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Protokoll der 1009. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 08.10.2021 · WP 19 · 1009 · Original ↗

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Protokoll der 1009. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1009 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1009. Sitzung Berlin, Freitag, den 8. Oktober 2021 I n h a l t : Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409 Rückblick des Präsidenten . . . . . . . . . . . . . . . 409 1. Wahl des Präsidiums – gemäß Artikel 52 Absatz 1 GG i.V.m. § 5 Absatz 1 GO BR – . 410 Beschluss: Der Ministerpräsident des Landes Thüringen, Bodo R a m e l o w , wird zum Präsidenten des Bundesrates gewählt. Der Ministerpräsident des Landes Sachsen- Anhalt, Dr. Reiner H a s e l o f f , und der Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg, Erster Bürgermeister Dr. Peter T s c h e n t s c h e r , werden zu Vizepräsidenten gewählt . . . . . . . . . . . 411 2. Wahl des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer – gemäß § 45c GO BR – . . . . . . . . . . . 411 Beschluss: Es werden gewählt: Minister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel H o f f (Thüringen) zum Vorsitzenden, Staatsminister Rainer R o b r a (Sachsen-Anhalt) und der Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg, Erster Bürgermeister Dr. Peter T s c h e n t s c h e r , zu stellvertretenden Vorsitzenden . . . . . . . . . . . . 411 3. Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse – gemäß § 12 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 717/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411 Beschluss: Die Vorsitzenden der Ausschüsse werden gemäß dem Antrag des Präsidenten in Drucksache 717/21 gewählt . . . . . . . . . 411 4. Wahl der Schriftführer – gemäß § 10 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 718/21) . . . . . 411 Beschluss: Staatsminister Georg E i s e n - r e i c h (Bayern) und Staatsrat Dr. Olaf J o a c h i m (Bremen) werden gewählt . 412 5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (KaffeeStÄndG) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 727/21) . . . . . 413 Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 413 Mitteilung: Überweisung an den Finanzausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 414 6. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 728/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 414 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 414 7. Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Geldwäschegesetzes – Effektive Bekämpfung der Geldwäsche gewährleisten – Antrag des Landes Berlin – (Drucksache 693/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 414 Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . 414 Beschluss: Die Entschließung wird nicht gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 415 8. Entschließung des Bundesrates „Inflationsgefahren rasch und entschlossen entgegentreten – für eine Politik des stabilen Geldes“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 730/21) . . . 415 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 415 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 415 9. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Gestaltung der Konferenz zur Zukunft Europas COM(2020) 27 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 37/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412 Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) . 412 Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 429* Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 429* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 413 10. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union COM(2021) 700 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 618/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 416 Dr. Klaus Lederer (Berlin) . . . . . . . . . 416 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 418 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 419 Katja Meier (Sachsen) . . . . . . . . . . . 420 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 422 11. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Förderung eines europäischen Konzepts für künstliche Intelligenz COM(2021) 205 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 561/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 422 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 431* 12. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 87/357/EWG des Rates und der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates COM(2021) 346 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 646/21, zu Drucksache 646/21) 422 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 13. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische grüne Anleihen COM(2021) 391 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 637/21, zu Drucksache 637/21) 423 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 14. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen COM(2021) 189 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 548/21, zu Drucksache 548/21) 423 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 424 15. Verordnung zur Änderung der Wahlordnung, der Wahlordnung Seeschifffahrt und der Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (Drucksache 666/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 422 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431* 16. Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a und des Teilbetrags nach § 34 Absatz 3a Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlagen zu §§ 28 und 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2022 (Regelbedarfsstufen- Fortschreibungsverordnung 2022 – RBSFV 2022) (Drucksache 719/21) . . . . . . . . . . . . 422 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 432* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431* 17. Verordnung zur Änderung der Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogramm- Teilnahmeverordnung (Drucksache 653/21) . . 424 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 424 18. Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Änderung der InVeKoS- Verordnung (Drucksache 654/21) . . . . . . . 422 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431* 19. Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an unionsrechtliche Vorschriften über Aromen und Aromen enthaltende Lebensmittel (Drucksache 656/21) 422 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431* 20. Verordnung zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (Agrarorganisationen-und-Lieferketten- Verordnung – AgrarOLkV) (Drucksache 667/21) . . 422 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431* 21. Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (Drucksache 668/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 422 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431* 22. Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (Drucksache 687/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 424 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 424 Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 425 Dr. Maike Schaefer (Bremen) . . . . . . . 426 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 427 23. Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung und weiterer Vorschriften (Drucksache 658/21) . . . . . . . . . . 422 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431* 24. Verordnung zur Novellierung der Preisangabenverordnung (Drucksache 669/21) . . . . . 427 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 427 25. Verordnung zur Änderung der Niederdruckanschlussverordnung (Drucksache 670/21) 422 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431* 26. Bestellung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau – gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 KredAnstWiAG – (Drucksache 692/21) 422 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 692/1/21 . . . . . . . . . . . . . 431* 27. Benennung eines Mitglieds für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung – gemäß § 12 StipG i.V.m. § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 StipV – (Drucksache 673/21) . . . . . . 422 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 673/1/21 . . . . . . . . . . . . . 431* 28. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 BEGTPG – Antrag des Landes Rheinland- Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 742/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 742/21 . . . . . . . . . . . . . . . . 431* 29. Entschließung des Bunderates „Beschleunigung der Energieinfrastrukturzulassungsverfahren für einen klimaresilienten Wiederaufbau nach größeren Schadenslagen“ – Antrag der Länder Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 756/21) . . . . . 427 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 432* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 427 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 427 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 428 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 428 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . R e i n e r H a s e l o f f , Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt S c h r i f t f ü h r e r : Georg Eisenreich (Bayern) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz B e r l i n : Dr. Klaus Lederer, Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Katrin Lange, Ministerin der Finanzen und für Europa B r e m e n : Dr. Maike Schaefer, Bürgermeisterin, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund H a m b u r g : Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der Finanzbehörde Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin, Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen H e s s e n : Volker Bouffier, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Bettina Martin, Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Harry Glawe, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Reinhold Hilbers, Finanzminister Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Boris Pistorius, Minister für Inneres und Sport N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Armin Laschet, Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten R h e i n l a n d - P f a l z : Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung S a a r l a n d : Tobias Hans, Ministerpräsident Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Monika Heinold, Finanzministerin Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Sarah Ryglewski, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Miguel Berger, Staatssekretär des Auswärtigen Amtes 1009. Sitzung Berlin, den 8. Oktober 2021 Beginn: 09.31 Uhr Präsident Dr. Reiner Haseloff: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1009. Sitzung des Bundesrates. Zur Tagesordnung: Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 29 Punkten vor. Zur Reihenfolge: Nach TOP 4 wird TOP 9 aufgerufen. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das sehe ich nicht. Dann ist diese so festgestellt. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit flieht. In wenigen Wochen endet die Bundesratspräsidentschaft Sachsen-Anhalts. Die Präsidentschaft war mir Ehre und Verpflichtung zugleich. Die Präsidentschaft war mir nicht nur Ehre, sie war auch eine große Freude. Ich möchte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesratsverwaltung herzlich danken. Sie waren ein tolles Team und haben mir die Arbeit sehr leicht gemacht. Dabei war es in mehrfacher Hinsicht ein ungewöhnliches und sehr intensives Jahr. Vor allem die Corona-Pandemie hat die zurückliegenden Monate sehr geprägt und unsere Arbeit stark beeinflusst. Mehrfach trafen wir uns deshalb zu Sondersitzungen. Mittlerweile haben wir gelernt, mit der Pandemie zu leben und sie gleichzeitig zurückzudrängen. Dennoch müssen wir weiter vorsichtig und umsichtig sein. Die allermeisten Menschen in unserem Land haben sich sehr verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll verhalten, weder sich noch ihre Mitmenschen gefährdet und großes Verständnis für die getroffenen und mitunter schmerzhaften Maßnahmen gezeigt. Die überwältigende Mehrheit unserer Bevölkerung hat durch konkrete Handlungen eine beeindruckende Solidarität bewiesen. Dafür danke ich allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ganz herzlich. Einen ganz besonderen Dank möchte ich an alle im Gesundheitswesen Beschäftigten richten. Ohne ihre Einsatzbereitschaft, ohne ihre Umsicht und ohne ihr Pflichtgefühl hätte die Pandemie nicht so erfolgreich eingedämmt werden können. Auch die Hochwasserkatastrophe im Sommer hat unser Land vor große Herausforderungen gestellt. In einer Sondersitzung im September haben wir wenige Tage nach dem Bundestag den Hilfsfonds für die Geschädigten der Flutkatastrophe gebilligt und dem Aufbauhilfegesetz 2021 zugestimmt. Viele Betroffene haben das als ein hoffnungsvolles und ermutigendes Signal verstanden. Und genau das sollte es auch sein. Bund und Länder haben gemeinsam schnell und effizient gehandelt. Unsere politischen Strukturen sind krisentauglich. Der Föderalismus ist aber mehr als nur ein Ordnungsprinzip. Er ist einer der zentralen Bausteine unserer Demokratie. Denn er stellt auch einen wirksamen Schutz vor einer Gefährdung der Demokratie durch einseitige Machtausübung dar. Freiheit ist ein Wesenskern des Föderalismus. Zentralisierung hingegen, so hat es einmal Thomas N i p p e r d e y formuliert, bedeutet „die Erfahrung von Anonymität, Entfremdung, Heimatlosigkeit, Identitätsverlust, Instabilität, Nicht-Funktionieren“. Aber unsere Freiheit und unser föderales System sind keine Selbstläufer. Wir beobachten in letzter Zeit einen schwindenden Respekt gegenüber demokratischen Normen und Institutionen. Zudem erleben wir eine Verrohung der politischen und gesellschaftlichen Sitten. Rassismus und Diskriminierung sind zu einem ernsthaften Problem geworden. Die Schwelle zur Gewaltbereitschaft nimmt immer mehr ab. Ein 20-Jähriger weist auf die Maskenpflicht hin und wird erschossen. Und in den sozialen Netzwerken wird dieser entsetzliche Mord auch noch von manchen hämisch kommentiert. Was läuft in Teilen unserer Gesellschaft schief? Wie dünn ist der Firnis unserer Zivilisation eigentlich? Zur Tagesordnung können wir jetzt keinesfalls übergehen. Denn für unser Gemeinwesen sind wir alle verantwortlich. Der US-amerikanische Soziologe Amitai E t z i - o n i prägte 1996 den Begriff der „Verantwortungsgesellschaft“. Sie verlangt vom Einzelnen nicht nur mehr Verantwortung für sich selbst, sondern auch für die Allgemeinheit. Wir alle müssen für eine offene Gesellschaft eintreten. Jeden Tag aufs Neue und mit großer Entschiedenheit. Zivilcourage ist gefragt. Hass und Hetze dürfen in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Es muss vielmehr ein Klima der Toleranz und des gegenseitigen Respekts herrschen. Nur dann können Menschen unterschiedlicher Kulturen und Religionen in Frieden miteinander leben. Auf dieser Grundlage wollen wir weiter „gemeinsam Zukunft formen“. Das Motto unserer Bundesratspräsidentschaft gilt über den Tag hinaus. Dabei verfügen wir über gute Gestaltungsmöglichkeiten und Perspektiven. Unser Land ist pluralistisch, weltoffen und für die Herausforderungen der Zukunft gut aufgestellt. Das haben auch die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit am letzten Wochenende in Halle an der Saale gezeigt. Neu waren in diesem Jahr die 32 Einheitsbotschafterinnen und -botschafter. Gemeinsam repräsentierten sie die großen Stärken unseres Föderalismus: die Vielfalt in der Einheit. In meine Amtszeit fiel auch die 1000. Sitzung des Bundesrates. Unsere Demokratie lebt auch von starken und selbstbewussten Institutionen. Zu ihnen gehört seit mehr als sieben Jahrzehnten der Bundesrat. Der Bundespräsident hat in seiner Ansprache im Bundesrat zu Recht darauf hingewiesen. Die Bedeutung des Bundesrates und seine Rolle in der innerstaatlichen Willensbildung und im System der Gewaltenteilung sind anerkannt und unbestritten. Der Föderalismus in unserem Land ist zu einer lebendigen und selbstverständlichen Realität geworden. Das föderale Prinzip hat sehr viel zur Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland beigetragen, und diese Erfolgsgeschichte wollen wir weiter fortschreiben. Denn das Projekt des demokratischen Verfassungsstaates ist nie abgeschlossen. Auch der Föderalismus kennt als dynamisches System keine Finalität. Er musste sich in der Vergangenheit wechselnden Gegebenheiten anpassen, und er wird es auch zukünftig tun müssen. Auch die Geschichte der europäischen Integration ist seit ihren Anfängen von föderalen Ideen geprägt. Und mehr denn je gilt: Nur eine starke und handlungsfähige EU kann den globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden und ihre Werte sowie Interessen international vertreten. Nur gemeinsam erhalten wir unsere Handlungsfähigkeit. Deshalb sind die internationalen Kontakte während einer Bundesratspräsidentschaft enorm wichtig. Gestern Abend bin ich aus Rom zurückgekehrt. Dort war ich zur Eröffnung der 7. Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Parlamente der G20-Staaten – endlich wieder in Präsenz. Coronabedingt sind meine Auslandsreisen als Bundesratspräsident allerdings überschaubar gewesen. Ich hoffe, dass wieder mehr Normalität einkehrt und wir die Pandemie schrittweise völlig überwinden. Ich wünsche dem Freistaat Thüringen – turnusmäßig dem Land Sachsen-Anhalt folgend – viel Erfolg bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Bundesratspräsidentschaft. (Beifall) Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1: TOP 1 Wahl des Präsidiums Nach dem vereinbarten Turnus schlage ich Ihnen für das am 1. November 2021 beginnende neue Geschäftsjahr vor, den Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen, Herrn Bodo Ramelow, zum Präsidenten des Bundesrates zu wählen. Über die Wahl des Präsidenten wird nach unserer Praxis durch Aufruf der Länder abgestimmt. Ich bitte, die Länder aufzurufen, und damit also den Schriftführer um sein entsprechendes Abarbeiten der Punkte, die jetzt notwendig sind. – Bitte schön. Georg Eisenreich (Bayern), Schriftführer: Baden-Württemberg Ja Bayern Ja Berlin Ja Brandenburg Ja Bremen Ja Hamburg Ja Hessen Ja Mecklenburg-Vorpommern Ja Niedersachsen Ja Nordrhein-Westfalen Ja Rheinland-Pfalz Ja Saarland Ja Sachsen Ja Sachsen-Anhalt Ja Schleswig-Holstein Ja Präsident Dr. Reiner Haseloff: Demnach kann ich feststellen, dass Herr Ministerpräsident Bodo R a m e - l o w für das Geschäftsjahr 2021/2022 einstimmig zum Präsidenten des Bundesrates gewählt ist. Herr Ministerpräsident, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? Bodo Ramelow (Thüringen): Ja. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Dann darf ich Ihnen, Herr Kollege Ramelow, die Glückwünsche des gesamten Hauses aussprechen und Sie nach vorne bitten. (Beifall – Übergabe des Staffelstabs und kurzer Fototermin im Halbrund) Der Stab war jetzt zunächst nur zum Testen und Anfühlen da, denn bis zum 31. Oktober muss ich ihn noch in der Hand behalten. (Heiterkeit) Dann werden wir die Übergabe noch einmal persönlich machen. Wie gesagt, das ist die letzte Sitzung vor dem Wechsel. Ich denke, das haben wir jetzt alles ordnungsgemäß gemacht. – Alles Gute, eine glückliche Hand! Wir werden sehen, wer jetzt mit ins Präsidium gewählt wird und dann weiterhin flankierend hilft. Sehr geehrte Damen und Herren, dann kommen wir zur Wahl der Vizepräsidenten. Nach dem verabredeten Turnus schlage ich Ihnen zur Wahl vor: zum Ersten Vizepräsidenten den Präsidenten des laufenden Geschäftsjahres und zum Zweiten Vizepräsidenten den Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Herrn Dr. Peter T s c h e n t - s c h e r . Mit Ihrem Einverständnis lasse ich über diese Vorschläge gemeinsam abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – 69 Stimmen; einstimmig. Die Vorschläge sind damit einstimmig angenommen, die Wahl so protokolliert. Herr Dr. Tschentscher hat signalisiert, dass er die Wahl annimmt. Dr. Dorothee Stapelfeldt (Hamburg): Herr Präsident, ich kann Ihnen mitteilen, dass der Erste Bürgermeister mich ermächtigt hat, mitzuteilen, dass er die Wahl annimmt. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Da Sie dabei die Schwurhand gehoben haben, können wir das so zu Protokoll nehmen. Ich nehme diese Wahl ebenfalls an, sodass Kollege Ramelow im Weiteren auf uns zählen kann. In diesem Sinne sind wir arbeitsfähig und treten dann in dieser Mannschaft ab 1. November gemeinsam an. Dann haben wir diesen wichtigen Tagesordnungspunkt erledigt. Den Staffelstab lassen wir hier im Bundesrat, und er kann dann bei der weiteren Arbeit immer gehoben werden. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2: TOP 2 Wahl des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer Die Länder, deren Regierungschefs das Präsidium des Bundesrats bilden, stellen in gleicher Reihenfolge den Vorsitzenden der Europakammer und seine zwei Stellvertreter. Dementsprechend schlage ich Ihnen vor, Herrn Minister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel H o f f (Thüringen) zum Vorsitzenden, Herrn Staatsminister Rainer R o b - r a (Sachsen-Anhalt) zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden und Herrn Ersten Bürgermeister Dr. Peter T s c h e n t s c h e r (Hamburg) zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer für das Geschäftsjahr 2021/2022 zu wählen. Wer diesem Vorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – 69 Stimmen und damit ein klares Votum. Damit sind der Vorsitzende der Europakammer und seine zwei Stellvertreter einstimmig gewählt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3: TOP 3 Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse (Drucksache 717/21) Für diese Wahl liegt Ihnen der Antrag des Präsidenten vor. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – 69 Stimmen; ebenfalls einstimmig. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4: TOP 4 Wahl der Schriftführer (Drucksache 718/21) Ich schlage vor, für das Geschäftsjahr 2021/2022 Herrn Staatsminister Georg E i s e n r e i c h (Bayern) und Herrn Staatsrat Dr. Olaf J o a c h i m (Bremen) als Schriftführer zu wählen. Wer diesem Vorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ebenfalls einstimmig. Damit haben wir auch die Schriftführer gewählt. Wir treten in die reguläre Tagesordnung der Arbeitspunkte ein. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9: TOP 9 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Gestaltung der Konferenz zur Zukunft Europas COM(2020) 27 final (Drucksache 37/20) Es liegt eine Wortmeldung vor: Herr Ministerpräsident Laschet aus Nordrhein-Westfalen. Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mitteilung der Kommission „Gestaltung der Konferenz zur Zukunft Europas“, an der auch der Bundesrat beteiligt sein wird, gibt die Gelegenheit, auch einmal aus Sicht der Länder einige Bemerkungen über die Zukunft Europas zu machen. Wer über die Zukunft Europas spricht, braucht Geschichtsbewusstsein, und – Herr Präsident – wir haben gerade in Halle an der Saale am Tag der Deutschen Einheit erlebt, was nach 31 Jahren deutscher Einheit immer noch offen ist, aber auch, was in dieser Zeit bewegt worden ist. Die Bilder von 1989 und 1990, diese unbändige Kraft der Hoffnung, des Glücks, der Sehnsucht nach Freiheit, der Wunsch, diese unnatürliche Teilung des Kontinents zu überwinden – das hat uns alle bewegt. Jedes Mal, wenn wir diese Bilder an solchen Gedenktagen sehen, ist es wieder wach – in Polen, in Ungarn, auch in Leipzig, Dresden und im damaligen Ostberlin. Europa war geistesgeschichtlich immer der Raum, der den einzelnen Menschen in den Mittelpunkt stellte, die Person und das Subjekt, jemanden, nicht etwas – mit unverfügbarer Würde ausgestattet, eigenverantwortlich handelnd, aufgehoben in der Gemeinschaft und im Gemeinwesen. Das Gegenteil waren die Mauern, die Wachtürme und die Todeszonen. Direkt hier, auf der anderen Seite des Bundesratsgebäudes, wird man jedes Mal, wenn man in dieses Gebäude kommt, daran erinnert, was das Falsche war, das Gescheiterte. Das Kollektiv, die Volksdemokratie – alles Namen für die Verschleierung von Diktatur und totalitärem Herrschaftssystem. Die große Frage ist jetzt – und deshalb hat die Präsidentin der Europäischen Kommission diese Konferenz einberufen –: Warum stehen wir heute eigentlich an einem Punkt, an dem dieses Europa von vielen wieder infrage gestellt wird? Eigentlich hätte man doch nach den Erfahrungen von 1990 sagen müssen: Jetzt ist der Ost- West-Konflikt weg, jetzt können wir zusammen eine bessere Welt gestalten, jetzt arbeiten wir noch enger zusammen. – Das Gegenteil ist gerade der Fall. Wir erleben fortdauernde Spaltungen zwischen Ost und West, Nord und Süd. Selbst im eigenen Land erleben wir eine höhere Aggression als vielleicht in den Zeiten vor der Teilung, vor 1990. In den letzten 30 Jahren wurde der Sieg der Freiheit über die Unfreiheit zu einer Selbstverständlichkeit. Mit dem ideologischen Gegner haben viele nach 1990 auch den Sinn für die Gefährdung unserer Freiheitsordnungen verloren. Viele haben vergessen, wofür Europa im Kern steht, nämlich für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Viele haben nach 1990 nur noch materiell argumentiert: Jetzt ist Europa nicht mehr im Antagonismus „USA und Europa gegen die damalige Sowjetunion“, jetzt geht es um materielle Dinge, Leistungskonkurrenz geografischer Räume. Wir müssen leistungsfähiger, wettbewerbsfähiger werden. – Das waren die Themen und weniger diese ursprüngliche Grundidee. Es war das blinde Vertrauen in die überragende ökonomische Leistungsfähigkeit Europas. Und die Folge? Weltfinanzkrise, europäische Staatsschuldenkrise, gleichzeitig der Aufstieg Chinas, sodass viele plötzlich nicht mehr den Glauben hatten, dass dieses Europa so leistungsfähig ist, welches, wenn es nur auf das Ökonomische reduziert ist, dann plötzlich auch mal auf Platz zwei oder Platz drei im weltweiten Wettbewerb lag. Wir sehen Effizienzdefizite, und diese bringen mit sich, dass radikale Gegner der Freiheit genau das ausnutzen: freiheitsfeindliche Fantasien eines starken Staates, demokratische Anführer, die von „illiberalen Demokratien“ sprechen, neue Worte erfinden, die in sich schon ein Widerspruch sind. Und dann gibt es einige, die an der angeblichen Leistungsfähigkeit demokratischer Institutionen zweifeln und sich an autoritären Ideen berauschen. Gerade in der Pandemie haben wir das erlebt. Natürlich ist eine Ministerpräsidentenkonferenz ein komplizierter Weg, um Lösungen zu finden. Der autoritäre Staat kann das alleine verfügen. Wir müssen aber zeigen, dass unser System, wie wir in Europa und in Deutschland arbeiten, am Ende trotzdem besser ist. Bundesrat beteiligen ist klug, nachdem Bundestag geteilt hat; Entscheidungen nicht davon abhängig machen, wer beim Klicken das erste Ergebnis hat, oder in Klickumfragen Ergebnisse erzielen, sondern im Austausch. Erste, zweite, dritte Lesung – das hat seinen Sinn, weil man dann noch einmal nachdenken kann. Expertenanhörungen haben ihren Sinn. Den Bundesrat mit 16 Länderinteressen zu beteiligen, hat seinen Sinn. Das muss auch in den europäischen Institutionen erkannt werden. In diesem Wettbewerb der Systeme ist nicht derjenige der Bessere, der sagt: „Autoritär – so geht es!“, sondern wir müssen dieses Freiheitsmodell Europas am Ende auch in der Welt bewähren. Darum geht es in dieser Konferenz. Mit diesem Geist müssen wir den Kampf gegen den Klimawandel, Schutz vor Pandemien und Krisen, Eindämmung grenzüberschreitender Bedrohungen und die Entwicklung von Zukunftstechnologien vorantreiben. Auch beim Thema Klimakrise gibt es manche, die sagen: Demokratie schafft das nicht mehr. Lasst uns das autoritärer verfügen! – Nein, bei jedem Thema, das ansteht, darf Europa nicht die Wege des bevormundenden Kollektivs oder der radikalen Nutzung individueller Rechte gehen, sondern muss europäisch die Freiheit des Einzelnen und der Gemeinschaft leben. Deshalb müssen die europäischen Institutionen – und da sollten wir als Bundesrat unsere Ideen einbringen – besser werden beim Klimaschutz. Der intertemporale Freiheitssicherungsaspekt, den das Bundesverfassungsgericht neu in die Debatte eingebracht hat, muss auch für Europa gelten. Wir brauchen eine aktive europäische Klimaaußenpolitik. Wir brauchen bezahlbare und stabile Energieversorgung. Dies kann man gerade in diesen Zeiten, in denen Deutschland aus vielen Energien aussteigt und in neue einsteigt, europäisch besser machen. Wir brauchen ein handlungsfähigeres Europa. Wir brauchen Mut zu Mehrheitsentscheidungen, gerade in der Außenpolitik, und wir brauchen effizientere Strukturen. Mir kann niemand erklären, warum nur mit 27 Kommissaren statt mit 15 effizient entschieden werden kann. Hier sind genau die Punkte, die wir konkret in die Debatte einbringen können. In Europa werden, wenn es um das Große geht, die europäischen Institutionen wirken. Aber Europa lebt auch vom Kleinen, lebt nicht nur von der Weltpolitik, sondern auch vom Austausch im Kleinen. Gerade hier sind die deutschen Länder gefragt. Ich würde behaupten, dass unsere Länder in den Beziehungen zu Polen und Tschechien tagtäglich intensiver den europäischen Prozess voranbringen als die große Bundes- oder Europapolitik. Das Gleiche gilt im Westen zu Belgien, zu den Niederlanden, zu Luxemburg, zu Frankreich. Gelebt wird das von uns als Ländern tagtäglich, deshalb muss die Erfahrung aus der Pandemie auch sein, dass wir diese Kooperation noch vergrößern müssen. Und sollte jemand wieder auf die Idee kommen, Grenzen zu schließen, müssen wir als Länder diejenigen sein, die sagen: Nein, wir wollen die Lösung über Grenzen hinweg erreichen. – Das ist die Aufgabe, die vor uns liegt. Ich empfehle auch, dass wir in diesem Prozess nicht nur mit den großen Mitgliedstaaten, mit Frankreich und Italien, sprechen, sondern auch mit den vielen kleinen. Denn ohne das Baltikum, die Beneluxstaaten und andere wird das europäische Projekt nicht zu realisieren sein. Ich wünsche mir, dass die Europäische Union nicht nur eine Verwaltungsstruktur ist, die man irgendwie administriert, sondern dass der Geist von 1989/90 mit Geschichtsbewusstsein, mit einem Sinn für Freiheit und Verantwortung und mit Leidenschaft die Konferenz prägt. Dazu wünsche ich allen, die aus diesem Hause dort mitwirken und uns dort vertreten, viel Erfolg und den größeren Blick auf diese Fragen. Dies war meine letzte Rede in dieser Kammer. Ich wechsle in die andere Kammer, die an der Spree gelegen ist. Danke für die Zusammenarbeit in den letzten Jahren! Wir sehen uns alle wieder bei der Ministerpräsidentenkonferenz, deren Vorsitz Nordrhein-Westfalen vor wenigen Tagen übernommen hat. Im Bundesrat war das aber meine letzte Rede, und ich danke allen für das gute Miteinander. (Beifall) Präsident Dr. Reiner Haseloff: Ganz herzlichen Dank, lieber Kollege Laschet! Nehmen Sie Ihr neues Amt in der anderen Kammer so wahr, dass Sie immer wissen, woher Sie kommen, und stellen Sie dann die Klammer dar, wenn es darum geht, gemeinsam für Deutschland und Europa die richtigen Entscheidungen zu treffen! Alles Gute dafür und Gottes Segen! Je eine Erklärung zu Protokoll1 haben abgegeben: Frau Staatsministerin Puttrich (Hessen) und Frau Ministerin Honé (Niedersachsen). Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 11! Jetzt bitte ich um das Handzeichen dafür, dass wir die Ziffer 11 gesondert registrieren können. – Klare Mehrheit. Jetzt bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Nun zum Tagesordnungspunkt 5: TOP 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (KaffeeStÄndG) – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 727/21) Es spricht zu uns Frau Ministerin Heinold aus Schleswig-Holstein. Monika Heinold (Schleswig-Holstein): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jedes Jahr landen in Deutschland große Mengen Lebensmittel im Müll. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft schätzt, dass es sich um rund 12 Millionen Tonnen handelt. Immer wieder werden auch Lebensmittel vernichtet, die zwar kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums stehen, aber noch gut zum Verzehr geeignet sind. Das ist insgesamt eine alarmierende Situation, und wir müssen an mehreren Stellschrauben drehen, um etwas zu ändern. Eine dieser Stellschrauben ist die Kaffeesteuer. Denn nach jetziger Gesetzeslage gibt es beim Kaffee sogar einen Anreiz für Unternehmungen, die Vernichtung von Kaffee anderen Alternativen vorzuziehen. Während die Vernichtung des Kaffees in einem sogenannten Steuerlager nach dem Gesetz steuerfrei ist, fällt beim Spenden des Kaffees aus einem Steuerlager an gemeinnützige Organisationen Kaffeesteuer an. Für Röstkaffee sind es 1 Anlagen 1 und 2 2,19 Euro, für löslichen Kaffee 4,78 Euro pro Kilo. Damit setzt das Kaffeesteuergesetz in seiner jetzigen Form einen Anreiz zur Lebensmittelvernichtung. Das kann und darf so nicht weitergehen, deshalb bringen wir heute diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes ein. Damit soll künftig geregelt werden, dass eine Kaffeespende aus einem Steuerlager zur Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke von der Kaffeesteuer befreit wird. Produzenten und Händler haben so die Möglichkeit, den noch genießbaren Kaffee an Tafeln oder ähnliche Einrichtungen zu spenden, ohne dadurch finanziell belastet zu werden und schlechter dazustehen, als wenn sie ihn vernichten würden. Ziel ist es, dass mehr Kaffee gespendet wird für Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, und weniger Kaffee im Müll landet. Das ist mit einer einfachen Gesetzesänderung möglich. Lassen Sie uns diesen Schritt gemeinsam gehen! Ich werbe um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank, Frau Ministerin Heinold! Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Finanzausschuss zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6: TOP 6 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 728/21) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich weise die Vorlage dem Innenausschuss – federführend – sowie dem Rechtsausschuss – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7: TOP 7 Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Geldwäschegesetzes – Effektive Bekämpfung der Geldwäsche gewährleisten – Antrag des Landes Berlin – (Drucksache 693/21) Es liegt eine Wortmeldung vor: Herr Senator Dr. Behrendt aus Berlin. Dr. Dirk Behrendt (Berlin): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Deutschland steht auf dem Prüfstand. Deutschland wird gerade auf Herz und Nieren daraufhin geprüft, ob hierzulande Geldwäsche ausreichend bekämpft wird. Dabei werden wir nicht von irgendeiner Institution geprüft, sondern von der Financial Action Task Force, kurz FATF. Dem Bundesministerium zufolge ist das die wichtigste internationale Institution zur Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Bei den Untersuchungen wird die Gesetzgebung unter die Lupe genommen. Die Prüfenden schauen sich außerdem genau an, ob die Geldwäschebekämpfung auch in der Praxis funktioniert. Ab November sind über mehrere Wochen Vor-Ort-Termine geplant. Zuletzt wurde Deutschland im Jahre 2010 auf den Prüfstand gestellt. Das Ergebnis war damals verheerend. Im damaligen Bericht der FATF heißt es: „aus zahlreichen Indikatoren ist zu schließen, dass Deutschland für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anfällig ist“. Anders formuliert: Deutschland ist ein Geldwäscheparadies. Liebe Anwesende, angesichts dieser Situation möchte man meinen, dass der Bundesgesetzgeber alles Erdenkliche unternimmt, um die Geldwäsche in Deutschland zu bekämpfen – gerade jetzt. Doch dem ist leider nicht so. Der Bundesgesetzgeber ist nicht nur nachlässig, er verhindert mit neuen Gesetzen sogar die effektive Geldwäschebekämpfung, und zwar bei der Notaraufsicht. Es ist bekannt, dass der deutsche Immobilienmarkt bei der Geldwäsche eine zentrale Rolle spielt. Hier werden jährlich Milliarden an Euro gewaschen. Bekannt ist auch: ohne Notarinnen und Notare kein Immobilienkauf. Wenn der Staat also Einblick in potenzielle Geldwäschegeschäfte auf dem Immobilienmarkt erlangen will, dann geht das am effektivsten über die Notarinnen und Notare, oder anders formuliert: Wenn ein 20-jähriger arbeitsloser Mann mit einer großen Tasche voll Bargeld zum Notar kommt und fünf Wohnungen in Berlin kaufen will, dann gibt es nur eine Person, der das auffallen könnte: den Notar. Es gibt auch nur eine Person, die einen Geldwäscheverdacht melden könnte: den Notar. Leider ist das bekanntlich bisher nur äußerst selten geschehen. Im Jahr 2019 meldeten deutschlandweit nur 17 Notarinnen und Notare einen Geldwäscheverdacht – 17 von insgesamt fast 115.000 Verdachtsmeldungen. Was könnte der Staat also unternehmen, um diese unbefriedigende Situation zu verbessern? Der Staat könnte zum Beispiel den Notarinnen und Notaren genauer auf die Finger schauen. In Berlin ist genau das geschehen. Anfang 2020 hat Berlin die Notaraufsicht beim Landgericht ausgebaut und eine Taskforce „Geldwäsche“ eingerichtet. Die Idee dahinter: Wenn die Notare keine Verdachtsfälle melden, dann kontrollieren wir die Notare und melden gegebenenfalls die Verdachtsfälle selbst. Die Kontrollen und Meldungen an die Financial Intelligence Unit, kurz FIU, liefen auch recht gut, doch dann grätschte im Sommer dieses Jahres der Bundesgesetzgeber dazwischen. Er änderte einen kleinen, aber entscheidenden Satz im Geldwäschegesetz und setzte die Notaraufsicht damit schachmatt. Nun reicht der Aufsicht ein Verdacht für eine Geldwäschemeldung eben nicht mehr aus. Stattdessen muss die Aufsichtsbehörde positive Kenntnis von einem Geldwäschefall haben. Diese Hürde ist enorm hoch und macht Meldungen an die FIU faktisch unmöglich. Damit hat der Gesetzgeber das zarte Pflänzchen der Notaraufsicht gleich wieder zertrampelt. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen nicht sagen, was den Bundesgesetzgeber zu diesem rabiaten Schritt bewogen hat. Gerade vor dem Hintergrund der laufenden FATF-Prüfungen ist mir eine solche Gesetzesänderung schwer erklärlich. Unser heutiger Entschließungsantrag zielt nun genau darauf ab, diese Gesetzesänderung rückgängig zu machen. Die Notaraufsicht muss wieder handlungsfähig werden, um die Geldwäsche effektiv zu bekämpfen. Angesichts dessen freut mich, dass unser Antrag im Finanzausschuss eine Mehrheit gefunden hat. Offenbar ist der Kreis der Finanzminister von der Reform der Geldwäsche auch nicht begeistert. Vielleicht wissen Sie, dass Deutschland im vergangenen Jahr für zwei Jahre die Präsidentschaft der FATF übernommen hat, also der Institution, die Deutschland beim Thema Geldwäschebekämpfung derzeit auf Herz und Nieren prüft. Ich fände es mehr als peinlich, wenn diese Institution unter der Präsidentschaft Deutschlands gerade Deutschland erneut ein Armutszeugnis in Sachen Geldwäschebekämpfung ausstellen würde. Deshalb werbe ich um die Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr Senator Behrendt! Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wer dafür ist, die Entschließung zu fassen, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8: TOP 8 Entschließung des Bundesrates „Inflationsgefahren rasch und entschlossen entgegentreten – für eine Politik des stabilen Geldes“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 730/21) Es spricht zu uns Staatsminister Dr. Herrmann. Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Leider müssen wir derzeit in Deutschland, und etwas schwächer auch im Euroraum, einen deutlichen Anstieg der Inflationsrate verzeichnen: Im August waren es 3,9 Prozent. Für September liegt die Prognose des Statistischen Bundesamtes sogar bei 4,1 Prozent, was der höchste Wert seit Dezember 1993 wäre. Nun kann man streiten, inwieweit die coronabedingten Sondereffekte eine dauerhaft hohe Inflationsdynamik herbeiführen, aber eines ist sicher: Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes leiden ganz unmittelbar an den Auswirkungen der Preissteigerungen. Besonders besorgt macht uns: Es sind gerade die Menschen mit den kleinen und mittleren Einkommen, die Sparer, die Rentner, die diese Situation vor eine besonders harte Herausforderung stellt. Fatalerweise machen uns derzeit auch noch die extrem niedrigen Zinsen und überdurchschnittliche Preissteigerungen in einzelnen Bereichen, vor allem bei den Energiekosten, zu schaffen. Die Gemengelage ist also höchst ungünstig. Die Politik sollte hier nicht tatenlos zusehen. Wir wollen nicht, dass Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen durch die Inflationsdynamik immer noch weiter belastet werden. Das sind wir den Menschen im Land schuldig. Grundsätzlich ist es natürlich Aufgabe der Europäischen Zentralbank, bei einer sich verfestigenden Teuerung Gegenmaßnahmen zu ergreifen und wieder für Preisstabilität zu sorgen. Aktuell ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass die EZB in dieser immer noch von Corona geprägten Zeit ihre Geldpolitik strafft. Deshalb sollten Bund und Länder Maßnahmen zur Abmilderung der Inflationswirkungen ergreifen. Bayern sieht sich seit jeher als Wächter des stabilen Geldes. Deshalb formulieren wir in unserem Entschließungsantrag folgende Instrumente der Entlastung und des Ausgleichs: Zum einen fordern wir eine Initiative zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen für Sparerinnen und Sparer mit folgenden Elementen: einer Anhebung des Sparer-Pauschbetrages, der Wiedereinführung einer Spekulationsfrist bei der Veräußerung langfristiger Kapitalanlagen im Privatvermögen und einer Wiedereinführung einer vollständigen Steuerbefreiung für Erträge aus Einmalzahlungen aus Lebensversicherungen. Zum andern fordern wir eine Kompensation für die inflationstreibende Wirkung des nationalen CO2-Preises, der in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Diese Kompensation sollte erfolgen durch eine Entlastung der Haushalte bei den Energiekosten über eine Absenkung von Stromsteuer und EEG-Umlage und durch eine Koppelung der Höhe der Pendlerpauschale an die Entwicklung der Kraftstoffpreise. Wir können so die Verunsicherung über die steigende Inflation in der Bevölkerung abmildern. Ich werbe deshalb namens der Bayerischen Staatsregierung um Ihre Unterstützung dieses Entschließungsantrags. – Vielen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, Herr Staatsminister Herrmann! Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage – federführend – dem Finanzausschuss und – mitberatend – dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie dem Wirtschaftsausschuss zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10: TOP 10 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union COM(2021) 700 final (Drucksache 618/21) Es liegen bisher vier Wortmeldungen vor. Es beginnt Herr Bürgermeister Dr. Lederer aus Berlin. Dr. Klaus Lederer (Berlin): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor gut drei Wochen sprach Kommissionspräsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2021 von Europas Seele und Europas Zukunft. Die aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas entstammenden europäischen Werte beschrieb sie als „Teil unserer Seele, Teil dessen, was uns heute ausmacht“. Und in der Tat: Die EU muss sich an den grundlegenden gemeinsamen Werten messen lassen, zu denen sie sich in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union bekennt. Dass diese Werte einen Anspruch formulieren, von dessen Einlösung die europäische Realität leider in mancher Hinsicht weit entfernt ist, führen uns in entsetzlicher Regelmäßigkeit der auf Abschreckung und Zurückweisung zielende Umgang der EU mit schutzsuchenden Menschen an den Außengrenzen, die immer weiter steigende Zahl der Todesopfer und vermissten Menschen auf der Mittelmeerroute und die menschenunwürdigen Zustände in den überfüllten Lagern an den EU- Außengrenzen vor Augen. Europäische Werte sind etwas, das es nicht nur weihevoll zu beschwören, sondern in konkretem, menschenrechtlich orientiertem Handeln stets neu zu realisieren und zu leben gilt. Wenn wir diese Werte als europäische beschreiben, wollen wir damit nicht behaupten, sie seien exklusiv europäisch – denn das sind sie nicht –, sondern unterstreichen, dass sie transnational geteilt werden und eben keine ausschließlich deutschen, spanischen, tschechischen und so weiter Werte darstellen. Das Streben nach der Einlösung jener Werte, die wir die europäischen nennen, nach Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte war das – auch darauf hat die Kommissionspräsidentin in ihrer Rede hingewiesen –, was die Freiheitskämpfer/- innen einte, die vor mehr als 30 Jahren den Eisernen Vorhang niederrissen und die Berliner Mauer zu Fall brachten. Vor dem Hintergrund unserer besonderen Geschichte ist es insbesondere für Berlin wichtig, Teil der europäischen Wertegemeinschaft zu sein. Hier, wo vor mehr als 30 Jahren für diese Werte gekämpft wurde, ist vielen noch in Erinnerung, was es bedeutet, eben nicht in einer wirklichen Demokratie oder in einem Rechtsstaat zu leben, ihre Regierung nicht frei wählen zu können, nicht frei zu sein in Meinung und Rede, nicht in Freiheit zu leben. Bedauerlicherweise erleben wir in Europa Tendenzen, bei denen Werte und Vorzüge der Europäischen Union zunehmend von innen heraus infrage gestellt und unterminiert werden. Wir erleben Tendenzen, bei denen Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung zunehmend einer autoritären Umwertung von Demokratie zum Opfer fallen und Errungenschaften der europäischen Wertegemeinschaft – Grundrechte, soziale Menschenrechte und individuelle Freiheiten – nicht nur zur Disposition gestellt werden, sondern auch massiv untergraben werden und eine Politik der Entsolidarisierung vorangetrieben wird. Diesen Tendenzen, meine Damen und Herren, müssen wir uns entgegenstellen. Wir sind Teil der europäischen Gemeinschaft, die sich dazu verpflichtet hat, die gemeinsamen Werte einzuhalten und diese zu verteidigen. Rechtsstaatlichkeit ist ein Bestandteil dieser gemeinsamen Werte und zugleich Voraussetzung für die Garantie dieser Werte in der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten. Sie ist von grundlegender Bedeutung für das Funktionieren der Europäischen Union und für das Vertrauen der Menschen in die EU. Die EU hat seit Jahren ihre Arbeit in diesem Bereich verstärkt, und das ist mit Blick auf die weltweiten, aber auch in der EU zu beobachtenden Entwicklungen und angesichts des wachsenden Drucks auf die Rechtsstaatlichkeit – man muss ja nur nach Polen gucken und sich das aktuelle Urteil des polnischen Obersten Gerichts anschauen – mehr als erforderlich. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die Europäische Kommission mit ihren alljährlichen Rechtsstaatsberichten das bisherige EU-Instrumentarium zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit ergänzt. Der Bericht 2021 ist ebenso wie der Rechtsstaatlichkeitsbericht 2020 das Ergebnis eines inklusiven Prozesses unter Beteiligung aller 27 Mitgliedstaaten und der einschlägigen Interessenträger. Der Dialog muss hier – das ist, glaube ich, ganz klar – an erster Stelle stehen. Als präventives Instrument im Rahmen des jährlichen europäischen Rechtsstaatsmechanismus soll der Bericht eine Diskussionsgrundlage liefern und das Verständnis und die Herausforderungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit ermitteln. Erfolge konnten bereits erzielt werden. Der bisher vorgelegte Rechtsstaatlichkeitsbericht hat in mehreren Mitgliedstaaten zu innenpolitischen Debatten und teilweise zu konkreten Reformschritten beigetragen. Und so sollten auch die zukünftigen EU-Ratspräsidentschaften diese Chance nutzen und den angestoßenen Diskussionsprozess unbedingt fortführen. Kommissionspräsidentin von der Leyen hat in ihrer Rede zur Lage der Union 2021 angekündigt, dass die Rechtsstaatlichkeitsberichte ab dem kommenden Jahr zusätzliche konkrete Empfehlungen für alle Mitgliedstaaten enthalten sollen. Damit hat sie auch eine konkrete Forderung aus der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Juni dieses Jahres aufgegriffen. Sie betonte zugleich, dass der Dialog zwar am Anfang stehe, aber auch kein Selbstzweck sei und bekräftigte den von der Kommission verfolgten „dualen Ansatz aus Dialog und entschlossenem Handeln“. Aus der Sicht Berlins, das sich insbesondere in den Beziehungen zu Polen engagiert, ist es diesbezüglich auch wichtig, dass der bisherige Austausch und Dialog der Akteurinnen und Akteure in Politik und Verwaltung nicht abreißt. Es gilt weiterhin, miteinander ins Gespräch zu kommen und im Gespräch zu bleiben, bewährte Verfahren und Austauschformate unbedingt beizubehalten, ja vielleicht sogar noch auszubauen. Am Verhältnis zu Polen zeigt sich deutlich: Die europäischen Werte, die demokratischen Grundprinzipien unseres Zusammenlebens in der Europäischen Union dürfen nicht abstrakt bleiben. Sie müssen mit Leben gefüllt werden. Und das geht am besten über eine lebendige Zivilgesellschaft, eine aktive Zivilgesellschaft, die über die Grenzen hinweg ein europäisches Miteinander lebt. Aufgabe von Staat und Verwaltung sollte es sein, eine solche Entwicklung von zivilgesellschaftlichem Engagement zu unterstützen. Wir in Berlin tun das seit Jahren intensiv, denn gerade die Regionen und die Kommunen in Europa können hier einen sehr wichtigen Beitrag leisten. Für uns in Berlin ist Polen das nächste europäische Nachbarland. Die große polnische und polnischstämmige Community in Berlin bildet eine natürliche Brücke dahin. Es ist ein wichtiger und zentraler Schwerpunkt unserer europapolitischen Arbeit, auf dieser Basis ein lebendiges Miteinander zwischen Berlin und den polnischen Nachbarregionen und Nachbarstädten zu fördern. Das tun wir auf absolut unterschiedlichen Wegen, unter anderem über deutsch-polnische Projektförderungen im Rahmen der Oder-Partnerschaft, mit denen wir den zivilgesellschaftlichen Austausch unterstützen. Diese Förderung hat in den vergangenen Jahren auf bemerkenswerte Weise gezeigt, wie auch und gerade kleinere Projekte nachhaltig wirken und Interessen für dieses Nachbarland wecken können. Der Kulturzug zwischen Berlin und Wrocław beispielsweise hat eindrucksvoll bewiesen, dass ein Zug zwischen zwei europäischen Nachbarländern weit mehr sein kann als ein einfaches Transportmittel. Er ist Kulturvermittler, er ist Sprachvermittler, er ist Kontaktbörse und Initiator für gemeinsame grenzüberschreitende Projekte. Wir hier in Berlin sind der Auffassung, dass die Idee eines geeinten, friedlichen und demokratischen Europas durch jede Form des kulturellen Austauschs nur gestärkt werden kann. Und ich glaube, auf dieser Ebene müssen wir anknüpfen und unsere gemeinsamen Werte täglich aufs Neue gemeinsam leben. Damit möchte ich nun auch auf einen bereits angesprochenen Punkt zurückkommen: die europäische Identität und die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union nach innen und nach außen. Rechtsstaatlichkeit beinhaltet in materieller Hinsicht vor allem auch den Schutz der Menschenrechte. Die Bindung der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten an die Grundrechtecharta ist bekanntermaßen in Artikel 6 des EU-Vertrags festgeschrieben. Daneben sieht der EU- Vertrag auch den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, zur EMRK, vor. Mit der EMRK wurde 1953 erstmals in Europa ein verbindlicher völkerrechtlicher Grundrechtsschutz geschaffen, der von jedermann vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einklagbar ist. Mit einem Beitritt der EU zur EMRK würden auch Individualbeschwerden, die auf einer möglichen Rechtsverletzung durch ein EU-Organ beruhen, nach Ausschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingeklagt werden können. Die Rechtsstaatlichkeit der EU würde somit deutlich gestärkt werden, und es wäre – und das kann ja heute gar nicht hoch genug geschätzt werden – auch ein ganz wichtiger Schritt hin zu einem einheitlichen Menschenrechtsschutz in Gesamteuropa. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Rechtsstaatlichkeit in der EU ist der europäische Verfassungsgerichtsverbund. Dieser spielt eine wesentliche Rolle für den Zusammenhalt in der europäischen Rechtsgemeinschaft. Dass sich im Mehrebenensystem immer wieder die Frage des letzten Wortes stellt, ist wenig überraschend. Das sehen wir nicht nur in Bezug auf alle rechtlichen Probleme beim Beitritt der EU zur EMRK, sondern auch innerhalb der Europäischen Union. Mit Blick auf diverse verfassungsgerichtliche Entscheidungen der jüngeren Vergangenheit und mit Blick auf manch laufendes Verfahren ist zu erkennen, dass das Verhältnis zwischen dem im Unionsrecht geltenden Anwendungsvorrang und dem Konzept der mitgliedstaatlichen Verfassungsidentitäten klärungsbedürftig ist. Und da müssen wir nun tatsächlich nicht mal nach Polen gucken. Dieses Problem haben wir hier auch. Wir kennen die entsprechenden Urteile des Bundesverfassungsgerichts, in denen die Frage aufgeworfen wird, ob der Anwendungsvorrang des EU-Rechts vom Europäischen Gerichtshof oder am Ende doch von den nationalstaatlichen Verfassungsgerichten gewahrt werden soll. Und wir alle brauchen nicht viel Fantasie, um uns auszumalen, was es bedeuten würde, wenn wir diese Frage im Blick auf die letztere Instanz beantworten. Das ist nicht nur Warschau, das ist auch Karlsruhe. Der Konflikt zwischen einzelnen mitgliedstaatlichen Verfassungsgerichten einschließlich, wie gesagt, des Bundesverfassungsgerichts und dem Europäischen Gerichtshof ist aus meiner Sicht eine ziemlich große Herausforderung für die EU als Rechtsgemeinschaft und auch für die Rechtsstaatlichkeit auf allen Ebenen. Wenn einer sagt: „Ich stelle das infrage“, werden das andere auch tun. Und nicht überall mag es wie hierzulande die Garantien geben, dass es nicht an die Grundfesten rechtsstaatlicher Säulen gehen kann. Ich gehe davon aus, dass man auf längere Sicht gar nicht umhinkommen wird, hier ein Primat des Europäischen Gerichtshof anzuerkennen. Und das wird, meine ich, dann nur eines des EuGH sein können. Das setzt aber in jedem Fall voraus, dass zunächst bestimmte grund- und menschenrechtliche Aspekte, die im EU-Recht derzeit noch unterbelichtet sind, dort auch gestärkt werden. Das Thema sollte also bei allen Debatten, die wir um die künftige Ausgestaltung unseres Zusammenlebens und unseres Zusammenwachsens in der Europäischen Union führen, eine ziemlich wichtige Rolle spielen. Damit komme ich zu meinem letzten Punkt, der Zukunft der EU. Die Konferenz zur Zukunft der EU bietet uns die einmalige Chance, mit den Menschen in der EU und Europa ins Gespräch darüber zu kommen, wie wir die Herausforderungen des gesellschaftlichen Wandels in der EU gemeinsam bewältigen wollen. Im Rahmen der Konferenz findet derzeit auch eine umfassende Diskussion zum Thema „Werte und Rechte, Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit“ statt. Auf der Plattform der Zukunftskonferenz wurden bis August zu diesem Thema insgesamt 1.635 Beiträge eingereicht, davon 547 Ideen, 949 Kommentare und 139 durchgeführte oder angemeldete Veranstaltungen europaweit zum Thema Rechtsstaatlichkeit. Anhand der umfangreichen Diskussion zeigt sich die große Bedeutung, die die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger der Rechtsstaatlichkeit in der Union beimessen. Viele von ihnen rufen zu entschiedenem Handeln der EU-Institutionen auf, um die Achtung der Rechtsstaatlichkeit im gesamten europäischen Raum sicherzustellen. Berlin wird diese Diskussionen und die Arbeit im Rahmen der Konferenz weiterhin intensiv verfolgen, unterstützen und sich natürlich auch beteiligen. Lassen Sie mich abschließend sagen: Die Sicherung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Menschenrechte in der EU ist eine der dringendsten Herausforderungen der europäischen Gemeinschaft. Berlin zumindest wird sich auch in Zukunft auf allen Ebenen dafür einsetzen, und ich hoffe, dass dies auch alle anderen Länder im Rahmen der gemeinsamen Verpflichtung zur Wahrung und Sicherung der Rechtsstaatlichkeit auf ähnliche Weise tun. – Vielen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank, Herr Lederer! Wir sind noch am Anfang der Sitzung. Deswegen habe ich Sie abweichend von der Geschäftsordnung nicht unterbrochen. Die Regelredezeit haben wir im März über die Geschäftsordnung auf fünf Minuten festgelegt. Aber aufgrund der Bedeutsamkeit des Themas und weil wir auch kein Hauptstadtgesetz haben, habe ich der Bundeshauptstadt Berlin diesen kleinen Zusatz erlaubt. Jetzt kommt als Nächster Herr Minister Dr. Holthoff- Pförtner aus Nordrhein-Westfalen. Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein- Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Siebenmal hat sich der Bundesrat in den letzten drei Jahren mit dem Thema Rechtsstaatlichkeit befasst. Nordrhein-Westfalen hat die Rechtsstaatlichkeit in den Jahren 2018 und 2019 zu einem Hauptthema seines Vorsitzes in der Europaministerkonferenz gemacht und seit dieser Zeit intensiv verfolgt, und in diesem Plenum beraten wir eine Beschlussempfehlung des Europaausschusses zum Rechtsstaatlichkeitsbericht, die auf einen gemeinsamen Antrag von Nordrhein- Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen zurückgeht. Es ist gut, dass wir uns auch in der Zeit, in der uns der Bundestag keine Gesetze zur Entscheidung übersendet, mit Fragen der Europapolitik befassen, und es ist besonders gut, dass wir das auch einmal am frühen Vormittag machen. Ich erinnere sehr gerne an den Wunsch der Kollegin Puttrich aus dem Februar 2020, die darauf hingewiesen hat, dass das Thema Europapolitik grundsätzlich früher auf die Tagesordnung gehört und einer der wesentlichen Punkte des Bundesrates sein sollte. Ich schließe mich dem ausdrücklich an. Dass wir uns häufig mit dem Thema Rechtsstaatlichkeit befassen müssen, hat zwei Gründe. Erstens. Die Rechtsstaatlichkeit ist nicht nur ein Thema für Juristen, sondern auch Grundlage der Europäischen Union, denn Europa ist eine Rechtsgemeinschaft. Das spezifische Merkmal dieser Rechtsgemeinschaft liegt gerade darin, dass sich jeder Einzelne, jede Europäerin, jeder Europäer, gegenüber nationalen Gerichten auf europäisches Recht berufen können muss. Das setzt voraus, dass nationale Gerichte unabhängig sind und die Unabhängigkeit der Gerichte und die Gewaltenteilung sich damit an die Funktionsbedingungen der Europäischen Union anpassen. Das Bewusstsein dafür zu schärfen, bei uns zu Hause und gleichzeitig auch in anderen europäischen Ländern, ist Aufgabe und Verpflichtung von uns allen. Deshalb begrüßt Nordrhein-Westfalen die Zielsetzung des zweiten Rechtsstaatlichkeitsberichts der Europäischen Union, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken und Probleme deutlich zu machen. Der erste Rechtsstaatlichkeitsbericht hat in einigen Ländern europäische Debatten ausgelöst, und das ist auch gewünscht und richtig, denn der Rechtsstaatlichkeitsbericht ist ein Instrument des Dialoges. Debatten sollen angeregt werden, um zu gemeinsamen Reformen, Fortschritten und Verbesserungen beitragen zu können. Den zweiten Grund, aus dem wir uns wiederholt mit dem Thema Rechtsstaatlichkeit befassen, muss man ebenso klar aussprechen: die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in denen die Unabhängigkeit der Gerichte bedroht ist. Auch das ist im Rechtsstaatlichkeitsbericht erwähnt. Gegen Polen und Ungarn laufen Artikel-7- Verfahren und Vertragsverletzungsverfahren. Der Europäische Gerichtshof hat im Juli 2021 verfügt, dass die Disziplinarkammer beim Obersten Gericht in Polen ihre Tätigkeit einzustellen hat, weil sie die Unabhängigkeit der Richter verletzt. Trotzdem hat die Kammer weitergearbeitet und im vergangenen Monat die Immunität von Richtern aufgehoben. Um das ganze Ausmaß der Bedrohung der richterlichen Unabhängigkeit zu sehen, darf man nicht nur eine Maßnahme sehen. Wir müssen uns die sogenannte Justizreform in ihrer Gesamtheit ansehen, und wir müssen mit betroffenen Kolleginnen und Kollegen in diesen Ländern sprechen. Dann wird deutlich: In diesen Ländern werden die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit von Richtern systematisch eingeschränkt. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Pressefreiheit, gerade in Ungarn, aber auch in Polen. Das alles benennt der Rechtsstaatlichkeitsbericht. Er zählt aber auch viele andere Punkte auf. Aus Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen wäre es sinnvoll, wenn die Berichte in Zukunft deutlichere Schwerpunkte setzen. Sie sollten sich stärker auf die Punkte konzentrieren, die für die Wahrung des Artikels 2 des EU-Vertrages wesentlich sind. Es kann nicht sein, dass eine so fundamentale Frage wie die Unabhängigkeit von Richtern neben der Frage der Digitalisierung behandelt wird. Digitalisierung ist sehr wichtig, aber der Rechtsstaatlichkeitsbericht wäre effektiver, wenn er Mut zur stärkeren Gewichtung hätte. Es muss möglich sein, gravierende und systematische Verstöße der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit stärker von weniger schwerwiegenden Defiziten zu trennen. Die Konferenz zur Zukunft Europas bietet auch die Chance, über die Weiterentwicklung der Maßnahmen zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit zu sprechen. So können wir das Vertragsverletzungsverfahren effektiver ausgestalten. Es dauert in vielen Fällen viel zu lang. Deshalb könnte man die Zweistufigkeit des Verfahrens überdenken. Erwartungsvoll bin ich, was die Koppelung von europäischen Haushaltsmitteln an die Einhaltung von rechtsstaatlichen Kriterien angeht. Ich begrüße daher, dass der deutschen Ratspräsidentschaft mit der Einigung auf den Mehrjährigen Finanzrahmen auch die Einführung einer Konditionalitätsregelung gelungen ist. Entscheidend ist: Das Recht soll Europa nicht trennen, sondern einen. Auf meinen Reisen, wie zum Beispiel auch in der kommenden Woche nach Slowenien, ist es mir deshalb sehr wichtig, nicht nur mit Regierungsvertretern zu sprechen, sondern gleichzeitig auch mit Vertretern der Zivilgesellschaft, Richterinnen und Richtern. Wir müssen gerade mit den Europäerinnen und Europäern Mittel- und Osteuropas sprechen, die für Weltoffenheit und Rechtsstaatlichkeit in ihren Ländern eintreten. Nordrhein-Westfalen wird das Thema Rechtsstaatlichkeit weiterhin intensiv verfolgen. Es gehört auf die politische Agenda des Bundesrates, weil das europäische Recht ein Mehrebenensystem trägt. Das Recht hält die verschiedenen Ebenen zusammen. Die Durchsetzung des Rechts und damit die Stabilität des Mehrebenensystems braucht unabhängige Gerichte. Die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichtes bedeutet in seiner konsequenten Fortsetzung den Abschied Polens aus der europäischen Rechtsordnung. Die Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit ist ein wichtiger Beitrag zum europäischen Föderalismus. Ich bitte Sie, den Antrag zu unterstützen und den vorliegenden Ausschussempfehlungen zu folgen. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr Minister Holthoff-Pförtner! Als Nächste spricht zu uns Frau Ministerin Honé aus Niedersachsen. Birgit Honé (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lange wurde die Europäische Union als reine Wirtschaftsgemeinschaft verstanden. Wenngleich die Wirtschaft und das Funktionieren des Binnenmarkts in der Europäischen Union eine wichtige Rolle spielen, darf aber nicht vergessen werden – das ist ja hier heute schon gesagt worden –, dass die EU in erster Linie eine starke Wertegemeinschaft ist. Die überaus große Bedeutung des Selbstverständnisses als Wertegemeinschaft macht der Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union weit vorne im Primärvertrag deutlich. Ein dort genannter und zentraler Wert der Europäischen Union ist die Rechtsstaatlichkeit. Sie ist eine Voraussetzung für Frieden, Freiheit und Fortschritt. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist zudem eine Grundvoraussetzung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und eine wirksame EU-Finanzierung. Sie ist also Grundlage einer jeden funktionierenden demokratischen Gesellschaft, aber auch der Europäischen Union als dem am weitesten integrierten Staatenbund der Welt. Dabei fördert die Europäische Union die Rechtsstaatlichkeit nicht nur in den Mitgliedstaaten. Sie ist selbst eine Rechtsgemeinschaft. Allerdings ist auch sie darauf angewiesen, dass sich die Mitgliedstaaten an die vereinbarten Regeln und deren Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof halten. Ist das nicht der Fall, so ist die Zukunft der Europäischen Union in Gefahr, da sie ihre Gesetze und Verordnungen schlicht nicht mehr durchsetzen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, leider müssen wir feststellen, dass sich die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union in einer Krise befindet. Wir betrachten bereits seit Längerem, wie die Rechtsstaatlichkeit in einigen EU-Mitgliedstaaten durch autokratische Strukturen gefährdet wird. Das gestrige Urteil des polnischen Verfassungsgerichts, das ja hier auch schon genannt wurde, mit dem Teile des EU-Vertrags für verfassungswidrig erklärt wurden, ist ein ausgesprochen trauriger Höhepunkt des Konflikts der polnischen Regierung mit der Europäischen Union. Die polnischen Verfassungsrichter vertreten darin die Auffassung, dass das polnische Verfassungsrecht Vorrang vor EU-Recht haben kann. Die Mehrheitsentscheidung, der 2 von 14 Richtern widersprochen hatten, ist mit größter Sorge zur Kenntnis zu nehmen. Sie ist nicht nur geeignet, das ohnehin schon sehr angespannte Verhältnis zwischen Polen und der Europäischen Union weiter zu beeinträchtigen, sondern auch, die Integrations- und Handlungsfähigkeit der Europäischen Union insgesamt vor – nennen wir es mal so – große Herausforderungen zu stellen. Auch das Urteil des EuGH von vorgestern im Falle eines zwangsversetzten polnischen Richters führt uns erneut vor Augen, dass es sich bei der Missachtung von Grundregeln der Europäischen Union durch Mitgliedstaaten nicht nur um reine Theorie handelt. Vielmehr verdeutlicht die Aushöhlung der staatlichen Gewaltenteilung durch die polnische Regierung die Notwendigkeit, die Unabhängigkeit der nationalen Gerichte, einen wirksamen Rechtsschutz und damit die Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Dies zeigt darüber hinaus der Ende Juli bereits zum zweiten Mal vorgelegte Bericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit. Untersucht wurden darin das Justizsystem, der Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, der Medienpluralismus und die Medienfreiheit sowie das institutionelle Gleichgewicht in den Mitgliedstaaten. Im Rechtsstaatlichkeitsbericht 2021 zieht die Kommission für Deutschland insgesamt eine positive Bilanz. Gleichzeitig formuliert sie aber auch ernste Besorgnisse in Bezug auf eine ganze Reihe von Mitgliedstaaten. Insbesondere mit Blick auf Polen und Ungarn hat die EU-Behörde schwerwiegende strukturelle Bedenken geäußert. Beispielsweise wurden bei der Unabhängigkeit der Justiz oder beim Schutz von Minderheiten erhebliche Defizite festgestellt. Aber auch die Befunde in einigen anderen Mitgliedstaaten sind besorgniserregend. Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun stehen wir als Europäerinnen und Europäer vor der entscheidenden Frage, wie wir diese Krise bewältigen wollen. Das vertraglich vorgesehene Verfahren nach Artikel 7 des Vertrages über die Europäische Union kann die bestehenden Probleme allein nicht lösen. Auch Vertragsverletzungsverfahren können nur punktuell Abhilfe schaffen. Gegen systemische Probleme können sie wenig ausrichten, wenngleich der Europäische Gerichtshof den einstweiligen Rechtsschutz in der gegenwärtigen Rechtsstaatskrise stark ausgebaut hat. Die Europäische Union setzt nunmehr vermehrt auf eine Rechtsstaatskonditionalität in ihrem Haushaltsrecht. Insofern halte ich das derzeitige Vorgehen der Kommission, die Auszahlung der Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität an Polen und Ungarn aufzuschieben, nicht nur für angemessen, sondern auch für dringend notwendig. Erforderlich ist auch, den Konditionalitätsmechanismus endlich auszulösen. Dazu haben wir jetzt positive Signale aus der Kommission bekommen, nicht zuletzt in der Rede der Kommissionspräsidentin zur Lage der Union; Herr Lederer hat darauf hingewiesen. Dass der Geldhahn ein wirksames Druckmittel sein kann, zeigt übrigens auch, dass zwischenzeitlich fast alle betroffenen polnischen Gemeinden die stigmatisierende und inakzeptable Politik sogenannter LGBTI-freier Zonen revidiert haben. Dabei dürfte der Blick auf Mittel aus REACT-EU eine große Rolle gespielt haben. Um gemeinsame Fortschritte zu erreichen, ist es das Ziel der Europäischen Union, ein Verständnis für rechtsstaatliches Regieren in allen Mitgliedstaaten durch angeregte Debatten zu erwirken. Ein zentralistisches und partikulares Verständnis von Rechtsstaatlichkeit, also von oben herab, würde der Textur der Europäischen Union Schaden zufügen. Stattdessen muss das Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit von den Mitgliedstaaten selbst ausgehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Aspekt führt uns zu dem heutigen Beschlussantrag. Mit Zuversicht sehen wir nämlich, dass durch das vergleichende und objektive Monitoring aller Mitgliedstaaten ein politischer Dialog ermöglicht wird. Schon der erste Rechtsstaatsbericht trug in mehreren europäischen Mitgliedsstaaten zu innenpolitischen Debatten zum Zustand der Rechtsstaatlichkeit bei. Darüber hinaus wurden teilweise sogar konkretere Formen als Reaktion auf den Rechtsstaatlichkeitsbericht angestrengt. Gute Beispiele hierfür sind die Slowakei oder Tschechien. Dort sind wichtige und schon lange Zeit notwendige Reformen und Reforminitiativen, etwa im Justizwesen, als Antwort auf den Rechtsstaatlichkeitsbericht zu verzeichnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe sehr, dass die neuen positiven Entwicklungen in diesen Mitgliedstaaten nun auch auf diejenigen übergehen, die wir zurzeit noch mit ernster Besorgnis betrachten. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, Rechtsstaatlichkeit ist das Fundament, auf dem die Europäische Union gebaut ist. – Vielen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Frau Ministerin Honé! Als Nächste spricht zu uns Staatsministerin Meier aus Sachsen. Katja Meier (Sachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Bericht der EU-Kommission über die Lage der Rechtstaatlichkeit 2021 beraten wir heute eine Vorlage, die vielleicht auf den ersten Blick keine große Aufmerksamkeit auf sich zieht. Denn meist werden EU-Mitteilungen hier im Bundesrat einfach nur zur Kenntnis genommen. Deshalb bin ich den antragstellenden Ländern ausgesprochen dankbar, dass wir das Thema Rechtsstaatlichkeit heute hier diskutieren – wir haben ja gesehen: es ist der Tagesordnungspunkt, zu dem es die meisten Rednerinnen und Redner gibt –, denn die europapolitischen Debatten hierzulande leiden nach meiner Überzeugung darunter, dass wir die Bedeutung des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit für das Ansehen und die Legitimation der EU häufig unterschätzen. Heute ist das anders. Aber allzu oft neigen wir dazu, den Euro, die ökonomischen Vorteile, den Binnenmarkt und seine Freizügigkeit ins Zentrum zu rücken; Frau Honé hat es gesagt. Rechtsstaatlichkeit wird entweder als eine Selbstverständlichkeit betrachtet oder als ein abstrakter Wert, dessen Ausgestaltung den Mitgliedstaaten als „innere Angelegenheit“ überlassen bleibt. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, halte ich für eine sehr gefährliche Fehleinschätzung. In Wirklichkeit ruht das gesamte Einigungswerk auf dem Prinzip der Anerkennung der EU als Rechtsgemeinschaft und der Einhaltung ihrer Regeln. Das ist das eigentliche Fundament der Architektur der europäischen Integration, auf dem alles aufbaut. Wenn sich aber einzelne Mitgliedstaaten der EU nicht mehr auf dem Boden der Rechts- und Wertegemeinschaft bewegen, dann erodiert dieses Fundament und gefährdet die Stabilität der gesamten Architektur und damit die Zukunft der EU als Ganzes. Seit Jahren wächst die Erkenntnis, nicht nur in den Mitgliedstaaten, sondern auch in den europäischen Institutionen, dass es ein großes Versäumnis der Vergangenheit war, ein so konstitutives Fundament der Gemeinschaft nicht wirksamer gegen systematische Verletzungen zu schützen. Denn wir erleben ja nicht nur in Europa, sondern weltweit: Die Angriffe von außen und von innen auf die Grundlagen westlicher Demokratien, auf die Unabhängigkeit der Justiz, auf Meinungs- und Pressefreiheit und den Kampf gegen Korruption nehmen zu. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern – und dafür bin ich Herrn Reynders sehr dankbar –, wird seit 2020 jährlich eine Bestandsaufnahme der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten durchgeführt. Auf der Basis dieses Berichts führt die Kommission Konsultationen, Gespräche durch und erhofft sich dadurch freiwillige Korrekturen in den Mitgliedstaaten. Diesen Prozess bezeichnet die Kommission als Teil des Rechtstaatsmechanismus. Laut dem aktuellen Bericht gibt es einige, gravierende Probleme – wir haben es bei den Vorrednerinnen und -rednern gehört –: Gerichte werden durch nationale Gesetze daran gehindert, EU-Recht zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit direkt anzuwenden. Eine Disziplinarkammer, an deren Legitimität nach Sicht des EuGH Zweifel geboten sind, hebt die richterliche Immunität auf. Entscheidungen des EuGH werden ignoriert oder gar als Form der „politischen Einflussnahme“ abgetan. Weil diese Entwicklungen nicht nur mir große Sorgen bereiten, gilt es, die richtigen Schlüsse aus dem Bericht der Kommission zu ziehen. Denn so wichtig es ist, mit dem Rechtsstaatsmechanismus mehr Transparenz herzustellen und im Dialog auf Verbesserungen zu drängen, so stößt, wenn wir alle ehrlich miteinander sind, diese Methode doch erkennbar an ihre Grenzen. Denn was passiert, wenn sich Regierungen in einzelnen Mitgliedstaaten weigern, Verstöße gegen Rechtsstaatsprinzipien abzustellen? In einer solchen Situation wirkt ein Bericht über Defizite und Verfehlungen in der Hoffnung auf Einsicht der Verantwortlichen, um ehrlich zu sein, vor allem hilflos. Hier kommt der Mechanismus der Rechtsstaatskonditionalität zum Tragen. Im November 2020 haben sich die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament nach monatelangen Verhandlungen auf die Einführung der Rechtsstaatskonditionalität geeinigt, das heißt auf die Verknüpfung der Einhaltung von rechtsstaatlichen Prinzipien mit dem EU-Haushalt und dem Wiederaufbaufonds „NextGenerationEU“. Die Zuweisung von EU- Geldern ist seither an die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien gebunden. Wenn Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat festgestellt werden, sind zum Schutz des Haushaltes der Union geeignete Maßnahmen zu ergreifen, das heißt, es greifen entsprechende Sanktionen. An dieser Stelle müssen wir uns aber unbequeme Fragen stellen: Hat die Art und Weise, wie europäische Mittel vergeben werden, die Korruption und das Erstarken autokratischer Strukturen in einigen Mitgliedstaaten vielleicht geradezu verstärkt? Haben wir zugelassen, dass Milliarden Euro mangels rechtstaatlicher Kontrolle nicht für die eigentlichen Zwecke verwendet wurden? Ich glaube, dafür gibt es einige Anhaltspunkte. Wenn also der Missbrauch von EU-Geldern und der Abbau des Rechtsstaats in manchen Mitgliedstaaten miteinander verknüpft sind, dann ist es notwendig, zum Schutz des Rechtsstaats genau dort anzusetzen, nämlich beim Geld. Genau dafür wurde der Konditionalitätsmechanismus geschaffen, den es nun anzuwenden gilt. Deswegen sollte die Kommission ihre Mittel ausschöpfen, um die europäischen Werte, insbesondere die Unabhängigkeit der Justiz, zu verteidigen und gegen Korruption vorzugehen. Nur wenn die EU glaubhaft für Rechtsstaatlichkeit eintritt, ist sie auch legitimiert und handlungsfähig. Scheitern die vorhandenen Instrumentarien, wie bislang, an den Mehrheitsanforderungen im Rat, dann wird man – Herr Holthoff-Pförtner hat es gesagt – auch über Vertragsänderungen sprechen müssen. Gerade im Zusammenhang mit der Konferenz zur Zukunft Europas sollte das kein Tabuthema sein. Zugleich, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollten wir angesichts des Rechtsstaatlichkeitsberichts nicht reflexhaft mit dem Finger auf andere Länder zeigen, sondern zunächst die eigenen Defizite zur Kenntnis nehmen und möglichst abstellen. Mit einiger Sorge lese ich auch das Länderkapitel zu Deutschland. Dort ist unter anderem von Zweifeln an der Sicherheit unserer Journalistinnen und Journalisten die Rede. Bundesweit sind Journalistinnen und Journalisten der Bedrohung, der Einschüchterung und sogar tätlichen Angriffen ausgesetzt. Ich komme aus Sachsen; ich weiß, wovon ich rede. Wenn Journalistinnen und Journalisten an der Ausübung ihres Berufs gehindert oder bedroht werden, dann gefährdet das die Presse- und Meinungsfreiheit und damit eine der Säulen des Rechtsstaats genauso wie Probleme mit der Gewaltenteilung. Deswegen haben wir auch hier in Deutschland einige Arbeit vor uns. Dafür braucht es vor allem Best-Practice- Austausch und länderübergreifenden Dialog. Sachsen möchte in diesem Zusammenhang seinen Beitrag leisten. Im kommenden Januar wird es in Leipzig das erste Mal eine hochkarätig besetzte, trinationale Rechtsstaatskonferenz mit Tschechien und Polen geben. Ziel Sachsens ist es, als Mittler in Mitteleuropa einen Beitrag für eine gemeinsame europäische Rechtsstaatskultur zu leisten, indem wir einen nachhaltigen wissenschaftlichen und politischen Trilog zwischen Polen, Tschechien und Deutschland in der Gerichtsstadt Leipzig etablieren. Dass wir über solche Fragen breiter und offener debattieren, ist in jedem Fall eine wichtige Folge des Berichts. Zur Rechtsstaatlichkeit gehört, dass wir uns diesen Diskussionen stellen – und zwar in ganz Europa. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, freie Wahlen, Meinungs- und Pressefreiheit – das sind die Werte, auf denen die Europäische Union gründet. Herr Lederer hat mit einem Zitat von Frau von der Leyen angefangen. Ich möchte den Reigen der Rednerinnen und Redner schließen mit den Worten der Kommissionspräsidentin, die sie bei der Rede zur Lage der Union am 21. September gesagt hat: „Wir sind entschlossen, diese Werte zu verteidigen. Und wir werden in dieser Entschlossenheit niemals nachlassen.“ Neben Dialog bedarf es aber auch eines entschlossenen Handelns. Es müssen konkrete Schlüsse aus dem Rechtstaatlichkeitsbericht gezogen werden und bestehende Instrumente wie die Rechtsstaatskonditionalität konsequent genutzt werden. Das schulden wir allen Unionsbürgerinnen und -bürgern, die sich eine starke EU als Wertegemeinschaft an ihrer Seite wünschen, eine Union, die ihre Grundrechte achtet und verteidigt. – Vielen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Frau Staatsministerin Meier! Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 7! – 49 Stimmen; Mehrheit. Ziffer 8! – 42 Stimmen; Mehrheit. Ziffer 10! – 25 Stimmen; Minderheit. Ziffer 13! – 46 Stimmen; Mehrheit. Jetzt bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zur Grünen Liste. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 8/20211 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 11, 15, 16, 18 bis 21, 23 und 25 bis 28. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist damit beschlossen. Eine Erklärung zu Protokoll2 hat abgegeben: zu Punkt 16 Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen). Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12: TOP 12 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 87/357/EWG des Rates und der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates COM(2021) 346 final (Drucksache 646/21, zu Drucksache 646/21) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor. Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Damit entfallen die Ziffern 3 und 4. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Wir fahren fort mit dem Landesantrag. Jetzt bitte Ihr Handzeichen! – Mehrheit. Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich auf: Ziffer 21, zunächst ohne den Buchstaben b! – Mehrheit. 1 Anlage 3 2 Anlage 4 Nun bitte das Handzeichen für den Buchstaben b von Ziffer 21! – Mehrheit. Ziffer 40! – Minderheit. Ziffer 54! – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Punkt 13: TOP 13 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische grüne Anleihen COM(2021) 391 final (Drucksache 637/21, zu Drucksache 637/21) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffern 8 und 9 gemeinsam! – Mehrheit. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Ziffer 13! – Mehrheit. Jetzt bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Punkt 14: TOP 14 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen COM(2021) 189 final (Drucksache 548/21, zu Drucksache 548/21) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffern 2, 3 und 30 gemeinsam! – Mehrheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 11! – Minderheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 13. Ziffer 14! – Mehrheit. Ziffer 15! – Minderheit. Ziffer 16! – Minderheit. Ziffer 17! – Minderheit. Ziffern 18 und 20 gemeinsam! – Minderheit. Ziffer 19! – Minderheit. Ziffer 21! – Minderheit. Ziffer 22! – Mehrheit. Ziffer 24! – Minderheit. Ziffer 25! – Minderheit. Ziffer 26! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 27. Ziffer 29! – Minderheit. Ziffer 32! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 33. Ziffer 34! – Minderheit. Ziffer 35! – Minderheit. Ziffer 36! – Minderheit. Ziffer 38! – Minderheit. Ziffer 39! – Mehrheit. Ziffer 40! – Minderheit. Ziffer 41! – Minderheit. Ziffer 42! – Minderheit. Ziffer 43! – Mehrheit. Ziffer 46! – Mehrheit. Ziffer 48! – Mehrheit. Ziffer 49! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 50. Ziffer 52! – Mehrheit. Ziffer 53! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Punkt 17: TOP 17 Verordnung zur Änderung der Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogramm-Teilnahmeverordnung (Drucksache 653/21) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Wer ist entsprechend Ziffer 1 dafür, der Verordnung zuzustimmen? Bitte Ihr Handzeichen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat der Verordnung zugestimmt. Wir haben nun noch über eine begleitende Entschließung abzustimmen. Ich rufe auf: Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung gefasst. Punkt 22: TOP 22 Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (Drucksache 687/21) Wir haben drei Wortmeldungen. Es beginnt Herr Minister Hermann aus Baden-Württemberg. Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beschließen heute die Bußgeldkatalog-Verordnung – ein typischer Monsterbegriff aus der Verkehrssprache. Es geht um ein ganz praktisches Problem, nämlich um die Sanktionen von Regelverletzungen im Straßenverkehr. Meine Damen und Herren, wenn wir heute beschließen, beenden wir eine schier unendliche Geschichte des Bußgeldkatalogs und seiner Novelle. Es ist schade, dass wir so lange gebraucht haben. Auch ist bedauerlich, dass wir seit gut einem halben Jahr zwar neue Regeln haben, aber keine dazu passenden Sanktionsmaßnahmen. Das Ganze dient jedoch nicht der Schikane, sondern der Verkehrssicherheit. Es geht letztendlich um die Vermeidung von Regelverletzungen und die Vermeidung von Unfällen, auch von tödlichen Unfällen. Gestatten Sie mir eine kurze Erinnerung an die Geschichte! Wir haben vor ungefähr anderthalb Jahren mit überwältigender Mehrheit neue Regeln und neue Sanktionsmaßnahmen im Bundesrat beschlossen. Dieser Beschluss ist bekanntermaßen an einem Rechtsfehler gescheitert. Man muss wissen, dass dem Beschluss eine mindestens einjährige Konsenssuche der Länder mit dem Bund vorausgegangen ist. Es war wirklich schwierig, diesen Kompromiss zu finden. Insofern war es bedauerlich, dass es diesen Rechtsfehler gab und wir ihn nicht einfach formell korrigieren konnten. Vielmehr hat sich in dieser Situation eine neue, inhaltliche Mehrheit im Bundesrat und vor allem aufgrund des Verkehrsministeriums gebildet, und wir mussten erneut in der Sache verhandeln. Das hat wiederum zu monatelangem Ringen um die richtigen Lösungen geführt, etwa: Wie viel schneller darf man fahren, bis man ein zeitweises Fahrverbot bekommt? Was soll es kosten, wenn man Regeln verletzt? Schließlich, im Frühjahr dieses Jahres, haben wir mühsam einen Konsens gefunden. Es hat ein weiteres halbes Jahr gedauert, bis die Bundesregierung eine Beschlussvorlage erarbeitet hat. Vielleicht können wir auch sagen: Nach dem Debakel der ersten Geschichte – es hat rechtlich nicht geklappt – haben Sie ein halbes Jahr lang überlegt und hin und her geprüft, ob die Verordnung wirklich richtig ist, und das scheint jetzt der Fall zu sein. Auf den letzten Drücker hat die noch amtierende Regierung diese Verordnung vorgelegt. Immerhin! Es wird höchste Zeit. Was regeln wir darin? Es geht im Wesentlichen darum, dass Regelverstöße – zum Beispiel zu schnelles Fahren oder falsches Parken – für die Menschen auf der Straße – Kinder, Ältere und so weiter – sicherheitsgefährdend sind. Es geht darum, dass wir in diesem Zusammenhang keine Rabatte geben, sondern deutlich machen: Wer die Regeln verletzt, gefährdet und schädigt andere. Insofern ist es gut, dass wir den Weg gefunden haben: Wir verschärfen die Bußgelder in fast allen Bereichen im Grunde genommen um das Doppelte. Diesen Kompromiss verdanken wir übrigens nicht zuletzt der Initiative der VMK-Vorsitzenden, Frau Senatorin Schaefer, die wesentlich dazu beigetragen hat, dass wir aus dieser Blockade herausgekommen sind. Welche Sanktionen schlagen wir konkret vor? Zum Beispiel: Wenn man innerhalb einer Stadt oder eines Ortes bis zu 20 Kilometer zu schnell fährt, zahlt man zukünftig 70 Euro statt 35, außerhalb ist die Erhöhung von 30 auf 60 Euro. Zeitweise Fahrverbote gibt es immer noch, wenn man notorisch zu schnell fährt, allerdings 26 Stundenkilometer zu schnell. Mit anderen Worten: Wer regelmäßig mit 61 oder schneller durch die Tempo-30-Zone fährt, der muss auf Zeit auf seinen Führerschein verzichten. Außerhalb, zum Beispiel an einer Baustelle, wird man erst bei einer Überschreitung von 41 Stundenkilometern – statt 80 mehr als 120 – den Führerschein los. Aber die wesentlichen Punkte sind die Bußgelder: Verdoppelung etwa beim Parken auf Gehwegen oder beim Parken in der zweiten Reihe oder beim Parken fälschlicherweise auf einem Elektroautoladeplatz oder auf einem Carsharing-Platz. All das wird inzwischen ordentlich mit Bußgeld bewehrt. Wer die Feuerwehr behindert, zahlt schon mal gleich 100 Euro, und wer meint, er müsse auf einer Busspur fahren, das Gleiche. Oder – was besonders ärgerlich ist –: Wenn Menschen versuchen, die Rettungsgasse auf der Autobahn dazu zu nutzen, an allen anderen Autos, die stehen, vorbeizufahren, wird das zukünftig teuer. Lkw-Fahrer, die rechts abbiegen, müssen darauf achten, Schritttempo zu fahren, damit sie Radfahrer nicht übersehen und überfahren. Sie sehen: Alle diese Regeln haben Sinn. Es geht immer um mehr Sicherheit. Und es geht darum, dass diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, das an ihrem Geldbeutel spüren müssen. Zu Radfahrenden muss zukünftig ein größerer Abstand eingehalten werden: 1,50 Meter innerorts, 2 Meter außerorts. Auch hier sehen Sie: Es geht um den Schutz von Radfahrern. Viele andere Maßnahmen schützen vor allem die Fußgänger. Meine Damen und Herren, ich komme zum Ende. Man kann aus dieser unendlichen Geschichte schon einen Schluss ziehen: Wir sollten mühsam gefundene Kompromisse nicht ohne Not aufgeben, denn es dauert dann wieder lange, bis man so weit ist. Wir haben im Bereich Bußgelder jetzt einige Verbesserungen geschafft. Ich sage aber dazu: Die Straßenverkehrs-Ordnung ist dem Geiste und dem Grunde nach eine Verordnung der 60er- und 70er-Jahre, also aus einer Zeit, in der vor allen Dingen der fließende Autoverkehr im Mittelpunkt des Interesses stand. Eine wirklich moderne Straßenverkehrs-Ordnung muss den Menschen, die Verkehrssicherheit und Umweltschutzfragen genauso ins Zentrum stellen. Deswegen glaube ich, dass eine neue Koalition auf Bundesebene in jedem Fall dafür sorgen muss, dass eine Reform der Straßenverkehrs-Ordnung im Sinne von mehr Sicherheit und Menschlichkeit im Verkehr eingeleitet wird. – Vielen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr Minister Hermann! Es folgt Minister Dr. Buchholz aus Schleswig- Holstein. Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Hermann, was Sie zum Schluss gesagt haben, macht mich ganz unruhig. Nachdem wir diese unendliche Geschichte endlich beenden können, fangen Sie gleich wieder damit an, wir müssten die Straßenverkehrs- Ordnung wieder in Angriff nehmen. Mich treibt das um, denn es ist in der Tat, wie Sie gesagt haben, eine unendliche Geschichte gewesen. Eine unendliche Geschichte, die allerdings im Kern notwendig und wichtig ist – ich bin Frau Kollegin Rehlinger als ehemaliger Vorsitzenden der Verkehrsministerkonferenz und Frau Schaefer sehr dankbar dafür, dass wir diesen Knoten jetzt durchgeschlagen haben –, weil es in einigen Bereichen auch um sehr wichtige Verschärfungen der Bußgelder geht. Insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Zahlen von Unfällen und Verletzten im Radverkehr ist dafür zu sorgen, dass wir das Radfahren in den Städten, das wir ja alle befördern wollen, insgesamt sicherer machen. Deshalb versehen wir wichtige Vorschriften mit entweder neuen oder verschärften Bußgeldern: Das Parken auf Gehwegen und Radwegen, das Halten auf Schutzstreifen für Radfahrer, aber auch das Rechtsabbiegen von Lkws in unangemessener Geschwindigkeit – mehr als Schritttempo –, das sind alles wichtige Themen, um mehr Sicherheit herbeizuführen. Das war nie im Streit, Herr Kollege Hermann. Alle diese Dinge hätten wir schon vor einem Jahr verabschieden können. Im Streit war ausschließlich die Frage, ob derjenige, der mehr als 21 Stundenkilometer über der vorgeschriebenen Geschwindigkeit fährt, sofort als notorischer Raser bezeichnet werden darf und ihm erstmals ein Fahrverbot auferlegt werden kann. Einige haben erst spät in der Diskussion verstanden, dass die Grundlage des Bußgeldkataloges und der Straßenverkehrs-Ordnung das Straßenverkehrsgesetz ist. In § 25 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes steht nun mal, dass ein Fahrverbot erstmalig nur ausgesprochen werden darf, wenn es sich um einen „groben oder beharrlichen“ Verstoß handelt. Insoweit, lieber Kollege Hermann: Jemand, der innerorts beharrlich mit weniger Überschreitung als 21 unterwegs ist, kann schon heute mit einem Fahrverbot belegt werden – es muss „beharrlich“ sein. Genau an dieser Stelle schieden sich die Geister. Deshalb ist es wichtig, dass wir etwas getan haben, was, wie ich glaube, vom Geist her völlig korrekt ist: Wir haben, was unsere Bußgelder angeht, im europäischen Vergleich ein sehr geringes Maß gehabt. Deshalb sind wir dabei – und das ist richtig –, es auf eine Größenordnung anzuheben, die im europäischen Vergleich angemessen ist und die durchaus abschreckende Wirkung haben kann. Aber wir haben bei den Fahrverboten nicht das Straßenverkehrsgesetz ausgehebelt, nicht die groben und beharrlichen Verstöße negiert. Wir sind bei den Fahrverboten nicht in die dramatische Verschärfung gegangen. Diesen Kompromiss halte ich für gut und richtig. Er trägt aus meiner Sicht nicht nur zu mehr Sicherheit im Verkehr bei, sondern schafft auch etwas, was gleichermaßen wichtig ist: Der Bußgeldkatalog muss auch Akzeptanz in der Bevölkerung haben, dass die Dinge so sanktioniert werden, wie es jetzt der Fall ist. Insoweit bin ich dankbar, dass Sie, liebe Frau Schaefer, es als neue Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz gleich geschafft haben, Kollegen Hermann und andere in die Spur zu bringen, auf einen ordentlichen Bußgeldkatalog einzuschwenken (Vereinzelt Heiterkeit) und jetzt auch die gemeinsamen Regelungen zu beschließen. – Herzlichen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr Minister Dr. Buchholz, auch für die Einhaltung der Geschäftsordnung! Frau Bürgermeisterin Dr. Schaefer hat das Wort. Dr. Maike Schaefer (Bremen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Buchholz, mit dem etwas komplizierten Hinweis auf die grünen Verkehrsministerkollegen machen Sie mir den Einstieg nicht so leicht, wie ich gehofft hatte. Ich freue mich, dass wir die Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung, die die bestehenden Rechtsunsicherheiten wegen eines Zitierfehlers nun endlich beseitigt, heute beschließen. Ursprung der Bußgeldnovelle war die europäische „Vision Zero“ zur Reduzierung der Zahl der Unfalltoten. Das ist ein deutliches Zeichen an Autofahrende, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Sie dient der Verkehrserziehung, aber auch der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr. Warum brauchen wir die Novelle? Das Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit war laut Statistik des Bundesverkehrsministeriums die häufigste Unfallursache mit Todesfolge im letzten Jahr. Fakt ist, dass im Jahr 2019 bei 32 Prozent der Menschen, die bei einem Verkehrsunfall ums Leben kamen, überhöhte Geschwindigkeit die Ursache war. 2018 verstarben bei Unfällen auf Autobahnen 424 Menschen, 196 davon aufgrund erhöhter Geschwindigkeit. Diese Statistiken zeigen, dass wir dringenden Handlungsbedarf haben. Daher haben wir uns auf die folgenden Maßnahmen verständigt – sie wurden schon genannt, ich möchte sie trotzdem wiederholen, weil es so wichtig ist –: höhere Geldbußen für Geschwindigkeitsverstöße, eine deutliche Anhebung der Bußgelder insbesondere beim Parken auf Geh- und Radwegen, beim Halten auf Schutzstreifen und beim sogenannten Autoposing – ein großes Problem gerade in den Großstädten. Neu ist auch die Pflicht für Lkws, beim Rechtsabbiegen innerorts nur Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Teil der Bußgeld-Verordnung ist die Fahrradnovelle, die die Sicherheit von Fahrradfahrenden in den Mittelpunkt stellt. Die deutliche Erhöhung der Strafen für das Parken auf Fahrradwegen oder bei Nichteinhaltung des Mindestabstands beim Überholen ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung von Auto und Fahrrad. Es geht darum, die schwächeren Verkehrsteilnehmenden zu schützen. Deswegen bleibt die Fußgängernovelle eine wichtige Aufgabe für die kommende Bundesregierung. Wir setzen heute ein Signal für mehr Verkehrssicherheit. Darum bitte ich um Zustimmung zur Verordnung. Neben der Verkehrssicherheit möchte ich aber noch einen anderen Punkt ansprechen. Sie haben vorhin von der „unendlichen Geschichte“ gesprochen. Was ich anspreche, ist für mich nicht minder wichtig. Der Kompromiss, der heute zur Entscheidung vorliegt, ist ein bestes Beispiel, wie ein konstruktiver Prozess über alle Parteigrenzen hinweg gelingen kann. Uns in der Verkehrsministerkonferenz ist es im Frühjahr gelungen, den entscheidenden Durchbruch zu erreichen; ja, es hätte danach auch schneller gehen können. Es wurde schon gesagt: 2020 wurde der Bußgeldkatalog schon mal hier beschlossen. Aufgrund eines Zitierfehlers ist er wieder aufgemacht worden, und die Diskussionen gingen von vorne los. Ich will nicht alles wiederholen. Die einen wollten, dass man bei Geschwindigkeitsverletzungen den Führerschein früher verliert, die anderen konnten sich das nicht vorstellen. Es gab eine wirkliche Blockadesituation, und es ist gelungen, diese aufzubrechen. Ich möchte mich – auch als Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz – bei allen Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Ländern bedanken, bei Minister Hermann, aber auch bei meiner Vorgängerin in der Verkehrsministerkonferenz, Frau Rehlinger, bei Herrn Buchholz und beim BMVI, weil wir gemeinsam bewiesen haben, dass es gelingt, in Sachfragen eine Einigung zu erzielen. Wir haben miteinander gerungen, das stimmt. Es ist auch nicht immer so schnell gegangen, wie man es sich gewünscht hat. Aber am Ende zählt das Ergebnis. Das ist ehrlicherweise auch das, was die Menschen von Politik erwarten: dass man Lösungen für anstehende Probleme zustande bringt. Deswegen senden wir heute nicht nur ein starkes Signal für die Verkehrssicherheit, sondern auch für die Demokratie. – Herzlichen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Frau Bürgermeisterin Dr. Schaefer! Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen in Ziffer 1, der Verordnung zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Damit hat der Bundesrat der Verordnung zugestimmt. Es bleibt abzustimmen über die empfohlene Entschließung. Ich frage daher, wer Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen zustimmen möchte. – Auch Einstimmigkeit; Mehrheit. Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung gefasst. TOP 24: TOP 24 Verordnung zur Novellierung der Preisangabenverordnung (Drucksache 669/21) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat der Verordnung nach Maßgabe der vorangegangenen Abstimmungen zugestimmt. Es bleibt abzustimmen über die empfohlene Entschließung. Ich rufe auf: Ziffer 4! – Klare Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. TOP 29: TOP 29 Entschließung des Bunderates „Beschleunigung der Energieinfrastrukturzulassungsverfahren für einen klimaresilienten Wiederaufbau nach größeren Schadenslagen“ – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 756/21) Eine Erklärung zu Protokoll1 gibt Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) ab. – Keine Wortmeldungen. Ich weise die Vorlage – federführend – dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem Umweltausschuss zu. Sehr geehrte Damen und Herren, falls niemand einen Antrag auf eine Sondersitzung stellt, war dies meine letzte offizielle Leitung als Präsident. Danke für die Disziplin, die Sie immer haben walten lassen. Sie haben mir das Leben sehr leicht gemacht. Es war schön mit Ihnen. Wir bleiben aber zusammen. Wir haben die Tagesordnung für heute erledigt. Die nächste Sitzung ist am 5. November 2021, 9.30 Uhr. Halten Sie weiterhin Abstand, wenn Sie das Haus verlassen, aber auch darüber hinaus. Bleiben Sie schön gesund. Alles Gute! Und möge uns weiterhin alles gelingen, was wir uns gemeinsam als Demokraten vorgenommen haben. Herzlichen Dank! (Beifall) Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 11.19 Uhr) 1 Anlage 5 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren (§ 35 GO BR) Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2019 bis 2022 (28. Subventionsbericht) (Drucksache 690/21) Ausschusszuweisung: Fz Beschluss: Kenntnisnahme Erste Verordnung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksache 700/21) Ausschusszuweisung: Wi Beschluss: Absehen von Stellungnahme Feststellung gemäß § 34 GO BR Einspruch gegen die Berichte über die 1007. und die 1008. Sitzung ist nicht eingelegt worden. Damit gelten die Berichte gemäß § 34 GO BR als genehmigt. Anlage 1 Erklärung von Staatsministerin Lucia Puttrich (Hessen) zu Punkt 9 der Tagesordnung Einleitung Die EU hat sich aufgemacht, mit Bürgerinnen und Bürgern, Vertretern des Europäischen Parlaments und mit Vertretern der nationalen Parlamente über die künftige Ausgestaltung Europas zu sprechen. Dieser Prozess kommt nur sehr langsam voran. Das Ziel, bereits im nächsten Frühjahr einen überzeugenden Abschluss zu schaffen, mit einer klaren Botschaft, wohin der europäische Weg führen wird, kann vermutlich nicht erreicht werden. Im Juni dieses Jahres fand die erste Plenarversammlung statt, und erst Ende Oktober folgt die zweite. Bis zum heutigen Tag gibt es keine Festlegung über die Rolle der künftigen Arbeitsgruppen und deren Mitglieder. Man merkt der Konferenz deutlich an, dass es lange Unklarheiten über die Organisation und Struktur gab und noch immer gibt. Mit dieser Geschwindigkeit drohen sich die ambitionierten Ziele der Konferenz ins Gegenteil zu verkehren – geweckte Hoffnungen werden enttäuscht. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir uns als Bundesrat regelmäßig zu Wort melden und somit zum inhaltlichen Antreiber der Konferenz werden. Vor diesem Hintergrund unterstützt Hessen den vorliegenden Antrag. Europa kann jetzt vieles richtig machen Die Zeit ist reif für Reformen auf europäischer Ebene. Die Corona-Krise hat der Debatte um unsere europäische Zukunft neues Momentum verliehen, und die Bürgerinnen und Bürger würden sicherlich eine Reformagenda unterstützen. Ein Jahrzehnt nach dem letzten großen Integrationsschritt, nach Finanzkrisen und dem Brexit braucht Europa dringend ein Update: Wir müssen wirtschaftlich innovativer, politisch souveräner und mit Blick auf die interne Abstimmung auch demokratischer werden. Stattdessen hangeln wir uns von einer Krise zur nächsten. Im Krisenmanagement als Dauerzustand wird Europa jedoch im globalen Wettstreit keine Chance haben. Dazu brauchen wir Mut nach innen und Entschlossenheit nach außen. Den nötigen Reformgeist muss die Zukunftskonferenz jetzt entwickeln. Es kommt daher entscheidend darauf an, ob wir Europäer die Kraft finden, gemeinsame Ziele zu formulieren. Ziele für ein Europa auf Augenhöhe mit anderen Regionen der Welt. Bürgerbeteiligung Ich bin vom Weg der europäischen Integration überzeugt und ich halte das Format der Zukunftskonferenz grundsätzlich für geeignet, organisiert und strukturiert eine ernsthafte Debatte zu führen. Insbesondere die starke Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die Konferenz kann dazu beitragen, dass am Ende Ergebnisse herauskommen, die von einem großen Teil der Bevölkerung als echter Fortschritt empfunden werden. Denn darin liegt der Schlüssel für die Akzeptanz künftiger Reformschritte. Es gehört für mich deshalb auch zur Aufgabe der Konferenz, die Europäerinnen und Europäer wieder von Europa zu überzeugen. Dazu muss uns der Nachweis gelingen, dass wir wirklich zuhören können und umsetzen, was die Menschen von ihrer EU erwarten. Die Bürgerbeteiligung im Rahmen der Zukunftskonferenz spielt deshalb eine besonders wichtige Rolle. Die aktuellen Zahlen zur Beteiligung an den Online- Diskussionsforen können uns nicht zufriedenstellen. Das liegt auch daran, dass sich kaum eine Institution aktiv für die Konferenz stark macht. Wo sind die Anzeigen, TV- Spots oder Veranstaltungen der EU-Institutionen, die für eine aktive Beteiligung werben? Wir müssen die Zukunftskonferenz zu unser aller Projekt machen. Unsere Aufgabe muss es sein, auf die Zukunftskonferenz und ihre Beteiligungsmöglichkeiten hinzuweisen. In Hessen, aber auch in anderen Ländern wird daran bereits gearbeitet. Die Zukunftskonferenz ist kein Selbstzweck. Sie soll nicht dazu dienen, sich gegenseitig für den erreichten Status quo auf die Schultern zu klopfen, sondern sie soll uns dazu befähigen, die drängenden Probleme der Zukunft zu lösen. Klimaschutz, Digitalisierung und ja, auch die wirtschaftlichen Herausforderungen. Dazu braucht es die Kraft und den Willen und – lassen Sie mich das ausdrücklich ergänzen – auch das Vertrauen in den Zukunftswillen der EU. Anlage 2 Erklärung von Ministerin Birgit Honé (Niedersachsen) zu Punkt 9 der Tagesordnung Die vorliegende Stellungnahme würdigt zu Recht die europaweit stattfindenden Diskussionen im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas. Die Konferenz ist eine große Chance, die Europäische Union auf ein noch stärkeres von seinen Bürgerinnen und Bürgern getragenes Fundament zu setzen und den europäischen Reformprozess voranzubringen. Bereits seit April dieses Jahres können die Bürgerinnen und Bürger ihre Ideen und Vorschläge zur Gestaltung der Europäischen Union auf der digitalen Plattform der Konferenz einbringen. Und erfreulicherweise sind bereits über 8.000 solcher Ideen eingegangen. Zudem geht es jetzt – endlich – auch richtig los. Die verschiedenen Europäischen Bürgerforen tagen derzeit, und bald werden auch die Arbeitsgruppen der Plenarversammlung ihre Arbeit aufnehmen. Der Erfolg der Konferenz liegt im Interesse aller, die das Projekt der Europäischen Union weiter voranbringen wollen. Vor diesem Hintergrund freue ich mich sehr, den Bundesrat zusammen mit meiner hessischen Kollegin in der Plenarversammlung der Konferenz vertreten zu dürfen. Ein zentraler Aspekt ist es dabei, sicherzustellen, dass sich die Ideen der Bürgerinnen und Bürger auch im Ergebnisdokument der Konferenz wiederfinden werden. Denn es ist von fundamentaler Bedeutung, dass die Bürgerinnen und Bürger erleben, dass ihre Anregungen in den weiteren Prozess einfließen und sie die Zukunft der Europäischen Union dadurch mitgestalten können. Eine Union, die mehr ist als nur ein Wirtschaftsraum. Eine Union, die Identität stiftet und den sozialen Zusammenhalt stärkt. Eine Union, die von ihren Bürgerinnen und Bürgern getragen wird. Deswegen unterstütze ich die Forderung der vorliegenden Stellungnahme mit Nachdruck, sich im Rahmen der Konferenz auch mit der Frage zu befassen, unter welchen institutionellen Bedingungen die aktuellen Herausforderungen bewältigt werden können. Dabei ist klar: Ein starkes Europa funktioniert nur, wenn auch die nationale Ebene der Mitgliedstaaten ausreichend mitgedacht wird. Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Institutionen der Europäischen Union und den nationalen Parlamenten ist von hohem Mehrwert für alle Beteiligten. Lassen Sie mich an dieser Stelle aber auch ein paar kritische Punkte zur Zukunftskonferenz anmerken: Der Start der Konferenz war nicht einfach. Zunächst hatte es lange gedauert, bis die Konferenz tatsächlich im Mai offiziell eröffnet wurde. Darüber hinaus sind – teilweise bis heute – die genauen Rahmenbedingungen noch nicht abschließend geklärt. Zudem gibt es seitens der Zivilgesellschaft die aus meiner Sicht berechtigte Kritik, dass die weiteren Verfahrensschritte und der Umgang mit den späteren Ergebnissen der Konferenz noch nicht klar kommuniziert sind. Hier gibt es also noch „Luft nach oben“ und Verbesserungspotential. Aber ich bin mir sicher, dass wir auch hier im konstruktiven Dialog zu Lösungen kommen werden. Wir stehen vor großen Herausforderungen. Die Bewältigung der Pandemie, die notwendige sozial-ökologische Transformation, die Digitalisierung und die Verteidigung und Wahrung unserer Grundwerte, um nur einige zu nennen. Die Konferenz gibt uns einen Rahmen, in dem wir diese Herausforderungen angehen und Lösungen entwickeln können. Daher kommt die Konferenz aus meiner Sicht gerade zum richtigen Zeitpunkt. Aber eine ehrliche und kritische Auseinandersetzung mit der Konferenz ist wichtig. Denn nur dann sind wir glaubwürdig und haben auch die Möglichkeit, an diesen Punkten zu arbeiten und die Konferenz zu einem Erfolg zu bringen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass die Konferenz ein Erfolg wird. Zum einen, indem wir selbst Veranstaltungen durchführen und uns – wie mit dieser Stellungnahme – aktiv an der Diskussion über die Zukunft Europas beteiligen. Zum anderen, indem wir alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufrufen, sich aktiv in die Zukunftskonferenz einzubringen. Ich bin überzeugt: Gemeinsam können wir die EU für die großen Aufgaben unserer Zeit wappnen. Dieser Aspekt führt uns zu dem heutigen Beschlussantrag. Mit Zuversicht sehen wir nämlich, dass durch das vergleichende und objektive Monitoring aller Mitgliedstaaten ein politischer Dialog ermöglicht wird. Schon der erste Rechtsstaatsbericht trug in mehreren europäischen Mitgliedstaaten zu innerpolitischen Debatten zum Zustand der Rechtsstaatlichkeit bei. Darüber hinaus wurden teilweise sogar konkrete Reformen als Reaktion auf den Rechtsstaatlichkeitsbericht angestrengt. Gute Beispiele sind hierfür die Slowakei oder Tschechien. Dort sind wichtige und schon lange Zeit notwendige Reformen und Reforminitiativen etwa im Justizwesen als Antwort auf den Rechtsstaatlichkeitsbericht zu verzeichnen. Ich hoffe sehr, dass die neuen positiven Entwicklungen in diesen Mitgliedstaaten nun auch auf diejenigen übergehen, die wir zurzeit noch mit ernster Besorgnis beobachten. Denn Rechtsstaatlichkeit ist das Fundament, auf dem die EU gebaut ist. Anlage 3 Umdruck 8/2021 Zu den folgenden Punkten der Tagesordnung der 1009. Sitzung des Bundesrates möge der Bundesrat gemäß den vorliegenden Empfehlungen und Vorschlägen beschließen: I. Zu den Vorlagen die Stellungnahmen abzugeben oder ihnen nach Maßgabe der Empfehlungen zuzustimmen, die in der jeweils zitierten Empfehlungsdrucksache wiedergegeben sind: Punkt 11 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Förderung eines europäischen Konzepts für künstliche Intelligenz COM(2021) 205 final (Drucksache 561/21, Drucksache 561/1/21) Punkt 19 Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an unionsrechtliche Vorschriften über Aromen und Aromen enthaltende Lebensmittel (Drucksache 656/21, Drucksache 656/1/21) II. Den Vorlagen ohne Änderung zuzustimmen: Punkt 15 Verordnung zur Änderung der Wahlordnung, der Wahlordnung Seeschifffahrt und der Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (Drucksache 666/21) Punkt 16 Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a und des Teilbetrags nach § 34 Absatz 3a Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlagen zu §§ 28 und 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2022 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022 – RBSFV 2022) (Drucksache 719/21) Punkt 18 Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung (Drucksache 654/21) Punkt 20 Verordnung zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (Agrarorganisationenund-Lieferketten-Verordnung – AgrarOLkV) (Drucksache 667/21) Punkt 21 Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (Drucksache 668/21) Punkt 23 Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung und weiterer Vorschriften (Drucksache 658/21) III. Der Verordnung zuzustimmen und die in der Empfehlungsdrucksache angeführte Entschließung zu fassen: Punkt 25 Verordnung zur Änderung der Niederdruckanschlussverordnung (Drucksache 670/21, Drucksache 670/1/21) IV. Entsprechend den Anregungen und Vorschlägen zu beschließen: Punkt 26 Bestellung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Drucksache 692/21, Drucksache 692/1/21) Punkt 27 Benennung eines Mitglieds für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (Drucksache 673/21, Drucksache 673/1/21) Punkt 28 Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Drucksache 742/21) Anlage 4 Erklärung von Minister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) zu Punkt 16 der Tagesordnung Für die Länder Thüringen und Bremen gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll: Die Länder Thüringen und Bremen stellen fest, dass die in der Regelbedarfsstufen- Fortschreibungsverordnung 2022 vorgesehene Erhöhung der Regelbedarfe um 0,76 Prozent beziehungsweise 2 bis 3 Euro nicht ausreichend ist, um die steigenden Verbraucherpreise zum Beispiel bei Nahrungsmitteln, Hygieneprodukten oder Telekommunikation auszugleichen. Zudem werden die Regelbedarfe nach wie vor als nicht ausreichend erachtet, um das soziokulturelle Existenzminimum abzusichern. Die grundsätzliche Kritik am Verfahren der Ermittlung und der Bemessung der Regelbedarfe bleibt insofern bestehen. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wäre unter anderem die monatliche Zahlung eines Zuschlages in Höhe von 100 Euro für Leistungsbeziehende in den Rechtskreisen der Sozialgesetzbücher II und XII sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes geboten, um wirtschaftliche und soziale Probleme der Betroffenen abzumildern. Leider wurde dieser Vorschlag, der auch breite Unterstützung aus dem Kreis der Sozialverbände erfahren hat, nicht aufgegriffen. Thüringen und Bremen bekräftigen darüber hinaus die Kritik an der Ermittlung und Höhe der Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche und unterstreichen die Forderung nach Einführung einer Kindergrundsicherung. Gerade auch in der Corona-Pandemie hat sich der Bedarf an Weiterentwicklung der Berechnungsmethode sowie neuen Maßstäben für die Bemessung eines kind- und jugendgerechten Existenz- und Teilhabeminimums sehr deutlich gezeigt. Das Existenzminimum soll dabei nicht nur den notwendigen Lebensunterhalt sichern, sondern auch den Bedarf an Bildungs- und Teilhabeleistungen abdecken. Die aktuell vorgesehene Erhöhung des Betrages zur Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird als viel zu gering eingeschätzt. Anlage 5 Erklärung von Minister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) zu Punkt 29 der Tagesordnung Ich freue mich, dass wir heute ein Thema zur Beschleunigung von Zulassungsverfahren auf der Tagesordnung haben. Unabhängig von der Frage, wer an der neuen Bundesregierung beteiligt ist, ist die Energiewende eine der zentralen Herausforderungen der nächsten Legislaturperiode, wenn wir bis zum Jahr 2045 das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland erreichen wollen. Diese können wir nur bewältigen, wenn die hierfür benötigten Energieinfrastrukturen zügig geplant, genehmigt und gebaut werden. Der von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen eingebrachte Entschließungsantrag enthält konkrete Vorschläge, um die Zulassungsverfahren für Energieinfrastrukturen zu beschleunigen. Wir bitten die kommende Bundesregierung, die im Antrag enthaltenen Anregungen schnellstmöglich auf die politische Agenda zu setzen. Einen Aufschub können wir uns nicht leisten, wenn wir die nationalen Klimaschutzziele erreichen wollen. Der Antrag enthält insbesondere Anregungen für einen beschleunigten Wiederaufbau der Energieinfrastrukturen nach größeren Schadenslagen. Infolge des Starkregens und des Hochwassers im Juli dieses Jahres in Rheinland- Pfalz und Nordrhein-Westfalen kam es zu schweren Schäden an der Infrastruktur, insbesondere auch an Leitungen zur Versorgung mit Gas und Strom. Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 10. September 2021 festgestellt, dass der Klimawandel zu einer Zunahme von extremen Wetterereignissen und damit einhergehenden Schäden und Beeinträchtigungen der Infrastruktur führt. Die verheerenden Ereignisse haben gezeigt, dass in kurzer Zeit versorgungsrelevante Infrastrukturen erheblich in Mitleidenschaft gezogen oder gar zerstört werden können. Wir müssen in der Lage sein, in der Zukunft derartige Schäden so schnell wie möglich zu beheben. In diesem Zusammenhang bat der Bundesrat die Bundesregierung per Beschluss, die Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahrensschritten in unbefristetes Recht zu überführen. Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Jede Chance, Zulassungsverfahren zu flexibilisieren und zu beschleunigen, müssen wir nutzen. Doch welche weiteren Möglichkeiten zur Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren haben wir? Auf einige konkrete Maßnahmen möchte ich eingehen. Wenn extreme Wetterlagen die Energieinfrastruktur beschädigen, können die Netzbetreiber nur in seltenen Fällen sofort mit dem Wiederaufbau beginnen. Oftmals sind die beschädigten Leitungen nach Katastrophen nicht sofort zugänglich. In rechtlicher Hinsicht ist ein Wiederaufbau nicht ohne Weiteres von der bestehenden Genehmigung umfasst. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Wiederaufbau exakt in der bereits genehmigten Form erfolgt. Ein solcher Aufbau ist aber nicht unbedingt zweckmäßig. So kann es beispielsweise sinnvoll sein, die Leitungsführung zu ändern, um erneute Schadensfälle bei Wetterereignissen und deren Folgen zu vermeiden. Beispielsweise baut man eine vom Hochwasser beschädigte Leitung sinnvollerweise in einem größeren Abstand zu einem in der Nähe gelegenen Fluss wieder auf, anstatt sie wieder an derselben, gefährdeten Stelle zu verlegen. Da solche – wenn auch nur geringfügige – Änderungen nicht vom Genehmigungsumfang erfasst sind, müssten sie nach derzeitigem Recht neu zugelassen werden. Hierfür brauchen wir schnelle und unkomplizierte Zulassungsverfahren. Das zeitaufwändige Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung kann bei geringfügigen Abweichungen nicht der richtige Weg sein. Unwesentliche Änderungen können bereits nach aktuell gültigem Recht im schlanken Anzeigeverfahren zugelassen werden. Dies muss selbstverständlich auch bei geringfügigen Änderungen beim Wiederaufbau von Energieinfrastrukturen nach Katastrophenfällen regelmäßig vereinfacht möglich sein. Vereinfachungen brauchen wir allerdings auch bei wesentlichen Änderungen, wenn es um den Wiederaufbau geht. Auch sollte hier der Baubeginn vereinfacht vorzeitig zugelassen werden können. Es bestehen bereits Regelungen im Fachplanungsrecht, an die wir hierfür anknüpfen können. Eine weitere Maßnahme wäre eine separate Planfeststellungsfähigkeit für die bislang nur als Nebenanlagen im Zusammenhang mit Energieversorgungsleitungen energierechtlich zulassungsfähigen Anlagen wie beispielsweise Umspannwerke. Dies würde nicht nur beim Wiederaufbau der Versorgungsstrukturen an sichereren Orten die Resilienz erhöhen, sondern angesichts zunehmender Punktmaßnahmen auch die weitere Optimierung der Energieinfrastrukturen für die Energiewende erleichtern. Auf diese Weise können wir sicherstellen, dass der Wiederaufbau zügig in die Wege geleitet werden kann und nicht an langen Genehmigungsverfahren scheitert oder zu sehr in die Länge gezogen wird. Lassen Sie uns zum Abschluss gemeinsam einen Blick in die Zukunft wagen: Bereits eingangs habe ich das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 erwähnt. Die hierfür notwendigen Veränderungen unserer Energieerzeugung und der Energieinfrastrukturen sind enorm. Wir werden die damit verbundenen Herausforderungen nur dann richtig angehen, wenn wir alle Energieträger in ein Langfristszenario einbinden. Die Netzentwicklungsplanung für Strom, Gas und Wasserstoff muss langfristig aufeinander abgestimmt und synchronisiert werden. Nur dann können Synergieeffekte bei der Planung der Energieinfrastrukturen erzielt werden. Ich möchte Sie um Unterstützung unseres Antrags bitten. Er ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu unserem gemeinsamen Ziel der Klimaneutralität.]

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