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Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Zaklin Nastic (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8181)

dip / rede 13.03.2019 · WP 19 · Original ↗

Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Zaklin Nastic (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8181) In welcher Form hat die Bundesregierung infolge der Rüge Frankreichs durch die Menschenrechtskommissarin des Europarates wegen der gegen die „Gelbwesten“ angewandten Gewalt sowie geplanter Eingriffe in das Versammlungsrecht und der Festnahmen von Personen, die sich keines Vergehens schuldig gemacht haben, versucht, auf die französische Regierung mit dem Ziel, sie zur Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen zu drängen, einzuwirken, und plant die Bundesregierung ein Verbot des Einsatzes von Hartgummigeschossen, wie es der Europarat von Frankreich gefordert hat, in Deutschland gesetzlich zu verankern? Die Bundesregierung hat vollstes Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung sowie die Unabhängigkeit der Justiz in Frankreich. Auf dieser Grundlage wird sich Frankreich – wie dies in der Vergangenheit geschehen ist – mit allen relevanten Kritikpunkten auseinandersetzen. Davon geht die Bundesregierung aus. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Die Bundespolizei verfügt über keine Hartgummigeschosse. Für den Kompetenzbereich der Länder – in deren Zuständigkeit die Landespolizeien liegen – kann die Bundesregierung keine Angaben machen. Antwort des Parl. Staatssekretärs Oliver Wittke auf die Frage der Abgeordneten Zaklin Nastic (DIE LINKE): Was haben Nachforschungen der Bundesregierung in Reaktion auf das jüngst veröffentlichte Rechercheergebnis des Rechercheprojekts „German Arms“ unter Beteiligung der Deutschen Welle, des Magazins „Stern“ und „Report München“ ( www.dw.com/de/beweise-f%C3%BCr-deutsche-waffen-im-jemen/a-47681315 ), dass Produkte deutscher Rüstungsunternehmen im Jemen-Krieg eine weit größere Rolle spielen als bislang bekannt, darunter auch in Deutschland gebaute Kriegsschiffe und mit deutschen Bauteilen versehene Kampfflugzeuge, die zur Blockade des Jemens und damit zur Verschlimmerung der humanitären Katastrophe eingesetzt werden könnten, ergeben, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung daraus für ihre Rüstungsexportpolitik ziehen? Die Bundesregierung setzt sich für eine Waffenruhe in Jemen und Fortschritte im politischen Prozess zwischen den Konfliktparteien ein. Sie unterstützt nachdrücklich die laufenden Bemühungen des Sondergesandten der Vereinten Nationen, Martin Griffiths. Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle. Die Bundesregierung erteilt derzeit keine neuen Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien. Darüber hinaus wirkt die Bundesregierung auf die Inhaber von gültigen Einzelgenehmigungen ein mit dem Ergebnis, dass aktuell grundsätzlich keine Ausfuhren von Rüstungsgütern von Deutschland nach Saudi-Arabien stattfinden. Dabei wird die Bundesregierung sich mit ihren internationalen, vor allem ihren europäischen Partnern, eng abstimmen. Der Bundesregierung liegen keine aktuellen Informationen zu einem Verstoß gegen Endverbleibserklärungen für aus Deutschland ausgeführte Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien oder in die Vereinigten Arabischen Emirate vor. Grundsätzlich gilt: Konkrete Hinweise auf Missbrauch oder Nichteinhaltung der Verpflichtung über den Endverbleib nimmt die Bundesregierung stets sehr ernst und geht ihnen nach. Antwort des Parl. Staatssekretärs Oliver Wittke auf die Frage des Abgeordneten Oliver Luksic (FDP): Wie bewertet die Bundesregierung den im Februar dieses Jahres an sie übersandten offenen Brief von 30 saarländischen Bürgermeistern, drei Landräten, dem Direktor des Regionalverbands Saarbrücken sowie dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag bezüglich einer ungleichen Behandlung des Saarlandes bei den von der Bundesregierung in der Kohlekommission geplanten Hilfeleistungen, insbesondere im Hinblick auf die im Saarland durch den Bergbau aufgetretenen Umwelt- und Naturschutzschäden ( www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/kommunen_schreiben_kohlebrief100.html )? Die Bundesregierung prüft derzeit die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ sorgfältig. Zu den Empfehlungen des Abschlussberichts der Kommission gehört unter anderem auch, dass Steinkohlekraftwerkstandorte an den Maßnahmen zur Unterstützung des Strukturwandels teilhaben sollen, wenn der Anteil der Steinkohlewirtschaft an der regionalen Wertschöpfung von erheblicher Relevanz ist. Der Bund plant frühzeitig Eckpunkte für ein Gesetz vorzulegen, das die wesentlichen Aspekte für die Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission enthalten wird. In diesem Rahmen wird derzeit geprüft, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang den vom Auslaufen der Kohleverstromung betroffenen Regionen Zugang zu Maßnahmen und Instrumenten zur Unterstützung des Strukturwandels gewährt werden soll. Im weiteren Prozess werden dabei auch die in dem offenen Brief vertretenen Standpunkte geprüft. Eine Entscheidung hierüber ist noch nicht gefallen. Antwort des Parl. Staatssekretärs Oliver Wittke auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Thomas Bareiß mit seiner Äußerung auf dem jüngsten Energierat in Brüssel ( https://video.consilium.europa.eu/en/webcast/f0143b3c-dd9e-459e-a99b-6aa54ac3d547 Statement ab 1:00:38), dass Deutschland für das Jahr 2050 keine 100 Prozent, sondern nur eine 80-Prozent-Versorgung mit erneuerbaren Energien anstrebt, die Auffassung der Bundesregierung vertreten, und, wenn ja, mit welchen Energieträgern sollen im Jahr 2050 unter Wahrung der Klimaziele die verbleibenden 20 Prozent bereitgestellt werden? Die Äußerungen von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Thomas Bareiß beim Energierat in Brüssel stehen in Einklang mit den Zielen der Bundesregierung. Die in der Fragestellung angesprochenen Äußerungen bezogen sich auf einen Brief von Luxemburg, Irland, Litauen und Österreich an Kommissar Miguel Arias Cañete im Kontext der EU-Klima-Langfriststrategie. Darin wird die Europäische Kommission insbesondere dazu aufgefordert, die Szenario-Berechnungen zur EU-Klima-Langfriststrategie um ein Szenario zu 100 Prozent erneuerbaren Energien in 2050 zu ergänzen. Anders als in der Fragestellung unterstellt, hat Herr Bareiß in diesem Zusammenhang nicht gesagt, dass Deutschland bis 2050 nur einen Anteil von 80 Prozent erneuerbaren Energien an der Energieversorgung anstrebe. Vielmehr hat er ausgeführt, dass er das Anliegen, eine 100-Prozent-Strategie bis 2050 in den Mittelpunkt der europäischen Diskussion zu stellen, skeptisch sehe, weil die letzten 10 bis 20 Prozent immer die teuersten seien und man auch die Bezahlbarkeit und Wirtschaftlichkeit nicht aus den Augen verlieren dürfe. Eine konkrete Positionierung, welches Ziel angestrebt werden sollte, hat er insoweit nicht vorgenommen. Antwort des Parl. Staatssekretärs Oliver Wittke auf die Frage der Abgeordneten Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik vonseiten Irlands, Österreichs, Litauens und Luxemburgs während des EU-Energieministerrates am 4. März 2019, dass im Entwurf der EU-Kommission für eine Klimalangfriststrategie kein Szenario zum Erreichen von 100 Prozent erneuerbaren Energien bis 2050 modelliert wurde ( www.euractiv.com/section/climate-strategy-2050/news/five-eu-countries-call-for-100-renewable-energy-by-2050/ ), und erachtet die Bundesregierung ein Szenario von 100 Prozent erneuerbaren Energien bis 2050 in Europa als denkbar und erstrebenswert? Die Bundesregierung analysiert derzeit den Entwurf der Europäischen Kommission für eine Klimalangfriststrategie und wird ihre Position in diesem Rahmen konkretisieren. Antwort des Parl. Staatssekretärs Oliver Wittke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel (AfD): Wie viel Prozent der Grundlast können gemäß dem Ziel des Energiekonzeptes der Bundesregierung, dass der Bruttostromverbrauch in Deutschland bei mindestens 80 Prozent liegen solle, durch die erneuerbaren Energien durchschnittlich bereitgestellt werden? Die Stromnachfrage wird jederzeit durch die günstigsten verfügbaren Kraftwerke gedeckt. Die günstigsten Kraftwerke sind Stromerzeugungsanlagen basierend auf erneuerbaren Energien wie zum Beispiel Wind und Photovoltaik, die zu Grenzkosten nahe null Strom erzeugen. Allerdings sind nicht immer ausreichend erneuerbare Energien verfügbar, sodass je nach Situation auch teurere Stromerzeuger zur Deckung der Stromnachfrage beitragen müssen. Der Begriff der Grundlast verliert im heutigen Strommarktdesign an Bedeutung, da der Strommarkt auch aufseiten der Stromabnehmer zunehmend flexibler ausgerichtet ist. So kann es im Wettbewerb der Flexibilitätsoptionen auch attraktiv sein, die eigene Nachfrage nach Strom in Zeiten vergleichsweise hoher allgemeiner Stromnachfrage und damit einhergehenden hohen Strompreisen zu reduzieren oder auf Zeiten geringerer allgemeiner Stromnachfrage und damit einhergehenden geringen Strompreisen zu verlegen. Die Stromnachfrage und damit auch die Grundlast ist also nicht mehr eine starr vorgegebene Größe, sondern in ihrer Höhe selbst abhängig von der preislichen Situation am Strommarkt. Zudem spielen weitere Faktoren, die den Anteil erneuerbarer Energien deutlich beeinflussen können, eine erhebliche Rolle, wie beispielsweise die fortschreitende Integration des europäischen Strommarktes, der Ausbau des europäischen Stromnetzes und von Stromspeichern sowie der schrittweise Rückbau unflexibler, älterer Kraftwerke. Es ist daher davon auszugehen, dass der Sockel an Stromnachfrage, der als Grundlast immer produziert werden muss, in Zukunft sinken wird. Aus diesem Grund ist nicht vorhersagbar, welchen Anteil der sogenannten Grundlast erneuerbare Energien im Jahr 2050 bereitstellen werden. Antwort des Parl. Staatssekretärs Oliver Wittke auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass sie hinsichtlich der massenspektrometrischen Analysemöglichkeiten hochangereicherten Urans (HEU) keine Kenntnis darüber hat, „inwieweit und mit welcher Genauigkeit – und somit welchem Konfidenzniveau – hiermit Rückschlüsse auf das Alter und die Herkunft von Uranproben geführt werden können“ (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 71, Plenarprotokoll 19/76), und welche Kenntnisse hat sie über die von Russland an die Zwischen- und/oder Endkunden zur Verfügung gestellte Dokumentation des russischen HEUs, das für HEU-Brennelemente für deutsche Forschungsreaktoren eingesetzt wird (gegebenenfalls bitte konkrete detaillierte Darlegung; vergleiche beispielsweise Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 4, Plenarprotokoll 19/16, Anlage 2)? Die Bundesregierung führt keine Forschungsarbeiten zu massenspektrometrischen Analysemöglichkeiten hochangereicherten Urans durch. Sie verfügt über Kenntnisse hierzu alleine aus veröffentlichten Fachaufsätzen. Nach Kenntnis der Bundesregierung hängt die Genauigkeit bzw. Unsicherheit, mit der für eine spezifische Uranprobe durch massenspektrometrische Analysen das Alter und die Herkunft bestimmt werden können, von zahlreichen Parametern ab, beispielsweise von der Isotopenzusammensetzung des Ausgangsmaterials sowie dem Herstellungsverfahren. Darüber hinaus ist eine Altersbestimmung über das Verhältnis Thorium-230 zu Uran-234 (vergleiche hierzu den in Ihrer mündlichen Frage in der Fragestunde am 30. Januar 2019 genannten Fachaufsatz von Glaser und Bürger, Plenarprotokoll 19/76, Seite 8919) sensitiv auf die Zeitspanne der letztmaligen chemischen oder anderweitigen Trennung des Urans von seinen Spaltprodukten. Diese Methode erlaubt daher keine direkten Rückschlüsse auf den Zeitpunkt der Anreicherung. Die Bundesregierung hat Kenntnis über die Menge und den Anreicherungsgrad des für die Herstellung von Brennelementen der Forschungsneutronenquelle FRM II gelieferten russischen Urans. Antwort des Parl. Staatssekretärs Oliver Wittke auf die Frage der Abgeordneten Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Stand der Abbauregularien beim Tiefseebergbau (Draft Regulations on Exploitation of Mineral Resources in the Area), und in welcher Form setzt sie sich hier für die Implementierung spezifischer Umweltstandards und im Speziellen für Bewertungskriterien der Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich der Festlegung von Grenzwerten ein? Deutschland bringt sich als Mitglied des Rates (Council) der Internationalen Meeresbodenbehörde (IMB) intensiv in die laufenden Verhandlungen der „Draft Regulations on Exploitation of Mineral Resources in the Area“ (Abbauregularien) ein. Dies geschieht im Wesentlichen durch schriftliche Stellungnahmen sowie mündliche Interventionen bei Sitzungen von IMB-Rat bzw. IMB-Versammlung (Assembly). Die deutschen Interventionen zu Umweltaspekten (unter anderem Umweltstandards und -guidelines sowie Regional Environmental Management Plans, REMP) anlässlich des ersten Teils der 25. Jahrestagung des IMB-Rates enthielten Ankündigungen spezifischer deutscher Initiativen und wurden nicht nur von anderen Delegationen, sondern auch von wissenschaftlichen Institutionen und Umwelt-NGOs mit Observerstatus explizit positiv aufgegriffen und gewürdigt. Die Stellungnahmen und Interventionen sind ebenso wie zahlreiche Unterlagen im Zusammenhang mit der Etablierung spezifischer Umweltstandards auf der IMB-Webseite unter www.isa.org.jm abrufbar. Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Betriebskostenverordnung vor, um die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieterinnen und Mieter abzuschaffen ( www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/grundsteuer-spd-will-umlage-auf-mieten-verbieten-a-1256262.html )? Anlass für die Grundsteuerreform ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. April 2018, welche die Einheitsbewertung von Grundstücken als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer zum Inhalt hat. Die Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten war nicht Gegenstand des Verfahrens. Die Meinungsbildung zu der Frage, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 (Az. 1 BvL 11/14) zur Grundsteuer Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter hat, ist noch nicht abgeschlossen. Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl auf die Frage der Abgeordneten Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung insgesamt die Ankündigung von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Katarina Barley, dass künftig stets Verkäufer statt Käufer die Kosten eines zum Immobilienerwerb beauftragten Maklers zahlen sollen ( www.stern.de/news/wer-bestelltbezahlt- barley-will-immobilienverkaeufer-fuer-makler-zahlen-lassen-8595912.html ), und, falls nicht, warum sollte dies – nach Auffassung der gesamten Bundesregierung – nicht genau so geregelt werden, zumal dies bezüglich Maklern bei Wohnungsmietverträgen schon so geschehen ist? Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat seinen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnimmobilien am 25. Februar 2019 an die Ressorts übermittelt. Der Entwurf wird nun innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage des Abgeordneten Konstantin Kuhle (FDP): Welche Alternativen zum Einsatz von sogenannten Uploadfiltern bestehen nach Auffassung der Bundesregierung seitens der von Artikel 2 Absatz 5 Satz 1 des Trilog-Ergebnisses des Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on Copyright in the Digital Single Market, (Ratsdok. 6637/19, fortan Richtlinie genannt) erfassten Plattformen, um dem Erfordernis des Artikels 14 Absatz 4b der Richtlinie gerecht zu werden (vergleiche Aussage von Josephine Steffen, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, in der Bundespressekonferenz am 22. Februar 2019, wonach Uploadfilter „eine Möglichkeit“ seien, dies technisch umzusetzen; abrufbar unter https://youtu.be/xSW28i5v0wg?t=454 ab Minute 7:34, letzter Abruf 28. Februar 2018)? Die Frage bezieht sich auf Artikel 13 Absatz 4 Buchstabe b des Richtlinienvorschlags in der Fassung des Ratsdokuments 6382/19 vom 19. Februar 2019. Nach dieser Bestimmung wären künftig Plattformen für Uploads von Nutzern urheberrechtlich unmittelbar verantwortlich, es sei denn, die Plattform hat hinsichtlich der betreffenden Werke einen Lizenzvertrag abgeschlossen oder sie weist nach, dass sie in Übereinstimmung mit hohen Industriestandards größte Bemühungen unternommen hat, um die Nichtverfügbarkeit derjenigen Schutzgegenstände zu gewährleisten, für die die Rechteinhaber die relevanten und notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt haben. Der konkrete Inhalt dieser hohen Industriestandards ist in der Richtlinie nicht näher definiert. Nach Artikel 13 Absatz 9 des Richtlinienvorschlags wird die Europäische Kommission in Absprache mit den Mitgliedstaaten Dialoge mit den Interessengruppen (insbesondere Plattformen, Rechteinhaber, Nutzerverbände) organisieren und auf dieser Grundlage Leitlinien für die Anwendung von Artikel 13 veröffentlichen, insbesondere zu den nach Artikel 13 Absatz 4 erforderlichen Maßnahmen. Die Vorschrift selbst ist technologieneutral formuliert. Aus Sicht der Bundesregierung werden bei großen Datenmengen bereits aus Praktikabilitätsgründen wohl algorithmenbasierte Maßnahmen anzuwenden sein. Jedoch sind auch manuelle Sichtungen nicht ausgeschlossen. Eine Entscheidung durch menschlichen Zugriff muss aber jedenfalls im Rahmen der von Nutzern initiierten Beschwerdeverfahren gewährleistet sein. Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE): Wie viele der im Bundeshaushalt für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit vorgesehenen Mittel wurden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 nicht ausgegeben (bitte unterscheiden nach Leistungen zur Eingliederung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und den Bundesprogrammen sowie in absoluten Zahlen und prozentualem Anteil an den veranschlagten Mitteln)? Die im Bundeshaushalt getrennt veranschlagten Ansätze für Verwaltungskosten und Eingliederungsleistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende – einschließlich der dort veranschlagten Bundesprogramme – bilden ein Gesamtbudget. Das Gesamtbudget wird durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit der beiden Titel umgesetzt. Hiermit wird den Jobcentern ermöglicht, in dezentraler Verantwortung vor Ort selbst zu entscheiden, ob eher eine maßnahmenorientierte Eingliederungsstrategie – die zulasten des Eingliederungstitels geht – oder eher eine intensive Betreuung durch die Beschäftigten des Jobcenters – die das Verwaltungskostenbudget belastet – zielführender erscheint. Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass diese Deckungsfähigkeit zwischen den Mitteln für Eingliederung in Arbeit und für Verwaltungskosten zunehmend genutzt wird. Ein bloßer Vergleich der Soll-Veranschlagungen mit den Ist-Abflüssen beim Eingliederungstitel SGB II ist nicht sachgerecht, da er die Struktur des Gesamtbudgets im SGB II mit gegenseitiger Deckungsfähigkeit von Eingliederungstitel und Verwaltungskostenbudget außer Acht lässt. Im Bundeshaushalt 2016 waren in den beiden Haushaltstiteln, die das Gesamtbudget SGB II bilden, insgesamt rund 8,512 Milliarden Euro veranschlagt. Geleistet wurden aus den beiden Titeln insgesamt rund 8,499 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Ausschöpfung von rund 99,8 Prozent der veranschlagten Mittel. Im Bundeshaushalt 2017 waren in den beiden Haushaltstiteln insgesamt rund 8,879 Milliarden Euro veranschlagt. Geleistet wurden aus den beiden Titeln insgesamt rund 9,007 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Ausschöpfung von rund 101,4 Prozent der veranschlagten Mittel. Ein solches Ergebnis war möglich, da in den Jahren 2014 bis 2017 zusätzlich Ausgabereste bis zu einer Höhe von jährlich 350 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden konnten. Seit dem Jahr 2018 beläuft sich dieser Betrag auf jährlich 400 Millionen Euro. Im Bundeshaushalt 2018 waren in den beiden Haushaltstiteln insgesamt rund 9,040 Milliarden Euro veranschlagt. Geleistet wurden aus den beiden Titeln insgesamt rund 8,965 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Ausschöpfung von rund 99,2 Prozent der veranschlagten Mittel. Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE): Wie viele der im Bundeshaushalt für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit vorgesehenen Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 je Bundesland nicht ausgegeben (in prozentualem Anteil an den veranschlagten Mitteln)? Eine Aufbereitung auf der Ebene der Bundesländer war in der Kürze der Zeit nicht möglich. Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Frage des Abgeordneten Dr. Marcus Faber (FDP): Welche militärischen und sicherheitspolitischen Entscheidungsgrundlagen für eine bestmögliche Einsatzbereitschaft der Bundeswehr liegen den unterschiedlichen Angaben seitens der Bundesregierung, namentlich Bundesministerin der Verteidigung Ursula von der Leyen mit 1,5 Prozent und Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz mit 1,23 Prozent des Bruttoinlandprodukts ( www.spiegel.de/politik/deutschland/verteidigungshaushalt-von-der-leyen-droht-schwere-niederlage-a-1255640.html ), zugrunde, da laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eine „moderne Ausstattung bei der Bundeswehr durch einen höheren Verteidigungsetat“ (Koalitionsvertrag Seite 17) und eine „bestmögliche Ausrüstung“ (Koalitionsvertrag Seite 156) gewährleistet werden sollen, da meines Erachtens nach nur durch notwendige Investitionen eine uneingeschränkte Aufgabenerfüllung und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr gewährleistet werden kann, da etwaige Kürzungen zwangsläufig bei Investitionen anzusetzen wären, und inwiefern berücksichtigen diese unterschiedlichen Angaben künftige Aufwüchse innerhalb der Kapitel des Einzelplans 14, um eine nachhaltige Verteidigungsplanung für die Bundeswehr zu gewährleisten? Das Weißbuch 2016 der Bundesregierung zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr, die Konzeption der Bundeswehr 2018 sowie das daraus abgeleitete Fähigkeitsprofil der Bundeswehr dienen als Grundlage zur Beschreibung des Dreiklangs „Ziele-Wege-Mittel“. Die Bundesregierung hat gegenüber der NATO einen Aufwuchs der Verteidigungsausgaben in Richtung 1,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes bis 2024 signalisiert. Das Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2020 steht aber erst am Anfang. Die Verhandlungen beginnen in diesen Wochen. Die Anmeldungen des Verteidigungsministeriums orientieren sich an denen des vergangenen Jahres. Erst im Herbst wird letzten Endes feststehen, wie der Haushalt für das kommende Jahr aussieht. Auch erst dann können Aussagen zu Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr getroffen werden. Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Stübgen auf die Frage der Abgeordneten Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Generaldirektors der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), Graziano da Silva, wonach die sogenannte Grüne Revolution im Kampf gegen den Hunger gescheitert ist (vergleiche www.fao.org/news/story/en/item/1179101/icode/ ), und inwieweit unterstützt die Bundesregierung die FAO-Initiative „Scaling up Agroecology“ auf nationaler Ebene, aber etwa auch im Hinblick auf die Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union? Der Generaldirektor der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), Graziano da Silva, betonte in der von Ihnen zitierten Quelle, dass die Grüne Revolution durch den hohen Einsatz von Inputfaktoren an ihre Grenzen stößt. Daher bedürfe es einer nachhaltigen Landwirtschaft, die die Produktivität und den Ertrag steigert und gleichzeitig im Einklang mit der Umwelt arbeitet. Dies entspricht dem Teilziel 2.4. nachhaltige Landwirtschaft, wie es in der Agenda 2030 verankert wurde, der sich auch die Bundesregierung verpflichtet hat. Seit Jahrzehnten schafft es die Landwirtschaft weltweit, Jahr für Jahr mehr Lebensmittel für die steigende Weltbevölkerung zu Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Grünen Revolution waren die Produktions- und Produktivitätssteigerungen allerdings auf relativ wenige Pflanzenarten beschränkt. Hier muss stärker auf Agrobiodiversität und Nachhaltigkeit geachtet werden und insbesondere in Afrika Produktivität und Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe gesteigert werden. Die Bundesregierung verweist ferner darauf, dass die Hungerbekämpfung eine komplexe Herausforderung ist, die eines umfassenden Ansatzes bedarf. Steigerungen der Produktion und Produktivität der Landwirtschaft auf nachhaltige Art und Weise in den Ländern vor Ort sind genauso notwendig wie auch geeignete Rahmenbedingungen für Ernährungssicherung zu schaffen, die Landwirtschaft auf ausgewogene Ernährung und sichere Lebensmittel auszurichten sowie langfristige Strategien für nachhaltige Ressourcennutzung zu entwickeln. Das handlungsleitende Element ist dabei für die Bundesregierung die Verwirklichung des Menschenrechts auf angemessene Nahrung gemäß den Freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung der FAO. Dieses Recht ist verwirklicht, wenn jeder Mensch zu jeder Zeit physischen und wirtschaftlichen Zugang zu ausgewogener Nahrung hat. Die Verfügbarkeit von Lebensmitteln ist somit neben dem Zugang zu Nahrung und der Verwertung von Nahrung, und dies dauerhaft (Stabilität), nur eine der vier Dimensionen von Ernährungssicherung. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Derzeit erarbeitet der wissenschaftliche Beirat (High Level Panel of Experts, HLPE) des Ausschusses für Welternährungssicherung (Committee on World Food Security, CFS) bei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) einen Bericht zu „Agrarökologie und anderen Innovationen für eine nachhaltige Landwirtschaft und Nahrungsmittelsysteme“. Die Bundesregierung wartet die Veröffentlichung dieses wissenschaftlichen Berichtes im Oktober 2019 ab, um auf dieser Grundlage eine Bewertung der weiteren Einbeziehung von Agrarökologie in die nationale Politik und im Hinblick auf die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union vorzunehmen. Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Stübgen auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des EU-Zulassungsverfahrens von Cannabidiol (CBD) bzw. CBD-haltigen Extrakten als sogenanntes Novel Food (neuartiges Lebensmittel; vergleiche http://ec.europa.eu/food/safety/novel_food/catalogue/search/public/index.cfm )? Erzeugnisse, die CBD bzw. CBD-haltige Extrakte enthalten, werden – sofern sie keine Arzneimittel sind – in der EU als neuartige Lebensmittel eingestuft. Neuartige Lebensmittel müssen gesundheitlich bewertet und zugelassen sein, bevor sie in den Verkehr gebracht werden dürfen. Im März 2016 hat ein Unternehmen aus Tschechien für ein CBD-haltiges Nahrungsergänzungsmittel eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel beantragt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde von der Europäischen Kommission damit beauftragt, die Auswirkungen dieses Erzeugnisses auf die menschliche Gesundheit zu prüfen. Die Antragsunterlagen wiesen erhebliche Mängel auf. Daher musste die EFSA vom Antragsteller mehrfach Informationen nachfordern, um eine Aussage zu den gesundheitlichen Wirkungen treffen zu können. Die Prüfung der nachgeforderten Daten seitens der EFSA ist noch nicht abgeschlossen. Sobald die EFSA-Stellungnahme verfügbar ist, wird die Europäische Kommission einen Regelungsentwurf zur Ablehnung oder Zulassung des Erzeugnisses vorlegen. Wann dies der Fall sein wird, kann derzeit nicht vorhergesagt werden. Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Stübgen auf die Frage der Abgeordneten Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Report der UN-Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO), wonach das Artensterben die weltweite Lebensmittelproduktion bedroht, und welche Maßnahmen für den Erhalt der Artenvielfalt wird die Bundesregierung ergreifen, um den Entwicklungen entgegenzuwirken? Die Welternährungsorganisation (FAO) hat ihren ersten Weltzustandsbericht über die Biodiversität in Landwirtschaft und Ernährung am 22. Februar 2019 veröffentlicht. Deutschland hat die Erstellung des Berichts inhaltlich und finanziell substanziell unterstützt. Die Bundesregierung fühlt sich durch den Bericht in ihrem Engagement bestärkt, die geplanten oder bereits eingeleiteten Maßnahmen gegen das Artensterben konsequent weiterzuverfolgen. Dazu gehören etwa die Umsetzung der „Nationalen Strategie für biologische Vielfalt“, das „Aktionsprogramm Insektenschutz“ oder die „Ackerbaustrategie“. Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Stübgen auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Personen und Verbände (bitte mit Namen angeben) waren bei dem Gespräch mit dem Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Hermann Onko Aeikens am 30. Januar 2019 über die Mitteilung der Bundesregierung an die Europäische Kommission vom 31. Januar 2019 anwesend, und über genau welchen Vorschlag der Bundesregierung (bitte im Wortlaut) zur Mitteilung an die EU-Kommission wurden die anwesenden Personen und Verbände informiert? Unter der Leitung von Herrn Staatssekretär Dr. Aeikens wurde am 30. Januar 2019 kein Gespräch über die Mitteilung der Bundesregierung an die Europäische Kommission vom 31. Januar 2019 geführt. Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Stübgen auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aufgrund welcher Anregungen wurden die Vorschläge der Bundesregierung angepasst oder ergänzt, und wie wurden im Gespräch insbesondere die Möglichkeiten zur Reduktion der Düngung in den roten Gebieten und deren Erfolgsaussichten bezüglich einer Anerkennung durch die EU-Kommission diskutiert? In der Mitteilung der Bundesregierung an die Europäische Kommission vom 31. Januar 2019 wurden inhaltlich keine Änderungen gegenüber dem der Europäischen Kommission übermittelten Diskussionspapier vom Dezember 2018 vorgenommen. Ergänzt wurde lediglich ein Zeitplan zur Umsetzung der Düngeverordnung. Die Maßnahmen zur Reduktion der Düngung in den belasteten Gebieten sind bereits in dem Diskussionspapier vom Dezember 2018 der Europäischen Kommission enthalten. Antwort der Parl. Staatssekretärin Sabine Weiss auf die Frage der Abgeordneten Pia Zimmermann (DIE LINKE): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die steigenden Eigenanteile der Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen zu begrenzen und die Pflegeversicherung zu einer „echten Teilkaskoversicherung“ (vergleiche www.pro-pflegereform.de/fileadmin/default/Pressemeldungen/2017_05_22_Pro-Pflegereform_Rothgang_stellt_Gutachten_vor.pdf ) umzugestalten? Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung die Entwicklung der Ausgaben der Pflegeversicherung und auch der von den Pflegebedürftigen zu entrichtenden Eigenanteile in der stationären Pflege sehr genau beobachtet. Das Thema steht auch auf der Tagesordnung des Bundesrates am Freitag. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich offen für eine Diskussion über Finanzierungs- und Unterstützungsmöglichkeiten gezeigt. Der Koalitionsvertrag sieht bereits vor, die Sachleistungsbeträge der Pflegeversicherung künftig kontinuierlich an die Personalentwicklung anzupassen. Davon unabhängig gilt: Die Pflegeversicherung übernimmt in der ambulanten Versorgung den weit überwiegenden Anteil der anfallenden Gesamtkosten. Höhere selbst zu finanzierende Kosten oder gar der Bezug von Sozialhilfeleistungen der „Hilfe zur Pflege“ kommen in der ambulanten Pflege gemäß empirischen Studien und Angaben des Statistischen Bundesamtes kaum vor. Auch in der vollstationären Pflege decken die Leistungsbeträge den überwiegenden Teil der pflegebedingten Kosten ab. Der insbesondere aufgrund verbesserter Bezahlung der Pflegekräfte in jüngster Zeit angestiegene einrichtungseinheitliche Eigenanteil wird nach derzeitigem Recht durch die regelmäßige Dynamisierung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung begrenzt. Eine entsprechende Überprüfung erfolgt gemäß § 30 Elftes Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2020, eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung stünde zum Jahresbeginn 2021 an. Antwort der Parl. Staatssekretärin Sabine Weiss auf die Frage der Abgeordneten Pia Zimmermann (DIE LINKE): Wie verhält sich die Bundesregierung zu wiederholt vorgebrachten Forderungen, die steigenden Kosten der Pflegeversicherung durch Steuerzuschüsse auszugleichen (vergleiche https://de.reuters.com/article/deutschland-pflege-rente-idDEKCN1MJ0XV )? Aktuell ist die Einführung eines Bundeszuschusses zur Pflegeversicherung entsprechend den Festlegungen des Koalitionsvertrages nicht geplant.

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