungsaufwand, zusätzliche Belastung bei den Bürokratiekosten Im zwanzigsten Jahr seines Bestehens freut sich der NKR über ein ungebrochen hohes Interesse an seiner Arbeit und den von ihm bearbeiteten Themen. Auch mehr als ein Jahr nach Errichtung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) steht der Abbau von unnötiger Bürokratie weit oben auf der politischen Agenda. Erste Fortschritte werden inzwischen sichtbar: Im Vergleich zum Vorjahr ist der jährliche Erfüllungsaufwand deutlich gesunken. Einen großen Anteil daran hat die Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Auch wenn damit keine unmittelbar spürbare Entlastung zu erwarten ist, wurden auch weitere entlastende Vorhaben auf den Weg gebracht. Diese Maßnahmen führten dazu, dass der jährliche Erfüllungsaufwand auf das niedrigste Niveau seit dem Jahr 2020 gefallen ist (mehr dazu in Kapitel 5). Dies ist nicht zuletzt das Ergebnis eines konzertierten und strategischen Ansatzes: Der Bund hat mit dem Beschluss der Modernisierungsagenda Bund (MoA Bund) am 1. Oktober 2025 nach weniger als einem halben Jahr der Koalition aus CDU/CSU und SPD ein deutliches Signal für Staatsmodernisierung und gegen bürokratische Belastungen gesetzt. Aus Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag wird Regierungshandeln. Darüber hinaus hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern am 4. Dezember 2025 eine föderale Modernisierungsagenda (MoA Föderal) vereinbart, welche die MoA Bund ergänzt und wichtige Maßnahmen derselben Stoßrichtung enthält. Der Abbau unnötiger Bürokratie ist in beiden Agenden zentral. Das ist der richtige Weg. Denn nur wenn die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Abbauziele für Bürokratiekosten (25 % weniger) und laufenden Erfüllungsaufwand (10 Mrd. Euro pro Jahr weniger) oberste Handlungsmaxime der Regierungsarbeit sind, entsteht der notwendige Druck im System, um spürbare Entlastungen zu erreichen. Dennoch wird in diesem NKR-Jahresbericht immer wieder deutlich: Bürokratieabbau bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe für die gesamte -4 4 0 0 8 12 16 20 -4 4 8 12 16 20 24/25 25/26 01.07.11 01.07.12 01.07.13 01.07.14 01.07.15 01.07.16 01.07.17 01.07.18 01.07.19 01.07.20 01.07.21 01.07.22 01.07.23 01.07.24 01.07.25 01.07.26 01.07.27 M rd . E U R Wirtschaft (2,9 Mrd. EUR) Bürger (-2,8 Mrd. EUR) Verwaltung (6,3 Mrd. EUR) Gesamt (6,4 Mrd. EUR) Erledigungsdatum Abbildung 1: Jährlicher Erfüllungsaufwand seit 2011 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 29 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 30 Bundesregierung. Und genau daran mangelt es noch an vielen Stellen. Denn auch wenn der Digital- und Staatsmodernisierungsminister das Thema wöchentlich am Kabinettstisch vertritt, kann das BMDS nur Vorschläge zum Abbau im Rahmen seiner eigenen Zuständigkeiten machen und ansonsten immer wieder an den restlichen Ressortkreis appellieren. Die großen Belastungsberge liegen weiterhin in der Federführung anderer Ministerien, wie dem Finanz-, Justiz- und Gesundheitsministerium. Während beim Erfüllungsaufwand eine klare, positive Tendenz erkennbar ist, sinken die Bürokratiekosten im Berichtszeitraum nicht. Im Gegenteil: Sie steigen. Dies ist primär auf die Verabschiedung der CSRD-Umsetzung zurückzuführen (mehr dazu in Kapitel 5). BMDS treibt die Staatsmodernisierung mit Nachdruck voran – umsetzen müssen sie alle Ressorts Seit seiner Errichtung hat das BMDS Debatten vorangetrieben, die Aktivitäten in den Bereichen der Staatsmodernisierung und (Verwaltungs-) Digitalisierung geprägt und auf die Umsetzung der ambitionierten Ziele des Koalitionsvertrags hingewirkt. Wie bereits im Vorjahr angekündigt, dokumentiert dieser Bericht auch 2026 transparent den Umsetzungsstand des Koalitionsvertrags (siehe Auswertung im Anhang). Nach etwas mehr als einem Jahr Regierungszeit ermöglicht der NKR so eine erste belastbare Zwischenbilanz. Dabei zeigt sich: Trotz der Bündelung zentraler Zuständigkeiten ist das BMDS weiterhin nur für einen Teil der Vorhaben federführend verantwortlich – die Ziele des Koalitionsvertrags können nur dann umgesetzt werden, wenn die übrigen Ressorts das BMDS mit eigenen Beiträgen unterstützen und sich die Ziele selbst zu eigen machen. Bei der Erarbeitung der Modernisierungsagenden wurde deutlich, dass es oft an einer koordinierten Zusammenarbeit zwischen den Ressorts fehlt. Der Whole-of-Government-Ansatz, der durch das gemeinsame Setzen von Prioritäten über Ressortgrenzen hinweg dabei helfen soll, Regierungsprogramme durch integrierte Steuerung kohärenter umzusetzen, hat sich bisher nur teilweise von einer Absichtserklärung im Koalitionsvertrag zum Regierungsprogramm entwickelt. Nicht alle Ministerien folgen ihm. Hier muss ein tiefgreifender Kulturwandel stattfinden, der im ersten Jahr der neuen Bundesregierung noch nicht erkennbar ist. Dass es den Whole-of-Government-Ansatz dringend braucht, zeigt sich besonders gut am Zentrum für Legistik (ZfL), das vom BMDS nach dem Übergang aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auskömmlich finanziert und schlagkräftig aufgestellt wurde. Das ZfL arbeitet für alle Bundesministerien an der Querschnittsaufgabe der Modernisierung des Rechtsetzungskreislaufs und konzentriert sich dabei besonders auf die so wertvolle – aber bisher nicht ausreichend genutzte – Frühphase der Gesetzgebung. Das Vorhaben zählt aus Sicht des NKR zu einem der wichtigsten Ziele der MoA Bund und kann vor allem dann Wirkung entfalten, wenn das ZfL alle Bundesministerien bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen in der frühen Phase unterstützen kann. Sein Erfolg hängt maßgeblich davon ab, ob die Frühphase über eine kraftvolle Anpassung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung (GGO) effektiv in die Praxis der Gesetzgebung eingebettet wird und wie groß die Bereitschaft der anderen Ressorts ist, diese neue Frühphase für eigene Gesetzesprojekte anzuwenden. Denn Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 30 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 31 wenn Gesetzgebung im Eiltempo mit viel zu kurzen Fristen der Regelfall bleibt und wohlüberlegte, gut vorbereitete Vorhaben die Ausnahme sind, kann die neue Frühphase ihre Wirkung nicht entfalten. In Kapitel 2.1 hat der NKR auch dieses Jahr wieder aufbereitet, wie es um die Fristen im Gesetzgebungsprozess bestellt ist: Nach wie vor sind eklatante Defizite erkennbar. Für den NKR zeigt sich: Das BMDS einzurichten war und ist die richtige Entscheidung. Die Impulse des ersten Jahres seit Bestehen des Ressorts sind sichtbar und potenziell wirkungsstark. Um dauerhaft die Modernisierung des Staates und dessen konsequente Digitalisierung zu beschleunigen, muss die gesamte Regierung Staatsmodernisierung als Chance begreifen. Nur so kann ein wirkungsvolles querschnittliches Handeln der Bundesregierung ermöglicht werden – insbesondere beim Abbau von Bürokratie und der Überarbeitung der staatlichen Strukturen. Die vom BMDS im Rahmen der MoA Bund angestoßenen Initiativen, die den Ansatz mit Leben füllen sollen, weisen in die richtige Richtung. Für ein abschließendes Urteil darüber, ob sie erfolgreich sein werden, ist es jetzt noch zu früh. Der weitere Verlauf der Legislaturperiode wird zeigen, wo zusätzlicher Handlungsbedarf besteht. Modernisierung von Strukturen geht nur im Schulterschluss von Bund, Ländern und Kommunen Die Erarbeitung und Verabschiedung der MoA Föderal erfolgte unter Federführung des Bundeskanzleramts, da sie eng mit den Vorbereitungen der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten (MPK) verzahnt war. Die Aushandlung war ein Kraftakt, letztlich konnte aber ein aus Sicht des NKR vielversprechendes Beschlussdokument verabschiedet werden. Mit insgesamt 237 Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern, die sich an die MoA Bund anlehnen, einigten sich die Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit dem Bundeskanzler auf umfangreiche Prüf- und Umsetzungsaufträge. Der Reformanspruch des Beschlusstextes kann sich sehen lassen. In die MoA Föderal fließen eine Reihe von Maßnahmen ein, die der NKR in der Vergangenheit nachdrücklich gefordert hat: Sie greift beispielsweise im Bereich Planungs- und Genehmigungsverfahren viele Vorschläge aus dem Gemeinschaftsprojekt mit dem Statistischen Bundesamt „Schneller zur Anlagengenehmigung“ auf (siehe Kapitel 2.3). Hierzu gehören insbesondere die Reduzierung von Dokumentationsaufwänden bei der Umweltverträglichkeitsprüfung, das Fakultativstellen von Erörterungsterminen sowie das Ersetzen von Genehmigungspflichten durch Anzeigeverfahren. Auch die Beschlüsse zum Bürokratieabbau spiegeln Vorschläge des NKR wider: Darunter die Vereinfachung von Förderbedingungen, eine verhältnismäßige Ausgestaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen, die Anpassung von Bagatellgrenzen und der Abbau von Schriftformerfordernissen. Der erste Zwischenbericht zur MoA Föderal zeigt, dass wichtige Maßnahmen angestoßen und bereits teilweise realisiert wurden. Für den NKR ist aber klar: Wirksam wird die MoA Föderal erst dann, wenn eine systematische Umsetzung, ein kontinuierliches Monitoring und klare Zuständigkeiten erkennbar werden. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg: Zwar macht der erste Zwischenbericht transparent, welche Maßnahmen angegangen wurden, ein dauerhaftes Monitoring gibt es jedoch bisher nicht. Außerdem sind die Arbeiten an der Bündelung des Verwaltungsvollzugs aus Sicht des NKR weiterhin ausbaufähig. Auch die Kommunen warten weiterhin auf strukturelle Entlastungen und die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 31 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 32 Um diese nachhaltig zu erreichen, muss auch der Zukunftspakt ambitioniert erarbeitet und kraftvoll umgesetzt sowie die Aufgabenlast der Kommunen real verringert werden. Es braucht Zeit, Ausdauer, mutiges Voranschreiten und das gemeinsame Engagement von Bund, Ländern und Kommunen, um den Staat erfolgreich zu modernisieren. Die wichtigsten Hebel: Verwaltungsdigitalisierung und Modernisierung des Sozialstaats Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, einen Deutschland-Stack zu bauen. Dabei ist ein Paradigmenwechsel zu beobachten: Weg vom Klein-Klein einzelner Online-Services hin zu einer IT-Gesamtarchitektur für Deutschland – eine langjährige Forderung des NKR. Im Berichtszeitraum hat der IT- Planungsrat die ersten Weichen für verbindliche Standards von Komponenten dafür gestellt. Den Plattformkern bilden Komponenten zur Identifizierung (Europäische Digitale Brieftasche, EUDI-Wallet), zur Bezahlung von anfallenden Gebühren sowie zum Datenaustausch bei Registerabrufen über das Nationale Once-Only- Technical-System (NOOTS). Der IT-Planungsrat und das BMDS haben hier erste Grundsatzentscheidungen getroffen, sind damit aber noch nicht am Ziel. Nun braucht es aus Sicht des NKR eine echte Digitalagentur, die den Plattformansatz technisch umsetzt. Durch die Bündelung der derzeit fragmentierten und mit unterschiedlichen Anreizsystemen gesteuerten Dienstleister des Bundes für die Verwaltungsdigitalisierung könnte der Whole-of-Government-Ansatz gelebt werden (mehr in Kapitel 2.2). Der NKR sieht auch erhebliches Entlastungspotenzial in einer Reform der Sozialstaatsstrukturen. Das NKR-Gutachten „Wege aus der Komplexitätsfalle“ hat dazu beigetragen, dass die Bundesregierung gleich zu Beginn der Legislaturperiode eine Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) eingesetzt hat. Deren Empfehlungen an die Bundesregierung liegen seit dem 27. Januar 2026 vor und sind vielversprechend: Insbesondere die vorgeschlagenen Verfahrensvereinfachungen, Pauschalierungen und Vereinheitlichungen von Rechtsbegriffen bergen großes Entlastungspotenzial. Zusätzlich arbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) an der Bündelung von Leistungen. Das BMAS hat zur Umsetzung der KSR- Empfehlungen das Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“ eingesetzt, das die Länder, Kommunen und die Bundesagentur für Arbeit systematisch einbezieht. Damit sind erste wichtige Schritte getan – entscheidend wird aber sein, dass möglichst viele der Vorschläge bis zum Ende des Jahres 2027 tatsächlich umgesetzt werden (mehr in Kapitel 2). Licht und Schatten in der Umsetzung Die Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag neben langfristigen Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie auch ein sogenanntes „Sofortprogramm“ angekündigt – im Mai 2025 wurde es unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ veröffentlicht. Enthalten waren u. a. folgende Maßnahmen, die bisher nicht (vollständig) umgesetzt wurden: • Die Abschaffung des nationalen Liefer kettens orgfaltspflichtengesetzes (LkSG): Das  Bundeskabinett hat eine Aussetzung der Berichtspflichten nach dem LkSG beschlossen. Allerdings bleibt die vom Kabinett verabschiedete LkSG- Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 32 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 33 Novelle deutlich hinter den Möglichkeiten für eine weitergehende Entlastung zurück. Der NKR hat in seiner Stellungnahme Vorschläge für größere Entlastungen unterbreitet. QR-Code scannen Stellungnahme NKR-Nr. 7802 • Die Abschaffung der Bonpflicht: Die Bundesregierung hat im Juni 2026 angekündigt, die Bonpflicht zunächst zu lockern und die Ausgabe schrittweise zu digitalisieren. Ein endgültiger Gesetzentwurf lag zum Redaktionsschluss dieses Berichts noch nicht vor. • Die Abschaffung von 20 % der Verwaltungsvorschriften des Bundes: Eine Umsetzung ist für den NKR nicht erkennbar. Insgesamt lässt sich festhalten: Die Bundesregierung hat in ihrem ersten Jahr wichtige Weichen für die Modernisierung von Staat und Verwaltung gestellt. Auch die Länder ziehen an vielen Stellen mit. Kritisch sieht der NKR aber vor allem, dass die Kommunen noch zu selten mit am Verhandlungstisch sitzen, obwohl sie die maßgeblichen Akteure einer Umsetzung sind – hier muss dringend nachgesteuert werden. Die Herausforderung bis Ende 2026 und auch im Folgejahr wird es sein, die gefassten Beschlüsse tatsächlich umzusetzen. Die gesamte Bundesregierung muss das von ihr selbst im Koalitionsvertrag beschriebene Zielbild eines bürokratiearmen, digitalen und von einer Vertrauenskultur geprägten Staates jetzt auch endlich selbst leben. Die Zeit von Kompromissen, die auf Kosten der Praxistauglichkeit von Regelungen gehen, ist abgelaufen. Die Bundesregierung sollte einen noch größeren Fokus darauf legen, ihre Aktivitäten besser zu erklären, Transparenz über ihr Modernisierungsprogramm herzustellen und Erfolge auch öffentlich zu kommunizieren. Nur so entsteht ein zukunftsgerichtetes Bild staatlichen Handelns, das Reformen als positive Notwendigkeit erkennbar werden lässt, die sich nicht in Konsolidierung und dem Abbau von Strukturen erschöpft. Denn es geht um nicht weniger als die dauerhafte Sicherstellung der flächendeckenden Handlungsfähigkeit unseres Staates. Kurz nach Ende des Berichtszeitraumes für diesen NKR-Jahresbericht legte die schwarz-rote Koalition Anfang Juli 2026 ein Beschlusspapier vor, mit dem möglicherweise ein Paradigmenwechsel für die Verringerung der Bürokratiekosten gelingen könnte: Mittels eines Berichtsentlastungsgesetzes sollen gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen pauschal aufgehoben werden. Der NKR hält dies für einen mutigen Schritt, der allerdings auch erst in der Umsetzung seine volle Wirkung zeigen wird. Es ist nun besonders relevant, für alle Ressorts der Bundesregierung einen verbindlichen Prozess zu definieren, der für die Überprüfung der Berichtspflichten durchlaufen wird. Anschließend muss klar priorisiert werden, um das Instrument der Beweislastumkehr möglichst wirkungsvoll und zielgenau einzusetzen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 33 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 34 1.2 Meilensteine der NKRArbeit im Berichtszeitraum Konkreter Bürokratieabbau – eine Daueraufgabe für den NKR Der NKR hat auch in diesem Berichtszeitraum Vorschläge für den konkreten Abbau von Bürokratie unterbreitet. Die von ihm veröffentlichte Liste mit anschaulichen Beispielen ist mittlerweile auf 77 angewachsen. Ein besonders hervorstechendes Ziel ist die Überprüfung bestehender Gesetze und Behörden auf ihre Notwendigkeit. Für zwei konkrete Regelungen, bei denen aus Sicht des NKR Kosten und Nutzen nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis stehen, hat er Handlungsbedarf erkannt. Denn Bürokratieabbau kann langfristig nur gelingen, wenn der Staat im Rahmen von Aufgabenkritik auch solche Aufgaben identifiziert, die aufgrund zu hoher Kosten und eines zu geringen Nutzens verzichtbar sind. Privatrechtliche Empfehlungen als Kostentreiber In einer Anhörung hat sich der NKR mit der Rolle von DIN-Normen im Wohnungsbau befasst und untersucht, wie sie zu steigenden Baukosten beitragen können. Seine Erkenntnisse hat er in einem Positionspapier zusammengefasst, das ergründet, inwiefern Normsetzung zur Kostensenkung genutzt werden kann und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um Kostensteigerungen zu vermeiden (siehe Kapitel 3). Vorsitz bei RegWatchEurope Der NKR hat neben der laufenden Prüfung und Beratung zu Vorhaben der Bundesregierung auch im aktuellen Berichtszeitraum eine Reihe von Projekten vorangetrieben. Mit der Veröffentlichung eines Gutachtens zu Evaluierungen und Praxischecks (mehr in Kapitel 2.1) möchte der NKR die Bundesregierung dabei unterstützen, den Nutzen dieser Instrumente zukünftig zu erhöhen. Außerdem hat der NKR eine Bestandsaufnahme zu einem möglichen Datengesetzbuch (mehr in Kapitel 2.2) anfertigen lassen, um Bürokratie im Datenrecht abzubauen und den Vollzug praxistauglicher zu gestalten. Außerdem war insbesondere die Arbeit im europäischen Netzwerk unabhängiger Beratungs- und Aufsichtsgremien, RegWatchEurope (RWE), von besonderer Relevanz im Berichtszeitraum. Der Vorsitz des Netzwerks rotiert jährlich; nach Schweden (2024) und Dänemark (2025) hat der NKR den Vorsitz für 2026 übernommen. Der NKR hat hierbei einen Strategieprozess angestoßen, um die RWE-Aktivitäten noch wirkungsorientierter auszurichten, und eine hochkarätig besuchte Veranstaltung mit internationalen Gästen unter dem Titel „Europa gemeinsam besser machen – Bürokratierückbau über Grenzen hinweg“ abgehalten (mehr in Kapitel 4). Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 34 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 35 1.3 Wirksamkeit des NKR im Berichtszeitraum Wie wirksam ist der NKR? Vielfach wird der NKR mit der Kritik konfrontiert, dass trotz seiner jahrelangen Bemühungen der Bürokratieabbau nur schleppend, wenn überhaupt, vorankommt. Allerdings gilt es zweierlei zu berücksichtigen: Erstens kann der NKR die Bürokratie nicht selbst abbauen, sondern ist hierzu auf das Regierungshandeln angewiesen. Zudem kann nur gemutmaßt werden, wie viel dramatischer der Bürokratieaufwuchs heute ohne den NKR als „Bürokratie-Watchdog“ wäre. Zweitens gibt es zahlreiche Beispiele von sog. „stillen Erfolgen“, bei denen die Wirksamkeit des NKR eher indirekt zum Tragen kommt, die aber mit zum Teil erheblichen (auch monetarisierbaren) Entlastungen einhergehen. Dazu gehört im Berichtszeitraum primär die Umsetzung von drei konkreten Bürokratieabbauvorschlägen des NKR. Sie entlasten Wirtschaft und Verwaltung um insgesamt knapp 600 Mio. Euro pro Jahr (mehr in Kapitel 3). Der Großteil dieser Entlastungen geht auf Vereinfachungen des Vergaberechts zurück. Insbesondere das Anheben der Wertgrenze für Direktvergaben entlastet die Normadressaten und - adressatinnen erheblich. Im Tierarzneimittelgesetz konnte sogenanntes Goldplating, also das Hinzufügen von unnötigen Extras bzw. das Übererfüllen von Vorgaben, vermieden und der Schwellenwert zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten angehoben werden. Die Wirksamkeit des NKR erschöpft sich nicht in seinen Stellungnahmen oder Gutachten, sondern zeigt sich zunehmend auch in politischen Entscheidungen und Reformvorhaben auf Bundes-, Länder- und europäischer Ebene. Zahlreiche Empfehlungen des Rates haben im Berichtszeitraum Eingang in konkrete Maßnahmen gefunden: • Im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung verfolgt die Bundesregierung mittlerweile einen Plattformansatz mit einer gemeinsamen digitalen Gesamtarchitektur (Deutschland-Stack und Deutschland-Architektur). Dieser setzt auf einheitliche Standards, wiederverwendbare Basiskomponenten und einen gemeinsamen Plattformkern. Damit greift die Bundesregierung zentrale Empfehlungen des NKR zur Standardisierung und stärkeren Bündelung digitaler Infrastruktur auf. • Auch die MoA Bund enthält viele Forderungen des NKR: Dazu zählen u. a. die ressortscharfen Bürokratieabbauziele und die Einführung einer neuen Frühphase der Gesetzgebung mit dem Leitgedanken „Erst der Inhalt, dann die Paragrafen“ – so bereits der Titel eines NKR- Gutachtens von 2019, der auch Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. • In der gemeinsam von Bund und Ländern verabschiedeten MoA Föderal finden sich ebenfalls viele Vorschläge des NKR, u. a. zum Abbau von Formerfordernissen, zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, zur verhältnismäßigen Ausgestaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen, zur Konzeptionierung und Ausgestaltung von Aufgabenbündelung und zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. • Auch auf europäischer Ebene hat der NKR Impulse gesetzt: Im Rahmen der deutschen Präsidentschaft von RegWatchEurope im Jahr 2026 trieb der NKR die strategische Weiterentwicklung des Netzwerks voran, um die Anliegen der Besseren Rechtsetzung und des Bürokratieabbaus künftig noch wirksamer zu verankern. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 35 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. xy Kapitel Headline zweizeilig auch dreizeilig 2 Modern sierungsag nda Bund und Föderal Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 36 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 37 WorkandStayAgentur Die Bundesregierung plant mit der Work-and-Stay-Agentur (WSA) eine zentrale digitale Plattform für die Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland. Ziel ist es, Anträge künftig über ein zentrales Online- Portal zu stellen, Verfahren transparenter und schneller zu gestalten und Aufgaben zu bündeln. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnet das Vorhaben als „vermutlich größtes Digitalprojekt dieser Legislaturperiode“. Der NKR begrüßt die Entscheidung zur Einrichtung der WSA als ersten wichtigen Schritt. Gleichzeitig ist aus Sicht des NKR eine digitale Plattform allein nicht ausreichend. Die Verfahren zur Erwerbsmigration müssen grundlegend vereinfacht sowie beschleunigt werden und daher Bund und Länder sich auf eine ambitionierte Reform einigen. Entscheidend ist, dass mit der Digitalisierung eine Vereinfachung der Verfahren einhergeht und Aufgaben tatsächlich gebündelt werden, sodass mehr Transparenz und Verständlichkeit geschaffen werden, sowohl für die Antragstellerinnen und Antragsteller als auch für die Verwaltung. Zu dem Schluss kommt auch eine Machbarkeitsstudie der Bundesregierung aus 2024 zur Zentralisierung der Erwerbsmigrationsverfahren, die eine sog. Tandem-Lösung empfiehlt. Die damit einhergehende Bündelung der Zuständigkeiten beim Bundesamt für Auswärtige Angelegen heiten (BfAA) in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) würde die lokalen Ausländerbehör den entlasten. In der Bundesregierung wird derzeit noch darüber beraten, wie weit diese organisatorische Neuaufstellung gehen soll. Innerhalb eines Jahres hat die Bundesregierung drei Reformprogramme im Eiltempo vorangetrieben: MoA Bund, MoA Föderal sowie den Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen. Der NKR begrüßt diese ambitionierte, thematisch breit aufgestellte Reformbewegung. Die Bundesregierung zeigt bereits zu Beginn der Legislaturperiode, dass sie mit einer Kombination aus Bürokratieabbau, Rechtsvereinfachungen, Verfahrensbeschleunigungen, Digitalisierung und Aufgabenbündelung Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung spürbar entlasten möchte. Modernisierungsagenda Bund stärker steuern Die MoA Bund vom Oktober 2026 benennt ambitionierte Ziele, die wegweisend für die Regierungsarbeit sind. Hierzu zählen insbesondere der Abbau von Bürokratiekosten um 25 %, Erfüllungsaufwand um 10 Mrd. Euro, Personalabbau von 8 % sowie Sachkostenreduzierung um 10 % in der Ministerial- und Bundesverwaltung. Strukturell will die Bundesregierung Querschnitts- und Fachaufgaben bündeln, die Anzahl an Bundesbehörden und Verwaltungseinheiten reduzieren. Die Modernisierung der Bundesverwaltung wird mit einem eigenen Effizienzfonds, einem Finanztopf für Reformprojekte der Bundesministerien und obersten Bundesbehörden, QR-Code scannen Stellungnahme des NKR zum Aufbau einer Work-and-Stay-Agentur für die Fachkräfteeinwanderung durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 37 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 38 vorangetrieben. Dieses Instrument wurde zudem vom Bundesminister der Finanzen durch die Zuweisung eines Einsparziels von 3 Mrd. Euro mit einem weiteren monetären Abbauziel für die Planung des Bundeshaushalts 2027 verbunden. Darüber hinaus hat die Bundesregierung in der MoA Bund jedoch auch Ziele formuliert, deren Erreichung schwieriger quantifizierbar ist. Hierzu zählt z. B. die „spürbare Reduzierung“ von EU-Durchführungsrechtsakten. Bisher kann die Bundesregierung vor allen Dingen vorweisen, die Umsetzung angestoßen zu haben: Der Abbaupfad für den Bürokratieabbau wurde eingeschlagen, das EinfachMachen-Portal gestartet, die Effizienzanalysen begonnen und i-Kfz als bekanntes Bündelungsbeispiel neu vorangetrieben. Nach einem Jahr MoA Bund wird die Agenda oft noch als Projekt des BMDS wahrgenommen – nicht als gemeinsames Reformvorhaben der gesamten Bundesregierung. Die Strukturen zur Steuerung und Umsetzung der MoA erscheinen – insbesondere in den Fachressorts – ausbaufähig. Hier liegt das strukturelle Problem: Wo Silodenken dominiert, stockt die Umsetzung. Damit die MoA ihre Wirkung entfalten kann, braucht es eine stärkere zentrale Steuerung und spürbare Anreize für eine ressortweite Umsetzung. Das gilt besonders für den Bürokratieabbau und für strukturelle Reformen wie Aufgabenbündelungen (siehe Infokasten Aufgabenbündelung). Die Instrumente sind vorhanden: Mit dem Effizienzfonds, einem Finanztopf für Reformprojekte der Bundesministerien, obersten Bundesbehörden und dem TransformationsHub, einem übergeordneten Netzwerk der Bundesverwaltung, stehen querschnittliche Hebel bereit, die ressortübergreifende Veränderungen ermöglichen. Der TransformationsHub ist dem BMDS zugeordnet und dient der Organisation ressortübergreifender Zusammenarbeit, dem Wissenstransfer, der verbindlichen Umsetzung und praxisnahen Weiterentwicklung der MoA Bund. Hierzu führt es insbesondere Werkstattgespräche durch. Entscheidend ist nun, die Instrumente konsequent zu nutzen, um die Agenda mit Leben zu füllen. Föderalen Umsetzungsdruck nutzen Die MoA Föderal vom Dezember 2025 wird stark von den Ländern vorangetrieben und kann bei einer ambitionierten Umsetzung spürbare gesamtstaatliche Entlastungen bewirken. Zu den über 200 Maßnahmen zählen Bürokratieabbaumaßnahmen, Verfahrensbeschleunigungen und strukturelle Reformen. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im Juni 2026 wurden erste Fortschritte bei Sofortmaßnahmen und den Fokusmaßnahmen Bürokratieabbau, Schriftformerfordernisse, Genehmigungsfiktionen, Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung, Bündelung von Verwaltungsleistungen, Work-and-Stay-Agentur, Reduktion von Reparaturzeiten und Förderverfahren behandelt. Beim Bürokratieabbau stoßen der Bund und die Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ambitionierte Reformen für eine systematische Reduzierung von Berichtspflichten an. Dies ist ein starkes Signal für eine echte Kehrtwende. Unter der Fokusmaßnahme „Bürokratieabbau“ hat das BMDS eine Bestandsaufnahme und Bewertung in den Bereichen Berichts-, Nachweis-, Auskunfts-, Dokumentations-, Aufbewahrungs-, Evaluations- und Kontrollpflichten angestoßen. Eine grundlegende Inventur ist ein wichtiger Schritt. Bei entsprechendem, gemeinsamem Willen aller Ressorts ist so eine umfassende Entlastung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung möglich. Dazu sollten auch die bisherigen Standards im erforderlichen Umfang hinterfragt werden. Denn das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen ist in Deutschland aus den Fugen geraten und muss dringend korrigiert werden. Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 38 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 39 Bei der Bündelung von Verwaltungsleistungen konnten Bund und Länder erste Entscheidungen treffen, kommen aber insgesamt nur stockend voran (siehe Infokasten Aufgabenbündelung). Die Maßnahmen der MoA Föderal sind wie die Maßnahmen der MoA Bund mit klaren Fristen hinterlegt – jedoch erschweren manche Ziele das Monitoring von echten Umsetzungserfolgen: So kann die Verwaltungsdigitalisierung beim Deutschland-Stack erst mit der Umsetzung abgeschlossen sein und nicht bereits mit Beschlüssen des IT-Planungsrates. Der NKR begrüßt, dass die Fortschritte im Rahmen der MPK gemonitort und gesteuert werden. Diese Aufmerksamkeit und Entscheidungen auf höchster politischer Ebene sind notwendig, um deutliche Bewegung in Bürokratieabbau und Staatsmodernisierung zu bringen. Insgesamt muss der NKR jedoch festhalten, dass die MoA Föderal bisher zu sehr im Prüfmodus verharrt – zu viele Prüfaufträge bremsen die notwendige Dynamik. Aus Ankündigungen müssen verbindliche Reformschritte werden. Hierfür braucht es ein strukturiertes, ambitioniertes Vorgehen auf Fachebene von Bund und Ländern. Mit dem Zukunftspakt endlich die kommunale Perspektive einbinden Für die Berücksichtigung der kommunalen Bedarfe wurde 2026 mit dem Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen ein dritter Agenda-Prozess initiiert. Bund und Länder haben die Kommunen in diesem Zuge bei den Themen kommunalfreundliche Gesetzgebung, Ermessensspielräume, Bündelung, Experimentierklauseln, Reallabore sowie Förderverfahren eingebunden. Der NKR beobachtet weiterhin mit Sorge die zunehmende Überlastung der Kommunalverwaltungen und dass die föderalen Verhandlungen zu entgegensteuernden Reformen nur schleppend vorankommen. Aus NKR-Sicht kann mit dem Zukunftspakt – neben der Behandlung von Finanzierungsfragen – ein spürbarer Beitrag zur kommunalen Entlastung geleistet werden. Hierfür braucht es eine dauerhaft enge und ambitionierte Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen. Die Kommunen müssen dringend von ihrer hohen Aufgabenlast durch breit angelegte Maßnahmen entlastet werden und brauchen praxistaugliche Ermessensspielräume und Experimentiermöglichkeiten, um ihren Gestaltungsspielraum ohne neue Unsicherheiten zu erhöhen. Staatsmodernisierung als ebenenübergreifendes Gesamtprojekt vorantreiben Für die Wirksamkeit der Reformen sind Bund und Länder mit der Einbindung der kommunalen Ebene beim Zukunftspakt (und der Sozialstaatskommission) einen entscheidenden Schritt gegangen. Ob die Trennung in drei Agenda-Prozesse mit Blick auf die enge Verzahnung der Aufgabenorganisation von Bund, Ländern und Kommunen zur Wirklichkeit passt, wird sich zeigen. Insbesondere die Erarbeitung des Zukunftspakts von Bund, Ländern und Kommunen hat zusätzliche personelle Ressourcen gebunden. Die Bundesregierung wird mit spürbaren Erfolgen beweisen müssen, dass ein solcher Pakt zusätzlich zur MoA Föderal notwendig war. Der Bund sollte gemeinsam mit den Ländern die frühzeitige Einbindung der kommunalen Ebene bei der Modernisierung von Staat und Verwaltung reflektieren und Lehren für eine effektivere Zusammenarbeit ziehen. Denn durch das späte Einbringen der kommunalen Perspektive drohen Beschlüsse an der jeweiligen kommunalen Praxis und dem Digitalisierungsstand vor Ort zu scheitern und damit ihr Modernisierungspotenzial zu verlieren. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 39 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 40 Der NKR stellt fest: Bei rund 100 der über 200 Maßnahmen kommen Überschneidungen und Abhängigkeiten zwischen den Modernisierungsagenden auf, die mühsam koordiniert werden müssen. Das liegt auch am Umfang der MoA Föderal und der Vielzahl von Akteuren, die Vorschläge zur Staatsmodernisierung vorantreiben wollen. Entstanden ist ein komplexes System mit einem erkennbaren Überbietungswettbewerb – mit den Erfahrungen aus der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) hätte diese Situation vermieden werden können. Denn die Komplexität der Umsetzung der Modernisierungs agenden wird ohnehin durch die Verknüpfungen zu weiteren Reformvorschlägen wie dem Abschlussbericht der Sozialstaatskommission (siehe Infokasten Sozialstaatskommission) und der Verwaltungsdigitalisierung (siehe Kapitel 2.2) erhöht. Auffällig ist zudem, dass Bund und Länder selbst bei identischen Maßnahmen aus MoA Bund und Föderal nicht immer gemeinsam vorgehen: So drohte bei der 24h-Gründung lange ein Alleingang des Bundes für einen vermeintlich schnellen Erfolg, obwohl der IT-Planungsrat bereits an einer grundlegenden Überarbeitung des Prozesses arbeitete. Durch die Trennung und Erarbeitung unter Zeitdruck wurden die Beschlüsse zudem überkomplex. Für künftige Agenda-Prozesse empfiehlt sich mit Blick auf die gemeinsamen Herausforderungen und effektiven Reformen eine ebenenübergreifende, gebündelte Auseinandersetzung. Mit dem BMDS treibt ein eigenes Ressort die Reformen unter großen Anstrengungen voran. Klare Rückendeckung durch den Bundeskanzler und eine wirksame Steuerung durch das Bundeskanzleramt sind aber unverzichtbar, wenn ressortübergreifende Reformen erfolgreich sein sollen. Ohne politische Führung bleibt Modernisierung Stückwerk. Gleichzeitig braucht es in der Umsetzung eine kontinuierliche, fachlich fundierte Begleitung. Reformen dieser Größenordnung dürfen nicht mit Kabinettbeschlüssen enden – sie müssen operativ durchdrungen, nachgehalten und konsequent realisiert werden. Nur so können die Modernisierungsagenden ihre volle Wirkung entfalten. Die Modernisierung von Staat und Verwaltung ist ein Dauerprozess, der kontinuierlich hohe Priorität braucht und dessen Maßnahmen stetig weiterentwickelt werden müssen. Die Grundlage hierfür bietet ein transparentes öffentliches Monitoring, das Fortschritte und Verzögerungen zeigt und sowohl bei der Auswertung als auch der öffentlichen Kommunikation unterstützt. Der NKR empfiehlt dies daher sowohl für die Modernisierungsagenda Bund als auch die Modernisierungsagenda Föderal. Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 40 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 41 Abbildung 2: Staatsmodernisierungsprojekte der Bundesregierung im Überblick Federführer Beteiligte Monitoring Betroffene Ebene(n) Wichtigste Projekte Interdependenzen Handlungsbedarf Zeithorizont BMDS Gesamte Bundesregierung St-Ausschuss „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ Bund Bürokratieabbauziele, Zentrum für Legistik, neue Frühphase, Aufgabenbündelung, Whole-of-Government-Ansatz MoA Föderal (Bürokratieabbau, Bündelung) Effektive und effiziente Strukturierung des  nachgeordneten BMDS-Bereichs, öffentliches Gesamtmonitoring Ende LP, Umsetzung in 6-monatigen Umsetzungszyklen BKAmt primär BMDS, BMWE, BMUKN, BMF, BMI BK-MPK Bund, Länder, Kommunen Aufgabenbündelung, Reduzierung Berichtspflichten MoA Bund (Digitalisierung, Bessere Rechtsetzung), Föderale Digitalstrategie des IT- PLR, Pakt Planung und Genehmigung Ambitionierte Umsetzungskonzepte, öffentliches Gesamtmonitoring Jun 2026 (63 kurzfriste Maßnahmen) Dez 2026 (83 mittelfristige Maßnahmen) Dez 2027 (22 mittelfristige Maßnahmen) Dez 2028 (2 Maßnahmen) Ende LP (2 Maßnahmen) Modernisierungsagenda Bund Modernisierungsagenda Föderal BMI primär BMDS, BMF, BMJV St-Runde zur MoA Föderal Kommunen Noch offen MoA Föderal (Bessere Rechtsetzung, Ermessens spielräume, Bündelung, Förderverfahren ) Konsequente Einbindung der Kommunen, Ambition über MoA Föderal hinaus Ende LP BMAS BMWSB, BMBFSFJ, BMDS, Länder, Kommunen St-Runde der betroffenen Ressorts Bund, Länder, Kommunen Einheitliches Sozialleistungssystem, Plattformansatz, One-Stop-Shop, Front-Backoffice-Bündelung Deutschland-Stack, Registermodernisierung Ambitionierte Umsetzungskonzepte, öffentliches Gesamtmonitoring Strukturreformen bis Ende dieser LP und darüber hinaus Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen Sozialstaatsreform Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 41 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 42 Aufgabenbündelung Die Bundesregierung hat in den MoA Bund und Föderal erste politische Absichtserklärungen abgegeben. Das Ob steht damit fest; das Was und Wie stocken aber noch. Es liegen genügend Beispiele für den „Government as a Platform“-Ansatz vor, doch scheint eine Einigung auf konkrete Leistungen für eine (Teil-)Bündelung auf Bundesebene schwierig. Bund und Länder haben sich auf der MPK im Juni 2026 auf ein zentrales Pass- und Ausweisregister, und wie dies angebunden werden kann, geeinigt, um Verwaltungsprozesse in diesem Bereich zu vereinfachen und zu modernisieren. Dies stellt aus NKR-Sicht ein wichtiges Beispiel dar, auf das weitere folgen sollten. Der NKR empfiehlt weiterhin, die Bündelung des BAföG, Ausland-BAföG, der Fahrerlaubnis und weiterer Leistungen konkret zu prüfen und voranzutreiben. Wo der Bund selbst Entlastungen im Föderalstaat heben kann, sollte er mehr Vollzugsverantwortung übernehmen. Dies wäre zum Beispiel bei der Bündelung des Elterngeldes möglich, zu der noch kein Konzept vorliegt. Großes Potenzial liegt in der Modularisierung der Einkommensprüfung, zu der neben den NKR- Empfehlungen mittlerweile ein Projektbericht von FITKO und DigitalService vorliegt. Mit einer Bündelung könnten die Vollzugsbehörden bei über 200 Verwaltungsleistungen entlastet werden. Die Bündelungsreformen dürfen nun nicht auf Arbeitsebene am Ressortprinzip scheitern und müssen daher ggf. weiter durch den Bundeskanzler und die Länderchefs entschieden werden. Eine Herausforderung können u. a. das Personaleinsparziel von 8 % der MoA Bund sowie Einsparziele bei Finanzmitteln darstellen. Da Bündelung deutlich entlastende Gesamteffekte bringt, sollten hierfür gangbare Lösungen für ambitionierte Reformen gefunden werden. Die Bundesregierung sollte Verwaltungsleistungen strukturiert und u. a. entsprechend der kommunalen Belastungssituation Hebeleffekte und aktuelle Möglichkeitsfenster wie der Verwaltungsdigitalisierung auf Bündelungspotenziale prüfen. Hierfür braucht es weitere konkrete Prozessanalysen und eine stärkere Beleuchtung von Modularisierungsmöglichkeiten. Bei den Bemühungen um eine effizientere Aufgabenorganisation im Föderalstaat sollten die vorhandenen verfassungsrechtlichen Spielräume genutzt und bei Bedarf durch gezielte Grundgesetzänderung ergänzt werden. QR-Code scannen NKR-Gutachten zur Bündelung im Föderalstaat Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 42 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 43 Sozialstaatsreform Die von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales eingesetzte Sozialstaatskommission hat die zentralen Forderungen des NKR zur Modernisierung des Sozialleistungssystems durch Digitalisierung, Automatisierung und Bündelung aufgegriffen. Ihr umfangreicher, breit getragener Empfehlungsbericht sticht in der Reformdebatte zwischen Bund, Ländern und Kommunen durch den großen gemeinsamen Konsens bei gleichzeitig ambitionierten Empfehlungen deutlich hervor. Die Bundesregierung hat die Umsetzungs- und Steuerungsstruktur für die weiteren Reformen festgelegt und bereits die antragslose Auszahlung von Kindergeld beschlossen – eine konkrete Prozesserleichterung hin zu einer effizienten, bürgerfreundlichen Verwaltung. Ob die gewählten Abrufverfahren für die Verwaltung praktikabel sind oder alternative Wege gangbarer wären, wird sich zeigen. Aus den ersten Anwendungsfällen müssen die notwendigen Schlussfolgerungen für die Ausweitung der antragslosen Kindergeldzahlungen auf weitere Fallgruppen, wie erstgeborene Kinder und Kinder mit Migrationsgeschichte, gezogen werden. Derzeit arbeitet die Bundesregierung an einem Regelungsentwurf für schnell umsetzbare Maßnahmen wie Pauschalierungen, Lockerungen von Bagatellgrenzen, die Automatisierung der Sozialverwaltungsprozesse und mehr Experimentierklauseln – aus Sicht des NKR ein wichtiger erster Schritt. Abbildung 3: Umsetzung Sozialstaatsreform Einfach zugängliches Sozialleistungssystem mit One-Stop-Shop, gebündelter Aufgabenorganisation und einfacherem Rechtsrahmen Rechtsvereinfachungen BMAS und weitere Ressorts, u. a. zu Pauscha lierungen, Bagatellgrenzen Einheitliches Sozialleistungs system, inkl.  Harmonisierung Rechtsbegriffe, Bündelung Digitalisierungsmaßnahmen, u.a. zu Sozialplattform, Deutschland-Stack, NOOTS Prüfaufträge und Gesetzesänderungen mit offenem Zeitplan, u. a. zu Modularisierung des Einkommensbegriffs, Harmonisierung des Begriffs „alleinerziehend“ ? Für Umsetzung in dieser LP im Rahmen einer ambitionierten Sozial staatsreform konkrete Umsetzungsplanung erforderlich! Gesetzgebungsverfahren bis Sommer 2027 geplant Konzepterstellung bis Herbst 2026 Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2027 geplant Ressorts: BMAS, BMBFSFJ, BMWSB; Beteiligung von Ländern, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit Roadmap Digitalisierung bis Ende 2026 Weitere Umsetzungsarbeit bis Ende 2027 Einsetzung Expertengremium aus: BMAS, BMDS, Bundesagentur für Arbeit, Hamburg, NRW, Bremen, drei kommunale Spitzenverbände Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 43 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 44 Entscheidend werden die noch offenen Konkretisierungen einer Front-Backoffice-Lösung und weitere Digitalisierungsmaßnahmen sein; sie stellen mit Blick auf die Komplexität des Sozialleistungssystems, unterschiedlichen Ressortzuständigkeiten und den großen Handlungsdruck eine besondere Herausforderung dar. Der NKR unterstützt das Bemühen der Bundesregierung um ambitionierte Reformen ausdrücklich und empfiehlt, die Reformen konsequent voranzutreiben. 2.1 Bessere Rechtsetzung Ausgangssituation Die Instrumente für eine bessere Rechtsetzung und die Voraussetzungen für einen konsequenten Bürokratieabbau sind bekannt: Praxischecks, Digitalchecks, Bürgerchecks und Evaluationen bilden einen gut ausgestatteten Werkzeugkasten, um Gesetze praxis- und vollzugstauglich zu gestalten. Allerdings entfalten all diese Instrumente im Berichtszeitraum bei Weitem noch nicht ihr volles Potenzial – ihre Anwendung erfolgt bisher zu spät, zu halbherzig oder überhaupt nicht. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass es Legistinnen und Legisten durch die Vielzahl an Checks und Leitfäden immer schwerer wird, den Überblick zu behalten. Die Methodik zur Ermittlung des Erfüllungsaufwands verbunden mit der „One in, one out“- Regel bildet den Rahmen, um bürokratische Belastungen transparent zu machen und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Ohne klar definierte Kompensationsregeln entsteht jedoch kein echter Handlungsdruck beim Bürokratieabbau. Die Arbeit an handwerklich guten und aufwandsarmen Gesetzen braucht neben den richtigen Methoden auch die Zeit, diese adäquat anzuwenden – insbesondere um die Anregungen von Expertinnen, Experten, Betroffenen und der Vollzugsebene zu prüfen und Alternativen abzuwägen. Immer wieder weist der NKR darauf hin, dass die Fristen für die Erstellung seiner Stellungnahmen seitens der Ressorts oft nicht Weniger als 5 Tage Zwischen 5 und 28 Tagen 28 Tage und mehr 2021 2023 20252022 2024 2026 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 32% 40% 35% 29% 29% 24% 44% 31% 44% 48% 46% 51% 24% 29% 21% 23% 25% 25% Abbildung 4: Fristen für den NKR im Gesetzgebungsprozess Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 44 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 45 berücksichtigt werden. Trotzdem besteht das Problem weiter – auch unter der aktuellen Bundesregierung. Abb. 4 zeigt, dass für fast die Hälfte der Vorhaben weniger als vier Wochen zur Prüfung durch den NKR zur Verfügung stehen. Bei einem Viertel sind es sogar weniger als fünf Tage. Negativbeispiel Infrastrukturzukunftsgesetz (NKRNummer 7887): Das Ende 2025 beschlossene Gesetz enthält wichtige Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung im Verkehrs- Infrastrukturbereich. Die Beteiligung der Länder und Verbände erfolgte kurzfristig über das Wochenende vor dem Kabinettstermin. Dadurch konnten weitergehende Vorschläge aus der Praxis weder gründlich geprüft noch aufgegriffen werden. Gerade angesichts der erheblichen Investitionssummen für die Verkehrsinfrastruktur in den kommenden Jahren wäre eine vertiefte Auseinandersetzung erforderlich gewesen. Negativbeispiel Gebäudemodernisierungsgesetz (NKRNummer 8108): Im Mai 2026 hat das Bundeskabinett das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, das weitreichende Vorgaben für das Heizen und die Energieeffizienz von Gebäuden enthält. Den Ländern und Verbänden wurden nur vier Arbeitstage für ihre Stellungnahmen zu diesem äußerst komplexen und schwer verständlichen Regelungsentwurf eingeräumt. Es wäre zwingend erforderlich gewesen, eine Frist zu gewähren, die eine gründliche Prüfung dieser Stellungnahmen und entsprechende Anpassungen am Gesetzestext ermöglicht hätte. Durch das unangemessen kurze Gesetzgebungsverfahren ist ein Entwurf beschlossen worden, der aus Sicht des NKR in Teilen nicht praxistauglich ist und dessen Gesetzesfolgen nur unvollständig dargestellt sind. Lösungsansätze der Bundesregierung Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, die dargestellten Probleme zu lösen. Im Bereich des Erfüllungsaufwands hat sie mit ambitionierten Abbauzielen ein deutliches Signal gesetzt: 25 % der Bürokratiekosten (Informationspflichten von Unternehmen; entspricht ca. 15 Mrd. Euro) sowie 10 Mrd. Euro an laufendem Erfüllungsaufwand sollen in dieser Legislaturperiode abgebaut werden. Kombiniert mit einer Weiterentwicklung der „One in, one out“-Regel zu einer „One in, two out“-Regel könnte der Schritt von einer Vermeidung zusätzlicher Bürokratie hin zu einem tatsächlichen Abbau gelingen. Mit der Einführung der „Neuen Frühphase der Gesetzgebung“ und der Stärkung des Zentrums für Legistik (ZfL) werden zwei zentrale Forderungen des NKR umgesetzt. Mit der Frühphase sollen Elemente der bislang nebeneinanderstehenden Instrumente Digital-, Praxis- und Bürgercheck sowie zahlreiche Leitfäden und Arbeitshilfen zu einer integrierten Methodik zusammengeführt werden, um das NKR-Prinzip „Erst der Inhalt, dann die Paragrafen“ mit Leben zu füllen. Geplant ist, dass Legistinnen und Legisten einen teilstandardisierten Prozess abarbeiten, in dem möglichst früh im Verfahren grundlegende Inhalte dokumentiert werden, die vor der Arbeit am Regelungstext anhand der Methoden der Besseren Rechtsetzung und der Rückmeldungen von Praktikerinnen, Praktikern und Stakeholdern überprüft werden können. Alle geeigneten Regelungsvorhaben der Bundesregierung Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 45 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 46 sollen gemäß der MoA Bund ab Herbst 2027 die Frühphase durchlaufen. Diese soll auch in das Portal der E-Gesetzgebung integriert und damit die wichtigsten Methoden für Legistinnen und Legisten zentral an einem Ort gebündelt werden. Der NKR unterstützt die konzeptionelle Arbeit an der Frühphase aktiv und sieht in der Methodik großes Potenzial für Bessere Rechtsetzung, insbesondere durch eine konsequentere und frühere Einbindung von externer Expertise. QR-Code scannen ZfL – Frühphase der Gesetzgebung Das ZfL soll – neben der Erarbeitung und Weiterentwicklung der Methodik – die Legistinnen und Legisten aus den Ministerien bei deren praktischer Anwendung an komplexen Regelungsvorhaben unterstützen. Der NKR begrüßt dieses Vorgehen. Gleichzeitig stellt er fest, dass das ZfL mit seiner derzeitigen Personalausstattung diesem Anspruch weiterhin nur bedingt gerecht werden kann. Somit besteht weiterhin die Notwendigkeit externer Unterstützung – z. B. durch den DigitalService, der in der 20. Legislaturperiode umfangreiche Erfahrung in der Begleitung von Regelungsvorhaben gesammelt hat. Neben der Gesetzgebungsfrühphase, die die initiale Phase konkreter Regelungsvorhaben abdeckt, dienen Evaluationen und ex-post- Praxischecks der Überprüfung des Bestandsrechts. Diese Instrumente untersuchen Regelungen oder ganze Lebens- und Geschäftslagen, um einfachere und aufwandsärmere Regelungen zu erarbeiten sowie deren Wirksam- und Vollzugstauglichkeit zu erhöhen. In der MoA Bund hat sich die Bundesregierung darauf festgelegt, häufiger und ressortübergreifend ex-post-Praxischecks einzusetzen, die vor allem die Vollzugsperspektive beleuchten sollen. Auf einen konkreten Zielwert zur Anzahl der Praxischecks wurde verzichtet. Evaluierungen dagegen nehmen anhand von messbaren Indikatoren stärker die Wirkungsperspektive in den Blick. Praxischecks (Vollzugsperspektive) und Evaluierungen (Wirkungsperspektive) ergänzen einander und sollen sowohl die Praxistauglichkeit als auch die Wirksamkeit von Regelungen erhöhen. Wirksam und praxisnah regieren durch Evaluierung und Praxischecks Ein gutes Gesetz ist ein wirkungsvolles Gesetz, das die beabsichtigten Ziele anhand von überprüfbaren Kriterien erreicht, ohne unnötige Aufwände zu verursachen. Für die Untersuchung der Wirksamkeit von Gesetzen gibt es seit 2013 das Instrument der Evaluierung. Seitdem hat sich eine Evaluierungspraxis innerhalb der Bundesregierung etabliert. Offen ist, inwiefern die Ergebnisse dieser Untersuchungen tatsächlich Eingang in neue Gesetze finden. Im NKR-Gutachten „Wirksam und praxisnah regieren durch Evaluierung und Praxischecks“ wurden die Ergebnisse von über 120 Evaluierungen sowie eine Auswahl der insgesamt 40 durchgeführten Praxischecks in der deutschen Bundesverwaltung empirisch untersucht. Neben Interviews mit Evaluierungsbeteiligten wurde erstmals auch eine Befragung von Legistinnen und Legisten durchgeführt. Dies mit dem Ziel, Stärken und Schwächen der bestehenden Instrumente zu identifizieren und konkrete Vorschläge zu ihrer Weiterentwicklung zu unterbreiten. Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 46 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 47 Evaluierungen erfüllen in der Regel wesentliche Qualitätsstandards. Verbesserungsbedarf besteht bei der Aufbereitung von Wirkungszusammenhängen sowie der Formulierung und Umsetzung von Handlungsempfehlungen: Rund ein Viertel der Evaluierungen enthält keine konkreten Handlungsempfehlungen, rund zwei Drittel führen zu keiner Veränderung der Rechtslage. Das Potenzial dieses Instruments ist noch längst nicht ausgeschöpft. Das Gutachten empfiehlt: • „Verwendungspfade“ für Evaluierungsergebnisse von Beginn an mitzudenken, um frühzeitig zu definieren, wie die Empfehlungen in den politischen Prozess eingespeist, verarbeitet und in die Praxis überführt werden sollen. • Das Grundprinzip „Evaluate First“ sinnvoll in den Prozess der Gesetzesevaluierung zu integrieren und ggf. mit einer Gesetzesterminierung („Sunset Clause“) zu flankieren. • Um die Qualität der Evaluierungsberichte zu steigern, sollten bereits im Rahmen der Gesetzesformulierung verbindliche Wirkmodelle zum Einsatz kommen, die die Interventionslogik eines Regelungsvorhabens abbilden. • Evaluierung anhand von regelmäßigen kurzen Prüfungen und gezielten ausführlichen Bewertungen differenzierter einzusetzen („evaluation light“), um das Verhältnis von Aufwand und Nutzen zu verbessern und Ressourcen auf politisch prioritäre Regelungsbereiche zu konzentrieren. • Im Rahmen von Vollevaluierungen nicht nur einzelne geänderte Vorgaben, sondern ganze Regelungszusammenhänge zu untersuchen. • Praxischecks politisch zu verankern und anhand eines Methodenbaukastens zielgerichtet für den Bürokratieabbau einzusetzen. • Den Einsatz von ex-ante-Praxischecks auszuweiten, um bürokratische Belastungen bereits vor ihrer Entstehung zu begrenzen. • Prozess- und Methodenwissen in zentralen Serviceeinheiten in den Ressorts zu verankern, um die Fachreferate zu unterstützen und zu entlasten. • Zeitnah eine zentrale Evaluierungsplattform der Bundesregierung einzurichten, um die Transparenz zu erhöhen und das Wissensmanagement zu verbessern. QR-Code scannen NKR-Gutachten zu Evaluierungen und Praxischecks Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 47 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 48 Umsetzungsstand und Empfehlungen 1. Die neue Frühphase von Anfang an verbindlich machen. Die Einführung des Digitalchecks sollte Vorbild für die neue Frühphase sein. Durch die Verankerung im NKR-Gesetz und eine damit einhergehende Prüfung durch den NKR wurde der Digitalcheck von Beginn an durch die Ressorts breit angewendet. Das Vorgehen hat sich bewährt. Der NKR sollte auch die Ergebnisse der Frühphase verpflichtend vorgelegt bekommen und prüfen. Damit die Methodik tatsächlich zu besseren Gesetzen führt, muss sich darüber hinaus die Herangehens- und Denkweise in den Ressorts ändern: Die Expertise aus der Praxis muss als wertvoller Beitrag bei der Ausarbeitung von Gesetzen erkannt werden. Sie ernsthaft einzubinden und ihre Vorschläge abzuwägen ist aufwändig und kostet Zeit – gleichzeitig ist sie dringend notwendig, um bessere Regelungen konzipieren zu können. Die Beteiligung von Expertinnen und Experten u. a. in der auch bisher schon vorgeschriebenen Länder- und Verbändebeteiligung ist nicht bloße Formalie, sondern sinnvolles Werkzeug auf dem Weg zu aufwandsärmeren Regelungen. Der Impuls zu einer entsprechenden Veränderung in der Denkweise aller Beteiligten kann nur von den Hausleitungen ausgehen. Sie müssen den Legistinnen und Legisten hierfür Zeit und Ressourcen einräumen. 2. Mit der Frühphase für Legistinnen und Legisten sowie die Normadressatinnen und adressaten einen echten Mehrwert bieten. Die Konsolidierung und Integration der Vielzahl von Checks, Arbeitshilfen und Leitfäden für die Arbeit an Regelungsvorhaben kann Legistinnen und Legisten deutlich entlasten und mehr Zeit für die Arbeit an den eigentlichen Inhalten schaffen. Davon profitieren auch die Adressatinnen und Adressaten der Regelungen. Es muss ein doppelter Wandel stattfinden: Einerseits bei den Legistinnen und Legisten, die der gewohnten Arbeit am Regelungstext eine problem- und lösungsorientierte Phase voranstellen. Andererseits muss die Politik der neuen Frühphase den nötigen Raum geben – der Weg zur Zielerreichung darf nicht vorweggenommen und für eine gute Gesetzgebung muss ausreichend Zeit eingeräumt werden. Darüber hinaus muss das ZfL dauerhaft mit ausreichend Ressourcen ausgestattet werden, um der neuen Methodik zu breiter und konsequenter Anwendung zu verhelfen. 3. Ankündigung aus der MoA Föderal umsetzen: Selbstgesetzte Fristen verlässlich einhalten. Verlässliche Fristen sind kein Nebenthema, sondern Voraussetzung für gute Gesetze. In der MoA Föderal haben Bund und Länder vereinbart, ab dem zweiten Halbjahr 2026 eine Regelfrist von vier Wochen einzuhalten. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein, wird aber in der Realität oft nicht eingehalten. Der NKR hat in der Vergangenheit regelmäßig auf die problematische Unterschreitung der Fristen bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen hingewiesen und tut dies erneut im Rahmen dieses Berichts – verbunden mit der Forderung an die Bundesregierung, die eigene Geschäftsordnung einzuhalten. 4. Fortschritte beim Bürokratieabbau sichtbar machen und Vorgaben systematisch durchsetzen. Die ambitionierten Abbauziele der Bundesregierung bei Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwand waren ein wichtiges Signal – sie haben messbaren Druck in das System des Bürokratie abbaus gebracht. Hochfliegende Ziele allein genügen jedoch nicht. Der für Bürokratieabbau zuständige Minister kann vor allem appellieren – liefern müssen die einzelnen Ressorts selbst. Entscheidend dabei ist, die Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 48 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 49 Zielverantwortung verbindlich festzulegen und die Ressorts stärker als bisher in die Pflicht zu nehmen. 5. ExpostPraxischecks haben sich als wirksames Instrument erwiesen, das deutlich öfter eingesetzt werden sollte. Gerade die Kombination aus systematischer Evaluierung und praxisnaher Rückmeldung aus dem Vollzug liefert wertvolle Hinweise, wo Regelungen vereinfacht oder angepasst werden müssen [siehe Kasten zum NKR-Gutachten „Wirksam und praxisnah regieren durch Evaluierung und Praxischecks“]. Der NKR fordert über die häufigere Anwendung hinaus, dass Praxischecks nach einer stärker standardisierten, aber leicht handhabbaren Methodik durchgeführt und transparent überwacht werden. So kann ein qualitativer Mindeststandard gewährleistet und ein ressortübergreifendes Lernen sichergestellt werden. Zusätzlich brauchen Praxischecks und Evaluierungen klare Verwendungspfade, um sicherzustellen, dass die Erkenntnisse und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen Eingang in neue Gesetzgebungsvorhaben finden. Bereits bei Auftragserteilung sollte festgelegt werden, wer für die Umsetzung verantwortlich ist. 6. Das Bestandsrecht systematisch und umfassend auf Vereinfachungspotenzial untersuchen. Evaluierungen und Praxischecks liefern eine gute, aber punktuelle Analyse des Bestandsrechts. Es braucht aber eine deutlich breitere Betrachtung. Dafür sind neue Instrumente oder Verfahren erforderlich, die das Bestandsrecht unabhängig von laufenden Gesetzgebungsverfahren systematisch auf den Prüfstand stellen. 2.2 Digitale Verwaltung Ausgangssituation Das erste Jahr mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) als neuem Akteur im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung war geprägt von den Verhandlungen zu den Modernisierungsagenden sowie zum sogenannten Deutschland-Stack. Nach einer längeren vorläufigen Haushaltsführung im Bund und dadurch nur sehr eingeschränkten Projekten der digitalen Verwaltung konnte deren Umsetzung 2026 endlich wieder an Fahrt aufnehmen. Für den Bund sollte das BMDS zudem mit dem Digitalvorbehalt ein starkes Steuerungsinstrument für IT-Vorhaben an die Hand bekommen. An den Aufgaben aus dem überarbeiteten Onlinezugangsgesetz („OZG 2.0“) wie der Endezu-Ende-Digitalisierung der Dienste der Bundesverwaltung sowie der Registermodernisierung arbeitete der Bund weitgehend ohne öffentliches Monitoring. Auch mit Blick auf den im Koalitionsvertrag angekündigten Deutschland-Stack fehlte es lange an strategischer Klarheit und Verbindlichkeit. Die Frage, welche Akteure für welche Elemente Produktverantwortung übernehmen, blieb lange unbeantwortet. Gleichzeitig ist ein Paradigmenwechsel zu beobachten: Weg vom Klein-Klein einzelner Online-Services hin zu einer IT-Gesamtarchitektur für Deutschland. Lösungsansätze der Bundesregierung Die MoA Bund adressiert die Digitale Verwaltung vor allem in den Handlungsfeldern „Bürger- und unternehmenszentrierter Service“ sowie „Effiziente Bundesverwaltung“. Öffentliche Dienstleistungen sind für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen unmittelbare Kontaktpunkte mit dem Staat. Die Qualität öffentlicher Dienstleistungen hat entscheidenden Einfluss auf das Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 49 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 50 Vertrauen in die Kompetenz des Staates. Deshalb sollen für Leistungen des Bundes neue Qualitätskriterien erarbeitet und ein systematisches Monitoring eingeführt werden. Unter der Überschrift „Effiziente Bundesverwaltung“ hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, Verwaltungsprozesse zu optimieren, zu bündeln, zu digitalisieren und zu automatisieren; Querschnitts- und Fachaufgaben sollen effizienter erledigt werden. Der Zustimmungsvorbehalt für wesentliche IT-Ausgaben, mit dem Haushaltsmittel effektiver und effizienter eingesetzt, Redundanzen vermieden sowie Standards und Plattformansätze ressortübergreifend angewandt werden sollen, wurde mit einem Zeitplan unterlegt. Aufgaben zwischen Ministerien und Geschäftsbereichen sollen neu geordnet und interne Verwaltungsdienstleister ertüchtigt werden. Die Bundesregierung hat sich vorgenommen einen Deutschland-Stack zu schaffen: Eine sichere, interoperable, europäisch anschlussfähige und souveräne Technologie-Plattform zur Digitalisierung der gesamten Verwaltung. Der konkrete Auftrag dazu ergibt sich für den Bund aus der MoA Föderal und ist ein Ergebnis der Deutschland-Architektur. QR-Code scannen Nationale IT-Architekturrichtlinie Um seinen gesetzlichen Pflichten aus dem OZG- Änderungsgesetz („OZG 2.0“) nachzukommen, will der Bund ein Umsetzungsprogramm zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung (E2E) der Bundesverwaltung auflegen. Dabei soll die Aufgabenerledigung durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz erleichtert werden. Software und KI-Anwendungen sollen zentral entwickelt und beschafft werden. Umsetzungsstand und Empfehlungen 1. Echte Digitalagentur mit klarer Portfoliozuständigkeit schaffen. Der Bund muss seine Rollen, die er im föderalen Verbund bei der Verwaltungsdigitalisierung einnimmt, schärfen. Ministerien sollten sich auf die politische Steuerung konzentrieren und die Umsetzung in Fachorganisationen verlagern. Derzeit sollen unter dem Arbeitstitel „DigitalCenter“ Arbeitseinheiten und Dienstleister vertraglich enger verknüpft werden, um für die Umsetzung von IT-Projekten schneller die passende Umsetzungseinheit zu finden. Ziel des BMDS ist es, die Zeiträume zwischen Projektanfrage und Projektbeginn sowie zwischen Projektstart und Projektende zu optimieren. Der NKR empfiehlt, endlich organisatorische Klarheit im nachgeordneten Bereich des Bundes zu schaffen, um schlagkräftigere, effizientere und nachhaltigere Strukturen zu etablieren. Gebraucht wird eine echte Digitalagentur, um mit einer klaren Governance wirkungs- und zielgerichtete Steuerungsfähigkeit zu gewährleisten. Zum anderen sollte der Bund ausgehend von einer klaren Architektur- und Portfolioentscheidung mutiger bei der verbindlichen Bereitstellung von Basiskomponenten sein; z. B. könnte der Betrieb und die Weiterentwicklung der staatlichen digitalen Brieftasche (EUDI- Wallet) sowie einer Deutschland-App Aufgabe für eine Digitalagentur sein. Dadurch könnte der Bund strategische Klarheit zu seinen Rollen im Verhältnis zu föderalen Produkten des IT-Planungsrates schaffen. Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 50 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 51 DeutschlandStack und DeutschlandArchitektur als Ordnungsrahmen Die Entwicklung des Deutschland-Stacks, die eine langjährige Forderung des NKR nach einer einheitlichen digitalen Gesamtarchitektur aufgreift, mit ersten Beschlüssen dazu im IT-Planungsrat, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Basiskomponenten auf der Grundlage eines stringenten Architekturmanagements gestalten einen modularen und interoperablen Plattformansatz. Zu jeder Basiskomponente gehört mindestens ein Fachstandard. Dieser muss für alle IT-Systeme der öffentlichen Verwaltung maximal verbindlich sein, um Wirkung zu entfalten. Für eine stärkere Einbindung von Basiskomponenten als modulare Informationsbausteine im föderalen Zusammenhang und die Möglichkeit, diese durch den Bund bereitzustellen, wäre eine Klarstellung im Grundgesetz hilfreich. „Plattformen spielen ihre Stärken dort aus, wo viele eigenständige Akteure an einem gemeinsamen Prozess hängen. Jeder bleibt eigenständig, aber der Ablauf ist einheitlich, transparent und in Echtzeit steuerbar. Der Nutzer sieht, wo er steht, alle Beteiligten wissen, was als Nächstes kommt.“ Ralph Schirmeisen, Chief Technologist Healthcare bei Hewlett Packard Enterprise, Tagesspiegel Background 28. Mai 2026 2. Voraussetzungen im „Maschinenraum“ der Verwaltung schaffen. Neben großen öffentlichkeitswirksamen Vorhaben wie einer Deutschland-App sollte die Bundesregierung sich darauf konzentrieren, die Voraussetzungen für eine digitale Verwaltung mit dem Once-Only-Prinzip und Ende-zu-Ende digitalisierten Prozessen zu schaffen. Bei der Registermodernisierung und dem Anschluss an das National-Once-Only-Technical-System (NOOTS) sollte der Bund mit seinen Registern nicht bis zum Ende der Umsetzungsfrist des Registermodernisierungsgesetzes Ende 2028 warten. Von einem schnelleren Anschluss von Bundeszentralregister und Gewerbezentralregister könnte z. B. das Projekt „Unternehmensgründung in 24 Stunden“ profitieren. Ende-zu-Ende digitalisierte Prozesse sowie die überörtliche Bündelung sollten durch Anpassungen im Verwaltungsverfahrensrecht unterstützt und die BundID bzw. DeutschlandID für das OZG- Bürgerkonto technisch weiterentwickelt werden. Damit der geplante Nachrichtenaustausch über das Bürgerkonto (bidirektionale Kommunikation) flächendeckend funktionieren kann, benötigen Fachverfahrenshersteller und öffentliche Stellen zeitnah Leitfäden. Gleichzeitig dürfen sie mit der Kommunikation der sich ergebenen Möglichkeiten nicht allein gelassen werden. Der NKR empfiehlt, die Kommunikation dazu mit den Vorbereitungen auf die EUDI-Wallet zu verbinden. 3. Grundlagen für durchdachten KIEinsatz und einen volldigitalen Gesetzgebungskreislauf schaffen. Um effizientere Verfahren durch KI zu ermöglichen, braucht es bessere Grundlagen: klare Prozesse, interoperable Datenstrukturen, moderne Register und digitaltaugliche Gesetze. Nicht KI beschleunigt Recht, sondern strukturiertes Recht ermöglicht KI. Nur so kann sie sinnvoll eingesetzt werden – etwa zur Unterstützung von Verwaltungsentscheidungen, zur besseren Auswertung großer Datenbestände oder in der Analyse des bestehenden Rechts auf Optimierungspotenzial. Ein wesentlicher Hebel besteht darin, Gesetze Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 51 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 52 und Verordnungen bereits bei ihrer Konzeption digitaltauglich zu gestalten (Digitalcheck). Zusammen mit weiteren Hilfsmitteln sollte der Digitalcheck in einen volldigitalen Gesetzgebungskreislauf integriert werden. Bund und Länder müssen zudem endlich die Registermodernisierung vorantreiben, ein föderales Datenmanagement aufbauen und einheitliche Standards auf allen föderalen Ebenen etablieren (siehe Kapitel 2.1). Dort, wo KI-Agenten innerhalb von Verwaltungsverfahren Entscheidungen unterstützen oder vorbereiten, sollten sie als Open Source zur transparenten Nachnutzung für andere Verwaltungseinheiten bereitgestellt werden. „Technologische Sprünge gelingen nur, wenn wir Komplexität abbauen.“ Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, 23. März 2026 Table.Media-Briefing Gastbeitrag Datengesetzbuch Ein effektiver Zugang zu Daten – unabhängig von geltenden datenschutzrechtlichen Standards – ist eine zentrale Voraussetzung, um die Potenziale digitaler Technologien und KI zu nutzen und Deutschland im internationalen Wettbewerb als Innovationsstandort zu stärken. Dafür braucht es ein Datenrecht, das einfach und unbürokratisch anwendbar ist, sowie einen leistungsfähigen und effizienten Verwaltungsvollzug. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche digitalpolitische EU-Rechtsakte jeweils einzeln in nationales Recht überführt. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, einen Schritt zurückzutreten und die Gesamtwirkung dieser Regelungen in Deutschland in den Blick zu nehmen. Der NKR sieht hier ein Gelegenheitsfenster für grundlegende Weichenstellungen hin zu einem einheitlichen und bürokratiearmen Rechtsrahmen sowie einer effizienten Vollzugsorganisation. Im Rahmen eines Projekts ließ er zunächst die bestehenden Handlungsspielräume durch ein rechtswissenschaftliches Gutachten analysieren. Parallel dazu hat der DigitalService des Bundes – ganz im Sinne des NKR- Gutachtens „Erst der Inhalt, dann die Paragrafen“ – bereits in einer sehr frühen Phase konzeptionelle Überlegungen zu einem möglichen Gesetzgebungsverfahren und zur Verbesserung des Vollzugs begleitet. Aufbauend auf der Bestandsaufnahme beschäftigt sich der NKR aktuell vertieft mit dem Thema „Bündelung der Aufsichtsstruktur“. QR-Code scannen NKR-Gutachten Bestandsaufnahme Datengesetzbuch Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 52 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 53 2.3 Planungsbeschleunigung Ausgangssituation Deutschland steht vor zentralen Herausforderungen: Der klimaneutrale Umbau des Landes, der Erhalt und Ausbau des Infrastrukturniveaus und die Sicherung des Wirtschaftsstandortes müssen zeitgleich bewältigt werden. Dafür braucht es vor allem schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren. Der im November 2023 zwischen Bund und Ländern geschlossene Beschleunigungspakt, der viele Vorschläge des NKR enthält, trägt dieser Notwendigkeit nur partiell Rechnung. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, alle Maßnahmen des Paktes bis zur Hälfte der Legislaturperiode umzusetzen. Im April 2026 waren aber erst 57 % der Maßnahmen umgesetzt. Das Tempo muss daher deutlich erhöht werden, wenn alle Maßnahmen bis Frühjahr 2027 umgesetzt sein sollen. Lösungsansätze der Bundesregierung Die konsequente Umsetzung des Beschleunigungspaktes kann zwar wichtige Weichen für eine spürbare Vereinfachung stellen. Darüber hinaus braucht es aber weitere Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund hat der NKR zusammen mit dem Statistischen Bundesamt das Projekt „Schneller zur Anlagengenehmigung“ durch geführt. QR-Code scannen NKR-Projektbericht Schneller zur  Anlagengenehmigung Ziel war es, die Bedarfe und Herausforderungen der Genehmigungsbehörden systematisch zu erfassen und konkrete Potenziale zur Verfahrensbeschleunigung zu identifizieren. Von Sommer 2024 bis Januar 2025 wurde dafür ein mehrstufiger Ansatz verfolgt: Vor-Ort-Interviews in Genehmigungsbehörden aus fünf Bundesländern lieferten erste qualitative Einblicke. Darauf aufbauend folgte eine bundesweite Online- Befragung, an der rund 800 Mitarbeitende aus Genehmigungsbehörden teilgenommen haben. Die Ergebnisse wurden im Juli 2025 veröffentlicht und in der zweiten Jahreshälfte 2025 vorgestellt. Fast alle Vorschläge wurden in der MoA Föderal aufgegriffen. Damit enthält die Agenda konkrete Vorhaben, die zu einer spürbaren Entlastung von Staat und Wirtschaft führen können. Umsetzungsstand und Empfehlungen 1. Beschleunigungspakt vollständig umsetzen. Der Beschluss des Paktes von Bund und Ländern im November 2023 war ein wichtiger Meilenstein. Aber schon damals war klar: Der Umsetzungsprozess wird herausfordernd. Zwar waren im Juni 2024 schon rund 30 % der Maßnahmen umgesetzt und im März 2025 sogar 50 % (siehe NKR-Jahresbericht 2025, S. 55) QR-Code scannen NKR-Jahresbericht 2025 Ein Jahr später, im April 2026, waren es aber weiterhin erst 57 %. Bund und Länder haben deutlich an Umsetzungstempo eingebüßt; wohl auch deshalb, weil die leicht zu erreichenden Maßnahmen bereits realisiert wurden. Für weitere Fortschritte ist Nachdruck aus Bundeskanzleramt und Staatskanzleien erforderlich; ohne professionelle Steuerung und anhaltende politische Aufmerksamkeit wird die Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 53 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 54 Umsetzung in der ersten Hälfte der Legislaturperiode nicht gelingen. 2. Maßnahmen der MoA Föderal priorisieren und konsequent umsetzen. Die MoA Föderal ergänzt den Beschleunigungspakt. Sie enthält über 50 Einzelmaßnahmen für effizientere Genehmigungsverfahren – viele davon stammen vom NKR. Jetzt kommt es auf eine priorisierte Umsetzung an. Maßnahmen mit besonders hohem Beschleunigungspotenzial müssen vorgezogen werden. Dazu zählen insbesondere Vereinfachungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (z. B. durch das Anheben der Schwellenwerte für die UVP- Pflicht oder durch das Entfallen der UVP bei Änderungsgenehmigungen), das Fakultativstellen von Erörterungsterminen, das Ersetzen von Genehmigungs- durch Anzeigeverfahren sowie die Einführung von Stichtagsregelungen. So lässt sich die Verfahrensdauer erheblich verkürzen, ohne die Schutzstandards abzusenken. Der NKR begrüßt daher, dass eine beträchtliche Anzahl dieser Vorschläge im Juli 2026 als Regelungen im Bundes- Immissionsschutzgesetz aufgenommen wurde. Zu den besonders wirkungsvollen Maßnahmen, für die sich der NKR lange eingesetzt hat, zählen die digitale Antragstellung und Bescheidzustellung, die Streichung zusätzlicher analoger Veröffentlichungspflichten, die Streichung der Verlängerungsmöglichkeit für die Frist der Behördenbeteiligung, die Ausweitung der Stichtagsregelung sowie die Einschränkung der Durchführung eines Erörterungstermins auf Antrag des Antragstellers und die Einschränkung der „Jedermann-Beteiligung“ auf die betroffene Öffentlichkeit. 3. Weitere Beschleunigungspotenziale konsequent heben. Die MoA Föderal schöpft die vorhandenen Möglichkeiten noch nicht aus. Der NKR sieht insbesondere in der Abschaffung der sogenannten „Jedermann-Einwendungen“ erhebliches Beschleunigungspotenzial. Diese nationale Besonderheit im Immissionsschutzrecht geht über europäische Vorgaben hinaus (Gold-Plating) und ermöglicht, dass nicht nur Betroffene oder anerkannte Umweltverbände, sondern jede Person Einwendungen gegen Vorhaben erheben kann. In der Praxis führt dies zu einer Vielzahl von umfangreichen – möglicherweise auch KI-generierten – Einwendungen, die allein der Verfahrensverzögerung dienen und von den Behörden bearbeitet werden müssen. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der hohen Belastung der Genehmigungsbehörden ist das nicht vertretbar. Diese Regelungen sollten ebenso wie vergleichbare, aufwandsintensive Vorgaben ohne erkennbaren Mehrwert abgeschafft werden. Darüber hinaus sieht der NKR Beschleunigungspotenzial in der stärkeren Standardisierung von Verfahren und rechtlichen Anforderungen, einer konsequenten Digitalisierung von Antrags- und Genehmigungsverfahren sowie im Ausbau von Weiterbildungs- und Schulungsangeboten – Aspekte, die in der Modernisierungsagenda bislang nicht ausreichend berücksichtigt werden. Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 54 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 55 „Bei hunderten oder tausenden Einwendungen enormer Personaleinsatz der gesamten (nichtimmissionsschutzrechtlichen Genehmigungs-) Behörde erforderlich. UVP weist fast identischen inhaltlichen Umfang zum BImSchG- Antrag auf, somit Doppelarbeit ohne zusätzlichen Erkenntnisgewinn.“ Und: „In Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung haben Einwendungen (…) teilweise den einzigen Zweck, das Verfahren zu verzögern (Verhinderungstaktik).“ Zitate von Mitarbeitenden einer Genehmigungsbehörde im Rahmen des Projektes „Schneller zur  Anlagengenehmigung“ Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 55 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 3 Konkreter Bürokratieabbau Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 56 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 57 Ausgangssituation Seit Jahren macht der NKR konkrete Vorschläge, wie Bürokratie spürbar abgebaut werden kann. Das „77-Punkte-Papier“ des NKR enthält 12 klare Ziele und 77 praxisnahe Vorschläge, die beispielhaft darlegen, wo und wie Entlastung tatsächlich möglich ist. QR-Code scannen NKR-Papier 12 Ziele zum Bürokratieabbau Sechs konkrete Vorschläge des NKR, mit einer Entlastungswirkung von insgesamt über einer Milliarde Euro pro Jahr, sind von der Bundesregierung bereits umgesetzt worden. QR-Code scannen Verzichtbare Bürokratie abbauen Das zeigt: Bürokratieabbau ist machbar, wenn politischer Wille und praxistaugliche Konzepte zusammenkommen. In der Vergangenheit war das zu selten der Fall. Die Bundesregierung setzt klare Zeichen, dass dieser Wille besteht. Mit der Festlegung verbindlicher Abbauziele und der Erarbeitung umfangreicher Maßnahmenpakete plant sie einen Richtungswechsel. Mit Entlastungskabinetten und ersten umgesetzten Maßnahmen aus den Modernisierungsagenden signalisiert sie, dass der Richtungswechsel gelingen kann, wenn die Bundesregierung Bürokratieabbau geschlossen als Priorität anerkennt und der Wandel eine zentrale Richtlinienentscheidung des Bundeskanzlers ist. Lösungsansätze der Bundesregierung Die Bundesregierung hat den Anspruch, staatliches Handeln vom Misstrauens- zum Vertrauensprinzip weiterzuentwickeln – ohne Schutzstandards aufzugeben, aber mit einem klaren Fokus auf Verhältnismäßigkeit und Praxistauglichkeit. Sowohl im Koalitionsvertrag, als auch in der MoA Föderal ist dieser Grundsatz verankert. Hierzu sollen u. a. alle Berichts- und Meldepflichten der Wirtschaft überprüft und ein Drittel davon abgeschafft werden. Verweise auf technische Normen sollen grundlegend überprüft werden und nur in Ausnahmefällen erhalten bleiben. Bagatellvorbehalte sollen stärker genutzt werden, auch um die Verwaltung zu entlasten. Diese Maßnahmen sind richtig – sie gelten fachübergreifend und setzen an der Systematik der Rechtsetzung an. Mit Vereinfachungen des Vergaberechts und der Fördermittellandschaft stehen zwei große, konkrete Entlastungshebel zur Verfügung, die die Bundesregierung nutzen will. Eine Vereinfachung des Vergaberechts kann zu jährlichen Entlastungen von über einer Milliarde Euro führen. Ein Teil dieses Potenzials wurde bereits gehoben – die Bundesregierung hat die Wertgrenze für Direktvergaben des Bundes erhöht, Nachweispflichten vereinfacht und den Losgrundsatz flexibilisiert. Jetzt kommt es darauf an, dass auch auf Länderebene nachgebessert wird – die Harmonisierung von Vergaberegeln zwischen Bund und Ländern und das Anheben der Wertgrenze für Direktvergaben auf Länderebene sollten prioritär vorangetrieben werden. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 57 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 58 Das zunehmend komplexe Förderwesen soll bis Ende 2027 radikal vereinfacht werden. Noch 2026 sollen Richtlinien harmonisiert, Controlling standardisiert und ein einheitliches Datenmanagement aufgebaut werden. Maßnahmen wie Selbsterklärungen, der Wegfall von Belegpflichten und die Einführung von Pauschalsätzen setzen verstärkt auf die Eigenverantwortung der Fördernehmenden. Überfällig ist die Umsetzung einer digitalen und medienbruchfreien Beantragung und Bearbeitung von Förderverfahren. EinfachMachenPortal Mit der MoA Bund hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, innerhalb von 12 Monaten ein Bürokratiemeldeportal einzurichten, das von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen für konstruktive Vorschläge genutzt wird. Innerhalb von 24 Monaten soll das Portal zu konkreten und umsetzbaren Verbesserungsvorschlägen führen. Das EinfachMachen-Portal (einfach-machen.gov.de) ist am 12. Dezember 2025 gestartet. Seitdem sind über 20 000 Vorschläge eingegangen, die KI-gestützt ausgewertet und zu Themenschwerpunkten und „Schmerzpunkten“ zusammengefasst werden. Damit das Portal zu einem wirksamen Bürokratieabbau beitragen kann, kommt es aus Sicht des NKR insbesondere auf das Mitwirken der federführenden Ressorts und ein wirksames Monitoring an. Das Portal muss als Initiative der gesamten Bundesregierung betrieben und verstanden werden; alle Ressorts müssen die Informationen des Portals aktiv anfragen und nutzen. Der NKR empfiehlt, die identifizierten Themenschwerpunkte und Umsetzungsstände transparent zu machen. Es muss für die Öffentlichkeit ersichtlich sein, welche Gründe aus Sicht des federführenden Ministeriums für oder gegen die Umsetzung der eingegangenen Vorschläge sprechen und wie sie von den Ressorts umgesetzt werden. Sonst werden mit dem Portal falsche Erwartungen geweckt und konstruktive Vorschläge aus der Praxis bleiben wirkungslos. Bisher konnte sich die Bundesregierung hierauf nicht einigen. Umsetzungsstand und Empfehlungen Die Bundesregierung hat erste Maßnahmen der MoA Föderal zum spürbaren Bürokratieabbau umgesetzt. Sie setzen auf Zielvorgaben statt Detailsteuerung. Das Erste Unternehmensstatistikreformgesetz schafft nicht nur zahlreiche Statistikpflichten für die Wirtschaft ab oder vereinfacht sie, es legt auch die Grundlage für ein gänzlich neues System der Unternehmensstatistik, das auf dem Once-Only-Prinzip basiert. Auch die Berichtspflichten im Agrarstatistikgesetz konnten durch Nutzung vorhandener Verwaltungsdaten bereits reduziert werden. Noch wichtiger als die Abschaffung einzelner Pflichten ist jetzt aber die Umsetzung des Grundsatzes, nur solche Berichtspflichten für die Wirtschaft bestehen zu lassen, deren Notwendigkeit explizit begründet wird. Die bereits angestoßene Bestandsaufnahme schafft hierfür erste, notwendige Grundlagen. Auch beim Ziel, bestehende Übererfüllung von EU-Vorgaben zurückzuführen, hat die Bundesregierung im Berichtszeitraum geliefert: Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 58 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 59 Energieeffizienzrichtlinie hat das Bundeskabinett im Juni 2026 beschlossen, die Regelungen zur Einrichtung von Umweltmanagementsystemen und zur Durchführung von Energieaudits auf die europäischen Vorgaben zurückzuführen. Die Wirtschaft wird so jährlich um mehr als 500 Mio. Euro entlastet. Die beschlossenen Entlastungspakete erscheinen aber noch zu oft als zufällige Sammlung von Einzelmaßnahmen und folgen keiner koordinierten Überprüfung von Regelungen. So hätte die Bundesregierung zum Beispiel den Entwurf eines Ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes, in Federführung des BMWE, zum Anlass nehmen können, auch Statistikpflichten in der Zuständigkeit anderer Ressorts zu reduzieren. Die Bundesregierung muss die selbstgesetzten Grundsätze jetzt ebenenübergreifend und systematisch zur Anwendung bringen; es darf nicht bei Einzelerfolgen bleiben. Folgende Schwerpunkte sollten aus Sicht des NKR gesetzt werden: 1. Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mehr Entscheidungsspielräume einräumen. Dieser Ansatz ist bereits in der MoA Föderal verankert. Der NKR plädiert beispielsweise im Bereich der Betriebsbeauftragten und des Arbeitsschutzes dafür, Normadressaten stärker in die Eigenverantwortung zu nehmen und ihnen größeren Spielraum bei der Erfüllung gesetzlicher Standards zu geben. Die Bundesregierung hat diesen Ansatz erstmals angewandt – der Schwellenwert für die verpflichtende Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist von 20 auf 50 Beschäftigte angehoben worden. Außerdem ist geplant, die Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten nach § 38 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz auf die europäischen Vorgaben zurückzuführen sowie weitere Vereinfachungen im Arbeitsschutz umzusetzen – etwa bei der Digitalisierung von Gefährdungs beurteilungen oder beim Einsatz von Ausschüssen für Arbeitssicherheit. Was bislang fehlt, sind richtungsweisende Entscheidungen, bestimmte Beauftragtenpflichten vollständig abzuschaffen – unter anderem beim Sicherheitsbeauftragten wäre dies aus Sicht des NKR geboten. 2. Ganze Gesetze und Behörden auf ihre Notwendigkeit überprüfen. Gesetze und Behörden müssen systematisch überprüft und – wenn ihre Kosten nicht in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem gesellschaftlichen Nutzen stehen – abgeschafft werden. So lassen sich Anzahl, Komplexität und Erfüllungsaufwand bestehender Regelungen spürbar und nachhaltig reduzieren. Maßstab muss sein: Nur Regelungen, bei denen der gesellschaftliche Nutzen die entstehenden Kosten übersteigt, gehören dauerhaft ins Rechtssystem. Dabei sollten systematische Evaluierungen eine zentrale Rolle spielen. Sie bieten die Möglichkeit zu prüfen, ob Gesetze ihre Ziele tatsächlich erreichen, welche Nebenwirkungen auftreten und ob ihr Nutzen den verursachten Erfüllungsaufwand rechtfertigt. Die Ergebnisse solcher Überprüfungen müssen konsequent genutzt werden um Bestandsrecht anzupassen und, wo möglich, auch abzuschaffen (siehe auch Kapitel 2.1). Mit dem Fernunterrichtsschutzgesetz und der Lastenhandhabungsverordnung legt der NKR zwei konkrete Beispiele für obsolete Vorgaben vor, die abgeschafft werden sollten (siehe Kasten S. 60). Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 59 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 60 Fernunterrichtsschutzgesetz aufheben, Zulassungsbehörde abschaffen Das FernUSG wurde 1976 beschlossen; 50 Jahre später ist durch massenhafte Online-Angebote eine völlig neue Situation entstanden, die mit dem bestehenden gesetzlichen Zulassungszwang nicht bewältigt werden kann. Das FernUSG sollte zum einen durch zivilrechtliche Regulierungen zum Fernunterrichtsvertrag Schutz vor Missbrauch bieten, u. a. durch ein Widerrufsrecht, ein Kündigungsrecht, ein Verbot von Vertragsstrafen, Kopplungsgeschäften und unverhältnismäßigen Vorauszahlungen. Diese zivilrechtlichen Schutzrechte sind mittlerweile aber durch allgemein geltende Regelungen in den §§ 305 ff. BGB abgedeckt; lediglich eine kürzere Kündigungsfrist ist noch nicht im BGB zu finden und könnte dort eingefügt werden. Zum andern ist Fernunterricht, der entgeltlich, räumlich getrennt und interaktiv stattfindet, nach FernUSG verpflichtend bei der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zuzulassen. Sofern keine Zulassung vorliegt, können Kunden ohne Angabe von Gründen die gesamten Kursgebühren auch nach vollständiger Inanspruchnahme des Kurses zurückfordern. Durch die Digitalisierung hat sich die Anzahl der angebotenen Fernlehrgänge seit Inkrafttreten des Gesetzes erheblich vervielfacht. In der Praxis wird nur für einen verschwindend geringen Anteil der Fernlehrgänge eine Zulassung bei der ZFU beantragt; das Verfahren ist aufwendig, langwierig, bürokratisch, mit hohen Kosten verbunden (150 % des Kurspreises, mindestens jedoch 1 050 Euro) und den Anbietern in der Regel nicht bekannt. Aktuell sind durch die ZFU rund 5 000 Kurse zugelassen. Anbieter schätzen, dass tatsächlich eine sechs- bis siebenstellige Zahl an zulassungspflichtigen Kursen existiert. Wollte man die Zulassung für alle vom FernUSG erfassten Online-Lehrgänge durchsetzen, wäre das durch die ZFU auch bei einer Vervielfachung des Personals nicht zu bewältigen. Der gesetzliche Anspruch, jeden einzelnen Kurs einem Zulassungsverfahren mit einer umfangreichen Qualitätsprüfung zu unterziehen, ist nicht realisierbar. Der dafür erforderliche bürokratische Aufwand steht in keinem Verhältnis zum beabsichtigten Schutz. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag zwar vorgesehen das FernUSG zu modernisieren. Der NKR ist jedoch der Ansicht, dass eine ersatzlose und vollständige Streichung des Gesetzes erforderlich ist. Mit der Aufhebung des FernUSG ist auch die Abschaffung einer Behörde, der ZFU, verbunden, die auf einem Staatsvertrag der Bundesländer beruht. Eine Zertifizierung von Fernlehrgängen durch eine zentrale Stelle könnte stattdessen auf freiwilliger Basis durch die Branche und deren Verbände angeboten werden; einer gesetzlichen Verpflichtung bedarf es hierfür nicht. Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 60 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 61 3. Auch untergesetzliche Vorschriften vereinfachen. Vorgaben aus untergesetzlichen Vorschriften tragen erheblich zur bürokratischen Belastung bei und machen das Normengeflecht komplexer. Selbst kleine Unternehmen sind z. B. durch Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verpflichtet, elektrische Betriebsmittel und Firmenfahrzeuge jährlich von fachkundigen Personen überprüfen zu lassen. Die Berufsgenossenschaften signalisieren den Willen zum Bürokratieabbau und haben begonnen, grundlegende Vorschriften zu überarbeiten. Dieser Prozess muss zügiger vorangetrieben werden, als es in der Vergangenheit der Fall war, u. a. durch Vereinfachungen beim Abstimmungsprozess solcher Vorschriften. Ähnlich wie bei untergesetzlichen Vorschriften ist die Lage bei DIN-Normen, die zwar privatwirtschaftlicher Natur sind, aber durch indirekte Bezugnahmen in Gesetzen gesetzesähnlich wirken. Der NKR hat sich vor dem Hintergrund des Wohnungsbaus mit der Fragestellung befasst, inwiefern DIN-Normen in unangemessen starker Weise zu Baukostensteigerungen führen und wie diese begrenzt werden können (siehe Kasten). Aufwand im Wohnungsbau durch Gesetze und Normen begrenzen Der NKR hat im April 2026 eine zweitägige Anhörung zu DIN-Normen als Aufwandstreiber im Bauwesen mit insgesamt zwölf Sachverständigen durchgeführt. Anlass war die Überarbeitung des Werk- und Bauvertragsrechts in Entwicklung eines Gebäudetyp-E-Gesetzes sowie die strategische Weiterentwicklung des technischen Normungswesens. Im Ergebnis empfiehlt der NKR in einem Positionspapier, die zivilrechtliche Absicherung vereinfachter Standards durch die unmittelbare Einbeziehung und Verpflichtung der DIN-Gremien zur Erarbeitung unterschiedlicher Leistungsklassen zu jeder baurelevanten DIN-Norm sicherzustellen. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Standard einfacher Ausführung, der den Leitgedanken der sog. Grundausstattung aufgreift, von der aus qualitativ nur nach oben abgewichen werden darf. So sollen die Vertragsbeteiligten dazu gebracht werden, klare Ausführungsvorgaben zu vereinbaren. Bauunternehmen sollen bei Abweichungen die Bauherren mit überschaubarem Aufwand aufklären können und zugleich keinen unvorhersehbaren Haftungsrisiken ausgesetzt werden. Außerdem sollten die Landesbauordnungen harmonisiert sowie Normen stärker an Praxistauglichkeit und Folgekosten ausgerichtet werden. Ziel ist mehr Vertragsfreiheit, kostengünstigeres Bauen und zusätzlicher Wohnungsneubau. QR-Code scannen NKR-Positionspapier Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 61 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 4 Bürokratieabbau auf EUEbene Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 62 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 63 Ausgangssituation Im Bereich des Bürokratieabbaus auf EU-Ebene stehen insbesondere die zehn sogenannten „Omnibus-Pakete“ der Europäischen Kommission im Mittelpunkt. Diese sollen sowohl Kosten als auch Berichtspflichten für Unternehmen bis 2030 um mindestens 25 % reduzieren – das entspricht Einsparungen in Höhe von rund 37,5 Mrd. Euro jährlich. Problematisch ist, dass die Omnibus- Pakete teilweise ohne Konsultationsverfahren und ohne Prüfung der Folgenabschätzungen (Impact Assessments) durch das Regulatory Scrutiny Board (RSB) erarbeitet wurden. So bleibt unklar, welche Auswirkungen die Maßnahmen tatsächlich haben werden. Seit der Corona-Pandemie ist zu beobachten, dass die „Notfall-Gesetzgebung“ auf EU-Ebene deutlich zugenommen hat. Dabei werden neben der Einbindung des RSB häufig auch weitere zentrale Kriterien der Besseren Rechtsetzung außer Acht gelassen, etwa wichtige formale Konsultationsverfahren. Gesetzgebungsvorhaben im Trilogverfahren verändern sich häufig inhaltlich erheblich, ohne dass die zugrunde liegenden Folgenabschätzungen entsprechend angepasst werden. Für verabschiedete europäische Rechtsakte liegt daher oft kein vollständiges, aktuelles ex-ante-Impact- Assessment vor. Erschwerend kommt hinzu, dass die Erkenntnisse aus den Prüfungen des RSB nicht systematisch für spätere Evaluierungen genutzt werden können, da die Amtszeiten der RSB-Mitglieder häufig nicht das Impact Assessment und die Evaluation eines Rechtsakts gleichzeitig abdecken. Eine weitere Herausforderung besteht darin, für Folgenabschätzungen belastbare und vergleichbare Daten aus verschiedenen Mitgliedstaaten zu gewinnen. Gerade im Kontext datenbasierter Politik bleibt dies ein zentraler Engpass für die Qualität und Aussagekraft von Impact Assessments. In der neuen Legislaturperiode der Europäischen Kommission („von der Leyen II“) wurden zusätzliche Instrumente der Besseren Rechtsetzung eingeführt, darunter sogenannte Implementation Dialogues und Reality Checks. Letztere orientieren sich erkennbar an den deutschen Praxischecks. Belastbare Daten zur Wirkung dieser Instrumente liegen bislang jedoch nicht vor. Nach Angaben der Europäischen Kommission wurden bis März 2026 rund 60 Implementation Dialogues durchgeführt, zu Reality Checks gibt es keine kumulierten öffentlichen Zahlen. Derzeit ist nicht nachvollziehbar, in welcher Weise die daraus gewonnenen Erkenntnisse konkret in Gesetzgebungs- oder Überarbeitungsprozesse einfließen. Da Europa beim Bürokratieabbau immer stärker in den Fokus rückt, gewinnt auch der kontinuierliche bi- und multilaterale Austausch zu Best Practices der Besseren Rechtsetzung an Bedeutung. Das RegWatchEurope-Netzwerk (RWE) – ein Zusammenschluss unabhängiger Beratungs- und Kontrollgremien, dessen Präsidentschaft der NKR im Jahr 2026 übernommen hat – bietet hierfür eine wichtige Plattform. Die Mitgliedsinstitutionen aus neun europäischen Ländern begleiten die Arbeit der EU und insbesondere der Europäischen Kommission konstruktiv, aber auch kritisch. Gemeinsam mit dem RSB, dem unabhängigen Prüfgremium der Europäischen Kommission für Folgenabschätzungen und Evaluierungen, leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Qualität europäischer Rechtsetzung. Mit Sorge beobachtet der NKR zugleich die Entwicklung unabhängiger Better-Regulation- Institutionen in Europa. In Norwegen wurde das entsprechende Beratungsgremium kurzfristig aufgelöst. In Dänemark wird der bisherige Rat Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 63 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 64 derzeit grundlegend neu aufgestellt, und auch in Großbritannien wird das bisherige Gremium durch eine neue Institution ersetzt. Gleichzeitig wächst das Interesse weiterer Staaten an einer Mitarbeit im Netzwerk. Die Aufnahme unabhängiger Gremien aus Italien, Österreich und Frankreich würde der NKR sehr begrüßen. HighLevel Veranstaltung Mit ihrem Strategiepapier „A Simpler, Clearer and Better Enforced EU Rulebook” signalisiert die Europäische Union signifikante Ambitionen im Hinblick auf eine Reform und Modernisierung des Europäischen Rechtsetzungssystems; in den Mitgliedsländern gibt es ähnliche Bestrebungen. Auf der NKR-Veranstaltung „Weniger Bürokratie durch bessere EU-Gesetzgebung” am 23. Juni 2026 stand vor allem die Frage im Fokus, wie die EU und die Mitgliedstaaten noch besser kooperieren können, um die Gesetzgebungsqualität zu verbessern. Der Bürokratieabbau wurde dabei im Kontext zukünftiger Herausforderungen, wie z. B. schwindendes Vertrauen in den Staat, und hinsichtlich der Verwendung von Daten für eine bessere Rechtsfolgenabschätzung diskutiert. Lösungsansätze der Bundesregierung Konkrete Maßnahmen zum Bürokratieabbau auf EU-Ebene finden sich sowohl in der MoA Bund als auch in der MoA Föderal. Die MoA Bund enthält folgende Vorhaben: • Die Einführung der EU-weit geltenden „One in, two out“-Regelung wird angestrebt. Hierfür hatte sich der NKR bereits in seiner Kommentierung zum Koalitionsvertrag stark gemacht. • Beteiligte Akteure sollen bereits im Initiativ- und Verhandlungsprozess unnötige Bürokratie vermeiden. Der NKR regte bereits im Nachgang seiner Brüssel-Reise 2023 an, dass in den Ratsarbeitsgruppen Bürokratieabbau prominenter von deutscher und französischer Seite eingebracht werden muss. Auch ist es wichtig, die Änderungen im Rahmen des Trilogverfahrens durch eine eigene Impact-Assessment-Einheit berechnen zu lassen. Zudem wurde eine bessere und frühere Koordinierung der deutschen Verhandlungsposition angemahnt. • Die Reduzierung der EU- Durchführungsrechtsakte bis zum Ende der Legislaturperiode soll geprüft werden. Auch der NKR hatte QR-Code scannen A Simpler, Clearer and Better Enforced EU Rulebook QR-Code scannen EU-Gesetzgebung braucht mehr Praxisbezug und bessere Zusammenarbeit Drucksache 21/8850 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 64 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 65 sich im Nachgang seiner Brüssel-Reise für eine stärkere Einbeziehung der EU- Durchführungsakte in die Kalkulation von Gesetzesfolgen stark gemacht. • Die Übertragbarkeit bewährter Verfahren anderer Mitgliedstaaten auf die nationale Gesetzgebung, insbesondere für die Frühphase, soll geprüft werden. Die MoA Föderal greift zusätzliche Aspekte auf: • Berichtspflichten sollen reduziert oder möglichst abgeschafft werden, insbesondere bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der NKR bestärkte die Bundesregierung in seiner entsprechenden Stellungnahme am 22. August 2025 zum Gesetz darin, sich auf EU-Ebene aktiv für eine Einschränkung des Anwendungsbereichs der CSR-Richtline (Nachhaltigkeitsberichterstattung) einzusetzen. Dadurch könnten für Unternehmen in Deutschland zusätzliche Bürokratiekosten in Milliardenhöhe vermieden werden. • Die Bundesregierung will Gold-Plating vermeiden, also nationale Verschärfungen von EU-Vorgaben zurückführen (z. B. bei Lieferketten-, Tierarzneimittel- und Datenschutzrecht). Grundsätzlich begrüßt der NKR das, allerdings gab es in der Vergangenheit und auch bei der aktuellen Bundesregierung einzelne Fälle, bei denen Gold-Plating vorkam – zuletzt bei dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes. • Bei der Evaluierung der Whistleblower- Richtlinie 2026 sollen Bürokratiekosten, insbesondere für KMU, gesenkt werden; dazu gehört die Überprüfung der Pflicht zu internen Meldestellen. Der NKR unterstützt dieses Vorhaben: In seiner Stellungnahme zur „Formulierungshilfe der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (NKR-Nr. 6681) hatte der NKR die Bundesregierung dafür kritisiert, zwar von einmaligem und laufendem Erfüllungsaufwand für Deutschland auszugehen, ihn aber nicht zu quantifizieren. • Die Bundesregierung setzt sich für eine EU- Initiative zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ein, um Infrastrukturprojekte schneller umzusetzen. Auch der NKR hat sich mit diesem Thema befasst und den Projektbericht „Schneller zur Anlagengenehmigung“ herausgegeben (siehe hierzu Kapitel 2.3). • Im Vergaberecht werden Vereinfachungen angestrebt, etwa durch weniger Sonderregelungen und Erleichterungen für kleinere Auftraggebende. Hinsichtlich der EU-Ebene ist dem NKR bisher keine entsprechende Initiative bekannt; für die nationale Ebene wurden bereits erste Vereinfachungen auf den Weg gebracht (siehe Kapitel 3). • Im Datenrecht und bei der DSGVO sollen Informations-, Transparenz- und Dokumentationspflichten vereinfacht sowie digitale One- Stop-Shop-Lösungen geschaffen werden. Der NKR hat hierzu eine Studie veröffentlicht, die Möglichkeiten für eine Vereinheitlichung der heterogenen Regelungen im Datenrecht aufzeigt (siehe Info-Kasten zum Datengesetzbuch in Kapitel 2.2). • Für Reallabore sind datenschutzrechtliche Erleichterungen vorgesehen, etwa bei Einwilligungen, Zweckbindung und Informationspflichten; durch Experimentierklauseln im EU-Recht sollen Innovationsspielräume erweitert und bürokratische Hürden abgebaut werden. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8850– 65 – V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 66 Umsetzungsstand und Empfehlungen Positiv bewertet der NKR, dass die EU- Kommission bis März 2026 insgesamt 60 Dialogverfahren zur Umsetzung europäischer Regelungen durchgeführt hat. Die Kommission selbst sieht Herausforderungen darin, dass sich im Trilogverfahren Regelungsentwürfe noch substantiell ändern und daraus neue oder veränderte Belastungen entstehen, ohne systematisch erfasst zu werden. Auch bei den EU-Durchführungsakten besteht eine Verfahrenslücke. Die Kommission führt hier keine Gesetzesfolgenabschätzung durch, sodass Belastungen, die sich durch solche Rechtsakte ergeben, weder bekannt noch bilanziert sind – auch wenn davon jährlich mehr als 100 erlassen werden. Oft ist nicht transparent, welche Rechtsakte relevante Belastungen verursachen und daher einer vertieften Prüfung unterzogen werden sollten – ohne dass die Prüfung selbst zusätzliche Bürokratie erzeugt. Entsprechend prüft das RSB in diesem Bereich bislang nur selten. Vor diesem Hintergrund empfiehlt

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