Protokoll der 1008. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1008. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1008
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1008. Sitzung
Berlin, Freitag, den 17. September 2021
I n h a l t :
Begrüßung des Senatsmarschalls der Republik
Polen, Professor Dr. Tomasz Grodzki, und
einer Delegation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 375
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 375
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 376
1. a) Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz
2022) – gemäß Artikel 110 Absatz 3 GG –
(Drucksache 620/21)
b) Finanzplan des Bundes 2021 bis 2025 –
gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 Stabilitätsgesetz
und § 50 Absatz 3 Satz 1
Haushaltsgrundsätzegesetz – (Drucksache 621/21) . . . . . 378
Reinhold Hilbers (Niedersachsen) . . . . 378
Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 401*
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 380
2. Gesetz zum Erlass eines
Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung
arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
(Drucksache 659/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380
Katrin Lange (Brandenburg) . . . . . . . 401*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380
3. Gesetz zur Verbesserung der
Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen
Bundestages und zur Anhebung des
Strafrahmens des § 108e des Strafgesetzbuches
(Drucksache 660/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 380
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402*
4. Gesetz zum Ausbau des elektronischen
Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur
Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache
661/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402*
5. Gesetz zur Änderung der
Strafprozessordnung – Erweiterung der
Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten
gemäß § 362 StPO und zur Änderung der
zivilrechtlichen Verjährung (Gesetz zur
Herstellung materieller Gerechtigkeit)
(Drucksache 662/21, zu Drucksache 662/21) . . . . . 380
Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 403*
Barbara Havliza (Niedersachsen) . . . . 404*
Dirk Adams (Thüringen) . . . . . . . . . 405*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381
6. Gesetz zur Weiterentwicklung der
Treibhausgasminderungs-Quote (Drucksache
663/21, zu Drucksache 663/21) . . . . . . . . . 381
Anne Spiegel (Rheinland-Pfalz) . . . . . 381
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381
7. Erstes Gesetz zur Änderung des
Umweltstatistikgesetzes und anderer Gesetze
(Drucksache 664/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402*
8. Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 20.
Februar 2008 zum Übereinkommen vom 19. Mai
1956 über den Beförderungsvertrag im
internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
betreffend den elektronischen Frachtbrief
(Drucksache 665/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 380
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402*
9. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Aufhebung von § 219a
StGB (Werbung für den Abbruch der
Schwangerschaft) – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag der Länder Berlin,
Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen –
(Drucksache 761/17 (neu)) . . . . . . . . . . . . . 381
Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . . 382
Katrin Lange (Brandenburg) . . . . . . . 406*
Beschluss: Keine Einbringung des
Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 383
10. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des
Mieterschutzes bei der Vermietung von
möbliertem Wohnraum und bei der
Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten
mit einem angespannten Wohnungsmarkt –
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der
Länder Hamburg und Bremen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 683/21) . . . 376
Dr. Peter Tschentscher (Hamburg) . . . . 376
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 376
11. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Wettbewerbsregistergesetzes – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Freien und
Hansestadt Hamburg – (Drucksache 483/21) 383
Beschluss: Keine Einbringung des
Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 383
12. Entschließung des Bundesrates zur
Ausgestaltung des deutsch-britischen
Verhältnisses – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen
und Niedersachsen – (Drucksache 545/21) . . 383
Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 406*
Beschluss: Annahme der Entschließung in
der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . . 383
13. Entschließung des Bundesrates – Folgen des
Brexits für Deutschland – Europäischen
Standortwettbewerb annehmen – Antrag
des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 613/21) . . . . . . . . . . . . . 383
Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 383
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 385
14. Entschließung des Bundesrates zur
Änderung des Geldwäschegesetzes – Effektive
Bekämpfung der Geldwäsche gewährleisten –
Antrag des Landes Berlin gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 693/21) . . . . . 385
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 385
15. Entschließung des Bundesrates zu einem
zivilrechtlichen Überlassungsverbot
hochmotorisierter Kraftfahrzeuge an
Fahranfängerinnen und Fahranfänger – Antrag des
Landes Berlin – (Drucksache 540/21) . . . . . 385
Beschluss: Die Entschließung wird nicht
gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 385
16. Entschließung des Bundesrates zur
Einführung einer Länderöffnungsklausel zur
Mietenregulierung durch Mietendeckel –
Antrag der Länder Berlin und Thüringen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
694/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 377
Michael Müller (Berlin) . . . . . . . . . . 377
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378
17. Entschließung des Bundesrates zur
Reduzierung von Lebensmittelabfällen durch
Verankerung gesetzlicher Verpflichtungen im
Kreislaufwirtschaftsgesetz – Antrag des
Landes Niedersachsen – (Drucksache 543/21) . . 389
Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 406*
Dr. Melanie Leonhard (Hamburg) . . . . 407*
Beschluss: Annahme der Entschließung in
der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . 389
18. Entschließung des Bundesrates zur
Einführung eines Qualitätssiegels für
Kunststoffprodukte mit Recyclingmaterial – Antrag
des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 682/21) . . . . . . . . . . . . . 385
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 385
19. Entschließung des Bundesrates zur
Erleichterung tierwohlbezogener Bauvorhaben –
Antrag der Länder Niedersachsen und
Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 544/21) . . . 385
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 406*
Beschluss: Annahme der Entschließung in
der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . 386
20. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung
des Wirtschaftsplans des ERP-
Sondervermögens für das Jahr 2022 (ERP-
Wirtschaftsplangesetz 2022) (Drucksache
645/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 402*
21. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament und den Rat
Eine Unternehmensbesteuerung für das 21.
Jahrhundert
COM(2021) 251 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 444/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 391
Lutz Lienenkämper (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391
Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . . 392
22. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen
Leitlinien der Europäischen Kommission für
die Stärkung des Verhaltenskodex zur
Bekämpfung von Desinformation
COM(2021) 262 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 554/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 380
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 402*
23. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Festlegung harmonisierter Vorschriften für
künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche
Intelligenz) und zur Änderung bestimmter
Rechtsakte der Union
COM(2021) 206 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 488/21, zu Drucksache 488/21) 392
Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . . 392
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 394
24. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im
Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens
für eine europäische digitale Identität
COM(2021) 281 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 598/21, zu Drucksache 598/21) 380
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402*
25. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über
Verbraucherkredite
COM(2021) 347 final; Ratsdok. 10382/21
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 586/21, zu Drucksache 586/21) 394
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 394
26. Mitteilung der Europäischen Kommission an
das Europäische Parlament, den Rat, die
Europäische Zentralbank, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: EU-
Justizbarometer 2021
COM(2021) 389 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 602/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 380
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 402*
27. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
Maschinenprodukte
COM(2021) 202 final; Ratsdok. 8095/21
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 484/21, zu Drucksache 484/21) 394
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 394
28. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen
Auf dem Weg zu einem gesunden Planeten
für alle
EU-Aktionsplan: „Schadstofffreiheit von
Luft, Wasser und Boden“
COM(2021) 400 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 454/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 394
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 395
29. Neunzehnte Verordnung zur Änderung
saatgutrechtlicher Verordnungen (Drucksache
624/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403*
30. Zweite Verordnung zur Änderung der
Weinverordnung und der Alkoholhaltige
Getränke-Verordnung (Drucksache 625/21) . 395
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 395
31. Vierte Verordnung zur Änderung der
Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und
der Agrarzahlungen-
Verpflichtungenverordnung (Drucksache 657/21) . . . . . . . . . . 380
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403*
32. Dreiundsechzigste Verordnung zur
Durchführung des § 172 des
Bundesentschädigungsgesetzes (Drucksache 451/21) . . . . . . . . . . . 380
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403*
33. Verordnung zur Umsetzung der
Konsultationsvereinbarung zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Russischen
Föderation vom 3. März 2021 (Drucksache
626/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395
34. Fünfte Verordnung zur Änderung der
Mitteilungsverordnung (Drucksache 638/21) . . . 380
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403*
35. Fünfte Verordnung zur Änderung der
Trinkwasserverordnung (Drucksache 633/21) . . 380
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403*
36. Verordnung zur Änderung der
Approbationsordnungen für Zahnärzte und
Zahnärztinnen, für Ärzte und für
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (Drucksache
634/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 395
37. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
Medizinische Technologinnen und
Medizinische Technologen (MT-Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung – MTAPrV)
(Drucksache 635/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 396
38. Zweite Verordnung zur Änderung der
Beschussverordnung (Drucksache 636/21) . . . 380
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403*
39. Verordnung über den Inhalt und das
Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von
Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der
Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel
(Mietspiegelverordnung – MsV)
(Drucksache 766/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 402*
40. Verordnung über die Aufbewahrung und
Speicherung von Justizakten
(Justizaktenaufbewahrungsverordnung – JAktAV)
(Drucksache 639/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 396
Lutz Lienenkämper (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . 407*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 396
41. Erste Verordnung zur Änderung der
Verordnung über kleine und mittlere
Feuerungsanlagen (Drucksache 607/21) . . . . . . . . . . 396
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 396
42. Verordnung zur Änderung der
Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
(Drucksache 614/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 380
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403*
43. Dritte Verordnung zur Änderung der
Strahlenschutzverordnung (Drucksache 640/21) 380
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403*
44. Verordnung zur Änderung der Verordnung
zur weiteren Modernisierung des
Strahlenschutzrechts – Friständerung zur Milderung
der Folgen der epidemischen Lage aufgrund
des Coronavirus (Drucksache 641/21) . . . . . 380
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403*
45. Dritte Verordnung zur Änderung der
Sportanlagenlärmschutzverordnung (Drucksache
642/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403*
46. Mobilitätsdatenverordnung – MDV
(Drucksache 615/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 396
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 396
47. Verordnung zur Änderung mautrechtlicher
Vorschriften hinsichtlich der Einführung des
europäischen elektronischen Mautdienstes
(Drucksache 647/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 380
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403*
48. Zweite Verordnung zur Änderung der
Ladesäulenverordnung (Drucksache 406/21) . . . 396
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 396
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 397
49. Dritte Verordnung zur Änderung der Mess-
und Eichverordnung (Drucksache 599/21) . 380
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403*
50. Benennung eines Mitglieds für den Beirat
Deutschlandstipendium beim
Bundesministerium für Bildung und Forschung – gemäß
§ 12 StipG i.V.m. § 5 Absatz 1 Satz 2
Nummer 1 StipV – (Drucksache 751/20) . . . . . . . 380
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 686/21 . . . . . . . . . . . . . . . 403*
51. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 591/21) . . . . . . . . . . . . . 380
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 403*
52. Entschließung des Bundesrates: Förderung
des Ersterwerbs von eigengenutzten
Wohnimmobilien – Antrag der Länder
Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen
– Geschäftsordnungsantrag des Landes
Schleswig-Holstein – (Drucksache 493/21) . 386
Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 386
Lutz Lienenkämper (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386
Mitteilung: Fortsetzung der
Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 387
53. Entschließung des Bundesrates – Rücknahme
der Vorbehalte zu Artikel 59 der Istanbul-
Konvention – Antrag der Länder Bremen,
Berlin, Thüringen und Hamburg –
Geschäftsordnungsantrag des Freistaats Thüringen –
(Drucksache 560/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 387
Dirk Adams (Thüringen) . . . . . . . . . 387
Anna Gallina (Hamburg) . . . . . . . . . 388
Mitteilung: Fortsetzung der
Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388
54. Entschließung des Bundesrates – Reform des
Abstammungsrechts: Alle Familien stärken
– Gleichstellung voranbringen – Antrag der
Länder Berlin und Hamburg, Thüringen –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Berlin –
(Drucksache 223/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 389
Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . 389
Henrik Eitel (Saarland) . . . . . . . . . . 407*
Beschluss: Die Entschließung wird nicht
gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390
55. Entschließung des Bundesrates
„Zukunftsagenda für Handwerk und mittelständische
Wirtschaft“ – Antrag des Freistaates Bayern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
696/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 390
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391
56. Zweite Verordnung zur Verlängerung von
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der
pflegerischen Versorgung während der
durch das Coronavirus SARS-CoV-2
verursachten Pandemie (Drucksache 705/21) . . . 397
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . R e i n e r H a s e l o f f ,
Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é ,
Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und
Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des
Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r i n :
Dilek Kalayci (Berlin)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
B e r l i n :
Michael Müller, Regierender Bürgermeister
Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung
Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
B r a n d e n b u r g :
Katrin Lange, Ministerin der Finanzen und für
Europa
B r e m e n :
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Melanie Leonhard, Senatorin, Präses der Behörde
für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und
Integration
Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für
Justiz und Verbraucherschutz
H e s s e n :
Volker Bouffier, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes
Hessen beim Bund
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen
Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Harry Glawe, Minister für Wirtschaft, Arbeit und
Gesundheit
Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Integration
und Gleichstellung
N i e d e r s a c h s e n :
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Barbara Havliza, Justizministerin
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen
R h e i n l a n d - P f a l z :
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin
Anne Spiegel, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt,
Energie und Mobilität
Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
S a a r l a n d :
Tobias Hans, Ministerpräsident
Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei
und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Rainer Robra, Staatsminister und Chef der
Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Monika Heinold, Finanzministerin
Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
T h ü r i n g e n :
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
Dirk Adams, Minister für Migration, Justiz und
Verbraucherschutz
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Prof. Monika Grütters, Staatsministerin bei der
Bundeskanzlerin
Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz
Werner Gatzer, Staatssekretär im Bundesministerium
der Finanzen
Dr. Helmut Teichmann, Staatssekretär im
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Miguel Berger, Staatssekretär des Auswärtigen
Amtes
1008. Sitzung
Berlin, den 17. September 2021
Beginn: 9.33 Uhr
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Meine sehr
geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich eröffne die 1008. Sitzung des Bundesrates.
Zunächst möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf unsere
Ehrentribüne lenken. Dort hat der Senatsmarschall der
Republik Polen, Seine Exzellenz Herr Professor Tomasz
G r o d z k i , mit einer Delegation Platz genommen.
Exzellenz, ich begrüße Sie und Ihre Delegation auch an
dieser Stelle nochmals ganz herzlich in unserem Haus!
(Beifall)
Die deutsch-polnischen Beziehungen haben bei uns
eine lange gelebte Tradition. Mein Amtsvorgänger, Herr
Ministerpräsident Dr. W o i d k e , den Sie gestern zu
einem ausführlichen Gespräch getroffen haben, hatte im
Januar 2020 die Gelegenheit, Sie im Senat zu besuchen.
Aufgrund der Pandemie konnte leider kein Gegenbesuch
stattfinden. Auf beiden Seiten genießt der regelmäßige
Gedankenaustausch aber einen sehr hohen Stellenwert,
und so wurde im Oktober stattdessen im Rahmen einer
Videokonferenz die Möglichkeit für ein gemeinsames
Gespräch geschaffen.
Erfreulicherweise lassen die Infektionszahlen
inzwischen wieder Besuche zu, und so freut es mich ganz
besonders, dass Sie unserer Einladung gefolgt und heute
hier bei uns sind.
Die hervorragende regionale grenzübergreifende
Zusammenarbeit, die vielfältigen Städtepartnerschaften, die
Zusammenarbeit zwischen den Ländern und den
Woiwodschaften sowie die regelmäßigen gegenseitigen
Besuche geben ein lebhaftes Zeugnis ab von der Intensität
unserer gegenseitigen Beziehungen. Dies fortzuführen,
liegt uns ganz besonders am Herzen.
Exzellenz, ich heiße Sie nochmals willkommen und
freue mich auf unser Gespräch am späteren Vormittag!
Gemäß § 28 unserer Geschäftsordnung gebe ich nun
Veränderungen in der Mitgliedschaft in unserer
Sitzung bekannt:
Aus der Landesregierung von Sachsen-Anhalt und
damit aus dem Bundesrat ausgeschieden sind Frau
Ministerin Anne-Marie K e d i n g am 6. Juli 2021 sowie
Frau Ministerin Professor Dr. Claudia D a l b e r t ,
Herr Minister Marco T u l l n e r und Herr Minister
Thomas W e b e l am 16. September 2021.
Ebenfalls am 16. September 2021 wurden für das
Land Sachsen-Anhalt zu ordentlichen Mitgliedern des
Bundesrates bestellt: Herr Ministerpräsident Dr. Reiner
H a s e l o f f , Frau Ministerin Dr. Lydia H ü s k e n s ,
Herr Staatsminister Rainer R o b r a und Herr Minister
Professor Dr. Armin W i l l i n g m a n n .
Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden
zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates ernannt.
Bevollmächtigter des Landes Sachsen-Anhalt beim
Bund ist wiederum Herr Staatssekretär Dr. Michael
S c h n e i d e r , dem wir ebenfalls herzlich
gratulieren.
Lieber Herr Dr. Schneider, ab morgen werden Sie der
Bevollmächtigte mit der längsten Amtszeit seit Bestehen
des Bundesrates sein. Morgen sind Sie sage und schreibe
seit 7.054 Tagen im Amt, das sind 19 Jahre, 3 Monate
und 22 Tage. Der bisherige Rekord wurde von Herrn
Hubert H e r m a n s aus Rheinland-Pfalz aufgestellt,
der Ende 1971 mit 7.053 Tagen Amtszeit aus dem Kreise
der Bevollmächtigten ausschied. Unseren herzlichen
Glückwunsch zu diesem ganz besonderen Jubiläum! Es
darf jetzt geklatscht werden.
(Beifall)
Und schließlich hat die Thüringer Landesregierung
am 14. September 2021 Frau Ministerin Susanna
K a r a w a n s k i j zum stellvertretenden Mitglied des
Bundesrates bestellt.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit allen
neuen Kolleginnen und Kollegen. Den ausgeschiedenen
Mitgliedern danken wir herzlich und wünschen ihnen
alles Gute.
Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 56 Punkten vor.
Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die
Punkte 10 und 16 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen.
Nach TOP 19 werden die Punkte 52, 53, 54 und 55 – in
dieser Reihenfolge – behandelt. Im Übrigen bleibt die
Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist diese so festgestellt.
Wir gehen damit zu Punkt 10 der Tagesordnung über:
TOP 10
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des
Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem
Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von
Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten
Wohnungsmarkt – Antrag der Freien und Hansestadt
Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 683/21)
Dem Antrag ist Bremen beigetreten.
Es liegt eine Wortmeldung vor, und zwar vom Ersten
Bürgermeister Dr. Tschentscher aus Hamburg.
Dr. Peter Tschentscher (Hamburg): Sehr geehrter
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bezahlbarer
Wohnraum ist eines der wichtigsten Themen unserer
Zeit. Alle brauchen ein Dach über dem Kopf und müssen
sich das Leben und Wohnen leisten können. In den
deutschen Großstädten sind die Angebotsmieten in den
letzten Jahren enorm gestiegen, und auch im Umland, in
kleineren Städten gibt es diese Entwicklung.
In Hamburg kümmern wir uns aktiv darum, den
Wohnungsbestand vor einer Überteuerung und Mieterinnen
und Mieter vor der Verdrängung zu schützen. Dazu
dienen Soziale Erhaltungsverordnungen, längere Laufzeiten
bei der Mietpreisbindung, geförderter Wohnraum und ein
Wohnraumschutzgesetz, das unter anderem
Vermietungen auf Onlineplattformen wie Airbnb klar regelt.
Darüber hinaus gelten ein besonderer Kündigungsschutz bei
der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, die
sogenannte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen und die
Mietpreisbremse bei Wiedervermietung von
Bestandswohnungen, die sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete
orientieren muss.
Die vorliegende Entschließung hat das Ziel,
Mieterinnen und Mieter vor der Umgehung der Mietpreisbremse
durch Möblierung von Wohnungen zu schützen. In
Hamburg ist mittlerweile jedes dritte Onlinewohnungsangebot
inklusive Möbeln. Laut einer Marktstudie wird in
München, Stuttgart, Köln oder Berlin im Internet jede zweite
Wohnung möbliert angeboten. Auf diese Weise kommen
demnach Mieten von bis zu 40 Euro pro Quadratmeter
zustande, insbesondere bei kleineren Wohnungen. Nach
unserem Vorschlag sollen Vermieter künftig ausweisen,
wie hoch der Zuschlag für die Möbel ist, damit
nachvollziehbar bleibt, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird,
und der Zuschlag für die Möblierung soll in der Höhe
begrenzt werden. Zweitens schließen wir mit dem
Gesetzentwurf eine Regelungslücke, mit der die
Mietpreisbremse durch die Befristung von Mietverträgen
umgangen werden kann.
Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle
betonen, dass solche Maßnahmen für den Mieterschutz
wichtig sind, im Grunde aber nur Symptome mildern. Die
eigentliche Ursache des Problems, die Triebkraft für den
starken Mietenanstieg ist das Ungleichgewicht von
Wohnungsangebot und Wohnungsnachfrage auf dem
Wohnungsmarkt. Deshalb ist der beste Mietendeckel der
Wohnungsbau, vor allem der Bau von günstigen und
öffentlich geförderten Wohnungen. Deshalb haben wir in
Hamburg seit 2011 den Bau von mehr als 100.000 neuen
Wohnungen genehmigt, darunter viele städtische, viele
genossenschaftliche Wohnungen, und davon rund 25.000
geförderte Sozialwohnungen.
Über 80.000 dieser Neubauwohnungen sind
mittlerweile fertiggestellt, und dadurch ist es gelungen, den
starken Anstieg der Mieten zu stoppen. Bei der Erhebung
des letzten Hamburger Mietenspiegels 2019 hat sich
gezeigt, dass die Steigerung der Mieten im Durchschnitt
nur noch bei 1,3 Prozent pro Jahr liegt. Das ist weniger
als die Inflationsrate und niedriger als der Anstieg von
Löhnen, Gehältern und Renten in diesen Jahren.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Urbanisierung ist
ein Trend in ganz Deutschland. Es ist daher von größter
Bedeutung, den Wohnungsbau zu aktivieren und vor
allem den Bau günstiger, bezahlbarer Wohnungen zu
fördern, damit sich die Lage auf den Wohnungsmärkten
entspannt und es zu einem Ausgleich von
Wohnungsangebot und -nachfrage kommt. Bis dieses erreicht ist,
müssen wir Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung
und überhöhten Mieten schützen, und deshalb bitten wir
heute um Unterstützung unseres Gesetzentwurfs. –
Vielen Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank,
Herr Bürgermeister Dr. Tschentscher!
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – sowie dem Wirtschaftsausschuss und dem
Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und
Raumordnung – mitberatend – zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16:
TOP 16
Entschließung des Bundesrates zur Einführung
einer Länderöffnungsklausel zur
Mietenregulierung durch Mietendeckel – Antrag des Landes
Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
694/21)
Dem Antrag ist Thüringen beigetreten.
Es gibt eine Wortmeldung: der Regierende
Bürgermeister Müller aus Berlin.
Michael Müller (Berlin): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich
kann nahtlos anknüpfen an meinen Vorredner, denn es ist
tatsächlich so: Wir wissen alle, dass das Thema „Mieten
und Wohnen“ die zentrale Frage unserer Zeit ist, und wir
sehen tatsächlich in allen Städten und Ballungsräumen
unserer Länder, wie die Entwicklung ist. Egal ob in
Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, ob in Baden-
Württemberg oder Sachsen: Vielerorts zieht es die
Menschen vor allem in die Städte. Wir haben wachsende
Städte, und das wird auch in den nächsten Jahren so
bleiben.
Wir haben eine große Nachfrage. In vielen der
Ballungsräume dieser Städte steigen die Mieten weiter. Wir
haben einen erheblichen Druck auf dem
Mietwohnungsmarkt. Sowohl bei der Neuvermietung ist das der Fall wie
auch im Bestand. Auch wenn sich die Situation
insbesondere in den Metropolen zuspitzt, ist das doch längst nicht
mehr eine Frage der großen Städte. Das sehen wir doch
auch. Grund und Boden, Wohnraum ist beinahe überall
zu einem kostbaren Gut und vor allen Dingen auch einem
gewinnträchtigen Gut geworden, zugunsten weniger,
zulasten vieler. Das führt leider auch dazu, dass sich
immer mehr Mieterinnen und Mieter die Mieten in den
Städten nicht mehr leisten können und verdrängt werden,
ganz zu schweigen von Studierenden, wo das noch mal
ein zusätzliches Problem ist. Diese Menschen werden an
den Rand oder ins Umland der Städte verdrängt.
Wir alle können diese Wanderungsbewegung in
unseren Ländern verfolgen. Und in der Folge führt diese
Entwicklung zur Entmischung der Wohnbevölkerung, ein
Szenario, das ungesteuert darauf hinauslaufen würde,
dass sich in Zukunft nur noch diejenigen das Wohnen in
den Städten leisten können, die über ein erhebliches
Einkommen verfügen. Mit diesem zugespitzten Szenario ist
eben auch eine zutiefst sozialpolitische Frage verbunden:
Ist das die Gesellschaft, in der wir leben wollen, in der
allein die Einkommensverhältnisse über den Wohnort
entscheiden, in der Familien mit Doppelverdienern und
normalen mittleren Einkommen an ihre Grenzen
kommen? Ich denke, nicht. Denn es gibt ein Recht auf
Wohnen, und dieses Recht steht über der profitorientierten
Gewinnmaximierung im Mietwohnbereich.
Wir erleben zurzeit, dass der Markt in diesem Bereich
aus den Fugen geraten ist. Und deswegen braucht es
Regeln. Wir brauchen in den Städten, Kommunen und
Ländern zusätzliche Möglichkeiten der Mietregulierung.
Und dabei muss gleichzeitig unser Anspruch sein:
Mietregulierung muss immer – Herr Bürgermeister
Tschentscher hat völlig recht – mit dem Bau von mehr
bezahlbaren Wohnungen einhergehen, denn nur so kann man den
Mietwohnungsmarkt wirklich langfristig entlasten.
Uns alle eint das große Interesse, dass unsere Städte
und gerade auch die Innenstädte lebendig und vielfältig
bleiben. Wir haben ja im Zusammenhang mit der
Coronakrise diskutiert, welche Folgen das für den Einzelhandel
hat, wie wichtig der Einzelhandel für lebendige, wirklich
lebenswerte Städte ist. Aber genau das trifft natürlich
auch auf das ganze Thema „Mieten und Wohnen“ zu.
Wie viele Bevölkerungsgruppen, welche soziale
Durchmischung haben wir im Mietwohnungsbereich?
Der Berliner Mietendeckel war eine Antwort, um die
Mieterinnen und Mieter in Berlin vor dem rasanten
Anstieg der Mieten zu schützen, mit einem zunächst auf fünf
Jahre begrenzten Mietmoratorium, das den Menschen
durch die temporäre Deckelung der Mieten eine
Atempause verschaffen sollte, während der Bau von
Wohnungen natürlich beschleunigt vorangeht. Eine Bemerkung
dazu: Wir bauen in Berlin jedes Jahr 17.000, 18.000, bis
zu 19.000 neue Wohnungen – jedes Jahr. Das sind
umgerechnet auf die Bevölkerungszahl Hamburger
Verhältnisse. Ja, mit unserem Mietendeckel hatte Berlin juristisches
Neuland betreten. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass
dieser Schritt richtig und wichtig war, nachdem wir alle
anderen – alle anderen – Instrumente, die wir zur
Mietregelung von Bundes- und Landesseite haben, tatsächlich
ausgeschöpft haben, und dieser Gedanke, diese
Atempause des Mietmoratoriums, findet sich ja nun auch in
einigen Bundeswahlprogrammen wieder.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
entschieden, dass der Berliner Mietendeckel
verfassungswidrig ist, und hat ihn für nichtig erklärt. Allerdings
nicht etwa, weil die Deckelung von Mieten nicht zulässig
ist, sondern weil die Länder hier keine
Regelungskompetenz besitzen. Es ist ihnen verfassungsrechtlich nicht
gestattet, per Landesrecht von der Regelung des sozialen
Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Miethöhe
auf angespannten Wohnungsmärkten abzuweichen. Diese
Gerichtsentscheidung ist natürlich zu respektieren.
Der vorliegende Antrag will nun genau diese
Regelungskompetenz schaffen. Berlin fordert die
Bundesregierung auf, eine Länderöffnungsklausel einzuführen, die
es den Ländern erlaubt, von den mietrechtlichen
Regelungen des BGB abzuweichen, und zwar nur dann, wenn
die angespannte Wohnungsmarktlage es in einzelnen
Gebieten erfordert, also wenn die Mieten so steigen, dass
die Mieterinnen und Mieter sich diese nicht mehr leisten
können. Wir wollen damit erreichen, dass die Mieten
nachhaltig leistbar bleiben, und fordern den Bund auf,
hierfür im Bundesrecht eine rechtlich zulässige
Möglichkeit für die Landesregierungen zu schaffen, die diese
Eingriffsmöglichkeit nutzen wollen.
Meine Damen und Herren, Sie wissen genauso gut wie
ich, dass die bereits geltenden Regelungen nicht
ausreichen, um Verdrängung zu stoppen. Wir wissen alle, dass
die vorhandenen Instrumente dem angespannten
Wohnungsmarkt in einzelnen Regionen nicht ausreichend
Rechnung tragen. Auch die bereits vorhandenen
Ermächtigungen der Länder zur Mietpreisbremse sowie zur
Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur
ortsüblichen Vergleichsmiete führen bislang nicht dazu,
dass sich die Situation für die Mieterinnen und Mieter
wirklich bessert. Es sind wichtige Bausteine – wichtige
Bausteine –, die wir ja auch nutzen. Aber ich denke, wir
sollten darüber hinausgehen, wir sollten mehr erreichen,
damit unsere Städte lebenswerte Arbeits- und Wohnorte
für alle bleiben.
Ich möchte es noch einmal betonen: Bezahlbarer
Wohnraum ist die soziale Frage unserer Zeit. Wir sollten
darauf auf allen föderalen Ebenen Antwort geben. Dort,
wo wir mit unseren Länderkompetenzen an Grenzen
stoßen, müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, um
diese Grenzen zu öffnen. Der vorliegende Antrag will
genau das erreichen: dass überall dort eine Antwort
gegeben werden kann, wo sie gebraucht wird – und das so
lange, wie noch kein ausreichend bezahlbarer Wohnraum
vorhanden ist, also neu gebaut ist.
Auch deshalb bleibt natürlich ein engagiert
vorangetriebenes Bundesbauprogramm für sozialen Wohnraum
wichtig. Ein Mietmoratorium und ein Bauprogramm sind
keine Alternativen. Sie sind additiv zu sehen. Wir
brauchen beides. Wenn wir es mit dem Mieterschutz ernst
meinen, sollten wir handeln. Wenn wir wollen, dass
unsere Städte nicht nur Sehnsuchtsorte sind, sondern auch als
Lebensorte für alle, die das möchten, erreichbar bleiben,
brauchen wir hier mehr Kompetenzen für die Länder.
Ich bitte Sie, diese Entschließung in den Ausschüssen
zügig zu beraten, damit wir in einer der nächsten
Sitzungen des Bundesrates diese Initiative der neuen
Bundesregierung mit auf den Weg geben können – für die
Menschen und für lebenswerte, vielfältige urbane Räume. –
Vielen Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr
Bürgermeister Müller!
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration
und Sozialpolitik, dem Ausschuss für Innere
Angelegenheiten, dem Wirtschaftsausschuss und dem
Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und
Raumordnung – mitberatend – zu.
Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 1 a)
und b):
TOP 1a)
a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022
(Haushaltsgesetz 2022) (Drucksache 620/21)
TOP 1b)
b) Finanzplan des Bundes 2021 bis 2025
(Drucksache 621/21)
Es liegt eine Wortmeldung vor: Herr Minister Hilbers
aus Niedersachsen.
Reinhold Hilbers (Niedersachsen): Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die
Finanzplanung und der Bundeshaushalt sind immer noch geprägt
von den Auswirkungen dieser Pandemie. Aber die
Finanzplanung macht auch deutlich, dass es zwei große
Herausforderungen gibt: Die zukünftige Tilgung der
Lasten, die wir uns aufbürden mussten im Rahmen dieser
Pandemiebekämpfung, und die strukturellen
Einnahmeausfälle, die wir in den nächsten Jahren zu erwarten
haben, fordern uns in besonderer Weise heraus. Die
Handlungszwänge sind aufgezeigt, und die Spielräume werden
dadurch eingeengt.
Ich will aber die Gelegenheit hier nicht dazu nutzen,
auf den aktuellen Bundeshaushalt und auf weitere Punkte
einzugehen, denn der Entwurf des Bundeshaushalts 2022
wird mit Ablauf der aktuellen Legislaturperiode
sicherlich erledigt sein. Deswegen macht es wenig Sinn, hier
und heute auf einzelne Dinge des Zahlenwerks
einzugehen. Ich würde gerne diese Beratung nutzen, um ein paar
Grundsätze guter Haushaltspolitik anzuführen und darauf
hinzuweisen, dass stabile Finanzpolitik allenthalben
wichtig ist in diesen Tagen, in diesen Zeiten.
Letzte Woche hat die R+V Versicherung die
Ergebnisse einer Studie zu den Ängsten der Deutschen 2021
veröffentlicht. Für diese Studie wurden 2.400 Menschen in
unserem Land befragt, was ihre größten Sorgen sind.
Mehr als die Hälfte der Teilnehmer äußerte die Furcht
vor dauerhaften Steuererhöhungen und
Leistungskürzungen als Folge der Maßnahmen zur Abmilderung der
Coronakrise. Exakt die Hälfte der Befragten trieb die
Sorge um vor steigenden Lebenshaltungskosten und der
Inflation. Ebenfalls 50 Prozent äußerten die Befürchtung,
für Schulden der EU-Länder, der Euroländer haften zu
müssen. Ein sehr eindrucksvolles Ergebnis, wie ich finde.
Alle diese offensichtlich weitverbreiteten Sorgen um
die persönliche Finanzlage führen uns direkt zu der
Frage, von welchen Prinzipien wir uns bei der
Haushaltsaufstellung in unseren Haushalten, im Bundeshaushalt und
in den Ländern, leiten lassen sollten. Dabei ist es wichtig,
sich zunächst einmal den realen Hintergrund der Ängste
klarzumachen. In Deutschland liegt die Inflationsrate
augenblicklich bei 3,9 Prozent, also knapp 4 Prozent. Die
Verbraucherpreise steigen deutlich, insbesondere die
Lebenshaltungskosten. Das zeigt sich bereits seit einigen
Jahren in einem deutlichen Anstieg bei den
Vermögenswerten. Energie-, Immobilienpreise steigen erheblich,
während Sparer auf ihren Konten mit Nullzinsen und
Negativzinsen zu kämpfen haben. Das schmälert die
Altersvorsorge. Die hohen Immobilienkosten
verschlechtern die Situation bei den Familien, sich Wohneigentum
anschaffen zu können. Steigende Verbraucherpreise
treffen vor allen Dingen weniger vermögende Menschen,
sozial schwächere Menschen.
Wir wissen aus der Geschichte, dass eine solche
Entwicklung ungeheuren sozialen Sprengstoff beinhalten
kann. Inflation und damit die Entwertung von
Sparguthaben trifft insbesondere die Mittelschicht und ist in jeder
Hinsicht unsozial. Dabei sieht es ganz so aus, als wenn
diese Entwicklung nicht nur ein temporärer Sondereffekt
ist. Das wird sich sicherlich um die Jahreswende wieder
etwas anders darstellen. Aber wenn man sich die
Geldmenge M3 anschaut, die im Peak, also im Höchstpunkt,
in diesem Jahr bis zu 12 Prozent Steigerung auswies,
dann muss man sagen, dass das schon eine sehr deutliche
Entwicklung ist. Auch kann man sehen, dass erste
Anzeichen für eine Inflationsentwicklung in der
Lohndiskussion angekommen sind. Auch hier muss man wissen, dass
die Inflation, wenn sie denn einsetzt, sehr häufig oder
meistens auch über den Lohn kommt. Insofern sind das
Entwicklungen, die es zu beobachten gilt. Die
Vermögenswerte, die schon seit längerer Zeit angestiegen sind,
habe ich bereits angesprochen.
In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die
EZB an die Grenzen ihres Mandats kommt. Denn in den
jüngsten Beschlüssen hat die EZB angekündigt, die
Anleihekäufe lediglich – ich zitiere – „moderat“ zu
verringern. Jedem, der sich mal mit der Materie beschäftigt hat,
sagt die Taylor-Regel etwas. Die Leitzinsen sind danach
in Abhängigkeit von Inflation und Arbeitslosenrate von
der Zentralbank zu steuern. Nach diesen Schätzungen
müssten die Zinsen im Euro-Raum bereits bei 3 Prozent
liegen. Höhere Zinsen als Gegenreaktion würden aber
insbesondere finanzschwache und hochverschuldete EU-
Mitgliedstaaten, Eurostaaten im südlichen Europa treffen,
die mit ihrer hohen Staatsverschuldung zu kämpfen
haben und sich höhere Zinsen kaum leisten können. Um
sich aus diesem Dilemma zu befreien – das ist immer
wieder ein anschaulicher Punkt, der das verdeutlicht –, ist
es wichtig, dass verschuldete Staaten ihre Verschuldung
zurückfahren und ihre Bonität nachhaltig verbessern. Wir
brauchen solide Finanzsituationen in den Staaten, solide
Staatsfinanzen, damit Bürger und Investoren das
Vertrauen in diese Staaten nicht verlieren und zurückgewinnen.
Die EZB muss sich auf ihre Kernaufgabe – Sicherung der
Preisstabilität – konzentrieren. Denn die Finanzmärkte
bereiten sich bereits bedeutsam auf die Entwicklungen
vor. Da ist eine sehr gute Kommunikation notwendig und
wichtig, damit die Finanzmärkte entsprechend reagieren
können. Was auf jeden Fall gefährlich ist, was ein
toxisches Gift ist, ist eine expansive Geldpolitik gepaart mit
einer ausgedehnten Fiskalpolitik. Daraus resultieren
Inflationsgefahren. Tritt der Staat in besonderer Weise als
Nachfrager von Krediten auf, erhöht das ebenfalls noch
einmal die Zinsen, die Geldmenge und sorgt damit
zusätzlich für Preis- und Zinsauftrieb.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind
aufgerufen, verantwortungsvolle Haushaltspolitik zu
betreiben. Auf EU-Ebene müssen Kommission, ECOFIN und
Europäischer Rat entschieden auf die Einhaltung der
Regeln hinwirken und dies konsequent einfordern.
Stringente Regelungen und geringere Verschuldung sichern
Vertrauen in die europäischen Institutionen. Sie stärken
zugleich die Handlungsfähigkeit der Bürger bei
Investitionen und wirken dem Werteverlust entgegen.
Vergemeinschaftung von Verschuldung in Europa ist an dieser
Stelle genau das falsche Signal. Das richtige Signal an
dieser Stelle ist: Verantwortlichkeit für die eigene
Bonität, Handeln und Verschuldung, Ergebnis und
Finanzverantwortung gehören zusammen. Jeder muss für die
Stabilität seiner Finanzen Verantwortung übernehmen und
darf diese Verantwortung nicht auf andere delegieren
können.
Aber, meine Damen und Herren, auch in Deutschland
ist es wichtig, die Staatsschuldenquote im Blick zu
behalten. Sie ist kontinuierlich gestiegen. In den letzten
Jahrzehnten sind die Staatsschulden stets schneller gestiegen,
als die Wirtschaft gewachsen ist. Die Finanzkrise hat uns
eine anschließende Staatsschuldenkrise präsentiert. Die
meisten haben noch in lebhafter Erinnerung, was für
deren Bewältigung notwendig war. Mit großen
Anstrengungen ist es gelungen, diese Krise zu bewältigen.
Aufgrund der konkreten Erfahrungen, die man in dieser
Finanzkrise gemacht hat, wurde die Schuldenbremse in die
Verfassung aufgenommen und auch europäisch
verankert. Staatsfinanzen wurden geordnet, Schuldenquoten
erfolgreich zurückgeführt. Diese vorausschauende
Haushaltspolitik hat uns erst ermöglicht, in der Covid-19-
Pandemie entsprechend handeln zu können und diese
Handlungsspielräume auch zu haben. Das ging bei uns
nicht ohne Erhöhung der Schuldenquote einher, aber
gleichsam müssen wir sie wieder auf das Normalmaß
reduzieren.
Ich will an dieser Stelle noch mal deutlich sagen, dass
die aktuelle Situation zeigt, dass die schwarze Null und
damit die stringente Haushaltsführung ohne
Nettokreditaufnahme kein Fetisch von Haushaltspolitikern ist, die
sowieso alles ablehnen, was Geld kostet. Die relativ gute
Lage der öffentlichen Haushalte vor der Pandemie
versetzt uns, wie ich gerade eben sagte, in die Lage,
Krisenbewältigung betreiben zu können. Erst Stabilität in den
Finanzen schafft Resilienz gegenüber Krisen, und die
Belastbarkeit der Staatsfinanzen eröffnet
Handlungsspielräume. Diese Logik muss immer vor Augen behalten
werden. Die Möglichkeiten des Staates zur Bekämpfung
der Pandemie sind auch bei uns nicht unendlich. Und
deswegen will ich an dieser Stelle noch einmal ein sehr
deutliches Bekenntnis zur Schuldenbremse abgeben und
zur Rückkehr zu der staatlichen Finanzierung ohne
Nettokreditaufnahme, ohne Sondereffekte und ohne dass wir
von Ausnahmeregelungen der Krise Gebrauch machen.
In diesem Zusammenhang, bei dem Thema
„zusätzliche Nettokreditaufnahme“, macht die Coronapandemie
noch mal deutlich, vor welchen verfassungsrechtlichen
Fragen wir stehen. Denn einige Zeitgenossen nutzen
diese Diskussion dazu, die Schuldenbremse wieder
infrage zu stellen oder sie weiter aussetzen zu wollen. Diese
Überlegungen setzen häufig damit ein, dass gesagt wird,
dass die Schuldenbremse eine Investitionsbremse ist und
dass die Schuldenbremse ihr Ziel nicht erreicht hat bzw.
uns einengt. Ich will noch mal klar sagen: Sie hat uns in
der Pandemie alle Möglichkeiten eröffnet,
handlungsfähig zu sein, wirksam helfen zu können und von der
Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen. Sie ist uns aber
jetzt auch wieder Leitschnur und Richtlinie und Leitpfad,
zu einer ausgeglichenen Finanzpolitik zurückzukehren,
ohne dass wir dafür Nettokreditaufnahmen in Anspruch
nehmen. Denn Investitionen, auch die jetzigen, die wir zu
schultern haben, sollten aus unserem gemeinsamen
Aufkommen an Steuern und Einnahmen gedeckt werden. Das
ist solide Haushaltspolitik. Wer heute zur Verschuldung
greift, der wird in erster Linie nicht Investitionen stärken,
sondern der wird in erster Linie als Ergebnis haben, dass
die konsumtiven Ausgaben in Bund und Ländern steigen
werden. Das führt nicht zu Stabilität. Vor allen Dingen
verlagert das aber die Verteilungskonflikte auf die
nächste Generation.
Ich komme noch mal auf meinen Ausgangspunkt
zurück. Es ist auch deswegen wichtig, solide Staatsfinanzen
zu haben, weil ungezügelte Staatsausgaben auf Pump
wieder in die Politik der 70er-, 80er-Jahre zurückführen,
nicht zu Stabilität beitragen und kein stabiler Anker sind,
um Menschen Vertrauen zurückzugeben in solide
Staatsfinanzen. Und das, was die Menschen in meiner eingangs
zitierten Umfrage klargemacht haben, ist eben die Sorge
davor, dass sie die Last dann eines Tages zu tragen
haben. Und deswegen ist es wichtig, Vertrauen zu stärken,
statt die Axt an unsere Verschuldungsregelungen zu
legen. Wer das tut, der schürt auch Inflation, denn solide
Staatsfinanzen sind in erster Linie ein Bollwerk gegen
Inflation und für Stabilität. Und deswegen unterstreiche
ich noch mal deutlich, dass dieser Aspekt in der
Finanzpolitik auch in Zukunft eine tragende Rolle spielen muss.
– Vielen Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank,
Herr Minister Hilbers!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 wurde abgegeben von Frau
Ministerin Heinold (Schleswig-Holstein).
Wir kommen zur Abstimmung. Es liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen sowie ein Landesantrag vor.
1 Anlage 1
Wir beginnen mit dem Landesantrag, der die Ziffer 9
der Ausschussempfehlungen ersetzen soll. Wer stimmt
dem Landesantrag zu? – Mehrheit.
Damit entfällt die Ziffer 9 der
Ausschussempfehlungen.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Klare
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat Stellung genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2:
TOP 2
Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes
und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und
anderer Vorschriften (Drucksache 659/21)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll2 wurde abgegeben von Frau
Ministerin Lange (Brandenburg).
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen sowie ein Mehr-Länder-Antrag vor. Die
beteiligten Ausschüsse empfehlen, dem Gesetz zuzustimmen.
Wer ist dafür? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Es bleibt über die empfohlene Entschließung und über
den Mehr-Länder-Antrag abzustimmen. Wer stimmt für
den Mehr-Länder-Antrag? – Mehrheit.
Bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 2 der
Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 7/20213
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
3, 4, 7, 8, 20, 22, 24, 26, 29, 31, 32, 34, 35, 38, 39,
42 bis 45, 47 und 49 bis 51.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
Dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 5:
TOP 5
Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung –
Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten
zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 StPO und zur
2 Anlage 2
3 Anlage 3
Änderung der zivilrechtlichen Verjährung (Gesetz
zur Herstellung materieller Gerechtigkeit)
(Drucksache 662/21, zu Drucksache 662/21)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Je eine
Erklärung zu Protokoll1 geben ab: Frau Senatorin Kalayci
(Berlin), Frau Ministerin Havliza (Niedersachsen) und
Herr Minister Adams (Thüringen).
Wir kommen zur Abstimmung.
Da weder entsprechende Ausschussempfehlungen
noch Landesanträge vorliegen, stelle ich zunächst fest,
dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss
n i c h t anruft.
Es bleibt noch über die Entschließung in Ziffer 2
abzustimmen. Wer ist dafür, die Entschließung zu fassen? –
Mehrheit.
Damit ist die Entschließung gefasst.
Tagesordnungspunkt 6:
TOP 6
Gesetz zur Weiterentwicklung der
Treibhausgasminderungs-Quote (Drucksache 663/21, zu
Drucksache 663/21)
Es liegt eine Wortmeldung vor: Frau Staatsministerin
Spiegel aus Rheinland-Pfalz.
Anne Spiegel (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute können wir die
Richtlinie der EU für erneuerbare Energien endlich in
nationales Recht umsetzen. Ich begrüße es daher sehr,
dass die Bundesregierung das Gesetz zur
Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote, wenn auch
verspätet, nun endlich vorgelegt hat. Damit soll die längst
überfällige Reduzierung der Treibhausgasemissionen im
Verkehrssektor gesetzlich verankert werden. Und das,
meine sehr geehrten Damen und Herren, ist auch
dringend notwendig, denn mit jährlich rund 164 Megatonnen
CO2 trägt der Verkehrssektor in Deutschland zu circa
20 Prozent zur Treibhausgasemissionsbilanz bei. Er ist
der Sektor, in dem in den letzten Jahren die Emissionen
am meisten gestiegen sind, anstatt wie in allen anderen
Sektoren zurückzugehen.
Das vorliegende Gesetz sieht vor, die
Treibhausgasminderungs-Quote für Otto- und Dieselkraftstoffe
anzuheben. Außerdem soll eine Mindestquote für das
Inverkehrbringen erneuerbarer strombasierter
Flugturbinenkraftstoffe eingeführt werden. Und um strombasierte
Kraftstoffe zu fördern, wird die Anrechnung von
ausschließlich mit erneuerbaren Energien hergestellten
flüssigen Kraftstoffen und von grünem Wasserstoff sowohl
1 Anlagen 4 bis 6
im Straßenverkehr als auch zur Produktion
konventioneller Kraftstoffe zugelassen.
Das sind alles sehr erfreuliche Entwicklungen, und vor
allen Dingen ist erfreulich, dass die Bundesregierung
ihren ursprünglichen Gesetzentwurf aus dem Frühjahr
deutlich nachgebessert hat, auch aufgrund zahlreicher
Länderinitiativen und auf Empfehlung des Bundesrates.
So wurde der Pfad für die Treibhausgasminderung
optimiert. Die Treibhausgasminderungsquote startet früher,
und sie steigt bis zum Jahr 2030 auf 25 statt 22 Prozent
an. Biogener Wasserstoff wird neben fortschrittlichen
Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen nun
angemessen angerechnet. Auch das Auslaufen der
problematischen geförderten Biokraftstoffe, Stichwort
„Palmöl“, wird über die Anforderungen der EU-Richtlinie
hinaus vorgezogen.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, an
einigen Stellen hätten wir uns jedoch ein deutlich
ambitionierteres Vorgehen der Bundesregierung gewünscht.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die EU-
Richtlinie aktuell ja bereits von der Europäischen
Kommission anhand der Vorschläge des „Fit for 55“-Pakets
überarbeitet wird, ist es also bereits vorprogrammiert,
dass Deutschland den Vorgaben der EU wieder verspätet
nachkommen wird. Spätestens bei den anstehenden
Verhandlungen zu RED III muss die Bundesregierung in der
EU deutlich mehr Einsatz und Engagement für den
Klimaschutz zeigen. Wir müssen als führende
Industrienation endlich mutig vorangehen und dürfen nicht immer
unambitioniert hinterherhinken. Dabei dürfen wir nicht
vergessen, dass für eine möglichst rasche Transformation
hin zur Klimaneutralität Maßnahmen in allen Sektoren,
nicht nur im Verkehrsbereich, ineinandergreifen müssen.
Wir brauchen also noch deutlich mehr Anstrengung bei
der Minderung von Treibhausgasen. Da muss in den
nächsten Jahren deutlich mehr Tempo rein, denn das
Zeitfenster hierfür wird sich schließen, und es geht um
sehr viel. Es geht letztlich um nichts weniger als die
Frage, ob wir es schaffen werden, einen lebenswerten
Planeten auch für die nächsten Generationen zu
erhalten. – Herzlichen Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Frau
Staatsministerin Spiegel!
Empfehlungen oder Anträge auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses liegen nicht vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir kommen zu Punkt 9:
TOP 9
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Aufhebung von § 219a StGB
(Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) –
Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg,
Thüringen und Bremen – (Drucksache 761/17 (neu))
Es gibt eine Wortmeldung von Herrn Senator Dr.
Behrendt aus Berlin.
Dr. Dirk Behrendt (Berlin): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Sagt Ihnen der Begriff
„Gehsteigberatung“ etwas? Zu sogenannten
Gehsteigberatungen kam es in der Vergangenheit immer wieder vor
Kliniken oder Arztpraxen, die Schwangerschaftsabbrüche
vornahmen. Hinter sogenannten Gehsteigberatungen
verbergen sich radikale Lebensschützer/-innen, die vor
Arztpraxen demonstrieren, Flugblätter oder auch Fotos
von blutüberströmten Föten verteilen. Da wird zum
Beispiel behauptet, dass Kinder bei einer Abtreibung
unbarmherzig und grausam getötet würden. Da wird
behauptet, dass Kinder grausamer getötet würden als Tiere.
Meine Damen und Herren, radikale Lebensschützer
verbreiten die verrücktesten und absurdesten Thesen zu
Schwangerschaftsabbrüchen. Zugleich ist es Ärztinnen
und Ärzten unter Androhung von Gefängnisstrafe
verboten, sachliche und fachliche Informationen über
Schwangerschaftsabbrüche zu veröffentlichen. Diese Situation ist
absurd. Das Prinzip muss doch lauten: sachliche
Information statt Gehsteigberatung. Leider sieht der
Bundesgesetzgeber das offenbar anders. Bereits im Jahr 2017
haben wir hier im Bundesrat über die Streichung des § 219a
des Strafgesetzbuches debattiert. Doch statt § 219a ganz
zu streichen, konnte sich die Große Koalition im Bund
lediglich auf einen Kompromiss einigen, einen
Kompromiss, der weder den Frauen noch den Ärztinnen und
Ärzten hilft.
Medizinerinnen und Mediziner dürfen zwar
mittlerweile darauf hinweisen, dass sie
Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und auf eine beschränkte Zahl von
Informationsseiten verweisen. Konkrete Informationen sind
aber immer noch verboten. Meine Damen und Herren, in
der Praxis sieht das dann folgendermaßen aus: Frauen in
einer Ausnahmesituation wollen sich über einen
Schwangerschaftsabbruch sachlich informieren. Sie
recherchieren und finden auf der Internetseite ihrer Ärztin oder
ihres Arztes lediglich die Information, dass ein Abbruch
möglich ist, mehr nicht. Statt wichtiger Informationen
erhält die Frau eine Liste mit Beratungsstellen. Die
Frauen müssen sich dann durch die Liste telefonieren. Das
Prinzip sollte doch aber auch lauten: sachliche
Information statt Abweisung. Leider sieht der Bundesgesetzgeber
das auch hier offenbar anders.
Meine Damen und Herren, auch an einer anderen
Stelle führt der Kompromiss der Großen Koalition zu § 219a
zu inakzeptablen Ergebnissen. Ärztinnen und Ärzte
werden weiterhin zu Unrecht kriminalisiert. Dabei ist ein
Aspekt entscheidend: Wir reden über Information zu
Schwangerschaftsabbrüchen unter den Voraussetzungen
der §§ 218 und 218a. Es geht also um Information über
ein erlaubtes Verhalten. Da stellt sich doch die Frage:
Warum sollten Ärztinnen und Ärzte dafür bestraft
werden, dass sie über ein erlaubtes Verhalten informieren?
Meine Damen und Herren, niemand käme auf die Idee,
Ärztinnen und Ärzten mit einer Gefängnisstrafe von bis
zu zwei Jahren zu drohen, weil sie Patientinnen über eine
Herz- oder Rückenmarksoperation informieren. Warum
sollen sie dann bestraft werden, wenn sie über
Schwangerschaftsabbrüche informieren? Schließlich ist ein
Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen der
§§ 218 und 218a ebenso erlaubt wie eine Herz-OP. Daher
muss das Prinzip lauten: sachliche Information statt
Kriminalisierung. Leider sieht der Bundesgesetzgeber auch
das offenbar anders.
Liebe Anwesende, die Reform des § 219a hat deutlich
gezeigt: Ein Gesetz, das unseren heutigen Vorstellungen
von Informationsfreiheit widerspricht, ein Gesetz, das
unseren heutigen Vorstellungen von Selbstbestimmung
widerspricht, ein Gesetz, das einen ganzen Berufsstand
kriminalisiert, ein solches Gesetz kann man nicht
reformieren, ein solches Gesetz gehört abgeschafft.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns einen kurzen
Moment einen Blick auf diejenigen werfen, die § 219a
vehement verteidigen, auf diejenigen, die – durch die
ganze Republik – Ärztinnen und Ärzte anzeigen. So die
Geschichte eines Mannes, der vor einiger Zeit einer
Tageszeitung ein Interview gegeben hat. Vor ein paar
Jahren hat der Mann, der zahlreiche Ärztinnen und Ärzte
aufgrund von § 219a Strafgesetzbuch angezeigt hat, in
einem Interview Folgendes gesagt – ich zitiere –: „Ich
mache das jetzt seit gut drei Jahren und habe, würde ich
mal schätzen, 60 bis 70 Anzeigen erstattet. Das ist halt so
mein Hobby.“ Meine Damen und Herren, das ist halt so
sein Hobby. Um es klar und deutlich zu sagen: Das
Strafgesetzbuch ist keine Beschäftigungsmaßnahme für
Menschen ohne Hobbys. Das Strafgesetzbuch ist das schärfste
Schwert unseres Rechtsstaats. Es ist Ultima Ratio. Schon
allein aus diesem Grund muss § 219a ersatzlos gestrichen
werden.
All diese Aspekte zeigen ganz deutlich: Eine Norm,
die den gesellschaftlichen Ansprüchen des Jahres 2021
nicht mehr gerecht werden kann, kann man nicht
reformieren, eine Norm, die den gesellschaftlichen
Ansprüchen des Jahres 2021 nicht mehr genügt, müssen wir aus
dem Strafgesetzbuch streichen. Daher werbe ich um die
Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Zur Abstimmung
liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor.
Wer dafür ist, gemäß Ziffer 1 der
Ausschussempfehlungen den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag
einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. – Die
Anlage zählt leider nicht. Oder ist das null? Nein, kann
nicht sein. Sie müssen mal wackeln, damit Sie von der
Kamera erfasst werden. Wir zählen jetzt mit der Hand. –
Ich stelle noch fest – das habe ich vergessen –, dass
Frau Ministerin Lange (Brandenburg) eine Erklärung
zu Protokoll1 gegeben hat.
Damit hat der Bundesrat beschlossen, den
Gesetzentwurf n i c h t beim Deutschen Bundestag
einzubringen.
Wir kommen zu Punkt 11:
TOP 11
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Wettbewerbsregistergesetzes – Antrag der Freien und
Hansestadt Hamburg – (Drucksache 483/21)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Der Finanz- und der Rechtsausschuss
empfehlen, den Gesetzentwurf nicht beim Deutschen
Bundestag einzubringen.
Entsprechend unserer Geschäftsordnung frage ich
positiv, wer den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag
einbringen möchte. Ich bitte um das Handzeichen. – Das
ist eine so kleine Minderheit, dass das hier gar nicht
angezeigt wird. Es ist mehr als null. Hamburg hat drei
Stimmen. – Minderheit. Einstellig sozusagen. Mehr kann
ich hier auch nicht entnehmen.
Damit hat der Bundesrat beschlossen, den
Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag n i c h t
einzubringen.
Wir haben Schwierigkeiten, mit unserer Justage die
ganz niedrigen Zahlen zu erfassen. Das fängt
wahrscheinlich erst bei 10 an, zu reagieren. Ich bitte um Verständnis.
Deswegen: Immer schön winken, damit wir das hier
mitkriegen. Wahrscheinlich ist eine Fünf-Prozent-Klausel
oder irgendwas hier eingebaut.
Punkt 12:
TOP 12
Entschließung des Bundesrates zur Ausgestaltung
des deutsch-britischen Verhältnisses – Antrag der
Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen –
(Drucksache 545/21)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Ich
rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ministerin Heinold (Schleswig-Holstein) gibt eine
Erklärung zu Protokoll2.
1 Anlage 7
Nun zur Schlussabstimmung.:Wer die Entschließung,
wie soeben festgelegt, fassen möchte, den bitte ich um
das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13:
TOP 13
Entschließung des Bundesrates – Folgen des Brexits
für Deutschland – Europäischen
Standortwettbewerb annehmen – Antrag des Landes Hessen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 613/21)
Es gibt eine Wortmeldung von Frau Puttrich. Frau
Puttrich, ich bitte Sie, das Wort zu nehmen.
Lucia Puttrich (Hessen): Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren! Das Land Hessen bringt heute eine
Entschließung in den Bundesrat ein, die sich mit den
Folgen des Brexits für Deutschland beschäftigt und
insbesondere dafür wirbt, dass wir den europäischen
Standortwettbewerb annehmen. Ich glaube, ich brauche nicht
mehr zu betonen, dass wir alle miteinander den Brexit
außerordentlich bedauern. Es hätte nie dazu kommen
sollen. Aber wir müssen uns inzwischen den Realitäten
stellen. Wir leben in einer neuen Realität. Insofern geht
das Bedauern nach hinten. Dennoch müssen wir den
Blick nach vorne richten, in die Zukunft. Das bedeutet für
uns, dass wir die großen Herausforderungen annehmen,
die mit den Folgen des Brexits, die wir ja alle tagtäglich
spüren, verbunden sind, dass wir gleichzeitig aber auch
die Chancen nutzen, die sich in der jetzigen Situation
damit verbinden, auch wenn wir uns das alles nicht
gewünscht hätten.
Wenn wir einen Blick auf die Folgen des Brexits
richten, dann kann ich für den Finanzplatz Deutschland
sagen, dass wir 33 Ansiedlungen von Banken und weiteren
30 Finanzdienstleistungsunternehmen zu verzeichnen
haben, die infolge des Brexits nach Frankfurt gekommen
sind, um sich dort niederzulassen. Des Weiteren haben
wir 60 Neuansiedlungen von Niederlassungen britischer
oder internationaler Unternehmen im Bereich von
Finanz- und Realwirtschaft. Nicht nur in Hessen haben sich
gerade im Bereich der Realwirtschaft infolge des Brexits
Unternehmen angesiedelt beziehungsweise sind neu
hinzugekommen. Ich weiß, dass das auch in anderen
Bundesländern der Fall ist. Somit sehen wir, dass die
Folgen des Brexits in dem einen Bereich für uns
selbstverständlich mehr als negativ sind, aber es Unternehmen
gibt, die gar keine andere Wahl haben, als sich einen
europäischen Standort zu suchen, und nach Deutschland
beziehungsweise nach Frankfurt gegangen sind, gerade
im Finanzbereich.
Das heißt für uns, dass wir, wenn wir uns der neuen
Realität stellen und den innereuropäischen
Standortwettbewerb annehmen, dafür sorgen müssen, dass wir die
2 Anlage 8
Bedingungen in unserem Land, hier in Deutschland, so
optimieren, dass sich Unternehmen, wenn sie die Wahl
haben, bei uns ansiedeln. Deshalb haben wir die ganz
konkrete Forderung an die Bundesregierung in unserer
Entschließung, hier die entsprechenden Chancen zu
nutzen und die Bedingungen zu optimieren.
Wenn wir den Blick aktuell Richtung Großbritannien
richten, sehen wir, dass die Folgen des Brexits im
täglichen Leben zu beobachten sind; ich hatte es gerade
angesprochen. Alleine wenn man sich anschaut, was es
bedeutet, dass Zollformalitäten in einem umfangreichen Maße
erfüllt werden müssen, dann muss man sagen: Das ist
zeitraubend, das ist energieraubend. Das gilt für
Unternehmen in Großbritannien, aber selbstverständlich auch
bei uns.
Wenn Sie Richtung Großbritannien schauen, sehen Sie
aber auch ganz konkret: Die Supermarktregale sind dort
leer. Sie sind deshalb leer, weil es nicht genügend
Logistikpersonal gibt. Das wäre noch dort gewesen, wenn es
keinen Brexit gegeben hätte und die europäischen
Arbeitskräfte nicht weggegangen wären. Und Sie sehen,
dass die Lkw-Fahrer aus der EU fehlen, die dort nicht
mehr sind, um die Waren hinzubringen und die Regale zu
füllen.
Wir sehen auch, wenn wir den Blick Richtung
Großbritannien richten, dass wir ganz erhebliche negative
Entwicklungen der politischen Situation in Nordirland
haben. Ich möchte es angesprochen haben: Wir sehen das
mit großer Sorge. Wir hoffen, dass der mit großen Mühen
errungene und auch erhaltene Friedensprozess nicht in
den Brexitstrudel gerät und ein friedliches Miteinander in
Nordirland weiter möglich sein wird.
Was fordern wir in unserer Entschließung? Wir
fordern die Bundesregierung dazu auf, weiter gut mit uns
zusammenzuarbeiten. Im Rahmen des Brexits gab es eine
gute Zusammenarbeit. Wir sind gemeinsam initiativ
gewesen, um zu sehen, wie Verhandlungen geführt
werden. Wir wollen, dass die Bundesregierung weiterhin
nicht nur einen guten Blick, einen scharfen Blick auf die
Auswirkungen des Brexits bei der Umsetzung des
Handels- und Kooperationsabkommens hat, sondern auch uns
als Länder weiterhin unterrichtet und einbindet und wir
dann darauf schauen, was an Regelungen notwendig ist,
um die Beziehungen möglichst gut zu gestalten. Wir
wollen, dass ein Blick auf die Abkommen in Gänze
gerichtet wird. Wir wollen aber auch, dass der Blick darauf
gerichtet wird, wo noch nicht komplette Regelungen
getroffen sind.
Ich spreche diesbezüglich an: Es geht mir in erster
Linie um den Finanzsektor. Deutschland muss auf
europäischer Ebene auf ein einheitliches Vorgehen bei
Angemessenheitsbeschlüssen oder Äquivalenzbeschlüssen,
wie sie genannt werden, im Finanzdienstleistungssektor
hinwirken. Es muss EU-weit einheitlich geregelt sein,
welche britischen Rechtsvorschriften weiterhin
demselben Niveau entsprechend in den EU-Mitgliedstaaten
gelten. Wir müssen darauf achten, dass es keine
Alleingänge in den europäischen Staaten gibt oder bilaterale
Absprachen mit dem Vereinigten Königreich, gerade im
Hinblick auf die Finanzmarktstabilität in Europa.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eine
weitere Forderung: Um den Standort Deutschland im
innereuropäischen Wettbewerb weiterhin attraktiv zu
halten, muss die nationale Verschärfung von EU-Vorgaben
– das sogenannte „gold-plating“ – unbedingt vermieden
werden. Dies gilt vor allem, wenn es darum geht, einen
zukunftsfesten Rechtsrahmen für den digitalen
Zahlungsverkehr und den digitalen Euro zu schaffen.
Ich nenne das Stichwort „Geldwäschebehörde“. Wir
fordern auch den Einsatz der Bundesregierung für die
Ansiedlung der EU-Geldwäschebehörde in Deutschland.
Die Bundesregierung – das Finanzministerium – ist
dabei, gemeinsam mit der hessischen Landesregierung
dafür zu werben und eine gute Bewerbung abzugeben. Es
ist auch dringend notwendig, dies zu tun.
Die Europäische Kommission hat, wie Sie wissen, im
Juli dieses Jahres ein Legislativpaket vorgestellt. Dieses
Legislativpaket sieht vor, dass Maßnahmen zur
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
ergriffen werden sollen. Dazu gehört auch die Einrichtung
einer eigenständigen Behörde. Es macht Sinn, diese
Behörde in Deutschland anzusiedeln. Wenn man sie in
Deutschland ansiedelt, macht es auch Sinn, sie in
Frankfurt anzusiedeln, weil Frankfurt der Finanzplatz ist, bei
dem wir entsprechende Synergieeffekte nutzen können,
bei dem wir eine optimale Infrastruktur haben, bei dem
wir wissen, dass es Effizienzgewinne geben wird. Es ist
die Nähe zur EZB, und es sind viele andere Argumente.
Deshalb müssen wir an einem Strang ziehen. Wir sind
dankbar für eine gemeinsame Bewerbung. Wir sind auch
dankbar, wenn andere Bundesländer uns diesbezüglich
unterstützen. Wir hoffen aber auch inständig, dass uns –
das muss bei dieser Gelegenheit auch angesprochen
werden – die momentanen Diskussionen um die FIU und die
ganzen Umstände dort nicht schaden werden bei einer
Bewerbung um die Geldwäschebehörde. Ich halte es für
unbedingt notwendig, dass wir ganz klar aufzeigen, dass
wir uns hier in Deutschland sehr entschlossen der
Geldwäsche entgegenstellen. Also hoffen wir, dass die
aktuellen Ereignisse hier unserer Bewerbung nicht schaden,
denn die Konkurrenz im europäischen Wettbewerb ist
ausgesprochen groß.
Sehr geehrte Damen und Herren, noch eine
Schlussbemerkung. Wir hatten einen guten Austausch und eine
gute Beziehung mit dem Vereinigten Königreich, gerade
wenn es um den Austausch und um die Zusammenarbeit
von Jugendlichen im Bereich des Programms Erasmus+
ging, und wollen das auch weiter haben. Erasmus+ ist für
viele eine gute Gelegenheit gewesen, nach
Großbritannien zu gehen oder zu uns zu kommen. Im Rahmen des
Erasmus+-Programms wurden sogar viele private
Beziehungen gegründet. Man ging hin zum Studieren und blieb
dann hinterher beieinander. Das ist dann wirklich ein
vereintes Europa. Wir fordern die Bundesregierung auf,
sich auch hier dafür einzusetzen, dass in der Folge ein
gleichwertiges Programm kommt, weil es dringend
notwendig ist, dass sich junge Leute trotz des Brexits weiter
austauschen, beieinanderbleiben und wir hier unsere
guten Beziehungen pflegen.
In diesem Sinne wünsche ich uns eine gute Beratung
dieser Entschließung und hoffe und baue auf Ihre
Unterstützung, nicht nur der Entschließung, sondern auch bei
allen Forderungen, die ich eben genannt habe. – Besten
Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank,
Frau Staatsministerin Puttrich!
Erklärungen zu Protokoll gibt es nicht.
Ich weise die Vorlage zur Beratung dem Ausschuss
für Fragen der Europäischen Union – federführend –
sowie dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für
Innere Angelegenheiten, dem Ausschuss für Kulturfragen,
dem Rechtsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss –
mitberatend – zu.
Tagesordnungspunkt 14:
TOP 14
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des
Geldwäschegesetzes – Effektive Bekämpfung der
Geldwäsche gewährleisten – Antrag des Landes
Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
693/21)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage –
federführend – dem Finanzausschuss und – mitberatend –
dem Rechtsausschuss zu.
Tagesordnungspunkt 15:
TOP 15
Entschließung des Bundesrates zu einem
zivilrechtlichen Überlassungsverbot hochmotorisierter
Kraftfahrzeuge an Fahranfängerinnen und
Fahranfänger – Antrag des Landes Berlin – (Drucksache
540/21)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen vor.
Wer ist dafür, die Entschließung zu fassen? – Das ist
eine Minderheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t
gefasst.
Ich mache jetzt von meinem Präsidentenamt Gebrauch
und ziehe Tagesordnungspunkt 17 nach hinten1, denn
da sind so viele Ziffern abzustimmen, dass ich die Anlage
brauche. Wir haben die Hoffnung, dass bis dahin eine
Zuschaltung erfolgt. Die Anlage hat sich –
wahrscheinlich durch meine etwas harten Worte – komplett
verabschiedet und muss erst wieder neu motiviert werden.
Dann sind wir bei Punkt 18:
TOP 18
Entschließung des Bundesrates zur Einführung
eines Qualitätssiegels für Kunststoffprodukte mit
Recyclingmaterial – Antrag des Landes Berlin
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 682/21)
Ich weise die Vorlage dem Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit – federführend –
sowie dem Ausschuss für Fragen der Europäischen
Union und dem Wirtschaftsausschuss – jeweils
mitberatend – zu.
Tagesordnungspunkt 19:
TOP 19
Entschließung des Bundesrates zur Erleichterung
tierwohlbezogener Bauvorhaben – Antrag der
Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 544/21)
Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung
zu Protokoll2 hat Minister Dr. Buchholz (Schleswig-
Holstein) abgegeben.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Ziffer 1 soll nach Buchstaben getrennt abgestimmt
werden. Bitte Ihr Handzeichen für:
Buchstabe a! – Minderheit.
Buchstabe c! – Minderheit.
Buchstabe d! – Mehrheit.
Buchstabe e! – Mehrheit.
Buchstabe f! – Mehrheit.
Nun Ziffer 2, die nach Sätzen getrennt abgestimmt
werden soll:
Wer stimmt Satz 1 zu? – Minderheit.
Handzeichen für Satz 2! – Minderheit.
Wer stimmt dafür, die Entschließung in der soeben
beschlossenen Fassung anzunehmen? – Mehrheit.
1 Seite 389, linke Spalte
2 Anlage 9
Dann ist so beschlossen.
Punkt 52:
TOP 52
Entschließung des Bundesrates: Förderung des
Ersterwerbs von eigengenutzten Wohnimmobilien
– Antrag des Landes Schleswig-Holstein –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Schleswig-
Holstein – (Drucksache 493/21)
Dem Antrag ist Nordrhein-Westfalen beigetreten.
Wir haben eine Wortmeldung von Frau Ministerin
Heinold aus Schleswig-Holstein, anschließend von Herrn
Minister Lienenkämper aus Nordrhein-Westfalen. Zuerst
Frau Ministerin Heinold.
Monika Heinold (Schleswig-Holstein): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Schleswig-Holstein hat
2017 eine Bundesratsinitiative mit zwei
Reformvorschlägen zum bundesgesetzlich geregelten
Grunderwerbsteuergesetz auf den Weg gebracht.
Das erste Anliegen war das Schließen des
Steuerschlupfloches der sogenannten Share Deals. Dafür haben
wir uns eingesetzt, weil es nicht hinnehmbar ist, dass
Großkonzerne das Zahlen von Grunderwerbsteuer mit
ausgeklügelten Gestaltungspraktiken regelmäßig
umgehen; weil es nicht sein kann, dass sich
Kapitalgesellschaften der gesellschaftlichen Verantwortung entziehen,
während insbesondere die kleine und mittelständische
heimische Wirtschaft mit ihren Steuern unseren Staat
finanziert. Dieser Teil der Bundesratsinitiative hat Wirkung
gezeigt. So ist inzwischen endlich ein Gesetz in Kraft
getreten, mit dem zumindest die
Steuervermeidungsmethode der sogenannten Share Deals spürbar eingedämmt
wurde.
Nun zum zweiten Teil unserer damaligen
Bundesratsinitiative. Er hatte das Ziel, den Ländern bei der
Erhebung der Grunderwerbsteuer Ausnahmen zu
ermöglichen, um gezielt den Ersterwerb einer eigengenutzten
Wohnimmobilie zu unterstützen. Wir wollten also
innerhalb einer Steuer auf der einen Seite für Mehreinnahmen,
auf der anderen Seite für Entlastung sorgen. Damit sollen
insbesondere junge Familien beim Erwerb von
Wohneigentum auf dem angespannten Immobilienmarkt entlastet
werden; wir haben heute Morgen diskutiert, wie
schwierig der Wohnungsmarkt ist. Bei einem Steuersatz von
6,5 Prozent, wie in Schleswig-Holstein aufgrund der
Haushaltskonsolidierung notwendig, ist die
Grunderwerbsteuer beim Haus- und Wohnungskauf neben den
Maklergebühren natürlich ein relevanter Kostenfaktor.
Meine Damen und Herren, dieser Teil unserer
Bundesratsinitiative ist nach wie vor offen. Deshalb haben wir in
diesem Jahr erneut einen Antrag hierzu eingebracht. Die
Bundesregierung wird darin gebeten zu prüfen, wie den
Ländern bei der Erhebung der Grunderwerbsteuer für den
Ersterwerb Ausnahmen ermöglicht werden können. Nach
erfolgter Prüfung soll ein entsprechender Gesetzentwurf
vorgelegt werden.
Konkret könnte die Lösung so aussehen, dass den
Ländern die Möglichkeit eingeräumt wird, einen
persönlichen grunderwerbsteuerlichen Freibetrag für den
Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie
einzuführen. Die Lösung könnte aber auch sein, den Ländern
differenzierte Steuersätze zu ermöglichen, was ebenfalls
bundesgesetzlich klar geregelt werden müsste. Es sind
also verschiedene Optionen denkbar. Entscheidend ist im
Ergebnis, dass die Länder in die Lage versetzt werden,
den Ersterwerb einer Wohnimmobilie rechtssicher und
gezielt fördern zu können. Die Betonung liegt auf
„können“, weil es den Ländern mit einer solchen Regelung
selbst überlassen bleibt, frei zu entscheiden, ob sie von
der Ausnahmemöglichkeit Gebrauch machen möchten
oder nicht, so wie wir jetzt auch die Höhe des
Steuersatzes frei bestimmen können.
Ja, zurzeit sind die Haushalte der Länder
coronabedingt sehr belastet. Auch bei uns in Schleswig-Holstein
sind in der Finanzplanung große Löcher. Wir möchten
dennoch die Option haben, die Bürgerinnen und Bürger
beim erstmaligen Hauskauf zu unterstützen, ohne dass
wir den Steuersatz in Gänze reduzieren müssen.
Ich werbe dafür, den Ländern, die insgesamt relativ
wenig Regelungskompetenz im Steuerrecht haben, in
diesem Punkt künftig mehr Eigenständigkeit
einzuräumen. Deshalb haben wir die Bundesratsinitiative heute
erneut eingebracht. Ein Land haben wir schon gefunden,
das sie mit unterstützt. Das ist ein Anfang. Wir werben
für mehr.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank,
Frau Ministerin Heinold!
Herr Minister Lienenkämper aus Nordrhein-
Westfalen.
Lutz Lienenkämper (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe
Kollegen! Frau Kollegin Heinold hat es schon vorgetragen:
Mit dem Antrag aus Schleswig-Holstein, dem Nordrhein-
Westfalen beigetreten ist, soll die Bundesregierung
beauftragt werden zu prüfen, wie den Ländern
Ausnahmen bei der Erhebung der Grunderwerbsteuer für den
Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie
ermöglicht werden können, und nach erfolgter Prüfung einen
entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Dieses Anliegen wird von Nordrhein-Westfalen seit
Jahren vertreten. Bereits 2017 hat unsere
Landesregierung an dieser Stelle einen Antrag eingebracht, welcher
die Bundesregierung auffordert, zeitnah einen
Gesetzentwurf einzubringen, der im bundesgesetzlich geregelten
Grunderwerbsteuergesetz für Erwerbe von
selbstgenutzten Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern oder
Eigentumswohnungen und den Erwerb unbebauter
Grundstücke zur Bebauung mit den genannten
Gebäudearten durch natürliche Personen eine entsprechende
Freibetragsregelung vorsieht. Der Antrag liegt immer noch in
den Ausschüssen. Die Initiative ist also nicht aufgegriffen
worden.
Gleichwohl ist zu sehen, dass die Hürden, denen
gerade junge Familien beim Immobilienerwerb
gegenüberstehen, angesichts der weiter steigenden Immobilienpreise
noch höher geworden sind. Deshalb unterstützt
Nordrhein-Westfalen den neuerlichen Vorstoß aus Schleswig-
Holstein, die Familien zu entlasten.
Es bleibt festzustellen, dass die Wohneigentumsquote
in Deutschland trotz historisch niedriger Zinsen seit
Jahren stagniert und im europäischen Vergleich extrem
niedrig ist. Insbesondere Haushalten mit geringerem
Einkommen und jungen Familien ist der Erwerb von
Wohneigentum oftmals nicht möglich. Sie verfügen regelmäßig
nur über eine geringe Kapitalausstattung und werden vor
allem durch die im internationalen Vergleich hohen
Erwerbsnebenkosten besonders belastet.
Wir sind überzeugt, dass Wohneigentum ein
wesentlicher Baustein für eine gute Altersversorgung der
Bevölkerung und damit förderungswürdig ist. Ein im Laufe des
Erwerbslebens abbezahlter, der Eigennutzung dienender
Wohnimmobilienbesitz trägt dazu bei, die Kosten für das
Wohnen im Alter kalkulierbarer zu machen und eventuell
in dieser Lebensphase drohender Altersarmut
entgegenzuwirken. Zudem bedeutet ein Eigenheim gerade für
Familien ein großes Stück gelebte Freiheit und
Planungssicherheit, womit es zu einem gelingenden Familienleben
einen wichtigen Beitrag leisten kann.
Nordrhein-Westfalen hält es daher für geboten, die
Bürgerinnen und Bürger und insbesondere junge
Familien bei der Schaffung von angemessenem
Wohneigentum zu unterstützen. Eine Freibetragsregelung, wie sie
seit Jahren von Nordrhein-Westfalen vertreten und heute
noch einmal nachdrücklich gefordert wird, ist dazu ein
geeignetes Mittel. Deshalb bitte ich Sie herzlich, die
Entschließung zu unterstützen.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank,
Herr Minister Lienenkämper.
Die Ausschussberatungen werden fortgesetzt.
TOP 53:
TOP 53
Entschließung des Bundesrates – Rücknahme der
Vorbehalte zu Artikel 59 der Istanbul-Konvention
– Antrag der Länder Bremen, Berlin, Thüringen und
Hamburg – Geschäftsordnungsantrag des Freistaats
Thüringen – (Drucksache 560/21)
Es liegen zwei Wortmeldungen vor. Herr Minister
Adams aus Thüringen beginnt.
Dirk Adams (Thüringen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der
vorliegenden Entschließung fordert Thüringen
gemeinsam mit Bremen, Berlin und Hamburg die
Bundesregierung auf, die sogenannte Istanbul-Konvention endlich
vollständig umzusetzen, um Frauen ohne gesicherten
Aufenthaltstitel umfassend gegen geschlechtsspezifische
und häusliche Gewalt zu schützen.
Die Istanbul-Konvention verpflichtet die
Mitgliedstaaten, gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen. Im
Fokus der Konvention steht die geschlechtsspezifische
Gewalt, also jede Form von Gewalt, die sich entweder
gegen Frauen richtet oder Frauen unverhältnismäßig stark
trifft.
Die Bundesrepublik Deutschland ist der Konvention
beigetreten; sie gilt hier seit dem 1. Februar 2018.
Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, offensiv
gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen. Sie haben
sich im Rahmen der ganzheitlichen Gewaltschutzstrategie
zu verschiedenen Maßnahmen verpflichtet.
Eine dieser Schutzstrategien betrifft die Ausdehnung
der Maßnahmen auch in Asylverfahren, namentlich die
Schaffung eines eigenständigen Aufenthaltstitels für
Gewaltopfer. Artikel 59 Absatz 2 verpflichtet zur
Aussetzung von Ausweisungs- beziehungsweise
Abschiebeverfahren, um betroffenen Frauen mit abgeleitetem
Aufenthaltsrecht die Möglichkeit zu geben, einen
eigenständigen Aufenthaltstitel zu beantragen. Den Betroffenen soll
damit ermöglicht werden, einen Aufenthaltstitel aus
humanitären Gründen zu erlangen.
Betroffene von Gewalt gegen Frauen oder häuslicher
Gewalt sollen überdies gemäß Artikel 59 Absatz 3 einen
verlängerbaren Aufenthaltstitel erhalten, wenn ihr
Aufenthalt aufgrund ihrer persönlichen Lage oder zur
Mitwirkung in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren
erforderlich ist.
Ich bin der Auffassung, dass der Einsatz für den
Schutz von Frauen vor Gewalt jedermann besonders
wichtig sein soll.
Leider weigert sich die Bundesregierung bislang, diese
Maßnahmen zum Schutz der Frauen umzusetzen. Daher
mahnen die antragstellenden Länder an, dass Deutschland
für die konsequente und menschenrechtskonforme
Umsetzung der Istanbul-Konvention die Vorbehalte gegen
Artikel 59 Absatz 2 und Absatz 3 der Konvention
zurücknehmen sollte – besser formuliert: zurücknehmen
muss –, um auch Frauen ohne gesicherten
Aufenthaltstitel umfassend gegen geschlechtsspezifische und
häusliche Gewalt zu schützen. Nur ein eigenständiger
Aufenthaltstitel ermöglicht es von Gewalt betroffenen Frauen,
sich der Gewalt zu entziehen und ihr Leben eigenständig
und frei von Gewalt zu führen.
Daher bitte ich um Zustimmung zur sofortigen
Sachentscheidung und zu unserer Initiative. – Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Herr Kollege Adams!
Das Wort hat – nachdem das Pult gereinigt ist – Frau
Senatorin Gallina aus Hamburg.
Anna Gallina (Hamburg): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gewalt gegen Frauen
und Mädchen ist ein weltweit erschütterndes Phänomen.
Oft erfahren Frauen Gewalt im häuslichen Bereich
durch eine vertraute Person, einen früheren oder den
aktuellen Partner. Auch in Deutschland ist dies keine
Seltenheit, und zwar unabhängig von Herkunft und
sozialem Status. Etwa jede vierte Frau erlebt körperliche oder
sexuelle Gewalt in einer Beziehung oder durch einen
früheren Partner. Und an etwa jedem dritten Tag tötet ein
Mann in Deutschland seine Partnerin beziehungsweise
Ex-Partnerin. Das sind bestürzende Zahlen.
Diese Taten, Dramen spielen sich oft im Verborgenen
ab. Daher brauchen wir dringend mehr öffentliches
Bewusstsein für das Thema, auch um es aus der Tabu-
Ecke herauszuholen.
Wir brauchen für die Verhütung häuslicher Gewalt ein
umfassendes Spektrum von schützenden und stärkenden
Regelungen, deren konsequente Durchsetzung sowie
Hilfsangebote staatlicher und zivilgesellschaftlicher Art.
Die vor zehn Jahren unterzeichnete Istanbul-
Konvention hat zu Recht einen breiten Ansatz gewählt.
Sie verpflichtet die Vertragsstaaten in den
verschiedensten Rechts- und Lebensbereichen auf Schutz und Hilfe
für von Gewalt betroffene Frauen.
Besonders einschneidend ist häusliche Gewalt dort,
wo sich eine Frau in Abhängigkeit von einem
gewalttätigen Partner befindet. Ein Beispiel dafür ist, dass sich der
Aufenthaltsstatus einer Frau von einem solchen Partner
ableitet. So ist die Angst vor dem Verlust des
Aufenthaltsstatus oder vor Abschiebung ein starkes Motiv, sich
nicht hilfesuchend an Behörden zu wenden, sich nicht zu
trennen, sondern eine gewalttätige Beziehung stumm zu
erdulden. Frauen drohen hier schutzlos der verübten
Gewalt ausgeliefert zu sein.
Die Istanbul-Konvention regelt in ihrem Artikel 59
konkrete Verpflichtungen, um den Aufenthaltsstatus von
Gewalt betroffener Frauen zu schützen. Absatz 2 soll es
dem von Gewalt betroffenen Opfer ermöglichen, einen
eigenständigen Aufenthaltstitel zu beantragen. Er fordert
dazu die Möglichkeit, Ausweisungsverfahren von
Betroffenen auszusetzen, wenn der Aufenthaltsstatus
vom Partner beziehungsweise Ehemann abhängt und
dieser ausgewiesen wird.
Zudem wird in Absatz 3 die Schaffung eines
verlängerbaren Aufenthaltstitels für Gewaltopfer vorgesehen,
wenn ihr Aufenthalt aufgrund ihrer persönlichen Lage
oder zur Mitwirkung in einem Strafverfahren erforderlich
ist.
Leider hat Deutschland bei der Ratifikation der
Istanbul-Konvention völkerrechtliche Vorbehalte gegen diese
beiden Bestimmungen angebracht. Die heute zu
behandelnde Vorlage der Länder Bremen, Berlin, Thüringen
und Hamburg fordert die Bundesregierung auf, die
genannten Vorbehalte gegenüber der Istanbul-Konvention
endlich aufzugeben. Dies wäre nicht nur ein symbolisch
wichtiger Schritt, es wäre vielmehr Anlass für
Anpassungen im deutschen Aufenthaltsrecht, um Frauen besser vor
Gewalt zu schützen.
Die Bundesregierung hat bisher versucht, den
Vorbehalt gegen Artikel 59 Absatz 3 besonders damit zu
begründen, dass Frauen eine Duldung erhalten, wenn ihre
Anwesenheit im Strafverfahren erforderlich ist. Das ist
aber ein Scheinargument. Eine Duldung ist kein
rechtmäßiger Aufenthaltstitel, sie ist lediglich eine
vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Sie stellt Betroffene
in vielerlei Weise schlechter, so beim Zugang zum
Arbeitsmarkt oder in sozialrechtlicher Hinsicht.
Wir hoffen auch auf Verbesserungen durch Aufgabe
des Vorbehalts gegen Artikel 59 Absatz 2. Ein
eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 31 des Aufenthaltsgesetzes
setzt bei Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft
regelhaft voraus, dass die eheliche Lebensgemeinschaft
seit wenigstens drei Jahren im Bundesgebiet bestanden
hat. Vor Ablauf dieser drei Jahre bestehen erhöhte
Anforderungen. So wird bei Härtefällen häuslicher Gewalt
die Kausalität zwischen der ehelichen Gewalt und der
späteren Trennung von dem gewalttätigen Ehepartner
verlangt. Diese zusätzlichen Hürden müssen endlich
abgebaut werden.
Die Aufgabe der Vorbehalte gegen Artikel 59 der
Istanbul-Konvention ist längst überfällig. Wir dürfen die
Augen vor Gewalt gegen Frauen nicht noch länger
verschließen. Ich bitte Sie daher eindringlich: Stimmen Sie
für die sofortige Sachentscheidung und für unsere
Entschließung!
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Frau Kollegin Gallina!
Weitere Wortmeldungen oder Erklärungen zu
Protokoll liegen nicht vor.
Die Ausschussberatungen sind noch nicht
abgeschlossen. Thüringen hat jedoch, wie wir gerade gehört haben,
sofortige Sachentscheidung beantragt. Wer dafür ist, den
bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eine Minderheit.
Die Ausschussberatungen werden fortgesetzt.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Ich komme zu Tagesordnungspunkt 17, der soeben
geschoben wurde, zurück:
TOP 17
Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung
von Lebensmittelabfällen durch Verankerung
gesetzlicher Verpflichtungen im
Kreislaufwirtschaftsgesetz – Antrag des Landes Niedersachsen –
(Drucksache 543/21)
Je eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben haben
Herr Staatssekretär Hoogvliet (Baden-Württemberg)
und Frau Senatorin Dr. Leonhard (Hamburg).
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen.
Bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 1, wunschgemäß
getrennt nach Buchstaben:
Buchstabe a! – Mehrheit.
Buchstabe b! – Mehrheit.
Buchstabe c! – Minderheit.
Buchstabe d! – Mehrheit.
Buchstabe e! – Minderheit.
Buchstabe f! – Minderheit.
Buchstabe g! – Minderheit.
Buchstabe h! – Mehrheit.
Buchstabe i! – Mehrheit.
Buchstabe j! – Mehrheit.
Buchstabe k! – Mehrheit.
Buchstabe l! – Mehrheit.
Buchstabe m! – Mehrheit.
Buchstabe n! – Mehrheit.
Buchstabe o! – Mehrheit.
Buchstabe p! – Mehrheit.
Buchstabe q! – Mehrheit.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer die
Entschließung, wie soeben festgelegt, fassen möchte,
den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
1 Anlagen 10 und 11
Wir verlassen den Tagesordnungspunkt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 54 auf:
TOP 54
Entschließung des Bundesrates – Reform des
Abstammungsrechts: Alle Familien stärken –
Gleichstellung voranbringen – Antrag der Länder Berlin
und Hamburg, Thüringen – Geschäftsordnungsantrag
des Landes Berlin – (Drucksache 223/21)
Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Senator
Dr. Behrendt aus Berlin vor.
Dr. Dirk Behrendt (Berlin): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Anwesende!
Wie erklären Sie einem 5-Jährigen, der in eine
gleichgeschlechtliche Ehe geboren wurde, dass er anders
behandelt wird als sein Kita-Freund, der in eine heterosexuelle
Ehe geboren wurde? Wie erklären Sie diesem Kind, dass
es rechtlich nur einen Elternteil hat? Mir fällt auf diese
Frage keine vernünftige Antwort ein.
Tatsache ist: In einer heterosexuellen Ehe gilt der
Mann ab dem Moment der Geburt des Kindes als
rechtlicher Vater, und zwar unabhängig davon, ob er der
biologische Vater ist oder nicht. Warum soll das bei lesbischen
Ehen eigentlich anders sein? Warum soll die Mit-Mutter
nicht auch ab dem Moment der Geburt des Kindes
rechtlich die Mutter sein? Meine Damen und Herren, die
rechtliche Stellung der Mit-Mutter entspricht momentan
eher der einer Babysitterin denn einer Mutter. Dieser
Zustand ist nicht akzeptabel.
Ich weiß, einige von Ihnen werden jetzt sagen: Das ist
doch alles nicht so schlimm, es gibt doch die
Stiefkindadoption! – Richtig, es gibt die Stiefkindadoption.
Richtig ist aber auch: Die Stiefkindadoption wurde für
eine völlig andere Lebenssituation geschaffen. Die
Stiefkindadoption ist für eine Familienkonstellation gedacht,
in der Kinder aus einer früheren Beziehung in eine neue
Partnerschaft einbezogen werden sollen. Das hat mit
einer Regenbogenfamilie rein gar nichts zu tun. Oder
anders formuliert: In die Ehe geborene Kinder sind keine
Stiefkinder. Das gilt für heterosexuelle Ehen und sollte
ebenso für homosexuelle Ehen gelten.
Meine Damen und Herren, wir haben also folgende
Situation: Die Regenbogenfamilien sind im Jahr 2021
Teil unserer gesellschaftlichen Realität. Unser Recht hat
auf diese gesellschaftliche Realität aber bis heute keine
Antwort. Stattdessen behelfen wir uns seit Jahren mit
einer Konstruktion, die für einen ganz anderen
Sachverhalt gedacht ist, einer Rechtskonstruktion, die aus den
60er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts
stammt.
Als ob das nicht genug wäre, kommt folgender
entscheidender Aspekt hinzu: Die Stiefkindadoption stellt
eine enorme Belastung für die Eltern und auch für die
Kinder dar. Sie benachteiligt die Regenbogenfamilien auf
erhebliche Weise. In einem konkreten Fall hat eine
betroffene Mutter ihre Erfahrungen folgendermaßen
beschrieben:
Das Familiengericht fordert zunächst zahlreiche
Nachweise. Es müssen Gesundheitszeugnisse der
Neugeborenen – in diesem Fall Zwillinge – vorgelegt werden.
Auch die Mit-Mutter musste ein Gesundheitszeugnis
vorlegen. Die Mutter sollte außerdem darlegen, dass sie
psychisch gesund ist. Sie sollte darlegen, dass sie in der
Lage ist, Kinder überhaupt aufzuziehen. Dann kam das
Jugendamt. Das Jugendamt verlangte weitere Auskünfte.
Es wurde beispielsweise von beiden Frauen ein
sogenannter Lebensbericht ab dem Kindergartenalter verlangt.
Sie mussten dem Jugendamt ihr gesamtes Leben
offenlegen. Zudem mussten die Frauen angeben, für wie
kompetent sie die Partnerin in Erziehungsfragen halten.
Die Mutter beschrieb die Situation für die Familie so –
Zitat –: Man hat permanent das Gefühl, man braucht
aufgrund seines Auslebens des Familienwunsches die
Legitimation von außen, und das fühlt sich richtig, richtig
schlecht an und ungerecht.
Meine Damen und Herren, all das zeigt: Das derzeitige
Abstammungsrecht schafft enorme Probleme.
Aber damit nicht genug! Spätestens seit März dieses
Jahres ist klar: Das derzeitige Abstammungsrecht stellt
auch ein ernsthaftes rechtliches Problem dar. Sowohl das
Oberlandesgericht Celle als auch das Kammergericht
Berlin halten die zentrale Vorschrift des
Abstammungsrechts für verfassungswidrig. Beide Gerichte haben im
Frühjahr dieses Jahres die Regelung dem
Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Das Kammergericht
schreibt in seiner Begründung beispielsweise – Zitat –:
Der Senat ist überzeugt, dass die Bestimmung sowohl das
Kind als auch die Ehefrau der Mutter in ihrem
Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt und
verfassungswidrig ist.
Meine Damen und Herren, ein Recht, das schon vor
Jahren von der gesellschaftlichen Realität überholt
wurde, ein Recht, das die Betroffenen benachteiligt, ein
Recht, das von den Gerichten für verfassungswidrig
befunden wird! Angesichts dieser Situation frage ich
mich ernsthaft: Was in aller Welt braucht es noch, damit
die Bundesregierung endlich handelt und das
Abstammungsrecht vernünftig reformiert?
Vielleicht braucht es noch eine Aufforderung der
Länder. Sehr geehrte Mitglieder dieses Hauses, ein
souveräner Gesetzgeber sollte sich nicht von den Gerichten
treiben lassen. Ein souveräner Gesetzgeber sollte
Gesetzesreformen selbst anpacken. Daher werbe ich um Ihre
Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Herr Kollege Dr. Behrendt!
Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr
Staatssekretär Eitel (Saarland) abgegeben.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen.
Wer dafür ist, die Entschließung gemäß Ziffer 1 der
Ausschussempfehlungen zu fassen, den bitte ich um das
Handzeichen. – Das ist eine Minderheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t
gefasst.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 55 auf:
TOP 55
Entschließung des Bundesrates „Zukunftsagenda
für Handwerk und mittelständische Wirtschaft“
– Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 696/21)
Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister
Dr. Herrmann aus Bayern vor.
Dr. Florian Herrmann (Bayern): Frau Präsidentin!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Handwerk und
Mittelstand sind zentrale Leistungsträger unserer
Wirtschaft und verlässliche Partner, wenn es darum geht, die
wirtschaftlichen und die gesellschaftlichen
Herausforderungen der Corona- und der Nach-Coronazeit zu
bewältigen.
Mit der „Zukunftsagenda für Handwerk und
mittelständische Wirtschaft“ verfolgt die Bayerische
Staatsregierung das Ziel, Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit
von Handwerk und mittelständischen Unternehmen zu
steigern. Dadurch wollen wir sie unterstützen, weiterhin
gerade in ihren Heimatorten, in ländlich strukturierten
Regionen kraftvoll für Wachstum, Beschäftigung und
Lebensqualität zu sorgen. Denn gerade Handwerk und
Mittelstand sorgen entscheidend für die Gleichwertigkeit
der Lebensverhältnisse in unserem Land.
In diesem Zusammenhang ist auch der besondere
Beitrag, den Handwerk und Mittelstand im Bereich der
Ausbildungsplätze erbringen, besonders positiv
hervorzuheben. Dass Deutschland EU-weit die niedrigste
Jugendarbeitslosigkeit vorweisen kann, ist ganz wesentlich ihr
Verdienst und ein wichtiger Beitrag zur sozialen
Sicherheit in unserem Land.
Ich darf die sieben Forderungen, die unser
Entschließungsantrag enthält – um dessen Zustimmung ich
werbe –, in aller Kürze vorstellen:
Erstens. Der Bund soll zu einer Prüfung aufgefordert
werden, ob sein Zugriff auf Mittel der operationellen EU-
1 Anlage 12
Programme zulässig ist. Damit wollen wir eine stärkere
Belastung der Bildungsträger bei der Förderung der
überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks verhindern.
Zweitens. Unser Antrag fordert die deutschlandweite
Einführung eines Meisterbonus in Höhe von 2.000 Euro.
In Bayern gibt es den Meisterbonus bereits. Wir sind
überzeugt, dass sich dieses Instrument in ganz
Deutschland positiv auf die Gewinnung von Fachkräften
auswirken wird.
Drittens. Bundesweit soll ein flächendeckendes 365-
Euro-Bildungsticket für ÖPNV und SPNV mit einer
Beteiligung des Bundes in Höhe von mindestens 20
Prozent der Kosten eingeführt werden.
Viertens. Kleine Unternehmen und Handwerker sind
oft hochspezialisiert. Deshalb brauchen sie Zugang zu
anwendungsorientierten Forschungseinrichtungen. Ein
Innovationsgutschein soll Kleinunternehmen in die Lage
versetzen, sich Forschungskapazitäten an Hochschulen
und Forschungsinstitutionen zu erschließen.
Fünftens. Die deutsche Wirtschaft leidet unter
drückend hohen Energiekosten. Deshalb fordert der
Entschließungsantrag der Bayerischen Staatsregierung die
Senkung der EEG-Umlage und der Stromsteuer.
Sechstens. Als ebenso drückend empfinden gerade
Kleinstbetriebe die Belastung durch die überbordende
Bürokratie. Deshalb enthält der Antrag die Forderung,
künftig alle gesetzgeberischen Maßnahmen dahin gehend
zu bewerten, ob der Aufwand, den gesetzgeberische
Maßnahmen für Kleinstunternehmen erfordern, in
Relation zum Nutzen steht.
Last, but not least siebtens der Nervus Rerum, das
Geld: Durch eine mittelstandfreundliche und
praxistaugliche Fortentwicklung der Thesaurierungsbegünstigung
soll die Innenfinanzierung mittelständischer
Einzelunternehmen und Personengesellschaften gestärkt werden.
Diese sieben Maßnahmen sind aus Sicht der
Bayerischen Staatsregierung geeignet, die Rahmenbedingungen
für Handwerk und Mittelstand deutschlandweit zu
optimieren. Ich bitte daher namens der Staatsregierung um
Ihre Unterstützung unseres Entschließungsantrags. –
Vielen Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Herr Kollege Dr. Herrmann!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem Ausschuss
für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem
Kulturausschuss, dem Umweltausschuss und dem
Verkehrsausschuss zu.
Ich beende diesen Tagesordnungspunkt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf:
TOP 21
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament und den Rat
Eine Unternehmensbesteuerung für das 21.
Jahrhundert
COM(2021) 251 final
(Drucksache 444/21)
Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Minister
Lienenkämper aus Nordrhein-Westfalen vor.
Lutz Lienenkämper (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe
Kollegen! In ihrer Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung
stellt uns die Europäische Kommission ihre steuerlichen
Vorhaben und Planungen für die nächsten Jahre vor.
Die Maßnahmen zur Unternehmensbesteuerung sollen
dabei in eine umfassende EU-Steueragenda eingebettet
werden. Daraus können sich erhebliche Auswirkungen
auf unsere Haushalte, aber auch auf unsere Unternehmen
ergeben. Ja, die EU möchte nun sogar bei der Frage
mitsprechen, wie wir den jeweiligen nationalen Steuermix in
den Mitgliedstaaten ausgestalten. Das ist ein Kernbereich
der Souveränität und der Autonomie unserer nationalen
Parlamente. Deshalb wäre dies ein massiver Verstoß
gegen das bewährte Subsidiaritätsprinzip, den wir gerade
als selbstbewusste Länder so nicht durchgehen lassen
dürfen.
Daher bedauere ich es ausdrücklich, dass es offenbar
nicht gelingt, eine gemeinsame Stellungnahme der
Länder dazu zu erarbeiten. Es wäre möglich gewesen, diesen
Steuererhöhungsphantasien der EU einen Riegel
vorzuschieben und die Autorität der nationalen Parlamente vor
Übergriffen aus Brüssel zu schützen. Das wird
voraussichtlich nicht gelingen. Vielmehr reden wir über eine
Stellungnahme, die kaum verhohlene Forderungen nach
Vermögens- und Ökosteuern enthält und sogar über die
weitreichenden Forderungen der EU hinausgeht. Für uns
ist klar: Steuererhöhungen sind Gift für den dringend
benötigten Aufschwung nach Corona. Entlastungen sind
das Gebot der Stunde. Zusätzlich benötigen wir weniger,
nicht mehr Bürokratie.
In dem Text, über den wir sprechen, wird stattdessen
beispielsweise die Veröffentlichung von
Unternehmensdaten – sogenanntes Public Country-by-Country
Reporting – gefordert, ein Ansinnen, bei dem sich auch die
Bundesregierung jahrelang nicht einig geworden ist und
das erheblichen Bürokratieaufwand und
Wettbewerbsnachteile für unsere Unternehmen nach sich ziehen
würde. Besonders bemerkenswert finde ich: Dieses Thema
taucht in der Mitteilung der EU-Kommission überhaupt
nicht auf. Stattdessen geht es dort um die Umsetzung der
OECD-Vorschläge sowie die zukünftigen Arbeiten an
einem EU-Rahmen für die Unternehmensbesteuerung.
Dazu sollten wir einheitlich Stellung beziehen. Leider
gefährdet der Text, über den wir sprechen, die
Einflussmöglichkeiten des Bundesrates und auch die wirksame
Vertretung der gemeinsamen Interessen aller Länder auf
europäischer Ebene.
Wenn wir keine einheitliche Linie finden, bleibt uns
letztlich nur die Möglichkeit, die Kommissionsmitteilung
zur Kenntnis zu nehmen. Das wäre aufgrund der
möglicherweise gravierenden Auswirkungen viel zu wenig.
Wir sind uns doch eigentlich völlig einig, dass wir –
erstens – aufgrund der gravierenden Auswirkungen auf
Haushalte, Unternehmen und Verwaltung frühzeitig in
die Diskussion eingebunden werden wollen; zweitens das
Zwei-Säulen-Modell der OECD so ausgestaltet werden
muss, dass es kompatibel mit dem Binnenmarkt ist,
Nachteile für die deutsche Wirtschaft vermieden werden
und das Steueraufkommen der öffentlichen Haushalte
nicht gefährdet wird; drittens schließlich
missbräuchlichen Steuergestaltungen und unfairem Steuerwettbewerb
auf internationaler Ebene ein Riegel vorgeschoben
werden muss, der nicht zu Nachteilen für unseren
Wirtschaftsstandort führt.
Diese Einigkeit in den Sachfragen gilt es im Sinne
einer wirksamen Vertretung unserer Länderinteressen in
Brüssel zu betonen. Das kann aber nur gelingen, wenn
wir uns auf eine einheitliche Linie verständigen. Deshalb
stellen wir unseren Antrag hier im Plenum noch einmal.
Ich betone, dass wir darin bewusst gemeinsame Themen
in den Fokus gerückt haben. Falls wir auf dieser
Grundlage nicht zu einem gemeinsamen Vorgehen kommen,
brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn wir in Brüssel
nicht gehört werden.
Ich wünsche mir deshalb, dass wir in unser aller
Interesse zu diesem Punkt eine gemeinsame Linie finden, und
bitte um Unterstützung unseres Antrags.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor.
Ich beginne mit dem Landesantrag. Bitte Ihr
Handzeichen! – Minderheit.
Wir kommen zu den Ausschussempfehlungen. Ich rufe
auf:
Ziffern 1, 5, 7, 8, 11 und 12 gemeinsam! – Minderheit.
Bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Damit stelle ich fest, dass der Bundesrat entsprechend
Ziffer 13 der Ausschussempfehlungen von der Vorlage
Kenntnis genommen hat.
Wir beenden den Tagesordnungspunkt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf:
TOP 23
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Festlegung
harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz
(Gesetz über künstliche Intelligenz) und zur
Änderung bestimmter Rechtsakte der Union
COM(2021) 206 final
(Drucksache 488/21, zu Drucksache 488/21)
Uns liegt eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister
Dulig aus Sachsen vor.
Martin Dulig (Sachsen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Künstliche
Intelligenz – KI – hat bereits Eingang in viele Bereiche unseres
alltäglichen Lebens gefunden, auch wenn uns dies oft gar
nicht bewusst ist. Ihre Bedeutung wird weiter zunehmen
– für Wirtschaft und Arbeit, Wissenschaft, Aus- und
Weiterbildung, regionale Entwicklung, Verkehr, Schule,
Verwaltung und so weiter. KI ist ein Megathema unserer
Zeit.
Der Einsatz von KI ist mittlerweile Grundlage für den
wirtschaftlichen Erfolg vieler Unternehmen, von
Lösungsanbietern wie von Anwendern. Er wird in
Zukunft entscheidend sein für das erfolgreiche Bestehen
vieler Unternehmen in unterschiedlichsten Branchen am
Markt. Mitunter ruft die Anwendung von KI aber auch
Unbehagen oder gar Ängste hervor, insbesondere mit
Blick auf den zum Teil fragwürdigen Einsatz in
autoritären oder autokratischen Systemen – Stichwort Social
Scoring.
Daher ist der Verordnungsvorschlag der EU in seinem
Bestreben, einen Rahmen für die Anwendung von KI zu
schaffen, ihre Chancen zu nutzen und Missbrauch zu
verhindern, ein richtiger und wichtiger Schritt. Eine
Regulierung in diesem Sinne befördert die Akzeptanz
von KI. Eine Überregulierung sollte aber bitte vermieden
werden.
KI schafft völlig neue Möglichkeiten etwa in der
Industrie, im Dienstleistungsbereich, im Handel, in der
Logistik oder Medizin.
Eine wichtige Perspektive zum Einsatz von KI: Sie
kann Beschäftigte von monotonen, aber auch von
gefährlichen Arbeitsvorgängen entlasten und somit
Möglichkeiten schaffen, die Arbeitskraft produktiver und kreativer
einzusetzen. Damit kann die Arbeitswelt besser und
menschlicher gestaltet werden.
Neue Produktions- und Beschäftigungsformen bringen
neuartige Gefährdungen bei der Arbeit mit sich. Dies
erfordert eine ständige Abschätzung der Folgen.
Arbeitsschutzmaßnahmen müssen den sich ändernden
Gegebenheiten angepasst werden. Wir müssen dafür sorgen, dass
durch den gesetzlichen Rahmen für Arbeits- und
Gesundheitsschutz die menschengerechte Gestaltung der
Arbeit unter KI-Bedingungen gewährleistet bleibt.
Arbeitsfelder und Tätigkeiten werden sich durch den
Einsatz von KI in der Arbeitswelt zunehmend ändern.
Daher müssen auch die bestehenden Regelungsrahmen
überprüft und weiterentwickelt werden. Es ist unsere
Aufgabe, eine neuartige und zugleich menschenzentrierte
Arbeitswelt weiterhin sicher und gesund zu gestalten.
Mit Blick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz gilt
auch bei KI-basierten Arbeitsprozessen: Die Technik
unterstützt den Menschen, nicht umgekehrt. Dies ist ganz
im Sinne von „guter Arbeit“. So wird die Attraktivität
eines Standortes erhöht wie auch die Chance, gute
Fachkräfte zu gewinnen.
Ich begrüße den vorliegenden Verordnungsvorschlag
der EU-Kommission, die den weltweit ersten
Rechtsrahmen für KI entworfen hat und europaweit einheitliche
Regelungen für dieses komplexe Thema schaffen möchte.
Das Ziel, eine Regulierung, die den Einsatz von KI im
Einklang mit den Werten, Grundrechten und Prinzipien
der Europäischen Union garantiert, zu schaffen, ist
wichtig und zu unterstützen.
Mit dem Vorschlag sollen europaweit harmonisierte
Vorschriften im Bereich der KI festgelegt werden. Damit
soll den individuellen und gesellschaftlichen Risiken
vorgebeugt werden, die die Nutzung von KI mit sich
bringt. Hier unterscheidet sich die EU von den
weitgehend unregulierten Entwicklungen vor allem in Asien,
aber auch in den USA. Langfristig dient dies der
Entwicklung und der Anwendung einer sicheren,
vertrauenswürdigen und ethisch vertretbaren KI, deren
Etablierung für eine globale Führungsrolle Europas auf diesem
Gebiet sorgen soll.
Für den Einsatz von KI-Technologien sind Akzeptanz
und Vertrauen der Menschen unentbehrlich. Es wird
entscheidend sein, die Balance zwischen einerseits
notwendigen Reglementierungen und andererseits der
Freiheit für Innovationen und der Weiterentwicklung der
Technologie sowie ihrer Anwendungen zu halten. Die
Regulierung muss daher mit Augenmaß erfolgen. Wir
müssen vor allem die Chancen sehen, welche uns KI
bietet, bis hin zur Bewältigung gesellschaftlicher
Herausforderungen wie etwa Klimaschutz, Gesundheitsschutz
oder Verkehrssicherheit.
Der risikobasierte Ansatz der Europäischen
Kommission bietet dafür eine gute Grundlage. Er vermeidet damit
gerade eine zu bürokratische Detailregulierung. Positiv
bewerte ich auch die Technologieoffenheit im
Anwendungsbereich.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir durch diese
Technologie ausgelöste Innovationen umfassend zum Vorteil
unserer Gesellschaft nutzen können. – Vielen Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.
Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 2! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 3.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 6.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 28! – Mehrheit.
Ziffer 29! – Mehrheit.
Ziffer 38! – Mehrheit.
Ziffer 42! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 43.
Ziffer 71! – Mehrheit.
Ziffer 77! – Mehrheit.
Ziffer 82! – Mehrheit.
Ziffer 83! – Ich habe eine Mehrheit gesehen. Bitte
noch einmal die Hände hoch! – Es ist die Mehrheit.
Manchmal ist das eigene Vermögen, zu rechnen, doch
noch besser als das System. Das finde ich sehr erfreulich.
(Heiterkeit)
Wir kommen zu Ziffer 84. – Mehrheit.
Ziffer 85! – Mehrheit.
Ziffer 95! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Ich rufe Punkt 25 auf:
TOP 25
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über Verbraucherkredite
COM(2021) 347 final; Ratsdok. 10382/21
(Drucksache 586/21, zu Drucksache 586/21)
Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu
Protokoll vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Ich
rufe auf:
Ziffern 4 und 5 gemeinsam! – Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Minderheit1.
Ziffer 8! – Minderheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Ziffer 14! – Mehrheit.
Ziffer 16! – Mehrheit.
Ziffer 17! – Mehrheit.
Ziffer 19! – Mehrheit.
Ziffer 23! – Mehrheit.
Ziffer 26! – Mehrheit.
Ziffer 27! – Mehrheit.
Ziffer 28! – Mehrheit.
Ziffer 33! – Mehrheit.
Ziffer 34! – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
1 Siehe auch Seite 397, rechte Spalte
Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 auf:
TOP 27
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über Maschinenprodukte
COM(2021) 202 final; Ratsdok. 8095/21
(Drucksache 484/21, zu Drucksache 484/21)
Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu
Protokoll vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.
Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Ziffer 18! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 28 auf:
TOP 28
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Auf dem Weg zu einem gesunden Planeten für alle
EU-Aktionsplan: „Schadstofffreiheit von Luft,
Wasser und Boden“
COM(2021) 400 final
(Drucksache 454/21)
Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu
Protokoll vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Ich
rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Ziffer 12! – Minderheit.
Ziffer 13! – Minderheit.
Ziffer 14! – Minderheit.
Ich rufe Ziffer 15 auf, zunächst ohne den letzten Satz!
– Minderheit.
Bitte Ihr Handzeichen für den letzten Satz der
Ziffer 15! – Minderheit.
Ziffer 16! – Knappe Mehrheit.
Ziffer 17! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich beende diesen Tagesordnungspunkt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 30 auf:
TOP 30
Zweite Verordnung zur Änderung der
Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-
Verordnung (Drucksache 625/21)
Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu
Protokoll vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 2! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung
entsprechend zugestimmt.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 33 auf:
TOP 33
Verordnung zur Umsetzung der
Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Russischen Föderation vom 3. März
2021 (Drucksache 626/21)
Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu
Protokoll vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Wer der Verordnung entsprechend Ziffer 1 zustimmen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung
zugestimmt.
Wir kommen nun zu der empfohlenen Entschließung.
Bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 2 der
Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu der Verordnung eine
Entschließung gefasst.
Wir schließen diesen Tagesordnungspunkt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 36 auf:
TOP 36
Verordnung zur Änderung der
Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte
und für Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten (Drucksache 634/21)
Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu
Protokoll vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung, wie soeben
beschlossen, zugestimmt.
Wir verlassen den Tagesordnungspunkt.
Ich rufe Punkt 37 auf:
TOP 37
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen
(MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung –
MTAPrV) (Drucksache 635/21)
Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu
Protokoll vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Ziffer 13! – Mehrheit.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung, wie soeben
beschlossen, zugestimmt.
Wir verlassen den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 40:
TOP 40
Verordnung über die Aufbewahrung und
Speicherung von Justizakten
(Justizaktenaufbewahrungsverordnung – JAktAV) (Drucksache 639/21)
Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Minister
Lienenkämper (Nordrhein-Westfalen) abgegeben. –
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen vor. Bitte Ihr Handzeichen
für:
Ziffer 1! – Minderheit.
Wer möchte der Verordnung gemäß Ziffer 2 der
Ausschussempfehlung in unveränderter Fassung
zustimmen? – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 41 auf:
TOP 41
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung
über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
(Drucksache 607/21)
Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu
Protokoll vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor.
Bitte zunächst Ihr Handzeichen für den Antrag
Bayerns! – Minderheit.
Dann frage ich, wer dafür ist, der Verordnung
unverändert zuzustimmen. Ihr Handzeichen bitte! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung
zugestimmt.
Wir kommen zu der empfohlenen Entschließung. Bitte
Ihr Handzeichen für:
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
1 Anlage 13
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5 Satz 1! – Minderheit.
Ziffer 5 Satz 2! – Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung
gefasst.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 46:
TOP 46
Mobilitätsdatenverordnung – MDV (Drucksache
615/21)
Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu
Protokoll vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen sowie ein Landesantrag vor.
Ich beginne mit Ziffer 1. – Mehrheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Bitte Ihr Handzeichen für den Landesantrag! –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung nach
Maßgabe der vorangegangenen Abstimmungen zugestimmt.
Wir verlassen diesen Tagesordnungspunkt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 48 auf:
TOP 48
Zweite Verordnung zur Änderung der
Ladesäulenverordnung (Drucksache 406/21)
Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Minister
Dr. Buchholz aus Schleswig-Holstein vor. Bitte schön.
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch
wenn es auf das Ende der Tagesordnung zugeht, möchte
ich reden, weil ich noch mal versuchen will, Sie von dem
Plenarantrag Schleswig-Holsteins zu überzeugen, der bei
diesem Punkt zur Beratung steht.
Mobilität der Zukunft emissionsarm – möglichst
emissionsfrei – zu gewährleisten, das ist das Gebot der
Stunde, das wollen wir alle, ob Wasserstoff, Brennstoffzelle
oder batteriegetrieben. Das brauchen wir, und wir
brauchen die entsprechende Lade- oder
Betankungsinfrastruktur dafür. Deshalb brauchen wir mehr Ladesäulen in
Deutschland, und das möglichst schnell. Bis dahin
herrscht große Einigkeit.
Dass die Ladesäuleninfrastruktur so einfach wie
möglich zu bedienen sein soll, ist für uns alle, glaube ich,
wichtig, denn nur dann wird sie benutzt. Jeder, der schon
mal mit einem Elektroauto unterwegs war und irgendwo
eine Spontanladung machen wollte, weiß, was es
bedeutet, wenn dort ein Stadtwerk seine App anpreist und man
in einem langen Registrierungsvorgang zunächst mal
alles Mögliche ausfüllen muss, bevor man laden kann.
Dass wir das ändern wollen, ist richtig. Das sieht auch die
Ladesäulenverordnung so vor.
Parallel dazu sagt die Bundesregierung: Jede
Ladesäule soll mit einem Kartenlesegerät und einem
Kreditkartenterminal ausgestattet sein. – Das verteuert die
Ladesäulen nicht nur ganz erheblich, sondern diese
Bezahlsysteme sind auch eher älterer Herkunft. Sie sind zwar heute
hübsch in unseren Taschen versteckt, aber schon in
Europa ist die Girokarte kein Zukunftszahlungsmittel mehr,
sondern sie wird in Wahrheit von fast allen Ländern nicht
mehr benutzt. Mit dieser Verordnung wird jetzt etwas
gemacht, was den Ladesäulenausbau hemmt, denn jede
Ladesäule, die ein Kreditkarten- oder ein EC-
Kartenterminal hat, kostet zwischen 500 und 1.000 Euro mehr.
Das bedeutet für die nächsten Ladesäulen, die
erforderlich sind, zusätzlichen Aufwand von rund 165 Millionen
Euro. Das wird entweder den Strom an der Ladesäule
teurer machen oder es wird die Investitionen in die
Ladesäulen verlangsamen. Das kann niemand wollen.
Deshalb wäre es schlau, insbesondere bei kleineren
Ladesäulen auf Kreditkartenterminals zu verzichten und
zu sagen: Da kann man mit Paypal, mit Online-
Bezahldiensten, mit Apple Pay und vielem anderen gut
umgehen. In Wahrheit reden wir hier sowieso nur über
einige wenige Schnellladevorgänge, denn in der Regel –
bei der Ladesäule vor meiner Haustür – ist ein
Abschlussvertrag hinterlegt. Ihn habe ich nämlich, um die
besten Strompreise zu bekommen, hoffentlich mit meinen
Stadtwerken oder einem anderen Betreiber ausverhandelt.
Der Kompromiss, den Schleswig-Holstein vorschlägt,
ist, dass nur die mit einer ganz großen Leistung – über
50 kW – ausgestatteten Ladesäulen ein
Kreditkartenterminal haben sollen, um das Ganze nicht extrem zu
verlangsamen oder zu verteuern. Bei allen kleinen
Ladesäulen soll weiterhin entweder mit der berühmten App, die
es schon heute gibt, oder mit einem Online-Bezahldienst
bezahlt werden können. Das ist zukunftsgerichtet.
Lassen Sie es mich anders ausdrücken: Das, was wir
derzeit in dieser Verordnung regeln, ist ungefähr so
schlau, wie in Zeiten des Mobilfunks Telefonzellen zu
bauen. Das ist ein überkommener Standard. Wir sollten
ihn eigentlich nicht einführen. Deshalb bitte ich Sie,
obwohl ich die Probeabstimmung vorhin gesehen habe,
noch mal kurz in sich zu gehen und vielleicht doch dem
vermittelnden Antrag von Schleswig-Holstein
zuzustimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Herr Kollege Dr. Buchholz!
Weitere Wortmeldungen oder Erklärungen zu
Protokoll liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen und ein Antrag Schleswig-
Holsteins vor.
Ich beginne mit dem Landesantrag. Wer stimmt zu? –
Minderheit.
Dann rufe ich Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen
mit Ausnahme von Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und
Buchstabe b auf. Wer ist dafür? – Minderheit.
Ich komme zunächst zu Ziffer 2 der
Ausschussempfehlungen. Wer ist dafür? – Minderheit.
Ich rufe Ziffer 3 der Ausschussempfehlungen auf. Wer
ist dafür? – Minderheit.
Ich rufe nun den noch verbleibenden Rest von Ziffer 1
– also Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und Buchstabe b
– zur Abstimmung auf. – Minderheit.
Damit haben weder eine Ziffer der
Ausschussempfehlungen noch der Landesantrag eine Mehrheit erhalten.
Ich frage daher, wer der Verordnung unverändert
zuzustimmen wünscht. – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Bitte!
Dr. Florian Herrmann (Bayern): Wir würden gern
bei TOP 25 über die Ziffer 7 der
Ausschussempfehlungen noch einmal abstimmen lassen. Unsere nicht KI-
gestützte – analoge – Zählweise hat ergeben, dass es doch
eine Mehrheit war.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Es ist
darum gebeten worden, TOP 25 noch mal aufzurufen und
über Ziffer 7 noch mal abzustimmen. Erhebt sich
dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.
Dann rufe ich noch mal TOP 25 auf und bitte noch
mal um Ihr Handzeichen für die Ziffer 7. – Das ist eine
Minderheit.
Dann machen wir in der Tagesordnung weiter.
Ich rufe Punkt 56 auf:
TOP 56
Zweite Verordnung zur Verlängerung von
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen
Versorgung während der durch das Coronavirus
SARS-CoV-2 verursachten Pandemie (Drucksache
705/21)
Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu
Protokoll vor.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir
sind übereingekommen, heute in der Sache zu
entscheiden.
Wer stimmt der Verordnung zu? – Das ist die
Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Meine Damen und Herren, wir haben uns gut und
effizient durch die Tagesordnung gearbeitet. Wir haben alles
erledigt. Dafür vielen Dank!
Die nächste reguläre Sitzung des Bundesrates wird
nach der Bundestagswahl stattfinden. Ich berufe sie ein
auf Freitag, den 8. Oktober 2021, 9.30 Uhr.
Halten Sie weiter Abstand und bleiben Sie gesund! Bis
zum nächsten Mal!
Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluss: 11.35 Uhr)
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren (§ 35 GO BR)
Sozialbericht 2021
(Drucksache 672/21)
Ausschusszuweisung: AIS
Beschluss: Kenntnisnahme
Bericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus und zur
Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung für das Jahr
2020
(Drucksache 610/21)
Ausschusszuweisung: Wi
Beschluss: Kenntnisnahme
Bericht der Kommission: Jahresbericht 2020 über die Anwendung der
Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und die
Beziehungen zu den nationalen Parlamenten
COM(2021) 417 final
(Drucksache 619/21)
Ausschusszuweisung: EU
Beschluss: Kenntnisnahme
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen: Bestandsaufnahme und Aktualisierung der
Reformempfehlungen für die Berufsreglementierung von 2017
COM(2021) 385 final
(Drucksache 605/21)
Ausschusszuweisung: EU – AIS – K – R – Wi – Wo
Beschluss: Kenntnisnahme
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen
Strategie zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft
COM(2021) 390 final
(Drucksache 632/21)
Ausschusszuweisung: EU – AV – Fz – K – U – Wi
Beschluss: Kenntnisnahme
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat
Leitlinien zu Artikel 17 der Richtlinie (EU) 2019/790 über das
Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
COM(2021) 288 final
(Drucksache 581/21)
Ausschusszuweisung: EU – K – R – Wi
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Einführung und
Anwendung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für
die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands und zur
Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013
COM(2021) 278 final
(Drucksache 601/21, zu Drucksache 601/21)
Ausschusszuweisung: EU – In – R
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Blended Learning für
eine hochwertige und inklusive Primar- und Sekundarschulbildung
COM(2021) 455 final
(Drucksache 644/21)
Ausschusszuweisung: EU – FJ – K
Beschluss: Kenntnisnahme
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen
Strategischer Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz 2021-2027
Arbeitsschutz in einer sich wandelnden Arbeitswelt
COM(2021) 323 final
(Drucksache 590/21)
Ausschusszuweisung: EU – AIS – AV – G – Wi
Beschluss: Kenntnisnahme
Anlage 1
Erklärung
von Ministerin Monika Heinold
(Schleswig-Holstein)
zu Punkt 1 a) der Tagesordnung
Für das Land Schleswig-Holstein wird folgende
Erklärung zu Protokoll gegeben:
A.
Einzelplan: 04
Kapitel: 0452 – Die Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien
Titelgruppe: 02 – Kulturförderung im Inland
Titel: 685 21 – Kulturelle Einrichtungen und
Aufgaben im Inland
Erläuterung: 2.14 – Friesische Volksgruppe
Seite: 66-67 (Einzelplan 04)
HH-Ansatz: 320 TEUR
Das Land Schleswig-Holstein fordert eine
Fortschreibung der erstmals im Bundeshalt 2021 erfolgten
Erhöhung des HH-Ansatzes um 50 TEUR auf 370 TEUR.
Begründung:
Das Land Schleswig-Holstein begrüßt die im
Bundeshaushalt 2021 zum ersten Mal erfolgte Erhöhung des
HH-Ansatzes für die Förderung der friesischen
Volksgruppe. Gleichzeitig wird die große Bedeutung einer
dauerhaft verstärkten Beteiligung des Bundes an der
Finanzierung der „Stiftung für die friesische Volksgruppe
im Lande Schleswig-Holstein“ betont. Für die Erfüllung
der Stiftungszwecke wäre dies ein wichtiger Beitrag und
würde die Anerkennung der Bemühungen der friesischen
Volksgruppe durch den Bund unterstreichen.
Die friesische Volksgruppe im
schleswigholsteinischen Kreis Nordfriesland und auf der Insel
Helgoland ist durch das Rahmenübereinkommen zum
Schutz nationaler Minderheiten geschützt. Die friesische
Sprache mit ihren zahlreichen Varietäten ist für die
Volksgruppe das wesentliche Merkmal der Identifikation
und Ausdruck ihres kulturellen Hintergrunds. Das
Nordfriesische steht unter dem Schutz der Europäischen
Sprachencharta der Regional- oder Minderheitensprachen.
Um die Förderung und den Erhalt der friesischen
Sprache und Kultur langfristig zu sichern, hat das Land
Schleswig-Holstein 2020 die „Stiftung für die friesische
Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein“
(Friesenstiftung) gegründet. Die Idee, die hinter der Gründung der
Friesenstiftung steht, ist der Ewigkeitscharakter, den eine
solche Stiftungsgründung inkludiert. Damit ist das
Bekenntnis des Landes zum Schutz der friesischen
Volksgruppe, ihrer Sprache, Kultur und Traditionen verbunden.
Die Friesenstiftung ist als Zuwendungsstiftung für alle
Förderungsmaßnahmen für die friesische Volksgruppe
zuständig und beteiligt in ihren Entscheidungsgremien
neben den Vertreterinnen und Vertretern von Bund
(BKM) und Land, Deutschem Bundestag und Schleswig-
Holsteinischem Landtag auch die größten friesischen
Verbände aus Schleswig-Holstein. Damit wird ein neues
Miteinander in den Entscheidungen für die inhaltliche
Ausrichtung der Förderung ermöglicht.
Zweck der Friesenstiftung ist die Förderung von Kunst
und Kultur, die Pflege der Sprache, die Förderung von
Volksbildung und Forschung, die Förderung der
Heimatpflege und Heimatkunde, die Förderung des traditionellen
Brauchtums jeweils in Bezug auf die friesische
Volksgruppe in Schleswig-Holstein.
Die Anzahl der verbliebenen Sprecherinnen und
Sprecher macht besondere Bemühungen zum Erhalt der
friesischen Sprache unabdingbar, wie etwa der Wegfall von
Zugangsbeschränkungen, wie Mindestklassengröße und
auch die Erstellung von Unterrichtsmaterialien für den
Friesischunterricht, die dringend benötigt werden.
Darüber hinaus ist die Förderung der interfriesischen
Zusammenarbeit ausdrücklicher Stiftungszweck. Hierin
wird auch ein Fokus der Arbeit des friesischen
Dachverbandes (Frasche Rädj/Friesenrat Sektion Nord e. V.)
bestehen.
Für die damit verbundenen neuen Aufgaben ist eine
finanziell besser ausgestattete Förderung notwendig, die
es der Friesenstiftung ermöglicht, wirksame und
nachhaltige Maßnahmen für den Erhalt und die künftige
Entwicklung der friesischen Sprache und Kultur anzustoßen
und zu fördern.
Anlage 2
Erklärung
von Ministerin Katrin Lange
(Brandenburg)
zu Punkt 2 der Tagesordnung
Für die Länder Brandenburg und Schleswig-Holstein
gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll:
Die Länder Brandenburg und Schleswig-Holstein
bekennen sich zu dem Anliegen, einen umfassenden
inklusiven Versorgungsanspruch für Menschen mit
Behinderungen im Krankenhaus sicherzustellen. Dazu kann auch
eine gesonderte Begleitung oder Assistenz erforderlich
sein. Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention
verpflichtet dazu, Sonderwelten für Menschen mit
Behinderungen zu vermeiden und ihnen vielmehr
gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung zu
gewähren. Um dies zu ermöglichen, bedarf es einer
umfassenden finanziellen Absicherung. Eine Regelung, die mit
weiteren zusätzlichen Kostenlasten für die Träger der
Eingliederungshilfe einhergeht ohne gleichzeitige
gesetzliche Regelung für einen vollständigen Kostenausgleich
aus Bundesmitteln, wird abgelehnt. Bereits im
Gesetzgebungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat
der Bundesrat mehrfach kritisch angemerkt, dass die
finanziellen Auswirkungen von den im Gesetzentwurf
dargestellten Schätzungen abweichen und es zu
Mehrbelastungen kommen könnte. In dieser Einschätzung sehen
sich die Länder durch die in den letzten Jahren
erheblichen finanziellen Mehrbelastungen bestätigt. Daher wird
erwartet, dass der Bund in Auswertung der Ergebnisse
der Evaluation etwaige bei den Ländern oder auf
kommunaler Ebene anfallende Kostensteigerungen durch das
BTHG sowie der angedachten Assistenzleistungen
vollständig und damit auch rückwirkend sowie dauerhaft
übernimmt.
Die Länder Brandenburg und Schleswig-Holstein
stimmen dem Gesetz gleichwohl zu, auch weil es
inakzeptabel erscheint, dem zwischen Bund und Ländern
ausgehandelten Tierarzneimittelgesetz die Zustimmung
zu verweigern.
Anlage 3
Umdruck 7/2021
Zu den folgenden Punkten der Tagesordnung der
1008. Sitzung des Bundesrates möge der Bundesrat
gemäß den vorliegenden Empfehlungen und
Vorschlägen beschließen:
I.
Zu den Gesetzen einen Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses nicht zu stellen:
Punkt 3
Gesetz zur Verbesserung der Transparenzregeln
für die Mitglieder des Deutschen Bundestages und
zur Anhebung des Strafrahmens des § 108e des
Strafgesetzbuches (Drucksache 660/21)
Punkt 4
Gesetz zum Ausbau des elektronischen
Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer
Vorschriften (Drucksache 661/21)
Punkt 7
Erstes Gesetz zur Änderung des
Umweltstatistikgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 664/21)
Punkt 8
Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 20. Februar 2008
zum Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den
Beförderungsvertrag im internationalen
Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen
Frachtbrief (Drucksache 665/21)
II.
Gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu
erheben:
Punkt 20
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr
2022 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022)
(Drucksache 645/21)
III.
Zu den Vorlagen die Stellungnahmen abzugeben
oder ihnen nach Maßgabe der Empfehlungen
zuzustimmen, die in der jeweils zitierten
Empfehlungsdrucksache wiedergegeben sind:
Punkt 22
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Leitlinien der Europäischen Kommission für die
Stärkung des Verhaltenskodex zur Bekämpfung von
Desinformation
COM(2021) 262 final
(Drucksache 554/21, Drucksache 554/1/21)
Punkt 24
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung
(EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung
eines Rahmens für eine europäische digitale Identität
COM(2021) 281 final
(Drucksache 598/21, zu Drucksache 598/21,
Drucksache 598/1/21)
Punkt 26
Mitteilung der Europäischen Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, die Europäische
Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-
Justizbarometer 2021
COM(2021) 389 final
(Drucksache 602/21, Drucksache 602/1/21)
Punkt 39
Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur
Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie
zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte
Mietspiegel (Mietspiegelverordnung – MsV)
(Drucksache 766/20, Drucksache 685/21)
IV.
Den Vorlagen ohne Änderung zuzustimmen:
Punkt 29
Neunzehnte Verordnung zur Änderung
saatgutrechtlicher Verordnungen (Drucksache 624/21)
Punkt 31
Vierte Verordnung zur Änderung der
Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der
Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (Drucksache
657/21)
Punkt 32
Dreiundsechzigste Verordnung zur Durchführung des
§ 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
(Drucksache 451/21)
Punkt 34
Fünfte Verordnung zur Änderung der
Mitteilungsverordnung (Drucksache 638/21)
Punkt 35
Fünfte Verordnung zur Änderung der
Trinkwasserverordnung (Drucksache 633/21)
Punkt 38
Zweite Verordnung zur Änderung der
Beschussverordnung (Drucksache 636/21)
Punkt 42
Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen
Deckungsvorsorge-Verordnung (Drucksache 614/21)
Punkt 43
Dritte Verordnung zur Änderung der
Strahlenschutzverordnung (Drucksache 640/21)
Punkt 44
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur
weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts –
Friständerung zur Milderung der Folgen der
epidemischen Lage aufgrund des Coronavirus (Drucksache
641/21)
Punkt 45
Dritte Verordnung zur Änderung der
Sportanlagenlärmschutzverordnung (Drucksache 642/21)
Punkt 47
Verordnung zur Änderung mautrechtlicher
Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen
elektronischen Mautdienstes (Drucksache 647/21)
Punkt 49
Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und
Eichverordnung (Drucksache 599/21)
V.
Entsprechend dem Vorschlag zu beschließen:
Punkt 50
Benennung eines Mitglieds für den Beirat
Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung
und Forschung (Drucksache 751/20, Drucksache
686/21)
VI.
Zu den Verfahren, die in der zitierten Drucksache
bezeichnet sind, von einer Äußerung und einem
Beitritt abzusehen:
Punkt 51
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
(Drucksache 591/21)
Anlage 4
Erklärung
von Senatorin Dilek Kalayci
(Berlin)
zu Punkt 5 der Tagesordnung
Für die Länder Berlin, Bremen, Hamburg und
Rheinland-Pfalz gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll:
Die Länder Berlin, Bremen, Hamburg und Rheinland-
Pfalz haben erhebliche Bedenken, ob das vom Bundestag
beschlossene Gesetz einer verfassungsgerichtlichen
Überprüfung standhalten wird. Artikel 1 des Gesetzes
dürfte mit dem Doppelbestrafungsverbot (ne bis in idem)
aus Artikel 103 Abs. 3 Grundgesetz (GG) nicht vereinbar
sein. Artikel 103 Abs. 3 GG legt unmissverständlich fest,
dass gerade auch ein freisprechendes rechtskräftiges
Urteil das Verbot erneuter Strafverfolgung wegen
derselben Tat auslöst.
Das grundsätzliche Verbot der Wiederaufnahme
zuungunsten von Personen, gegen die ein strafrechtliches
Urteil ergangen ist, dient dem Rechtsfrieden und der
Rechtssicherheit, beides Prinzipien von zentraler
Bedeutung in einem freiheitlichen Rechtsstaat. Das Gesetz stellt
keine systemkonforme Weiterentwicklung des Rechts der
Wiederaufnahme im Sinne der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts dar. Die bisherigen
Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme zuungunsten
eines/einer Angeklagten (§ 362 StPO) haben jeweils eine
andere, dem Gesetzesbeschluss nicht vergleichbare
Qualität. So betreffen § 362 Nr. 1 bis 3 StPO Umstände, bei
denen in rechtswidriger, strafbewehrter Weise der
Ausgang des Verfahrens zugunsten des Angeklagten
manipuliert wurde, während beim glaubhaften Geständnis, § 362
Nr. 4 StPO, der Beschuldigte sich selbst des Schutzes
seines Vertrauens in ein rechtskräftiges Urteil begibt. Die
Ursache für die spätere Durchbrechung der Rechtskraft
hat also entweder ihren Ausgangspunkt schon in der
Hauptverhandlung oder es ist die freigesprochene Person
selbst, die den Wiederaufnahmegrund selbst geschaffen
hat.
Nach der vorgesehenen Regelung wird dies nicht mehr
der Fall sein. Das (freisprechende) Urteil wird für alle
Beteiligten im Falle einer im Raum stehenden Katalogtat
immer nur ein vorläufiges Ergebnis und nicht mehr der
Schlusspunkt des Strafverfahrens sein.
Anlage 5
Erklärung
von Ministerin Barbara Havliza
(Niedersachsen)
zu Punkt 5 der Tagesordnung
Sie alle wissen, welche Analyse wir häufig treffen
müssen: dass unser Rechtsstaat dieses oder jenes
aushalten muss. Das sage ich bei Bürgerdiskussionen oder
Parteiveranstaltungen. Das sage ich, wenn
Neonaziaufmärsche mit Polizeihundertschaften geschützt werden
müssen oder wenn Querdenker kruden, aber straflosen
Unsinn reden. Und jedes Mal sage ich es aus voller
Überzeugung.
Wenn es aber um Mord geht, dann sage ich das nicht.
Bei einem Mordvorwurf ist das Fortbestehen eines
Freispruchs trotz neuer aussagekräftiger
Beweismöglichkeiten nach meiner Ansicht kein Zustand, den ein
Rechtsstaat ertragen können muss. Die Erweiterung des § 362
StPO um einen Wiederaufnahmegrund zuungunsten des
Angeklagten bei unverjährbaren Taten ist in meinen
Augen vielmehr ein Gebot der Gerechtigkeit. Und das
sage ich nicht nur, weil der bekannteste Fall in diesem
Kontext in Niedersachsen spielt.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte bereits 1953,
dass zwar aufgrund von Rechtsfrieden und
Rechtssicherheit eine unrichtige Entscheidung im Einzelfall
hinzunehmen sei. Eine Ausnahme sei jedoch dann
gerechtfertigt, wenn „besonders zwingende und schwerwiegende,
den Erwägungen der Rechtssicherheit übergeordnete
Gründe dazu Anlass geben“. Eine Erweiterung der
Wiederaufnahmegründe ist deshalb bei gebotener restriktiver
Handhabung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz
des Verbots der Mehrfachbestrafung in Art. 103 Abs. 3
GG durchaus vereinbar.
Einer solchen restriktiven Handhabung wird durch den
Gesetzentwurf Rechnung getragen. Zum einen durch die
Erfassung nur der schwersten Tötungsdelikte nach dem
StGB und VStGB, welche mit lebenslanger
Freiheitsstrafe bestraft werden und nicht der Verjährung unterliegen.
Zum anderen durch das Erfordernis neuer Tatsachen oder
Beweismittel, die dringende Gründe für eine Verurteilung
bilden. Bei diesen eng begrenzten Fallgestaltungen
überwiegt der Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit
wesentlich gegenüber dem Grundsatz der Rechtssicherheit.
Nur am Rande sei bemerkt, dass in Österreich,
Dänemark, Finnland oder Schweden entsprechende
Wiederaufnahmegründe existieren.
Ich meine: Der ewige Bestand eines Freispruchs vom
Mordvorwurf trotz nunmehr vorliegender erdrückender
Beweismittel ist für unsere Rechtsordnung ein nicht
hinzunehmender Zustand. Dabei denke ich vor allem an die
Hinterbliebenen, die ihr Leben lang zusätzlich darunter
leiden, dass die Tat nie gesühnt worden ist.
Im Hinblick auf die zivilrechtliche Verjährungsregel
sollte indes der Wegfall der Verjährung von etwaigen
Ansprüchen aus nicht verjährbaren Straftaten einer
erneuten Prüfung unterzogen werden. Anders als im
Strafverfahren ist eine zeitliche Begrenzung mit dem Versterben
des Täters im Bereich des Zivilrechts bei vererbbaren
Ansprüchen gerade nicht vorhanden. Ich unterstütze
daher den entsprechenden Entschließungsantrag von
Nordrhein-Westfalen.
Häufig höre ich das Argument, eine Erweiterung der
Wiederaufnahmegründe wäre ein „Dammbruch“. Es
würden bald Forderungen erhoben, die Wiederaufnahme
auf weitere Tatbestände auszuweiten. Darauf sage ich:
Der Gesetzgeber hat schon einmal eine Entscheidung
zulasten der Rechtssicherheit und zugunsten der
Strafverfolgung getroffen – beim Ausschluss der Verjährung in
Mordfällen. Hier hat es seitdem jedenfalls keinen
„Dammbruch“ gegeben.
Anlage 6
Erklärung
von Minister Dirk Adams
(Thüringen)
zu Punkt 5 der Tagesordnung
Es ist keine angenehme Aufgabe, „gegen“ das vom
Bundestag vorgelegte „Gesetz zur Herstellung
materieller Gerechtigkeit“ zu sprechen. Man läuft Gefahr
missverstanden und als Beschützer der „falschen“ Seite
wahrgenommen zu werden, nämlich –
umgangssprachlich – der unentdeckten, frei herumlaufenden Mörder.
Jedoch – wie so oft im Leben: So einfach ist es nicht.
Ferdinand von Schirach schreibt in seinem Buch
„Strafe“: „Der Rechtsstaat unterscheidet sich vom
Unrechtsstaat dadurch, dass er die Wahrheit nicht um
jeden Preis ermitteln darf. Er setzt sich selbst Grenzen.
Wir alle wissen, wie schwer es oft ist, diese Grenzen zu
ertragen.“ Gerade als Justizminister ist es meine Aufgabe,
auf diese Grenzen hinzuweisen und ihren Grund und ihre
Notwendigkeit zu erklären.
Auch wenn das Ziel des Gesetzes auf den ersten Blick
nachvollziehbar scheint, so dürfen wir nicht auf dem Weg
dorthin unsere verfassungsrechtlichen Prinzipien
missachten. Maßstab staatlichen Handelns kann nicht der
Grad der Unerträglichkeit von Widersprüchen eines
rechtskräftigen Urteils zur materiellen Gerechtigkeit sein,
der in der Gesetzesbegründung oftmals bemüht wird.
Maßstab jeden staatlichen Handelns ist das Grundgesetz.
Mit Artikel 103 Absatz 3 enthält das Grundgesetz als
grundrechtsgleiches Recht den Grundsatz „ne bis in
idem“ – das sogenannte Doppelbestrafungsverbot. Mit
umfasst ist davon auch das Verbot, einen rechtskräftig
Freigesprochenen noch einmal einem strafrechtlichen
Verfahren wegen derselben prozessualen Tat
auszusetzen. Insofern wird auch – präziser – vom
„Mehrfachverfolgungsverbot“ gesprochen. Damit schützt der
Grundsatz zwei bedeutende Prinzipien: Rechtsfrieden und
Rechtssicherheit.
In einem Spannungsverhältnis dazu steht das Prinzip
der materiellen Gerechtigkeit, das das vorgelegte Gesetz
stärken will. Rechtssicherheit und materielle
Gerechtigkeit können manchmal nur alternativ zur einen oder zur
anderen Seite aufgelöst werden. Durch die Entscheidung
des Verfassungsgebers, dem Prinzip des
Mehrfachverfolgungsverbots Verfassungsrang zu geben, hat er sich für
die Auflösung des Spannungsverhältnisses zur Seite der
Rechtssicherheit entschieden. Diese Abwägung nimmt
das Grundgesetz somit selbst vor, weswegen eine
verfassungsimmanente Rechtfertigung eines Eingriffs in Artikel
103 Absatz 3 des Grundgesetzes als vorbehaltloses
grundrechtgleiches Recht, wenn überhaupt, nur in sehr
engen Grenzen möglich ist.
Lassen Sie es mich vorwegnehmen: Die Grenzen
werden hier meines Erachtens überschritten. Beim vorliegend
vom Bundestag beschlossenen Gesetz handelt es sich
gerade nicht um eine systemkonforme Weiterentwicklung
des Rechts der Wiederaufnahme oder um eine bloße
Grenzkorrektur. Tatsächlich wird der
verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz „ne bis in idem“ weitestgehend
aufgehoben.
Die bisherigen Voraussetzungen für eine
Wiederaufnahme zuungunsten eines Angeklagten (§ 362 StPO)
haben jeweils eine andere und dem Änderungsvorschlag
nicht vergleichbare Qualität. So betreffen die ersten drei
Punkte in § 362 StPO Umstände, bei denen in
rechtswidriger, strafbewehrter Weise der Ausgang des Verfahrens
zugunsten des Angeklagten manipuliert wurde.
Beim glaubhaften Geständnis wiederum begibt sich
der Beschuldigte selbst des Schutzes seines Vertrauens in
ein rechtskräftiges Urteil.
Die Wiederaufnahme nach rechtskräftig
abgeschlossenem Strafbefehlsverfahren (§ 373a StPO) findet seine
Rechtfertigung darin, dass zuvor lediglich ein
summarisches Verfahren durchgeführt wurde, dem nicht der
gleiche Vertrauensschutz zuzubilligen ist wie einer förmlich
durchgeführten Hauptverhandlung.
Die Ursache für die spätere Durchbrechung der
Rechtskraft hat also bisher entweder ihren
Ausgangspunkt schon in der Hauptverhandlung oder es ist der
Verurteilte selbst, der den Wiederaufnahmegrund nach
seinem Freispruch selbst geschaffen hat. Das wird nach
der vorgesehenen Regelung nicht mehr der Fall sein. Das
freisprechende Urteil wird bei Mordverdacht oder
vergleichbaren schwersten Verbrechen immer nur ein
vorläufiges Ergebnis und nicht mehr der „Schlusspunkt“ des
Strafverfahrens sein; selbst dann, wenn im ers
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Benennung eines Mitglieds für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und anderer Gesetze
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Aufhebung von § 219a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft)
- part_of_vorgang → Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede)