Protokoll der 1009. Sitzung des Bundesrates
Text
Protokoll der 1009. Sitzung des Bundesrates
[Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1009
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1009. Sitzung
Berlin, Freitag, den 8. Oktober 2021
I n h a l t :
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409
Rückblick des Präsidenten . . . . . . . . . . . . . . . 409
1. Wahl des Präsidiums – gemäß Artikel 52
Absatz 1 GG i.V.m. § 5 Absatz 1 GO BR – . 410
Beschluss: Der Ministerpräsident des Landes
Thüringen, Bodo R a m e l o w , wird
zum Präsidenten des Bundesrates gewählt.
Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-
Anhalt, Dr. Reiner H a s e l o f f , und
der Präsident des Senats der Freien und
Hansestadt Hamburg, Erster Bürgermeister
Dr. Peter T s c h e n t s c h e r , werden
zu Vizepräsidenten gewählt . . . . . . . . . . . 411
2. Wahl des Vorsitzenden und der
stellvertretenden Vorsitzenden der
Europakammer – gemäß § 45c GO BR – . . . . . . . . . . . 411
Beschluss: Es werden gewählt: Minister
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel H o f f
(Thüringen) zum Vorsitzenden,
Staatsminister Rainer R o b r a (Sachsen-Anhalt)
und der Präsident des Senats der Freien und
Hansestadt Hamburg, Erster Bürgermeister
Dr. Peter T s c h e n t s c h e r , zu
stellvertretenden Vorsitzenden . . . . . . . . . . . . 411
3. Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse –
gemäß § 12 Absatz 1 GO BR –
(Drucksache 717/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411
Beschluss: Die Vorsitzenden der Ausschüsse
werden gemäß dem Antrag des Präsidenten
in Drucksache 717/21 gewählt . . . . . . . . . 411
4. Wahl der Schriftführer – gemäß § 10
Absatz 1 GO BR – (Drucksache 718/21) . . . . . 411
Beschluss: Staatsminister Georg E i s e n -
r e i c h (Bayern) und Staatsrat Dr. Olaf
J o a c h i m (Bremen) werden gewählt . 412
5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Kaffeesteuergesetzes (KaffeeStÄndG) –
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des
Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 727/21) . . . . . 413
Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 413
Mitteilung: Überweisung an den
Finanzausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 414
6. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Bundesmeldegesetzes – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 728/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 414
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 414
7. Entschließung des Bundesrates zur
Änderung des Geldwäschegesetzes – Effektive
Bekämpfung der Geldwäsche gewährleisten –
Antrag des Landes Berlin –
(Drucksache 693/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 414
Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . 414
Beschluss: Die Entschließung wird nicht
gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 415
8. Entschließung des Bundesrates
„Inflationsgefahren rasch und entschlossen
entgegentreten – für eine Politik des stabilen Geldes“
– Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 730/21) . . . 415
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 415
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 415
9. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament und den Rat: Gestaltung der
Konferenz zur Zukunft Europas
COM(2020) 27 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 37/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412
Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) . 412
Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 429*
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 429*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 413
10. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021
Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der
Europäischen Union
COM(2021) 700 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 618/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 416
Dr. Klaus Lederer (Berlin) . . . . . . . . . 416
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 418
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 419
Katja Meier (Sachsen) . . . . . . . . . . . 420
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 422
11. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen
Förderung eines europäischen Konzepts
für künstliche Intelligenz
COM(2021) 205 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 561/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 422
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 431*
12. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung
der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des
Europäischen Parlaments und des Rates sowie
zur Aufhebung der Richtlinie 87/357/EWG
des Rates und der Richtlinie 2001/95/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates
COM(2021) 346 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 646/21, zu Drucksache 646/21) 422
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
13. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
europäische grüne Anleihen
COM(2021) 391 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 637/21, zu Drucksache 637/21) 423
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
14. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinien 2013/34/EU,
2004/109/EG und 2006/43/EG und der
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 hinsichtlich der
Nachhaltigkeitsberichterstattung von
Unternehmen
COM(2021) 189 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 548/21, zu Drucksache 548/21) 423
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 424
15. Verordnung zur Änderung der
Wahlordnung, der Wahlordnung Seeschifffahrt und
der Verordnung zur Durchführung der
Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen
(Drucksache 666/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 422
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431*
16. Verordnung zur Bestimmung des für die
Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach
§ 28a und des Teilbetrags nach § 34
Absatz 3a Satz 1 des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie
zur Ergänzung der Anlagen zu §§ 28 und 34
des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für
das Jahr 2022 (Regelbedarfsstufen-
Fortschreibungsverordnung 2022 – RBSFV
2022) (Drucksache 719/21) . . . . . . . . . . . . 422
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 432*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431*
17. Verordnung zur Änderung der
Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogramm-
Teilnahmeverordnung (Drucksache 653/21) . . 424
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 424
18. Verordnung zur Änderung der Zweiten
Verordnung zur Änderung der InVeKoS-
Verordnung (Drucksache 654/21) . . . . . . . 422
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431*
19. Verordnung zur Anpassung nationaler
Rechtsvorschriften an unionsrechtliche
Vorschriften über Aromen und Aromen
enthaltende Lebensmittel (Drucksache 656/21) 422
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431*
20. Verordnung zur Stärkung der Organisationen
und Lieferketten im Agrarbereich
(Agrarorganisationen-und-Lieferketten-
Verordnung – AgrarOLkV) (Drucksache 667/21) . . 422
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431*
21. Zweite Verordnung zur Änderung der
Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
(Drucksache 668/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 422
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431*
22. Erste Verordnung zur Änderung der
Bußgeldkatalog-Verordnung (Drucksache
687/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 424
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 424
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 425
Dr. Maike Schaefer (Bremen) . . . . . . . 426
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 427
23. Verordnung zur Änderung der Kehr- und
Überprüfungsordnung und weiterer
Vorschriften (Drucksache 658/21) . . . . . . . . . . 422
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431*
24. Verordnung zur Novellierung der
Preisangabenverordnung (Drucksache 669/21) . . . . . 427
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 427
25. Verordnung zur Änderung der
Niederdruckanschlussverordnung (Drucksache 670/21) 422
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431*
26. Bestellung eines Mitglieds des
Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau
– gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 3 und
Absatz 2 KredAnstWiAG – (Drucksache 692/21) 422
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 692/1/21 . . . . . . . . . . . . . 431*
27. Benennung eines Mitglieds für den Beirat
Deutschlandstipendium beim
Bundesministerium für Bildung und Forschung – gemäß
§ 12 StipG i.V.m. § 5 Absatz 1 Satz 2
Nummer 3 StipV – (Drucksache 673/21) . . . . . . 422
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 673/1/21 . . . . . . . . . . . . . 431*
28. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
für den Beirat der Bundesnetzagentur für
Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen – gemäß § 5
BEGTPG – Antrag des Landes Rheinland-
Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 742/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 742/21 . . . . . . . . . . . . . . . . 431*
29. Entschließung des Bunderates
„Beschleunigung der
Energieinfrastrukturzulassungsverfahren für einen klimaresilienten
Wiederaufbau nach größeren
Schadenslagen“ – Antrag der Länder Nordrhein-
Westfalen, Rheinland-Pfalz gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 756/21) . . . . . 427
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 432*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 427
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 427
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 428
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 428
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . R e i n e r H a s e l o f f ,
Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
S c h r i f t f ü h r e r :
Georg Eisenreich (Bayern)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz
B e r l i n :
Dr. Klaus Lederer, Bürgermeister und Senator für
Kultur und Europa
Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung
Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Katrin Lange, Ministerin der Finanzen und für
Europa
B r e m e n :
Dr. Maike Schaefer, Bürgermeisterin, Senatorin für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
H a m b u r g :
Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der
Finanzbehörde
Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin, Präses der
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
H e s s e n :
Volker Bouffier, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes
Hessen beim Bund
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Bettina Martin, Ministerin für Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Harry Glawe, Minister für Wirtschaft, Arbeit und
Gesundheit
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
Boris Pistorius, Minister für Inneres und Sport
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Armin Laschet, Ministerpräsident
Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes-
und Europaangelegenheiten sowie Internationales
im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten
R h e i n l a n d - P f a l z :
Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung
S a a r l a n d :
Tobias Hans, Ministerpräsident
Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr
Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei
und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für
Demokratie, Europa und Gleichstellung
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Monika Heinold, Finanzministerin
Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie
und Naturschutz
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der
Bundeskanzlerin
Sarah Ryglewski, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
Miguel Berger, Staatssekretär des Auswärtigen
Amtes
1009. Sitzung
Berlin, den 8. Oktober 2021
Beginn: 09.31 Uhr
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Meine sehr
geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich eröffne die 1009. Sitzung des Bundesrates.
Zur Tagesordnung: Sie liegt Ihnen in vorläufiger
Form mit 29 Punkten vor.
Zur Reihenfolge: Nach TOP 4 wird TOP 9 aufgerufen.
Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das
sehe ich nicht.
Dann ist diese so festgestellt.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen
und Kollegen, die Zeit flieht. In wenigen Wochen endet
die Bundesratspräsidentschaft Sachsen-Anhalts. Die
Präsidentschaft war mir Ehre und Verpflichtung zugleich.
Die Präsidentschaft war mir nicht nur Ehre, sie war auch
eine große Freude.
Ich möchte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Bundesratsverwaltung herzlich danken. Sie waren ein
tolles Team und haben mir die Arbeit sehr leicht
gemacht. Dabei war es in mehrfacher Hinsicht ein
ungewöhnliches und sehr intensives Jahr. Vor allem die
Corona-Pandemie hat die zurückliegenden Monate sehr
geprägt und unsere Arbeit stark beeinflusst. Mehrfach
trafen wir uns deshalb zu Sondersitzungen.
Mittlerweile haben wir gelernt, mit der Pandemie zu
leben und sie gleichzeitig zurückzudrängen. Dennoch
müssen wir weiter vorsichtig und umsichtig sein. Die
allermeisten Menschen in unserem Land haben sich sehr
verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll verhalten,
weder sich noch ihre Mitmenschen gefährdet und großes
Verständnis für die getroffenen und mitunter
schmerzhaften Maßnahmen gezeigt. Die überwältigende Mehrheit
unserer Bevölkerung hat durch konkrete Handlungen eine
beeindruckende Solidarität bewiesen. Dafür danke ich
allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ganz herzlich.
Einen ganz besonderen Dank möchte ich an alle im
Gesundheitswesen Beschäftigten richten. Ohne ihre
Einsatzbereitschaft, ohne ihre Umsicht und ohne ihr
Pflichtgefühl hätte die Pandemie nicht so erfolgreich
eingedämmt werden können.
Auch die Hochwasserkatastrophe im Sommer hat
unser Land vor große Herausforderungen gestellt. In einer
Sondersitzung im September haben wir wenige Tage
nach dem Bundestag den Hilfsfonds für die Geschädigten
der Flutkatastrophe gebilligt und dem Aufbauhilfegesetz
2021 zugestimmt. Viele Betroffene haben das als ein
hoffnungsvolles und ermutigendes Signal verstanden.
Und genau das sollte es auch sein. Bund und Länder
haben gemeinsam schnell und effizient gehandelt. Unsere
politischen Strukturen sind krisentauglich.
Der Föderalismus ist aber mehr als nur ein
Ordnungsprinzip. Er ist einer der zentralen Bausteine unserer
Demokratie. Denn er stellt auch einen wirksamen Schutz vor
einer Gefährdung der Demokratie durch einseitige
Machtausübung dar. Freiheit ist ein Wesenskern des
Föderalismus. Zentralisierung hingegen, so hat es einmal
Thomas N i p p e r d e y formuliert, bedeutet „die
Erfahrung von Anonymität, Entfremdung, Heimatlosigkeit,
Identitätsverlust, Instabilität, Nicht-Funktionieren“.
Aber unsere Freiheit und unser föderales System sind
keine Selbstläufer. Wir beobachten in letzter Zeit einen
schwindenden Respekt gegenüber demokratischen
Normen und Institutionen. Zudem erleben wir eine
Verrohung der politischen und gesellschaftlichen Sitten.
Rassismus und Diskriminierung sind zu einem ernsthaften
Problem geworden. Die Schwelle zur Gewaltbereitschaft
nimmt immer mehr ab. Ein 20-Jähriger weist auf die
Maskenpflicht hin und wird erschossen. Und in den
sozialen Netzwerken wird dieser entsetzliche Mord auch
noch von manchen hämisch kommentiert.
Was läuft in Teilen unserer Gesellschaft schief? Wie
dünn ist der Firnis unserer Zivilisation eigentlich? Zur
Tagesordnung können wir jetzt keinesfalls übergehen.
Denn für unser Gemeinwesen sind wir alle
verantwortlich. Der US-amerikanische Soziologe Amitai E t z i -
o n i prägte 1996 den Begriff der
„Verantwortungsgesellschaft“. Sie verlangt vom Einzelnen nicht nur mehr
Verantwortung für sich selbst, sondern auch für die
Allgemeinheit. Wir alle müssen für eine offene Gesellschaft
eintreten. Jeden Tag aufs Neue und mit großer
Entschiedenheit. Zivilcourage ist gefragt. Hass und Hetze dürfen
in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Es muss
vielmehr ein Klima der Toleranz und des gegenseitigen
Respekts herrschen. Nur dann können Menschen
unterschiedlicher Kulturen und Religionen in Frieden
miteinander leben.
Auf dieser Grundlage wollen wir weiter „gemeinsam
Zukunft formen“. Das Motto unserer
Bundesratspräsidentschaft gilt über den Tag hinaus. Dabei verfügen wir
über gute Gestaltungsmöglichkeiten und Perspektiven.
Unser Land ist pluralistisch, weltoffen und für die
Herausforderungen der Zukunft gut aufgestellt. Das haben
auch die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit
am letzten Wochenende in Halle an der Saale gezeigt.
Neu waren in diesem Jahr die 32
Einheitsbotschafterinnen und -botschafter. Gemeinsam repräsentierten sie die
großen Stärken unseres Föderalismus: die Vielfalt in der
Einheit.
In meine Amtszeit fiel auch die 1000. Sitzung des
Bundesrates. Unsere Demokratie lebt auch von starken
und selbstbewussten Institutionen. Zu ihnen gehört seit
mehr als sieben Jahrzehnten der Bundesrat. Der
Bundespräsident hat in seiner Ansprache im Bundesrat zu Recht
darauf hingewiesen. Die Bedeutung des Bundesrates und
seine Rolle in der innerstaatlichen Willensbildung und im
System der Gewaltenteilung sind anerkannt und
unbestritten. Der Föderalismus in unserem Land ist zu einer
lebendigen und selbstverständlichen Realität geworden.
Das föderale Prinzip hat sehr viel zur Erfolgsgeschichte
der Bundesrepublik Deutschland beigetragen, und diese
Erfolgsgeschichte wollen wir weiter fortschreiben. Denn
das Projekt des demokratischen Verfassungsstaates ist nie
abgeschlossen. Auch der Föderalismus kennt als
dynamisches System keine Finalität. Er musste sich in der
Vergangenheit wechselnden Gegebenheiten anpassen, und er
wird es auch zukünftig tun müssen.
Auch die Geschichte der europäischen Integration ist
seit ihren Anfängen von föderalen Ideen geprägt. Und
mehr denn je gilt: Nur eine starke und handlungsfähige
EU kann den globalen Herausforderungen des 21.
Jahrhunderts gerecht werden und ihre Werte sowie Interessen
international vertreten. Nur gemeinsam erhalten wir
unsere Handlungsfähigkeit.
Deshalb sind die internationalen Kontakte während
einer Bundesratspräsidentschaft enorm wichtig. Gestern
Abend bin ich aus Rom zurückgekehrt. Dort war ich zur
Eröffnung der 7. Konferenz der Präsidentinnen und
Präsidenten der Parlamente der G20-Staaten – endlich
wieder in Präsenz. Coronabedingt sind meine Auslandsreisen
als Bundesratspräsident allerdings überschaubar gewesen.
Ich hoffe, dass wieder mehr Normalität einkehrt und wir
die Pandemie schrittweise völlig überwinden.
Ich wünsche dem Freistaat Thüringen – turnusmäßig
dem Land Sachsen-Anhalt folgend – viel Erfolg bei der
Wahrnehmung der Aufgaben der
Bundesratspräsidentschaft.
(Beifall)
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1:
TOP 1
Wahl des Präsidiums
Nach dem vereinbarten Turnus schlage ich Ihnen für
das am 1. November 2021 beginnende neue
Geschäftsjahr vor, den Ministerpräsidenten des Freistaats
Thüringen, Herrn Bodo Ramelow, zum Präsidenten des
Bundesrates zu wählen.
Über die Wahl des Präsidenten wird nach unserer
Praxis durch Aufruf der Länder abgestimmt. Ich bitte, die
Länder aufzurufen, und damit also den Schriftführer um
sein entsprechendes Abarbeiten der Punkte, die jetzt
notwendig sind. – Bitte schön.
Georg Eisenreich (Bayern), Schriftführer:
Baden-Württemberg Ja
Bayern Ja
Berlin Ja
Brandenburg Ja
Bremen Ja
Hamburg Ja
Hessen Ja
Mecklenburg-Vorpommern Ja
Niedersachsen Ja
Nordrhein-Westfalen Ja
Rheinland-Pfalz Ja
Saarland Ja
Sachsen Ja
Sachsen-Anhalt Ja
Schleswig-Holstein Ja
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Demnach kann ich
feststellen, dass Herr Ministerpräsident Bodo R a m e -
l o w für das Geschäftsjahr 2021/2022 einstimmig zum
Präsidenten des Bundesrates gewählt ist.
Herr Ministerpräsident, ich frage Sie: Nehmen Sie die
Wahl an?
Bodo Ramelow (Thüringen): Ja.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Dann darf ich
Ihnen, Herr Kollege Ramelow, die Glückwünsche des
gesamten Hauses aussprechen und Sie nach vorne bitten.
(Beifall – Übergabe des Staffelstabs und kurzer
Fototermin im Halbrund)
Der Stab war jetzt zunächst nur zum Testen und
Anfühlen da, denn bis zum 31. Oktober muss ich ihn noch in
der Hand behalten.
(Heiterkeit)
Dann werden wir die Übergabe noch einmal
persönlich machen. Wie gesagt, das ist die letzte Sitzung vor
dem Wechsel. Ich denke, das haben wir jetzt alles
ordnungsgemäß gemacht. – Alles Gute, eine glückliche
Hand!
Wir werden sehen, wer jetzt mit ins Präsidium gewählt
wird und dann weiterhin flankierend hilft.
Sehr geehrte Damen und Herren, dann kommen wir
zur Wahl der Vizepräsidenten.
Nach dem verabredeten Turnus schlage ich Ihnen zur
Wahl vor: zum Ersten Vizepräsidenten den Präsidenten
des laufenden Geschäftsjahres und zum Zweiten
Vizepräsidenten den Ersten Bürgermeister der Freien und
Hansestadt Hamburg, Herrn Dr. Peter T s c h e n t -
s c h e r .
Mit Ihrem Einverständnis lasse ich über diese
Vorschläge gemeinsam abstimmen. Wer zustimmen möchte,
den bitte ich um das Handzeichen. – 69 Stimmen;
einstimmig.
Die Vorschläge sind damit einstimmig
angenommen, die Wahl so protokolliert.
Herr Dr. Tschentscher hat signalisiert, dass er die
Wahl annimmt.
Dr. Dorothee Stapelfeldt (Hamburg): Herr
Präsident, ich kann Ihnen mitteilen, dass der Erste
Bürgermeister mich ermächtigt hat, mitzuteilen, dass er die
Wahl annimmt.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Da Sie dabei die
Schwurhand gehoben haben, können wir das so zu
Protokoll nehmen.
Ich nehme diese Wahl ebenfalls an, sodass Kollege
Ramelow im Weiteren auf uns zählen kann. In diesem
Sinne sind wir arbeitsfähig und treten dann in dieser
Mannschaft ab 1. November gemeinsam an.
Dann haben wir diesen wichtigen Tagesordnungspunkt
erledigt. Den Staffelstab lassen wir hier im Bundesrat,
und er kann dann bei der weiteren Arbeit immer gehoben
werden.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2:
TOP 2
Wahl des Vorsitzenden und der stellvertretenden
Vorsitzenden der Europakammer
Die Länder, deren Regierungschefs das Präsidium des
Bundesrats bilden, stellen in gleicher Reihenfolge den
Vorsitzenden der Europakammer und seine zwei
Stellvertreter.
Dementsprechend schlage ich Ihnen vor, Herrn
Minister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel H o f f (Thüringen)
zum Vorsitzenden, Herrn Staatsminister Rainer R o b -
r a (Sachsen-Anhalt) zum ersten stellvertretenden
Vorsitzenden und Herrn Ersten Bürgermeister Dr. Peter
T s c h e n t s c h e r (Hamburg) zum zweiten
stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer für das
Geschäftsjahr 2021/2022 zu wählen.
Wer diesem Vorschlag zustimmt, den bitte ich um das
Handzeichen. – 69 Stimmen und damit ein klares Votum.
Damit sind der Vorsitzende der Europakammer und
seine zwei Stellvertreter einstimmig gewählt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3:
TOP 3
Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse
(Drucksache 717/21)
Für diese Wahl liegt Ihnen der Antrag des
Präsidenten vor.
Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich
um das Handzeichen. – 69 Stimmen; ebenfalls
einstimmig.
Dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:
TOP 4
Wahl der Schriftführer (Drucksache 718/21)
Ich schlage vor, für das Geschäftsjahr 2021/2022
Herrn Staatsminister Georg E i s e n r e i c h (Bayern)
und Herrn Staatsrat Dr. Olaf J o a c h i m (Bremen) als
Schriftführer zu wählen.
Wer diesem Vorschlag zustimmt, den bitte ich um das
Handzeichen. – Ebenfalls einstimmig.
Damit haben wir auch die Schriftführer gewählt.
Wir treten in die reguläre Tagesordnung der
Arbeitspunkte ein.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9:
TOP 9
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament und den Rat: Gestaltung der Konferenz zur
Zukunft Europas
COM(2020) 27 final
(Drucksache 37/20)
Es liegt eine Wortmeldung vor: Herr Ministerpräsident
Laschet aus Nordrhein-Westfalen.
Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mitteilung
der Kommission „Gestaltung der Konferenz zur Zukunft
Europas“, an der auch der Bundesrat beteiligt sein wird,
gibt die Gelegenheit, auch einmal aus Sicht der Länder
einige Bemerkungen über die Zukunft Europas zu
machen. Wer über die Zukunft Europas spricht, braucht
Geschichtsbewusstsein, und – Herr Präsident – wir haben
gerade in Halle an der Saale am Tag der Deutschen
Einheit erlebt, was nach 31 Jahren deutscher Einheit immer
noch offen ist, aber auch, was in dieser Zeit bewegt
worden ist. Die Bilder von 1989 und 1990, diese unbändige
Kraft der Hoffnung, des Glücks, der Sehnsucht nach
Freiheit, der Wunsch, diese unnatürliche Teilung des
Kontinents zu überwinden – das hat uns alle bewegt.
Jedes Mal, wenn wir diese Bilder an solchen
Gedenktagen sehen, ist es wieder wach – in Polen, in Ungarn, auch
in Leipzig, Dresden und im damaligen Ostberlin.
Europa war geistesgeschichtlich immer der Raum, der
den einzelnen Menschen in den Mittelpunkt stellte, die
Person und das Subjekt, jemanden, nicht etwas – mit
unverfügbarer Würde ausgestattet, eigenverantwortlich
handelnd, aufgehoben in der Gemeinschaft und im
Gemeinwesen. Das Gegenteil waren die Mauern, die
Wachtürme und die Todeszonen. Direkt hier, auf der anderen
Seite des Bundesratsgebäudes, wird man jedes Mal, wenn
man in dieses Gebäude kommt, daran erinnert, was das
Falsche war, das Gescheiterte. Das Kollektiv, die
Volksdemokratie – alles Namen für die Verschleierung von
Diktatur und totalitärem Herrschaftssystem.
Die große Frage ist jetzt – und deshalb hat die
Präsidentin der Europäischen Kommission diese Konferenz
einberufen –: Warum stehen wir heute eigentlich an
einem Punkt, an dem dieses Europa von vielen wieder
infrage gestellt wird? Eigentlich hätte man doch nach den
Erfahrungen von 1990 sagen müssen: Jetzt ist der Ost-
West-Konflikt weg, jetzt können wir zusammen eine
bessere Welt gestalten, jetzt arbeiten wir noch enger
zusammen. – Das Gegenteil ist gerade der Fall. Wir
erleben fortdauernde Spaltungen zwischen Ost und West,
Nord und Süd. Selbst im eigenen Land erleben wir eine
höhere Aggression als vielleicht in den Zeiten vor der
Teilung, vor 1990. In den letzten 30 Jahren wurde der
Sieg der Freiheit über die Unfreiheit zu einer
Selbstverständlichkeit. Mit dem ideologischen Gegner haben viele
nach 1990 auch den Sinn für die Gefährdung unserer
Freiheitsordnungen verloren. Viele haben vergessen,
wofür Europa im Kern steht, nämlich für Freiheit,
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Viele haben nach 1990 nur noch materiell
argumentiert: Jetzt ist Europa nicht mehr im Antagonismus „USA
und Europa gegen die damalige Sowjetunion“, jetzt geht
es um materielle Dinge, Leistungskonkurrenz
geografischer Räume. Wir müssen leistungsfähiger,
wettbewerbsfähiger werden. – Das waren die Themen und weniger
diese ursprüngliche Grundidee. Es war das blinde
Vertrauen in die überragende ökonomische
Leistungsfähigkeit Europas. Und die Folge? Weltfinanzkrise,
europäische Staatsschuldenkrise, gleichzeitig der Aufstieg
Chinas, sodass viele plötzlich nicht mehr den Glauben
hatten, dass dieses Europa so leistungsfähig ist, welches,
wenn es nur auf das Ökonomische reduziert ist, dann
plötzlich auch mal auf Platz zwei oder Platz drei im
weltweiten Wettbewerb lag.
Wir sehen Effizienzdefizite, und diese bringen mit
sich, dass radikale Gegner der Freiheit genau das
ausnutzen: freiheitsfeindliche Fantasien eines starken Staates,
demokratische Anführer, die von „illiberalen
Demokratien“ sprechen, neue Worte erfinden, die in sich schon ein
Widerspruch sind. Und dann gibt es einige, die an der
angeblichen Leistungsfähigkeit demokratischer
Institutionen zweifeln und sich an autoritären Ideen berauschen.
Gerade in der Pandemie haben wir das erlebt. Natürlich
ist eine Ministerpräsidentenkonferenz ein komplizierter
Weg, um Lösungen zu finden. Der autoritäre Staat kann
das alleine verfügen.
Wir müssen aber zeigen, dass unser System, wie wir in
Europa und in Deutschland arbeiten, am Ende trotzdem
besser ist. Bundesrat beteiligen ist klug, nachdem
Bundestag geteilt hat; Entscheidungen nicht davon abhängig
machen, wer beim Klicken das erste Ergebnis hat, oder in
Klickumfragen Ergebnisse erzielen, sondern im
Austausch. Erste, zweite, dritte Lesung – das hat seinen Sinn,
weil man dann noch einmal nachdenken kann.
Expertenanhörungen haben ihren Sinn. Den Bundesrat mit
16 Länderinteressen zu beteiligen, hat seinen Sinn. Das
muss auch in den europäischen Institutionen erkannt
werden. In diesem Wettbewerb der Systeme ist nicht
derjenige der Bessere, der sagt: „Autoritär – so geht es!“,
sondern wir müssen dieses Freiheitsmodell Europas am
Ende auch in der Welt bewähren. Darum geht es in dieser
Konferenz. Mit diesem Geist müssen wir den Kampf
gegen den Klimawandel, Schutz vor Pandemien und
Krisen, Eindämmung grenzüberschreitender
Bedrohungen und die Entwicklung von Zukunftstechnologien
vorantreiben.
Auch beim Thema Klimakrise gibt es manche, die
sagen: Demokratie schafft das nicht mehr. Lasst uns das
autoritärer verfügen! – Nein, bei jedem Thema, das
ansteht, darf Europa nicht die Wege des bevormundenden
Kollektivs oder der radikalen Nutzung individueller
Rechte gehen, sondern muss europäisch die Freiheit des
Einzelnen und der Gemeinschaft leben. Deshalb müssen
die europäischen Institutionen – und da sollten wir als
Bundesrat unsere Ideen einbringen – besser werden beim
Klimaschutz. Der intertemporale
Freiheitssicherungsaspekt, den das Bundesverfassungsgericht neu in die
Debatte eingebracht hat, muss auch für Europa gelten. Wir
brauchen eine aktive europäische Klimaaußenpolitik. Wir
brauchen bezahlbare und stabile Energieversorgung. Dies
kann man gerade in diesen Zeiten, in denen Deutschland
aus vielen Energien aussteigt und in neue einsteigt,
europäisch besser machen. Wir brauchen ein
handlungsfähigeres Europa. Wir brauchen Mut zu
Mehrheitsentscheidungen, gerade in der Außenpolitik, und wir brauchen
effizientere Strukturen. Mir kann niemand erklären,
warum nur mit 27 Kommissaren statt mit 15 effizient
entschieden werden kann. Hier sind genau die Punkte, die
wir konkret in die Debatte einbringen können.
In Europa werden, wenn es um das Große geht, die
europäischen Institutionen wirken. Aber Europa lebt auch
vom Kleinen, lebt nicht nur von der Weltpolitik, sondern
auch vom Austausch im Kleinen. Gerade hier sind die
deutschen Länder gefragt. Ich würde behaupten, dass
unsere Länder in den Beziehungen zu Polen und
Tschechien tagtäglich intensiver den europäischen Prozess
voranbringen als die große Bundes- oder Europapolitik.
Das Gleiche gilt im Westen zu Belgien, zu den
Niederlanden, zu Luxemburg, zu Frankreich. Gelebt wird das
von uns als Ländern tagtäglich, deshalb muss die
Erfahrung aus der Pandemie auch sein, dass wir diese
Kooperation noch vergrößern müssen. Und sollte jemand
wieder auf die Idee kommen, Grenzen zu schließen, müssen
wir als Länder diejenigen sein, die sagen: Nein, wir
wollen die Lösung über Grenzen hinweg erreichen. – Das ist
die Aufgabe, die vor uns liegt. Ich empfehle auch, dass
wir in diesem Prozess nicht nur mit den großen
Mitgliedstaaten, mit Frankreich und Italien, sprechen, sondern
auch mit den vielen kleinen. Denn ohne das Baltikum, die
Beneluxstaaten und andere wird das europäische Projekt
nicht zu realisieren sein.
Ich wünsche mir, dass die Europäische Union nicht
nur eine Verwaltungsstruktur ist, die man irgendwie
administriert, sondern dass der Geist von 1989/90 mit
Geschichtsbewusstsein, mit einem Sinn für Freiheit und
Verantwortung und mit Leidenschaft die Konferenz
prägt. Dazu wünsche ich allen, die aus diesem Hause dort
mitwirken und uns dort vertreten, viel Erfolg und den
größeren Blick auf diese Fragen.
Dies war meine letzte Rede in dieser Kammer. Ich
wechsle in die andere Kammer, die an der Spree gelegen
ist. Danke für die Zusammenarbeit in den letzten Jahren!
Wir sehen uns alle wieder bei der
Ministerpräsidentenkonferenz, deren Vorsitz Nordrhein-Westfalen vor
wenigen Tagen übernommen hat. Im Bundesrat war das aber
meine letzte Rede, und ich danke allen für das gute
Miteinander.
(Beifall)
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Ganz herzlichen
Dank, lieber Kollege Laschet! Nehmen Sie Ihr neues Amt
in der anderen Kammer so wahr, dass Sie immer wissen,
woher Sie kommen, und stellen Sie dann die Klammer
dar, wenn es darum geht, gemeinsam für Deutschland
und Europa die richtigen Entscheidungen zu treffen!
Alles Gute dafür und Gottes Segen!
Je eine Erklärung zu Protokoll1 haben abgegeben:
Frau Staatsministerin Puttrich (Hessen) und Frau
Ministerin Honé (Niedersachsen).
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.
Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 11! Jetzt bitte ich um das Handzeichen dafür,
dass wir die Ziffer 11 gesondert registrieren können. –
Klare Mehrheit.
Jetzt bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Nun zum Tagesordnungspunkt 5:
TOP 5
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Kaffeesteuergesetzes (KaffeeStÄndG) – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 727/21)
Es spricht zu uns Frau Ministerin Heinold aus
Schleswig-Holstein.
Monika Heinold (Schleswig-Holstein): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Jedes Jahr landen in
Deutschland große Mengen Lebensmittel im Müll. Das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
schätzt, dass es sich um rund 12 Millionen Tonnen
handelt. Immer wieder werden auch Lebensmittel vernichtet,
die zwar kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums
stehen, aber noch gut zum Verzehr geeignet sind. Das ist
insgesamt eine alarmierende Situation, und wir müssen
an mehreren Stellschrauben drehen, um etwas zu ändern.
Eine dieser Stellschrauben ist die Kaffeesteuer. Denn
nach jetziger Gesetzeslage gibt es beim Kaffee sogar
einen Anreiz für Unternehmungen, die Vernichtung von
Kaffee anderen Alternativen vorzuziehen. Während die
Vernichtung des Kaffees in einem sogenannten
Steuerlager nach dem Gesetz steuerfrei ist, fällt beim Spenden
des Kaffees aus einem Steuerlager an gemeinnützige
Organisationen Kaffeesteuer an. Für Röstkaffee sind es
1 Anlagen 1 und 2
2,19 Euro, für löslichen Kaffee 4,78 Euro pro Kilo.
Damit setzt das Kaffeesteuergesetz in seiner jetzigen Form
einen Anreiz zur Lebensmittelvernichtung. Das kann und
darf so nicht weitergehen, deshalb bringen wir heute
diesen Gesetzentwurf zur Änderung des
Kaffeesteuergesetzes ein. Damit soll künftig geregelt werden, dass eine
Kaffeespende aus einem Steuerlager zur Förderung
gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke von der
Kaffeesteuer befreit wird. Produzenten und Händler haben so
die Möglichkeit, den noch genießbaren Kaffee an Tafeln
oder ähnliche Einrichtungen zu spenden, ohne dadurch
finanziell belastet zu werden und schlechter dazustehen,
als wenn sie ihn vernichten würden.
Ziel ist es, dass mehr Kaffee gespendet wird für
Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, und weniger Kaffee
im Müll landet. Das ist mit einer einfachen
Gesetzesänderung möglich. Lassen Sie uns diesen Schritt gemeinsam
gehen! Ich werbe um Unterstützung für diesen
Gesetzentwurf.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank,
Frau Ministerin Heinold!
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem
Finanzausschuss zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6:
TOP 6
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Bundesmeldegesetzes – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 728/21)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Ich weise die Vorlage dem Innenausschuss –
federführend – sowie dem Rechtsausschuss – mitberatend –
zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7:
TOP 7
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des
Geldwäschegesetzes – Effektive Bekämpfung der
Geldwäsche gewährleisten – Antrag des Landes
Berlin – (Drucksache 693/21)
Es liegt eine Wortmeldung vor: Herr Senator Dr.
Behrendt aus Berlin.
Dr. Dirk Behrendt (Berlin): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Deutschland steht auf
dem Prüfstand. Deutschland wird gerade auf Herz und
Nieren daraufhin geprüft, ob hierzulande Geldwäsche
ausreichend bekämpft wird. Dabei werden wir nicht von
irgendeiner Institution geprüft, sondern von der Financial
Action Task Force, kurz FATF. Dem Bundesministerium
zufolge ist das die wichtigste internationale Institution
zur Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung. Bei den Untersuchungen wird
die Gesetzgebung unter die Lupe genommen. Die
Prüfenden schauen sich außerdem genau an, ob die
Geldwäschebekämpfung auch in der Praxis funktioniert. Ab
November sind über mehrere Wochen Vor-Ort-Termine
geplant.
Zuletzt wurde Deutschland im Jahre 2010 auf den
Prüfstand gestellt. Das Ergebnis war damals verheerend.
Im damaligen Bericht der FATF heißt es: „aus
zahlreichen Indikatoren ist zu schließen, dass Deutschland für
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anfällig ist“.
Anders formuliert: Deutschland ist ein
Geldwäscheparadies.
Liebe Anwesende, angesichts dieser Situation möchte
man meinen, dass der Bundesgesetzgeber alles
Erdenkliche unternimmt, um die Geldwäsche in Deutschland zu
bekämpfen – gerade jetzt. Doch dem ist leider nicht so.
Der Bundesgesetzgeber ist nicht nur nachlässig, er
verhindert mit neuen Gesetzen sogar die effektive
Geldwäschebekämpfung, und zwar bei der Notaraufsicht.
Es ist bekannt, dass der deutsche Immobilienmarkt bei
der Geldwäsche eine zentrale Rolle spielt. Hier werden
jährlich Milliarden an Euro gewaschen. Bekannt ist auch:
ohne Notarinnen und Notare kein Immobilienkauf. Wenn
der Staat also Einblick in potenzielle
Geldwäschegeschäfte auf dem Immobilienmarkt erlangen will, dann
geht das am effektivsten über die Notarinnen und Notare,
oder anders formuliert: Wenn ein 20-jähriger arbeitsloser
Mann mit einer großen Tasche voll Bargeld zum Notar
kommt und fünf Wohnungen in Berlin kaufen will, dann
gibt es nur eine Person, der das auffallen könnte: den
Notar. Es gibt auch nur eine Person, die einen
Geldwäscheverdacht melden könnte: den Notar. Leider ist das
bekanntlich bisher nur äußerst selten geschehen. Im Jahr
2019 meldeten deutschlandweit nur 17 Notarinnen und
Notare einen Geldwäscheverdacht – 17 von insgesamt
fast 115.000 Verdachtsmeldungen.
Was könnte der Staat also unternehmen, um diese
unbefriedigende Situation zu verbessern? Der Staat könnte
zum Beispiel den Notarinnen und Notaren genauer auf
die Finger schauen. In Berlin ist genau das geschehen.
Anfang 2020 hat Berlin die Notaraufsicht beim
Landgericht ausgebaut und eine Taskforce „Geldwäsche“
eingerichtet. Die Idee dahinter: Wenn die Notare keine
Verdachtsfälle melden, dann kontrollieren wir die Notare und
melden gegebenenfalls die Verdachtsfälle selbst. Die
Kontrollen und Meldungen an die Financial Intelligence
Unit, kurz FIU, liefen auch recht gut, doch dann grätschte
im Sommer dieses Jahres der Bundesgesetzgeber
dazwischen. Er änderte einen kleinen, aber entscheidenden Satz
im Geldwäschegesetz und setzte die Notaraufsicht damit
schachmatt. Nun reicht der Aufsicht ein Verdacht für eine
Geldwäschemeldung eben nicht mehr aus. Stattdessen
muss die Aufsichtsbehörde positive Kenntnis von einem
Geldwäschefall haben. Diese Hürde ist enorm hoch und
macht Meldungen an die FIU faktisch unmöglich. Damit
hat der Gesetzgeber das zarte Pflänzchen der
Notaraufsicht gleich wieder zertrampelt.
Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen nicht sagen,
was den Bundesgesetzgeber zu diesem rabiaten Schritt
bewogen hat. Gerade vor dem Hintergrund der laufenden
FATF-Prüfungen ist mir eine solche Gesetzesänderung
schwer erklärlich. Unser heutiger Entschließungsantrag
zielt nun genau darauf ab, diese Gesetzesänderung
rückgängig zu machen. Die Notaraufsicht muss wieder
handlungsfähig werden, um die Geldwäsche effektiv zu
bekämpfen. Angesichts dessen freut mich, dass unser
Antrag im Finanzausschuss eine Mehrheit gefunden hat.
Offenbar ist der Kreis der Finanzminister von der Reform
der Geldwäsche auch nicht begeistert.
Vielleicht wissen Sie, dass Deutschland im
vergangenen Jahr für zwei Jahre die Präsidentschaft der FATF
übernommen hat, also der Institution, die Deutschland
beim Thema Geldwäschebekämpfung derzeit auf Herz
und Nieren prüft. Ich fände es mehr als peinlich, wenn
diese Institution unter der Präsidentschaft Deutschlands
gerade Deutschland erneut ein Armutszeugnis in Sachen
Geldwäschebekämpfung ausstellen würde. Deshalb
werbe ich um die Zustimmung zu unserem Antrag. –
Herzlichen Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr
Senator Behrendt!
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Wer dafür ist, die Entschließung zu fassen, den bitte
ich um das Handzeichen. – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t
gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8:
TOP 8
Entschließung des Bundesrates „Inflationsgefahren
rasch und entschlossen entgegentreten – für eine
Politik des stabilen Geldes“ – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
730/21)
Es spricht zu uns Staatsminister Dr. Herrmann.
Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Leider müssen wir
derzeit in Deutschland, und etwas schwächer auch im
Euroraum, einen deutlichen Anstieg der Inflationsrate
verzeichnen: Im August waren es 3,9 Prozent. Für
September liegt die Prognose des Statistischen Bundesamtes
sogar bei 4,1 Prozent, was der höchste Wert seit
Dezember 1993 wäre.
Nun kann man streiten, inwieweit die coronabedingten
Sondereffekte eine dauerhaft hohe Inflationsdynamik
herbeiführen, aber eines ist sicher: Die Bürgerinnen und
Bürger unseres Landes leiden ganz unmittelbar an den
Auswirkungen der Preissteigerungen. Besonders besorgt
macht uns: Es sind gerade die Menschen mit den kleinen
und mittleren Einkommen, die Sparer, die Rentner, die
diese Situation vor eine besonders harte Herausforderung
stellt. Fatalerweise machen uns derzeit auch noch die
extrem niedrigen Zinsen und überdurchschnittliche
Preissteigerungen in einzelnen Bereichen, vor allem bei den
Energiekosten, zu schaffen. Die Gemengelage ist also
höchst ungünstig. Die Politik sollte hier nicht tatenlos
zusehen. Wir wollen nicht, dass Menschen mit kleinen
und mittleren Einkommen durch die Inflationsdynamik
immer noch weiter belastet werden. Das sind wir den
Menschen im Land schuldig.
Grundsätzlich ist es natürlich Aufgabe der
Europäischen Zentralbank, bei einer sich verfestigenden
Teuerung Gegenmaßnahmen zu ergreifen und wieder für
Preisstabilität zu sorgen. Aktuell ist jedoch nicht damit zu
rechnen, dass die EZB in dieser immer noch von Corona
geprägten Zeit ihre Geldpolitik strafft. Deshalb sollten
Bund und Länder Maßnahmen zur Abmilderung der
Inflationswirkungen ergreifen.
Bayern sieht sich seit jeher als Wächter des stabilen
Geldes. Deshalb formulieren wir in unserem
Entschließungsantrag folgende Instrumente der Entlastung und des
Ausgleichs:
Zum einen fordern wir eine Initiative zur
Verbesserung der steuerlichen Bedingungen für Sparerinnen und
Sparer mit folgenden Elementen: einer Anhebung des
Sparer-Pauschbetrages, der Wiedereinführung einer
Spekulationsfrist bei der Veräußerung langfristiger
Kapitalanlagen im Privatvermögen und einer Wiedereinführung
einer vollständigen Steuerbefreiung für Erträge aus
Einmalzahlungen aus Lebensversicherungen.
Zum andern fordern wir eine Kompensation für die
inflationstreibende Wirkung des nationalen CO2-Preises,
der in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Diese
Kompensation sollte erfolgen durch eine Entlastung der
Haushalte bei den Energiekosten über eine Absenkung
von Stromsteuer und EEG-Umlage und durch eine
Koppelung der Höhe der Pendlerpauschale an die
Entwicklung der Kraftstoffpreise. Wir können so die
Verunsicherung über die steigende Inflation in der Bevölkerung
abmildern. Ich werbe deshalb namens der Bayerischen
Staatsregierung um Ihre Unterstützung dieses
Entschließungsantrags. – Vielen Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, Herr
Staatsminister Herrmann!
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage –
federführend – dem Finanzausschuss und – mitberatend –
dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit sowie dem Wirtschaftsausschuss zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10:
TOP 10
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021
Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der
Europäischen Union
COM(2021) 700 final
(Drucksache 618/21)
Es liegen bisher vier Wortmeldungen vor. Es beginnt
Herr Bürgermeister Dr. Lederer aus Berlin.
Dr. Klaus Lederer (Berlin): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Vor gut drei Wochen
sprach Kommissionspräsidentin von der Leyen in ihrer
Rede zur Lage der Union 2021 von Europas Seele und
Europas Zukunft. Die aus dem kulturellen, religiösen und
humanistischen Erbe Europas entstammenden
europäischen Werte beschrieb sie als „Teil unserer Seele, Teil
dessen, was uns heute ausmacht“.
Und in der Tat: Die EU muss sich an den
grundlegenden gemeinsamen Werten messen lassen, zu denen sie
sich in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union
bekennt. Dass diese Werte einen Anspruch formulieren,
von dessen Einlösung die europäische Realität leider in
mancher Hinsicht weit entfernt ist, führen uns in
entsetzlicher Regelmäßigkeit der auf Abschreckung und
Zurückweisung zielende Umgang der EU mit
schutzsuchenden Menschen an den Außengrenzen, die immer weiter
steigende Zahl der Todesopfer und vermissten Menschen
auf der Mittelmeerroute und die menschenunwürdigen
Zustände in den überfüllten Lagern an den EU-
Außengrenzen vor Augen. Europäische Werte sind etwas,
das es nicht nur weihevoll zu beschwören, sondern in
konkretem, menschenrechtlich orientiertem Handeln stets
neu zu realisieren und zu leben gilt.
Wenn wir diese Werte als europäische beschreiben,
wollen wir damit nicht behaupten, sie seien exklusiv
europäisch – denn das sind sie nicht –, sondern
unterstreichen, dass sie transnational geteilt werden und eben
keine ausschließlich deutschen, spanischen,
tschechischen und so weiter Werte darstellen. Das Streben nach
der Einlösung jener Werte, die wir die europäischen
nennen, nach Freiheit, Demokratie, Gleichheit,
Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte war
das – auch darauf hat die Kommissionspräsidentin in
ihrer Rede hingewiesen –, was die Freiheitskämpfer/-
innen einte, die vor mehr als 30 Jahren den Eisernen
Vorhang niederrissen und die Berliner Mauer zu Fall
brachten.
Vor dem Hintergrund unserer besonderen Geschichte
ist es insbesondere für Berlin wichtig, Teil der
europäischen Wertegemeinschaft zu sein. Hier, wo vor mehr als
30 Jahren für diese Werte gekämpft wurde, ist vielen
noch in Erinnerung, was es bedeutet, eben nicht in einer
wirklichen Demokratie oder in einem Rechtsstaat zu
leben, ihre Regierung nicht frei wählen zu können, nicht
frei zu sein in Meinung und Rede, nicht in Freiheit zu
leben.
Bedauerlicherweise erleben wir in Europa Tendenzen,
bei denen Werte und Vorzüge der Europäischen Union
zunehmend von innen heraus infrage gestellt und
unterminiert werden. Wir erleben Tendenzen, bei denen
Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung zunehmend
einer autoritären Umwertung von Demokratie zum Opfer
fallen und Errungenschaften der europäischen
Wertegemeinschaft – Grundrechte, soziale Menschenrechte und
individuelle Freiheiten – nicht nur zur Disposition gestellt
werden, sondern auch massiv untergraben werden und
eine Politik der Entsolidarisierung vorangetrieben wird.
Diesen Tendenzen, meine Damen und Herren, müssen
wir uns entgegenstellen. Wir sind Teil der europäischen
Gemeinschaft, die sich dazu verpflichtet hat, die
gemeinsamen Werte einzuhalten und diese zu verteidigen.
Rechtsstaatlichkeit ist ein Bestandteil dieser
gemeinsamen Werte und zugleich Voraussetzung für die Garantie
dieser Werte in der Europäischen Union und den
Mitgliedstaaten. Sie ist von grundlegender Bedeutung für das
Funktionieren der Europäischen Union und für das
Vertrauen der Menschen in die EU. Die EU hat seit Jahren
ihre Arbeit in diesem Bereich verstärkt, und das ist mit
Blick auf die weltweiten, aber auch in der EU zu
beobachtenden Entwicklungen und angesichts des
wachsenden Drucks auf die Rechtsstaatlichkeit – man muss ja
nur nach Polen gucken und sich das aktuelle Urteil des
polnischen Obersten Gerichts anschauen – mehr als
erforderlich.
Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die Europäische
Kommission mit ihren alljährlichen Rechtsstaatsberichten
das bisherige EU-Instrumentarium zum Schutz der
Rechtsstaatlichkeit ergänzt. Der Bericht 2021 ist ebenso
wie der Rechtsstaatlichkeitsbericht 2020 das Ergebnis
eines inklusiven Prozesses unter Beteiligung aller
27 Mitgliedstaaten und der einschlägigen
Interessenträger. Der Dialog muss hier – das ist, glaube ich, ganz klar
– an erster Stelle stehen. Als präventives Instrument im
Rahmen des jährlichen europäischen
Rechtsstaatsmechanismus soll der Bericht eine Diskussionsgrundlage liefern
und das Verständnis und die Herausforderungen im
Bereich der Rechtsstaatlichkeit ermitteln. Erfolge konnten
bereits erzielt werden. Der bisher vorgelegte
Rechtsstaatlichkeitsbericht hat in mehreren Mitgliedstaaten zu
innenpolitischen Debatten und teilweise zu konkreten
Reformschritten beigetragen. Und so sollten auch die
zukünftigen EU-Ratspräsidentschaften diese Chance nutzen
und den angestoßenen Diskussionsprozess unbedingt
fortführen.
Kommissionspräsidentin von der Leyen hat in ihrer
Rede zur Lage der Union 2021 angekündigt, dass die
Rechtsstaatlichkeitsberichte ab dem kommenden Jahr
zusätzliche konkrete Empfehlungen für alle
Mitgliedstaaten enthalten sollen. Damit hat sie auch eine konkrete
Forderung aus der Entschließung des Europäischen
Parlaments vom 24. Juni dieses Jahres aufgegriffen. Sie
betonte zugleich, dass der Dialog zwar am Anfang stehe,
aber auch kein Selbstzweck sei und bekräftigte den von
der Kommission verfolgten „dualen Ansatz aus Dialog
und entschlossenem Handeln“.
Aus der Sicht Berlins, das sich insbesondere in den
Beziehungen zu Polen engagiert, ist es diesbezüglich
auch wichtig, dass der bisherige Austausch und Dialog
der Akteurinnen und Akteure in Politik und Verwaltung
nicht abreißt. Es gilt weiterhin, miteinander ins Gespräch
zu kommen und im Gespräch zu bleiben, bewährte
Verfahren und Austauschformate unbedingt beizubehalten, ja
vielleicht sogar noch auszubauen. Am Verhältnis zu
Polen zeigt sich deutlich: Die europäischen Werte, die
demokratischen Grundprinzipien unseres
Zusammenlebens in der Europäischen Union dürfen nicht abstrakt
bleiben. Sie müssen mit Leben gefüllt werden. Und das
geht am besten über eine lebendige Zivilgesellschaft, eine
aktive Zivilgesellschaft, die über die Grenzen hinweg ein
europäisches Miteinander lebt.
Aufgabe von Staat und Verwaltung sollte es sein, eine
solche Entwicklung von zivilgesellschaftlichem
Engagement zu unterstützen. Wir in Berlin tun das seit Jahren
intensiv, denn gerade die Regionen und die Kommunen
in Europa können hier einen sehr wichtigen Beitrag
leisten. Für uns in Berlin ist Polen das nächste europäische
Nachbarland. Die große polnische und polnischstämmige
Community in Berlin bildet eine natürliche Brücke dahin.
Es ist ein wichtiger und zentraler Schwerpunkt unserer
europapolitischen Arbeit, auf dieser Basis ein lebendiges
Miteinander zwischen Berlin und den polnischen
Nachbarregionen und Nachbarstädten zu fördern. Das tun wir
auf absolut unterschiedlichen Wegen, unter anderem über
deutsch-polnische Projektförderungen im Rahmen der
Oder-Partnerschaft, mit denen wir den
zivilgesellschaftlichen Austausch unterstützen. Diese Förderung hat in den
vergangenen Jahren auf bemerkenswerte Weise gezeigt,
wie auch und gerade kleinere Projekte nachhaltig wirken
und Interessen für dieses Nachbarland wecken können.
Der Kulturzug zwischen Berlin und Wrocław
beispielsweise hat eindrucksvoll bewiesen, dass ein Zug zwischen
zwei europäischen Nachbarländern weit mehr sein kann
als ein einfaches Transportmittel. Er ist Kulturvermittler,
er ist Sprachvermittler, er ist Kontaktbörse und Initiator
für gemeinsame grenzüberschreitende Projekte.
Wir hier in Berlin sind der Auffassung, dass die Idee
eines geeinten, friedlichen und demokratischen Europas
durch jede Form des kulturellen Austauschs nur gestärkt
werden kann. Und ich glaube, auf dieser Ebene müssen
wir anknüpfen und unsere gemeinsamen Werte täglich
aufs Neue gemeinsam leben. Damit möchte ich nun auch
auf einen bereits angesprochenen Punkt zurückkommen:
die europäische Identität und die Glaubwürdigkeit der
Europäischen Union nach innen und nach außen.
Rechtsstaatlichkeit beinhaltet in materieller Hinsicht
vor allem auch den Schutz der Menschenrechte. Die
Bindung der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten
an die Grundrechtecharta ist bekanntermaßen in Artikel 6
des EU-Vertrags festgeschrieben. Daneben sieht der EU-
Vertrag auch den Beitritt der Europäischen Union zur
Europäischen Konvention zum Schutz der
Menschenrechte und Grundfreiheiten, zur EMRK, vor. Mit der
EMRK wurde 1953 erstmals in Europa ein verbindlicher
völkerrechtlicher Grundrechtsschutz geschaffen, der von
jedermann vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte einklagbar ist. Mit einem Beitritt der EU zur
EMRK würden auch Individualbeschwerden, die auf
einer möglichen Rechtsverletzung durch ein EU-Organ
beruhen, nach Ausschöpfung aller innerstaatlichen
Rechtsbehelfe vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte eingeklagt werden können. Die
Rechtsstaatlichkeit der EU würde somit deutlich gestärkt
werden, und es wäre – und das kann ja heute gar nicht hoch
genug geschätzt werden – auch ein ganz wichtiger Schritt
hin zu einem einheitlichen Menschenrechtsschutz in
Gesamteuropa.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Rechtsstaatlichkeit
in der EU ist der europäische
Verfassungsgerichtsverbund. Dieser spielt eine wesentliche Rolle für den
Zusammenhalt in der europäischen Rechtsgemeinschaft.
Dass sich im Mehrebenensystem immer wieder die Frage
des letzten Wortes stellt, ist wenig überraschend. Das
sehen wir nicht nur in Bezug auf alle rechtlichen
Probleme beim Beitritt der EU zur EMRK, sondern auch
innerhalb der Europäischen Union. Mit Blick auf diverse
verfassungsgerichtliche Entscheidungen der jüngeren
Vergangenheit und mit Blick auf manch laufendes Verfahren
ist zu erkennen, dass das Verhältnis zwischen dem im
Unionsrecht geltenden Anwendungsvorrang und dem
Konzept der mitgliedstaatlichen Verfassungsidentitäten
klärungsbedürftig ist. Und da müssen wir nun tatsächlich
nicht mal nach Polen gucken. Dieses Problem haben wir
hier auch. Wir kennen die entsprechenden Urteile des
Bundesverfassungsgerichts, in denen die Frage
aufgeworfen wird, ob der Anwendungsvorrang des EU-Rechts
vom Europäischen Gerichtshof oder am Ende doch von
den nationalstaatlichen Verfassungsgerichten gewahrt
werden soll. Und wir alle brauchen nicht viel Fantasie,
um uns auszumalen, was es bedeuten würde, wenn wir
diese Frage im Blick auf die letztere Instanz beantworten.
Das ist nicht nur Warschau, das ist auch Karlsruhe.
Der Konflikt zwischen einzelnen mitgliedstaatlichen
Verfassungsgerichten einschließlich, wie gesagt, des
Bundesverfassungsgerichts und dem Europäischen
Gerichtshof ist aus meiner Sicht eine ziemlich große
Herausforderung für die EU als Rechtsgemeinschaft und
auch für die Rechtsstaatlichkeit auf allen Ebenen. Wenn
einer sagt: „Ich stelle das infrage“, werden das andere
auch tun. Und nicht überall mag es wie hierzulande die
Garantien geben, dass es nicht an die Grundfesten
rechtsstaatlicher Säulen gehen kann.
Ich gehe davon aus, dass man auf längere Sicht gar
nicht umhinkommen wird, hier ein Primat des
Europäischen Gerichtshof anzuerkennen. Und das wird, meine
ich, dann nur eines des EuGH sein können. Das setzt aber
in jedem Fall voraus, dass zunächst bestimmte grund-
und menschenrechtliche Aspekte, die im EU-Recht
derzeit noch unterbelichtet sind, dort auch gestärkt werden.
Das Thema sollte also bei allen Debatten, die wir um die
künftige Ausgestaltung unseres Zusammenlebens und
unseres Zusammenwachsens in der Europäischen Union
führen, eine ziemlich wichtige Rolle spielen.
Damit komme ich zu meinem letzten Punkt, der
Zukunft der EU. Die Konferenz zur Zukunft der EU bietet
uns die einmalige Chance, mit den Menschen in der EU
und Europa ins Gespräch darüber zu kommen, wie wir
die Herausforderungen des gesellschaftlichen Wandels in
der EU gemeinsam bewältigen wollen. Im Rahmen der
Konferenz findet derzeit auch eine umfassende
Diskussion zum Thema „Werte und Rechte, Rechtsstaatlichkeit,
Sicherheit“ statt. Auf der Plattform der
Zukunftskonferenz wurden bis August zu diesem Thema insgesamt
1.635 Beiträge eingereicht, davon 547 Ideen, 949
Kommentare und 139 durchgeführte oder angemeldete
Veranstaltungen europaweit zum Thema Rechtsstaatlichkeit.
Anhand der umfangreichen Diskussion zeigt sich die
große Bedeutung, die die Unionsbürgerinnen und
Unionsbürger der Rechtsstaatlichkeit in der Union
beimessen. Viele von ihnen rufen zu entschiedenem Handeln der
EU-Institutionen auf, um die Achtung der
Rechtsstaatlichkeit im gesamten europäischen Raum sicherzustellen.
Berlin wird diese Diskussionen und die Arbeit im
Rahmen der Konferenz weiterhin intensiv verfolgen,
unterstützen und sich natürlich auch beteiligen.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Die Sicherung
und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und
der Menschenrechte in der EU ist eine der dringendsten
Herausforderungen der europäischen Gemeinschaft.
Berlin zumindest wird sich auch in Zukunft auf allen
Ebenen dafür einsetzen, und ich hoffe, dass dies auch alle
anderen Länder im Rahmen der gemeinsamen
Verpflichtung zur Wahrung und Sicherung der Rechtsstaatlichkeit
auf ähnliche Weise tun. – Vielen Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank,
Herr Lederer!
Wir sind noch am Anfang der Sitzung. Deswegen habe
ich Sie abweichend von der Geschäftsordnung nicht
unterbrochen. Die Regelredezeit haben wir im März über
die Geschäftsordnung auf fünf Minuten festgelegt. Aber
aufgrund der Bedeutsamkeit des Themas und weil wir
auch kein Hauptstadtgesetz haben, habe ich der
Bundeshauptstadt Berlin diesen kleinen Zusatz erlaubt.
Jetzt kommt als Nächster Herr Minister Dr. Holthoff-
Pförtner aus Nordrhein-Westfalen.
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-
Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen! Liebe Kollegen! Siebenmal hat sich der
Bundesrat in den letzten drei Jahren mit dem Thema
Rechtsstaatlichkeit befasst. Nordrhein-Westfalen hat die
Rechtsstaatlichkeit in den Jahren 2018 und 2019 zu einem
Hauptthema seines Vorsitzes in der Europaministerkonferenz
gemacht und seit dieser Zeit intensiv verfolgt, und in
diesem Plenum beraten wir eine Beschlussempfehlung
des Europaausschusses zum Rechtsstaatlichkeitsbericht,
die auf einen gemeinsamen Antrag von Nordrhein-
Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und
Niedersachsen zurückgeht.
Es ist gut, dass wir uns auch in der Zeit, in der uns der
Bundestag keine Gesetze zur Entscheidung übersendet,
mit Fragen der Europapolitik befassen, und es ist
besonders gut, dass wir das auch einmal am frühen Vormittag
machen. Ich erinnere sehr gerne an den Wunsch der
Kollegin Puttrich aus dem Februar 2020, die darauf
hingewiesen hat, dass das Thema Europapolitik grundsätzlich
früher auf die Tagesordnung gehört und einer der
wesentlichen Punkte des Bundesrates sein sollte. Ich schließe
mich dem ausdrücklich an.
Dass wir uns häufig mit dem Thema
Rechtsstaatlichkeit befassen müssen, hat zwei Gründe.
Erstens. Die Rechtsstaatlichkeit ist nicht nur ein
Thema für Juristen, sondern auch Grundlage der
Europäischen Union, denn Europa ist eine Rechtsgemeinschaft.
Das spezifische Merkmal dieser Rechtsgemeinschaft liegt
gerade darin, dass sich jeder Einzelne, jede Europäerin,
jeder Europäer, gegenüber nationalen Gerichten auf
europäisches Recht berufen können muss. Das setzt voraus,
dass nationale Gerichte unabhängig sind und die
Unabhängigkeit der Gerichte und die Gewaltenteilung sich
damit an die Funktionsbedingungen der Europäischen
Union anpassen. Das Bewusstsein dafür zu schärfen, bei
uns zu Hause und gleichzeitig auch in anderen
europäischen Ländern, ist Aufgabe und Verpflichtung von uns
allen. Deshalb begrüßt Nordrhein-Westfalen die
Zielsetzung des zweiten Rechtsstaatlichkeitsberichts der
Europäischen Union, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken und
Probleme deutlich zu machen. Der erste
Rechtsstaatlichkeitsbericht hat in einigen Ländern europäische Debatten
ausgelöst, und das ist auch gewünscht und richtig, denn
der Rechtsstaatlichkeitsbericht ist ein Instrument des
Dialoges. Debatten sollen angeregt werden, um zu
gemeinsamen Reformen, Fortschritten und Verbesserungen
beitragen zu können.
Den zweiten Grund, aus dem wir uns wiederholt mit
dem Thema Rechtsstaatlichkeit befassen, muss man
ebenso klar aussprechen: die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union, in denen die Unabhängigkeit der Gerichte
bedroht ist. Auch das ist im Rechtsstaatlichkeitsbericht
erwähnt. Gegen Polen und Ungarn laufen Artikel-7-
Verfahren und Vertragsverletzungsverfahren. Der
Europäische Gerichtshof hat im Juli 2021 verfügt, dass die
Disziplinarkammer beim Obersten Gericht in Polen ihre
Tätigkeit einzustellen hat, weil sie die Unabhängigkeit
der Richter verletzt. Trotzdem hat die Kammer
weitergearbeitet und im vergangenen Monat die Immunität von
Richtern aufgehoben. Um das ganze Ausmaß der
Bedrohung der richterlichen Unabhängigkeit zu sehen, darf
man nicht nur eine Maßnahme sehen. Wir müssen uns die
sogenannte Justizreform in ihrer Gesamtheit ansehen, und
wir müssen mit betroffenen Kolleginnen und Kollegen in
diesen Ländern sprechen. Dann wird deutlich: In diesen
Ländern werden die Gewaltenteilung und die
Unabhängigkeit von Richtern systematisch eingeschränkt. Das
Gleiche gilt übrigens auch für die Pressefreiheit, gerade
in Ungarn, aber auch in Polen.
Das alles benennt der Rechtsstaatlichkeitsbericht. Er
zählt aber auch viele andere Punkte auf. Aus Sicht des
Landes Nordrhein-Westfalen wäre es sinnvoll, wenn die
Berichte in Zukunft deutlichere Schwerpunkte setzen. Sie
sollten sich stärker auf die Punkte konzentrieren, die für
die Wahrung des Artikels 2 des EU-Vertrages wesentlich
sind. Es kann nicht sein, dass eine so fundamentale Frage
wie die Unabhängigkeit von Richtern neben der Frage
der Digitalisierung behandelt wird. Digitalisierung ist
sehr wichtig, aber der Rechtsstaatlichkeitsbericht wäre
effektiver, wenn er Mut zur stärkeren Gewichtung hätte.
Es muss möglich sein, gravierende und systematische
Verstöße der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit stärker
von weniger schwerwiegenden Defiziten zu trennen. Die
Konferenz zur Zukunft Europas bietet auch die Chance,
über die Weiterentwicklung der Maßnahmen zum Schutz
der Rechtsstaatlichkeit zu sprechen. So können wir das
Vertragsverletzungsverfahren effektiver ausgestalten. Es
dauert in vielen Fällen viel zu lang. Deshalb könnte man
die Zweistufigkeit des Verfahrens überdenken.
Erwartungsvoll bin ich, was die Koppelung von
europäischen Haushaltsmitteln an die Einhaltung von
rechtsstaatlichen Kriterien angeht. Ich begrüße daher, dass der
deutschen Ratspräsidentschaft mit der Einigung auf den
Mehrjährigen Finanzrahmen auch die Einführung einer
Konditionalitätsregelung gelungen ist. Entscheidend ist:
Das Recht soll Europa nicht trennen, sondern einen. Auf
meinen Reisen, wie zum Beispiel auch in der
kommenden Woche nach Slowenien, ist es mir deshalb sehr
wichtig, nicht nur mit Regierungsvertretern zu sprechen,
sondern gleichzeitig auch mit Vertretern der
Zivilgesellschaft, Richterinnen und Richtern. Wir müssen gerade
mit den Europäerinnen und Europäern Mittel- und
Osteuropas sprechen, die für Weltoffenheit und
Rechtsstaatlichkeit in ihren Ländern eintreten.
Nordrhein-Westfalen wird das Thema
Rechtsstaatlichkeit weiterhin intensiv verfolgen. Es gehört auf die
politische Agenda des Bundesrates, weil das europäische
Recht ein Mehrebenensystem trägt. Das Recht hält die
verschiedenen Ebenen zusammen. Die Durchsetzung des
Rechts und damit die Stabilität des Mehrebenensystems
braucht unabhängige Gerichte. Die Entscheidung des
polnischen Verfassungsgerichtes bedeutet in seiner
konsequenten Fortsetzung den Abschied Polens aus der
europäischen Rechtsordnung. Die Verteidigung der
Rechtsstaatlichkeit ist ein wichtiger Beitrag zum europäischen
Föderalismus. Ich bitte Sie, den Antrag zu unterstützen
und den vorliegenden Ausschussempfehlungen zu folgen.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr
Minister Holthoff-Pförtner!
Als Nächste spricht zu uns Frau Ministerin Honé aus
Niedersachsen.
Birgit Honé (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Lange wurde die Europäische
Union als reine Wirtschaftsgemeinschaft verstanden.
Wenngleich die Wirtschaft und das Funktionieren des
Binnenmarkts in der Europäischen Union eine wichtige
Rolle spielen, darf aber nicht vergessen werden – das ist
ja hier heute schon gesagt worden –, dass die EU in erster
Linie eine starke Wertegemeinschaft ist. Die überaus
große Bedeutung des Selbstverständnisses als
Wertegemeinschaft macht der Artikel 2 des Vertrags über die
Europäische Union weit vorne im Primärvertrag deutlich.
Ein dort genannter und zentraler Wert der
Europäischen Union ist die Rechtsstaatlichkeit. Sie ist eine
Voraussetzung für Frieden, Freiheit und Fortschritt. Die
Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist zudem eine
Grundvoraussetzung für die Wirtschaftlichkeit der
Haushaltsführung und eine wirksame EU-Finanzierung. Sie ist also
Grundlage einer jeden funktionierenden demokratischen
Gesellschaft, aber auch der Europäischen Union als dem
am weitesten integrierten Staatenbund der Welt. Dabei
fördert die Europäische Union die Rechtsstaatlichkeit
nicht nur in den Mitgliedstaaten. Sie ist selbst eine
Rechtsgemeinschaft. Allerdings ist auch sie darauf
angewiesen, dass sich die Mitgliedstaaten an die vereinbarten
Regeln und deren Auslegung durch den Europäischen
Gerichtshof halten. Ist das nicht der Fall, so ist die
Zukunft der Europäischen Union in Gefahr, da sie ihre
Gesetze und Verordnungen schlicht nicht mehr durchsetzen
kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, leider müssen wir
feststellen, dass sich die Rechtsstaatlichkeit in der
Europäischen Union in einer Krise befindet. Wir betrachten
bereits seit Längerem, wie die Rechtsstaatlichkeit in
einigen EU-Mitgliedstaaten durch autokratische
Strukturen gefährdet wird. Das gestrige Urteil des polnischen
Verfassungsgerichts, das ja hier auch schon genannt
wurde, mit dem Teile des EU-Vertrags für
verfassungswidrig erklärt wurden, ist ein ausgesprochen trauriger
Höhepunkt des Konflikts der polnischen Regierung mit
der Europäischen Union. Die polnischen
Verfassungsrichter vertreten darin die Auffassung, dass das polnische
Verfassungsrecht Vorrang vor EU-Recht haben kann. Die
Mehrheitsentscheidung, der 2 von 14 Richtern
widersprochen hatten, ist mit größter Sorge zur Kenntnis zu
nehmen. Sie ist nicht nur geeignet, das ohnehin schon
sehr angespannte Verhältnis zwischen Polen und der
Europäischen Union weiter zu beeinträchtigen, sondern
auch, die Integrations- und Handlungsfähigkeit der
Europäischen Union insgesamt vor – nennen wir es mal so –
große Herausforderungen zu stellen.
Auch das Urteil des EuGH von vorgestern im Falle
eines zwangsversetzten polnischen Richters führt uns
erneut vor Augen, dass es sich bei der Missachtung von
Grundregeln der Europäischen Union durch
Mitgliedstaaten nicht nur um reine Theorie handelt. Vielmehr
verdeutlicht die Aushöhlung der staatlichen Gewaltenteilung
durch die polnische Regierung die Notwendigkeit, die
Unabhängigkeit der nationalen Gerichte, einen
wirksamen Rechtsschutz und damit die Rechtsstaatlichkeit zu
stärken.
Dies zeigt darüber hinaus der Ende Juli bereits zum
zweiten Mal vorgelegte Bericht zur Lage der
Rechtsstaatlichkeit. Untersucht wurden darin das Justizsystem, der
Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, der
Medienpluralismus und die Medienfreiheit sowie das institutionelle
Gleichgewicht in den Mitgliedstaaten. Im
Rechtsstaatlichkeitsbericht 2021 zieht die Kommission für
Deutschland insgesamt eine positive Bilanz. Gleichzeitig
formuliert sie aber auch ernste Besorgnisse in Bezug auf eine
ganze Reihe von Mitgliedstaaten. Insbesondere mit Blick
auf Polen und Ungarn hat die EU-Behörde
schwerwiegende strukturelle Bedenken geäußert. Beispielsweise
wurden bei der Unabhängigkeit der Justiz oder beim
Schutz von Minderheiten erhebliche Defizite festgestellt.
Aber auch die Befunde in einigen anderen
Mitgliedstaaten sind besorgniserregend.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun stehen
wir als Europäerinnen und Europäer vor der
entscheidenden Frage, wie wir diese Krise bewältigen wollen. Das
vertraglich vorgesehene Verfahren nach Artikel 7 des
Vertrages über die Europäische Union kann die
bestehenden Probleme allein nicht lösen. Auch
Vertragsverletzungsverfahren können nur punktuell Abhilfe schaffen.
Gegen systemische Probleme können sie wenig
ausrichten, wenngleich der Europäische Gerichtshof den
einstweiligen Rechtsschutz in der gegenwärtigen
Rechtsstaatskrise stark ausgebaut hat. Die Europäische Union
setzt nunmehr vermehrt auf eine
Rechtsstaatskonditionalität in ihrem Haushaltsrecht. Insofern halte ich das
derzeitige Vorgehen der Kommission, die Auszahlung der
Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität an Polen
und Ungarn aufzuschieben, nicht nur für angemessen,
sondern auch für dringend notwendig.
Erforderlich ist auch, den
Konditionalitätsmechanismus endlich auszulösen. Dazu haben wir jetzt positive
Signale aus der Kommission bekommen, nicht zuletzt in
der Rede der Kommissionspräsidentin zur Lage der
Union; Herr Lederer hat darauf hingewiesen. Dass der
Geldhahn ein wirksames Druckmittel sein kann, zeigt
übrigens auch, dass zwischenzeitlich fast alle betroffenen
polnischen Gemeinden die stigmatisierende und
inakzeptable Politik sogenannter LGBTI-freier Zonen revidiert
haben. Dabei dürfte der Blick auf Mittel aus REACT-EU
eine große Rolle gespielt haben.
Um gemeinsame Fortschritte zu erreichen, ist es das
Ziel der Europäischen Union, ein Verständnis für
rechtsstaatliches Regieren in allen Mitgliedstaaten durch
angeregte Debatten zu erwirken. Ein zentralistisches und
partikulares Verständnis von Rechtsstaatlichkeit, also von
oben herab, würde der Textur der Europäischen Union
Schaden zufügen. Stattdessen muss das Bekenntnis zur
Rechtsstaatlichkeit von den Mitgliedstaaten selbst
ausgehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser
Aspekt führt uns zu dem heutigen Beschlussantrag. Mit
Zuversicht sehen wir nämlich, dass durch das
vergleichende und objektive Monitoring aller Mitgliedstaaten
ein politischer Dialog ermöglicht wird. Schon der erste
Rechtsstaatsbericht trug in mehreren europäischen
Mitgliedsstaaten zu innenpolitischen Debatten zum Zustand
der Rechtsstaatlichkeit bei. Darüber hinaus wurden
teilweise sogar konkretere Formen als Reaktion auf den
Rechtsstaatlichkeitsbericht angestrengt. Gute Beispiele
hierfür sind die Slowakei oder Tschechien. Dort sind
wichtige und schon lange Zeit notwendige Reformen und
Reforminitiativen, etwa im Justizwesen, als Antwort auf
den Rechtsstaatlichkeitsbericht zu verzeichnen. Liebe
Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe sehr, dass die neuen
positiven Entwicklungen in diesen Mitgliedstaaten nun
auch auf diejenigen übergehen, die wir zurzeit noch mit
ernster Besorgnis betrachten. Denn, meine sehr verehrten
Damen und Herren, Rechtsstaatlichkeit ist das
Fundament, auf dem die Europäische Union gebaut ist. – Vielen
Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Frau
Ministerin Honé!
Als Nächste spricht zu uns Staatsministerin Meier aus
Sachsen.
Katja Meier (Sachsen): Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Bericht der
EU-Kommission über die Lage der Rechtstaatlichkeit
2021 beraten wir heute eine Vorlage, die vielleicht auf
den ersten Blick keine große Aufmerksamkeit auf sich
zieht. Denn meist werden EU-Mitteilungen hier im
Bundesrat einfach nur zur Kenntnis genommen. Deshalb bin
ich den antragstellenden Ländern ausgesprochen dankbar,
dass wir das Thema Rechtsstaatlichkeit heute hier
diskutieren – wir haben ja gesehen: es ist der
Tagesordnungspunkt, zu dem es die meisten Rednerinnen und Redner
gibt –, denn die europapolitischen Debatten hierzulande
leiden nach meiner Überzeugung darunter, dass wir die
Bedeutung des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit für das
Ansehen und die Legitimation der EU häufig
unterschätzen. Heute ist das anders. Aber allzu oft neigen wir dazu,
den Euro, die ökonomischen Vorteile, den Binnenmarkt
und seine Freizügigkeit ins Zentrum zu rücken; Frau
Honé hat es gesagt. Rechtsstaatlichkeit wird entweder als
eine Selbstverständlichkeit betrachtet oder als ein
abstrakter Wert, dessen Ausgestaltung den Mitgliedstaaten
als „innere Angelegenheit“ überlassen bleibt. Das, meine
sehr verehrten Damen und Herren, halte ich für eine sehr
gefährliche Fehleinschätzung. In Wirklichkeit ruht das
gesamte Einigungswerk auf dem Prinzip der
Anerkennung der EU als Rechtsgemeinschaft und der Einhaltung
ihrer Regeln. Das ist das eigentliche Fundament der
Architektur der europäischen Integration, auf dem alles
aufbaut. Wenn sich aber einzelne Mitgliedstaaten der EU
nicht mehr auf dem Boden der Rechts- und
Wertegemeinschaft bewegen, dann erodiert dieses Fundament und
gefährdet die Stabilität der gesamten Architektur und
damit die Zukunft der EU als Ganzes.
Seit Jahren wächst die Erkenntnis, nicht nur in den
Mitgliedstaaten, sondern auch in den europäischen
Institutionen, dass es ein großes Versäumnis der
Vergangenheit war, ein so konstitutives Fundament der
Gemeinschaft nicht wirksamer gegen systematische Verletzungen
zu schützen. Denn wir erleben ja nicht nur in Europa,
sondern weltweit: Die Angriffe von außen und von innen
auf die Grundlagen westlicher Demokratien, auf die
Unabhängigkeit der Justiz, auf Meinungs- und Pressefreiheit
und den Kampf gegen Korruption nehmen zu. Um dieser
Entwicklung entgegenzusteuern – und dafür bin ich
Herrn Reynders sehr dankbar –, wird seit 2020 jährlich
eine Bestandsaufnahme der Rechtsstaatlichkeit in allen
Mitgliedstaaten durchgeführt. Auf der Basis dieses
Berichts führt die Kommission Konsultationen, Gespräche
durch und erhofft sich dadurch freiwillige Korrekturen in
den Mitgliedstaaten. Diesen Prozess bezeichnet die
Kommission als Teil des Rechtstaatsmechanismus. Laut
dem aktuellen Bericht gibt es einige, gravierende
Probleme – wir haben es bei den Vorrednerinnen und -rednern
gehört –:
Gerichte werden durch nationale Gesetze daran
gehindert, EU-Recht zum Schutz der richterlichen
Unabhängigkeit direkt anzuwenden.
Eine Disziplinarkammer, an deren Legitimität nach
Sicht des EuGH Zweifel geboten sind, hebt die
richterliche Immunität auf.
Entscheidungen des EuGH werden ignoriert oder gar
als Form der „politischen Einflussnahme“ abgetan.
Weil diese Entwicklungen nicht nur mir große Sorgen
bereiten, gilt es, die richtigen Schlüsse aus dem Bericht
der Kommission zu ziehen. Denn so wichtig es ist, mit
dem Rechtsstaatsmechanismus mehr Transparenz
herzustellen und im Dialog auf Verbesserungen zu drängen, so
stößt, wenn wir alle ehrlich miteinander sind, diese
Methode doch erkennbar an ihre Grenzen. Denn was
passiert, wenn sich Regierungen in einzelnen Mitgliedstaaten
weigern, Verstöße gegen Rechtsstaatsprinzipien
abzustellen? In einer solchen Situation wirkt ein Bericht über
Defizite und Verfehlungen in der Hoffnung auf Einsicht
der Verantwortlichen, um ehrlich zu sein, vor allem
hilflos.
Hier kommt der Mechanismus der
Rechtsstaatskonditionalität zum Tragen. Im November 2020 haben sich die
Kommission, der Rat und das Europäische Parlament
nach monatelangen Verhandlungen auf die Einführung
der Rechtsstaatskonditionalität geeinigt, das heißt auf die
Verknüpfung der Einhaltung von rechtsstaatlichen
Prinzipien mit dem EU-Haushalt und dem
Wiederaufbaufonds „NextGenerationEU“. Die Zuweisung von EU-
Geldern ist seither an die Einhaltung rechtsstaatlicher
Prinzipien gebunden. Wenn Verstöße gegen die
Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat festgestellt werden,
sind zum Schutz des Haushaltes der Union geeignete
Maßnahmen zu ergreifen, das heißt, es greifen
entsprechende Sanktionen.
An dieser Stelle müssen wir uns aber unbequeme
Fragen stellen:
Hat die Art und Weise, wie europäische Mittel
vergeben werden, die Korruption und das Erstarken
autokratischer Strukturen in einigen Mitgliedstaaten vielleicht
geradezu verstärkt?
Haben wir zugelassen, dass Milliarden Euro mangels
rechtstaatlicher Kontrolle nicht für die eigentlichen
Zwecke verwendet wurden?
Ich glaube, dafür gibt es einige Anhaltspunkte. Wenn
also der Missbrauch von EU-Geldern und der Abbau des
Rechtsstaats in manchen Mitgliedstaaten miteinander
verknüpft sind, dann ist es notwendig, zum Schutz des
Rechtsstaats genau dort anzusetzen, nämlich beim Geld.
Genau dafür wurde der Konditionalitätsmechanismus
geschaffen, den es nun anzuwenden gilt. Deswegen sollte
die Kommission ihre Mittel ausschöpfen, um die
europäischen Werte, insbesondere die Unabhängigkeit der Justiz,
zu verteidigen und gegen Korruption vorzugehen. Nur
wenn die EU glaubhaft für Rechtsstaatlichkeit eintritt, ist
sie auch legitimiert und handlungsfähig. Scheitern die
vorhandenen Instrumentarien, wie bislang, an den
Mehrheitsanforderungen im Rat, dann wird man – Herr
Holthoff-Pförtner hat es gesagt – auch über
Vertragsänderungen sprechen müssen. Gerade im Zusammenhang mit der
Konferenz zur Zukunft Europas sollte das kein
Tabuthema sein.
Zugleich, meine sehr verehrten Damen und Herren,
sollten wir angesichts des Rechtsstaatlichkeitsberichts
nicht reflexhaft mit dem Finger auf andere Länder zeigen,
sondern zunächst die eigenen Defizite zur Kenntnis
nehmen und möglichst abstellen. Mit einiger Sorge lese ich
auch das Länderkapitel zu Deutschland. Dort ist unter
anderem von Zweifeln an der Sicherheit unserer
Journalistinnen und Journalisten die Rede. Bundesweit sind
Journalistinnen und Journalisten der Bedrohung, der
Einschüchterung und sogar tätlichen Angriffen
ausgesetzt. Ich komme aus Sachsen; ich weiß, wovon ich rede.
Wenn Journalistinnen und Journalisten an der Ausübung
ihres Berufs gehindert oder bedroht werden, dann
gefährdet das die Presse- und Meinungsfreiheit und damit eine
der Säulen des Rechtsstaats genauso wie Probleme mit
der Gewaltenteilung.
Deswegen haben wir auch hier in Deutschland einige
Arbeit vor uns. Dafür braucht es vor allem Best-Practice-
Austausch und länderübergreifenden Dialog. Sachsen
möchte in diesem Zusammenhang seinen Beitrag leisten.
Im kommenden Januar wird es in Leipzig das erste Mal
eine hochkarätig besetzte, trinationale
Rechtsstaatskonferenz mit Tschechien und Polen geben. Ziel Sachsens ist
es, als Mittler in Mitteleuropa einen Beitrag für eine
gemeinsame europäische Rechtsstaatskultur zu leisten,
indem wir einen nachhaltigen wissenschaftlichen und
politischen Trilog zwischen Polen, Tschechien und
Deutschland in der Gerichtsstadt Leipzig etablieren. Dass
wir über solche Fragen breiter und offener debattieren, ist
in jedem Fall eine wichtige Folge des Berichts. Zur
Rechtsstaatlichkeit gehört, dass wir uns diesen
Diskussionen stellen – und zwar in ganz Europa.
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, freie Wahlen,
Meinungs- und Pressefreiheit – das sind die Werte, auf denen
die Europäische Union gründet. Herr Lederer hat mit
einem Zitat von Frau von der Leyen angefangen. Ich
möchte den Reigen der Rednerinnen und Redner
schließen mit den Worten der Kommissionspräsidentin, die sie
bei der Rede zur Lage der Union am 21. September
gesagt hat: „Wir sind entschlossen, diese Werte zu
verteidigen. Und wir werden in dieser Entschlossenheit niemals
nachlassen.“ Neben Dialog bedarf es aber auch eines
entschlossenen Handelns. Es müssen konkrete Schlüsse
aus dem Rechtstaatlichkeitsbericht gezogen werden und
bestehende Instrumente wie die
Rechtsstaatskonditionalität konsequent genutzt werden. Das schulden wir allen
Unionsbürgerinnen und -bürgern, die sich eine starke EU
als Wertegemeinschaft an ihrer Seite wünschen, eine
Union, die ihre Grundrechte achtet und verteidigt. –
Vielen Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Frau
Staatsministerin Meier!
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.
Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 7! – 49 Stimmen; Mehrheit.
Ziffer 8! – 42 Stimmen; Mehrheit.
Ziffer 10! – 25 Stimmen; Minderheit.
Ziffer 13! – 46 Stimmen; Mehrheit.
Jetzt bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zur Grünen Liste. Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 8/20211
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
11, 15, 16, 18 bis 21, 23 und 25 bis 28.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
Das ist damit beschlossen.
Eine Erklärung zu Protokoll2 hat abgegeben: zu
Punkt 16 Herr Minister Professor Dr. Hoff
(Thüringen).
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12:
TOP 12
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über die allgemeine
Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des
Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie
87/357/EWG des Rates und der Richtlinie
2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates
COM(2021) 346 final
(Drucksache 646/21, zu Drucksache 646/21)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor.
Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen. Zur
Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Damit entfallen die Ziffern 3 und 4.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Wir fahren fort mit dem Landesantrag. Jetzt bitte Ihr
Handzeichen! – Mehrheit.
Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich auf:
Ziffer 21, zunächst ohne den Buchstaben b! –
Mehrheit.
1 Anlage 3
2 Anlage 4
Nun bitte das Handzeichen für den Buchstaben b von
Ziffer 21! – Mehrheit.
Ziffer 40! – Minderheit.
Ziffer 54! – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Punkt 13:
TOP 13
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über europäische grüne
Anleihen
COM(2021) 391 final
(Drucksache 637/21, zu Drucksache 637/21)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.
Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffern 8 und 9 gemeinsam! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Ziffer 13! – Mehrheit.
Jetzt bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Punkt 14:
TOP 14
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien
2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG und der
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 hinsichtlich der
Nachhaltigkeitsberichterstattung von
Unternehmen
COM(2021) 189 final
(Drucksache 548/21, zu Drucksache 548/21)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffern 2, 3 und 30 gemeinsam! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 13.
Ziffer 14! – Mehrheit.
Ziffer 15! – Minderheit.
Ziffer 16! – Minderheit.
Ziffer 17! – Minderheit.
Ziffern 18 und 20 gemeinsam! – Minderheit.
Ziffer 19! – Minderheit.
Ziffer 21! – Minderheit.
Ziffer 22! – Mehrheit.
Ziffer 24! – Minderheit.
Ziffer 25! – Minderheit.
Ziffer 26! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 27.
Ziffer 29! – Minderheit.
Ziffer 32! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 33.
Ziffer 34! – Minderheit.
Ziffer 35! – Minderheit.
Ziffer 36! – Minderheit.
Ziffer 38! – Minderheit.
Ziffer 39! – Mehrheit.
Ziffer 40! – Minderheit.
Ziffer 41! – Minderheit.
Ziffer 42! – Minderheit.
Ziffer 43! – Mehrheit.
Ziffer 46! – Mehrheit.
Ziffer 48! – Mehrheit.
Ziffer 49! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 50.
Ziffer 52! – Mehrheit.
Ziffer 53! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Punkt 17:
TOP 17
Verordnung zur Änderung der
Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogramm-Teilnahmeverordnung
(Drucksache 653/21)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen.
Wer ist entsprechend Ziffer 1 dafür, der Verordnung
zuzustimmen? Bitte Ihr Handzeichen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung
zugestimmt.
Wir haben nun noch über eine begleitende
Entschließung abzustimmen. Ich rufe auf:
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung
gefasst.
Punkt 22:
TOP 22
Erste Verordnung zur Änderung der
Bußgeldkatalog-Verordnung (Drucksache 687/21)
Wir haben drei Wortmeldungen. Es beginnt Herr
Minister Hermann aus Baden-Württemberg.
Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beschließen
heute die Bußgeldkatalog-Verordnung – ein typischer
Monsterbegriff aus der Verkehrssprache. Es geht um ein
ganz praktisches Problem, nämlich um die Sanktionen
von Regelverletzungen im Straßenverkehr.
Meine Damen und Herren, wenn wir heute
beschließen, beenden wir eine schier unendliche Geschichte des
Bußgeldkatalogs und seiner Novelle. Es ist schade, dass
wir so lange gebraucht haben. Auch ist bedauerlich, dass
wir seit gut einem halben Jahr zwar neue Regeln haben,
aber keine dazu passenden Sanktionsmaßnahmen. Das
Ganze dient jedoch nicht der Schikane, sondern der
Verkehrssicherheit. Es geht letztendlich um die Vermeidung
von Regelverletzungen und die Vermeidung von
Unfällen, auch von tödlichen Unfällen.
Gestatten Sie mir eine kurze Erinnerung an die
Geschichte!
Wir haben vor ungefähr anderthalb Jahren mit
überwältigender Mehrheit neue Regeln und neue
Sanktionsmaßnahmen im Bundesrat beschlossen. Dieser Beschluss
ist bekanntermaßen an einem Rechtsfehler gescheitert.
Man muss wissen, dass dem Beschluss eine mindestens
einjährige Konsenssuche der Länder mit dem Bund
vorausgegangen ist. Es war wirklich schwierig, diesen
Kompromiss zu finden. Insofern war es bedauerlich, dass
es diesen Rechtsfehler gab und wir ihn nicht einfach
formell korrigieren konnten. Vielmehr hat sich in dieser
Situation eine neue, inhaltliche Mehrheit im Bundesrat
und vor allem aufgrund des Verkehrsministeriums
gebildet, und wir mussten erneut in der Sache verhandeln. Das
hat wiederum zu monatelangem Ringen um die richtigen
Lösungen geführt, etwa: Wie viel schneller darf man
fahren, bis man ein zeitweises Fahrverbot bekommt? Was
soll es kosten, wenn man Regeln verletzt?
Schließlich, im Frühjahr dieses Jahres, haben wir
mühsam einen Konsens gefunden. Es hat ein weiteres
halbes Jahr gedauert, bis die Bundesregierung eine
Beschlussvorlage erarbeitet hat. Vielleicht können wir
auch sagen: Nach dem Debakel der ersten Geschichte –
es hat rechtlich nicht geklappt – haben Sie ein halbes Jahr
lang überlegt und hin und her geprüft, ob die Verordnung
wirklich richtig ist, und das scheint jetzt der Fall zu sein.
Auf den letzten Drücker hat die noch amtierende
Regierung diese Verordnung vorgelegt. Immerhin! Es wird
höchste Zeit.
Was regeln wir darin?
Es geht im Wesentlichen darum, dass Regelverstöße –
zum Beispiel zu schnelles Fahren oder falsches Parken –
für die Menschen auf der Straße – Kinder, Ältere und so
weiter – sicherheitsgefährdend sind. Es geht darum, dass
wir in diesem Zusammenhang keine Rabatte geben,
sondern deutlich machen: Wer die Regeln verletzt, gefährdet
und schädigt andere. Insofern ist es gut, dass wir den
Weg gefunden haben: Wir verschärfen die Bußgelder in
fast allen Bereichen im Grunde genommen um das
Doppelte. Diesen Kompromiss verdanken wir übrigens nicht
zuletzt der Initiative der VMK-Vorsitzenden, Frau
Senatorin Schaefer, die wesentlich dazu beigetragen hat, dass
wir aus dieser Blockade herausgekommen sind.
Welche Sanktionen schlagen wir konkret vor?
Zum Beispiel: Wenn man innerhalb einer Stadt oder
eines Ortes bis zu 20 Kilometer zu schnell fährt, zahlt
man zukünftig 70 Euro statt 35, außerhalb ist die
Erhöhung von 30 auf 60 Euro. Zeitweise Fahrverbote gibt es
immer noch, wenn man notorisch zu schnell fährt,
allerdings 26 Stundenkilometer zu schnell. Mit anderen
Worten: Wer regelmäßig mit 61 oder schneller durch die
Tempo-30-Zone fährt, der muss auf Zeit auf seinen
Führerschein verzichten. Außerhalb, zum Beispiel an einer
Baustelle, wird man erst bei einer Überschreitung von 41
Stundenkilometern – statt 80 mehr als 120 – den
Führerschein los.
Aber die wesentlichen Punkte sind die Bußgelder:
Verdoppelung etwa beim Parken auf Gehwegen oder
beim Parken in der zweiten Reihe oder beim Parken
fälschlicherweise auf einem Elektroautoladeplatz oder
auf einem Carsharing-Platz. All das wird inzwischen
ordentlich mit Bußgeld bewehrt. Wer die Feuerwehr
behindert, zahlt schon mal gleich 100 Euro, und wer
meint, er müsse auf einer Busspur fahren, das Gleiche.
Oder – was besonders ärgerlich ist –: Wenn Menschen
versuchen, die Rettungsgasse auf der Autobahn dazu zu
nutzen, an allen anderen Autos, die stehen,
vorbeizufahren, wird das zukünftig teuer. Lkw-Fahrer, die rechts
abbiegen, müssen darauf achten, Schritttempo zu fahren,
damit sie Radfahrer nicht übersehen und überfahren.
Sie sehen: Alle diese Regeln haben Sinn. Es geht
immer um mehr Sicherheit. Und es geht darum, dass
diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, das an ihrem
Geldbeutel spüren müssen.
Zu Radfahrenden muss zukünftig ein größerer Abstand
eingehalten werden: 1,50 Meter innerorts, 2 Meter
außerorts. Auch hier sehen Sie: Es geht um den Schutz von
Radfahrern. Viele andere Maßnahmen schützen vor allem
die Fußgänger.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Ende. Man
kann aus dieser unendlichen Geschichte schon einen
Schluss ziehen: Wir sollten mühsam gefundene
Kompromisse nicht ohne Not aufgeben, denn es dauert dann
wieder lange, bis man so weit ist.
Wir haben im Bereich Bußgelder jetzt einige
Verbesserungen geschafft. Ich sage aber dazu: Die
Straßenverkehrs-Ordnung ist dem Geiste und dem Grunde nach eine
Verordnung der 60er- und 70er-Jahre, also aus einer Zeit,
in der vor allen Dingen der fließende Autoverkehr im
Mittelpunkt des Interesses stand. Eine wirklich moderne
Straßenverkehrs-Ordnung muss den Menschen, die
Verkehrssicherheit und Umweltschutzfragen genauso ins
Zentrum stellen. Deswegen glaube ich, dass eine neue
Koalition auf Bundesebene in jedem Fall dafür sorgen
muss, dass eine Reform der Straßenverkehrs-Ordnung im
Sinne von mehr Sicherheit und Menschlichkeit im
Verkehr eingeleitet wird. – Vielen Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr
Minister Hermann!
Es folgt Minister Dr. Buchholz aus Schleswig-
Holstein.
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber
Kollege Hermann, was Sie zum Schluss gesagt haben, macht
mich ganz unruhig. Nachdem wir diese unendliche
Geschichte endlich beenden können, fangen Sie gleich
wieder damit an, wir müssten die Straßenverkehrs-
Ordnung wieder in Angriff nehmen. Mich treibt das um,
denn es ist in der Tat, wie Sie gesagt haben, eine
unendliche Geschichte gewesen.
Eine unendliche Geschichte, die allerdings im Kern
notwendig und wichtig ist – ich bin Frau Kollegin
Rehlinger als ehemaliger Vorsitzenden der
Verkehrsministerkonferenz und Frau Schaefer sehr dankbar dafür, dass wir
diesen Knoten jetzt durchgeschlagen haben –, weil es in
einigen Bereichen auch um sehr wichtige Verschärfungen
der Bußgelder geht. Insbesondere vor dem Hintergrund
der steigenden Zahlen von Unfällen und Verletzten im
Radverkehr ist dafür zu sorgen, dass wir das Radfahren in
den Städten, das wir ja alle befördern wollen, insgesamt
sicherer machen. Deshalb versehen wir wichtige
Vorschriften mit entweder neuen oder verschärften
Bußgeldern: Das Parken auf Gehwegen und Radwegen, das
Halten auf Schutzstreifen für Radfahrer, aber auch das
Rechtsabbiegen von Lkws in unangemessener
Geschwindigkeit – mehr als Schritttempo –, das sind alles wichtige
Themen, um mehr Sicherheit herbeizuführen. Das war
nie im Streit, Herr Kollege Hermann. Alle diese Dinge
hätten wir schon vor einem Jahr verabschieden können.
Im Streit war ausschließlich die Frage, ob derjenige,
der mehr als 21 Stundenkilometer über der
vorgeschriebenen Geschwindigkeit fährt, sofort als notorischer Raser
bezeichnet werden darf und ihm erstmals ein Fahrverbot
auferlegt werden kann. Einige haben erst spät in der
Diskussion verstanden, dass die Grundlage des
Bußgeldkataloges und der Straßenverkehrs-Ordnung das
Straßenverkehrsgesetz ist. In § 25 Absatz 1 des
Straßenverkehrsgesetzes steht nun mal, dass ein Fahrverbot erstmalig nur
ausgesprochen werden darf, wenn es sich um einen
„groben oder beharrlichen“ Verstoß handelt. Insoweit, lieber
Kollege Hermann: Jemand, der innerorts beharrlich mit
weniger Überschreitung als 21 unterwegs ist, kann schon
heute mit einem Fahrverbot belegt werden – es muss
„beharrlich“ sein.
Genau an dieser Stelle schieden sich die Geister.
Deshalb ist es wichtig, dass wir etwas getan haben, was, wie
ich glaube, vom Geist her völlig korrekt ist: Wir haben,
was unsere Bußgelder angeht, im europäischen Vergleich
ein sehr geringes Maß gehabt. Deshalb sind wir dabei –
und das ist richtig –, es auf eine Größenordnung
anzuheben, die im europäischen Vergleich angemessen ist und
die durchaus abschreckende Wirkung haben kann. Aber
wir haben bei den Fahrverboten nicht das
Straßenverkehrsgesetz ausgehebelt, nicht die groben und
beharrlichen Verstöße negiert. Wir sind bei den Fahrverboten
nicht in die dramatische Verschärfung gegangen.
Diesen Kompromiss halte ich für gut und richtig. Er
trägt aus meiner Sicht nicht nur zu mehr Sicherheit im
Verkehr bei, sondern schafft auch etwas, was
gleichermaßen wichtig ist: Der Bußgeldkatalog muss auch
Akzeptanz in der Bevölkerung haben, dass die Dinge so
sanktioniert werden, wie es jetzt der Fall ist. Insoweit bin
ich dankbar, dass Sie, liebe Frau Schaefer, es als neue
Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz gleich
geschafft haben, Kollegen Hermann und andere in die Spur
zu bringen, auf einen ordentlichen Bußgeldkatalog
einzuschwenken
(Vereinzelt Heiterkeit)
und jetzt auch die gemeinsamen Regelungen zu
beschließen. – Herzlichen Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr
Minister Dr. Buchholz, auch für die Einhaltung der
Geschäftsordnung!
Frau Bürgermeisterin Dr. Schaefer hat das Wort.
Dr. Maike Schaefer (Bremen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr
Buchholz, mit dem etwas komplizierten Hinweis auf die
grünen Verkehrsministerkollegen machen Sie mir den
Einstieg nicht so leicht, wie ich gehofft hatte.
Ich freue mich, dass wir die Erste Verordnung zur
Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung, die die
bestehenden Rechtsunsicherheiten wegen eines Zitierfehlers
nun endlich beseitigt, heute beschließen.
Ursprung der Bußgeldnovelle war die europäische
„Vision Zero“ zur Reduzierung der Zahl der Unfalltoten.
Das ist ein deutliches Zeichen an Autofahrende, sich an
Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Sie dient der
Verkehrserziehung, aber auch der gegenseitigen
Rücksichtnahme im Straßenverkehr.
Warum brauchen wir die Novelle? Das Fahren mit
unangepasster Geschwindigkeit war laut Statistik des
Bundesverkehrsministeriums die häufigste Unfallursache
mit Todesfolge im letzten Jahr. Fakt ist, dass im Jahr
2019 bei 32 Prozent der Menschen, die bei einem
Verkehrsunfall ums Leben kamen, überhöhte
Geschwindigkeit die Ursache war. 2018 verstarben bei Unfällen auf
Autobahnen 424 Menschen, 196 davon aufgrund erhöhter
Geschwindigkeit. Diese Statistiken zeigen, dass wir
dringenden Handlungsbedarf haben.
Daher haben wir uns auf die folgenden Maßnahmen
verständigt – sie wurden schon genannt, ich möchte sie
trotzdem wiederholen, weil es so wichtig ist –: höhere
Geldbußen für Geschwindigkeitsverstöße, eine deutliche
Anhebung der Bußgelder insbesondere beim Parken auf
Geh- und Radwegen, beim Halten auf Schutzstreifen und
beim sogenannten Autoposing – ein großes Problem
gerade in den Großstädten. Neu ist auch die Pflicht für
Lkws, beim Rechtsabbiegen innerorts nur
Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
Teil der Bußgeld-Verordnung ist die Fahrradnovelle,
die die Sicherheit von Fahrradfahrenden in den
Mittelpunkt stellt. Die deutliche Erhöhung der Strafen für das
Parken auf Fahrradwegen oder bei Nichteinhaltung des
Mindestabstands beim Überholen ist ein erster wichtiger
Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung von Auto
und Fahrrad. Es geht darum, die schwächeren
Verkehrsteilnehmenden zu schützen. Deswegen bleibt die
Fußgängernovelle eine wichtige Aufgabe für die kommende
Bundesregierung.
Wir setzen heute ein Signal für mehr
Verkehrssicherheit. Darum bitte ich um Zustimmung zur Verordnung.
Neben der Verkehrssicherheit möchte ich aber noch
einen anderen Punkt ansprechen. Sie haben vorhin von
der „unendlichen Geschichte“ gesprochen. Was ich
anspreche, ist für mich nicht minder wichtig.
Der Kompromiss, der heute zur Entscheidung vorliegt,
ist ein bestes Beispiel, wie ein konstruktiver Prozess über
alle Parteigrenzen hinweg gelingen kann. Uns in der
Verkehrsministerkonferenz ist es im Frühjahr gelungen,
den entscheidenden Durchbruch zu erreichen; ja, es hätte
danach auch schneller gehen können. Es wurde schon
gesagt: 2020 wurde der Bußgeldkatalog schon mal hier
beschlossen. Aufgrund eines Zitierfehlers ist er wieder
aufgemacht worden, und die Diskussionen gingen von
vorne los. Ich will nicht alles wiederholen. Die einen
wollten, dass man bei Geschwindigkeitsverletzungen den
Führerschein früher verliert, die anderen konnten sich das
nicht vorstellen. Es gab eine wirkliche Blockadesituation,
und es ist gelungen, diese aufzubrechen.
Ich möchte mich – auch als Vorsitzende der
Verkehrsministerkonferenz – bei allen Kolleginnen und
Kollegen aus den anderen Ländern bedanken, bei Minister
Hermann, aber auch bei meiner Vorgängerin in der
Verkehrsministerkonferenz, Frau Rehlinger, bei Herrn
Buchholz und beim BMVI, weil wir gemeinsam bewiesen
haben, dass es gelingt, in Sachfragen eine Einigung zu
erzielen. Wir haben miteinander gerungen, das stimmt.
Es ist auch nicht immer so schnell gegangen, wie man es
sich gewünscht hat. Aber am Ende zählt das Ergebnis.
Das ist ehrlicherweise auch das, was die Menschen
von Politik erwarten: dass man Lösungen für anstehende
Probleme zustande bringt. Deswegen senden wir heute
nicht nur ein starkes Signal für die Verkehrssicherheit,
sondern auch für die Demokratie. – Herzlichen Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Frau
Bürgermeisterin Dr. Schaefer!
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen vor.
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen in Ziffer 1, der
Verordnung zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den
bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung
zugestimmt.
Es bleibt abzustimmen über die empfohlene
Entschließung.
Ich frage daher, wer Ziffer 2 der
Ausschussempfehlungen zustimmen möchte. – Auch Einstimmigkeit;
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung
gefasst.
TOP 24:
TOP 24
Verordnung zur Novellierung der
Preisangabenverordnung (Drucksache 669/21)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung nach
Maßgabe der vorangegangenen Abstimmungen zugestimmt.
Es bleibt abzustimmen über die empfohlene
Entschließung. Ich rufe auf:
Ziffer 4! – Klare Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
TOP 29:
TOP 29
Entschließung des Bunderates „Beschleunigung der
Energieinfrastrukturzulassungsverfahren für
einen klimaresilienten Wiederaufbau nach
größeren Schadenslagen“ – Antrag der Länder
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 756/21)
Eine Erklärung zu Protokoll1 gibt Herr Minister
Dr. Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) ab. –
Keine Wortmeldungen.
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem
Umweltausschuss zu.
Sehr geehrte Damen und Herren, falls niemand einen
Antrag auf eine Sondersitzung stellt, war dies meine
letzte offizielle Leitung als Präsident. Danke für die
Disziplin, die Sie immer haben walten lassen. Sie haben mir
das Leben sehr leicht gemacht. Es war schön mit Ihnen.
Wir bleiben aber zusammen.
Wir haben die Tagesordnung für heute erledigt.
Die nächste Sitzung ist am 5. November 2021,
9.30 Uhr.
Halten Sie weiterhin Abstand, wenn Sie das Haus
verlassen, aber auch darüber hinaus. Bleiben Sie schön
gesund. Alles Gute! Und möge uns weiterhin alles
gelingen, was wir uns gemeinsam als Demokraten
vorgenommen haben. Herzlichen Dank!
(Beifall)
Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluss: 11.19 Uhr)
1 Anlage 5
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren (§ 35 GO BR)
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des
Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2019 bis 2022
(28. Subventionsbericht)
(Drucksache 690/21)
Ausschusszuweisung: Fz
Beschluss: Kenntnisnahme
Erste Verordnung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der
Außenwirtschaftsverordnung
(Drucksache 700/21)
Ausschusszuweisung: Wi
Beschluss: Absehen von Stellungnahme
Feststellung gemäß § 34 GO BR
Einspruch gegen die Berichte über die 1007. und
die 1008. Sitzung ist nicht eingelegt worden. Damit
gelten die Berichte gemäß § 34 GO BR als
genehmigt.
Anlage 1
Erklärung
von Staatsministerin Lucia Puttrich
(Hessen)
zu Punkt 9 der Tagesordnung
Einleitung
Die EU hat sich aufgemacht, mit Bürgerinnen und
Bürgern, Vertretern des Europäischen Parlaments und mit
Vertretern der nationalen Parlamente über die künftige
Ausgestaltung Europas zu sprechen.
Dieser Prozess kommt nur sehr langsam voran. Das
Ziel, bereits im nächsten Frühjahr einen überzeugenden
Abschluss zu schaffen, mit einer klaren Botschaft, wohin
der europäische Weg führen wird, kann vermutlich nicht
erreicht werden.
Im Juni dieses Jahres fand die erste
Plenarversammlung statt, und erst Ende Oktober folgt die zweite. Bis
zum heutigen Tag gibt es keine Festlegung über die Rolle
der künftigen Arbeitsgruppen und deren Mitglieder. Man
merkt der Konferenz deutlich an, dass es lange
Unklarheiten über die Organisation und Struktur gab und noch
immer gibt.
Mit dieser Geschwindigkeit drohen sich die
ambitionierten Ziele der Konferenz ins Gegenteil zu verkehren –
geweckte Hoffnungen werden enttäuscht. Deshalb ist es
richtig und wichtig, dass wir uns als Bundesrat
regelmäßig zu Wort melden und somit zum inhaltlichen
Antreiber der Konferenz werden. Vor diesem Hintergrund
unterstützt Hessen den vorliegenden Antrag.
Europa kann jetzt vieles richtig machen
Die Zeit ist reif für Reformen auf europäischer Ebene.
Die Corona-Krise hat der Debatte um unsere europäische
Zukunft neues Momentum verliehen, und die
Bürgerinnen und Bürger würden sicherlich eine Reformagenda
unterstützen. Ein Jahrzehnt nach dem letzten großen
Integrationsschritt, nach Finanzkrisen und dem Brexit
braucht Europa dringend ein Update: Wir müssen
wirtschaftlich innovativer, politisch souveräner und mit Blick
auf die interne Abstimmung auch demokratischer
werden.
Stattdessen hangeln wir uns von einer Krise zur
nächsten. Im Krisenmanagement als Dauerzustand wird Europa
jedoch im globalen Wettstreit keine Chance haben. Dazu
brauchen wir Mut nach innen und Entschlossenheit nach
außen. Den nötigen Reformgeist muss die
Zukunftskonferenz jetzt entwickeln. Es kommt daher entscheidend
darauf an, ob wir Europäer die Kraft finden, gemeinsame
Ziele zu formulieren. Ziele für ein Europa auf Augenhöhe
mit anderen Regionen der Welt.
Bürgerbeteiligung
Ich bin vom Weg der europäischen Integration
überzeugt und ich halte das Format der Zukunftskonferenz
grundsätzlich für geeignet, organisiert und strukturiert
eine ernsthafte Debatte zu führen.
Insbesondere die starke Einbindung der Bürgerinnen
und Bürger in die Konferenz kann dazu beitragen, dass
am Ende Ergebnisse herauskommen, die von einem
großen Teil der Bevölkerung als echter Fortschritt
empfunden werden. Denn darin liegt der Schlüssel für die
Akzeptanz künftiger Reformschritte. Es gehört für mich
deshalb auch zur Aufgabe der Konferenz, die
Europäerinnen und Europäer wieder von Europa zu überzeugen.
Dazu muss uns der Nachweis gelingen, dass wir wirklich
zuhören können und umsetzen, was die Menschen von
ihrer EU erwarten.
Die Bürgerbeteiligung im Rahmen der
Zukunftskonferenz spielt deshalb eine besonders wichtige Rolle. Die
aktuellen Zahlen zur Beteiligung an den Online-
Diskussionsforen können uns nicht zufriedenstellen. Das
liegt auch daran, dass sich kaum eine Institution aktiv für
die Konferenz stark macht. Wo sind die Anzeigen, TV-
Spots oder Veranstaltungen der EU-Institutionen, die für
eine aktive Beteiligung werben?
Wir müssen die Zukunftskonferenz zu unser aller
Projekt machen. Unsere Aufgabe muss es sein, auf die
Zukunftskonferenz und ihre Beteiligungsmöglichkeiten
hinzuweisen. In Hessen, aber auch in anderen Ländern
wird daran bereits gearbeitet.
Die Zukunftskonferenz ist kein Selbstzweck. Sie soll
nicht dazu dienen, sich gegenseitig für den erreichten
Status quo auf die Schultern zu klopfen, sondern sie soll
uns dazu befähigen, die drängenden Probleme der
Zukunft zu lösen. Klimaschutz, Digitalisierung und ja,
auch die wirtschaftlichen Herausforderungen. Dazu
braucht es die Kraft und den Willen und – lassen Sie
mich das ausdrücklich ergänzen – auch das Vertrauen in
den Zukunftswillen der EU.
Anlage 2
Erklärung
von Ministerin Birgit Honé
(Niedersachsen)
zu Punkt 9 der Tagesordnung
Die vorliegende Stellungnahme würdigt zu Recht die
europaweit stattfindenden Diskussionen im Rahmen der
Konferenz zur Zukunft Europas. Die Konferenz ist
eine große Chance, die Europäische Union auf ein noch
stärkeres von seinen Bürgerinnen und Bürgern getragenes
Fundament zu setzen und den europäischen
Reformprozess voranzubringen.
Bereits seit April dieses Jahres können die
Bürgerinnen und Bürger ihre Ideen und Vorschläge zur Gestaltung
der Europäischen Union auf der digitalen Plattform der
Konferenz einbringen. Und erfreulicherweise sind bereits
über 8.000 solcher Ideen eingegangen.
Zudem geht es jetzt – endlich – auch richtig los. Die
verschiedenen Europäischen Bürgerforen tagen derzeit,
und bald werden auch die Arbeitsgruppen der
Plenarversammlung ihre Arbeit aufnehmen.
Der Erfolg der Konferenz liegt im Interesse aller, die
das Projekt der Europäischen Union weiter voranbringen
wollen. Vor diesem Hintergrund freue ich mich sehr, den
Bundesrat zusammen mit meiner hessischen Kollegin in
der Plenarversammlung der Konferenz vertreten zu
dürfen.
Ein zentraler Aspekt ist es dabei, sicherzustellen, dass
sich die Ideen der Bürgerinnen und Bürger auch im
Ergebnisdokument der Konferenz wiederfinden werden.
Denn es ist von fundamentaler Bedeutung, dass die
Bürgerinnen und Bürger erleben, dass ihre Anregungen in
den weiteren Prozess einfließen und sie die Zukunft der
Europäischen Union dadurch mitgestalten können. Eine
Union, die mehr ist als nur ein Wirtschaftsraum. Eine
Union, die Identität stiftet und den sozialen
Zusammenhalt stärkt. Eine Union, die von ihren Bürgerinnen und
Bürgern getragen wird. Deswegen unterstütze ich die
Forderung der vorliegenden Stellungnahme mit
Nachdruck, sich im Rahmen der Konferenz auch mit der Frage
zu befassen, unter welchen institutionellen Bedingungen
die aktuellen Herausforderungen bewältigt werden
können.
Dabei ist klar: Ein starkes Europa funktioniert nur,
wenn auch die nationale Ebene der Mitgliedstaaten
ausreichend mitgedacht wird. Eine gute Zusammenarbeit
zwischen den Institutionen der Europäischen Union und
den nationalen Parlamenten ist von hohem Mehrwert für
alle Beteiligten.
Lassen Sie mich an dieser Stelle aber auch ein paar
kritische Punkte zur Zukunftskonferenz anmerken:
Der Start der Konferenz war nicht einfach. Zunächst
hatte es lange gedauert, bis die Konferenz tatsächlich im
Mai offiziell eröffnet wurde.
Darüber hinaus sind – teilweise bis heute – die
genauen Rahmenbedingungen noch nicht abschließend geklärt.
Zudem gibt es seitens der Zivilgesellschaft die aus
meiner Sicht berechtigte Kritik, dass die weiteren
Verfahrensschritte und der Umgang mit den späteren
Ergebnissen der Konferenz noch nicht klar kommuniziert sind.
Hier gibt es also noch „Luft nach oben“ und
Verbesserungspotential. Aber ich bin mir sicher, dass wir auch
hier im konstruktiven Dialog zu Lösungen kommen
werden.
Wir stehen vor großen Herausforderungen. Die
Bewältigung der Pandemie, die notwendige sozial-ökologische
Transformation, die Digitalisierung und die Verteidigung
und Wahrung unserer Grundwerte, um nur einige zu
nennen. Die Konferenz gibt uns einen Rahmen, in dem
wir diese Herausforderungen angehen und Lösungen
entwickeln können. Daher kommt die Konferenz aus
meiner Sicht gerade zum richtigen Zeitpunkt. Aber eine
ehrliche und kritische Auseinandersetzung mit der
Konferenz ist wichtig. Denn nur dann sind wir glaubwürdig
und haben auch die Möglichkeit, an diesen Punkten zu
arbeiten und die Konferenz zu einem Erfolg zu bringen.
Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass die
Konferenz ein Erfolg wird. Zum einen, indem wir selbst
Veranstaltungen durchführen und uns – wie mit dieser
Stellungnahme – aktiv an der Diskussion über die
Zukunft Europas beteiligen. Zum anderen, indem wir alle
Bürgerinnen und Bürger dazu aufrufen, sich aktiv in die
Zukunftskonferenz einzubringen. Ich bin überzeugt:
Gemeinsam können wir die EU für die großen Aufgaben
unserer Zeit wappnen.
Dieser Aspekt führt uns zu dem heutigen
Beschlussantrag.
Mit Zuversicht sehen wir nämlich, dass durch das
vergleichende und objektive Monitoring aller
Mitgliedstaaten ein politischer Dialog ermöglicht wird. Schon der
erste Rechtsstaatsbericht trug in mehreren europäischen
Mitgliedstaaten zu innerpolitischen Debatten zum
Zustand der Rechtsstaatlichkeit bei. Darüber hinaus
wurden teilweise sogar konkrete Reformen als Reaktion auf
den Rechtsstaatlichkeitsbericht angestrengt. Gute
Beispiele sind hierfür die Slowakei oder Tschechien. Dort
sind wichtige und schon lange Zeit notwendige Reformen
und Reforminitiativen etwa im Justizwesen als Antwort
auf den Rechtsstaatlichkeitsbericht zu verzeichnen.
Ich hoffe sehr, dass die neuen positiven
Entwicklungen in diesen Mitgliedstaaten nun auch auf diejenigen
übergehen, die wir zurzeit noch mit ernster Besorgnis
beobachten. Denn Rechtsstaatlichkeit ist das Fundament,
auf dem die EU gebaut ist.
Anlage 3
Umdruck 8/2021
Zu den folgenden Punkten der Tagesordnung der
1009. Sitzung des Bundesrates möge der Bundesrat
gemäß den vorliegenden Empfehlungen und
Vorschlägen beschließen:
I.
Zu den Vorlagen die Stellungnahmen abzugeben
oder ihnen nach Maßgabe der Empfehlungen
zuzustimmen, die in der jeweils zitierten
Empfehlungsdrucksache wiedergegeben sind:
Punkt 11
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Förderung eines europäischen Konzepts für
künstliche Intelligenz
COM(2021) 205 final
(Drucksache 561/21, Drucksache 561/1/21)
Punkt 19
Verordnung zur Anpassung nationaler
Rechtsvorschriften an unionsrechtliche Vorschriften über
Aromen und Aromen enthaltende Lebensmittel
(Drucksache 656/21, Drucksache 656/1/21)
II.
Den Vorlagen ohne Änderung zuzustimmen:
Punkt 15
Verordnung zur Änderung der Wahlordnung, der
Wahlordnung Seeschifffahrt und der Verordnung zur
Durchführung der Betriebsratswahlen bei den
Postunternehmen (Drucksache 666/21)
Punkt 16
Verordnung zur Bestimmung des für die
Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a und des
Teilbetrags nach § 34 Absatz 3a Satz 1 des Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes
sowie zur Ergänzung der Anlagen zu §§ 28 und 34 des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2022
(Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung
2022 – RBSFV 2022) (Drucksache 719/21)
Punkt 18
Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung
zur Änderung der InVeKoS-Verordnung
(Drucksache 654/21)
Punkt 20
Verordnung zur Stärkung der Organisationen und
Lieferketten im Agrarbereich
(Agrarorganisationenund-Lieferketten-Verordnung – AgrarOLkV)
(Drucksache 667/21)
Punkt 21
Zweite Verordnung zur Änderung der
Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (Drucksache
668/21)
Punkt 23
Verordnung zur Änderung der Kehr- und
Überprüfungsordnung und weiterer Vorschriften (Drucksache
658/21)
III.
Der Verordnung zuzustimmen und die in der
Empfehlungsdrucksache angeführte Entschließung zu
fassen:
Punkt 25
Verordnung zur Änderung der
Niederdruckanschlussverordnung (Drucksache 670/21,
Drucksache 670/1/21)
IV.
Entsprechend den Anregungen und Vorschlägen zu
beschließen:
Punkt 26
Bestellung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (Drucksache
692/21, Drucksache 692/1/21)
Punkt 27
Benennung eines Mitglieds für den Beirat
Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung
und Forschung (Drucksache 673/21, Drucksache
673/1/21)
Punkt 28
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den
Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
(Drucksache 742/21)
Anlage 4
Erklärung
von Minister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen)
zu Punkt 16 der Tagesordnung
Für die Länder Thüringen und Bremen gebe ich
folgende Erklärung zu Protokoll:
Die Länder Thüringen und Bremen stellen fest, dass
die in der Regelbedarfsstufen-
Fortschreibungsverordnung 2022 vorgesehene Erhöhung der
Regelbedarfe um 0,76 Prozent beziehungsweise 2 bis 3 Euro
nicht ausreichend ist, um die steigenden
Verbraucherpreise zum Beispiel bei Nahrungsmitteln, Hygieneprodukten
oder Telekommunikation auszugleichen. Zudem werden
die Regelbedarfe nach wie vor als nicht ausreichend
erachtet, um das soziokulturelle Existenzminimum
abzusichern. Die grundsätzliche Kritik am Verfahren der
Ermittlung und der Bemessung der Regelbedarfe bleibt
insofern bestehen.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wäre
unter anderem die monatliche Zahlung eines Zuschlages
in Höhe von 100 Euro für Leistungsbeziehende in den
Rechtskreisen der Sozialgesetzbücher II und XII sowie
des Asylbewerberleistungsgesetzes geboten, um
wirtschaftliche und soziale Probleme der Betroffenen
abzumildern. Leider wurde dieser Vorschlag, der auch breite
Unterstützung aus dem Kreis der Sozialverbände erfahren
hat, nicht aufgegriffen.
Thüringen und Bremen bekräftigen darüber hinaus die
Kritik an der Ermittlung und Höhe der Regelbedarfe für
Kinder und Jugendliche und unterstreichen die Forderung
nach Einführung einer Kindergrundsicherung. Gerade
auch in der Corona-Pandemie hat sich der Bedarf an
Weiterentwicklung der Berechnungsmethode sowie
neuen Maßstäben für die Bemessung eines kind- und
jugendgerechten Existenz- und Teilhabeminimums sehr
deutlich gezeigt. Das Existenzminimum soll dabei nicht
nur den notwendigen Lebensunterhalt sichern, sondern
auch den Bedarf an Bildungs- und Teilhabeleistungen
abdecken. Die aktuell vorgesehene Erhöhung des
Betrages zur Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird
als viel zu gering eingeschätzt.
Anlage 5
Erklärung
von Minister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen)
zu Punkt 29 der Tagesordnung
Ich freue mich, dass wir heute ein Thema zur
Beschleunigung von Zulassungsverfahren auf der
Tagesordnung haben. Unabhängig von der Frage, wer an
der neuen Bundesregierung beteiligt ist, ist die
Energiewende eine der zentralen Herausforderungen der
nächsten Legislaturperiode, wenn wir bis zum Jahr 2045 das
Ziel der Klimaneutralität in Deutschland erreichen
wollen. Diese können wir nur bewältigen, wenn die hierfür
benötigten Energieinfrastrukturen zügig geplant,
genehmigt und gebaut werden.
Der von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen
eingebrachte Entschließungsantrag enthält konkrete
Vorschläge, um die Zulassungsverfahren für
Energieinfrastrukturen zu beschleunigen. Wir bitten die kommende
Bundesregierung, die im Antrag enthaltenen Anregungen
schnellstmöglich auf die politische Agenda zu setzen.
Einen Aufschub können wir uns nicht leisten, wenn wir
die nationalen Klimaschutzziele erreichen wollen.
Der Antrag enthält insbesondere Anregungen für einen
beschleunigten Wiederaufbau der Energieinfrastrukturen
nach größeren Schadenslagen. Infolge des Starkregens
und des Hochwassers im Juli dieses Jahres in Rheinland-
Pfalz und Nordrhein-Westfalen kam es zu schweren
Schäden an der Infrastruktur, insbesondere auch an
Leitungen zur Versorgung mit Gas und Strom. Der
Bundesrat hat mit Beschluss vom 10. September 2021
festgestellt, dass der Klimawandel zu einer Zunahme von
extremen Wetterereignissen und damit einhergehenden
Schäden und Beeinträchtigungen der Infrastruktur führt.
Die verheerenden Ereignisse haben gezeigt, dass in
kurzer Zeit versorgungsrelevante Infrastrukturen erheblich in
Mitleidenschaft gezogen oder gar zerstört werden
können. Wir müssen in der Lage sein, in der Zukunft
derartige Schäden so schnell wie möglich zu beheben. In
diesem Zusammenhang bat der Bundesrat die
Bundesregierung per Beschluss, die Regelungen des
Planungssicherstellungsgesetzes bei der Digitalisierung von
Verwaltungsverfahrensschritten in unbefristetes Recht zu
überführen. Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige
Richtung. Jede Chance, Zulassungsverfahren zu flexibilisieren
und zu beschleunigen, müssen wir nutzen.
Doch welche weiteren Möglichkeiten zur
Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren
haben wir? Auf einige konkrete Maßnahmen möchte ich
eingehen.
Wenn extreme Wetterlagen die Energieinfrastruktur
beschädigen, können die Netzbetreiber nur in seltenen
Fällen sofort mit dem Wiederaufbau beginnen. Oftmals
sind die beschädigten Leitungen nach Katastrophen nicht
sofort zugänglich. In rechtlicher Hinsicht ist ein
Wiederaufbau nicht ohne Weiteres von der bestehenden
Genehmigung umfasst. Dies ist nur dann der Fall, wenn der
Wiederaufbau exakt in der bereits genehmigten Form
erfolgt. Ein solcher Aufbau ist aber nicht unbedingt
zweckmäßig. So kann es beispielsweise sinnvoll sein, die
Leitungsführung zu ändern, um erneute Schadensfälle bei
Wetterereignissen und deren Folgen zu vermeiden.
Beispielsweise baut man eine vom Hochwasser beschädigte
Leitung sinnvollerweise in einem größeren Abstand zu
einem in der Nähe gelegenen Fluss wieder auf, anstatt sie
wieder an derselben, gefährdeten Stelle zu verlegen.
Da solche – wenn auch nur geringfügige –
Änderungen nicht vom Genehmigungsumfang erfasst sind,
müssten sie nach derzeitigem Recht neu zugelassen werden.
Hierfür brauchen wir schnelle und unkomplizierte
Zulassungsverfahren. Das zeitaufwändige
Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und
Umweltverträglichkeitsprüfung kann bei geringfügigen
Abweichungen nicht der richtige Weg sein. Unwesentliche
Änderungen können bereits nach aktuell gültigem Recht im
schlanken Anzeigeverfahren zugelassen werden. Dies
muss selbstverständlich auch bei geringfügigen
Änderungen beim Wiederaufbau von Energieinfrastrukturen nach
Katastrophenfällen regelmäßig vereinfacht möglich sein.
Vereinfachungen brauchen wir allerdings auch bei
wesentlichen Änderungen, wenn es um den
Wiederaufbau geht. Auch sollte hier der Baubeginn vereinfacht
vorzeitig zugelassen werden können. Es bestehen bereits
Regelungen im Fachplanungsrecht, an die wir hierfür
anknüpfen können.
Eine weitere Maßnahme wäre eine separate
Planfeststellungsfähigkeit für die bislang nur als Nebenanlagen
im Zusammenhang mit Energieversorgungsleitungen
energierechtlich zulassungsfähigen Anlagen wie
beispielsweise Umspannwerke. Dies würde nicht nur beim
Wiederaufbau der Versorgungsstrukturen an sichereren
Orten die Resilienz erhöhen, sondern angesichts
zunehmender Punktmaßnahmen auch die weitere Optimierung
der Energieinfrastrukturen für die Energiewende
erleichtern.
Auf diese Weise können wir sicherstellen, dass der
Wiederaufbau zügig in die Wege geleitet werden kann
und nicht an langen Genehmigungsverfahren scheitert
oder zu sehr in die Länge gezogen wird.
Lassen Sie uns zum Abschluss gemeinsam einen Blick
in die Zukunft wagen: Bereits eingangs habe ich das Ziel
der Klimaneutralität im Jahr 2045 erwähnt. Die hierfür
notwendigen Veränderungen unserer Energieerzeugung
und der Energieinfrastrukturen sind enorm. Wir werden
die damit verbundenen Herausforderungen nur dann
richtig angehen, wenn wir alle Energieträger in ein
Langfristszenario einbinden. Die Netzentwicklungsplanung für
Strom, Gas und Wasserstoff muss langfristig aufeinander
abgestimmt und synchronisiert werden. Nur dann können
Synergieeffekte bei der Planung der
Energieinfrastrukturen erzielt werden.
Ich möchte Sie um Unterstützung unseres Antrags
bitten. Er ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu
unserem gemeinsamen Ziel der Klimaneutralität.]
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat Gestaltung der Konferenz zur Zukunft Europas KOM(2020) 27 endg.; Ratsdok.
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede)