polradar

Protokoll der 1008. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 17.09.2021 · WP 19 · 1008 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Protokoll der 1008. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1008 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1008. Sitzung Berlin, Freitag, den 17. September 2021 I n h a l t : Begrüßung des Senatsmarschalls der Republik Polen, Professor Dr. Tomasz Grodzki, und einer Delegation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 375 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 375 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 376 1. a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) – gemäß Artikel 110 Absatz 3 GG – (Drucksache 620/21) b) Finanzplan des Bundes 2021 bis 2025 – gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 Stabilitätsgesetz und § 50 Absatz 3 Satz 1 Haushaltsgrundsätzegesetz – (Drucksache 621/21) . . . . . 378 Reinhold Hilbers (Niedersachsen) . . . . 378 Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 401* Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 380 2. Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Drucksache 659/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 Katrin Lange (Brandenburg) . . . . . . . 401* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 3. Gesetz zur Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages und zur Anhebung des Strafrahmens des § 108e des Strafgesetzbuches (Drucksache 660/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402* 4. Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 661/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402* 5. Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung – Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 StPO und zur Änderung der zivilrechtlichen Verjährung (Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit) (Drucksache 662/21, zu Drucksache 662/21) . . . . . 380 Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 403* Barbara Havliza (Niedersachsen) . . . . 404* Dirk Adams (Thüringen) . . . . . . . . . 405* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381 6. Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Drucksache 663/21, zu Drucksache 663/21) . . . . . . . . . 381 Anne Spiegel (Rheinland-Pfalz) . . . . . 381 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381 7. Erstes Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 664/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402* 8. Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 20. Februar 2008 zum Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief (Drucksache 665/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402* 9. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung von § 219a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen – (Drucksache 761/17 (neu)) . . . . . . . . . . . . . 381 Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . . 382 Katrin Lange (Brandenburg) . . . . . . . 406* Beschluss: Keine Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 383 10. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Hamburg und Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 683/21) . . . 376 Dr. Peter Tschentscher (Hamburg) . . . . 376 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 376 11. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Wettbewerbsregistergesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg – (Drucksache 483/21) 383 Beschluss: Keine Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 383 12. Entschließung des Bundesrates zur Ausgestaltung des deutsch-britischen Verhältnisses – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen – (Drucksache 545/21) . . 383 Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 406* Beschluss: Annahme der Entschließung in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . . 383 13. Entschließung des Bundesrates – Folgen des Brexits für Deutschland – Europäischen Standortwettbewerb annehmen – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 613/21) . . . . . . . . . . . . . 383 Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 383 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 385 14. Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Geldwäschegesetzes – Effektive Bekämpfung der Geldwäsche gewährleisten – Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 693/21) . . . . . 385 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 385 15. Entschließung des Bundesrates zu einem zivilrechtlichen Überlassungsverbot hochmotorisierter Kraftfahrzeuge an Fahranfängerinnen und Fahranfänger – Antrag des Landes Berlin – (Drucksache 540/21) . . . . . 385 Beschluss: Die Entschließung wird nicht gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 385 16. Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Mietenregulierung durch Mietendeckel – Antrag der Länder Berlin und Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 694/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 377 Michael Müller (Berlin) . . . . . . . . . . 377 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378 17. Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen durch Verankerung gesetzlicher Verpflichtungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 543/21) . . 389 Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 406* Dr. Melanie Leonhard (Hamburg) . . . . 407* Beschluss: Annahme der Entschließung in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . 389 18. Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines Qualitätssiegels für Kunststoffprodukte mit Recyclingmaterial – Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 682/21) . . . . . . . . . . . . . 385 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 385 19. Entschließung des Bundesrates zur Erleichterung tierwohlbezogener Bauvorhaben – Antrag der Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 544/21) . . . 385 Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 406* Beschluss: Annahme der Entschließung in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . 386 20. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP- Sondervermögens für das Jahr 2022 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 2022) (Drucksache 645/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 402* 21. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat Eine Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert COM(2021) 251 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 444/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 391 Lutz Lienenkämper (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391 Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . . 392 22. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Leitlinien der Europäischen Kommission für die Stärkung des Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation COM(2021) 262 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 554/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 402* 23. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union COM(2021) 206 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 488/21, zu Drucksache 488/21) 392 Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . . 392 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 394 24. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens für eine europäische digitale Identität COM(2021) 281 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 598/21, zu Drucksache 598/21) 380 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402* 25. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbraucherkredite COM(2021) 347 final; Ratsdok. 10382/21 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 586/21, zu Drucksache 586/21) 394 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 394 26. Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU- Justizbarometer 2021 COM(2021) 389 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 602/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 402* 27. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinenprodukte COM(2021) 202 final; Ratsdok. 8095/21 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 484/21, zu Drucksache 484/21) 394 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 394 28. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Auf dem Weg zu einem gesunden Planeten für alle EU-Aktionsplan: „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“ COM(2021) 400 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 454/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 394 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 395 29. Neunzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen (Drucksache 624/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403* 30. Zweite Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung (Drucksache 625/21) . 395 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 395 31. Vierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen- Verpflichtungenverordnung (Drucksache 657/21) . . . . . . . . . . 380 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403* 32. Dreiundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (Drucksache 451/21) . . . . . . . . . . . 380 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403* 33. Verordnung zur Umsetzung der Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation vom 3. März 2021 (Drucksache 626/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395 34. Fünfte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung (Drucksache 638/21) . . . 380 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403* 35. Fünfte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (Drucksache 633/21) . . 380 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403* 36. Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (Drucksache 634/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 395 37. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen (MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – MTAPrV) (Drucksache 635/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 396 38. Zweite Verordnung zur Änderung der Beschussverordnung (Drucksache 636/21) . . . 380 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403* 39. Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung – MsV) (Drucksache 766/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 402* 40. Verordnung über die Aufbewahrung und Speicherung von Justizakten (Justizaktenaufbewahrungsverordnung – JAktAV) (Drucksache 639/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 396 Lutz Lienenkämper (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . 407* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 396 41. Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (Drucksache 607/21) . . . . . . . . . . 396 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 396 42. Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung (Drucksache 614/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403* 43. Dritte Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung (Drucksache 640/21) 380 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403* 44. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts – Friständerung zur Milderung der Folgen der epidemischen Lage aufgrund des Coronavirus (Drucksache 641/21) . . . . . 380 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403* 45. Dritte Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (Drucksache 642/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403* 46. Mobilitätsdatenverordnung – MDV (Drucksache 615/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 396 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 396 47. Verordnung zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes (Drucksache 647/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403* 48. Zweite Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung (Drucksache 406/21) . . . 396 Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 396 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 397 49. Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (Drucksache 599/21) . 380 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403* 50. Benennung eines Mitglieds für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung – gemäß § 12 StipG i.V.m. § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 StipV – (Drucksache 751/20) . . . . . . . 380 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 686/21 . . . . . . . . . . . . . . . 403* 51. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 591/21) . . . . . . . . . . . . . 380 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 403* 52. Entschließung des Bundesrates: Förderung des Ersterwerbs von eigengenutzten Wohnimmobilien – Antrag der Länder Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen – Geschäftsordnungsantrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 493/21) . 386 Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 386 Lutz Lienenkämper (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386 Mitteilung: Fortsetzung der Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 387 53. Entschließung des Bundesrates – Rücknahme der Vorbehalte zu Artikel 59 der Istanbul- Konvention – Antrag der Länder Bremen, Berlin, Thüringen und Hamburg – Geschäftsordnungsantrag des Freistaats Thüringen – (Drucksache 560/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 387 Dirk Adams (Thüringen) . . . . . . . . . 387 Anna Gallina (Hamburg) . . . . . . . . . 388 Mitteilung: Fortsetzung der Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388 54. Entschließung des Bundesrates – Reform des Abstammungsrechts: Alle Familien stärken – Gleichstellung voranbringen – Antrag der Länder Berlin und Hamburg, Thüringen – Geschäftsordnungsantrag des Landes Berlin – (Drucksache 223/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 389 Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . 389 Henrik Eitel (Saarland) . . . . . . . . . . 407* Beschluss: Die Entschließung wird nicht gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390 55. Entschließung des Bundesrates „Zukunftsagenda für Handwerk und mittelständische Wirtschaft“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 696/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 390 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391 56. Zweite Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie (Drucksache 705/21) . . . 397 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . R e i n e r H a s e l o f f , Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r i n : Dilek Kalayci (Berlin) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien B e r l i n : Michael Müller, Regierender Bürgermeister Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung B r a n d e n b u r g : Katrin Lange, Ministerin der Finanzen und für Europa B r e m e n : Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Melanie Leonhard, Senatorin, Präses der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz H e s s e n : Volker Bouffier, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Harry Glawe, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung N i e d e r s a c h s e n : Reinhold Hilbers, Finanzminister Barbara Havliza, Justizministerin Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen R h e i n l a n d - P f a l z : Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Anne Spiegel, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau S a a r l a n d : Tobias Hans, Ministerpräsident Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Rainer Robra, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Monika Heinold, Finanzministerin Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus T h ü r i n g e n : Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Dirk Adams, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Prof. Monika Grütters, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Werner Gatzer, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Dr. Helmut Teichmann, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Miguel Berger, Staatssekretär des Auswärtigen Amtes 1008. Sitzung Berlin, den 17. September 2021 Beginn: 9.33 Uhr Präsident Dr. Reiner Haseloff: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1008. Sitzung des Bundesrates. Zunächst möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf unsere Ehrentribüne lenken. Dort hat der Senatsmarschall der Republik Polen, Seine Exzellenz Herr Professor Tomasz G r o d z k i , mit einer Delegation Platz genommen. Exzellenz, ich begrüße Sie und Ihre Delegation auch an dieser Stelle nochmals ganz herzlich in unserem Haus! (Beifall) Die deutsch-polnischen Beziehungen haben bei uns eine lange gelebte Tradition. Mein Amtsvorgänger, Herr Ministerpräsident Dr. W o i d k e , den Sie gestern zu einem ausführlichen Gespräch getroffen haben, hatte im Januar 2020 die Gelegenheit, Sie im Senat zu besuchen. Aufgrund der Pandemie konnte leider kein Gegenbesuch stattfinden. Auf beiden Seiten genießt der regelmäßige Gedankenaustausch aber einen sehr hohen Stellenwert, und so wurde im Oktober stattdessen im Rahmen einer Videokonferenz die Möglichkeit für ein gemeinsames Gespräch geschaffen. Erfreulicherweise lassen die Infektionszahlen inzwischen wieder Besuche zu, und so freut es mich ganz besonders, dass Sie unserer Einladung gefolgt und heute hier bei uns sind. Die hervorragende regionale grenzübergreifende Zusammenarbeit, die vielfältigen Städtepartnerschaften, die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und den Woiwodschaften sowie die regelmäßigen gegenseitigen Besuche geben ein lebhaftes Zeugnis ab von der Intensität unserer gegenseitigen Beziehungen. Dies fortzuführen, liegt uns ganz besonders am Herzen. Exzellenz, ich heiße Sie nochmals willkommen und freue mich auf unser Gespräch am späteren Vormittag! Gemäß § 28 unserer Geschäftsordnung gebe ich nun Veränderungen in der Mitgliedschaft in unserer Sitzung bekannt: Aus der Landesregierung von Sachsen-Anhalt und damit aus dem Bundesrat ausgeschieden sind Frau Ministerin Anne-Marie K e d i n g am 6. Juli 2021 sowie Frau Ministerin Professor Dr. Claudia D a l b e r t , Herr Minister Marco T u l l n e r und Herr Minister Thomas W e b e l am 16. September 2021. Ebenfalls am 16. September 2021 wurden für das Land Sachsen-Anhalt zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates bestellt: Herr Ministerpräsident Dr. Reiner H a s e l o f f , Frau Ministerin Dr. Lydia H ü s k e n s , Herr Staatsminister Rainer R o b r a und Herr Minister Professor Dr. Armin W i l l i n g m a n n . Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates ernannt. Bevollmächtigter des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund ist wiederum Herr Staatssekretär Dr. Michael S c h n e i d e r , dem wir ebenfalls herzlich gratulieren. Lieber Herr Dr. Schneider, ab morgen werden Sie der Bevollmächtigte mit der längsten Amtszeit seit Bestehen des Bundesrates sein. Morgen sind Sie sage und schreibe seit 7.054 Tagen im Amt, das sind 19 Jahre, 3 Monate und 22 Tage. Der bisherige Rekord wurde von Herrn Hubert H e r m a n s aus Rheinland-Pfalz aufgestellt, der Ende 1971 mit 7.053 Tagen Amtszeit aus dem Kreise der Bevollmächtigten ausschied. Unseren herzlichen Glückwunsch zu diesem ganz besonderen Jubiläum! Es darf jetzt geklatscht werden. (Beifall) Und schließlich hat die Thüringer Landesregierung am 14. September 2021 Frau Ministerin Susanna K a r a w a n s k i j zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit allen neuen Kolleginnen und Kollegen. Den ausgeschiedenen Mitgliedern danken wir herzlich und wünschen ihnen alles Gute. Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 56 Punkten vor. Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die Punkte 10 und 16 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 19 werden die Punkte 52, 53, 54 und 55 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist diese so festgestellt. Wir gehen damit zu Punkt 10 der Tagesordnung über: TOP 10 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 683/21) Dem Antrag ist Bremen beigetreten. Es liegt eine Wortmeldung vor, und zwar vom Ersten Bürgermeister Dr. Tschentscher aus Hamburg. Dr. Peter Tschentscher (Hamburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bezahlbarer Wohnraum ist eines der wichtigsten Themen unserer Zeit. Alle brauchen ein Dach über dem Kopf und müssen sich das Leben und Wohnen leisten können. In den deutschen Großstädten sind die Angebotsmieten in den letzten Jahren enorm gestiegen, und auch im Umland, in kleineren Städten gibt es diese Entwicklung. In Hamburg kümmern wir uns aktiv darum, den Wohnungsbestand vor einer Überteuerung und Mieterinnen und Mieter vor der Verdrängung zu schützen. Dazu dienen Soziale Erhaltungsverordnungen, längere Laufzeiten bei der Mietpreisbindung, geförderter Wohnraum und ein Wohnraumschutzgesetz, das unter anderem Vermietungen auf Onlineplattformen wie Airbnb klar regelt. Darüber hinaus gelten ein besonderer Kündigungsschutz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, die sogenannte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen und die Mietpreisbremse bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen, die sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren muss. Die vorliegende Entschließung hat das Ziel, Mieterinnen und Mieter vor der Umgehung der Mietpreisbremse durch Möblierung von Wohnungen zu schützen. In Hamburg ist mittlerweile jedes dritte Onlinewohnungsangebot inklusive Möbeln. Laut einer Marktstudie wird in München, Stuttgart, Köln oder Berlin im Internet jede zweite Wohnung möbliert angeboten. Auf diese Weise kommen demnach Mieten von bis zu 40 Euro pro Quadratmeter zustande, insbesondere bei kleineren Wohnungen. Nach unserem Vorschlag sollen Vermieter künftig ausweisen, wie hoch der Zuschlag für die Möbel ist, damit nachvollziehbar bleibt, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird, und der Zuschlag für die Möblierung soll in der Höhe begrenzt werden. Zweitens schließen wir mit dem Gesetzentwurf eine Regelungslücke, mit der die Mietpreisbremse durch die Befristung von Mietverträgen umgangen werden kann. Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle betonen, dass solche Maßnahmen für den Mieterschutz wichtig sind, im Grunde aber nur Symptome mildern. Die eigentliche Ursache des Problems, die Triebkraft für den starken Mietenanstieg ist das Ungleichgewicht von Wohnungsangebot und Wohnungsnachfrage auf dem Wohnungsmarkt. Deshalb ist der beste Mietendeckel der Wohnungsbau, vor allem der Bau von günstigen und öffentlich geförderten Wohnungen. Deshalb haben wir in Hamburg seit 2011 den Bau von mehr als 100.000 neuen Wohnungen genehmigt, darunter viele städtische, viele genossenschaftliche Wohnungen, und davon rund 25.000 geförderte Sozialwohnungen. Über 80.000 dieser Neubauwohnungen sind mittlerweile fertiggestellt, und dadurch ist es gelungen, den starken Anstieg der Mieten zu stoppen. Bei der Erhebung des letzten Hamburger Mietenspiegels 2019 hat sich gezeigt, dass die Steigerung der Mieten im Durchschnitt nur noch bei 1,3 Prozent pro Jahr liegt. Das ist weniger als die Inflationsrate und niedriger als der Anstieg von Löhnen, Gehältern und Renten in diesen Jahren. Sehr geehrte Damen und Herren, die Urbanisierung ist ein Trend in ganz Deutschland. Es ist daher von größter Bedeutung, den Wohnungsbau zu aktivieren und vor allem den Bau günstiger, bezahlbarer Wohnungen zu fördern, damit sich die Lage auf den Wohnungsmärkten entspannt und es zu einem Ausgleich von Wohnungsangebot und -nachfrage kommt. Bis dieses erreicht ist, müssen wir Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung und überhöhten Mieten schützen, und deshalb bitten wir heute um Unterstützung unseres Gesetzentwurfs. – Vielen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank, Herr Bürgermeister Dr. Tschentscher! Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – sowie dem Wirtschaftsausschuss und dem Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16: TOP 16 Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Mietenregulierung durch Mietendeckel – Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 694/21) Dem Antrag ist Thüringen beigetreten. Es gibt eine Wortmeldung: der Regierende Bürgermeister Müller aus Berlin. Michael Müller (Berlin): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich kann nahtlos anknüpfen an meinen Vorredner, denn es ist tatsächlich so: Wir wissen alle, dass das Thema „Mieten und Wohnen“ die zentrale Frage unserer Zeit ist, und wir sehen tatsächlich in allen Städten und Ballungsräumen unserer Länder, wie die Entwicklung ist. Egal ob in Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, ob in Baden- Württemberg oder Sachsen: Vielerorts zieht es die Menschen vor allem in die Städte. Wir haben wachsende Städte, und das wird auch in den nächsten Jahren so bleiben. Wir haben eine große Nachfrage. In vielen der Ballungsräume dieser Städte steigen die Mieten weiter. Wir haben einen erheblichen Druck auf dem Mietwohnungsmarkt. Sowohl bei der Neuvermietung ist das der Fall wie auch im Bestand. Auch wenn sich die Situation insbesondere in den Metropolen zuspitzt, ist das doch längst nicht mehr eine Frage der großen Städte. Das sehen wir doch auch. Grund und Boden, Wohnraum ist beinahe überall zu einem kostbaren Gut und vor allen Dingen auch einem gewinnträchtigen Gut geworden, zugunsten weniger, zulasten vieler. Das führt leider auch dazu, dass sich immer mehr Mieterinnen und Mieter die Mieten in den Städten nicht mehr leisten können und verdrängt werden, ganz zu schweigen von Studierenden, wo das noch mal ein zusätzliches Problem ist. Diese Menschen werden an den Rand oder ins Umland der Städte verdrängt. Wir alle können diese Wanderungsbewegung in unseren Ländern verfolgen. Und in der Folge führt diese Entwicklung zur Entmischung der Wohnbevölkerung, ein Szenario, das ungesteuert darauf hinauslaufen würde, dass sich in Zukunft nur noch diejenigen das Wohnen in den Städten leisten können, die über ein erhebliches Einkommen verfügen. Mit diesem zugespitzten Szenario ist eben auch eine zutiefst sozialpolitische Frage verbunden: Ist das die Gesellschaft, in der wir leben wollen, in der allein die Einkommensverhältnisse über den Wohnort entscheiden, in der Familien mit Doppelverdienern und normalen mittleren Einkommen an ihre Grenzen kommen? Ich denke, nicht. Denn es gibt ein Recht auf Wohnen, und dieses Recht steht über der profitorientierten Gewinnmaximierung im Mietwohnbereich. Wir erleben zurzeit, dass der Markt in diesem Bereich aus den Fugen geraten ist. Und deswegen braucht es Regeln. Wir brauchen in den Städten, Kommunen und Ländern zusätzliche Möglichkeiten der Mietregulierung. Und dabei muss gleichzeitig unser Anspruch sein: Mietregulierung muss immer – Herr Bürgermeister Tschentscher hat völlig recht – mit dem Bau von mehr bezahlbaren Wohnungen einhergehen, denn nur so kann man den Mietwohnungsmarkt wirklich langfristig entlasten. Uns alle eint das große Interesse, dass unsere Städte und gerade auch die Innenstädte lebendig und vielfältig bleiben. Wir haben ja im Zusammenhang mit der Coronakrise diskutiert, welche Folgen das für den Einzelhandel hat, wie wichtig der Einzelhandel für lebendige, wirklich lebenswerte Städte ist. Aber genau das trifft natürlich auch auf das ganze Thema „Mieten und Wohnen“ zu. Wie viele Bevölkerungsgruppen, welche soziale Durchmischung haben wir im Mietwohnungsbereich? Der Berliner Mietendeckel war eine Antwort, um die Mieterinnen und Mieter in Berlin vor dem rasanten Anstieg der Mieten zu schützen, mit einem zunächst auf fünf Jahre begrenzten Mietmoratorium, das den Menschen durch die temporäre Deckelung der Mieten eine Atempause verschaffen sollte, während der Bau von Wohnungen natürlich beschleunigt vorangeht. Eine Bemerkung dazu: Wir bauen in Berlin jedes Jahr 17.000, 18.000, bis zu 19.000 neue Wohnungen – jedes Jahr. Das sind umgerechnet auf die Bevölkerungszahl Hamburger Verhältnisse. Ja, mit unserem Mietendeckel hatte Berlin juristisches Neuland betreten. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass dieser Schritt richtig und wichtig war, nachdem wir alle anderen – alle anderen – Instrumente, die wir zur Mietregelung von Bundes- und Landesseite haben, tatsächlich ausgeschöpft haben, und dieser Gedanke, diese Atempause des Mietmoratoriums, findet sich ja nun auch in einigen Bundeswahlprogrammen wieder. Nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass der Berliner Mietendeckel verfassungswidrig ist, und hat ihn für nichtig erklärt. Allerdings nicht etwa, weil die Deckelung von Mieten nicht zulässig ist, sondern weil die Länder hier keine Regelungskompetenz besitzen. Es ist ihnen verfassungsrechtlich nicht gestattet, per Landesrecht von der Regelung des sozialen Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Miethöhe auf angespannten Wohnungsmärkten abzuweichen. Diese Gerichtsentscheidung ist natürlich zu respektieren. Der vorliegende Antrag will nun genau diese Regelungskompetenz schaffen. Berlin fordert die Bundesregierung auf, eine Länderöffnungsklausel einzuführen, die es den Ländern erlaubt, von den mietrechtlichen Regelungen des BGB abzuweichen, und zwar nur dann, wenn die angespannte Wohnungsmarktlage es in einzelnen Gebieten erfordert, also wenn die Mieten so steigen, dass die Mieterinnen und Mieter sich diese nicht mehr leisten können. Wir wollen damit erreichen, dass die Mieten nachhaltig leistbar bleiben, und fordern den Bund auf, hierfür im Bundesrecht eine rechtlich zulässige Möglichkeit für die Landesregierungen zu schaffen, die diese Eingriffsmöglichkeit nutzen wollen. Meine Damen und Herren, Sie wissen genauso gut wie ich, dass die bereits geltenden Regelungen nicht ausreichen, um Verdrängung zu stoppen. Wir wissen alle, dass die vorhandenen Instrumente dem angespannten Wohnungsmarkt in einzelnen Regionen nicht ausreichend Rechnung tragen. Auch die bereits vorhandenen Ermächtigungen der Länder zur Mietpreisbremse sowie zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete führen bislang nicht dazu, dass sich die Situation für die Mieterinnen und Mieter wirklich bessert. Es sind wichtige Bausteine – wichtige Bausteine –, die wir ja auch nutzen. Aber ich denke, wir sollten darüber hinausgehen, wir sollten mehr erreichen, damit unsere Städte lebenswerte Arbeits- und Wohnorte für alle bleiben. Ich möchte es noch einmal betonen: Bezahlbarer Wohnraum ist die soziale Frage unserer Zeit. Wir sollten darauf auf allen föderalen Ebenen Antwort geben. Dort, wo wir mit unseren Länderkompetenzen an Grenzen stoßen, müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, um diese Grenzen zu öffnen. Der vorliegende Antrag will genau das erreichen: dass überall dort eine Antwort gegeben werden kann, wo sie gebraucht wird – und das so lange, wie noch kein ausreichend bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist, also neu gebaut ist. Auch deshalb bleibt natürlich ein engagiert vorangetriebenes Bundesbauprogramm für sozialen Wohnraum wichtig. Ein Mietmoratorium und ein Bauprogramm sind keine Alternativen. Sie sind additiv zu sehen. Wir brauchen beides. Wenn wir es mit dem Mieterschutz ernst meinen, sollten wir handeln. Wenn wir wollen, dass unsere Städte nicht nur Sehnsuchtsorte sind, sondern auch als Lebensorte für alle, die das möchten, erreichbar bleiben, brauchen wir hier mehr Kompetenzen für die Länder. Ich bitte Sie, diese Entschließung in den Ausschüssen zügig zu beraten, damit wir in einer der nächsten Sitzungen des Bundesrates diese Initiative der neuen Bundesregierung mit auf den Weg geben können – für die Menschen und für lebenswerte, vielfältige urbane Räume. – Vielen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr Bürgermeister Müller! Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten, dem Wirtschaftsausschuss und dem Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung – mitberatend – zu. Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 1 a) und b): TOP 1a) a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) (Drucksache 620/21) TOP 1b) b) Finanzplan des Bundes 2021 bis 2025 (Drucksache 621/21) Es liegt eine Wortmeldung vor: Herr Minister Hilbers aus Niedersachsen. Reinhold Hilbers (Niedersachsen): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Finanzplanung und der Bundeshaushalt sind immer noch geprägt von den Auswirkungen dieser Pandemie. Aber die Finanzplanung macht auch deutlich, dass es zwei große Herausforderungen gibt: Die zukünftige Tilgung der Lasten, die wir uns aufbürden mussten im Rahmen dieser Pandemiebekämpfung, und die strukturellen Einnahmeausfälle, die wir in den nächsten Jahren zu erwarten haben, fordern uns in besonderer Weise heraus. Die Handlungszwänge sind aufgezeigt, und die Spielräume werden dadurch eingeengt. Ich will aber die Gelegenheit hier nicht dazu nutzen, auf den aktuellen Bundeshaushalt und auf weitere Punkte einzugehen, denn der Entwurf des Bundeshaushalts 2022 wird mit Ablauf der aktuellen Legislaturperiode sicherlich erledigt sein. Deswegen macht es wenig Sinn, hier und heute auf einzelne Dinge des Zahlenwerks einzugehen. Ich würde gerne diese Beratung nutzen, um ein paar Grundsätze guter Haushaltspolitik anzuführen und darauf hinzuweisen, dass stabile Finanzpolitik allenthalben wichtig ist in diesen Tagen, in diesen Zeiten. Letzte Woche hat die R+V Versicherung die Ergebnisse einer Studie zu den Ängsten der Deutschen 2021 veröffentlicht. Für diese Studie wurden 2.400 Menschen in unserem Land befragt, was ihre größten Sorgen sind. Mehr als die Hälfte der Teilnehmer äußerte die Furcht vor dauerhaften Steuererhöhungen und Leistungskürzungen als Folge der Maßnahmen zur Abmilderung der Coronakrise. Exakt die Hälfte der Befragten trieb die Sorge um vor steigenden Lebenshaltungskosten und der Inflation. Ebenfalls 50 Prozent äußerten die Befürchtung, für Schulden der EU-Länder, der Euroländer haften zu müssen. Ein sehr eindrucksvolles Ergebnis, wie ich finde. Alle diese offensichtlich weitverbreiteten Sorgen um die persönliche Finanzlage führen uns direkt zu der Frage, von welchen Prinzipien wir uns bei der Haushaltsaufstellung in unseren Haushalten, im Bundeshaushalt und in den Ländern, leiten lassen sollten. Dabei ist es wichtig, sich zunächst einmal den realen Hintergrund der Ängste klarzumachen. In Deutschland liegt die Inflationsrate augenblicklich bei 3,9 Prozent, also knapp 4 Prozent. Die Verbraucherpreise steigen deutlich, insbesondere die Lebenshaltungskosten. Das zeigt sich bereits seit einigen Jahren in einem deutlichen Anstieg bei den Vermögenswerten. Energie-, Immobilienpreise steigen erheblich, während Sparer auf ihren Konten mit Nullzinsen und Negativzinsen zu kämpfen haben. Das schmälert die Altersvorsorge. Die hohen Immobilienkosten verschlechtern die Situation bei den Familien, sich Wohneigentum anschaffen zu können. Steigende Verbraucherpreise treffen vor allen Dingen weniger vermögende Menschen, sozial schwächere Menschen. Wir wissen aus der Geschichte, dass eine solche Entwicklung ungeheuren sozialen Sprengstoff beinhalten kann. Inflation und damit die Entwertung von Sparguthaben trifft insbesondere die Mittelschicht und ist in jeder Hinsicht unsozial. Dabei sieht es ganz so aus, als wenn diese Entwicklung nicht nur ein temporärer Sondereffekt ist. Das wird sich sicherlich um die Jahreswende wieder etwas anders darstellen. Aber wenn man sich die Geldmenge M3 anschaut, die im Peak, also im Höchstpunkt, in diesem Jahr bis zu 12 Prozent Steigerung auswies, dann muss man sagen, dass das schon eine sehr deutliche Entwicklung ist. Auch kann man sehen, dass erste Anzeichen für eine Inflationsentwicklung in der Lohndiskussion angekommen sind. Auch hier muss man wissen, dass die Inflation, wenn sie denn einsetzt, sehr häufig oder meistens auch über den Lohn kommt. Insofern sind das Entwicklungen, die es zu beobachten gilt. Die Vermögenswerte, die schon seit längerer Zeit angestiegen sind, habe ich bereits angesprochen. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die EZB an die Grenzen ihres Mandats kommt. Denn in den jüngsten Beschlüssen hat die EZB angekündigt, die Anleihekäufe lediglich – ich zitiere – „moderat“ zu verringern. Jedem, der sich mal mit der Materie beschäftigt hat, sagt die Taylor-Regel etwas. Die Leitzinsen sind danach in Abhängigkeit von Inflation und Arbeitslosenrate von der Zentralbank zu steuern. Nach diesen Schätzungen müssten die Zinsen im Euro-Raum bereits bei 3 Prozent liegen. Höhere Zinsen als Gegenreaktion würden aber insbesondere finanzschwache und hochverschuldete EU- Mitgliedstaaten, Eurostaaten im südlichen Europa treffen, die mit ihrer hohen Staatsverschuldung zu kämpfen haben und sich höhere Zinsen kaum leisten können. Um sich aus diesem Dilemma zu befreien – das ist immer wieder ein anschaulicher Punkt, der das verdeutlicht –, ist es wichtig, dass verschuldete Staaten ihre Verschuldung zurückfahren und ihre Bonität nachhaltig verbessern. Wir brauchen solide Finanzsituationen in den Staaten, solide Staatsfinanzen, damit Bürger und Investoren das Vertrauen in diese Staaten nicht verlieren und zurückgewinnen. Die EZB muss sich auf ihre Kernaufgabe – Sicherung der Preisstabilität – konzentrieren. Denn die Finanzmärkte bereiten sich bereits bedeutsam auf die Entwicklungen vor. Da ist eine sehr gute Kommunikation notwendig und wichtig, damit die Finanzmärkte entsprechend reagieren können. Was auf jeden Fall gefährlich ist, was ein toxisches Gift ist, ist eine expansive Geldpolitik gepaart mit einer ausgedehnten Fiskalpolitik. Daraus resultieren Inflationsgefahren. Tritt der Staat in besonderer Weise als Nachfrager von Krediten auf, erhöht das ebenfalls noch einmal die Zinsen, die Geldmenge und sorgt damit zusätzlich für Preis- und Zinsauftrieb. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind aufgerufen, verantwortungsvolle Haushaltspolitik zu betreiben. Auf EU-Ebene müssen Kommission, ECOFIN und Europäischer Rat entschieden auf die Einhaltung der Regeln hinwirken und dies konsequent einfordern. Stringente Regelungen und geringere Verschuldung sichern Vertrauen in die europäischen Institutionen. Sie stärken zugleich die Handlungsfähigkeit der Bürger bei Investitionen und wirken dem Werteverlust entgegen. Vergemeinschaftung von Verschuldung in Europa ist an dieser Stelle genau das falsche Signal. Das richtige Signal an dieser Stelle ist: Verantwortlichkeit für die eigene Bonität, Handeln und Verschuldung, Ergebnis und Finanzverantwortung gehören zusammen. Jeder muss für die Stabilität seiner Finanzen Verantwortung übernehmen und darf diese Verantwortung nicht auf andere delegieren können. Aber, meine Damen und Herren, auch in Deutschland ist es wichtig, die Staatsschuldenquote im Blick zu behalten. Sie ist kontinuierlich gestiegen. In den letzten Jahrzehnten sind die Staatsschulden stets schneller gestiegen, als die Wirtschaft gewachsen ist. Die Finanzkrise hat uns eine anschließende Staatsschuldenkrise präsentiert. Die meisten haben noch in lebhafter Erinnerung, was für deren Bewältigung notwendig war. Mit großen Anstrengungen ist es gelungen, diese Krise zu bewältigen. Aufgrund der konkreten Erfahrungen, die man in dieser Finanzkrise gemacht hat, wurde die Schuldenbremse in die Verfassung aufgenommen und auch europäisch verankert. Staatsfinanzen wurden geordnet, Schuldenquoten erfolgreich zurückgeführt. Diese vorausschauende Haushaltspolitik hat uns erst ermöglicht, in der Covid-19- Pandemie entsprechend handeln zu können und diese Handlungsspielräume auch zu haben. Das ging bei uns nicht ohne Erhöhung der Schuldenquote einher, aber gleichsam müssen wir sie wieder auf das Normalmaß reduzieren. Ich will an dieser Stelle noch mal deutlich sagen, dass die aktuelle Situation zeigt, dass die schwarze Null und damit die stringente Haushaltsführung ohne Nettokreditaufnahme kein Fetisch von Haushaltspolitikern ist, die sowieso alles ablehnen, was Geld kostet. Die relativ gute Lage der öffentlichen Haushalte vor der Pandemie versetzt uns, wie ich gerade eben sagte, in die Lage, Krisenbewältigung betreiben zu können. Erst Stabilität in den Finanzen schafft Resilienz gegenüber Krisen, und die Belastbarkeit der Staatsfinanzen eröffnet Handlungsspielräume. Diese Logik muss immer vor Augen behalten werden. Die Möglichkeiten des Staates zur Bekämpfung der Pandemie sind auch bei uns nicht unendlich. Und deswegen will ich an dieser Stelle noch einmal ein sehr deutliches Bekenntnis zur Schuldenbremse abgeben und zur Rückkehr zu der staatlichen Finanzierung ohne Nettokreditaufnahme, ohne Sondereffekte und ohne dass wir von Ausnahmeregelungen der Krise Gebrauch machen. In diesem Zusammenhang, bei dem Thema „zusätzliche Nettokreditaufnahme“, macht die Coronapandemie noch mal deutlich, vor welchen verfassungsrechtlichen Fragen wir stehen. Denn einige Zeitgenossen nutzen diese Diskussion dazu, die Schuldenbremse wieder infrage zu stellen oder sie weiter aussetzen zu wollen. Diese Überlegungen setzen häufig damit ein, dass gesagt wird, dass die Schuldenbremse eine Investitionsbremse ist und dass die Schuldenbremse ihr Ziel nicht erreicht hat bzw. uns einengt. Ich will noch mal klar sagen: Sie hat uns in der Pandemie alle Möglichkeiten eröffnet, handlungsfähig zu sein, wirksam helfen zu können und von der Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen. Sie ist uns aber jetzt auch wieder Leitschnur und Richtlinie und Leitpfad, zu einer ausgeglichenen Finanzpolitik zurückzukehren, ohne dass wir dafür Nettokreditaufnahmen in Anspruch nehmen. Denn Investitionen, auch die jetzigen, die wir zu schultern haben, sollten aus unserem gemeinsamen Aufkommen an Steuern und Einnahmen gedeckt werden. Das ist solide Haushaltspolitik. Wer heute zur Verschuldung greift, der wird in erster Linie nicht Investitionen stärken, sondern der wird in erster Linie als Ergebnis haben, dass die konsumtiven Ausgaben in Bund und Ländern steigen werden. Das führt nicht zu Stabilität. Vor allen Dingen verlagert das aber die Verteilungskonflikte auf die nächste Generation. Ich komme noch mal auf meinen Ausgangspunkt zurück. Es ist auch deswegen wichtig, solide Staatsfinanzen zu haben, weil ungezügelte Staatsausgaben auf Pump wieder in die Politik der 70er-, 80er-Jahre zurückführen, nicht zu Stabilität beitragen und kein stabiler Anker sind, um Menschen Vertrauen zurückzugeben in solide Staatsfinanzen. Und das, was die Menschen in meiner eingangs zitierten Umfrage klargemacht haben, ist eben die Sorge davor, dass sie die Last dann eines Tages zu tragen haben. Und deswegen ist es wichtig, Vertrauen zu stärken, statt die Axt an unsere Verschuldungsregelungen zu legen. Wer das tut, der schürt auch Inflation, denn solide Staatsfinanzen sind in erster Linie ein Bollwerk gegen Inflation und für Stabilität. Und deswegen unterstreiche ich noch mal deutlich, dass dieser Aspekt in der Finanzpolitik auch in Zukunft eine tragende Rolle spielen muss. – Vielen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank, Herr Minister Hilbers! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 wurde abgegeben von Frau Ministerin Heinold (Schleswig-Holstein). Wir kommen zur Abstimmung. Es liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen sowie ein Landesantrag vor. 1 Anlage 1 Wir beginnen mit dem Landesantrag, der die Ziffer 9 der Ausschussempfehlungen ersetzen soll. Wer stimmt dem Landesantrag zu? – Mehrheit. Damit entfällt die Ziffer 9 der Ausschussempfehlungen. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Klare Mehrheit. Damit hat der Bundesrat Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2: TOP 2 Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Drucksache 659/21) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll2 wurde abgegeben von Frau Ministerin Lange (Brandenburg). Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen sowie ein Mehr-Länder-Antrag vor. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, dem Gesetz zuzustimmen. Wer ist dafür? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Es bleibt über die empfohlene Entschließung und über den Mehr-Länder-Antrag abzustimmen. Wer stimmt für den Mehr-Länder-Antrag? – Mehrheit. Bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 7/20213 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 3, 4, 7, 8, 20, 22, 24, 26, 29, 31, 32, 34, 35, 38, 39, 42 bis 45, 47 und 49 bis 51. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 5: TOP 5 Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung – Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 StPO und zur 2 Anlage 2 3 Anlage 3 Änderung der zivilrechtlichen Verjährung (Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit) (Drucksache 662/21, zu Drucksache 662/21) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Je eine Erklärung zu Protokoll1 geben ab: Frau Senatorin Kalayci (Berlin), Frau Ministerin Havliza (Niedersachsen) und Herr Minister Adams (Thüringen). Wir kommen zur Abstimmung. Da weder entsprechende Ausschussempfehlungen noch Landesanträge vorliegen, stelle ich zunächst fest, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Es bleibt noch über die Entschließung in Ziffer 2 abzustimmen. Wer ist dafür, die Entschließung zu fassen? – Mehrheit. Damit ist die Entschließung gefasst. Tagesordnungspunkt 6: TOP 6 Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Drucksache 663/21, zu Drucksache 663/21) Es liegt eine Wortmeldung vor: Frau Staatsministerin Spiegel aus Rheinland-Pfalz. Anne Spiegel (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute können wir die Richtlinie der EU für erneuerbare Energien endlich in nationales Recht umsetzen. Ich begrüße es daher sehr, dass die Bundesregierung das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote, wenn auch verspätet, nun endlich vorgelegt hat. Damit soll die längst überfällige Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor gesetzlich verankert werden. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist auch dringend notwendig, denn mit jährlich rund 164 Megatonnen CO2 trägt der Verkehrssektor in Deutschland zu circa 20 Prozent zur Treibhausgasemissionsbilanz bei. Er ist der Sektor, in dem in den letzten Jahren die Emissionen am meisten gestiegen sind, anstatt wie in allen anderen Sektoren zurückzugehen. Das vorliegende Gesetz sieht vor, die Treibhausgasminderungs-Quote für Otto- und Dieselkraftstoffe anzuheben. Außerdem soll eine Mindestquote für das Inverkehrbringen erneuerbarer strombasierter Flugturbinenkraftstoffe eingeführt werden. Und um strombasierte Kraftstoffe zu fördern, wird die Anrechnung von ausschließlich mit erneuerbaren Energien hergestellten flüssigen Kraftstoffen und von grünem Wasserstoff sowohl 1 Anlagen 4 bis 6 im Straßenverkehr als auch zur Produktion konventioneller Kraftstoffe zugelassen. Das sind alles sehr erfreuliche Entwicklungen, und vor allen Dingen ist erfreulich, dass die Bundesregierung ihren ursprünglichen Gesetzentwurf aus dem Frühjahr deutlich nachgebessert hat, auch aufgrund zahlreicher Länderinitiativen und auf Empfehlung des Bundesrates. So wurde der Pfad für die Treibhausgasminderung optimiert. Die Treibhausgasminderungsquote startet früher, und sie steigt bis zum Jahr 2030 auf 25 statt 22 Prozent an. Biogener Wasserstoff wird neben fortschrittlichen Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen nun angemessen angerechnet. Auch das Auslaufen der problematischen geförderten Biokraftstoffe, Stichwort „Palmöl“, wird über die Anforderungen der EU-Richtlinie hinaus vorgezogen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, an einigen Stellen hätten wir uns jedoch ein deutlich ambitionierteres Vorgehen der Bundesregierung gewünscht. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die EU- Richtlinie aktuell ja bereits von der Europäischen Kommission anhand der Vorschläge des „Fit for 55“-Pakets überarbeitet wird, ist es also bereits vorprogrammiert, dass Deutschland den Vorgaben der EU wieder verspätet nachkommen wird. Spätestens bei den anstehenden Verhandlungen zu RED III muss die Bundesregierung in der EU deutlich mehr Einsatz und Engagement für den Klimaschutz zeigen. Wir müssen als führende Industrienation endlich mutig vorangehen und dürfen nicht immer unambitioniert hinterherhinken. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass für eine möglichst rasche Transformation hin zur Klimaneutralität Maßnahmen in allen Sektoren, nicht nur im Verkehrsbereich, ineinandergreifen müssen. Wir brauchen also noch deutlich mehr Anstrengung bei der Minderung von Treibhausgasen. Da muss in den nächsten Jahren deutlich mehr Tempo rein, denn das Zeitfenster hierfür wird sich schließen, und es geht um sehr viel. Es geht letztlich um nichts weniger als die Frage, ob wir es schaffen werden, einen lebenswerten Planeten auch für die nächsten Generationen zu erhalten. – Herzlichen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Frau Staatsministerin Spiegel! Empfehlungen oder Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir kommen zu Punkt 9: TOP 9 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung von § 219a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) – Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen – (Drucksache 761/17 (neu)) Es gibt eine Wortmeldung von Herrn Senator Dr. Behrendt aus Berlin. Dr. Dirk Behrendt (Berlin): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sagt Ihnen der Begriff „Gehsteigberatung“ etwas? Zu sogenannten Gehsteigberatungen kam es in der Vergangenheit immer wieder vor Kliniken oder Arztpraxen, die Schwangerschaftsabbrüche vornahmen. Hinter sogenannten Gehsteigberatungen verbergen sich radikale Lebensschützer/-innen, die vor Arztpraxen demonstrieren, Flugblätter oder auch Fotos von blutüberströmten Föten verteilen. Da wird zum Beispiel behauptet, dass Kinder bei einer Abtreibung unbarmherzig und grausam getötet würden. Da wird behauptet, dass Kinder grausamer getötet würden als Tiere. Meine Damen und Herren, radikale Lebensschützer verbreiten die verrücktesten und absurdesten Thesen zu Schwangerschaftsabbrüchen. Zugleich ist es Ärztinnen und Ärzten unter Androhung von Gefängnisstrafe verboten, sachliche und fachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu veröffentlichen. Diese Situation ist absurd. Das Prinzip muss doch lauten: sachliche Information statt Gehsteigberatung. Leider sieht der Bundesgesetzgeber das offenbar anders. Bereits im Jahr 2017 haben wir hier im Bundesrat über die Streichung des § 219a des Strafgesetzbuches debattiert. Doch statt § 219a ganz zu streichen, konnte sich die Große Koalition im Bund lediglich auf einen Kompromiss einigen, einen Kompromiss, der weder den Frauen noch den Ärztinnen und Ärzten hilft. Medizinerinnen und Mediziner dürfen zwar mittlerweile darauf hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und auf eine beschränkte Zahl von Informationsseiten verweisen. Konkrete Informationen sind aber immer noch verboten. Meine Damen und Herren, in der Praxis sieht das dann folgendermaßen aus: Frauen in einer Ausnahmesituation wollen sich über einen Schwangerschaftsabbruch sachlich informieren. Sie recherchieren und finden auf der Internetseite ihrer Ärztin oder ihres Arztes lediglich die Information, dass ein Abbruch möglich ist, mehr nicht. Statt wichtiger Informationen erhält die Frau eine Liste mit Beratungsstellen. Die Frauen müssen sich dann durch die Liste telefonieren. Das Prinzip sollte doch aber auch lauten: sachliche Information statt Abweisung. Leider sieht der Bundesgesetzgeber das auch hier offenbar anders. Meine Damen und Herren, auch an einer anderen Stelle führt der Kompromiss der Großen Koalition zu § 219a zu inakzeptablen Ergebnissen. Ärztinnen und Ärzte werden weiterhin zu Unrecht kriminalisiert. Dabei ist ein Aspekt entscheidend: Wir reden über Information zu Schwangerschaftsabbrüchen unter den Voraussetzungen der §§ 218 und 218a. Es geht also um Information über ein erlaubtes Verhalten. Da stellt sich doch die Frage: Warum sollten Ärztinnen und Ärzte dafür bestraft werden, dass sie über ein erlaubtes Verhalten informieren? Meine Damen und Herren, niemand käme auf die Idee, Ärztinnen und Ärzten mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren zu drohen, weil sie Patientinnen über eine Herz- oder Rückenmarksoperation informieren. Warum sollen sie dann bestraft werden, wenn sie über Schwangerschaftsabbrüche informieren? Schließlich ist ein Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen der §§ 218 und 218a ebenso erlaubt wie eine Herz-OP. Daher muss das Prinzip lauten: sachliche Information statt Kriminalisierung. Leider sieht der Bundesgesetzgeber auch das offenbar anders. Liebe Anwesende, die Reform des § 219a hat deutlich gezeigt: Ein Gesetz, das unseren heutigen Vorstellungen von Informationsfreiheit widerspricht, ein Gesetz, das unseren heutigen Vorstellungen von Selbstbestimmung widerspricht, ein Gesetz, das einen ganzen Berufsstand kriminalisiert, ein solches Gesetz kann man nicht reformieren, ein solches Gesetz gehört abgeschafft. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns einen kurzen Moment einen Blick auf diejenigen werfen, die § 219a vehement verteidigen, auf diejenigen, die – durch die ganze Republik – Ärztinnen und Ärzte anzeigen. So die Geschichte eines Mannes, der vor einiger Zeit einer Tageszeitung ein Interview gegeben hat. Vor ein paar Jahren hat der Mann, der zahlreiche Ärztinnen und Ärzte aufgrund von § 219a Strafgesetzbuch angezeigt hat, in einem Interview Folgendes gesagt – ich zitiere –: „Ich mache das jetzt seit gut drei Jahren und habe, würde ich mal schätzen, 60 bis 70 Anzeigen erstattet. Das ist halt so mein Hobby.“ Meine Damen und Herren, das ist halt so sein Hobby. Um es klar und deutlich zu sagen: Das Strafgesetzbuch ist keine Beschäftigungsmaßnahme für Menschen ohne Hobbys. Das Strafgesetzbuch ist das schärfste Schwert unseres Rechtsstaats. Es ist Ultima Ratio. Schon allein aus diesem Grund muss § 219a ersatzlos gestrichen werden. All diese Aspekte zeigen ganz deutlich: Eine Norm, die den gesellschaftlichen Ansprüchen des Jahres 2021 nicht mehr gerecht werden kann, kann man nicht reformieren, eine Norm, die den gesellschaftlichen Ansprüchen des Jahres 2021 nicht mehr genügt, müssen wir aus dem Strafgesetzbuch streichen. Daher werbe ich um die Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wer dafür ist, gemäß Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Anlage zählt leider nicht. Oder ist das null? Nein, kann nicht sein. Sie müssen mal wackeln, damit Sie von der Kamera erfasst werden. Wir zählen jetzt mit der Hand. – Ich stelle noch fest – das habe ich vergessen –, dass Frau Ministerin Lange (Brandenburg) eine Erklärung zu Protokoll1 gegeben hat. Damit hat der Bundesrat beschlossen, den Gesetzentwurf n i c h t beim Deutschen Bundestag einzubringen. Wir kommen zu Punkt 11: TOP 11 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Wettbewerbsregistergesetzes – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg – (Drucksache 483/21) Wortmeldungen liegen nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Der Finanz- und der Rechtsausschuss empfehlen, den Gesetzentwurf nicht beim Deutschen Bundestag einzubringen. Entsprechend unserer Geschäftsordnung frage ich positiv, wer den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen möchte. Ich bitte um das Handzeichen. – Das ist eine so kleine Minderheit, dass das hier gar nicht angezeigt wird. Es ist mehr als null. Hamburg hat drei Stimmen. – Minderheit. Einstellig sozusagen. Mehr kann ich hier auch nicht entnehmen. Damit hat der Bundesrat beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag n i c h t einzubringen. Wir haben Schwierigkeiten, mit unserer Justage die ganz niedrigen Zahlen zu erfassen. Das fängt wahrscheinlich erst bei 10 an, zu reagieren. Ich bitte um Verständnis. Deswegen: Immer schön winken, damit wir das hier mitkriegen. Wahrscheinlich ist eine Fünf-Prozent-Klausel oder irgendwas hier eingebaut. Punkt 12: TOP 12 Entschließung des Bundesrates zur Ausgestaltung des deutsch-britischen Verhältnisses – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen – (Drucksache 545/21) Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ministerin Heinold (Schleswig-Holstein) gibt eine Erklärung zu Protokoll2. 1 Anlage 7 Nun zur Schlussabstimmung.:Wer die Entschließung, wie soeben festgelegt, fassen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13: TOP 13 Entschließung des Bundesrates – Folgen des Brexits für Deutschland – Europäischen Standortwettbewerb annehmen – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 613/21) Es gibt eine Wortmeldung von Frau Puttrich. Frau Puttrich, ich bitte Sie, das Wort zu nehmen. Lucia Puttrich (Hessen): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Land Hessen bringt heute eine Entschließung in den Bundesrat ein, die sich mit den Folgen des Brexits für Deutschland beschäftigt und insbesondere dafür wirbt, dass wir den europäischen Standortwettbewerb annehmen. Ich glaube, ich brauche nicht mehr zu betonen, dass wir alle miteinander den Brexit außerordentlich bedauern. Es hätte nie dazu kommen sollen. Aber wir müssen uns inzwischen den Realitäten stellen. Wir leben in einer neuen Realität. Insofern geht das Bedauern nach hinten. Dennoch müssen wir den Blick nach vorne richten, in die Zukunft. Das bedeutet für uns, dass wir die großen Herausforderungen annehmen, die mit den Folgen des Brexits, die wir ja alle tagtäglich spüren, verbunden sind, dass wir gleichzeitig aber auch die Chancen nutzen, die sich in der jetzigen Situation damit verbinden, auch wenn wir uns das alles nicht gewünscht hätten. Wenn wir einen Blick auf die Folgen des Brexits richten, dann kann ich für den Finanzplatz Deutschland sagen, dass wir 33 Ansiedlungen von Banken und weiteren 30 Finanzdienstleistungsunternehmen zu verzeichnen haben, die infolge des Brexits nach Frankfurt gekommen sind, um sich dort niederzulassen. Des Weiteren haben wir 60 Neuansiedlungen von Niederlassungen britischer oder internationaler Unternehmen im Bereich von Finanz- und Realwirtschaft. Nicht nur in Hessen haben sich gerade im Bereich der Realwirtschaft infolge des Brexits Unternehmen angesiedelt beziehungsweise sind neu hinzugekommen. Ich weiß, dass das auch in anderen Bundesländern der Fall ist. Somit sehen wir, dass die Folgen des Brexits in dem einen Bereich für uns selbstverständlich mehr als negativ sind, aber es Unternehmen gibt, die gar keine andere Wahl haben, als sich einen europäischen Standort zu suchen, und nach Deutschland beziehungsweise nach Frankfurt gegangen sind, gerade im Finanzbereich. Das heißt für uns, dass wir, wenn wir uns der neuen Realität stellen und den innereuropäischen Standortwettbewerb annehmen, dafür sorgen müssen, dass wir die 2 Anlage 8 Bedingungen in unserem Land, hier in Deutschland, so optimieren, dass sich Unternehmen, wenn sie die Wahl haben, bei uns ansiedeln. Deshalb haben wir die ganz konkrete Forderung an die Bundesregierung in unserer Entschließung, hier die entsprechenden Chancen zu nutzen und die Bedingungen zu optimieren. Wenn wir den Blick aktuell Richtung Großbritannien richten, sehen wir, dass die Folgen des Brexits im täglichen Leben zu beobachten sind; ich hatte es gerade angesprochen. Alleine wenn man sich anschaut, was es bedeutet, dass Zollformalitäten in einem umfangreichen Maße erfüllt werden müssen, dann muss man sagen: Das ist zeitraubend, das ist energieraubend. Das gilt für Unternehmen in Großbritannien, aber selbstverständlich auch bei uns. Wenn Sie Richtung Großbritannien schauen, sehen Sie aber auch ganz konkret: Die Supermarktregale sind dort leer. Sie sind deshalb leer, weil es nicht genügend Logistikpersonal gibt. Das wäre noch dort gewesen, wenn es keinen Brexit gegeben hätte und die europäischen Arbeitskräfte nicht weggegangen wären. Und Sie sehen, dass die Lkw-Fahrer aus der EU fehlen, die dort nicht mehr sind, um die Waren hinzubringen und die Regale zu füllen. Wir sehen auch, wenn wir den Blick Richtung Großbritannien richten, dass wir ganz erhebliche negative Entwicklungen der politischen Situation in Nordirland haben. Ich möchte es angesprochen haben: Wir sehen das mit großer Sorge. Wir hoffen, dass der mit großen Mühen errungene und auch erhaltene Friedensprozess nicht in den Brexitstrudel gerät und ein friedliches Miteinander in Nordirland weiter möglich sein wird. Was fordern wir in unserer Entschließung? Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, weiter gut mit uns zusammenzuarbeiten. Im Rahmen des Brexits gab es eine gute Zusammenarbeit. Wir sind gemeinsam initiativ gewesen, um zu sehen, wie Verhandlungen geführt werden. Wir wollen, dass die Bundesregierung weiterhin nicht nur einen guten Blick, einen scharfen Blick auf die Auswirkungen des Brexits bei der Umsetzung des Handels- und Kooperationsabkommens hat, sondern auch uns als Länder weiterhin unterrichtet und einbindet und wir dann darauf schauen, was an Regelungen notwendig ist, um die Beziehungen möglichst gut zu gestalten. Wir wollen, dass ein Blick auf die Abkommen in Gänze gerichtet wird. Wir wollen aber auch, dass der Blick darauf gerichtet wird, wo noch nicht komplette Regelungen getroffen sind. Ich spreche diesbezüglich an: Es geht mir in erster Linie um den Finanzsektor. Deutschland muss auf europäischer Ebene auf ein einheitliches Vorgehen bei Angemessenheitsbeschlüssen oder Äquivalenzbeschlüssen, wie sie genannt werden, im Finanzdienstleistungssektor hinwirken. Es muss EU-weit einheitlich geregelt sein, welche britischen Rechtsvorschriften weiterhin demselben Niveau entsprechend in den EU-Mitgliedstaaten gelten. Wir müssen darauf achten, dass es keine Alleingänge in den europäischen Staaten gibt oder bilaterale Absprachen mit dem Vereinigten Königreich, gerade im Hinblick auf die Finanzmarktstabilität in Europa. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eine weitere Forderung: Um den Standort Deutschland im innereuropäischen Wettbewerb weiterhin attraktiv zu halten, muss die nationale Verschärfung von EU-Vorgaben – das sogenannte „gold-plating“ – unbedingt vermieden werden. Dies gilt vor allem, wenn es darum geht, einen zukunftsfesten Rechtsrahmen für den digitalen Zahlungsverkehr und den digitalen Euro zu schaffen. Ich nenne das Stichwort „Geldwäschebehörde“. Wir fordern auch den Einsatz der Bundesregierung für die Ansiedlung der EU-Geldwäschebehörde in Deutschland. Die Bundesregierung – das Finanzministerium – ist dabei, gemeinsam mit der hessischen Landesregierung dafür zu werben und eine gute Bewerbung abzugeben. Es ist auch dringend notwendig, dies zu tun. Die Europäische Kommission hat, wie Sie wissen, im Juli dieses Jahres ein Legislativpaket vorgestellt. Dieses Legislativpaket sieht vor, dass Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergriffen werden sollen. Dazu gehört auch die Einrichtung einer eigenständigen Behörde. Es macht Sinn, diese Behörde in Deutschland anzusiedeln. Wenn man sie in Deutschland ansiedelt, macht es auch Sinn, sie in Frankfurt anzusiedeln, weil Frankfurt der Finanzplatz ist, bei dem wir entsprechende Synergieeffekte nutzen können, bei dem wir eine optimale Infrastruktur haben, bei dem wir wissen, dass es Effizienzgewinne geben wird. Es ist die Nähe zur EZB, und es sind viele andere Argumente. Deshalb müssen wir an einem Strang ziehen. Wir sind dankbar für eine gemeinsame Bewerbung. Wir sind auch dankbar, wenn andere Bundesländer uns diesbezüglich unterstützen. Wir hoffen aber auch inständig, dass uns – das muss bei dieser Gelegenheit auch angesprochen werden – die momentanen Diskussionen um die FIU und die ganzen Umstände dort nicht schaden werden bei einer Bewerbung um die Geldwäschebehörde. Ich halte es für unbedingt notwendig, dass wir ganz klar aufzeigen, dass wir uns hier in Deutschland sehr entschlossen der Geldwäsche entgegenstellen. Also hoffen wir, dass die aktuellen Ereignisse hier unserer Bewerbung nicht schaden, denn die Konkurrenz im europäischen Wettbewerb ist ausgesprochen groß. Sehr geehrte Damen und Herren, noch eine Schlussbemerkung. Wir hatten einen guten Austausch und eine gute Beziehung mit dem Vereinigten Königreich, gerade wenn es um den Austausch und um die Zusammenarbeit von Jugendlichen im Bereich des Programms Erasmus+ ging, und wollen das auch weiter haben. Erasmus+ ist für viele eine gute Gelegenheit gewesen, nach Großbritannien zu gehen oder zu uns zu kommen. Im Rahmen des Erasmus+-Programms wurden sogar viele private Beziehungen gegründet. Man ging hin zum Studieren und blieb dann hinterher beieinander. Das ist dann wirklich ein vereintes Europa. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich auch hier dafür einzusetzen, dass in der Folge ein gleichwertiges Programm kommt, weil es dringend notwendig ist, dass sich junge Leute trotz des Brexits weiter austauschen, beieinanderbleiben und wir hier unsere guten Beziehungen pflegen. In diesem Sinne wünsche ich uns eine gute Beratung dieser Entschließung und hoffe und baue auf Ihre Unterstützung, nicht nur der Entschließung, sondern auch bei allen Forderungen, die ich eben genannt habe. – Besten Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank, Frau Staatsministerin Puttrich! Erklärungen zu Protokoll gibt es nicht. Ich weise die Vorlage zur Beratung dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union – federführend – sowie dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten, dem Ausschuss für Kulturfragen, dem Rechtsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Tagesordnungspunkt 14: TOP 14 Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Geldwäschegesetzes – Effektive Bekämpfung der Geldwäsche gewährleisten – Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 693/21) Wortmeldungen liegen nicht vor. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage – federführend – dem Finanzausschuss und – mitberatend – dem Rechtsausschuss zu. Tagesordnungspunkt 15: TOP 15 Entschließung des Bundesrates zu einem zivilrechtlichen Überlassungsverbot hochmotorisierter Kraftfahrzeuge an Fahranfängerinnen und Fahranfänger – Antrag des Landes Berlin – (Drucksache 540/21) Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wer ist dafür, die Entschließung zu fassen? – Das ist eine Minderheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t gefasst. Ich mache jetzt von meinem Präsidentenamt Gebrauch und ziehe Tagesordnungspunkt 17 nach hinten1, denn da sind so viele Ziffern abzustimmen, dass ich die Anlage brauche. Wir haben die Hoffnung, dass bis dahin eine Zuschaltung erfolgt. Die Anlage hat sich – wahrscheinlich durch meine etwas harten Worte – komplett verabschiedet und muss erst wieder neu motiviert werden. Dann sind wir bei Punkt 18: TOP 18 Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines Qualitätssiegels für Kunststoffprodukte mit Recyclingmaterial – Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 682/21) Ich weise die Vorlage dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – federführend – sowie dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und dem Wirtschaftsausschuss – jeweils mitberatend – zu. Tagesordnungspunkt 19: TOP 19 Entschließung des Bundesrates zur Erleichterung tierwohlbezogener Bauvorhaben – Antrag der Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 544/21) Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung zu Protokoll2 hat Minister Dr. Buchholz (Schleswig- Holstein) abgegeben. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ziffer 1 soll nach Buchstaben getrennt abgestimmt werden. Bitte Ihr Handzeichen für: Buchstabe a! – Minderheit. Buchstabe c! – Minderheit. Buchstabe d! – Mehrheit. Buchstabe e! – Mehrheit. Buchstabe f! – Mehrheit. Nun Ziffer 2, die nach Sätzen getrennt abgestimmt werden soll: Wer stimmt Satz 1 zu? – Minderheit. Handzeichen für Satz 2! – Minderheit. Wer stimmt dafür, die Entschließung in der soeben beschlossenen Fassung anzunehmen? – Mehrheit. 1 Seite 389, linke Spalte 2 Anlage 9 Dann ist so beschlossen. Punkt 52: TOP 52 Entschließung des Bundesrates: Förderung des Ersterwerbs von eigengenutzten Wohnimmobilien – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – Geschäftsordnungsantrag des Landes Schleswig- Holstein – (Drucksache 493/21) Dem Antrag ist Nordrhein-Westfalen beigetreten. Wir haben eine Wortmeldung von Frau Ministerin Heinold aus Schleswig-Holstein, anschließend von Herrn Minister Lienenkämper aus Nordrhein-Westfalen. Zuerst Frau Ministerin Heinold. Monika Heinold (Schleswig-Holstein): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schleswig-Holstein hat 2017 eine Bundesratsinitiative mit zwei Reformvorschlägen zum bundesgesetzlich geregelten Grunderwerbsteuergesetz auf den Weg gebracht. Das erste Anliegen war das Schließen des Steuerschlupfloches der sogenannten Share Deals. Dafür haben wir uns eingesetzt, weil es nicht hinnehmbar ist, dass Großkonzerne das Zahlen von Grunderwerbsteuer mit ausgeklügelten Gestaltungspraktiken regelmäßig umgehen; weil es nicht sein kann, dass sich Kapitalgesellschaften der gesellschaftlichen Verantwortung entziehen, während insbesondere die kleine und mittelständische heimische Wirtschaft mit ihren Steuern unseren Staat finanziert. Dieser Teil der Bundesratsinitiative hat Wirkung gezeigt. So ist inzwischen endlich ein Gesetz in Kraft getreten, mit dem zumindest die Steuervermeidungsmethode der sogenannten Share Deals spürbar eingedämmt wurde. Nun zum zweiten Teil unserer damaligen Bundesratsinitiative. Er hatte das Ziel, den Ländern bei der Erhebung der Grunderwerbsteuer Ausnahmen zu ermöglichen, um gezielt den Ersterwerb einer eigengenutzten Wohnimmobilie zu unterstützen. Wir wollten also innerhalb einer Steuer auf der einen Seite für Mehreinnahmen, auf der anderen Seite für Entlastung sorgen. Damit sollen insbesondere junge Familien beim Erwerb von Wohneigentum auf dem angespannten Immobilienmarkt entlastet werden; wir haben heute Morgen diskutiert, wie schwierig der Wohnungsmarkt ist. Bei einem Steuersatz von 6,5 Prozent, wie in Schleswig-Holstein aufgrund der Haushaltskonsolidierung notwendig, ist die Grunderwerbsteuer beim Haus- und Wohnungskauf neben den Maklergebühren natürlich ein relevanter Kostenfaktor. Meine Damen und Herren, dieser Teil unserer Bundesratsinitiative ist nach wie vor offen. Deshalb haben wir in diesem Jahr erneut einen Antrag hierzu eingebracht. Die Bundesregierung wird darin gebeten zu prüfen, wie den Ländern bei der Erhebung der Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb Ausnahmen ermöglicht werden können. Nach erfolgter Prüfung soll ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden. Konkret könnte die Lösung so aussehen, dass den Ländern die Möglichkeit eingeräumt wird, einen persönlichen grunderwerbsteuerlichen Freibetrag für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einzuführen. Die Lösung könnte aber auch sein, den Ländern differenzierte Steuersätze zu ermöglichen, was ebenfalls bundesgesetzlich klar geregelt werden müsste. Es sind also verschiedene Optionen denkbar. Entscheidend ist im Ergebnis, dass die Länder in die Lage versetzt werden, den Ersterwerb einer Wohnimmobilie rechtssicher und gezielt fördern zu können. Die Betonung liegt auf „können“, weil es den Ländern mit einer solchen Regelung selbst überlassen bleibt, frei zu entscheiden, ob sie von der Ausnahmemöglichkeit Gebrauch machen möchten oder nicht, so wie wir jetzt auch die Höhe des Steuersatzes frei bestimmen können. Ja, zurzeit sind die Haushalte der Länder coronabedingt sehr belastet. Auch bei uns in Schleswig-Holstein sind in der Finanzplanung große Löcher. Wir möchten dennoch die Option haben, die Bürgerinnen und Bürger beim erstmaligen Hauskauf zu unterstützen, ohne dass wir den Steuersatz in Gänze reduzieren müssen. Ich werbe dafür, den Ländern, die insgesamt relativ wenig Regelungskompetenz im Steuerrecht haben, in diesem Punkt künftig mehr Eigenständigkeit einzuräumen. Deshalb haben wir die Bundesratsinitiative heute erneut eingebracht. Ein Land haben wir schon gefunden, das sie mit unterstützt. Das ist ein Anfang. Wir werben für mehr. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank, Frau Ministerin Heinold! Herr Minister Lienenkämper aus Nordrhein- Westfalen. Lutz Lienenkämper (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Kollegin Heinold hat es schon vorgetragen: Mit dem Antrag aus Schleswig-Holstein, dem Nordrhein- Westfalen beigetreten ist, soll die Bundesregierung beauftragt werden zu prüfen, wie den Ländern Ausnahmen bei der Erhebung der Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie ermöglicht werden können, und nach erfolgter Prüfung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Dieses Anliegen wird von Nordrhein-Westfalen seit Jahren vertreten. Bereits 2017 hat unsere Landesregierung an dieser Stelle einen Antrag eingebracht, welcher die Bundesregierung auffordert, zeitnah einen Gesetzentwurf einzubringen, der im bundesgesetzlich geregelten Grunderwerbsteuergesetz für Erwerbe von selbstgenutzten Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen und den Erwerb unbebauter Grundstücke zur Bebauung mit den genannten Gebäudearten durch natürliche Personen eine entsprechende Freibetragsregelung vorsieht. Der Antrag liegt immer noch in den Ausschüssen. Die Initiative ist also nicht aufgegriffen worden. Gleichwohl ist zu sehen, dass die Hürden, denen gerade junge Familien beim Immobilienerwerb gegenüberstehen, angesichts der weiter steigenden Immobilienpreise noch höher geworden sind. Deshalb unterstützt Nordrhein-Westfalen den neuerlichen Vorstoß aus Schleswig- Holstein, die Familien zu entlasten. Es bleibt festzustellen, dass die Wohneigentumsquote in Deutschland trotz historisch niedriger Zinsen seit Jahren stagniert und im europäischen Vergleich extrem niedrig ist. Insbesondere Haushalten mit geringerem Einkommen und jungen Familien ist der Erwerb von Wohneigentum oftmals nicht möglich. Sie verfügen regelmäßig nur über eine geringe Kapitalausstattung und werden vor allem durch die im internationalen Vergleich hohen Erwerbsnebenkosten besonders belastet. Wir sind überzeugt, dass Wohneigentum ein wesentlicher Baustein für eine gute Altersversorgung der Bevölkerung und damit förderungswürdig ist. Ein im Laufe des Erwerbslebens abbezahlter, der Eigennutzung dienender Wohnimmobilienbesitz trägt dazu bei, die Kosten für das Wohnen im Alter kalkulierbarer zu machen und eventuell in dieser Lebensphase drohender Altersarmut entgegenzuwirken. Zudem bedeutet ein Eigenheim gerade für Familien ein großes Stück gelebte Freiheit und Planungssicherheit, womit es zu einem gelingenden Familienleben einen wichtigen Beitrag leisten kann. Nordrhein-Westfalen hält es daher für geboten, die Bürgerinnen und Bürger und insbesondere junge Familien bei der Schaffung von angemessenem Wohneigentum zu unterstützen. Eine Freibetragsregelung, wie sie seit Jahren von Nordrhein-Westfalen vertreten und heute noch einmal nachdrücklich gefordert wird, ist dazu ein geeignetes Mittel. Deshalb bitte ich Sie herzlich, die Entschließung zu unterstützen. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank, Herr Minister Lienenkämper. Die Ausschussberatungen werden fortgesetzt. TOP 53: TOP 53 Entschließung des Bundesrates – Rücknahme der Vorbehalte zu Artikel 59 der Istanbul-Konvention – Antrag der Länder Bremen, Berlin, Thüringen und Hamburg – Geschäftsordnungsantrag des Freistaats Thüringen – (Drucksache 560/21) Es liegen zwei Wortmeldungen vor. Herr Minister Adams aus Thüringen beginnt. Dirk Adams (Thüringen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Entschließung fordert Thüringen gemeinsam mit Bremen, Berlin und Hamburg die Bundesregierung auf, die sogenannte Istanbul-Konvention endlich vollständig umzusetzen, um Frauen ohne gesicherten Aufenthaltstitel umfassend gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt zu schützen. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen. Im Fokus der Konvention steht die geschlechtsspezifische Gewalt, also jede Form von Gewalt, die sich entweder gegen Frauen richtet oder Frauen unverhältnismäßig stark trifft. Die Bundesrepublik Deutschland ist der Konvention beigetreten; sie gilt hier seit dem 1. Februar 2018. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, offensiv gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen. Sie haben sich im Rahmen der ganzheitlichen Gewaltschutzstrategie zu verschiedenen Maßnahmen verpflichtet. Eine dieser Schutzstrategien betrifft die Ausdehnung der Maßnahmen auch in Asylverfahren, namentlich die Schaffung eines eigenständigen Aufenthaltstitels für Gewaltopfer. Artikel 59 Absatz 2 verpflichtet zur Aussetzung von Ausweisungs- beziehungsweise Abschiebeverfahren, um betroffenen Frauen mit abgeleitetem Aufenthaltsrecht die Möglichkeit zu geben, einen eigenständigen Aufenthaltstitel zu beantragen. Den Betroffenen soll damit ermöglicht werden, einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen zu erlangen. Betroffene von Gewalt gegen Frauen oder häuslicher Gewalt sollen überdies gemäß Artikel 59 Absatz 3 einen verlängerbaren Aufenthaltstitel erhalten, wenn ihr Aufenthalt aufgrund ihrer persönlichen Lage oder zur Mitwirkung in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren erforderlich ist. Ich bin der Auffassung, dass der Einsatz für den Schutz von Frauen vor Gewalt jedermann besonders wichtig sein soll. Leider weigert sich die Bundesregierung bislang, diese Maßnahmen zum Schutz der Frauen umzusetzen. Daher mahnen die antragstellenden Länder an, dass Deutschland für die konsequente und menschenrechtskonforme Umsetzung der Istanbul-Konvention die Vorbehalte gegen Artikel 59 Absatz 2 und Absatz 3 der Konvention zurücknehmen sollte – besser formuliert: zurücknehmen muss –, um auch Frauen ohne gesicherten Aufenthaltstitel umfassend gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt zu schützen. Nur ein eigenständiger Aufenthaltstitel ermöglicht es von Gewalt betroffenen Frauen, sich der Gewalt zu entziehen und ihr Leben eigenständig und frei von Gewalt zu führen. Daher bitte ich um Zustimmung zur sofortigen Sachentscheidung und zu unserer Initiative. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Kollege Adams! Das Wort hat – nachdem das Pult gereinigt ist – Frau Senatorin Gallina aus Hamburg. Anna Gallina (Hamburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein weltweit erschütterndes Phänomen. Oft erfahren Frauen Gewalt im häuslichen Bereich durch eine vertraute Person, einen früheren oder den aktuellen Partner. Auch in Deutschland ist dies keine Seltenheit, und zwar unabhängig von Herkunft und sozialem Status. Etwa jede vierte Frau erlebt körperliche oder sexuelle Gewalt in einer Beziehung oder durch einen früheren Partner. Und an etwa jedem dritten Tag tötet ein Mann in Deutschland seine Partnerin beziehungsweise Ex-Partnerin. Das sind bestürzende Zahlen. Diese Taten, Dramen spielen sich oft im Verborgenen ab. Daher brauchen wir dringend mehr öffentliches Bewusstsein für das Thema, auch um es aus der Tabu- Ecke herauszuholen. Wir brauchen für die Verhütung häuslicher Gewalt ein umfassendes Spektrum von schützenden und stärkenden Regelungen, deren konsequente Durchsetzung sowie Hilfsangebote staatlicher und zivilgesellschaftlicher Art. Die vor zehn Jahren unterzeichnete Istanbul- Konvention hat zu Recht einen breiten Ansatz gewählt. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten in den verschiedensten Rechts- und Lebensbereichen auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen. Besonders einschneidend ist häusliche Gewalt dort, wo sich eine Frau in Abhängigkeit von einem gewalttätigen Partner befindet. Ein Beispiel dafür ist, dass sich der Aufenthaltsstatus einer Frau von einem solchen Partner ableitet. So ist die Angst vor dem Verlust des Aufenthaltsstatus oder vor Abschiebung ein starkes Motiv, sich nicht hilfesuchend an Behörden zu wenden, sich nicht zu trennen, sondern eine gewalttätige Beziehung stumm zu erdulden. Frauen drohen hier schutzlos der verübten Gewalt ausgeliefert zu sein. Die Istanbul-Konvention regelt in ihrem Artikel 59 konkrete Verpflichtungen, um den Aufenthaltsstatus von Gewalt betroffener Frauen zu schützen. Absatz 2 soll es dem von Gewalt betroffenen Opfer ermöglichen, einen eigenständigen Aufenthaltstitel zu beantragen. Er fordert dazu die Möglichkeit, Ausweisungsverfahren von Betroffenen auszusetzen, wenn der Aufenthaltsstatus vom Partner beziehungsweise Ehemann abhängt und dieser ausgewiesen wird. Zudem wird in Absatz 3 die Schaffung eines verlängerbaren Aufenthaltstitels für Gewaltopfer vorgesehen, wenn ihr Aufenthalt aufgrund ihrer persönlichen Lage oder zur Mitwirkung in einem Strafverfahren erforderlich ist. Leider hat Deutschland bei der Ratifikation der Istanbul-Konvention völkerrechtliche Vorbehalte gegen diese beiden Bestimmungen angebracht. Die heute zu behandelnde Vorlage der Länder Bremen, Berlin, Thüringen und Hamburg fordert die Bundesregierung auf, die genannten Vorbehalte gegenüber der Istanbul-Konvention endlich aufzugeben. Dies wäre nicht nur ein symbolisch wichtiger Schritt, es wäre vielmehr Anlass für Anpassungen im deutschen Aufenthaltsrecht, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. Die Bundesregierung hat bisher versucht, den Vorbehalt gegen Artikel 59 Absatz 3 besonders damit zu begründen, dass Frauen eine Duldung erhalten, wenn ihre Anwesenheit im Strafverfahren erforderlich ist. Das ist aber ein Scheinargument. Eine Duldung ist kein rechtmäßiger Aufenthaltstitel, sie ist lediglich eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Sie stellt Betroffene in vielerlei Weise schlechter, so beim Zugang zum Arbeitsmarkt oder in sozialrechtlicher Hinsicht. Wir hoffen auch auf Verbesserungen durch Aufgabe des Vorbehalts gegen Artikel 59 Absatz 2. Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 31 des Aufenthaltsgesetzes setzt bei Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft regelhaft voraus, dass die eheliche Lebensgemeinschaft seit wenigstens drei Jahren im Bundesgebiet bestanden hat. Vor Ablauf dieser drei Jahre bestehen erhöhte Anforderungen. So wird bei Härtefällen häuslicher Gewalt die Kausalität zwischen der ehelichen Gewalt und der späteren Trennung von dem gewalttätigen Ehepartner verlangt. Diese zusätzlichen Hürden müssen endlich abgebaut werden. Die Aufgabe der Vorbehalte gegen Artikel 59 der Istanbul-Konvention ist längst überfällig. Wir dürfen die Augen vor Gewalt gegen Frauen nicht noch länger verschließen. Ich bitte Sie daher eindringlich: Stimmen Sie für die sofortige Sachentscheidung und für unsere Entschließung! Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Frau Kollegin Gallina! Weitere Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll liegen nicht vor. Die Ausschussberatungen sind noch nicht abgeschlossen. Thüringen hat jedoch, wie wir gerade gehört haben, sofortige Sachentscheidung beantragt. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eine Minderheit. Die Ausschussberatungen werden fortgesetzt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich komme zu Tagesordnungspunkt 17, der soeben geschoben wurde, zurück: TOP 17 Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen durch Verankerung gesetzlicher Verpflichtungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 543/21) Je eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben haben Herr Staatssekretär Hoogvliet (Baden-Württemberg) und Frau Senatorin Dr. Leonhard (Hamburg). Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 1, wunschgemäß getrennt nach Buchstaben: Buchstabe a! – Mehrheit. Buchstabe b! – Mehrheit. Buchstabe c! – Minderheit. Buchstabe d! – Mehrheit. Buchstabe e! – Minderheit. Buchstabe f! – Minderheit. Buchstabe g! – Minderheit. Buchstabe h! – Mehrheit. Buchstabe i! – Mehrheit. Buchstabe j! – Mehrheit. Buchstabe k! – Mehrheit. Buchstabe l! – Mehrheit. Buchstabe m! – Mehrheit. Buchstabe n! – Mehrheit. Buchstabe o! – Mehrheit. Buchstabe p! – Mehrheit. Buchstabe q! – Mehrheit. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer die Entschließung, wie soeben festgelegt, fassen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Dann ist so beschlossen. 1 Anlagen 10 und 11 Wir verlassen den Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 54 auf: TOP 54 Entschließung des Bundesrates – Reform des Abstammungsrechts: Alle Familien stärken – Gleichstellung voranbringen – Antrag der Länder Berlin und Hamburg, Thüringen – Geschäftsordnungsantrag des Landes Berlin – (Drucksache 223/21) Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Senator Dr. Behrendt aus Berlin vor. Dr. Dirk Behrendt (Berlin): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Anwesende! Wie erklären Sie einem 5-Jährigen, der in eine gleichgeschlechtliche Ehe geboren wurde, dass er anders behandelt wird als sein Kita-Freund, der in eine heterosexuelle Ehe geboren wurde? Wie erklären Sie diesem Kind, dass es rechtlich nur einen Elternteil hat? Mir fällt auf diese Frage keine vernünftige Antwort ein. Tatsache ist: In einer heterosexuellen Ehe gilt der Mann ab dem Moment der Geburt des Kindes als rechtlicher Vater, und zwar unabhängig davon, ob er der biologische Vater ist oder nicht. Warum soll das bei lesbischen Ehen eigentlich anders sein? Warum soll die Mit-Mutter nicht auch ab dem Moment der Geburt des Kindes rechtlich die Mutter sein? Meine Damen und Herren, die rechtliche Stellung der Mit-Mutter entspricht momentan eher der einer Babysitterin denn einer Mutter. Dieser Zustand ist nicht akzeptabel. Ich weiß, einige von Ihnen werden jetzt sagen: Das ist doch alles nicht so schlimm, es gibt doch die Stiefkindadoption! – Richtig, es gibt die Stiefkindadoption. Richtig ist aber auch: Die Stiefkindadoption wurde für eine völlig andere Lebenssituation geschaffen. Die Stiefkindadoption ist für eine Familienkonstellation gedacht, in der Kinder aus einer früheren Beziehung in eine neue Partnerschaft einbezogen werden sollen. Das hat mit einer Regenbogenfamilie rein gar nichts zu tun. Oder anders formuliert: In die Ehe geborene Kinder sind keine Stiefkinder. Das gilt für heterosexuelle Ehen und sollte ebenso für homosexuelle Ehen gelten. Meine Damen und Herren, wir haben also folgende Situation: Die Regenbogenfamilien sind im Jahr 2021 Teil unserer gesellschaftlichen Realität. Unser Recht hat auf diese gesellschaftliche Realität aber bis heute keine Antwort. Stattdessen behelfen wir uns seit Jahren mit einer Konstruktion, die für einen ganz anderen Sachverhalt gedacht ist, einer Rechtskonstruktion, die aus den 60er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammt. Als ob das nicht genug wäre, kommt folgender entscheidender Aspekt hinzu: Die Stiefkindadoption stellt eine enorme Belastung für die Eltern und auch für die Kinder dar. Sie benachteiligt die Regenbogenfamilien auf erhebliche Weise. In einem konkreten Fall hat eine betroffene Mutter ihre Erfahrungen folgendermaßen beschrieben: Das Familiengericht fordert zunächst zahlreiche Nachweise. Es müssen Gesundheitszeugnisse der Neugeborenen – in diesem Fall Zwillinge – vorgelegt werden. Auch die Mit-Mutter musste ein Gesundheitszeugnis vorlegen. Die Mutter sollte außerdem darlegen, dass sie psychisch gesund ist. Sie sollte darlegen, dass sie in der Lage ist, Kinder überhaupt aufzuziehen. Dann kam das Jugendamt. Das Jugendamt verlangte weitere Auskünfte. Es wurde beispielsweise von beiden Frauen ein sogenannter Lebensbericht ab dem Kindergartenalter verlangt. Sie mussten dem Jugendamt ihr gesamtes Leben offenlegen. Zudem mussten die Frauen angeben, für wie kompetent sie die Partnerin in Erziehungsfragen halten. Die Mutter beschrieb die Situation für die Familie so – Zitat –: Man hat permanent das Gefühl, man braucht aufgrund seines Auslebens des Familienwunsches die Legitimation von außen, und das fühlt sich richtig, richtig schlecht an und ungerecht. Meine Damen und Herren, all das zeigt: Das derzeitige Abstammungsrecht schafft enorme Probleme. Aber damit nicht genug! Spätestens seit März dieses Jahres ist klar: Das derzeitige Abstammungsrecht stellt auch ein ernsthaftes rechtliches Problem dar. Sowohl das Oberlandesgericht Celle als auch das Kammergericht Berlin halten die zentrale Vorschrift des Abstammungsrechts für verfassungswidrig. Beide Gerichte haben im Frühjahr dieses Jahres die Regelung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Das Kammergericht schreibt in seiner Begründung beispielsweise – Zitat –: Der Senat ist überzeugt, dass die Bestimmung sowohl das Kind als auch die Ehefrau der Mutter in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt und verfassungswidrig ist. Meine Damen und Herren, ein Recht, das schon vor Jahren von der gesellschaftlichen Realität überholt wurde, ein Recht, das die Betroffenen benachteiligt, ein Recht, das von den Gerichten für verfassungswidrig befunden wird! Angesichts dieser Situation frage ich mich ernsthaft: Was in aller Welt braucht es noch, damit die Bundesregierung endlich handelt und das Abstammungsrecht vernünftig reformiert? Vielleicht braucht es noch eine Aufforderung der Länder. Sehr geehrte Mitglieder dieses Hauses, ein souveräner Gesetzgeber sollte sich nicht von den Gerichten treiben lassen. Ein souveräner Gesetzgeber sollte Gesetzesreformen selbst anpacken. Daher werbe ich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Behrendt! Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Staatssekretär Eitel (Saarland) abgegeben. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Wer dafür ist, die Entschließung gemäß Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen zu fassen, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eine Minderheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t gefasst. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 55 auf: TOP 55 Entschließung des Bundesrates „Zukunftsagenda für Handwerk und mittelständische Wirtschaft“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 696/21) Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister Dr. Herrmann aus Bayern vor. Dr. Florian Herrmann (Bayern): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Handwerk und Mittelstand sind zentrale Leistungsträger unserer Wirtschaft und verlässliche Partner, wenn es darum geht, die wirtschaftlichen und die gesellschaftlichen Herausforderungen der Corona- und der Nach-Coronazeit zu bewältigen. Mit der „Zukunftsagenda für Handwerk und mittelständische Wirtschaft“ verfolgt die Bayerische Staatsregierung das Ziel, Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit von Handwerk und mittelständischen Unternehmen zu steigern. Dadurch wollen wir sie unterstützen, weiterhin gerade in ihren Heimatorten, in ländlich strukturierten Regionen kraftvoll für Wachstum, Beschäftigung und Lebensqualität zu sorgen. Denn gerade Handwerk und Mittelstand sorgen entscheidend für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land. In diesem Zusammenhang ist auch der besondere Beitrag, den Handwerk und Mittelstand im Bereich der Ausbildungsplätze erbringen, besonders positiv hervorzuheben. Dass Deutschland EU-weit die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit vorweisen kann, ist ganz wesentlich ihr Verdienst und ein wichtiger Beitrag zur sozialen Sicherheit in unserem Land. Ich darf die sieben Forderungen, die unser Entschließungsantrag enthält – um dessen Zustimmung ich werbe –, in aller Kürze vorstellen: Erstens. Der Bund soll zu einer Prüfung aufgefordert werden, ob sein Zugriff auf Mittel der operationellen EU- 1 Anlage 12 Programme zulässig ist. Damit wollen wir eine stärkere Belastung der Bildungsträger bei der Förderung der überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks verhindern. Zweitens. Unser Antrag fordert die deutschlandweite Einführung eines Meisterbonus in Höhe von 2.000 Euro. In Bayern gibt es den Meisterbonus bereits. Wir sind überzeugt, dass sich dieses Instrument in ganz Deutschland positiv auf die Gewinnung von Fachkräften auswirken wird. Drittens. Bundesweit soll ein flächendeckendes 365- Euro-Bildungsticket für ÖPNV und SPNV mit einer Beteiligung des Bundes in Höhe von mindestens 20 Prozent der Kosten eingeführt werden. Viertens. Kleine Unternehmen und Handwerker sind oft hochspezialisiert. Deshalb brauchen sie Zugang zu anwendungsorientierten Forschungseinrichtungen. Ein Innovationsgutschein soll Kleinunternehmen in die Lage versetzen, sich Forschungskapazitäten an Hochschulen und Forschungsinstitutionen zu erschließen. Fünftens. Die deutsche Wirtschaft leidet unter drückend hohen Energiekosten. Deshalb fordert der Entschließungsantrag der Bayerischen Staatsregierung die Senkung der EEG-Umlage und der Stromsteuer. Sechstens. Als ebenso drückend empfinden gerade Kleinstbetriebe die Belastung durch die überbordende Bürokratie. Deshalb enthält der Antrag die Forderung, künftig alle gesetzgeberischen Maßnahmen dahin gehend zu bewerten, ob der Aufwand, den gesetzgeberische Maßnahmen für Kleinstunternehmen erfordern, in Relation zum Nutzen steht. Last, but not least siebtens der Nervus Rerum, das Geld: Durch eine mittelstandfreundliche und praxistaugliche Fortentwicklung der Thesaurierungsbegünstigung soll die Innenfinanzierung mittelständischer Einzelunternehmen und Personengesellschaften gestärkt werden. Diese sieben Maßnahmen sind aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung geeignet, die Rahmenbedingungen für Handwerk und Mittelstand deutschlandweit zu optimieren. Ich bitte daher namens der Staatsregierung um Ihre Unterstützung unseres Entschließungsantrags. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Herrmann! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich weise die Vorlage – federführend – dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem Kulturausschuss, dem Umweltausschuss und dem Verkehrsausschuss zu. Ich beende diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf: TOP 21 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat Eine Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert COM(2021) 251 final (Drucksache 444/21) Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Minister Lienenkämper aus Nordrhein-Westfalen vor. Lutz Lienenkämper (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In ihrer Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung stellt uns die Europäische Kommission ihre steuerlichen Vorhaben und Planungen für die nächsten Jahre vor. Die Maßnahmen zur Unternehmensbesteuerung sollen dabei in eine umfassende EU-Steueragenda eingebettet werden. Daraus können sich erhebliche Auswirkungen auf unsere Haushalte, aber auch auf unsere Unternehmen ergeben. Ja, die EU möchte nun sogar bei der Frage mitsprechen, wie wir den jeweiligen nationalen Steuermix in den Mitgliedstaaten ausgestalten. Das ist ein Kernbereich der Souveränität und der Autonomie unserer nationalen Parlamente. Deshalb wäre dies ein massiver Verstoß gegen das bewährte Subsidiaritätsprinzip, den wir gerade als selbstbewusste Länder so nicht durchgehen lassen dürfen. Daher bedauere ich es ausdrücklich, dass es offenbar nicht gelingt, eine gemeinsame Stellungnahme der Länder dazu zu erarbeiten. Es wäre möglich gewesen, diesen Steuererhöhungsphantasien der EU einen Riegel vorzuschieben und die Autorität der nationalen Parlamente vor Übergriffen aus Brüssel zu schützen. Das wird voraussichtlich nicht gelingen. Vielmehr reden wir über eine Stellungnahme, die kaum verhohlene Forderungen nach Vermögens- und Ökosteuern enthält und sogar über die weitreichenden Forderungen der EU hinausgeht. Für uns ist klar: Steuererhöhungen sind Gift für den dringend benötigten Aufschwung nach Corona. Entlastungen sind das Gebot der Stunde. Zusätzlich benötigen wir weniger, nicht mehr Bürokratie. In dem Text, über den wir sprechen, wird stattdessen beispielsweise die Veröffentlichung von Unternehmensdaten – sogenanntes Public Country-by-Country Reporting – gefordert, ein Ansinnen, bei dem sich auch die Bundesregierung jahrelang nicht einig geworden ist und das erheblichen Bürokratieaufwand und Wettbewerbsnachteile für unsere Unternehmen nach sich ziehen würde. Besonders bemerkenswert finde ich: Dieses Thema taucht in der Mitteilung der EU-Kommission überhaupt nicht auf. Stattdessen geht es dort um die Umsetzung der OECD-Vorschläge sowie die zukünftigen Arbeiten an einem EU-Rahmen für die Unternehmensbesteuerung. Dazu sollten wir einheitlich Stellung beziehen. Leider gefährdet der Text, über den wir sprechen, die Einflussmöglichkeiten des Bundesrates und auch die wirksame Vertretung der gemeinsamen Interessen aller Länder auf europäischer Ebene. Wenn wir keine einheitliche Linie finden, bleibt uns letztlich nur die Möglichkeit, die Kommissionsmitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Das wäre aufgrund der möglicherweise gravierenden Auswirkungen viel zu wenig. Wir sind uns doch eigentlich völlig einig, dass wir – erstens – aufgrund der gravierenden Auswirkungen auf Haushalte, Unternehmen und Verwaltung frühzeitig in die Diskussion eingebunden werden wollen; zweitens das Zwei-Säulen-Modell der OECD so ausgestaltet werden muss, dass es kompatibel mit dem Binnenmarkt ist, Nachteile für die deutsche Wirtschaft vermieden werden und das Steueraufkommen der öffentlichen Haushalte nicht gefährdet wird; drittens schließlich missbräuchlichen Steuergestaltungen und unfairem Steuerwettbewerb auf internationaler Ebene ein Riegel vorgeschoben werden muss, der nicht zu Nachteilen für unseren Wirtschaftsstandort führt. Diese Einigkeit in den Sachfragen gilt es im Sinne einer wirksamen Vertretung unserer Länderinteressen in Brüssel zu betonen. Das kann aber nur gelingen, wenn wir uns auf eine einheitliche Linie verständigen. Deshalb stellen wir unseren Antrag hier im Plenum noch einmal. Ich betone, dass wir darin bewusst gemeinsame Themen in den Fokus gerückt haben. Falls wir auf dieser Grundlage nicht zu einem gemeinsamen Vorgehen kommen, brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn wir in Brüssel nicht gehört werden. Ich wünsche mir deshalb, dass wir in unser aller Interesse zu diesem Punkt eine gemeinsame Linie finden, und bitte um Unterstützung unseres Antrags. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor. Ich beginne mit dem Landesantrag. Bitte Ihr Handzeichen! – Minderheit. Wir kommen zu den Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf: Ziffern 1, 5, 7, 8, 11 und 12 gemeinsam! – Minderheit. Bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 10! – Minderheit. Damit stelle ich fest, dass der Bundesrat entsprechend Ziffer 13 der Ausschussempfehlungen von der Vorlage Kenntnis genommen hat. Wir beenden den Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf: TOP 23 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union COM(2021) 206 final (Drucksache 488/21, zu Drucksache 488/21) Uns liegt eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister Dulig aus Sachsen vor. Martin Dulig (Sachsen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Künstliche Intelligenz – KI – hat bereits Eingang in viele Bereiche unseres alltäglichen Lebens gefunden, auch wenn uns dies oft gar nicht bewusst ist. Ihre Bedeutung wird weiter zunehmen – für Wirtschaft und Arbeit, Wissenschaft, Aus- und Weiterbildung, regionale Entwicklung, Verkehr, Schule, Verwaltung und so weiter. KI ist ein Megathema unserer Zeit. Der Einsatz von KI ist mittlerweile Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg vieler Unternehmen, von Lösungsanbietern wie von Anwendern. Er wird in Zukunft entscheidend sein für das erfolgreiche Bestehen vieler Unternehmen in unterschiedlichsten Branchen am Markt. Mitunter ruft die Anwendung von KI aber auch Unbehagen oder gar Ängste hervor, insbesondere mit Blick auf den zum Teil fragwürdigen Einsatz in autoritären oder autokratischen Systemen – Stichwort Social Scoring. Daher ist der Verordnungsvorschlag der EU in seinem Bestreben, einen Rahmen für die Anwendung von KI zu schaffen, ihre Chancen zu nutzen und Missbrauch zu verhindern, ein richtiger und wichtiger Schritt. Eine Regulierung in diesem Sinne befördert die Akzeptanz von KI. Eine Überregulierung sollte aber bitte vermieden werden. KI schafft völlig neue Möglichkeiten etwa in der Industrie, im Dienstleistungsbereich, im Handel, in der Logistik oder Medizin. Eine wichtige Perspektive zum Einsatz von KI: Sie kann Beschäftigte von monotonen, aber auch von gefährlichen Arbeitsvorgängen entlasten und somit Möglichkeiten schaffen, die Arbeitskraft produktiver und kreativer einzusetzen. Damit kann die Arbeitswelt besser und menschlicher gestaltet werden. Neue Produktions- und Beschäftigungsformen bringen neuartige Gefährdungen bei der Arbeit mit sich. Dies erfordert eine ständige Abschätzung der Folgen. Arbeitsschutzmaßnahmen müssen den sich ändernden Gegebenheiten angepasst werden. Wir müssen dafür sorgen, dass durch den gesetzlichen Rahmen für Arbeits- und Gesundheitsschutz die menschengerechte Gestaltung der Arbeit unter KI-Bedingungen gewährleistet bleibt. Arbeitsfelder und Tätigkeiten werden sich durch den Einsatz von KI in der Arbeitswelt zunehmend ändern. Daher müssen auch die bestehenden Regelungsrahmen überprüft und weiterentwickelt werden. Es ist unsere Aufgabe, eine neuartige und zugleich menschenzentrierte Arbeitswelt weiterhin sicher und gesund zu gestalten. Mit Blick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz gilt auch bei KI-basierten Arbeitsprozessen: Die Technik unterstützt den Menschen, nicht umgekehrt. Dies ist ganz im Sinne von „guter Arbeit“. So wird die Attraktivität eines Standortes erhöht wie auch die Chance, gute Fachkräfte zu gewinnen. Ich begrüße den vorliegenden Verordnungsvorschlag der EU-Kommission, die den weltweit ersten Rechtsrahmen für KI entworfen hat und europaweit einheitliche Regelungen für dieses komplexe Thema schaffen möchte. Das Ziel, eine Regulierung, die den Einsatz von KI im Einklang mit den Werten, Grundrechten und Prinzipien der Europäischen Union garantiert, zu schaffen, ist wichtig und zu unterstützen. Mit dem Vorschlag sollen europaweit harmonisierte Vorschriften im Bereich der KI festgelegt werden. Damit soll den individuellen und gesellschaftlichen Risiken vorgebeugt werden, die die Nutzung von KI mit sich bringt. Hier unterscheidet sich die EU von den weitgehend unregulierten Entwicklungen vor allem in Asien, aber auch in den USA. Langfristig dient dies der Entwicklung und der Anwendung einer sicheren, vertrauenswürdigen und ethisch vertretbaren KI, deren Etablierung für eine globale Führungsrolle Europas auf diesem Gebiet sorgen soll. Für den Einsatz von KI-Technologien sind Akzeptanz und Vertrauen der Menschen unentbehrlich. Es wird entscheidend sein, die Balance zwischen einerseits notwendigen Reglementierungen und andererseits der Freiheit für Innovationen und der Weiterentwicklung der Technologie sowie ihrer Anwendungen zu halten. Die Regulierung muss daher mit Augenmaß erfolgen. Wir müssen vor allem die Chancen sehen, welche uns KI bietet, bis hin zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen wie etwa Klimaschutz, Gesundheitsschutz oder Verkehrssicherheit. Der risikobasierte Ansatz der Europäischen Kommission bietet dafür eine gute Grundlage. Er vermeidet damit gerade eine zu bürokratische Detailregulierung. Positiv bewerte ich auch die Technologieoffenheit im Anwendungsbereich. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir durch diese Technologie ausgelöste Innovationen umfassend zum Vorteil unserer Gesellschaft nutzen können. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 2! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 3. Ziffer 5! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 6. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 28! – Mehrheit. Ziffer 29! – Mehrheit. Ziffer 38! – Mehrheit. Ziffer 42! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 43. Ziffer 71! – Mehrheit. Ziffer 77! – Mehrheit. Ziffer 82! – Mehrheit. Ziffer 83! – Ich habe eine Mehrheit gesehen. Bitte noch einmal die Hände hoch! – Es ist die Mehrheit. Manchmal ist das eigene Vermögen, zu rechnen, doch noch besser als das System. Das finde ich sehr erfreulich. (Heiterkeit) Wir kommen zu Ziffer 84. – Mehrheit. Ziffer 85! – Mehrheit. Ziffer 95! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe Punkt 25 auf: TOP 25 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbraucherkredite COM(2021) 347 final; Ratsdok. 10382/21 (Drucksache 586/21, zu Drucksache 586/21) Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Ich rufe auf: Ziffern 4 und 5 gemeinsam! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Minderheit1. Ziffer 8! – Minderheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Ziffer 14! – Mehrheit. Ziffer 16! – Mehrheit. Ziffer 17! – Mehrheit. Ziffer 19! – Mehrheit. Ziffer 23! – Mehrheit. Ziffer 26! – Mehrheit. Ziffer 27! – Mehrheit. Ziffer 28! – Mehrheit. Ziffer 33! – Mehrheit. Ziffer 34! – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. 1 Siehe auch Seite 397, rechte Spalte Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 auf: TOP 27 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinenprodukte COM(2021) 202 final; Ratsdok. 8095/21 (Drucksache 484/21, zu Drucksache 484/21) Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Ziffer 18! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 28 auf: TOP 28 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Auf dem Weg zu einem gesunden Planeten für alle EU-Aktionsplan: „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“ COM(2021) 400 final (Drucksache 454/21) Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 11! – Minderheit. Ziffer 12! – Minderheit. Ziffer 13! – Minderheit. Ziffer 14! – Minderheit. Ich rufe Ziffer 15 auf, zunächst ohne den letzten Satz! – Minderheit. Bitte Ihr Handzeichen für den letzten Satz der Ziffer 15! – Minderheit. Ziffer 16! – Knappe Mehrheit. Ziffer 17! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich beende diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 30 auf: TOP 30 Zweite Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke- Verordnung (Drucksache 625/21) Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 2! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat der Verordnung entsprechend zugestimmt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 33 auf: TOP 33 Verordnung zur Umsetzung der Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation vom 3. März 2021 (Drucksache 626/21) Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wer der Verordnung entsprechend Ziffer 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat der Verordnung zugestimmt. Wir kommen nun zu der empfohlenen Entschließung. Bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu der Verordnung eine Entschließung gefasst. Wir schließen diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 36 auf: TOP 36 Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (Drucksache 634/21) Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 4! – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat der Verordnung, wie soeben beschlossen, zugestimmt. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt. Ich rufe Punkt 37 auf: TOP 37 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen (MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – MTAPrV) (Drucksache 635/21) Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll vor. Wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 13! – Mehrheit. Ziffer 15! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat der Verordnung, wie soeben beschlossen, zugestimmt. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 40: TOP 40 Verordnung über die Aufbewahrung und Speicherung von Justizakten (Justizaktenaufbewahrungsverordnung – JAktAV) (Drucksache 639/21) Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Minister Lienenkämper (Nordrhein-Westfalen) abgegeben. – Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Bitte Ihr Handzeichen für: Ziffer 1! – Minderheit. Wer möchte der Verordnung gemäß Ziffer 2 der Ausschussempfehlung in unveränderter Fassung zustimmen? – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 41 auf: TOP 41 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (Drucksache 607/21) Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor. Bitte zunächst Ihr Handzeichen für den Antrag Bayerns! – Minderheit. Dann frage ich, wer dafür ist, der Verordnung unverändert zuzustimmen. Ihr Handzeichen bitte! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat der Verordnung zugestimmt. Wir kommen zu der empfohlenen Entschließung. Bitte Ihr Handzeichen für: Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. 1 Anlage 13 Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5 Satz 1! – Minderheit. Ziffer 5 Satz 2! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung gefasst. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 46: TOP 46 Mobilitätsdatenverordnung – MDV (Drucksache 615/21) Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll vor. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen sowie ein Landesantrag vor. Ich beginne mit Ziffer 1. – Mehrheit. Ziffer 2! – Minderheit. Bitte Ihr Handzeichen für den Landesantrag! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat der Verordnung nach Maßgabe der vorangegangenen Abstimmungen zugestimmt. Wir verlassen diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 48 auf: TOP 48 Zweite Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung (Drucksache 406/21) Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Minister Dr. Buchholz aus Schleswig-Holstein vor. Bitte schön. Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn es auf das Ende der Tagesordnung zugeht, möchte ich reden, weil ich noch mal versuchen will, Sie von dem Plenarantrag Schleswig-Holsteins zu überzeugen, der bei diesem Punkt zur Beratung steht. Mobilität der Zukunft emissionsarm – möglichst emissionsfrei – zu gewährleisten, das ist das Gebot der Stunde, das wollen wir alle, ob Wasserstoff, Brennstoffzelle oder batteriegetrieben. Das brauchen wir, und wir brauchen die entsprechende Lade- oder Betankungsinfrastruktur dafür. Deshalb brauchen wir mehr Ladesäulen in Deutschland, und das möglichst schnell. Bis dahin herrscht große Einigkeit. Dass die Ladesäuleninfrastruktur so einfach wie möglich zu bedienen sein soll, ist für uns alle, glaube ich, wichtig, denn nur dann wird sie benutzt. Jeder, der schon mal mit einem Elektroauto unterwegs war und irgendwo eine Spontanladung machen wollte, weiß, was es bedeutet, wenn dort ein Stadtwerk seine App anpreist und man in einem langen Registrierungsvorgang zunächst mal alles Mögliche ausfüllen muss, bevor man laden kann. Dass wir das ändern wollen, ist richtig. Das sieht auch die Ladesäulenverordnung so vor. Parallel dazu sagt die Bundesregierung: Jede Ladesäule soll mit einem Kartenlesegerät und einem Kreditkartenterminal ausgestattet sein. – Das verteuert die Ladesäulen nicht nur ganz erheblich, sondern diese Bezahlsysteme sind auch eher älterer Herkunft. Sie sind zwar heute hübsch in unseren Taschen versteckt, aber schon in Europa ist die Girokarte kein Zukunftszahlungsmittel mehr, sondern sie wird in Wahrheit von fast allen Ländern nicht mehr benutzt. Mit dieser Verordnung wird jetzt etwas gemacht, was den Ladesäulenausbau hemmt, denn jede Ladesäule, die ein Kreditkarten- oder ein EC- Kartenterminal hat, kostet zwischen 500 und 1.000 Euro mehr. Das bedeutet für die nächsten Ladesäulen, die erforderlich sind, zusätzlichen Aufwand von rund 165 Millionen Euro. Das wird entweder den Strom an der Ladesäule teurer machen oder es wird die Investitionen in die Ladesäulen verlangsamen. Das kann niemand wollen. Deshalb wäre es schlau, insbesondere bei kleineren Ladesäulen auf Kreditkartenterminals zu verzichten und zu sagen: Da kann man mit Paypal, mit Online- Bezahldiensten, mit Apple Pay und vielem anderen gut umgehen. In Wahrheit reden wir hier sowieso nur über einige wenige Schnellladevorgänge, denn in der Regel – bei der Ladesäule vor meiner Haustür – ist ein Abschlussvertrag hinterlegt. Ihn habe ich nämlich, um die besten Strompreise zu bekommen, hoffentlich mit meinen Stadtwerken oder einem anderen Betreiber ausverhandelt. Der Kompromiss, den Schleswig-Holstein vorschlägt, ist, dass nur die mit einer ganz großen Leistung – über 50 kW – ausgestatteten Ladesäulen ein Kreditkartenterminal haben sollen, um das Ganze nicht extrem zu verlangsamen oder zu verteuern. Bei allen kleinen Ladesäulen soll weiterhin entweder mit der berühmten App, die es schon heute gibt, oder mit einem Online-Bezahldienst bezahlt werden können. Das ist zukunftsgerichtet. Lassen Sie es mich anders ausdrücken: Das, was wir derzeit in dieser Verordnung regeln, ist ungefähr so schlau, wie in Zeiten des Mobilfunks Telefonzellen zu bauen. Das ist ein überkommener Standard. Wir sollten ihn eigentlich nicht einführen. Deshalb bitte ich Sie, obwohl ich die Probeabstimmung vorhin gesehen habe, noch mal kurz in sich zu gehen und vielleicht doch dem vermittelnden Antrag von Schleswig-Holstein zuzustimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Buchholz! Weitere Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Antrag Schleswig- Holsteins vor. Ich beginne mit dem Landesantrag. Wer stimmt zu? – Minderheit. Dann rufe ich Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen mit Ausnahme von Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und Buchstabe b auf. Wer ist dafür? – Minderheit. Ich komme zunächst zu Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen. Wer ist dafür? – Minderheit. Ich rufe Ziffer 3 der Ausschussempfehlungen auf. Wer ist dafür? – Minderheit. Ich rufe nun den noch verbleibenden Rest von Ziffer 1 – also Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und Buchstabe b – zur Abstimmung auf. – Minderheit. Damit haben weder eine Ziffer der Ausschussempfehlungen noch der Landesantrag eine Mehrheit erhalten. Ich frage daher, wer der Verordnung unverändert zuzustimmen wünscht. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Bitte! Dr. Florian Herrmann (Bayern): Wir würden gern bei TOP 25 über die Ziffer 7 der Ausschussempfehlungen noch einmal abstimmen lassen. Unsere nicht KI- gestützte – analoge – Zählweise hat ergeben, dass es doch eine Mehrheit war. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Es ist darum gebeten worden, TOP 25 noch mal aufzurufen und über Ziffer 7 noch mal abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich noch mal TOP 25 auf und bitte noch mal um Ihr Handzeichen für die Ziffer 7. – Das ist eine Minderheit. Dann machen wir in der Tagesordnung weiter. Ich rufe Punkt 56 auf: TOP 56 Zweite Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie (Drucksache 705/21) Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll vor. Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir sind übereingekommen, heute in der Sache zu entscheiden. Wer stimmt der Verordnung zu? – Das ist die Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, wir haben uns gut und effizient durch die Tagesordnung gearbeitet. Wir haben alles erledigt. Dafür vielen Dank! Die nächste reguläre Sitzung des Bundesrates wird nach der Bundestagswahl stattfinden. Ich berufe sie ein auf Freitag, den 8. Oktober 2021, 9.30 Uhr. Halten Sie weiter Abstand und bleiben Sie gesund! Bis zum nächsten Mal! Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 11.35 Uhr) Beschlüsse im vereinfachten Verfahren (§ 35 GO BR) Sozialbericht 2021 (Drucksache 672/21) Ausschusszuweisung: AIS Beschluss: Kenntnisnahme Bericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus und zur Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung für das Jahr 2020 (Drucksache 610/21) Ausschusszuweisung: Wi Beschluss: Kenntnisnahme Bericht der Kommission: Jahresbericht 2020 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten COM(2021) 417 final (Drucksache 619/21) Ausschusszuweisung: EU Beschluss: Kenntnisnahme Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bestandsaufnahme und Aktualisierung der Reformempfehlungen für die Berufsreglementierung von 2017 COM(2021) 385 final (Drucksache 605/21) Ausschusszuweisung: EU – AIS – K – R – Wi – Wo Beschluss: Kenntnisnahme Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Strategie zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft COM(2021) 390 final (Drucksache 632/21) Ausschusszuweisung: EU – AV – Fz – K – U – Wi Beschluss: Kenntnisnahme Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat Leitlinien zu Artikel 17 der Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt COM(2021) 288 final (Drucksache 581/21) Ausschusszuweisung: EU – K – R – Wi Beschluss: Kenntnisnahme Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Einführung und Anwendung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 COM(2021) 278 final (Drucksache 601/21, zu Drucksache 601/21) Ausschusszuweisung: EU – In – R Beschluss: Kenntnisnahme Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Blended Learning für eine hochwertige und inklusive Primar- und Sekundarschulbildung COM(2021) 455 final (Drucksache 644/21) Ausschusszuweisung: EU – FJ – K Beschluss: Kenntnisnahme Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Strategischer Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 Arbeitsschutz in einer sich wandelnden Arbeitswelt COM(2021) 323 final (Drucksache 590/21) Ausschusszuweisung: EU – AIS – AV – G – Wi Beschluss: Kenntnisnahme Anlage 1 Erklärung von Ministerin Monika Heinold (Schleswig-Holstein) zu Punkt 1 a) der Tagesordnung Für das Land Schleswig-Holstein wird folgende Erklärung zu Protokoll gegeben: A. Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 – Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Titelgruppe: 02 – Kulturförderung im Inland Titel: 685 21 – Kulturelle Einrichtungen und Aufgaben im Inland Erläuterung: 2.14 – Friesische Volksgruppe Seite: 66-67 (Einzelplan 04) HH-Ansatz: 320 TEUR Das Land Schleswig-Holstein fordert eine Fortschreibung der erstmals im Bundeshalt 2021 erfolgten Erhöhung des HH-Ansatzes um 50 TEUR auf 370 TEUR. Begründung: Das Land Schleswig-Holstein begrüßt die im Bundeshaushalt 2021 zum ersten Mal erfolgte Erhöhung des HH-Ansatzes für die Förderung der friesischen Volksgruppe. Gleichzeitig wird die große Bedeutung einer dauerhaft verstärkten Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der „Stiftung für die friesische Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein“ betont. Für die Erfüllung der Stiftungszwecke wäre dies ein wichtiger Beitrag und würde die Anerkennung der Bemühungen der friesischen Volksgruppe durch den Bund unterstreichen. Die friesische Volksgruppe im schleswigholsteinischen Kreis Nordfriesland und auf der Insel Helgoland ist durch das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten geschützt. Die friesische Sprache mit ihren zahlreichen Varietäten ist für die Volksgruppe das wesentliche Merkmal der Identifikation und Ausdruck ihres kulturellen Hintergrunds. Das Nordfriesische steht unter dem Schutz der Europäischen Sprachencharta der Regional- oder Minderheitensprachen. Um die Förderung und den Erhalt der friesischen Sprache und Kultur langfristig zu sichern, hat das Land Schleswig-Holstein 2020 die „Stiftung für die friesische Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein“ (Friesenstiftung) gegründet. Die Idee, die hinter der Gründung der Friesenstiftung steht, ist der Ewigkeitscharakter, den eine solche Stiftungsgründung inkludiert. Damit ist das Bekenntnis des Landes zum Schutz der friesischen Volksgruppe, ihrer Sprache, Kultur und Traditionen verbunden. Die Friesenstiftung ist als Zuwendungsstiftung für alle Förderungsmaßnahmen für die friesische Volksgruppe zuständig und beteiligt in ihren Entscheidungsgremien neben den Vertreterinnen und Vertretern von Bund (BKM) und Land, Deutschem Bundestag und Schleswig- Holsteinischem Landtag auch die größten friesischen Verbände aus Schleswig-Holstein. Damit wird ein neues Miteinander in den Entscheidungen für die inhaltliche Ausrichtung der Förderung ermöglicht. Zweck der Friesenstiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, die Pflege der Sprache, die Förderung von Volksbildung und Forschung, die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, die Förderung des traditionellen Brauchtums jeweils in Bezug auf die friesische Volksgruppe in Schleswig-Holstein. Die Anzahl der verbliebenen Sprecherinnen und Sprecher macht besondere Bemühungen zum Erhalt der friesischen Sprache unabdingbar, wie etwa der Wegfall von Zugangsbeschränkungen, wie Mindestklassengröße und auch die Erstellung von Unterrichtsmaterialien für den Friesischunterricht, die dringend benötigt werden. Darüber hinaus ist die Förderung der interfriesischen Zusammenarbeit ausdrücklicher Stiftungszweck. Hierin wird auch ein Fokus der Arbeit des friesischen Dachverbandes (Frasche Rädj/Friesenrat Sektion Nord e. V.) bestehen. Für die damit verbundenen neuen Aufgaben ist eine finanziell besser ausgestattete Förderung notwendig, die es der Friesenstiftung ermöglicht, wirksame und nachhaltige Maßnahmen für den Erhalt und die künftige Entwicklung der friesischen Sprache und Kultur anzustoßen und zu fördern. Anlage 2 Erklärung von Ministerin Katrin Lange (Brandenburg) zu Punkt 2 der Tagesordnung Für die Länder Brandenburg und Schleswig-Holstein gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll: Die Länder Brandenburg und Schleswig-Holstein bekennen sich zu dem Anliegen, einen umfassenden inklusiven Versorgungsanspruch für Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus sicherzustellen. Dazu kann auch eine gesonderte Begleitung oder Assistenz erforderlich sein. Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet dazu, Sonderwelten für Menschen mit Behinderungen zu vermeiden und ihnen vielmehr gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung zu gewähren. Um dies zu ermöglichen, bedarf es einer umfassenden finanziellen Absicherung. Eine Regelung, die mit weiteren zusätzlichen Kostenlasten für die Träger der Eingliederungshilfe einhergeht ohne gleichzeitige gesetzliche Regelung für einen vollständigen Kostenausgleich aus Bundesmitteln, wird abgelehnt. Bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat der Bundesrat mehrfach kritisch angemerkt, dass die finanziellen Auswirkungen von den im Gesetzentwurf dargestellten Schätzungen abweichen und es zu Mehrbelastungen kommen könnte. In dieser Einschätzung sehen sich die Länder durch die in den letzten Jahren erheblichen finanziellen Mehrbelastungen bestätigt. Daher wird erwartet, dass der Bund in Auswertung der Ergebnisse der Evaluation etwaige bei den Ländern oder auf kommunaler Ebene anfallende Kostensteigerungen durch das BTHG sowie der angedachten Assistenzleistungen vollständig und damit auch rückwirkend sowie dauerhaft übernimmt. Die Länder Brandenburg und Schleswig-Holstein stimmen dem Gesetz gleichwohl zu, auch weil es inakzeptabel erscheint, dem zwischen Bund und Ländern ausgehandelten Tierarzneimittelgesetz die Zustimmung zu verweigern. Anlage 3 Umdruck 7/2021 Zu den folgenden Punkten der Tagesordnung der 1008. Sitzung des Bundesrates möge der Bundesrat gemäß den vorliegenden Empfehlungen und Vorschlägen beschließen: I. Zu den Gesetzen einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen: Punkt 3 Gesetz zur Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages und zur Anhebung des Strafrahmens des § 108e des Strafgesetzbuches (Drucksache 660/21) Punkt 4 Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 661/21) Punkt 7 Erstes Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 664/21) Punkt 8 Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 20. Februar 2008 zum Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief (Drucksache 665/21) II. Gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben: Punkt 20 Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022) (Drucksache 645/21) III. Zu den Vorlagen die Stellungnahmen abzugeben oder ihnen nach Maßgabe der Empfehlungen zuzustimmen, die in der jeweils zitierten Empfehlungsdrucksache wiedergegeben sind: Punkt 22 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Leitlinien der Europäischen Kommission für die Stärkung des Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation COM(2021) 262 final (Drucksache 554/21, Drucksache 554/1/21) Punkt 24 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens für eine europäische digitale Identität COM(2021) 281 final (Drucksache 598/21, zu Drucksache 598/21, Drucksache 598/1/21) Punkt 26 Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU- Justizbarometer 2021 COM(2021) 389 final (Drucksache 602/21, Drucksache 602/1/21) Punkt 39 Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung – MsV) (Drucksache 766/20, Drucksache 685/21) IV. Den Vorlagen ohne Änderung zuzustimmen: Punkt 29 Neunzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen (Drucksache 624/21) Punkt 31 Vierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (Drucksache 657/21) Punkt 32 Dreiundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (Drucksache 451/21) Punkt 34 Fünfte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung (Drucksache 638/21) Punkt 35 Fünfte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (Drucksache 633/21) Punkt 38 Zweite Verordnung zur Änderung der Beschussverordnung (Drucksache 636/21) Punkt 42 Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung (Drucksache 614/21) Punkt 43 Dritte Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung (Drucksache 640/21) Punkt 44 Verordnung zur Änderung der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts – Friständerung zur Milderung der Folgen der epidemischen Lage aufgrund des Coronavirus (Drucksache 641/21) Punkt 45 Dritte Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (Drucksache 642/21) Punkt 47 Verordnung zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes (Drucksache 647/21) Punkt 49 Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (Drucksache 599/21) V. Entsprechend dem Vorschlag zu beschließen: Punkt 50 Benennung eines Mitglieds für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (Drucksache 751/20, Drucksache 686/21) VI. Zu den Verfahren, die in der zitierten Drucksache bezeichnet sind, von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen: Punkt 51 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 591/21) Anlage 4 Erklärung von Senatorin Dilek Kalayci (Berlin) zu Punkt 5 der Tagesordnung Für die Länder Berlin, Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll: Die Länder Berlin, Bremen, Hamburg und Rheinland- Pfalz haben erhebliche Bedenken, ob das vom Bundestag beschlossene Gesetz einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung standhalten wird. Artikel 1 des Gesetzes dürfte mit dem Doppelbestrafungsverbot (ne bis in idem) aus Artikel 103 Abs. 3 Grundgesetz (GG) nicht vereinbar sein. Artikel 103 Abs. 3 GG legt unmissverständlich fest, dass gerade auch ein freisprechendes rechtskräftiges Urteil das Verbot erneuter Strafverfolgung wegen derselben Tat auslöst. Das grundsätzliche Verbot der Wiederaufnahme zuungunsten von Personen, gegen die ein strafrechtliches Urteil ergangen ist, dient dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit, beides Prinzipien von zentraler Bedeutung in einem freiheitlichen Rechtsstaat. Das Gesetz stellt keine systemkonforme Weiterentwicklung des Rechts der Wiederaufnahme im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dar. Die bisherigen Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme zuungunsten eines/einer Angeklagten (§ 362 StPO) haben jeweils eine andere, dem Gesetzesbeschluss nicht vergleichbare Qualität. So betreffen § 362 Nr. 1 bis 3 StPO Umstände, bei denen in rechtswidriger, strafbewehrter Weise der Ausgang des Verfahrens zugunsten des Angeklagten manipuliert wurde, während beim glaubhaften Geständnis, § 362 Nr. 4 StPO, der Beschuldigte sich selbst des Schutzes seines Vertrauens in ein rechtskräftiges Urteil begibt. Die Ursache für die spätere Durchbrechung der Rechtskraft hat also entweder ihren Ausgangspunkt schon in der Hauptverhandlung oder es ist die freigesprochene Person selbst, die den Wiederaufnahmegrund selbst geschaffen hat. Nach der vorgesehenen Regelung wird dies nicht mehr der Fall sein. Das (freisprechende) Urteil wird für alle Beteiligten im Falle einer im Raum stehenden Katalogtat immer nur ein vorläufiges Ergebnis und nicht mehr der Schlusspunkt des Strafverfahrens sein. Anlage 5 Erklärung von Ministerin Barbara Havliza (Niedersachsen) zu Punkt 5 der Tagesordnung Sie alle wissen, welche Analyse wir häufig treffen müssen: dass unser Rechtsstaat dieses oder jenes aushalten muss. Das sage ich bei Bürgerdiskussionen oder Parteiveranstaltungen. Das sage ich, wenn Neonaziaufmärsche mit Polizeihundertschaften geschützt werden müssen oder wenn Querdenker kruden, aber straflosen Unsinn reden. Und jedes Mal sage ich es aus voller Überzeugung. Wenn es aber um Mord geht, dann sage ich das nicht. Bei einem Mordvorwurf ist das Fortbestehen eines Freispruchs trotz neuer aussagekräftiger Beweismöglichkeiten nach meiner Ansicht kein Zustand, den ein Rechtsstaat ertragen können muss. Die Erweiterung des § 362 StPO um einen Wiederaufnahmegrund zuungunsten des Angeklagten bei unverjährbaren Taten ist in meinen Augen vielmehr ein Gebot der Gerechtigkeit. Und das sage ich nicht nur, weil der bekannteste Fall in diesem Kontext in Niedersachsen spielt. Das Bundesverfassungsgericht urteilte bereits 1953, dass zwar aufgrund von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit eine unrichtige Entscheidung im Einzelfall hinzunehmen sei. Eine Ausnahme sei jedoch dann gerechtfertigt, wenn „besonders zwingende und schwerwiegende, den Erwägungen der Rechtssicherheit übergeordnete Gründe dazu Anlass geben“. Eine Erweiterung der Wiederaufnahmegründe ist deshalb bei gebotener restriktiver Handhabung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Verbots der Mehrfachbestrafung in Art. 103 Abs. 3 GG durchaus vereinbar. Einer solchen restriktiven Handhabung wird durch den Gesetzentwurf Rechnung getragen. Zum einen durch die Erfassung nur der schwersten Tötungsdelikte nach dem StGB und VStGB, welche mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden und nicht der Verjährung unterliegen. Zum anderen durch das Erfordernis neuer Tatsachen oder Beweismittel, die dringende Gründe für eine Verurteilung bilden. Bei diesen eng begrenzten Fallgestaltungen überwiegt der Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit wesentlich gegenüber dem Grundsatz der Rechtssicherheit. Nur am Rande sei bemerkt, dass in Österreich, Dänemark, Finnland oder Schweden entsprechende Wiederaufnahmegründe existieren. Ich meine: Der ewige Bestand eines Freispruchs vom Mordvorwurf trotz nunmehr vorliegender erdrückender Beweismittel ist für unsere Rechtsordnung ein nicht hinzunehmender Zustand. Dabei denke ich vor allem an die Hinterbliebenen, die ihr Leben lang zusätzlich darunter leiden, dass die Tat nie gesühnt worden ist. Im Hinblick auf die zivilrechtliche Verjährungsregel sollte indes der Wegfall der Verjährung von etwaigen Ansprüchen aus nicht verjährbaren Straftaten einer erneuten Prüfung unterzogen werden. Anders als im Strafverfahren ist eine zeitliche Begrenzung mit dem Versterben des Täters im Bereich des Zivilrechts bei vererbbaren Ansprüchen gerade nicht vorhanden. Ich unterstütze daher den entsprechenden Entschließungsantrag von Nordrhein-Westfalen. Häufig höre ich das Argument, eine Erweiterung der Wiederaufnahmegründe wäre ein „Dammbruch“. Es würden bald Forderungen erhoben, die Wiederaufnahme auf weitere Tatbestände auszuweiten. Darauf sage ich: Der Gesetzgeber hat schon einmal eine Entscheidung zulasten der Rechtssicherheit und zugunsten der Strafverfolgung getroffen – beim Ausschluss der Verjährung in Mordfällen. Hier hat es seitdem jedenfalls keinen „Dammbruch“ gegeben. Anlage 6 Erklärung von Minister Dirk Adams (Thüringen) zu Punkt 5 der Tagesordnung Es ist keine angenehme Aufgabe, „gegen“ das vom Bundestag vorgelegte „Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“ zu sprechen. Man läuft Gefahr missverstanden und als Beschützer der „falschen“ Seite wahrgenommen zu werden, nämlich – umgangssprachlich – der unentdeckten, frei herumlaufenden Mörder. Jedoch – wie so oft im Leben: So einfach ist es nicht. Ferdinand von Schirach schreibt in seinem Buch „Strafe“: „Der Rechtsstaat unterscheidet sich vom Unrechtsstaat dadurch, dass er die Wahrheit nicht um jeden Preis ermitteln darf. Er setzt sich selbst Grenzen. Wir alle wissen, wie schwer es oft ist, diese Grenzen zu ertragen.“ Gerade als Justizminister ist es meine Aufgabe, auf diese Grenzen hinzuweisen und ihren Grund und ihre Notwendigkeit zu erklären. Auch wenn das Ziel des Gesetzes auf den ersten Blick nachvollziehbar scheint, so dürfen wir nicht auf dem Weg dorthin unsere verfassungsrechtlichen Prinzipien missachten. Maßstab staatlichen Handelns kann nicht der Grad der Unerträglichkeit von Widersprüchen eines rechtskräftigen Urteils zur materiellen Gerechtigkeit sein, der in der Gesetzesbegründung oftmals bemüht wird. Maßstab jeden staatlichen Handelns ist das Grundgesetz. Mit Artikel 103 Absatz 3 enthält das Grundgesetz als grundrechtsgleiches Recht den Grundsatz „ne bis in idem“ – das sogenannte Doppelbestrafungsverbot. Mit umfasst ist davon auch das Verbot, einen rechtskräftig Freigesprochenen noch einmal einem strafrechtlichen Verfahren wegen derselben prozessualen Tat auszusetzen. Insofern wird auch – präziser – vom „Mehrfachverfolgungsverbot“ gesprochen. Damit schützt der Grundsatz zwei bedeutende Prinzipien: Rechtsfrieden und Rechtssicherheit. In einem Spannungsverhältnis dazu steht das Prinzip der materiellen Gerechtigkeit, das das vorgelegte Gesetz stärken will. Rechtssicherheit und materielle Gerechtigkeit können manchmal nur alternativ zur einen oder zur anderen Seite aufgelöst werden. Durch die Entscheidung des Verfassungsgebers, dem Prinzip des Mehrfachverfolgungsverbots Verfassungsrang zu geben, hat er sich für die Auflösung des Spannungsverhältnisses zur Seite der Rechtssicherheit entschieden. Diese Abwägung nimmt das Grundgesetz somit selbst vor, weswegen eine verfassungsimmanente Rechtfertigung eines Eingriffs in Artikel 103 Absatz 3 des Grundgesetzes als vorbehaltloses grundrechtgleiches Recht, wenn überhaupt, nur in sehr engen Grenzen möglich ist. Lassen Sie es mich vorwegnehmen: Die Grenzen werden hier meines Erachtens überschritten. Beim vorliegend vom Bundestag beschlossenen Gesetz handelt es sich gerade nicht um eine systemkonforme Weiterentwicklung des Rechts der Wiederaufnahme oder um eine bloße Grenzkorrektur. Tatsächlich wird der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz „ne bis in idem“ weitestgehend aufgehoben. Die bisherigen Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme zuungunsten eines Angeklagten (§ 362 StPO) haben jeweils eine andere und dem Änderungsvorschlag nicht vergleichbare Qualität. So betreffen die ersten drei Punkte in § 362 StPO Umstände, bei denen in rechtswidriger, strafbewehrter Weise der Ausgang des Verfahrens zugunsten des Angeklagten manipuliert wurde. Beim glaubhaften Geständnis wiederum begibt sich der Beschuldigte selbst des Schutzes seines Vertrauens in ein rechtskräftiges Urteil. Die Wiederaufnahme nach rechtskräftig abgeschlossenem Strafbefehlsverfahren (§ 373a StPO) findet seine Rechtfertigung darin, dass zuvor lediglich ein summarisches Verfahren durchgeführt wurde, dem nicht der gleiche Vertrauensschutz zuzubilligen ist wie einer förmlich durchgeführten Hauptverhandlung. Die Ursache für die spätere Durchbrechung der Rechtskraft hat also bisher entweder ihren Ausgangspunkt schon in der Hauptverhandlung oder es ist der Verurteilte selbst, der den Wiederaufnahmegrund nach seinem Freispruch selbst geschaffen hat. Das wird nach der vorgesehenen Regelung nicht mehr der Fall sein. Das freisprechende Urteil wird bei Mordverdacht oder vergleichbaren schwersten Verbrechen immer nur ein vorläufiges Ergebnis und nicht mehr der „Schlusspunkt“ des Strafverfahrens sein; selbst dann, wenn im ers

Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.

Relationen